Montag, 11. Februar 2008
EUCHARISTIE, LOURDES, ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Aktuelle Predigt, Katholische Lehre um
21:57
Kommentare (0) Trackback (1) EUCHARISTIE, LOURDES, KRANKENSEELSORGE UND DAS RECHT AUF KÜNSTLICHE ERNÄHRUNG
Heute war und ist ein besonderer Tag, es ist der 150. Jahrestag der ersten Marienerscheinung im französischen Wallfahrtsort Lourdes, die kirchlich überprüft und anerkannt wurde. Aus diesem Anlaß übernehme ich zunächst die Botschaft Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. zum 11. Februar 2008 anläßlich des 16. Welttages der Kranken:
Liebe Brüder und Schwestern! 1. Am 11. Februar, dem Gedenktag Unserer Lieben Frau in Lourdes, wird der Welttag der Kranken begangen – ein guter Anlaß, um über den Sinn des Schmerzes nachzudenken sowie über die christliche Pflicht, ihn in jeder Situation, in der er auftritt, mitzutragen. In diesem Jahr (das Lourdes-Jubiläumsjahr dauert von 8. Dezember 2007 bis 8. Dezember 2008) ist diese bedeutsame Feier (cette célébration significative) mit zwei für das Leben der Kirche wichtigen Ereignissen verbunden, wie bereits aus dem gewählten Thema "Die Eucharistie, Lourdes und die Krankenseelsorge" hervorgeht: mit dem 150. Jahrestag der Erscheinungen der Unbefleckten Jungfrau Maria in Lourdes und der Feier des Internationalen Eucharistischen Kongresses in Québec in Kanada [der Eucharistische Kongreß beginnt am 15. Juni 2008, Anm. d. Verf.]. Auf diese Weise bietet sich eine einzigartige Gelegenheit, über die enge Verbindung nachzudenken, die zwischen dem eucharistischen Geheimnis, der Rolle Marias im Heilsplan und der Realität des Schmerzes und des Leidens des Menschen besteht. Der 150. Jahrestag der Erscheinungen von Lourdes lädt uns ein, den Blick auf die allerseligste Jungfrau zu richten, deren Unbefleckte Empfängnis das erhabene und ungeschuldete Geschenk Gottes an eine Frau darstellt, auf daß sie voll und ganz dem göttlichen Plan zustimmen konnte, in festem und unerschütterlichem Glauben, trotz der Prüfungen und Leiden, denen sie begegnen sollte. Daher ist Maria das Vorbild völliger Hingabe an den Willen Gottes: sie hat das ewige Wort im Herzen aufgenommen und es in ihrem jungfräulichen Schoß empfangen; sie hat Gott vertraut und hat – die Seele durchdrungen vom Schwert des Schmerzes (vgl. Lk 2,35) – nicht gezögert, das Leiden ihres Sohnes zu teilen und auf dem Kalvarienberg unter dem Kreuz das "Ja" der Verkündigung zu erneuern. Über die Unbefleckte Empfängnis Marias nachzudenken bedeutet daher, sich anziehen zu lassen von dem "Ja", das sie auf wunderbare Weise mit der Sendung Christi, des Erlösers der Menschheit, verbunden hat; es bedeutet, sich von ihr an die Hand nehmen und führen zu lassen, um selbst das "fiat" zum Willen Gottes zu sprechen mit der ganzen aus Freude und Traurigkeit, Hoffnungen und Enttäuschungen gewobenen Existenz, im Bewußtsein, daß die Prüfungen, der Schmerz und das Leiden unserem irdischen Pilgerweg reichen Sinn schenken. 2. Man kann Maria nicht betrachten, ohne von Christus angezogen zu sein, und man kann Christus nicht betrachten, ohne sofort die Gegenwart Marias wahrzunehmen. Zwischen der Mutter und dem Sohn, der in ihrem Schoß durch das Wirken des Heiligen Geistes gezeugt wurde, besteht ein unauflösliches Band, und dieses Band nehmen wir auf geheimnisvolle Weise im Sakrament der Eucharistie wahr, wie die Kirchenväter und die Theologen bereits seit den ersten Jahrhunderten herausgestellt haben. "Das aus Maria geborene Fleisch, das vom Heiligen Geist kommt, ist das Brot, das vom Himmel herabgekommen ist", sagt der heilige Hilarius von Poitiers, und im Sacramentarium Bergomense aus dem 9. Jahrhundert lesen wir: "Ihr Schoß hat eine Frucht hervorgebracht, ein Brot, das uns erfüllt hat mit der Engelsgabe. Maria hat dem Heil zurückerstattet, was Eva durch ihre Schuld zerstört hatte." Später sagt der heilige Petrus Damiani: "Den Leib, den die allerseligste Jungfrau hervorgebracht, den sie mit mütterlicher Fürsorge in ihrem Schoß genährt hat, also zweifellos diesen und keinen anderen Leib, empfangen wir jetzt vom heiligen Altar, und wir trinken sein Blut als Sakrament unserer Erlösung. Daran hält der katholische Glaube fest, das lehrt treu die heilige Kirche.« Das Band zwischen der allerseligsten Jungfrau und ihrem Sohn, dem Opferlamm, das die Sünde der Welt hinwegnimmt, weitet sich aus auf die Kirche, den mystischen Leib Christi. Maria – so sagt der Diener Gottes Johannes Paul II. – ist in ihrem ganzen Leben eine " 'eucharistische' Frau ". Daher ist die Kirche, die auf sie wie auf ihr Urbild blickt, "berufen, sie auch in ihrer Beziehung zu diesem heiligsten Mysterium nachzuahmen" (Enzyklika Ecclesia de Eucharistia, 53). Aus diesem Blickwinkel heraus versteht man noch besser, warum in Lourdes die Verehrung der allerseligsten Jungfrau Maria mit einem starken und ständigen Verweis auf die Eucharistie verbunden ist: mit täglichen Eucharistiefeiern, mit der Anbetung des Allerheiligsten Sakraments und der Krankensegnung, einem der ergreifendsten Augenblicke des Aufenthalts der Pilger an der Grotte von Massabielle. Die Anwesenheit in Lourdes vieler kranker Pilger und freiwilliger Helfer, die sie begleiten, hilft dabei, über die mütterliche und zärtliche Fürsorge nachzudenken, die die allerseligste Jungfrau dem Schmerz und dem Leiden des Menschen entgegenbringt. Hineingenommen in das Opfer Christi, wird Maria, die "Mater Dolorosa", die unter dem Kreuz mit ihrem göttlichen Sohn leidet, von der christlichen Gemeinschaft, die um ihre leidenden, von den Spuren des Leidens des Herrn gezeichneten Glieder versammelt ist, als besonders nahe empfunden. Maria leidet mit denen, die Prüfungen durchleben, sie hofft mit ihnen und ist ihr Trost, indem sie ihnen mit ihrem mütterlichen Beistand zur Seite steht. Und drängt uns die geistliche Erfahrung vieler Kranker etwa nicht, immer besser zu verstehen, daß "der göttliche Erlöser die Seele jedes Leidenden auch durch das Herz seiner heiligsten Mutter erreichen will, die von allen als erste und am vollkommensten erlöst worden ist"? (vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Salvifici doloris, 26). 3. Während Lourdes uns über die mütterliche Liebe der Unbefleckten Jungfrau Maria zu ihren kranken und leidenden Kindern nachdenken läßt, wird der bevorstehende Internationale Eucharistische Kongreß eine Gelegenheit sein, den im Altarsakrament gegenwärtigen Jesus Christus anzubeten, uns ihm anzuvertrauen als die Hoffnung, die nicht enttäuscht, ihn anzunehmen als Medizin der Unsterblichkeit, die den Leib und den Geist heilt. Jesus Christus hat die Welt durch sein Leiden, durch seinen Tod und seine Auferstehung erlöst und wollte als »Brot des Lebens« auf unserem irdischen Pilgerweg bei uns bleiben. "Die Eucharistie: Geschenk Gottes für das Leben der Welt" ist das Thema des Eucharistischen Kongresses. Es hebt hervor, daß die Eucharistie das Geschenk ist, das der Vater der Welt macht: seinen eigenen eingeborenen, menschgewordenen und gekreuzigten Sohn. Er ist es, der uns um den eucharistischen Tisch versammelt und der in seinen Jüngern liebevolle Fürsorge weckt für die Leidenden und die Kranken, in denen die christliche Gemeinschaft das Antlitz ihres Herrn erkennt. Wie ich im Apostolischen Schreiben Sacramentum caritatis betont habe, "müssen unsere Gemeinden, wenn sie Eucharistie feiern, sich immer bewußter werden, daß das Opfer Christi für alle ist und die Eucharistie darum jeden Christgläubigen drängt, selbst 'gebrochenes Brot' für die anderen zu werden" (Nr. 88). So werden wir ermutigt, uns persönlich dafür einzusetzen, den Geschwistern zu dienen, besonders denen in Not, denn es ist wirklich die Berufung eines jeden Christen, zusammen mit Christus gebrochenes Brot für das Leben der Welt zu sein. 4. Es wird also deutlich, daß die Krankenseelsorge gerade aus der Eucharistie die geistliche Kraft schöpfen muß, die notwendig ist, um dem Menschen tatkräftig beizustehen und ihm zu helfen, den heilbringenden Wert des eigenen Leidens zu verstehen. Wie der Diener Gottes Johannes Paul II. im bereits erwähnten Apostolischen Schreiben Salvifici doloris betonte, sieht die Kirche in den leidenden Brüdern und Schwestern gleichsam vielfältige Träger der übernatürlichen Kraft Christi (vgl. Nr. 27). Auf geheimnisvolle Weise mit Christus vereint, wird der Mensch, der in Liebe und fügsamer Hingabe an den göttlichen Willen leidet, zur lebendigen Opfergabe für das Heil der Welt. Weiter sagte mein geliebter Vorgänger: "Je mehr der Mensch von der Sünde bedroht ist, je drückender die Strukturen der Sünde sind, welche die heutige Welt in sich trägt, umso größer ist die Ausdruckskraft, die das menschliche Leiden besitzt, und um so dringender fühlt die Kirche die Notwendigkeit, sich um des Heiles der Welt willen an die menschlichen Leiden zu wenden" (ebd.). Wenn man also in Québec am Welttag der Kranken das Geheimnis der Eucharistie in einem ideellen geistlichen Parallelismus als Geschenk Gottes für das Leben der Welt betrachtet, dann feiert man nicht nur die tatsächliche Teilhabe des menschlichen Leidens am Heilswerk Gottes, sondern man kann in gewissem Sinne die kostbaren Früchte genießen, die den Glaubenden verheißen sind. So wird der im Glauben angenommene Schmerz zum Tor, um einzutreten in das Geheimnis des erlösenden Leidens Jesu und durch ihn zum Frieden und zur Glückseligkeit seiner Auferstehung zu gelangen. 5. Während ich an alle Kranken und an all jene, die sich auf verschiedene Weise ihrer annehmen, meinen herzlichen Gruß richte, lade ich die Diözesangemeinschaften und Pfarrgemeinden ein, bei der Feier des bevorstehenden Welttages der Kranken das glückliche Zusammentreffen des 150. Jahrestages der Erscheinungen Unserer Lieben Frau in Lourdes mit dem Internationalen Eucharistischen Kongreß in ganzer Fülle hervorzuheben. Der Welttag der Kranken möge Gelegenheit geben, die Bedeutung der Heiligen Messe, der Eucharistischen Anbetung und der Verehrung der Eucharistie zu betonen und dafür zu sorgen, daß die Kapellen in den Gesundheitseinrichtungen zum pulsierenden Herzen werden, in dem Jesus sich ohne Unterlaß dem Vater darbringt für das Leben der Menschheit. Auch ist die Spendung der Eucharistie an die Kranken, wenn sie mit Würde und im Geist des Gebets geschieht, ein wahrer Trost für diejenigen, die an irgendeiner Form von Krankheit leiden. Der bevorstehende Welttag der Kranken möge darüber hinaus ein willkommener Anlaß sein, um auf besondere Weise den mütterlichen Schutz Marias herabzurufen auf diejenigen, die von der Krankheit geprüft sind, sowie auf die Mitarbeiter im Gesundheitswesen und in der Krankenseelsorge. Ich denke insbesondere an die Priester, die in diesem Bereich tätig sind, an die Ordensmänner und Ordensfrauen, an die freiwilligen Helfer und an alle, die sich mit tatkräftiger Hingabe für den Dienst an Leib und Seele der Kranken und Notleidenden einsetzen. Alle vertraue ich Maria an, der Mutter Gottes und unserer Mutter, der Unbefleckten Empfängnis. Sie möge einem jeden helfen zu bezeugen, daß die einzige gültige Antwort auf den Schmerz und auf das menschliche Leiden Christus ist, der durch seine Auferstehung den Tod überwunden und uns das Leben geschenkt hat, das kein Ende kennt. Mit diesen Empfindungen erteile ich allen von Herzen meinen besonderen Apostolischen Segen. Aus dem Vatikan, am 11. Januar 2008 BENEDICTUS PP. XVI [ENDE DER BOTSCHAFT DES PAPSTES.] Damit endet eine Intensivzeit des laufenden Lourdes-Jubiläumsjahres. Viele Pilger kamen auch zur Buchenhüller Lourdesgrotte in der Stadt Eichstätt (Oberbayern). Anläßlich des Frauendreißigers im Ortsteil Buchenhüll (D-85072 Eichstätt) wird es ab 15. August 2008 dann eine weitere Intensivphase des bis 8. Dezember 2008 dauernden Lourdesjahres geben. Der amtierende hochwürdigste Generalvikar des Bistums Eichstätt, Dompropst Johann Limbacher, wird zum Frauendreißigerschluß direkt an der Lourdesgrotte predigen. Das Thema des kommenden marianischen Frauendreißigers wird daher "Maria, Heil der Kranken" lauten. So wollen wir Maria alle uns bekannten kranken und sterbenden Menschen von Herzen anvertrauen. Der Welttag der Kranken ist auch Anlaß, daran zu erinnern, daß die Ernährung schwerkranker und todgeweihter Personen keine medizinische Behandlung darstellt, sondern ein natürliches Grundrecht jedes Menschen. Es ist fatal, daß sich selbst in katholischen Breiten ein sogenannter negativer Beigeschmack "künstlicher" Ernährung eingeschlichen hat, sodaß manchmal ernsthaft argumentiert wird, (noch) keinen Notarzt rufen zu wollen, weil unter allen Umständen das Legen einer Sonde zur künstlichen Ernährung verhindert werden solle, um angebliche Qualen zu ersparen. Dies ist eine gefährliche Argumentation, die unbewußt leider dazu beiträgt, ältere und kranke Menschen unter Druck zu bringen, nicht alle natürlich zustehenden und in unserer Wohlstandsgesellschaft darüber hinaus absolut legitimen weiteren lebenserhaltenden Maßnahmen wahrzunehmen. Natürlich ist es erlaubt, auf therapeutische Maßnahmen zur sogenannten künstlichen Lebensverlängerung zu verzichten, aber der Verzicht auf das Grundrecht der Ernährung und der absoluten Verhinderung eines Verhungerns bzw. Verdurstens kann und darf niemals toleriert werden. Mittlerweile haben wir noch größere Gewißheit, daß es keinen Kompromiß auf dem Gebiet des Sterbens geben kann, da die für solche sittlichen Fragen zuständige römische Kongregation für die Glaubenslehre, also eines der Ministerien des Papstes, zwei Fragen des Vorsitzenden der Katholischen Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten von Amerika vom 11. Juli 2005 beantwortet hat, und zwar am 1. August 2007 (vgl. auch den lateinischen Text). Die erste Frage an den Papst lautete: "Ist die Ernährung und Wasserversorgung (ob auf natürlichen oder künstlichen Wegen) eines Patienten im 'vegetativen Zustand' [also in einem Komazustand, Anm. d. Verf.] moralisch verpflichtend, außer wenn Nahrung und Wasser vom Körper des Patienten nicht mehr aufgenommen oder ihm nicht verabreicht werden können, ohne erhebliches physisches Unbehagen zu verursachen?" Die Antwort der Glaubenskongregation: "Ja. Die Verabreichung von Nahrung und Wasser, auch auf künstlichen Wegen, ist prinzipiell ein gewöhnliches und verhältnismäßiges Mittel der Lebenserhaltung. Sie ist darum verpflichtend in dem Maß, in dem und solange sie nachweislich ihre eigene Zielsetzung erreicht, die in der Wasser- und Nahrungsversorgung des Patienten besteht. Auf diese Weise werden Leiden und Tod durch Verhungern und Verdursten verhindert." Und nun zur zweiten Frage: "Falls ein Patient im 'anhaltenden vegetativen Zustand' [also im anhaltenden Koma-Zustand, Anm. d. Verf.] auf künstlichen Wegen mit Nahrung und Wasser versorgt wird, kann deren Verabreichung abgebrochen werden, wenn kompetente Ärzte mit moralischer Gewißheit erklären, daß der Patient das Bewußtsein nie mehr wiedererlangen wird?" Antwort auf diese Frage: "Nein. Ein Patient im anhaltenden vegetativen Zustand ist eine Person mit einer grundlegenden menschlichen Würde, der man deshalb die gewöhnliche und verhältnismäßige Pflege schuldet, welche prinzipiell die Verabreichung von Wasser und Nahrung, auch auf künstlichen Wegen, einschließt." Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. hat die beiden eindeutigen Antworten gutgeheißen und deren Veröffentlichung angeordnet. Die Befürworter eines möglichen Verzichts auf die Ernährung und Wasserversorgung dieser Patienten beriefen sich bisher - wie der Kommentar zu den Antworten auf Fragen der Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten bezüglich der künstlichen Ernährung und Wasserversorgung, dem ich ab hier folge, erinnert - häufig auf eine Ansprache, die Papst Pius XII. anläßlich eines Anästhesiologenkongresses vor 50 Jahren, am 24. November 1957, gehalten hat. Darin bekräftigte der Papst zwei allgemeine ethische Prinzipien: auf der einen Seite lehren uns die natürliche Vernunft und die christliche Moral, daß bei schwerer Krankheit der Patient und jene, die für ihn sorgen, das Recht und die Pflicht haben, die für die Erhaltung der Gesundheit und des Lebens notwendige Pflege zu leisten. Auf der anderen Seite beinhaltet diese Pflicht gewöhnlich nur die Anwendung der Mittel, die unter Berücksichtigung aller Umstände als gewöhnlich betrachtet werden, die also für den Patienten und für die anderen keine außergewöhnliche Belastung mit sich bringen. Eine strengere Verpflichtung wäre für die Mehrzahl der Menschen zu schwer und würde die Erlangung wichtiger höherer Güter zu sehr erschweren. Das Leben, die Gesundheit und alle irdischen Tätigkeiten sind den geistlichen Zielen untergeordnet. Natürlich ist damit nicht verboten, mehr für die Erhaltung des Lebens und der Gesundheit zu tun, als streng verpflichtend ist, vorausgesetzt, daß dadurch keine wichtigeren Pflichten versäumt werden. Soweit Pius XII. ganz allgemein. Man muß hier anmerken, daß sich die Antworten von Pius XII. auf den Gebrauch und Abbruch der Wiederbelebungstechniken beziehen. Die beiden neuen Antworten vom 1. August 2007 haben jedoch nichts mit solchen Techniken zu tun. Patienten im vegetativen Zustand atmen spontan, verdauen Nahrungsmittel auf natürliche Weise, verrichten andere Stoffwechselfunktionen und befinden sich in einem stabilen Zustand. Sie können sich jedoch nicht allein ernähren. Wenn ihnen Nahrung und Flüssigkeit nicht künstlich verabreicht werden, sterben sie. Und die Ursache für ihren Tod ist dann nicht eine Krankheit oder der Komazustand selbst, sondern einzig das Verhungern und Verdursten. Die künstliche Wasser- und Nahrungsversorgung ist nicht mit übermäßigen Kosten verbunden, sie steht jedem durchschnittlichen Gesundheitssystem zur Verfügung, sie erfordert an sich keinen Krankenhausaufenthalt, sie steht im Verhältnis zur Erreichung ihres Ziels, nämlich das Sterben des Patienten durch Verhungern und Verdursten zu verhindern. Sie ist keine Therapie, die zur Heilung führt, und will es auch nicht sein, sie ist nur eine gewöhnliche Pflege zur Erhaltung des Lebens. 1995 wurde daher vom Päpstlichen Rat für die Pastoral im Krankendienst die Charta für die im Gesundheitsdienst tätigen Personen veröffentlicht, worin es heißt: Die Versorgung mit Nahrung und Flüssigkeit gehört, auch wenn sie künstlich erfolgt, zur normalen Pflege, die man dem Kranken immer schuldet, solange sie sich nicht als unerträglich für ihn erweist. Ihre unrechtmäßige Aussetzung kann tatsächlich eine Euthanasie bedeuten, also sogenannte aktive Sterbehilfe. Und noch am 20. März 2004 bekräftigte der verstorbene Papst Johannes Paul II.: "Der Kranke im vegetativen Zustand hat in Erwartung der Genesung oder des natürlichen Endes das Recht auf eine ärztliche Grundbetreuung (= Ernährung, Wasserzufuhr, Hygiene, Erwärmung, usw.) und auf die Vorsorge gegen Komplikationen, die mit der Bettlägerigkeit verbunden sind. Er hat auch das Recht auf eine gezielte Rehabilitationsmaßnahme und auf die Überwachung der klinischen Zeichen einer eventuellen Besserung. Insbesondere möchte ich unterstreichen, daß die Verabreichung von Wasser und Nahrung, auch wenn sie auf künstlichen Wegen erfolgt, immer ein natürliches Mittel der Lebenserhaltung und keine medizinische Behandlung ist." Niemand auf Erden kann genau sagen, wann sich bei einem Menschen die unsterbliche Seele vom Leib gelöst hat, sodaß der Priester auch noch nach dem medizinisch erklärten Tod geholt werden kann und soll. Die heiligen Sakramente können im Falle des Falles immer noch bedingungsweise gespendet werden, nämlich vor allem unter der ausgesprochenen Bedingung, daß der betroffene Mensch noch lebt. Die volle Gleichstellung der außerordentlichen Form des Römischen Ritus muß auch zum Nachdenken und Umdenken dahingehend beitragen, daß Priester keinesfalls auf Basis eines kürzlich medizinisch festgestellten Todes oder eines tödlichen Unfalles feststellen dürfen: "Der Mann / die Frau ist ja schon gestorben, ich kann nur noch beten und keine Sakramente mehr spenden." In der lateinischen Kirche haben sich nämlich sämtliche Bischöfe und Priester dem can. 1005 CIC 1983 zu beugen, in dem es heißt: "Im Fall eines Zweifels darüber, ... ob der Tod schon eingetreten ist, ist dieses Sakrament [der Krankensalbung] zu spenden." Es bleibt also dabei: Arzt und Priester sind im vermuteten oder sicheren Ernstfall - der Priester auch noch im "Todesfall" (also während des Trennungsprozesses von Seele und Leib) - immer sofort zu verständigen, es kann für gläubige Christen keine Ausrede der Bequemlichkeit und Menschenfurcht geben: wir haben zum gottgeschenkten Leben bis zum natürlichen Ende zu stehen, wir haben Argumente einer angeblichen Sinnlosigkeit künstlicher Ernährung und Wasserversorgung zurückzuweisen, wir haben aber auch das ewige Seelenheil nach allen unseren Möglichkeiten zu befördern. Nützen wir daher auch selbst die Fastenzeit in jeder Hinsicht! Euer Padre Alex - Kirchenrektor Dr. Alexander Pytlik Mittwoch, 6. Februar 2008
DIE FASTENZEIT DIENT DER ERKENNTNIS ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Aktuelle Fürbitten, Aktuelle Predigt, News Kommentare um
10:20
Kommentare (35) Trackbacks (3) DIE FASTENZEIT DIENT DER ERKENNTNIS DER WAHRHEIT, DASS JESUS CHRISTUS DER HEILAND ALLER MENSCHEN ISTIn der heutigen Ausgabe des Osservatore Romano ist von einem ersten sanften Eingriff des regierenden Papstes Benedikt XVI. in die außerordentliche Form des Römischen Ritus zu lesen. In der Verlautbarung des Päpstlichen Staatssekretariats heißt es: "Mit Bezug auf die im Motu proprio 'Summorum Pontificum' vom 7. Juli 2007 enthaltenen Bestimmungen über die Möglichkeit, die letzte Ausgabe des vor dem II. Vatikanischen Konzil im Jahre 1962 unter Autorität des seligen Johannes XXIII. veröffentlichten Missale Romanum zu verwenden, hat der Heilige Vater Benedikt XVI. angeordnet, daß das im genannten Missale Romanum enthaltene Oremus et pro Iudaeis der Liturgie des Karfreitags durch den folgenden Text ersetzt wird: Am heutigen Aschermittwoch ist es auch sinnvoll, die Botschaft Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. zur heute begonnenen Fastenzeit zu vernehmen, die er bereits am 30. Oktober 2007 vorformulierte und welche unter dem Titel Christus wurde euretwegen arm (2 Kor 8,9) steht: Liebe Brüder und Schwestern! [ENDE DER FASTENBOTSCHAFT DES PAPSTES.] Heute ist der erste strenge Fleisch-Abstinenz- und Fasttag, es sind zwei zu unterscheidende Opfer zu bringen. Am Aschermittwoch und auch am Karfreitag ist für alle lateinischen Katholiken vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum Beginn des 60. Lebensjahres nur eine einmalige Vollsättigung erlaubt, und zwar ohne Fleisch. Der strenge Verzicht auf Fleischspeisen selbst gilt jedoch schon vom vollendeten 14. Lebensjahr bis zum Lebensende. Ab demselben vollendeten 14. Lebensjahr sind wir an allen Freitagen des Jahres (Ausnahme: wenn ein liturgisches Hochfest gefeiert wird) zu einem Freitagsopfer verpflichtet, in Ernstnahme des Bedenkens des Kreuzesopfers Jesu Christi, das in jeder Heiligen Messe unblutig erneuert wird. Und wenn jemand an einem Freitag diese zu Ehren des Todes unseres Herrn Jesus Christus erbrachte Fleischenthaltung - aus welchen Gründen auch immer - nicht erbringen kann, darf und muß er sich in unseren Breiten ein anderes Freitagsopfer erwählen, sei dies nun ein besonderes Werk der Gottesliebe oder der Nächstenliebe: der kommende 150. Jahrestag der Marienerscheinung in Lourdes, der 11. Februar, ist auch der jährliche Welttag der Kranken, und dies erinnert uns beispielsweise an das gute Werk des Krankenbesuchs. An jedem Freitag erinnert uns um 15 Uhr das Glockengeläute also nicht nur an die heilige Todesstunde unseres Erlösers, sondern auch an unsere Verpflichtung, ein Freitagsopfer durch Fleischentsagung oder ein anderes Werk der Liebe zu erbringen. So bleibt der neben dem Aschermittwoch im Römischen Ritus noch verbliebene andere strenge Fast- und Abstinenztag, der Karfreitag, durch das ganze Jahr präsent, wohingegen die Sonntage natürlich nie Fastentage sein sollen, weil - auch in der Fastenzeit - die fleischliche Auferstehung unseres Herrn Jesus Christus an jedem Sonntag absolut im Mittelpunkt steht. Ich verweise besonders auf den geschlossenen Charakter der Fastenzeit: es wäre ein guter Vorsatz, den Fasching wirklich mit dem Aschermittwoch zu beenden und grundsätzlich erst nach der Osternacht wieder lebendigere Unterhaltungsveranstaltungen zu besuchen. Ein besonders guter Vorsatz wäre es auch, sinnlos überzogenen Alkoholkonsum Richtung Null komma Josef zu reduzieren, es gibt auch Humor ohne Alkohol. Und was das die Gesundheit anderer Menschen gefährdende Rauchen betrifft, hat nicht wenige die Gesetzgebung ihrer Heimatstaaten zu ihrem gesundheitlichem Glück gezwungen. Wer mehr fasten möchte, kann selbstverständlich jene Disziplin betrachten, die früher mit jener außerordentlichen Form des Römischen Ritus verbunden war, welcher Papst Benedikt XVI. wieder ihren gleichberechtigten Platz in der lateinischen Kirche geschenkt hat: reine Fastentage waren im deutschen Bereich dann noch alle übrigen Werktage der Fastenzeit, weiters besonders die Mittwoche und Samstage der Quatemberwochen und die vorbereitenden Vigiltage von Weihnachten, Pfingsten, Mariae Himmelfahrt und Allerheiligen. Gegenstand des Fastengebotes ist auch heute noch - wie schon gesagt - eine nur einmalige Sättigung am Tag, wobei es sich nicht verbietet, unter Beachtung ortsüblicher Gewohnheiten morgens und abends eine kleine Stärkung zu nehmen. Bei der Bestimmung der Mengen, die jemand morgens und abends zu sich nehmen darf, muß man Rücksicht nehmen auf die körperliche Konstitution, auf die Art der Arbeit und des gewohnten Sportes, auf die Dauer des Fastens und auf kalte Gegenden. Im allgemeinen wird man sagen können, jeder dürfe soviel nehmen, daß es ihm möglich ist, das Fasten ohne beträchtlichen Schaden zu halten. Wie in jedem Jahr erinnere ich daran, daß die Kirche nie verlangt hat, sich krank zu fasten. In der Zeit zwischen den drei genannten Mahlzeiten am Fasttag darf man keine Nahrung zu sich nehmen, wohl aber einen Trunk, der nicht nährt. Damit der Trunk aber nicht schade, darf man im Falle des Falles auch ein klein wenig dazu essen. Arme, Kranke und Genesende dürfen jedoch an allen Tagen, selbst am Karfreitag, Fleisch essen und sind zum Abbruchfasten nicht verpflichtet. Und besonders wichtig für die Fastenzeit: die persönlich abgelegte Beichte. Denn heute beginnt die große Zeit der Gnade im Kirchenjahr, die große Zeit des Abladens von allem Schutt, der uns hindert, auf Gottes Wort zu hören und den Menschen in Liebe zu begegnen. Vielleicht wartet ein Mensch schon lange, daß wir auf ihn zugehen, vielleicht hängt uns noch irgendeine Tat nach, die wir endlich wiedergutmachen wollen, vielleicht war der eine oder andere schon länger als ein Jahr nicht mehr beichten und nimmt sich vor, die Zeit seit der letzten Beichte wirklich schonungslos zu betrachten. Nur die persönliche priesterliche Lossprechung wenigstens einmal im Jahr ist der Schlüssel zur Gnade, keine allgemeine Bußandacht kann sie jemals ersetzen. Und nur durch die persönliche Beichte kommen wir in die Gnade des Ablasses, der nach dem Willen des Papstes bis 11. Februar noch an jedem Tag weltweit in besonders einfacher Weise gewonnen werden kann, weil wir im Jubiläumsjahr der Marienerscheinungen von Lourdes stehen. Heute werden wir durch die feierliche Auflegung der Asche wieder ganz auf die Realität unseres leiblichen Seins zurückgeworfen. Im Tod trennt sich die unsterbliche Geistseele vom verwesenden Leib. Vergessen wir nie, daß jeder Hochmut und Geiz sinnlos sind - wir verfielen dann nicht nur der leiblichen Verwesung, sondern unsere unsterblichen Seelen würden auch für immer aus der Gottesgemeinschaft stürzen. Nein, wir wollen darüber hinaus auch den Leib als Tempel des Heiligen Geistes betrachten. Keiner kann sagen, er bedürfe keiner Umkehr. Beten wir daher auch füreinander! Euer Padre Alex - Kirchenrektor Dr. Alexander Pytlik |
Kalender
SucheÜbersicht / Kontakt / LinksJüngere Einträge
KategorienBlog abonnieren |