Dienstag, 4. Januar 2005
FRISTENLÖSUNG IST KEINE LÖSUNG, ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Katholische Lehre, News Kommentare um
14:09
Kommentare (0) Trackbacks (0) FRISTENLÖSUNG IST KEINE LÖSUNG, SONDERN SCHWERES UNRECHT GEGENÜBER MENSCHLICHEM LEBEN
I. Ein unseliges Jubiläum gibt es in Österreich (exemplarisch auch für andere europäische Länder) zu bedenken: seit 30 Jahren wird das ungeborene menschliche Leben strafrechtlich nicht mehr vollständig geschützt, obschon dieser Schutz jedem unschuldigen, d. h. nicht angreifenden menschlichen Leben, naturrechtlich zusteht. Wer die Internetseiten des Padre kennt, weiß, daß die Problematik des Mordes am unschuldigsten Menschenleben, das keine Stimme erheben kann und kaum eine politische Lobby hinter sich hat, von Anbeginn eines der zentralen Themen war und ist. So verweise ich bereits seit langem auf die Anti-Abtreibungs-Hilfe-Seiten (Hinweise auf neue Hilfsinitiativen für schwangere Frauen bitte per Mailnachricht senden, vergelt's Gott!) auf eine gelungene Flash-Darstellung als Wahrheit jeder Fristenlösung: es kann nämlich keine abgemessene Zeit geben, in der menschliches Leben nicht (strafrechtlich) geschützt werden sollte. Ab der Empfängnis steht dem Menschenleben die volle Personenwürde zu und damit das Recht auf Geburt. Bis heute hat niemand einen Wert genannt, der über dem ungeborenen menschlichen Leben stehen könnte und jemals irgendeiner menschlichen Macht dieser Welt das Recht gäbe, die Abtreibungstötung durchzuführen. Diesbezüglich sei auf die bereits seit langem im Netz befindliche Lebenspredigt verwiesen, die sich maßgeblich auf die vor 10 Jahren seitens Seiner Heiligkeit Papst Johannes Paul II. der Welt geschenkten Enzyklika Evangelium des Lebens / Evangelium vitae stützt. Seine Heiligkeit Johannes Paul II. stellt mit Klarheit fest: "Die Gesetze, die Abtreibung und Euthanasie zulassen und begünstigen, stellen sich ... nicht nur radikal gegen das Gut des einzelnen, sondern auch gegen das Gemeinwohl und sind daher ganz und gar ohne glaubwürdige Rechtsgültigkeit." (Nr. 72) "Gesetze dieser Art rufen nicht nur keine Verpflichtung für das Gewissen hervor, sondern erheben vielmehr die schwere und klare Verpflichtung, sich ihnen mit Hilfe des Einspruchs aus Gewissensgründen zu widersetzen." (Nr. 73) Es war daher längst wieder überfällig, die sogenannte "Fristenlösung", die besser als "Lösung zum fristgerechten Mord ohne Strafverfolgung" bezeichnet werden kann, neuerlich in Frage zu stellen.
II. Von daher hat der regierende Bischof von St. Pölten und Apostolische Administrator von Feldkirch, Dr. Dr. Klaus Küng, völlig recht, wenn er sagt: "Die Kirche wird sich nie mit einer Fristenregelung abfinden. Dem Leben gebührt Schutz von seinem Anfang an bis zum natürlichen Tod. Die Hauptaufgabe der Kirche besteht darin zu helfen: durch die Ermutigung Kinder zu bejahen, durch die Betonung der Verantwortung, die den Männern und den Frauen bezüglich Lebensschutz zukommt. Sexualität darf nicht bloß wie ein Konsumartikel betrachtet werden. Wichtig sind Beratungsangebote, Hilfestellungen in Notsituationen wie z. B. Mutter-Kind-Heime, auch seelischer Beistand, wenn Abtreibung vorgekommen ist. Die Kirche vermittelt, insbesondere durch Spendung der Sakramente, Versöhnung mit Gott und mit sich selbst. Bezüglich Fristenregelung wäre es höchste Zeit, endlich jene flankierende Maßnahmen zu erreichen, die Bruno Kreisky schon vor 30 Jahren versprochen hat. Außerdem wäre es dringend, zumindest einige Verbesserungen durchzusetzen, die mehrheitsfähig sind: z. B. bei Verlangen, eine Abtreibung durchführen zu wollen, die Einführung einer 3-Tages-Frist zur Vermeidung von überstürzten Handlungen, die Förderung von Beratung in Schwangerschaftskonfliktsituationen, insbesondere auch im Zusammenhang mit pränataler Diagnostik, die Beauftragung einer Motivationsforschung bezüglich Abtreibung und Förderung der Hilfestellung für Frauen, die unter dem Postabortion-Syndrom leiden. Es scheint, daß wir derzeit keine Mehrheit finden, um eine grundlegende Veränderung der Gesetzeslage durchzusetzen, eine solche Änderung ist jedoch erstrebenswert ... Bei einer echten Novellierung der Gesetzeslage wird es eher darum gehen, zum Beispiel jede Druckausübung seitens des Kindesvaters oder anderer Personen (Verwandte, Arbeitgeber) sowie die Unterlassung der Beratungspflicht seitens des Arztes zu sanktionieren." III. Und der Salzburger Experte des Allgemeinen und des Römischen Rechts, Univ.-Prof. em. Dr. Wolfgang Waldstein, Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben, gibt in einem Interview bei der Jugend für das Leben bereits am 18. Januar 2004 im Geiste der Menschenrechte und damit der kirchlichen Lehre an: "Die grundlegenden Menschenrechte sind Rechte, die immer, auf der ganzen Welt und unter allen Umständen gelten. Nur deswegen kann man überhaupt Menschenrechte einfordern. Wenn Menschenrechte nur ein Ausdruck von Mentalität oder einer Mehrheit wären, dann gäbe es schlicht überhaupt keine Menschenrechte. Denn Menschenrechte als solche können nur bestehen, wenn es unveränderliche Rechte sind, und diese unveränderlichen Rechte wurden seit der Antike als Naturrecht bezeichnet. Als solches bezeichnet diese Rechte auch der Papst. Das macht klar, daß er hier nicht nur als katholischer Papst spricht, sondern als Verteidiger der eigentlichen Menschenrechte, die immer gegolten haben und immer gelten werden. Ob sie geachtet werden oder nicht, Gesetze, die den Menschenrechten nicht entsprechen, sind deswegen einfach keine wirklichen Gesetze, sondern es sind Gewaltakte einer gesetzgebenden Mehrheit oder auch eines Tyrannen, wenn es ein Einzelner ist. Das hat mit Recht nichts zu tun, das ist durchgesetzter politischer Wille. Seit der Antike gibt es auch ein Bewußtsein einer möglichen 'Tyrannei der Mehrheit'. Eine Mehrheit kann zum Tyrannen werden, wenn sie die grundlegenden Menschenrechte mißachtet. Die Fristenregelung ist eine radikale Mißachtung des Menschenrechtes auf Leben. Daran kommt man nicht vorbei. Das Menschenrecht des Lebens, welches immer gegolten hat, auch wenn es manchmal zu Mißachtungen des Rechtes gekommen ist. Die wurden aber als solche erkannt und bekämpft. Auch heute müssen sie eben als solche erkannt und bekämpft werden, soweit wir dazu in der Lage sind. Weihbischof Prof. Dr. Andreas Laun hat sich, in diesem Zusammenhang, (bereits) in Wien sehr für den Schutz des ungeborenen Kindes eingesetzt. Was mußte er da an Anflegelungen und Anpöbelungen erleben! Das Schönste aber passierte ihm hier in Salzburg, wo er einen Vortrag an der Universität gehalten hat. Eine Gruppe der Anwesenden versuchte, diesen Vortrag zu verhindern, indem sie Kochtopfdeckeln zusammenschlugen. Der Lärm war so laut, daß er nicht sprechen konnte. Als Prof. Dr. Andreas Laun sich auf das verfassungsrechtliche Recht der Meinungsfreiheit berief, wurde ihm laut entgegengeschrieen: 'Das Recht auf Abtreibung geht vor! Das Recht auf Meinungsfreiheit ist dem untergeordnet!' (Frage: Eine Diktatur?) Es ist tatsächlich eine Diktatur dieser Meinung geworden, die so ist, daß Rechte an sich keine Rolle mehr spielen können. Jedes Recht, auch jedes Menschenrecht kann jeden Augenblick beseitigt werden, wenn eine Mehrheit dies für zweckmäßig erachtet, so wie das in den Niederlanden, in Belgien und sogar im Kanton Zürich (Schweiz) de facto bereits geschehen ist. Im Kanton Zürich wurde durch Kantonalgesetz gestattet, in den Krankenhäusern und Altenheimen denjenigen, die aktive Sterbehilfe praktizieren, Zugang zu gestatten. In den Niederlanden sieht man, daß in dem Augenblick, da der erste Schritt getan ist, die Frage der Zustimmung überhaupt keine Rolle mehr spielt. Es geht dann einfach wie eine Lawine weiter. In der Schweiz jedoch ist immerhin eine allgemeine Abstimmung, ob die Euthanasie nun gestattet wird oder nicht, noch nicht erfolgt. Wenn einmal das Rechtsbewußtsein soweit geschwunden ist, daß man nicht mehr erkennt, daß dort das grundlegendste Menschenrecht auf Leben einfach mißachtet wird, dann gibt es nur den einen Weg: zu versuchen - soweit es überhaupt möglich ist - das Rechtsbewußtsein wieder zu wecken. Wie weit das im einzelnen möglich ist, das wissen alle, die sich damit beschäftigen: es ist ein mühsamer und harter Weg. Dem steht eine sozusagen 'herrschende' Meinung gegenüber, die so massiv ist, daß jeder, der anderer Meinung ist, zunächst sozusagen als 'Feind' erscheint. Es geht nicht darum, daß jemand das Bestrafen anderer wünscht. Für Rechtsgüter gibt es keinen anderen Schutz als die Androhung der Strafe für die Verletzung des Rechtsgutes. Wenn es keine Strafe für Diebstahl gäbe, wenn man sagen würde: 'Leute, die stehlen, sind doch alle arme Kerle, wie kann man ihnen das in ihrer Not antun, daß man sie noch straft', wie würde es dann im Staat aussehen? Aber den Schutz des Lebens darf man ohne weiteres aufheben?! Es ist eigentlich von Anfang an gesehen worden, das dies die Zerstörung der Grundlage eines Rechtsstaates bedeutet. Der Verwaltungsgerichtshof hat das in einer berühmten Erkenntnis in einem anderen Fall gesagt: 'Im Rechtsstaat steht kein Mensch über dem Recht und kein Mensch außerhalb des Rechts.' Die ungeborenen Kinder sind aber außerhalb des Rechts. Damit sind wir im Grunde kein Rechtsstaat mehr. Der erste nicht-kommunistische Staat, der die Abtreibung zugelassen hat, war das nationalsozialistische Deutschland. Man hat sich zwar nicht getraut, es als Staat zu tun, aber Hitler hatte dem Reichsärzteführer damals die Erlaubnis gegeben, ein Rundschreiben herauszugeben, damit die Ärzte sicher sein konnten, nicht bestraft zu werden, wenn sie einen 'behinderten Nachwuchs' aus eugenischen Gründen abtreiben würden. Dies mußte jedoch in einem Geheimverfahren durchgeführt werden, weil die öffentliche Meinung damals noch sehr stark war. Es wäre als Verletzung des grundlegendsten Menschenrechtes - des Rechtes auf Leben - einfach nicht akzeptiert worden. Man hat diese Erlaubnis auch als eines der Verbrechen des Hitlerregimes gesehen. Die Menschenrechtserklärung von 1948 sollte die Wiederholung solcher Dinge verhindern. - Die Anfechtung der Salzburger Landesregierung gegen die Fristenregelung war ein Anliegen der ganzen ÖVP [Österreichischen Volkspartei], vor allem aber des damaligen Landeshauptmannes Lechner. Er hatte sich zur Beratung einen sehr verdienten Rechtsanwalt, Dr. Moser, zugezogen, der auch im Europarecht sehr bewandert war. Landeshauptmann Lechner hat weiters versucht, auf einer etwas höheren Ebene Fachleute zusammen zu bringen, um ganz sorgfältig zu prüfen, wie die Rechtslage wirklich ist. Dieses Gespräch fand im Schloß Goldegg statt. Es wurde ganz klar, daß die Fristenregelung wirklich objektiv verfassungswidrig ist. Sie verletzt das grundlegendste Menschenrecht, daß auch im österreichischen Recht, im § 22 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch), sogar ausdrücklich festgeschrieben ist. Dieser Paragraph wird von Fachleuten mit Recht als im Verfassungsrang stehend angesehen. Im Jahre 1811 hat der Gesetzgeber im ABGB als grundlegendes Recht festgeschrieben, daß auch 'die ungeborenen Kinder vom Zeitpunkt der Empfängnis an einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze haben'. In Verbindung mit der Tatsache, daß Österreich die europäische Menschenrechtskonvention zum Bestandteil des innerstaatlichen Verfassungsrechtes gemacht hat, und im Artikel 2 der europäischen Menschenrechtskonvention, der Schutz des menschlichen Lebens ausdrücklich als das grundlegendste Menschenrecht festgeschrieben ist, (mit bestimmten Ausnahmen, die aber auf das ungeborene Kind in keinster Weise zutreffen, beispielsweise: bei Gewalt darf man sich verteidigen usw.) war die Beurteilung der Rechtslage eindeutig: die Fristenregelung ist objektiv verfassungswidrig. Es war jedoch damals schon klar, daß die politische Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofes die Aussicht auf Erfolg einer Anfechtung gering erscheinen läßt. Man hat voraussehen können, daß hier ein Verfahren nicht nach der Rechtslage, sondern nach dem politischen Willen entschieden würde, was dann auch tatsächlich so geschah. Trotzdem hat man die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes so hingestellt, als wäre sie dem Recht entsprechend ergangen. Davon kann aber keine Rede sein, das ist eine reine Fiktion. Die Entscheidung war verfassungswidrig, aber sie ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes und damit der höchsten Instanz. Es gibt darüber keine Instanz mehr. Daher bleibt es bei dieser Entscheidung. Ob sie richtig oder falsch ist, spielt dann keine Rolle mehr. Ich selbst habe dann diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes im Einzelnen analysiert und zeigen können, daß dessen Begründung eine reine Scheinbegründung mit absolut abwegigen Argumenten ist. Es ist eine Entscheidungsbegründung, die dem Verfassungsgerichtshof wahrhaftig keine Ehre macht. Man hat mit geradezu absurden Argumenten wie zum Beispiel diesem, daß § 22 ABGB 'nur Vermögensrechte des Kindes' betreffe, jedoch nicht sein Lebensrecht, argumentiert. Wenn zum Beispiel ein Erblasser ohne Testament, innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft seiner Frau stirbt, dann ist das Kind einwandfrei erbrechtlich geschützt. Die Frau aber kann sich dieses erbrechtlichen Konkurrenten dadurch entledigen, daß sie ihn straflos töten läßt. Was ist das für eine Rechtsordnung, die den Träger des Menschenrechts und des Grundrechts nur hinsichtlich seiner Vermögensrechte schützt, aber nicht verhindert, daß man ihm das Leben nimmt? Jedes Vermögensrecht wird damit buchstäblich gegenstandlos. (Frage: In welcher Art und Weise befaßten Sie sich damals mit den Vorgängen?) Damals war ich Professor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät hier in Salzburg. Ich habe mich im Römischen Recht mit der Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Abtreibung beschäftigt. Die Abtreibung war ja auch in der Antike immer als rechtswidrig und mit Strafe bedroht angesehen. Es ist einfach nicht wahr, wenn behauptet wird, daß das ungeborene Kind in der Antike keinen Schutz genossen habe. Die Quellen sprechen eine völlig andere Sprache. Deswegen hat auch der Landeshauptmann gewußt, daß ich mich mit diesen Fragen beschäftige und hat mich zu dieser Besprechung eingeladen. Wir sollten daher in Politik und Gesellschaft keine Ruhe geben: die Fristenlösung ist ein schweres Unrecht." IV. Jeder Politiker kann an der Einstellung zu dieser Tötungslösung sehr leicht gemessen werden, wie er wirklich zum menschlichen Leben und zu den Menschenrechten steht. Deshalb sind die Aktionen der Jugend für das Leben beispielhaft, und deshalb ist die letzte Aktion gegen die geplante praktische Erleichterung des Abtreibungsmordes durch die Salzburger Landesregierung sehr zu begrüßen. Der passive Widerstand, von dem der Heilige Vater vor zehn Jahren in seiner großen Lebensenzyklika gesprochen hat, darf nicht mehr aufhören. So war es angemessen, am 29. November 2004 folgenden Brief an die Salzburger Landeshauptfrau Gabi Burgstaller zu senden (vgl. dazu auch [1] und [2]): Betreff: Bestürzung Über Ihre Abtreibungsliberalisierungspläne S. g. Frau Landeshauptfrau! Mit großer Besorgnis und tiefer Bestürzung habe ich vor einigen Tagen Ihre Ankündigung betreffend die Ermöglichung von angeblich kostenlosen Abtreibungsmöglichkeiten an Landesspitälern im Bundesland Salzburg ab dem Jahr 2005 vernommen. Dies wäre ein ganz schlechter Neujahrsbeginn und brächte keinen Segen für Ihr schönes Bundesland, aus mehreren Gründen: 1. Bis heute hat es kein Politiker oder Philosoph geschafft, einen echten Grund zu nennen, der die Tötung ungeborenen menschlichen Lebens von wem auch immer wirklich legitimieren könnte. Im Gegenteil: ab der Empfängnis hat dieses menschliche Leben, in dessen Stadium wir alle einmal waren, ein Menschenrecht auf Geburt. 2. Durch Ihre Pläne bringen Sie die dafür befohlenen Ärzte und Ärztinnen in schlimme Gewissensnöte. Sie wissen ganz genau, daß es dem Berufsethos des Arztes widerspricht, menschliches Leben nicht mehr zu schützen, sondern DIREKT zu töten. Keine Macht dieser Welt kann dazu ermächtigen, weshalb ich Sie aufrufe, die Gewissensfreiheit der Abtreibungsverweigerer unter den Ärzten zu 100 % zu respektieren. 3. Sogar in der Bundesrepublik Deutschland sind Politiker und Politikerinnen des sozialdemokratischen Lagers bereits daraufgekommen, daß die Erleichterung des rechtswidrigen Abtreibungsmordes durch Straffreistellung in bestimmten Fristen und durch Mitfinanzierung aus Steuermitteln (!) ein wesentlicher Mitgrund für den katastrophalen Bevölkerungsrückgang in unseren Breiten ist. Ihre politische Ankündigung ist daher leider vollkommen von vorgestern und steuert direkt gegen die Zukunft des Bundeslandes und Österreichs. 4. Der Salzburger Erzbischof Dr. Alois Kothgasser hat klar darauf verwiesen, daß Franz Kardinal König immer wieder darauf gepocht hat, daß die Abtreibung "eine blutende Wunde" in unserer Gesellschaft ist. Eine "ergebnisoffene" Beratung ist daher abzulehnen. Es ist heilige Pflicht der Kirche, Anwalt der Schwachen zu sein; und was gibt es Schwächeres als das ungeborene Kind. Meine Gebete begleiten Sie daher hin zum heiligen Weihnachtsfest, da wir uns auftun, das göttliche Christkind wieder mit neuer Kraft und mit neuem Elan anzubeten, insbesondere im Allerheiligsten Sakrament des Altares. Dieses Christkind, daß auch zu Ihrer Erlösung auf Erden gekommen ist, möge Sie von diesen sittenwidrigen - weil viele Ungeborene mehr gefährdend - Plänen abbringen. Ein gesegnetes neues Jahr 2005 wünscht Euch Padre Alex - Dr. Alexander PYTLIK http://www.padre.at Dienstag, 4. Januar 2005
JAHR 2004 ENDETE MIT GEWALTIGEM ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in News Kommentare um
12:52
Kommentare (0) Trackbacks (0) JAHR 2004 ENDETE MIT GEWALTIGEM MEERESBEBEN: SPENDEN WIR WEITERHIN GROSSZÜGIG!
Viele haben bereits großzügig gespendet, besonders bei der Sonderkollekte für die Überlebenden der Seebebenkatastrophe in den südostasiatischen Ländern. Aber weitere langfristige Hilfe ist dort und in anderen Krisenregionen weiterhin nötig. Die katholischen Bischöfe Deutschlands formulieren dazu: "Millionen Menschen sind obdachlos und leiden an den Folgen der verheerenden Naturkatastrophe. Unsere Anteilnahme können wir durch das Gebet und durch konkrete Hilfe zum Ausdruck bringen. Mit den Überlebenden sind wir in der Trauer um die Toten verbunden. Ihnen gilt unser fürbittendes Gebet und unser Gedenken, zu dem wir besonders in den Gottesdiensten der nächsten Tage einladen (...) Beten und handeln wir nach dem Wort Jesu: 'Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan' (Mt 25,40). Bitte unterstützen Sie die Not- und Katastrophenhilfe von Caritas International mit Ihrer großzügigen Spende (...) Im Namen der Opfer und aller Betroffenen danken wir Ihnen jetzt schon mit einem herzlichen Vergelt's Gott. Auch so können wir das Leitwort des Heiligen Vaters zum Weltfriedenstag am 01. Januar 2005 in die Tat umsetzen: 'Laß Dich nicht vom Bösen besiegen, sondern besiege das Böse durch das Gute!' (Röm 12,21)" "Unsere Mitarbeiter organisieren zur Zeit erste Hilfen wie Nahrungsmittel, Trinkwasser und Notunterkünfte für die Opfer. Zudem ermitteln sie den dringendsten Bedarf an Hilfsgütern für die nächsten Tage", berichtete beispielsweise Joseph Selvaraj, Direktor der Caritas im südindischen Bundesstaat Tamil Nadu, in einem Telefonat mit Caritas International. "Am meisten betroffen ist bei uns die Region um Nagercoil an der Südspitze Indiens. Mehr als 42 Dörfer wurden dort von der Flutwelle weggespült." Aus Sri Lanka gibt es diesen Bericht mit dortigem Spendenkonto.
Spenden in Deutschland: http://www.malteser.de oder http://www.bistum-eichstaett.de Spenden in Österreich: http://www.malteser.at oder http://www.kircheinnot.at Wenn wir auf diesen für so viele Menschen schreckenserregenden Ausklang des alten Jahres 2004 zu sprechen kommen, dann wird uns vielleicht noch deutlicher bewußt, wie gut und richtig es war und ist, daß wir uns mehrfach während des Jahres dem Heiligsten Herzen Jesu und der allerseligsten Jungfrau und Gottesmutter Maria weihen und somit immer wieder unsere Taufgelübde in ganz besonderer Weise erneuern und unser Land sowie unsere Ortschaft auch stellvertretend für so manche Ignoranten unter den Schutz der Allerheiligsten Dreifaltigkeit stellen. Trotz sekundenschneller Kommunikation von einem Erdteil zum anderen haben wir Menschen nicht alles im Griff. Und so haben wir in Buchenhüll nicht nur gemeinsam und öffentlich in der Osternacht unser Taufversprechen erneuert, sondern uns am Herz-Jesu-Fest ganz bewußt in der von der Weltkirche empfohlenen Sühnehaltung dem Herzen Jesu an unserer jubilierenden Herz-Jesu-Grotte unterstellt und gleichzeitig einige Kraftfahrzeuge segnen lassen - für jedes unfallfreie Jahr sei dem Herrgott innig gedankt, überschätzen wir uns beim Autofahren nie - und dann haben wir beim jüngsten feierlichen Frauendreißigerschluß an der vor 100 Jahren errichteten Lourdesgrotte in Buchenhüll unter Führung unseres Oberhirten die deutschlandweite Weihe an das Unbefleckte Herz Mariens erneuert, dann beim feierlichen Abschluß des Buchenhüller Grottenjubeljahres am Christkönigssonntag gemeinsam die Weihe der Menschheit an das göttliche Herz Christus des Königs vorgenommen und schließlich am 8. Dezember auf Wunsch des regierenden Bischofs und aufgrund des durch die Lourdesgrotte besonders vor Augen stehenden 150jährigen Jubiläums der feierlichen Verkündigung des Dogmas von der Unbefleckten Empfängnis Mariens uns ganz bewußt dieser von keinem Makel jeglicher Sünde jemals berührten Königin aller Heiligen geweiht. Und am 31. Dezember weihen wir uns in Buchenhüll mit großer Dankbarkeit so wie schon in den Vorjahren mit den Worten des emeritierten Erzbischofs Dr. Karl Braun dem Heiligsten Herzen Jesu, und viele haben ganz persönlich oft ihre Weihe an das Heiligste Herz Jesu und das Herz Seiner heiligen Mutter auch während des Jahres 2004 erneuert. Die Herzen Jesu und Mariens können also nicht getrennt werden, das Ewige Wort hat bewußt den Weg der Fleischwerdung über Maria, die unbefleckt erwählte Braut des Heiligen Geistes, gewählt, um uns den endgültigen Weg zur Bekehrung unserer Seelen und zur vollen Wahrheit über Gott und Seine Erlösungsordnung zu weisen. Und das ist es auch, was wir für viele Opfer der Flutkatastrophe, anderer Schicksalsschläge und vor allem des Terrorismus erhoffen, daß sie durch regelmäßige Umkehr auch in der plötzlichen Stunde ihres Absterbens bereit gewesen sein mögen, vor den Ewigen Richter hinzutreten. Die Katastrophe in Asien zeigt uns auch, daß Menschen oft Warnungen erfahrener Mitbürger nicht ernstnehmen. Ungläubig hören wir die Geschichte eines holländischen Ehepaares, das sich in Kalifornien angesiedelt hat und mit Erdbeben bestens vertraut war. Am Heilige-Familie-Sonntag (26. Dezember 2004) um acht Uhr früh wußten die beiden sogleich genau, was sie in ihrem Hotel in Patong auf Phuket unsanft geweckt hatte. Als sie kurz darauf am Strand gewahr wurden, daß dieser plötzlich viel breiter geworden war, weil das Meer sich ungewohnt weit zurückgezogen hatte, wußten sie auch gleich, daß dies das untrügliche Anzeichen bevorstehender Tsunami-Wellen war. Doch als sie andere Spaziergänger warnten, ernteten sie mehrheitlich nur ungläubiges Lachen. Jene fuhren mit dem Sammeln von zahlreichen sichtbar gewordenen Muscheln fort. Sich der eigenen Gefahr bewußt, gaben die beiden Wahlkalifornier ihre Überzeugungsversuche auf und brachten sich gerade noch rechtzeitig in die weit hinter dem Strand gelegene höhere Region Patongs in Sicherheit. Nach dem kurz danach ausgebrochenen Inferno half das Ehepaar noch zwei Tage lang, verletzte Überlebende zu bergen und in Lazarett-Stationen zu bringen. Wenn wir die Warnungen Jesu Christi und des heiligen Johannes des Täufers im Evangelium bewußt überhören, fallen wir aber nicht nur dem normalen Tod anheim, sondern auch dem ewigen Tod, d. h. der ewigen Höllenstrafe für unsere unsterblichen Seelen. Diese Flutkatastrophe sei uns daher dringende Warnung, die Umkehr an keinem Tag aufzuschieben und auch unseren Beichtpflichten als gute Katholiken wirklich und vollständig nachzukommen. Denn vor Gott zählt kein Ansehen der Person, zählt kein Ehrentitel, zählt kein Ehrengewand, zählt keine Maske, es zählt nur das Gute, das wir mit der Gnade Gottes als unsterbliche Seelen im Hinblick auch auf die Auferstehung des Fleisches am Jüngsten Tage erwerben durften. Und so können wir nur den Kopf schütteln, wenn uns indirekt oder sogar direkt weisgemacht wird, daß ein toter Tourist schlimmer ist als ein toter Eingeborener. Vor Gott hat jeder Mensch als Mensch dieselbe gottgegebene Würde, die er nur selbst durch die schwere Sünde verletzen kann. Wenn man dann zwischen den Zeilen liest, daß die ganze Katastrophe gar nicht so schlimm sei, weil es sowieso nur ärmere Bevölkerungsschichten in Asien getroffen hätte und somit der weltwirtschaftliche Ausfall geringfügig wäre, oder wenn wir erste Berichte vernehmen, daß überlebende Touristen zum Teil nach wenigen Tagen plötzlich darauf bestehen, daß wieder genügend Strandliegen aufgestellt werden, denn schließlich habe man ja für den Urlaub bezahlt und sei einem das Unglück der anderen Menschen offenbar doch irgendwie egal - das seien eben Pechvögel - dann müssen wir sagen: wie viel Geduld erwarten alle diese menschenverachtenden Einstellungen von Gott noch? Ist es nicht ein Wunder, daß noch nicht die ganze Welt aufgrund der vielen Beleidigungen Gottes durch eine einzige große Flut einfach abstirbt? Abgesehen von christlichen Ausnahmetouristen wird man sich schon fragen dürfen, wer denn in diesen Ländern zu Weihnachten seine Gedanken wenigstens ab und zu beim Christkind hatte. Wir hoffen sehr, daß es viele gewesen sind zu ihrem eigenen Seelenheil. Wir erinnern wir uns am Jahresschluß auch an das Kommen meines Primizpredigers, H. H. Prof. Dr. Heinrich Reinhardt, der sich von der Schweiz aus extra eine ganze Woche nur für unsere kleine Wallfahrtspfarrei freihielt und eine Glaubenswoche zur Vertiefung unseres Glaubens und unserer Glaubenspraxis in bezug auf das Zentralgeheimnis des Allerheiligsten Dreifaltigkeit hielt. Vielen ist dadurch wieder der tiefe Sinn des Lebens und der sinngebenden Nachfolge Christi klar geworden. Im Advent besuchte er Eichstätt noch ein zweites Mal, um in einer langen wissenschaftlichen Vorlesung darzulegen, wie unsinnig es ist, wenn Menschen Dinge als fix ausgeben und gleichzeitig behaupten, es gäbe keine Wahrheit und keine Metaphysik. In der Fronleichnamswoche im Juni war es für uns alle jedenfalls eine intensive Gebetswoche, die uns auch von der Witterung her recht glücklich stimmen konnte, wenn auch beim hochfestlichen Abschluß am 12. Juni ein paar Regentropfen unsere Häupter erreichten. Der neue Diözesanbischof von St. Pölten, Dr. Dr. Klaus Küng, predigte am 31. Dezember 2004 unter anderem: "Für unsere Diözese folgten im Sommer schwierige Monate, die zur Durchführung einer Apostolischen Visitation, zur vorläufigen Schließung des Priesterseminars und zur Ablöse des Diözesanbischofs führten. Es war der Anfang eines Heilungsvorganges, der voraussichtlich noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Im Nachhinein werden wir immer erkennen, dass wir Gott für alles danken sollen, weil Er bei jenen, die Ihn lieben, alles zum Guten führt (vgl. Röm 8,28), auch das, was momentan als schmerzhaft empfunden worden ist. Worauf es einzig und allein ankommt: daß wir mit dem Blick auf Gott und verbunden mit Ihm unterwegs sind. Es gibt aber schon auch einige konkrete und dringende diözesane Anliegen, für deren baldige Verwirklichung wir beten und arbeiten sollen: wir brauchen gut ausgebildete, gesunde, fröhliche, heiligmäßige Priester, auch gute Katechetinnen und Katecheten, Religionslehrerinnen und Religionslehrer, Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten. Daher muß alles unternommen werden, um möglichst bald das Priesterseminar unter guter Leitung in Betrieb zu nehmen. Ebenso sind die theologische Hochschule in St. Pölten und die Pädagogische Akademie in Krems Herzensanliegen der Diözese. Dringend ist auch die Stärkung christlicher Familien, die Kinder bejahen, und echte Keimstätten wahren Christseins sind. Daher wird in der Zukunft der Familienpastoral eine vorrangige Bedeutung zukommen, die vor allem in den Pfarren, aber auch überpfarrlichen Einrichtungen zu verwirklichen sein wird. Wir sollen voll Zuversicht in das Neue Jahr gehen, offen für das, was Gott von uns erwartet; auch vertrauensvoll, denn, was Er begonnen hat, wird Er auch vollenden (vgl. Phil 1,6). Ein alter Spruch lautet: 'Neues Jahr - Neuer Anfang'. An sich ist jeder Tag gut, um im christlichen Leben von neuem zu beginnen, aber auch der Beginn eines Neuen Jahres ist ein guter Anlaß. Erbitten wir die Fürsprache Mariens, die wir am ersten Tag des Jahres als Gottesmutter mit einem Hochfest ehren. Bitten wir sie: sie möge ihren Sohn in unseren Herzen hervorbringen, damit das Neue Jahr ein christliches, gesegnetes Jahr wird." Es stimmt mich doch sehr zufrieden, daß in vielen Jahresrückblicken in Europa meist auch kurz gesagt wird, daß der Papst mit der Apostolischen Visitation der Diözese St. Pölten und der raschen Reaktion auf den Sex- und Intrigenskandal in dem dortigen österreichischen Priesterseminar eine vorbildhaft rasche und optimale Lösung getroffen und so für die Zukunft - als weitere positive Verstärkung aller Maßnahmen nach den in den USA aufgeflogenen Skandalen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte - einen neuen Maßstab setzen konnte, unter bewährter Beratung durch die damit beschäftigten Kurienkardinäle und die Nuntien als Botschafter des Heiligen Vaters in den jeweiligen Ländern. Und so war es unserem Wallfahrtsort Buchenhüll dann gerade in dieser weltkirchlich nicht ganz unbedeutenden Phase eine besondere Ehre, daß der Frauendreißiger des verflossenen Jubiläumsjahres des 100jährigen Bestandes unserer Grotten den Besuch zweier katholischer Bischöfe erbrachte: am Patroziniumstag, dem Hochfest der Aufnahme Mariens mit Seele und Leib in den Himmel besuchte uns mit herzerfrischender Predigt der österreichische Militärordinarius Msgr. Christian Werner. Und zum feierlichen Frauendreißigerschluß schenkte uns Gott dann noch solches Wetter, daß sein hochwürdigster Amtsbruder, der deutsche Militärordinarius und regierende Bischof von Eichstätt, die Marienandacht vor dem ausgesetzten Heiland und den doch noch hingeströmten Pilgern leiten konnte. Eindrücklich faßte der Bischof den Inhalt der vom Kirchenrektor gehaltenen Frauendreißigerpredigten, die unter dem Motto gestanden waren Die unbefleckt Empfangene führt uns zum Sieg, in perfekter Weise zusammen und zeigte auf, wie wichtig für den Gesamtzusammenhang der katholischen Glaubenswahrheiten unserer Erlösung die Befreiung Mariens von jedem Makel der Erbsünde schon im Moment ihrer Empfängnis im Schoß der Mutter Anna ist. Von dort erstrahlt die Hoffnung, von dort wird klar, daß nichts anderes gemeint sein kann mit dem Wort des Evangeliums und unseres täglichen Gebetes: Maria, Du bist voll der Gnade. Seit 150 Jahren verkündet die Kirche diese Glaubenserkenntnis nicht nur implizit, sondern ganz ausdrücklich und mit unfehlbarer Sicherheit. Nur wenn wir diesen Blick auf Maria nicht verlieren, dann wird auch das Jahr 2005 für uns alle eine friedliches und segensreiches werden können. Mögen wir so nie den Versuchungen der falschen Bequemlichkeit und Doppelmoral anheimfallen, sondern mögen wir uns an erster Stelle immer die persönliche Bekehrung unserer Herzen und die echte konkrete Liebe zum Nächsten als einen der vielen möglichen Beweise echter Gottesliebe vornehmen. Das Internetprojekt rund um www.padre.at sah neue Rekordbesuche. So ergab sich ein durchschnittlicher Besuch von 479 Rechnern mit 3000 Einzelabrufen pro Tag. Der Weihnachtsmonat Dezember schloß mit durchschnittlich 644 Besuchern, einem neuen Monatsrekord. So besuchten im Gesamtjahr 2004 insgesamt 175000 Rechner die Unterseiten von www.padre.at , sodaß wir bei einem Gesamtstand von knapp 550.000 Besuchern für fünf Jahre Internetpräsenz angelangt sind. Knapp 4.000.000 Einzelabrufe wurden seit 8. Dezember 1999 getätigt. Und dies alles, obschon die Aktualisierung aufgrund der vielen Aufgaben nicht immer leicht fällt, jedoch nunmehr durch das neue und einfach zu bedienende Blogbuch doch einigermaßen sichergestellt ist. So sage ich selbst dem dreifaltigen Gott, der allerseligsten Jungfrau, dem heiligen Josef, allen Engeln und Heiligen und Euch allen herzlich Dank für alles Gute des verflossenen Jahres 2004 und wünsche allen Besuchern der Seiten ein reichlich gesegnetes Jahr 2005! Euer Padre Alex - Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik |
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