Freitag, 7. Juni 2013
ŠTEFAN FÜLE ZUR ZUKUNFT VON EU UND ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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20:45
Kommentare (0) Trackbacks (3) ŠTEFAN FÜLE ZUR ZUKUNFT VON EU UND TÜRKEI
Der am 24. Mai 1962 in Sokolov (Tschechien) geborene und seit Februar 2010 für die Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik zuständige Kommissar der Europäischen Union, Štefan Füle (European Commissioner for Enlargement and Neighbourhood Policy) hat heute eine wichtige Rede unter dem Titel "EU-Turkey bound together" bei der Conference of Ministry for EU Affairs "Rethinking Global Challenges: Constructing a Common Future for Turkey and the EU" in İstanbul gehalten, die ich von seiner offiziellen Seite in der englischen Originalsprache übernehme, weiters in einer türkischen Übersetzung (und Deutsch soll noch folgen, wobei für die übernommenen Texte in englischer und türkischer Sprache von meiner Seite keinerlei Gewähr übernommen wird und im übrigen offiziell nur der tatsächlich gesprochene englische Wortlaut gilt, den ich nicht kenne):
[1. ENGLISCH: BEGINN DER ANSPRACHE VON ŠTEFAN FÜLE IN İSTANBUL:] Prime Minister, Ministers, Ladies and Gentlemen, Before speaking about our common future, which is the topic of this conference, we cannot ignore the present. It is difficult not to mention events that have been taking place since over a week only a few hundred metres from where we convene today. The duty of all of us, European Union Members as much as those countries that wish to become one, is to aspire to the highest possible democratic standards and practices. These include the freedom to express one's opinion, the freedom to assemble peacefully and freedom of media to report on what is happening as it is happening. Best practices include close attention to the needs and expectations of society, including that of groups that don't feel represented by the Parliamentary majority. Peaceful demonstrations constitute a legitimate way for these groups to express their views in a democratic society. Excessive use of force by police against these demonstrations has no place in such a democracy. I am happy that even the government admitted that. What is important now, is not only to launch swift and transparent investigation but also to bring those responsible to account. Democracy is a demanding discipline – not only during election campaigns, but every day. It requires debates, consultation and compromise. Since the beginning of my mandate, I have admired the openness and passion of debates in Turkey. I sincerely wish this to be preserved, but also translated into harmonious and effective decision making. Energising the EU accession process and strengthening democracy by respecting rights and freedoms are two sides of the same coin. And that brings me now to the other side of that coin: Six months ago, the European Union Member States stated that it is in the interest of both parties that accession negotiations regain momentum soon. And a few weeks ago, the President of the European Council, Mr Herman Van Rompuy, paid a landmark visit to Turkey, confirming the crucial importance of Turkey for the European Union, - as he put it in his speech in Ankara: "to build new and stronger bridges between Europe and Turkey". I believe we have now all the cards in our hands to translate these fine words into deeds. So allow me to share with you how I imagine things few years from now: • A deeper European Union, multi-layered and more enlargement friendly. • A European Union, stronger and more democratic, transforming and evolving, reaching to those neighbours who also want to anchor themselves to its democracy, prosperity and stability. • I imagine Turkey as a democratic and prosperous country that has managed to achieve a peaceful coexistence between lifestyles, beliefs and cultures, based on mutual respect, and on the basis of a permanent dialogue between all segments of society, irrespective of the issues at stake or the political majority of the time. • Turkey's relations with Europe even closer than now with a broad based inclusive accession process delivering on and driven by the aspirations of civil society and helping to build up public confidence. • Citizens of Turkey travelling to Europe without visas. • (I imagine) Goods and services circulating without hindrance from Van to Helsinki and from Istanbul to Lisbon. • Caspian and Central Asian gas - and who knows, maybe even East Mediterranean gas - running through brand new pipelines across Turkey and into the European Union. • (I imagine) Accession negotiations obviously in a well advanced state, with many more chapters opened and closed, with the EU as a benchmark for reforms • The Cyprus issue resolved with a comprehensive settlement re-uniting two equal communities. I see some sceptical faces so let me go back a little in time. One and a half years ago, commentators and observers in Turkey and Europe had unanimously declared European Union-Turkey relations moribund. Minister Egemen Bağιş and I thought ahead and we imagined a Positive Agenda for Turkey to help put the accession process back on track. So, in concrete terms, what have we done? We were confronted with stagnation in the accession negotiations. So we worked hard to continue Turkey's alignment with European Union standards and policies. On the Turkish side, we pushed away "we deservism" - the notion that progress was deserved and not earned - and on the European Union side: we pushed away doubts about the role of accession negotiations.. Already in the autumn I was able to inform Egemen that a number of important conditions and requirements had been met in different chapters which are being currently blocked, including the chapter on Judiciary and fundamental rights (chapter 23). We understood that advancing on our mutual concerns and demands in the area of visa, mobility and migration would be a major impetus for our relations. Since then, the Commission has drafted an ambitious visa roadmap that should pave the way towards visa liberalisation and the implementation of the readmission agreement We observed how beneficial improved cooperation on energy would be for both sides. So we also set up an enhanced energy agenda and dialogue to coordinate our cooperation. My colleague Günther Öttinger and Turkish Minister Taner Yildiz remain focused on this agenda. We understood that a joint approach on foreign policy would make both sides stronger. So we agreed to improve the strategic dialogue and cooperation between the European Union and Turkey. There is not a single week when Minister Davutoğlu and High Representative Cathy Ashton are not on the phone together. This is particularly relevant in the light of the crisis in Syria where together we try to promote political solution to end the bloodshed. In this context, be assured of the European Union's great admiration and gratitude for the generosity of the Turkish people, for Turkey's highly professional handling of thousands upon thousands of Syrian refugees sheltered on your territory. I am glad that we can provide 27 Mio Euro support to Turkey for helping these refugees. Just yesterday the European Commission pledged an extra €400 million to support the Syrian people and its neighbours. Your role in finding the political solution to the crisis is key – and so should be our ever closer cooperation for the future of Syria and the whole region. We noticed that the Customs Union, although our biggest success so far, also led to frustrations on both sides. So we have decided to review it and explore how to further improve it for the benefit of both sides. And even though we didn't open chapters, that doesn't mean that there was nothing happening. On the contrary, the European Union committed EUR 4.9 billion for Turkey covering the period 2007-2013. Through this support we have moved Turkey closer to EU standards and policies. Ladies and Gentlemen, In other words, the positive agenda has delivered! It was meant to form a bridge to the accession process. It has - and today, who would dare declare the negotiations dead? We are in the position to open the negotiating chapter on Regional policy. This would mean an important step in Turkey's preparation for the European Union's policy of solidarity between rich and poorer regions. As regards political reforms, Turkey has passed judicial reform packages which are significant milestones on the way to full respect for fundamental rights. Let me take this opportunity to pay tribute to the work of Minister Ergin. The 4th judicial reform package in particular is a significant step forward. But it is implementation that matters. And as the recent events have shown – more needs to be done to comply fully with the Copenhagen political criteria. In short, we have made good progress since last year. But we now need to enter into a new dimension and create a real sustainable momentum that will carry the process further during the coming years. Last month in Brussels, Minister Davutoğlu, when mentioning the chapter on regional policy, added that one single flower does not mean spring has arrived. And I agree that we need a flourishing garden to declare success. We have now planted the seeds. So let's further water and fertilise them. More concretely, we should work on the following priorities: I propose we pursue the dialogue that led to the recent political reforms, in the constructive spirit of the positive agenda. This includes work on how to enforce fundamental rights in practice, and to make sure that limitations to these rights are strictly framed, specific and proportionate. You can be assured of our support in this endeavour, which may result in a 5th reform package – to complement progress achieved. And I will continue to make all possible efforts for the opening of negotiations on the two key chapters of the accession process, namely chapters 23-Judiciary and Fundamental Rights, and 24-Justice, freedom and security. In the area of visa free travel and readmission, let's just start the visa dialogue in parallel with the signature of the readmission agreement! It will allow us to proceed smoothly towards the end goal, namely the possibility of visa free travel for Turkish citizens to all 26 countries of the Schengen area. As regards accession negotiations, we need to build on the important progress made through the adoption of the new law on trade unions. However, a further step is required if we want to open the chapter on Employment and Social Policy during the next semester. We will continue to work on that with Egemen Bağιş, Minister Celik and the Turkish and European social partners. But this is still not enough: we want accession negotiations to move into top gear. I understand the frustration of my Turkish friends concerning chapters that have been unilaterally blocked. And I'm working hard to overcome these blockades, whatever their causes. Moreover, the full, non-discriminatory implementation of the Additional Protocol would give a boost to the accession process: several chapters could be opened and some even closed quickly. Another important priority ahead of us concerns our economies, and we will work successfully together to make sure the success story of our Customs Union, which brought great benefits to both of us, is pursued and developed. It has integrated the Turkish economy into European markets as well as global markets. The Commission is also prepared to address Turkey's legitimate concerns regarding the planned Transatlantic Trade and Investment Partnership with the United States. We welcome the decision to create a bilateral working group between Turkey and the United States to explore the possibilities in this area We will include Turkey in our trade sustainability study and keep it informed about progress in the course of the negotiations. Ladies and gentlemen, Let me finish with a plea. I strongly believe that we have a historic opportunity to solve the Cyprus issue once and for all. The newly elected President of the Republic of Cyprus is truly committed to achieving a comprehensive settlement. Due to the serious economic turmoil his country is going through, and after years and years of blockade, a bit of additional patience is needed – a few months really before the resumption of UN talks is a worthy investment. Let's all give this prospect a serious chance of success. Prime Minister, The countless efforts you have been displaying to put an end to terrorist violence, which was a poison for your country, to bring peace and prosperity to the Southeast of Turkey and to address the Kurdish issue, are starting to bear fruit. This demonstrates the virtues of patience, dialogue and engagement. These same virtues should prevail vis-à-vis developments here in Istanbul and elsewhere in Turkey. When you received me in Ankara last year, you invited the European Union "not to give up on its values". These were words of wisdom. I replied by inviting you "not to give up on EU accession". Actually, European Union values, European Union accession - everything is linked. And here I stand, in front of you, and today let me – by repeating your own words – call on Turkey “not to give up on its values” of freedom and fundamental rights. And let me assure you that we, on our side, have no intention to “give up on Turkey´s EU accession.” We are bound together – through opening a new chapter and progress in accession negotiations – to create new, sustainable momentum. We are bound to avoid everything that risks to undermine this. We are bound to succeed together. Teşekkür ederiz! Thank you very much for your attention. [ENDE DER ANSPRACHE IN ENGLISCH.] [2. TÜRKISCH: BEGINN DER ANSPRACHE VON ŠTEFAN FÜLE IN İSTANBUL: Komisyon Üyesi Stefan Füle'nin, "Küresel Sorunlar Karşısında Türkiye ve Avrupa Birliği İçin Ortak Gelecek”konulu konferansta yaptığı konuşma. 7 Haziran 2013.] Sayın Başbakanlar, Bakanlar, Hanımefendiler ve Beyefendiler, Bu konferansın konusu olan ortak geleceğimizden söz etmeden evvel, bugünkü gelişmeleri göz ardı edemeyiz. Bugün bir araya geldiğimiz yerden sadece birkaç yüz metre ileride bir haftayı aşkın bir süredir yaşanmakta olan olaylara değinmeden edemeyeceğim. Gerek Avrupa Birliği’ne Üye gerekse üyelik yolundaki ülkeler olarak, hepimizin görevi mümkün olan en yüksek demokratik standartları ve uygulamaları hedeflemektir. Bir kimsenin düşüncelerini ifade etme özgürlüğü, barışçıl biçimde toplanma özgürlüğü ve medyanın gelişmeleri yaşandığı gibi bildirme özgürlüğü bu hedefler arasında yer alır. Bu doğrultuda iyi uygulamalar, Parlamento çoğunluğu tarafından temsil edilmediğini düşünen gruplar da dahil olmak üzere, toplumun ihtiyaç ve beklentilerini özenle dikkate almayı kapsar. Barışçıl gösteriler demokratik bir toplumda bu grupların görüşlerini ifade etmeleri için meşru bir yoldur. Bu gösteriler karşısında polisin aşırı güç kullanmasının bu tür bir demokraside yeri yoktur. Bunun hükümet tarafından da kabul edilmiş olmasından memnuniyet duyuyorum. Şu anda önemli olan sadece bir an evvel şeffaf bir soruşturma sürecinin başlatılması değil aynı zamanda sorumlulardan hesap sorulmasıdır. Demokrasi yalnızca seçim kampanyaları sırasında değil her gün emek isteyen bir disiplindir. Tartışma, istişare ve uzlaşı gerektirir. Göreve başladığım ilk günden itibaren Türkiye’deki tartışmaların açık ve hararetli biçimde yapılmasını hep takdir ettim. Bu ruhun korunmasını ancak bir o kadar da ahenk içerisinde etkili bir karar alma sürecine dönüşmesini tüm samimiyetimle diliyorum. AB’ye katılım sürecinin canlandırılması ve hak ve özgürlüklere riayet edilmesi suretiyle demokrasinin güçlendirilmesi bir elmanın iki yarısı gibidir. Şimdi de madalyonun öteki yüzüne bakalım; Altı ay önce Avrupa Birliği’ne Üye Devletler, katılım müzakerelerine yeniden ivme kazandırılmasının her iki tarafın da menfaatine olduğunu ifade ettiler. Birkaç hafta önceyse, Avrupa Birliği Konseyi Başkanı Sayın Herman Van Rompuy Türkiye’ye tarihi bir ziyaret gerçekleştirerek, Türkiye’nin Avrupa Birliği için büyük öneme sahip olduğunu teyit etti. Bu amaçla Rompuy Ankara’da yaptığı konuşmasında “Avrupa ve Türkiye arasında yeni ve daha sağlam köprüler kurulmasından” söz etti. Bu güzel sözleri artık hayata geçirmek için bütün imkânların elimizde olduğuna inanıyorum. Bu çerçevede, birkaç yıl sonra bizleri nasıl bir yerde tahayyül ettiğimi sizlerle paylaşmak isterim; · Daha derin, çok katmanlı ve daha genişleme dostu bir Avrupa Birliği. · Daha güçlü ve daha demokratik, değişen ve dönüşen, ve onun demokrasi, refah ve istikrarıyla bütünleşmek isteyen komşu ülkelere de ulaşan bir Avrupa Birliği. · Türkiye’yi, o zaman gündemdeki meseleler ya da siyasi çoğunluk ne olursa olsun, yaşam tarzlarının, inanç ve kültürlerin --karşılıklı saygı ve toplumun tüm katmanları arasında daimi bir diyalog temelinde-- bir arada barış içerisinde yaşayabilmesini sağlamış demokratik ve müreffeh bir ülke olarak tahayyül ediyorum. · Geniş tabanlı, kapsayıcı ve sivil toplumun beklentileriyle şekillenen, halkın güvenini tesis etmeye yardımcı olan bir katılım süreciyle şimdikinden daha yakın Türkiye- Avrupa ilişkileri. · Avrupa’ya vizesiz seyahat edebilen Türkiye vatandaşları. · Van’dan Helsinki’ye İstanbul’dan Lizbon’a mal ve hizmetlerin hiçbir engel olmaksızın dolaştığını (tahayyül ediyorum). · Türkiye’nin dört bir yanındaki yepyeni boru hatlarıyla Avrupa Birliği’ne ulaşan Hazar ve Orta Asya gazı – ve kim bilir belki bir de Doğu Akdeniz gazı – · Açılıp kapanan birçok fasıl, ve AB’nin reformlar için bir ölçüt olmaya devam ettiği bir ortamda şüphesiz ciddi ilerleme kaydedilmiş bir müzakere süreci (tahayyül ediyorum) · İki eşit toplumu yeniden birleştiren kapsamlı bir çözümle sonuçlandırılan Kıbrıs sorunu. Bütün bunları dinledikten sonra bana şüpheyle bakan yüzler görüyorum, şimdi biraz da geçmişe götürmek isterim sizleri. Bir buçuk yıl önce Türkiye ve Avrupa’daki yorumcular ve gözlemciler hep bir ağızdan Avrupa Birliği-Türkiye ilişkilerinin can çekişmekte olduğunu ilan ettiler. Bakan Egemen Bağιş ve ben, katılım sürecinin yeniden rayına oturtulmasına yardımcı olmak üzere Türkiye'ye yönelik bir Pozitif Gündem çalışması yapmayı düşündük. Peki somut olarak neler yaptık? Katılım müzarekerelerinde bir durgunluk dönemi yaşanmaktaydı. Biz de Türkiye’nin Avrupa Birliği standartları ve politikalarına uyumunu sağlamak üzere çok çalıştık. Türkiye cephesinde “hak ediyoruzculuğu” yani ilerlemenin kazanılan değil hak edilen bir şey olduğu kavramını, Avrupa Birliği cephesindeyse katılım müzakerelerinin rolüne ilişkin şüpheleri bir kenara ittik. Böylece, henüz sonbaharda Yargı ve Temel Haklar (23. Fasıl) dahil, halen bloke edilmiş olan bazı fasıllarda önemli koşul ve gerekliliklerin yerine getirilmiş olduğu haberini Egemen’e verebildim. Vize, mobilite ve göç konularına ilişkin karşılıklı endişe ve taleplerimizde ilerleme kaydetmenin ilişkilerimize ciddi bir ivme kazandıracağını gördük. O zamandan bu yana Komisyon, vize serbestisine ve geri kabul anlaşmasının uygulanmasına zemin hazırlayacak iddialı bir vize yol haritası hazırladı. Enerji alanında işbirliğinin geliştirilmesinin her iki taraf için de ne kadar yararlı olacağını gördük. Böylece işbirliğimizi koordine etmek üzere geliştirilmiş bir enerji gündemi ve diyaloğu oluşturduk. Çalışma arkadaşım Günther Öttinger ve Bakan Taner Yildiz bu gündem üzerinde çalışmaya devam etmektedir. Dış politikada ortak bir yaklaşımın her iki tarafı da güçlendireceğini gördük. Böylece Avrupa Birliği ve Türkiye arasında diyalog ve işbirliğini geliştirmeye karar verdik. Bakan Davutoğlu ile Yüksek Temsilci Cathy Ashton telefonda konuşmadan tek bir hafta bile geçirmiyorlar. Özellikle akan kanı durdurmak üzere beraberce siyasi çözümü teşvik etmeye çalıştığımız Suriye krizi bağlamında yoğun görüşmeleri devam ediyor. Bu bağlamda topraklarınıza sığınan binlerce ve binlerce Suriyeli mültecinin ihtiyaçları karşısında Türk halkının göstermiş olduğu cömertlik ve Türkiye’nin yürüttüğü son derece profesyonel çalışmaları Avrupa Birliği büyük bir takdir ve şükranla karşılamaktadır. Bu mültecilere yardımcı olmak amacıyla Türkiye'ye 27 milyon € destek sağlayabildiğimiz için mutluyum. Daha dün Avrupa Komisyonu Suriye halkına ve komşularına destek olmak amacıyla 400 milyon €'luk ilave fon sağlamaya karar vermiştir. Bu krize siyasi bir çözüm bulunması konusunda kilit bir role sahipsiniz – bu çerçevede Suriye ve tüm bölgenin geleceği için her zamankinden daha yakın işbirliği içerisinde olmamız da son derece önemlidir. Şu ana kadar kaydettiğimiz en büyük başarı olan Gümrük Birliği'nin aynı zamanda her iki tarafta da bazı hoşnutsuzluklara yol açtığını gördük. Bu sebepten dolayı, Gümrük Birliğini gözden geçirerek onu her iki tarafın da menfaatine olacak şekilde geliştirmenin yollarını aramaya karar verdik. Yeni fasıllar açılmamış olsa da, bu hiçbir gelişme kaydedilmedi anlamına gelmemektedir. Bilakis, Avrupa Birliği 2007-2013 dönemi için Türkiye'ye 4.9 milyon € tahsis etmiştir. Bu destek ile Türkiye'yi AB standartları ve politikalarına daha da yakınlaştırdık. Hanımefendiler ve Beyefendiler, Bir başka deyişle, pozitif gündem sonuç vermiştir! Pozitif gündem katılım sürecinde bir köprü vazifesi görmeyi amaçlamış ve bunu da başarmıştır. Bugün müzakerelerin öldüğünü ilan etmeye kim cesaret edebilir ki? Bölgesel politika ile ilgili faslın müzakerelerini başlatma aşamasındayız. Bu da AB'nin zengin ve yoksul bölgeler arasında dayanışma politikasına Türkiye'nin hazırlanması için önemli bir adım teşkil etmektedir. Siyasi reformlar konusuna gelince, Türkiye temel haklara saygı noktasında önemli kilometre taşı niteliğindeki yargı reform paketlerini benimsemiştir. Bu fırsattan istifade ederek Sayın Ergin'e yaptığı çalışmalardan dolayı takdirlerimi sunmak istiyorum. Bilhassa 4. yargı reform paketi ileriye dönük olarak atılan önemli bir adımı teşkil etmektedir. Bununla birlikte, yaşanmakta olan olayların da ortaya koyduğu üzere –Kopenhag siyasi kriterlerine tam uyum amacıyla daha adım atılması gerekmektedir. Kısaca toparlamak gerekirse, geçtiğimiz yıl içerisinde iyi ilerleme kaydedilmiştir. Ancak şimdi yeni bir boyuta geçerek, süreci önümüzdeki yıllarda daha da ileriye götürecek gerçek anlamda sürdürülebilir bir ivme yaratmalıyız. Geçen ay Brüksel'de bölgesel politika faslından bahsederken, Sn. Davutoğlu tek bir çiçek bahar geldi anlamına gelmez demişti. Kendisine katılıyorum, başarılı olduğumuzu ilan edebilmek için büyüyen bir bahçeye ihtiyacımız var. Şu an tohumları ektik. Birlikte onları sulayarak daha da besleyelim. Daha somut olarak ifade etmek gerekirse, aşağıda belirteceğim öncelikler üzerinde çalışmalıyız: Kısa süre önce yapılan siyasi reformlara zemin hazırlayan diyaloğu, tıpkı pozitif gündemde olduğu gibi aynı yapıcı ruhla sürdürmemizi öneriyorum. Bu aynı zamanda, uygulamada temel hakların nasıl sağlanacağını ve bu haklara yönelik kısıtlamaların katı bir çerçevede, spesifik ve orantılı bir biçimde yapılabileceğini içermektedir. Kaydedilen ilerlemeyi pekiştirebilecek ve 5. reform paketini de gündeme getirebilecek bu çabaları destekleyeceğimizden emin olabilirsiniz. Ben şahsen katılım sürecinde iki kilit faslın, yani Yargı ve Temel Haklar konusundaki 23. fasıl ile Adalet, Özgürlük ve Güvenlik konusundaki 24. faslın, müzakerelere açılabilmesi için elimden gelen her türlü gayreti göstermeye devam edeceğim. Vizesiz seyahat ile geri kabul konusuna gelecek olursak, gelin vize diyaloğunu geri kabul anlaşmasının imzalanmasına paralel olarak başlatalım! Bu bize nihai hedefimiz olan, Türk vatandaşlarının Schengen bölgesindeki 26 ülkeye vizesiz seyahat etmesi yönünde, sorunsuz bir şekilde ilerleme imkânı sunacaktır. Katılım müzakereleri konusunda ise, yeni sendika kanununun kabul edilmesi yoluyla kaydedilen mühim ilerlemeyi daha da ileriye götürmeliyiz. Bununla birlikte, eğer İstihdam ve Sosyal Politika faslını önümüzdeki sömestr müzakerelere açmak istiyorsak o zaman atılması gereken bir adım daha bulunmaktadır. Bu konuyla ilgili olarak Sn. Egemen Bağış, Sn. Çelik ve Türkiye ile Avrupa'daki sosyal ortaklarımızla çalışmaya devam edeceğiz. Ancak bu yapılanlar halen yeterli değerlidir: katılım müzakerelerinde vitesi tepeye yükseltmek istiyoruz. Türk dostlarımın tek taraflı olarak bloke edilen fasıllar konusundaki hoşnutsuzluğunu anlıyorum. Sebepleri her ne olursa olsun, bu engellemeleri aşabilmek için yoğun bir çaba sarf ediyorum. Ayrıca, Katma Protokolün eksiksiz ve ayırım gözetmeksizin uygulanması da katılım sürecine ivme kazandıracaktır: bu şekilde, birkaç fasıl açılabilir ve bazı fasıllar da süratle kapatılabilir. Ele almamız gereken bir başka önemli öncelik de ekonomilerimizdir. Her iki taraf için de önemli getirileri olan Gümrük Birliği'nin başarı hikayesinin devam etmesi ve daha da geliştirilmesi için birlikte başarılı bir şekilde çalışmaya devam edeceğiz. Gümrük Birliği, Türk ekonomisinin hem Avrupa pazarlarına hem de küresel pazarlara entegrasyonunu sağlamıştır. Komisyon, ayrıca ABD ile planlanan Transatlantik Ticaret ve Yatırım Ortaklığı konusunda Türkiye'nin taşıdığı haklı endişelere, ve bu süreçteki rolüne, yanıt vermeye hazırdır. Bu alandaki fırsatları değerlendirmek amacıyla Türkiye ile ABD arasında ikili çalışma grubunun oluşturulması kararını memnuniyetle karşılıyoruz. Türkiye'yi ticarette sürdürülebilirlik çalışmamıza dahil edeceğiz, ayrıca müzakereler sırasında kaydedilen gelişmeler hususunda da bilgilendireceğiz. Hanımefendiler ve beyefendiler, Sözlerime bir çağrı ile son vermek istiyorum. Kıbrıs konusunu nihai çözüme kavuşturmak için önümüzde tarihi bir fırsat olduğuna yürekten inanıyorum. Kıbrıs Cumhuriyeti'nin yeni seçilen Cumhurbaşkanı kapsamlı bir çözüme varılması konusuna içtenlikle bağlı. Ülkesinin içinden geçtiği ciddi ekonomik çalkantılar nedeniyle ve [müzakerelerde] yıllarca süren tıkanıklık sonrasında, biraz daha sabra ihtiyaç var – BM nezdindeki görüşmeler tekrar başlayana dek sadece birkaç ay daha beklemeye değer. Gelin bu girişime hepimiz ciddi bir başarı şansı tanıyalım. Sayın Başbakan, Ülkenizi zehirleyen terör şiddetine bir son vermek, Türkiye'nin güneydoğusuna barış ve refah getirmek ve Kürt meselesini çözmek üzere sarf ettiğiniz sayısız çabalar meyve vermeye başladı. Bu durum sabır, diyalog ve ilişki tesis etmenin erdemini ortaya koymaktadır. Aynı erdem, burada İstanbul'da ve Türkiye'nin başka yerlerinde meydana gelen gelişmeler karşısında da gösterilmelidir. Geçen yıl beni Ankara'da kabul ettiğinizde Avrupa Birliği'ne "değerlerinden vazgeçmeme" çağrısında bulundunuz. Bunlar bilgece sözlerdi. Ben de size "AB'ye katılımdan vazgeçmemeniz" çağrısında bulunarak yanıt vermiştim. Aslında, gerek Avrupa Birliği değerleri gerekse Avrupa Birliğine katılım olsun, bunların hepsi birbiriyle bağlantılıdır. Ben de şimdi huzurunuzda, Türkiye'ye "temel hak ve özgürlüklerden vazgeçmeme" çağrısında bulunuyorum. Sizi temin ederim ki, Türkiye'nin "Avrupa Birliğine katılımından vazgeçmek" gibi bir niyetimiz yok. Yeni bir fasıl açmak ve katılım müzakerelerinde ilerleme kaydetmek suretiyle, birlikte yeni ve sürdürülebilir bir ivme yaratmak durumundayız. Bunu tehlikeye atabilecek her türlü riski bertaraf etmeliyiz. Birlikte mutlak surette başarıya ulaşacağımıza inanıyorum. Teşekkür ederiz! İlginiz için çok teşekkür ederim. [ENDE DER ANSPRACHE IN TÜRKISCH.] Wie gesagt, sobald möglich, folgt noch die deutsche Übersetzung dieser wichtigen Ansprache angesichts der gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen und Spannungen in den größeren Städten der Türkei. Meiner Meinung nach sind Touristen und Gäste nicht gefährdet, solange sie sich nicht bewußt zu nächtlicher Stunde in zentrale Plätze begeben. Persönlich würde ich daher keine Reisewarnung aussprechen, sondern vielmehr mit anderen dazu aufrufen, gerade in dieser Zeit das Land als ganzes nicht im Stich zu lassen. Aktuelle Sicherheitshinweise finden sich wie immer auf den Seiten der Außenministerien, z. B. von Seiten der Bundesrepublik Deutschland. Und so verbleibe ich im Gebet verbunden Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik Mittwoch, 1. Mai 2013
NEU GELESEN EIN HIRTENSCHREIBEN ZUR ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare, Sonstiges um
11:30
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Wir stehen im Jahr des Glaubens und blicken auch auf das letzte XXI. Ökumenische Konzil der Katholischen Kirche zurück. Benedikt XVI. hat vor seinem rechtskräftigen Rücktritt dieses II. Vatikanische Konzil nochmals sehr lebendig werden lassen und seinen Nachfolgern damit die Richtung angezeigt, in der die weitere Rezeption geschehen kann. Bei seinem letzten Konzilsrückblick als regierender Papst hat er am 14. Februar 2013 vor dem Klerus der Diözese Rom somit auch noch einmal zur Liturgiereform innerhalb der lateinischen Kirche Stellung genommen:
"Wie gesagt kamen alle mit großen Erwartungen – nie war ein Konzil von diesen Dimensionen abgehalten worden –, aber nicht alle wußten, wie man es anpacken sollte. Diejenigen, die am besten vorbereitet waren – sagen wir, die mit den klarsten Vorstellungen – waren der französische, der deutsche, der belgische, der holländische Episkopat: die sogenannte »Rheinische Allianz«. Und im ersten Teil des Konzils gaben sie den Weg vor; dann wurde die Tätigkeit schnell erweitert, und immer mehr hatten alle Anteil an der Schaffenskraft des Konzils. Die Franzosen und die Deutschen hatten einige gemeinsame Interessen, wenn auch mit recht unterschiedlichen Nuancen. Die erste, anfängliche, einfache – scheinbar einfache – Intention war die Liturgiereform, die bereits mit Pius XII. begonnen hatte, der schon die Karwoche reformiert hatte; die zweite war die Ekklesiologie; die dritte das Wort Gottes, die Offenbarung; und schließlich auch der Ökumenismus. Die Franzosen hatten – viel mehr als die Deutschen – noch das Problem, die Situation der Beziehungen zwischen Kirche und Welt zu behandeln. Beginnen wir mit dem ersten Punkt. Nach dem Ersten Weltkrieg war, besonders in Mittel- und Westeuropa, die liturgische Bewegung gewachsen, eine Wiederentdeckung des Reichtums und der Tiefe der Liturgie, die bis dahin im Römischen Meßbuch des Priesters gleichsam verschlossen war, während die Leute mit eigenen Gebetbüchern beteten, die nach dem Herzen des Volkes gemacht waren, in dem Sinn, daß man versucht hatte, die hohen Inhalte, die hohe Sprache der klassischen Liturgie in mehr gefühlsbetonte Worte zu fassen, die näher am Herzen des Volkes waren. Es waren jedoch fast zwei parallel laufende Liturgien: der Priester mit den Meßdienern, der die Messe nach dem Meßbuch feierte, und die Laien, die in der Messe zugleich mit ihren Gebetbüchern beteten und im wesentlichen wußten, was am Altar geschah. Jetzt aber war die Schönheit, die Tiefe, der historische, menschliche, geistliche Reichtum des Meßbuches wiederentdeckt worden, sowie die Notwendigkeit, daß nicht nur ein Vertreter des Volkes, ein kleiner Meßdiener, sagen sollte: »Et cum spiritu tuo« und so weiter, sondern daß es wirklich ein Dialog zwischen Priester und Volk sein sollte, daß die Liturgie des Altares und die Liturgie des Volkes eigentlich eine einzige Liturgie sein sollte, eine aktive Teilnahme, daß der Reichtum zum Volk gelangen sollte; und so wurde die Liturgie wiederentdeckt, erneuert. Jetzt in der Rückschau finde ich, daß es sehr gut war, mit der Liturgie zu beginnen. So tritt der Primat Gottes, der Primat der Anbetung hervor. »Operi Dei nihil praeponatur«: Dieses Wort aus der Regel des heiligen Benedikt (vgl. 43,3) erscheint auf diese Weise als die oberste Regel des Konzils. Es ist kritisiert worden, das Konzil habe über vieles gesprochen, aber nicht über Gott. Es hat über Gott gesprochen! Und es war der erste und wesentliche Akt, über Gott zu sprechen und alle Menschen, das ganze heilige Volk, für die Anbetung Gottes zu öffnen, in der gemeinsamen Feier der Liturgie des Leibes und Blutes Christi. In diesem Sinne war es – über praktische Faktoren hinaus, die davon abrieten, sofort mit kontroversen Themen zu beginnen – sozusagen wirklich ein Akt der Vorsehung, daß am Beginn des Konzils die Liturgie steht, Gott steht, die Anbetung steht. Ich möchte jetzt nicht auf die Einzelheiten der Diskussion eingehen, aber es lohnt sich, über die praktische Umsetzung hinaus immer zum Konzil selbst, zu seiner Tiefe und zu seinen wesentlichen Vorstellungen zurückzukehren. Es gab davon, würde ich sagen, mehrere: vor allem das Ostergeheimnis als Mittelpunkt des Christseins und somit des christlichen Lebens, des Jahres, der christlichen Zeit, was in der Osterzeit und im Sonntag zum Ausdruck kommt, der stets der Tag der Auferstehung ist. Immer wieder beginnen wir unsere Zeit mit der Auferstehung, mit der Begegnung mit dem Auferstandenen, und von der Begegnung mit dem Auferstandenen her gehen wir in die Welt. In diesem Sinne ist es schade, daß der Sonntag heute zum Wochenende geworden ist, während er doch der erste Tag, der Anfang ist. Innerlich müssen wir uns dessen immer bewußt sein, daß er der Anfang ist: der Anfang der Schöpfung und der Anfang der Neuschöpfung in der Kirche, Begegnung mit dem Schöpfer und mit dem auferstandenen Christus. Auch dieser zweifache Inhalt des Sonntags ist wichtig: Er ist der erste Tag, also das Fest der Schöpfung – wir stehen auf der Grundlage der Schöpfung, wir glauben an Gott, den Schöpfer –, und Begegnung mit dem Auferstandenen, der die Schöpfung erneuert; sein wahres Ziel ist es, eine Welt zu schaffen, die Antwort auf die Liebe Gottes ist. Dann gab es Grundsätze: die Verständlichkeit, statt eingeschlossen zu sein in eine unbekannte, nicht gesprochene Sprache, und auch die aktive Teilnahme. Leider wurden diese Grundsätze auch falsch verstanden. Verständlichkeit bedeutet nicht Banalität, denn die großen Texte der Liturgie – auch wenn sie, Gott sei Dank, in der Muttersprache gesprochen werden – sind nicht einfach zu verstehen; sie bedürfen einer ständigen Weiterbildung des Christen, damit er wächst und immer tiefer in das Geheimnis eindringt und so verstehen kann. Und auch das Wort Gottes – wenn ich Tag für Tag an die Lesung des Alten Testamentes und auch an die Lesung der Paulusbriefe, der Evangelien denke: Wer könnte von sich sagen, daß er es sofort versteht, nur weil es in der eigenen Sprache ist? Nur eine ständige Bildung des Herzens und des Verstandes kann wirklich Verständlichkeit schaffen und eine Teilnahme, die nicht nur äußerliches Handeln ist, sondern ein Eintreten der Person, meines Seins, in die Gemeinschaft der Kirche und so in die Gemeinschaft mit Christus." Umso spannender und interessanter ist es nach diesen unvergleichlichen Worten eines authentischen Zeugen des letzten XXI. Ökumenischen Konzils der Katholischen Kirche nochmals - nämlich praktisch 50 Jahre später - ein exemplarisches Pastoralschreiben von katholischen Bischöfen und Konzilsvätern zu lesen, die ihrem damaligen Klerus genau dieses erste Konzilsdokument Sacrosanctum Concilium zur Anbetung Gottes und zur Göttlichen Liturgie schmackhaft machen wollten und ihre damaligen Erwartungen sehr deutlich formulierten. Entnommen habe ich alles einem Sonderabdruck aus dem "Wiener Diözesanblatt" vom 12. Dezember 1963, und die Verlinkungen sind natürlich vom Blogautor: [BEGINN DES DAMALIGEN PASTORALSCHREIBENS ZUR LITURGIEKONSTITUTION DES II. VATIKANISCHEN KONZILS FÜR DIE LATEINISCHE KIRCHE IN ÖSTERREICH:] Pastoralschreiben der Erzbischöfe und Bischöfe an den Klerus zur Neuordnung der heiligen Liturgie vom 4. Dezember 1963 A. Am 22. November des Jahres 1963, am Feste der römischen heiligen Cäcilia, am 60. Jahrestag des Erscheinens des Motu Proprio Pius' X. über die Erneuerung der Kirchenmusik haben die Konzilsväter am II. Vatikanischen Konzil die "Constitutio de Sacra Liturgia" fast mit Stimmeneinhelligkeit (2158 zu 19 Stimmen) angenommen. Am 4. Dezember hat der Heilige Vater Paul VI. der Konstitution die päpstliche Approbation verliehen. Dieses Dokument hat dadurch die höchste Gesetzeskraft der Kirche erlangt. Ein solches Ereignis, das tiefste Wirkungen für das kirchliche und seelsorgliche Leben erwarten läßt, ist für die Bischöfe Österreichs ein willkommener Anlaß, sich zunächst mit einem Wort zur Aufklärung an den Klerus zu wenden. In Ihre Hände, hochwürdigste und hochwürdige Mitbrüder, wird ja diese erste Frucht des II. Vatikanischen Konzils gelegt, von Ihnen wird es auch abhängen, ob die 35 Seiten und 130 Artikel der Konstitution trockener Buchstabe und kaltes Recht bleiben oder Geist und Leben empfangen. Liturgie vor dem II. Vatikanischen Konzil Es ist gut, die liturgische Erneuerung in den letzten Jahrzehnten in Österreich in wenigen Zeilen zusammenzufassen. Die Schriften von Pius Parsch in Klosterneuburg hatten zwischen den beiden Weltkriegen das liturgische Ackerfeld aufgebrochen. Das Verlangen, die heiligen Texte und liturgischen Handlungen zu verstehen, wurde dadurch besonders geweckt. Der große Österreichische Katholikentag 1933 hat die erste große Phase der Meßgestaltung mit Meßlied und Verkündigung der Perikopen durch Vorbeter nach außen demonstriert. Viele aus dem heutigen Klerus waren damals als Theologen oder junge Priester Zeugen dieses gottesdienstlichen Aufbruches. Die Verfolgung während des letzten Weltkrieges hat die Gläubigen nach Verlust vieler äußerer Mittel der Seelsorge enger an den Altar herangeführt. Es entstanden zunächst in kleineren Gruppen Altargemeinschaften von Personen, die den Gottesdienst mehr erfassen und sich daran beteiligen wollten. Das Verlangen nach größerer Verwendung der Muttersprache wurde immer stärker. Im Jahre 1942 hat die deutsche Bischofskonferenz, der damals auch die österreichischen Bischöfe angehörten, die Bitte an den Heiligen Vater gerichtet, die schon bestehende Betsingmesse in den verschiedenen Formen zu bestätigen und die Missa cantata in Verbindung mit dem Volksgesang zu erlauben. Im Jahre 1943 hat das Staatssekretariat Seiner Heiligkeit auch diesen Bitten entsprochen. Noch waren die Priester an die Kultsprache gebunden; nur das Volk und die Vorbeter bedienten sich der deutschen Sprache. Wir alle, hochwürdige Mitbrüder, wissen aus eigener Erfahrung, wie fruchtbar diese beiden letzten Jahrzehnte waren. Ein Gottesdienst, der nicht allein beim Kirchenlied stehen blieb, der in Gebet und Gesang die Volksteile der heiligen Messe übernahm, ist die segensvolle Wirkung dieser großen Ermächtigung geworden, um die uns viele Nationen beneidet haben. 1948 haben die österreichischen Bischöfe die "Allgemeine liturgische Meßordnung" erlassen, um das bisher bestehende freie Experimentieren in geordnetere Bahnen zu weisen. Seither sind die großen Katholikentage ebenso wie die besonderen Elitegemeinschaften um den Altar von diesen Meßformen inspiriert worden; sie wurden in vielen Pfarreien Gemeingut aller. Hiefür zollt der österreichische Episkopat dem Klerus, besonders allen Seelsorgern, Dank und Anerkennung. Gerade diese liturgische Entwicklung im deutschen Sprachbereich hat im Konzil ihren Niederschlag gefunden. Unterdessen hat eine Reihe höchster kirchlicher Dokumente des Apostolischen Stuhles die liturgische Erneuerung als Hauptanliegen betrachtet. In allen diesen Entscheidungen wurde die größere Verwendung der Volkssprache, die deutschen und österreichischen Diözesen durch Privilegienrecht zustand, berücksichtigt. Liturgie auf dem Konzil Als Johannes XXIII. das II. Vatikanische Konzil ausschrieb, wollte er ihm eine praktische pastorelle Richtung geben. So fiel die Erneuerung der Liturgie dem Konzil als besonders wichtige Aufgabe zu. Neben den anderen Vorbereitungskommissionen wurde auch eine für die Liturgie geschaffen. Durch Johannes XXIII. wurde die ganze katholische Welt aufgerufen, Anregungen, Vorschläge und Wünsche an das Konzil gelangen zu lassen. Sie sind heute in 17 Bänden zusammengefaßt. Darunter bezieht sich wohl ein großer Teil auf den Gottesdienst. Damit war auch schon die erste liturgische Wunschliste für die Vorbereitungskommission gegeben. Sie setzten sich aus Bischöfen und Liturgiefachleuten der ganzen Welt zusammen. Diese haben in gemeinsamer Arbeit die erste, noch provisorische liturgische Konstitution geschaffen, die schon bald der Zentralkommission des Konzils vorgelegt wurde. Sie hat einzelne wenige Sätze gestrichen, im übrigen aber die Aufstellung als Ganzes gelassen. Als im Oktober 1962 das II. Vatikanische Konzil tatsächlich zusammentrat, wurde diese Vorlage (Schema) als erste in Behandlung genommen. Die Auseinandersetzungen, welche die Fragen des Gottesdienstes in der Konzilsaula ausgelöst haben, sind durch die Konzilspresse allen bekannt geworden. Manchmal schien es aussichtslos, den Reformen Anerkennung zu verschaffen. Aber die Erneuerung der Liturgie hatte soviel Boden gewonnen, daß schon die erste Abstimmung über das Schema als Ganze eine überwältigende Zustimmung erlangen konnte. Unterdessen wurden gleich am Beginn des Konzils die Kommissionen neu bestellt. Andere Kräfte kamen dadurch auch in die Kommission für Liturgie. Die Debatten in der Konzilsaula für und wider die Vorlage wurden der neuen Kommission zugeleitet. Sie hat diese Wünsche soweit als möglich berücksichtigt und die Vorlage in der II. Konzilsperiode wieder der Aula zugeführt. Über jede Veränderung mußte eigens abgestimmt werden. Ganze Reihen von Abstimmungen waren dazu notwendig. Die Konstitution hat auch alle diese Stationen glücklich passiert. Bei den Schlußabstimmungen über die einzelnen Kapitel konnten noch einmal Vorbehalte erhoben werden; dies ist sehr reichlich geschehen: bei manchen Kapiteln waren es über 1000. Sie wurden von der Kommission neuerdings bearbeitet, und es wurden Neutextierungen vorgeschlagen, bis die ganze Vorlage ihre Annahme fand. So münden in die Constitutio de Sacra Liturgia alle Einzelvorschläge ein, die vor dem Konzil erhoben wurden, alle Erfahrungen der Mitglieder der beiden Kommissionen, alle Wünsche der Konzilsväter, die mündlich und schriftlich erhoben wurden, dadurch aber auch alle Erwartungen der Diözesen, des Klerus und des katholischen Volkes der ganzen Welt, da die Konzilsväter ja immer mit dem Blick auf ihre Diözese und ihre Priester die Stimme erheben. Die neue Konstitution hat gewiß durch die Approbation des Heiligen Vaters ihre Rechtskraft erhalten, sie ist aber auch ein Dokument, an dem die ganze Kirche mitgewirkt hat. Die Tatsache möge im Klerus eine heilige Ehrfurcht hervorrufen sowie ein großes Verlangen, ihren Geist zu verstehen und ihre Aufträge durchzuführen. Einzelne Grundgedanken der Konstitution 1. Erstes Ziel der konziliaren Sicht der Liturgie ist sicher die aktive Teilnahme aller, die beim Gottesdienst beteiligt sind, wobei jedes Glied zu sprechen, zu singen und zu tun hat, was ihm zukommt. Zu einer solchen fruchtbaren Teilnahme gehört natürlich eine größere Verwendung der Volkssprache, als dies bisher möglich war. Sie darf daher gebraucht werden in den Lesungen, im Fürbittgebet und in den Gesängen; im 2. Kapitel über die Eucharistie ist noch genauer bestimmt und zusätzlich verordnet, daß die Muttersprache bei den Lesungen und im Ordinarium sowie im Proprium, das sind die Volksteile der heiligen Messe, verwendet werden darf. Die Ermächtigung gilt in der gleichen Weise von der Missa lecta cum populo wie in der Missa cantata; wobei zu beachten ist, daß die Konstitution erst am 1. Fastensonntag 1964 rechtswirksam wird. Außerdem sind dafür die näheren Weisungen der Bischofskonferenz und ihre Bestätigung durch den Apostolischen Stuhl abzuwarten. Für die österreichischen Diözesen bedeutet dies insofern einen Fortschritt, weil nun der Priester die Perikopen in der Volkssprache übernehmen kann (nicht muß). Der Vorbeter kann beibehalten werden. Bei Priestergebeten (Meßoration, Präfation) wird bei der Missa lecta nach wie vor der Vorbeter benötigt. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß nun die Bischofskonferenzen eigene Meßordnungen zu erstellen haben, die der Bestätigung des Apostolischen Stuhles bedürfen und dann in der Diözese eingehalten werden müssen. Bis dahin gilt die derzeitige "Allgemeine liturgische Meßordnung". 2. Die Liturgie des Konzils will der Heiligen Schrift größere Beachtung schenken: Mensa verbi. Durch die Bereicherung der Liturgie mit Schrifttexten, durch die wechselnden Perikopen bei der Meßfeier und im Brevier sollen größere Teile des Gotteswortes regelmäßig Priester und Volk vermittelt werden. Es ist daran gedacht, die Perikopen der heiligen Messe nicht nur auf ein Jahr wie bisher zu verteilen, sondern auf drei oder vier Jahre. Ein eigener Schriftgottesdienst (etwa anstatt der Andachten) soll in Zukunft geschaffen werden, der in Missionsgebieten, wenn Priester fehlen, auch von einem Laien gehalten werden kann. Es sei vorweggenommen, daß die Ausarbeitung dieser Perikopen, ihre Verteilung im Meßbuch und Brevier auf mehrere Jahre, lange Zeit in Anspruch nehmen wird, sicher mehr als fünf Jahre. Es besteht kein Grund, den Bezug von Meßbüchern einzustellen. 3. Ferner will das Konzil die Liturgie als besondere Glaubensschule betrachten. Dazu drängen die Länder der Verfolgung, die keine andere Möglichkeit haben, an die Gläubigen heranzukommen, als eben den Gottesdienst; ebenso die Missionen, die den Priester nur selten anwesend haben. Kult und Glaubenspredigt müssen so gleichzeitig übernommen werden. Aber auch der Christ in unseren Ländern bedarf der Glaubensschule, die vom Gottesdienst, vom Gotteswort, von der Homilie ihren Ausgang nimmt. Die liturgische Schulung wird daher schon in der theologischen Ausbildung zur Pflicht gemacht. Bischof und Priester müssen von der Liturgie durchdrungen sein. Bischofskirche und Pfarrkirche müssen die primären Vorbilder des Gottesdienstes bilden. Die liturgische Predigt, die Erklärung der gottesdienstlichen Handlungen, wird besonders empfohlen. Damit ein solches Ziel erreicht werden kann, wird die Neuausgabe der Ritualien verlangt, ebenso die Anpassung der Gebete und Handlungen an das heutige Denken. Für Missionsgebiet wird sogar vorgesehen, daß Kultelemente der Eingeborenen in die Liturgie der Kirche übernommen werden können. Wie zu verstehen ist, erfüllt die Konstitution nicht alle Wünsche, die von verschiedenen Seiten aus unseren Diözesen erhoben wurden; sie wollte aber vor allem keinen liturgischen Umsturz bringen, sie hätte sonst keine Majorität in der Konzilsaula finden können. Die Liturgie der Weltkirche muß auch auf die ganze Welt, auf alle Diözesen Rücksicht nehmen. Eine Liturgie, die nichts Gemeinsames mehr enthielte, könnte nicht mehr Ausdruck einer Kirche, einer Gnade und eines Glaubens sein. Alle Bischöfe, die Zeugen des Ringens um eine Reform des Gottesdienstes waren und dieses Bemühen bis in die innersten Phasen miterlebten, müssen bekennen, daß viel mehr erreicht werden konnte als man verschiedentlich hoffen durfte. Es wäre einseitiger Individualismus, auf weitergehende und bevorzugte Forderungen zu bestehen; es wäre vor allem ein schlechter Dienst an der Gesamtkirche. Die Bischöfe erwarten, daß Art. 22, § 3 der Konstitution genau beobachtet wird: "Niemand anderer darf, auch wenn er Priester ist, irgend etwas willkürlich bei der Liturgie hinzufügen, wegnehmen oder verändern!" Verpflichtender Charakter der Konstitution Konzilskanones haben in der Kirche höchsten Gesetzesrang. Alle anderen Gesetze, Verordnungen und Gepflogenheiten müssen sich danach richten. Die schon ergangenen kirchlichen Dokumente, die päpstlichen Erklärungen, das kirchliche Gesetzbuch und vieles andere müssen sich darnach orientieren und müssen natürlich geändert werden. Jedes Gesetz hat eine "vacatio legis". Für Konzilsbeschlüsse muß das eigens bestimmt werden. Der Heilige Vater hat dies getan und diesbezüglich verordnet: Die Frist zur Promulgation der Konstitution läuft am 16. Februar 1964 ab. Damit wird sie am 1. Fastensonntag 1964 in Kraft gesetzt. Da die Neuordnung der Liturgie mehrere verschiedene Autoritäten in der Kirche berührt und die Konstitution eigens betont und angibt, welche Stellen noch für die Reformen, über ihren Beginn und Umfang zuständig sind, ist der Beginn der Rechtswirkung einzelner Artikel sehr verschieden. Zur Information seien im folgenden drei Gruppen von Bestimmungen genannt, bei denen der Beginn der Verpflichtung oder des Rechtes der Benützung jeweils verschieden ist: 1. Gruppe: Alle Artikel, die einen bestimmten Lehrinhalt zum Gegenstand haben oder die Erklärungen grundsätzlicher Art enthalten. Ferner solche Artikel, die sofort nach Ablauf der "Vacatio legis" verpflichten oder deren Ermächtigung sogleich in Anspruch genommen werden kann, ohne jede Intervention einer übergeordneten Autorität wie Bischof, Bischofskonferenz, Apostolischer Stuhl. 2. Gruppe: Diese Artikel können erst durchgeführt werden, wenn die zuständige Bischofskonferenz die nötige Vorentscheidung getroffen hat; diese bedarf außerdem der Bestätigung durch den Apostolischen Stuhl. 3. Gruppe: Sie wird durch jene Artikel gebildet, die zu ihrer Durchführung einer Entscheidung oder Neuordnung durch den Apostolischen Stuhl bedürfen. Im Anhang wird eine Übersicht gegeben, die den Beginn des Inkrafttretens einzelner Artikel angibt. Bei der Approbation der Constitutio de Sacra Liturgia hat der Heilige Vater ausdrücklich verfügt, daß bis zur Durchführung einzelner Artikel noch besondere päpstliche Weisungen abzuwarten sind. Dies wird hiermit auch dem Klerus bekanntgegeben. Folgerungen 1. Dort und da könnte die Neigung aufkommen, es müsse im liturgischen Bereich überall ein neuer Boden gelegt werden und alles bisher Geltende sei überholt. Demgegenüber sei festgestellt, daß die bisher geltenden Normen über die Gestaltung der heiligen Messe und über die Spendung der Sakramente weiter bestehen; dies gilt besonders von der Allgemeinen liturgischen Meßordnung. Es wäre ebenso falsch zu meinen, es sei bis zum Inkrafttreten der neuen Bestimmungen nichts zu tun. Die Teilnahme des Volkes, das schöne Beten und Singen, die Verbreitung der Meßbücher, die Meßfeier mit Kommunionempfang möglichst vieler, eine männliche Gestaltung des Gottesdienstes, Schulung und Ausbildung in den allgemeinen liturgischen Gesichtspunkten der Chormitglieder, der Vorbeter, der Meßdiener, läßt so viele Aufgaben offen, die alle unmittelbar in die Konstitution einmünden und für eine erfolgreiche Durchführung nach Eintritt der Rechtsverbindlichkeit Voraussetzung sind. Es sei auch darauf hingewiesen, daß die Missa cantata (Hochamt) in der bisherigen Form weiter bestehen bleibt, nur daß nach Bewilligung durch die zuständige Autorität (Bischofskonferenz, Apostolischer Stuhl) die Perikopen, das Ordinarium und das Proprium auch in deutscher Sprache gesprochen bzw. gesungen werden können. Es wird zur strengen Pflicht gemacht, diese Zeit abzuwarten, die länger dauern kann, weil verschiedentlich auch die Fühlungnahme mit anderen Bischofskonferenzen des gleichen Sprachbereiches gefordert wird; dies kann immerhin nicht sogleich erfolgen. 2. Die neue Konstitution bekämpft ganz besonders Eigenmächtigkeit in der Liturgie. Alle Gegner der liturgischen Erneuerung haben die Befürchtung ausgesprochen, die begehrten Reformen würden zum Verlust der Einheit beim Gottesdienst führen. Es ist nun an der Zeit, das Gegenteil zu beweisen. Gerade dieses Konzil hat bei Behandlung der Liturgie gezeigt, daß es die Ordnung eines großen Anliegens in die Hand nehmen kann, und der dem Konzil verheißene Heilige Geist mag sicher dafür Garant sein, daß die Erfüllung der Konstitution der Kirche, den Diözesen, den Ordensfamilien und den Pfarreien einen liturgischen Frühling bescheren wird. Das mehrfache Opfer des Gehorsams, der Einfügung und des Verzichtes auf Eigenbrötelei wird diesen Segen vermehren. 3. In der neuen Konstitution wird die Liturgie der Zukunft nicht etwa nur von oben bestimmt. Ja, große Aufgaben bei der Durchführung entfallen auf kollegiale Körperschaften, deren größte ja das gegenwärtig tagende Konzil darstellt. Vorbereitungskommission und Konzilskommission haben wesentlich mitgewirkt. Den Bischofskonferenzen werden die Liturgiekommissionen und die Kommissionen für Kirchenmusik beratend zur Seite stehen, wie es für den Bereich der österreichischen Bischofskonferenz ja schon immer geschieht. Diese Gremien setzen sich selbst wieder aus den Diözesanvertretern zusammen. In den Diözesen ist jeweils eine Kirchenmusik- und Liturgiekommission. In diesen wird die diözesane Arbeit besprochen; sie sind es, die den Ordinarius beraten. Die österreichischen Bischöfe werden sich gern dieses Rates bedienen. Darin sollen alle liturgischen Bemühungen einmünden und eine gebotene Einheit in der Vielheit gewährleisten. Die Konstitution geht noch einen Schritt weiter: sie verlangt auch Kontakt mit anderen Bischofskonferenzen desselben Sprachbereiches, damit an den Grenzen keine schroffen Unterschiede entstehen können. Wenn die Kirche solche Forderungen in einem Konzilsdokument erhebt, dann ist es wohl begreiflich, daß das Gemeinwohl der Kirche im Gebiet einer Bischofskonferenz und erst gar in einem Kirchengebiet den Vorrang haben muß. Die Bischöfe Österreichs, noch in Rom versammelt, appellieren an die Solidarität des ganzen Welt- und Ordensklerus. Schluß In der Heiligen Schrift werden wir gemahnt: "An den Früchten werden ihr das Gute erkennen." An den Segnungen müssen wir die neue Konstitution erkennen können. Liturgie ist das Ziel, in das jede Aufgabe der Kirche einmündet, sie ist auch die Quelle, aus der jede Kraft der Kirche strömt (Art. 10). Aus einer erneuerten Liturgie muß neues Leben sprossen, eine christliche Jugend, christliche Familien - Väter und Mütter. Von ihr müssen unsere Laienapostel erfüllt sein, bevor sie das Apostolat ausüben. Schließlich und nicht zuletzt muß ein erneuerter Gottesdienst die Priester.- und Ordensberufe sowie die Schwesternberufe reifen lassen, die wir so nötig haben. In Ihre Hände, hochwürdigste und hochwürdige Mitbrüder, übergeben die Bischöfe in der Zeit des II. Vatikanischen Konzils die neue Constitutio de Sacra Liturgia. Es ist ein großes Pfund, das Ihnen anvertraut ist. Seien Sie unsere engsten Mitarbeiter und getreuesten Verwalter! Rom, am Tage der Bestätigung der Constitutio de Sacra Liturgia durch den Heiligen Vater Paul VI., am 4. Dezember 1963. Die Erzbischöfe und Bischöfe Österreichs B. Anhang zum Pastoralschreiben der österreichischen Ordinarien I. Nach Ablauf der Promulgationsfrist treten folgende Bestimmungen mit Rechtswirksamkeit vom 1. Fastensonntag 1964, 16. Februar, sogleich in Kraft. (Diese und folgende Aufstellungen beziehen sich nur auf die wichtigsten Artikel). 1. Art. 15 - 17 / Bestimmungen über den Liturgieunterricht an den Universitäten und Studienhäusern der Orden. 2. Art. 45 u. 46 / Errichtung einer diözesanen Liturgiekommission, falls noch keine besteht. 3. Art. 52 / Verpflichtung zu einer Homilie in bestimmten Messen an Sonn- und Feiertagen. 4. Art. 78 / Fakultative Spendung des Ehesakramentes innerhalb der heiligen Messe, und zwar nach dem Evangelium und der Homilie. 5. Art. 78 / Bei einer Eheschließung außerhalb der Messe sind Epistel und Evangelium aus der Brautmesse vorzulesen. 6. Art. 94 / Übereinstimmung zwischen den Horen des Offiziums und der Tageszeit möge beachtet werden. 7. Art. 95 u. 96 / Die Verpflichtung zum Offizium für Religiosen, Kathedralkapitel und andere Form des Offiziums. 8. Art 97 b / Vollmacht für den Ordinarius, seine Untergebenen vom Offizium zu dispensieren bzw. zu substituieren. 9. Art. 101 / Vollmacht für den Ordinarius zur Erteilung von Einzelbewilligungen, das Brevier in der Volkssprache beten zu können (§ 1). Desgleichen für die kompetenten Ordensoberen für deren Untergeben (§ 2). (Dabei ist jedoch II,11 zu beachten.) II. Artikel der Konstitution über die heilige Liturgie, die vor Inkrafttreten von den einzelnen Bischofskonferenzen zu ordnen sind: 1. Art. 36,3 u. 4 / Approbation der Volkssprache und der Übersetzungen, die in der Liturgie verwendet werden. 2. Art. 38, 39, 40 / Weisungen für die Anpassung der Liturgie. 3. Art. 44 / Bestellung der nationalen Liturgiekommission. 4. Art. 54 / Festlegung und Verwendung der Volkssprache in der Messe. 5. Art. 63 a / Festlegung und Verwendung der Volkssprache bei der Sakramentenspendung und bei Sakramentalien. 6. Art. 63 b / Neue Ritualien nach Herausgabe des Rituale Romanum. 7. Art. 65 / In den Missionsländern Einbau der Volkselemente nach Art. 37 - 40. 8. Art. 76 / Volkssprache in der Ansprache des Bischofs bei den einzelnen Weihen. 9. Art. 77 / Erstellung eines Trauungsritus, falls notwendig (sofort). 10. Art. 81 / Desgleichen bei Begräbnissen. 11. Art. 101 / Approbation des Volkssprache-Breviers für Einzelbewilligungen. 12. Art. 107 / Anpassung der Liturgie des Kirchenjahres nach den Ortsverhältnissen, soweit notwendig. 13. Art 110 / Empfehlung der Bußpraxis nach den Ortsgegebenheiten. 14. Art. 119 / Anpassung der Kirchenmusik an die Musik der Missionsgebiete. 15. Art. 120 / Erlaubnis besonderer Instrumentalmusik beim Kult. Anpassung der heiligen Geräte zum Gottesdienst nach erfolgter Neuordnung durch die postkonziliare Kommission. III. Artikel der Konstitution, die vom Apostolischen Stuhl zu ordnen sind: 1. Art. 21, 23, 25, 28, 31, 34, 35 nr. 1 u. 2, 38 / Allgemein Bestimmungen. 2. Art. 50 / Neuordnung des Ordo Missae. 3. Art. 51 / Aufstellung neuer Perikopenreihen mit Verteilung auf mehrere Jahre., 4. Art 53 / Ausarbeitung der "Oratio communis seu fidelium". 5. Art. 55 / Festlegung der Anlässe zur Kommunion unter beiden Gestalten sowie deren Ritus. 6. Art. 58 / Erstellung des Ritus der Konzelebration vor Erlaubnis des Art. 57 (Konzelebration). 7. Art. 66 / Neuer Taufritus für Erwachsene und Kinder, sowie eigene Messe bei Taufspendung, 8. Art. 69 / Neuer Ritus bei Nachholung der Taufzeremonien. 9. Art. 70 / Neuer Ritus für Taufwasserweihe außerhalb der Osterzeit. 10. Art. 71 / Neuordnung des Firmritus mit Erneuerung des Taufversprechens und Firmspendung fakultativ innerhalb der Messe. 11. Art 72 / Neuordnung des Ritus und der Form der Beichte. 12. Art. 73 / Ritus der Spendung der Krankenölung und des Viaticums nacheinander. 13. Art. 75 / Neuordnung des Ritus der Krankenölung. 14. Art. 76 / Neuordnung des Ritus der Weihen. 15. Art. 76 / Instruktion über Handauflegung aller bei einer Bischofskonsekration anwesenden Bischöfe. 16. Art. 77 / Neuordnung des Ritus der Ehespendung. 17. Art 77 / Brautsegen. 18. Art. 78 / Brautsegen außerhalb der Messe. 19. Art. 79 / Neuordnung der Sakramentalien. 20. Art. 80 / Neuordnung des Ritus für Jungfrauenweihe. 21. Art. 80 / Neuer Ritus für Profeß der Religiosen und Profeßerneuerung. 22. Art. 81 u. 82 / Neuer Begräbnisritus für Erwachsene und Kinder. 23. Art. 87, 88, 89, 90 b, 91, 92, 93 / Neuordnung des Officium divinum. 24. Art. 97 a / Substitution des Offiziums durch andere liturgische Aktionen. 25. Art. 107 - 109 / Neuordnung des Kirchenjahres und des Heiligenkalenders. 26. Art. 117 / Neuausgabe der Choralbücher. 27. Art. 128 / Neuordnung der Bestimmungen über Kirchen, Altäre, heilige Orte und kirchliche Geräte. 28. Art. 130 / Dekret über den Gebrauch der Pontifikalien. [ENDE DES DAMALIGEN PASTORALSCHREIBENS ZUR LITURGIEKONSTITUTION DES XXI. ÖKUMENISCHEN KONZILS DER KATHOLISCHEN KIRCHE.] Interessant ist vielleicht auch noch ein kurzes Beiblatt des damaligen Wiener Erzbischofs, Franz Kardinal König, zur Übersendung der Konzilskonstitution, das ich hier auch noch übernehme, weil es ebenso die Richtung und die damaligen Erwartungen aufzeigt: [BEGINN DES KURZBRIEFES DES WIENER ERZBISCHOFS ZUM LATEINISCH-DEUTSCHEN TEXT DER LITURGIEKONSTITUTION:] DER ERZBISCHOF VON WIEN HOCHWÜRDIGER MITBRUDER! Als nachträglichen Neujahrsgruß - wegen der verspäteten Spedition - überreich ich Ihnen die Konstitution über die heilige Liturgie. Ich begreife die Freude der Mitbrüder, die bei manchen so groß ist, daß sie am liebsten gleich mit den verschiedenen liturgischen Reformen beginnen möchten. Doch muß ich im Interesse der Einheit der Diözese und der Wahrung des Ansehens der Kirche um strikte Disziplin ersuchen. Eigenmächtiges Experimentieren kann der Sache nur schaden und das Gute der Neuordnung der Liturgie nur gefährden. Darum empfehle ich die Konstitution zum Studium und bitte, die diesbezüglichen kirchlichen Weisungen gewissenhaft abzuwarten. Wien, am 15. Jänner 1964 / Franciscus Kardinal König, Erzbischof [ENDE DES KURZBRIEFES VON KARDINAL KÖNIG.] Nicht nur Kardinal König hat Jahrzehnte später zugegeben, daß die Liturgiereform in der lateinischen Kirche in einigen Teilkirchen zu rasch vorgenommen wurde, und Papst Benedikt XVI. wollte gerade auf dieser Ebene für einen besseren organischen Anschluß der durchgeführten Liturgiereform sorgen, auch durch die Stärkung der Präsenzmöglichkeiten der älteren, außerordentlichen Form der lateinischen Liturgie. Ob damit langfristig eine größere Harmonie im lateinischen Ritus gefunden wird, muß sich noch in vielen Jahrzehnten kirchlichen Lebens zeigen. Einige Erwartungen der damaligen Konzilsväter und Konzilszeugen haben sich also durchaus erfüllt, viele andere Übererwartungen haben aber zur totalen Enttäuschung auf allen Seiten geführt, vor allem bei Priestern in der Pfarrseelsorge. Manches ist in ein Extrem gekippt: ein "Schriftgottesdienst" (Wortgottesdienst) war ja nicht als völliger Ersatz des reichen katholischen Andachtslebens geplant, aber die praktische Zerstörung weiter Bereiche der Volksfrömmigkeit hat massive Konsequenzen für die geistlichen Berufungen gezeitigt. Und der Trend zur regelmäßigen Kommunion vieler Gläubigen unter gleichzeitiger radikaler Vernachlässigung des Bußsakramentes war ebensowenig von den Vätern angepeilt. Und wenn wir oben noch ganz unvoreingenommen vom Begriff der "Elite" lesen, so ist heute mehr denn je klar, daß es im liturgischen Bereich weder im fortschrittlichen noch im traditionalistischen Sinne "Elitegemeinschaften" geben dürfe. In Wirklichkeit schaden sie der universalen Dimension unserer Katholischen Kirche, die ja nicht nur aus der davon primär betroffen gewesenen lateinischen Kirche, sondern aus insgesamt 23 Eigenrechtskirchen besteht. Nach dem all zu politisch herbeigeredeten, aber dann mit großer Ausgewogenheit herausgekommenen berühmten Motu Proprio Summorum Pontificum und nach dem ganzen Pontifikat von Benedikt XVI. hat sich also in der grundsätzlichen Ausrichtung im liturgiereformerischen Bereich etwas geändert: es gibt nicht nur ein Nach-Vorne ohne Wurzeln, sondern es gibt so etwas wie ein paralleles Nebeneinander, das sich befruchten sollte, das aber in der Praxis auch nicht auf der gleichen "Stärke" beruht und beruhen kann, sondern durch das wiederentdeckte Kirchenrecht ist sichergestellt, daß die letztlich vom Konzil - selbst gegen andere Erwartungen von vielen Konzilsvätern - doch angestoßene Liturgiereform in ihrer mehrheitlichen Ausdehnung immer wieder Rückgriff und Orientierung nehmen kann bei den älteren Formen, nicht nur des lateinischen Ritus. Andere Riten in der Kirche haben heute sogar den großen Vorteil, aus den Fehlern einer in der Praxis all zu unorganisch und teilweise überstürzt durchgeführten Alles-Oder-Nichts-Reform im lateinischen Ritus lernen zu können. Es ist wohltuend, nach 50 Jahren zu lesen, daß schon damals von den Vätern davon ausgegangen wurde, daß die neue Liturgiekonstitution ganz besonders Eigenmächtigkeiten in der Liturgie bekämpfe, um die Einheit im Gottesdienst zu wahren. Ausgerechnet auf diesem Gebiet sind jedoch - eingebettet in die gesellschaftlichen Entwicklungen und in die Schnelligkeit der diesbezüglichen Umwandlungen - die meisten Fehlleistungen passiert, wenn auch nicht in allen Ländern. Gut gemeint war also vieles, wenn wir aus den oben abgedruckten 50 Jahre alten Worten der katholischen Bischöfe Österreichs zitieren: die Liturgiekonstitution des letzten Konzils "wollte vor allem keinen liturgischen Umsturz bringen, sie hätte sonst keine Majorität in der Konzilsaula finden können. Die Liturgie der Weltkirche muß auch auf die ganze Welt, auf alle Diözesen Rücksicht nehmen. Eine Liturgie, die nichts Gemeinsames mehr enthielte, könnte nicht mehr Ausdruck einer Kirche, einer Gnade und eines Glaubens sein. Es wäre einseitiger Individualismus, auf weitergehende und bevorzugte Forderungen zu bestehen; es wäre vor allem ein schlechter Dienst an der Gesamtkirche." In einigen Gebieten der lateinischen Kirche starben dann aber nicht wenige Kleriker im passiven Widerstand gegen derartige Entwicklungen, ohne je zu ahnen, daß eines Tages ein Papst wie Benedikt XVI. erwählt würde, um dem Ganzen der (lateinischen) Liturgie wieder ihre Ausgewogenheit zu schenken. Heute sind viele realistischer geworden, und das ist auch gut so, denn Übererwartungen führen sogar im kirchlichen Bereich nur zu Enttäuschungen. Wir müssen immer natürliche und übernatürliche Gegebenheiten zusammenschauen, um nicht abzudriften vom großen Weg der Kirche in Gemeinschaft mit dem jeweiligen Papst. Ob sich jemals noch so etwas wie ein liturgischer Frühling auftut, kann ich nicht beurteilen. Es wäre schon viel gewonnen, wenn Priester und Getaufte aus den Auseinandersetzungen der letzten 50 Jahre gerade im liturgischen Bereich vieles gelernt hätten. Es darf nie mehr passieren, daß die Sendung der Gesamtkirche wegen sinnloser und energieverschwenderischer innerer Auseinandersetzung im Bereich der liturgischen Verherrlichung Gottes und der Einbeziehung der Mitfeierenden ausgerechnet von der mitgliederstärksten lateinischen Kirche geschwächt würde. Und so liegt die Hoffnung vieler Katholiken und Katholikinnen ganz bei Seiner Heiligkeit Papst Franziskus, daß ihm diese Konzentration auf die eigentliche Sendung der Kirche ausgehend vom laufenden Jahr des Glaubens gelingen möge. Und so wünsche ich allen Lesern und Leserinnen einen schönen Monat Mai voll von der Verehrung der Mutter unseres Herrn Jesus Christus, der Gottesmutter Maria! Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik P. S.: Kommentare zu diesem historischen Hirtenbrief sind natürlich willkommen, vor allem auch zur interessanten Frage, ob die von den katholischen Bischöfen Österreichs vor 50 Jahren auf Basis des Konzils angesprochene und offenbar erwartete "männliche Gestaltung des Gottesdienstes" auch nur ansatzweise gelungen ist, geschweige denn, ob heute überhaupt noch jemand begreift, was damit damals gemeint war und heute damit gemeint sein kann. Freitag, 25. Januar 2013
GEGEN PLAGIATE: DER ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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Es ist nicht das erste Mal, daß ein von mir erarbeiteter und mit genauer Quellenangabe verfaßter Text einfach ganz oder in weiten Teilen so offensichtlich (bis ins Detail inklusive Satzzeichen und Anmerkungen) kopiert wird, ohne daß nur ein einziger Verweis auf meine Autorenschaft und die wissenschaftliche Herkunft erfolgt. Zwar ging es dabei offenbar bisher nicht um Titelerschleichungen, aber schon bei kleineren Beiträgen und Seminararbeiten fängt die Täterschaft von Plagiatoren an. Auch hier gilt für mich: wenn jemand schon im Kleinen Plagiate nötig hat, was hat er dann im Großen getan? Meiner Meinung nach sind dann viele Arbeiten eines Plagiators mit einem Schlag überprüfungswürdig. Beim letzten Plagiatsfall, der meine Veröffentlichungen betraf, schrieb ich den betroffenen Innsbrucker Seminaristen an und reichte sofort bei einem Portal für "Hausarbeiten" Beschwerde ein. Der Text verschwand sogleich, und der Plagiator entschuldigte sich bei mir. Damit war die Sache für mich erledigt. Doch beim aktuellen Plagiatsfall liegt überhaupt keine Reaktion vor, und so wähle ich diesmal den Weg über mein eigenes Blogbuch. Denn nur wenn Plagiatoren und Plagiate öffentlich werden, wird die ganze in meinen Augen überall untragbare Sache offenbar erst ernstgenommen. Ist es so schwer, an irgendeiner Stelle die Quelle zu benennen und das zu beachten, was seit Anbeginn meines Internetangebotes in meinem Impressum von allen verlangt ist, die etwas aus meinen Texten zitieren oder übernehmen? Nun aber zum konkreten Fall:
UPDATE: Der Autor (Plagiator) hat mich am 11. Februar 2013 nachmittags angerufen und sich entschuldigt. Er werde die Quellen nachtragen, und es werde nicht mehr passieren. Aufgrund der mittlerweile erfolgten Quellenhinweise und der ehrlichen Stellungnahmen an den Publikationsorten habe ich am 20. Februar 2013 die Verlinkungen dorthin und die Benennung des Autors in Anerkennung der angemessenen Reaktion gelöscht. Es ging um meinen Vortrag beim Churer Philosophentag des Jahres 1997, der im Internet seit mehr als einem Jahrzehnt abrufbar ist. Durch das Vorgehen (rund um den 13. Dezember 2012) wurden Heinrich Reinhardt und Alexander Pytlik gleichzeitig Opfer eines Plagiats, wenn es auch ein kleineres Beispiel darstellt. Das war und ist also mein Text aus dem Jahr 1997 (!), der Ende 2012 "plagiiert" wurde, wobei ich alle kopierten Stellen in den Fettdruck gebracht habe: "GLAUBE FORMT GESELLSCHAFT" ANHAND DES SOZIALTHEORETISCHEN ANSATZES JOHANNES MESSNERS (Kurzreferat am Churer Philosophentag) Einleitung (Auszug aus dem Bericht Hw. Univ.-Prof. Dr. Heinrich Reinhardts über den Philosophentag unter www.kath.ch) Jeder Glaube, sobald er zu einem vollständig in Bindung auslaufenden Glaubensakt geworden ist, muss sich öffentlich zeigen. Das gehört zum Wesen des Glaubens. Also übt er, gerade als religiöser Glaube, prägende Kräfte auf die Gesellschaft aus. Dies exemplifizierte Lic. iur. can. Alexander Pytlik (Rom) anhand des gesellschaftstheoretischen Ansatzes von Johannes Messner (1891 - 1984). Unter dem Titel «Glaube formt Gesellschaft» erläuterte Pytlik die wichtigsten Konfigurationen von christlichem Glauben, repräsentiert durch die Katholische Kirche, und säkularer Gesellschaft. Durch seinen klar reflektierten Ordnungsgedanken, der die Mitte hält zwischen ungesundem Supranaturalismus und profanem Naturalismus, kommt Messner zu seiner Lehre von der relativen Autonomie aller Seinsbereiche, also auch der gesellschaftlichen Strukturen. In seinem Denken erhält die Kirche keineswegs eine Über-Kompetenz, die sie zum direkten Eingriff an allen Stellen berechtigte. Infolge ihres übernatürlichen Ursprungs besitzt die Kirche starke, aber stets gestufte Orientierungskräfte, die niemals ohne Respektierung der Freiheit der Individuen wirksam werden. Messner spielt in diesem Zusammenhang zwar die Vision von der «christlichen Gesellschaft» durch, sagt aber sofort dazu, dass diese wegen der erbsündlichen Verfaßtheit der Menschheit niemals voll realisierbar ist; sie ist eine produktive Utopie. Staat und Kirche müssen zum gerechten Aufbau einer humanen Gesellschaft in genau beschreibbaren Bahnen zusammenwirken, sollen sich jedoch der Vorläufigkeit alles Menschlichen bewusst bleiben. Die Kirche bekennt gerade in ihrer durch den Pluralismus der Bekenntnisse und Lebensstile ohnehin nahegelegten weisen Zurückhaltung die Güte und Menschenfreundlichkeit Gottes und die klare, durch keine zeitbedingten Faktoren störbare Glaubensgewissheit des Christen. So formt sie im Sinne Christi die Gesellschaft. Es ist ein unauffälliges Formen, weit entfernt vom ständigen Rufen nach dem «weltlichen Arm», aber um so nachdrücklicher: ein Beispielgeben. Referat Eure Exzellenz, sehr geschätzte Herren Professoren! In meinem Beitrag folge ich bekanntlich Johannes Messner, dem großen österreichischen Sozialethiker und Rechtsphilosophen in der Naturrechtstradition, der von 1891 - 1984 lebte und schon in jungen Jahren auf dem Weg zum Priestertum erkannte, wieviel sich in Zukunft im Bereich der Sozialordnung für oder gegen das Christentum entscheiden werde. Ich möchte anhand seines Schrifttums einige kleine Diskussionsanstöße zur Thematik "Glaube formt Gesellschaft" geben. es handelt sich also um keine neue Position von mir, sondern eine treue und volle Verwendung Messners, ein volles Zuwortkommenlassen Messners selbst, wobei ich gemäß meiner Kenntnis der Werke Messners die Jahre 1929 - 1966 unterschiedslos "verwendet" habe, weil sich ja an seinen Grundpositionen kaum etwas änderte, nur die Begründungsart expliziter erfahrungsbezogen wurde und neue Umstände zu differenzierteren Schlüssen nach dem II. Weltkrieg führen mußten. Als tatsächlich gelebte Wirklichkeit beansprucht Glaube, Religion den ganzen Menschen, so daß die gesellschaftlichen und kulturellen Bereiche nicht außerhalb ihres Einflusses liegen können. Darum bestehen gute Gründe, von der gesellschaftlichen Formkraft, von der Kulturkraft der Religion zu sprechen. Zunächst ist hier allgemein an die Bedeutung der Religion (für Gesellschaft und Kultur) zu denken. Offensichtlich liegt sie vor allem in der von ihr ausgehenden Verwurzelung der wesentlichen Werte der Tradition und des Ethos im Ewigen, Unbedingten und Unwandelbaren: sie ist also die stärkste Bindungskraft in Tradition und Ethos. Außerdem begründet die Religion als Lebensform gesicherte Überzeugungen über den Daseinssinn des Menschen und seine Stellung in der Welt und damit die nachhaltigste psychologische Antriebskraft im Bereich der wesenhaften Lebenserfüllung nach der einzelmenschlichen wie nach der gesellschaftlichen Seite. Durch die Religion werden dem Menschen ferner Werte erschlossen, die ihn ganz und gar über die Enge seines so leicht in den sinnenhaften Lustwerten sich verfangenden Ich hinausheben und seiner Hingabekraft die höchsten Ziele weisen. Nichts gibt der geistig-schöpferischen Entfaltung des Menschen Ahnungen und Visionen von tiefer erregender Kraft als die Religion, und nichts speist so wie die gelebte Religion dauernd das Reservoir von Spannkraft in Ausdauer und Opferwilligkeit, das für die Ranghöhe der Kultur so entscheidend ist, auch wenn Kulturförderung als solche nicht Zweck der Religion ist, ihr Zweck liegt in der Heilsaufgabe. Tatsächlich erfolgt die Kulturwirkung der religiösen Kräfte vor allem vermittels des Unbewußten, nicht vermittels bewußter Zwecksetzung (im Unterschied zum bewußten und konkreten Einsatz für die Gesellschaftsordnung als solche). Weil und wenn aber ihre Wertwirklichkeiten und Wertziele den ganzen Menschen, sein Denken und Wollen, sein Tun und Leben beanspruchen, wird die Religion allumfassender Lebensgrund der Kultur, ohne daß Kultur bewußtes Produkt der Religion oder Religion unmittelbar Dienstbefohlene der Kultur sein könnte, was nämlich den Verlust ihres jeweiligen innersten Wesens und Wertes bedeutete. Sieht man in der Religion jedoch nichts anderes als einen der "transzendenten" Bereiche, die der Vernunfterkenntnis des Menschen völlig verschlossen sind, dann kann die Religion nur eine Kulturerscheinung neben anderen und das Christentum nur ein Element neben anderen in der (westlichen) Kulturentwicklung bilden.(1) In Wahrheit besteht die entscheidende Bedeutung des Christentums für die Entwicklung der westlichen Kultur in der von ihm ausgehenden Klarheit hinsichtlich der der Transzendenz angehörenden Wahrheiten und Werte und hinsichtlich der sich dem Menschen damit eröffnenden Einsicht in den Sinn seines Daseins und seiner Kultur. J. H. Newman sagt mit hunderten der besten Geister dieses Kulturkreises, daß es dem Menschen die gesicherte Einsicht in das Wesen seiner Natur, ihre Würde und die Richtung ihrer Entfaltung brachte, nämlich "die Sicherung der Wahrheiten des natürlichen Sittengesetzes und der natürlichen Religion", wobei "das erste Gebot des neuen Gesetzes die Liebe ist, nämlich gegenseitiger guter Wille, brüderliche Liebe und Friede"(2). Die genauere Umschreibung dessen, was im Rahmen unserer Thematik Aufgabe der Religion und der religiösen Autorität ist, oder um gleich zum entscheidenden Punkt zu kommen, was in der heute bestehenden geistig-seelischen Lage von ihnen geschehen oder von ihnen erwartet werden kann, gehört zu den schwierigsten Fragen der Ethik. Der bloße Appell zur "Rückkehr" zum Christentum ist schon deshalb keine Lösung, weil die seelisch-geistigen Voraussetzung dafür fehlen, daß er, an die Allgemeinheit gerichtet, auf fruchtbaren Boden fallen kann, zumal außerdem "Rückkehr" auch an historische Formen erinnert, in welche die Religion als gelebte Wirklichkeit eingehen muß, welche aber gerade das nicht sind, worauf es heute bei der religiösen Erneuerung und ihrer Bedeutung für Gesellschaft und Kultur ankommt. Wegen der innersten Verflechtung von Religion und Kultur wird die Ethik mit geschärftem Blick auf das achten müssen, was in der Beziehung der beiden im Bereich des Wesenhaften und was im Bereich des geschichtlich Bedingten liegt. Denn gerade wegen der Geschichtlichkeit der kulturellen Lebensform, in die die Religion in das seelisch-geistige Wesen eines Volkes eingehen muß, um zum Lebensgrund seiner Kultur zu werden, "kann die Überzeugung, daß Religion von einem Gesichtspunkt aus Kultur ist und Kultur von einem anderen Gesichtspunkt aus Religion ist, sehr beunruhigend sein"(3) - die Forderung zu kritischer Umsicht, die T. S. Elliot mit diesen Worten an die kulturphilosophische Analyse stellt, hat für die Ethik erhöhte Geltung. Ganz allgemein wird zunächst darauf zu achten sein, daß mögen auch enge Wechselwirkungen zwischen Kultur und Religion bestehen, beide im Grunde verschiedenen Ordnungen angehören und verschiedenen Zielen zugewendet sind, die erstere wandelbaren, bedingten, vorläufigen, geschichtlichen, diesseitigen, die letztere unwandelbaren, unbedingten, endgültigen, ewigen, jenseitigen. Die Religion kann nicht einfachhin in den Dienst der kultur- und gesellschaftsgestaltenden Mächte einer Zeit treten, ohne ihrer eigentlichen Aufgabe der Wegweisung zu den zeitlosen Zielen zu entsagen. Sie kann schon gar nicht den wandelbaren Werten kultureller Lebensformen eine unbedingte Gültigkeit geben, ohne damit auf ihren Anspruch als Hüterin überzeitlicher, unwandelbar gültiger Werte zu verzichten. Daher ist die politische Bindung der Religion, etwa in der Form der in der Zeit des Absolutismus behaupteten Unzertrennlichkeit von "Thron und Altar", ebenso bedenklich wie die Behauptung wesentlicher innerer Zuordnung geschichtlicher Wirtschaftsformen zu einer Religion, etwa der mittelalterlichen Zunftordnung zum Christentum, als einer innerlich der christlichen Lebensordnung wesensgemäßen Form der Sozialwirtschaft. Noch mehr verbietet aber das Wesen der Religion und der religiösen Autorität, die einer säkularisierten Geistigkeit entstammenden Kultur- und Sozialideen einer Zeit zum Gegenstand ihrer Heilsverkündigung zu machen. Nicht weniger als dies wurde im 19. Jahrhundert mit dem Ruf nach einem "Kulturchristentum" verlangt und nicht weniger als das wurde auch oft mit dem Ruf nach einem "Sozialchristentum" verstanden. Sprach man im 19. Jahrhundert davon, das Christentum müsse eine Existenzberechtigung durch eine Wirksamkeit im Sinne des damaligen rationalistisch-liberalistischen Kulturgedankens unter Beweis stellen, so wurde dann von verschiedenen Seiten dem Christentum gesagt, seine Daseinsberechtigung und seine Zukunftsaussichten hinge davon ab, daß es sich in den Dienst kollektivistischer Sozialbewegungen stellte. Was ist denn die tatsächliche Aufgabe der Religion hinsichtlich der Kultur und der Gesellschaft? Außer Frage zu stehen scheint, daß der Religion und der religiösen Autorität als solcher eine unmittelbare Aufgabe oder Zuständigkeit auf kulturellem Gebiet nicht zukommen, weder auf politischem, sozialem, künstlerischem oder geistigem. Ihre Heilsaufgabe betrifft die endgültigen unter den existentiellen Zwecken des Menschen. Wie sie dabei an keine gesellschaftlichen Lebensstile und kulturellen Ausdrucksformen gebunden ist, ist sie auch nicht zuständig, solche vorzuschreiben. Geschichtlich gesehen ist aber nichts gewisser, als daß die Religion und darunter besonders das Christentum, Kultur im eigentlichsten Sinne erzeugt, Lebensstile und Kunstformen geschaffen hat. Es geschah dadurch, daß Vorstellung, Denken und Fühlen der Menschen, eingewurzelt, wie er war, in den das ganze Leben durchwirkenden religiösen Lebensgrund ihren Ausdruck im ganzen Umkreis des kulturellen Lebens suchten, im gesellschaftlichen ebenso wie im geistigen. Es geschah aber in einer Art unbewußter schöpferischer Entfaltung jenes Lebensgrundes, keineswegs in irgendwelchen von der religiösen Autorität befohlenen Kunststilen oder von ihr geplanten Gesellschaftsstilen. Religion und religiöse Autorität können, gerade wenn ihr Verhältnis zur Kultur in Frage steht, gar keine andere Aufgabe von entscheidenderer Bedeutung haben als die ihnen wesenseigene Heilsaufgabe: vom Ausmaß der Erfüllung dieser Aufgabe hängt es ab, wieweit der Urgrund einer Kultur selbst lebendig und zeugungskräftig ist und bleibt. Die in den jeweiligen geschichtlichen gesellschaftlich-kulturellen Lebensformen verbundenen Menschen ganz allgemein, besonders aber die für die Gesellschaftsgestaltung und Kulturentwicklung vor allem verantwortliche Schichte ("Elite") einzuwurzeln in den religiösen Lebensgrund, mit anderen Worten, selbst zu einer Lebenswirklichkeit zu werden, ist die entscheidende Kulturaufgabe der Religion. Neben dieser unmittelbaren Aufgabe tritt eine Fülle von Aufgaben mittelbarer Art für die Religion in ihrem Verhältnis zur Kultur. Der Grund besteht darin, daß der religiös-sittliche Endzweck des Menschen mit seinen übrigen existentiellen Zwecken, also auch den gesellschaftlich-kulturellen, sowohl nach der Seite seines Anspruchs wie nach der Seite seiner Verwirklichung engstens verknüpft ist. Weil er dem Menschen in keinem Lebensbereich gestattet, sich selbst Gesetz zu sein, läßt er keine Trennung von Religion und Kultur zu. Daher fallen die kulturellen Lebensordnungen mittelbar ("indirekt") in die Zuständigkeit der Religion und der religiösen Autorität: ihre Zuständigkeit ist es, das Gewissen der Gesellschaft zu sein, zu urteilen oder auch zu verurteilen, soweit die gesellschaftlich-kulturellen Formen oder Einrichtungen den davon abhängigen Menschen oder Gruppen die Erfüllung existentieller Zwecke in höherem oder geringerem Maße erschweren. Das ist aber nur die eine Seite der mittelbaren Kulturaufgabe der Religion. Geht der Blick nur nach dieser Richtung, dann kann sehr leicht der Eindruck einer überwiegend negativen Haltung entstehen, was Newman eine Art von "Nihilismus" nannte, der "verbietet, aber nicht weiter führt oder schöpferisch wirkt"(4). Diese Gefahr ist dann vorhanden, wenn nicht gleichzeitig eine starke schöpferische Kraft eines Großteils aller Schichten der Gesellschaft, besonders auch einer geistigen Elite, vorhanden ist, die aus der voll gelebten religiösen Wirklichkeit erwächst und in alle Kulturbereiche hineinwirkt, in den geistigen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen. Die Kulturaufgaben als Aufgaben der religiösen Verantwortung sind somit solche der Laien. Ihnen fällt es zu, vom religiösen Gewissen her wirklichkeitsnahe Lösungen in der jeweiligen Kultursituation zu finden und zu verwirklichen. Sie mißverstehen ihre Aufgabe, wenn sie in der Kulturkrise und beim Versagen der Gesellschaft in ihren Grundordnungen nach der religiösen Autorität ("Kirche") rufen und von ihr die Verkündigung neuer Gesellschafts- und Wirtschaftssysteme erwarten. Sie verlangen von der religiösen Autorität etwas, wozu diese nicht zuständig ist, etwas, was die sittliche Aufgabe der durch ihre Berufsarbeit am Lebensprozeß der Kultur unmittelbar Beteiligten ist. ---> "zu sehen, wie sehr die Kirche in den letzten Jahrhunderten sich mehr und mehr von der unmittelbaren Leitung aus den profanen Kulturgebieten zurückzog, besonders auffällig aus dem politischen Leben, in dem Bewußtsein, daß die nicht in die ihr von ihrem Stifter übertragene Mission fällt, ja daß sie die mit einer solchen Leitung zusammenhängende Verantwortung gar nicht übernehmen darf, und zwar gerade im Interesse ihrer eigentlichen Aufgabe und ihrer besonderen Mission. Aber auch aus dem Grunde, weil alle einzelnen Gebiete des Lebens die Kräfte für die Erreichung ihrer besonderen Zwecke in sich tragen, vom Schöpfer in sie hineingelegt, und daß ihnen auch besondere Gesetze vorgeschrieben sind, ebenfalls von ihrem Schöpfer, denen sie zu folgen haben in der Verfolgung ihrer besonderen Ziele."(5) "Das heißt aber vor allem, daß wir Katholiken bei Meinungsverschiedenheiten in Angelegenheiten rein politischer, sozialer, ästhetischer, wissenschaftlicher Natur und bei sachlichen Auseinandersetzungen viel weniger an religiöse Ideen und an das sittliche Gewissen appellieren sollten, sondern an sachliche Gründe."(6) "Für die katholische Gesellschaftsauffassung besagt dies, daß ihr Grundprinzip, die Suprematie des Religiösen, sich in allen Ordnungen des gesellschaftlichen Lebens zeigen muß, daß das Katholische immer streben wird, von innen her diese Ordnung zu bestimmen und ihnen Form und Gestaltung zu geben, daß man darum ebenso sehr von einer Eigengesetzlichkeit des Katholischen sprechen kann, wie man von einer Eigengesetzlichkeit der profanen Kulturgebiete spricht, ja, daß im Sinne der katholischen Gesellschaftslehre, wesenhaft beide aufeinander bezogen sind, eine Bezogenheit, die im Verhältnis von Natur und Uebernatur immer ihre tiefste Erklärung finden wird, wonach die letztere die erstere nicht aufhebt, sondern voraussetzt und zugleich vollendet, weil beide aus der Hand des einen Gottes hervorgegangen und aufeinander zugeordnet sind."(7) Messner fordert hier eine Wirkkraft der katholischen Gesellschafts- und Kulturauffassung nach dem bekannten Satz der philosophia perennis, wonach die volle Verwirklichung eines Zweckes am Ende steht, dieser selbst aber in der Absicht und Tätigkeit dessen, der ihn erreichen will, von Anfang an wirksam ist (Finis, etsi sit postremus in executione, est tamen primus in intentione agentis, et sic habet rationem causae). "Worauf eben hingedeutet wurde, ist eine nun schon allen geläufige Erkenntnis, daß sich nämlich in den Formen gesellschaftlichen Lebens der Geist einer Gesellschaft in solcher Weise verfestigt, daß diese Formen selbst wieder den Menschen den Geist der Gesellschaft aufdrängen."(8) "die Eigengesetzlichkeit des Katholischen soll sich (also) wieder auswirken und mit ihren Kräften alle Ordnungen und Gebiete des öffentlichen Lebens durchwirken, bis sich wieder eine christliche Welt in ihrem ganzen öffentlichen Leben, in ihrem kulturellen und in ihrem wirtschaftlichen Streben, in ihrem politischen und sozialen Sein zu ihrem Gott bekennt. Ist das aber nicht Utopie? Der heutigen Welt gegenüber? Einer gottlosen Gesellschaft gegenüber? Einem neuen Heidentum gegenüber? Es ist nur dann Utopie, wenn der Aufbruch der Zwölf aus Jerusalem, die zuerst den Auftrag erhalten haben, hinzugehen und alle Völker zu lehren, Utopie war. Heute stehen ungezählte Tausende von Gotteshäusern unter den Völkern der Erde"(9) Während der neuzeitliche Naturalismus die absolute Eigengesetzlichkeit in den Bereichen von Politik, Wirtschaft und Kultur behauptet hat, wollen Vertreter eines falschverstandenen Supernaturalismus alle Kulturbereiche, nicht zuletzt Politik und Wirtschaft, ganz zu Gebieten einer auf die übernatürliche Offenbarung und Religion begründeten Ethik machen. In Wahrheit brauchen alle diese Wissens- und Tätigkeitsbereiche nur die Unterordnung ihrer besonderen Zwecke unter die Zweckordnung des Naturgesetzes zu beachten und haben im weiteren das Recht und sogar die Pflicht, nach den besten Wegen und Mitteln zur Erreichung ihrer Ziele zu suchen. Während also der Naturalismus die causae secundae, die geschaffenen Ursachen, unabhängig machen möchte von der causa prima, dem Schöpfer, neigt der Supernaturalismus zur Verkennung der in den causae secundae begründeten (lediglich) "relativen Eigengesetzlichkeit". (Die Folge ist, daß nur eine theologische, auf das geoffenbarte Wort Gottes begründete Ethik anerkannt wird.) Ein Supernaturalismus besonderer Art wird von der einen oder anderen Gruppe auf katholischer Seite in der Form eines "Integralismus" vertreten mit der Forderung, daß im politischen und sozialen Bereich alles unter die "direkte" Autorität der Kirche zu stellen sei, so Messner 1966. Würden die Kirche und ihre Diener einen solchen Anspruch auf eine direkte Gewalt in diesen Bereichen erheben, dann wäre der Vorwurf des sog. "Klerikalismus" gerechtfertigt nach Messner.(10) Es ergibt nur soweit eine - wir können sagen - "direkte" Zuständigkeit der Kirche im politische Bereich, als im Leben und in der Tätigkeit des Staates die absoluten existentiellen Zwecke des Menschen betroffen sind und daher der Sendungsbereich der Kirche in Frage steht. Die Tatsache, daß eine namhafte Zahl von Nichtkatholiken auf Seite der Alliierten während des zweiten Weltkrieges die katholische Kirche heftig anklagten, weil sie von dieser Jurisdiktion nicht Gebrauch achte, zeigt einwandfrei, daß auch außerhalb der traditionellen Naturrechtslehre über die Tragweite der kirchlichen Jurisdiktion kein Zweifel besteht. Nur übersehen die Ankläger, daß es sich bei dieser Jurisdiktion der Kirche ausschließlich um die beste Wahrung der geistlichen Interessen aller ihrer Glieder unter den gegebenen Umständen handelt und eben nicht um politische Interessen. Der direkte Eingriff in den Gewissensbereich, wie er z. B. durch Entbindung vom Treueid gegen den Fürsten im ungerechten Krieg möglich war, ist jedoch nicht der einzige Weg der Ausübung der Vollmacht der Kirche gegenüber dem politischen Bereich, wenn der religiöse oder sittliche berührt wird. Ein anderer ist der Aufruf der Gewissen durch die öffentliche Erklärung der Kirche über die Unvereinbarkeit politischer Prinzipien und Handlungen von Regierungen mit religiösen und sittlichen Rechten. Ein dritter, von der katholischen Kirche besonders zu pflegender Weg wäre - wie schon gesagt - die systematische Schulung der Laien für die Ausübung ihrer Verpflichtungen im bürgerlichen und beruflichen Leben, um dadurch eine erneute Wirksamkeit der religiösen und sittlichen Prinzipien in der säkularisierten Gesellschaft zu erzielen, von Pius XI. im erörterten Sinne definiert als "die in der Gesellschaft wirkende Kirche". Schon 1929 hatte ja Johannes Messner in seinem kleinen Büchlein "Der Weg des Katholizismus(11) im XX. Jahrhundert" geschrieben: "weitere Generationen werden arbeiten, bis der Beginn einer Verwirklichung des Programmes der christlichen Demokratie sichtbar sein wird im geistig-kulturellen, im öffentlich-politischen, im wirtschaftlich-politischen Leben, bis das Christentum wieder der nährende Boden unseres gesamten kulturellen und gesellschaftlichen Lebens sein wird, bis auf diesem Boden ... eine neue christliche Gesellschaft sich zu ihrem Gott halten wird. Der Weg dahin, der Weg des Katholizismus im 20. Jahrhundert wird aber die Katholische Aktion sein."(12) "d. h. daß der Christ nicht nur Christ sein will in seinem Herzen und vielleicht noch innerhalb der vier Wände der Kirche, sondern ebenso und vornehmlich auch in seiner ganzen Einstellung zum Leben, in der ganzen Sinngebung der Welt, der Kultur, des Staates, in seinem Berufe und an dem Platze, an dem er in der Gesellschaft steht, kurz als ganzer Mensch"(13) "Es ist nicht zu leugnen, daß der Vereinskatholizismus in seinem Ungeist vielfach eine Belastung des Wirkens der Kirche in der Gesellschaft darstellt und der Umschlag des ... Kirchenkatholizismus in den Vereinskatholizismus mit seinen Festfeiern, Theateraufführungen und gemeinsamen Ausflügen zum großen Teil ein Mißverständnis der Zeitaufgaben des Katholizismus war."(14) "Unser Glaube selbst muß darum zunächst die ursprüngliche, selbstsichere, universale Übernatürlichkeit der Betrachtung der Welt und der Gesellschaft zurückgewinnen, um dem Versinken der Welt und der Gesellschaft ins Diesseits zu steuern (...) Das ist Weltanschauung in des Wortes eigentlichster Bedeutung: genommen als Betrachtung der Welt und des Lebens von bestimmten Grundwahrheiten aus, katholische Weltanschauung als Betrachtung der Welt aus den Tatsachen und Wahrheiten der Erschaffung der Welt durch das Wort des Herrschaftsanspruches des Menschensohnes an die ganze Welt und alle ihre Lebensbereiche."(15) "Ist es nicht so, daß man mit starkem Nachdruck und mit gewiß berechtigtem Selbstgefühl immer wieder betonte, wir Katholiken besäßen die die gesellschaftliche und kulturelle Krise heilenden Kräfte, daß man aber vielfach gemeint hat, damit sei es schon getan? Als ob nicht erst der Eingang dieser Kräfte ins Leben jene heilbringende Wirkung hätte, die wir brauchen! Und hat man sich nicht allzusehr mit bloßer Freude am Besitz der rettenden Ideen und Werte zufrieden gegeben? Als ob nicht der Einsatz dieser Ideen und Werte in der Wirklichkeit das Entscheidende wäre! Und hat man nicht zu sehr nur 'Ideenpolitik' getrieben und allzu verächtlich auf die 'Realpolitik' herabgeschaut, während doch die hier gemeinten Ideen gerade dazu da sind, verwirklicht zu werden, d. h. reale Gestalt im Leben anzunehmen durch eine christliche Realpolitik. (...) Denn sobald man vom rein metaphysischen Bereich in die wirkliche Welt übertritt, d. h. in die Welt der sittlichen Aufgaben und des sittlichen Handelns, ist die entscheidende Frage die, wie diese Ideen und Werte Gestalt annehmen solle in diesem Leben, wie weit wir sie im einzel-persönlichen und im gesellschaftlich-öffentlichen Leben zu verwirklichen vermögen, namentlich wo die Ansatzpunkte sind für diese Verwirklichung (...) Die eine Gefahr ist also die, daß das zu starke Verweilen im rein Ideologischen nicht so zur 'Arbeit in der Welt' kommen läßt, wie sie doch unsere Pflicht wäre nach dem Missionsauftrag des Meisters (...) Noch eine zweite Gefahr ... darf nicht übersehen werden. Der einseitige Blick auf das ideale Reich der Wahrheiten läßt gerne die wirkliche Welt allzu schwarz erscheinen (...) das Entscheidende ist ... nicht die Kritik, sondern daß man positiv erkenne und sage, was wir vom katholischen Gedanken her zu geben haben, wie wir dies aus dem bloß ideologischen Dasein in die Wirklichkeit überführen, wo die Ansatzpunkte in der heutigen Welt für diese Verwirklichung sind. Ist es nicht Tatsache, daß die ... einseitige Kritik im außerkatholischen Lager überhaupt nicht gehört und schon gar nicht beachtet wird? Und birg die einseitige, fast ganz im Negieren aufgehende Kritik nicht die weitere Gefahr eines gewissen Fatalismus in sich, der vom Gedanken bestimmt ist: die Welt ist schlecht, es nützt doch nichts! (...) während doch ... echter, christlicher und katholischer Geist doch der ist: überall zu helfen, wo Irrende sind, und der menschgewordenen Liebe den Weg zu den Menschen und zur Gesellschaft zu bereiten. - Dies ... ist der tiefste Sinn von dem ... Ruf .. nach der Katholischen Aktion!"(16) Damit zeigt sich eine andere mittelbare ("indirekte") Aufgabe der religiösen Autorität (hinsichtlich der Kultur) in ihrer ganzen Bedeutung: die Aufgabe, die Gewissen zu bilden, sie wach zu erhalten und bereit zu machen für die voll verantwortungsbewußte Arbeit an der Gestaltung der gesellschaftlich-kulturellen Lebensordnungen nach den Forderungen des sittlichen Gewissens. Diese Gewissensbildung muß einsetzen schon im Jugendalter und muß fortgehen mit der übrigen Heilsverkündigung und Gewissensbildung durch das weitere Leben des Menschen. Geschieht dies nicht, dann darf es nicht wundernehmen, wenn die Religion weithin nur als etwas für den Sonntag empfunden wird, das im Alltag, der dem Kulturschaffen gilt, nichts zu tun hat, ganz abgesehen davon, daß "offiziöse" Erklärungen der religiösen Autorität hinsichtlich der gesellschaftlich-kulturellen, besonders politischen, wirtschaftlichen und sozialen Fehlentwicklungen kein Gehör finden. Auf die gleiche Ursache geht wenigstens teilweise der oft in Zeiten von Religionskrisen wie von Kulturkrisen auftretende religiöse Spiritualismus zurück. Danach sei die Religion ihrem ganzen Wesen nach ins seelische Gebiet verwiesen, habe jegliche "Verquickung" mit den gesellschaftlich-kulturellen Lebensordnung zu vermeiden und sich ausschließlich der mit dem Endzweck des Menschen befaßten Heilsaufgabe zu widmen. Manche Vertreter solch spiritualistischer Auffassungen der Religion sehen im völligen Rückzug derselben aus der politischen und sozialen Ebene und in ihrem Aufsteigen zu einer angeblich "reinen" Form(17) die sich in der geschichtlich-kulturellen Entwicklung vorbereitende und von ihr geforderte "höhere" Stufe von Religion. Genau so viel, wie die Forderung nach einem "Kulturchristentum" nach der einen Seite zu weit ging, geht die spiritualistische nach einer Art (vielleicht auch ungewollten) "Sakristeichristentum" nach der anderen zu weit: mit jenem ist die Kulturaufgabe zur ersten unmittelbaren Aufgabe der Religion gemacht, mit letzterem ihr jede, auch eine mittelbare Kulturaufgabe, abgesprochen.(18) Gelebte Religion ist immer erhöht gelebte Sittlichkeit, lebendige Sittlichkeit immer wirkkräftige Haltung gegenüber dem Mitmenschen, also "Nächstenliebe". Weil Kultur im Grunde "Menschlichkeit" ist, muß daher gelebte Religion in vielfältigen, von der Nächstenliebe befohlenen Weisen zu Kulturwirkungen führen, in so vielen Weisen, als sie einer durch die Sozialordnung augenblicklich oder überhaupt unheilbaren, aber von der "Menschlichkeit" nicht zu verantwortenden Bedürftigkeit begegnet. Die Größe der Aufgabe hat immer wieder zu Formen der organisierten Nächstenliebe, karitativen Organisationen, gedrängt. Aufgaben von weittragendster Bedeutung scheinen solchen Formen der Nächstenliebe in der heutigen Kultur- und Sozialkrise zu erwachsen. Wenn wir beobachten, so Messner, wie die gewaltigen, von der mittelalterlichen Christenheit erbauten Kathedralen, die angesichts der damaligen Wirtschaftskraft der Völker einzigartige, die schöpferische Lebenskraft ihres Geistes bezeugende Leistungen sind, heute noch immer über die Industrie- und Bankpaläste der modernen Großstadt hinausragen, so drängt sich die Frage auf, ob nicht auf karitativem Gebiete ein Geist zu erwecken wäre, der einmal zu ähnlichem Ruhm Anlaß werden könnte, heute aber an einer religiösen Erweckung teilhaben könnte, die mit den bisherigen Mitteln nicht erreichbar zu sein scheint. Messner dachte an ausgedehnte Formen der Sozialkaritas (natürlich ohne Formen der Individualkaritas zu vernachlässigen, die, auf Opferkraft der einzelnen begründet, die Hilfe für einzelne und Einzelfamilien zum Ziel hat). Die wichtigste Aufgabe der Sozialkaritas bleibt eine umfassende Mitwirkung bei der Lösung der für die Bewältigung der gegenwärtigen Kulturkrise so entscheidend wichtigen Beschaffung von Wohnungen, die der Familie, dem Mutterboden aller Kultur, die Erfüllung ihrer moralischen und kulturellen Aufgaben ermöglichen. Wenden wir uns noch der andauernden Kulturkrise des Westens zu, so wird man Dawson zustimmen, wenn er das meiste von der Erziehung zu einer Rückbesinnung auf die Werte erwartet, die den Wurzelgrund der westlichen Kultur eigentlich bilden und in Verbindung damit der Religion, nämlich dem Christentum, eine entscheidende Rolle zumißt. Die Aufgabe geht alle an, die an der Verantwortung für die Erziehung beteiligt sind, Kirche und Staat, Elternhaus und Schule, Hochschule und Volksbildungseinrichtungen. Die Schwierigkeiten dürfen indessen nicht übersehen werden. Großteils müßten erst die Erzieher selbst für diese Aufgabe erzogen werden. Aber nicht nur fehlt einem Großteil der in den genannten Institutionen für die Erziehungsaufgaben Verantwortlichen der Blick für die fraglichen Werte, es fehlt noch viel mehr, nämlich der Wille, sich noch einmal von der Gültigkeit jener Werte und ihrer Bedeutung für die Überwindung der gegenwärtigen Krise überzeugen zu lassen. Dies trifft besonders zu, wenn jene Werte zu sehr in Verbindung mit geschichtlich gebundenen Lebens- und Kulturformen gedacht werden. Auf solche Weise kann sogar die Gefahr eines zu sehr historisch gebundenen Denkens entstehen: daß, wie schon angedeutet, mehr an einer "Rückkehr" anstatt an eine neue religiöse Lebenswirklichkeit gedacht wird. Die andere Art "historischen Denkens" sieht mit Augustinus stärker das den Kulturen eigene geschichtsbedingte Wesen im Gefolge ihres Aufstiegs und Niedergangs, die Religion selbst aber als das Um und Auf der Geschichte. Keineswegs wird in dieser geschichtlichen Sicht die Verantwortung und Aufgabe der Religion und nun ganz eigentlich des Christentums (und seiner kirchlichen Gemeinschaften) angesichts der gegenwärtigen Krise der westlichen Kultur eine geringere, sie wird eine viel schwerere: sich selbst ganz und gar auf ihren Wesensgrund und ihre ursprünglichen Lebenskräfte zu besinnen angesichts der unvermeidlichen Verflechtung mit historischen Elementen eine Kultur, deren Schicksal zu innerst fraglich geworden ist, und sich damit für die weltgeschichtlich neue Aufgabe, die sie erwarten, vorzubereiten. Dabei dürfen wir wohl nicht übersehen, daß zum offensichtlichen Unterschied von allen anderen Religionen das Christentum, und unter seinem Einfluß die westliche Kultur, ganz und gar dynamischen Wesen sind, und zwar weil die Kirche Christi über innere Erneuerungskräfte verfügt, wie Messner betont, die nicht nur Kulturkrisen zu überdauern, sondern gerade durch den Druck von Kulturkrise zu neuem, tieferem und reicherem Aufquellen gebracht werden können. Eine Hoffnung wird dies nicht schon dadurch, daß nur nach der Rechristianisierung gerufen wird, etwa gar nur in der Form, daß, wenn sie nicht erfolgt, unsere Gesellschaft und Kultur verloren sind, besonders wenn dies von seiten jener geschieht, denen die Mitwirkung an der Verwaltung jener Werte und Kräfte anvertraut ist. Ihre Sache ist die Rechristianisierung selbst, nicht die bloße Aufforderung dazu, verbunden mit Kassandrarufen Neue Wege werden dabei zu finden und zu gehen sein. Der Jonas jedoch, der heute nur mit der Prophezeiung des Untergans zur Umkehr rufen und dann sich auf die Anhöhe außerhalb des verlorenen Ninive setzen zu können glaubt, um das über die Stadt kommende Gericht beobachten zu können, hat seinen Auftrag offenbar schlecht verstanden. Nach Messner jedoch hat Spengler übersehen, daß das Christentum also selbst unversieglich die Kraft der Selbsterneuerung in sich trägt und damit auch der ihm verwachsenen Kultur immer wieder eine neue Zukunft zu geben vermag, das sollte die "westliche" Kultur von allen vorchristlichen Kulturen unterscheiden. Die abendländische Kultur in sein Schema des unausweichlichen Prozesses des Werdens und Vergehens der Kulturen eingereiht zu haben, ist der Grundirrtum Spenglers. Nicht, daß er auf keinen Fall recht behält mit seiner Untergangsprophezeiung für das Abendland und die westliche Kultur. Ebenso gewiß ist aber der mit den Werten und Kräften des Christentums verbundene Missionsauftrag immer ein solcher der Erneuerung, daher immer zur Hoffnung auch "gegen alle Hoffnung" verpflichtend, also nie den endgültigen Rückzug mit der Begründung der Aussichtslosigkeit angesichts der Verhältnisse gestattend. Messner erkennt in einem Zitat Peter Wusts eines der wenigen Kulturgesetze, um die wir wissen: "Wo der Mensch mit seinem Glauben an die Macht positiver Ideen versagt, da beginnen die Dinge dem Menschen das Gesetz der Entwicklung zu diktieren, und das Merkwürdige ist dabei, daß sie immer nihilistische Persönlichkeiten für ihr Zerstörungswerk finden, wo die aufbauenden Persönlichkeiten fehlen."(19) Glaube formt Gesellschaft, direkt und indirekt? Für Messner sind dabei die Bereiche staatliche Ordnung, wirtschaftliche Ordnung, soziale Ordnung und Volksordnung (und damit verwoben die Kultur) zu beachten. Auf alle diese kann sich der Glaube indirekt durch eine betont glaubensgestützte Sozialreform auswirken. Es muß jedoch gesagt sein, daß die leitenden naturrechtlichen Prinzipien noch nicht und an sich Eigengut des Gläubigen darstellen, jedoch durch die Gläubigen vermehrt, überzeugter und gefestigter einzubringen sind, eingebracht wurden und eingebracht werden können. Wenn es auf das Gespräch des Christentums mit der Welt ankommt, dürfte dem naturrechtlichen Denken eine unumgängliche Funktion zukommen. Mit J. Leclercq, dem bekannten Löwener Professor, wollte Messner festgehalten wissen: "Da vier Fünftel der Welt unserem Einfluß entzogen sind, muß man sich da nicht, wie Pius XII. unermüdlich wiederholte, auf den Boden der natürlichen Moral und des Naturrechts stellen, in denen alle Menschen übereinstimmen können? Nur so ist ein wirksames Handeln auf Weltebene möglich."(20) In dieser Weltlage dürfte nach Messner der natürlichen Ethik und dem Naturrecht geradezu "eine missionarische Aufgabe" zufallen, wobei sich wieder einmal die philosophia als ancilla theologiae im besten Sinn erweisen würde, nämlich im Dienste der Verkündigung der Frohbotschaft und im Dienste des Kommens des Reiches Gottes, wie Messner es 1966 zu formulieren wagte.(21) Die Gesellschaftsordnung, soweit die existentiellen Zwecke des Menschen in Frage stehen, ist Teil der sittlichen Ordnung. Die Mitwirkung der Kirche ist für die Erreichung der wesenhaften Ziele einer Sozialreform unerläßlich. Die Kirche ist kraft ihrer Mission zur Hüterin des Sittengesetzes berufen und daher die Hüterin des Gewissens der Gesellschaft. Sie hat daher das Recht und die Pflicht, ihre Stimme mahnend und warnend zu erheben, wenn die Gesellschaft von der natürlichen Ordnung abgeht und in ihren den existentiellen Zwecken des Menschen verpflichtenden Grundfunktionen versagt. Die Zuständigkeit der Kirche ist folglich nicht auf die bloße Verkündigung des Sittengesetzes beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf die Bewertung der das Wirtschaftsdenken und die Wirtschaftspolitik bestimmenden Prinzipien, soweit davon das Sittengesetz berührt wird. [Evtl. Dialog für Österreich einbauen? ->] Auch ist es Aufgabe der Kirche, die Institutionen eines Sozialsystems sittlich zu beurteilen, soweit diese sich mit den natürlichen Rechten nicht vertragen; man denke an Erziehungseinrichtungen. Die Zuständigkeit der Kirche erstreckt sich daher auf die beiden Seiten der Sozialreform, die geistige und die institutionelle, allerdings nur, soweit das Sittengesetz in Frage steht; es ist nicht ihre Sendung, sich mit Dingen bloß technische oder organisatorischer Art im politischen und wirtschaftlichen Leben zu befassen.(22) Die Kirche ist indessen nicht nur die von Gott eingesetzte Lehrerin und Auslegerin des Sittengesetzes. Ihre Berufung zur Mitarbeit an der Lösung der sozialen Frage geht weiter. Das Versagen des sittlichen Urteils der Menschen und der Gesellschaft ist nur eine Seite der Folgen der Erbschuld, in der die letzte Ursache der sozialen Frage zu suchen ist. Die andere Seite besteht in der Wirrnis der menschlichen Triebe und Leidenschaften, im Egoismus, in der Habsucht, im Hochmut, im Machtwillen mit allen ihren zersetzenden Wirkungen auf die Sozialordnung. Die Gesellschaft ist somit auf die Kirche nicht nur als Hüterin des Sittengesetzes, sondern auch als Quelle sittlicher Erneuerung angewiesen. Die Kirche ist dies vermöge der ihr anvertrauten Gnaden und Kräfte der Erlösung, d. h. der Übernatur. Die Menschheit befindet sich nämlich ständig in Gefahr (und wir schon längst so weit), daß nämlich ihr sittlicher Fortschritt von ihrem wissenschaftlichen Fortschritt überholt wird. Die ungeheuer anwachsenden Kräfte, die der Fortschritt der Wissenschaften in die Hände des Menschen legt, werden nur dann zum Wohl des Menschengeschlechtes ausschlagen, wenn seine sittlichen Kräfte entsprechend wachsen. In zunehmendem Ausmaß ist daher der soziale Fortschritt an den sittlichen Fortschritt gebunden, so ist Messner überzeugt.(23) Im soziologischen Sinn sind Ideologien Anschauungen über die Natur und den Zweck des Menschen und der Gesellschaft, die Einfluß auf die Gestalt und das Funktionieren der Gesellschaftsordnung haben.(24) (Wohl ist die Wechselbeziehung zwischen den "ideologischen Formen", die ein Sozialsystem kennzeichnen, und seinen ökonomisch-technischen Grundlagen nachgewiesen, nicht minder aber, daß die ersteren ursprünglicher Natur sind und daher von sich aus bestimmenden Einfluß auf die Gestaltung des Sozialsystems üben. Der Marxsche historische Determinismus leugnet(e) nicht die Wirkkraft der "ideologischen Formen" auf die Gesellschaft; was er leugnet ist, daß "ideologische Formen", also Ideen und Werte, unabhängig von den wirtschaftlichen Produktionskräften bestehen und Geltung haben. Obwohl im Grunde irrig, veranlaßte die Marxsche Theorie eine genauere Erforschung der Wechselbeziehungen zwischen den ideologischen und den ökonomischen Formen als Wirkkräften im Leben und in der Entwicklung der Gesellschaft sowie die genauere Untersuchung des Ursprungs, der Wirkungsweise und der Einflüsse der ideologischen Formen.)(25) Messner interessieren hier die ideologischen Mächte wegen ihrer Wirkung auf die Gesellschaftsordnung. Alle Ideen und Werte und somit Zwecke, die einen gestaltenden Einfluß auf das Funktionieren der gesellschaftlichen Ordnung ausüben, faßt er soverstanden als "das Ideologische" zusammen. Das Ideologische ist daher hier als bestimmender Faktor im Sozialsystem gesehen; andere Gruppen solcher Faktoren sind das Institutionelle, die Abneigung gegen Änderungen in der gewohnten Lebensweise, die politischen Kräfte mit dem Streben nach Herrschaft und Macht in einer Gemeinschaft, die technischen Kräfte in ihrer Auswirkung auf sozialwirtschaftliche Kooperation. Das Ideologische umfaßt nicht nur die im Vordergrund des Bewußtseins einer Gesellschaft stehenden Ideen, sondern mindestens gleicherweise jene, die in Sitten, Brauchtum und überhaupt im Volkstum wirksam sind und die tatsächlich im Konflikt mit anderen gestaltenden Kräften eine gewaltige Macht besitzen. Nur wenn das Ideologische eine Wirkung auf ihre Gesellschaft Einfluß gewinnt, übt das Ideologische eine Wirkung auf ihre Gesellschaftsordnung aus. Die moderne Technik macht die Verwendung des Ideologischen durch die verschiedenen Arten der Propaganda zu einem der mächtigsten Mittel der Gestaltung und Leitung der Gesellschaft. Kein Gesellschaftssystem ist nur durch eine Ideologie allein geformt. Das Ideologische wirkt immer nur als Resultante von verschiedenen gegensätzlichen ideologischen Richtungen. Kein Gesellschaftssystem ist in Wirklichkeit das, was es nach der herrschenden Ideologie sein sollte. Unter den in der "westlichen" Gesellschaft wirksamen ideologischen Kräften sind noch immer die der christlichen Welt- und Lebensanschauung nicht die allerschwächsten, obwohl ihr Einfluß teilweise nur durch die Kanäle von Herkommen und Überlieferung geht. Andererseits muß das Christentum unter dem Gesichtspunkt einer empirischen Soziologie als eine der "ideologischen Mächte" angesehen werden, die miteinander um den bestimmenden Einfluß auf die Gestaltung der Gesellschaftsordnung ringen.(26) Philosophisch ist für Messner das Christentum bzw. die katholische Soziallehre(27) (selbstverständlich und) grundsätzlich keine Ideologie, weil dann Ideologie verstanden ist als ein von der wirklichkeitsbezogenen Wahrheit abweichendes Ideen- und Wertsystem. Nur für die empirische Soziologie ist jedes Ideen- und Wertesystem, das gesellschaftlich-ordnungspolitische Ansprüche erhebt, eine Ideologie.(28) Unter den anderen ideologischen Mächten sind besonders zu nennen die des Rationalismus, Liberalismus, Kapitalismus, Sozialismus, Kommunismus, Nationalismus, die Rassenkredos und allgemein hinter allen diesen Mächten der ihnen jedenfalls für lange Zeit gemeinsame materialistischsäkularistische Antagonismus gegen das Christentum. In dem Umfang, in dem die ein Gesellschaftssystem bestimmenden ideologischen Kräfte von den wesenhaften Zwecken der menschlichen Natur abgehen, muß ein solches System versagen in der Verwirklichung des Gemeinwohls und daher in der Ermöglichung des wesenhaften Vollwohles aller Glieder der Gemeinschaft. "Wo indessen Folgerungen aus dem sittlichen Naturgesetz auf zeitbedingte Verhältnisse in Frage stehen, also das Urteil über die Formen ihrer Verwirklichung angesichts der konkreten Situation, kann die Berufung auf das Naturgesetz oder das Naturrecht ideologisch beeinträchtigt sein."(29) Doch die christliche Soziallehre sei eben nicht einfach Ideologie, "weil sei zutiefst naturrechtsverbunden ist."(30) "Die natürlichen Rechte und damit das Naturrecht ist ... ontologisch begründet, im Sein und in der Wirklichkeit der Menschennatur, wie sie sich der unmittelbaren menschlichen Erfahrung selbst darbietet."(31)Zu den gewaltigsten dynamischen Kräften im Leben und in der Entwicklung des Staates gehörten (soziologisch gesehen) die religiösen Glaubensüberzeugungen. Um sich den Einfluß religiösen Glaubens auf Leben und Entwicklung der Staaten zu vergegenwärtigen, braucht man nur an die großen Religionen der Menschheit denken, angefangen von der israelitischen mit ihrer Theokratie, an den Konfuzianismus, Buddhismus, Islam und vor allem an das Christentum, ganz zu schweigen von solch enger Verquickung von Religion und Staat, wie sie der japanische Shintoismus darstellte. Man wird dabei im ersten Augenblick vielleicht versucht sein, den Religionen hauptsächlich eine stabilisierende und retardierende Wirkung zuzuschreiben. Man braucht sich jedoch nur an die vom göttlichen Oberherrn befohlenen Strafexpeditionen gegen die Feinde Israels, an die Bekehrungskriege Karls des Großen, an den Heiligen Krieg der Mohammedaner (zu Beginn der Neuzeit und offensichtlich partikulär auch heute!), an Glaubenskriege wie den Dreißigjährigen Krieg, an die Kreuzzüge, an den Einfluß der Auseinandersetzung von Staat und Kirche auf die abendländische Staatsentwicklung zu erinnern, um zu ersehen, daß die der Religion entspringenden bewegenden Faktoren im Leben des Staates keine geringeren sind als die stabilisierenden. Die genauere Analyse dieser Einwirkungen der Religion ist Sache der Religionssoziologie. Mit der Säkularisierung des Denkens seit dem Beginn der Neuzeit traten in der staatlichen Dynamik antireligiöse Glaubensmächte neben und in Gegensatz zu den religiösen Glaubenskräften auf, die diesen an Wirkkraft nicht nachstehen. Weil es sich dabei um Glaubensmächte handelt, die einen Anspruch auf die Formung des gesellschaftlichen Lebens erheben, müssen sie mit den religiösen Glaubensmächten, die den gleichen Anspruch erheben, in Konflikt kommen. Solche Konflikte kennzeichnen die Auseinandersetzungen über die staatliche und kirchliche Kompetenz im liberalen Staat des 19. Jahrhunderts, vor allem in Schul- und Ehefragen. Zu denken ist weiters an die ideologischen Grundlagen der Parteienbildungen in der freiheitlichen Demokratie. Ungleich größer sind die dynamischen Auswirkungen auf das Staatsleben, wenn eine ideologische Macht den monopolitischen, "totalitären" Einfluß auf eine Gesellschaft gewinnt. Das Ziel ist dann die Umformung der ganzen Ordnung der Gesellschaft nach ihren Prinzipien über Natur und Stellung des Menschen in der Gesellschaft und über die Sinngebung der Kultur überhaupt. Wir leben wohl in der weltanschaulich oder ideologisch pluralistischen Gesellschaft. Unter ihren zahlreichen Schattierungen heben sich zwei Hauptgruppen ideologische Überzeugungen heraus: die jedenfalls theoretisch christliche und die a-christliche. Man kann nicht sagen anti- oder widerchristlich, weil der heutige Liberalismus, der heutige Sozialismus und die heutige Aufklärung im Gegensatz zu früher sich der offenen Polemik gegen das Christentum und die Kirche auch immer wieder enthalten. Mit einem sog. wissenschaftlichen naturalistischen Humanismus, mit einer Form Wissenschaftsglaubens, versuchen starke Gruppen in Parteien und Verbänden der christlichen Auffassung vom Menschen, als Formkraft von Gesellschaft und Kultur, Boden zu entziehen. Das wird jenen Gruppen wesentlich erleichtert dadurch, daß die naturalistische Auffassung des Menschen seit Jahrzehnten beherrschend ist in der Belletristik, im Film, im Theater, in einem wesentlichen Teil der Presse, in manchen Ländern auf im Rundfunk und Fernsehen. Der sog. "wissenschaftliche" Humanismus sieht sich selbst durch drei Grundideen gekennzeichnet: die Idee der Menschenwürde und die Idee der Freiheit, wozu die Idee des Fortschritts kommt, begründet auf den Glauben an die wissenschaftliche Vernunft und ihre Fähigkeit zur Herbeiführung einer immer reicheren Lebenserfüllung des Menschen in den auf die Lebensspanne des Menschen bezogenen Werten. Tatsächlich gehen die beiden ersteren Ideen auf die christliche Anthropologie zurück mit ihrer Lehre von der Gottesebendbildlichkeit, die das Christentum aus dem Alten Testament übermittelt hat, und der Lehre von der Gotteskindschaft, die aus der Lehre Christi stammt. Nur durch gewaltige Anstrengungen in der Auseinandersetzung mit den neuen ideologischen Mächten wird das Christentum seine gesellschafts- und kulturformenden Kräfte neu entfalten können. Dies noch besonders, weil zum innergesellschaftlichen der internationale weltanschauliche Pluralismus hinzugekommen ist, in dem die alten Religionen einen neuen Öffentlichkeitsanspruch anmelden, aber auch neue nationalistische (und sozialistische sowie kommunistische) Ideologien sich als gesellschaftspolitische und weltpolitische Kräfte durchzusetzen suchen.(32) Der Begriff "christliche Sozialreform" bezeichnet diesbezüglich die vom christlichen Gewissen geleiteten Bestrebungen zur Beseitigung der Schäden der sozialen Ordnung durch die Behebung der tieferen Ursachen(33) Wir sprechen von "christlich", weil die zugrunde liegenden Prinzipien durch die christliche Auffassung vom Menschen bedingt sind, vor allem durch die Glaubenslehren von der Schöpfung, dem Sündenfall und der Erlösung. Es ist der "christliche Humanismus", der dazu berechtigt, richtig und rechtverstanden von einem "christlichen Naturrecht", von "christlichen Sozialprinzipien" und von einer "christlichen Sozialreform" zu sprechen, auch wenn die Naturrechtslehre ihren Begriff der Menschennatur aus der Vernunfterkenntnis gewinnen muß und sich als sog. "christliches" Naturrecht sich in allem für ihren Begriff der Menschennatur Wesentlichen der in der Glaubenserkenntnis begründeten weiteren Gewißheit versichert wissen wird dürfen.(34) Der Ausdruck wird daher insbesondere nach Messner in den großen Fronten weltanschaulichen Denkens über den Menschen und die Gesellschaft, über Sittlichkeit und Recht, mit vollem Recht zu gebrauchen sein, um sich von den "naturalistischen" Lehren abzusetzen (von den szientistisch-naturwissenschaftlichen, dialektisch-materialistischen, logisch-positivistischen, biologisch-evolutionistischen, utilitaristisch-pragmatischen, idealistisch-monistischen). Im Bereiche jedoch der wissenschaftlichen Naturrechtslehre selbst ist eine Bezeichnung vorzuziehen, die ihre philosophische Grundlage im Verständnis der Menschennatur hervorhebt, zumal die Naturrechtslehre bekanntlich in ihrer philosophischen Entwicklung ganz wesentlich auf vorchristliches, also ausschließlich auf die Vernunfterkenntnis begründetes Denken zurückgeht, daher verwendet Messner lieber den Ausdruck traditionelle Naturrechtslehre. In seinem berühmten schon 1933 in Erstauflage erschienenen Werk Die soziale Frage finden wir auch in der 6. Auflage 1956 das wichtige Kapitel über die christliche Gesellschaft(35), die ja - so denke ich jedenfalls - das Ideal-Ergebnis des gesellschaftsformenden Glaubens sein sollte. Messner wollte wenigstens ein skizzenhaftes Bild geben, nicht nur, weil der sein Denken an den christlichen Sozialprinzipien Ausrichtende sich eine Vorstellung von der christlichen Gesellschaft bilden möchte, sondern auch deshalb, weil im säkularisierten Denken mancher Gruppen der heutigen Gesellschaft unrichtige Vorstellungen und Befürchtungen über die Art und Ansprüche einer christlichen Gesellschaft bestehen. Solchen Befürchtungen gegenüber sei vorweg daran erinnert, daß für das auf die christlichen Sozialprinzipien begründete Denken das Rechtsbewußtsein und die Rechtsgrundlage der Gesellschaft in beträchtlichem Ausmaß entwicklungsbedingt sind und daß daher auch die christliche Gesellschaft in jeder neuen Zeit neue Züge tragen und neue Aufgaben stellen wird, daher keineswegs nur mit dem Blick in die Vergangenheit gedacht oder auch erstrebt werden darf. Andererseits darf nicht vergessen werden, daß es immer noch geschieht, daß bei "offiziellen" Gelegenheiten von "westlichen" Staatsmännern oft mit Betonung das Beiwort "christlich" beansprucht wird, mögen auch in weiten Teilen die religiösen Überzeugungen selbst geschwächt oder abgestorben sein. Die Wesenszüge der christlichen Gesellschaft wird man kurz so umschreiben können: Es ist die Gesellschaft, die sich der dem Geist und den Forderungen des Christentums eigenen allseitigen Achtung der natürlichen Rechte sowie der von diesen Rechten bestimmten Grundordnung des Gemeinwesen verpflichtet weiß.(36) Der oberste Verfassungsgrundsatz der christlichen Gesellschaft ist demnach die Heiligkeit des Rechts. Der Ordnung des natürlichen Rechts und der natürlichen Gerechtigkeit die Vollwirklichkeit zu geben und zu sichern ist die die Gesellschaftsordnung betreffende Grundaufgabe des Christentums. In der Tat, das Streben nach fester Begründung und immer weiterer Vervollkommnung der Ordnung der Gerechtigkeit ist doppelt Pflicht der christlichen Gesellschaft wegen der durch das Christentum neu vermittelten und neu gesicherten Einsicht in Wert und Recht der Persönlichkeitsnatur des Menschen und in den ganz und gar davon bestimmten Sinn und Zweck der Gesellschaft mit ihrer Rechtsordnung, ihrer Lebens- und Kulturordnung. Die Erfüllung aller anderen Aufgaben der christlichen Gesellschaft, ja auch die des Christentums und der Kirche selbst in dieser Gesellschaft, hängen ganz weitgehend von der Erfüllung dieser Grundaufgabe ab. Voll christlich ist ein Gesellschaft insoweit, als das gelebte Christentum sie allseitig mit seinen sittlichen Kräften durchwirkt und durchformt und damit auch ihr oberster Verfassungsgrundsatz der Heiligkeit des Rechts im christlichen Gewissen ihrer Glieder selbst verankert ist, mit anderen Worten, soweit in der Gesellschaft im ganzen das vom gelebten Christentum gefestigte sittliche Rechtsgewissen wirksam ist. (Darauf wird noch zurückzukommen sein.) Die entscheidenden Kennzeichen dafür, wieweit eine Gesellschaft als christlich gelten kann, liegen bei der Familie: Eine Gesellschaft ist christlich in dem Umfang, als die Familie kraft ihrer Verwurzelung im christlichen Lebensgrund ihre Aufgabe als biologische, moralische und kulturelle Zelle der Gesellschaft erfüllt, auch alle ihre Rechte geachtet sieht, die ihr auf Grund dieser ihrer Aufgaben zukommen. Diesen Rechten entsprechen in der heutigen Gesellschaft Verpflichtungen von Gesellschaft und Staat zur Familienpolitik (worüber wir ausführlich gesprochen haben). Nichts ist indessen so lebenswichtig für die christliche Gesellschaft wie die Eigenkraft christlichen Lebens in der Zelle der Gesellschaft. Sie muß sich zuallererst in der Ehe erweisen wegen der gerade in ihr am unmittelbarsten hervortretenden Einheit des christlichen und natürlichen Sittengesetzes. In den Kindern wirkt durch die Familie jene Eigenkraft in die ganze Gesellschaft und ihre Kultur hinein. In dem, was die Kinder aus dem christlichen Lebensgrund der Familie empfangen, empfängt auch die christliche Gesellschaft das meiste, was ihr an Lebenskräften und Lebensformen Festigkeit und Zukunft geben kann. Dort werden Religion und Leben zu jener Einheit, deren Bedeutung schon den heidnischen Völkern im Bewußtsein der Verbundenheit von Herd und Altar kundtat und die für die christliche Gesellschaft doppelt feststeht, weil sich dem Zeugnis der Natur das unmittelbare Wort Gottes, des Schöpfers dieser Natur, verbindet, darüber, daß das natürliche Sittengesetz, wie es der Mensch in seiner Natur vorfindet, das Lebensgesetz der Gesellschaft ist und daß , damit dieses Lebensgesetz sich voll wirksam erweise, die der Erbschädigung durch die Ursünde verfallene Natur der heilenden Kräfte der Erlösung bedarf. Nach der Familie kommt unter den natürlichen gesellschaftsformenden Kräften zu allererst das Volkstum. Familie und Volkstum bedingen sich in ihren ureigensten Lebenskräften gegenseitig. In ihnen hat die Kultur der Gesellschaft ihren Mutterboden, den Lebensgrund ihrer ursprünglichsten Wurzelkräfte. Denn bei Volkstum ist ja keineswegs nur an Brauchtum im engeren Sinne zu denken, sondern an die die Grundwerte des einzelmenschlichen und gesellschaftlichen Lebens betreffenden Überzeugungen und die darauf sich gründenden, in den gesellschaftlichen Lebensordnung und im kulturellen Ausdruckswillen sich auswirkenden Haltungen. Diese Überzeugungen und Haltungen bilden den geistig-sittlichen Einheitsgrund der Gesellschaft, lebend und fortlebend in der wechselseitig sich bedingenden Lebenseinheit von Familie und Volkstum: Volkstum ist ohne Muttersprache, Heimat ohne Heim, Vaterland ohne Vaterhaus nicht zu denken. Gleich wahr ist, daß ein Volkstum ohne Christentum keine Zukunft hat, wenn es sich seiner christlichen Vergangenheit zu entschlafen gewillt ist. Ein solches Volk ist doppelt gefährdet, weil es einen "Ersatz" für die verlorenen kulturellen Lebenskräfte nicht gibt. Denn das Volkstum ist Gemeinschaftsbereich, in dem Religion und Kultur, sittliche und gesellschaftliche Ordnung wurzelhaft verbunden sind, weshalb sich eine Gesellschaft an ihren Lebenswurzeln vergreift, wenn sie der Religion ledig sein zu können glaubt. Darum wird gelten müssen: Die Gesellschaft wird erst wieder christlich sein, wenn die Kirchen nicht nur äußerlich das Bild unserer Dörfer und Städte beherrschen, sondern wahrhaft Zeichen allseitig von ihnen ins einzelmenschliche und gesellschaftliche Leben ausstrahlender Kräfte sind. Diese Kräfte würden der christlichen Gesellschaft mit dem dem Christentum eigenen Arbeitsethos und Berufsgedanken ihre Sozialordnung geben: die christliche Berufsidee mit dem ihr eingeschlossenen Bekenntnis zu den vom Schöpfer dem einzelnen vorgegebenen Aufgaben in Gemeinschaft und Einzelleben, sowie das christliche Arbeitsethos mit seiner Bindung der Arbeitsbeziehungen an die Gemeinschaftswerte und die Persönlichkeitswürde. Dieses Arbeitsethos und dieser Berufsgedanke fordern die Solidaritätsordnung in der gesellschaftlichen Arbeitsverbundenheit in Volkswirtschaft, Berufszweig und Einzelbetrieb (wie wir es ausführlich darzulegen versuchten). Diese drei sind die für den sozialen Frieden entscheidenden Punkte der Sozialordnung in der christlichen Gesellschaft. Friede und Freiheit würden in ihrer Sozialordnung Hand in Hand gehen. Denn nach den christlichen Sozialprinzipien wäre das weithin sichtbare Kennzeichen der christlichen Gesellschaft ein Höchstmaß von Freiheit im Rahmen einer sittlichen Lebensordnung. In der Tat, nicht zuletzt ist der Umfang von Zwangsbindungen, die notwendig sind, um die Gemeinwohlordnung zu gewährleisten, das Kennmal dafür, wie weit eine Gesellschaft davon entfernt ist, eine christliche heißen zu dürfen, ist doch schon den heidnischen Gesellschaften gesagt worden, daß die Völker mit den meisten Gesetzen nicht die glücklichsten sind. Weil die Heiligkeit des Rechts ihr ungeschriebener Verfassungsgrundsatz ist, steht in der christlichen Gesellschaft auch die rechtliche Grundordnung der politischen Gemeinschaft unter dem Schutz des christlichen Gewissens. In der modernen demokratischen Gesellschaft ist diese Grundordnung, das Staatsgrundgesetz, auf die ausdrückliche Willensentscheidung des Staatsvolkes begründet. Diese Grundordnung empfängt in der christlichen Gesellschaft ihre verläßlichste Sanktion, nämlich die durch das sittliche Rechtsgewissen mit seinem Bewußtsein der unbedingten Verpflichtung gegenüber der auf die Vollachtung der gleichen Rechte und so auf die gleiche Mitverantwortung aller Staatsbürger begründeten Freiheits- und Gemeinwohlordnung. Das christliche Gewissen schützt daher als einen Hauptbestandteil dieser Ordnung vor allem auch die Prinzipien, auf deren Achtung Bestand und Entwicklung des freie demokratischen Gemeinwesens beruht, nämlich die Prinzipien, die seine politische Willensbildung nach den Forderungen des freien Einverständnisses der Staatsbürger mit ihren gleichen politischen Rechten ermöglicht. Die christliche Gesellschaft widersetzt sich daher dem unmittelbaren Eingriff in die staatliche Willensbildung im Widerspruch zu diesen Prinzipien durch staatliche oder gesellschaftliche Mächte. In ihrem Staat verbürgt die christliche Gesellschaft die persönlichen, politischen, zivilen und sozialen Freiheitsrechte im vollen Ausmaß der sich in der Natur des Menschen offenbarenden sittlichen Eigenverantwortlichkeiten und daher rechtlichen Eigenzuständigkeiten des Menschen: die Menschenrechte. Der Staat der christlichen Gesellschaft wird daher in seinem Schulwesen dem natürlichen Recht der Eltern auf die Bestimmung der Grunderziehung ihrer Kinder, das ist jener in religiöser und sittlicher Hinsicht, voll gerecht werden, also den Rechten der Eltern, die sich im Gewissen zur Erziehung der Kinder nach ihrem christlichen Bekenntnis verpflichtet wissen, wie den Rechten der Eltern, denen ihre Gewissen etwas anderer vorschreibt. Aus den gleichen Gründen gehören die Pflicht der Toleranz und das Recht auf Meinungsfreiheit, wie sie Grundprinzipien der Freiheits- und Gemeinwohlordnung der freien Gesellschaft und ihrer Demokratie bilden, auch der Grundverfassung der christlichen Gesellschaft an. Damit ist das Ringen um die Ordnung des Gemeinwesens nach den im christlichen Gewissen begründeten Wertüberzeugungen und Wertzeilen vor allem verwiesen auf die Weckung von Kräften in der "Gesellschaft", die jenen Wertüberzeugungen und Wertzielen eine wachsende Geltung in der "öffentlichen" Meinung zu erwirken vermögen. Dabei weiß sich dieses Ringen der Gewißheit versichert, daß Wahrheit und Gerechtigkeit, in deren Diensten es steht, keinen stärkeren Bundesgenossen haben als die Freiheit der freien Gesellschaft selbst, solange diese niemandem Rechte entzieht, die sie ihren eigene Prinzipien gemäß allen in gleicher Weise zuzubilligen verpflichtet ist. Wohl bedeutet Toleranz für das christliche Gewissen nicht die Gleichwertigkeit aller religiösen Glaubens- und sittlichen Wertüberzeugungen, bedeutet vielmehr die soziale Tugend der Achtung der persönlichen Überzeugung des Gegners und die Vermeidung der persönlichen Verletzung des Gegners in der öffentlichen Auseinandersetzung und bedeutet die öffentliche Ordnung, die die Freiheit der religiösen Übung und die Freiheit der Vereinigung (Parteibildung) zur Einflußnahme auf Form und Inhalt der politischen Willensbildung gewährleistet. Ihre Schranke findet diese Toleranz nur in den Verpflichtungen zum Schutz des Gemeinwohls vor Mißbrauch der Freiheit, handle es sich um sittliche Wertgüter (öffentliche Sittlichkeit) oder um die Freiheitsordnung selbst (Bedrohung durch politische Umsturzbewegung). Engstens verbunden mit dem Prinzip der Toleranz ist das Recht auf die freie Meinungsäußerung in Wort, Schrift und Bild unter keinen anderen Beschränkungen als den eben umschriebenen. Angesichts des Meinungskampfes und des Freiheitsrisikos, die der freien Gesellschaft wesenseigen sind, wird eine Hauptsorge des christlichen Gewissens die Weckung des sittlichen Verantwortungsbewußtseins und der Erziehung zum sachlichen Urteil und dabei vor allem die Heranbildung einer an den Fronten aller einzelnen Gebiete des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens stehenden geistigen Elite sein. Das Ziel ist eine öffentliche Meinung, die selbst zum unnachgiebigen sittlichen Gewissen der Gesellschaft und ihres öffentlichen Lebens wird. Soweit dies der Fall ist, ist eine Gesellschaft christlich. Eine Gesellschaft ist christlich, insofern und insoweit sie sich der Sendung der Kirche Christi öffnet. Das bedeutet ein Doppeltes. Erstens, daß die christliche Gesellschaft sich als solche und nicht nur in ihren Einzelgliedern Gott gegenüber verpflichtet weiß, für sie also die Religion eine öffentliche Angelegenheit und nicht nur Privatsache ist. Es bedeutet zweitens, daß die christliche Gesellschaft der Kirche die Rechte zubilligt, die ihr kraft natürlichen und göttlichen Rechtes zukommen. Dazu gehören die ihres Öffentlichkeitsanspruches als des Anspruchs auf die Anerkennung als öffentlich-rechtlicher, sich in ihrem Bereich zu eigenem Recht und in völliger Freiheit selbst verwaltender Körperschaft. Unter den einzelnen Rechte der Kirche wird der Staat der christlichen Gesellschaft ihre Erstzuständigkeit hinsichtlich der Ehe unter Christen anerkennen, die, weil Sakrament, bezüglich der Voraussetzungen, der Schließung, der wesentlichsten Wirkungen, der Trennung, der Gesetzgebungsgewalt der Kirche untersteht. Der Staat der christlichen Gesellschaft wird der Kirche auch in seinen Schulen ihr volles Recht auf religiöse und sittliche Erziehung der Kinder einräumen, die durch die Taufe Glieder ihrer Gemeinschaft geworden sind. Sofort ist aber klar, daß "unter den bestehenden Verhältnissen", nämlich in der Gesellschaft der politischen Demokratie, hinsichtlich der tatsächlichen Willensentscheidung des Staatsvolkes über Stellung und Rechte der Kirche im "Staate", über Zusammenarbeit oder "Trennung " von Staat und Kirche, das meiste vom Verantwortungsbewußtsein der "Gesellschaft" abhängt. Keinesfalls bedeutet die christliche Gesellschaft eine Aufzwingung gesellschaftlicher oder persönlicher Lebensordnungen unter Erhebung des Staates zum allgewaltigen Mittel im Dienste des Sendungsauftrages der Kirche oder gar von Herrschaftsansprüchen der Kirche im Gegensatz zum Wort Christi "Mein Reich ist nicht von dieser Welt". Ein Mittel von entscheidender Bedeutung für die Erfüllung des Sendungsauftrages der Kirche "unter den bestehenden Verhältnissen", nämlich der freiheitlichen und weithin säkularisierten Gesellschaft, ist ihre Wirksamkeit durch ihre Glieder in allen Bereichen des öffentlichen Lebens: des wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen. Es ist der Gedanke, mit dem Leo XIII. ihr Wirken "unter den gegebenen Verhältnissen", wie er sagt, in der Enzyklika Graves de communi (18. Jänner 1901) umschrieb: de einer christlichen Bewegung in der "Gesellschaft", "im Volk" mit dem Ziele der Ordnung des öffentlichen Lebens in allen den genannten Bereichen nach den Forderungen des christlichen Gewissens. Es ist der Gedanke, den Pius XI. in dem der "Katholischen Aktion" wider aufgriff. Danach ist die Formung und Führung des Gewissens der Glieder der Kirche hinsichtlich der sittlichen Ordnung des öffentlichen Lebens wesentlicher Teil ihres Sendungsauftrages und ist die Formung und Führung des öffentlichen Lebens aus dem Verantwortungsbewußtsein dieses christlichen Gewissens Sache der Glieder der Kirche, vor allem der Laien, in allen ihren Stellungen und Wirkungsbereichen der Gesellschaft. "Durch das Gewissen der Laien wird das göttliche Gesetz in die irdische Gemeinschaft eingeschrieben" (Pius XII. 20. Feb. 1946, vgl. Orbis Catholicus, 8. Jg. 1954/55, S. 236). Spannkraft und Spannweite dieses Wirkens aus dem Verantwortungsbewußtsein des christlichen Gewissens wird in den meisten Ländern die nähere oder fernere Erfüllung der Hoffnung auf eine allseitig in ihren Gemeinschaftsordnung lebendige christliche Gesellschaft entscheiden. Für Messner ist also klar, wenn man die menschliche Existenz in ihrer Vollwirklichkeit sieht, dann ist die Verkehrtheit des Prinzips "Religion ist Privatsache" offenbar. Natürlich, das sich selbst genügende und autonome Individuum der individualistischen Theorie läßt keine Erstreckung seiner religiösen Existenz in die politische Gemeinschaft zu, und ebenso hat der Staat der kollektivistischen Theorie keinen Platz für die religiöse Existenz der Gemeinschaft, weil er sein eigenes Sein und seine eigenen Kollektivzwecke absolut setzt. Sobald man jedoch die menschliche Existenz in ihrer ganzen Wirklichkeit mit der Absolutheit ihrer existentiellen Zwecke im religiösen Bereich sieht, ist es evident, daß der Staat selbst auch eine religiöse Existenz hat, daß die Religion auch eine öffentliche Angelegenheit ist und daß der Staat nicht weniger als der Einzelmensch Pflichten gegen Gott, den Schöpfer seiner auf den Staat hingeordneten Natur, hat. Ein prinzipieller Säkularismus findet in der gesellschaftlichen Wirklichkeit ebensowenig eine Begründung wie etwa ein prinzipieller Anarchismus. Es gibt noch Staatsmänner, die ihren Staat noch als Gemeinschaft den Grundwerten der christlichen Kulturtradition verpflichtet sehen. Ein solcher Staat, der sich infolge des gemeinsamen christlichen Bekenntnisses der überwiegenden Mehrheit seines Volkes an die Wahrheits- und Wertüberzeugungen dieses Bekenntnisses gebunden sieht, wird, wenn nicht in seiner Verfassung, so doch in seinem Verhalten, Gott als den Ursprung alles Rechtes einschließlich desjenigen der staatlichen Autorität anerkennen und damit die Heiligkeit und Unverletzlichkeit der natürlichen Recht in allen Bereichen; er wird in seinem Eherecht dem sakramentalen Charakter der christlichen Ehe voll Rechnung tragen; er wird in seinem Schulwesen dem Recht der Eltern auf eine ihrer Überzeugung gemäße religiös-sittliche Erziehung ihrer Kinder entsprechen; er wird in den öffentlichen und den von ihm kontrollierten Einrichtungen nicht nur schädigende Einwirkungen auf die christliche Lebensanschauung seines Volkes verhindern, sondern positiv die in dieser wurzelnden Kulturideen zu fördern trachten; in seiner Außenpolitik wird er in einer Zeit der Bedrohung des christlichen Kulturerbes nach Möglichkeit seinen Einfluß zu dessen Schutz geltend machen und anderen Völkern, die im Kampfe um ihre christliche Existenz stehen, seine Hilfe in geeigneter Weise zukommen lassen.(37) Die erörterten Prinzipien scheinen für Messner nur dann theoretisch unanfechtbar, wenn an einen Staat gedacht ist, dessen Volk einheitlich an einem christlichen Bekenntnis festhält. In der religiöse gemischten staatlichen Gemeinschaft kann der Staat nicht die Religion eines Volksteils bekennen und fördern, ohne das Gewissen der übrigen Bürger in ernste Konflikte zu bringen. Dies ergibt das Problem der Toleranz des Staates im religiösen Bereich, nämlich konkret 1. die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, 2. die Freiheit der Vereinigung auf der Grundlage gemeinsamer religiöser Pflichten und Interessen, 3. die Freiheit der Werbung für die Überzeugungen der eigenen Religionsgemeinschaft gemäß dem geltenden Recht der Meinungsäußerung. Das Recht auf freie Religionsausübung ist eng mit dem der Gewissensfreiheit verbunden. Es ist ein unbedingtes Recht, insoweit die private Religionsausübung in Frage steht. Dagegen ist das Recht der öffentlichen Religionsausübung ein bedingtes, da keine Beeinträchtigung klarer Rechte anderer (wie etwa beim Menschenopfer) oder der öffentlichen Ordnung damit verbunden sein darf. Das Recht der freien Religionsausübung bedeutet einerseits: Niemand darf zu einer religiösen Übung, die seiner Überzeugung widerspricht, gezwungen werden, auch nicht, wenn es eine solche der wahren Religion wäre; andererseits: Niemand kann rechtlich zu Handlungen gezwungen werden, die den Vorschriften einer religiösen Gemeinschaft widersprechen oder gegen die religiöse Gemeinschaft selbst gerichtet sind, zu der er zufolge des Geheißes seines Gewissens gehört.(38) Das Recht des Menschen auf freie Religionsausübung ermächtigt ihn nicht, andere gegen ihre Überzeugung zu zwingen, sich seiner eigenen Religionsausübung anzuschließen, weil eben die (rechtliche) Vollmacht, die in diesem Recht liegt, nicht über den Zweck hinausgeht, in dem sie begründet ist.(39) Die Kirche kann, ohne ihre Natur zu verleugnen, sich nicht in dem Sinn in den Dienst eines Staates oder einer Nation stellen, daß sie irgendwelchen anderen als den absoluten existentiellen Zwecken einen Vorrang einräumte; eine auf solche Vermischung der Zwecke begründete "Nationalkirche" macht sich zum Bestandteil und Mittel einer einzelnen politischen Gemeinschaft, während der Anspruch der Kirche in ihrer Sphäre nur ein universaler sein kann. Umgekehrt kann der Staat nie aus seiner Natur eine Berechtigung ableiten, das der Kirche durch ihre Mission vorgezeichnete Wirken einer auf das Staatsinteresse begründeten Kontrolle zu unterwerfen (Staatskirchentum). Daher ist am zweckdienlichsten eine einverständliche Regelung in jenen Sphären anzustreben, die sich berühren (Ehe, Schule, Erziehung). Aus den oben entwickelten Prinzipien ergibt sich indessen doch auch eine direkte Zuständigkeit der Kirche im politische Bereich, nämlich soweit im Leben und in der Tätigkeit des Staates die absoluten existentiellen Zwecke des Menschen betroffen sind und daher der Sendungsbereich der Kirche in Frage steht. (Die Tatsache, daß eine namhafte Zahl von Nichtkatholiken auf Seite der Alliierten während des zweiten Weltkrieges die katholische Kirche heftig anklagten, weil sie von dieser Jurisdiktion nicht Gebrauch achte, zeigt einwandfrei, daß auch außerhalb der traditionellen Naturrechtslehre über die Tragweite der kirchlichen Jurisdiktion kein Zweifel besteht. Nur übersehen die Ankläger, daß es sich bei dieser Jurisdiktion der Kirche ausschließlich um die beste Wahrung der geistlichen Interessen aller ihrer Glieder unter den gegebenen Umständen handelt und eben nicht um politische Interessen.) Der direkte Eingriff in den Gewissensbereich, wie er z. B. durch Entbindung vom Treueid gegen den Fürsten im ungerechten Krieg möglich war, ist jedoch nicht der einzige Weg der Ausübung der Vollmacht der Kirche gegenüber dem politischen Bereich, wenn der religiöse oder sittliche berührt wird. Ein anderer ist der Aufruf der Gewissen durch die öffentliche Erklärung der Kirche über die Unvereinbarkeit politischer Prinzipien und Handlungen von Regierungen mit religiösen und sittlichen Rechten. Ein dritter, von der katholischen Kirche besonders zu pflegender Weg wäre die systematische Schulung der Laien für die Ausübung ihrer Verpflichtungen im bürgerlichen und beruflichen Leben, um dadurch eine erneute Wirksamkeit der religiösen und sittlichen Prinzipien in der säkularisierten Gesellschaft zu erzielen, von Pius XI. im erörterten Sinne definiert als "die in der Gesellschaft wirkende Kirche". Es zeugt von der Größe und Kontinuität des Schaffen Messners, daß wir seine Sicht von "Glaube formt Gesellschaft" in einem Zitat aus dem Jahre 1929 über die Katholische Aktion zusammenfassen können: "Für die katholische Gesellschaftsauffassung besagt dies, daß ... das Katholische immer streben wird, von innen her diese Ordnung zu bestimmen und ihnen Form und Gestaltung zu geben, daß man darum ebenso sehr von einer Eigengesetzlichkeit des Katholischen sprechen kann, wie man von einer Eigengesetzlichkeit der profanen Kulturgebiete spricht, ja, daß im Sinne der katholischen Gesellschaftslehre, wesenhaft beide aufeinander bezogen sind, eine Bezogenheit, die im Verhältnis von Natur und Uebernatur immer ihre tiefste Erklärung finden wird"(40) "die Eigengesetzlichkeit des Katholischen soll sich wieder auswirken und mit ihren Kräften alle Ordnungen und Gebiete des öffentlichen Lebens durchwirken, bis sich wieder eine christliche Welt in ihrem ganzen öffentlichen Leben, in ihrem kulturellen und in ihrem wirtschaftlichen Streben, in ihrem politischen und sozialen Sein zu ihrem Gott bekennt."(41) Diesem Eigengesetzlichen des Katholischen bei der Formung der Gesellschaft wird wohl nachzugehen sein, allerdings wird dies nur auf gesunder naturrechtlicher Basis geschehen können. Anmerkungen 1. Cf. J. MESSNER, Kulturethik mit Grundlegung durch Prinzipienethik und Persönlichkeitsethik, Innsbruck - Wien - München ²1954, 383. 2. Apologia, Ausg. 1865, 245, 253; Essays Critical and Historical, II. Bd., 1871, 96. (zit. nach Kulturethik, 386). 3. T. S. ELIOT, Notes towards the Defintion of Culture, 1948 (zit. nach Kulturethik, 388). 4. J. H. NEWMAN, in einem Brief v. 2. 11. 1882, cf. W. WARD, The Life of John Henry Cardinal Newman, 1912, Bd. II, 486 (zit. nach Kulturethik, 391). 5. J. MESSNER, Der Weg des Katholizismus im XX. Jahrhundert, Innsbruck - Wien - München 1929 (= "Neues Reich"-Bücherei Nr. 6), 30. 6. Weg des Katholizismus, 32. 7. Weg des Katholizismus, 34. 8. Weg des Katholizismus, 35. 9. Weg des Katholizismus, 36. 10. Cf. J. MESSNER, Das Naturrecht. Handbuch der Gesellschaftsethik, Staatsethik und Wirtschaftsethik, Innsbruck - Wien - München 5/1966, 115 f.; in der Anm. 1 erinnert Messner z. B. an die Enzyklika QA, nn. 31 - 43, nach welcher die Kirche keinerlei Autorität im Bereich der Technik oder im reinen Bereich der konkreten Mittel im ökonomischen Leben habe, jedoch sehr wohl in allen Fragen, die das Moralgesetz berühren. 11. Der Begriff "Katholizismus" soll die in der Welt wirksame Erscheinung des katholischen Glaubens in seiner Geschichtsmächtigkeit zum Ausdruck bringen, getragen von identifizierbaren sozialen Gruppen und Einzelpersonen, die nicht mit der verfaßten Kirche und ihren leitenden Amtsträgern identisch sein müssen. Seine Träger verstehen ihn auch als Erfüllung des kirchlichen Sendungsauftrages "Sozialkatholizismus ist, sofern Sozialreform eine gesellschaftspolitische Zielsetzung darstellt, eine Art des 'politischen Katholizismus', der sich auf bestimmte Anliegen ... konzentriert." (H. SCHNEIDER, Katholizismus, in: A. KLOSE/W. MANTL/V. ZSIFKOVITS [Hrsg.], Katholisches Soziallexikon, Innsbruck - Wien - München ²1980, 1324) Da der jeweilige Katholizismus sein Gepräge daher findet, daß seine Träger einer je spezifischen Gesellschaft (Kultur, Geisteslage, soziopolitische Problematik) zugehören und zugleich eine christliche Antwort auf ihre Problemlage geben wollen, sind Gehalt und Gestalt des Katholizismus dem Wandel ausgesetzt und können in ihrer Sonderart nicht unkritisch für andere Kulturlagen und veränderte Konstellationen als verbindlich gelten. 12. Weg des Katholizismus, 11 f. 13. Weg des Katholizismus, 21. 14. Weg des Katholizismus, 53. 15. Der Weg des Katholizismus, 16. 16. Weg des Katholizismus, 64 - 67. 17. Ein völlig spiritualistisches Christentum vertrat z. B. N. BERDJAJEW, besonders in seinem letzten nachgelassenen Werk: Truth and Revelation, 1953; er fordert ein ganz und gar "prophetisches" Christentum, ohne jegliche "Objektivierung" des religiösen Gewissens in den gesellschaftlich-kulturellen Ordnungen, ja ohne rechtliche und politische Symbole, wie Lohn, Strafe, vor allem ohne Autorität. 18. An einem entschiedenen Punkt der Entwicklung der westlichen Kultur trat der spiritualistische Irrtum mit unheimlicher Kraft auf: in der Armutsbewegung des Mittelalters. Die führende Gruppe strebte damals schon nach dem "reinen" Christentum, wovon ihr Name "Katharer" stammt. Sie wollten mit ihrer Verwerfung von "Reichtum", Besitz und Gewinnstreben die Armut zu einem Ideal der Kulturethik machen. Es ist das historische Verdienst des hl. Franz von Assisi, demgegenüber die Armut als ein Ideal der Persönlichkeitsethik verstanden und zugleich auch mit seiner Ordensgründung zu einer Kraft in der Kulturentwicklung des Westens selbst gemacht zu haben. 19. Die Krisis des abendländischen Menschentums, 1927, 37. 20. Signes de Temps (Zeitschrift der Dominikaner), Oktober 1929 (?), 2. 21. Das Naturrecht, 142. 22. Das Naturrecht, 501. 23. Cf. Das Naturrecht, 502. 24. Cf. Das Naturrecht, 479. 25. Cf. Das Naturrecht, 480. 26. Cf. Das Naturrecht, 482. 27. Nach R. WEILER bezeichnet die katholische Soziallehre "zumeist die wissenschaftlich begründeten (Lehren!), systematisch dargelegten und im Leben der Kirche allgemein vertretenen Auffassungen zur Gestaltung der Gesellschaft (aus christlicher Verantwortung und aufgeklärtem Gewissen)." (Die soziale Botschaft der Kirche. Einführung in die katholische Soziallehre, Wien 1993 [= Schriftenreihe des Institutes für Sozialpolitik und Sozialreform {Dr. Karl Kummer-Institut}, Neue Folge, 2], 10) Sie möchte u. a. allen Menschen guten Willens einen Sinnentwurf für eine gerechte Ordnung des menschlichen Zusammenlebens als Voraussetzung für richtiges konkretes handeln bieten. 28. Cf. J. MESSNER, Christliche Soziallehre unter Feuer, in: J. MESSNER, Ethik und Gesellschaft. Aufsätze 1965 - 1974, Köln 1975 (= Veröffentlichungen der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle Mönchengladbach), 385 f. (bereits 1966 veröffentlicht). - Cf. a. a. O., 389: "Daß allerdings christliche Soziallehre der ideologischen Verfärbung entgehen soll, kann nur annehmen, wer mit der Wissenschaftssoziologie und der ihr zugehörigen Ideologiekritik nicht vertraut ist. Denn für sie steht es wissenschaftlich fest, daß keine Gesellschaftslehre, welcher Art immer, der Beeinflussung durch die geschichtlich gegebene gesellschaftliche Verumständung zu entgehen vermag." 29. Christliche Soziallehre, 390; vgl. a. a. O., 389: Messner nannte als Beispiel (wiederum) eine naturrechtlich begründete Verbindung von "Thron und Altar".- Cf. Das Naturrecht, 341 f.: Gerne wird auf einen (inneren) Gegensatz innerhalb der (sog.) "christlichen Naturrechtsdoktrin" hingewiesen, nämlich auf die Ablehnung der absoluten Gewissensfreiheit und Meinungsfreiheit durch Papst Gregor XVI., andererseits auf die fast zur gleichen Zeit erfolgte Anerkennung der Religionsfreiheit und kirchlichen Parität in Deutschland durch Bischof v. Ketteler "unter den gegebenen Verhältnissen". Was diese Gegensätzlichkeit, aber auch die Unterschiedlichkeiten in der Haltung kirchlicher Stellen zur Frage der Staatsform angeht, so dürfte heute innerhalb und außerhalb der Naturrechtslehre zugegeben sein, daß es nicht eine ein für allemal gültige Konkretisierung von Naturrechtssätzen wie überhaupt von allgemeinen Rechtssätzen geben kann. Weil situationsbedingt, wird die Geltungsweise der naturrechtlichen Prinzipien für die für die Regelung der Schulfrage im Verhältnis der Konfessionen eine von Land zu Land verschiedene Form annehmen, besonders wenn die Verhältniszahlen der Religionszugehörigkeit oder die Lagerung der politischen Machtverhältnisse nur Kompromißlösungen möglich machen. 30. Christliche Soziallehre, 390. 31. Christliche Soziallehre, 391 f. 32. Cf. Das Naturrecht, 951. 33. Cf. J. MESSNER; Die soziale Frage im Blickfeld der Irrwege von gestern, der Sozialkämpfe von heute, der Weltentscheidungen von morgen von Dr. jur. utr., Dr. oec. pol. Johannes Messner, Professor der Ethik und Sozialwissenschaften an der Universität Wien, Innsbruck - Wien - München 6/1956, 293. 34. Cf. Das Naturrecht, 471 f. 35. Cf. Die soziale Frage, 602 ff. 36. Cf. Die soziale Frage, 602. 37. Cf. Das Naturrecht, 875 ff. 38. Cf. Das Naturrecht, 437. 39. Cf. Das Naturrecht, 227. 40. Weg des Katholizismus, 34. 41. Weg des Katholizismus, 36. [ENDE MEINES DAMALIGEN VORTRAGES.] UPDATE: Der Autor (Plagiator) hat mich am 11. Februar 2013 nachmittags angerufen und sich entschuldigt. Er werde die Quellen nachtragen, und es werde nicht mehr passieren. Aufgrund der mittlerweile erfolgten Quellenhinweise und der ehrlichen Stellungnahmen an den Publikationsorten habe ich am 20. Februar 2013 die Verlinkungen dorthin und die Benennung des Autors in Anerkennung der angemessenen Reaktion gelöscht. Wirklich unerhört, daß Leute Plagiate nötig haben und sich mit fremden Federn sowie Leistungen schmücken. Einen Artikel einfach zu kürzen, beim Kopieren fast keine Worte zu verändern sowie der Versuch der Anwendung der neuen Rechtschreibung sind eben damals und heute zu wenig, um nicht als Plagiator überführt zu werden ... Wenn jemand keine Zeit hat, Originalwerke auch zu lesen und zu studieren, dann soll er es zugeben und auch dazu stehen. Nur durch Öffentlichmachen kann jegliches Plagiieren gesellschaftlich immer weiter in die Defensive gedrängt und geächtet werden. Das meint Euer Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik am Fest der Bekehrung des heiligen Paulus! Montag, 3. Dezember 2012
PAPST BENEDIKT GIBT TWITTER DEN VORZUG Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in News Kommentare, Sonstiges um
22:00
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Ab dem 12. Dezember 2012, dem Gedenktag Mariens als Unserer Lieben Frau von Guadalupe, twittert Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. hochoffiziell in mehreren Sprachen und übernimmt somit die persönliche Verantwortung für sämtliche der offiziell bestätigten Twitterkonten:
* Englisches Hauptkonto des Papstes: @pontifex * Spanisches Konto: @pontifex_es * Italienisches Konto: @pontifex_it * Portugiesisches Konto: @pontifex_pt * Deutsches Konto: @pontifex_de * Polnisches Konto: @pontifex_pl * Arabisches Konto: @pontifex_ar * Französisches Konto: @pontifex_fr Weitere Sprachen können folgen. Dabei ist zu bedenken, daß der Papst nicht nur als Nachfolger des heiligen Apostelfürsten Petrus das Oberhaupt der gesamten Katholischen Kirche mit allen ihren Ritus- und Teilkirchen ist, sondern gleichzeitig (als einzige natürliche Person der ganzen Welt) auch Völkerrechtssubjekt, sodaß die Gleichung gilt: Papst = Heiliger Stuhl = Vatikan, wobei manche oft übersehen, daß der Staat der Vatikanstadt kein souveräner Staat und Völkerrechtssubjekt ist, sondern vielmehr der Papst selbst und dieser Staat nur ein von ihm abhängiges Instrument in der Leitungstätigkeit desselben Heiligen Vaters. Für katholische Christen ist der Papst und somit der Heilige Stuhl eine Institution (Einrichtung) göttlichen Rechtes, d. h. solange Jesus Christus noch nicht wiedergekommen ist, um zu richten die Lebenden und die Toten aller Völker, muß es auch die Kirche Jesu Christi und in ihr dieses Petrusamt mit allen damit verbundenen Konsequenzen geben, auch wenn sich die Amtsführung durchaus von Papst zu Papst unterscheiden kann. Aufgrund meiner eigenen Erfahrung befürworte ich die Entscheidung des Papstes für Twitter und somit auch gegen andere soziale Netzwerkformen à la Facebook bzw. weitere derzeit mögliche Kommunikationsdienste. Auch ich hätte also im Rahmen einer Medienberatung für die höchstens 140 Zeichen langen Kurzbotschaften votiert, weil es ein transparentes und einfaches System ist, verbunden mit hohen augenblicklichen Einfluß- und Informationsmöglichkeiten. Bekanntlich bin ich selbst ja schon lange auf Twitter vertreten (vgl. @padrealex) und sehe viele Vorteile. Allerdings ist Twitter auch ein Spiegelbild der all zu rasch dahinlaufenden Welt(geschehnisse), und so darf man sich keinen Illusionen hingeben, abgesehen davon, daß auch der Twitterdienst eine unternehmerische Idee ist, die den Erfindern und Teilhabern Gewinn bringen soll, aber es ist für die Kurzverkündigungen des Papstes eben derzeit besser geeignet als das in meinen Augen all zu verschnörkselte Facebook-System. Wie aber hat der Heilige Stuhl selbst die Präsenz des Papstes auf Twitter begründet? Dazu habe ich die in englischer Sprache formulierte Information auf der Internetseite des Vatikan (vom 3. Dezember 2012) in deutsche Sprache gebracht: WARUM IST DER PAPST AUF TWITTER? Die Präsenz des Papstes auf Twitter ist konkreter Ausdruck seiner Überzeugung, daß die Kirche in der digitalen Arena gegenwärtig sein muß. Diese Initiative wird am besten verstanden im Kontext seiner Überlegungen zur Bedeutung des kulturellen Raumes, der durch die neuen Technologien entstanden ist. In seiner Botschaft zum Welttag der sozialen Kommunikationsmittel des Jahres 2009, die am selben Tag erschien, als der Youtube-Kanal des Vatikan eröffnet wurde, sprach Papst Benedikt von der Notwendigkeit, den "digitalen Kontinent" zu evangelisieren, und er lud besonders die jungen Katholiken ein, in die Kultur dieser neuen kommunikativen und informativen Umwelt die Werte einzubringen, auf welchen sie ihr Leben aufgebaut haben. Im Jahr 2010 lud er Priester ein, die Möglichkeiten zu erkennen, das Wort Gottes durch ihr Engagement in den neuen Medien zu teilen: die neuen Medien bieten immer neue und seelsorgerisch unbegrenzte Möglichkeiten, die sie anregen, die universale Dimension der kirchlichen Sendung für eine weite und konkrete Gemeinschaft zur Geltung zu bringen und in der heutigen Welt Zeugen des immer neuen Lebens zu sein, das aus dem Hören des Evangeliums Jesu entsteht, des Sohnes vor aller Zeit, der zu uns kam, um uns zu retten. In seiner Botschaft für das Jahr 2011 führte der Papst genauer aus, daß das Web zur Entwicklung neuer und komplexerer intellektueller und spiritueller Horizonte sowie zu neuen Formen geteilter Sensibilisierung beitrage. Auch in diesem Bereich sind wir aufgerufen, unseren Glauben zu verkünden, daß Christus Gott ist, der Erlöser des Menschen und der Geschichte, in dem alle Dinge ihre Erfüllung finden (vgl. Eph 1,10). In der Botschaft für dieses Jahr war der Heilige Vater sogar noch präziser: Aufmerksamkeit sollte den unterschiedlichen Formen von Internetseiten, Anwendungen und sozialen Netzwerken zukommen, die dem Menschen von heute behilflich sein können, Momente des Nachdenkens und echten Fragens zu erleben, aber auch Räume der Stille und Gelegenheit zu Gebet, Meditation oder Austausch über das Wort Gottes zu finden. In der auf das Wesentliche konzentrierten Form kurzer Botschaften, oft nicht länger als ein Bibelvers, kann man tiefe Gedanken zum Ausdruck bringen, wenn man es nicht versäumt, das eigene innere Leben zu pflegen. Die Präsenz des Papstes auf Twitter kann als die "Spitze des Eisbergs" angesehen werden, der für die Präsenz der Kirche in der Welt der neuen Medien steht. Die Kirche ist in dieser Umwelt bereits reichhaltig gegenwärtig - es gibt eine ganze Reihe von Initiativen, begonnen bei den offiziellen Internetseiten unterschiedlicher Institutionen und Gemeinschaften bishin zu den persönlichen Seiten, Blogs und Mikroblogs bekannter Kirchenpersönlichkeiten und einzelner Gläubiger. Die Präsenz des Papstes auf Twitter ist eine endgültige Anerkennung der Bemühungen dieser "frühzeitigen Vermittler" zur Sicherstellung dessen, daß die Gute Nachricht von Jesus Christus und die Lehre Seiner Kirche in das Forum des Austausches und des Dialoges einziehen, das durch die Sozialmedien geschaffen wird. Seine Präsenz beinhaltet die Absicht, für alle kirchlichen Institutionen und Menschen des Glaubens eine Ermutigung dafür zu sein, die Aufmerksamkeit auf die Entwicklung eines geeigneten Profils für sie und ihre Überzeugungen auf dem "digitalen Kontinent" zu lenken. Die Twitterbotschaften des Papstes werden für Gläubige und Nichtglaubende abrufbar sein zum Weiterteilen, Diskutieren und zur Anregung für den Dialog. Es besteht die Hoffnung, daß die kurzen Botschaften des Papstes und die vollständigeren Inhalte, welche sie in sich bergen wollen, bei Menschen unterschiedlicher Länder, Sprachen und Kulturen zu Fragen führen werden. Diese Fragen können dann wiederum von den örtlichen Kirchenverantwortlichen und von den Gläubigen herangezogen werden, die in der besten Lage sind, diese Fragen anzusprechen und - noch wichtiger - jenen nahe zu sein, die fragen. Inmitten der Komplexität und Vielfalt der Kommunikationswelt sehen sich jedoch viele Menschen mit den letzten Fragen der menschlichen Existenz konfrontiert: Wer bin ich? Was kann ich wissen? Was muß ich tun? Was darf ich hoffen? Es ist wichtig, sich der Menschen, die diese Fragen stellen, anzunehmen und die Möglichkeit für ein tiefes Gespräch zu eröffnen (Botschaft zum Welttag der sozialen Kommunikationsmittel, 2012). Ein Teil der Herausforderung für die Kirche im Bereich der neuen Medien besteht darin, eine vernetzte bzw. kapillare Präsenz zu etablieren, welche in die Debatten, Diskussionen und Dialoge, welche durch die Sozialmedien erleichtert werden, wirksam eingreifen kann und welche direkte, persönliche und zeitgerechte Antworten von solcher Art aufweist, die von zentralisierten Institutionen nicht so einfach vorgenommen werden können. Außerdem spiegelt eine solche vernetzte bzw. kapillare Struktur die Wahrheit der Kirche wider als einer Gemeinschaft von Gemeinschaften, die sowohl universal als auch lokal aktiv ist. Die Präsenz des Papstes auf Twitter wird seine Stimme als eine Stimme der Einheit und der Leitung für die Kirche repräsentieren, aber sie wird auch eine kraftvolle Einladung an die Gläubigen sein, ihre "Stimmen" zu erheben, die ihnen "Folgenden" und ihre "Freunde" zu aktivieren und mit ihnen die Hoffnung des Evangeliums zu teilen, das von Gottes bedingungsloser Liebe gegenüber allen Männern und Frauen kündet. Über das direkte Engagement hinaus, was die Fragen, Debatten und Diskussionen der Menschen betrifft, die von den neuen Medien begünstigt werden, anerkennt die Kirche die Bedeutung der neuen Medien als einer Umgebung, welche es erlaubt, die Wahrheit, die der Herr Seiner Kirche hinterlassen hat, zu lehren, anderen zuzuhören, von ihren Sorgen und Bedenken zu erfahren und zu verstehen, wer sie sind und was sie suchen. Wo es eine Fülle von Nachrichten und Informationen gibt, wird die Stille unentbehrlich, um das, was wichtig ist, von dem, was unnütz oder nebensächlich ist, zu unterscheiden. Eine gründliche Reflexion hilft uns, die Beziehung zu erkennen, die zwischen Ereignissen besteht, die auf den ersten Blick nicht miteinander in Zusammenhang zu stehen scheinen; sie hilft uns, die Nachrichten zu bewerten und zu analysieren; und so kann man ausgewogene und sachbezogene Meinungen teilen und zu echter, gemeinsamer Erkenntnis gelangen (Botschaft, 2012). Eben deshalb wurde entschieden, den "Zwitscherkanal" (Twitterkanal / twitter channel) des Papstes mit einem formalen Frage- und Antwort-System zu starten. Diese Einführung ist auch ein Hinweis auf die Bedeutung, welche die Kirche dem Zuhören beimißt, und ist eine Zusicherung ihrer fortwährenden Aufmerksamkeit gegenüber den Konversationen, Kommentaren und Trends, die so spontan und beharrlich die Sorgen und Hoffnungen der Menschen ausdrücken. [ENDE MEINER ÜBERSETZUNG DER INFORMATION DES HEILIGEN STUHLES ZUM TWITTERKONTO DES HEILIGEN VATERS.] Die ersten "Zwitschermeldungen" (Tweets) des Heiligen Vaters sind vor allem ausgehend von den Generalaudienzen (an jedem Mittwoch) geplant, aber es kann dann auch häufiger geschehen. Außerdem werden diese ersten Botschaften ab dem 12. Dezember 2012 auch auf Fragen eingehen, die dem Papst über das Twittersystem über den Glauben gestellt werden. Wer sich ein bißchen auskennt: über Twitter kann sekundenschnell gefragt und sekundenschnell geantwortet werden, womit wir wieder bei dem von mir schon seit lange vertretenen Vorteil dieses modernen sozialen Mediums wären. Damit aber der Heilige Stuhl leichter erkennt, daß es bei Erwähnung des Pontifex wirklich um eine Frage geht, sollte das übliche Hervorheben eines Anliegens oder Hauptthemas beim Twittern beachtet werden. Bis 12. Dezember und natürlich darüber hinaus kann vor allem durch die Befügung des Hashtags #askpontifex eine echte Frage verdeutlicht werden. "Hashtags" sind einfach Stichworte, durch die ein bestimmtes Thema im ständigen Twitterstrom leichter auffindbar bleibt, man fügt also immer "#" hinzu, zum Beispiel: @Pontifex_de #askpontifex Wie kann man einem lieblosen #Fundamentalismus in den eigenen Reihen katholischer Christen am besten begegnen? Und so wünsche ich allen eine gesegnete Adventszeit, vielleicht treffen wir uns auch ganz unkompliziert auf Twitter, sei es im alten, sei es im neuen Jahr! Euer @padrealex - Dr. Alexander Pytlik |
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