Heute ist auf der Ressourcenseite des Vatikan und im neuen Blogbuch des Heiligen Stuhles der offizielle kirchenrechtliche Leitfaden zur kirchenrechtlichen Verfolgung sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Kleriker (aus dem Jahre 2003) erschienen. Er faßte schon damals das in der Katholischen Kirche weltweit geltende Kirchenrecht zusammen und bezieht sich somit vornehmlich auch auf die umfassenden
Bestimmungen des Jahres 2001. Zuerst wurde der Leitfaden heute
in englischer Sprache publiziert, und ich biete offenbar die erste vollständige
deutsche Übersetzung im Internet (Verlinkungen von mir):
LEITFADEN zum besseren Verständnis der grundlegenden Maßnahmen der römischen Kongregation für die Glaubenslehre im Fall von Vorwürfen sexuellen Mißbrauchs
Das anzuwendende Recht ist das Motu Proprio
Sacramentorum sanctitatis tutela vom 30. April 2001 zusammen mit dem
Codex des kanonischen Rechtes. Dies soll ein Leitfaden zur Einführung und Hilfe für Laienchristen und Nichtkanonisten sein.
A: Die vorbereitenden Maßnahmen
Die örtliche Diözese untersucht jede Anschuldigung sexuellen Mißbrauchs einer minderjährigen Person durch einen Kleriker.
Wenn die Anschuldigung den Anschein von Wahrheit hat, wird der Fall an die Kongregation für die Glaubenslehre übermittelt. Der Ortsbischof gibt alle notwendigen Informationen an die Kongregation weiter und tut seine Meinung kund, welche Vorgehensweisen gewählt und welche Maßnahmen kurzfristig und langfristig angewendet werden sollen.
Das zivile Recht betreffend die Anzeige von Verbrechen gegenüber den zuständigen Behörden soll immer befolgt werden.
Während des Stadiums der Vorerhebung und bis der Fall abgeschlossen ist, kann der Bischof vorbeugende Maßnahmen verhängen, um die Gemeinschaft - eingeschlossen die Opfer - zu schützen. Tatsächlich behält immer der Ortsbischof selbst die Vollmacht, Kinder zu schützen, indem er die Aktivitäten eines jeden Priesters seiner Diözese einschränken kann. Das ist Teil seiner ordentlichen Autorität, die er in jeglichem notwendigen Maß mutig einsetzen soll, damit Kinder nicht zu Schaden kommen, und diese Vollmacht kann nach Ermessen des Bischofs vor, während und nach jeglichem
kirchenrechtlichen Prozeß ausgeübt werden.
B: Die von der Kongregation für die Glaubenslehre autorisierten Vorgehensweisen
Die Kongregation studiert den vom Ortsbischof vorgelegten Fall und bittet auch um ergänzende Informationen, wo es notwendig ist.
Die Kongregation hat nun mehrere Optionen:
B1: Strafprozeß
Die Kongregation für die Glaubenslehre kann den Ortsbischof beauftragen, ein Strafgerichtsverfahren an einem Gericht (Offizialat) einer Teilkirche durchzuführen. Jegliche Berufung würde im Fall des Falles einem Gerichtshof der Kongregation für die Glaubenslehre übertragen.
Die Kongregation für die Glaubenslehre kann den Ortsbischof beauftragen, ein Strafverwaltungsverfahren unter Leitung eines Delegierten des Ortsbischofs durchzuführen, der von zwei Beisitzern unterstützt wird. Der beschuldigte Priester wird aufgefordert, auf die Anschuldigungen zu antworten und das Beweismaterial einzusehen. Der Angeklagte hat ein Recht, gegen ein kirchenrechtliches Strafdekret Rekurs bei der Kongregation für die Glaubenslehre einzulegen. Die Entscheidung der Mitgliedskardinäle der Kongregation für die Glaubenslehre ist dann endgültig.
Wenn der Kleriker schuldig gesprochen wird, können sowohl die Gerichts- als auch die Verwaltungsstrafverfahren den Kleriker zu einer Vielzahl kirchenrechtlicher Strafen verurteilen, wovon die schwerwiegendste die Entlassung aus dem Klerikerstand ist. Die
Frage des Schadensersatzes kann bei diesen Verfahren auch direkt mitbehandelt werden.
B2: Fälle, die dem Heiligen Vater direkt vorgelegt werden
In sehr schweren Fällen, bei denen ein staatliches Strafverfahren einen Kleriker für schuldig befunden hat oder bei denen die Beweislage überwältigend ist, kann die Kongregation für die Glaubenslehre entscheiden, den Fall dem Heiligen Vater direkt vorzulegen, verbunden mit dem Ersuchen, daß der Papst ein Ex-Officio-Dekret zur Entlassung aus dem Klerikerstand verfüge. Gegen ein päpstliches Dekret gibt es keine kirchenrechtliche Berufung.
Die Kongregation legt dem Heiligen Vater auch Bitten beschuldigter Priester vor, welche angesichts ihrer Verbrechen bitten, von den Verpflichtungen des priesterlichen Lebens dispensiert und in den Laienstand zurückversetzt zu werden. Der Heilige Vater gewährt diese Bitten im Sinne des Gemeinwohles der Kirche ("
pro bono Ecclesiae").
B3: Disziplinäre Maßnahmen
In den Fällen, bei denen der beschuldigte Priester seine Verbrechen eingestanden hat und akzeptiert hat, ein Leben des Gebetes und der Buße zu führen, gestattet die Kongregation für die Glaubenslehre dem Ortsbischof, ein Dekret zu erlassen, das den öffentlichen Dienst eines solchen Priesters verbietet oder einschränkt. Solche Dekrete werden durch einen Strafbefehl auferlegt, der für den Fall der Verletzung der durch dasselbe Dekret erlassenen Bedingungen eine Kirchenstrafe vorsieht, nicht ausgeschlossen die Entlassung aus dem Klerikerstand. Gegen solche Dekrete ist ein Verwaltungsrekurs an die Kongregation für die Glaubenslehre möglich. Die Entscheidung der Kongregation ist dann endgültig.
C: Überarbeitung des Motu Proprio Sacramentorum sanctitatis tutela
Seit einiger Zeit ist die Kongregation für die Glaubenslehre dabei, einige Artikel des Motu Proprio
Sacramentorum Sanctitatis tutela zu überarbeiten, um das genannte
Motu Proprio aus dem Jahre 2001 im Lichte der von Papst Johannes Paul II. und Papst Benedikt XVI. der Kongregation für die Glaubenslehre gewährten
Spezialvollmachten zu aktualisieren. Die in Diskussion befindlichen vorgeschlagenen Änderungen werden die oben genannten Vorgehensweisen (
vgl. A und B1 - B3) nicht verändern.
[
ENDE DER ÜBERSETZUNG DES LEITFADENS DER KIRCHENRECHTLICHEN VERFOLGUNG SEXUELLEN MISSBRAUCHS.]
Neuerlich wird also bestätigt, daß das
Kirchenrecht kein "Gegen-Recht" zum staatlichen Recht darstellt, sondern der kirchlichen Gemeinschaft optimal hilft, sexuellen Mißbrauch und andere Delikte besser zu verfolgen und zu bestrafen, auch zum präventiven Schutz der Opfer und des Gemeinwohls. Somit hat die Katholische Kirche
weltweit Vorbildfunktion, und es bestätigt sich neuerlich, daß der Papst "
das Kirchenrecht gerettet hat". Seit 9. April 2010 ist auch das neue viersprachige
Blogbuch des Heiligen Stuhles (Vatican Information Service) freigeschaltet, und es umfaßt Einträge seit 1999. Viele Ostergrüße! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik