The Holy See
back up
Search
riga

KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE

ALLGEMEINES DEKRET
in Bezug auf die Straftat der versuchten Ordination einer Frau

 

Zum Schutz des Wesens und der Gültigkeit des Weihesakramentes hat die Kongregation für die Glaubenslehre kraft der besonderen Vollmacht, die ihr von der höchsten kirchlichen Autorität übertragen worden ist (vgl. can. 30, Codex des kanonischen Rechtes), in der Ordentlichen Sitzung vom 19. Dezember 2007 folgendes Dekret erlassen:

Unbeschadet der Vorschrift von can. 1378 des Codex des kanonischen Rechtes zieht sich jeder, der einer Frau die heilige Weihe zu spenden, wie auch die Frau, welche die heilige Weihe zu empfangen versucht, die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation latae sententiae zu.

Ist aber derjenige, der einer Frau die heilige Weihe zu spenden, oder die Frau, welche die heilige Weihe zu empfangen versucht, ein dem Codex der Kanones der Orientalischen Kirchen unterstehender Christgläubiger, dann ist diese Person, unbeschadet der Vorschrift von can. 1443 dieses Codex, mit der großen Exkommunikation zu bestrafen, deren Aufhebung ebenfalls dem Heiligen Stuhl vorbehalten ist (vgl. can. 1423, Codex der Kanones der Orientalischen Kirchen).

Dieses Dekret tritt unmittelbar zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung im Osservatore Romano in Kraft.

 

William Cardinale LEVADA
Präfekt 

 

L. + S.

+ Angelo AMATO, S.D.B.
Titularerzbischof von Sila
Sekretär

 

In Congr. pro Doctrina Fidei tab., n. 337/02

 

top