Mittwoch, 29. Februar 2012
KIRCHLICHES BEGRÄBNIS AUCH BEI ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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07:52
Kommentare (0) Trackbacks (0) KIRCHLICHES BEGRÄBNIS AUCH BEI SOGENANNTEM KIRCHENAUSTRITT
Erfreulicherweise sind im Amtsblatt der katholischen Bischofskonferenz Österreichs vom 15. Februar 2012 unter dem Punkt "II. Gesetze und Verordnungen" (S. 7 - 8) Richtlinien für das Begräbnis der Leiber von Verstorbenen, die aus der Kirche "ausgetreten" sind. Diese treten mit der Veröffentlichung auch schon in Kraft, und ich übernehme sie aus dem genannten Amtsblatt:
RICHTLINIEN FÜR DAS BEGRÄBNIS VON VERSTORBENEN, DIE AUS DER RÖMISCH-KATHOLISCHEN KIRCHE AUSGETRETEN SIND Ein Auftrag der Barmherzigkeit Wenn jemand stirbt, der aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten ist, bedeutet dies für gläubige Familienangehörige eine besondere Sorge um die Feier des Begräbnisses. Die christliche Gemeinde und die Seelsorger haben gerade in einer solchen Notsituation in besonderer Weise ihre Hilfe anzubieten. Die christliche Gemeinde hat dabei zwei wichtige Aufgaben zu erfüllen. Zunächst verabschiedet sie einen Menschen, der durch die Taufe in den Leib Christi eingegliedert worden ist und daher immer mit der Kirche verbunden bleibt, selbst wenn er die kirchliche Gemeinschaft offiziell verlassen hat. Gleichzeitig begleitet und tröstet sie die trauernden Hinterbliebenen, indem sie die christliche Auferstehungshoffnung verkündet und für den verstorbenen Menschen Gottes Barmherzigkeit erbittet. Bereits die Schriften des Alten Testamentes bezeugen, daß Tote zu begraben ein Werk der Barmherzigkeit ist (vgl. Tob 1,17 f.). So mahnt das Buch Jesus Sirach: „Schenk jedem Lebenden deine Gaben, und auch dem Toten versag deine Liebe nicht! Entzieh dich nicht den Weinenden, vielmehr trauere mit den Trauernden!“ (Sir 7,33 – 34) Die Verpflichtung zu diesem Liebesdienst folgt aus der unantastbaren Würde des Menschen. Den Hinterbliebenen bereitet der Tod eines geliebten Menschen tiefes Leid. Für jene Menschen, die an Christus glauben, hat der Tod nicht das letzte Wort, und bei vielen bricht die Frage auf: „Was darf ich für den Verstorbenen erhoffen?“ Die Kirche darf sich dem leidenden und verzweifelten Mitmenschen nicht entziehen. Die Begleitung der trauernden Angehörigen ist daher eine wesentliche Aufgabe kirchlicher Pastoral, die von der Gesamtgemeinde getragen werden muß. Ihr Herzstück ist die Verkündigung der Barmherzigkeit Gottes, die unser menschliches Ermessen übersteigt und uns nicht erlaubt zu richten (vgl. Mt 7,1) . Verschiedene Situationen Wenn die Angehörigen im Todesfall eines Katholiken, der aus der Kirche ausgetreten ist, um den Beistand der Kirche ersuchen, muß der Pfarrer klären, ob und in welcher Form dies möglich ist: a) Für Katholiken, die aus der Kirche ausgetreten sind, die den Wunsch zur Wiederaufnahme in die kirchliche Gemeinschaft in ihrem Testament oder vor Zeugen glaubhaft zum Ausdruck gebracht oder ein Zeiche der Kirchenzugehörigkeit gesetzt haben, soll ein ortsübliches kirchliches Begräbnis gehalten werden. b) Für Katholiken, die aus der Kirche ausgetreten sind, die im Blick auf ihr Begräbnis das Mitwirken der Kirche nicht ausdrücklich ausgeschlossen haben, kann eine Feier der Verabschiedung gehalten werden, die von einem Priester, einem Diakon oder einem (einer) von der Kirche beauftragten Begräbnisleiter (Begräbnisleiterin) geleitet wird. c) Wenn jemand im Testament oder vor Zeugen zu erkennen gegeben hat, kein kirchliches Begräbnis zu wünschen, oder sich ausdrücklich vom christlichen Glauben losgesagt hat, ist dies zu respektieren. Eine kirchliche Feier würde dem Willen des/der Verstorbenen widersprechen. Es ist jedoch möglich, daß ein Priester, ein Diakon oder ein(e) von der Kirche beauftragte(r) Begräbnisleiter (Begräbnisleiterin) die Angehörigen auf deren Wunsch auf dem Weg des Abschieds begleitet, um mit ihnen zu beten. Auf dieser Grundlage ergibt sich folgende Vorgangsweise: 1. Hinterbliebene, die die Mitwirkung der Kirche wünschen, nehmen persönlich oder über die Bestattung mit dem zuständigen Pfarrer Kontakt auf und ersuchen um die Teilnahme eines Priesters, Diakons oder Begräbnisleiters (Begräbnisleiterin). Die Bestattungsunternehmen werden gebeten, die Angehörigen auf diese Kontaktaufnahme aufmerksam zu machen. 2. In einem Gespräch zwischen Pfarrer und Angehörigen ist zu erläutern und zu klären, ob und in welcher Weise eine kirchliche Mitwirkung in der konkreten Situation sinnvoll, möglich und im Sinn des Verstorbenen sein kann. Dabei müssen die Angehörigen ihren Wunsch nach kirchlicher Mitwirkung entsprechend begründen. Eine Entscheidung ist letztlich vom Pfarrer gemäß seiner sensiblen Einschätzung der Situation und seines seelsorglichen Einfühlungsvermögens verantwortungsvoll zu treffen. Für diesen kirchlichen Dienst werden die für Begräbnisfeiern üblichen Gebühren eingehoben. 3. Die Hinterbliebenen müssen beim Bestattungsinstitut mitteilen, daß die Pfarre (Priester, Diakon, Begräbnisleiter/in) bei der Beerdigung mitwirkt. 4. Das Mitwirken seitens der Kirche ist bei der Beerdigung selbst in geeigneter Weise zu erklären. 5. Zur Situation gemäß Punkt a): Der Pfarrer selbst bzw. ein von ihm beauftragter Priester, Diakon oder Begräbnisleiter (eine Begräbnisleiterin) leitet die Feier des Begräbnisses bzw. die Verabschiedung und das Gebet mit den Angehörigen. Er soll die Angehörigen in der Hoffnung stärken und sie durch christlichen Trost aufrichten; auch solche, die dem christlichen Gottesdienst oder sogar dem christlichen Glauben fern stehen. 6. Zur Situation gemäß Punkt b): Für Katholiken, die aus der Kirche ausgetreten sind, die im Blick auf ihr Begräbnis das Mitwirken der Kirche nicht ausgeschlossen haben, wird der Priester, der Diakon oder der Begräbnisleiter (die Begräbnisleiterin) ganz besonders auf die konkrete Situation eingehen. Die Begräbnisfeier soll nur in der Aufbahrungshalle (1. Station) und beim Grab (2. Station) stattfinden. Es kann jedoch in einem späteren Gottesdienst (Gemeindemesse) des/der Verstorbenen gedacht werden (hierfür empfiehlt sich das Gedenken in Form einer Fürbitte für den Verstorbenen bzw. die Verstorbene). 7. Zur Situation gemäß Punkt c): Der Priester, Diakon oder Begräbnisleiter (die Begräbnisleiterin) trägt in solchen Fällen (siehe Punkt c), in denen jemand ein kirchliches Begräbnis ausgeschlossen hat, keine liturgischen Gewänder und geht hinter dem Sarg mit den Angehörigen. Die Beerdigung wird als „konfessionslos“ vermerkt. Wenn der Priester, Diakon oder Begräbnisleiter (die Begräbnisleiterin) die Trauerhalle bzw. den Ort der Aufbahrung betritt, besprengt er/sie als Letzte(r) den Sarg und stellt sich so in die Reihe jener, die des Verstorbenen (der Verstorbenen) gedenken. In der Feier selbst, zum Beispiel am Grab, ist auf die Verwendung von Weihwasser zu verzichten. 8. Das Glockengeläut dient vor allem in den Dörfern auch als Kommunikationsmittel und macht im Ort bekannt, daß ein Mitglied der Dorfgemeinschaft verstorben ist. Zudem lädt es zum Gedenken an die Verstorbenen ein. Wo es bei einem Begräbnis üblich ist, mit den Glocken zu läuten, kann dieser Brauch daher beibehalten werden. Diese Richtlinien wurden von der Österreichischen Bischofskonferenz auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Pastoral- und Seelsorgeamtsleiter in der Herbstvollversammlung von 7. bis 10. November 2011 beschlossen und treten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. [ENDE DER RICHTLINIEN FÜR BEGRÄBNISSE "AUSGETRETENER" KATHOLIKEN.] Diese erfreulichen Richtlinien sind nur konsequent im Sinne der aktuellen Rechtsentwicklung und Rechtserkenntnis, was den sogenannten "Kirchenaustritt" betrifft, der außerhalb des deutschen Sprachraumes - unabhängig von den konkreten formalen Bedingungen - zum großen Teil völlig unbekannt und auch auf völliges Unverständnis stößt. Damit übernehmen die katholischen Oberhirten Österreichs ein weiteres Mal eine Vorrangstellung, was die Umsetzung des päpstlichen Willens betrifft. Ich erinne an die in meinem Blogbuch bisher zur Thematik des "Austritts" erschienenen Einträge, die direkt oder indirekt damit zu tun haben: COCCOPALMERIO AN SCHÖNBORN VERÖFFENTLICHT: EHEN AUSGETRETENER WAREN UNGÜLTIG NATURRECHT UND DOGMATIK: GÜLTIGER EHEVERTRAG ZWISCHEN GETAUFTEN IST SAKRAMENT OFFIZIELLER KOMMENTAR VON KARDINAL-ERZBISCHOF COCCOPALMERIO: MOTU PROPRIO OMNIUM IN MENTEM OMNIUM IN MENTEM: EINFACHER KIRCHENAUSTRITT IM KATHOLISCHEN EHERECHT NICHT MEHR RELEVANT JEDE HEILIGE TAUFE UND JEDE FEIER DER OSTERNACHT BETREFFEN DIE GANZE KIRCHE WELTWEIT DER HEILIGE STUHL ZUR FRAGE DES SOGENANNTEN KIRCHENAUSTRITTS UND ZUR AUFGABE DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE BEI DER VERMÖGENSVERWALTUNG Wichtiger noch als die Begräbnisliturgie selbst ist natürlich das Heilige Meßopfer für die Seele des/der Verstorbenen, das Requiem. Und in diesem Sinne wünscht allen Lesern und Leserinnen eine gute Fastenzeit Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik Dienstag, 31. Januar 2012
RECHTSPOSITIVISMUS WIRD KIRCHENRECHT ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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20:05
Kommentar (1) Trackbacks (0) RECHTSPOSITIVISMUS WIRD KIRCHENRECHT NICHT GERECHT
Am 21. Januar 2012 hat Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. um 11.30 Uhr in der Sala Clementina des Apostolischen Palastes die Prälaten-Auditoren, die Beamten und Anwälte der Rota Romana wiederum aus Anlaß der feierlichen Eröffnung des Gerichtsjahres in Audienz empfangen. Ich habe die italienische Originalansprache des Papstes ins Deutsche übertragen:
ANSPRACHE VON PAPST BENEDIKT XVI. ZUR ERÖFFNUNG DES GERICHTSJAHRES DER RÖMISCHEN ROTA Liebe Mitglieder des Gerichtshofes der Römischen Rota! Es ist für mich Grund zur Freude, Sie heute anläßlich der Eröffnung des Gerichtsjahres beim jährlichen Zusammentreffen zu empfangen. Mein Gruß geht an das Kollegium der Prälaten-Auditoren, begonnen beim Dekan, Bischof Antoni Stankiewicz, dem ich für seine Worte danke. Einen herzlichen Gruß auch an die Beamten, die Anwälte, die weiteren Mitarbeiter und an alle Anwesenden! Bei dieser Gelegenheit bekräftige ich erneut meine Hochschätzung für den heiklen und wertvollen Dienst, den Sie in der Kirche leisten und der einen immer wieder neuen Einsatz erfordert, wegen seiner Bedeutung, den dieser Dienst für das salus animarum des Gottesvolkes hat. Beim Zusammentreffen in diesem Jahr möchte ich von einem wichtigen kirchlichen Geschehen ausgehen, in dem wir uns in einigen Monaten befinden werden; ich beziehe mich auf das Jahr des Glaubens, das ich in den Fußstapfen meines verehrten Vorgängers, des Dieners Gottes Paul VI. habe ausrufen wollen, zum 50. Jahrestag der Eröffnung des II. Ökumenischen Vatikanischen Konzils. Dieser große Papst hatte - wie ich in dem Apostolischen Schreiben zur Ausrufung festgehalten habe - zum ersten Mal eine solche Zeit des Nachdenkens verfügt und war sich "der schweren Probleme der Zeit – vor allem in bezug auf das Bekenntnis des wahren Glaubens und seine rechte Auslegung – wohl bewußt." [1 = Motu proprio Porta fidei, 11. Oktober 2011, 5: L’Osservatore Romano, 17. - 18. Oktober 2011, S. 4.] Indem ich bei einem ähnlichen Erfordernis anknüpfe und zu einem Bereich komme, der Ihren Dienst für die Kirche noch direkter betrifft, möchte ich heute meinen Blick auf einen primären Aspekt des gerichtlichen Dienstes lenken, das heißt auf die Interpretation des kirchlichen Gesetzes im Hinblick auf seine Anwendung.[2 = Vgl. can. 16 § 3 CIC; can. 1498 § 3 CCEO.] Der Zusammenhang mit dem soeben angesprochenen Thema - die rechte Auslegung des Glaubens - beschränkt sich natürlich nicht nur auf eine semantische Übereinstimmung, wenn man nämlich bedenkt, daß das kirchliche Recht in den Glaubenswahrheiten sein Fundament und seinen eigenen Sinn findet und daß die lex agendi gar nicht anders kann, als die lex credendi widerzuspiegeln. Die Frage der Interpretation des kirchlichen Gesetzes bildet außerdem einen derart weitläufigen und komplexen Gegenstand, bei dem ich mich also auf ein paar Anmerkungen beschränken werde. Zunächst ist die Hermeneutik des kanonischen Rechtes strikt gebunden an die Konzeption des Gesetzes der Kirche selbst. Wenn man dazu tendieren würde, das kirchliche Recht mit dem System der kirchlichen Gesetze zu identifizieren, würde die Kenntnis dessen, was in der Kirche juridisch ist, im wesentlichen aus dem Verständnis dessen bestehen, was die Gesetzestexte festlegen. Auf den ersten Blick scheint dieser Zugang das menschliche Gesetz vollständig aufzuwerten. Aber die Verarmung ist offensichtlich, die mit dieser Auffassung einherginge: mit dem praktischen Verlust des Naturrechts und des positiven göttlichen Rechtes wie auch des vitalen Bezugs jeden Rechtes zur Gemeinschaft und Sendung der Kirche wird die Arbeit des Auslegers des lebendigen Kontakts mit der kirchlichen Realität beraubt. In letzter Zeit haben einige Denkströmungen vor der übertriebenen Orientierung an den Gesetzen der Kirche gewarnt, begonnen bei den Gesetzesbüchern (Codices), was sie eben genau als Manifestation des Legalismus bewerten. Daraus folgend wurden hermeneutische Wege vorgeschlagen, die einen mit den theologischen Grundlagen und mit den ebenso pastoralen Intentionen der kanonischen Norm besser im Einklang stehenden Zugang erlauben, was zu einer juridischen Kreativität führt, mit der die jeweilige Situation der entscheidende Faktor zur Ermittlung des authentischen Sinns der gesetzlichen Vorschrift im Einzelfall werden würde. Die Barmherzigkeit, die Billigkeit (Aequitas), die oikonomia - für die orientalische Tradition von solchem Wert - sind einige der Begriffe, auf die man sich bei diesem Auslegungsvorgang stützt. Schon jetzt sei gesagt, daß dieser Ansatz den Positivismus, der angeklagt wird, nicht überwindet, indem der Ansatz sich darauf beschränkt, ihn durch einen anderen Positivismus zu ersetzen, bei dem sich das Werk menschlicher Interpretation zum Protagonisten beim Festlegen dessen erhebt, was juridisch sei. Dabei geht der Sinngehalt eines objektiven Rechtes ab, das zu erheben wäre, weil der Ansatz Spielball von Überlegungen bleibt, die beanspruchen, theologisch oder pastoral zu sein, doch am Ende sind sie dem Risiko der Willkür ausgesetzt. Auf solche Weise wird die Gesetzesinterpretation entleert: im Grunde besteht kein Interesse, die Anordnung des Gesetzes zu verstehen, da es ja dann dynamisch für jegliche Lösung angepaßt werden kann, selbst wenn sie seinem Buchstaben widerspricht. Sicherlich gibt es in diesem Fall einen Bezug zu den Phänomenen des Lebens, aus denen man jedoch nicht die in ihnen enthaltene rechtliche Dimension erfaßt. Es gibt einen anderen Weg, auf dem das angemessene Verständnis des kanonischen Gesetzes die Straße für eine Auslegungsarbeit eröffnet, die sich in die Suche nach der Wahrheit des Rechtes und der Gerechtigkeit in der Kirche einfügt. Wie ich den Bundestag meines Landes im Reichstag von Berlin aufmerksam machen wollte [3 = Vgl. Ansprache vor dem Bundestag der Bundesrepublik Deutschland, 22. September 2011: L’Osservatore Romano, 24. September 2011, S. 6 f.], ist das wahre Recht von der Gerechtigkeit nicht zu trennen. Das Prinzip gilt selbstverständlich auch für das kanonische Gesetz, und zwar in dem Sinn, daß es nicht in einem rein menschlichen Normensystem eingeschlossen sein kann, sondern es muß mit einer gerechten Ordnung der Kirche verbunden sein, in der ein höheres Gesetz gilt. In diesem Blickwinkel verliert das von Menschen verabschiedete positive Gesetz seinen Vorrang, den man ihm geben möchte, weil das Recht nicht mehr einfach mit diesem identisch ist; damit wird jedenfalls das menschliche Gesetz aufgewertet, so weit es Ausdruck der Gerechtigkeit ist, vor allem so weit es göttliches Recht bekundet, aber auch durch das, was es als legitime Bestimmung von Menschenrecht einführt. Solchermaßen wird eine Gesetzesauslegung möglich, die authentisch juridisch ist, und zwar in dem Sinn, daß sie sich in Einklang mit der eigentlichen Bedeutung des Gesetzes begibt und so die entscheidende Frage nach dem stellen kann, was in jedem Einzelfall gerecht sei. In diesem Zusammenhang sei beachtet, daß es zur Erkenntnis der eigentlichen Bedeutung des Gesetzes immer nötig ist, auf die Wirklichkeit zu blicken, die geregelt wird, und zwar nicht nur, wenn das Gesetz vorwiegend eine Bekundung des göttlichen Rechtes darstellt, sondern auch, wenn es in fundamentaler Weise menschliche Regeln aufstellt. Diese müssen tatsächlich auch im Lichte der zu regelnden Wirklichkeit interpretiert werden, die immer einen Kern natürlichen und göttlichen Rechtes beinhaltet, mit dem sich nämlich jede Vorschrift in Übereinstimmung befinden muß, um als vernünftig und wahrhaft juridisch zu gelten. Mit einer solchen realistischen Perspektive erhält die bisweilen schwierige Bemühung zur Auslegung einen Sinn und ein Ziel. Die Anwendung der vom Codex des Kanonischen Rechtes im Canon 17 vorgesehenen Interpretationsweisen, begonnen bei «der im Text und im Kontext wohl erwogenen eigenen Wortbedeutung», ist nicht mehr nur eine logische Übung. Es handelt sich um eine Aufgabe, die vom authentischen Bezug zur komplexen Wirklichkeit der Kirche belebt wird und so gestattet, den wahren Sinn des Buchstabens des Gesetzes zu ergründen. Es passiert dann etwas Ähnliches, wie ich es im Zusammenhang des inneren Vorgangs des heiligen Augustinus bei der Bibelauslegung gesagt habe: «die Überschreitung des Buchstabens hat den Buchstaben selbst glaubwürdig gemacht». [4 = Vgl. Nachsynodales Apostolisches Schreiben Verbum Domini, 30. September 2010, 38: AAS 102 (2010), S. 718, Nr. 38.] Es bestätigt sich, daß also auch in der Auslegung des Gesetzes der authentische Horizont in der juridischen Wahrheit besteht, die zu lieben, zu suchen und der zu dienen ist. Daraus folgt, daß die Interpretation des kanonisches Gesetzes in der Kirche erfolgen muß. Es handelt sich dabei nicht um einen rein externen Umstand der Umwelt: es ist vielmehr ein Verweis auf den eigentlichen Humus des kanonisches Gesetzes und der Wirklichkeiten, die von diesem geregelt werden. Das "Sentire cum Ecclesia" hat seinen Sinn auch in der Disziplin aufgrund der lehrmäßigen Grundlagen, die in den gesetzlichen Vorschriften der Kirche immer präsent und wirksam sind. Auf diese Weise muß auch gegenüber dem kanonischen Gesetz die Hermeneutik der Erneuerung in der Kontinuität angewendet werden, von der ich mit Bezug auf das II. Vatikanische Konzil gesprochen habe [5 = Vgl. Ansprache an das Kardinalskollegium und die Mitglieder der Römischen Kurie, 22. Dezember 2005: AAS 98 (2006), S. 40 - 53], welches so eng mit der geltenden kirchenrechtlichen Gesetzgebung verbunden ist. Die christliche Reife führt dazu, das Gesetz immer stärker zu lieben und es verstehen sowie mit Treue anwenden zu wollen. Diese Grundeinstellungen gelten für alle Interpretationskategorien: ausgehend von der wissenschaftlichen Forschung des kirchlichen Rechtes über die Arbeit der im Gerichts- oder Verwaltungdienst tätigen juridischen Mitarbeiter bishin zur täglichen Ermittlung der gerechten Lösungen im Leben der Gläubigen und der Gemeinschaften. Es braucht einen Geist der Fügsamkeit, um die Gesetze anzunehmen, indem versucht wird, mit Ehrlichkeit und Hingabe die juridische Tradition der Kirche zu studieren, damit man sich mit ihr identifizieren kann, aber auch mit den von den Hirten erlassenen gesetzlichen Anordnungen, besonders mit den päpstlichen Gesetzen sowie mit dem Lehramt zu kirchenrechtlichen Fragestellungen, welches schon als solches bei all dem bindet, was es über das Recht lehrt. [6 = Vgl. JOHANNES PAUL II., Ansprache an die Römische Rota, 29. Januar 2005, 6: AAS 97 (2005), S. 165 f.] Nur auf diese Weise können die Fälle erkannt werden, bei denen die konkreten Umstände eine Lösung der Aequitas erforderlich machen, um die Gerechtigkeit zu erreichen, für welche die allgemeine menschliche Norm nicht Vorsorge treffen konnte, und so wird man in der Lage sein, im Geist der Gemeinschaft das darzulegen, was der Verbesserung der Gesetzgebung dienen kann. Diese Überlegungen erhalten ein besonderes Gewicht im Umfeld der Gesetze, welche den konstitutiven Akt der Ehe und ihres Vollzuges sowie den Empfang der heiligen Weihe betreffen, und im Umfeld dessen, was die dementsprechenden Prozesse betrifft. Hier wird der Einklang mit dem wahren Sinn des Gesetzes der Kirche eine Frage weitreichender und tiefgehender praktischer Auswirkung auf das Leben der Personen und der Gemeinschaften und erfordert eine besondere Aufmerksamkeit. Insbesondere müssen auch alle juridisch verbindlichen Mittel angewendet werden, die darauf ausgerichtet sind, jene Einheit der Auslegung und der Anwendung der Gesetze zu garantieren, die von der Gerechtigkeit verlangt wird: das päpstliche Lehramt, besonders was diesen Bereich betrifft und was vor allem in den Ansprachen an die Rota Romana enthalten ist; die Rechtsprechung der Rota Romana, über deren Bedeutung ich bereits zu Ihnen sprechen konnte [7 = Vgl. Ansprache an die Römische Rota, 26. Januar 2008: AAS 100 (2008), S. 84 - 88]; die von den anderen Dikasterien der Römischen Kurie erlassenen Vorschriften und Erklärungen. Diese hermeneutische Einheitlichkeit bei dem, was wesentlich ist, schätzt die Aufgaben der lokalen Gerichte in keiner Weise gering, die ja als erste berufen sind, sich mit den komplexen Situationen der Wirklichkeit auseinanderzusetzen, welche sich in jedem kulturellen Kontext ergeben. Jedes unter ihnen ist tatsächlich daran gebunden, gegenüber der Wahrheit des Rechts mit einem Bewußtsein echter Hochschätzung vorzugehen, indem es versucht, bei der Anwendung der gerichtlichen und verwaltungsmäßigen Mittel die Gemeinschaft in der Disziplin als wesentlichen Aspekt der Einheit der Kirche exemplarisch zu verwirklichen. Indem ich mich dem Ende dieses Treffens und der Reflexion nähere, möchte ich an die jüngste Neuerung erinnern - die Bischof Stankiewicz erwähnt hat - kraft derer die Kompetenzen bei den Vorgehensweisen zur Dispens von der geschlossenen und nicht vollzogenen Ehe und die Fälle der Weihenichtigkeit einem Büro bei diesem Apostolischen Gerichtshof übertragen worden sind.[8 = Vgl. Motu proprio Quaerit semper, 30. August 2011: L’Osservatore Romano, 28. September 2011, S. 7.] Ich bin sicher, daß es im Hinblick auf diese neue kirchliche Aufgabe eine großherzige Antwort geben wird. Indem ich bei Ihrem wertvolles Wirken, das eine getreue, tägliche und anspruchsvolle Arbeit erfordert, Ermutigung schenken möchte, empfehle ich Sie der Fürsprache der allerseligsten Jungfrau Maria, dem Spiegel der Gerechtigkeit, und erteile Ihnen gerne den Apostolischen Segen. [ENDE MEINER ÜBERSETZUNG DER PÄPSTLICHEN ROTAANSPRACHE 2012.] Es freut mich sehr, daß der Heilige Vater diesmal sehr klar einen sturen Rechtspositivismus zurückweist, der dem kirchlichen Recht niemals gerecht wird. Es ist doch ärgerlich, wenn einem gerade im kirchenrechtlichen oder liturgischen Bereich manchmal "reine Rechtspositivisten" begegnen, die den Sinn des Kirchenrechtes und der kirchlichen Gesetzgebung verdunkeln und sogar manchem die weitere Beschäftigung mit dem Kirchenrecht vergällen. In Wirklichkeit ist und bleiben das Studium und die Beschäftigung mit dem Kirchenrecht eine spannende Angelegenheit, aber wer keinen naturrechtlichen Zugang hat, wird der Versuchung zu irgendeiner Form des Rechtspositivismus immer ausgesetzt sein. Ein gutes Jahr 2012 wünscht Euch allen Padre Alex - Dr. iur. can. Alexander Pytlik Samstag, 22. Oktober 2011
PAPST BENEDIKT XVI. AUF DEM ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Katholische Lehre, Kirchenrecht, News Kommentare um
13:00
Kommentare (0) Trackback (1) PAPST BENEDIKT XVI. AUF DEM GEISTLICHEN WEG NACH ASSISI
Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. setzt auf vielen Ebenen fort, was der selige Papst Johannes Paul II. angestoßen oder bereits voll und ganz begonnen hatte. Dies betrifft sowohl die Sorge um die sichtbare Einheit der Katholischen Kirche mit allen ihren lebendigen Riten als auch die Aufgaben der Mission und des interreligiösen Dialoges, die nicht gegeneinander ausgespielt werden können. In Fortsetzung bisheriger Blogeinträge zur Piusbruderschaft-Thematik (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) biete ich zunächst noch die deutsche Übersetzung der französischsprachigen Mitteilung des Heiligen Stuhles vom 14. September 2011 (Verlinkungen von mir):
MITTEILUNG DES HEILIGEN STUHLES: TREFFEN ZWISCHEN DER KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE UND DER PRIESTERBRUDERSCHAFT SANKT PIUS X. Am 14. September 2011 hat am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre eine Begegnung Seiner Eminenz, des hochwürdigsten William Kardinal Levada, Präfekt dieser Kongregation und Präsident der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, Seiner Exzellenz Bischof Luis Ladaria SJ, Sekretär dieser Kongegration, und des Herrn Prälaten Guido Pozzo, Sekretär der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, mit Seiner Exzellenz Bischof Bernard Fellay, Generaloberer der Priesterbruderschaft Sankt Pius X., und den Priestern Niklaus Pfluger und Alain-Marc Nély, Generalassistenten der Bruderschaft, stattgefunden. Im Gefolge der am 15. Dezember 2008 an Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. gerichteten Bitte des Generaloberen der Priesterbruderschaft Sankt Pius X. hatte der Heilige Vater die Entscheidung getroffen, die Exkommunikation der vier von Bischof Marcel Lefebvre geweihten Bischöfe aufzuheben und gleichzeitig mit der Bruderschaft Gespräche zur Glaubenslehre zu beginnen, um die Schwierigkeiten und Probleme des lehrmäßigen Bereiches zu überwinden und zur Heilung des bestehenden Bruches zu gelangen. Im Gehorsam gegenüber dem Willen des Heiligen Vaters hat sich eine gemischte Studienkommission - zusammengesetzt aus Experten der Priesterbruderschaft Sankt Pius X. und aus Experten der Kongregation für die Glaubenslehre - acht Mal zu Begegnungen getroffen, die in der Zeit vom Oktober 2009 bis April 2011 in Rom stattgefunden haben. Diese Gespräche, deren Ziel es war, die wichtigeren lehrmäßigen Schwierigkeiten bei kontroversen Thematiken auszuarbeiten und zu vertiefen, haben ihren Zweck erfüllt, nämlich die diesbezüglichen Positionen und ihre Begründungen abzuklären. Unter Berücksichtigung der von der Priesterbruderschaft Sankt Pius X. eingebrachten Sorgen und Bitten, die sich auf die Einhaltung der Integrität des katholischen Glaubens gegenüber der Hermeneutik des Bruches des II. Vatikanisches Konzils im Hinblick auf die Tradition beziehen - eine von Papst Benedikt XVI. in seiner Ansprache an die Römische Kurie mit Datum vom 22. Dezember 2005 benannte Hermeneutik -, sieht die Kongregation für die Glaubenslehre als fundamentale Ausgangsbasis der vollständigen Versöhnung mit dem Apostolischen Stuhl die Annahme der doktrinellen Präambel an, die im Verlaufe der Begegnung des 14. September 2011 ausgehändigt worden ist. Diese Präambel legt bestimmte lehrmäßige Prinzipien und Kriterien zur Interpretation der katholischen Glaubenslehre dar, die notwendig sind, um die Treue zum Lehramt der Kirche und zum sentire cum Ecclesia sicherzustellen, wobei in alledem das Studium und die theologische Erklärung von Ausdrücken oder bestimmter Formulierungen, die in den Texten des II. Vatikanischen Konzils und des nachfolgenden Lehramtes enthalten sind, für eine legitime Diskussion offen bleiben. Im Verlaufe desselben Treffens sind bestimmte Elemente im Hinblick auf eine kirchenrechtliche Lösung für die Priesterbruderschaft Sankt Pius X. vorgelegt worden, die der erhofften eventuellen Versöhnung folgen würde. [ENDE MEINER DEUTSCHEN ÜBERSETZUNG.] So wird sich nun auch zeigen, wie sich das (in etwas anderem Kontext vor einigen Monaten noch sehr stark diskutierte) Gehorsamsverständnis der Priesterbruderschaft St. Pius X. auf ihre Antwort gegenüber dem Heiligen Stuhl auswirken wird. Diesbezüglich sind die Bischöfe der Priesterbruderschaft - und nicht nur sie - auch an das geltende Direktorium für den pastoralen Dienst der Bischöfe Apostolorum Successores vom 22. Februar 2004 zu erinnern, das noch vom seligen Papst Johannes Paul II. approbiert und zur Veröffentlichung bestimmt worden ist. Heute konnte ja zum ersten Mal der Gedenktag desselben seliggesprochenen Papstes gefeiert werden. Und um einmal mehr aufzuzeigen, wie sehr sich sein Nachfolger Papst Benedikt XVI. an seinem Vorgänger orientiert und dessen Weg weitergeht, übernehme ich als eine Art Vorbereitung für den kommenden Donnerstag in Assisi zwei Ansprachen von der Apostolischen Reise in Deutschland, nämlich anläßlich der Begegnung mit Vertretern der jüdischen Gemeinde und anläßlich der Begegnung mit Vertretern der muslimischen Gemeinde, wobei ich auch Verlinkungen vornehme: BEGEGNUNG MIT VERTRETERN DER JÜDISCHEN GEMEINDE: ANSPRACHE VON PAPST BENEDIKT XVI. Berliner Reichstagsgebäude, Donnerstag, 22. September 2011 Sehr geehrten Damen und Herren, liebe Freunde! Ich freue mich ehrlich über diese Zusammenkunft mit Ihnen hier in Berlin. Ganz herzlich danke ich Herrn Präsident Dr. Dieter Graumann für die freundlichen und auch für seine nachdenklichen Worte. Sie machen mir deutlich, wie viel Vertrauen gewachsen ist zwischen dem jüdischen Volk und der Katholischen Kirche, die einen nicht unwesentlichen Teil ihrer grundlegenden Traditionen gemeinsam haben, wie Sie betonten. Zugleich ist uns allen klar, daß ein liebendes verstehendes Ineinander von Israel und Kirche im jeweiligen Respekt für das Sein des anderen immer noch weiter wachsen muß und tief in die Verkündigung des Glaubens einzubeziehen ist. Bei meinem Besuch in der Kölner Synagoge vor sechs Jahren sprach Rabbiner Teitelbaum über die Erinnerung als eine der Säulen, die man braucht, um darauf eine friedliche Zukunft zu gründen. Und heute befinde ich mich an einem zentralen Ort der Erinnerung, der schrecklichen Erinnerung, daß von hier aus die Shoah, die Vernichtung der jüdischen Mitbürger in Europa geplant und organisiert wurde. In Deutschland lebten vor dem Naziterror ungefähr eine halbe Million Juden, die einen festen Bestandteil der deutschen Gesellschaft bildeten. Nach dem Zweiten Weltkrieg galt Deutschland als das "Land der Shoah", in dem man eigentlich nicht mehr leben konnte als Jude. Es gab zunächst kaum Anstrengungen, die alten jüdischen Gemeinden neu zu begründen, auch wenn von Osten her stetig jüdische Einzelpersonen und Familien einreisten. Viele von ihnen wollten auswandern und sich vor allem in den Vereinigten Staaten oder in Israel eine neue Existenz aufbauen. An diesem Ort muß auch erinnert werden an die Pogromnacht vom 9. auf den 10. November 1938. Nur wenige sahen die ganze Tragweite dieser menschenverachtenden Tat, wie der Berliner Dompropst Bernhard Lichtenberg, der von der Kanzel der Sankt-Hedwigs-Kathedrale den Gläubigen zurief: "Draußen brennt der Tempel – das ist auch ein Gotteshaus". Die nationalsozialistische Schreckensherrschaft gründete auf einem rassistischen Mythos, zu dem die Ablehnung des Gottes Abrahams, Isaaks und Jakobs, des Gottes Jesu Christi und der an Ihn glaubenden Menschen gehörte. Der "Allmächtige", von dem Adolf Hitler sprach, war ein heidnisches Idol, das Ersatz sein wollte für den biblischen Gott, den Schöpfer und Vater aller Menschen. Mit der Verweigerung der Achtung vor diesem einen Gott geht immer auch die Achtung vor der Würde des Menschen verloren. Wozu der Mensch, der Gott ablehnt, fähig ist, und welches Gesicht ein Volk im Nein zu diesem Gott haben kann, haben die schrecklichen Bilder aus den Konzentrationslagern bei Kriegsende gezeigt. Angesichts dieser Erinnerung ist dankbar festzustellen, daß sich seit einigen Jahrzehnten eine neue Entwicklung zeigt, bei der man geradezu von einem Aufblühen jüdischen Lebens in Deutschland sprechen kann. Es ist hervorzuheben, daß sich die jüdische Gemeinschaft in dieser Zeit besonders um die Integration osteuropäischer Einwanderer verdient gemacht hat. Dankbar möchte ich auch auf den sich vertiefenden Dialog zwischen der Katholischen Kirche und dem Judentum hinweisen. Die Kirche empfindet eine große Nähe zum jüdischen Volk. Mit der Erklärung Nostra aetate des Zweiten Vatikanischen Konzils wurde ein "unwiderruflicher Weg des Dialogs, der Brüderlichkeit und der Freundschaft“ eingeschlagen (vgl. Rede in der Synagoge in Rom, 17. Januar 2010). Dies gilt für die Katholische Kirche als ganze, in der der selige Papst Johannes Paul II. sich besonders intensiv für diesen neuen Weg eingesetzt hat. Es gilt selbstverständlich auch für die Katholische Kirche in Deutschland, die sich ihrer besonderen Verantwortung in dieser Sache bewußt ist. In der Öffentlichkeit wird vor allem die "Woche der Brüderlichkeit“ wahrgenommen, die von den lokalen Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit jedes Jahr in der ersten Märzwoche organisiert wird. Von katholischer Seite gibt es zudem jährliche Treffen zwischen Bischöfen und Rabbinern sowie strukturierte Gespräche mit dem Zentralrat der Juden. Schon in den 70er Jahren trat das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) mit der Errichtung eines Gesprächskreises "Juden und Christen“ hervor, der in fundierter Weise im Laufe der Jahre viele hilfreiche Verlautbarungen hervorgebracht hat. Und nicht unerwähnt lassen möchte ich das historische Treffen im März 2006 für den jüdisch-christlichen Dialog unter Beteiligung von Kardinal Walter Kasper. Diese Zusammenarbeit trägt Früchte. Neben diesen wichtigen Initiativen scheint mir, daß wir Christen uns auch immer mehr unserer inneren Verwandtschaft mit dem Judentum klar werden müssen, von der Sie gesprochen haben. Für Christen kann es keinen Bruch im Heilsgeschehen geben. Das Heil kommt nun einmal von den Juden (vgl. Joh 4,22). Wo der Konflikt Jesu mit dem Judentum seiner Zeit in oberflächlicher Manier als eine Loslösung vom Alten Bund gesehen wird, wird er auf die Idee einer Befreiung hinauslaufen, die die Tora nur als sklavische Befolgung von Riten und äußeren Observanzen mißdeutet. Tatsächlich hebt aber die Bergpredigt das mosaische Gesetz nicht auf, sondern enthüllt seine verborgenen Möglichkeiten und läßt neue Ansprüche hervortreten. Sie verweist uns auf den tiefsten Grund menschlichen Tuns, das Herz, wo der Mensch zwischen dem Reinen und dem Unreinen wählt, wo sich Glaube, Hoffnung und Liebe entfalten. Die Hoffnungsbotschaft, die die Bücher der hebräischen Bibel und des christlichen Alten Testaments überliefern, ist von Juden und Christen in unterschiedlicher Weise angeeignet und weitergeführt worden. "Wir erkennen es nach Jahrhunderten des Gegeneinanders als unsere heutige Aufgabe, daß diese beiden Weisen der Schriftlektüre – die christliche und die jüdische – miteinander in Dialog treten müssen, um Gottes Willen und Wort recht zu verstehen" (Jesus von Nazareth. Zweiter Teil: Vom Einzug in Jerusalem bis zur Auferstehung, S. 49) Dieser Dialog soll die gemeinsame Hoffnung auf Gott in einer zunehmend säkularen Gesellschaft stärken. Ohne diese Hoffnung verliert die Gesellschaft ihre Humanität. Insgesamt dürfen wir feststellen, daß der Austausch der Katholischen Kirche mit dem Judentum in Deutschland schon verheißungsvolle Früchte getragen hat. Beständige vertrauensvolle Beziehungen sind gewachsen. Juden und Christen haben gewiß eine gemeinsame Verantwortung für die Entwicklung der Gesellschaft, die immer auch eine religiöse Dimension hat. Mögen alle Beteiligten diesen Weg gemeinsam weitergehen. Dazu schenke der Einzige und Allmächtige, Ha Kadosch Baruch Hu, seinen Segen. Ich danke Ihnen. BEGEGNUNG MIT VERTRETERN DER MUSLIMISCHEN GEMEINDE: ANSPRACHE VON PAPST BENEDIKT XVI. Apostolische Nuntiatur Berlin, Freitag, 23. September 2011 Liebe muslimische Freunde! Ich freue mich, Sie als Vertreter verschiedener muslimischer Gemeinschaften in Deutschland heute hier willkommen zu heißen. Sehr herzlich danke ich Professor Mouhanad Khorchide für die freundlichen Worte der Begrüßung und die tiefen Reflexionen, die er uns vorgelegt hat. Sie zeigen, wie zwischen der Katholischen Kirche und den muslimischen Gemeinschaften in Deutschland ein Klima des Respekts und des Vertrauens gewachsen ist und das gemeinsam uns Tragende sichtbar wird. Berlin ist ein günstiger Ort für ein solches Treffen, nicht nur weil sich hier die älteste Moschee auf Deutschlands Boden befindet, sondern auch weil in Berlin die meisten Muslime im Vergleich zu allen anderen Städten Deutschlands wohnen. Die Anwesenheit zahlreicher muslimischer Familien ist seit den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts zunehmend ein Merkmal dieses Landes geworden. Allerdings wird es notwendig sein, beständig daran zu arbeiten, sich gegenseitig besser kennenzulernen und zu verstehen. Dies ist nicht nur für ein friedvolles Zusammenleben wichtig, sondern auch für den Beitrag, den jeder für den Aufbau des Gemeinwohls in dieser Gesellschaft zu leisten vermag. Viele Muslime messen der religiösen Dimension des Lebens große Bedeutung bei. Das wird zuweilen als Provokation aufgefaßt in einer Gesellschaft, die dazu neigt, diesen Aspekt an den Rand zu drängen oder ihn höchstens im Bereich der privaten Entscheidungen des einzelnen gelten zu lassen. Die Katholische Kirche setzt sich entschieden dafür ein, daß der öffentlichen Dimension der Religionszughörigkeit eine angemessene Anerkennung zuteil wird. In einer überwiegend pluralistischen Gesellschaft wird dieser Anspruch nicht bedeutungslos. Dabei ist darauf zu achten, daß der Respekt gegenüber dem anderen stets gewahrt bleibt. Dieser gegenseitige Respekt füreinander wächst nur auf der Basis des Einvernehmens über einige unveräußerliche Werte, die der Natur des Menschen eigen sind, insbesondere der unverletzlichen Würde jeder einzelnen Person als Geschöpf Gottes. Dieses Einvernehmen schränkt den Ausdruck der verschiedenen Religionen nicht ein; im Gegenteil erlaubt es jedem Menschen, konstruktiv zu bezeugen, woran er glaubt, ohne sich dem Vergleich mit dem anderen zu entziehen. In Deutschland – wie in vielen anderen, nicht nur westlichen Ländern – ist dieser allgemeine Bezugsrahmen durch die Verfassung vorgegeben, deren rechtlicher Gehalt für jeden Bürger verbindlich ist, sei er nun Mitglied einer Glaubensgemeinschaft oder nicht. Sicher ist die Diskussion über die beste Formulierung von Prinzipien wie der öffentlichen Religionsausübung weitgreifend und immer offen, allerdings ist die Tatsache bedeutsam, daß das deutsche Grundgesetz sie nun schon seit über 60 Jahren in einer bis heute gültigen Weise zum Ausdruck bringt (vgl. Art. 4,2). In ihm finden wir vor allem jenes gemeinsame Ethos, das Grundlage des menschlichen Zusammenlebens ist und das in gewisser Weise auch die scheinbar nur formalen Regeln des Funktionierens der institutionellen Organe und des demokratischen Lebens prägt. Wir könnten uns fragen, wieso ein solcher Text, der in einer radikal verschiedenen geschichtlichen Epoche, also in einer fast einheitlich christlichen kulturellen Situation, erarbeitet wurde, auch für das heutige Deutschland paßt, das in einer Situation einer globalisierten Welt lebt und durch einen bemerkenswerten Pluralismus im Bereich der Glaubensüberzeugungen geprägt ist. Mir scheint, der Grund dafür liegt in der Tatsache, daß den Vätern des Grundgesetzes in jenem wichtigen Augenblick voll bewußt war, einen wirklich soliden Grund suchen zu müssen, auf dem alle Bürger sich wiederfinden konnten und der für alle tragende Grundlage sein kann über Verschiedenheiten hinweg. Indem sie so handelten, auf die Menschenwürde und die Verantwortung vor Gott abzustellen, sahen sie nicht von der eigenen Glaubenszugehörigkeit ab; für nicht wenige von ihnen war ja das christliche Menschenbild die wahre inspirierende Kraft. Sie wußten aber, daß sich alle Menschen mit anderen konfessionellen und auch nichtreligiösen Hintergründen auseinandersetzen müssen: der gemeinsame Grund für alle wurde in der Anerkennung einiger unveräußerlicher Rechte gefunden, die der menschlichen Natur eigen sind und jeder positiven Formulierung vorausgehen. In dieser Weise legte eine damals im wesentlichen homogene Gesellschaft das Fundament, das wir heute als gültig für eine vom Pluralismus geprägte Zeit ansehen dürfen. Ein Fundament, das in Wirklichkeit auch einem solchen Pluralismus seine offensichtlichen Grenzen zeigt: es ist nämlich nicht denkbar, daß eine Gesellschaft sich auf lange Sicht ohne einen Konsens über die grundlegenden ethischen Werte halten kann. Liebe Freunde! Auf der Grundlage dessen, was ich hier angedeutet habe, scheint mir eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Christen und Muslimen möglich zu sein. Und damit tragen wir zum Aufbau einer Gesellschaft bei, die in vieler Hinsicht von dem, was wir aus der Vergangenheit mitbrachten, verschieden ist. Als Menschen des Glaubens können wir, von unseren jeweiligen Überzeugungen ausgehend, ein wichtiges Zeugnis in vielen entscheidenden Bereichen des gesellschaftlichen Lebens geben. Ich denke hier zum Beispiel an den Schutz der Familie auf der Grundlage der Ehegemeinschaft, an die Ehrfurcht vor dem Leben in jeder Phase seines natürlichen Verlaufs oder an die Förderung einer größeren sozialen Gerechtigkeit. Auch deshalb halte ich es für wichtig, einen Tag der Reflexion, des Dialogs und des Gebets für Frieden und Gerechtigkeit in der Welt zu begehen. Dies wollen wir, wie Sie wissen, am kommenden 27. Oktober (2011) in Assisi durchführen, 25 Jahre nach dem historischen Treffen dort unter der Leitung meines Vorgängers, des seligen Papstes Johannes Pauls II. Mit dieser Zusammenkunft wollen wir in schlichter Weise zum Ausdruck bringen, daß wir als Menschen des Glaubens unseren besonderen Beitrag für den Aufbau einer besseren Welt leisten, wobei wir zugleich die Notwendigkeit anerkennen, für die Wirksamkeit unserer Taten im Dialog und in der gegenseitigen Wertschätzung zu wachsen. Mit diesen Gedanken entbiete ich Ihnen nochmals meinen herzlichen Gruß und danke Ihnen für diese Begegnung, die für den Aufenthalt in meinem Vaterland für mich eine große Bereicherung ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [ENDE DER BEIDEN ANSPRACHEN SEINER HEILIGKEIT PAPST BENEDIKT XVI.] Und Papst Benedikt XVI. hat außerdem in einem eigenen, bereits am 11. Oktober 2011 unterzeichneten und als Motu Proprio gegebenen Apostolischen Schreiben Porta fidei ("Tür des Glaubens") angekündigt, daß im kommenden Jahr zur 50. Wiederkehr der Eröffnung des II. Vatikanischen Konzils ein Jahr des Glaubens beginnen werde. Und so kann jeder unvoreingenommene Beobachter erkennen, wie ernst der regierende Nachfolger des heiligen Petrus seinen Dienst auf allen Ebenen der universalen Kirche nimmt. Beten wir für ihn und das Gelingen des Friedenstreffens in Assisi! Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik Samstag, 3. September 2011
CLOYNE REPORT: OFFIZIELLE ANTWORT ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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12:32
Kommentare (0) Trackbacks (2) CLOYNE REPORT: OFFIZIELLE ANTWORT DES HEILIGEN STUHLES FÜR IRLAND
Wie bereits in meinem Blogeintrag vom 17. Juli 2011 nachlesbar, wurde aufgrund der Bitte der irischen Regierung eine offizielle Antwort des Heiligen Stuhles zum Cloyne Report angekündigt, die heute veröffentlicht wurde und am heutigen Morgen von Untersekretär Msgr. Ettore Balestrero an der Botschaft Irlands beim Heiligen Stuhl der Geschäftsträgerin Helena Keleher für die irische Regierung übergeben worden war. Ich habe die vom Heiligen Stuhl angebotene Zusammenfassung dieser Antwort aus dem Englischen übersetzt und Verlinkungen eingefügt. Diesen Text stelle ich (gemeinsam mit der von der Vatikanseite übernommenen Antwort in ihrer Langfassung, die ich ebenso sukzessive übersetze) zur Verfügung:
I. ZUSAMMENFASSUNG DER ANTWORT DES HEILIGEN STUHLES ZUM CLOYNE REPORT FÜR HERRN EAMON GILMORE, VIZEPREMIER UND AUSSEN- SOWIE HANDELSMINISTER VON IRLAND: Nach der Veröffentlichung des Berichtes der Untersuchungskommission für die Diözese Cloyne (Cloyne Report) hat Vizepremier Eamon Gilmore, Außen- und Handelsminister Irlands, am 14. Juli 2011 im Verlauf eines Treffens mit dem Apostolischen Nuntius in Irland, Erzbischof Giuseppe Leanza, das Ersuchen der irischen Regierung um eine Antwort des Heiligen Stuhles in bezug auf den Bericht und die darauf bezogene Sicht der Regierung übermittelt. 1. Allgemeine Anmerkungen zum Cloyne Report Der Heilige Stuhl hat den Cloyne Report sorgfältig geprüft, der sehr ernstzunehmende und beunruhigende Verfehlungen bei der Behandlung von Vorwürfen sexuellen Mißbrauchs von Kindern und Jugendlichen durch Kleriker in der Diözese Cloyne ans Licht gebracht hat. Der Heilige Stuhl möchte an erster Stelle seine tiefe Abscheu gegenüber den Verbrechen sexuellen Mißbrauchs bekunden, die in dieser Diözese passiert sind. Er ist betrübt und beschämt wegen der schrecklichen Leiden, welche die Mißbrauchsopfer und ihre Familien innerhalb der Kirche Jesu Christi aushalten mußten, an einem Ort, an dem dies nie passieren sollte. Der Heilige Stuhl ist über die Erkenntnisse der Kommission sehr besorgt, was die gravierenden Verfehlungen bei der kirchlichen Leitung der Diözese und die falsche Handhabung von Mißbrauchsvorwürfen betrifft. Besonders beunruhigend ist es, daß diese Verfehlungen geschahen trotz der von den Bischöfen und Ordensoberen getroffenen Vereinbarung, die von der Kirche in Irland entwickelten Leitlinien anzuwenden, um bei der Gewährleistung des Kinderschutzes zu helfen, und trotz der Normen und Vorgehensweisen des Heiligen Stuhles, was Fälle sexuellen Mißbrauchs betrifft. In jüngster Zeit jedoch profitiert der von der Kirche in Irland gewählte Zugang gegenüber dem Problem des sexuellen Kindesmißbrauchs von der fortlaufenden Erfahrung und erweist sich zunehmend als wirksam bei der Verhinderung neuer solcher Verbrechen und bei der Behandlung von Fällen, sobald diese bekannt werden. 2. Die vom Cloyne Report zur Sprache gebrachten Punkte Die Antwort des Heiligen Stuhles geht [in der Langfassung] detailliert auf die verschiedenen Anklagepunkte ein, die gegen ihn vorgebracht wurden und die sich vor allem auf die im Cloyne Report enthaltene Einschätzung und Bewertung des am 31. Januar 1997 an die irischen Bischöfe gerichteten Briefes des damaligen Apostolischen Nuntius, Erzbischof Luciano Storero, zu beziehen scheinen, was die Reaktion der Kongregation für den Klerus auf das Dokument "Child Sexual Abuse: Framework for a Church Response“ (das Rahmendokument: "Kindesmißbrauch: Grundrahmen für eine Antwort der Kirche") betrifft. Die Untersuchungskommission behauptet, daß diese Reaktion all jenen Rückenwind verlieh, die mit der genannten offiziellen Vorgehensweise der Kirche nicht einverstanden waren, und daß sie insbesondere mit Bezug auf das Anzeigen bei den staatlichen Behörden nicht hilfreich war. Der Heilige Stuhl möchte zur Antwort der Kongregation für den Klerus folgendes festhalten: Auf Basis der von den irischen Bischöfen dargebotenen Informationen bezeichnete die Kongregation das Rahmendokument als eine "Studienfassung". Die Bischöfe bezeichneten den Text nämlich nicht als ein offizielles Dokument der Irischen Bischofskonferenz, sondern vielmehr als eine "Darstellung" des Beirates der irischen katholischen Bischöfe betreffend sexuellen Kindesmißbrauch durch Priester und Ordensleute, das "einzelnen Diözesen und Ordensgemeinschaften als ein Grundrahmen zur Begegnung des Problems sexuellen Kindesmißbrauchs" empfohlen worden war. Die irischen Bischöfe suchten nie um die recognitio des Heiligen Stuhles für das Rahmendokument an, was in Übereinstimmung mit can. 455 des Codex des Kanonischen Rechtes nur verlangt gewesen wäre, wenn sie es als allgemeines Dekret der Konferenz beabsichtigt hätten, das dann alle ihre Mitglieder verpflichtet hätte. Das Fehlen der recognitio selbst behinderte jedoch nicht die Anwendung der Leitlinien des Dokumentes, weil einzelne Bischöfe dieselben ohne Notwendigkeit einer Meldung an den Heiligen Stuhl anwenden konnten. Und dies ist tatsächlich das, was in Irland im allgemeinen geschah. Die irischen Bischöfe konsultierten die Kongregation, um Schwierigkeiten zu beheben, die sich auf manche Inhalte des Rahmendokumentes bezogen. Die Kongregation bot den Bischöfen Rat an unter dem Blickwinkel der Sicherstellung, daß sich die von ihnen beabsichtigten Maßnahmen aus kirchenrechtlicher Perspektive als wirksam und unproblematisch erwiesen. Aus diesem Grunde richtete die Kongregation die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit, daß diese Maßnahmen in Übereinstimmung mit den kirchenrechtlichen Vorgehensweisen sein sollten, um Konflikte zu vermeiden, die bei kirchlichen Gerichten zu erfolgreichen Rekursen führen könnten. Die Kongregation lehnte das Rahmendokument nicht ab. Vielmehr wollte sie sicherstellen, daß die im Rahmendokument enthaltenen Maßnahmen nicht die Bemühungen der Bischöfe unterlaufen würden, die des Kindesmißbrauchs in der Kirche Schuldigen zu disziplinieren. Gleichzeitig ist es wichtig, an die Entscheidung des Heiligen Stuhles im Jahr 1994 zu denken, den Bischöfen der Vereinigten Staaten Sonderbestimmungen im Umgang mit sexuellem Kindesmißbrauch in der Kirche zu gestatten. Diese Bestimmungen wurden im Jahr 1996 auf die Bischöfe von Irland ausgedehnt, um ihnen dabei zu helfen, die zu dieser Zeit erfahrenen Schwierigkeiten zu überwinden (vgl. den Teil 6 der Antwort [in der unten abgedruckten Langfassung]). Kirchenrechtliche Erfordernisse einzuhalten, um innerhalb der Kirche die korrekte Justizverwaltung sicherzustellen, behinderte in keiner Weise die Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden. Die Kongregation für den Klerus brachte Vorbehalte zur verpflichtenden Anzeige zur Kenntnis, aber sie verbot den irischen Bischöfen weder, Vorwürfe sexuellen Kindesmißbrauchs anzuzeigen, noch ermutigte sie diese, sich über irisches Recht hinwegzusetzen. Diesbezüglich sagte der damalige Präfekt der Kongregation für den Klerus, Darío Kardinal Castrillón Hoyos, bei seinem Treffen mit den irischen Bischöfen in Rosses Point, County Sligo (Irland), am 12. November 1998 unmißverständlich: "Ich möchte auch mit großer Klarheit sagen, daß die Kirche – besonders durch ihre Hirten (Bischöfe) – in absolut keiner Weise den legitimen Weg der staatlichen Gerechtigkeit behindern darf, wenn dieser von jenen begonnen wird, die diese Rechte haben, während die Kirche gleichzeitig die eigenen kirchenrechtlichen Verfahren vorantreiben soll, in Wahrheit, Gerechtigkeit und Nachsicht gegenüber allen." Es sollte erwähnt werden, daß damals nicht nur die Kirche, sondern auch der irische Staat mit dem Vorhaben beschäftigt war, seine eigene Gesetzgebung zum sexuellen Kindesmißbrauch zu verbessern. Zu diesem Zweck organisierte die irische Regierung im Jahr 1996 eine weitgehende Konsultation zum verpflichtenden Anzeigen, und sie entschied nach Berücksichtigung der von verschiedenen Berufsgruppen und Einzelpersonen der Zivilgesellschaft geäußerten Vorbehalte – Betrachtungsweisen, die weitgehend mit jenen von der Kongregation geäußerten Vorbehalten übereinstimmten –, die Verpflichtung zum Anzeigen nicht in das irische Rechtsordnung einzuführen. Angesichts der Tatsache, daß die damalige irische Regierung also entschied, in dieser Angelegenheit kein Gesetz zu erlassen, ist es schwierig einzusehen, wieso der Brief von Erzbischof Storero an die irischen Bischöfe, der danach abgesendet wurde, so interpretiert werden könnte, als ob er das irische Recht irgendwie untergraben oder den irischen Staat in seinen Bemühungen in der Behandlung des in Frage stehenden Problems unterminiert hätte. 3. Die von führenden irischen Politikern zur Sprache gebrachten Punkte Der Heilige Stuhl möchte in bezug auf einige der Reaktionen führender irischer Politiker folgendes festhalten: Während der Heilige Stuhl das Ausmaß der öffentlichen Wut und Enttäuschung angesichts der Ergebnisse des Cloyne Report, wie sie in der vom Premier Enda Kenny am 20. Juli 2011 im Unterhaus des Parlamentes gehaltenen Ansprache zum Ausdruck kamen, versteht und teilt, hegt er erhebliche Vorbehalte gegenüber einigen Aspekten der Rede. Insbesondere ist die Anschuldigung, daß der Heilige Stuhl versucht hätte, "eine Untersuchung in einer souveränen, demokratischen Republik zu durchkreuzen, erst vor so kurzer Zeit, nämlich vor drei Jahren und nicht vor drei Jahrzehnten", unzutreffend. Tatsächlich erklärte der Regierungssprecher auf Rückfrage, daß Herr Kenny sich nicht auf irgendeinen konkreten Vorfall bezog. In der Tat werden Vorwürfe einer Einmischung des Heiligen Stuhles Lügen gestraft von den vielen Untersuchungsberichten, die als Basis für solche Kritiken angeführt werden. Diese Berichte – die wegen ihrer eingehenden Untersuchung des sexuellen Mißbrauchs und wegen des Weges, wie sie durchgeführt worden war, gelobt wurden – enthalten keinen Hinweis, daß sich der Heilige Stuhl in die internen Angelegenheiten des irischen Staates eingemischt hätte oder in die tagtägliche Handhabung der irischen Diözesen oder Ordensgemeinschaft mit Bezug auf Mißbrauchsfälle involviert gewesen wäre. Tatsächlich sticht aus diesen Berichten und aus der Informationsfülle, auf die sie sich beziehen, hervor, daß es keinen Anhaltspunkt für diese Anschuldigungen gibt. Diesbezüglich möchte der Heilige Stuhl einigermaßen deutlich machen, daß er in keiner Weise irgendeine Untersuchung von Kindesmißbrauchsfällen in der Diözese Cloyne behinderte oder sich einzumischen suchte. Darüber hinaus versuchte der Heilige Stuhl zu keinem Zeitpunkt, das irische Zivilrecht oder die staatliche Autorität in der Ausübung ihrer Pflichten zu behindern. Der Heilige Stuhl möchte auch darauf aufmerksam machen, daß der Text des damaligen Kardinals Joseph Ratzinger, der von Herrn Kenny in seiner Rede zitiert wurde, der Nummer 39 der Instruktion über die kirchliche Berufung des Theologen entnommen ist, die am 4. Mai 1990 von der Kongregation für die Glaubenslehre veröffentlicht worden war. Dieser Text ist weder mit der Art und Weise, wie die Kirche sich innerhalb einer demokratischen Gesellschaft verhalten sollte, noch mit Themen des Kinderschutzes befaßt, wie es die Verwendung des Zitates durch Herrn Kenny anzudeuten scheint, sondern mit dem Dienst des Theologen für die Gemeinschaft der Kirche. Bei seinem Treffen mit dem Apostolischen Nuntius sagte der Vizepremier sowie Außen- und Handelsminister, Herr Eamon Gilmore, daß "zu den beunruhigendsten Ergebnissen des Cloyne Reports gehört, daß die vatikanischen Autoritäten die der irischen Kirche eigenen Bemühungen im Umgang mit klerikalem Kindesmißbrauch unterminierten, indem sie das von der Bischofskonferenz verabschiedete Rahmendokument als reines 'Studiendokument' bezeichneten." Wie in der Antwort des Heiligen Stuhles klargemacht wird, gründete sich diese Bezeichnung auf die Erklärungen seines Charakters, wie sie von den irischen Bischöfen und im veröffentlichten Text selbst dargeboten worden waren. Auf keinen Fall war sie eine Abweisung der von den irischen Bischöfen unternommenen ernsthaften Bemühungen, um der Geißel des sexuellen Kindesmißbrauchs zu begegnen. Mit Bezug auf den im Unterhaus am 20. Juli 2011 und eine Woche später vom Senat beschlossenen Antrag, der "die Intervention des Vatikan, die zur Unterminierung des Grundrahmens für den Kinderschutz und der Leitlinien des irischen Staates sowie der irischen Bischöfe beitrug", verurteilt, möchte der Heilige Stuhl klarstellen, daß er zu keinem Zeitpunkt irgendeinen Kommentar zu den Kinderschutzmaßnahmen des irischen Staates abgab oder gar danach getrachtet hätte, sie zu unterminieren. Der Heilige Stuhl stellt fest, daß an keiner Stelle des Cloyne Report irgendein Hinweis genannt ist, der die Behauptung einer „Intervention“ stützen könnte, die zu ihrer „Unterminierung“ beigetragen hätte. Und was die Leitlinien der irischen Bischöfe betrifft, bietet die Antwort [in ihrer unten abgedruckten Langfassung] ausreichende Klarstellungen, die aufzeigen, daß diese in keinerlei Hinsicht von irgendeiner Intervention des Heiligen Stuhles untergraben worden wären. 4. Abschließende Bemerkungen In seiner Antwort präsentiert der Heilige Stuhl die Herangehensweise der Kirche beim Kinderschutz, wobei auch die relevante kirchenrechtliche Gesetzgebung eingeschlossen ist, und bezieht sich auf den am 19. März 2010 veröffentlichten Hirtenbrief des Heiligen Vaters an die Katholiken Irlands, in dem Papst Benedikt von seiner Erwartung spricht, daß die irischen Bischöfe mit den staatlichen Behörden zusammenarbeiten werden, die Normen des Kirchenrechts vollständig umsetzen und die vollständige sowie unbefangene Anwendung der Normen der Kirche von Irland für die Sicherheit der Kinder sicherstellen. Die Veröffentlichung des Cloyne Report markiert einen weiteren Abschnitt in dem langen und schwierigen Weg der Wahrheitsfindung, der Buße und der Reinigung, der Heilung und Erneuerung der Kirche in Irland. Der Heilige Stuhl sieht sich in diesem Prozeß nicht als außenstehend, sondern nimmt daran in einem Geist der Solidarität und des Engagements teil. In einer Haltung der Demut heißt der Heilige Stuhl alle objektiven und hilfreichen Beobachtungen und Vorschläge zur entschiedenen Bekämpfung des entsetzlichen Verbrechens des sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger willkommen, wobei er unbegründete Anschuldigungen zurückweist. Einmal mehr möchte der Heilige Stuhl bekunden, daß er die große Sorge und Beunruhigung teilt, die von den irischen Behörden, von den irischen Bürgern im allgemeinen und von den Bischöfen, Priester, Ordensleuten sowie Laienchristen von Irland mit Bezug auf die von Klerikern und Ordensleuten begangenen verbrecherischen und sündhaften Handlungen sexuellen Mißbrauchs ausgedrückt wurden. Er anerkennt auch die verständliche Wut, Enttäuschung und das Gefühl, verraten worden zu sein, bei jenen, die von diesen abscheulichen und beklagenswerten Handlungen betroffen sind, besonders bei den Opfern und ihren Familien, im übrigen auch dadurch, wie mit den Vorkommnissen manchmal von den kirchlichen Autoritäten her umgegangen wurde; und für all das, was passiert ist, möchte der Heilige Stuhl neuerlich sein Bedauern ausdrücken. Er vertraut darauf, daß die Maßnahmen, welche die Kirche in den letzten Jahren auf der ganzen Welt, aber auch in Irland, eingeleitet hat, sich wirksamer erweisen werden in der Verhinderung neuer solcher Handlungen und sowohl zur Heilung bei jenen, die Mißbrauch erlitten haben, als auch zur Wiederherstellung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den kirchlichen und staatlichen Autoritäten beitragen werden, was für die effektive Bekämpfung der Geißel des Mißbrauchs entscheidend ist. Natürlich ist sich der Heilige Stuhl sehr wohl bewußt, daß die schmerzvolle Situation, zu der die Mißbrauchsfälle geführt haben, nicht rasch und einfach behoben werden kann, und daß trotz erheblicher Fortschritte noch vieles zu tun bleibt. Seit der Ursprungszeit des irischen Staates und insbesondere seit der Herstellung diplomatischer Beziehungen im Jahr 1929 hat der Heilige Stuhl immer die Souveränität Irlands respektiert, hat herzliche und freundschaftliche Beziehungen mit dem Land und ihren Behörden gepflegt, hat oft seine Bewunderung ausgedrückt wegen des außergewöhnlichen Beitrages irischer Männer und Frauen zur Mission der Kirche und für den Fortschritt der Völker auf der ganzen Welt und war unermüdlich bei der Unterstützung aller Bemühungen, um während der vergangenen schwierigen Jahrzehnte auf der Insel den Frieden zu fördern. In konsequenter Übereinstimmung mit dieser Haltung möchte der Heilige Stuhl sein Engagement für einen konstruktiven Dialog und eine solche Kooperation mit der irischen Regierung nochmals beteuern, selbstverständlich auf der Basis gegenseitigen Respekts, sodaß alle Institutionen, seien sie öffentlich oder privat, seien sie religiös oder weltlich, zusammenarbeiten können zur Gewährleistung, daß die Kirche und dann auch die Gesellschaft im allgemeinen für Kinder und Jugendliche immer sichere Orte sein werden. [ENDE DER OFFIZIELLE ZUSAMMENFASSUNG DER ANTWORT DES VATIKAN, ÜBERSETZT AUS DEM ENGLISCHEN.] II. LANGFASSUNG DER ANTWORT DES HEILIGEN STUHLES ZUM CLOYNE REPORT: HINTERGRUND Am 14. Juli 2011 hat Vizepremier Eamon Gilmore, Außen- und Handelsminister Irlands, den Apostolischen Nuntius in Irland, Erzbischof Giuseppe Leanza getroffen, nachdem am Vortag der "Report of the Commission of Investigation into the Catholic Diocese of Cloyne" (Cloyne Report) publiziert worden war. Der Minister sagte bei seinen Besprechungspunkten, die er dem Nuntius in Kopie übergab, es "gehört zu den beunruhigendsten Ergebnissen des Cloyne Reports, daß die vatikanischen Autoritäten die der irischen Kirche eigenen Bemühungen im Umgang mit klerikalem Kindesmißbrauch unterminierten, indem sie das von der Bischofskonferenz verabschiedete Rahmendokument als reines 'Studiendokument' bezeichneten. Die Kommission hat diese Einmischung des Vatikan als absolut nicht hilfreich für jeden Bischof bezeichnet, der die von der Bischofskonferenz verabschiedeten Vorgehensweisen umsetzen hätte wollen, und auch als das Gegenteil einer Unterstützung, besonders im Hinblick auf das Anzeigen bei den staatlichen Behörden. Offen gesagt ist es für die irische Regierung nicht hinnehmbar, daß der Vatikan dazuhin intervenierte, daß Priester dann tatsächlich der Auffassung waren, sie könnten sich guten Gewissens ihrer Verantwortung gegenüber dem irischen Gesetz entziehen."[ANMERKUNG 1, siehe unten!] Der Minister bat ihn dann, eine Kopie des Reports zusammen mit den Ansichten der irischen Regierung zu den aufgekommenen Fragen dem Heiligen Stuhl zu übermitteln, und ersuchte mit den folgenden Worten um eine Antwort des Heiligen Stuhles: "Ich würde Sie bitte, Ihren Autoritäten im Vatikan diesen Report und die diesbezügliche Auffassung meiner Regierung zu übermitteln. Ich meine, daß eine Antwort erforderlich ist, und ich hoffe, sie bald zu erhalten." Am 20. Juli 2011 hielt der irische Premier (Taoiseach) Enda Kenny eine Rede im Unterhaus, in der er geltend machte, daß "in Irland zum ersten Mal ein Bericht zum sexuellen Kindesmißbrauch den Versuch des Heiligen Stuhles aufzeigt, eine Untersuchung in einer souveränen, demokratischen Republik zu durchkreuzen, nämlich erst vor so kurzer Zeit, d. h. vor drei Jahren und nicht vor drei Jahrzehnten. Und indem der Cloyne Report dies aufzeigt, legt er die Fehlfunktion, die Ausgeschlossenheit, das elitäre Denken ... den Narzißmus frei, welche die Kultur des Vatikan bis heute dominieren." Herr Kenny kommentierte das Treffen zwischen dem Apostolischen Nuntius und dem Außenminister folgendermaßen: "Der Vizepremier machte dem Erzbischof zwei Punkte klar: die Schwere der Handlungen und die Haltung des Heiligen Stuhles. Und die diesbezügliche vollständige Zurückweisung sowie Abscheu von Seiten Irlands." Nachfolgend wurde ein Antrag zum Cloyne Report beschlossen, in dem neben anderen Punkten das Unterhaus "die Intervention des Vatikan verurteilt, die zur Unterminierung des Grundrahmens für den Kinderschutz und der Leitlinien des irischen Staates sowie der irischen Bischöfe beitrug". Derselbe Antrag wurde am 27. Juli 2011 vom Senat angenommen. Am 25. Juli 2011 veröffentlichte das Presseamt des Heiligen Stuhles die vom Staatssekretariat getroffene Entscheidung, den Apostolischen Nuntius zu Beratungen abzuberufen. DIE ANTWORT DES HEILIGEN STUHLES Der Heilige Stuhl hat den "Report of the Commission of Inquiry into the manner in which allegations of child sexual abuse committed by clerics in the Diocese of Cloyne were handled by the relevant authorities between 1996 and 2009" (im folgenden als Cloyne Report bezeichnet) erhalten und sorgfältig geprüft. Dieser Bericht hat sehr ernstzunehmende und beunruhigende Verfehlungen bei der Behandlung von Vorwürfen sexuellen Mißbrauchs von Kindern und Jugendlichen durch Kleriker in der Diözese Cloyne ans Licht gebracht. Der Heilige Stuhl möchte an erster Stelle seine tiefe Abscheu gegenüber den Verbrechen sexuellen Mißbrauchs bekunden, die in dieser Diözese passiert sind. Er ist betrübt und beschämt wegen der schrecklichen Leiden, welche die Mißbrauchsopfer und ihre Familien innerhalb der Kirche Jesu Christi aushalten mußten, an einem Ort, an dem dies nie passieren sollte. Er anerkennt, wie schwierig es für sie gewesen sein muß, die Behörden anzugehen und über ihre entsetzlichen und traumatischen Erfahrungen zu sprechen, die ihre Leben weiterhin schwer belasten, und er hofft, daß das Mitteilen dieser Erfahrungen irgendwie in Richtung der Heilung ihrer Wunden führt und es ihnen ermöglicht, inneren Frieden und Ausgeglichenheit kennenzulernen. Außerdem ist der Heilige Stuhl den Menschen der Diözese Cloyne nahe, die sich aufgrund dessen, was passiert ist, in einem verständlichen Gemütszustand von Ärger, Konfusion und Traurigkeit befinden, und er ist ihren Priestern nahe, deren Mehrheit untadelig ist und damit fortfährt, ihren Gemeinschaften viel Gutes zu tun unter diesen schwierigen Bedingungen, da sie im Weingarten des Herrn arbeiten. Der Heilige Stuhl ist über die Erkenntnisse der Kommission sehr besorgt, was die gravierenden Verfehlungen bei der kirchlichen Leitung der Diözese und die falsche Handhabung von Mißbrauchsvorwürfen betrifft. Besonders beunruhigend ist es, daß diese Verfehlungen geschahen trotz der von den Bischöfen und Ordensoberen getroffenen Vereinbarung, die von der Kirche in Irland entwickelten Leitlinien anzuwenden, um bei der Gewährleistung des Kinderschutzes zu helfen, und trotz der Normen und Vorgehensweisen des Heiligen Stuhles, was Fälle sexuellen Mißbrauchs betrifft. In jüngster Zeit jedoch hat der von der Kirche in Irland gewählte Zugang gegenüber dem Problem des sexuellen Kindesmißbrauchs von der fortlaufenden Erfahrung profitiert, was durch die seitens der Diözese Cloyne vorgenommene Veröffentlichung des Berichtes des Church’s National Board for Safeguarding Children (bekannt als der Elliott Report) im Dezember 2008 aufgezeigt wurde, in welchem nicht gezögert wurde, die Art und Weise scharf zu kritisieren, wie Fälle sexuellen Mißbrauchs von dieser Diözese abgehandelt worden waren. Die Veröffentlichung dieses Berichtes scheint eine bedeutende Rolle bei der Entscheidung der irischen Regierung gespielt zu haben, die Diözese Cloyne der Dublin Archdiocese Commission of Inquiry zu übertragen: eine Entscheidung, die trotz der Empfehlung der Irish Health Service Executive gefällt wurde, daß "eine Übertragung an diese Kommission nicht angezeit war" (6.96). Der Elliott Report führte auch zur Implementierung bedeutender Änderungen bei der Behandlung von Kindesmißbrauchsvorwürfen, wie der Cloyne Report anerkennt (6.99). Indem der Cloyne Report anerkennt, "daß die Standards, die von der Kirche eingeführt wurden, hohe Standards sind, die im Falle ihrer vollständigen Anwendung einen angemessenen Schutz der Kinder erlauben würden" (1.15), fordert er alle Beteiligten heraus, eine wirksamere Anwendung der entsprechenden Normen und Richtlinien sicherzustellen. Da nun der Cloyne Report von den zuständigen irischen Behörden zur Feststellung dessen untersucht wird, ob Grundlagen für eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung gegeben seien, möchte der Heilige Stuhl nicht auf Bereiche Einfluß nehmen, die seitens dieser Instanzen aktueller Gegenstand des Studiums und der Untersuchung sein können. Diese Antwort bezieht sich daher auf die direkt mit dem Heiligen Stuhl in Verbindung stehenden Fragen, die im Cloyne Report bzw. vom Vizepremier in der oben erwähnten Begegnung mit dem Apostolischen Nuntius bzw. vom Premier in seiner Unterhausrede am 20. Juli 2011 und in dem am selben Tag vom Unterhaus und eine Woche später vom Senat angenommenen Beschluß angesprochen worden sind. Sie bietet auch eine ausführlichere Darstellung der kirchlichen Gesetzgebung zum sexuellen Kindesmißbrauch als diese im Cloyne Report beschrieben wird und führt klar die Aufassung des Heiligen Stuhles betreffend die Zusammenarbeit zwischen Kirche und staatlichen Behörden aus. 1. Die vom Cloyne Report zur Sprache gebrachten Punkte, die den Heiligen Stuhl betreffen Nach sorgfältiger Prüfung des Inhalts des Cloyne Reports kommt der Heilige Stuhl zum Schluß, daß sich die Kritiken und Anklagepunkte, die gegen ihn vorgebracht wurden, vor allem auf die vom Report vorgenommene Einschätzung des am 31. Januar 1997 an die Mitglieder der Irischen Bischofskonferenz gerichteten Briefes des damaligen Apostolischen Nuntius, Erzbischof Luciano Storero, beziehen, was die Reaktion der Kongregation für den Klerus auf das Dokument "Child Sexual Abuse: Framework for a Church Response“ ("Kindesmißbrauch: Grundrahmen für eine Antwort der Kirche"), allgemein bekannt als das Rahmendokument, betrifft. Dieser Brief wird im füheren Dublin Report ausführlich zitiert (7.13 - 7.14) und war Gegenstand beträchtlicher öffentlicher Aufmerksamkeit im Januar 2011. Der Heilige Stuhl anerkennt überdies, daß der Brief - herausgenommen aus dem Kontext - zu Mißverständnissen führen konnte, sodaß verstehbare Vorwürfe aufkamen. Im folgenden wird eine Erklärung dieses Kontexts angeboten, mit eingeschlossen eine entscheidungsrelevante Erklärung der Kenntnisse, welche der Brief in bezug auf Arbeitsweisen der Kirche und auf die Beziehung zwischen Bischofskonferenzen und dem Heiligen Stuhl voraussetzt. Der Cloyne Report zitiert den Text des Briefes von Erzbischof Storero und bietet eine Bewertung. Im Kapitel 1 zitiert der Report Auszüge des Briefes dahingehend, daß die Kongregation für den Klerus die Bischöfe informiert, das in Frage stehende Dokument was "not an official document of the Episcopal Conference but merely a study document" and that it contained "procedures and dispositions which appear contrary to canonical discipline and which, if applied, could invalidate the acts of the same Bishops who are attempting to put a stop to these problems. If such procedures were to be followed by the Bishops and there were cases of eventual hierarchical recourse lodged at the Holy See, the results could be highly embarrassing and detrimental to those same Diocesan authorities. In particular, the situation of ‘mandatory reporting’ gives rise to serious reservations of both a moral and canonical nature" (1.18). The Commission states its view that "This effectively gave individual Irish bishops the freedom to ignore the procedures which they had agreed and gave comfort and support to those who, like Monsignor O’Callaghan, dissented from the stated official Church policy" (1.18). In the conclusion to the same chapter, the Cloyne Report states: "Those who thought like Monsignor O’Callaghan had their positions greatly strengthened by the Vatican’s response to the Framework Document. This response, discussed in chapter 4, can only be described as unsupportive especially in relation to reporting to the civil authorities. The effect was to strengthen the position of those who dissented from the official stated Irish Church policy" (1.76). In chapter 4, the Cloyne Report states that "The Irish bishops sought recognition from Rome for the Framework Document but it was not forthcoming" (4.21). It then quotes in full Archbishop Storero’s letter to the Irish Bishops. The Cloyne Report does not present a detailed discussion of this letter, or of the Holy See’s response, but simply asserts that "There can be no doubt that this letter greatly strengthened the position of those in the Church in Ireland who did not approve of the Framework Document as it effectively cautioned them against its implementation." (4.22). The same assessment is repeated towards the end of the chapter: "The fact that the Papal Nuncio wrote to the bishops expressing the Congregation for the Clergy’s reservations about the Framework Document was significant. This gave comfort to those, including Monsignor O’Callaghan, who fundamentally disagreed with the policies in the document" (4.91). The Cloyne Report, however, provides no evidence in support of the Commission’s assessment and, in fact, never claims that such was the Holy See’s intention. Its view, however, may be based on the explanation that was published in the Dublin Report. (Vgl. im Dublin Report, 7.14). This Response will offer clarifications to show that the Commission’s assessment is inaccurate. Before addressing the issues raised in connection with Archbishop Storero’s letter, it should also be noted that there is no suggestion in the Cloyne Report that the Cloyne diocesan authorities invoked the content of that letter to justify ignoring the Framework Document guidelines. In fact, according to Cloyne Report, Bishop John Magee declares that he accepted and sought to implement the guidelines (1.16, 1.19, 4.17 - 4.20), while Monsignor Denis O’Callaghan made no secret of his disapproval of them (1.17, 1.20), preferring instead to implement what he described as a "pastoral approach" (4.78 - 4.80). However, the Cloyne Report provides no evidence that he invoked the Congregation’s response in support of his views. On the basis of the findings of the Cloyne Report, it would appear that Monsignor O’Callaghan, failed to apply not only the Framework Document, but also the existing norms of canon law (besonders cann. 1717 - 1719 CIC),[ANMERKUNG 2, siehe unten!] despite their universal applicability and despite the Congregation’s observation that the procedures established by the Code of Canon Law were to be observed. The Cloyne Report states that the Diocese did not carry out proper canonical investigations; in the five cases where an investigation was ordered under can. 1717, the investigation was commenced but never completed (1.49 - 1.50). The Cloyne Report notes that prior to 2005 the Diocese of Cloyne did not refer any case to the Holy See. Subsequently, on 1 December 2005, one case was referred to the Congregation for the Doctrine of the Faith (21.40), which gave its decision on 17 April 2007 (21.62). Following risk assessment of the priests involved, four additional cases were referred to the Congregation for the Doctrine of the Faith in 2009 (4.25). Das Rahmendokument Some clarifications about the Framework Document should help to dispel a number of common misconceptions. When a number of high-profile cases of child sexual abuse perpetrated by clerics came to light in Ireland during the 1990s, the Irish Bishops’ Conference established an Advisory Committee in 1994 to discuss how such cases should be handled and to formulate guidelines in that regard. The Chairman of the Advisory Committee, Bishop Laurence Forristal, explained the brief of that Committee in the following way: "Our immediate brief is to provide co-ordinated, orderly advice to bishops and religious superiors on how to deal with allegations of child sexual abuse and also to provide ongoing advice. What many people perhaps don’t realise is that each diocese is an independent unit, and forms its own policies. The idea behind the committee was to avail of the advice of experts and to formulate guidelines that would allow a more uniform approach" (The Irish Times, 15. Oktober 1994, S. 3). While these guidelines were being developed, the Conference engaged in a process of consultation with the Congregation for the Clergy regarding the content of the document so as to ensure its effective application. In the light of these consultations, various amendments were made to the text. It was the Conference’s right to consult and, given the Holy See’s responsibility for the laws of the Church which apply universally, it was certainly appropriate for the Congregation to offer its advice and considered opinion on the content of the document. The definitive draft of the Framework Document was communicated by fax to the Congregation on 23 December 1995 and this was followed by a faxed letter addressed to the then Prefect of the Congregation, Cardinal José T. Sánchez, which was dated 4 January 1996 and signed by Cardinal Cahal Daly, then President of the Irish Episcopal Conference, and by Archbishop Desmond Connell, then Vice-President of the Conference. According to that letter, "The text is not an official publication either of the Episcopal Conference or of the Conference of Religious. It is a framework, offered to the Bishops and Religious Superiors as a code of recommended practice to facilitate them in dealing with cases which may arise within their respective jurisdictions" and "The present text is by no means a final word from the Bishops and Religious Superiors on this issue." The letter also stated that since the publication date had been set for 16 January 1996, further amendments could be incorporated only before 7 January; otherwise a complete reprint would be necessary. Given that deadline, the Congregation was unable to examine the document and communicate to the Bishops its considered assessment of the revised text prior to the publication of the Framework Document. (a) Der Charakter des Rahmendokumentes The text in question was published as the Framework Document, the subtitle of which describes it as a "Darstellung" of the Advisory Committee. In fact, it is, as Cardinal Daly and Archbishop Connell had earlier explained, not an official document of the Irish Bishops’ Conference but a document of the Irish Catholic Bishops’ Advisory Committee on Child Sexual Abuse by Priests and Religious, which holds the copyright. In the Foreword, signed by Cardinal Daly and by the Reverend John Byrne OSA, then President of the Conference of Religious of Ireland, the text is continuously referred to as a "Darstellung" and is recommended "to individual dioceses and congregations as a framework for addressing the issue of child sexual abuse" (S. [9]). The authors of the Foreword also state: "This document is far from being the final word on how to address the issues which have been raised. In common with others in society the Church must continuously seek ways to improve its response to this grave wrong, the sexual abuse of children" (S. [10]). Subsequently, in a letter addressed to Archbishop Storero on 10 October 1996, the then Secretary of the Irish Bishops’ Conference, Bishop Michael Smith, in reference to the Framework Document confirmed that "The document was not promulgated by decree of the Episcopal Conference nor was it approved by the Conference. It was accepted by the Conference and offered to each individual Bishop and religious Superior as guidelines that could – and indeed should – be followed in dealing with allegations of child sexual abuse against priests and religious". As the Cloyne Report acknowledges, "The understanding was that each diocese or religious institute would enact its own particular protocol for dealing with complaints" (4.16). The Congregation for the Clergy wrote to Archbishop Storero on 21 January 1997 and pointed out the existence of various difficulties concerning the Framework Document, which the Nuncio subsequently communicated to the Bishops. These are commented on in the following sections. The Congregation’s description of the Framework Document as a "Studienfassung", which was based on the explanations of its nature as provided by the Irish Bishops and in the published text itself, was not a dismissal of the serious efforts undertaken by the Irish Bishops to address the grave problem of child sexual abuse. The Congregation, taking cognizance of the Bishops’ intention not to make the document binding, while at the same time aware that each individual Bishop intended to adopt it for his Diocese to deal with cases as they arose, wished to ensure that nothing contained in it would give rise to difficulties should appeals be lodged to the Holy See. From these considerations, the following conclusions may be drawn as to the nature of the Framework Document. On the one hand, it was an advisory document designed to provide a uniform code of practice for individual Bishops to improve child protection measures and procedures in their Dioceses, and was recommended to them as such. On the other hand, from a more strictly canonical viewpoint, it was not an official document of the Episcopal Conference but a report of the above-mentioned Advisory Committee, deserving of serious study and which could serve as a source for the development of a more formal legislative project. (b) Klärungen zum Begriff der "recognitio" The Cloyne Report is incorrect in stating that "The Irish bishops sought recognition from Rome for the Framework Document but it was not forthcoming" (4.21). As will be clear from what follows, the Irish Bishops never sought recognitio from the Holy See for the Framework Document. To dispel misunderstandings, it may be helpful to clarify the canonical notion of recognitio. Conferences of Bishops may propose canonical legislation for their territories that is complementary with the universal law of the Church. For this to be binding, there are procedures which must be followed in order to enact the proposed legislation. In the Church, this procedure is called recognitio. Die relevante Vorschrift ist can. 455 des Codex des Kanonischen Rechtes (CIC), der so lautet: "§ 1. Die Bischofskonferenz kann nur in den Angelegenheiten allgemeine Dekrete erlassen, in denen das allgemeine Recht es vorschreibt oder eine besondere Anordnung dies bestimmt, die der Apostolische Stuhl aus eigenem Antrieb oder auf Bitten der Konferenz selbst erlassen hat. § 2. Die in § 1 genannten Dekrete müssen, um gültig in der Vollversammlung erlassen werden zu können, von wenigstens zwei Dritteln der Stimmen jener Vorsteher, die mit entscheidendem Stimmrecht der Konferenz angehören, getragen werden; sie erhalten erst dann Rechtskraft, wenn sie nach Überprüfung durch den Apostolischen Stuhl rechtmäßig promulgiert worden sind. § 3. Die Promulgationsweise und der Zeitpunkt, von dem an die Dekrete Rechtskraft erlangen, werden von der Bischofskonferenz selbst festgelegt. § 4. In den Fällen, in denen weder das allgemeine Recht noch eine besondere Anordnung des Apostolischen Stuhls der Bischofskonferenz die in § 1 genannte Vollmacht einräumt, bleibt die Zuständigkeit des einzelnen Diözesanbischofs ungeschmälert erhalten, und weder die Konferenz noch ihr Vorsitzender kann im Namen aller Bischöfe handeln, wenn nicht alle Bischöfe einzeln ihre Zustimmung gegeben haben." As canon 455 makes clear, the recognitio of the Holy See is required for any validly adopted decision of an Episcopal Conference which is to have binding force on all its members but it is not required for guidelines as such, nor is it required for the particular norms of individual Dioceses. Within the framework of ordinary episcopal jurisdiction, a Bishop is always free to enact laws or adopt guidelines for his own Diocese without any need to refer to the Holy See. While the Irish Bishops did engage in consultations with the Congregation for the Clergy about the contents of the Framework Document, the Irish Bishops’ Conference did not take the canonical vote required by canon 455 § 2 and never sought the recognitio of the Holy See for it. While the Congregation for the Clergy may contribute to the discussion leading to the formulation of complementary legislation, it is the Congregation for Bishops which is the competent dicastery for granting the recognitio to general decrees of the Episcopal Conferences in its territory. Since the Irish Bishops did not choose to seek recognitio for the Framework Document, the Holy See cannot be criticized for failing to grant what was never requested in the first place. However, the lack of recognitio would not of itself prevent the application of the Framework Document in individual Dioceses. Despite the fact that the Framework Document was not an official publication of the Conference as such, each individual Bishop was free to adopt it as particular law in his Diocese and apply its guidelines, provided these were not contrary to canon law. In the above-mentioned letter, Bishop Smith states: "All dioceses have accepted this document and set in place a framework for handling future allegations of child sexual abuse by priests." The firm and determined approach adopted by the Irish Bishops was respected by the Holy See and made it unnecessary for it to intervene further. In the light of the findings of the Cloyne Report, the basic difficulty with regard to child protection in that Diocese seems to have arisen not from the lack of recognitio for the guidelines of the Framework Document but from the fact that, while the Diocese claimed to follow the guidelines, in reality it did not. As the Cloyne Report notes, the child protection guidelines of the Church in Ireland were revised and further improved in subsequent years, leading to the publication of Our Children, Our Church in 2005 and Safeguarding Children – Standards and Guidance Document for the Catholic Church in Ireland in 2009 (4.42 - 4.62). Unfortunately, the introduction of new guidelines does not seem to have led to significant improvements in the Diocese of Cloyne until 2009. (c) Kirchenrechtliche Schwierigkeiten The Framework Document correctly recognizes the need to respect both civil and canon law. With regard to canon law, it states: "In responding to complaints of child sexual abuse, Church authorities must also act in accordance with the requirements of the Code of Canon Law and must respect the rights and uphold the safeguards afforded in that Code both to those who complain of abuse and to those who are accused. The Church has its own inherent right to constrain with penal sanctions its members, including priests and religious, who commit offences. These penal sanctions are clearly indicated in the Code of Canon Law (vgl. can. 1311 ff.)" (S. [14] - [15]). Turning to the question of the canonical difficulties alluded to by the Congregation for the Clergy, it should be pointed out that since both canon and civil law hold to the principles that everyone has a right to his or her good name and that an accused person is presumed innocent until proven guilty, both ecclesiastical and civil authorities rightly insist on the necessity of due process and respect for the basic rights of all the parties involved. In addition, the Congregation itself is bound by canon law and has no power to modify it. Hence, whatever observations the Congregation made in relation to the Framework Document had to take into account the canonical norms then in force. As explained below, in order to respond more effectively to the problem of child sexual abuse, important changes were introduced to the relevant canonical legislation from 2001 onwards. While the Framework Document does recognize the need for compatibility with canon law, the Congregation for the Clergy – as Archbishop Storero’s letter explains – noted that the definitive text of the Framework Document contained procedures and dispositions which appeared contrary to canonical discipline. In pointing this out, the Congregation did not reject the Framework Document. Rather, it offered advice to the Bishops with a view to ensuring that the measures which they intended to apply would prove effective and unproblematic from a canonical perspective. For this reason, the Congregation drew attention to the requirement that these measures should be in harmony with canonical procedures in order to avoid conflicts that could give rise to successful appeals in Church tribunals. The Holy See, in recognising the great difficulties and complexities faced by the Bishops in confronting the disciplinary aspects of child sexual abuse, wanted to ensure that the application of the measures contained in the Framework Document would not undermine the Bishops’ efforts to discipline those guilty of child sexual abuse in the Church. As has been explained above (part b), the question of recognitio did not arise, nor was it necessary, given that all the Bishops and Religious Superiors in Ireland had agreed to accept and apply the guidelines of the Framework Document. The lack of recognitio did not in any way undermine the application of the Framework Document, especially in the context of the Holy See’s decision in 1996 to extend to Ireland special provisions already granted to the Bishops of the United States in 1994. (This matter will be presented in detail in Part Six of this Response). It is worth noting that these provisions, and other specific measures introduced by the Holy See throughout the 1990s and up to the current time led to the development of more comprehensive norms. They also resulted in the simplification of procedures, based on the developing best practices and suggestions of Bishops in various parts of the world. Thus, the Congregation’s response of January 1997 to the Framework Document was intended as an invitation to the Bishops to re-examine the document carefully, bearing in mind as well that certain difficulties might come to light only in the course of its concrete application. (d) Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden With regard to civil law, the Framework Document correctly states that "A Church response to child sexual abuse by priests and religious must accord with the legal framework in society for the investigation and prosecution of criminal offences and for ensuring the protection and welfare of children. It is vital that Church authorities, and in particular those responsible for implementing procedures in dioceses and institutes of consecrated life or societies of apostolic life, act in a spirit of co-operation with the civil authorities in their local area" (S. [14]). In its response to the Framework Document, the Congregation for the Clergy expressed reservations about mandatory reporting. At the outset, it should be pointed out that this response should not be construed as implying that the Congregation was forbidding reporting or in any way encouraging individuals, including clerics, not to cooperate with the Irish civil authorities, let alone disobey Irish civil law. It should be borne in mind that, without ever having to consult the Holy See, every Bishop, is free to apply the penal measures of canon law to offending priests, and has never been impeded under canon law from reporting cases of abuse to the civil authorities. The question of cooperation with the civil authorities was clarified by the then Prefect of the Congregation for the Clergy, Cardinal Darío Castrillón Hoyos, in his meeting with the Irish Bishops at Rosses Point, County Sligo (Ireland), on 12 November 1998, when he unequivocally stated: "Ich möchte auch mit großer Klarheit sagen, daß die Kirche – besonders durch ihre Hirten (Bischöfe) – in absolut keiner Weise den legitimen Weg der staatlichen Gerechtigkeit behindern darf, wenn dieser von jenen begonnen wird, die diese Rechte haben, während die Kirche gleichzeitig die eigenen kirchenrechtlichen Verfahren vorantreiben soll, in Wahrheit, Gerechtigkeit und Nachsicht gegenüber allen." In this way, the Cardinal drew attention to the fact that canon law and civil law, while being two distinct systems, with distinct areas of application and competence, are not in competition and can operate in parallel. This basic principle has been repeated on several occasions in the Holy See’s subsequent interventions on this matter, including the Pope’s Letter to the Catholics of Ireland (No. 11) and the Circular Letter issued by the Congregation for the Doctrine of the Faith on 3 May 2011, which, in addition, explicitly addresses the question of reporting requirements (see below). It should be noted that, at the time, not only the Church in Ireland but also the State was engaged in efforts to improve its response to the problem of child sexual abuse. In 1996, apart from cases relating to misprision of felony, the reporting of incidents of child sexual abuse to either the relevant health board or the Irish police was not mandatory. Furthermore, misprision of felony was removed from the Irish Statute Book by the Criminal Justice Act of 1997. The Holy See is aware that public consultations about placing a legal obligation on designated professionals to report known or suspected abuse to the authorities took place in Ireland in 1996 following the publication of the document Putting Children First at the request of the then Minister of State at the Departments of Health, Education and Justice, Mr Austin Currie. At that time, while some Church-related bodies, such as the above-mentioned Advisory Committee, were broadly favourable to the introduction of mandatory reporting, other Church-related bodies and professional groups in civil society, including representatives of the medical, social service, educational and legal areas, expressed reservations or in some cases were opposed to the proposal. The complex issues relating to mandatory reporting were acknowledged by Mr Currie in a detailed presentation in Seanad Éireann on 14 March 1996. On 6 November 1996, Mr Currie stated in Dáil Éireann that over two hundred submissions from groups and individuals had been received in response to Putting Children First, that the submissions reflected a wide diversity of views on mandatory reporting and that the majority expressed reservations or opposition to mandatory reporting. Following these consultations, which, among other things, drew attention to various complex issues relating to the advisability and feasibility of mandatory reporting (including use of resources, professional judgment, the types of abuse that should be subject to mandatory reporting and who should become mandated reporters), the Irish Government decided not to introduce it in a formal way but instead to issue guidelines for the reporting of suspected child abuse by professionals and non-professionals, postponing any further consideration of mandatory reporting for three years. Given that the Irish Government of the day decided not to legislate on the matter, it is difficult to see how Archbishop Storero’s letter to the Irish Bishops, which was issued subsequently, could possibly be construed as having somehow subverted Irish law or undermined the Irish State in its efforts to deal with the problem in question. The Holy See notes that in a statement in Dáil Éireann on 25 March 1997, the then Minister for Health, Mr Michael Noonan, explained why the Government of the day had decided not to introduce mandatory reporting. He recognized that all who participated in the relevant consultative process, including those who expressed reservations or were opposed to mandatory reporting, had the "best interests of children" as their "paramount concern". Explaining the Government’s decision he stated: "However, it was suggested in a number of submissions that sight should not be lost of a person’s right to his or her good name in dealing with the reporting of child abuse and the Minister of State was conscious of the need to maintain an appropriate balance in developing the initiatives outlined." Thus, the reservations expressed by the Congregation for the Clergy about mandatory reporting were in line with those expressed at the time by various professional groups and individuals in Ireland, including members of the Irish Government. It should also be noted that in reply to a question posed by Deputy Liz O’Donnell, Mr Noonan added: "The Minister of State has proceeded to strengthen the framework and he has also talked about establishing a body, such as an ombudsman for children, to further strengthen the position, but he stopped short of introducing mandatory reporting at this time. That was a consensus view of those involved in the day to day care of children. That decision was not made in the interest of the professions, it was made in the interest of the protection of children. The Deputy is aware there is major potential downside to mandatory reporting, as experienced in the United States. The Minister of State has brought the professionals with him. He has introduced a series of initiatives, said they will be evaluated after an appropriate time and if the mandatory route is deemed to be necessary we can reconsider the position with a view to taking that route." Like the Irish Government of the time, and like those who made submissions to the public consultation on mandatory reporting, the Holy See too was and is deeply committed to ensuring the protection of children and young people, while being well aware of the complexity of the issues surrounding mandatory reporting. It notes that although mandatory reporting was not introduced in Ireland in subsequent years, the Irish State did introduce various sets of guidelines, including Children First: National Guidelines for the Protection and Welfare of Children (1999), Child Protection – Guidelines and Procedures (2001) and Child Protection Guidelines for Post-Primary Schools (2004). The Holy See has taken note of the present Irish Government’s intention "to introduce legislation to making it a criminal offence to withhold information about serious offence against a child" (Speaking points presented by Mr Gilmore to the Apostolic Nuncio). While the Holy See obviously cannot comment on the proposed legislation without knowing the details, it does welcome and support whatever will genuinely contribute to the protection of children. With regard to the question of reporting to the civil authorities, the Holy See’s position, while not new, is explicitly stated in the above-mentioned Circular Letter of 3 May 2011, namely: "Insbesondere sind die staatlichen Rechtsvorschriften bezüglich einer Anzeigepflicht für solche Verbrechen immer zu beachten, freilich ohne das Forum internum des Bußsakraments zu verletzten." 2. Die Rede des Premier zum Cloyne Report The Holy See understands and shares the depth of public anger and frustration at the findings of the Cloyne Report, which found expression in the speech made by the Taoiseach, Mr Enda Kenny, in Dáil Éireann on 20 July 2011. However, it has significant reservations about some elements of the speech. In particular, the accusation that the Holy See attempted "to frustrate an Inquiry in a sovereign, democratic republic as little as three years ago, not three decades ago", which Mr Kenny made no attempt to substantiate, is unfounded. Indeed, when asked, a Government spokesperson clarified that Mr Kenny was not referring to any specific incident. In fact, accusations of interference by the Holy See are belied by the many Reports cited as the basis for such criticisms. Those Reports – lauded for their exhaustive investigation of sexual abuse and the way it was managed – contain no evidence to suggest that the Holy See meddled in the internal affairs of the Irish State or, for that matter, was involved in the day-to-day management of Irish dioceses or religious congregations with respect to sexual abuse issues. Indeed, what is impressive about these Reports, and the vast information that they rely upon, is that there is no support for these accusations. The Cloyne Report itself contains no statement that would lend support to Mr Kenny’s accusations. In fact, when the Apostolic Nuncio in Ireland was asked by the Commission of Inquiry "to submit to it any information which you have about the matters under investigation", the Commission received a reply to the effect that the Apostolic Nunciature "does not determine the handling of cases of sexual abuse in Ireland and therefore is unable to assist you in this matter. In fact, such cases are managed according to the responsibility of local ecclesiastical authorities, in this instance, the Diocese of Cloyne. Like all ecclesiastical entities in Ireland, the Diocese of Cloyne is bound to act in accordance with canon law and with all civil laws and regulations of Ireland as may be applicable" (2.11). In this regard, the Holy See wishes to make it quite clear that it in no way hampered or interfered in the Inquiry into child sexual abuse cases in the Diocese of Cloyne. Furthermore, at no stage did it seek to interfere with Irish civil law or impede the civil authority in the exercise of its duties. In point of fact, as the Apostolic Nuncio’s response to the Commission indicates, the Holy See expected the Diocesan authorities to act in conformity with Irish civil law. It should also be noted that the Commission of Inquiry acknowledges "the full co-operation it received from all parties involved in the investigation and their legal advisers" (1.79). Mr Kenny also cited the then Cardinal Joseph Ratzinger to the effect that "Man darf nicht einfach Verhältnismaßstäbe auf die Kirche anwenden, die ihren Seinsgrund in der Natur der bürgerlichen Gesellschaft oder in den Regeln haben, nach denen eine Demokratie funktioniert." and goes on to state: "I am making it absolutely clear that when it comes to the protection of the children of this State, the standards of conduct which the Church deems appropriate to itself, cannot and will not, be applied to the workings of democracy and civil society in this republic. Not purely, or simply or otherwise." The quotation in question is taken from the Instruction on the Ecclesial Vocation of the Theologian, otherwise known as Donum Veritatis (The Gift of the Truth), published by the Congregation for the Doctrine of the Faith on 24 May 1990, and signed by the then Prefect and Secretary of the Congregation. It is not a private text of the then Cardinal Ratzinger but an official document of the Congregation. This document is concerned with the theologian’s service to the Church community, a service which can also be of help to society at large, and not with the manner in which the Church should behave within a democratic society nor with issues of child protection, as Mr Kenny’s use of the quotation would seem to imply. As a basic methodological principle, a quotation extracted from a given text can be correctly understood only when it is interpreted in the light of its context. The quotation used by Mr Kenny is taken from paragraph 39 of the Instruction, which reads: "Da die Kirche ihren Ursprung in der Einheit des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes hat,[39] ist die Kirche ein Geheimnis der Gemeinschaft. Als solche ist sie nach dem Willen ihres Stifters mit einer Hierarchie ausgestattet, die zum Dienst am Evangelium und an dem daraus lebenden Volk Gottes bestellt ist. Nach dem Vorbild der Mitglieder der ersten Gemeinschaft müssen alle Getauften mit den ihnen eigenen Charismen aus aufrichtigem Herzen nach harmonischer Einheit in Lehre, Leben und Gottesdienst streben (vgl. Apg 2,42). Hier liegt eine Regel vor, die sich aus dem eigentlichen Sein der Kirche ergibt. Deshalb darf man auf sie auch nicht schlicht und einfach Verhältnismaßstäbe anwenden, die ihren Seinsgrund in der Natur der bürgerlichen Gesellschaft oder in den Regeln haben, nach denen eine Demokratie funktioniert. Noch weniger darf man die Beziehungen im Inneren der Kirche nach der Mentalität der Welt, die sie umgibt, beurteilen (vgl. Röm 12,2). Von der mehrheitlichen Meinung das, was man zu denken und zu tun hat, ableiten wollen, gegen das Lehramt den Druck der öffentlichen Meinung einsetzen, den „Konsens“ der Theologen zum Hauptmaßstab machen oder den Anspruch erheben, der Theologe sei der prophetische Wortführer einer 'Basis' oder autonomen Gemeinschaft, die damit die einzige Quelle der Wahrheit wäre, all das zeigt einen schwerwiegenden Verlust des Sinns für die Wahrheit und des Sinns für die Kirche." This text rejects a trend among some contemporary theologians to treat the Church’s teaching as though it were the product of public debate, to dissent from "official teaching" and to impose their opinions on the faithful by means of public statements, protests and other such actions, which are legitimate in modern democracy but unsuited for handing on the truth of divine revelation, which theologians in their research are called to investigate and explain. 3. Beantwortung der Anschuldigungen des Vizepremier und der Beschlüsse des Unterhauses sowie des Senates In his meeting with the Apostolic Nuncio, the Tánaiste and Minister for Foreign Affairs and Trade, Mr Eamon Gilmore, stated that "among the most disturbing of the findings of the Cloyne report is that the Vatican authorities undermined the Irish Church’s own efforts to deal with clerical child sexual abuse by describing the framework document adopted by the Bishops’ Conference as a mere ‘study document’. As has been made clear above, this charge is not supported by an objective reading of the Cloyne Report nor by the fact that the common practice of the Irish Bishops was to apply the Framework Document. Furthermore, given that the Church has always insisted on the duty of all citizens to obey the just laws of the State (cf. Rom 13,1 - 2; Katechismus der Katholischen Kirche, Nummern 1897 - 1904; 2238 - 2243), the Holy See does not accept the charge that "the Vatican intervened to effectively have priests believe they could in conscience evade their responsibilities under Irish law." On 20 July 2011, the Dáil passed a motion on the Cloyne Report which, among other things, deplored "the Vatican’s intervention which contributed to the undermining of the child protection framework and guidelines of the Irish State and the Irish Bishops". The same motion was passed by Seanad Éireann a week later. The Holy See wishes to clarify that at no stage in the past did it make any comment about the Irish State’s child protection framework and guidelines, let alone seek to undermine them. The Holy See further observes that there is no evidence cited anywhere to support the claim that its "intervention" contributed to their "undermining". As for the child protection framework and guidelines of the Irish Bishops, the observations made above should suffice to dispel the notion that these were in any way undermined by any intervention of the Holy See. 4. Die Natur der Kirche und die Verantwortung einzelner Bischöfe For a more adequate understanding of some of the points made in this Response, it should be borne in mind that the social organization of the Catholic Church, a communion of many particular Churches (i.e. Dioceses and their equivalents, such as Territorial Prelatures, Apostolic Vicariates, Military Ordinariates, etc.) throughout the world, is not like that of a modern State with a central government nor is it comparable to that of a federal State. In the Church, the Bishops are neither representatives nor delegates of the Roman Pontiff but of Christ (vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche, Lumen Gentium, No. 27), though, as Catholic Bishops, they are to act in communion with the Bishop of Rome and the other Bishops throughout the world; this is the principle of "episcopal collegiality", as described by the Second Vatican Council (vgl. ebd., Nummern 21 - 25). Hence, while the diocesan Bishop is to act in conformity with universal canonical legislation, it is he who is primarily responsible for penal discipline in his Diocese, just as he is responsible for the concrete actuation in his Diocese of the liturgical and sacramental life of the Church in conformity with the universal law governing liturgy and the sacraments (vgl. ebd., Nr. 27). In the Catholic Church, this particular relationship among the various Dioceses within the one Church is expressed by the term "ecclesial communion" and it has been particularly evident since the Second Vatican Council, which placed special emphasis on the proper responsibility of each Bishop. In order to coordinate better their activities at the national level, Episcopal Conferences were created to promote initiatives consonant with the needs of each national territory, while respecting the autonomy of individual Bishops in their Dioceses. Without having to refer either to the Holy See or to the Episcopal Conference, and provided he respects the requirements of the universal law of the Church and the just laws of the State, each individual Bishop has the right and the obligation to take whatever initiative he deems necessary in order to promote charity and justice in his Diocese. In this context, with due respect for the prerogatives and responsibilities of individual Bishops, the Holy See has the responsibility of ensuring the unity of faith, sacraments and governance in the Church, and the maintaining and strengthening of ecclesial communion. Where this unity and ecclesial communion are compromised, the Roman Pontiff may act directly or through the offices of the Roman Curia to rectify matters. 5. Ziviles und kirchliches Recht The sexual abuse of children is a crime. It is a crime in civil law; it is a crime in canon law. Sexual abuse perpetrated by clerics has two distinct aspects. The first is concerned with the civil and criminal responsibility of individuals, and this, being a matter for the civil authorities, is regulated by the laws of the State where the crime is committed. As has already been stated, all citizens, including members of the Church, are subject and accountable to these laws. It is the State’s responsibility to legislate in order to protect the common good and adopt measures to deal effectively with those who infringe its laws. The State has the duty to investigate allegations of crime, to ensure due process and the presumption of innocence until guilt is proven and to punish wrongdoers, without favour or distinction, in accordance with the principles of justice and equity. The second aspect is religious in nature and as such comes under the internal responsibility of the Church, which, in this regard, applies her own legal or canonical system. Positive ecclesiastical laws are binding on all those who "in der katholischen Kirche getauft oder in diese aufgenommen worden sind, hinreichenden Vernunftgebrauch besitzen und, falls nicht ausdrücklich etwas anderes im Recht vorgesehen ist, das siebente Lebensjahr vollendet haben." (Codex des Kanonischen Rechtes, can. 11). It is evident that the Church, in accordance with her own nature and internal organization, has the duty to punish wrongdoers for the grave and grievous damage done to the community of the Church. With regard to those areas of responsibility for which the Church has competence, her canonical system stipulates the norms, procedures and penalties which the relevant Church authority is to apply, without interference from any outside body. When cases arise of child sexual abuse committed by clerics or by religious or lay people who function in ecclesiastical structures, Church authorities are to cooperate with those of the State, and are not to impede the legitimate path of civil justice. 6. Die Gesetzgebung der Kirche zum Kinderschutz The Cloyne Report presents some of the more important elements of the canonical legislation of the Church concerning the handling of cases of child sexual abuse and notes how this legislation has evolved in recent years. However, in his Dáil speech Mr Kenny did not acknowledge that, especially from 2001 onwards, the Holy See, in consultation with Episcopal Conferences and individual Bishops, and following careful examination of the various aspects of the problem, has modified the relevant canonical legislation and procedures in order to make them simpler to apply, more effective and more expeditious. A brief overview of this legislation may prove helpful. For centuries canonical discipline has provided for dealing with the abuse of minors, even before most modern nation States introduced legislation in this regard. Prior to the Code of Canon Law promulgated by Pope John Paul II in 1983, such cases were handled according to the norms of the previous edition of the Code of Canon Law, promulgated by Pope Benedict XV in 1917. In 1922, the Holy Office issued the Instruction Crimen Sollicitationis, which provided a framework of procedures to guide diocesan bishops dealing with the canonical crime or "delict" of solicitation in their application of canon law. The Instruction also included certain provisions on the crime of sexual abuse of prepubescent children. In 1962, Pope John XXIII authorized a reprint of the 1922 Instruction, with a section added regarding the administrative or judicial procedures to be used in those cases in which religious clerics were involved. The 1983 Code updated the previous discipline in canon 1395 § 2: "Ein Kleriker, der sich auf andere Weise gegen das sechste Gebot des Dekalogs verfehlt hat, soll, wenn nämlich er die Straftat mit Gewalt, durch Drohungen, öffentlich oder an einem Minderjährigen unter sechzehn Jahren begangen hat, mit gerechten Strafen belegt werden, gegebenenfalls die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht ausgenommen." The 1983 Code provides that the diocesan Ordinary (the Bishop or equivalent) is responsible for judging cases in the first instance. Prior to 2001, when the competence for cases of child sexual abuse perpetrated by a cleric was transferred to the Congregation for the Doctrine of the Faith, appeals against judicial sentences could be presented to the Tribunal of the Roman Rota, while administrative recourses (i.e. legal review of administrative decisions) against penal decrees were to be presented to the Congregation for the Clergy. As the Cloyne Report states, during the period 1996 - 2001, not a single case of child sexual abuse perpetrated by a cleric in the Diocese of Cloyne was referred to the competent authorities of the Roman Curia. At the request of Bishops in some countries, the Holy See introduced certain changes during the 1990s because of its concern about incidents of child sexual abuse which, though often historical cases, were coming to light more frequently than before in those countries. For this reason, the Holy See granted an indult to the Bishops of the United States in 1994: the age for the canonical crime of sexual abuse of minors was raised from 16 to 18 and prescription (canonical term for statute of limitations) was extended to a period of 10 years from the 18th birthday of the victim (this was done to take account of the fact that many incidents of abuse are reported only after the victim reaches adulthood). Similarly, the Holy See extended that 1994 indult to Ireland in 1996. In order to provide more comprehensive norms and simplify some of the procedures, on 30 April 2001 Pope John Paul II promulgated the motu proprio "Sacramentorum Sanctitatis Tutela", which included the sexual abuse of a minor under 18 by a cleric among the new list of canonical delicts reserved to the Congregation for the Doctrine of the Faith. As was the case in the earlier indults granted to the Bishops of the United States and Ireland, prescription for these cases was extended to ten years from the 18th birthday of the victim. All Catholic Bishops were informed of the new law and the new procedures. The acts that constitute the most grave delicts reserved to the Congregation were specified in this letter, both those against the moral law and those committed in the celebration of the Sacraments. Also listed were special procedural norms to be followed in cases concerning these grave delicts, including those norms regarding the determination and imposition of canonical sanctions. The procedures applicable to cases of child sexual abuse are noted by the Cloyne Report (4.23). The new legislation proved notably effective in dealing with cases of child sexual abuse perpetrated by clerics. During the period 2001 - 2010, the Congregation for the Doctrine of the Faith considered accusations against about three thousand diocesan and religious priests, referring to crimes committed over the previous fifty years. The Congregation provided for the respective Dioceses or Religious Orders to conduct penal processes, whether judicial or administrative, in a number of cases. In other cases, the penal process was not used, and instead administrative and disciplinary provisions were issued against the accused priests, including limitations on the celebration of Mass, prohibitions against the hearing of confessions and mandatory withdrawal into a retired life of prayer, with no public contact. In particularly serious cases, a decree of dismissal from the clerical state was issued. In some cases, the accused priests themselves requested dispensation from their clerical obligations. In April 2010, with a view to providing information to non-specialists on the canon law and procedures applicable to allegations of child sexual abuse perpetrated by clerics, the Congregation for the Doctrine of the Faith issued a Guide to Basic CDF Procedures concerning Sexual Abuse Allegations. This Guide, which is quoted in the Cloyne Report (4.26), does not introduce new legislation but does describe in a non-technical way how the Congregation deals with cases of child sexual abuse according to the norms of Sacramentorum sanctitatis tutela and how it responds to various other queries which frequently arise in connection with such cases. With regard to cooperation with civil authorities, the Guide explicitly states: "Die staatlichen Gesetze hinsichtlich der Anzeige von Straftaten bei den zuständigen Behörden sind immer zu befolgen." While Sacramentorum Sanctitatis Tutela proved distinctly helpful in dealing with cases of child sexual abuse, the Congregation for the Doctrine of the Faith considered it necessary to introduce certain modifications to improve its application. Following examination of the proposals, on 21 May 2010 Pope Benedict XVI promulgated Normae de gravioribus delictis ("Norms concerning more grave delicts"), a text which contains, among other things, the current substantive and procedural norms applicable to cases of sexual abuse of minors committed by members of the clergy. With regard to delicts against the moral law, article 6 of these Norms stipulates: "§ 1. Die der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehaltenen schwerwiegenderen Vergehen gegen die Sitten sind: 1° Die von einem Kleriker begangene Straftat gegen das sechste Gebot mit einem Minderjährigen unter achtzehn Jahren; bezüglich dieser Straftat wird dem Minderjährigen eine Person gleichgestellt, deren Vernunftgebrauch habituell eingeschränkt ist. 2° Der Erwerb, die Aufbewahrung und die Verbreitung pornographischer Bilder von Minderjährigen unter vierzehn Jahren in jedweder Form und mit jedwedem Mittel durch einen Kleriker in übler Absicht. § 2. Ein Kleriker, der die Straftaten nach § 1 begangen hat, soll je nach Schwere des Verbrechens bestraft werden, die Entlassung oder Absetzung nicht ausgeschlossen." Furthermore, the preliminary investigation may be, but need not be, undertaken directly by the Congregation (art. 17) and, with due regard for the rights of the local Ordinary, the Congregation itself may take the precautionary measures provided for in canon 1722 of the Code of Canon Law during the preliminary investigation. 7. Rundschreiben der Kongregation für die Glaubenslehre (3. Mai 2011) As the Cloyne Report was submitted to the Minister for Justice and Law Reform on 23 December 2010, it was not possible for it to include reference to the Circular Letter issued by the Congregation for the Doctrine of the Faith on 3 May 2011. This document is intended as a practical help to Episcopal Conferences worldwide in developing guidelines for dealing with cases of sexual abuse of minors perpetrated by clerics. Der volle Text des Rundschreibens ist auf der Webseite des Heiligen Stuhles abrufbar. The Circular Letter was issued following the promulgation of Normae de delictis gravioribus. With a view to facilitating the correct application of these norms and other issues relating to the abuse of minors, the Congregation considered it opportune for each Episcopal Conference to prepare guidelines to ensure clear and coordinated procedures in dealing with instances of abuse. The Circular Letter contains specific elements to assist each Episcopal Conference in the preparation of such guidelines or in reviewing those which already exist. The Circular Letter covers various issues, including some that lie outside of the remit of canon law. In particular, it refers to cooperation with the civil authorities in three places and explicitly addresses the question of reporting: In the introductory paragraph the basic principles are stated: "Zu den wichtigen Verantwortlichkeiten des Diözesanbischofs im Hinblick auf die Sicherung des Gemeinwohls der Gläubigen und insbesondere auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen gehört es, auf eventuelle Fälle sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Kleriker in seiner Diözese angemessen zu reagieren. Dies beinhaltet sowohl die Festsetzung von geeigneten Verfahren, um den Opfern derartiger Mißbräuche beizustehen, als auch die Bewußtseinsbildung der kirchlichen Gemeinschaft im Blick auf den Schutz Minderjähriger. Dabei ist für die rechte Anwendung des einschlägigen kanonischen Rechts zu sorgen; zugleich sind die entsprechenden staatlichen Rechtsvorschriften zu beachten." In Part I (General Considerations), section (e) is devoted to "Die Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden". It states: "Der sexuelle Missbrauch Minderjähriger ist nicht nur eine Straftat nach kanonischem Recht, sondern stellt auch ein Verbrechen dar, das staatlicherseits verfolgt wird. Wenngleich sich die Beziehungen zu staatlichen Behörden in den einzelnen Ländern unterschiedlich gestalten, ist es doch wichtig, mit den zuständigen Stellen unter Beachtung der jeweiligen Kompetenzen zusammenzuarbeiten. Insbesondere sind die staatlichen Rechtsvorschriften bezüglich einer Anzeigepflicht für solche Verbrechen immer zu beachten, freilich ohne das Forum internum des Bußsakraments zu verletzten. Selbstverständlich beschränkt sich diese Zusammenarbeit nicht nur auf die von Klerikern begangenen Missbrauchstaten, sondern erfolgt auch bei Delikten, die Ordensleute oder in kirchlichen Einrichtungen tätige Laien betreffen." Finally, in Part III (Suggestions for Ordinaries on Procedures), it is stated that the guidelines "die staatliche Gesetzgebung im Konferenzgebiet beachten müssen, insbesondere was eine eventuelle Unterrichtungspflicht staatlicher Behörden anbelangt." 8. Besondere Aufmerksamkeit für die Situation in Irland: der Hirtenbrief von Papst Benedikt XVI. an die Katholiken Irlands (2010) The Holy See does not accept that it was somehow indifferent to the plight of those who suffered abuse in Ireland, as Mr Kenny implied in his speech in Dáil Éireann. Besides the above-mentioned legislative initiatives, aimed at improving norms and procedures, the Holy See has devoted considerable attention to the Irish situation, through such initiatives as the meetings with the Irish Bishops, and in particular with Cardinal Seán Brady and Archbishop Diarmuid Martin, in the aftermath of the Ryan Report and the Dublin Report, the Letter which His Holiness Pope Benedict XVI addressed to the Catholics of Ireland on 19 March 2010 and the subsequent Apostolic Visitation. The Holy See’s position with regard to many of the issues raised in the Cloyne Report is clearly expressed in the Letter to the Catholics of Ireland, a document which is nowhere mentioned in the Cloyne Report. Pope Benedict XVI wrote this Letter because he was deeply disturbed at what had come to light in earlier Reports and he desired to express his closeness to the Irish people, especially to the victims of the various forms of abuse documented, and to propose a path of healing, renewal and reparation. In his Letter the Pope, while acknowledging the grave failures of the past in dealing with child protection issues, expressed appreciation for the efforts being made to remedy past mistakes and to ensure that these do not happen again. Addressing the Bishops directly, he stated: "Es kann nicht geleugnet werden, daß einige von Euch und von Euren Vorgängern bei der Anwendung der seit langem bestehenden Vorschriften des Kirchenrechts zu sexuellem Mißbrauch von Kindern bisweilen furchtbar versagt haben. Schwere Fehler sind bei der Aufarbeitung von Vorwürfen gemacht worden. Ich erkenne an, wie schwierig es war, die Komplexität und das Ausmaß des Problems zu erfassen, gesicherte Informationen zu erlangen und die richtigen Entscheidungen bei widersprüchlichen Expertenmeinungen zu treffen. Dennoch muß zugegeben werden, daß schwerwiegende Fehlurteile getroffen wurden und daß Versagen in der Leitung vorkamen. Dies alles hat Eure Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit untergraben. Ich erkenne Eure Bemühungen an, vergangene Fehler wieder gutzumachen und zu garantieren, daß sie sich nicht wiederholen" (No. 11). In the same Letter, His Holiness also called Bishops and religious superiors to implement the Church’s law regarding these crimes, to cooperate with the civil authorities and to update and apply child safety norms fully and in conformity with canon law: "Ich rufe Euch auf, neben der vollständigen Umsetzung der Normen des Kirchenrechts im Umgang mit Fällen von Kindesmißbrauch weiter mit den staatlichen Behörden in ihrem Zuständigkeitsbereich zusammenzuarbeiten. Die Ordensoberen sollen natürlich ebenso handeln. Sie haben auch an den jüngsten Beratungen hier in Rom teilgenommen, die darauf abzielten, diese Angelegenheit klar und konsequent anzugehen. Es ist zwingend erforderlich, daß die Normen der Kirche in Irland zum Schutz von Kindern ständig überprüft und aktualisiert werden und daß sie vollständig und unparteiisch in Übereinstimmung mit dem Kirchenrecht angewandt werden" (No. 11). From the foregoing considerations, it should be clear that the Holy See expects the Irish Bishops to cooperate with the civil authorities, to implement fully the norms of canon law and to ensure the full and impartial application of the child safety norms of the Church in Ireland. 9. Abschließende Bemerkungen When he met with the Irish Bishops on the occasion of their ad limina visit on 28 October 2006, Pope Benedict XVI expressed his concern about child sexual abuse: "Bei der Ausübung eures pastoralen Amtes mußtet ihr euch in den letzten Jahren mit zahlreichen erschütternden Fällen sexuellen Mißbrauchs an Minderjährigen befassen, die um so tragischer sind, wenn der Verantwortliche dem Klerus angehört. Die von solchen Taten verursachten Wunden sind tief, und es ist ein dringendes Anliegen, die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen überall dort wieder herzustellen, wo sie zerstört worden sind. In eurem unermüdlichen Bemühen, dieses Problem in wirksamer Weise anzugehen, ist es vor allem wichtig, die Wahrheit über das ans Licht zu bringen, was in der Vergangenheit geschehen ist, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit sich derartiges nicht mehr wiederholt, zu gewährleisten, daß die Prinzipien der Gerechtigkeit vollkommen geachtet werden und, vor allem, den Opfern und all jenen Heilung zu bringen, die von diesen ungeheuerlichen Verbrechen betroffen sind." The publication of the Cloyne Report marks a further stage in the long and difficult path of ascertaining the truth, of penance and purification, and of healing and renewal of the Church in Ireland. The Holy See does not consider itself extraneous to this process but shares in it in a spirit of solidarity and commitment. In a spirit of humility, the Holy See, while rejecting unfounded accusations, welcomes all objective and helpful observations and suggestions to combat with determination the appalling crime of sexual abuse of minors. The Holy See wishes to state once again that it shares the deep concern and anxiety expressed by the Irish authorities, by Irish citizens in general and by the Bishops, priests, religious and lay faithful of Ireland with regard to the criminal and sinful acts of sexual abuse perpetrated by clergy and religious. It also recognizes the understandable anger, disappointment and sense of betrayal of those affected – particularly the victims and their families – by these vile and deplorable acts and by the way in which they were sometimes handled by Church authorities, and for all of this it wishes to reiterate its sorrow for what happened. It is confident that the measures which the Church has introduced in recent years at a universal level, as well as in Ireland, will prove more effective in preventing the recurrence of these acts and will contribute to the healing of those who suffered abuse and to the restoration of mutual confidence and collaboration between Church and State authorities, which is essential for the effective combating of the scourge of abuse. Naturally, the Holy See is well aware that the painful situation to which the episodes of abuse have given rise cannot be resolved swiftly or easily, and that although much progress has been made, much remains to be done. Since the early days of the Irish State and especially since the establishment of diplomatic relations in 1929, the Holy See has always respected Ireland’s sovereignty, has maintained cordial and friendly relations with the country and its authorities, has frequently expressed its admiration for the exceptional contribution of Irish men and women to the Church’s mission and to the betterment of peoples throughout the world, and has been unfailing in its support of all efforts to promote peace on the island during the recent troubled decades. Consistent with this attitude, the Holy See wishes to reaffirm its commitment to constructive dialogue and cooperation with the Irish Government, naturally on the basis of mutual respect, so that all institutions, whether public or private, religious or secular, may work together to ensure that the Church and, indeed, society in general will always be safe for children and young people. [ENDE DER OFFIZIELLEN ANTWORT DES HEILIGEN STUHLES IN IHRER LANGFASSUNG, TEILWEISE AUS DEM ENGLISCHEN ÜBERSETZT.] Die in der Langfassung angebenen Anmerkungen umfassen folgendes: die ANMERKUNG 1 weist darauf hin, daß alle Texte gemäß der dem Heiligen Stuhl zur Verfügung gestellten Version zitiert werden. Und die ANMERKUNG 2 zitiert einfach aus dem für die lateinische Kirche geltenden CIC die Canones 1717 - 1719 zur kirchenrechtlichen Voruntersuchung: Can. 1717 - § 1. Erhält der Ordinarius eine wenigstens wahrscheinliche Kenntnis davon, daß eine Straftat begangen worden ist, so soll er selbst oder durch eine andere geeignete Person vorsichtig Erkundigungen über den Tatbestand, die näheren Umstände und die strafrechtliche Zurechenbarkeit einziehen, außer dies erscheint als gänzlich überflüssig. § 2. Es muß vorgebeugt werden, daß nicht aufgrund dieser Voruntersuchung jemandes guter Ruf in Gefahr gerät. § 3. Der Voruntersuchungsführer hat dieselben Vollmachten und Pflichten wie der Vernehmungsrichter im Prozeß; in einem späteren Strafprozeß kann er nicht als Richter tätig sein. Can. 1718 — § 1. Wenn genügend Anhaltspunkte gesammelt sind, hat der Ordinarius zu entscheiden, ob: 1° ein Verfahren zum Zweck der Verhängung oder der Feststellung einer Strafe eingeleitet werden kann; 2° dies unter Beachtung von can. 1341 tunlich ist; 3° ein gerichtliches Verfahren stattfinden muß oder ob, falls gesetzlich nicht verboten, mittels eines außergerichtlichen Dekretes vorzugehen ist. § 2. Der Ordinarius soll das in § 1 erwähnte Dekret aufheben oder ändern, wenn ihm aufgrund neuer Anhaltspunkte richtig erscheint, eine andere Entscheidung zu treffen. § 3. Bei Erlaß der in §§ 1 und 2 erwähnten Dekrete soll der Ordinarius, falls er dies für klug erachtet, zwei Richter oder andere rechtskundige Personen anhören. § 4. Bevor der Ordinarius ein Dekret nach § 1 erläßt, soll er überlegen, ob es, um nutzlose Verfahren zu vermeiden, zweckmäßig ist, daß er persönlich oder der Voruntersuchungsführer mit Einverständnis der Beteiligten die Schadensersatzfrage nach billigem Ermessen entscheidet. Can. 1719 — Die Voruntersuchungsakten und die Dekrete des Ordinarius, mit denen die Voruntersuchung eingeleitet oder abgeschlossen wird, sowie alle Vorgänge, die der Voruntersuchung vorausgehen, sind, falls sie für einen Strafprozeß nicht notwendig sind, im Geheimarchiv der Kurie abzulegen. [ENDE DER ANMERKUNG 2 AUS DER LANGFASSUNG] Die umfassende Antwort des Heiligen Stuhles zeigt, wie sehr dem Papst, der Römischen Kurie und den Bischöfen an der Bekämpfung sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger innerhalb der Kirche gelegen ist. Sie zeigt auch auf, daß vereinzelte Internetmedien mit einem rechtsextremen oder revisionistischem Anhauch schwerwiegend irren, wenn zu jedem Mißbrauchsfall oder zu den im Jahre 2010 aufgeflogenen und diskutierten Mißbrauchsfällen immer pauschal das Wörtchen "angeblich" ("angebliche Mißbrauchsfälle") hinzugefügt wird. Dies ist eine schwerwiegende und skandalöse Verweigerung der Realität, die mit dem katholischen Glauben und seiner Wirklichkeitsnähe absolut unvereinbar ist. Im Christentum geht es an erster Stelle immer um Wahrheit und Umkehr, auch was das jeweils eigene Leben betrifft. Und in diesem Sinne wollen wir für ein gutes Gelingen des Papstbesuches in Deutschland beten. Euer Padre Alex - Dr. iur. can. Alexander Pytlik |
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