Montag, 15. August 2005
ZEITPUNKT DES TODES (ORGANSPENDE) ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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02:08
Kommentare (0) Trackback (1) ZEITPUNKT DES TODES (ORGANSPENDE) UND MARIAE HIMMELFAHRT: WIE LANGE KÖNNEN LOSSPRECHUNG UND LETZTE ÖLUNG NOCH GESPENDET WERDEN? PREDIGTREIHE STERBEN / TOD: TEIL 4
TEIL 4 (gehalten am 15. August 2005, Patrozinium) (TEIL 1 - TEIL 2 - TEIL 3)
Liebe Andächtige! Als ich gestern einen Abendlauf auf den Frauenberg machte und den bewölkten Himmel betrachtete, verschoben sich zwei Wolken und plötzlich strahlte einem der Mond entgegen. Sofort kam mir die marianische Antiphon aus dem alttestamentlichen Lied der Lieder, aus dem Hohelied, in den Sinn: "Wer ist es, die da aufsteigt wie die Morgenröte, schön wie der Mond, leuchtend wie die Sonne, furchtbar wie ein Heer in Schlachtbereitschaft?" (Hld 6,10) Heute blicken wir voll Freude und Hoffnung auf Maria in ihrer Herrlichkeit, ohne die Gott unsere Erlösung nicht wirken wollte. Gleichzeitig gingen meine Gedanken bei diesem Blick in den irdischen Himmel natürlich zu den 121 Passagieren des bei Athen abgestürzten zypriotischen Flugzeuges (eine Boeing 737-300 der Helios Airways, Tochter der Libra Holidays Group Public Ltd.) - offenbar spielten dabei Probleme mit dem Sauerstoff- und Luftdruck-Ausgleichssystem bzw. mit der Kommunikationselektronik eine erhebliche Rolle. Die Frage ist, ob noch genug Zeit zum Nachdenken und Abschließen war, wie es aus der von einem Mann offenbar erfundenen Mobiltelephon-Kurznachricht hervorgegangen wäre: "Die Piloten sind bewußtlos. Mein Cousin, ich sage Lebewohl. Wir erfrieren." Was hätten wir noch getan? "Gott, wir sterben. Rette uns Gott!" Das waren die letzten Worte jenes afrikanischen Priesters, als er bemerkte, daß bei der Landung seines Air-France-Flugzeuges in Toronto am 2. August 2005 etwas schief lief. Während der Priester betete, begannen die Leute um ihn herum zu schreien. Diese Menschen hatten Glück und überlebten alle. In beiden Flugzeugkatastrophen hätte ein katholischer Priester die Pflicht gehabt, die Passagiere wenigstens bedingungsweise von den Sünden loszusprechen: "So spreche ich Euch los von Euren Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes!" Was aber sollte ich tun, wenn kein Priester erreichbar ist, was sollte ich während des Jahres überhaupt neben einer persönlichen Beichte öfters erwecken? Es ist die vollkommene Liebesreue, d. h. ich bereue meine noch ungebeichteten Sünden, weil ich dadurch Gott als höchstes und liebenswürdigstes Gut beleidigt habe. Und wenn damit der Beichtwille verbunden ist, dann rechtfertigte diese Liebesreue schon außerhalb des Bußsakramentes. Deswegen ist es gut, am Abend eine Gewissenserforschung zu machen und diese christliche Grundhaltung einzuüben. Jene, die im Notfall absolviert wurden, müssen dann ihre Sünden dann schon noch persönlich nachbeichten. Dort aber, wo ich einen Priester rufen kann, werde ich es für Anvertraute und Angehörige Tag und Nacht sicher tun, denn wenn von einem bewußtlosen Sterbenden bekannt ist, daß er mit Gott versöhnt sterben wollte, so hat der Priester ihm unter anderem die wirksame Lossprechung zu erteilen. Liebe Andächtige! Bei Marias Entschlafung stellte sich weder die Frage nach einer Lossprechung von Sünden noch die Frage des genauen Todeseintrittes, denn als von jedem Makel der Sünde unbefleckte Jungfrau bedurfte sie keiner weiteren Erlösung, und an Organspenden dachte man damals noch nicht. Hinzu kommt aber, daß Maria nicht nur mit ihrer Seele, sondern auch mit ihrem ganzen Leib in die himmlische Herrlichkeit erhoben wurde und erhoben bleibt auf ewig: wer das nicht glaubt, ist nicht katholisch. Wir glauben Gott selbst auf seine von der Kirche unfehlbar erkannte Offenbarung hin, daß Maria in solch wunderbarer Art den Tod nicht erlitten hat, sondern kraft ihrer unbefleckten Empfängnis den Tod als seligen Übergang in die ewige Herrlichkeit erleben durfte, verbunden mit dem absoluten Privileg, sofort nach Jesus, ihrem göttlichen Sohne, nicht nur mit der unsterblichen Seele, sondern auch mit ihrem durch die Aufnahme in den Himmel verherrlichten und nach Jesu Art glorreich umgestalteten Leib aufgenommen zu werden. Nachdem wir uns mehrere Sonntage mit den Chancen, Grenzen und Gefahren einer Patientenverfügung auseinandergesetzt haben, dank des ursprünglichen Impulses von Dr. Schmidramsl, nachdem wir geklärt haben, daß einem Wachkomapatienten die Ernährung niemals abgestellt werden darf, selbst wenn jemand in einer Patientenverfügung nach solcher Sterbehilfe verlangen würde, weil Ernährung nämlich kein Medikament ist, sondern die Grundversorgung darstellt, sind wir gestern bei der entscheidenden Frage des Todeseintrittes angelangt und haben uns gefragt: müssen wir nach Auffassung bedeutender christlicher Denker in jedem Sterbefall so viel Zeit lassen, daß dem Verstorbenen schließlich auch keine brauchbaren Organe mehr entnommen werden können, oder aber haben führende (auch christliche) Mediziner recht, die sich sicher sind, daß ein gewissenhaft festgestellter Hirntod bereits der legitime Zeitpunkt auch für die Entnahme brauchbarer und möglicherweise lebenswichtiger Organe ist? Denn für die edle Tat der Organspende nach dem Tod verlangt der am letzten Freitag erschienene Katholische Kurzkatechismus nicht nur die Zustimmung des Organspenders, sondern es muß auch der tatsächliche Tod des Spenders sicher feststehen. Sicher ist aber nur, wie Johannes Paul II. am 1. Februar 2005 vor der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften sagte, daß keine wissenschaftliche Technik, also niemand, den genauen Zeitpunkt des Todes als Trennung von Leib und Seele hier auf Erden feststellen kann. So gesehen müssen wir ehrlich sein: der gewissenhaft festgestellte Hirntod ist als alleiniges Kriterium wahrscheinlich sehr oft nur der sichere Vorbote der noch bevorstehenden Trennung von Leib und Seele und damit des eigentlichen Todes aus philosophischer und religiöser Sicht. Deshalb darf niemand verurteilt werden, der für sich Spenden lebenswichtiger Organe nach dem Hirntod ausschließt, wobei zudem Karl Kardinal Lehmann mit seiner Bemerkung völlig richtig lag, daß nämlich der Mensch nicht prinzipiell als "Organ-Magazin" für die Allgemeinheit angesehen werden dürfe. Aber der durch seinen eigenen Sterbeprozeß noch glaubwürdiger gewordene Diener Gottes Johannes Paul II. sagte am 1. Februar 2005 zu unserer Problematik noch mehr und damit auch einiges für jene, die so wie der regierende Heilige Vater Benedikt XVI. einen Organspendeausweis besitzen, was der Regensburger Bischof kürzlich bei einer Telephonaktion des Straubinger Tagblattes erzählte, ich zitiere: "Zum einen ermutigte die Kirche zur freiwilligen Organspende, zum anderen zeigte sie die ethischen Bedingungen für eine solche Spende auf, indem sie die Pflicht zum Schutz des Lebens und der Würde sowohl des Spenders als auch des Empfängers hervorhob (...) Aus klinischer Sicht jedoch ist es der einzig korrekte - und auch der einzig mögliche Weg - den Tod eines Menschen festzustellen, die Aufmerksamkeit und Forschung auf die Identifizierung jener angemessenen »Zeichen des Todes« zu konzentrieren, die an ihren physischen Symptomen im Individuum zu erkennen sind. Offensichtlich geht es hier um ein Thema von grundlegender Bedeutung, bei dem vor allem die sorgfältig durchdachte und präzise Position der Wissenschaft berücksichtigt werden muß, wie dies bereits Pius XII. lehrte, als er erklärte, daß »es Aufgabe des Arztes ist, den 'Tod' und den 'Augenblick des Todes' eines in den Zustand der Bewußtlosigkeit gefallenen Patienten klar und präzise zu definieren« (vgl. Ansprache vom 24. November 1957)." Wir sehen also, auch wenn kein Mensch auf Erden den Zeitpunkt der Trennung von Leib und Seele und damit den wahren Tod messen kann, so ist es doch erlaubt, sich auf gewissenhafte Ärzte und Ärztinnen zu verlassen, was den rein klinisch definierten Tod betrifft. Solange also das kirchliche Lehramt zu den von Johannes Paul II. angeregten weiteren philosophischen und medizinischen Forschungen zum Todeszeitpunkt keine weiteren Präzisierungen vorlegt, ist es ganz eindeutig in das Gewissen des Einzelmenschen gestellt, ob und wie er als Organspender fungieren oder ob er dies mit Absolutheit ausschließen möchte. Faktum ist aber, daß nicht wenige Ärzte und Ärztinnen, aber vor allem auch Pflegeschwestern in Intensivstationen betreffend Organspenden bei Befragungen Unwohlsein äußern, da offensichtlich biologisch Lebenden, jedoch gleichzeitig hirntot erklärten Personen lebenswichtige Organe entnommen werden und hernach der Sterbeprozeß zugelassen wird. Erst im April wandte sich ein italienischer Arzt über meine Internetseite an mich, der aus dem Klinikwesen ausgestiegen war, weil er die ganze Organwirtschaft nicht mehr aushielt - all diese Erfahrungen basieren nicht nur auf fehlbaren Gefühlen, sondern sprechen deutlich für ein Recht jedes Menschen auf einen natürlichen Tod bzw. auf einen unverkürzten Sterbeprozeß ohne Verpflichtung zur Organspende. Viele äußere Anzeichen des Lebens sprechen nach dem Philosophen Professor Dr. Josef Seifert nämlich dagegen, daß ein Hirntoter mit Sicherheit tot sei. Und sind wir doch ehrlich: ist es in unseren westlichen Gesellschaften und auch in Deutschland nicht pervers, wenn manchmal herumgejammert wird, daß zu wenige Organe gespendet würden (angesichts einer im übrigen durchaus gelungenen deutschen Gesetzgebung, nach der im Gegensatz zu Österreich nicht von vornherein der Spendewille angenommen wird) - und gleichzeitig werden aktive christliche Lebensberater vor Abtreibungsmord-Kliniken angegriffen, die schwangere Frauen und die sie begleitenden unverantwortlichen Männer durch gutes Zureden im letzten Moment von der Abtreibung erfolgreich abbringen und immer wieder abbringen wollen. Und noch perverser wird es, wenn im selben Krankenhaus, in dem für ein bißchen Lebensverlängerung mit nicht immer gesunden Organen herumtransplantiert wird bzw. in dem Angehörige in Richtung Organspende beraten werden, zwei Stöcke tiefer von Ärzten, die diesen Namen dann aber nicht mehr verdienen, ein ungeborenes Kind nach dem anderen hinweggeschlachtet wird. Ja, erkennen denn hier viele Menschen nicht, wer hier wirklich einen Knall hat? (Im übrigen haben in Deutschland im ersten Halbjahr 2005 rund 15 Prozent mehr Menschen ihre Organe gespendet als in den ersten sechs Monaten des vergangenen Jahres.) Die einzige konsequente Position ist die christliche: klarer Schutz des Lebens von der Empfängnis, also schon vor der Einnistung, bishin zum natürlichen Tod. Alles andere hat doch kein Fundament. Man kann man also über die Hirntodthese streiten, und eines war sicher falsch, das müßte nun jedem einleuchten - es war falsch, daß manche Priesterausbildner in den letzten 30 Jahren einfach hergingen und meinten, da es jetzt (plötzlich!) den Hirntod gäbe, dürften nach Erklärung des Hirntodes keine Sakramente mehr gespendet werden. Warum ist das grundfalsch? Weil der Tod im philosophischen, im anthropologischen Sinn, im wirklichen Sinn erst durch Trennung von Leib und Seele eintritt und von daher die Spendung der Sakramente (wenigstens bedingungsweise) noch länger möglich ist. Bei einem plötzlichen Tod gilt sogar die alte Erfahrungsregel, daß die Lossprechung und die heilige Ölung, welche ja bei fehlendem Bewußtsein auch alle schweren Sünden hinwegnimmt, noch mehrere Stunden später, d. h. nach dem letzten Atemzug, gespendet werden kann und soll. Deshalb sagt auch das erneuerte lateinische Kirchenrecht (can. 1005 CIC 1983): "Im Fall eines Zweifels darüber, ob der Kranke ... gestorben ist, ist dieses Sakrament (der Krankensalbung) zu spenden." Ich ärgere mich immer wieder, wenn ich höre, daß ein Mitbruder - wenn auch guten Glaubens - meinte, er hätte nur noch beten, aber keine Sakramente mehr spenden können. Im Zweifel kann der Priester dazusagen: "wenn Du lebst, so spreche ich Dich los ..." Deshalb können Gläubige mit Absolutheit fordern, daß die vorgesehenen Sakramente wenigstens unter dieser Bedingung noch gespendet werden, auch wenn es ansonsten - also wenn kein plötzliches Versterben vorliegt - noch idealer ist, den Priester schon vor einer Operation und während einer schweren Krankheit und somit wesentlich früher zu rufen. Und damit, meine Lieben, sind wir wieder angelangt beim Blick auf das entscheidende Ziel unserer Pilgerschaft auf Erden, auf den Himmel nicht im irdischen Sinne, sondern im ewigen Sinne: schauen wir heute die Bilder und Statuen Mariens ganz neu an und erkennen in unserer Verehrung der Mutter Gottes jene Frau, die auch unsere himmlische Mutter ist und für immer bleiben möchte. Darum sollten wir unser ewiges Seelenheil wirken durch Glaube, Liebe, regelmäßige Umkehr und Liebesreue. AMEN. Euer Kirchenrektor Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik, Eichstätt - Buchenhüll Sonntag, 14. August 2005
WACHKOMA, ZEITPUNKT DES TODES UND ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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16:14
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TEIL 3 (gehalten am 14. August 2005) (TEIL 1 - TEIL 2)
Bevor wir morgen zum Hochfest der Aufnahme Mariens mit Seele und Leib in den Himmel beim Patroziniumshochamt mit Kräutersegnung und mit Eucharistischem Segen auf eines der herrlichsten Festgeheimnisse des ganzen Kirchenjahres blicken, kehren wir noch in anderer Weise zum Themenkreis Sterben und Tod zurück. Wir lagen mit unseren Überlegungen an zwei Sonntagen, was die Chancen, Grenzen und Gefahren einer persönlichen Patientenverfügung betrifft, in der Tat goldrichtig, denn in einer der jüngsten Ausgaben des Deutschen Ärzteblattes gesteht ein Mitarbeiter eines Institutes für Ethik ein (Dtsch Arztebl 2005; 102: A 2079 - 2082 [Heft 30]): "Selbst wenn eine Vorausverfügung vorliegt, kann ihre Anwendung bei Entscheidungen zur Therapiebegrenzung dennoch problematisch sein. Denn es ist kaum möglich, die subjektiven (= persönlichen) Präferenzen für einen unbestimmten künftigen Zeitpunkt mit nur schwer einschätzbaren gesundheitlichen Einschränkungen und medizinischen Therapiemodalitäten so klar zu bestimmen und in einer Patientenverfügung schriftlich zu fixieren, daß Interpretationsprobleme bei der Anwendung durch stellvertretende Entscheidungsträger verläßlich vermieden werden. Offenheiten - und damit ethische Kontroversen - werden also bleiben. Hierfür sollten diesseits gerichtlicher Entscheide Institutionen wie zum Beispiel ein klinisches Ethik-Komitee vorhanden sein, um eine fallnahe Konfliktlösung zu erarbeiten, die das Wohlergehen und den (erklärten oder mutmaßlichen) Willen der betroffenen Patienten in angemessener Weise respektiert." Doch in Wirklichkeit gibt es im bereits kurz angeschnittenen Fall der Wachkoma-Patienten - wie es Teresa Maria Schiavo (+ 31. März 2005) in den USA war und wie es etwa 10000 in Deutschland sind - gar keine Offenheit oder Legitimation, die Ernährung abzubrechen, selbst wenn es in einer gültigen Patientenverfügung verlangt würde. Wer sich nämlich auskennt, weiß, daß bei den Wachkomapatienten so gut wie nie die Frage besteht, ob eine Sondenernährung neu begonnen werden muß, sondern ob eine bestehende Ernährung abgebrochen werden soll. Deswegen hatte der stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" im Deutschen Bundestag, Hubert Hüppe von der CDU, völlig recht, daß die in die Schlagzeilen geratene Terry Schiavo keine Sterbende, sondern eine Frau mit Behinderung war. Es wäre nicht sicher, ob sich ihr Zustand nicht doch noch veränderte. Unter anderem genau deshalb lehrte der Diener Gottes Papst Johannes Paul II. in seiner richtungsweisenden Ansprache an die Teilnehmer des Internationalen Fachkongresses zum Thema "Lebenserhaltende Behandlungen und vegetativer Zustand: wissenschaftlicher Fortschritte und ethische Dilemmata" vom 20. März 2004 klar: "Der Kranke im vegetativen Zustand (= im Wachkoma), der die Wiederherstellung oder das natürliche Ende erwartet, hat das Recht auf eine grundlegende ärztliche Betreuung (Versorgung mit Nahrung und Flüssigkeit, Hygiene, Wärme usw.) und auf die Vorsorge gegen Komplikationen, die mit der Bettlägrigkeit verbunden sind. Er hat auch das Recht auf einen gezielten rehabilitativen Eingriff und auf die Überwachung der klinischen Zeichen einer eventuellen Besserung. - Insbesondere möchte ich unterstreichen, daß die Verabreichung von Wasser und Nahrung, auch wenn sie auf künstlichen Wegen geschieht, immer ein natürliches Mittel der Lebenserhaltung und keine medizinische Handlung ist. Ihre Anwendung ist deshalb prinzipiell als normal und angemessen und damit als moralisch verpflichtend zu betrachten, in dem Maß, in dem und bis zu dem sie ihre eigene Zielsetzung erreicht, die im vorliegenden Fall darin besteht, dem Patienten Ernährung und Linderung der Leiden zu verschaffen. - Denn die Pflicht, dem Kranken in solchen Fällen die gebotenen normalen Behandlungen nicht vorzuenthalten, umfaßt auch die Versorgung mit Nahrung und Wasser (vgl. Päpstl. Rat für die Pastoral im Krankendienst, Charta für den Krankendienst, Nr. 120). Eine Wahrscheinlichkeitsrechnung, die auf den geringen Hoffnungen auf Besserung gründet, wenn der vegetative Zustand mehr als ein Jahr andauert, kann ethisch die Aussetzung oder Unterbrechung der Mindestbehandlungen des Patienten, einschließlich der Ernährung und Wasserverabreichung, nicht rechtfertigen. Denn der Tod durch Verhungern und Verdursten ist das einzig mögliche Resultat infolge ihrer Unterbrechung. In diesem Sinn wird er am Ende - wenn er bewußt und absichtlich herbeigeführt wird - zur tatsächlichen realen Euthanasie durch Unterlassung (...) Im übrigen ist der moralische Grundsatz bekannt, wonach auch der einfache Zweifel, ob man sich einer lebenden Person gegenüber befindet, schon dazu verpflichtet, diese voll zu respektieren und jede Handlung zu unterlassen, die auf ihren vorzeitigen Tod abzielt." Und so hat der Präsident des italienischen Bioethik-Komitees, Professor Dr. Francesco D'Agostino, recht, der zum viel diskutierten Fall Terry Schiavo und zu ihrer schließlich angeordneten Tötung sagte: "Es ist eine schreckliche Entscheidung. Auch wenn diese Krankheitszustände mit niedriger Genesungswahrscheinlichkeit verbunden sind, gibt es da bioethisch nur eine einzige Pflicht: sich des Kranken pflegerisch anzunehmen. Die gesetzlichen Vertreter müßten die Personen im Wachkoma diesbezüglich rechtlich schützen. Im konkreten Fall kann man nicht von therapeutischem Übereifer sprechen: Terry braucht einfach Ernährung, und diese Ernährung ist weder eine komplizierte noch eine anspruchsvolle Technologie." Wir alle sollten daher gemeinsam dagegen ankämpfen, daß es zur weiteren Kürzung von Mitteln, zu einer Entwertung von alten und kranken Menschen und zur falschen Verabsolutierung des Selbstbestimmungsrechtes kommt und schließlich als human und würdig verkauft würde, menschliches Leben mit den Mitteln der Medizin einfach "schnell und schmerzlos" zu beenden. Was nämlich völlig übersehen wird - und dies sagt im Ärzteblatt verdienstlicherweise ein Mediziner namens Prof. Dr. med. Karl H. Beine - daß die Hospizbewegung und die moderne (schmerzlindernde) Palliativmedizin längst den Beweis dafür erbracht haben, daß der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe so gut wie gar nicht bei Menschen vorkommt, deren Schmerzen erträglich sind, die kompetent und menschlich therapiert und gepflegt werden und die in tragfähigen Beziehungen leben. Um das Kapitel Patientenverfügung und medizinische Behandlungen vorläufig abzuschließen, konsultieren wir noch den vorgestern in deutscher Sprache erschienenen weltweit gültigen Katholischen Kurzkatechismus, genauer das praktische Kompendium zum Katechismus der Katholischen Kirche, das also somit rechtzeitig vor dem Katholischen Weltjugendtag in Köln erschienen ist und in keinem Haushalt fehlen sollte (in der Gottesdienstordnung habe ich darauf Bezug genommen). Das Frage-Antwort-System führt uns hier weiter, die Frage Nr. 471 lautet nämlich: welche medizinischen Verfahren sind gestattet, wenn der Tod unmittelbar bevorsteht? (Wir reden hier also nicht vom Sonderfall des Wachkomas, bei dem über Jahre hinweg der Tod nicht bevorsteht!) Die Antwort auf die Frage lautet im neuen Kurzkatechismus: "die Pflege, die man gewöhnlich einer kranken Person schuldet, darf nicht abgebrochen werden. Erlaubt sind dagegen die Verwendung schmerzlindernder Mittel, die nicht auf den Tod abzielen, sowie der Verzicht auf die Anwendung medizinischer Verfahren, die in keinem Verhältnis stehen und bei denen es keine begründete Hoffnung auf einen positiven Ausgang gibt." Und damit gibt diese knappe Antwort genau das wieder, was nach naturrechtlicher und somit nach katholischer Auffassung einzig legitimer Bestandteil einer therapiebegrenzenden Patientenverfügung sein kann und darf, so jemand überhaupt eine Patientenverfügung im Sinne einer Therapiereduktion verfassen wollte. Wichtig ist: in der Frage heißt es wenn der Tod unmittelbar bevorsteht. Und in der Antwort heißt es, daß der Verzicht auf medizinische Verfahren gestattet ist, wenn diese in keinem Verhältnis stehen und wenn es dabei es keine begründete Hoffnung auf einen positiven Ausgang gibt. Und nochmals, weil es nicht oft genug gesagt werden kann: Ernährung, auch sogenannte künstliche Ernährung, ist kein medizinisches Verfahren im eigentlichen Sinne, sondern ein Grundrecht, das wir verteidigen müssen. Der vorgestern also zweifellos zur kommenden Freude aller suchenden Menschen und aller Katholiken erschienene Kurzkatechismus leitet mit Frage Nummer 476 nun auch gleich ideal über auf unser nächstes Kapitel: sind die Verpflanzung und das Spenden von Organen vor und nach dem Tod gestattet? Die Antwort im Kurzkatechismus lautet: die Organverpflanzung ist sittlich annehmbar, wenn der Spender seine Zustimmung gegeben hat und keine übermäßigen Gefahren für ihn bestehen. Für die edle Tat der Organspende nach dem Tod muß der tatsächliche Tod des Spenders sicher feststehen. Damit sind wir also bei der versprochenen Thematik von Organspende und Zeitpunkt des Todes. Die Frage ist nämlich in der Tat: wann und wie steht denn der vom Katechismus angesprochene tatsächliche Tod des potentiellen Organspenders fest? Und auch da kommt uns der Diener Gottes Johannes Paul II. entgegen, da er am 1. Februar 2005 vor der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften sagte: "Im Bereich der christlichen Anthropologie ist es wohlbekannt, daß der Augenblick des Todes für jede Person im endgültigen Verlust der konstitutiven Einheit zwischen Leib und Seele besteht. Jeder Mensch ist nämlich insofern lebendig, als er oder sie »corpore et anima unus« (= mit Leib und Seele einer) ist (Gaudium et spes, 14), und er oder sie bleiben es, solange diese substantielle Einheit in der Ganzheit besteht. Im Licht dieser anthropologischen Wahrheit wird deutlich, daß, wie ich bei früheren Gelegenheiten bereits betont habe, »der Tod des Menschen, in diesem radikalen Sinn, ein Ereignis ist, das durch keine wissenschaftliche Technik oder empirische Methode direkt identifiziert werden kann« (vgl. Ansprache vom 29. August 2000; in O.R. dt., Nr. 37, 15.9.2000, S. 7,4)." Also kann niemand auf Erden genau sagen, wann die Trennung von Leib und Seele bzw. der Moment des (wahren) Todes wirklich eintritt. Und genau daher rührt jetzt die Grundfrage (vgl. dazu die nächste Predigt und auch diesen weiterhin gültigen italienischen Beitrag mit den exemplarischen Positionen des Philosophen Prof. Dr. Josef Seifert und des Mediziners Prof. Dr. Johannes Bonelli): müssen wir daher in jedem Sterbefall nach Auffassung einiger christlicher Denker so viel Zeit lassen, daß dem Verstorbenen dann (logischerweise) auch keine brauchbaren Organe mehr entnommen werden können, oder aber haben führende (auch christliche) Mediziner recht, die sich sicher sind, daß ein gewissenhaft festgestellter Hirntod bereits der legitime Zeitpunkt auch für die Entnahme brauchbarer und möglicherweise lebenswichtiger Organe ist? Was können wir dazu als Christen und im Sinne einer von der Offenbarung Gottes erleuchteten Ethik sagen, oder aber ist diese Frage vielleicht in dieser Alternative falsch gestellt, weil zwei unterschiedliche Ebenen gegeneinander ausgespielt werden? All den damit verbundenen Aspekten in der richtigen Zuordnung nachzugehen, dies möge uns morgen die allerseligste Jungfrau und Gottesmutter Maria ermöglichen, deren Entschlafung und herrliche Aufnahme in den Himmel mit Seele und Leib wir hochfestlich begehen werden. AMEN. Portal gegen aktive Sterbehilfe und entsprechend formulierte Patientenverfügungen Sonntag, 7. August 2005
AUSWIRKUNGEN DER PILLE UND ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Aktuelle Predigt, Katholische Lehre, News Kommentare um
23:53
Kommentare (0) Trackbacks (0) AUSWIRKUNGEN DER PILLE UND CHLAMYDIENINFEKTIONEN: MEDIZIN BESTÄTIGT ZUNEHMEND DEN WERT DER KATHOLISCHEN SEXUALMORAL
Nüchterne Beobachter werden es längst erkannt haben: je mehr die medizinischen Forschungen fortschreiten, um so deutlicher wird unter anderem der große gesundheitliche Vorteil all derer herausgestellt, die sich auch in ihrem sexuellen Leben und in jedem Lebensalter um die Verwirklichung der katholischen Sittenlehre bemühen, ganz zu schweigen von den psychischen Vorteilen, mit dem eigenen gebildeten Gewissen so oft und so gut wie möglich im Einklang zu leben, ohne in einen falschen Skrupulantismus oder in einen falschen Laxismus abzudriften.
Einige Ärzte und Ärztinnen hatten es bereits geahnt, aber nun scheint es gewissermaßen erstmals amtlich: zwar zeigt die neueste Stellungnahme der Internationalen Krebsforschungsagentur IARC auf, daß die sogenannten Anti-Baby-Pillen auch die Gefahr senkten, an Eierstock- und Gebärmutterschleimhautkrebs zu erkranken, aber gleichzeitig würden bei den Frauen Brustkrebs, Gebärmutterhalskrebs und Leberkrebs gefördert, ganz zu schweigen von den vielen anderen schon seit längerem bekannten und möglichen schädlichen Nebenwirkungen (z. B. erhöhte Gefahr von Thrombosen, Embolien, Hirnblutungen, Herzinfarkten oder Blutdrucksteigerungen). Und siehe da, nicht der Papst, sondern eine Ärztin derselben Krebsforschungsagentur legt insbesondere Frauen ab 35 Jahren nahe, auf "alternative Methoden" umzusteigen, da die Krebsgefahr "dank" der Anti-Baby-Pillen im Alter zwischen 30 und 45 Jahren besonders hoch sei. Sofort ist man an die 1968 erschienene und weltweit gerne kritisierte Päpstliche Enzyklika "Humanae vitae" erinnert, welche im Falle ernsthafter sittlicher Begründung eines vorläufigen Kinderverzichtes auf die naturgegebenen Möglichkeiten der Empfängnisregelung als mit dem auf Mann und Frau bezogenen Gesetz Gottes in Einklang stehend verweist ( vgl. http://www.iner.org). Zugegeben, einige Ärzte und Ärztinnen werden nicht sofort den Schluß in Richtung natürlicher Empfängnisregelung ziehen, und zwar vor allem wegen des Argumentes der (so wenig wie beim reinen Einsatz der Anti-Baby-Pillen) gegebenen Übertragungsmöglichkeit von Geschlechtskrankheiten. Unter den mir bekannten Ärzten meinte beispielsweise einer für Allgemeinmedizin angesichts der Erwählung des neuen Papstes, daß nun die Kirche in der "Kondomfrage" endlich umdenken müßte. Wenn nicht als Allheilmittel, so werden Kondome also weiterhin von manchen als relativ bestes Kinder- und Krankheitsverhütungsmittel angesehen. Diese Haltung wird auch erkennbar an einer weiteren neuen brisanten Studie, die noch zu wenig bekannt ist: "Chlamydien - eine heimliche Epidemie unter Jugendlichen. Prävalenzbeobachtung bei jungen Mädchen in Berlin", Dtsch Arztebl 2005; 102: A 2021 - 2025 [Heft 28 - 29], , über welche die Autoren schreiben: "Die Ärztinnen der Arbeitsgruppe Ärztliche Gesellschaft zur Gesundheitsförderung der Frau e.V. (ÄGGF) sind der übereinstimmenden Ansicht, daß vor dem Hintergrund einer möglichen Sterilität aufgrund einer Chlamydieninfektion Mädchen im höchsten Maß zum Kondomgebrauch zu motivieren sind. Der Kinderwunsch als eine vital erlebte Dimension von Weiblichsein, bedeutet für Mädchen eine wichtige und ganz konkrete Option für den Lebensentwurf. Der Verlust dieser Option wird von Mädchen engagierter reflektiert als eine mögliche HIV-Infektion." Aber selbst ein Beratungsangebot wie die Österreichische Verhütungsinitiative (unter Mitwirkung von Univ.- Prof. Dr. Dr. Johannes Huber) gesteht bezogen auf Kondome ein: "Die Effektivität dieser Methode ist relativ unsicher (3 - 12)" [= Pearlindex!] und führt dafür die Beschädigung des Kondoms und seine falsche Anwendung ins Treffen. Wer im Gegensatz dazu von 100%igem Schutz vor Geschlechtskrankheiten spricht, beteiligt sich an einer Lüge populärer Illusion. Doch die brandaktuelle Studie über zunehmende Fruchtbarkeitsgefährdung aufgrund häufigen "ungeschützten" Geschlechtsverkehrs in jungen Jahren ("dank" einer Chlamydieninfektion) birgt sogar eine Lösung, wer wirklich 100%ig geschützt ist. Am kostenfreien und freiwilligen Screening auf eine Chlamydia-trachomatis-Infektion konnten im Rahmen der angegebenen Studie nämlich nicht alle Schülerinnen teilnehmen: "Ausschlußkriterien waren Virginität sowie mangelhafte deutsche Sprachkenntnisse". Siehe da, es gibt sie doch noch: die biologisch gewahrte Jungfräulichkeit. Nur wer sich also in jungen Jahren noch nicht zu diesem und jenem "Night-Stand" mitreißen hat lassen und dies auch weiterhin beachten möchte, hat die besten Karten, die Fruchtbarkeit nicht frühzeitig zu gefährden. Die Autoren des spannenden Beitrags im Deutschen Ärzteblatt formulieren ehrlich: "Eine brisante Mischung aus Halbwissen, mangelndem Selbstbewußtsein und unreifen Bewältigungsstrategien läßt Mädchen vieles sehr früh ausprobieren: folglich steigt die Zahl minderjähriger Schwangerer in Deutschland kontinuierlich, und es wird vermutet, daß sich sexuell übertragbare Krankheiten unter Jugendlichen parallel dazu ausbreiten." Chlamydia trachomatis (CT) ist in Europa und in den USA das häufigste sexuell übertragene Bakterium mit einer wachsenden Zahl Infizierter und gilt als Hauptverursacher infektionsbedingter Sterilität. Sieben Prozent aller jungen Paare sind in Deutschland unfreiwillig steril, wobei in 30 bis 50 Prozent die Ursache in einer viele Jahre zurückliegenden Chlamydieninfektion liegt. Es wird vermutet, daß bereits heute 100000 Frauen in Deutschland aufgrund einer durchlaufenen Chlamydieninfektion auf natürlichem Wege keine Kinder mehr bekommen können. Bis diese Infektion klinisch relevant wird, vergehen in der Regel leider viele Jahre, und sie wird meistens erst dann bemerkt, wenn der Kinderwunsch in den Vordergrund tritt: jede vierte bis fünfte Frau mit einer genitalen Chlamydieninfektion ist von einer nachfolgenden Unfruchtbarkeit betroffen. Von 213 untersuchten Mädchen (13 bis 19 Jahre) waren 0,172 Prozent HIV-infiziert, aber 6,6 Prozent versehen mit einer frischen Chlamydieninfektion. Die Dunkelziffer im allgemeinen wird aufgrund der gravierenden Untererfassung auf das Zehnfache geschätzt. Die meisten Infizierten sind Mädchen und sehr junge Frauen, weil Chlamydien bevorzugt Oberflächen mit zylindrischem Schleimhautepithel besiedeln, die im Genitaltrakt insbesondere junger Mädchen in hohem Maße vorkommt. Nach L. Weström ist Jugendlichkeit per se ein Risikofaktor für eine CT-Infektion, weil aufgrund der Östrogendominanz in den ersten fertilen Jahren einer jungen Frau neben einer ausgeprägten Portioektopie der Zervikalkanal für Mikroorganismen leicht passierbar ist, die Reifung der lokalen Immunabwehr im Genitaltrakt zunächst noch unvollständig und bei rauchenden Mädchen ohnehin vermindert ist. Zudem kann die Infektionsgefahr für CT unter hormoneller Kontrazeption (z. B. bei Einnahme der Anti-Baby-Pille!) erhöht sein, die Prävalenz kann auf das Achtfache steigen. Auch durch den ersten Geschlechtsverkehr mit einem älteren Partner erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer CT-Infektion. Nicht nur mit dem frühen Zeitpunkt des ersten Sexualverkehrs, sondern auch mit der Zahl der Sexualpartner stieg die Infektionsprävalenz kontinuierlich und erreichte bei mehr als zehn Sexualpartnern eine Prävalenz von 19 Prozent. Nüchtern betrachtet: Warten auf die volle sexuelle Einigung möglichst bis zum gültigen Eheschluß und Treue zu einem Partner werden also offenbar schon auf Erden belohnt. Die Autoren des Artikels im Deutschen Ärzteblatt haben recht, wenn sie indirekt fordern, daß Jugendlichen auch heute ausreichend Zeit gesellschaftlich zugestanden werden sollte, um ihre körperlichen Veränderungen psychosozial adäquat verarbeiten zu können: "Warum wird in der Sexualpädagogik nicht deutlich genug darauf hingewiesen, daß Liebe Nebenwirkungen haben und Spaß ansteckend sein kann? Haben junge Menschen nicht ein Anrecht darauf, informiert umgehen zu lernen mit ihrem libidinösen und generativen Potential?" Sicherlich werden die Antworten dann ein wenig unterschiedlich ausfallen, aber langsam sollte man der Kirche und ihrer Lehre Gerechtigkeit zukommen lassen. Das von der Kirche erkannte und verkündete Naturgesetz im Menschen hat vielen die Sekundärfolgen unzüchtigen Handelns wie Geschlechtskrankheiten erspart. Die Erziehung zur standesgemäßen Keuschheit und gnadenhaft gestärkten Selbstbeherrschung insbesondere seitens der dazu erstberufenen Eltern bleiben unersetzlich. Gewisse sexualpädagogische Defizite in Vergangenheit und Jetztzeit können nicht darüber hinwegtäuschen, daß die in Wirklichkeit attraktive Lehre der Kirche der wahren Natur von Mann und Frau voll entspricht. Unterstützt werden muß daher das Anliegen der Autoren im Ärzteblatt, die sich dagegen wenden, "daß die Prävention sexuell übertragbarer Infektionen weiterhin öffentlich kein Thema ist oder im Verdacht steht, der Durchsetzung einer restriktiven Sexualmoral Vorschub leisten zu wollen." Nur wer die Lehre der Kirche nicht ausreichend kennt, spricht von restriktiver Sexualmoral. In Wirklichkeit geht es der Kirche um gesunden Realismus und um das wahre Glück gemäß der Schöpfungsordnung, nicht aber um primitive Lustfeindlichkeit. Für die Autoren des Artikels im Ärzteblatt bestätigen die Ergebnisse der Studie, daß bei jungen Mädchen zwar ein relativ ausgeprägtes Bewußtsein für die angebliche Notwendigkeit einer Kontrazeption mit der Anti-Baby-Pille existiere, "daß aber das Schutzverhalten mit Kondomen völlig unzureichend ist." 83 Prozent der Befragten hatten vor der Lektüre einer Informationsbroschüre noch nie etwas über Chlamydien gehört, und 87 Prozent waren mögliche Folgen einer Infektion für die Fruchtbarkeit nicht bekannt. Wenn aber die Ärzte völlig zu Recht fordern, daß dies alles thematisiert gehöre und daß es hinkünftig publizierbare Zahlen zur Verbreitung von Geschlechtskrankheiten unter Jugendlichen geben solle, dann haben wir gleichzeitig zu fordern, daß über sämtliche Wirkungen der gängigen Verhütungsmittel aufgeklärt wird. Dazu gehört auch das Faktum, daß es einige mehr oder weniger häufig frühabtreibend wirkende Mittel gibt, selbst wenn dies schönfärberisch als "Intrazeption" verkauft wird. Diese umfassenden Informationen sind für die Entscheidung eines immer besser gebildeten Gewissens von herausragender Bedeutung. Es darf heute nicht mehr verschwiegen werden, daß ein frühabtreibender Effekt unter Umständen auch während der Einnahmezeit der herkömmlichen Anti-Baby-Pille möglich ist, ganz zu schweigen von Spirale und "Pille danach". Und dies haben auch jene Frauen zu beachten, die nach umfassender Beratung eine Anti-Baby-Pille primär als zeitweiliges Medikament und nicht als eigentliches Verhütungsmittel verschrieben bekommen haben. Es bleibt dabei: mit der Befruchtung der Eizelle beginnt das menschliche Leben und sein Lebensrecht in jedem Einzelfall. Zu fördern wären diesbezüglich Initiativen wie z. B. die Ausbildungskurse zur Natürlichen Familienplanung seitens sechs bayerischer Bistümer ab November 2005, wobei erfreulicherweise in Hinkunft auch vermehrt angemessene Aufklärungskurse für Schülerinnen und Schüler in Verantwortung der (neu) Ausgebildeten vorgesehen sind. Denn wir müssen es offen sagen: insbesondere (junge) Männer sind aufgerufen, die oben beschriebenen und nicht mehr leugbaren Gefahren sexueller Freizügigkeit insbesondere für Frauen zu beachten und die Würde der Frau (nicht nur deshalb!) ehrlich zu respektieren. Euer Padre Alex - Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander PYTLIK / www.internetpfarre.de/blog/ / http://www.padre.at Dienstag, 2. August 2005
DANK SEI JOHANNES PAUL II.: ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Aktuelle Predigt, Katholische Lehre, News Kommentare um
20:36
Kommentare (0) Trackback (1) DANK SEI JOHANNES PAUL II.: KURZKATECHISMUS ERSCHEINT / EIN PREDIGTHINWEIS ZUM JAHR DER EUCHARISTIE IN BEZUG AUF MARIA
Mit großer Freude hat Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. das von seinem Vorgänger, dem Diener Gottes Johannes Paul II. in Auftrag gegebene Kompendium zum Katechismus der Katholischen Kirche bereits vorgestellt (vgl. im Blogbuch des Padre diesen umfassenden Eintrag). Per 12. August 2005 erscheint nun die bereits angekündigte approbierte deutsche Fassung des Katholischen Kurzkatechismus, der in keinem Haushalt fehlen sollte und der unter anderem bereits über kath.net bestellt werden kann. Papst Johannes Paul II. und Papst Benedikt XVI. verband das entscheidende Anliegen, den katholischen Glauben als volle Wahrheit über Gott und über den Menschen in allen seinen Inhalten unverfälscht bis in das letzte und kleinste Zimmer dieser Welt zu tragen, um möglichst viele Seelen für Christus zu gewinnen. Beim Gebet des Engel des Herrn am 4. Juli 2005 sagte Papst Benedikt XVI.: "Jahrelang war das Bedürfnis nach einem kurzen Katechismus, der auf einfache, aber vollständige Weise alle wesentlichen Elemente der katholischen Glaubenslehre zusammenfaßt, zu spüren gewesen. Die göttliche Vorsehung wollte es, daß dieses Projekt genau an jenem Tag verwirklicht werden sollte, an dem der Seligsprechungsprozeß für unseren geliebten Johannes Paul II. eingeleitet wurde (...) Das Kompendium faßt in Form eines Dialogs zwischen Lehrer und Schüler die umfassende Darlegung des Glaubens der Kirche und der katholischen Lehre zusammen, wie sie im (Welt-)Katechismus enthalten ist, den mein verehrter Vorgänger 1992 veröffentlichen ließ. - Liebe Brüder und Schwestern, wie notwendig ist es zu Beginn dieses dritten Jahrtausends, daß die ganze christliche Gemeinschaft die Wahrheit des katholischen Glaubens, der Lehre und der Moral vollständig und einmütig verkündet, lehrt und bezeugt."
Auch das laufende Jahr der Eucharistie verdankt sich bekanntlich dem Diener Gottes Johannes Paul II., der als wunderbaren Ausgangstext für marianische Predigten bei Maiandachten, während des traditionellen Frauendreißigers oder während des Rosenkranzmonats Oktober in seiner bedeutenden Eucharistie-Enzyklika ECCLESIA DE EUCHARISTIA (= Die Kirche lebt von der Eucharistie) am Gründonnerstag des Jahres 2003, eben am 17. April 2003, das Kapitel In der Schule Mariens: die Eucharistie und Maria verfaßt hatte. Für gute Marienpredigten im Jahr der Eucharistie, aber auch außerhalb dieses Jahres sei dieses theologisch und existentiell wichtige VI. Kapitel der Enzyklika über das Heilige Meßopfer abgedruckt: IN DER SCHULE MARIENS: DIE EUCHARISTIE UND MARIA 53. Wenn wir die innige Beziehung, die die Kirche mit der Eucharistie verbindet, in ihrem ganzen Reichtum wiederentdecken wollen, dürfen wir Maria, Mutter und Modell der Kirche, nicht vergessen. Im Apostolischen Schreiben Rosarium Virginis Mariae, in dem ich auf die Allerseligste Jungfrau als Lehrmeisterin in der Betrachtung des Antlitzes Christi hinwies, habe ich auch die Einsetzung der Eucharistie unter die lichtreichen Rosenkranzgeheimnisse eingereiht (vgl. Nr. 21: AAS 95 [2003], 20.) Schließlich kann Maria uns zu diesem Allerheiligsten Sakrament führen, da sie zu Ihm eine tiefe Beziehung hat. Auf den ersten Blick schweigt das Evangelium zu diesem Thema. Im Bericht über die Einsetzung am Abend des Gründonnerstags ist von Maria nicht die Rede. Dagegen weiß man, daß sie unter den Aposteln zugegen war, »einmütig im Gebet« (vgl. Apg 1,14), in der ersten Gemeinde, die nach der Himmelfahrt in Erwartung der Ausgießung des Heiligen Geistes versammelt war. Ihre Anwesenheit durfte gewiß in der Eucharistiefeier unter den Gläubigen der ersten christlichen Generation, die beharrlich am »Brechen des Brotes« (Apg 2,42) teilnahmen, nicht fehlen. Aber jenseits ihrer Teilnahme am eucharistischen Mahl kann die Beziehung Marias zur Eucharistie indirekt, ausgehend von ihrem inneren Verhalten abgeleitet werden. In ihrem ganzen Leben ist Maria eine von der Eucharistie geprägte Frau. Die Kirche, die auf Maria wie auf ihr Urbild blickt, ist berufen, sie auch in ihrer Beziehung zu diesem heiligsten Geheimnis nachzuahmen. 54. Mysterium fidei! Wenn die Eucharistie ein Geheimnis des Glaubens ist, das unseren Intellekt weit überragt, um uns so zu einer noch reineren Hingabe an das Wort Gottes zu verpflichten, kann es niemand anderen als Maria geben, um Stütze und Führung in solcher Haltung zu sein. Unser Wiederholen der Geste Christi beim Letzten Abendmahl als Erfüllung Seines Auftrags »Tut dies zu meinem Gedächtnis« wird gleichzeitig zur Annahme der Einladung Marias, ihm ohne Zögern zu gehorchen: »Was Er euch sagt, das tut« (Joh 2,5). Mit der mütterlichen Sorge, die sie bei der Hochzeit zu Kana an den Tag legte, scheint Maria uns zu sagen: »Schwankt nicht, vertraut dem Wort meines Sohnes. Er, der fähig war, Wasser in Wein zu wandeln, ist gleichermaßen fähig, aus dem Brot und dem Wein seinen Leib und sein Blut zu machen und so den Gläubigen das lebendige Gedächtnis seines Paschas zu übergeben, um sich auf diese Weise zum "Brot des Lebens" zu machen«. 55. In gewissem Sinne hat Maria ihren eucharistischen Glauben bereits vor der Einsetzung der Eucharistie ausgeübt, und zwar aufgrund der Tatsache selbst, daß sie ihren jungfräulichen Schoß für die Inkarnation des Wortes Gottes dargeboten hat. Indem sie auf die Passion und die Auferstehung verweist, steht die Eucharistie in Kontinuität zur Inkarnation. Maria empfing bei der Verkündigung den göttlichen Sohn in der auch physischen Wahrheit des Leibes und Blutes, um so in sich das vorwegzunehmen, was sich in gewissem Maße auf sakramentale Weise in jedem Gläubigen ereignet, der unter den Zeichen von Brot und Wein den Leib und das Blut des Herrn empfängt. Es besteht daher eine tiefe Analogie zwischen dem fiat, das Maria auf das Wort des Engels antwortete, und dem Amen, das jeder Gläubige ausspricht, wenn er den Leib des Herrn empfängt. Maria war gerufen zu glauben, daß der, den sie empfing »durch das Wirken des Heiligen Geistes der Sohn Gottes« (vgl. Lk 1,30 - 35) sei. In Kontinuität zum Glauben der Jungfrau wird im eucharistischen Geheimnis von uns der Glaube daran gefordert, daß dieser selbe Jesus, der Sohn Gottes und der Sohn Mariens, sich gegenwärtig macht mit seinem ganzen gott-menschlichen Sein unter den Zeichen des Brotes und des Weines. »Selig die, die geglaubt hat« (Lk 1,45): Im Geheimnis der Fleischwerdung hat Maria auch den eucharistischen Glauben der Kirche vorweggenommen. Beim Besuch Marias bei Elisabeth trägt sie das fleischgewordene Wort in ihrem Schoß und macht sich in gewisser Weise zum "Tabernakel" - dem ersten "Tabernakel" der Geschichte, in dem der Sohn Gottes, noch unsichtbar für die Augen der Menschen, der Anbetung Elisabeths dargeboten wird und sein Licht gleichsam "ausstrahlt" durch die Augen und die Stimme Mariens. Ist der entzückte Blick Mariens im Moment, als sie das Antlitz des neugeborenen Christus betrachtet und Ihn in ihre Arme drückt, etwa nicht das unerreichbare Modell der Liebe, von der wir uns jedes Mal inspirieren lassen müssen, wenn wir die Eucharistie in der heiligen Kommunion empfangen? 56. Maria machte sich durch ihr ganzes Leben an der Seite Christi, und nicht nur auf Golgotha, den Opfercharakter der Eucharistie zu eigen. Als sie das Jesuskind zum Jerusalemer Tempel brachte, »um ihn dem Herrn darzustellen« (Lk 2,22), war vom alten Simeon die Ankündigung zu hören, daß dieses Kind »ein Zeichen des Widerspruchs« sein werde, und daß ein "Schwert" auch ihre Seele durchdringen sollte (vgl. Lk 2,34 - 35). So war das Drama des gekreuzigten Sohnes vorherverkündet, und in gewisser Weise wurde das »stabat Mater« der Jungfrau zu Füßen des Kreuzes vorausgebildet. Indem sie sich Tag für Tag auf Golgotha vorbereitet, lebt Maria eine Art »vorweggenommener Eucharistie«, man würde sagen, eine »geistliche Kommunion« der Sehnsucht und des Opfers, das seine Vollendung in der Einheit mit dem Sohn in der Passion haben wird, und das sich dann, in der nachösterlichen Zeit, in ihrer Teilnahme an der von den Aposteln geleiteten Eucharistiefeier als "Gedächtnis" der Passion ausdrücken wird. Wie soll man sich die Gefühle Marias vorstellen, als sie aus dem Mund Petri, Johannes', Jakobus' und der anderen Apostel die Worte des Letzten Abendmahles vernimmt: »Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird« (Lk 22,19)? Dieser Leib, als Opfer dahingegeben und unter sakramentalen Zeichen erneut dargestellt, war ja derselbe Leib, der in ihrem Schoß empfangen wurde! Der Empfang der Eucharistie mußte für Maria in etwa bedeuten, wiederum in ihrem Schoß jenes Herz aufzunehmen, das im Gleichklang mit dem ihren geschlagen hat, und das wieder zu erleben, was sie als erste Person unter dem Kreuz erfahren hatte. 57. »Tut dies zu meinem Gedächtnis« (Lk 22,19). Beim "Gedächtnis" von Golgotha ist all das gegenwärtig, was Christus in seiner Passion und in seinem Tod vollbracht hat. Daher fehlt auch das nicht, was Christus zu unseren Gunsten an seiner Mutter vollbracht hat. In der Tat vertraut er ihr den Lieblingsjünger an und, in ihm, überantwortet er ihr auch jeden von uns: »Siehe da, dein Sohn!«. Gleichermaßen sagt er zu jedem von uns: »Siehe da, deine Mutter!« (vgl. Joh 19,26 - 27). In der Eucharistie das Gedächtnis des Todes Christi zu leben schließt auch ein, immer wieder dieses Geschenk zu empfangen. Das bedeutet, diejenige, die uns jedesmal als Mutter gegeben wird, nach dem Beispiel des Johannes zu uns zu nehmen. Es bedeutet zur gleichen Zeit, daß wir uns dem Anspruch stellen, Christus gleichförmig zu werden, uns daher in die Schule der Mutter zu begeben und uns von ihr begleiten zu lassen. Maria ist mit der Kirche und als Mutter der Kirche in jeder unserer Eucharistiefeiern präsent. Wenn Kirche und Eucharistie ein untrennbares Wortpaar sind, so muß man dies gleichfalls von Maria und der Eucharistie sagen. Auch deshalb kennen die Kirchen des Westens und des Ostens einhellig seit dem Altertum das Gedenken Mariens in der Eucharistiefeiern. 58. In der Eucharistie vereint sich die Kirche völlig mit Christus und seinem Opfer und macht sich den Geist Mariens zu eigen. Dies ist eine Wahrheit, die sich vertiefen läßt, wenn wir das Magnificat in eucharistischer Sicht erneut lesen. Wie der Gesang Mariens ist die Eucharistie vor allem Lob und Danksagung. Als Maria ausruft: »Meine Seele preist die Größe des Herrn, und mein Geist jubelt über Gott meinen Retter«, trägt sie Jesus in ihrem Schoß. Sie lobt den Vater »wegen« Jesus, aber sie lobt ihn auch »in« Jesus und »mit« Jesus. Das genau ist wirkliches »eucharistisches Verhalten«. Gleichzeitig gedenkt Maria der wunderbaren Taten Gottes in der Heilsgeschichte, gemäß der an die Väter ergangenen Verheißung (vgl. Lk 1,55), und verkündet das Wunder, das sie alle überragt, die heilbringende Inkarnation. Im Magnificat ist schließlich die eschatologische Spannung der Eucharistie gegenwärtig. Jedes Mal, wenn sich uns der Sohn Gottes in der »Armut« der sakramentalen Zeichen von Brot und Wein zeigt, wird in die Welt der Keim jener neuen Geschichte gelegt, in der die »Mächtigen vom Thron« gestürzt und »die Niedrigen erhöht werden« (vgl. Lk 1,52). Maria besingt diesen »neuen Himmel« und die »neue Erde«, die in der Eucharistie ihre Vorwegnahme und in einem gewissen Sinn ihr programmatisches »Bild« finden. Wenn das Magnificat die Spiritualität Mariens ausdrückt, so kann uns nichts mehr als diese Spiritualität helfen, das eucharistische Geheimnis zu leben. Die Eucharistie ist uns gegeben, damit unser Leben ähnlich dem Mariens ganz und gar ein Magnificat sei! [ENDE DES KAPITELS DER ENZYKLIKA ECCLESIA DE EUCHARISTIA VON JOHANNES PAUL II.] Gute Weiterführung des Jahres der Eucharistie und guten Beginn des marianischen Frauendreißigers wünscht Euch allen Euer Padre Alex - Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik / www.internetpfarre.de |
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