Sonntag, 7. August 2005
AUSWIRKUNGEN DER PILLE UND ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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23:53
Kommentare (0) Trackbacks (0) AUSWIRKUNGEN DER PILLE UND CHLAMYDIENINFEKTIONEN: MEDIZIN BESTÄTIGT ZUNEHMEND DEN WERT DER KATHOLISCHEN SEXUALMORAL
Nüchterne Beobachter werden es längst erkannt haben: je mehr die medizinischen Forschungen fortschreiten, um so deutlicher wird unter anderem der große gesundheitliche Vorteil all derer herausgestellt, die sich auch in ihrem sexuellen Leben und in jedem Lebensalter um die Verwirklichung der katholischen Sittenlehre bemühen, ganz zu schweigen von den psychischen Vorteilen, mit dem eigenen gebildeten Gewissen so oft und so gut wie möglich im Einklang zu leben, ohne in einen falschen Skrupulantismus oder in einen falschen Laxismus abzudriften.
Einige Ärzte und Ärztinnen hatten es bereits geahnt, aber nun scheint es gewissermaßen erstmals amtlich: zwar zeigt die neueste Stellungnahme der Internationalen Krebsforschungsagentur IARC auf, daß die sogenannten Anti-Baby-Pillen auch die Gefahr senkten, an Eierstock- und Gebärmutterschleimhautkrebs zu erkranken, aber gleichzeitig würden bei den Frauen Brustkrebs, Gebärmutterhalskrebs und Leberkrebs gefördert, ganz zu schweigen von den vielen anderen schon seit längerem bekannten und möglichen schädlichen Nebenwirkungen (z. B. erhöhte Gefahr von Thrombosen, Embolien, Hirnblutungen, Herzinfarkten oder Blutdrucksteigerungen). Und siehe da, nicht der Papst, sondern eine Ärztin derselben Krebsforschungsagentur legt insbesondere Frauen ab 35 Jahren nahe, auf "alternative Methoden" umzusteigen, da die Krebsgefahr "dank" der Anti-Baby-Pillen im Alter zwischen 30 und 45 Jahren besonders hoch sei. Sofort ist man an die 1968 erschienene und weltweit gerne kritisierte Päpstliche Enzyklika "Humanae vitae" erinnert, welche im Falle ernsthafter sittlicher Begründung eines vorläufigen Kinderverzichtes auf die naturgegebenen Möglichkeiten der Empfängnisregelung als mit dem auf Mann und Frau bezogenen Gesetz Gottes in Einklang stehend verweist ( vgl. http://www.iner.org). Zugegeben, einige Ärzte und Ärztinnen werden nicht sofort den Schluß in Richtung natürlicher Empfängnisregelung ziehen, und zwar vor allem wegen des Argumentes der (so wenig wie beim reinen Einsatz der Anti-Baby-Pillen) gegebenen Übertragungsmöglichkeit von Geschlechtskrankheiten. Unter den mir bekannten Ärzten meinte beispielsweise einer für Allgemeinmedizin angesichts der Erwählung des neuen Papstes, daß nun die Kirche in der "Kondomfrage" endlich umdenken müßte. Wenn nicht als Allheilmittel, so werden Kondome also weiterhin von manchen als relativ bestes Kinder- und Krankheitsverhütungsmittel angesehen. Diese Haltung wird auch erkennbar an einer weiteren neuen brisanten Studie, die noch zu wenig bekannt ist: "Chlamydien - eine heimliche Epidemie unter Jugendlichen. Prävalenzbeobachtung bei jungen Mädchen in Berlin", Dtsch Arztebl 2005; 102: A 2021 - 2025 [Heft 28 - 29], , über welche die Autoren schreiben: "Die Ärztinnen der Arbeitsgruppe Ärztliche Gesellschaft zur Gesundheitsförderung der Frau e.V. (ÄGGF) sind der übereinstimmenden Ansicht, daß vor dem Hintergrund einer möglichen Sterilität aufgrund einer Chlamydieninfektion Mädchen im höchsten Maß zum Kondomgebrauch zu motivieren sind. Der Kinderwunsch als eine vital erlebte Dimension von Weiblichsein, bedeutet für Mädchen eine wichtige und ganz konkrete Option für den Lebensentwurf. Der Verlust dieser Option wird von Mädchen engagierter reflektiert als eine mögliche HIV-Infektion." Aber selbst ein Beratungsangebot wie die Österreichische Verhütungsinitiative (unter Mitwirkung von Univ.- Prof. Dr. Dr. Johannes Huber) gesteht bezogen auf Kondome ein: "Die Effektivität dieser Methode ist relativ unsicher (3 - 12)" [= Pearlindex!] und führt dafür die Beschädigung des Kondoms und seine falsche Anwendung ins Treffen. Wer im Gegensatz dazu von 100%igem Schutz vor Geschlechtskrankheiten spricht, beteiligt sich an einer Lüge populärer Illusion. Doch die brandaktuelle Studie über zunehmende Fruchtbarkeitsgefährdung aufgrund häufigen "ungeschützten" Geschlechtsverkehrs in jungen Jahren ("dank" einer Chlamydieninfektion) birgt sogar eine Lösung, wer wirklich 100%ig geschützt ist. Am kostenfreien und freiwilligen Screening auf eine Chlamydia-trachomatis-Infektion konnten im Rahmen der angegebenen Studie nämlich nicht alle Schülerinnen teilnehmen: "Ausschlußkriterien waren Virginität sowie mangelhafte deutsche Sprachkenntnisse". Siehe da, es gibt sie doch noch: die biologisch gewahrte Jungfräulichkeit. Nur wer sich also in jungen Jahren noch nicht zu diesem und jenem "Night-Stand" mitreißen hat lassen und dies auch weiterhin beachten möchte, hat die besten Karten, die Fruchtbarkeit nicht frühzeitig zu gefährden. Die Autoren des spannenden Beitrags im Deutschen Ärzteblatt formulieren ehrlich: "Eine brisante Mischung aus Halbwissen, mangelndem Selbstbewußtsein und unreifen Bewältigungsstrategien läßt Mädchen vieles sehr früh ausprobieren: folglich steigt die Zahl minderjähriger Schwangerer in Deutschland kontinuierlich, und es wird vermutet, daß sich sexuell übertragbare Krankheiten unter Jugendlichen parallel dazu ausbreiten." Chlamydia trachomatis (CT) ist in Europa und in den USA das häufigste sexuell übertragene Bakterium mit einer wachsenden Zahl Infizierter und gilt als Hauptverursacher infektionsbedingter Sterilität. Sieben Prozent aller jungen Paare sind in Deutschland unfreiwillig steril, wobei in 30 bis 50 Prozent die Ursache in einer viele Jahre zurückliegenden Chlamydieninfektion liegt. Es wird vermutet, daß bereits heute 100000 Frauen in Deutschland aufgrund einer durchlaufenen Chlamydieninfektion auf natürlichem Wege keine Kinder mehr bekommen können. Bis diese Infektion klinisch relevant wird, vergehen in der Regel leider viele Jahre, und sie wird meistens erst dann bemerkt, wenn der Kinderwunsch in den Vordergrund tritt: jede vierte bis fünfte Frau mit einer genitalen Chlamydieninfektion ist von einer nachfolgenden Unfruchtbarkeit betroffen. Von 213 untersuchten Mädchen (13 bis 19 Jahre) waren 0,172 Prozent HIV-infiziert, aber 6,6 Prozent versehen mit einer frischen Chlamydieninfektion. Die Dunkelziffer im allgemeinen wird aufgrund der gravierenden Untererfassung auf das Zehnfache geschätzt. Die meisten Infizierten sind Mädchen und sehr junge Frauen, weil Chlamydien bevorzugt Oberflächen mit zylindrischem Schleimhautepithel besiedeln, die im Genitaltrakt insbesondere junger Mädchen in hohem Maße vorkommt. Nach L. Weström ist Jugendlichkeit per se ein Risikofaktor für eine CT-Infektion, weil aufgrund der Östrogendominanz in den ersten fertilen Jahren einer jungen Frau neben einer ausgeprägten Portioektopie der Zervikalkanal für Mikroorganismen leicht passierbar ist, die Reifung der lokalen Immunabwehr im Genitaltrakt zunächst noch unvollständig und bei rauchenden Mädchen ohnehin vermindert ist. Zudem kann die Infektionsgefahr für CT unter hormoneller Kontrazeption (z. B. bei Einnahme der Anti-Baby-Pille!) erhöht sein, die Prävalenz kann auf das Achtfache steigen. Auch durch den ersten Geschlechtsverkehr mit einem älteren Partner erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer CT-Infektion. Nicht nur mit dem frühen Zeitpunkt des ersten Sexualverkehrs, sondern auch mit der Zahl der Sexualpartner stieg die Infektionsprävalenz kontinuierlich und erreichte bei mehr als zehn Sexualpartnern eine Prävalenz von 19 Prozent. Nüchtern betrachtet: Warten auf die volle sexuelle Einigung möglichst bis zum gültigen Eheschluß und Treue zu einem Partner werden also offenbar schon auf Erden belohnt. Die Autoren des Artikels im Deutschen Ärzteblatt haben recht, wenn sie indirekt fordern, daß Jugendlichen auch heute ausreichend Zeit gesellschaftlich zugestanden werden sollte, um ihre körperlichen Veränderungen psychosozial adäquat verarbeiten zu können: "Warum wird in der Sexualpädagogik nicht deutlich genug darauf hingewiesen, daß Liebe Nebenwirkungen haben und Spaß ansteckend sein kann? Haben junge Menschen nicht ein Anrecht darauf, informiert umgehen zu lernen mit ihrem libidinösen und generativen Potential?" Sicherlich werden die Antworten dann ein wenig unterschiedlich ausfallen, aber langsam sollte man der Kirche und ihrer Lehre Gerechtigkeit zukommen lassen. Das von der Kirche erkannte und verkündete Naturgesetz im Menschen hat vielen die Sekundärfolgen unzüchtigen Handelns wie Geschlechtskrankheiten erspart. Die Erziehung zur standesgemäßen Keuschheit und gnadenhaft gestärkten Selbstbeherrschung insbesondere seitens der dazu erstberufenen Eltern bleiben unersetzlich. Gewisse sexualpädagogische Defizite in Vergangenheit und Jetztzeit können nicht darüber hinwegtäuschen, daß die in Wirklichkeit attraktive Lehre der Kirche der wahren Natur von Mann und Frau voll entspricht. Unterstützt werden muß daher das Anliegen der Autoren im Ärzteblatt, die sich dagegen wenden, "daß die Prävention sexuell übertragbarer Infektionen weiterhin öffentlich kein Thema ist oder im Verdacht steht, der Durchsetzung einer restriktiven Sexualmoral Vorschub leisten zu wollen." Nur wer die Lehre der Kirche nicht ausreichend kennt, spricht von restriktiver Sexualmoral. In Wirklichkeit geht es der Kirche um gesunden Realismus und um das wahre Glück gemäß der Schöpfungsordnung, nicht aber um primitive Lustfeindlichkeit. Für die Autoren des Artikels im Ärzteblatt bestätigen die Ergebnisse der Studie, daß bei jungen Mädchen zwar ein relativ ausgeprägtes Bewußtsein für die angebliche Notwendigkeit einer Kontrazeption mit der Anti-Baby-Pille existiere, "daß aber das Schutzverhalten mit Kondomen völlig unzureichend ist." 83 Prozent der Befragten hatten vor der Lektüre einer Informationsbroschüre noch nie etwas über Chlamydien gehört, und 87 Prozent waren mögliche Folgen einer Infektion für die Fruchtbarkeit nicht bekannt. Wenn aber die Ärzte völlig zu Recht fordern, daß dies alles thematisiert gehöre und daß es hinkünftig publizierbare Zahlen zur Verbreitung von Geschlechtskrankheiten unter Jugendlichen geben solle, dann haben wir gleichzeitig zu fordern, daß über sämtliche Wirkungen der gängigen Verhütungsmittel aufgeklärt wird. Dazu gehört auch das Faktum, daß es einige mehr oder weniger häufig frühabtreibend wirkende Mittel gibt, selbst wenn dies schönfärberisch als "Intrazeption" verkauft wird. Diese umfassenden Informationen sind für die Entscheidung eines immer besser gebildeten Gewissens von herausragender Bedeutung. Es darf heute nicht mehr verschwiegen werden, daß ein frühabtreibender Effekt unter Umständen auch während der Einnahmezeit der herkömmlichen Anti-Baby-Pille möglich ist, ganz zu schweigen von Spirale und "Pille danach". Und dies haben auch jene Frauen zu beachten, die nach umfassender Beratung eine Anti-Baby-Pille primär als zeitweiliges Medikament und nicht als eigentliches Verhütungsmittel verschrieben bekommen haben. Es bleibt dabei: mit der Befruchtung der Eizelle beginnt das menschliche Leben und sein Lebensrecht in jedem Einzelfall. Zu fördern wären diesbezüglich Initiativen wie z. B. die Ausbildungskurse zur Natürlichen Familienplanung seitens sechs bayerischer Bistümer ab November 2005, wobei erfreulicherweise in Hinkunft auch vermehrt angemessene Aufklärungskurse für Schülerinnen und Schüler in Verantwortung der (neu) Ausgebildeten vorgesehen sind. Denn wir müssen es offen sagen: insbesondere (junge) Männer sind aufgerufen, die oben beschriebenen und nicht mehr leugbaren Gefahren sexueller Freizügigkeit insbesondere für Frauen zu beachten und die Würde der Frau (nicht nur deshalb!) ehrlich zu respektieren. Euer Padre Alex - Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander PYTLIK / www.internetpfarre.de/blog/ / http://www.padre.at Freitag, 5. August 2005
IM FALL VON TERRY SCHIAVO (WACHKOMA ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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02:17
Kommentare (0) Trackback (1) IM FALL VON TERRY SCHIAVO (WACHKOMA - PERSISTENT VEGETATIVE STATE) GAB UND GIBT ES NUR EINE BIOETHISCHE PFLICHT: WEITERPFLEGEN UND ERNÄHREN
Im immer wieder sehr lesenswerten Deutschen Ärzteblatt ist in der Ausgabe 30 vom 29. Juli 2005, Seite A-2079, unter den THEMEN DER ZEIT der Beitrag Persistent vegetative state: Verdursten lassen oder sterben dürfen? von Matthis Synofzik enthalten. Trotz einer gewissen Ausgeglichenheit des Beitrages sind schwerwiegende Kritikpunkte anzubringen, die nicht zuletzt das Wohl der etwa 10000 Wachkoma-Patienten in Deutschland im Auge haben. Von daher sah ich mich verpflichtet, folgenden Leserbrief einzusenden:
M. Synofzik vom Institut für Ethik und Geschichte in der Medizin in Tübingen hat sich sehr kompetent der Frage angenähert, ob es gerechtfertigt ist, bei Wachkoma die Sondenernährung einzustellen. Die Grundfrage bleibt jedoch, ob eine gültige Patientenverfügung in solchen Fällen jemals die sittliche Legitimation zur Entfernung der Ernährungssonde geben wird können. Vom Naturrecht her, auf das sich der verstorbene Papst Johannes Paul II. in seiner diesbezüglich richtungsweisenden Ansprache an die Teilnehmer des Internationalen Fachkongresses zum Thema "Lebenserhaltende Behandlungen und vegetativer Zustand: wissenschaftliche Fortschritte und ethische Dilemmata" vom 20. März 2004 zweifellos bezog, scheint dies absolut ausgeschlossen: "Der Kranke im vegetativen Zustand, der die Wiederherstellung oder das natürliche Ende erwartet, hat das Recht auf eine grundlegende ärztliche Betreuung (Versorgung mit Nahrung und Flüssigkeit, Hygiene, Wärme usw.) und auf die Vorsorge gegen Komplikationen, die mit der Bettlägrigkeit verbunden sind. Er hat auch das Recht auf einen gezielten rehabilitativen Eingriff und auf die Überwachung der klinischen Zeichen einer eventuellen Besserung. - Insbesondere möchte ich unterstreichen, daß die Verabreichung von Wasser und Nahrung, auch wenn sie auf künstlichen Wegen geschieht, immer ein natürliches Mittel der Lebenserhaltung und keine medizinische Handlung ist. Ihre Anwendung ist deshalb prinzipiell als normal und angemessen und damit als moralisch verpflichtend zu betrachten, in dem Maß, in dem und bis zu dem sie ihre eigene Zielsetzung erreicht, die im vorliegenden Fall darin besteht, dem Patienten Ernährung und Linderung der Leiden zu verschaffen. - Denn die Pflicht, dem Kranken in solchen Fällen die gebotenen normalen Behandlungen nicht vorzuenthalten, umfaßt auch die Versorgung mit Nahrung und Wasser (vgl. Päpstl. Rat für die Pastoral im Krankendienst, Charta für den Krankendienst, Nr. 120). Eine Wahrscheinlichkeitsrechnung, die auf den geringen Hoffnungen auf Besserung gründet, wenn der vegetative Zustand mehr als ein Jahr andauert, kann ethisch die Aussetzung oder Unterbrechung der Mindestbehandlungen des Patienten, einschließlich der Ernährung und Wasserverabreichung, nicht rechtfertigen. Denn der Tod durch Verhungern und Verdursten ist das einzig mögliche Resultat infolge ihrer Unterbrechung. In diesem Sinn wird er am Ende - wenn er bewußt und absichtlich herbeigeführt wird - zur tatsächlichen realen Euthanasie durch Unterlassung (...) Im übrigen ist der moralische Grundsatz bekannt, wonach auch der einfache Zweifel, ob man sich einer lebenden Person gegenüber befindet, schon dazu verpflichtet, diese voll zu respektieren und jede Handlung zu unterlassen, die auf ihren vorzeitigen Tod abzielt." Tatsächlich erwähnt Synofzik völlig richtig, daß auch bei Terri Schiavo ein diagnostischer Irrtum nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden konnte und daß es keine letzte Sicherheit gibt, inwiefern noch bewußtes Erleben der Patientin möglich war. Widersprochen muß Synofzik jedoch darin werden, daß Ärzte den Patienten generell lediglich "nutzen" sollten. Ein bedenkliches Nützlichkeitsdenken spricht nämlich dann tatsächlich aus der unkritisch dargebotenen Wiedergabe einer angeblich immer stärkeren Auffassung, daß "es sich bei der künstlichen Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr auch um eine medizinische Maßnahme handelt, die grundsätzlich legitimationsbedürftig ist." Die reduktive Nützlichkeitsethik sieht aber nicht mehr den objektiven Wert des menschlichen Lebens auch im sogenannten Wachkoma und öffnet sich schrittweise in Richtung aktiver Sterbehilfe. Dies gibt Synofzik faktisch zu, indem er festhält, daß die Wirksamkeit der Sondenernährung außer Frage steht, da sie im Fall von Schiavo über 15 Jahre hinweg einen ausreichenden Ernährungszustand und damit das Überleben der Patientin sicherstellte. Weder ein angesprochener gesellschaftlicher Konsens noch eine Präferenz des Betroffenen können daher jemals die moralische Legitimation zum Abbruch der Sondenernährung im PVS geben. Im übrigen scheint Synofzik zu verschweigen, daß Schiavo in der Tat im Sterbeprozeß niedrig dosiertes Morphium zur Sicherheit verabreicht bekam, um mögliches Leiden bei ihr auszuschließen. Daher schließe ich mich der Meinung des über die Grenzen Italiens hinaus bekannten und medizinisch hochgebildeten Präsidenten des dortigen Bioethik-Komitees, Univ.-Prof. Dr. Francesco D'Agostino, vom 19. März 2005, zum Fall Schiavo an: "Es ist eine schreckliche Entscheidung. Auch wenn diese Krankheitszustände mit niedriger Genesungswahrscheinlichkeit verbunden sind, gibt es da bioethisch nur eine einzige Pflicht: sich des Kranken pflegerisch anzunehmen. Die gesetzlichen Vertreter müßten die Personen im Wachkoma diesbezüglich rechtlich schützen. Im konkreten Fall kann man nicht von therapeutischem Übereifer sprechen: Terry braucht einfach Ernährung, und diese Ernährung ist weder eine komplizierte noch eine anspruchsvolle Technologie." Mag. Mag. Dr. Alexander PYTLIK, Vizeoffizial am Bischöflichen Kirchengericht der Diözese Eichstätt, Gutachtertätigkeit und Forschungsschwerpunkt: Naturrecht und Bioethik, Luitpoldstraße 4, 85072 Eichstätt, Tel./Fax: 08421/908186 / www.internetpfarre.de P. S. Ein erweiterter Kommentar findet sich bei http://www.kath.net/detail.php?id=11169 Dienstag, 2. August 2005
DANK SEI JOHANNES PAUL II.: ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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20:36
Kommentare (0) Trackback (1) DANK SEI JOHANNES PAUL II.: KURZKATECHISMUS ERSCHEINT / EIN PREDIGTHINWEIS ZUM JAHR DER EUCHARISTIE IN BEZUG AUF MARIA
Mit großer Freude hat Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. das von seinem Vorgänger, dem Diener Gottes Johannes Paul II. in Auftrag gegebene Kompendium zum Katechismus der Katholischen Kirche bereits vorgestellt (vgl. im Blogbuch des Padre diesen umfassenden Eintrag). Per 12. August 2005 erscheint nun die bereits angekündigte approbierte deutsche Fassung des Katholischen Kurzkatechismus, der in keinem Haushalt fehlen sollte und der unter anderem bereits über kath.net bestellt werden kann. Papst Johannes Paul II. und Papst Benedikt XVI. verband das entscheidende Anliegen, den katholischen Glauben als volle Wahrheit über Gott und über den Menschen in allen seinen Inhalten unverfälscht bis in das letzte und kleinste Zimmer dieser Welt zu tragen, um möglichst viele Seelen für Christus zu gewinnen. Beim Gebet des Engel des Herrn am 4. Juli 2005 sagte Papst Benedikt XVI.: "Jahrelang war das Bedürfnis nach einem kurzen Katechismus, der auf einfache, aber vollständige Weise alle wesentlichen Elemente der katholischen Glaubenslehre zusammenfaßt, zu spüren gewesen. Die göttliche Vorsehung wollte es, daß dieses Projekt genau an jenem Tag verwirklicht werden sollte, an dem der Seligsprechungsprozeß für unseren geliebten Johannes Paul II. eingeleitet wurde (...) Das Kompendium faßt in Form eines Dialogs zwischen Lehrer und Schüler die umfassende Darlegung des Glaubens der Kirche und der katholischen Lehre zusammen, wie sie im (Welt-)Katechismus enthalten ist, den mein verehrter Vorgänger 1992 veröffentlichen ließ. - Liebe Brüder und Schwestern, wie notwendig ist es zu Beginn dieses dritten Jahrtausends, daß die ganze christliche Gemeinschaft die Wahrheit des katholischen Glaubens, der Lehre und der Moral vollständig und einmütig verkündet, lehrt und bezeugt."
Auch das laufende Jahr der Eucharistie verdankt sich bekanntlich dem Diener Gottes Johannes Paul II., der als wunderbaren Ausgangstext für marianische Predigten bei Maiandachten, während des traditionellen Frauendreißigers oder während des Rosenkranzmonats Oktober in seiner bedeutenden Eucharistie-Enzyklika ECCLESIA DE EUCHARISTIA (= Die Kirche lebt von der Eucharistie) am Gründonnerstag des Jahres 2003, eben am 17. April 2003, das Kapitel In der Schule Mariens: die Eucharistie und Maria verfaßt hatte. Für gute Marienpredigten im Jahr der Eucharistie, aber auch außerhalb dieses Jahres sei dieses theologisch und existentiell wichtige VI. Kapitel der Enzyklika über das Heilige Meßopfer abgedruckt: IN DER SCHULE MARIENS: DIE EUCHARISTIE UND MARIA 53. Wenn wir die innige Beziehung, die die Kirche mit der Eucharistie verbindet, in ihrem ganzen Reichtum wiederentdecken wollen, dürfen wir Maria, Mutter und Modell der Kirche, nicht vergessen. Im Apostolischen Schreiben Rosarium Virginis Mariae, in dem ich auf die Allerseligste Jungfrau als Lehrmeisterin in der Betrachtung des Antlitzes Christi hinwies, habe ich auch die Einsetzung der Eucharistie unter die lichtreichen Rosenkranzgeheimnisse eingereiht (vgl. Nr. 21: AAS 95 [2003], 20.) Schließlich kann Maria uns zu diesem Allerheiligsten Sakrament führen, da sie zu Ihm eine tiefe Beziehung hat. Auf den ersten Blick schweigt das Evangelium zu diesem Thema. Im Bericht über die Einsetzung am Abend des Gründonnerstags ist von Maria nicht die Rede. Dagegen weiß man, daß sie unter den Aposteln zugegen war, »einmütig im Gebet« (vgl. Apg 1,14), in der ersten Gemeinde, die nach der Himmelfahrt in Erwartung der Ausgießung des Heiligen Geistes versammelt war. Ihre Anwesenheit durfte gewiß in der Eucharistiefeier unter den Gläubigen der ersten christlichen Generation, die beharrlich am »Brechen des Brotes« (Apg 2,42) teilnahmen, nicht fehlen. Aber jenseits ihrer Teilnahme am eucharistischen Mahl kann die Beziehung Marias zur Eucharistie indirekt, ausgehend von ihrem inneren Verhalten abgeleitet werden. In ihrem ganzen Leben ist Maria eine von der Eucharistie geprägte Frau. Die Kirche, die auf Maria wie auf ihr Urbild blickt, ist berufen, sie auch in ihrer Beziehung zu diesem heiligsten Geheimnis nachzuahmen. 54. Mysterium fidei! Wenn die Eucharistie ein Geheimnis des Glaubens ist, das unseren Intellekt weit überragt, um uns so zu einer noch reineren Hingabe an das Wort Gottes zu verpflichten, kann es niemand anderen als Maria geben, um Stütze und Führung in solcher Haltung zu sein. Unser Wiederholen der Geste Christi beim Letzten Abendmahl als Erfüllung Seines Auftrags »Tut dies zu meinem Gedächtnis« wird gleichzeitig zur Annahme der Einladung Marias, ihm ohne Zögern zu gehorchen: »Was Er euch sagt, das tut« (Joh 2,5). Mit der mütterlichen Sorge, die sie bei der Hochzeit zu Kana an den Tag legte, scheint Maria uns zu sagen: »Schwankt nicht, vertraut dem Wort meines Sohnes. Er, der fähig war, Wasser in Wein zu wandeln, ist gleichermaßen fähig, aus dem Brot und dem Wein seinen Leib und sein Blut zu machen und so den Gläubigen das lebendige Gedächtnis seines Paschas zu übergeben, um sich auf diese Weise zum "Brot des Lebens" zu machen«. 55. In gewissem Sinne hat Maria ihren eucharistischen Glauben bereits vor der Einsetzung der Eucharistie ausgeübt, und zwar aufgrund der Tatsache selbst, daß sie ihren jungfräulichen Schoß für die Inkarnation des Wortes Gottes dargeboten hat. Indem sie auf die Passion und die Auferstehung verweist, steht die Eucharistie in Kontinuität zur Inkarnation. Maria empfing bei der Verkündigung den göttlichen Sohn in der auch physischen Wahrheit des Leibes und Blutes, um so in sich das vorwegzunehmen, was sich in gewissem Maße auf sakramentale Weise in jedem Gläubigen ereignet, der unter den Zeichen von Brot und Wein den Leib und das Blut des Herrn empfängt. Es besteht daher eine tiefe Analogie zwischen dem fiat, das Maria auf das Wort des Engels antwortete, und dem Amen, das jeder Gläubige ausspricht, wenn er den Leib des Herrn empfängt. Maria war gerufen zu glauben, daß der, den sie empfing »durch das Wirken des Heiligen Geistes der Sohn Gottes« (vgl. Lk 1,30 - 35) sei. In Kontinuität zum Glauben der Jungfrau wird im eucharistischen Geheimnis von uns der Glaube daran gefordert, daß dieser selbe Jesus, der Sohn Gottes und der Sohn Mariens, sich gegenwärtig macht mit seinem ganzen gott-menschlichen Sein unter den Zeichen des Brotes und des Weines. »Selig die, die geglaubt hat« (Lk 1,45): Im Geheimnis der Fleischwerdung hat Maria auch den eucharistischen Glauben der Kirche vorweggenommen. Beim Besuch Marias bei Elisabeth trägt sie das fleischgewordene Wort in ihrem Schoß und macht sich in gewisser Weise zum "Tabernakel" - dem ersten "Tabernakel" der Geschichte, in dem der Sohn Gottes, noch unsichtbar für die Augen der Menschen, der Anbetung Elisabeths dargeboten wird und sein Licht gleichsam "ausstrahlt" durch die Augen und die Stimme Mariens. Ist der entzückte Blick Mariens im Moment, als sie das Antlitz des neugeborenen Christus betrachtet und Ihn in ihre Arme drückt, etwa nicht das unerreichbare Modell der Liebe, von der wir uns jedes Mal inspirieren lassen müssen, wenn wir die Eucharistie in der heiligen Kommunion empfangen? 56. Maria machte sich durch ihr ganzes Leben an der Seite Christi, und nicht nur auf Golgotha, den Opfercharakter der Eucharistie zu eigen. Als sie das Jesuskind zum Jerusalemer Tempel brachte, »um ihn dem Herrn darzustellen« (Lk 2,22), war vom alten Simeon die Ankündigung zu hören, daß dieses Kind »ein Zeichen des Widerspruchs« sein werde, und daß ein "Schwert" auch ihre Seele durchdringen sollte (vgl. Lk 2,34 - 35). So war das Drama des gekreuzigten Sohnes vorherverkündet, und in gewisser Weise wurde das »stabat Mater« der Jungfrau zu Füßen des Kreuzes vorausgebildet. Indem sie sich Tag für Tag auf Golgotha vorbereitet, lebt Maria eine Art »vorweggenommener Eucharistie«, man würde sagen, eine »geistliche Kommunion« der Sehnsucht und des Opfers, das seine Vollendung in der Einheit mit dem Sohn in der Passion haben wird, und das sich dann, in der nachösterlichen Zeit, in ihrer Teilnahme an der von den Aposteln geleiteten Eucharistiefeier als "Gedächtnis" der Passion ausdrücken wird. Wie soll man sich die Gefühle Marias vorstellen, als sie aus dem Mund Petri, Johannes', Jakobus' und der anderen Apostel die Worte des Letzten Abendmahles vernimmt: »Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird« (Lk 22,19)? Dieser Leib, als Opfer dahingegeben und unter sakramentalen Zeichen erneut dargestellt, war ja derselbe Leib, der in ihrem Schoß empfangen wurde! Der Empfang der Eucharistie mußte für Maria in etwa bedeuten, wiederum in ihrem Schoß jenes Herz aufzunehmen, das im Gleichklang mit dem ihren geschlagen hat, und das wieder zu erleben, was sie als erste Person unter dem Kreuz erfahren hatte. 57. »Tut dies zu meinem Gedächtnis« (Lk 22,19). Beim "Gedächtnis" von Golgotha ist all das gegenwärtig, was Christus in seiner Passion und in seinem Tod vollbracht hat. Daher fehlt auch das nicht, was Christus zu unseren Gunsten an seiner Mutter vollbracht hat. In der Tat vertraut er ihr den Lieblingsjünger an und, in ihm, überantwortet er ihr auch jeden von uns: »Siehe da, dein Sohn!«. Gleichermaßen sagt er zu jedem von uns: »Siehe da, deine Mutter!« (vgl. Joh 19,26 - 27). In der Eucharistie das Gedächtnis des Todes Christi zu leben schließt auch ein, immer wieder dieses Geschenk zu empfangen. Das bedeutet, diejenige, die uns jedesmal als Mutter gegeben wird, nach dem Beispiel des Johannes zu uns zu nehmen. Es bedeutet zur gleichen Zeit, daß wir uns dem Anspruch stellen, Christus gleichförmig zu werden, uns daher in die Schule der Mutter zu begeben und uns von ihr begleiten zu lassen. Maria ist mit der Kirche und als Mutter der Kirche in jeder unserer Eucharistiefeiern präsent. Wenn Kirche und Eucharistie ein untrennbares Wortpaar sind, so muß man dies gleichfalls von Maria und der Eucharistie sagen. Auch deshalb kennen die Kirchen des Westens und des Ostens einhellig seit dem Altertum das Gedenken Mariens in der Eucharistiefeiern. 58. In der Eucharistie vereint sich die Kirche völlig mit Christus und seinem Opfer und macht sich den Geist Mariens zu eigen. Dies ist eine Wahrheit, die sich vertiefen läßt, wenn wir das Magnificat in eucharistischer Sicht erneut lesen. Wie der Gesang Mariens ist die Eucharistie vor allem Lob und Danksagung. Als Maria ausruft: »Meine Seele preist die Größe des Herrn, und mein Geist jubelt über Gott meinen Retter«, trägt sie Jesus in ihrem Schoß. Sie lobt den Vater »wegen« Jesus, aber sie lobt ihn auch »in« Jesus und »mit« Jesus. Das genau ist wirkliches »eucharistisches Verhalten«. Gleichzeitig gedenkt Maria der wunderbaren Taten Gottes in der Heilsgeschichte, gemäß der an die Väter ergangenen Verheißung (vgl. Lk 1,55), und verkündet das Wunder, das sie alle überragt, die heilbringende Inkarnation. Im Magnificat ist schließlich die eschatologische Spannung der Eucharistie gegenwärtig. Jedes Mal, wenn sich uns der Sohn Gottes in der »Armut« der sakramentalen Zeichen von Brot und Wein zeigt, wird in die Welt der Keim jener neuen Geschichte gelegt, in der die »Mächtigen vom Thron« gestürzt und »die Niedrigen erhöht werden« (vgl. Lk 1,52). Maria besingt diesen »neuen Himmel« und die »neue Erde«, die in der Eucharistie ihre Vorwegnahme und in einem gewissen Sinn ihr programmatisches »Bild« finden. Wenn das Magnificat die Spiritualität Mariens ausdrückt, so kann uns nichts mehr als diese Spiritualität helfen, das eucharistische Geheimnis zu leben. Die Eucharistie ist uns gegeben, damit unser Leben ähnlich dem Mariens ganz und gar ein Magnificat sei! [ENDE DES KAPITELS DER ENZYKLIKA ECCLESIA DE EUCHARISTIA VON JOHANNES PAUL II.] Gute Weiterführung des Jahres der Eucharistie und guten Beginn des marianischen Frauendreißigers wünscht Euch allen Euer Padre Alex - Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik / www.internetpfarre.de Montag, 1. August 2005
PATIENTENVERFÜGUNG? THEMATISCHE ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Aktuelle Predigt, Katholische Lehre um
16:26
Kommentare (2) Trackback (1) PATIENTENVERFÜGUNG? THEMATISCHE PREDIGTREIHE ZU FRAGEN DES STERBENS UND DES TODES: TEIL 2
TEIL 2 (gehalten am 31. Juli 2005) (TEIL 1)
Zunächst ist noch besonders auf den kommenden Portiunkula-Ablaß zu verweisen, der auch eine gute Motivation sein könnte, während des Jahres zur heiligen Beichte zu kommen: der vollkommene Portiunkula-Ablaß kann am 2. August oder am kommenden ersten Augustsonntag (jeweils ab 12 Uhr des Vortages bis 24 Uhr des betreffenden Tages) im Dom, in den Basilicae minores und in allen Pfarr- und Quasi-Pfarrkirchen, jedoch nur einmal als vollkommener Ablaß gewonnen werden. Voraussetzungen hiefür sind der Besuch einer dieser Kirchen mit dem Gebet Vaterunser und mit dem Glaubensbekenntnis sowie die Erfüllung der bei allen vollkommenen Ablässen üblichen Bedingungen, und zwar: 1. Beichte mit entschlossener Abkehr von jeder Sünde, 2. würdiger Kommunionempfang und 3. Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters (z. B. Vaterunser und Gegrüßet seist du, Maria oder ein anderes Gebet nach freier Wahl). Die drei zuletzt genannten Bedingungen können mehrere Tage vor oder nach dem Kirchenbesuch erfüllt werden. Die Beichte natürlich nur dann (maximal drei Wochen) später, wenn zum Zeitpunkt des Ablaßwerkes keine schweren Sünden vorliegen. Also vergessen wir wenigstens am kommenden Sonntag nicht auf die Gewinnung dieses Ablasses, wobei dies alles in der Gottesdienstordnung Nr. 3/2005 nachgelesen werden kann. (Zur Geschichte des Ablasses. In der gültigen Beichte wird die ganze Schuld vergeben, und durch den Ablaß werden auch noch zu verbüßende zeitliche Sündenstrafen nachgelassen, d. h. die Zeit im Fegefeuer wird abgekürzt.) Weiters kann ich es nicht unterlassen, von dieser Stelle aus Deutschland zu seinem neuen 50-Meter-Brustschwimm-Weltmeister Mark Warnecke zu gratulieren. Mit 35 ist der studierte Chirurg der älteste Schwimmweltmeister, den es je gab. Daraus könnte man ganz allgemein herauslesen: es ist nie zu spät, und wenn wir bedenken, daß nicht wenige in älterer Zeit und in manchen Regionen der Erde heute noch in diesem Alter verstarben und versterben, dann sind wir wieder bei unserem zuletzt fortgeführten Thema so mancher irdischen letzten Dinge, die wir aber dann bald mit den eigentlichen Letzten Dingen ergänzen werden. Nicht der Mediziner und Weltmeister Warnecke war vor anderthalb Wochen beim Gartenbauverein, aber unser Bürgermeister und durch seine Arbeit im Bereich der Anästhesie und Intensivmedizin absolut kompetente Dr. Josef Schmidramsl, um das schwierige Thema einer sogenannten Patientenverfügung in derart gelungener Weise vorzukauen. Sein Anliegen war vor allem, daß durch eine gut durchdachte und ganz konkret formulierte Patientenverfügung der Wille des Patienten von ärztlicher Seite rasch und leicht erfaßt werden kann, wenn es der Patient selbst nicht mehr ausdrücken kann. Mit Dr. Schmidramsl hatten wir am letzten Sonntag festgehalten, daß es nicht gut sein kann, irgendeinen, möglicherweise schlechten Vordruck schnell anzukreuzen und damit basta. Vielmehr geht es primär um die Auswahl eines Sterbepaten, eines Menschen, dem wir in diesen möglicherweise letzten Stunden im Falle der vollen geistigen Abwesenheit voll vertrauen können. Und so hat eine Patientenverfügung wohl nur ihren vollen Sinn gemeinsam mit einer Vorsorgevollmacht. Andererseits ist kein Mensch verpflichtet, überhaupt eine Patientenverfügung auszustellen, und schon gar nicht kann jemand verpflichtet werden, mit einer Patientenverfügung auf moderne lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten. Und da haben wir zuletzt gesagt: der Gesetzesentwurf der deutschen Bundesregierung ging entschieden zu weit, denn eine im Gesetz verankerte Patientenverfügung ohne Reichweitenbegrenzung könnte in politisch noch schlechteren Zeiten das Einfallstor für horrende holländische Sterbehilfeverhältnisse sein. Es darf von uns und schon gar nicht von Ärzten jemals akzeptiert werden, daß letztere von Patienten erfolgreich um direkte Tötung, d. h. direkte Abkürzung ihres Lebens, gebeten werden können. Aktive Sterbehilfe bleibt auch dann ein schweres Verbrechen, wenn ein Patient danach wirklich verlangen würde. Solche Patientenverfügungen sind in Ewigkeit ungültig: niemals kann der Staat in einem Gesetz oder eine Einzelperson in einer Verfügung nur irgendeinen Arzt von seiner absoluten Garantiepflicht, Leben zu retten, entbinden, sodaß er oder sie gültig sagen könnte: "Na guat, drah'man hoat haam." (Na gut, drehen wir ihn eben heim.) "In die ewige Heimat drehen" - schönfärberische Begriffe gehen oft gefährlich um: wir müssen immer sehr genau hinhören. Auch wenn Euthanasie im Deutschen nichts anderes als guter Tod hieße, so wissen wir, daß dieser im Grunde schönfärberisch verwendete Begriff längst belastet ist durch das mit ihm gegebene Ansprechen von Maßnahmen aktiver Sterbehilfe. In dieselbe Richtung äußerte sich der Diener Gottes Johannes Paul II. bezüglich Kranker im vegetativen Zustand (Wachkoma), in deren Fällen der Tod durch Einstellung der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr am Ende - wenn er bewußt und absichtlich herbeigeführt wird - zur tatsächlichen Euthanasie durch Unterlassung werde. (Vergleiche auch die schönfärberischen Begriffe Intrazeption oder Nidationshemmung für Frühabtreibungen.) Und damit ist auch ein Urteil gesprochen gegen die Einstellung der künstlichen Ernährung im Falle der Wachkoma-Patientin Terri Schiavo in den USA vor einigen Monaten. Und genau deshalb ist es gerade in diesem sensiblen Bereich so wichtig, daß wir bei Wahlen authentisch christlichen Politikern unsere Stimmen schenken. Letztlich stellt sich das nicht eindeutig zu klärende Definitionsproblem, ab welchem Krankheitsstadium dann (im Gegensatz zur aktiven Sterbehilfe) eine passive Sterbehilfe zulässig sein sollte, und da sind wir verpflichtet, im Zweifelsfall immer auf der Seite des Lebens und des dazu gehörigen Rechtes auf einen natürlichen Tod bzw. auf einen unverkürzten Sterbeprozeß zu stehen; das Recht auf die modernste Schmerzlinderung immer eingeschlossen. Wir dürfen auch nicht zulassen, daß von der veröffentlichten Meinung oder von politischen Gruppen auf leisen Sohlen vordefiniert wird, was lebenswertes und angeblich nicht mehr lebenswertes Leben wäre. Niemals darf aus unserem Munde das Wort überflüssig in bezug auf einen Mitmenschen kommen. Wie problematisch eine Patientenverfügung sein kann, sehen wir am abzulehnenden Fall demenzkranker Personen, die selbst im fortgeschrittenen Krankheitsprozeß subjektiv als zufrieden und glücklich wahrgenommen werden, aber beispielsweise ein vorab geäußerter Wille ein Weiterleben im entsprechenden Krankheitsstadium grundsätzlich ablehnen würde. Soll heißen: wer kann wirklich mit Sicherheit sagen, ob er einen Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen bei Eintritt von diesem und jenem definierten Fall Jahre später - wenn der schwere Krankheitsfall wirklich eintreten sollte - aufrechterhalten wollte? Abgesehen davon, daß Komapatienten und Demenzkranke niemals mit Menschen im unmittelbaren Sterbeprozeß gleichgesetzt werden dürfen, womit wir wieder bei der Reichweitenfrage von Patientenverfügungen wären. Daher sollte vielmehr zwischen Arzt / Ärztin und Patient / Patientin bzw. dessen gültigen Vertretern bzw. Sterbepaten eine Form der Kommunikation gefunden werden, die sowohl der medizinisch-fachlichen Verantwortung als auch dem Willen und dem wahren Wohl des Patienten entgegenkommt. Nach christlicher und zutiefst menschlicher Auffassung geht es dabei nicht um Sterbehilfe, sondern um Sterbebegleitung, um ein Mitgehen und Mittragen des Leidens. Diese Sterbebegleitung steht immer unter der Spannung zwischen Leben schützen und Sterben nicht unnötig verhindern. Häufig verblaßt der Wunsch zu sterben, wenn Würde und Lebensqualität gewährleistet sind, wenn Menschen sich psychisch, sozial und geistlich-spirituell begleitet fühlen. Es wäre ein ganz falsches Signal, wenn in Deutschland aufgrund eines zu extensiven Gesetzes für Patientenverfügungen der Eindruck entstünde, daß eine Patientenverfügung sozusagen zum universalen Heilmittel gegen Leid am Ende des Lebens hochstilisiert und dann nicht mehr ausreichend in die medizinische Forschung betreffend Schmerzlinderung investiert würde. Unser scheidender Bischof hatte vollkommen recht, als er in seinem letzten Hirtenbrief zum Willibaldsfest Bundeskanzler Schröder mit Deutlichkeit wegen seiner positiven Äußerungen zur sogenannten embryonalen Stammzellforschung kritisierte. Denn nicht nur werden Embryos dafür einfach vernichtet, wird also unschuldiges menschliches Leben dahingeopfert, sondern hat sich bis heute keine einzige medizinische Hoffnung auf Heilung durch diese embryonenvernichtende Forschung bewahrheitet, da konnte der verstorbene "Supermann" Christopher Reeve noch so oft im amerikanischen Fernsehen auftreten. Reeve und Arnold Schwarzenegger haben sich schwerwiegend geirrt, und wir sollten auf diese mediale Lügenpropaganda nicht hereinfallen. (In Wirklichkeit hat bisher die sittlich einwandfreie Anwendung adulter Stammzellen schon einige vorzeigbare therapeutische Ergebnisse gezeitigt.) Was ich damit sagen möchte: es hängt auch von unserem politischen Willen ab, daß Millionen Euro nicht in zutiefst verwerfliche und sinnlose Forschungen investiert werden, sondern zum Beispiel die moderne Schmerzmittelforschung und -ausbildung der Ärzte und Ärztinnen in Deutschland höhere Priorität erhält. Darum hatte die Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin des Deutschen Bundestages recht, als sie am 28. Juni 2005 in ihrem Zwischenbericht zur Verbesserung der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender in Deutschland durch Palliativmedizin und Hospizarbeit ein Gesetz sowie mehr Geld für Palliativmedizin und Hospize forderte. Zudem will die Kommission Schmerztherapie und Palliativmedizin als Pflichtfach in der Ausbildung von Ärzten und Pflegekräften verankert wissen. Vergessen wir als Christen nie: wir selbst haben kein volles Verfügungsrecht über unser gottgeschenktes Leben, sehr wohl aber haben wir naturrechtliche Ansprüche auf die Linderung von Schmerzen nach den modernsten Maßstäben. Es liegt nicht in der Macht des Menschen, über seinen Tod zu bestimmen, doch ist jeder von uns gerufen, sein Sterben in Glaube und Hoffnung zu bestehen. Nur der religiöse, christliche Horizont kann jedem von uns helfen, das rechte Maß zwischen Wertschätzung des Lebens, Sinndeutung von Leid und Annahme des Todes zu finden. Und nur so bleiben wir vor falschen Vorstellungen unbegrenzter Selbstbestimmungswünsche oder vor technischen Größenphantasien geschützt. Bedenken wir abschließend: auch der selbstgewählte Tod ist schrecklich und hat den Beigeschmack einsamer Vergeblichkeit. Als Christen wollen wir nicht einfach rasch sterben, sondern wollen uns vornehmen, der Last des Sterbenmüssens ganz bewußt ins Gesicht zu sehen. Deshalb setzen wir spätestens am übernächsten Sonntag fort und gelangen noch zu verwandten Fragen wie dem Zeitpunkt des Todes und der Frage nach der Organspende und schließlich zu all dem, was mit dem ewigen Seelenheil zu tun hat. Denn ich bin gewiß: weder Tod noch Leben, weder Engel noch Mächte, weder Gegenwärtiges noch Zukünftiges, weder Gewalten der Höhe oder Tiefe noch irgendeine andere Kreatur können uns scheiden von der Liebe Gottes, die in Christus Jesus ist, unserem Herrn. (Röm 8,38 f., 18. Sonntag im Jahreskreis, Lesejahr A) AMEN. Portal gegen aktive Sterbehilfe und entsprechend formulierte Patientenverfügungen |
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