In der Hoffnung, mein
Dauerinformationsdokument über die notwendige Haltung katholischer Christen gegenüber der im kanonischen Bereich nicht existierenden Priesterbruderschaft St. Pius X. bald so adaptieren zu können, daß darin genannte und dem Geist der kirchlichen Einheit entgegengesetzte Haltungen (vgl. dazu die
offizielle Erklärung des Päpstlichen Staatssekretariates zum Fall Williamson, aber auch meinen Beitrag zum liturgietheologischen Versöhnungskurs des Nachfolgers Petri in der
Festschrift zum ersten Jahrestag des Papstbesuches in Österreich und meinen
aktuellen Kommentar "Guter Glaube gilt nun auch für Piusbrüder") als nur noch der Vergangenheit zugehörig angesehen werden, veröffentliche ich meine persönliche und auch von
kath.net übernommene Übersetzung der vom Heiligen Stuhl heute mittag bekanntgegebenen sensationellen Entscheidung des regierenden Heiligen Vaters Papst Benedikt XVI. zum Abschluß der Gebetswoche für die Einheit der Christen, einen Tag vor dem nächsten Höhepunkt im laufenden Paulusjahr, nämlich vor dem morgigen Festsonntag zur Bekehrung des heiligen Paulus. Ich übernehme den Text und die Absatzgliederung präzise von der
Seite des Heiligen Stuhles:
NACHLASS DER EXKOMMUNIKATION LATAE SENTENTIAE GEGENÜBER DEN BISCHÖFEN DER
PRIESTERBRUDERSCHAFT SANKT PIUS X., 24. 01. 2009
I. MITTEILUNG DES PRESSESAALES DES HEILIGEN STUHLES
Nach einem Dialogprozeß zwischen dem Apostolischen Stuhl und der Priesterbruderschaft Sankt Pius X., vertreten durch ihren Generalsuperior Seine Exzellenz Mons. Bernard Fellay, hat der Heilige Vater die vom genannten Bischof mit Brief vom 15. Dezember 2008 auch im Namen der anderen drei Bischöfe der Bruderschaft, Seiner Exzellenz Mons. Bernard Tissier de Mallerais, Seiner Exzellenz Mons. Richard Williamson und Seiner Exzellenz Mons. Alfonso de Galarreta, neuerlich formulierte Bitte aufgenommen, die Exkommunikation nachzulassen, welche sich dieselben vor 20 Jahren zugezogen hatten.
Tatsächlich waren die genannten vier Bischöfe mit Datum vom 30. Juni 1988 der Exkommunikation
latae sententiae (= als Tatstrafe) verfallen, nämlich aufgrund der von Seiner Exzellenz Mons. Marcel Lefebvre ohne päpstliches Mandat vorgenommenen Bischofsweihen, was von der Kongretation für die Bischöfe am 1. Juli 1988 formal festgestellt worden war.
Seine Exzellenz Mons. Bernard Fellay brachte gegenüber dem Heiligen Vater im zitierten Schreiben klar zum Ausdruck, daß "
wir immer vom festen Willen bestimmt sind, katholisch zu bleiben und alle unsere Kräfte in den Dienst der Kirche unseres Herrn Jesus Christus zu stellen, welche die römische katholische Kirche ist. Wir nehmen ihre Lehren mit kindlichem Geiste an. Wir glauben fest an den Primat des Petrus und an alle seine Vorrechte, und deshalb läßt uns die aktuelle Situation sehr leiden".
Seine Heiligkeit Benedikt XVI., der diesen Prozeß von Anbeginn verfolgt hat, bemühte sich immer, den Bruch mit der Bruderschaft wieder aufzuheben, auch indem er Seine Exzellenz Bernard Fellay am 29. August 2005 persönlich traf. Dabei hat der Heilige Vater den Willen kundgetan, einen solchen Weg sukzessive und in vernünftigen Zeiträumen zu beschreiten, und jetzt erläßt er in der pastoralen Sorge und väterlichen Barmherzigkeit durch das Dekret der Kongregation für die Bischöfe vom 21. Januar 2009 wohlwollend die Exkommunikation, welche auf den genannten Bischöfen lastete. Der Heilige Vater ist bei dieser Entscheidung vom Wunsch geleitet gewesen, daß sich die vollkommene Versöhnung und volle Gemeinschaft so schnell wie möglich einstelle.
II. DEKRET DER KONGREGATION FÜR DIE BISCHÖFE
Mit einem Brief vom 15. Dezember 2008, gerichtet an Seine Eminenz Dario Kardinal Castrillón Hoyos, Präsident der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, hat Mons. Bernard Fellay, auch im Namen der anderen drei am 30. Juni 1988 geweihten Bischöfe neuerlich um die Wegnahme der Exkommunikation
latae sententiae ersucht, welche mit Dekret des Präfekten dieser Kongregation für die Bischöfe am 1. Juli 1988 formal ausgesprochen worden war. In dem erwähnten Brief betont Mons. Fellay unter anderem: "
Wir sind immer vom festen Willen bestimmt, katholisch zu bleiben und alle unsere Kräfte in den Dienst der Kirche unseres Herrn Jesus Christus zu stellen, welche die römische katholische Kirche ist. Wir nehmen ihre Lehren mit kindlichem Geiste an. Wir glauben fest an den Primat des Petrus und an alle seine Vorrechte, und deshalb läßt uns die aktuelle Situation sehr leiden".
Seine Heiligkeit Benedikt XVI. hat entschieden, die durch ihre Bischofsweihe entstandene kirchenrechtliche Situation der Bischöfe Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta neu zu bedenken, in der väterlichen Sensibilität für die von den Betroffenen wegen der Strafe der Exkommunikation geäußerte geistliche Beschwerlichkeit und im Vertrauen auf den von ihnen im zitierten Brief zum Ausdruck gebrachten Einsatz, an keinen Kräften zu sparen, um in den notwendigen Gesprächen mit den Autoritäten des Heiligen Stuhles die noch offenen Fragen gründlich durchzugehen und so bald zu einer vollen und zufriedenstellenden Lösung des Ursprungsproblemes zu gelangen.
Mit diesem Akt wird die Konsolidierung des gegenseitigen Vertrauensverhältnisses und die Intensivierung und Stabilisierung der Beziehungen der Bruderschaft Sankt Pius X. zu diesem Heiligen Stuhl gewünscht. Dieses Geschenk des Friedens zum Abschluß der weihnachtlichen Feiern will auch ein Zeichen dafür sein, die Einheit in der Liebe der universalen Kirche zu fördern und den Skandal der Trennung zu überwinden.
Wir wünschen, daß diesem Schritt von Seiten der gesamten Bruderschaft Sankt Pius X. die umgehende Verwirklichung der vollen Gemeinschaft mit der Kirche folge, sodaß dadurch wahre Treue und eine wahre Anerkennung des Lehramtes und der Autorität des Papstes mit dem Beweis der sichtbaren Einheit bezeugt werde.
Auf Basis der mir vom Heiligen Vater Benedikt XVI. ausdrücklich verliehenen Vollmachten und kraft des vorliegenden Dekretes erlasse ich den Bischöfen Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta die Zensur (Beugestrafe) der Exkommunikation
latae sententiae, welche von dieser Kongregation am 1. Juli 1988 festgestellt wurde, und erkläre gleichzeitig das zu jener Zeit herausgegebene Dekret vom heutigen Tage an als rechtsunwirksam.
Rom, von der Kongregation für die Bischöfe, 21. Januar 2009.
Giovanni Battista Kardinal Re
Präfekt der Kongregation für die Bischöfe
[
ENDE DER INFORMATIONEN DES HEILIGEN STUHLES.]
So bleibt nur noch, zum weiteren Dialog mit den katholischen Christen aufzurufen, die eine besondere Bindung zur Priesterbruderschaft St. Pius X. aufweisen, und vor allem durch unser Gebet den weiteren Fortgang angesichts eines derart großzügigen Schrittes des Heiligen Vaters zu begleiten. Nach der
definitiven Rechtserkenntnis des Papstes zu den beiden Formen des Römischen Ritus dürfen wir uns über diesen nächsten - wenn auch nicht alle in gleicher Weise betreffenden - Schritt sehr freuen. So grüße ich Euch mit diesem offiziellen 200. Eintrag im Blogbuch (vgl. meinen
nachfolgenden Kommentar "Guter Glaube gilt nun auch für Piusbrüder" und die
offizielle Erklärung des Päpstlichen Staatssekretariates zum Fall Williamson) wie immer als Euer Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik - Padre Alex