Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. hat am 19. März 2010 für die Opfer sexuellen Mißbrauchs (und überhaupt) das Kirchenrecht (= das kanonische Recht: 1.
für die lateinische Kirche, 2.
für die katholischen Ostkirchen)
gerettet.
Dies ist mein erster und aktueller Kommentar, warum der historisch einmalige
Hirtenbrief des Heiligen Vaters Benedikt XVI. an die katholischen Iren ein eminent juridisches Schreiben und für die Zukunft der ganzen Kirche so wichtig ist. Voraussetzen muß ich, daß die Leser meines Kommentars nach dem Willen des Papstes wirklich den ganzen
Hirtenbrief zur Förderung des Prozesses der Buße, der Heilung und der Erneuerung der Katholischen Kirche in Irland gelesen haben, weil ich mich im folgenden nur auf ganz wenige Aspekte beschränke.
Meine These lautet: der Papst hat mit diesem
pastoralen Schreiben vom 19. März 2010 auch das Kirchenrecht gerettet, und zwar in mehrfacher Hinsicht:
1. hat Benedikt XVI. ganz klar aufgezeigt, daß der normale und vollständige Einsatz des Kirchenrechtes in allen Diözesen und Ordensgemeinschaften Irlands auch nach seiner strafrechtlichen Seite die eingetretene abscheuliche Krise zumindest teilweise verhindert hätte.
2. hat Benedikt XVI. ganz klar aufgezeigt, daß dem geltenden Kirchenrecht weder das heute von den meisten Menschen natürlicherweise erwartete Prinzip der Transparenz sämtlicher Verfahrensvorgänge und Ergebnisse noch die volle Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden im Rahmen ihrer Kompetenz widerspricht oder je widersprochen hätte. Diesbezüglich ist neuerlich zu betonen, daß es von Seiten des damaligen Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre
nachweislich keinerlei Vertuschungsanordnungen gegeben hat. (
Vergleiche dazu auch die offiziellen Stellungnahmen zu diskutierten Fällen im
Erzbistum München und im
Erzbistum Milwaukee, letztere auch unterhalb dieses Blogeintrages als Kommentar von mir selbst.)
3. hat Benedikt XVI. lange darüber nachgedacht und nun seine Entscheidung bekanntgegeben, in einigen Diözesen und Ordensgemeinschaften das mit dem Amt des Papstes selbst direkt verknüpfte kirchenrechtliche Instrument der Apostolischen Visitation einzusetzen, um über das hinaus, was je ein Staat an strafrechtlicher Aufarbeitung anbieten könnte, sämtlichen Fragen der kirchlichen Disziplin auf dem Boden der unveränderlichen katholischen Sittenlehre vollständig auf den Grund zu gehen, Opfer und Opfergruppen intensiv anzuhören und im Falle des Falles noch schwerwiegende personale Konsequenzen folgen zu lassen.
4. hat Benedikt XVI. auch aufgezeigt, daß eine bestimmte Haltung des Antijuridismus nach dem
XXI. Ökumenischen Konzil, also eine durchaus früher noch recht verbreitete Abwertung des Kirchenrechtes und somit – das schließe ich jetzt ebenso daraus – auch eine zu geringe Anzahl an kirchenrechtlich ausgebildeten Klerikern und Laien mit dazu beigetragen haben, fatale Inkonsequenzen im Führungsverhalten verschiedener Bischöfe und Amtsträger zuzulassen.
Papst Benedikt XVI. hat somit die Ehre des in den letzten Wochen auch im deutschen Sprachraum
mißdeuteten und fehlinterpretierten Rechtes der Kirche gerettet, wobei die vielen Diskussionen in den herkömmlichen Medien paradoxerweise sogar mit dazu beigetragen haben, den Sinn, die Kenntnis und die jeweiligen Kompetenzen (z. B. kirchlicher und staatlicher Gerichte) besser zu unterscheiden. Hätte sich vor ein paar Monaten nur ein Journalist dafür interessiert, daß beim Verbrechen des Kindesmißbrauchs von Seiten eines Klerikers auf Antrag eines zuständigen Bischofs die
Verjährung durch die Kongregation für die Glaubenslehre ganz wegfallen kann und somit noch wesentlich länger eine kirchenstrafrechtliche Aufarbeitung möglich ist? War vor einigen Monaten allen klar, daß den Staat
Straftaten gegen die Heiligkeit der Sakramente von Amts wegen eben nicht interessieren und somit die Kirche abgesehen von der auch durch ihr eigenes Recht immer wieder neu zu gewährleistenden umfassenden Gerechtigkeit dasselbe Kirchenrecht auch dafür benötigt? Bevor ich noch weitere Argumente zum gewählten Thema bringe, möchte ich bewußt ein paar Zitate aus dem
Hirtenbrief bringen, um hervorzuheben, wie juridisch der
Hirtenbrief des Papstes ist. Ich folge dabei meiner
eigenen Übersetzung:
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Das vom II. Vatikanischen Konzil vorgelegte Erneuerungsprogramm wurde manchmal mißdeutet, und tatsächlich war es im Licht der tiefgehenden sozialen Veränderungen gar nicht leicht, zu wissen, wie man es am besten umsetzen sollte. Insbesondere gab es eine gutgemeinte, aber irrige Tendenz, strafrechtliche Vorgehensweisen bei kirchenrechtlich irregulären Zuständen zu vermeiden."
- "
Zweifelslos können wir zu den entscheidenden Faktoren hinzuzählen: (...) eine verfehlte Sorge um den Ruf der Kirche und zur Skandalvermeidung, welche die Auferlegung geltender kirchenrechtlicher Strafen und den Schutz der Würde jeder Person vereitelte."
- "
Während meines Pontifikates bat ich die Bischöfe, 'alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit sich derartiges nicht mehr wiederholt, zu gewährleisten, daß die Prinzipien der Gerechtigkeit vollkommen geachtet werden und, vor allem, den Opfern und all jenen Heilung zu bringen, die von diesen ungeheuerlichen Verbrechen betroffen sind.' (Ansprache von Papst Benedikt XVI. am 28. Oktober 2006)"
- "
An die Priester und Ordensleute, die Kinder mißbraucht haben (...) Ihr müßt Euch dafür vor dem allmächtigen Gott und vor rechtmäßig konstituierten Gerichten verantworten (...) Gleichzeitig verpflichtet uns Gottes Gerechtigkeit dazu, Rechenschaft für unsere Handlungen abzulegen und nichts zu vertuschen. Anerkennt offen Eure Schuld, unterwerft Euch den Forderungen der Gerechtigkeit, aber verliert nicht die Hoffnung auf die Barmherzigkeit Gottes."
- "
An die Priester und die Ordensleute (...) Wir alle leiden infolge der Sünden unserer Mitbrüder, die das heilig zu haltende Vertrauen verraten haben oder dabei versagt haben, mit Mißbrauchsvorwürfen gerecht und verantwortungsvoll umzugehen."
- "
An meine Brüder im Bischofsamt. Es kann nicht geleugnet werden, daß einige von Euch und Eurer Vorgänger bei der Anwendung der seit langem geltenden Normen des Kirchenrechts gegenüber dem Verbrechen des Kindesmißbrauchs zeitweise schwer versagt haben. Schwere Fehler wurden bei der Behandlung von Vorwürfen gemacht (...) Dies alles hat Eure Glaubwürdigkeit und Euer Wirkungsvermögen ernsthaft unterminiert (...) Abgesehen von der vollständigen Umsetzung der Normen des Kirchenrechts im Umgang mit Fällen von Kindesmißbrauch setzt bitte Eure Zusammenarbeit mit den zivilen Behörden in den Bereichen ihrer Kompetenz fort. Natürlich sollen die Ordensoberen es genauso halten (...) Es ist zwingend erforderlich, daß die Kindesschutzbestimmungen der Kirche in Irland kontinuierlich überprüft und aktualisiert werden und daß sie in Übereinstimmung mit dem Kirchenrecht vollständig und unbefangen angewendet werden. Nur entschiedenes Handeln, getragen von kompletter Aufrichtigkeit und Transparenz, wird den Respekt und den guten Willen der Iren gegenüber der Kirche wiederherstellen".
- "
Ich möchte Euch nun einige konkrete Initiativen empfehlen, um der Situation zu begegnen (...) Nachdem ich mich beraten habe lassen und der Frage im Gebet nachgegangen bin, beabsichtige ich nun außerdem, in einigen Diözesen Irlands sowie auch in Seminarien und Ordensgemeinschaften eine Apostolische Visitation anzuberaumen. Die Päpstliche Visitation versteht sich als Hilfe für die örtliche Teilkirche in ihrem Weg der Erneuerung und wird in Kooperation mit den kompetenten Ämtern der Römischen Kurie und mit der Irischen Bischofskonferenz festgelegt werden. Die Einzelheiten werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben."
Es gab ja schon einzelne Stimmen außerhalb der Kirche, daß dieser
Hirtenbrief doch sicherlich nur der momentanen Abwehr der Situation diene und keine langfristigen Veränderungen oder Auswirkungen hätte. Doch dem muß ich entschieden widersprechen. Zwar ist der Brief nur an die Katholische Kirche in Irland gerichtet, doch die soeben angedeuteten und dargelegten Prinzipien sind für alle Verantwortlichen weltweit bindend. Und im konkreten Falle Irlands muß noch betont werden: da die Entsendung eines Apostolischen Visitators als eines direkten Stellvertreters des Papstes mit bestimmten Vollmachten für eine ganze Diözese historisch eine Seltenheit ist und wir bereits Beispiele haben, wie umfassend Untersuchungen im Rahmen einer solchen Visitation sein können, wird sich der Hirtenbrief schon alleine dadurch als äußerst wirksam und praktisch sehr relevant erweisen.
Durch das kirchenrechtliche Institut der Päpstlichen Visitation besteht die große Chance einer weiteren direkten Aufarbeitung am Ort selbst unter Einbeziehung "von außen" kommender Amtspersonen. Basis des Visitationsvorganges wird so wie 2004 in Österreich (
Bistum St. Pölten und sein Priesterseminar) zweifellos ein umfassender Dialogvorgang sein müssen, im Rahmen dessen wirklich alle gehört werden. Wenn daher manche Opfervertretungen das
Hirtenschreiben des Papstes als nicht ausreichend kritisiert haben, so dürfen dieselben jedoch nicht übersehen, welche Chancen gerade durch diese wichtige Entscheidung des Papstes zur Anberaumung solcher Apostolischen Visitationen bestehen. Wenn sie dann noch die vom 2004 eingesetzten Päpstlichen Visitator Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng in Übereinstimmung mit dem Heiligen Stuhl exemplarisch vorgegebene sachliche und umfassende Informationspolitik gegenüber der "Außenwelt" im Sinne des Prinzips der Transparenz genau betrachten, müßte die Hoffnung auf weitere echte Konsequenzen stark ansteigen. Darüber hinaus wird auch mit diesem österreichischen Beispiel klar, daß die Kirche sämtlichen sittlichen Fragen nachgeht, um auch die Heiligkeit des Amtes sicherzustellen, wohingegen der Staat grundsätzlich nicht daran interessiert ist, ob der kirchliche Amtsträger auch das lebt, was er verkündet. Somit zeigt die Anberaumung der Visitationen durch den Papst seinen konsequenten Willen, der Kirche in Irland bei ihrer Erneuerung umfassend zu helfen.
Und so sei es mir erlaubt, beispielhaft mit
einer der vielen öffentlichen Stellungnahmen des damals vom Diener Gottes Johannes Paul II. ernannten Päpstlichen Visitators Klaus Küng, nämlich vom
12. August 2004, zu schließen: "
Aufgrund der Vorfälle ist ein völliger Neuanfang notwendig. Wir brauchen Priesterpersönlichkeiten, die belastbar und gesund sind. Gerade in der Situation der heutigen Gesellschaft sind die Anforderungen, denen sich der Priester in der Aufgabe der Verkündigung und der Seelsorge stellen muß, sehr hoch. Je bedrängender der Priestermangel wird, desto ausgeglichener, aufrichtiger und tugendhafter müssen jene sein, die Priester werden. Vor allem Vorbilder von Menschen sind nötig, die selbst tatkräftig zupacken, wo es nötig ist. Sie brauchen eine klare Ausrichtung an Christus, aber auch 'Erdung' (...) Bei allem Verständnis für die Probleme der betroffenen Personen hat Bischof Krenn im Einverständnis mit dem Heiligen Stuhl einen herzhaften Entschluß gefaßt: Das Priesterseminar der Diözese St. Pölten wird mit sofortiger Wirkung für geschlossen erklärt. Es soll ein echter Neuanfang ermöglicht werden. Alle bisherigen und zukünftigen Priesteramtskandidaten werden sich auch zu ihrem eigenen Schutz unter Zuhilfenahme erfahrener Seelsorger und soweit erforderlich renommierter Fachkräfte einem Aufnahmeverfahren unterziehen. Manche, die für das Priesteramt sicher nicht geeignet scheinen, werden Hilfe empfangen, um sich beruflich neu zu orientieren; wenn gewünscht, wird ärztlicher und seelsorglicher Beistand angeboten. Jene, die die nötigen Voraussetzungen mitbringen, werden als Priesteramtskandidaten der Diözese St. Pölten weiterstudieren. Es ist für die Diözese St. Pölten und für die Kirche in ganz Österreich eine schmerzhafte Stunde. Ich bin aber davon überzeugt, daß diese Stunde zum Guten gereichen wird." Und so möge es auch für Irland sein, das wünsche ich ihnen von ganzem Herzen am Vorabend des Hochfestes Mariae Verkündigung! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik