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    <subtitle type="html">Internetpfarrei Kirche katholisch / Kirchenrecht, Naturrecht, Bioethik, Theologie, Predigten, katholische News</subtitle>
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
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        <published>2012-01-31T19:05:00Z</published>
        <updated>2012-02-02T12:21:58Z</updated>
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        <title type="html">RECHTSPOSITIVISMUS WIRD KIRCHENRECHT NICHT GERECHT</title>
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                <b>Am 21. Januar 2012 hat Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI.</b> um 11.30 Uhr in der Sala Clementina des Apostolischen Palastes die Prälaten-Auditoren, die Beamten und Anwälte der Rota Romana wiederum aus Anlaß der feierlichen Eröffnung des Gerichtsjahres in Audienz empfangen. Ich habe die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6341&amp;entry_id=291" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2012/january/documents/hf_ben-xvi_spe_20120121_rota-romana_it.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2012/january/documents/hf_ben-xvi_spe_20120121_rota-romana_it.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">italienische Originalansprache</a> des Papstes ins Deutsche übertragen:<br />
<br />
<b>ANSPRACHE VON PAPST BENEDIKT XVI. ZUR ERÖFFNUNG DES GERICHTSJAHRES DER RÖMISCHEN ROTA</b> <br />
<br />
Liebe Mitglieder des Gerichtshofes der Römischen Rota!  <br />
<br />
Es ist für mich Grund zur Freude, Sie heute anläßlich der Eröffnung des Gerichtsjahres beim jährlichen Zusammentreffen zu empfangen. Mein Gruß geht an das Kollegium der Prälaten-Auditoren, begonnen beim Dekan, Bischof Antoni Stankiewicz, dem ich für seine Worte danke. Einen herzlichen Gruß auch an die Beamten, die Anwälte, die weiteren Mitarbeiter und an alle Anwesenden! Bei dieser Gelegenheit bekräftige ich erneut meine Hochschätzung für den heiklen und wertvollen Dienst, den Sie in der Kirche leisten und der einen immer wieder neuen Einsatz erfordert, wegen seiner Bedeutung, den dieser Dienst für das <i>salus animarum</i> des Gottesvolkes hat.  <br />
 <br />
Beim Zusammentreffen in diesem Jahr möchte ich von einem wichtigen kirchlichen Geschehen ausgehen, in dem wir uns in einigen Monaten befinden werden; ich beziehe mich auf das Jahr des Glaubens, das ich in den Fußstapfen meines verehrten Vorgängers, des Dieners Gottes Paul VI. habe ausrufen wollen, zum 50. Jahrestag der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6342&amp;entry_id=291" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_xxiii/speeches/1962/documents/hf_j-xxiii_spe_19621011_opening-council_it.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_xxiii/speeches/1962/documents/hf_j-xxiii_spe_19621011_opening-council_it.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Eröffnung des II. Ökumenischen Vatikanischen Konzils</a>. Dieser große Papst hatte - wie ich in dem Apostolischen Schreiben zur Ausrufung festgehalten habe - zum ersten Mal eine solche Zeit des Nachdenkens verfügt und war sich "<i>der schweren Probleme der Zeit – vor allem in bezug auf das Bekenntnis des wahren Glaubens und seine rechte Auslegung – wohl bewußt.</i>" [1 = Motu proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6343&amp;entry_id=291" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20111011_porta-fidei_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20111011_porta-fidei_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Porta fidei</a>, 11. Oktober 2011, 5: L’Osservatore Romano, 17. - 18. Oktober 2011, S. 4.]  <br />
 <br />
Indem ich bei einem ähnlichen Erfordernis anknüpfe und zu einem Bereich komme, der Ihren Dienst für die Kirche noch direkter betrifft, möchte ich heute meinen Blick auf einen primären Aspekt des gerichtlichen Dienstes lenken, das heißt auf die Interpretation des kirchlichen Gesetzes im Hinblick auf seine Anwendung.[2 = Vgl. can. 16 § 3 CIC; can. 1498 § 3 CCEO.] Der Zusammenhang mit dem soeben angesprochenen Thema - die rechte Auslegung des Glaubens - beschränkt sich natürlich nicht nur auf eine semantische Übereinstimmung, wenn man nämlich bedenkt, daß das kirchliche Recht in den Glaubenswahrheiten sein Fundament und seinen eigenen Sinn findet und daß die <i>lex agendi</i> gar nicht anders kann, als die <i>lex credendi</i> widerzuspiegeln. Die Frage der Interpretation des kirchlichen Gesetzes bildet außerdem einen derart weitläufigen und komplexen Gegenstand, bei dem ich mich also auf ein paar Anmerkungen beschränken werde.  <br />
 <br />
Zunächst ist die Hermeneutik des kanonischen Rechtes strikt gebunden an die Konzeption des Gesetzes der Kirche selbst.<br />
<br />
Wenn man dazu tendieren würde, das kirchliche Recht mit dem System der kirchlichen Gesetze zu identifizieren, würde die Kenntnis dessen, was in der Kirche juridisch ist, im wesentlichen aus dem Verständnis dessen bestehen, was die Gesetzestexte festlegen. Auf den ersten Blick scheint dieser Zugang das menschliche Gesetz vollständig aufzuwerten. Aber die Verarmung ist offensichtlich, die mit dieser Auffassung einherginge: mit dem praktischen Verlust des Naturrechts und des positiven göttlichen Rechtes wie auch des vitalen Bezugs jeden Rechtes zur Gemeinschaft und Sendung der Kirche wird die Arbeit des Auslegers des lebendigen Kontakts mit der kirchlichen Realität beraubt.  <br />
<br />
In letzter Zeit haben einige Denkströmungen vor der übertriebenen Orientierung an den Gesetzen der Kirche gewarnt, begonnen bei den Gesetzesbüchern (Codices), was sie eben genau als Manifestation des Legalismus bewerten. Daraus folgend wurden hermeneutische Wege vorgeschlagen, die einen mit den theologischen Grundlagen und mit den ebenso pastoralen Intentionen der kanonischen Norm besser im Einklang stehenden Zugang erlauben, was zu einer juridischen Kreativität führt, mit der die jeweilige Situation der entscheidende Faktor zur Ermittlung des authentischen Sinns der gesetzlichen Vorschrift im Einzelfall werden würde. Die Barmherzigkeit, die Billigkeit (Aequitas), die oikonomia - für die orientalische Tradition von solchem Wert - sind einige der Begriffe, auf die man sich bei diesem Auslegungsvorgang stützt. Schon jetzt sei gesagt, daß dieser Ansatz den Positivismus, der angeklagt wird, nicht überwindet, indem der Ansatz sich darauf beschränkt, ihn durch einen anderen Positivismus zu ersetzen, bei dem sich das Werk menschlicher Interpretation zum Protagonisten beim Festlegen dessen erhebt, was juridisch sei. Dabei geht der Sinngehalt eines objektiven Rechtes ab, das zu erheben wäre, weil der Ansatz Spielball von Überlegungen bleibt, die beanspruchen, theologisch oder pastoral zu sein, doch am Ende sind sie dem Risiko der Willkür ausgesetzt. Auf solche Weise wird die Gesetzesinterpretation entleert: im Grunde besteht kein Interesse, die Anordnung des Gesetzes zu verstehen, da es ja dann dynamisch für jegliche Lösung angepaßt werden kann, selbst wenn sie seinem Buchstaben widerspricht. Sicherlich gibt es in diesem Fall einen Bezug zu den Phänomenen des Lebens, aus denen man jedoch nicht die in ihnen enthaltene rechtliche Dimension erfaßt. <br />
<br />
Es gibt einen anderen Weg, auf dem das angemessene Verständnis des kanonischen Gesetzes die Straße für eine Auslegungsarbeit eröffnet, die sich in die Suche nach der Wahrheit des Rechtes und der Gerechtigkeit in der Kirche einfügt. Wie ich den Bundestag meines Landes im Reichstag von Berlin aufmerksam machen wollte [3 = Vgl. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6344&amp;entry_id=291" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2011/september/documents/hf_ben-xvi_spe_20110922_reichstag-berlin_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2011/september/documents/hf_ben-xvi_spe_20110922_reichstag-berlin_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ansprache vor dem Bundestag der Bundesrepublik Deutschland, 22. September 2011</a>: L’Osservatore Romano, 24. September 2011, S. 6 f.], ist das wahre Recht von der Gerechtigkeit nicht zu trennen. Das Prinzip gilt selbstverständlich auch für das kanonische Gesetz, und zwar in dem Sinn, daß es nicht in einem rein menschlichen Normensystem eingeschlossen sein kann, sondern es muß mit einer gerechten Ordnung der Kirche verbunden sein, in der ein höheres Gesetz gilt. In diesem Blickwinkel verliert das von Menschen verabschiedete positive Gesetz seinen Vorrang, den man ihm geben möchte, weil das Recht nicht mehr einfach mit diesem identisch ist; damit wird jedenfalls das menschliche Gesetz aufgewertet, so weit es Ausdruck der Gerechtigkeit ist, vor allem so weit es göttliches Recht bekundet, aber auch durch das, was es als legitime Bestimmung von Menschenrecht einführt.<br />
<br />
Solchermaßen wird eine Gesetzesauslegung möglich, die authentisch juridisch ist, und zwar in dem Sinn, daß sie sich in Einklang mit der eigentlichen Bedeutung des Gesetzes begibt und so die entscheidende Frage nach dem stellen kann, was in jedem Einzelfall gerecht sei. In diesem Zusammenhang sei beachtet, daß es zur Erkenntnis der eigentlichen Bedeutung des Gesetzes immer nötig ist, auf die Wirklichkeit zu blicken, die geregelt wird, und zwar nicht nur, wenn das Gesetz vorwiegend eine Bekundung des göttlichen Rechtes darstellt, sondern auch, wenn es in fundamentaler Weise menschliche Regeln aufstellt. Diese müssen tatsächlich auch im Lichte der zu regelnden Wirklichkeit interpretiert werden, die immer einen Kern natürlichen und göttlichen Rechtes beinhaltet, mit dem sich nämlich jede Vorschrift in Übereinstimmung befinden muß, um als vernünftig und wahrhaft juridisch zu gelten. <br />
<br />
Mit einer solchen realistischen Perspektive erhält die bisweilen schwierige Bemühung zur Auslegung einen Sinn und ein Ziel. Die Anwendung der vom Codex des Kanonischen Rechtes im Canon 17 vorgesehenen Interpretationsweisen, begonnen bei «<i>der im Text und im Kontext wohl erwogenen eigenen Wortbedeutung</i>», ist nicht mehr nur eine logische Übung. Es handelt sich um eine Aufgabe, die vom authentischen Bezug zur komplexen Wirklichkeit der Kirche belebt wird und so gestattet, den wahren Sinn des Buchstabens des Gesetzes zu ergründen. Es passiert dann etwas Ähnliches, wie ich es im Zusammenhang des inneren Vorgangs des heiligen Augustinus bei der Bibelauslegung gesagt habe: «<i>die Überschreitung des Buchstabens hat den Buchstaben selbst glaubwürdig gemacht</i>». [4 = Vgl. Nachsynodales Apostolisches Schreiben <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6345&amp;entry_id=291" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/apost_exhortations/documents/hf_ben-xvi_exh_20100930_verbum-domini_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/apost_exhortations/documents/hf_ben-xvi_exh_20100930_verbum-domini_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Verbum Domini</a>, 30. September 2010, 38: AAS 102 (2010), S. 718, Nr. 38.] Es bestätigt sich, daß also auch in der Auslegung des Gesetzes der authentische Horizont in der juridischen Wahrheit besteht, die zu lieben, zu suchen und der zu dienen ist. <br />
<br />
Daraus folgt, daß die Interpretation des kanonisches Gesetzes in der Kirche erfolgen muß. Es handelt sich dabei nicht um einen rein externen Umstand der Umwelt: es ist vielmehr ein Verweis auf den eigentlichen Humus des kanonisches Gesetzes und der Wirklichkeiten, die von diesem geregelt werden. Das "<i>Sentire cum Ecclesia</i>" hat seinen Sinn auch in der Disziplin aufgrund der lehrmäßigen Grundlagen, die in den gesetzlichen Vorschriften der Kirche immer präsent und wirksam sind. Auf diese Weise muß auch gegenüber dem kanonischen Gesetz die Hermeneutik der Erneuerung in der Kontinuität angewendet werden, von der ich mit Bezug auf das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6346&amp;entry_id=291" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">II. Vatikanische Konzil</a> gesprochen habe [5 = Vgl. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6347&amp;entry_id=291" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2005/december/documents/hf_ben_xvi_spe_20051222_roman-curia_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2005/december/documents/hf_ben_xvi_spe_20051222_roman-curia_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ansprache an das Kardinalskollegium und die Mitglieder der Römischen Kurie, 22. Dezember 2005</a>: AAS 98 (2006), S. 40 - 53], welches so eng mit der geltenden kirchenrechtlichen Gesetzgebung verbunden ist. Die christliche Reife führt dazu, das Gesetz immer stärker zu lieben und es verstehen sowie mit Treue anwenden zu wollen.<br />
<br />
Diese Grundeinstellungen gelten für alle Interpretationskategorien: ausgehend von der wissenschaftlichen Forschung des kirchlichen Rechtes über die Arbeit der im Gerichts- oder Verwaltungdienst tätigen juridischen Mitarbeiter bishin zur täglichen Ermittlung der gerechten Lösungen im Leben der Gläubigen und der Gemeinschaften. Es braucht einen Geist der Fügsamkeit, um die Gesetze anzunehmen, indem versucht wird, mit Ehrlichkeit und Hingabe die juridische Tradition der Kirche zu studieren, damit man sich mit ihr identifizieren kann, aber auch mit den von den Hirten erlassenen gesetzlichen Anordnungen, besonders mit den päpstlichen Gesetzen sowie mit dem Lehramt zu kirchenrechtlichen Fragestellungen, welches schon als solches bei all dem bindet, was es über das Recht lehrt. [6 = Vgl. JOHANNES PAUL II., <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6348&amp;entry_id=291" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/speeches/2005/january/documents/hf_jp-ii_spe_20050129_roman-rota_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/speeches/2005/january/documents/hf_jp-ii_spe_20050129_roman-rota_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ansprache an die Römische Rota, 29. Januar 2005</a>, 6: AAS 97 (2005), S. 165 f.] Nur auf diese Weise können die Fälle erkannt werden, bei denen die konkreten Umstände eine Lösung der Aequitas erforderlich machen, um die Gerechtigkeit zu erreichen, für welche die allgemeine menschliche Norm nicht Vorsorge treffen konnte, und so wird man in der Lage sein, im Geist der Gemeinschaft das darzulegen, was der Verbesserung der Gesetzgebung dienen kann. <br />
<br />
Diese Überlegungen erhalten ein besonderes Gewicht im Umfeld der Gesetze, welche den konstitutiven Akt der Ehe und ihres Vollzuges sowie den Empfang der heiligen Weihe betreffen, und im Umfeld dessen, was die dementsprechenden Prozesse betrifft. Hier wird der Einklang mit dem wahren Sinn des Gesetzes der Kirche eine Frage weitreichender und tiefgehender praktischer Auswirkung auf das Leben der Personen und der Gemeinschaften und erfordert eine besondere Aufmerksamkeit. Insbesondere müssen auch alle juridisch verbindlichen Mittel angewendet werden, die darauf ausgerichtet sind, jene Einheit der Auslegung und der Anwendung der Gesetze zu garantieren, die von der Gerechtigkeit verlangt wird: das päpstliche Lehramt, besonders was diesen Bereich betrifft und was vor allem in den Ansprachen an die Rota Romana enthalten ist; die Rechtsprechung der Rota Romana, über deren Bedeutung ich bereits zu Ihnen sprechen konnte [7 = Vgl. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6351&amp;entry_id=291" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paol_ii/speeches/2005/january/documents/hf_jp-ii_spe_20050129_roman-rota_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paol_ii/speeches/2005/january/documents/hf_jp-ii_spe_20050129_roman-rota_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ansprache an die Römische Rota, 26. Januar 2008</a>: AAS 100 (2008), S. 84 - 88]; die von den anderen Dikasterien der Römischen Kurie erlassenen Vorschriften und Erklärungen. Diese hermeneutische Einheitlichkeit bei dem, was wesentlich ist, schätzt die Aufgaben der lokalen Gerichte in keiner Weise gering, die ja als erste berufen sind, sich mit den komplexen Situationen der Wirklichkeit auseinanderzusetzen, welche sich in jedem kulturellen Kontext ergeben. Jedes unter ihnen ist tatsächlich daran gebunden, gegenüber der Wahrheit des Rechts mit einem Bewußtsein echter Hochschätzung vorzugehen, indem es versucht, bei der Anwendung der gerichtlichen und verwaltungsmäßigen Mittel die Gemeinschaft in der Disziplin als wesentlichen Aspekt der Einheit der Kirche exemplarisch zu verwirklichen. <br />
<br />
Indem ich mich dem Ende dieses Treffens und der Reflexion nähere, möchte ich an die jüngste Neuerung erinnern - die Bischof Stankiewicz erwähnt hat - kraft derer die Kompetenzen bei den Vorgehensweisen zur Dispens von der geschlossenen und nicht vollzogenen Ehe und die Fälle der Weihenichtigkeit einem Büro bei diesem Apostolischen Gerichtshof übertragen worden sind.[8 = Vgl. Motu proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6350&amp;entry_id=291" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20110830_quaerit-semper_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20110830_quaerit-semper_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Quaerit semper</a>, 30. August 2011: L’Osservatore Romano, 28. September 2011, S. 7.] Ich bin sicher, daß es im Hinblick auf diese neue kirchliche Aufgabe eine großherzige Antwort geben wird.<br />
<br />
Indem ich bei Ihrem wertvolles Wirken, das eine getreue, tägliche und anspruchsvolle Arbeit erfordert, Ermutigung schenken möchte, empfehle ich Sie der Fürsprache der allerseligsten Jungfrau Maria, dem Spiegel der Gerechtigkeit, und erteile Ihnen gerne den Apostolischen Segen.<br />
<br />
[<b>ENDE MEINER ÜBERSETZUNG DER PÄPSTLICHEN ROTAANSPRACHE 2012.</b>]<br />
<br />
<b>Es freut mich sehr</b>, daß der Heilige Vater diesmal sehr klar einen sturen Rechtspositivismus zurückweist, der dem kirchlichen Recht niemals gerecht wird. Es ist doch ärgerlich, wenn einem gerade im kirchenrechtlichen oder liturgischen Bereich manchmal "reine Rechtspositivisten" begegnen, die den Sinn des Kirchenrechtes und der kirchlichen Gesetzgebung verdunkeln und sogar manchem die weitere Beschäftigung mit dem Kirchenrecht vergällen. In Wirklichkeit ist und bleiben das Studium und die Beschäftigung mit dem Kirchenrecht eine spannende Angelegenheit, aber wer keinen naturrechtlichen Zugang hat, wird der Versuchung zu irgendeiner Form des Rechtspositivismus immer ausgesetzt sein. Ein gutes Jahr 2012 wünscht Euch allen Padre Alex - Dr. iur. can. Alexander Pytlik <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F291-RECHTSPOSITIVISMUS-WIRD-KIRCHENRECHT-NICHT-GERECHT.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F291-RECHTSPOSITIVISMUS-WIRD-KIRCHENRECHT-NICHT-GERECHT.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
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        <published>2011-12-25T07:15:00Z</published>
        <updated>2011-12-24T10:56:04Z</updated>
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        <title type="html">WEIHNACHTEN 2011: II. VATIKANISCHES KONZIL WIRD NICHT ZURÜCKGEDREHT</title>
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                <b>Bereits am 1. Dezember 2011</b> erschien in <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy5vc3NlcnZhdG9yZXJvbWFuby52YS8=&amp;entry_id=290" title="http://www.osservatoreromano.va/"  onmouseover="window.status='http://www.osservatoreromano.va/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">L'Osservatore Romano</a> ein wegweisender Beitrag zum heutigen 50. Jahrestag der Einberufung des XXI. Ökumenischen Konzils, besser bekannt als das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy52YXRpY2FuLnZhL2FyY2hpdmUvaGlzdF9jb3VuY2lscy9paV92YXRpY2FuX2NvdW5jaWwvaW5kZXhfZ2UuaHRt&amp;entry_id=290" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">II. Vatikanische Konzil</a> der Katholischen Kirche. Weil es nicht angehen kann, daß bestimmte Gruppen dieses Konzil als ganzes oder in Teilen in Frage stellen, es teilweise völlig falsch interpretieren oder gar die Rechtmäßigkeit seiner Einberufung bezweifeln, übernehme ich ganz bewußt - nach der heutigen stillen Hirtenmesse in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus (in der mir anvertrauten Marienwallfahrtskirche) - diesen absolut richtigen und verbindenden Beitrag vom hwst. Herrn Generalvikar der Personalprälatur des Opus Dei, Monsignore <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy5vcHVzZGVpLmRlL2FydC5waHA/cD00NjM0Mw==&amp;entry_id=290" title="http://www.opusdei.de/art.php?p=46343"  onmouseover="window.status='http://www.opusdei.de/art.php?p=46343';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Fernando Ocáriz</a>: <br />
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<b>ÜBER DIE ZUSTIMMUNG ZUM ZWEITEN VATIKANISCHEN KONZIL AM 50. JAHRESTAG SEINER EINBERUFUNG</b><br />
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Der [bevorstehende] 50. Jahrestag der Einberufung des Zweiten Vatikanischen Konzils (25. Dezember 1961) ist Anlaß zum Feiern, aber auch zu einem erneuerten Nachdenken über die Rezeption und Umsetzung der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy52YXRpY2FuLnZhL2FyY2hpdmUvaGlzdF9jb3VuY2lscy9paV92YXRpY2FuX2NvdW5jaWwvaW5kZXhfZ2UuaHRt&amp;entry_id=290" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Konzilsdokumente</a>. Dabei gilt es, neben den unmittelbar praktischen Aspekten dieser Rezeption und Umsetzung mit ihren Licht- und Schattenseiten auch das Wesen der verstandesmäßigen Zustimmung, die den Konzilslehren gebührt, in Erinnerung zu rufen. Obwohl die Lehre darüber bekannt ist und dazu eine reichhaltige Bibliographie vorliegt, ist es angebracht, ihre Grundzüge erneut darzulegen, weil – auch in der öffentlichen Meinung – Unsicherheiten über die Kontinuität einiger Konzilslehren gegenüber früheren Aussagen des kirchlichen Lehramts bestehen.<br />
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Zunächst sollte in Erinnerung gerufen werden, daß die pastorale Ausrichtung des Konzils nicht bedeutet, daß es nicht doktrinell ist. Denn die pastoralen Aspekte gründen auf der Lehre, wie es anders gar nicht sein könnte. Vor allem aber muß betont werden, daß die Lehre auf das Heil ausgerichtet und seine Verkündigung ein wesentlicher Bestandteil der Pastoral ist. Zudem finden sich in den Konzilsdokumenten zweifellos viele Aussagen streng lehrmäßiger Natur: über die göttliche Offenbarung, über die Kirche, usw. Dazu schrieb der selige Johannes Paul II.: "<i>Mit Gottes Hilfe vermochten die Konzilsväter im Verlauf vierjähriger Arbeit eine beachtliche Fülle von Lehraussagen und pastoralen Richtlinien für die ganze Kirche zu erarbeiten</i>" (Apostolische Konstitution <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy52YXRpY2FuLnZhL2hvbHlfZmF0aGVyL2pvaG5fcGF1bF9paS9hcG9zdF9jb25zdGl0dXRpb25zL2RvY3VtZW50cy9oZl9qcC1paV9hcGNfMTk5MjEwMTFfZmlkZWktZGVwb3NpdHVtX2dlLmh0bWw=&amp;entry_id=290" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_19921011_fidei-depositum_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_19921011_fidei-depositum_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Fidei depositum</a>, 11. Oktober 1992, Einleitung).<br />
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<b>Die dem Lehramt gebührende Zustimmung</b><br />
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Das Zweite Vatikanische Konzil definierte kein Dogma in dem Sinn, daß es keine Lehre durch eine endgültige Verlautbarung verkündete. Wenn eine Äußerung des Lehramtes der Kirche nicht kraft des Charismas der Unfehlbarkeit erfolgt, bedeutet dies jedoch nicht, daß sie als "fehlbar" betrachtet werden kann und deshalb bloß eine "vorläufige Lehre" oder "gewichtige Meinungen" weitergebe. Jede Äußerung des authentischen Lehramts muß als das angenommen werden, was sie ist: als Lehre, die von Hirten verkündet wird, die in der apostolische Nachfolge mit dem "<i>Charisma der Wahrheit</i>" (Dei verbum, Nr. 8), "<i>mit der Autorität Christi ausgerüstet</i>" (Lumen gentium, 25), "<i>im Licht des Heiligen Geistes</i>" (ebd.) sprechen.<br />
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Dieses Charisma, diese Autorität und dieses Licht waren im Zweiten Vatikanischen Konzil gewiß vorhanden. Wenn man dies dem gesamten Episkopat, der <i>cum Petro et sub Petro</i> versammelt war, um die Gesamtkirche zu lehren, absprechen wollte, dann würde man etwas leugnen, das zum Wesen der Kirche gehört (vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy52YXRpY2FuLnZhL3JvbWFuX2N1cmlhL2NvbmdyZWdhdGlvbnMvY2ZhaXRoL2RvY3VtZW50cy9yY19jb25fY2ZhaXRoX2RvY18xOTczMDcwNV9teXN0ZXJpdW0tZWNjbGVzaWFlX2dlLmh0bWw=&amp;entry_id=290" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19730705_mysterium-ecclesiae_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19730705_mysterium-ecclesiae_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Mysterium Ecclesiae</a>, 24. Juni 1973, Nr. 2 - 5).<br />
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Natürlich haben nicht alle in den Konzilsdokumenten enthaltenen Aussagen denselben lehrmäßigen Wert und verlangen daher nicht alle denselben Grad an Zustimmung. Die verschiedenen Grade der Zustimmung zu den vom Lehramt verkündeten Lehren wurden vom Zweiten Vatikanum unter der Nr. 25 der Konstitution Lumen gentium dargelegt. Später wurden sie zusammengefaßt in den drei Absätzen, die dem Nizäno-konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnis in der Formel der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy52YXRpY2FuLnZhL3JvbWFuX2N1cmlhL2NvbmdyZWdhdGlvbnMvY2ZhaXRoL2RvY3VtZW50cy9yY19jb25fY2ZhaXRoX2RvY18xOTk4X3Byb2Zlc3Npby1maWRlaV9nZS5odG1s&amp;entry_id=290" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_1998_professio-fidei_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_1998_professio-fidei_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Professio fidei</a> hinzugefügt wurden, die 1989 mit Approbation von Johannes Paul II. von der Kongregation für die Glaubenslehre veröffentlicht wurde.<br />
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Jene Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils, die Glaubenswahrheiten in Erinnerung rufen, verlangen natürlich Zustimmung mit theologalem Glauben – nicht weil sie von diesem Konzil gelehrt wurden, sondern weil sie als solche bereits unfehlbar von der Kirche vorgelegt worden sind, sei es durch feierliches Urteil, sei es durch das ordentliche und allgemeine Lehramt. Ebenso verlangen andere Lehren, die vom Zweiten Vatikanum in Erinnerung gerufen und bereits früher durch das Lehramt in einer definitiven Äußerung verkündet wurden, volle und endgültige Zustimmung.<br />
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Die anderen lehrmäßigen Aussagen des Konzils verlangen von den Gläubigen einen Grad der Zustimmung, der als "<i>religiöser Gehorsam des Willens und des Verstandes</i>" bezeichnet wird: eine "religiöse" Zustimmung also, die nicht auf rein rationalen Motivationen gründet. Diese Zustimmung ist kein Akt des Glaubens, sondern vielmehr des Gehorsams, der aber nicht bloß disziplinärer Natur ist, sondern im Vertrauen auf den göttlichen Beistand für das Lehramt wurzelt, und sich daher "<i>in die Logik des Glaubensgehorsams einfügen und von ihm bestimmen</i>" läßt (Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy52YXRpY2FuLnZhL3JvbWFuX2N1cmlhL2NvbmdyZWdhdGlvbnMvY2ZhaXRoL2RvY3VtZW50cy9yY19jb25fY2ZhaXRoX2RvY18xOTkwMDUyNF90aGVvbG9naWFuLXZvY2F0aW9uX2dlLmh0bWw=&amp;entry_id=290" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19900524_theologian-vocation_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19900524_theologian-vocation_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Donum veritatis</a>, 24. Mai 1990, Nr. 23). Dieser Gehorsam gegenüber dem Lehramt der Kirche stellt keine Grenze für die Freiheit dar, sondern er ist im Gegenteil Quelle der Freiheit. Die Worte Christi: "<i>Wer euch hört, der hört mich</i>" (Lk 10,16), sind auch an die Nachfolger der Apostel gerichtet; und Christus hören bedeutet, die Wahrheit in sich aufzunehmen, die befreit (vgl. Joh 8,32).<br />
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In den lehramtlichen Dokumenten kann es auch Elemente geben – und solche finden sich tatsächlich im Zweiten Vatikanischen Konzil –, die von ihrem Wesen her nicht eigentlich lehrmäßig, sondern mehr oder weniger von den Umständen bestimmt sind (Beschreibungen gesellschaftlicher Zustände, Vorschläge, Ermahnungen, usw.). Solche Elemente müssen respektvoll und dankbar angenommen werden, aber sie verlangen keine verstandesmäßige Zustimmung im eigentlichen Sinn (vgl. Instruktion <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy52YXRpY2FuLnZhL3JvbWFuX2N1cmlhL2NvbmdyZWdhdGlvbnMvY2ZhaXRoL2RvY3VtZW50cy9yY19jb25fY2ZhaXRoX2RvY18xOTkwMDUyNF90aGVvbG9naWFuLXZvY2F0aW9uX2dlLmh0bWw=&amp;entry_id=290" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19900524_theologian-vocation_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19900524_theologian-vocation_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Donum veritatis</a>, Nr. 24 - 31).<br />
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<b>Die Auslegung der Lehren</b><br />
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Die Einheit der Kirche und die Einheit im Glauben sind untrennbar. Daraus folgt auch die Einheit des Lehramts der Kirche, das in allen Zeiten der authentische Ausleger der göttlichen Offenbarung ist, die von der Heiligen Schrift und von der Überlieferung weitergegebenen wird. Das bedeutet unter anderem, daß eine wesentliche Eigenschaft des Lehramts seine Kontinuität und Homogenität durch die Zeiten hindurch ist. Kontinuität bedeutet nicht, daß es keine Entwicklung gäbe. Die Kirche schreitet durch die Jahrhunderte hindurch voran in der Erkenntnis, in der Vertiefung und in der daraus folgenden lehramtlichen Unterweisung im Glauben und in der katholischen Moral.<br />
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Im Zweiten Vatikanischen Konzil gab es einige Neuheiten lehrmäßiger Natur: über die Sakramentalität des Bischofsamts, über die bischöfliche Kollegialität, über die Religionsfreiheit, usw. Obgleich gegenüber Neuheiten in Fragen, die den Glauben oder die Moral betreffen und die nicht in einer definitiven Äußerung verkündet wurden, der religiöse Gehorsam des Willens und des Verstandes geboten ist, gab und gibt es Auseinandersetzungen über die Kontinuität einiger dieser Fragen mit dem früheren Lehramt, also über ihre Vereinbarkeit mit der Überlieferung. Angesichts von Schwierigkeiten, die auftreten können, wenn es darum geht, die Kontinuität einiger Konzilslehren mit der Überlieferung zu verstehen, besteht die katholische Haltung darin, unter Berücksichtigung der Einheit des Lehramts nach einer einheitlichen Auslegung zu suchen, in der die Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils und frühere lehramtliche Dokumente einander gegenseitig beleuchten. Nicht nur das Zweite Vatikanum muß im Licht der früheren lehramtlichen Dokumente ausgelegt werden, einige dieser Dokumente werden im Licht des Zweiten Vatikanums auch besser verständlich. Das ist in der Kirchengeschichte nichts Neues. Man denke zum Beispiel daran, daß wichtige Begriffe, die in der Formulierung des trinitarischen und christologischen Glaubens im ersten Konzil von Nizäa verwendet wurden (hypóstasis, ousía), durch spätere Konzilien in ihrer Bedeutung viel genauer gefaßt wurden.<br />
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Die Auslegung der Neuheiten, die das Zweite Vatikanum lehrt, muß daher, wie Benedikt XVI. sagte, die Hermeneutik der Diskontinuität zur Überlieferung zurückweisen und die Hermeneutik der Reform, der Erneuerung in der Kontinuität hervorheben (vgl. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy52YXRpY2FuLnZhL2hvbHlfZmF0aGVyL2JlbmVkaWN0X3h2aS9zcGVlY2hlcy8yMDA1L2RlY2VtYmVyL2RvY3VtZW50cy9oZl9iZW5feHZpX3NwZV8yMDA1MTIyMl9yb21hbi1jdXJpYV9nZS5odG1s&amp;entry_id=290" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2005/december/documents/hf_ben_xvi_spe_20051222_roman-curia_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2005/december/documents/hf_ben_xvi_spe_20051222_roman-curia_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ansprache</a>, 22. Dezember 2005). Es handelt sich um Neuheiten in dem Sinn, daß sie neue Aspekte erläutern, die bis dahin vom Lehramt noch nicht formuliert worden waren, die aber lehrmäßig den früheren lehramtlichen Dokumenten nicht widersprechen, obwohl sie angesichts der veränderten geschichtlichen und gesellschaftlichen Umstände in einigen Fällen – zum Beispiel in der Frage der Religionsfreiheit – auf der Ebene der historischen Entscheidungen über ihre rechtlich-politische Umsetzung auch sehr unterschiedliche Folgen nach sich ziehen können. Eine authentische Auslegung der Konzilstexte kann nur durch das Lehramt der Kirche selbst erfolgen. Beim theologischen Bemühen um die Auslegung jener Abschnitte in den Konzilstexten, die Fragen aufwerfen oder Schwierigkeiten zu enthalten scheinen, ist es daher vor allem geboten, den Sinn zu berücksichtigen, in dem die späteren lehramtlichen Aussagen diese Abschnitte verstanden haben. Es bleiben aber rechtmäßige Räume theologischer Freiheit bestehen, um auf die eine oder andere Weise zu erklären, wie einige in den Konzilstexten vorhandene Formulierungen mit der Überlieferung nicht in Widerspruch stehen, und somit auch die eigentliche Bedeutung einiger in diesen Abschnitten enthaltener Ausdrücke zu klären.<br />
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Abschließend sollte man sich in diesem Zusammenhang vor Augen halten, daß seit dem Abschluß des Zweiten Vatikanischen Konzils beinahe ein halbes Jahrhundert vergangen ist und in diesen Jahrzehnten vier Päpste einander auf dem Stuhl Petri nachgefolgt sind. Wer das Lehramt dieser Päpste und die entsprechende Zustimmung dazu von seiten des Episkopats untersucht, bei dem sollte sich eine eventuell gegebene Schwierigkeit in ruhige und freudige Zustimmung zum Lehramt, dem authentischen Ausleger der Glaubenslehre, verwandeln. Das erscheint auch dann möglich und wünschenswert, wenn weiterhin Aspekte bestehen bleiben, die rational nicht vollkommen erfaßt werden. In jedem Fall bleiben rechtmäßige Räume theologischer Freiheit für ein stets angemesseneres Bemühen um Vertiefung. So hat Benedikt XVI. kürzlich geschrieben, daß "<i>die wesentlichen Inhalte, die seit Jahrhunderten das Erbe aller Gläubigen bilden, immer neu bekräftigt, verstanden und vertieft werden müssen, um unter geschichtlichen Bedingungen, die sich von denen der Vergangenheit unterscheiden, ein kohärentes Zeugnis zu geben</i>" (Benedikt XVI., Motu proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy52YXRpY2FuLnZhL2hvbHlfZmF0aGVyL2JlbmVkaWN0X3h2aS9tb3R1X3Byb3ByaW8vZG9jdW1lbnRzL2hmX2Jlbi14dmlfbW90dS1wcm9wcmlvXzIwMTExMDExX3BvcnRhLWZpZGVpX2dlLmh0bWw=&amp;entry_id=290" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20111011_porta-fidei_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20111011_porta-fidei_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Porta fidei</a>, Nr. 4).<br />
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[<b>ENDE DES BEITRAGES VON MSGR. FERNANDO OCÁRIZ, OPUS DEI.</b>]<br />
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<b>Damit keine Mißverständnisse aufkommen:</b> natürlich gehöre ich keinem Opus an, aber ich schließe mich der Darlegung des genannten Mitbruders voll und ganz an, um das XXI. Ökumenische Konzil gleichzeitig vor progressistischen und traditionalistischen Übertreibungen zu schützen. Und ich wünsche auf Basis dessen allen Lesern und Leserinnen eine gnadenreiche Weihnachtszeit in der Freude über den gottmenschlichen König in der Krippe und schon jetzt ein glückliches Jahr 2012 im Heiligen Geist. Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F290-WEIHNACHTEN-2011-II.-VATIKANISCHES-KONZIL-WIRD-NICHT-ZURUECKGEDREHT.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F290-WEIHNACHTEN-2011-II.-VATIKANISCHES-KONZIL-WIRD-NICHT-ZURUECKGEDREHT.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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        <published>2010-07-15T11:00:00Z</published>
        <updated>2011-12-17T18:21:09Z</updated>
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                <b>Sämtliche der folgenden Texte</b> übernehme ich von den heute publizierten Mitteilungen des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5483&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Heiligen Stuhles</a>. Soferne keine deutsche Übersetzung vorliegt, nehme ich sie selbst vor, wobei das eigentliche kirchenrechtliche Dokument vom 21. Mai 2010 erfreulicherweise bereits in deutscher Sprache abrufbar ist, sodaß ich in diesem Blogeintrag (= Update des <b>II.</b> Punktes meines diesbezüglichen früheren <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5484&amp;entry_id=252" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Blogeintrags</a>) beim jeweiligen Abschnitt nach dem offiziellen deutschen Text den amtlichen lateinischen Text zum direkten Sprachenvergleich gemeinsam übernehmen kann (vgl. den <b>IV.</b> Punkt in diesem Blogeintrag). Die sehr gelungene und alle Mißverständnisse rund um "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5504&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/resources/resources_crimen-sollicitationis-1962_en.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/resources/resources_crimen-sollicitationis-1962_en.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Crimen sollicitationis</a>" (vgl. auch das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5522&amp;entry_id=252" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/240-SEXUELLER-MISSBRAUCH-VATIKAN-TOPINTERVIEW-MIT-KIRCHENANWALT-SCICLUNA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/240-SEXUELLER-MISSBRAUCH-VATIKAN-TOPINTERVIEW-MIT-KIRCHENANWALT-SCICLUNA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Interview mit Kirchenanwalt (Promotor iustitiae) Monsignore Charles J. Scicluna</a> und den <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5506&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/resources/Beal-article-studia-canonica41-2007-pp.199-236.pdf"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/resources/Beal-article-studia-canonica41-2007-pp.199-236.pdf';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Artikel von J. P. Beal</a>) nochmals behebende rechtsgeschichtliche Hinführung beweist im übrigen auch die Richtigkeit meiner bisherigen Argumentationen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5484&amp;entry_id=252" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">gegen ungerechte Geheimhaltungsvorwürfe</a> und auch gegen die unsachgemäße <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5503&amp;entry_id=252" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/251-VERSCHLOSSENE-AUSTER-KRITIK-AN-PREISVERLEIHUNG-FUER-KATHOLISCHE-KIRCHE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/251-VERSCHLOSSENE-AUSTER-KRITIK-AN-PREISVERLEIHUNG-FUER-KATHOLISCHE-KIRCHE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Preisverleihung einer "verschlossenen Auster"</a> in Deutschland sowie insbesondere die Richtigkeit meines Kommentars zum exemplarischen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5499&amp;entry_id=252" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">päpstlichen Hirtenbrief</a> an die Iren: der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5500&amp;entry_id=252" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/242-HIRTENBRIEF-PAPST-BENEDIKT-HAT-FUER-DIE-OPFER-DAS-KIRCHENRECHT-GERETTET.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/242-HIRTENBRIEF-PAPST-BENEDIKT-HAT-FUER-DIE-OPFER-DAS-KIRCHENRECHT-GERETTET.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Papst hat tatsächlich das Kirchenrecht für die Opfer gerettet</a>. <br />
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<b>I. RECHTSGESCHICHTLICHE HINFÜHRUNG</b> ZU DEN NORMEN DES MOTU PROPRIO "SACRAMENTORUM SANCTITATIS TUTELA" (2001), ERSCHIENEN AM 15. JULI 2010 AUF DER VATIKANSEITE (<b>EIGENE</b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5531&amp;entry_id=252" title="http://www.kath.net/detail.php?id=27409"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=27409';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>EXKLUSIVÜBERSETZUNG</b></a>):<br />
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<b>Der von Papst Benedikt XV. im Jahre 1917</b> promulgierte <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5532&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/archive/aas/documents/AAS%2009%20II%20%5B1917%5D%20-%20ocr.pdf"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/aas/documents/AAS%2009%20II%20%5B1917%5D%20-%20ocr.pdf';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Codex des kanonischen Rechtes</a> kannte die Existenz einer bestimmten Anzahl kirchenrechtlich strafbarer Handlungen oder von "Delikten", vorbehalten der exklusiven Kompetenz der Heiligen Kongregation des Heiligen Offiziums, welche - insoweit Gericht - von einem Eigengesetz bestimmt wurde (vgl. can. 1555 CIC 1917).<br />
<br />
<b>Wenige Jahre nach der Promulgation</b> des Codex 1917 erließ das Heilige Offizium eine Instruktion, "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5504&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/resources/resources_crimen-sollicitationis-1962_en.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/resources/resources_crimen-sollicitationis-1962_en.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Crimen sollicitationis</a>" (1922), die den einzelnen Diözesen und den Gerichten detaillierte Anweisungen über die anzuwendenden Vorgehensweisen gab, wenn sie die kirchenrechtliche Straftat der Sollizitation behandeln mußten. Diese sehr schwerwiegende Straftat betraf den Mißbrauch der Heiligkeit und der Würde des Bußsakramentes von Seiten eines katholischen Priesters, der den Pönitenten dazu verführte, gegen das sechste Gebot zu sündigen, mit dem Beichtvater selbst oder mit einer dritten Person. Die Gesetzgebung des Jahres 1922 hatte den Zweck, die Anweisungen der von Papst Benedikt XIV. im Jahr 1741 promulgierten Apostolischen Konstitution "Sacramentorum Poenitentiae" im Lichte des neuen Codex des kanonischen Rechtes (1917) zu aktualisieren. Man mußte verschiedene Elemente bedenken, welche die Eigenart des Tatbestandes herausstellen (mit weniger relevanten Auswirkungen aus dem Blickwinkel des zivilen Strafrechtes): die Achtung der Würde des Sakramentes, die Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses, die Würde des Pönitenten und das Faktum, daß der beschuldigte Priester in vielen Fällen nicht über all das, was passiert sein sollte, befragt werden konnte, ohne das Beichtgeheimnis zu gefährden. Dieses spezielle Vorgehen basierte daher auf einer indirekten Methode, um die notwendige moralische Gewißheit zu erreichen und so zu einer definitiven Entscheidung des Falles zu gelangen. Diese indirekte Methode schloß die Untersuchung der Glaubwürdigkeit der beschuldigenden Person sowie das Leben und das Verhalten des beschuldigten Priesters ein. Die Anschuldigung selbst wurde als eine der schwersten Anschuldigungen angesehen, die gegen einen katholischen Priester erhoben werden konnten. Deshalb sorgte die Vorgehensweise dafür, sicherzustellen, daß der Priester, der Opfer einer falschen oder verleumderischen Anschuldigung sein konnte, vor der Schande beschützt würde, solange nicht seine Schuldigkeit erwiesen wäre. Dies wurde durch die strikte Vertraulichkeit der Vorgehensweise selbst garantiert, mit dem Ziel des Schutzes aller beteiligten Personen vor einer unrechtmäßigen Veröffentlichung bis zur definitiven Entscheidung des kirchlichen Gerichtes.<br />
<br />
<b>Die Instruktion des Jahres 1922</b> beinhaltete einen kurzen Abschnitt, der einem anderen kirchenrechtlichen Delikt gewidmet war: dem <i>crimen pessimum</i>, welches <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5502&amp;entry_id=252" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/94-APPROBIERTE-DEUTSCHE-UEBERSETZUNG-DER-INSTRUKTION-UEBER-DIE-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-ZUR-WEIHE-POSITION-DER-KIRCHE-ZUR-HOMOSEXUALITAET.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/94-APPROBIERTE-DEUTSCHE-UEBERSETZUNG-DER-INSTRUKTION-UEBER-DIE-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-ZUR-WEIHE-POSITION-DER-KIRCHE-ZUR-HOMOSEXUALITAET.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">homosexuelles Verhalten von Seiten einer Klerikers</a> behandelte. Dieser weitere Abschnitt legte fest, daß die speziellen Vorgehensweisen für die Fälle der Sollizitation auch bei diesem Tatbestand angewendet würden, mit den notwendigen und der Natur des Falles geschuldeten Anpassungen. Die Normen, welche das <i>crimen pessimum</i> in den Blick nahmen, wurden auf das verabscheuungswürdige Verbrechen des sexuellen Mißbrauchs vorpubertärer Kinder und auf die Sodomie ausgedehnt.<br />
<br />
<b>Die Instruktion "Crimen sollicitationis"</b> hat daher nie beabsichtigt, alle Verfahrensweisen der Katholischen Kirche bei ungehörigen sexuellen Verhaltensformen von Seiten des Klerus darzulegen, sondern eine Vorgehensweise festzulegen, die erlaubte, auf jene absolut einzigartige und besonders delikate Situation einzugehen, welche die Beichte darstellt, bei welcher die völlige Offenheit der Intimität der Seele von Seiten des Pönitenten nach göttlichem Recht mit der Pflicht zur absoluten Verschlossenheit von Seiten des Priesters einhergeht. Nur in weiterer Folge und in Analogie wurde die Instruktion auf einige Fälle unmoralischen Verhaltens von Priestern ausgedehnt. Die Idee, daß eine organische Gesetzgebung zum sexuellen Verhalten von Personen mit Erziehungsverantwortung notwendig sei, ist derart neu, daß es folglich einen schwerwiegenden Anachronismus darstellt, aus diesem Blickwinkel die kirchenrechtlichen Gesetzestexte - zu einem guten Teil aus dem letzten Jahrhundert - beurteilen zu wollen. <br />
<br />
<b>Die Instruktion des Jahres 1922</b> wurde den Bischöfen zugesandt, welche die Notwendigkeit hatten, besondere Fälle zu behandeln, die also die Sollizitation, die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5533&amp;entry_id=252" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/93-INSTRUKTION-ZUR-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-IST-ABSOLUT-GELUNGENER-WURF-DES-VATIKAN-PASTORALE-LIEBE-UND-DISZIPLINAERE-KLARHEIT-EIN-KOMMENTAR.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/93-INSTRUKTION-ZUR-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-IST-ABSOLUT-GELUNGENER-WURF-DES-VATIKAN-PASTORALE-LIEBE-UND-DISZIPLINAERE-KLARHEIT-EIN-KOMMENTAR.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Homosexualität eines Klerikers</a>, den sexuellen Mißbrauch von Kindern und die Sodomie betrafen. Im Jahr 1962 autorisierte Papst Johannes XXIII. einen Neudruck der Instruktion des Jahres 1922, mit einer kurzen Ergänzung über die Verwaltungsmaßnahmen in den Fällen, die Ordenskleriker betrafen. Die Kopien des Neudruckes 1962 hätten an die beim <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5534&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">II. Vatikanischen Konzil</a> (1962 - 1965) versammelten Bischöfe ausgeteilt werden sollen. Einige Kopien des Neudruckes wurden den Bischöfen überreicht, die in der Zwischenzeit Fälle zu behandeln hatten, welche dem Heiligen Offizium vorbehalten waren; aber der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5522&amp;entry_id=252" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/240-SEXUELLER-MISSBRAUCH-VATIKAN-TOPINTERVIEW-MIT-KIRCHENANWALT-SCICLUNA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/240-SEXUELLER-MISSBRAUCH-VATIKAN-TOPINTERVIEW-MIT-KIRCHENANWALT-SCICLUNA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Großteil der Kopien wurde nie verteilt</a>. Die vom II. Vatikanischen Konzil vorgeschlagenen Reformen beinhalteten auch eine Reform des Codex des kanonischen Rechtes aus dem Jahre 1917 und der Römischen Kurie. Der Zeitraum zwischen 1965 und 1983 (dem Jahr, in dem der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5535&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/archive/cdc/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/cdc/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">neue Codex des kanonischen Rechtes</a> für die lateinische Kirche veröffentlicht wurde) war von verschiedenen Strömungen unter den Kirchenrechtsexperten gekennzeichnet, was die Zwecke des kirchlichen Strafrechtes und die Notwendigkeit einer dezentralisierten Herangehensweise an die Fälle betraf, indem die Autorität und das Beurteilungsvermögen der Ortsbischöfe als aufgewertet betrachtet wurde. Gegenüber unangemessenen Verhaltensweisen wurde eine "pastorale Herangehensweise" bevorzugt; die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5500&amp;entry_id=252" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/242-HIRTENBRIEF-PAPST-BENEDIKT-HAT-FUER-DIE-OPFER-DAS-KIRCHENRECHT-GERETTET.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/242-HIRTENBRIEF-PAPST-BENEDIKT-HAT-FUER-DIE-OPFER-DAS-KIRCHENRECHT-GERETTET.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">kirchenrechtlichen Prozesse</a> wurden von einigen als anachronistisch angesehen. Sehr oft überwog das "therapeutische Modell" in der Behandlung der Fälle ungebührenden Verhaltens der Kleriker. Man erwartete sich, daß der Bischof in der Lage wäre, mehr zu "heilen" als zu "strafen". Eine all zu optimistische Einschätzung der Wohltaten der psychologischen Therapien leitete viele Entscheidungen, welche das Personal der Diözesen und der Institute geweihten Lebens betrafen, bisweilen ohne die Möglichkeit einer Rückfälligkeit angemessen zu berücksichtigen.<br />
<br />
<b>Allerdings blieben Fälle,</b> die die Würde des Bußsakramentes betrafen, nach dem Konzil bei der Kongregation für die Glaubenslehre (vormals Heiliges <br />
Offizium; der Name wurde im Jahr 1965 geändert), und die Instruktion "Crimen sollicitationis" wurde weiterhin für diese Fälle verwendet, bis zu den neuen vom <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5484&amp;entry_id=252" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Motu proprio "Sacramentorum sanctitatis tutela"</a> des Jahres 2001 fixierten Normen. <br />
<br />
<b>Im Zeitraum nach dem II. Vatikanischen Konzil</b> wurden der Kongregation für die Glaubenslehre wenige Fälle vorgelegt, die ungehörige sexuelle Verhaltensweisen des Klerus in bezug auf Minderjährige betrafen: einige dieser Fälle waren verbunden mit dem Mißbrauch des Bußsakramentes; einige andere können unter die Bitten um Dispens von den Verpflichtungen der Priesterweihe und des Zölibates eingeordnet werden (eine manchmal als "Laisierung" bezeichnete Praxis), die bis zum Jahr 1989 von der Kongregation für die Glaubenslehre abgehandelt worden waren (von 1989 bis 2005 ging die Kompetenz für solche Dispensen an die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung über; von 2005 bis heute wurden dieselben Fälle von der Kongregation für den Klerus behandelt).<br />
<br />
<b>Der von Papst Johannes Paul II.</b> im Jahr 1983 promulgierte Codex des kanonischen Rechtes erneuerte die einschlägige Disziplin im can. 1395 § 2: "<i>Ein Kleriker, der sich auf andere Weise gegen das sechste Gebot des Dekalogs verfehlt hat, soll, wenn nämlich er die Straftat mit Gewalt, durch Drohungen, öffentlich oder an einem Minderjährigen unter sechzehn Jahren begangen hat, mit gerechten Strafen belegt werden, gegebenenfalls die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht ausgenommen.</i>" Nach dem CIC 1983 werden die Prozesse in den Diözesen durchgeführt. Die Berufungen gegen die Gerichtsurteile können bei der Rota Romana vorgelegt werden, während die Verwaltungsrekurse gegen die Strafdekrete bei der Kongregation für den Klerus eingereicht werden.<br />
<br />
<b>Im Jahr 1994 gewährte der Heilige Stuhl</b> den Bischöfen der Vereinigten Staaten ein Indult: das Alter zur Definition der kirchenrechtlichen Straftat sexuellen Mißbrauchs eines Minderjährigen wurde auf 18 Jahre erhöht. Außerdem wurde die Zeit der Verjährung auf eine Periode von zehn Jahren erweitert, zu berechnen ab der Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers. Die Bischöfe wurden ausdrücklich angewiesen, die kirchenrechtlichen Prozesse in den Diözesen durchzuführen. Die Berufungen wurden der Rota Romana vorbehalten, und die Verwaltungsrekurse der Kongregation für den Klerus. Während dieser Zeit (1994 - 2001) erwähnte man die alte Kompetenz des Heiligen Offiziums für diese Fälle überhaupt nicht.<br />
<br />
<b>Das Indult des Jahres 1994</b> für die Vereinigten Staaten wurde dann im Jahre 1996 auf Irland ausgedehnt. In der Zwischenzeit wurde die Frage der speziellen Vorgehensweisen in Fällen sexuellen Mißbrauchs an der Römischen Kurie diskutiert. Schließlich entschied Papst Johannes Paul II., den von einem Kleriker verübten sexuellen Mißbrauch einer unter 18jährigen minderjährigen Person in die neue Liste der der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehaltenen kirchenrechtlichen Straftaten einzubeziehen. Die Verjährung für diese Fälle wurde auf 10 Jahre festgelegt, von der Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers an. Das neue Gesetz, ein <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5484&amp;entry_id=252" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Motu proprio mit dem Titel "Sacramentorum sanctitatis tutela"</a> wurde am 30. April 2001 promulgiert. Ein von Joseph Kardinal Ratzinger und vom Erzbischof Tarcisio Bertone - Präfekt und Sekretär der Kongregation für die Glaubenslehre - unterzeichneter <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5484&amp;entry_id=252" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Brief wurde am 18. Mai 2001</a> an alle katholischen Bischöfe gesendet. Der Brief informierte die Bischöfe über das neue Gesetz und die neuen Vorgehensweisen, welche die Instruktion "Crimen Sollicitationis" ersetzten.<br />
<br />
<b>In diesem wurde vor allem angegeben,</b> welche die der Kongregation vorbehaltenen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5484&amp;entry_id=252" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">schwerwiegenderen Straftaten</a> wären, sei es gegen die Sitten, sei es bei der Zelebration der Sakramente; außerdem wurden die zu beachtenden besonderen Verfahrensnormen für die Fälle betreffend solche schwerwiegenden Straftaten angegeben, eingeschlossen die Vorschriften in bezug auf die Festlegung der kirchenrechtlichen Strafen und ihre Verhängung.<br />
<br />
<b>Die der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehaltenen</b> schwerwiegenderen Straftaten wurden in der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5484&amp;entry_id=252" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">folgenden Weise</a> aufgelistet:<br />
<br />
im Bereich der Straftaten gegen die Heiligkeit des hochheiligen Sakramentes und Opfers der Eucharistie:<br />
<br />
1° die Entwendung oder Zurückbehaltung der konsekrierten Spezies in sakrilegischer Absicht oder das Profanieren der konsekrierten Spezies (can. 1367 CIC und can. 1442 CCEO);<br />
2° der Versuch einer Feier des Eucharistischen Opfers oder die Vortäuschung derselben (can. 1378 § 2 n. 1 CIC und cann. 1379 CIC und 1443 CCEO);<br />
3° die verbotene Konzelebration des Eucharistischen Opfers gemeinsam mit Amtsträgern kirchlicher Gemeinschaften, die keine Apostolische Sukzession besitzen oder die sakramentale Würde der Priesterweihe nicht anerkennen (cann. 908 und 1365 CIC; cann. 702 und 1440 CCEO);<br />
4° die in sakrilegischer Absicht durchgeführte Konsekration einer Gestalt ohne die andere bei der Eucharistiefeier oder auch beider Gestalten außerhalb der Eucharistiefeier (vgl. can. 927 CIC);<br />
<br />
im Bereich der Straftaten gegen die Heiligkeit des Bußsakramentes:<br />
<br />
1° die Lossprechung des Mitbeteiligten bei einer Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs (can. 1378 § 1 CIC und can. 1457 CCEO);<br />
2° die Verführung zu einer Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs bei der Anhörung oder bei Gelegenheit oder unter dem Vorwand der Beichte, wenn diese darauf abzielt, mit dem Beichtvater selbst zu sündigen (can. 1387 CIC und can. 1458 CCEO);<br />
3° die direkte Verletzung des Beichtgeheimnisses (can. 1388 § 1 CIC und can. 1456 CCEO);<br />
<br />
schließlich im Bereich der Straftaten gegen die Sitten:<br />
<br />
1°  die von einem Kleriker mit einem Minderjährigen im Alter von weniger als 18 Jahren begangene Straftat gegen das sechste Gebot des Dekalogs (vgl. can. 1395 § 2 CIC).<br />
<br />
<b>Die in diesen Fällen zu beachtenden Verfahrensnormen</b> wurden <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5484&amp;entry_id=252" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">so aufgelistet</a>:<br />
<br />
- sooft der Ordinarius oder der Hierarch wenigstens eine wahrscheinliche Kenntnis einer vorbehaltenen Straftat habe, müsse er dies der Kongregation für die Glaubenslehre mitteilen, sobald die Vorerhebung durchgeführt wurde. Die Kongregation würde (soferne sie den Fall nicht aufgrund besonderer Umstände an sich zieht) dem Ordinarius oder dem Hierarchen mitteilen, wie vorzugehen sei, unter Wahrung des Berufungsrechtes ausschließlich beim Höchsten Gericht derselben Kongregation gegen das Urteil der ersten Instanz;<br />
<br />
- die Strafklage für Straftaten, die der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehalten sind, erlösche durch Verjährung in einem Zeitraum von zehn Jahren. Es wurde außerdem vorgesehen, daß die Verjährung nach der Vorschrift der cann. 1362 § 2 CIC und 1152 § 3 CCEO laufe, mit der einzigen Ausnahme der von einem Kleriker mit einem Minderjährigen begangenen Straftat, wofür festgesetzt wurde, daß der Lauf der Verjährung von dem Tag, an dem der Minderjährige das Alter von 18 Jahren erreicht habe, beginne;<br />
<br />
- an den bei den Ordinarien bzw. Hierarchen errichteten Gerichtshöfen könnten für diese Fälle gültig nur Priester die Ämter des Richters, des Kirchenanwaltes, des Notars und des Anwalts ausüben. Und sobald eine Instanz vor Gericht wie auch immer beendet sei, seien die gesamten Akten des Falles von Amts wegen möglichst bald an die Kongregation für die Glaubenslehre zu übermitteln; <br />
<br />
<b>Außerdem wurde festgelegt,</b> daß alle Gerichte der lateinischen Kirche und der katholischen Ostkirchen verpflichtet seien, die Canones ihres jeweiligen Gesetzbuches zu den Straftaten und Strafen sowie zum Strafverfahren einzuhalten, gemeinsam mit den von der Kongregation für die Glaubenslehre übermittelten Spezialbestimmungen.<br />
<br />
<b>Neun Jahre nach der Promulgation</b> des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5484&amp;entry_id=252" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Motu proprio "Sacramentorum sanctitatis tutela"</a> hat die Kongregation für die Glaubenslehre - in der Absicht, die Anwendung des Gesetzes zu verbessern - es für notwendig erachtet, einige Veränderungen bei diesen Normen vorzunehmen, ohne den Text in seinem Ganzen zu verändern, sondern nur in einigen seiner Bestandteile.<br />
<br />
<b>Nach einem eingehenden und sorgfältigen Studium</b> der vorgeschlagenen Veränderungen haben die Mitglieder der Kongregation für die Glaubenslehre dem Papst das Ergebnis der eigenen Beschlüsse vorgelegt, und derselbe Papst hat sie mit Entscheidung vom 21. Mai 2010 approbiert und deren Promulgation angeordnet.<br />
<br />
<b>Die aktuell geltende Version der Normen</b> bezüglich der schwerwiegenderen Straftaten ist jene vom Heiligen Vater Benedikt XVI. am 21. Mai 2010 approbierte [<i>siehe sogleich unterhalb</i>].<br />
<br />
[<b>ENDE DER KIRCHENGESCHICHTLICHEN HINFÜHRUNG.</b>]<br />
<br />
<br />
<b>II.</b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5545&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE</b></a>: BRIEF AN DIE BISCHÖFE</b> DER KATHOLISCHEN KIRCHE UND AN DIE ANDEREN ORDINARIEN UND HIERARCHEN, WELCHE ES ANGEHT, ÜBER DIE IM APOSTOLISCHEN SCHREIBEN "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5484&amp;entry_id=252" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">SACRAMENTORUM SANCTITATIS TUTELA</a>" (SCHUTZ DER HEILIGKEIT DER SAKRAMENTE) - (DAMALS) GEGEBEN ALS MOTU PROPRIO - EINGEFÜHRTEN ÄNDERUNGEN (VOM 21. MAI 2010), IN EIGENER ÜBERSETZUNG:<br />
<br />
<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5484&amp;entry_id=252" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Neun Jahre nach der Promulgation</a> des als Motu Proprio gegebenen Apostolischen Schreibens "Sacramentorum sanctitatis tutela" betreffend die <i>Normae de gravioribus delictis</i> (Normen bezüglich der schwerwiegenderen Straftaten), die der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehalten sind, hat es dieses Dikasterium als notwendig erachtet, zu einer Reform des zitierten Gesetzestextes zu gelangen, nicht um ihn in seinem Ganzen zu verändern, sondern nur in einigen seiner Bestandteile, damit dessen konkrete Wirksamkeit verbessert werde.<br />
<br />
Dem vorliegenden Brief ist eine kurze Übersicht angefügt, in der die im Text der angegebenen Gesetzgebung vorgenommenen Veränderungen aufgelistet werden, um dieselben rascher erkennbar zu machen.<br />
<br />
<i>Aus dem Palast des Heiligen Offiziums<br />
William Joseph Kardinal Levada, Präfekt<br />
Luis Francisco Ladaria Ferrer, Titularerzbischof von Thibica, Sekretär</i><br />
<br />
<br />
<b>III. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE:</b>  <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5521&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/resources/resources_rel-modifiche_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/resources/resources_rel-modifiche_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>KURZE ÜBERSICHT</b></a> ÜBER DIE IN DEN NORMAE DE GRAVIORIBUS DELICTIS (NORMEN BEZÜGLICH DER SCHWERWIEGENDEREN STRAFTATEN), WELCHE DER KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE VORBEHALTEN SIND, EINGEFÜHRTEN ÄNDERUNGEN, IN EIGENER ÜBERSETZUNG:<br />
<br />
Im neuen Text der <i>Normae de gravioribus delictis</i> (Normen bezüglich der schwerwiegenderen Straftaten), so wie er im Gefolge der Entscheidung des Heiligen Vaters Benedikt XVI. vom 21. Mai 2010 verändert worden ist, sind verschiedene Verbesserungen enthalten, sowohl im Teil der substantiellen Normen als auch in dem der verfahrensrechtlichen Normen.<br />
<br />
Die im Gesetzestext eingeführten Veränderungen sind die folgenden:<br />
<br />
<b>A) Im Gefolge der Gewährung einiger der Kongregation für die Glaubenslehre durch den Heiligen Vater Johannes Paul II. gewährten und später vom Nachfolger Benedikt XVI. per 6. Mai 2005 bestätigten Vollmachten wurden eingefügt:</b><br />
<br />
<b>1.</b> das Recht, nach zuvor ergangenem Auftrag des Papstes, die Kardinäle, die Patriarchen, die Gesandten des Apostolischen Stuhles, die Bischöfe und andere natürliche Personen zu richten, die in den cann. 1405 § 3 CIC und 1061 CCEO genannt werden (<b>Normae de gravioribus delictis: art. 1 § 2</b>);<br />
<br />
<b>2.</b> die Verlängerung der Verjährungfrist für die strafrechtliche Verfolgung, die auf 20 Jahre erhöht wurde, immer unbeschadet des Rechtes der Kongregation für die Glaubenslehre, von der Verjährung zu derogieren (<b>Normae de gravioribus delictis: art. 7</b>);<br />
<br />
<b>3.</b> die Vollmacht, dem Personal des Gerichtshofes und den Anwälten sowie Prokuratoren die Dispens vom Erfordernis der Priesterweihe und von jener des Doktorates im Kirchenrecht zu gewähren (<b>Normae de gravioribus delictis: art. 15</b>);<br />
<br />
<b>4.</b> die Vollmacht, die Rechtsakte der untergeordneten kirchlichen Gerichte im Falle der Verletzung bloßer Verfahrensregelungen zu heilen, unbeschadet des Rechtes auf Verteidigung (<b>Normae de gravioribus delictis: art. 18</b>);<br />
<br />
<b>5.</b> die Vollmacht, vom kirchengerichtlichen Prozeßweg zu dispensieren, das heißt durch <i>decretum extra iudicium</i> (außergerichtliches Dekret) vorzugehen: in solchem Fall entscheidet die Kongregation für die Glaubenslehre - von Amts wegen oder auf Antrag des Ordinarius bzw. des Hierarchen - nach Bewertung des jeweiligen Tatbestandes von Fall zu Fall, wann der Rückgriff auf den außergerichtlichen Weg autorisiert wird (in jedem Fall bedarf es bei der Verhängung der unbefristeten Sühnestrafen des Auftrags der Kongregation für die Glaubenslehre) (<b>Normae de gravioribus delictis: art. 21 § 2 n. 1</b>);<br />
<br />
<b>6.</b> die Vollmacht, den Fall direkt dem Heiligen Vater zur Entlassung aus dem Klerikerstand oder zur Absetzung zusammen mit der Dispens von der Zölibatsverpflichtung vorzulegen: in einer solchen Situation muß abgesehen von der äußersten Schwere des Falles die Begehung der überprüften Straftat offenkundig feststehen, immer unbeschadet des Verteidigungsrechtes des Angeklagten (<b>Normae de gravioribus delictis: art. 21 § 2 n. 2</b>);<br />
<br />
<b>7.</b> die Möglichkeit, bei Rekursen gegen Verwaltungsmaßnahmen, die von untergeordneten Instanzen derselben Kongregation erlassen oder approbiert wurden - was die Fälle der vorbehaltenen Straftaten betrifft - eine Verwaltungsbeschwerde bei der höheren Instanz der Ordentlichen Versammlung der Kongregation für die Glaubenslehre einzulegen (<b>Normae de gravioribus delictis: art. 27</b>).<br />
<br />
<b>B) Außerdem wurden in den Text weitere Veränderungen eingefügt, vor allem:</b><br />
<br />
<b>8.</b> die Straftaten gegen den Glauben, das heißt Häresie, Apostasie und Schisma, betreffend derer nach Maßgabe des Rechtes vor allem die Zuständigkeit des Ordinarius vorgesehen worden ist, in erster Instanz einen Strafprozeß oder per Dekret auf dem Verwaltungsweg vorzugehen, unbeschadet des Rechts, bei der Kongregation für die Glaubenslehre Berufung einzulegen bzw. zu rekurrieren (<b>Normae de gravioribus delictis: art. 1 § 1 und art. 2</b>);<br />
<br />
<b>9.</b> bei den Straftaten gegen die Eucharistie werden die Straftatbestände des Versuches, das Eucharistische Opfer zu feiern, gemäß can. 1378 § 2 n. 1 CIC, und das Vortäuschen dieser nach can. 1379 CIC und can. 1443 CCEO, nicht mehr vereint unter derselben Nummer behandelt, sondern diese werden getrennt betrachtet (<b>Normae de gravioribus delictis: art. 3 § 1 nn. 2 und 3</b>);<br />
<br />
<b>10.</b> des weiteren bei den Straftaten gegen die Eucharistie wurden gegenüber dem bisher geltenden Gesetzestext zwei Satzteile gestrichen, präzise "<i>alterius materiae sine altera</i>" ("<i>einer der beiden Gestalten ohne die andere</i>") und "<i>aut etiam utriusque extra eucharisticam celebrationem</i>" ("<i>oder auch beider Gestalten außerhalb der Eucharistiefeier</i>") und demgegenüber ersetzt mit "<i>unius materiae vel utriusque</i>" ("<i>einer oder beider Gestalten</i>") und mit "<i>aut extra eam</i>" ("<i>oder außerhalb der Eucharistiefeier</i>") (<b>Normae de gravioribus delictis: art. 3 § 2</b>);<br />
<br />
<b>11.</b> bei den Straftaten gegen das Bußsakrament wurden die Straftatbestände nach can. 1378 § 2 n. 2 CIC (Versuch, die sakramentale Lossprechung zu erteilen, obschon man diese nicht gültig geben kann, oder das verbotene Hören der sakramentalen Beichte) und cann. 1379 CIC und 1443 CCEO (Vortäuschen der sakramentalen Lossprechung) eingefügt (<b>Normae de gravioribus delictis: art. 4 § 1 nn. 2 und 3</b>);<br />
<br />
<b>12.</b> wurden die Tatbestände der indirekten Verletzung des Beichtgeheimnisses (<b>Normae de gravioribus delictis: art. 4 § 1 n. 5</b>) und der in übler Absicht vorgenommenen Aufnahme oder Verbreitung der sakramentalen Beichten (gemäß Dekret der Kongregation für die Glaubenslehre vom 23. September 1988) eingefügt (<b>Normae de gravioribus delictis: art. 4 § 2</b>);<br />
<br />
<b>13.</b> wurde der Straftatbestand der versuchten heiligen Weihe einer Frau eingeführt, gemäß dem, was im <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5547&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20071219_attentata-ord-donna_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20071219_attentata-ord-donna_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Dekret der Kongregation für die Glaubenslehre vom 19. Dezember 2007</a> festgelegt ist (<b>Normae de gravioribus delictis: art. 5</b>);<br />
 <br />
<b>14.</b> bei den Straftaten gegen die Sitten hat man dem Minderjährigen die volljährige Person gleichgestellt, deren Vernunftgebrauch habituell eingeschränkt ist, wobei das Ganze unter ausdrücklicher Einschränkung auf die erwähnte Gesetzesnummer gilt (<b>Normae de gravioribus delictis: art. 6 § 1 n. 1</b>);<br />
<br />
<b>15.</b> wurde außerdem der Tatbestand hinzugefügt, der den Erwerb, die Aufbewahrung und die Verbreitung pornographischer Bilder von Minderjährigen unter vierzehn Jahren in jedweder Form und mit jedwedem Mittel durch einen Kleriker in übler Absicht beinhaltet (<b>Normae de gravioribus delictis: art. 6 § 1 n. 2</b>);<br />
<br />
<b>16.</b> hat man geklärt, daß die prozeßvorbereitenden Maßnahmen von der Kongregation für die Glaubenslehre durchgeführt werden können, und nicht bereits: müssen (<b>Normae de gravioribus delictis: art. 17</b>);<br />
<br />
<b>17.</b> hat man die Möglichkeit eingeführt, auch schon während der Phase der Voruntersuchung die Vorsichtsmaßnahmen nach can. 1722 CIC und nach can. 1473 CCEO anzuwenden (<b>Normae de gravioribus delictis: art. 19</b>).<br />
<br />
<i>Aus dem Palast des Heiligen Offiziums<br />
William Joseph Kardinal Levada, Präfekt<br />
Luis Francisco Ladaria Ferrer, Titularerzbischof von Thibica, Sekretär</i><br />
<br />
<br />
<b>IV. DOKUMENT "NORMAE DE GRAVIORIBUS DELICTIS</b> CONGREGATIONI PRO DOCTRINA FIDEI RESERVATIS", ALSO DIE NUNMEHR GELTENDEN KONKRETEN NORMEN BEZÜGLICH DER SCHWERWIEGENDEREN STRAFTATEN, DIE DER KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE VORBEHALTEN SIND (WAREN ERSTMALS AM <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5484&amp;entry_id=252" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target=_blank">30. APRIL 2001</a> ERLASSEN WORDEN - HIER ALSO DAS UMFASSENDE UND ERSTMALS VOM VATIKAN SELBST OFFIZIELL PUBLIZIERTE UND ÜBERSETZTE DOKUMENT ALS UPDATE VOM 21. MAI 2010) - der amtliche lateinische Text folgt jeweils in kleiner Schrift nach der vatikanischen Internet-Deutschübersetzung: <br />
<br />
<b>Erster Teil</b> / Pars Prima <br />
<br />
<b>Substantielle Normen</b> / NORMAE SUBSTANTIALES <br />
<br />
<b>Art. 1</b><br />
<br />
§ 1. Die Kongregation für die Glaubenslehre behandelt gemäß Art. 52 der Apostolischen Konstitution <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5548&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_19880628_pastor-bonus-index_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_19880628_pastor-bonus-index_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Pastor Bonus</a>[1] Straftaten gegen den Glauben und schwerwiegendere Straftaten gegen die Sitten und solche, die bei der Feier der Sakramente begangen werden, um gegebenenfalls nach Maßgabe des allgemeinen oder des besonderen Rechts kanonische Strafen festzustellen oder zu verhängen, unbeschadet der Zuständigkeit der Apostolischen Pönitentiarie[2] und der Geltung der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5549&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19970629_ratio-agendi_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19970629_ratio-agendi_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ordnung für die Lehrüberprüfung</a>.[3]<br />
<br />
<small>§ 1. Congregatio pro Doctrina Fidei, ad normam art. 52 Constitutionis Apostolicae Pastor bonus[1], cognoscit delicta contra fidem et delicta graviora, tum contra mores tum in sacramentorum celebratione commissa atque, ubi opus fuerit, ad canonicas sanctiones declarandas aut irrogandas ad normam iuris, sive communis sive proprii, procedit, salva competentia Paenitentiariae Apostolicae[2] et firma manente Agendi ratione in doctrinarum examine.[3]</small> <br />
<br />
§ 2. Bei den in § 1 genannten Straftaten hat die Kongregation für die Glaubenslehre das Recht, im Auftrag des Papstes die Kardinäle, die Patriarchen, die Gesandten des Apostolischen Stuhls, die Bischöfe und andere natürliche Personen zu richten, die in can. 1405 § 3 des Codex des kanonischen Rechts[4] und in can. 1061 des Codex der Canones der orientalischen Kirchen[5] genannt werden.<br />
<br />
<small>§ 2. In delictis de quibus in § 1 Congregationi pro Doctrina Fidei ius est, de mandato Romani Pontificis, iudicandi Patres Cardinales, Patriarchas, Legatos Sedis Apostolicae, Episcopos, necnon alias personas physicas de quibus in can. 1405 § 3 Codicis Iuris Canonici[4] et in can. 1061 Codicis Canonum Ecclesiarum Orientalium[5].</small> <br />
<br />
§ 3. Die Kongregation für die Glaubenslehre behandelt die ihr nach § 1 vorbehaltenen Straftaten gemäß den folgenden Artikeln.<br />
<br />
<small>§ 3. Delicta reservata de quibus in § 1 Congregatio pro Doctrina Fidei cognoscit ad normam articulorum qui sequuntur.</small>   <br />
<br />
<b>Art. 2</b><br />
<br />
§ 1. Die in Art. 1 genannten Straftaten gegen den Glauben sind Häresie, Apostasie und Schisma gemäß cann. 751[6] und 1364[7] des Codex des kanonischen Rechts und cann. 1436 § 1[8] und 1437[9] des Codex der Canones der orientalischen Kirchen.<br />
<br />
<small>§ 1. Delicta contra fidem, de quibus in art. 1, sunt haeresis, apostasia atque schisma, ad normam cann. 751[6] et 1364[7] Codicis Iuris Canonici et  cann. 1436 § 1[8] et 1437[9] Codicis Canonum Ecclesiarum Orientalium.</small> <br />
<br />
§ 2. In den Fällen, die in § 1 erwähnt sind, steht es dem Ordinarius bzw. dem Hierarchen zu, nach Maßgabe des Rechts die als Tatstrafe eingetretene Exkommunikation gegebenenfalls aufzuheben oder einen Strafprozeß in erster Instanz oder per Dekret auf dem Verwaltungsweg durchzuführen, unbeschadet des Rechts, an die Kongregation für die Glaubenslehre zu appellieren bzw. zu rekurrieren.<br />
<br />
<small>§ 2. In casibus de quibus in § 1 Ordinarii vel Hierarchae est, ad normam iuris, excommunicationem latae sententiae, si casus ferat, remittere, processum sive iudicialem in prima instantia sive per decretum extra iudicium agere, salvo iure appellandi seu recurrendi ad Congregationem pro Doctrina Fidei.</small>   <br />
<br />
<b>Art. 3</b><br />
<br />
§ 1. Die der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehaltenen schwerwiegenderen Straftaten gegen die Heiligkeit des eucharistischen Opfers und Sakraments sind:<br />
<br />
<small>§ 1. Delicta graviora contra sanctitatem augustissimi Eucharistiae Sacrificii et sacramenti, Congregationi pro Doctrina Fidei cognoscendo reservata, sunt:</small> <br />
<br />
1° Das Entwenden oder Zurückbehalten in sakrilegischer Absicht oder das Wegwerfen der konsekrierten Gestalten[10] nach can. 1367 des Codex des kanonischen Rechts[11] und can. 1442 des Codex der Kanones der orientalischen Kirchen[12].<br />
<br />
<small>1° abductio vel retentio in sacrilegum finem, aut abiectio consecratarum specierum[10], de quibus in can. 1367 Codicis Iuris Canonici[11] et in can. 1442 Codicis Canonum Ecclesiarum Orientalium[12];</small> <br />
<br />
2° Der Versuch, das Eucharistische Opfer zu feiern gemäß can. 1378 § 2 n. 1 des Codex des kanonischen Rechts[13].<br />
<br />
<small>2° attentatio liturgicae eucharistici Sacrificii actionis, de qua in can. 1378 § 2 n. 1 Codicis Iuris Canonici[13];</small> <br />
<br />
3° Das Vortäuschen der Feier des Eucharistischen Opfers nach can. 1379 des Codex des kanonischen Rechts[14] und can. 1443 des Codex der Canones der orientalischen Kirchen[15].<br />
<br />
<small>3° simulatio liturgicae eucharistici Sacrificii actionis, de qua in can. 1379 Codicis Iuris Canonici[14] et in can. 1443 Codicis Canonum Ecclesiarum Orientalium[15];</small><br />
<br />
4° Die in can. 908 des Codex des kanonischen Rechts[16] und can. 702 des Codex der Canones der orientalischen Kirchen[17] verbotene Konzelebration, von der in can. 1365 des Codex des kanonischen Rechts[18] und can. 1440 des Codex der Canones der orientalischen Kirchen[19] die Rede ist, zusammen mit Amtsträgern von kirchlichen Gemeinschaften, welche die apostolische Sukzession nicht besitzen und die sakramentale Würde der Priesterweihe nicht kennen.<br />
<br />
<small>4° vetita in can. 908 Codicis Iuris Canonici[16] et in can. 702 Codicis Canonum Ecclesiarum Orientalium[17] eucharistici Sacrificii concelebratio, de qua in can. 1365 Codicis Iuris Canonici[18] et in can. 1440 Codicis Canonum Ecclesiarum Orientalium[19], una cum ministris communitatum ecclesialium, qui successionem apostolicam non habent nec agnoscunt ordinationis sacerdotalis sacramentalem dignitatem.</small>  <br />
<br />
§ 2. Der Kongregation für die Glaubenslehre ist auch die Straftat vorbehalten, die in der in sakrilegischer Absicht erfolgten Konsekration einer oder beider Gestalten innerhalb oder außerhalb der Eucharistiefeier besteht[20]. Wer diese Straftat begeht, soll je nach Schwere des Verbrechens bestraft werden, die Entlassung oder Absetzung nicht ausgeschlossen.<br />
<br />
<small>§ 2. Congregationi  pro Doctrina  Fidei reservatur quoque delictum quod consistit in consecratione in sacrilegum finem unius materiae vel utriusque in eucharistica celebratione, aut extra eam[20]. Qui hoc delictum patraverit, pro gravitate criminis puniatur, non exclusa dimissione vel depositione.</small>   <br />
<br />
<b>Art. 4</b><br />
<br />
§ 1. Die der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehaltenen schwerwiegenderen Straftaten gegen die Heiligkeit des Bußsakraments sind:<br />
<br />
<small>§ 1. Delicta graviora contra sanctitatem sacramenti Paenitentiae, Congregationi pro Doctrina Fidei cognoscendo reservata, sunt:</small> <br />
<br />
1° Die Lossprechung des Mitschuldigen an einer Sünde gegen das sechste Gebot nach can. 1378 § 1 des Codex des kanonischen Rechts[21] und can. 1457 des Codex der Canones der orientalischen Kirchen[22].<br />
<br />
<small>1° absolutio complicis in peccato contra sextum Decalogi praeceptum, de qua in can. 1378 § 1 Codicis Iuris Canonici[21] et in can. 1457 Codicis Canonum Ecclesiarum Orientalium[22];</small><br />
<br />
2° Der Versuch der sakramentalen Lossprechung oder das verbotene Hören der Beichte nach can. 1378 § 2, n. 2 des Codex des kanonischen Rechts[23].<br />
<br />
<small>2° attentatio sacramentalis absolutionis vel vetita confessionis auditio de quibus in can. 1378 § 2 n. 2 Codicis Iuris Canonici[23];</small><br />
<br />
3° Das Vortäuschen der sakramentalen Lossprechung nach can. 1379 des Codex des kanonischen Rechts[24] und can. 1443 des Codex der Canones der orientalischen Kirchen[25].<br />
<br />
<small>3° simulatio sacramentalis absolutionis de qua in can. 1379 Codicis Iuris Canonici[24] et in can. 1443 Codicis Canonum Ecclesiarum Orientalium[25];</small><br />
<br />
4° Die Verführung zu einer Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs bei der Spendung oder bei Gelegenheit oder unter dem Vorwand der Beichte nach can. 1387 des Codex des kanonischen Rechts[26] und can. 1458 des Codex der Canones der orientalischen Kirchen[27].<br />
<br />
<small>4° sollicitatio in actu vel occasione vel praetextu confessionis ad peccatum contra sextum Decalogi praeceptum, de qua in can. 1387 Codicis Iuris Canonici[26] et in can. 1458 Codicis Canonum Ecclesiarum Orientalium[27], si ad peccandum cum ipso confessario dirigitur;</small><br />
<br />
5° Die direkte oder indirekte Verletzung des Beichtgeheimnisses nach can. 1388 § 1 des Codex des kanonischen Rechts[28] und can. 1456 § 1 des Codex der Canones der orientalischen Kirchen[29].<br />
<br />
<small>5° violatio directa et indirecta sigilli sacramentalis, de qua in can. 1388 § 1 Codicis Iuris  Canonici[28] et in can. 1456 § 1 Codicis Canonum Ecclesiarum Orientalium [29];</small><br />
<br />
§ 2. Unbeschadet der Vorschrift von § 1 n. 5 ist der Kongregation für die Glaubenslehre auch die schwerwiegendere Straftat vorbehalten, die darin besteht, die vom Beichtvater oder vom Pönitenten in einer echten oder vorgetäuschten sakramentalen Beichte gesagten Dinge mit irgendeinem technischen Hilfsmittel aufzunehmen oder in übler Absicht durch die sozialen Kommunikationsmittel zu verbreiten. Wer diese Straftat begeht, soll je nach Schwere des Verbrechens bestraft werden, im Fall eines Klerikers die Entlassung oder Absetzung nicht ausgeschlossen[30].<br />
<br />
<small>§ 2. Firmo praescripto § 1 n. 5, Congregationi  pro Doctrina  Fidei  reservatur quoque delictum gravius quod consistit in captione quovis technico instrumento facta aut in evulgatione communicationis socialis mediis malitiose peracta rerum quae in sacramentali confessione, vera vel ficta, a confessario vel a paenitente dicuntur. Qui hoc delictum patraverit, pro gravitate criminis puniatur, non exclusa, si clericus est, dimissione vel depositione[30].</small> <br />
<br />
<b>Art. 5</b><br />
<br />
Der Kongregation für die Glaubenslehre ist auch die schwerwiegendere Straftat der versuchten Weihe einer Frau vorbehalten:<br />
<br />
<small>Congregationi pro Doctrina Fidei reservatur quoque delictum gravius attentatae sacrae ordinationis mulieris:</small><br />
<br />
1° Unbeschadet der Vorschrift von can. 1378 des Codex des kanonischen Rechts zieht sich jeder, der einer Frau die heilige Weihe zu spenden, wie auch die Frau, welche die heilige Weihe zu empfangen versucht, die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu.<br />
<br />
<small>1° firmo praescripto can. 1378 Codicis Iuris Canonici, tum qui sacrum ordinem conferre attentaverit tum mulier quae sacrum ordinem recipere attentaverit in excommunicationem latae sententiae Sedi Apostolicae reservatam incurrit;</small><br />
<br />
2° Ist aber derjenige, der einer Frau die heilige Weihe zu spenden, oder die Frau, welche die heilige Weihe zu empfangen versucht, ein dem Codex der Canones der orientalischen Kirchen unterstehender Christgläubiger, dann ist diese Person, unbeschadet der Vorschrift von can. 1443 dieses Codex, mit der großen Exkommunikation zu bestrafen, deren Aufhebung ebenfalls dem Heiligen Stuhl vorbehalten ist.<br />
<br />
<small>2° si vero qui mulieri sacrum ordinem conferre vel mulier quae sacrum ordinem recipere attentaverit, christifidelis fuerit Codici Canonum Ecclesiarum Orientalium subiectus, firmo praescripto can. 1443 eiusdem Codicis, excommunicatione maiore puniatur, cuius remissio etiam reservatur Sedi Apostolicae;</small><br />
<br />
3° Wenn der Schuldige ein Kleriker ist, kann er mit der Entlassung oder Absetzung bestraft werden[31].<br />
<br />
<small>3° si vero reus sit clericus dimissione vel depositione puniri poterit[31].</small>  <br />
<br />
<b>Art. 6</b><br />
<br />
§ 1. Die der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehaltenen schwerwiegenderen Vergehen gegen die Sitten sind:<br />
<br />
<small>§ 1. Delicta graviora contra mores, Congregationi pro Doctrina Fidei cognoscendo reservata, sunt:</small><br />
<br />
1° Die von einem Kleriker begangene Straftat gegen das sechste Gebot mit einem Minderjährigen unter achtzehn Jahren; bezüglich dieser Straftat wird dem Minderjährigen eine Person gleichgestellt, deren Vernunftgebrauch habituell eingeschränkt ist.<br />
<br />
<small>1° delictum contra sextum Decalogi praeceptum cum minore infra aetatem duodeviginti annorum a clerico commissum; in hoc numero minori aequiparatur persona quae imperfecto rationis usu habitu pollet;</small><br />
<br />
2° Der Erwerb, die Aufbewahrung und die Verbreitung pornographischer Bilder von Minderjährigen unter vierzehn Jahren in jedweder Form und mit jedwedem Mittel durch einen Kleriker in übler Absicht.<br />
<br />
<small>2° comparatio vel detentio vel divulgatio imaginum pornographicarum minorum infra aetatem quattuordecim annorum quovis modo et quolibet instrumento a clerico turpe patrata.</small><br />
<br />
§ 2. Ein Kleriker, der die Straftaten nach § 1 begangen hat, soll je nach Schwere des Verbrechens bestraft werden, die Entlassung oder Absetzung nicht ausgeschlossen.<br />
<br />
<small>§ 2. Clericus qui delicta de quibus in § 1 patraverit, pro gravitate criminis puniatur, non exclusa dimissione vel depositione.</small><br />
<br />
<b>Art. 7</b><br />
<br />
§ 1. Unbeschadet des Rechts der Kongregation für die Glaubenslehre, von der Verjährung in einzelnen Fällen zu derogieren, unterliegt die strafrechtliche Verfolgung der Straftaten, die der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehalten sind, einer Verjährungsfrist von zwanzig Jahren.<br />
<br />
<small>§ 1. Salvo iure Congregationis pro Doctrina Fidei a praescriptione derogandi pro singulis casibus, actio  criminalis de delictis Congregationi pro Doctrina Fidei reservatis praescriptione exstinguitur spatio viginti annorum.</small><br />
<br />
§ 2. Die Verjährung läuft nach can. 1362 § 2 des Codex des kanonischen Rechts[32] und can. 1152 § 3 des Codex der Canones der orientalischen Kirchen[33]. Bei der Straftat nach Art. 6 § 1 n. 1 dagegen beginnt die Verjährung mit dem Tag zu laufen, an dem der Minderjährige das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.<br />
<br />
<small>2. Praescriptio decurrit ad normam can. 1362 § 2 Codicis Iuris Canonici[32] et can. 1152 § 3 Codicis Canonum Ecclesiarum Orientalium[33]. In delicto autem, de quo in art. 6 § 1 n. 1, praescriptio decurrere incipit a die quo minor duodevicesimum aetatis annum explevit.</small>   <br />
<br />
<b>Zweiter Teil</b> / Pars Altera<br />
<br />
<b>Verfahrensrechtliche Normen</b> / NORMAE PROCESSUALES<br />
 <br />
Titel I / Titulus I<br />
<br />
Zusammensetzung und Zuständigkeit des Gerichts / De Tribunalis constitutione et competentia<br />
<br />
<b>Art. 8</b><br />
<br />
§ 1. Die Kongregation für die Glaubenslehre ist das Oberste Apostolische Gericht für die lateinische Kirche sowie für die katholischen Ostkirchen zur Behandlung der in den vorausgehenden Artikeln dargelegten Straftaten.<br />
<br />
<small>§ 1. Congregatio pro Doctrina Fidei est Supremum Tribunal Apostolicum pro Ecclesia Latina necnon pro Ecclesiis Orientalibus Catholicis ad cognoscenda delicta articulis praecedentibus definita.</small><br />
<br />
§ 2. Dieses Oberste Gericht behandelt auch die anderen Straftaten, die dem Angeklagten vom Kirchenanwalt vorgeworfen werden, sofern dabei eine Verbindung in der Person oder über Komplizenschaft vorliegt.<br />
<br />
<small>§ 2. Hoc Supremum Tribunal cognoscit etiam alia delicta, de quibus reus a Promotore Iustitiae accusatur ratione conexionis personae et complicitatis.</small><br />
<br />
§ 3. Die Urteile dieses Obersten Gerichts, die innerhalb der Grenzen der eigenen Zuständigkeit getroffen werden, unterliegen nicht der Approbation durch den Papst.<br />
<br />
<small>§ 3. Sententiae huius Supremi Tribunalis, latae intra limites propriae competentiae, Summi Pontificis approbationi non subiciuntur.</small><br />
<br />
<b>Art. 9</b><br />
<br />
§ 1. Die Richter dieses Obersten Gerichts sind von Rechts wegen die Mitglieder der Kongregation für die Glaubenslehre.<br />
<br />
<small>§ 1. Iudices huius Supremi Tribunalis sunt ipso iure Patres Congregationis pro Doctrina Fidei.</small><br />
<br />
§ 2. Der Versammlung der Mitglieder steht als Erster unter Gleichen der Präfekt der Kongregation vor. Bei Abwesenheit oder Verhinderung des Präfekten übt der Sekretär der Kongregation dieses Amt aus.<br />
<br />
<small>§ 2. Patrum collegio, primus inter pares, praeest Congregationis Praefectus et, munere Praefecti vacante aut ipso Praefecto impedito, eius munera explet Congregationis Secretarius.</small><br />
<br />
§ 3. Der Präfekt der Kongregation hat das Recht, auch andere Richter auf Dauer oder für den Einzelfall zu ernennen.<br />
<br />
<small>§ 3. Praefecti Congregationis est nominare etiam alios iudices stabiles vel deputatos.</small><br />
<br />
<b>Art. 10</b><br />
<br />
Die ernannten Richter müssen Priester reifen Alters sein, ein Doktorat in Kirchenrecht besitzen und sich durch gute Sitten, vor allem durch Klugheit und juristische Erfahrung, auszeichnen; sie dürfen zugleich ein Amt als Richter oder Berater in einem anderen Dikasterium der Römischen Kurie ausüben.<br />
<br />
<small>Iudices nominati sacerdotes sint oportet, maturae aetatis, laurea doctorali in iure canonico praediti, bonis moribus, prudentia et iuris peritia praeclari, licet munus iudiciale vel consultivum apud aliud Dicasterium Romanae Curiae simul exerceant.</small><br />
<br />
<b>Art. 11</b><br />
<br />
Zur Erhebung und Vertretung der Anklage wird ein Kirchenanwalt eingesetzt, der Priester sein, ein Doktorat in Kirchenrecht besitzen und sich durch gute Sitten, vor allem durch Klugheit und juristische Erfahrung, auszeichnen muß; er übt sein Amt in allen Stufen des Prozesses aus.<br />
<br />
<small>Ad accusationem exhibendam et sustinendam Promotor Iustitiae constituitur, qui sit sacerdos, laurea doctorali in iure canonico praeditus, bonis moribus, prudentia et iuris peritia praeclarus, qui officium suum in omnibus iudicii gradibus expleat.</small><br />
<br />
<b>Art. 12</b><br />
<br />
Für die Aufgaben des Notars und des Kanzlers werden Priester bestellt, seien es Mitarbeiter der Glaubenskongregation oder Externe.<br />
<br />
<small>Ad munera Notarii et Cancellarii, deputantur sacerdotes, sive huius Congregationis Officiales sive externi.</small><br />
<br />
<b>Art. 13</b><br />
<br />
Als Anwalt und Prokurator fungiert ein Priester, der ein Doktorat in Kirchenrecht besitzt und vom Vorsitzenden des Richterkollegiums approbiert wird.<br />
<br />
<small>Advocati et Procuratoris munere fungitur sacerdos, laurea doctorali in iure canonico praeditus, qui a Praeside collegii adprobatur.</small><br />
<br />
<b>Art. 14</b><br />
<br />
Auch bei den anderen Gerichten können für die in diesen Normen behandelten Fälle nur Priester die Ämter des Richters, Kirchenanwalts, Notars und Anwalts gültig ausüben.<br />
<br />
<small>In aliis Tribunalibus vero, pro causis de quibus in his normis, munera Iudicis, Promotoris Iustitiae, Notarii atque Patroni tantummodo sacerdotes valide explere possunt.</small><br />
<br />
<b>Art. 15</b><br />
<br />
Unbeschadet der Vorschrift von can. 1421 des Codex des kanonischen Rechts[34] und can. 1087 des Codex der Canones der orientalischen Kirchen[35], steht es der Kongregation für die Glaubenslehre frei, von den Anforderungen der Priesterweihe und des Doktorats in Kirchenrecht zu dispensieren.<br />
<br />
<small>Firmo praescripto can. 1421 Codicis Iuris Canonici[34] et can. 1087 Codicis Canonum Ecclesiarum Orientalium[35], Congregationi pro Doctrina Fidei licet dispensationes concedere e requisitis sacerdotii necnon laureae doctoralis in iure canonico.</small><br />
<br />
<b>Art. 16</b><br />
<br />
Wann immer der Ordinarius oder Hierarch eine mindestens wahrscheinliche Nachricht über eine schwerwiegendere Straftat erhält, muß er nach Durchführung einer Voruntersuchung die Kongregation für die Glaubenslehre darüber informieren. Wenn die Kongregation den Fall nicht aufgrund besonderer Umstände an sich zieht, beauftragt sie den Ordinarius oder den Hierarchen, weiter vorzugehen, unbeschadet des Rechts, gegebenenfalls gegen ein Urteil erster Instanz an das Oberste Gericht der Kongregation zu appellieren.<br />
<br />
<small>Quoties Ordinarius vel Hierarcha notitiam saltem verisimilem habeat de delicto graviore, investigatione praevia peracta, eam significet Congregationi pro Doctrina Fidei quae, nisi ob peculiaria rerum adiuncta causam sibi advocet, Ordinarium vel Hierarcham ad ulteriora procedere iubet, firmo tamen, si casus ferat, iure appellandi contra sententiam primi gradus tantummodo ad Supremum Tribunal eiusdem Congregationis.</small><br />
<br />
<b>Art. 17</b><br />
<br />
Wenn ein Fall direkt der Kongregation vorgelegt wird und noch keine Voruntersuchung stattgefunden hat, können die prozeßvorbereitenden Maßnahmen, die nach allgemeinem Recht dem Ordinarius oder dem Hierarchen zukommen, von der Kongregation selbst durchgeführt werden.<br />
<br />
<small>Si casus ad Congregationem directe deferatur, investigatione praevia haud peracta, munera processui praeliminaria, quae iure communi ad Ordinarium vel Hierarcham spectant, ab ipsa Congregatione adimpleri possunt.</small><br />
<br />
<b>Art. 18</b><br />
<br />
Die Kongregation für die Glaubenslehre kann in den Verfahren, die ihr rechtmäßig zugeleitet worden sind, unbeschadet des Rechts auf Verteidigung Rechtsakte heilen, wenn von den untergeordneten Gerichten, die gemäß Art. 16 im Auftrag der Kongregation handeln, bloße Verfahrensregelungen verletzt worden sind.<br />
<br />
<small>Congregatio pro Doctrina Fidei, in causis ad eam legitime deductis, actus sanare potest, salvo iure defensionis, si leges mere processuales violatae fuerint a Tribunalibus inferioribus ex mandato eiusdem Congregationis vel iuxta art. 16 agentibus.</small><br />
<br />
<b>Art. 19</b><br />
<br />
Unbeschadet des Rechts des Ordinarius oder des Hierarchen, <b>mit Beginn der Voruntersuchung</b> Maßnahmen nach can. 1722 des Codex des kanonischen Rechts[36] und can. 1473 des Codex der Canones der orientalischen Kirchen[37] zu ergreifen, besitzt dieselbe Vollmacht auch der turnusgemäße Vorsitzende des Gerichts auf Antrag des Kirchenanwalts unter den Bedingungen, die in den genannten Kanones festgeschrieben sind.<br />
<br />
<small>Firmo iure Ordinarii vel Hierarchae, <b>ab investigatione praevia inchoata</b>, imponendi quae in can. 1722 Codicis Iuris Canonici[36] vel in can. 1473 Codicis Canonum Ecclesiarum Orientalium[37] statuuntur, etiam Praeses Tribunalis pro Turno, ad instantiam Promotoris Iustitiae, eandem habet potestatem sub iisdem condicionibus in ipsis canonibus determinatis.</small><br />
<br />
<b>Art. 20</b><br />
<br />
Das Oberste Gericht der Kongregation für die Glaubenslehre behandelt in zweiter Instanz:<br />
<br />
<small>Supremum Tribunal Congregationis pro Doctrina Fidei iudicat in secunda instantia:</small><br />
<br />
1° Die Verfahren, die von den untergeordneten Gerichten in erster Instanz behandelt worden sind.<br />
<br />
<small> 1° causas a Tribunalibus inferioribus in prima instantia iudicatas;</small><br />
<br />
2° Die Verfahren, die vom Obersten Apostolischen Gericht selbst in erster Instanz behandelt worden sind.<br />
<br />
<small>2° causas ab eodem Supremo Tribunali Apostolico in prima instantia definitas</small>   <br />
<br />
Titel II / Titulus II<br />
<br />
Prozeßordnung / De ordine iudiciario<br />
<br />
<b>Art. 21</b><br />
<br />
§ 1. Die der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehaltenen schwerwiegenderen Straftaten müssen in einem kanonischen Strafprozeß untersucht werden.<br />
<br />
<small>§ 1. Delicta graviora Congregationi pro Doctrina Fidei reservata, in processu iudiciali persequenda sunt.</small><br />
<br />
§ 2. Es steht der Kongregation für die Glaubenslehre jedoch frei:<br />
<br />
<small>§ 2. Attamen Congregationi pro Doctrina Fidei licet:</small><br />
<br />
1° In einzelnen Fällen von Amts wegen oder auf Antrag des Ordinarius oder des Hierarchen zu entscheiden, gemäß can. 1720 des Codex des kanonischen Rechts[38] und can. 1486 des Codex der Canones der orientalischen Kirchen[39] auf dem Weg eines außergerichtlichen Dekrets vorzugehen; unbefristete Sühnestrafen können jedoch nur im Auftrag der Kongregation für die Glaubenslehre verhängt werden.<br />
<br />
<small>1° in singulis casibus, ex officio seu ex instantia  Ordinarii  vel  Hierarchae, decernere ut per decretum extra iudicium de quo in can. 1720 Codicis Iuris Canonici[38] et in can. 1486 Codicis Canonum Ecclesiarum Orientalium[39] procedatur; ea tamen mente ut poenae expiatoriae perpetuae solummodo de mandato Congregationis pro Doctrina Fidei irrogentur;</small><br />
<br />
2° Sehr schwerwiegende Fälle, bei denen die begangene Straftat offenkundig ist und dem Angeklagten die Möglichkeit zur Verteidigung gegeben worden war, direkt dem Papst zur Entscheidung über die Entlassung aus dem Klerikerstand oder über die Absetzung zusammen mit der Dispens von der Zölibatsverpflichtung vorzulegen.<br />
<br />
<small>2° casus gravissimos, ubi, data reo facultate sese defendendi, de delicto patrato manifeste constat, directe ad decisionem Summi Pontificis quoad dimissionem e statu clericali vel depositionem una cum dispensatione a lege caelibatus deferre.</small><br />
<br />
<b>Art. 22</b><br />
<br />
Für die Behandlung einer Sache hat der Präfekt ein Richtergremium von drei oder fünf Richtern zu bestellen.<br />
<br />
<small>Praefectus Turnum trium vel quinque iudicum ad causam cognoscendam constituat.</small><br />
<br />
<b>Art. 23</b><br />
<br />
Wenn der Kirchenanwalt in einem Berufungsverfahren eine signifikant veränderte Anklage vorlegt, kann das Oberste Gericht als erste Instanz diese zulassen und darüber urteilen.<br />
<br />
<small>Si in gradu appellationis Promotor Iustitiae accusationem specifice diversam afferat, hoc Supremum Tribunal potest, tamquam in prima instantia, illam admittere et de ea iudicare.</small><br />
<br />
<b>Art. 24</b><br />
<br />
§ 1. In den Verfahren über Straftaten nach Art. 4 § 1 kann das Gericht den Namen des Anklägers weder dem Angeklagten noch seinem Anwalt mitteilen, es sei denn, der Ankläger hat ausdrücklich zugestimmt.<br />
<br />
<small>§ 1. In causis ob delicta, de quibus in art. 4 § 1, Tribunal nomen denuntiantis sive accusato sive etiam eius Patrono significare non potest, nisi denuntians expresse consenserit.</small><br />
<br />
§ 2. Das Gericht muß dabei mit besonderer Aufmerksamkeit die Glaubwürdigkeit des Anklägers beurteilen.<br />
<br />
<small>§ 2. Idem Tribunal perpendere debet peculiare momentum circa denuntiantis credibilitatem.</small><br />
<br />
§ 3. Immer ist jedoch darauf zu achten, daß jedwede Gefahr einer Verletzung des Beichtgeheimnisses absolut vermieden wird.<br />
<br />
<small>§ 3. Animadvertendum  tamen  est  ut quodvis periculum violandi sigillum sacramentale omnino vitetur.</small><br />
<br />
<b>Art. 25</b><br />
<br />
Wenn ein Zwischenverfahren auftritt, hat das Richterkollegium die Sache sehr rasch per Dekret zu entscheiden.<br />
<br />
<small>Si quaestio incidens exoriatur, Collegium per decretum rem expeditissime definiat.</small><br />
<br />
<b>Art. 26</b><br />
<br />
§ 1. Unbeschadet des Rechts, an das Oberste Gericht zu appellieren, müssen die gesamten Akten des Verfahrens, wenn die Sache bei einem anderen Gericht wie auch immer entschieden worden ist, von Amts wegen umgehend an die Kongregation für die Glaubenslehre übersandt werden.<br />
<br />
<small>§ 1. Salvo iure ad hoc Supremum Tribunal appellandi, instantia apud aliud Tribunal quovis modo finita, omnia acta causae ad Congregationem pro Doctrina Fidei ex officio quam primum transmittantur.</small><br />
<br />
§ 2. Die Frist, innerhalb derer der Kirchenanwalt der Kongregation das Urteil anfechten kann, beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem das Urteil erster Instanz dem Kirchenanwalt mitgeteilt worden ist.<br />
<br />
<small>§ 2. Promotoris Iustitiae Congregationis ius sententiam impugnandi decurrit a die qua sententia primae instantiae ipsi Promotori nota facta sit.</small><br />
<br />
<b>Art. 27</b><br />
 <br />
Gegen Verwaltungsakte für Einzelfälle, welche die Kongregation für die Glaubenslehre in den Verfahren über ihr vorbehaltene Straftaten erlassen oder approbiert hat, kann innerhalb der ausschließlichen Nutzfrist von sechzig Tagen eine Verwaltungsbeschwerde an die Ordentliche Versammlung des Dikasteriums (Feria IV) eingelegt werden, die über deren Begründung und Rechtmäßigkeit entscheidet. Es besteht keine Möglichkeit eines weiteren Rekurses gemäß Art. 123 der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus[40].<br />
<br />
<small>Adversus actus administrativos singulares in casibus de delictis reservatis, a Congregatione pro Doctrina Fidei latos vel probatos, habetur recursus, intra terminum peremptorium sexaginta dierum utilium interpositus, ad Congregationem Ordinariam eiusdem Dicasterii seu Feriam IV quae videt de merito ac de legitimitate, remoto quovis ulteriore recursu de quo in art. 123 Constitutionis Apostolicae Pastor bonus[40].</small><br />
<br />
<b>Art. 28</b><br />
<br />
Eine Entscheidung ist rechtskräftig:<br />
<br />
<small>Res iudicata habetur:</small><br />
<br />
1° Wenn ein Urteil in zweiter Instanz ergangen ist.<br />
<br />
<small>1° si sententia in secunda instantia prolata fuerit;</small><br />
<br />
2° Wenn gegen ein Urteil nicht innerhalb eines Monats Berufung eingelegt worden ist.<br />
<br />
<small>2° si appellatio adversus sententiam non fuerit intra mensem proposita;</small><br />
<br />
3° Wenn der Berufungsantrag bei einem Berufungsverfahren verfallen ist oder darauf verzichtet wurde.<br />
<br />
<small>3° si, in gradu appellationis, instantia perempta sit vel eidem renuntiatum fuerit;</small><br />
<br />
4° Wenn ein Urteil nach Vorschrift von Art. 20 gefällt worden ist.<br />
<br />
<small>4° si lata fuerit sententia ad normam art. 20.</small><br />
<br />
<b>Art. 29</b><br />
<br />
§ 1. Die Verfahrungskosten werden so beglichen, wie das Urteil es festsetzt.<br />
<br />
<small>§ 1. Expensae iudiciales solvantur prout sententia statuerit.</small><br />
<br />
§ 2. Wenn der Beschuldigte die Kosten nicht tragen kann, sind sie vom Ordinarius oder vom Hierarchen des Verfahrens zu begleichen.<br />
<br />
<small>§ 2. Si reus expensas solvere non valeat, eaedem solvantur ab Ordinario vel Hierarcha causae.</small><br />
<br />
<b>Art. 30</b><br />
<br />
§ 1. Die genannten Verfahren unterliegen dem päpstlichen Amtsgeheimnis[41].<br />
<br />
<small>§ 1. Huiusmodi causae secreto pontificio subiectae sunt [41].</small><br />
<br />
§ 2. Wer immer das Amtsgeheimnis verletzt oder, sei es aus List oder aus schwerer Fahrlässigkeit, dem Angeklagten oder den Zeugen einen anderen Schaden zufügt, ist auf Antrag des Geschädigten oder auch von Amts wegen vom höheren Gericht mit angemessenen Strafen zu belegen.<br />
<br />
<small>§ 2. Quicumque secretum violaverit, vel ex dolo aut gravi neglegentia, accusato vel testibus aliud damnum intulerit, ad instantiam partis laesae vel etiam ex officio, congruis poenis a Turno superiore puniatur.</small><br />
<br />
<b>Art. 31</b><br />
<br />
In diesen Verfahren müssen neben den Vorschriften der vorliegenden Normen, die für alle Gerichte der lateinischen Kirche und der katholischen Ostkirchen gelten, auch die Canones über die Straftaten, die Strafen und den Strafprozeß des einen wie auch des anderen Codex angewandt werden.<br />
<br />
<small>Hisce in causis, una cum praescriptis harum normarum, quibus omnia Tribunalia Ecclesiae Latinae et Ecclesiarum Orientalium Catholicarum tenentur, canones quoque de delictis et poenis necnon de processu poenali utriusque Codicis applicandi sunt.</small><br />
<br />
<b>Anmerkungen</b><br />
<br />
<b>[1]</b> Johannes Paul II., Apostolische Konstitution <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5548&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_19880628_pastor-bonus-index_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_19880628_pastor-bonus-index_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Pastor Bonus</a> über die Römische Kurie (28. Juni 1988), Art. 52: AAS 80 (1988) 874: "<i>Sie urteilt über Straftaten gegen den Glauben und über schwerwiegendere Straftaten gegen die Sitten und solche, die bei der Feier der Sakramente begangen werden, wenn diese ihr angezeigt worden sind, und, wo es angebracht ist, wird sie nach Maßgabe des allgemeinen oder des besonderen Rechts kanonische Strafen feststellen oder verhängen</i>".<br />
<br />
<small>[1] Ioannes Paulus PP. II, Constitutio apostolica Pastor bonus, De Romana Curia, 28 iunii 1988, art. 52, in AAS 80 (1988) 874: «Delicta contra fidem necnon graviora delicta, tum contra mores tum in sacramentorum celebratione commissa, quae ipsi delata fuerint, cognoscit atque, ubi opus fuerit, ad canonicas sanctiones declarandas aut irrogandas ad normam iuris, sive communis sive proprii, procedit».</small><br />
<br />
<b>[2]</b> Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Pastor Bonus über die Römische Kurie (28. Juni 1988), Art. 118: AAS 80 (1988) 890: "<i>Für das Forum internum, sei es sakramental, sei es nicht sakramental, gewährt sie Absolutionen, Dispensen, Umwandlungen, Heilungen, Verzeihungen und andere Gnadenerweise</i>".<br />
<br />
<small>[2] Ioannes Paulus PP. II, Constitutio apostolica Pastor bonus, De Romana Curia, 28 iunii 1988, art. 118, in AAS 80 (1988) 890: «Pro foro interno, tum sacramentali tum non sacramentali, absolutiones, dispensationes, commutationes, sanationes, condonationes aliasque gratias eadem largitur».</small><br />
<br />
<b>[3]</b> Kongregation für die Glaubenslehre, <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5549&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19970629_ratio-agendi_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19970629_ratio-agendi_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ordnung für die Lehrüberprüfung</a> (29. Juni 1997): AAS 89 (1997) 830 - 835.<br />
<br />
<small>[3] Congregatio pro Doctrina Fidei, Agendi ratio in doctrinarum examine, 29 iunii 1997, in AAS 89 (1997) 830 - 835.</small><br />
<br />
<b>[4]</b> Codex des kanonischen Rechts, can. 1405 § 3: "<i>Der Römischen Rota ist die Rechtsprechung vorbehalten:<br />
1° über Bischöfe in Streitsachen, unter Wahrung der Vorschrift des can.1419 § 2;<br />
2° über den Abtprimas oder den Abtpräses einer monastischen Kongregation sowie den obersten Leiter von Ordensinstituten päpstlichen Rechtes;<br />
3° über Diözesen oder sonstige natürliche und juristische Personen in der Kirche, die keinen Oberen unterhalb des Papstes haben</i>".<br />
<br />
<small>[4] Codex Iuris Canonici, can. 1405 - § 3. Rotae Romanae reservatur iudicare:<br />
1° Episcopos in contentiosis, firmo praescripto can. 1419 § 2;<br />
2° Abbatem primatem, vel Abbatem superiorem congregationis monasticae, et supremum Moderatorem institutorum religiosorum iuris pontificii;<br />
3° dioeceses aliasve personas ecclesiasticas, sive physicas sive iuridicas, quae Superiorem infra Romanum Pontificem non habent.</small><br />
<br />
<b>[5]</b> Codex der Canones der orientalischen Kirchen, can. 1061: "<i>Vor den Gerichtshöfen des Apostolischen Stuhls müssen die Personen belangt werden, die keine höhere Autorität unterhalb des Papstes haben, seien sie natürliche Personen, die die Bischofsweihe nicht empfangen haben, seien sie juristische Personen, unbeschadet des can. 1063 § 4, n. 3 und n. 4</i>".<br />
<br />
<small>[5] Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium, can. 1061 – Coram tribunalibus Sedis Apostolicae conveniri debent personae, quae auctoritatem superiorem infra Romanum pontificem non habent, sive sunt personae physicae in ordine episcopatus non constitutae sive sunt personae iuridicae salvo can. 1063 § 4 nn. 3 et 4.</small><br />
<br />
<b>[6]</b> Codex des kanonischen Rechts, can. 751: "<i>Häresie nennt man die nach Empfang der Taufe erfolgte beharrliche Leugnung einer kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glaubenden Wahrheit oder einen beharrlichen Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit; Apostasie nennt man die Ablehnung des christlichen Glaubens im ganzen; Schisma nennt man die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche</i>".<br />
<br />
<small>[6] Codex Iuris Canonici, can. 751 - Dicitur haeresis, pertinax, post receptum baptismum, alicuius veritatis fide divina et catholica credendae denegatio, aut de eadem pertinax dubitatio; apostasia, fidei christianae ex toto repudiatio; schisma, subiectionis Summo Pontifici aut communionis cum Ecclesiae membris eidem subditis detrectatio.</small><br />
<br />
<b>[7]</b> Codex des kanonischen Rechts, can. 1364 § 1: "<i>Der Apostat, der Häretiker oder der Schismatiker ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu, unbeschadet der Vorschrift des can. 194 § 1 n. 2; ein Kleriker kann außerdem mit den Strafen gemäß can. 1336 § 1, n. 1, n. 2 und n. 3 belegt werden</i>". - § 2: "<i>Wenn andauernde Widersetzlichkeit oder die Schwere des Ärgernisses es erfordern, können weitere Strafen hinzugefügt werden, die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht ausgenommen</i>".<br />
<br />
<small>[7] Codex Iuris Canonici, can. 1364 - § 1. Apostata a fide, haereticus vel schismaticus in excommunicationem latae sententiae incurrit, firmo praescripto can. 194, § 1, n. 2; clericus praeterea potest poenis, de quibus in can. 1336, § 1, nn. 1, 2 et 3, puniri. - § 2. Si diuturna contumacia vel scandali gravitas postulet, aliae poenae addi possunt, non excepta dimissione e statu clericali.</small><br />
<br />
<b>[8]</b> Codex der Canones der orientalischen Kirchen, can. 1436 § 1: "<i>Wer irgend eine Wahrheit leugnet, die kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glauben ist, oder sie in Zweifel zieht oder den christlichen Glauben gänzlich ablehnt und, obwohl rechtmäßig gewarnt, nicht zur Einsicht kommt, soll als Häretiker oder als Apostat mit der großen Exkommunikation bestraft werden, ein Kleriker kann außerdem mit anderen Strafen belegt werden, nicht ausgeschlossen die Absetzung als Kleriker</i>".<br />
<br />
<small>[8] Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium, can. 1436 - § 1. Qui aliquam veritatem fide divina et catholica credendam denegat vel eam in dubium ponit aut fidem christianam ex toto repudiat et legitime monitus non resipiscit, ut haereticus aut apostata excommunicatione maiore puniatur, clericus praeterea aliis poenis puniri potest non exclusa depositione.</small><br />
<br />
<b>[9]</b> Codex der Canones der orientalischen Kirchen, can. 1437: "<i>Wer die Unterwerfung unter die höchste Autorität der Kirche oder die Gemeinschaft mit den Christgläubigen verweigert, die dieser Autorität unterstellt sind, und, obwohl rechtmäßig verwarnt, den Gehorsam nicht leistet, soll als Schismatiker mit der großen Exkommunikation bestraft werden</i>".<br />
<br />
<small>[9] Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium, can. 1437 - Qui subiectionem supremae Ecclesiae auctoritati aut communionem cum christifidelibus eidem subiectis detrectat et legitime monitus oboedientiam non praestat, ut schismaticus excommunicatione maiore puniatur.</small><br />
<br />
<b>[10]</b> Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten, <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5551&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/intrptxt/documents/rc_pc_intrptxt_doc_19990703_utrum-1367_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/intrptxt/documents/rc_pc_intrptxt_doc_19990703_utrum-1367_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Antwort auf einen vorgelegten Zweifel</a> (4. Juni 1999): AAS 91 (1999) 918. "<i>Frage: Ob in can. 1367 CIC und in can. 1442 CCEO das Wort 'wegwerfen' nur die Tat des Wegschmeißens meint oder nicht. Antwort:</i> <b><i>Nein, nach der folgenden mens</i></b><i>: Jedwede Tat, welche die heiligen Gestalten absichtlich und schwer verachtet, muß als in dem Wort 'wegwerfen' eingeschlossen betrachtet werden</i>".<br />
<br />
<small>[10] Pontificium Consilium de Legum Textibus Interpretandis, <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5551&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/intrptxt/documents/rc_pc_intrptxt_doc_19990703_utrum-1367_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/intrptxt/documents/rc_pc_intrptxt_doc_19990703_utrum-1367_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Responsio ad propositum dubium</a>, 4 iunii 1999 in AAS 91 (1999) 918.<br />
D. Utrum in can. 1367 CIC et 1442 CCEO verbum «abicere» intellegatur tantum ut actus proiciendi necne.<br />
R. Negative et ad mentem. Mens est quamlibet actionem Sacras Species voluntarie et graviter despicientem censendam esse inclusam in verbo «abicere».</small><br />
<br />
<b>[11]</b> Codex des kanonischen Rechts, can. 1367: "<i>Wer die eucharistischen Gestalten wegwirft oder in sakrilegischer Absicht entwendet oder zurückbehält, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu; ein Kleriker kann außerdem mit einer weiteren Strafe belegt werden, die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht ausgenommen</i>".<br />
<br />
<small>[11] Codex Iuris Canonici, can. 1367 - Qui species consecratas abicit aut in sacrilegum finem abducit vel retinet, in excommunicationem latae sententiae Sedi Apostolicae reservatam incurrit; clericus praeterea alia poena, non exclusa dimissione e statu clericali, puniri potest.</small><br />
<br />
<b>[12]</b> Codex der Canones der orientalischen Kirchen, can. 1442: "<i>Wer die göttliche Eucharistie weggeworfen oder zu einem sakrilegischen Zweck entwendet oder zurückbehalten hat, soll mit der großen Exkommunikation bestraft werden und, wenn er Kleriker ist, auch mit anderen Strafen, die Absetzung als Kleriker nicht ausgeschlossen</i>".<br />
<br />
<small>[12] Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium, can. 1442 - Qui Divinam Eucharistiam abiecit aut in sacrilegum finem abduxit vel retinuit, excommunicatione maiore puniatur et, si clericus est, etiam aliis poenis non exclusa depositione.</small><br />
<br />
<b>[13]</b> Codex des kanonischen Rechts, can. 1378 § 2: "<i>Die Tatstrafe des Interdikts oder, falls es sich um einen Kleriker handelt, der Suspension, zieht sich zu: 1° wer ohne Priesterweihe das eucharistische Opfer zu feiern versucht ...</i>".<br />
<br />
<small>[13] Codex Iuris Canonici, can. 1378 - § 2. In poenam latae sententiae interdicti vel, si sit clericus, suspensionis incurrit: 1° qui ad ordinem sacerdotalem non promotus liturgicam eucharistici Sacrificii actionem attentat ...</small><br />
<br />
<b>[14]</b> Codex des kanonischen Rechts, can. 1379: "<i>Wer außer in den Fällen von can. 1378 eine Sakramentenspendung vortäuscht, soll mit einer gerechten Strafe belegt werden</i>".<br />
<br />
<small>[14] Codex Iuris Canonici, can.  1379 - Qui, praeter casus de quibus in can. 1378, sacramentum se administrare simulat, iusta poena puniatur.</small><br />
<br />
<b>[15]</b> Codex der Canones der orientalischen Kirchen, can. 1443: "<i>Wer die Feier der göttlichen Eucharistie oder anderer Sakramente vorgetäuscht hat, soll mit einer angemessenen Strafe belegt werden, die große Exkommunikation nicht ausgeschlossen</i>".<br />
<br />
<small>[15] Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium, can. 1443 - Qui Divinae Liturgiae vel aliorum sacramentorum celebrationem simulavit, congrua poena puniatur non exclusa excommunicatione maiore.</small><br />
<br />
<b>[16]</b> Codex des kanonischen Rechts, can. 908: "<i>Katholischen Priestern ist es verboten, zusammen mit Priestern oder Amtsträgern von Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften, die nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, die Eucharistie zu konzelebrieren</i>".<br />
<br />
<small>[16] Codex Iuris Canonici, can. 908 - Sacerdotibus catholicis vetitum est una cum sacerdotibus vel ministris Ecclesiarum communitatumve ecclesialium plenam communionem cum Ecclesia catholica non habentium, Eucharistiam concelebrare.</small><br />
<br />
<b>[17]</b> Codex der Kanones der orientalischen Kirchen, can. 702: "<i>Den katholischen Priestern ist es verboten, die göttliche Liturgie mit nichtkatholischen Priestern oder Amtsträgern zu feiern</i>".<br />
<br />
<small>[17] Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium, can. 702 - Sacerdotes catholici vetiti sunt una cum sacerdotibus vel ministris acatholicis Divinam Liturgiam concelebrare. </small><br />
<br />
<b>[18]</b> Codex des kanonischen Rechts, can. 1365: "<i>Wer sich verbotener Gottesdienstgemeinschaft schuldig macht, soll mit einer gerechten Strafe belegt werden</i>".<br />
<br />
<small>[18] Codex Iuris Canonici, can. 1365 - Reus vetitae communicationis in sacris iusta poena puniat.</small><br />
<br />
<b>[19]</b> Codex der Kanones der orientalischen Kirchen, can. 1440: "<i>Wer die Rechtsnormen über die Gottesdienstgemeinschaft verletzt, kann mit einer angemessenen Strafe belegt werden</i>".<br />
<br />
<small>[19] Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium, can. 1440 - Qui normas iuris de communicatione in sacris violat, congrua poena puniri potest.</small><br />
<br />
<b>[20]</b> Codex des kanonischen Rechts, can. 927: "<i>Auch im äußersten Notfall ist es streng verboten, die eine Gestalt ohne die andere oder auch beide Gestalten außerhalb der Feier der Eucharistie zu konsekrieren</i>".<br />
<br />
<small>[20] Codex Iuris Canonici, can. 927 - Nefas est, urgente etiam extrema necessitate, alteram materiam sine altera, aut etiam utramque extra eucharisticam celebrationem, consecrare.</small><br />
<br />
<b>[21]</b> Codex des kanonischen Rechts, can. 1378 § 1: "<i>Ein Priester, der gegen die Vorschrift des can. 977 handelt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu</i>".<br />
<br />
<small>[21] Codex Iuris Canonici, can. 1378 - § 1. Sacerdos qui contra praescriptum can. 977 agit, in excommunicationem latae sententiae Sedi Apostolicae reservatam incurrit.</small><br />
<br />
<b>[22]</b> Codex der Canones der orientalischen Kirchen, can. 1457: "<i>Ein Priester, der den Mitschuldigen bei einer Sünde gegen die Keuschheit losgesprochen hat, soll mit der großen Exkommunikation bestraft werden, unbeschadet des can. 728 § 1 n. 2</i>".<br />
<br />
<small>[22] Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium, can. 1457 - Sacerdos, qui complicem in peccato contra castitatem absolvit, excommunicatione maiore puniatur firmo can. 728 § 1, n. 2.</small><br />
<br />
<b>[23]</b> Codex des kanonischen Rechts, can. 1378 § 2: "<i>Die Tatstrafe des Interdikts oder, falls es sich um einen Kleriker handelt, der Suspension, zieht sich zu:<br />
2° wer außer dem in § 1 genannten Fall, obwohl er die sakramentale Absolution nicht gültig erteilen kann, diese zu erteilen versucht oder die sakramentale Beichte hört</i>".<br />
<br />
<small>[23] Codex Iuris Canonici, can. 1378 - § 2. In poenam latae sententiae interdicti vel, si sit clericus, suspensionis incurrit: ... 2° qui, praeter casum de quo in § 1, cum sacramentalem absolutionem dare valide nequeat, eam impertire attentat, vel sacramentalem confessionem audit.</small><br />
<br />
<b>[24]</b> Codex des kanonischen Rechts, can. 1379: "<i>Wer außer in den Fällen von can. 1378 eine Sakramentenspendung vortäuscht, soll mit einer gerechten Strafe belegt werden</i>".<br />
<br />
<small>[24] Codex Iuris Canonici, can. 1379 - Qui, praeter casus de quibus in can. 1378, sacramentum se administrare simulat, iusta poena puniatur.</small><br />
<br />
<b>[25]</b> Codex der Canones der orientalischen Kirchen, can. 1443: "<i>Wer die Feier der göttlichen Liturgie oder anderer Sakramente vorgetäuscht hat, soll mit einer angemessenen Strafe belegt werden, die große Exkommunikation nicht ausgeschlossen</i>".<br />
<br />
<small>[25] Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium, can. 1443 - Qui Divinae Liturgiae vel aliorum sacramentorum celebrationem simulavit, congrua poena puniatur non exclusa excommunicatione maiore.</small><br />
<br />
<b>[26]</b> Codex des kanonischen Rechts, can. 1387: "<i>Ein Priester, der bei der Spendung des Bußsakramentes oder bei Gelegenheit oder unter dem Vorwand der Beichte einen Pönitenten zu einer Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs zu verführen versucht, soll, je nach Schwere der Straftat, mit Suspension, mit Verboten, mit Entzug von Rechten und, in schwereren Fällen, mit der Entlassung aus dem Klerikerstand bestraft werden</i>".<br />
<br />
<small>[26] Codex Iuris Canonici, can. 1387 - Sacerdos, qui in actu vel occasione vel praetextu confessionis paenitentem ad peccatum contra sextum Decalogi praeceptum sollicitat, pro delicti gravitate, suspensione, prohibitionibus, privationibus puniatur, et in casibus gravioribus dimittatur e statu clericali.</small><br />
<br />
<b>[27]</b> Codex der Canones der orientalischen Kirchen, can. 1458: "<i>Ein Priester, der bei der Spendung der Beichte oder bei Gelegenheit oder unter dem Vorwand der Beichte einen Pönitenten zur Sünde gegen die Keuschheit verführt hat, soll mit einer angemessenen Strafe belegt werden, die Absetzung als Kleriker nicht ausgeschlossen</i>".<br />
<br />
<small>[27] Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium, can. 1458 - Sacerdos, qui in actu vel occasione vel praetextu confessionis paenitentem ad peccatum contra castitatem sollicitavit, congrua poena puniatur non exclusa depositione.</small><br />
<br />
<b>[28]</b> Codex des kanonischen Rechts, can. 1387: "<i>Ein Priester, der bei der Spendung des Bußsakramentes oder bei Gelegenheit oder unter dem Vorwand der Beichte einen Pönitenten zu einer Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs zu verführen versucht, soll, je nach Schwere der Straftat, mit Suspension, mit Verboten, mit Entzug von Rechten und, in schwereren Fällen, mit der Entlassung aus dem Klerikerstand bestraft werden</i>".<br />
<br />
<small>[28] Codex Iuris Canonici, can. 1388 - § 1. Confessarius, qui sacramentale sigillum directe violat, in excommunicationem latae sententiae Sedi Apostolicae reservatam incurrit; qui vero indirecte tantum, pro delicti gravitate puniatur.</small><br />
<br />
<b>[29]</b> Codex der Canones der orientalischen Kirchen, can. 1458: "<i>Ein Priester, der bei der Spendung der Beichte oder bei Gelegenheit oder unter dem Vorwand der Beichte einen Pönitenten zur Sünde gegen die Keuschheit verführt hat, soll mit einer angemessenen Strafe belegt werden, die Absetzung als Kleriker nicht ausgeschlossen</i>".<br />
<br />
<small>[29] Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium, can. 1456 - § 1. Confessarius, qui sacramentale sigillum directe violavit, excommunicatione maiore puniatur firmo can. 728,  § 1, n. 1; si vero alio modo hoc sigillum fregit, congrua poena puniatur.</small><br />
<br />
<b>[30]</b> Kongregation für die Glaubenslehre, Dekret zum Schutz des Sakramentes der Buße (23. September 1988): AAS 80 (1988) 1367.<br />
<br />
<small>[30] Congregatio pro Doctrina Fidei, Decretum de sacramenti Paenitentiae dignitate tuenda, 23 septembris 1988, in AAS 80 (1988) 1367.</small><br />
<br />
<b>[31]</b> Kongregation für die Glaubenslehre, <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5547&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20071219_attentata-ord-donna_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20071219_attentata-ord-donna_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Allgemeines Dekret in Bezug auf die Straftat der versuchten Ordination einer Frau</a> (19. Dezember 2007): AAS 100 (2008) 403.<br />
<br />
<small>[31] Congregatio pro Doctrina Fidei, <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5553&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20071219_attentata-ord-donna_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20071219_attentata-ord-donna_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Decretum generale de delicto attentatae sacrae ordinationis mulieris</a>, 19 decembris 2007, in AAS 100 (2008) 403.</small><br />
<br />
<b>[32]</b> Codex des kanonischen Rechts, can. 1362 § 2: "<i>Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Straftat begangen worden ist, oder, wenn es sich um eine fortdauernde oder eine gewohnheitsmäßige Straftat handelt, mit dem Tag, an dem sie aufgehört hat</i>".<br />
<br />
<small>[32] Codex Iuris Canonici, can. 1362 - § 2. Praescriptio decurrit ex die quo delictum patratum est, vel, si delictum sit permanens vel habituale, ex die quo cessavit.</small><br />
<br />
<b>[33]</b> Codex der Canones der orientalischen Kirchen, can. 1152 § 3: "<i>Die Verjährung läuft von dem Tag an, an dem die Straftat begangen wurde, oder, wenn es sich um eine fortdauernde oder gewohnheitsmäßige Straftat handelt, von dem Tag an, an dem sie aufgehört hat</i>".<br />
<br />
<small>[33] Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium, can. 1152 - § 3. Praescriptio decurrit ex die, quo delictum patratum est, vel, si delictum est permanens vel habituale, ex die, quo cessavit.</small><br />
<br />
<b>[34]</b> Codex des kanonischen Rechts, can. 1421: "<i>§ 1. Im Bistum sind vom Bischof Diözesanrichter zu bestellen, die Kleriker sein müssen. § 2. Die Bischofskonferenz kann die Erlaubnis geben, daß auch Laien als Richter bestellt werden, von denen einer bei der Bildung eines Kollegialgerichtes herangezogen werden kann, soweit eine Notwendigkeit dazu besteht.</i>"<br />
<br />
<small>[34] Codex Iuris Canonici, can. 1421 - § 1. In dioecesi constituantur ab Episcopo iudices dioecesani, qui sint clerici. § 2. Episcoporum conferentia permittere potest ut etiam laici iudices constituantur, e quibus, suadente necessitate, unus assumi potest ad collegium efformandum. § 3. Iudices sint integrae famae et in iure canonico doctores vel saltem licentiati.</small><br />
<br />
<b>[35]</b> Codex der Canones der orientalischen Kirchen, can. 1087: "<i>§ 1. In der Eparchie müssen vom Eparchialbischof Eparchialrichter ernannt werden, die Kleriker sein müssen. § 2. Der Patriarch nach Beratung mit der Ständigen Synode bzw. der Metropolit, der einer eigenberechtigten Metropolitankirche vorsteht, nach Beratung mit den zwei der Bischofsweihe nach ältesten Eparchialbischöfen kann erlauben, daß auch andere Christgläubige zu Richtern ernannt werden, von denen einer zur Bildung eines Kollegialgerichts herangezogen werden kann, sofern die Notwendigkeit es anrät; in den übrigen Fällen muß diesbezüglich der Apostolische Stuhl angegangen werden. § 3. Die Richter müssen von unbescholtenem Ruf sein, Doktoren oder wenigstens Lizentiaten im kanonischen Recht, bewährt in Klugheit und Eifer für die Gerechtigkeit</i>".<br />
<br />
<small>[35] Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium, can. 1087 - § 1. In eparchia nominentur ab Episcopo eparchiali iudices eparchiales, qui sint clerici. § 2. Patriarcha consulta Synodo permanenti vel Metropolita, qui Ecclesiae metropolitanae sui iuris praeest, consultis duobus Episcopis eparchialibus ordinatione episcopali senioribus permittere potest, ut etiam alii christifideles iudices nominentur, ex quibus suadente necessitate unus assumi potest ad collegium efformandum; in ceteris casibus hac in re adeatur Sedes Apostolica. § 3. Iudices sint integrae famae, in iure canonico doctores vel saltem licentiati, prudentia et iustitiae zelo probati.</small><br />
<br />
<b>[36]</b> Codex des kanonischen Rechts, can. 1722: "<i>Zur Vermeidung von Ärgernissen, zum Schutz der Freiheit der Zeugen und zur Sicherung des Laufs der Gerechtigkeit kann der Ordinarius nach Anhören des Kirchenanwaltes und Vorladung des Angeklagten bei jedem Stand des Prozesses den Angeklagten vom geistlichen Dienst oder von einem kirchlichen Amt und Auftrag ausschließen, ihm den Aufenthalt an einem bestimmten Ort oder in einem Gebiet auferlegen oder untersagen oder ihm auch die öffentliche Teilnahme an der heiligen Eucharistie verbieten; alle diese Maßnahmen sind bei Wegfall des Grundes aufzuheben, und sie sind von Rechts wegen mit der Beendigung des Strafprozesses hinfällig</i>".<br />
<br />
<small>[36] Codex Iuris Canonici, can. 1722 - Ad scandala praevenienda, ad testium libertatem protegendam et ad iustitiae cursum tutandum, potest Ordinarius, audito promotore iustitiae et citato ipso accusato, in quolibet processus stadio accusatum a sacro ministerio vel ab aliquo officio et munere ecclesiastico arcere, ei imponere vel interdicere commorationem in aliquo loco vel territorio, vel etiam publicam sanctissimae Eucharistiae participationem prohibere; quae omnia, causa cessante, sunt revocanda, eaque ipso iure finem habent, cessante processu poenali.</small><br />
<br />
<b>[37]</b> Codex der Canones der orientalischen Kirchen, can. 1473: "<i>Um Ärgernisse zu vermeiden, die Freiheit der Zeugen zu schützen und den Lauf der Gerechtigkeit zu sichern, kann der Hierarch nach Anhörung des Kirchenanwalts und nach Ladung des Angeklagten in jedem beliebigen Stand und in jeder Instanz des Strafprozesses den Angeklagten von der Ausübung der heiligen Weihe, eines Amtes, Dienstes oder einer anderen Aufgabe ausschließen, ihm den Aufenthalt an einem bestimmten Ort oder in einem Gebiet auferlegen und verbieten, oder auch den öffentlichen Empfang der göttlichen Eucharistie untersagen; alles dies muß mit dem Wegfall des Grundes widerrufen werden und entfällt von Rechts wegen mit Beendigung des Strafprozesses</i>".<br />
<br />
<small>[37] Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium, can. 1473 - Ad scandala praevenienda, ad testium libertatem protegendam et ad iustitiae cursum tuendum potest Hierarcha audito promotore iustitiae et citato ipso accusato in quolibet statu et grado iudicii poenalis accusatum ab exercitio ordinis sacri, officii, ministerii vel alterius muneris arcere, ei imponere vel prohibere commorationem in aliquo loco vel territorio, vel etiam publicam Divinae Eucharistiae susceptione prohibere; quae omnia causa cessante sunt revocanda et ipso iure finem habent cessante iudicio poenali.</small><br />
<br />
<b>[38]</b> Codex des kanonischen Rechts, can. 1720: "<i>§ 1. Meint der Ordinarius, daß auf dem Weg eines außergerichtlichen Strafdekretes vorzugehen ist, so hat er:<br />
1° dem Beschuldigten die Anklage und die Beweise bekanntzugeben und ihm die Möglichkeit zur Verteidigung einzuräumen, außer der Beschuldigte hat es, obwohl ordnungsgemäß vorgeladen, versäumt zu erscheinen;<br />
2° alle Beweise und Begründungen mit zwei Beisitzern sorgfältig abzuwägen;<br />
3° wenn die Straftat sicher feststeht und die Strafklage nicht verjährt ist, ein Dekret gemäß cann. 1342 - 1350 zu erlassen, in dem wenigstens kurz die Gründe rechtlicher und tatsächlicher Art dargelegt werden</i>".<br />
<br />
<small>[38] Codex Iuris Canonici, can. 1720 - Si Ordinarius censuerit per decretum extra iudicium esse procedendum:<br />
1° reo accusationem atque probationes, data facultate sese defendendi, significet, nisi reus, rite vocatus, comparere neglexerit;<br />
2° probationes et argumenta omnia cum duobus assessoribus accurate perpendat;<br />
3° si de delicto certo constet neque actio criminalis sit extincta, decretum ferat ad normam cann. 1342 - 1350, expositis, breviter saltem, rationibus in iure et in facto.</small><br />
<br />
<b>[39]</b> Codex der Canones der orientalischen Kirchen, can. 1486:"<i>§ 1. Zur Gültigkeit eines Dekrets, durch das eine Strafe verhängt wird, ist erforderlich, daß<br />
1° der Angeklagte über die Anklage und die Beweise benachrichtigt wurde, wobei ihm Gelegenheit gegeben wurde, das Recht zu seiner Verteidigung voll auszuüben, wenn er nicht, obwohl rechtmäßig geladen, zu erscheinen versäumt hat;<br />
2° eine mündliche Verhandlung zwischen dem Hierarchen oder seinem Beauftragten und dem Angeklagten in Anwesenheit des Kirchenanwalts und des Notars stattfindet;<br />
3° im Dekret selbst dargelegt wird, auf welche Tatsachen- und Rechtsgründe sich die Bestrafung stützt.<br />
§ 2. Die in can. 1426 § 1 genannten Strafen können ohne dieses Verfahren verhängt werden, sofern ihre Annahme auf Seiten des Täters schriftlich feststeht</i>".<br />
<br />
<small>[39] Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium, can. 1486 - § 1. Ad validitatem decreti, quo poena irrogatur, requiritur, ut:<br />
1° accusatus de accusatione atque probationibus certior fiat data sibi opportunitate ius ad sui defensionem plene exercendi, nisi ad normam iuris citatus comparere neglexit;<br />
2° discussio oralis inter Hierarcham vel eius delegatum et accusatum habeatur praesentibus promotore iustitiae et notario;<br />
3° in ipso decreto exponatur, quibus rationibus in facto et in iure punitio innitatur.<br />
§ 2. Poenae autem, de quibus in can. 1426, § 1, sine hac procedura imponi possunt, dummodo de earum acceptatione ex parte rei scripto constet.</small><br />
<br />
<b>[40]</b> Johannes Paul II., Apostolische Konstitution <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5548&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_19880628_pastor-bonus-index_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_19880628_pastor-bonus-index_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Pastor Bonus</a> über die Römische Kurie (28. Juni 1988), Art. 52: AAS 80 (1988) 891: "<i>§ 1. Darüber hinaus entscheidet es [das Oberste Gericht der Apostolischen Signatur] über Beschwerden, die innerhalb der Nutzfrist von dreißig Tagen eingelegt worden sind und die sich gegen einzelne Verwaltungsakte richten, die entweder von Dikasterien der Römischen Kurie gesetzt oder von diesen gebilligt wurden, und zwar jedesmal dann, wenn fraglich ist, ob der beanstandete Akt, als er gesetzt oder ausgeführt wurde, irgendein Gesetz verletzt hat. <br />
§ 2. In diesen Fällen kann es auch, neben dem Urteil über die Unrechtmäßigkeit, sofern der Beschwerdeführer das verlangt, über die Wiedergutmachung von Schäden entscheiden, die durch den unrechtmäßigen Akt entstanden sind.<br />
§ 3. Es entscheidet auch in sonstigen Verwaltungsstreitigkeiten, die ihm vom Papst oder von Dikasterien der Römischen Kurie übertragen werden sowie über Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen diesen Dikasterien</i>".<br />
<br />
<small>[40] Ioannes Paulus PP. II, Constitutio apostolica <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5554&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_19880628_pastor-bonus-index_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_19880628_pastor-bonus-index_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Pastor bonus</a>, De Romana Curia, 28 iunii 1988, art. 123, in AAS 80 (1988) 891: «§ 1. Praeterea [Supremum Tribunal Signaturae Apostolicae] cognoscit de recursibus, intra terminum peremptorium triginta dierum utilium interpositis, adversus actus administrativos singulares sive a Dicasteriis Curiae Romanae latos sive ab ipsis probatos, quoties contendatur num actus impugnatus legem aliquam in decernendo vel in procedendo violaverit.<br />
§ 2. In his casibus, praeter iudicium de illegitimitate, cognoscere etiam potest, si recurrens id postulet, de reparatione damnorum actu illegitimo illatorum.<br />
§ 3. Cognoscit etiam de aliis controversiis administrativis, quae a Romano Pontifice vel a Romanae Curiae Dicasteriis ipsi deferantur necnon de conflictibus competentiae inter eadem Dicasteria».</small><br />
<br />
<b>[41]</b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5555&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/roman_curia/secretariat_state/documents/rc_seg-st_12101998_profile_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/secretariat_state/documents/rc_seg-st_12101998_profile_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Staatssekretariat</a>, <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5559&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/roman_curia/secretariat_state/archivio/documents/rc_seg-st_19920204_regolamento-curia-romana_it.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/secretariat_state/archivio/documents/rc_seg-st_19920204_regolamento-curia-romana_it.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Reskript Il 4 febbraio</a> aus der Audienz des Heiligen Vaters zur Veröffentlichung der Allgemeinen Ordnung der Römischen Kurie (30. April 1999), <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5557&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/roman_curia/secretariat_state/1999/documents/rc_seg-st_19990430_regolamento-curia-romana_it.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/secretariat_state/1999/documents/rc_seg-st_19990430_regolamento-curia-romana_it.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Regolamento generale della Curia Romana</a> (30. April 1999) Art. 36 § 2: AAS 91 (1999) 646: "<i>Mit besonderer Sorgfalt ist das päpstliche Amtsgeheimnis zu beachten nach der Vorschrift der Instruktion Secreta contenere vom 4. Februar 1974</i>".<br />
Staatssekretariat, Reskript aus der Audienz, <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5558&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/roman_curia/secretariat_state/card-villot/documents/rc_seg-st_19740204_secreta-continere_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/secretariat_state/card-villot/documents/rc_seg-st_19740204_secreta-continere_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Instruktion Secreta continere</a> über das päpstliches Amtsgeheimnis (4. Februar 1974): AAS 66 (1974) 89 - 92:<br />
"<i>Art. 1.- Unter das päpstliche Amtsgeheimnis fallen: ... 4) Die außergerichtlich erhaltenen Anzeigen über Straftaten gegen den Glauben und gegen die Sitten und über Straftaten gegen das Sakrament der Buße sowie das Verfahren und die Entscheidung, welche zu diesen Anzeigen gehören, stets unbeschadet des Rechts desjenigen, der vor der Autorität angezeigt wurde, die Anzeige zu erfahren, wenn dies zur eigenen Verteidigung notwendig ist. Es ist freilich nur dann erlaubt, den Namen des Anzeigenden bekannt zu geben, wenn es der Autorität nützlich erscheint, daß der Angezeigte und der, der ihn angezeigt hat, zugleich erscheinen; ...</i>" (S. 90).<br />
<br />
<small>[41] Secretaria Status, <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5559&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/roman_curia/secretariat_state/archivio/documents/rc_seg-st_19920204_regolamento-curia-romana_it.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/secretariat_state/archivio/documents/rc_seg-st_19920204_regolamento-curia-romana_it.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Rescriptum ex Audientia SS.mi Il 4 febbraio</a>, quo Ordinatio generalis Romanae Curiae foras datur, 30 aprilis 1999, <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5557&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/roman_curia/secretariat_state/1999/documents/rc_seg-st_19990430_regolamento-curia-romana_it.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/secretariat_state/1999/documents/rc_seg-st_19990430_regolamento-curia-romana_it.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Regolamento generale della Curia Romana</a>, 30 aprile 1999, art. 36 § 2, in AAS 91 (1999) 646: «Con particolare cura sarà osservato il segreto pontificio, a norma dell'Istruzione Secreta continere del 4 febbraio 1974». <br />
Secretaria Status seu Papalis, Rescriptum ex Audientia, <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5558&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/roman_curia/secretariat_state/card-villot/documents/rc_seg-st_19740204_secreta-continere_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/secretariat_state/card-villot/documents/rc_seg-st_19740204_secreta-continere_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">instructio Secreta continere</a>, De secreto pontificio, 4 februarii 1974, in AAS 66 (1974) 89 - 92: <br />
«Art. 1.- Secreto pontificio comprehenduntur: … 4) Denuntiationes extra iudicium acceptae circa delicta contra fidem et contra mores, et circa delicta contra Paenitentiae sacramentum patrata, nec non processus et decisio, quae ad hasce denuntiationes pertinent, salvo semper iure eius, qui ad auctoritatem delatus est, cognoscendae denuntiationis, si id necessarium ad propriam defensionem fuerit. Denuntiantis autem nomen tunc tantum patefieri licebit, cum auctoritati opportunum videatur ut denuntiatus et is, qui eum denuntiaverit, simul compareant; …» (p. 90).</small><br />
<br />
[<b>ENDE DER AKTUALISIERTEN UND WEITERHIN GELTENDEN NORMEN ZUM SCHUTZ DER SAKRAMENTE UND GEGEN SEXUELLEN MISSBRAUCH.</b>]<br />
<br />
<b>Da es sich also um eine Aktualisierung</b> und Ergänzung der geltenden Rechtslage in der Katholischen Kirche handelt, bleiben auch folgende Dokumente zum besseren Verständnis aktuell, wie auch der Pressesprecher des Heiligen Stuhles, <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5523&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/resources/resources_lombardi-nota-norme_en.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/resources/resources_lombardi-nota-norme_en.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Pater Federico Lombardi SJ</a>, betont:<br />
<br />
- die Verständnishilfe für die grundlegende Vorgangsweise der Kongregation für die Glaubenslehre bei Vorwürfen sexuellen Mißbrauchs (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5507&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/resources/resources_guide-CDF-procedures_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/resources/resources_guide-CDF-procedures_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">beim Vatikan</a> und <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5525&amp;entry_id=252" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/244-VATIKAN-TOPAKTUELL-LEITFADEN-GEGEN-SEXUELLEN-MISSBRAUCH-ERSCHIENEN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/244-VATIKAN-TOPAKTUELL-LEITFADEN-GEGEN-SEXUELLEN-MISSBRAUCH-ERSCHIENEN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">bei mir</a>);<br />
<br />
- die Vorgehensweise und die Praxis der Kongregation für die Glaubenslehre betreffend schwerwiegenderer Straftaten (beim Vatikan <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5509&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/resources/resources_mons-scicluna-graviora-delicta_en.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/resources/resources_mons-scicluna-graviora-delicta_en.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">englisch</a> und bei mir <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5528&amp;entry_id=252" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/245-VATIKAN-DISTANZIERT-SICH-KLAR-VON-KARDINAL-HOYOS-UND-ERKLAERT-GRAVIORA-DELICTA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/245-VATIKAN-DISTANZIERT-SICH-KLAR-VON-KARDINAL-HOYOS-UND-ERKLAERT-GRAVIORA-DELICTA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">deutsch</a>).<br />
<br />
<b>Somit setzen die Katholische Kirche</b> und der regierende Papst Benedikt XVI. den schon seit langem begonnenen Weg des rechtlichen Schutzes der Sakramente vor jeglichem Mißbrauch überzeugend fort. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5522&amp;entry_id=252" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/240-SEXUELLER-MISSBRAUCH-VATIKAN-TOPINTERVIEW-MIT-KIRCHENANWALT-SCICLUNA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/240-SEXUELLER-MISSBRAUCH-VATIKAN-TOPINTERVIEW-MIT-KIRCHENANWALT-SCICLUNA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Kirchenanwalt Scicluna</a> wies darauf hin, daß die vorgenommenen Änderungen und Präzisierungen in erster Linie größere Klarheit über die Rechtslage schaffen sollten. Es handle sich auch um eine juridisch-technische Konsolidierung. Das Vorgehen des päpstlichen Dikasteriums der Kongregation für die Glaubenslehre beruhe fortan - für bestimmte Fälle - nicht mehr auf päpstlichen Vollmachten allein, sondern in allen diesbezüglichen Zuständigkeiten auf universal gültigen Kirchengesetzen. Der Pressesprecher des Heiligen Stuhles, P. Lombardi, wies angesichts der nunmehrigen vollständigen und systematischen Veröffentlichung der in der ganzen Weltkirche geltenden Normen für schwerwiegendere Straftaten aus dem Blickwinkel des Kirchenrechtes darauf hin, daß die Strafverfahren zügiger durchgeführt werden können, zum Beispiel durch außergerichtliches Dekret oder durch direkte Vorlage beim Heiligen Vater in besonders schwerwiegenden Fällen. Bedeutsam sei auch die Gleichstellung von Minderjährigen und Menschen mit mangelndem Vernunftgebrauch sowie die explizite Einführung des neuen Straftatbestandes betreffend Kinderpornographie. Dies gilt zwar rein kirchenrechtlich nicht rückwirkend, und auch der sexuelle Mißbrauch an einer minderjährigen Person zwischen 16 und 18 Jahren, der von einem Kleriker vor dem 30. April 2001 begangen wurde, ist aufgrund derselben Rechtslogik keine kirchenrechtliche Straftat, aber ein solcher von der katholischen Morallehre her schwer sündhafter Mißbrauch fällt trotzdem in die ausschließliche Zuständigkeit der römischen Glaubenskongregation, sofern er nach dem 30. April 2001 zur Anzeige gebracht wurde, dann eben nicht aufgrund der reservierten Straftat (ratione delicti), sondern aufgrund der der Glaubenskongregation vorbehaltenen Materie (ratione materiae).<br />
<br />
<b>Konkret heißt das</b>, daß alle delicta-graviora-Fälle, bei denen Anschuldigungen nicht von vorneherein als völlig unbegründet erscheinen, der römischen Glaubenskongregation vorgelegt werden müssen, sofern diese Fälle nach dem 30. April 2001 bekannt geworden bzw. zur Anzeige gebracht worden sind, selbst dann, wenn sie sich vor diesem Datum ereignet haben sollen. Bei Fällen, die vor dem 30. April 2001 schon bekannt geworden sind, muß die Kongregation für die Glaubenslehre nur dann eingeschaltet werden, wenn jetzt diesbezüglich neue Entscheidungen zu treffen sind. Niemals müssen jedoch Fälle, bei denen der Beschuldigte bereits verstorben ist, der Glaubenskongregation vorgelegt werden. Auf der Basis der vom zuständigen katholischen Ordinarius durchgeführten investigation praevia entscheidet die Kongregation jeweils über das Vorliegen eines Delikts und das weitere Vorgehen. Die Zuständigkeit der Kongregation bezieht sich nämlich ratione materiae auf den gesamten Bereich des sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Kleriker. Nru bei zum Zeitpunkt der Tat mit kanonischen Strafen belegten Vergehen kann die Kongregation dann auch von der Verjährung derogieren und die Durchführung eines Strafprozesses anordnen. In Fällen, bei denen der Mißbrauch zur Tatzeit nicht strafbewehrt war, schließt allerdings die Praxis der Glaubenskongregaton die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen zum Schutz des Gemeinwohls nicht aus, wenn die Schwere des Falles und das Ärgernis bei den Christgläubigen dies erfordern. Vom Heiligen Stuhl werden somit immer leitende Grundsätze beachtet, die da sind: angepaßte Strenge (vgl. Papst Pius XII., Ansprache an die Sacra Rota Romana, 6. Oktober 1946), Achtung des Gemeinwohls und notwendige Garantien (Widerspruchsrecht des Beschuldigten, unbeschränktes Verteidigungsrecht, volle Objektivität und Gewissenhaftigkeit der Richter). An dieser Stelle ist nochmals von der Glaubenskongregation her zu betonen: das secretum pontificium verhindert oder behindert weder die legitime Wahrnehmung von Rechten noch steht es einer etwaigen Anzeigepflciht von Straftaten gegenüber staatlichen Behörden entgegen, wie sie in einige Ländern besteht. <br />
<br />
<b>Ein viel diskutierter Punkt,</b> der von den geltenden kanonischen Normen für schwerwiegendere Straftaten zwar nicht direkt berührt wird, war und ist also die Zusammenarbeit mit den zivilen Behörden. Die nunmehr vollständig veröffentlichten Normen sind Teil des kirchlichen Strafrechtes und naturgemäß von jeglichem nationalen Strafrecht unabhängig. In diesem Zusammenhang verweist Pater Lombardi für den Heiligen Stuhl somit nochmals auf den bereits publizierten vatikanischen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5525&amp;entry_id=252" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/244-VATIKAN-TOPAKTUELL-LEITFADEN-GEGEN-SEXUELLEN-MISSBRAUCH-ERSCHIENEN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/244-VATIKAN-TOPAKTUELL-LEITFADEN-GEGEN-SEXUELLEN-MISSBRAUCH-ERSCHIENEN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Leitfaden gegen sexuellen Mißbrauch</a>: "<i>Die staatlichen Gesetze hinsichtlich der Anzeige von Straftaten bei den zuständigen Behörden sind immer zu befolgen.</i>" (Soferne ein <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5530&amp;entry_id=252" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/249-TOTALES-MOBBING-BISCHOF-WALTER-MIXA-ZWISCHEN-REHABILITATION-UND-VERURTEILUNG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/249-TOTALES-MOBBING-BISCHOF-WALTER-MIXA-ZWISCHEN-REHABILITATION-UND-VERURTEILUNG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Bischof</a> betroffen wäre, entscheiden über eine amtliche Anzeige beim Staat jedoch nicht untergebene Mitarbeiter desselben Bischofs, sondern es entscheidet einzig und allein der Heilige Stuhl, unabhängig davon, ob in einem Land durch die Bischofskonferenz <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5527&amp;entry_id=252" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/165-SEXUELLER-MISSBRAUCH-LEITLINIEN-DER-DEUTSCHEN-BISCHOFSKONFERENZ-HABEN-SICH-SEIT-FUENF-JAHREN-BEWAEHRT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/165-SEXUELLER-MISSBRAUCH-LEITLINIEN-DER-DEUTSCHEN-BISCHOFSKONFERENZ-HABEN-SICH-SEIT-FUENF-JAHREN-BEWAEHRT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Leitlinien</a> beschlossen und in den einzelnen Diözesen erlassen worden wären.) Wörtlich gab P. Lombardi die bereits <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5528&amp;entry_id=252" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/245-VATIKAN-DISTANZIERT-SICH-KLAR-VON-KARDINAL-HOYOS-UND-ERKLAERT-GRAVIORA-DELICTA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/245-VATIKAN-DISTANZIERT-SICH-KLAR-VON-KARDINAL-HOYOS-UND-ERKLAERT-GRAVIORA-DELICTA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">bekannte Position des Heiligen Stuhles</a> diesmal so wieder (in meiner Übersetzung aus dem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5529&amp;entry_id=252" title="http://www.vatican.va/resources/resources_lombardi-nota-norme_it.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/resources/resources_lombardi-nota-norme_it.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Italienischen</a>): "<b><i>Das bedeutet, daß es nach der von der Kongregation für die Glaubenslehre vorgesehenen Praxis nötig ist, frühzeitig den Anordnungen der in den verschiedenen Ländern geltenden Gesetze zu genügen und nicht erst im Verlaufe des kirchenrechtlichen Verfahrens oder erst nach diesem.</i></b>" Wie schon bisher darf daher nicht von der weiterhin zum Schutz der Würde aller beteiligten Personen vorgeschriebenen vertraulichen Diskretion der kirchenrechtlichen Prozesse irrtümlich auf eine angebliche Nicht-Zusammenarbeit der Kirche mit staatlichen Strafverfolgungsbehörden geschlossen werden.<br />
<br />
<b>Wichtig ist abschließend noch:</b> der sexuelle Mißbrauch kann von einem physischen Kontakt herrühren, aber es gibt auch Formen indirekten Mißbrauchs (Zeigen von Material usw.), und beides gehört zum kirchenrechtlichen Straftatbestand des delictum contra sextum cum minore. Beide Grundformen des sexuellen Mißbrauchs müssen zur Vermeidung jeglicher Vertuschung an die Glaubenskongregation gemeldet werden, unabhängig davon, ob Verjährung eingetreten ist. Jedes Mal, wenn ein katholischer Ordinarius also eine wenigstens wahrscheinliche Kenntnis davon erhält, daß eine solche Straftat begangen worden ist, muß er sofort eine (zusätzliche / eigene) kirchenrechtliche Voruntersuchung durchführen, egal wie die notitia criminis erfolgte, sei es wegen einer Anzeige durch Dritte, wegen Nachrichten in den Massenmedien, wegen den Hinweisen von Seiten staatlicher Autoritäten (Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft oder Jugendamt) oder wegen des Geständnisses eines Beschuldigten. Diese Voruntersuchung muß die Kernpunkte der Anzeige (mutmaßlicher Täter, mutmaßliches Opfer, Tatzeit, Tatort, Handlungen), die Stimmigkeit der Beschuldigungen, die Glaubwürdigkeit der Quelle und die Bekanntheit der Anschuldigungen klären, wobei natürlich der Grundsatz der Verschriftlichung gilt. Nunmehr können bereits mit Beginn dieser kirchenrechtlichen Voruntersuchung disziplinäre Maßnahmen zur Vermeidung von Ärgernissen, zum Schutz der Freiheit der Zeugen und zur Sicherung des Laufs der Gerechtigkeit treffen (vgl. oben den adaptierten Artikel 19 des Motu proprio). Im übrigen ist für Pater Lombardi die Aktualisierung der Normen gegen sexuellen Mißbrauch nicht die einzige Maßnahme der Katholischen Kirche, sondern es soll weitere geben. Die Kongregation für die Glaubenslehre untersuche derzeit, wie sie den regierenden katholischen Bischöfen bei der Bewältigung der ganzen durch die Krise in den vollen Blick geratenen Problematik noch wirkungsvoller helfen könne. Und zu diesem Zweck soll auch das kirchliche Strafrecht für regierende Bischöfe und Ordinarien einfacher und wirksamer anwendbar werden. Dafür betet mit Euch gemeinsam Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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        <published>2011-12-08T17:30:00Z</published>
        <updated>2011-12-12T23:01:41Z</updated>
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                <b>In Österreich ist heute ein staatlicher Feiertag</b>, wir feiern das Hochfest der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6338&amp;entry_id=289" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/18-UNBEFLECKTE-EMPFAENGNIS-150-JAHRE-VERKUENDIGUNG-DES-DOGMAS-DER-UNBEFLECKTEN-EMPFAENGNIS-MARIENS.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/18-UNBEFLECKTE-EMPFAENGNIS-150-JAHRE-VERKUENDIGUNG-DES-DOGMAS-DER-UNBEFLECKTEN-EMPFAENGNIS-MARIENS.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Unbefleckten Empfängnis</a>. An dieser Stelle ist es gut, daß wir kurz hineinlesen, was der für den katholischen Religionsunterricht ausdrücklich zugelassene <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6339&amp;entry_id=289" title="http://www.youcat.org/"  onmouseover="window.status='http://www.youcat.org/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">YOUCAT</a>, der von der Österreichischen Bischofskonferenz mit ausdrücklicher Zustimmung der Deutschen und der Schweizer Bischofskonferenz herausgegebene "<i>Jugendkatechismus der Katholischen Kirche</i>" (mit einem Vorwort Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI.) unter dem Stichwort "<i>Maria, ihre unbefleckte Empfängnis</i>" bzw. dann in der Nummer 83 unterhalb der Frage "<i>Was bedeutet 'unbefleckte Empfängnis Marias'?</i>" vermerkt: "<i>Die Kirche glaubt, 'daß die seligste Jungfrau Maria im ersten Augenblick ihrer Empfängnis durch ein einzigartiges Gnadenprivileg des allmächtigen Gottes, im Hinblick auf die Verdienste Jesu Christi, des Erretters des Menschengeschlechtes, von jedem Schaden der Erbsünde unversehrt bewahrt wurde' ... Den Glauben an die 'unbefleckte Empfängnis' gibt es seit dem Beginn der Kirche. Der Begriff ist heute mißverständlich. Er macht eine Aussage darüber, daß Gott Maria vor der Erbsünde bewahrte, und zwar von Anfang an. Er macht keine Aussage über die Empfängnis Jesu im Leib Marias. Schon gar nicht ist er eine Abwertung der Sexualität im Christentum, so als würden Mann und Frau sich 'beflecken', wenn sie ein Kind zeugen.</i>" Es geht also um Maria selbst, die zur Gottesmutter berufen wurde und mit freiem Willen ihr Ja zu dieser einzigartigen Berufung sagte und lebte.<br />
<br />
<b>Von Anbeginn ihrer Existenz</b> wurde sie also vor-erlöst, und damit erinnert das Hochfest der Unbefleckten Empfängnis auch an das menschliche Leben im Mutterleib (die Eltern Mariens sind ja die Heiligen Joachim und Anna) und an den von der Katholischen Kirche von der geglückten Empfängnis an bis zum natürlichen Versterben kompromißlos verkündeten und eingeforderten <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6340&amp;entry_id=289" title="http://www.internetpfarre.de/leben.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/leben.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Schutz unschuldigen Menschenlebens</a>. Diesbezüglich ist an eine <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6332&amp;entry_id=289" title="http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Horst-Koehler/Reden/2005/10/20051008_Rede.html"  onmouseover="window.status='http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Horst-Koehler/Reden/2005/10/20051008_Rede.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_Blank">Rede des früheren deutschen Bundespräsidenten Horst Köhler</a> (evangelischen Bekenntnisses) zu erinnern, mit der er es tatsächlich in diesen genannten Jugendkatechismus hineingeschafft hat, nämlich auf die Seite 209 mit einem Schlüsselzitat aus der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy5idW5kZXNwcmFlc2lkZW50LmRlL1NoYXJlZERvY3MvUmVkZW4vREUvSG9yc3QtS29laGxlci9SZWRlbi8yMDA1LzEwLzIwMDUxMDA4X1JlZGVfQW5sYWdlLnBkZjtqc2Vzc2lvbmlkPTBDRDY0QjRGMzcyQjFBMjE5QzA0Q0E1RjkxNTEyODAyLjJfY2lkMjUyP19fYmxvYj1wdWJsaWNhdGlvbkZpbGUmdj0y&amp;entry_id=289" title="http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Horst-Koehler/Reden/2005/10/20051008_Rede_Anlage.pdf;jsessionid=0CD64B4F372B1A219C04CA5F91512802.2_cid252?__blob=publicationFile&amp;v=2"  onmouseover="window.status='http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Horst-Koehler/Reden/2005/10/20051008_Rede_Anlage.pdf;jsessionid=0CD64B4F372B1A219C04CA5F91512802.2_cid252?__blob=publicationFile&amp;v=2';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Rede bei der Fachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz</a> am 8. Oktober 2005 in Würzburg: "<i>Nicht</i> <b><i>durch</i></b> <i>die Hand eines anderen sollen die Menschen sterben, sondern</i> <b><i>an</i></b> <i>der Hand eines anderen.</i>" Es gibt also auch bei Politikern so etwas wie Sternstunden, und ich möchte dies zum Anlaß nehmen, gerade am heutigen Feiertag den Blick auch auf das menschliche Lebensende zu lenken und heute - genau zwei Monate nach dem letzten Welthospiztag - die gesamte damalige Rede Horst Köhlers von der Internetseite des deutschen Bundespräsidenten zu übernehmen, die unter dem Titel "<i>Sterben lernen heißt leben lernen</i>" stand (<b>Verlinkungen sind von mir eingebaut worden</b>):<br />
<br />
[<b>BEGINN DER REDE DES FRÜHEREN BUNDESPRÄSIDENTEN HORST KÖHLER:</b>]<br />
<br />
<b>I.</b><br />
<br />
Vor acht Wochen haben wir des 50. Todestages von Thomas Mann gedacht. Eines der bewegendsten Kapitel in seinen "Buddenbrooks" beschreibt den Tod der alten Konsulin Buddenbrook. Hochbetagt und schwer erkrankt ringt sie tagelang "mit dem Leben um den Tod", wie es bei Thomas Mann heißt. Am Sterbebett hat sich ihre Familie versammelt und harrt bei ihr aus bis zuletzt.<br />
<br />
Jahrhundertelang war es die Großfamilie, in der Jung und Alt gemeinsam immer wieder den Kreislauf von Geburt und Tod durchlebten. Der französische Historiker Philippe Ariès spricht vom "gesellschaftlich gezähmten Tod", der als individuelles Ereignis in die Gemeinschaft eingebunden war und vom Beistand der ganzen Familie, der Freunde oder etwa der Mitbrüder im Kloster begleitet wurde. Der Sterbende stand im Mittelpunkt. In manchen Bauernhäusern war noch bis in das vergangene Jahrhundert hinein ein bestimmtes Zimmer als Sterbezimmer vorbereitet: Ein Ort für das Sterben mitten im Leben.<br />
<br />
In einem alten Kirchenlied heißt es denn auch: "Mitten wir im Leben sind mit dem Tod umfangen". Das war in früheren Zeiten durchaus wörtlich zu verstehen. Hohe Kinder- und Müttersterblichkeit, ständige Bedrohung durch Hunger, Krankheit, Seuchen und die vielen großen und kleinen Kriege. Der Tod war allgegenwärtig.<br />
<br />
<b>II.</b><br />
<br />
Auch heute ist der Tod für uns allgegenwärtig. Wenn wir die Zeitung aufschlagen, den Fernseher anschalten oder uns im Internet bewegen, dann erleben wir Tod und Sterben oft in aller Deutlichkeit, in schrecklichen Bildern. Grausame Verbrechen werden bis in die Einzelheiten dokumentiert, der Tod von Prominenten akribisch berichtet. Der Tod ist allgegenwärtig, doch es ist ein virtueller, ein abbildhafter Tod, der uns da täglich begegnet. Den tatsächlichen Tod hingegen, die wirkliche Agonie, das Leiden zwischen Leben und Tod - das haben wir weit an den Rand des Sichtbaren gedrängt. Unsere Gesellschaft hat, um mit Walter Benjamin zu sprechen, "den Leuten die Möglichkeit verschafft, sich dem Anblick von Sterbenden zu entziehen". In Deutschland sterben in jedem Jahr etwa 900.000 Menschen - mindestens zwei Drittel in Krankenhäusern und Pflegeheimen, nur wenige zu Hause im Kreise ihrer Nächsten. Wir haben die Begleitung Sterbender, den Umgang mit den Toten an professionelle Spezialisten delegiert, an Mediziner, Pfleger, Pfarrer und Beerdigungsunternehmer.<br />
<br />
Diese Verdrängung des Todes geht einher mit Entwicklungen in der Medizin, die das menschliche Sterben tiefgreifend verändert haben. Über lange Zeit können Menschen im Koma am Leben gehalten werden. Wir alle haben die Diskussionen um die Amerikanerin <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6334&amp;entry_id=289" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/73-IM-FALL-VON-TERRY-SCHIAVO-WACHKOMA-PERSISTENT-VEGETATIVE-STATE-GAB-UND-GIBT-ES-NUR-EINE-BIOETHISCHE-PFLICHT-WEITERPFLEGEN-UND-ERNAEHREN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/73-IM-FALL-VON-TERRY-SCHIAVO-WACHKOMA-PERSISTENT-VEGETATIVE-STATE-GAB-UND-GIBT-ES-NUR-EINE-BIOETHISCHE-PFLICHT-WEITERPFLEGEN-UND-ERNAEHREN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Terri Schiavo</a> verfolgt, die 15 Jahre im Wachkoma lag und im März dieses Jahres nach Einstellung der künstlichen Ernährung gestorben ist. Die Möglichkeiten der modernen Medizin, das Leben zu verlängern, bringen für viele Hoffnung, sie wecken aber auch Ängste. Ängste vor einer Hochleistungsmedizin, die - einmal in Gang gebracht - ein Sterben in Würde unmöglich macht. Unwürdig sterben zu müssen - so hat im Juni dieses Jahres die Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages "Ethik und Recht der modernen Medizin" festgestellt - ist zu einer der großen Ängste in unserer Gesellschaft geworden.<br />
<br />
Wie groß diese Ängste sind, mag man daran ermessen, daß nach einer Umfrage des Allensbach-Instituts aus dem Jahre 2001 64 Prozent der Westdeutschen und sogar 80 Prozent der Ostdeutschen dem Standpunkt zustimmten: "Ein schwerkranker Patient im Krankenhaus soll das Recht haben, den Tod zu wählen und zu verlangen, daß der Arzt ihm eine todbringende Spritze setzt."<br />
<br />
Ich muß gestehen: Mich hat das Ergebnis dieser Umfrage erschreckt. Soll wirklich aktive Sterbehilfe die Antwort sein, wenn Menschen befürchten müssen, am Ende ihres Lebens mit ihren Leiden allein gelassen zu werden oder anderen zur Last zu fallen? Ich bin der festen Überzeugung: das darf die Antwort nicht sein. Ein Sterben in Würde zu sichern, ist eine Aufgabe für unsere ganze Gesellschaft. Wir müssen wieder lernen: Es gibt viele Möglichkeiten, sterbenskranken Menschen beizustehen, ihre Leiden zu lindern und sie zu trösten. Vor allem gilt: Wir dürfen sie nicht allein lassen. <b>Nicht durch die Hand eines anderen sollen die Menschen sterben, sondern an der Hand eines anderen.</b><br />
<br />
<b>III.</b><br />
<br />
Für diese Einsicht steht die Hospizbewegung. Seit fast 40 Jahren begehrt sie gegen die Verdrängung des Todes aus unserer Wahrnehmung auf. Sie trägt dazu bei, Sterben wieder als eine Phase des Lebens zu verstehen und anzunehmen, statt es als ein peinliches Mißgeschick mit tödlichem Ausgang zu behandeln. Die Hospiz­bewegung lehrt uns einen anderen Umgang mit dem Sterben und dem Tod. Sie zeigt uns, daß es Wege gibt, um den Menschen ihre verständliche Angst vor dem Sterben zu nehmen.<br />
<br />
Im vergangenen Juli ist die Gründerin der Hospizbewegung, die englische Ärztin, Krankenschwester und Sozialarbeiterin Cicely Saunders gestorben. 1967 eröffnete sie in einem Londoner Vorort das erste Hospiz, St. Christopher's Hospice. Der Name knüpfte an mittelalterliche Traditionen an. Hospize waren ursprünglich Pilger­herbergen, die Menschen auf dem Weg zu ihrem Pilgerziel Herberge, Rast und Stärkung anboten. Geborgenheit auf dem Pilgerweg zum Tod, Stärkung auf der letzten Wegstrecke des Lebens: Das ist die Idee der Hospizbewegung. Eine Idee, die sich von England aus in viele Länder verbreitete. So viele, daß heute die Mitglieder der Hospizbewegung in aller Welt den Welthospiztag feiern.<br />
<br />
Auch in unserem Land gehört die Hospizbewegung mittlerweile zu den besonders Mut machenden Bürgerbewegungen. Waren es 1997 erst 11.000 Menschen, die in der Hospizarbeit tätig waren, so sind es heute viermal so viele, nämlich 45.000. Fast alle leisten diese Arbeit ehrenamtlich, die meisten von ihnen sind Frauen. Hier setzen sich Menschen für ihre Mitmenschen ein. Sie kümmern sich um ihre Nächsten - ein vorbildliches Beispiel für bürgerschaftliches Engage­ment, das den Zusammenhalt und die Menschlichkeit in unserer Gesellschaft stärkt. Dafür möchte ich Ihnen heute - stellvertretend für alle, die sich in der Hospizbewegung engagieren - meinen Dank und meine Anerkennung aussprechen. Wir können froh sein in Deutschland, daß wir Menschen wie Sie haben!<br />
<br />
<b>IV.</b><br />
<br />
Das Sterben der alten Konsulin Buddenbrook war ein langer Kampf, den Thomas Mann bis zum letzten Zucken der Hände und Verröcheln der wassergefüllten Lungen mit unerbittlichem Realismus beschrieben hat. Die alte Dame fleht um ein schmerzstillendes Mittel, aber hartnäckig lehnen die Ärzte ab, weil sie das Leben der Konsulin nicht durch Linderung verkürzen wollen. Es galt unter allen Umständen, so schreibt Mann, dieses Leben den Angehörigen so lange wie nur irgend möglich zu erhalten.<br />
<br />
Für die Ärzte in den Buddenbrooks galt der Tod als Niederlage, war es doch ihre vornehmste Pflicht, Leben zu erhalten. Dieser Wille zum Kampf um jedes Leben ist die Triebfeder der Medizin. Er entspringt dem Eid des Hippokrates. Dem Tod immer wieder ein wenig Terrain abzutrotzen, ihm den frühen Sieg zu nehmen, darum ging es früher und darum geht es heute. In diesem Kampf ist viel erreicht worden. Seit 1900 ist die Lebenserwartung in Deutschland um dreißig Jahre gestiegen. Zahlreiche Krankheiten, die früher einem Todesurteil gleichkamen, sind besiegt. Wir alle sind dankbar für diesen Fortschritt und haben gern daran teil.<br />
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Es wächst aber auch die Sorge, daß dem Ziel, dem Tod - koste es, was es wolle - Zeit abzutrotzen, das Wohl des Patienten untergeordnet wird. Lebenserhaltung soll das Leben nicht zur Qual werden lassen. Deshalb ist es gut, daß die Medizin zunehmend das Sterben als Akt des Lebens begreift und sich um eine Verbesserung der Lebensqualität gerade in dieser letzten Phase bemüht. Wie ein "schützender Mantel" - im Lateinischen "Pallium" - legt sich die Palliativmedizin um einen Patienten und lindert seine Beschwerden, wenn Heilung nicht mehr möglich ist. Zu diesem schützenden Mantel gehört vor allem eine gute Schmerztherapie. Sie ist oft die wirksamste medizinische Hilfe für schwerstkranke Menschen, denn sie befreit sie von Schmerzen, die ihnen das Dasein zur Hölle machen.<br />
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<b>V.</b><br />
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Die medizinische und pflegerische Versorgung sterbenskranker Menschen hat in Deutschland in den letzten Jahren deutliche Fortschritte gemacht. Seit 2003 ist Palliativmedizin als Prüfungsthema in der Approbationsordnung aufgeführt, an den Universitäten Bonn und Aachen wurden Lehrstühle für Palliativmedizin eingerichtet, weitere sind geplant. Während es 1993 bundesweit rund 30 Palliativstationen und stationäre Hospize gab, sind es heute schon über 200. Das ist eine ermutigende Entwicklung.<br />
<br />
Doch sie muß weiter gehen. Denn von einer ausreichenden palliativmedizinischen Versorgung sind wir in Deutschland immer noch weit entfernt. Darauf hat die Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages "Ethik und Recht der modernen Medizin" hingewiesen. Sie hat auch deutlich gemacht, daß angesichts der demographischen Entwicklung der Bedarf an medizinischer und pflegerischer Betreuung schwerstkranker Menschen zunehmen wird. Wir tun gut daran, uns darauf einzustellen. Hospizarbeit und Palliativmedizin müssen in Deutschland in allen Bereichen weiter gestärkt werden - in der Aus- und Weiterbildung, bei der materiellen Ausstattung sowie in Forschung und Entwicklung.<br />
<br />
Und eines erscheint mir noch besonders wichtig. Anders als in anderen europäischen Staaten haben sich in Deutschland Hospizbewegung und Palliativmedizin weitgehend unabhängig voneinander entwickelt. Die Gründe hierfür kennen Sie besser als ich. Mich hat gefreut zu hören, daß dieses eher distanzierte Verhältnis sich in den letzten Jahren entspannt hat. Denn den Patienten ist am besten durch ein partnerschaftliches Miteinander von Hospizbewegung und Palliativmedizin gedient. Es müssen - wie der Titel Ihrer Fachtagung ganz richtig sagt - Netzwerke gebildet werden.<br />
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<b>VI.</b><br />
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Wenn wir die Hospizarbeit stärken und die palliativmedizinische Versorgung verbessern, dann werden wir - dessen bin ich gewiß - die Ängste vieler Menschen vor dem Sterben abbauen können. Freilich treibt viele auch die Frage um: Was passiert mit mir, wenn ich auf Grund meiner Krankheit nicht mehr in der Lage bin zu sagen, was ich will? Wenn ich bewußtlos bin, künstlich beatmet und ernährt werde? Es bleibt die Angst, am Ende des Lebens gegen den eigenen Willen behandelt und am Leben erhalten zu werden.<br />
<br />
Jeder Mensch hat das Recht, in jeder Phase seines Lebens selbst zu entscheiden, ob und welchen lebensverlängernden medizinischen Maßnahmen er sich unterzieht. Niemand darf gegen seinen Willen ärztlich behandelt werden. Solange ein Kranker noch selbst entscheiden kann, ob er in eine Behandlung einwilligt oder nicht, ist die Beachtung seines Willens selbstverständlich. Wie kann aber dieser Wille ermittelt werden, wenn sich der Patient nicht mehr äußern kann? Viele Menschen haben für diesen Fall eine <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6337&amp;entry_id=289" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/71-PATIENTENVERFUEGUNG-THEMATISCHE-PREDIGTREIHE-ZU-FRAGEN-DES-STERBENS-UND-DES-TODES-TEIL-2.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/71-PATIENTENVERFUEGUNG-THEMATISCHE-PREDIGTREIHE-ZU-FRAGEN-DES-STERBENS-UND-DES-TODES-TEIL-2.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Patientenverfügung</a> verfaßt. Darin legen sie fest, ob und welche Maßnahmen sie bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen wünschen oder ablehnen. Sie wollen Gewißheit haben, daß ihr Wille auch beachtet wird.<br />
<br />
Diese Gewißheit besteht jedoch heute noch nicht im erforderlichen Umfang. Das Gesetz erwähnt Patientenverfügungen bislang nicht ausdrücklich. Auch die Rechtsprechung hat viele Fragen offen gelassen. Ich finde es daher gut und richtig, wenn hier durch eine gesetzliche Regelung Klarheit geschaffen wird. Hierzu liegen verschiedene Vorschläge auf dem Tisch, die sich zum Teil deutlich voneinander unterscheiden. Angesichts des vielschichtigen und sensiblen Themas halte ich eine sorgfältige Abwägung dieser Vorschläge für besonders wichtig. Wir brauchen in diesem Bereich möglichst klare und eindeutige Regelungen, und die sollten auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens beruhen.<br />
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<b>VII.</b><br />
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Eines sollte uns aber auch klar sein: noch so gute Hospizarbeit, qualifizierte Palliativmedizin und rechtssichere Patientenverfügungen allein sind keine Garantie für ein <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6336&amp;entry_id=289" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/76-ZEITPUNKT-DES-TODES-ORGANSPENDE-UND-MARIAE-HIMMELFAHRT-WIE-LANGE-KOENNEN-LOSSPRECHUNG-UND-LETZTE-OELUNG-NOCH-GESPENDET-WERDEN-PREDIGTREIHE-STERBEN-TOD-TEIL-4.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/76-ZEITPUNKT-DES-TODES-ORGANSPENDE-UND-MARIAE-HIMMELFAHRT-WIE-LANGE-KOENNEN-LOSSPRECHUNG-UND-LETZTE-OELUNG-NOCH-GESPENDET-WERDEN-PREDIGTREIHE-STERBEN-TOD-TEIL-4.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">würdevolles Sterben</a>. Hierzu muß jeder von uns selbst seinen Beitrag leisten. "Herr lehre uns bedenken, daß wir sterben müssen, auf daß wir klug werden", heißt es im 90. Psalm. Manchmal glaube ich, wir sind noch nicht klug genug. In einer Karikatur steht der Tod in Gestalt des Sensenmannes wie ein Vertreter vor der Wohnungstür, durch deren Spalt ihn die Hausfrau mit den Worten abwimmelt: "Danke, wir sterben nicht!" Diese Karikatur bringt satirisch auf den Punkt, was schon Sigmund Freud feststellte: "Im Grunde glaubt niemand an den eigenen Tod."<br />
<br />
Umso wichtiger ist es, den Tod ganz bewußt als natürlichen Teil des Lebens anzuerkennen und anzunehmen. Das bedeutet etwa, daß wir uns in Gedanken für uns selbst und in Gesprächen mit anderen mit dem Tod vertraut machen. Daß wir nicht ausweichen, wenn unsere Kinder über den Tod sprechen wollen. Daß wir für unsere Angehörigen, Freunde oder Nachbarn in ihren letzten Tagen da sind und uns nicht von ihnen zurückziehen. Und daß wir erkennen, daß wir dem Tod auch einen Teil des Sinns unseres Daseins verdanken. Denn wenn es diese Grenze nicht gäbe, könnte uns das Leben in der Tat gleichgültig sein. Es ist gerade der Tod als Grenze des Lebens, der das Leben kostbar macht und uns dazu mahnt, auf erfüllte Weise zu leben. Die Hospizbewegung hat sich diese Erkenntnis zu Eigen gemacht. Sie folgt einem Motto, das mich tief bewegt und das wir alle beherzigen sollten: "Sterben lernen heißt leben lernen."<br />
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[<b>ENDE DER REDE DES EHEMALIGEN DEUTSCHEN BUNDESPRÄSIDENTEN HORST KÖHLER.</b>]<br />
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<b>Und in diesem Sinne</b> wünsche ich weiterhin eine besinnliche Adventszeit zur Vorbereitung auf die Weihnacht der Geburt unseres Erlösers Jesus Christus. Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F289-HORST-KOEHLER-STERBEN-LERNEN-HEISST-LEBEN-LERNEN.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F289-HORST-KOEHLER-STERBEN-LERNEN-HEISST-LEBEN-LERNEN.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
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        <published>2011-09-03T10:32:00Z</published>
        <updated>2011-11-26T22:34:40Z</updated>
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                <b>Wie bereits</b> in meinem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6274&amp;entry_id=286" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/283-IRISCHER-MISSBRAUCH-REPORT-ZEIGT-PAPST-UND-BISCHOEFE-LIEGEN-MIT-PRAEVENTION-RICHTIG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/283-IRISCHER-MISSBRAUCH-REPORT-ZEIGT-PAPST-UND-BISCHOEFE-LIEGEN-MIT-PRAEVENTION-RICHTIG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Blogeintrag vom 17. Juli 2011</a> nachlesbar, wurde aufgrund der Bitte der irischen Regierung eine offizielle Antwort des Heiligen Stuhles zum <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6283&amp;entry_id=286" title="http://www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf"  onmouseover="window.status='http://www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Cloyne Report</a> angekündigt, die heute veröffentlicht wurde und am heutigen Morgen von Untersekretär Msgr. Ettore Balestrero an der Botschaft Irlands beim Heiligen Stuhl der Geschäftsträgerin Helena Keleher für die irische Regierung übergeben worden war. Ich habe die vom <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6275&amp;entry_id=286" title="http://www.vatican.va"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Heiligen Stuhl</a> angebotene Zusammenfassung dieser Antwort aus dem Englischen übersetzt und Verlinkungen eingefügt. Diesen Text stelle ich (gemeinsam mit der von der Vatikanseite übernommenen Antwort in ihrer Langfassung, die ich ebenso sukzessive übersetze) zur Verfügung:<br />
<br />
<b>I. ZUSAMMENFASSUNG DER ANTWORT DES HEILIGEN STUHLES ZUM CLOYNE REPORT FÜR HERRN EAMON GILMORE, VIZEPREMIER UND AUSSEN- SOWIE HANDELSMINISTER VON IRLAND:</b><br />
<br />
Nach der Veröffentlichung des Berichtes der Untersuchungskommission für die Diözese Cloyne (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6283&amp;entry_id=286" title="http://www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf"  onmouseover="window.status='http://www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Cloyne Report</a>) hat Vizepremier Eamon Gilmore, Außen- und Handelsminister Irlands, am 14. Juli 2011 im Verlauf eines Treffens mit dem Apostolischen Nuntius in Irland, Erzbischof Giuseppe Leanza, das Ersuchen der irischen Regierung um eine Antwort des Heiligen Stuhles in bezug auf den Bericht und die darauf bezogene Sicht der Regierung übermittelt.<br />
<br />
<b>1. Allgemeine Anmerkungen zum Cloyne Report</b><br />
<br />
Der Heilige Stuhl hat den Cloyne Report sorgfältig geprüft, der sehr ernstzunehmende und beunruhigende Verfehlungen bei der Behandlung von Vorwürfen sexuellen Mißbrauchs von Kindern und Jugendlichen durch Kleriker in der Diözese Cloyne ans Licht gebracht hat.<br />
<br />
Der Heilige Stuhl möchte an erster Stelle seine tiefe Abscheu gegenüber den Verbrechen sexuellen Mißbrauchs bekunden, die in dieser Diözese passiert sind. Er ist betrübt und beschämt wegen der schrecklichen Leiden, welche die Mißbrauchsopfer und ihre Familien innerhalb der Kirche Jesu Christi aushalten mußten, an einem Ort, an dem dies nie passieren sollte. Der Heilige Stuhl ist über die Erkenntnisse der Kommission sehr besorgt, was die gravierenden Verfehlungen bei der kirchlichen Leitung der Diözese und die falsche Handhabung von Mißbrauchsvorwürfen betrifft. Besonders beunruhigend ist es, daß diese Verfehlungen geschahen trotz der von den Bischöfen und Ordensoberen getroffenen Vereinbarung, die von der Kirche in Irland entwickelten Leitlinien anzuwenden, um bei der Gewährleistung des Kinderschutzes zu helfen, und trotz der Normen und Vorgehensweisen des Heiligen Stuhles, was Fälle sexuellen Mißbrauchs betrifft. In jüngster Zeit jedoch profitiert der von der Kirche in Irland gewählte Zugang gegenüber dem Problem des sexuellen Kindesmißbrauchs von der fortlaufenden Erfahrung und erweist sich zunehmend als wirksam bei der Verhinderung neuer solcher Verbrechen  und bei der Behandlung von Fällen, sobald diese bekannt werden.<br />
<br />
<b>2. Die vom Cloyne Report zur Sprache gebrachten Punkte</b><br />
<br />
Die Antwort des Heiligen Stuhles geht [in der Langfassung] detailliert auf die verschiedenen Anklagepunkte ein, die gegen ihn vorgebracht wurden und die sich vor allem auf die im Cloyne Report enthaltene Einschätzung und Bewertung des am 31. Januar 1997 an die irischen Bischöfe gerichteten <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6274&amp;entry_id=286" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/283-IRISCHER-MISSBRAUCH-REPORT-ZEIGT-PAPST-UND-BISCHOEFE-LIEGEN-MIT-PRAEVENTION-RICHTIG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/283-IRISCHER-MISSBRAUCH-REPORT-ZEIGT-PAPST-UND-BISCHOEFE-LIEGEN-MIT-PRAEVENTION-RICHTIG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Briefes des damaligen Apostolischen Nuntius</a>, Erzbischof Luciano Storero, zu beziehen scheinen, was die Reaktion der Kongregation für den Klerus auf das Dokument "Child Sexual Abuse: Framework for a Church Response“ (das Rahmendokument: "Kindesmißbrauch: Grundrahmen für eine Antwort der Kirche") betrifft. Die Untersuchungskommission behauptet, daß diese Reaktion all jenen Rückenwind verlieh, die mit der genannten offiziellen Vorgehensweise der Kirche nicht einverstanden waren, und daß sie insbesondere mit Bezug auf das Anzeigen bei den staatlichen Behörden nicht hilfreich war.<br />
<br />
Der Heilige Stuhl möchte zur Antwort der Kongregation für den Klerus folgendes festhalten:<br />
<br />
Auf Basis der von den irischen Bischöfen dargebotenen Informationen bezeichnete die Kongregation das Rahmendokument als eine "Studienfassung". Die Bischöfe bezeichneten den Text nämlich nicht als ein offizielles Dokument der Irischen Bischofskonferenz, sondern vielmehr als eine "<i>Darstellung</i>" des Beirates der irischen katholischen Bischöfe betreffend sexuellen Kindesmißbrauch durch Priester und Ordensleute, das "<i>einzelnen Diözesen und Ordensgemeinschaften als ein Grundrahmen zur Begegnung des Problems sexuellen Kindesmißbrauchs</i>" empfohlen worden war.<br />
<br />
Die irischen Bischöfe suchten nie um die recognitio des Heiligen Stuhles für das Rahmendokument an, was in Übereinstimmung mit can. 455 des Codex des Kanonischen Rechtes nur verlangt gewesen wäre, wenn sie es als allgemeines Dekret der Konferenz beabsichtigt hätten, das dann alle ihre Mitglieder verpflichtet hätte. Das Fehlen der recognitio selbst behinderte jedoch nicht die Anwendung der Leitlinien des Dokumentes, weil einzelne Bischöfe dieselben ohne Notwendigkeit einer Meldung an den Heiligen Stuhl anwenden konnten. Und dies ist tatsächlich das, was in Irland im allgemeinen geschah.<br />
<br />
Die irischen Bischöfe konsultierten die Kongregation, um Schwierigkeiten zu beheben, die sich auf manche Inhalte des Rahmendokumentes bezogen. Die Kongregation bot den Bischöfen Rat an unter dem Blickwinkel der Sicherstellung, daß sich die von ihnen beabsichtigten Maßnahmen aus kirchenrechtlicher Perspektive als wirksam und unproblematisch erwiesen. Aus diesem Grunde richtete die Kongregation die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit, daß diese Maßnahmen in Übereinstimmung mit den kirchenrechtlichen Vorgehensweisen sein sollten, um Konflikte zu vermeiden,  die bei kirchlichen Gerichten zu erfolgreichen Rekursen führen könnten. Die Kongregation lehnte das Rahmendokument nicht ab. Vielmehr wollte sie sicherstellen, daß die im Rahmendokument enthaltenen Maßnahmen nicht die Bemühungen der Bischöfe unterlaufen würden, die des Kindesmißbrauchs in der Kirche Schuldigen zu disziplinieren. Gleichzeitig ist es wichtig, an die Entscheidung des Heiligen Stuhles im Jahr 1994 zu denken, den Bischöfen der Vereinigten Staaten Sonderbestimmungen im Umgang mit sexuellem Kindesmißbrauch in der Kirche zu gestatten. Diese  Bestimmungen wurden im Jahr 1996 auf die Bischöfe von Irland ausgedehnt, um ihnen dabei zu helfen, die zu dieser Zeit erfahrenen Schwierigkeiten zu überwinden (vgl. den Teil 6 der Antwort [in der unten abgedruckten Langfassung]).<br />
<br />
Kirchenrechtliche Erfordernisse einzuhalten, um innerhalb der Kirche die korrekte Justizverwaltung sicherzustellen, behinderte in keiner Weise die Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden. Die Kongregation für den Klerus brachte Vorbehalte zur verpflichtenden Anzeige zur Kenntnis, aber sie verbot den irischen Bischöfen weder, Vorwürfe sexuellen Kindesmißbrauchs anzuzeigen, noch ermutigte sie diese, sich über irisches Recht hinwegzusetzen. Diesbezüglich sagte der damalige Präfekt der Kongregation für den Klerus, <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6290&amp;entry_id=286" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/245-VATIKAN-DISTANZIERT-SICH-KLAR-VON-KARDINAL-HOYOS-UND-ERKLAERT-GRAVIORA-DELICTA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/245-VATIKAN-DISTANZIERT-SICH-KLAR-VON-KARDINAL-HOYOS-UND-ERKLAERT-GRAVIORA-DELICTA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Darío Kardinal Castrillón Hoyos</a>, bei seinem Treffen mit den irischen Bischöfen in Rosses Point, County Sligo (Irland), am 12. November 1998 unmißverständlich: "<i>Ich möchte auch mit großer Klarheit sagen, daß die Kirche – besonders durch ihre Hirten (Bischöfe) – in absolut keiner Weise den legitimen Weg der staatlichen Gerechtigkeit behindern darf, wenn dieser von jenen begonnen wird, die diese Rechte haben, während die Kirche gleichzeitig die eigenen kirchenrechtlichen Verfahren vorantreiben soll, in Wahrheit, Gerechtigkeit und Nachsicht gegenüber allen.</i>" Es sollte erwähnt werden, daß damals nicht nur die Kirche, sondern auch der irische Staat mit dem Vorhaben beschäftigt war, seine eigene Gesetzgebung zum sexuellen Kindesmißbrauch zu verbessern. Zu diesem Zweck organisierte die irische Regierung im Jahr 1996 eine weitgehende Konsultation zum verpflichtenden Anzeigen, und sie entschied nach Berücksichtigung der von verschiedenen Berufsgruppen und Einzelpersonen der Zivilgesellschaft geäußerten Vorbehalte – Betrachtungsweisen, die weitgehend mit jenen von der Kongregation geäußerten Vorbehalten übereinstimmten –, die Verpflichtung zum Anzeigen nicht in das irische Rechtsordnung einzuführen. Angesichts der Tatsache, daß die damalige irische Regierung also entschied, in dieser Angelegenheit kein Gesetz zu erlassen, ist es schwierig einzusehen, wieso der Brief von Erzbischof Storero an die irischen Bischöfe, der danach abgesendet wurde, so interpretiert werden könnte, als ob er das irische Recht irgendwie untergraben oder den irischen Staat in seinen Bemühungen in der Behandlung des in Frage stehenden Problems unterminiert hätte.<br />
<br />
<b>3. Die von führenden irischen Politikern zur Sprache gebrachten Punkte</b><br />
<br />
Der Heilige Stuhl möchte in bezug auf einige der Reaktionen führender irischer Politiker folgendes festhalten:<br />
<br />
Während der Heilige Stuhl das Ausmaß der öffentlichen Wut und Enttäuschung angesichts der Ergebnisse des Cloyne Report, wie sie in der vom Premier Enda Kenny am 20. Juli 2011 im Unterhaus des Parlamentes gehaltenen Ansprache zum Ausdruck kamen, versteht und teilt, hegt er erhebliche Vorbehalte gegenüber einigen Aspekten der Rede. Insbesondere ist die Anschuldigung, daß der Heilige Stuhl versucht hätte, "<i>eine Untersuchung in einer souveränen, demokratischen Republik zu durchkreuzen, erst vor so kurzer Zeit, nämlich vor drei Jahren und nicht vor drei Jahrzehnten</i>", unzutreffend. Tatsächlich erklärte der Regierungssprecher auf Rückfrage, daß Herr Kenny sich nicht auf irgendeinen konkreten Vorfall bezog.<br />
<br />
In der Tat werden Vorwürfe einer Einmischung des Heiligen Stuhles Lügen gestraft von den vielen Untersuchungsberichten, die als Basis für solche Kritiken angeführt werden. Diese Berichte – die wegen ihrer eingehenden Untersuchung des sexuellen Mißbrauchs und wegen des Weges, wie sie durchgeführt worden war, gelobt wurden – enthalten keinen Hinweis, daß sich der Heilige Stuhl in die internen Angelegenheiten des irischen Staates eingemischt hätte oder in die tagtägliche Handhabung der irischen Diözesen oder Ordensgemeinschaft mit Bezug auf Mißbrauchsfälle involviert gewesen wäre. Tatsächlich sticht aus diesen Berichten und aus der Informationsfülle, auf die sie sich beziehen, hervor, daß es keinen Anhaltspunkt für diese Anschuldigungen gibt.<br />
<br />
Diesbezüglich möchte der Heilige Stuhl einigermaßen deutlich machen, daß er in keiner Weise irgendeine Untersuchung von Kindesmißbrauchsfällen in der Diözese Cloyne behinderte oder sich einzumischen suchte. Darüber hinaus versuchte der Heilige Stuhl zu keinem Zeitpunkt, das irische Zivilrecht oder die staatliche Autorität in der Ausübung ihrer Pflichten zu behindern.<br />
<br />
Der Heilige Stuhl möchte auch darauf aufmerksam machen, daß der Text des damaligen Kardinals Joseph Ratzinger, der von Herrn Kenny in seiner Rede zitiert wurde, der Nummer 39 der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6277&amp;entry_id=286" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19900524_theologian-vocation_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19900524_theologian-vocation_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Instruktion über die kirchliche Berufung des Theologen</a> entnommen ist, die am 4. Mai 1990 von der Kongregation für die Glaubenslehre veröffentlicht worden war. Dieser Text ist weder mit der Art und Weise, wie die Kirche sich innerhalb einer demokratischen Gesellschaft verhalten sollte, noch mit Themen des Kinderschutzes befaßt, wie es die Verwendung des Zitates durch Herrn Kenny anzudeuten scheint, sondern mit dem Dienst des Theologen für die Gemeinschaft der Kirche.<br />
<br />
Bei seinem Treffen mit dem Apostolischen Nuntius sagte der Vizepremier sowie Außen- und Handelsminister, Herr Eamon Gilmore, daß "<i>zu den beunruhigendsten Ergebnissen des Cloyne Reports gehört, daß die vatikanischen Autoritäten die der irischen Kirche eigenen Bemühungen im Umgang mit klerikalem Kindesmißbrauch unterminierten, indem sie das von der Bischofskonferenz verabschiedete Rahmendokument als reines 'Studiendokument' bezeichneten.</i>" Wie in der Antwort des Heiligen Stuhles klargemacht wird, gründete sich diese Bezeichnung auf die Erklärungen seines Charakters, wie sie von den irischen Bischöfen und im veröffentlichten Text selbst dargeboten worden waren. Auf keinen Fall war sie eine Abweisung der von den irischen Bischöfen unternommenen ernsthaften Bemühungen, um der Geißel des sexuellen Kindesmißbrauchs zu begegnen.<br />
<br />
Mit Bezug auf den im Unterhaus am 20. Juli 2011 und eine Woche später vom Senat beschlossenen Antrag, der "<i>die Intervention des Vatikan, die zur Unterminierung des Grundrahmens für den Kinderschutz und der Leitlinien des irischen Staates sowie der irischen Bischöfe beitrug</i>", verurteilt, möchte der Heilige Stuhl klarstellen, daß er zu keinem Zeitpunkt irgendeinen Kommentar zu den Kinderschutzmaßnahmen des irischen Staates abgab oder gar danach getrachtet hätte, sie zu unterminieren. Der Heilige Stuhl stellt fest, daß an keiner Stelle des Cloyne Report irgendein Hinweis genannt ist, der die Behauptung einer „Intervention“ stützen könnte, die zu ihrer „Unterminierung“ beigetragen hätte. Und was die Leitlinien der irischen Bischöfe betrifft, bietet die Antwort [in ihrer unten abgedruckten Langfassung] ausreichende Klarstellungen, die aufzeigen, daß diese in keinerlei Hinsicht von irgendeiner Intervention des Heiligen Stuhles untergraben worden wären.<br />
<br />
<b>4. Abschließende Bemerkungen</b><br />
<br />
In seiner Antwort präsentiert der Heilige Stuhl die Herangehensweise der Kirche beim Kinderschutz, wobei auch die relevante kirchenrechtliche Gesetzgebung eingeschlossen ist, und bezieht sich auf den am 19. März 2010 veröffentlichten <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6278&amp;entry_id=286" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Hirtenbrief des Heiligen Vaters an die Katholiken Irlands</a>, in dem Papst Benedikt von seiner Erwartung spricht, daß die irischen Bischöfe mit den staatlichen Behörden zusammenarbeiten werden, die Normen des Kirchenrechts vollständig umsetzen und die vollständige sowie unbefangene Anwendung der Normen der Kirche von Irland für die Sicherheit der Kinder sicherstellen.<br />
<br />
Die Veröffentlichung des Cloyne Report markiert einen weiteren Abschnitt in dem langen und schwierigen Weg der Wahrheitsfindung, der Buße und der Reinigung, der Heilung und Erneuerung der Kirche in Irland. Der Heilige Stuhl  sieht sich in diesem Prozeß nicht als außenstehend, sondern nimmt daran in einem Geist der Solidarität und des Engagements teil.<br />
<br />
In einer Haltung der Demut heißt der Heilige Stuhl alle objektiven und hilfreichen Beobachtungen und Vorschläge zur entschiedenen Bekämpfung des entsetzlichen Verbrechens des sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger willkommen, wobei er unbegründete Anschuldigungen zurückweist. Einmal mehr möchte der Heilige Stuhl bekunden, daß er die große Sorge und Beunruhigung teilt, die von den irischen Behörden, von den irischen Bürgern im allgemeinen und von den Bischöfen, Priester, Ordensleuten sowie Laienchristen von Irland mit Bezug auf die von Klerikern und Ordensleuten begangenen verbrecherischen und sündhaften Handlungen sexuellen Mißbrauchs ausgedrückt wurden. Er anerkennt auch die verständliche Wut, Enttäuschung und das Gefühl, verraten worden zu sein, bei jenen, die von diesen abscheulichen und beklagenswerten Handlungen betroffen sind, besonders bei den Opfern und ihren Familien, im übrigen auch dadurch, wie mit den Vorkommnissen manchmal von den kirchlichen Autoritäten her umgegangen wurde; und für all das, was passiert ist, möchte der Heilige Stuhl neuerlich sein Bedauern ausdrücken. Er vertraut darauf, daß die Maßnahmen, welche die Kirche in den letzten Jahren auf der ganzen Welt, aber auch in Irland, eingeleitet hat, sich wirksamer erweisen werden in der Verhinderung neuer solcher Handlungen und sowohl zur Heilung bei jenen, die Mißbrauch erlitten haben, als auch zur Wiederherstellung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den kirchlichen und staatlichen Autoritäten beitragen werden, was für die effektive Bekämpfung der Geißel des Mißbrauchs entscheidend ist. Natürlich ist sich der Heilige Stuhl sehr wohl bewußt, daß die schmerzvolle Situation, zu der die Mißbrauchsfälle geführt haben, nicht rasch und einfach behoben werden kann, und daß trotz erheblicher Fortschritte noch vieles zu tun bleibt.<br />
<br />
Seit der Ursprungszeit des irischen Staates und insbesondere seit der Herstellung diplomatischer Beziehungen im Jahr 1929 hat der Heilige Stuhl immer die Souveränität Irlands respektiert, hat herzliche und freundschaftliche Beziehungen mit dem Land und ihren Behörden gepflegt, hat oft seine Bewunderung ausgedrückt wegen des außergewöhnlichen Beitrages irischer Männer und Frauen zur Mission der Kirche und für den Fortschritt der Völker auf der ganzen Welt und war unermüdlich bei der Unterstützung aller Bemühungen, um während der vergangenen schwierigen Jahrzehnte auf der Insel den Frieden zu fördern. In konsequenter Übereinstimmung mit dieser Haltung möchte der Heilige Stuhl sein Engagement für einen konstruktiven Dialog und eine solche Kooperation mit der irischen Regierung nochmals beteuern, selbstverständlich auf der Basis gegenseitigen Respekts, sodaß alle Institutionen, seien sie öffentlich oder privat, seien sie religiös oder weltlich, zusammenarbeiten können zur Gewährleistung, daß die Kirche und dann auch die Gesellschaft im allgemeinen für Kinder und Jugendliche immer sichere Orte sein werden.<br />
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[<b>ENDE DER OFFIZIELLE ZUSAMMENFASSUNG DER ANTWORT DES VATIKAN, ÜBERSETZT AUS DEM ENGLISCHEN.</b>]<br />
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<b>II. LANGFASSUNG DER ANTWORT DES HEILIGEN STUHLES ZUM</b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6283&amp;entry_id=286" title="http://www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf"  onmouseover="window.status='http://www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>CLOYNE REPORT</b></a><b>:</b><br />
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<b>HINTERGRUND</b><br />
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Am 14. Juli 2011 hat Vizepremier Eamon Gilmore, Außen- und Handelsminister Irlands, den Apostolischen Nuntius in Irland, Erzbischof Giuseppe Leanza getroffen, nachdem am Vortag der "</i>Report of the Commission of Investigation into the Catholic Diocese of Cloyne</i>" (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6283&amp;entry_id=286" title="http://www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf"  onmouseover="window.status='http://www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Cloyne Report</a>) publiziert worden war.<br />
<br />
Der Minister sagte bei seinen Besprechungspunkten, die er dem Nuntius in Kopie übergab, es "<i>gehört zu den beunruhigendsten Ergebnissen des Cloyne Reports, daß die vatikanischen Autoritäten die der irischen Kirche eigenen Bemühungen im Umgang mit klerikalem Kindesmißbrauch unterminierten, indem sie das von der Bischofskonferenz verabschiedete Rahmendokument als reines 'Studiendokument' bezeichneten. Die Kommission hat diese Einmischung des Vatikan als absolut nicht hilfreich für jeden Bischof bezeichnet, der die von der Bischofskonferenz verabschiedeten Vorgehensweisen umsetzen hätte wollen, und auch als das Gegenteil einer Unterstützung, besonders im Hinblick auf das Anzeigen bei den staatlichen Behörden. Offen gesagt ist es für die irische Regierung nicht hinnehmbar, daß der Vatikan dazuhin intervenierte, daß Priester dann tatsächlich der Auffassung waren, sie könnten sich guten Gewissens ihrer Verantwortung gegenüber dem irischen Gesetz entziehen.</i>"[<b>ANMERKUNG 1, siehe unten!</b>] Der Minister bat ihn dann, eine Kopie des Reports zusammen mit den Ansichten der irischen Regierung zu den aufgekommenen Fragen dem Heiligen Stuhl zu übermitteln, und ersuchte mit den folgenden Worten um eine Antwort des Heiligen Stuhles: "<i>Ich würde Sie bitte, Ihren Autoritäten im Vatikan diesen Report und die diesbezügliche Auffassung meiner Regierung zu übermitteln. Ich meine, daß eine Antwort erforderlich ist, und ich hoffe, sie bald zu erhalten.</i>"<br />
<br />
Am 20. Juli 2011 hielt der irische Premier (Taoiseach) Enda Kenny eine Rede im Unterhaus, in der er geltend machte, daß "<i>in Irland zum ersten Mal ein Bericht zum sexuellen Kindesmißbrauch den Versuch des Heiligen Stuhles aufzeigt, eine Untersuchung in einer souveränen, demokratischen Republik zu durchkreuzen, nämlich erst vor so kurzer Zeit, d. h. vor drei Jahren und nicht vor drei Jahrzehnten. Und indem der Cloyne Report dies aufzeigt, legt er die Fehlfunktion, die Ausgeschlossenheit, das elitäre Denken ... den Narzißmus frei, welche die Kultur des Vatikan bis heute dominieren.</i>" Herr Kenny kommentierte das Treffen zwischen dem Apostolischen Nuntius und dem Außenminister folgendermaßen: "<i>Der Vizepremier machte dem Erzbischof zwei Punkte klar: die Schwere der Handlungen und die Haltung des Heiligen Stuhles. Und die diesbezügliche vollständige Zurückweisung sowie Abscheu von Seiten Irlands.</i>"<br />
<br />
Nachfolgend wurde ein Antrag zum Cloyne Report beschlossen, in dem neben anderen Punkten das Unterhaus "<i>die Intervention des Vatikan verurteilt, die zur Unterminierung des Grundrahmens für den Kinderschutz und der Leitlinien des irischen Staates sowie der irischen Bischöfe beitrug</i>". Derselbe Antrag wurde am 27. Juli 2011 vom Senat angenommen.<br />
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Am 25. Juli 2011 veröffentlichte das Presseamt des Heiligen Stuhles die vom Staatssekretariat getroffene Entscheidung, den Apostolischen Nuntius zu Beratungen abzuberufen.<br />
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<b>DIE ANTWORT DES HEILIGEN STUHLES</b><br />
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Der Heilige Stuhl hat den "<i>Report of the Commission of Inquiry into the manner in which allegations of child sexual abuse committed by clerics in the Diocese of Cloyne were handled by the relevant authorities between 1996 and 2009</i>" (im folgenden als Cloyne Report bezeichnet) erhalten und sorgfältig geprüft. Dieser Bericht hat sehr ernstzunehmende und beunruhigende Verfehlungen bei der Behandlung von Vorwürfen sexuellen Mißbrauchs von Kindern und Jugendlichen durch Kleriker in der Diözese Cloyne ans Licht gebracht.<br />
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Der Heilige Stuhl möchte an erster Stelle seine tiefe Abscheu gegenüber den Verbrechen sexuellen Mißbrauchs bekunden, die in dieser Diözese passiert sind. Er ist betrübt und beschämt wegen der schrecklichen Leiden, welche die Mißbrauchsopfer und ihre Familien innerhalb der Kirche Jesu Christi aushalten mußten, an einem Ort, an dem dies nie passieren sollte. Er anerkennt, wie schwierig es für sie gewesen sein muß, die Behörden anzugehen und über ihre entsetzlichen und traumatischen Erfahrungen zu sprechen, die ihre Leben weiterhin schwer belasten, und er hofft, daß das Mitteilen dieser Erfahrungen irgendwie in Richtung der Heilung ihrer Wunden führt und es ihnen ermöglicht, inneren Frieden und Ausgeglichenheit kennenzulernen.<br />
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Außerdem ist der Heilige Stuhl den Menschen der Diözese Cloyne nahe, die sich aufgrund dessen, was passiert ist, in einem verständlichen Gemütszustand von Ärger, Konfusion und Traurigkeit befinden, und er ist ihren Priestern nahe, deren Mehrheit untadelig ist und damit fortfährt, ihren Gemeinschaften viel Gutes zu tun unter diesen schwierigen Bedingungen, da sie im Weingarten des Herrn arbeiten.<br />
<br />
Der Heilige Stuhl ist über die Erkenntnisse der Kommission sehr besorgt, was die gravierenden Verfehlungen bei der kirchlichen Leitung der Diözese und die falsche Handhabung von Mißbrauchsvorwürfen betrifft. Besonders beunruhigend ist es, daß diese Verfehlungen geschahen trotz der von den Bischöfen und Ordensoberen getroffenen Vereinbarung, die von der Kirche in Irland entwickelten Leitlinien anzuwenden, um bei der Gewährleistung des Kinderschutzes zu helfen, und trotz der Normen und Vorgehensweisen des Heiligen Stuhles, was Fälle sexuellen Mißbrauchs betrifft.<br />
<br />
In jüngster Zeit jedoch hat der von der Kirche in Irland gewählte Zugang gegenüber dem Problem des sexuellen Kindesmißbrauchs von der fortlaufenden Erfahrung profitiert, was durch die seitens der Diözese Cloyne vorgenommene Veröffentlichung des Berichtes des Church’s National Board for Safeguarding Children (bekannt als der Elliott Report) im Dezember 2008 aufgezeigt wurde, in welchem nicht gezögert wurde, die Art und Weise scharf zu kritisieren, wie Fälle sexuellen Mißbrauchs von dieser Diözese abgehandelt worden waren. Die Veröffentlichung dieses Berichtes scheint eine bedeutende Rolle bei der Entscheidung der irischen Regierung gespielt zu haben, die Diözese Cloyne der Dublin Archdiocese Commission of Inquiry zu übertragen: eine Entscheidung, die trotz der Empfehlung der Irish Health Service Executive gefällt wurde, daß "<i>eine Übertragung an diese Kommission nicht angezeit war</i>" (6.96). Der Elliott Report führte auch zur Implementierung bedeutender Änderungen bei der Behandlung von Kindesmißbrauchsvorwürfen, wie der Cloyne Report anerkennt (6.99).<br />
<br />
Indem der Cloyne Report anerkennt, "<i>daß die Standards, die von der Kirche eingeführt wurden, hohe Standards sind, die im Falle ihrer vollständigen Anwendung einen angemessenen Schutz der Kinder erlauben würden</i>" (1.15), fordert er alle Beteiligten heraus, eine wirksamere Anwendung der entsprechenden Normen und Richtlinien sicherzustellen.<br />
<br />
Da nun der Cloyne Report von den zuständigen irischen Behörden zur Feststellung dessen untersucht wird, ob Grundlagen für eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung gegeben seien, möchte der Heilige Stuhl nicht auf Bereiche Einfluß nehmen, die seitens dieser Instanzen aktueller Gegenstand des Studiums und der Untersuchung sein können.<br />
<br />
Diese Antwort bezieht sich daher auf die direkt mit dem Heiligen Stuhl in Verbindung stehenden Fragen, die im Cloyne Report bzw. vom Vizepremier in der oben erwähnten Begegnung mit dem Apostolischen Nuntius bzw. vom Premier in seiner Unterhausrede am 20. Juli 2011 und in dem am selben Tag vom Unterhaus und eine Woche später vom Senat angenommenen Beschluß angesprochen worden sind. Sie bietet auch eine ausführlichere Darstellung der kirchlichen Gesetzgebung zum sexuellen Kindesmißbrauch als diese im Cloyne Report beschrieben wird und führt klar die Aufassung des Heiligen Stuhles betreffend die Zusammenarbeit zwischen Kirche und staatlichen Behörden aus.<br />
<br />
<b>1. Die vom Cloyne Report zur Sprache gebrachten Punkte, die den Heiligen Stuhl betreffen</b><br />
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Nach sorgfältiger Prüfung des Inhalts des Cloyne Reports kommt der Heilige Stuhl zum Schluß, daß sich die Kritiken und Anklagepunkte, die gegen ihn vorgebracht wurden, vor allem auf die vom Report vorgenommene Einschätzung des am 31. Januar 1997 an die Mitglieder der Irischen Bischofskonferenz gerichteten <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6274&amp;entry_id=286" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/283-IRISCHER-MISSBRAUCH-REPORT-ZEIGT-PAPST-UND-BISCHOEFE-LIEGEN-MIT-PRAEVENTION-RICHTIG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/283-IRISCHER-MISSBRAUCH-REPORT-ZEIGT-PAPST-UND-BISCHOEFE-LIEGEN-MIT-PRAEVENTION-RICHTIG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Briefes des damaligen Apostolischen Nuntius</a>, Erzbischof Luciano Storero, beziehen, was die Reaktion der Kongregation für den Klerus auf das Dokument "Child Sexual Abuse: Framework for a Church Response“ ("Kindesmißbrauch: Grundrahmen für eine Antwort der Kirche"), allgemein bekannt als das Rahmendokument, betrifft. Dieser Brief wird im füheren Dublin Report ausführlich zitiert (7.13 - 7.14) und war Gegenstand beträchtlicher öffentlicher Aufmerksamkeit im Januar 2011. Der Heilige Stuhl anerkennt überdies, daß der Brief - herausgenommen aus dem Kontext - zu Mißverständnissen führen konnte, sodaß verstehbare Vorwürfe aufkamen. Im folgenden wird eine Erklärung dieses Kontexts angeboten, mit eingeschlossen eine entscheidungsrelevante Erklärung der Kenntnisse, welche der Brief in bezug auf Arbeitsweisen der Kirche und auf die Beziehung zwischen Bischofskonferenzen und dem Heiligen Stuhl voraussetzt. <br />
<br />
The Cloyne Report quotes the text of Archbishop Storero’s letter and offers an assessment. In chapter 1 the Report quotes excerpts from the letter to the effect that the Congregation for the Clergy informed the Bishops that the document in question was "<i>not an official document of the Episcopal Conference but merely a study document</i>" and that it contained "<i>procedures and dispositions which appear contrary to canonical discipline and which, if applied, could invalidate the acts of the same Bishops who are attempting to put a stop to these problems. If such procedures were to be followed by the Bishops and there were cases of eventual hierarchical recourse lodged at the Holy See, the results could be highly embarrassing and detrimental to those same Diocesan authorities. In particular, the situation of ‘mandatory reporting’ gives rise to serious reservations of both a moral and canonical nature</i>" (1.18).<br />
<br />
The Commission states its view that "<i>This effectively gave individual Irish bishops the freedom to ignore the procedures which they had agreed and gave comfort and support to those who, like Monsignor O’Callaghan, dissented from the stated official Church policy</i>" (1.18). In the conclusion to the same chapter, the Cloyne Report states: "<i>Those who thought like Monsignor O’Callaghan had their positions greatly strengthened by the Vatican’s response to the Framework Document. This response, discussed in chapter 4, can only be described as unsupportive especially in relation to reporting to the civil authorities. The effect was to strengthen the position of those who dissented from the official stated Irish Church policy</i>" (1.76).<br />
<br />
In chapter 4, the Cloyne Report states that "<i>The Irish bishops sought recognition from Rome for the Framework Document but it was not forthcoming</i>" (4.21). It then quotes in full Archbishop Storero’s letter to the Irish Bishops. The Cloyne Report does not present a detailed discussion of this letter, or of the Holy See’s response, but simply asserts that "<i>There can be no doubt that this letter greatly strengthened the position of those in the Church in Ireland who did not approve of the Framework Document as it effectively cautioned them against its implementation.</i>" (4.22). The same assessment is repeated towards the end of the chapter: "<i>The fact that the Papal Nuncio wrote to the bishops expressing the Congregation for the Clergy’s reservations about the Framework Document was significant. This gave comfort to those, including Monsignor O’Callaghan, who fundamentally disagreed with the policies in the document</i>" (4.91).<br />
<br />
The Cloyne Report, however, provides no evidence in support of the Commission’s assessment and, in fact, never claims that such was the Holy See’s intention. Its view, however, may be based on the explanation that was published in the Dublin Report. (Vgl. im Dublin Report, 7.14). This Response will offer clarifications to show that the Commission’s assessment is inaccurate.<br />
<br />
Before addressing the issues raised in connection with Archbishop Storero’s letter, it should also be noted that there is no suggestion in the Cloyne Report that the Cloyne diocesan authorities invoked the content of that letter to justify ignoring the Framework Document guidelines. In fact, according to Cloyne Report, Bishop John Magee declares that he accepted and sought to implement the guidelines (1.16, 1.19, 4.17 - 4.20), while Monsignor Denis O’Callaghan made no secret of his disapproval of them (1.17, 1.20), preferring instead to implement what he described as a "<i>pastoral approach</i>" (4.78 - 4.80). However, the Cloyne Report provides no evidence that he invoked the Congregation’s response in support of his views.<br />
<br />
On the basis of the findings of the Cloyne Report, it would appear that Monsignor O’Callaghan, failed to apply not only the Framework Document, but also the existing norms of canon law (besonders cann. 1717 - 1719 CIC),[<b>ANMERKUNG 2, siehe unten!</b>] despite their universal applicability and despite the Congregation’s observation that the procedures established by the Code of Canon Law were to be observed. The Cloyne Report states that the Diocese did not carry out proper canonical investigations; in the five cases where an investigation was ordered under can. 1717, the investigation was commenced but never completed (1.49 - 1.50).<br />
<br />
The Cloyne Report notes that prior to 2005 the Diocese of Cloyne did not refer any case to the Holy See. Subsequently, on 1 December 2005, one case was referred to the Congregation for the Doctrine of the Faith (21.40), which gave its decision on 17 April 2007 (21.62). Following risk assessment of the priests involved, four additional cases were referred to the Congregation for the Doctrine of the Faith in 2009 (4.25).<br />
<br />
<b>Das Rahmendokument</b><br />
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Some clarifications about the Framework Document should help to dispel a number of common misconceptions.<br />
<br />
When a number of high-profile cases of child sexual abuse perpetrated by clerics came to light in Ireland during the 1990s, the Irish Bishops’ Conference established an Advisory Committee in 1994 to discuss how such cases should be handled and to formulate guidelines in that regard. The Chairman of the Advisory Committee, Bishop Laurence Forristal, explained the brief of that Committee in the following way: "<i>Our immediate brief is to provide co-ordinated, orderly advice to bishops and religious superiors on how to deal with allegations of child sexual abuse and also to provide ongoing advice. What many people perhaps don’t realise is that each diocese is an independent unit, and forms its own policies. The idea behind the committee was to avail of the advice of experts and to formulate guidelines that would allow a more uniform approach</i>" (The Irish Times, 15. Oktober 1994, S. 3).<br />
<br />
While these guidelines were being developed, the Conference engaged in a process of consultation with the Congregation for the Clergy regarding the content of the document so as to ensure its effective application. In the light of these consultations, various amendments were made to the text. It was the Conference’s right to consult and, given the Holy See’s responsibility for the laws of the Church which apply universally, it was certainly appropriate for the Congregation to offer its advice and considered opinion on the content of the document.<br />
<br />
The definitive draft of the Framework Document was communicated by fax to the Congregation on 23 December 1995 and this was followed by a faxed letter addressed to the then Prefect of the Congregation, Cardinal José T. Sánchez, which was dated 4 January 1996 and signed by Cardinal Cahal Daly, then President of the Irish Episcopal Conference, and by Archbishop Desmond Connell, then Vice-President of the Conference. According to that letter, "<i>The text is not an official publication either of the Episcopal Conference or of the Conference of Religious. It is a framework, offered to the Bishops and Religious Superiors as a code of recommended practice to facilitate them in dealing with cases which may arise within their respective jurisdictions</i>" and "<i>The present text is by no means a final word from the Bishops and Religious Superiors on this issue.</i>"<br />
<br />
The letter also stated that since the publication date had been set for 16 January 1996, further amendments could be incorporated only before 7 January; otherwise a complete reprint would be necessary. Given that deadline, the Congregation was unable to examine the document and communicate to the Bishops its considered assessment of the revised text prior to the publication of the Framework Document.<br />
<br />
<b>(a) Der Charakter des Rahmendokumentes</b><br />
<br />
The text in question was published as the Framework Document, the subtitle of which describes it as a "Darstellung" of the Advisory Committee. In fact, it is, as Cardinal Daly and Archbishop Connell had earlier explained, not an official document of the Irish Bishops’ Conference but a document of the Irish Catholic Bishops’ Advisory Committee on Child Sexual Abuse by Priests and Religious, which holds the copyright. In the Foreword, signed by Cardinal Daly and by the Reverend John Byrne OSA, then President of the Conference of Religious of Ireland, the text is continuously referred to as a "Darstellung" and is recommended "<i>to individual dioceses and congregations as a framework for addressing the issue of child sexual abuse</i>" (S. [9]). The authors of the Foreword also state: "<i>This document is far from being the final word on how to address the issues which have been raised. In common with others in society the Church must continuously seek ways to improve its response to this grave wrong, the sexual abuse of children</i>" (S. [10]).<br />
<br />
Subsequently, in a letter addressed to Archbishop Storero on 10 October 1996, the then Secretary of the Irish Bishops’ Conference, Bishop Michael Smith, in reference to the Framework Document confirmed that "<i>The document was not promulgated by decree of the Episcopal Conference nor was it approved by the Conference. It was accepted by the Conference and offered to each individual Bishop and religious Superior as guidelines that could – and indeed should – be followed in dealing with allegations of child sexual abuse against priests and religious</i>". As the Cloyne Report acknowledges, "<i>The understanding was that each diocese or religious institute would enact its own particular protocol for dealing with complaints</i>" (4.16).<br />
<br />
The Congregation for the Clergy wrote to Archbishop Storero on 21 January 1997 and pointed out the existence of various difficulties concerning the Framework Document, which the Nuncio subsequently communicated to the Bishops. These are commented on in the following sections.<br />
<br />
The Congregation’s description of the Framework Document as a "Studienfassung", which was based on the explanations of its nature as provided by the Irish Bishops and in the published text itself, was not a dismissal of the serious efforts undertaken by the Irish Bishops to address the grave problem of child sexual abuse. The Congregation, taking cognizance of the Bishops’ intention not to make the document binding, while at the same time aware that each individual Bishop intended to adopt it for his Diocese to deal with cases as they arose, wished to ensure that nothing contained in it would give rise to difficulties should appeals be lodged to the Holy See.<br />
<br />
From these considerations, the following conclusions may be drawn as to the nature of the Framework Document. On the one hand, it was an advisory document designed to provide a uniform code of practice for individual Bishops to improve child protection measures and procedures in their Dioceses, and was recommended to them as such. On the other hand, from a more strictly canonical viewpoint, it was not an official document of the Episcopal Conference but a report of the above-mentioned Advisory Committee, deserving of serious study and which could serve as a source for the development of a more formal legislative project.<br />
<br />
<b>(b) Klärungen zum Begriff der "recognitio"</b><br />
<br />
The Cloyne Report is incorrect in stating that "<i>The Irish bishops sought recognition from Rome for the Framework Document but it was not forthcoming</i>" (4.21). As will be clear from what follows, the Irish Bishops never sought recognitio from the Holy See for the Framework Document.<br />
<br />
To dispel misunderstandings, it may be helpful to clarify the canonical notion of recognitio. Conferences of Bishops may propose canonical legislation for their territories that is complementary with the universal law of the Church. For this to be binding, there are procedures which must be followed in order to enact the proposed legislation. In the Church, this procedure is called recognitio.<br />
<br />
Die relevante Vorschrift ist can. 455 des Codex des Kanonischen Rechtes (CIC), der so lautet: "<i>§ 1. Die Bischofskonferenz kann nur in den Angelegenheiten allgemeine Dekrete erlassen, in denen das allgemeine Recht es vorschreibt oder eine besondere Anordnung dies bestimmt, die der Apostolische Stuhl aus eigenem Antrieb oder auf Bitten der Konferenz selbst erlassen hat. § 2. Die in § 1 genannten Dekrete müssen, um gültig in der Vollversammlung erlassen werden zu können, von wenigstens zwei Dritteln der Stimmen jener Vorsteher, die mit entscheidendem Stimmrecht der Konferenz angehören, getragen werden; sie erhalten erst dann Rechtskraft, wenn sie nach Überprüfung durch den Apostolischen Stuhl rechtmäßig promulgiert worden sind. § 3. Die Promulgationsweise und der Zeitpunkt, von dem an die Dekrete Rechtskraft erlangen, werden von der Bischofskonferenz selbst festgelegt. § 4. In den Fällen, in denen weder das allgemeine Recht noch eine besondere Anordnung des Apostolischen Stuhls der Bischofskonferenz die in § 1 genannte Vollmacht einräumt, bleibt die Zuständigkeit des einzelnen Diözesanbischofs ungeschmälert erhalten, und weder die Konferenz noch ihr Vorsitzender kann im Namen aller Bischöfe handeln, wenn nicht alle Bischöfe einzeln ihre Zustimmung gegeben haben.</i>"<br />
<br />
As canon 455 makes clear, the recognitio of the Holy See is required for any validly adopted decision of an Episcopal Conference which is to have binding force on all its members but it is not required for guidelines as such, nor is it required for the particular norms of individual Dioceses. Within the framework of ordinary episcopal jurisdiction, a Bishop is always free to enact laws or adopt guidelines for his own Diocese without any need to refer to the Holy See.<br />
<br />
While the Irish Bishops did engage in consultations with the Congregation for the Clergy about the contents of the Framework Document, the Irish Bishops’ Conference did not take the canonical vote required by canon 455 § 2 and never sought the recognitio of the Holy See for it. While the Congregation for the Clergy may contribute to the discussion leading to the formulation of complementary legislation, it is the Congregation for Bishops which is the competent dicastery for granting the recognitio to general decrees of the Episcopal Conferences in its territory. Since the Irish Bishops did not choose to seek recognitio for the Framework Document, the Holy See cannot be criticized for failing to grant what was never requested in the first place.<br />
<br />
However, the lack of recognitio would not of itself prevent the application of the Framework Document in individual Dioceses. Despite the fact that the Framework Document was not an official publication of the Conference as such, each individual Bishop was free to adopt it as particular law in his Diocese and apply its guidelines, provided these were not contrary to canon law. In the above-mentioned letter, Bishop Smith states: "<i>All dioceses have accepted this document and set in place a framework for handling future allegations of child sexual abuse by priests.</i>" The firm and determined approach adopted by the Irish Bishops was respected by the Holy See and made it unnecessary for it to intervene further.<br />
<br />
In the light of the findings of the Cloyne Report, the basic difficulty with regard to child protection in that Diocese seems to have arisen not from the lack of recognitio for the guidelines of the Framework Document but from the fact that, while the Diocese claimed to follow the guidelines, in reality it did not.<br />
<br />
As the Cloyne Report notes, the child protection guidelines of the Church in Ireland were revised and further improved in subsequent years, leading to the publication of Our Children, Our Church in 2005 and Safeguarding Children – Standards and Guidance Document for the Catholic Church in Ireland in 2009 (4.42 - 4.62). Unfortunately, the introduction of new guidelines does not seem to have led to significant improvements in the Diocese of Cloyne until 2009.<br />
<br />
<b>(c) Kirchenrechtliche Schwierigkeiten</b><br />
<br />
The Framework Document correctly recognizes the need to respect both civil and canon law.<br />
<br />
With regard to canon law, it states: "<i>In responding to complaints of child sexual abuse, Church authorities must also act in accordance with the requirements of the Code of Canon Law and must respect the rights and uphold the safeguards afforded in that Code both to those who complain of abuse and to those who are accused. The Church has its own inherent right to constrain with penal sanctions its members, including priests and religious, who commit offences. These penal sanctions are clearly indicated in the Code of Canon Law (vgl. can. 1311 ff.)</i>" (S. [14] - [15]).<br />
<br />
Turning to the question of the canonical difficulties alluded to by the Congregation for the Clergy, it should be pointed out that since both canon and civil law hold to the principles that everyone has a right to his or her good name and that an accused person is presumed innocent until proven guilty, both ecclesiastical and civil authorities rightly insist on the necessity of due process and respect for the basic rights of all the parties involved. In addition, the Congregation itself is bound by canon law and has no power to modify it. Hence, whatever observations the Congregation made in relation to the Framework Document had to take into account the canonical norms then in force. As explained below, in order to respond more effectively to the problem of child sexual abuse, important changes were introduced to the relevant <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6286&amp;entry_id=286" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">canonical legislation from 2001</a> onwards.<br />
<br />
While the Framework Document does recognize the need for compatibility with canon law, the Congregation for the Clergy – as <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6274&amp;entry_id=286" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/283-IRISCHER-MISSBRAUCH-REPORT-ZEIGT-PAPST-UND-BISCHOEFE-LIEGEN-MIT-PRAEVENTION-RICHTIG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/283-IRISCHER-MISSBRAUCH-REPORT-ZEIGT-PAPST-UND-BISCHOEFE-LIEGEN-MIT-PRAEVENTION-RICHTIG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Archbishop Storero’s letter</a> explains – noted that the definitive text of the Framework Document contained procedures and dispositions which appeared contrary to canonical discipline. In pointing this out, the Congregation did not reject the Framework Document. Rather, it offered advice to the Bishops with a view to ensuring that the measures which they intended to apply would prove effective and unproblematic from a canonical perspective. For this reason, the Congregation drew attention to the requirement that these measures should be in harmony with canonical procedures in order to avoid conflicts that could give rise to successful appeals in Church tribunals. The Holy See, in recognising the great difficulties and complexities faced by the Bishops in confronting the disciplinary aspects of child sexual abuse, wanted to ensure that the application of the measures contained in the Framework Document would not undermine the Bishops’ efforts to discipline those guilty of child sexual abuse in the Church. As has been explained above (part b), the question of recognitio did not arise, nor was it necessary, given that all the Bishops and Religious Superiors in Ireland had agreed to accept and apply the guidelines of the Framework Document. The lack of recognitio did not in any way undermine the application of the Framework Document, especially in the context of the Holy See’s decision in 1996 to extend to Ireland special provisions already granted to the Bishops of the United States in 1994. (This matter will be presented in detail in Part Six of this Response).<br />
<br />
It is worth noting that these provisions, and other specific measures introduced by the Holy See throughout the 1990s and up to the current time led to the development of more comprehensive norms. They also resulted in the simplification of procedures, based on the developing best practices and suggestions of Bishops in various parts of the world.<br />
<br />
Thus, the Congregation’s response of January 1997 to the Framework Document was intended as an invitation to the Bishops to re-examine the document carefully, bearing in mind as well that certain difficulties might come to light only in the course of its concrete application.<br />
<br />
<b>(d) Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden</b><br />
<br />
With regard to civil law, the Framework Document correctly states that "<i>A Church response to child sexual abuse by priests and religious must accord with the legal framework in society for the investigation and prosecution of criminal offences and for ensuring the protection and welfare of children. It is vital that Church authorities, and in particular those responsible for implementing procedures in dioceses and institutes of consecrated life or societies of apostolic life, act in a spirit of co-operation with the civil authorities in their local area</i>" (S. [14]).<br />
<br />
In its response to the Framework Document, the Congregation for the Clergy expressed reservations about mandatory reporting. At the outset, it should be pointed out that this response should not be construed as implying that the Congregation was forbidding reporting or in any way encouraging individuals, including clerics, not to cooperate with the Irish civil authorities, let alone disobey Irish civil law. It should be borne in mind that, without ever having to consult the Holy See, every Bishop, is free to apply the penal measures of canon law to offending priests, and has never been impeded under canon law from reporting cases of abuse to the civil authorities.<br />
<br />
The question of cooperation with the civil authorities was clarified by the then Prefect of the Congregation for the Clergy, Cardinal Darío Castrillón Hoyos, in his meeting with the Irish Bishops at Rosses Point, County Sligo (Ireland), on 12 November 1998, when he unequivocally stated: "<i>Ich möchte auch mit großer Klarheit sagen, daß die Kirche – besonders durch ihre Hirten (Bischöfe) – in absolut keiner Weise den legitimen Weg der staatlichen Gerechtigkeit behindern darf, wenn dieser von jenen begonnen wird, die diese Rechte haben, während die Kirche gleichzeitig die eigenen kirchenrechtlichen Verfahren vorantreiben soll, in Wahrheit, Gerechtigkeit und Nachsicht gegenüber allen.</i>" In this way, the Cardinal drew attention to the fact that canon law and civil law, while being two distinct systems, with distinct areas of application and competence, are not in competition and can operate in parallel. This basic principle has been repeated on several occasions in the Holy See’s subsequent interventions on this matter, including the <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6278&amp;entry_id=286" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Pope’s Letter to the Catholics of Ireland</a> (No. 11) and the <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6294&amp;entry_id=286" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/280-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-LOMBARDI-SEXUELLER-MISSBRAUCH-RUNDSCHREIBEN-GLAUBENSKONGREGATION-LEITLINIEN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/280-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-LOMBARDI-SEXUELLER-MISSBRAUCH-RUNDSCHREIBEN-GLAUBENSKONGREGATION-LEITLINIEN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Circular Letter</a> issued by the Congregation for the Doctrine of the Faith on 3 May 2011, which, in addition, explicitly addresses the question of reporting requirements (see below).<br />
<br />
It should be noted that, at the time, not only the Church in Ireland but also the State was engaged in efforts to improve its response to the problem of child sexual abuse. In 1996, apart from cases relating to misprision of felony, the reporting of incidents of child sexual abuse to either the relevant health board or the Irish police was not mandatory. Furthermore, misprision of felony was removed from the Irish Statute Book by the Criminal Justice Act of 1997.<br />
<br />
The Holy See is aware that public consultations about placing a legal obligation on designated professionals to report known or suspected abuse to the authorities took place in Ireland in 1996 following the publication of the document Putting Children First at the request of the then Minister of State at the Departments of Health, Education and Justice, Mr Austin Currie. At that time, while some Church-related bodies, such as the above-mentioned Advisory Committee, were broadly favourable to the introduction of mandatory reporting, other Church-related bodies and professional groups in civil society, including representatives of the medical, social service, educational and legal areas, expressed reservations or in some cases were opposed to the proposal. The complex issues relating to mandatory reporting were acknowledged by Mr Currie in a detailed presentation in Seanad Éireann on 14 March 1996.<br />
<br />
On 6 November 1996, Mr Currie stated in Dáil Éireann that over two hundred submissions from groups and individuals had been received in response to Putting Children First, that the submissions reflected a wide diversity of views on mandatory reporting and that the majority expressed reservations or opposition to mandatory reporting. Following these consultations, which, among other things, drew attention to various complex issues relating to the advisability and feasibility of mandatory reporting (including use of resources, professional judgment, the types of abuse that should be subject to mandatory reporting and who should become mandated reporters), the Irish Government decided not to introduce it in a formal way but instead to issue guidelines for the reporting of suspected child abuse by professionals and non-professionals, postponing any further consideration of mandatory reporting for three years. Given that the Irish Government of the day decided not to legislate on the matter, it is difficult to see how Archbishop Storero’s letter to the Irish Bishops, which was issued subsequently, could possibly be construed as having somehow subverted Irish law or undermined the Irish State in its efforts to deal with the problem in question.<br />
<br />
The Holy See notes that in a statement in Dáil Éireann on 25 March 1997, the then Minister for Health, Mr Michael Noonan, explained why the Government of the day had decided not to introduce mandatory reporting. He recognized that all who participated in the relevant consultative process, including those who expressed reservations or were opposed to mandatory reporting, had the "<i>best interests of children</i>" as their "<i>paramount concern</i>". Explaining the Government’s decision he stated: "<i>However, it was suggested in a number of submissions that sight should not be lost of a person’s right to his or her good name in dealing with the reporting of child abuse and the Minister of State was conscious of the need to maintain an appropriate balance in developing the initiatives outlined.</i>" Thus, the reservations expressed by the Congregation for the Clergy about mandatory reporting were in line with those expressed at the time by various professional groups and individuals in Ireland, including members of the Irish Government.<br />
<br />
It should also be noted that in reply to a question posed by Deputy Liz O’Donnell, Mr Noonan added: "<i>The Minister of State has proceeded to strengthen the framework and he has also talked about establishing a body, such as an ombudsman for children, to further strengthen the position, but he stopped short of introducing mandatory reporting at this time. That was a consensus view of those involved in the day to day care of children. That decision was not made in the interest of the professions, it was made in the interest of the protection of children. The Deputy is aware there is major potential downside to mandatory reporting, as experienced in the United States. The Minister of State has brought the professionals with him. He has introduced a series of initiatives, said they will be evaluated after an appropriate time and if the mandatory route is deemed to be necessary we can reconsider the position with a view to taking that route.</i>"<br />
<br />
Like the Irish Government of the time, and like those who made submissions to the public consultation on mandatory reporting, the Holy See too was and is deeply committed to ensuring the protection of children and young people, while being well aware of the complexity of the issues surrounding mandatory reporting. It notes that although mandatory reporting was not introduced in Ireland in subsequent years, the Irish State did introduce various sets of guidelines, including Children First: National Guidelines for the Protection and Welfare of Children (1999), Child Protection – Guidelines and Procedures (2001) and Child Protection Guidelines for Post-Primary Schools (2004).<br />
<br />
The Holy See has taken note of the present Irish Government’s intention "<i>to introduce legislation to making it a criminal offence to withhold information about serious offence against a child</i>" (Speaking points presented by Mr Gilmore to the Apostolic Nuncio). While the Holy See obviously cannot comment on the proposed legislation without knowing the details, it does welcome and support whatever will genuinely contribute to the protection of children. With regard to the question of reporting to the civil authorities, the Holy See’s position, while not new, is explicitly stated in the above-mentioned <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6295&amp;entry_id=286" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Circular Letter</a> of 3 May 2011, namely: "<i>Insbesondere sind die staatlichen Rechtsvorschriften bezüglich einer Anzeigepflicht für solche Verbrechen immer zu beachten, freilich ohne das Forum internum des Bußsakraments zu verletzten.</i>"<br />
<br />
<b>2. Die Rede des Premier zum Cloyne Report</b><br />
<br />
The Holy See understands and shares the depth of public anger and frustration at the findings of the Cloyne Report, which found expression in the speech made by the Taoiseach, Mr Enda Kenny, in Dáil Éireann on 20 July 2011. However, it has significant reservations about some elements of the speech.<br />
<br />
In particular, the accusation that the Holy See attempted "<i>to frustrate an Inquiry in a sovereign, democratic republic as little as three years ago, not three decades ago</i>", which Mr Kenny made no attempt to substantiate, is unfounded. Indeed, when asked, a Government spokesperson clarified that Mr Kenny was not referring to any specific incident. In fact, accusations of interference by the Holy See are belied by the many Reports cited as the basis for such criticisms. Those Reports – lauded for their exhaustive investigation of sexual abuse and the way it was managed – contain no evidence to suggest that the Holy See meddled in the internal affairs of the Irish State or, for that matter, was involved in the day-to-day management of Irish dioceses or religious congregations with respect to sexual abuse issues. Indeed, what is impressive about these Reports, and the vast information that they rely upon, is that there is no support for these accusations.<br />
<br />
The Cloyne Report itself contains no statement that would lend support to Mr Kenny’s accusations. In fact, when the Apostolic Nuncio in Ireland was asked by the Commission of Inquiry "<i>to submit to it any information which you have about the matters under investigation</i>", the Commission received a reply to the effect that the Apostolic Nunciature "<i>does not determine the handling of cases of sexual abuse in Ireland and therefore is unable to assist you in this matter. In fact, such cases are managed according to the responsibility of local ecclesiastical authorities, in this instance, the Diocese of Cloyne. Like all ecclesiastical entities in Ireland, the Diocese of Cloyne is bound to act in accordance with canon law and with all civil laws and regulations of Ireland as may be applicable</i>" (2.11).<br />
<br />
In this regard, the Holy See wishes to make it quite clear that it in no way hampered or interfered in the Inquiry into child sexual abuse cases in the Diocese of Cloyne. Furthermore, at no stage did it seek to interfere with Irish civil law or impede the civil authority in the exercise of its duties. In point of fact, as the Apostolic Nuncio’s response to the Commission indicates, the Holy See expected the Diocesan authorities to act in conformity with Irish civil law. It should also be noted that the Commission of Inquiry acknowledges "<i>the full co-operation it received from all parties involved in the investigation and their legal advisers</i>" (1.79).<br />
<br />
Mr Kenny also cited the then Cardinal Joseph Ratzinger to the effect that "<i>Man darf nicht einfach Verhältnismaßstäbe auf die Kirche anwenden, die ihren Seinsgrund in der Natur der bürgerlichen Gesellschaft oder in den Regeln haben, nach denen eine Demokratie funktioniert.</i>" and goes on to state: "<i>I am making it absolutely clear that when it comes to the protection of the children of this State, the standards of conduct which the Church deems appropriate to itself, cannot and will not, be applied to the workings of democracy and civil society in this republic. Not purely, or simply or otherwise.</i>"<br />
<br />
The quotation in question is taken from the Instruction on the Ecclesial Vocation of the Theologian, otherwise known as <a href=http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19900524_theologian-vocation_ge.html" target="_blank">Donum Veritatis</a> (The Gift of the Truth), published by the Congregation for the Doctrine of the Faith on 24 May 1990, and signed by the then Prefect and Secretary of the Congregation. It is not a private text of the then Cardinal Ratzinger but an official document of the Congregation. This document is concerned with the theologian’s service to the Church community, a service which can also be of help to society at large, and not with the manner in which the Church should behave within a democratic society nor with issues of child protection, as Mr Kenny’s use of the quotation would seem to imply.<br />
<br />
As a basic methodological principle, a quotation extracted from a given text can be correctly understood only when it is interpreted in the light of its context. The quotation used by Mr Kenny is taken from paragraph 39 of the <a href=http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19900524_theologian-vocation_ge.html" target="_blank">Instruction</a>, which reads: "<i>Da die Kirche ihren Ursprung in der Einheit des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes hat,[39] ist die Kirche ein Geheimnis der Gemeinschaft. Als solche ist sie nach dem Willen ihres Stifters mit einer Hierarchie ausgestattet, die zum Dienst am Evangelium und an dem daraus lebenden Volk Gottes bestellt ist. Nach dem Vorbild der Mitglieder der ersten Gemeinschaft müssen alle Getauften mit den ihnen eigenen Charismen aus aufrichtigem Herzen nach harmonischer Einheit in Lehre, Leben und Gottesdienst streben (vgl. Apg 2,42). Hier liegt eine Regel vor, die sich aus dem eigentlichen Sein der Kirche ergibt. Deshalb darf man auf sie auch nicht schlicht und einfach Verhältnismaßstäbe anwenden, die ihren Seinsgrund in der Natur der bürgerlichen Gesellschaft oder in den Regeln haben, nach denen eine Demokratie funktioniert. Noch weniger darf man die Beziehungen im Inneren der Kirche nach der Mentalität der Welt, die sie umgibt, beurteilen (vgl. Röm 12,2). Von der mehrheitlichen Meinung das, was man zu denken und zu tun hat, ableiten wollen, gegen das Lehramt den Druck der öffentlichen Meinung einsetzen, den „Konsens“ der Theologen zum Hauptmaßstab machen oder den Anspruch erheben, der Theologe sei der prophetische Wortführer einer 'Basis' oder autonomen Gemeinschaft, die damit die einzige Quelle der Wahrheit wäre, all das zeigt einen schwerwiegenden Verlust des Sinns für die Wahrheit und des Sinns für die Kirche.</i>"<br />
<br />
This text rejects a trend among some contemporary theologians to treat the Church’s teaching as though it were the product of public debate, to dissent from "official teaching" and to impose their opinions on the faithful by means of public statements, protests and other such actions, which are legitimate in modern democracy but unsuited for handing on the truth of divine revelation, which theologians in their research are called to investigate and explain.<br />
<br />
<b>3. Beantwortung der Anschuldigungen des Vizepremier und der Beschlüsse des Unterhauses sowie des Senates</b><br />
<br />
In his meeting with the Apostolic Nuncio, the Tánaiste and Minister for Foreign Affairs and Trade, Mr Eamon Gilmore, stated that "among the most disturbing of the findings of the Cloyne report is that the Vatican authorities undermined the Irish Church’s own efforts to deal with clerical child sexual abuse by describing the framework document adopted by the Bishops’ Conference as a mere ‘study document’. As has been made clear above, this charge is not supported by an objective reading of the Cloyne Report nor by the fact that the common practice of the Irish Bishops was to apply the Framework Document. Furthermore, given that the Church has always insisted on the duty of all citizens to obey the just laws of the State (cf. Rom 13,1 - 2; Katechismus der Katholischen Kirche, Nummern 1897 - 1904; 2238 - 2243), the Holy See does not accept the charge that "<i>the Vatican intervened to effectively have priests believe they could in conscience evade their responsibilities under Irish law.</i>"<br />
<br />
On 20 July 2011, the Dáil passed a motion on the Cloyne Report which, among other things, deplored "<i>the Vatican’s intervention which contributed to the undermining of the child protection framework and guidelines of the Irish State and the Irish Bishops</i>". The same motion was passed by Seanad Éireann a week later. The Holy See wishes to clarify that at no stage in the past did it make any comment about the Irish State’s child protection framework and guidelines, let alone seek to undermine them. The Holy See further observes that there is no evidence cited anywhere to support the claim that its "<i>intervention</i>" contributed to their "<i>undermining</i>". As for the child protection framework and guidelines of the Irish Bishops, the observations made above should suffice to dispel the notion that these were in any way undermined by any intervention of the Holy See.<br />
<br />
<b>4. Die Natur der Kirche und die Verantwortung einzelner Bischöfe</b><br />
<br />
For a more adequate understanding of some of the points made in this Response, it should be borne in mind that the social organization of the Catholic Church, a communion of many particular Churches (i.e. Dioceses and their equivalents, such as Territorial Prelatures, Apostolic Vicariates, Military Ordinariates, etc.) throughout the world, is not like that of a modern State with a central government nor is it comparable to that of a federal State.<br />
<br />
In the Church, the Bishops are neither representatives nor delegates of the Roman Pontiff but of Christ (vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche, Lumen Gentium, No. 27), though, as Catholic Bishops, they are to act in communion with the Bishop of Rome and the other Bishops throughout the world; this is the principle of "<i>episcopal collegiality</i>", as described by the Second Vatican Council (vgl. ebd., Nummern 21 - 25). Hence, while the diocesan Bishop is to act in conformity with universal canonical legislation, it is he who is primarily responsible for penal discipline in his Diocese, just as he is responsible for the concrete actuation in his Diocese of the liturgical and sacramental life of the Church in conformity with the universal law governing liturgy and the sacraments (vgl. ebd., Nr. 27).<br />
<br />
In the Catholic Church, this particular relationship among the various Dioceses within the one Church is expressed by the term "<i>ecclesial communion</i>" and it has been particularly evident since the Second Vatican Council, which placed special emphasis on the proper responsibility of each Bishop. In order to coordinate better their activities at the national level, Episcopal Conferences were created to promote initiatives consonant with the needs of each national territory, while respecting the autonomy of individual Bishops in their Dioceses. Without having to refer either to the Holy See or to the Episcopal Conference, and provided he respects the requirements of the universal law of the Church and the just laws of the State, each individual Bishop has the right and the obligation to take whatever initiative he deems necessary in order to promote charity and justice in his Diocese.<br />
<br />
In this context, with due respect for the prerogatives and responsibilities of individual Bishops, the Holy See has the responsibility of ensuring the unity of faith, sacraments and governance in the Church, and the maintaining and strengthening of ecclesial communion. Where this unity and ecclesial communion are compromised, the Roman Pontiff may act directly or through the offices of the Roman Curia to rectify matters.<br />
<br />
<b>5. Ziviles und kirchliches Recht</b><br />
<br />
The sexual abuse of children is a crime. It is a crime in civil law; it is a crime in canon law. Sexual abuse perpetrated by clerics has two distinct aspects. The first is concerned with the civil and criminal responsibility of individuals, and this, being a matter for the civil authorities, is regulated by the laws of the State where the crime is committed. As has already been stated, all citizens, including members of the Church, are subject and accountable to these laws. It is the State’s responsibility to legislate in order to protect the common good and adopt measures to deal effectively with those who infringe its laws. The State has the duty to investigate allegations of crime, to ensure due process and the presumption of innocence until guilt is proven and to punish wrongdoers, without favour or distinction, in accordance with the principles of justice and equity.<br />
<br />
The second aspect is religious in nature and as such comes under the internal responsibility of the Church, which, in this regard, applies her own legal or canonical system. Positive ecclesiastical laws are binding on all those who "<i>in der katholischen Kirche getauft oder in diese aufgenommen worden sind, hinreichenden Vernunftgebrauch besitzen und, falls nicht ausdrücklich etwas anderes im Recht vorgesehen ist, das siebente Lebensjahr vollendet haben.</i>" (Codex des Kanonischen Rechtes, can. 11). It is evident that the Church, in accordance with her own nature and internal organization, has the duty to punish wrongdoers for the grave and grievous damage done to the community of the Church. With regard to those areas of responsibility for which the Church has competence, her canonical system stipulates the norms, procedures and penalties which the relevant Church authority is to apply, without interference from any outside body. When cases arise of child sexual abuse committed by clerics or by religious or lay people who function in ecclesiastical structures, Church authorities are to cooperate with those of the State, and are not to impede the legitimate path of civil justice.<br />
<br />
<b>6. Die Gesetzgebung der Kirche zum Kinderschutz</b><br />
<br />
The Cloyne Report presents some of the more important elements of the canonical legislation of the Church concerning the handling of cases of child sexual abuse and notes how this legislation has evolved in recent years. However, in his Dáil speech Mr Kenny did not acknowledge that, especially from 2001 onwards, the Holy See, in consultation with Episcopal Conferences and individual Bishops, and following careful examination of the various aspects of the problem, has modified the relevant canonical legislation and procedures in order to make them simpler to apply, more effective and more expeditious.<br />
<br />
A brief overview of this legislation may prove helpful. For centuries canonical discipline has provided for dealing with the abuse of minors, even before most modern nation States introduced legislation in this regard. Prior to the Code of Canon Law promulgated by Pope John Paul II in 1983, such cases were handled according to the norms of the previous edition of the Code of Canon Law, promulgated by Pope Benedict XV in 1917. In 1922, the Holy Office issued the Instruction <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6285&amp;entry_id=286" title="http://www.vatican.va/resources/resources_crimen-sollicitationis-1962_en.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/resources/resources_crimen-sollicitationis-1962_en.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Crimen Sollicitationis</a>, which provided a framework of procedures to guide diocesan bishops dealing with the canonical crime or "delict" of solicitation in their application of canon law. The Instruction also included certain provisions on the crime of sexual abuse of prepubescent children. In 1962, Pope John XXIII authorized a reprint of the 1922 Instruction, with a section added regarding the administrative or judicial procedures to be used in those cases in which religious clerics were involved.<br />
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The 1983 Code updated the previous discipline in canon 1395 § 2: "<i>Ein Kleriker, der sich auf andere Weise gegen das sechste Gebot des Dekalogs verfehlt hat, soll, wenn nämlich er die Straftat mit Gewalt, durch Drohungen, öffentlich oder an einem Minderjährigen unter sechzehn Jahren begangen hat, mit gerechten Strafen belegt werden, gegebenenfalls die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht ausgenommen.</i>"<br />
<br />
The 1983 Code provides that the diocesan Ordinary (the Bishop or equivalent) is responsible for judging cases in the first instance. Prior to 2001, when the competence for cases of child sexual abuse perpetrated by a cleric was transferred to the Congregation for the Doctrine of the Faith, appeals against judicial sentences could be presented to the Tribunal of the Roman Rota, while administrative recourses (i.e. legal review of administrative decisions) against penal decrees were to be presented to the Congregation for the Clergy. As the Cloyne Report states, during the period 1996 - 2001, not a single case of child sexual abuse perpetrated by a cleric in the Diocese of Cloyne was referred to the competent authorities of the Roman Curia.<br />
<br />
At the request of Bishops in some countries, the Holy See introduced certain changes during the 1990s because of its concern about incidents of child sexual abuse which, though often historical cases, were coming to light more frequently than before in those countries. For this reason, the Holy See granted an indult to the Bishops of the United States in 1994: the age for the canonical crime of sexual abuse of minors was raised from 16 to 18 and prescription (canonical term for statute of limitations) was extended to a period of 10 years from the 18th birthday of the victim (this was done to take account of the fact that many incidents of abuse are reported only after the victim reaches adulthood). Similarly, the Holy See extended that 1994 indult to Ireland in 1996.<br />
<br />
In order to provide more comprehensive norms and simplify some of the procedures, on 30 April 2001 Pope John Paul II promulgated the motu proprio "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6286&amp;entry_id=286" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Sacramentorum Sanctitatis Tutela</a>", which included the sexual abuse of a minor under 18 by a cleric among the new list of canonical delicts reserved to the Congregation for the Doctrine of the Faith. As was the case in the earlier indults granted to the Bishops of the United States and Ireland, prescription for these cases was extended to ten years from the 18th birthday of the victim. All Catholic Bishops were informed of the new law and the new procedures. The acts that constitute the most grave delicts reserved to the Congregation were specified in this letter, both those against the moral law and those committed in the celebration of the Sacraments. Also listed were special procedural norms to be followed in cases concerning these grave delicts, including those norms regarding the determination and imposition of canonical sanctions. The procedures applicable to cases of child sexual abuse are noted by the Cloyne Report (4.23).<br />
<br />
The new legislation proved notably effective in dealing with cases of child sexual abuse perpetrated by clerics. During the period 2001 - 2010, the Congregation for the Doctrine of the Faith considered accusations against about three thousand diocesan and religious priests, referring to crimes committed over the previous fifty years. The Congregation provided for the respective Dioceses or Religious Orders to conduct penal processes, whether judicial or administrative, in a number of cases. In other cases, the penal process was not used, and instead administrative and disciplinary provisions were issued against the accused priests, including limitations on the celebration of Mass, prohibitions against the hearing of confessions and mandatory withdrawal into a retired life of prayer, with no public contact. In particularly serious cases, a decree of dismissal from the clerical state was issued. In some cases, the accused priests themselves requested dispensation from their clerical obligations.<br />
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In April 2010, with a view to providing information to non-specialists on the canon law and procedures applicable to allegations of child sexual abuse perpetrated by clerics, the Congregation for the Doctrine of the Faith issued a <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6297&amp;entry_id=286" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/244-VATIKAN-TOPAKTUELL-LEITFADEN-GEGEN-SEXUELLEN-MISSBRAUCH-ERSCHIENEN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/244-VATIKAN-TOPAKTUELL-LEITFADEN-GEGEN-SEXUELLEN-MISSBRAUCH-ERSCHIENEN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Guide to Basic CDF Procedures</a> concerning Sexual Abuse Allegations. This Guide, which is quoted in the Cloyne Report (4.26), does not introduce new legislation but does describe in a non-technical way how the Congregation deals with cases of child sexual abuse according to the norms of Sacramentorum sanctitatis tutela and how it responds to various other queries which frequently arise in connection with such cases. With regard to cooperation with civil authorities, the Guide explicitly states: "<i>Die staatlichen Gesetze hinsichtlich der Anzeige von Straftaten bei den zuständigen Behörden sind immer zu befolgen.</i>"<br />
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While <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6286&amp;entry_id=286" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Sacramentorum Sanctitatis Tutela</a> proved distinctly helpful in dealing with cases of child sexual abuse, the Congregation for the Doctrine of the Faith considered it necessary to introduce certain modifications to improve its application. Following examination of the proposals, on 21 May 2010 Pope Benedict XVI promulgated <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6286&amp;entry_id=286" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Normae de gravioribus delictis</a> ("Norms concerning more grave delicts"), a text which contains, among other things, the current substantive and procedural norms applicable to cases of sexual abuse of minors committed by members of the clergy.<br />
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With regard to delicts against the moral law, article 6 of these Norms stipulates: "<i>§ 1. Die der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehaltenen schwerwiegenderen Vergehen gegen die Sitten sind: 1° Die von einem Kleriker begangene Straftat gegen das sechste Gebot mit einem Minderjährigen unter achtzehn Jahren; bezüglich dieser Straftat wird dem Minderjährigen eine Person gleichgestellt, deren Vernunftgebrauch habituell eingeschränkt ist. 2° Der Erwerb, die Aufbewahrung und die Verbreitung pornographischer Bilder von Minderjährigen unter vierzehn Jahren in jedweder Form und mit jedwedem Mittel durch einen Kleriker in übler Absicht. § 2. Ein Kleriker, der die Straftaten nach § 1 begangen hat, soll je nach Schwere des Verbrechens bestraft werden, die Entlassung oder Absetzung nicht ausgeschlossen.</i>" Furthermore, the preliminary investigation may be, but need not be, undertaken directly by the Congregation (art. 17) and, with due regard for the rights of the local Ordinary, the Congregation itself may take the precautionary measures provided for in canon 1722 of the Code of Canon Law during the preliminary investigation.<br />
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<b>7. Rundschreiben der Kongregation für die Glaubenslehre (3. Mai 2011)</b><br />
<br />
As the Cloyne Report was submitted to the Minister for Justice and Law Reform on 23 December 2010, it was not possible for it to include reference to the Circular Letter issued by the Congregation for the Doctrine of the Faith on 3 May 2011. This document is intended as a practical help to Episcopal Conferences worldwide in developing guidelines for dealing with cases of sexual abuse of minors perpetrated by clerics. Der volle Text des Rundschreibens ist auf der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6295&amp;entry_id=286" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Webseite des Heiligen Stuhles</a> abrufbar.<br />
<br />
The Circular Letter was issued following the promulgation of <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6286&amp;entry_id=286" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Normae de delictis gravioribus</a>. With a view to facilitating the correct application of these norms and other issues relating to the abuse of minors, the Congregation considered it opportune for each Episcopal Conference to prepare guidelines to ensure clear and coordinated procedures in dealing with instances of abuse. The Circular Letter contains specific elements to assist each Episcopal Conference in the preparation of such guidelines or in reviewing those which already exist.<br />
<br />
The <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6295&amp;entry_id=286" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Circular Letter</a> covers various issues, including some that lie outside of the remit of canon law. In particular, it refers to cooperation with the civil authorities in three places and explicitly addresses the question of reporting:<br />
<br />
In the introductory paragraph the basic principles are stated: "<i>Zu den wichtigen Verantwortlichkeiten des Diözesanbischofs im Hinblick auf die Sicherung des Gemeinwohls der Gläubigen und insbesondere auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen gehört es, auf eventuelle Fälle sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Kleriker in seiner Diözese angemessen zu reagieren. Dies beinhaltet sowohl die Festsetzung von geeigneten Verfahren, um den Opfern derartiger Mißbräuche beizustehen, als auch die Bewußtseinsbildung der kirchlichen Gemeinschaft im Blick auf den Schutz Minderjähriger. Dabei ist für die rechte Anwendung des einschlägigen kanonischen Rechts zu sorgen; zugleich sind die entsprechenden staatlichen Rechtsvorschriften zu beachten.</i>"<br />
<br />
In Part I (General Considerations), section (e) is devoted to "<i>Die Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden</i>". It states: "<i>Der sexuelle Missbrauch Minderjähriger ist nicht nur eine Straftat nach kanonischem Recht, sondern stellt auch ein Verbrechen dar, das staatlicherseits verfolgt wird. Wenngleich sich die Beziehungen zu staatlichen Behörden in den einzelnen Ländern unterschiedlich gestalten, ist es doch wichtig, mit den zuständigen Stellen unter Beachtung der jeweiligen Kompetenzen zusammenzuarbeiten. Insbesondere sind die staatlichen Rechtsvorschriften bezüglich einer Anzeigepflicht für solche Verbrechen immer zu beachten, freilich ohne das Forum internum des Bußsakraments zu verletzten. Selbstverständlich beschränkt sich diese Zusammenarbeit nicht nur auf die von Klerikern begangenen Missbrauchstaten, sondern erfolgt auch bei Delikten, die Ordensleute oder in kirchlichen Einrichtungen tätige Laien betreffen.</i>"<br />
<br />
Finally, in Part III (Suggestions for Ordinaries on Procedures), it is stated that the guidelines "<i>die staatliche Gesetzgebung im Konferenzgebiet beachten müssen, insbesondere was eine eventuelle Unterrichtungspflicht staatlicher Behörden anbelangt.</i>"<br />
<br />
<b>8. Besondere Aufmerksamkeit für die Situation in Irland: der Hirtenbrief von Papst Benedikt XVI. an die Katholiken Irlands (2010)</b><br />
<br />
The Holy See does not accept that it was somehow indifferent to the plight of those who suffered abuse in Ireland, as Mr Kenny implied in his speech in Dáil Éireann. Besides the above-mentioned legislative initiatives, aimed at improving norms and procedures, the Holy See has devoted considerable attention to the Irish situation, through such initiatives as the meetings with the Irish Bishops, and in particular with Cardinal Seán Brady and Archbishop Diarmuid Martin, in the aftermath of the Ryan Report and the Dublin Report, the Letter which His Holiness Pope Benedict XVI addressed to the Catholics of Ireland on 19 March 2010 and the subsequent Apostolic Visitation.<br />
<br />
The Holy See’s position with regard to many of the issues raised in the Cloyne Report is clearly expressed in the Letter to the Catholics of Ireland, a document which is nowhere mentioned in the Cloyne Report. Pope Benedict XVI wrote this Letter because he was deeply disturbed at what had come to light in earlier Reports and he desired to express his closeness to the Irish people, especially to the victims of the various forms of abuse documented, and to propose a path of healing, renewal and reparation.<br />
<br />
In his <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6298&amp;entry_id=286" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/letters/2010/documents/hf_ben-xvi_let_20100319_church-ireland_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/letters/2010/documents/hf_ben-xvi_let_20100319_church-ireland_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Letter</a> the Pope, while acknowledging the grave failures of the past in dealing with child protection issues, expressed appreciation for the efforts being made to remedy past mistakes and to ensure that these do not happen again. Addressing the Bishops directly, he stated: "<i>Es kann nicht geleugnet werden, daß einige von Euch und von Euren Vorgängern bei der Anwendung der seit langem bestehenden Vorschriften des Kirchenrechts zu sexuellem Mißbrauch von Kindern bisweilen furchtbar versagt haben. Schwere Fehler sind bei der Aufarbeitung von Vorwürfen gemacht worden. Ich erkenne an, wie schwierig es war, die Komplexität und das Ausmaß des Problems zu erfassen, gesicherte Informationen zu erlangen und die richtigen Entscheidungen bei widersprüchlichen Expertenmeinungen zu treffen. Dennoch muß zugegeben werden, daß schwerwiegende Fehlurteile getroffen wurden und daß Versagen in der Leitung vorkamen. Dies alles hat Eure Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit untergraben. Ich erkenne Eure Bemühungen an, vergangene Fehler wieder gutzumachen und zu garantieren, daß sie sich nicht wiederholen</i>" (No. 11).<br />
<br />
In the same Letter, His Holiness also called Bishops and religious superiors to implement the Church’s law regarding these crimes, to cooperate with the civil authorities and to update and apply child safety norms fully and in conformity with canon law: "<i>Ich rufe Euch auf, neben der vollständigen Umsetzung der Normen des Kirchenrechts im Umgang mit Fällen von Kindesmißbrauch weiter mit den staatlichen Behörden in ihrem Zuständigkeitsbereich zusammenzuarbeiten. Die Ordensoberen sollen natürlich ebenso handeln. Sie haben auch an den jüngsten Beratungen hier in Rom teilgenommen, die darauf abzielten, diese Angelegenheit klar und konsequent anzugehen. Es ist zwingend erforderlich, daß die Normen der Kirche in Irland zum Schutz von Kindern ständig überprüft und aktualisiert werden und daß sie vollständig und unparteiisch in Übereinstimmung mit dem Kirchenrecht angewandt werden</i>" (No. 11).<br />
<br />
From the foregoing considerations, it should be clear that the Holy See expects the Irish Bishops to cooperate with the civil authorities, to implement fully the norms of canon law and to ensure the full and impartial application of the child safety norms of the Church in Ireland.<br />
<br />
<b>9. Abschließende Bemerkungen</b><br />
<br />
When he met with the Irish Bishops on the occasion of their ad limina visit on <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6299&amp;entry_id=286" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2006/october/documents/hf_ben-xvi_spe_20061028_ad-limina-ireland_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2006/october/documents/hf_ben-xvi_spe_20061028_ad-limina-ireland_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">28 October 2006</a>, Pope Benedict XVI expressed his concern about child sexual abuse: "<i>Bei der Ausübung eures pastoralen Amtes mußtet ihr euch in den letzten Jahren mit zahlreichen erschütternden Fällen sexuellen Mißbrauchs an Minderjährigen befassen, die um so tragischer sind, wenn der Verantwortliche dem Klerus angehört. Die von solchen Taten verursachten Wunden sind tief, und es ist ein dringendes Anliegen, die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen überall dort wieder herzustellen, wo sie zerstört worden sind. In eurem unermüdlichen Bemühen, dieses Problem in wirksamer Weise anzugehen, ist es vor allem wichtig, die Wahrheit über das ans Licht zu bringen, was in der Vergangenheit geschehen ist, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit sich derartiges nicht mehr wiederholt, zu gewährleisten, daß die Prinzipien der Gerechtigkeit vollkommen geachtet werden und, vor allem, den Opfern und all jenen Heilung zu bringen, die von diesen ungeheuerlichen Verbrechen betroffen sind.</i>"<br />
<br />
The publication of the Cloyne Report marks a further stage in the long and difficult path of ascertaining the truth, of penance and purification, and of healing and renewal of the Church in Ireland. The Holy See does not consider itself extraneous to this process but shares in it in a spirit of solidarity and commitment.<br />
<br />
In a spirit of humility, the Holy See, while rejecting unfounded accusations, welcomes all objective and helpful observations and suggestions to combat with determination the appalling crime of sexual abuse of minors. The Holy See wishes to state once again that it shares the deep concern and anxiety expressed by the Irish authorities, by Irish citizens in general and by the Bishops, priests, religious and lay faithful of Ireland with regard to the criminal and sinful acts of sexual abuse perpetrated by clergy and religious. It also recognizes the understandable anger, disappointment and sense of betrayal of those affected – particularly the victims and their families – by these vile and deplorable acts and by the way in which they were sometimes handled by Church authorities, and for all of this it wishes to reiterate its sorrow for what happened. It is confident that the measures which the Church has introduced in recent years at a universal level, as well as in Ireland, will prove more effective in preventing the recurrence of these acts and will contribute to the healing of those who suffered abuse and to the restoration of mutual confidence and collaboration between Church and State authorities, which is essential for the effective combating of the scourge of abuse. Naturally, the Holy See is well aware that the painful situation to which the episodes of abuse have given rise cannot be resolved swiftly or easily, and that although much progress has been made, much remains to be done.<br />
<br />
Since the early days of the Irish State and especially since the establishment of diplomatic relations in 1929, the Holy See has always respected Ireland’s sovereignty, has maintained cordial and friendly relations with the country and its authorities, has frequently expressed its admiration for the exceptional contribution of Irish men and women to the Church’s mission and to the betterment of peoples throughout the world, and has been unfailing in its support of all efforts to promote peace on the island during the recent troubled decades. Consistent with this attitude, the Holy See wishes to reaffirm its commitment to constructive dialogue and cooperation with the Irish Government, naturally on the basis of mutual respect, so that all institutions, whether public or private, religious or secular, may work together to ensure that the Church and, indeed, society in general will always be safe for children and young people.<br />
<br />
[<b>ENDE DER OFFIZIELLEN ANTWORT DES HEILIGEN STUHLES IN IHRER LANGFASSUNG, TEILWEISE AUS DEM ENGLISCHEN ÜBERSETZT.</b>]<br />
<br />
<b>Die in der Langfassung angebenen Anmerkungen</b> umfassen folgendes: die <b>ANMERKUNG 1</b> weist darauf hin, daß alle Texte gemäß der dem Heiligen Stuhl zur Verfügung gestellten Version zitiert werden. Und die <b>ANMERKUNG 2</b> zitiert einfach aus dem für die lateinische Kirche geltenden CIC die Canones 1717 - 1719 zur kirchenrechtlichen Voruntersuchung:<br />
<br />
Can. 1717 - § 1. Erhält der Ordinarius eine wenigstens wahrscheinliche Kenntnis davon, daß eine Straftat begangen worden ist, so soll er selbst oder durch eine andere geeignete Person vorsichtig Erkundigungen über den Tatbestand, die näheren Umstände und die strafrechtliche Zurechenbarkeit einziehen, außer dies erscheint als gänzlich überflüssig.<br />
<br />
§ 2. Es muß vorgebeugt werden, daß nicht aufgrund dieser Voruntersuchung jemandes guter Ruf in Gefahr gerät.<br />
<br />
§ 3. Der Voruntersuchungsführer hat dieselben Vollmachten und Pflichten wie der Vernehmungsrichter im Prozeß; in einem späteren Strafprozeß kann er nicht als Richter tätig sein.<br />
<br />
Can. 1718 — § 1. Wenn genügend Anhaltspunkte gesammelt sind, hat der Ordinarius zu entscheiden, ob:<br />
1° ein Verfahren zum Zweck der Verhängung oder der Feststellung einer Strafe eingeleitet werden kann;<br />
2° dies unter Beachtung von can. 1341 tunlich ist;<br />
3° ein gerichtliches Verfahren stattfinden muß oder ob, falls gesetzlich nicht verboten, mittels eines außergerichtlichen Dekretes vorzugehen ist.<br />
<br />
§ 2. Der Ordinarius soll das in § 1 erwähnte Dekret aufheben oder ändern, wenn ihm aufgrund neuer Anhaltspunkte richtig erscheint, eine andere Entscheidung zu treffen.<br />
<br />
§ 3. Bei Erlaß der in §§ 1 und 2 erwähnten Dekrete soll der Ordinarius, falls er dies für klug erachtet, zwei Richter oder andere rechtskundige Personen anhören.<br />
<br />
§ 4. Bevor der Ordinarius ein Dekret nach § 1 erläßt, soll er überlegen, ob es, um nutzlose Verfahren zu vermeiden, zweckmäßig ist, daß er persönlich oder der Voruntersuchungsführer mit Einverständnis der Beteiligten die Schadensersatzfrage nach billigem Ermessen entscheidet.<br />
<br />
Can. 1719 — Die Voruntersuchungsakten und die Dekrete des Ordinarius, mit denen die Voruntersuchung eingeleitet oder abgeschlossen wird, sowie alle Vorgänge, die der Voruntersuchung vorausgehen, sind, falls sie für einen Strafprozeß nicht notwendig sind, im Geheimarchiv der Kurie abzulegen.<br />
<br />
[<b>ENDE DER ANMERKUNG 2 AUS DER LANGFASSUNG</b>]<br />
<br />
<b>Die umfassende Antwort des Heiligen Stuhles</b> zeigt, wie sehr dem Papst, der Römischen Kurie und den Bischöfen an der Bekämpfung sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger innerhalb der Kirche gelegen ist. Sie zeigt auch auf, daß vereinzelte Internetmedien mit einem rechtsextremen oder revisionistischem Anhauch schwerwiegend irren, wenn zu jedem Mißbrauchsfall oder zu den im Jahre 2010 aufgeflogenen und diskutierten Mißbrauchsfällen immer pauschal das Wörtchen "angeblich" ("angebliche Mißbrauchsfälle") hinzugefügt wird. Dies ist eine schwerwiegende und skandalöse Verweigerung der Realität, die mit dem katholischen Glauben und seiner Wirklichkeitsnähe absolut unvereinbar ist. Im Christentum geht es an erster Stelle immer um Wahrheit und Umkehr, auch was das jeweils eigene Leben betrifft. Und in diesem Sinne wollen wir für ein gutes Gelingen des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6280&amp;entry_id=286" title="http://www.papst-in-deutschland.de"  onmouseover="window.status='http://www.papst-in-deutschland.de';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Papstbesuches in Deutschland</a> beten. Euer Padre Alex - Dr. iur. can. Alexander Pytlik <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F286-CLOYNE-REPORT-OFFIZIELLE-ANTWORT-DES-HEILIGEN-STUHLES-FUER-IRLAND.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F286-CLOYNE-REPORT-OFFIZIELLE-ANTWORT-DES-HEILIGEN-STUHLES-FUER-IRLAND.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
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        <published>2011-07-01T05:23:36Z</published>
        <updated>2011-11-25T12:21:21Z</updated>
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                <a href="#verfuegung"><b>UPDATE VOM 24. AUGUST 2011: EINSTWEILIGE VERFÜGUNG GEGEN "DER 13." / ALBERT-ENGELMANN-GESELLSCHAFT ERGANGEN (VGL. DEN TEXT UNTEN)!</b></a><br />
<br />
<b>Am Hochfest der heiligen Apostelfürsten Petrus und Paulus</b> erfolgte in Linz die letzte Hauptverhandlung des medienstrafrechtlichen Gerichtsverfahrens meiner Person gegen die Albert-Engelmann-Gesellschaft m. b. H., Eigentümer der oberösterreichischen Monatszeitschrift "Der 13." - der Eichstätter Diözesanbischof Dr. Gregor Maria Hanke OSB, den ich als Vizeoffizial in den mir anvertrauten Verfahren als vorsitzender Richter jeweils vertreten darf, hatte mir den klaren Auftrag gegeben, die rufschädigende Berichterstattung dieser Zeitung mit juristischen Mitteln zurückzuweisen. Obwohl nur sehr wenige Zuhörer als Sympathisanten der Zeitschrift im Linzer Gerichtssaal zugegen waren, wurde gestern abend, also einen Tag darauf, auf einem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6239&amp;entry_id=282" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/205-ABSAGE-AN-JEDE-FORM-DES-IDEOLOGISCHEN-EXTREMISMUS,-REVISIONISMUS-UND-ANTISEMITISMUS-ZUM-FALL-WILLIAMSON-UND-ZU-EINEM-ANONYMEN-PORTAL.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/205-ABSAGE-AN-JEDE-FORM-DES-IDEOLOGISCHEN-EXTREMISMUS,-REVISIONISMUS-UND-ANTISEMITISMUS-ZUM-FALL-WILLIAMSON-UND-ZU-EINEM-ANONYMEN-PORTAL.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">anonymen Portal</a> über das ergangene Urteil und die Hintergründe eine irreführende und rufschädigende Information gegeben. (Ich erinnere auch besonders an meine umfassende <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6261&amp;entry_id=282" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/34-GEDANKEN-ZUR-GEFAHR-HOMOSEXUELLER-UNTERWANDERUNG-DES-KLERUS-NEUER-KOMMENTAR.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/34-GEDANKEN-ZUR-GEFAHR-HOMOSEXUELLER-UNTERWANDERUNG-DES-KLERUS-NEUER-KOMMENTAR.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Stellungnahme gegen jegliche homosexuell-karrieristische Unterwanderung des katholischen Klerus</a>.) Deshalb hat mein österreichischer Rechtsanwalt demselben Portal heute diese Entgegnung gesendet: <br />
<br />
<b>ENTGEGNUNG VON RECHTSANWALT DR. STEPHAN MESSNER:</b><br />
<br />
Sehr geehrte Damen und Herren!<br />
<br />
Namens und auftrags meines Mandanten Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik fordere ich Sie auf, nachstehende Entgegnung auf Ihrem Internetportal zu veröffentlichen:<br />
<br />
<b>1)</b> Das Urteil des Landesgerichtes Linz ist noch nicht rechtskräftig.<br />
<br />
<b>2)</b> Im Verfahren vor dem Landesgericht Linz hat Dr. Pytlik keine bittere Niederlage einstecken müssen.<br />
<br />
<b>3)</b> Vielmehr hat Dr. Pytlik im wesentlichsten Punkt, nämlich gegen die Behauptung, er soll in Homo-Seilschaften verstrickt oder selbst homosexuell sein, gewonnen. Die Zeitung "Der 13." hätte meinen Mandanten nicht in Zusammenhang mit Homo-Seilschaften bringen dürfen.<br />
<br />
<b>4)</b> Deshalb muss gemäß der ersten Instanz die Zeitung "Der 13." dieses Urteil teilweise auch in ihrer Zeitung veröffentlichen und meinem Mandanten eine Entschädigung bezahlen.<br />
<br />
<b>5)</b> Es ist der Zeitung "Der 13." keinesfalls der Wahrheitsbeweis gelungen und stützt sich das Erstgericht auch nicht auf einen solchen.<br />
<br />
<b>6)</b> Es ist auch nicht richtig, dass Dr. Pytlik 70% der Verfahrenskosten übernehmen muss. Das Gericht hat ihm dies auch nie auferlegt. Woher diese Behauptung kommt, ist nicht nachvollziehbar.<br />
<br />
<b>7)</b> Herr Dr. Pytlik führte auch nie einen Zickenkrieg mit Dr. Rothe, sodass Hintergrund der Verhandlung vor dem Landesgericht Linz ein solcher auch nicht sein konnte. <br />
<br />
<b>8)</b> Es ist deshalb auch unrichtig, dass Dr. Pytlik in den wesentlichsten Klagepunkten unterlag.<br />
<br />
<b>9)</b> Festgehalten wird, dass Dr. Pytlik nie in irgendwelche Homo-Seilschaften verstrickt war, wie das Verfahren vor dem Landesgericht Linz eindeutig ergab.<br />
<br />
<b>10)</b> Der Vollständigkeit halber sei auch noch erwähnt, dass der Schreiber des Artikels in Ihrem Internetportal offenbar schlecht recherchiert hat, da es sich um einen Artikel in der Zeitung "Der 13." vom Mai 2010  und nicht September 2010 handelt. Es sind deshalb auch die anderen Ausführungen dieses Schreibers mit Vorsicht zu genießen.<br />
<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
<br />
Dr. Stephan Messner<br />
Rechtsanwalt <br />
eingetragener Mediator<br />
Linzer Straße 2<br />
4690 Schwanenstadt<br />
Tel. 07673/6696; Fax DW 4<br />
ra.dr.messner@aon.at<br />
<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6237&amp;entry_id=282" title="http://www.ra-messner.at/"  onmouseover="window.status='http://www.ra-messner.at/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">http://www.ra-messner.at</a><br />
  <br />
[<b>ENDE DER ENTGEGNUNG VON RECHTSANWALT DR. STEPHAN MESSNER.</b>]<br />
<br />
<b>Somit ergibt sich für mich</b> auch noch die gute Gelegenheit, aus der hervorragenden <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL2RpcmVrdHp1LmthcmRpbmFsLW1laXNuZXIuZGUvZWJrL21lc3NhZ2VzL2VyemtvbnNlcnZhdGl2ZS13ZWJzZWl0ZW4td2llLWtyZXV6bmV0LWlocmUtbWVpbnVuZy0zMzA3Mz9maWx0ZXIlNUIlNUQ9YW5zd2VyZWQmb3JkZXI9ZGF0ZSZzb3J0aW5nPWRlc2MjaWRfYW5zd2VyXzMzNDE4&amp;entry_id=282" title="http://direktzu.kardinal-meisner.de/ebk/messages/erzkonservative-webseiten-wie-kreuznet-ihre-meinung-33073?filter%5B%5D=answered&amp;order=date&amp;sorting=desc#id_answer_33418"  onmouseover="window.status='http://direktzu.kardinal-meisner.de/ebk/messages/erzkonservative-webseiten-wie-kreuznet-ihre-meinung-33073?filter%5B%5D=answered&amp;order=date&amp;sorting=desc#id_answer_33418';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Stellungnahme von Kardinal Meisner</a> gegen "kreuz.net" (ebenso vom Hochfest der Apostelfürsten Petrus und Paulus, also vom 29. Juni 2011) zu zitieren, was ganz meiner schon vor langer Zeit geäußerten und auch verschriftlichten <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6239&amp;entry_id=282" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/205-ABSAGE-AN-JEDE-FORM-DES-IDEOLOGISCHEN-EXTREMISMUS,-REVISIONISMUS-UND-ANTISEMITISMUS-ZUM-FALL-WILLIAMSON-UND-ZU-EINEM-ANONYMEN-PORTAL.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/205-ABSAGE-AN-JEDE-FORM-DES-IDEOLOGISCHEN-EXTREMISMUS,-REVISIONISMUS-UND-ANTISEMITISMUS-ZUM-FALL-WILLIAMSON-UND-ZU-EINEM-ANONYMEN-PORTAL.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Kritik</a> entspricht: "<i>Die Betreiber bleiben ungenannt. Sitz der Betreiber – und auch das ist bemerkenswert – ist in den USA und damit außerhalb des deutschen Rechtsraumes. Dieser Umstand nimmt uns die Möglichkeit, den Gebrauch der Selbstbezeichnung 'katholisch' zu unterbinden. Damit ist klar, daß hier Privatleute aus der Deckung der Anonymität heraus ihre private Meinung äußern. Der Sprachstil vieler Beiträge zeigt schon für sich genommen die große Distanz zur Katholischen Kirche und ihren Amtsträgern. In Ihrem Beitrag nennen Sie selbst einige Beispiele, die für sich sprechen. Daher kann ich mich von 'kreuz.net' nur distanzieren. Ich selbst lehne den gehässigen und beleidigenden Stil vieler Beiträge auf dieser Website strikt ab. Seitens des Erzbistums Köln gibt es aus diesem Grund selbstverständlich keinerlei Zusammenarbeit mit 'kreuz.net'. Internetseiten wie diese machen die Chancen, aber auch die Risiken der modernen, grenzenlosen Kommunikation deutlich. Das Internet bietet uns hervorragende Möglichkeiten des Austauschs, gerade auch als Kirche. Es überwindet Grenzen und Kontinente und ist deshalb für die weltumspannende Kirche ein willkommenes Instrument der Verständigung. Das Internet eröffnet einen großen Freiheitsraum, erfordert aber zugleich auch ein hohes Maß an Verantwortungsbewußtsein. Offensichtlich betrachten jedoch manche Nutzer das Internet als gleichsam rechtsfreien Raum. Internetnutzer müssen deshalb ein gutes Gespür für die Vertrauenswürdigkeit dieser Kommunikationsformen entwickeln. Wie im zwischenmenschlichen Austausch, gibt es dafür auch auf Internetseiten einige Indizien: Offenheit und Toleranz für die Meinung des anderen; die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit anderen Ansichten; das Benennen von Informationsquellen; die klare Erkennbarkeit der eigenen Identität; ein einladender Stil in Form und Inhalt, der auf jede Form der Ausgrenzung verzichtet – um nur einige zu nennen. Diese Aspekte erfüllen eigentlich erst den Sinn eines Austauschforums wie dem Internet. Vor allem entsprechen sie dem christlichen Verständnis von wahrhaft menschlicher Kommunikation. Deshalb dürfen wir in dieser Hinsicht besondere Anforderungen an katholische Websites stellen. Letztlich müssen sie den Anspruch erkennen lassen, mit den heutigen technischen Mitteln der Verkündigung der Frohbotschaft zu dienen. Offizielle Websites der Bistümer tun dies und selbstverständlich die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6329&amp;entry_id=282" title="http://www.vatican.va"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Seite des Vatikan</a>, aber auch zahlreiche andere Angebote, die den oben genannten Kriterien entsprechen.</i>"<br />
<br />
<b>Außerdem möchte ich noch abschließend</b> an den 75. Geburtstag des emeritierten St. Pöltner Oberhirten Bischof Dr. Kurt Krenn erinnern, den er am 28. Juni, dem alljährlichen Vigiltag der heiligen Apostel Petrus und Paulus, begehen konnte. Dazu ließ sein Nachfolger, der ehemalige Päpstliche Visitator und heutige Diözesanbischof von St. Pölten, Dr. Dr. Klaus Küng, verlauten: "<i>Er trägt geduldig seine Krankheit, die nach und nach immer etwas weiter fortschreitet. Er ist jetzt nur mehr wenig mobil, besonders schwierig ist für ihn die Kommunikation. Gäste empfängt er nur mehr sehr wenige, freut sich aber, wenn man ihm etwas Positives erzählt, wie ich von meinen regelmäßigen Besuchen weiß. Möge Gott ihm in dieser lange dauernden Prüfung beistehen!</i>" Dem Gebetsaufruf von Bischof Küng schließe ich mich gerne an und wünsche allen Lesern und Leserinnen ein gesegnetes Hochfest des Heiligsten Herzens Jesu! Euer Alexander Pytlik - Padre Alex<br />
<br />
<a name="verfuegung"><b>UPDATE VOM 24. AUGUST 2011: EINSTWEILIGE VERFÜGUNG GEGEN "DER 13." / ALBERT-ENGELMANN-GESELLSCHAFT ERGANGEN:</b></a><br />
<br />
<b>Seite 1 von 12:</b><br />
<br />
<b>REPUBLIK ÖSTERREICH</b><br />
LANDESGERICHT LINZ<br />
Fadingerstraße 2<br />
4021 Linz<br />
<br />
<b>2 Cg 128/11p-5</b><br />
<br />
<b>EINSTWEILIGE VERFÜGUNG</b><br />
<br />
<b>RECHTSSACHE:</b><br />
<br />
<b>Klagende und gefährdete Partei:</b><br />
MMag. Dr. Alexander Pytlik<br />
<b>vertreten durch:</b><br />
Dr. Stephan MESSNER Rechtsanwalt<br />
Linzer Straße 2<br />
4690 Schwanenstadt<br />
<br />
<b>Beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei:</b><br />
Albert-Engelmann-Gesellschaft m.b.H.<br />
<b>vertreten durch:</b><br />
Waitz - Obermühlner Rechtsanwälte OG<br />
Museumstraße 7<br />
4020 Linz<br />
<br />
<b>Wegen:</b> Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung (Streitwert 20.000,00 EUR samt Anhang)<br />
<br />
<b>1.) Zur Sicherung des mit der Klage vom 11. August 2011 geltend gemachten Unterlassungsanspruchs der klagenden Partei wird der beklagten Partei verboten, den Kläger als homosexuell zu bezeichnen bzw. ihn als solchen darzustellen und/oder zu behaupten, dieser sei in eine Homo-Seilschaft verstrickt und/oder dieser sei in die Homo-Seilschaft um Remigius Rabiega bzw. David Berger verstrickt oder/und unterhalte enge Verbindungen zu einem klerikalen Homo-Milieu.</b><br />
<br />
Die einstweilige Verfügung gilt bis zur Rechtskraft des über diesen Unterlassungsanspruch ergehenden Urteils.<br />
<br />
2.) Die klagende und gefährdete Partei hat die Kosten des Sicherungsverfahrens vorläufig selbst zu tragen.<br />
<br />
<b>Seite 2 von 12:</b><br />
<br />
<b>BEGRÜNDUNG:</b><br />
<br />
Die beklagte Partei ist Herausgeberin der monatlichen Zeitung „13.“. Der Kläger ist Vizeoffizial des Diözesangerichtes Eichstätt und beigeordneter Gerichtsvikar.<br />
<br />
Mit der am 11. August 2011 bei Gericht eingelangten Klage stellt der Kläger ein Unterlassungs- und Widerrufs- sowie Veröffentlichungsbegehren, beantragt zur Sicherung des Unterlassungsanspruchs die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und brachte zur Begründung zusammengefasst vor, die beklagte Partei habe in Artikel vom 13. Mai 2010, 13. Juli 2010 und in der Ausgabe Nr. 8a des 13. (erschienen am 13. August 2011) sowie am 28. Juli 2011 auf der Homepage dem Leser unrichtig den Eindruck vermittelt, der Kläger sei homosexuell, gehöre Homo-Seilschaften an, habe enge Verbindungen zum klerikalen Homomilieu, sei in Homo-Seilschaften verstrickt, und verletze dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich des Klägers und schädige ihn in seinem Fortkommen, weil er als Vizeoffizial einen absolut integren Ruf besitzen müsse. <br />
<br />
Obwohl der Kläger in einem medienrechtlichen Verfahrenwegen wegen des Artikels vom 13. Mai 2010 teilweise obsiegt habe, behaupte die beklagte Partei auf der Homepage sowie in der Ausgabe 8a weiterhin die vollständige Wahrheit des ursprünglichen Berichtes und wiederhole damit den Vorwurf, der Kläger sei homosexuell oder/und in Homo-Seilschaften verstrickt, dies auch trotz Aufforderung zur Unterlassung, sodass jedenfalls Wiederholungsgefahr gegeben sei. Die beklagte Partei verletze dadurch die Ehre der klagenden Partei und verbreite unrichtige Tatsachen über den Kläger, obwohl ihr die Unrichtigkeit bekannt gewesen sei oder bekannt sein hätte müssen. <br />
<br />
Die beklagte Partei brachte in der fristgerecht erstatteten Äußerung zusammengefasst vor, der Kläger habe einen Gefährdungssachverhalt nicht bescheinigt, weil er keine konkreten Bescheinigungsmittel angeboten habe. Die Veröffentlichungen seien auch nicht geeignet, eine Gefährdung zu begründen, weil nicht ersichtlich sei, weshalb gerade jetzt die Gefahr bestehen solle, dass der Kläger wegen Zeitungsberichten, die über 1 Jahr zurückliegen, die Ämter verlieren sollte. Die monatliche Zeitschrift erscheine in einer Auflage von lediglich 3.500 bis 10.000 Stück, die an Abonnenten versendet werde, und nur in einem geringen Teil werde sie direkt verteilt oder verkauft. In Deutschland verfüge die Zeitschrift „Der 13.“ lediglich über 783 Abonnenten, im Bistum Eichstätt nur über rund 25, sodass eine Gefährdung des Klägers nicht bestehe. Der Kläger habe lediglich eine Ehrverletzung behauptet, sodass allfällige Ansprüche aus den Artikeln vom 13. Mai 2010 und 13. Juli 2010 bereits verjährt seien. In den Veröffentlichungen vom 28. Juli 2011 und vom 13. August 2011 (Ausgabe 8a des 13.) würden die inkriminierten Behauptungen nicht aufgestellt, sondern unter Berufung auf das erstinstanzliche Urteil in medienrechtlichen Verfahren genau erklärt, dass die beklagte Partei wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches verurteilt worden sei und welche <br />
<br />
<b>Seite 3 von 12:</b><br />
<br />
Beweise nach dem erstinstanzlichen Urteil im Medienverfahren gelungen seien.<br />
<br />
Tatsächlich habe die beklagte Partei lediglich behauptet, der Kläger sei in die Homo-Seilschaft um Remigius Rabiega verstrickt und der Kläger unterhalte enge Verbindungen zu einem klerikalen Homomilieu, welche Behauptungen wahr seien. Sollten sie nicht wahr sein, habe die beklagte Partei die Unwahrheit nicht gekannt und habe sie auch nicht kennen müssen, weil sie die Informationen aus einer besonders verlässlichen Quelle, nämlich einer gerichtlichen Aussage unter Wahrheitspflicht bezogen habe. Dass der Kläger in die Homo-Seilschaft um Remigius Rabiega verstrickt gewesen sei und somit auch enge Verbindungen zu dem klerikalen Homomilieu gehabt habe, sei richtig, weil verstrickt zu sein lediglich bedeute, zu einer Seilschaft Kontakt zu haben, nicht aber deren Mitglied zu sein, und vom Bestehen der Seilschaft aus verlässlicher Quelle berichtet worden sei.<br />
<br />
Nach Einsichtnahme in die vorgelegten Urkunden gilt neben dem eingangs als unstrittig wieder gegebenen folgender<br />
<br />
<b>Sachverhalt</b><br />
<br />
als bescheinigt:<br />
<br />
In der Monatszeitung „Der 13.“ erschien in der Ausgabe vom 13. Mai 2010 unter der Überschrift „<i>Das Homo-Outing DDr. David Bergers</i>“ folgender, mit einem Lichtbild, das den Kläger mit Badeshorts und Kappe in einem Freibad zeigt, versehene Artikel:<br />
<br />
„<i>Der bisherige Herausgeber der katholischen Monatszeitschrift „Theologisches“, DDr.</i> <b><i>David Berger</i></b><i>, hat über viele Jahre hinweg ein homosexuelles Doppelleben geführt. In einem am 23. April in der „Frankfurter Rundschau“ erscheinenden Artikel hat er zugegeben, sowohl die veröffentlichen „Fördergemeinschaft Theologisches“ als auch die Leserschaft der Zeitschrift schamlos belogen zu haben. Auch für Dr. </i><b><i>Alexander Pytlik</i></b><i> hat das einige Bedeutung.<br />
<br />
Schon seit längeren hatte sich die katholische Journalistin </i><b><i>Felizitas Küble</i></b><i> darüber beschwert, dass auf der Internetseite eines katholischen Mediums wie „Theologisches“ eine empfehlende Verbindung der Internetseite von Pytlik zu finden war. Berger stilisierte </i><b><i>Pytlik</i></b><i> unter der Rubik „Theologen der Gegenwart“ hoch. Als enger Vertrauter von Bischof </i><b><i>Klaus Küng</i></b><i> hat </i><b><i>Pytlik</i></b><i> bekanntlich dazu beigetragen, den früheren St. Pöltener Bischof </i><b><i>Kurt Krenn</i></b><i> zum Rücktritt zu zwingen. Zu diesem Zweck hatte </i><b><i>Pytlik</i></b><i> den bekennenden Homosexuellen </i><b><i>Remigius Rabiega</i></b><i> als Kronzeugen für die angeblichen Mißstände im St. Pöltener Priesterseminar aufgebaut. Bis heute steht </i><b><i>Pytlik</i></b><i> in engem Kontakt sowohl zu Bischof </i><b><i>Küng</i></b><i> als auch zu </i><b><i>Rabiega</i></b><i>. <br />
<br />
Der nun gleichfalls bekennende Homosexuelle </i><b><i>Berger</i></b><i> hielt </i><b><i>Pytlik</i></b><i> jedoch trotz der Kritik</i><br />
<br />
<b>Seite 4 von 12:</b><br />
<br />
<i>von Frau </i><b><i>Küble</i></b><i> grundsätzlich stets die Stange. Berger reagierte nicht auf ihre Beanstandungen. Als sich die Gerüchte um </i><b><i>Berger</i></b><i> aber immer mehr verdichteten und sich sein Outing bereits abzuzeichnen begann, war die Internet-Verbindung zwischen </i><b><i>Berger</i></b><i> und </i><b><i>Pytlik</i></b><i> jedoch verschwunden. Allem Anschein nach hatten beide gerade noch rechtzeitig Vorsorge getroffen.<br />
<br />
Zum Verhängnis wurden </i><b><i>Berger</i></b><i> die im Internet einsehbaren Fotos seiner „Freunde“. Allesamt leicht bekleidete Männer, zumeist mit nacktem Oberkörper, die sich in aufreizender Pose vor der Kamera präsentieren. Ein ähnliches Foto gibt es auch von </i><b><i>Pytlik</i></b><i>; der „13.“ berichtete über den damit verbundenen Skandal in der Ausgabe von September 2005: </i><b><i>Pytlik</i></b><i> hatte damals freiwillig (!) für eine Zeitung halbnackt vor der Kamera posiert, bekleidet nur mit einer Badehose und einer Mütze, wie sie auch von etlichen der dubiosen </i><b><i>Berger</i></b><i>-“Freunde“ gern getragen wird.<br />
<br />
Wie eng sich </i><b><i>Berger</i></b><i> und </i><b><i>Pytlik</i></b><i> stehen, hat Letzterer in zahllosen Äußerungen im Internet unter Beweis gestellt. Wann immer sich </i><b><i>Pytlik</i></b><i> dort direkt an </i><b><i>Berger</i></b><i> wendet, bezeichnet er ihn als „Lieber“ und gebraucht das vertrauliche „Du“. Wiederholt wird </i><b><i>Berger</i></b><i> von </i><b><i>Pytlik</i></b><i> „höchste Anerkennung“ für seine Mühen um die Zeitschrift „Theologisches“ gezollt. Dies umso bemerkenswerter, als </i><b><i>Berger</i></b><i> lange als Mann der Diskretion galt, der sein Privatleben – wie jetzt bekannt ist, aus gutem Grund – peinlich schützte und offenbar jeden privaten Kontakt zu Personen aus dem klerikal-konservativen Milieu mied. Allein was </i><b><i>Pytlik</i></b><i> betrifft, scheint </i><b><i>Berger</i></b><i> eine Ausnahme gemacht zu haben.<br />
<br />
Im Gegenzug hat </i><b><i>Berger</i></b><i> in seinem reuelosen Bekenntnis in der „Frankfurter Rundschau“ nicht darauf verzichtet, Bischof </i><b><i>Krenn</i></b><i> und seinem Priesterseminar einen kräftigen Seitenhieb zu versetzen – ganz im Sinn von </i><b><i>Pytlik</i></b><i>, der seit Jahren beinahe rund um die Uhr damit beschäftigt ist, seine Verstrickung in die Homo-Seilschaft von </i><b><i>Remigius Rabiega</i></b><i> zu rechtfertigen und Bischof </i><b><i>Krenn</i></b><i> und seine Getreuen in den Schmutz zu ziehen. </i><b><i>Berger</i></b><i> ist ihm darin erst kürzlich in aller Öffentlichkeit zu Hilfe geeilt, wobei Pytliks Rachefeldzug in diesem Zusammenhang unverblümt als „Zickenkrieg“ bezeichnet wurde. Bezeichnenderweise ist </i><b><i>Pytlik</i></b><i> bis heute auch eng mit Dr. </i><b><i>Reinhard Knittel</i></b><i> befreundet, auf dessen Computer im Zuge der Apostolischen Visitation in St. Pölten Homo-Pornos gefunden wurden. Trotz dieser und einer ganzen Reihe von ähnlichen Vorwürfen hat </i><b><i>Knittel</i></b><i> unter Bischof </i><b><i>Küng</i></b><i> Karriere gemacht. Vor nicht allzu langer Zeit wurde </i><b><i>Knittel</i></b><i> zum Leiter des St. Pöltener Diözesangerichts und zum Kirchenrechtsprofessor ernannt. Als er seine Antrittsvorlesung hielt, saß </i><b><i>Pytlik</i></b><i> interessanterweise in der ersten Reihe.<br />
<br />
Bergers Homo-Outing wirft schließlich auch ein ganz neues Licht auf die unsachlich negative Rezension des Buches „Der Wahrheit die Ehre“, die im Juli 2008 in „Theologisches“ erschienen war. Das von Dr. </i><b><i>Gabriele Waste</i></b><i> verfasste Buch deckt bekanntlich die</i><br />
<br />
<b>Seite 5 von 12:</b><br />
<br />
<i>Hintergründe der großangelegten Intrige auf, mit der man Bischof </i><b><i>Krenn</i></b><i> zu beseitigen suchte. Ganz im Sinn von </i><b><i>Pytlik</i></b><i> wurde das Buch unter Bergers Regie als „klischeehaft und undifferenziert“ heruntergemacht. Das gläubige Gottesvolk ließ sich davon allerdings nicht beirren; inzwischen konnten an die dreitausend Exemplare verkauft werden.<br />
<br />
Nach dem Rückzug von </i><b><i>Berger</i></b><i> wird nun die Frage immer lauter, wie lange sich </i><b><i>Pytlik</i></b><i> noch wird halten können. Im Bistum Eichstätt, wo er als stellvertretender Leiter des Diözesangerichts tätig ist, schrillen schon längst die Alarmglocken.</i>“ (Beilage ./B).<br />
<br />
In der Ausgabe des „13.“ vom 13. Juli 2010 wurde folgender Artikel veröffentlicht:<br />
<br />
„<i>Ehemalige Küng-Mitarbeiter im Abseits<br />
<br />
Schon als Bischof </i><b><i>Klaus Küng</i></b><i> noch das kleine Bistum Feldkirch in Vorarlberg leitete, war er für seine schlechte Menschenkenntnis und seine häufig katastrophalen Personalentscheidungen bekannt. Immer wieder berichteten besorgte Leser des „13.“ davon, dass die Lage im Bistum Feldkirch keineswegs so war, wie man es von einem Opus-Dei-Bischof erwarten konnte. Als Apostolischer Visitator und nachmaliger Bischof von St. Pölten hat </i><b><i>Klaus Küng</i></b><i> seine bisherige Linie fortgesetzt und vor allem Leute befördert, die dem Ruf der Kirche nicht gerade zuträglich sind. Ein Beispiel dafür ist ein langjähriger Sekretär Dr. </i><b><i>Bernhard Augustin</i></b><i>, der wie </i><b><i>Küng</i></b><i> selbst dem Opus Dei angehört und schon in Feldkirch als Bischofssekretär tätig war. In St. Pölten machte er sich besonders dadurch einen Namen, dass er mehrere enorm kostspielige Plakat-Kampagnen zu verantworten hatte und dadurch seinen Bischof und die Kirche der Lächerlichkeit preisgab. Nachdem Papst </i><b><i>Benedikt XVI.</i></b><i> im Frühjahr 2008 einen Schlussstrich unter die jahrelangen Agitationen gegen frühere Mitarbeiter von Bischof </i><b><i>Krenn</i></b><i> gezogen hatte, indem er die bischöflichen Maßnahmen ohne jede Schuldzuweisung bestätigte, veröffentlichte Dr. </i><b><i>Augustin</i></b><i> einen Artikel auf der anonymen Internetseite „kreuz.net“, in dem er die früheren Mitarbeiter von Bischof </i><b><i>Krenn</i></b><i> wahrheitswidrig als suspendiert bezeichnete und die päpstlichen Bemühungen um Ruhe und Versöhnung ad absurdum führte. Wenige Wochen darauf folgten die Konsequenzen: Ohne jede Vorwarnung wurde Dr. </i><b><i>Augustin</i></b><i> als Bischofssekretär entlassen, musste die Diözese St. Pölten verlassen und verschwand in der Versenkung. Trotz erheblicher Bemühungen ist es der Redaktion des „13.“ bis heute nicht gelungen herauszufinden, wohin Dr. Augustin abgeschoben wurde. Dem Vernehmen nach ging seine Entlassung nicht von Bischof </i><b><i>Küng</i></b><i> aus, sondern wurde von „höherer Stelle“ angeordnet<br />
.<br />
Ähnliches scheint nun auch dem Eichstätter Vizeoffizial Dr. </i><b><i>Alexander Pytlik</i></b><i> widerfahren zu sein, der Bischof Küng bei der Apostolischen Visitation 2004 als Rechtsberater zur Seite gestanden hatte. Nachdem „Der 13.“ in seiner Ausgabe vom vergangenen Mai aufgedeckt hatte, dass Dr. </i><b><i>Pytlik</i></b><i> enge Verbindungen zum klerikalen Homo-Milieu unterhält, wurde es mit</i><br />
<br />
<b>Seite 6 von 12:</b><br />
<br />
<i>einem Mal sehr still um ihn. Bis zu jenem Zeitpunkt hatte Dr. </i><b><i>Pytlik</i></b><i> keine Gelegenheit ungenutzt gelassen, um Bischof </i><b><i>Krenn</i></b><i> und seine Anhänger im Internet zu verleumden und bloßzustellen. Dem Vernehmen nach geht sein plötzliches Schweigen wie bei Dr. </i><b><i>Augustin</i></b><i> auf eine Intervention von „höherer Stelle“ zurück.<br />
<br />
„</i><u><i>Der 13.“ wird diese Angelegenheit weiter im Auge behalten [...]</i></u>“ (Beilage ./C).<br />
<br />
Wegen Textpassagen im Artikel vom 13. Mai 2010 begehrte der Kläger zu 24 Hv 66/10a des Landesgerichtes Linz Entschädigung nach §§ 6 und 7 MedienG und Urteilsveröffentlichung nach § 8a Abs 6 MedienG. Über diese Anträge wurde mit – nicht rechtskräftigem – Urteil vom 29. Juni 2011 einerseits festgestellt, dass durch den Artikel mit der Überschrift „Das Homo-Outing DDr. David Bergers“ in der Zeitschrift der „13.“ vom 13. Mai 2010 MMag. Dr. Alexander Pytlik in seinem höchstpersönlichen Lebensbereich im Sinne des § 7 Abs 1 MedienG, nämlich in Bezug auf seine sexuelle Orientierung, verletzt wurde und der Antragsgegnerin Albert-Engelmann-GmbH die Zahlung eines Entschädigungsbetrages von EUR 1.000,-- aufgetragen, andererseits festgestellt, dass durch den beschriebenen Artikel, nämlich die Textstelle „als enger Vertrauter von Bischof Klaus Küng hat Pytlik bekanntlich dazu beigetragen, den früheren St. Pöltener Bischof Kurt Krenn zum Rücktritt zu zwingen. Zu diesem Zweck hat Pytlik den bekennenden Homosexuellen Remigius Rabiega als Kronzeugen für die angeblichen Mißstände im St. Pöltener Priesterseminar aufgebaut. Bis heute steht Pytlik in einem Kontakt sowohl zu Bischof Küng als auch zu Rabiega“ der objektive Tatbestand einer üblen Nachrede nach § 6 MedienG nicht hergestellt wurde (Beilage ./D).<br />
<br />
Auf der Homepage der beklagten Partei fand sich als „<i>Aktualisierung vom 28. Juli 2011, 16.00 Uhr</i>“ folgender Eintrag: <br />
<br />
„<i>(Österreich/Prozess PYTLIK vs ENGELMANN/ Bischof DDr. Kurt Krenn/Dr. Wolfgang Rothe (Propst Ulrich Küchl, 28. Juli 2011)<br />
<br />
</i><b><i>Bereits am 22. Juli 2011 wurde ein NICHT rechtskräftiges Urteil erster Instanz der Redaktion des „13.“ zugestellt. Es wird dazu eine Sonderausgabe noch im August 2011 geben.</i></b><i><br />
<br />
Das schriftliche Urteil umfasst zehn Seiten. Richter Dr. </i><b><i>Klaus-Peter BITTMANN</i></b><i> stellt fest, dass der höchstpersönliche Lebensbereich von Dr. </i><b><i>Alexander PYTLIK</i></b><i> im Sinne des Paragraph 7 Absatz 1 Medien-Gesetz, nämlich in Bezug auf seine sexuelle Orientierung verletzt wurde.<br />
<br />
Die Albert Engelmann GmbH (Medieninhaberin der Zeitung „Der 13.“) hat (nach Rechtskraft) dem Antragsteller Mag. </i><b><i>Alexander PYTLIK</i></b><i> dafür eine Entschädigung in der</i><br />
<br />
<b>Seite 7 von 12:</b><br />
<br />
<i>Höhe von 1000 Euro (eintausend Euro) zu bezahlen.<br />
<br />
Der objektive Tatbestand einer üblen Nachrede nach Paragraph 7 Medien-Gesetz wurde durch den beklagten Artikel in der Zeitung „Der 13.“ NICHT hergestellt. Was im beklagten Artikel (Ausgabe Mai 2010, Seite) geschrieben wurde, wurde vor Gericht durch Vorlage von Dokumenten und Zeugenaussagen bewiesen. <br />
<br />
Aufbau eines zweifelhaften Zeugen<br />
<br />
Bewiesen ist durch dieses Urteil zunächst, dass sich hohe kirchliche Würdenträger des zweifelhaften „Kronzeugen“ </i><b><i>Remigius RABIEGA</i></b><i> bedient hätten, der eigens dazu aufgebaut worden war, </i><b><i>Kurt KRENN</i></b><i> und seine Mitarbeiter öffentlich zu beschuldigen. Und dies, obwohl </i><b><i>RABIEGA</i></b><i> schon früher vor Gericht zugegeben hatte, nie Augenzeuge homosexueller Handlungen gewesen zu sein!<br />
<br />
Die mehrfach geäußerte Behauptung von Bischof Dr. </i><b><i>Klaus KUENG</i></b><i>, man hätte </i><b><i>RABIEGA</i></b><i> niemals als Kronzeugen benutzt, hat das Gericht klar widerlegt. Es wurde vom Gericht vielmehr bewiesen, dass man „</i><b><i>Remigius RABIEGA</i></b><i> als wichtigen Zeugen aufbauen wollte und dies auch geschafft hat.“ [...]</i>“ (Beilage ./E).<br />
<br />
Bereits mit Schreiben vom 1. Juli 2011 hatte der Klagevertreter namens des Klägers die beklagte Partei anlässlich eines Artikels im Internetportal „kreuz.net“ aufgefordert, binnen 7 Tagen eine schriftliche Unterlassungserklärung hinsichtlich der Behauptung zu unterfertigen, der Kläger sei in irgendwelche Homo-Seilschaften verstrickt (Beilage ./G).<br />
<br />
In der Ausgabe vom 13. August 2011 des 13. erschien nun folgender Artikel:<br />
<br />
„<b><i>Die Machenschaften der Krenn-Gegner endgültig entlarvt</i></b><i><br />
<br />
Das Urteil des Linzer Landesgerichtes vom 29. Juni 2011 in der Klagsache von Hochwürdigen Dr. </i><b><i>Alexander Pytlik</i></b><i> gegen den „13.“ hat die Wahrheit der Berichterstattung des „13.“ vom 13. Mai 2010 vollinhaltlich bestätigt.<br />
<br />
Für die Beweiswürdigung standen dem Gericht tausende Aktenseiten zur Verfügung. Bewiesen ist durch dieses Urteil zunächst, dass sich hohe kirchliche Würdenträger des zweifelhaften „Kronzeugen“ </i><b><i>Remigius Rabiega</i></b><i> bedient hatten, der eigens dazu aufgebaut worden war, </i><b><i>Krenn</i></b><i> und seine Mitarbeiter öffentlich zu beschuldigen. Und dies, obwohl </i><b><i>Rabiega</i></b><i> schon früher vor Gericht zugegeben hatte, nie Augenzeuge homosexueller Handlungen gewesen zu sein!<br />
<br />
Die mehrfach geäußerte Behauptung von Bischof Dr. </i><b><i>Klaus Küng</i></b><i>, man hätte </i><b><i>Rabiega</i></b><i> niemals als Kronzeugen benutzt, hat das Gericht klar widerlegt. Es wurde vom Gericht vielmehr bewiesen, dass man „Remigius Rabiega als wichtigen Zeugen aufbauen wollte und</i><br />
<br />
<b>Seite 8 von 12:</b><br />
<br />
<i>dies auch geschafft hat“.<br />
<br />
Auch die mehrfach öffentlich geäußerte Behauptung von Bischof </i><b><i>Klaus Küng</i></b><i>, es seien im Priesterseminar St. Pölten bei acht Seminaristen pornographische Materialien gefunden worden, wurde vom Gericht korrigiert. Es sei glaubwürdig erwiesen, „dass man bei der Hausdurchsuchung nicht bei allen Seminaristen pornographisches Material gefunden habe, sondern eigentlich nur bei einem, nämlich bei </i><b><i>Remigius Rabiega</i></b><i> ...“<br />
<br />
In der Hauptverhandlung vom 2. Mai 2011 wurde Bischof </i><b><i>Klaus Küng</i></b><i> als Zeuge einvernommen. Zur Glaubwürdigkeit </i><b><i>Küngs</i></b><i> stellte das Gericht fest: „Trotz diesen Aussagen ist der Einzelrichter doch zur Überzeugung gekommen, dass Dr. </i><b><i>Klaus Küng</i></b><i> und sein damaliger Rechtsberater Dr. </i><b><i>Pytlik</i></b><i> den Fall Dr. </i><b><i>Kurt Krenn</i></b><i> in Richtung Rücktritt betrieben haben müssen ...“<br />
<br />
Das Gericht sieht es als erwiesen an, „dass offensichtlich auch andere Bischöfe, vielleicht Kardinal </i><b><i>Christoph Schönborn</i></b><i>, eine Ablöse von Dr. </i><b><i>Kurt Krenn</i></b><i> als Diözesanbischof von St. Pölten nicht ungern sahen ...“<br />
<br />
Der Zeuge </i><b><i>Rabiega</i></b><i> hatte ausgesagt, dass einige Bischöfe, auch Kardinal </i><b><i>Schönborn</i></b><i>, den Medienskandal gegen Bischof </i><b><i>Krenn</i></b><i> veranlasst hatten.<br />
<br />
Diese Aussage </i><b><i>Rabiegas</i></b><i> war schon am 28. April 2006 vom Redakteur jener Medienkampagne, </i><b><i>Emil Bobi</i></b><i>, bestätigt worden. Von „höheren kirchlichen Würdenträgern“ sei ihm entsprechendes Material für eine mediale Vernichtung </i><b><i>Krenns</i></b><i> angeboten worden, sagte </i><b><i>Bobi</i></b><i> damals aus.<br />
<br />
Wann werden sich die Bischöfe dafür entschuldigen?</i>“ (Beilage ./F).<br />
<br />
Im Juli 2011 wurden 783 Exemplare des „13.“ an Abonnenten in Deutschland ausgeliefert (Beilage ./2).<br />
<br />
Der als bescheinigt angenommene Sachverhalt ergab sich widerspruchsfrei aus den vorgelegten Urkunden, die weitgehend in Klammern angeführt wurden. Dass der Kläger im Bistum Eichstätt als stellvertretender Leiter des Diözesangerichtes tätig ist, bestätigt im übrigen auch der Artikel der beklagten Partei vom 13. Mai 2010, Beilage ./B.<br />
<br />
Eine Einvernahme des Klägers im Provisorialverfahren war demnach entbehrlich. Feststellungen darüber, dass die beklagte Partei aus „verlässlicher Quelle“ über Verstrickungen des Klägers in „Homo-Seilschaften“ oder Homo-Cliquen informiert worden wäre, oder enge Verbindungen zu einem klerikalen Homo-Milieu unterhalte, konnten an Hand der vorliegenden Bescheinigungsmittel nicht getroffen werden, weil die beklagte Partei zu<br />
<br />
<b>Seite 9 von 12:</b><br />
<br />
diesem Nachweis lediglich ein „Gedächtnisprotokoll“ bzw. eine „Niederschrift“, die Angaben von ehemaligen Seminaristen des St. Pöltener Priesterseminars wiedergeben sollen, und in das offenbar wegen § 105 StGB im Jahr 2004 geführte Strafverfahren Eingang fanden, vorlegte, in denen zwar die Behauptung des Bestehens einer „Homo-Clique“ und „Seilschaft“ wiedergegeben wird, allerdings geht aus diesen Urkunden weder hervor, inwieweit neben homosexuellen Beziehungen und Kontakten auch Tätigkeiten oder Verhaltensweisen bestanden, die die Bezeichnung der handelnden Personen als „Clique“ oder „Seilschaft“ begründen könnten, also etwa dadurch, dass sich diese Personen gegenseitig begünstigt hätten, noch in keiner Weise ersichtlich ist, inwieweit der Kläger in diese behaupteten „Clique“ bzw. „Seilschaften“ eingebunden sein sollte.<br />
<br />
Selbst aus dem erstinstanzlichen Urteil zu 24 Hv 66/10a des Landesgerichtes Linz, das keine Aussage zum Informationsstand der beklagten Partei zum Zeitpunkt des Erscheinens der Artikel im Mai 2010 wiedergibt, ergibt sich keine Verstrickung des Klägers in eine Homo-Seilschaft oder ein klerikales Homo-Milieu, sondern lediglich die Feststellung, dass der Kläger Remigius Rabiega zu einer Anzeige gegen den Regens und den Subregens des Priesterseminars St. Pölten riet und Rabiega zu einer Zeugeneinvernahme vor dem Landesgericht St. Pölten begleitete und gegenüber der Untersuchungsrichterin angab, dass er die Aussagen für glaubwürdig halte.<br />
<br />
<b>Zur rechtlichen Beurteilung:</b><br />
<br />
§ 1330 Abs 1 ABGB schützt die Ehre der Person, Abs 2 ihren wirtschaftlichen Ruf. Eine Ehrenbeleidigung nach bürgerlichem Recht ist schon jedes der Ehre eines anderen nahetretende Verhalten, ohne dass es darauf ankommt, ob im konkreten Fall auch eine strafrechtliche Ahndungsmöglichkeit besteht. Sowohl für die Beurteilung der Frage, ob „Tatsachen“ verbreitet werden, als auch für den Sinngehalt (Bedeutungsinhalt) der Äußerungen kommt es nach ständiger Rechtsprechung auf den Gesamtzusammenhang und den damit vermittelten Gesamteindruck der beanstandeten Äußerung an; das Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers, nicht der subjektive Wille des Erklärenden ist maßgebend.<br />
<br />
Im Vorwurf der Homosexualität liegt eine Ehrenbeleidigung im Sinn des § 1330 Abs 1 ABGB, insbesondere im Hinblick auf ein hohes kirchliches Amt (RIS-Justiz RS0106444).<br />
<br />
Bei rufschädigenden Behauptungen, die auch in die Ehre des Anderen eingreifen, hat der beklagte Täter die Wahrheit seiner Behauptungen zu beweisen (RIS-Justiz RS0031798), wobei der Nachweis der Richtigkeit des Tatsachenkerns genügt. Ein wegen einer Ehrverletzung oder wegen einer kreditschädigenden Äußerung zustehender Unterlassungsanspruch kann durch einstweilige Verfügung gesichert werden, ohne dass es<br />
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<b>Seite 10 von 12:</b><br />
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einer gesonderten Gefahrenbescheinigung bedarf (RIS-Justiz RS0011399). Eine unwiderbringliche Schädigung wird bei Persönlichkeitsverletzungen regelmäßig als evident angesehen und bedarf deshalb keines besonderen Prozessvorbringens und Beweisanbotes (4 Ob 176/08y).<br />
<br />
Aufgrund des „absoluten Persönlichkeitsrechts“ der Ehre geben Lehre und Rechtsprechung dem Beleidigten einen verschuldensunabhängigen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Beleidigenden. Die Wiederholungsgefahr, die Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs ist, wird generell vermutet und ist vom Betroffenen nicht unter Beweis zu stellen.<br />
<br />
Nach § 1330 Abs 2 ABGB wird verantwortlich, wer den wirtschaftlichen Ruf rechtswidrig beeinträchtigt. Die Haftung setzt eine Tatsachenbehauptung voraus. Diese kann freilich zugleich Ehrenbeleidigung sein (vgl. Reischauer in Rummel ABGB II3 § 1330 Rz 6e).<br />
<br />
Ist eine Rufschädigung gleichzeitig Ehrenbeleidigung, so sind auch die für die Ehrenbeleidigung geltenden Grundsätze heranzuziehen, so auch die Regeln der Beweislastverteilung (vgl. Reischauer in Rummel aaO, Rz 17).<br />
<br />
1. Die klagende Partei stützt sich nun nicht nur auf § 1330 Abs 1, sondern auch auf § 1330 Abs 2 ABGB, indem behauptet wurde, dass ein Verlust der Stellung drohe, sodass der Hinweis der beklagten Partei auf die Bindung an den klägerischen Sachantrag und damit daraus abgeleitet der kürzeren Verjährungsfrist des § 1330 Abs 1 ABGB zu Unrecht erfolgt. Tatsächlich behauptet die klagende Partei auch ein wiederholtes Behaupten, was auch tatsächlich zutrifft:<br />
<br />
Aus dem Artikel vom 13. Mai 2010 ist für einen durchschnittlichen Leser durchaus der Schluss zu ziehen, dass auch der Kläger homosexuell sei und dass er in Seilschaften verstrickt sei, was allerdings nicht bloß bedeutet, dass er zu einem Kreis von Homosexuellen Kontakte pflegen würde, sondern vielmehr, dass er in etwas verwickelt sei, was ihm selbst eher zum Nachteil gereicht (so die Bedeutung von „verstrickt sein“) und, dass zwischen den homosexuellen Personen eine Seilschaft im Sinne eines Kreises von Personen, der sich gegenseitig begünstigt, besteht. Den Wahrheitsbeweis darüber hat die beklagte Partei nicht einmal angetreten. Die Behauptungen sind auch ehrenrührig im Sinne des § 1330 Abs 1 ABGB.<br />
<br />
Gerade im Zusammenhang mit dem unter der Überschrift „Das Homo-Outing DDr. David Bergers“ einzig abgedruckten Bild, das den Kläger mit nacktem Oberkörper in einem Freibad zeigt und der im Text vorhandene Bezug, dass der tatsächlich offenbar als Homosexueller geoutete DDr. David Berger Fotos seiner „Freunde“ in ähnlicher Manier besäße, enthält umso mehr den Vorwurf bzw. den Verdacht der Homosexualität gegenüber dem Kläger.<br />
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In dem Artikel vom 13. Juli 2010 wiederum wird jedenfalls im Zusammenhang mit dem am 13. Mai 2010 erschienenen Artikel der Eindruck erweckt, dass der Kläger selbst homosexuell wäre und deshalb, weil er homosexuelle Freundschaften pflege, sich auch zu bestimmten, nicht mit der sexuellen Orientierung in Zusammenhang stehenden, Tätigkeiten motivieren ließe, die offenkundig von der Zeitung als Intrigen bewertet werden. Dazu ist auch zu berücksichtigen, dass schon aus dem Vorbringen der beklagten Partei die Leser dieser Monatszeitung vorwiegend Abonnenten sind, sodass davon auszugehen ist, dass sie derartige Themen, wie im übrigen auch im Artikel vom 13. Juli 2010 angekündigt, dauerhaft verfolgen und daher eine weitere Berichterstattung zum selben Thema zu einer Verstärkung des Eindrucks führen wird.<br />
<br />
Damit zeigt aber auch die Berichterstattung nach dem Urteil im medienrechtlichen Verfahren, nämlich in Form der „Aktualisierung“ auf der Internet Homepage (vom 28. Juli 2011 und des Artikels vom 13. August 2011 im „13.“ (Ausgabe 8a) eine deutliche Bezugnahme auf diese laufende Berichterstattung, insbesondere den Artikel vom 13. Mai 2010, in dem im Vordergrund die Verstrickung des Klägers in ein derartiges Milieu und wohl auch die eigene sexuelle Orientierung stand. Aus dem Inhalt dieser beiden Berichte ist nun für den durchschnittlichen Leser aber keineswegs abzuleiten, dass sich dieser Vorwurf im medienrechtlichen Entschädigungsverfahren als unrichtig herausgestellt hätte, sondern es wird ausdrücklich festgehalten, dass sich die Wahrheit der Berichterstattung des „13.“ vom 13. Mai 2010 vollinhaltlich bestätigt habe. Insoweit die beklagte Partei zu argumentieren versucht, dass „vollinhaltlich“ im konkreten Fall nur bedeute, dass bestimmte Punkte der Berichterstattung als wahr anzusehen seien, kann dem aufgrund des klaren Wortlautes und dem Bedeutungsgehalt des Wortes keineswegs gefolgt werden.<br />
<br />
Vielmehr entsteht bei der Berichterstattung in den beiden letzten Erscheinungen der Beklagte zu diesem Thema durch den Hinweis, dass eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches und einer Entschädigung festgestellt wurden, für den unbedarften Leser, dem der Inhalt der Bestimmungen des Mediengesetzes wohl kaum bekannt sein dürfte, und dem die Begründung des Unterliegens der beklagten Partei in den genannten Artikeln vorenthalten wurde, der Eindruck, dass eine Verletzung lediglich deshalb festgestellt werden sein könnte, weil die Bekanntgabe der sexuellen Orientierung in einem derartigen Medium verletzend ist – nicht aber, weil die behauptete Homosexualität tatsächlich nicht bestünde, ebenso nicht die Verstrickung in homosexuelle Cliquen oder Seilschaften, die, nachdem im medienrechtlichen Verfahren nur einzelne Passagen angefochten wurden, auch mit dem medienrechtlichen Ersturteil nicht bestätigt wurden. Insoweit geht auch der Einwand der beklagten Partei, es sei Verjährung eingetreten, schon deshalb ins Leere, weil die beiden Artikel erst am 28. Juli 2011 und am 13. August 2011 (offenbar bekannt bereits am 11. August<br />
<br />
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<br />
2011), daher unmittelbar vor Klageeinbringung, erschienen. Die Wiederholungsgefahr ergibt sich schon aus der Vielzahl der Erscheinungen und dem Umstand, dass tatsächlich lediglich trotz des medienrechtlichen Urteils die Richtigkeit der ursprünglichen Berichterstattung behauptet wurde sowie daraus, dass trotz Unterlassungserklärung – mag diese auch in einem anderen Zusammenhang aber mit entsprechendem Inhalt ergangen sein – keine Reaktion erfolgte, was von der beklagten Partei nicht einmal bestritten wurde.<br />
<br />
Die Behauptungen lassen den Kläger in einem negativen Lichte erscheinen, ein höhergradig zu qualifizierendes Veröffentlichungsinteresse wurde nicht behauptet. Wenn auch der Abonnentenkreis in Deutschland ein kleiner sein mag, ist zur Erfüllung des Tatbestandes des § 1330 ABGB nicht erforderlich, dass ein großer Personenkreis Kenntnis erlangt, so daß der Anspruch hinreichend bescheinigt ist, ebenso die Wiederholungsgefahr und, nachdem ein Nachweis nicht gelungen ist, dass eine Gefährdung nicht drohen würde, auch von einer entsprechenden Gefährdung auszugehen ist und die einstweilige Verfügung im Sinne des § 381 Z 2 EO zu erlassen ist. Die zeitliche Begrenzung ergibt sich aus dem Provisorialcharakter des Sicherungsverfahrens.<br />
<br />
Der Ausspruch über die Kosten gründet auf § 393 Abs 1 EO.<br />
<br />
<b>Landesgericht Linz, Abteilung 2<br />
Linz, 24. August 2011<br />
Mag. Christine Mayrhofer, Richterin</b><br />
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
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        <published>2011-11-13T18:53:24Z</published>
        <updated>2011-11-22T22:37:00Z</updated>
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                <b>Anläßlich der Seligsprechung des Offizials (Gerichtsvikars) und Provikars Carl Lampert</b> übernehme ich am heutigen bundesdeutschen Volkstrauertag die Predigt des Innsbrucker Diözesanbischofs Prof. Dr. Manfred Scheuer, wobei ich die auf der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6324&amp;entry_id=288" title="http://www.kath-kirche-vorarlberg.at/"  onmouseover="window.status='http://www.kath-kirche-vorarlberg.at/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Internetseite des Bistums Feldkirch</a> vorhandene längere Version (mit dem längeren Schluß- und Anmerkungsteil) aufgreife (die kürzere ist beim hochwürdigsten Herrn <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6325&amp;entry_id=288" title="http://dioezesefiles.x4content.com/page-downloads/predigt_seligsprechung_carl_lampert.pdf"  onmouseover="window.status='http://dioezesefiles.x4content.com/page-downloads/predigt_seligsprechung_carl_lampert.pdf';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Bischof selbst</a>) und gleichzeitig darauf hinweise, daß natürlich das in St. Martin (Dornbirn) am heutigen Sonntag gesprochene Wort gilt:<br />
<br />
<b>SELIG, DIE UM MEINETWILLEN VERFOLGT WERDEN</b><br />
<br />
"<i>Warum müssen gerade Sie mit Ihren Fähigkeiten und Talenten, mit Ihrem angenehmen Äußeren dieser Schwindelreligion anhangen und den Beruf eines Sau-Pfaffen ergreifen!</i>“ [1] So Kommissar Trettin in Stettin zu Carl Lampert. Er hätte frei gehen können, wenn er den Talar ausgezogen und aus der Kirche ausgetreten wäre. - Weder mit der Erinnerung an Provikar Lampert noch mit seiner Seligsprechung tun sich manche leicht. Er war ein Mann der Kirche und der kirchlichen Hierarchie noch dazu. Beide stehen in den Skalen der Beliebtheit nicht ganz oben. Und er war ein Mann des Rechts und des Kirchenrechts, deren humane und seelsorgliche Bedeutung auch nicht so leicht zu vermitteln ist. Beide Bereiche – Recht und Kirche – stehen teilweise im Zwielicht. Carl Lampert hat sich vor 70 Jahren dem widersetzt, was heute unter anderen Vorzeichen schleichend passiert: Auflösung von Klöstern, Aussterben von Ordensgemeinschaften, Marginalisierung der Kirche, Verachtung der Priester und der Religion.<br />
<br />
Die Seligsprechung mit der Erinnerung an Carl Lampert steht heute im Kontext von Dankbarkeit oder Empörung, Freundschaft oder Gleichgültigkeit, Resignation oder Hoffnung, Haß oder Verzeihen, Freude oder Bitterkeit, Selbstrechtfertigung oder Anklage. In die Erinnerung mischen sich die Frage nach Gerechtigkeit, der Versuch Recht zu haben und Recht zu bekommen, aber auch der Wille zur Macht und die Erfahrung von Ohnmacht. Welche Rolle nehmen wir gegenwärtig in der Gesellschaft und auch in der Kirche ein: Opfer, Richter, Täter, Angeklagte, Verstrickte, Schuldige, Zuschauer, Beschämte oder Anwälte? Wir sind nicht automatisch in einem großen Wir-Gefühl mit dem seligen Provikar eins, er ist nicht einfach der "Unsrige" oder "einer von uns“. Das geht nicht ohne Umkehr und ohne Reinigung des Gedächtnisses. Wir können uns nicht arrogant gegenüber den "Bösen“ der Vergangenheit erheben, denn die Bosheit schleicht sich auch heute in der Gestalt der Wohltat ein, und Menschenverachtung nistet sich in den Feldern der Gewohnheit. Die Seligsprechung von Provikar Carl Lampert ist Krisis, Gericht für gegenwärtige Lebens- und Glaubensstile. Eine allzu schnelle Vertrautheit mit Lampert stünde in Gefahr der Vereinnahmung und Neutralisierung, oder auch der Verkitschung und Verhübschung, wie es bei gar nicht so wenigen beliebten Heiligen der Fall ist. Carl Lampert läßt sich nicht einfach bewundern, ohne zugleich die Frage an das eigene Leben zu richten: Und was ist mit dir? Deine Sache wird hier abgehandelt, um deine Motive geht es hier, dein Gott steht zur Debatte! Wie hältst du es mit den Opfern? Wie ernsthaft stellt sich die Frage, ob es in deinem Leben etwas gibt, das groß genug ist, um dafür zu sterben? Provikar Carl Lampert wird durch die Seligsprechung nicht so hoch erhoben, daß gewöhnliche Menschen in ihrer Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit resignieren müßten. Eine Seligsprechung ist nicht in der Logik von Neid und Konkurrenz, von Sieg und Niederlage, von Aufwertung und Abwertung zu verstehen. Es geht um kein Siegesgeheul der einen, auch nicht um einen Triumph der Kirche, es geht nicht um das endgültige Vergessen der vielen Mitläufer oder Täter von damals, nicht um die Auslöschung der Erinnerung an jene, die einen anderen Weg gegangen sind. Selige und Heilige gehen gerade auf jene zu, die sich in der eigenen Vergangenheit verstricken, die nicht von der eigenen Selbstrechtfertigung oder auch von ihrer Schuld loskommen. Die Seligsprechung von Carl Lampert ist nur unter dem Vorzeichen des Verzeihens, der Versöhnung, der Entgiftung und der Entfeindung recht zu verstehen. Carl Lampert hat seinen Feinden und Mördern verziehen, wie uns sein Bruder Julius berichtet: "<i>Der Herrgott möge meinen Feinden verzeihen!</i>“[2] Und noch in der Todesstunde hat er seinen Henkern verziehen.[3] Carl Lampert hat die Seligpreisungen Jesu in seine Zeit übersetzt. Die Seligsprechung von ihm soll die Seligpreisungen in unsere Zeit übersetzen.<br />
<br />
<b>Die Seligpreisungen spiegeln das Antlitz Jesu</b><br />
<br />
"<i>Die Seligpreisungen spiegeln das Antlitz Jesu und Seine Liebe.</i>“[4] Wir haben von Jesus kein authentisches Bild, kein Photo, keine Filmaufnahmen, keine handschriftlichen Dokumente, keine Unterschrift, keinen genetischen Code, aber: die Seligpreisungen spiegeln das Antlitz, das Gesicht, die Identität Jesu, sie stehen im Herzen der Predigt Jesu. Dieses Antlitz Jesu vermittelt, wer Gott für uns Menschen ist. Jesu Blick auf die Menschen bleibt nicht an der geschminkten, geschönten oder gestylten Oberfläche stehen. Jesu Blick geht in die Tiefe, ins Herz; Er vermittelt Würde, Zuwendung, Leben und Hoffnung. In Jesus, in Seinen Seligpreisungen schreibt Gott das Hoheitszeichen Seiner Liebe und Würde auf die Stirn eines jeden Menschen. Der selige Carl Lampert ist ein von Jesus Angesprochener und Angeschauter. Dieses Ansehen ist der Grund für sein Selbstbewußtsein, ist die Quelle seiner Kraft des Widerstands, ist die Basis für sein Durchhalten in der Folter, für seine Treue in Leiden und Tod. Der Provikar hat die Seligpreisungen in die Zeit der Gott und Menschen verachtenden Barbarei und der abgrundtiefen Dämonie übersetzt: "<i>Der Zeiten Dunkel und Möglichkeiten lassen uns keineswegs beneidenswerte Zeitgenossen mit allem rechnen; gut ist nur, daß im dunklen Zeitenbild ein unzerstörbar helles Licht leuchtet, Gottes Vorsehung und Vaterliebe, in ihr sind wir trotz allem wohl geborgen – ich weiß und erlebe es!</i>“ (Aus einem Brief an Alfons Rigger vom 14. Juli 1942) "<br />
<br />
<i>Selig, die um der Gerechtigkeit willen, selig, die um meinetwillen verfolgt werden.</i>" (Mt 5,10 f.) Carl Lampert ist für die Rechte der Kirche eingetreten in einer Zeit, in der das Recht gebeugt wurde, in Zeiten, in denen Menschenrechte durch das Recht des Stärkeren ersetzt wurden, in denen Mord, Einschüchterung, Deportation, Internierung und Ausmerzung von Behinderten, sozial Minderwertigen, Juden und "minderwertigen" Rassen zum Alltagsgeschäft gehörten. Der nationalsozialistische Staat hatte den Rechtsstaat fundamental pervertiert. Der Staat und das organisierte Verbrechen waren identisch geworden. Und deshalb hatten die Nazis für Lampert jeden Rechtsanspruch verloren.[5] Und er ist selbst Opfer des Unrechts, der Tyrannei und der Willkür geworden. Lampert wurde furchtbar gefoltert, fünfmal mit "Ochsenziemern" unmenschlich geschlagen: Essensentzug, kein Wasser drei Tage lang, Mißhandlungen, Drohungen, Versprechungen für den Fall des Austritts aus der Kirche. Und er beklagt das Unrecht, das ihm widerfährt: "<i>Trotz dieses wirklichen Tatbestands wurde ich am 8. September 1944 zum Tode etc. verurteilt, 'weil Hagen 'glaubwürdig' (!) und ich nicht glaubwürdig sei! – Jeglicher andere Beweis fehlte!! Sic justitia!!!!! [=So ist die Gerechtigkeit]</i>“[6] Lampert ist wegen seines Eintretens für Recht und Gerechtigkeit willen verfolgt und hingerichtet worden.<br />
<br />
In den Seligpreisungen spricht sich der Weitblick Gottes aus.[7] "<i>Bei der Verhandlung wurde er unter anderem auch gefragt, welches Werk er höher schätze, das Evangelium oder das Buch 'Mein Kampf'? Darauf gab er folgende Antwort: Das Evangelium ist das Wort Gottes und verkündet die Liebe. Das Buch des Herrn Hitler ist das Werk eines Menschen und predigt nur den Haß.</i>“ (Aus einem Brief von Provikar Carl Lampert an Alfons Rigger vom 29. Oktober 1944) Menschenwürde, Humanität war für Hitler nur eine Wunschvorstellung, ein Phantasiegebilde, eine Fiktion, die der Mensch sich selbst wie blauen Dunst vormacht, während es im wirklichen Leben keine Sittlichkeit gibt und geben könne. Das wirkliche Leben ist für Hitler das Leben, wie es "<i>die Natur kennt</i>", und er meint, das wäre das erbarmungslose Fressen und Gefressenwerden, die gegenseitige Vernichtung auf Tod und Leben. Das Christentum sei, so Hitler, der erste geistige Terror und würde konsequent angewandt zur Züchtung des Minderwertigen führen. Es mißachte mit Milde, Versöhnung und Barmherzigkeit das gottgegebene und wissenschaftlich bestätigte Grundgesetz vom Kampf als dem Vater aller Dinge. Hitler sah "<i>soziale Tugend und Nächstenliebe als wandelnde Pestilenz.</i>" (Mein Kampf) Carl Lampert hingegen am Allerseelentag 1944, also kurz vor seiner Hinrichtung: "<i>Was sagst Du mir – Allerseelentag 1944!? – Stell auf den Tisch die duftenden Reseden, flicht auch blühende Zyanen hinein und laß' uns von der Liebe reden, wie einst im Mai! Liebe, - wie leidest Du in dem Haß dieser Zeit! Haß der Zeit, wie quälst Du die Liebe der Ewigkeit!!</i>“[8]<br />
<br />
Mit der Seligsprechung von Carl Lampert drückt die Kirche ihre Glaubensüberzeugung aus, daß die Armen nicht in alle Ewigkeit arm, die Erschlagenen nicht ein für allemal erschlagen, die Vergessenen nicht für immer vergessen, die Opfer nicht für immer besiegt, die Toten nicht in alle Ewigkeit tot sind. Wenn die Hinrichtung von Carl Lampert das letzte Wort hätte, dann würde das Unrecht inthronisiert und der Tod als absoluter Herr eingesetzt. Eine Hoffnung für die Armen der Gegenwart, für die Erschlagenen, für die Opfer und die Toten der Vergangenheit läßt sich nur in der Hoffnung auf Gott durchhalten, der mit diesen etwas anfangen kann.<br />
<br />
Die Seligpreisungen sind in die offenen oder subtilen Auseinandersetzungen von Gewalt und Gewaltlosigkeit, von Unterdrückung oder Gerechtigkeit, von Lüge oder Wahrheit auf das Ende, auf die Vollendung hin gesprochen. Sie sind alles andere als Ausdruck von Resignation und Lähmung. In den Seligpreisungen fügt Jesus das Zerschlagene und die Zerschlagenen zusammen, holt Er die Verlorenen heim, macht Er die Kaputten lebendig, trocknet Er die Tränen, gibt Er den Toten Hoffnung. In den Seligpreisungen wird den Verfolgten von Jesus eine letzte Hoffnung, Leben, Sinn und Glück zugesagt. Insofern sind die Seligpreisungen eine "magna charta" gegen die Resignation und gegen die Hoffnungslosigkeit. In den Seligpreisungen werden scheinbar unvermeidliche geltende Sachzwänge nach vorne, auf das Glück in Gott hin aufgebrochen werden. Gegen den Tod und gegen tödliche Mächte bezeugen sie Gott als den schöpferischen Ursprung des Lebens.<br />
<br />
Im Lichte von Tod und Auferstehung wird die Hoffnung frei gesetzt, daß uns am Ende nicht das Nichts erwartet, sondern die schöpferische Liebe dessen, der uns erschaffen hat. Die Evangelien setzen darauf, daß Tod und Auferstehung Jesu mitnehmen in ein neues Leben. Jesus ist Hoffnungsträger schlechthin für dieses Mitgenommen-Werden in das neue Leben, wie es sich in den Seligpreisungen konkretisiert. "<i>Semen est sanguis Christianorum. – Ein Same ist das Blut der Christen</i>" (Tertullian)[9] <br />
<br />
Im Martyrium des seligen Carl Lampert fokussiert sich die Freiheit des Einzelnen gegenüber dem Staat. Wolfhart Pannenberg sieht in dieser Freiheit der Märtyrer der staatlichen Obrigkeit gegenüber die historische Wurzel der individuellen Freiheitsrechte: "<i>Die Märtyrer der Alten Kirche bewiesen vor der Welt die im Tode Christi [...] begründete Freiheit des einzelnen gegenüber der Gesellschaft und dem Staat. Durch den Märtyrertod ist der einzelne radikal unabhängig geworden von jedem absoluten Anspruch der Gesellschaft oder des Staates auf sein Leben. Was man heute als Prinzip der individuellen Freiheit kennt, hat hier seine historische Wurzel.</i>“[10]<br />
<br />
Sind wir wirklich frei? Wie gelangen wir zu echter innerer Freiheit? Wie werden wir sensibler für das Wesentliche? So können wir mit großen Gestalten des inneren Aufstiegs fragen. Johannes vom Kreuz ist einer, der mystisch auf den Berg Karmel aufsteigt. Er traut seinem Freiheitsdrang. Zugleich hat er ein feines Gespür gegenüber allem, was innerlich knechtet. Die Freiheit, die von innen kommt, setzt das Erkennen des eigenen Gefangenseins, der Entfremdung, der Abhängigkeiten, der Leidenschaften, der Süchte und Fixierungen voraus. Die Freiheit des Loslassens ist notwendig, um aus dem Teufelskreis von Grandiosität und Depression herauszukommen. <br />
<br />
"<i>Ziehst du aus, die Freiheit zu suchen, so lerne vor allem Zucht der Sinne und deiner Seele, daß die Begierden und deine Glieder dich nicht bald hierhin, bald dorthin führen ... Niemand erfährt das Geheimnis der Freiheit, es sei denn durch Zucht.</i>“ (Dietrich Bonhoeffer)[11]<br />
<br />
Wir haben die Kolonisierung unserer Lebenswelten und dabei auch der Bildung wahrzunehmen. Jürgen Habermas spricht hier von der Kolonisierung der Lebenswelt durch systemische Intervention. Besondere Bedeutung kommt hier dem Recht zu, das - als kulturelle Institution - einerseits die Medien Macht und Geld lebensweltlich verankern kann, auf der anderen Seite - als systemisch verfaßter Handlungszusammenhang - auf nicht-kommunikative Art in die Lebenswelt interveniert.[12] "<br />
<br />
<i>Habe den Mut, dich seines eigenen Verstandes zu bedienen.</i>“ So hieß Kants Antwort auf die Frage "<i>Was heißt Aufklärung?</i>“[13]<br />
<br />
[1] Aufzeichnungen von Julius Lampert, zitiert nach Richard Gohm, Selig, die um meinetwillen verfolgt werden. Carl Lampert – ein Opfer der Nazi-Willkür 1894 - 1944, Innsbruck - Wien 2008 (=Gohm), 29 - 49, hier 39.<br />
[2] Aufzeichnungen von Julius Lampert, zitiert nach: Gohm 29.<br />
[3] Brief von Arnost Janisch an Julius Lampert vom 19. November 1945, in: Gohm 68.<br />
[4] Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1717.<br />
[5] "<i>Das nationalsozialistische Regime, das so viel Elend und Not in die Welt gebracht habe, habe vor Gott kein Recht auf einen Führungsanspruch. Das nationalsozialistische<br />
Regime sei auf Unterdrückung eingestellt; es werde sich kaum halten können.</i>“<br />
[6] DAF, Mappe IV/A3, Eigentum der Pfarre Göfis. Gohm 118; vgl. Gaudentius Walser, Carl Lampert – Glaubenszeugnis seiner Briefe, Dornbirn 1969, 39 - 46.<br />
[7] "<i>Der Engel der Geschichte muß so aussehen. Er hat das Antlitz der Vergangenheit zugewendet. Wo eine Kette von Begebenheiten vor uns erscheint, da sieht er eine<br />
einzige Katastrophe, die unablässig Trümmer auf Trümmer häuft und sie ihm vor die Füße schleudert. Er möchte wohl verweilen, die Toten wecken und das Zerschlagene<br />
zusammenfügen.</i>“ (Walter Benjamin, Geschichtsphilosophische These IX)<br />
[8] Brief an Bruder Julius, zitiert in: Gohm 58.<br />
[9] Tertullian, Apologie 50,13.<br />
[10] Zitiert nach Arnold Angenendt, Bilder und Idole. Vom himmlischen Menschen und vom irdischen Übermenschen, in: Vor-Bilder. Realität und Illusion, hrsg. von Heinrich Schmidinger, Graz 1996, 259 - 292, hier 275.<br />
[11] Dietrich Bonhoeffer, Stationen auf dem Weg zur Freiheit, in: Widerstand und Ergebung. Briefe und Aufzeichnungen aus der Haft, hrsg. von Eberhard Bethge, Gütersloh 1985, 184.<br />
[12] Jürgen Habermas, Theorie des kommunikativen Handeln Bd. 2: Zur Kritik der funktionalistischen Vernunft, Frankfurt a. M. 1981, 522 ff.<br />
[13] Immanuel Kant, Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?, in: Ders., Akademie-Ausgabe, Bd. VIII, Berlin 1968, 33 – 42.<br />
<br />
[<b>ENDE DER PREDIGT DES INNSBRUCKER DIÖZESANBISCHOFS.</b>]<br />
<br />
<b>Auch die</b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6326&amp;entry_id=288" title="http://www.kath-kirche-vorarlberg.at/organisation/pressebuero/links-dateien/PK-20111113%20Ansprache%20Kardinal%20Angelo%20Amato.pdf"  onmouseover="window.status='http://www.kath-kirche-vorarlberg.at/organisation/pressebuero/links-dateien/PK-20111113%20Ansprache%20Kardinal%20Angelo%20Amato.pdf';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>Worte</b> des Präfekten</a> der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, Angelo Kardinal Amato, sind sehr lesenswert. Und hier noch ein kurzer Überblick zum Leben des neuen Seligen: Carl Lampert wurde also am 13. November 1944 mit zehn weiteren Männern wegen angeblicher "<i>Zersetzung der Wehrkraft und Rundfunkverbrechen</i>" von den Nationalsozialisten hingerichtet. Am 9. Januar 1894 hatte der selige Carl in der heute 3.000-Seelen-Ortschaft Göfis das Licht der Welt erblickt, und Fürstbischof Franz Egger erteilte ihm im Dom zu Brixen während des Ersten Weltkrieges am 12. Mai 1918 die Priesterweihe. Der mit vielen Talenten ausgestattete Priester Carl Lampert wurde dann nach seinen Pfarreinsätzen von Bischof Dr. Waitz zum Studium des Kirchenrechts nach Rom gesandt. Später bezeichnete Carl diese Zeit als die glücklichsten Jahre seines Lebens. Neben dem Aufbau der kirchlichen Gerichtsbarkeit in der seit 1921 bestehenden Apostolischen Administratur Innsbruck-Feldkirch wurde ihm 1936 die Leitung der Verlagsanstalt Tyrolia übertragen, und nach der Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich wurde der selige Carl 1939 als Provikar auch Vertreter des Bischofs für den Tiroler Diözesanteil. Der damalige Gauleiter Franz Hofer erkannte rasch, daß er in Lampert nun den gefährlichsten Gegner aus den Reihen der Katholischen Kirche hatte, da dieser kirchenfeindliche Haltungen der Gauleitung mutig kritisierte. Mehrmals wurde der selige Carl Lampert dafür in Gestapo-Haft genommen.<br />
<br />
<b>Der Fall eines anderen Märtyrerpriesters</b> brachte Provikar Lampert schließlich ins Konzentrationslager: es handelte sich um schon 1996 vom seligen Johannes Paul II. in die Schar der Seligen aufgenommenen Pfarrer von Götzens, Otto Neururer, der bereits 1939 in das Konzentrationslager Dachau eingeliefert und schon am 30. Mai 1940 in Buchenwald ermordet worden war. Die Urne des seligen Otto Neururer war damals nämlich an seine Pfarrgemeinde geschickt worden, wobei es sich der selige Mitbruder Carl Lampert nicht nehmen ließ, eine entsprechende Todesanzeige drucken zu lassen. Sofort wurde der selige Carl wegen "<i>Vorstoßes gegen die nationalsozialistischen Geheimhaltungsvorschriften</i>" (am 5. Juli 1940) ins Innsbrucker Polizeigefängnis verbracht, und sein Leidensweg führte ihn ab dem 25. August 1940 durch die Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen-Oranienburg und wiederum Dachau. Dort wurde er zwar am 1. August 1941 entlassen, erhielt aber in Tirol "Gauverbot“ und mußte sich fortan im damaligen Gau Pommern/Mecklenburg aufhalten. Dahinter steckte jedoch ein ausgeklügelter Plan, Carl Lampert der Spionage zu überführen und sein Todesurteil vorzubereiten. Ein Spitzel schleuste sich als "Ing. Hagen“ ein und sammelte fortan das Material für den Prozeß. Dieses Lügenprotokoll führte dann zu einem dreimaligen Todesurteil des seligen Carl Lampert, das am heutigen Tage des Jahres 1944 in Halle an der Saale durch das Fallbeil vollstreckt wurde. Seine Urne wurde dann nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1948 nach Göfis zurückgeführt. Einen weiteren katholischen Blutzeugen aus jener Zeit hatte Papst Benedikt XVI. bei seinem letzten Besuch in Deutschland beim <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6327&amp;entry_id=288" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/287-PAPST-BENEDIKT-XVI.-AUF-DEM-GEISTLICHEN-WEG-NACH-ASSISI.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/287-PAPST-BENEDIKT-XVI.-AUF-DEM-GEISTLICHEN-WEG-NACH-ASSISI.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Zusammentreffen mit Vertretern der Jüdischen Gemeinde</a> hervorgehoben, nämlich den ebenso bereits 1996 seliggesprochenen Berliner Dompropst Bernhard Lichtenberg. Und so könnten an dieser Stelle noch viele Blutzeugen der Christenheit aus dieser Zeit benannt werden. Ich erinnere auch besonders an den <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6328&amp;entry_id=288" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/284-HEILIGER-MAXIMILIAN-KOLBE-70-JAHRE-MARTYRIUM-IN-AUSCHWITZ.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/284-HEILIGER-MAXIMILIAN-KOLBE-70-JAHRE-MARTYRIUM-IN-AUSCHWITZ.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">heiligen Maximilian Kolbe</a>, und mit der allerseligsten Jungfrau und Gottesmutter Maria wollen wir sie alle am heutigen Volkstrauersonntag besonders anrufen! Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F288-OFFIZIAL-SELIGGESPROCHEN-SELIGER-CARL-LAMPERT%2C-BITTE-FUER-UNS%21.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F288-OFFIZIAL-SELIGGESPROCHEN-SELIGER-CARL-LAMPERT%2C-BITTE-FUER-UNS%21.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
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        <published>2011-10-22T11:00:00Z</published>
        <updated>2011-11-06T18:53:22Z</updated>
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        <title type="html">PAPST BENEDIKT XVI. AUF DEM GEISTLICHEN WEG NACH ASSISI</title>
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                <b>Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI.</b> setzt auf vielen Ebenen fort, was der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6319&amp;entry_id=287" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/277-SELIGER-PAPST-JOHANNES-PAUL-II.,-BITTE-FUER-UNS!.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/277-SELIGER-PAPST-JOHANNES-PAUL-II.,-BITTE-FUER-UNS!.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">selige Papst Johannes Paul II.</a> angestoßen oder bereits voll und ganz begonnen hatte. Dies betrifft sowohl die Sorge um die sichtbare Einheit der Katholischen Kirche mit allen ihren lebendigen Riten als auch die Aufgaben der Mission und des interreligiösen Dialoges, die nicht gegeneinander ausgespielt werden können. In Fortsetzung bisheriger Blogeinträge zur Piusbruderschaft-Thematik (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6302&amp;entry_id=287" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/200-SENSATIONELLER-WEITERER-VERSOEHNUNGSSCHRITT-DES-HEILIGEN-VATERS-BENEDIKT-XVI.,-DIESMAL-GEGENUEBER-DEN-BISCHOEFEN-DER-PRIESTERBRUDERSCHAFT-ST.-PIUS-X..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/200-SENSATIONELLER-WEITERER-VERSOEHNUNGSSCHRITT-DES-HEILIGEN-VATERS-BENEDIKT-XVI.,-DIESMAL-GEGENUEBER-DEN-BISCHOEFEN-DER-PRIESTERBRUDERSCHAFT-ST.-PIUS-X..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">1</a>) (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6303&amp;entry_id=287" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/201-GUTER-GLAUBE-GILT-NUN-AUCH-FUER-PIUSBRUEDER-KOMMENTAR-AM-50.-JAHRESTAG-DER-ANKUENDIGUNG-DES-II.-VATIKANISCHEN-KONZILS-ZUR-AUFHEBUNG-DER-EXKOMMUNIKATIONEN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/201-GUTER-GLAUBE-GILT-NUN-AUCH-FUER-PIUSBRUEDER-KOMMENTAR-AM-50.-JAHRESTAG-DER-ANKUENDIGUNG-DES-II.-VATIKANISCHEN-KONZILS-ZUR-AUFHEBUNG-DER-EXKOMMUNIKATIONEN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">2</a>) (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6304&amp;entry_id=287" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/203-OFFIZIELLE-ERKLAERUNG-DES-PAEPSTLICHEN-STAATSSEKRETARIATES-ZUM-FALL-WILLIAMSON.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/203-OFFIZIELLE-ERKLAERUNG-DES-PAEPSTLICHEN-STAATSSEKRETARIATES-ZUM-FALL-WILLIAMSON.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">3</a>) (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6305&amp;entry_id=287" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/204-RADIO-VATIKAN-INTERVIEW-MIT-PROPST-GERALD-GOESCHE-VERSOEHNUNG-MIT-PIUSBRUEDERN-AUF-BASIS-DES-VATIKANUM-II-MOEGLICH.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/204-RADIO-VATIKAN-INTERVIEW-MIT-PROPST-GERALD-GOESCHE-VERSOEHNUNG-MIT-PIUSBRUEDERN-AUF-BASIS-DES-VATIKANUM-II-MOEGLICH.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">4</a>) (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6306&amp;entry_id=287" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/205-ABSAGE-AN-JEDE-FORM-DES-IDEOLOGISCHEN-EXTREMISMUS,-REVISIONISMUS-UND-ANTISEMITISMUS-ZUM-FALL-WILLIAMSON-UND-ZU-EINEM-ANONYMEN-PORTAL.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/205-ABSAGE-AN-JEDE-FORM-DES-IDEOLOGISCHEN-EXTREMISMUS,-REVISIONISMUS-UND-ANTISEMITISMUS-ZUM-FALL-WILLIAMSON-UND-ZU-EINEM-ANONYMEN-PORTAL.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">5</a>) (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6307&amp;entry_id=287" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/206-SENSATIONELLER-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-BENEDIKT-XVI.-AN-DIE-BISCHOEFE-ZUM-VATIKANUM-II-UND-ZUR-PRIESTERBRUDERSCHAFT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/206-SENSATIONELLER-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-BENEDIKT-XVI.-AN-DIE-BISCHOEFE-ZUM-VATIKANUM-II-UND-ZUR-PRIESTERBRUDERSCHAFT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">6</a>) (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6308&amp;entry_id=287" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/213-ECCLESIAE-UNITATEM-MOTU-PROPRIO-ZUM-DIALOG-MIT-DER-PRIESTERBRUDERSCHAFT-ST.-PIUS-X..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/213-ECCLESIAE-UNITATEM-MOTU-PROPRIO-ZUM-DIALOG-MIT-DER-PRIESTERBRUDERSCHAFT-ST.-PIUS-X..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">7</a>) biete ich zunächst noch die deutsche Übersetzung der französischsprachigen Mitteilung des Heiligen Stuhles vom 14. September 2011 (Verlinkungen von mir):<br />
<br />
<b>MITTEILUNG DES HEILIGEN STUHLES: TREFFEN ZWISCHEN DER KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE UND DER PRIESTERBRUDERSCHAFT SANKT PIUS X.</b><br />
<br />
Am 14. September 2011 hat am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre eine Begegnung Seiner Eminenz, des hochwürdigsten William Kardinal Levada, Präfekt dieser Kongregation und Präsident der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, Seiner Exzellenz Bischof Luis Ladaria SJ, Sekretär dieser Kongegration, und des Herrn Prälaten Guido Pozzo, Sekretär der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, mit Seiner Exzellenz Bischof Bernard Fellay, Generaloberer der Priesterbruderschaft Sankt Pius X., und den Priestern Niklaus Pfluger und Alain-Marc Nély, Generalassistenten der Bruderschaft, stattgefunden.<br />
<br />
Im Gefolge der am 15. Dezember 2008 an Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. gerichteten Bitte des Generaloberen der Priesterbruderschaft Sankt Pius X. hatte der Heilige Vater die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6302&amp;entry_id=287" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/200-SENSATIONELLER-WEITERER-VERSOEHNUNGSSCHRITT-DES-HEILIGEN-VATERS-BENEDIKT-XVI.,-DIESMAL-GEGENUEBER-DEN-BISCHOEFEN-DER-PRIESTERBRUDERSCHAFT-ST.-PIUS-X..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/200-SENSATIONELLER-WEITERER-VERSOEHNUNGSSCHRITT-DES-HEILIGEN-VATERS-BENEDIKT-XVI.,-DIESMAL-GEGENUEBER-DEN-BISCHOEFEN-DER-PRIESTERBRUDERSCHAFT-ST.-PIUS-X..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Entscheidung</a> getroffen, die Exkommunikation der vier von Bischof Marcel Lefebvre geweihten Bischöfe aufzuheben und gleichzeitig mit der Bruderschaft Gespräche zur Glaubenslehre zu beginnen, um die Schwierigkeiten und Probleme des lehrmäßigen Bereiches zu überwinden und zur Heilung des bestehenden Bruches zu gelangen. <br />
<br />
Im Gehorsam gegenüber dem Willen des Heiligen Vaters hat sich eine gemischte Studienkommission - zusammengesetzt aus Experten der Priesterbruderschaft Sankt Pius X. und aus Experten der Kongregation für die Glaubenslehre - acht Mal zu Begegnungen getroffen, die in der Zeit vom Oktober 2009 bis April 2011 in Rom stattgefunden haben. Diese Gespräche, deren Ziel es war, die wichtigeren lehrmäßigen Schwierigkeiten bei kontroversen Thematiken auszuarbeiten und zu vertiefen, haben ihren Zweck erfüllt, nämlich die diesbezüglichen Positionen und ihre Begründungen abzuklären.<br />
<br />
Unter Berücksichtigung der von der Priesterbruderschaft Sankt Pius X. eingebrachten Sorgen und Bitten, die sich auf die Einhaltung der Integrität des katholischen Glaubens gegenüber der Hermeneutik des Bruches des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6310&amp;entry_id=287" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">II. Vatikanisches Konzils</a> im Hinblick auf die Tradition beziehen - eine von Papst Benedikt XVI. in seiner <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6300&amp;entry_id=287" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2005/december/documents/hf_ben_xvi_spe_20051222_roman-curia_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2005/december/documents/hf_ben_xvi_spe_20051222_roman-curia_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ansprache an die Römische Kurie</a> mit Datum vom 22. Dezember 2005 benannte Hermeneutik -, sieht die Kongregation für die Glaubenslehre als fundamentale Ausgangsbasis der vollständigen Versöhnung mit dem Apostolischen Stuhl die Annahme der doktrinellen Präambel an, die im Verlaufe der Begegnung des 14. September 2011 ausgehändigt worden ist. Diese Präambel legt bestimmte lehrmäßige Prinzipien und Kriterien zur Interpretation der katholischen Glaubenslehre dar, die notwendig sind, um die Treue zum Lehramt der Kirche und zum <i>sentire cum Ecclesia</i> sicherzustellen, wobei in alledem das Studium und die theologische Erklärung von Ausdrücken oder bestimmter Formulierungen, die in den Texten des II. Vatikanischen Konzils und des nachfolgenden Lehramtes enthalten sind, für eine legitime Diskussion offen bleiben.<br />
<br />
Im Verlaufe desselben Treffens sind bestimmte Elemente im Hinblick auf eine kirchenrechtliche Lösung für die Priesterbruderschaft Sankt Pius X. vorgelegt worden, die der erhofften eventuellen Versöhnung folgen würde.<br />
<br />
[<b>ENDE MEINER DEUTSCHEN ÜBERSETZUNG.</b>]<br />
<br />
<b>So wird sich nun auch zeigen</b>, wie sich das (in etwas anderem Kontext vor einigen Monaten noch sehr stark diskutierte) Gehorsamsverständnis der Priesterbruderschaft St. Pius X. auf ihre Antwort gegenüber dem Heiligen Stuhl auswirken wird. Diesbezüglich sind die Bischöfe der Priesterbruderschaft - und nicht nur sie - auch an das geltende <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6301&amp;entry_id=287" title="http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/veroeffentlichungen/verlautbarungen/VE_173.pdf"  onmouseover="window.status='http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/veroeffentlichungen/verlautbarungen/VE_173.pdf';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Direktorium für den pastoralen Dienst der Bischöfe</a> <i>Apostolorum Successores</i> vom 22. Februar 2004 zu erinnern, das noch vom seligen Papst Johannes Paul II. approbiert und zur Veröffentlichung bestimmt worden ist. Heute konnte ja zum ersten Mal der Gedenktag desselben seliggesprochenen Papstes gefeiert werden. Und um einmal mehr aufzuzeigen, wie sehr sich sein Nachfolger Papst Benedikt XVI. an seinem Vorgänger orientiert und dessen Weg weitergeht, übernehme ich als eine Art Vorbereitung für den kommenden Donnerstag in <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6320&amp;entry_id=287" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/travels/2011/index_assisi_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/travels/2011/index_assisi_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Assisi</a> zwei Ansprachen von der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6311&amp;entry_id=287" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/travels/2011/index_germania_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/travels/2011/index_germania_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Apostolischen Reise in Deutschland</a>, nämlich anläßlich der Begegnung <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6312&amp;entry_id=287" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2011/september/documents/hf_ben-xvi_spe_20110922_jewish-berlin_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2011/september/documents/hf_ben-xvi_spe_20110922_jewish-berlin_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">mit Vertretern der jüdischen Gemeinde</a> und anläßlich der Begegnung <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6313&amp;entry_id=287" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2011/september/documents/hf_ben-xvi_spe_20110923_muslim-berlin_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2011/september/documents/hf_ben-xvi_spe_20110923_muslim-berlin_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">mit Vertretern der muslimischen Gemeinde</a>, wobei ich auch Verlinkungen vornehme:<br />
<br />
<b>BEGEGNUNG MIT VERTRETERN DER JÜDISCHEN GEMEINDE: ANSPRACHE VON PAPST BENEDIKT XVI.</b> <br />
Berliner Reichstagsgebäude, Donnerstag, 22. September 2011 <br />
<br />
Sehr geehrten Damen und Herren, liebe Freunde!<br />
<br />
Ich freue mich ehrlich über diese Zusammenkunft mit Ihnen hier in Berlin. Ganz herzlich danke ich Herrn Präsident Dr. Dieter Graumann für die freundlichen und auch für seine nachdenklichen Worte. Sie machen mir deutlich, wie viel Vertrauen gewachsen ist zwischen dem jüdischen Volk und der Katholischen Kirche, die einen nicht unwesentlichen Teil ihrer grundlegenden Traditionen gemeinsam haben, wie Sie betonten. Zugleich ist uns allen klar, daß ein liebendes verstehendes Ineinander von Israel und Kirche im jeweiligen Respekt für das Sein des anderen immer noch weiter wachsen muß und tief in die Verkündigung des Glaubens einzubeziehen ist.<br />
<br />
Bei meinem Besuch in der Kölner Synagoge <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6314&amp;entry_id=287" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2005/august/documents/hf_ben-xvi_spe_20050819_cologne-synagogue_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2005/august/documents/hf_ben-xvi_spe_20050819_cologne-synagogue_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">vor sechs Jahren</a> sprach Rabbiner Teitelbaum über die Erinnerung als eine der Säulen, die man braucht, um darauf eine friedliche Zukunft zu gründen. Und heute befinde ich mich an einem zentralen Ort der Erinnerung, der schrecklichen Erinnerung, daß von hier aus die Shoah, die Vernichtung der jüdischen Mitbürger in Europa geplant und organisiert wurde. In Deutschland lebten vor dem Naziterror ungefähr eine halbe Million Juden, die einen festen Bestandteil der deutschen Gesellschaft bildeten. Nach dem Zweiten Weltkrieg galt Deutschland als das "Land der Shoah", in dem man eigentlich nicht mehr leben konnte als Jude. Es gab zunächst kaum Anstrengungen, die alten jüdischen Gemeinden neu zu begründen, auch wenn von Osten her stetig jüdische Einzelpersonen und Familien einreisten. Viele von ihnen wollten auswandern und sich vor allem in den Vereinigten Staaten oder in Israel eine neue Existenz aufbauen.<br />
<br />
An diesem Ort muß auch erinnert werden an die Pogromnacht vom 9. auf den 10. November 1938. Nur wenige sahen die ganze Tragweite dieser menschenverachtenden Tat, wie der Berliner Dompropst <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6315&amp;entry_id=287" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/homilies/1996/documents/hf_jp-ii_hom_19960623_berlin-germany_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/homilies/1996/documents/hf_jp-ii_hom_19960623_berlin-germany_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Bernhard Lichtenberg</a>, der von der Kanzel der Sankt-Hedwigs-Kathedrale den Gläubigen zurief: "Draußen brennt der Tempel – das ist auch ein Gotteshaus". Die nationalsozialistische Schreckensherrschaft gründete auf einem rassistischen Mythos, zu dem die Ablehnung des Gottes Abrahams, Isaaks und Jakobs, des Gottes Jesu Christi und der an Ihn glaubenden Menschen gehörte. Der "Allmächtige", von dem Adolf Hitler sprach, war ein heidnisches Idol, das Ersatz sein wollte für den biblischen Gott, den Schöpfer und Vater aller Menschen. Mit der Verweigerung der Achtung vor diesem einen Gott geht immer auch die Achtung vor der Würde des Menschen verloren. Wozu der Mensch, der Gott ablehnt, fähig ist, und welches Gesicht ein Volk im Nein zu diesem Gott haben kann, haben die schrecklichen Bilder aus den Konzentrationslagern bei Kriegsende gezeigt.<br />
<br />
Angesichts dieser Erinnerung ist dankbar festzustellen, daß sich seit einigen Jahrzehnten eine neue Entwicklung zeigt, bei der man geradezu von einem Aufblühen jüdischen Lebens in Deutschland sprechen kann. Es ist hervorzuheben, daß sich die jüdische Gemeinschaft in dieser Zeit besonders um die Integration osteuropäischer Einwanderer verdient gemacht hat.<br />
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Dankbar möchte ich auch auf den sich vertiefenden Dialog zwischen der Katholischen Kirche und dem Judentum hinweisen. Die Kirche empfindet eine große Nähe zum jüdischen Volk. Mit der Erklärung <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6316&amp;entry_id=287" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decl_19651028_nostra-aetate_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decl_19651028_nostra-aetate_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>Nostra aetate</i></a> des  Zweiten Vatikanischen Konzils wurde ein "unwiderruflicher Weg des Dialogs, der Brüderlichkeit und der Freundschaft“ eingeschlagen (vgl. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6317&amp;entry_id=287" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2010/january/documents/hf_ben-xvi_spe_20100117_sinagoga_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2010/january/documents/hf_ben-xvi_spe_20100117_sinagoga_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Rede in der Synagoge in Rom</a>, 17. Januar 2010). Dies gilt für die Katholische Kirche als ganze, in der der selige Papst Johannes Paul II. sich besonders intensiv für diesen neuen Weg eingesetzt hat. Es gilt selbstverständlich auch für die Katholische Kirche in Deutschland, die sich ihrer besonderen Verantwortung in dieser Sache bewußt ist. In der Öffentlichkeit wird vor allem die "Woche der Brüderlichkeit“ wahrgenommen, die von den lokalen Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit jedes Jahr in der ersten Märzwoche organisiert wird.<br />
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Von katholischer Seite gibt es zudem jährliche Treffen zwischen Bischöfen und Rabbinern sowie strukturierte Gespräche mit dem Zentralrat der Juden. Schon in den 70er Jahren trat das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) mit der Errichtung eines Gesprächskreises "Juden und Christen“ hervor, der in fundierter Weise im Laufe der Jahre viele hilfreiche Verlautbarungen hervorgebracht hat. Und nicht unerwähnt lassen möchte ich das historische Treffen im März <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6318&amp;entry_id=287" title="http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/chrstuni/relations-jews-docs/rc_pc_chrstuni_doc_20060228_commissione-bilaterale_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/chrstuni/relations-jews-docs/rc_pc_chrstuni_doc_20060228_commissione-bilaterale_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">2006</a> für den jüdisch-christlichen Dialog unter Beteiligung von Kardinal Walter Kasper. Diese Zusammenarbeit trägt Früchte.<br />
<br />
Neben diesen wichtigen Initiativen scheint mir, daß wir Christen uns auch immer mehr unserer inneren Verwandtschaft mit dem Judentum klar werden müssen, von der Sie gesprochen haben. Für Christen kann es keinen Bruch im Heilsgeschehen geben. Das Heil kommt nun einmal von den Juden (vgl. Joh 4,22). Wo der Konflikt Jesu mit dem Judentum seiner Zeit in oberflächlicher Manier als eine Loslösung vom Alten Bund gesehen wird, wird er auf die Idee einer Befreiung hinauslaufen, die die Tora nur als sklavische Befolgung von Riten und äußeren Observanzen mißdeutet. Tatsächlich hebt aber die Bergpredigt das mosaische Gesetz nicht auf, sondern enthüllt seine verborgenen Möglichkeiten und läßt neue Ansprüche hervortreten. Sie verweist uns auf den tiefsten Grund menschlichen Tuns, das Herz, wo der Mensch zwischen dem Reinen und dem Unreinen wählt, wo sich Glaube, Hoffnung und Liebe entfalten.<br />
<br />
Die Hoffnungsbotschaft, die die Bücher der hebräischen Bibel und des christlichen Alten Testaments überliefern, ist von Juden und Christen in unterschiedlicher Weise angeeignet und weitergeführt worden. "Wir erkennen es nach Jahrhunderten des Gegeneinanders als unsere heutige Aufgabe, daß diese beiden Weisen der Schriftlektüre – die christliche und die jüdische – miteinander in Dialog treten müssen, um Gottes Willen und Wort recht zu verstehen" (Jesus von Nazareth. Zweiter Teil: Vom Einzug in Jerusalem bis zur Auferstehung, S. 49) Dieser Dialog soll die gemeinsame Hoffnung auf Gott in einer zunehmend säkularen Gesellschaft stärken. Ohne diese Hoffnung verliert die Gesellschaft ihre Humanität.<br />
<br />
Insgesamt dürfen wir feststellen, daß der Austausch der Katholischen Kirche mit dem Judentum in Deutschland schon verheißungsvolle Früchte getragen hat. Beständige vertrauensvolle Beziehungen sind gewachsen. Juden und Christen haben gewiß eine gemeinsame Verantwortung für die Entwicklung der Gesellschaft, die immer auch eine religiöse Dimension hat. Mögen alle Beteiligten diesen Weg gemeinsam weitergehen. Dazu schenke der Einzige und Allmächtige, Ha Kadosch Baruch Hu, seinen Segen. Ich danke Ihnen.<br />
<br />
<b>BEGEGNUNG MIT VERTRETERN DER MUSLIMISCHEN GEMEINDE: ANSPRACHE VON PAPST BENEDIKT XVI.</b><br />
Apostolische Nuntiatur Berlin,  Freitag, 23. September 2011<br />
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Liebe muslimische Freunde!<br />
<br />
Ich freue mich, Sie als Vertreter verschiedener muslimischer Gemeinschaften in Deutschland heute hier willkommen zu heißen. Sehr herzlich danke ich Professor Mouhanad Khorchide für die freundlichen Worte der Begrüßung und die tiefen Reflexionen, die er uns vorgelegt hat. Sie zeigen, wie zwischen der Katholischen Kirche und den muslimischen Gemeinschaften in Deutschland ein Klima des Respekts und des Vertrauens gewachsen ist und das gemeinsam uns Tragende sichtbar wird.<br />
<br />
Berlin ist ein günstiger Ort für ein solches Treffen, nicht nur weil sich hier die älteste Moschee auf Deutschlands Boden befindet, sondern auch weil in Berlin die meisten Muslime im Vergleich zu allen anderen Städten Deutschlands wohnen.<br />
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Die Anwesenheit zahlreicher muslimischer Familien ist seit den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts zunehmend ein Merkmal dieses Landes geworden. Allerdings wird es notwendig sein, beständig daran zu arbeiten, sich gegenseitig besser kennenzulernen und zu verstehen. Dies ist nicht nur für ein friedvolles Zusammenleben wichtig, sondern auch für den Beitrag, den jeder für den Aufbau des Gemeinwohls in dieser Gesellschaft zu leisten vermag.<br />
<br />
Viele Muslime messen der religiösen Dimension des Lebens große Bedeutung bei. Das wird zuweilen als Provokation aufgefaßt in einer Gesellschaft, die dazu neigt, diesen Aspekt an den Rand zu drängen oder ihn höchstens im Bereich der privaten Entscheidungen des einzelnen gelten zu lassen.<br />
<br />
Die Katholische Kirche setzt sich entschieden dafür ein, daß der öffentlichen Dimension der Religionszughörigkeit eine angemessene Anerkennung zuteil wird. In einer überwiegend pluralistischen Gesellschaft wird dieser Anspruch nicht bedeutungslos. Dabei ist darauf zu achten, daß der Respekt gegenüber dem anderen stets gewahrt bleibt. Dieser gegenseitige Respekt füreinander wächst nur auf der Basis des Einvernehmens über einige unveräußerliche Werte, die der Natur des Menschen eigen sind, insbesondere der unverletzlichen Würde jeder einzelnen Person als Geschöpf Gottes. Dieses Einvernehmen schränkt den Ausdruck der verschiedenen Religionen nicht ein; im Gegenteil erlaubt es jedem Menschen, konstruktiv zu bezeugen, woran er glaubt, ohne sich dem Vergleich mit dem anderen zu entziehen.<br />
<br />
In Deutschland – wie in vielen anderen, nicht nur westlichen Ländern – ist dieser allgemeine Bezugsrahmen durch die Verfassung vorgegeben, deren rechtlicher Gehalt für jeden Bürger verbindlich ist, sei er nun Mitglied einer Glaubensgemeinschaft oder nicht.<br />
<br />
Sicher ist die Diskussion über die beste Formulierung von Prinzipien wie der öffentlichen Religionsausübung weitgreifend und immer offen, allerdings ist die Tatsache bedeutsam, daß das deutsche Grundgesetz sie nun schon seit über 60 Jahren in einer bis heute gültigen Weise zum Ausdruck bringt (vgl. Art. 4,2). In ihm finden wir vor allem jenes gemeinsame Ethos, das Grundlage des menschlichen Zusammenlebens ist und das in gewisser Weise auch die scheinbar nur formalen Regeln des Funktionierens der institutionellen Organe und des demokratischen Lebens prägt.<br />
<br />
Wir könnten uns fragen, wieso ein solcher Text, der in einer radikal verschiedenen geschichtlichen Epoche, also in einer fast einheitlich christlichen kulturellen Situation, erarbeitet wurde, auch für das heutige Deutschland paßt, das in einer Situation einer globalisierten Welt lebt und durch einen bemerkenswerten Pluralismus im Bereich der Glaubensüberzeugungen geprägt ist.<br />
<br />
Mir scheint, der Grund dafür liegt in der Tatsache, daß den Vätern des Grundgesetzes in jenem wichtigen Augenblick voll bewußt war, einen wirklich soliden Grund suchen zu müssen, auf dem alle Bürger sich wiederfinden konnten und der für alle tragende Grundlage sein kann über Verschiedenheiten hinweg. Indem sie so handelten, auf die Menschenwürde und die Verantwortung vor Gott abzustellen, sahen sie nicht von der eigenen Glaubenszugehörigkeit ab; für nicht wenige von ihnen war ja das christliche Menschenbild die wahre inspirierende Kraft. Sie wußten aber, daß sich alle Menschen mit anderen konfessionellen und auch nichtreligiösen Hintergründen auseinandersetzen müssen: der gemeinsame Grund für alle wurde in der Anerkennung einiger unveräußerlicher Rechte gefunden, die der menschlichen Natur eigen sind und jeder positiven Formulierung vorausgehen.<br />
<br />
In dieser Weise legte eine damals im wesentlichen homogene Gesellschaft das Fundament, das wir heute als gültig für eine vom Pluralismus geprägte Zeit ansehen dürfen. Ein Fundament, das in Wirklichkeit auch einem solchen Pluralismus seine offensichtlichen Grenzen zeigt: es ist nämlich nicht denkbar, daß eine Gesellschaft sich auf lange Sicht ohne einen Konsens über die grundlegenden ethischen Werte halten kann. <br />
<br />
Liebe Freunde! Auf der Grundlage dessen, was ich hier angedeutet habe, scheint mir eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Christen und Muslimen möglich zu sein. Und damit tragen wir zum Aufbau einer Gesellschaft bei, die in vieler Hinsicht von dem, was wir aus der Vergangenheit mitbrachten, verschieden ist. Als Menschen des Glaubens können wir, von unseren jeweiligen Überzeugungen ausgehend, ein wichtiges Zeugnis in vielen entscheidenden Bereichen des gesellschaftlichen Lebens geben. Ich denke hier zum Beispiel an den Schutz der Familie auf der Grundlage der Ehegemeinschaft, an die Ehrfurcht vor dem Leben in jeder Phase seines natürlichen Verlaufs oder an die Förderung einer größeren sozialen Gerechtigkeit.<br />
<br />
Auch deshalb halte ich es für wichtig, einen Tag der Reflexion, des Dialogs und des Gebets für Frieden und Gerechtigkeit in der Welt zu begehen. Dies wollen wir, wie Sie wissen, am kommenden 27. Oktober (2011) in <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6320&amp;entry_id=287" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/travels/2011/index_assisi_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/travels/2011/index_assisi_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Assisi</a> durchführen, 25 Jahre nach dem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6321&amp;entry_id=287" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/speeches/1986/october/documents/hf_jp-ii_spe_19861027_prayer-peace-assisi-final_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/speeches/1986/october/documents/hf_jp-ii_spe_19861027_prayer-peace-assisi-final_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">historischen Treffen</a> dort unter der Leitung meines Vorgängers, des seligen Papstes <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6322&amp;entry_id=287" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/272-ERINNERUNG-AN-JOHANNES-PAUL-II.-MIT-JUNGEN-MUSLIMEN-IN-MAROKKO-CASABLANCA-1985.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/272-ERINNERUNG-AN-JOHANNES-PAUL-II.-MIT-JUNGEN-MUSLIMEN-IN-MAROKKO-CASABLANCA-1985.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Johannes Pauls II.</a> Mit dieser Zusammenkunft wollen wir in schlichter Weise zum Ausdruck bringen, daß wir als Menschen des Glaubens unseren besonderen Beitrag für den Aufbau einer besseren Welt leisten, wobei wir zugleich die Notwendigkeit anerkennen, für die Wirksamkeit unserer Taten im Dialog und in der gegenseitigen Wertschätzung zu wachsen.<br />
<br />
Mit diesen Gedanken entbiete ich Ihnen nochmals meinen herzlichen Gruß und danke Ihnen für diese Begegnung, die für den Aufenthalt in meinem Vaterland für mich eine große Bereicherung ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!<br />
<br />
[<b>ENDE DER BEIDEN ANSPRACHEN SEINER HEILIGKEIT PAPST BENEDIKT XVI.</b>]<br />
<br />
<b>Und Papst Benedikt XVI. hat außerdem</b> in einem eigenen, bereits am 11. Oktober 2011 unterzeichneten und als Motu Proprio gegebenen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6323&amp;entry_id=287" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20111011_porta-fidei_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20111011_porta-fidei_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Apostolischen Schreiben</a> <i>Porta fidei</i> ("Tür des Glaubens") angekündigt, daß im kommenden Jahr zur 50. Wiederkehr der Eröffnung des II. Vatikanischen Konzils ein Jahr des Glaubens beginnen werde. Und so kann jeder unvoreingenommene Beobachter erkennen, wie ernst der regierende Nachfolger des heiligen Petrus seinen Dienst auf allen Ebenen der universalen Kirche nimmt. Beten wir für ihn und das Gelingen des Friedenstreffens in Assisi! Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F287-PAPST-BENEDIKT-XVI.-AUF-DEM-GEISTLICHEN-WEG-NACH-ASSISI.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F287-PAPST-BENEDIKT-XVI.-AUF-DEM-GEISTLICHEN-WEG-NACH-ASSISI.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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        <published>2011-07-17T16:13:25Z</published>
        <updated>2011-09-05T06:24:13Z</updated>
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                <b>Schon zu Beginn des Jahres 2011</b> sorgte ein Schreiben des früheren Apostolischen Nuntius in Irland, Erzbischof Luciano Storero (Nuntius von 1995 - 2000 +), aus dem Jahre 1997 <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6254&amp;entry_id=283" title="http://www.kath.net/detail.php?id=29787"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=29787';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">für neue Aufregung</a>. Dieses wiederum hatte sich damals auf einen in direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang stehenden Brief der römischen Kongregation für den Klerus bezogen. Der mittlerweile also publizierte und schon bekannte Brief zeigt ziemlich deutlich jene Haltung, die vom Heiligen Stuhl her schon im letzten Jahr zur <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6241&amp;entry_id=283" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/245-VATIKAN-DISTANZIERT-SICH-KLAR-VON-KARDINAL-HOYOS-UND-ERKLAERT-GRAVIORA-DELICTA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/245-VATIKAN-DISTANZIERT-SICH-KLAR-VON-KARDINAL-HOYOS-UND-ERKLAERT-GRAVIORA-DELICTA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Kritik</a> am damals in Verantwortung stehenden Präfekten der Kleruskongregation, Darío Kardinal Castrillón Hoyos (Präfekt von 1996 - 2006), führte, was ich in einem eigenen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6241&amp;entry_id=283" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/245-VATIKAN-DISTANZIERT-SICH-KLAR-VON-KARDINAL-HOYOS-UND-ERKLAERT-GRAVIORA-DELICTA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/245-VATIKAN-DISTANZIERT-SICH-KLAR-VON-KARDINAL-HOYOS-UND-ERKLAERT-GRAVIORA-DELICTA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Blogeintrag am 19. April 2010</a> vermerkt habe. Darin hatte ich bereits dessen zwar früher bekanntgewordenen, aber später geschriebenen Brief (nämlich vom 8. September 2001) übersetzt, der die Distanzierung seitens des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6248&amp;entry_id=283" title="http://www.vatican.va"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Vatikan</a> auslöste. Bevor ich nun auf das offenbar erst in diesem Jahr bekanntgewordene Schreiben aus dem Jahr 1997 und vor allem auf den <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6243&amp;entry_id=283" title="http://www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf"  onmouseover="window.status='http://www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">vierten irischen Mißbrauchsbericht</a> (bezogen auf die Diözese Cloyne) und somit darauf eingehe, warum und in welchem Kontext somit beide auf den früheren Präfekten zurückgehenden Schreiben die irische und englischsprachige politische und kirchliche Öffentlichkeit in besonderer Weise beschäftigen, hier meine deutsche Übersetzung des Briefes aus dem Jahr 1997 (aus dem Englischen):<br />
<br />
<b>APOSTOLISCHE NUNTIATUR IN IRLAND</b>, Nr. 808/97<br />
<br />
Dublin, 31 .Januar 1997 <br />
<br />
Streng vertraulich <br />
<br />
Eure Exzellenz! <br />
 <br />
Die Kongregation für den Klerus hat die komplexe Fragestellung des sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Kleriker und das "<i>Child Sexual Abuse: Framework for a Church Response</i>" ("<i>Kindesmißbrauch: Grundrahmen für eine Antwort der Kirche</i>") benannte und vom Beirat der katholischen Bischofskonferenz Irlands herausgegebene Dokument aufmerksam studiert. <br />
 <br />
Die Kongregation möchte unterstreichen, daß dieses Dokument der Übereinstimmung mit den derzeit geltenden kirchenrechtlichen Normen bedarf.   <br />
 <br />
Der Text enthält jedoch "<i>Vorgehensweisen und Bestimmungen, die im Gegensatz zur kirchenrechtlichen Gesetzgebung zu stehen scheinen und die, falls angewandt, die Maßnahmen derselben Bischöfe, die versuchen, diese Probleme zu stoppen, ungültig machen könnten. Wenn die Bischöfe solchen Vorgehensweisen folgen würden und es dann Fälle eventueller beim Heiligen Stuhl deponierter hierarchischer Rekurse gäbe, könnten deren Ergebnisse für dieselben diözesanen Autoritäten höchst blamabel und nachteilig sein.  <br />
 <br />
Insbesondere ergeben sich aus der Situation der 'verpflichtenden Anzeige' [beim Staat] ernsthafte Vorbehalte sowohl moralischer als auch kirchenrechtlicher Natur</i>".<br />
 <br />
Seit die Richtlinien bei sexuellem Mißbrauch in der englischsprachigen Welt viele identische Charakteristika und Vorgehensweisen beinhalten, ist die Kongregation mit dem umfassenden Studium derselben beschäftigt. Zur gegebenen Zeit wird die Kongregation in Zusammenarbeit und im Dialog mit den betroffenen Bischofskonferenzen es nicht unterlassen, einige konkrete Weisungen mit Blick auf diese Richtlinien festzulegen.<br />
 <br />
Aus diesen Gründen und weil der oben genannte Text kein offizielles Dokument der Bischofskonferenz ist, sondern einfach eine Studienfassung, bin ich angewiesen, die einzelnen Bischöfe von Irland über die diesbezüglichen Sorgen der Kongregation zu informieren, wobei ich betone, daß im traurigen Fall von Anschuldigungen sexuellen Mißbrauchs durch Kleriker  die vom Codex Iuris Canonici aufgestellten Vorgehensweisen sorgfältig beachtet werden müssen, andernfalls das Risiko der Nichtigkeit der betreffenden Verwaltungsakte gegeben ist, wenn der so bestrafte Priester gegen seinen Bischof hierarchischen Rekurs einlegen sollte.<br />
<br />
So bitte ich Sie höflich, mich vom sicheren Empfang dieses Briefes wissen zu lassen, und mit der Versicherung meines herzlichen Grußes bin ich in Christus Ihr ergebener<br />
<br />
+ Luciano Storero<br />
Apostolischer Nuntius<br />
<br />
[<b>ENDE MEINER ÜBERSETZUNG DES BRIEFES DES APOSTOLISCHEN NUNTIUS.</b>]<br />
<br />
<b>Um die damalige, heute nicht mehr bestehende Kompetenz</b> der römischen Kleruskongregation besser zu verstehen und einzuordnen, verweise ich auf die am 15. Juli 2010 erschienene und von mir übersetzte <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6251&amp;entry_id=283" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">rechtsgeschichtliche Hinführung zu den Normen des Motu Proprio "Sacramentorum sanctitatis tutela" (2001)</a> und zitiere daraus den folgenden Abschnitt: "<i>Im Jahr 1994 gewährte der Heilige Stuhl den Bischöfen der Vereinigten Staaten ein Indult: das Alter zur Definition der kirchenrechtlichen Straftat sexuellen Mißbrauchs eines Minderjährigen wurde auf 18 Jahre erhöht. Außerdem wurde die Zeit der Verjährung auf eine Periode von zehn Jahren erweitert, zu berechnen ab der Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers. Die Bischöfe wurden ausdrücklich angewiesen, die kirchenrechtlichen Prozesse in den Diözesen durchzuführen. Die Berufungen wurden der Rota Romana vorbehalten, und die Verwaltungsrekurse der Kongregation für den Klerus.</i> <b><i>Während dieser Zeit (1994 - 2001) erwähnte man die alte Kompetenz des Heiligen Offiziums für diese Fälle überhaupt nicht.</i></b> <i>Das Indult des Jahres 1994 für die Vereinigten Staaten wurde dann im Jahre 1996 auf Irland ausgedehnt. In der Zwischenzeit wurde die Frage der speziellen Vorgehensweisen in Fällen sexuellen Mißbrauchs an der Römischen Kurie diskutiert. Schließlich entschied Papst Johannes Paul II., den von einem Kleriker verübten sexuellen Mißbrauch einer unter 18jährigen minderjährigen Person in die neue Liste der der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehaltenen kirchenrechtlichen Straftaten einzubeziehen. Die Verjährung für diese Fälle wurde auf 10 Jahre festgelegt, von der Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers an. Das neue Gesetz, ein Motu proprio mit dem Titel 'Sacramentorum sanctitatis tutela' wurde am 30. April 2001 promulgiert. Ein von Joseph Kardinal Ratzinger und vom Erzbischof Tarcisio Bertone - Präfekt und Sekretär der Kongregation für die Glaubenslehre - unterzeichneter Brief wurde am 18. Mai 2001 an alle katholischen Bischöfe gesendet. Der Brief informierte die Bischöfe über das neue Gesetz und die neuen Vorgehensweisen, welche die Instruktion 'Crimen Sollicitationis' ersetzten.</i>" <br />
<br />
<b>Auf das somit in den soeben angegebenen Zeitraum 1994 - 2001</b> hineinfallende von mir oben übersetzte problematische Schreiben</b> des damaligen Apostolischen Nuntius von Irland wird naturgemäß in dem neuen, <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6243&amp;entry_id=283" title="http://www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf"  onmouseover="window.status='http://www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">421 Seiten umfassenden Bericht</a> über die Behandlung von Beschwerden wegen von katholischen Priestern begangenen sexuellen Mißbrauchs aus Irland schon zu Beginn Bezug genommen. Möglicherweise werde ich nach dem Ende der Lektüre dieses Berichtes und im Blick auf diesbezüglich bereits zwei bekannte Schreiben der Kleruskongregation aus den Jahren 1997 - 2001 zum ergänzenden Ergebnis kommen, daß der gelungene <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6245&amp;entry_id=283" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Hirtenbrief des Papstes an die Kirche von Irland</a> diesen Aspekt der Unterstützung bzw. Behinderung durch ein Dikasterium des Heiligen Stuhles noch nicht enthalten konnte, aber von den nunmehr klarer vorliegenden Fakten her enthalten hätte müssen (vgl. meinen Kommentar "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6249&amp;entry_id=283" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/242-HIRTENBRIEF-PAPST-BENEDIKT-HAT-FUER-DIE-OPFER-DAS-KIRCHENRECHT-GERETTET.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/242-HIRTENBRIEF-PAPST-BENEDIKT-HAT-FUER-DIE-OPFER-DAS-KIRCHENRECHT-GERETTET.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>Papst Benedikt hat für die Opfer das Kirchenrecht gerettet</i></a>".) Man kann dem seligen Papst Johannes Paul II. und dem damaligen Joseph Kardinal Ratzinger, dem heutigen Papst Benedikt XVI., nur danken, daß die Kompetenzen innerhalb der römischen Kurie aufgrund all dieser Erfahrungen neu geordnet wurden. (Und so kam es offenbar auch nicht mehr zu den im obigen Schreiben des irischen Nuntius angekündigten Weisungen der Kleruskongregation, sondern vielmehr zu der vom seligen Johannes Paul II. neu geordneten <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6251&amp;entry_id=283" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Gesetzeslage</a> mit den Kompetenzen der Glaubenskongregation unter Kardinal Ratzinger.) Es hätte also durchaus ein kritischer Blick auf ein Dikasterium der Römischen Kurie in einem eigenen Abschnitt des epochalen päpstlichen Hirtenbriefes an die Iren behandelt werden können, und so trifft politische Kritik aus Irland mit dem heutigen Papst eindeutig den Falschen, ganz zu schweigen von absurden illegalen Forderungen nach der fallweise Abschaffung des Beichtgeheimnisses, welches aus keinem Grund jemals gebrochen werden darf, selbst wenn es neue staatliche Gesetze befehlen würden. Der neue irische Mißbrauchsreport enthält eine Fülle wertvoller Beobachtungen und kann zur Lektüre nur empfohlen werden, und - das ist wichtig! - er hält schon zu Beginn fest, daß die kirchliche Gesetzgebung im Falle ihrer Beachtung schon im Untersuchungszeitraum die im Bistum Cloyne aufgetretenen Behandlungsmängel bei Beschwerden verhindert hätte. Zunächst also ein paar erste Zitate aus dem Report: <br />
<br />
"<i>The Dublin Archdiocese Commission of Investigation was established in March 2006 to report on the handling by Church and State authorities of a representative sample of allegations and suspicions of child sexual abuse against clerics operating under the aegis of the Archdiocese of Dublin over the period 1975 - 2004. The report of the Commission was published (with some redaction as a result of court orders) in November 2009. Towards the end of its remit, on 31 March 2009, the Government asked the Commission to carry out a similar investigation into the Catholic Diocese of Cloyne (...) During the Cloyne investigation the Commission examined all complaints, allegations, concerns and suspicions of child sexual abuse by relevant clerics made to the diocesan and other Catholic Church authorities and public and State authorities in the period 1 January 1996 – 1 February 2009 (...) It is important to emphasise that it was not the function of the Commission to establish whether or not child sexual abuse actually took place but rather to record the manner in which complaints were dealt with by Church and State authorities (...) Despite Bishop Magee’s stated position on the implementation of the Framework Document, the reality is that the guidelines set out in that document were not fully or consistently implemented in the Diocese of Cloyne in the period 1996 to 2009. The primary responsibility for the failure to implement the agreed procedures lies with Bishop Magee (...) Bishop Magee was the head of the diocese and cannot avoid his responsibility by blaming subordinates whom he wholly failed to supervise (...) The greatest failure by the Diocese of Cloyne was its failure to report all complaints to the Gardaí. Between 1996 and 2005, there were 15 complaints which very clearly should have been reported by the diocese to the Gardaí (...) He [= vicar general] failed to understand that the requirement to report was for the protection of other children (...) The Commission considers that reporting in relation to deceased priests is important for a number of reasons but mainly because it may help to validate other complainants.</i>" (S. E. John Magee SPS war von 1987 - 2010 Diözesanbischof von Cloyne.)<br />
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<b>Zu dem auf die Diözese Cloyne bezogenen Bericht nimmt auch der Direktor von Radio Vatikan, P. Federico Lombardi, Stellung:</b><br />
<br />
<b>Der</b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6243&amp;entry_id=283" title="http://www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf"  onmouseover="window.status='http://www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>Bericht der irischen Untersuchungskommission</b></a> über die Fälle des von Mitgliedern des Klerus begangenen Mißbrauchs Minderjähriger in der Diözese Cloyne, der am 13. Juli 2011 veröffentlicht wurde, hat - so wie jener über die  Erzdiözese Dublin, der diesem vorausgegangen war - ein weiteres Mal die Schwere der begangenen Taten ins Blickfeld gerückt, dieses Mal auch für einen relativ aktuellen Zeitraum. Die vom neuen Bericht zur Prüfung gesichtete Zeitspanne reicht in der Tat vom 1. Januar 1996 bis zum 1. Februar 2009. Die irischen Autoritäten haben durch den Nuntius eine Kopie des Berichts nach Rom weitergeleitet, verbunden mit der Bitte um eine Reaktion von Seiten des Heiligen Stuhles; man muß also damit rechnen, daß dieser seine Kommentare und seine Antworten in den angemessenen Formen und Zeiträumen geben wird. Unsererseits halten wir es jedenfalls für opportun, einige Überlegungen zum Bericht und sein Echo zum Ausdruck zu bringen: Überlegungen, die jedoch – wie soeben gesagt - in keiner Weise <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6281&amp;entry_id=283" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/286-CLOYNE-REPORT-OFFIZIELLE-ANTWORT-DES-HEILIGEN-STUHLES-FUER-IRLAND.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/286-CLOYNE-REPORT-OFFIZIELLE-ANTWORT-DES-HEILIGEN-STUHLES-FUER-IRLAND.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">die offizielle Antwort des Heiligen Stuhles</a> darstellen. <br />
<br />
<b>Zunächst erscheint es uns nötig</b>, die intensiven Gefühle des Schmerzes und der Mißbilligung in Erinnerung zu rufen und zu erneuern, die der Papst aus Anlaß seines Treffens mit den Bischöfen Irlands zum Ausdruck brachte, die am 11. Dezember 2009 in den Vatikan gerufen worden waren, um eben im Lichte des damals frisch erschienenen Berichtes über die Erzdiözese Dublin gemeinsam der schwierigen Situation der Kirche in Irland zu begegnen. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6256&amp;entry_id=283" title="http://www.kath.net/detail.php?id=24885"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=24885';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Dabei sprach der Papst offen</a> von "Erschütterung und Scham" wegen "der abscheulichen Verbrechen". Es ist daran zu erinnern, daß der Papst eben dann in Folge dieses und eines weiteren Treffens (am 15. und 16. Februar 2010) seinen bekannten und umfassenden <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6245&amp;entry_id=283" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Hirtenbrief an die Katholiken Irlands</a> veröffentlicht hat, nämlich am nachfolgenden 19. März 2010, in dem sich die stärksten und aussagekräftigsten Aussagen der Teilhabe an den Leiden der Opfer und ihrer Familien finden, aber auch Aussagen der Erinnerung an die schreckliche Verantwortung der Schuldigen und der Verfehlungen von Verantwortlichen der Kirche in ihren Aufgaben der Leitung und Beaufsichtigung. Eine der konkreten Handlungen im Gefolge des päpstlichen Hirtenbriefes ist die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6258&amp;entry_id=283" title="http://www.kath.net/detail.php?id=26888"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=26888';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Apostolische Visitation</a> der Kirche in Irland, die sich auf die Visitationen der vier Erzdiözesen, der Seminare und der religiösen Kongregationen bezieht und deren Resultate sich in einem fortgeschrittenen Stadium des Studiums und der Bewertung befinden.<br />
<br />
<b>Es ist daher richtig</b>, den vom Heiligen Stuhl bei der wirksamen Ermutigung und Unterstützung aller Bemühungen der Kirche in Irland gezeigten entschiedenen  Einsatz anzuerkennen für die "Heilung und die Erneuerung", die notwendig sind, um die mit dem dramatischen Übel der gegenüber Minderjährigen verübten sexuellen Mißbräuche verbundenen Krise definitiv zu überwinden. Genauso richtig ist es, auch den vom Heiligen Stuhl gezeigten Einsatz auf der normativen Ebene anzuerkennen, mit der Klärung und Erneuerung der kirchenrechtlichen Normen betreffend den Bereich der gegenüber Minderjährigen verübten sexuellen Mißbräuche. Bekanntlich waren dabei fundamentale Etappen das Motu proprio aus dem Jahre 2001, die Vereinheitlichung der Kompetenzen bei der Kongregation für die Glaubenslehre und die nachfolgenden Aktualisierungen bishin zur <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6251&amp;entry_id=283" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Promulgation der neu formulierten Normen im Juli 2010</a>.<br />
<br />
<b>Was die entferntere Vergangenheit betrifft</b>, so hat in diesen Tagen ein Brief aus dem Jahre 1997 [<b>siehe oben!</b>], also von vor 14 Jahren, besondere Resonanz gefunden, der nämlich in dem neuen Bericht wiedergegeben ist, aber schon <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6254&amp;entry_id=283" title="http://www.kath.net/detail.php?id=29787"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=29787';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">im Januar 2010 publiziert</a> worden war. Dieser vom damaligen Nuntius in Irland an die Bischofskonferenz adressierte Brief, mit dem auf Basis der von der Kongregation für den Klerus erhaltenen Anweisungen hervorgehoben wurde, daß das Dokument "Child Sexual Abuse: Framework for a Church Response" ("Kindesmißbrauch: Grundrahmen für eine Antwort der Kirche“) zu Einwendungen führte, weil es Aspekte enthielt, deren Übereinstimmung mit der universalen kirchenrechtlichen Gesetzgebung in Frage stand. Mit Recht darf erinnert werden, daß dieses Dokument nicht als offizielles Dokument der Bischofskonferenz an die Kongregation übersandt worden war, sondern als "Report of the Irish Catholic Bishops’ Advisory Committee on Child Sexual Abuse by Priests and Religious“ („Bericht des Beirates der irischen katholischen Bischöfe betreffend sexuellen Kindesmißbrauch durch Priester und Ordensleute“) und in seiner Einleitung festhielt: "Dieses Dokument ist weit entfernt davon, das letzte Wort dafür zu sein, wie die Fragen gelöst werden, die gestellt wurden." Daß die Kongregation dazu Einwände präsentierte, war daher verstehbar und legitim, wenn auch die Kompetenz Roms berücksichtigt wird, was die kirchlichen Gesetze betrifft. Und auch wenn man über die Angemessenheit der damaligen römischen Intervention im Verhältnis zur Schwere der irischen Situation diskutieren kann, gibt es keinen Grund, diesen Brief als Absicht zur Vertuschung der Mißbrauchsfälle zu interpretieren. In Wirklichkeit warnte man vor dem Risiko, daß Maßnahmen getroffen würden, die sich später aus dem Blickwinkel des Kirchenrechtes als anfechtbar oder ungültig erwiesen und so genau das Ziel wirksamer Bestrafungen zunichte machen würden, was sich die irischen Bischöfe aber vorgenommen hatten.<br />
<br />
<b>Gleichzeitig ist in dem Brief absolut nichts enthalten</b>, was wie eine Einladung zur Mißachtung der staatlichen Gesetze klingt. Im selben Zeitraum drückte sich der damaligen Präfekt der Kongregation für den Klerus, Darío Kardinal Castrillón Hoyos, beim Treffen mit den irischen Bischöfen so aus: "Die Kirche darf durch ihre Hirten in absolut keiner Weise den legitimen Weg der staatlichen Gerechtigkeit behindern, während sie gleichzeitig die regulären kirchenrechtlichen Verfahren einleitet" (Rosses Point, Sligo, 12. November 1998). Die Einwände, auf die sich der Brief betreffend die verpflichtende Anzeige bei den staatlichen Autoritäten ("mandatory reporting”) bezog, richteten sich gegen kein solches staatliches Gesetz, weil dieses in Irland damals nicht existierte (und die Vorschläge, es einzuführen, waren aus verschiedenen Gründen im selben staatlichen Bereich Diskussionsgegenstand). Deshalb erweist sich die Schwere gewisser an den Vatikan gerichteter Kritiken als merkwürdig, als ob der Heilige Stuhl schuldig wäre, solchen Vorschriften keine kirchenrechtliche Verbindlichkeit gegeben zu haben, für welche ein Staat keine Notwendigkeit sah, die zivilrechtliche Verbindlichkeit zu verleihen! Beim Anrechnen schwerwiegender Verantwortlichkeit dem Heiligen Stuhl gegenüber für das, was in Irland passiert ist, scheinen im übrigen solche und ähnliche Anschuldigungen weit über das hinauszugehen, was im Bericht selbst behauptet wird (der bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten ausgeglichenere Töne verwendet), und zeigen das Unwissen darüber, was der Heilige Stuhl im Laufe der Jahre effektiv getan hat, um zur wirksamen Bewältigung des Problems beizutragen.<br />
<br />
Zusammengefaßt: so wie es verschiedene irische Bischöfe erklärt haben, zeigt die Veröffentlichung des Berichtes über die Diözese Cloyne eine neue Etappe des langen und mühsamen Weges der Suche nach der Wahrheit, der Buße und Reinigung, der Heilung und Erneuerung der Kirche in Irland, der gegenüber sich der Heilige Stuhl überhaupt nicht fremd fühlt, sondern an ihr teilhat mit Solidarität und mit dem Einsatz auf verschiedene Weisen, an die wir soeben erinnert haben. <br />
<br />
[<b>ENDE DER ÜBERLEGUNGEN VON P. LOMBARDI.</b>]<br />
<br />
<b>Sobald auch ich den ganzen Report gelesen habe</b>, werde ich möglicherweise noch auf einzelne Aspekte verweisen, die bisher noch nicht umfassend diskutiert worden sind. In diesem Zusammenhang erinnere ich auch an das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6246&amp;entry_id=283" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/280-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-LOMBARDI-SEXUELLER-MISSBRAUCH-RUNDSCHREIBEN-GLAUBENSKONGREGATION-LEITLINIEN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/280-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-LOMBARDI-SEXUELLER-MISSBRAUCH-RUNDSCHREIBEN-GLAUBENSKONGREGATION-LEITLINIEN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Schreiben des Präfekten der Glaubenskongregation</a> vom 3. Mai 2011, u. a. betreffend <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6247&amp;entry_id=283" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/254-KATHOLISCHE-KIRCHE-WEITET-PRAEVENTION-GEGEN-SEXUELLEN-MISSBRAUCH-AUS.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/254-KATHOLISCHE-KIRCHE-WEITET-PRAEVENTION-GEGEN-SEXUELLEN-MISSBRAUCH-AUS.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Präventionsmaßnahmen gegen sexuellen Mißbrauch</a>. So verbleibe ich mit herzlichen Wünschen für diese neue Woche Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F283-IRISCHER-MISSBRAUCH-REPORT-ZEIGT-PAPST-UND-BISCHOEFE-LIEGEN-MIT-PRAEVENTION-RICHTIG.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F283-IRISCHER-MISSBRAUCH-REPORT-ZEIGT-PAPST-UND-BISCHOEFE-LIEGEN-MIT-PRAEVENTION-RICHTIG.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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        <published>2011-08-14T22:01:00Z</published>
        <updated>2011-08-17T21:25:12Z</updated>
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            <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml">
                <p> <strong>Nicht wenige lateinische Katholiken</strong> sind darüber informiert, daß der Römische Ritus zwei offizielle Formen besitzt, die ordentliche und die (ältere) außerordentliche. Die römische Instruktion <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/279-KOMMENTAR-ZUR-INSTRUKTION-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html" target="_blank">Universae Ecclesiae</a> über die Ausführung des als Motu proprio erlassenen Apostolischen Schreibens <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html" target="_blank">Summorum Pontificum</a> von Papst Benedikt XVI. hat auch in ihrer Nummer 35 festgehalten, daß der Gebrauch des (älteren) Rituale Romanum gestattet ist, und als ein sehr schönes Beispiel möchte ich heute auf die alten Kräuterweihegebete verweisen, die ich im folgenden zum Teil präzise, zum Teil aber auch freier bzw. im Fall des dritten Gebetes mit zusätzlichen Verständnishinweisen ins Deutsche übertragen habe. <br />
<div class="serendipity_imageComment_right" style="width: 85px;"> <br />
<div class="serendipity_imageComment_img"><a class="serendipity_image_link" href="http://www.internetpfarre.de/blog/uploads/frauendreissiger2011_eichstaett_buchenhuell.jpg"><!-- s9ymdb:37 --><img width="85" height="110" class="serendipity_image_right" src="http://www.internetpfarre.de/blog/uploads/frauendreissiger2011_eichstaett_buchenhuell.serendipityThumb.jpg" alt=""  /></a></div> <br />
<div class="serendipity_imageComment_txt">Frauen-dreißiger in Buchenhüll ab 15. August 2011 zur Vorbereitung des Papst-besuches in Deutschland; mit S. E. Bischof Dr. Walter Mixa am 18. September 2011 (Sonntag zum feierlichen Frauen-dreißiger-schluß).</div> <br />
</div> Ich bin dabei von meinem Rituale Romanum aus dem Jahre 1925 ausgegangen, und zwar von der ab S. 402 abgedruckten <strong>BENEDICTIO HERBARUM IN FESTO ASSUMPTIONIS B. MARIAE V.</strong>, wobei diese Kräutersegnung zum Fest der Aufnahme der allerseligsten Jungfrau Maria als nicht-reservierte Segnung Nr. 11 verzeichnet ist. Als Antiphon zum Psalm 64 (65) eignet sich im übrigen vorzüglich das Ave Maria (zum Vergleich das bei introibo.net angebotene <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6273&amp;entry_id=285" title="http://www.introibo.net/download/rituale/kraeuterweihe.pdf"  onmouseover="window.status='http://www.introibo.net/download/rituale/kraeuterweihe.pdf';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">lateinisch-deutsche Formular</a> der Kräutersegnung):<br />
<br />
[<strong>BEGINN DER KRÄUTERSEGNUNG AM 15. AUGUST:</strong>]<br />
<br />
V. Unsere Hilfe ist im Namen des Herrn!<br />
R. Der Himmel und Erde erschaffen hat.<br />
<br />
Psalm 64 (65)<br />
<br />
2 Dir gebührt Lobgesang, Gott, auf dem Zion, / Dir erfüllt man Gelübde.<br />
3 Du erhörst die Gebete. / Alle Menschen kommen zu Dir<br />
4 unter der Last ihrer Sünden. Unsere Schuld ist zu groß für uns, / Du wirst sie vergeben.<br />
5 Wohl denen, die Du erwählst und in Deine Nähe holst, / die in den Vorhöfen Deines Heiligtums wohnen. Wir wollen uns am Gut Deines Hauses sättigen, / am Gut Deines Tempels.<br />
6 Du vollbringst erstaunliche Taten, / erhörst uns in Treue, Du Gott unsres Heiles, Du Zuversicht aller Enden der Erde / und der fernsten Gestade.<br />
7 Du gründest die Berge in Deiner Kraft, / Du gürtest Dich mit Stärke.<br />
8 Du stillst das Brausen der Meere, / das Brausen ihrer Wogen, das Tosen der Völker.<br />
9 Alle, die an den Enden der Erde wohnen, / erschauern vor Deinen Zeichen; / Ost und West erfüllst Du mit Jubel.<br />
10 Du sorgst für das Land und tränkst es; / Du überschüttest es mit Reichtum. Der Bach Gottes ist reichlich gefüllt, / Du schaffst ihnen Korn; so ordnest Du alles.<br />
11 Du tränkst die Furchen, ebnest die Schollen, / machst sie weich durch Regen, segnest ihre Gewächse.<br />
12 Du krönst das Jahr mit Deiner Güte, / Deinen Spuren folgt Überfluß.<br />
13 In der Steppe prangen die Auen, / die Höhen umgürten sich mit Jubel.<br />
14 Die Weiden schmücken sich mit Herden, / die Täler hüllen sich in Korn. / Sie jauchzen und singen.<br />
Ehre sei dem Vater und dem Sohn und dem Heiligen Geist, wie im Anfang, so auch jetzt und allezeit und in Ewigkeit. Amen.<br />
<br />
V. Der Herr spendet Segen.<br />
R. Und unser Land gibt seinen Ertrag.<br />
V. Du tränkst die Berge aus Deinen Kammern.<br />
R. Aus Deinen Wolken wird die Erde satt.<br />
V. Du läßt Gras wachsen für das Vieh.<br />
R. Und auch Pflanzen für den Menschen,<br />
V. die er anbaut, damit er Brot gewinne von der Erde.<br />
R. Und Wein, der das Herz des Menschen erfreut,<br />
V. damit sein Gesicht von Öl erglänze.<br />
R. Und Brot das Menschenherz stärke.<br />
V. Er sandte Sein Wort und heilte sie.<br />
R. Und befreite sie von ihrem Verderben.<br />
<br />
V. Herr, erhöre mein Gebet!<br />
R. Und laß' mein Rufen zu Dir kommen!<br />
<br />
V. Der Herr sei mit euch!<br />
R. Und mit deinem Geiste!<br />
<br />
<strong>I. Lasset uns beten!</strong><br />
<br />
Allmächtiger ewiger Gott, der Du Himmel, Erde und Meer, Sichtbares und Unsichtbares durch Dein Wort aus dem Nichts erschaffen hast und zum Gebrauch der Menschen und Tiere die Erde hervorbringen lassest Bäume und Kräuter, welche nach Deiner mildreichen Anordnung in ihrer jeweiligen Eigenart aus sich Frucht bringen, nicht nur als Kräuternahrung für die Beseelten, sondern auch zur Heilung kranker Körper. Inniglich bitten wir Dich mit Herz und Mund, Du wollest diese unterschiedlichen Kräutergattungen und Früchte durch Deine gnadenreiche Milde + segnen, damit sie durch den Einfluß der neuen Gnade Deines Segens und durch den rechten Gebrauch für Mensch und Tier in Deinem heiligen Namen über ihre von Dir gegebene natürliche Kraft hinaus reichen Schutz gewähren gegen alle Krankheit und Vergiftung. Durch unseren Herrn Jesus Christus, der in der Einheit des Heiligen Geistes mit Dir lebt und regiert von Ewigkeit zu Ewigkeit. AMEN.<br />
<br />
<strong>II. Lasset uns beten!</strong><br />
<br />
O Gott, der Du durch Deinen Knecht Moses die Söhne Israels anleitetest, Manipeln der neuen Früchte zu ihrer Segnung zu den Priestern zu bringen, unter Auswahl der feinsten und schönsten Früchte der Gewächse und unter dem Ausdruck großer Freude vor Dir als ihrem wahren Gott: höre unsere Anrufungen, und gieße die Überfülle Deines + Segens auf uns und auf diese Bündel der neuen Gewächse und diese Collectio neuer Kräuter und Früchte, die wir Dir voll Dank an diesem hochfestlichen Tag darstellen und in Deinem Namen + segnen. Gewähre gnädig, daß überall dort wo auch immer von diesen gesegneten Kräutern etwas aufbewahrt, mitgetragen oder anders verwendet wird, Menschen, Schafe, Vieh, Reit- und Lasttiere heilende Hilfe finden gegen Krankheiten, Seuchen, Geschwüre, Bösartigkeiten und Verwünschungen sowie gegen die Gifte und Bisse der Schlangen und anderer Tiere, aber auch Verteidigung finden gegen teuflische Illusionen, Machenschaften und betrügerische Verführungen. Und so mögen wir beladen mit Manipeln guter Werke, durch die Verdienste der allerseligsten Jungfrau und Gottesmutter Maria, deren leibliche Aufnahme in den Himmel wir feierlich begehen, gewürdigt werden, eben dort zugelassen zu werden. Durch unseren Herrn Jesus Christus, der in der Einheit des Heiligen Geistes mit Dir lebt und regiert von Ewigkeit zu Ewigkeit. AMEN.<br />
<br />
<strong>III. Lasset uns beten!</strong><br />
<br />
Gott, Du ließest durch Jesaja im Alten Bunde ankündigen: "<i>Aus dem Baumstumpf von Jesse, aus dem Baumstumpf Isais, des Vaters Davids, wächst ein Reis hervor, ein junger Trieb aus seinen Wurzeln bringt Frucht.</i>" (Jes 11,1) Wir singen in der Weihnachtszeit immer wieder neu: "<i>Es ist ein Ros entsprungen aus einer Wurzel zart, von Jesse, von Isai, dem Vater Davids, kam die Art. Das Röslein, davon Jesaja sagt, ist Maria, die Reine.</i>" Dieses Röslein, diesen Reis aus Isais Stumpf, diesen Zweig Jesses, diese virgam Jesse, nämlich die allerseligste Jungfrau und Gottesgebärerin, die Mutter Deines Sohnes und unseres Herrn Jesus Christus, hast Du am heutigen Tage in den Himmel erhoben, damit Du uns Sterblichen auf ihre Bitten hin und unter ihrem Patronat die Frucht ihres Leibes, Deinen Sohn, vermittelst: wir bitten Dich demütig, daß wir kraft der Vollmacht dieses Deines Sohnes und unter dem glorreichen Patrozinium Seiner Mutter die Schutzwirkungen dieser Früchte der Erde für das irdische und ewige Heil zu nützen vermögen. Durch unseren selben Herrn Jesus Christus, der in der Einheit des Heiligen Geistes mit Dir lebt und regiert von Ewigkeit zu Ewigkeit. AMEN.<br />
<br />
Und der Segen des allmächtigen Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes komme auf diese Bündel herab und bleibe auf ihnen allezeit. AMEN.<br />
<br />
[<strong>ENDE DER KRÄUTERSEGNUNG ZU BEGINN DES FRAUENDREISSIGERS.</strong>]<br />
<br />
<strong>Und so lade ich noch sehr herzlich ein</strong>, während der traditionellen Kräuterweihe-Zeit des Frauendreißigers zu Ehren der in den Himmel mit Seele und Leib aufgenommenen Gottesmutter Maria auch die eine oder andere Wallfahrt in den uralten Marienort St. Marien Buchenhüll, Ortsteil von Eichstätt, zu unternehmen. In diesem Jahr dient dieser sommerliche Marienmonat vor allem auch der geistlich-marianischen Vorbereitung auf den Besuch Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI., weshalb vier seiner Vorgänger mit ihren wesentlichen Aussagen über dieselbe Gottesmutter Maria im Mittelpunkt der diesjährigen Frauendreißigerpredigten stehen werden. Alle genauen Termine können dem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6272&amp;entry_id=285" title="http://www.padre.at/frauendreissiger2011_eichstaett_buchenhuell.jpg"  onmouseover="window.status='http://www.padre.at/frauendreissiger2011_eichstaett_buchenhuell.jpg';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Buchenhüller Werbeplakat</a> entnommen werden. Euer Padre Alex - Kirchenrektor Dr. Alexander Pytlik <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F285-KRAEUTERWEIHE-IM-FRAUENDREISSIGER-DER-ALTE-TEXT-FREI-INS-DEUTSCHE-UEBERTRAGEN.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F285-KRAEUTERWEIHE-IM-FRAUENDREISSIGER-DER-ALTE-TEXT-FREI-INS-DEUTSCHE-UEBERTRAGEN.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
                    </author>
    
        <published>2004-05-26T09:42:00Z</published>
        <updated>2011-08-17T21:23:16Z</updated>
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        <title type="html">SPENDEN AB JETZT FÜR DIE GLAUBENSWOCHE UND DAS ABSCHLUSSFEST, VERGELT'S GOTT</title>
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                Die Buchenhüller Glaubenswoche - ihre Vorbereitung, Organisation, Abwicklung und festliche Beschließung - kostet einige Tausende Euro. Die Kirchenverwaltung St. Marien selbst kann nur wenig aufbringen, der Rest muß von Spenden bzw. vom hochwürdigen Kirchenrektor selbst getragen werden.<br />
<br />
Wer sich also beteiligen möchte, ist herzlichst willkommen - es ist ein Investment in eine Veranstaltung, die sich an der unverkürzten Lehre der Katholischen Kirche ausrichtet. Spenden für die Glaubenswoche und die Aufwendungen der Wallfahrtskirche sind nicht nur im Jahr 2004 möglich, sondern immer mit diesen Kontoverbindungen:<br />
<form action="https://www.paypal.com/cgi-bin/webscr" method="post"><br />
<input type="hidden" name="cmd" value="_s-xclick"><br />
<input type="hidden" name="hosted_button_id" value="YDTP7X54CV8QC"><br />
<input type="image" src="https://www.paypalobjects.com/de_DE/DE/i/btn/btn_donate_LG.gif" border="0" name="submit" alt="Jetzt einfach, schnell und sicher online bezahlen – mit PayPal."><br />
<img alt="" border="0" src="https://www.paypalobjects.com/de_DE/i/scr/pixel.gif" width="1" height="1"  /><br />
</form><br />
<br />
<b>Beim Kirchenrektor direkt</b> auf dieses österreichische Konto: Mag. Mag. Dr. Alexander PYTLIK, BIC: OPSKATWW, IBAN: AT926000000001470567, Bankleitzahl: 60000 (PSK), Kontonummer 1470567 <br />
<br />
Soferne ein Zweck angegeben wird, wird dieser streng beachtet. Auch die <B>Aufrechterhaltung der gesamten Internetpräsenz</B> kann angegeben werden. Meßintentionen können ebenso überwiesen werden. Hier aber nochmals der Linkverweis zum Plakat der Glaubenswoche: <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1769&amp;entry_id=11" title="http://www.internetpfarre.de/glaubenswoche.jpg"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/glaubenswoche.jpg';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="blank">http://www.internetpfarre.de/glaubenswoche.jpg</a> - herzliche Grüße an alle Verehrer der Mutter Gottes, Euer Padre Alex<br />
 <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F11-SPENDEN-AB-JETZT-FUER-DIE-GLAUBENSWOCHE-UND-DAS-ABSCHLUSSFEST%2C-VERGELTS-GOTT.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F11-SPENDEN-AB-JETZT-FUER-DIE-GLAUBENSWOCHE-UND-DAS-ABSCHLUSSFEST%2C-VERGELTS-GOTT.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
                    </author>
    
        <published>2011-08-11T19:30:00Z</published>
        <updated>2011-08-13T21:12:47Z</updated>
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        <title type="html">HEILIGER MAXIMILIAN KOLBE: 70 JAHRE MARTYRIUM IN AUSCHWITZ</title>
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                <b>Am kommenden Sonntag, dem 14. August 2011</b>, jährt sich zum 70. Mal das Martyrium des heiligen Maximilian Kolbe. Aus diesem Anlaß heraus übernehme ich die päpstlichen Predigten zu seiner Seligsprechung (vor 40 Jahren) und zu seiner Heiligsprechung von der Internetseite des Heiligen Stuhles und übertrage diese beiden aus dem Italienischen ins Deutsche:<br />
<br />
<b>I. FEIERLICHE SELIGSPRECHUNG VON PATER MAXIMILIAN MARIA KOLBE</b> - <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6262&amp;entry_id=284" title="http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/homilies/1971/documents/hf_p-vi_hom_19711017_it.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/homilies/1971/documents/hf_p-vi_hom_19711017_it.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">PREDIGT VON PAPST PAUL VI.</a> (Sonntag, 17. Oktober 1971):<br />
<br />
Maximilian Maria Kolbe ein Seliger. Was bedeutet dies? Es will heißen, daß die Kirche in ihm einen ganz besonderen Menschen sieht, einen, in dem die Gnade Gottes und seine Seele in solcher Weise aufeinander getroffen sind, daß daraus ein wundervolles Leben hervorging, in dem der gute Beobachter die Symbiose eines doppelten Wirkungsprinzips entdeckt, des göttlichen und des menschlichen - geheimnisvoll das eine, experimentell das andere, übernatürlich und doch im Inneren das eine, natürlich und doch komplex wie ausgedehnt das andere, bis zum Erreichen jenes einzigartigen Profils moralischer und geistlicher Größe, die wir Heiligkeit nennen, das heißt die nach religiösen Kriterien erreichte Vollkommenheit, die - wie man weiß - zu den unendlichen Höhen des Absoluten strebt. Selig will also heißen, jener Verehrung würdig zu sein, das heißt jenes gestatteten und entsprechenden lokalen Kultes, welcher die Bewunderung dessen einschließt, der wegen mancher außergewöhnlicher und prachtvoller Wirkung des heiligenden Geistes Objekt derselben Verehrung ist. Selig will heißen gerettet und siegreich. Will heißen Bürger des Himmels mit allen Eigenheiten des Erdenbürgers; will heißen Bruder und Freund, um den wir noch als den unsrigen wissen, sogar mehr denn je als den unsrigen, weil er identifiziert ist als fruchtbares Glied der Gemeinschaft der Heiligen, die jener mystische Leib Christi ist, die Kirche, die sowohl in der Zeit als auch in der Ewigkeit lebt; will heißen Fürsprecher und deshalb Protektor im Reich der Liebe, und gemeinsam mit Christus «lebt er allezeit, um für uns einzutreten» (Hebr 7,25; vgl. Röm 8,34); will schließlich heißen exemplarischer Champion, die Sorte Mensch, an dem wir unsere Lebensform ausrichten können, weil beim Seligen das Privileg des Apostels Paulus anerkannt ist, dem christlichen Volk sagen zu können: «Haltet euch an mein Vorbild, wie ich Christus zum Vorbild nehme» (1 Kor 4,16; 11,1; Phil 3, 17; vgl. 1 Thess 3,7).<br />
<br />
<b>LEBEN UND WERKE DES NEUEN SELIGEN</b><br />
<br />
So können wir von heute an Maximilian Kolbe als neuen Seligen betrachten. Aber wer ist Maximilian Kolbe?<br />
<br />
Ihr wißt es, ihr kennt ihn. Steht er doch unserer Generation so nahe, ist er doch so durchtränkt von der gelebten Erfahrung dieser unserer Zeit, alles weiß man von ihm. Wenig andere Prozesse sind wahrscheinlich so gut dokumentiert wie dieser. Nur wegen unserer modernen Leidenschaft für die historische Wahrheit lesen Wir - einer Inschrift ähnlich - das biographische Profil von Pater Kolbe, das wir einem seiner unermüdlichsten Erforscher verdanken:<br />
<br />
«P. Maximilian Kolbe wurde am 8. Januar 1894 in Zdusnka Wola, in der Nähe von Lodz, geboren. Nachdem er im Jahr 1907 ins Seminar der Minoriten-Konventualen eingetreten war, wurde er nach Rom gesendet, um die kirchlichen Studien an der Päpstlichen Universität Gregoriana und am "Seraphicum" seines Ordens fortzusetzen.<br />
<br />
Noch als Student ersann er eine Institution, die Miliz der Unbefleckten. Zum Priester ausgeweiht am 28. April 1918 und nach Polen heimgekehrt, begann er sein marianisches Apostolat, insbesondere mit der Monatspublikation Rycerz Niepokalanej (der Ritter der Unbefleckten), welche im Jahr 1938 eine Million Exemplare erreichte.<br />
<br />
1927 gründete er die Niepokalanów (Stadt der Unbefleckten), Zentrum des religiösen Lebens und diverser Formen des Apostolates. 1930 brach er nach Japan auf, wo er eine weitere ähnliche Institution gründete.<br />
<br />
Nach seiner definitiven Rückkehr nach Polen widmete er sich ganz seinem Werk, mit verschiedenen religiösen Publikationen. Der Zweite Weltkrieg überraschte ihn an der Spitze des eindrucksvollsten polnischen Verlagskomplexes.<br />
<br />
Am 19. September 1939 wurde er von der Gestapo festgenommen, die ihn zuerst nach Lamsdorf (Deutschland) deportierte, später ins provisorische Konzentrationslager Amtitz. Nach seiner Freilassung am 8. Dezember 1939 kehrte er nach Niepokalanów zurück und nahm die unterbrochene Tätigkeit wieder auf. Wieder festgenommen im Jahr 1941, wurde er ins Pawiak-Gefängnis in Warschau eingesperrt und dann ins Konzentrationslager von Oswiecim (Auschwitz) deportiert.<br />
<br />
Nachdem er das Leben als Ersatz für einen zum Tode verurteilten Unbekannten - es handelte sich um eine Repressalie für die Flucht eines Häftlings - angeboten hatte, wurde er in einen Bunker gesperrt, um darin den Hungertod zu erleiden. Am 14. August, Vigil der in den Himmel Aufgenommenen, durch eine Phenolininjektion verstorben, gab er seine gute Seele Gott zurück, nachdem er zuvor noch seinen Leidensgenossen beigestanden war und sie getröstet hatte. Sein Leib wurde verbrannt» (Pater Ernesto Piacentini, O.F.M. Conv.)<br />
<br />
<b>DIE VEREHRUNG DER</b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6268&amp;entry_id=284" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/18-UNBEFLECKTE-EMPFAENGNIS-150-JAHRE-VERKUENDIGUNG-DES-DOGMAS-DER-UNBEFLECKTEN-EMPFAENGNIS-MARIENS.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/18-UNBEFLECKTE-EMPFAENGNIS-150-JAHRE-VERKUENDIGUNG-DES-DOGMAS-DER-UNBEFLECKTEN-EMPFAENGNIS-MARIENS.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>UNBEFLECKTEN EMPFÄNGNIS</b></a><br />
<br />
Aber bei einer Zeremonie wie dieser entschwindet der biographische Anhaltspunkt im Lichte der großen Hauptlinien der zusammengeschauten Gestalt des neuen Seligen; und wir richten unseren Blick für einen Moment auf diese Linien, die ihn charakterisieren und ihn unserem Gedenken anvertrauen.<br />
<br />
Maximilian Kolbe war ein Apostel der Verehrung der Madonna, und sie wurde von ihm in ihrem ersten, ursprünglichen und vorzüglichen Glanz, jenem ihrer Bezeichnung von Lourdes betrachtet: als die Unbefleckte Empfängnis. Es ist unmöglich, den Namen, die Aktivität, die Mission des seligen Kolbe vom Namen der unbefleckten Maria abzutrennen. Er war es, der die Miliz der Unbefleckten hier in Rom am 16. Oktober 1917 gründete, noch bevor er zum Priester geweiht wurde. Wir können heute diesen Jahrestag begehen. Er ist bekannt als der demütige und milde Franziskaner, und mit unglaublicher Kühnheit sowie außerordentlichem Organisationstalent entfaltete er die Initiative. Und die fromme Verehrung der Mutter Christi, geschaut in ihrem Sonnenkleid (vgl. Offb 12,1), wurde der Brennpunkt seiner Spiritualität, seines Apostolates, seiner Theologie. Kein Zweifel möge unsere Bewunderung und unsere Zustimmung zu diesem Auftrag beeinträchtigen, den uns der neue Selige als Erbe und Vorbild hinterlassen hat, als ob auch Wir Mißtrauen hegten gegenüber einer ähnlichen marianischen Lobpreisung und als ob sich zwei andere theologische und geistliche Strömungen, die heute im religiösen Denken und Leben vorherrschen - jene christologische und jene ekklesiologische - im Wettstreit mit jener mariologischen befänden. Kein Wettstreit. Im Denken Kolbes behält Christus nicht nur den ersten Platz, sondern - absolut gesprochen - den einzig notwendigen und ausreichenden Platz in der Heilsökonomie; und auch die Liebe zur Kirche und zu ihrer Sendung ist in der Konzeption der Lehre oder in der apostolischen Zielsetzung des neuen Seligen nicht vergessen. Im Gegenteil, gerade aus der untergeordneten Komplementarität der Gottesmutter - im Hinblick auf den kosmologischen, anthropologischen und soteriologischen Plan Christi - entspringt jedes ihrer Vorrechte und ihre ganze Größe.<br />
<br />
Das wissen Wir genau. Und Kolbe sieht Maria so wie die ganze katholische Lehre, die ganze katholische Liturgie und die ganze katholische Spiritualität eingefügt in den göttlichen Plan als  «Fixpunkt des ewigen Ratschlusses», als die voll der Gnade, als den Sitz der Weisheit, als die zur Mutterschaft Christi Vorherbestimmte, als die Königin des messianischen Reiches (Lk 1,33), und gleichzeitig als die Magd des Herrn, als die dazu Erwählte, der Inkarnation des Wortes ihre unersetzliche Kooperation darzubieten, als die Mutter des Gottmenschen, unseres Erlösers: «Maria ist diejenige, durch welche die Menschen bei Jesus ankommen, und diejenige, durch welche Jesus bei den Menschen ankommt» (L. BOUYER, Le trône de la Sagesse, S. 69).<br />
<br />
Unserem Seligen sind daher keine Vorwürfe zu machen - auch nicht der Kirche mit ihm gemeinsam - wegen seines Enthusiasmus, der der Verehrung der Jungfrau gewidmet ist; die Verehrung ist nie dem Zentralen gleichgestellt noch gibt es einen Vorrang einer solchen Verehrung, eben wegen des Geheimnisses der Gemeinschaft, die Maria mit Christus vereint und die im Neuen Testament so überzeugend dokumentiert ist; aus der Verehrung erwächst nie eine «Mariolatrie». So wie die Sonne nie vom Mond verdunkelt wird; ebensowenig wird jemals die dem Dienst der Kirche im eigentlichen Sinne anvertraute Rettungsmission beeinträchtigt, wenn diese versteht, Maria als ihre eine herausragende Tochter und als ihre geistliche Mutter zu verehren. Wenn man so will, ist der charakteristische Aspekt, ja sogar aus sich heraus der Ausgangspunkt der Frömmigkeit, der Mehrverehrung Mariens, von Seiten des seligen Kolbe die Bedeutung, die er ihr zuschreibt im Hinblick auf die gegenwärtigen Bedürfnisse der Kirche, auf die Wirksamkeit ihrer Weissagung über die Herrlichkeit des Herrn und auf die Erhöhung der Niedrigen, auf die Mächtigkeit ihrer Fürsprache, auf den Glanz ihrer Vorbildlichkeit, auf die Präsenz ihrer mütterlichen Liebe. Das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6266&amp;entry_id=284" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19641121_lumen-gentium_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19641121_lumen-gentium_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Konzil</a> hat uns in diesen Gewißheiten bestätigt, und nun belehrt und hilft uns vom Himmel her Pater Kolbe, diese zu meditieren und zu leben.<br />
<br />
Dieses marianische Profil des neuen Seligen qualifiziert ihn und ordnet ihn den großen Heiligen und den vorausblickenden Denkern zu, die das Geheimnis Mariens verstanden, verehrt und besungen haben.<br />
<br />
<b>TRAGISCHER UND HERAUSRAGENDER EPILOG</b><br />
<br />
Und dann sind wir beim tragischen und herausragenden Epilog des unschuldigen apostolischen Lebens von Maximilian Kolbe. Von diesem Epilog her rührt hauptsächlich die Verherrlichung, welche die Kirche heute in bezug auf den demütigen, milden und fruchtbringenden Ordensmann, auf den mustergültigen Schüler des heiligen Franziskus, auf den in Maria, die Unbefleckte, verliebten Ritter feiert. Die Szene seines zeitlichen Endes ist so schrecklich und erschütternd, daß Wir vorzögen, darüber nicht zu sprechen und sie nie mehr zu betrachten, um nicht zu sehen, bis wohin die unmenschliche Erniedrigung durch die Präpotenz gehen kann, die sich aus ungerührter Grausamkeit gegenüber Menschenwesen, die auf wehrlose Sklaven reduziert und zur Ausrottung bestimmt sind, das Podest der Größe und Herrlichkeit verschafft; und es waren Millionen solcher, die dem Stolz der Gewalt und dem Wahn des Rassismus geopfert wurden. Und doch bedarf es des Nachdenkens über diese finstere Szene, um darin manchen Funken verbliebener Menschlichkeit zu erblicken. O weh, die Geschichte darf diese ihre fürchterliche Seite nicht vergessen. Und so kann sie nicht anders als den bestürzten Blick auf die hellen Punkte richten, die sich aus ihr ergeben, aber gemeinsam besiegen sie so die unbegreifliche Finsternis. Einer dieser Punkte, ja vielleicht der leuchtendste und funkelndste, ist die zermürbte, gelassene Figur des Maximilian Kolbe. Der stille und immer fromme Held, der getragen ist von einem paradoxen und doch vernünftig durchdachten Vertrauen. Sein Name wird unter den Großen verbleiben und wird enthüllen, welche Rücklagen an moralischen Werten bei jenen unglücklichen Massen brachliegen, die vor Angst und Verzweiflung erstarrt sind. Und nun umhüllen Wir diesen immensen Vorhof des Todes mit einem göttlichen und unvergänglichen Wort des Lebens, mit jenem von Jesus, welches das Geheimnis des schuldlosen Leidens offenbart - Sühne zu sein, Opfer zu sein und schließlich Liebe zu sein: «Es gibt keine größere Liebe, als wenn einer sein Leben für seine Freunde hingibt» (Joh 15,13). Jesus sprach von Sich angesichts Seiner bevorstehenden Hinopferung für die Rettung der Menschen. Die Menschen sind alle Freunde Jesu, wenn sie wenigstens Sein Wort hören. Pater Kolbe verwirklichte im verhängnisvollen Lager von Auschwitz den Spruch der befreienden Liebe auf zweifache Weise (unter doppeltem Titel):<br />
<br />
<b>DER PRIESTER, «ALTER CHRISTUS»</b><br />
<br />
(1.) Wer erinnert sich nicht an die unvergleichliche Episode? «Ich bin ein katholischer Priester», sagte er, als er sein Leben dem Tod darbot - und welchem Tod! - um einen unbekannten Schicksalsgefährten das Überleben zu ermöglichen, der nämlich schon für die blinde Blutrache bestimmt war. Und das war ein gewaltiger Moment: das Angebot wurde angenommen. Es ging hervor aus dem Herzen, das eingeübt war, sich selbst zu schenken, als natürliche, spontane und sozusagen logische Konsequenz des eigenen Priestertums. Ist nicht ein Priester ein «zweiter Christus»? War nicht Christus als Priester das Erlösungsopfer des Menschengeschlechtes? Welcher Ruhm, welches Beispiel für uns Priester, in diesem neuen Seligen einen Interpreten dieser unserer Weihe und unserer Sendung zu erkennen! Welche Ermahnung in dieser Stunde der Unsicherheit, in der die menschliche Natur bisweilen gerne ihre Rechte dominieren lassen möchte gegenüber der übernatürlichen Berufung zur totalen Hingabe an Christus in demjenigen, der in Seine Nachfolge berufen ist! Und welcher Trost für die so geliebte und so edle, dichte und treue Schar der guten Priester und Ordensmänner, die ihre Sendung - auch in der legitimen und lobenswerten Intention, ihre Berufung von der persönlichen Mittelmäßigkeit und von der gesellschaftlichen Frustration abzuheben - so verstehen: ich bin ein katholischer Priester, und deshalb opfere ich mein Leben, um jenes der anderen zu retten! Dies scheint der Auftrag zu sein, den der Selige besonders an uns richtet, die Diener der Kirche Gottes, und in analoger Weise an alle, die den Geist dieses Auftrags annehmen.<br />
<br />
<b>SOHN DES EDLEN UND KATHOLISCHEN POLEN</b><br />
<br />
(2.) Und diesem Titel des Priesters fügt sich noch ein anderer hinzu; ein weiterer Nachweis, daß das Opfer des Seligen seine Motivation in einer Freundschaft hatte: er war Pole. Als Pole wurde er zu jenem unglückseligen «Lager» verurteilt, und als Pole tauschte er sein Schicksal mit jenem, für das sein Landsmann Franciszek Gajowniczek vorgesehen war; das heißt, er erlitt die grausame Todesstrafe stellvertretend für ihn. Wie viele Dinge kommen einem in den Sinn in Erinnerung an diesen menschlichen, sozialen und ethnischen Aspekt des freiwilligen Sterbens von Maximilian Kolbe, der auch Sohn des edlen und katholischen Polen ist! Das historische Schicksal des Leidens dieser Nation scheint in diesem charakteristischen und heroischen Fall die säkulare Berufung des polnischen Volkes zu belegen, in der gemeinsamen Leidensgeschichte sein Bewußtsein der Einigkeit zu finden, seine ritterliche Mission hin zu der in der Würde des spontanen Opfers seiner Söhne erreichten Freiheit, und deren Bereitschaft, füreinander einzutreten zur Bewältigung der Lebhaftigkeit hin zu einer unbesiegbaren Eintracht, sein unzerstörbar katholischer Charakter, der das polnische Volk als ein lebendiges und geduldiges Glied der universalen Kirche auszeichnet, seine feste Überzeugung, daß im wunderbar-außergewöhnlichen, aber doch tief empfundenen Schutz der Madonna das Geheimnis seiner wieder aufkommenden Blüte liegt - das alles sind in Regenbogenfarben schillernde Strahlen, die vom frischgebackenen Märtyrer Polens ausgehen und das authentische, schicksalschwere Antlitz dieses Landes erstrahlen lassen, und sie regen uns an, den Seligen, seinen exemplarischen Helden, anzurufen für die Festigkeit im Glauben, für den Eifer in den Werken der Liebe, um Eintracht, Wohlfahrt und Frieden seines ganzen Volkes. Die Kirche und die Welt werden davon gemeinsam profitieren. Und so sei es. <br />
<br />
<b>II. FEIERLICHE HEILIGSPRECHUNG VON PATER MAXIMILIAN MARIA KOLBE</b> - <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6264&amp;entry_id=284" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/homilies/1982/documents/hf_jp-ii_hom_19821010_canonizzazione-kolbe_it.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/homilies/1982/documents/hf_jp-ii_hom_19821010_canonizzazione-kolbe_it.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">PREDIGT DES SELIGEN JOHANNES PAUL II.</a> (Sonntag, 10. Oktober 1982):<br />
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<b>1.</b> “Es gibt keine größere Liebe, als wenn einer sein Leben für seine Freunde hingibt" (Joh 15,13).<br />
<br />
Von heute an wünscht die Kirche, einen Mann "heilig" zu nennen, dem es gewährt wurde, die genannten Worte des Erlösers in absolut buchstäblicher Weise zu erfüllen.<br />
<br />
Seht, tatsächlich gegen Ende des Monats Juli 1941, als sich auf Befehl des Lagerkommandanten die zum Hungertod bestimmten Gefangenen in der Reihe aufstellten, meldete sich spontan dieser Mensch, Maximilian Maria Kolbe, und erklärte sich bereit, für einen von ihnen ersatzweise in den Tod zu gehen.<br />
<br />
Diese Verfügbarkeit wurde angenommen, und nach mehr als zwei Wochen der durch den Hunger verursachten Qualen wurde Pater Maximilian schließlich am 14. August 1941 das Leben durch eine tödliche Injektion genommen.<br />
<br />
Das alles passierte im <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6267&amp;entry_id=284" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/116-SEINE-HEILIGKEIT-PAPST-BENEDIKT-XVI.-IN-AUSCHWITZ.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/116-SEINE-HEILIGKEIT-PAPST-BENEDIKT-XVI.-IN-AUSCHWITZ.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Konzentrationslager von Auschwitz</a>, wo während des letzten Krieges etwa 4.000.000 Personen zu Tode gebracht wurden, darunter auch die Dienerin Gottes Edith Stein (die [heilige] Karmelitin Schwester Theresa Benedicta vom Kreuz), deren Seligsprechungsverfahren bei der zuständigen Kongregation läuft. Der Ungehorsam gegenüber Gott, dem Schöpfer des Lebens, der gesagt hat "Du sollst nicht töten", hat in diesem Ort das immense Blutbad vieler Unschuldiger bewirkt.<br />
<br />
Gleichzeitig ist unsere Epoche in so schrecklicher Weise von der Ausrottung des unschuldigen Menschenlebens gekennzeichnet geblieben.<br />
<br />
<b>2.</b> Pater Maximilian Kolbe ist eben selbst als ein Gefangener des Konzentrationslagers an diesem Ort des Todes für das Recht auf Leben eines unschuldigen Menschen eingetreten, einer der 4.000.000.<br />
<br />
Dieser Mann (Franciszek Gajowniczek) lebt noch und befindet sich unter uns. Pater Kolbe hat das Recht auf das Leben verteidigt, indem er seine Bereitschaft erklärte, an dessen Stelle in den Tod zu gehen, weil dieser ein Familienvater und sein Leben für seine Lieben notwendig war. Pater Maximilian Maria Kolbe hat so das ausschließliche Recht des Schöpfers auf das Leben des unschuldigen Menschen bekräftigt und Zeugnis abgelegt für Christus und die Liebe. So schreibt ja der Apostel Johannes: “Daran haben wir die Liebe erkannt, daß Er sein Leben für uns hingegeben hat. So müssen auch wir für die Brüder das Leben hingeben" (1 Joh 3,16).<br />
<br />
Indem er sein Leben für einen Bruder hingegeben hat, ist Pater Maximilian, den die Kirche schon seit 1971 als "Seligen" verehrt, in einer besonderen Weise Christus ähnlich geworden.<br />
<br />
<b>3.</b> Wir, die wir also heute, am Sonntag, dem 10. Oktober, vor der Basilika des heiligen Petrus vereint sind, wollen den besonderen Wert hervorheben, den der Märtyrertod des Pater Maximilian Kolbe in den Augen Gottes besitzt:<br />
<br />
“Kostbar ist in den Augen des Herrn das Sterben seiner Frommen” (Ps 115 [116],15), so haben wir beim Antwortpsalm wiederholt. Wahrhaftig, es ist kostbar und unschätzbar! Durch den Tod, den Christus auf dem Kreuz erlitten hat, hat sich die Erlösung der Welt vollzogen, weil dieser Tod den Wert der höchsten Liebe besitzt. Durch den von Pater Maximilian Kolbe erlittenen Tod hat sich ein glasklares Zeichen dieser Liebe in unserem Jahrhundert erneuert, das in höchstem Maße und auf unterschiedlichste Weise von der Sünde und vom Tod bedroht ist.<br />
<br />
Und so scheint sich in dieser feierlichen Liturgie der Heiligsprechung tatsächlich unter uns jener "Märtyrer der Liebe" aus Auschwitz (wie ihn Paul VI. nannte) zu melden und zu rufen: “Ach Herr, ich bin doch Dein Knecht, Dein Knecht bin ich, der Sohn Deiner Magd. Du hast meine Fesseln gelöst" (Ps 115 [116],16).<br />
<br />
Und indem er gewissermaßen das Opfer seines ganzen Lebens in einem zusammenschaut - er als Priester und geistlicher Sohn des heiligen Franziskus -, scheint er zu sagen: “Wie kann ich dem Herrn all das vergelten, was er mir Gutes getan hat? Ich will den Kelch des Heils erheben und anrufen den Namen des Herrn." (Ps 115 [116],12 f.)<br />
<br />
Das sind Worte der Dankbarkeit. Der aus Liebe an Stelle des Bruders erlittene Tod ist ein heroischer Akt des Menschen, mittels dessen wir - gemeinsam mit dem neuen Heiligen - Gott preisen. Von Ihm kommt in der Tat die Gnade zu solchem Heldentum, zu diesem Martyrium.<br />
<br />
<b>4.</b> Wir preisen also heute das große Werk Gottes im Menschen. Vor uns allen hier Versammelten erhebt Pater Maximilian Kolbe seinen "Kelch des Heils", in dem das Opfer seines ganzen Lebens enthalten ist, das besiegelt wurde mit dem Märtyrertod "für einen Bruder".<br />
<br />
Auf dieses endgültige Opfer bereitete sich Maximilian vor, indem er von den ersten Jahren seines Lebens an in Polen Christus nachfolgte. Aus diesen Jahren stammt der geheimnisvolle Traum zweiter Kronen: einer weißen und einer roten, unter denen unser Heiliger nicht auswählt, sondern beide annimmt. Seit den Jahren der Jugend war er durchdrungen von einer großen Liebe zu Christus und vom Wunsch nach dem Martyrium.<br />
<br />
Diese Liebe und dieser Wunsch begleiteten ihn auf dem Weg der franziskanischen und priesterlichen Berufung, auf die er sich sowohl in Polen als auch in Rom vorbereitete. Diese Liebe und dieser Wunsch folgten ihm in alle Orte des priesterlichen und franziskanischen Dienstes in Polen und auch beim missionarischen Dienst in Japan.<br />
<br />
<b>5.</b> Die Inspiration seines ganzen Lebens war die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6268&amp;entry_id=284" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/18-UNBEFLECKTE-EMPFAENGNIS-150-JAHRE-VERKUENDIGUNG-DES-DOGMAS-DER-UNBEFLECKTEN-EMPFAENGNIS-MARIENS.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/18-UNBEFLECKTE-EMPFAENGNIS-150-JAHRE-VERKUENDIGUNG-DES-DOGMAS-DER-UNBEFLECKTEN-EMPFAENGNIS-MARIENS.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Unbefleckte</a>, der er seine Liebe zu Christus und seinen Wunsch zum Martyrium anvertraute. Im Geheimnis der Unbefleckten Empfängnis enthüllte sich vor den Augen seiner Seele jene wundervolle und übernatürliche Welt der dem Menschen dargebotenen Gnade Gottes. Der Glaube und die Werke des gesamten Lebens von Pater Maximilian zeigen auf, daß er sein Zusammenwirken mit der göttlichen Gnade als eine Miliz unter dem Zeichen der Unbefleckten Empfängnis verstand. Die marianische Linie ist im Leben und bei der Heiligkeit des Pater Kolbe besonders ausdrucksvoll. Mit dieser Kennung ist auch sein ganzes Apostolat versehen gewesen, sei es im Vaterland, sei es in den Missionen. Sowohl in Polen als auch in Japan bestanden als Zentrum dieses Apostolates die speziellen Städte der Unbefleckten ("Niepokalanów" polnisch, "Mugenzai no Sono" japanisch).<br />
<br />
<b>6.</b> Was ist im Hungerbunker des Konzentrationslagers Oswiecim (Auschwitz) am 14. August des Jahres 1941 passiert?<br />
<br />
Darauf gibt die heutige Liturgie Antwort: seht, Gott hat Maximilian Maria geprüft "und fand ihn Seiner würdig" (vgl. Weish 3,5). Er hat ihn erprobt “wie Gold im Schmelzofen und ihn angenommen als ein vollgültiges Opfer" (vgl. Weish 3,6).<br />
<br />
Auch wenn er “in den Augen der Menschen gestraft wurde", so ist doch "seine Hoffnung voll Unsterblichkeit", weil “die Seelen der Gerechten in Gottes Hand sind, und keine Qual kann sie berühren". Und wenn sie - menschlich gesprochen - die Qual und der Tod erreichen, wenn sie "in den Augen der Toren gestorben sind ...", wenn "ihr Scheiden von uns als Vernichtung galt ...", "sind sie im Frieden": sie erfahren das Leben und die Freude "in Gottes Händen" (vgl. Weish 3,1 - 4).<br />
<br />
Solches Leben ist Frucht des Todes, der dem Tode Christi ähnlich ist. Der Ruhm ist die Teilhabe an Seiner Auferstehung.<br />
<br />
Was passierte also am 14. August 1941 im Hungerbunker?<br />
<br />
Es erfüllten sich die von Christus an die Apostel gerichteten Worte, damit “sie sich aufmachen und Frucht bringen und ihre Frucht bleibe” (vgl. Joh 15,16).<br />
<br />
Auf wunderbare Weise setze sich die Frucht des heroischen Todes von Maximilian Kolbe in der Kirche und in der Welt fort!<br />
<br />
<b>7.</b> Die Menschen betrachteten das, was im Lager von “Auschwitz" passiert war. Und wenn es auch in ihren Augen so erscheinen mußte, daß ein Gefährte ihrer Schmerzen "sterbe”, auch wenn sie rein menschlich "sein Hinscheiden" als "eine Vernichtung" ansehen konnten, war dies jedenfalls in ihrem Bewußtsein nicht alleine "der Tod".<br />
<br />
Maximilian starb nicht, sondern "gab sein Leben ... für den Bruder".<br />
<br />
In diesem Tod - schrecklich aus dem menschlichen Blickwinkel - war die ganze definitive Größe des menschlichen Aktes und der menschlichen Wahl enthalten: er bot sich von sich aus dem Tod aus Liebe an.<br />
<br />
Und in diesem seinen menschlichen Tod gab es das transparente Zeugnis, gegeben für Christus: das in Christus gegebene Zeugnis für die Würde des Menschen, für die Heiligkeit seines Lebens und für die erlösende Kraft des Todes, in dem sich die Macht der Liebe manifestiert.<br />
<br />
Eben deshalb wurde der Tod von Maximilian Kolbe zu einem Siegeszeichen. Dies war der aufgezeigte Sieg über das ganze System der Verachtung und des Hasses gegenüber dem Menschen und gegenüber dem, was im Menschen göttlich ist, sein Sieg ähnlich jenem, den unser Herr Jesus Christus auf Kalvaria eingefahren hat.<br />
<br />
“Ihr seid meine Freunde, wenn ihr tut, was ich euch auftrage" (Joh 15,14)<br />
<br />
<b>8.</b> Die Kirche nimmt dieses Zeichen des Sieges, ermöglicht durch die Kraft der Erlösung Christi, mit Verehrung und Dankbarkeit entgegen. Sie sucht mit ganzer Demut und Liebe herauszulesen, was die Beredsamkeit des Siegeszeichens betrifft. <br />
<br />
Wie immer, wenn sie die Heiligkeit ihrer Söhne und ihrer Töchter proklamiert, so bemüht sie sich auch in diesem Fall, mit der ganzen notwendigen Präzision und Verantwortung vorzugehen, indem alle Aspekte des Lebens und des Sterbens des Dieners Gottes ergründet werden.<br />
<br />
Dennoch muß die Kirche gleichzeitig bei der Erkenntnis des Zeichens der von Gott her dessem irdischen Diener gewährten Heiligkeit hellhörig bleiben, damit sie nicht deren ganze Beredsamkeit und deren endgültige Bedeutung unbeachtet lasse.<br />
<br />
Und aus diesem Grunde mußten bei der Beurteilung der Causa des seligen Maximilian Kolbe - schon nach der Seligsprechung - zahlreiche Stimmen des Volkes Gottes erwogen werden, besonders von Seiten Unserer Brüder im Bischofsamt - sei es aus Polen wie auch aus Deutschland - die darum baten, Maximilian Kolbe "als Märtyrer" heiligzusprechen.<br />
<br />
Angesichts der Aussagekraft des Lebens und des Todes des seligen Maximilian kann man nicht anders als das anzuerkennen, was den hauptsächlichen und wesentlichen Inhalt des von Gott in dessen Sterben der Kirche und der Welt gegebenen Zeichens auszumachen scheint.<br />
<br />
Stellt dieser aus Liebe zum Menschen spontan auf sich genommene Tod nicht eine besondere Erfüllung der Worte Christi dar?<br />
<br />
Macht er Maximilian nicht Christus, dem Urbild aller Märtyrer, besonders ähnlich, der auf dem Kreuz Sein eigenes Leben für die Brüder hingibt?<br />
<br />
Besitzt nicht gerade ein solcher Tod eine besondere und durchschlagende Aussagekraft für unsere Epoche?<br />
<br />
Konstituiert er nicht ein besonders authentisches Zeugnis der Kirche in der Welt von heute?<br />
<br />
<b>9.</b> Und deshalb habe ich kraft meiner apostolischen Autorität verfügt, daß Maximilian Maria Kolbe, der im Gefolge der Seligsprechung als Bekenner verehrt wurde, von nun an "auch als Märtyrer" verehrt werde!<br />
<br />
“Kostbar ist in den Augen des Herrn das Sterben seiner Frommen"!<br />
<br />
<b>AMEN.</b><br />
<br />
*****<br />
<br />
(Nach dem Abschluß der italienisch gehaltenen Predigt faßt der Heilige Vater die soeben ausgedrückten Gedanken in deutscher Sprache zusammen:)<br />
<br />
Liebe Brüder und Schwestern deutscher Sprache!<br />
<br />
Durch die heutige Heiligsprechung stellt die Kirche das heroische Lebensopfer von Pater Maximilian Kolbe als höchstes Zeugnis christlicher Bruderliebe vor Augen. Es geschah im Konzentrationslager von Auschwitz, wo zusammen mit ihm unter unzähligen gemarterten Menschen auch die Dienerin Gottes Edith Stein [= die heilige Theresia Benedicta vom Kreuz] den Tod gefunden hat. Auch für sie hat der Seligsprechungsprozeß schon begonnen.<br />
<br />
Durch seine heroische Liebestat hat Pater Maximilian Kolbe das Lebensrecht eines Unschuldigen verteidigt und das ausschließliche Recht des Schöpfers auf das Leben des Menschen bekräftigt. Er ist dadurch in einer besonderen Weise Christus ähnlich geworden, der sein Leben am Kreuz für uns hingegeben hat. Folgen auch wir wie der heilige Maximilian Kolbe diesem Beispiel Christi in opferbereitem, liebendem Einsatz für unsere Mitmenschen!<br />
<br />
[<b>ENDE DER BEIDEN PÄPSTLICHEN PREDIGTEN ZU EHREN DES HEILIGEN MAXIMILIAN KOLBE.</b>]<br />
<br />
<b>Im Geiste der Marienverehrung</b> des heiligen Franziskanerminoriten Maximilian Kolbe wünsche ich schon heute - am Gedenktag der heiligen Klara von Assisi, deren Fest wir morgen auch noch nach dem Kalendarium für die außerordentliche Form des Römische Ritus begehen - allen Lesern und Leserinnen von Herzen für den 15. August einen gnadenreichen Feiertag der Aufnahme Mariens in den Himmel - mit Seele und Leib - und einen wunderschönen Beginn der marianischen Wallfahrtszeit des Frauendreißigers wie bei uns in <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6263&amp;entry_id=284" title="http://www.padre.at/frauendreissiger2011_eichstaett_buchenhuell.jpg"  onmouseover="window.status='http://www.padre.at/frauendreissiger2011_eichstaett_buchenhuell.jpg';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Eichstätt - Buchenhüll</a>! Euer Padre Alex - Kirchenrektor Dr. Alexander Pytlik <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F284-HEILIGER-MAXIMILIAN-KOLBE-70-JAHRE-MARTYRIUM-IN-AUSCHWITZ.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F284-HEILIGER-MAXIMILIAN-KOLBE-70-JAHRE-MARTYRIUM-IN-AUSCHWITZ.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
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        <published>2008-10-18T19:40:00Z</published>
        <updated>2011-07-26T21:20:26Z</updated>
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                <B>In Ergänzung</B> zur <a HREF=http://www.internetpfarre.de/blog/archives/190-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-OFFIZIELLE-ZURUECKWEISUNGEN-DURCH-BISCHOF-KLAUS-KUENG.html" TARGET="_blank">sachlichen Stellungnahme</A> Seiner Exzellenz, des hochwürdigsten Diözesanbischofs von St. Pölten, Dr. Dr. Klaus Küng, zu dem von Irrtümern, Verdrehungen, Unterstellungen und Lügen getragenen Buch namens "<A HREF=http://www.internetpfarre.de/blog/archives/190-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-OFFIZIELLE-ZURUECKWEISUNGEN-DURCH-BISCHOF-KLAUS-KUENG.html" TARGET="_blank"><I>Der Wahrheit die Ehre! Der Skandal von St. Pölten</I></A>" (erschienen im Juli 2008 bei "<I>Books on Demand GmbH</I>"/Norderstedt im sogenannten "<I>Verlag Kardinal-von-Galen-Kreis e. V.</I>" sowie in Verantwortung von Herausgeber Reinhard Dörner) sollen weitere konkrete Schwachstellen und Beispiele aufgezeigt werden, welche dem Leser und der Leserin helfen, <B>die manipulative Zielsetzung des Machwerkes</B> noch besser zu durchschauen. Dies ist zwar angesichts der geringen Wirksamkeit des Buches nicht von großer Bedeutung, aber es soll damit noch dauerhaft jener Wahrheit die Ehre gegeben werden, die von Herausgeber Reinhard Dörner und von manchen im Buch verzeichneten Autoren eindeutig geleugnet oder verschwiegen wird (vgl. auch im <A href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy5rYXRobmV3cy5jb20vaW5kZXgucGhwP3BhZ2U9VGhyZWFkJnRocmVhZElEPTYxNzM=&amp;entry_id=191" title="http://www.kathnews.com/index.php?page=Thread&amp;threadID=6173"  onmouseover="window.status='http://www.kathnews.com/index.php?page=Thread&amp;threadID=6173';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Forum von kath.net</A>):<br />
<br />
<B>1. Wenn bedacht wird</B>, daß Herausgeber Reinhard Dörner für sich in Anspruch nimmt, namens eines "<I>Kardinal-von-Galen-Kreis e. V. in der Aktionsgemeinschaft katholischer Laien und Priester (bisher: Initiativkreis Münster e. V.)</I>" aufzutreten, und damit auch eine Mitgliedschaft im "<I>Forum Deutscher Katholiken e. V.</I>" angibt sowie selbst einen "<I>Zusammenschluß papsttreuer Vereinigungen e. V.</I>" vertritt, so hätte man doch annehmen dürfen, daß vor Publikation des genannten Machwerkes das von Weihbischof Prof. Dr. Andreas Laun herausgegebene Werk <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3884&amp;entry_id=191" title="http://www.kathpedia.com/index.php/Homosexualität"  onmouseover="window.status='http://www.kathpedia.com/index.php/Homosexualität';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>Homosexualität aus katholischer Sicht</I></A>, Franz-Sales-Verlag, 2. Auflage, Eichstätt 2001, studiert worden und von seinen wichtigen Hauptinhalten her bekannt gewesen wäre. Für das Machwerk "<I>Der Wahrheit die Ehre</I>" selbst wurde nämlich nur eine extrem kurze "<I>fachliche Stellungnahme zur Homosexualität</I>" (S. 129 f.) von Prof. Dr. Michael Dieterich eingeholt, welche mit Datum vom 21. März 2007 in der durchaus umstrittenen und kaum kollektiv anwendbaren These (<I>kritisiert wird von mir der erste Teil</I>) gipfelt: "<I>Heute wissen wir von Seiten der Medizin und Psychologie, daß Homosexualität keine Krankheit ist (wie auch immer man den Krankheitsbegriff definieren will), weshalb dann auch das Wort 'Heilung' nicht angebracht sein kann (...) Daß eine homosexuelle Orientierung unter bestimmten soziokulturellen Rahmenbedingungen zu einer seelischen Störung bzw. Krankheit führen kann, bleibt dabei unbestritten.</I>" Bedenklich ist die Stellungnahme auch in ihrem Abschluß, wenn - nachdem zuerst Homosexualität als "<I>eine besondere Ausprägungsform der 'sexuellen Orientierung</I>" definiert wurde - relativierend behauptet wird: "<I>Zwischen Homosexualität und Heterosexualität gibt es alle Übergangsmöglichkeiten, d. h., wahrscheinlich haben weitaus mehr Menschen, als angenommen wird, zumindest partiell homoerotische Gedanken bzw. homoerotische Praxis.</I>" Hier kann man sich nicht mehr des Eindruckes erwehren, als ob eine widernatürlich angelegte "Homosexualität" mit der menschennatur-übereinstimmenden "Heterosexualität" gleichberechtigt auf einer Ebene stehen möge, so als ob "Heterosexualität" überhaupt ihren Namen als Quasi-Unterkategorie tragen müßte und nicht mehr das Naturgegebene sein dürfte oder könnte. Fragwürdig ist die bestellt wirkende Stellungnahme auch in ihren zunächst logisch erscheinenden Behauptungen, "<I>daß Homosexualität nur am homosexuellen Verhalten der betreffenden Person diagnostiziert werden kann</I>" und daß von Homosexualität nur dann gesprochen werden könne, "<I>wenn diese ausgeübt wird.</I>" Hier wird meines Erachtens übersehen, daß tiefsitzende homosexuelle Tendenzen auch dann gegeben sein können, wenn keine Aktuierung erfolgt und wenn die betroffene Person von ihnen selbst spricht bzw. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3923&amp;entry_id=191" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/34-GEDANKEN-ZUR-GEFAHR-HOMOSEXUELLER-UNTERWANDERUNG-DES-KLERUS-NEUER-KOMMENTAR.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/34-GEDANKEN-ZUR-GEFAHR-HOMOSEXUELLER-UNTERWANDERUNG-DES-KLERUS-NEUER-KOMMENTAR.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">eindeutige Indizien dafür sprechen</A>, insbesondere ein <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3924&amp;entry_id=191" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/94-APPROBIERTE-DEUTSCHE-UEBERSETZUNG-DER-INSTRUKTION-UEBER-DIE-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-ZUR-WEIHE-POSITION-DER-KIRCHE-ZUR-HOMOSEXUALITAET.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/94-APPROBIERTE-DEUTSCHE-UEBERSETZUNG-DER-INSTRUKTION-UEBER-DIE-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-ZUR-WEIHE-POSITION-DER-KIRCHE-ZUR-HOMOSEXUALITAET.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">homosexueller Lebensstil</A> in seinem Gesamt. Daß für eine solche gesicherte Vermutung einzelne Äußerlichkeiten nicht ausreichend sind, versteht sich von selbst, aber angesichts der öffentlich gewordenen homosexuellen Anzeichen im Skandalfall St. Pölten muß dann davon ausgegangen werden, daß Prof. Dieterich vom Herausgeber und anderen so vorinformiert wurde, als ob es im genannten Fall weder Zeugen noch andere Beweise gegeben hätte, die homosexuelle Handlungsweisen mit Sicherheit aufweisen. So sind beispielsweise beobachtete Zungenküsse zwischen Männern und die Segnung von Partnerschaftsringen für zwei Männer keine mißverständlichen Äußerlichkeiten, sondern beweisen (unter anderem) mehr als deutlich tiefsitzende homosexuelle Tendenzen. <br />
<br />
<B>2. Daß nun Prof. Dieterich</B> von Seiten des Herausgebers Reinhard Dörner nicht ganz korrekt informiert worden sein kann, ist dann analog auch am photogrammetrischen Gutachten des Herrn Univ.-Prof. Dr. Peter Waldhäusl (S. 131 - 135) erkennbar. Denn Waldhäusl betont vor den exakten Detailvergleichen betreffend eine weltweit bekannt gewordene Kußphotographie zwischen einem damaligen Priesterausbildner und einem ihm zugeteilten Seminaristen, daß die Bildinterpretation "<I>Voraussetzung für das Messen</I>" ist. Für Fachinterpretationen wiederum "<I>sind <B>Fachkenntnisse oder entsprechende Allgemeinkenntnisse</B> Voraussetzung</I>". Doch abgesehen davon, daß Waldhäusl daher liturgische und seminarpädagogische Kenntnisse hätte haben müssen, wird ihm noch vor seiner Messung - wie er selbst schreibt - eingeredet: "<I>... handelt es sich um Bilder von einer Weihnachtsandacht 2003 in seiner Wohnung in St. Pölten ..., an deren Ende unter den sechs Teilnehmern nach bekanntem Brauch der Bruderkuß (Umarmung mit gegenseitiger Berührung der Wangen, z. B. links, rechts, links) gewechselt wurde.</I>" (S. 132, Punkt 4.) Ein rechtskräftiges österreichisches Urteil des vom angesprochenen Priesterausbildner selbst angerufenen österreichischen Gerichtes geht jedoch aufgrund der Glaubwürdigkeit der Beweise und der in den öffentlichen Hauptverhandlungen mehr als deutlich gewordenen Unglaubwürdigkeit jener Zeugen, die einen homosexuellen Hintergrund des Kusses in teilweise dilettantischer Manier zu leugnen versuchten, nicht von einem Wangenkuß aus. Nicht mehr sonderlich glaubhaft wirkt der noch mitten in die Detailbeschreibungen eingebaute "entlastende" Einschub im Punkt (6.) des photogrammetrischen Gutachtens: "<I>A beschreibt B als extrovertiert und in seinem Verhalten immer etwas stürmisch.</I>" (S. 133) Wenig verwunderlich ist es dann schließlich, wenn Prof. Waldhäusl per 11. Februar 2005 in diesem Gutachten und seiner "<I>Zusammenfassung und Schlußfolgerung</I>" eher vorsichtig formuliert: "<I>Eine sorgfältige Interpretation des Bildes 3 durch Vergleiche mit perspektiv ähnlichen Kontrollaufnahmen läßt es <B>durchaus glaubhaft erscheinen</B>, daß im Bild 3 lediglich eine harmlose Szene dargestellt ist, die während des Austausches eines Bruderkusses entstanden ist.</I>" (S. 135) Trotzdem werden dem Leser des Machwerkes "<I>Der Wahrheit die Ehre. Der Skandal von St. Pölten</I>" die Bilder zur persönlichen Kontrolle einer angeblichen Harmlosigkeit seitens Reinhard Dörner einfach vorenthalten, so wie bekanntlich vieles andere an Dokumentation auch. <br />
<br />
<B>3. Insbesondere muß dem Buch</B> von Dörner und darin vor allem auch der Autorin Dr. Gabriele Waste in ihrem kontraproduktiven Verteidigungsfanatismus für zwei in rechtskräftigen staatlichen und kirchlichen Entscheidungen als (in welchem Grade auch immer) mitschuldig angesehenen Priesterausbildner vorgeworfen werden, zu übersehen, daß diese beiden weder da noch dort zu "Homosexuellen" gestempelt, sondern lediglich konkrete Verhaltensweisen angesprochen wurden, die mit dem priesterlichen Leben und mit der Verkündigung der Kirche insbesondere im Moralbereich nicht übereinstimm(t)en. Der damalige Apostolische Visitator und der regierende Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng haben dies in sämtlichen Stellungnahmen immer präzise und behutsam beachtet, weshalb es nur noch grotesk erscheinen kann, wenn Frau Waste und andere dann plötzlich (und: <B>nur</B>) einen einzigen der sogenannten Belastungszeugen - <I>gemeint ist: Zeugen, welche wahrheitsgemäß von homophilen Situationen in bezug auf die beiden Priesterausbildner aufgrund eigener Beobachtungen berichten konnten</I> - zu einem "Homosexuellen" stempeln oder gar - in offensichtlicher Verwirrung darüber, wer nun aller homosexuell war oder ist ... - gerade davon eine Glaubwürdigkeit in der jeweiligen Aussage abhängig machen möchten. Weihbischof Laun hält in dem von ihm herausgegebenen Buch mit Berufung auf J. Nicolosi, <I>Identität und Sexualität</I>, in: <I>Brennpunkt Seelsorge</I> (4/1997), S. 76 - 82, fest: "<I>Hatte früher die fehlende Unterscheidung zwischen Orientierung und Akt zu falschen Einschätzungen geführt, so verleitet der Begriff 'Homosexueller' umgekehrt zu dem anderen Fehler, Menschen auf ihre Neigung zu reduzieren. Von der gleichgeschlechtlichen Neigung nochmals zu unterscheiden ist die Selbstbezeichnung 'schwul': 'homosexuell' gibt die Richtung der sexuellen Orientierung an, 'schwul' ist eine 'sozio-politische Identität' und entsteht durch die Entscheidung für ein homosexuelles Leben.</I>" (S. 241 im genannten Buch von A. Laun, <I>Homosexualität aus katholischer Sicht</I>). Und so hat der Moraltheologe Dr. Stefan Reuffurth im selben Laun-Buch recht, wenn er schreibt: "<I>Wesentlich angemessener ist es, von 'Personen mit homosexuellen Tendenzen' zu sprechen.</I>" (S. 187) Von daher ist es untragbar, wenn Reinhard Dörner einerseits bei den beiden ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildnern radikal von zwei "<I>unbescholtenen Priestern</I>" spricht und andererseits eine Dr. Gabriele Waste in dem von ihm herausgegebenen Machwerk "<I>Der Wahrheit die Ehre ...</I>" zu einem einzigen aus der Mehrzahl (!!!) von Zeugen und Beteiligten ständig schreiben läßt: "<I>homosexuellen Rabiega</I>" (z. B. S. 42 und 43). Und Waste läßt sich dann sogar auf S. 25 zur Frontalhetze hinreißen: "<I>... der bekennende Homosexuelle R. Rabiega</I>",  doch dann hätte sie angesichts rechtskräftiger Urteile auch bei anderen, sogar geweihten Herren einiges dazuschreiben "müssen". In Wirklichkeit ist bei solcher Pauschalhetze Vorsicht angebracht: es ging im Fall St. Pölten auch um die Glaubwürdigkeit der auftretenden Personen, es ging um den Umgang der Kirche mit der Wahrheit der Fakten, und dabei ist es dann angesichts überprüfter Fakten in der Tat korrekter, zu schreiben "<I>Personen, welche homosexuelle Tendenzen hatten / haben</I>" als à la Waste nachträglich manipulativ einzuteilen, wer angeblich radikal-homosexuell (gewesen) sei und wer dann paradoxerweise trotz solcher Anzeichen unbedingt verteidigt werden müßte, obschon es völlig sinnlos geworden war und ist. Im übrigen muß Frau Waste auch aufgefordert werden, den von ihr benannten "<I>sich offen als homosexuell deklarierenden Priester aus Wien</I>" zu benennen, um der Kirche zu helfen (vgl. S. 34, Anm. 39). Doch das tut sie nicht, und so verschweigt sie nicht nur an dieser Stelle ganz plötzlich Namen, sondern vergißt auch all zu oft die genauen Angaben ihrer Quellen oder überhaupt jegliche Angaben einer verläßlichen Quelle, die sie eben oft gar nicht hat. Im Gegensatz zu solchem willkürlichem Vorgehen wider besseres Wissen hat der Apostolische Visitator immer die Präzision gewahrt, wie man z. B. bei seiner <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3887&amp;entry_id=191" title="http://www.kath.net/detail.php?id=8274"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=8274';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Pressekonferenz zur Schließung des Priesterseminars St. Pölten</A> erkennen kann. Hier wird niemand als solcher zum "Homosexuellen" erklärt, sondern er sagt der Wahrheit entsprechend: "<I>Sehr schmerzhaft war es für mich festzustellen, daß sich aktive homophile Beziehungen gebildet haben.</I>"<br />
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<B>4. Somit treffen das Dörner-Buch</B> und Frau Waste selbst genau jene Zeilen der S. 84, die Waste anders gemeint hatte, doch dies ist das faktische Vorgehen der beiden in ihrem Machwerk: "<I>Wenn Wörter oder Sätze aus dem Kontext gerissen werden, setzt man sie bewußt oder unbewußt Mißverständnissen aus.</I>" So muß dem Herausgeber Reinhard Dörner ganz entschieden widersprochen werden, wenn er sein Vorwort auf S. 10 fast drohend beschließt: "<I>Denn mit den Methoden, die in St. Pölten angewandt worden sind, läßt sich jedem Bischof und jedem Priester ein Skandal andichten.</I>" Das ist völliger Unsinn, denn dort, wo keine klaren Fakten vorliegen, kann auch die Unschuld fälschlich Beschuldigter früher oder später leicht herausgestellt werden. Alles andere ist irrationales Suchen nach Verschwörungstheorien, die sich zwar in der Phantasie bewähren mögen, nicht jedoch in der Wirklichkeit. Der Satz ist im Grunde eine Frechheit, weil die in St. Pölten <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3919&amp;entry_id=191" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/190-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-OFFIZIELLE-ZURUECKWEISUNGEN-DURCH-BISCHOF-KLAUS-KUENG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/190-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-OFFIZIELLE-ZURUECKWEISUNGEN-DURCH-BISCHOF-KLAUS-KUENG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">kirchenrechtlich herausgefundenen Fakten</A> nicht einfach nachträglich auf solche Weise weg-gedichtet werden können. Und so bleibt es dabei: es ging und geht um die Glaubwürdigkeit der Kirche beim Aufarbeiten solcher und ähnlicher Skandale. Wie es nicht (mehr) gehen kann, zeigen die der Manipulation überführten Autoren Dörner und Waste. <br />
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<B>5. Das von Univ.-Prof. em. Dr. Wolfgang Waldstein</B> im Machwerk "<I>Der Wahrheit die Ehre. Der Skandal von St. Pölten</I>" abgedruckte Gutachten - S. 117 - 128 - soll als nächstes kritisch kommentiert werden. Persönlich schätze ich Waldstein sehr, insbesondere was seine herausragenden Forschungen zum Römischen Recht und zum Lebensschutz betrifft, aber auch seinen sehr kompetenten Einsatz für die außerordentliche Form des Römischen Ritus und gegen Mißbräuche bei der Feier seiner ordentlichen Form, der sich aber leider für die Interessen der Hintermänner des Machwerkes einspannen ließ. Doch auch hier - <I>ähnlich wie bei Prof. Dieterich und Prof. Waldhäusl</I> - muß davon ausgegangen werden, daß dem Universitätsprofessor zuvor eine völlig verkürzte Sicht auf die vorliegenden Fakten des Skandalfalles St. Pölten angeboten wurde. War das Gutachten von Waldhäusl noch während des von den beiden ehemaligen Priesterausbildnern selbst gegen den Rat des Apostolischen Visitators angestrengten und rechtskräftig verlorengegangenen Medienverfahrens angefordert worden, scheint das Gutachten von Waldstein erst später erbeten worden zu sein, um in Rom im Rahmen der eingebrachten Rekurse den Eindruck zu erwecken, die freiwillig angerufene staatliche Gerichtsbarkeit in Österreich würde nicht mehr funktionieren, und  wohl auch davon abzulenken, daß die beiden Priester eben selbst gegen guten Rat um diese Gerichtsbarkeit gebeten hatten. Gott sei Dank - <I>und zwar um der Wahrheit und Glaubwürdigkeit der Kirche willen</I> - konnte das Gutachten Waldsteins die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3918&amp;entry_id=191" title="http://www.kath.net/detail.php?id=19464"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=19464';return true;" onmouseout="window.status='';return true;">endgültige Bestätigung aller Maßnahmen des Diözesanbischofs von St. Pölten durch den Papst</A> nicht behindern. Nun aber zu den einzelnen Kritikpunkten am Gutachten Waldsteins von meiner Seite:<br />
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<B>6. Prof. Waldstein beginnt sein Gutachten</B> sofort mit der Unterstellung, daß die angerufenen österreichischen Gerichte, nämlich das Erstgericht und das Berufungsgericht (in insgesamt vier Urteilen), bei den Medienverfahren der Antragsteller (= der beiden ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildner) gegen die News-Verlagsgruppe angeblich nach einer "<I>subjektiven moralisch-politischen Anschauung des Gerichtes</I>" entschieden hätten, doch er kann dann im Verlaufe des Gutachtens diese These nicht schlüssig nachweisen. Mehr noch, Waldstein übertreibt zu Beginn und auch später derart kraß, daß es seiner Glaubwürdigkeit schadet. Denn das von ihm zu Recht kritisierte Erkenntnis des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes pro "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3929&amp;entry_id=191" title="http://www.internetpfarre.de/leben.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/leben.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Fristenlösung</A>" aus dem Oktober 1974 kann und darf eben nicht in einem völlig anderen Fall und Verfahren (an einem anderen Gericht) zum Vorurteil verleiten, daß auch in dem hier interessierenden anderen Fall der Medienverfahren ein ähnlich schwerer Erkenntnismangel vorliegen müßte. Waldstein begeht daher meines Erachtens eine illegitime Argumentationsvermischung und vergißt vor allem auch den hohen Wert der Freiheit von medialer Berichterstattung auf europäischem Boden.<br />
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<B>7. Im Irrtum befindet sich Waldstein</B> auch mit seiner These, daß die Photobeweise quasi die (einzigen) tragenden Säulen des ganzen Beweisverfahrens der angesprochenen Medienverfahren gewesen wären. Abgesehen davon, daß das für die Gerichtsverhandlungen abgewiesene Privatgutachten Prof. Waldhäusls eben - wie schon oben angesprochen - nicht mit 100%iger Sicherheit zu dem vom Antragsteller erwünschten Befund der Harmlosigkeit der bekannten Kußphotographie gelangt ist und überdies im Photogutachten selbst ausdrücklich auf das notwendige Fach- und Allgemeinwissen zur Vorinterpretation des auf der Photographie Dargestellten verwiesen wird - und nichts anderes nahm die Richterin in Anspruch, also nicht eine von Waldstein behauptete "<I>groteske Selbstüberschätzung</I>" - übersieht Waldstein die Zeugenaussagen in beiden Medienverfahren. Hauptproblem seines Gutachtens ist es vor allem, daß er die konkreten Beobachtungen der Richterin bei den Aussagen der verschiedenen Personen sowie die veröffentlichten Beobachtungen von anderen Prozeßbeobachtern nicht berücksichtigt und ihm daher offenbar bis heute nicht bekannt ist, wie klar die Unglaubwürdigkeit jener "bestellten" Zeugen durchschien, die keinerlei sexuellen Hintergrund der Kußphotographie und anderer Vorkommnisse eingestehen wollten. Das Unsichersein und sogar Umfallen von Zeugen ist nämlich der sicherste Erweis, daß nicht die Richterin eine von Waldstein somit frei erfundene "<I>massive Voreingenommenheit</I>" aufwies, sondern leider offenbar er selbst, auch wenn es ihm subjektiv nicht aufgefallen sein mag. Somit ist auch seine Wertung auf S. 119 eine pure Unterstellung: "<I>Für die Entscheidung maßgeblich war letztlich nur die Aussage des Zeugen Rabiega, dessen objektive Glaubwürdigkeit gegenüber allen anderen Zeugen wohl am geringsten eingeschätzt werden mußte.</I>" Aber genau dieses, nämlich die objektive Glaubwürdigkeit, konnte und kann auch ein emeritierter Professor wie Waldstein nicht mehr im nachhinein konstruieren oder vollständig bewerten. Ich wiederhole daher: er war nicht bei den Verfahren anwesend, er war nicht der zuständige Richter. Angesichts dieser seiner Behauptung muß leider wirklich davon ausgegangen werden, daß vor Erstellung seines Gutachtens massive und ungerechte Propaganda nach Art des oben Geschilderten ergangen sein muß. Wie ein grüner Faden bewirkt die teilweise Unkenntnis Waldsteins der öffentlichen Hauptverhandlungen - nur dort war die direkte Wertung der Glaubwürdigkeit und Unglaubwürdigkeit der auftretenden Personen (inklusive der Antragsteller) möglich - dann eine Fehlbewertung nach der anderen:<br />
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<B>a)</B> So versucht er, Aussagen des Zeugen Rabiega - alle von der Hauptverhandlung des 2. Dezember 2004 - gegeneinander auszuspielen, was jedoch gar nicht möglich ist, wenn man die Fragestellungen durchsieht: denn unter "<I>homosexuellen Szenen</I>" verstand der Zeuge so wie andere auch die konkrete und gesichtete Bettgemeinschaft zweier Männer. Daß Rabiega jedoch mit seiner zwei Mal getätigten und unwiderrufenen Angabe vor Gericht, persönlich mehrere Zungenküsse zwischen Männern bei der "<I>Weihnachtsandacht 2003</I>" sowie vor allem auch die Segnung von Partnerschaftsringen für zwei männliche Partner gesehen und gehört zu haben, klare Hinweise auf homosexuelle Beziehungen gegeben hat, übersieht Waldstein in fast schon grotesker Weise. Diesbezüglich entgeht ihm aber noch weiteres, um nur einige Beispiele vorzulegen:<br />
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<B>b)</B> die völlige Unglaubwürdigkeit des "Andachtsteilnehmers" Christoph S.: als man diesem nämlich bei der Verhandlung am selben 2. Dezember 2004 Bilder präsentiert, wo in offenbar recht freimütiger Stimmung Alumnen in Prälatenkleidern auftauchen - liebevoll die Hand des damaligen Propstes von Eisgarn um die Schultern gelegt - argumentiert der damalige Alumne und heutige Ordensbruder, daß dann ja jeder verkleidete Nikolaus schwul wäre. Auch wenn er zuvor noch behauptet hatte, <B>nur</B> mit seinen Eltern nach Eisgarn gefahren zu sein, zum Kaffee, oder ins Konzert, das Stift sei ja sehr schön gewesen. Und so heißt es im rechtskräftig bestätigten Urteil vom 15. September 2004 zu Recht: "<I>Auch die ausweichenden Antworten des Zeugen Christoph S., der einen überaus unsicheren Eindruck machte und erst nach massivem Vorhalt eingestand, daß die von ihm unterfertigte 'eidesstattliche Erklärung' für Dr. R. von diesem bereits vortextiert war und nicht, wie er anfangs behauptete, von ihm selbst aufgesetzt worden war (AS 85), er habe keine homosexuellen Handlungen anläßlich der Weihnachtsfeier beim Antragsteller  beobachten können, da er 'nicht darauf geachtet' habe, vermochten das Gericht nicht zu überzeugen. Immerhin gestand dieser Zeuge nach Vorhalt des Fotos Beilage ./13 ein, daß darauf ein Kuß zu erkennen sei (AS 83).</I>" Damit ist auch schon ein Urteil gesprochen über die von Waldstein angesprochenen, jedoch eindeutig "bestellten" eidesstattlichen Erklärungen, die jemand mit gutem Gewissen in dieser Fülle wohl kaum gebraucht hätte ...<br />
<br />
<B>c)</B> Die Glaubwürdigkeit des Zeugen Engelbert M., bei dem sich Waldstein auf S. 120 sogar zu der komplett unzutreffenden Bemerkung hinreißen läßt, "<I>der das Foto aus Unkenntnis der Tatsachen für belastend hält</I>", obwohl Engelbert M. in Wirklichkeit vor Gericht seine besondere Kenntnis aufzeigte. Nicht nur wußte er eine Geschichte zum abgelichteten "Umarmungspartner" Karl K. zu erzählen, in dessen Bett er nämlich im Canisiusheim von Horn einen Gymnasiasten nackt aufgefunden hatte, welcher heute Geistlicher der Diözese Innsbruck ist - als der Zeuge nämlich Karl K. wegen dessen beginnenden Orgeldienstes gesucht hatte. Hinzu kommt aber vor allem, daß der ehemalige Subregens gemäß Aussage desselben Engelbert M. "<I>im Vorfeld bei der Kriminalpolizei auch nachgefragt hat und von verhängnisvollen Fotos gesprochen hat.</I>" M. sprach dabei vor der Richterin wörtlich von der Lüge desselben Subregens: "<I>Die Fotos sind ein schwer belastender Beweis für mich ... Es ist bedauerlich, daß Herr R. hier nicht die Wahrheit sagt.</I>" Doch das übersieht oder verschweigt Waldstein komplett.<br />
<br />
<B>d)</B> Das Umfallen des von Waldstein auf S. 125 lediglich einmal benannten polnischen Zeugen und "Andachtsteilnehmers" Albert A. bei seiner Befragung am 15. September 2005: dazu schildert ein Prozeßbeobachter, zunächst aus dem vorgegebenen Blickwinkel dieses Zeugen: "<I>Das alles (die Bilder) sei doch einfach ein typischer Scherz unter Alumnen gewesen! Wie hätte man doch gelacht! Nachdem ohnehin weltweit Priestern nachgesagt würde, daß sie so häufig schwul seien, sei es in St. Pölten wie in Polen üblich gewesen, intern damit Späße zu treiben. Am meisten lachte A. selber, immer wieder, wollte damit unterstreichen, daß doch alle nur Spaß gemacht hätten, riesigen Spaß! Bei einer Weihnachtsfeier? Na klar, Weihnachten sei doch das Fest der Freude über die Geburt Christi, antwortete A. Er und P. ein Paar? Niemals. Seit 15 Jahren Freunde, höchstens. Weil er nicht gut Deutsch spreche, habe ihm sein Freund eben oft geholfen. Richtig in Fahrt redete er sich. <B>Na klar sei ein Datum in den Ringen eingraviert gewesen</B>, der 24. Dezember 2003 eben, Weihnachten. Und die Ringe seien Rosenkranzringe gewesen, die selbstverständlich gesegnet würden, wie man das bei Rosenkränzen eben tue. Einen solchen zeigte er nun der Richterin. Natürlich war es nicht nämlicher. <B>Und ein Spruch sei eingraviert gewesen</B>, so ungefähr wie 'Gott ist die Treue' oder so, er könne sich nicht mehr erinnern. Die Schlinge zog. - Alles sei doch ein einziger Spaß gewesen! Die Richterin solle doch einmal genau schauen: die beiden küßten sich auf den ominösen Photos von der Weihnachtsfeier doch unter einem Mistelzweig! Da bleibt der Richterin fast die Spucke weg - na klar, jetzt erst bemerke sie es, und nun sei ihr erst recht alles klar! A. merkte nichts. Er redete und redete, so rasch, daß die Richterin immer wieder bat, langsamer zu sprechen, seine Aussagen könnten sonst nicht protokolliert werden. Der Kuß unter dem Mistelzweig, die Richterin wiederholte es staunend, fast hätte sie sich mit der flachen Hand auf die Stirn geschlagen. Die Schlinge zog sich. - Na selbstverständlich träume doch jeder Alumne von rotem Talar, von der Mitra, so seien auch die Bilder bei der Geburtstagsfeier von P. in Eisgarn entstanden, ein einziger Spaß! Schloß man die Augen - A. klang sogar irgendwie plausibel - bis zu dem Moment, da der Anwalt des 'profil' aufstand und Beweisanträge stellte, die Beweise gleich vorlegte, dazu mußte er nämlich nur den Strafprozeßakt aus St. Pölten aufschlagen. Die Schlinge zog sich zusammen. - Es habe keine Umarmungen in der bekannten Art zwischen ihm und K. gegeben? Was denn da auf diesem Photo sei? Das habe er nicht gewollt. 'Aha, dann sei es aber ja gar Nötigung?' ätzt die Richterin Mag. Frohner. Und es kommen ganz ruhig vorgebracht Fakten um Fakten, die A.s Geschichten regelrecht ins Nichts zerfallen lassen. Photos, mit seiner Kamera geschossen. (Das sei zuvor die Kamera von Daniel P. gewesen, die Bilder seien noch drauf gewesen.) Ob er dies, dies, dies sei, ob P. das, das, das sei, der unter der Dusche, der von hinten, das, das ... Ob er in St. Pölten nicht protokolliert gesagt habe, daß er homosexuell sei ebenso wie P., ob er nicht davon gesprochen hätte, daß einige andere Alumnen homosexuell seien. (Er habe dort keinen Dolmetsch gehabt, das Protokoll sei mißverständlich, er habe nur von einem gesprochen - Remigius R.) A. merkte aber gar nicht, wie erledigt er war, welchen Bärendienst er den beiden ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildnern geleistet hatte. Locker verließ er den Saal, so wie er ihn betreten hatte. So locker wie K. vor Prozeßbeginn, als er A. mit beruhigender Geste zugesprochen hatte. Er und K. hätten keinen Kontakt mehr gehabt? Was mit den SMS sei? (K. habe ihm eine schöne Karte geschickt. Außerdem habe er ständig wechselnde Telephonnummern, man habe ihn nicht erreichen können.) Nicht im März? Und die österreichische Nummer habe er beibehalten? Und bei der letzten Verhandlung hätten die beiden ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildner vom Telephonat erzählt? (Ja, R. sogar angeboten, ihn bzw. P. von seinem Handy aus anzurufen.)</I>" Ein weiterer Kommentar erübrigt sich.<br />
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<B>e)</B> Das rechtskräftig bestätigte österreichische Urteil vom 15. September 2005, in dem es zur Situation des Zeugen Rabiega in der Zeit vor seinem stabilen Auftreten bei den staatlichen Richtern völlig nachvollziehbar heißt: "<I>Wenn es sich bei den Einflußnahmen der Seminarleitung und des Bischof Krenn auf den Zeugen Rabiega mit dem <B>Zweck der Erwirkung eines Widerrufs</B> seiner ursprünglich gegen die Leitung des Priesterseminars erhobenen Anschuldigungen auch nicht um eine Nötigung im strafrechtlichen Sinn gehandelt haben mag, ist aus dem geschilderten Ablauf der Ereignisse und des Zustandekommens der diversen vom Zeugen Rabiega unterfertigten Erklärungen ersichtlich, daß der Zeuge damals aufgrund der Tatsache, daß auch in seinem Zimmer pornographisches Material sichergestellt werden konnte, befürchten mußte, aus dem Priesterseminar ausgeschlossen zu werden. <B>Die vom Zeugen Rabiega geschilderte Drucksituation zum Zeitpunkt der Unterfertigung dieser Erklärungen ist daher lebensnah nachzuvollziehen.</B> Gerade der Umstand, daß er unmittelbar nachdem er gegenüber [den ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildnern] seine Anschuldigungen zurückgenommen hatte, wiederum gegenüber Mag. R. erklärte, daß er unter Druck gestanden sei und daß er am 28. Juni 2004 neuerlich in einer Sachverhaltsdarstellung zu seinen Anschuldigungen zurückkehrte, zeigt, wie schwierig für den Seminaristen die Situation gewesen sein muß.</I>" Niemand wird von solchen Zeugen begeistert sein, aber es zählen die Fakten, und während Priester mit solchen und ähnlichen Geschichten noch öfters "davonkommen" und "davongekommen" sind, ist der Weg für solche Seminaristen zu den Weihen sowieso und Gott sei Dank versperrt.<br />
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<B>f)</B> Das rechtskräftige österreichische Urteil der letzten Instanz vom 28. Juni 2006, in dem es berechtigterweise  heißt: "<I>Wäre im übrigen tatsächlich von unverfänglichen, bloß Freundschaft und vorweihnachtliche Feierstimmung vermittelnden Bildern auszugehen, wie dies vom Antragsteller behauptet wird, verwundert der Umstand, daß er sich mit derartiger Vehemenz gegen die Veröffentlichung dieser Fotos zur Wehr setzt, diesfalls könnte doch zwanglos dem Leser die Beurteilung überlassen werden, wie er die Lichtbilder interpretiert, um sich von deren Bewertung durch das Medium selbst kritisch eine Meinung machen können.</I>" Und daß das photogrammetrische Privatgutachten weitaus nicht jene Eindeutigkeit hatte - wie sie Waldstein annimmt - habe ich bereits oben aufgezeigt. Die Richterin hat daher nicht, wie Waldstein meinte, "<I>beharrlich, gegen ein kompetentes Gutachten und gegen die Aussagen glaubwürdiger Zeugen ... an ihrem falschen 'Eindruck' festgehalten</I>", sondern ihres Amtes völlig korrekt gewaltet. Und so könnten wir noch viele weitere Punkte anführen, aber es ist schön langsam widerlich, daß dies wegen der Lügenpropaganda eines solchen Buches nochmals "ausgebreitet" werden muß.<br />
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<B>8. Der nächste Irrtum Waldsteins liegt nun</B> in der Wertung einer sogenannten Unschuldsvermutung, die er den durch die Berichterstattung des "profil" vom 12. Juli 2004 "angegriffenen Personen" zugestehen möchte. Es sei seiner Meinung nach bei den Zeugeneinvernahmen die Annahme der Richterin gewesen, daß die Schuld der beiden Priesterausbildner bereits erwiesen wäre. Worin liegt hier der Irrtum Waldsteins? Ganz einfach: abgesehen von einer illegitimen Unterstellung Waldsteins saßen bitte schön nicht die beiden ehemaligen Seminarvorsteher bei den von ihnen selbst angestrengten Medienverfahren auf der Anklagebank, sondern das Verfahren wurde gegen "profil" geführt. Die beiden Ausbildner wurden nicht von "profil" oder von sonst jemandem bei staatlichen Gerichten betreffend homophile Verhaltensweisen angeklagt, weil dies gemäß heutiger Gesetzeslage auf Erwachsene bezogen gar nicht interessiert hätte. Und daß die Kirche in der Tat in Konsequenz der von ihr verkündeten Schöpfungs- und Morallehre <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3960&amp;entry_id=191" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/93-INSTRUKTION-ZUR-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-IST-ABSOLUT-GELUNGENER-WURF-DES-VATIKAN-PASTORALE-LIEBE-UND-DISZIPLINAERE-KLARHEIT-EIN-KOMMENTAR.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/93-INSTRUKTION-ZUR-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-IST-ABSOLUT-GELUNGENER-WURF-DES-VATIKAN-PASTORALE-LIEBE-UND-DISZIPLINAERE-KLARHEIT-EIN-KOMMENTAR.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">einem falsch verstandenen "Grundrecht" auf sexuelle Selbstbestimmung und einem falsch verstandenen Diskriminierungsverbot widerspricht</A>, ist wirklich nichts Neues. Warum die Feststellung dessen für Waldstein von Seiten eines staatlichen Gerichtes "abenteuerlich" sei, entbehrt jeder Grundlage. Hier bietet neuerlich das von Weihbischof Prof. Dr. Andreas Laun herausgegebene Buch <I>Homosexualität aus katholischer Sicht</I>, 2. Auflage, Eichstätt 2001, wertvolle Argumentationshilfen. In keinem einzigen staatlichen Urteil zum Fall St. Pölten ist nachzulesen, daß aus diesem Widerstand der Kirche eine von Waldstein konstruierte "<I>Duldungspflicht gegenüber Verleumdungen</I>" bei Priestern abzuleiten wäre. Der Vorwurf ist in Wirklichkeit den beiden Antragstellern zu machen, welche aus eigenem Antrieb - und von wem auch immer angespornt - diese Medienprozesse auf staatlichem Boden führten, obschon sie als "nicht ausgeschiedene" Priester unter keinen Umständen einen Schutz der Privatsphäre zur Abdeckung homophiler Verhaltensweisen hätten beanspruchen dürfen, denn logisch zu Ende gedacht könnte dann kein Bischof oder Abt mehr einen Priester in ähnlicher Verwicklung zur Rechenschaft ziehen, würde jeder Kleriker (und somit im Einzelfall auch gegen die eigene Hierarchie) vor staatliche Gerichte ziehen, um innerkirchlich geklärte Sachverhalte dadurch quasi-vertuschen zu wollen. Insofern hat Bischof Krenn mit Recht seine Finanzierungszusage für diese Prozesse noch während der Visitationszeit zurückgenommen, und heute ist klar: im Grunde hätten diese Prozesse mit ihren öffentlichen Hauptverhandlungen den Priestern untersagt werden müssen, da solches Auftreten eben in der Tat der Glaubwürdigkeit der Kirche und ihrer unveränderlich zu verkündenden Sexualmoral nur schaden konnten. Unter diesem Gesichtspunkt sind auch die von den beiden ehemaligen Priesterausbildnern gewählten weiteren Schritte beim <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3890&amp;entry_id=191" title="http://www.coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof/"  onmouseover="window.status='http://www.coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte</A> äußerst bedenklich, ganz abgesehen davon, daß die Rechtskraft der österreichischen Urteile davon nicht mehr berührt ist. Als einzige Frage bleibt nach der Lektüre des absolut parteiisch gehaltenen Gutachtens Prof. Waldsteins nur noch: warum haben die beiden ehemaligen Priesterausbildner nicht den von ihm auf S. 128 im letzten Satz vorgeschlagenen Weg eingeschlagen: "<I>Daher wäre in diesen Fällen eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gemäß § 292 StPO zweifellos angebracht.</I>" Und hier wird man wohl vermuten dürfen, daß Anwälte mehr als deutlich machten, angesichts der oben angerissenen Faktenlage eine solche von Waldstein subjektiv gutgemeint angeratene Nichtigkeitsbeschwerde ohne realistische Chance anzusehen.<br />
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<B>9. Nun sollen die Texte des Herausgebers Reinhard Dörner</B> selbst kritisch durchgesehen werden. Abgesehen davon, daß er für die gesamte verlogene Propaganda des Machwerkes "<I>Der Wahrheit die Ehre. Der Skandal von St. Pölten</I>" die Verantwortung trägt, ist besonders auf die Zusammenfassung der Rückseite des Gesamtbuches, auf verschiedene Sprüche und Anmerkungen, auf sein Vorwort (S. 7 - 10) und nicht zuletzt auch auf die "<I>Bemerkungen des Herausgebers zum römischen Dekret</I>" (S. 190 f.) zu verweisen. Dabei ergeben sich zahlreiche Hauptirrtümer und Fehleinschätzungen des Herausgebers Reinhard Dörner. Aufbauend auf den bisher angegebenen Argumenten (in den umfassenden <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3891&amp;entry_id=191" title="http://www.kath.net/detail.php?id=20957"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=20957';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Ausführungen des St. Pöltner Diözesanbischofs Dr. Dr. Klaus Küng</A> und in meiner hier laufenden Fortführung der Kritik am genannten Machwerk) ist erwiesen, daß es in der Tat mehr als ausreichende Mühen der Beweisführung sowohl bei den staatlichen Verfahren als auch und insbesondere bei den kirchenrechtlichen Verfahren gegeben hat. Es ist daher grotesk, wenn Reinhard Dörner seine Ausführungen auf dem Buchdeckel mit einem herausgerissenen Zitat aus einem Kommentar von Stefan Dietrich ("<I>Mediale Selbstjustiz</I>", 6. Mai 2008 in der FAZ) beginnt, das folglich überhaupt nicht zutrifft: "<I>Gegen eine Vorverurteilung, die sich nicht einmal der Mühe der Beweisführung unterzieht, ist Verteidigung unmöglich.</I>" Es wurden eben nicht - wie Dörner behauptet - "<I>zwei unbescholtene Priester auf mafiose Weise aus ihrem Amt gemobbt</I>". Besonders infam ist dabei die durch nichts erwiesene Unterstellung Dörners, daß sich Bischof Küng "<I>der Medien bedient hat, um diese Priester 'kaltzustellen'.</I>" In Wirklichkeit ist Bischof Küng seiner Fürsorgeverpflichtung vollständig nachgekommen. Daß jedoch durch die Berichterstattung diverser Medien auch immer wieder eine Sensationsgier gestillt wird, versteht sich von selbst, ist aber nicht die einzige und schon gar nicht ausreichende Erklärung dafür, daß der Fall St. Pölten über mehrere Wochen die Medienberichterstattung mitbestimmte. <br />
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<B>10. Ebenso infam ist die durch nichts erwiesene</B> Behauptung Dörners, daß Bischof Klaus Küng "<I>auf recht undurchsichtige Art und Weise als Apostolischer Visitator</I>" berufen worden wäre, und völlig falsch ist weiters seine propagandistische These, daß derselbe Bischof es bis heute nicht vermocht hätte, "<I>den beiden Priestern ein Verschulden nachzuweisen.</I>" (Noch grotesker und zur radikalen Unglaubwürdigkeit Dörners von ihm selbst im Vorwort auf S. 7 übertrieben: "<I>Bis heute aber wurde ihnen nicht die geringste Kleinigkeit nachgewiesen.</I>" Wer so schreibt, kann nicht mehr sachlich schreiben.) Wir wissen nämlich sogar aus öffentlichen Hauptverhandlungen und den daraus resultierenden Urteilen der von den beiden ehemaligen Priesterausbildnern selbst angestrengten staatlichen Medienverfahren, daß das Gegenteil wahr ist. Andernfalls hätte der Heilige Vater keinesfalls sämtliche Maßnahmen des Bischofs <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3918&amp;entry_id=191" title="http://www.kath.net/detail.php?id=19464"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=19464';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>in forma specifica</I></A> bestätigt. Und wenn Dörner den Waldstein'schen Irrtum verkürzt darlegt, daß die österreichische Justiz den beiden Priestern (<I>dabei auch ein weiterer Fehler:</I> das photogrammetrische Gutachten war nur für einen der beiden gedacht, denn nur vom jüngeren Ausbildner wurde die Kußphotographie bekannt) "<I>verweigerte, ein Gutachten, das ihre Unschuld belegt hätte, als Beweismittel vor Gericht zuzulassen</I>", muß deutlich erinnert werden: ein photogrammetrisches Gutachten (<I>siehe meine obige Kritik</I>) alleine kann überhaupt keine Unschuld erweisen, schon gar nicht, wenn es mit dem Vorspann einer notwendigen Vorinterpretation und mit vorsichtig formuliertem Ergebnis betreffend eine angebliche Harmlosigkeit versehen ist. Und im übrigen darf und muß Dörner auch daran erinnert werden, daß von der Richterin nicht nur <B>ein</B> angeblich "entlastendes" Privatgutachten abgewiesen wurde, sondern im Fall K. bereits zu Beginn der Zeuge B., mit dem die beklagte Partei "profil" sofort nachweisen hätte wollen, daß der Herr Prälat eine Falschaussage getätigt hätte, was nämlich seine Aussage betraf, niemals homosexuelle Beziehungen unterhalten zu haben. Dabei betonte die Anwältin der ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildner am 2. Dezember 2004, daß es eben nicht um den Erweis einer (etwaigen) Falschaussage von K. und weiters nicht um Homosexualität ginge, denn das unterliege der Privatsphäre, die zu schützen sei. Womit wir wieder bei der Problematik wären, wie überhaupt amtierende Priester jemals von der Kirche her eine solche Privatsphäre für sich im vollen Sinne beanspruchen könnten oder dürften, um dahinter dann womöglich eine zu unterbindende homosexuelle Beziehung zu "verstecken." Doch nein, Dörner hetzt weiter gegen die österreichische Richterin: er möchte eine Prüfung des Straftatbestandes "<I>der möglichen Rechtsbeugung</I>". Er übersieht mit Waldstein, daß die Kußphotographie nicht der einzige Wahrheitserweis zum Freispruch des "profil" gewesen ist, und Dörner übersieht außerdem, daß eben gerade die Abwägung von Persönlichkeitsrechten und öffentlichem Interesse im konkreten Berichtsfall den österreichischen Gerichten zur Untersuchung aufgetragen war. Völlig unsinnig dann auch - nachdem "profil" der Wahrheitsbeweis im Kern gelungen war - der Vorwurf Dörners: "<I>nicht die beklagten Skandalmedien müssen den Priestern deren Schuld, sondern die klagenden Priester sollen und müssen ihre Unschuld beweisen!</I>" Nein, in der Tat mußte "profil" mit Hilfe von Zeugen die Zulässigkeit seiner Berichterstattung und damit auch eine wie auch immer geartete Schuld der Antragsteller erweisen. Und dies ist auch gelungen. Eine von Dörner kollektiv herbeigewünschte "<I>Rehabilitierung der drei Opfer der mafiosen Verschwörung</I>" kann es daher so (und derart künstlich zusammengewoben) nicht geben. <br />
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<B>11. Wenn daher Dörner schon auf dem Buchdeckel</B> fragen läßt "<I>Was ist schon ein Skandal, wenn es um die Wahrheit geht</I>" (im Vorwort umfassender von Dörner aus den Homilien Gregors des Großen übersetzt: "<I>Das Eintreten für die Wahrheit ist wichtiger als die Sorge, daß es Skandal gibt</I>"), dann gibt er - ohne es bedacht zu haben - genau all jenen Zeugen beim Fall St. Pölten recht, die aufgrund eben solcher Motivation und einer nicht mehr tolerablen Gesamtlage im Juli 2004 kaum noch bereit waren, zu schweigen. Dörners Schlußabsatz ist daher teilweise völliger Unsinn: "<I>Skandal über Skandal in Kirche und Justiz! Dieses Buch ist ein Plädoyer für die Wahrheit</I>" - nein, es fordert im besten Falle dieses Plädoyer für die volle Wahrheit heraus - aber dann noch der groteske Abschluß, der wiederum auf Dörner und sein Machwerk zurückfällt, "<I>denn der eigentliche und größte Skandal ist deren Unterdrückung!</I>" Verrückt, aber damit hat er neuerlich ungewollt jenen Zeugen rechtgegeben, die nur noch die Möglichkeit darin erblickten, in den ORF und in die Printmedien zu gehen. Angesichts der gesamten Faktenlage ergibt dann auch das vor dem inneren Titelblatt zwischengeschaltene Zitat keinen Sinn mehr: "<I>Die Rechtmäßigkeit einer Handlung bemißt sich nicht nach der Dringlichkeit der Wünsche des Rechtsbrechers.</I>" (Aus dem Cartoon 'Strizz' von Volker Reiche in der FAZ, 27. Mai 2008.) Denn die Frage kann dann gestellt werden: wer ist denn hier gemeint als Rechtsbrecher? Wenn Dörner gegen Ende seines Vorwortes einen dreifachen Skandal anspricht, nämlich "<I>kirchenpolitisch, justizpolitisch und medienpolitisch</I>", so fällt der zweite Teil "<I>justizpolitisch</I>" vollkommen weg. Kirchenpolitik mag immer mitspielen, aber auch hier kann es nicht nach Art Dörners eine Kirchenpolitik um der Kirchenpolitik willen geben, als ob es nur immer das Ziel hätte geben dürfen, daß Bischof Krenn vom Papst wieder eingesetzt worden wäre. Und aus diesem Grunde hätte man dann erweisbare Vergehen z. B. auf Seiten der beiden ehemaligen Priesterausbildner einfach in alter Weise vertuschen sollen. Und was die Medien betrifft, so ist jedenfalls dem "profil" der Wahrheitserweis im Kern gelungen. Dem ganzen Kapitel der Medien widmen wir uns aber noch ausführlicher bei der unterhalb folgenden Kritik am Beitrag Wastes in dem von Dörner herausgegebenen Machwerk. Entschieden muß jedoch eine weitere Phantasie Dörners zurückgewiesen werden, nämlich eine von ihm angenommene "<I>konzertierte Aktion zwischen kirchlichen Hierarchen, Justiz und Skandalmedien</I>". Dafür liefert das gesamte Buch keinen einzigen Beweis, ja nicht einmal brauchbare Indizien. Die von den beiden Priestern freiwillig angerufenen staatlichen Instanzen haben unabhängig von irgendwelchen "Weisungen" kirchlicher Amtsträger den Sachverhalt so gut wie möglich geklärt. Daß Dörner diesbezüglich einfach nicht verstehen will, zeigt sich dann in seinem in grotesker Weise gegen Rom gerichteten Vorwurf: "<I>Den Gipfel an Skandal stellt jedoch das Dekret vom 5. März 2008 aus Rom dar, das Bischof Küng Recht zu geben scheint.</i>" Und wenn Dörner sich darüber aufregt, daß <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3918&amp;entry_id=191" title="http://www.kath.net/detail.php?id=19464"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=19464';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">in demselben Dekret</A> die Apostolische Visitation angesprochen ist, dann darf daran erinnert werden, daß meiner bescheidenen Ansicht nach die beiden Antragsteller mit Hilfe staatlicher Gerichte unter anderem die (vom "Der 13." schon frühzeitig verunglimpfte) Apostolische Visitation als Institution des Heiligen Stuhles gewissermaßen von hinten herum und im nachhinein "aushebeln" wollten. Diese Kalkulation der beiden Priesterausbildner war jedoch bereits nach Rechtskraft der beiden staatlichen Urteile endgültig gescheitert. <br />
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<B>12. Nicht die Apostolische Visitation</B>, welche im vorhinein <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3894&amp;entry_id=191" title="http://www.kath.net/detail.php?id=8122"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=8122';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">von Prof. Dr. Michael Stickelbroeck</A> und anderen ausdrücklich herbeigewünscht wurde, ging daher von falschen Voraussetzungen - wie Dörner behauptet - aus, sondern das gesamte von ihm herausgegebene Machwerk. Hätte Dörner bei <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3895&amp;entry_id=191" title="http://www.kath.net/detail.php?id=9197"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=9197';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">kath.net</A> nachgelesen, dann hätte er auch nicht behauptet: "<I>Soweit bekannt ist, gibt es aber (noch) keinen Abschlußbericht der Apostolischen Visitation</I>". Wenn sich Dörner auf die "<I>Analyse von Dr. Gabriele Waste</I>" beruft, "<I>daß die gesamte Medienberichterstattung falsch, weil konstruiert</I>" wäre, dann werden wir uns in den nächsten Punkten genau diese "Analyse" Wastes ansehen und hier Schritt für Schritt die Fehlargumentation und Themenverfehlung nachweisen. Daß Dörner dann ausgerechnet den Fall des verstorbenen Wiener Kardinal-Erzbischofs Dr. Hans-Hermann Groër in sein Vorwort aufnimmt und wider besseres Wissen behauptet, daß katholische Bischöfe Österreichs damals " <I>bei fehlenden Beweisen von einer 'moralischen Gewißheit'</I> " betreffend dessen Schuld gesprochen hätten, bestätigt nur noch weiter die Unmöglichkeit Dörners, sich vollständig informieren zu wollen. Denn ohne jeglichen Beweis hätten die vier Bischöfe damals keinesfalls so gehandelt, und im übrigen können die Fälle und Vorgänge nicht einfach so verglichen werden, wie es Dörner gerne hätte. Daß die Zweitinstanz in Österreich eben kein "<I>Urteil gegen die Kirche als solche</I>" gefällt hatte - wie es Dörner in Verkürzung Prof. Waldsteins behauptet - habe ich bereits in der obigen Kritik am Gutachten Waldsteins aufgewiesen. Mittlerweile fällt wohl kaum noch jemand auf die gescheiterte Verteidigungs- und Vertuschungsstrategie Dörners und anderer mit ihm Verbündeter herein, als ob die sachgemäße Bewertung der ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildner nichts anderes als eine Verurteilung Bischof Krenns und dann sogleich der ganzen Kirche gewesen wäre. Es ist seitens Dörners grotesk, nach den öffentlichen Hauptverhandlungen mit dem dort allgemein offenbar gewordenen Sachverhalt noch von Bischof Küng ein "<I>Menschenrecht auf Unschuldsvermutung</I>" zu verlangen, abgesehen davon, daß sich Bischof Küng immer äußerst behutsam zu Wort meldete und solche Anwürfe absolut ungerecht sind. Und daß Dörner trotz der Hintermänner seines Machwerkes "<I>Der Wahrheit die Ehre. Der Skandal von St. Pölten</I>" nicht in der Lage gewesen sein soll, fachkundigen Rat zu dem von ihm künstlich unverstandenen "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3896&amp;entry_id=191" title="http://www.uni-tuebingen.de/kirchenrecht/nomokanon/quellen/020.htm"  onmouseover="window.status='http://www.uni-tuebingen.de/kirchenrecht/nomokanon/quellen/020.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Regolamento Generale della Curia Romana von 1999</A>" zu erhalten, erscheint wenig glaubwürdig. Dieses <I>Regolamento</I> setzt sich nicht über die Bestimmungen des Kirchenrechtes hinweg - wie Dörner zu fragen vorgibt - sondern ist selbst Bestandteil des geltenden Kirchenrechtes. Und der in dem (von Dörner &amp; Co. kritisierten) römischen Dekret zum rechtskräftigen Abschluß des Falles St. Pölten (im Sinne der Maßnahmen des regierenden Diözesanbischofs) genannte Artikel 126 des geltenden <I>Regolamento Generale della Curia Romana</I> vom 1. Juli 1999 zeigt gemäß § 3, daß der Heilige Vater den gesamten Akt in der Tat persönlich studieren und seine Entscheidung wirklich auf Basis dessen treffen konnte:<br />
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+ <B>§ 1.</B> <I>Das Dikasterium, welches es für opportun hält, den Heiligen Vater um Approbation in forma specifica eines seiner Administrativ-Akte zu bitten, muß dazu einen schriftlichen Antrag stellen, unter Nennung der Motive und Präsentation des definitiven Textentwurfs. Wenn der Akt Derogationen vom geltenden universalen Recht enthält, müssen diese angegeben und beschrieben werden (...)</I><br />
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+ <B>§ 3.</B> <I>In jedem der genannten Fälle muß das darauf bezogene Aktenmaterial dem Heiligen Vater überlassen werden, sodaß er es persönlich überprüfen und in Folge seine Entscheidung in der von ihm opportun angesehenen Form mitteilen kann.</I><br />
<br />
<B>13. Wenn Dörner dann immer noch</B> blöd frägt, was denn dem Heiligen Vater am 28. Januar 2008 durch Seine Eminenz Tarcisio Kardinal Bertone diesbezüglich vorgelegt wurde, kann kaum noch von der Gutwilligkeit dieses Herausgebers bei der Behandlung des disziplinären Falles St. Pölten ausgegangen werden. Die "<I>Bemerkungen des Herausgebers zum römischen Dekret</I>" am Ende des Buches bestätigen das leider nur noch all zu deutlich. Obschon Herrn Dörner und Frau Waste die bischöflichen Strafdekrete vorliegen und diese in dem von Dörner verantworteten Dokumentenanhang unterschlagen werden (zu dem aufgrund seiner Selektion und Unvollständigkeit noch ein anderes Mal Stellung genommen werden kann), tut der Herausgeber so, als ob er nicht wissen könnte, was denn nun <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3918&amp;entry_id=191" title="http://www.kath.net/detail.php?id=19464"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=19464';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">das römische Dekret</A> bestätigt hätte, ja er wirft dem römischen Dekret dann sogar noch einen "<I>verschleiernden</I>" Stil vor. Völlig grotesk ist dann auch noch sein Vorwurf, daß das Dekret des Heiligen Stuhles aufgrund des Hinweises auf die Pflichten und Rechte aller Gläubigen "<I>die beiden betroffenen Priester als einfache 'Gläubige' herabgestuft</I>" hätte, als ob die allgemeinen Pflichte und Rechte mit den Klerikern gar nichts zu tun hätten. Unseriöser geht es kaum noch. Und zu dem von Dörner bezweifelten Ungehorsam der beiden Antragsteller könnte wohl Bischof Küng selbst am besten Stellung nehmen, doch es genügt im Grunde, die vom Bischof herausgegebenen und weiterhin nachlesbaren Presseaussendungen der letzten Jahre durchzusehen. Angesichts der angewandten Bestimmungen des zitierten Kurialrechtes dürfte Dörner völlig übersehen haben, daß seine Forderung nicht mehr trifft: "<I>Es wäre also nur recht und billig, wenn der Papst dieses Dekret wirklich persönlich zur Kenntnis nimmt</I>" - dies ist längst geschehen, und zwar definitiv <I>in forma specifica</I>, d. h. der Papst hat gemäß offizieller und unwiderrufener Presseaussendung des Bistums St. Pölten die Entscheidung "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3918&amp;entry_id=191" title="http://www.kath.net/detail.php?id=19464"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=19464';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">der Kongregationen zu seiner eigenen gemacht</A>".<br />
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<B>14. Nun wollen wir uns den längeren Ausführungen</B> der Hauptautorin Dr. Gabriele Waste im Machwerk "<I>Der Wahrheit die Ehre. Der Skandal von St. Pölten</I>" zuwenden. Es sind so viele Fehleinschätzungen und unzutreffende Spekulationen, daß es den Platz eines einzigen Blogeintrages sprengen würde. Deshalb wähle ich einen Überblick und einige Beispiele, wobei bereits in den vorangehenden Punkten einige wichtige Dinge angesprochen sind, die auch Frau Waste völlig übersehen oder bewußt ausgelassen bzw. uminterpretiert hat. Zunächst ist allgemein festzuhalten, daß der wissenschaftlich angehauchte Überbau der Überlegungen Wastes im Grunde nicht nur zu hoch gegriffen ist, um der Sachlage gerecht zu werden, sondern oft auch als pure Themenverfehlung angesehen werden muß. So sehr kommunikationswissenschaftliche und auch philosophische Forschungen im Zusammenhang mit dem Fall St. Pölten angebracht sein mögen, so sehr hat Waste die Chance im Machwerk von Reinhard Dörner verspielt, die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3946&amp;entry_id=191" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/24-BISCHOF-KRENN-ST.-POELTEN-SKANDAL-WAS-KANN-AUS-DEM-FALL-ST.-POELTEN-GELERNT-WERDEN-NEUER-KOMMENTAR.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/24-BISCHOF-KRENN-ST.-POELTEN-SKANDAL-WAS-KANN-AUS-DEM-FALL-ST.-POELTEN-GELERNT-WERDEN-NEUER-KOMMENTAR.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">eigentlichen Lernprozesse</A> herauszufiltern, die für alle innerkirchlich tätigen Menschen von hoher Bedeutung bleiben, um Ähnliches wie in St. Pölten so gut wie möglich zu vermeiden, und damit ist nicht nur homophiles Herumgetue in der Priesterausbildung gemeint, sondern es sind vor allem auch Haltungen einer verfehlten "Kirchen-Politik" anzusprechen, die mehr einer Alltagspolitik mit einem Hin- und Hergeplänkel und vor allem mit dem Ausspielen verschiedener Personen gegeneinander ähnelt als einer auf das Gemeinwohl der Kirche bezogenen gewissenhaften "Kirchenpolitik". Hier müssen auch bedenkliche Symptome wie <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3923&amp;entry_id=191" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/34-GEDANKEN-ZUR-GEFAHR-HOMOSEXUELLER-UNTERWANDERUNG-DES-KLERUS-NEUER-KOMMENTAR.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/34-GEDANKEN-ZUR-GEFAHR-HOMOSEXUELLER-UNTERWANDERUNG-DES-KLERUS-NEUER-KOMMENTAR.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Karrierismus in Verbindung mit homophilem Netzwerkdenken</A> angesprochen sein. Dies alles wurde jedoch bereits über Jahre von der Zeitschrift "13." - <I>absolut gegen deren Gründungsgeist</I> - bewußt übersehen und insgesamt vertuscht. So hat es auch Waste nicht geschafft, die eigentliche Problematik des Falles St. Pölten zu durchschauen, obschon ihr in der Tat teilweise langatmiger Beitrag dazu hätte verhelfen sollen. Damit hat sie ihre eigene Vorgabe zu Beginn (S. 11) verfehlt, nämlich die Treue zu der von ihr genannten philosophischen Richtung des Realismus. Auch Medien und Medienkonsumenten lassen sich über derart lange Zeit nicht nur mit Konstrukten versorgen. Hier unterschätzt Waste den durchaus gegebenen Realitätssinn vieler Journalisten und Medienkonsumenten. Es hilft bei der Analyse des Falles St. Pölten gar nichts, zu behaupten, sogenannte "<I>ärgste Feinde</I>" wie pauschal "Medien" hätten die Kirche "<I>mit gezielten Falschmeldungen, Wortverdrehungen, Indizien</I>" zerstören wollen. Denn ohne konkrete Fakten hätte es auch keine Berichterstattung gegeben, selbst wenn sich diese nicht immer vor Übertreibungen gehütet haben sollte. Es ist daher grotesk, wenn Waste auf S. 13 nach dem rechtskräftigen Abschluß des disziplinären Falles St. Pölten (sowohl auf der von den beiden Priesterausbildnern selbst gewünschten staatlichen Ebene als auch auf der kirchenrechtlichen Ebene) noch dahinphantasiert: "<I>Wenn sich aber nichts Konkretes ermitteln läßt, muß allein die Unschuldsvermutung als Realitäts- und damit als rechtsverwertbares Prinzip für einen kirchenrechtlichen Spruch gelten.</I>" Andererseits begibt sich Waste diesbezüglich in einen komischen Widerspruch: sie nimmt ab S. 48 jedes einzelne Wort der (im Vergleich zur "profil"-Berichterstattung durchaus weniger Klasse aufweisenden) damaligen "News"-Berichterstattung plötzlich so ernst, um sich zur Behauptung zu versteigen, daß "<I>also Kardinal Schönborn die Römische Kurie mit Hilfe der Medien in ihrem eigenen nominalistisch konditionierten Unfehlbarkeitsprinzip zu binden</I>" wußte, und übersieht gerne, daß die von ihr benannte "<I>Boulevardzeitschrift</I>" (so wie andere auch) gerne für sich ein angebliches Voraus- und Mehrwissen in Anspruch nahmen und nehmen, um als erfolgreiches Medium zu erscheinen. Oft geht es dabei aber um spekulative Lagebeurteilungen, die manchmal zutreffen, sich aber manchmal als falsch erweisen. Auf S. 64 versteigt sich Waste gar zur totalen Anerkennung von "News": "<I>Die wirkliche Mission des Visitators wird von 'News' (22. Juli 2004, S. 13) klar umschrieben: Bischof Küng agiert in St. Pölten als 'Exekutor von Johannes Paul', in Wirklichkeit aber als verlängerter Arm bestimmter Hintermänner.</I>" Wer aber sind bitte schön die nicht genannten Hintermänner? Grotesk wird das Ganze bei Waste auch dadurch, daß sie einerseits "News" diese Autorität zubilligt, während sie sogar nach Rechtskraft der Urteile, daß dem "profil" der Wahrheitsbeweis betreffend einige unangemessene Verhaltensweisen damaliger Priesterausbildner und Seminaristen im Kern gelungen war,  plötzlich dasselbe "profil" wegschaltet. Diese konstruierte Willkür Wastes ist daher nur von ihren Auftraggebern her zu verstehen. Ihre eigene boulevardmäßige Übertreibung, die in einem Buch mit seinem Titel "<I>Der Wahrheit die Ehre</I>" überhaupt nicht angemessen wäre (z. B. die mehrfache Verwendung des Wortes "Hinrichtung" ab S. 49 oder der Titel "Schauprozesse" auf S. 50), bestätigt dies leider deutlich. Es scheint fast so zu sein, daß ihr Vorwurf einer "<I>rein emotionalen und wenig sachlichen Berichterstattung</I>" (S. 54) auf sie selbst zurückfällt. Im Grunde mußte sie wissen, daß sie <B>nach Rechtskraft von Urteilen und auch der kirchlichen Maßnahmen</B> nicht mehr die Wahrheit schrieb: "<I>Die 'Skandalmeldungen' über St. Pölten weisen allerdings eine Schwäche auf: sie halten keiner soliden rechtlichen Überprüfung stand</I>" (S. 101) Und wenn die "<I>staatlichen Prozesse ... reine Schauprozesse</I>" (S. 53) gewesen wären, ist die ernste Frage zu stellen, wieso sich dann die beiden Priesterausbildner von niemandem abraten ließen, solche Prozesse mit derart schlechten Karten überhaupt (weiter) zu führen. Noch am Tage der erstinstanzlichen Urteilsverkündigung hätten beide unter Vermeidung von Urteilssprüchen ganz einfach verlauten lassen können: "<I>Das hier war ein Schauprozeß, den wir zwar selbst begonnen haben, aber hiermit ziehen wir alles zurück, weil wir dieser Gerichtsbarkeit nicht mehr trauen.</I>" Genau dies ist jedoch nicht geschehen, man vertraute sich bis zum Schluß - <I>wohl unter dem fatalen Zureden Engelmanns &amp; Co.</I> - derselben Gerichtsbarkeit an, die dann auch für sachliche Urteile sorgte. Dann im nachhinein dieselbe Gerichtsbarkeit auf das wüsteste beschimpfen zu lassen, ist völlig unglaubwürdig.<br />
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<B>15. Wenn Waste im rechtskräftigen Abschluß</B> des Falles St. Pölten als "<I>Kausalprinzip dieser Kette</I>" den "<I>Widerstand gegen den Papst</I>" erkennen möchte, muß man ihr die Frage stellen, warum sie dann gegen zwei Päpste (denn der Diener Gottes Johannes Paul II. gab den Auftrag zur Visitation, und Waste selbst behauptet ja, daß Papst Benedikt XVI. noch als Kardinal ebenso deren Notwendigkeit sah, vgl. S. 50) die absolut korrekt verlaufene Päpstliche Visitation in Frage stellen möchte und warum sie selbst dann solchen sinnlosen Widerstand - <I>nämlich gegen die gesamte öffentlich gewordene Sachlage</I> und somit - gegen den regierenden Papst formuliert, indem sie die definitive Bestätigung der Maßnahmen des St. Pöltner Bischofs Küng durch Seine Heiligkeit nicht akzeptieren möchte. Im übrigen begeht sie einen schon <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3946&amp;entry_id=191" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/24-BISCHOF-KRENN-ST.-POELTEN-SKANDAL-WAS-KANN-AUS-DEM-FALL-ST.-POELTEN-GELERNT-WERDEN-NEUER-KOMMENTAR.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/24-BISCHOF-KRENN-ST.-POELTEN-SKANDAL-WAS-KANN-AUS-DEM-FALL-ST.-POELTEN-GELERNT-WERDEN-NEUER-KOMMENTAR.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">altbekannten Fehler</A> damit, als ob das Verlangen nach dem Verbleiben eines (einzigen) Bischofs Krenn im Amt gleichzusetzen wäre mit der Treue zur Lehre der Kirche (vgl. S. 14). Ich erinnere an dieser Stelle an die gelungene Rezension des Machwerkes "<I>Der Wahrheit die Ehre. Der Skandal von St. Pölten</I>" in der FAZ unter dem Titel "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3902&amp;entry_id=191" title="http://www.faz.net/s/RubC17179D529AB4E2BBEDB095D7C41F468/Doc~E5D47248303B548888819769360CD5B20~ATpl~Ecommon~Scontent.html"  onmouseover="window.status='http://www.faz.net/s/RubC17179D529AB4E2BBEDB095D7C41F468/Doc~E5D47248303B548888819769360CD5B20~ATpl~Ecommon~Scontent.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>Papsttreue oder Krenntreue?</I></A>" Es ist daher leider im Hinblick auf die Manipulationsabsicht des Herausgebers Dörner und der hier zu kritisierenden Autorin Waste nicht angebracht, die Geschichte Bischof Krenns mit seinen berechtigten Anliegen der konkreten Treue zum Lehramt so vorzuschieben, um dann schwarz-weiß-mäßig zu behaupten, es sei im Gefolge der Visitation nur deshalb zu einem "Abschuß" Krenns gekommen, weil er so treu gewesen wäre. Richtig wäre es, Krenns Einsatz in vielen Punkten zu loben, aber dann auch berechtigt festzustellen, was konkret in St. Pölten passiert ist, sodaß eine Visitation unvermeidlich wurde und leider jene Fakten aufgefunden wurden, von denen der Visitator in aller Behutsamkeit sprach, was im übrigen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3903&amp;entry_id=191" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/30-BISCHOF-KRENN-RUECKTRITT-WARUM-MUSSTE-SOLLTE-BISCHOF-KURT-KRENN-ZURUECKTRETEN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/30-BISCHOF-KRENN-RUECKTRITT-WARUM-MUSSTE-SOLLTE-BISCHOF-KURT-KRENN-ZURUECKTRETEN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">bis heute von niemandem widerrufen</A> wurde. Daß dann (einige) unter dem Einfluß der beiden Priesterausbildner aufgesetzte Befindlichkeitsbriefe an den Heiligen Stuhl betreffend die Befragungen während und nach der Visitation - beispielsweise von dem bei Gericht als verlogen aufgeflogenen Zeugen Christoph S. - keine sachdienlichen Hinweise enthalten können (vgl. S. 107 f., Anm. 165), versteht sich von selbst. Waste hütet sich daher auch, den Namen dieses heute in einem Stift befindlichen Zeugen zu nennen (vgl. auch die künstliche Empörung Wastes auf S. 113, hier spricht sie von demselben Mann als einem "<I>gelübdegebundenen Ordensbruder</I>" - Waste und der somit von ihr selbst "geoutete" Bruder müßten aber erst den Beweis erbringen, daß die Polizei im Fall St. Pölten auch nur einen einzigen befragten Seminaristen mißverstanden hätte, und auch das bleibt Waste natürlich in vollem Umfang schuldig). Unter diesem Gesichtspunkt brechen aber auch alle Vorwürfe Wastes gegen Bischof Küng zusammen, der niemals einen Druck ausüben würde, um an brauchbare Aussagen zu kommen. Sie hat im übrigen auch für diese Unterstellung keinen Beweis anzubieten.<br />
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<B>16. Auffällig ist, wie selektiv die Quellenangaben</B> in Wastes Beitrag erfolgen. Oft werden Personen nur angedeutet und nur dann mit einem Namen genannt, wenn es ins Konzept (der Auftraggeber) paßt. Ebenso fehlen häufig zuverlässige Quellenangaben, und die Behauptungen sind dann überhaupt nicht überprüfbar für den Leser. An wen hätte beispielsweise Bischof Klaus Küng ein auf S. 75 zitiertes Schreiben vom 29. April 2005 gesendet? Und warum verschweigt Waste die vom "Der 13." ausgeplauderten schriftlichen Ermahnungen des Bischofs an die beiden Priesterausbildner aus dem Dezember 2004, und warum werden dann die von Waste auf S. 105 und auf S. 112 angegebenen bischöflichen Strafdekrete (vom Juni und Juli 2007) nirgendwo vollständig zitiert oder wenigstens in den Dokumentenanhang aufgenommen? Besonders schlimm erscheint mir die S. 19 und dort die Anmerkung Nr. 13, weil Waste den tragischen Tod des (meiner Meinung nach zumindest <I>ad experimentum</I> und damit in fragwürdigem juridischen Zustand aufgenommenen) St. Pöltner Seminaristen Ewald S. herunterspielt. Daß sie dann noch extra (und somit wohl im Auftrag der Hintermänner des sinnlosen Machwerkes) behaupten muß, kurz zuvor sei Ewald S. zum Zwecke der Berufsklärung beurlaubt worden, "<I>ohne daß irgendein Druck auf ihn ausgeübt wurde</I>", ist bezeichnend, denn Bischof Klaus Küng hat das Gegenteil mit Deutlichkeit in seiner <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3919&amp;entry_id=191" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/190-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-OFFIZIELLE-ZURUECKWEISUNGEN-DURCH-BISCHOF-KLAUS-KUENG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/190-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-OFFIZIELLE-ZURUECKWEISUNGEN-DURCH-BISCHOF-KLAUS-KUENG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">sachlichen Stellungnahme</A> vom 29. September 2008 ausgedrückt: "<I>Als es Schwierigkeiten gab, sollte der Betroffene ohne Rücksicht auf seine persönliche Situation unverzüglich das Seminar verlassen, was auch mit aller Härte durchgesetzt wurde.</I>" Und hier ist etwas sehr Wichtiges angesprochen: ausgerechnet jene Seminarleitung  - in ihrem menschlich untragbaren Vorgehen von damals - verlangt heute die Verleugnung der skandalösen Vorkommnisse in St. Pölten, um anders dazustehen als was beim rechtskräftigen Abschluß auf staatlichem und kirchlichem Boden herausgekommen ist. Und einer solchen sinnlosen Umdeutung widmen Dörner und Waste ein ganzes Buch, das ich eben deshalb nur als Machwerk bezeichnen kann. Statt der Wahrheit die Ehre zu geben, werden Manipulationen als "neue Wahrheit" angeboten. Zur ungerechten Fehleinschätzung der Tauglichkeit eines vom "13." und von Waste als angeblich "<I>bekennend homosexuell</I>" hingestellten Zeugen, nämlich des R. Rabiega, habe ich bereits oben Stellung bezogen. Wenn Waste &amp; Co. einem Herrn Rabiega derart vieles an "Schuld" im Fall St. Pölten andichten und weiters auf S. 58 den <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3952&amp;entry_id=191" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/106-JA-ZUR-LIEBE,-NEIN-ZUR-HOMOPHILIE-RUECKBLICKENDER-KOMMENTAR-ZUM-VALENTINSTAG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/106-JA-ZUR-LIEBE,-NEIN-ZUR-HOMOPHILIE-RUECKBLICKENDER-KOMMENTAR-ZUM-VALENTINSTAG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Wiener Dompfarrer Mag. Anton Faber</A> wörtlich wegen eines " <I>ungewöhnlichen, mit dem Priestertum schwerlich zu vereinbarenden 'Lifestyle'</I> " kritisieren, dann darf man sich auch angesichts solcher Wertungen und Unmäßigkeiten fragen: wie erst müßten dann die ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildner nach demselben Maß und nach rechtskräftigem Abschluß des Falles (sogar von Seiten des Papstes) beurteilt werden? Der Leser kann sich selbst ein Bild darüber machen, und er merkt: nur zwei Namen sollen in Dörners und Wastes Buch all zu auffällig von allem freigesprochen werden, weshalb Waste auch brav die widerlegte (freche) These wiedergibt, daß "<I>jenes Foto ... lediglich eine unter Klerikern allgemein übliche Umarmung in Form eines liturgischen Friedensgrußes</I>" (S. 89) darstellt. Das Geschreibe Wastes wird dann sogar insofern kontraproduktiv, als sie meint, "<I>daß eine 'homosexuelle Atmosphäre' nicht ohne homosexuellen Akteur existieren kann.</I>" (S. 69) Ja und? Meiner Meinung trifft die von Waste auf S. 72 in Anm. 99 angegebene Linkverbindung (www.phil.uni-sb.de/projekte/imprimatur/2002/imp020409.html mit der dortigen 9. Meldung) eben auch auf das damalige Priesterseminar St. Pölten zu und ist daher kein von Waste herbeigeredeter Ausnahmefall in der begrifflichen Wertung einer "<I>homosexuellen Atmosphäre</I>". Im übrigen ist betreffend dieselbe S. 72 und eines von Frau Waste zweimal hervorgehobenen "<I>Bekenntnisses</I>" Rabiegas "<I>zur eigenen Homosexualität</I>" sowie betreffend die S. 104 nochmals an das Zustandekommen solcher Erklärungen seitens des genannten Zeugen - nach den Worten des damaligen Leiters der Staatsanwaltschaft St. Pölten, Walter Nemec - zu erinnern, daß nämlich der diesbezüglich auf Rabiega ausgeübte und von ihm auch zur Anzeige gebrachte Druck eben im Laufe der Befragungen dieses eigenständigen Verfahrens <B>nicht entkräftet</B> werden konnte, wenn er auch nach österreichischem Strafrecht nicht relevant war.<br />
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<B>17. Nochmals muß auch ausdrücklich an die Forderung</B> des mit der damaligen Seminarleitung sicherlich in guter Verbindung stehenden Prof. Dr. Michael Stickelbroeck <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3894&amp;entry_id=191" title="http://www.kath.net/detail.php?id=8122"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=8122';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">nach einer Apostolischen Visitation</A> erinnert werden, denn dies ist ein sehr wichtiger Hinweis dafür, daß die Behauptung Wastes vollkommen irrig ist, wenn sie nämlich für einen frühen Zeitpunkt (auf S. 28) annimmt: "<I>Denn die Bestellung eines Visitators steht bereits fest bzw. soll durch eine inszenierte Medienkampagne von der Römischen Kurie erzwungen werden.</I>" Interessant ist neuerlich, wie sehr Waste Personen durcheinanderbringt. Einerseits behauptet sie, daß lediglich die Aussagen Rabiegas "<I>den 'Skandal' suggeriert und die Visitation ausgelöst hatten</I>" (vgl. auch S. 104), andererseits ist jedoch in der Zeittafel (gemäß "<I>Analyse Frau Dr. Wastes</I>", vgl. S. 137) des Machwerkes auf S. 149 der 2. Juli 2004 verzeichnet, an welchem der ORF "<I>ein Interview mit einem angeblichen St. Pöltener Priesterseminaristen, dessen Aussehen und Stimme unkenntlich gemacht wurden</I>", ausstrahlte. Dieser Mann war jedoch nachweislich nicht Rabiega, und Waste selbst teilt sogar auf S. 107 eine Vermutung mit, daß es sich nämlich um den weiteren Zeugen - Engelbert M. - gehandelt haben dürfte. (Absurd dann auch die Fehlinformation Wastes, daß beim staatlichen Gericht bestimmte Aussagen desselben Zeugen nicht protokolliert worden wären, vgl. S. 107, Anm. 162: auch das ist nachweislich falsch.) Rabiega war nach allen vorliegenden Informationen dann ebensowenig die Person, die den Anstoß zur "profil"-Berichterstattung gegeben hätte. Es ist folglich ein Armutszeugnis, wenn eine Frau Dr. Waste nicht in der Lage ist, die vom "Der 13." angebotene Quasi-Monokausalität der Rückführung auf einen angeblich einzigen "Kronzeugen" zu durchschauen und die Wahrheit einer größeren Zeugenschar zur Kenntnis zu nehmen. Nur noch grotesk ist es dann, daß nach der Phantasie Wastes "<I>Rabiega als Urheber des Skandals ... bis dato von den kirchlichen Stellen in St. Pölten gedeckt wird</I>" (S. 41). Erstens hätten die beiden ehemaligen Priesterausbildner jederzeit rechtliche Schritte gegen Rabiega einleiten können, und zweitens gibt es keine Deckungsmöglichkeiten, ganz abgesehen davon: für was und vor wem? Die Behauptung einer womöglich beim Staat wirksamen Deckung durch die Kirche geht völlig ins Leere und ist eine der erwiesenen Lügen Wastes im Machwerk Dörners. Meinerseits betrachte ich es weiterhin als zutiefst unmoralische Handlung, einen der Zeugen, nämlich denselben Rabiega, von Seiten "Interessierter" derart hinterlistig zu verunsichern, damit hernach seine persönlichen Beobachtungen z. B. bei der Weihnachtsfeier 2003 nicht mehr glaubwürdig hätten erscheinen sollen. Dieses Interesse, Zeugen und ihre Aussagen maßgeblich gegen die Wahrheit zu beeinflussen, wirkt sich dann auch in der diesbezüglich verräterischen Berichterstattung des "13." aus, wie Bischof Küng <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3891&amp;entry_id=191" title="http://www.kath.net/detail.php?id=20957"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=20957';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">in seiner Stellungnahme</A> zum Machwerk Dörners angibt: "<I>Diese Untersuchungen waren sehr mühsam und langwierig: ein wesentlicher Grund dafür war, daß jeder, der sich an der Untersuchung aktiv beteiligte (durch Mitwirkung oder Aussagen) damit rechnen mußte, durch Publikationen des 'DER 13.' desavouiert und attackiert zu werden.</I>" Am 5. Juni 2007 verzichtete dann (nach den bei Wikipedia veröffentlichten Daten) Prälat K. auf die Einsicht in die Akten des Strafverfahrens, weil er nicht zur Ablegung des von Bischof Küng zum Schutz der Zeugen als notwendig angesehenen Verschwiegenheitseides bereit war (vgl. can. 1455 § 3 CIC: "<I>Sooft die Natur einer Sache oder der Beweise so beschaffen ist, daß aus der Bekanntgabe der Prozeßakten oder Beweise der Ruf anderer gefährdet wird oder daß Anlaß zu Streit oder Ärgernis oder ein sonstiger Nachteil dieser Art entstehen würde, kann der Richter Zeugen, Sachverständige, Parteien und deren Anwälte oder Prozeßbevollmächtigte eidlich zur Geheimhaltung verpflichten.</I>") Daß dann die Nichtjuristin Waste dem Diözesanbischof und gleichzeitig dem Heiligen Stuhl "<I>mehr als zehn kirchenrechtliche Verfahrensfehler</I>" (S. 113) vorhält, braucht nicht mehr näher kommentiert zu werden. In der Anm. 177 verschweigt sie neuerlich die vom "Der 13." ausgeplauderten kanonischen Ermahnungen</A> (aus dem Dezember 2004) vor der gültigen Strafverhängung durch den Bischof. Doch sie scheint selbst zu bemerken, daß sie sich nicht auskennt, wenn sie ausgerechnet diesen wichtigen Punkt unvollständig ausführt: "<I>Es würde aber zu weit führen, an dieser Stelle alle Verfahrensfehler und Nichtigkeitsgründe aufzuzählen.</I>" (S. 113, Anm. 177) Es ist lieb von "Oberrichterin" Waste, daß sie uns damit verschont, aber es ist interessant, daß in der Langatmigkeit ihres Beitrages ausgerechnet dafür kein Platz sein möchte ... Ihre Behauptung, daß "<I>das Kirchenrecht unter Einschaltung des Papstes</I>" groteskerweise und paradoxerweise "<I>außer Kraft gesetzt</I>" worden wäre, scheitert daher kläglich.<br />
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<B>18. Auch das Herumgeschreibe Wastes</B> zum bereits verstorbenen Zeugen Josef S. auf S. 42 ist sinnlos, denn das, was bis heute bekannt ist, sind seine unwiderrufenen Aussagen vor dem staatlichen Gericht. Aber sowohl die Hauptverhandlungen mit ihren wichtigsten Zeugenaussagen als auch die rechtskräftigen Urteile werden ja dann im Dokumentenanhang des Machwerkes "<I>Der Wahrheit die Ehre</I>" unterschlagen. Im einem rechtskräftig bestätigten Urteil vom 15. September 2005 heißt es: "<I>Die Feststellung, daß auch der Priesterschüler H. mit dem Antragsteller Ulrich K. zumindest eine gewisse Zeit lang ein homoerotisches Verhältnis unterhielt, beruht auf den Angaben des Zeugen W. R., der bestätigte, daß der Priesterschüler Josef S. ihm dies erzählt habe und auch dazu sagte, daß laut Aussage des Josef S., Gerhard H. diesem selbst darüber berichtet habe (AS 63).</I>" "<I>Diesen Geschehensablauf hat H. offensichtlich von sich aus auch gegenüber dem Priesterschüler Josef S. erwähnt, der diese Version gegenüber dem Gericht in seiner Aussage bestätigte (AS 29 des HV Protokolls ON 21 im Verfahren 095 Hv 96/04 i) und auch ausführte, daß nach den eigenen Angaben des Gerhard H. bei diesem Anlaß ein 'eheähnliches Sakrament' vom Antragsteller gespendet worden sei (AS 30 des HV Protokolls ON 21 im Verfahren 095 Hv 96/04 i).</I>" Und daß ich selbst niemals Seminaristen in das damalige Priesterseminar einschleuste, habe ich bereits an anderer Stelle zurückgewiesen (vgl. S. 43). Dies waren und sind jedoch meinerseits keine "Rechtfertigungen", sondern <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4250&amp;entry_id=191" title="http://www.internetpfarre.de/alexander_pytlik_in_st_poelten_der_wahrheit_die_ehre.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/alexander_pytlik_in_st_poelten_der_wahrheit_die_ehre.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">sachliche Richtigstellungen</A>. Daß im Buch auch noch mehrfach der Linzer Diözesanbischof Prof. Dr. Ludwig Schwarz negativ benannt und auf S. 47 gar als "<I>mißbrauchter Postbote</I>" Rabiegas verunglimpft wird und in Anm. 61 dann sogar noch frech gefragt wird "<I>Ist es ein Zufall, daß Dr. Ludwig Schwarz 'befördert' wurde und heute Diözesanbischof von Linz ist?</I>", zeigt einmal mehr die Unseriösität der ganzen Untersuchung und der zahllosen unsinnigen Vorwürfe Wastes an verschiedenste Adressen.<br />
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<B>19. Wenn Waste im konkreten Fall</B> "Medienwirkungsforschung" betreiben hätte wollen, dann hat sie meines Erachtens vor allem übersehen, wie sehr Menschen visuelle Elemente in der Berichterstattung (im Vergleich zu reinen Texten) wertschätzen. Sie hätte also einen Beitrag leisten können, warum nachvollziehbarerweise (angeblich "harmlose") Bilder ein derartiges Interesse auch an allem damit Zusammenhängenden hervorrufen mußten. Aber es gibt noch weitere innere Widersprüche in den bemühten Darlegungen Wastes: so wirft sie unter Berufung auf Ing. Wilfried Scherner sen. dem emeritierten Abt Dr. Angerer vor, daß er Eltern vom Gang in die Medien abzuhalten versucht hätte (vgl. S. 62). Warum aber sollten dann innerlich von verschiedenen Vorkommnissen belastete Seminaristen nach dieser Wertung plötzlich unter keinen Umständen in die Medien gehen dürfen? Und die durch keinen einzigen Beleg gestützten Behauptungen Wastes, daß "<I>das Ergebnis der Visitation schon feststand, bevor diese überhaupt begonnen hatte</I>" (S. 65 und 92), müssen neuerlich zurückgewiesen werden. Nichtjuristin Waste muß sich im übrigen auch darüber belehren lassen, daß eine Visitation keine Aufträge einer Bischofskonferenz erhält, sondern der Visitator rechtlich in der Tat den Papst selbst vertritt. Es stimmte daher, was der Visitator zur Schließung des Priesterseminars St. Pölten <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3887&amp;entry_id=191" title="http://www.kath.net/detail.php?id=8274"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=8274';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">verlauten</A> ließ: "<I>Bei allem Verständnis für die Probleme der betroffenen Personen hat Bischof Krenn <B>im Einverständnis mit dem Heiligen Stuhl</B> einen herzhaften Entschluß gefaßt: das Priesterseminar der Diözese St. Pölten wird mit sofortiger Wirkung für geschlossen erklärt.</I>" Und was an dem laut S. 35 von Bischof Klaus Küng vorgeschlagenen Recollectio-Haus der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3912&amp;entry_id=191" title="http://www.rsmofalma.org/contact/contact.html"  onmouseover="window.status='http://www.rsmofalma.org/contact/contact.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Barmherzigen Schwestern von Alma</A> in Breuberg bei Mainz (mit ihrer prominenten ehrwürdigen Schwester Lydia Marie Allen) so schlecht für die beiden Priesterausbildner gewesen wäre, kann Frau Waste ebensowenig klarmachen. Wenn das wirklich der Vorschlag von Bischof Klaus Küng war, wissen wir heute auch, daß die Aussendung einer Felizitas Küble zur angeblichen Einweisung der beiden Priester inhaltlich ebensowenig berechtigt war wie das ganze vorliegende Machwerk Dörners und Wastes. Es wäre natürlich schön gewesen, wenn Bischof Kurt Krenn schon im Jahr 2004 durchgängig so beraten worden wäre, in der Öffentlichkeit absolut nichts zu verharmlosen und so seiner Glaubwürdigkeit keinen Schaden zuzufügen. Nicht die sachliche Kommentierung sündhafter Vorkommnisse in den eigenen Reihen hätte und hat nämlich der Kirche geschadet, sondern schaden würde der Glaubwürdigkeit der Kirche ein manipulatives Weginterpretieren im Stile Wastes und ihrer Auftraggeber. Alles auf die "bösen Medien" zu schieben und sogar zu phantasieren, daß eine kritische Berichterstattung der Medien nur das Ziel einer "<I>Profanierung der Kirche</I>" verfolgt hätte, riecht all zu stark nach künstlichem Verfolgungswahn. Der auf Wastes Analyse basierenden und naturgemäß fehlerhaften und tendenziös formulierten Skandal-Chronologie (S. 137 - 169) werden wir uns - wie schon gesagt - ein anderes Mal widmen.<br />
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<B>20. Auf die Frage, warum</B> der regierende Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng auf Basis all dessen keine rechtlichen Schritte gegen das Buch "<I>Der Wahrheit die Ehre</I>" unternommen hat (vgl. auch die gelungene Kritik des österreichische Nachrichtenmagazin „profil“ Nr. 42 vom 13. Oktober 2008 auf S. 56 am Machwerk Dörners und Wastes), lautet meine Stelllungnahme: warum hätte Bischof Klaus jetzt noch gegen ein unbedeutendes "<I>Books on Demand</I>"-Buch vorgehen sollen, wenn dieses insgesamt lediglich die vier Jahre andauernde und durch keine vernünftigen Argumente gedeckte Hetze der oberösterreichischen Zeitung "Der 13." zusammenfaßt und gegen dieses Medium weder von Bischof Klaus noch von Christoph Kardinal Schönborn noch von irgendeinem anderen Angegriffenen je die möglichen Rechtsmittel ergriffen worden waren? Meiner Meinung nach brächte es normalerweise nichts, diesem Hetzblatt in seiner geringen Bedeutung dadurch nochmals Gelegenheit zu geben, sich wichtig zu machen und dann auch noch über sich selbst als "angegriffenes Medium" in dieser gewohnt-widerlichen Weise zu berichten. Es genügt in der Tat, die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3919&amp;entry_id=191" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/190-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-OFFIZIELLE-ZURUECKWEISUNGEN-DURCH-BISCHOF-KLAUS-KUENG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/190-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-OFFIZIELLE-ZURUECKWEISUNGEN-DURCH-BISCHOF-KLAUS-KUENG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">erwiesenen Fakten</A> in der Öffentlichkeit zu nennen, und das hat Bischof Klaus sowohl als Päpstlicher Visitator als auch als regierender katholischer Oberhirte von St. Pölten immer behutsam und klar getan, soweit es nötig war. Hier <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4250&amp;entry_id=191" title="http://www.internetpfarre.de/alexander_pytlik_in_st_poelten_der_wahrheit_die_ehre.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/alexander_pytlik_in_st_poelten_der_wahrheit_die_ehre.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">setzt sich die Wahrheit von selbst durch</A>, denn welcher normale Mensch kann gegen die allgemein mögliche Erkenntnis und gegen jede Vernunft nach dem rechtskräftigen Abschluß des ganzen Falles St. Pölten sogar von Seiten des höchsten auf Erden befindlichen Richters, des Petrusnachfolgers, noch solche unsinnigen Schlüsse vertreten, wie es der Herausgeber Reinhard Dörner und dann eine Frau Dr. Gabriele Waste (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3922&amp;entry_id=191" title="http://www.kath.net/detail.php?id=20337"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=20337';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">ihre "Drohungen" sind ja bekannt</A>) all zu kompliziert im "Hauptbeitrag" versucht ... Wer daher eine im konkreten Fall nie mehr erweisbare "Unschuld" zweier Priesterausbildner zum neuen Dogma für das Prädikat "katholisch-konservativ" erhebt, dem ist in der Tat nicht mehr zu helfen, weil damit nicht nur dem Katholischen nicht mehr gedient ist, sondern eine totale Realitätsverweigerung eingesetzt hat, die in solchem künstlichen Wahn mündet, von dem wir beim "Der 13." und in einem Diskussionsforum eines anonymen Portals genug lesen konnten. Im übrigen mußte sogar einmal der Bischöfliche Sekretär von St. Pölten <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3959&amp;entry_id=191" title="http://www.kreuz.net/article.7079.html"  onmouseover="window.status='http://www.kreuz.net/article.7079.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">offiziell auf demselben Portal</A> [<b>Achtung</b>: <small><i>die zuvor anklickbare Linkverbindung führt zu einem</i> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4248&amp;entry_id=191" title="http://www.kath.net/detail.php?id=22072"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=22072';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>anonymen Portal, dessen Redaktion nicht bekannt</i></a> <i>ist. Die Verlinkungen geschehen ausschließlich im Interesse der Selbstverteidigung und Verpflichtung zur Wahrheit nach dem Vorbild des regierenden katholischen Diözesanbischofs von St. Pölten, der eben zu diesem einzigen Zwecke</i> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3959&amp;entry_id=191" title="http://www.kreuz.net/article.7079.html"  onmouseover="window.status='http://www.kreuz.net/article.7079.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>seinen Bischöflichen Sekretär dorthin einen wichtigen Artikel</i></a> <i>einsenden ließ.</i></small>] "eingreifen", um einer Frau Dr. Gabriele Waste und damit der Öffentlichkeit in voller Einheit mit Papst und Bischof mitzuteilen, daß die beiden ehemaligen Priesterausbildner sehr wohl - und <B>definitiv vom Papst bestätigt</B> - suspendiert wurden. Die christliche Haltung war, ist und bleibt jedoch für immer und für alle: Anerkennung der eigenen Schuld, Verantwortung für die eigene Schuld und Buße auf dem bestmöglichen Wege zur Wiedergewinnung von Glaubwürdigkeit. Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng hat diesen Weg auch den beiden ehemaligen Priesterausbildnern ganz klar angeboten, und diese Geduld, die er mit ihnen und ihren zum Teil schwer verblendeten "Verbündeten" über Jahre aufgebracht hat, wird seinesgleichen wohl suchen müssen. Deshalb sind die Angriffe gegen Bischof Klaus von Seiten des "13." und von Seiten des lediglich minoritär bedeutsamen Buches nur noch widerlich und werden ins Nichts zurückfallen. Das totale Zusammenbinden der beiden Priesterausbildner mit dem Weg des emeritierten Diözesanbischofs Dr. Kurt Krenn entsprang eben genau der von den beiden ehemaligen Priesterausbildnern gewünschten "Verteidigungstaktik". In Wirklichkeit muß gerade hier daran erinnert werden, daß noch Bischof Kurt Krenn selbst die Finanzierungszusage für die (angesichts der Beweislage sinnlos gestarteten) Medienprozesse gegen "profil" zurückgenommen und dann auch noch <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3887&amp;entry_id=191" title="http://www.kath.net/detail.php?id=8274"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=8274';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">persönlich das Priesterseminar St. Pölten geschlossen</A> hat. Dies wird all zu häufig übersehen. Bis heute ist weder inhaltlich noch formal irgendein Fehler bekanntgeworden, der die herausragende Ermittlungs- und Dialogarbeit des Visitators in ein schlechtes Licht rücken könnte. Im Gegenteil, er hat große Verdienste in der Bereinigung der gesamten Situation, und angesichts der sinnlos eingeteilten kirchenpolitischen Lager war es gar nicht einfach, einen Neuanfang zu setzen. Die Besetzung des Bischofsstuhles von St. Pölten hat mit der Behandlung eines oder mehrerer disziplinärer Fälle inkardinierter Kleriker aufgrund von Rekursen nichts zu tun. Es ging rein um Sachfragen. Hätten die beiden ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildner glaubwürdig nachweisen können, daß ihnen Unrecht geschehen war, dann wären auch einige oder alle Maßnahmen Bischof Küngs nicht <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3918&amp;entry_id=191" title="http://www.kath.net/detail.php?id=19464"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=19464';return true;" onmouseout="window.status='';return true;">bestätigt</A> worden. So aber gibt es bis heute keinen inhaltlichen Widerspruch, und angesichts der bisher gezeigten totalen Uneinsichtigkeit auf Seiten der beiden Priester - <I>das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3922&amp;entry_id=191" title="http://www.kath.net/detail.php?id=20337"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=20337';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Machwerk Dörners und Wastes</A> ist dafür ja leider ein weiterer Beleg</I> - war es klug und gut, daß der Papst selbst - <B>wie vom geltenden Kirchenrecht vorgesehen</B> - die Maßnahmen (inklusive zeitweilige Suspendierung derselben) auch <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3918&amp;entry_id=191" title="http://www.kath.net/detail.php?id=19464"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=19464';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">definitiv bestätigt</A>. Wer nämlich jetzt immer noch nach Art von Dörner, Waste und Engelmann hetzt, hetzt gegen den Heiligen Stuhl und betätigt sich in nachweislich un-katholischer Weise. Und genau dies dürfen wir auch in Zukunft nicht tolerieren, meint Euer Padre Alex - Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F191-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-II-DER-MANIPULATIONSVERSUCH-VON-REINHARD-DOERNER-UND-GABRIELE-WASTE.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F191-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-II-DER-MANIPULATIONSVERSUCH-VON-REINHARD-DOERNER-UND-GABRIELE-WASTE.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
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        <published>2011-06-29T10:30:00Z</published>
        <updated>2011-07-01T08:35:20Z</updated>
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        <title type="html">60. PRIESTERWEIHETAG VON PAPST BENEDIKT UND DAS HERZ-JESU-FEST</title>
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                <strong>Mit großer Freude blickt die ganze Katholische Kirche </strong>am heutigen Hochfest der heiligen Apostelfürsten Petrus und Paulus mit all ihren <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/262-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-PROF.-WINKLER-ZU-DEN-VIELEN-RITEN-IN-DER-KATHOLISCHEN-KIRCHE.html" target="_blank">Riten(kirchen)</a> und Teilkirchen auf den Nachfolger Petri, auf den regierenden Papst Benedikt XVI., der seinen 60. Priesterweihetag begeht. Viele Diözesen und Pfarreien haben den Bitten des Heiligen Stuhles und ihrer Bischöfe entsprochen und organisieren besondere Gebetsstunden, insbesondere vor dem Allerheiligsten Sakrament des Altares. Besonders geeignet ist dazu auch noch der 1. Juli 2011, in diesem Jahr nämlich (nach dem späten Osterfest) das Hochfest des Heiligsten Herzens Jesu (der 1. Juli ist ansonsten im Kalendarium für die außerordentliche Form des Römischen Ritus das Hochfest des Kostbaren Blutes Jesu Christi, wobei aber immer der ganze Monat Juni dem Heiligsten Herzen Jesu und der ganze Monat Juli dem Kostbaren Blute Christi geweiht ist). Das Herz-Jesu-Fest ist auch der Weltgebetstag für die Heiligung der Priester. Bevor ich aus diesem Anlaß den aktuellen Text des weltkirchlichen Herz-Jesu-Sühnegebetes abschließend <a target="_blank" href="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/117-HERZ-JESU-FEST-SUEHNEGEBET-DER-KATHOLISCHEN-KIRCHE.html">in Erinnerung</a> rufe, blicke ich in großer Dankbarkeit auf das Vorjahr zurück und auf den Abschluß des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6236&amp;entry_id=281" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/216-PAEPSTLICHES-JAHR-DES-PRIESTERS-VORBILDER-UND-ABLAESSE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/216-PAEPSTLICHES-JAHR-DES-PRIESTERS-VORBILDER-UND-ABLAESSE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Priesterjahres</a> in Rom auf dem Petersplatz, nämlich am Hochfest des Heiligsten Herzen Jesu. Schon am Vorabend konnte ich dabei sein, es beteten tausende Priester mit dem Papst vor dem Allerheiligsten Sakrament, und es gab auch eine beeindruckende Anbetungsstille. Bei der <a target="_blank" href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6235&amp;entry_id=281" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/homilies/2010/documents/hf_ben-xvi_hom_20100611_concl-anno-sac_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/homilies/2010/documents/hf_ben-xvi_hom_20100611_concl-anno-sac_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;">Predigt in der Herz-Jesu-Festmesse</a> sagte der Heilige Vater dann vor mehr als einem Jahr:<br />
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[<b>BEGINN DER PÄPSTLICHEN</b> <a target="_blank" href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6235&amp;entry_id=281" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/homilies/2010/documents/hf_ben-xvi_hom_20100611_concl-anno-sac_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/homilies/2010/documents/hf_ben-xvi_hom_20100611_concl-anno-sac_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;"><b>HERZ-JESU-PREDIGT</b></a> <b>AUS DEM VORJAHR:</b>]<br />
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<b>Das</b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6227&amp;entry_id=281" title="http://www.vatican.va/special/anno_sac/index_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/special/anno_sac/index_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>Priesterjahr</b></a>, das wir 150 Jahre nach dem Tod des heiligen Pfarrers von Ars, dem Vorbild priesterlichen Dienens in unserer Welt, begangen haben, geht zu Ende. Vom Pfarrer von Ars haben wir uns führen lassen, um Größe und Schönheit des priesterlichen Dienstes neu zu verstehen. Der Priester ist nicht einfach ein Amtsträger, wie ihn jede Gesellschaft braucht, damit gewisse Funktionen in ihr erfüllt werden können. Er tut vielmehr etwas, das kein Mensch aus sich heraus kann: er spricht in Christi Namen das Wort der Vergebung für unsere Sünden und ändert so von Gott her den Zustand unseres Lebens. Er spricht über die Gaben von Brot und Wein die Dankesworte Christi, die Wandlungsworte sind – Ihn selbst, den Auferstandenen, Sein Fleisch und Sein Blut gegenwärtig werden lassen und so die Elemente der Welt verändern: die Welt auf Gott hin aufreißen und mit Ihm zusammenfügen. So ist Priestertum nicht einfach „Amt“, sondern Sakrament: Gott bedient sich eines armseligen Menschen, um durch ihn für die Menschen da zu sein und zu handeln. Diese Kühnheit Gottes, der sich Menschen anvertraut, Menschen zutraut, für Ihn zu handeln und da zu sein, obwohl Er unsere Schwächen kennt – die ist das wirklich Große, das sich im Wort Priestertum verbirgt. Daß Gott uns dies zutraut, daß Er Menschen so in Seinen Dienst ruft und so sich ihnen von innen her verbindet, das wollten wir in diesem Jahr neu bedenken und verstehen. Wir wollten die Freude neu aufleben lassen, daß Gott uns so nahe ist und die Dankbarkeit dafür, daß Er sich unserer Schwachheit anvertraut. Daß Er uns führt und hält, Tag um Tag. So wollten wir auch jungen Menschen wieder zeigen, daß es diese Berufung, diese Dienstgemeinschaft für Gott und mit Gott gibt – ja, daß Gott auf unser Ja wartet. Mit der Kirche wollten wir wieder darauf hinweisen, daß wir Gott um diese Berufung bitten müssen. Wir bitten um Arbeiter in der Ernte Gottes, und dieser Ruf an Gott ist zugleich ein Anklopfen Gottes ans Herz junger Menschen, die sich zutrauen, was Gott ihnen zutraut. Es war zu erwarten, daß dem bösen Feind dieses neue Leuchten des Priestertums nicht gefallen würde, das er lieber aussterben sehen möchte, damit letztlich Gott aus der Welt hinausgedrängt wird. So ist es geschehen, daß gerade in diesem Jahr der Freude über das Sakrament des Priestertums die Sünden von Priestern bekannt wurden – vor allem der Mißbrauch der Kleinen, in dem das Priestertum als Auftrag der Sorge Gottes um den Menschen in sein Gegenteil verkehrt wird. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6234&amp;entry_id=281" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Auch wir bitten Gott und die betroffenen Menschen inständig um Vergebung</a> und versprechen zugleich, daß wir alles tun wollen, um solchen Mißbrauch nicht wieder vorkommen zu lassen; daß wir bei der Zulassung zum priesterlichen Dienst und bei der Formung auf dem Weg dahin alles tun werden, was wir können, um die Rechtheit der Berufung zu prüfen, und daß wir die Priester mehr noch auf ihrem Weg begleiten wollen, damit der Herr sie in Bedrängnissen und Gefahren des Lebens schütze und behüte. Wenn das Priesterjahr eine Rühmung unserer eigenen menschlichen Leistung hätte sein sollen, dann wäre es durch diese Vorgänge zerstört worden. Aber es ging uns gerade um das Gegenteil: Das Dankbar-Werden für die Gabe Gottes, die sich „in irdenen Gefäßen“ birgt und die immer wieder durch alle menschliche Schwachheit hindurch Seine Liebe in dieser Welt praktisch werden läßt. So sehen wir das Geschehene als Auftrag zur Reinigung an, der uns in die Zukunft begleitet und der uns erst recht die große Gabe Gottes erkennen und lieben läßt. So wird sie zum Auftrag, dem Mut und der Demut Gottes mit unserem Mut und unserer Demut zu antworten. Das Wort Christi, das wir in der Liturgie als Eröffnungsvers gesungen haben, kann uns in dieser Stunde sagen, was es heißt, Priester zu werden und zu sein: „<i>Nehmt mein Joch auf euch und lernt von mir; denn Ich bin gütig und von Herzen demütig</i>“ (Mt 11, 29). <br />
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Wir feiern das Herz-Jesu-Fest und schauen mit der Liturgie der Kirche gleichsam in das Herz Jesu hinein, das im Tod von der Lanze des römischen Soldaten geöffnet wurde. Ja, Sein Herz ist offen für uns und vor uns – und damit das Herz Gottes selbst. Die Liturgie legt uns die Sprache des Herzens Jesu aus, die vor allem von Gott als dem Hirten der Menschen spricht und uns damit das Priestertum Jesu zeigt, das im Innersten seines Herzens verankert ist und den immerwährenden Grund wie den gültigen Maßstab alles priesterlichen Dienstes zeigt, der immer im Herzen Jesu verankert sein und von daher gelebt werden muß. Ich möchte heute vor allem die Texte auslegen, mit denen die betende Kirche auf das in den Lesungen ausgebreitete Wort Gottes antwortet. In diesen Gesängen gehen Wort und Antwort ineinander über. Sie sind einerseits selbst aus Gottes Wort genommen, sind aber zugleich schon Antwort des Menschen darauf, in der das Wort Sich mitteilt und in unser Leben eintritt. Am wichtigsten unter diesen Texten ist in der Liturgie von heute der Psalm 23 (22): „<i>Der Herr ist mein Hirte</i>“, in dem das betende Israel die Selbstoffenbarung Gottes als Hirten aufgenommen und zur Wegweisung im eigenen Leben gemacht hat. „<i>Der Herr ist mein Hirte, nichts wird mir fehlen</i>“ – in diesem ersten Vers spricht sich Freude und Dankbarkeit dafür aus, daß Gott da ist und sich um uns sorgt. Die Lesung aus Ezechiel beginnt mit dem gleichen Motiv: „<i>Ich will mich selber um meine Schafe kümmern</i>“ (Ez 34, 11). Gott kümmert sich persönlich um mich, um uns, um die Menschheit. Ich bin nicht allein gelassen, nicht verloren im Weltall und in einer immer verwirrender werdenden Gesellschaft. ER kümmert sich um mich. Er ist kein ferner Gott, dem mein Leben zu unwichtig wäre. Die Religionen der Welt haben, soweit wir sehen können, immer gewußt, daß es letztlich nur einen Gott gibt. Aber dieser Gott war weit weg. Er überließ allem Anschein nach die Welt anderen Mächten und Gewalten, anderen Gottheiten. Mit ihnen mußte man sich arrangieren. Der eine Gott war gut, aber doch fern. Er war nicht gefährlich, aber auch nicht hilfreich. So brauchte man sich mit Ihm nicht zu beschäftigen. Er herrschte nicht. In der Aufklärung ist merkwürdigerweise dieser Gedanke zurückgekehrt. Man verstand noch, daß die Welt einen Schöpfer voraussetzt. Aber dieser Gott hatte die Welt gebaut und sich offensichtlich von ihr zurückgezogen. Nun hatte sie ihre Gesetzmäßigkeiten, nach denen sie ablief, in die Gott nicht eingriff, nicht eingreifen konnte. Gott war nur ein ferner Anfang. Viele wollten vielleicht auch gar nicht, daß Gott sich um sie kümmere. Sie wollten nicht gestört sein durch Gott. Wo aber Gottes Sorge und Liebe als Störung empfunden wird, da ist der Mensch verkehrt. Es ist schön und tröstlich zu wissen, daß ein Mensch mir gut ist und sich um mich kümmert. Aber noch viel entscheidender ist, daß es den Gott gibt, der mich kennt, mich liebt und sich um mich sorgt. „<i>Ich kenne die Meinen, und die Meinen kennen mich</i>“ (Joh 10,14), betet die Kirche vor dem Evangelium mit einem Wort des Herrn. Gott kennt mich, sorgt sich um mich. Dieser Gedanke sollte uns richtig froh werden lassen. Lassen wir ihn tief in uns eindringen. Dann begreifen wir auch, was es bedeutet: Gott will, daß wir als Priester Seine Sorgen um die Menschen an einem kleinen Punkt der Geschichte mittragen. Wir wollen als Priester Mitsorgende mit Seiner Sorge um die Menschen sein, sie dieses Sich-Kümmern Gottes praktisch erlebbar werden lassen. Und mit dem Herrn sollte der Priester für seinen ihm anvertrauten Bereich sagen können: „<i>Ich kenne die Meinen, und die Meinen kennen mich.</i>“ „Kennen“ ist im Sinne der Heiligen Schrift nie bloß ein äußeres Wissen, wie man die Telephonnummer eines Menschen kennt. „Kennen“ heißt: dem anderen innerlich nah sein. Ihm gut sein. Wir sollten versuchen, die Menschen von Gott her und auf Gott hin zu „kennen“, mit ihnen den Weg der Freundschaft Gottes zu gehen.<br />
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Kehren wir zu unserem Psalm zurück. Da heißt es: „<i>Er leitet mich auf rechten Pfaden, treu Seinem Namen. Muß ich auch wandern in finsterer Schlucht, ich fürchte kein Unheil – denn Du bist bei mir. Dein Stock und Dein Stab geben mir Zuversicht</i>“ (23 [22], 3f). Der Hirte zeigt den ihm Anvertrauten den rechten Weg. Er geht voraus und führt sie. Sagen wir es anders: Der Herr zeigt uns, wie man das Menschsein richtig macht. Er zeigt uns die Kunst, ein Mensch zu sein. Was muß ich tun, damit ich nicht abstürze, im Sinnlosen mein Leben vertue? Das ist doch die Frage, die sich jeder Mensch stellen muß und die zu allen Zeiten des Lebens gilt. Und wieviel Dunkel gibt es zu dieser Frage in unserer Zeit! Immer wieder kommt uns das Wort Jesu in den Sinn, der Mitleid mit den Menschen hatte, weil sie wie Schafe ohne Hirten waren. Herr, hab Mitleid auch mit uns! Zeige uns den Weg! Aus dem Evangelium wissen wir es: Er selbst ist der Weg. Mit Christus leben, ihm nachgehen – das heißt: den richtigen Weg finden, damit unser Leben sinnvoll wird und damit wir einmal sagen können: ja, es war gut zu leben. Israel war und ist Gott dankbar, daß Er in den Geboten den Weg des Lebens gezeigt hat. Der große Psalm 119 (118) ist ein einziger Ausdruck der Freude darüber: wir tappen nicht im Dunkeln. Gott hat uns gezeigt, was der Weg ist, wie wir recht gehen können. Was die Gebote sagen, ist im Leben Jesu zusammengefaßt und zu lebendiger Gestalt geworden. So erkennen wir, daß diese Weisungen Gottes nicht Fesseln sind, sondern Weg, den Er uns zeigt. Wir dürfen ihrer froh sein, und wir dürfen uns freuen, daß sie in Christus als gelebte Wirklichkeit vor uns stehen. Er selbst hat uns froh gemacht. Im Mitgehen mit Christus geht uns die Freude der Offenbarung auf, und als Priester sollen wir den Menschen die Freude darüber schenken, daß uns der rechte Lebensweg gezeigt ist.<br />
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Da ist dann das Wort von der „<i>finsteren Schlucht</i>“, durch die der Herr den Menschen geleitet. Unser aller Weg führt uns einmal in die finstere Schlucht des Todes, in der uns niemand begleiten kann. Und ER ist da. Christus ist selbst in die finstere Nacht des Todes hinabgestiegen. Auch dort verläßt Er uns nicht. Auch dort führt Er uns. „<i>Bette ich mich in der Unterwelt, Du bist zugegen</i>“, sagt der Psalm 139 (138). Ja, Du bist zugegen auch in der letzten Not, und so kann unser Antwort-Psalm sagen: auch dort, in finsterer Schlucht, fürchte ich kein Unheil. Bei der Rede von der finsteren Schlucht können wir aber auch an die dunklen Täler der Versuchung, der Mutlosigkeit, der Prüfung denken, die jeder Mensch durchschreiten muß. Auch in diesen finsteren Tälern des Lebens ist ER da. Ja, Herr, zeige mir in den Dunkelheiten der Versuchung, in den Stunden der Verfinsterung, in denen alle Lichter zu erlöschen scheinen, daß Du da bist. Hilf uns Priestern, daß wir den uns anvertrauten Menschen in diesen dunklen Nächten beistehen können. Ihnen Dein Licht zeigen dürfen.<br />
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„<i>Dein Stock und dein Stab geben mir Zuversicht</i>“: Der Hirte braucht den Stock gegen die wilden Tiere, die in die Herde einbrechen möchten; gegen die Räuber, die sich ihre Beute suchen. Neben dem Stock steht der Stab, der Halt schenkt und schwierige Passagen zu durchschreiten hilft. Beides gehört auch zum Dienst der Kirche, zum Dienst des Priesters. Auch die Kirche muß den Stock des Hirten gebrauchen, mit dem sie den Glauben schützt gegen die Verfälscher, gegen die Führungen, die Verführungen sind. Gerade der Gebrauch des Stockes kann ein Dienst der Liebe sein. Heute sehen wir es, daß es keine Liebe ist, wenn ein für das priesterliche Leben unwürdiges Verhalten geduldet wird. So ist es auch nicht Liebe, wenn man die Irrlehre, die Entstellung und Auflösung des Glaubens wuchern läßt, als ob wir den Glauben selbst erfänden. Als ob er nicht mehr Gottes Geschenk, die kostbare Perle wäre, die wir uns nicht nehmen lassen. Zugleich freilich muß der Stock immer wieder Stab des Hirten werden, der den Menschen hilft, auf schwierigen Wegen gehen zu können und dem Herrn nachzufolgen.<br />
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Am Ende des Psalms ist die Rede vom gedeckten Tisch, vom Öl, mit dem das Haupt gesalbt wird, vom übervollen Becher, vom Wohnen-Dürfen beim Herrn. Im Psalm ist das zunächst Ausblick auf die Festesfreude, mit Gott im Tempel zu sein, von Ihm selbst bewirtet zu werden, bei Ihm wohnen zu dürfen. Für uns, die wir den Psalm mit Christus und mit Seinem Leib, der Kirche, beten, hat dieser Blick der Hoffnung noch eine größere Weite und Tiefe gewonnen. Wir sehen in diesen Worten gleichsam einen prophetischen Vorgriff auf das Geheimnis der Eucharistie, in der Gott selbst uns bewirtet und Sich selbst als Speise für uns gibt – als jenes Brot und als jenen köstlichen Wein, der allein die letzte Antwort auf den innersten Hunger und Durst des Menschen sein kann. Wie sollten wir uns da nicht darüber freuen, daß wir täglich zu Gast an Gottes eigenem Tisch sein, bei Ihm wohnen dürfen. Wie sollten wir uns nicht freuen, daß Er uns aufgetragen hat: Tut dies zu meinem Gedächtnis. Daß er uns schenkt, Gottes Tisch den Menschen zu decken; ihnen Seinen Leib und Sein Blut zu reichen, ihnen das kostbare Geschenk Seiner eigenen Gegenwart zu geben. Ja, wir können mit ganzem Herzen die Worte des Psalms mitbeten: „<i>Lauter Güte und Huld werden mir folgen mein Leben lang</i>“ (23 [22], 6).<br />
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Am Ende werfen wir noch einen kurzen Blick auf die beiden Kommunionlieder, die uns die Kirche heute in ihrer Liturgie vorschlägt. Da ist zunächst das Wort, mit dem der heilige Johannes den Bericht von der Kreuzigung Jesu abschließt: „<i>Ein Soldat stieß mit der Lanze in Seine Seite, und sogleich flossen Blut und Wasser heraus</i>“ (Joh 19,34). Das Herz Jesu wird von der Lanze durchbohrt. Es wird geöffnet, und Es wird zur Quelle: Blut und Wasser, die herausströmen, verweisen auf die beiden Grundsakramente, von denen die Kirche lebt: Taufe und Eucharistie. Aus der geöffneten Seite des Herrn, aus Seinem geöffneten Herzen entspringt der lebendige Quell, der die Jahrhunderte hindurch strömt und die Kirche schafft. Das offene Herz ist Quell eines neuen Lebensstroms; Johannes hat dabei gewiß auch an die Prophezeiung des Ezechiel gedacht, der aus dem neuen Tempel einen Strom hervorkommen sieht, der Fruchtbarkeit und Leben schenkt (Ez 47): Jesus selbst ist der neue Tempel, und Sein offenes Herz ist die Quelle, aus der ein Strom neuen Lebens kommt, das sich uns in der Taufe und in der Eucharistie mitteilt.<br />
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Die Liturgie des Herz-Jesu-Festes sieht aber auch ein anderes verwandtes Wort aus dem Johannes-Evangelium als Kommunionvers vor: Wer Durst hat, komme zu mir. Es trinke, wer an mich glaubt. Die Schrift sagt: „<i>Aus Seinem Innern werden Ströme lebendigen Wassers fließen</i>“ (Joh 7,37 f.) Im Glauben trinken wir gleichsam aus dem lebendigen Wasser von Gottes Wort. Der Glaubende wird so selbst zu einer Quelle, schenkt dem dürstenden Land der Geschichte lebendiges Wasser. Wir sehen es an den Heiligen. Wir sehen es an Maria, die als die große Glaubende und Liebende alle Jahrhunderte hindurch zur Quelle von Glaube, Liebe und Leben geworden ist. Jeder Christ und jeder Priester sollten von Christus her Quelle werden, die anderen Leben mitteilt. Wir sollten einer dürstenden Welt Wasser des Lebens schenken. Herr, wir danken Dir, daß Du Dein Herz für uns aufgetan hast. Daß Du in Deinem Tod und in Deiner Auferstehung Quelle des Lebens wurdest. Laß uns lebende Menschen sein, von Deiner Quelle lebend, und schenke uns, daß auch wir Quellen sein dürfen, die dieser unserer Zeit Wasser des Lebens zu schenken vermögen. Wir danken Dir für die Gnade des priesterlichen Dienstes. Herr, segne uns, und segne alle dürstenden und suchenden Menschen dieser Zeit. <b>Amen.</b><br />
<br />
[<b>ENDE DER PÄPSTLICHEN</b> <a target="_blank" href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6235&amp;entry_id=281" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/homilies/2010/documents/hf_ben-xvi_hom_20100611_concl-anno-sac_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/homilies/2010/documents/hf_ben-xvi_hom_20100611_concl-anno-sac_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;"><b>PREDIGT ZUM HERZ-JESU-FEST</b></a> <b>AUS DEM VORJAHR.</b>]<br />
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<strong>Das bereits oben angesprochene Sühnegebet zum Heiligsten Herzen Jesu</strong> hat nach den neuesten römischen Ablaßbestimmungen folgenden <a target="_blank" href="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/117-HERZ-JESU-FEST-SUEHNEGEBET-DER-KATHOLISCHEN-KIRCHE.html">approbierten Text</a> und wird an jedem Herz-Jesu-Fest idealerweise nach der Heiligen Messe oder nach/bei der Andacht verrichtet:<br />
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<p> <strong>V:</strong> <em>Liebreicher Jesus, dessen übergroße Liebe zu uns Menschen mit soviel Gleichgültigkeit, Nachlässigkeit, Verachtung und Undank vergolten wird, siehe, wir werfen uns hier vor Deinem Altare nieder, um die frevelhafte Kälte der Menschen und das Unrecht, das sie Deinem liebevollsten Herzen allenthalben zufügen, durch einen besonderen Ehrenerweis wieder gutzumachen.</em><br />
<br />
<strong>A:</strong> <em>Eingedenk jedoch, daß auch wir an diesem Unrecht nicht unbeteiligt waren, und durchdrungen von tiefem Reueschmerz, erflehen wir vor allem Deine Barmherzigkeit für uns selber.</em><br />
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<strong>V:</strong> <em>Wir sind bereit, nicht nur unsere eigenen Sünden durch freiwillige Buße zu sühnen, sondern auch die Sünden jener, die weit vom Wege des Heiles abirrten, die, in Unglauben verstockt, Dir als Hirt und Führer nicht folgen wollen, oder ihre Taufgelübde treulos mißachten und das süße Joch Deines Gesetzes zu tragen sich weigern.</em><br />
<br />
<strong>A:</strong> <em>Wir nehmen uns fest vor, alle diese beklagenswerten Vergehen zu sühnen.</em><br />
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 <strong>V:</strong> <em>Insbesondere aber wollen wir gutmachen: alle Unehrbarkeit und Unsittlichkeit im Leben und Treiben, wodurch so viele unschuldige Seelen ins Verderben gezogen werden, die Entheiligung der Sonn- und Feiertage, die schimpflichen Schmähungen gegen Dich und Deine Heiligen, die Beschimpfungen Deines Stellvertreters und des Priesterstandes, ferner die Entweihung des Sakramentes Deiner göttlichen Liebe durch Nachlässigkeit oder schändliche Sakrilegien, endlich die öffentlichen Vergehen der Völker, die sich den Rechten und Lehren der von Dir gestifteten Kirche widersetzen. Könnten wir doch diese Sünden mit unserem Blute tilgen! Um indes für die Verletzung der Ehre Gottes einigermaßen Ersatz zu leisten, bieten wir Dir jene Genugtuung an, die Du selber einst am Kreuze dem Vater dargebracht hast und noch täglich auf den Altären erneuerst, in Vereinigung mit der Genugtuung Deiner jungfräulichen Mutter, aller lieben Heiligen und frommen Christgläubigen.</em><br />
<br />
<strong>A:</strong> <em>Ernstlich geloben wir, die Sünden, die wir und andere begangen haben, sowie die Vernachlässigung Deiner großen Liebe wieder gutzumachen durch Festigkeit im Glauben, Reinheit im Lebenswandel und vollkommene Beobachtung des Gesetzes deines Evangeliums, besonders des Gebotes der Liebe, soviel wir mit dem Beistand Deiner Gnade vermögen.</em><br />
<br />
<strong>V:</strong> <em>Auch wollen wir uns nach Kräften bemühen, in Zukunft alle Beleidigungen von Dir fernzuhalten und möglichst viele Menschen zu Deiner Nachfolge zu bewegen.</em><br />
<br />
<strong>A:</strong> <em>Wir bitten Dich, o gütigster Jesus, Du wollest durch die Fürsprache der allerseligsten Jungfrau Maria diese unsere freiwillige Huldigung und Sühne wohlgefällig aufnehmen. Bewahre uns durch die große Gnade der Beharrlichkeit in der treuen Hingabe an Deinen Dienst, bis wir endlich alle zu jenem Vaterlande gelangen, wo Du mit dem Vater und dem Heiligen Geiste lebst und herrschest, Gott, von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen.</em> <br />
<br />
[<b>ENDE DES OFFIZIELLEN SÜHNESGEBETES ZUM HERZ-JESU-FEST</b>]<br />
<br />
<strong>Gestern abend twitterte</strong> dann Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. zum ersten Mal und tat damit die Freischaltung des neuen übersichtlichen Nachrichtenportals <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6229&amp;entry_id=281" title="http://www.news.va"  onmouseover="window.status='http://www.news.va';return true;" onmouseout="window.status='';return true;">http://www.news.va</a> kund: ein wunderbares Geschenk zum 60. Weihetag für den Papst und die ganze Kirche! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6233&amp;entry_id=281" title="http://www.twitter.com/padrealex"  onmouseover="window.status='http://www.twitter.com/padrealex';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Alexander Pytlik</a> <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F281-60.-PRIESTERWEIHETAG-VON-PAPST-BENEDIKT-UND-DAS-HERZ-JESU-FEST.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F281-60.-PRIESTERWEIHETAG-VON-PAPST-BENEDIKT-UND-DAS-HERZ-JESU-FEST.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
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        <published>2011-05-14T10:00:00Z</published>
        <updated>2011-05-24T22:51:04Z</updated>
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        <title type="html">KOMMENTAR ZUR INSTRUKTION UNIVERSAE ECCLESIAE</title>
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                <b>In Kontinuität zu den bisherigen Kommentareinträgen</b> im Blogbuch (vgl. meinen Kurzkommentar zum Motu Proprio Summorum Pontificum [<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6088&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">1</a>] bzw. [<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">2</a>]) betreffend die überlieferte außerordentliche Form der Römischen Liturgie biete ich auch diesmal einen Kurzkommentar auf Basis der authentischen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6090&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110430_istr-universae-ecclesiae_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110430_istr-universae-ecclesiae_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">lateinischen</a> (aus der heutigen Ausgabe des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6132&amp;entry_id=279" title="http://www.osservatoreromano.va/"  onmouseover="window.status='http://www.osservatoreromano.va/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">L'Osservatore Romano</a> entnommenen) und der vom Heiligen Stuhl angebotenen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6092&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110430_istr-universae-ecclesiae_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110430_istr-universae-ecclesiae_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">deutschen Fassung</a> der Instruktion Universae Ecclesiae an (die jedoch offenbar nicht aus dem authentischen lateinischen Text, sondern aus dem italienischen Text heraus hergestellt wurde, was jedoch nur in wenigen Nummern zu ungenauen Ergebnissen geführt hat - ich kommentiere dies im Falle des Falles, und ich erlaube mir wiederum, den Anmerkungsapparat sogleich direkt in den Text einzubauen):<br />
<br />
<br />
<b>DEUTSCHSPRACHIGER KOMMENTAR ZUR INSTRUKTION UNIVERSAE ECCLESIAE (VGL. DIE</b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6137&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/278-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-NOTE-DES-VATIKAN-ZU-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/278-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-NOTE-DES-VATIKAN-ZU-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>ZUSAMMENFASSENDE NOTE</b></a> <b>DES HEILIGEN STUHLES):</b><br />
<br />
<br />
<b>PONTIFICIA COMMISSIO ECCLESIA DEI: INSTRUCTIO</b><br />
Ad exsequendas Litteras Apostolicas Summorum Pontificum a S. S. BENEDICTO PP. XVI Motu Proprio datas<br />
<br />
<b>PÄPSTLICHE KOMMISSION ECCLESIA DEI: INSTRUKTION</b><br />
über die Ausführung des als Motu proprio erlassenen Apostolischen Schreibens Summorum Pontificum von Papst Benedikt XVI.<br />
<br />
<b>I. Prooemium</b><br />
<b>I. Einleitung</b><br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 1. Universae Ecclesiae Litterae Apostolicae <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum Benedicti PP. XVI</a>, die 7 iulii a. D. 2007 motu proprio datae atque inde a die 14 septembris a. D. 2007 vigentes, Romanae Liturgiae divitias reddiderunt propiores.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>1. Das am 7. Juli 2007 als Motu proprio erlassene Apostolische Schreiben <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a> von Papst Benedikt XVI., das am 14. September 2007 in Kraft getreten ist, hat der ganzen Kirche den Reichtum der römischen Liturgie besser zugänglich gemacht.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Das kann ich als Verantwortlicher für die auf Basis dessen errichtete <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6095&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/171-BISCHOFSSTADT-EICHSTAETT-STABILE-REGELUNG-FUER-DIE-AUSSERORDENTLICHE-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/171-BISCHOFSSTADT-EICHSTAETT-STABILE-REGELUNG-FUER-DIE-AUSSERORDENTLICHE-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Liturgische Gemeinde</a> für die außerordentliche Form des Römischen Ritus in der Bischofsstadt <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6189&amp;entry_id=279" title="http://www.bistum-eichstaett.de/pfarrei/eichstaett-st-peter/"  onmouseover="window.status='http://www.bistum-eichstaett.de/pfarrei/eichstaett-st-peter/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Eichstätt</a> nur bestätigen.<br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 2. Hisce Litteris Motu Proprio datis Summus Pontifex <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6096&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/latin/popes_latin/b-xvi/latin_hf_bxvi.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/latin/popes_latin/b-xvi/latin_hf_bxvi.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Benedictus PP. XVI</a> legem universalem Ecclesiae tulit ut regulis nostris temporibus aptioribus quoad usum Romanae Liturgiae anno 1962 vigentem provideret.<br />
 <br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>2. Mit diesem Motu proprio hat <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6097&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Papst Benedikt XVI.</a> ein universalkirchliches Gesetz erlassen, um den Gebrauch der römischen Liturgie, wie sie 1962 in Geltung war, neu zu regeln.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> -<br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 3. Sedula Summorum Pontificum sollicitudine hac in Sacrae Liturgiae cura necnon et in recognoscendis liturgicis libris memorata, Sanctitas Sua antiquum principium in mentem revocavit, ab immemorabilibus receptum et in futurum servandum: "unaquaeque Ecclesia particularis concordare debet cum universali Ecclesia non solum quoad fidei doctrinam et signa sacramentalia, sed etiam quoad usus universaliter acceptos ab apostolica et continua traditione, qui servandi sunt non solum ut errores vitentur, verum etiam ad fidei integritatem tradendam, quia Ecclesiae lex orandi eius legi credendi respondet" [1 = BENEDICTUS XVI, <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Litterae Apostolicae Summorum Pontificum Motu Proprio datae</a>, I, AAS 99 (2007) 777; cf. Institutio Generalis Missalis Romani, tertia editio 2002, n. 397.]<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>3. Der Heilige Vater ruft darin zuerst die Sorge der Päpste um die Pflege der heiligen Liturgie und um die Anerkennung der liturgischen Bücher in Erinnerung und bekräftigt dann ein Prinzip der Tradition, das seit unvordenklicher Zeit anerkannt und auch in Zukunft zu bewahren ist: "Jede Teilkirche muß mit der Gesamtkirche nicht nur hinsichtlich der Glaubenslehre und der sakramentalen Zeichen übereinstimmen, sondern auch hinsichtlich der universal von der apostolischen und ununterbrochenen Überlieferung empfangenen Gebräuche, die einzuhalten sind, nicht nur um Irrtümer zu vermeiden, sondern auch damit der Glaube unversehrt weitergegeben wird; denn das Gesetz des Betens (lex orandi) der Kirche entspricht ihrem Gesetz des Glaubens (lex credendi)". [1 = Benedikt XVI., Apostolisches Schreiben Motu proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a>, I: AAS 99 (2007) 777; vgl. Grundordnung des Römischen Meßbuchs, 3. Auflage 2002, Nr. 397.]</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> In diesem Zusammenhang ist besonders auf die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6099&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2011/may/documents/hf_ben-xvi_spe_20110506_sant-anselmo_it.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2011/may/documents/hf_ben-xvi_spe_20110506_sant-anselmo_it.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ansprache</a> Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. zu verweisen, die er anläßlich des 50jährigen Gründungsjubiläums des Päpstlichen Liturgischen Instituts in St. Anselmo am 6. Mai 2011 gehalten hat (vgl. bei <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6100&amp;entry_id=279" title="http://www.kath.net/detail.php?id=31322"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=31322';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">kath.net</a>: "Kein Gegensatz von Tradition und Fortschritt in der Liturgie"). Dort zitiert er Papst Paul VI.: "<i>Vom Gesetz des Glaubens (lex credendi) gelangen wir zum Gesetz des Betens (lex orandi), und dieses führt uns zum Licht des Fruchtbringens und Lebens (lux operandi et vivendi).</i>“ (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6101&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/speeches/1970/documents/hf_p-vi_spe_19700202_offerta-ceri_it.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/speeches/1970/documents/hf_p-vi_spe_19700202_offerta-ceri_it.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Lichtmeßansprache</a> des 2. Februar 1970) Vor diesem Satz hatte Paul VI. festgehalten: "<i>Jeder Ritus ist ein Akt des Kultes, der sich einfühlsam ausdrückt, und deshalb ist er auch ein Zeichen, ein Symbol, ein Ausdruck eines religiösen Gedankens, der vom Herzen ausgeht, sich nach außen wendet, um zum göttlichen Bereich aufzusteigen, und von diesem kommt er herab, um ins Herz zurückzukehren und es mit heiligen Gedanken zu erfüllen, mehr noch mit Gnade und göttlichen Ausgießungen. So muß unser Kult zu einem Ritus (ritualisiert) werden. Sorgen wir dafür, daß es ein solcher immer sei; nie leer, nie rhetorisch, nie abergläubisch. Vom Gesetz des Glaubens (lex credendi) gelangen wir zum Gesetz des Betens (lex orandi), und dieses führt uns zum Licht des Fruchtbringens und Lebens (lux operandi et vivendi).</i>"<br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 4. Insuper, Apostolicus Dominus et Romanos Pontifices commemorat, qui hac in cura maximopere meriti sunt, praesertim S. Gregorium Magnum et S. Pium V. Summus Pontifex etiam recolit inter liturgicos libros, Missale Romanum semper eminuisse, prolabentibusque saeculis incrementa novisse, usque ad beatum Papam <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6102&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/latin/popes_latin/j-xxiii/latin_hf_jxxiii.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/latin/popes_latin/j-xxiii/latin_hf_jxxiii.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ioannem XXIII</a>. Deinde, cum instauratio liturgica post <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6103&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/latin/latin_council.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/latin/latin_council.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Concilium Vaticanum II</a> ageretur, <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6104&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/latin/popes_latin/p-vi/latin_hf_pvi.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/latin/popes_latin/p-vi/latin_hf_pvi.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Paulus VI</a> anno 1970 novum Missale usui Ecclesiae Ritus Latini destinatum adprobavit, quod postea in plures linguas translatum fuit cuiusque editio tertia anno 2000 a <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6105&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/latin/popes_latin/latin_hf_jpii.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/latin/popes_latin/latin_hf_jpii.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ioanne Paulo II</a> est promulgata.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>4. Der Heilige Vater erinnert zudem an jene Päpste, die sich in herausragender Weise für dieses Anliegen eingesetzt haben, besonders an den heiligen Gregor den Großen und den heiligen Pius V. Der Papst unterstreicht auch, daß in der Geschichte der liturgischen Bücher das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6106&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/apost_constitutions/documents/hf_p-vi_apc_19690403_missale-romanum_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/apost_constitutions/documents/hf_p-vi_apc_19690403_missale-romanum_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Missale Romanum</a>, das im Lauf der Zeit bis zum seligen Papst <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6107&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_xxiii/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_xxiii/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Johannes XXIII.</a> verschiedene Erneuerungen erfahren hat, einen besonderen Platz einnimmt. Im Gefolge der liturgischen Reform nach dem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6108&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">II. Vatikanischen Konzil</a> hat Papst <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6109&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Paul VI.</a> im Jahr 1970 ein neues Meßbuch für die Kirche des lateinischen Ritus approbiert, das dann in verschiedene Sprachen übersetzt worden ist. Papst <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6110&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Johannes Paul II.</a> hat im Jahr 2000 dessen dritte Ausgabe promulgiert.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Hier wird dem Leser klar, daß diese Instruktion (zwar die mitgliederstärkste und weltweit verbreitetste, aber) nur eine Rituskirche innerhalb der Katholischen Kirche betrifft, nämlich die lateinische Eigenrechtskirche (allerdings auf dem gesamten Erdkreis). Bekanntlich besteht die universale Katholische Kirche derzeit aus insgesamt <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6111&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/262-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-PROF.-WINKLER-ZU-DEN-VIELEN-RITEN-IN-DER-KATHOLISCHEN-KIRCHE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/262-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-PROF.-WINKLER-ZU-DEN-VIELEN-RITEN-IN-DER-KATHOLISCHEN-KIRCHE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">23 Eigenrechtskirchen bzw. Rituskirchen</a>. (Seit dem 1. Mai 2011 ist auch Papst <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6112&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/277-SELIGER-PAPST-JOHANNES-PAUL-II.,-BITTE-FUER-UNS!.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/277-SELIGER-PAPST-JOHANNES-PAUL-II.,-BITTE-FUER-UNS!.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Johannes Paul II.</a> ein Seliger der Katholischen Kirche, dem der Beginn des Weges zu einer gewissen Gleichstellung der beiden Formen des Römischen Ritus maßgeblich zu verdanken ist, was im nächsten Nummer auch angesprochen ist.)<br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 5. Nonnulli vero Christifideles, spiritu rituum liturgicorum <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6103&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/latin/latin_council.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/latin/latin_council.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Concilio Vaticano II</a> anteriorum imbuti, desiderium praecipuum patefecerant antiquam servandi traditionem. Quam ob rem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6105&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/latin/popes_latin/latin_hf_jpii.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/latin/popes_latin/latin_hf_jpii.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ioannes Paulus II</a>, speciali Indulto <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6136&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/latin/latin_curia.html#Congregatio_de_Cultu_Divino_et_Disciplina_Sacramentorum"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/latin/latin_curia.html#Congregatio_de_Cultu_Divino_et_Disciplina_Sacramentorum';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Sacra Congregatione pro Sacramentis et Cultu Divino</a> anno 1984 concesso, "Quattuor abhinc annos", facultatem dedit utendi Missali Romano a beato Papa <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6102&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/latin/popes_latin/j-xxiii/latin_hf_jxxiii.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/latin/popes_latin/j-xxiii/latin_hf_jxxiii.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ioanne XXIII</a> promulgato, attentis tamen quibusdam conditionibus. Praeterea ipse Ioannes Paulus II Litteris Apostolicis Ecclesia Dei motu proprio anno 1988 datis, Episcopos ad magnanimem liberalitatem huius facultatis concedendae, ad bonum omnium christifidelium id postulantium, adhortatus est. Similiter et Papa <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6096&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/latin/popes_latin/b-xvi/latin_hf_bxvi.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/latin/popes_latin/b-xvi/latin_hf_bxvi.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Benedicti PP. XVI</a> promulgando Litteras Apostolicas <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a> nuncupatas egit, de quibus vero quaedam principia essentialia ad Usum spectantia Antiquiorem Ritus Romani quam maxime heic recolere praestat.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>5. Verschiedene Gläubige, die im Geist der liturgischen Formen vor dem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6108&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">II. Vatikanischen Konzil</a> geprägt worden sind, haben den innigen Wunsch ausgesprochen, die alte Tradition zu bewahren. Daher hat Papst <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6110&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Johannes Paul II.</a> mit dem von der Heiligen Kongregation für den Gottesdienst 1984 erlassenen Spezialindult Quattuor abhinc annos die Erlaubnis erteilt, den Gebrauch des vom seligen Papst <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6107&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_xxiii/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_xxiii/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Johannes XXIII.</a> promulgierten römischen Meßbuchs unter bestimmten Bedingungen wieder aufzunehmen. Darüber hinaus ersuchte Papst Johannes Paul II. mit dem Motu proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6118&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/motu_proprio/documents/hf_jp-ii_motu-proprio_02071988_ecclesia-dei_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/motu_proprio/documents/hf_jp-ii_motu-proprio_02071988_ecclesia-dei_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ecclesia Dei</a> von 1988 die Bischöfe, diese Erlaubnis allen Gläubigen, die darum bitten, großzügig zu gewähren. In diese Linie stellt sich Papst <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6097&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Benedikt XVI.</a> mit dem Motu proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a>, das einige wesentliche Kriterien für den Usus antiquior des römischen Ritus angibt, die hier in Erinnerung gerufen werden sollen.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Hier wird an die entscheidende Rolle des seligen Papstes Johannes Paul II. und seiner seelsorglichen Großzügigkeit erinnert. An nicht wenigen Orten des Erdkreises bitten heute auch Gläubige um die Wiederaufnahme der älteren Formen, die nicht mehr von Kindheitsbeinen an durch diese liturgischen Riten geprägt worden sind. Dieser begonnene Weg der (zurückführenden) Integration der älteren lateinischen Liturgie ist jedenfalls rein rechtlich mit Summorum Pontificum mit der hier vorliegenden Instruktion Universae Ecclesiae vorerst abgeschlossen, die Rechtssicherheit ist definitiv hergestellt für die Weltkirche.<br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 6. Textus Missalis Romani a Paulo VI promulgati, et textus ad ultimam usque editionem Ioannis XXIII pertinentes, duae expressiones Liturgiae Romanae exstant, quae respective ordinaria et extraordinaria nuncupantur: agitur nempe de duobus unius Ritus Romani usibus, qui ad invicem iuxta ponuntur. Nam utraque forma est expressio unicae Ecclesiae legis orandi. Propter venerabilem et antiquum usum forma extraordinaria debito honore est servanda.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>6. Die Texte des römischen Meßbuchs von Papst <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6109&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Paul VI.</a> und des Missale, das in letzter Ausgabe unter Papst <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6107&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_xxiii/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_xxiii/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Johannes XXIII.</A> erschienen ist, sind zwei Formen der römischen Liturgie, die "ordentliche" (forma ordinaria) beziehungsweise "außerordentliche" Form (forma extraordinaria) genannt werden. Dabei handelt es sich um zwei Gebrauchsweisen des einen römischen Ritus, die nebeneinander stehen. Beide Formen sind Ausdruck derselben lex orandi der Kirche. Wegen ihres ehrwürdigen und langen Gebrauchs muß die außerordentliche Form mit gebührender Achtung bewahrt werden.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Bei diesen an das Motu Proprio erinnernden Nummern verweise ich generell auf meinen Kommentar zu Summorum Pontificum (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6088&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">1</a>) bzw. (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">2</a>) selbst.<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 7. Litteras Apostolicas <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a> motu proprio datas comitatur Epistola ab ipso Summo Pontifice eodem die subsignata (7. VII. 2007), in qua fuse de opportunitate necnon et de necessitate ipsarum Litterarum agitur: leges recentiores erant nempe ferendae, deficientibus regulis quae usum Liturgiae Romanae anno 1962 vigentem plane ordinarent. Insuper recentiore legislatione opus erat quia, edito novo Missali, non est visum cur regulae edendae essent quoad usum Liturgiae anni 1962. Increscentibus magis magisque in dies fidelibus expostulantibus celebrationem formae extraordinariae, leges autem erant ferendae. Inter cetera monet Benedictus XVI: "Inter duas Missalis Romani editiones nulla est contradictio. In historia liturgiae incrementum et progressus inveniuntur, nulla tamen ruptura. Id quod maioribus nostris sacrum erat, nobis manet sacrum et grande, et non licet ut repente omnino vetitum sit, neque ut plane noxium judicetur" [2 = BENEDICTUS XVI, Epistola ad Episcopos ad producendas Litteras Apostolicas Motu Proprio datas, de Usu Liturgiae Romanae Instaurationi anni 1970 praecedentis, AAS 99 (2007) 798.]<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>7. Das Motu proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a> wird von einem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6120&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Brief</a> begleitet, den der Heilige Vater am selben Tag (7. Juli 2007) an die Bischöfe gerichtet hat. Darin gibt er zusätzliche Erklärungen über die Angemessenheit und die Notwendigkeit des Motu proprio; es ging darum, eine Lücke zu schließen und den Gebrauch der römischen Liturgie, die 1962 in Geltung war, neu zu regeln. Dies wurde vor allem deswegen erforderlich, weil es zum Zeitpunkt der Einführung des neuen Meßbuchs nicht als nötig erachtet worden war, den Gebrauch der 1962 geltenden Liturgie durch entsprechende Richtlinien zu regeln. Da die Zahl der Gläubigen zunimmt, die darum bitten, die außerordentliche Form gebrauchen zu können, ist es notwendig geworden, darüber einige Normen zu erlassen. Unter anderem hält Papst Benedikt XVI. fest: "Es gibt keinen Widerspruch zwischen der einen und der anderen Ausgabe des Missale Romanum. In der Liturgiegeschichte gibt es Wachstum und Fortschritt, aber keinen Bruch. Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein." [2 = Benedikt XVI., <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6120&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Brief an die Bischöfe</a> anläßlich der Publikation des Motu proprio über die Liturgie in ihrer Gestalt vor der 1970 durchgeführten Reform (7. Juli 2007): AAS 99 (2007) 798.]</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Bei der angesprochenen Zunahme der Bitten müssen alle Erdteile und somit die Weltkirche berücksichtigt werden. <br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 8. Litterae Apostolicae <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a> eminenter exprimunt Magisterium Romani Pontificis eiusque munus regendi atque Sacram Liturgiam ordinandi [3 = Cf. CIC, can. 838 § 1 et § 2], ipsiusque sollicitudinem utpote Christi Vicarii et Ecclesiae Universae Pastoris [4 = Cf. CIC, can. 331]. Ipsae Litterae intendunt:<br />
a) Liturgiam Romanam in Antiquiori Usu, prout pretiosum thesaurum servandum, omnibus largire fidelibus;<br />
b) Usum eiusdem Liturgiae iis re vera certum facere, qui id petunt, considerando ipsum Usum Liturgiae Romanae anno 1962 vigentem esse facultatem ad bonum fidelium datam, ac proinde in favorem fidelium benigne esse interpretandam, quibus praecipue destinatur;<br />
c) Reconciliationi in sinu Ecclesiae favere.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>8. Das Motu proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a> stellt einen wichtigen Ausdruck des Lehramtes des Papstes und der ihm eigenen Sendung (munus) dar, die heilige Liturgie der Kirche zu regeln und zu ordnen [3 = Vgl. CIC, can. 838 §§ 1 und 2], und zeigt seine pastorale Sorge als Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche. [4 = Vgl. CIC, can. 331]. Sein Schreiben hat folgende Ziele:<br />
a) allen Gläubigen die römische Liturgie im Usus antiquior anzubieten, da sie ein wertvoller Schatz ist, den es zu bewahren gilt;<br />
b) den Gebrauch der forma extraordinaria all jenen wirklich zu gewährleisten und zu ermöglichen, die darum bitten. Dabei ist vorausgesetzt, daß der Gebrauch der 1962 geltenden römischen Liturgie eine Befugnis ist, die zum Wohl der Gläubigen gewährt worden ist und daher zugunsten der Gläubigen, an die sie sich primär richtet, ausgelegt werden muß;<br />
c) die Versöhnung innerhalb der Kirche zu fördern.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Ich habe betreffend die Entscheidung des Papstes zur Ordnung der beiden Formen der Römischen Liturgie immer <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6121&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/200-SENSATIONELLER-WEITERER-VERSOEHNUNGSSCHRITT-DES-HEILIGEN-VATERS-BENEDIKT-XVI.,-DIESMAL-GEGENUEBER-DEN-BISCHOEFEN-DER-PRIESTERBRUDERSCHAFT-ST.-PIUS-X..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/200-SENSATIONELLER-WEITERER-VERSOEHNUNGSSCHRITT-DES-HEILIGEN-VATERS-BENEDIKT-XVI.,-DIESMAL-GEGENUEBER-DEN-BISCHOEFEN-DER-PRIESTERBRUDERSCHAFT-ST.-PIUS-X..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">festgehalten</a>, daß es sich dabei um eine definitive Rechtserkenntnis handelt. Auch künftige Päpste und Konzilien sind an diese Rechtserkenntnis des Lehramtes gebunden, das heißt eine Weiterentwicklung kann sowohl kirchenrechtlich als auch betreffend liturgische Reformen nur hier ansetzen. Zu dem Punkt (c) in der Nummer 8 hatte ich in einem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6122&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/201-GUTER-GLAUBE-GILT-NUN-AUCH-FUER-PIUSBRUEDER-KOMMENTAR-AM-50.-JAHRESTAG-DER-ANKUENDIGUNG-DES-II.-VATIKANISCHEN-KONZILS-ZUR-AUFHEBUNG-DER-EXKOMMUNIKATIONEN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/201-GUTER-GLAUBE-GILT-NUN-AUCH-FUER-PIUSBRUEDER-KOMMENTAR-AM-50.-JAHRESTAG-DER-ANKUENDIGUNG-DES-II.-VATIKANISCHEN-KONZILS-ZUR-AUFHEBUNG-DER-EXKOMMUNIKATIONEN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Kommentar</a> erinnert: "<i>Abseits der also vom Heiligen Stuhl und von der Piusbruderschaft noch in vertrauensvollen Gesprächen ohne jede Überheblichkeit zu lösenden kirchenrechtlichen und theologischen Fragen mit dem Ziel langfristiger Stabilität ging es dem Heiligen Vater genau um das, was schon seinen Vorgänger beim Zugehen auf die mit der Kirche Christi in ihren Herzen oft inniglich verbundenen Christen traditionalistischer Gemeinschaften leitete: "die Ehre Gottes, das Wohl der heiligen Kirche und das oberste Gesetz, nämlich das 'salus animarum' (das Seelenheil – vgl. can. 1752 CIC)" (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6123&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/letters/2002/documents/hf_jp-ii_let_20020119_mons-rangel_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/letters/2002/documents/hf_jp-ii_let_20020119_mons-rangel_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Schreiben vom 25. Dezember 2001</a>). In meinem Beitrag zur <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6124&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/188-FESTSCHRIFT-FUER-PAPST-BENEDIKT-XVI.-ALS-GLAUBENSSTAERKUNG-FUER-ALLE-UND-ZUM-DANK-FUER-DEN-PAPSTBESUCH-2007.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/188-FESTSCHRIFT-FUER-PAPST-BENEDIKT-XVI.-ALS-GLAUBENSSTAERKUNG-FUER-ALLE-UND-ZUM-DANK-FUER-DEN-PAPSTBESUCH-2007.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Festschrift nach dem Besuch Benedikts XVI. in Österreich</A> ('Der liturgietheologische Versöhnungskurs des Heiligen Vaters Benedikt XVI. unter Berücksichtigung der Karfreitagsentscheidung') formulierte ich unter anderem, daß sich der regierende Papst schon bei seiner hochsensiblen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6088&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">historischen Entscheidung zur Römischen Liturgie</A> zahlreicher Faktoren bewußt war, 'auch dahingehend, daß die ältere Meßform insbesondere in der Zeit der Rechtsunsicherheit seit 1970 nicht nur in Frankreich immer mehr von vereinzelten politisch und kanonisch unterschiedlich zu bewertenden Gruppen (auch) als Aushängeschild der Ab- und Ausgrenzung benutzt wurde, sodaß manchmal der Eindruck entstehen mußte, als ob die ältere lateinische Liturgie so etwas wie ein instrumentalisiertes Kennzeichen neuer und alter 'national-konservativer' bzw. politisch 'sehr rechts stehende' Kreise geworden wäre, verstärkt durch die nicht selten gestarteten innerkirchlichen und Solidarität erheischenden Verfolgungsmaßnahmen gegenüber Klerikern und Gläubigen, die sich demgegenüber ehrlichen und theologisch gebildeten Herzens dieser Liturgieform weiterhin zutiefst verbunden fühlten.'</i> " Andere haben dann diesen meinen gewählten Titel für das päpstliche Anliegen ("<i>Liturgietheologischer Versöhnungskurs</i>") noch plakativer als "<i>Liturgische Versöhnung</i>" formuliert.<br />
<br />
<br />
<b>II. Munera Pontificiae Commissionis Ecclesia Dei</b><br />
<b>II. Aufgaben der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei</b><br />
 <br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 9. Summus Pontifex Pontificiae Commissioni Ecclesia Dei potestatem ordinariam vicariam dignatus est impertire in omnibus rebus intra eius competentiae fines, praesertim circa sedulam observantiam et vigilantiam in exsequendas dispositiones in Litteris Apostolicis <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a> contentas (cf. art. 12).<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>9. Der Heilige Vater hat der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei für den Bereich ihrer Zuständigkeit ordentliche, stellvertretende Hirtengewalt verliehen, insbesondere für die Aufsicht über die Einhaltung und die Anwendung der Vorschriften des Motu proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a> (vgl. Art. 12).</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Somit ist schon lange universalrechtlich sichergestellt, daß die Päpstliche Kommission wie andere Dikasterien der Römischen Kurie sämtliche (ihre Kompetenz betreffenden) Belange im Namen des Papstes regeln und entscheiden können (vgl. can. 131 CIC).<br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 10. § 1. Praeter facultates olim a Ioanne Paulo II concessas necnon a Benedicto XVI confirmatas (cf. Litterae Apostolicae <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a>, art. 11 et art. 12), Pontificia Commissio huiusmodi potestatem exercet etiam in decernendo de recursibus ei legitime commissis, prout hierarchicus Superior, adversus actum administrativum singularem a quolibet Ordinario emissum, qui Litteris Apostolicis videatur contrarius.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>10. § 1. Über die besonderen Befugnisse hinaus, die ihr von Papst Johannes Paul II. verliehen und die von Papst Benedikt XVI. bestätigt worden sind (vgl. Motu proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a>, Art. 11 - 12), übt die Päpstliche Kommission diese Hirtengewalt auch dadurch aus, daß sie als hierarchischer Oberer die ihr rechtmäßig vorgelegten Rekurse gegen einzelne Verwaltungsakte von Ordinarien entscheidet, die dem Motu proprio zu widersprechen scheinen.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> An dieser Stelle erkennen wohl auch jene, die vom Sinn eines Rechtssystems oder des Kirchenrechts überhaupt wenig halten, wie bedeutsam beispielsweise eine solche Bestimmung mit dem Hinweis auf die Rekursmöglichkeit für die Praxis sein kann (vgl. can. 1732 ff. CIC). Die lateinische Kirche wünscht jedoch vor einem Rechtsstreit auch, daß alle (naheliegenden) Vermittlungsbemühungen ausgeschöpft werden sollten (vgl. can. 1733 CIC).<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> § 2. Decreta quae Pontificia Commissio de recursibus emanat, apud Supremum Tribunal Signaturae Apostolicae oppugnari possunt ad normam iuris.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>§ 2. Die Dekrete, mit denen die Päpstliche Kommission diese Rekurse entscheidet, können ad normam iuris beim Obersten Gerichtshof der Apostolischen Signatur angefochten werden.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Wenn jedoch ein solches Dekret der Päpstlichen Kommission in forma specifica vom Heiligen Vater bestätigt ist, gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Die Apostolische Signatur urteilt aber ansonsten nach can. 1445 § 2 CIC in der Tat über Rechtsstreitigkeiten, die aufgrund einer Maßnahme kirchlicher ausführender Gewalt entstanden und rechtmäßig zu ihr gelangt sind. <br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 11. Pontificiae Commissionis Ecclesia Dei, praevia adprobatione Congregationis pro Cultu Divino et Disciplina Sacramentorum, est curare de edendis libris liturgicis ad formam extraordinariam Ritus Romani pertinentibus.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>11. Es kommt der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei zu, nach vorheriger Approbation durch die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung für die etwaige Herausgabe der liturgischen Texte für die forma extraordinaria des römischen Ritus zu sorgen.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Das ist eine sehr wichtige Bestimmung, weil sie einmal mehr zeigt, daß der Papst durch die definitive Rechtserkenntnis zu den beiden Formen der römischen Liturgie somit auch die Einheitlichkeit der außerordentlichen Form des Römischen Ritus weltweit sicherstellt. Das Zusammenspiel mit der "regulären" Gottesdienstkongregation (die sich wohl auch weiterhin primär um die ordentliche Form kümmern wird) ist dabei sinnvoll und läßt durchaus noch weitere Kompetenzentwicklungen auf diesem Gebiet zu. Insbesondere wäre es wünschenswert, wenn betreffend die derzeit unterschiedlichen Kalendarien für die ordentliche und außerordentliche Form vermehrt Absprachen getroffen bzw. auch bei Sonderentscheidungen (z. B. die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6190&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccdds/documents/rc_con_ccdds_doc_20080125_san-paolo_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccdds/documents/rc_con_ccdds_doc_20080125_san-paolo_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Feier des Festes der Bekehrung Pauli an einem Sonntag</a> im Paulusjahr) ausdrücklich beide Formen der Römischen Liturgie in Dekreten der Gottesdienstkongregation benannt würden.<br />
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<br />
<b>III. Normae Praecipuae</b><br />
<b>III. Besondere Normen</b><br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 12. Pontifícia haec Commissio, vigore auctoritatis sibi commissae et facultatum quibus gaudet, peracta inquisitione apud Episcopos totius orbis, rectam interpretationem et fidelem exsecutionem Litterarum Apostolicarum <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a> pro certo habere volens, hanc Instructionem edit, ad normam canonis 34 Codicis Iuris Canonici.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>12. Diese Päpstliche Kommission erläßt nach Abschluß der Erkundigungen bei den Bischöfen der Welt kraft der Autorität, die ihr verliehen worden ist, und der Befugnisse, die sie besitzt, gemäß can. 34 des Codex des kanonischen Rechtes die vorliegende Instruktion, um die rechte Interpretation und Anwendung des Motu proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a> zu gewährleisten.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Pater Lombardi hat in der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6137&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/278-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-NOTE-DES-VATIKAN-ZU-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/278-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-NOTE-DES-VATIKAN-ZU-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">zusammenfassenden Note</a> zur Instruktion richtig festgestellt: "<i>Wir erinnern uns, daß 'die Instruktionen … die Vorschriften von Gesetzen erklären und die Vorgehensweisen entfalten und bestimmen, die bei deren Ausführung zu beachten sind' (can. 34 CIC).</i>"<br />
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<br />
<b>De Episcoporum Dioecesanorum Competentia</b><br />
<b>Die Zuständigkeit der Diözesanbischöfe</b><br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 13. Episcoporum Dioecesanorum, iuxta Codicem Iuris Canonici, est vigilare circa rem liturgicam, ut bonum commune servetur et ut omnia digne, pacifice et aequo animo in eorum Dioecesibus fiant [5 = Cf. CIC, cann. 223, § 2; 838 § 1 et § 4], iuxta mentem Romani Pontificis in Litteris Apostolicis <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a> palam expressam [6 = Cf. BENEDICTUS XVI, Epistola ad Episcopos ad producendas Litteras Apostolicas Motu Proprio datas, de Usu Liturgiae Romanae Instaurationi anni 1970 praecedentis, AAS 99 (2007) 799]. Si quae controversia oriatur vel dubium fundatum quoad celebrationem formae extraordinariae, iudicium Pontificiae Commissioni Ecclesia Dei reservatur.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>13. Nach dem Codex des kanonischen Rechtes müssen die Diözesanbischöfe über das gottesdienstliche Leben wachen, damit das Wohl der Gläubigen gesichert ist und in ihrer Diözese alles sich in Ruhe, Würde und Frieden vollzieht. [5 = Vgl. CIC, cann. 223 § 2; 838 § 1 und § 4.] Sie sollen dabei stets der Gesinnung (mens) des Papstes folgen, die im Motu proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a> klar zum Ausdruck kommt. [6 = Vgl. Benedikt XVI., <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6120&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Brief an die Bischöfe</a> anläßlich der Publikation des Motu proprio über die Liturgie in ihrer Gestalt vor der 1970 durchgeführten Reform: AAS 99 (2007) 799.] Im Fall von Auseinandersetzungen oder begründeten Zweifeln über gottesdienstliche Feiern in der forma extraordinaria wird die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei entscheiden.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Damit tragen die lateinischen Diözesanbischöfe seit der Rechtskraft der definitiven Rechtserkenntnis des Papstes nicht nur mehr Verantwortung, was die beiden Formen der lateinischen Liturgie betrifft, sondern sie werden durch diese Bestimmung auch entlastet: sie können nämlich schon bei begründeten Zweifeln die konkrete Entscheidung Rom selbst überlassen. <br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 14. Episcopo Dioecesano munus incumbit necessaria suppeditandi subsidia ut fidelis erga formam extraordinariam Ritus Romani habeatur observantia, ad normam Litterarum Apostolicarum <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a>.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>14. Nach Maßgabe des Motu proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a> ist es Aufgabe des Diözesanbischofs, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Achtung der forma extraordinaria des römischen Ritus zu gewährleisten.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Dies ist keine ein-seitige Aufgabe: es geht dabei sowohl darum, daß die außerordentliche Form mit den sie bevorzugenden Gläubigen der lateinischen Eigenrechtskirche nicht "von links" verunglimpft, daß aber andererseits dieselbe außerordentliche Form nicht durch Sondergruppen (ohne echte jurisdiktionelle Anbindung an den Papst) vor sektoiden Vereinnahmungen und politischen Extremismen "von rechts" beschützt werde. Das Motu proprio hatte eben auch den Zweck, zu einer Gesundung und Normalisierung im Bereich der außerordentlichen Form zu führen. Dies ist aber in der Praxis und langfristig nur möglich, wenn auch wirklich genügend "reguläre" Zelebrationsorte und -möglichkeiten (in Einheit mit Papst und Ortsordinarius) bekanntgemacht und dann auch wirklich angeboten werden.<br />
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<b>De coetu fidelium (cf. Litterae Apostolicae <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a>, art. 5 § 1)</b><br />
<b>Der coetus fidelium (vgl. Motu proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a>, Art. 5 § 1)</b><br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 15. Coetus fidelium dicitur "stabiliter exsistens" ad sensum art. 5 § 1 Litterarum Apostolicarum <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a>, quando ab aliquibus personis cuiusdam paroeciae constituitur, etsi post publicationem Litterarum Apostolicarum coniunctis, ratione venerationis Liturgiae in Antiquiore Usu, poscentibus ut in ecclesia paroeciali vel in aliquo oratorio vel sacello Antiquior Usus celebretur: hic coetus constitui potest a personis ex pluribus paroeciis aut dioecesibus convenientibus et qui una concurrunt ad ecclesiam paroecialem aut oratorium ad finem, de quo supra, assequendum.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>15. Ein coetus fidelium ("Gruppe von Gläubigen") kann dann als stabiliter existens ("dauerhaft bestehend") im Sinn von Art. 5 § 1 des Motu proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a> betrachtet werden, wenn er aus einigen Angehörigen einer bestimmter Pfarrei besteht, die sich aufgrund der Verehrung für die Liturgie im Usus antiquior zusammengefunden haben, auch nach der Veröffentlichung des Motu proprio, und die darum bitten, daß die außerordentliche Form in der Pfarrkirche oder in einem Oratorium oder einer Kapelle gefeiert werde. Ein solcher coetus kann auch aus Personen bestehen, die aus verschiedenen Pfarreien oder Diözesen stammen und die zu diesem Zweck in einer bestimmten Pfarrkirche, einem Oratorium oder einer Kapelle zusammenkommen.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Hier ist deutlich die päpstliche Großzügigkeit herauslesbar: 1. keine Mindestanzahl benannt, 2. keine Bindung an die Zeit vor der definitiven Rechtserkenntnis des Papstes zu den beiden Formen und 3. sogar die Möglichkeit des "Zusammenschlusses" von Gläubigen mehrerer Diözesen. Pater Lombardi hat es gut <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6137&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/278-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-NOTE-DES-VATIKAN-ZU-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/278-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-NOTE-DES-VATIKAN-ZU-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">zusammengefaßt</a>: "<i>Auch wenn die nötige Personenzahl für deren Existenz der klugen Bewertung durch die Hirten überlassen bleibt, wird präzisiert, daß die Gruppe nicht notwendigerweise von Personen gebildet werden müsse, welche nur einer Pfarrei angehören, sondern sie könne durch Personen entstehen, die aus verschiedenen Pfarreien oder sogar aus verschiedenen Diözesen stammten.</i>"<br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 16. Si quidam sacerdos obiter in quandam ecclesiam paroecialem vel oratorium cum aliquibus personis incidens, Sacrum in forma extraordinaria facere velit, ad normam artt. 2 et 4 Litterarum Apostolicarum, parochus aut rector ecclesiae, vel sacerdos qui de ea curam gerit, ad celebrandum admittat, attento tamen ordine celebrationum liturgicarum ipsius ecclesiae.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>16. Für den Fall, daß ein Priester mit einigen Personen gelegentlich in eine Pfarrkirche oder in ein Oratorium kommt, um in der forma extraordinaria nach Art. 2 und 4 des Motu proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a> zu zelebrieren, soll der Pfarrer, der Kirchenrektor oder der für eine Kirche verantwortliche Priester diese Feier zulassen, wobei freilich die Erfordernisse der regulär festgelegten Gottesdienstordnung in der jeweiligen Kirche zu beachten sind.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Zur Erinnerung der Artikel 2 des Motu proprio: "<i>Die Feier nach dem Meßbuch des seligen Johannes XXIII. kann an den Werktagen stattfinden; an Sonntagen und Festen kann indes ebenfalls eine Feier dieser Art stattfinden.</i>" Und der Artikel 4: "<i>Priester, die das Meßbuch des seligen Johannes XXIII. gebrauchen, müssen geeignet sein und dürfen nicht von Rechts wegen gehindert sein.</i>" Die Beachtung der angekündigten Gottesdienstordnung versteht sich von selbst.<br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 17. § 1. Ut de singulis casibus iudicium feratur, parochus aut rector, aut sacerdos qui ecclesiae curam habet, prudenti mente agat, pastorali zelo, caritate et urbanitate suffultus.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>17. § 1. Für Entscheidungen in Einzelfällen soll sich der Pfarrer, der Rektor oder der für eine Kirche verantwortliche Priester von seiner Klugheit sowie von seelsorgerischem Eifer und vom Geist großzügiger Gastfreundschaft leiten lassen.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> - <br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> § 2. Si coetus paucis constet fidelibus, ad Ordinarium loci adeundum est ut designet ecclesiam in quam ad huiusmodi celebrationes fideles se conferre possint, ita ut actuosa participatio facilior et Sanctae Missae celebratio dignior reddi valeant.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>§ 2. Wenn es sich um kleinere Gruppen handelt, soll man sich an den Ortsordinarius wenden, um eine Kirche zu finden, in der diese Gläubigen sich versammeln und solche Gottesdienste mitfeiern können. Auf diese Weise soll den Gläubigen die Teilnahme erleichtert und eine würdigere Feier der Heiligen Messe gewährleistet werden.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Dies wird sich oft nahelegen. Wenn solche Heiligen Messen dann ständig sehr gut besucht sind, kann auch sehr bald an die Errichtung liturgischer Gemeinden (als Quasi-Personalpfarreien bzw. auf dem Weg zu solchen) für sämtliche Sonn- und Feiertage und in weiterer Folge an die Errichtung von Personalpfarreien gedacht werden. Artikel 10 des Motu proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a> lautet: "<i>Der Ortsordinarius hat das Recht, wenn er es für ratsam hält, eine Personalpfarrei nach Norm des Canon 518 CIC für die Feiern nach der älteren Form des römischen Ritus zu errichten oder einen Rektor bzw. Kaplan zu ernennen, entsprechend dem Recht.</i>" Die Errichtung einer Personalpfarrei ist allerdings m. E. erst dann sinnvoll, wenn a) eine sehr große Stabilität nicht nur beim Gottesdienstbesuch erreicht ist, wenn b) alle Generationen ausreichend vertreten sind und wenn c) vor allem einige Familien mit Kindern zum "Aktivbestand" dieser Personalgemeinde geworden sind. Wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, genügt die Errichtung einer Liturgischen Gemeinde unter Benennung eines verantwortlichen Priesters bzw. eines Kirchenrektors. <br />
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 <br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 18. In sanctuariis et in peregrinationum locis possibilitas celebrandi secundum extraordinariam formam coetibus peregrinorum id petentibus praebeatur (cf. Litterae Apostolicae <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a>, art. 5 § 3), si sacerdos adest idoneus.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>18. Auch an Heiligtümern und Wallfahrtsorten soll den Pilgergruppen, die darum bitten, die Feier in der forma extraordinaria ermöglicht werden, wenn ein geeigneter Priester zur Verfügung steht (vgl. Motu proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a>, Art. 5 § 3).</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Zur Erinnerung der Artikel 5 § 3 des Motu proprio: "<i>Gläubigen oder Priestern, die darum bitten, hat der Pfarrer auch zu besonderen Gelegenheiten Feiern in dieser außerordentlichen Form zu gestatten, so z. B. bei der Trauung, bei der Begräbnisfeier oder bei situationsbedingten Feiern, wie etwa im Falle von Wallfahrten.</i>" <br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 19. Christifideles celebrationem secundum formam extraordinariam postulantes, auxilium ne ferant neque nomen dent consociationibus, quae validitatem vel legitimitatem Sanctae Missae Sacrificii et Sacramentorum secundum formam ordinariam impugnent, vel Romano Pontifici, Universae Ecclesiae Pastori quoquo modo sint infensae.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>19. Die Gläubigen, die Gottesdienste in der forma extraordinaria erbitten, dürfen nicht Gruppen unterstützen oder angehören, welche die Gültigkeit oder Erlaubtheit der Heiligen Messe oder der Sakramente in der forma ordinaria bestreiten und/oder den Papst als Obersten Hirten der Gesamtkirche ablehnen.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Wie <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6137&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/278-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-NOTE-DES-VATIKAN-ZU-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/278-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-NOTE-DES-VATIKAN-ZU-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Pater Lombardi</a> richtig festhält, ist diese Bestimmung sehr wichtig. Sie richtet sich sowohl gegen sedisvakantistische Grüppchen als auch gegen fanatische Gruppen und Einzelpersonen, welche den Jurisdiktionsprimat des Heiligen Vaters theoretisch und/oder praktisch mißachten. Derzeit sind von dieser Bestimmung daher auch nicht wenige Sympathisanten der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6205&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/fsspx.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/fsspx.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Priesterbruderschaft St. Pius X.</a> betroffen. Aber auch Personen, die sich öffentlich mit der gesamten <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6206&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/205-ABSAGE-AN-JEDE-FORM-DES-IDEOLOGISCHEN-EXTREMISMUS,-REVISIONISMUS-UND-ANTISEMITISMUS-ZUM-FALL-WILLIAMSON-UND-ZU-EINEM-ANONYMEN-PORTAL.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/205-ABSAGE-AN-JEDE-FORM-DES-IDEOLOGISCHEN-EXTREMISMUS,-REVISIONISMUS-UND-ANTISEMITISMUS-ZUM-FALL-WILLIAMSON-UND-ZU-EINEM-ANONYMEN-PORTAL.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Linie eines anonymen Portals und seinen Verhetzungstendenzen</a> identifizieren, vor allem die Redakteure und Anhänger, sind somit als Bittsteller ausnahmslos ausgeschlossen. Dieses <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6206&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/205-ABSAGE-AN-JEDE-FORM-DES-IDEOLOGISCHEN-EXTREMISMUS,-REVISIONISMUS-UND-ANTISEMITISMUS-ZUM-FALL-WILLIAMSON-UND-ZU-EINEM-ANONYMEN-PORTAL.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/205-ABSAGE-AN-JEDE-FORM-DES-IDEOLOGISCHEN-EXTREMISMUS,-REVISIONISMUS-UND-ANTISEMITISMUS-ZUM-FALL-WILLIAMSON-UND-ZU-EINEM-ANONYMEN-PORTAL.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Portal</a> hat die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6112&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/277-SELIGER-PAPST-JOHANNES-PAUL-II.,-BITTE-FUER-UNS!.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/277-SELIGER-PAPST-JOHANNES-PAUL-II.,-BITTE-FUER-UNS!.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Seligsprechung von Papst Johannes Paul II.</a> - um nur ein Beispiel zu nennen - in derart krasser Weise verunglimpft und als illegitim hingestellt, daß angenommen werden muß, der regierenden Papst werde in maßgeblichen Regierungsbereichen mißachtet. (Damit leistet dieses Portal - auch wenn es dies abstreiten sollte - sedisvakantistischen Tendenzen und Überlegungen, die gerade im "traditionalistischen Sektor" immer wieder als Virus auftreten, Vorschub.) Überhaupt ist aktuell die Stellung eines Gläubigen oder einer Gruppe zur legitimen Seligsprechung von Johannes Paul II. ein sehr <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6112&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/277-SELIGER-PAPST-JOHANNES-PAUL-II.,-BITTE-FUER-UNS!.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/277-SELIGER-PAPST-JOHANNES-PAUL-II.,-BITTE-FUER-UNS!.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">praktisches Prüfkriterium</a>. Wären solche nicht in voller Einheit mit der Katholischen Kirche stehenden Antragsteller zugelassen, "<i>wäre dies tatsächlich in offenem Widerspruch zum Ziel der 'Versöhnung' des</i> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>Motu proprio</i></a><i> selbst.</i>" (Natürlich gilt dies alles auch analog für die möglichen Zelebranten selbst, wie es auch im Zusammenahng mit der nachfolgenden Nummer 20 [a] deutlich wird.)<br />
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<br />
<b>De Sacerdotibus idoneis (cf. Litterae Apostolicae</b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>Summorum Pontificum</b></a><b>, art. 5 § 4)</b><br />
<b>Der sacerdos idoneus (vgl. Motu proprio</b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>Summorum Pontificum</b></a><b>, Art. 5 § 4)</b><br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 20. Quoad ea quae necessaria sunt ut sacerdos quidam idoneus habeatur ad celebrandum secundum formam extraordinariam, statuitur:<br />
a) Quivis sacerdos, ad normam Iuris Canonici [7 = Cf. CIC, can. 900, § 2], non impeditus, idoneus censetur ad celebrandam Sanctam Missam secundum formam extraordinariam;<br />
b) ad usum Latini sermonis quod attinet, necesse est ut sacerdos celebraturus scientia polleat ad verba recte proferenda eorumque intelligendam significationem;<br />
c) quoad peritiam vero ritus exsequendi, idonei habentur sacerdotes qui ad Sacrum faciendum secundum extraordinariam formam sponte adeunt et qui antea hoc fecerant.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>20. Im Bezug auf die Frage nach den notwendigen Voraussetzungen dafür, daß ein Priester für "geeignet" gehalten werden kann, um in der forma extraordinaria zu zelebrieren, ist folgendes zu beachten:<br />
a) Jeder Priester, der nach Kirchenrecht nicht daran gehindert ist, muß als geeignet betrachtet werden, die Heilige Messe in der forma extraordinaria zu feiern. [7 = Vgl. CIC, can. 900 § 2.]<br />
b) Bezüglich des Gebrauchs der lateinischen Sprache ist eine grundlegende Kenntnis erforderlich, die es erlaubt, die Worte richtig auszusprechen und deren Bedeutung zu verstehen.<br />
c) Bezüglich der Vertrautheit mit dem Ablauf des Ritus sind jene Priester als geeignet zu vermuten, die von sich aus in der forma extraordinaria zelebrieren wollen und diese bereits früher verwendet haben.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Anhand von Punkt (c) wird deutlich, daß nur durch die regelmäßige Zelebration die Rubriken und der ganze Ablauf in Fleisch und Blut übergehen. Hier wird jedoch - was ich schon oft betont habe - kein ungesunder Rubrizismus verlangt, sondern die grundlegende Kenntnis ohne jede Form des Skrupulantismus. Bei Priestern, die erst sehr kurz die außerordentliche Form zelebrieren, wird zunächst von Seiten der erfahreneren Mitbrüder und auch Gläubigen eine gewisse Großzügigkeit erwartet werden dürfen. Eigenmächtige rubrikale Vermischungen mit der ordentlichen Form sind jedenfalls unzulässig, während es jedoch andererseits zulässig erscheint, daß rubrikale Lücken der ordentlichen Form durch Rückgriff auf die ältere Tradition geschlossen werden. Über den Punkt (a) hinaus wird analog über das positive Recht hinaus all das auch bei Zelebranten beachtet werden müssen, was ich zur vorhergehenden Nummer 19 kommentiert habe. Außerdem möchte ich an den sehr gelungenen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6204&amp;entry_id=279" title="http://www.kath.net/detail.php?id=30350"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=30350';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Artikel von Weihbischof Prof. Dr. Andreas Laun</a> erinnern, was die Problematik mancher "konservativer" Priester betrifft. <br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 21. Ordinarii enixe rogantur ut clericis instituendis occasionem praebeant accommodatam artem celebrandi in forma extraordinaria acquirendi, quod potissimum pro Seminariis valet, in quibus providebitur ut sacrorum alumni convenienter instituantur, Latinum discendo sermonem [8 = Cf. CIC, can. 249; cf. Conc. Vat. II, Const. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6196&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19631204_sacrosanctum-concilium_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19631204_sacrosanctum-concilium_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Sacrosanctum Concilium</a>, n. 36; Decl. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6197&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decree_19651028_optatam-totius_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decree_19651028_optatam-totius_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Optatam totius</a>, n. 13] et, adiunctis id postulantibus, ipsam Ritus Romani formam extraordinariam.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>21. Die Ordinarien werden ersucht, dem Klerus die Möglichkeit zu bieten, eine angemessene Hinführung zu den Feiern der forma extraordinaria zu erhalten. Dies gilt auch für die Seminare, die für eine geeignete Ausbildung der zukünftigen Priester durch das Studium der lateinischen Sprache sorgen müssen [8 = Vgl. CIC, can. 249; II. Vatikanisches Konzil, Konst. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6198&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19631204_sacrosanctum-concilium_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19631204_sacrosanctum-concilium_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Sacrosanctum Concilium</a>, 36; Erklärung <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6199&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decree_19651028_optatam-totius_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decree_19651028_optatam-totius_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Optatam totius</a>, 13] und, wenn die pastoralen Erfordernisse dies nahelegen, die Möglichkeit bieten sollen, die forma extraordinaria des Ritus zu erlernen.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Diese Bestimmung ist notwendig und sehr klug formuliert. Spätestens hier wird aber auch klar, daß offenbar manche vom Heiligen Stuhl angebotenen Übersetzungen nicht vom authentischen lateinischen Text her durchgeführt wurden, sondern offenbar auf Basis des italienischen Textes. Dies ist schon beim Vergleich Italienisch - Deutsch - Englisch leicht erkennbar. Wie daher bereits an <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6195&amp;entry_id=279" title="http://wdtprs.com/blog/2011/05/wdtirs-universae-ecclesiae-21-drilling-into-the-latin-and-english-training-of-priests-and-seminaries/"  onmouseover="window.status='http://wdtprs.com/blog/2011/05/wdtirs-universae-ecclesiae-21-drilling-into-the-latin-and-english-training-of-priests-and-seminaries/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">anderer Stelle</a> richtig ausgeführt, ist bei den Übersetzungen der Nr. 21 nicht nur das lateinische Wörtchen "enixe" unter den Tisch gefallen: die Ordinarien werden nämlich nicht "nur" ersucht, sondern sie werden "<i>mit aller Kraft</i>" / "<i>mit aller Dringlichkeit</i>" (= enixe) ersucht, daß sich Kleriker (Bischöfe [z. B. Auxiliarbischöfe, emeritierte Oberhirten oder andere Titularbischöfe], Priester, Diakone) die "ars celebrandi" (Kunst des Zelebrierens) in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus aneignen können. Und diese Möglichkeit zur Aneignung der Zelebrationskunst gilt nicht nur "auch" für die Priesterseminare, sondern "potissimum", also "vor allem" / "besonders" für die Priesterseminarien. Die Übersetzung von "adiunctis" mit "pastoralen Erfordernisse(n)" ist an sich gelungen, wiewohl der lateinische Begriff noch weiter gefaßt ist: es könnte sich daher auch um andere "Begleitumstände" handeln. Im lateinischen Text ist die ganze Sache daher klarer und einfacher formuliet, sodaß ich so übersetzen würde: "<b><i>Dies gilt besonders für die Priesterseminare, in denen dafür gesorgt wird, daß die Alumnen der heiligen Zeremonien in geeigneter Weise ausgebildet werden, indem sie die lateinische Sprache erlernen, und - wenn es die Begleitumstände erfordern - auch den Römischen Ritus selbst in seiner außerordentlichen Form.</i></b>"<br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 22. In Dioecesibus ubi desint sacerdotes idonei, fas est Episcopis dioecesanis iuvamen a sacerdotibus Institutorum a Pontificia Commissione Ecclesia Dei erectorum exposcere, sive ut celebrent, sive ut ipsam artem celebrandi doceant.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>22. In Bistümern, wo es keine geeigneten Priester gibt, können die Diözesanbischöfe die Mitarbeit von Priestern der Institute erbitten, die von der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei errichtet worden sind, sei es für die Feier von Gottesdiensten, sei es für das eventuelle Erlernen derselben.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Vom lateinischen Text her ist dies ein Recht der Diözesanbischöfe (und aller ihnen im Recht gleichgestellter Ordinarien), und von einem eventuellen Erlernen steht im lateinischen Text nichts, sondern es heißt korrekt: "<b><i>sei es, daß sie</i> [die Priester der in Einheit mit dem Heiligen Stuhl stehenden Institute] <i>zelebrieren, sei es, daß sie die Zelebrationskunst selbst unterrichten.</i></b>"<br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 23. Facultas celebrandi Missam sine populo seu uno tantum ministro participante, secundum formam extraordinariam Ritus Romani concessa est cuivis presbytero, tum saeculari, cum religioso (cf. Litterae Apostolicae <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a>, art. 2). Ergo, in huiusmodi celebrationibus, sacerdotes, ad normam Litterarum Apostolicarum, nulla speciali licentia Ordinariorum vel superiorum indigent.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>23. Das Motu proprio gewährt jedem Welt- und Ordenspriester die Erlaubnis, die Messe sine populo (oder mit Beteiligung nur eines Meßdieners) in der forma extraordinaria des römischen Ritus zu feiern (vgl. Motu proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a>, Art. 2). Daher brauchen die Priester für solche Feiern gemäß dem Motu proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a> keinerlei besondere Erlaubnis ihrer Ordinarien oder Oberen.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Dies war bereits klar. Zu beachten sind einerseits die Zelebrationsverpflichtungen eines Priesters in einer bestimmten Pfarrei bzw. für eine bestimmte Kommunität, und andererseits muß in der konkreten Kirche auch auf Basis der Gottesdienstordnung und der angekündigten Gottesdienste die Möglichkeit dazu bestehen. Wenn dies alles zutrifft, so kann und darf jeder lateinische Priester in der Tat die Heilige Messe ohne jede weitere Sondererlaubnis in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus (auch in seiner 1962 gefeierten, ordensintern angepaßten Form gemäß Nummer 34) zelebrieren. Ohne freiwillige Selbstverpflichtung kann es daher normalerweise auch für keinen Priester eine strenge Verpflichtung zur Konzelebration, also zur Konkonsekretion in der ordentlichen Form, geben. Das Motu Proprio und die Ausführungsbestimmungen sind ein wichtiger Beitrag des Papstes auch zur Wiederherstellung eines gesunden Gleichgewichts (Konzelebrationen - Einzelzelebrationen), was die lateinische Kirche betrifft. Dieses Gleichgewicht schließt in meinen Augen aus, daß legitime Konzelebrationen (in der ordentlichen Form) gegen Einzelzelebrationen (in beiden Formen) ausgespielt würden. Es gilt für beide Formen das "neue" lateinische Kirchenrecht von 1983 (vgl. die Nummer 27). Nach can. 902 CIC kann die Heiligste Eucharistie (unabhängig von der Zelebrationsform) einzeln jedenfalls dann nicht gefeiert werden, wenn zu dieser Zeit "<i>in derselben Kirche oder Kapelle eine Konzelebration stattfindet.</i>" Es wäre sehr zu begrüßen, wenn auch zur Festigung eines wichtigen Wirkungssektors des Priesters und seiner Identität das bewußte persönliche Zelebrieren der Heiligen Messe ohne Konzelebration an vielen Tagen wieder vermehrt wahrgenommen wird: "<i>Dem einzelnen Priester ... bleibt die Freiheit unbenommen, die Eucharistie einzeln zu feiern</i>" (can. 902 CIC). Und "<i>die tägliche Zelebration wird eindringlich empfohlen, auch wenn eine Teilnahme von Gläubigen nicht möglich ist</i>" (can. 904 CIC). Nur wenn dies in der ganzen lateinischen Kirche wirklich beachtet wird, kann auch die in der Instruktion mehrfach angesprochene Zelebrationskunst (ars celebrandi) in vernünftigem Maße zurückgewonnen werden.  <br />
Die Übersetzung ist jedoch auch hier nicht optimal geglückt, denn die einfache Alternative "<i>ohne Volk oder mit Beteiligung nur eines Meßdieners</i>" gibt es im Grunde von vorneherein nicht. Abgesehen davon, daß das ältere lateinische Recht betreffend die Anwesenheit wenigstens eines Gläubigen ursprünglich strenger war, übersetze ich den lateinischen Text "<i>sine populo seu uno tantum ministro participante</i>" so: "<i>ohne Volk</i> <b><i>bzw.</i></b> <i>mit nur einem Meßdiener</i>", weil normalerweise vom Gesetzgeber erwartet wird, daß die Heilige Messe "ohne Volk" sehr wohl mit einem Ministranten oder Gläuigen gefeiert wird, weshalb es im can. 906 CIC heißt: "<i> Ohne gerechten und vernünftigen Grund darf der Priester das Eucharistische Opfer nicht ohne die Teilnahme wenigstens irgendeines Gläubigen feiern.</i>" (Der aufgehobene und auch für die außerordentlichen Form nicht mehr geltende CIC 1917 lautete in seinem can. 813 § 1 noch klarer: "<i>Sacerdos Missam ne celebret sine ministro qui eidem inserviat et respondeat.</i>")<br />
<br />
<br />
<b>De disciplina liturgica et ecclesiastica</b><br />
<b>Die liturgische und kirchliche Disziplin</b><br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 24. Libri liturgici formae extraordinariae adhibeantur ut prostant. Omnes qui secundum extraordinariam formam Ritus Romani celebrare exoptant, tenentur rubricas relativas scire easque in celebrationibus recte exsequi.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>24. Die liturgischen Bücher der forma extraordinaria sind nach ihren eigenen Vorschriften zu gebrauchen. Alle, die nach der forma extraordinaria des römischen Ritus zelebrieren wollen, müssen die entsprechenden Rubriken kennen und sind dazu verpflichtet, diese bei den gottesdienstlichen Feiern genau zu beachten.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Das ist selbstverständlich, sodaß ich hier nur meine Anmerkung zur Nummer 20 wiederhole: eigenmächtige rubrikale Vermischungen mit der ordentlichen Form sind jedenfalls unzulässig, während es jedoch andererseits zulässig erscheint, daß rubrikale Lücken der ordentlichen Form durch Rückgriff auf die ältere Tradition geschlossen werden. <br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 25. In antiquo Missali recentiores sancti et aliquae ex novis praefationibus inseri possunt immo debent [9 = Cf. BENEDICTUS XVI, Epistola ad Episcopos ad producendas Litteras Apostolicas Motu Proprio datas, de Usu Liturgiae Romanae Instaurationi anni 1970 praecedentis, AAS 99 (2007) 797], secundum quod quam primum statutum erit.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>25. In das Missale von 1962 können und müssen neue Heilige und einige neue Präfationen eingefügt werden. [9 = Vgl. Benedikt XVI.,  <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6120&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Brief an die Bischöfe</a> anlässlich der Publikation des Motu proprio über die Liturgie in ihrer Gestalt vor der 1970 durchgeführten Reform: AAS 99 (2007) 797.] Dazu werden eigene Regelungen erlassen werden.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Darauf freue ich mich sehr, wobei dies zweifellos und sinnvollerweise in Zusammenarbeit mit der Kongregation für den Gottesdienst von statten gehen wird. <br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 26. Ad ea quae constabilita sunt in Litteris Apostolicis <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a>, ad articulum 6, dicendum est quod lectiones Sanctae Missae, quae in Missali anni 1962 continentur, proferri possunt aut solum Latine, aut Latine, vernacula sequente versione, aut in Missis lectis etiam solum vernacule.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>26. Wie in Art. 6 des Motu proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a> vorgesehen, können die Lesungen der Heiligen Messe nach dem Missale von 1962 entweder nur auf Latein oder auf Latein und in einer volkssprachlichen Übersetzung oder, in gelesenen Messen, nur in der Volkssprache vorgetragen werden.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Bei der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6189&amp;entry_id=279" title="http://www.bistum-eichstaett.de/pfarrei/eichstaett-st-peter/"  onmouseover="window.status='http://www.bistum-eichstaett.de/pfarrei/eichstaett-st-peter/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Liturgischen Gemeinde von Eichstätt</a> haben wir von Anbeginn das weitergeführt, was ich immer schon immer für die Sonn- und Feiertage praktiziert hatte: feierlicher lateinischer Gesang der Texte. Da nicht alle einen Schott benützen (wollen), werden die Texte dann auch noch in deutscher Sprache vorgetragen. <br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 27. Quoad regulas disciplinares ad celebrationem formae extraordinariae pertinentes, applicetur disciplina ecclesiastica Codicis Iuris Canonici anno 1983 promulgati.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>27. Im Bezug auf die mit der Feier der Messe verbundenen disziplinarischen Regelungen finden die Vorschriften des geltenden Codex des kanonischen Rechtes Anwendung.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Dies betrifft beispielsweise die Vorschrift zur eucharistischen Nüchternheit: "<i>Wer die Heiligste Eucharistie empfangen will, hat sich innerhalb eines Zeitraumes von wenigstens einer Stunde vor der Heiligen Kommunion aller Speisen und Getränke mit alleiniger Ausnahme von Wasser und Arznei zu enthalten ... Ältere Leute oder wer an irgendeiner Krankheit leidet sowie deren Pflegepersonen dürfen die Heiligste Eucharistie empfangen, auch wenn sie innerhalb der vorangehenden Stunde etwas genossen haben.</i>" (can. 919 CIC) Außerdem sei an dieser Stelle daran erinnert, daß auch eine Heilige Messe in der außerordentlichen Form am Vorabend des Sonntags (also ab Samstag, 15 Uhr) bereits für den Sonntag zählt, d. h. es können auch völlig legitim "tridentinische" Vorabendmessen unter Verwendung des Sonntagsformulars gehalten werden. "<i>Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird.</i>" (can. 1248 § 1 CIC) Eben als Kurzkommentar zu dieser Nummer 27 gehört auch die eine oder andere Nebenfrage, die in bestimmten traditionalistischen Kreisen sicherlich noch immer gerne oder gar heftig diskutiert wird (wie die Ministrantenfrage, besser gesagt die Frage der Ministrantinnen, und die Frage nach einer Verweigerungsmöglichkeit einer bestimmten Kommunionform, wenn sie nämlich in einem bestimmten Gebiet einer oder mehrerer Teilkirchen bzw. einer bestimmten Bischofskonferenz zugelassen ist). Ich bleibe bei meiner Position, die ich schon im <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Kommentar zum Motu Proprio</a> selbst dargestellt hatte, und ich möchte dies noch ausführlicher begründen.<br />
<b>Zur Frage der Ministrantinnen / Meßdienerinnen:</b> Die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6214&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/87-DR.-ALEXANDER-PYTLIK-ZUM-14.-MAL-BEI-BARBARA-KARLICH-EINGELADEN-DIESMAL-ZUM-THEMENKREIS-FRAU-UND-RELIGION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/87-DR.-ALEXANDER-PYTLIK-ZUM-14.-MAL-BEI-BARBARA-KARLICH-EINGELADEN-DIESMAL-ZUM-THEMENKREIS-FRAU-UND-RELIGION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">gleiche Würde</a> bei Beachtung aller Unterschiedlichkeiten sind in der Kirche für Mann und Frau vollständig gegeben. Diese gleiche Würde wird nicht durch das auf Jesus Christus und die Apostel zurückgehende <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6215&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/goettliches-recht.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/goettliches-recht.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">göttliche Recht</a> behindert, nach dem die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6216&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_letters/documents/hf_jp-ii_apl_22051994_ordinatio-sacerdotalis_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_letters/documents/hf_jp-ii_apl_22051994_ordinatio-sacerdotalis_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">höhere Weihe</a> zum klerikalen Dienstamt in der Kirche <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6217&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/frauprie.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/frauprie.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">dem berufenen Mann vorbehalten</a> bleibt. Klar ist auch, daß es kein eigentliches Ausübungsrecht eines (nicht an die heiligen Weihen gebundenen) Dienstamtes in der Kirche gibt. Den Geist des geordneten Dienstes vermittelt im übrigen sehr gut die "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6211&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cclergy/documents/rc_con_interdic_doc_15081997_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cclergy/documents/rc_con_interdic_doc_15081997_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester</a>" vom 15. August 1997. Im Sinne dessen, daß nicht wenige mit der älteren Form verbundene Gläubige ein Problem mit dem einfachen Dienst von Ministrantinnen haben, wird der Personalpfarrer / Kirchenrektor / Zelebrant die durch die Tradition legitimierte Haltung seelsorglich beachten und (in jenen Diözesen, für die der Diözesanbischof es gestattet hat, trotzdem) keine Ministrantinnen einführen. Die Frage ist daher primär pastoraler und erst sekundär kirchenrechtlicher Art. Abgesehen von der pastoralen Klugheit spricht nämlich rein rechtlich und vor allem im Zusammenhang mit einer normalen Pfarrei, welche beide Formen des Römischen Ritus anbietet, nichts gegen den Einsatz der bereits vorhandenen Ministrantinnen. In normalen Pfarreien wäre es in der Tat umgekehrt ein pastorales Problem, den möglicherweise fernstehenden Eltern den plötzlichen Ausschluß der ansonsten willkommenen und sogar begeisterten Ministrantinnen zu erklären. Im Hinblick auf die nachfolgende Nummer 28 halte ich daher fest: nur für jene Altardienste, welche nach der älteren Disziplin die niederen Weihen bzw. den Subdiakonat (alles nicht notwendige Weihen kirchlichen Rechtes) <b>absolut</b> vorgesehen hatten, sind "Ministrantinnen" bzw. dienende Frauen ausgeschlossen. Es spricht also positivrechtlich nichts dagegen, daß beispielsweise in einem Institut geweihten Lebens (in einer Ordensgemeinschaft) von Ordensfrauen bei der stillen Heiligen Messe bzw. bei der Konventsmesse ministriert würde. Der can. 813 § 2 ist so wie der ganze CIC 1917 aufgehoben und auch für die außerordentliche Form nicht mehr anzuwenden: "<i>Minister Missae inserviens ne sit mulier, nisi, deficiente viro, iusta de causa, eaque lege ut mulier ex longinquo respondeat nec ullo pacto ad altare accedat.</i>" (Dagegen spricht auch nicht das von Mitbruder John Zuhlsdorf aufgegriffene <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6221&amp;entry_id=279" title="http://wdtprs.com/blog/2011/05/universae-ecclesiae-28-and-altar-girls-for-the-extraordinary-form/"  onmouseover="window.status='http://wdtprs.com/blog/2011/05/universae-ecclesiae-28-and-altar-girls-for-the-extraordinary-form/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Argument</a> der im Missale 1962 angegebenen denkbaren "Defekte" bei der Zelebration der Heiligen Messe. Die im Abschnitt X damals angegebenen Mängel betreffen allesamt nicht die Gültigkeit des Meßopfers und sind in seinem Punkt [1.] durch das neue Kirchenrecht oft hinfällig, so zum Beispiel betreffend die erlaubte Zelebrationszeit. Ebenso kann es nicht mehr als "Defekt" gelten, wenn kein Kleriker zum Ministrieren anwesend ist bzw. nur eine Frau da wäre, die nicht ministrieren dürfe: "<i>... si non adsit clericus, vel alius deserviens in Missa, vel adsit qui deservire non debet, ut mulier ...</I>". Hier geht es nicht nur um eigentlich rubrikale Bestimmungen, sondern auch um damals selbstverständliche kirchenrechtliche Bestimmungen, die in dieses Dokument über mögliche Defekte bei der Messe eingebaut wurden. Durch die Klarstellung der Instruktion, daß der CIC 1917 nicht mehr anwendbar sei, kann also das Argument mit der Defekte-Liste nicht gegen Ministrantinnen verwendet werden. Es wäre gewissermaßen ein Kurzschlußargument.) Sicherlich werden wohl erfahrungsgemäß trotzdem viele traditionell eingestellte (gottgeweihte) Frauen diese klassische Zurückhaltung weiter wahren wollen und sich "nur" auf das Respondieren beschränken, aber ich sehe keinen wirklichen Grund, warum ein Ministrieren im vollen Sinne hier nicht mit dem neuen CIC 1983 und der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6208&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/intrptxt/documents/rc_pc_intrptxt_doc_20020604_interpretationes-authenticae_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/intrptxt/documents/rc_pc_intrptxt_doc_20020604_interpretationes-authenticae_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">authentischen Interpretation</a> des can. 230 § 2 vom 30. Juni 1992 möglich sein sollte. Andererseits wird sich die Frage der Ministrantinnen in den Ausbildungsstätten der rein klerikalen Institute, welche von der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei abhängen, gar nicht stellen. Und nichtklerikale Kommunionhelfer schließen sich im übrigen bei der Kommunionspendung aufgrund der nachfolgenden Nummer 28 in der außerordentlichen Form aus, womit wir schon bei der nächsten Frage wären. Das übertriebene Herumreiten auf der Ministrantinnenfrage erweckt im übrigen keinen guten Eindruck, denn es kann nicht um eine Art dogmatisierte Frauenfeindlichkeit gehen, und Ministrantinnen als "Defekt" zu bezeichnen, ist nicht nur unvermittelbar, sondern auch intolerabel. Pater Lombardi hatte daher im übrigen auch recht, als er den Journalisten auf Anfrage mitteilte, daß die Ministrantinnenfrage im vorliegenden Dokument nicht direkt angesprochen worden ist. Empfohlen werden muß auch noch das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6222&amp;entry_id=279" title="http://www.adoremus.org/CDW-AltarServers.html"  onmouseover="window.status='http://www.adoremus.org/CDW-AltarServers.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Antwortschreiben der römischen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung</a> vom 27. Juli 2001 (Notitiae 37 [2001] 397 - 399) über die mögliche Zulassung von Mädchen und Frauen zum Altardienst gemeinsam mit männlichen Ministranten.<br />
<b> Zur Frage der Kommunionform:</b> Diese ist in der ganzen lateinischen Kirche als "Mundkommunion" vorgesehen, was derzeit auch sehr schön in der päpstlichen Liturgie zum Ausdruck kommt. Es gibt jedoch weiterhin Spezialerlaubnisse für bestimmte Territorien, in denen die Gläubigen selbst entscheiden dürfen, ob sie den hochheiligen Leib des Herrn in den Mund oder auf die Hand gespendet erhalten. Während es kein eigentliches Recht aufs Ministrieren gibt, so muß man in diesen Territorien sehr wohl von einem Grundrecht des Gläubigen auf die Auswahl der derzeit legitimen Kommunionform ausgehen. Diese kann also nicht vom Zelebranten willkürlich bestimmt oder gar in dem einen oder anderen Fall verweigert werden, abgesehen von anderen Verweigerungsbegründungen, die jedoch hier jetzt außer acht bleiben. Wenn auch die Erstkommunikanten einer Liturgischen Gemeinde für die außerordentlichen Form des Römischen Ritus selbstverständlich die Mundkommunion erlernen, darf jedoch beispielsweise in Deutschland und Österreich die Heilige Kommunion Gläubigen, die mit der notwendigen Achtung und Würde deutlich die Handkommunion wünschen, sicherlich nicht verweigert werden, weil es in diesen Territorien tatsächlich um ein (liturgisches) Grundrecht der Gläubigen geht. Vorstellbar sind hier viele Fälle: kurz nach dem Erlaß des Motu Proprio gab es nicht wenige neugierige Gläubige, welche nach langer Zeit oder überhaupt erstmals die ältere Form miterleben wollten. Selbst wenn ab und zu pastoral klug formulierte Aufrufe zum Empfang der traditionellen Mundkommunion erfolgt wären, kann eine Verweigerung der "Handkommunion" kirchenrechtlich nicht begründet werden. Denkbar wäre auch der Fall, daß die Eltern von Kommunionkindern uneins sind, sodaß zwar die Kinder in der Liturgischen Gemeinde die Mundkommunion erlernen, aber beispielsweise der Vater auf dem Empfang der "Handkommunion" besteht. Hier gibt es meines Erachtens auch weiterhin keine andere rechtliche und pastoralliturgische Lösung, als den Frieden absolut zu wahren und die derzeit rechtlich legitime Form zu beachten. Absolut zu verurteilen sind größere Diskussionen bei der Kommunionspendung selbst. Selbst wenn öffentlichen Sündern die Kommunion verweigert wird (was sich ja dann nicht auf die Form bezieht), soll dies rasch und ohne große Diskussion während der Spendung des Sakramentes geschehen. <br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 28. Praeterea, cum sane de lege speciali agitur, quoad materiam propriam, Litterae Apostolicae <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a> derogant omnibus legibus liturgicis, sacrorum rituum propriis, exinde ab anno 1962 promulgatis, et cum rubricis librorum liturgicorum anni 1962 non congruentibus.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>28. Das Motu proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a> ist darüber hinaus ein Spezialgesetz und derogiert daher für den ihm eigenen Bereich von jenen nach 1962 erlassenen Gesetzen, die sich auf die heiligen Riten beziehen und unvereinbar sind mit den Rubriken der liturgischen Bücher, die 1962 in Kraft waren.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Das war von Anfang an klar und ist völlig logisch. Der Heilige Vater hatte im Motu Proprio abschließend festgehalten: "<i>Alles aber, was von Uns durch dieses als Motu Proprio erlassene Apostolische Schreiben beschlossen wurde, ist – so bestimmen Wir – gültig und rechtskräftig und vom 14. September dieses Jahres, dem Fest der Kreuzerhöhung, an zu befolgen, ungeachtet jeder anderen gegenteiligen Anordnung.</i>" Hier könnte nun eine Liste jener nach 1962 erlassenen kirchlichen Gesetze folgen, die mit den Rubriken der "außerordentlichen" Ritenbücher unvereinbar sind. Vielleicht finde ich dazu einmal Zeit, wobei ich bei der Kommentierung der Vornummer schon ein Beispiel genannt habe: Laien als Kommunionspender sind im Rahmen der Zelebration nach der außerordentlichen Form nicht möglich. Ein weiteres Beispiel betrifft sicherlich die legitime Kanonstille. <br />
Einen sehr guten und für 1962 relevanten Überblick zu den somit auch heute noch geltenden Rubriken für Messe und Brevier gibt der Kirchenrechtler P. Josef Pfab, <i>Kurze Rubrizistik</i>, Paderborn, 2. Auflage, 1961. Damals war bereits eine gewisse Vereinfachung der Rubriken eingetreten, ich zitiere aus dem Vorwort des Verfassers vom 8. Januar 1961: "Für die Erneuerung der Liturgie unserer heiligen Kirche wird der 25. Juli 1960, an dem</i> [der selige] <i>Papst Johannes XXIII. das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6209&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_xxiii/apost_letters/documents/hf_j-xxiii_apl_19600725_rubricarum_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_xxiii/apost_letters/documents/hf_j-xxiii_apl_19600725_rubricarum_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Motuproprio Rubricarum instructum</a> der Öffentlichkeit übergab, ein geschichtlicher Tag bleiben. Durch dieses päpstliche Dokument und das im Anschluß daran erschienene Generaldekret der Ritenkongregation (26. Juli 1960) geschah nicht bloß ein vereinfachender Eingriff in die geltenden Rubriken, sondern es ist damit die Neukodifzierung eines beträchtlichen Teiles des liturgischen Rechts vollendet. Von den in Gebrauch befindlichen liturgischen Büchern sind ausdrücklich (wenn auch nicht ausschließlich) das Brevier und das Missale betroffen; die Bedeutsamkeit der Reform wird dadurch unterstrichen; denn Brevier und Missale dienen dem Priester täglich zur Ausübung seiner vornehmsten Aufgabe, des kultischen Dienstes im Stundengebet und in er Meßfeier. Der heilige Alfons von Liguori nennt dieses Gebet und die tägliche Opferfeier die beiden Angelpunkte des priesterlichen Lebens (Const. 399 CSSR). - Das denkwürdige Generaldekret über die Vereinfachung der Rubriken vom 23. März 1955 und die dadurch geschaffene Rechtslage ist seit 1. Januar 1961 überholt. Durch den neuen Rubrikenkodex wurde die gesamte Materie der Rubriken von Grund auf systematisch neu geordnet. Durch diese Feststellung wird gesagt, daß es sich um die Reform der Rubriken, nicht um die des Breviers oder Missales als solche handelt.</i>" Wir sehen schon daran, daß im Jahr 1962 dann tatsächlich die "einfachste" und neuste Ausgabe des "alten" römischen Meßbuches erschien und vorlag. Was über die damalige Rubrikenreform hinaus zur eigentlichen Liturgiereform führen sollte, wollte der selige Johannes XXIII. dem XXI. Ökumenischen Konzil bzw. der nachfolgenden Zeit überlassen. Mit dem Motu Proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a> ist nunmehr der vollständige Weg einer organischen Weiterentwicklung eingeschlagen, wobei die Grundlinien des II. Vatikanischen Konzils und seiner <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6198&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19631204_sacrosanctum-concilium_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19631204_sacrosanctum-concilium_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Liturgiekonstitution</a> für beide Formen nicht nur ihren Wert haben, sondern auch zu beachten sind. <br />
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<b>De Confirmatione et de Ordine</b><br />
<b>Firmung und heilige Weihen</b><br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 29. Facultas adhibendi formulam antiquam ad Confirmationem impertiendam, confirmata est a Litteris Apostolicis <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a> (cf. art. 9, § 2), proinde non necessario adhibenda est pro forma extraordinaria formula recentior, quae in Ordine Confirmationis Pauli PP. VI invenitur.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>29. Das Motu proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a> (vgl. Art. 9 § 2) hat die Erlaubnis bekräftigt, für den Ritus der Firmung die alte Formel zu verwenden. Daher ist es nicht erforderlich, in der forma extraordinaria die erneuerte Formel aus dem Ordo Confirmationis von Paul VI. zu gebrauchen.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Hier wird im Grunde nicht nur auf eine "technische" Frage geantwortet, sondern auf eine dogmatische. Es kann ja nicht plötzlich eine Spendeformel wegen einer Reform ungültig werden, sodaß also beide Formeln ihre volle Gültigkeit haben, verbunden mit allen sakramentalen Gnaden. Auch hier kann und darf "alt" gegen "neu" nicht ausgespielt werden. <br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 30. Quoad primam Tonsuram, Ordines Minores et Subdiaconatum, Litterae Apostolicae <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a> nullam obmutationem in disciplina Codicis Iuris Canonici anno 1983 introduxerunt: hac de causa, pro Institutis Vitae Consecratae et Societatibus Vitae Apostolicae Pontificiae Commissioni Ecclesia Dei subditis, sodalis votis perpetuis professus aut societati clericali vitae apostolicae definitive incorporatus, per receptum diaconatum incardinatur tamquam clericus eidem instituto aut societati, ad normam canonis 266 § 2 Codicis Iuris Canonici.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>30. Im Bezug auf Tonsur, niedere Weihen und Subdiakonat hat das Motu proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a> keinerlei Veränderung der Vorschriften des Codex des kanonischen Rechtes von 1983 eingeführt. Folglich gilt in den Instituten des geweihten Lebens und in den Gesellschaften des apostolischen Lebens, die der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei unterstehen: Derjenige, der ewige Gelübde abgelegt hat oder einer klerikalen Gesellschaft des apostolischen Lebens endgültig eingegliedert ist, wird durch den Empfang der Diakonenweihe als Kleriker diesem Institut beziehungsweise dieser Gesellschaft inkardiniert, nach Vorschrift von can. 266 § 2 des Codex des kanonischen Rechtes.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Dies ist konsequent und ohne Alternative. Ich hatte schon seit langem in einem Unterdokument meiner Seiten zum möglichen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6210&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/ritus.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/ritus.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Erhalt eines päpstlichen Zelebrets</a> festgehalten: "<i>Das Apostolische Schreiben von Papst Paul VI. 'Ministeria quaedam' vom 15. August 1972 ist eindeutig und sinnvoll. Abgesehen davon, daß die gesamte Thematik keine besondere Relevanz besitzt, weil zugegeben werden muß, daß nur die Weihegrade des Diakonates, der Priesterweihe und der Bischofsweihe göttlichen Rechtes, d. h. göttlicher Einsetzung, sind, hat der Heilige Vater den Bischofskonferenzen ja die Möglichkeit eingeräumt, neben den zu wahrenden Dienstämtern des Lektors und Akolythen auch andere für ihre Regionen zu erbitten (z. B. den Exorzisten oder den Ostiarer usw.) - allerdings ist der Begriff 'niedere Weihen' in der lateinischen Kirche universalrechtlich nicht mehr zu verwenden. Ja, es ist gestattet, den Akolythen in bestimmten Regionen mit Erlaubnis als 'Subdiakon' zu benennen, und privilegienmäßig dürfen die alten Begriffe in den entsprechenden Gemeinschaften verwendet werden, wenn auch rechtlich heute die Konsequenzen andere sind. Wichtig und klar ist: 'In officiis peculiaribus servandis et ad hodiernas necessitates accommodandis, continentur ea, quae praesertim cum ministeriis Verbi et Altaris arctius conectuntur et in Ecclesia Latina Lectoratus, Acolythatus et Subdiaconatus vocantur; quos ita servari et accommodari convenit, ut duplex ex hoc tempore habeatur munus: Lectoris nempe et Acolythi, quod et Subdiaconi partes complectatur. - Praeter officia Ecclesiae Latinae communia, nihil obstat, quominus Conferentiae Episcopales alia quoque petant ab Apostolica Sede, quorum institutionem in propria regione necessariam vel utilissimam, ob peculiares rationes, iudicaverint. Ad haec pertinent ex. gr. munera Ostiarii, Exorcistae et Catechistae (Cf Decr. de activ. mission. Ecclesiae Ad gentes divinitus, n. 15: AAS 58 [1966] p. 565; ibid., n. 17; l.c., pp. 967 - 968) necnon alia munera iis mandanda, qui operibus caritatis sunt addicti, ubi hoc ministerium diaconibus nun sit collatum.' <b>Die Neuordnung des Papstes diente nicht zuletzt der von ihm selbst angegebenen besseren Abgrenzung von Klerus und Laien. Durch die Neuordnung kommt klarer zum Ausdruck, daß erst ab dem Diakonat eine höhere Weihe göttlichen Rechtes, d. h. bleibendes Klerikersein, vorliegt, sodaß auch ab diesem Zeitpunkt geistliches Gewand für Weltkleriker seinen vollen Sinn erhält. Bekanntlich ist der Unterschied nach Lehre des letzten XXI. Ökumenischen Konzils zwischen Klerus und Laien nicht nur graduell, sondern wesentlich. Und dies ist eine irrtumsfreie dogmatische Lehre der Kirche.</b> Daher ist vom dogmatischen Standpunkt aus die Neuordnung zu begrüßen: 'Congruit autem cum rei veritate et hodierno mentis habitu, ut ministeria, de quibus supra, non amplius ordines minores vocentur, corum vero collatio non «ordinatio» sed «institutio» appelletur, clerici autem proprie ii tantum sint et habeantur, qui Diaconatum receperunt. Hac ratione melius etiam apparebit discrimen inter clericos et laicos; inter ea, quae clericis sunt propria et reservantur, atque ea, quae christifidelibus laicis demandare possunt; ideo apertius apparebit mutua ratio, quatenus sacerdotium ... commune fidelium et sacerdotium ministeriale seu hierarchicum, licet essentia et non gradu tantum differant, ad invicem tamen ordinantur; unum enim et alterum suo peculiari modo de uno Christi Sacerdotio participant (Const. dogm. de Ecclesia Lumen gentium, n. 10: AAS 57 [1965] p. 14).' Aus diesem Grunde sind Sehnsüchte mancher lateinischer Seminaristen, unbedingt die 'niederen Weihen' empfangen zu müssen, zwar wegen bestimmter Uninformiertheiten manchmal menschlich verständlich, haben aber für den Empfang von Diakonat und Priestertum keinerlei Relevanz. Die Priesterweihe ist nicht 'mehr', wenn man zuvor 'niedere Weihen' nicht-göttlichen Rechtes erhalten hätte. In der Priesterweihe sind sowohl im alten als auch im neuen Ritus unfehlbar alle Vollmachten der Weihegewalt des Priesters enthalten ... Die privilegienhafte Beibehaltung der alten Ordnung in Gemeinschaften bzw. Regionen der lateinischen Kirche ändert nichts daran, daß die Grundordnung der lateinischen Kirche nur noch den Lektor und Akolyth als Dienstämter ohne absolute Anbindung an den Weg zum Priestertum vorsieht.</i>" Um es noch an einem Beispiel zu verdeutlichen: auch mit der vorliegenden Instruktion müssen sich Katholiken, die in der vom Heiligen Stuhl errichteten brasilianischen Personaladministratur "Sancti Ioannis Mariae Vianney" niedere Weihen oder den Subdiakonat kirchlichen Rechtes empfangen haben, als Laien in der Mitgliederbuch derselben Administratur eintragen lassen. Erst mit dem Diakonat göttlichen Rechtes sind sie inkardiniert. <br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 31. Dumtaxat Institutis Vitae Consecratae et Societatibus Vitae Apostolicae Pontificiae Commissioni Ecclesia Dei subditis, et his ubi servatur usus librorum liturgicorum formae extraordinariae, licet Pontificali Romano anni 1962 uti ad Ordines maiores et minores conferendos.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>31. Nur in den Instituten des geweihten Lebens und in den Gesellschaften des apostolischen Lebens, die der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei unterstehen, und in jenen, die weiterhin die liturgischen Bücher der forma extraordinaria verwenden, ist der Gebrauch des Pontificale Romanum von 1962 für die Spendung der niederen und höheren Weihen erlaubt.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Dies ist eine notwendige Bestimmung, um außerhalb der genannten Institute in den Teilkirchen und anderen Instituten eine einheitliche Ordnung zu garantieren. Analog zu dem, was Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. in seinem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6120&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Begleitbrief</a> am 7. Juli 2007 schrieb ("<i>Dazu ist zunächst zu sagen, daß selbstverständlich das von Papst Paul VI. veröffentlichte und dann in zwei weiteren Auflagen von Johannes Paul II. neu herausgegebene Missale die normale Form - die Forma ordinaria - der Liturgie der heiligen Eucharistie ist und bleibt</i>"), bleiben die auf Basis des Motu proprio "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6141&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/motu_proprio/documents/hf_p-vi_motu-proprio_19720815_ministeria-quaedam_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/motu_proprio/documents/hf_p-vi_motu-proprio_19720815_ministeria-quaedam_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ministeria quaedem</a>" von Papst Paul VI. am 15. August 1972 neu geordneten Schritte bzw. Dienste für den römischen Ritusbereich auf dem Weg zur ersten höheren Weihe göttlichen Rechtes, nämlich zur Diakonatsweihe, die normale Form in der gesamten lateinischen Kirche (mit Ausnahme eben jener Institute, welche die gesamte Ausbildung vom Schwerpunkt her rechtmäßig im Blick auf die forma extraordinaria vornehmen.) Der von Weihbischof Athanasius Schneider bei einer <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6142&amp;entry_id=279" title="http://www.giovanietradizione.org/"  onmouseover="window.status='http://www.giovanietradizione.org/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">römischen Tagung</a> zu "Summorum Pontificum" (zeitgleich zur offiziellen Publikation von "Universae Ecclesiae") zum Ende seines Vortrages "<i>Die niederen Weihen und der heilige Dienst am Altar</i>" geäußerte Wunsch nach einem weiteren päpstlichen "Motu proprio" zur universalen Wiederherstellung des Subdiakonates und der niederen Weihen in der lateinischen Kirche geht daher nicht nur zu weit, sondern ist auch unrealistisch und meiner festen Überzeugung sowohl kontraproduktiv als auch letztlich gegen den notwendigen Respekt für beide geltenden Formen des Römischen Ritus gerichtet. In meinen Augen wäre daher ein solches weiteres "Motu proprio" eben nicht die oder eine notwendige vollendende Ergänzung des Motu proprio "Summorum Pontificum". (Und wenn ich dann noch weiterlese, in welcher Weise vor der Äußerung dieses Wunsches nach einem solchen weiteren "Motu proprio" zur "Wiederherstellung" des vom göttlichen Recht nicht verlangten Subdiakonates inkl. niedere Weihen Anmerkungen zur heutigen Praxis der lateinischen Normalpfarrei gefallen sind - wie man auch immer zur heutigen "lateinischen" Normalpraxis steht -, denke ich auch, daß eine solche totale Rückkehr zu Ende gedacht weltweit sogar einen intolerablen pastoralen Schaden nach sich ziehen kann. Wir werden uns daran gewöhnen müssen, daß es beide Formen wirklich lebendig gibt - mit Unterschieden je nach Ort und Gegebenheit -, daß es Wachstum auf Basis dieser und jener Form geben kann und wird, daß aber derart einseitige Wünsche ein friedliches Zusammensein der beiden Formen in der lateinischen Kirche derzeit eher gefährden denn fördern.) <br />
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<b>De Breviario Romano</b><br />
<b>Breviarium Romanum</b><br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 32. Omnibus clericis conceditur facultas recitandi Breviarium Romanum anni 1962, de quo art. 9, § 3 Litterarum Apostolicarum <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a>, et quidem integre et Latino sermone.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>32. Den Klerikern wird gemäß Art. 9 § 3 des Motu proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a> die Möglichkeit gegeben, das Breviarium Romanum zu verwenden, das 1962 in Geltung war. Es muß vollständig und in lateinischer Sprache gebetet werden.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> -<br />
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<b>De Triduo Sacro</b><br />
<b>Die drei österlichen Tage</b><br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 33. Coetus fidelium, anteriori traditioni liturgicae adhaerens, iure gaudet, si sacerdos idoneus adest, celebrandi et ipsum Sacrum Triduum iuxta extraordinariam formam. Deficiente autem ecclesia vel oratorio ad huiusmodi celebrationes exsequendas exclusive deputatis, parochus aut Ordinarius, communi de consilio cum idoneo sacerdote, favorabiliores praebeant occasiones pro bono animarum assequendo, haud exclusa possibilitate reiterandi Sacri Tridui celebrationes in ipsa ecclesia.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>33. Der coetus fidelium, welcher der früheren liturgischen Tradition folgt, kann auch die drei österlichen Tage in der forma extraordinaria feiern, sofern ein geeigneter Priester vorhanden ist. Wenn keine Kirche oder Kapelle ausschließlich für diese Gottesdienste zur Verfügung steht, sollen der Pfarrer oder der Ordinarius in Abstimmung mit dem geeigneten Priester günstige Lösungen suchen, ohne eine eventuelle Wiederholung der Gottesdienste des österlichen Triduum auszuschließen.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Auch in dieser Nummer wurden bestimmte Wote nicht übersetzt, nämlich "<i>pro bono animarum</i>", also "<i>zum Wohle der Seelen</i>". Denn nur dieses rechtfertigt die Wiederholung der Zelebrationen, dann jedoch in der außerordentlichen Form, und eben dieses verpflichtet dazu, nach günstigeren Lösungen zu suchen. Ich erinnere an meinen Kommentar zum Motu Proprio selbst: es heißt nicht "zum Heil der Seelen".  <br />
<br />
<br />
<b>De Ritibus Religiosorum Ordinum</b><br />
<b>Die Riten der Ordensgemeinschaften</b><br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 34. Sodalibus Ordinum Religiosorum licet uti propriis libris liturgicis anno 1962 vigentibus.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>34. Der Gebrauch der eigenen liturgischen Bücher der Ordensgemeinschaften, die 1962 in Geltung waren, ist gestattet.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Das ist die Bestätigung des liturgischen Reichtums, der in verschiedenen Ausfaltungen der außerordentlichen Form damals gegeben war. Die Frage stellt sich, ob dies nur in den Ordensniederlassungen bzw. auch Ordenspfarreien zulässig ist, oder auch im Falle von Aushilfen. Ich denke hier an die Hauptkirche der Eichstätter Liturgischen Gemeinde, es handelt sich um die ehemalige Dominikanerkirche. <br />
<br />
<br />
<b>De Pontificali Romano et de Rituali Romano</b><br />
<b>Pontificale Romanum und Rituale Romanum</b><br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> 35. Salvo quod sub n. 31 huius Instructionis praescriptum est, ad mentem n. 28 ipsius Instructionis licet Pontificale Romanum, Rituale Romanum et Caeremoniale Episcoporum anno 1962 vigentia adhibere.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>35. Der Gebrauch des Pontificale Romanum und des Rituale Romanum wie auch des Caeremoniale Episcoporum, die 1962 in Geltung waren, ist nach Nr. 28 dieser Instruktion erlaubt, unbeschadet der Vorschrift in Nr. 31.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Damit ist unter anderem zugunsten der Gläubigen der ganze Reichtum an traditionellen Segnungen sichergestellt.<br />
<br />
<br />
<b>Summus Pontifex Benedictus PP. XVI, in Audientia die 8 aprilis a. d. MMXI subscripto Cardinali Praesidi Pontificiae Commissionis "Ecclesia Dei" concessa, hanc Instructionem ratam habuit et publici iuris fieri iussit.</b><br />
<b>Datum Romae, ex Aedibus Pontificiae Commissionis Ecclesia Dei, die 30 aprilis a. D. MMXI, in memoria S. Pii V.</b><br />
<br />
<b>Papst Benedikt XVI. hat in der dem unterzeichneten Präsidenten der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei am 8. April 2011 gewährten Audienz die vorliegende Instruktion gutgeheißen und deren Veröffentlichung angeordnet.</b><br />
<b>Rom, am Sitz der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, am 30. April 2011, Gedenktag des hl. Pius V.</b><br />
<br />
Gulielmus Cardinalis Levada / William Kardinal Levada<br />
Praeses / Präsident<br />
<br />
Vido Pozzo / Prälat Guido Pozzo<br />
A Secretis / Sekretär<br />
<br />
[<B>ENDE DES TEXTES DER INSTRUKTION UND MEINER KURZKOMMENTIERUNG.</B>]<br />
<br />
<b>Durch die (das Motu proprio</b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>"Summorum Pontificum"</b></a> natürlich und naturgemäß nicht verändernde) Instruktion "Universae Ecclesiae" wird noch deutlicher, was der Heilige Vater meinte und meint (vgl. nochmals den damaligen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6120&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Begleitbrief</a>). Wenn man nun (alleine schon) das Datum der neuen Instruktion ansieht (das ist jetzt natürlich kein rechtliches Argument) und bedenkt, daß der 30. April betreffend den heiligen Papst Pius V. dem Kalendarium für die ordentliche Form entnommen ist, ist schon von daher gut erkennbar, daß die (hoffentlich immer "ordentlich" gefeierte) ordentliche Form (in approbierter Volkssprache oder in Latein) die Normalität besitzt und einen gewissen Vorrang einnimmt, daß aber von den Rechten der Gläubigen her eine gewisse Gleichberechtigung zwischen den beiden Formen besteht und die außerordentliche Form in den meisten Fällen nicht verweigert werden darf. Dies führt sogar dazu, daß Mißbräuchen an manchen Orten, die Heilige Sonntagsmesse durch eine nichteucharistische Feier zu ersetzen, mit Hilfe des Motu Proprio und der oben abgedruckten Instruktion noch leichter zu begegnen ist. Dies betrifft auch das Recht des Priesters auf Einzelzelebration.<br />
<br />
<b>Zugespitzt wird die Ausgewogenheit der Instruktion</b> in der Nummer 31 erkennbar: "<i>Nur in den Instituten des geweihten Lebens und in den Gesellschaften des apostolischen Lebens, die der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei unterstehen, und in jenen, die weiterhin die liturgischen Bücher der forma extraordinaria verwenden, ist der Gebrauch des Pontificale Romanum von 1962 für die Spendung der niederen und höheren Weihen erlaubt.</i>" Das ist auch deshalb bedeutsam, weil in bestimmten traditionalistischen Kreisen ständig die Gültigkeit der "neuen Weihen" in Frage gestellt wurde oder manche überängstliche Kandidaten unbedingt die niedere Weihe des Exorzisten erhalten wollten, als ob die heilige Priesterweihe diese Vollmacht nicht enthalten würde, weshalb die Nummer 19 so wichtig ist, die ausdrücklich die Anerkennung der Gültigkeit <b>aller</b> Sakramente verlangt. (Von daher ist auch der in meinem Kurzkommentar bereits unter Nummer 31 behandelte und zeitgleich mit der Publikation der Instruktion geäußerte Maximalwunsch des Weihbischofs Athanasius Schneider aus Kasachstan bei der von der katholischen Bewegung "Jugend und Tradition" (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6142&amp;entry_id=279" title="http://www.giovanietradizione.org/"  onmouseover="window.status='http://www.giovanietradizione.org/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Movimento "Giovani e Tradizione"</a>) sowie vom geistlichen Freundeskreis "Priesterfreundschaft Summorum Pontificum" (Sodalizio spirituale "Amicizia Sacerdotale Summorum Pontificum") organisierten dritten römischen Tagung zu "Summorum Pontificum" (unter dem Titel <i>"Eine Hoffnung für die ganze Kirche</i>") nach einem weiteren päpstlichen "Motu proprio" zur universalen Wiederherstellung des Subdiakonates und der niederen Weihen in der lateinischen Kirche nicht angebracht.) Manche haben aber dabei noch übersehen, daß ansonsten das Pontificale Romanum auch außerhalb dieser Institute verwendet werden darf, wenn dies Gläubige bzw. Kleriker wünschen: "<i>Der Gebrauch des Pontificale Romanum und des Rituale Romanum wie auch des Caeremoniale Episcoporum, die 1962 in Geltung waren, ist nach Nr. 28 dieser Instruktion erlaubt, unbeschadet der Vorschrift in Nr. 31.</i>"<br />
<br />
<b>Dieser Vorrang der ordentlichen Form</b> sowie die gleichzeitig vorliegende gewisse Gleichberechtigung der Formen kommen auch schön zum Vorschein bei der rechtlichen Frage nach der "außerordentlichen" Einzelzelebration "ohne Volk" bzw. "mit Volk". Während die Einzelzelebration "ohne Volk" rechtlich und praktisch immer möglich sein wird, so muß betreffend reguläre Heilige Messen in einer Pfarrei oder Pfarreiengemeinschaft auf die geltende Gottesdienstordnung bzw. auch auf die Ankündigung der Form natürlich geachtet werden. Es kann also nicht einfach eine in der ordentlichen Form angekündigte Messe außerordentlich zelebriert werden und umgekehrt. Ich empfehle nochmals die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6137&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/278-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-NOTE-DES-VATIKAN-ZU-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/278-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-NOTE-DES-VATIKAN-ZU-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">zusammenfassende Note</a> von Pater Lombardi, welche die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6129&amp;entry_id=279" title="http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110513_nota-universae-ecclesiae_it.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110513_nota-universae-ecclesiae_it.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">redaktionelle Note</a> der Päpstlichen Kommission "Ecclesia Dei" inhaltlich mitumfaßt.<br />
<br />
<b>Für die</b> <b><a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6189&amp;entry_id=279" title="http://www.bistum-eichstaett.de/pfarrei/eichstaett-st-peter/"  onmouseover="window.status='http://www.bistum-eichstaett.de/pfarrei/eichstaett-st-peter/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Liturgische Gemeinde in Eichstätt</a></b> (als einen Beispielfall) ändert sich durch die Instruktion konkret natürlich nichts. Auf Basis dessen werde ich auch noch meinen Kurzkommentar zum Motu Proprio Summorum Pontificum (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6088&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">1</a>) bzw. (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;entry_id=279" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">2</a>) selbst durchsehen und - wenn nötig - die durch den Erlaß der Instruktion möglicherweise neu gewonnenen Erkenntnisse einbauen und somit eine definitive Aktualisierung vornehmen. Mit herzlichen österlichen Grüßen, Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F279-KOMMENTAR-ZUR-INSTRUKTION-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F279-KOMMENTAR-ZUR-INSTRUKTION-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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        <link href="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/280-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-LOMBARDI-SEXUELLER-MISSBRAUCH-RUNDSCHREIBEN-GLAUBENSKONGREGATION-LEITLINIEN.html" rel="alternate" title="EXKLUSIV IN DEUTSCH LOMBARDI: SEXUELLER MISSBRAUCH RUNDSCHREIBEN GLAUBENSKONGREGATION LEITLINIEN" />
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        <published>2011-05-16T13:00:00Z</published>
        <updated>2011-05-21T12:40:20Z</updated>
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                <b>In Kontinuität und Treue zu einem anderen Schwerpunkt</b> meines Seitenangebots im Internet von Anbeginn (des Jahres 1999: kompromißlose Option und Hilfe für Opfer innerkirchlichen sexuellen Mißbrauchs, vgl. auch die allerletzten diesbezüglichen Blogeinträge [<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6165&amp;entry_id=280" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">1</a>], [<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6166&amp;entry_id=280" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/253-NEUE-MISSBRAUCH-LEITLINIEN-GELTEN-NICHT-BEI-FAELLEN-VON-BISCHOEFEN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/253-NEUE-MISSBRAUCH-LEITLINIEN-GELTEN-NICHT-BEI-FAELLEN-VON-BISCHOEFEN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">2</a>] und [<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6167&amp;entry_id=280" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/254-KATHOLISCHE-KIRCHE-WEITET-PRAEVENTION-GEGEN-SEXUELLEN-MISSBRAUCH-AUS.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/254-KATHOLISCHE-KIRCHE-WEITET-PRAEVENTION-GEGEN-SEXUELLEN-MISSBRAUCH-AUS.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">3</a>]) biete ich heute die topaktuelle deutsche Übersetzung der folgenden Zusammenfassung des Vatikan. Hernach folgen noch kurze Anmerkungen zu diesem äußerst erfreulichen und wichtigen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6157&amp;entry_id=280" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Rundschreiben der römischen Glaubenskongregation</a> als Hilfe für alle Bischofskonferenzen, um verbindliche Leitlinien zur Behandlung von Fällen sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Kleriker erstellen zu können. Die Katholische Kirche hat damit als ganze eindeutig Konsequenzen aus den letzten Jahrzehnten und vor allem auch aus dem letzten Jahr gezogen, und dies ist objektiv anzuerkennen. Hier also die Übersetzung von heute:<br />
<br />
<b><a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6164&amp;entry_id=280" title="http://visnews-ita.blogspot.com/2011/05/nota-su-lettera-circolare-congregazione.html"  onmouseover="window.status='http://visnews-ita.blogspot.com/2011/05/nota-su-lettera-circolare-congregazione.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">ZUSAMMENFASSENDE NOTE DES PRESSESAALES</a></b> <b>DES HEILIGEN STUHLES ZUM HEUTE PUBLIZIERTEN</b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6157&amp;entry_id=280" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>RUNDSCHREIBEN DER KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE</b></a> (von Pater Federico Lombardi SJ; <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6160&amp;entry_id=280" title="http://www.kath.net/detail.php?id=31454"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=31454';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">meine Übersetzung</a> ist aus dem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6164&amp;entry_id=280" title="http://visnews-ita.blogspot.com/2011/05/nota-su-lettera-circolare-congregazione.html"  onmouseover="window.status='http://visnews-ita.blogspot.com/2011/05/nota-su-lettera-circolare-congregazione.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Italienischen</a>, und die Verlinkungen stammen von mir, während die Hervorhebungen in Treue zum italienischen Original erfolgten) <br />
<br />
<i>Die Kongregation für die Glaubenslehre bittet alle Bischofskonferenzen der Welt, bis Mai 2012 "Leitlinien" vorzubereiten, um die Fälle sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger von Klerikerseite zu bearbeiten, und zwar angepaßt an die konkreten Situationen in den diversen Regionen der Welt.<br />
<br />
Mit einem "</i><a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6157&amp;entry_id=280" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>Rundschreiben</i></a><i>" bietet die Kongregation eine umfangreiche Aufstellung von Prinzipien und Hinweisen, die nicht nur die Formulierung der Leitlinien und so die Einheitlichkeit der Vorgehensweisen der kirchlichen Autoritäten in den verschiedenen Nationen erleichtern, sondern auch die Kohärenz auf der Ebene der Weltkirche gewährleisten werden, wobei gleichzeitig die Kompetenzen der (Diözesan)bischöfe und der religiösen Oberen beachtet werden.<br />
<br />
Die vorrangige Aufmerksamkeit für die Opfer, die Präventionsprogramme, die Ausbildung der Seminaristen und die ständige Fortbildung des Klerus, die Kooperation mit den staatlichen Autoritäten und die gewissenhafte sowie rigorose Anwendung der neuesten kirchenrechtlichen Gesetzgebung in diesem Bereich sind die wichtigsten Ausrichtungen, von denen die Leitlinien in jedem Teil der Welt getragen sein müssen.</i><br />
<br />
<b>* * *</b><br />
<br />
In den vergangenen Tagen hat die Kongregation für die Glaubenslehre allen Bischofskonferenzen ein "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6157&amp;entry_id=280" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>Rundschreiben um den Bischofskonferenzen zu helfen, Leitlinien für die Behandlung von Fällen sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Kleriker zu erstellen</b></a>" übersendet. <br />
Die Vorbereitung des Dokumentes war im vergangenen Juli aus Anlaß der Publikation der neuen Ausführungsbestimmungen des Motu proprio "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6165&amp;entry_id=280" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Sacramentorum sanctitatis tutela</a>" (= SST, vgl. die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6150&amp;entry_id=280" title="http://www.vatican.va/resources/resources_lombardi-nota-norme_en.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/resources/resources_lombardi-nota-norme_en.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Note von P. F. Lombardi</a>, in OR, 16. Juli 2010, 1) angekündigt worden).<br />
Seine Eminenz William Kardinal Levada, der Präfekt des Dikasteriums, hatte dann über die Vorbereitung aus Anlaß der Zusammenkunft der Kardinäle während des Konsistoriums im vergangenen November informiert (vgl. die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6151&amp;entry_id=280" title="http://www.kath.net/detail.php?id=28987"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=28987';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Mitteilung des Pressesaales</a> über die Nachmittagssitzung, 19. November 2010).<br />
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Das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6157&amp;entry_id=280" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Dokument</a> ist von einem durch Kardinal Levada unterfertigten <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6153&amp;entry_id=280" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_levada-abuso-minori_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_levada-abuso-minori_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Präsentationsschreiben</a> begleitet, welches dessen Natur und Zielsetzung erläutert.<br />
Im Gefolge der Erneuerung der Vorschriften zur Fragestellung der sexuellen Mißbräuche von Klerikerseite – <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6165&amp;entry_id=280" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">approbiert vom Papst im vergangenen Jahr</a> – hält man es für "angebracht, daß jede <b>Bischofskonferenz Leitlinien</b> erarbeitet“, um "<b>den Bischöfen zu helfen, bei der Behandlung der genannten Mißbrauchsfälle eine klare und organische Vorgehensweise zu befolgen“, unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten der verschiedenen Regionen, über welche die verschiedenen Episkopate die Jurisdiktionen ausüben.</b><br />
Zu diesem Zweck stellt das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6157&amp;entry_id=280" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Rundschreiben</a> einige "<b>allgemeine Grundsätze</b>" vor, <b>die notwendigerweise an die verschiedenen Realitäten angepaßt werden müssen</b>, die jedoch gerade dank der Leitlinien zur Gewährleistung zu einer gemeinsamen Ausrichtung innerhalb einer Bischofskonferenz beitragen werden und in gewissem Maße auch von Seiten der verschiedenen Episkopate.<br />
Zur Durchführung der Erarbeitung der neuen Leitlinien bzw. der Überarbeitung bereits bestehender <a href=" http://www.internetpfarre.de/blog/archives/253-NEUE-MISSBRAUCH-LEITLINIEN-GELTEN-NICHT-BEI-FAELLEN-VON-BISCHOEFEN.html" target="_blank">Leitlinien</a> gibt das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6153&amp;entry_id=280" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_levada-abuso-minori_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_levada-abuso-minori_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Präsentationsschreiben</a> von Kardinal Levada auch <b>zwei Hinweise zum Vorgehen:</b> nämlich zunächst <b>die höheren Oberen der klerikalen Ordensinstitute einzubinden</b> (sodaß nicht nur der Diözesanklerus, sondern auch der Ordensklerus berücksichtigt werde) und dann <b>der Kongregation "bis Ende Mai 2012" eine Kopie der Leitlinien zukommen zu lassen.</b><br />
 <br />
Zusammenfassend stehen zwei Schwerpunkte im Vordergrund:<br />
1. <b>die Ermutigung, dem Problem unverzüglich und wirksam zu begegnen</b>, und zwar mit klaren, organischen sowie den lokalen Situationen angepaßten Richtlinien, welche auch die Bezüge zu den staatlichen Vorschriften und Autoritäten einschließen. <b>Die Angabe eines präzisen Datums und eines relativ kurzen Zeitraums, währenddessen die Leitlinien aller Bischofskonferenzen zu erarbeiten sind, stellen klarerweise ein sehr starkes und sprechendes Signal dar.</b><br />
2. <b>der Respekt gegenüber der fundamentalen Kompetenz der Diözesanbischöfe (und der höheren Ordensoberen) auf diesem Gebiet</b> (die Formulierung des Rundschreibens ist sehr darauf bedacht, diesen Aspekt zu bekräftigen: die Leitlinien dienen dazu, "den Bischöfen und höheren Oberen zu helfen").<br />
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<b>Das</b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6157&amp;entry_id=280" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>Rundschreiben</b></a> <b>als solches ist kurz, aber sehr dicht, und es gliedert sich in drei Teile.</b><br />
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Der erste Teil entwickelt <b>eine Vielzahl allgemeiner Aspekte</b>, zu denen vor allem gehört:<br />
Die <b>vorrangige Aufmerksamkeit gegenüber den Opfern</b> des sexuellen Mißbrauchs: die Anhörung und der seelsorgerliche sowie psychologische Beistand für die Opfer und ihre Angehörigen.<br />
Die Entwicklung von <b>Präventionsprogrammen</b> zur Schaffung wahrhaft „geschützter Räume“ für Minderjährige. <br />
Die <b>Ausbildung zukünftiger Priester und Ordensleute</b> und der Informationsaustausch über die Priesteramts- oder Ordenskandidaten, die woandershin wechseln.<br />
Die Begleitung der Priester, ihre ständige Weiterbildung und ihre Konfrontation mit den Verantwortlichkeiten auf dem Gebiet der Mißbräuche; die Art und Weise, wie die Priester im Falle der Anschuldigung begleitet werden und wie eventuelle Mißbrauchsfälle nach dem Recht abzuhandeln sind; die Wiederherstellung des guten Rufes im Falle dessen, der zu Unrecht beschuldigt worden sei.<br />
Die <b>Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden</b> im Rahmen der jeweiligen Kompetenzen und die Beachtung „der staatlichen Rechtsvorschriften bezüglich einer Anzeigepflicht für solche Verbrechen, freilich ohne das Forum internum des Bußsakraments zu verletzen“. Diese Zusammenarbeit muß nicht nur bei Mißbräuchen von Klerikerseite, sondern auch bei Mißbräuchen von Seiten des Personals erfolgen, welches in kirchlichen Einrichtungen tätig ist. <br />
<br />
Der zweite Teil ruft die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6165&amp;entry_id=280" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>heute geltenden Vorschriften</b></a> <b>der kirchenrechtlichen Gesetzgebung</b> nach der Aktualisierung des Jahres 2010 in Erinnerung.<br />
Man erinnert an die Kompetenz der Bischöfe und höheren Oberen für die Voruntersuchung und - im Falle einer glaubwürdigen Anschuldigung - an die Pflicht zur Übermittlung des Falles an die Kongregation für die Glaubenslehre, welche die Anweisungen zur Behandlung des Falles gibt.<br />
Man spricht von den aufzuerlegenden Vorsichtsmaßnahmen und von den Informationen, die dem Beschuldigten im Verlaufe der Voruntersuchungen zu geben seien.<br />
Man erinnert an die kirchenrechtlichen Maßnahmen und die Kirchenstrafen, welche den Schuldigen auferlegt werden können, eingeschlossen auch die Entlassung aus dem Klerikerstand.<br />
Man präzisiert schließlich die Beziehung zwischen der für die ganze Kirche gültigen kirchenrechtlichen Gesetzgebung und den eventuellen ergänzenden spezifischen Partikularnormen, welche die Bischofskonferenzen für angemessen oder notwendig erachteten, und welcher Vorgehensweise in solchen Fällen zu folgen sei.<br />
<br />
Der dritte und letzte Teil zählt eine Vielzahl nützlicher Hinweise zur Formulierung der <b>konkreten und wirksamen Orientierungshilfen für die Bischöfe und höheren Oberen</b> auf.<br />
Unter anderem wird an die Notwendigkeit erinnert, den Opfern Hilfe anzubieten; den Anzeigenden mit Respekt zu begegnen und die Vertraulichkeit sowie den guten Ruf der Personen zu gewährleisten; die staatlichen Gesetze des Landes im gebührenden Maße zu beachten, eingeschlossen die eventuelle Pflicht zur Unterrichtung der staatlichen Behörden; dem Beschuldigten eine Information über die Anschuldigungen sowie diesbezüglich eine Gelegenheit zur Stellungnahme zu gewährleisten und in jedem Falle einen gerechten und ausreichenden Unterhalt sicherzustellen; die Rückkehr des Klerikers in den öffentlichen Seelsorgsdienst im Falle einer Gefahr für Minderjährige oder eines Ärgernisses für die Gemeinde auszuschließen. Einmal mehr wird die primäre Verantwortung der Bischöfe und der höheren Oberen in Erinnerung gerufen, die nicht durch Organe der Überprüfung oder Bewertung ersetzt werden kann, auch wenn diese zur Unterstützung solcher Verantwortung nützlich oder auch notwendig sein können.<br />
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Das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6157&amp;entry_id=280" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Rundschreiben</a> repräsentiert somit einen neuen, sehr wichtigen Schritt zur Förderung des Bewußtseins in der ganzen Kirche über die Notwendigkeit und Dringlichkeit, auf wirksamste und weitsichtige Weise dem Übel der sexuellen Mißbräuche von Klerikerseite zu begegnen, um so die vollständige Glaubwürdigkeit des Zeugnisses und der erzieherischen Sendung der Kirche zu erneuern und um dazu beizutragen, in der Gesellschaft allgemein jene sicheren Erziehungssektoren zu schaffen, für die es einen dringenden Bedarf gibt.<br />
<br />
[<b>ENDE DER ÜBERSETZUNG DER SYNTHESE DES HEILIGEN STUHLES ZUM RUNDSCHREIBEN FÜR LEITLINIEN DER BISCHOFSKONFERENZEN GEGEN MISSBRAUCH.</b>]<br />
<br />
<b>Einen sehr guten und jeweils aktuellen Überblick</b> zu allen Dokumenten des Heiligen Stuhles gegen sexuellen Mißbrauch gibt die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6169&amp;entry_id=280" title="http://www.vatican.va/resources/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/resources/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ressourcenseite</a>, und ich erinnere auch sogleich an meinen vorjährigen Kommentar unter dem Titel "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6170&amp;entry_id=280" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/242-HIRTENBRIEF-PAPST-BENEDIKT-HAT-FUER-DIE-OPFER-DAS-KIRCHENRECHT-GERETTET.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/242-HIRTENBRIEF-PAPST-BENEDIKT-HAT-FUER-DIE-OPFER-DAS-KIRCHENRECHT-GERETTET.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>Papst Benedikt hat für die Opfer das Kirchenrecht gerettet</i></a>". Der Sinn und die möglichen Funktionen des Kirchenrechtes sind erst seit dem letzten Jahr wieder vermehrt ins Bewußtsein getreten. Deshalb hält Kardinal Levada auch im Punkt II. des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6153&amp;entry_id=280" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_levada-abuso-minori_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_levada-abuso-minori_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Mißbrauchsrundschreibens</a> fest: "<i>Wenn eine Bischofskonferenz beabsichtigt, Spezialnormen zu erlassen, müssen diese Partikularnormen, unbeschadet der notwendigen Approbation durch den Heiligen Stuhl, stets als Ergänzung, nicht jedoch als Ersatz der universalkirchlichen Gesetzgebung verstanden werden. Deshalb müssen Partikularnormen sowohl mit dem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6180&amp;entry_id=280" title="http://www.vatican.va/archive/DEU0036/_INDEX.HTM"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/DEU0036/_INDEX.HTM';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">CIC</a> bzw. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6181&amp;entry_id=280" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_19901018_index-codex-can-eccl-orient_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_19901018_index-codex-can-eccl-orient_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">CCEO</a> als auch mit dem Motu proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6165&amp;entry_id=280" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Sacramentorum sanctitatis tutela</a> (30. April 2001) in seiner überarbeiteten Fassung vom 21. Mai 2010 übereinstimmen. Im Fall, daß eine Bischofskonferenz sich entscheiden sollte, verbindliche Normen zu erlassen, ist es notwendig, bei den zuständigen Dikasterien der Römischen Kurie um die recognitio anzusuchen.</i>" In diesem Zusammenhang erinnere ich auch daran, daß <a href=" http://www.internetpfarre.de/blog/archives/253-NEUE-MISSBRAUCH-LEITLINIEN-GELTEN-NICHT-BEI-FAELLEN-VON-BISCHOEFEN.html" target="_blank">Leitlinien einer Bischofskonferenz</a> ohne <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6153&amp;entry_id=280" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_levada-abuso-minori_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_levada-abuso-minori_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">römische Recognitio als verbindliche Partikularnorm</a> keinesfalls für betroffene Diözesanbischöfe selbst gelten können, sondern die Kompetenz liegt für beschuldigte Oberhirten einzig beim Heiligen Stuhl selbst. Dieser hat in der Person des Papstes "<i>durch seine Bereitschaft, Opfer sexuellen Mißbrauchs zu treffen und anzuhören, ein besonders wichtiges Beispiel gegeben</i>", woran Kardinal Levada im aktuellen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6157&amp;entry_id=280" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Mißbrauchsrundschreiben</a> vom 3. Mai 2011 erinnert. Auch der universal bedeutsame <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6172&amp;entry_id=280" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Hirtenbrief des Heiligen Vaters</a> an die Katholische Kirche in Irland wird ins Gedächtnis gerufen, wobei die Kontinuität zum Willen des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6173&amp;entry_id=280" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/277-SELIGER-PAPST-JOHANNES-PAUL-II.,-BITTE-FUER-UNS!.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/277-SELIGER-PAPST-JOHANNES-PAUL-II.,-BITTE-FUER-UNS!.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">seligen Papstes Johannes Paul II.</a> aufscheint, weshalb Kardinal Levada aus dessen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6174&amp;entry_id=280" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/speeches/2002/april/documents/hf_jp-ii_spe_20020423_usa-cardinals_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/speeches/2002/april/documents/hf_jp-ii_spe_20020423_usa-cardinals_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ansprache vom 23. April 2002</a> beim interdikasterialen Treffen mit den Kardinälen und führenden Vertretern der Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten von Amerika zitiert: "<i>Im Priestertum und Ordensleben ist kein Platz für jemanden, der jungen Menschen Böses tun könnte.</i>"<br />
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<b>Zu den im Rundschreiben angegebenen allgemeinen Aspekten</b> und hier unter Punkt (c) gehört natürlich auch die "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6175&amp;entry_id=280" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/94-APPROBIERTE-DEUTSCHE-UEBERSETZUNG-DER-INSTRUKTION-UEBER-DIE-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-ZUR-WEIHE-POSITION-DER-KIRCHE-ZUR-HOMOSEXUALITAET.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/94-APPROBIERTE-DEUTSCHE-UEBERSETZUNG-DER-INSTRUKTION-UEBER-DIE-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-ZUR-WEIHE-POSITION-DER-KIRCHE-ZUR-HOMOSEXUALITAET.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Instruktion über die Kriterien zur Berufungsklärung</a> von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den Heiligen Weihen" (vgl. dazu meinen damaligen Kommentar unter dem Titel "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6182&amp;entry_id=280" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/93-INSTRUKTION-ZUR-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-IST-ABSOLUT-GELUNGENER-WURF-DES-VATIKAN-PASTORALE-LIEBE-UND-DISZIPLINAERE-KLARHEIT-EIN-KOMMENTAR.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/93-INSTRUKTION-ZUR-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-IST-ABSOLUT-GELUNGENER-WURF-DES-VATIKAN-PASTORALE-LIEBE-UND-DISZIPLINAERE-KLARHEIT-EIN-KOMMENTAR.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>Pastorale Liebe und disziplinäre Klarheit</i></a>"). Besonders wichtig erscheint mir folgende Passage des Mißbrauchsrundschreibens: "<i>Die Priester sollen über den Schaden, den ein Kleriker bei Opfern sexuellen Mißbrauchs anrichtet, und über die eigene Verantwortung vor dem kirchlichen und staatlichen Recht informiert werden. Auch sollte ihnen geholfen werden, Anzeichen für einen eventuellen Mißbrauch Minderjähriger erkennen zu können, von wem auch immer dieser begangen wurde.</i>" Inspirierte Menschenkenntnis muß auf allen personalen Ebenen der Kirche ständig und (somit bei jedem Verantwortungsträger) ein Leben lang trainiert und verbessert werden. Im übrigen erwähnt das im Original italienische <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6157&amp;entry_id=280" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Dokument der Glaubenskongregation</a> vom 3. Mai 2011 bei den allgemeinen Aspekten unter (d)/3. ausdrücklich die "<i>presunzione di innocenza</i>" / "<i>Unschuldsvermutung</i>" beim angeklagten Kleriker bis zum Erweis des Gegenteils. Und in der hervorragenden Zusammenfassung zur geltenden kirchlichen Gesetzgebung bezüglich der Straftat des sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Kleriker erinnert Kardinal Levada an die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6165&amp;entry_id=280" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Erhöhung der Verjährungsfrist durch Papst Benedikt XVI. am 21. Mai 2010</a>, aber auch daran: "<i>In besonderen Fällen kann die Glaubenskongregation gegebenenfalls von der Verjährung derogieren. In der revidierten Fassung des Motu proprio wurde auch ausdrücklich Kauf, Besitz und Verbreitung kinderpornografischen Materials als Straftatbestand des kanonischen Rechts spezifiziert.</i>" Bedeutsam ist auch die Erinnerung daran, daß die römische Glaubenskongregation nicht nur ein Dikasterium des Papstes ist, sondern auch als Gerichtshof fungiert, weshalb die "<i>Auslegungspraxis und der Rechtsprechung der Kongregation für die Glaubenslehre</i>" unter Punkt III. ausdrücklich angesprochen ist. <br />
<br />
<b>Ombudsstellen, Mißbrauchskommissionen usw. sind im vergangenen Jahr</b> besonders ins Blickfeld geraten oder wurden überhaupt erst geschaffen bzw. intensiv beansprucht. Ich habe im Verlauf des letzten Jahres immer wieder meine Meinung kundgetan, daß diese Stellen "zu wenig" seien, daß nämlich die kirchenrechtliche Kompetenz der Bistümer und ihrer entsprechenden Abteilungen, besonders auch der kirchlichen Gerichte, bei den Beratungen für Opfer sexuellen Mißbrauchs nicht verschwiegen werden dürfe. Manche Fälle überfordern Kommissionen und sind von vorneherein besser bei kirchlichen Gerichten aufgehoben, um welche Aspekte es jetzt auch immer gehen mag. Ein ähnliches Anliegen erkenne ich jetzt im Rundschreiben von Kardinal Levada, was die Regierungsgewalt der einzelnen Diözesanbischöfe bzw. ihnen gleichgestellter Ordinarien betrifft, und zwar unter III. (f): "<i>Die mancherorts vorgesehenen Beratungsorgane und -kommissionen zur Überprüfung und Bewertung einzelner Fälle dürfen nicht das Urteil und die potestas regiminis der einzelnen Bischöfe ersetzen.</i>" (Im italienischen Original heißt es: "<i>gli organi consultivi di sorveglianza e di discernimento dei singoli casi, previsti in qualche luogo, non devono sostituire il discernimento e la potestas regiminis dei singoli vescovi</i>".) Es ist im Grunde so ähnlich wie bei den Ehenichtigkeitsverfahren auf Basis psychologischer Klagegründe: ein psychologischer Fachgutachter kann niemals das Urteil der eingeteilten Richter ersetzen oder vorwegnehmen. Und so fordert die Kongregation für die Glaubenslehre per 3. Mai 2011 von allen katholischen Bischofskonferenzen: "<i>Die Leitlinien müssen darüber hinaus deutlich machen, daß in erster Linie der zuständige Diözesanbischof bzw. höhere Obere für die Behandlung von Straftaten sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Kleriker zuständig ist.</i>" So wird auch deutlich, welche enorme Last und Verantwortung auf den regierenden Hirten und auch auf den höheren Oberen klerikaler Institute geweihten Lebens lastet. Beten wir daher für alle diese Hirten und Oberen und für ein Gelingen sämtlicher Bemühungen auf diesem Sektor! Euer Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik / Padre Alex <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F280-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-LOMBARDI-SEXUELLER-MISSBRAUCH-RUNDSCHREIBEN-GLAUBENSKONGREGATION-LEITLINIEN.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F280-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-LOMBARDI-SEXUELLER-MISSBRAUCH-RUNDSCHREIBEN-GLAUBENSKONGREGATION-LEITLINIEN.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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        <published>2009-09-21T10:15:00Z</published>
        <updated>2011-05-20T08:30:46Z</updated>
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        <title type="html">KOMMENTAR ZUM MOTU PROPRIO SUMMORUM PONTIFICUM</title>
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                <B>Erfreulicherweise ist mehr als zwei Jahre</b> nach Rechtskraft des Apostolischen Schreibens <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4686&amp;entry_id=220" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a> ein hohes Interesse an der lateinischen Liturgie, insbesondere an deren außerordentlichen Form, festzustellen. Gleichzeitig hat an nicht wenigen Zelebrationsorten im deutschen Sprachraum eine Konsolidierung eingesetzt, wobei einerseits die anfängliche Neugier zunehmend wegfällt und sich andererseits die Zahl der Mitfeiernden nicht mehr sonderlich zu steigern scheint bzw. diese sich sogar auf gemäßigtem Niveau stabilisiert. Es war und ist außerdem meine Meinung, daß sogenannte Ausführungsbestimmungen oder ausführliche kirchenrechtliche Kommentare auch heute noch als zu früh angesehen werden können. Denn weltweit kann man - auch auf dieser Ebene - erst nach drei Jahren Praxis auf Basis des rechtskräftigen Motu Proprio Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. die mögliche Theorie und Rechtsauslegung besser beleuchten. Hinzu kommt, daß meiner Meinung nach die substantiellen Fragen längst durch das Motu Proprio selbst gelöst erscheinen. Für mich selbst und dieses Blogbuch nehme ich aber in Anspruch, den <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4684&amp;entry_id=220" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">ältesten Kommentar zum Motu Proprio Summorum Pontificum</a> (<b>seit 12. Juli 2007!</b>) als Dauerkommentar und als Kurzkommentar mit eigener deutscher Übersetzung angeboten zu haben und auch weiterhin anzubieten (vgl. auch <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4687&amp;entry_id=220" title="http://www.mc-pro.de/motu/texte/motu.shtml"  onmouseover="window.status='http://www.mc-pro.de/motu/texte/motu.shtml';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">hier</a>). Auch werde ich in nächster Zeit die im Internet abrufbaren ausführlicheren <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4689&amp;entry_id=220" title="http://kirchenrechtlicher-kommentar.gero-p-weishaupt.com/"  onmouseover="window.status='http://kirchenrechtlicher-kommentar.gero-p-weishaupt.com/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Kommentare anderer Kanonisten</a> gerne besprechen und berücksichtigen. Mein Kurzkommentar ist nicht nur theoretisch fundiert, sondern beruft sich auf eine langjährige Praxis in der legitimen Zelebration der älteren Form des Römischen Ritus, weil ich seit mehr als 13 Jahren im Besitz des Päpstlichen Zelebrets zur Feier der außerordentlichen Form der Meßliturgie bin. Damit der Dauerkommentar nicht in Vergessenheit gerät, soll er hiermit nochmals neu als Blogeintrag Eingang finden. Die rechtliche Lage ist vom regierenden Heiligen Vater definitiv erkannt, erklärt und verbindlich bekannt gegeben worden, sodaß sich eine zusätzliche positivrechtliche Erlaubnis für die "alte Messe" spätestens seit 14. September 2007 erübrigt hat. Im folgenden übernehme ich unter Berücksichtigung der Aktualisierung durch die Publikation in den <i>Acta Apostolicae Sedis</i> vom 7. September 2007, 777 - 781, das als Motu Proprio erlassene Apostolische Schreiben <I>Summorum Pontificum</I> (Untertitel: <I>De usu extraordinario antiquae formae Ritus Romani</I>) vom 7. Juli 2007 von den Internetseiten </B> des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4671&amp;entry_id=220" title="http://www.vatican.va/"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Heiligen Stuhles</A> und des Nachrichtendienstes <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4672&amp;entry_id=220" title="http://www.kath.net/"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">kath.net</A>. Ich gliedere das Dokument exakt nach den vom Vatikan vorgenommenen Absätzen. Der wichtigste Kommentar zum Motu Proprio ist und bleibt aber das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4673&amp;entry_id=220" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Begleitschreiben</A> Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. an die Bischöfe über die Römische Liturgie in ihrer Gestalt (<I>= außerordentliche Form</I>) vor der 1970 durchgeführten Reform:<br />
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<b>ÄLTESTER DEUTSCHSPRACHIGER KOMMENTAR ZUM MOTU PROPRIO (ZUERST VERÖFFENTLICHT AM <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4684&amp;entry_id=220" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">12. JULI 2007</a>):</b><br />
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<B>De usu extraordinario antiquae formae Ritus Romani</B><br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT (immer gemäß AAS):</B> Summorum Pontificum cura ad hoc tempus usque semper fuit, ut Christi Ecclesia Divinae Maiestati cultum dignum offerret, "ad laudem et gloriam nominis Sui" et "ad utilitatem totius Ecclesiae Suae sanctae".<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>Die Sorge der Päpste ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, daß die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringe, "zum Lob und Ruhm Seines Namens" und "zum Segen für Seine ganze heilige Kirche".</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Deshalb sagt der Heilige Vater im <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4673&amp;entry_id=220" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Begleitschreiben</A>: "<I>Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein. Es tut uns allen gut, die Reichtümer zu wahren, die im Glauben und Beten der Kirche gewachsen sind und ihnen ihren rechten Ort zu geben.</I>"<br />
<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> Ab immemorabili tempore sicut etiam in futurum, principium servandum est "iuxta quod unaquaeque Ecclesia particularis concordare debet cum universali Ecclesia non solum quoad fidei doctrinam et signa sacramentalia, sed etiam quoad usus universaliter acceptos ab apostolica et continua traditione, qui servandi sunt non solum ut errores vitentur, verum etiam ad fidei integritatem tradendam, quia Ecclesiae lex orandi eius legi credendi respondet</I>" [<B>1:</B> <I>Institutio generalis Missalis Romani</I>, Editio tertia, 2002, 397.]<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>Seit unvordenklicher Zeit wie auch in Zukunft gilt es, den Grundsatz zu wahren, "demzufolge jede Teilkirche mit der Gesamtkirche nicht nur hinsichtlich der Glaubenslehre und der sakramentalen Zeichen übereinstimmen muß, sondern auch hinsichtlich der von der apostolischen und ununterbrochenen Überlieferung allgemein angenommenen Gebräuche, die einzuhalten sind, nicht nur um Irrtümer zu vermeiden, sondern auch zur Weitergabe der Unversehrtheit des Glaubens, denn das Gesetz des Betens (lex orandi) der Kirche entspricht ihrem Gesetz des Glaubens (lex credendi)." [<B>1:</B> Allgemeine Einführung des Römischen Meßbuches, dritte Edition, 2002, 397.]</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Dieser Grundsatz wurde in vielen (westlichen) Einzugsgebieten des lateinischen Ritus der Katholischen Kirche in den letzten 40 Jahren seitens nicht weniger Kleriker (Zelebranten) in der Praxis zum Teil schwer verletzt. Von daher ist es richtig, daß wir in der liturgischen Krise innerhalb der lateinischen Rituskirche einen der Gründe mißlungener Glaubensweitergabe erkennen können. Deshalb stellte der Heilige Vater im <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4673&amp;entry_id=220" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Begleitschreiben</A> fest: "<I>Viele Menschen, die klar die Verbindlichkeit des II. Vaticanums annahmen und treu zum Papst und zu den Bischöfen standen, sehnten sich doch auch nach der ihnen vertrauten Gestalt der heiligen Liturgie, zumal das neue Missale vielerorts nicht seiner Ordnung getreu gefeiert, sondern geradezu als eine Ermächtigung oder gar als Verpflichtung zur 'Kreativität' aufgefaßt wurde, die oft zu kaum erträglichen Entstellungen der Liturgie führte. Ich spreche aus Erfahrung, da ich diese Phase in all ihren Erwartungen und Verwirrungen miterlebt habe. Und ich habe gesehen, wie tief Menschen, die ganz im Glauben der Kirche verwurzelt waren, durch die eigenmächtigen Entstellungen der Liturgie verletzt wurden.</I>"<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> Inter Pontifices qui talem debitam curam adhibuerunt, nomen excellit sancti Gregorii Magni, qui tam fidem catholicam quam thesauros cultus ac culturae a Romanis in saeculis praecedentibus cumulatos novis Europae populis transmittendos curavit. Sacrae Liturgiae tam Missae Sacrificii quam Officii Divini formam, uti in Urbe celebrabatur, definiri conservarique iussit. Monachos quoque et moniales maxime fovit, qui sub Regula sancti Benedicti militantes, ubique simul cum Evangelii annuntiatione illam quoque saluberrimam Regulae sententiam vita sua illustrarunt, "ut operi Dei nihil praeponatur" (cap. 43). Tali modo sacra liturgia secundum morem Romanum non solum fidem et pietatem sed et culturam multarum gentium fecundavit. Constat utique liturgiam latinam variis suis formis Ecclesiae in omnibus aetatis christianae saeculis permultos Sanctos in vita spirituali stimulasse atque tot populos in religionis virtute roborasse ac eorundem pietatem fecundasse.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>Unter den Päpsten, die eine solche gebotene Sorge walten ließen, ragt der Name des heiligen Gregor des Großen heraus; dieser sorgte dafür, daß sowohl der katholische Glaube als auch die Schätze des Kultes und der Kultur, welche die Römer der vorangegangenen Jahrhunderte angesammelt hatten, den jungen Völkern Europas übermittelt wurden. Er ordnete an, daß die in Rom gefeierte Form der heiligen Liturgie - sowohl des Meßopfers als auch des Göttlichen Officiums - festgelegt und bewahrt werde. Eine außerordentlich große Stütze war sie den Mönchen und auch den Nonnen, die unter der Regel des heiligen Benedikt wirkten und überall zugleich mit der Verkündigung des Evangeliums durch ihr Leben auch jenen äußerst heilsamen Satz der Regel veranschaulichten, daß "dem Gottesdienst nichts vorzuziehen" sei (Kap. 43). Auf solche Weise befruchtete die heilige Liturgie nach Römischem Brauch nicht nur den Glauben und die Frömmigkeit, sondern auch die Kultur vieler Völker. Es steht fraglos fest, daß die lateinische Liturgie in ihren verschiedenen kirchlichen Formen durch alle Jahrhunderte christlicher Praxis hindurch sehr viele Heilige im geistlichen Leben angespornt und so viele Völker in der Tugend der Gottesverehrung gestärkt und deren Frömmigkeit befruchtet hat.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> In meinem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4674&amp;entry_id=220" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/139-LATEINISCHE-LITURGIE-HEILIGER-STUHL-PLANT-WEITERE-NORMALISIERUNG-ALTER-ROEMISCHER-RITUS-WIRD-REGULAERE-AUSSERORDENTLICHE-PRAXIS.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/139-LATEINISCHE-LITURGIE-HEILIGER-STUHL-PLANT-WEITERE-NORMALISIERUNG-ALTER-ROEMISCHER-RITUS-WIRD-REGULAERE-AUSSERORDENTLICHE-PRAXIS.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Kommentar</A> vom 16. Dezember 2006 unter dem Titel "<I>Lateinische Liturgie: Heiliger Stuhl plant weitere Normalisierung - alter Römischer Ritus wird reguläre außerordentliche Praxis</I>" übernahm ich eine Erklärung, die in Genua unter Autorität des Vorsitzenden der Italienischen Bischofskonferenz, Erzbischof Angelo Bagnasco, zur Vorbereitung auf das erwartete <I>Motu Proprio</I> verfaßt worden war, worin es heißt: "<I><B>7.</B> in der Kirche sind seit dem Beginn des vierten Jahrhunderts verschiedene Liturgien und Riten in Geltung, die denselben katholischen Glauben zum Ausdruck bringen, obschon sie unterschiedlichen Überlieferungen und Verbundenheiten entsprechen; diese Verschiedenartigkeit ist ein fühlbares Zeichen für die Vitalität der Katholischen Kirche</I>".<br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> Ut autem Sacra Liturgia hoc munus efficacius expleret, plures alii Romani	Pontifices decursu saeculorum peculiarem sollicitudinem impenderunt, inter quos eminet Sanctus Pius V, qui magno cum studio pastorali, Concilio Tridentino exhortante, totum Ecclesiae cultum innovavit, librorum liturgicorum emendatorum et "ad normam Patrum instauratorum" editionem curavit eosque Ecclesiae latinae usui dedit.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>Damit jedoch die Heilige Liturgie diesen Dienst noch wirksamer erfüllte, haben verschiedene weitere Päpste im Lauf der Jahrhunderte besondere Sorgfalt verwandt; unter ihnen ragt der heilige Pius V. heraus, der mit großem seelsorglichen Eifer auf Veranlassung des Konzils von Trient den ganzen Kult der Kirche erneuerte, die Herausgabe verbesserter und "nach der Norm der Väter erneuerter" liturgischer Bücher veranlaßte und sie der lateinischen Kirche zum Gebrauch übergab.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> In meinem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4674&amp;entry_id=220" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/139-LATEINISCHE-LITURGIE-HEILIGER-STUHL-PLANT-WEITERE-NORMALISIERUNG-ALTER-ROEMISCHER-RITUS-WIRD-REGULAERE-AUSSERORDENTLICHE-PRAXIS.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/139-LATEINISCHE-LITURGIE-HEILIGER-STUHL-PLANT-WEITERE-NORMALISIERUNG-ALTER-ROEMISCHER-RITUS-WIRD-REGULAERE-AUSSERORDENTLICHE-PRAXIS.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Kommentar</A> vom 16. Dezember 2006 unter dem Titel "<I>Lateinische Liturgie: Heiliger Stuhl plant weitere Normalisierung - alter Römischer Ritus wird reguläre außerordentliche Praxis</I>" übernahm ich eine Erklärung, die in Genua unter Autorität des Vorsitzenden der Italienischen Bischofskonferenz, Erzbischof Angelo Bagnasco, zur Vorbereitung auf das erwartete <I>Motu Proprio</I> verfaßt worden war, worin es heißt: "<I><B>8.</B> das Konzil von Trient wollte die in der lateinischen Kirche damals existenten Riten nicht mit einem oberherrschaftlichen Akt vereinheitlichen; tatsächlich konnten die Teilkirchen und religiösen Orden auf der Grundlage des vom selben heiligen Pius V. festgelegten Prinzips - der auf Bitte des Konzils die Reform umsetzte - ihren je eigenen Ritus verehrungswürdiger Tradition behalten, wenn er dort mindestens zwei Jahrhunderte lang praktiziert worden war. Mit dem Fortschreiten der Jahre behauptete sich dann in der Praxis der Römische Ritus, aber nie in exklusiver Weise. Beispielhaft steht dafür der Fall des Ambrosianischen Ritus, verbreitet in einigen Tälern des Tessin (genannt 'Valli Ambrosiane' [Ambrosianische Täler]), in der ganzen Erzdiözese Mailand, aber auch hier in der Erzdiözese Genua mit Ausnahme von Monza, Trezzo und Treviglio</I>". Somit ist festzustellen, daß es nicht nur innerhalb der universalen Katholischen Kirche immer schon eine legitime Ritenvielfalt gab, sondern auch innerhalb der lateinischen Rituskirche derselben Katholischen Kirche. Heute ist die volle Gleichberechtigung sämtlicher rechtmäßiger lateinischer und orientalischer Riten selbstverständlich, und ebenso können in Hinkunft die beiden legitimen Formen des einen Römischen Ritus nicht mehr gegeneinander ausgespielt werden.<br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> Inter Ritus romani libros liturgicos patet eminere Missale Romanum, quod in romana urbe succrevit, atque succedentibus saeculis gradatim formas assumpsit, quae cum illa in generationibus recentioribus vigente magnam habent similitudinem.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>Unter den liturgischen Büchern des Römischen Ritus ragt das Römische Meßbuch deutlich heraus; es ist in der Stadt Rom entstanden und hat in den nachfolgenden Jahrhunderten schrittweise Formen angenommen, die große Ähnlichkeit haben mit der in den letzten Generationen geltenden.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Am 28. Juni 2007 habe ich die Meldung über das fertige Apostolische Schreiben, das wir hier besprechen, in meinem Blogbuch so <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4675&amp;entry_id=220" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/160-PAPST-BENEDIKT-XVI.-GIBT-LATEINISCHER-LITURGIE-IHRE-ORGANISCHE-ENTFALTUNG-ZURUECK.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/160-PAPST-BENEDIKT-XVI.-GIBT-LATEINISCHER-LITURGIE-IHRE-ORGANISCHE-ENTFALTUNG-ZURUECK.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">übertitelt</A>: "<I>Papst Benedikt XVI. gibt lateinischer Liturgie ihre organische Entfaltung zurück</I>", und in seinem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4673&amp;entry_id=220" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Begleitschreiben</A> notiert der Heilige Vater: "<I>Es gibt keinen Widerspruch zwischen der einen und der anderen Ausgabe des Missale Romanum. In der Liturgiegeschichte gibt es Wachstum und Fortschritt, aber keinen Bruch.</I>" Und ich erinnere an meinen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4674&amp;entry_id=220" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/139-LATEINISCHE-LITURGIE-HEILIGER-STUHL-PLANT-WEITERE-NORMALISIERUNG-ALTER-ROEMISCHER-RITUS-WIRD-REGULAERE-AUSSERORDENTLICHE-PRAXIS.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/139-LATEINISCHE-LITURGIE-HEILIGER-STUHL-PLANT-WEITERE-NORMALISIERUNG-ALTER-ROEMISCHER-RITUS-WIRD-REGULAERE-AUSSERORDENTLICHE-PRAXIS.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Kommentar</A> vom 16. Dezember 2006: "<I>Logisch darf angenommen werden, daß auch in Zukunft der Diözesanbischof und der Ortspfarrer beim Angebot und bei der Ordnung der jeweils zu wählenden Meßliturgie das maßgebliche Wort zu führen haben werden, da in der Tat vom seelsorglichen Standpunkt aus gewachsene Gewohnheiten nicht einfach mit einem Schlag umgeformt werden können. So wird die Grundregel, daß die Meßform zu gewährleisten ist, die angekündigt wurde, auch weiterhin Geltung haben. Es wird allerdings erwartet werden dürfen, daß die Liturgiesprache der lateinischen Rituskirche auch häufiger im Rahmen des neuen Meßritus</I> [= nunmehr die ordentliche Form des Römischen Meßritus] <I>Verwendung finden werde, da ansonsten die Erwartung des II. Vatikanischen Konzils nicht mehr erfüllt werden kann: 'Es soll jedoch Vorsorge getroffen werden, daß die Christgläubigen die ihnen zukommenden Teile des Meß-Ordinariums auch	lateinisch miteinander sprechen oder singen können.' (Konstitution über die Heilige Liturgie, Nr. 54)</I>"<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> "Quod idem omnino propositum tempore progrediente Pontifices Romani sunt persecuti, cum novas ad aetates accommodaverunt aut ritus librosque liturgicos determinaverunt, ac deinde cum ineunte hoc nostro saeculo ampliorem iam complexi sunt redintegrationem" [<B>2:</B> Ioannes Paulus Pp. II, Litt. ap. <I>Vicesimus quintus annus</I> (4 Decembris 1988), 3: AAS 81 (1989), 899.] Sic vero egerunt Decessores nostri Clemens VIII, Urbanus VIII, sanctus Pius X [<B>3:</B> <I>Ibid.</I>], Benedictus XV, Pius XII et beatus Ioannes XXIII.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>"Dasselbe Ziel verfolgten in jeder Hinsicht die Päpste im Lauf der folgenden Jahrhunderte, indem sie eine zeitgemäße Formung oder die Festlegung der liturgischen Riten und Bücher vornahmen und schließlich mit dem Eintritt in unsere Epoche eine weitergehende Erneuerung in Angriff nahmen" [<B>2:</B> Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Vicesimus quintus annus vom 4. Dezember 1988, 3: AAS 81 (1989), 899.] So aber hielten es Unsere Vorgänger Clemens VIII., Urban VIII., der heilige Pius X. [<B>3:</B> ebd.], Benedikt XV., Pius XII. und der selige Johannes XXIII.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Welches Ziel ist gemeint? Ein kurzer Blick zurück genügt: Anspornung im geistlichen Leben, Stärkung in der Tugend der Gottesverehrung und Befruchtung wahrer Frömmigkeit, aber auch und vor allem die Absicherung der Unversehrtheit des katholischen Glaubens. Aus diesem Grund kann keine Liturgie einfach unveränderlich festgeschrieben werden, sondern ist für eine von der zuständigen Autorität geförderte und geordnete organische Entwicklung immer offen. Dies ist auch der Grund, warum der regierende Heilige Vater unter Beratung so vieler Christgläubiger eine kurzfristig durchaus verschüttete Situation liturgischen Reichtums im Römischen Ritus neu enthüllen und für immer rechtlich feststellen kann, darf und muß. Deshalb hatte der hochwürdigste Diözesanbischof von Eichstätt, Dr. Gregor Maria Hanke OSB, in einem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4676&amp;entry_id=220" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/142-DIOEZESANBISCHOF-GREGOR-MARIA-HANKE-OSB-NEUE-OFFENHEIT-FUER-DAS-REICHE-LITURGISCHE-ERBE-DER-KIRCHE-UND-UNBEFANGENERER-UMGANG-MIT-DER-ALTEN-MESSE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/142-DIOEZESANBISCHOF-GREGOR-MARIA-HANKE-OSB-NEUE-OFFENHEIT-FUER-DAS-REICHE-LITURGISCHE-ERBE-DER-KIRCHE-UND-UNBEFANGENERER-UMGANG-MIT-DER-ALTEN-MESSE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Interview</A> am 30. Dezember 2006 festgestellt: "<I>Liturgische Entwicklung muß immer das Ganze im Blick haben: die Wurzeln, den Stamm und die Äste. Liturgie ist immer eine Entwicklung, ist immer ein Prozeß. Aber die Weiterentwicklung, das Werden der Liturgie, darf nie die Wurzeln vergessen, sonst ist das keine gesunde Entwicklung. Man muß bei liturgischen Überlegungen immer von den Wurzeln ausgehen und darf nie zu kurz anzusetzen. Nur an soziologische Erfordernisse zu denken, wäre der falsche Weg. Von daher kann ich eine neue Offenheit für das reiche liturgische Erbe der Kirche nur begrüßen. Das schließt einen unbefangeneren Umgang mit der 'alten [lateinischen] Messe' ein und kann auch auf das liturgische Erbe des 1. Jahrtausends nicht verzichten.</I>"<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> Recentioribus autem temporibus, Concilium Vaticanum II desiderium expressit, ut debita observantia et reverentia erga cultum divinum denuo instauraretur ac necessitatibus nostrae aetatis aptaretur. Quo desiderio motus, Decessor noster Summus Pontifex Paulus VI libros liturgicos instauratos et partim innovatos anno 1970 Ecclesiae latinae approbavit; qui ubique terrarum permultas in linguas vulgares conversi, ab Episcopis atque a sacerdotibus et fidelibus libenter recepti sunt. Ioannes Paulus II, tertiam editionem typicam Missalis Romani recognovit. Sic Romani Pontifices operati sunt ut "hoc quasi aedificium liturgicum [...] rursus, dignitate splendidum et concinnitate" appareret [<B>4:</B> S. Pius Pp. X, Litt. Ap. Motu proprio datae <I>Abhinc duos annos</I> (23 Octobris 1913): <I>AAS</I> 5 (1913), 449 - 450; cfr Ioannes Paulus II, Litt. ap. <I>Vicesimus quintus annus</I> (4 Decembris 1988), 3:<I> AAS 81</I> (1989), 899.]<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>In jüngerer Zeit brachte das Zweite Vatikanische Konzil den Wunsch zum Ausdruck, wonach mit der gebotenen Achtsamkeit und Ehrfurcht gegenüber dem Gottesdienst dieser ein weiteres Mal erneuert und den Erfordernissen unserer Zeit angepaßt würde. Von diesem Wunsch geleitet hat Unser Vorgänger Papst Paul VI. im Jahr 1970 weiterentwickelte und zum Teil mit neuen Elementen versehene liturgische Bücher für die lateinische Rituskirche approbiert; auf der ganzen Erde in eine Vielzahl gesprochener Sprachen übertragen, wurden sie von Bischöfen sowie von Priestern und Gläubigen bereitwillig angenommen. Johannes Paul II. rekognoszierte die dritte Editio typica des Römischen Meßbuchs. So haben die Päpste daran gearbeitet, daß "dieses ,liturgische Gebäude' [...] in seiner Würde und Harmonie" neu erstrahlte [<B>4:</B> Heiliger Papst Pius X., Apostolisches Schreiben "Motu proprio" Abhinc duos annos vom 23. Oktober 1913: AAS 5 (1913), 449 - 450; vgl. Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Vicesimus quintus annus vom 4. Dezember 1988, 3: AAS 81 (1989), 899.]</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Papst Benedikt XVI. ist sichtlich bemüht, durch sein Apostolisches Schreiben keine einzige Wunde (neu) aufzureißen, sondern in der gewählten Formulierung der einzig legitimen Interpretation der Kontinuität zwischen den älteren und neueren liturgischen Büchern vollen Raum zu geben. Und wenn man von einigen Mißbräuchen in der Praxis absieht, so kann auf Basis der lateinischen Texte und Bücher allein in der Tat ohne große Probleme diese Kontiuität bewiesen werden. Auch wenn es fraglich ist, ob die Väter des II. Vatikanischen Konzils eine so weitgehende Reform wie jene des Jahres 1970 angestrebt hatten, so darf nicht übersehen werden, daß der Diener Gottes Paul VI. vom Wunsch dieses XXI. Ökumenischen Konzils geleitet war. Außerdem ist anzuerkennen, daß es durchaus Breiten des Territoriums der lateinischen Rituskirche gibt, in denen eine neue Generation ohne große Kenntnis der lateinischen Liturgiesprache in einer geordneten landessprachlichen Liturgie der erneuerten römischen Bücher aufgewachsen ist und dabei nicht nur in sogenannten neuen Bewegungen Früchte der Heiligkeit und Frömmigkeit festgestellt werden konnten. Doch der Papst und die gesamte Kirche müssen auf das Wohl <B>aller</B> Christgläubigen achten, und nur davon ist seine nunmehrige epochale Entscheidung getragen.<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> Aliquibus autem in regionibus haud pauci fideles antecedentibus formis liturgicis, quae eorum culturam et spiritum tam profunde imbuerant, tanto amore et affectu adhaeserunt et adhaerere pergunt, ut Summus Pontifex Ioannes Paulus II, horum fidelium pastorali cura motus, anno 1984 speciali Indulto "Quattuor abhinc annos", a Congregatione pro Cultu Divino exarato, facultatem concessit utendi Missali Romano a Ioanne XXIII anno 1962 edito; anno autem 1988 Ioannes Paulus II iterum, litteris Apostolicis "Ecclesia Dei" Motu proprio datis, Episcopos exhortatus est ut talem facultatem late et generose in favorem omnium fidelium id petentium adhiberent.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>Andererseits hingen in manchen Gegenden durchaus nicht wenige Gläubige den früheren liturgischen Formen, die ihre Kultur und ihren Geist so grundlegend geprägt hatten, mit derart großer Liebe und Empfindung an und tun dies weiterhin, daß Papst Johannes Paul II., geleitet von der Hirtensorge für diese Gläubigen, im Jahr 1984 mit dem besonderen Indult "Quattuor abhinc annos", das die Kongregation für den Gottesdienst entworfen hatte, die Möglichkeit zum Gebrauch des Römischen Meßbuchs zugestand, das von Johannes XXIII. im Jahr 1962 herausgegeben worden war; im Jahr 1988 forderte wiederum Johannes Paul II. die Bischöfe mit dem als Motu Proprio erlassenen Apostolischen Schreiben "Ecclesia Dei" auf, eine solche Möglichkeit weitherzig und großzügig zum Wohl aller Gläubigen, die darum bitten, einzuräumen.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Damit zeigt der Papst sehr schön auf, daß er keine einsame Entscheidung getroffen hat, sondern daß - wie schon öfters in der Kirchengeschichte auf unterschiedlichem Gebiet christlicher Glaubenspraxis - das gesamte Volk Gottes, vom Heiligen Geist angeleitet, deutliche und unauslöschbare Hinweise im liturgischen Leben der lateinischen Rituskirche gab, daß sich der eine Römische Ritus nicht nur in der <I>einer gewissen Schnellentwicklung in allen Lebensbereichen unserer Zeit angepaßten</I> erneuerten Form erschöpfen konnte, sondern daß der heilende Kontrast zum dauernden technischen, wirtschaftlichen und politischen Wandel ganz besonders in einer leichter universal erkennbaren außerordentlichen Form des Römischen Ritus liegen müßte, den die Kirche nie abschaffen konnte und auch nie abgeschafft hat.<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> Instantibus precibus horum fidelium iam a Praedecessore Nostro Ioanne Paulo II diu perpensis, auditis etiam a Nobis Patribus Cardinalibus in Concistorio die XXIII mensis martii anni 2006 habito, omnibus mature perpensis, invocato Spiritu Sancto et Dei freti auxilio, praesentibus Litteris Apostolicis DECERNIMUS quae sequuntur:<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>Nachdem die inständigen Bitten dieser Gläubigen schon von Unserem Vorgänger Johannes Paul II. über längere Zeit hin abgewogen und auch die Väter Kardinäle in dem am 23. März 2006 abgehaltenen Konsistorium von Uns gehört worden sind, haben Wir alles reiflich geprüft und <B>LEGEN</B> nach Anrufung des Heiligen Geistes und im festen Vertrauen auf die Hilfe Gottes mit dem vorliegenden Apostolischen Schreiben folgendes <B>FEST</B>:</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Nun folgen die eigentlichen Rechtsnormen, die dem Römischen Ritus in seiner Gesamtheit die positivrechtliche Sicherheit und organische Entwicklung zurückgeben, derer er sich - im übertragenen Sinn gesprochen - "naturrechtlich" immer schon, d. h. auch in den letzten 37 Jahren, erfreut hat, auch wenn dies nicht viele anerkennen wollten bzw. im guten Glauben einfach nicht erkannt hatten.<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>Art. 1.</U></B> Missale Romanum a Paulo VI promulgatum ordinaria expressio "Legis orandi" Ecclesiae catholicae ritus latini est. Missale autem Romanum a S. Pio V promulgatum et a B. Ioanne XXIII denuo editum habeatur uti extraordinaria expressio eiusdem "Legis orandi" Ecclesiae et ob venerabilem et antiquum eius usum debito gaudeat honore. Hae duae expressiones "legis orandi" Ecclesiae, minime vero inducent in divisionem "legis credendi" Ecclesiae; sunt enim duo usus unici ritus romani.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG: <I><U>Art. 1.</U></I></B> <I>Das von Paul VI. promulgierte Römische Meßbuch ist die ordentliche Ausdrucksform der "Lex orandi" der Katholischen Kirche des lateinischen Ritus. Das vom heiligen Pius V. promulgierte und vom seligen Johannes XXIII. neu herausgegebene Römische Meßbuch hat als außerordentliche Ausdrucksform derselben "Lex orandi" der Kirche zu gelten, und aufgrund seines verehrungswürdigen und unvordenklich wertvollen Gebrauchs soll es sich der gebotenen Ehre erfreuen. Diese zwei Ausdrucksformen der "Lex orandi" der Kirche führen aber keineswegs zu einer Spaltung der "Lex credendi" der Kirche; denn sie sind zwei Anwendungsformen des einen Römischen Ritus.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Der Papst hält im <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4673&amp;entry_id=220" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Begleitschreiben</A> fest: "<I>Es ist nicht angebracht, von diesen beiden Fassungen des Römischen Meßbuchs als von 'zwei Riten' zu sprechen. Es handelt sich vielmehr um einen zweifachen Usus ein und desselben Ritus. Was nun die Verwendung des Meßbuchs von 1962 als Forma extraordinaria der Meßliturgie angeht, so möchte ich darauf aufmerksam machen, daß dieses Missale nie rechtlich abrogiert wurde und insofern im Prinzip immer zugelassen blieb. Im Augenblick der Einführung des neuen Meßbuchs schien es nicht notwendig, eigene Normen für den möglichen Gebrauch des bisherigen Missale zu erlassen. Man ging wohl davon aus, daß es sich um wenige Einzelfälle handeln würde, die fallweise am jeweiligen Ort zu lösen seien. Dann zeigte sich aber bald, daß vor allem in Ländern, in denen die Liturgische Bewegung vielen Menschen eine bedeutende liturgische Bildung und eine tiefe innere Vertrautheit mit der bisherigen Form der liturgischen Feier geschenkt hatte, nicht wenige stark an diesem ihnen von Kindheit auf liebgewordenen Gebrauch des Römischen Ritus hingen.</I>" Damit hat der Papst auch Vorwürfe moderner Liturgiewissenschaftler zurückgewiesen, die so manchem Gläubigen, der schon bisher die außerordentliche Form des Römischen Ritus bevorzugte, mangelnde liturgische Bildung usw. unterstellt hatten.<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> Proinde Missae Sacrificium, iuxta editionem typicam Missalis Romani a B. Ioanne XXIII anno 1962 promulgatam et numquam abrogatam, uti formam extraordinariam Liturgiae Ecclesiae, celebrare licet. Condiciones vero a documentis antecedentibus "Quattuor abhinc annos" et "Ecclesia Dei" pro usu huius Missalis statutae, substituuntur ut sequitur:<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>Demgemäß ist es erlaubt, das Meßopfer nach der vom seligen Johannes XXIII. promulgierten und niemals abgeschafften Editio typica des Römischen Meßbuchs als außerordentliche Form der Liturgie der Kirche zu feiern. Die von den vorangegangenen Dokumenten "Quattuor abhinc annos" und "Ecclesia Dei" für den Gebrauch dieses Meßbuchs aufgestellten Bedingungen aber werden wie folgt ersetzt:</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Auch seit 1970 haben daher jene Bischöfe und Priester, welche aus objektiven bzw. aus Gewissens-Gründen heraus (auch oder ausschließlich) die Bücher der außerordentlichen Form des Römischen Ritus verwendeten, nicht gesündigt, soferne dieses Festhalten an der traditionellen lateinischen Liturgie nicht mit sündhaften Haltungen und Straftaten verbunden war. Nunmehr schenkt der Papst jedoch nach einer realen historischen Durststrecke definitive Rechtssicherheit, und nicht nur das: man kann tatsächlich davon ausgehen, daß mit dem Stichtag des 14. September 2007 ein Gleichgewicht und eine gewisse Gleichberechtigung zwischen den beiden Möglichkeiten des einen Römischen Ritus hergestellt ist.<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>Art. 2.</U></B> In Missis sine populo celebratis, quilibet sacerdos catholicus ritus latini, sive saecularis sive religiosus, uti potest aut Missali Romano a beato Papa Ioanne XXIII anno 1962 edito, aut Missali Romano a Summo Pontifice Paulo VI anno 1970 promulgato, et quidem qualibet die, excepto Triduo Sacro. Ad talem celebrationem secundum unum alterumve Missale, sacerdos nulla eget licentia, nec Sedis Apostolicae nec Ordinarii sui.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>Art. 2.</U></B> In Messen, die ohne Volk gefeiert werden, kann jeder katholische Priester des lateinischen Ritus - sei er Weltpriester oder Ordenspriester - entweder das vom seligen Papst Johannes XXIII. im Jahr 1962 herausgegebene Römische Meßbuch gebrauchen oder das von Papst Paul VI. im Jahr 1970 promulgierte, und zwar an jedem Tag mit Ausnahme des Triduum Sacrum (= Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag). Für eine solche Feier nach dem einen oder dem anderen Meßbuch benötigt der Priester keine Erlaubnis, weder vom Apostolischen Stuhl noch von seinem Ordinarius.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Der Begriff <I>Messe ohne Volk</I> ist ein liturgierechtlicher und meint eine nicht öffentlich angekündigte Heilige Messe, die jedoch selbstverständlich öffentlich zelebriert werden kann, sodaß sich dabei auch wenige oder sogar viele Gläubige (man denke an einen Wallfahrtsort) sammeln können. Normalerweise wird bei der sogenannten <I>Messe ohne Volk</I> auch der Dienst eines Ministranten vorgesehen. Da dem Priester die Sicherstellung eines Ministranten aber beispielsweise auf Reisen nicht immer möglich ist und die tägliche Zelebration nicht unterlassen werden sollte, kann und darf in solchen und ähnlichen Situationen die Heilige Messe auch ohne jede reale Beteiligung des irdischen Volkes Gottes gefeiert werden. Es ist kein Zufall, daß der Papst zuerst die außerordentliche Form nennt, auch weil sie schon älter ist. In meinem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4674&amp;entry_id=220" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/139-LATEINISCHE-LITURGIE-HEILIGER-STUHL-PLANT-WEITERE-NORMALISIERUNG-ALTER-ROEMISCHER-RITUS-WIRD-REGULAERE-AUSSERORDENTLICHE-PRAXIS.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/139-LATEINISCHE-LITURGIE-HEILIGER-STUHL-PLANT-WEITERE-NORMALISIERUNG-ALTER-ROEMISCHER-RITUS-WIRD-REGULAERE-AUSSERORDENTLICHE-PRAXIS.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Kommentar</A> vom 16. Dezember 2006 unter dem Titel "<I>Lateinische Liturgie: Heiliger Stuhl plant weitere Normalisierung - alter Römischer Ritus wird reguläre außerordentliche Praxis</I>" übernahm ich eine Erklärung, die in Genua unter Autorität des Vorsitzenden der Italienischen Bischofskonferenz, Erzbischof Angelo Bagnasco, zur Vorbereitung auf das erwartete <I>Motu Proprio</I> verfaßt worden war, worin es heißt: "<I><B>5.</B> derselbe Papst Paul VI., der im Jahre 1970 das Römische Meßbuch nach den Vorgaben des II. Vatikanischen Konzils promulgierte, gewährte persönlich dem heiligen Pater Pio von Pietrelcina das Indult zur Fortsetzung der (auch öffentlichen) Zelebration der Heiligen Messe nach dem Ritus des heiligen Pius V., obgleich die liturgische Reform mit der Fastenzeit des Jahres 1965 in die Umsetzungsphase trat (...) <B>9.</B> zwei gültige Ausdrucksformen desselben katholischen Glaubens - jene des heiligen Pius V. und jene von Paul VI. - dürfen nicht als 'sich ausdrückende gegensätzliche Auffassungen' präsentiert werden, als ob sie logisch nicht miteinander vereinbar wären; <B>10.</B> im liturgischen Bereich dürfen die Entscheidungen und Handlungen der Päpste - im besonderen von Johannes XXIII., Paul VI., Johannes Paul II. und von Benedikt XVI. - sowie der Konzilien - sei es das Tridentinische, sei es das II. Vatikanische - nicht in Kontrastform dargestellt werden und noch viel weniger als sich gegenseitig ausschließende Alternativen.</I>" Somit sind alle Wallfahrtsorte, Kathedralkirchen und Pfarreien verpflichtet, das gesamte dort wirkende kirchliche Personal anzuweisen, daß die tägliche Einzelzelebration für jeden ausgewiesenen Priester zu ermöglichen ist. Für das Meßbuch 1962 gibt es keine Konzelebrationsmöglichkeit im Sinne heute sehr verbreiteter Kon-Konsekration.<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>Art. 3.</U></B> Si communitates Institutorum vitae consecratae atque Societatum vitae apostolicae iuris sive pontificii sive dioecesani quae in celebratione conventuali seu "communitatis" in oratoriis propriis celebrationem sanctae Missae iuxta editionem Missalis Romani anno 1962 promulgatam habere cupiunt, id eis licet. Si singula communitas aut totum Institutum vel Societas tales celebrationes saepe vel habitualiter vel permanenter perficere vult, res a Superioribus maioribus ad normam iuris et secundum leges et statuta particularia decernatur.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>Art. 3.</U></B> Wenn Gemeinschaften der Institute geweihten Lebens und der Gesellschaften apostolischen Lebens - seien sie päpstlichen oder diözesanen Rechts - wünschen, bei der Konvents- bzw. "Kommunitäts"-Zelebration in den eigenen Oratorien die Feier der Heiligen Messe nach der Ausgabe des Römischen Meßbuchs zu halten, die im Jahr 1962 promulgiert wurde, ist ihnen dies erlaubt. Wenn eine einzelne Gemeinschaft oder ein ganzes Institut bzw. eine ganze Gesellschaft solche Zelebrationen öfters oder als feste Gewohnheit oder ständig begehen will, ist es Sache der höheren Oberen, nach der Norm des Rechts und gemäß der partikularen Gesetze und Statuten zu entscheiden.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Daß solche Entscheidungsprozesse friedlich und unter Anerkennung sowie Einbindung aller konkreten Sensbilitäten von statten gehen sollen, steht außer Frage. Die Oberen haben sich an jenen Maßstab des Gleichgewichts zu halten, den der Papst hiermit gegeben hat. Eine ausschließliche Konzentration auf die eine oder andere Form des Römischen Ritus wird nur dann gemeinschaftlich möglich sein, wenn alle Mitglieder freiwillig dafür votieren. Andernfalls hat sich in sämtlichen Gemeinschaften eine gerechte Vielfalt des Römischen Ritus zu entwickeln und zu präsentieren. Insbesondere ist dabei auf Schwesterngemeinschaften zu achten, deren Rechte und Traditionsverbundenheiten nicht selten mißachtet wurden. Dies betraf nicht nur ältere Ordensschwestern, sondern dies betrifft auch Schwestern und Brüder der jüngsten Generation.<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>Art. 4.</U></B> Ad celebrationes sanctae Missae de quibus supra in art. 2 admitti possunt, servatis de iure servandis, etiam christifideles qui sua sponte id petunt.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>Art. 4.</U></B> Zu den Feiern der Heiligen Messe, von denen oben in Art. 2 gehandelt wurde, können entsprechend dem Recht auch Christgläubige zugelassen werden, die aus eigenem Antrieb darum bitten.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Damit ist mein Kommentar bestätigt, es handelt sich auch bei den sogenannten <I>Messen ohne Volk</I> nicht um eigentliche "Privatmessen", die es abgesehen von der legitimen Begrifflichkeit real nicht geben kann, weil jede Liturgie der Kirche prinzipiell eine öffentliche ist. Ganz konkret ist es daher in Hinkunft nicht mehr denkbar, daß ein Seminarregens einem ihm unterstellten Priesteramtskandidaten für die Ferienzeit den Besuch solcher legitimer Heiliger Messen in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus untersagt. Insbesondere sind Seminaristen als Ministranten in der außerordentlichen Form zuzulassen und zu fördern. Wie sollen jene Christgläubigen, die sich besonders den außerordentlichen Formen der Sakramente im Römischen Ritus verbunden fühlen, in Hinkunft an möglichst vielen Orten zu ihrem geistlichen Gewinn kommen können, wenn nicht auch in sämtlichen Ausbildungsstätten die Gleichwertigkeit der außerordentlichen und ordentlichen Form des Römischen Ritus wenigstens toleriert würde?<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>Art. 5, &sect; 1.</U></B> In paroeciis, ubi coetus fidelium traditioni liturgicae antecedenti adhaerentium stabiliter exsistit, parochus eorum petitiones ad celebrandam sanctam Missam iuxta ritum Missalis Romani anno 1962 editi, libenter suscipiat. Ipse videat ut harmonice concordetur bonum horum fidelium cum ordinaria paroeciae pastorali cura, sub Episcopi regimine ad normam canonis 392, discordiam vitando et totius Ecclesiae unitatem fovendo.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>Art. 5, &sect; 1.</U></B> In Pfarreien, wo eine Gruppe von Gläubigen stabil existiert, die der früheren Liturgie verbunden sind, hat der Pfarrer deren Bitten, die Heilige Messe nach dem Ritus des im Jahr 1962 herausgegebenen Römischen Meßbuches zu feiern, bereitwillig aufzunehmen. Er selbst hat darauf zu achten, daß das Wohl dieser Gläubigen mit der ordentlichen Hirtensorge für die Pfarrei harmonisch in Einklang gebracht werde, unter der Leitung des Bischofs nach der Norm des Canon 392, wobei Zwietracht zu vermeiden und die Einheit der ganzen Kirche zu fördern ist.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Da der Papst die Gruppe zahlenmäßig nicht definiert, sind auch Gruppen ernstzunehmen, die weniger als 30 Personen umfassen. Sie müssen als Gruppen vor dem 14. September 2007 nicht stabil bestanden haben, sondern können sich auch jetzt bilden. Canon 392 CIC 1983 schreibt in seinem &sect; 2 folgendes vor: "<I>Der Bischof hat darauf zu achten, daß sich kein Mißbrauch in die kirchliche Ordnung einschleicht, vor allem in bezug auf den Dienst am Wort, die Feier der Sakramente und Sakramentalien, die Verehrung Gottes und der Heiligen sowie in bezug auf die Vermögensverwaltung.</I>" Der Papst notiert in seinem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4673&amp;entry_id=220" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Begleitschreiben</A>: "<I>Nichts wird folglich der Autorität des Bischofs weggenommen, dessen Aufgabe in jedem Fall jene bleibt, darüber zu wachen, daß alles friedlich und sachlich geschieht. Sollten Probleme auftreten, die der Pfarrer nicht zu lösen imstande ist, kann der Ordinarius immer eingreifen, jedoch in völliger Übereinstimmung mit den im Motu Proprio festgelegten neuen Bestimmungen. Außerdem lade ich Euch, liebe Mitbrüder, hiermit ein, drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Motu Proprio dem Heiligen Stuhl über Eure Erfahrungen Bericht zu erstatten. Wenn dann wirklich ernsthafte Schwierigkeiten aufgetreten sein sollten, können Wege gesucht werden, um Abhilfe zu schaffen.</I>" Und: "<I>Es ist wahr, daß es nicht an Übertreibungen und hin und wieder an gesellschaftlichen Aspekten fehlt, die in ungebührender Weise mit der Haltung jener Gläubigen in Zusammenhang stehen, die sich der alten lateinischen liturgischen Tradition verbunden wissen. Eure Liebe und pastorale Klugheit wird Anreiz und Leitbild für eine Vervollkommnung sein. Im übrigen können sich beide Formen des Usus des Ritus Romanus gegenseitig befruchten: Das alte Meßbuch kann und soll neue Heilige und einige der neuen Präfationen aufnehmen. Die Kommission Ecclesia Dei wird im Kontakt mit den verschiedenen Institutionen die sich dem usus antiquior widmen, die praktischen Möglichkeiten prüfen. In der Feier der Messe nach dem Missale Pauls VI. kann stärker, als bisher weithin der Fall ist, jene Sakralität erscheinen, die viele Menschen zum alten Usus hinzieht. Die sicherste Gewähr dafür, daß das Missale Pauls VI. die Gemeinden eint und von ihnen geliebt wird, besteht im ehrfürchtigen Vollzug seiner Vorgaben, der seinen spirituellen Reichtum und seine theologische Tiefe sichtbar werden läßt.</I>" Die Frage der Form des Kommunionempfanges ist in diesem Zusammenhang nicht geklärt. Es gibt in vielen Territorien der lateinischen Rituskirche nämlich aktuell das Grundrecht des disponierten Kommunikanten, die würdige Form des Empfanges selbst zu erwählen (vgl. die römische Instruktion "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4677&amp;entry_id=220" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccdds/documents/rc_con_ccdds_doc_20040423_redemptionis-sacramentum_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccdds/documents/rc_con_ccdds_doc_20040423_redemptionis-sacramentum_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Redemptionis sacramentum</A>" vom 25. März 2004 über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind: "<I>Obwohl jeder Gläubige immer das Recht hat, nach seiner Wahl die heilige Kommunion mit dem Mund zu empfangen (vgl. Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 161),soll in den Gebieten, wo es die Bischofskonferenz erlaubt und der Apostolische Stuhl rekognosziert hat, auch demjenigen die heilige Hostie ausgeteilt werden, der das Sakrament mit der Hand empfangen möchte. Man soll aber sorgfältig darauf achten, daß der Kommunikant die Hostie sofort vor dem Spender konsumiert, damit niemand mit den eucharistischen Gestalten in der Hand weggeht. Wenn eine Gefahr der Profanierung besteht, darf die heilige Kommunion den Gläubigen nicht auf die Hand gegeben werden (vgl. Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Dubium: Notitiae 35 [1999] 160-161).</I>" Es könnte in der Tat negative Auswirkungen haben, wenn in einer Übergangszeit "Handkommunikanten" beim Besuch der außerordentlichen Form des Römischen Ritus die Mundkommunion aufgezwungen würde, auch wenn diese die ordentliche Form für beide Formen des Römischen Ritus war und ist. Ich gehe derzeit davon aus, daß mindestens in den herkömmlichen Pfarreien ein solches Aufzwingen bzw. eine Verweigerung rechtlich nicht zulässig sein wird, selbst wenn es im Rahmen einer außerordentlichen lateinischen Zelebration angekündigt würde. Die in der ordentlichen Form der Heiligen Messe nach lateinischem Ritus mögliche Kommunionspendung durch Eintauchen - womit nur die Mundkommunion möglich ist - wäre jedoch auch für die außerordentliche Form anzudenken, da zudem die Kommunionspendung in der älteren Form rubrikal nicht so stark mit der zelebrierten Messe verbunden erscheint wie in der ordentlichen Form.<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>&sect; 2.</U></B> Celebratio secundum Missale B. Ioannis XXIII locum habere potest diebus ferialibus; dominicis autem et festis una etiam celebratio huiusmodi fieri potest. <br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>&sect; 2.</U></B> Die Feier nach dem Meßbuch des seligen Johannes XXIII. kann an den Werktagen stattfinden; an Sonntagen und Festen kann indes ebenfalls eine Feier dieser Art stattfinden.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Für Pfarreien mit mehreren Heiligen Messen an Sonn- und Feiertagen ist damit die rechtliche Lage klar. Für kleinere Pfarreien mit nur einer Messe am Sonntag und am Feiertag müßte in einer Versammlung der Gläubigen eine harmonische Lösung getroffen werden, die sich beispielsweise im Wechsel der beiden Formen ausdrücken könnte oder der jeweils weniger erwünschten Form beispielsweise einen Sonntag im Monat zuschreibt. Was die Frage der Ministrantinnen und beauftragten Kommunionspender(innen) betrifft, so ist dieser Bereich auch noch nicht angesprochen oder gar gelöst, was die außerordentliche Form des Römischen Meßritus betrifft. Es ist nicht ausgeschlossen, daß der Päpstliche Rat für Gesetzesauslegung auf Anfrage hin aktiv werden könnte, weil durch die päpstliche "organische Rückfestlegung" zweier Ausdrucksformen des einen Ritus eine durchaus neue und jedenfalls definitive rechtliche Erkenntnis geschaffen wurde. Im übrigen jedoch ist es immer noch Sache des Orts- bzw. Personalpfarrers, ob Ministrantinnen zugelassen werden können. Es dürfte kein größeres Problem sein, im Falle von (voraussehbaren) Beschwerden traditioneller Gläubiger für die außerordentlichen lateinischen Liturgien Ministrantinnen nicht einzuteilen.<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>&sect; 3.</U></B> Fidelibus seu sacerdotibus id petentibus, parochus celebrationes, hac in forma extraordinaria, permittat etiam in adiunctis peculiaribus, uti sunt matrimonia, exsequiae aut celebrationes occasionales, verbi gratia peregrinationes.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>&sect; 3.</U></B> Gläubigen oder Priestern, die darum bitten, hat der Pfarrer auch zu besonderen Gelegenheiten Feiern in dieser außerordentlichen Form zu gestatten, so z. B. bei der Trauung, bei der Begräbnisfeier oder bei situationsbedingten Feiern, wie etwa im Falle von Wallfahrten.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Der Papst hat sich sehr gut beraten lassen und kommt aus der Praxis. Mitbrüder mit solchen von der nunmehr abgesicherten Rechtslage her gedeckten Wünschen dürfen nicht abgewiesen werden.<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>&sect; 4.</U></B> Sacerdotes Missali B. Ioannis XXIII utentes, idonei esse debent ac iure non impediti.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>&sect; 4.</U></B> Priester, die das Meßbuch des seligen Johannes XXIII. gebrauchen, müssen geeignet sein und dürfen nicht von Rechts wegen gehindert sein.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Diese Bestimmung versteht sich eigentlich von selbst. Die Eignung kann sicher nicht auf die Schnelle überprüft werden. Jeder Priester des lateinischen Ritus hat ja nunmehr das ausdrückliche Recht, an fast allen Tagen bei sogenannten Heiligen Messen <I>ohne Volk</I> das ältere Meßbuch zu wählen. Da die Bestimmung im Zusammenhang mit der Pfarrei genannt ist, werden das Wohl der Gläubigen und der Friede in der Pfarrei mitangesprochen sein. Die Einheit der Kirche kann nur wahren, wer die Identität des katholischen Glaubens auch im Sinne einer Nichtablehnung der ordentlichen oder außerordentlichen Form des Römischen Ritus wahrt. Vom Recht her sind Priester <I>nicht in Gemeinschaft mit dem Heiligen Stuhl stehender</I> traditionalistischer Gemeinschaften gehindert, wenn auch deren Rückkehr und volle Anerkennung des Jurisdiktionsprimates des Heiligen Vaters durch das vorliegende Dokument besonders erwünscht wird. Der Papst notiert in seinem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4673&amp;entry_id=220" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Begleitschreiben</A>: "<I>Wir wissen alle, daß in der von Erzbischof Lefebvre angeführten Bewegung das Stehen zum alten Missale zum äußeren Kennzeichen wurde; die Gründe für die sich hier anbahnende Spaltung reichten freilich viel tiefer (...) So sah sich Papst Johannes Paul II. veranlaßt, mit dem Motu Proprio 'Ecclesia Dei' vom 2. Juli 1988 eine Rahmennorm für den Gebrauch des Missale von 1962 zu erlassen, die freilich keine Einzelbestimmungen enthielt, sondern grundsätzlich an den Großmut der Bischöfe gegenüber den 'gerechtfertigten Wünschen' derjenigen Gläubigen appellierte, die um diesen Usus des Römischen Ritus baten. Der Papst hatte damals besonders auch der 'Priester-Bruderschaft des heiligen Pius X.' helfen wollen, wieder die volle Einheit mit dem Nachfolger Petri zu finden, und hatte so eine immer schmerzlicher empfundene Wunde in der Kirche zu heilen versucht. Diese Versöhnung ist bislang leider nicht geglückt, aber eine Reihe von Gemeinschaften machten dankbar von den Möglichkeiten dieses Motu Proprio Gebrauch.</I>" Auch ich hoffe, daß meine kurze <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4678&amp;entry_id=220" title="http://www.internetpfarre.de/fsspx.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/fsspx.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Analyse zur sogenannten Piusbruderschaft</A> inhaltlich bald der Vergangenheit angehören darf, indem die meisten Kleriker und Gläubigen der Bruderschaft den Schritt des Papstes zur vollen Aussöhnung nutzen.<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>&sect; 5.</U></B> In ecclesiis, quae non sunt nec paroeciales nec conventuales, Rectoris ecclesiae est concedere licentiam de qua supra.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>&sect; 5.</U></B> In Kirchen, die weder Pfarr- noch Konventskirchen sind, ist es Sache des Kirchenrektors, eine Erlaubnis bezüglich des oben Genannten zu erteilen.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> -<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>Art. 6.</U></B> In Missis iuxta Missale B. Ioannis XXIII celebratis cum populo, Lectiones proclamari possunt etiam lingua vernacula, utendo editionibus ab Apostolica Sede recognitis.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>Art. 6.</U></B> In Messen, die nach dem Meßbuch des seligen Johannes XXIII. zusammen mit dem Volk gefeiert werden, können die Lesungen auch in der Volkssprache verkündet werden, unter Gebrauch der vom Apostolischen Stuhl rekognoszierten Ausgaben.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Wiederum: der Papst hat sich gut beraten lassen. Es bleibt der örtlichen Tradition überlassen, ob die Lesungen sogleich in der jeweils gesprochenen Sprache oder zuerst in lateinischer Sprache vorgetragen oder gesungen werden. Es gibt ja auch die Möglichkeit, das Wort Gottes vor der Predigt in der Volkssprache zu verkünden. Insbesondere, wenn keine Schott-Meßbücher oder andere wertvolle Hilfsmittel zum Besuch der außerordentlichen Form des Römischen Ritus vorliegen, wird es klug sein, die Lesungen sofort in der gesprochenen Sprache zu verkünden.<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>Art. 7.</U></B> Ubi aliquis coetus fidelium laicorum, de quo in art. 5 &sect; 1 petita a parocho non obtinuerit, de re certiorem faciat Episcopum dioecesanum. Episcopus enixe rogatur ut eorum optatum exaudiat. Si ille ad huiusmodi celebrationem providere non vult res ad Pontificiam Commissionem "Ecclesia Dei" referatur.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>Art. 7.</U></B> Wo irgendeine Gruppe von Laien durch den Pfarrer nicht erhalten sollte, worum sie nach Art. 5 &sect; 1 bittet, hat sie den Diözesanbischof davon in Kenntnis zu setzen. Der Bischof wird nachdrücklich ersucht, ihrem Wunsch zu entsprechen. Wenn er für eine Feier dieser Art nicht sorgen will, ist die Sache der Päpstlichen Kommission "Ecclesia Dei" mitzuteilen.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Damit bestätigt der Heilige Stuhl den bereits eingeschlagenen Weg, Sorgen und Beschwerden über das liturgische Leben an einem konkreten Ort wirklich ernstzunehmen und Lösungen zum Wohle betroffener Gläubiger zu finden.<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>Art. 8.</U></B> Episcopus, qui vult providere huiusmodi petitionibus christifidelium laicorum, sed ob varias causas impeditur, rem Pontificiae Commissioni "Ecclesia Dei" committere potest, quae ei consilium et auxilium dabit.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>Art. 8.</U></B> Ein Bischof, der für Bitten dieser Art seitens der christgläubigen Laien Sorge tragen möchte, aber aus verschiedenen Gründen daran gehindert wird, kann die Sache der Päpstlichen Kommission "Ecclesia Dei" berichten, die ihm Rat und Hilfe zu geben hat.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Daß diese Päpstliche Kommission eine Aufwertung erfahren würde, war im Zuge der Gleichstellung der beiden Formen des Römischen Ritus zu <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4679&amp;entry_id=220" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/158-LATEINISCHER-RITUS-KARDINAELE-BESTAETIGEN-LITURGISCHES-PROJEKT-DES-PAPSTES-STARTET-BALD-MIT-EINEM-MOTU-PROPRIO.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/158-LATEINISCHER-RITUS-KARDINAELE-BESTAETIGEN-LITURGISCHES-PROJEKT-DES-PAPSTES-STARTET-BALD-MIT-EINEM-MOTU-PROPRIO.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">erwarten</A>.<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>Art. 9, &sect; 1.</U></B> Parochus item, omnibus bene perpensis, licentiam concedere potest utendi rituali antiquiore in administrandis sacramentis Baptismatis, Matrimonii, Poenitentiae et Unctionis Infirmorum, bono animarum id suadente.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>Art 9, &sect; 1.</U></B> Der Pfarrer kann - nachdem er alles gut erwogen hat - auch die Erlaubnis geben, daß bei der Spendung der Sakramente der Taufe, der Ehe, der Buße und der Krankensalbung das ältere Rituale verwendet wird, wenn das Wohl der Seelen dies nahe legt.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Es heißt nicht <I>salus animarum</I>, sondern <I>bonum animarum</I>. Hier muß die Übersetzung der Deutschen Bischofskonferenz ("<I>Heil der Seelen</I>") kritisiert werden, denn es ist festzuhalten: die Sakramente in der außerordentlichen und in der ordentlichen Form bewirken objektiv dasselbe. Es kann kein Sakrament weniger gültig sein. Die heilige Taufe nach dem alten Rituale bewirkt die Gotteskindschaft genauso wie die heilige Taufe nach ihrer ordentlichen Form. Dem Heil der Seelen wird mit beiden Formen vollständig gedient, aber die volle Wiederherstellung der organischen Rückbindung des lateinischen Ritus garantiert insgesamt nun mehr Gläubigen in ihren jeweiligen Verbundenheiten besser das Seelenheil. Es ist zu hoffen, daß möglichst alle Priester in ihren Seelsorgsbereichen die Gläubigen über die nunmehr gegebenen Möglichkeiten gut und umfassend informieren. Wer lieber die älteren Taufriten hat (z. B. mehr Exorzismen, Vertretung des Täuflings nur durch den Taufpaten/die Taufpatin, als erste Speise exorziertes Salz usw.), soll dies auch angeboten bekommen und es einfach erbitten können. Und wenn Gläubige bekanntermaßen mit den außerordentlichen Formen mehr verbunden sind, wird die Spendung der Krankenölung nach dieser Form angeraten sein.<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>Art. 9, &sect; 2.</U></B> Ordinariis autem facultas conceditur celebrandi Confirmationis sacramentum utendo Pontificali Romano antiquo, bono animarum id suadente.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>Art. 9, &sect; 2.</U></B> Den Ordinarien</I> [vgl. can. 134 &sect; 1 CIC] <I>ist die Vollmacht gegeben, das Sakrament der Firmung nach dem alten Pontificale Romanum zu feiern, wenn das Wohl der Seelen dies nahe legt.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Papst Benedikt XVI. hat an alle Sakramente gedacht, und somit ist die "Firmwatsche" rehabilitiert. Nur die Weiheordnung ist nicht angesprochen, die jedoch in einigen mit dem Papst in Einheit stehenden lateinischen Gemeinschaften ebenso traditionell (außerordentlich) geordnet ist. Kurze Hinweise finden sich in meinem alten <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4680&amp;entry_id=220" title="http://www.internetpfarre.de/ritus.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/ritus.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Ritus-Dokument</A>: "<I>Was nicht wirklich geklärt ist, ist die rechtliche Bewertung der empfangenen 'niederen Weihen' und der 'Subdiakonatsweihe' in den entsprechenden Gemeinschaften. Man kann natürlich die Frage stellen, ob sich durch die eindeutig zugenommene Großzügigkeit, was die legitime Verwendung des Missale 1962 und der gesamten bis dahin geltenden liturgischen Ordnungen nicht auch automatisch eine Entwicklung anbahnt, die die Dienstämter ernster nimmt und möglicherweise wieder zu einigen oder allen niederen Weihen führt. Aber notwendig ist dies nicht. Eher ist zu erwarten, daß es sich um ein pragmatisches Nebeneinander handeln wird, wobei es dem lateinischen Katholiken dadurch sozusagen freisteht, den neuen Weg oder den alten Weg Richtung Priestertum zu wählen, so er göttlich berufen ist. Der eigentliche Kleriker nach universalem Recht ist aber erst durch die Diakonatsweihe gegeben: dies drücken sogar die Statuten der Priesterbruderschaft St. Petrus aus. Die Frage, was mit illegal gespendeten niederen Weihen und Subdiakonatsweihen (z. B. in der Zeit von 1972 bis 1988) rechtlich ist, hat keine existentielle Bedeutung, da die Frage dogmatisch gar keine Relevanz besitzt.</I>"<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>Art. 9, &sect; 3.</U></B> Fas est clericis in sacris constitutis uti etiam Breviario Romano a B. Ioanne XXIII anno 1962 promulgato.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>Art. 9, &sect; 3.</U></B> Die geweihten Kleriker haben das Recht, auch das Römische Brevier zu gebrauchen, das vom seligen Johannes XXIII. im Jahr 1962 promulgiert wurde.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Dank sei dem Papst, aber dies war natürlich auch schon bisher ohne jede läßliche Sünde möglich und "naturrechtlich" gestattet ;-)<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>Art. 10.</U></B> Fas est Ordinario loci, si opportunum iudicaverit, paroeciam personalem ad normam canonis 518 pro celebrationibus iuxta formam antiquiorem ritus romani erigere aut rectorem vel cappellanum nominare, servatis de iure servandis.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>Art. 10.</U></B> Der Ortsordinarius hat das Recht, wenn er es für ratsam hält, eine Personalpfarrei nach Norm des Canon 518 für die Feiern nach der älteren Form des römischen Ritus zu errichten oder einen Rektor bzw. Kaplan zu ernennen, entsprechend dem Recht.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Das ist eine ganz entscheidende und wichtige Rechtsnorm, da in manchen Breiten der lateinischen Rituskirche nur dadurch die Rechte der den außerordentlichen Formen verbundenen Katholiken gesichert werden können. Wir müssen realistisch sein: nicht wenige Priester, die der Liturgiereform fast einen dogmatischen Charakter gegeben hatten, verstehen noch nicht ganz, was der Papst der Kirche nunmehr (zurück)geschenkt hat. Und wir müssen es menschlich verstehen, daß es noch Widerstände geben wird. Die Errichtung von Personalpfarreien (die Feier des Österlichen Triduums ist dabei miteingeschlossen) ist eine hervorragende Möglichkeit, die Übergangszeiten zu überbrücken, wobei der eingesetzte Personalpfarrer ganz im Geist des vorliegenden Dokumentes arbeiten wird m&uuml;ssen. Es kann keinen exklusivistischen Traditionalismus-Monopolismus oder &auml;hnliches mehr geben, sondern alles soll in die Einheit der Gesamtkirche eingebunden werden. Auch wenn die Nennung von Canon 518 CIC 1983 fast den Eindruck erweckt, daß somit die außerordentliche Form des Römischen Ritus doch zu einem eigenen Ritus erhoben würde, so ist der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4673&amp;entry_id=220" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Wille des Papstes</A> zu beachten: &quot;<I>Es ist nicht angebracht, von diesen beiden Fassungen des Römischen Meßbuchs als von &#8216;zwei Riten&#8217; zu sprechen. Es handelt sich vielmehr um einen zweifachen Usus ein und desselben Ritus (...) Damit bin ich bei dem positiven Grund angelangt, der mich veranla&szlig;t hat, mit diesem Motu Proprio dasjenige von 1988 fortzuschreiben. Es geht um eine innere Vers&ouml;hnung in der Kirche. In der R&uuml;ckschau auf die Spaltungen, die den Leib Christi im Lauf der Jahrhunderte verwundet haben, entsteht immer wieder der Eindruck, da&szlig; in den kritischen Momenten, in denen sich die Spaltung anbahnte, von seiten der Verantwortlichen in der Kirche nicht genug getan worden ist, um Vers&ouml;hnung und Einheit zu erhalten oder neu zu gewinnen; daß Versäumnisse in der Kirche mit schuld daran sind, daß Spaltungen sich verfestigen konnten. Diese R&uuml;ckschau legt uns heute eine Verpflichtung auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um all denen das Verbleiben in der Einheit oder das neue Finden zu ihr zu erm&ouml;glichen, die wirklich Sehnsucht nach Einheit tragen.</I>&quot;<br />
<br />
<br />
<B>G&Uuml;LTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>Art. 11.</U></B> Pontificia Commissio &quot;Ecclesia Dei&quot; a Ioanne Paulo II anno 1988 erecta [cfr Ioannes Paulus Pp. II, Litt. ap. Motu proprio datae <I>Ecclesia Dei</I> (2 iulii 1988), 6: <I>AAS</I> 80 (1988), 1498], munus suum adimplere pergit.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE &Uuml;BERSETZUNG:</B> <I><B><U>Art. 11.</U></B> Die P&auml;pstliche Kommission &quot;Ecclesia Dei&quot;, die von Johannes Paul II. im Jahr 1988 errichtet wurde [vgl. Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben &quot;Motu Proprio&quot; Ecclesia Dei adflicta vom 2. Juli 1988, 6: AAS 80 (1988), 1498], f&auml;hrt fort mit der Erf&uuml;llung ihrer Aufgabe. </I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> &#8211;<br />
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<br />
<B>G&Uuml;LTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> Quae Commissio formam, officia et normas agendi habeat, quae Romanus Pontifex ipsi attribuere voluerit.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE &Uuml;BERSETZUNG:</B> <I>Diese Kommission soll <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4682&amp;entry_id=220" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/213-ECCLESIAE-UNITATEM-MOTU-PROPRIO-ZUM-DIALOG-MIT-DER-PRIESTERBRUDERSCHAFT-ST.-PIUS-X..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/213-ECCLESIAE-UNITATEM-MOTU-PROPRIO-ZUM-DIALOG-MIT-DER-PRIESTERBRUDERSCHAFT-ST.-PIUS-X..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">die Form, die Amtsaufgaben und die Handlungsnormen</A> erhalten, mit denen der Papst sie ausstatten will.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Dies wird noch von gro&szlig;em Interesse sein. Auch die Zusammenarbeit der genannten P&auml;pstlichen Kommission mit der Kongregation f&uuml;r den Gottesdienst und die Sakramentenordnung wird wohl eine neue Qualit&auml;t erhalten.<br />
<br />
<br />
<B>G&Uuml;LTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>Art. 12.</U></B> Eadem Commissio, ultra facultates quibus iam gaudet, auctoritatem Sanctae Sedis exercebit, vigilando de observantia et applicatione harum dispositionum.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE &Uuml;BERSETZUNG:</B> <I><B><U>Art. 12.</U></B> Dieselbe Kommission wird &uuml;ber die Vollmachten hinaus, derer sie sich bereits erfreut, die Autorit&auml;t des Heiligen Stuhls aus&uuml;ben, indem sie &uuml;ber die Beachtung und Anwendung dieser Anordnungen wacht.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Dies ist bereits der erste Schritt zur Aufwertung der genannten P&auml;pstlichen Kommission, und das wird eine umfassende Aufgabe sein.<br />
<br />
<br />
<B>G&Uuml;LTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> Quaecumque vero a Nobis hisce Litteris Apostolicis Motu proprio datis decreta sunt, ea omnia firma ac rata esse et a die decima quarta Septembris huius anni, in festo Exaltationis Sanctae Crucis, servari iubemus, contrariis quibuslibet rebus non obstantibus.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE &Uuml;BERSETZUNG:</B> <I>Alles aber, was von Uns durch dieses als Motu Proprio erlassene Apostolische Schreiben beschlossen wurde, ist &#8211; so bestimmen Wir &#8211; g&uuml;ltig und rechtskr&auml;ftig und vom 14. September dieses Jahres, dem Fest der Kreuzerh&ouml;hung, an zu befolgen, ungeachtet jeder anderen gegenteiligen Anordnung.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Der Spielraum bis 14. September 2007 ist eine sehr kluge Ma&szlig;nahme, wie &uuml;berhaupt der lange Vorlauf und die vielen Diskussionsm&ouml;glichkeiten im Vorfeld von gro&szlig;em Vorteil f&uuml;r die nunmehrige Annahme der neuen rechtlichen Situation innerhalb der lateinischen Rituskirche waren, sind und sein werden.<br />
<br />
<br />
<I>Datum Romae, apud Sanctum Petrum, die septima mensis Iulii, anno Domini MMVII, Pontificatus Nostri tertio.</I> <B>BENEDICTUS PP. XVI</B><br />
<br />
<br />
[<B>ENDE DES APOSTOLISCHEN SCHREIBENS UND MEINER KURZKOMMENTIERUNG, DES ÄLTESTEN DEUTSCHSPRACHIGEN KOMMENTARS ZUM MOTU PROPRIO, WOBEI IM LAUFE DER ZEIT KLEINE AKTUALISIERUNGEN ERFOLGTEN.</B>]<br />
<br />
<br />
Mit herzlichem Gruß von Vizeoffizial Dr. iur. can. Alexander Pytlik, Verantwortlicher für die außerordentliche Form der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4685&amp;entry_id=220" title="http://www.bistum-eichstaett.de/pfarrei/eichstaett-st-peter/"  onmouseover="window.status='http://www.bistum-eichstaett.de/pfarrei/eichstaett-st-peter/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">lateinischen Liturgie in der Bischofsstadt Eichstätt</a> am Fest des heiligen Apostels und Evangelisten Matthäus (gemäß dem Kalendarium <b>beider</b> grundlegenden Formen des Römischen Ritus)<br />
<br />
P. S. Und hier geht es zum meinem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6213&amp;entry_id=220" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/279-KOMMENTAR-ZUR-INSTRUKTION-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/279-KOMMENTAR-ZUR-INSTRUKTION-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Kommentar betreffend die Ausführungsbestimmungen</a> (Instruktion Universae Ecclesiae). <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
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        <published>2007-07-12T15:06:11Z</published>
        <updated>2011-05-20T08:25:56Z</updated>
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        <title type="html">LATEINISCHE MESSE UND SAKRAMENTE IN DER AUSSERORDENTLICHEN FORM DES RÖMISCHEN RITUS FÜR IMMER LEGITIM: APOSTOLISCHES SCHREIBEN SUMMORUM PONTIFICUM (MOTU PROPRIO) VON BENEDIKT XVI.</title>
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                <B>Wie einige Leser meines Internetangebotes wissen</B>, bin ich seit 27. Januar 1996 zusätzlich mit dem Päpstlichen Zelebret zur Feier der außerordentlichen Form des Römischen Meßritus ausgestattet und habe an verschiedenen von den Diözesanbischöfen genehmigten Gottesdienstorten ausgeholfen und darüber hinaus in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht heilige Taufen, Lossprechungen, Krankenölungen und Begräbnisse in der außerordentlichen Form der Liturgie der lateinischen Rituskirche feiern dürfen. Auch Hochzeiten nach dem älteren Rituale sind zu nennen. Nunmehr ist die rechtliche Lage vom regierenden Heiligen Vater definitiv erkannt, erklärt und verbindlich bekannt gegeben worden, sodaß sich eine zusätzliche positivrechtliche Erlaubnis spätestens ab 14. September 2007 erübrigt (siehe unten). Seit 14. Dezember 2004 bin ich zudem beauftragt, in der Bischofsstadt Eichstätt die regelmäßige Zelebration der Heiligen Messe nach dem Römischen Meßbuch des Jahres 1962 sicherzustellen. Von daher gab es auf meiner Internetseite schon sehr früh den Hinweis für alle Priester des lateinischen Ritus, daß sie vom <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1651&amp;entry_id=162" title="http://www.internetpfarre.de/ritus.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/ritus.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;">Wunsch</A> des verstorbenen Dieners Gottes Johannes Paul II. profitieren dürfen: am 18. Oktober 1988 hatte er festgestellt, daß allen, die darum bitten, der Gebrauch des genannten älteren Meßbuches zu gestatten sei.<br />
<br />
<B>Im folgenden übernehme ich von den Seiten</B> des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1652&amp;entry_id=162" title="http://www.vatican.va/"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Heiligen Stuhles</A> (Aktualisierung durch die Publikation in den <i>Acta Apostolicae Sedis</i> vom 7. September 2007, 777 - 781) und des Nachrichtendienstes <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1653&amp;entry_id=162" title="http://www.kath.net/"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">kath.net</A> das als Motu Proprio erlassene Apostolische Schreiben <I>Summorum Pontificum</I> (Untertitel: <I>De usu extraordinario antiquae formae Ritus Romani</I>) vom 7. Juli 2007 inklusive Arbeitsübersetzung, die ich nur an ganz wenigen Stellen verändert bzw. verbessert habe. Ich gliedere das Dokument exakt nach den vom Vatikan vorgenommenen Absätzen und biete neben der übernommenen Übersetzung auch jeweils einen kurzen unvollständigen Kommentar, wobei an erster Stelle natürlich das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1981&amp;entry_id=162" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Begleitschreiben</A> Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. an die Bischöfe über die Römische Liturgie in ihrer Gestalt (<I>= außerordentliche Form</I>) vor der 1970 durchgeführten Reform einfließt:<br />
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[<B>BEGINN DES APOSTOLISCHEN SCHREIBENS UND MEINER KOMMENTIERUNG:</B>]<br />
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<B>De usu extraordinario antiquae formae Ritus Romani</B><br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT (immer gemäß AAS):</B> Summorum Pontificum cura ad hoc tempus usque semper fuit, ut Christi Ecclesia Divinae Maiestati cultum dignum offerret, "ad laudem et gloriam nominis Sui" et "ad utilitatem totius Ecclesiae Suae sanctae".<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>Die Sorge der Päpste ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, daß die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringe, "zum Lob und Ruhm Seines Namens" und "zum Segen für Seine ganze heilige Kirche".</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Deshalb sagt der Heilige Vater im <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1981&amp;entry_id=162" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Begleitschreiben</A>: "<I>Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein. Es tut uns allen gut, die Reichtümer zu wahren, die im Glauben und Beten der Kirche gewachsen sind und ihnen ihren rechten Ort zu geben.</I>"<br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> Ab immemorabili tempore sicut etiam in futurum, principium servandum est "iuxta quod unaquaeque Ecclesia particularis concordare debet cum universali Ecclesia non solum quoad fidei doctrinam et signa sacramentalia, sed etiam quoad usus universaliter acceptos ab apostolica et continua traditione, qui servandi sunt non solum ut errores vitentur, verum etiam ad fidei integritatem tradendam, quia Ecclesiae lex orandi eius legi credendi respondet</I>" [<B>1:</B> <I>Institutio generalis Missalis Romani</I>, Editio tertia, 2002, 397.]<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>Seit unvordenklicher Zeit wie auch in Zukunft gilt es, den Grundsatz zu wahren, "demzufolge jede Teilkirche mit der Gesamtkirche nicht nur hinsichtlich der Glaubenslehre und der sakramentalen Zeichen übereinstimmen muß, sondern auch hinsichtlich der von der apostolischen und ununterbrochenen Überlieferung allgemein angenommenen Gebräuche, die einzuhalten sind, nicht nur um Irrtümer zu vermeiden, sondern auch zur Weitergabe der Unversehrtheit des Glaubens, denn das Gesetz des Betens (lex orandi) der Kirche entspricht ihrem Gesetz des Glaubens (lex credendi)." [<B>1:</B> Allgemeine Einführung des Römischen Meßbuches, dritte Edition, 2002, 397.]</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Dieser Grundsatz wurde in vielen (westlichen) Einzugsgebieten des lateinischen Ritus der Katholischen Kirche in den letzten 40 Jahren seitens nicht weniger Kleriker (Zelebranten) in der Praxis zum Teil schwer verletzt. Von daher ist es richtig, daß wir in der liturgischen Krise innerhalb der lateinischen Rituskirche einen der Gründe mißlungener Glaubensweitergabe erkennen können. Deshalb stellte der Heilige Vater im <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1981&amp;entry_id=162" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Begleitschreiben</A> fest: "<I>Viele Menschen, die klar die Verbindlichkeit des II. Vaticanums annahmen und treu zum Papst und zu den Bischöfen standen, sehnten sich doch auch nach der ihnen vertrauten Gestalt der heiligen Liturgie, zumal das neue Missale vielerorts nicht seiner Ordnung getreu gefeiert, sondern geradezu als eine Ermächtigung oder gar als Verpflichtung zur 'Kreativität' aufgefaßt wurde, die oft zu kaum erträglichen Entstellungen der Liturgie führte. Ich spreche aus Erfahrung, da ich diese Phase in all ihren Erwartungen und Verwirrungen miterlebt habe. Und ich habe gesehen, wie tief Menschen, die ganz im Glauben der Kirche verwurzelt waren, durch die eigenmächtigen Entstellungen der Liturgie verletzt wurden.</I>"<br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> Inter Pontifices qui talem debitam curam adhibuerunt, nomen excellit sancti Gregorii Magni, qui tam fidem catholicam quam thesauros cultus ac culturae a Romanis in saeculis praecedentibus cumulatos novis Europae populis transmittendos curavit. Sacrae Liturgiae tam Missae Sacrificii quam Officii Divini formam, uti in Urbe celebrabatur, definiri conservarique iussit. Monachos quoque et moniales maxime fovit, qui sub Regula sancti Benedicti militantes, ubique simul cum Evangelii annuntiatione illam quoque saluberrimam Regulae sententiam vita sua illustrarunt, "ut operi Dei nihil praeponatur" (cap. 43). Tali modo sacra liturgia secundum morem Romanum non solum fidem et pietatem sed et culturam multarum gentium fecundavit. Constat utique liturgiam latinam variis suis formis Ecclesiae in omnibus aetatis christianae saeculis permultos Sanctos in vita spirituali stimulasse atque tot populos in religionis virtute roborasse ac eorundem pietatem fecundasse.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>Unter den Päpsten, die eine solche gebotene Sorge walten ließen, ragt der Name des heiligen Gregor des Großen heraus; dieser sorgte dafür, daß sowohl der katholische Glaube als auch die Schätze des Kultes und der Kultur, welche die Römer der vorangegangenen Jahrhunderte angesammelt hatten, den jungen Völkern Europas übermittelt wurden. Er ordnete an, daß die in Rom gefeierte Form der heiligen Liturgie - sowohl des Meßopfers als auch des Göttlichen Officiums - festgelegt und bewahrt werde. Eine außerordentlich große Stütze war sie den Mönchen und auch den Nonnen, die unter der Regel des heiligen Benedikt wirkten und überall zugleich mit der Verkündigung des Evangeliums durch ihr Leben auch jenen äußerst heilsamen Satz der Regel veranschaulichten, daß "dem Gottesdienst nichts vorzuziehen" sei (Kap. 43). Auf solche Weise befruchtete die heilige Liturgie nach Römischem Brauch nicht nur den Glauben und die Frömmigkeit, sondern auch die Kultur vieler Völker. Es steht fraglos fest, daß die lateinische Liturgie in ihren verschiedenen kirchlichen Formen durch alle Jahrhunderte christlicher Praxis hindurch sehr viele Heilige im geistlichen Leben angespornt und so viele Völker in der Tugend der Gottesverehrung gestärkt und deren Frömmigkeit befruchtet hat.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> In meinem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1982&amp;entry_id=162" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/139-LATEINISCHE-LITURGIE-HEILIGER-STUHL-PLANT-WEITERE-NORMALISIERUNG-ALTER-ROEMISCHER-RITUS-WIRD-REGULAERE-AUSSERORDENTLICHE-PRAXIS.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/139-LATEINISCHE-LITURGIE-HEILIGER-STUHL-PLANT-WEITERE-NORMALISIERUNG-ALTER-ROEMISCHER-RITUS-WIRD-REGULAERE-AUSSERORDENTLICHE-PRAXIS.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Kommentar</A> vom 16. Dezember 2006 unter dem Titel "<I>Lateinische Liturgie: Heiliger Stuhl plant weitere Normalisierung - alter Römischer Ritus wird reguläre außerordentliche Praxis</I>" übernahm ich eine Erklärung, die in Genua unter Autorität des Vorsitzenden der Italienischen Bischofskonferenz, Erzbischof Angelo Bagnasco, zur Vorbereitung auf das erwartete <I>Motu Proprio</I> verfaßt worden war, worin es heißt: "<I><B>7.</B> in der Kirche sind seit dem Beginn des vierten Jahrhunderts verschiedene Liturgien und Riten in Geltung, die denselben katholischen Glauben zum Ausdruck bringen, obschon sie unterschiedlichen Überlieferungen und Verbundenheiten entsprechen; diese Verschiedenartigkeit ist ein fühlbares Zeichen für die Vitalität der Katholischen Kirche</I>".<br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> Ut autem Sacra Liturgia hoc munus efficacius expleret, plures alii Romani	Pontifices decursu saeculorum peculiarem sollicitudinem impenderunt, inter quos eminet Sanctus Pius V, qui magno cum studio pastorali, Concilio Tridentino exhortante, totum Ecclesiae cultum innovavit, librorum liturgicorum emendatorum et "ad normam Patrum instauratorum" editionem curavit eosque Ecclesiae latinae usui dedit.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>Damit jedoch die Heilige Liturgie diesen Dienst noch wirksamer erfüllte, haben verschiedene weitere Päpste im Lauf der Jahrhunderte besondere Sorgfalt verwandt; unter ihnen ragt der heilige Pius V. heraus, der mit großem seelsorglichen Eifer auf Veranlassung des Konzils von Trient den ganzen Kult der Kirche erneuerte, die Herausgabe verbesserter und "nach der Norm der Väter erneuerter" liturgischer Bücher veranlaßte und sie der lateinischen Kirche zum Gebrauch übergab.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> In meinem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1982&amp;entry_id=162" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/139-LATEINISCHE-LITURGIE-HEILIGER-STUHL-PLANT-WEITERE-NORMALISIERUNG-ALTER-ROEMISCHER-RITUS-WIRD-REGULAERE-AUSSERORDENTLICHE-PRAXIS.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/139-LATEINISCHE-LITURGIE-HEILIGER-STUHL-PLANT-WEITERE-NORMALISIERUNG-ALTER-ROEMISCHER-RITUS-WIRD-REGULAERE-AUSSERORDENTLICHE-PRAXIS.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Kommentar</A> vom 16. Dezember 2006 unter dem Titel "<I>Lateinische Liturgie: Heiliger Stuhl plant weitere Normalisierung - alter Römischer Ritus wird reguläre außerordentliche Praxis</I>" übernahm ich eine Erklärung, die in Genua unter Autorität des Vorsitzenden der Italienischen Bischofskonferenz, Erzbischof Angelo Bagnasco, zur Vorbereitung auf das erwartete <I>Motu Proprio</I> verfaßt worden war, worin es heißt: "<I><B>8.</B> das Konzil von Trient wollte die in der lateinischen Kirche damals existenten Riten nicht mit einem oberherrschaftlichen Akt vereinheitlichen; tatsächlich konnten die Teilkirchen und religiösen Orden auf der Grundlage des vom selben heiligen Pius V. festgelegten Prinzips - der auf Bitte des Konzils die Reform umsetzte - ihren je eigenen Ritus verehrungswürdiger Tradition behalten, wenn er dort mindestens zwei Jahrhunderte lang praktiziert worden war. Mit dem Fortschreiten der Jahre behauptete sich dann in der Praxis der Römische Ritus, aber nie in exklusiver Weise. Beispielhaft steht dafür der Fall des Ambrosianischen Ritus, verbreitet in einigen Tälern des Tessin (genannt 'Valli Ambrosiane' [Ambrosianische Täler]), in der ganzen Erzdiözese Mailand, aber auch hier in der Erzdiözese Genua mit Ausnahme von Monza, Trezzo und Treviglio</I>". Somit ist festzustellen, daß es nicht nur innerhalb der universalen Katholischen Kirche immer schon eine legitime Ritenvielfalt gab, sondern auch innerhalb der lateinischen Rituskirche derselben Katholischen Kirche. Heute ist die volle Gleichberechtigung sämtlicher rechtmäßiger lateinischer und orientalischer Riten selbstverständlich, und ebenso können in Hinkunft die beiden legitimen Formen des einen Römischen Ritus nicht mehr gegeneinander ausgespielt werden.<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> Inter Ritus romani libros liturgicos patet eminere Missale Romanum, quod in romana urbe succrevit, atque succedentibus saeculis gradatim formas assumpsit, quae cum illa in generationibus recentioribus vigente magnam habent similitudinem.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>Unter den liturgischen Büchern des Römischen Ritus ragt das Römische Meßbuch deutlich heraus; es ist in der Stadt Rom entstanden und hat in den nachfolgenden Jahrhunderten schrittweise Formen angenommen, die große Ähnlichkeit haben mit der in den letzten Generationen geltenden.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Am 28. Juni 2007 habe ich die Meldung über das fertige Apostolische Schreiben, das wir hier besprechen, in meinem Blogbuch so <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1983&amp;entry_id=162" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/160-PAPST-BENEDIKT-XVI.-GIBT-LATEINISCHER-LITURGIE-IHRE-ORGANISCHE-ENTFALTUNG-ZURUECK.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/160-PAPST-BENEDIKT-XVI.-GIBT-LATEINISCHER-LITURGIE-IHRE-ORGANISCHE-ENTFALTUNG-ZURUECK.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">übertitelt</A>: "<I>Papst Benedikt XVI. gibt lateinischer Liturgie ihre organische Entfaltung zurück</I>", und in seinem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1981&amp;entry_id=162" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Begleitschreiben</A> notiert der Heilige Vater: "<I>Es gibt keinen Widerspruch zwischen der einen und der anderen Ausgabe des Missale Romanum. In der Liturgiegeschichte gibt es Wachstum und Fortschritt, aber keinen Bruch.</I>" Und ich erinnere an meinen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1982&amp;entry_id=162" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/139-LATEINISCHE-LITURGIE-HEILIGER-STUHL-PLANT-WEITERE-NORMALISIERUNG-ALTER-ROEMISCHER-RITUS-WIRD-REGULAERE-AUSSERORDENTLICHE-PRAXIS.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/139-LATEINISCHE-LITURGIE-HEILIGER-STUHL-PLANT-WEITERE-NORMALISIERUNG-ALTER-ROEMISCHER-RITUS-WIRD-REGULAERE-AUSSERORDENTLICHE-PRAXIS.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Kommentar</A> vom 16. Dezember 2006: "<I>Logisch darf angenommen werden, daß auch in Zukunft der Diözesanbischof und der Ortspfarrer beim Angebot und bei der Ordnung der jeweils zu wählenden Meßliturgie das maßgebliche Wort zu führen haben werden, da in der Tat vom seelsorglichen Standpunkt aus gewachsene Gewohnheiten nicht einfach mit einem Schlag umgeformt werden können. So wird die Grundregel, daß die Meßform zu gewährleisten ist, die angekündigt wurde, auch weiterhin Geltung haben. Es wird allerdings erwartet werden dürfen, daß die Liturgiesprache der lateinischen Rituskirche auch häufiger im Rahmen des neuen Meßritus</I> [= nunmehr die ordentliche Form des Römischen Meßritus] <I>Verwendung finden werde, da ansonsten die Erwartung des II. Vatikanischen Konzils nicht mehr erfüllt werden kann: 'Es soll jedoch Vorsorge getroffen werden, daß die Christgläubigen die ihnen zukommenden Teile des Meß-Ordinariums auch	lateinisch miteinander sprechen oder singen können.' (Konstitution über die Heilige Liturgie, Nr. 54)</I>"<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> "Quod idem omnino propositum tempore progrediente Pontifices Romani sunt persecuti, cum novas ad aetates accommodaverunt aut ritus librosque liturgicos determinaverunt, ac deinde cum ineunte hoc nostro saeculo ampliorem iam complexi sunt redintegrationem" [<B>2:</B> Ioannes Paulus Pp. II, Litt. ap. <I>Vicesimus quintus annus</I> (4 Decembris 1988), 3: AAS 81 (1989), 899.] Sic vero egerunt Decessores nostri Clemens VIII, Urbanus VIII, sanctus Pius X [<B>3:</B> <I>Ibid.</I>], Benedictus XV, Pius XII et beatus Ioannes XXIII.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>"Dasselbe Ziel verfolgten in jeder Hinsicht die Päpste im Lauf der folgenden Jahrhunderte, indem sie eine zeitgemäße Formung oder die Festlegung der liturgischen Riten und Bücher vornahmen und schließlich mit dem Eintritt in unsere Epoche eine weitergehende Erneuerung in Angriff nahmen" [<B>2:</B> Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Vicesimus quintus annus vom 4. Dezember 1988, 3: AAS 81 (1989), 899.] So aber hielten es Unsere Vorgänger Clemens VIII., Urban VIII., der heilige Pius X. [<B>3:</B> ebd.], Benedikt XV., Pius XII. und der selige Johannes XXIII.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Welches Ziel ist gemeint? Ein kurzer Blick zurück genügt: Anspornung im geistlichen Leben, Stärkung in der Tugend der Gottesverehrung und Befruchtung wahrer Frömmigkeit, aber auch und vor allem die Absicherung der Unversehrtheit des katholischen Glaubens. Aus diesem Grund kann keine Liturgie einfach unveränderlich festgeschrieben werden, sondern ist für eine von der zuständigen Autorität geförderte und geordnete organische Entwicklung immer offen. Dies ist auch der Grund, warum der regierende Heilige Vater unter Beratung so vieler Christgläubiger eine kurzfristig durchaus verschüttete Situation liturgischen Reichtums im Römischen Ritus neu enthüllen und für immer rechtlich feststellen kann, darf und muß. Deshalb hatte der hochwürdigste Diözesanbischof von Eichstätt, Dr. Gregor Maria Hanke OSB, in einem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1984&amp;entry_id=162" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/142-DIOEZESANBISCHOF-GREGOR-MARIA-HANKE-OSB-NEUE-OFFENHEIT-FUER-DAS-REICHE-LITURGISCHE-ERBE-DER-KIRCHE-UND-UNBEFANGENERER-UMGANG-MIT-DER-ALTEN-MESSE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/142-DIOEZESANBISCHOF-GREGOR-MARIA-HANKE-OSB-NEUE-OFFENHEIT-FUER-DAS-REICHE-LITURGISCHE-ERBE-DER-KIRCHE-UND-UNBEFANGENERER-UMGANG-MIT-DER-ALTEN-MESSE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Interview</A> am 30. Dezember 2006 festgestellt: "<I>Liturgische Entwicklung muß immer das Ganze im Blick haben: die Wurzeln, den Stamm und die Äste. Liturgie ist immer eine Entwicklung, ist immer ein Prozeß. Aber die Weiterentwicklung, das Werden der Liturgie, darf nie die Wurzeln vergessen, sonst ist das keine gesunde Entwicklung. Man muß bei liturgischen Überlegungen immer von den Wurzeln ausgehen und darf nie zu kurz anzusetzen. Nur an soziologische Erfordernisse zu denken, wäre der falsche Weg. Von daher kann ich eine neue Offenheit für das reiche liturgische Erbe der Kirche nur begrüßen. Das schließt einen unbefangeneren Umgang mit der 'alten [lateinischen] Messe' ein und kann auch auf das liturgische Erbe des 1. Jahrtausends nicht verzichten.</I>"<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> Recentioribus autem temporibus, Concilium Vaticanum II desiderium expressit, ut debita observantia et reverentia erga cultum divinum denuo instauraretur ac necessitatibus nostrae aetatis aptaretur. Quo desiderio motus, Decessor noster Summus Pontifex Paulus VI libros liturgicos instauratos et partim innovatos anno 1970 Ecclesiae latinae approbavit; qui ubique terrarum permultas in linguas vulgares conversi, ab Episcopis atque a sacerdotibus et fidelibus libenter recepti sunt. Ioannes Paulus II, tertiam editionem typicam Missalis Romani recognovit. Sic Romani Pontifices operati sunt ut "hoc quasi aedificium liturgicum [...] rursus, dignitate splendidum et concinnitate" appareret [<B>4:</B> S. Pius Pp. X, Litt. Ap. Motu proprio datae <I>Abhinc duos annos</I> (23 Octobris 1913): <I>AAS</I> 5 (1913), 449 - 450; cfr Ioannes Paulus II, Litt. ap. <I>Vicesimus quintus annus</I> (4 Decembris 1988), 3:<I> AAS 81</I> (1989), 899.]<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>In jüngerer Zeit brachte das Zweite Vatikanische Konzil den Wunsch zum Ausdruck, wonach mit der gebotenen Achtsamkeit und Ehrfurcht gegenüber dem Gottesdienst dieser ein weiteres Mal erneuert und den Erfordernissen unserer Zeit angepaßt würde. Von diesem Wunsch geleitet hat Unser Vorgänger Papst Paul VI. im Jahr 1970 weiterentwickelte und zum Teil mit neuen Elementen versehene liturgische Bücher für die lateinische Rituskirche approbiert; auf der ganzen Erde in eine Vielzahl gesprochener Sprachen übertragen, wurden sie von Bischöfen sowie von Priestern und Gläubigen bereitwillig angenommen. Johannes Paul II. rekognoszierte die dritte Editio typica des Römischen Meßbuchs. So haben die Päpste daran gearbeitet, daß "dieses ,liturgische Gebäude' [...] in seiner Würde und Harmonie" neu erstrahlte [<B>4:</B> Heiliger Papst Pius X., Apostolisches Schreiben "Motu proprio" Abhinc duos annos vom 23. Oktober 1913: AAS 5 (1913), 449 - 450; vgl. Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Vicesimus quintus annus vom 4. Dezember 1988, 3: AAS 81 (1989), 899.]</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Papst Benedikt XVI. ist sichtlich bemüht, durch sein Apostolisches Schreiben keine einzige Wunde (neu) aufzureißen, sondern in der gewählten Formulierung der einzig legitimen Interpretation der Kontinuität zwischen den älteren und neueren liturgischen Büchern vollen Raum zu geben. Und wenn man von einigen Mißbräuchen in der Praxis absieht, so kann auf Basis der lateinischen Texte und Bücher allein in der Tat ohne große Probleme diese Kontiuität bewiesen werden. Auch wenn es fraglich ist, ob die Väter des II. Vatikanischen Konzils eine so weitgehende Reform wie jene des Jahres 1970 angestrebt hatten, so darf nicht übersehen werden, daß der Diener Gottes Paul VI. vom Wunsch dieses XXI. Ökumenischen Konzils geleitet war. Außerdem ist anzuerkennen, daß es durchaus Breiten des Territoriums der lateinischen Rituskirche gibt, in denen eine neue Generation ohne große Kenntnis der lateinischen Liturgiesprache in einer geordneten landessprachlichen Liturgie der erneuerten römischen Bücher aufgewachsen ist und dabei nicht nur in sogenannten neuen Bewegungen Früchte der Heiligkeit und Frömmigkeit festgestellt werden konnten. Doch der Papst und die gesamte Kirche müssen auf das Wohl <B>aller</B> Christgläubigen achten, und nur davon ist seine nunmehrige epochale Entscheidung getragen.<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> Aliquibus autem in regionibus haud pauci fideles antecedentibus formis liturgicis, quae eorum culturam et spiritum tam profunde imbuerant, tanto amore et affectu adhaeserunt et adhaerere pergunt, ut Summus Pontifex Ioannes Paulus II, horum fidelium pastorali cura motus, anno 1984 speciali Indulto "Quattuor abhinc annos", a Congregatione pro Cultu Divino exarato, facultatem concessit utendi Missali Romano a Ioanne XXIII anno 1962 edito; anno autem 1988 Ioannes Paulus II iterum, litteris Apostolicis "Ecclesia Dei" Motu proprio datis, Episcopos exhortatus est ut talem facultatem late et generose in favorem omnium fidelium id petentium adhiberent.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>Andererseits hingen in manchen Gegenden durchaus nicht wenige Gläubige den früheren liturgischen Formen, die ihre Kultur und ihren Geist so grundlegend geprägt hatten, mit derart großer Liebe und Empfindung an und tun dies weiterhin, daß Papst Johannes Paul II., geleitet von der Hirtensorge für diese Gläubigen, im Jahr 1984 mit dem besonderen Indult "Quattuor abhinc annos", das die Kongregation für den Gottesdienst entworfen hatte, die Möglichkeit zum Gebrauch des Römischen Meßbuchs zugestand, das von Johannes XXIII. im Jahr 1962 herausgegeben worden war; im Jahr 1988 forderte wiederum Johannes Paul II. die Bischöfe mit dem als Motu Proprio erlassenen Apostolischen Schreiben "Ecclesia Dei" auf, eine solche Möglichkeit weitherzig und großzügig zum Wohl aller Gläubigen, die darum bitten, einzuräumen.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Damit zeigt der Papst sehr schön auf, daß er keine einsame Entscheidung getroffen hat, sondern daß - wie schon öfters in der Kirchengeschichte auf unterschiedlichem Gebiet christlicher Glaubenspraxis - das gesamte Volk Gottes, vom Heiligen Geist angeleitet, deutliche und unauslöschbare Hinweise im liturgischen Leben der lateinischen Rituskirche gab, daß sich der eine Römische Ritus nicht nur in der <I>einer gewissen Schnellentwicklung in allen Lebensbereichen unserer Zeit angepaßten</I> erneuerten Form erschöpfen konnte, sondern daß der heilende Kontrast zum dauernden technischen, wirtschaftlichen und politischen Wandel ganz besonders in einer leichter universal erkennbaren außerordentlichen Form des Römischen Ritus liegen müßte, den die Kirche nie abschaffen konnte und auch nie abgeschafft hat.<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> Instantibus precibus horum fidelium iam a Praedecessore Nostro Ioanne Paulo II diu perpensis, auditis etiam a Nobis Patribus Cardinalibus in Concistorio die XXIII mensis martii anni 2006 habito, omnibus mature perpensis, invocato Spiritu Sancto et Dei freti auxilio, praesentibus Litteris Apostolicis DECERNIMUS quae sequuntur:<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>Nachdem die inständigen Bitten dieser Gläubigen schon von Unserem Vorgänger Johannes Paul II. über längere Zeit hin abgewogen und auch die Väter Kardinäle in dem am 23. März 2006 abgehaltenen Konsistorium von Uns gehört worden sind, haben Wir alles reiflich geprüft und <B>LEGEN</B> nach Anrufung des Heiligen Geistes und im festen Vertrauen auf die Hilfe Gottes mit dem vorliegenden Apostolischen Schreiben folgendes <B>FEST</B>:</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Nun folgen die eigentlichen Rechtsnormen, die dem Römischen Ritus in seiner Gesamtheit die positivrechtliche Sicherheit und organische Entwicklung zurückgeben, derer er sich - im übertragenen Sinn gesprochen - "naturrechtlich" immer schon, d. h. auch in den letzten 37 Jahren, erfreut hat, auch wenn dies nicht viele anerkennen wollten bzw. im guten Glauben einfach nicht erkannt hatten.<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>Art. 1.</U></B> Missale Romanum a Paulo VI promulgatum ordinaria expressio "Legis orandi" Ecclesiae catholicae ritus latini est. Missale autem Romanum a S. Pio V promulgatum et a B. Ioanne XXIII denuo editum habeatur uti extraordinaria expressio eiusdem "Legis orandi" Ecclesiae et ob venerabilem et antiquum eius usum debito gaudeat honore. Hae duae expressiones "legis orandi" Ecclesiae, minime vero inducent in divisionem "legis credendi" Ecclesiae; sunt enim duo usus unici ritus romani.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG: <I><U>Art. 1.</U></I></B> <I>Das von Paul VI. promulgierte Römische Meßbuch ist die ordentliche Ausdrucksform der "Lex orandi" der Katholischen Kirche des lateinischen Ritus. Das vom heiligen Pius V. promulgierte und vom seligen Johannes XXIII. neu herausgegebene Römische Meßbuch hat als außerordentliche Ausdrucksform derselben "Lex orandi" der Kirche zu gelten, und aufgrund seines verehrungswürdigen und unvordenklich wertvollen Gebrauchs soll es sich der gebotenen Ehre erfreuen. Diese zwei Ausdrucksformen der "Lex orandi" der Kirche führen aber keineswegs zu einer Spaltung der "Lex credendi" der Kirche; denn sie sind zwei Anwendungsformen des einen Römischen Ritus.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Der Papst hält im <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1981&amp;entry_id=162" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Begleitschreiben</A> fest: "<I>Es ist nicht angebracht, von diesen beiden Fassungen des Römischen Meßbuchs als von 'zwei Riten' zu sprechen. Es handelt sich vielmehr um einen zweifachen Usus ein und desselben Ritus. Was nun die Verwendung des Meßbuchs von 1962 als Forma extraordinaria der Meßliturgie angeht, so möchte ich darauf aufmerksam machen, daß dieses Missale nie rechtlich abrogiert wurde und insofern im Prinzip immer zugelassen blieb. Im Augenblick der Einführung des neuen Meßbuchs schien es nicht notwendig, eigene Normen für den möglichen Gebrauch des bisherigen Missale zu erlassen. Man ging wohl davon aus, daß es sich um wenige Einzelfälle handeln würde, die fallweise am jeweiligen Ort zu lösen seien. Dann zeigte sich aber bald, daß vor allem in Ländern, in denen die Liturgische Bewegung vielen Menschen eine bedeutende liturgische Bildung und eine tiefe innere Vertrautheit mit der bisherigen Form der liturgischen Feier geschenkt hatte, nicht wenige stark an diesem ihnen von Kindheit auf liebgewordenen Gebrauch des Römischen Ritus hingen.</I>" Damit hat der Papst auch Vorwürfe moderner Liturgiewissenschaftler zurückgewiesen, die so manchem Gläubigen, der schon bisher die außerordentliche Form des Römischen Ritus bevorzugte, mangelnde liturgische Bildung usw. unterstellt hatten.<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> Proinde Missae Sacrificium, iuxta editionem typicam Missalis Romani a B. Ioanne XXIII anno 1962 promulgatam et numquam abrogatam, uti formam extraordinariam Liturgiae Ecclesiae, celebrare licet. Condiciones vero a documentis antecedentibus "Quattuor abhinc annos" et "Ecclesia Dei" pro usu huius Missalis statutae, substituuntur ut sequitur:<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I>Demgemäß ist es erlaubt, das Meßopfer nach der vom seligen Johannes XXIII. promulgierten und niemals abgeschafften Editio typica des Römischen Meßbuchs als außerordentliche Form der Liturgie der Kirche zu feiern. Die von den vorangegangenen Dokumenten "Quattuor abhinc annos" und "Ecclesia Dei" für den Gebrauch dieses Meßbuchs aufgestellten Bedingungen aber werden wie folgt ersetzt:</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Auch seit 1970 haben daher jene Bischöfe und Priester, welche aus objektiven bzw. aus Gewissens-Gründen heraus (auch oder ausschließlich) die Bücher der außerordentlichen Form des Römischen Ritus verwendeten, nicht gesündigt, soferne dieses Festhalten an der traditionellen lateinischen Liturgie nicht mit sündhaften Haltungen und Straftaten verbunden war. Nunmehr schenkt der Papst jedoch nach einer realen historischen Durststrecke definitive Rechtssicherheit, und nicht nur das: man kann tatsächlich davon ausgehen, daß mit dem Stichtag des 14. September 2007 ein Gleichgewicht und eine gewisse Gleichberechtigung zwischen den beiden Möglichkeiten des einen Römischen Ritus hergestellt ist.<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>Art. 2.</U></B> In Missis sine populo celebratis, quilibet sacerdos catholicus ritus latini, sive saecularis sive religiosus, uti potest aut Missali Romano a beato Papa Ioanne XXIII anno 1962 edito, aut Missali Romano a Summo Pontifice Paulo VI anno 1970 promulgato, et quidem qualibet die, excepto Triduo Sacro. Ad talem celebrationem secundum unum alterumve Missale, sacerdos nulla eget licentia, nec Sedis Apostolicae nec Ordinarii sui.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>Art. 2.</U></B> In Messen, die ohne Volk gefeiert werden, kann jeder katholische Priester des lateinischen Ritus - sei er Weltpriester oder Ordenspriester - entweder das vom seligen Papst Johannes XXIII. im Jahr 1962 herausgegebene Römische Meßbuch gebrauchen oder das von Papst Paul VI. im Jahr 1970 promulgierte, und zwar an jedem Tag mit Ausnahme des Triduum Sacrum (= Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag). Für eine solche Feier nach dem einen oder dem anderen Meßbuch benötigt der Priester keine Erlaubnis, weder vom Apostolischen Stuhl noch von seinem Ordinarius.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Der Begriff <I>Messe ohne Volk</I> ist ein liturgierechtlicher und meint eine nicht öffentlich angekündigte Heilige Messe, die jedoch selbstverständlich öffentlich zelebriert werden kann, sodaß sich dabei auch wenige oder sogar viele Gläubige (man denke an einen Wallfahrtsort) sammeln können. Normalerweise wird bei der sogenannten <I>Messe ohne Volk</I> auch der Dienst eines Ministranten vorgesehen. Da dem Priester die Sicherstellung eines Ministranten aber beispielsweise auf Reisen nicht immer möglich ist und die tägliche Zelebration nicht unterlassen werden sollte, kann und darf in solchen und ähnlichen Situationen die Heilige Messe auch ohne jede reale Beteiligung des irdischen Volkes Gottes gefeiert werden. Es ist kein Zufall, daß der Papst zuerst die außerordentliche Form nennt, auch weil sie schon älter ist. In meinem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1982&amp;entry_id=162" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/139-LATEINISCHE-LITURGIE-HEILIGER-STUHL-PLANT-WEITERE-NORMALISIERUNG-ALTER-ROEMISCHER-RITUS-WIRD-REGULAERE-AUSSERORDENTLICHE-PRAXIS.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/139-LATEINISCHE-LITURGIE-HEILIGER-STUHL-PLANT-WEITERE-NORMALISIERUNG-ALTER-ROEMISCHER-RITUS-WIRD-REGULAERE-AUSSERORDENTLICHE-PRAXIS.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Kommentar</A> vom 16. Dezember 2006 unter dem Titel "<I>Lateinische Liturgie: Heiliger Stuhl plant weitere Normalisierung - alter Römischer Ritus wird reguläre außerordentliche Praxis</I>" übernahm ich eine Erklärung, die in Genua unter Autorität des Vorsitzenden der Italienischen Bischofskonferenz, Erzbischof Angelo Bagnasco, zur Vorbereitung auf das erwartete <I>Motu Proprio</I> verfaßt worden war, worin es heißt: "<I><B>5.</B> derselbe Papst Paul VI., der im Jahre 1970 das Römische Meßbuch nach den Vorgaben des II. Vatikanischen Konzils promulgierte, gewährte persönlich dem heiligen Pater Pio von Pietrelcina das Indult zur Fortsetzung der (auch öffentlichen) Zelebration der Heiligen Messe nach dem Ritus des heiligen Pius V., obgleich die liturgische Reform mit der Fastenzeit des Jahres 1965 in die Umsetzungsphase trat (...) <B>9.</B> zwei gültige Ausdrucksformen desselben katholischen Glaubens - jene des heiligen Pius V. und jene von Paul VI. - dürfen nicht als 'sich ausdrückende gegensätzliche Auffassungen' präsentiert werden, als ob sie logisch nicht miteinander vereinbar wären; <B>10.</B> im liturgischen Bereich dürfen die Entscheidungen und Handlungen der Päpste - im besonderen von Johannes XXIII., Paul VI., Johannes Paul II. und von Benedikt XVI. - sowie der Konzilien - sei es das Tridentinische, sei es das II. Vatikanische - nicht in Kontrastform dargestellt werden und noch viel weniger als sich gegenseitig ausschließende Alternativen.</I>" Somit sind alle Wallfahrtsorte, Kathedralkirchen und Pfarreien verpflichtet, das gesamte dort wirkende kirchliche Personal anzuweisen, daß die tägliche Einzelzelebration für jeden ausgewiesenen Priester zu ermöglichen ist. Für das Meßbuch 1962 gibt es keine Konzelebrationsmöglichkeit im Sinne heute sehr verbreiteter Kon-Konsekration.<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>Art. 3.</U></B> Si communitates Institutorum vitae consecratae atque Societatum vitae apostolicae iuris sive pontificii sive dioecesani quae in celebratione conventuali seu "communitatis" in oratoriis propriis celebrationem sanctae Missae iuxta editionem Missalis Romani anno 1962 promulgatam habere cupiunt, id eis licet. Si singula communitas aut totum Institutum vel Societas tales celebrationes saepe vel habitualiter vel permanenter perficere vult, res a Superioribus maioribus ad normam iuris et secundum leges et statuta particularia decernatur.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>Art. 3.</U></B> Wenn Gemeinschaften der Institute geweihten Lebens und der Gesellschaften apostolischen Lebens - seien sie päpstlichen oder diözesanen Rechts - wünschen, bei der Konvents- bzw. "Kommunitäts"-Zelebration in den eigenen Oratorien die Feier der Heiligen Messe nach der Ausgabe des Römischen Meßbuchs zu halten, die im Jahr 1962 promulgiert wurde, ist ihnen dies erlaubt. Wenn eine einzelne Gemeinschaft oder ein ganzes Institut bzw. eine ganze Gesellschaft solche Zelebrationen öfters oder als feste Gewohnheit oder ständig begehen will, ist es Sache der höheren Oberen, nach der Norm des Rechts und gemäß der partikularen Gesetze und Statuten zu entscheiden.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Daß solche Entscheidungsprozesse friedlich und unter Anerkennung sowie Einbindung aller konkreten Sensbilitäten von statten gehen sollen, steht außer Frage. Die Oberen haben sich an jenen Maßstab des Gleichgewichts zu halten, den der Papst hiermit gegeben hat. Eine ausschließliche Konzentration auf die eine oder andere Form des Römischen Ritus wird nur dann gemeinschaftlich möglich sein, wenn alle Mitglieder freiwillig dafür votieren. Andernfalls hat sich in sämtlichen Gemeinschaften eine gerechte Vielfalt des Römischen Ritus zu entwickeln und zu präsentieren. Insbesondere ist dabei auf Schwesterngemeinschaften zu achten, deren Rechte und Traditionsverbundenheiten nicht selten mißachtet wurden. Dies betraf nicht nur ältere Ordensschwestern, sondern dies betrifft auch Schwestern und Brüder der jüngsten Generation.<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>Art. 4.</U></B> Ad celebrationes sanctae Missae de quibus supra in art. 2 admitti possunt, servatis de iure servandis, etiam christifideles qui sua sponte id petunt.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>Art. 4.</U></B> Zu den Feiern der Heiligen Messe, von denen oben in Art. 2 gehandelt wurde, können entsprechend dem Recht auch Christgläubige zugelassen werden, die aus eigenem Antrieb darum bitten.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Damit ist mein Kommentar bestätigt, es handelt sich auch bei den sogenannten <I>Messen ohne Volk</I> nicht um eigentliche "Privatmessen", die es abgesehen von der legitimen Begrifflichkeit real nicht geben kann, weil jede Liturgie der Kirche prinzipiell eine öffentliche ist. Ganz konkret ist es daher in Hinkunft nicht mehr denkbar, daß ein Seminarregens einem ihm unterstellten Priesteramtskandidaten für die Ferienzeit den Besuch solcher legitimer Heiliger Messen in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus untersagt. Insbesondere sind Seminaristen als Ministranten in der außerordentlichen Form zuzulassen und zu fördern. Wie sollen jene Christgläubigen, die sich besonders den außerordentlichen Formen der Sakramente im Römischen Ritus verbunden fühlen, in Hinkunft an möglichst vielen Orten zu ihrem geistlichen Gewinn kommen können, wenn nicht auch in sämtlichen Ausbildungsstätten die Gleichwertigkeit der außerordentlichen und ordentlichen Form des Römischen Ritus wenigstens toleriert würde?<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>Art. 5, &sect; 1.</U></B> In paroeciis, ubi coetus fidelium traditioni liturgicae antecedenti adhaerentium stabiliter exsistit, parochus eorum petitiones ad celebrandam sanctam Missam iuxta ritum Missalis Romani anno 1962 editi, libenter suscipiat. Ipse videat ut harmonice concordetur bonum horum fidelium cum ordinaria paroeciae pastorali cura, sub Episcopi regimine ad normam canonis 392, discordiam vitando et totius Ecclesiae unitatem fovendo.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>Art. 5, &sect; 1.</U></B> In Pfarreien, wo eine Gruppe von Gläubigen stabil existiert, die der früheren Liturgie verbunden sind, hat der Pfarrer deren Bitten, die Heilige Messe nach dem Ritus des im Jahr 1962 herausgegebenen Römischen Meßbuches zu feiern, bereitwillig aufzunehmen. Er selbst hat darauf zu achten, daß das Wohl dieser Gläubigen mit der ordentlichen Hirtensorge für die Pfarrei harmonisch in Einklang gebracht werde, unter der Leitung des Bischofs nach der Norm des Canon 392, wobei Zwietracht zu vermeiden und die Einheit der ganzen Kirche zu fördern ist.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Da der Papst die Gruppe zahlenmäßig nicht definiert, sind auch Gruppen ernstzunehmen, die weniger als 30 Personen umfassen. Sie müssen als Gruppen vor dem 14. September 2007 nicht stabil bestanden haben, sondern können sich auch jetzt bilden. Canon 392 CIC 1983 schreibt in seinem &sect; 2 folgendes vor: "<I>Der Bischof hat darauf zu achten, daß sich kein Mißbrauch in die kirchliche Ordnung einschleicht, vor allem in bezug auf den Dienst am Wort, die Feier der Sakramente und Sakramentalien, die Verehrung Gottes und der Heiligen sowie in bezug auf die Vermögensverwaltung.</I>" Der Papst notiert in seinem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1981&amp;entry_id=162" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Begleitschreiben</A>: "<I>Nichts wird folglich der Autorität des Bischofs weggenommen, dessen Aufgabe in jedem Fall jene bleibt, darüber zu wachen, daß alles friedlich und sachlich geschieht. Sollten Probleme auftreten, die der Pfarrer nicht zu lösen imstande ist, kann der Ordinarius immer eingreifen, jedoch in völliger Übereinstimmung mit den im Motu Proprio festgelegten neuen Bestimmungen. Außerdem lade ich Euch, liebe Mitbrüder, hiermit ein, drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Motu Proprio dem Heiligen Stuhl über Eure Erfahrungen Bericht zu erstatten. Wenn dann wirklich ernsthafte Schwierigkeiten aufgetreten sein sollten, können Wege gesucht werden, um Abhilfe zu schaffen.</I>" Und: "<I>Es ist wahr, daß es nicht an Übertreibungen und hin und wieder an gesellschaftlichen Aspekten fehlt, die in ungebührender Weise mit der Haltung jener Gläubigen in Zusammenhang stehen, die sich der alten lateinischen liturgischen Tradition verbunden wissen. Eure Liebe und pastorale Klugheit wird Anreiz und Leitbild für eine Vervollkommnung sein. Im übrigen können sich beide Formen des Usus des Ritus Romanus gegenseitig befruchten: Das alte Meßbuch kann und soll neue Heilige und einige der neuen Präfationen aufnehmen. Die Kommission Ecclesia Dei wird im Kontakt mit den verschiedenen Institutionen die sich dem usus antiquior widmen, die praktischen Möglichkeiten prüfen. In der Feier der Messe nach dem Missale Pauls VI. kann stärker, als bisher weithin der Fall ist, jene Sakralität erscheinen, die viele Menschen zum alten Usus hinzieht. Die sicherste Gewähr dafür, daß das Missale Pauls VI. die Gemeinden eint und von ihnen geliebt wird, besteht im ehrfürchtigen Vollzug seiner Vorgaben, der seinen spirituellen Reichtum und seine theologische Tiefe sichtbar werden läßt.</I>" Die Frage der Form des Kommunionempfanges ist in diesem Zusammenhang nicht geklärt. Es gibt in vielen Territorien der lateinischen Rituskirche nämlich aktuell das Grundrecht des disponierten Kommunikanten, die würdige Form des Empfanges selbst zu erwählen (vgl. die römische Instruktion "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3707&amp;entry_id=162" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccdds/documents/rc_con_ccdds_doc_20040423_redemptionis-sacramentum_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccdds/documents/rc_con_ccdds_doc_20040423_redemptionis-sacramentum_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Redemptionis sacramentum</A>" vom 25. März 2004 über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind: "<I>Obwohl jeder Gläubige immer das Recht hat, nach seiner Wahl die heilige Kommunion mit dem Mund zu empfangen (vgl. Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 161),soll in den Gebieten, wo es die Bischofskonferenz erlaubt und der Apostolische Stuhl rekognosziert hat, auch demjenigen die heilige Hostie ausgeteilt werden, der das Sakrament mit der Hand empfangen möchte. Man soll aber sorgfältig darauf achten, daß der Kommunikant die Hostie sofort vor dem Spender konsumiert, damit niemand mit den eucharistischen Gestalten in der Hand weggeht. Wenn eine Gefahr der Profanierung besteht, darf die heilige Kommunion den Gläubigen nicht auf die Hand gegeben werden (vgl. Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Dubium: Notitiae 35 [1999] 160-161).</I>" Es könnte in der Tat negative Auswirkungen haben, wenn in einer Übergangszeit "Handkommunikanten" beim Besuch der außerordentlichen Form des Römischen Ritus die Mundkommunion aufgezwungen würde, auch wenn diese die ordentliche Form für beide Formen des Römischen Ritus war und ist. Ich gehe derzeit davon aus, daß mindestens in den herkömmlichen Pfarreien ein solches Aufzwingen bzw. eine Verweigerung rechtlich nicht zulässig sein wird, selbst wenn es im Rahmen einer außerordentlichen lateinischen Zelebration angekündigt würde. Die in der ordentlichen Form der Heiligen Messe nach lateinischem Ritus mögliche Kommunionspendung durch Eintauchen - womit nur die Mundkommunion möglich ist - wäre jedoch auch für die außerordentliche Form anzudenken, da zudem die Kommunionspendung in der älteren Form rubrikal nicht so stark mit der zelebrierten Messe verbunden erscheint wie in der ordentlichen Form.<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>&sect; 2.</U></B> Celebratio secundum Missale B. Ioannis XXIII locum habere potest diebus ferialibus; dominicis autem et festis una etiam celebratio huiusmodi fieri potest. <br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>&sect; 2.</U></B> Die Feier nach dem Meßbuch des seligen Johannes XXIII. kann an den Werktagen stattfinden; an Sonntagen und Festen kann indes ebenfalls eine Feier dieser Art stattfinden.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Für Pfarreien mit mehreren Heiligen Messen an Sonn- und Feiertagen ist damit die rechtliche Lage klar. Für kleinere Pfarreien mit nur einer Messe am Sonntag und am Feiertag müßte in einer Versammlung der Gläubigen eine harmonische Lösung getroffen werden, die sich beispielsweise im Wechsel der beiden Formen ausdrücken könnte oder der jeweils weniger erwünschten Form beispielsweise einen Sonntag im Monat zuschreibt. Was die Frage der Ministrantinnen und beauftragten Kommunionspender(innen) betrifft, so ist dieser Bereich auch noch nicht angesprochen oder gar gelöst, was die außerordentliche Form des Römischen Meßritus betrifft. Es ist nicht ausgeschlossen, daß der Päpstliche Rat für Gesetzesauslegung auf Anfrage hin aktiv werden könnte, weil durch die päpstliche "organische Rückfestlegung" zweier Ausdrucksformen des einen Ritus eine durchaus neue und jedenfalls definitive rechtliche Erkenntnis geschaffen wurde. Im übrigen jedoch ist es immer noch Sache des Orts- bzw. Personalpfarrers, ob Ministrantinnen zugelassen werden können. Es dürfte kein größeres Problem sein, im Falle von (voraussehbaren) Beschwerden traditioneller Gläubiger für die außerordentlichen lateinischen Liturgien Ministrantinnen nicht einzuteilen.<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>&sect; 3.</U></B> Fidelibus seu sacerdotibus id petentibus, parochus celebrationes, hac in forma extraordinaria, permittat etiam in adiunctis peculiaribus, uti sunt matrimonia, exsequiae aut celebrationes occasionales, verbi gratia peregrinationes.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>&sect; 3.</U></B> Gläubigen oder Priestern, die darum bitten, hat der Pfarrer auch zu besonderen Gelegenheiten Feiern in dieser außerordentlichen Form zu gestatten, so z. B. bei der Trauung, bei der Begräbnisfeier oder bei situationsbedingten Feiern, wie etwa im Falle von Wallfahrten.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Der Papst hat sich sehr gut beraten lassen und kommt aus der Praxis. Mitbrüder mit solchen von der nunmehr abgesicherten Rechtslage her gedeckten Wünschen dürfen nicht abgewiesen werden.<br />
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<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>&sect; 4.</U></B> Sacerdotes Missali B. Ioannis XXIII utentes, idonei esse debent ac iure non impediti.<br />
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<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>&sect; 4.</U></B> Priester, die das Meßbuch des seligen Johannes XXIII. gebrauchen, müssen geeignet sein und dürfen nicht von Rechts wegen gehindert sein.</I><br />
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<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Diese Bestimmung versteht sich eigentlich von selbst. Die Eignung kann sicher nicht auf die Schnelle überprüft werden. Jeder Priester des lateinischen Ritus hat ja nunmehr das ausdrückliche Recht, an fast allen Tagen bei sogenannten Heiligen Messen <I>ohne Volk</I> das ältere Meßbuch zu wählen. Da die Bestimmung im Zusammenhang mit der Pfarrei genannt ist, werden das Wohl der Gläubigen und der Friede in der Pfarrei mitangesprochen sein. Die Einheit der Kirche kann nur wahren, wer die Identität des katholischen Glaubens auch im Sinne einer Nichtablehnung der ordentlichen oder außerordentlichen Form des Römischen Ritus wahrt. Vom Recht her sind Priester <I>nicht in Gemeinschaft mit dem Heiligen Stuhl stehender</I> traditionalistischer Gemeinschaften gehindert, wenn auch deren Rückkehr und volle Anerkennung des Jurisdiktionsprimates des Heiligen Vaters durch das vorliegende Dokument besonders erwünscht wird. Der Papst notiert in seinem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1981&amp;entry_id=162" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Begleitschreiben</A>: "<I>Wir wissen alle, daß in der von Erzbischof Lefebvre angeführten Bewegung das Stehen zum alten Missale zum äußeren Kennzeichen wurde; die Gründe für die sich hier anbahnende Spaltung reichten freilich viel tiefer (...) So sah sich Papst Johannes Paul II. veranlaßt, mit dem Motu Proprio 'Ecclesia Dei' vom 2. Juli 1988 eine Rahmennorm für den Gebrauch des Missale von 1962 zu erlassen, die freilich keine Einzelbestimmungen enthielt, sondern grundsätzlich an den Großmut der Bischöfe gegenüber den 'gerechtfertigten Wünschen' derjenigen Gläubigen appellierte, die um diesen Usus des Römischen Ritus baten. Der Papst hatte damals besonders auch der 'Priester-Bruderschaft des heiligen Pius X.' helfen wollen, wieder die volle Einheit mit dem Nachfolger Petri zu finden, und hatte so eine immer schmerzlicher empfundene Wunde in der Kirche zu heilen versucht. Diese Versöhnung ist bislang leider nicht geglückt, aber eine Reihe von Gemeinschaften machten dankbar von den Möglichkeiten dieses Motu Proprio Gebrauch.</I>" Auch ich hoffe, daß meine kurze <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1658&amp;entry_id=162" title="http://www.internetpfarre.de/fsspx.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/fsspx.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Analyse zur sogenannten Piusbruderschaft</A> inhaltlich bald der Vergangenheit angehören darf, indem die meisten Kleriker und Gläubigen der Bruderschaft den Schritt des Papstes zur vollen Aussöhnung nutzen.<br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>&sect; 5.</U></B> In ecclesiis, quae non sunt nec paroeciales nec conventuales, Rectoris ecclesiae est concedere licentiam de qua supra.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>&sect; 5.</U></B> In Kirchen, die weder Pfarr- noch Konventskirchen sind, ist es Sache des Kirchenrektors, eine Erlaubnis bezüglich des oben Genannten zu erteilen.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> -<br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>Art. 6.</U></B> In Missis iuxta Missale B. Ioannis XXIII celebratis cum populo, Lectiones proclamari possunt etiam lingua vernacula, utendo editionibus ab Apostolica Sede recognitis.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>Art. 6.</U></B> In Messen, die nach dem Meßbuch des seligen Johannes XXIII. zusammen mit dem Volk gefeiert werden, können die Lesungen auch in der Volkssprache verkündet werden, unter Gebrauch der vom Apostolischen Stuhl rekognoszierten Ausgaben.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Wiederum: der Papst hat sich gut beraten lassen. Es bleibt der örtlichen Tradition überlassen, ob die Lesungen sogleich in der jeweils gesprochenen Sprache oder zuerst in lateinischer Sprache vorgetragen oder gesungen werden. Es gibt ja auch die Möglichkeit, das Wort Gottes vor der Predigt in der Volkssprache zu verkünden. Insbesondere, wenn keine Schott-Meßbücher oder andere wertvolle Hilfsmittel zum Besuch der außerordentlichen Form des Römischen Ritus vorliegen, wird es klug sein, die Lesungen sofort in der gesprochenen Sprache zu verkünden.<br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>Art. 7.</U></B> Ubi aliquis coetus fidelium laicorum, de quo in art. 5 &sect; 1 petita a parocho non obtinuerit, de re certiorem faciat Episcopum dioecesanum. Episcopus enixe rogatur ut eorum optatum exaudiat. Si ille ad huiusmodi celebrationem providere non vult res ad Pontificiam Commissionem "Ecclesia Dei" referatur.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>Art. 7.</U></B> Wo irgendeine Gruppe von Laien durch den Pfarrer nicht erhalten sollte, worum sie nach Art. 5 &sect; 1 bittet, hat sie den Diözesanbischof davon in Kenntnis zu setzen. Der Bischof wird nachdrücklich ersucht, ihrem Wunsch zu entsprechen. Wenn er für eine Feier dieser Art nicht sorgen will, ist die Sache der Päpstlichen Kommission "Ecclesia Dei" mitzuteilen.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Damit bestätigt der Heilige Stuhl den bereits eingeschlagenen Weg, Sorgen und Beschwerden über das liturgische Leben an einem konkreten Ort wirklich ernstzunehmen und Lösungen zum Wohle betroffener Gläubiger zu finden.<br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>Art. 8.</U></B> Episcopus, qui vult providere huiusmodi petitionibus christifidelium laicorum, sed ob varias causas impeditur, rem Pontificiae Commissioni "Ecclesia Dei" committere potest, quae ei consilium et auxilium dabit.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>Art. 8.</U></B> Ein Bischof, der für Bitten dieser Art seitens der christgläubigen Laien Sorge tragen möchte, aber aus verschiedenen Gründen daran gehindert wird, kann die Sache der Päpstlichen Kommission "Ecclesia Dei" berichten, die ihm Rat und Hilfe zu geben hat.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Daß diese Päpstliche Kommission eine Aufwertung erfahren würde, war im Zuge der Gleichstellung der beiden Formen des Römischen Ritus zu <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1985&amp;entry_id=162" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/158-LATEINISCHER-RITUS-KARDINAELE-BESTAETIGEN-LITURGISCHES-PROJEKT-DES-PAPSTES-STARTET-BALD-MIT-EINEM-MOTU-PROPRIO.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/158-LATEINISCHER-RITUS-KARDINAELE-BESTAETIGEN-LITURGISCHES-PROJEKT-DES-PAPSTES-STARTET-BALD-MIT-EINEM-MOTU-PROPRIO.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">erwarten</A>.<br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>Art. 9, &sect; 1.</U></B> Parochus item, omnibus bene perpensis, licentiam concedere potest utendi rituali antiquiore in administrandis sacramentis Baptismatis, Matrimonii, Poenitentiae et Unctionis Infirmorum, bono animarum id suadente.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>Art 9, &sect; 1.</U></B> Der Pfarrer kann - nachdem er alles gut erwogen hat - auch die Erlaubnis geben, daß bei der Spendung der Sakramente der Taufe, der Ehe, der Buße und der Krankensalbung das ältere Rituale verwendet wird, wenn das Wohl der Seelen dies nahe legt.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Es heißt nicht <I>salus animarum</I>, sondern <I>bonum animarum</I>. Hier muß die Übersetzung der Deutschen Bischofskonferenz ("<I>Heil der Seelen</I>") kritisiert werden, denn es ist festzuhalten: die Sakramente in der außerordentlichen und in der ordentlichen Form bewirken objektiv dasselbe. Es kann kein Sakrament weniger gültig sein. Die heilige Taufe nach dem alten Rituale bewirkt die Gotteskindschaft genauso wie die heilige Taufe nach ihrer ordentlichen Form. Dem Heil der Seelen wird mit beiden Formen vollständig gedient, aber die volle Wiederherstellung der organischen Rückbindung des lateinischen Ritus garantiert insgesamt nun mehr Gläubigen in ihren jeweiligen Verbundenheiten besser das Seelenheil. Es ist zu hoffen, daß möglichst alle Priester in ihren Seelsorgsbereichen die Gläubigen über die nunmehr gegebenen Möglichkeiten gut und umfassend informieren. Wer lieber die älteren Taufriten hat (z. B. mehr Exorzismen, Vertretung des Täuflings nur durch den Taufpaten/die Taufpatin, als erste Speise exorziertes Salz usw.), soll dies auch angeboten bekommen und es einfach erbitten können. Und wenn Gläubige bekanntermaßen mit den außerordentlichen Formen mehr verbunden sind, wird die Spendung der Krankenölung nach dieser Form angeraten sein.<br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>Art. 9, &sect; 2.</U></B> Ordinariis autem facultas conceditur celebrandi Confirmationis sacramentum utendo Pontificali Romano antiquo, bono animarum id suadente.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>Art. 9, &sect; 2.</U></B> Den Ordinarien</I> [vgl. can. 134 &sect; 1 CIC] <I>ist die Vollmacht gegeben, das Sakrament der Firmung nach dem alten Pontificale Romanum zu feiern, wenn das Wohl der Seelen dies nahe legt.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Papst Benedikt XVI. hat an alle Sakramente gedacht, und somit ist die "Firmwatsche" rehabilitiert. Nur die Weiheordnung ist nicht angesprochen, die jedoch in einigen mit dem Papst in Einheit stehenden lateinischen Gemeinschaften ebenso traditionell (außerordentlich) geordnet ist. Kurze Hinweise finden sich in meinem alten <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1651&amp;entry_id=162" title="http://www.internetpfarre.de/ritus.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/ritus.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Ritus-Dokument</A>: "<I>Was nicht wirklich geklärt ist, ist die rechtliche Bewertung der empfangenen 'niederen Weihen' und der 'Subdiakonatsweihe' in den entsprechenden Gemeinschaften. Man kann natürlich die Frage stellen, ob sich durch die eindeutig zugenommene Großzügigkeit, was die legitime Verwendung des Missale 1962 und der gesamten bis dahin geltenden liturgischen Ordnungen nicht auch automatisch eine Entwicklung anbahnt, die die Dienstämter ernster nimmt und möglicherweise wieder zu einigen oder allen niederen Weihen führt. Aber notwendig ist dies nicht. Eher ist zu erwarten, daß es sich um ein pragmatisches Nebeneinander handeln wird, wobei es dem lateinischen Katholiken dadurch sozusagen freisteht, den neuen Weg oder den alten Weg Richtung Priestertum zu wählen, so er göttlich berufen ist. Der eigentliche Kleriker nach universalem Recht ist aber erst durch die Diakonatsweihe gegeben: dies drücken sogar die Statuten der Priesterbruderschaft St. Petrus aus. Die Frage, was mit illegal gespendeten niederen Weihen und Subdiakonatsweihen (z. B. in der Zeit von 1972 bis 1988) rechtlich ist, hat keine existentielle Bedeutung, da die Frage dogmatisch gar keine Relevanz besitzt.</I>"<br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>Art. 9, &sect; 3.</U></B> Fas est clericis in sacris constitutis uti etiam Breviario Romano a B. Ioanne XXIII anno 1962 promulgato.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>Art. 9, &sect; 3.</U></B> Die geweihten Kleriker haben das Recht, auch das Römische Brevier zu gebrauchen, das vom seligen Johannes XXIII. im Jahr 1962 promulgiert wurde.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Dank sei dem Papst, aber dies war natürlich auch schon bisher ohne jede läßliche Sünde möglich und "naturrechtlich" gestattet ;-)<br />
<br />
<br />
<B>GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>Art. 10.</U></B> Fas est Ordinario loci, si opportunum iudicaverit, paroeciam personalem ad normam canonis 518 pro celebrationibus iuxta formam antiquiorem ritus romani erigere aut rectorem vel cappellanum nominare, servatis de iure servandis.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:</B> <I><B><U>Art. 10.</U></B> Der Ortsordinarius hat das Recht, wenn er es für ratsam hält, eine Personalpfarrei nach Norm des Canon 518 für die Feiern nach der älteren Form des römischen Ritus zu errichten oder einen Rektor bzw. Kaplan zu ernennen, entsprechend dem Recht.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Das ist eine ganz entscheidende und wichtige Rechtsnorm, da in manchen Breiten der lateinischen Rituskirche nur dadurch die Rechte der den außerordentlichen Formen verbundenen Katholiken gesichert werden können. Wir müssen realistisch sein: nicht wenige Priester, die der Liturgiereform fast einen dogmatischen Charakter gegeben hatten, verstehen noch nicht ganz, was der Papst der Kirche nunmehr (zurück)geschenkt hat. Und wir müssen es menschlich verstehen, daß es noch Widerstände geben wird. Die Errichtung von Personalpfarreien (die Feier des Österlichen Triduums ist dabei miteingeschlossen) ist eine hervorragende Möglichkeit, die Übergangszeiten zu überbrücken, wobei der eingesetzte Personalpfarrer ganz im Geist des vorliegenden Dokumentes arbeiten wird m&uuml;ssen. Es kann keinen exklusivistischen Traditionalismus-Monopolismus oder &auml;hnliches mehr geben, sondern alles soll in die Einheit der Gesamtkirche eingebunden werden. Auch wenn die Nennung von Canon 518 CIC 1983 fast den Eindruck erweckt, daß somit die außerordentliche Form des Römischen Ritus doch zu einem eigenen Ritus erhoben würde, so ist der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1981&amp;entry_id=162" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Wille des Papstes</A> zu beachten: &quot;<I>Es ist nicht angebracht, von diesen beiden Fassungen des Römischen Meßbuchs als von &#8216;zwei Riten&#8217; zu sprechen. Es handelt sich vielmehr um einen zweifachen Usus ein und desselben Ritus (...) Damit bin ich bei dem positiven Grund angelangt, der mich veranla&szlig;t hat, mit diesem Motu Proprio dasjenige von 1988 fortzuschreiben. Es geht um eine innere Vers&ouml;hnung in der Kirche. In der R&uuml;ckschau auf die Spaltungen, die den Leib Christi im Lauf der Jahrhunderte verwundet haben, entsteht immer wieder der Eindruck, da&szlig; in den kritischen Momenten, in denen sich die Spaltung anbahnte, von seiten der Verantwortlichen in der Kirche nicht genug getan worden ist, um Vers&ouml;hnung und Einheit zu erhalten oder neu zu gewinnen; daß Versäumnisse in der Kirche mit schuld daran sind, daß Spaltungen sich verfestigen konnten. Diese R&uuml;ckschau legt uns heute eine Verpflichtung auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um all denen das Verbleiben in der Einheit oder das neue Finden zu ihr zu erm&ouml;glichen, die wirklich Sehnsucht nach Einheit tragen.</I>&quot;<br />
<br />
<br />
<B>G&Uuml;LTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>Art. 11.</U></B> Pontificia Commissio &quot;Ecclesia Dei&quot; a Ioanne Paulo II anno 1988 erecta [cfr Ioannes Paulus Pp. II, Litt. ap. Motu proprio datae <I>Ecclesia Dei</I> (2 iulii 1988), 6: <I>AAS</I> 80 (1988), 1498], munus suum adimplere pergit.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE &Uuml;BERSETZUNG:</B> <I><B><U>Art. 11.</U></B> Die P&auml;pstliche Kommission &quot;Ecclesia Dei&quot;, die von Johannes Paul II. im Jahr 1988 errichtet wurde [vgl. Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben &quot;Motu Proprio&quot; Ecclesia Dei adflicta vom 2. Juli 1988, 6: AAS 80 (1988), 1498], f&auml;hrt fort mit der Erf&uuml;llung ihrer Aufgabe. </I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> &#8211;<br />
<br />
<br />
<B>G&Uuml;LTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> Quae Commissio formam, officia et normas agendi habeat, quae Romanus Pontifex ipsi attribuere voluerit.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE &Uuml;BERSETZUNG:</B> <I>Diese Kommission soll <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4561&amp;entry_id=162" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/213-ECCLESIAE-UNITATEM-MOTU-PROPRIO-ZUM-DIALOG-MIT-DER-PRIESTERBRUDERSCHAFT-ST.-PIUS-X..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/213-ECCLESIAE-UNITATEM-MOTU-PROPRIO-ZUM-DIALOG-MIT-DER-PRIESTERBRUDERSCHAFT-ST.-PIUS-X..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">die Form, die Amtsaufgaben und die Handlungsnormen</A> erhalten, mit denen der Papst sie ausstatten will.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Dies wird noch von gro&szlig;em Interesse sein. Auch die Zusammenarbeit der genannten P&auml;pstlichen Kommission mit der Kongregation f&uuml;r den Gottesdienst und die Sakramentenordnung wird wohl eine neue Qualit&auml;t erhalten.<br />
<br />
<br />
<B>G&Uuml;LTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> <B><U>Art. 12.</U></B> Eadem Commissio, ultra facultates quibus iam gaudet, auctoritatem Sanctae Sedis exercebit, vigilando de observantia et applicatione harum dispositionum.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE &Uuml;BERSETZUNG:</B> <I><B><U>Art. 12.</U></B> Dieselbe Kommission wird &uuml;ber die Vollmachten hinaus, derer sie sich bereits erfreut, die Autorit&auml;t des Heiligen Stuhls aus&uuml;ben, indem sie &uuml;ber die Beachtung und Anwendung dieser Anordnungen wacht.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Dies ist bereits der erste Schritt zur Aufwertung der genannten P&auml;pstlichen Kommission, und das wird eine umfassende Aufgabe sein.<br />
<br />
<br />
<B>G&Uuml;LTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:</B> Quaecumque vero a Nobis hisce Litteris Apostolicis Motu proprio datis decreta sunt, ea omnia firma ac rata esse et a die decima quarta Septembris huius anni, in festo Exaltationis Sanctae Crucis, servari iubemus, contrariis quibuslibet rebus non obstantibus.<br />
<br />
<B>DEUTSCHE &Uuml;BERSETZUNG:</B> <I>Alles aber, was von Uns durch dieses als Motu Proprio erlassene Apostolische Schreiben beschlossen wurde, ist &#8211; so bestimmen Wir &#8211; g&uuml;ltig und rechtskr&auml;ftig und vom 14. September dieses Jahres, dem Fest der Kreuzerh&ouml;hung, an zu befolgen, ungeachtet jeder anderen gegenteiligen Anordnung.</I><br />
<br />
<B>KOMMENTAR VON MEINER SEITE:</B> Der Spielraum bis 14. September 2007 ist eine sehr kluge Ma&szlig;nahme, wie &uuml;berhaupt der lange Vorlauf und die vielen Diskussionsm&ouml;glichkeiten im Vorfeld von gro&szlig;em Vorteil f&uuml;r die nunmehrige Annahme der neuen rechtlichen Situation innerhalb der lateinischen Rituskirche waren, sind und sein werden.<br />
<br />
<br />
<I>Datum Romae, apud Sanctum Petrum, die septima mensis Iulii, anno Domini MMVII, Pontificatus Nostri tertio.</I> <B>BENEDICTUS PP. XVI</B><br />
<br />
<br />
[<B>ENDE DES APOSTOLISCHEN SCHREIBENS UND MEINER KOMMENTIERUNG.</B>]<br />
<br />
<br />
<B>In gro&szlig;er Freude &uuml;ber die Entscheidung des Heiligen Vaters</B> &uuml;berlasse ich dem Eichst&auml;tter Di&ouml;zesanbischof Dr. Gregor Maria Hanke OSB die abschlie&szlig;enden Worte, indem ich aus seiner Erkl&auml;rung zum Motu Proprio folgendes zitiere: &quot;<I>Der im kirchlichen Alltag da und dort ge&uuml;bte Zynismus gegen&uuml;ber der alten liturgischen Form von 1962 wirkte manchmal wie ein liturgischer &Ouml;dipuskomplex, besonders wenn die aggressive Ablehnung von Priestern kam, die noch nach der sogenannten tridentinischen Form geweiht worden sind. Ebenso wirft aber auch die radikale und nicht minder militante Ablehnung der kirchlich approbierten erneuerten liturgischen Formen die Frage nach dem Glauben an die Wirksamkeit des Gottesgeistes in der Kirche auf (...) Liturgie darf nicht zu einer von subjektivem Empfinden geleiteten Erfindung von Formen werden, sondern mu&szlig; auf der Fortschreibung liturgischer Tradition aufbauen und von der Innerlichkeit der Gl&auml;ubigen wie des Zelebranten gepr&auml;gt sein. Willk&uuml;rlich inszenierte Kreativit&auml;t in der Liturgie und Deformationen bis an die Grenze des Ertr&auml;glichen, die sich &uuml;ber den verbindlichen Charakter der liturgischen Vorschriften hinwegsetzen, verletzen und spalten die Kirche. Wegen dieser Spaltung in unseren Reihen haben sich Gl&auml;ubige der Bewegung von Erzbischof Lefebvre angeschlossen. Nicht zuletzt aufgrund eigener leidvoller Erfahrungen ruft der Heilige Vater zu einem w&uuml;rdigen Vollzug der Liturgie auf. Von der Neuregelung erwartet und erhofft Papst Benedikt eine Bereicherung und Verinnerlichung der Liturgie der Kirche: indem man das reiche Erbe nicht versteckt oder verleugnet, sondern aus einem unbefangeneren Verh&auml;ltnis zur Tradition Nutzen sch&ouml;pft f&uuml;r die Menschen unserer Tage, die auf der Suche nach Heilszeichen Gottes sind. Wir sollten uns der Hoffnung des Heiligen Vaters vertrauensvoll anschlie&szlig;en. Kultivieren wir jetzt nicht irgendwelche &Auml;ngste oder Bef&uuml;rchtungen, auch blinde Euphorie ist nicht angesagt &#8230; Durch das Motu Proprio wird uns nichts genommen, sondern etwas geschenkt. Ich m&ouml;chte die beiden Schreiben des Heiligen Vaters so res&uuml;mieren: der Blick auf die Wurzeln bedeutet lernen, nicht das Rad zur&uuml;ckzudrehen, sondern in rechter Weise zu wachsen.</I>&quot; In diesem Sinne herzliche Gr&uuml;&szlig;e! Euer <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=2754&amp;entry_id=162" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/summary.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/summary.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Padre Alex</A> &#8211; Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1663&amp;entry_id=162" title="http://www.internetpfarre.de"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">http://www.internetpfarre.de</A><br />
<br />
P. S. Und hier geht es zum meinem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6212&amp;entry_id=162" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/279-KOMMENTAR-ZUR-INSTRUKTION-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/279-KOMMENTAR-ZUR-INSTRUKTION-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Kommentar betreffend die Ausführungsbestimmungen</a> (Instruktion Universae Ecclesiae). <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
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        <published>2011-05-13T10:00:00Z</published>
        <updated>2011-05-16T22:23:38Z</updated>
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                <b>Bevor ich im nächsten</b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6188&amp;entry_id=278" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/279-KOMMENTAR-ZUR-INSTRUKTION-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/279-KOMMENTAR-ZUR-INSTRUKTION-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>Blogeintrag</b></a> den lateinischen Text der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6087&amp;entry_id=278" title="http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110430_istr-universae-ecclesiae_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110430_istr-universae-ecclesiae_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">neuen Instruktion</a> mit ihrer deutschen Übersetzung in Verbindung bringe und dazu noch manchen Kommentar abgebe, sei zunächst aus meiner Feder die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6079&amp;entry_id=278" title="http://www.kath.net/detail.php?id=31420"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=31420';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">exklusive deutsche Übersetzung</a> der gleichzeitig publizierten zusammenfassenden (italienischen) Erklärung des Pressesaales des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6080&amp;entry_id=278" title="http://www.vatican.va/"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Heiligen Stuhles</a> zur selben Instruktion "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6087&amp;entry_id=278" title="http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110430_istr-universae-ecclesiae_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110430_istr-universae-ecclesiae_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Universae Ecclesiae</a>" eingetragen (die folgende <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6186&amp;entry_id=278" title="http://visnews-ita.blogspot.com/2011/05/nota-sulla-nuova-istruzione-universae.html"  onmouseover="window.status='http://visnews-ita.blogspot.com/2011/05/nota-sulla-nuova-istruzione-universae.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">zusammenfassende Erklärung</a> des Direktors des vatikanischen Pressesaales, P. Federico Lombardi SJ darf auch nicht mit der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6086&amp;entry_id=278" title="http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110513_nota-universae-ecclesiae_it.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110513_nota-universae-ecclesiae_it.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">redaktionellen Note</a> der Päpstlichen Kommission selbst verwechselt werden, und alle Verlinkungen sind von mir eingesetzt):<br />
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[<b>BEGINN DER ÜBERSETZUNG DER ZUSAMMENFASSENDEN</b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6186&amp;entry_id=278" title="http://visnews-ita.blogspot.com/2011/05/nota-sulla-nuova-istruzione-universae.html"  onmouseover="window.status='http://visnews-ita.blogspot.com/2011/05/nota-sulla-nuova-istruzione-universae.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>NOTE DES HEILIGEN STUHLES</b></a> <b>ZUR HEUTE PUBLIZIERTEN INSTRUKTION</b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6188&amp;entry_id=278" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/279-KOMMENTAR-ZUR-INSTRUKTION-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/279-KOMMENTAR-ZUR-INSTRUKTION-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>UNIVERSAE ECCLESIAE</b></a>]<br />
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Die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6087&amp;entry_id=278" title="http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110430_istr-universae-ecclesiae_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110430_istr-universae-ecclesiae_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Instruktion</a> über die Anwendung des Motu proprio "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6081&amp;entry_id=278" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontificum</a>" (vom 7. Juli 2007, in Kraft getreten am 14. September 2007) wurde von Papst Benedikt XVI. am 8. April 2011 approbiert und trägt das Datum des 30. April, des liturgischen Gedenktages des heiligen Papstes Pius V. [<i>= Kalendarium der ordentlichen Form, im a. o. Kalendarium am 5. Mai, Anm. v. Übersetzer</i>].<br />
<br />
Die Instruktion wird auf Basis der ersten Worte des lateinischen Textes "Universae Ecclesiae" benannt und ist von der Päpstlichen Kommission "Ecclesia Dei", welcher der Papst unter anderem die Aufgabe anvertraut hatte, über die Einhaltung und Anwendung des Motu proprio zu wachen. Deshalb trägt sie die Unterschrift des Präsidenten William Kardinal Levada und des Sekretärs Prälat Guido Pozzo.<br />
<br />
Das Dokument wurde in den vergangenen Wochen an alle Bischofskonferenzen übermittelt. Wir erinnern uns, daß "die Instruktionen … die Vorschriften von Gesetzen erklären und die Vorgehensweisen entfalten und bestimmen, die bei deren Ausführung zu beachten sind" (can. 34 CIC). Wie in der Nummer 12 gesagt wird, wird die Instruktion mit der Absicht herausgegeben, "die rechte Interpretation und Anwendung" des Motu proprio "Summorum Pontificum" zu gewährleisten.<br />
<br />
Es verstand sich von selbst, daß dem im Motu proprio enthaltenen Gesetz eine Instruktion über seine Anwendung folgen würde. Daß dies nun mehr als drei Jahre später geschieht, erklärt sich in Rückerinnerung einfach dadurch, daß im <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6082&amp;entry_id=278" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Brief</a>, mit dem der Papst das Motu proprio begleitete, derselbe den Bischöfen explizit sagte: "Außerdem lade ich Euch, liebe Mitbrüder, hiermit ein, drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Motu Proprio dem Heiligen Stuhl über Eure Erfahrungen Bericht zu erstatten. Wenn dann wirklich ernsthafte Schwierigkeiten aufgetreten sein sollten, können Wege gesucht werden, um Abhilfe zu schaffen." Die Instruktion trägt somit auch die Frucht der dreijährigen Erprobung der Anwendung des Gesetzes in sich, was eben von Anbeginn vorgesehen worden war.<br />
<br />
Das Dokument hat eine einfache und leicht lesbare Sprache. Seine Einleitung (Nummern 1 -8) erinnert kurz an die Geschichte des Missale Romanum (römischen Meßbuches) bis zu seiner letzten Edition durch [den seligen] Johannes XXIII. im Jahre 1962 und bis zum neuen von Paul VI. im Jahre 1970 - im Gefolge der Liturgiereform des II. Vatikanischen Konzils - approbierten Meßbuch, und bekräftigt das Grundprinzip, daß es sich um "zwei Formen der römischen Liturgie [handelt], die 'ordentliche' (forma ordinaria) beziehungsweise 'außerordentliche' Form (forma extraordinaria) genannt werden. Dabei handelt es sich um zwei Gebrauchsweisen des einen römischen Ritus, die nebeneinander stehen. Beide Formen sind Ausdruck derselben lex orandi der Kirche. Wegen ihres ehrwürdigen und langen Gebrauchs muß die  außerordentliche Form mit gebührender Achtung bewahrt werden." (Nr. 6)<br />
<br />
Es wird auch der Zweck des Motu proprio bekräftigt, was in den drei folgenden Punkten zum Ausdruck kommt: a) allen Gläubigen die römische Liturgie im Usus antiquior anzubieten, da sie ein wertvoller Schatz sei, den es zu bewahren gelte; b) den Gebrauch der außerordentlichen Form jenen zu gewährleisten und wirklich zu ermöglichen, die darum bitten; c) die Versöhnung innerhalb der Kirche zu fördern (vgl. Nr. 8).<br />
<br />
Ein kurzer Teil des Dokumentes (die Nummern 9 - 11) erinnert an die Aufgaben und die Vollmachten der Kommission "Ecclesia Dei", welcher der Papst für den Bereich ihrer Zuständigkeit "ordentliche, stellvertretende Hirtengewalt verliehen" habe. Dies habe unter anderem zwei sehr wichtige Konsequenzen. Zunächst könne sie über die Rekurse entscheiden, die ihr gegen eventuelle Verwaltungsakte von Bischöfen oder von anderen Ordinarien vorgelegt werden, welche den Bestimmungen des Motu proprio zu widersprechen scheinen (wobei die Möglichkeit bleibe, die Entscheidungen der Kommission selbst beim Obersten Gerichtshof der Apostolischen Signatur weiter anzufechten). Außerdem komme es der Kommission zu, mit Approbation durch die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung für die etwaige Herausgabe der liturgischen Texte für die außerordentliche Form des römischen Ritus zu sorgen (im weiteren Text des Dokuments wird beispielsweise die Einfügung neuer Heiliger und neuer Präfationen gewünscht).<br />
<br />
Der eigentlich normative Teil des Dokumentes (die Nummern 12 – 35) enthält 23 kurze Punkte zu verschiedenen Thematiken.<br />
<br />
Die Kompetenz der Diözesanbischöfe zur Anwendung des Motu proprio wird bekräftigt, wobei erinnert wird, daß im Fall einer Kontroverse betreffend die Zelebration in der außerordentlichen Form die Kommission "Ecclesia Dei" entscheiden werde.<br />
<br />
Geklärt wird der Begriff coetus fidelium stabiliter existens (d. h. „stabile Gruppe von Gläubigen“), welche(r) wünscht, an den Zelebrationen in der außerordentlichen Form teilhaben zu können. Auch wenn die nötige Personenzahl für deren Existenz der klugen Bewertung durch die Hirten überlassen bleibt, wird präzisiert, daß die Gruppe nicht notwendigerweise von Personen gebildet werden müsse, welche nur einer Pfarrei angehören, sondern sie könne durch Personen entstehen, die aus verschiedenen Pfarreien oder sogar aus verschiedenen Diözesen stammten. Immer unter Berücksichtigung des Respekts gegenüber den weitergehenden pastoralen Notwendigkeiten schlägt die Instruktion einen Geist der "großzügigen Gastfreundschaft" gegenüber den Gruppen von Gläubigen vor, welche um die außerordentlichen Form bitten, auch gegenüber den Priestern, die darum bitten, mit einigen Gläubigen gelegentlich in dieser Form zu zelebrieren.<br />
<br />
Sehr wichtig ist die Präzisierung (Nr. 19), nach der die Gläubigen, welche die Zelebration in der außerordentlichen Form erbitten, "nicht Gruppen unterstützen oder angehören dürfen, welche die Gültigkeit oder die Erlaubtheit der ordentlichen Form bestreiten" und/oder den Papst als Obersten Hirten der Gesamtkirche ablehnen. Dies wäre tatsächlich in offenem Widerspruch zum Ziel der "Versöhnung" des Motu proprio selbst.<br />
<br />
Wichtige Hinweise werden auch betreffend des zur Zelebration in der außerordentlichen Form "geeigneten Priesters" gegeben. Natürlich darf er vom Blickwinkel des Kirchenrechtes her keine Hindernisse aufweisen, und er muß das Latein ausreichend gut können und den zu zelebrierenden Ritus kennen. Deshalb werden die Bischöfe ermutigt, in den Priesterseminarien zu diesem Zweck eine angemessene Ausbildung zu ermöglichen, und man erwähnt im Falle der Ermangelung anderer geeigneter Priester auch die Möglichkeit, auf die Zusammenarbeit mit Priestern der von der Kommission "Ecclesia Dei" errichteten Institute zurückzugreifen (welche normalerweise die außerordentliche Form benützen).<br />
<br />
Die Instruktion bekräftigt, daß jeder Priester, sei er Welt- oder Ordenspriester, die Erlaubnis besitze, die Messe "ohne Volk" in der außerordentlichen Form zu zelebrieren, wenn er es wünsche. Wenn es sich daher nicht um Zelebrationen mit dem Volk handle, bedürfen die einzelnen Kleriker keiner Erlaubnis ihrer Oberen. <br />
<br />
Es folgen dann – immer betreffend die außerordentliche Form – Normen, die sich auf die liturgischen Rubriken und auf den Gebrauch der liturgischen Bücher (wie das Rituale, das Pontifikale, das Zeremoniale der Bischöfe) beziehen, weiters auf die Möglichkeit zum Gebrauch der Volkssprache für die Lesungen (in Ergänzung zur lateinischen Sprache oder auch alternativ in den "gelesenen Messen"), weiters auf die Möglichkeit für die Kleriker zum Gebrauch des vor der Liturgiereform herausgegebenen Breviers, weiters auf die Möglichkeit zur Zelebration des Heiligen Triduums in der Karwoche für die Gruppen von Gläubigen, welche den "alten Ritus" wünschten. Was die heiligen Weihen betrifft, sei der Gebrauch der älteren liturgischen Bücher nur den Instituten gestattet, die von der Kommission "Ecclesia Dei" abhängen.<br />
<br />
Nach der Lektüre verbleibt der Eindruck eines Textes großer Ausgeglichenheit, der nach der Intention des Papstes den friedlichen Gebrauch der der Reform vorausgehenden Liturgie von Seiten der Priester und Gläubigen fördern möchte, die zu ihrem geistlichen Wohl danach den ernsthaften Wunsch verspüren; mehr noch eines Textes, der die Legitimität und die Effektivität dieser Praxis im Rahmen des vernünftigerweise Möglichen garantieren wolle. Gleichzeitig ist der Text vom Vertrauen in die pastorale Weisheit der Bischöfe beseelt und besteht sehr stark auf dem Geist der kirchlichen Gemeinschaft, der bei allen – Gläubigen, Priestern, Bischöfen – zugegen sein müsse, damit das in der Entscheidung des Heiligen Vaters so stark enthaltene Ziel der Versöhnung nicht behindert oder vereitelt, sondern gefördert und erreicht werde.<br />
<br />
[<b>ENDE DER ÜBERSETZUNG DER ZUSAMMENFASSENDEN NOTE DES HEILIGEN STUHLES ZU UNIVERSAE ECCLESIAE</b>.]<br />
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<b>Im folgenden</b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6188&amp;entry_id=278" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/279-KOMMENTAR-ZUR-INSTRUKTION-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/279-KOMMENTAR-ZUR-INSTRUKTION-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>Blogeintrag</b></a> nehme ich eine Kommentierung einzelner Bestimmungen der Instruktion "Universae Ecclesiae" vor! Herzliche Grüße von Eurem Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F278-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-NOTE-DES-VATIKAN-ZU-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F278-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-NOTE-DES-VATIKAN-ZU-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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        <published>2011-05-01T06:20:00Z</published>
        <updated>2011-05-11T13:48:12Z</updated>
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                <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6042&amp;entry_id=277" title="http://www.johannespaulii.va/"  onmouseover="window.status='http://www.johannespaulii.va/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>HOMMAGE AN DEN SELIGEN PAPST JOHANNES PAUL II.</b></a><br />
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<b>So vieles trifft heute zusammen</b>, sogar der Monat Mai beginnt bereits und damit eine besondere Zeit der Verehrung der Mutter Jesu Christi. In älterer Zeit haben heute, am Weißen Sonntag, die Täuflinge der Heiligen Osternacht zum letzten Mal ihr weißes Taufkleid getragen. Die Kommunionkinder sind schon getauft, und so dürfen sie heute den nächsten Schritt katholischen Christseins im Empfang des Allerheiligsten Sakramentes des Altares, der Heiligen Kommunion, gehen. Ihnen wird heute auch ein vollkommener Ablaß gewährt, weil sie ihre Erstbeichte absolviert haben und heute "<i>zum ersten Mal zum Tisch des Herrn treten</i>", und dieser Ablaß wird auch allen Mitfeiernden gewährt, wenn auch sie ihre jährliche <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6056&amp;entry_id=277" title="http://www.internetpfarre.de/beichte.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/beichte.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Osterbeichte</a> vorgenommen haben, würdig kommunizieren und nach Meinung des Heiligen Vaters beten. Seit dem Heiligen Jahr 2000 begeht die Katholische Kirche den Weißen Sonntag weltweit auch immer als Sonntag der Göttlichen Barmherzigkeit. Der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6043&amp;entry_id=277" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/270-VEREHRUNGSWUERDIGER-DIENER-GOTTES-JOHANNES-PAUL-II.-GEWALTIGER-RUF-DER-HEILIGKEIT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/270-VEREHRUNGSWUERDIGER-DIENER-GOTTES-JOHANNES-PAUL-II.-GEWALTIGER-RUF-DER-HEILIGKEIT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">selige Papst Johannes Paul II.</a> kam damit einem Wunsch nach, den unser Herr Jesus Christus selbst der polnischen Ordensschwester Maria Faustyna Kowalska 1931, also vor 80 Jahren, übermittelt hatte. Im Tagebuch der heiligen Faustyna bezeichnete Jesus nämlich die Zuflucht zu Seiner Barmherzigkeit wiederholt als letzten Rettungsanker für die Menschheit. Das von Jesus selbst der heiligen Faustina <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6044&amp;entry_id=277" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/231-BARMHERZIGKEIT-GOTTES-NEUES-JESUSBILD-FUER-DEN-BARMHERZIGKEITSSONNTAG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/231-BARMHERZIGKEIT-GOTTES-NEUES-JESUSBILD-FUER-DEN-BARMHERZIGKEITSSONNTAG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" Target="_blank">beschriebene Bild</a> ist in seiner bekannteren Version im <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6045&amp;entry_id=277" title="http://www.vatican.va/news_services/liturgy/libretti/2011/20110501.pdf"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/news_services/liturgy/libretti/2011/20110501.pdf';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Meßbuch der Seligsprechung des Papstes Johannes Paul II.</a> enthalten, aber auch eine <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6044&amp;entry_id=277" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/231-BARMHERZIGKEIT-GOTTES-NEUES-JESUSBILD-FUER-DEN-BARMHERZIGKEITSSONNTAG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/231-BARMHERZIGKEIT-GOTTES-NEUES-JESUSBILD-FUER-DEN-BARMHERZIGKEITSSONNTAG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ikone</a> wurde bereits nach ihren Angaben gefertigt, und diese Bilder sind immer verbunden mit dem kurzen Gebet: "<i>Herr Jesus Christus, ich vertraue auf Dich.</i>" Daher kann am heutigen Sonntag jeder Katholik nach seiner persönlichen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6056&amp;entry_id=277" title="http://www.internetpfarre.de/beichte.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/beichte.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Beichte</a> auch einen vollkommenen Ablaß gewinnen, wenn er in einer Kirche vor dem Tabernakel, in dem Jesus Christus sakramental wohnt, das Glaubensbekenntnis und das Vaterunser betet und denselben barmherzigen Heiland anruft. Die Bilder des barmherzigen Jesus erinnern uns daran, daß derselbe Christus Jesus – um es mit dem heiligen Johannes Evangelist zu sagen – durch Wasser und Blut gekommen ist. Der Priester singt in der Osterzeit zur Weihwasserbesprengung des Volkes Gottes mit dem Propheten Ezechiel oft das traditionelle "<i>Vidi aquam</i>", zu deutsch: "<i>Ich sah das Wasser – ich sah das Wasser hervorrieseln aus der rechten Seite des Tempels</i>", und er erinnert so daran, daß auch das Taufwasser seine Kraft aus dem Kostbaren Blute Jesu empfängt, das Seiner Seitenwunde zugleich mit Wasser entströmte. Und tatsächlich bedeuten die beiden Strahlen des genannten Jesusbildes Blut und Wasser. <i>Vidi aquam egredientem de templo a latere dextro, ich sah Wasser hervorrieseln aus der rechten Seite des Tempels, alleluja, und alle, zu denen dieses Wasser drang, wurden heil.</i> Das erinnert uns alle an unsere eigene heilige Taufe. <br />
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<b>Die Kommunionkinder des Jahres 2011</b> können sich ihren Weißen Sonntag besonders gut merken, denn die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6047&amp;entry_id=277" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/233-DIENER-GOTTES-JOHANNES-PAUL-II.-AUF-DEM-WEG-ZUR-SELIGSPRECHUNG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/233-DIENER-GOTTES-JOHANNES-PAUL-II.-AUF-DEM-WEG-ZUR-SELIGSPRECHUNG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Seligsprechung des verehrungswürdigen Dieners Gottes Papst Johannes Paul II.</a> ist am 1. Mai 2011 mit langfristigen Auswirkungen für die ganze Kirche in die Geschichte eingegangen. Dieser Papst hat der Kirche in der neuen Welt der Medien ihre ganze Weite aufgezeigt: katholisch im vollen Sinne des Wortes. Dieser selige Papst kann von keiner Gruppe monopolistisch für sich beansprucht werden, sondern er ist ein Seliger der ganzen Katholischen Kirche. Jede Erstkommunionstunde habe ich gemeinsam mit den Kindern begonnen mit dem Gebet des heiligen Rosenkranzes, weil wir so das Leben Jesu Christi und Seiner Mutter in Kurzfassung betrachten, und heute haben zur Vorbereitung auf das Papstamt mit Seiner Heiligkeit <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6048&amp;entry_id=277" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/83-PAPST-BENEDIKT-XVI.-UEBER-SEINEN-VORGAENGER-JOHANNES-PAUL-II.-ERSTES-FERNSEHINTERVIEW.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/83-PAPST-BENEDIKT-XVI.-UEBER-SEINEN-VORGAENGER-JOHANNES-PAUL-II.-ERSTES-FERNSEHINTERVIEW.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Benedikt XVI.</a> zur Seligsprechung seines Vorgängers Hunderttausende den Rosenkranz zum barmherzigen Jesus, zur Göttlichen Barmherzigkeit, gebetet und gesungen. "<i>Jesus, ich vertraue auf Dich!</i>" "<i>Mein Herr und mein Gott!</i>" Das sollten wir oft beten, wir haben es gehört im Evangelium, wie es der Apostel Thomas betete. Und dann sagt Jesus etwas Wichtiges: selig sind, die nicht sehen und doch glauben. Wir sehen im Allerheiligsten Sakrament Jesus nicht direkt mit den Augen, aber wir wissen aus dem Glauben, das heißt tod-sicher, daß der ganze Jesus Christus nach der Wandlung unter der Gestalt des Brotes und des Weines gegenwärtig ist, nach der Wandlung ist es kein "heiliges Brot" und kein "heiliger Wein", sondern es ist Jesus selbst, ganz und gar, und wenn ich noch so wenig in der Kommunion erhalte, ich erhalte immer den ganzen Jesus Christus, sodaß es immer genügt, unter einer Gestalt zu kommunizieren. Und dann ist es für jeden Kommunikanten die heiligste Zeit, auch zum Gebet. Von daher kommt auch unsere Ehrfurcht, unsere Kniebeuge vor dem Herrn, in jeder Kirche, die einen Tabernakel mit den Kommunionen der letzten Heiligen Messen hat: hier lebt Jesus, hier ist Jesus wirklich, angezeigt durch das Ewige Licht. Und in der Messe knien wir dann ab oder nach dem Lied, das Gott als dreimal heilig anerkennt, weil nach dem Heiliglied kommt das Hochgebet, und in diesem ist immer die Heilige Wandlung enthalten, der erste Höhepunkt des Heiligen Meßopfers. Wir stehen unter dem Kreuz mit Maria und Johannes, dem Lieblingsjünger Jesu. Und als Frucht des Meßopfers folgt dann die persönliche Heilige Kommunion, wenn wir vorbereitet sind.</i> <br />
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<b>Für die Lesehore der Priester</b> wird das Leben des neuen Seligen nunmehr so zusammengefaßt: "<i>Karl Josef Wotjtyła wurde 1920 in Wadowice in Polen geboren. Nach der Priesterweihe und dem Studium der Theologie in Rom kehrte er in die Heimat zurück und übernahm verschiedene pastorale und akademische Aufgaben. Er wurde zunächst Weihbischof und 1964 Erzbischof von Krakau und nahm am <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6058&amp;entry_id=277" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Zweiten Vatikanischen Konzil</a> teil. Am 16. Oktober 1978 wurde er zum Papst gewählt und nahm den Namen Johannes Paul II. an. Sein außerordentlicher apostolischer Eifer, besonders für Familien, Jugendliche und Kranke, führte ihn auf unzählige Pastoralreisen in der ganzen Welt. Zu den vielen Früchten, die er der Kirche als Erbe hinterlassen hat, gehören vor allem sein reiches Lehramt und die Promulgation des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6059&amp;entry_id=277" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/63-KURZKATECHISMUS-AUCH-FUER-DICH-UND-FUER-JEDEN-MENSCHEN-DAS-KOMPENDIUM-ZUM-KATECHISMUS-DER-KATHOLISCHEN-KIRCHE-UEBER-DEN-SINN-MEINES-LEBENS!.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/63-KURZKATECHISMUS-AUCH-FUER-DICH-UND-FUER-JEDEN-MENSCHEN-DAS-KOMPENDIUM-ZUM-KATECHISMUS-DER-KATHOLISCHEN-KIRCHE-UEBER-DEN-SINN-MEINES-LEBENS!.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Katechismus der Katholischen Kirche</a> sowie des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6060&amp;entry_id=277" title="http://www.vatican.va/archive/cdc/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/cdc/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Codex des Kanonischen Rechts</a> für die lateinische Kirche und für die Ostkirchen. Er entschlief im Herrn am 2. April 2005, dem Vorabend des Zweiten Sonntags der Osterzeit (von der göttlichen Barmherzigkeit), in Rom.</i>" Und im Meßbuch seiner Seligsprechung lautet die längere Fassung so:<br />
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"<i><b>Karol Jozef Wojtyła wurde am 18. Mai 1920</b></i> <i>in Wadowice (Polen) geboren und am 16. Oktober 1978 zum Papst gewählt. Er war der zweite Sohn der Eheleute Karol Wojtyła und Emilia Kaczorowska. Im Jahre 1929 verlor er seine Mutter. Sein älterer Bruder Edmund, der Arzt war, starb 1932, und sein Vater, Unteroffizier in der Armee, verstarb 1941. Mit neun Jahren empfing er die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6061&amp;entry_id=277" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/152-SACRAMENTUM-CARITATIS-SAKRAMENT-DER-LIEBE-ERSTKOMMUNION-BRIEF-AN-DIE-ELTERN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/152-SACRAMENTUM-CARITATIS-SAKRAMENT-DER-LIEBE-ERSTKOMMUNION-BRIEF-AN-DIE-ELTERN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">erste Heilige Kommunion</a> und mit achtzehn das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6062&amp;entry_id=277" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/58-FIRMBEHELF-FIRMVORBEREITUNG-IM-GEISTE-VON-+-JOHANNES-PAUL-II.-KATHOLISCHER-FIRMUNTERRICHT-VOR-DEM-EMPFANG-DER-HEILIGEN-FIRMUNG-GRUNDKURS.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/58-FIRMBEHELF-FIRMVORBEREITUNG-IM-GEISTE-VON-+-JOHANNES-PAUL-II.-KATHOLISCHER-FIRMUNTERRICHT-VOR-DEM-EMPFANG-DER-HEILIGEN-FIRMUNG-GRUNDKURS.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Sakrament der Firmung</a>. Nach dem Abitur in Wadowice schrieb er sich 1938 an der Jagellonen-Universität in Krakau ein. Als die Nationalsozialisten die Universität 1939 schlossen, arbeitete der junge Karol von 1940 bis 1944 zunächst in einem Steinbruch und dann in der Chemiefabrik Solvay, um einerseits seinen Lebensunterhalt zu verdienen, aber auch um der Deportation nach Deutschland zu entgehen. Da er sich zum Priestertum berufen fühlte, besuchte er ab 1942 die Vorlesungen im Krakauer Untergrundseminar unter der Leitung von Adam Stefan Kardinal Sapieha, dem Erzbischof von Krakau. Zur selben Zeit war er einer der großen Förderer des ebenfalls im Untergrund wirkenden 'rhapsodischen Theaters'. Nach dem Krieg führte er seine Studien bis zu seiner Priesterweihe am 1. November 1946 am neu eröffneten Priesterseminar in Krakau sowie an der Theologischen Fakultät der Jagellonen-Universität fort. Danach ging er auf Wunsch Kardinal Sapiehas zum weiteren Studium nach Rom, wo er 1948 mit einer Arbeit zum Thema 'Glaubensfragen im Werk des heiligen Johannes vom Kreuz' den Doktor der Theologie erwarb. In den Ferienzeiten sammelte er pastorale Erfahrungen unter den polnischen Emigranten in Frankreich, Belgien und den Niederlanden. Wieder nach Polen zurückgekehrt, wurde er zunächst Kaplan in der Pfarrei Niegowic unweit von Krakau und dann in St. Florian in Krakau selbst. Er nahm seine philosophischen und theologischen Studien wieder auf und war bis 1951 zugleich Studentenseelsorger. 1953 legte er an der Katholischen Universität von Lublin seine Habilitation vor, die der Frage nachging, ob auf dem ethischen System Max Schelers eine christliche Ethik aufgebaut werden könne. Später war er Professor für Ethik und Moraltheologie sowohl am Priesterseminar in Krakau als auch an der Theologischen Fakultät in Lublin. Am 4. Juli 1958 ernannte ihn Papst Pius XII. zum Weihbischof von Krakau und zum Titularbischof von Ombi. Erzbischof Eugeniusz Baziak erteilte ihm am 28. September 1958 in der Kathedrale auf dem Wawel die Bischofsweihe. Papst Paul VI. ernannte Karol Wojtyła am 13. Januar 1964 zum Erzbischof von Krakau. Zum Kardinal wurde er am 26. Juni 1967 erhoben. Von 1962 bis 1965 nahm er am <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6058&amp;entry_id=277" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Zweiten Vatikanischen Konzil</a> teil. Einen wichtigen Beitrag leistete er bei der Erarbeitung der Konstitution <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6058&amp;entry_id=277" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Gaudium et spes</a>. Vor seinem Pontifikat nahm Kardinal Wojtyła auch an den fünf Versammlungen der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6064&amp;entry_id=277" title="http://www.vatican.va/roman_curia/synod/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/synod/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Bischofssynode</a> teil. Am 16. Oktober 1978 wurde Kardinal Karol Wojtyła zum Papst gewählt; er nahm den Namen Johannes Paul II. an und wurde am 22. Oktober in sein Amt als Hirte der universalen Kirche feierlich eingeführt.</i><br />
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<i><b><a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6065&amp;entry_id=277" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Papst Johannes Paul II.</a></b> <b>hat in Italien</b></i> <i>146 Pastoralbesuche durchgeführt und als Bischof von Rom 317 der gegenwärtig 332 römischen Pfarreien besucht. Als Ausdruck der unablässigen Hirtensorge des Nachfolgers Petri für die Kirche in aller Welt unternahm er insgesamt 104 Apostolische Reisen. Seine wichtigsten Werke umfassen 14 Enzykliken, 15 Nachsynodale Apostolische Schreiben, 11 Apostolische Konstitutionen und 45 Apostolische Schreiben. Darüber hinaus verfaßte Papst Johannes Paul II. während seines Pontifikats fünf Bücher: 'Die Schwelle der Hoffnung überschreiten' (Oktober 1994); 'Geschenk und Geheimnis. Zum 50. Jahr meiner Priesterweihe' (November 1996); 'Römisches Triptychon. Meditationen' (März 2003); 'Auf, laßt uns gehen!' (Mai 2004) und 'Erinnerung und Identität' (Februar 2005). Papst Johannes Paul II. hat 147 Seligsprechungsfeiern abgehalten, bei denen er 1338 Selige proklamierte, und 51 Kanonisierungen mit insgesamt 482 Heiligen. Er hat 9 Konsistorien einberufen, bei denen er 231 Kardinäle und einen Kardinal 'in pectore' kreierte. Ferner fanden unter seinem Vorsitz sechs Vollversammlungen des Kardinalskollegiums statt. Nach seiner Wahl 1978 berief er 15 Versammlungen der Bischofssynode ein: sechs ordentliche (1980, 1983, 1987, 1990, 1994 und 2001), eine außerordentliche (1985) und acht Sonderversammlungen (1980, 1991, 1994, 1995, 1997, 1998 [2] und 1999). Am 13. Mai 1981 wurde er auf dem Petersplatz Opfer eines schweren Attentats. Seine Rettung verdankte er dem mütterlichen Schutz Mariens, und <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6047&amp;entry_id=277" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/233-DIENER-GOTTES-JOHANNES-PAUL-II.-AUF-DEM-WEG-ZUR-SELIGSPRECHUNG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/233-DIENER-GOTTES-JOHANNES-PAUL-II.-AUF-DEM-WEG-ZUR-SELIGSPRECHUNG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">er vergab seinem Attentäter</a>. Nach einer langen Zeit der Genesung und im Bewußtsein, daß ihm ein neues Leben geschenkt wurde, intensivierte er seine pastoralen Aufgaben mit heroischem Einsatz. Seine Hirtensorge zeigte sich auch in der Errichtung zahlreicher Diözesen und Kirchenbezirke, in der Promulgation des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6067&amp;entry_id=277" title="http://www.vatican.va/archive/DEU0036/_INDEX.HTM"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/DEU0036/_INDEX.HTM';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Codex des kanonischen Rechts</a> und des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6068&amp;entry_id=277" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_19901018_index-codex-can-eccl-orient_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_19901018_index-codex-can-eccl-orient_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Codex der Kanones der Orientalischen Kirchen</a> sowie in der Promulgation des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6069&amp;entry_id=277" title="http://www.vatican.va/archive/ccc/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/ccc/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Katechismus der Katholischen Kirche</a>. Als besondere Gnadenzeiten rief er das Jahr der Erlösung, das Marianische Jahr, das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6070&amp;entry_id=277" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/79-PREDIGT-IM-JAHR-DER-EUCHARISTIE-MARIA-UND-DIE-HEILIGSTE-EUCHARISTIE-DER-WUERDIGE-KOMMUNIONEMPFANG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/79-PREDIGT-IM-JAHR-DER-EUCHARISTIE-MARIA-UND-DIE-HEILIGSTE-EUCHARISTIE-DER-WUERDIGE-KOMMUNIONEMPFANG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Jahr der Eucharistie</a> und nicht zuletzt das Große Jubiläum 2000 aus. Mit Blick auf die jungen Generationen führte er die Feier der Weltjugendtage ein. Kein Papst hat so viele Menschen getroffen wie Johannes Paul II. An über 1160 Mittwochsaudienzen haben mehr als 17.600.000 Pilger teilgenommen; nicht mitgerechnet sind die Teilnehmer an all den anderen Sonderaudienzen und religiösen Feiern, mehr als 8 Millionen Pilger allein während des Großen Jubiläums im Jahr 2000. Dazu kommen Millionen Gläubige bei seinen Pastoralbesuchen in Italien und auf der ganzen Welt. Zahlreich waren auch die Vertreter der Regierungen, die er in Audienz empfing. Es sei an die 38 offiziellen Besuche und an die 738 Audienzen und Begegnungen mit Staatsoberhäuptern erinnert wie auch an die 246 Audienzen und Treffen mit Regierungschefs. Papst Johannes Paul II. starb am <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6071&amp;entry_id=277" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/57-BETEN-WIR-FUER-DIE-SEELE-VON-JOHANNES-PAUL-II..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/57-BETEN-WIR-FUER-DIE-SEELE-VON-JOHANNES-PAUL-II..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Samstag, dem 2. April 2005</a>, dem Vorabend des Weißen Sonntags und des von ihm eingeführten <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6044&amp;entry_id=277" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/231-BARMHERZIGKEIT-GOTTES-NEUES-JESUSBILD-FUER-DEN-BARMHERZIGKEITSSONNTAG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/231-BARMHERZIGKEIT-GOTTES-NEUES-JESUSBILD-FUER-DEN-BARMHERZIGKEITSSONNTAG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Sonntags der Göttlichen Barmherzigkeit</a>, um 21.37 Uhr im Apostolischen Palast im Vatikan. Am 8. April wurde er nach dem feierlichen Begräbnisgottesdienst auf dem Petersplatz in den vatikanischen Grotten bestattet.</i>" (Verlinkungen von mir.)<br />
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<b>Im Stundenbuch der lateinischen Priester</b> ist nun für den künftigen Gedenktag des seligen Johannes Paul II. die zweite Lesung aus seiner <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6044&amp;entry_id=277" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/231-BARMHERZIGKEIT-GOTTES-NEUES-JESUSBILD-FUER-DEN-BARMHERZIGKEITSSONNTAG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/231-BARMHERZIGKEIT-GOTTES-NEUES-JESUSBILD-FUER-DEN-BARMHERZIGKEITSSONNTAG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ansprache am Beginn des Pontifikats</a> (22. Oktober 1978: AAS 70 [1978], 945 - 947) entnommen: "<i>Habt keine Angst! Öffnet die Tore für Christus! Petrus ist nach Rom gekommen! Nur der Gehorsam gegenüber dem Auftrag des Herrn hat seine Schritte geführt und ihn bis zu dieser Stadt gelangen lassen, dem Herzen des Römischen Reiches. Vielleicht wäre er lieber dort geblieben, an den Ufern des Sees von Gennesaret, bei seinem Boot mit den Fischernetzen. Aber unter der Führung des Herrn und Seinem Auftrag getreu ist er hierher gekommen! Nach einer alten Überlieferung wollte Petrus während der Verfolgung des Nero die Stadt Rom verlassen. Da aber griff der Herr ein: Er ging ihm entgegen. Petrus sprach Ihn an und fragte: 'Quo vadis, Domine?' — 'Wohin gehst Du, Herr?', und der Herr antwortete sofort: 'Ich gehe nach Rom, um dort ein zweites Mal gekreuzigt zu werden.' Da kehrte Petrus nach Rom zurück und ist dort bis zu seiner Kreuzigung geblieben. Unsere Zeit lädt uns dazu ein, drängt und verpflichtet uns, auf den Herrn zu schauen und uns in eine demütige und ehrfürchtige Betrachtung des Geheimnisses der höchsten Gewalt Jesu Christi selbst zu vertiefen. Er, der aus der Jungfrau Maria geboren wurde, der Sohn des Zimmermanns — wie man glaubte —, der Sohn des lebendigen Gottes — wie Petrus bekannte —, ist gekommen, um uns alle zu einem 'königlichen Priestertum' zu machen. Das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6058&amp;entry_id=277" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Zweite Vatikanische Konzil</a> hat uns das Geheimnis dieser Herrschergewalt wiederum in Erinnerung gebracht und auch die Tatsache, daß die Sendung Christi als Priester, prophetischer Lehrer und König in der Kirche fortdauert. Alle, das ganze Volk Gottes, haben Anteil an dieser dreifachen Sendung. In der Vergangenheit hat man vielleicht dem Papst die Tiara, die dreifache Krone, aufs Haupt gesetzt, um durch diese symbolische Geste den Heilsplan Gottes für Seine Kirche zum Ausdruck zu bringen, daß nämlich die ganze hierarchische Ordnung der Kirche Christi, die ganze in ihr ausgeübte 'heilige Gewalt' nichts anderes ist als Dienst, ein Dienst, der nur das eine Ziel hat: daß das ganze Volk Gottes an dieser dreifachen Sendung Christi Anteil habe und immer unter der Herrschaft des Herrn bleibe, die ihre Ursprünge nicht in den Mächten dieser Welt, sondern im Geheimnis des Todes und der Auferstehung hat.</i><br />
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<i><b>Die uneingeschränkte und doch milde</b></i> <i>und sanfte Herrschaft des Herrn ist die Antwort auf das Tiefste im Menschen, auf die höchsten Erwartungen seines Verstandes, seines Willens und Herzens. Sie spricht nicht die Sprache der Gewalt, sondern äußert sich in Liebe und Wahrheit. Der neue Nachfolger Petri auf dem Bischofsstuhl in Rom betet heute innig, demütig und vertrauensvoll: 'Christus! Laß' mich ganz Diener Deiner alleinigen Herrschaft werden und sein! Diener Deiner sanften Herrschaft! Diener Deiner Herrschaft, die keinen Untergang kennt! Laß' mich Diener sein! Mehr noch ein Diener Deiner Diener!' Brüder und Schwestern! Habt keine Angst, Christus aufzunehmen und Seine Herrschergewalt anzuerkennen! Helft dem Papst und allen, die Christus und mit der Herrschaft Christi dem Menschen und der ganzen Menschheit dienen wollen! Habt keine Angst! Öffnet, ja reißt die Tore weit auf für Christus! Öffnet die Grenzen der Staaten, die wirtschaftlichen und politischen Systeme, die weiten Bereiche der Kultur, der Zivilisation und des Fortschritts Seiner rettenden Macht! Habt keine Angst! Christus weiß, 'was im Innern des Menschen ist'. Er allein weiß es! Heute weiß der Mensch oft nicht, was er in seinem Innern, in der Tiefe seiner Seele, seines Herzens trägt. Er ist deshalb oft im Ungewissen über den Sinn seines Lebens auf dieser Erde. Er ist vom Zweifel befallen, der dann in Verzweiflung umschlägt. Erlaubt also — ich bitte euch und flehe euch in Demut und Vertrauen an —, erlaubt Christus, zum Menschen zu sprechen! Nur Er hat Worte des Lebens, ja, des ewigen Lebens!</i>"<br />
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<b>Gebet zu Ehren des seligen Johannes Paul II.</b><br />
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Gott, Du bist reich an Erbarmen und hast den seligen Papst Johannes Paul II. zur Leitung Deiner ganzen Kirche bestellt; gib, daß wir, durch seine Lehre geführt, unsere Herzen vertrauensvoll öffnen für die heilbringende Gnade Christi, des einzigen Erlösers der Menschheit, der mit Dir lebt und herrscht in der Einheit des Heiligen Geistes, Gott, von Ewigkeit zu Ewigkeit.<br />
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<b>Responsorium</b><br />
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<b>R/.</b>  Habt keine Angst: der Erlöser der Menschheit hat die Macht des Kreuzes offenbart und für uns das Leben gegeben! * Öffnet, reißt die Tore weit auf für Christus!<br />
<b>V/.</b> In der Kirche sind wir dazu berufen, an Seiner Macht Anteil zu haben. * Öffnet, reißt die Tore weit auf für Christus!<br />
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<b>Gebete zu dem vom seligen Johannes Paul II. eingeführten heutigen</b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6044&amp;entry_id=277" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/231-BARMHERZIGKEIT-GOTTES-NEUES-JESUSBILD-FUER-DEN-BARMHERZIGKEITSSONNTAG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/231-BARMHERZIGKEIT-GOTTES-NEUES-JESUSBILD-FUER-DEN-BARMHERZIGKEITSSONNTAG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>Barmherzigkeitssonntag</b></a><br />
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Herr, Jesus Christus, ich vertraue auf Dich. Du bist groß und wunderbar sind Deine Werke. Du bist der Gütige, der Vielerbarmende und der Menschenliebende. / Herr, Jesus Christus, mache aus mir ein lebendiges Abbild Deiner Barmherzigkeit. Laß' Deine Barmherzigkeit durch mich hindurch zu meinen Nächsten gelangen. / Herr, Jesus Christus, hilf mir, daß meine Augen barmherzig werden und ich nicht nach äußerem Anschein verdächtige und richte. Laß' mich wahrnehmen, was schön ist in den Herzen meiner Nächsten. / Herr, Jesus Christus, hilf mir, daß mein Gehör barmherzig wird und ich die Nöte meiner Nächsten nicht überhöre. Laß' meine Ohren nicht gleichgültig bleiben für ihre Leiden und Freuden. / Herr, Jesus Christus, hilf mir, daß meine Zunge barmherzig wird und ich nicht über andere abfällig rede. Laß' mich vielmehr die rechten Worte des Trostes, der Hoffnung und der Vergebung finden. / Herr, Jesus Christus, hilf mir, daß meine Hände barmherzig und freigebig werden. Mach' mich bereit, auch schwierige und mühevolle Arbeit für andere auf mich zu nehmen. / Herr, Jesus Christus, hilf mir, daß meine Füße barmherzig werden. Laß sie meinen Nächsten zu Hilfe eilen, wenn sie mich brauchen und die eigene Ermüdung vergessen. / Herr, Jesus Christus, hilf mir, daß mein Herz barmherzig wird und ich die Leiden der Nächsten erkenne. Laß nicht zu, daß ich einem mein Herz verschließe. Gib mir aufrichtigen Umgang auch mit denen, die meine Güte mißbrauchen. / Herr, Jesus Christus, schließe mich ein in Dein barmherziges Herz, verwandle und heile mich. Laß Deine Barmherzigkeit in mir sein. Denn Du allein bist der Barmherzige und vermagst alles. Dir sei Lobpreis, Danksagung und Anbetung, samt Deinem anfangslosen Vater und Deinem allheiligen, gütigen und lebenspendenden Geist, jetzt und in alle Ewigkeit. <b>Amen.</b><br />
(<i>Nach der heiligen Schwester Faustyna, überarbeitet vom hochwürdigsten <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6057&amp;entry_id=277" title="http://www.facebook.com/group.php?gid=276751591016"  onmouseover="window.status='http://www.facebook.com/group.php?gid=276751591016';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Archimandriten Dr. A.-A. Thiermeyer</a>.</i>)<br />
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Barmherzigstes Herz Jesu, Deine Güte ist unendlich, und die Schätze Deiner Gnaden sind unerschöpflich. Ich vertraue grenzenlos auf Deine Barmherzigkeit, die alle Deine Werke übertrifft. Ich weihe mich Dir gänzlich, um in den Strahlen Deiner Gnade und Liebe zu leben, die aus Deinem Herzen am Kreuze hervorgegangen sind. Ich will Deine Barmherzigkeit verbreiten durch die geistigen und leiblichen Werke der Barmherzigkeit, besonderes die Sünder bekehren, die Armen, Betrübten und Kranken trösten und ihnen helfen, und für die Sterbenden und die armen Seelen im Fegefeuer beten. Du aber wirst mich beschützen wie Dein Eigentum und Deine Ehre, denn ich befürchte alles von meiner Schwäche und erhoffe alles von Deiner Barmherzigkeit. Die ganze Menschheit möge die unbegreifliche Tiefe Deiner Barmherzigkeit erkennen, auf sie all ihre Hoffnung setzen und sie in Ewigkeit lobpreisen. <b>Amen.</b><br />
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<b>So bleibt mir nur noch</b>, Werbung zu machen für eine <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6052&amp;entry_id=277" title="http://www.theologie-des-leibes.de/"  onmouseover="window.status='http://www.theologie-des-leibes.de/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Internationale Tagung</a> zu Ehren des seligen Johannes Paul II. in Eichstätt (vom 13. - 15. Mai 2011: <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6052&amp;entry_id=277" title="http://www.theologie-des-leibes.de/"  onmouseover="window.status='http://www.theologie-des-leibes.de/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Liebe, Leib und Leidenschaft. Zur Theologie des Leibes</a>) und auf <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6075&amp;entry_id=277" title="http://eberhardwagner.blogspot.com/search/label/Vatikan"  onmouseover="window.status='http://eberhardwagner.blogspot.com/search/label/Vatikan';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Analysen</a> zum ersten Bloggertreffen im Vatikan zu verweisen, welches meines Erachtens nicht nur terminlich (2. Mai 2011) mit der Seligsprechung zu tun hatte, sondern auch von der Idee ganz in den Fußspuren des neuen Seligen der Katholischen Kirche wandelte. Der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6075&amp;entry_id=277" title="http://eberhardwagner.blogspot.com/search/label/Vatikan"  onmouseover="window.status='http://eberhardwagner.blogspot.com/search/label/Vatikan';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Blogger Eberhard Wagner</a> berichtet in mehreren Teilen aus seiner Sicht. Beten wir nunmehr für eine baldige Heiligsprechung des seligen Papstes Johannes Paul II.! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik   <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F277-SELIGER-PAPST-JOHANNES-PAUL-II.%2C-BITTE-FUER-UNS%21.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F277-SELIGER-PAPST-JOHANNES-PAUL-II.%2C-BITTE-FUER-UNS%21.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
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        <published>2011-04-24T15:30:00Z</published>
        <updated>2011-04-24T17:03:35Z</updated>
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        <title type="html">BISCHOF WALTER MIXA ZUM 70. NEUERSCHEINUNG: REISE DURCH DAS KIRCHENJAHR</title>
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                <b>Pünktlich zum morgigen 70. Geburtstag</b> Seiner Exzellenz, des hochwürdigsten Herrn Diözesanbischofs em. und Militärordinarius em. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6030&amp;entry_id=276" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/250-BISCHOF-WALTER-MIXA-BITTE-UM-VERSOEHNUNG-UND-ZUSAMMENHALT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/250-BISCHOF-WALTER-MIXA-BITTE-UM-VERSOEHNUNG-UND-ZUSAMMENHALT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Dr. Walter Mixa</a>, hat Abonnenten des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6031&amp;entry_id=276" title="http://www.mm-verlag.com/"  onmouseover="window.status='http://www.mm-verlag.com/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">MM-Verlages</a> (Aachen) und auch andere das Heft der Neuerscheinungen zum Frühling 2011 erreicht. Alle darin enthaltenen Werke sind meines Erachtens empfehlenswert, wobei an der Spitze natürlich das Buch zur Seligsprechung des verehrungswürdigen Dieners Gottes <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6032&amp;entry_id=276" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/270-VEREHRUNGSWUERDIGER-DIENER-GOTTES-JOHANNES-PAUL-II.-GEWALTIGER-RUF-DER-HEILIGKEIT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/270-VEREHRUNGSWUERDIGER-DIENER-GOTTES-JOHANNES-PAUL-II.-GEWALTIGER-RUF-DER-HEILIGKEIT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Papst Johannes Paul II.</a> steht: dessen Pressesprecher <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6033&amp;entry_id=276" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/188-FESTSCHRIFT-FUER-PAPST-BENEDIKT-XVI.-ALS-GLAUBENSSTAERKUNG-FUER-ALLE-UND-ZUM-DANK-FUER-DEN-PAPSTBESUCH-2007.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/188-FESTSCHRIFT-FUER-PAPST-BENEDIKT-XVI.-ALS-GLAUBENSSTAERKUNG-FUER-ALLE-UND-ZUM-DANK-FUER-DEN-PAPSTBESUCH-2007.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Joaquin Navarro-Valls</a> hat auf 235 Seiten Erinnerungen und Gedanken aufgezeichnet, die unter dem Titel "<i>Begegnungen und Dankbarkeit</i>" erscheinen. Besonders wichtig ist dann der Band "<i>Klartext und Klischees. Lebensrecht. Abtreibung, Euthanasie, PID, Stammzellenforschung ...</i>" von Alexandra Maria Lindner. Ebenso können sich sehen lassen die Bücher von Michael Müller ("<i>Klartext und Klischees. Kirche, Papst und Glaube. Fragen, Irrtümer, Mißverständnisse</i>") und von Barbara Wenz ("<i>Poetische Pilgerorte, Reisen ins mystische Mittelitalien</i>"). Schließlich möchte ich noch das Werk der Alexandra von Teuffenbach erwähnen, welches einem weiteren Kandidaten zur Seligsprechung gewidmet ist: "<i>Pius XII. Neue Erkenntnisse über sein Leben und Wirken</i>".<br />
<br />
<b>Nun aber zurück zum Geburtstagskind</b> des Ostermontags 2011, es ist also Bischof Mixa, und zu dem von ihm gewählten Thema kann man nicht genug lesen und gelesen haben, es lautet "<i>Gott begegnen. Reise durch das Kirchenjahr</i>", <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3Nob3AubW0tdmVybGFnLmNvbS9zaG9wL3Byb2R1Y3RfaW5mby5waHA/Y1BhdGg9MjFfMzAmcHJvZHVjdHNfaWQ9NDE3&amp;entry_id=276" title="http://shop.mm-verlag.com/shop/product_info.php?cPath=21_30&amp;products_id=417"  onmouseover="window.status='http://shop.mm-verlag.com/shop/product_info.php?cPath=21_30&amp;products_id=417';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">ISBN 978-3-942698-06-1</a>, und der Preis ist mit € 12,90 angegeben. Auf 170 Seiten wird der Leser durch das gesamte Kirchenjahr begleitet, angefangen beim 1. Adventsonntag bis zum Hochfest Allerheiligen. Das Buch ist nicht nur für Priester geeignet, die nach Anregungen für ihre eigenen Predigten suchen, sondern es hilft allen Christgläubigen, eine Richtschnur für ihren Alltag und "Termine" mit Gott zu finden. Die Betrachtungen zu den einzelnen Stationen des Kirchenjahrs bergen Anregungen für das persönliche Gebet und lassen den Sinn und die Bedeutung der christlichen Feiertage neu erfahren. Als Leseprobe wird im Prospekt des MM-Verlages der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6035&amp;entry_id=276" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/208-GRUENDONNERSTAG,-KARFREITAG,-OSTERNACHT,-OSTERSONNTAG-UND-OSTERMONTAG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/208-GRUENDONNERSTAG,-KARFREITAG,-OSTERNACHT,-OSTERSONNTAG-UND-OSTERMONTAG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Gründonnerstag</a> angeboten. Wer den früheren Diözesanbischof von Eichstätt, den heute emeritierten Augsburger Diözesanbischof und Militärbischof Dr. Walter Mixa öfters predigen gehört hat, wird erkennen, daß sein Buch aus der Fülle dieser seiner Verkündigung schöpft, und ich selbst habe einen konkreten Tag vorausgelesen, nämlich den Karfreitag, und diese Anregungen Bischof Mixas haben mich dann zur folgenden Predigt nach der Verlesung der Passion geführt:<br />
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[<b>Predigt vom Karfreitag</b>, angeregt durch die Voraus-Lektüre von Walter Mixa, <i>Gott begegnen. Reise durch das Kirchenjahr</i>:]<br />
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<b>Liebe Andächtige!</b> Im Abendmahlsaal hat Jesus Christus nicht nur mit den Worten über Brot und Wein, sondern auch im ergreifenden Zeichen der Fußwaschung gezeigt, daß er bereit ist, bis zum Äußersten zu gehen. Er zögert nicht, Sein Leben für uns Menschen hinzugeben, es aufzuopfern. Im Prophetentext des Jesaja haben wir von dem Menschen gehört, der wegen "<i>unserer Verbrechen und unserer Sünden</i>“ durchbohrt und vernichtet wird. Der Prophet sieht in der totalen Hingabe dieses einen Gerechten die einzige Möglichkeit, daß wir Menschen nicht total in die Irre gehen. Indem Gott das Leben dieses zerschlagenen Knechtes annimmt als "Sühneopfer", werden alle Ungerechten - und das sind auch wir - von der Schuld befreit. Für nicht wenige Menschen von heute schwer verständliche Aussagen, weil sich in unserer Gesellschaft eine Art "Unschuldswahn" breitgemacht hat, sodaß wir mit Worten wie Schuld und Sünde auf der einen Seite und mit Wiedergutmachung und Sühne auf der anderen Seite wenig anfangen können. Vielleicht kann eine Aussage des von Papst Benedikt besonders geschätzten seligen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6036&amp;entry_id=276" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/homilies/2010/documents/hf_ben-xvi_hom_20100919_beatif-newman_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/homilies/2010/documents/hf_ben-xvi_hom_20100919_beatif-newman_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Kardinal John Henry Newman</a> das Geheimnis von Kreuz und Leid neu erschließen, ich zitiere: "<i>Geht in die politische Welt: seht die aufeinander eifersüchtigen Nationen, den konkurrierenden Handel, die Armeen und Flotten, die gegeneinander ausgespielt werden. Überblickt die verschiedenen Rangstufen in der Gemeinschaft, ihre Parteien und ihre Kämpfe, das Ringen der Ehrgeizigen, die Ränke der Schlauen. Was ist das Ende des ganzen Tumults? Das Grab. Was ist das Maß? Das Kreuz.</i>" Zitat Ende.<br />
<br />
<b>Das Kreuz Christi ist</b> und bleibt der "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6037&amp;entry_id=276" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/273-MENSCHENRECHTE-KRUZIFIXE-IN-STAATLICHEN-SCHULEN-SIND-KEINE-KONVENTIONSVERLETZUNG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/273-MENSCHENRECHTE-KRUZIFIXE-IN-STAATLICHEN-SCHULEN-SIND-KEINE-KONVENTIONSVERLETZUNG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Maßstab</a>" für die Welt, ob wir es wahrhaben wollen oder nicht. Paulus kann deshalb auch feststellen: "<i>Obwohl Er der Sohn war, hat Er durch Leiden Gehorsam gelernt; zur Vollendung gelangt, ist er für alle, die Ihm gehorchen, der Urheber des Ewigen Heils geworden.</i>“ (Hebr 5,9) Das Kreuz als "Maßstab“ der Welt deshalb, weil der Längsbalken des Kreuzes in Richtung Gott weist. Mit der Frage nach dem Wert unseres Daseins kommen wir ohne die Frage nach Gott nicht aus, und der Querbalken des Kreuzes will uns Menschen untereinander verbinden. Die Verbindung von Erde zum Himmel, zu Gott, und die Einheit der Menschen untereinander sind nur durch das Kreuz Jesu Christi möglich. Im Schnittpunkt der Balken ist der Herr mit dem geöffneten Herzen. Dieser Sein vertrauensvoller Gehorsam gegenüber Gott Vater, der bis zur bewußten Hingabe des aus Maria geborenen Lebens geht, und Seine am Kreuz ausgebreiteten Hände, die uns Menschen umschließen wollen, bleiben der "Maßstab“, an dem wir nicht vorbeikommen können. Auch unsere eigenen Gleichgültigkeiten, Spitzfindigkeiten und Bosheiten sind im letzten gegen die Liebe des gekreuzigten Menschen gerichtet, der wirklich der Sohn Gottes ist. Das alles hat den bald seliggesprochenen Papst Johannes Paul II. dazu bewegt, schon im Jahr 2000 vor dem Bildnis des Gekreuzigten die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6038&amp;entry_id=276" title="http://www.vatican.va/news_services/liturgy/documents/ns_lit_doc_20000312_prayer-day-pardon_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/news_services/liturgy/documents/ns_lit_doc_20000312_prayer-day-pardon_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Barmherzigkeit für alle Sünden zu erbitten</a>, die von Christen aller Stände und Generationen in der langen Geschichte der Kirche begangen worden sind. Erst im letzten Jahr ist nicht wenigen Bischöfen klar geworden, welchen prophetischen Schritt damals Johannes Paul II. gesetzt hatte.<br />
<br />
<b>Und gerade am Karfreitag</b> erinnern wir uns zurück an das erschütternde Auftreten von Johannes Paul II., der trotz seiner körperlichen Hinfälligkeit die Leidenschaft des Glaubens an Gott und für die Unverletztlichkeit der Menschenwürde bezeugte. In diesem Jahr 2000 nach der Geburt Christi besuchte er damals das heilige Land, und er brach nach dem Hören der Schicksale in den verschiedenen Konzentrationslagern des Dritten Reiches fast auf seinem Stuhl zusammen. Er sagte (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6039&amp;entry_id=276" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/travels/documents/hf_jp-ii_spe_20000323_yad-vashem-mausoleum_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/travels/documents/hf_jp-ii_spe_20000323_yad-vashem-mausoleum_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">am 23. März 2000</a>): "<i>Ich bin nach »Yad Vashem« gekommen, um den Millionen Juden die Ehre zu erweisen, denen alles genommen wurde, besonders ihre Würde als Menschen, und die im Holocaust ermordet worden sind. Über ein halbes Jahrhundert ist seitdem vergangen, aber die Erinnerung bleibt. Wie konnte der Mensch eine solche Verachtung des Menschen entwickeln? Weil er den Punkt der Gottesverachtung erreicht hatte. Nur eine gottlose Ideologie konnte die Ausrottung eines ganzen Volkes planen und ausführen. Die Ehrung als »Gerechte der Völker«, die der Staat Israel hier in Yad Vashem denen zuerkannt hat, die sich heldenhaft – manchmal sogar bis zur Preisgabe ihres eigenen Lebens – für die Rettung von Juden eingesetzt haben, ist eine Anerkennung der Tatsache, daß nicht einmal in der dunkelsten Stunde jedes Licht ausgelöscht ist. Das ist der Grund, weshalb die Psalmen und die ganze Bibel, die sich zwar der Fähigkeit des Menschen zum Bösen wohl bewußt sind, auch verkünden, daß das Böse nicht das letzte Wort haben wird.</i>“ Zitat Ende.<br />
<br />
<b>Was der selige Henry Newman</b> gesagt hat, daß das Kreuz der "Maßstab" für die Welt ist und bleiben wird, das hat <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6040&amp;entry_id=276" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/travels/sub_index/trav_holyland-2000_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/travels/sub_index/trav_holyland-2000_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Johannes Paul II.</a> damals in Jerusalem in anschaulicher Weise vollzogen bis hin zum Gebet an der Klagemauer, bis hin zum beschwerlichen Aufstieg zur Hinrichtungsstätte Golgota, von der wir wieder gehört haben, dort also, wo Jesus für uns Sein einzigartiges Opfer darbrachte, welches wir aus alter Tradition am Karfreitag selbst nicht sakramental begehen - heute ist ja keine Heilige Messe, die dieses Opfer Christi ja immer unblutig erneuert, sondern heute wird uns das Kreuz Christi so sichtbar wie möglich vor Augen gestellt, auf daß wir es gemeinsam verehren. Ein Gott, der sich in einer derartigen Weise für uns hingibt und im geöffneten Herzen des Sohnes alles Leid und allen Zweifel, alles Grausame und alles Sterben-müssen der ganzen Menschheitsgeschichte auf sich nimmt, kann auch nicht mehr vor den Richterstuhl einer "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6037&amp;entry_id=276" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/273-MENSCHENRECHTE-KRUZIFIXE-IN-STAATLICHEN-SCHULEN-SIND-KEINE-KONVENTIONSVERLETZUNG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/273-MENSCHENRECHTE-KRUZIFIXE-IN-STAATLICHEN-SCHULEN-SIND-KEINE-KONVENTIONSVERLETZUNG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">menschlichen Gesetzgebung</a> gezerrt werden. Es gibt vom Karfreitag her also kein Leid und keine Not mehr, keine Angst und kein Gefesselt-Sein in Schuld und Sünde mehr, mit dem wir alleingelassen wären. In allen unseren Nöten können wir uns am Gekreuzigten selber festmachen. Durch Sein freiwilliges, radikales Eingehen in unser Leiden und Sterben-müssen, durch Sein Sühnopfer aus reiner Liebe zum Vater und zu uns ist der auferstandene Jesus Christus für uns wirklich der Urheber des Ewigen Heiliges geworden. <b>AMEN.</b> <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F276-BISCHOF-WALTER-MIXA-ZUM-70.-NEUERSCHEINUNG-REISE-DURCH-DAS-KIRCHENJAHR.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F276-BISCHOF-WALTER-MIXA-ZUM-70.-NEUERSCHEINUNG-REISE-DURCH-DAS-KIRCHENJAHR.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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        <published>2011-04-17T14:00:00Z</published>
        <updated>2011-04-17T22:36:03Z</updated>
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            <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml">
                <b>Am heutigen Palmsonntag</b> befinden wir uns geistig und geistlich in Jerusalem. Das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6025&amp;entry_id=275" title="http://www.lpj.org/"  onmouseover="window.status='http://www.lpj.org/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">lateinische Patriarchat</a> (Büro des Patriarchates für soziale Kommunikation) wird in Kürze die deutschsprachige Fassung der Dokumentation "<i>Papst Benedikt XVI im Heiligen Land 2009</i>" (ca. 148 Seiten im A5-Format, Farbdruck mit Photographien) veröffentlichen. Das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6023&amp;entry_id=275" title="http://www.internetpfarre.de/papst_benedikt_heiliges_land_2009.pdf"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/papst_benedikt_heiliges_land_2009.pdf';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Buchcover</a> (mit der Erklärung für das wunderschöne Logo der Pilgerreise) ist bereits abrufbar, und Bestellungen können per <a href="mailto:gmtm@gmx.at" target="_blank">Mail</a> übermittelt werden (Angabe des Namens, der Adresse und der gewünschten Anzahl). Aus dem Inhaltsverzeichnis ergibt sich die ganze Fülle der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6027&amp;entry_id=275" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/travels/2009/index_holy-land_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/travels/2009/index_holy-land_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Apostolischen Reise</a>:<br />
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<b>Nach dem Vorwort Seiner Seligkeit</b> Patriarch Fouad Twal folgt ein Überblick des päpstlichen Besuches im Heiligen Land, und es folgen die Einzelkapitel "<i>Der Papst in Jordanien</i>", "<i>Der Papst in Israel</i>", "<i>Der Papst in Jerusalem</i>", "<i>Der Papst in Palästina</i>", "<i>Der Papst in Nazareth</i>" und "<i>Der letzte Tag in Jerusalem</i>". Hernach folgen die Ansprachen von Patriarch Fouad, nämlich an der Universität in Madaba, im Internationalen Stadium in Amman, im Päpstlichen Institut "Notre Dame of Jerusalem Center", in der Konkathedrale von Jerusalem, in Gethsemani, in Bethlehem und beim Heiligen Grab. Weiters sind die Ansprachen von Bischof Salim Sayegh an der Taufstelle Jesu und von Bischof Giacinto-Boulos Marcuzzo beim Interreligiösen Treffen in Nazareth nachzulesen. Im Anschluß erfolgt eine sehr lesenswerte theologische Würdigung der Botschaft von Papst Benedikt XVI. im Heiligen Land, nämlich in der klaren Strukturierung: "<i>Der Pilger</i>", "<i>Der Hirte</i>", "<i>Der Mann des Dialogs</i>", "<i>Der Friedensstifter</i>" und "<i>Die Einheit Gottes, die Einheit der Menschheitsfamilie</i>". Abschließend ist der Dankbrief Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. und die Antwort des lateinischen Patriarchen darauf zu lesen. <br />
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<b>Die Pilgerreise des Heiligen Vaters</b> in das Heilige Land war nicht nur ein epochales Ereignis, das die Kirchengeschichte bereichert hat. Durch diese besondere <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6027&amp;entry_id=275" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/travels/2009/index_holy-land_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/travels/2009/index_holy-land_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Apostolische Reise</a> hat uns der Papst den Weg der Kirche sichtbar vor Augen geführt. Mögen wir besonders in dieser Heiligen Woche und darüber hinaus nie vergessen, daß es das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6028&amp;entry_id=275" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/261-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-OHNE-DIE-CHRISTEN-SINKT-REALISTISCHE-CHANCE-AUF-FRIEDEN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/261-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-OHNE-DIE-CHRISTEN-SINKT-REALISTISCHE-CHANCE-AUF-FRIEDEN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">biblische Land des Herrn Jesus Christus</a> ist: "<i>Die Mutterkirche von Jerusalem ist Eure Kirche, wo Ihr alle spirituell und kirchlich geboren seid (Ps 87). Sie bewahrt für die ganze Kirche die heiligen Orte der Patriarchen, der Propheten, unseres Herrn Jesus Christus, der Jungfrau Maria und der Apostel. Sie ist, wie sie uns vom Heiligen Vater Benedikt XVI. benannt wurde, 'ein fünftes Evangelium'. Die Mutterkirche von Jerusalem muß daher Gegenstand der Liebe, des Gebetes und der Aufmerksamkeit der ganzen Kirche, aller Bischöfe, Priester und Gläubigen des Volkes Gottes sein. Das Heilige Land zu lieben bedeutet, die heiligen Orte zu besuchen und mit der lokalen Gemeinschaft zusammenzutreffen.</i>" (Patriarch Twal auf der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6029&amp;entry_id=275" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/263-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-NUNTIUS-BOTSCHAFT-ZUM-ABSCHLUSS-FUER-DAS-VOLK-GOTTES.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/263-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-NUNTIUS-BOTSCHAFT-ZUM-ABSCHLUSS-FUER-DAS-VOLK-GOTTES.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Sonderversammlung der Bischofssynode für den Mittleren Osten</a>, 12. Oktober 2010). Bleiben wir alle im Gebet verbunden, und geben wir jedem Menschen und uns selbst von Ostern her wieder die Chance des christlichen Neubeginns. Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F275-PAPST-BENEDIKT-IM-HEILIGEN-LAND-NEUERSCHEINUNG-DES-PATRIARCHATES-VON-JERUSALEM.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F275-PAPST-BENEDIKT-IM-HEILIGEN-LAND-NEUERSCHEINUNG-DES-PATRIARCHATES-VON-JERUSALEM.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
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        <published>2010-10-15T20:00:00Z</published>
        <updated>2011-04-17T22:25:50Z</updated>
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                <strong>Gerne übernehme ich in Zusammenfassung der letzten Sendungen den Bericht Nr. 5 zur Sonderversammlung der Bischofssynode für den Mittleren Osten (10. - 24. Oktober 2010) von Mag. Mag. Gabriela Maria Mihlig, akkreditierte Romkorrespondentin für den <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5744&amp;entry_id=261" title="http://www.lpj.org/"  onmouseover="window.status='http://www.lpj.org/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Lateinischen Patriarchen</a>, Seine Seligkeit Fouad Twal (Jerusalem). Rückfragen bitte immer an die Korrespondentin selbst unter</strong> <a href="mailto:gmtm@gmx.at"><strong>gmtm@gmx.at</strong></a><strong> - ein herzliches Vergelt's Gott an die genannte katholische</strong> <a target="_blank" href="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/188-FESTSCHRIFT-FUER-PAPST-BENEDIKT-XVI.-ALS-GLAUBENSSTAERKUNG-FUER-ALLE-UND-ZUM-DANK-FUER-DEN-PAPSTBESUCH-2007.html"><strong>Theologin</strong></a> <strong>und Journalistin!</strong> <br />
<p> </p>(Hier sind noch die vorhergehenden Berichte <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/256-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-SONDERBERICHTERSTATTUNG-DURCH-ROMKORRESPONDENTIN-MIHLIG.html" target="_blank">Nr. 1</a>, <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/257-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-EROEFFNET-DURCH-PAPST-BENEDIKT-XVI..html" target="_blank">Nr. 2</a>, <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/258-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-ORIENTIERUNG-AM-ERSTEN-ARBEITSTAG.html" target="_blank">Nr. 3</a> und <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/260-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-BLEIBENDE-BEDEUTUNG-DES-HEILIGEN-LANDES.html" target="_blank">Nr. 4</a>. Alle übersetzten Zitate sind aus der vom Heiligen Stuhl zur Verfügung gestellten <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5751&amp;entry_id=261" title="http://www.vatican.va/news_services/press/sinodo/documents/bollettino_24_speciale-medio-oriente-2010/02_inglese/b04_02.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/news_services/press/sinodo/documents/bollettino_24_speciale-medio-oriente-2010/02_inglese/b04_02.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">englischen Arbeitsübersetzung</a> der Bulletins von der Korrespondentin in die deutsche Sprache übersetzt worden.)<br />
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<strong>1.</strong> bietet die Korrespondentin einen Überblick zu Beiträgen der vierten Generalversammlung vom <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5752&amp;entry_id=261" title="http://www.vatican.va/news_services/press/sinodo/documents/bollettino_24_speciale-medio-oriente-2010/02_inglese/b07_02.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/news_services/press/sinodo/documents/bollettino_24_speciale-medio-oriente-2010/02_inglese/b07_02.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">12. Oktober 2010 (nachmittag)</a> und zur siebenten Generalversammlung vom <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5753&amp;entry_id=261" title="http://www.vatican.va/news_services/press/sinodo/documents/bollettino_24_speciale-medio-oriente-2010/02_inglese/b12_02.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/news_services/press/sinodo/documents/bollettino_24_speciale-medio-oriente-2010/02_inglese/b12_02.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">14. Oktober 2010</a>:<br />
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* Seine Seligkeit <strong>Patriarch Gregorios III. Laham</strong>, griechisch-melkitischer Patriarch von Antiochia und Erzbischof von Damaskus, Syrien:<br />
Der Friede, die Gastfreundschaft und die Anwesenheit der Christen in der arabischen Welt seien in existentieller und fester Weise miteinander verbunden, betonte Patriarch Gregorios III. eingangs, aber die christliche Präsenz sei in dieser christlichen Ursprungsregion durch die Zyklen des Krieges gefährdet. Die Hauptursache sei im israelisch-palästinensischen Konflikt gelegen, und die fundamentalistischen Bewegungen und internen Streitigkeiten würden daraus folgen. Seine Seligkeit betonte, daß die Auswanderung der Christen die arabische Gesellschaft zu &quot;<em>einer Gesellschaft mit nur einer Farbe</em>&quot; machen würde. Dann bestünde die Gefahr, daß schließlich ein rein muslimischer Orient dem christlichen Westen gegenüberstünde. Seiner Ansicht nach wäre das Risiko dann ein &quot;<em>neuer Zusammenstoß von Kulturen, Zivilisationen und auch Religionen</em>&quot;. Mit seinem Punkt "<i>Vertrauen zwischen dem Orient und dem Okzident</i>" wies der melkitische Patriarch deshalb auf die wichtige Rolle der Christen hin: "<i>Die Rolle der Christen besteht darin, eine Atmosphäre des Vertrauens zwischen dem Westen und der muslimischen Welt zu schaffen, um für einen neuen Nahen Osten ohne Krieg zu arbeiten.</i>" In einem Appell an die muslimischen Geschwister und Mitbürger rief Seine Seligkeit dazu auf, daß es den Christen für ihr Verbleiben nötig sein werde, offen ihre Ängste zu äußern. Es gehe dabei auch um Fragestellungen wie jene der Demokratie, der Nationalität (arabisch oder muslimisch), der Menschenrechte, der Rechtsquellen für die staatliche Gesetzgebung und der Gleichheit der Staatsbürger vor dem Gesetz. Nur der Friede sei wahrer Sieg und gebe den vielen christlichen und muslimischen Jugendlichen Sicherheit, die die Zukunft der dortigen Länder seien.<br />
<br />
* Seine Eminenz John Patrick <strong>Kardinal Foley</strong>, Großmeister des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5821&amp;entry_id=261" title="http://www.ritterorden.de"  onmouseover="window.status='http://www.ritterorden.de';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ritterordens vom Heiligen Grab</a>, Vatikan:<br />
Kardinal Foley zeigte die Wichtigkeit des Gebetes und der Arbeit im Mittleren Osten auf, um den Frieden Christi unter die Menschen zu bringen. Wie viele andere habe auch der Heilige Stuhl die Zwei-Staaten-Lösung vorgeschlagen, betonte er in seinem Beitrag. Er wies energisch daraufhin, daß man keine weitere Zeit mehr verlieren möge, um diese Zwei-Staaten-Lösung zu realisieren. Anläßlich der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5754&amp;entry_id=261" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/travels/2009/index_holy-land_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/travels/2009/index_holy-land_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Papstreise in das Heilige Land</a> im Jahr 2009 habe Kardinal Foley die Möglichkeiten genutzt, kurze Gespräche mit den politischen Führern Jordaniens, Israels und Palästinas zu führen, welche vom großen Beitrag katholischer Schulen zum gegenseitigen Verständnis in diesen Gebieten gesprochen hätten. "<i>Da katholische Schulen für alle geöffnet sind und nicht nur für Katholiken und andere Christen, sind viele muslimische und sogar ein paar jüdische Kinder eingeschrieben. Die Ergebnisse sind ersichtlich und hoffnungsgebend. Gegenseitiger Respekt wird hergestellt, der - so hoffen wir - zu Versöhnung und sogar zu gegenseitiger Liebe führen wird.</i>" Seit dem Jubiläumsjahr 2000 habe der Ritterorden vom Heiligen Grab mehr als 50 Millionen US-Dollar gespendet, insbesondere um das Lateinische Patriarchat von Jerusalem und andere christliche Gemeinschaften und Institutionen zu unterstützen, damit diese überleben könnten. Kardinal Foley äußerte seine Überzeugung, daß Juden, Christen und Muslime an einen Gott glaubten, und er hoffe, daß sie alle inbrünstig beteten, das Fasten hielten - wenngleich auf verschiedenen Wegen - und Almosen gäben und "<i>wir alle versuchen, an Wallfahrten teilzunehmen, auch nach Jerusalem, einer Stadt, die Juden, Christen und Muslimen heilig ist.</i>"<br />
<br />
* Seine Seligkeit <strong>Patriarch Fouad Twal</strong>, lateinischer Patriarch von Jerusalem:<br />
"<i>Die Mutterkirche des Heiligen Landes ist eine sehr konkrete und lebendige Realität, auch wenn sie eine sehr kleine Minderheit darstellt. Vor allem sind die Christen unserer Länder nicht Konvertiten eines bestimmten Zeitpunktes der Geschichte, sondern Abkömmlinge der allerersten Gemeinschaft, von Jesus Christus selbst gegründet. Aus dieser Wahrheit folgen wichtige kirchliche und seelsorgliche Konsequenzen für die universale Kirche:<br />
- Die Mutterkirche von Jerusalem ist also Eure Kirche, wo Ihr alle spirituell und kirchlich geboren seid (Ps 87). Sie bewahrt für die ganze Kirche die heiligen Orte der Patriarchen, der Propheten, unseres Herrn Jesus Christus, der Jungfrau Maria und der Apostel. Sie ist, wie sie uns vom Heiligen Vater <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5817&amp;entry_id=261" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/angelus/2009/documents/hf_ben-xvi_reg_20090517_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/angelus/2009/documents/hf_ben-xvi_reg_20090517_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Benedikt XVI.</a> benannt wurde, "<i>ein fünftes Evangelium</i>".<br />
- Die Mutterkirche von Jerusalem muß daher Gegenstand der Liebe, des Gebetes und der Aufmerksamkeit der ganzen Kirche, aller Bischöfe, Priester und Gläubigen des Volkes Gottes sein. Solidarisch sein mit der Kirche von Jerusalem, die Gemeinschaft und das Zeugnis leben, von dem diese Synode spricht, fällt in unsere Pflichten als Hirten und der bischöflichen Kollegialität.<br />
- Das Heilige Land zu lieben bedeutet, die heiligen Orte zu besuchen und mit der lokalen Gemeinschaft zusammenzutreffen.<br />
- Das Heilige Land zu lieben bedeutet auch ihm zu dienen: laßt Eure Mutterkirche nicht alleine und isoliert. Helft dem Heiligen Land durch Eure Gebete, Eure Liebe und Eure Solidarität, um zu verhindern, daß es ein großes Freilichtmuseum werde. Aus Angst zu verstummen angesichts der dramatischen Situation, die Ihr kennt, wäre eine Unterlassungssünde. Wir sind im übrigen dem Heiligen Stuhl, den Bischöfen, den Priestern und allen Freunden des Heiligen Landes sehr dankbar für das, was sie großherzig tun, um uns geistlich und materiell zu unterstützen. Wir danken der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5818&amp;entry_id=261" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/orientchurch/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/orientchurch/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Kongregation für die Orientalischen Kirchen</a> und dem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5819&amp;entry_id=261" title="http://www.ritterorden.de/"  onmouseover="window.status='http://www.ritterorden.de/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem</a>.<br />
- Die christliche Gemeinschaft des Heiligen Landes (kaum zwei Prozent der Bevölkerung) leidet unter Gewalt und Instabilität. Es ist eine Kirche von Kalvaria. Sie hat die große Verantwortung, die Botschaft des Friedens und der Versöhnung weiterzutragen. Trotz der unüberwindlich erscheinenden Schwierigkeiten glauben wir an Gott, den Herrn der Geschichte.</i>"<br />
Mit diesen Worten also forderte Patriarch Twal eine aktive und tätige Solidarität aller Katholiken mit der Kirche im Heiligen Land, und mit dem Epheserbrief zeigte er schließlich noch auf Christus selbst, den Friedenskönig: &quot;<em>Der Herr ist unser Friede. Er vereinigte die beiden Teile und riß durch Sein Sterben die trennende Wand der Feindschaft nieder ..., um die zwei in Seiner Person zu dem einen neuen Menschen zu machen. Er stiftete Frieden</em>&quot; (Eph 2,14 f.)<br />
<br />
* Ehrengast <strong>Muhammad Al-Sammak</strong>, Sunnit, politischer Berater des Großmufti der Republik Libanon:<br />
Er habe sich zwei Fragen gestellt, als er die Einladung erhalten habe, bei der Synode sprechen zu sollen, nämlich: warum sei die Synode im besonderen für die Christen im Orient, und was bedeute es, daß ein Muslim zu einer Synode eingeladen sei, und welche Rolle solle er dabei in diesem Moment und für die Zukunft haben?<br />
"<i>Ich hoffe, daß die Initiative des saudi-arabischen Königs Abdallah Ben Abdel Aziz für einen interreligiösen und interkulturellen Dialog die arabische und islamische Aufmerksamkeit auf diese Fragestellung lenke, unter Berücksichtigung aller ihrer nationalen, religiösen und menschlichen Dimensionen, sodaß diese zwei Initiativen, die des Heiligen Stuhles</i> [= Bischofssynode] <i>und die Saudi-Arabiens sich gegenseitig ergänzen können in Richtung einer Lösung für die Probleme der Christen im Orient, im Wissen, daß es sich um ein und dieselbe islamisch-christliche Fragestellung handelt.</i>" <br />
Er glaube nicht, daß er deshalb zur Synode eingeladen worden sei, um über die Schwierigkeiten der Christen in bestimmten orientalischen Ländern zu erfahren, weil das Leiden an den sozialen und politischen Rückständen gemeinsam und geteilt sei, erklärt Al-Sammak. Er sehe eine Problematik beim Ansprechen einer Reziprozität (Gegenseitigkeit):<br />
"<i>Erstens den Versuch, etwas von der Struktur unserer nationalen Gesellschaften wegzureißen, sie auseinanderzubrechen und die Bande ihres über die letzten Jahrhunderte aufgebauten und anerkannten komplexen Gewebes abzulösen. Dann den Versuch, den Islam in einem anderen Licht zu zeigen als was er wirklich reflektiert, im Herstellen eines Gegensatzes zu dem, was er bekennt und auf was er grundlegend basiert, auf dem Wissen über die Unterschiede zwischen den Völkern als eines der Zeichen Gottes in der Schöpfung und als den lebendigen Ausdruck des Willens Gottes sowie auf der Akzeptanz der Regel des Pluralismus und des Respekts gegenüber den Unterschieden und für den Glauben in allen göttlichen Botschaften und worin sich Gott offenbarte. Der heilige Koran sagt: '... Unter den Leuten der Schrift gibt es eine aufrechte Gemeinschaft. Sie rezitieren die Verse Gottes zu Nachtzeiten, während sie sich niederwerfen. Sie glauben an Gott und an den Jüngsten Tag. Sie gebieten das Gute und lehnen das Verwerfliche ab und wetteifern miteinander in guten Werken. Sie gehören wahrlich zu den Rechtschaffenen.' (3:113-114). Zwei negative Punkte zeigen das Problem der orientalischen Christen: Der erste Punkt betrifft den Mangel an Respekt für die Rechte einer voll und ganz gleichwertigen Staatsbürgerschaft, wenn man dem Gesetz in bestimmten Ländern begegnet. Der zweite betrifft das Mißverständnis des Geistes der islamischen Lehren, insbesondere was den Teil mit den Christen betrifft, welche der heilige Koran als 'diejenigen, die den Gläubigen in Liebe am nächsten stehen' einordnet, wobei zur Rechtfertigung dieser Liebe gesagt wird: 'Dies deshalb, weil es unter ihnen Priester und Mönche gibt und weil sie nicht hochmütig sind'.</i>" <br />
Diese beiden negativen Punkte seien zum Nachteil aller, der Christen und der Muslime. Deshalb sollten Christen und Muslime zusammenarbeiten, um diese beiden negativen Punkt in positive Elemente zu verwandeln.<br />
"<i>Die orientalische christliche Präsenz, die mit Muslimen zusammengeht, ist sowohl eine christliche als auch eine islamische Notwendigkeit. Sie ist nicht nur ein Bedürfnis für den Orient, sondern für die ganze Welt. Die Gefahr, die von der Erosion dieser Präsenz auf qualitativen und quantitativen Ebenen ausgeht, repräsentiert sowohl eine christliche als auch eine islamische Sorge, nicht nur für die orientalischen Muslime, sondern für alle Muslime auf der ganzen Welt. Des weiteren kann ich meinen Islam mit allen anderen Muslimen aus allen Staaten und aus allen Völkern leben, aber als ein Araber des Mittleren Ostens kann ich mein Arabischsein nicht ohne den christlichen Araber des Mittleren Ostens leben. Die Emigration von Christen ist eine Verarmung der arabischen Identität, der arabischen Kultur und ihrer Authentizität. Deshalb unterstreiche ich einmal mehr hier, am Sitz des Vatikan, was ich bereits am Sitz des verehrungswürdigen Mekka gesagt habe: ich bin besorgt über die Zukunft der orientalischen Muslimen wegen der Auswanderung orientalischer Christen. Die Präsenz der Christen aufrechtzuerhalten ist eine gemeinsame islamische Verpflichtung genauso wie eine gemeinsame christliche Verpflichtung. Die Christen des Orient sind nicht zufällig eine Minderheit. Sie sind die Ursprünge der Präsenz des Orient noch vor dem Islam. Sie sind ein integraler Teil der kulturellen, literarischen und wissenschaftlichen Formung der islamischen Zivilisation. Sie sind auch Pioniere der modernen arabischen Renaissance und haben deren Sprache bewahrt, die Sprache des heiligen Koran. Sie waren in der Befreiung und in der Wiedergewinnung der Souveränität an der Spitze, und sie stehen auch heute an der Spitze, um Widerstand zu leisten gegen die Okkupation, um nationale Rechte zu verteidigen, besonders in Jerusalem und allgemein im besetzten Palästina. Jeder Versuch, ihre Sache anzugehen ohne Berücksichtigung dieser wahren Fakten, die in unseren nationalen Gesellschaften verwurzelt sind, endet in den falschen Schlüssen, basierend auf der falschen Beurteilung, und führt folglich zu falschen Lösungen. Deshalb ist es sehr wichtig, daß diese Synode mehr sei als der Schrei christlichen Leidens, welcher ein Echo in diesem Tal der Schmerzen davon ist, was unsere Leiden im Orient darstellen. Die Hoffnung liegt in den praktischen und wissenschaftlichen Begründungen, welche die Synode zugunsten einer Initiative gemeinsamer islamisch-christlicher Kooperation geben könnte, die Christen schützen kann und auf die islamisch-christlichen Beziehungen achtgibt, sodaß es der Orient, der Ort göttlicher Offenbarung, weiter wert bleibe, den Banner des Glaubens, der Barmherzigkeit und des Friedens für ihn selbst und für die ganze Welt hochzuhalten.</i>"<br />
<br />
<strong>2.</strong> Interview mit <strong>Pater David Neuhaus SJ</strong>, Patriarchalvikar des Lateinischen Patriarchats von Jerusalem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5822&amp;entry_id=261" title="http://www.catholic.co.il"  onmouseover="window.status='http://www.catholic.co.il';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">für die hebräischsprechenden Katholiken</a>, vom heutigen 15. Oktober 2010. Er hatte <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/260-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-BLEIBENDE-BEDEUTUNG-DES-HEILIGEN-LANDES.html" target="_blank">bereits am 12. Oktober 2010</a> im Rahmen der dritten Generalversammlung offiziell Stellung bezogen. Der folgende englische Text von heute ist vom hochwürdigsten Herrn Patriarchalvikar selbst zur Veröffentlichung autorisiert worden und läuft unter dem Titel &quot;<em>Die im Vikariat für die hebräischsprechenden Katholiken des Heiligen Landes verrichtete pastorale Arbeit</em>&quot;, und die Fragestellung der Korrespondentin lautete: &quot;<em>There are three dimensions of the vicariate to be mentioned. Father David, please could you give an overview about your pastoral work done in the Vicariate of Hebrew speaking Catholics?</em>&quot; ("<i><b>Es gibt drei Bereiche des Vikariates, die erwähnenswert sind. Hochwürden David, könnten Sie bitte einen Überblick zu Ihrer im Vikariat für die hebräischsprechenden Katholiken geleisteten Arbeit geben?</b></i>") Die Antwort lautete:<br />
<br />
&quot;<em>a) The sacramental dimension:<br />
1955 Hebrew communities were founded in main cities of Israel in order to provide for the sacramental needs of Catholics who live imbedded in Israeli, Jewish Hebrew speaking society. Many of these Catholics were members of Jewish families who immigrated to Israel from Western and Eastern Europe. In the 1990s a new wave of Catholics arrived as part of 1 million new immigrants from the ex-Soviet Union and so today in the State of Israel there are 5 Hebrew speaking communities and 2 Russian speaking Communities.</em><br />
(<b><em>a) Der sakramentale Bereich:</em></b> <em>1955 wurden in den großen Städten Israels hebräische Gemeinschaften gegründet, um für die sakramentalen Bedürfnisse der Katholiken zu sorgen, die in einer israelischen, jüdischen hebräischsprechenden Gesellschaft eingebettet leben. Viele dieser Katholiken waren Mitglieder jüdischer Familien, die aus West- und Osteuropa nach Israel einwanderten. In den 90er-Jahren kam eine neue Welle von Katholiken an als Teil von einer Million neuer Einwanderer der Ex-Sowjetunion, und so gibt es heute im Staat Israel fünf hebräischsprechende und zwei russischsprechende Gemeinschaften.</em>)<br />
<br />
<em>b) The catechetical dimension:<br />
In the State of Israel today there are thousands of Catholic children who study in Israeli Jewish Hebrew speaking schools. Who are they? They are the children of migrant workers, of refugees, and of Palestinian Arab families that for economic reasons have moved to Jewish Hebrew speaking towns and cities. These children receive an excellent education in the Israeli school system, but, obviously, they do not receive a Catholic education. Our Vicariate is concerned with this question in trying to ensure that the Catholic faith be presented to these children through the publication of catechetical material and religions instruction classes, all in Hebrew, the day-to-day language used by these children.</em><br />
(<b><em>b) Der katechetische Bereich:</em></b> <em>im Staat Israel gibt es heute tausende katholische Kinder, die israelische jüdische hebräischsprechende Schulen besuchen. Wer sind sie? Sie sind Kinder von Gastarbeitern, von Flüchtlingen und von palästinensischen arabischen Familien, die aus ökonomischen Gründen in jüdische hebräischsprechende Städte gezogen sind. Diese Kinder erhalten eine exzellente Ausbildung im israelischen Schulsystem, aber sie erhalten natürlich keine katholische Erziehung. Unser Vikariat ist um diese Fragestellung besorgt, indem es versucht, diesen Kindern den katholischen Glauben mit Hilfe der Publikation katechetischen Materials und mit Hilfe von Religionsunterrichtsklassen vorzustellen, alles in Hebräisch, in der Alltagssprache, welche diese Kinder verwenden.</em>)<br />
<br />
<em>c) The dialogic dimension:<br />
In the State of Israel today there is a unique opportunity for Jewish-Christian dialogue. Israel is the only country where the Jews are the dominant and empowered majority. This means that Jews can be more confident and free of the traumas of the past and thus can seek to engage Christians in a dialogue in order to discover who Jesus is, what the Church is, etc. One of the important dimensions of the Vicariate is to offer to this Jewish public a Hebrew speaking face of the Church to teach about Christianity in Hebrew in the universities and in the Institutes of higher learning and to speak on public platforms when the society seeks to know what the Church teaches on any particular subject.</em> <br />
(<b><em>c) Der Bereich des Dialoges:</em></b> <em>im Staat Israel gibt es heute eine einzigartige Möglichkeit zum jüdisch-christlichen Dialog. Israel ist das einzige Land, wo die Juden die beherrschende und bevollmächtigte Mehrheit sind. Das bedeutet, daß Juden mehr Vertrauen haben und frei von den Traumata der Vergangenheit sein können, und so können sie danach streben, mit Christen in einen Dialog zu treten, um zu entdecken, wer Jesus sei, was die Kirche sei usw. Eine der wichtigen Dimensionen des Vikariates besteht darin, der jüdischen Öffentlichkeit ein hebräischsprechendes Gesicht der Kirche anzubieten, die in Hebräisch über das Christentum informiert, auf den Universitäten und in den Instituten höherer Studien, und die auf öffentlichen Plattformen spricht, wenn die Gesellschaft wissen möchte, was die Kirche zu jeglichem konkreten Sachbereich lehrt.</em>)&quot;<br />
<br />
Die weitere Frage der Korrespondentin &quot;<em>What is the challenge of daily life hereto?</em>&quot; ("<i>Was ist dabei die Herausforderung des täglichen Lebens?</i>") beantwortete der Patriarchalvikar so: &quot;<em>The challenge of living our Catholic life in Hebrew language within a Jewish society is also undoubtedly inculturating faith in a language that is the language of our sources, Hebrew, and within a tradition that defined Jesus' own identity, the Jewish tradition.</em>&quot; ("<i>Die Herausforderung, unser katholisches Leben in hebräischer Sprache innerhalb einer jüdischen Gesellschaft zu leben, besteht unzweifelhaft darin, den Glauben in eine Sprache zu inkulturieren, die die Sprache unserer Quellen ist, Hebräisch, und innerhalb einer Tradition, die Jesu eigene Identität definierte die jüdische Tradition.</i>") <br />
<br />
[<strong>BEITRAG NR. 5 DER ROMKORRESPONDENTIN</strong> <a href="mailto:gmtm@gmx.at"><strong>MAG. MAG. GABRIELA MARIA MIHLIG</strong></a> <strong>IM AUFTRAG DES LATEINISCHEN PATRIARCHEN VON JERUSALEM.</strong>]<br />
<br />
<div class="serendipity_imageComment_left" style="width: 450px;"> <br />
<div class="serendipity_imageComment_img"><!-- s9ymdb:35 --><img height="600" width="450" class="serendipity_image_left" src="http://www.internetpfarre.de/blog/uploads/DSC05996_kleiner.jpg" alt=""  /></div> <br />
<div class="serendipity_imageComment_txt">Der katholisch-maronitische Erzbischof von Zypern, Joseph Soueif, in der Pfarrkirche St. Georg zu Kormakitis (Koruçam). Er ist Spezialsekretär der Nahost-Bischofssynode 2010.</div> <br />
</div>Bei der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5772&amp;entry_id=261" title="http://www.vatican.va/news_services/press/sinodo/documents/bollettino_24_speciale-medio-oriente-2010/03_francese/b14_03.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/news_services/press/sinodo/documents/bollettino_24_speciale-medio-oriente-2010/03_francese/b14_03.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">neunten Generalversammlung</a> der Nahost-Bischofssynode kam heute nachmittag auch der Spezialsekretär der Vollversammlung in französischer Sprache zu Wort, der katholische Erzbischof von Zypern (für die Maroniten), <strong>Seine Exzellenz Joseph Soueif</strong>: &quot;<em>Die Synode für den Nahen Osten ist ein Platz innerhalb der Kirche, um die Erfahrung der Vereinigung und des Zeugnisses zu erneuern, '<em>damit die Welt glaube</em>' (Joh 17,21). Die Gemeinschaft ist in der Tat der Ausgangspunkt für die Existenz der Gemeinde der Gläubigen: diese wird gestärkt und entwickelt sich in der persönlichen Begegnung mit dem Herrn Jesus, in Seinem Wort und im Eucharistischen Opfer; und von dort geht es zum Zeugnis des Lebens, in der Zusammenarbeit und in der gewählten Strategie für heute. Wir wollen mit Ernsthaftigkeit, Demut, Verantwortung und Liebe die negativen Elemente wahrnehmen, welche die Gemeinschaft behindern: der Ökumenismus wird die pastorale Methodologie vorrangiger Bedeutung sein. Und mit der Liebe Christi gelangt man zum Dialog des Lebens, und man respektiert den theologischen Dialog, der ein Werk des Geistes ist. Es ist nötig, an die Kraft der Präsenz im Nahen Osten zu glauben; es ist eine qualitative, dynamische, missionarische und diakonale Präsenz, die im Orient und im Okzident immer schon so war und die immer so bleiben wird. Es ist nötig zu glauben, daß nur Gott der Herr der Geschichte und der Zeiten sei, wir sollten gegenüber Seinem Plan aufmerksam sein. Es gibt aber Herausforderungen: die politische Situation, Konflikte, die Problematik der Religionsfreiheit und der Gewissensfreiheit. Die Kirche ist ein Garant der Freiheit, und deshalb ist ihre Präsenz nicht nur für die Christen selbst ein Gewinn, sondern für alle, im besonderen für jene, die den menschlichen und geistlichen Werten verbunden sind und die sich direkt oder indirekt mit der Haltung der Kirche treffen. Somit ist die Präsenz der Christen wirklich ein Zeichen und muß auf der Ebene der Weltkirche und der Internationalen Gemeinschaft unterstützt werden, um der Bevölkerungsmehrheit begegnen zu können, aber auch den sozioreligiösen Systemen, die den menschlichen Werten, den Werten der Freiheit, des Dialoges und der Begegnung der verschiedenen Kulturen widersprechen. Heute lebt man einen echten kulturellen und mentalitätsmäßigen Konflikt, einen Konflikt der Herangehensweisen und der Visionen, auch innerhalb der Religion selbst, und hier hat das Christentum viel zu sagen und zu tun, ja auch eine Antwort anzubieten. Unternehmen wir gemeinsame Initiativen, um Erziehungs- und Sozialprojekte auszuarbeiten, die dem Mentalitätswandel helfen, um zur Akzeptanz der Unterschiede und der Menschenrechte zu erziehen. Die Region erwartet von den Christen einen klaren Beitrag zum Aufbau der Kultur der Vergebung und des Friedens. Unsere Abwesenheit ist ein Verlust für uns und für alle miteinander; die Auswanderung jedoch muß der missionarischen Ausdehnung dienen, dadurch daß die Spiritualität des Orients weitergetragen werde, durch die Liturgie, welche im Leben der Gläubigen sehr starke Bereiche einnimmt, und durch verschiedene religiöse und menschliche Haltungen, die aus unseren Familien in den großen säkularisierten Gesellschaften Sauerteig und Salz machen. Andererseits ist die Einwanderung der Christen in die Region ein prophetisches Zeichen des Zeugnisses, von dem niemand von uns weiß, welche Früchte daraus folgen werden. Die Geschichte lehrt uns, daß die ersten syrischen christlichen Gemeinschaften in Indien und China unter den gegebenen sozialen Bedingungen angekommen sind und den Glauben gebracht haben. Wir bitten unsere Brüder, die Haltung der Solidarität zu verstärken, und wir fordern von uns selbst, daß wir seelsorgliche, spirituelle und soziale Projekte durchführen, welche die Gemeinschaft ausdrücken und das Vertrauen in unserem Volk wiederherstellen. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/232-ZYPERN-WIEDERHERSTELLUNG-DER-IKONE-DES-MULTIKULTURALISMUS.html" target="_blank">Die Erfahrung von Zypern</a> - meiner Diözese - zeigt, daß die Religionen trotz der Verletzungen gemeinsam leben können: wir Maroniten leben seit 1200 Jahren auf der Insel Zypern, und unsere Geschichte erinnert uns an Heilige und Märtyrer; mit unseren Volksgenossen suchen wir nach dem Frieden in der Gerechtigkeit und nach der Liebe auf dem Fundament der Wahrheit und der Freiheit. Wir wollen, daß sich alle Kirchen und Moscheen gegenüber allen öffnen und daß sie ein Platz der Begegnung und der Vergebung seien sowie ein Ort zur Läuterung der Erinnerungen. Wir Maroniten wollen in unsere Dörfer zurückkehren, trotz der Schwierigkeiten. Wir wollen auf der Insel Zypern, die als Brücke zwischen Orient und Okzident fungiert, die Werte des Dialoges und das Zusammenleben bezeugen, um die Kultur des Friedens und der Liebe aufzubauen.</em>&quot; (Meine Übersetzung ist aus dem Italienischen.) Ähnliche Worte fand der einzige auf Zypern regierende katholische Erzbischof auch schon bei einem im traditionellen maronitischen Ort Kormakitis (Zypern) am 15. Mai 2010 veranstalteten Friedenskonzert für alle Volksgruppen der Insel:<br />
<br />
<div align="center"><object height="385" width="480"><param name="movie" value="http://www.youtube.com/v/94z39qRgRAQ?fs=1&amp;hl=de_DE" /><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><embed height="385" width="480" src="http://www.youtube.com/v/94z39qRgRAQ?fs=1&amp;hl=de_DE" type="application/x-shockwave-flash" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true" /></object></div> <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F261-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-OHNE-DIE-CHRISTEN-SINKT-REALISTISCHE-CHANCE-AUF-FRIEDEN.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F261-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-OHNE-DIE-CHRISTEN-SINKT-REALISTISCHE-CHANCE-AUF-FRIEDEN.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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        <author>
            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
                    </author>
    
        <published>2010-05-26T13:00:00Z</published>
        <updated>2011-04-15T23:53:39Z</updated>
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        <title type="html">RÖMISCHE BESTIMMUNGEN FÜR EMERITIERTE KATHOLISCHE BISCHÖFE</title>
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                <b>Angesichts der Diskussionen der letzten Wochen und Monate</b> sind nicht wenige regierende katholische Bischöfe in verschiedenen Ländern ins Blickfeld geraten, die dem Heiligen Vater ihren Rücktritt angeboten haben. Nach Annahme eines solchen freiwillig erklärten Rücktrittes gelten sie dann als emeritierte Bischöfe, die im Unterschied zu früher nicht auf einen Titularsitz versetzt werden, sondern ihr zuletzt regiertes Bistum in ihrem Titel weiterführen. (Sakramental gesehen gibt es natürlich keine emeritierten Bischöfe, sondern nur von ihrem Amt her: präzise handelt es sich daher um emeritierte Diözesanbischöfe oder Titularbischöfe oder Kurienbischöfe.) Schon 1988 (zwei Jahre vor der Approbation des CCEO) hat sich die römische Kongregation für die Bischöfe mit dieser Thematik beschäftigt, und ich biete - offenbar erstmals im Internet - eine deutsche Übersetzung (vorerst aus dem Italienischen, d. h. ohne Gegenprüfung mit dem lateinischen Originaltext):<br />
<br />
<b>KONGREGATION FÜR DIE BISCHÖFE</b><br />
<br />
<b>BESTIMMUNGEN FÜR BISCHÖFE, DIE AUS DEM AMT SCHEIDEN</b> (vgl. <i>Normae de Episcopis ab officio cessantibus</i>, Communicationes 20, 1988, S. 167 f.)<br />
<br />
Die wachsende Zahl der Diözesanbischöfe, der Koadjutoren und der Auxiliarbischöfe, die gemäß der Bestimmung des can. 401 CIC auf das Amt verzichtet haben, stellt für das Leben der Kirche mittlerweile eine Begebenheit hoher Bedeutung dar.<br />
<br />
Sie alle bleiben auch als Emeriti weiterhin Glieder des Kollegiums der Bischöfe "<i>kraft der sakramentalen Weihe und der hierarchischen Gemeinschaft mit dem Haupt und den Gliedern des Kollegiums</i>" (can. 336 CIC). Sie haben deshalb das Recht, am Ökumenischen Konzil mit entscheidendem Stimmrecht teilzunehmen (vgl. can. 339 CIC) und die kollegiale Vollmacht innerhalb der Grenzen des Rechtes auszuüben (vgl. can. 337 § 2 CIC).<br />
<br />
Aber angesichts der Tatsache, daß diese Ereignisse im Leben der universalen Kirche den Charakter der Einmaligkeit und Außergewöhnlichkeit an sich haben, erschien es opportun, nach geeigneteren Möglichkeiten zu suchen, wodurch sich die emeritierten Bischöfe weiterhin als für den Dienst der Kirche nützlich fühlen können. Tatsächlich genügt nicht das Recht, ihren Wohnsitz in der Diözese, die ihnen zuletzt anvertraut war, zu behalten, um ein Heilmittel gegen ihre Einsamkeit anbieten zu können, und ebensowenig genügt das Recht auf einen hinreichenden und würdigen Unterhalt (vgl. can. 402 CIC).<br />
<br />
Außerdem müssen zur Gruppe der emeritierten Bischöfe auch die Bischöfe hinzugezählt werden, die ein Amt an der Römischen Kurie, an den Päpstlichen Gesandtschaften oder in anderen Funktionen verlassen haben, sei es durch Ablauf des Mandates, sei es durch Abberufung oder durch Amtsverzicht (vgl. can. 367 CIC). <br />
<br />
Da sich die Sachlage so präsentierte, hat die Kongregation für die Bischöfe nach Annahme des Vorschlages des Päpstlichen Staatssekretariates im April 1988 eine Zusammenkunft unter den Dikasterien veranstaltet, um für das Problem eine geeignete und erwartete Lösung zu schaffen.<br />
<br />
Die bei diesem fruchtbaren Meinungsaustausch unter den Teilnehmern zusammengetragenen Vorschläge wurden der erhabenen Aufmerksamkeit des Papstes anheimgestellt, der sie in der Audienz des 29. Oktober 1988 wohlwollend approbiert und derselben Kongregation für die Bischöfe den Auftrag erteilt hat, die Dikasterien der Römischen Kurie und alle Bischofskonferenzen über deren Durchführung zu informieren:<br />
<br />
<b>Die vom Papst in der Audienz vom 29. Oktober 1988 approbierten Anträge</b><br />
<br />
<b>1. </b> Die emeritierten Bischöfe mögen ebenso wie die anderen Bischöfe zu Problemen allgemeiner Art konsultiert werden, um ihre anerkannte pastorale Erfahrung zu nutzen. Deshalb mögen auch den emeritierten Bischöfen im voraus die Dokumente des Heiligen Stuhles und vor allem jene des Heiligen Vaters zugestellt werden, so wie es bei den im Amt befindlichen Bischöfen geschieht, sodaß sie auch weiterhin über die Probleme größerer Bedeutung informiert sein können.<br />
<br />
<b>2.</b> Einige emeritierte Bischöfe, die auf manchem Gebiet besonders kompetent sind, können zu den Mitgliedern der verschiedenen Dikasterien der Römischen Kurie hinzugefügt werden, und zwar unter dem Titel von beigeordneten Mitgliedern. <br />
<br />
So können auch die emeritierten Bischöfe verpflichtet werden, da zu sein, wenn es um die Ernennung der Konsultoren der Römischen Kurie geht.<br />
<br />
<b>3.</b> Bei der Auswahl der Mitglieder, die an der Bischofssynode teilnehmen, werden die Bischofskonferenzen auch jemanden aus den emeritierten Bischöfen in Erwägung ziehen können, der sich durch besondere Kompetenz und Erfahrung auszeichnet.<br />
<br />
<b>4.</b> Wo immer die Statuten der Bischofskonferenzen die Präsenz der emeritierten Bischöfe mit konsultativem Stimmrecht nicht vorsehen, bemühe man sich, sie bei einigen Treffen und in mancher Studienkommission zu berücksichtigen, wenn es um Thematiken geht, bei denen die emeritierten Bischöfe besonders kompetent sind. Außerdem sorge man vor, ihnen die Hauptdokumente derselben Bischofskonferenz zukommen zu lassen. <br />
<br />
<b>5.</b> Jede Diözese sorge dafür, ihrem emeritierten Bischof das diözesane Amtsblatt und andere ähnliche Dokumentationen zuzusenden, um ihn, soweit es möglich ist, über die verschiedenen Initiativen der diözesanen Gemeinschaft zu informieren. Diese sei auch besonders fürsorglich, was seine wirtschaftliche Situation betrifft, indem sie ihm in Großzügigkeit und in den Grenzen ihrer eigenen Möglichkeiten die Hilfsmittel zur Verfügung stellt.<br />
<br />
<b>6.</b> Die universale Kirche achte ihre Verantwortung, die gebührende Fürsorge gegenüber den emeritierten Bischöfen auszuüben, damit das Gefühl ihrer Einsamkeit abgemildert werde und sie sich nicht verlassen fühlen.<br />
 <br />
Rom, aus dem Palast der Kongregation für die Bischöfe, am 31. Oktober 1988.<br />
<br />
Bernardin Kardinal Gantin, Präfekt<br />
<br />
Giovanni Battista Re, Erzbischof von Vescovio, Sekretär<br />
<br />
[<b>ENDE MEINER ÜBERSETZUNG DER BESTIMMUNGEN FÜR EMERITIERTE BISCHÖFE.</b>] <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F248-ROEMISCHE-BESTIMMUNGEN-FUER-EMERITIERTE-KATHOLISCHE-BISCHOEFE.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F248-ROEMISCHE-BESTIMMUNGEN-FUER-EMERITIERTE-KATHOLISCHE-BISCHOEFE.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
                    </author>
    
        <published>2011-04-02T18:32:43Z</published>
        <updated>2011-04-02T19:03:41Z</updated>
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        <title type="html">PAPST BENEDIKT PILGERT UND LÄDT EIN: FRIEDENSGEBET IN ASSISI</title>
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                <b>Heute, am 6. Todestag</b> des verehrungswürdigen Dieners Gottes <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6014&amp;entry_id=274" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/272-ERINNERUNG-AN-JOHANNES-PAUL-II.-MIT-JUNGEN-MUSLIMEN-IN-MAROKKO-CASABLANCA-1985.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/272-ERINNERUNG-AN-JOHANNES-PAUL-II.-MIT-JUNGEN-MUSLIMEN-IN-MAROKKO-CASABLANCA-1985.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Papst Johannes Paul II.</a>, der am 1. Mai 2011 seliggesprochen werden soll, erging eine sehr wichtige Mitteilung bzw. Einladung des Pressesaales des Heiligen Stuhles, die ich in der deutschen Version von der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6015&amp;entry_id=274" title="http://www.vatican.va"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Internetseite des Vatikan</a> übernehme und in deren Text auch passende Verlinkungen einfüge:<br />
<br />
"<b>PILGER DER WAHRHEIT, PILGER DES FRIEDENS</b>"<br />
<br />
<b>TAG DER REFLEXION, DES DIALOGS UND DES GEBETS FÜR DEN FRIEDEN UND DIE GERECHTIGKEIT IN DER WELT IN ASSISI, 27. OKTOBER 2011</b><br />
<br />
Am Neujahrstag hatte Papst Benedikt XVI. am Ende seiner <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6016&amp;entry_id=274" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/angelus/2011/documents/hf_ben-xvi_ang_20110101_world-day-peace_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/angelus/2011/documents/hf_ben-xvi_ang_20110101_world-day-peace_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Angelus-Ansprache</a> angekündigt, daß er den 25. Jahrestag des vom ehrwürdigen Diener Gottes Johannes Paul II. veranlaßten historischen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6017&amp;entry_id=274" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/speeches/1986/october/documents/hf_jp-ii_spe_19861027_prayer-peace-assisi-final_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/speeches/1986/october/documents/hf_jp-ii_spe_19861027_prayer-peace-assisi-final_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Treffens vom 27. Oktober 1986</a> in Assisi festlich begehen wolle. Aus diesem Anlaß möchte der Heilige Vater am kommenden 27. Oktober einen <b>Tag der Reflexion, des Dialogs und des Gebets für den Frieden und die Gerechtigkeit in der Welt</b> einberufen, zu dem er sich als Pilger in die Stadt des heiligen Franziskus begibt und wiederum die Geschwister im Glauben aus den anderen Konfessionen, die Vertreter der verschiedenen religiösen Traditionen auf der Welt und ganz allgemein alle Menschen guten Willens dazu einlädt, sich mit dem Nachfolger Petri auf diesem Weg zu vereinen.<br />
<br />
Der Tag hat das Thema "<I>Pilger der Wahrheit, Pilger des Friedens</i>". Jeder Mensch ist im Grunde ein Pilger auf der Suche nach Wahrheit und Glück. Auch der religiöse Mensch ist ständig auf der Wanderschaft, die zu Gott führt: daraus erwächst die Möglichkeit, ja geradezu di Notwendigkeit, zu sprechen und mit allen Gespräche zu führen, mit Glaubenden und Nicht-Glaubenden, ohne die eigenen Identität preiszugeben oder Formen des Synkretismus nachzugeben; in dem Maß, in dem diese Pilgerschaft der Wahrheit echt gelebt wird, öffnet sie sich dem Dialog mit dem anderen, schließt keinen aus und bezieht alle ein, Bauleute der Brüderlichkeit und des Friedens zu sein. Dies sind die Elemente, die der Heilige Vater ins Zentrum der Reflexion stellen möchte.<br />
<br />
Aus diesem Grund werden neben den Vertretern der christlichen Gemeinschaften und der wichtigsten religiösen Traditionen auch einige Repräsentanten aus der Welt der Kultur und der Wissenschaft eingeladen, die, wenngleich sie sich nicht als religiös gebunden empfinden, doch auf der Straße der Suche nach der Wahrheit wissen und sich der gemeinsamen Verantwortung für die Grundlagen der Gerechtigkeit und des Friedens in dieser Welt bewußt sind.<br />
<br />
Das Bild der Pilgerschaft soll den Sinn des Ereignisses, das gefeiert wird, zusammenfassen: man gedenkt der zurückgelegten Etappen - vom <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6017&amp;entry_id=274" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/speeches/1986/october/documents/hf_jp-ii_spe_19861027_prayer-peace-assisi-final_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/speeches/1986/october/documents/hf_jp-ii_spe_19861027_prayer-peace-assisi-final_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">ersten Treffen in Assisi</a> bis zum darauffolgenden im <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6019&amp;entry_id=274" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/speeches/2002/january/documents/hf_jp-ii_spe_20020124_discorso-assisi_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/speeches/2002/january/documents/hf_jp-ii_spe_20020124_discorso-assisi_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Januar 2002</a>. Gleichzeitig richtet sich der Blick auf die Zukunft mit dem Vorhaben, diese Wanderung auf dem Weg des Dialogs und der Brüderlichkeit mit allen Männern und Frauen guten Willens in einer Welt, die sich in raschem Wandel befindet, weiterzuführen. Der arme und bescheidenen heilige Franziskus wird alle erneut in seiner Stadt aufnehmen, die ein Sinnbild der Brüderlichkeit und des Friedens geworden ist.<br />
<br />
Die Delegationen werden gemeinsam mit dem Heiligen Vater am Vormittag des 27. Oktober von Rom mit der Eisenbahn aufbrechen. Nach der Ankunft in Assisi werden sie sich zu einem Moment der Erinnerung an die früheren Treffen und eine Vertiefung des Tagesthemas in die Basilika S. Maria degli Angeli begeben. Einige Teilnehmer der anwesenden Delegationen und auch der Heilige Vater werden das Wort ergreifen.<br />
<br />
Es folgt ein einfaches Mittagessen gemeinsam mit allen Delegierten: eine Mahlzeit im Zeichen der Schlichtheit, die zum Ausdruck bringen will, daß sich alle gemeinsam in brüderlicher Eintracht zusammenfinden und die zugleich Teilhabe an den Leiden vieler Menschen bedeutet, die den Frieden nicht kennen. Danach ist eine Zeit der Stille für die persönliche Betrachtung und für das Gebet vorgesehen. Am Nachmittag werden sich alle in Assisi anwesenden Gäste auf den Weg zur Basilika San Francesco begeben. Es wird ein Pilgerweg sein, auf dessen letztem Stück auch die Teilnehmer der Delegationen mitgehen werden. Damit soll der Weg verdeutlicht werden, den jeder Mensch auf der beharrlichen Suche nach der Wahrheit und der tatkräftigen Strebens nach der Gerechtigkeit und des Friedens beschreitet. Dies geschieht im Schweigen, um Raum für das Gebet und die persönliche Betrachtung zu lassen. Im Schatten der Basilika San Francesco, dort wo auch die früheren Treffen beendet wurden, wird der Abschluß des Tages mit einer <b>feierlichen Erneuerung des gemeinsamen Einsatzes für den Frieden</b> sein.<br />
<br />
Zur Vorbereitung dieses Gedenktages wird Papst Benedikt XVI. am Vorabend im Petersdom einer Gebetsvigil mit den Gläubigen der Diözese Rom vorstehen. Die Teilkirchen und die Gemeinschaften überall auf der Welt sind eingeladen, ähnliche Gebetsveranstaltungen zu organisieren.<br />
<br />
In den kommenden Wochen werden die Präsidenten der Päpstlichen Räte der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6020&amp;entry_id=274" title="http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/chrstuni/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/chrstuni/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Förderung der Einheit der Christen</a>, des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6021&amp;entry_id=274" title="http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/interelg/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/interelg/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">interreligiösen Dialogs</a> und der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6022&amp;entry_id=274" title="http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/cultr/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/cultr/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Kultur</a> Einladungen im Namen des Heiligen Vaters verschicken. Der Papst bittet die Gläubigen, sich geistlich mit der Feier dieses bedeutenden Ereignisses zu verbinden, und dankt allen, die in der Stadt des heiligen Franziskus dabei sein können, um diese symbolische Wallfahrt mitzuerleben.<br />
<br />
[<b>ENDE DER MITTEILUNG DES HEILIGEN STUHLES ZUM TAG DES DIALOGES UND GEBETES IN ASSISI.</b>]<br />
<br />
<b>Es bleibt mir nur, mich diesem Aufruf</b> voll und ganz anzuschließen. Ich selbst werde auch versuchen, an diesem Tag in Assisi als Pilger dabei zu sein. Es gibt zu diesem authentischen Weg der Katholischen Kirche keine Alternative, wir brauchen gegenseitigen Respekt, ehrlichen Dialog und vor allem die Vermeidung jeglicher psychischen und physischen Gewaltanwendung. So wünsche ich allen Lesern und Leserinnen für morgen einen von Freude geprägten 4. Fastensonntag "Laetare"! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F274-PAPST-BENEDIKT-PILGERT-UND-LAEDT-EIN-FRIEDENSGEBET-IN-ASSISI.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F274-PAPST-BENEDIKT-PILGERT-UND-LAEDT-EIN-FRIEDENSGEBET-IN-ASSISI.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
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        <published>2011-03-18T21:00:00Z</published>
        <updated>2011-03-27T12:43:35Z</updated>
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        <title type="html">MENSCHENRECHTE: KRUZIFIXE IN STAATLICHEN SCHULEN SIND KEINE KONVENTIONSVERLETZUNG</title>
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                <b>Heute hat der Heilige Stuhl</b> durch den Direktor des Pressesaales, P. Federico Lombardi SJ, eine Erklärung zum Urteil der Großen Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes herausgegeben, die ich aus der italienischen Sprache ins Deutsche übersetze:<br />
<br />
<b>Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte</b> über die verpflichtende Anbringung des Kreuzes in den Klassenzimmern der öffentlichen Schulen Italiens wird von Seiten des Heiligen Stuhles mit Genugtuung aufgenommen.<br />
<br />
Es handelt sich in der Tat um ein sehr gewichtiges Urteil, welches Geschichte macht, wie das Ergebnis zeigt, zu dem die Große Kammer am Ende einer eingehenden Prüfung der Fragestellung gelangt ist. Die Große Kammer hat tatsächlich unter allen Gesichtspunkten ein Urteil der ersten Instanz gekippt, was von einer Kammer des Gerichtshofes einhellig gefällt worden war und nicht nur den Rekurs des angeklagten italienischen Staates nach sich gezogen hatte, sondern auch die Unterstützung desselben durch zahlreiche andere europäische Staaten - in einem bisher noch nicht geschehenen Maß - sowie die Beteiligung nicht weniger Nichtregierungsorganisationen als Ausdruck eines ausgedehnten Empfindens der Bevölkerungen.<br />
<br />
Es wird also auf einer äußerst maßgebenden und internationalen rechtlichen Ebene anerkannt, daß die Kultur der Menschenrechte nicht in einen Gegensatz zu den religiösen Fundamenten der europäischen Zivilisation gebracht werden dürfe, zu der das Christentum einen wesentlichen Beitrag geleistet hat. Außerdem wird anerkannt, daß es sich vom Prinzip der Subsidiarität her geziemt, jedem Land einen Ermessensspielraum zu garantieren, was den Wert der religiösen Symbole in der eigenen kulturellen Geschichte und nationalen Identität und was den Ort ihrer Darstellung betrifft (wie dies zudem in diesen Tagen auch von höchstgerichtlichen Urteilen einiger europäischer Länder bekräftigt worden ist). Wäre es umgekehrt, würde man hingegen paradoxerweise im Namen der Religionsfreiheit dazu tendieren, eben diese Freiheit zu begrenzen oder sogar zu verweigern, um die religiösen Symbole am Ende jeglichen Ausdruckes im öffentlichen Raum zu berauben. Und indem man so handelte, würde man die Freiheit selbst verletzen, sodaß die spezifischen und legitimen Identitäten verdunkelt würden. Der Gerichtshof sagt also, daß die Darstellung des Gekreuzigten nicht Indoktrinierung ist, sondern Ausdruck der kulturellen Identität der Länder christlicher Tradition.<br />
<br />
Das neue Urteil der Großen Kammer wird auch deshalb willkommen geheißen, weil es wirksam dazu beiträgt, das Vertrauen in den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von Seiten eines großen Teiles der Europäer wiederherzustellen, die von der entscheidenden Rolle der christlichen Werte in ihrer eigenen Geschichte, aber auch für das europäische Einigungswerk und seine Kultur des Rechts und der Freiheit überzeugt und sich dessen bewußt sind.<br />
<br />
[<b>ENDE MEINER ÜBERSETZUNG.</b>]<br />
<br />
Um diese Erklärung des Heiligen Stuhles (eines jedem Staat gleichgestellten Völkerrechtssubjektes) besser zu verstehen, übernehme ich auch gleich die heutige <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL2NtaXNrcC5lY2hyLmNvZS5pbnQvdGtwMTk3L3ZpZXcuYXNwP2FjdGlvbj1vcGVuJmRvY3VtZW50SWQ9ODgzMTc0JnBvcnRhbD1oYmttJnNvdXJjZT1leHRlcm5hbGJ5ZG9jbnVtYmVyJnRhYmxlPUY2OUEyN0ZEOEZCODYxNDJCRjAxQzExNjZERUEzOTg2NDk=&amp;entry_id=273" title="http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=open&amp;documentId=883174&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649"  onmouseover="window.status='http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=open&amp;documentId=883174&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">offizielle Presseaussendung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes</a> (dieser bezieht sich auf den Europarat und nicht nur auf die Länder der Europäischen Union) in ihrer deutschsprachigen Version zum "Grand Chamber judgment Lautsi v. Italy" (Nr. 234, Pressemitteilung des Kanzlers):<br />
<br />
<b>KRUZIFIXE IN KLASSENZIMMERN STAATLICHER SCHULEN IN ITALIEN: GERICHTSHOF STELLT KEINE KONVENTIONSVERLETZUNG FEST</b><br />
<br />
In seinem heute verkündeten Urteil der Großen Kammer im Fall <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL2NtaXNrcC5lY2hyLmNvZS5pbnQvdGtwMTk3L3ZpZXcuYXNwP2FjdGlvbj1odG1sJmRvY3VtZW50SWQ9ODgzMTY5JnBvcnRhbD1oYmttJnNvdXJjZT1leHRlcm5hbGJ5ZG9jbnVtYmVyJnRhYmxlPUY2OUEyN0ZEOEZCODYxNDJCRjAxQzExNjZERUEzOTg2NDk=&amp;entry_id=273" title="http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&amp;documentId=883169&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649"  onmouseover="window.status='http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&amp;documentId=883169&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Lautsi und andere gegen Italien</a> (Beschwerde-Nr. 30814/06), das rechtskräftig ist (Anm. 1 = Urteile der Großen Kammer sind endgültig [Artikel 44 der Konvention]. Rechtskräftige Urteile werden dem Ministerkomitee des Europarats übermittelt, das die Umsetzung der Urteile überwacht. Weitere Informationen zum Verfahren der Umsetzung finden sich <a href="www.coe.int/t/dghl/monitoring/execution" target="_blank">hier</a>), stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Mehrheit (fünfzehn zu zwei Stimmen) fest, daß keine Verletzung von Artikel 2 Protokoll Nr. 1 (Recht auf Bildung) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vorlag. Der Fall betraf die in Klassenzimmern staatlicher Schulen in Italien angebrachten Kruzifixe, die von den Beschwerdeführern als Verstoß gegen die Verpflichtung des Staates gerügt wurden, bei Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen. Diese Pressemitteilung liegt auch auf Englisch, Französisch und Italienisch vor.<br />
<br />
<b>Zusammenfassung des Sachverhalts</b><br />
<br />
Die Beschwerdeführer, Soile Lautsi, geboren 1957, und ihre 1988 und 1990 geborenen Söhne, Dataico und Sami Albertin, sind italienische Staatsangehörige und leben in Italien. (Anm. 2 = In ihrer 2006 eingelegten Beschwerde gab Frau Lautsi an, im Namen ihrer damals minderjährigen Söhne zu handeln. Die inzwischen volljährigen Söhne haben ihre Einwilligung erklärt, selbst als Beschwerdeführer aufzutreten.) Die Söhne besuchten im Schuljahr 2001/02 das Istituto comprensivo statale Vittorino da Feltre, eine staatliche Schule in Abano Terme, in deren Klassenzimmern Kruzifixe angebracht waren.<br />
<br />
Bei einer Versammlung des Schulbeirats am 22. April 2002 sprach Frau Lautsis Ehemann die Präsenz religiöser Symbole, insbesondere von Kruzifixen, in den Klassenzimmern an und fragte, ob diese entfernt werden könnten. Nachdem der Schulbeirat entschieden hatte, die Symbole in den Klassenzimmern zu belassen, legte Frau Lautsi am 23. Juli 2002 Klage beim Verwaltungsgericht Venetien ein und machte einen Verstoß gegen das Gebot staatlicher Neutralität in Religionsfragen geltend.<br />
<br />
Der Minister für Unterricht, Universitäten und Forschung erließ im Oktober 2002 eine Vorschrift, nach der die Schulverwaltungen die Präsenz eines Kruzifixes in den Klassenzimmern sicherzustellen hatten. Am 30. Oktober 2003 trat der Minister dem von Frau Lautsi angestrengten Verfahren als Partei bei und vertrat, daß ihre Beschwerde unbegründet sei, da die Präsenz von Kruzifixen in Klassenzimmern staatlicher Schulen sich auf zwei Königliche Dekrete von 1924 und 1928 stütze. (Anm. 3 = Artikel 118 Königliches Dekret Nr. 965 vom 30. April 1924 [interne Vorschriften der Mittelschulen] und Artikel 119 Königliches Dekret Nr. 1297 vom 26. April 1928 [Annahme der allgemeinen Vorschriften für den Grundschulunterricht].)<br />
<br />
Das Verfassungsgericht erklärte die Vorlage des Verwaltungsgerichts zur Frage der Verfassungsmäßigkeit 2004 für unzulässig, da die anwendbaren Bestimmungen der beiden Königlichen Dekrete keinen Gesetzesrang hätten, sondern es sich lediglich um Verordnungen handele, die nicht Gegenstand einer Verfassungsmäßigkeitsprüfung sein könnten.<br />
<br />
Das Verwaltungsgericht wies die Klage Frau Lautsis am 17. März 2005 mit der Begründung ab, daß die fraglichen Dekrete noch immer in Kraft seien und Kruzifixe in Klassenzimmern staatlicher Schulen keinen Verstoß gegen das Gebot staatlicher Neutralität in Religionsfragen darstellten, „das zum Rechtserbe Europas und der westlichen Demokratien gehört.“ Insbesondere vertrat das Gericht die Auffassung, das Kruzifix sei Symbol des Christentums im allgemeinen, nicht nur des Katholizismus, so daß es auch auf andere Glaubensbekenntnisse verweise. Weiterhin handele es sich um ein historisch-kulturelles Symbol, das einen „identitätsstiftenden Charakter“ für das italienische Volk habe, und um ein Symbol für das der italienischen Verfassung zugrundeliegende Wertesystem.<br />
<br />
Der von Frau Lautsi angerufene Staatsrat (das oberste Verwaltungsgericht) bestätigte mit Urteil vom 13. April 2006, daß die Präsenz von Kruzifixen in Klassenzimmern staatlicher Schulen eine Rechtsgrundlage in den Dekreten von 1924 und 1928 habe und, angesichts der dem Kruzifix beizumessenden Bedeutung, mit dem Gebot staatlicher Neutralität in Religionsfragen vereinbar sei. Insofern als es Werte symbolisiere, die die italienische Kultur kennzeichneten – Toleranz, Bekräftigung der Rechte des Einzelnen, die Autonomie des moralischen Gewissens gegenüber der Autorität, Solidarität, die Ablehnung jeglicher Diskriminierung – könne das Kruzifix in Klassenzimmern selbst aus einem „säkularen“ Blickwinkel eine wichtige erzieherische Funktion erfüllen.<br />
<br />
<b>Beschwerde, Verfahren und Zusammensetzung des Gerichtshofs</b><br />
<br />
Unter Berufung auf Artikel 2 Protokoll Nr. 1 (Recht auf Bildung) und Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) beklagten sich die Beschwerdeführer über die Kruzifixe in den Klassenzimmern der staatlichen Schule, die Frau Lautsis Söhne besucht hatten.<br />
<br />
Unter Berufung auf Artikel 14 (Diskriminierungsverbot), machten sie geltend, daß sie aufgrund dessen als Nichtkatholiken eine diskriminierende Ungleichbehandlung im Vergleich zu katholischen Eltern und deren Kindern erfahren hatten.<br />
<br />
Die Beschwerde wurde am 27. Juli 2006 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt. In seinem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL2NtaXNrcC5lY2hyLmNvZS5pbnQvdGtwMTk3L3ZpZXcuYXNwP2FjdGlvbj1odG1sJmRvY3VtZW50SWQ9ODU3NzMyJnBvcnRhbD1oYmttJnNvdXJjZT1leHRlcm5hbGJ5ZG9jbnVtYmVyJnRhYmxlPUY2OUEyN0ZEOEZCODYxNDJCRjAxQzExNjZERUEzOTg2NDk=&amp;entry_id=273" title="http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&amp;documentId=857732&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649"  onmouseover="window.status='http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&amp;documentId=857732&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Kammerurteil vom 3. November 2009</a> stellte der Gerichtshof eine Verletzung von Artikel 2 Protokoll Nr. 1 (Recht auf Bildung) in Verbindung mit Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) fest. Am 28. Januar 2010 beantragte die italienische Regierung die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer gemäß Artikel 43 EMRK (Verweisung an die Große Kammer); und am 1. März 2010 nahm der Ausschuß der Großen Kammer den Antrag an. Am 30. Juni 2010 fand eine mündliche Verhandlung vor der Großen Kammer statt.<br />
<br />
Gemäß Artikel 36 § 2 EMRK und Artikel 44 § 2 Verfahrensordnung des Gerichtshofs erhielten die folgenden Personen, Organisationen und Regierungen die Erlaubnis, schriftliche Stellungnahmen abzugeben: (Anm. 4 = Stellungnahmen der Drittparteien: siehe §§ 47 bis 56 des Urteils.)<br />
<br />
<b>-</b> 33 Mitglieder des Europäischen Parlaments gemeinsam;<br />
<br />
<b>-</b> die Nichtregierungsorganisationen Greek Helsinki Monitor (Anm. 5 = Bereits Drittpartei vor der Kammer); Associazone nazionale del libero Pensiero; European Centre for Law and Justice; Eurojuris; gemeinsam: commission internationale de juristes, Interights und Human Rights Watch; gemeinsam: Zentralkomitee der deutschen Katholiken, Semaines sociales de France und Associazioni cristiane Lavoratori italiani;<br />
<br />
<b>-</b> die Regierungen Armeniens, Bulgariens, Griechenlands, Litauens, Maltas, Monacos, Rumäniens, Rußlands, San Marinos und Zyperns.<br />
<br />
Die Regierungen Armeniens, Bulgariens, Griechenlands, Litauens, Maltas, Rußlands, San Marinos und Zyperns erhielten zudem die Erlaubnis, gemeinsam an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen.<br />
<br />
Das Urteil wurde von der Großen Kammer mit siebzehn Richtern gefällt, die sich wie folgt zusammensetzte: Jean-Paul Costa (Frankreich), Präsident, Christos Rozakis (Griechenland), Nicolas Bratza (Großbritannien), Peer Lorenzen (Dänemark), Josep Casadevall (Andorra), Giovanni Bonello (Malta), Nina Vajić (Kroatien), Rait Maruste (Estland), Anatoly Kovler (Rußland), Sverre Erik Jebens (Norwegen), Päivi Hirvelä (Finnland), Giorgio Malinverni (Schweiz), George Nicolaou (Zypern), Ann Power (Irland), Zdravka Kalaydjieva (Bulgarien), Mihai Poalelungi (Moldawien), Guido Raimondi (Italien), Richter, sowie Erik Fribergh, Kanzler des Gerichtshofs.<br />
<br />
<b>Entscheidung des Gerichtshofs</b><br />
<br />
<b>Artikel 2 Protokoll Nr. 1</b><br />
<br />
In seiner Rechtsprechung (Anm. 6 = Urteile <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL2NtaXNrcC5lY2hyLmNvZS5pbnQvdGtwMTk3L3ZpZXcuYXNwP2FjdGlvbj1odG1sJmRvY3VtZW50SWQ9Njk1Mzg2JnBvcnRhbD1oYmttJnNvdXJjZT1leHRlcm5hbGJ5ZG9jbnVtYmVyJnRhYmxlPUY2OUEyN0ZEOEZCODYxNDJCRjAxQzExNjZERUEzOTg2NDk=&amp;entry_id=273" title="http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&amp;documentId=695386&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649"  onmouseover="window.status='http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&amp;documentId=695386&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Kjeldsen, Busk Madsen und Pedersen gegen Dänemark</a> vom 7. Dezember 1976 [§ 50], <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL2NtaXNrcC5lY2hyLmNvZS5pbnQvdGtwMTk3L3ZpZXcuYXNwP2FjdGlvbj1odG1sJmRvY3VtZW50SWQ9Njk1ODg4JnBvcnRhbD1oYmttJnNvdXJjZT1leHRlcm5hbGJ5ZG9jbnVtYmVyJnRhYmxlPUY2OUEyN0ZEOEZCODYxNDJCRjAxQzExNjZERUEzOTg2NDk=&amp;entry_id=273" title="http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&amp;documentId=695888&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649"  onmouseover="window.status='http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&amp;documentId=695888&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Valsamis gegen Griechenland</a> vom 18. Dezember 1996 [§ 27], <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL2NtaXNrcC5lY2hyLmNvZS5pbnQvdGtwMTk3L3ZpZXcuYXNwP2FjdGlvbj1odG1sJmRvY3VtZW50SWQ9ODI0Mjg0JnBvcnRhbD1oYmttJnNvdXJjZT1leHRlcm5hbGJ5ZG9jbnVtYmVyJnRhYmxlPUY2OUEyN0ZEOEZCODYxNDJCRjAxQzExNjZERUEzOTg2NDk=&amp;entry_id=273" title="http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&amp;documentId=824284&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649"  onmouseover="window.status='http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&amp;documentId=824284&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Hasan und Eylem Zengin gegen die Türkei</a> vom 9. Oktober 2007 [§ 49] und <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL2NtaXNrcC5lY2hyLmNvZS5pbnQvdGtwMTk3L3ZpZXcuYXNwP2FjdGlvbj1odG1sJmRvY3VtZW50SWQ9ODE5NTMyJnBvcnRhbD1oYmttJnNvdXJjZT1leHRlcm5hbGJ5ZG9jbnVtYmVyJnRhYmxlPUY2OUEyN0ZEOEZCODYxNDJCRjAxQzExNjZERUEzOTg2NDk=&amp;entry_id=273" title="http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&amp;documentId=819532&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649"  onmouseover="window.status='http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&amp;documentId=819532&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Folgero und andere gegen Norwegen</a>, Urteil der Großen Kammer vom 29. Juni 2007 [§ 84]) hat der Gerichtshof unterstrichen, daß die Pflicht der Mitgliedstaaten des Europarats, die religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern zu achten, nicht nur den Gegenstand und die Art und Weise des Unterrichts betrifft, sondern auch „bei Ausübung“ der Gesamtheit der „Aufgaben“, die die Staaten auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernehmen, zum Tragen kommt. Dies schließt die Gestaltung der schulischen Umgebung ein, sofern diese nach nationalem Recht eine staatliche Aufgabe ist. Die Entscheidung, ob Kruzifixe in Klassenzimmern staatlicher Schulen angebracht sein sollen, gehört zu den Aufgaben, die der italienische Staat übernimmt und fällt folglich in den Anwendungsbereich von Artikel 2 Protokoll Nr. 1. Daraus ergibt sich auf diesem Gebiet eine staatliche Verpflichtung, das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.<br />
<br />
Der Gerichtshof war der Auffassung, daß sich nicht beweisen läßt, ob ein Kruzifix an der Wand eines Klassenzimmers einen Einfluß auf die Schüler hat, auch wenn es in erster Linie als religiöses Symbol zu betrachten ist. Zwar war es nachvollziehbar, daß Frau Lautsi die Kruzifixe in den Klassenräumen ihrer Kinder als staatliche Mißachtung ihres Rechts sah, deren Unterricht entsprechend ihren eigenen weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen; diese subjektive Wahrnehmung reichte aber nicht aus, um eine Verletzung von Artikel 2 Protokoll Nr. 1 zu begründen.<br />
<br />
Die italienische Regierung vertrat die Auffassung, daß das Kruzifix in Klassenzimmern staatlicher Schulen heute eine Tradition darstelle, auf deren Bewahrung sie Wert lege. Das Kruzifix symbolisiere über die religiöse Bedeutung hinaus die Werte und Prinzipien, die die westliche Demokratie und Zivilisation begründeten. Seine Präsenz in den Klassenzimmern sei dadurch zu rechtfertigen. Im Hinblick auf den ersten Gesichtspunkt unterstrich der Gerichtshof, daß die Entscheidung, eine Tradition zu bewahren, zwar im Prinzip in den Beurteilungsspielraum der Mitgliedstaaten des Europarats fällt, der Verweis auf eine Tradition die Staaten aber nicht von ihrer Verpflichtung entbinden kann, die Konventionsrechte zu achten. Im Hinblick auf den zweiten Gesichtspunkt stellte der Gerichtshof fest, daß der italienische Staatsrat und der Kassationsgerichtshof zur Bedeutung des Kruzifixes voneinander abweichende Auffassungen vertraten und das italienische Verfassungsgericht sich zu dieser Frage nicht geäußert hat; dem Gerichtshof stand es nicht zu, in einem Streit zwischen nationalen Gerichten Position zu beziehen.<br />
<br />
Schließlich genießen Staaten einen Beurteilungsspielraum, wenn es darum geht, ihre Aufgaben auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts mit der Achtung des Rechts der Eltern zu vereinbaren, diesen Unterricht entsprechend ihren religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen. Der Gerichtshof hat daher im Prinzip die Entscheidungen der Staaten auf diesem Gebiet zu respektieren, einschließlich des Stellenwerts, den sie der Religion beimessen, sofern diese Entscheidungen zu keiner Form der Indoktrinierung führen. Die Entscheidung, Kruzifixe in Klassenzimmern anzubringen, fällt folglich in den Beurteilungsspielraum des Staates, zumal es in der Frage der Präsenz religiöser Symbole in staatlichen Schulen unter den Mitgliedstaaten des Europarats keine Übereinstimmung gibt. (Anm. 7 = siehe §§ 26 bis 28 des Urteils.) Der Beurteilungsspielraum der Staaten geht allerdings Hand in Hand mit der Kontrolle durch den Gerichtshof, dem es obliegt, sicherzustellen, daß Entscheidungen auf diesem Gebiet nicht zu einer Indoktrinierung führen.<br />
<br />
In diesem Zusammenhang stellte der Gerichtshof fest, daß die gesetzliche Regelung in Italien, die das Anbringen von Kruzifixen in Klassenzimmern vorschreibt, der Mehrheitsreligion eine dominante Sichtbarkeit in der schulischen Umgebung gibt. Der Gerichtshof war aber der Auffassung, daß dies nicht ausreicht, um von einem staatlichen Indoktrinierungsprozeß zu sprechen und um einen Verstoß gegen Artikel 2 Protokoll Nr. 1 zu begründen. Der Gerichtshof verwies auf seine Rechtsprechung (Anm. 8 = <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL2NtaXNrcC5lY2hyLmNvZS5pbnQvdGtwMTk3L3ZpZXcuYXNwP2FjdGlvbj1odG1sJmRvY3VtZW50SWQ9ODE5NTMyJnBvcnRhbD1oYmttJnNvdXJjZT1leHRlcm5hbGJ5ZG9jbnVtYmVyJnRhYmxlPUY2OUEyN0ZEOEZCODYxNDJCRjAxQzExNjZERUEzOTg2NDk=&amp;entry_id=273" title="http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&amp;documentId=819532&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649"  onmouseover="window.status='http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&amp;documentId=819532&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Folgero und andere gegen Norwegen</a>, Urteil der Großen Kammer vom 29. Juni 2007; Kammerurteil <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL2NtaXNrcC5lY2hyLmNvZS5pbnQvdGtwMTk3L3ZpZXcuYXNwP2FjdGlvbj1odG1sJmRvY3VtZW50SWQ9ODI0Mjg0JnBvcnRhbD1oYmttJnNvdXJjZT1leHRlcm5hbGJ5ZG9jbnVtYmVyJnRhYmxlPUY2OUEyN0ZEOEZCODYxNDJCRjAxQzExNjZERUEzOTg2NDk=&amp;entry_id=273" title="http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&amp;documentId=824284&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649"  onmouseover="window.status='http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&amp;documentId=824284&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Hasan und Eylem Zengin gegen die Türkei</a> vom 9. Oktober 2007), nach der die Tatsache, daß einer Religion angesichts ihrer dominanten Bedeutung in der Geschichte eines Landes im Lehrplan mehr Raum gegeben wird als anderen Religionen, für sich genommen noch keine Indoktrinierung darstellt. Er hob hervor, daß ein an der Wand angebrachtes Kruzifix ein seinem Wesen nach passives Symbol ist, dessen Einfluß auf die Schüler nicht mit einem didaktischen Vortrag oder mit der Teilnahme an religiösen Aktivitäten verglichen werden kann.<br />
<br />
Der Gerichtshof war weiter der Auffassung, daß die Wirkung der höheren Sichtbarkeit, die das Kruzifix dem Christentum in der schulischen Umgebung gibt, angesichts folgender Gesichtspunkte noch relativiert werden muß: Die Präsenz des Kruzifixes steht nicht im Zusammenhang mit einem verpflichtenden christlichen Religionsunterricht; die schulische Umgebung ist laut der italienischen Regierung offen für andere Religionen (so sei das Tragen von Symbolen und Kleidung mit religiöser Konnotation Schülern nicht verboten, die Praktiken von Nichtmehrheitsreligionen würden berücksichtigt, freiwilliger Religionsunterricht in allen anerkannten Konfessionen sei möglich, das Ende des Ramadan werde häufig in Schulen gefeiert); nichts weist darauf hin, daß die Behörden sich gegenüber Schülern intolerant verhalten, die anderen Konfessionen angehören, die nicht religiös sind oder Weltanschauungen vertreten, die nicht mit einer Konfession in Verbindung stehen. Schließlich behaupten die Beschwerdeführer nicht, daß das Kruzifix in den Klassenzimmern eine Unterrichtspraxis mit missionarischer Tendenz gefördert oder daß ein Lehrer von Frau Lautsis Kindern in tendenziöser Weise auf dessen Präsenz Bezug genommen hätte. Im Übrigen blieb Frau Lautsis elterliches Recht, ihre Kinder aufzuklären, sie zu beraten und sie im Sinne ihrer eigenen weltanschaulichen Überzeugungen anzuleiten, unberührt.<br />
<br />
Der Gerichtshof kam folglich zu dem Schluß, daß sich die Entscheidung der Behörden, die Kruzifixe in den Klassenzimmern der von Frau Lautsis Söhnen besuchten staatlichen Schule zu belassen, in den Grenzen des Beurteilungsspielraums hielt, den der italienische Staat im Zusammenhang mit seiner Verpflichtung, in der Ausübung seiner Aufgaben auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts das Recht der Eltern zu achten, diesen Unterricht entsprechend ihren religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen, genießt. Somit lag keine Verletzung von Artikel 2 Protokoll Nr. 1 vor. Der Gerichtshof befand außerdem, daß sich im Hinblick auf Artikel 9 keine anderen Fragen stellten.<br />
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Im Hinblick auf Frau Lautsis Söhne kam der Gerichtshof zu demselben Schluß.<br />
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<b>Artikel 14</b><br />
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In seinem Kammerurteil hatte der Gerichtshof befunden, daß es angesichts seiner Feststellung einer Verletzung von Artikel 2 Protokoll Nr. 1 in Verbindung mit Artikel 9 keinen Anlaß gab, die Beschwerde unter Berufung auf Artikel 14 separat zu prüfen.<br />
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Die Große Kammer erinnerte daran, daß Artikel 14 nur in Bezug auf die anderen Bestimmungen der Konvention und ihrer Protokolle gilt. Selbst unter der Annahme, daß die Beschwerdeführer sich auch darüber beklagen wollten, in ihren Rechten gemäß Artikel 9 und Artikel 2 Protokoll Nr. 1 diskriminiert worden zu sein, sah der Gerichtshof darin keine andere Frage als diejenigen, die er bereits im Anwendungsbereich von Artikel 2 Protokoll Nr. 1 untersucht hatte. Es gab folglich keinen Anlaß, diesen Teil der Beschwerde zu prüfen.<br />
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<b>Separate Meinungen</b><br />
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Die Richter Bonello, Power und Rozakis äußerten jeweils eine zustimmende Meinung. Richter Malinverni äußerte eine abweichende Meinung, der sich Richterin Kalaydjieva anschloß. Die separaten Meinungen sind dem Urteil beigefügt.<br />
<br />
Das Urteil liegt auf Englisch und Französisch vor.<br />
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Diese Pressemitteilung ist von der Kanzlei erstellt und für den Gerichtshof nicht bindend. Entscheidungen, Urteile und weitere Informationen stehen auf seiner Website zur Verfügung. Um die Pressemitteilungen des Gerichtshofs zu erhalten, abonnieren Sie bitte die RSS feeds. Pressekontakte: echrpress@echr.coe.int<br />
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde 1959 in Straßburg von den Mitgliedstaaten des Europarats errichtet, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 sicherzustellen.<br />
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[<b>ENDE DER ÜBERNAHME DER PRESSEMITTEILUNG DES ECHR.</b>]<br />
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Und so wünsche ich allen Lesern und Leserinnen in der Freude über dieses Urteil am Vorabend des 19. März ein gesegnetes Hochfest des heiligen Joseph! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F273-MENSCHENRECHTE-KRUZIFIXE-IN-STAATLICHEN-SCHULEN-SIND-KEINE-KONVENTIONSVERLETZUNG.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F273-MENSCHENRECHTE-KRUZIFIXE-IN-STAATLICHEN-SCHULEN-SIND-KEINE-KONVENTIONSVERLETZUNG.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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        <published>2008-02-16T20:36:05Z</published>
        <updated>2011-03-27T11:55:31Z</updated>
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                <b>Sehr begrenzte Fachdiskussionen bzw. Diskussionen </b>auf Basis einer bei manchen gegebenen Uneinsichtigkeit in jeweilige sachliche Notwendigkeiten veranlassen mich, zum gewählten Thema unvollständig Stellung zu nehmen. Zunächst geht es noch kurz um die von Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3575&amp;entry_id=178" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/175-DIE-FASTENZEIT-DIENT-DER-ERKENNTNIS-DER-WAHRHEIT,-DASS-JESUS-CHRISTUS-DER-HEILAND-ALLER-MENSCHEN-IST.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/175-DIE-FASTENZEIT-DIENT-DER-ERKENNTNIS-DER-WAHRHEIT,-DASS-JESUS-CHRISTUS-DER-HEILAND-ALLER-MENSCHEN-IST.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">weiterentwickelte Fürbitte für die Juden</a> im Falle der Verwendung der außerordentlichen Form des Römischen Ritus am Karfreitag. Es kann keinen Zweifel darüber geben, daß der Wille des Papstes in bezug auf diese Änderung ab dem kommenden Karfreitag des Jahres 2008 von allen Zelebranten vollständig zu beachten ist, unabhängig davon, ob man nun davon ausgeht, daß die diesbezügliche rechtmäßige <i>Nota</i> des Päpstlichen Staatssekretariats im <I>Osservatore Romano</I> bereits eine außerordentliche Promulgation eines die universale lateinische Rituskirche (innerhalb der Katholischen Kirche) betreffenden (liturgischen) Gesetzes gemäß can. 8 CIC darstellt oder daß diese päpstliche Anordnung "<i>nur ein Gesetz im weiteren Sinne</i>" wäre und somit gar nicht den Promulgationsregeln des lateinischen Kirchengesetzbuches aus dem Jahre 1983 unterläge. Persönlich gehe ich jedoch davon aus, daß die Anordnung Seiner Heiligkeit sehr wohl ein allgemeines kirchliches Gesetz darstellt, und ich erinnere an den can. 2 CIC, in dem es bereits heißt: "<i>Der Codex [1983] legt zumeist die Riten nicht fest, die bei der Feier liturgischer Handlungen zu beachten sind; deshalb behalten die bislang geltenden <b>liturgischen Gesetze</b> ihre Geltung, soweit nicht eines von diesen den Canones des Codex zuwiderläuft.</i>" Mittlerweile hat der Papst für immer geklärt, daß unter diesen liturgischen Gesetzen in bezug auf den Römischen Ritus sowohl jene für dessen außerordentliche Form (seliger Papst Johannes XXIII.) als auch jene für dessen ordentliche Form (Diener Gottes Papst Paul VI.) zu verstehen waren und sind. Ich kann mir aufgrund dieser seit 14. September 2007 gewonnenen Rechtssicherheit innerhalb des Römischen Ritus keinen (juridischen oder moralischen) Entschuldigungsgrund mehr vorstellen, warum die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3575&amp;entry_id=178" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/175-DIE-FASTENZEIT-DIENT-DER-ERKENNTNIS-DER-WAHRHEIT,-DASS-JESUS-CHRISTUS-DER-HEILAND-ALLER-MENSCHEN-IST.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/175-DIE-FASTENZEIT-DIENT-DER-ERKENNTNIS-DER-WAHRHEIT,-DASS-JESUS-CHRISTUS-DER-HEILAND-ALLER-MENSCHEN-IST.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">rechtgläubig formulierte neue Karfreitagsfürbitte</a> für die Juden noch nicht ab dem kommenden Karfreitag Verwendung finden sollte. Der Heilige Stuhl wußte im übrigen darum, daß sich die Sache rasch verbreiten werde, sodaß die übliche oder auch eine ausdrücklich längere Zeit bis zur Rechtskraft wegfallen konnte. Wer von einer notwendigen Promulgation ausgeht, dem sei gesagt: es ist nicht notwendig, daß in der zur Promulgation gültigen Veröffentlichung im <i>Osservatore Romano</i> explizit erklärt werde, daß dies nun eine andere außerordentliche Form der Promulgation darstelle, vielmehr ergibt sich dies alles logisch von selbst. Es braucht keinen ausdrücklichen Hinweis auf eine andere Promulgationsweise (außerhalb der <i>Acta Apostolicae Sedis</i>), wenn diese sichtbar eine andere ist. In Wirklichkeit zeigt sich an der treuen Umsetzung des neuen liturgischen Gesetzes, wer den Papst wirklich ganz konkret als universalen Oberhirten anerkennt. Der Papst wollte keine "<i>Spaltung der Tradition</i>", sondern sieht sich spätestens seit 14. September 2007 (Rechtskraft von <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3602&amp;entry_id=178" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>Summorum Pontificum</i></a>) verpflichtet, die außerordentliche Form des Römischen Ritus als eine gültige Ausdrucksform der ganzen Kirche dort anzupassen, wo es die organische Zusammenschau aller 21 Ökumenischen Konzilien und das darauf basierende gültige ordentliche Lehramt der Kirche fordert.<br />
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<b>Weitere Verstehenshilfen zur nunmehr rechtmäßig installierten</b> neuen Karfreitagsfürbitte bieten nicht nur der von kath.net aus der Tagespost übernommene Beitrag "<a target="_blank" href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3567&amp;entry_id=178" title="http://www.kath.net/detail.php?id=19005"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=19005';return true;" onmouseout="window.status='';return true;"><i>Die Juden und das Konzil.</i></a> <i>Der Papst ist nicht hinter das Konzil zurückgegangen, sondern hat es genau getroffen</i>" von Guido Horst, sondern auch der hervorragende Kommentar Seiner Exzellenz Erzbischof Gianfranco Ravasi im <i>Osservatore Romano</i> vom 15. Februar 2008. Der Titularerzbischof von Villamagna in Proconsulari ist Präsident des Päpstlichen Rates für die Kultur, der Päpstlichen Kommission für die Kulturgüter der Kirche und der Päpstlichen Kommission für die sakrale Archäologie. Sein Beitrag trägt den Titel "<i>Oremus et pro Iudaeis</i>" ("<i>Lasset uns auch beten für die Juden</i>"), und ich habe daraus einige wichtige italienische Passagen ins Deutsche übersetzt. Kurienerzbischof Ravasi geht dabei von einem "<i>bereits kodifizierten Text besonderer Verwendung</i>" aus, "<i>nämlich für die Karfreitagsliturgie gemäß dem Missale Romanum in seiner vom seligen Johannes XXIII. promulgierten Fassung, vor der</i> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3584&amp;entry_id=178" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19631204_sacrosanctum-concilium_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19631204_sacrosanctum-concilium_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>liturgischen Reform</i></a> <i>des II. Vatikanischen Konzils. Es ist also ein Text, der in seiner Redaktion und in seinem aktuellen Gebrauch klar umschrieben ist, gemäß den längst bekannten Bestimmungen, die im päpstlichen Motu proprio</i> '<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3602&amp;entry_id=178" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>Summorum Pontificum</i></a><i>' vom vergangenen Juli enthalten sind.</i>" Hier ist lediglich anzumerken, daß das II. Vatikanische Konzil als XXI. Ökumenisches Konzil der Katholischen Kirche zwar einen Anstoß zu weiteren evolutiven Reformschritten in der lateinischen Liturgie derselben Kirche gegeben hat, aber es gleichzeitig fraglich ist, ob sämtliche nach dem Ende des Konzils getroffenen und zum Teil im gläubigen Volk als abrupt empfundenen Reformschritte auch wirklich dem Willen der Konzilsväter entsprachen. Meiner Meinung nach wird sich erst in den nächsten Jahrzehnten zeigen, welche geistliche Liturgiereform das II. Vatikanische Konzil im Hinblick auf die weitere Entwicklung in der außerordentlichen und ordentlichen Form des Römischen Ritus wirklich wollte. Daß jedoch zu dieser Reform auch der ganz kleine Einschnitt des Papstes in bezug auf die Karfreitagsfürbitte für die Juden zählen muß, daran kann kein vernünftiger Zweifel bestehen. Erzbischof Ravasi begründet genau dies sehr einleuchtend: "<i>Im Inneren der Verbindung, die das Israel Gottes und die Kirche zutiefst eint, wollen wir uns bemühen, die theologischen Charakteristika</i> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3575&amp;entry_id=178" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/175-DIE-FASTENZEIT-DIENT-DER-ERKENNTNIS-DER-WAHRHEIT,-DASS-JESUS-CHRISTUS-DER-HEILAND-ALLER-MENSCHEN-IST.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/175-DIE-FASTENZEIT-DIENT-DER-ERKENNTNIS-DER-WAHRHEIT,-DASS-JESUS-CHRISTUS-DER-HEILAND-ALLER-MENSCHEN-IST.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>dieses Gebetes</i></a> <i>herauszufiltern, auch im Dialog mit den harten Reaktionen, die es im hebräischen Umfeld hervorgerufen hat. Das erste ist eine 'textgemäße' Betrachtung im strengen Sinn: man erinnere sich, daß das Wort 'textus' tatsächlich auf die Idee eines 'Gewebes' ('tessuto') verweist, das mit verschiedenen Fäden ausgearbeitet ist.</i><br />
<br />
<b><i>Nun gut, die etwa 30 substantiellen Worte des Oremus</i></b> <i>sind vollständig Frucht einer 'Weberei' ('tessitura') aus neutestamentlichen Begriffen. Es handelt sich daher um eine Ausdrucksweise der Heiligen Schrift, die der orientierende Stern für den Glauben und für das christliche Gebet ist. Zunächst wird eingeladen, zu beten, damit Gott 'die Herzen erleuchte', sodaß auch die Juden 'Jesus Christus als Erlöser aller Menschen erkennen'. Daß Gott Vater und Christus 'die Augen und den Geist erleuchten' können, ist ein Wunsch, den der heilige Paulus bereits für dieselben Christen von Ephesus - sowohl jüdischer als auch heidnischer Herkunft - vorsieht (1,18; 5,14). Das große Bekenntnis des Glaubens an 'Jesus Christus, Retter aller Menschen' ist eingefaßt in den ersten Brief an Timotheus (4,10), aber es wird in analogen Formen auch von anderen neutestamentlichen Autoren bekräftigt, wie zum Beispiel von Lukas in der Apostelgeschichte, der Petrus dieses Zeugnis vor dem Synedrion in den Mund legt: 'In keinem anderen ist das Heil zu finden. Denn es ist uns Menschen kein anderer Name unter dem Himmel gegeben, durch den wir gerettet werden sollen.' (4, 12) Hier, an dieser Stelle, findet sich also der Horizont, den das wahre und eigentliche Gebet angibt: man bittet Gott, 'der will, daß alle Menschen gerettet werden und zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen', um sicherzustellen, 'daß beim Eintritt der Fülle aller Völker in die Kirche auch ganz Israel gerettet werde.' Oben wird auf die feierliche Erscheinung des allmächtigen und ewigen Gottes verwiesen, dessen Liebe wie ein Mantel ist, der sich über die ganze Menschheit breitet: wie wir im ersten Brief an Timotheus (2,4) weiterlesen, will er tatsächlich, 'daß alle Menschen gerettet werden und zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen'. Zu Füßen Gottes jedoch bewegt man sich wie in einer grandiosen planetarischen Prozession, die aus jeder Nation und Kultur besteht und die Israel gewissermaßen in einer privilegierten Reihe sieht, in notwendiger Anwesenheit. Es ist immer noch der Apostel Paulus, der den berühmten Abschnitt seines theologischen Hauptwerkes, des Briefes an die Römer, welcher dem jüdischen Volk gewidmet ist - dem edlen Ölbaum, in den wir eingepfropft wurden - mit dieser Vision beschließt, deren Beschreibung aufgebaut ist auf prophetischen und psalmenmäßigen Zitationen: die Erwartung der Fülle der Errettung 'besteht, bis die Heiden in voller Zahl das Heil erlangt haben; dann wird ganz Israel gerettet werden, wie es in der Schrift heißt: Der Retter wird aus Zion kommen, er wird alle Gottlosigkeit von Jakob entfernen. Das ist der Bund, den ich ihnen gewähre, wenn ich ihre Sünden wegnehme.' (11,25 - 27). Wir haben also ein Gebet, daß der klassischen Zusammensetzungsmethode in der Christenheit entspricht: die Anrufungen auf der Basis der Bibel 'weben' ('tessere'), um so das Glauben und das Beten von innen her zu verflechten (das ist eine Interaktion zwischen den sogenannten 'lex orandi' und 'lex credendi').</i><br />
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<b><i>An dieser Stelle können wir eine zweite Reflexion</i></b> <i>vorschlagen, die sich strenger am Inhalt orientiert. Die Kirche betet, um in der einzigen Gemeinschaft der Christgläubigen auch das gläubige Israel bei sich zu haben. Das ist es, was St. Paulus in den Kapiteln des Briefes an die Römer (Kapitel 9 - 11) als große eschatologische Hoffnung erwartet, das heißt als letzten Landungsplatz der Geschichte, worauf wir oben eingingen. Das ist es, was dasselbe II. Vatikanische Konzil proklamierte, als es in seiner Konstitution über die Kirche geltend machte, daß 'diejenigen, die das Evangelium noch nicht empfangen haben, auf das Gottesvolk auf verschiedene Weise hingeordnet sind. In erster Linie jenes Volk, dem der Bund und die Verheißungen gegeben worden sind und aus dem Christus dem Fleische nach geboren ist, dieses seiner Erwählung nach um der Väter willen so teure Volk: die Gaben und Berufung Gottes nämlich sind ohne Reue' (</i><a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3578&amp;entry_id=178" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19641121_lumen-gentium_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19641121_lumen-gentium_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>Lumen gentium</i></a><i>, Nr. 16). Diese intensive Hoffnung ist der Kirche klarerweise eigen, die als Zentrum und Quelle der Rettung Jesus Christus hat. Für den Christen ist er der Sohn Gottes und das sichtbare und wirkkräftige Zeichen der göttlichen Liebe, weil - wie Jesus in jener Nacht Nikodemus, einem 'führenden Mann unter den Juden' gesagt hatte - 'Gott hat die Welt so sehr geliebt, daß er seinen einzigen Sohn hingab, und er hat ihn nicht gesandt, damit er die Welt richtet, sondern damit die Welt durch ihn gerettet wird' (vgl. Joh 3,16 - 17). Von Jesus Christus, dem Sohn Gottes und dem Sohn Israels strömt daher die reinigende und befruchtende Woge der Erlösung aus, sodaß wir in abschließender Analyse auch sagen können, wie es der Christus des Johannes tut, daß 'das Heil von den Juden kommt' (4,22). Die von der Kirche erhoffte Mündung der Geschichte liegt daher in dieser Quellenlage begründet. Wiederholen wir: das ist die christliche Vision, und das ist die Hoffnung der Kirche, die betet. Das ist keine vorgegebene Programmatik einer theoretischen Vereinnahmung, aber auch keine missionarische Bekehrungsstrategie. Es ist die charakteristische Haltung der betenden Anrufung, der gemäß man sich auch für Personen, die man als nahestehend, wertvoll und bedeutungsvoll ansieht, eine Wirklichkeit wünscht, die man als kostbar und erlösend einschätzt. Ein wichtiger Exponent der französischen Kultur des zwanzigsten Jahrhunderts, Julien Green, schrieb, daß es 'immer schön und legitim ist, dem anderen das zu wünschen, was für Dich ein Gut und eine Freude ist: wenn Du daran denkst, ein wahres Geschenk anzubieten, dann halte Deine Hand nicht zurück'. Natürlich muß dies immer im Respekt der Freiheit und der verschiedenen Wegstrecken, die der andere aufgenommen hat, geschehen. Aber es ist auch Ausdruck von Liebe, dem Bruder ebenso das zu wünschen, was Du als einen Horizont des Lichtes und des Lebens erachtest. Es liegt in dieser Perspektive, daß auch das in Frage stehende Oremus - trotz der Grenzen seiner Verwendung und seiner Spezifität - unsere Beziehung und unseren Dialog mit 'jenem Volk, mit dem Gott den Alten Bund geschlossen hat',  bekräftigen kann und muß, da wir genährt werden 'von der Wurzel des guten Ölbaums, in den die Heiden als wilde Schößlinge eingepfropft sind' (</i><a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3579&amp;entry_id=178" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decl_19651028_nostra-aetate_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decl_19651028_nostra-aetate_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>Nostra aetate</i></a><i>, Nr. 4). Und wie die Kirche am kommenden Karfreitag gemäß der Liturgie des Meßbuches Pauls VI. beten wird, besteht die allgemeine und letzte Hoffnung darin, daß 'das Volk, das Gott als Erstes zu seinem Eigentum erwählt hat, zur Fülle der Erlösung gelange' ('ut populus acquisitionis prioris ad redemptionis mereatur plenitudinem pervenire.')</i>" (Eine vollständige Übersetzung findet sich bei <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3599&amp;entry_id=178" title="http://www.kath.net/detail.php?id=19074"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=19074';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">kath.net.</a>)<br />
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<b>Der ausführliche Pressebericht des ehemaligen Vorsitzenden der Katholischen Bischofskonferenz</b> Deutschlands, Karl Kardinal Lehmann, im Anschluß an die letzte <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3585&amp;entry_id=178" title="http://www.kath.net/detail.php?id=19043"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=19043';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Frühjahrs-Vollversammlung</a> derselben Deutschen Bischofskonferenz (vom 11. bis 14. Februar 2008 in Würzburg) ging auf die Frage der einen neuen Karfreitagsfürbitte nicht ein, beinhaltete jedoch auch viele direkte und indirekte Hinweise zur Liturgie. So wurde die vom bundesdeutschen Gesetzgeber bereits verabschiedete Änderung des deutschen Personenstandsrechts thematisiert, die unter anderem den Wegfall des unrechtmäßigen staatlichen Verbots der kirchlichen Trauung vor einer naturrechtlich dann gar nicht notwendigen standesamtlichen Heirat zum 1. Januar 2009 umfaßt. Unter dem Abschnitt &quot;<i>Planungen für das Paulus-Jahr 2008/2009</i>&quot; wird dann nicht nur auf die vatikanische Internetseite <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3586&amp;entry_id=178" title="http://www.annopaolino.org/"  onmouseover="window.status='http://www.annopaolino.org/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">www.annopaolino.org</a> verwiesen, sondern auch festgehalten: &quot;<i>Unter anderem sollen Anregungen für die Feier von Paulus-Patrozinien und Pilgerwegen zu Paulus-Kirchen, zur Auseinandersetzung mit Paulus-Bildern in Kunst, Literatur, Philosophie und Judaistik sowie paulinische Impulse für Bibelarbeiten, Predigten, Sakramentenpastoral und eine Spiritualität im Alltag erarbeitet werden.</i>&quot; Liturgie wird auch indirekt angesprochen durch die von der Bischofskonferenz zur Zeit in Überarbeitung stehenden &quot;<i>Leitlinien für das Gebet bei Treffen von Christen, Juden und Muslimen</i>&quot;: &quot;<i>Während der vergangenen fünf Jahre wurden vielfältige Erfahrungen mit der Arbeitshilfe und im interreligiösen Gespräch gesammelt. Nicht zuletzt durch die Kontakte zwischen Papst Benedikt XVI. und Vertretern des Islam ist auch weltweit eine neue Phase des interreligiösen Dialogs angebrochen. Diese Erfahrungen sollen nun in eine erste Überarbeitung des Textes einfließen, bei der es insbesondere Präzisierungen und Aktualisierungen vorzunehmen gilt. So sind die Unterschiede der Beziehungen zwischen Christen und Juden einerseits und zwischen Christen und Muslimen andererseits noch genauer zu erfassen. Die verschiedenen Gottesbilder sowie die Unterschiede des Betens in den monotheistischen Religionen sollen stärker herausgehoben werden. Auf die mißverständliche Formulierung 'multireligiöse Feier' wird verzichtet. Die genannten Anlässe machen den Ausnahmecharakter einer Begegnung im Gebet zwischen den Religionen deutlicher. Durchgängig vertreten wir die Auffassung, bei entsprechenden Anlässen solle nicht gemeinsam mit Vertretern anderer Religionen gebetet werden, wohl aber könne in ihrem Beisein jeder in seiner eigenen Tradition beten. Schließlich soll daran erinnert werden, daß vor Gebetstreffen, an denen Gläubige der drei monotheistischen Religionen teilnehmen, die zuständigen kirchlichen Autoritäten zu fragen sind. Der Frage der Einrichtung und Gestaltung von Gebetsräumen für die verschiedenen Religionen in Schulen, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Gebäuden soll möglichst bald eine eigene Untersuchung und Beratung gewidmet werden .... Nach einer zweiten Lesung im Sommer werden die überarbeiteten Leitlinien als Arbeitshilfe unter dem Titel 'Leitlinien für das Gebet bei Treffen von Christen, Juden und Muslimen' der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht.</i>&quot; Und für die ordentliche Form des Römischen Ritus (bei Verwendung der deutschen Hochsprache) wurde das neue Rituale &quot;<i>Die Feier der Kindertaufe</i>&quot; vorgestellt, welches vom 1. Adventssonntag 2008 an die bisherige Ausgabe von 1971 ersetzt.<br />
<br />
<b>Schließlich berieten die katholischen Bischöfe Deutschlands noch</b> über Verlagspublikationen liturgischer Texte: &quot;<i>Dabei geht es insbesondere um die Verbreitung von nicht autorisierten Verlagsproduktionen liturgischer Texte, die im Gottesdienst verwendet werden ... Liturgische Handlungen sind Feiern der Kirche und stehen nicht der individuellen Gestaltung offen. Um den Schatz der Liturgie zu wahren und zur Entfaltung zu bringen, sind bei der Feier der Liturgie deshalb die genehmigten liturgischen Bücher zu verwenden, das heißt die lateinischen 'editiones typicae'</i> [für die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3589&amp;entry_id=178" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">außerordentliche oder ordentliche Form</a> des Römischen Ritus, Anm. v. Verf.] <i>oder eine approbierte landessprachliche Übersetzung (vgl. cann. 846 § 1, 928 CIC). Diese Bücher enthalten die verbindlich zu verwendenden Schrifttexte und Gebete. Sie weisen auch auf bestehende Variationsmöglichkeiten und Freiräume hin, die in bestimmten Teilen</i> [der ordentlichen Form des Römischen Ritus, Anm. v. Verf.] <i>eine Berücksichtigung der örtlichen, zeitlichen und situativen Umstände ermöglichen. Deshalb dürfen amtliche liturgische Texte der Kirche nicht verändert oder ersetzt werden. Ergänzende Publikationen können nur im Rahmen der von der liturgischen Ordnung vorgesehenen Gestaltungsfreiheit entwickelt werden.</i>&quot; Und damit sind wir fast schon wieder beim großen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3589&amp;entry_id=178" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Thema der älteren liturgischen Disziplin</a> in der lateinischen Kirche gelandet. Die Bischöfe nahmen noch ein Schreiben der römischen Kleruskongregation vom 8. Dezember 2007 zur Förderung der Eucharistischen Anbetung zugunsten des Klerus und der Priesterberufe zur Kenntnis und stellten dann unter dem Titel &quot;<i>Fragen zur Umsetzung des Motu proprio Summorum Pontificum zur Meßfeier in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus</i>&quot; fest: &quot;<i>Am 14. September 2007 haben die</i> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3602&amp;entry_id=178" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>Bestimmungen zur Meßfeier in der außerordentlichen Form</i></a> <i>des Römischen Ritus Rechtskraft erhalten. Papst Benedikt XVI. hatte das Motu Proprio</i> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3602&amp;entry_id=178" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>Summorum Pontificum</i></a> <i>zusammen mit einem</i> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3589&amp;entry_id=178" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>Brief an die Bischöfe</i></a> <i>am 7. Juli 2007 erlassen. Wir haben uns auf der Vollversammlung erneut über die Umsetzung der Bestimmungen in den deutschen Diözesen ausgetauscht. Die</i> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3580&amp;entry_id=178" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/166-LATEINISCHE-MESSE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-LEITLINIEN-DER-DEUTSCHEN-BISCHOFSKONFERENZ.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/166-LATEINISCHE-MESSE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-LEITLINIEN-DER-DEUTSCHEN-BISCHOFSKONFERENZ.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>Leitlinien</i></a>, <i>die wir auf der Herbst-Vollversammlung am 26. September 2007 verabschiedet haben, sind inzwischen von allen Diözesanbischöfen in Kraft gesetzt und in den Amtsblättern veröffentlicht worden. Im Blick auf die zahlenmäßige Entwicklung von Anträgen und Genehmigungen für die Meßfeier in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus zeigt sich, daß keine erhebliche Zunahme zu verzeichnen ist. Die Vollversammlung bestätigt nochmals, daß Antrag und Genehmigung von Meßfeiern in der außerordentlichen Form unmittelbar zwischen den Gläubigen und ihrem Pfarrer geregelt werden. Kommen Gläubige aus mehreren Pfarreien zusammen, ist der Diözesanbischof zuständig. Initiativen zur Förderung der Meßfeiern in der außerordentlichen Form kommt keine Vermittler- bzw. Anwaltsfunktion in den diözesanen Genehmigungsverfahren zu. Wir gehen davon aus, daß eine Reihe noch offener Fragen (z. B. bezüglich der Leseordnung) in den angekündigten Ausführungsbestimmungen der Kommission Ecclesia Dei geklärt werden. Zur Vorbereitung der Vergleichbarkeit der Berichte, die von den Diözesanbischöfen drei Jahre nach dem Erlaß des</i> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3602&amp;entry_id=178" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>Motu proprio</i></a> <i>an den Heiligen Stuhl zu senden sind, soll das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz zu gegebener Zeit eine Erhebung durchführen.</i>&quot;<br />
<br />
<b>Der Begriff &quot;Leitlinien&quot; ist also im Pressebericht</b> des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz in bezug auf zwei wichtige Themenstellungen gefallen, in bezug auf das Gebet bei Treffen von Christen, Juden und Muslimen und in bezug auf das Apostolische Schreiben Motu proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3602&amp;entry_id=178" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Summorum Pontficium</a>. Schon an dieser Stelle kann gefragt werden, was Leitlinien rechtlich bedeuten. Seitens der Deutschen Bischofskonferenz gibt es aber noch mehr Leitlinien, so die sehr wichtigen &quot;<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3581&amp;entry_id=178" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/165-SEXUELLER-MISSBRAUCH-LEITLINIEN-DER-DEUTSCHEN-BISCHOFSKONFERENZ-HABEN-SICH-SEIT-FUENF-JAHREN-BEWAEHRT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/165-SEXUELLER-MISSBRAUCH-LEITLINIEN-DER-DEUTSCHEN-BISCHOFSKONFERENZ-HABEN-SICH-SEIT-FUENF-JAHREN-BEWAEHRT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Mißbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz</i></a>&quot;, aber auch die &quot;<i>Leitlinien zur Jugendpastoral</i>&quot;, die &quot;<i>Leitlinien für die mediale Übertragung von gottesdienstlichen Feiern</i>&quot;, die &quot;<i>Leitlinien für die Seelsorge an Katholiken anderer Muttersprache</i>&quot; (&quot;<i>Eine Kirche in vielen Sprachen und Völkern</i>&quot;) oder die &quot;<i>Leitlinien für den Bau und die Ausgestaltung von gottesdienstlichen Räumen</i>&quot;. Andererseits &quot;verwandelten&quot; sich die &quot;<i>Leitlinien für die Ausbildung der Priester</i>“ aus dem Jahr 1969 per 1. Mai 1978 in eine umfassende Rahmenordnung für die Priesterbildung. Klare ethische Orientierung im Sinne des Lehramtes bieten beispielsweise die &quot;<a target="_blank" href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3568&amp;entry_id=178" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/110-BIOETHISCHES-GUETESIEGEL-FUER-KRANKENHAEUSER-ENTWICKELT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/110-BIOETHISCHES-GUETESIEGEL-FUER-KRANKENHAEUSER-ENTWICKELT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;"><i>Leitlinien für katholische Einrichtungen im Dienst der Gesundheitsfürsorge</i></a>&quot; der Österreichischen Bischofskonferenz. Da jedoch der Begriff &quot;Leitlinien&quot; nicht von vorneherein kirchenrechtlich umschrieben ist, wird man jeden Text eigens auf seinen Verpflichtungsgrad prüfen müssen. Dies gilt auch im Falle römischer oder diözesaner Dokumente wie zum Beispiel im Falle der römischen &quot;<a target="_blank" href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3569&amp;entry_id=178" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccscrlife/documents/rc_con_ccscrlife_doc_14051978_mutuae-relationes_en.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccscrlife/documents/rc_con_ccscrlife_doc_14051978_mutuae-relationes_en.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;"><i>Leitlinien zu den Beziehungen zwischen Bischöfen und Ordensleuten in der Kirche</i></a>&quot; (14. Mai 1978) oder im Falle der  &quot;<a target="_blank" href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3570&amp;entry_id=178" title="http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/pccs/documents/rc_pc_pccs_doc_19031986_guide-for-future-priests_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/pccs/documents/rc_pc_pccs_doc_19031986_guide-for-future-priests_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;"><i>Leitlinien für die Ausbildung der künftigen Priester in den Medien der sozialen Kommunikation</i></a>&quot; (19. März 1986) oder im Falle der &quot;<i>Leitlinien für das Studium und den Unterricht der Soziallehre der Kirche in der Priesterausbildung</i>&quot; (30. Dezember 1988), aber auch - um nur ein einziges Beispiel eines Bistums anzuführen - im Falle der &quot;<i>Leitlinien für die Weiterentwicklung der Seelsorge im Bistum Eichstätt</i>&quot; (30. Dezember 2002, Pastoralblatt vom 20. Januar 2003, Nr. 2). Mit Bezug auf die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3580&amp;entry_id=178" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/166-LATEINISCHE-MESSE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-LEITLINIEN-DER-DEUTSCHEN-BISCHOFSKONFERENZ.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/166-LATEINISCHE-MESSE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-LEITLINIEN-DER-DEUTSCHEN-BISCHOFSKONFERENZ.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Leitlinien</a> der katholischen Bischöfe Deutschlands zum Apostolischen Schreiben Summorum Pontificum und somit zur außerordentlichen Form des Römischen Ritus hat nun Hw. Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt, Latinist bei Radio Vatikan, kirchenrechtliche Anmerkungen zu der zuvor zitierten Pressemeldung des ehemaligen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, unter dem fragenden Titel &quot;<i>Leitlinien oder allgemeine Ausführungsbestimmungen?</i>&quot; veröffentlicht. Sein Beitrag ist bei <a target="_blank" href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3572&amp;entry_id=178" title="http://www.summorum-pontificum.de/meinung/grauzone_2.shtml"  onmouseover="window.status='http://www.summorum-pontificum.de/meinung/grauzone_2.shtml';return true;" onmouseout="window.status='';return true;">www.summorum-pontificum.de</a> nachlesbar und wird in mein Blogbuch von <a target="_blank" href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3573&amp;entry_id=178" title="http://www.kath.net/detail.php?id=19050"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=19050';return true;" onmouseout="window.status='';return true;">kath.net</a> übernommen: &quot;<i>Der scheidende Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, hat in einem Pressebericht im Anschluß an die Frühjahrs-Hauptversammlung der Deutschen Bischofkonferenz vom 11. bis 14. Februar 2008 u. a. auch Stellung genommen zur Frage der Umsetzung des Motu Proprio <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3602&amp;entry_id=178" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>Summorum Pontificum</i></a>. Darin teilt Kardinal Lehmann mit: 'Die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3580&amp;entry_id=178" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/166-LATEINISCHE-MESSE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-LEITLINIEN-DER-DEUTSCHEN-BISCHOFSKONFERENZ.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/166-LATEINISCHE-MESSE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-LEITLINIEN-DER-DEUTSCHEN-BISCHOFSKONFERENZ.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Leitlinien</a>, die wir auf der Herbst-Vollversammlung am 26. September 2007 verabschiedet haben, sind inzwischen von allen Diözesanbischöfen in Kraft gesetzt und in den Amtsblättern veröffentlicht worden.' Die Mitteilung ruft die Frage hervor: Haben die Bischöfe nun Leitlinien veröffentlicht oder allgemeine Ausführungsbestimmungen erlassen? Was meint Kardinal Lehmann hier mit 'Leitlinien'? Als Kirchenrechtler mache ich hierzu folgende Anmerkungen:<br />
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<b>1. Leitlinien sind keine allgemeinen Ausführungsbestimmungen</b> im Sinne der decreta generalia exsecutoria des can. 32 CIC. Infolgedessen können sie nicht diejenigen binden, die durch das Motu Proprio Summorum Pontificum verpflichtet werden. Dessen Anwendungsweisen werden ausschließlich entweder durch eine Instruktion nach can. 34, die sich in erster Linie nicht an die Gläubigen, sondern an die kirchlichen Behörden richten würde, oder durch allgemeine Ausführungsbestimmungen nach can. 32 bestimmt, nicht aber durch 'Leitlinien'. Außerdem können nur <i>allgemeine Ausführungsbestimmungen</i> die Befolgung des Motu Proprio einschärfen (vgl. can. 32). Der Begriff 'Leitlinie' ist keine kirchenrechtliche, d. h. im kirchlichen Gesetzbuch anzutreffende Kategorie. <br />
<br />
<b>2. Leitlinien im eigentlichen Sinn des Wortes</b> können nicht in Kraft gesetzt werden, da sie keinerlei Gesetzeskraft besitzen oder eine ein Gesetz (hier das Motu Proprio) ausführende Funktion haben. Leitlinien werden vielmehr nur zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht und dienen der Orientierung, wie Kardinal Lehmann selbst im Anschluß an die Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im September 2007 richtig gesagt hatte.<br />
<br />
<b>3. Der in der Pressemeldung verwendete Begriff 'Leitlinien'</b> deckt nicht den kirchenrechtlichen Begriff 'allgemeine Ausführungsbestimmungen' des can. 32 ab. Aus dem Text der Pressemeldung geht darum nicht mit der für die Rechtssicherheit der Gläubigen, die die Feier der heiligen Messe nach dem außerordentlichen Usus des Römischen Ritus wünschen, erforderlichen Eindeutigkeit hervor, ob es sich bei den von den Bischöfen für ihre Diözesen bereits erlassenen Bestimmungen nur um 'Leitlinien' oder um 'allgemeine Ausführungsbestimmungen' handelt. Nur letztere hätten bindende Kraft, allerdings nur so weit, als sie dem Wortlaut und dem Geist des Motu Proprio Summorum Pontificum nicht widersprechen. Das sagt unmißverständlich der kanonische Gesetzgeber in can. 33 § 1: 'Allgemeine Ausführungsbestimmungen, auch wenn sie in Direktorien oder anders benannten Dokumenten' (etwa in diözesanen Amtsblättern) 'herausgegeben werden, heben Gesetze nicht auf, und soweit ihre Vorschriften Gesetzen widersprechen, entbehren sie jeglicher Rechtskraft'.<br />
<br />
<b>4. Im Einzelfall – von Diözese zu Diözese – müßte</b> in den einzelnen Amtsblättern nachgeprüft werden, ob der jeweilige Diözesanbischof tatsächlich für seine Diözese allgemeine Ausführungsbestimmungen im Sinne des can. 32 erlassen oder nur Leitlinien veröffentlicht hat, die in bezug auf die Umsetzung des Motu Proprio Summorum Pontificum keine kirchenrechtlich bindende, sondern nur orientierende Kraft hätten. Sollte es sich bei den Erlässen in den diözesanen Amtsblättern um allgemeine Ausführungsbestimmungen handeln, müßte das eindeutig aus Titel und Text hervorgehen. [Es wäre allerdings merkwürdig, wenn die Bischöfe noch im Vorfeld der zu erwartenden für die Gesamtkirche bestimmten Anweisungen der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei zur praktischen Umsetzung des Motu Proprio Summorum Pontificum, sei es daß sie diese in der Form einer Instruktion im Sinn des can. 34, sei es daß sie sie in der Form von allgemeinen Ausführungsbestimmungen nach can. 32 erlassen würden, selber allgemeine Ausführungsdekrete erstellt hätten. Die diözesanen Ausführungsbestimmungen müßten nämlich an diese von der höchsten Gesetzgebungs- und Verwaltungsinstanz, nämlich vom Papst selber, erlassenen wieder angepaßt werden bzw. würden durch diese aufgehoben.]</i>&quot;<br />
<br />
<b>Im Anschluß an diese wertvolle und korrekte Anfrage</b> Dr. Weishaupts kann derzeit von meiner kirchenrechtlichen Warte aus zu den in seinem Beitrag in Frage stehenden <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3580&amp;entry_id=178" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/166-LATEINISCHE-MESSE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-LEITLINIEN-DER-DEUTSCHEN-BISCHOFSKONFERENZ.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/166-LATEINISCHE-MESSE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-LEITLINIEN-DER-DEUTSCHEN-BISCHOFSKONFERENZ.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Leitlinien</a> nur folgendes allgemein gesagt werden: Leitlinien verpflichten nicht automatisch die Gläubigen im jeweiligen Bistum auf dem Gebiet der Deutschen Bischofskonferenz, sondern sind - vor einer ausdrücklichen gesetzesmäßigen Inkraftsetzung in einem Bistum - nichts anderes als eine abgesprochene freiwillige Selbstverpflichtung jedes einzelnen unterzeichneten und regierenden Diözesanbischofs besagter Bischofskonferenz. Ob der einzelne regierende Bischof diese Leitlinien dann auch im Amtsblatt des ihm anvertrauten Bistums verlautbaren läßt oder nicht, ist dabei unerheblich. Wenn er es tut, können die Gläubigen davon ausgehen, daß er sich an diese freiwillige Zusage im Rahmen der Bischofskonferenz halten wird. Da die angesprochenen Leitlinien gemäß ihrem Text in Kraft getreten sind, ergeben sie nur Sinn, wenn sich alle beteiligten Bischöfe auch daran halten. Die Leitlinien verpflichten daher grundsätzlich niemand anderen als die Diözesanbischöfe selbst, ausgenommen sie würden im Einzelfall dem allgemeinen und oder einem gültigen Spezialrecht territorialer oder personaler Art widersprechen. Die Frage ist dann, ob neu ernannte und geweihte Bischöfe, die noch nicht Mitglieder der Bischofskonferenz zum jeweiligen Unterzeichnungszeitpunkt waren, einfach ohne eigene Willenskundgabe zur Einhaltung von Leitlinien - welcher Leitlinien auch immer - gehalten sind, wenn diese nicht ausdrücklich im jeweiligen Bistum als Gesetz in Kraft getreten wären. Und so bleibt im Falle der außerordentlich-lateinischen Liturgie die primäre Orientierung an dem, was der Heilige Stuhl vorgibt, auch was die neue Karfreitagsfürbitte für die Juden betrifft. In Kürze werden von dort auch erstmals Ausführungsbestimmungen zum <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3602&amp;entry_id=178" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Motu proprio</a> erwartet. Leitlinien können dann in weiterer Folge (nur noch) pastorale Verstehenshilfen sein, aber auch rechtmäßig binden, wenn sie dazu nach den geltenden (oben angesprochenen) kirchenrechtlichen Kriterien überhaupt geeignet sind. In diesem Sinne wünsche ich allen interessierten Lesern einen guten zweiten Fastensonntag! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F178-VERBINDLICHKEIT-EINER-LITURGISCHEN-ANORDNUNG-DES-PAPSTES-UND-VERBINDLICHKEIT-DER-LEITLINIEN-EINER-BISCHOFSKONFERENZ.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F178-VERBINDLICHKEIT-EINER-LITURGISCHEN-ANORDNUNG-DES-PAPSTES-UND-VERBINDLICHKEIT-DER-LEITLINIEN-EINER-BISCHOFSKONFERENZ.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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        <link href="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/173-BISCHOF-HANKE-MESSLITURGIE-DARF-NICHT-DURCH-ALLTAGSSPRACHE-UND-MORALIN-ZUR-BETRACHTUNG-DES-EIGENEN-ELENDS-VERKOMMEN.html" rel="alternate" title="BISCHOF HANKE: MESSLITURGIE DARF NICHT DURCH ALLTAGSSPRACHE UND MORALIN ZUR BETRACHTUNG DES EIGENEN ELENDS VERKOMMEN" />
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        <published>2008-01-20T21:13:27Z</published>
        <updated>2011-03-26T21:10:34Z</updated>
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                <p><b>In dem von der Fe-Medienverlags GmbH vertriebenen</b> und von Paul Badde und Dr. Norbert Neuhaus herausgegebenen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3457&amp;entry_id=173" title="http://www.vatican-magazin.de/"  onmouseover="window.status='http://www.vatican-magazin.de/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">www.vatican-magazin.de</a> (Chefredaktion: Guido Horst und Christina Badde) ist im Heft 1/2008 (S. 36 - 39) ein lehrreicher und aufschlußreicher Beitrag von Alexander Kissler über den Eichstätter Diözesanbischof Dr. Gregor Maria Hanke OSB und seine Akzente der Erneuerung nachlesbar, und zwar unter dem Titel &quot; <i>'Da stürmte es in mir'. Vom Bio-Abt zum Großkanzler der einzigen Katholischen Universität des deutschen Sprachraums. Als 'grüner Bischof' könnte er der Darling der Medien werden. Aber genau das hat Gregor Maria Hanke nicht vor.</i>&quot; Aus dem beim VATICAN magazin abrufbaren <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3460&amp;entry_id=173" title="http://www.vatican-magazin.de/archiv/2008/1-2008/deutschland.pdf"  onmouseover="window.status='http://www.vatican-magazin.de/archiv/2008/1-2008/deutschland.pdf';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">PDF-Artikel</a> übernehme ich abgesehen von den Photographien und den dazugehörigen Untertiteln den gesamten Bericht bzw. das Interview mit Bischof Gregor Maria. Die darin aufleuchtenden Impulse sind auch sehr bedenkenswert im Hinblick auf die mit dem heutigen Sonntag Septuagesima begonnene Vorfastenzeit, gemäß dem geltenden liturgischen Kalender für die nunmehr wieder häufiger anzutreffende außerordentliche Form des Römischen Ritus:</p><p>[<b>BEGINN DES ARTIKELS:</b>]</p><p><strong>Demnächst, nach der Amtseinführung der neuen Bischöfe</strong> von Limburg und Speyer, wird er nicht mehr der Benjamin sein im deutschen Episkopat, sondern der Drittjüngste. Selbst dann aber wird <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3461&amp;entry_id=173" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/125-GROSSE-FREUDE-IN-EICHSTAETT-ABT-DR.-GREGOR-MARIA-HANKE-ZUM-NEUEN-BISCHOF-ERNANNT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/125-GROSSE-FREUDE-IN-EICHSTAETT-ABT-DR.-GREGOR-MARIA-HANKE-ZUM-NEUEN-BISCHOF-ERNANNT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Gregor Maria Hanke</a>, geboren 1954 im fränkischen Elbersroth, seit Dezember 2006 Bischof von Eichstätt, jenem Geist des Anfangens treu zu bleiben suchen, den er für das wichtigste Erbe seiner langen Zeit im Benediktinerkloster Plankstetten hält. Christsein, das sagte er schon weit vor der ganz ähnlich argumentierenden Enzyklika <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3462&amp;entry_id=173" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/170-ADVENT-AUF-HOFFNUNG-HIN-SIND-WIR-GERETTET.-NEUE-ENZYKLIKA-SEINER-HEILIGKEIT-PAPST-BENEDIKT-XVI..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/170-ADVENT-AUF-HOFFNUNG-HIN-SIND-WIR-GERETTET.-NEUE-ENZYKLIKA-SEINER-HEILIGKEIT-PAPST-BENEDIKT-XVI..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Spe salvi</a>, bedeute authentisch &quot;<i>aus der Wurzel</i>&quot; leben und unbeirrbar der Zukunft trauen inmitten einer &quot;<i>hoffnungslos gewordenen Welt</i>&quot;. Mit dem Plädoyer für einen christlichen Optimismus endete die Predigt zur Amtseinführung. Begonnen hatte diese mit einem für Gregor Maria Hanke sehr typischen Bekenntnis: als er von seiner Wahl erfahren hatte, da &quot;<i>stürmte es in mir</i>&quot;. Nun, durchfuhr es ihn, werde auch er &quot;<i>wie Schafe mitten unter die Wölfe</i>&quot; gesandt. Nach 25 Jahren im Kloster, davon dreizehn Jahre als Abt, trat er den Marsch hin zu Amt und Welt und Macht mit gemischten Gefühlen an. Später präzisierte er: &quot;<i>Am Tag, als die Möbelpacker kamen und meine Bücher zusammengetragen haben, da ging es mir nicht gut.</i>&quot; Er sei nun einmal durch und durch Mönch. Sitzt man ihm heute im bischöflichen Palais gegenüber, klingt es dennoch glaubhaft, wenn er beteuert, er habe innerlich Ja gesagt zur neuen Berufung. Auch in Eichstätt gelinge es ihm oft, den gewohnten geistlichen Rhythmus beizubehalten, aufzustehen früh um fünf Uhr, die Schrift zu lesen, tagsüber das Brevier zu beten. Daß er sich, angekommen im Herz des Bistums, das auch die Mitte der Verwaltung ist, den Blick des Außenseiters bewahren will, verdeutlichen wie nebenbei gesprochene Bemerkungen. Leise bedauert der hoch aufgeschossene Mann die &quot;<i>Überfülle an administrativen Vorgängen</i>&quot;, nennt sie gar eine &quot;<i>gewisse Gefahr für das Wesen des Hirtenamtes.</i>&quot; Ein Bischof müsse schließlich zu allererst ermahnen, ermuntern, Impulse geben und nicht Akten studieren. Hanke scheint fest entschlossen, in eigener Person ein Experiment durchzuführen, an dem viele Amtskollegen gescheitert sind: den Zuwachs an Macht nicht mit einem Verlust an Eigenständigkeit zu bezahlen. </p><p><strong>Ein entschiedener Christ, sagt er, dürfe nicht &quot;<i>der Darling der Gegenwart</i>&quot;</strong> sein, nicht der Apostel des Mainstreams. Den Preis, den ein Beharren auf biographischer wie spiritueller Authentizität kostet, kennt er und hat ihn schon schmerzhaft erfahren: die Ausgrenzung. Hanke pocht darauf, das &quot;<i>Reden über Gefühle</i>&quot; müsse in der Kirche seinen Platz haben, auch dann, wenn es &quot;<i>politisch vielleicht nicht opportun ist</i>&quot;. Das ist milde formuliert, denn tatsächlich wurde er, weil er eben dieses Recht für sich in Anspruch nahm, übel beschimpft. Der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3463&amp;entry_id=173" title="http://www.bistum-eichstaett.de/"  onmouseover="window.status='http://www.bistum-eichstaett.de/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Server des Bistums</a> brach im März 2007 zusammen ob der vielen Haßmails aus aller Welt. &quot;<i>Wie eine Lavawoge</i>&quot; sei es über ihn hereingebrochen. &quot;<i>Moralisches Versagen</i>&quot; warf ihm der israelische Botschafter vor, &quot;jämmerliche Ignoranz&quot; der Leiter der Gedenkstätte Yad Vashem. Bei der Reise der Bischofskonferenz ins Heilige Land hatte der Novize zuvor eine Verbindung hergestellt zwischen den &quot;<i>Photos vom unmenschlichen Warschauer Ghetto</i>&quot;, wie sie in Yad Vashem zu sehen waren, und dem &quot;<i>Ghetto in Ramallah</i>&quot; und hinzugesetzt: &quot;<i>Da geht einem doch der Deckel hoch.</i>&quot; Die weltweite Aufregung machte eine Klarstellung nötig, in der es hieß, der unmittelbare Eindruck der Situation sei für den Bischof erschütternd gewesen; Vergleiche aber &quot;<i>zwischen den Geschehnissen des Holocaust und der gegenwärtigen Situation in Palästina sind nicht annehmbar und waren auch nicht beabsichtigt.</i>&quot; Heute bekräftigt er, Erschütterung gehöre zum Menschsein dazu. Im übrigen - und da wird er noch leiser und im Leisen noch bestimmter - fühle er sich seit Studententagen, als er Auschwitz besuchte, dem Judentum besonders verbunden. Die Literatur der Chassidim schätze er sehr, 2006 erst besuchte er das ukrainische Lemberg und stand fassungslos vor den von Deutschen &quot;<i>brutal zerstörten Geistesräumen</i>&quot;, dem ehemaligen Schtetl. </p><p><strong>Das Beharren auf einem individuellen und also unterscheidbaren Profil</strong> ist auch jene Roßkur, die er seiner Kirche <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3464&amp;entry_id=173" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/133-ABT-DR.-GREGOR-MARIA-HANKE-BEI-SEINER-VEREIDIGUNG-KIRCHE-DARF-AUF-GEGENREDE-NICHT-VERZICHTEN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/133-ABT-DR.-GREGOR-MARIA-HANKE-BEI-SEINER-VEREIDIGUNG-KIRCHE-DARF-AUF-GEGENREDE-NICHT-VERZICHTEN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">empfiehlt</a>. Er warnt vor &quot;<i>Unschärfen in der eigenen Identität</i>&quot;. Eine solche scheint bereits ins Innere der Kirche eingezogen, nimmt man Hankes kritische Äußerungen zur gegenwärtigen Liturgie beim Wort. Als einziger deutscher Bischof hat er das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3465&amp;entry_id=173" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Motu proprio</a> zur Rehabilitierung der Alten Messe vorbehaltlos begrüßt. Klare Worte fand er für deren Gegner, sprach von einem &quot;<i>liturgischen Ödipuskomplex</i>&quot;. Nur Hanke wies auf den ebenso schlichten wie unumstößlichen Umstand hin, &quot;<i>daß es die Liturgie des Missale von 1962 war, die auf dem Zweiten Vatikanum gefeiert wurde und den Vätern des Konzils wie den Theologen Kraftquelle war.</i>&quot; Nun dürfe man &quot;<i>das reiche Erbe</i>&quot; nicht verstecken oder verleugnen, sondern könne &quot;<i>aus einem unbefangeneren Verhältnis zur Tradition Nutzen schöpfen für die Menschen unserer Tage, die auf der Suche nach Heilszeichen Gottes sind.</i>&quot; Konsequenterweise gibt es <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3466&amp;entry_id=173" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/171-BISCHOFSSTADT-EICHSTAETT-STABILE-REGELUNG-FUER-DIE-AUSSERORDENTLICHE-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/171-BISCHOFSSTADT-EICHSTAETT-STABILE-REGELUNG-FUER-DIE-AUSSERORDENTLICHE-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">im Bistum Eichstätt</a>, anders als bei manchem süddeutschen Amtsbruder, keine knebelnden Ausführungsbestimmungen, die den Sinn des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3465&amp;entry_id=173" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Motu proprio</a> in sein Gegenteil verkehren. Das Gespräch im Palais lenkt Hanke schon nach wenigen Minuten auf &quot;<i>liturgische Mißbräuche</i>&quot;, die er seit seiner Studentenzeit erleben mußte, wenn er das Kloster verließ. Besonders die &quot;<i>Hochgebete nach dem Strickliesel-Modell</i>&quot; machen ihn zürnen - schnell am Abend zuvor handschriftlich zusammengestrickte Gebete, die theologisch wie sprachlich weit hinter die offiziellen Vorgaben zurückfallen. &quot;<i>Und wenn dann noch Moralin in die Epiklese hinein gemischt wird, finde ich das einfach disgusting</i>&quot;, sagt Hanke, der ehemalige Englisch-Lehrer. Das Wörterbuch übersetzt das Adjektiv mit ekelhaft oder widerlich. Hinter derlei ubiquitären Anmaßungen ortet der Mönch, der sein Studium mit einer Arbeit über den Kirchenbegriff bei John Henry Newman abschloß, das &quot;<i>falsche Bemühen, möglichst nah am Menschen sein, die Alltagssprache in die Liturgie hineinholen zu wollen.</i>&quot; Nichts sei irriger. So nämlich werde einerseits die Liturgie &quot;<strong><i>degradiert zum Spiegel, in dem ich immer nur mein eigenes Elend betrachte</i></strong>&quot;; kein Himmel reißt mehr auf, das &quot;<i>Herabsteigen Gottes</i>&quot; werde erschwert oder verhindert. Andererseits breche durch &quot;<i>leichtfertiges Herumhantieren</i>&quot; die lange Traditionskette, in die sich der Priester gerade mit dem Hochgebet einreihe. Eine schlechte Soziologie verdränge Kult und Spiritualität.</p><p><strong>Daß Hanke sich gleich nach seiner Wahl selbstbewußt einen Konservativen</strong> nannte, überrascht da nicht. Er plädiert für einen dialogbereiten &quot;<i>christlich-humanistischen Konservatismus</i>&quot;, wie ihn Newman oder der kürzlich selig gesprochene Antonio Rosmini vertreten habe. Für einen Augenblick überschlägt sich seine Stimme fast vor Begeisterung: &quot;<i>Rosminis ,Fünf Wunden der Kirche' müssen Sie lesen, unbedingt, das ist phantastisch.</i>&quot; Der ehemals als Häretiker verurteilte und indizierte Rosmini wird gerade wiederentdeckt, weil er, wie es ein italienischer Forscher formuliert, &quot;<i>die größte katholische Synthese des modernen Denkens</i>&quot; schuf. In den &quot;<i>Fünf Wunden</i>&quot;, verfaßt 1833, erweist sich Rosmini als ebenso kluger wie frommer Kirchenkritiker. Gegen die &quot;<i>unzulängliche Bildung der Geistlichen</i>&quot; wettert er ebenso wie gegen &quot;<i>uneinige Bischöfe</i>&quot; und die &quot;<i>Ernennung der Bischöfe durch nichtkirchliche Mächte</i>&quot;. Rosmini wollte im Dialog mit der Philosophie der Moderne, mit Kant und dem Idealismus vor allem, die urchristliche Position zurückgewinnen und damit das &quot;<i>engste Band</i>&quot; von Wissenschaft und Heiligkeit, &quot;<i>das eine sich aus dem anderen ergebend.</i>&quot; Wie viel Rosmini steckt im Eichstätter Oberhirten? Auch er, soviel steht fest, spricht ebenso unmißverständlich in die Kirche hinein wie aus ihr heraus in eine Welt ohne Hoffnung. Eine &quot;<i>gesellschaftlich aufgesattelte Kirche</i>&quot;, wie sie in Deutschland weithin zu beobachten ist, hält er für problematisch. Er fordert eine Rückkehr zum Wesentlichen, die durchaus einen Abschied von Macht und Einfluß bedeuten könnte.</p><p>&quot;<strong><i>Die Kraft der Kirche erlahmt, wenn wir wie eine kleine Schnecke</i></strong> <i>nur noch riesengroße Häuser mitziehen, Institutionen und Apparate. Wir können nicht nach dem Koalitionsprinzip unseren Sendungsauftrag verwirklichen, also nicht dadurch, daß wir nach einem kleinen gemeinsamen Nenner überall präsent sind. Manche Großprojekte sollten wir vielleicht abstreifen, um uns mit umso mehr Kraft den Menschen und den Fragen der Menschen widmen zu können.</i>&quot; Für seinen eigenen Zuständigkeitsbereich hat Hanke, zugleich Großkanzler von Deutschlands einziger <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3467&amp;entry_id=173" title="http://www.ku-eichstaett.de/"  onmouseover="window.status='http://www.ku-eichstaett.de/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Katholischer Universität</a>, eine solche Neubesinnung bereits angekündigt. Dort müßten stärker die Anliegen des Trägers, der Kirche, umgesetzt werden, um ein &quot;<i>klareres Profil zu gewinnen</i>&quot;. Ergänzt man diese Positionen um sein Plädoyer für einen kritischeren Umgang mit dem Islam und die Ablehnung einer vorschnellen Ökumene mit den Protestanten -­ &quot;<i>das vermeintliche 'Weiter-Sein' der Basis besteht doch letztlich darin, daß ein Stück weit die Tiefenschärfe der Glaubenspositionen verloren gegangen ist</i>&quot;, so verwundert es dann doch, daß Gregor Maria Hanke entgegen aller Absichten der Darling geworden einer liberalen Presse ist. Ihm kommt zugute, daß er eben auch der &quot;<i>grüne Bischof</i>&quot; ist, so wie er zuvor als &quot;<i>grüner Abt</i>&quot; die Landwirtschaft von Plankstetten auf biologischen Anbau umstellte, selbst im Rapsöl-Auto vorfuhr, die Klosterprodukte unter das Motto &quot;<i>Leben aus dem Ursprung</i>&quot; stellte. Es ist ihm das eine Anliegen: untrennbar verbunden sind die Ökologie des Herzens und des Bodens. Was man neudeutsch einen ressourcenschonenden Umgang mit der Natur nennt, bildet zugleich eine Wurzellehre von der Natur des Glaubens aus. Zusammengehalten aber werden Traditionspflege und Erneuerung, Vernunft und Erschütterung, Politik und Frömmigkeit von einem Movens, das dem jüngsten Kind einer aus Mährisch-Schlesien vertriebenen Familie in die Wiege fern der Heimat gelegt wurde: &quot;<i>Die Frage nach Recht und Gerechtigkeit war bei uns immer präsent.</i>&quot; Damit sind zwei wichtige Bestandteile einer guten Gesellschaft benannt. Von Macht ist die Rede nicht. Sollte Hankes Ideal einer Rückführung des deutschen Episkopats auf dessen geistlichen Glutkern durchdringen, dann stünde das katholische Deutschland vor einem Neuanfang, wie er radikaler nicht gedacht werden kann. </p><p>[<b>ENDE DES ARTIKELS.</b>] </p><p><strong>Für ein verstärktes gemeinsames Engagement der Christen</strong> in aktuellen gesellschaftlichen Themen hat Bischof Gregor Maria Hanke beim Neujahrsempfang des Diözesanrats der Katholiken im Bistum Eichstätt geworben. Gerade im Blick auf die Gesellschaft sei noch viel mehr Ökumene erforderlich und möglich. Der Diözesanbischof von Eichstätt bat die Laien in den Räten, Gemeinden und Verbänden des ihm anvertrauten Bistums, bei brennenden Fragen wie dem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3473&amp;entry_id=173" title="http://www.internetpfarre.de/abtreib.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/abtreib.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Lebensschutz</a>, der Bewahrung der Schöpfung und dem Schutz des Sonntags „ökumenische Allianzen“ aufzubauen. Derzeit läuft die Gebetswoche für die Einheit der Christen. Da die Einheit der um den Nachfolger des heiligen Petrus versammelten Kirche nicht zerstörbar ist, ist diese Gebetswoche alljährlich theologisch korrekt der Einheit der Christen gewidmet. Im kommenden Paulusjahr, das am 28. Juni 2008 beginnen wird, soll dieses Gebetsanliegen der größeren Einheit aller gültig Getauften ein besonderes Gewicht erhalten.</p><p><strong>Mittlerweile ist die erste gemeinsame</strong> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3459&amp;entry_id=173" title="http://www.internetpfarre.de/gottesdienste.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/gottesdienste.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Gottesdienstordnung</a> für mehrere Kirchen in der Bischofsstadt Eichstätt erschienen, nämlich für die Marienwallfahrtskirche im Ortsteil <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3468&amp;entry_id=173" title="http://www.bistum-eichstaett.de/pfarrei/eichstaett-buchenhuell/"  onmouseover="window.status='http://www.bistum-eichstaett.de/pfarrei/eichstaett-buchenhuell/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Buchenhüll</a>, für die ehemalige Dominikanerkirche <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3469&amp;entry_id=173" title="http://www.bistum-eichstaett.de/pfarrei/eichstaett-st-peter/"  onmouseover="window.status='http://www.bistum-eichstaett.de/pfarrei/eichstaett-st-peter/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">St. Peter und Paul</a> im Zentrum (Dominikanergasse) und für weitere außerordentlich-lateinische Messen in anderen Kirchen wie in der Universitäts- und Seminarkirche (Schutzengelkirche). Wie immer ist die Gottesdienstordnung für diese Heilige Messen und Andachten in D-85072 Eichstätt als PDF-Dokument (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3470&amp;entry_id=173" title="http://www.internetpfarre.de/gottesdienstordnung.pdf"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/gottesdienstordnung.pdf';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">1</a>) (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3471&amp;entry_id=173" title="http://www.padre.at/gottesdienstordnung.pdf"  onmouseover="window.status='http://www.padre.at/gottesdienstordnung.pdf';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">2</a>) abrufbar. Schon jetzt lade ich sehr herzlich zu den Terminen des von Papst Benedikt XVI. ausgerufenen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3472&amp;entry_id=173" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/172-WEIHNACHTEN-IM-JUBILAEUMSJAHR-DER-MARIENERSCHEINUNGEN-IN-LOURDES-ICH-BIN-DIE-UNBEFLECKTE-EMPFAENGNIS..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/172-WEIHNACHTEN-IM-JUBILAEUMSJAHR-DER-MARIENERSCHEINUNGEN-IN-LOURDES-ICH-BIN-DIE-UNBEFLECKTE-EMPFAENGNIS..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Jubiläumsjahres zum 150. Jahrestag der Erscheinungen</a> der allerseligsten Jungfrau Maria in Lourdes an der Buchenhüller Lourdesgrotte ein, das Programm beginnt am 2. Februar 2008 (Mariae Lichtmeß / Darstellung des Herrn) um 18 Uhr mit dem Gesang der Lauretanischen Litanei. Stimmen wir uns in der Vorfastenzeit langsam darauf ein, daß die Fastenzeit bereits am Aschermittwoch, dem 6. Februar 2008, beginnen wird. Euer Kirchenrektor Dr. Alexander Pytlik </p> <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F173-BISCHOF-HANKE-MESSLITURGIE-DARF-NICHT-DURCH-ALLTAGSSPRACHE-UND-MORALIN-ZUR-BETRACHTUNG-DES-EIGENEN-ELENDS-VERKOMMEN.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F173-BISCHOF-HANKE-MESSLITURGIE-DARF-NICHT-DURCH-ALLTAGSSPRACHE-UND-MORALIN-ZUR-BETRACHTUNG-DES-EIGENEN-ELENDS-VERKOMMEN.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
                    </author>
    
        <published>2010-11-22T19:15:00Z</published>
        <updated>2011-03-26T20:32:15Z</updated>
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        <title type="html">VATIKANISCHER PRESSESAAL ZUM PAPSTBUCH LICHT DER WELT</title>
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                <b>Vorab muß klar gesagt sein</b>: eine Vorlesung oder ein <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5846&amp;entry_id=264" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/265-SEEWALD-PAPST-BUCH-ABSOLUT-LESENSWERTES-WEIHNACHTSGESCHENK-ERZBISCHOF-FISICHELLA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/265-SEEWALD-PAPST-BUCH-ABSOLUT-LESENSWERTES-WEIHNACHTSGESCHENK-ERZBISCHOF-FISICHELLA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Interview eines Papstes</a> ist kein lehramtlicher Akt und hat daher für eine organische Lehrentwicklung der Katholischen Kirche grundsätzlich keine Relevanz. Die Gebote Gottes und die von Gott eingeschaffenen naturrechtlichen Prinzipien sind <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5824&amp;entry_id=264" title="http://www.internetpfarre.de/verhuetung.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/verhuetung.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">absolut unveränderlich</a>. Maßstab für die gesamte Sittenlehre der Katholischen Kirche bleibt gerade zum 5. und 6. Gebot die gesamte <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5825&amp;entry_id=264" title="http://www.kath-info.de/ansprache.html"  onmouseover="window.status='http://www.kath-info.de/ansprache.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Moralverkündigung des Dieners Gottes Johannes Paul II.</a>, und eben dieser Verkündigung sieht sich sein Nachfolger, der regierende Papst Benedikt XVI., voll und ganz verpflichtet. <br />
<br />
<b>Trotzdem sah sich der Direktor</b> des vatikanischen Pressesaales, Pater Federico Lombardi SJ, gestern aufgerufen, eine <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5826&amp;entry_id=264" title="http://visnews-ita.blogspot.com/2010/11/nota-direttore-sala-stampa-parole-santo.html"  onmouseover="window.status='http://visnews-ita.blogspot.com/2010/11/nota-direttore-sala-stampa-parole-santo.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">offizielle Note</a> zu den derzeit diskutierten und vielfach von der gemeinten Ebene her schwer mißverstandenen Interview-Worten des Heiligen Vaters im Buch "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5846&amp;entry_id=264" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/265-SEEWALD-PAPST-BUCH-ABSOLUT-LESENSWERTES-WEIHNACHTSGESCHENK-ERZBISCHOF-FISICHELLA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/265-SEEWALD-PAPST-BUCH-ABSOLUT-LESENSWERTES-WEIHNACHTSGESCHENK-ERZBISCHOF-FISICHELLA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>Licht der Welt: Der Papst, die Kirche und die Zeichen der Zeit. Ein Gespräch mit Peter Seewald</i></a>" über den <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5827&amp;entry_id=264" title="http://www.internetpfarre.de/verhuetungsmittel.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/verhuetungsmittel.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Gebrauch des Kondoms</a> zu veröffentlichen. Dies liegt aber offenbar auch daran, daß der Journalist Peter Seewald zu bestimmten Fragekomplexen hingedrängt hatte, aber immerhin bei der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5841&amp;entry_id=264" title="http://www.kath.net/detail.php?id=29045"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=29045';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">offiziellen Vorstellung</a> (spät, aber) in richtiger Weise darauf hinwies: "<i>Alle aber wissen wir, daß es dem Papst nicht ansteht, das Präservativ zu erlauben oder nicht, sondern moralische Prinzipien aufzuzeigen.</i>" Kein Papst kann nämlich Kondome oder ungeordnete Sexualität - weder je für sich noch in Kombination - jemals wirklich "erlauben", selbst wenn er es wollte:<br />
<br />
[<b>BEGINN MEINER ÜBERSETZUNG DER OFFIZIELLEN</b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5826&amp;entry_id=264" title="http://visnews-ita.blogspot.com/2010/11/nota-direttore-sala-stampa-parole-santo.html"  onmouseover="window.status='http://visnews-ita.blogspot.com/2010/11/nota-direttore-sala-stampa-parole-santo.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>NOTE DES HEILIGEN STUHLES</b></a><b>:</b>]<br />
<br />
Am Ende des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5835&amp;entry_id=264" title="http://www.kath.net/detail.php?id=29024"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=29024';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target=_blank">elften Kapitels</a> des Buches "<i>Licht der Welt</i>" antwortet der Papst auf zwei Fragen zum Kampf gegen AIDS und zum Gebrauch des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5837&amp;entry_id=264" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/64-VERHUETUNG-DAS-TYPISCHE-IN-THEMA-DES-SOMMERS,-SONST-ABER-NICHT-ODER-AUCH-EIN-THEMA-FUER-DIE-EIGENE-GEWISSENSBILDUNG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/64-VERHUETUNG-DAS-TYPISCHE-IN-THEMA-DES-SOMMERS,-SONST-ABER-NICHT-ODER-AUCH-EIN-THEMA-FUER-DIE-EIGENE-GEWISSENSBILDUNG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Kondoms</a>, auf Fragen also, die wiederum an die Diskussion anschließen, welche nach einigen vom Papst zum Thema <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5828&amp;entry_id=264" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2009/march/documents/hf_ben-xvi_spe_20090317_africa-interview_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2009/march/documents/hf_ben-xvi_spe_20090317_africa-interview_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">ausgesprochenen Worten</a> im Zuge seiner Reise nach Afrika im Jahr 2009 entstanden war.<br />
<br />
Der Papst betont klar, daß er damals nicht allgemein zum Problem der Kondome Stellung nehmen, sondern überzeugend klarmachen wollte, daß das AIDS-Problem nicht einfach mit der Verteilung von Kondomen gelöst werden könne, weil dafür viel mehr zu tun sei: vorbeugen, erziehen, helfen, beraten und den Personen nahe sein, sei es, damit sie nicht erkranken, sei es für den Fall, daß sie erkrankt seien.<br />
<br />
Der Papst bemerkt, daß sich auch im nichtkirchlichen Umfeld ein ähnliches Bewußtsein entwickelt habe, wie es aus der sogenannten ABC-Theorie hervorgehe (Abstinence [Enthaltsamkeit] – Be Faithful [Treue] – Condom [Kondom]), bei der die ersten beiden Elemente (Enthaltsamkeit und Treue) für den Kampf gegen AIDS viel entscheidender und fundamentaler seien, wohingegen das Kondom als letzter Ausweichpunkt gemeint sei, wenn die beiden ersten Punkte nicht griffen. Es müsse daher klar sein, daß das Kondom nicht die Lösung des Problems darstelle.<br />
<br />
Der Papst weitet dann den Blick aus und besteht darauf, daß eine bloße Fixierung auf das Kondom der Banalisierung der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5833&amp;entry_id=264" title="http://www.padre.at/wahre_liebe_wahrer_sex.htm"  onmouseover="window.status='http://www.padre.at/wahre_liebe_wahrer_sex.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Sexualität</a> gleichkomme, die so ihren Sinn als Ausdruck der Liebe zwischen Personen verliere und gewissermaßen zu einer "Droge" werde. Gegen die Banalisierung der Sexualität zu kämpfen sei Teil des großen Ringens darum, daß die Sexualität positiv gewertet werde und ihre positive Wirkung im Ganzen des Menschseins entfalten könne.<br />
<br />
Im Licht dieser umfassenden und tiefgehenden Sicht der menschlichen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5833&amp;entry_id=264" title="http://www.padre.at/wahre_liebe_wahrer_sex.htm"  onmouseover="window.status='http://www.padre.at/wahre_liebe_wahrer_sex.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Sexualität</a> und ihrer heutigen Problematik bekräftigt der Papst, daß "<i>die Kirche die Kondome natürlich nicht als wirkliche und moralische Lösung</i>" des AIDS-Problems ansehe.<br />
<br />
Damit reformiert oder ändert der Papst die Lehre der Kirche nicht, sondern er bestätigt sie, indem er von der Perspektive des Wertes und der Würde der menschlichen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5833&amp;entry_id=264" title="http://www.padre.at/wahre_liebe_wahrer_sex.htm"  onmouseover="window.status='http://www.padre.at/wahre_liebe_wahrer_sex.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Sexualität</a> als Ausdruck von Liebe und Verantwortung ausgeht. <br />
<br />
Gleichzeitig berücksichtigt der Papst eine unnormale Situation, in welcher die Ausübung der Sexualität ein echtes Risiko für das Leben des anderen darstelle. <b>In einem solchen Fall rechtfertigt der Papst die ungeordnete Ausübung der Sexualität moralisch nicht</b>, sondern meint, daß der Kondomgebrauch mit dem Ziel einer Reduzierung der Ansteckungsgefahr "<i>ein erstes Stück Verantwortung</i>" sei, "<i>ein erster Schritt auf dem Weg hin zu einer menschlicheren Sexualität</i>" im Vergleich zum Nichtgebrauch, was den anderen der Lebensgefahr aussetze.<br />
<br />
Damit kann der Gedankengang des Papstes bestimmt nicht als revolutionäre Wende definiert werden.<br />
<br />
Zahlreiche Theologen und <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5852&amp;entry_id=264" title="http://www.kath.net/detail.php?id=29151"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=29151';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">angesehene kirchliche Persönlichkeiten</a> haben ähnliche Positionen vertreten und vertreten sie weiter; es ist allerdings wahr, daß wir sie mit so viel Klarheit aus dem Mund eines Papstes noch nicht vernommen hatten, auch wenn dies in Interviewform geschieht und <b>nicht als Akt des Lehramtes</b>.<br />
<br />
Benedikt XVI. gibt uns also mit Mut einen wichtigen Beitrag der Klärung und Vertiefung zu einer seit langem diskutierten Fragestellung. Es ist ein origineller Beitrag, weil er einerseits die Treue zu den Moralprinzipien hochhält und Klarheit gewährt durch die Ablehnung eines illusorischen Weges, wie ihn das "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5827&amp;entry_id=264" title="http://www.internetpfarre.de/verhuetungsmittel.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/verhuetungsmittel.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>Vertrauen in das Kondom</i></a>" darstellt; und weil er jedoch andererseits eine <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5832&amp;entry_id=264" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/102-GOTT-IST-DIE-LIEBE,-UND-WER-IN-DER-LIEBE-BLEIBT,-BLEIBT-IN-GOTT-ERSTE-ENZYKLIKA-SEINER-HEILIGKEIT-PAPST-BENEDIKT-XVI..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/102-GOTT-IST-DIE-LIEBE,-UND-WER-IN-DER-LIEBE-BLEIBT,-BLEIBT-IN-GOTT-ERSTE-ENZYKLIKA-SEINER-HEILIGKEIT-PAPST-BENEDIKT-XVI..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">verständnisvolle und weite Sicht</a> zeigt, die darauf bedacht ist, die kleinen Schritte - auch wenn sie nur anfangshaft und noch konfus aufscheinen - einer geistlich und kulturell zumeist sehr verarmten Humanität in Richtung einer menschlicheren und verantwortlicheren Ausübung der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5833&amp;entry_id=264" title="http://www.padre.at/wahre_liebe_wahrer_sex.htm"  onmouseover="window.status='http://www.padre.at/wahre_liebe_wahrer_sex.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Sexualität</a> ausfindig zu machen.<br />
<br />
[<b>ENDE DER ÜBERSETZUNG DER</b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5826&amp;entry_id=264" title="http://visnews-ita.blogspot.com/2010/11/nota-direttore-sala-stampa-parole-santo.html"  onmouseover="window.status='http://visnews-ita.blogspot.com/2010/11/nota-direttore-sala-stampa-parole-santo.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>NOTE DES HEILIGEN STUHLES</b></a> <b>ZUM INTERVIEWBUCH DES PAPSTES.</b> Hervorhebungen und Verlinkungen von mir!]<br />
<br />
<b>Vergessen wurde in der gesamten Diskussion</b> - abgesehen vom nicht-lehramtlichen Kontext - auch noch, daß es im offensichtlichen Fragezusammenhang gar nicht um eigentliche "Verhütung" ging. An sich ist das Kondom ein "reines Verhütungsmittel" (jedoch <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5827&amp;entry_id=264" title="http://www.internetpfarre.de/verhuetungsmittel.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/verhuetungsmittel.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">nicht mit 100%iger Sicherheit</a>, auch nicht gegen sexuell übertragbare Krankheiten), hingegen können einige andere gängige "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5827&amp;entry_id=264" title="http://www.internetpfarre.de/verhuetungsmittel.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/verhuetungsmittel.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Verhütungsmittel</a>" in Wirklichkeit eine frühabtreibende und somit direkt gegen das 5. Gebot verstoßende tötende Wirkung menschlichen Lebens haben, und letztere schützen zudem 0,0 % gegen Krankheitsübertragungen. Auch die besondere Verurteilung solcher potentiell frühabtreibender Verhütungsmittel - so wie die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5824&amp;entry_id=264" title="http://www.internetpfarre.de/verhuetung.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/verhuetung.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">unveränderliche negative Bewertung direkter Verhütung</a> überhaupt - ist in keiner Weise vom Interview des Papstes berührt. <br />
<br />
<b>Der Heilige Vater hat vielmehr innerhalb</b> der Logik <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5850&amp;entry_id=264" title="http://internetpfarre.de/beichte.htm"  onmouseover="window.status='http://internetpfarre.de/beichte.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">zu beichtender Sünden</a> gedacht: wenn ein Prostituierter sein Leben definitiv umstellen möchte, seinen widersittlichen Beruf verläßt und durch das Sakrament der Buße (Lossprechung) einen Neuanfang in seinem Leben vornehmen möchte, so hat er zuvor ein vollständiges Sündenbekenntnis (seit der letzten Beichte) abzulegen: wenn er HIV-positiv war, so wird er auch den erschwerenden Umstand zu beichten haben, daß er nicht einmal versucht hätte, die anderen so weit wie möglich zu "schützen". Auch deshalb ist eine Fragestellung in meinem seit langem angebotenen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5851&amp;entry_id=264" title="http://www.padre.at/beichte.htm"  onmouseover="window.status='http://www.padre.at/beichte.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Beichtspiegel</a> so formuliert: "<i>Habe ich jemanden beim Geschlechtsverkehr dem Risiko einer schweren oder tödlichen Krankheit (z. B. AIDS - HIV positiv) ausgesetzt, über die eigene Krankheit hinterhältig geschwiegen ...</i>" Es ging also bei der Interviewpassage nicht um - unveränderliche! - Prinzipien der katholischen Sittenlehre und des menschlichen Naturgesetzes überhaupt: auch weiterhin heiligt der Zweck die Mittel nicht!<br />
<br />
<b>Viel Freude beim</b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5846&amp;entry_id=264" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/265-SEEWALD-PAPST-BUCH-ABSOLUT-LESENSWERTES-WEIHNACHTSGESCHENK-ERZBISCHOF-FISICHELLA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/265-SEEWALD-PAPST-BUCH-ABSOLUT-LESENSWERTES-WEIHNACHTSGESCHENK-ERZBISCHOF-FISICHELLA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Lesen des neuen Papstinterview-Buches</a> wünscht Euch über die kommende Adventzeit hinaus Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F264-VATIKANISCHER-PRESSESAAL-ZUM-PAPSTBUCH-LICHT-DER-WELT.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F264-VATIKANISCHER-PRESSESAAL-ZUM-PAPSTBUCH-LICHT-DER-WELT.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
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        <published>2004-08-08T11:48:46Z</published>
        <updated>2011-03-23T15:24:25Z</updated>
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        <title type="html">BISCHOF KÜNG: VOLLES VERTRAUEN IN DIE APOSTOLISCHE VISITATION MIT SEINER EXZELLENZ DR. DR. KLAUS KÜNG</title>
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                <B>Die Apostolische Visitation</B> durch Seine Exzellenz Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus KÜNG kraft päpstlicher Vollmacht ist für die Diözese St. Pölten und die katholische Kirche in Österreich eine große Chance der Reinigung und Erneuerung. Es wird nichts vertuscht, sondern es werden alle Fragen und Sorgen der Gläubigen ernstgenommen und dem Heiligen Stuhl vorgelegt. Wenn die Herkunft des Bischofs von Feldkirch aus dem OPUS DEI von "rechts" oder "links" kritisiert wird, dann muß ganz im Gegenteil betont werden: das OPUS DEI ist m. E. die Garantie dafür, daß sowohl dem Schutz des rechten Glaubens als auch der dem Glauben entsprechenden sittlichen Lebensweise bei der Aufarbeitung der Situation die richtige Aufmerksamkeit geschenkt wird.<br />
<br />
<B>Daß die Untersuchungen in der richtigen Bahn laufen</B>, erkennt der unvoreingenommene Beobachter z. B. an der letzten Presseaussendung des hochwürdigsten Visitators vom 4. August 2004:<br />
<br />
"<I>In Hinblick auf verschiedene Meldungen in den österreichischen Medien betreffend eine angebliche Finanzierung zivilrechtlicher Verteidigungsschritte für die auf Grund öffentlich geäußerter Beschuldigungen in Verdacht auf Übertretung kirchenrechtlicher und moralischer Normen geratenen Priester Prälat Ulrich K. und Dr. Wolfgang F. R. seitens der Diözese St. Pölten stelle ich hiermit fest: Auch unter der Voraussetzung, daß jeder Mensch ein Grundrecht auf Verteidigung besitzt, wurde von Diözesanbischof Dr. Kurt Krenn am 3. August 2004 unterschrieben, daß aus den Finanzmitteln der Diözese St. Pölten keinerlei Kostenübernahme bisher angestrengter oder noch beabsichtigter zivilrechtlicher Klagen der genannten Priester erfolgen wird. Ich weise darauf hin, daß Priester nach Möglichkeit zur Verteidigung eines eventuell gefährdeten guten Rufes die der Kirche eigene Gerichtsbarkeit nützen sollten. Darüber hinaus müßte der Bischof im Sinne innerkirchlicher Kontrolle vor einer solchen Erlaubnis die Zustimmung des diözesanen Vermögensverwaltungsrates sowie des Konsultorenkollegiums einholen. Die nunmehr mit meiner ausdrücklichen Zustimmung getroffene Entscheidung des Diözesanbischofs zur Nichtübernahme zivilrechtlicher Prozeßkosten dient vor allem auch der Vermeidung weiteren Ärgernisses in der Öffentlichkeit. Ich möchte die Gelegenheit nützen, den vielen besorgten Priestern und Gläubigen der Diözese St. Pölten für ihre große Kooperationsbereitschaft bei der ehrlichen Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit herzlich zu danken. Ich bitte alle Katholikinnen und Katholiken Österreichs um weitere intensive Gebetsbegleitung der von mir übernommenen Aufgabe.</I>"<br />
<br />
<B>Der weltweit wissenschaftlich anerkannte Univ.-Prof. Msgr. Joaquin LLOBELL</B>, Richter der Apostolischen Signatur,<br />
http://www.usc.urbe.it/php/llobell.htm<br />
<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1776&amp;entry_id=16" title="http://www.zenit.org/article-10706?l=english"  onmouseover="window.status='http://www.zenit.org/article-10706?l=english';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="blank">http://www.zenit.org/english/visualizza.phtml?sid=57344</a><br />
sagt zur Päpstlichen Visitation:<br />
<br />
>> <B>Alle zukünftigen Entscheidungen in der Diözese St. Pölten</B> hängen vom Untersuchungsbericht des Apostolischen Visitators ab. Dabei werden in der Regel die dauerhaften Entscheidungen im Vatikan gefällt, die interimistischen aber an Ort und Stelle vom Visitator selbst. Das betonte der Richter der Apostolischen Signatur (und Kirchenrechtsprofessor an der römischen Santa Croce-Universität) in einem Interview mit italienischen TV-Sendern. LLOBELL nahm Bezug auf die beiden derzeit laufenden Diözesanvisitationen - St. Pölten und das syrisch-katholische Patriarchat Antiochien. "Die Visitation in St. Pölten könnte mit schweren Bestrafungen enden, wenn die Vorwürfe zu Recht erfolgten", sagte der Kirchenrechtler: "Wenn Verschulden des Bischofs vorliegen sollte, könnte er entlassen werden. Alles hängt aber von den Ergebnissen des Berichts ab". Zweck der Einsetzung eines Apostolischen Visitators ist es, daß der Papst und die vatikanischen Stellen einen objektiven Bericht aus erster Hand erhalten. Der Bericht diene als Grundlage weiterer Entscheidungen, so Llobell. Im Regelfall seien die Befugnisse des Visitators Zeugenbefragungen, Akteneinsicht und Beurteilungen. Zumeist komme aber auch die Vollmacht hinzu, "dringende Übergangsregelungen zu beschließen". So könne ein Visitator etwa sofort und ohne Rückfrage einen Seminarrektor entfernen. <<<br />
<br />
<CENTER><img src="http://www.internetpfarre.de/exzellenz_bischof_kueng2.jpg" alt=""  /></CENTER><br />
<br />
<B>Beten wir jeden Tag für einen guten Ausgang dieser Apostolischen Visitation</B> in Sankt Pölten! Euer Padre Alex<br />
 <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F16-BISCHOF-KUENG-VOLLES-VERTRAUEN-IN-DIE-APOSTOLISCHE-VISITATION-MIT-SEINER-EXZELLENZ-DR.-DR.-KLAUS-KUENG.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F16-BISCHOF-KUENG-VOLLES-VERTRAUEN-IN-DIE-APOSTOLISCHE-VISITATION-MIT-SEINER-EXZELLENZ-DR.-DR.-KLAUS-KUENG.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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        <link href="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/44-ST.-POELTEN-BISCHOF-KUENG-WEITERE-PASTORALE-MASSNAHMEN-NACH-DER-APOSTOLISCHEN-VISITATION.html" rel="alternate" title="ST. PÖLTEN / BISCHOF KÜNG: WEITERE PASTORALE MASSNAHMEN NACH DER APOSTOLISCHEN VISITATION" />
        <author>
            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
                    </author>
    
        <published>2004-12-07T22:23:44Z</published>
        <updated>2011-03-23T15:21:35Z</updated>
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        <title type="html">ST. PÖLTEN / BISCHOF KÜNG: WEITERE PASTORALE MASSNAHMEN NACH DER APOSTOLISCHEN VISITATION</title>
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                <B>PRESSEMITTEILUNG SEINER EXZELLENZ, DES DIÖZESANBISCHOFS VON ST. PÖLTEN:</B><br />
<br />
<B>Nach dem Ende der Apostolischen Visitation</B> und der Besitzergreifung der Diözese St. Pölten werden folgende pastorale Maßnahmen betreffend das Kollegiatskapitel in Eisgarn und die vor einigen Monaten in weltweite Schlagzeilen geratenen Priester Prälat Ulrich K. und Dr. Wolfgang F. R. bekanntgegeben:<br />
<br />
<B>1.</B> Die von mir getroffenen Entscheidungen betreffen nicht die Feststellung von Schuld oder Unschuld der in die (eine Apostolische Visitation bewirkenden) Vorkommnisse verwickelten Personen, sondern sind unter dem Blickwinkel des Gemeinwohles und des Wohles dieser Personen, der Gewährung einer Besinnungszeit und eines glaubwürdigen Neubeginns zu bewerten.<br />
<br />
<B>2.</B> Die Propstei Eisgarn wird in ihren Ämtern und in ihrer geistlichen Priestergemeinschaft im Jahre 2005 ruhend gestellt. Dabei werden die finanziellen Verpflichtungen durch provisorische Unterstellung unter die Bischöfliche Finanzkammer weitergeführt und das Jahr zur Überprüfung eines Sanierungsplanes genützt. Ab 2006 ist an eine Wiederaufnahme gedacht, wobei die Statuten ebenso einer Überprüfung zugeführt werden und konkrete bischöfliche Weisungen berücksichtigt werden müssen.<br />
<br />
<B>3.</B> Der Propst des Kollegiatskapitels von Eisgarn, Prälat Ulrich K., wird im ersten Halbjahr 2005 eine geistliche Zeit wahrnehmen und somit von seinen pfarrlichen Verpflichtungen rechtmäßig beurlaubt sein.<br />
<br />
<B>4.</B> Der ehemalige Subregens des Priesterseminars, Dr. Wolfgang F. R., wird im Jahr 2005 zunächst eine geistliche Zeit wahrnehmen und dann sich der Seelsorge widmen. Er wird in dieser Zeit von seiner Lehrtätigkeit an der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Pölten beurlaubt, von seinen Ämtern als Bischöflicher Sekretär, Diözesanreferent für rechtliche Fragen, Ehebandverteidiger am Kirchengericht und Kanonikus in Eisgarn ist er nunmehr rechtskräftig entbunden worden.<br />
<br />
<B>5.</B> Ich bitte die Gläubigen der Diözese herzlich um Ihr Gebet, damit durch Auswahl einer guten Hausvorstehung des Priesterseminars St. Pölten das Studienjahr 2005/2006 als glaubwürdiger Neubeginn wahrgenommen und von vielen begleitet werden kann.<br />
<br />
<B>+ Dr. Dr. Klaus Küng, Diözesanbischof von St. Pölten und Apostolischer Administrator von Feldkirch</B><br />
<br />
-------------------------------------------------------------------------------------<br />
<br />
<B>Wie schon vor der Apostolischen Visitation</B>, nahm der Wiener Kirchenrechtler Univ.-Prof. Dr. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3678&amp;entry_id=44" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/24-BISCHOF-KRENN-ST.-POELTEN-SKANDAL-WAS-KANN-AUS-DEM-FALL-ST.-POELTEN-GELERNT-WERDEN-NEUER-KOMMENTAR.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/24-BISCHOF-KRENN-ST.-POELTEN-SKANDAL-WAS-KANN-AUS-DEM-FALL-ST.-POELTEN-GELERNT-WERDEN-NEUER-KOMMENTAR.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Ludger Müller</A> Stellung. Den Rückzug der beiden ehemaligen Leiter des Priesterseminars durch Bischof Dr. Dr. Klaus Küng sieht er als eine kluge und umsichtige Entscheidung: "<I>Er hat bewußt keine Strafmaßnahme ergriffen, er hat also die Beteiligten nicht suspendiert oder exkommuniziert. Es ist angemessen, wenn die Betroffenen nun selbst einmal zur Ruhe kommen und nachdenken.</I>" Von Unmenschlichkeit kann daher keine Rede sein, wenn man bedenkt, wie sehr der neue St. Pöltener Bischof das persönliche Gespräch und nach Möglichkeit gemeinsame Lösungen sucht. <B>Völlig absurd ist die Behauptung</B>, daß es keinen Abschlußbericht der Apostolischen Visitation gegeben hätte. Wie Christoph Kardinal Schönborn im ORF richtig gesagt hat, wurde der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3679&amp;entry_id=44" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/30-BISCHOF-KRENN-RUECKTRITT-WARUM-MUSSTE-SOLLTE-BISCHOF-KURT-KRENN-ZURUECKTRETEN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/30-BISCHOF-KRENN-RUECKTRITT-WARUM-MUSSTE-SOLLTE-BISCHOF-KURT-KRENN-ZURUECKTRETEN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Rücktritt des vormaligen St. Pöltener Bischof Dr. Kurt Krenn</A> erst nach diesem Bericht des Visitators angenommen. Die in der Öffentlichkeit vorliegenden Presseaussendungen, Interviews, abgehaltenen Pressekonferenzen und öffentlichen Maßnahmen, welche umfassend in diesem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=85&amp;entry_id=44" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives.php"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives.php';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Blogbuch</A> verzeichnet wurden, sind ausreichend, um Rückschlüsse auf diesen Bericht zu ziehen. Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng zeichnet - wie viele aus Feldkirch bezeugen können - große Geduld und Barmherzigkeit aus. Wir sollten daher für den Bischof, die betroffenen Priester und für jene beten, die durch ihr uneinsichtiges Agitieren noch Öl ins Feuer gießen. So möge es für alle eine friedvolle Weihnacht mit realistischem Blick in die Zukunft werden.<br />
<A HREF="mailto:padre@padre.at">Euer Padre Alex - Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik</A><br />
 <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F44-ST.-POELTEN-BISCHOF-KUENG-WEITERE-PASTORALE-MASSNAHMEN-NACH-DER-APOSTOLISCHEN-VISITATION.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F44-ST.-POELTEN-BISCHOF-KUENG-WEITERE-PASTORALE-MASSNAHMEN-NACH-DER-APOSTOLISCHEN-VISITATION.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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        <link href="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/47-ST.-POELTEN-BISCHOF-KUENG-WEITERE-INFORMATIONEN-ZUR-APOSTOLISCHEN-VISITATION-UND-ZU-GANZ-PERSOENLICHEN-FRAGEN.html" rel="alternate" title="ST. PÖLTEN / BISCHOF KÜNG: WEITERE INFORMATIONEN ZUR APOSTOLISCHEN VISITATION UND ZU GANZ PERSÖNLICHEN FRAGEN" />
        <author>
            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
                    </author>
    
        <published>2004-12-19T19:03:44Z</published>
        <updated>2011-03-23T15:17:24Z</updated>
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                <B>Am 16. Dezember 2004</B> gab Seine Exzellenz, der regierende Diözesanbischof von St. Pölten, Dr. Dr. Klaus Küng, ein weiteres wichtiges Interview gegenüber <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=102&amp;entry_id=47" title="http://www.kath.net/detail.php?id=9197"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=9197';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">http://www.kath.net/detail.php?id=9197</A> - davon möge dieser Auszug zur fortgesetzten Orientierung über und nach der Apostolischen Visitation der Diözese St. Pölten und ihres Priesterserminares genügen:<br />
<br />
KATH.NET: Wie viele Seminaristen sind jetzt noch Mitglied des Seminars bzw. was machen diese Seminaristen derzeit? Wie viele Seminaristen sind seit Juli vom Seminar gegangen bzw. wurden nicht mehr aufgenommen? <br />
<br />
<B>Bischof Dr. Dr. Klaus Küng:</B> <I>Im Herbst haben sich 28 frühere Seminaristen darum beworben, als Anwärter für das Priesteramt in der Diözese St. Pölten aufgenommen zu werden, 14 wurden zugelassen. Bei mehreren der Nichtzugelassenen wurde damals festgelegt, daß sie sich nach einer Zeit genauerer Prüfung nochmals bewerben können. Inzwischen hat sich gezeigt, daß einerseits von dieser letztgenannten Gruppe einige durchaus für eine Zulassung in Frage kommen. Andererseits haben sich im Herbst einige nicht den Gesprächen mit den Mitgliedern der Zulassungskommission gestellt, aber trotzdem an der Theologischen Hochschule in St. Pölten inskribiert. Auch mit mehreren von ihnen werden inzwischen Gespräche geführt. Zusammengefaßt: die Abklärung der Eignung der verschiedenen Kandidaten ist weiterhin im Gange, das betrifft auch jene, die für das Propädeutikum bzw. das Seminar "zugelassen" sind.</I><br />
<br />
KATH.NET: Die Zeitung "Der 13." behauptet, daß es noch immer keinen Endbericht der Visitation gibt. Was sagen Sie dazu?<br />
<br />
<B>Bischof Dr. Dr. Klaus Küng:</B> <I>In Wirklichkeit sind entsprechende Berichte bereits im Verlaufe des Monats August erfolgt; in Absprache mit den zuständigen Kongregationen sind von mir den Medien gegenüber mehrere Erklärungen abgegeben worden. Die vorläufige Ruhigstellung des Priesterseminars war einer der ersten Schritte, die im Rahmen der Apostolischen Visitation gesetzt worden sind. Selbstverständlich sind nicht wenige der bei der Apostolischen Visitation aufgeworfenen Fragen jetzt zu vertiefen und unter Beachtung der weltkirchlichen und diözesanen Bestimmungen einer Entscheidung zuzuführen.</I><br />
<br />
KATH.NET: Dürfen K. und R. den zivilrechtlichen Prozeß gegen "Profil" weiterführen? Kann man dies beiden überhaupt untersagen? <br />
<br />
<B>Bischof Dr. Dr. Klaus Küng:</B> <I>Ich habe in diesem Fall in Hinblick auf die konkreten Umstände und zu beachtenden Faktoren, die dabei eine Rolle spielen, persönlich davon abgeraten, diesen Prozeß zu führen, aber ich habe es nicht untersagt. - An sich wäre dies möglich.</I><br />
<br />
<B>Und dem Nachrichtenblatt der St. Pöltener Dompfarre ist es zu verdanken</B>, daß wir auch einige persönliche Dinge über den nunmehr regierenden Diözesanbischof von St. Pölten erfahren dürfen. Es sind zehn Fragen persönlicher Natur über Wünsche, Visionen, Vorbilder, Lieblingsbücher und Wendepunkte im Leben des gebürtigen Vorarlbergers. Im Interview hebt Bischof Küng die zentrale Bedeutung der Familie für die Vermittlung des Glaubens hervor. Alle Anstrengungen müßten darauf abzielen, christliche Familien heranzubilden. Man müsse bei den Eheleuten das Bewußtsein für ihre Verantwortung als Keimzelle des Glaubens wecken. Als geistliche Vorbilder nannte der neue Bischof von St. Pölten neben dem heiligen Franz von Sales den heiligen Pfarrer von Ars und die heilige Theresia von Avila. Als Pionier des Laienapostolates hat für ihn auch der Gründer des Opus Dei, der heilige Josemar&iacute;a Escriv&aacute; de Balaguer, große Bedeutung. Seine bevorzugte Lektüre sind die Klassiker der Spiritualität: die Werke der heiligen Theresa von Avila, die <I>Nachfolge Christi</I> von Thomas von Kempen, die <I>Philothea</I> des hl. Franz von Sales oder die <I>Bekenntnisse</I> des heiligen Augustinus habe er zum Teil schon mehrmals gelesen. Auf die Frage, welche Bibelstelle ihn besonders beeinflußt habe, antwortet Dr. Dr. Küng mit Johannes 1,38: "<I>Meister, wo wohnst du?</I>" Die ersten Jünger werden auf Jesus hingewiesen und folgen ihm. "<I>Sie verbrachten den ganzen Tag mit ihm.</I>" Seine spirituelle Kraftquelle ist das Gebet. In Bischof Küngs Tagesplan hat es seit vielen Jahren einen ebenso fixen Platz wie die Mahlzeiten. Selbstverständlich ist es für ihn, daß die heilige Messe das Zentrum seines Lebens ist. Als Wendepunkte in seinem Leben erkennt der Bischof die Erfahrung eines wirklichen und ernsthaften Gebetes. So kam die Entscheidung, Priester zu werden, trotz seiner Liebe zum ursprünglich gelernten Arztberuf. Die Ernennung zum Bischof von Feldkirch bedeutete für ihn eine weitere Wende. Eine neue Veränderung stelle jetzt die unerwartete Berufung nach St. Pölten dar. Grundlegend ist für Bischof Küng die Verbundenheit mit Christus, dem vollkommenen Abbild Gottes. Mit ihm allein kann der Mensch werden, was er sein soll. Das Wichtigste, das der Mensch von Gott wissen muß, ist, so Bischof Küng, daß Gott die Liebe ist und die Menschen, als Abbilder Gottes zur Liebe bestimmt sind.<br />
<br />
In diesem Sinne wollen wir dafür beten, daß der Friede der Weihnacht auf die Diözese St. Pölten ausstrahle und viele Herzen wandle.<br />
<br />
<A HREF="mailto:padre@padre.at">Euer Padre Alex - Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik</A><br />
 <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F47-ST.-POELTEN-BISCHOF-KUENG-WEITERE-INFORMATIONEN-ZUR-APOSTOLISCHEN-VISITATION-UND-ZU-GANZ-PERSOENLICHEN-FRAGEN.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F47-ST.-POELTEN-BISCHOF-KUENG-WEITERE-INFORMATIONEN-ZUR-APOSTOLISCHEN-VISITATION-UND-ZU-GANZ-PERSOENLICHEN-FRAGEN.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
                    </author>
    
        <published>2005-09-15T22:03:30Z</published>
        <updated>2011-03-23T15:14:22Z</updated>
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        <title type="html">UNBEDEUTENDE KAMPAGNE GEGEN DIE APOSTOLISCHE VISITATION UND GEGEN DEN PÄPSTLICHEN VISITATOR KLAUS KÜNG IST ENDGÜLTIG GESCHEITERT</title>
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                <B>Auch wenn die bisher im sogenannten Fall St. Pölten ergangenen Urteile staatlicher Gerichte</B> Österreichs allesamt offenbar noch nicht rechtskräftig sind, eines kann bereits jetzt mit Sicherheit gesagt werden: die von einer nicht besonders seriös wirkenden oberösterreichischen Monatszeitung im letzten Jahr begonnene und all zu durchsichtig geführte ungerechte Kampagne gegen die im Juli 2004 vom Diener Gottes Johannes Paul II. angeordnete und <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1993&amp;entry_id=80" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/17-BISCHOF-KUENG-APOSTOLISCHE-VISITATION-GIBT-HOFFNUNG-PRIESTERSEMINAR-ST.-POELTEN-VORLAEUFIG-GESCHLOSSEN!.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/17-BISCHOF-KUENG-APOSTOLISCHE-VISITATION-GIBT-HOFFNUNG-PRIESTERSEMINAR-ST.-POELTEN-VORLAEUFIG-GESCHLOSSEN!.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">überzeugend durchgeführte Apostolische Visitation</A> der Diözese St. Pölten und gegen den damaligen Päpstlichen Visitator selbst, Seine Exzellenz Dr. Dr. Klaus Küng, den heute regierenden Bischof von St. Pölten, an der sich auch andere unbedeutende sowie uneinsichtige Grüppchen auf bundesdeutschem Boden beteiligt hatten, ist nunmehr endgültig und in klassischer Weise kläglich gescheitert. Der vom Papst entsendete Visitator stellte nach entsprechenden Ermittlungen bekanntlich <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1993&amp;entry_id=80" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/17-BISCHOF-KUENG-APOSTOLISCHE-VISITATION-GIBT-HOFFNUNG-PRIESTERSEMINAR-ST.-POELTEN-VORLAEUFIG-GESCHLOSSEN!.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/17-BISCHOF-KUENG-APOSTOLISCHE-VISITATION-GIBT-HOFFNUNG-PRIESTERSEMINAR-ST.-POELTEN-VORLAEUFIG-GESCHLOSSEN!.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">am 12. August 2004 fest</A>, daß sich aktive homophile Beziehungen gebildet hatten und von einigen Seminaristen geradezu suchtartig pornographische Bilder geladen worden waren. In den Tageszeitungen können nun die damit übereinstimmenden Auszüge des diesbezüglich relevanten letzten staatsgerichtlichen Prozeßtages (15. September 2005) nachgelesen werden. Die Überschriften reichen von "<I>sexuelle Liturgie</I>" (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=448&amp;entry_id=80" title="http://derstandard.at/?url=/?id=2175856"  onmouseover="window.status='http://derstandard.at/?url=/?id=2175856';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Standard</A>) über "<I>Sex im Priesterseminar St. Pölten bestätigt</I>" (Die Presse) bishin zu "<I>Straflandesgericht bestätigte Homo-Beziehung</I>" (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=449&amp;entry_id=80" title="http://noe.orf.at/stories/58144/"  onmouseover="window.status='http://noe.orf.at/stories/58144/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">ORF</A>). Auch "Ambrosius" berichtete wieder als Augenzeuge direkt aus dem Prozeßsaal.<br />
<br />
<B>Zu bedenken ist vor allem, daß der damalige Apostolische Visitator den beiden ehemaligen Regenten</B> des seiner Neueröffnung am 1. Oktober 2005 entgegensehenden <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1994&amp;entry_id=80" title="http://www.kirche.at/stpoelten/psem/"  onmouseover="window.status='http://www.kirche.at/stpoelten/psem/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Priesterseminars St. Pölten</A> den Gang zur nicht-kirchlichen Gerichtsbarkeit nie empfohlen hatte, ganz im Gegenteil. Vor allem wurden von der Öffentlichkeit und von den Medien immer wieder die von den ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildnern bereits während der Zeit der Visitation im August 2004 eingebrachten Anträge an das Straflandesgericht Wien gegen die Verlagsgruppe NEWS GmbH (welche das Wochenmagazin PROFIL herausgibt) ein wenig beachtet, nicht zuletzt wegen durchaus kerniger oder auch vereinzelt absurd wirkender Zeugenaussagen, die beim ganzen Trauerspiel sogar Heiterkeit auslösten.<br />
<br />
<B>Am gestrigen 15. September 2005 jedenfalls, dem Gedächtnistag der Schmerzen Mariens</B>, hat nunmehr die eingeteilte staatliche Richterin Natalia Frohner für die erste Instanz die Anträge zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung und auf Verpflichtung der Verlagsgruppe NEWS zum Kostenersatz abgewiesen, somit wurde - einfach ausgedrückt - PROFIL freigesprochen und haben die Antragsteller in der ersten Instanz diese Prozesse verloren. Dadurch bricht also die gesamte Kampagne des genannten oberösterreichischen Monatsblattes gegen die vom Heiligen Stuhl anerkannte Arbeit des Visitators zusammen. Bei den Prozessen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1995&amp;entry_id=80" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/42-ST.-POELTEN-APOSTOLISCHE-VISITATION-WAR-RICHTIG-FRAGWUERDIGER-PROZESS-ZEIGT-ES.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/42-ST.-POELTEN-APOSTOLISCHE-VISITATION-WAR-RICHTIG-FRAGWUERDIGER-PROZESS-ZEIGT-ES.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">gewann man ohnehin den Eindruck</A>, daß es weniger um die volle Wiederholung der gewissenhaften Ermittlungsarbeiten des Visitators ging, sondern vor allem um eine angeblich geschehene Verletzung des höchstpersönliches Lebensbereiches des Intim- und Sexuallebens zweier Priester, jedoch verstanden auf Basis staatlicher (und nicht kirchlicher) Gesetzgebung. Viele Beobachter sind gespannt, wie die in Oberösterreich produzierte Zeitung nun ihren Lesern die durchaus nicht überraschende Niederlage vermittelt oder eben verschweigt. Eigentlich müßte sich die verantwortliche Redaktion bei den Lesern und <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=2000&amp;entry_id=80" title="http://www.militaerpfarre.de/alexander_pytlik_interessenkonflikte_krenn_kueng_kreuznet_poelten.htm"  onmouseover="window.status='http://www.militaerpfarre.de/alexander_pytlik_interessenkonflikte_krenn_kueng_kreuznet_poelten.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">vielen zu Unrecht "angeschossenen" Einzelpersonen</A> entschuldigen, welche auch unter Druck zur Wahrheit standen.<br />
<br />
<B>Bereits am 18. Juli 2005 war seitens des Oberlandesgerichtes Wien</B> eine richtungsweisende, jedoch ebenso noch nicht rechtskräftige zweitinstanzliche Entscheidung über die bereits im Juli 2004 von Prälat K. eingebrachte Unterlassungsklage in einem Provisorialverfahren ergangen, was die Beurteilung der in ihrer Echtheit nicht bestrittenen Photographien - im konkreten Fall eben einer einzigen Photographie - betrifft, welche ja unter anderem die Apostolischen Visitation der Diözese St. Pölten und ihres Priesterseminars bewirkten. Im Gegensatz zu K. hatte Dr. R. offenbar keine solche Unterlassungsklage am Handelsgericht Wien eingebracht.<br />
<br />
<B>Wie der damalige Apostolische Visitator Klaus Küng in einer</B> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1997&amp;entry_id=80" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/16-BISCHOF-KUENG-VOLLES-VERTRAUEN-IN-DIE-APOSTOLISCHE-VISITATION-MIT-SEINER-EXZELLENZ-DR.-DR.-KLAUS-KUENG!.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/16-BISCHOF-KUENG-VOLLES-VERTRAUEN-IN-DIE-APOSTOLISCHE-VISITATION-MIT-SEINER-EXZELLENZ-DR.-DR.-KLAUS-KUENG!.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Presseaussendung am 4. August 2004</A> der Öffentlichkeit mitteilte, hatte der damalige St. Pöltener Bischof Dr. Kurt Krenn am 3. August 2004 unterschrieben, daß aus den Finanzmitteln der Diözese St. Pölten keinerlei Kostenübernahme bisher angestrengter oder noch beabsichtigter zivilrechtlicher Klagen der genannten Priester erfolgen würde. Wörtlich formulierte der Visitator damals: "<I>Die nunmehr mit meiner ausdrücklichen Zustimmung getroffene Entscheidung des Diözesanbischofs zur Nichtübernahme zivilrechtlicher Prozeßkosten dient vor allem auch der Vermeidung weiteren Ärgernisses in der Öffentlichkeit.</I>"<br />
<br />
<B>Aus dem nicht rechtskräftigen Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien vom 18. Juli 2005 geht nun die hochinteressante Meinung der eingeteilten Richter hervor:</B> "<I>Der Kläger begehrt nun die Unterlassung der Behauptung und deren Verbreitung, es gebe Lichtbilder, die den Kläger bei homosexuellen Kontakten zeigen. - Allerdings ist diese Äußerung im Artikel (PROFIL), soweit damit ein homosexueller Kontakt des Klägers angesprochen wurde, im Kern wahr. Das veröffentlichte Foto zeigt den Kläger und einen Schüler, welche einander eng umarmen. Der rechte Arm des Schülers ist um den Hals des Klägers gelegt. Der Kläger umfaßt mit seinem linken Arm den Rücken des Schülers und ergreift dessen linke Hand. Der Kläger hält seine rechte Hand unmittelbar vor das Geschlecht seines Schülers. Es ist irrelevant, ob der Kläger hiebei den Körperteil tatsächlich berührt, wie dies nach dem Eindruck der Fall ist. Fehlte das Einverständnis des Schülers, wäre diese Geste zweifellos als sexuelle Belästigung zu qualifizieren. Daher zeigt die Abbildung einen homosexuellen Kontakt zwischen dem Kläger und einem Schüler des Priesterseminars, sodaß eine auch bloß sinngemäße Behauptung, es gebe ein Lichtbild, das den Kläger bei homosexuellen Kontakten zeigt, im Kern wahr ist (...) Es hat eine Interessenabwägung zwischen den Interessen des Verletzten und seinem guten Ruf und der Achtung seiner durch Artikel 8 MRK geschützten Intimsphäre einerseits und der Interessen des Erklärenden und des Erklärungsempfängers andererseits stattzufinden. Aus folgenden Gründen überwiegt das Informationsbedürfnis der Allgemeinheit:</I><br />
<br />
<I><B>Vor dem Hintergrund des auch in der Öffentlichkeit thematisierten</B>, aus Art 8 Abs 1 EMRK abgeleiteten Grundrechts der sexuellen Selbstbestimmung und dem Diskriminierungsverbot (Art 21 der Grundrechtscharta der Europäischen Union) besteht ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung eines konkreten Verdachtes, daß Mitglieder des Klerus' einer Kirche, deren Sexualmoral im Gegensatz zu dem genannten Grundrecht steht, sich selbst nicht an die Sexualmoral ihrer Kirche halten. Umso mehr besteht ein öffentliches Interesse an Mitteilungen über homosexuelle Kontakte des Leiters eines Priesterseminars zu einem Schüler. Gerade das Abhängigkeitsverhältnis, das durch eine Volljährigkeit nicht aufgehoben wird, gebietet eine besondere Aufmerksamkeit gegenüber Verstößen von elementaren Verhaltensanforderungen, welche die körperliche und psychische Integrität eines Auszubildenden gewährleisten soll. Deshalb ist der Schutz der Intimsphäre, der Ehre und des guten Rufes des Leiters einer Ausbildungsinstitution als weniger gewichtig einzustufen als das Interesse der Allgemeinheit an der Veröffentlichung ... Die sinngemäße Behauptung, es gebe ein Lichtbild, das den Kläger bei homosexuellen Kontakten zeige, ist somit nicht rechtswidrig (...) Das Autoritätsgefälle wurde trotz der zur Schau gestellten Vertrautheit selbst auf diesem Bild sichtbar: </I><br />
<br />
<I><B>Es ist der Kläger, der auf das Geschlecht des Schülers zeigte und nicht umgekehrt</B>; es gibt auch keine wechselseitigen gleichartigen Gesten. Aus dem veröffentlichten Foto wird evident, daß der Kläger jene Distanz vermissen läßt, die von ihm als Leiter einer Ausbildungsinstitution auch gegenüber einem volljährigen Auszubildenden wegen des bestehenden Abhängigkeitsverhältnisses selbst bei privaten Feiern selbstverständlich gefordert ist. Die Dimension der Mißstände im St. Pöltner Priesterseminar, zu denen auch das durch das Foto dokumentierte Fehlverhalten des Klägers zu zählen ist, ließ sich nicht anders als durch die Veröffentlichung des Lichtbildes darstellen ... Aufgrund des vorangegangenen Interviews des Klägers im PROFIL Nr. 28 [2004] mußte damit gerechnet werden, daß bei einem Foto mit einem unkenntlich gemachten Gesicht des Klägers in der Öffentlichkeit die wahre Identität des Abgebildeten abgestritten und darüber widersprechende Spekulationen angestellt werden könnten. Die Veröffentlichung des Lichtbildes war daher wegen des überwiegenden Interesses der Öffentlichkeit nicht rechtswidrig. Das Erstgericht wies zu Recht das entsprechende Unterlassungsbegehren ab (...) Der Kläger ist nur mit einem Drittel seines Sicherungsantrages durchgedrungen. Die Beklagten sind als zu zwei Drittel obsiegend anzusehen, sodaß ihnen ein Drittel ihrer Kosten zu ersetzen sind.</I>" Das eine Drittel zugunsten des Klägers K. umfaßt das Verbot, von <B>mehreren</B> Fotos zu sprechen, und: "<I>Auch wenn das Foto einen homosexuellen Kontakt des Klägers zu einem Schüler des Priesterseminars zeigt, erlaubt diese Momentaufnahme keine Feststellung über die tatsächliche sexuelle Orientierung des Klägers.</I>"<br />
<br />
<B>Erst am 30. Juni 2005 hatte Bischof Küng als zuständiger Diözesanbischof</B> (und somit Richter göttlichen Rechtes) in einer <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=455&amp;entry_id=80" title="http://www.kath.net/detail.php?id=10879"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=10879';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Presseaussendung</A> festgehalten: "<I>Propst K. übersieht, daß im Zusammenhang mit den Vorfällen im Priesterseminar St Pölten im vergangenen Jahr weiterhin Vorwürfe im Raum stehen. Er weist zwar diese Vorwürfe als unwahr zurück, sie sind aber dennoch nicht zur Gänze entkräftet. Dabei ist zu bedenken, daß vom kirchlichen Standpunkt aus betrachtet das von Propst K. und Dr. R. angestrebte zivilrechtliche Verfahren für eine Klärung nicht ausreichend ist. Was nach österreichischem Recht strafrechtlich relevant ist, wird jedenfalls beachtet. Von Seiten der Kirche gibt es aber noch eine Reihe weiterer Aspekte, auf die geachtet werden muß, gerade in der kirchlichen Ausbildung und in der seelsorglichen Betreuung junger Menschen.</I>"<br />
<br />
<B>Bisher hatte Bischof Küng Wert auf die Unschuldsvermutung gelegt</B> und bei seiner <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1998&amp;entry_id=80" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/44-ST.-POELTEN-BISCHOF-KUENG-WEITERE-PASTORALE-MASSNAHMEN-NACH-DER-APOSTOLISCHEN-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/44-ST.-POELTEN-BISCHOF-KUENG-WEITERE-PASTORALE-MASSNAHMEN-NACH-DER-APOSTOLISCHEN-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Erklärung am 7. Dezember 2004</A> beispielsweise festgehalten: "<I>Die von mir getroffenen Entscheidungen betreffen nicht die Feststellung von Schuld oder Unschuld der in die (eine Apostolische Visitation bewirkenden) Vorkommnisse verwickelten Personen, sondern sind unter dem Blickwinkel des Gemeinwohles und des Wohles dieser Personen, der Gewährung einer Besinnungszeit und eines glaubwürdigen Neubeginns zu bewerten.</I>" Mittlerweile jedoch fragen sich viele, ob angesichts des Prozeßergebnisses vom 15. September 2005 die Unschuldsvermutung noch vernünftigerweise aufrechterhalten werden kann, da dem Wochenmagazin PROFIL nach dem Dafürhalten der eingeteilten Richterin der Wahrheitsbeweis für die Berichterstattung im Zusammenhang mit den zweifellos echten homosexuell wirkenden Photographien gelungen wäre. Die Frage stellt sich, ob eine Berufung gegen das umfassend begründete Urteil daher überhaupt noch einen Sinn macht. Man darf sich fragen, warum diese Priester angesichts der Lage der Dinge überhaupt je an ein ziviles außerkirchliches Prozessieren dachten und nicht vielmehr sofort auf Einkehr gegangen und sofort angemessene Bußen verrichtet hatten. Bisher haben diese Prozesse jedenfalls nur noch mehr dafür sensibilisiert, daß einer <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1999&amp;entry_id=80" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/34-GEDANKEN-ZUR-GEFAHR-HOMOSEXUELLER-UNTERWANDERUNG-DES-KLERUS-NEUER-KOMMENTAR.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/34-GEDANKEN-ZUR-GEFAHR-HOMOSEXUELLER-UNTERWANDERUNG-DES-KLERUS-NEUER-KOMMENTAR.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">homosexuelle Unterwanderung des Klerus</A> mit Entschiedenheit zu begegnen ist, vor allem von den Bischöfen, Regenten und Äbten.<br />
<br />
<B>Bischof Küng hat jedenfalls am selben 15. September 2005 erfreulich deutlich gegen die Vorschläge</B> der BZÖ-Justizministerin <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=458&amp;entry_id=80" title="http://www.kath.net/detail.php?id=11479"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=11479';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Stellung genommen</A>: "<I>Die von Bundesministerin Gastinger angestoßene Diskussion über eine rechtlich verankerte Partnerschaft sendet ein Signal in die falsche Richtung. Das große Problem für ganz Europa und auch für Österreich ist die zu geringe Kinderzahl und die mangelnde Stabilität der Beziehungen mit schlimmen Folgen für die Entwicklung der Gesellschaft. Kinder brauchen für ihre gesunde Entfaltung die 'Nestwärme' einer stabilen Beziehung von Vater und Mutter, die nicht austauschbar sind; Eltern sollten - auch durch geeignete Gestaltung der Rahmenbedingungen - zu mehr Kindern ermutigt werden. Daher ist die entschlossene und wirksame Förderung der Familie auf der Grundlage der Ehe zwischen Mann und Frau ein dringendes Gebot der Stunde. Diese dringend notwendige Förderung würde durch die Einführung von rechtlichen Absicherungen faktischer Lebensgemeinschaften noch stärker als bisher unterlaufen werden. In Bezug auf gleichgeschlechtliche Beziehungen ist an der Position der Ministerin positiv zu werten, daß nicht eine Art Gleichstellung mit Ehe oder gar die Berechtigung zur Adoption in Betracht gezogen werden. Es sollte jedoch auch bewußt sein: Der Familie auf der Grundlage der Ehe gewisse Vorrechte einzuräumen ist kein Verstoß gegen die Gleichberechtigung homosexuell orientierter Menschen. Heterosexuelle und homosexuelle Beziehungen sind ihrem Wesen nach verschieden. Aber nur die Familie auf der Grundlage der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau vermag die Zukunft eines Landes zu sichern."</I><br />
<br />
<B>Betont werden muß an dieser Stelle auch, daß ein regierender Diözesanbischof</B> selbstverständlich auch das angeborene Recht besitzt, den in seiner Diözese inkardinierten Klerikern den Gang zu einem nicht-kirchlichen Gericht zu verbieten, insbesondere wenn dadurch Ärgernisse und Schaden von der kirchlichen Gemeinschaft ferngehalten werden können und müssen. Dieses mögliche Verbot unnötiger Zivilprozesse (hier gemeint als nicht-kirchliche Prozesse) ist ebenso sicher gegeben wie daß die Katholische Kirche und kein Bischof die in Europa offenbar grassierende und objektiv verfehlte Menschenrechtsauslegung (vgl. den diesbezüglich inhaltlich zu kritisierenden Auszug des OLG-Beschlusses weiter oben) mit sexueller Selbstbestimmung für ihre Kleriker jemals akzeptieren wird können, da es von der Naturrechtserkenntnis her, welche die tatsächlichen Menschenrechte auch wirklich aufzeigen und inhaltlich richtig klären kann, niemals ein Recht eines Bischofs, Priesters oder Diakons auf eine solche Privatsphäre geben kann, hinter der dann beispielsweise naturwidrige Praktiken wie homosexuelle Verhaltensweisen vor der zuständigen kirchlichen Autorität und vor der ein legitimes Interesse an den Tag legenden Öffentlichkeit gewissermaßen versteckt werden könnten. Hingegen liegt der oben zitierte OLG-Beschluß in seiner Argumentation, was das Zurücktreten der für Priester sicherlich moralisch so nicht legitimierbaren Privatsphäre hinter dem absolut notwendigen Interesse der Öffentlichkeit zur Information über schwerwiegende Verfehlungen gegen die eigene verkündete Moral betrifft, richtig und ist nachvollziehbar, da nämlich nur so Erziehungsberechtigte am besten in die Lage kommen und jene Naivität immer mehr ablegen lernen können, die beim (unkontrollierten) Anvertrauen von Kindern und Jugendlichen z. B. gegenüber Priestern angesichts der weltweit bekannt gewordenen Skandalfälle heute weniger denn je angebracht ist.<br />
<br />
<B>Beten wir also für den St. Pöltener Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng</B>, daß er in seinem schwierigen Amt weitere Maßnahmen zur Stärkung der Glaubwürdigkeit der Kirche in St. Pölten und Österreich setzen kann, und beten wir für die beiden betroffenen Priester, daß ihnen die erstinstanzliche Niederlage zu denken gebe und sie den Pfad der persönlichen Umkehr zur Wahrung des kirchlichen Gemeinwohls gehen wollen und können.  <br />
<br />
Euer Padre Alex - Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik / <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=459&amp;entry_id=80" title="http://www.padre.at"  onmouseover="window.status='http://www.padre.at';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">http://www.padre.at</A> <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F80-UNBEDEUTENDE-KAMPAGNE-GEGEN-DIE-APOSTOLISCHE-VISITATION-UND-GEGEN-DEN-PAEPSTLICHEN-VISITATOR-KLAUS-KUENG-IST-ENDGUELTIG-GESCHEITERT.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F80-UNBEDEUTENDE-KAMPAGNE-GEGEN-DIE-APOSTOLISCHE-VISITATION-UND-GEGEN-DEN-PAEPSTLICHEN-VISITATOR-KLAUS-KUENG-IST-ENDGUELTIG-GESCHEITERT.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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        <published>2006-03-26T12:44:37Z</published>
        <updated>2011-03-23T15:11:53Z</updated>
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                <B>Wie sämtliche katholischen Nachrichtendienste vermelden</B>, die über den gescheiterten bzw. vermeintlichen Aufdeckungsversuch durch die wöchentlich erscheinende österreichische Zeitschrift NEWS vom vergangenen Donnerstag, dem 23. März 2006, berichten, wurde ein höchst durchsichtiger Destabilisierungsversuch der Heilungs- und Umstrukturierungsbemühungen des St. Pöltner Diözesanbischofs Dr. Dr. Klaus Küng seitens eines ganz <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=2237&amp;entry_id=109" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/80-UNBEDEUTENDE-KAMPAGNE-GEGEN-DIE-APOSTOLISCHE-VISITATION-UND-GEGEN-DEN-PAEPSTLICHEN-VISITATOR-KLAUS-KUENG-IST-ENDGUELTIG-GESCHEITERT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/80-UNBEDEUTENDE-KAMPAGNE-GEGEN-DIE-APOSTOLISCHE-VISITATION-UND-GEGEN-DEN-PAEPSTLICHEN-VISITATOR-KLAUS-KUENG-IST-ENDGUELTIG-GESCHEITERT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">winzigen Grüppchens letzter uneinsichtiger Gegner der Notwendigkeit einer im Jahr 2004 durchgeführten Päpstlichen Visitation</A> des Priesterseminars im damaligen Zustand und der gesamten Diözese in ihrer Leitung auf vorbildhafte und professionelle Weise abgewehrt. Gut informierte Kenner der Materie wissen, daß es sich um die letzten Nachwirkungen der für einen echten Neubeginn kirchenhistorisch wohl nötigen Aufdeckung der homosexuellen Porno-, Kuß- und Ringaffäre des damals <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=2238&amp;entry_id=109" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/17-BISCHOF-KUENG-APOSTOLISCHE-VISITATION-GIBT-HOFFNUNG-PRIESTERSEMINAR-ST.-POELTEN-VORLAEUFIG-GESCHLOSSEN!.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/17-BISCHOF-KUENG-APOSTOLISCHE-VISITATION-GIBT-HOFFNUNG-PRIESTERSEMINAR-ST.-POELTEN-VORLAEUFIG-GESCHLOSSEN!.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">deshalb auch geschlossenen Priesterseminars</A> St. Pölten handelt. Besondere Wut scheint dabei bei den damaligen Hausleitern das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4268&amp;entry_id=109" title="http://www.internetpfarre.de/alexander_pytlik_in_st_poelten_der_wahrheit_die_ehre.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/alexander_pytlik_in_st_poelten_der_wahrheit_die_ehre.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">die Arbeit des Päpstlichen Visitators Dr. Dr. Klaus Küng bestätigende</A> Urteil der 1. Instanz des staatlichen Wiener Landesgerichts für Strafsachen ausgelöst zu haben, da die Richterin dem österreichischen Wochenmagazin PROFIL zugestand, den Wahrheitsbeweis für die auf die Ex-Regenten als bezogenen homosexuellen Vorwürfe einer Doppelmoral erbracht zu haben. Diese beiden Priester wurden eben in ihrem Verhalten als Verantwortliche des damaligen Seminars - und das ist für den konkreten Destabilierungsversuch <B>wichtig zu wissen</B> - damals und heute nicht von Vizeoffizial Dr. Dr. Reinhard Knittel verteidigt.<br />
<br />
<B>Bischof Küng hat also sofort die notwendigen Maßnahmen</B> gesetzt, wie aus einem Kommuniqu&eacute; des Bischöflichen Sekretariats hervorgeht. Die in NEWS herbeigeredeten Turbulenzen wurden durch plötzliche Vorwürfe des durch ein mit Tötungsversuch verbundenes Sexualdelikt belasteten bundesdeutschen Priesters Volker S. (nach 15 Jahren) gegen den Vorarlberger Vizeoffizial des St. Pöltner Kirchengerichts ausgelöst. Der NEWS-Journalist selbst rief weder den beschuldigten Geistlichen selbst vorher an noch informierte er sich offenbar im Archiv der eigenen Zeitschrift, die nämlich über den entsetzlichen Fall des zu einer Haftstrafe verurteilten Priesters bereits 1997 ausführlich berichtet hatte. Der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=2240&amp;entry_id=109" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/30-BISCHOF-KRENN-RUECKTRITT-WARUM-MUSSTE-SOLLTE-BISCHOF-KURT-KRENN-ZURUECKTRETEN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/30-BISCHOF-KRENN-RUECKTRITT-WARUM-MUSSTE-SOLLTE-BISCHOF-KURT-KRENN-ZURUECKTRETEN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">damalige Diözesanbischof Dr. Kurt Krenn</A> antwortete auf die Frage, warum er Hochwürden Volker S. im Gefängnis ein Zelebrationsverbot gegeben hätte: "<I>Ja, weil ich ihm helfen will. Er braucht seine Kraft jetzt dazu, die Sünde zu überwinden. Und das dauert eben. Im weltlichen Leben würde ich sagen, er ist derzeit suspendiert. Selbst wenn er freigesprochen werden sollte, ist die Sache für mich nicht vorbei. Denn ich bin sozusagen sein höchster Richter. Und ich weiß, daß er geheilt werden muß.</I>" In der Stellungnahme vom 23. März 2006 aus St. Pölten heißt es nun:<br />
<br />
"<I><B>1.</B> Ein Priester, gegen den ein kirchliches Gerichtsverfahren läuft, erhebt die Anschuldigung, von einem an diesem Verfahren beteiligten kirchlichen Diözesanrichter persönlich sexuell belästigt worden zu sein. Auf diese Weise soll offensichtlich der Versuch gemacht werden, durch Befangenheitseinrede das ursprünglich eingestellte und von Bischof Küng neu aufgerollte kirchliche Gerichtsverfahren zu blockieren.</I><br />
<br />
<I><B>2.</B> Der beschuldigte Diözesanrichter beteuert seine Schuldlosigkeit. Er hat auf Anraten des Bischofs seine richterliche Funktion in dieser Causa zurückgelegt; ein neues Richterkollegium wurde gebildet.</I><br />
<br />
<I><B>3.</B> Volker S. gibt an, ihm sei bekannt, daß Bischof Küng um die homosexuelle Neigung des Diözesanrichters wisse, er könne außerdem Personen nennen, die dessen homosexuelle Neigung bezeugen. Dazu stellt Bischof Küng fest: vor eineinhalb Jahren gab es gegen den Diözesanrichter eine anonyme Anzeige, die von der Kriminalpolizei überprüft wurde. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.</I><br />
<br />
<I><B>4.</B> Es gab auch einige Hinweise, denen seitens des Bischofs nachgegangen wurde. Es ergab sich kein Tatbestand, der ein Eingreifen seinerseits nötig gemacht hätte. Selbstverständlich wird neuen Hinweisen, sollte es sie geben, nachgegangen.</I>"<br />
<br />
<B>Der Wiener Rechtsanwalt</B> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=2241&amp;entry_id=109" title="http://www.kloetzl.net/"  onmouseover="window.status='http://www.kloetzl.net/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Dr. Dr. Gebhard Klötzl</A> bezeichnete die Vorwürfe von Volker S. gegen seinen Mandanten Dr. Dr. Reinhard Knittel als "<I>Racheaktion, die sich selbst richtet</I>" (vgl. bei <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=899&amp;entry_id=109" title="http://www.kath.net/detail.php?id=13210"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=13210';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">kath.net</A>). Daß der Kirchenrektor der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=2242&amp;entry_id=109" title="http://www.pitzinger.at/pk/aktuelles.html"  onmouseover="window.status='http://www.pitzinger.at/pk/aktuelles.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Prandtauerkirche in St. Pölten</A> einen anderen erwachsenen Priester vor 15 Jahren sexuell belästigt haben soll, beruhe "<I>auf absichtsvoll ausgestreuten Falschinformationen eines wegen Mordversuchs bereits jahrelang inhaftierten suspendierten Priesters</I>". Die Vorwürfe seien "<I>eine glatte Lüge</I>", so Klötzl in einem Schreiben an die "Austria Presseagentur" (APA). Sein Mandant habe das bereits am 1. März in einem Brief an Diözesanbischof Klaus Küng zum Ausdruck gebracht. Die Vorwürfe von Volker S. seien "<I>psychotische Projektionen eigenen sittlichen Versagens, aber auch der infame Versuch, die kirchlichen Gerichtspersonen, die über ihn zu richten haben werden, durch 'persönliches Anpatzen' auszuschalten und so den Lauf der innerkirchlichen Verfahren zu blockieren</I>", so Klötzl. Der St. Pöltner Vizeoffizial und Kirchenrektor Dr. Dr. Reinhard Knittel selbst stellte in einer Sachverhaltsdarstellung vom 23. März 2006 fest:<br />
<br />
"<I><B>In der heute erschienenen Ausgabe von NEWS</B> Nr. 12/2006 werden auf den Seiten 48 - 49 unter dem Titel 'Krenns Skandalpriester' völlig unwahre Vorwürfe gegen mich kolportiert bzw. publiziert. Der suspendierte St. Pöltener Diözesanpriester Volker S. beschuldigt mich in einem den Medien zugespielten Schreiben, ihn als Kaplan Anfang der 90er-Jahre massiv sexuell belästigt zu haben. NEWS hat diesen Brief ohne Gegenprüfung auf meiner Seite verwendet und versucht, daraus eine Skandalgeschichte zu machen. Inhaltlich stellen diese Beschuldigungen eine haltlose Lüge dar, die folgenden Hintergrund hat:</I><br />
<br />
<I><B>Der Anschuldiger, Mag. Volker S., ist ein Priester</B>, über dessen unseliges Treiben NEWS bereits in Nr. 4/1997 selbst berichtet hatte. Hätte NEWS im Zuge sorgfältiger journalistischer Recherche in sein eigenes Archiv geschaut, hätte es dort also nachlesen können, daß Volker S. wegen Drogenkonsums und wegen ausschweifenden homosexuellen Treibens für den priesterlichen Dienst untragbar geworden war. Er wurde im März 1997 vom Kreisgericht Krems zu einer 12jährigen Haftstrafe wegen schwerer Körperverletzung und versuchten Mordes an einem Strichbuben verurteilt und wurde vor wenigen Wochen auf Bewährung aus der Haft entlassen. Derzeit befindet er sich in psychotherapeutischer Behandlung in Deutschland zur Vorbereitung seiner Wiedereingliederung in ein ziviles Leben.</I><br />
<br />
<I><B>Gegen Volker S. wurde nach seiner Haftentlassung</B> ein innerkirchliches Strafverfahren (Disziplinarverfahren) eingeleitet, da noch die kirchenrechtlichen Konsequenzen seines bisherigen Verhaltens abzuarbeiten sind. Am Prozeßverlauf war ich in meiner Eigenschaft als Vizeoffizial des St. Pöltener Diözesangerichtes erst ab Jänner 2006 beteiligt. In diesem Verfahren hat er gegen mich eine 'Befangenheitseinrede' erhoben und diese mit den eingangs geschilderten unwahren Vorwürfen begründet. Diese Vorwürfe sind meiner Meinung nach psychotische Projektionen eigenen sittlichen Versagens, aber gleichzeitig wohl der infame Versuch, die kirchlichen Gerichtspersonen, die über ihn zu richten haben werden, durch 'persönliches Anpatzen' auszuschalten und so den Lauf der innerkirchlichen Verfahren gegen ihn weiter zu blockieren.</I><br />
<br />
<I><B>Ich habe sofort nach dem Einlangen dieser Beschuldigungen</B> am 1. März 2006 gegenüber dem hochwürdigsten Herrn Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng eine ausführliche Stellungnahme abgegeben und die Haltlosigkeit der frei erfundenen Vorwürfe dargetan. Bischof Küng hat dies zur Kenntnis genommen und mangels namentlich genannter Zeugen keinen Grund zum Einschreiten gegen mich gesehen. Im Einvernehmen mit dem Bischof habe ich allerdings die richterliche Funktion in der Strafsache Volker S. abgegeben, da unter den gegebenen Umständen eine objektive Amtsführung nur noch schwer möglich wäre. In weiterer Folge hat Volker S. dieses als 'Befangenheitseinrede' betitelte Verleumdungsschreiben an verschiedene Medien versandt. Der Hintergrund dieser Medienaktion ist noch nicht klar, vermutlich wurde er dazu von Personen angestiftet, die im Zuge der Diözesanvisitation 2004 wegen ihrer sittlichen Verfehlungen Konsequenzen zu tragen haben werden und sich damit bis heute nicht abfinden können. NEWS hat unter schwerer Verletzung jeder journalistischen Sorgfalt diese Vorwürfe ungeprüft wiedergegeben und zu einem vermeintlichen neuen 'St. Pölten-Skandal' aufgeblasen.</I><br />
<br />
<I><B>Da ich mir derart rufschädigende Anschuldigungen</B> oder Veröffentlichungen um meiner Person, aber mehr noch um des Rufes der Kirche Christi willen, auch nicht im geringsten bieten lasse, habe ich noch am Tag des Erscheinens von NEWS einen Rechtsanwalt damit beauftragt, alle medienrechtlichen Schritte einzuleiten. Mittlerweile liegt bereits eine mündliche Entschuldigung der NEWS-Redaktion vor, die aber zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens noch nicht ausreichen wird.</I><br />
<br />
<I><B>Gerade in der Fastenzeit sollten wir alle</B>, Priester und Laien, besonders um die Gabe der Unterscheidung der Geister beten. Ich strecke meine Hand zur Versöhnung jenen entgegen, die mich durch diese Aktion in meiner priesterlichen Existenz schwerwiegend verletzen wollten und bitte alle in der Diözese St. Pölten, auch weiterhin ihr volles Vertrauen dem gegenwärtigen Hirten Dr. Dr. Klaus Küng entgegenzubringen, der wirklich in allen Vorwürfen und Problemfällen den gebotenen Fragestellungen nach bestem Gewissen nachgeht.</I><br />
<br />
<I><B>Allen Gläubigen, die mich persönlich kennen</B>, versichere ich, daß ich Sie auch weiterhin in meinem kirchlichen Dienst in Einheit mit dem Heiligen Vater und dem Ortsbischof so gut wie möglich nicht enttäuschen werde. Eine gesegnete Fastenzeit und gute Karwoche wünscht Ihnen allen schon heute Ihr Vizeoffizial Dr. Dr. Reinhard Knittel, Kirchenrektor</I>"<br />
<br />
<B>Auf einem in manchem an die Zeitschrift</B> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=901&amp;entry_id=109" title="http://www.kirchliche-umschau.de/"  onmouseover="window.status='http://www.kirchliche-umschau.de/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Kirchliche Umschau</A> erinnernden anonymen und somit in seiner redaktionellen Verantwortung bis heute nicht nachvollziehbaren Portal hat Dr. Dr. Knittel in einem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=902&amp;entry_id=109" title="http://www.kreuz.net/article.2924.html"  onmouseover="window.status='http://www.kreuz.net/article.2924.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Interview</A> [<small><b>Achtung</b>: <i>auf dieser Seite gibt es Linkverbindungen zu einem</i> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4269&amp;entry_id=109" title="http://www.kath.net/detail.php?id=22072"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=22072';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>anonymen Portal, dessen Redaktion nicht bekannt</i></a> <i>ist. Die Verlinkungen geschehen ausschließlich im Interesse der Selbstverteidigung und Verpflichtung zur Wahrheit nach dem Vorbild des regierenden katholischen Diözesanbischofs von St. Pölten, der eben zu diesem einzigen Zwecke</i> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4270&amp;entry_id=109" title="http://www.kreuz.net/article.7079.html"  onmouseover="window.status='http://www.kreuz.net/article.7079.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>seinen Bischöflichen Sekretär dorthin einen wichtigen Artikel</i></a> <i>einsenden ließ.</i></small>] noch festgehalten: "<I>Ferner erreichte mich auch der glaubwürdige Hinweis, wonach ein Priester, der selber in unmittelbarem Zusammenhang mit den ehemaligen Problemen des deswegen geschlossenen St. Pöltner Priesterseminars steht und der Volker S. gut kennt, ihn auch heute kirchenrechtlich berate und mir - falls ich in der Diözese irgend etwas werde - 'Vernichtung' angedroht habe. Mehrfach sind von dieser Seite schon Verdächtigungen homosexueller Art gegen mich ausgestreut worden, sodaß ich mich langsam frage, wie solche Projektionen entstehen können.</I>" Ausgerechnet auf demselben anonymen Portal fanden sich auch die staatlichen Urteile 1. Instanz in bezug auf die rechtlichen Begehren des Ex-Regens und des Ex-Subregens gegen "profil", womit die Antragsteller vorläufig in keinem Punkt durchgekommen waren (vgl. auch Augenzeugenberichte von den öffentlichen Verhandlungen). Zu erinnern ist im ganzen Kontext des nunmehr gescheiterten Destabilisierungsversuches der Vorwoche an meinen vielgelesenen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=2245&amp;entry_id=109" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/34-GEDANKEN-ZUR-GEFAHR-HOMOSEXUELLER-UNTERWANDERUNG-DES-KLERUS-NEUER-KOMMENTAR.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/34-GEDANKEN-ZUR-GEFAHR-HOMOSEXUELLER-UNTERWANDERUNG-DES-KLERUS-NEUER-KOMMENTAR.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Diskussionsbeitrag zur Gefahr homosexueller Unterwanderung des Klerus und für die zukünftige Klerikerauswahl</A> in der Katholischen Kirche nach der Apostolischen Visitation der Diözese St. Pölten. Darin hatte ich am 29. Oktober 2004 auch deutlich festgehalten:<br />
<br />
"<I><B>Das, was der Kirche und ihrer Glaubwürdigkeit tatsächlich schwer schadet</B>, ist nämlich klar zu kennzeichnen: es ist der homosexuell motivierte Karrierismus. Wenn dieser Karrierismus dann zudem getragen ist von einem eiskalten Menschenschlag, der gutmütige und naive und fromme Menschen vor seine Interessen spannt und alle gegeneinander ausspielt, um schließlich über potentielle Leichen hinweg brutal die vorgenommenen Karriereziele sowie geplanten Abservierungen unliebsamer Menschenkenner zu erreichen, dann ist akuter Handlungsbedarf für jeden regierenden Bischof gegeben. Dabei geht es nicht mehr um die veralteten Etiketten 'konservativ' oder 'progressiv', sondern es geht um die Sache. Klar ist aber, daß sich die Paarung 'vorgeblich konservativ' / 'homosexuell praktizierend' besonders ärgerniserregend auswirkt, als ja gleichzeitig auf Bedarf formal vorgegeben wird, daß man der unveränderlichen Sittenlehre der Kirche anhänge, welche aber im übrigen - Gott sei Dank! - ihre Position auf Basis des für den Menschen spezifisch geltenden Naturgesetzes gegenüber der zu verurteilenden praktizierten Homosexualität auch niemals ändern wird. Klar ist im übrigen auch, daß sich homosexuell tendierende Kleriker besonders schwer tun werden, diese Lehre der Kirche zu verkünden. Somit haben wir das gefährlichste Phänomen bei der Unterwanderungsstrategie gekennzeichnet: den eiskalt berechnenden homosexuellen Karrierismus. Wie oft haben wir es in den Priesterseminarien außerdem erlebt, daß unschuldige Kandidaten mit dem falschen Vorwurf der Homosexualität angepatzt wurden von Leuten, die damit nur in diabolischer Weise von den eigenen Tendenzen ablenken wollten, um also ehrlich um Reinheit bemühte Seminaristen als zukünftige potentielle Karrierekonkurrenten ein für allemal loszuwerden.</I>"<br />
<br />
<B>Zu erinnern ist außerdem noch besonders</B> an meine Kommentare vom <B>18. September 2004</B> (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=2246&amp;entry_id=109" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/24-BISCHOF-KRENN-ST.-POELTEN-SKANDAL-WAS-KANN-AUS-DEM-FALL-ST.-POELTEN-GELERNT-WERDEN-NEUER-KOMMENTAR.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/24-BISCHOF-KRENN-ST.-POELTEN-SKANDAL-WAS-KANN-AUS-DEM-FALL-ST.-POELTEN-GELERNT-WERDEN-NEUER-KOMMENTAR.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">[Was] kann aus dem Fall St. Pölten gelernt werden?</A> Transzendente und nicht-transzendente Gedanken zur aktuellen Diskussion), vom <B>23. November 2005</B> (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=2247&amp;entry_id=109" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/93-INSTRUKTION-ZUR-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-IST-ABSOLUT-GELUNGENER-WURF-DES-VATIKAN-PASTORALE-LIEBE-UND-DISZIPLINAERE-KLARHEIT-EIN-KOMMENTAR.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/93-INSTRUKTION-ZUR-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-IST-ABSOLUT-GELUNGENER-WURF-DES-VATIKAN-PASTORALE-LIEBE-UND-DISZIPLINAERE-KLARHEIT-EIN-KOMMENTAR.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Instruktion zur Nichtzulassung Homosexueller ist absolut gelungener Wurf des Vatikan:</A> pastorale Liebe und disziplinäre Klarheit) und vom <B>27. Februar 2006</B> (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=2248&amp;entry_id=109" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/106-JA-ZUR-LIEBE,-NEIN-ZUR-HOMOPHILIE-RUECKBLICKENDER-KOMMENTAR-ZUM-VALENTINSTAG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/106-JA-ZUR-LIEBE,-NEIN-ZUR-HOMOPHILIE-RUECKBLICKENDER-KOMMENTAR-ZUM-VALENTINSTAG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Ja zur Liebe, nein zur Homophilie</A> - rückblickender Kommentar zum Valentinstag). Wenn wir gemeinsam gegen verdummendes Lagerdenken ankämpfen und bei nachgewiesenen Mißständen darauf keine Rücksicht mehr nehmen, ist bereits der erste Schritt in Richtung Heilung und Reform getan. So wollen wir in der Fastenzeit die Bemühungen des hochwürdigsten Diözesanbischofs von St. Pölten um die letzten noch ausstehenden Maßnahmen der Bereinigung durch Gebet und Fasten intensiv begleiten. Euer <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=2249&amp;entry_id=109" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/summary.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/summary.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Padre Alex</A> - Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=911&amp;entry_id=109" title="http://www.padre.at"  onmouseover="window.status='http://www.padre.at';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">www.padre.at</A> <br />
 <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F109-ST.-POELTEN-DESTABILISIERUNGSVERSUCH-DER-LETZTEN-UNEINSICHTIGEN-VISITATIONSGEGNER-ABGEWEHRT.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F109-ST.-POELTEN-DESTABILISIERUNGSVERSUCH-DER-LETZTEN-UNEINSICHTIGEN-VISITATIONSGEGNER-ABGEWEHRT.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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        <published>2006-05-26T12:07:51Z</published>
        <updated>2011-03-23T15:10:11Z</updated>
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                <B>Das Oberlandesgericht Wien hat am 24. Mai 2006</B> die Berufung des hochwürdigen Herrn Prälaten K. in dem von ihm angestrengten Medienverfahren gegen "profil" verworfen, sodaß nun ein rechtskräftiger Abschluß vorliegt. Das Berufungsurteil der zweiten Instanz wurde vom Senatsvorsitzenden Mag. Maurer verkündet. Im Kern sei der Artikel des "profil" vom 12. Juli 2004 wahr gewesen, die Beweiswürdigung des Erstgerichtes im Urteil vom 15. September 2005 sei bemüht und differenziert. Auch wenn der Wahrheitsbeweis für die Spende einer Art Ehesakrament an zwei Alumnen nicht erweisbar gewesen wäre, so sei das im Gesamtzusammenhang unerheblich. Das Erstgericht hatte zu den homosexuellen Beziehungen unter anderem festgehalten: "<I>Die genannten Aussagen und Beweise lassen in ihrer Gesamtheit entgegen den Aussagen der betroffenen Karl K. und des Antragstellers jedenfalls den Schluß zu, daß die beiden eine homosexuelle Beziehung hatten (...) Die Feststellung, daß auch der Priesterschüler H. mit dem Antragsteller zumindest eine gewisse Zeit lang ein homoerotisches Verhältnis unterhielt, beruht auf den Angaben des Zeugen R., der bestätigte, daß der Priesterschüler Josef S. ihm dies erzählt habe und auch dazu sagte, daß laut Aussage des Josef S., Gerhard H. diesem selbst darüber berichtet habe. Es besteht kein Grund, daran zu zweifeln, daß der Zeuge H. gegenüber S. in diesem Punkt die Wahrheit gesagt hat.</I>"<br />
<br />
<B>Offen ist nun in den von den beiden ehemaligen Seminarvorstehern</B> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=2271&amp;entry_id=115" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/42-ST.-POELTEN-APOSTOLISCHE-VISITATION-WAR-RICHTIG-FRAGWUERDIGER-PROZESS-ZEIGT-ES.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/42-ST.-POELTEN-APOSTOLISCHE-VISITATION-WAR-RICHTIG-FRAGWUERDIGER-PROZESS-ZEIGT-ES.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">angestrengten staatlichen Verfahren</A> noch das Berufungsverfahren im Medienprozeß des ehemaligen Subregens sowie das zivilrechtliche Verfahren, daß Prälat K. unter Berufung auf Kreditschädigung und die Verletzung am eigenen Bild zusätzlich angestrengt hat, was jedoch an der Einschätzung der Faktenlage, die im Sommer 2004 eine Päpstliche Visitation der Diözese St. Pölten und ihres Priesterseminars nach sich zog, <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=2272&amp;entry_id=115" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/80-UNBEDEUTENDE-KAMPAGNE-GEGEN-DIE-APOSTOLISCHE-VISITATION-UND-GEGEN-DEN-PAEPSTLICHEN-VISITATOR-KLAUS-KUENG-IST-ENDGUELTIG-GESCHEITERT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/80-UNBEDEUTENDE-KAMPAGNE-GEGEN-DIE-APOSTOLISCHE-VISITATION-UND-GEGEN-DEN-PAEPSTLICHEN-VISITATOR-KLAUS-KUENG-IST-ENDGUELTIG-GESCHEITERT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">nichts mehr ändern kann</A>. In diesem zivilrechtlichen Verfahren wegen behaupteter Verletzung am eigenen Bild hatte zuletzt der Journalist des beklagten Artikels vom 12. Juli 2004 zum Beweis der Wahrnehmung der journalistischen Sorgfalt dargelegt, daß er seine Informationen auch aus hohen Kirchenkreisen gehabt hätte, denen an der Aufklärung des Sachverhaltes gelegen gewesen wäre. Die Informanten nannte der Journalist jedoch nicht.<br />
<br />
<B>Somit ist das Oberlandesgericht Wien der in Europa </B>gängigen Rechtsprechung gefolgt, nach der das öffentliche Interesse beim Aufarbeiten berufsbedingter Lebenswidersprüche in der Kirche eine konkrete Berichterstattung über Personen und Vorfälle in den herkömmlichen Medien gestattet, soferne die journalistische Sorgfaltspflicht beachtet würde. Der damalige hochwürdigste Päpstliche Visitator Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng hatte <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=2273&amp;entry_id=115" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/17-BISCHOF-KUENG-APOSTOLISCHE-VISITATION-GIBT-HOFFNUNG-PRIESTERSEMINAR-ST.-POELTEN-VORLAEUFIG-GESCHLOSSEN!.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/17-BISCHOF-KUENG-APOSTOLISCHE-VISITATION-GIBT-HOFFNUNG-PRIESTERSEMINAR-ST.-POELTEN-VORLAEUFIG-GESCHLOSSEN!.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">bereits am 12. August 2004</A> bei der Verkündung der Schließung des Priesterseminars festgehalten: "<I>Leider hat es auch schwerwiegende Fehlentwicklungen gegeben: dies wurde spätestens durch die pornographischen Bilder deutlich, die von einigen Seminaristen geradezu 'suchtartig' aus dem Internet geladen wurden. Sehr schmerzhaft war es für mich festzustellen, daß sich aktive homophile Beziehungen gebildet haben.</I>" Außerdem hatte er sich gegen die Führung der Medienprozesse im Fall der beiden ehemaligen Seminarvorsteher ausgesprochen.<br />
<br />
<B>In einem ganz anderen Prozeßfall</B>, der mit der Diözese St. Pölten zu tun hat, berichtet heute abend der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=966&amp;entry_id=115" title="http://tv.orf.at/"  onmouseover="window.status='http://tv.orf.at/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">ORF</A> um 21:20 Uhr im zweiten Programm, mit Wiederholung in der Nacht um 01:30 Uhr. Als Vorankündigung ist zu lesen: "<I>Dem Ruf Gottes gefolgt ... Herr W. war einst ein erfolgreicher Manager in der Papierindustrie. Heute lebt der Vater von acht Kindern auf zehn Quadratmetern in einem heruntergekommenen Kammerl in einem Studentenheim. Dazu ist es gekommen, weil der streng gläubige Katholik 'dem Ruf Gottes' gefolgt ist und 1993 eine Stelle als Sekretär in der Diözese St. Pölten angenommen hat. Dort geriet er im Streit zwischen Bischof Kurt Krenn und liberalen Kirchenkreisen zwischen die Fronten. Weil er dem Bischof vorwarf, mit seinen Gegnern zu tolerant umzugehen, wäre er gemobbt und schließlich gekündigt worden. Herr W. hat die Diözese und den Bischof auf über 200.000 Euro Schadenersatz verklagt.</I>" Dem Vernehmen beurteilt der Kläger die kirchenpolitische und die Fakten-Lage <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=967&amp;entry_id=115" title="http://ambrosius.patched.de/eine_chronologie.htm"  onmouseover="window.status='http://ambrosius.patched.de/eine_chronologie.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">ein wenig anders</A> als in dieser Kurzvorstellung. Das Verfahren ist bisher aufgrund der unterschiedlichen Einschätzung der Verjährung nicht erfolgreich gelaufen, weshalb die Sache nun in der zweiten Instanz landen wird. Der Bericht beim ORF steht insgesamt unter dem Motto: "<I>Mit dem Rücken zur Wand. In dieser Ausgabe von 'Schauplatz Gericht' geht es um dramatische Lebenssituationen, um Menschen, bei denen einiges schief gelaufen ist und deren Schicksal in dramatischer Weise von einem einzigen Urteil abhängt.</I>"<br />
<br />
<B>Beten wir betreffend alle diese außerkirchlich laufenden Verfahren</B> um den jeweiligen Durchbruch der Wahrheit, sei es, daß Verantwortungsträger zu ihrer persönlichen Lebensgeschichte stehen, sei es, daß Verantwortungsträger für nachgewiesenes Mobbing entsprechende Entschädigungszahlungen anordnen. Euer <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=2274&amp;entry_id=115" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/summary.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/summary.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Padre Alex</A> - Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=969&amp;entry_id=115" title="http://www.padre.at"  onmouseover="window.status='http://www.padre.at';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">www.padre.at</A> <br />
 <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F115-ST.-POELTEN-NEUE-PROZESSINFORMATIONEN.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F115-ST.-POELTEN-NEUE-PROZESSINFORMATIONEN.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
                    </author>
    
        <published>2008-04-04T12:05:59Z</published>
        <updated>2011-03-23T15:08:03Z</updated>
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        <title type="html">ST. PÖLTEN: PAPST BENEDIKT XVI. BESTÄTIGT DIE MASSNAHMEN VON BISCHOF KÜNG ENDGÜLTIG UND SOMIT AUCH DIE VON JOHANNES PAUL II. ANGEORDNETE VISITATION</title>
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                <b>Auf den Internetseiten des österreichischen</b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3651&amp;entry_id=181" title="http://www.dsp.at/"  onmouseover="window.status='http://www.dsp.at/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Bistum St. Pölten</a> ist nunmehr nachzulesen, was gestern als vom hochwürdigsten Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng approbierte Pressemeldung ausgesendet worden ist. Der Titel lautet: "<i>Entscheidungen in den Fällen Prälat K. und Dr. R. gefallen. Von den zuständigen Kongregationen des Heiligen Stuhles in Rom ist nun in den Fällen Prälat K. und Dr. R. die Entscheidung gefallen. Die von Bischof Dr. Dr. Klaus Küng bei seiner Apostolischen Visitation im Jahre 2004 ergriffenen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3654&amp;entry_id=181" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/17-BISCHOF-KUENG-APOSTOLISCHE-VISITATION-GIBT-HOFFNUNG-PRIESTERSEMINAR-ST.-POELTEN-VORLAEUFIG-GESCHLOSSEN!.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/17-BISCHOF-KUENG-APOSTOLISCHE-VISITATION-GIBT-HOFFNUNG-PRIESTERSEMINAR-ST.-POELTEN-VORLAEUFIG-GESCHLOSSEN!.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Maßnahmen</a> wurden als angemessen bestätigt und alle Rekurse zurückgewiesen.</i>" Die offizielle Mitteilung vom 3. April 2008 beinhaltet folgendes:<br />
<br />
<b>Nach der Apostolischen Visitation</b> und aufgrund ihrer <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3655&amp;entry_id=181" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/30-BISCHOF-KRENN-RUECKTRITT-WARUM-MUSSTE-SOLLTE-BISCHOF-KURT-KRENN-ZURUECKTRETEN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/30-BISCHOF-KRENN-RUECKTRITT-WARUM-MUSSTE-SOLLTE-BISCHOF-KURT-KRENN-ZURUECKTRETEN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ergebnisse</a> wurden von Bischof Küng zunächst die notwendig gewordenen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3656&amp;entry_id=181" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/44-ST.-POELTEN-BISCHOF-KUENG-WEITERE-PASTORALE-MASSNAHMEN-NACH-DER-APOSTOLISCHEN-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/44-ST.-POELTEN-BISCHOF-KUENG-WEITERE-PASTORALE-MASSNAHMEN-NACH-DER-APOSTOLISCHEN-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Maßnahmen</a> ergriffen und danach – da die Maßnahmen nicht zum Ziel führten - je ein <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3657&amp;entry_id=181" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/157-DIOEZESANBISCHOF-KUENG-BESTAETIGT-NACH-LETZTEN-ZUSATZBEFRAGUNGEN-ERGEBNIS-DER-VISITATION-WAR-RICHTIG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/157-DIOEZESANBISCHOF-KUENG-BESTAETIGT-NACH-LETZTEN-ZUSATZBEFRAGUNGEN-ERGEBNIS-DER-VISITATION-WAR-RICHTIG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Disziplinarverfahren</a> gegen Prälat Ulrich K. und Dr. Wolfgang F. R. eingeleitet.<br />
<br />
<b>Nach nochmaliger Sichtung aller Dokumente</b> wurden nun von den zuständigen Kongregationen des Heiligen Stuhles die vom Diözesanbischof ergriffenen Maßnahmen als angemessen bestätigt und alle erfolgten Rekurse zurückgewiesen. Der Papst hat diese Entscheidung der Kongregationen "in forma specifica" approbiert, das heißt, sie zu seiner eigenen gemacht. Die beiden Priester werden vom Heiligen Stuhl zur Besinnung aufgerufen und aufgefordert, den Anweisungen des Diözesanbischofs Folge zu leisten.<br />
<br />
<b>Prälat K. wird seines Amtes</b> als Pfarrer von Eisgarn und Eggern definitiv enthoben und aufgefordert, von sich aus auf das Amt des Propstes zu verzichten. Andernfalls wird es voraussichtlich zur Aufhebung der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3656&amp;entry_id=181" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/44-ST.-POELTEN-BISCHOF-KUENG-WEITERE-PASTORALE-MASSNAHMEN-NACH-DER-APOSTOLISCHEN-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/44-ST.-POELTEN-BISCHOF-KUENG-WEITERE-PASTORALE-MASSNAHMEN-NACH-DER-APOSTOLISCHEN-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Propstei Eisgarn</a> führen. Prälat K. wird in der Diözese St. Pölten in den Ruhestand treten. Möglich wäre auch die Übernahme eines in seiner Situation in Frage kommenden priesterlichen Dienstes in einer anderen Diözese, sofern er die dafür erforderlichen Bedingungen erfüllt.<br />
<br />
<b>Dr. R. wird aller Ämter</b>, die er bisher in der Diözese St. Pölten innehatte, definitiv enthoben. Er bleibt Priester der Diözese St. Pölten und wird - nach einer Zeit der Besinnung – in einer anderen Diözese eine für ihn geeignete Tätigkeit erhalten.<br />
<br />
<b>Beide Priester sind zunächst von jedem priesterlichen Dienst suspendiert.</b> Bei Erweis der Besinnung erfährt die verhängte Suspension eine Milderung. Sobald die Voraussetzungen für einen neuerlichen priesterlichen Einsatz gegeben sind, soll die Suspension aufgehoben werden.<br />
<br />
<b>Beide – Prälat K. und Dr. R. – werden nicht mehr</b> im Bereich der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3659&amp;entry_id=181" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/93-INSTRUKTION-ZUR-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-IST-ABSOLUT-GELUNGENER-WURF-DES-VATIKAN-PASTORALE-LIEBE-UND-DISZIPLINAERE-KLARHEIT-EIN-KOMMENTAR.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/93-INSTRUKTION-ZUR-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-IST-ABSOLUT-GELUNGENER-WURF-DES-VATIKAN-PASTORALE-LIEBE-UND-DISZIPLINAERE-KLARHEIT-EIN-KOMMENTAR.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Priesterausbildung</a> tätig sein.<br />
<br />
[<b>ENDE DER PRESSEMITTEILUNG</b>]<br />
<br />
<b>Ohne Übertreibung kann und muß</b> diese nicht mehr anfechtbare päpstliche Entscheidung als klarer Sieg der Wahrheit und als Ermutigung für all jene Christen bezeichnet werden, die sich - <i>in welchen Fällen auch immer</i> - als Zeugen zur Aufklärung sittenwidriger und skandalöser Zustände zur Verfügung stellen und oft ohne besondere Schutzmaßnahmen ihren Beitrag zur Wiedergewinnung der Glaubwürdigkeit der Kirche im kleinen und im großen leisten (vgl. auch diese <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3672&amp;entry_id=181" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/114-VATIKAN-NICHT-PROMINENZ,-SONDERN-SACHLAGE-ZAEHLT.-ZUM-FALL-DES-GRUENDERS-DER-LEGIONAERE-CHRISTI.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/114-VATIKAN-NICHT-PROMINENZ,-SONDERN-SACHLAGE-ZAEHLT.-ZUM-FALL-DES-GRUENDERS-DER-LEGIONAERE-CHRISTI.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">bedeutsame Entscheidung</a> des regierenden Papstes). Wer das konkrete <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3660&amp;entry_id=181" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/80-UNBEDEUTENDE-KAMPAGNE-GEGEN-DIE-APOSTOLISCHE-VISITATION-UND-GEGEN-DEN-PAEPSTLICHEN-VISITATOR-KLAUS-KUENG-IST-ENDGUELTIG-GESCHEITERT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/80-UNBEDEUTENDE-KAMPAGNE-GEGEN-DIE-APOSTOLISCHE-VISITATION-UND-GEGEN-DEN-PAEPSTLICHEN-VISITATOR-KLAUS-KUENG-IST-ENDGUELTIG-GESCHEITERT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Verhalten</a> der beiden suspendierten Priester seit dem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3661&amp;entry_id=181" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/28-BISCHOF-KUENG-NEU-ERNANNTER-DIOEZESANBISCHOF-DR.-DR.-KLAUS-KUENG-GIBT-PRESSEKONFERENZ-IN-ST.-POELTEN-ENDE-DER-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/28-BISCHOF-KUENG-NEU-ERNANNTER-DIOEZESANBISCHOF-DR.-DR.-KLAUS-KUENG-GIBT-PRESSEKONFERENZ-IN-ST.-POELTEN-ENDE-DER-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ende</a> der Päpstlichen Visitation des Bistums St. Pölten und ihres Priesterseminars ein wenig verfolgte, mußte sich mehr als einmal über ein <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3662&amp;entry_id=181" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/42-ST.-POELTEN-APOSTOLISCHE-VISITATION-WAR-RICHTIG-FRAGWUERDIGER-PROZESS-ZEIGT-ES.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/42-ST.-POELTEN-APOSTOLISCHE-VISITATION-WAR-RICHTIG-FRAGWUERDIGER-PROZESS-ZEIGT-ES.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Maß an Uneinsichtigkeit</a> und verlogener Frechheit wundern. Die Gebetsbitte kann daher nur dahingehend lauten, daß die Besinnungs- und Bußzeiten zum Heil ihrer Seelen maßgeblich beitragen mögen. <br />
<br />
<b>In diesem meinen Blogbuch</b> konnten und können <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3663&amp;entry_id=181" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/12-BISCHOF-KRENN-KOMMENTAR-ZU-DEN-ENTWICKLUNGEN-IN-DER-DIOEZESE-ST.-POELTEN!.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/12-BISCHOF-KRENN-KOMMENTAR-ZU-DEN-ENTWICKLUNGEN-IN-DER-DIOEZESE-ST.-POELTEN!.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">seit dem Öffentlichwerden</a> der damaligen homosexuellen Doppelmoral innerhalb eines Teiles des St. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3654&amp;entry_id=181" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/17-BISCHOF-KUENG-APOSTOLISCHE-VISITATION-GIBT-HOFFNUNG-PRIESTERSEMINAR-ST.-POELTEN-VORLAEUFIG-GESCHLOSSEN!.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/17-BISCHOF-KUENG-APOSTOLISCHE-VISITATION-GIBT-HOFFNUNG-PRIESTERSEMINAR-ST.-POELTEN-VORLAEUFIG-GESCHLOSSEN!.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Pöltener Priesterseminars</a> jeweils begleitende <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3664&amp;entry_id=181" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/24-BISCHOF-KRENN-ST.-POELTEN-SKANDAL-WAS-KANN-AUS-DEM-FALL-ST.-POELTEN-GELERNT-WERDEN-NEUER-KOMMENTAR.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/24-BISCHOF-KRENN-ST.-POELTEN-SKANDAL-WAS-KANN-AUS-DEM-FALL-ST.-POELTEN-GELERNT-WERDEN-NEUER-KOMMENTAR.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Kommentare</a> und alle <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3665&amp;entry_id=181" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/16-BISCHOF-KUENG-VOLLES-VERTRAUEN-IN-DIE-APOSTOLISCHE-VISITATION-MIT-SEINER-EXZELLENZ-DR.-DR.-KLAUS-KUENG!.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/16-BISCHOF-KUENG-VOLLES-VERTRAUEN-IN-DIE-APOSTOLISCHE-VISITATION-MIT-SEINER-EXZELLENZ-DR.-DR.-KLAUS-KUENG!.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">offiziellen Presseaussendungen</a> des Päpstlichen Visitators und des späteren sowie heute regierenden Diözesanbischofs Dr. Dr. Klaus Küng nachgelesen werden (zuletzt am <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3657&amp;entry_id=181" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/157-DIOEZESANBISCHOF-KUENG-BESTAETIGT-NACH-LETZTEN-ZUSATZBEFRAGUNGEN-ERGEBNIS-DER-VISITATION-WAR-RICHTIG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/157-DIOEZESANBISCHOF-KUENG-BESTAETIGT-NACH-LETZTEN-ZUSATZBEFRAGUNGEN-ERGEBNIS-DER-VISITATION-WAR-RICHTIG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">20. Mai 2007</a>, wobei eine gewisse thematische Verwandtschaft auch zu Teilbereichen der aktuelleren Beiträge vom <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3674&amp;entry_id=181" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/179-MEDIEN,-MISSBRAUCH-UND-KIRCHE-NEIN-ZUM-RUECKFALL-IN-EINE-MEDIEN-FEINDLICHKEIT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/179-MEDIEN,-MISSBRAUCH-UND-KIRCHE-NEIN-ZUM-RUECKFALL-IN-EINE-MEDIEN-FEINDLICHKEIT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">28. Februar 2008</a> und vom <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3675&amp;entry_id=181" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/169-SEXUELLER-MISSBRAUCH-IN-DER-KIRCHE-DER-HEILIGE-MARTIN-VON-TOURS-HELFE-BEI-DER-AUFARBEITUNG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/169-SEXUELLER-MISSBRAUCH-IN-DER-KIRCHE-DER-HEILIGE-MARTIN-VON-TOURS-HELFE-BEI-DER-AUFARBEITUNG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">11. November 2007</a> besteht). Wer dies alles und auch die von den beiden Priestern unter anderen angestrengten <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3662&amp;entry_id=181" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/42-ST.-POELTEN-APOSTOLISCHE-VISITATION-WAR-RICHTIG-FRAGWUERDIGER-PROZESS-ZEIGT-ES.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/42-ST.-POELTEN-APOSTOLISCHE-VISITATION-WAR-RICHTIG-FRAGWUERDIGER-PROZESS-ZEIGT-ES.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">staatlichen Medienprozesse</a> beobachtete, wird sich angesichts der mit moralischer Gewißheit offenbar gewordenen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3667&amp;entry_id=181" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/115-ST.-POELTEN-NEUE-PROZESSINFORMATIONEN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/115-ST.-POELTEN-NEUE-PROZESSINFORMATIONEN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Faktenlage</a> nicht mehr besonders wundern, daß nun die ganze Geschichte in dieser Weise auch kirchenrechtlich ihren rechtskräftigen Abschluß gefunden hat. Somit ist das von mir zur notwendigen Selbstverteidigung und zur Abwehr diverser (allerdings jeweils leicht durchschaubarer) Lügenpropaganda gestartete <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3653&amp;entry_id=181" title="http://www.internetpfarre.de/alexander_pytlik_interessenkonflikte_krenn_kueng_kreuznet_poelten.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/alexander_pytlik_interessenkonflikte_krenn_kueng_kreuznet_poelten.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Übersichtsdokument</a> ebenso zu seinem glücklichen Abschluß gelangt. Als Mahnung und als Aufruf, aus dem ganzen Fall St. Pölten <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3664&amp;entry_id=181" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/24-BISCHOF-KRENN-ST.-POELTEN-SKANDAL-WAS-KANN-AUS-DEM-FALL-ST.-POELTEN-GELERNT-WERDEN-NEUER-KOMMENTAR.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/24-BISCHOF-KRENN-ST.-POELTEN-SKANDAL-WAS-KANN-AUS-DEM-FALL-ST.-POELTEN-GELERNT-WERDEN-NEUER-KOMMENTAR.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">lehrreiche Schlüsse</a> zu ziehen, verbleibt es in nächster Zeit im Netz, nicht zuletzt als ganz kleine kirchenhistorische und auch kirchenpolitische Dokumentation.<br />
<br />
<b>Abschließend: wenn mir in einem anonymen Beitrag</b> eine sogenannte "Intimfeindschaft" zu einem der suspendierten Priester unterstellt wird, so kann ich dies mit gutem Gewissen zurückweisen. Es ging um zwei Punkte, erstens um die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3669&amp;entry_id=181" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/34-GEDANKEN-ZUR-GEFAHR-HOMOSEXUELLER-UNTERWANDERUNG-DES-KLERUS-NEUER-KOMMENTAR.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/34-GEDANKEN-ZUR-GEFAHR-HOMOSEXUELLER-UNTERWANDERUNG-DES-KLERUS-NEUER-KOMMENTAR.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Glaubwürdigkeit</a> der Kirche, die sich das Zudecken offenbar gewordener Doppelmoral nicht mehr leisten kann, und zweitens um den wirksamen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3670&amp;entry_id=181" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/109-ST.-POELTEN-DESTABILISIERUNGSVERSUCH-DER-LETZTEN-UNEINSICHTIGEN-VISITATIONSGEGNER-ABGEWEHRT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/109-ST.-POELTEN-DESTABILISIERUNGSVERSUCH-DER-LETZTEN-UNEINSICHTIGEN-VISITATIONSGEGNER-ABGEWEHRT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Schutz aller Zeugen</a>, die nichts als die Wahrheit aussagen wollten. Es ging also von Anbeginn um die Sicherstellung freier und vollständiger Aussagen sämtlicher Zeugen, um zu einer gerechten und sicheren Lagebeurteilung und schließlich zu jenem Urteil zu gelangen, das nunmehr Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. selbst bestätigt hat. Somit hat Papst Benedikt zweifellos auch die gesamte unter dem Diener Gottes Johannes Paul II. begonnene und abgeschlossene Apostolische Visitation in ihrer Richtigkeit anerkannt. Ich erinnere daran, daß eine von den beiden suspendierten Priestern mehr oder weniger gesteuerte Kleingruppe versucht hatte, die Visitation als Institution des Heiligen Stuhles durch verschiedene Scheinargumente in Verruf und vor allem auch mit Hilfe staatlicher Gerichte im nachhinein als unglaubwürdig zu Fall zu bringen. Dies alles ist schon <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3660&amp;entry_id=181" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/80-UNBEDEUTENDE-KAMPAGNE-GEGEN-DIE-APOSTOLISCHE-VISITATION-UND-GEGEN-DEN-PAEPSTLICHEN-VISITATOR-KLAUS-KUENG-IST-ENDGUELTIG-GESCHEITERT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/80-UNBEDEUTENDE-KAMPAGNE-GEGEN-DIE-APOSTOLISCHE-VISITATION-UND-GEGEN-DEN-PAEPSTLICHEN-VISITATOR-KLAUS-KUENG-IST-ENDGUELTIG-GESCHEITERT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">vor längerer Zeit gescheitert</a>, Gott sei Dank. So seien auf diesem Wege am ersten Herz-Jesu-Freitag in der Osterzeit 2008 alle Leser und Leserinnen von Herzen gesegnet! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik<br />
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
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        <published>2008-09-29T18:15:14Z</published>
        <updated>2011-03-23T15:02:05Z</updated>
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        <title type="html">DER WAHRHEIT DIE EHRE IN ST. PÖLTEN: OFFIZIELLE ZURÜCKWEISUNGEN DURCH BISCHOF KLAUS KÜNG</title>
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                [<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4669&amp;entry_id=190" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/219-ONORE-ALLA-VERITA-UNO-SCANDALO-DI-NON-DIRITTO-CANONICO.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/219-ONORE-ALLA-VERITA-UNO-SCANDALO-DI-NON-DIRITTO-CANONICO.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>HIER GEHT ES ZUR ITALIENISCHEN ÜBERSETZUNG DER WICHTIGEN ERKLÄRUNG VON BISCHOF KÜNG!</b></a>]<br />
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<b>Einen guten Tag hat der hochwürdigste Diözesanbischof von St. Pölten</b>, Dr. Dr. Klaus Küng, ausgesucht, um seine <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3870&amp;entry_id=190" title="http://www.kath.net/detail.php?id=20957"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=20957';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">beiden offiziellen Stellungnahmen</a> zum <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4260&amp;entry_id=190" title="http://www.internetpfarre.de/alexander_pytlik_in_st_poelten_der_wahrheit_die_ehre.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/alexander_pytlik_in_st_poelten_der_wahrheit_die_ehre.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">verlogenen Buch "Der Wahrheit die Ehre"</a> der Öffentlichkeit vorzulegen, nachdem bereits viele interessierte und gutwillige Personen die Erklärungen erhalten hatten. Heute ist nämlich das Fest der heiligen Erzengel Michael, Gabriel und Raphael (<i>Kalendarium für die ordentliche Form des Römischen Ritus</i>) bzw. das Fest der Einweihung der Kirche des heiligen Erzengels Michael (<i>Kalendarium für die außerordentliche Form des Römischen Ritus, und bekanntlich wird nach jeder lateinischen Stillmesse ohne Predigt abschließend jeweils eine traditionelle Anrufung des heiligen Erzengels Michael vorgenommen</i>). Im Blogbuch von Eberhard Wagner waren die Stellungnahmen einerseits schon <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3842&amp;entry_id=190" title="http://eberhardwagner.blogspot.com/2008/07/der-wahrheit-die-ehre.html"  onmouseover="window.status='http://eberhardwagner.blogspot.com/2008/07/der-wahrheit-die-ehre.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">seit 30. Juli 2008</a> und andererseits <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3843&amp;entry_id=190" title="http://eberhardwagner.blogspot.com/2008/09/der-wahrheit-die-ehre-ii.html"  onmouseover="window.status='http://eberhardwagner.blogspot.com/2008/09/der-wahrheit-die-ehre-ii.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">seit 24. September 2008</a> abrufbar. Nunmehr übernehme ich diese gelungenen Erklärungen und Briefe des regierenden St. Pöltner Bischofs von kath.net (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3870&amp;entry_id=190" title="http://www.kath.net/detail.php?id=20957"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=20957';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>Küng an 13er: "Durch Ihre ständige Polemik schaden Sie der Kirche".</i></a> <i>Der Diözesanbischof von St. Pölten übt scharfe Kritik an der Zeitung "Der 13." und einem umstrittenen Buch: "Es ist absurd anzunehmen, daß Kardinal Schönborn direkt oder indirekt eine Intrige gegen Bischof Krenn gestartet hätte"</i>) und hebe dabei einige Stellen durch Fettdruck hervor.<br />
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<b>Bischof Klaus Küng, der Diözesanbischof von St. Pölten</b>, hat vor einigen Wochen an die Redaktion der Zeitung "Der 13." geschrieben und mitgeteilt, daß er der Aufforderung dieser Redaktion zu einer Stellungnahme nicht nachkommen werde. Hintergrund des Briefes ist die Veröffentlichung eines umstrittenen Buches, in dem der ehemalige Apostolische Visitator und jetzige Diözesanbischof Klaus Küng <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3871&amp;entry_id=190" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/30-BISCHOF-KRENN-RUECKTRITT-WARUM-MUSSTE-SOLLTE-BISCHOF-KURT-KRENN-ZURUECKTRETEN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/30-BISCHOF-KRENN-RUECKTRITT-WARUM-MUSSTE-SOLLTE-BISCHOF-KURT-KRENN-ZURUECKTRETEN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">völlig zu Unrecht</a> von dem oberösterreichischen Monatsblatt "13." beschuldigt wird, im Jahre 2004 schon von Anfang an auf eine "Absetzung" Kurt Krenns abgezielt zu haben. Wörtlich schreibt Bischof Küng: "<i>Solange 'Der 13.' nicht eine eindeutige Bereitschaft zu einer objektiven Berichterstattung zeigt, halte ich es nicht für angebracht, Ihrer Aufforderung zu einer Stellungnahme nachzukommen. Durch Ihre ständige Polemik, die oft geradezu bösartige Züge annimmt, schaden Sie der Kirche, Sie helfen auf diese Weise auch Bischof Krenn nicht. 'Der 13.' ist entstanden, um die wahre Lehre der Kirche und jene, die sie vertreten, zu verteidigen. Weit sind Sie von Ihrem Vorhaben abgekommen. Sie verunsichern die Gläubigen. Zum Glück hören nicht viele auf Sie, weil nicht weniges von dem, was Sie sagen, absurd ist. Daran ändert sich auch nichts, wenn Sie eine Nummer den Enzykliken und einigen Reden des Heiligen Vaters widmen. Bischof Krenn bereiten Sie mit dem '13.' keine Freude.</i>"<br />
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<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3870&amp;entry_id=190" title="http://www.kath.net/detail.php?id=20957"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=20957';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">kath.net</a> dokumentierte auch noch zwei weitere <b>umfassende Stellungnahmen</b> des Bischof von St. Pölten zum umstrittenen Buch "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4260&amp;entry_id=190" title="http://www.internetpfarre.de/alexander_pytlik_in_st_poelten_der_wahrheit_die_ehre.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/alexander_pytlik_in_st_poelten_der_wahrheit_die_ehre.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>Die Wahrheit die Ehre</i></a>" vom Juli 2008 und vom September 2008:<br />
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<b>1.</b> Das Buch "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4260&amp;entry_id=190" title="http://www.internetpfarre.de/alexander_pytlik_in_st_poelten_der_wahrheit_die_ehre.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/alexander_pytlik_in_st_poelten_der_wahrheit_die_ehre.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>Der Wahrheit die Ehre</i></a>" wird als objektiv angepriesen. Es sei "<i>mit wissenschaftlicher Akribie</i>" verfaßt worden, heißt es im Vorwort, aber es enthält unzählige - teils bösartige - Unterstellungen, unbewiesene Behauptungen, nicht wenige die Wirklichkeit teilweise oder zur Gänze entstellende Aussagen. <br />
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Nach Abschluß der Visitation haben ausführliche Voruntersuchungen stattgefunden. Deren Ergebnisse wurden in dem vom Papst bestätigten Dekret der Kleruskongregation ausdrücklich als hinreichende Grundlage für eine Entscheidung bezeichnet. Das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3876&amp;entry_id=190" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/157-DIOEZESANBISCHOF-KUENG-BESTAETIGT-NACH-LETZTEN-ZUSATZBEFRAGUNGEN-ERGEBNIS-DER-VISITATION-WAR-RICHTIG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/157-DIOEZESANBISCHOF-KUENG-BESTAETIGT-NACH-LETZTEN-ZUSATZBEFRAGUNGEN-ERGEBNIS-DER-VISITATION-WAR-RICHTIG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Faktum dieser Voruntersuchung</a> wird in der Darstellung der Autorin [Dr. Gabriele Waste] fast vollständig verschwiegen; die Ergebnisse sind der Autorin nicht bekannt, da diese Akten aufgrund der gebotenen Diskretion verfahrensfremden Personen nicht zugänglich sind. <b>So mußte sie Sachkenntnis durch Vermutungen ersetzen.</b><br />
<br />
Beachtenswert sind auch manche Auslassungen von Zusammenhängen und Fakten, von denen anzunehmen ist, daß sie der Autorin bekannt sind: <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3860&amp;entry_id=190" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">sie verschweigt</a>, was für jene Personen nachteilig wäre, die sie verteidigen will, wobei es im Buch nicht um die Verteidigung von Bischof Krenn geht, wie man aus der Aufmachung und vom Buchtitel her vermuten würde. Es geht um die volle Rehabilitierung des früheren Regens Prälat K. und des Subregens Dr. R.<br />
<br />
<b>2.</b> Grundlage des Visitationsverfahrens waren nicht die Medienberichte, auch nicht die später von den zivilen Instanzen gefällten Gerichtsurteile, sondern die von verschiedenen Personen bezeugten Fakten, die Ergebnisse der polizeilichen Einvernahmen, in die mit Bewilligung des Staatsanwaltes Einblick gewährt wurde, und die Untersuchung der Sachverhalte. Daß später bei dem im Gefolge der Visitation eingeleiteten, auf administrativem Weg durchgeführten Strafverfahren gegen Prälat K. und Dr. R. außer <b>eigenen Vernehmungen des Voruntersuchungsführers und des Diözesanbischofs</b> auch die Urteile der Zivilgerichte und die Protokolle der entsprechenden Gerichtssitzungen berücksichtigt wurden, ist selbstverständlich.<br />
<br />
<b>3.</b> Die von "profil" und NEWS publizierten und danach in der ganzen Welt bekannt gewordenen Photos waren - jedenfalls bei der Apostolischen Visitation und in den späteren kirchlichen Strafverfahren - nicht die grundlegenden Beweismittel. Im kirchlichen Verfahren wurde das photogrammetrische Gutachten (Waldhäusl) sehr wohl beachtet und das Ergebnis analysiert: die in den Medien publizierten Photos zeigen jedenfalls eine Nähe und Haltungen, die für Amtsträger nicht passend sind.<br />
<br />
<b>4.</b> Bei den Darlegungen des sogenannten "Pornographie-Skandals" des St. Pöltener Priesterseminars wird immer wieder verschwiegen, daß es sich bei den in den von der Polizei im Rahmen der Hausdurchsuchung konfiszierten Computern, Fotoapparaten und DVDs gefundenen Abbildungen vorwiegend um <b>homosexuelle Pornographie</b> handelte. Dies ist zwar nach österreichischem Strafrecht irrelevant, aber trotzdem moralisch verwerflich; außerdem war es ein wichtiger Hinweis auf die bei mehreren damaligen Seminaristen tatsächlich vorliegenden homosexuellen Neigungen. Sehr wohl gab es mehr Zeugen als jene von Frau Dr. Waste erwähnten, es gab auch eindeutige Indizien nicht nur für das Vorliegen einer "homophilen Atmosphäre", sondern auch konkrete Vorfälle. Die Methode, einige in einem Gespräch nebenbei gemachte, aus dem Zusammenhang gerissene Kommentare so darzustellen, als hätte darin die "Untersuchung" bestanden und als wäre dies die Vorstellung des Visitators gewesen, mutet primitiv an.<br />
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<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3854&amp;entry_id=190" title="http://www.internetpfarre.de/blog/categories/8-Skandal-St-Poelten"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/categories/8-Skandal-St-Poelten';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>5. Die Apostolische Visitation erbrachte sehr klare und eindeutig belegte Ergebnisse</b></a>, die nicht nur durch ein paar Fotos und durch Aussagen einer inszenierten Medienkampagne vorgetäuscht waren. Die Apostolische Visitation hatte auch nicht nur die von den Medien berichteten "Skandale" zum Gegenstand. Es wurden schwerwiegende Mängel und fahrlässige Fehler in der Amtsführung festgestellt, von denen mehrere in der Bildungskongregation schon vorher bekannt und Anlaß zu Korrekturen gewesen waren.<br />
<br />
<b>Der Bericht der Apostolischen Visitation ist im Sommer 2004 an den Heiligen Vater und die zuständigen Kongregationen ergangen und wurde - auch schriftlich - gutgeheißen.</b> Die im Gefolge der Visitation getroffenen Maßnahmen wurden in Absprache mit dem Heiligen Stuhl festgelegt. Sie hatten als Ziel, sowohl den guten Ruf der beiden beschuldigten Priester als auch den guten Ruf der Diözese und der Kirche wiederherzustellen. Leider ist dieses Ziel nicht erreicht worden, unter anderem auch deswegen, <b>weil sehr bald der Versuch unternommen wurde, die Vorfälle im Priesterseminar und in der Diözese St. Pölten so umzudeuten, als wäre es nur eine Intrige gewesen.</b> Insofern wurde dann - obwohl dies zunächst nicht vorgesehen war - doch die <b>Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens notwendig, das sehr gründlich und unter strikter Einhaltung der Vorschriften des kanonischen Rechtes durchgeführt wurde.</b><br />
<br />
<b>6.</b> Wenn seitens des Visitators den beiden Priestern von Anfang an davon abgeraten wurde, zivilrechtliche Prozesse gegen NEWS und "profil" durchzuführen, dann deshalb, weil schon der damalige Informationsstand zur Befürchtung Anlaß gab, daß solche Prozesse sowohl für die beiden Priester als auch für die Kirche schädlich sein würden. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3872&amp;entry_id=190" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/42-ST.-POELTEN-APOSTOLISCHE-VISITATION-WAR-RICHTIG-FRAGWUERDIGER-PROZESS-ZEIGT-ES.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/42-ST.-POELTEN-APOSTOLISCHE-VISITATION-WAR-RICHTIG-FRAGWUERDIGER-PROZESS-ZEIGT-ES.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Das hat sich dann auch so bestätigt</a>. Daran ändert auch nicht die im vergangenen Jänner erfolgte [nicht rechtskräftige] Entscheidung des Gerichtes, daß "profil" und NEWS in Hinkunft solche [echten] Photos nicht mehr veröffentlichen dürfen, da auch in diesem Verfahren das Gericht sehr wohl vom Wahrheitsgehalt der ursprünglich verbreiteten Nachrichten ausgeht. Wenn ich <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3873&amp;entry_id=190" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/16-BISCHOF-KUENG-VOLLES-VERTRAUEN-IN-DIE-APOSTOLISCHE-VISITATION-MIT-SEINER-EXZELLENZ-DR.-DR.-KLAUS-KUENG!.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/16-BISCHOF-KUENG-VOLLES-VERTRAUEN-IN-DIE-APOSTOLISCHE-VISITATION-MIT-SEINER-EXZELLENZ-DR.-DR.-KLAUS-KUENG!.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">die Bezahlung der Prozeßkosten durch die Diözese ablehnte</a>, dann deshalb, <b>a)</b> weil dies nicht üblich ist, vielmehr muß auch in der Kirche jeder Gläubige für seine Verhaltensweise selbst gerade stehen; <b>b)</b> weil die Kosten solcher Prozesse nicht absehbar sind; <b>c)</b> weil ich es für die Kirchenbeitragszahler nicht für zumutbar hielt, diese Prozeßkosten zu tragen.<br />
<br />
<b>7.</b> Es ist eine falsche Darstellung, den Abschluß des Verfahrens durch die Kleruskongregation mit <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3860&amp;entry_id=190" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Approbation des Papstes</a> <i>in forma specifica</i> so zu interpretieren, als wäre man einem gründlichen Studium der Materie aus dem Weg gegangen bzw. es lägen keinerlei Beweise vor. In Wirklichkeit geht aus den römischen Dekreten und den mit ihnen verbundenen Begleitbriefen der Kleruskongregation das Gegenteil hervor; das Ziel dieser Approbationsform und Vorgangsweise war, zu vermeiden, daß durch ständige Verdrehungen der Tatsachen und durch die unaufhörliche Wiederholung haltloser Behauptungen eine längst überfällige endgültige Entscheidung in den beiden Causen immer weiter hinausgezögert wird. Auch sollte die Gefahr der weiteren Ausbreitung des bereits großen Schadens für die Kirche insgesamt und für die beiden Priester gebannt werden.<br />
<br />
<b>St. Pölten, im Juli 2008 / + Klaus Küng</b><br />
<br />
In meiner Stellungnahme vom Juli 2008 ist an sich bereits alles enthalten, um sich ein objektives Urteil bilden zu können. Da aber "Der 13." und manche Personen in seinem Umfeld insistieren, möchte ich exemplarisch einige Punkte aufzeigen, die meine Stellungnahme verdeutlichen.<br />
<br />
<b>8.</b> Es ist absurd anzunehmen, daß Kardinal Schönborn direkt oder indirekt eine Intrige gegen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3871&amp;entry_id=190" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/30-BISCHOF-KRENN-RUECKTRITT-WARUM-MUSSTE-SOLLTE-BISCHOF-KURT-KRENN-ZURUECKTRETEN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/30-BISCHOF-KRENN-RUECKTRITT-WARUM-MUSSTE-SOLLTE-BISCHOF-KURT-KRENN-ZURUECKTRETEN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Bischof Krenn</a> gestartet und Kardinal Re die Zustimmung gegeben oder vielleicht selbst die Idee entwickelt habe, den "Skandal von St. Pölten" ins Rollen zu bringen, und daß Nuntius Zur die Drehscheibe gewesen sei. Wahr ist vielmehr, daß es bezüglich des Priesterseminars St. Pölten schon seit längerem Sorgen gab, und zwar nicht nur seitens Kardinal Schönborn, sondern auch seitens der zuständigen Bildungskongregation: <b>im Herbst 2003 war ein Seminarist verstorben</b> - wer seine Geschichte kennt, ist beeindruckt und fragt sich, was hier wohl passiert ist, daß jemand, der von mehreren Stellen wegen mangelnder Eignung zum geistlichen Beruf abgewiesen worden war, im Seminar St. Pölten mit offenen Armen aufgenommen wurde. <b>Als es Schwierigkeiten gab, sollte der Betroffene ohne Rücksicht auf seine persönliche Situation unverzüglich das Seminar verlassen, was auch mit aller Härte durchgesetzt wurde.</b> Durch den Besuch eines Mitarbeiters der Bildungskongregation wurde dann bekannt, daß die im Seminar angewandten Aufnahmekriterien problematisch waren. Das führte dazu, daß die Kongregation umgehend eine Änderung dieser Praxis forderte. Dieses Ziel hatte auch jenes Gespräch in der Kongregation mit Bischof Krenn im Frühjahr 2004, von dem "Der 13." im Jahr 2006 so berichtete, als wäre damals Bischof Krenn mit einer Fülle ungerechter Beschuldigungen überschüttet worden. Wegen der Internetaffäre mit Kinderpornographie (November 2003) - vom Bischof selbst der Sicherheitsdirektion gemeldet - waren einige Monate später ausführliche Befragungen der Seminaristen durch die Kriminalpolizei und schließlich eine Hausdurchsuchung mit Konfiszierung von acht Computern und anderen Materialien (DVDs, Photoapparate, Videos) durchgeführt worden. Daß dann das Auftauchen der später in der Presse verbreiteten Photographien höchsten Alarm auslöste und dazu führte, daß über die Nuntiatur die zuständigen Stellen des Heiligen Stuhles benachrichtigt wurden, ist selbstverständlich. <b>Das ist keine Intrige, sondern Wahrnehmung der Verantwortung.</b><br />
<br />
<b>9.</b> Mit aller Deutlichkeit muß ich den Vorwurf zurückweisen, daß von mir in der Apostolischen Visitation praktisch keine Untersuchungen durchgeführt worden seien. <b>Insgesamt führte ich mehr als 120 Gespräche und sorgte dafür, daß umfangreiches Beweismaterial gesichert wurde.</b> Eine Apostolische Visitation hat rechtlich in der Tat den Charakter einer Voruntersuchung. Auch mir wäre es lieber gewesen, ich hätte im Seminar keine realen Probleme vorgefunden. Leider war dem nicht so. Die Probleme waren derart, daß <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3875&amp;entry_id=190" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/17-BISCHOF-KUENG-APOSTOLISCHE-VISITATION-GIBT-HOFFNUNG-PRIESTERSEMINAR-ST.-POELTEN-VORLAEUFIG-GESCHLOSSEN!.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/17-BISCHOF-KUENG-APOSTOLISCHE-VISITATION-GIBT-HOFFNUNG-PRIESTERSEMINAR-ST.-POELTEN-VORLAEUFIG-GESCHLOSSEN!.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">der Beschluß, das Seminar vorläufig zu schließen</a>, um einen echten Neuanfang zu ermöglichen, auch aus heutiger Sicht notwendig und völlig richtig war.<br />
<br />
<b>10.</b> Nach Abschluß der Apostolischen Visitation wurden etwas mehr als ein Jahr später - es gibt präzise Gründe, warum dies so geschah - von einem durch mich beauftragten, nicht befangenen Kanonisten weitere ausführliche Voruntersuchungen unabhängig von mir durchgeführt. Sie hatten das Ziel, die Ergebnisse der Befragungen während der Visitation nochmals objektiv zu prüfen und zu ergänzen. Diese Untersuchungen waren sehr mühsam und langwierig: <b>ein wesentlicher Grund dafür war, daß jeder, der sich an der Untersuchung aktiv beteiligte (durch Mitwirkung oder Aussagen) damit rechnen mußte, durch Publikationen des "Der 13." desavouiert und attackiert zu werden.</b> In bezug auf meine Person wurde ab dem Zeitpunkt der Apostolischen Visitation alles versucht, um mich anzuschwärzen und für inkompetent zu erklären. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3880&amp;entry_id=190" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/80-UNBEDEUTENDE-KAMPAGNE-GEGEN-DIE-APOSTOLISCHE-VISITATION-UND-GEGEN-DEN-PAEPSTLICHEN-VISITATOR-KLAUS-KUENG-IST-ENDGUELTIG-GESCHEITERT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/80-UNBEDEUTENDE-KAMPAGNE-GEGEN-DIE-APOSTOLISCHE-VISITATION-UND-GEGEN-DEN-PAEPSTLICHEN-VISITATOR-KLAUS-KUENG-IST-ENDGUELTIG-GESCHEITERT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Die Absicht dieser Vorgangsweise ist leicht erkennbar</a>, die Methode hinterhältig.<br />
<br />
<b>11.</b> Wenn jetzt von Dr. Engelmann angedeutet wird, Bischof Krenn werde auf Veranlassung von mir mit Psychopharmaka "ruhiggestellt" und befinde sich praktisch unter Hausarrest, dann erreichen die <b>Verfolgungsphantasien</b> einen weiteren Höhepunkt. Sie sind wirklich abwegig. Es zeigt sich, wie weit eine Verblendung führen kann. Bischof Krenn wird seit mehreren Jahren von einem angesehenen Arzt - einem Universitätsprofessor - betreut und empfängt in seiner Wohnung wie jeder andere die Leute, die er möchte. Allerdings ist es jetzt wegen seiner Krankheit nur mehr ein kleiner, mit ihm eng vertrauter Personenkreis. <b>Wenn Bischof Krenn nicht wünscht, daß Dr. Engelmann zu ihm kommt, so hat das auch etwas zu bedeuten.</b><br />
<br />
<b>Jedem, der mithilft, der in gewissen Kreisen sich ausbreitenden Unvernunft in bezug auf die dargestellten Fragen Einhalt zu gebieten, bin ich dankbar. Es ist mir ein Anliegen, daß die Darstellung und Beurteilung der Vorfälle in der Vergangenheit auf dem Boden jener Wirklichkeit bleiben, wie sie von mir als Päpstlicher Visitator festgestellt und dokumentiert werden mußte.</b><br />
<br />
<b>St. Pölten, im September 2008 / + Klaus Küng</b><br />
<br />
<b>Ausführliche Fortführungen zur tiefergehenden Begründung</b> der hiermit abgedruckten <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3974&amp;entry_id=190" title="http://www.dsp.at/bischoefe/kueng/vortrag_detail.php?links=02102008154909"  onmouseover="window.status='http://www.dsp.at/bischoefe/kueng/vortrag_detail.php?links=02102008154909';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">bischöflichen Kritik</A> am Machwerk "<i>Der Wahrheit die Ehre</i>" und an sämtlichen darin enthaltenen Autoren finden sich im <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=3975&amp;entry_id=190" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/191-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-II-DER-MANIPULATIONSVERSUCH-VON-REINHARD-DOERNER-UND-GABRIELE-WASTE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/191-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-II-DER-MANIPULATIONSVERSUCH-VON-REINHARD-DOERNER-UND-GABRIELE-WASTE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">nächsten Blogeintrag</A>, im <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy5rYXRobmV3cy5jb20vaW5kZXgucGhwP3BhZ2U9VGhyZWFkJnRocmVhZElEPTYxNzM=&amp;entry_id=190" title="http://www.kathnews.com/index.php?page=Thread&amp;threadID=6173"  onmouseover="window.status='http://www.kathnews.com/index.php?page=Thread&amp;threadID=6173';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Forum von kath.net</a> - gerne stehe ich auch selbst für Rückfragen im Rahmen der Möglichkeiten zur Verfügung. Mit herzlichem Gruß! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik<br />
<br />
[<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4669&amp;entry_id=190" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/219-ONORE-ALLA-VERITA-UNO-SCANDALO-DI-NON-DIRITTO-CANONICO.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/219-ONORE-ALLA-VERITA-UNO-SCANDALO-DI-NON-DIRITTO-CANONICO.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>TRADUZIONE ITALIANA DELLE DICHIARAZIONI DEL VESCOVO DI ST. PÖLTEN, MONS. KLAUS KÜNG!</b></a>] <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F190-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-OFFIZIELLE-ZURUECKWEISUNGEN-DURCH-BISCHOF-KLAUS-KUENG.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F190-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-OFFIZIELLE-ZURUECKWEISUNGEN-DURCH-BISCHOF-KLAUS-KUENG.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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        <link href="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/195-MUENCHEN-UND-ST.-POELTEN-ZUM-WIEDEREINSATZ-EINES-PRIESTERS.html" rel="alternate" title="MÜNCHEN UND ST. PÖLTEN: ZUM WIEDEREINSATZ EINES PRIESTERS" />
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
                    </author>
    
        <published>2008-11-22T05:08:00Z</published>
        <updated>2011-03-23T14:50:22Z</updated>
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        <title type="html">MÜNCHEN UND ST. PÖLTEN: ZUM WIEDEREINSATZ EINES PRIESTERS</title>
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                <B>Am 15. November 2008 wurde durch eine exklusive Vorabmeldung</B> aus dem bundesdeutschen Magazin "DER SPIEGEL", Nr. 47 (17. November 2008), nachlesbar auf "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4008&amp;entry_id=195" title="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,590626,00.html"  onmouseover="window.status='http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,590626,00.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">SPIEGEL ONLINE</A>" als Nachricht unter den Rubriken "Panorama" und "Justiz" sowie mit dem Titel "<I>Sex-Vorwürfe. Skandal-Priester jetzt in München tätig. Er soll homosexuelle Beziehungen zu Studenten gepflegt und mit ihnen Sexpartys gefeiert haben - jetzt ist der katholische Geistliche wieder Seelsorger. Der frühere Vizechef eines Priesterseminars war vor vier Jahren seines Amtes enthoben worden</I>", bekannt, daß der ehemalige Subregens des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4041&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/17-BISCHOF-KUENG-APOSTOLISCHE-VISITATION-GIBT-HOFFNUNG-PRIESTERSEMINAR-ST.-POELTEN-VORLAEUFIG-GESCHLOSSEN!.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/17-BISCHOF-KUENG-APOSTOLISCHE-VISITATION-GIBT-HOFFNUNG-PRIESTERSEMINAR-ST.-POELTEN-VORLAEUFIG-GESCHLOSSEN!.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">zwischenzeitlich geschlossenen</A> St. Pöltner Priesterseminars nunmehr im Erzbistum München und Freising eine Seelsorgsaufgabe übernehmen habe dürfen. Diese Nachricht verbreitete sich rasch im deutschen Sprachraum, und erst später wurde bekannt, daß die Ernennung von R. ab dem 1. November 2008 gilt. Ist das alles überhaupt von Interesse? Ja, weil der Fall St. Pölten auch in seinen Auswirkungen bis heute exempIarisch ist und daraus <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4009&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/24-BISCHOF-KRENN-ST.-POELTEN-SKANDAL-WAS-KANN-AUS-DEM-FALL-ST.-POELTEN-GELERNT-WERDEN-NEUER-KOMMENTAR.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/24-BISCHOF-KRENN-ST.-POELTEN-SKANDAL-WAS-KANN-AUS-DEM-FALL-ST.-POELTEN-GELERNT-WERDEN-NEUER-KOMMENTAR.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">viele Lehren</A> gezogen werden können. Im Gegensatz jedoch zur <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4010&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/categories/8-Skandal-St-Poelten"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/categories/8-Skandal-St-Poelten';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">bewährten offensiven Informationspolitik</A> des damaligen Päpstlichen Visitators Dr. Dr. Klaus Küng, die von der Öffentlichkeit mit großer und berechtigter Wertschätzung verfolgt wurde, verzichteten das Erzbistum München und Freising sowie das österreichische Bistum St. Pölten (diesmal) auf eine kurze und objektive Vorinformation der Öffentlichkeit, sodaß auf die kursierenden Meldungen nur noch reagiert werden konnte. Es ist wohl davon auszugehen, daß die mit der Durchführung dieser Entscheidung Betrauten die Relevanz des Falles für die durchschnittlichen deutschsprachigen Medien nach bestem Wissen und Gewissen unterschätzten, dies vor allem zum Schaden des ernannten Priesters, aber auch zum Schaden einer nunmehr <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4042&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/179-MEDIEN,-MISSBRAUCH-UND-KIRCHE-NEIN-ZUM-RUECKFALL-IN-EINE-MEDIEN-FEINDLICHKEIT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/179-MEDIEN,-MISSBRAUCH-UND-KIRCHE-NEIN-ZUM-RUECKFALL-IN-EINE-MEDIEN-FEINDLICHKEIT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">immer anzustrebenden Transparenz</A> in sensiblen Personalfällen, um der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4043&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/187-NUR-EINE-GLAUBWUERDIGE-KIRCHE-KANN-AUF-BASIS-VON-HUMANAE-VITAE-DIE-UNVERAENDERLICHE-SEXUALETHIK-VERKUENDEN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/187-NUR-EINE-GLAUBWUERDIGE-KIRCHE-KANN-AUF-BASIS-VON-HUMANAE-VITAE-DIE-UNVERAENDERLICHE-SEXUALETHIK-VERKUENDEN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Glaubwürdigkeit der Kirche</A> universal und lokal zu dienen. Hinzu kommt, daß die Pressestellen der beiden Bistümer entweder nicht informiert oder offenbar auf die Situation nicht unmittelbar vorbereitet waren. So hieß es im SPIEGEL glaubhaft: "<I>Warum der Geistliche nun doch wieder in der Seelsorge eingesetzt wird, vermochte das Erzbischöfliche Ordinariat München vorige Woche nicht zu beantworten. Diese Personalfrage müsse erst gewissenhaft recherchiert werden, so Bistumssprecher Winfried Röhmel.</I>" Eine Unkenntnis der konkreten Vorgänge im Fall R. kann also wohl kaum den Medien angelastet werden.<br />
<br />
<B>Im Laufe des 17. November 2008 erfolgten dann</B> aber die notwendigen Informationen seitens beider Bistümer. So hieß es zunächst am Vormittag von Seiten der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4011&amp;entry_id=195" title="http://presse.kirche.at/archiv/2008/archivinfo.php?link=17112008104454"  onmouseover="window.status='http://presse.kirche.at/archiv/2008/archivinfo.php?link=17112008104454';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Diözese St. Pölten</A>: "<I>R. wird in München wirken. Nachdem R., wie im</I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4012&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>endgültig bestätigten Dekret des Bischofs</I></A> <I>gefordert, eine längere Zeit der Besinnung in einem Kloster verbracht hat und auch die sonstigen Bedingungen erfüllen will, konnte Bischof DDr. Küng einen pastoralen Einsatz dieses Priester genehmigen. Dieser Einsatz von R. erfolgt probeweise, befristet und unter fachlicher Hilfestellung. Er gehört weiterhin zur Diözese St. Pölten und wird mit Zustimmung von Erzbischof Marx zunächst probeweise für ein Jahr in einem Seniorenheim der</I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4013&amp;entry_id=195" title="http://www.pfarrei-perlach.de/"  onmouseover="window.status='http://www.pfarrei-perlach.de/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>Pfarre St. Michael in München</I></A> <I>tätig. Bischof Küng erklärt, er halte es für richtig, einem Priester, der guten Willens ist, eine Chance zu geben.</I>" Auf derselben Informationsseite erinnert das Bistum St. Pölten gleichzeitig an seine <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6007&amp;entry_id=195" title="http://presse.kirche.at/archiv/2008/archivinfo.php?link=03042008184932"  onmouseover="window.status='http://presse.kirche.at/archiv/2008/archivinfo.php?link=03042008184932';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Pressemeldung vom 4. April 2008 betreffend der Entscheidung im Fall der ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildner</A> und verweist dann im Laufe des späteren Nachmittags auf die dann vorliegende offizielle <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6008&amp;entry_id=195" title="http://presse.kirche.at/archiv/2008/archivinfo.php?link=17112008152028"  onmouseover="window.status='http://presse.kirche.at/archiv/2008/archivinfo.php?link=17112008152028';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Stellungnahme des Erzbistums München zum Einsatz von R.</A>, die auch direkt auf den Internetseiten des Erzbistums München und Freising als "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6009&amp;entry_id=195" title="http://www.erzbistum-muenchen.de/EMF009/EMF000828.asp?NewsID=14862"  onmouseover="window.status='http://www.erzbistum-muenchen.de/EMF009/EMF000828.asp?NewsID=14862';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>Stellungnahme des Erzbistums München zu Presseveröffentlichungen, daß R., Priester der Diözese St. Pölten, befristet auf ein Jahr in der Erzdiözese München und Freising als Priester tätig ist</I></A>" nachlesbar und von Pressesprecher Winfried Röhmel gezeichnet ist:<br />
<br />
"<B><I>Das Nachrichtenmagazin 'Der Spiegel' hat in seiner Ausgabe</I></B> <I>vom 17. November 2008 in der Rubrik 'Panorama' mit der Überschrift 'Skandalpriester jetzt in München tätig' mitgeteilt, daß der ehemalige Subregens des Priesterseminars der österreichischen Diözese St. Pölten, R., jetzt in der Pfarrei St. Michael in München-Perlach tätig ist. Diese Mitteilung, die teilweise eine spektakuläre Resonanz gefunden hat, läßt wichtige Informationen, die zur Beurteilung des Vorgangs notwendig sind, außer acht. Richtig ist, daß R. im Zusammenhang mit den im Sommer 2004 bekannt gewordenen Vorgängen im Priesterseminar von St. Pölten selbst darum ersucht hatte, ihn von seiner Aufgabe als Subregens</I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4044&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/44-ST.-POELTEN-BISCHOF-KUENG-WEITERE-PASTORALE-MASSNAHMEN-NACH-DER-APOSTOLISCHEN-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/44-ST.-POELTEN-BISCHOF-KUENG-WEITERE-PASTORALE-MASSNAHMEN-NACH-DER-APOSTOLISCHEN-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>zu entbinden</I></A>. <I>Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe wurden staatlicherseits und kirchlicherseits eingehend geprüft. Sie waren nach bürgerlichem Recht strafrechtlich nicht relevant. Die zuständigen Römischen Kongregationen</I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4012&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>bestätigten ausdrücklich das Vorgehen und die Entscheidungen von Bischof Küng</I></A>. <I>R. wurde aufgefordert, den Anweisungen seines Diözesanbischofs Folge zu leisten. Bischof Küng hat bereits am 3. April dieses Jahres mit einer in das Internet des Bistums gestellten</I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4012&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>Erklärung</I></A> <I>informiert und auch mitgeteilt, daß R. Priester der Diözese St. Pölten bleibe und 'nach einer Zeit der Besinnung in einer anderen Diözese eine für ihn geeignete Tätigkeit erhalten' werde. Diese bereits vor einigen Monaten mitgeteilte Absicht des Bischofs wird jetzt in Unkenntnis der Vorgänge als besondere Neuigkeit dargestellt. Bischof Küng hatte sich mit einem Schreiben vom 14. Juli 2008 persönlich an den Erzbischof von München und Freising, Reinhard Marx, mit der Bitte gewandt, R. eine neue Chance zu geben und ihm in der Erzdiözese die Möglichkeit eines neuerlichen priesterlichen Einsatzes einzuräumen. Küng wies in dem Brief darauf hin, daß R. zur Besinnung bereit und damit einverstanden sei, daß er in dieser Bewährungszeit geistlich begleitet werde. Er habe wirklich den Wunsch, als Priester einen Neuanfang zu setzen. Erzbischof Marx hat nach Rücksprache mit den zuständigen Mitarbeitern im Erzbischöflichen Ordinariat der Bitte von Bischof Küng entsprochen und veranlaßt, R. vorübergehend aufzunehmen. Er wurde zum 1. November 2008, befristet auf ein Jahr, zum Seelsorger im</I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4019&amp;entry_id=195" title="http://www.caritas-altenheim-st-michael-muenchen.de/"  onmouseover="window.status='http://www.caritas-altenheim-st-michael-muenchen.de/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>Caritas-Altenheim St. Michael</I></A> <I>und zur Seelsorgemithilfe in der</I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4013&amp;entry_id=195" title="http://www.pfarrei-perlach.de/"  onmouseover="window.status='http://www.pfarrei-perlach.de/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>Pfarrei St. Michael/Perlach</I></A> <I>angewiesen. Der Pfarrer von St. Michael, Christian Penzkofer, wurde über den Vorgang informiert. Er war mit dem Einsatz von R. einverstanden. Der Pfarrer hat auch den Pfarrgemeinderat informiert.</I>" <br />
<br />
<B>Zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens eines neuen Einsatzes</B> konnte auf den Internetseiten der von den beiden Bistümern benannten Pfarrei die Verlautbarung nachgelesen werden: "<I>Ab 7. November wird unser Seelsorgerteam um eine weitere Kraft verstärkt. Als ‘Kurat' wird R. in unseren</I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4013&amp;entry_id=195" title="http://www.pfarrei-perlach.de/"  onmouseover="window.status='http://www.pfarrei-perlach.de/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>Pfarreien St. Michael und St. Georg</I></A> <I>wirken. In den Gottesdiensten am 8/9. November wird er sich der Gemeinde vorstellen. Wir wünschen Herrn Dr. R. ein gutes Eingewöhnen in Perlach und eine gute Aufnahme im Kreise unserer Pfarreien.</I>“ So weit also zu den offiziellen Verlautbarungen. Nun ist sicherlich die Frage zu stellen, wie dieser Einsatz des ehemaligen Subregens zu bewerten ist. Ein anonym geführtes und von nicht wenigen zur Unterhaltung und Informationsabschöpfung <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4241&amp;entry_id=195" title="http://www.kreuz.net/article.8180.html"  onmouseover="window.status='http://www.kreuz.net/article.8180.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">gelesenes Portal </A> [<small><b>Achtung</b>: <i>auf dieser Seite gibt es Linkverbindungen zu einem</i> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4243&amp;entry_id=195" title="http://www.kath.net/detail.php?id=22072"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=22072';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>anonymen Portal, dessen Redaktion nicht bekannt</i></a> <i>ist. Die Verlinkungen geschehen ausschließlich im Interesse der Selbstverteidigung und Verpflichtung zur Wahrheit nach dem Vorbild des regierenden katholischen Diözesanbischofs von St. Pölten, der eben zu diesem einzigen Zwecke</i> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4242&amp;entry_id=195" title="http://www.kreuz.net/article.7079.html"  onmouseover="window.status='http://www.kreuz.net/article.7079.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>seinen Bischöflichen Sekretär dorthin einen wichtigen Artikel</i></a> <i>einsenden ließ.</i></small>] meldete dazu: "<I>In einer persönlichen Aussendung von Anfang November gab Hw. R. bekannt, daß er am 7. November nach München umziehen werde. Die neue Wirkungsstätte sei ihm wunschgemäß zugewiesen worden. Für ihn ist der</I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4010&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/categories/8-Skandal-St-Poelten"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/categories/8-Skandal-St-Poelten';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>Skandal</I></A> <I>'glücklich ausgegangen'. Bereits Ende Juli hatte Hw. R. die Zusage erhalten, daß er in München wirken könne. Während der Sommerferien wurden die genauen Modalitäten festgelegt.</I>" Und sogleich rührten sich in äußerst unguter Weise jene Fanatiker(innen), die schon bisher in höchst kontraproduktiver Weise einen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4010&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/categories/8-Skandal-St-Poelten"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/categories/8-Skandal-St-Poelten';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Sex-Skandal</A> in St. Pölten und eine Schuld des genannten Priesters R. erfolglos hinweg zu leugnen versuchten. Wenn es stimmt, was R. hier ausgesendet hat, und wenn seine fanatischen Unterstützer(innen) auch weiterhin die bisherige <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4047&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/190-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-OFFIZIELLE-ZURUECKWEISUNGEN-DURCH-BISCHOF-KLAUS-KUENG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/190-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-OFFIZIELLE-ZURUECKWEISUNGEN-DURCH-BISCHOF-KLAUS-KUENG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Geschichte mit den belegten Fakten</A> umdeuten und manipuliert darstellen - wobei sich die fortgesetzte Frage stellt, in welchem Auftrag - dann ist es verständlich, daß kritische Beobachter sogleich eine weitere Frage stellen, nämlich woran der zuständige Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng den "<I>guten Willen</I>" erkannt haben mag, auch wenn es niemandem zusteht, diesbezüglich alle Anhaltspunkte zu erfahren. Offenbar um von dieser Aussendung des R. abzulenken - wir wissen ja nicht, wer sie empfangen hat - versuchte dann eine <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4023&amp;entry_id=195" title="http://www.kreuz.net/article.8191.html"  onmouseover="window.status='http://www.kreuz.net/article.8191.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Felizitas Küble</A> [<small><b>Achtung</b>: <i>auf dieser Seite gibt es Linkverbindungen zu einem</i> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4243&amp;entry_id=195" title="http://www.kath.net/detail.php?id=22072"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=22072';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>anonymen Portal, dessen Redaktion nicht bekannt</i></a> <i>ist. Die Verlinkungen geschehen ausschließlich im Interesse der Selbstverteidigung und Verpflichtung zur Wahrheit nach dem Vorbild des regierenden katholischen Diözesanbischofs von St. Pölten, der eben zu diesem einzigen Zwecke</i> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4242&amp;entry_id=195" title="http://www.kreuz.net/article.7079.html"  onmouseover="window.status='http://www.kreuz.net/article.7079.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>seinen Bischöflichen Sekretär dorthin einen wichtigen Artikel</i></a> <i>einsenden ließ.</i></small>], mich selbst als Verursacher der angeblichen "<I>jüngsten Medienkampagne</I>" hinzustellen. Doch da sie im Verbund mit einer Dr. Gabriele Waste die Lüge einer nie <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4012&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">verhängten und vom Heiligen Stuhl definitiv bestätigten Kirchenstrafe</A> im Fall R. verbreitet, geht der objektive Erkenntniswert ihrer im Namen eines "<I>Christoferuswerk e. V.</I>" getätigten Aussendungen leider gegen null.<br />
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<B>Angesichts all dessen sind Diskussionen</B> auf verschiedenen Internetseiten durchaus verständlich. So wurde im <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4025&amp;entry_id=195" title="http://www.mykath.de/index.php?showtopic=21730"  onmouseover="window.status='http://www.mykath.de/index.php?showtopic=21730';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Leserforum der Freunde von kath.de</A> ein eigener Thread unter dem Titel "<I>Vom Bubenstreichler zum Altenseelsorger ..., Ex-Subregens R. wieder in Amt und Würden!</I>" eröffnet. Noch heute finden sich in vielen Diskussionen und Kommentaren die Mißverständnisse, als ob es im Fall R. um sexuellen Mißbrauch Minderjähriger gegangen wäre. Es ging aber (unter anderem) um absolut zu vermeidende homophile Verhaltensweisen zwischen einem Priesterausbildner und einem ihm anvertrauten und auszubildenden Seminaristen, also um homosexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen im angeblich gegenseitigen Konsens. Mißverständnissen hat jedoch der damaligen Diözesanbischof Dr. Kurt Krenn <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4026&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/12-BISCHOF-KRENN-KOMMENTAR-ZU-DEN-ENTWICKLUNGEN-IN-DER-DIOEZESE-ST.-POELTEN!.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/12-BISCHOF-KRENN-KOMMENTAR-ZU-DEN-ENTWICKLUNGEN-IN-DER-DIOEZESE-ST.-POELTEN!.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">selbst Vorschub geleistet</A>, als er eben zur Verharmlosung homophiler Verhaltensweisen im Kontext des eigenen Priesterseminars von "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4027&amp;entry_id=195" title="http://www.stjosef.at/bischof.k.krenn/kommentar_bubendummheiten.htm"  onmouseover="window.status='http://www.stjosef.at/bischof.k.krenn/kommentar_bubendummheiten.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>Bubendummheiten</I></A>" (Bubenstreiche) und von "<I>Weihnachtsküssen</I>" sprach. Von daher darf es nicht verwundern, daß die Sorgen seit dieser Verharmlosung nicht geringer geworden sind und beispielsweise ein <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4028&amp;entry_id=195" title="http://www.erzbistum-muenchen.de/EMF009/EMF000828.asp?NewsID=14902"  onmouseover="window.status='http://www.erzbistum-muenchen.de/EMF009/EMF000828.asp?NewsID=14902';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Münchner Stadtpfarrer vom Mißbrauch Schutzbefohlener</A> schreibt und sich darüber beklagt, daß dann lediglich eine Versetzung von einem Bistum in das nächste von statten gegangen wäre. Wenn das Erzbistum München per Pressestelle <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4028&amp;entry_id=195" title="http://www.erzbistum-muenchen.de/EMF009/EMF000828.asp?NewsID=14902"  onmouseover="window.status='http://www.erzbistum-muenchen.de/EMF009/EMF000828.asp?NewsID=14902';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">dazu aussenden</A> läßt, "<I>weder eine staatliche noch eine kirchliche Instanz haben festgestellt, daß der in Perlach eingesetzte Priester Schutzbefohlene mißbraucht oder deren Mißbrauch zugelassen hat</I>", so kann man dies richtig und falsch verstehen. Die Frage stellt sich nämlich, inwieweit nach kirchlichem Urteil eine homosexuelle Beziehung zwischen einem Priesterausbildner und einem ihm anvertrauten Seminaristen einen Mißbrauch darstellt, selbst wenn das Ganze im Konsens gelaufen sein soll. Was zum Beispiel, wenn der erst um die 20 Jahre alte Mann durch solches "vorbildhaftes" Verhalten seines Ausbildners im widernatürlichen Verhalten bestärkt oder sogar erst richtig dorthin verführt worden wäre? Die Grenzen sind angesichts der rechtskräftigen Urteile aus Österreich, die zudem von den beiden ehemaligen Priesterausbildnern bewußt erbeten und in Kauf genommen wurden, nicht mehr so klar auszuloten, weshalb es über die Legitimität medialer Berichterstattung in dem hier konkret interessierenden der zweiten Instanz vom 28. Juni 2006 eben auch grundsätzlich heißt: "<I>Umso mehr ist ein öffentliches Interesse an Mitteilungen über homosexuelle Kontakte eines Ausbildenden mit seinen Schülern zu bejahen. Gerade derartige Abhängigkeitsverhältnisse gebieten besondere Aufmerksamkeit gegenüber Verstößen gegen elementare Verhaltensanforderungen, welche die körperliche und psychische Integrität eines Auszubildenden gewährleisten sollen.</I>"<br />
<br />
<B>Wie anders wäre es auch zu erklären</B>, daß von den Presseinformationen des Bistums St. Pölten her feststeht: <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4012&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">1.</A> "<I>Beide – Prälat K. und Dr. R. – werden nicht mehr im Bereich der Priesterausbildung tätig sein.</I>" und <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4011&amp;entry_id=195" title="http://presse.kirche.at/archiv/2008/archivinfo.php?link=17112008104454"  onmouseover="window.status='http://presse.kirche.at/archiv/2008/archivinfo.php?link=17112008104454';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">2.</A> "<I>Dieser Einsatz von Dr. R. erfolgt probeweise, befristet und unter fachlicher Hilfestellung.</I>" Doch die Frage der Homosexualität in der Priesterausbildung bzw. im Klerus überhaupt ist gar nicht die einzige beim hier zu besprechenden Fall. Nichts desto trotz ist es von Interesse, wie Menschen mit tiefsitzenden homosexuellen Tendenzen die nunmehrige Entscheidung des St. Pöltner Diözesanbischofs sehen, dem genannten Priester eine weitere Chance unter Bedingungen zu gewähren. In dem schon erwähnten Form <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4025&amp;entry_id=195" title="http://www.mykath.de/index.php?showtopic=21730"  onmouseover="window.status='http://www.mykath.de/index.php?showtopic=21730';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">mykath.de</A> erklärt nun ein Diskutant namens "Epicureus" am 19. November 2008: "<I>Ich habe jedenfalls als Schwuler keine Lust, mir von Sokrates oder von wem auch immer sagen zu lassen, ich dürfe keine 'Schwulen klatschen' ...</I>" Zum Wiedereinsatz des ehemaligen Subregens läßt er am 17. und am 20. November 2008 zum Verständnis seiner Position folgendes in radikaler Offenheit verlauten: "<I>Es geht mir persönlich gar nicht um die Homosexualität des Herrn R. - die ja wohl, auch wenn er sie weiterhin abstreitet, hinreichend bewiesen sein dürfte (...) Viel wichtiger als das erscheint mir die Tatsache, daß Herr R. als geweihter Priester der Katholischen Kirche zum einen eklatant gegen deren Rechtsvorschriften verstoßen hat, ... zum anderen aber nach außen hin den Unangreifbaren, den Heiligen spielt, dem nur durch tendenziöse Medienberichterstattung das Waterloo bereitet worden sei. Sprich, R. leugnet bis heute und tut auf unerträglich heuchlerische Art und Weise gerade so, als sei er gar nicht homosexuell, und als seien die Vorfälle allesamt harmlose Umarmungen beim Weihnachtswichteln gewesen. Ich weiß nicht, wen er damit verarschen möchte - wahrscheinlich noch am ehesten sich selber. Es ist jedenfalls das - und nur das! - was ich als der Kirche mittlerweile Fernstehender anprangere: diesen Spagat zwischen gepredigter bzw. geheuchelter Askese und dem, was sich im wirklichen Leben eines Priesters abspielt! Dieses Wasser predigen und Wein saufen. Dieses sich auf Kirchgängers Kosten als erzkonservativer ... oder an noch höherer Position durchs Leben schmarotzen, während man sich heimlich nachts ... herumtreibt (...) Ich verlange, auch als Kirchenferner, daß entweder die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4071&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/homo.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/homo.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">schwulen Priester</A> kollektiv ihr Versteckspiel aufgeben und sich outen, daß sie endlich etwas gegen die kirchliche Unterdrückung und Verteufelung ihrer Sexualität unternehmen und sich nicht mehr alles gefallen lassen! Wie kann man sich derart verbiegen, daß man in so einem Verein geweihtes Mitglied ist, der gleichzeitig auf die eigene Art zu lieben spuckt? (...) Herr R. wird, so vermute ich, weiterhin sein volles Gehalt beziehen, und München als süddeutsche Schwulen-Kapitale wird ihm sicher gut zupasse kommen. Wozu hat man dann in St. Pölten eigentlich überhaupt eine <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4072&amp;entry_id=195" title="http://www.kath.net/detail.php?id=8122"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=8122';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Untersuchungskommission</A> eingesetzt, wenn jetzt die Protagonisten der Schweinereien entweder als saturierter Pensionär oder als kaum bestrafter Altenheimpfarrer einfach so weitermachen können??? Was ist mit den einfachen Priesteramtskandidaten in St. Pölten? Durften die nach einer kleinen Abmahnung auch anderswo 'einfach so' weitermachen? Oder hat man sie als schlichtweg nicht geeignet für den Priesterberuf auf die Straße gesetzt? Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen - nihil novi sub sole! Das Beste an der Geschichte erhellt aber, wenn man sich die zukünftigen Einstellungsvoraussetzungen für katholische Priester vor Augen hält, von wegen Gesinnungsprüfung,</I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4049&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/192-DIE-KOMPETENZEN-DER-PSYCHOLOGIE-BEI-DER-AUSWAHL-DER-PRIESTERAMTSKANDIDATEN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/192-DIE-KOMPETENZEN-DER-PSYCHOLOGIE-BEI-DER-AUSWAHL-DER-PRIESTERAMTSKANDIDATEN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>psychologischen Tests</I></A><I>, Schwulen-Fragebogen etc. Wenn man dann alles abstreitet wie R. und möglichst geschickt laviert - dann kann man weiterhin Priester werden ... Und diese Haltung, die Bigotterie auch noch belohnt, finde ich, mit Verlaub gesagt, zum Kotzen! (...) Die einzig logische Konsequenz wäre es daher gewesen, Herrn R. auf Lebenszeit vom Priesteramt zu suspendieren. Oder Herr R. hätte so ehrlich sein sollen, seine Homosexualität einzugestehen und, da diese nicht vereinbar mit den Grundsätzen der Katholischen Kirche ist, von sich aus seinen Hut nehmen sollen. Was jetzt passiert ist, ist etwa folgendes: jeder (außer R. selber :-) weiß, daß R. schwul ist und schwule Erotik praktiziert hat - und obwohl es qua Kirchenrecht eigentlich zur</I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4044&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/44-ST.-POELTEN-BISCHOF-KUENG-WEITERE-PASTORALE-MASSNAHMEN-NACH-DER-APOSTOLISCHEN-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/44-ST.-POELTEN-BISCHOF-KUENG-WEITERE-PASTORALE-MASSNAHMEN-NACH-DER-APOSTOLISCHEN-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>sofortigen Suspendierung</I></A> <I>hätte führen müssen, wird jetzt so getan, als habe R. diesen 'sodomitischen Fehltritt' nicht nur 'abgebüßt', sondern als werde er sich in Zukunft keine weiteren Schwulitäten leisten. Ob R. das schafft oder nicht, weiß ich nicht, ich weiß nur eines: es wird mit zweierlei Maß gemessen ... hier der schwule junge Priesteramtsanwärter, der sich jetzt erst recht mit Lug und Trug verbiegen muß, um zum Seminar zugelassen zu werden - und dort der schwule R., der sogar schwule Sexualität ausgeübt hat! Den läßt man nach einer Ermahnung einfach weiter wurschteln, weil man denkt, er habe der Homosexualität 'abgeschworen'! Was für ein Irrwitz - als ob man sich von einer</I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4074&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/padre-bei-barbara-karlich-2.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/padre-bei-barbara-karlich-2.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>sexuellen Ausrichtung</I></A> <I>per</I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4075&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/beichte.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/beichte.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>Bußakt</I></A> <I>verabschieden könne! Einen sich zu seiner Homosexualität bekennenden, aber den</I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4076&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/zoelib.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/zoelib.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>Zölibat</I></A> <I>bejahenden Seminaristen würde man achtkantig rausschmeißen - jedenfalls garantiert nicht zur Weihe zulassen! Die Denkmuster, die von Seiten der Kirchenleitung dahinter stehen, wären Grund genug gewesen, die</I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4077&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/95-HOMOSEXUELL-WIRKENDE-PRIESTER-NICHT-VEREINBAR-MIT-DER-GEFORDERTEN-LIEBE-ZUR-KIRCHE-ALS-DER-BRAUT-JESU-CHRISTI-WEITERE-VERSTEHENSHILFEN-ZUR-INSTRUKTION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/95-HOMOSEXUELL-WIRKENDE-PRIESTER-NICHT-VEREINBAR-MIT-DER-GEFORDERTEN-LIEBE-ZUR-KIRCHE-ALS-DER-BRAUT-JESU-CHRISTI-WEITERE-VERSTEHENSHILFEN-ZUR-INSTRUKTION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>Homophobie der Kirche</I></A> <I>anzuprangern - auch Herr R. hätte allen Grund gehabt, das zu tun! Wenn nicht jetzt, wann dann? Stattdessen mimt er den reuigen Sünder und macht duckmäuserisch weiter, als sei nichts gewesen. So eine Haltung nötigt mir keinen Respekt ab, tut mir leid ... Wer sich so verbiegt wie das Rohr im Wind, der braucht sich nicht über Vorwürfe zu wundern - weder von schwuler Seite noch von</I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4243&amp;entry_id=195" title="http://www.kath.net/detail.php?id=22072"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=22072';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>kreuz.net</I></A><I>!</I>"<br />
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<B>Was ist zu diesen Vorwürfen zu sagen?</B> Zunächst einmal müssen wir uns vor zu einseitigen Beurteilungen hüten, denn der zuständige Diözesanbischof muß ja Gründe dafür kennen, daß er spätestens seit 14. Juli 2008 von einem guten Willen des betreffenden Priesters auszugehen vermag. Außerdem steht es niemandem zu, den ehemaligen Subregens heute als "Schwulen" zu bezeichnen, ohne seinen aktuellen Status persönlich zu kennen. Mehr noch, es ist ungerecht, jemanden quasi-homosexuell festzumachen (vgl. dazu <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4070&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/191-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-II-DER-MANIPULATIONSVERSUCH-VON-REINHARD-DOERNER-UND-GABRIELE-WASTE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/191-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-II-DER-MANIPULATIONSVERSUCH-VON-REINHARD-DOERNER-UND-GABRIELE-WASTE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">meine Ausführungen</A> zur Absurdität, einen der Zeugen im Fall St. Pölten immer noch als angeblich "<I>bekennenden Homosexuellen</I>" zu vermarkten). Wir müssen aber auch zugeben, daß nicht wenige Interessierte ähnliche Vorwürfe wie Herr "Epicureus" äußern und sich als naturgemäß Tendierende und Lebende auch fragen, wie das alles zusammenpassen soll. Ich verweise an dieser Stelle sogleich auf meinen "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4033&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/34-GEDANKEN-ZUR-GEFAHR-HOMOSEXUELLER-UNTERWANDERUNG-DES-KLERUS-NEUER-KOMMENTAR.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/34-GEDANKEN-ZUR-GEFAHR-HOMOSEXUELLER-UNTERWANDERUNG-DES-KLERUS-NEUER-KOMMENTAR.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>Diskussionsbeitrag zur Gefahr homosexueller Unterwanderung des Klerus</I></A> <I>und für die zukünftige Klerikerauswahl in der Katholischen Kirche nach der Apostolischen Visitation der Diözese St. Pölten</I>", auf meinen Kommentar "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4034&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/93-INSTRUKTION-ZUR-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-IST-ABSOLUT-GELUNGENER-WURF-DES-VATIKAN-PASTORALE-LIEBE-UND-DISZIPLINAERE-KLARHEIT-EIN-KOMMENTAR.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/93-INSTRUKTION-ZUR-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-IST-ABSOLUT-GELUNGENER-WURF-DES-VATIKAN-PASTORALE-LIEBE-UND-DISZIPLINAERE-KLARHEIT-EIN-KOMMENTAR.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>Instruktion zur Nichtzulassung Homosexueller ist absolut gelungener Wurf</I></A> <I>des Vatikan: pastorale Liebe und disziplinäre Klarheit</I>" sowie auf das neueste Dokument des Heiligen Stuhles, welches ich im Eintrag "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4049&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/192-DIE-KOMPETENZEN-DER-PSYCHOLOGIE-BEI-DER-AUSWAHL-DER-PRIESTERAMTSKANDIDATEN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/192-DIE-KOMPETENZEN-DER-PSYCHOLOGIE-BEI-DER-AUSWAHL-DER-PRIESTERAMTSKANDIDATEN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>Die Kompetenzen der Psychologie bei der Auswahl der Priesteramtskandidaten</I></A>" kurz vorstelle und kommentiere. Bei einer weiteren exemplarischen Diskussion, nämlich unterhalb eines Artikels der "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4036&amp;entry_id=195" title="http://www.tz-online.de/"  onmouseover="window.status='http://www.tz-online.de/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>tz-online</I></A>, <I>Nachrichten aus München, Bayern und der Welt</I>" schreibt ein "Orlando" am 20. November 2008 folgendes: "<I>Ich halte die Angelegenheit für ein wenig hochgebauscht ... Dies ist natürlich bürgerlich rechtlich nicht strafbar, wenn sexuelle Handlungen mit Volljährigen vorgenommen werden. Die</I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6009&amp;entry_id=195" title="http://www.erzbistum-muenchen.de/EMF009/EMF000828.asp?NewsID=14862"  onmouseover="window.status='http://www.erzbistum-muenchen.de/EMF009/EMF000828.asp?NewsID=14862';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>Pressemitteilung des Ordinariats</I></A> <I>spricht Bände. Die Tatsache der Kinderpornographie ist nicht erwiesen, so daß hier die Unschuldsvermutung zu gelten hat. Über eine moralische Schuld hat der Arbeitgeber - hier die Katholische Kirche zu entscheiden. Nur ich frage mich, ob ausgerechnet München der richtige Ort zur Besinnung ist. Die schwule Szene ist hier die größte in Süddeutschland, viel großer als in St. Pölten ... Bis vor wenigen Jahren herrschten auch im Münchner Priesterseminar durchaus 'wilde Zustände', allerdings ohne Kinderpornos - auch dort gab es aktive Beziehungen, die meisten sind mittlerweile in Amt und Würden. Hat aber außer der</I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4053&amp;entry_id=195" title="http://www.sueddeutsche.de/muenchen/919/333773/text/"  onmouseover="window.status='http://www.sueddeutsche.de/muenchen/919/333773/text/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>SZ</I></A><I>, die mal andeutungsweise verklausuliert darüber berichtet hat, niemanden interessiert. Und was sagte der Chef: 'Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.' Mittlerweile hat sich der Wind gedreht.</I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4038&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/94-APPROBIERTE-DEUTSCHE-UEBERSETZUNG-DER-INSTRUKTION-UEBER-DIE-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-ZUR-WEIHE-POSITION-DER-KIRCHE-ZUR-HOMOSEXUALITAET.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/94-APPROBIERTE-DEUTSCHE-UEBERSETZUNG-DER-INSTRUKTION-UEBER-DIE-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-ZUR-WEIHE-POSITION-DER-KIRCHE-ZUR-HOMOSEXUALITAET.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>Nicht nur in Rom</I></A><I>, sondern auch in München. Und das ist auch gut so, denn was hilft es den Gemeinden, Priester mit 27 zu bekommen, die erst kurz vor der Weihe bemerken, hoppla, es gibt ja auch eine</I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4069&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/wahre_liebe_wahrer_sex.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/wahre_liebe_wahrer_sex.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>Sexualität</I></A><I>, und die ist richtig geil. Dies führt dann zu den bekannten Doppelleben, Dr. R. hatte halt das Problem: er war zu konservativ und hat es offenbar an der mangelnden Vorsicht walten lassen. Wie dem auch sei, es ist gut, daß er eine Chance bekommt, aber ich frag mich, ober der Priesterberuf wirklich das Richtige ist, eine wissenschaftliche Tätigkeit kann ich doch auch ohne ausüben, und die schönste Nebensache der Welt interessiert doch dann niemanden.</I>" Von der Beurteilung des früheren Münchner Priesterseminars distanziere ich mich ausdrücklich, denn es müßten Beweise angegeben werden, und wenn es so gewesen wäre, hätten wir einen klaren Hinweis, daß die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4034&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/93-INSTRUKTION-ZUR-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-IST-ABSOLUT-GELUNGENER-WURF-DES-VATIKAN-PASTORALE-LIEBE-UND-DISZIPLINAERE-KLARHEIT-EIN-KOMMENTAR.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/93-INSTRUKTION-ZUR-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-IST-ABSOLUT-GELUNGENER-WURF-DES-VATIKAN-PASTORALE-LIEBE-UND-DISZIPLINAERE-KLARHEIT-EIN-KOMMENTAR.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Homosexualisierung der Priesterseminare</A> nicht nur ein amerikanisches Problem gewesen ist. Aber gut, beide ohne Realnamen gekennzeichneten Diskussionsbeiträge sind teilweise hart, aber bieten doch einen Ansatzpunkt, auf möglicherweise noch offene Fragen einzugehen.<br />
<br />
<B>Im ersten Beitrag wurde angesprochen</B>, daß ein geweihter Priester, obschon sowohl bei der von ihm selbst gewünschten staatlichen Gerichtsbarkeit als auch von Seiten der tätig gewordenen kirchlichen Gerichtsbarkeit nach dem Maßstab der natürlichen Sittenlehre eindeutiger Vergehen überführt, weiterhin den Heiligen spiele, und dies alles auf unerträglich heuchlerische Art und Weise. In der Tat wurde von den beiden Priesterausbildnern <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4070&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/191-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-II-DER-MANIPULATIONSVERSUCH-VON-REINHARD-DOERNER-UND-GABRIELE-WASTE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/191-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-II-DER-MANIPULATIONSVERSUCH-VON-REINHARD-DOERNER-UND-GABRIELE-WASTE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">eine ganze Kampagne</A> in Auftrag gegeben, die auf Kosten der von Papst Johannes Paul II. gewollten Apostolischen Visitation und auf Kosten des regierenden Diözesanbischofs Dr. Dr. Klaus Küng sowie nicht zuletzt auf Kosten einiger glaubwürdiger Belastungszeugen über Jahre hinweg eben eine solche Heuchelei praktizierte, unter völligem Absehen von sämtlichen Indizien und Fakten, die eben klar aufzeigten, daß die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4009&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/24-BISCHOF-KRENN-ST.-POELTEN-SKANDAL-WAS-KANN-AUS-DEM-FALL-ST.-POELTEN-GELERNT-WERDEN-NEUER-KOMMENTAR.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/24-BISCHOF-KRENN-ST.-POELTEN-SKANDAL-WAS-KANN-AUS-DEM-FALL-ST.-POELTEN-GELERNT-WERDEN-NEUER-KOMMENTAR.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">(sinnlose) Zugehörigkeit</A> zu einem "streng konservativen Lager" überhaupt keine Garantie dafür war und ist, nicht als Sünder im homosexuellen Bereich überführt zu werden. Im Rahmen dieser Kampagne zeigte sich dann leider auch der hoffentlich nur zeitweilige Charakter mindestens einer der beiden ehemaligen Priesterausbildner, nämlich ohne jeden Beweis und ohne jeden gerechten Grund die eigene Misere auf andere abzuschieben, konkret: Zeugen möglichst öffentlich zu diskreditieren, um schließlich aus dem aufgeflogenen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4010&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/categories/8-Skandal-St-Poelten"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/categories/8-Skandal-St-Poelten';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Sexskandal St. Pölten</A> wirklich als "offiziell heilig"  auszusteigen. Und erst als diese Strategie spätestens mit der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4012&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Bestätigung sämtlicher disziplinärer Maßnahmen</A> des eigenen Diözesanbischofs Klaus Küng durch den Papst selbst absolut gescheitert war, wuchs offenbar die Bereitschaft, auf die von Anfang an gezeigte und praktizierte Barmherzigkeit desselben Bischofs einzugehen. Insofern ist es ein wichtiges Gebetsanliegen, daß sich der von Bischof Küng nunmehr festgestellte und verlautbarte gute Wille festige und keinen Rückfall mehr erleide. Bisher gibt es meines Wissens nach keine öffentlichen Entschuldigungen oder Distanzierungen seitens der ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildner, was die angesprochene <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4047&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/190-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-OFFIZIELLE-ZURUECKWEISUNGEN-DURCH-BISCHOF-KLAUS-KUENG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/190-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-OFFIZIELLE-ZURUECKWEISUNGEN-DURCH-BISCHOF-KLAUS-KUENG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Kampagne</A> betrifft. Weiterhin hetzt Herr Reinhard Dörner auf den von ihm verantworteten Seiten des "<I>Kardinal-von-Galen-Kreis e. V. in der Aktionsgemeinschaft katholischer Laien und Priester, bisher: Initiativkreis Münster e.V.</I>" im  Sinne dieser <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4070&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/191-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-II-DER-MANIPULATIONSVERSUCH-VON-REINHARD-DOERNER-UND-GABRIELE-WASTE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/191-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-II-DER-MANIPULATIONSVERSUCH-VON-REINHARD-DOERNER-UND-GABRIELE-WASTE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Verlogenheitskampagne</A>, und er erwähnt dabei natürlich auch meinen Namen. Ihm zur Seite steht die bereits oben erwähnte <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4023&amp;entry_id=195" title="http://www.kreuz.net/article.8191.html"  onmouseover="window.status='http://www.kreuz.net/article.8191.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Frau Küble</A> [<small><b>Achtung</b>: <i>auf dieser Seite gibt es Linkverbindungen zu</i> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4243&amp;entry_id=195" title="http://www.kath.net/detail.php?id=22072"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=22072';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>einem anonymen Portal, dessen Redaktion nicht bekannt</i></a> <i>ist. Die Verlinkungen geschehen ausschließlich im Interesse der Selbstverteidigung und Verpflichtung zur Wahrheit nach dem Vorbild des regierenden katholischen Diözesanbischofs von St. Pölten, der eben zu diesem einzigen Zwecke</i> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4242&amp;entry_id=195" title="http://www.kreuz.net/article.7079.html"  onmouseover="window.status='http://www.kreuz.net/article.7079.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>seinen Bischöflichen Sekretär dorthin einen wichtigen Artikel</i></a> <i>einsenden ließ.</i></small>] Es ist zu hoffen, daß sich R. wenigstens intern gegenüber den für ihn aktuell Verantwortung tragenden Bistümern von solchem widerlichen und ihm selbst schwer schadenden Uneinsichtigkeitsgetue distanziert hat, und es wird von Interesse sein, wann Reinhard Dörner, Felizitas Küble und Gabriele Waste <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4062&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/alexander_pytlik_interessenkonflikte_krenn_kueng_kreuznet_poelten.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/alexander_pytlik_interessenkonflikte_krenn_kueng_kreuznet_poelten.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">ihren sinnlosen Krieg</A> im Interesse eines gerechten Friedens definitiv beenden. Der von Diözesanbischof Küng festgestellte gute Wille beim nunmehr im Erzbistum München eingesetzten Priester läßt ihnen und anderen im Hintergrund wirkenden revisionistischen Fanatikern keine Möglichkeit mehr, so weiterzuhetzen wie bisher. <br />
<br />
<B>Wenn wir dann noch beim ersten zitierten Diskussionsbeitrag bleiben</B>, dann stellt sich in der Tat die Frage, was nun "homosexuelle" Priester tun sollen? Vom Naturrecht und von der darauf aufbauenden, aber vor allem mit der Gnade Gottes verbundenen kirchlichen Sittenlehre her ist die Sache klar: wenn es tiefsitzende Tendenzen mit der ständigen Gefahr des Auslebens sind, dann ist eine geduldige Therapie, wie sie in dem von Weihbischof Dr. Andreas Laun herausgegebenen Buch <I>Homosexualität aus katholischer Sicht</I>, Franz-Sales-Verlag, 2. Auflage, Eichstätt 2001, beschrieben wird, absolut zu empfehlen. In der römischen "<I><a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4038&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/94-APPROBIERTE-DEUTSCHE-UEBERSETZUNG-DER-INSTRUKTION-UEBER-DIE-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-ZUR-WEIHE-POSITION-DER-KIRCHE-ZUR-HOMOSEXUALITAET.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/94-APPROBIERTE-DEUTSCHE-UEBERSETZUNG-DER-INSTRUKTION-UEBER-DIE-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-ZUR-WEIHE-POSITION-DER-KIRCHE-ZUR-HOMOSEXUALITAET.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Instruktion über die Kriterien zur Berufungsklärung</I></A> <I>von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den heiligen Weihen</I>" heißt es im übrigen: "<I>Die genannten Personen befinden sich nämlich in einer Situation, die in schwerwiegender Weise daran hindert, korrekte Beziehungen zu Männern und Frauen aufzubauen. Die negativen Folgen, die aus der Weihe von Personen mit tiefsitzenden homosexuellen Tendenzen erwachsen können, sind nicht zu übersehen. Falls es sich jedoch um homosexuelle Tendenzen handelt, die bloß Ausdruck eines vorübergehenden Problems wie etwa eine noch nicht abgeschlossene Adoleszenz sind, so müssen sie wenigstens drei Jahre vor der Diakonenweihe eindeutig überwunden sein.</I>" Sollte ein bereits geweihter Priester in eine objektiv vorübergehende Problematik homosexuellen Lebens gefallen sein, so müßte es also mit Hilfe natürlicher und übernatürlicher Hilfsmittel noch leichter sein, diese naturwidrige und dem Priestertum in jeder Hinsicht schwer schadende Lebensweise rasch zu überwinden. Dem oben erwähnten Diskutanten "Epicureus" könnte daher - auch wenn die konkreten Entscheidungsgründe aus St. Pölten und München nicht bekannt sind - noch geantwortet werden, daß seit dem von ihm angesprochenen "Weihnachtswichteln" schon fast fünf Jahre vergangen sind. Wenn es also beim genannten Priesterausbildner nur ein vorübergehendes Problem war, so gab es die Möglichkeit, dieses in der genannten Zeitspanne auch wirksam und realistisch zu überwinden. In allen anderen Fällen müßten aber Priester mit <I>im Gegensatz dazu tiefsitzenden homosexuellen Tendenzen</I> aufgefordert werden, aus ihren Ämtern zu scheiden. Denn diese "<I>Art zu lieben</I>", wie es der Diskutant sagt, hat mit der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4069&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/wahre_liebe_wahrer_sex.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/wahre_liebe_wahrer_sex.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Liebe im Vollsinn</A>, welche die Kirche verkünden muß, nur noch ganz wenig zu tun. Und diese klaren Konsequenzen aus dem Naturrecht, aus der zu verkündenden Sittenlehre und aus dem geltenden Recht (vgl. eben auch die Vorgaben der zitierten <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4038&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/94-APPROBIERTE-DEUTSCHE-UEBERSETZUNG-DER-INSTRUKTION-UEBER-DIE-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-ZUR-WEIHE-POSITION-DER-KIRCHE-ZUR-HOMOSEXUALITAET.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/94-APPROBIERTE-DEUTSCHE-UEBERSETZUNG-DER-INSTRUKTION-UEBER-DIE-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-ZUR-WEIHE-POSITION-DER-KIRCHE-ZUR-HOMOSEXUALITAET.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Instruktion des Heiligen Stuhles</A> vom 4. November 2005) sind keine "<I>Unterdrückung und Verteufelung ihrer</I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4069&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/wahre_liebe_wahrer_sex.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/wahre_liebe_wahrer_sex.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>Sexualität</I></A>", sondern dienen letztlich nur einem: der Heilung und dem ewigen Heil der Seelen. Und kein anderes Ziel verfolgt auch die nunmehr von den beiden Bistümern St. Pölten und München gemeinsam getroffene Entscheidung, einem Priester wie R. noch eine Chance zur Bewährung zu geben. <br />
<br />
<B>Und so gilt es, den beiden konkret verantwortlichen Bischöfen</B> das nötige Vertrauen entgegenzubringen, aber diese Entscheidung und die damit verbundenen Vorgänge auch kritisch zu beobachten und sich keinesfalls von revisionistischen Kampagnen für blöd verkaufen zu lassen. Die von der Katholischen Kirche selbst vorgegebenen Prinzipien müssen auch in jedem Einzelfall so gut wie möglich wirksam werden können. Noch vieles gäbe es zu sagen, aber das möge für heute genügen. Beten wir morgen nach den Heiligen Messen in der ordentlichen Form des Römischen Ritus gemeinsam das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4040&amp;entry_id=195" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/130-CHRISTKOENIGSPROZESSION-UND-WEIHEGEBET-IN-DEN-ANLIEGEN-DES-NEUEN-BISCHOFS-VON-EICHSTAETT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/130-CHRISTKOENIGSPROZESSION-UND-WEIHEGEBET-IN-DEN-ANLIEGEN-DES-NEUEN-BISCHOFS-VON-EICHSTAETT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Weihegebet der Menschheit an das Herz des Christkönigs</A>, in dem es heißt: "<I>O liebster Jesus, Erlöser des Menschengeschlechtes, blicke gnädig auf uns herab, die wir in Demut vor Deinem Altare knien. Dein sind wir, Dein wollen wir bleiben ... viele haben Deine Gebote verachtet und Dich von sich gestoßen. Erbarme Dich ihrer, o gütiger Jesus,und ziehe alle an Dein heiligstes Herz. Sei Du, o Herr, König nicht nur der Gläubigen, die nie von Dir gewichen sind, sondern auch der verlorenen Söhne, die Dich verlassen haben ... Verleihe, o Herr, Deiner Kirche Wohlfahrt, Sicherheit und Freiheit ... Gib, daß von einem Ende der Erde bis zum andern der gleiche Ruf erschalle: Lob sei dem göttlichen Herzen, durch das uns Heil gekommen ist. Ihm sei Ruhm und Ehre in Ewigkeit. Amen.</I>" Im Gebet verbunden, Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F195-MUENCHEN-UND-ST.-POELTEN-ZUM-WIEDEREINSATZ-EINES-PRIESTERS.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F195-MUENCHEN-UND-ST.-POELTEN-ZUM-WIEDEREINSATZ-EINES-PRIESTERS.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
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        <published>2009-03-27T20:00:00Z</published>
        <updated>2011-03-23T14:24:22Z</updated>
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                <B>Auf der Internetseite des katholischen Bistums St. Pölten</B> (Österreich) war heute im Gefolge der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4374&amp;entry_id=207" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/16-BISCHOF-KUENG-VOLLES-VERTRAUEN-IN-DIE-APOSTOLISCHE-VISITATION-MIT-SEINER-EXZELLENZ-DR.-DR.-KLAUS-KUENG!.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/16-BISCHOF-KUENG-VOLLES-VERTRAUEN-IN-DIE-APOSTOLISCHE-VISITATION-MIT-SEINER-EXZELLENZ-DR.-DR.-KLAUS-KUENG!.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Apostolischen Visitation</A> des Jahres 2004 und der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4375&amp;entry_id=207" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">vom Papst bestätigten Maßnahmen</A> des regierenden Diözesanbischofs Dr. Dr. Klaus Küng folgende aktuelle Meldung unter dem Titel "<I>Grünes Licht für Neustart</I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4387&amp;entry_id=207" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/44-ST.-POELTEN-BISCHOF-KUENG-WEITERE-PASTORALE-MASSNAHMEN-NACH-DER-APOSTOLISCHEN-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/44-ST.-POELTEN-BISCHOF-KUENG-WEITERE-PASTORALE-MASSNAHMEN-NACH-DER-APOSTOLISCHEN-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>Kollegiatkirche Eisgarn</I></A>" nachzulesen: <br />
<br />
"<B><I>Die Pressestelle der</I></B> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4386&amp;entry_id=207" title="http://www.dsp.at"  onmouseover="window.status='http://www.dsp.at';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I><B>Diözese St. Pölten</B></I></A> <I>teilt mit, daß Bischof Küng einen Neustart der</I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4387&amp;entry_id=207" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/44-ST.-POELTEN-BISCHOF-KUENG-WEITERE-PASTORALE-MASSNAHMEN-NACH-DER-APOSTOLISCHEN-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/44-ST.-POELTEN-BISCHOF-KUENG-WEITERE-PASTORALE-MASSNAHMEN-NACH-DER-APOSTOLISCHEN-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>Kollegiatkirche Eisgarn</I></A> <I>beschlossen hat. Voraussetzung dafür war, daß</I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6005&amp;entry_id=207" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/80-UNBEDEUTENDE-KAMPAGNE-GEGEN-DIE-APOSTOLISCHE-VISITATION-UND-GEGEN-DEN-PAEPSTLICHEN-VISITATOR-KLAUS-KUENG-IST-ENDGUELTIG-GESCHEITERT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/80-UNBEDEUTENDE-KAMPAGNE-GEGEN-DIE-APOSTOLISCHE-VISITATION-UND-GEGEN-DEN-PAEPSTLICHEN-VISITATOR-KLAUS-KUENG-IST-ENDGUELTIG-GESCHEITERT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>Prälat K.</I></A> <I>als Propst zurücktritt und bis auf weiteres Eisgarn verläßt. Er bleibt de iure Kanonikus des Stiftes - auch wenn er sich nicht mehr dort aufhalten wird - und hat die Stellung eines emeritierten Propstes. Als Priester der Diözese St. Pölten tritt er in den Ruhestand.</I> 	<br />
  <br />
<B><I>Die Dekrete, die Diözesanbischof Klaus Küng</I></B> <I>nach Abschluß der</I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4379&amp;entry_id=207" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/157-DIOEZESANBISCHOF-KUENG-BESTAETIGT-NACH-LETZTEN-ZUSATZBEFRAGUNGEN-ERGEBNIS-DER-VISITATION-WAR-RICHTIG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/157-DIOEZESANBISCHOF-KUENG-BESTAETIGT-NACH-LETZTEN-ZUSATZBEFRAGUNGEN-ERGEBNIS-DER-VISITATION-WAR-RICHTIG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>Voruntersuchungen des kirchenrechtlichen Verfahrens</I></A> <I>im Zusammenhang mit den</I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4380&amp;entry_id=207" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/17-BISCHOF-KUENG-APOSTOLISCHE-VISITATION-GIBT-HOFFNUNG-PRIESTERSEMINAR-ST.-POELTEN-VORLAEUFIG-GESCHLOSSEN!.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/17-BISCHOF-KUENG-APOSTOLISCHE-VISITATION-GIBT-HOFFNUNG-PRIESTERSEMINAR-ST.-POELTEN-VORLAEUFIG-GESCHLOSSEN!.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>Vorkommnissen im Priesterseminar St. Pölten</I></A> <I>erlassen hat, wurden bekanntlich</I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4375&amp;entry_id=207" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>vom Heiligen Stuhl vollinhaltlich bestätigt</I></A>.<br />
<br />
<B><I>Die Kanoniker des Kollegiatstiftes Eisgarn</I></B> <I>werden nach dem 1. April dieses Jahres einen neuen Propst wählen, der der Bestätigung des Diözesanbischofs bedarf. Die Statuten der Kollegiatkirche werden entsprechend der bereits unterzeichneten Vereinbarung einige Veränderungen erfahren, vor allem wird die Kollegiatkirche so wie alle Pfarren und diözesanen Einrichtungen Rechnung legen und vor den Kontrollinstanzen der Diözese rechenschaftspflichtig sein.</I><br />
<br />
<B><I>Bischof Küng hat der Hoffnung</I></B> <I>Ausdruck gegeben, daß dieser Versuch einer Neubelebung des Stiftes Eisgarn für die seelsorglichen Bedürfnisse der Region wertvoll sein wird. Er hält auch eine Wiederaufnahme der kulturellen Tätigkeiten, die in den letzten Jahren in den Stiftsgebäuden veranstaltet wurden, für durchaus wünschenswert, sofern sie mit den Zielsetzungen der Kollegiatkirche im Einklang stehen. Falls aber die in den Statuten der Kollegiatkirche vorgesehenen Zielsetzungen nicht erreicht werden können, wird es zu einer Umwandlung der Kollegiatkirche in eine Realpropstei (wie vor dem Jahr 2000) kommen.</I>" (= Wirtschaftsinstitut des Propstes ohne Kanoniker-Mitglieder).<br />
<br />
<B>Damit hat Bischof Klaus Küng</B> nach dem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6006&amp;entry_id=207" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/195-MUENCHEN-UND-ST.-POELTEN-ZUM-WIEDEREINSATZ-EINES-PRIESTERS.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/195-MUENCHEN-UND-ST.-POELTEN-ZUM-WIEDEREINSATZ-EINES-PRIESTERS.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Fall R.</A> (vgl. dessen laufenden Bemühungen, beispielsweise über einen "Dominus-Verlag", über ein "Forum Katholische Theologie" oder über "Theologisches" usw. in sogenannt "konservativ-traditionalistische" Kreise einzuwandern, um damit die St. Pöltner Vorfälle und seine frühere karrierebezogene Distanz zur älteren lateinischen Liturgie vergessen zu machen) und auch den Fall K. in jene Bahnen gelenkt, die sich nach den übereinstimmenden Ergebnissen sämtlicher kirchlicher und staatlicher Untersuchungen und nach der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4375&amp;entry_id=207" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Bestätigung der dementsprechenden Disziplinarmaßnahmen desselben Bischofs durch Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI.</A> als notwendig und heilbringend herausgestellt hatten. Aufgrund des angenommenen Rücktrittes des genannten Prälaten K. vom Amt eines Propstes und seines offenbar zeitweiligen Wegzuges von Eisgarn wird auch davon auszugehen sein, daß somit die über ihn (wie über den ehemaligen Subregens zeitweilig) <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4375&amp;entry_id=207" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">verhängte Suspension</A> aufgehoben ist. Es gibt auch eine klare geistliche Zielsetzung für das Weiterbestehen einer Priestergemeinschaft in Eisgarn, und wenn diese nicht erreicht wird, so ist bereits die Konsequenz ausgesprochen, daß dieselbe Priestergemeinschaft aufgelöst würde und lediglich eine "Realpropstei" verbliebe. Als durchaus interessant kann in diesem Zusammenhang auch die Frage gelten, wer nun aktuell überhaupt rechtmäßig Kanonikus der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4387&amp;entry_id=207" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/44-ST.-POELTEN-BISCHOF-KUENG-WEITERE-PASTORALE-MASSNAHMEN-NACH-DER-APOSTOLISCHEN-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/44-ST.-POELTEN-BISCHOF-KUENG-WEITERE-PASTORALE-MASSNAHMEN-NACH-DER-APOSTOLISCHEN-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">nicht mehr ruhend</A>, sondern wieder aktiv gestellten Propstei im Sinne eines Kollegiatkapitels ist. Im Gmündner Bezirksblatt vom 25. März ist die Rede vom selben Prälat K., von Mag. Andreas Lango und von Mag. StR Hubert Beyer. Nicht genannt wird jedoch R., der auf seinen früheren Internetseiten auf seine Stellung als Kanoniker hingewiesen hatte. Aus demselben Bericht geht auch klar hervor, daß die Ruhendstellung per 1. April 2009 offiziell aufgehoben sei, sodaß logischerweise auch das Amt eines Propstes seit Dezember 2004 durchgängig ruhend gestellt war. <br />
<br />
<B>Es wäre allerdings zu hoffen gewesen</B>, daß sich aus der heutigen Presseaussendung des Bistums St. Pölten auch herauslesen ließe, Prälat K. habe seine <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4389&amp;entry_id=207" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/190-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-OFFIZIELLE-ZURUECKWEISUNGEN-DURCH-BISCHOF-KLAUS-KUENG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/190-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-OFFIZIELLE-ZURUECKWEISUNGEN-DURCH-BISCHOF-KLAUS-KUENG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Haltung der Uneinsichtigkeit</A> betreffend die vom Heiligen Stuhl überprüften Untersuchungsergebnisse des damaligen Päpstlichen Visitators und bis heute regierenden St. Pöltner Diözesanbischofs Dr. Dr. Klaus Küng aufgegeben. Es ging ja beim Fall St. Pölten nicht nur um konkrete, keinem katholischen Priester oder gar Priesterausbildner zustehenden <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4398&amp;entry_id=207" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/93-INSTRUKTION-ZUR-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-IST-ABSOLUT-GELUNGENER-WURF-DES-VATIKAN-PASTORALE-LIEBE-UND-DISZIPLINAERE-KLARHEIT-EIN-KOMMENTAR.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/93-INSTRUKTION-ZUR-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-IST-ABSOLUT-GELUNGENER-WURF-DES-VATIKAN-PASTORALE-LIEBE-UND-DISZIPLINAERE-KLARHEIT-EIN-KOMMENTAR.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">homosexuell wirkenden Verhaltensweisen</A>, sondern vor allem auch um die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4391&amp;entry_id=207" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/42-ST.-POELTEN-APOSTOLISCHE-VISITATION-WAR-RICHTIG-FRAGWUERDIGER-PROZESS-ZEIGT-ES.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/42-ST.-POELTEN-APOSTOLISCHE-VISITATION-WAR-RICHTIG-FRAGWUERDIGER-PROZESS-ZEIGT-ES.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Wahrhaftigkeit und Ehrlichkeit</A>, welche von <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4392&amp;entry_id=207" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/167-ZOELIBAT-UND-GLAUBWUERDIGKEIT-DER-KIRCHE-KLERIKER-VERDIENEN-KEINEN-VERTRAUENSVORSCHUSS,-SONDERN-MUESSEN-IHRE-EHRLICHKEIT-ERST-UNTER-BEWEIS-STELLEN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/167-ZOELIBAT-UND-GLAUBWUERDIGKEIT-DER-KIRCHE-KLERIKER-VERDIENEN-KEINEN-VERTRAUENSVORSCHUSS,-SONDERN-MUESSEN-IHRE-EHRLICHKEIT-ERST-UNTER-BEWEIS-STELLEN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">katholischen Klerikern</A> an erster Stelle zu erwarten wären. Doch schon am 25. März war im Gmündner Bezirksblatt ein Auszug aus einem Schreiben des nunmehr emeritierten Propstes erschienen, der leider auf dessen fortgesetzte Uneinsichtigkeit schließen läßt: "<I>Mit Wirksamkeit vom 1. April 2009 trete ich von meinem Amt als Propst des Stiftes Eisgarn zurück und bleibe in Zukunft einfacher Kanonikus des Stiftes, behalte jedoch den Titel 'Propst' bei. Mein Rücktritt erfolgt, um das Stift Eisgarn zu retten. Es wäre sonst laut einer am 8. März 2009 abgegebenen Erklärung Seiner Exzellenz Klaus Küng nach fast 700 Jahren Bestand in der jetzigen Form aufgehoben worden. Mein Rücktritt erfolgt nicht, weil ich mir etwas zuschuldenkommen ließ. Die diesbezüglichen Behauptungen mancher Medien sind wahrheitswidrig.</I>" Hier wird man den kirchenrechtlich vorbestraften Herrn Prälaten daran erinnern müssen, daß es neben rechtskräftigen staatlichen Medienurteilen, welche seine Rolle im St. Pöltener Skandal ausreichend beleuchten und in deren Vorfeld dem österreichischen Magazin "profil" aufgrund der Zeugen und Beweise der Wahrheitsbeweis im Kern gelungen war, es auch die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4375&amp;entry_id=207" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Bestätigung der den Untersuchungsergebnissen angemessenen Maßnahmen</A> des zuständigen Ortsbischofs durch den Heiligen Stuhl gibt. Im übrigen ist die undifferenzierte Argumentation mit "<I>700 Jahren Bestand</I>" nicht akzeptabel. Die Haltung des emeritierten Propstes muß daher kritisiert werden. <br />
<br />
<B>Als noch schlimmer muß die Uneinsichtigkeit</B> in einem ganz anderen Klerikerfall - im Bistum Würzburg - bewertet werden. Dabei ging es erstens nicht um offenbar freiwillige homosexuelle Kontakte zwischen Priesterausbildner und (einem diesem anvertrauten) Seminaristen, sondern um Kindesmißbrauch. Und zweitens kristallisierte sich eine besonders hartnäckige Uneinsichtigkeit bei dem bereits staatlich verurteilten Priester heraus, welche - und hier haben wir durchaus eine <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4393&amp;entry_id=207" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/191-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-II-DER-MANIPULATIONSVERSUCH-VON-REINHARD-DOERNER-UND-GABRIELE-WASTE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/191-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-II-DER-MANIPULATIONSVERSUCH-VON-REINHARD-DOERNER-UND-GABRIELE-WASTE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">tragische Analogie zum ganzen Fall St. Pölten und zu <I>mit diesem</I> verbundenen absurden literarischen Produkten</A> - von bestimmten Sympathisanten(gruppen) gefördert wurde. In vorbildhafter Weise handelte in Würzburg der zuständige Diözesanbischof, und die Erklärung seines Generalvikars übernehme ich hiermit von der Internetseite des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4382&amp;entry_id=207" title="http://www.bistum-wuerzburg.de/"  onmouseover="window.status='http://www.bistum-wuerzburg.de/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Bistums Würzburg</A>: <br />
<br />
"<B><I>Generalvikar Dr. Karl Hillenbrand gab</I></B> <I>am 24. März 2009 eine Erklärung zur Suspendierung von Wolfdieter Weiß ab.</I> <br />
<br />
<B><I>Bischof Dr. Friedhelm Hofmann hat</I></B> <I>heute (24. März 2009) Herrn Wolfdieter Weiß, bisher Pfarrer im Ruhestand, mit sofortiger Wirkung vom priesterlichen Dienst suspendiert. Damit ist es Weiß untersagt, irgendwelche Amtshandlungen vorzunehmen, die mit der Priesterweihe verbunden sind. Außerdem werden seine Ruhestandsbezüge um 20 Prozent gekürzt.</I><br />
<br />
<B><I>Für diese Maßnahmen gibt</I></B> <I>es folgende Begründung:</I> <br />
<br />
<B><I>Wolfdieter Weiß hat sich</I></B> <I>während all der Jahre seit seiner rechtskräftigen Verurteilung im Juli 2000 wegen sexuellen Mißbrauchs in sieben Fällen an drei Minderjährigen uneinsichtig gezeigt. Er hat diese Haltung auch nach der Bestätigung des Urteils durch den Bundesgerichtshof im Mai 2001 nicht aufgegeben. Nachdem die Diözese Würzburg in strikter Befolgung der Auflagen aus dem Coburger Urteil zunächst versucht hatte, eine Tätigkeit zu finden, die ihn nicht mehr mit Kindern und Jugendlichen hätte in Kontakt bringen können, sind diese Bemühungen letztendlich am Widerstand von Herrn Weiß gescheitert. Deshalb wurde er im April 2002 in den zwangsweisen Ruhestand versetzt, der mit einem Zelebrationsverbot verbunden war. Im Dezember 2002 wurde auch der innerkirchliche Einspruch, den Herr Weiß gegen die Diözese Würzburg in Rom erhoben hatte, von der Glaubenskongregation verworfen.</I><br />
<br />
<B><I>Nun ist durch den Umstand</I></B>, <I>daß zwei Männer im Auftrag von Wolfdieter Weiß kürzlich die Familien der damaligen Opfer aufgesucht haben, um sie zur Rücknahme der im Coburger Verfahren gemachten Aussagen zu bewegen, nochmals eine veränderte Situation entstanden. Die betroffenen Familien fühlten sich durch dieses Agieren so massiv unter Druck gesetzt, daß die Verletzungen der Vergangenheit wieder aufgebrochen und neue Traumatisierungen entstanden sind. Dadurch ist ein neuer, schwerwiegender und schuldhafter Tatbestand geschaffen worden, der die jetzt getroffene Maßnahme erforderlich gemacht hat. Die Diözese drückt gleichzeitig den drei betroffenen Familien ihr Bedauern aus und verurteilt nochmals auf das Schärfste das Verhalten von Herrn Weiß.</I><br />
<br />
<B><I>In einem offenen Brief an mich</I></B> <I>als Generalvikar der Diözese hat der Vater eines der damals betroffenen Kinder, Fragen gestellt bzw. Vorwürfe erhoben. Auch wenn ich noch persönlich antworten werde, möchte ich jetzt schon folgendes bemerken:</I><br />
<br />
+ <I>Einmal wird gefragt, weshalb Herr Weiß nicht sofort nach dem Coburger Urteil exkommuniziert wurde - so seine Wortwahl. Dazu ist zu bemerken, daß die Bistumsleitung sich einerseits an die vom Gericht gemachten Auflagen bei der Verhängung der zweijährigen Bewährungsstrafe gehalten hat und zum anderen damals bei Wolfdieter Weiß auf Einsicht hoffte. Als dieser sich jedoch dauernd resistent zeigte, wurde die Zwangspensionierung mit Zelebrationsverbot verfügt. Da eine formelle Exkommunikation hauptsächlich Fragen der Glaubenslehre betrifft, waren dafür die kirchenrechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben. Durch die nun erfolgte Suspendierung ist Herr Weiß jedoch</I> <B><I>de facto in den Laienstand versetzt</I></B> <I>und kann nicht mehr als Priester tätig sein.</I><br />
<br />
+ <I>Weiterhin wurde dem Bistum vorgeworfen, es habe Wolfdieter Weiß anläßlich seines 40. Priesterjubiläums im Jahr 2006 gewürdigt und dabei seine Vorstrafe verschwiegen. Dazu ist zu bemerken, daß die angebliche Würdigung in unserem Pressedienst in Wirklichkeit eine bloße Aufzählung von Einsatzorten war, die bewußt ohne jede kommentierende Wertung erfolgte. Daß das Nichterwähnen seiner Vorstrafe korrekt war, hat zudem eine kürzlich erfolgte Stellungnahme des Bayerischen Journalistenverbandes bestätigt, derzufolge Vorstrafen nach Ablauf der Bewährungsfrist ohne erneuten konkreten Anlaß gar nicht erwähnt werden dürfen. Ein solcher Anlaß war 2006 nicht gegeben.</I><br />
<br />
+ <I>Schließlich wird der Vorwurf erhoben, die Diözese hätte die betroffenen Familien vor den Absichten von Herrn Weiß warnen müssen, erneut an die damaligen Opfer und ihre Familien heranzutreten. Dazu kann ich nur sagen, daß diese Absichten auch der Bistumsleitung nicht bekannt waren. Herr Weiß hat zwar in einem Brief vom 2. Februar 2009 zum wiederholten Mal seine bekannten Standpunkte einschließlich</I> <I><B>der von ihm entwickelten</B></I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4395&amp;entry_id=207" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/199-EINSATZ-FUER-DIE-FAMILIE-MIT-REALITAETSSINN-UND-ABSEITS-SINNLOSER-AUSREDEN-UND-VERSCHWOERUNGSTHEORIEN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/199-EINSATZ-FUER-DIE-FAMILIE-MIT-REALITAETSSINN-UND-ABSEITS-SINNLOSER-AUSREDEN-UND-VERSCHWOERUNGSTHEORIEN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I><B>Verschwörungstheorie</B></I></A> <I>dargelegt und dabei auch seine schon früher mehrmals geäußerte Absicht mitgeteilt, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht zu kämpfen. Daß er sich in seinem Bestreben jedoch dazu versteigen würde, in dieser unerträglichen Weise seine Opfer und ihre Familien nach all den Jahren wieder zu belästigen, war für uns genauso wenig vorhersehbar wie für jene Medien, denen Herr Weiß seinen Brief (ohne unser Wissen) ebenfalls zur Verfügung gestellt hatte. Eine vorherige Warnung war deshalb unmöglich, so sehr ich das Leid bedaure, das den betroffenen Familien erneut zugefügt wurde. Heute nun hat Herr Weiß im Gespräch mit Bischof, Generalvikar, Personalreferent und Justitiar eingeräumt, daß zwei Familien auf seine Veranlassung hin von zwei Privatdetektiven aufgesucht wurden. Bei der dritten Familie war er sich nicht sicher, ob dies schon geschehen ist. Ich sehe es als meine Pflicht an und habe es Herrn Weiß gegenüber auch so betont, diese Familie, deren Wohnsitz wir nicht kennen, hier und jetzt vor der möglichen Aktion öffentlich zu warnen.</I><br />
<br />
<B><I>Mit einer persönlichen Bemerkung möchte ich diese Erklärung abschließen. Was mich in dieser schlimmen Angelegenheit zusätzlich belastet, ist der Umstand, daß Wolfdieter Weiß bis heute durch eine Gruppe von Sympathisanten unterstützt wird - bestehend aus einigen Priestern, Ordensleuten und Laien -, die ihn in seiner Uneinsichtigkeit noch bestärken. Diesem Personenkreis gebe ich eine gewisse Mitschuld an der Entwicklung der Dinge. Ich kann mich nur nochmals im Namen des Bischofs und des Bistums bei den Betroffenen entschuldigen und hoffen, daß sich die neuerlich entstandenen Verletzungen überwinden lassen. Die Diözese Würzburg ist dabei, wie es bereits vor acht Jahren geschehen ist, zur Mithilfe bereit.</I></B>"<br />
<br />
<B>Angesichts der Fälle sexuellen Mißbrauchs</B> und pervers ausgerichteter Sexualität sowie ärgernishaft zelebrierter Uneinsichtigkeit (und zum Teil sogar Rachsucht) bei denselben Klerikern ausgerechnet in solchen und ähnlichen Sachlagen ist das von Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. anläßlich des 150. Todestages des heiligen Pfarrers von Ars vorgesehene <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4394&amp;entry_id=207" title="http://www.kath.net/detail.php?id=22390"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=22390';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Priester-Jahr</A> (vom 19. Juni 2009 bis zum 19. Juni 2010) von erhöhter Wichtigkeit. Der Papst wird dieses Priester-Jahr mit einer feierlichen Vesper am 19. Juni, am Vorabend des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4396&amp;entry_id=207" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/117-HERZ-JESU-FEST-SUEHNEGEBET-DER-KATHOLISCHEN-KIRCHE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/117-HERZ-JESU-FEST-SUEHNEGEBET-DER-KATHOLISCHEN-KIRCHE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Herz-Jesu-Hochfestes</A>, eröffnen, und es soll am 19. Juni 2010 mit einem großen Priestertreffen am Petersplatz in Rom feierlich beendet werden. Es geht dabei auch um die Rückgewinnung an verlorengegangener Glaubwürdigkeit des katholischen Klerus im ganzen und auch des jeweiligen einzelnen Priesters. Priestergemeinschaften - wie immer sie auch rechtlich errichtet sind - dürfen nicht Vorschub sein für das versteckte Ausleben naturwidriger Formen menschlicher Sexualität, sondern müssen aktive geistliche und zutiefst menschlich-tugendhafte Gemeinschaften mit zeugnishafter Ausstrahlung sein. Und dafür wollen wir besonders in der kommenden Passionszeit beten! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F207-STICHWORT-UNEINSICHTIGKEIT-SCHLAGLICHTER-AUS-ST.-POELTEN-UND-WUERZBURG.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F207-STICHWORT-UNEINSICHTIGKEIT-SCHLAGLICHTER-AUS-ST.-POELTEN-UND-WUERZBURG.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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        <published>2009-07-02T18:48:00Z</published>
        <updated>2011-03-23T14:20:05Z</updated>
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                <B>Der regierende Diözesanbischof des Bistums St. Pölten</B>, Seine Exzellenz Dr. Dr. Klaus Küng, hat sämtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit einer Strafanzeige in Österreich zurückgewiesen. Einmal mehr zeigt sich, wie sehr die ehemaligen Seminarvorsteher des St. Pöltener Priesterseminars seit der von Papst Johannes Paul II. rechtmäßig in Auftrag gegebenen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4487&amp;entry_id=212" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/17-BISCHOF-KUENG-APOSTOLISCHE-VISITATION-GIBT-HOFFNUNG-PRIESTERSEMINAR-ST.-POELTEN-VORLAEUFIG-GESCHLOSSEN!.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/17-BISCHOF-KUENG-APOSTOLISCHE-VISITATION-GIBT-HOFFNUNG-PRIESTERSEMINAR-ST.-POELTEN-VORLAEUFIG-GESCHLOSSEN!.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Apostolischen Visitation</A> (2004) versucht hatten, staatliche und überstaatliche Gesetze zu mißbrauchen, um legitime kirchenrechtliche Maßnahmen trotz des freiwillig übernommenen Gehorsams als zölibatäre Priester der Katholischen Kirche abzuwimmeln und damit potentiell das Regieren eines jeden katholischen Diözesanbischofs zu verunmöglichen. Hinzu kam, daß ausgerechnet Priester, die zur Verkündigung der ganzen katholischen Glaubens- und Sittenlehre verpflichtet waren und sind, in manipulativer Weise Menschenrechte anriefen, um eine Art homosexuelle Privatsphäre gegenüber dem eigenen Diözesanbischof und weiters gegenüber dem Heiligen Stuhl zu "schützen". Vom Naturrecht her genießt jedoch nur der naturgemäße eheliche Vollzug zwischen Mann und Frau den höchsten Grad einer echten Intimsphäre. Auf den Seiten des Bistums St. Pölten ist nunmehr nachzulesen, daß auch die neuerlich aufgewärmten Vorwürfe des mit einem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4488&amp;entry_id=212" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/191-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-II-DER-MANIPULATIONSVERSUCH-VON-REINHARD-DOERNER-UND-GABRIELE-WASTE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/191-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-II-DER-MANIPULATIONSVERSUCH-VON-REINHARD-DOERNER-UND-GABRIELE-WASTE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">antipäpstlichen Machwerk</A> in Verbindung stehenden Grüppchens gegen Bischof Klaus Küng völlig unzutreffend seien: "<I>In Medien wird über eine Strafanzeige gegen Bischof Dr. Klaus Küng berichtet, in der dem Bischof in Zusammenhang mit der Klärung um das Priesterseminar aus dem Jahr 2004 ... Verfehlungen vorgeworfen werden. Der Bischof nimmt nun zu den</I> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4495&amp;entry_id=212" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/190-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-OFFIZIELLE-ZURUECKWEISUNGEN-DURCH-BISCHOF-KLAUS-KUENG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/190-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-OFFIZIELLE-ZURUECKWEISUNGEN-DURCH-BISCHOF-KLAUS-KUENG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>geäußerten Vorwürfen</I></A> <I>Stellung:</I>"<br />
  <br />
"<I><B>Die Medienberichte betreff einer Anzeige</B> gegen mich betrachte ich mit großer Gelassenheit. Die hier geäußerten Vorwürfe sind unzutreffend. Es handelt sich um den leicht durchschaubaren Versuch seitens einer außenstehenden Person, eine <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4489&amp;entry_id=212" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">innerkirchlich weitgehend geklärte Angelegenheit</A> in Zweifel zu ziehen. Der Verfasser der Anzeige gegen mich war in keiner Weise am kirchlichen Verfahren beteiligt.<br />
<br />
<B>Ich habe im Zusammenhang mit den Vorfällen</B> im Priesterseminar St. Pölten niemandem eine psychiatrische Zwangsbehandlung auferlegt. Ich habe auch keinem meiner Priester die Vernichtung seiner Existenz und gesellschaftlichen Stellung angedroht. Im angesprochenen Fall wurde vielmehr eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Kirche und der beteiligten Personen vorgesehen, darunter auch ein Aufenthalt in einem geistlichen Haus in Deutschland mit dem Zweck der Besinnung. Richtig ist, daß einige der dort tätigen Schwestern auch therapeutische Hilfe anbieten – dies allerdings nur solchen Personen, die es selbst wünschen. Der Aufenthalt in diesem Haus wurde damals von Prälat K. abgelehnt – ein klares Zeichen dafür, daß er sich frei entscheiden konnte und von dieser Freiheit auch Gebrauch gemacht hat. <br />
<br />
<B>Auch die anderen Anschuldigungen sind haltlos</B>: <br />
<br />
<B>Ein ordnungsgemäß durchgeführtes kirchliches Verfahren</B> führte nach Zurückweisung aller Beeinspruchungen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4489&amp;entry_id=212" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">mit spezieller Bestätigung durch den Papst</A> dazu, daß der Beschuldigte von seinem Priesteramt vorübergehend suspendiert wurde. Prälat K. war damit zugleich endgültig seines Amtes als Pfarrer von Eisgarn und Eggern enthoben. Die Möglichkeit einer Rückkehr in den aktiven priesterlichen Dienst nach einer Zeit der Besinnung war gegeben, jedoch nicht in Eisgarn. Da eine Befriedung der Situation in der bisherigen Gemeinde nicht zu erwarten war, solange Prälat K. das Amt des Propstes innehatte, schien die Aufhebung des Kapitels und damit die Rückführung in die bis 2000 geltende rechtliche Situation die einzige Lösung zu sein.<br />
<br />
<B>Aufgrund des Insistierens der Kanoniker</B> stimmte ich <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4491&amp;entry_id=212" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/207-STICHWORT-UNEINSICHTIGKEIT-SCHLAGLICHTER-AUS-ST.-POELTEN-UND-WUERZBURG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/207-STICHWORT-UNEINSICHTIGKEIT-SCHLAGLICHTER-AUS-ST.-POELTEN-UND-WUERZBURG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">unter bestimmten Bedingungen</A> der neuerlichen Inkraftsetzung der Statuten des Kollegiatsstifts zur Ermöglichung der Neuwahl eines Propstes zu. Zu diesen Bedingungen gehörten u. a. ein Verzichten von Prälat K. auf das Amt des Propstes und – 'bis zu einer entgegengehenden Vereinbarung' – die Verpflichtung von Prälat K., sich in Eisgarn nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Bischofs aufzuhalten. Er hat diese Verpflichtungen freiwillig angenommen und ebenso freiwillig auf das Amt des Propstes verzichtet. Auch die anderen Kanoniker haben freiwillig dieser Vereinbarung zugestimmt; keiner der drei Kanoniker hat bisher mir gegenüber eine Einschränkung seines freien Willens beim Zustandekommen unserer Vereinbarung geltend gemacht.<br />
<br />
<B>Prälat K. ist pensioniert</B> und empfängt das Gehalt eines Priesters; von einer Bedrohung seiner Existenz kann keine Rede sein.</I>"<br />
<br />
<B>Bei genauer Durchsicht</B> der von Kommerzialrat Ing. Wilfried Scherner (A-3851 Kautzen) per 04. Juni 2009 eingebrachten Strafanzeige zeigt sich die Richtigkeit der Argumentation des St. Pöltener Diözesanbischofs und die Absurdität derselben Anzeige, die somit nicht einmal der Rede Wert wäre. Das mit dem geltenden Kirchenrecht übereinstimmende und darüber hinaus keinem natürlichen Recht widersprechende Handeln desselben und jedes anderen Diözesanbischofs oder einer ihm gleichgestellten kirchlichen Amtsperson kann und darf nicht dadurch behindert werden, daß legitime (und angesichts der konkret zu würdigenden <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6004&amp;entry_id=212" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/115-ST.-POELTEN-NEUE-PROZESSINFORMATIONEN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/115-ST.-POELTEN-NEUE-PROZESSINFORMATIONEN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Verantwortung des besagten Prälaten</A> milde) disziplinäre Maßnahmen plötzlich in Österreich als "<I>Nötigung im Sinne des § 105 StGB</I>" und als "<I>gefährliche Drohung im Sinne des § 107 StGB</I>" umgedeutet werden. Wäre die absurde Strafanzeige erfolgreich, könnte tatsächlich kein religiöser Oberer mehr irgendwelche Ordnungsmaßnahmen ergreifen und würde der Staat quasi der Kirche unter schwerwiegender Verletzung sowohl der Religionsfreiheit als auch der Menschenrechte die Anarchie befehlen. Somit steht Ing. Scherner mit seinem Versuch direkt gegen den Papst (insbesondere gegen den päpstlichen Primat) und die ganze Kirche, gegen die sich die Strafanzeige - soferne man sie nicht als Scherz einstuft und sie darum logisch zu Ende denkt - in Wirklichkeit richtet. In der Un-Logik Scherners dürfte der Papst seiner Kleruskongregation nicht einmal <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4543&amp;entry_id=212" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/214-ROM-RASCHERE-LAISIERUNG-ZUR-BEHEBUNG-VON-AERGERNISSEN-BEI-PRIESTERN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/214-ROM-RASCHERE-LAISIERUNG-ZUR-BEHEBUNG-VON-AERGERNISSEN-BEI-PRIESTERN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">die zusätzlichen Sondervollmachten</A> erteilen, welche er ihr am 30. Januar 2009 im Hinblick auf die bisherigen Erfahrungen mit Fällen schwerwiegender Disziplinlosigkeit innerhalb des Klerus im Hinblick auf ein rascheres Handeln der jeweils zuständigen Oberhirten gegenüber den konkreten Ärgernissen tatsächlich eingeräumt hat. Es wäre dann nur noch interessant, ob der politisch national-freiheitlich beheimatete Anzeiger mit derselben fanatischen Vehemenz beispielsweise auch einen bekanntermaßen "linksprogressistischen" Priester "verteidigen" würde. Wenn dann im Text der Anzeige suggeriert wird, daß Prälat K. durch <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4489&amp;entry_id=212" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">die vom Papst bestätigten Maßnahmen</A> des Bischofs "<I>bereits ein posttraumatisches Syndrom</I>" (es fehlen präzise Angaben) hätte, so hilft dagegen keine sinnlose Strafanzeige, sondern nur ein ausgeglichenes Heilungsangebot, was immer das erklärte Ziel des St. Pöltener Diözesanbischofs Klaus Küng gewesen ist.   <br />
<br />
<B>Liest man dann noch die in der Anzeige</B> angebotenen</B> "<I>Beweise</I>", bestätigt sich die Chancenlosigkeit eines solchen Anzeige-Vorgehens - zudem im falschen Rechtsraum - und zeigt sich sogar die eigentliche ideologisch-verbohrte Stoßrichtung. Unter dem Buchstaben (g) wird nämlich ausgerechnet das verlogene Machwerk "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4488&amp;entry_id=212" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/191-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-II-DER-MANIPULATIONSVERSUCH-VON-REINHARD-DOERNER-UND-GABRIELE-WASTE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/191-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-II-DER-MANIPULATIONSVERSUCH-VON-REINHARD-DOERNER-UND-GABRIELE-WASTE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>Der Wahrheit die Ehre</I></A>" als ein "Beweis" für dieselbe Anzeige angeboten ..., und das unter dem Buchstaben (e) angegebene ärztliche Gutachten des FA Dr. Reinhard Tremetsberger (Weyer/Enns) soll offenbar die psychischen Folgen beim ehemaligen St. Pöltener Regens belegen, doch dies hätte nur dann Sinn, wenn <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4489&amp;entry_id=212" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">die von Papst Benedikt XVI. bestätigten Maßnahmen</A> des zuständigen Bischofs wirklich unrechtmäßig gewesen wären. Es ist daher als manipulativ zu bezeichnen, wenn diese inhaltliche Prüfung und Bestätigung durch den Papst namentlich nicht voll und ganz benannt wird - unter dem Buchstaben (b) heißt es daher in der Anzeige nur: "<I>Ein 'Strafdekret' von DDr. Klaus Küng vom 28. Juni 2007, <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4489&amp;entry_id=212" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">bestätigt am 5. März 2008</A>, worin bei Nichtbefolgung eines Aufenthaltsverbotes die Entlassung aus dem Priesterstand angedroht wird.</I>" Daß jedoch das geltende Kirchenrecht gegenüber nicht laisierten Geistlichen und Ordensleuten gemäß can. 1336 § 1 CIC als Sühnestrafe auch ein Aufenthaltsverbot bzw. einen Zwangsaufenthalt an einen bestimmten Ort oder in einem Gebiet kennt, ist Herrn Ing. Scherner und seinen Beratern wohl entgangen. Und daß manche Gläubige bereits nach den <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4487&amp;entry_id=212" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/17-BISCHOF-KUENG-APOSTOLISCHE-VISITATION-GIBT-HOFFNUNG-PRIESTERSEMINAR-ST.-POELTEN-VORLAEUFIG-GESCHLOSSEN!.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/17-BISCHOF-KUENG-APOSTOLISCHE-VISITATION-GIBT-HOFFNUNG-PRIESTERSEMINAR-ST.-POELTEN-VORLAEUFIG-GESCHLOSSEN!.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Vorfällen in St. Pölten</A> eine Entlassung aus dem Priesterstand für die beiden ehemaligen Vorsteher desselben als notwendig und fast selbstverständlich angesehen hatten, ist Scherner auch nicht mehr bekannt. Es gibt nämlich kein Menschenrecht auf Ausübung des im freiwilligen Gehorsam empfangenen Priesteramtes an einem bestimmten Ort. Somit sind auch die anderen "Beweise" nichts anderes als eine Thema- bzw. Ebenenverfehlung des Anzeigenden (unter [a] eine Vereinbarung vom 8. März 2009, "<I>beinhaltend ein erzwungenes Aufenthaltsverbot im Bezirk Gmünd, NÖ., und eine diesbezügliche 'Eidesstättige Erklärung', beides notariell hinterlegt bei RA Dr. Mario Noé-Nordberg</I>", unter [c] "<I>ein Schreiben von DDr. Klaus Küng vom 31. Januar 2005, in dem eine forensisch-psychiatrische Untersuchung vorgeschrieben wird</I>" und unter [d] ein Dekret desselben Diözesanbischofs "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4505&amp;entry_id=212" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/44-ST.-POELTEN-BISCHOF-KUENG-WEITERE-PASTORALE-MASSNAHMEN-NACH-DER-APOSTOLISCHEN-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/44-ST.-POELTEN-BISCHOF-KUENG-WEITERE-PASTORALE-MASSNAHMEN-NACH-DER-APOSTOLISCHEN-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank"><I>vom 6. Dezember 2004</I></A><I>, in dem eine psychiatrische Behandlung vorgeschrieben wird</I>".)<br />
<br />
<B>Somit bleibt der Fall St. Pölten</B>, der seit 2004 von dem durch Papst Johannes Paul II. eingeteilten Apostolischen Visitator und heutigen St. Pöltner Diözesanbischof Klaus Küng vorbildhaft aufgearbeitet und erledigt wurde, exemplarisch, sowohl was die Gefahr einer (teilweise stillen) <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4492&amp;entry_id=212" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/34-GEDANKEN-ZUR-GEFAHR-HOMOSEXUELLER-UNTERWANDERUNG-DES-KLERUS-NEUER-KOMMENTAR.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/34-GEDANKEN-ZUR-GEFAHR-HOMOSEXUELLER-UNTERWANDERUNG-DES-KLERUS-NEUER-KOMMENTAR.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">homosexuellen Unterwanderung des katholischen Klerus</A> als auch was die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4488&amp;entry_id=212" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/191-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-II-DER-MANIPULATIONSVERSUCH-VON-REINHARD-DOERNER-UND-GABRIELE-WASTE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/191-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-II-DER-MANIPULATIONSVERSUCH-VON-REINHARD-DOERNER-UND-GABRIELE-WASTE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">intolerablen Verhaltensweisen aufgeflogener Priester</A> gegenüber der (zuvor von denselben [!] immer großspurig anerkannten) legitimen kirchlichen Autorität betrifft. Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. hat diese vorbildhafte Arbeit des Nachfolgers von Bischof Kurt Krenn anerkannt und die zeitweilige <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4489&amp;entry_id=212" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Suspension der beiden ehemaligen Ausbildner</A> definitiv bestätigt. Daß erst kürzlich - somit kurze Zeit danach - vom Zweitgenannten ausgerechnet unter dem Titel "<I>liturgische Versöhnung</I>" zur außerordentlichen Form des Römischen Ritus publiziert wurde, betrachte ich als äußerst unklug und dem Anliegen desselben Papstes Benedikt XVI. sowie der liturgischen Sache selbst als abträglich. Die Möchte-Gern-Vereinnahmung der älteren lateinischen Liturgie und der mit ihr verbundenen Gläubigen durch <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4488&amp;entry_id=212" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/191-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-II-DER-MANIPULATIONSVERSUCH-VON-REINHARD-DOERNER-UND-GABRIELE-WASTE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/191-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-II-DER-MANIPULATIONSVERSUCH-VON-REINHARD-DOERNER-UND-GABRIELE-WASTE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">ein kleines fanatisches Uneinsichtigkeitsgrüppchen</A> zum Zwecke der Ablenkung <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4489&amp;entry_id=212" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">von dem, was dasselbe Grüppchen</A> unter formal antipäpstlicher Stoßrichtung und unter dem angeblichen Deckmantel des "Katholischen" zu "verteidigen" wagte, ist eines der vielen Ärgernisse im deutschen Sprachraum und kann als Warnsignal zum fünfjährigen Jubiläum der von Papst Johannes Paul II. angeordneten Visitation des Bistums St. Pölten und seines Priesterseminars gewertet werden. Ebenso wichtig ist somit nun die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4520&amp;entry_id=212" title="http://www.kath.net/detail.php?id=23357"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=23357';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Päpstliche Visitation</A> der "<A HREF=" http://www.internetpfarre.de/blog/archives/114-VATIKAN-NICHT-PROMINENZ,-SONDERN-SACHLAGE-ZAEHLT.-ZUM-FALL-DES-GRUENDERS-DER-LEGIONAERE-CHRISTI.html" TARGET="_blank">Legionäre Christi</A>" ab 15. Juli 2009, denn leider stehen gerade "konservative" und "traditionalistische" Institute und Kleriker in der ständigen Versuchung und Gefahr einer besonders radikalisierten Doppelmoral und Heuchelei. In diesem Sinne wünsche ich uns allen die nötige Demut und den nötigen Geist der Unterscheidung, Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F212-ST.-POELTEN-BISCHOF-KUENG-WEIST-ABSURDE-ANZEIGE-ZURUECK.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F212-ST.-POELTEN-BISCHOF-KUENG-WEIST-ABSURDE-ANZEIGE-ZURUECK.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
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        <published>2009-09-18T18:00:00Z</published>
        <updated>2011-03-23T13:25:08Z</updated>
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                [IL TESTO ITALIANO SEGUE DOPO LA PREFAZIONE TEDESCA.]<br />
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<b>Vor fünf Jahren wurde die Apostolische Visitation</b> des Bistums St. Pölten und seines Priesterseminars <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4664&amp;entry_id=219" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/28-BISCHOF-KUENG-NEU-ERNANNTER-DIOEZESANBISCHOF-DR.-DR.-KLAUS-KUENG-GIBT-PRESSEKONFERENZ-IN-ST.-POELTEN-ENDE-DER-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/28-BISCHOF-KUENG-NEU-ERNANNTER-DIOEZESANBISCHOF-DR.-DR.-KLAUS-KUENG-GIBT-PRESSEKONFERENZ-IN-ST.-POELTEN-ENDE-DER-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">glaubwürdig und erfolgreich durchgeführt</a>. Und vor etwa einem Jahr hat der hochwürdigste Diözesanbischof von St. Pölten</b>, Dr. Dr. Klaus Küng, durch <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4655&amp;entry_id=219" title="http://www.kath.net/detail.php?id=20957"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=20957';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">zwei offizielle Stellungnahmen</a> die Verlogenheit und die Sinnlosigkeit des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4663&amp;entry_id=219" title="http://www.internetpfarre.de/alexander_pytlik_in_st_poelten_der_wahrheit_die_ehre.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/alexander_pytlik_in_st_poelten_der_wahrheit_die_ehre.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Machwerkes "Der Wahrheit die Ehre! Der Skandal von St. Pölten"</a> klar herausgestellt. Da Reinhard Dörner dieses von ihm herausgegebene Buch nunmehr ins Italienische übertragen ließ (Titel: "<i>Onore alla verità! Uno scandalo di 'non'-diritto canonico</i>"), um per Ende Juli 2009 einen weiteren sinnlosen Versuch der Verwirrung bestimmter Priester oder Christgläubiger (diesmal des italienischen Sprachraumes) zu unternehmen, was den vom Papst selbst definitiv abgeschlossenen Fall St. Pölten und die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4665&amp;entry_id=219" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">rechtskräftig suspendiert gewesenen</a> ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildner betrifft, soll der Wahrheit ein weiteres Mal die Ehre gegeben werden. Den "<i>scandalo di 'non'-diritto canonico</i>", also den Skandal des sogenannten Nicht-Kirchenrechtes, liefert Reinhard Dörner selbst durch sein Verhalten, vor allem durch die von ihm auf den Seiten des "<i>Kardinal-von-Galen-Kreis</i>" verantwortete Erwähnung des deutschen Ermächtigungsgesetzes aus dem Jahre 1933 im Kontext des Heiligen Stuhls, womit er den regierenden Papst in schwerwiegender Weise beleidigt. Deshalb habe ich zunächst die somit weiterhin <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4657&amp;entry_id=219" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/190-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-OFFIZIELLE-ZURUECKWEISUNGEN-DURCH-BISCHOF-KLAUS-KUENG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/190-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-OFFIZIELLE-ZURUECKWEISUNGEN-DURCH-BISCHOF-KLAUS-KUENG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">aktuellen Erklärungen von Bischof Klaus Küng</a> ins Italienische übersetzt, damit auch für den genannten italienischen Sprachraum das abrufbar ist, was der vom Diener Gottes Papst Johannes Paul II. eingesetzte Apostolische Visitator nachvollziehbar und logisch festgestellt hatte. Vorausgeschickt sei auch, was Bischof Küng vor mehr als einem Jahr der für die antipäpstliche Lügenpropaganda mitverantwortlichen Redaktion des "13." schrieb. Ab hier ist nun alles italienisch:<br />
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[<b>IL TESTO ITALIANO:</b>]<br />
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<b>Cinque anni fa la Visita Apostolica</b> della diocesi austriaca di St. Pölten e del suo seminario maggiore fu eseguita credibilmente. E un anno fa il vescovo cattolico di St. Pölten, Mons. Klaus Küng, già Visitatore Apostolico di St. Pölten (nominato dal servo di Dio Giovanni Paolo II per indagare sulla situazione della diocesi austriaca di St. Pölten e specialmente del suo seminario maggiore) e già vicario regionale della prelatura dell'Opus Dei, ha fatto <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4655&amp;entry_id=219" title="http://www.kath.net/detail.php?id=20957"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=20957';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">due dichiarazioni pubbliche</a> contro i  contenuti del libro menzionato "<i>Onore alla verità! Uno scandalo del 'non'-diritto canonico</i>". Queste <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4657&amp;entry_id=219" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/190-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-OFFIZIELLE-ZURUECKWEISUNGEN-DURCH-BISCHOF-KLAUS-KUENG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/190-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-OFFIZIELLE-ZURUECKWEISUNGEN-DURCH-BISCHOF-KLAUS-KUENG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">pertinenti dichiarazioni del 2008</a> sono da sole già sufficienti per capire l'intento non-cattolico e anti-gerarchico del citato libro, che non serve alla difesa legittima di qualcuno, ma vuole mettere in discussione una <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4665&amp;entry_id=219" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">decisione definitiva del Santo Padre</a>, pienamente fondata sui fatti e delitti commessi dagli ex rettori dello stesso seminario maggiore di allora, e per giustificare la loro ostinata posizione. Ecco, perché furono sospesi dal loro sacerdozio nel 2008. Inoltre sembra essere abusato il nome del beato Clemens August cardinale von Galen da parte del "<i>Kardinal-von-Galen-Kreis</i>", perché questa deplorevole pubblicazione apparsa con il titolo "<i>Onore alla verità! Uno scandalo del 'non'-diritto canonico</i>" e la strategia revisionistica dietro la redazione dello stesso non possono mai avere l'intercessione di un beato cardinale della Chiesa, e il sostegno di questo revisionismo speciale da parte del mensile austriaco "Der 13." non può mai essere giustificato con la data sacra dell'Apparizione di Fatima, il tredicesimo. Così il titolo del libro - tradotto solo adesso - mostra in realtà lo scandalo del non-diritto canonico da parte degli signori Reinhard Dörner (l'editore del libro), Friedrich Engelmann ed Albert Engelmann (la redazione del "13.") e di alcuni autori del libro. <b>La verità è quella:</b> sin dalla fine della Visita Apostolica gli ex-rettori di St. Pölten hanno cercato di vendicarsi verso i testimoni (tra cui fu addirittura il predicatore della prima messa del ex-vicerettore), e purtroppo è da sottolineare, che gli ex rettori abbiano strumentalizzato Reinhard Dörner e i signori Engelmann ancora una volta per perseguire questa via della vendetta ingiustificata, e ciò cinque anni dopo la Visitazione Apostolica di St. Pölten. Vice versa, i fanatici “amici” degli ex-rettori, cioè i signori Dörner ed Engelmann, hanno fatto di tutto affinché gli stessi due preti restassero nella loro ostinata posizione, che ovviamente ha determinato tutti i procedimenti del vescovo di Sankt Pölten e del Santo Padre in piena concordanza col diritto canonico latino e con tutti i diritti naturali di tutti soggetti coinvolti. Perciò contesto totalmente l'accusa di Reinhard Dörner apparsa sul sito web del “<i>Kardinal-von-Galen-Kreis</i>”, che scandalosamente accosta il Santo Padre Benedetto XVI e il procedimento misericordioso (!) nel caso degli ex-rettori (attualmente non sembrano essere sospesi) alla cosiddetta “<i>Ermächtigungsgesetz Hitlers von 1933</i>” (“<i>legge sui pieni poteri di Hitler del 1933</i>”).<br />
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<b>TRADUZIONE DELLE  <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4659&amp;entry_id=219" title="http://www.dsp.at/bischoefe/kueng/vortrag_detail.php?links=02102008154909"  onmouseover="window.status='http://www.dsp.at/bischoefe/kueng/vortrag_detail.php?links=02102008154909';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">DICHIARAZIONI UFFICIALI</a> DI SUA ECCELLENZA MONS. KLAUS KÜNG, VESCOVO DIOCESANO DI ST. PÖLTEN (AUSTRIA), GIÀ VISITATORE APOSTOLICO DELLA DIOCESI DI ST. PÖLTEN E GIÀ VICARIO REGIONALE DELLA PRELATURA DELL'OPUS DEI SUL LIBRO “ONORE ALLE VERITÀ”</b>:<br />
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<b>I. Lettera del Vescovo di St. Pölten (Austria), Mons. Klaus Küng, alla redazione del mensile austriaco “Der 13.” (cioè agli signori Engelmann):</b><br />
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Finché il mensile “Der 13.” non dimostra un'attitudine inequivocabile a riferire i fatti oggettivamente, non credo sia opportuno di rispondere alla Sua richiesta di un mio parere. Danneggia la Chiesa per la Sua polemica costante, che spesso assume addirittura un carattere malizioso, e nemmeno aiuta in questo modo il vescovo Krenn. “Der 13.” è nato per difendere la vera dottrina della Chiesa e anche coloro, che la rappresentano. Si è allontanato dal Suo intento, e oggi disorienta i fedeli. Fortunatamente pochi La ascoltano perché non poco di ciò che riporta nel mensile è assurdo. E neppure muta la sostanza se dedica un numero del mensile alle encicliche ed ad alcuni discorsi del Santo Padre. Non rende un servizio al vescovo Kurt Krenn col “13.” / <b>+ Klaus Küng</b><br />
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<b>II. Prima Dichiarazione del Vescovo di St. Pölten (Austria), Mons. Klaus Küng, sul libro (luglio 2008):</b><br />
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<b>1.</b> Il libro “<i>Onore alla verità</i>” viene elogiato in quanto oggettivo. Nella prefazione si legge che esso sia stato elaborato “<i>con acribia scientifica</i>”, mentre in realtà contiene infatti innumerevoli insinuazioni – in parte maliziose – e affermazioni non dimostrate e tante enunciazioni, che sfigurano parzialmente o pienamente la realtà. <br />
<br />
Con il compimento della Visita Apostolica nel 2004 si sono svolte indagini preliminari dettagliate. Nel decreto della Congregazione per il Clero, confermato dal Papa, i loro risultati vengono espressamente definiti come base sufficiente per una decisione. Nell’esposizione dell’autrice Gabriele Waste l’esistenza di questa indagine previa viene sottaciuta quasi completamente; i risultati non sono noti all’autrice, perché gli atti non sono accessibili a persone al di fuori del processo canonico a causa della riservatezza prevista. Ecco, perché la Waste doveva sostituire la conoscenza diretta con mere ipotesi.<br />
<br />
È doveroso osservare anche alcune omissioni di nessi causali e di fatti, la cui conoscenza da parte dell’autrice si può presumere: ella tace su ciò che potrebbe essere svantaggioso per quelle persone che vuole difendere, però, nel libro non viene trattata la difesa del vescovo Krenn, come ci si aspetterebbe dalla presentazione e dal titolo del libro. In realtà il libro mira alla piena riabilitazione dell’ex rettore, il prelato K., e dell’ex vicerettore R..  <br />
<br />
<b>2.</b> Le basi del processo condotto nell’ambito della Visita Apostolica non sono costituite dai comunicati dei mass-media e neanche dalle sentenze delle corti civili, emanate più tardi, bensì dai fatti testimoniati da persone diverse, dai risultati degli interrogatori di polizia, che sono stati acquisiti con l’autorizzazione del pubblico ministero, e dall’indagine sui fatti. È ovvio che nell’ambito del processo penale contro il prelato K. e contro il R., iniziato più tardi a seguito della Visita e svolto in via amministrativa, sono stati considerati non solo gli interrogatori dell’investigatore e del vescovo diocesano, ma anche le sentenze dei tribunali civili ed i verbali delle sedute pubbliche della corte civile in materia.<br />
<br />
<b>3.</b> Le fotografie pubblicate dai settimanali austriaci „profil“ e „NEWS“, che poi sono state diffuse in tutto il mondo, non furono le prove di base né durante la Visita Apostolica né per i successivi processi penali nella Chiesa. Tuttavia nel processo canonico la perizia fotogrammetrica (prof. Waldhäusl) ed il suo risultato sono stati considerati: le fotografie pubblicate sui mass-media mostrano comunque una vicinanza e degli atteggiamenti che non sono adatti per ministri della Chiesa. <br />
<br />
<b>4.</b> Esponendo il cosiddetto „scandalo porno“ del seminario maggiore di St. Pölten, nel libro viene di nuovo taciuto che le immagini trovate sui computer, sulle macchine fotografiche e sui DVD, che furono sequestrati dalla polizia nell’ambito della perquisizione domiciliare, rappresentano in massima parte pornografia omosessuale. Questo è irrilevante secondo il diritto penale dell’Austria, ma resta moralmente riprovevole; inoltre ciò fu un importante indicatore delle tendenze omosessuali effettivamente presenti presso alcuni seminaristi di allora. E naturalmente ci furono più testimoni di quelli menzionati dalla signora Dr. Waste, e ci furono anche indizi chiari non soltanto della realtà di un “ambiente omofilo”, ma anche di incidenti concreti. Il metodo del libro di estrapolare, al di fuori del contesto, alcuni commenti di una conversazione che furono fatti incidentalmente, e presentarli come se fossero il contenuto della „investigazione” e come rappresentassero la concezione del Visitatore, dà un’impressione becera.<br />
<br />
<b>5.</b> La Visita Apostolica ha fornito dei risultati documentati molto chiaramente e precisamente, che non furono assolutamente simulati da alcune fotografie e dichiarazioni di una presunta campagna dei mass-media messa in scena. La Visita Apostolica trattò non solamente gli „scandali“ riportati dai mass-media. Essa ha piuttosto rivelato gravi carenze ed errori imputabili alla negligente gestione del ministero, di cui alcuni erano già noti alla Congregazione per l’Educazione Cattolica e che determinarono degli adeguamenti.<br />
 <br />
Durante l’estate del 2004 la relazione della Visita Apostolica fu consegnata al Santo Padre e alle congregazioni competenti e fu approvata, anche per iscritto. Le misure adottate a seguito della Visita sono state stabilite consultando la Santa Sede e con l’obiettivo di ripristinare sia la buona reputazione dei due sacerdoti accusati sia la buona reputazione della diocesi e della Chiesa. Sfortunatamente questo obiettivo non è stato raggiunto, tra l’altro anche perché è stato fatto molto presto il tentativo di trasformare gli eventi accaduti nel seminario maggiore e nella diocesi di St. Pölten in una cospirazione. In tal senso – benché questo non era stato previsto inizialmente – l’avvio di un procedimento penale si rese tuttavia necessario e venne attuato molto attentamente e nel rispetto rigoroso delle disposizioni del diritto canonico.<br />
<br />
<b>6.</b> Il Visitatore cercò fin dall’inizio di dissuadere i due sacerdoti dall’intentare cause civili contro i settimanali „NEWS“ e „profil“, in quanto già allora si temeva che tali processi fossero dannosi sia per i due preti che per la Chiesa. In seguito si verificò esattamente ciò che si temeva. E niente cambia con la decisione del tribunale del gennaio 2008, con la quale i settimanali "profil" e „NEWS“ sono tenuti a non pubblicare più in futuro tali fotografie, perché anche in questo ulteriore processo civile il tribunale presuppone infatti la veridicità delle notizie originariamente divulgate. E il mio rifiuto di porre a carico della diocesi le spese legali fu dovuto a queste considerazioni: (a) in quanto non è abituale, anzi anche nella Chiesa ogni credente deve assumersi la responsabilità per il suo comportamento; (b) i costi di tali processi non sono prevedibili; (c) non ritengo ragionevole per i contribuenti ecclesiastici di dover assumere i costi di questi processi.<br />
<br />
<b>7.</b> Si tratta di una erronea tesi del libro quella di interpretare la conclusione del processo penale da parte della Congregazione per il Clero con l’approvazione del Papa in forma specifica, come se si fosse risparmiato uno studio approfondito della materia o come se non ci fosse nessuna prova. In realtà risulta il contrario dai decreti romani e dalle lettere accompagnatorie della Congregazione per il Clero: l’obiettivo di questa forma di approvazione fu precisamente di evitare che fosse ritardata sempre di più l’adozione di una decisione definitiva in ambedue le cause mediante la costante ripetizione di affermazioni insostenibili. Inoltre in questo modo si sarebbe scongiurato il pericolo dell’ulteriore diffusione del danno già enorme per la Chiesa intera e per ambedue i preti. / <b>+ Klaus Küng</b><br />
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<b>III. Seconda Dichiarazione del Vescovo di St. Pölten (Austria), Mons. Klaus Küng, sul libro (settembre 2008):</b><br />
<br />
La mia prima dichiarazione del luglio 2008 contiene in sé già tutto per consentire un giudizio oggettivo. Siccome però il mensile austriaco "Der 13." e alcune persone nel suo ambiente insistono, voglio dimostrare ulteriori punti, esplicando ancora di più la mia prima dichiarazione.<br />
<br />
<b>8.</b> È assurdo pensare che il cardinale Schönborn abbia ordito direttamente o indirettamente un complotto contro il vescovo Krenn e che il cardinale Re ne abbia dato il consenso ossia abbia magari egli stesso sviluppato l’idea di dare inizio allo “scandalo di St. Pölten” e che poi il Nunzio Apostolico Zur ne sia stato la cinghia di trasmissione. La verità è che, per quanto riguarda il seminario maggiore di St. Pölten, esistevano preoccupazioni da tempo, cioè non solo da parte del cardinale Schönborn, ma anche da parte della competente Congregazione per l’Educazione Cattolica: nell’autunno del 2003 un seminarista morì, e chi conosce la sua storia è impressionato e si chiede che cosa sia successo, poiché qualcuno che era stato respinto in precedenza da parecchie istituzioni a causa della sua mancata idoneità al ministero ecclesiastico fu invece accolto a braccia aperte nel seminario maggiore di St. Pölten. E quando esistevano difficoltà rilevanti la stessa vittima doveva lasciare il seminario maggiore di St. Pölten immediatamente e senza riguardo alla sua situazione personale; il che fu eseguito con la massima severità dai rettori. Attraverso la visita di un ufficiale della Congregazione per l’Educazione Cattolica trapelò poi che i criteri di discernimento vocazionale applicati nel seminario maggiore furono problematici. Ecco perché la stessa Congregazione chiese subito un cambiamento di questa prassi. Questo obiettivo fu anche la causa della conversazione del vescovo Krenn presso la Congregazione per l’Educazione Cattolica nella primavera 2004, che il mensile "Der 13." nel 2006 riportò invece come un tiro al bersaglio di accuse ingiuste contro il vescovo Krenn. Alcuni mesi più tardi seguirono però interrogatori esaustivi dei seminaristi a causa dell’affare internet relativo alla pornografia minorile (novembre 2003) – questa vicenda fu ancora denunciata dallo stesso vescovo alla direzione di pubblica sicurezza -  e fu svolta finalmente una perquisizione domiciliare delle stanze del seminario maggiore con conseguente sequestro di otto computer e di altro materiale (DVD, telecamere, video). Che poi l’emergere delle fotografie – diffuse più tardi dalla stampa – provocò il massimo allarme e portò alla notificazione dei fatti alle autorità competenti della Santa Sede attraverso la Nunziatura Apostolica, è logico. Ciò non è un intrigo, ma una constatazione delle responsabilità.<br />
<br />
<b>9.</b> Con tutta chiarezza devo respingere l’accusa secondo la quale da parte mia non sarebbero state effettuate indagini durante la Visita Apostolica. Nel complesso ho condotto più di 120 interrogatori e mi sono assicurato che venisse preservato il vasto materiale delle prove. Una Visita Apostolica ha infatti il carattere di un’indagine previa. Anch’io avrei preferito non incontrare problemi reali nel seminario maggiore di St. Pölten. Purtroppo non risultò così e i problemi furono così marcati che la decisione di chiudere temporaneamente lo stesso seminario maggiore fu necessaria e del tutto corretta anche valutando le cose dal punto di vista di oggi, per consentire un effettivo rinnovamento.<br />
<br />
<b>10.</b> Dopo il compimento della Visita Apostolica, un canonista imparziale e da me autorizzato – ci sono ragioni precise perché ciò avvenne più di un anno dopo – eseguì ulteriori dettagliate indagini preliminari, autonomamente da me. Le indagini ebbero l’obiettivo di riesaminare oggettivamente i risultati degli interrogatori della Visita Apostolica e di completarli. Queste indagini furono molto faticose e complicate: la ragione principale di ciò fu che ciascuno partecipando attivamente all’indagine (attraverso la cooperazione oppure attraverso la deposizione) dovette preventivare di poter esser sconfessato e attaccato dalle pubblicazioni del mensile "Der 13." – contro la mia persona si è provato di tutto per denigrarmi e per giudicarmi incompetente a partire dalla Visita Apostolica (luglio 2004). L’intenzione di questo atteggiamento è facilmente riconoscibile e il metodo usato è perfido.<br />
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<b>11.</b> Se ora viene insinuato dal signor Dr. Engelmann, che il vescovo Krenn venne „bloccato“ con degli psicofarmaci su mia iniziativa e che egli si trovava praticamente agli arresti domiciliari, le fantasie di persecuzione raggiungono così un altro culmine. Sono veramente assurde queste illazioni e appare a quali risultati può condurre la cecità. Mons. Krenn venne assistito da un medico qualificato – un professore universitario – e ricevette, come ogni altra persona, nel suo appartamento le persone che voleva ricevere. A causa della sua malattia si trattò solo di una piccola cerchia di persone strettamente famigliari. Il fatto che il vescovo Krenn non volle che il signor Dr. Engelmann gli facesse una visita è significativo.  <br />
<br />
Ringrazio coloro che collaborano ad arginare l’insensatezza diffondendosi in certi circoli sulle questioni appena esposte. È desiderio mio che l’esposizione e la valutazione degli avvenimenti del passato rimangano sul terreno della realtà, quale io ho dovuto constatare e documentare come Visitatore Papale. / <b>+ Klaus Küng</b><br />
<br />
[<b>FINE DELLA TRADUZIONE.</b>]<br />
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<b>Ci sono ancora tanti altri argomenti contro questo libro, ma per il momento solo in tedesco:</b> ausführliche Fortführungen zur tiefergehenden Begründung</b> der hiermit übersetzten <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4659&amp;entry_id=219" title="http://www.dsp.at/bischoefe/kueng/vortrag_detail.php?links=02102008154909"  onmouseover="window.status='http://www.dsp.at/bischoefe/kueng/vortrag_detail.php?links=02102008154909';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">bischöflichen Kritik</A> am Machwerk "<i>Der Wahrheit die Ehre</i>" und an sämtlichen darin enthaltenen Autoren finden sich dann noch in diesem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=4660&amp;entry_id=219" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/191-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-II-DER-MANIPULATIONSVERSUCH-VON-REINHARD-DOERNER-UND-GABRIELE-WASTE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/191-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-II-DER-MANIPULATIONSVERSUCH-VON-REINHARD-DOERNER-UND-GABRIELE-WASTE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Blogeintrag</A> und im <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy5rYXRobmV3cy5jb20vaW5kZXgucGhwP3BhZ2U9VGhyZWFkJnRocmVhZElEPTYxNzM=&amp;entry_id=219" title="http://www.kathnews.com/index.php?page=Thread&amp;threadID=6173"  onmouseover="window.status='http://www.kathnews.com/index.php?page=Thread&amp;threadID=6173';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Forum von kath.net</a>. Gerne stehe ich auch selbst wie immer für Rückfragen im Rahmen der Möglichkeiten zur Verfügung. Mit herzlichem Gruß! Euer Padre Alex - Don Alexander Pytlik, vicario giudiziale aggiunto della diocesi di Eichstätt (Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik) <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F219-ONORE-ALLA-VERITA-UNO-SCANDALO-DI-NON-DIRITTO-CANONICO.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F219-ONORE-ALLA-VERITA-UNO-SCANDALO-DI-NON-DIRITTO-CANONICO.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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        <published>2011-02-13T17:30:00Z</published>
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                <b>Bald, nämlich am 1. Mai 2011</b>, ist es so weit. Der verehrungswürdige Diener Gottes Papst <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5980&amp;entry_id=272" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/270-VEREHRUNGSWUERDIGER-DIENER-GOTTES-JOHANNES-PAUL-II.-GEWALTIGER-RUF-DER-HEILIGKEIT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/270-VEREHRUNGSWUERDIGER-DIENER-GOTTES-JOHANNES-PAUL-II.-GEWALTIGER-RUF-DER-HEILIGKEIT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Johannes Paul II.</a> wird in Rom offiziell seliggesprochen. Gerade angesichts der gesellschaftlichen, politischen und religiösen Entwicklungen im nordafrikanischen Raum (vgl. die interessante Analyse des Florenzer Professors Olivier Roy über <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5977&amp;entry_id=272" title="http://www.lemonde.fr/idees/article/2011/02/12/revolution-post-islamiste_1478858_3232.html#xtor=AL-32280258"  onmouseover="window.status='http://www.lemonde.fr/idees/article/2011/02/12/revolution-post-islamiste_1478858_3232.html#xtor=AL-32280258';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">eine post-islamistische Revolution</a>) und in der Zeit des Nachdenkens über den <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5983&amp;entry_id=272" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/263-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-NUNTIUS-BOTSCHAFT-ZUM-ABSCHLUSS-FUER-DAS-VOLK-GOTTES.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/263-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-NUNTIUS-BOTSCHAFT-ZUM-ABSCHLUSS-FUER-DAS-VOLK-GOTTES.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Nuntius</a> der letzten Nahost-Sonderversammlung der Bischofssynode ist es meines Erachtens angebracht, sich auch an die Apostolische Reise des verstorbenen Papstes nach Togo, in die Elfenbeinküste, nach Kamerun, in die Zentralafrikanische Republik, nach Zaire, Kenya und Marokko (vom 8. bis 19. August 1985) zurückzuerinnern. Besonders aktuell finde ich dabei das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5978&amp;entry_id=272" title="http://www.youtube.com/watch?v=1LWvRDNUm10"  onmouseover="window.status='http://www.youtube.com/watch?v=1LWvRDNUm10';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Treffen des Papstes mit 80000 muslimischen Jugendlichen</a> im Stadion Mohammed V. der lebendigen Großstadt Casablanca (Marokko) am Montag, dem 19. August 1985. Diese ins 21. Jahrhundert ausblickende und weiterhin sehr aktuelle sowie beeindruckende <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5979&amp;entry_id=272" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/speeches/1985/august/documents/hf_jp-ii_spe_19850819_giovani-stadio-casablanca_fr.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/speeches/1985/august/documents/hf_jp-ii_spe_19850819_giovani-stadio-casablanca_fr.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">päpstliche Ansprache</a> übersetze ich daher für mein Blogbuch, sodaß sie wohl erstmals im weltweiten Netz vollständig in deutscher Sprache abrufbar ist:  <br />
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<b>Liebe Jugendliche!</b><br />
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<b>1.</b> Ich danke und rühme Gott, der erlaubt hat, daß ich heute mit euch zusammen bin. Seine Majestät, der König, hat mir vor einigen Jahren in Rom die Ehre seines Besuches erwiesen, und er hat die Liebenswürdigkeit besessen, mich einzuladen, euer Land zu besuchen und euch zu treffen. Ich habe die Einladung des Souveräns dieses Landes mit Freude angenommen, in diesem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5985&amp;entry_id=272" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_letters/documents/hf_jp-ii_apl_31031985_dilecti-amici_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_letters/documents/hf_jp-ii_apl_31031985_dilecti-amici_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Jahr der Jugend</a> zu kommen, um zu euch zu sprechen.<br />
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Ich treffe häufig Jugendliche, im allgemeinen Katholiken. Es ist das erste Mal, daß ich mit jungen Muslimen zusammentreffe.<br />
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Wir haben als Christen und Muslime viele Dinge gemeinsam, als Gläubige und als Menschen. Wir leben in derselben Welt, die durch viele Zeichen der Hoffnung, aber auch der Angst gekennzeichnet ist. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5986&amp;entry_id=272" title="http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P11.HTM"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P11.HTM';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Abraham</a> ist eben für uns ein solches Vorbild des Glaubens an Gott, der Ergebenheit gegenüber Seinem Willen und des Vertrauens auf Seine Güte. Wir glauben an denselben Gott, an den einzigen Gott, an den lebendigen Gott, an den Gott, der die Welten schafft und Seine Geschöpfe zu ihrer Vollendung führt.<br />
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Es ist also Gott, auf Den sich mein Denken bezieht und zu Dem sich mein Herz erhebt: von Gott selbst möchte ich vor allem zu euch sprechen; von Ihm, weil Er es ist, an Den wir glauben, ihr Muslime und wir Katholiken, und ich möchte zu euch auch über menschliche Werte sprechen, die ihr Fundament in Gott haben, die Werte, welche die Entfaltung unserer Personen betreffen, aber auch die unserer Familien und unserer Gesellschaften wie auch die der Internationalen Gemeinschaft. Ist das Gottesgeheimnis nicht die höchste Wirklichkeit, von welcher der Sinn selbst abhängt, den der Mensch seinem Leben gibt? Ist es nicht das erste Problem, das sich einem Jugendlichen stellt, wenn er über das Mysterium seiner eigenen Existenz und über die Werte nachdenkt, die er auszuwählen beabsichtigt, um seine heranreifende Persönlichkeit zu formen?<br />
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Meinerseits trage ich in der Katholischen Kirche das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5987&amp;entry_id=272" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Amt des Nachfolgers Petri</a>, des Apostels, den Jesus erwählt hat, um seine Brüder im Glauben zu stärken. Nach den Päpsten, welche einander durch die Geschichte hindurch ohne Unterbrechung gefolgt sind, bin ich heute der Bischof von Rom, dazu berufen, unter seinen Brüdern in der Welt der Zeuge des Glaubens und der Garant der Einheit aller Glieder der Kirche zu sein.<br />
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So komme ich zu euch heute auch als Glaubender. Ich möchte hier ganz einfach ein Zeugnis davon geben von dem, was ich glaube, von dem, was ich für das Wohl meiner Menschenbrüder wünsche, von dem, was ich aus Erfahrung für alle als nützlich ansehe.<br />
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<b>2.</b> Zuallererst rufe ich den Höchsten an, den allmächtigen Gott an, der unser Schöpfer ist. Er ist der Ursprung jeglichen Lebens, so wie Er die Quelle all dessen ist, was gut, was schön und was heilig ist.<br />
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Er hat das Licht von der Dunkelheit geschieden. Er hat das ganze Universum nach einer wunderbaren Ordnung wachsen lassen. Er hat gewollt, daß die Pflanzen gedeihen und ihre Früchte tragen, so wie er gewollt hat, daß sich die Vögel des Himmels, das Vieh auf dem Lande und die Fische des Meeres vermehren.<br />
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Er hat uns geschaffen, uns Menschen, und wir sind Sein. Sein heiliges Gesetz leitet unser Leben. Es ist das Licht Gottes, welches unser Schicksal lenkt und unser Gewissen erleuchtet. Er macht uns fähig, zu lieben und das Leben weiterzugeben. Er verlangt von allen Menschen, jedes menschliche Wesen zu respektieren und es als einen Freund, einen Gefährten und als Bruder zu lieben. Er fordert auf, ihm zu Hilfe zu kommen, wenn es verletzt ist, wenn es verlassen ist, wenn es Hunger und Durst hat, kurz gesagt: wenn es nicht mehr weiß, wo sein Weg auf den Straßen des Lebens zu finden ist. <br />
<br />
Ja, Gott verlangt, daß wir Seine Stimme hören. Er erwartet von uns den Gehorsam gegenüber Seinem heiligen Willen in freier Zustimmung des Verstandes und des Herzens.<br />
<br />
Deshalb sind wir vor Ihm verantwortlich. Er ist es, Gott, der unser Richter ist, Er alleine ist wirklich gerecht. Trotzdem wissen wir, daß Seine Barmherzigkeit nicht von Seiner Gerechtigkeit getrennt werden kann. Wenn der Mensch zu Ihm reumütig und zerknirscht zurückkehrt, nachdem er sich durch die Abwege der Sünde und durch die Werke des Todes entfernt hatte, offenbart sich Gott somit als Der, welcher verzeiht und Barmherzigkeit übt.<br />
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Ihm gebühren also unsere Liebe und unsere Anbetung. Für Seine Wohltaten und Seine Barmherzigkeit danken wir Ihm zu allen Zeiten und an allen Orten.<br />
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<b>3.</b> Müßten nicht die Gläubigen in einer Welt, die sich nach der Einheit und nach dem Frieden sehnt und die trotzdem tausend Spannungen und Konflikte erfährt, die Freundschaft und die Zusammenführung der Menschen und der Völker, die auf Erden eine einzige Gemeinschaft bilden, fördern? Wir wissen, daß sie denselben Ursprung und dasselbe Endziel haben: den Gott, der sie geschaffen hat und der sie erwartet, weil Er sie zusammenführen wird.<br />
<br />
Die Katholische Kirche ist ihrerseits seit 20 Jahren, seit dem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5988&amp;entry_id=272" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Zweiten Vatikanischen Konzil</a> [= 21. Ökumenischen Konzil], durch die Gestalt ihrer Bischöfe, das heißt durch ihre religiösen Oberhäupter, engagiert, die Zusammenarbeit unter den Gläubigen anzustreben. Sie hat ein Dokument über den Dialog zwischen den Religionen veröffentlicht (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5982&amp;entry_id=272" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decl_19651028_nostra-aetate_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decl_19651028_nostra-aetate_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Nostra Aetate</a>). Es bekräftigt, daß sich alle Menschen, besonders die Menschen lebendigen Glaubens, respektieren, jede Diskriminierung überwinden, zusammenleben und der allumfassenden Brüderlichkeit dienen sollen (vgl. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5982&amp;entry_id=272" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decl_19651028_nostra-aetate_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decl_19651028_nostra-aetate_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Nostra Aetate</a>, Nr. 5). Die Kirche erweist den muslimischen Gläubigen eine besondere Aufmerksamkeit, denen ihr Glaube an den alleinigen Gott, ihr Empfinden für das Gebet und ihre Wertschätzung für die sittliche Lebenshaltung gegeben ist (vgl. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5982&amp;entry_id=272" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decl_19651028_nostra-aetate_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decl_19651028_nostra-aetate_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Nostra Aetate</a>, Nr. 3). Sie ersehnt, «<i>gemeinsam einzutreten für Schutz und Förderung der sozialen Gerechtigkeit, der sittlichen Güter und nicht zuletzt des Friedens und der Freiheit für alle Menschen.</i>» (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5982&amp;entry_id=272" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decl_19651028_nostra-aetate_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decl_19651028_nostra-aetate_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Nostra Aetate</a>, Nr. 3)<br />
<br />
<b>4.</b> Der Dialog zwischen Christen und Muslimen ist heute notwendiger denn je. Dieser ist die Konsequenz unserer Treue gegenüber Gott und setzt voraus, daß wir Gott durch den Glauben erkennen und Ihn durch das Wort und durch die Tat in einer immer säkularisierteren und manchmal sogar atheistischen Welt bezeugen können.<br />
<br />
Die Jugend kann eine bessere Zukunft aufbauen, wenn sie zuerst auf ihren Glauben an Gott setzt und sich dazu verpflichtet, diese neue Welt nach dem Plan Gottes zu errichten, mit Weisheit und Zuversicht.<br />
<br />
Gott ist die Quelle aller Freude. Deshalb müssen wir auch unsere auf Gott bezogene Kultur bezeugen, unsere Anbetung, unser Beten im Lobpreis und im Bitten. Der Mensch kann genausowenig ohne Gebet leben wie er auch ohne zu atmen nicht leben kann. Wir sollen von unserer demütigen Erforschung Seines Willens Zeugnis geben; Er ist es, der unser Engagement für eine gerechtere und geeintere Welt inspirieren muß. Die Wege Gottes sind nicht immer unsere Wege. Sie übersteigen unsere Handlungen, die immer unvollständig sind, und die Absichten unseres Herzens, die immer unvollkommen sind. Gott kann nie zu unseren Zwecken benutzt werden, weil Er über allem ist.<br />
<br />
Dieses Zeugnis des Glaubens, das für uns lebensnotwendig ist und das weder Untreue gegenüber Gott noch Gleichgültigkeit gegenüber der Wahrheit erleiden darf, geschehe im Respekt vor den anderen religiösen Traditionen, denn jeder Mensch erwartet, daß er als der geachtet werde, welcher er tatsächlich ist, und als der, welcher nach seinem Gewissen gläubig ist. Wir ersehnen, daß alle zur Fülle der göttlichen Wahrheit gelangen, aber alle können dies nur durch die freie Zustimmung ihres Gewissens erreichen, in der Sicherheit gegenüber äußeren Zwängen, welche die freie Würdigung von Seiten des Verstandes und des Herzens nicht ernstnehmen, was jedoch die Würde des Menschen charakterisiert. Darin liegt der authentische Sinn der Religionsfreiheit, die Gott und den Menschen gleichzeitig respektiert. Von solchen Anbetern erwartet Gott den aufrichtigen Kult, von Anbetern im Geist und in der Wahrheit.<br />
<br />
<b>5.</b> Unsere Überzeugung besteht darin, daß «<i>wir Gott, den Vater aller, nicht anrufen können, wenn wir irgendwelchen Menschen, die ja nach dem Ebenbild Gottes geschaffen sind, die brüderliche Haltung verweigern</i>» (Erklärung <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5982&amp;entry_id=272" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decl_19651028_nostra-aetate_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decl_19651028_nostra-aetate_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Nostra Aetate</a>, Nr. 5).  <br />
<br />
Es ist daher nötig, daß wir jedes menschliche Wesen respektieren, lieben und unterstützen, weil es ein Geschöpf Gottes ist und in einem gewissen Sinn Sein Bild und Sein Vertreter ist, weil dies der Weg ist, der zu Gott führt, und weil es sich nur voll verwirklicht, wenn es Gott kennenlernt, wenn es Ihn mit seinem ganzen Herzen annimmt und wenn es Ihm folgt bishin auf den Wegen der Vollkommenheit.<br />
<br />
Dieser Gehorsam gegenüber Gott und diese Liebe für den Menschen müssen uns auch dazu führen, die Rechte des Menschen zu respektieren, die Rechte, welche der Ausdruck des Willens Gottes und das Erfordernis der menschlichen Natur sind, so wie sie Gott geschaffen hat. <br />
<br />
Der Respekt und der Dialog verlangen also die Gegenseitigkeit in allen Bereichen, vor allem was die grundlegenden Freiheiten und noch spezifischer die religiöse Würde betrifft. Sie fördern den Frieden und die Verständigung zwischen den Völkern. Sie helfen, die Probleme der Männer und Frauen von heute gemeinsam zu lösen, besonders jene der Jugendlichen.<br />
<br />
<b>6.</b> Normalerweise schauen die Jugendlichen nach der Zukunft aus, sie streben nach einer gerechteren und menschlicheren Welt. Gott hat die jungen Menschen auch präzise dazu geschaffen, damit sie beitragen, die Welt nach Seinem Lebensplan zu verändern. Aber auch ihnen erscheint die Situation oft mit ihren Schattenseiten.<br />
<br />
In dieser Welt bestehen Abgrenzungen und Spaltungen unter den Menschen sowie Unverständnis zwischen den Generationen; gleichzeitig gibt es auch Rassismus, Kriege und Ungerechtigkeiten wie es auch den Hunger, die Verschwendung und die Arbeitslosigkeit gibt. Darin liegen dramatische Übel, die uns alle betreffen, und ganz besonders die Jugendlichen der ganzen Welt. Manche laufen Gefahr, den Mut zu verlieren, andere wiederum, daß sie resignieren, und wieder andere, daß sie alles mit der Gewalt oder mit extremistischen Lösungen ändern wollen. Die Weisheit lehrt uns aber, daß die Selbstdisziplin und die Liebe die einzigen Hebel des gewünschten Aufbruches sind.<br />
<br />
Gott will nicht, daß die Menschen passiv bleiben. Er hat ihnen die Erde anvertraut, damit sie diese regieren, bebauen und gemeinsam fruchtbar machen.<br />
<br />
Ihr seid verantwortlich für die Welt von morgen. Indem Ihr eure Verantwortlichkeiten vollständig und mit Mut übernehmt, könnt ihr die gegenwärtigen Schwierigkeiten überwinden. Es kommt also euch zu, Initiativen zu ergreifen und nicht alles von den Älteren und von den Amtsträgern zu erwarten. Ihr müßt die Welt aufbauen und sie nicht nur erträumen.<br />
<br />
Durch gemeinsames Arbeiten kann man effektiv sein. Die richtig verstandene Arbeit ist ein Dienst an den anderen. Sie schafft solidarische Verbundenheit. Die Erfahrung der gemeinsamen Arbeit erlaubt es, sich selbst zu läutern und die Qualitäten der anderen zu entdecken. So kann Schritt für Schritt ein Klima des Vertrauens entstehen, das es jedem erlaubt, heranzureifen, sich zu entfalten und «<i>mehr zu sein</i>». Unterlaßt es nicht, liebe Jugendliche, mit den Erwachsenen zusammenzuarbeiten, besonders mit euren Eltern und euren Lehrern genauso wie mit den Spitzen der Gesellschaft und des Staates. Die Jugendlichen dürfen sich nicht von den anderen abschotten. Die Jugendlichen brauchen die Erwachsenen so wie die Erwachsenen die Jugendlichen brauchen.<br />
<br />
Bei dieser gesamten Arbeit darf die menschliche Person, ob Mann oder Frau, nie herabgesetzt werden. Jede Person ist in den Augen Gottes einzigartig und unersetzlich bei dieser Entwicklungsarbeit. Jeder muß anerkannt werden als der, welcher er ist, und folglich als solcher respektiert werden. Keiner darf seinen Mitmenschen benutzen; keiner darf seinesgleichen ausbeuten, keiner darf seinen Bruder verachten.<br />
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Unter diesen Bedingungen wird eine menschlichere, gerechtere und brüderlichere Welt entstehen können, wo jeder seinen Platz in der Würde und in der Freiheit finden können wird. Das ist die Welt des 21. Jahrhunderts, die in euren Händen liegt; sie wird so werden, wie ihr sie gestalten werdet.<br />
<br />
<b>7.</b> Diese künftige Welt hängt von den Jugendlichen aller Länder der Erde ab. Unsere Welt ist geteilt und sogar in Aufruhr; sie erfährt mannigfaltige Konflikte und schwerwiegende Ungerechtigkeiten. Es gibt keine wirkliche Solidarität zwischen Nord und Süd; es gibt zu wenig gegenseitige Unterstützung zwischen den Nationen des Südens. In der Welt bestehen Kulturen und Völker, die nicht respektiert werden.<br />
<br />
Warum ist das alles so? Weil die Menschen ihre Unterschiede nicht akzeptieren: sie kennen sich zu wenig. Sie lehnen diejenigen ab, die nicht dieselbe Zivilisation haben. Sie verweigern sich gegenseitiger Unterstützung. Sie sind nicht fähig, sich vom Egoismus und von der Selbstgefälligkeit zu befreien.<br />
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Nun aber hat Gott alle Menschen betreffend ihre Würde ebenbürtig erschaffen, aber betreffend ihre Begabungen und Talente verschiedenartig. Die Menschheit ist ein Ganzes, worin jede Gruppe ihre Rolle zu spielen hat; sie muß die Werte der verschiedenen Völker und der verschiedenen Kulturen anerkennen. Die Welt ist wie ein lebendiger Organismus; jeder soll etwas von den anderen empfangen und ihnen etwas geben.<br />
<br />
Ich bin froh, mit euch hier in Marokko zusammenzutreffen. Marokko besitzt eine Tradition an Offenheit; eure Gelehrten sind gereist, und ihr habt Gelehrte anderer Länder aufgenommen. Marokko ist ein Begegnungsort der Zivilisationen gewesen: es hat den Austausch mit dem Orient, mit Spanien und mit Afrika ermöglicht. Marokko hat eine Tradition der Toleranz: in diesem islamischen Land hat es immer Juden und fast immer Christen gegeben; dies wurde in Respekt und auf eine positive Weise gelebt. Ihr wart und bleibt weiterhin ein gastfreundliches Land. Ihr jungen Marokkaner seid also darauf vorbereitet, Bürger der Welt von morgen zu werden, dieser brüderlichen Welt, die ihr mit den Jugendlichen der ganzen Welt anstrebt. <br />
<br />
Ich bin sicher, daß all ihr Jugendlichen zu diesem Dialog fähig seid. Ihr wollt euch nicht von Vorurteilen beeinflussen lassen. Ihr seid bereit, eine Zivilisation aufzubauen, die auf der Liebe basiert. Ihr könnt daran arbeiten, daß die Barrieren fallen, die teils durch den Hochmut, häufiger durch die Charakterlosigkeit und die Furcht der Menschen bedingt sind. Ihr wollt die anderen lieben, ohne jede Einschränkung, sei es durch Zugehörigkeit zu einer Nation, zu einem Volk oder zu einer Religion.<br />
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Deshalb wünscht ihr die Gerechtigkeit und den Frieden. «<i>Frieden und Jugend zusammen unterwegs</i>», wie ich es ich in meiner <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5991&amp;entry_id=272" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/messages/peace/documents/hf_jp-ii_mes_19841208_xviii-world-day-for-peace_fr.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/messages/peace/documents/hf_jp-ii_mes_19841208_xviii-world-day-for-peace_fr.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Botschaft zum diesjährigen Weltfriedenstag</a> gesagt habe. Ihr wollt weder den Krieg noch die Gewalt. Ihr kennt den Preis, welchen die Unschuldigen dafür zahlen müssen. Ihr wollt auch keinen Rüstungswettlauf. Das will nicht heißen, daß ihr den Frieden um jeden Preis wünscht. Der Frieden geht Hand in Hand mit der Gerechtigkeit. Ihr wünscht niemandem die Unterdrückung. Ihr ersehnt den Frieden in der Gerechtigkeit.<br />
<br />
<b>8.</b> Zuerst wollt ihr, daß die Menschen etwas haben, wovon sie leben können. Die jungen Menschen, die die Chance haben, ihre Studien fortzusetzen, haben das Recht, auf den Beruf ausgerichtet zu bleiben, damit sie ihn zu ihrem Lebensunterhalt ausüben können. Aber sie sollen sich auch mit den oft sehr schwierigen Lebensbedingungen ihrer Brüder und Schwestern beschäftigen, die im selben Land und sogar auf der ganzen Welt leben. Wie kann man tatsächlich gleichgültig bleiben, wenn andere Menschen in großer Zahl an Hunger, an Unterernährung oder in Ermangelung ärztlicher Hilfe sterben, wenn sie grausam unter der Dürre leiden, wenn sie von den sie übermannenden wirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten in die Arbeitslosigkeit oder Auswanderung gedrängt werden, wenn man um die prekäre Lage der Flüchtlinge weiß, die infolge der Konflikte zwischen den Menschen in Lagern zusammengepfercht sind? Gott hat die Erde dem ganzen Menschengeschlecht anvertraut, damit die Menschen aus ihr in der Solidarität ihren Lebensunterhalt gewinnen und damit jedes Volk die Mittel habe, sich zu ernähren, gesundheitlich vorzusorgen und im Frieden zu leben.<br />
<br />
<b>9.</b> Aber so wichtig auch die ökonomischen Probleme sein mögen, der Mensch lebt nicht nur vom Brot allein, er braucht einen intellektuellen und geistlichen Weg; hier befindet sich die Seele dieser neuen Welt, die ihr anstrebt. Der Mensch bedarf der Entwicklung seines Geistes und seines Gewissens. Das ist es oft, was dem Menschen von heute fehlt. Die Wertevergessenheit und die Identitätskrise, die unsere Welt durchziehen, verpflichten uns zu einer Überwindung und zu einer erneuerten Anstrengung des Erforschens und des Sich-Fragens. Das innere Licht, das auch in unserem Gewissen erwächst, wird es erlauben, der Entwicklung Richtung zu geben, sie auf das Wohl des Menschen hin auszurichten, des ganzen Menschen und aller Menschen, gemäß dem Plan Gottes.<br />
<br />
Die Araber des Machrek und des Maghreb und - allgemeiner gesprochen - die Muslime haben eine lange Tradition des Studiums und der Weisheit: literarisch, wissenschaftlich, philosophisch. Ihr sei die Erben dieser Tradition, ihr müßt studieren, damit ihr lernt, diese Welt, die Gott uns anvertraut hat, zu kennen, sie zu verstehen, ihren Zweck zu entdecken, mit der Ausrichtung auf und dem Respekt für die Wahrheit, und damit ihr lernt, die Völker und die von Gott geschaffenen und geliebten Menschen zu kennen, damit ihr euch vorbereitet, ihnen besser zu dienen.<br />
<br />
Schöner noch, wird euch die Erforschung der Wahrheit über die intellektuellen Werte hinaus bis zur geistlichen Dimension des inneren Lebens führen.<br />
<br />
<b>10.</b> Der Mensch ist ein geistliches Wesen. Wir Gläubige wissen, daß wir nicht in einer geschlossenen Welt leben. Wir glauben an Gott. Wir sind Anbeter Gottes.<br />
<br />
Wir forschen nach Gott. Die Katholische Kirche blickt mit Respekt und Anerkennung auf die Würde eurer religiösen Praxis und auf den Reichtum eurer geistlichen Tradition.<br />
<br />
Auch wir Christen sind vom Wert unserer religiösen Tradition überzeugt.<br />
<br />
Ich glaube, daß wir, Christen und Muslime, die religiösen Werte, die wir gemeinsam haben, mit Freude anerkennen und Gott dafür danken sollen. Wir glauben beide an einen Gott, an den einzigen Gott, der ganz Gerechtigkeit und ganz Barmherzigkeit ist; wir glauben an die Bedeutung des Gebets, des Fastens und des Almosens, der Buße und der Vergebung; wir glauben, daß uns Gott am Ende der Zeiten ein gnädiger Richter sein werde, und wir hoffen darauf, daß Er mit uns zufrieden sein werde, und wir wissen, daß wir mit Ihm die Erfüllung haben werden.<br />
<br />
Die Redlichkeit gebietet auch, daß wir unsere Differenzen anerkennen und respektieren. Die grundlegendste ist klarerweise die Sichtweise, die wir der Person und dem Werk des Jesus von Nazareth entgegenbringen. Ihr wißt, daß für die Christen dieser Jesus dieselben in eine innerste Kenntnis des Geheimnisses Gottes und in eine kindliche Gemeinschaft mit Seinen Gaben eintreten läßt, sodaß sie Ihn als göttlichen Herrn und Erlöser anerkennen und verkünden. Darin liegen wichtige Unterschiede, die wir in der gegenseitigen Toleranz mit Demut und Respekt akzeptieren dürfen; darin liegt ein Mysterium, worüber uns Gott eines Tages Erleuchtung geben wird, wovon ich überzeugt bin.<br />
<br />
Als Christen und Muslime haben wir uns im allgemeinen schlecht verstanden, und in der Vergangenheit haben wir uns manchmal gegeneinander gestellt und uns sogar in Auseinandersetzungen und Kriegen verausgabt. <br />
<br />
Ich meine, daß uns Gott heute einlädt, unsere alten Gewohnheiten zu ändern. Wir sollten uns respektieren und uns auch gegenseitig auf dem Weg Gottes in den guten Werken anspornen. <br />
<br />
Mit mir seid ihr euch bewußt, was der Wert geistlicher Reichtümer ist. Die Ideologien und die Slogans können uns weder zufriedenstellen noch die Probleme eures Lebens lösen. Nur die spirituellen und moralischen Werte können dies erbringen, und sie haben Gott zum Fundament. <br />
<br />
Liebe Jugendliche! Ich wünsche Euch, daß ihr beitragen könnt, in dieser Weise eine Welt aufzubauen, in der Gott den ersten Platz hat, um dem Menschen zu helfen und ihn zu retten. Seid auf diesem Weg der Wertschätzung und Kollaboration eurer katholischen Brüder und Schwestern versichert, die ich an diesem Abend bei euch vertrete.<br />
<br />
<b>11.</b> Ich möchte jetzt Seiner Majestät, dem König, dafür danken, daß er mich eingeladen hat. Danken möchte ich auch euch, liebe Jugendliche von Marokko, daß ihr hierher gekommen seid und mein Zeugnis vertrauensvoll angehört habt.<br />
<br />
Aber mehr noch möchte ich Gott danken, der diese Begegnung ermöglicht hat. Wir sind alle unter Seinem Blick. Er ist heute der erste Zeuge unserer Begegnung. Er ist es, der die Empfindungen der Barmherzigkeit und des Verstehens, der Vergebung und der Versöhnung, des Dienstes und der Zusammenarbeit in unsere Herzen pflanzt. Sollten die Gläubigen, welche wir sind, nicht in ihrem Leben und in ihrer Umgebung die herausragenden Namen in Erinnerung rufen, welche Ihm unsere religiösen Traditionen zuerkennen? Versuchen wir also, für Ihn verfügbar zu sein und gegenüber Seinem Willen sowie gegenüber den Anrufen, die Er an uns richtet, ergeben zu sein! Auf diese Weise werden unsere Leben eine neue Dynamik erhalten.<br />
<br />
So wird also - davon bin ich überzeugt  - eine Welt erstehen können, in der die Männer und Frauen lebendigen und wirksamen Glaubens die Ehre Gottes besingen und danach trachten werden, eine menschliche Gesellschaft nach dem Willen Gottes zu errichten.<br />
<br />
Deshalb möchte ich schließen, indem ich Ihn vor euch persönlich anrufe:<br />
<br />
O Gott, Du bist unser Schöpfer.<br />
Du bist gut, und Dein Erbarmen ist grenzenlos.<br />
Dir kommt der Lobpreis aller Geschöpfe zu.<br />
O Gott, Du hast den Menschen, die wir sind, ein inneres Gesetz gegeben, unter dem wir leben müssen.<br />
Deinen Willen zu tun heißt, unsere Aufgabe zu erfüllen.<br />
Deinen Wegen zu folgen heißt, den Frieden der Seele zu erfahren.<br />
Dir schenken wir unseren Gehorsam.<br />
Leite uns bei allen Schritten, die wir auf der Erde unternehmen.<br />
Befreie uns von schlechten Neigungen, die unser Herz von Deinem Willen abwenden.<br />
Lasse nicht zu, daß wir unter Anrufung Deines Namens die menschlichen Nachlässigkeiten zu rechtfertigen suchten.<br />
O Gott, Du bist der Einzige. Dir gebührt unsere Anbetung.<br />
Lasse nicht zu, daß wir uns von Dir entfernen.<br />
O Gott, Richter aller Menschen, hilf uns, am letzten Tage zu Deinen Erwählten zu gehören.<br />
O Gott, Urheber der Gerechtigkeit und des Friedens, gewähre uns die wahre Freude und die authentische Liebe und auch eine dauerhafte Brüderlichkeit unter den Völkern.<br />
Erfülle uns auf immer und ewig mit Deinen Gaben. <b>AMEN!</b><br />
<br />
[<b>ENDE MEINER ÜBERSETZUNG</b> DER <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5979&amp;entry_id=272" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/speeches/1985/august/documents/hf_jp-ii_spe_19850819_giovani-stadio-casablanca_fr.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/speeches/1985/august/documents/hf_jp-ii_spe_19850819_giovani-stadio-casablanca_fr.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">ANSPRACHE</a> DES VEREHRUNGSWÜRDIGEN DIENERS GOTTES PAPST JOHANNES PAUL II.]<br />
<br />
<b>Und all diese Gedanken</b> des verehrungswürdigen Dieners Gottes Johannes Paul II. mögen uns in der Vorfastenzeit und dann besonders in der ganzen 40tägigen christlichen Fastenzeit vom Aschermittwoch, dem 9. März 2011, an geistlich begleiten und zu guten Werken anspornen. Auf die oben von mir aus dem französischen Originaltext übersetzte Rede nahm sein Nachfolger Papst Benedikt XVI. schon mehrfach Bezug, so in Deutschland bei seiner Apostolischen Reise nach Köln im Rahmen der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5992&amp;entry_id=272" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2005/august/documents/hf_ben-xvi_spe_20050820_meeting-muslims_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2005/august/documents/hf_ben-xvi_spe_20050820_meeting-muslims_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Begegnung mit Vertretern muslimischer Gemeinden</a> (20. August 2005) oder bei seiner <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5995&amp;entry_id=272" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2006/september/documents/hf_ben-xvi_spe_20060925_ambasciatori-paesi-arabi_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2006/september/documents/hf_ben-xvi_spe_20060925_ambasciatori-paesi-arabi_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ansprache an die Botschafter muslimischer Länder</a> und Vertreter von muslimischen Gemeinden in Italien (Castelgandolfo, 25. September 2006). <br />
<br />
<b>Die letzte mir bekannte Zitation</b> erfolgte dann in seinem nachsynodalen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5993&amp;entry_id=272" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/apost_exhortations/documents/hf_ben-xvi_exh_20100930_verbum-domini_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/apost_exhortations/documents/hf_ben-xvi_exh_20100930_verbum-domini_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Apostolischen Schreiben Verbum Domini über das Wort Gottes</a> im Leben und in der Sendung der Kirche (vom 30. September 2010), und zwar ganz zum Schluß im Kapitel "<i>Wort Gottes und interreligiöser Dialog</i>" (vgl. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5993&amp;entry_id=272" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/apost_exhortations/documents/hf_ben-xvi_exh_20100930_verbum-domini_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/apost_exhortations/documents/hf_ben-xvi_exh_20100930_verbum-domini_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">dort</a> die Anmerkung 382). Für die Fastenzeit 2011 hat der Heilige Vater Benedikt XVI. dann kurz danach, am 4. November 2010, seine Botschaft formuliert, die diesmal unter dem auf die heilige Taufe bezogenen Titel "<i>Mit Christus wurdet ihr in der Taufe begraben, mit ihm auch auferweckt!</i>" (vgl. Kol 2,12) steht. Wollen wir also diese christliche Fastenzeit begehen und auch bekanntmachen. Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F272-ERINNERUNG-AN-JOHANNES-PAUL-II.-MIT-JUNGEN-MUSLIMEN-IN-MAROKKO-CASABLANCA-1985.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F272-ERINNERUNG-AN-JOHANNES-PAUL-II.-MIT-JUNGEN-MUSLIMEN-IN-MAROKKO-CASABLANCA-1985.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
                    </author>
    
        <published>2010-12-30T12:15:00Z</published>
        <updated>2011-02-10T22:56:18Z</updated>
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        <title type="html">PAPST BENEDIKT KÄMPFT WEITER: MOTU PROPRIO GEGEN GELDWÄSCHE</title>
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                <b>APOSTOLISCHES SCHREIBEN IN FORM EINES "MOTU PROPRIO" ZUR PRÄVENTION UND ZUR BEKÄMPFUNG DER ILLEGALEN AKTIVITÄTEN AUF DEM FINANZ- UND WÄHRUNGSSEKTOR</b><br />
<br />
* EXKLUSIVÜBERSETZUNG VON DR. ALEXANDER PYTLIK *<br />
<br />
Der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5900&amp;entry_id=267" title="http://www.vatican.va"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Apostolische Stuhl</a> hat immer seine Stimme erhoben, um die Menschen guten Willens und besonders die Verantwortlichen der Nationen zum Einsatz für den Aufbau der universalen Stadt Gottes, auf welche die Geschichte der Gemeinschaft der Völker und der Nationen zustrebt, aufzurufen, auch durch einen gerechten und dauerhaften Frieden in jedem Teil der Welt  (Benedikt XVI., Enzyklika <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5901&amp;entry_id=267" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/encyclicals/documents/hf_ben-xvi_enc_20090629_caritas-in-veritate_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/encyclicals/documents/hf_ben-xvi_enc_20090629_caritas-in-veritate_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Caritas in veritate</a> [29. Juni 2009], Nr. 7: AAS 101/2009, 645). Leider ist der Frieden in unseren Tagen in einer immer globalisierteren Gesellschaft durch verschiedene Ursachen gefährdet, zu denen jene eines unsachgemäßen Gebrauches des Marktes und der Wirtschaft gehört und auch jene grausame und zerstörerische der Gewalt, die der Terrorismus verübt und dadurch Tod, Leiden, Haß und soziale Instabilität schafft.<br />
<br />
Es ist sehr angemessen, daß sich die Internationale Gemeinschaft immer weitergehender mit Prinzipien und rechtlichen Instrumenten ausstattet, die es erlauben, das Phänomen der Geldwäsche und der Terrorfinanzierung zu verhindern und zu bekämpfen. <br />
<br />
Der Heilige Stuhl heißt diese Bemühungen gut und beabsichtigt, sich diese Regeln bei der Verwendung der materiellen Ressourcen zu eigen zu machen, die der Erfüllung der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5900&amp;entry_id=267" title="http://www.vatican.va"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">eigenen Mission</a> und der Aufgaben des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5904&amp;entry_id=267" title="http://www.vaticanstate.va/"  onmouseover="window.status='http://www.vaticanstate.va/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Staates der Vatikanstadt</a> dienen.<br />
 <br />
In diesem Rahmen habe ich - auch in Ausführung des Währungsabkommens zwischen dem Staat der Vatikanstadt und der Europäischen Union vom 17. Dezember 2009 - für denselben <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5904&amp;entry_id=267" title="http://www.vaticanstate.va/"  onmouseover="window.status='http://www.vaticanstate.va/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Staat</a> den Erlaß des "Gesetz betreffend die Prävention und die Bekämpfung der Geldwäsche von Einnahmen krimineller Aktivitäten und der Terrorfinanzierung" (Legge concernente la prevenzione ed il contrasto del riciclaggio dei proventi di attività criminose e del finanziamento del terrorismo) des 30. Dezember 2010 approbiert, was <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3ByZXNzLmNhdGhvbGljYS52YS9uZXdzX3NlcnZpY2VzL2J1bGxldGluL25ld3MvMjY2MzUucGhwP2luZGV4PTI2NjM1Jmxhbmc9Z2U=&amp;entry_id=267" title="http://press.catholica.va/news_services/bulletin/news/26635.php?index=26635&amp;lang=ge"  onmouseover="window.status='http://press.catholica.va/news_services/bulletin/news/26635.php?index=26635&amp;lang=ge';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">heute promulgiert</a> wird.<br />
<br />
Mit dem vorliegenden Apostolischen Schreiben in Form eines Motu Proprio:<br />
<br />
<b>a)</b> lege ich fest, daß das oben genannte <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3ByZXNzLmNhdGhvbGljYS52YS9uZXdzX3NlcnZpY2VzL2J1bGxldGluL25ld3MvMjY2MzUucGhwP2luZGV4PTI2NjM1Jmxhbmc9Z2U=&amp;entry_id=267" title="http://press.catholica.va/news_services/bulletin/news/26635.php?index=26635&amp;lang=ge"  onmouseover="window.status='http://press.catholica.va/news_services/bulletin/news/26635.php?index=26635&amp;lang=ge';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Gesetz</a> des Staates der Vatikanstadt und seine künftigen Änderungen auch für die Dikasterien der Römischen Kurie und für alle vom Heiligen Stuhl abhängigen Organismen und Körperschaften Gültigkeit haben, wo dieselben Aktivitäten gemäß Artikel 2 desselben <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3ByZXNzLmNhdGhvbGljYS52YS9uZXdzX3NlcnZpY2VzL2J1bGxldGluL25ld3MvMjY2MzUucGhwP2luZGV4PTI2NjM1Jmxhbmc9Z2U=&amp;entry_id=267" title="http://press.catholica.va/news_services/bulletin/news/26635.php?index=26635&amp;lang=ge"  onmouseover="window.status='http://press.catholica.va/news_services/bulletin/news/26635.php?index=26635&amp;lang=ge';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Gesetzes</a> ausüben;<br />
<br />
<b>b)</b> errichte ich die "Autorität der Finanzierungsinformation" (Autorità di Informazione Finanziaria = AIF), wie sie im Artikel 33 des "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3ByZXNzLmNhdGhvbGljYS52YS9uZXdzX3NlcnZpY2VzL2J1bGxldGluL25ld3MvMjY2MzUucGhwP2luZGV4PTI2NjM1Jmxhbmc9Z2U=&amp;entry_id=267" title="http://press.catholica.va/news_services/bulletin/news/26635.php?index=26635&amp;lang=ge"  onmouseover="window.status='http://press.catholica.va/news_services/bulletin/news/26635.php?index=26635&amp;lang=ge';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Gesetz</a> betreffend die Prävention und die Bekämpfung der Geldwäsche von Einnahmen krimineller Aktivitäten und der Terrorfinanzierung" angegeben ist, als dem Heiligen Stuhl angeschlossene Institution, nach Vorschrift der Artikel 186 und 190 - 191 der Apostolischen Konstitution <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5907&amp;entry_id=267" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_19880628_pastor-bonus-index_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_19880628_pastor-bonus-index_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Pastor Bonus</a>, indem ich ihr kirchenrechtlich die öffentliche Rechtspersönlichkeit und auch die zivile vatikanische Rechtspersönlichkeit verleihe und für beide das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3ByZXNzLmNhdGhvbGljYS52YS9uZXdzX3NlcnZpY2VzL2J1bGxldGluL25ld3MvMjY2MzgucGhwP2luZGV4PTI2NjM4Jmxhbmc9Z2U=&amp;entry_id=267" title="http://press.catholica.va/news_services/bulletin/news/26638.php?index=26638&amp;lang=ge"  onmouseover="window.status='http://press.catholica.va/news_services/bulletin/news/26638.php?index=26638&amp;lang=ge';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Statut</a> approbiere, das dem vorliegenden Motu Proprio angeschlossen ist;<br />
<br />
<b>c)</b> lege ich fest, daß die "Autorität der Finanzierungsinformation" (AIF) ihre Aufgaben gegenüber den Dikasterien der Römischen Kurie und gegenüber allen Organismen und Körperschaften ausübt, von denen unter Buchstabe (a) zu lesen ist;<br />
<br />
<b>d)</b> delegiere ich in den Grenzen der Straftatbestände, von denen das oben genannte Gesetz handelt, die zuständigen Justizorgane des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5904&amp;entry_id=267" title="http://www.vaticanstate.va/"  onmouseover="window.status='http://www.vaticanstate.va/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Staates der Vatikanstadt</a> zur Ausübung der Strafjurisdiktion gegenüber den Dikasterien der Römischen Kurie und gegenüber allen Organismen und Körperschaften, von denen unter Buchstabe (a) zu lesen ist;.<br />
<br />
Ich ordne an, daß alles, was hiermit verordnet ist, vom heutigen Tag an volle und bleibende Gültigkeit habe, selbst wenn es irgendeine entgegenstehende Anordnung gäbe und selbst wenn diese besonderer Erwähnung würdig wäre.<br />
<br />
Weiters ordne ich an, daß das vorliegende Apostolische Schreiben in Form eines Motu Proprio in den Acta Apostolicae Sedis veröffentlicht werde.<br />
<br />
Gegeben in Rom aus dem Apostolischen Palast am 30. Dezember des Jahres 2010 im sechsten Jahr des Pontifikates.<br />
<br />
<b>BENEDICTUS PP. XVI</b><br />
<br />
[<b>ENDE DER ÜBERSETZUNG DES NEUEN MOTU PROPRIO ZUM JAHRESSCHLUSS GEGEN GELDWÄSCHE UND TERRORFINANZIERUNG.</b>]<br />
<br />
<b>So sind alle Blogeinträge</b> des Jahres 2010 pro Papst Benedikt XVI. (z. B. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5913&amp;entry_id=267" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/242-HIRTENBRIEF-PAPST-BENEDIKT-HAT-FUER-DIE-OPFER-DAS-KIRCHENRECHT-GERETTET.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/242-HIRTENBRIEF-PAPST-BENEDIKT-HAT-FUER-DIE-OPFER-DAS-KIRCHENRECHT-GERETTET.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">1</a>, <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5915&amp;entry_id=267" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/265-SEEWALD-PAPST-BUCH-ABSOLUT-LESENSWERTES-WEIHNACHTSGESCHENK-ERZBISCHOF-FISICHELLA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/265-SEEWALD-PAPST-BUCH-ABSOLUT-LESENSWERTES-WEIHNACHTSGESCHENK-ERZBISCHOF-FISICHELLA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">2</a> oder <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5916&amp;entry_id=267" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/266-ZUM-JAHRESRUECKBLICK-BENEDIKT-XVI.-EIN-GANZ-BESONDERER-PAPST.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/266-ZUM-JAHRESRUECKBLICK-BENEDIKT-XVI.-EIN-GANZ-BESONDERER-PAPST.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">3</a>) von diesem selbst her auch noch zum Jahresabschluß mehr als erwiesen und bekräftigt. Kurz vor Erlaß des neuen Motu Proprio informierte über die ganze Herausforderung für den Heiligen Stuhl noch sehr gut Professsor Ralph Rotte: <i>Undurchsichtige Geschäfte. Die Finanzen des Heiligen Stuhles und das Dauerproblem IOR</i>, in: <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5976&amp;entry_id=267" title="http://www.herder-korrespondenz.de/"  onmouseover="window.status='http://www.herder-korrespondenz.de/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Herder Korrespondenz</a>, 64. Jg., H. 12, Dezember 2010, S. 605 - 609. Der Papst läßt sich nicht aus der Ruhe bringen und handelt nun auch im Finanzbereich ohne Ansehen der Person und der Organisation, nach klaren Prinzipien und gemäß dem schon an die Kirche in Irland gerichteten und somit für die ganze Kirche vorgegebenen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5914&amp;entry_id=267" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Prinzip der Transparenz</a>. Der Papst ist weltweit die einzige natürliche Person, welche auch Völkerrechtssubjekt und somit jedem Staat gleichgestellt ist. Der Papst ist vom göttlichen Recht her der Heilige Stuhl, und dieser <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5900&amp;entry_id=267" title="http://www.vatican.va"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Heilige Stuhl</a> als Völkerrechtssubjekt bedient sich des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5904&amp;entry_id=267" title="http://www.vaticanstate.va/"  onmouseover="window.status='http://www.vaticanstate.va/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Staates der Vatikanstadt</a>, der also kein eigenes Völkerrechtssubjekt ist. Weitere Informationen in englischer Sprache finden sich auch auf dem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5911&amp;entry_id=267" title="http://visnews-en.blogspot.com/2010_12_30_archive.html"  onmouseover="window.status='http://visnews-en.blogspot.com/2010_12_30_archive.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Vatikanblog</a>.<br />
<br />
<b>So viel in aller Kürze</b> und mit Freude zum Jahresabschluß aus dem Vatikan! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F267-PAPST-BENEDIKT-KAEMPFT-WEITER-MOTU-PROPRIO-GEGEN-GELDWAESCHE.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F267-PAPST-BENEDIKT-KAEMPFT-WEITER-MOTU-PROPRIO-GEGEN-GELDWAESCHE.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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        <published>2011-01-02T20:18:09Z</published>
        <updated>2011-02-10T22:50:13Z</updated>
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                <b>Schon zu Beginn des neuen Jahres 2011</b> erweist sich die am 8. Dezember 2010 von Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. unterzeichnete <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5917&amp;entry_id=268" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/messages/peace/documents/hf_ben-xvi_mes_20101208_xliv-world-day-peace_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/messages/peace/documents/hf_ben-xvi_mes_20101208_xliv-world-day-peace_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Botschaft zur Feier des Weltfriedenstages</a> am 1. Januar 2011 als dermaßen aktuell und richtungsweisend, daß ich den gesamten Text hier in einen Blogeintrag übernehme. Der Heilige Vater geht ganz klar den alternativlosen Weg seiner Vorgänger, insbesondere des verehrungswürdigen Dieners Gottes <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5929&amp;entry_id=268" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/233-DIENER-GOTTES-JOHANNES-PAUL-II.-AUF-DEM-WEG-ZUR-SELIGSPRECHUNG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/233-DIENER-GOTTES-JOHANNES-PAUL-II.-AUF-DEM-WEG-ZUR-SELIGSPRECHUNG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Johannes Paul II.</a>, in Treue zum <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5930&amp;entry_id=268" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">XXI. Ökumenischen Konzil</a> der Katholischen Kirche weiter. Dies wird sich vor allem im Oktober 2011 in Assisi zeigen, was nicht nur für die Kirche Christi, die wir in der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche erkennen, von existentieller Bedeutung sein wird, sondern für alle Christen, alle Religionen und die ganze Welt:<br />
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<b>RELIGIONSFREIHEIT, EIN WEG FÜR DEN FRIEDEN</b><br />
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1. Zu Beginn eines neuen Jahres will mein Glückwunsch alle und jeden einzelnen erreichen; es ist ein Wunsch für ein frohes Wohlergehen, vor allem aber ist es ein Friedenswunsch. Auch das Jahr, das seine Türen schließt, war leider von Verfolgung, von Diskriminierung, von schrecklichen Gewalttaten und von religiöser Intoleranz gezeichnet.<br />
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Ich denke besonders an das geschätzte Land Irak, das auf seinem Weg in die ersehnte Stabilität und Versöhnung weiterhin ein Schauplatz von Gewalt und Anschlägen ist. Mir kommen die jüngsten Leiden der christlichen Gemeinde in den Sinn und insbesondere der niederträchtige Angriff auf die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5931&amp;entry_id=268" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/262-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-PROF.-WINKLER-ZU-DEN-VIELEN-RITEN-IN-DER-KATHOLISCHEN-KIRCHE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/262-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-PROF.-WINKLER-ZU-DEN-VIELEN-RITEN-IN-DER-KATHOLISCHEN-KIRCHE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">syro-katholische</a> Kathedrale „Unserer Lieben Frau von der Immerwährenden Hilfe“ in Bagdad, wo am vergangenen 31. Oktober zwei Priester und über fünfzig Gläubige, die zur Feier der heiligen Messe versammelt waren, getötet wurden. Diesem Anschlag folgten in den Tagen danach weitere Angriffe, auch auf Privathäuser. Sie haben in der christlichen Gemeinde Angst ausgelöst sowie bei vielen ihrer Mitglieder den Wunsch geweckt, auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen zu emigrieren. Ihnen bekunde ich meine Nähe und die der ganzen Kirche, was auch in der kürzlich abgehaltenen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5918&amp;entry_id=268" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/263-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-NUNTIUS-BOTSCHAFT-ZUM-ABSCHLUSS-FUER-DAS-VOLK-GOTTES.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/263-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-NUNTIUS-BOTSCHAFT-ZUM-ABSCHLUSS-FUER-DAS-VOLK-GOTTES.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Sonderversammlung der Bischofssynode für den Nahen Osten</a> konkret zum Ausdruck gekommen ist. Diese Versammlung hat die katholischen Gemeinden im Irak und im gesamten Nahen Osten <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5918&amp;entry_id=268" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/263-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-NUNTIUS-BOTSCHAFT-ZUM-ABSCHLUSS-FUER-DAS-VOLK-GOTTES.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/263-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-NUNTIUS-BOTSCHAFT-ZUM-ABSCHLUSS-FUER-DAS-VOLK-GOTTES.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">ermutigt</a>, die Gemeinschaft zu leben und in jenen Ländern weiterhin ein mutiges Glaubenszeugnis zu geben.<br />
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Von Herzen danke ich den Regierungen, die sich bemühen, die Leiden dieser Brüder und Schwestern in ihrer menschlichen Existenz zu lindern, und fordere die Katholiken auf, für ihre Brüder und Schwestern im Glauben, die unter Gewalt und Intoleranz leiden, zu beten und sich mit ihnen solidarisch zu zeigen. In diesem Zusammenhang schien mir eine besonders gute Gelegenheit gegeben, euch allen einige Gedanken über die Religionsfreiheit als Weg für den Frieden mitzuteilen. Denn es ist schmerzlich festzustellen, daß es in einigen Regionen der Welt nicht möglich ist, den eigenen Glauben frei zu bekennen und zum Ausdruck zu bringen, ohne das Leben und die persönliche Freiheit aufs Spiel zu setzen. In anderen Gebieten existieren lautlosere und raffiniertere Formen von Vorurteil und Widerstand gegen die Gläubigen und gegen religiöse Symbole. Die Christen sind gegenwärtig die Religionsgruppe, welche die meisten Verfolgungen aufgrund ihres Glaubens erleidet. Viele erfahren tagtäglich Beleidigungen und leben oft in Angst wegen ihrer Suche nach der Wahrheit, wegen ihres Glaubens an Jesus Christus und wegen ihres offenen Aufrufs zur Anerkennung der Religionsfreiheit. Das kann man alles nicht dulden, weil es eine Beleidigung Gottes und der Menschenwürde ist; es stellt außerdem eine Bedrohung für die Sicherheit und den Frieden dar und verhindert eine echte ganzheitliche Entwicklung des Menschen. [<b>Anm. 1</b> = Vgl. Benedikt XVI., Enzyklika Caritas in veritate, 29.55 - 57.]<br />
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In der Religionsfreiheit nämlich findet die Besonderheit der menschlichen Person, durch die sie das eigene persönliche und gemeinschaftliche Leben auf Gott hinordnen kann, ihren Ausdruck: Im Licht Gottes versteht man die Identität, den Sinn und das Ziel der Person vollständig. Diese Freiheit willkürlich zu verweigern oder zu beschränken bedeutet, eine verkürzende Sicht des Menschen zu haben; die öffentliche Rolle der Religion zu verdunkeln bedeutet, eine ungerechte Gesellschaft aufzubauen, da sie nicht im rechten Verhältnis zur wahren Natur der menschlichen Person steht; dies bedeutet, die Durchsetzung eines echten und dauerhaften Friedens der ganzen Menschheitsfamilie unmöglich zu machen.<br />
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Ich fordere daher die Menschen guten Willens auf, den Einsatz für den Aufbau einer Welt zu erneuern, in der alle frei sind, ihre Religion oder ihren Glauben zu bekennen und ihre Liebe zu Gott mit ganzem Herzen, mit ganzer Seele und mit allen Gedanken zu leben (vgl. Mt 22,37). Das ist die Gesinnung, welche die Botschaft zur Feier des XLIV. Weltfriedenstags, die dem Thema Religionsfreiheit, ein Weg für den Frieden gewidmet ist, inspiriert und leitet.<br />
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<b>Das heilige Recht auf Leben und auf ein religiöses Leben</b><br />
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2. Das Recht auf Religionsfreiheit ist in der Würde des Menschen selbst verankert [<b>Anm. 2</b> = Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Erklärung über die Religionsfreiheit Dignitatis humanae, 2], dessen transzendente Natur nicht ignoriert oder vernachlässigt werden darf. Gott hat Mann und Frau als sein Abbild erschaffen (vgl. Gen 1,27). Deshalb besitzt jeder Mensch das heilige Recht auf ein ganzheitliches Leben auch in spiritueller Hinsicht. Ohne die Anerkennung des eigenen geistigen Wesens, ohne die Öffnung auf das Transzendente hin zieht der Mensch sich auf sich selbst zurück, kann er keine Antworten auf die Fragen seines Herzens nach dem Sinn des Lebens finden und keine dauerhaften ethischen Werte und Grundsätze gewinnen, kann er nicht einmal echte Freiheit erfahren und eine gerechte Gesellschaft entwickeln.[<b>Anm. 3</b> = Vgl. Benedikt XVI., Enzyklika Caritas in veritate, 78.]<br />
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Die Heilige Schrift offenbart in Übereinstimmung mit unserer eigenen Erfahrung den tiefen Wert der Menschenwürde: „Seh ich den Himmel, das Werk Deiner Finger, Mond und Sterne, die Du befestigt: Was ist der Mensch, daß Du an ihn denkst, des Menschen Kind, daß Du Dich seiner annimmst? Du hast ihn nur wenig geringer gemacht als Gott, hast ihn mit Herrlichkeit und Ehre gekrönt. Du hast ihn als Herrscher eingesetzt über das Werk deiner Hände, hast ihm alles zu Füßen gelegt“ (Ps 8,4 - 7).<br />
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Angesichts der erhabenen Wirklichkeit der menschlichen Natur kann uns das gleiche Staunen überkommen, das der Psalmist zum Ausdruck bringt. Sie zeigt sich als ein Offensein für das Mysterium, als die Fähigkeit, den Fragen über sich selbst und über den Ursprung des Universums auf den Grund zu gehen, als innerer Widerhall der höchsten Liebe Gottes, der Ursprung und Ziel aller Dinge, eines jeden Menschen und aller Völker ist. [<b>Anm. 4</b> = Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Erklärung über die Beziehungen der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen Nostra aetate, 1.] Die transzendente Würde der Person ist ein wesentlicher Wert der jüdisch-christlichen Weisheit, sie kann aber dank der Vernunft von allen erkannt werden. Diese Würde im Sinn einer Fähigkeit, die eigene Materialität zu überschreiten und die Wahrheit zu suchen, muß als ein allgemeines Gut anerkannt werden, das für den Aufbau einer auf die volle Verwirklichung des Menschen ausgerichteten Gesellschaft unverzichtbar ist. Die Achtung wesentlicher Elemente der Menschenwürde wie das Recht auf Leben und das Recht auf die Religionsfreiheit ist eine Bedingung für die moralische Legitimität jeder gesellschaftlichen und rechtlichen Vorschrift.<br />
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<b>Religionsfreiheit und gegenseitige Achtung</b><br />
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3. Die Religionsfreiheit ist der Ausgangspunkt der moralischen Freiheit. Tatsächlich verleiht das in der menschlichen Natur verwurzelte Offensein für die Wahrheit und das Gute jedem Menschen volle Würde und gewährleistet den gegenseitigen Respekt zwischen Personen. Darum ist die Religionsfreiheit nicht nur als Schutz gegenüber Nötigungen zu verstehen, sondern in erster Linie als Fähigkeit, die eigenen Entscheidungen gemäß der Wahrheit zu ordnen.<br />
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Es besteht eine untrennbare Verbindung zwischen Freiheit und Achtung des anderen: „Die einzelnen Menschen und die sozialen Gruppen sind bei der Ausübung ihrer Rechte durch das Sittengesetz verpflichtet, sowohl die Rechte der andern wie auch die eigenen Pflichten den anderen und dem Gemeinwohl gegenüber zu beachten.“ [<b>Anm. 5</b> = Zweites Vatikanisches Konzil, Erklärung über die Religionsfreiheit Dignitatis humanae, 7.]<br />
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Eine Gott gegenüber feindliche oder gleichgültige Freiheit endet in der Verneinung ihrer selbst und gewährleistet nicht die vollkommene Achtung gegenüber dem anderen. Ein Wille, der sich für gänzlich unfähig hält, die Wahrheit und das Gute zu suchen, hat keine objektiven Gründe noch Motive für sein Handeln außer denen, die seine augenblicklichen und zufälligen Interessen ihm diktieren; er hat keine „Identität“, die durch wirklich freie und bewußte Entscheidungen zu schützen und aufzubauen ist. Er kann daher nicht die Achtung seitens anderer „Willen“ fordern, die sich ebenfalls von ihrem tiefsten Sein losgelöst haben, die also andere „Gründe“ oder sogar gar keinen „Grund“ geltend machen können. Die Illusion, im ethischen Relativismus den Schlüssel für ein friedliches Zusammenleben zu finden, ist in Wirklichkeit der Ursprung von Spaltungen und von Verneinung der Würde der Menschen. So ist es verständlicherweise notwendig, eine zweifache Dimension in der Einheit der menschlichen Person anzuerkennen: die religiöse und die soziale. In diesem Zusammenhang ist es unvorstellbar, daß die Gläubigen „einen Teil von sich – ihren Glauben – unterdrücken müssen, um aktive Bürger zu sein. Es sollte niemals erforderlich sein, Gott zu verleugnen, um in den Genuß der eigenen Rechte zu kommen“. [<b>Anm. 6</b> = Benedikt XVI., <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5920&amp;entry_id=268" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2008/april/documents/hf_ben-xvi_spe_20080418_un-visit_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2008/april/documents/hf_ben-xvi_spe_20080418_un-visit_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ansprache an die Generalversammlung der Organisation der Vereinten Nationen</a> (18. April 2008): AAS 100 (2008), 337.]<br />
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<b>Die Familie, eine Schule der Freiheit und des Friedens</b><br />
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4. Wenn die Religionsfreiheit ein Weg für den Frieden ist, dann ist die religiöse Erziehung der bevorzugte Weg, die neuen Generationen zu befähigen, im anderen den eigenen Bruder bzw. die eigene Schwester zu erkennen, mit denen man gemeinsam vorangehen und zusammenarbeiten muß, damit alle sich als lebendige Glieder ein und derselben Menschheitsfamilie empfinden, aus der niemand ausgeschlossen werden darf.<br />
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Die auf die Ehe gegründete Familie, Ausdruck inniger Gemeinschaft und gegenseitiger Ergänzung zwischen einem Mann und einer Frau, fügt sich in diesen Zusammenhang als die erste Schule von Bildung und von sozialem, kulturellem, moralischem und geistlichem Wachstum der Kinder ein, die im Vater und in der Mutter stets die ersten Zeugen eines Lebens finden sollten, das auf die Suche nach der Wahrheit und die Liebe zu Gott ausgerichtet ist. Die Eltern selbst müßten immer frei sein, ihr Erbe des Glaubens, der Werte und der Kultur ohne Zwänge und in Verantwortung an ihre Kinder weiterzugeben. Die Familie, die erste Zelle der menschlichen Gesellschaft, ist der vorrangige Bereich der Erziehung zu harmonischen Beziehungen auf allen nationalen und internationalen Ebenen menschlichen Zusammenlebens. Das ist der Weg, der weise eingeschlagen werden muß, um ein solides und solidarisches gesellschaftliches Gefüge zu schaffen, um die jungen Menschen darauf vorzubereiten, im Leben ihre Verantwortung zu übernehmen, in einer freien Gesellschaft, in einem Geist der Verständnisses und des Friedens.<br />
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<b>Ein gemeinsames Erbe</b><br />
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5. Man könnte sagen, daß unter den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Menschenwürde wurzeln, die Religionsfreiheit einen speziellen Stand besitzt. Wenn die Religionsfreiheit anerkannt wird, ist die Würde der Person in ihrer Wurzel geachtet und das Ethos sowie die Institutionen der Völker werden gestärkt. Wenn umgekehrt die Religionsfreiheit verweigert wird, wenn versucht wird zu verbieten, daß man die eigene Religion oder den eigenen Glauben bekennt und ihnen gemäß lebt, wird die Würde des Menschen beleidigt, und mit ihr werden die Gerechtigkeit und der Frieden bedroht, die auf jener rechten, im Licht des höchsten Wahren und Guten aufgebauten gesellschaftlichen Ordnung basieren.<br />
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In diesem Sinne ist die Religionsfreiheit auch eine Errungenschaft politischer und rechtlicher Kultur. Sie ist ein wesentliches Gut: Jeder Mensch muß frei das Recht wahrnehmen können, seine Religion oder seinen Glauben als einzelner oder gemeinschaftlich zu bekennen und auszudrücken, sowohl öffentlich als auch privat, im Unterricht, in Bräuchen, in Veröffentlichungen, im Kult und in der Befolgung der Riten. Er dürfte nicht auf Hindernisse stoßen, falls er sich eventuell einer anderen Religion anschließen oder gar keine Religion bekennen wollte. In diesem Bereich erweist sich die internationale Ordnung als bedeutungsvoll und ist ein wesentlicher Bezugspunkt für die Staaten, da sie keinerlei Ausnahme von der Religionsfreiheit gestattet, außer dem legitimen Bedürfnis der öffentlichen Ordnung, die auf der Gerechtigkeit beruht. [<b>Anm. 7</b> = Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Erklärung über die Religionsfreiheit Dignitatis humanae, 2.] Auf diese Weise erkennt die internationale Ordnung den Rechten religiöser Natur den gleichen Status zu wie dem Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit, womit sie deren Zugehörigkeit zum wesentlichen Kern der Menschenrechte beweist, zu jenen universalen und natürlichen Rechten, die das menschliche Gesetz niemals verweigern darf.<br />
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Die Religionsfreiheit ist nicht ausschließliches Erbe der Gläubigen, sondern der gesamten Familie der Völker der Erde. Sie ist ein unabdingbares Element eines Rechtsstaates; man kann sie nicht verweigern, ohne zugleich alle Grundrechte und -freiheiten zu verletzen, da sie deren Zusammenfassung und Gipfel ist. Sie ist „eine Art ‚Lackmustest‘ für die Achtung aller weiteren Menschenrechte“. [<b>Anm. 8</b> = Johannes Paul II., <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5921&amp;entry_id=268" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/speeches/2003/october/documents/hf_jp-ii_spe_20031010_osce_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/speeches/2003/october/documents/hf_jp-ii_spe_20031010_osce_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ansprache an die Teilnehmer der Konferenz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE</a> (10. Oktober 2003), 1: AAS 96 (2004), 111.] Während sie die Ausübung der spezifisch menschlichen Fähigkeiten fördert, schafft sie die nötigen Voraussetzungen für die Verwirklichung einer ganzheitlichen Entwicklung, die einheitlich die Ganzheit der Person in allen ihren Dimensionen betrifft.[<b>Anm. 9</b> = Vgl. Benedikt XVI., Enzyklika Caritas in veritate, 11.]<br />
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<b>Die öffentliche Dimension der Religion</b><br />
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6. Obschon die Religionsfreiheit wie jede Freiheit von der persönlichen Sphäre ausgeht, verwirklicht sie sich in der Beziehung zu den anderen. Eine Freiheit ohne Beziehung ist keine vollendete Freiheit. Auch die Religionsfreiheit erschöpft sich nicht in der rein individuellen Dimension, sondern sie verwirklicht sich in der eigenen Gemeinschaft und in der Gesellschaft, in Übereinstimmung mit dem relationalen Wesen der Person und mit der öffentlichen Natur der Religion.<br />
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Der relationale Charakter ist eine entscheidende Komponente der Religionsfreiheit, die die Gemeinschaften der Gläubigen zur Solidarität für das Gemeinwohl drängt. In dieser gemeinschaftlichen Dimension bleibt jeder Mensch einzig und unwiederholbar, und zugleich vollendet und verwirklicht er sich ganz.<br />
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Der Beitrag, den die religiösen Gemeinschaften für die Gesellschaft leisten, ist unbestreitbar. Zahlreiche karitative und kulturelle Einrichtungen bestätigen die konstruktive Rolle der Gläubigen für das gesellschaftliche Leben. Noch bedeutender ist der ethische Beitrag der Religion im politischen Bereich. Er sollte nicht marginalisiert oder verboten, sondern als wertvolle Unterstützung zur Förderung des Gemeinwohls verstanden werden. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch die religiöse Dimension der Kultur zu erwähnen, die über die Jahrhunderte hin durch die sozialen und vor allem ethischen Beiträge der Religion entwickelt wurde. Diese Dimension stellt keinesfalls eine Diskriminierung derer dar, die ihre Glaubensinhalte nicht teilen, sondern sie stärkt vielmehr den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Integration und die Solidarität.<br />
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<b>Religionsfreiheit, eine Kraft der Freiheit und der Zivilisation: die Gefahren ihrer Instrumentalisierung</b><br />
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7. Die Instrumentalisierung der Religionsfreiheit zur Verschleierung geheimer Interessen – wie zum Beispiel der Umsturz der konstituierten Ordnung, das Horten von Ressourcen oder die Erhaltung der Macht durch eine Gruppe – kann der Gesellschaft ungeheuren Schaden zufügen. Fanatismus, Fundamentalismus und Handlungen, die gegen die Menschenrechte verstoßen, können niemals gerechtfertigt werden, am wenigsten, wenn sie im Namen der Religion geschehen. Das Bekenntnis einer Religion darf nicht instrumentalisiert, noch mit Gewalt aufgezwungen werden. Die Staaten und die verschiedenen menschlichen Gemeinschaften dürfen also niemals vergessen, daß die Religionsfreiheit die Voraussetzung für die Suche nach der Wahrheit ist und daß sich die Wahrheit nicht mit Gewalt durchsetzt, sondern „kraft der Wahrheit selbst“. [<b>Anm. 10</b> = Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Erklärung über die Religionsfreiheit Dignitatis humanae, 1.] In diesem Sinne ist die Religion eine positive und treibende Kraft für den Aufbau der zivilen und der politischen Gesellschaft.<br />
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Wie könnte man den Beitrag der großen Weltreligionen zur Entwicklung der Zivilisation leugnen? Die aufrichtige Suche nach Gott hat zu einer vermehrten Achtung der Menschenwürde geführt. Die christlichen Gemeinschaften haben mit ihrem Erbe an Werten und Grundsätzen erheblich dazu beigetragen, daß Menschen und Völker sich ihrer eigenen Identität und ihrer Würde bewußt wurden, und ebenso sind sie an der Errungenschaft demokratischer Einrichtungen sowie an der Festschreibung der Menschenrechte und der entsprechenden Pflichten beteiligt.<br />
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Auch heute, in einer zunehmend globalisierten Gesellschaft, sind die Christen berufen, nicht allein mit einem verantwortlichen zivilen, wirtschaftlichen und politischen Engagement, sondern auch mit dem Zeugnis der eigenen Nächstenliebe und des persönlichen Glaubens einen wertvollen Beitrag zu leisten zum mühsamen und erhebenden Einsatz für die Gerechtigkeit, für die ganzheitliche Entwicklung des Menschen und für die rechte Ordnung der menschlichen Angelegenheiten. Die Ausschließung der Religion aus dem öffentlichen Leben entzieht diesem einen lebenswichtigen Bereich, der offen ist für die Transzendenz. Ohne diese Grunderfahrung ist es schwierig, die Gesellschaften auf allgemeine ethische Grundsätze hin zu orientieren, und kaum möglich, nationale und internationale Richtlinien aufzustellen, in denen die Grundrechte und -freiheiten vollständig anerkannt und verwirklicht werden können, entsprechend den – leider immer noch unbeachteten oder bestrittenen – Zielsetzungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948.<br />
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<b>Eine Frage der Gerechtigkeit und der Zivilisation: Der Fundamentalismus und die Feindseligkeit gegenüber Gläubigen beeinträchtigen die positive Laizität der Staaten</b><br />
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8. Mit der gleichen Entschiedenheit, mit der alle Formen von Fanatismus und religiösem Fundamentalismus verurteilt werden, muß auch allen Formen von Religionsfeindlichkeit, die die öffentliche Rolle der Gläubigen im zivilen und politischen Leben begrenzen, entgegengetreten werden.<br />
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Man darf nicht vergessen, daß der religiöse Fundamentalismus und der Laizismus spiegelbildlich einander gegenüberstehende extreme Formen der Ablehnung des legitimen Pluralismus und des Prinzips der Laizität sind. Beide setzen nämlich eine einengende und partielle Sicht des Menschen absolut, indem sie im ersten Fall Formen von religiösem Integralismus und im zweiten von Rationalismus unterstützen. Die Gesellschaft, die die Religion gewaltsam aufzwingen oder – im Gegenteil – verbieten will, ist ungerecht gegenüber dem Menschen und Gott, aber auch gegenüber sich selbst. Gott ruft die Menschheit zu sich mit einem Plan der Liebe, der den ganzen Menschen in seiner natürlichen und geistlichen Dimension einbezieht und zugleich eine Antwort in Freiheit und Verantwortung erwartet, die aus ganzem Herzen und mit der ganzen individuellen und gemeinschaftlichen Existenz gegeben wird. So muß also auch die Gesellschaft, insofern sie Ausdruck der Person und der Gesamtheit der sie grundlegenden Dimensionen ist, so leben und sich organisieren, daß sie das Sich-öffnen auf die Transzendenz hin begünstigt. Genau aus diesem Grund dürfen die Gesetze und die Institutionen einer Gesellschaft nicht so gestaltet sein, daß sie die religiöse Dimension der Bürger nicht beachten oder gänzlich von ihr absehen. Durch das demokratische Wirken von Bürgern, die sich ihrer hohen Berufung bewußt sind, müssen die Gesetze und Institutionen dem Wesen des Menschen angepaßt werden, damit sie ihn in seiner religiösen Dimension unterstützen können. Da diese kein Werk des Staates ist, kann sie nicht manipuliert werden, sondern muß vielmehr anerkannt und respektiert werden.<br />
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Wenn die Rechtsordnung – sei es auf nationaler oder internationaler Ebene – den religiösen oder antireligiösen Fanatismus zuläßt oder toleriert, kommt sie ihrer Aufgabe nicht nach, die Gerechtigkeit und das Recht eines jeden zu schützen und zu fördern. Diese Wirklichkeiten können nicht der Willkür des Gesetzgebers oder der Mehrheit ausgesetzt werden, denn – wie schon Cicero lehrte – die Rechtsprechung besteht aus mehr als einer bloßen Schaffung des Gesetzes und seiner Anwendung. Sie schließt ein, jedem seine Würde zuzuerkennen.[<b>Anm. 11</b> = Vgl. Cicero, De inventione, II, 160.] Und diese ist ohne garantierte und in ihrem Wesen gelebte Religionsfreiheit verstümmelt und verletzt, der Gefahr ausgesetzt, unter die Vorherrschaft von Götzen, von relativen Gütern zu geraten, die absolut gesetzt werden. All das bringt die Gesellschaft in die Gefahr von politischen und ideologischen Totalitarismen, welche die öffentliche Macht nachdrücklich betonen, während die Gewissensfreiheit, die Freiheit des Denkens und die Religionsfreiheit, als wären sie Konkurrenten, Beeinträchtigungen oder Zwang erleiden.<br />
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<b>Der Dialog zwischen zivilen und religiösen Institutionen</b><br />
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9. Das Erbe an Grundsätzen und an Werten, die durch eine authentische Religiosität zum Ausdruck kommen, ist ein Reichtum für die Völker und ihr Ethos. Es spricht unmittelbar das Gewissen und die Vernunft der Menschen an, erinnert an das Gebot der moralischen Umkehr, motiviert dazu, die Tugenden zu üben und im Zeichen der Brüderlichkeit als Glieder der großen Menschheitsfamilie einander in Liebe zu begegnen.[<b>Anm. 12</b> = Vgl. Benedikt XVI., <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5922&amp;entry_id=268" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2010/september/documents/hf_ben-xvi_spe_20100917_altre-religioni_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2010/september/documents/hf_ben-xvi_spe_20100917_altre-religioni_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ansprache an die Vertreter anderer Religionen in Großbritannien</a> (17. September 2010): L’Osservatore Romano (dt.), 24. September 2010, S. 10.]<br />
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Unter Berücksichtigung der positiven Laizität der staatlichen Institutionen muß die öffentliche Dimension der Religion immer anerkannt werden. Zu diesem Zweck ist ein gesunder Dialog zwischen den zivilen und den religiösen Institutionen für die ganzheitliche Entwicklung des Menschen und der Eintracht der Gesellschaft von grundlegender Bedeutung.<br />
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<b>In der Liebe und der Wahrheit leben</b><br />
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10. In der globalisierten Welt, die von zunehmend multiethnischen und multireligiösen Gesellschaften gekennzeichnet ist, können die großen Religionen einen wichtigen Faktor der Einheit und des Friedens für die Menschheitsfamilie darstellen. Auf der Basis der eigenen religiösen Überzeugungen und der rationalen Suche nach dem Gemeinwohl sollen ihre Anhänger verantwortungsvoll ihren eigenen Einsatz in einem Umfeld der Religionsfreiheit ausüben. Es ist notwendig, in den verschiedenen religiösen Kulturen das zu beherzigen, was sich für das zivile Miteinander als positiv erweist, während alles der Würde des Menschen Entgegenstehende verworfen werden muß.<br />
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Der öffentliche Raum, den die internationale Gemeinschaft den Religionen und ihrem Angebot eines „guten Lebens“ zur Verfügung stellt, fördert das Hervortreten eines gemeinsam geteilten Maßstabs der Wahrheit und des Guten wie auch einen moralischen Konsens – beides Dinge, die für ein gerechtes und friedvolles Miteinander grundlegend sind. Die Leader der großen Religionen sind wegen ihrer Rolle, ihres Einflusses und ihrer Autorität in ihren eigenen Gemeinschaften als erste zum gegenseitigen Respekt und zum Dialog angehalten.<br />
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Die Christen ihrerseits werden vom Glauben an Gott selbst, dem Vater des Herrn Jesus Christus, dazu aufgefordert, als Brüder und Schwestern zu leben, die in der Kirche zusammenkommen und am Aufbau einer neuen Welt mitarbeiten, der prophetischen Vorwegnahme der Reiches Gottes, wo die Menschen und Völker „nichts Böses mehr tun und kein Verbrechen begehen […]; denn das Land ist erfüllt von der Erkenntnis des Herrn, so wie das Meer mit Wasser gefüllt ist“ (vgl. Jes 11,9).<br />
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<b>Dialog als gemeinsame Suche</b><br />
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11. Für die Kirche stellt der Dialog zwischen den Anhängern verschiedener Religionen ein wichtiges Werkzeug dar, um mit allen Religionsgemeinschaften zum Gemeinwohl zusammenzuarbeiten. Die Kirche selbst lehnt nichts von alledem ab, was in den verschiedenen Religionen wahr und heilig ist. „Mit aufrichtigem Ernst betrachtet sie jene Handlungs- und Lebensweisen, jene Vorschriften und Lehren, die zwar in manchem von dem abweichen, was sie selber für wahr hält und lehrt, doch nicht selten einen Strahl jener Wahrheit erkennen lassen, die alle Menschen erleuchtet.“ [<b>Anm. 13</b> = Zweites Vatikanisches Konzil, Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen Nostra aetate, 2.]<br />
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Der aufgezeigte Weg ist nicht der des Relativismus oder des religiösen Synkretismus. Denn die Kirche „verkündet und sie muß verkündigen Christus, der ‚der Weg, die Wahrheit und das Leben‘ ist (Joh 14,6), in dem die Menschen die Fülle des religiösen Lebens finden, in dem Gott alles mit sich versöhnt hat“ [<b>Anm. 14</b> = Zweites Vatikanisches Konzil, Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen Nostra aetate, 2.]. Dies schließt jedoch den Dialog und die gemeinsame Suche nach der Wahrheit in verschiedenen Lebensumfeldern nicht aus, da nämlich, wie ein vom heiligen Thomas von Aquin oft gebrauchtes Wort sagt, „jede Wahrheit, von wem auch immer sie vorgebracht wird, vom Heiligen Geist kommt“ [<b>Anm. 15</b> = Super Evangelium Joannis, I, 3.]<br />
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Im Jahr 2011 begehen wir den 25. Jahrestag des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5923&amp;entry_id=268" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/speeches/1986/october/documents/hf_jp-ii_spe_19861027_prayer-peace-assisi-final_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/speeches/1986/october/documents/hf_jp-ii_spe_19861027_prayer-peace-assisi-final_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Weltgebetstages für den Frieden</a>, zu dem Papst Johannes Paul II. 1986 nach Assisi eingeladen hatte. Damals haben die Leader der großen Weltreligionen Zeugnis davon gegeben, daß die Religion ein Faktor der Einheit und des Friedens und nicht der Trennung und des Konflikts ist. Die Erinnerung an diese Erfahrung ist Grund zur Hoffnung auf eine Zukunft, in der alle Gläubigen sich als Arbeiter für die Gerechtigkeit und Friedensstifter sehen und wirklich zu solchen machen.<br />
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<b>Moralische Wahrheit in Politik und Diplomatie</b><br />
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12. Die Politik und die Diplomatie sollten auf das von den großen Weltreligionen angebotene moralische und geistige Erbe schauen, um die Wahrheit sowie die allgemeinen Prinzipien und Werte zu erkennen und zu vertreten, die nicht geleugnet werden können, ohne damit auch die Würde des Menschen zu leugnen. Was heißt aber, praktisch gesprochen, die moralische Wahrheit in der Welt der Politik und der Diplomatie zu fördern? Es bedeutet, auf der Basis der objektiven und vollständigen Kenntnis der Fakten verantwortungsvoll zu handeln; es bedeutet, politische Ideologien aufzubrechen, die die Wahrheit und die Würde des Menschen letztlich verdrängen und unter dem Vorwand des Friedens, der Entwicklung und der Menschenrechte Pseudo-Werte fördern wollen; es bedeutet, ein ständiges Bemühen zu fördern, das positive Recht auf die Prinzipien des Naturrechts zu gründen [<b>Anm. 16</b> = Vgl. Benedikt XVI., <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5924&amp;entry_id=268" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2010/june/documents/hf_ben-xvi_spe_20100605_autorita-civili_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2010/june/documents/hf_ben-xvi_spe_20100605_autorita-civili_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ansprache an die Vertreter des öffentlichen Lebens und an das Diplomatische Corps in Zypern</a> (5. Juni 2010): L’Osservatore Romano (dt.), 11. Juni 2010, S. 8; Internationale Theologenkommission, <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5925&amp;entry_id=268" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/cti_documents/rc_con_cfaith_doc_20090520_legge-naturale_it.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/cti_documents/rc_con_cfaith_doc_20090520_legge-naturale_it.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Auf der Suche nach einer universellen Ethik: ein neuer Blick auf das Naturgesetz</a>, Vatikanstadt 2009.]. Das alles ist notwendig und hängt mit der Achtung der Würde und des Wertes der menschlichen Person zusammen, wie sie die Völker der Erde in der Charta der Organisation der Vereinten Nationen von 1945 festgelegt haben, welche die Werte und allgemeinen moralischen Prinzipien als Maßstab für die Normen, Einrichtungen und Systeme des Miteinanders auf nationaler und internationaler Ebene darlegt.<br />
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<b>Jenseits von Haß und Vorurteil</b><br />
<br />
13. Trotz der Lehren der Geschichte und der Anstrengungen der Staaten, der internationalen Organisationen auf Welt- und Ortsebene, der Nichtregierungsorganisationen und aller Menschen guten Willens, die sich jeden Tag für den Schutz der Grundrechte und -freiheiten einsetzen, sind heute noch in der Welt Verfolgungen, Diskriminierungen, Akte der Gewalt und Intoleranz aus religiösen Gründen zu verzeichnen. Insbesondere in Asien und Afrika sind die Opfer hauptsächlich Angehörige der religiösen Minderheiten, die daran gehindert werden, die eigene Religion frei zu bekennen oder sie zu wechseln, und zwar durch Einschüchterung und Verletzung der Grundrechte, der Grundfreiheiten und der notwendigen Güter bis hin zur Beraubung der persönlichen Freiheit oder zum Verlust des Lebens selbst.<br />
<br />
Es gibt dann – wie ich bereits festgestellt habe – raffiniertere Formen der Feindseligkeit gegenüber der Religion, die in den westlichen Ländern mitunter in der Verleugnung der Geschichte und der religiösen Symbole, die die Identität und die Kultur der Mehrheit der Bürger widerspiegeln, zum Ausdruck gebracht werden. Oft fachen sie Haß und Vorurteile an und stehen nicht im Einklang mit einer sachlichen und ausgewogenen Sicht des Pluralismus und der Laizität der Institutionen, ohne zu beachten, daß die jungen Generationen Gefahr laufen, mit dem wertvollen geistigen Erbe ihrer Länder nicht in Berührung zu kommen.<br />
<br />
Die Verteidigung der Religion verläuft über die Verteidigung der Rechte und Freiheiten der Religionsgemeinschaften. Die Leader der großen Weltreligionen und die Verantwortlichen der Nationen mögen daher ihr Bemühen um die Förderung und den Schutz der Religionsfreiheit erneuern, insbesondere um die Verteidigung der religiösen Minderheiten, die keine Gefahr für die Identität der Mehrheit darstellen, sondern, im Gegenteil, eine Gelegenheit zum Dialog und zur gegenseitigen kulturellen Bereicherung. Ihre Verteidigung ist die ideale Art und Weise, den Geist des Wohlwollens, der Offenheit und der Gegenseitigkeit zu stärken, mit dem die Grundrechte und -freiheiten in allen Gebieten und Regionen der Welt geschützt werden können.<br />
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<b>Die Religionsfreiheit in der Welt</b><br />
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14. Ich wende mich schließlich den christlichen Gemeinschaften zu, die unter Verfolgung, Diskriminierung, Akten der Gewalt und der Intoleranz leiden, insbesondere in Asien, in Afrika, im Nahen Osten und besonders im Heiligen Land, dem von Gott auserlesenen und gesegneten Ort. Während ich ihnen meine väterliche Zuneigung erneuere und sie meines Gebetes versichere, bitte ich alle Verantwortlichen um schnelles Handeln, um jeden Übergriff auf Christen zu beenden, die in jenen Gebieten leben. Die Jünger Christi mögen angesichts der gegenwärtigen Widrigkeiten nicht den Mut verlieren, denn das Zeugnis des Evangeliums ist und wird immer ein Zeichen des Widerspruchs sein.<br />
<br />
Betrachten wir in unserem Herzen die Worte Jesu: „Selig die Trauernden; denn sie werden getröstet werden. [...] Selig, die hungern und dürsten nach der Gerechtigkeit; denn sie werden satt werden. [...] Selig seid ihr, wenn ihr um meinetwillen beschimpft und verfolgt und auf alle mögliche Weise verleumdet werdet. Freut euch und jubelt: Euer Lohn im Himmel wird groß sein“ (Mt 5,4 - 12). Erneuern wir nun „die übernommene Verpflichtung zur Nachsicht und zum Verzeihen, die wir im Vater unser von Gott erbitten, wo wir selbst die Bedingung und das Maß des ersehnten Erbarmens festlegen, wenn wir nämlich beten: ‚Vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern‘ (Mt 6,12)“. [<b>Anm. 17</b> = Paul VI., <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5926&amp;entry_id=268" title="http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/messages/peace/documents/hf_p-vi_mes_19751018_ix-world-day-for-peace_en.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/messages/peace/documents/hf_p-vi_mes_19751018_ix-world-day-for-peace_en.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Botschaft zum Weltfriedenstag 1976</a>: AAS 67 (1975), 671.] Gewalt wird nicht mit Gewalt überwunden. Unser Schmerzensschrei soll immer vom Glauben, von der Hoffnung und vom Zeugnis der Liebe Gottes begleitet werden. Ich drücke auch meine Hoffnung aus, daß im Westen, besonders in Europa, die Feindschaft und die Vorurteile gegen Christen aufhören, die darauf beruhen, daß sie ihr eigenes Leben in einer konsequenten Weise nach den Werten und den Grundsätzen ausrichten wollen, wie sie im Evangelium zum Ausdruck gebracht sind. Europa möge sich vielmehr mit seinen eigenen christlichen Wurzeln wieder versöhnen, die grundlegend sind, um die Rolle zu begreifen, die es gehabt hat, die es hat und die es in der Geschichte haben will. So wird es auf Gerechtigkeit, Eintracht und Frieden hoffen können, wenn es einen ernsthaften Dialog mit allen Völkern pflegt.<br />
<br />
<b>Religionsfreiheit, ein Weg für den Frieden</b><br />
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15. Die Welt braucht Gott. Sie braucht ethische und geistliche Werte, die allgemein geteilt werden. Und die Religion kann bei dieser Suche einen wertvollen Beitrag für den Aufbau einer gerechten und friedlichen sozialen Ordnung auf nationaler und internationaler Ebene leisten.<br />
<br />
Der Friede ist ein Geschenk Gottes und zugleich ein Plan, der realisiert werden muß und nie ganz vollendet ist. Eine mit Gott versöhnte Gesellschaft ist näher am Frieden, der nicht einfach das Fehlen von Krieg, nicht bloß Frucht militärischer oder wirtschaftlicher Vorherrschaft und noch weniger täuschender Irreführung oder geschickter Manipulationen ist. Der Friede ist hingegen das Ergebnis eines Prozesses der Reinigung und des kulturellen, moralischen und geistlichen Fortschritts einer jeden Person und eines jeden Volkes, in dem die menschliche Würde vollkommen geachtet wird. Alle, die Mitarbeiter des Friedens werden wollen, und besonders die Jugendlichen lade ich ein, auf ihre innere Stimme zu hören, um in Gott den festen Bezugspunkt für den Gewinn echter Freiheit und die unerschöpfliche Kraft zu finden, um die Welt mit einem neuen Geist auszurichten, der befähigt, die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen. Papst Paul VI., dessen Weisheit und Weitblick die Einrichtung des Weltfriedenstags zu verdanken ist, lehrt: „Man muß dem Frieden vor allem andere Waffen geben als jene, die zum Töten und Vernichten der Menschheit bestimmt sind. Man braucht vor allem moralische Waffen, die dem internationalen Recht Kraft und Geltung verschaffen; zuallererst jene zur Einhaltung der Verträge.“ [<b>Anm. 18</b> = Paul VI., <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5926&amp;entry_id=268" title="http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/messages/peace/documents/hf_p-vi_mes_19751018_ix-world-day-for-peace_en.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/messages/peace/documents/hf_p-vi_mes_19751018_ix-world-day-for-peace_en.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Botschaft zum Weltfriedenstag 1976</a>: AAS 67 (1975), 668.] Die Religionsfreiheit ist eine echte Waffe des Friedens mit einer geschichtlichen und prophetischen Mission. Sie bringt in der Tat die tiefsten Eigenschaften und Möglichkeiten des Menschen, die die Welt verändern und verbessern können, zur Geltung und macht sie fruchtbar. Sie erlaubt, die Hoffnung auf eine Zukunft der Gerechtigkeit und des Friedens zu nähren, auch gegenüber den schweren Ungerechtigkeiten sowie den materiellen und moralischen Nöten. Auf daß alle Menschen und die Gesellschaften auf allen Ebenen und in jedem Teil der Erde bald die Religionsfreiheit als Weg für den Frieden erfahren können!<br />
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Aus dem Vatikan, am 8. Dezember 2010<br />
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<b>BENEDICTUS PP XVI</b><br />
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[<b>ÜBERNOMMEN VON DER</b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5917&amp;entry_id=268" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/messages/peace/documents/hf_ben-xvi_mes_20101208_xliv-world-day-peace_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/messages/peace/documents/hf_ben-xvi_mes_20101208_xliv-world-day-peace_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>SEITE DES HEILIGEN STUHLES.</b></a>] <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F268-DER-PAPST-FUER-2011-RELIGIONSFREIHEIT-ALS-WEG-FUER-DEN-FRIEDEN.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F268-DER-PAPST-FUER-2011-RELIGIONSFREIHEIT-ALS-WEG-FUER-DEN-FRIEDEN.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
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        <published>2011-01-15T12:16:32Z</published>
        <updated>2011-02-10T21:11:53Z</updated>
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        <title type="html">ERSTES ANGLOKATHOLISCHES PERSONALORDINARIAT IN ENGLAND UND WALES</title>
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                <b>PRESSEEKLÄRUNG DES HEILIGEN STUHLES ZUM PERSONALORDINARIAT UNSERER LIEBEN FRAU VON WALSINGHAM IN ENGLAND UND WALES</b><br />
<br />
<b>In Übereinstimmung mit den Bestimmungen</b> der Apostolischen Konstitution <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5953&amp;entry_id=271" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/224-ANGLICANORUM-COETIBUS-MEINE-EXKLUSIVUEBERSETZUNGEN-FUER-KATH.NET.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/224-ANGLICANORUM-COETIBUS-MEINE-EXKLUSIVUEBERSETZUNGEN-FUER-KATH.NET.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Anglicanorum coetibus</a> von Papst Benedikt XVI. (4. November 2009) und nach sorgfältiger Konsultation der katholischen Bischofskonferenz von England und Wales hat die Kongregation für die Glaubenslehre heute ein Personalordinariat innerhalb des Territoriums von England und Wales für jene Gruppen der anglikanischen Kleriker und Gläubigen errichtet, die ihren Wunsch geäußert hatten, in die volle sichtbare Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche zu treten. Das Errichtungsdekret legt fest, daß das Ordinariat näherhin Personalordinariat Unserer Lieben Frau von Walsingham heißen und unter dem Patronat des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5954&amp;entry_id=271" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/homilies/2010/documents/hf_ben-xvi_hom_20100919_beatif-newman_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/homilies/2010/documents/hf_ben-xvi_hom_20100919_beatif-newman_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">seligen John Henry Newman</a> stehen wird.<br />
<br />
Ein Personalordinariat ist eine kirchenrechtliche Struktur, welche eine gemeinschaftliche Wiedervereinigung auf solche Weise ermöglicht, daß frühere Anglikaner in die volle Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche eintreten und gleichzeitig Elemente ihres <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5955&amp;entry_id=271" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/225-KOMMENTAR-KEIN-NEUER-RITUS,-ABER-EINZELASPEKTE-BEI-DEN-ANGLO-KATHOLISCHEN-PERSONALORDINARIATEN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/225-KOMMENTAR-KEIN-NEUER-RITUS,-ABER-EINZELASPEKTE-BEI-DEN-ANGLO-KATHOLISCHEN-PERSONALORDINARIATEN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">spezifisch anglikanischen Traditionsschatzes</a> bewahren können. Mit dieser Struktur versucht die Apostolische Konstitution <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5956&amp;entry_id=271" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/apost_constitutions/documents/hf_ben-xvi_apc_20091104_anglicanorum-coetibus_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/apost_constitutions/documents/hf_ben-xvi_apc_20091104_anglicanorum-coetibus_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Anglicanorum coetibus</a>, den Ausgleich einerseits zwischen der Sorge um die Bewahrung der wertvollen anglikanischen liturgischen, geistlichen und pastoralen Traditionen und andererseits zwischen der Sorge um die volle Integration dieser Gruppen und ihres Klerus in die Katholischen Kirche zu verwirklichen.<br />
<br />
Aus doktrinellen Gründen erlaubt die Kirche unter keinen Umständen die Weihe verheirateter Männer zu Bischöfen. Doch <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5957&amp;entry_id=271" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20091104_norme-anglicanorum-coetibus_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20091104_norme-anglicanorum-coetibus_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">unter bestimmten Bedingungen</a> sieht die Apostolische Konstitution die Weihe früherer anglikanischer Kleriker zu katholischen Priestern vor. Heute weihte der hochwürdigste Herr Erzbischof von Westminster, Vincent Nichols, drei frühere anglikanische Bischöfe in der Westminsterkathedrale (London) zu katholischen Priestern: Hw. Andrew Burnham, Hw. Keith Newton und Hw. John Broadhurst.<br />
<br />
Ebenso am heutigen Tag hat Papst Benedikt XVI. den Priester Keith Newton zum ersten Ordinarius des Personalordinariates Unserer Lieben Frau von Walsingham ernannt. Gemeinsam mit den Priestern Burnham und Broadhurst wird Hw. Newton für die katechetische Vorbereitung der ersten Gruppen von Anglikanern in England und Wales sorgen, die zusammen mit ihren Hirten zu Ostern in die Katholische Kirche aufgenommen werden, aber auch für die Begleitung des Klerus, der sich auf die katholische Priesterweihe um Pfingsten vorbereitet.<br />
<br />
Die Errichtung dieser neuen Struktur steht in Übereinstimmung mit der Verpflichtung zum ökumenischen Dialog, der eine Priorität für die Katholische Kirche bleibt. Die Initiative, welche zur Publikation der Apostolischen Konstitution und zur Errichtung dieses Personalordinariates geführt hat, ging von einer Anzahl verschiedener anglikanischer Gruppen aus, die erklärt haben, denselben katholischen Glauben zu teilen, wie er im Katechismus der Katholischen Kirche enthalten ist, und das Petrusamt als etwas zu akzeptieren, was Christus für die Kirche wollte. Für sie ist nun die Zeit gekommen, ihre implizite Einheit in der sichtbaren Form der vollen Gemeinschaft auszudrücken.<br />
<br />
ERRICHTUNG DES PERSONALORDINARIATES UNSERER LIEBEN FRAU VON WALSINGHAM UND ERNENNUNG DES ERSTEN ORDINARIUS:<br />
<br />
<b>Am 15. Januar 2011 hat die Kongregation</b> für die Glaubenslehre gemäß Vorschrift der Apostolischen Konstitution <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5953&amp;entry_id=271" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/224-ANGLICANORUM-COETIBUS-MEINE-EXKLUSIVUEBERSETZUNGEN-FUER-KATH.NET.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/224-ANGLICANORUM-COETIBUS-MEINE-EXKLUSIVUEBERSETZUNGEN-FUER-KATH.NET.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Anglicanorum coetibus</a> das Personalordinariat "Our Lady of Walsingham" (Unsere Liebe Frau von Walsingham) auf dem Territorium der Bischofskonferenz von England und Wales errichtet. Gleichzeitig hat der Heilige Vater als ersten Ordinarius den hochwürdigen Herrn Keith Newton ernannt. Hochwürden Keith Newton wurde am 10. April 1952 in Liverpool (Vereinigtes Königreich) als zweiter von zwei Brüdern geboren, und er ist seit 25. August 1973 mit Gill Donnison verheiratet. Sie haben drei Kinder. Zwischen 1963 und 1970 besuchte er zunächst die Alsop High School in Liverpool und nahm danach von 1970 bis 1973 die theologischen Studien am King's College der Universität London auf, wo er den Grad eines "Bachelor of Divinity" erwarb und ihm dann der Titel eines "Associate of King's College" verliehen wurde. Nach dem Erwerb des "Post Graduate Certificate of Education" beim Christ Church College in Canterbury 1974 durchlief er am St. Augustine's College von Canterbury die Vorbereitungsphase im Blick auf das Priestertum in der Kirche von England.<br />
<br />
Nachdem er 1975 zum Diakon und 1976 zum Priester für die anglikanische Diözese von Chelmsford ordiniert worden war, versah er als ersten Dienst jenen eines Pfarrvikars an der Kirche St. Marien in Great Ilford. 1978 wurde er in der anglikanischen Diözese von Southwark innerhalb des "Wimbledon Team Ministry" zum Pfarrer ernannt. Von 1985 bis 1991 stellte er sich für die Diözese von Süd-Malawi in der anglikanischen Provinz von Zentralafrika zur Verfügung. Zwischen 1986 und 1991 war er Dekan an der Kathedrale von St. Paul in Blantyre (Malawi). 1991 kehrte er ins Vereinigte Königreich zurück, in die anglikanische Diözese Bristol, und er war in Knowle von 1992 bis 2002 Pfarrer der Pfarrei "Holy Nativity". Am 7. März 2002 wurde er vom Erzbischof von Canterbury, George Carey, zum anglikanischen Bischof ordiniert, und als solcher diente er von 2002 bis 2010 als Suffraganbischof von Richborough und als "Provincial Episcopal Visitor" in der Provinz von Canterbury. Gemeinsam mit seiner Frau ist er am 1. Januar 2011 durch Seine Exzellenz Bischof Alan Hopes <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5962&amp;entry_id=271" title="http://www.catholic-hierarchy.org/bishop/bnewton.html"  onmouseover="window.status='http://www.catholic-hierarchy.org/bishop/bnewton.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">in die volle Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche</a> aufgenommen worden.<br />
<br />
[<b>ENDE MEINER ÜBERSETZUNG VON DER</b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5961&amp;entry_id=271" title="http://www.vatican.va"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>VATIKANSEITE</b></a><b>.</b>]<br />
<br />
<b>Manche haben die erste Errichtung</b> eines anglokatholischen Personalordinariates zum Anlaß für eine neue <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5964&amp;entry_id=271" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/223-KLARSTELLUNG-ZUM-ZOELIBAT-FUER-DIE-PERSONALORDINARIATE-DER-EHEMALIGEN-ANGLIKANER.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/223-KLARSTELLUNG-ZUM-ZOELIBAT-FUER-DIE-PERSONALORDINARIATE-DER-EHEMALIGEN-ANGLIKANER.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Zölibatsdiskussion</a> genommen. Wer jedoch oben genau nachgelesen hat, wird spätestens jetzt erkennen: der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5965&amp;entry_id=271" title="http://www.internetpfarre.de/zoelib.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/zoelib.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Zölibat</a> ist nicht nur eine disziplinäre Frage, sondern tangiert auch die Basis unseres Glaubens, nämlich die Tradition der Apostel. Insbesondere seit dem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5966&amp;entry_id=271" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">II. Vatikanischen Konzil</a> (= XXI. Ökumenischen Konzil) der Katholischen Kirche ist diese Frage geklärt. Wer das Bischofsamt und somit die höchste Weihestufe von den Aposteln her sakramental erhalten soll, darf im Hinblick auf den radikalen Ruf Christi gegenüber den Aposteln unter keine Umständen durch ein gültiges Eheband (mit allen ehelichen Rechten und Pflichten) gebunden sein. Dies ist der Grund, warum anglikanische "Bischöfe" im Falle ihrer gültigen Verheiratung nur bis zur Stufe des Weihepriestertums ausgeweiht werden können, wie wir es oben exemplarisch sehen. Gleichzeitig zeigt diese Ausnahme für den lateinischen Priesterstand, daß es in der lateinischen Eigenrechtskirche die Regel ist, vorzugsweise und mehrheitlich unverheirateten Kandidaten (nach der Diakonatsweihe) die heilige Priesterweihe zu erteilen. So soll es auch langfristig in den anglokatholischen Personalordinariaten (die ja trotz der Eigentraditionen dem lateinischen Ritenbereich zugehören) werden. Übergangsweise ist allerdings der Papst den anglikanischen Heimkehrern <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5955&amp;entry_id=271" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/225-KOMMENTAR-KEIN-NEUER-RITUS,-ABER-EINZELASPEKTE-BEI-DEN-ANGLO-KATHOLISCHEN-PERSONALORDINARIATEN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/225-KOMMENTAR-KEIN-NEUER-RITUS,-ABER-EINZELASPEKTE-BEI-DEN-ANGLO-KATHOLISCHEN-PERSONALORDINARIATEN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">so weit entgegengekommen</a>, daß sogar die orientalisch-orthodoxe Heiratsmöglichkeit vor den höheren Weihen kurzfristig "übertroffen" wurde und wird. Dies ändert jedoch nichts daran, daß von allen katholischen Verkündern die volle Treue zur katholischen Glaubens- und Sittenlehre verlangt ist, auch was die unveränderlichen Prinzipien der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5974&amp;entry_id=271" title="http://www.internetpfarre.de/verhuetungsmittel.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/verhuetungsmittel.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Sexualmoral</a> betrifft. Unbefangenen Beobachtern ist nicht entgangen, daß seit vielen Jahrzehnten im Westen sogenannte und selbsternannte volksbegehrähnliche Initiativgruppen hinter der andauernd wiederholten Forderung nach "Abschaffung des Zölibates" in Wirklichkeit eine echte Änderung der kirchlichen Lehre angezielt wird. Innerkirchlich haben solche Gruppen daher schon seit Jahrzehnten <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5975&amp;entry_id=271" title="http://www.internetpfarre.de/demo.htm"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/demo.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">jede Legitimation verloren</a>.<br />
<br />
<b>Von dieser ganzen Praxis her</b> ist aber damit auch neuerlich klar geworden, daß der Zölibat in Verbindung mit dem Grad des Weihepriestertums dogmatisch nie verlangt war. In der lateinischen Eigenrechtskirche ist diese Verbindung generell vorgesehen, aber auch in vereinzelten orientalischen Eigenrechtskirchen innerhalb derselben Katholischen Kirche, wiewohl der orientalisch-katholische Codex (CCEO) die Weihe (frisch oder bewährt) verheirateter Männer <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5969&amp;entry_id=271" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/62-AKTUELLER-BERICHT-AUS-ZYPERN-UNTER-BESONDERER-BERUECKSICHTIGUNG-DER-KATHOLISCHEN-MINDERHEIT-DER-MARONITEN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/62-AKTUELLER-BERICHT-AUS-ZYPERN-UNTER-BESONDERER-BERUECKSICHTIGUNG-DER-KATHOLISCHEN-MINDERHEIT-DER-MARONITEN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">allen diesen Eigenrechtskirchen zugesteht</a>. Auch wenn die lateinische Eigenrechtskirche von den Mitgliedern her innerhalb der Katholischen Kirche die Mehrheit stellt, so stellen jedoch (ohne Beachtung der Mitgliederzahl) <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5972&amp;entry_id=271" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/262-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-PROF.-WINKLER-ZU-DEN-VIELEN-RITEN-IN-DER-KATHOLISCHEN-KIRCHE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/262-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-PROF.-WINKLER-ZU-DEN-VIELEN-RITEN-IN-DER-KATHOLISCHEN-KIRCHE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">die 22 innerhalb der Katholischen Kirche bestehenden orientalischen Eigenrechts- oder Rituskirchen</a> mit ihrer gleichzeitigen Möglichkeit verheirateter und zölibatärer Priester die formaljuridische Mehrheit. Trotzdem: im ökumenischen Dialog ist von katholischer und auch orthodox-orientalischer Seite der Zölibat des Bischofs ein Absolutum. Aufgrund der soziokulturellen Entwicklungen ist jedoch nicht zu erwarten, daß der Zölibat in den derzeit <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5972&amp;entry_id=271" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/262-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-PROF.-WINKLER-ZU-DEN-VIELEN-RITEN-IN-DER-KATHOLISCHEN-KIRCHE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/262-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-PROF.-WINKLER-ZU-DEN-VIELEN-RITEN-IN-DER-KATHOLISCHEN-KIRCHE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">bestehenden 22 katholischen Ostkirchen</a> nach dem Vorbild der einen lateinischen Rituskirche auch für den ganzen orientalisch-katholischen Priesterstand als ein Weihezulassungskriterium generell eingeführt würde. Man denke hier nur an die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5970&amp;entry_id=271" title="http://www.vatican.va/news_services/press/sinodo/documents/bollettino_24_speciale-medio-oriente-2010/xx_plurilingue/b25_xx.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/news_services/press/sinodo/documents/bollettino_24_speciale-medio-oriente-2010/xx_plurilingue/b25_xx.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Propositio Nr. 23</a> der letzten <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5973&amp;entry_id=271" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/263-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-NUNTIUS-BOTSCHAFT-ZUM-ABSCHLUSS-FUER-DAS-VOLK-GOTTES.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/263-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-NUNTIUS-BOTSCHAFT-ZUM-ABSCHLUSS-FUER-DAS-VOLK-GOTTES.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Sonderversammlung der Bischofssynode zum Nahen Osten</a> über die verheirateten (orientalisch-katholischen) Priester: "<i>Der kirchliche Zölibat wird innerhalb der Katholischen Kirche immer und überall geschätzt und anerkannt, im Osten wie im Westen. Dennoch wäre es wünschenswert, die Möglichkeit zu studieren, verheiratete</i> [orientalisch-katholische] <i>Priester außerhalb der patriarchalen Territorien haben zu können, um einen pastoralen Dienst für unsere</i> [orientalisch-katholischen] <i>Gläubigen sicherzustellen, wohin diese auch immer gehen, und um die orientalischen Traditionen zu respektieren.</i>" Unabhängig davon, ob sich der Papst diesen Vorschlag zu eigen machen wird oder nicht, werden alle Katholiken mit dieser Vielfalt der katholischen Weltkirche und ihren 23 Riten leben müssen und dürfen, und ich denke, daß auch bei Diskussionen zu diesem Thema nur eines weiterhilft: Sachlichkeit. Im Gebet verbunden, Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F271-ERSTES-ANGLOKATHOLISCHES-PERSONALORDINARIAT-IN-ENGLAND-UND-WALES.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F271-ERSTES-ANGLOKATHOLISCHES-PERSONALORDINARIAT-IN-ENGLAND-UND-WALES.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
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        <published>2010-04-19T07:00:00Z</published>
        <updated>2011-01-17T23:38:45Z</updated>
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                <b>Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. setzt seinen klaren Kurs</b> der kirchlichen Option für die Opfer fort. Bei seiner <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5329&amp;entry_id=245" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/travels/2010/documents/trav_ben-xvi_malta_20100417_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/travels/2010/documents/trav_ben-xvi_malta_20100417_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Apostolischen Reise nach Malta</a>, anläßlich des 1950. Jahrestages des Schiffbruchs des heiligen Apostels Paulus, traf er gestern <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5330&amp;entry_id=245" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/183-HISTORISCHES-TREFFEN-DES-PAPSTES-MIT-OPFERN-INNERKIRCHLICHEN-SEXUELLEN-MISSBRAUCHS.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/183-HISTORISCHES-TREFFEN-DES-PAPSTES-MIT-OPFERN-INNERKIRCHLICHEN-SEXUELLEN-MISSBRAUCHS.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">wiederum</a> Opfer sexuellen Mißbrauchs durch katholische Kleriker. In tief bewegender Atmosphäre begegnete der Papst acht Männern, die als Kinder mißbraucht worden waren, in der Apostolischen Nuntiatur von Rabat. Das Treffen fand nach der Heiligen Sonntagsmesse (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5331&amp;entry_id=245" title="http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/homilies/2010/documents/hf_ben-xvi_hom_20100418_floriana_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/homilies/2010/documents/hf_ben-xvi_hom_20100418_floriana_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Floriana</a>) statt. Kurz danach teilte der Heilige Stuhl offiziell mit: "<i>He was deeply moved by their stories and expressed his shame and sorrow over what victims and their families have suffered. He prayed with them and assured them that the Church is doing, and will continue to do, all in its power to investigate allegations, to bring to justice those responsible for abuse and to implement effective measures designed to safeguard young people in the future. In the spirit of his recent <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5332&amp;entry_id=245" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Letter to the Catholics of Ireland</a>, he prayed that all the victims of abuse would experience healing and reconciliation, enabling them to move forward with renewed hope.</i>" Der mittlerweile weltweit bekannte und geschätzte Direktor des vatikanischen Presseamtes, P. Federico Lombardi SJ, teilte dann noch in einer darauf folgenden Pressekonferenz mit, daß Papst Benedikt XVI. sehr betroffen gewesen war von dem, was jedes einzelne Opfer ihm erzählt hatte. Jedes Opfer war von Seiner Heiligkeit empfangen worden, und das Treffen hatte mit einem gemeinsamen Gebet und mit dem Segen des Heiligen Vaters geendet. Die acht Männer sind heute zwischen 30 und 40 Jahren alt und waren als Kinder im Waisenhaus St. Joseph (Malta) mißbraucht worden. Sie baten um diese Begegnung mit Hilfe ihrer Bischöfe Mario Grech von Gozo und Erzbischof Paul Cremona, welche die Männer dann auch begleiteten. Lawrence Grech, der Sprecher der Gruppe und selbst ein Opfer, berichtete sehr berührt von dem Treffen, das ihm große spirituelle Stärkung geschenkt habe: "<i>Wir haben jetzt Frieden in unseren Herzen, weil sogar der Papst Zeit fand, uns zu treffen. Wir blicken nun dem Ende des Gerichtsverfahrens und dem Abschluß dieses Kapitels entgegen.</i>"  <br />
<br />
<b>Die klare Distanzierung des Heiligen Stuhles</b> vom früheren Kardinalpräfekten der Kongregation für den Klerus, was ein von diesem unterfertigtes und schwer <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy5nb2xpYXMuZnIvc3BpcC5waHA/YWN0aW9uPWFjY2VkZXJfZG9jdW1lbnQmYXJnPTI5NyZjbGU9NmQwOGVmZWIxZjc5NzgxNmU4ZGQzMTAyNGFjNmNiNzBiMmJmNjcwZSZmaWxlPWpwZyUyRmxldHRyZTItNC5qcGc=&amp;entry_id=245" title="http://www.golias.fr/spip.php?action=acceder_document&amp;arg=297&amp;cle=6d08efeb1f797816e8dd31024ac6cb70b2bf670e&amp;file=jpg%2Flettre2-4.jpg"  onmouseover="window.status='http://www.golias.fr/spip.php?action=acceder_document&amp;arg=297&amp;cle=6d08efeb1f797816e8dd31024ac6cb70b2bf670e&amp;file=jpg%2Flettre2-4.jpg';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">mißglücktes authentisches Schreiben</a> an einen heute ebenso schon emeritierten, aber 2001 noch regierenden Diözesanbischof in Frankreich, Pierre Auguste Gratien Pican, betrifft, liegt daher ganz auf der unwiderruflichen Linie einer kirchlichen Option für die Opfer. Erschwerend kommt bei diesem Brief des früheren Kardinalpräfekten noch hinzu, daß er nach der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5334&amp;entry_id=245" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">von Johannes Paul II. approbierten und von Joseph Kardinal Ratzinger unterstützten sowie verlautbarten neueren Gesetzgebung</a> verfaßt und abgesendet wurde. Im  Grunde können wir von Glück reden, daß dieses Schreiben erst jetzt in der Öffentlichkeit auftaucht, weil es die bisher sehr konsequenten Aufklärungsbemühungen und Interpretationen des regierenden Papstes zusätzlich gestört hätte. Nach dem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5335&amp;entry_id=245" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/242-HIRTENBRIEF-PAPST-BENEDIKT-HAT-FUER-DIE-OPFER-DAS-KIRCHENRECHT-GERETTET.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/242-HIRTENBRIEF-PAPST-BENEDIKT-HAT-FUER-DIE-OPFER-DAS-KIRCHENRECHT-GERETTET.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Hirtenbrief des Heiligen Vaters</a> an die Iren gibt es nämlich absolut keinen Zweifel mehr, daß sich die schon damals glasklare LInie von Johannes Paul II. und von Joseph Kardinal Ratzinger nunmehr endgültig - offenbar auch gegen frühere Teile der römischen Kurie - durchgesetzt hat: radikale Aufklärung und das nunmehr für alle postulierte Transparenzprinzip. Offenbar gab es vor dem Jahr 2001 bei Fällen klerikalen sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger, die im Falle des Falles auch noch an der Kongregation für den Klerus landeten, Meinungsverschiedenheiten unter den Kardinälen, ob schuldig befundene Priester sowohl nach staatlichem als auch nach kirchlichem Recht oder nur von Seiten der Kirche zur Rechenschaft gezogen werden sollten. Möglicherweise war bei manchen Bischöfen die frühere kanonistische Ausbildung und die diesbezügliche Logik eines Privilegs für katholische Kleriker ("<i>privilegium fori</i>"), nur von einem kirchlichen Gericht zur Rechenschaft gezogen zu werden, auch später noch verwurzelt. In dem auf der neuen kirchlichen Gesetzgebung des Jahres 2001 basierenden Leitfaden (<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5336&amp;entry_id=245" title="http://www.vatican.va/resources/resources_guide-CDF-procedures_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/resources/resources_guide-CDF-procedures_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Verständnishilfe</a> für die grundlegende Vorgangsweise der Kongregation für die Glaubenslehre bei Vorwürfen sexuellen Mißbrauchs) heißt es aber ganz klar: "<i>Die staatlichen Gesetze hinsichtlich der Anzeige von Straftaten bei den zuständigen Behörden sind immer zu befolgen.</i>" Somit läßt die sehr bedeutsame Erklärung des Heiligen Stuhles vom 16. April 2010 auch die Verdienste des Dieners Gottes Johannes Paul II. und seines damaligen Mitarbeiters Joseph Kardinal Ratzinger hervortreten, hier ist meine Übersetzung:<br />
<br />
<b>ERKLÄRUNG DES DIREKTORS DES PRESSESAALES DES HEILIGEN STUHLES, P. FEDERICO LOMBARDI SJ</b><br />
<br />
Was einen Brief des früheren Präfekten der römischen Kongregation für den Klerus, <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5338&amp;entry_id=245" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/32-KARDINAL-HOYOS-SEINE-EMINENZ-DARIO-KARDINAL-CASTRILLON-HOYOS-WEIHTE-IN-BERLIN-IM-UEBERLIEFERTEN-LATEINISCHEN-RITUS.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/32-KARDINAL-HOYOS-SEINE-EMINENZ-DARIO-KARDINAL-CASTRILLON-HOYOS-WEIHTE-IN-BERLIN-IM-UEBERLIEFERTEN-LATEINISCHEN-RITUS.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Darío Kardinal Castrillón Hoyos</a>, an den damaligen Diözesanbischof von Bayeux-Lisieux vom <b>8. September 2001</b> betrifft, hat der Direktor des Pressesaales des Heiligen Stuhles, Pater Federico Lombardi SJ, gestern abend die folgende Erklärung abgegeben:<br />
<br />
Dieses Dokument ist ein Beweis dafür, wie angebracht die einheitliche zentrale Übertragung der Behandlung der Fälle sexueller Mißbräuche Minderjähriger durch Mitglieder des Klerus in die Kompetenz der römischen Kongregation für die Glaubenslehre war, um dadurch eine rigorose und kohärente Überwachung der Fälle zu garantieren, wie es tatsächlich durch die vom Papst <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5334&amp;entry_id=245" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">im Jahr 2001 approbierten Dokumente</a> festgelegt wurde.<br />
<br />
[<b>ENDE DER ÜBERSETZUNG DER DISTANZIERUNG DES VATIKAN.</b>]<br />
<br />
<b>Was stand präzise in dem kritisierten Brief</b> von Kardinal Hoyos? Meine Übersetzung lautet folgendermaßen: "<i>Kongregation für den Klerus. Aus dem Vatikan, am 8. September 2001. Ich schreibe Ihnen in der Eigenschaft des Präfekten der Kongregation für den Klerus, beauftragt zur Mitsorge in der Verantwortung des gemeinsamen Vaters für alle Priester der Welt. Ich spreche Ihnen meine Anerkennung dafür aus, daß Sie einen Priester</i> [René Bissey] <i>nicht bei der zivilen Behörde angezeigt haben. Sie haben richtig gehandelt, und ich freue mich, einen Mitbruder im Episkopat zu haben, der vor den Augen der Geschichte und aller Bischöfe der Welt das Gefängnis der Anzeige seines Priester-Sohnes vorgezogen haben wird. Tatsächlich ist die Beziehung zwischen den Priestern und ihrem Bischof keine berufsständische, sondern sie ist eine sakramentale, die sehr spezielle Bande geistlicher Vaterschaft begründet. Diese Thematik wurde vom letzten Konzil und von den Bischofssynoden der Jahre 1971 und 1991 sehr umfassend neu behandelt. Der Bischof hat andere Möglichkeiten, zu handeln, wie die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5356&amp;entry_id=245" title="http://www.eglise.catholique.fr/"  onmouseover="window.status='http://www.eglise.catholique.fr/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">katholische Bischofskonferenz Frankreichs</a> kürzlich in Erinnerung gerufen hat, aber man kann von einem Bischof nicht verlangen, ihn selbst anzuzeigen. In allen zivilen Rechtsordnungen wird den Angehörigen die Möglichkeit eingeräumt, nicht zu Lasten eines direkten Verwandten auszusagen. In Eurem Kontext erinnern wir uns des Wortes vom heiligen Paulus: "im ganzen Prätorium und bei allen übrigen ist offenbar geworden, daß ich um Christi willen im Gefängnis bin. Und die meisten der Brüder sind durch meine Gefangenschaft zuversichtlich geworden im Glauben an den Herrn und wagen umso kühner, das Wort Gottes furchtlos zu sagen." (Phil 1,13 - 14). Diese Kongregation wird Kopien dieses Schreibens an alle Bischofskonferenzen übermitteln, um die Brüder im Episkopat auf diesem sehr heiklen Gebiet zu ermutigen. Indem ich Sie noch meiner brüderlichen Verbundenheit im Herrn versichere, grüße ich Sie mit Ihrem Weihbischof und Ihrer ganzen Diözese, Darío Kardinal Castrillón Hoyos; Fernando Guimarães, Bürochef. [Ergeht] an Seine hochwürdigste Exzellenz Msgr. Pierre Pican, Diözesanbischof von Bayeux-Lisieux.</i>"<br />
<br />
<b>In meinen Augen absurd klingt es</b>, wenn Kardinal Hoyos kurz nach der Distanzierung des Heiligen Stuhles von seinem Schreiben nun noch erklärt, daß er im Konsens mit dem damaligen Papst Johannes Paul II. gehandelt hätte. Um eine formelle Approbation kann es bei einem etwaigen Vorgespräch darüber nicht gegangen sein, denn im Brief selbst ist davon überhaupt keine Rede: der Papst wird nicht erwähnt. Und inoffizielle Approbationen gibt es nicht, auch wenn klar ist, daß ein Kurienkardinal normalerweise für den Papst spricht. (Leider ist davon auszugehen, daß Kardinal Hoyos während der gesamten Zeit als Präfekt der römischen Kleruskongregation die oben nachlesbare Haltung auch in anderen Ländern bzw. gegenüber anderen Bischöfen eingenommen hat.) Und ausgerechnet bei einem Kongreß der Universidad Católica San Antonio de Murcia (UCAM = Katholische Universität von Murcia) <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5341&amp;entry_id=245" title="http://www.jp2.ucam.edu/"  onmouseover="window.status='http://www.jp2.ucam.edu/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">über Johannes Paul, den Großen</a>, erklärte Kardinal Hoyos am 16. April 2010: "<i>Se presentó un problema con un sacerdote en Francia y su obispo no lo denunció porque su obispo había recibido la confidencia en tanto que pastor y obispo. Este obispo fue llevado a la cárcel, y yo, después de consultar al Papa [Juan Pablo II], y mostrársela, escribí una carta al obispo felicitándolo como modelo de un padre que no entrega a sus hijos. Me autorizó el Santo Padre para que esta carta la enviara a todos los obispos del mundo.</i>" Angeblich sei hernach noch Applaus erfolgt: war den Applaudierenden aber klar, für was sie hier applaudierten und welche Mißbräuche der vom Bischof gedeckte Priester begangen hatte? Ich fürchte, daß Kardinal Hoyos damals im Falle des Falles den Papst so gefragt hat, daß er auch die gewünschte Antwort erhielt. In jedem Falle hätte sich der nicht mehr amtierende Kurienkardinal vor seinen öffentlichen Äußerungen nochmals präzise vergewissern müssen, daß sich der besagte französische Diözesanbischof nicht auf das Beichtgeheimnis berufen hatte können. Bischof Pican war dann damals wegen der nicht erfolgten Anzeige zu drei Monaten bedingt verurteilt worden, und der Diözesanpriester Bissey selbst war im Oktober 2000 für die von ihm zwischen 1989 und 1996 begangenen sexuellen Mißbräuche Minderjähriger ins Gefängnis gekommen.<br />
<br />
<b>Wäre dem damaligen Papst und seinem Stab</b> das Schreiben mit allen Rahmeninformationen vorgelegt worden, wäre dieser Brief im Sinne der kurz zuvor erlassenen neuen Gesetzgebung und des damit verbundenen Geistes der Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden im Hinblick auf die US-Skandalwelle mit Sicherheit abgeschmettert worden. Insofern erscheint mir das für Kardinal Hoyos verteidigende Hereinnehmen des Dieners Gottes Johannes Paul II. durch diesen selbst bedenklich. Und wenn Kardinal Hoyos in der vergangenen Woche gegenüber CNN (spanischsprachige TV-Station) auch noch erklärte, daß das lediglich zeitlich begrenzte Suspendieren von Mißbrauchspriestern und der hernach erfolgte stille Wiedereinsatz derselben an anderen Orten keine Vertuschung dargestellt habe, dann muß ich objektiv von Realitätsverlust sprechen. Offenbar ist Kardinal Hoyos noch nicht mit allen Konsequenzen klar geworden, was Opfer oft <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5357&amp;entry_id=245" title="http://www.amazon.de/Zerrbilder-Markus-Anstead/dp/393993531X/"  onmouseover="window.status='http://www.amazon.de/Zerrbilder-Markus-Anstead/dp/393993531X/';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">ein Leben lang</a> durchmachen. Diese Sicht der Dinge - wenn auch von einem bereits emeritierten Kurienkardinal - ist somit ein direkter Widerspruch zu dem, was der heutige Papst bereits als Kardinalpräfekt unter Johannes Paul II. anpeilte und was er <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5332&amp;entry_id=245" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">den Iren im Klartext</a> schrieb. Angesichts der ganzen Geschichte erscheint die Frage menschlich verständlich, wie groß die Verantwortung desselben Kardinals Hoyos war, als er selbst offenbar das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5343&amp;entry_id=245" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/206-SENSATIONELLER-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-BENEDIKT-XVI.-AN-DIE-BISCHOEFE-ZUM-VATIKANUM-II-UND-ZUR-PRIESTERBRUDERSCHAFT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/206-SENSATIONELLER-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-BENEDIKT-XVI.-AN-DIE-BISCHOEFE-ZUM-VATIKANUM-II-UND-ZUR-PRIESTERBRUDERSCHAFT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Problem des revisionistisch eingestellten Bischofs Richard Williamson</a> gegenüber dem Papst im Vorjahr 2009 nicht erwähnte oder gar nicht bemerkt hatte. Ob dann der von mir oberhalb übersetzte skandalöse Brief des Kardinals im Jahr 2001 tatsächlich noch an alle Bischofskonferenzen gegangen ist, steht für mich noch nicht fest. Er hätte dadurch schon viel bekannter sein müssen, und somit ist die erst jetzt erfolgte "Publikation" des Schreibens durchaus bemerkenswert. Ich könnte mir vorstellen, daß der Brief nicht mehr an die Bischofskonferenzen ging, weil er - wie gesagt - inhaltlich dem Geist der kirchlichen Gesetzgebung widersprach.<br />
<br />
<b>Erfreulicherweise ist nun auch</b> auf der Vatikanseite die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5334&amp;entry_id=245" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">offizielle deutsche Version</a> des von mir bereits <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5345&amp;entry_id=245" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/244-VATIKAN-TOPAKTUELL-LEITFADEN-GEGEN-SEXUELLEN-MISSBRAUCH-ERSCHIENEN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/244-VATIKAN-TOPAKTUELL-LEITFADEN-GEGEN-SEXUELLEN-MISSBRAUCH-ERSCHIENEN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">übersetzten Leitfadens</a> erschienen. Der Titel lautet in der Übersetzung des Heiligen Stuhles: "<i>Verständnishilfe für die grundlegende Vorgangsweise der Kongregation für die Glaubenslehre bei Vorwürfen sexuellen Mißbrauchs</i>". Als ein kleines Beispiel zum Vergleich habe ich oben schon die Passage zur Anzeigepflicht gegenüber den staatlichen Strafverfolgungsbehörden angeführt: "<i>Die staatlichen Gesetze hinsichtlich der Anzeige von Straftaten bei den zuständigen Behörden sind immer zu befolgen.</i>" Damit ist für immer geklärt, daß das von Kardinal Hoyos verwendete und in meinen Augen absurde "klerikale Familienargument" zur Deckung von Verbrechen nie mehr ins Treffen geführt werden kann und darf. Es ist daher kein Zufall, daß in dem nun bekanntgewordenen Schreiben von Kardinal Hoyos keine konkrete Stelle des II. Vatikanischen Konzils genannt wurde, denn es gibt keine Passage, die einem Diözesanbischof die Anzeige eines in dessen Teilkirche inkardinierten Klerikers bei einer solchen Faktenlage ausreden oder gar verbieten würde. Im Gegenteil, spätestens mit dem Ende des letzten XXI. Ökumenischen Konzils (=  <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5358&amp;entry_id=245" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">II. Vatikanischen Konzils</a>) im Jahre 1965 und mit dem neuen lateinischen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5359&amp;entry_id=245" title="http://www.vatican.va/archive/DEU0036/_INDEX.HTM"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/DEU0036/_INDEX.HTM';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Codex des kanonischen Rechtes</a> (1983: endgültiger Wegfall des "<i>privilegium fori</i>" für Kleriker) hätte dies allen regierenden Bischöfen und Oberen klar sein müssen, denn in der Pastoralkonstitution <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5346&amp;entry_id=245" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19651207_gaudium-et-spes_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19651207_gaudium-et-spes_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>Gaudium et Spes</i></a> lehrt das Konzil unter dem Titel "<i>Politische Gemeinschaft und Kirche</i>" in der Nummer 65: <br />
<br />
"<i>Sehr wichtig ist besonders in einer pluralistischen Gesellschaft, daß man das Verhältnis zwischen der politischen Gemeinschaft und der Kirche richtig sieht, so daß zwischen dem, was die Christen als Einzelne oder im Verbund im eigenen Namen als Staatsbürger, die von ihrem christlichen Gewissen geleitet werden, und dem, was sie im Namen der Kirche zusammen mit ihren Hirten tun, klar unterschieden wird. Die Kirche, die in keiner Weise hinsichtlich ihrer Aufgabe und Zuständigkeit mit der politischen Gemeinschaft verwechselt werden darf noch auch an irgendein politisches System gebunden ist, ist zugleich Zeichen und Schutz der Transzendenz der menschlichen Person. Die politische Gemeinschaft und die Kirche sind auf je ihrem Gebiet voneinander unabhängig und autonom. Beide aber dienen, wenn auch in verschiedener Begründung, der persönlichen und gesellschaftlichen Berufung der gleichen Menschen. Diesen Dienst können beide zum Wohl aller um so wirksamer leisten, je mehr und besser sie rechtes Zusammenwirken miteinander pflegen; dabei sind jeweils die Umstände von Ort und Zeit zu berücksichtigen. Der Mensch ist ja nicht auf die zeitliche Ordnung beschränkt, sondern inmitten der menschlichen Geschichte vollzieht er ungeschmälert seine ewige Berufung. Die Kirche aber, in der Liebe des Erlösers begründet, trägt dazu bei, daß sich innerhalb der Grenzen einer Nation und im Verhältnis zwischen den Völkern Gerechtigkeit und Liebe entfalten. Indem sie nämlich die Wahrheit des Evangeliums verkündet und alle Bereiche menschlichen Handelns durch ihre Lehre und das Zeugnis der Christen erhellt, achtet und fördert sie auch die politische Freiheit der Bürger und ihre Verantwortlichkeit.</i><br />
<br />
<i><b>Wenn die Apostel und ihre Nachfolger</b></i> <i>mit ihren Mitarbeitern gesandt sind, den Menschen Christus als Erlöser der Welt zu verkünden, so stützen sie sich in ihrem Apostolat auf die Macht Gottes, der oft genug die Kraft des Evangeliums offenbar macht in der Schwäche der Zeugen. Wer sich dem Dienst am Wort Gottes weiht, muß sich der dem Evangelium eigenen Wege und Hilfsmittel bedienen, die weitgehend verschieden sind von den Hilfsmitteln der irdischen Gesellschaft. Das Irdische und das, was am konkreten Menschen diese Welt übersteigt, sind miteinander eng verbunden, und die Kirche selbst bedient sich des Zeitlichen, soweit es ihre eigene Sendung erfordert.</i> <b><i>Doch setzt sie ihre Hoffnung nicht auf Privilegien, die ihr von der staatlichen Autorität angeboten werden. Sie wird sogar auf die Ausübung von legitim erworbenen Rechten verzichten, wenn feststeht, daß durch deren Inanspruchnahme die Lauterkeit ihres Zeugnisses in Frage gestellt ist, oder wenn veränderte Lebensverhältnisse eine andere Regelung fordern.</i></b> <i>Immer und überall aber nimmt sie das Recht in Anspruch, in wahrer Freiheit den Glauben zu verkünden, ihre Soziallehre kundzumachen, ihren Auftrag unter den Menschen unbehindert zu erfüllen und auch politische Angelegenheiten einer sittlichen Beurteilung zu unterstellen, wenn die Grundrechte der menschlichen Person oder das Heil der Seelen es verlangen. Sie wendet dabei alle, aber auch nur jene Mittel an, welche dem Evangelium und dem Wohl aller je nach den verschiedenen Zeiten und Verhältnissen entsprechen. In der Treue zum Evangelium, gebunden an ihre Sendung in der Welt und entsprechend ihrem Auftrag, alles Wahre, Gute und Schöne in der menschlichen Gemeinschaft zu fördern (vgl. Mt 22,39) und zu überhöhen, festigt die Kirche zur Ehre Gottes den Frieden unter den Menschen (vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen Gentium, Kapitel II, Nr. 9: AAS 57 [1965] 12-14).</i>"<br />
<br />
<b>Vielleicht ist manchem</b> die "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5336&amp;entry_id=245" title="http://www.vatican.va/resources/resources_guide-CDF-procedures_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/resources/resources_guide-CDF-procedures_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><i>Verständnishilfe für die grundlegende Vorgangsweise der Kongregation für die Glaubenslehre bei Vorwürfen sexuellen Mißbrauchs</i></a>" zu kurz und anderen wiederum die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5334&amp;entry_id=245" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">vollständige Gesetzgebung aus dem Jahr 2001</a> zu lang: nun gibt es vom Kirchenanwalt der Glaubenskongregation, Msgr. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5349&amp;entry_id=245" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/240-SEXUELLER-MISSBRAUCH-VATIKAN-TOPINTERVIEW-MIT-KIRCHENANWALT-SCICLUNA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/240-SEXUELLER-MISSBRAUCH-VATIKAN-TOPINTERVIEW-MIT-KIRCHENANWALT-SCICLUNA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Charles J. Scicluna</a> - selbst ein katholischer Priester aus Malta - eine Art Mittelding, eine <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5350&amp;entry_id=245" title="http://www.vatican.va/resources/resources_mons-scicluna-graviora-delicta_en.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/resources/resources_mons-scicluna-graviora-delicta_en.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">längere Darstellung</a> der Vorgehensweisen und somit eine Erklärung der geltenden Gesetzgebung, wir könnten auch sagen, ein Vademecum für alle schwerwiegenderen kirchenrechtlichen Straftaten, die der römischen Glaubenskongregation (kirchenintern) vorbehalten sind, was ich unterhalb (wohl erstmals) in deutscher Sprache anbiete:<br />
<br />
<b>DIE VORGEHENSWEISE UND DIE PRAXIS DER KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE BETREFFEND GRAVIORA DELICTA</b><br />
<br />
<b>A. Einige Vorüberlegungen betreffend den Inhalt des Rechtes</b> (substantive law)<br />
<br />
Mit Bezug auf Artikel 52 der Apostolischen Konstitution <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5360&amp;entry_id=245" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_19880628_pastor-bonus-index_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_19880628_pastor-bonus-index_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Pastor Bonus</a> vom 28. Juni 1988 unterscheidet Artikel 1 des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5334&amp;entry_id=245" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Motu proprio Sacramentorum sanctitatis tutela</a> vom 30. April 2001 zwei Arten schwerwiegenderer Delikte:<br />
<br />
<b>a)</b> "<i>delicta in sacramentorum celebratione commissa</i>" (Delikte, die bei der Feier der Sakramente begangen wurden)<br />
<br />
<b>b)</b> “<i>delicta contra mores</i>” (Delikte gegen die Sitten). <br />
<br />
Betreffend die <b>delicta graviora in sacramentorum celebratione commissa</b> bezieht sich das Motu proprio nur auf zwei Sakramente: <b>i)</b> das Allerheiligste Opfer und Sakrament der Eucharistie, <b>ii)</b> das Sakrament der Buße.<br />
<br />
Das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5334&amp;entry_id=245" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Motu proprio</a> zählt im Artikel 2 fünf <b>Delikte gegen die Eucharistie</b> auf:<br />
<br />
<b>1.</b> Die Profanierung der heiligsten Gestalten (Artikel 2, Nr. 1). Das Motu proprio erwähnt ausdrücklich (vgl. Nr. 9) die authentische Interpretation vom 4. Juni 1999, welche in die Definition des Verbes "<i>abicere</i>", wie es im can. 1367 CIC und im can. 1442 CCEO verwendet wird, “<i>quamlibet actionem Sacras Species voluntarie et graviter despicientem</i>” (jegliche Handlung, welche die heiligsten Gestalten willentlich und schwerwiegend entwürdigt) einschließt.<br />
<br />
<b>2.</b> Den Versuch, das Eucharistische Opfer zu zelebrieren durch jemanden, der nicht die heiligen Weihen empfangen hat (Artikel 2, Nr. 2; can. 1378 § 2, Nr. 1 CIC). Dieses Delikt, das im <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5363&amp;entry_id=245" title="http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_19901018_index-codex-can-eccl-orient_lt.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_19901018_index-codex-can-eccl-orient_lt.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">CCEO</a> nicht erwähnt wird, ist nun im <i>Corpus canonum ecclesiarum orientalium</i> kraft des Motu proprio ausdrücklich eingeschlossen.<br />
<br />
<b>3.</b> Die Simulation der liturgischen Zelebration des Eucharistischen Opfers (Artikel 2, Nr. 2; can. 1379 CIC; can. 1443 CCEO). Für beide kirchlichen Gesetzbücher ist die Simulation jedes Sakramentes eine Straftat. Das Motu proprio behandelt nur die Simulation der Heiligen Messe bzw. der Göttlichen Liturgie als ein <i>delictum gravius</i>.<br />
<br />
<b>4.</b> Die Konzelebration des Eucharistischen Opfers mit einem Amtsträger einer kirchlichen Gemeinschaft, die nicht die Apostolische Sukzession hat und welche die sakramentale Würde der Priesterweihe nicht anerkennt (Artikel 2, Nr. 3). Das Motu proprio erwähnt ausdrücklich die cann. 908 und 1365 CIC sowie die cann. 702 und 1440 CCEO. Der Anwendungsbereich dieser Canones ist weitgehender als die Norm des Motu proprio, welche ein <i>delictum gravius</i> auf die Konzelebration des Eucharistischen Opfers mit "protestantischen" Amtsträgern beschränkt. Es scheint für mich, daß die zwei Elemente (das Fehlen der apostolischen Sukzession und die Nichtanerkennung der sakramentalen Würde der Priesterweihe) in der Beschreibung dieser betreffenden kirchlichen Gemeinschaft, von der im Artikel 2, Nr. 3, gesprochen wird, nicht zu unterscheiden sind.<br />
<br />
<b>5.</b> Die zu einem sakrilegischen Zweck vorgenommene Konsekration einer der eucharistischen Gestalten ohne die andere innerhalb der Eucharistiefeier oder beider Gestalten außerhalb der Eucharistiefeier (Artikel 2, § 2). Die Anmerkung Nr. 19 erwähnt den can. 927 CIC, welcher den Ausdruck <i>nefas est</i> verwendet, um eine Handlung zu verbieten, die keine formelle Straftat wäre. Es ist wichtig, den <i>finis operantis</i> "<i>in sacrilegum finem</i>" zu erwähnen. Ich frage mich, ob solche Konsekrationen innerhalb des sakrilegischen Kontextes der Straftat der Profanation der Eucharistie nahekommen, die ja als "<i>qualibet actio Sacras Species voluntarie et graviter despiciens</i>" umschrieben wird.<br />
<br />
Artikel 3 des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5334&amp;entry_id=245" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Motu proprio</a> faßt vier <b>Delikte gegen die Heiligkeit des Sakramentes der Buße</b> ins Auge:<br />
<br />
<b>1.</b> Die Lossprechung eines Beteiligten bei einer Sünde gegen das sechste Gebot (Artikel 3, Nr. 1; can. 1378, § 1 CIC; can. 1457 CCEO).<br />
<br />
<b>2.</b> Die Verführung zu einer Sünde gegen das sechste Gebot (Artikel 3, Nr. 2; can. 1387 CIC; can. 1458 CCEO). Es ist wichtig zu sehen, daß das Motu proprio das <i>delictum gravius</i> auf die Verführung beschränkt, die auf das Sündigen mit dem Beichtvater selbst abzielt ("<i>quae ad peccandum cum ipso confessario dirigitur</i>"), während die klassische Definition der Sollizitation im Codex auch die Verführung zu einer Sünde gegen das sechste Gebot mit einer dritten Person einschließt. Die auf dieses Delikt bezogene Rechtsprechung hat sich wesentlich weiterentwickelt, zum Teil weil es im Codex 1917 unter Strafe der Exkommunikation eine Verpflichtung gab, den verführenden Beichtvater anzuzeigen. Sollizitation beinhaltet auch die ausdrückliche Ermutigung, unkeusche Akte zu setzen. Einige Fälle von Mißbrauchsverhalten zeigen auch, daß manche Priester das Sakrament der Buße benutzt haben, um ihre Opfer kennenzulernen und mit ihnen ihren ersten Kontakt herzustellen. Dieses Benehmen könnte leicht zur <i>sollicitatio inchoata</i> hinzugezählt werden, wobei der Beichtvater einen scheinbar harmlosen Dialog beginnt, der dann zu einem Treffen mit dem Pönitenten außerhalb der Beichte führt, das sexuellem oder unanständigem Verhalten dient.<br />
<br />
<b>3.</b> Die direkte oder indirekte Verletzung des Beichtgeheimnisses (Artikel 3, Nr. 3; can. 1388 § 1 CIC; can. 1456 § 1 CCEO). Das Motu proprio beinhaltete ursprünglich nur die direkte Verletzung des Geheimnisses. Der Heilige Vater entschied bei einer Audienz, die Kardinal Ratzinger am 7. Februar 2003 gewährt wurde, auch die indirekte Verletzung aufzunehmen. Diese Entscheidung des höchsten Gesetzgebers macht für den Ordinarius es sicherlich einfacher, zu entscheiden, welche Fälle an die Kongregation für die Glaubenslehre kraft ihrer Kompetenz übermittelt werden müssen. Es ist oft schwierig, in einem aktuellen Fall der Verletzung des Geheimnisses zwischen den beiden Straftatbeständen zu unterscheiden.<br />
<br />
<b>4.</b> Die Aufnahme dessen, was in der Beichte entweder vom Priester oder vom Pönitenten gesagt wurde, oder deren Verbreitung durch Mittel der sozialen Kommunikation (Artikel 3, Nummer 4; Decretum der Kongregation für die Glaubenslehre, 23.September 1988, AAS 80 [1988] 1367). Dieses <i>delictum gravius</i> wurde vom Heiligen Vater in einer Entscheidung hinzugefügt, die mit 7. Februar 2003 datiert ist. Das Dekret der Kongregation für die Glaubenslehre, mit dem eine Exkommunikation <i>latae sententiae</i> festgelegt worden war, war im Jahre 1988 publiziert worden.<br />
<br />
Erwähnenswert ist ein Prinzip des Verfahrensrechtes, das insbesondere zu dieser Art des Deliktes gehört. Artikel 20 des Motu proprio sieht vor, daß <b>in Straftatsfällen gegen das Sakrament der Buße der Name des Anklägers dem Beschuldigten oder dessen Anwalt ohne den ausdrücklichen Konsens des Anklagenden nicht bekanntgemacht werden kann</b>. Diesem traditionellen Prinzip folgen auch logisch konsequente Normen im Artikel 20: a) die Frage der Glaubwürdigkeit des Anklagenden ist in diesen Fällen von größter Bedeutung; b) die Notwendigkeit, jegliche Gefahr immer zu vermeiden, wodurch auch immer das Beichtgeheimnis verletzt würde.<br />
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In der Kategorie der <b>delicta contra mores</b> enthält das <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5334&amp;entry_id=245" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Motu proprio</a> nur ein einziges, im Artikel 4: die Straftat gegen das sechste Gebot, verübt von einem Kleriker mit einer minderjährigen Person unter achtzehn Jahren.<br />
<br />
Bei diesem Delikt sind einige Erörterungen der Praxis der Kongregation für die Glaubenslehre relevant:<br />
<br />
<b>a)</b> Das Motu proprio spricht von einem "<i>delictum cum minore</i>". Das meint nicht nur physischen Kontakt oder direkten Mißbrauch, sondern schließt auch indirekten Mißbrauch ein (zum Beispiel: das Zeigen von Pornographie gegenüber Minderjährigen; lüsterne unkeusche Exhibition vor Minderjährigen). Eingeschlossen ist auch der Besitz oder das Herunterladen von pädophiler Pornographie vom Internet. Diese Verhaltensart ist in einigen Nationen auch ein (staatliches) Verbrechen. Während das Internetsurfen unfreiwillig passieren kann, ist es schwer zu sehen, wie dies beim Herunterladen so bewertet werden könnte, weil es nicht nur das Auswählen oder das Anklicken einer speziellen Option beinhaltet, sondern oft auch das Bezahlen durch Kreditkarte und das Abliefern persönlicher Informationen des Käufers, was spurenmäßig zu ihm führen kann. Einige Priester wurden ins Gefängnis geschickt wegen Besitzes tausender pornographischer Photographien von Kindern und Jugendlichen. Nach der Praxis der Kongregation für die Glaubenslehre wird solches Verhalten als delictum gravius bewertet.<br />
<br />
<b>b)</b> Can. 1395 § 2 CIC spricht von einer Straftat mit einer minderjährigen Person unter 16: "<i>cum minore infra aetatem sedecim annorum</i>". Das Motu proprio spricht andererseits von einer Straftat mit einer minderjährigen Person unter 18: "<i>delictum ... cum minore infra aetatem duodeviginti annorum</i>”. Deshalb wird die Klassifizierung der Straftat komplexer. Einige Experten sprechen in der Tat nicht nur von Pädophilie (die sexuelle Anziehung durch vorpubertäre Kinder), sondern auch von Ephebophilie (die sexuelle Anziehung durch Heranwachsende), von Homosexualität (die sexuelle Anziehung durch Erwachsene desselben Geschlechtes) und von Heterosexualität (die sexuelle Anziehung durch Erwachsene des anderen Geschlechtes). Zwischen 16 und 18 Jahren können einige "Minderjährige" tatsächlich als Objekte homosexueller oder heterosexueller Anziehung wahrgenommen werden. Manche zivile Gesetzgebungen betrachten eine Person im Alter von 16 Jahren als fähig, einer sexuellen Handlung zuzustimmen (ob hetero- oder homosexuell). Das Motu proprio brandmarkt jedoch als Straftat jede Verletzung des sechsten Gebotes mit einer minderjährigen Person unter 18 Jahren, ob diese nun auf Pädophilie, Ephebophilie, Homosexualität oder Heterosexualität basiert. Diese Differenzierung hat jedoch trotzdem eine Bedeutung vom psychologischen, pastoralen und juridischen Standpunkt her. Sie hilft ohne Zweifel dem Ordinarius und dem Richter, die Schwere des Deliktes zu erfassen und den notwendigen Weg zur Besserung des schuldigen Klerikers, zur Behebung des Skandals und zur Wiederherstellung der Gerechtigkeit auszuwählen (vgl. can. 1341 CIC).<br />
<br />
<b>c)</b> Einige wenige schwere Fälle sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger im Alter zwischen 16 und 18, die vor dem 30. April 2001 begangen worden waren, wurden unter dem can. 1399 CIC behandelt: in Ergänzung zu den hier oder in anderen Gesetzen herausgestellten Tatbeständen kann die äußere Verletzung eines göttlichen oder kanonischen Gesetzes mit einer gerechten Strafe geahndet werden, und zwar nur, wenn die spezifische Schwere der Verletzung Bestrafung verlangt und es eine dringliche Notwendigkeit gibt, Ärgernisse zu verhindern oder zu beheben. ("<i>Praeter casus hac vel aliis legibus statutos, divinae vel canonicae legis externa violatio tunc tantum potest iusta quidem poena puniri, cum specialis violationis gravitas punitionem postulat, et necessitas urget scandala praeveniendi vel reparandi</i>”.) Da dieser Canon nur von einer "iusta poena” spricht, kann ein Richter gemäß can. 1349 CIC deshalb keine dauerhafte Strafe verhängen.<br />
<br />
Die Frage der Verjährung in bezug auf die graviora delicta wird nach dem Motu proprio neuerlich sehr diskutiert, weil zum ersten Mal in der Geschichte eine zeitliche Grenze festgelegt wurde, nach der die actio criminalis für diese Delikte erloschen ist. Artikel 5 § 1 gibt an, daß ein Delikt nach zehn Jahren verjährt ist, während Artikel 5 § 2 festlegt, daß dieser Zeitraum von zehn Jahren nach der Vorschrift des can. 1362 § 2 CIC oder des can. 1152 § 3 CCEO läuft: die Verjährung läuft von dem Tag an, an dem die Straftat begangen wurde, oder wenn die Straftat fortlaufend oder gewohnheitsmäßig ist, von dem Tag, an dem sie beendet war ("<i>praescriptio decurrit ex die quo delictum patratum est, vel, si delictum sit permanens vel habituale, ex die quo cessavit</i>"). In Fällen sexuellen Mißbrauchs beginnt die Zeit von zehn Jahren zu laufen an dem Tag, an dem die minderjährige Person ihr achtzehntes Lebensjahr vollendet. Die Erfahrung hat gezeigt, daß eine Zeitspanne von zehn Jahren für diese Arten von Fällen inadäquat ist und daß es wünschenswert wäre, zum früheren System zurückzukehren, in welchem diese Straftaten überhaupt keiner Verjährung unterworfen waren. Am 7. November 2002 gewährte der Heilige Vater der Kongregation für die Glaubenslehre die Fakultät, von der Verjährung abzusehen, auf der Basis von Fall zu Fall und auf Antrag eines einzelnen Bischofs.<br />
<br />
<b>B. Einige Bemerkungen zum Verfahren</b><br />
<br />
<b>Die Notitia criminis</b><br />
<br />
<i>Delicta graviora</i> werden vom Ordinarius kraft Artikel 13 des Motu proprio an die Kongregation für die Glaubenslehre übermittelt. Darin wird gesprochen von "<i>notitia saltem verisimilem … de delicto reservato</i>" und von einer "<i>investigatio praevia</i>”. Die erste Phase ist identisch mit jener vom can. 1717 CIC vorgesehenen. Der Ordinarius hat die Verpflichtung, sowohl die Glaubwürdigkeit der Anschuldigung als auch die Substanz oder das Objekt der behaupteten Straftat zu untersuchen. Wenn das Ergebnis der "<i>investigatio praevia</i>” lautet, daß die Anschuldigung glaubwürdig sei, hat der Ordinarius keine Macht oder Kompetenz mehr, das Material in Übereinstimmung mit can. 1718 CIC zu werten, sondern er muß den Fall an die Kongregation für die Glaubenslehre übermitteln.<br />
<br />
<b>Die Möglichkeiten der Kongregation für die Glaubenslehre</b><br />
<br />
Die Kongregation für die Glaubenslehre studiert die vom Ordinarius vorgelegten Akten und - wenn keine weiteren Informationen erbeten werden, um zu einer fundierten Entscheidung zu gelangen - trifft eine sehr wichtige erste Entscheidung, nämlich über die Methode (<i>iter</i>) zur Lösung des Falles. Verschiedene Möglichkeiten gibt es:<br />
<br />
<b>a)</b> Die Kongregation für die Glaubenslehre kann entscheiden, daß die Fakten des Falles keine weitere Strafverfolgung erforderlich machen, und kann um des Gemeinwohles der Kirche willen einige nicht-strafrechtliche Verwaltungsanweisungen vorschlagen oder bestätigen, auch unter Berücksichtigung des Wohles des beschuldigten Klerikers (vgl. cann. 1718 § 1, Nr. 1 - 2). Gegen solche Maßnahmen der Kongregation für die Glaubenslehre kann bei der Apostolischen Signatur kein hierarchischer Rekurs eingebracht werden, sondern nur bei den Kardinals- und Bischofs-Mitgliedern der Ordentlichen Versammlung der Kongregation für die Glaubenslehre, allgemein bekannt unter dem Namen <i>Feria Quarta</i>.<br />
<br />
<b>b)</b> Die Kongregation für die Glaubenslehre kann entscheiden, den Fall für eine Ex-Officio-Entlassung des beschuldigten Klerikers direkt dem Heiligen Vater vorzulegen. Dies ist besonders schwerwiegenden Fällen vorbehalten, bei welchen die Schuld des Klerikers ohne Zweifel feststeht und gut dokumentiert ist. Es ist die Praxis der Kongregation für die Glaubenslehre, den Ordinarius zu ersuchen, daß er den schuldigen Kleriker befrage, ob er es vorziehe, selbst um Dispens von seinen priesterlichen Verpflichtungen anzusuchen. Wenn der Kleriker ablehnt oder nicht antwortet, wird die Sache fortgesetzt. Die Disziplinarsektion der Kongregation für die Glaubenslehre bereitet einen Bericht für den Heiligen Vater vor, der selbst den Fall anläßlich der normalerweise an einem Freitag dem Kardinalpräfekten oder dem Sekretär der Kongregation gewährten Audienz entscheidet. Das Reskript wird dem Ordinarius mitgeteilt. Es gibt keine Berufung und keinen Rekurs gegen die Entscheidung des Heiligen Vaters.<br />
<br />
<b>c)</b> Die Kongregation für die Glaubenslehre kann entscheiden, ein Verwaltungsstrafverfahren gemäß can. 1720 CIC (can. 1486 CCEO) zu bewilligen. Wenn der Ordinarius der Meinung ist, daß der Fall die Auferlegung der Strafe der Entlassung aus dem Klerikerstand erfordere, muß er seine Meinung der Kongregation für die Glaubenslehre mitteilen, die wiederum ihrerseits entscheidet, die Strafe aufzuerlegen oder nicht. Gegen eine solche Entscheidung kann bei der <i>Feria IV</i> Rekurs eingelegt werden.<br />
<br />
<b>d)</b> Die Kongregation für die Glaubenslehre kann entscheiden, den Ordinarius zu beauftragen, ein Strafgerichtsverfahren in der Diözese durchzuführen, unter der Bedingung, daß eine Berufung in jedem Fall nur gegenüber dem Gerichtshof der Kongregation für die Glaubenslehre möglich sei. Die Richter, der Kirchenanwalt, die Notare und auch die Anwälte müssen Priester sein (Artikel 12), oder sie müssen muß von diesen Voraussetzungen dispensiert werden. Artikel 22 verlangt weiters, daß die Akten des Falles mit Beendigung der ersten Instanz ex officio an die Kongregation für die Glaubenslehre übersandt werden müssen. Der Kirchenanwalt der Kongregation besitzt die Fakultät, gegen die ersten Instanz zu berufen innerhalb von dreißig Tagen "<i>a die qua sententia primae instantiae ipsi Promotori nota facta sit</i>”. In diesen Fällen hat die Kongregation für die Glaubenslehre die Fakultät, jegliche Vorgänge untergeordneter Gerichte betreffend das Verfahrensrecht zu sanieren. Die Entscheidung des Gerichtshofes der Kongregation für die Glaubenslehre in der zweiten Instanz läßt keine Berufung zu, und deshalb wird sie eine <i>res iudicata</i> (Artikel 23, Nr. 1 und 4).<br />
<br />
<b>Wenn es den Ordensstand betrifft</b>, ist folgendes Verfahren vorgesehen:<br />
<br />
Jedes Mal, wenn der kompetente Obere (can. 620 CIC) Informationen über ein zumindest wahrscheinliches <i>delictum gravius</i> erhält, das von einem Ordenskleriker begangen wurde, muß er eine <i>investigatio praevia</i> gemäß den Vorschriften des Gesetzes durchführen. Der Ordensmann muß über das Ergebnis informiert werden, und es muß ihm die Möglichkeit gegeben werden, sich selbst zu verteidigen (cann. 1717; 695 § 2 CIC). Alle Akten müssen dem obersten Leiter übergeben werden, in Übereinstimmung mit den Vorschriften, die im can. 695 §2 CIC enthalten sind. Seinerseits wird der oberste Leiter die zuvor erwähnten Akten der Kongregation für die Glaubenslehre übersenden, zusammen mit seinem eigenen Votum und mit jenem seines Rates über die Sachverhalte des Falles und über die zu wählende Vorgehensweise.<br />
<br />
Sobald sie die notwendigen Akten vom höchsten Leiter erhalten hat, wird die Kongregation für die Glaubenslehre die Vorgehensweise anzeigen, der gefolgt werden soll, aber auch die vorzunehmenden Maßnahmen:<br />
<br />
<b>a)</b> Wenn die Kongregation anweist, daß der Fall mittels eines Strafverfahrens gelöst werden soll, kann sie auch unter Berücksichtigung der Umstände das kompetente Gericht angeben, welches die Verfahrensschritte der ersten Instanz vornehmen soll (vgl. can. 1427; can. 1408 mit can. 103 CIC). Das angegebene Gericht kann die Entlassung aus dem Institut geweihten Lebens und auch die Entlassung aus dem Klerikerstand entscheiden. Das Berufungsurteil ist dem höchsten Gericht der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehalten.<br />
<br />
<b>b)</b> Wenn die Kongregation entscheidet, daß der Fall auf einem Verwaltungsweg gelöst werden soll, wird sie den höchsten Leiter bitten, gemäß der Vorschrift des can. 699 § 1 CIC vorzugehen. Mit seinem Rat kann der höchste Leiter die Entlassung aus dem Institut geweihten Lebens nicht anordnen, aber er kann disziplinäre Maßnahmen erlassen. Es ist die exklusive Aufgabe der Kongregation für die Glaubenslehre, das Dekret zur Entlassung aus dem Institut geweihten Lebens gemäß der Vorschrift des can. 700 CIC zu bestätigen. Gleichzeitig wird die Kongregation auch darüber entscheiden, ob dem Ordensmann die Strafe der Entlassung aus dem Klerikerstand aufzuerlegen sei. Kopien jeglicher Dekrete werden ex officio der Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens übersandt. Berufungen gegen Dekrete, die in Fällen von delicta graviora erlassen wurden, werden ausschließlich von der ordentlichen Versammlung der Mitglieder der Kongregation für die Glaubenslehre (<i>Feria IV</i>) entschieden. Es gibt keine Rekursmöglichkeit bei der Apostolischen Signatur. Rekurse haben eine aufschiebende Wirkung.<br />
<br />
<b>c)</b> Was Institute diözesanen Rechtes betrifft, muß jede Vorlage des höchsten Leiters gegenüber der Kongregation für die Glaubenslehre vom Bischof des Wohnsitzes oder des Quasi-Wohnsitzes des Ordensmannes nach den Vorschriften des can. 103 CIC bewilligt werden <br />
<br />
[<b>ENDE MEINER ÜBERSETZUNG.</b>]<br />
<br />
<b>Heute genau vor fünf Jahren</b> wurde Joseph Kardinal Ratzinger nach katholischem Glauben von Gott selbst erwählt, sichtbarer Stellvertreter Christi auf Erden und Nachfolger des heiligen Petrus zu sein. Die Wahl durch die Kardinäle ist nach unserem Verständnis keine demokratische Wahl, sondern ein geistlicher Vorgang, ein Modus, wodurch der Wille Gottes zum Ausdruck kommt. Seine Heiligkeit <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5351&amp;entry_id=245" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/60-FREUEN-WIR-UNS-UEBER-DEN-NEUEN-REGIERENDEN-PAPST-BENEDIKT-XVI..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/60-FREUEN-WIR-UNS-UEBER-DEN-NEUEN-REGIERENDEN-PAPST-BENEDIKT-XVI..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Papst Benedikt XVI.</a> hat in vielen existentiellen Bereichen der Katholischen Kirche entscheidende Akzente und bleibende Wegweisungen und Veränderungen geschenkt. Auch wenn heute manche den Wert dieses Pontifikates noch nicht durchschauen und recht zu bewerten vermögen, so werden sich längerfristig die Verdienste des heutigen Papstes Benedikt XVI. auswirken, nicht zuletzt für die Opfer sexuellen Mißbrauchs durch Priester. Davon geht auch der noch vom Diener Gottes Johannes Paul II. im Jahr 2004 bestellte Apostolische Visitator des Bistums St. Pölten und seines Priesterseminars, der heutige St. Pöltner Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng, aus. Er schreibt in der morgigen Ausgabe der österreichischen Tageszeitung "Die Presse" unter dem Titel "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5355&amp;entry_id=245" title="http://www.kath.net/detail.php?id=26440"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=26440';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ein ganz besonderer Papst.</a> Realismus, Gelassenheit und Tiefgang zeichnen Benedikt XVI. aus":<br />
<br />
"<b><i>Langsam spricht es sich herum</i></b><i>, und das freut mich. Mehr und mehr wird auch kritischen Journalisten wie zum Beispiel Ross Douthat von der 'New York Times' klar, welche Rolle Benedikt XVI. im Zusammenhang mit Mißbrauch spielt und gespielt hat, schon in seiner Zeit als Kardinal und Präfekt der Glaubenskongregation und völlig konsequent auch als Papst. Er war es, der Papst Johannes Paul II. davon überzeugt hat, die Agenden bezüglich sexueller Vergehen von Priestern an Jugendlichen unter 18 der Glaubenskongregation zu übertragen und diese mit richterlichen Befugnissen auszustatten, um eine rasche und effiziente Abwicklung zu garantieren; und unter der Führung von Kardinal Ratzinger wurden die seit 2001 gültigen strengen Richtlinien zur Bearbeitung solcher Fälle zur Approbation gebracht. Persönlich habe ich bei ihm in den letzten Jahren, insbesondere im Zusammenhang mit der von mir in St. Pölten durchgeführten Apostolischen Visitation, Halt und Ermutigung gefunden, die notwendigen Maßnahmen konsequent durchzuziehen. Es ging dabei zwar nicht um sexuelle Vergehen von Priestern an Minderjährigen, aber doch auch um sehr delikate Materien.</i>" So bitte ich Euch, für unseren Heiligen Vater Benedikt XVI. zu beten und ihm heute von Herzen zu gratulieren. Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F245-VATIKAN-DISTANZIERT-SICH-KLAR-VON-KARDINAL-HOYOS-UND-ERKLAERT-GRAVIORA-DELICTA.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F245-VATIKAN-DISTANZIERT-SICH-KLAR-VON-KARDINAL-HOYOS-UND-ERKLAERT-GRAVIORA-DELICTA.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
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        <published>2011-01-14T13:00:00Z</published>
        <updated>2011-01-17T01:19:07Z</updated>
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        <title type="html">VEREHRUNGSWÜRDIGER DIENER GOTTES JOHANNES PAUL II.: GEWALTIGER RUF DER HEILIGKEIT</title>
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                <b>INFORMATION DER KONGREGATION FÜR DIE SELIG- UND HEILIGSPRECHUNGSPROZESSE ÜBER DEN VERLAUF DES SELIGSPRECHUNGSFALLES DES VEREHRUNGSWÜRDIGEN DIENERS GOTTES JOHANNES PAUL II. (KAROL WOJTYŁA)</b><br />
<br />
Am 14. Januar 2011 hat der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5948&amp;entry_id=270" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/83-PAPST-BENEDIKT-XVI.-UEBER-SEINEN-VORGAENGER-JOHANNES-PAUL-II.-ERSTES-FERNSEHINTERVIEW.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/83-PAPST-BENEDIKT-XVI.-UEBER-SEINEN-VORGAENGER-JOHANNES-PAUL-II.-ERSTES-FERNSEHINTERVIEW.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Heilige Vater Benedikt XVI.</a> während der Seiner Eminenz, dem hochwürdigsten Herrn Kardinal Angelo Amato, dem Präfekten der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, gewährten Audienz, dieselbe Kongregation bevollmächtigt, das Dekret über das Wunder zu promulgieren, das der Fürbitte des verehrungswürdigen Dieners Gottes Johannes Paul II. (Karol Wojtyła) zugeschrieben wird. Dieser Akt beschließt den Weg, der dem Ritus der Seligsprechung vorausgeht, dessen Datum vom Heiligen Vater entschieden wird.<br />
<br />
Wie bekannt, begann das Verfahren durch päpstliche Dispens vor dem Ablauf der fünf Jahre nach dem Tod des Dieners Gottes, wie es von der geltenden Gesetzgebung verlangt wird. Diese Vorgehensweise wurde vom gewaltigen Ruf der Heiligkeit ausgelöst, dessen sich Papst Johannes Paul II. im Leben, im Sterben und nach dem Tod erfreute. Für alle anderen Bereiche wurden die allgemeinen kirchenrechtlichen Bestimmungen für die Fälle der Seligsprechung und Heiligsprechung vollständig beachtet.<br />
<br />
Von Juni 2005 bis April 2007 wurden daher sowohl die diözesane römische Hauptuntersuchung als auch die Untersuchungen in verschiedenen anderen Diözesen (durch Rechtshilfe) vorgenommen, was das Leben, die Tugenden und den Ruf der Heiligkeit sowie die Wunder betrifft. Die rechtliche Gültigkeit der kanonischen Verfahren wurde mit Dekret vom 4. Mai 2007 durch die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse anerkannt. Nach Prüfung der entsprechenden Positio äußerten sich dann neun theologische Konsultoren des Dikasteriums im Juni 2009 positiv in bezug auf den heroischen Grad der Tugenden des Dieners Gottes. Im darauffolgenden November wurde unter Beachtung der üblichen Prozedur dieselbe Positio dem Urteil der Kardinäle und Bischöfe der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse unterworfen, welche sich mit zustimmendem Urteil äußerten.<br />
 <br />
Am 19. Dezember 2009 <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5949&amp;entry_id=270" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/233-DIENER-GOTTES-JOHANNES-PAUL-II.-AUF-DEM-WEG-ZUR-SELIGSPRECHUNG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/233-DIENER-GOTTES-JOHANNES-PAUL-II.-AUF-DEM-WEG-ZUR-SELIGSPRECHUNG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">autorisierte der Heilige Vater Benedikt XVI.</a> die Promulgation des Dekretes über den heroischen Tugendgrad.<br />
<br />
Im Blick auf die Seligsprechung des verehrungswürdigen Dieners Gottes präsentierte die Postulatur des Verfahrens zur Prüfung durch die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse die Heilung der Schwester Marie Simon Pierre Normand, Ordensfrau des Institut des Petites Soeurs des Maternités Catholiques, von der parkinsonschen Krankheit.<br />
<br />
Wie üblich wurden die umfassenden Akten der ordnungsgemäß durchgeführten kirchenrechtlichen Untersuchung gemeinsam mit den detaillierten gerichtsärztlichen Gutachten am 21. Oktober 2010 dem wissenschaftlichen Studium des medizinischen Beirates des Dikasteriums für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse übergeben. Seine Gutachter sprachen sich für die wissenschaftliche Unerklärbarkeit der Heilung aus, nachdem sie die prozessualen Zeugnisse und die gesamte Dokumentation mit der gewohnten Gründlichkeit studiert hatten. Die theologischen Konsultoren schritten dann nach Sichtung der medizinischen Schlußfolgerungen am 14. Dezember 2010 zur theologischen Bewertung des Falles und erkannten einstimmig die Einzigartigkeit, das Vorausgehen und die Stimmigkeit der an den Diener Gottes Johannes Paul II. gerichteten Anrufung an, dessen Fürbitte zum Zwecke der wunderbaren Heilung wirksam gewesen war.<br />
<br />
Schließlich wurde am 11. Januar 2011 die ordentliche Vollversammlung der Kardinäle und der Bischöfe der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse abgehalten, welche ein einstimmiges positives Urteil erließen, mit dem sie die Heilung der Schwester Marie Pierre Simon als wunderbar erachten, insoweit sie von Gott in wissenschaftlich unerklärlicher Weise vollbracht wurde, im Gefolge der Anrufung des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5950&amp;entry_id=270" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/72-DANK-SEI-JOHANNES-PAUL-II.-KURZKATECHISMUS-ERSCHEINT-EIN-PREDIGTHINWEIS-ZUM-JAHR-DER-EUCHARISTIE-IN-BEZUG-AUF-MARIA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/72-DANK-SEI-JOHANNES-PAUL-II.-KURZKATECHISMUS-ERSCHEINT-EIN-PREDIGTHINWEIS-ZUM-JAHR-DER-EUCHARISTIE-IN-BEZUG-AUF-MARIA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Papstes Johannes Paul II.</a>, der sowohl von derselben Geheilten als auch von vielen anderen Gläubigen vertrauensvoll angerufen worden ist.<br />
<br />
[<b>ENDE MEINER AUCH BEI</b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5951&amp;entry_id=270" title="http://www.kath.net/detail.php?id=29725"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=29725';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>KATH.NET</b></a> <b>ABRUFBAREN ÜBERSETZUNG.</b>]<br />
<br />
<b>In großer Vorfreude</b> auf den vom Heiligen Vater Benedikt XVI. geplanten Sonntag der Seligsprechung, den Sonntag der Göttlichen Barmherzigkeit, den Weißen Sonntag 2011, d. h. präzise auf den 1. Mai 2011, grüße ich alle Leser und Leserinnen. In der mir anvertrauten Wallfahrtspfarrei St. Marien Buchenhüll ist dies der Tag der Heiligen Erstkommunion und der ersten Maiandacht, sodaß ich persönlich leider nicht in Rom sein kann. Ich lade daher alle Daheimbleibenden schon heute zur großen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5952&amp;entry_id=270" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/58-FIRMBEHELF-FIRMVORBEREITUNG-IM-GEISTE-VON-+-JOHANNES-PAUL-II.-KATHOLISCHER-FIRMUNTERRICHT-VOR-DEM-EMPFANG-DER-HEILIGEN-FIRMUNG-GRUNDKURS.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/58-FIRMBEHELF-FIRMVORBEREITUNG-IM-GEISTE-VON-+-JOHANNES-PAUL-II.-KATHOLISCHER-FIRMUNTERRICHT-VOR-DEM-EMPFANG-DER-HEILIGEN-FIRMUNG-GRUNDKURS.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Dank</a>andacht am Nachmittag des 1. Mai 2011 (um 14.00 Uhr) bei der Lourdesgrotte im Marienwallfahrtsort Buchenhüll, 85072 Eichstätt, ein, die als erste Maiandacht ganz im Zeichen der Anrufung des neuen seligen Papstes und des ersten Empfanges des Allerheiligsten Altarsakramentes stehen wird. Herzlichst, Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F270-VEREHRUNGSWUERDIGER-DIENER-GOTTES-JOHANNES-PAUL-II.-GEWALTIGER-RUF-DER-HEILIGKEIT.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F270-VEREHRUNGSWUERDIGER-DIENER-GOTTES-JOHANNES-PAUL-II.-GEWALTIGER-RUF-DER-HEILIGKEIT.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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        <published>2010-12-28T21:15:00Z</published>
        <updated>2011-01-17T01:10:33Z</updated>
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                <b>Vieles gäbe es zum Jahr 2010</b> zu sagen, aber eines steht für mich fest: der regierende Heilige Vater Papst Benedikt XVI. hat ein weiteres Jahr ganz entscheidend geprägt. Und so sei heute der bereits unterhalb oder innerhalb einiger meiner Blogeinträge (vgl. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5858&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/77-BISCHOF-KUENG-ZUR-LAGE-IN-ST.-POELTEN-ZEHN-MONATE-NACH-DER-APOSTOLISCHEN-VISITATION-UND-SEINE-HALTUNG-ZUR-NATUERLICHEN-EMPFAENGNISREGELUNG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/77-BISCHOF-KUENG-ZUR-LAGE-IN-ST.-POELTEN-ZEHN-MONATE-NACH-DER-APOSTOLISCHEN-VISITATION-UND-SEINE-HALTUNG-ZUR-NATUERLICHEN-EMPFAENGNISREGELUNG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">1</a> - <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5859&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/91-EHEMALIGER-PAEPSTLICHER-VISITATOR-WAR-BEI-SEINER-HEILIGKEIT-PAPST-BENEDIKT-XVI.-PAPST-IST-GUT-INFORMIERT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/91-EHEMALIGER-PAEPSTLICHER-VISITATOR-WAR-BEI-SEINER-HEILIGKEIT-PAPST-BENEDIKT-XVI.-PAPST-IST-GUT-INFORMIERT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">2</a> - <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5860&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">3</a> - <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5861&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/190-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-OFFIZIELLE-ZURUECKWEISUNGEN-DURCH-BISCHOF-KLAUS-KUENG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/190-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-OFFIZIELLE-ZURUECKWEISUNGEN-DURCH-BISCHOF-KLAUS-KUENG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">4</a> - <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5862&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/191-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-II-DER-MANIPULATIONSVERSUCH-VON-REINHARD-DOERNER-UND-GABRIELE-WASTE.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/191-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-II-DER-MANIPULATIONSVERSUCH-VON-REINHARD-DOERNER-UND-GABRIELE-WASTE.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">5</a> - <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5863&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/195-MUENCHEN-UND-ST.-POELTEN-ZUM-WIEDEREINSATZ-EINES-PRIESTERS.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/195-MUENCHEN-UND-ST.-POELTEN-ZUM-WIEDEREINSATZ-EINES-PRIESTERS.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">6</a> - <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5864&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/205-ABSAGE-AN-JEDE-FORM-DES-IDEOLOGISCHEN-EXTREMISMUS,-REVISIONISMUS-UND-ANTISEMITISMUS-ZUM-FALL-WILLIAMSON-UND-ZU-EINEM-ANONYMEN-PORTAL.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/205-ABSAGE-AN-JEDE-FORM-DES-IDEOLOGISCHEN-EXTREMISMUS,-REVISIONISMUS-UND-ANTISEMITISMUS-ZUM-FALL-WILLIAMSON-UND-ZU-EINEM-ANONYMEN-PORTAL.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">7</a> - <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5865&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/212-ST.-POELTEN-BISCHOF-KUENG-WEIST-ABSURDE-ANZEIGE-ZURUECK.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/212-ST.-POELTEN-BISCHOF-KUENG-WEIST-ABSURDE-ANZEIGE-ZURUECK.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">8</a> - <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5866&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/242-HIRTENBRIEF-PAPST-BENEDIKT-HAT-FUER-DIE-OPFER-DAS-KIRCHENRECHT-GERETTET.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/242-HIRTENBRIEF-PAPST-BENEDIKT-HAT-FUER-DIE-OPFER-DAS-KIRCHENRECHT-GERETTET.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">9</a> - <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5867&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/245-VATIKAN-DISTANZIERT-SICH-KLAR-VON-KARDINAL-HOYOS-UND-ERKLAERT-GRAVIORA-DELICTA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/245-VATIKAN-DISTANZIERT-SICH-KLAR-VON-KARDINAL-HOYOS-UND-ERKLAERT-GRAVIORA-DELICTA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">10</a>) teilweise zitierte wertvolle Kommentar von Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng zum fünfjährigen Papstjubiläum von Benedikt XVI. in "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5868&amp;entry_id=266" title="http://diepresse.com/home/meinung/gastkommentar/559371/Ein-ganz-besonderer-Papst"  onmouseover="window.status='http://diepresse.com/home/meinung/gastkommentar/559371/Ein-ganz-besonderer-Papst';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Die Presse</a>" (20. April 2010) und somit zum Jahresrückblick vollständig in Erinnerung gerufen. Dieser Text hat nämlich in der Tat noch einen eigenen ganzen Blogeintrag verdient. Nachlesbar ist der Gastkommentar des 2004 vom Diener Gottes Papst Johannes Paul II. ernannten Päpstlichen Visitators für das Bistum St. Pölten und sein Priesterseminar auch noch auf der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5869&amp;entry_id=266" title="http://www.dsp.at/bischoefe/kueng/vortrag_detail.php?links=20042010091702"  onmouseover="window.status='http://www.dsp.at/bischoefe/kueng/vortrag_detail.php?links=20042010091702';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Internetseite des Bistums St. Pölten</a> und bei <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5870&amp;entry_id=266" title="http://www.kath.net/detail.php?id=26440"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=26440';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">kath.net</a>. (Alle Verlinkungen sind von mir eingefügt:)<br />
<br />
<b>EIN GANZ BESONDERER PAPST</b><br />
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<b>Gastkommentar zum fünfjährigen Papstjubiläum von Benedikt XVI. in</b> "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5868&amp;entry_id=266" title="http://diepresse.com/home/meinung/gastkommentar/559371/Ein-ganz-besonderer-Papst"  onmouseover="window.status='http://diepresse.com/home/meinung/gastkommentar/559371/Ein-ganz-besonderer-Papst';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>Die Presse</b></a><b>" von Seiner Exzellenz Dr. Dr. Klaus Küng, Diözesanbischof von St. Pölten und früherer Apostolischer Visitator desselben Bistums und seines Priesterseminars</b><br />
	<br />
<b>Realismus, Gelassenheit und Tiefgang zeichnen Benedikt XVI. aus.</b> <br />
<br />
Langsam spricht es sich herum, und das freut mich. Mehr und mehr wird auch kritischen Journalisten wie zum Beispiel <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5871&amp;entry_id=266" title="http://www.nytimes.com/2010/04/12/opinion/12douthat.html"  onmouseover="window.status='http://www.nytimes.com/2010/04/12/opinion/12douthat.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Ross Douthat von der New York Times</a> klar, welche Rolle Benedikt XVI. im Zusammenhang mit <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5889&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Mißbrauch spielt und gespielt hat</a>, schon in seiner Zeit als Kardinal und Präfekt der Glaubenskongregation, und völlig konsequent auch als Papst. Er war es, der Papst Johannes Paul II. davon überzeugt hat, die Agenden bezüglich sexueller Vergehen von Priestern an Jugendlichen unter 18 <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5889&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">der Glaubenskongregation zu übertragen</a> und diese mit richterlichen Befugnissen auszustatten, um eine rasche und effiziente Abwicklung zu garantieren; und unter der Führung von Kardinal Ratzinger wurden die <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5889&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">seit 2001 gültigen strengen Richtlinien</a> zur Bearbeitung solcher Fälle zur Approbation gebracht. Persönlich habe ich bei ihm in den letzten Jahren, insbesondere im Zusammenhang mit der von mir in St. Pölten durchgeführten Apostolischen Visitation <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5860&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/181-ST.-POELTEN-PAPST-BENEDIKT-XVI.-BESTAETIGT-DIE-MASSNAHMEN-VON-BISCHOF-KUENG-ENDGUELTIG-UND-SOMIT-AUCH-DIE-VON-JOHANNES-PAUL-II.-ANGEORDNETE-VISITATION.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Halt und Ermutigung gefunden, die notwendigen Maßnahmen konsequent durchzuziehen.</a> Es ging dabei zwar nicht um sexuelle Vergehen von Priestern an Minderjährigen, aber doch auch um sehr delikate Materien.<br />
<br />
<b>Nüchterner Blick</b><br />
<br />
Aus diesen persönlichen Erfahrungen heraus möchte ich mich gerne ein wenig näher mit der Person des Papstes befassen. Eine Besonderheit Papst Benedikts ist sein sehr nüchterner Blick, der sich der Realität nicht verschließt, auch wenn diese manchmal sehr schmerzhaft ist.<br />
<br />
Zu seinem breiten philosophisch-theologischen Fundus gesellt sich ein außerordentliches Gedächtnis für Personen und Zusammenhänge. Das macht ihn zum wertvollen Zeitzeugen des <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5873&amp;entry_id=266" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Konzils</a> und der nachkonziliaren Zeit mit all ihren Entwicklungen. In seinen 20 Jahren als Präfekt der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5892&amp;entry_id=266" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Glaubenskongregation</a> wurde er wie wohl kaum sonst jemand in der Welt vertraut mit allen wichtigen Zeitströmungen, Vorgängen in Kirche und Welt.<br />
<br />
Er ist über den deutschen Sprachraum hervorragend informiert und wußte stets sofort, worum es ging. Und immer gab er in seiner feinfühlenden Weise Lösungsansätze. Als Papst hat sich diese seine enge Verbundenheit mit der Kirche in Österreich und Deutschland nach meiner Erfahrung nicht vermindert. Oft genügen wenige Minuten, zum Beispiel im Anschluß an eine Generalaudienz, um ein konkretes Thema anzusprechen, weil er die Fragen in unglaublicher Weise präsent hat und sofort zu reagieren vermag. Er ist in der Tat etwas ganz Besonderes, dieser Heilige Vater.<br />
<br />
Und er geht den Dingen auf den Grund. Er schreibt neben seiner enormen Arbeitslast ein Buch wie "<a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5890&amp;entry_id=266" title="http://www.kath.net/detail.php?id=16494"  onmouseover="window.status='http://www.kath.net/detail.php?id=16494';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Jesus von Nazareth</a>", von dem bald der zweite Band erscheint. Wie schafft er das? Nun, Benedikt XVI. sieht den Mangel an <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5874&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/265-SEEWALD-PAPST-BUCH-ABSOLUT-LESENSWERTES-WEIHNACHTSGESCHENK-ERZBISCHOF-FISICHELLA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/265-SEEWALD-PAPST-BUCH-ABSOLUT-LESENSWERTES-WEIHNACHTSGESCHENK-ERZBISCHOF-FISICHELLA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Glauben an Jesus Christus</a> als vielleicht den wesentlichsten Grund für viele Fehlentwicklungen in der Kirche nach dem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5873&amp;entry_id=266" title="http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Konzil</a> und zugleich den Glauben an Christus als den Schlüssel zu jeder wahren inneren Erneuerung der Kirche. Papst Benedikt versucht, an der Wurzel anzusetzen. Seine Predigten kreisen fast immer um die Gottesfrage als die zentrale Frage der Kirche und jedes einzelnen Menschen.<br />
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Benedikt XVI. scheut aber zugleich keine Mühe, um die Menschen von heute <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5874&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/265-SEEWALD-PAPST-BUCH-ABSOLUT-LESENSWERTES-WEIHNACHTSGESCHENK-ERZBISCHOF-FISICHELLA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/265-SEEWALD-PAPST-BUCH-ABSOLUT-LESENSWERTES-WEIHNACHTSGESCHENK-ERZBISCHOF-FISICHELLA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">vor dem Irrtum eines falschen Relativismus</a> zu warnen, zu dem die Konsumgesellschaft unserer Zeit verführt. Für viele Menschen sind seine Worte wirklich gutes Brot, von dem sie zehren. Gott hat diesen Papst diesbezüglich <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5874&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/265-SEEWALD-PAPST-BUCH-ABSOLUT-LESENSWERTES-WEIHNACHTSGESCHENK-ERZBISCHOF-FISICHELLA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/265-SEEWALD-PAPST-BUCH-ABSOLUT-LESENSWERTES-WEIHNACHTSGESCHENK-ERZBISCHOF-FISICHELLA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">eine ganz besondere Gabe</a> geschenkt.<br />
<br />
Benedikt legt, wenn er es für nötig ansieht, den Finger auf die Wunde. Manche meinen daraus ableiten zu können, daß er weniger geschickt sei als sein Vorgänger. Sie scheinen vergessen zu haben, wie heftig oft die Angriffe auf <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5893&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/233-DIENER-GOTTES-JOHANNES-PAUL-II.-AUF-DEM-WEG-ZUR-SELIGSPRECHUNG.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/233-DIENER-GOTTES-JOHANNES-PAUL-II.-AUF-DEM-WEG-ZUR-SELIGSPRECHUNG.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Johannes Paul II.</a> gewesen sind. Und die Aufgabe Benedikts, der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5895&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/83-PAPST-BENEDIKT-XVI.-UEBER-SEINEN-VORGAENGER-JOHANNES-PAUL-II.-ERSTES-FERNSEHINTERVIEW.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/83-PAPST-BENEDIKT-XVI.-UEBER-SEINEN-VORGAENGER-JOHANNES-PAUL-II.-ERSTES-FERNSEHINTERVIEW.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">seinen Vorgänger sehr geschätzt</a> hat, ist eine andere. Er wirkt in ungebrochener, treuer Kontinuität und bemüht sich um Vertiefung; in manchen Belangen setzt er aber Schritte, die manches, was in den letzten Jahrzehnten verwildert ist oder brachliegt, <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5866&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/242-HIRTENBRIEF-PAPST-BENEDIKT-HAT-FUER-DIE-OPFER-DAS-KIRCHENRECHT-GERETTET.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/242-HIRTENBRIEF-PAPST-BENEDIKT-HAT-FUER-DIE-OPFER-DAS-KIRCHENRECHT-GERETTET.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">zur Gesundung führt</a>.<br />
<br />
Zum Schluß noch noch zwei weitere Besonderheiten dieses Mannes. Da ist zum einen seine Einfachheit und Schlichtheit. Wenn etwas schief gelaufen ist, wie die Ungeschicklichkeiten im Zusammenhang mit der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5879&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/200-SENSATIONELLER-WEITERER-VERSOEHNUNGSSCHRITT-DES-HEILIGEN-VATERS-BENEDIKT-XVI.,-DIESMAL-GEGENUEBER-DEN-BISCHOEFEN-DER-PRIESTERBRUDERSCHAFT-ST.-PIUS-X..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/200-SENSATIONELLER-WEITERER-VERSOEHNUNGSSCHRITT-DES-HEILIGEN-VATERS-BENEDIKT-XVI.,-DIESMAL-GEGENUEBER-DEN-BISCHOEFEN-DER-PRIESTERBRUDERSCHAFT-ST.-PIUS-X..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Aufhebung der Exkommunikation</a> von vier Bischöfen der Pius-Bruderschaft, dann findet Joseph Ratzinger ehrliche, offene und demütige Worte, wie jeder in seinem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5881&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/206-SENSATIONELLER-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-BENEDIKT-XVI.-AN-DIE-BISCHOEFE-ZUM-VATIKANUM-II-UND-ZUR-PRIESTERBRUDERSCHAFT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/206-SENSATIONELLER-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-BENEDIKT-XVI.-AN-DIE-BISCHOEFE-ZUM-VATIKANUM-II-UND-ZUR-PRIESTERBRUDERSCHAFT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">abschließenden Schreiben</a> nachlesen kann. Selten wirkte ein Papst angreifbarer, verletzlicher als in diesem <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5881&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/206-SENSATIONELLER-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-BENEDIKT-XVI.-AN-DIE-BISCHOEFE-ZUM-VATIKANUM-II-UND-ZUR-PRIESTERBRUDERSCHAFT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/206-SENSATIONELLER-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-BENEDIKT-XVI.-AN-DIE-BISCHOEFE-ZUM-VATIKANUM-II-UND-ZUR-PRIESTERBRUDERSCHAFT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Text</a>. Und manchmal zieht er es eben vor, zu schweigen, auch wenn alle anderen lauthals fordern, er müsse sich <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5894&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">zu Wort melden</a>. Solch eine Stimme, die nicht auf Abruf funktioniert wie viele andere in der Medienlandschaft heute, ist nicht leicht zu ertragen.<br />
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<b>Die Wolke als Symbol</b><br />
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Zum anderen ist seine <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5874&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/265-SEEWALD-PAPST-BUCH-ABSOLUT-LESENSWERTES-WEIHNACHTSGESCHENK-ERZBISCHOF-FISICHELLA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/265-SEEWALD-PAPST-BUCH-ABSOLUT-LESENSWERTES-WEIHNACHTSGESCHENK-ERZBISCHOF-FISICHELLA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Gelassenheit beeindruckend</a>, die wohl nur daher rühren kann, daß er sich vom Gebet der Gläubigen getragen und sich in Gottes Hand weiß. Er wird deshalb auch <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5884&amp;entry_id=266" title="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20101221_luce-del-mondo_ge.html"  onmouseover="window.status='http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20101221_luce-del-mondo_ge.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">nicht nachgeben, wo er nicht nachgeben darf</a>. Das ist es wohl, was manchen Vertreter der säkularen Welt, aber auch manche "Reformer" in der Kirche zur Weißglut bringt.<br />
<br />
Die Wolke über Europa aus dem Vulkan ist kein schlechtes Symbol für die derzeitige Situation von Kirche und Gesellschaft. Vielleicht wird sich der Staub ein wenig setzen müssen, aber der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5874&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/265-SEEWALD-PAPST-BUCH-ABSOLUT-LESENSWERTES-WEIHNACHTSGESCHENK-ERZBISCHOF-FISICHELLA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/265-SEEWALD-PAPST-BUCH-ABSOLUT-LESENSWERTES-WEIHNACHTSGESCHENK-ERZBISCHOF-FISICHELLA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Frühling kommt trotzdem</a>. Wer auf Gott vertraut, geht nicht zu Grunde. Mich freut der fünfte Jahrestag der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5896&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/60-FREUEN-WIR-UNS-UEBER-DEN-NEUEN-REGIERENDEN-PAPST-BENEDIKT-XVI..html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/60-FREUEN-WIR-UNS-UEBER-DEN-NEUEN-REGIERENDEN-PAPST-BENEDIKT-XVI..html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Wahl Benedikts</a>: dieser Mann bewegt sich konsequent <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5874&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/265-SEEWALD-PAPST-BUCH-ABSOLUT-LESENSWERTES-WEIHNACHTSGESCHENK-ERZBISCHOF-FISICHELLA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/265-SEEWALD-PAPST-BUCH-ABSOLUT-LESENSWERTES-WEIHNACHTSGESCHENK-ERZBISCHOF-FISICHELLA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">in den Fußspuren Jesu</a>. Er reiht sich damit in eine große Schar von Jüngern ein, die sich als treu erwiesen haben.<br />
<br />
Er geht uns, wie ein wahrer Hirte, voran, <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5874&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/265-SEEWALD-PAPST-BUCH-ABSOLUT-LESENSWERTES-WEIHNACHTSGESCHENK-ERZBISCHOF-FISICHELLA.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/265-SEEWALD-PAPST-BUCH-ABSOLUT-LESENSWERTES-WEIHNACHTSGESCHENK-ERZBISCHOF-FISICHELLA.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">dem Ziel entgegen</a>. <br />
<br />
[<b>ENDE DES KOMMENTARS VON BISCHOF KLAUS KÜNG ZUM FÜNFJÄHRIGEN PAPSTJUBILÄUM.</b>]<br />
<br />
<b>Es ist gut</b>, daß wir am <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5898&amp;entry_id=266" title="http://www.padre.at/leben.htm"  onmouseover="window.status='http://www.padre.at/leben.htm';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Fest der heiligen unschuldigen Märtyrerkinder</a> in der Weihnachtsoktav und zum Abschluß des Jahres 2010 die zuverlässige Stimme eines <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5897&amp;entry_id=266" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/132-BISCHOF-KUENG-DIE-IN-DEN-LETZTEN-JAHRZEHNTEN-ABGETRIEBENEN-KINDER-FEHLEN-UNS.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/132-BISCHOF-KUENG-DIE-IN-DEN-LETZTEN-JAHRZEHNTEN-ABGETRIEBENEN-KINDER-FEHLEN-UNS.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">unbestechlichen katholischen Bischofs</a> vernommen haben, der das volle Vertrauen von Johannes Paul II. und Benedikt XVI. genoß und genießt. Allen Leserinnen und Lesern aber wünsche ich von Herzen ein reich gesegnetes Jahr 2011! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F266-ZUM-JAHRESRUECKBLICK-BENEDIKT-XVI.-EIN-GANZ-BESONDERER-PAPST.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F266-ZUM-JAHRESRUECKBLICK-BENEDIKT-XVI.-EIN-GANZ-BESONDERER-PAPST.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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        <published>2010-11-26T06:30:00Z</published>
        <updated>2011-01-17T01:07:43Z</updated>
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                (<b>Vorab: hier geht es zu meiner eigenen Rezension - </b><a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5856&amp;entry_id=265" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/265-SEEWALD-PAPST-BUCH-ABSOLUT-LESENSWERTES-WEIHNACHTSGESCHENK-ERZBISCHOF-FISICHELLA.html#c1084"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/265-SEEWALD-PAPST-BUCH-ABSOLUT-LESENSWERTES-WEIHNACHTSGESCHENK-ERZBISCHOF-FISICHELLA.html#c1084';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>unterhalb</b><a><b>, im </b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy5rYXRobmV3cy5jb20vaW5kZXgucGhwP3BhZ2U9VGhyZWFkJnBvc3RJRD0zMzExNjMjcG9zdDMzMTE2Mw==&amp;entry_id=265" title="http://www.kathnews.com/index.php?page=Thread&amp;postID=331163#post331163"  onmouseover="window.status='http://www.kathnews.com/index.php?page=Thread&amp;postID=331163#post331163';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>Diskussionsforum von kath.net</b></a> <b>oder bei</b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy5hbWF6b24uZGUvcmV2aWV3L1JBRTAxMDFLSlY2VTgvcmVmPWNtX2NyX3ByX3Blcm0/aWU9VVRGOCZBU0lOPTM0NTEzMjUzNzMmbm9kZUlEPSZ0YWc9JmxpbmtDb2RlPQ==&amp;entry_id=265" title="http://www.amazon.de/review/RAE0101KJV6U8/ref=cm_cr_pr_perm?ie=UTF8&amp;ASIN=3451325373&amp;nodeID=&amp;tag=&amp;linkCode="  onmouseover="window.status='http://www.amazon.de/review/RAE0101KJV6U8/ref=cm_cr_pr_perm?ie=UTF8&amp;ASIN=3451325373&amp;nodeID=&amp;tag=&amp;linkCode=';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>amazon</b></a><b> -, und hier geht es zur</b> <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5855&amp;entry_id=265" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/265-SEEWALD-PAPST-BUCH-ABSOLUT-LESENSWERTES-WEIHNACHTSGESCHENK-ERZBISCHOF-FISICHELLA.html#c1083"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/265-SEEWALD-PAPST-BUCH-ABSOLUT-LESENSWERTES-WEIHNACHTSGESCHENK-ERZBISCHOF-FISICHELLA.html#c1083';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank"><b>Note der Glaubenskongregation</b></a><b>.</b>)<br />
<br />
<b>Am 23. November 2011 wurde</b> um 10.30 Uhr in der Aula Giovanni Paolo II des Pressesaales des Heiligen Stuhles im Rahmen einer Pressekonferenz das neue Buch "<i>Licht der Welt. Der Papst, die Kirche und die Zeichen der Zeit. Ein Gespräch mit Peter Seewald</i>", Freiburg - Basel - Wien 2010. An erster Stelle nahm Seine Exzellenz Rino Fisichella, Präsident des neu errichteten <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5842&amp;entry_id=265" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/259-UBICUMQUE-ET-SEMPER-PAEPSTLICHER-RAT-FUER-NEUEVANGELISIERUNG-AUF-DEUTSCH.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/259-UBICUMQUE-ET-SEMPER-PAEPSTLICHER-RAT-FUER-NEUEVANGELISIERUNG-AUF-DEUTSCH.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung</a> und Titularerzbischof von Vicohabentia, Stellung. Seine wichtige und wegweisende <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3ByZXNzLmNhdGhvbGljYS52YS9uZXdzX3NlcnZpY2VzL2J1bGxldGluL25ld3MvMjY0NDUucGhwP2luZGV4PTI2NDQ1JnBvX2RhdGU9MjMuMTEuMjAxMCZsYW5nPWdl&amp;entry_id=265" title="http://press.catholica.va/news_services/bulletin/news/26445.php?index=26445&amp;po_date=23.11.2010&amp;lang=ge"  onmouseover="window.status='http://press.catholica.va/news_services/bulletin/news/26445.php?index=26445&amp;po_date=23.11.2010&amp;lang=ge';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">italienische Stellungnahme</a> habe ich ins Deutsche gebracht und auch die Zitate des Papstbuches dem bereits erschienen deutschen Original entnommen:<br />
<br />
<b>Licht der Welt. Die Handschrift des Papstes ist unverkennbar</b>, und sie auf der ersten Seite des Buches vorzufinden, hat einen gewissen Effekt. Er hat höchstwahrscheinlich selbst den Titel ausgewählt, und das ist bedeutsam. Bei einem Interview wird angenommen, daß die Hauptrolle dem Interviewer zukomme; in diesem Fall aber ist es nicht so. Der ausgewählte Titel erlaubt nicht, sich auf die Person des Papstes zu beschränken, sondern weist darüber hinaus, auf den, der nach 2000 Jahren immer noch die Geschichte erleuchtet, weil Er gesagt hatte, das "<i>Licht der Welt</i>" zu sein. Protagonistin dieser Seiten ist jedenfalls, wie sofort aufscheint, die Kirche. Die vielen Fragen, die das Gespräch anleiten, stellen nichts anderes heraus als die Natur der Kirche, ihre Präsenz im Laufe der Geschichte, den Dienst, den der Papst zu tun berufen ist, und - was nicht zweitrangig ist - die Sendung, die sie auch heute noch fortsetzen muß, um ihrem Herrn treu zu sein. "<i>Das heißt, daß wir wirklich in einem Zeitalter sind, in dem eine neue Evangelisierung nötig ist; in dem das eine Evangelium in seiner großen, bleibenden Rationalität und zugleich in seiner die Rationalität übersteigenden Macht verkündet werden muß, um neu in unser Denken und Verstehen zu kommen ... Das zu verstehen ist wichtig, um von daher Kirche nicht als einen Apparat zu begreifen, der alles Mögliche machen muß - der Apparat gehört auch dazu, aber in Grenzen -, sondern als lebendiger Organismus, der von Christus selbst herkommt</i>" (S. 164 f.). Im Lichte dieses Hinweises ist es einfach, das Ziel zu erfassen, das diese Jahre des Pontifikates kennzeichnet und darauf ausgerichtet ist, aufzuzeigen, wie entscheidend es für den Menschen von heute ist, die <b>Gegenwart Gottes</b> in sein Leben integrieren zu können, um in freier Weise - dies bringt die fortlaufende Hervorhebung der Rationalität tatsächlich mit sich - auf die entscheidende Frage nach dem Sinn der eigenen Existenz zu antworten. Die Reichweite, innerhalb derer sich das Interview abspielt, ist sehr groß. Es scheint, daß der Neugierde von Peter Seewald nichts entgehe, der bis zu den Grundlinien des persönlichen Lebens des Papstes vordringen möchte, mit den großen Fragestellungen, welche die aktuelle Theologie kennzeichnen, mit den verschiedenen politischen Vorgängen, die seit jeher die Beziehungen zwischen verschiedenen Ländern begleiten und schließlich mit den Anfragen, die einen großen Teil der öffentlichen Debatte beanspruchen. Wir befinden uns vor einem Papst, der sich keiner Frage entzieht, der die Absicht hat, mit einer einfachen Sprache alles zu klären - aber nichts desto trotz tiefgehend -, und der mit Wohlwollen jene Provokationen annimmt, die viele Fragestellungen in sich bergen. Das ganze Interview jedoch auf einen aus der Gesamtheit des Denkens von Benedikt XVI. <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5844&amp;entry_id=265" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/264-VATIKANISCHER-PRESSESAAL-ZUM-PAPSTBUCH-LICHT-DER-WELT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/264-VATIKANISCHER-PRESSESAAL-ZUM-PAPSTBUCH-LICHT-DER-WELT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">herausgebrochenen Satz</a> zu reduzieren, wäre eine Beleidigung gegenüber der Intelligenz des Papstes und eine billige Instrumentalisierung seiner Worte. Das, was aus dem Gesamtbild dieser Seiten hervorgeht, ist die Vision einer Kirche, die dazu berufen ist, <b>Licht der Welt</b> zu sein, Zeichen für die Einheit der ganzen Menschheit - um eine bekannte Formulierung des II. Vatikanischen Konzils zu verwenden - und Instrument zur Erfassung des Wesentlichen für das Leben. Auch wenn sie in unseren Augen wie eine Kirche erscheint, die Ärgernis gibt, die sich nicht den angesagten Verhaltensweisen anpassen möchte, die in ihren Lehren unverständlich erscheint und die vielleicht mögliche interne Handlungen von Menschen durchscheinen läßt, die ihre Heiligkeit verdunkeln. In jedem Fall ist sie auf Basis der Lehre des Meisters "<i>Licht der Welt</i>", eine Stadt auf dem Berg, um von allen gesehen zu werden, Zeichen des Widerspruches, und sie hat die Sendung, im Laufe der Jahrhunderte den Glauben an den auferstandenen Herrn bis zu Seiner Wiederkunft lebendig zu erhalten: "<i>Das war ja ein Anliegen von Johannes Paul II., deutlich zu machen, daß wir auf den kommenden Christus hinschauen. Daß also der Gekommene noch weit mehr der Kommende ist und wir in dieser Perspektive Glauben auf Zukunft hin leben.</i>" (S. 84).<br />
<br />
<b>Licht der Welt ist natürlich kein</b> von Benedikt XVI. geschriebener Band, und dennoch, wer sich sein Denken zu Gemüte führt, seine Sorgen und die Leiden dieser Jahre, sein pastorales Programm und die Erwartungen für die Zukunft, gewinnt den Eindruck eines optimistischen Papstes, was das Leben der Kirche betrifft, trotz der Schwierigkeiten, die sie immer schon begleiten: "<i>In anderen Erdteilen wächst und lebt sie, ist sie voller Dynamik. Die Zahl der Neupriester ist in den letzten Jahren weltweit gestiegen, auch die Zahl der Seminaristen.</i>" (S. 28). Das will sagen: die Kirche darf nicht nur mit dem Fragment eines geographischen Gebietes identifiziert werden; sie ist ein Ganzes, das jeden Teil aufbaut, umfaßt und übersteigt. Eine Kirche, die auch aus Sündern besteht; und dennoch kann der Papst - ohne das Böse zu bagatellisieren - richtigerweise sagen, daß "<i>es zu einem Kollaps führen würde, wenn sie nicht mehr da wäre</i>" (S. 49), weil das Gute, das sie tut, im Blick aller ist, auch wenn man den Blick oft und all zu gerne wo anders hinlenken möchte. <br />
<br />
<b>Eine Seite nach der anderen wird die Geduld</b> sichtbar, mit Klarheit auf jede Anfrage einzugehen, die gestellt wird. Benedikt XV. öffnet sein Herz, was sein tägliches Leben betrifft, so wie er mit der nötigen Offenheit die Probleme anspricht, die sich im Verlauf der Geschichte dieser Jahre finden. Wenn er uns einerseits in seine Wohnung einzulassen scheint, indem er mit dem Leser die Rhythmen seines Tages teilt, greift er andererseits auf Bilder zurück, welche die Befindlichkeit der vergangenen Monate gut beschreiben: "<i>Ja, es ist eine große Krise, das muß man sagen. Es war für uns alle erschütternd. Plötzlich so viel Schmutz. Es war wirklich fast ein Vulkankrater, aus dem plötzlich eine gewaltige Schmutzwolke herauskam, alles verdunkelte und verschmutzte</i>" (S. 40). Der einfache Ton seiner Antworten gewinnt Kraft aus der Anschaulichkeit der Bilder, die oft wiederkehren, was das vollständige Verstehen des Dramas einiger Fakten gestattet. Und doch ist das, was aus der Gemütsruhe der Antworten und aus der Entwicklung seiner Argumentation in deutlicher Weise hervorgeht, vor allem die Spiritualität, die sein Leben so sehr charakterisiert, daß wir verstummen. "<i> Im übrigen konnte ich schon in dem Augenblick, in dem es mich getroffen hatte, einfach zum Herrn nur sagen: 'Was tust Du mit mir? Jetzt hast Du die Verantwortung. Du mußt mich führen! Ich kann es nicht. Wenn Du mich gewollt hast, dann mußt Du mir auch helfen!' </i>" (S. 18; vgl. S. 31). Wer es liest, kapituliert. Entweder man nimmt die Vision des Glaubens als ein authentisches Sich-Übergeben an Gott an, der dich dorthin führt, wohin Er will, oder man läßt sich von den phantasiereichsten Interpretationen leiten, die oft das klerikale Geschwätz, und nicht nur dieses, kennzeichnen. Die Wahrheit aber befindet sich ganz in diesen Worten. Wenn man Benedikt XVI. verstehen möchte, sein Leben und sein Pontifikat, muß man zu diesem Bekenntnis zurückkehren. Hier spürt man die Berufung zum Priestertum als einen Ruf in die Nachfolge; hier versteht man das Warum einer Laufbahn, die in ihrer Vision der Welt und des Handelns der Kirche nicht verändert werden kann; hier erfaßt man die Perspektive, durch die es möglich ist, zur Tiefe seines Denkens und zur Interpretation einiger seiner Handlungen zu gelangen. Es gibt im Deutschen einen Begriff, der dies alles zusammenfaßt: <b>Gelassenheit</b>, das heißt die vertrauensvolle Hingabe <b>bis zum Tod</b>. Das drückt die entschiedene Wahl in Freiheit aus wie ein radikales Sich-Entleeren, um sich formen und führen zu lassen, wohin der Herr es will; kurz gesagt: der Papst erkennt sich mehr als alle anderen als ein "<i>einfacher Bettler vor Gott</i>" (S. 32). Die christozentrische Spiritualität, die mehrere Male angesprochen wird und die von einer tiefen Verbindung mit der Liturgie (vgl. 131 f.) genährt wird, erlaubt es, das Verhalten von Benedikt XVI. zu verstehen. Übrigens stellt er dies selbst heraus, wenn er zur Frage nach der Macht, die ein Papst besitze, attestiert: "<i>Zum Papst gehört nicht, daß er als glorreicher Herrscher dasteht, sondern daß er für jenen Zeugnis ablegt, der gekreuzigt wurde, und daß er bereit ist, auch selbst in dieser Form, in der Bindung an Ihn, sein Amt auszuüben</i>" (S. 24). In dieser Optik wird es zumindest paradox, wenn man die nachfolgende Passage liest, die dem, was soeben gesagt wurde, zu widersprechen scheint, während er sie jedoch in seinen kohärenten Verstehenshorizont einbringt: "<i>Durch mein ganzes Leben hat sich immer auch die Linie hindurchgezogen, daß Christentum Freude macht, Weite gibt</i>" (S. 25). Zusammengefaßt: ein Papst, der ein Optimist bleibt; nicht an erster Stelle wegen der objektiven Dynamik der Kirche, die sich von vielen Kräften der Spiritualität her zeigt, sondern vor allem kraft der Liebe, die alles formt und alles gewinnt (vgl. S. 79).<br />
<br />
<b>Ein Interview, das durch viele Passagen</b> zu einer Herausforderung wird, innerhalb und außerhalb der Kirche eine ernsthafte Gewissenserforschung durchzuführen, um zu einer wahren Bekehrung des Herzens und des Geistes zu gelangen. Die Bedingungen des Lebens der Gesellschaft, die Ökologie, die Sexualität, die Wirtschaft und das Finanzwesen und eben die Kirche? Dies alles sind Themen, die eines besonderen Engagements bedürfen, um die kulturelle Ausrichtung der Welt von heute und die Perspektiven, die sich für die Zukunft öffnen, zu überprüfen. Benedikt XVI. läßt sich nicht durch Umfrageergebnisse einschüchtern, weil die Wahrheit ganz andere Kriterien besitzt: "<i>Aber andererseits würde ich festhalten, daß die Statistik nicht schon der Maßstab der Moral sein kann</i>" (S. 174). Er ist sich bewußt, daß es eine "<i>Vergiftung des Denkens gibt, die uns schon im voraus in falsche Perspektiven hineinführt</i>" (S. 67), und deshalb fordert er uns heraus, den notwendigen Weg zur Wahrheit zu erfassen (vgl. S. 69 - 70), um fähig zu sein, der Welt von heute echten Fortschritt zu geben (vgl. S. 60 - 62). Diese Seiten lassen jedenfalls in Klarheit das Denken des Papstes aufleuchten, und einige werden sich nach den in der Vergangenheit aufgeworfenen Beschreibungen eines obskuren und modernitätsfeindlichen Mannes neu ausrichten müssen: "<i>Wichtig ist, daß wir versuchen, das Christentum so zu leben und so zu denken, daß es die gute, die rechte Moderne in sich aufnimmt</i>" (S. 76), mit ihren Errungenschaften und ihren Werten, die sie mühevoll erreichen konnte: "<i>So gibt es von Natur aus viele Themen, in denen sozusagen die Moralität der Moderne liegt. Die Modernität ist ja nicht nur aus Negativem aufgebaut. Wenn dies der Fall wäre, könnte sie nicht lange bestehen. Sie trägt große moralische Werte in sich, die gerade auch vom Christentum kommen, die durch das Christentum erst als Werte in das Bewußtsein der Menschheit gerückt wurden. Wo sie vertreten werden - und sie müssen vom Papst vertreten werden -, gibt es Zustimmung über weite Bereiche hin</i>" (S. 36). Diese Hinweise lassen nachvollziehen, warum der Papst so häufig das Thema der Neuevangelisierung anspricht, um alle zu erreichen, die sich unter den Bedingungen finden, "Kinder" der Moderne zu sein, indem sie nur ein paar Aspekte des Phänomens aufgenommen haben, nicht immer die positivsten, während sie die notwendige Suche nach der Wahrheit und vor allem das Erfordernis vergessen haben, das eigene Leben unter eine verbindende und nicht unter eine entgegengesetzte Vision zu stellen (vgl. 76 f.). Daraus ergibt sich, daß dies zu seinen programmatischen Aufgaben gehört, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen: "<i>Aber daß wir mit einer frischen Kraft darangehen müssen, wie dieser Welt das Evangelium neu verkündet werden kann, sodaß es in ihr ankommt, und daß wir dafür alle Energien aufbieten müssen, das gehört zu den Programmpunkten, die mir aufgegeben sind</i>" (S. 158; vgl. 164). Benedikt XVI. kommt auf diesen Seiten immer wieder auf die Beziehung zwischen der Moderne und dem Christentum zu sprechen. Eine Beziehung, die weder parallel gelebt werden kann noch darf, sondern gelebt werden kann durch die korrekte Verbindung von Glaube und Vernunft sowie der individuellen Rechte und der sozialen Verantwortung. Mit einem Wort, "<i>daß man Gott wieder an die erste Stelle setzt</i>" (S. 83), um einem großen Teil der Kultur der vergangenen Jahrzehnte zu widersprechen, die darauf abzielte, die "<i>Hypothese Gott</i>" (S. 162) als überflüssig zu erweisen. Dies ist die Bekehrung, die Benedikt XVI. von den Christen erbittet und von allen, die seine Stimme hören wollen: "<i>Ich glaube, unsere große Aufgabe ist jetzt, nachdem einige Grundfragen geklärt sind, in erster Linie die Priorität Gottes neu ans Licht zu bringen. Heute ist das Wichtige, daß man wieder sieht, daß es Gott gibt, daß Gott uns angeht und daß Er uns antwortet. Und daß umgekehrt, wenn Er wegfällt, alles andere noch so gescheit sein kann - aber daß der Mensch dann seine Würde und seine eigentliche Menschlichkeit verliert und damit das Wesentliche zusammenbricht</i>" (S. 86). Das ist die Aufgabe des Papstes, der sich für sein Pontifikat vornimmt - und um ehrlich zu sein, man kann nicht negieren, wie schwierig dies erscheint: "<i>Jetzt geht es darum, dies weiterzuführen und die Dramatik der Zeit zu erfassen, in ihr das Wort Gottes als das Entscheidungswort festzuhalten - und zugleich dem Christentum jene Einfachheit und Tiefe zu geben, ohne die es nicht wirken kann.</i>" (S. 87)<br />
<br />
<b>Vertraulichkeit, Ironie, in manchen Momenten</b> Sarkasmus, aber vor allem Einfachheit und Wahrheit sind die charakteristischen Merkmale dieses Gespräches, das von Benedikt XVI. erwählt wurde, um die große Öffentlichkeit an seinem Denken teilhaben zu lassen, an seiner Art zu sein und an seiner Art, seine Sendung zu begreifen, die ihm anvertraut worden ist. Kein einfaches Unterfangen im Zeitalter der Kommunikation, das oft dahin tendiert, nur einige <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=5844&amp;entry_id=265" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/264-VATIKANISCHER-PRESSESAAL-ZUM-PAPSTBUCH-LICHT-DER-WELT.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/264-VATIKANISCHER-PRESSESAAL-ZUM-PAPSTBUCH-LICHT-DER-WELT.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" target="_blank">Fragmente</a> herauszustreichen und das Ganze im Dunkeln stehen zu lassen. Ein lesenswerter und bedenkenswerter Band, um einmal mehr zu verstehen, auf welche Weise die Kirche in der Welt Ansage einer guten Nachricht sein kann, die Freude und Frieden bereitet.<br />
<br />
[<b>ENDE DER ÜBERSETZUNG DER VORSTELLUNGSWORTE VON ERZBISCHOF RINO FISICHELLA.</b>]<br />
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<b>Zusammengefaßt aus meiner Warte</b>: wer dieses Buch nicht liest, dem entgeht wirklich etwas Fundamentales. Ein idealeres Weihnachtsgeschenk kann ich mir aktuell nicht vorstellen. So verbleibe ich mit den besten Segenswünschen für die kommende Adventzeit Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F265-SEEWALD-PAPST-BUCH-ABSOLUT-LESENSWERTES-WEIHNACHTSGESCHENK-ERZBISCHOF-FISICHELLA.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F265-SEEWALD-PAPST-BUCH-ABSOLUT-LESENSWERTES-WEIHNACHTSGESCHENK-ERZBISCHOF-FISICHELLA.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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            <name>Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik</name>
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        <published>2006-11-15T09:56:36Z</published>
        <updated>2011-01-16T21:58:15Z</updated>
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        <title type="html">ZYPERNS STAATSPRÄSIDENT INFORMIERTE PAPST BENEDIKT XVI. ÜBER KIRCHEN IM NORDTEIL</title>
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                <B>Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. ist am Freitag</B>, dem 10. November 2006, mit dem Staatspräsidenten der Republik Zypern, Tassos Papadopoulos, zusammengetroffen. Dabei überreichte der Heilige Vater dem Präsidenten, der im Oktober 2004 noch den Diener Gottes Johannes Paul II. gesehen hatte, eine vatikanische Euro-Münzen-Serie (inkl. goldener 50-Euro-Prägung). Papadopoulos übergab dem Heiligen Vater eine alte Marien-Ikone (19. Jahrhundert) aus einer zerstörten Kirche im türkisch kontrollierten Gebiet der Insel Zypern. Zudem schenkte er ihm ein Album mit den Bildern hunderter zerstörter oder zweckentfremdeter Kirchen im selbsterklärten Hoheitsgebiet der Türkischen Republik Nordzypern. Nach Augenzeugenberichten hätte Benedikt XVI. beim Durchblättern des Buches gemeint: "<I>Solche Zerstörung ... unglaublich.</I>" Aufgrund der nicht zuletzt durch den erwarteten und dann auch vorgenommenen, völkerrechtlich die gesamte Insel betreffenden Vollbeitritt zur Europäischen Union ist es seitens der türkisch-zypriotischen Nordautoritäten zwar zu einer ständigen "Grenz"-Öffnung und somit zu einer durchaus lobenswerten Reisefreiheit gekommen, aber am Zustand der meisten nicht mehr griechisch-orthodox, armenisch oder auch maronitisch-katholisch genutzten Kirchen hat sich kaum etwas geändert. 133 Kirchen, Kapellen und Klöster im türkisch kontrollierten Norden wurden entweiht, 78 Kirchen wurden in Moscheen umgewandelt, 28 werden als Militärlager und als Sanitätseinrichtungen und 13 als Viehställe benutzt. Der zyprische Präsident selbst sprach auch von Nachtklubs.<br />
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<B>Die Güter dieser christlichen Sakralorte, darunter</B> 15000 Ikonen und Manuskripte, wurden illegal entwendet, wobei nicht bekannt ist, wo sie sich befinden. Viele, besonders die wertvollsten, scheinen längst im Ausland versteigert und über Kunsthändler verkauft worden zu sein. Lediglich besonders gesuchte Pilgerziele wie das Apostel-Andreas-Kloster auf der Halbinsel Karpas oder die Grabeskirche des heiligen Barnabas in Salamis werden auch im türkisch kontrollierten Gebiet mehr oder weniger besser erhalten. Ein bißchen anders ist die Lage bei den konfliktneutralen <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=2360&amp;entry_id=128" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/62-AKTUELLER-BERICHT-AUS-ZYPERN-UNTER-BESONDERER-BERUECKSICHTIGUNG-DER-KATHOLISCHEN-MINDERHEIT-DER-MARONITEN.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/62-AKTUELLER-BERICHT-AUS-ZYPERN-UNTER-BESONDERER-BERUECKSICHTIGUNG-DER-KATHOLISCHEN-MINDERHEIT-DER-MARONITEN.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">katholischen Maroniten</A>, aber auch in ihrem Fall gibt es mindestens eine Kirche innerhalb des ausgedehnten militärischen Sperrgebietes. Ein religiös motivierter Tourismus könnte jedoch schon vor einer immer noch ausstehenden Lösung (<I>realpolitischer Kompromiß im Hinblick auf die volle Integration der türkisch kontrollierten Gebiete in die Republik Zypern unter Wahrung sämtlicher Rechte der kleineren Gruppe der Türkisch-Zyprioten</I>) Verbesserungen erwirken. So bietet das Bayerische Pilgerbüro immerhin erstmals eine eigene Nordzypernreise mit Konzentration auf die Sehenswürdigkeiten der frühen Christenheit an, jedoch würde es weiterer Schwerpunkte bedürfen und mehr als die angegebenen neun Tage in Anspruch nehmen, um all jene kleineren und größeren Kirchen zu besuchen, deren Bilder dem Papst übergeben worden sind. Erst ein überwältigendes Kontrollinteresse insbesondere europäischer Touristen könnte schon vor einer politischen Lösung eine Verbesserung der unterlassenen Pflege christlicher Sakralorte bewirken. Die genannte Pilgerreise sieht beispielsweise den Besuch einer armenischen Klosterruine, der Kirche Agios Filon auf der Halbinsel Karpas und die Besichtigung der Abtei Bellapais vor.<br />
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<B>Bis dahin gelangen offenbar immer wieder neue Umwidmungsmeldungen </B>in die Öffentlichkeit. Mitte Oktober 2006 protestierte der zyprisch-orthodoxe Bischof Pavlos von Kyrenia (<I>jedoch türkisch kontrolliert</I>) gegen türkische Pläne, die historische Lukaskirche in einen Ballsaal umzuwandeln: "<I>Die türkischen Besatzungskräfte haben im besetzten Teil Zyperns durch die inakzeptable Behandlung religiösen und kulturellen Erbes alle Grenzen der Schamlosigkeit überschritten.</I>" Der Bischof ruft die Empfänger seines Briefes - das sind die in Nicosia akkreditierten Botschafter, die fünf permanenten Mitglieder des UN-Sicherheitsrates, der Generalsekretär des Europarates, die UNESCO und der Vertreter der EU - auf, ihr Bestmögliches zu tun, daß deren Institutionen und Regierungen praktische Schritte zur Wahrung der Menschenrechte und des religiösen Erbes der gesamten Insel Zypern setzten: "<I>Diese Maßnahmen der türkischen Besatzungskräfte werden sogar den zweifelnden Thomas vom Vorliegen der systematischen türkischen Praxis überzeugen, das reiche religiöse und kulturelle Erbe unserer Insel in offener Verletzung der <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1083&amp;entry_id=128" title="http://www.unesco.org/culture/laws/hague/html_eng/page1.shtml"  onmouseover="window.status='http://www.unesco.org/culture/laws/hague/html_eng/page1.shtml';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten</A> aus dem Jahre 1954, des Internationalen Rechts und der relevanten UN-Resolutionen auszulöschen</I>." (Zypern trat der Konvention und dem ersten Protokoll am 9. September 1964 bei, die Türkei dann am 15. Dezember 1965. Dem zweiten Protokoll des Jahres 1999 schloß sich lediglich Zypern an, und zwar als fünfter Staat am 16. Mai 2001. Anläßlich der Päpstlichen Audienz wurde auch die humanitäre Leistung bei der herzlichen Aufnahme libanesischer Flüchtlinge auf der Insel während des jüngsten kriegerischen Konflikts besonders hervorgehoben.)<br />
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<B>Erst im September 2005 war eine Entscheidung</B> der politisch Verantwortlichen der international nicht anerkannten Nordrepublik ins Blickfeld des Heiligen Stuhles geraten. Durch die guten Erfahrungen der vom Heiligen Stuhl immer in besonderer Weise diplomatisch unterstützten katholischen Minderheit der Maroniten und durch die Zugehörigkeit der Insel - <I>vom lateinischen Ritus her betrachtet</I> - zum lateinischen Patriarchat des Heiligen Landes ist selbst den ökumenisch verhärtetsten Vertretern der Orthodoxie längst klar geworden, wie wichtig das Petrusamt schon in praktischer Hinsicht auch für Problemlösungen auf dem genannten Gebiet der Konventionsverletzung ist. (Wobei nicht verschwiegen werden soll, daß in der Zeit der lateinischen Herrschaft [1192 bis 1572: zuerst das fränkische Königshaus Lusignan, dann die Republik Venedig] auf der Insel Zypern die orthodoxen Pfarreien und Klöster einfach römisch-katholischen Bischöfen unterstellt wurden, und damals kein orthodoxer Bischof die Insel betreten durfte. Erst nach der osmanischen Eroberung wurde auch die orthodoxe Hierarchie wiederhergestellt, und im 17. Jahrhundert erhielt der Erzbischof von Zypern auch die Funktion des Volksführers (Ethnarchen) der orthodoxen Zyprioten. Bei der Niederschlagung der griechischen Revolution des Jahres 1821 ermordeten allerdings die Osmanen sämtliche zypriotischen Bischöfe und zahlreiche Kleriker. Im 20. Jahrhundert wurde dann Erzbischof Makarios III. [1913 - 1977] zur prägenden Gestalt der zypriotischen Geschichte, sowohl was seine Rolle bei der Befreiung vom vollen britischen Kolonialeinfluß als auch was seine Rolle in der internationalen Politik der sogenannten blockfreien Staaten betraf. Doch 1974 wurde der Erzbischof-Präsident durch einen rechtsextremen Putsch gestürzt, wodurch die türkische Armee einen offiziellen Grund zum Einmarsch in den Norden der Insel vorschieben konnte und die orthodoxe Bevölkerung weitgehend vertrieben wurde.) Es ging bei der letzten Protestnote des Vatikan um die im April 2005 bekannt gewordene Erlaubnis, im ursprünglich im vierten Jahrhundert von Kopten errichteten und später armenisch übernommenen Kloster von Surb Makar (heiliger Makarios) im Gebiet von Halefka, nördlich des Dorfes von Kythrea, ein Rekreationszentrum zu errichten. Die hier publizierte Photographie vom Juni 2006 zeigt eine für Touristen leicht erreichbare Kirche in Famagusta, und selbst deren innerer Zustand ist intolerabel:<br />
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<CENTER><img src="http://www.internetpfarre.de/nordzypern_kirche_famagusta_07juni2006.jpg" alt=""  /></CENTER><br />
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<B>Der zyprische Kulturminister Pefkios Georgiades konnte</B> dann im Oktober 2005 bei der Jahreskonferenz der UNESCO in Genf auf das Problem hinweisen, dies geschah auch durch ein Schreiben des ständigen Repräsentanten Zyperns bei den UN, Andreas Mavroyiannis, an den UN-Generalsekretär. Zur selben Zeit widmete die Athener Tageszeitung <I>Kathimerini</I> am 9. Oktober 2005 ihr wöchentliches Farbmagazin ganz der Problematik unter dem Titel "<I>Kultureller Genozid</I>"und brachte 52 Photographien der am sakrilegischesten angesehenen Zerstörungen von Kirchen, Friedhöfen und sogar vorchristlicher Stätten (vgl. <I>THE CYPRUS WEEKLY</I>, October 14 - 20, 2005, S. 6 - dort wurden vier Bilder veröffentlicht: von der beraubten Kirche im Dorf Davlos; von der Kirche des heiligen Artemon im Dorf Afania, welche nach Plünderung der einzigartigen mittelalterlichen Fresken in ein Reifenlager umfunktioniert wurde; vom komplett verwüsteten Friedhof des Dorfes Yialousa auf der Halbinsel Karpas und vom sogleich nachfolgend genannten Beispiel). Die beiden zypriotischen Diplomaten verwiesen in ihrer Anklage eines kulturellen Vandalismus auf die Einebnung der 7000 Jahre alten neolithischen Siedlung durch die türkische Armee auf der Halbinsel Karpas, um eine Plattform für die türkische und nordzyprische Flagge auf dem Cap Apostolos Andreas (Kastros) zu erhalten. Die griechische Tageszeitung <I>Kathimerini</I> sprach ebenso von einer bewußten türkischen Kampagne, die historischen Verbindungen zwischen Zypern und dem alten Griechentum und folglich zur griechisch-christlichen Tradition auszulösen. <br />
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<B>Der Byzantologe Dr. Charalambos Hotzakoglou stellte</B> zusammenfassend fest: obwohl schon frühere Besatzungen, die Venetianer, die Ottomanen und die Briten, jeweils Teile des kulturellen Erbes der Insel zerstört hätten, "<I>nie zuvor in der Geschichte Zyperns hat die Zerstörung einen derart organisierten Charakter angenommen, und nie zuvor war sie so massiv, mit dem einzigen Ziel der Plünderung aller Schätze, um jedes griechische Element als historischen Anhaltspunkt im Nordteil der Insel zu eliminieren.</I>" Dr. Hotzakoglou fordert, daß "<I>wir alle unsere Augen auf die Zerstörung des kulturellen Erbes richten müssen, die stattgefunden hat, und uns bemühen müssen, um Garantien dafür zu gewinnen, daß dieses kulturelle Massaker wenigstens hier aufhöre und es in Zukunft nicht mehr wiederholt werde.</I>" In den türkischen Medien kam zum nunmehr international diskutierten Thema der Entsakralisierung christlicher Kultstätten in der Nordrepublik der Kulturberater des türkisch-zypriotischen Führers Mehmet Ali Talat, nämlich Ahmet Okan, zu Wort: es gäbe auf der griechisch-zypriotischen Seite auch zerstörte Moscheen. Er stellte gegenüber Associated Press fest, daß türkisch-zypriotische Aufrufe zu gemeinsamen Projekten der Restaurierung christlicher und osmanischer Gebäude von griechisch-zypriotischer Seite konstant abgewiesen worden wären. Die türkisch-zypriotische Seite arbeitete längst an der Restaurierung einiger Kirchen, aber es gäbe nur limitierte finanzielle Mittel. Der ständige Vertreter Zyperns bei den UN, Andreas Mavroyiannis, hatte jedoch den Nordautoritäten vorgeworfen, durch konkrete Akte der Zerstörung genau dieses gemeinsame Vorgehen beider Volksgruppen zu verhindern.<br />
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<B>Man wird zugeben müssen, daß nicht alle</B> Vertreter der griechisch- bzw. zyprisch-orthodoxen Teilkirchen sich immer einer Art antitürkischer Hetze enthalten haben, die mit der christlichen Verkündigung nie konform gehen konnte, auch wenn das Ernstnehmen überspitzter Formulierungen beim historischen Konflikt zwischen einzelnen Gruppen griechisch-zypriotischer und türkisch-zypriotischer Staatsbürger niemals jene Welle an politisch zugelassener Entsakralisierung rechtfertigen hätte dürfen. Die kürzlich erfolgte Wahl und Inthronisation des neuen Erzbischofs der seit 431 bzw. 478 autokephal deklarierten griechisch-orthodoxen Teilkirche von Zypern, Chrysostomos II., mit all ihren durchaus spannenden Hintergründen wäre einen eigenen Blogeintrag wert. (Metropolit Chrysostomos Englistriotis von Paphos setzte sich nach einem komplizierten Wahlprozeß [Klerus und Volk] in einer Stichwahl gegen den Metropoliten Athanasios Nikolaou von Limassol durch. Der bisherige 79jährige Erzbischof Chrystostomos Kykkotis konnte seine Aufgaben aus Gesundheitsgründen seit mehreren Jahren nicht mehr wahrnehmen. Der nunmehr gewählte und heute 65jährige Erzbischof Chrysostomos II. hatte schon immer eine ruhige und besonnene Rolle gespielt, seit ihn 1972 der legendäre Erzbischof-Präsident Makarios zum Abt des berühmten Höhlenklosters Agios Neophytos bestellt hatte. Der von der einflußreichen kommunistischen Partei unterstützte Gegenspieler des 1993 aus der Mönchsrepublik Athos zurückgekehrten Athanasios Nikolaou war im Wahlverlauf zunächst der modern denkende Abtbischof Nikiphoros aus dem Marienkloster Kykkou gewesen. Katholischerseits gibt es nur einen residierenden Erzbischof, und zwar jenen der Maroniten. Die lateinischen Katholiken unterstehen dem lateinischen Patriarchen von Jerusalem und haben einen Patriarchalvikar auf der Insel.) Der neue orthodoxe Oberhirte gab sogleich seine Absicht bekannt, auch das Thema zerstörter Kirchen im Norden neu angehen zu wollen. Erfreulicherweise betonte Seine Seligkeit Chrysostomos II., daß es nichts gäbe, was die türkisch-zypriotischen Mitbürger von den Griechisch-Zyprioten trennen würde. Nicht der Aufruf des Muezzin - 200 Meter von der Erzbischöflichen Residenz entfernt - wäre störend, sondern die Verletzung der Menschenrechte aller Zyprioten in der Verantwortung türkischer Besatzung seit 1974. Bekanntlich geht es derzeit auch um die Anerkennung der Republik Zypern als EU-Staat seitens der Türkei mit allen völker- und handelsrechtlichen Konsequenzen.<br />
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<B>Es darf mit Sicherheit angenommen werden, daß</B> der Heilige Vater bei seinem geplanten Besuch in der Türkei auch das Thema der Restaurierung und Bewahrung christlicher Kultstätten auf dem türkischen Festland und - so die Hoffnung der völkerrechtlich anerkannten zyprischen Regierung - auch auf dem türkisch kontrollierten Territorium der Insel Zypern ansprechen werde, unabhängig davon, daß die Türkei und die ausgerufene türkische Republik Nordzypern in ihrer realpolitischen Realität, auch was die rechtverstandene Religionsfreiheit betrifft, unterschiedlich zu bewerten sind. Im türkischen Nordteil Zyperns scheint die Lage aktuell doch wesentlich besser zu sein als im Gesamt der Türkei, auch wenn es die kulturelle Zerstörung gegeben hat und gibt. Das türkische Militär ist sicherlich nicht direkt an einer Zerstörung christlicher Kultstätten interessiert, sondern sah bisher in einem politisch kontrollierten Islam lediglich einen Eckpfeiler nationaler Einheit. Die Türkei zählt 72 Millionen Einwohner. 99 Prozent sind Muslime sunnitischer Tradition, die Katholiken stellen 0,04 Prozent der Gesamtbevölkerung. Papst Benedikt XVI. wird im Rahmen seiner Pastoralreise vom 28. November bis zum 1. Dezember 2006 Ankara, Ephesus und Istanbul besuchen. Nach dem Besuch des Atatürk-Mausoleums soll der Höflichkeitsbesuch beim türkischen Staatspräsidenten Ahmed Necdet Sezer erfolgen. Weitere Begegnungen sind mit Außenminister Abdullah Gül und dem Leiter des staatlichen Religionsamtes, Sektionschef Ali Bardakoglu, geplant. Beim Besuch im Amt für religiöse Angelegenheiten steht auch eine Ansprache des Papstes auf dem Programm. Den Abschluß des Tagesprogramms bildet die Begegnung Benedikts XVI. mit dem Diplomatischen Corps in der Apostolischen Nuntiatur.<br />
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<B>In Ephesus ist am 29. November die Feier der Heiligen Messe</B> im heiligen Haus Mariens angesetzt, denn in Ephesus wirkten die beiden heiligen Apostel Johannes und Paulus; im Jahr 431 tagte bekanntlich das Konzil von Ephesus. Die Johannes-Basilika - heute nur mehr eine Ruine - war einer der bedeutendsten Wallfahrtsorte des ersten christlichen Jahrtausends. Am Mittwochabend fliegt Papst Benedikt XVI. von Smyrna nach Istanbul, dem alten Konstantinopel, wo er in der Patriachatskirche des heiligen Georg beten wird, um anschließend einen ersten Besuch im Fanar, in der Residenz des Ökumenischen Patriarchen Bartholomaios I., zu absolvieren. Höhepunkt der Türkeireise des Papstes ist am Donnerstag, dem 30. November, seine Anwesenheit bei der von Seiner Seligkeit Bartholomaios I. zelebrierten Liturgie in der Patriarchatskathedrale Sankt Georg. Der 30. November ist das Fest des heiligen Apostels Andreas, des Patrons der Kirche von Konstantinopel. Benedikt XVI. wird während der Liturgie eine Ansprache halten, und anschließend werden der Papst und Bartholomaios I. eine <I>Gemeinsame Erklärung</I> unterzeichnen. Nach einem gemeinsamen Essen steht ein Besuch in der Hagia Sophia auf dem Programm, ein Gebetstreffen mit dem armenisch-apostolischen Patriarchen Mesrob II. in der armenischen Patriarchatskathedrale in Kumkapi. Später soll es zu Begegnungen mit dem syrisch-orthodoxen Metropoliten Mor Timotheos Samuel Aktas und Oberrabbiner Isak Haleva kommen. Für den Abend ist ein Essen mit den Mitgliedern der Katholischen Bischofskonferenz der Türkei vorgesehen. Am 1. Dezember wird der Papst in der lateinischen Heilig-Geist-Kathedrale ein Papstamt halten und eine letzte Predigt halten.<br />
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<B>Beten wir für ein gutes Gelingen dieser wichtigen Reise</B> des Nachfolgers des heiligen Petrus. Ich bin überzeugt, daß das eigentliche Anliegen der viel diskutierten <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=2361&amp;entry_id=128" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/123-DER-PAPST-MEINTE-ES-SEHR-GUT-NICHT-VERNUNFTGEMAESS-HANDELN-WIDERSPRICHT-DEM-WESEN-GOTTES.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/123-DER-PAPST-MEINTE-ES-SEHR-GUT-NICHT-VERNUNFTGEMAESS-HANDELN-WIDERSPRICHT-DEM-WESEN-GOTTES.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">wissenschaftlichen Ansprache Seiner Heiligkeit Benedikt XVI.</A> vom 12. September 2006 auch durch diesen Besuch noch besser verstanden werde. Begleiten wir den sichtbaren Stellvertreter Jesu Christi auf Erden in geistlicher Hinsicht in dieses schöne Land, und vielleicht wird es doch einmal gelingen, daß der Papst auch Zypern mit seinem seit dem Jahre 38 präsenten Christentum in allen seinen vier politischen Gebieten (griechisch-zypriotisch, türkisch-kontrolliert, britisch-kontrolliert und UN-kontrolliert) besucht! Euer <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=2362&amp;entry_id=128" title="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/summary.html"  onmouseover="window.status='http://www.internetpfarre.de/blog/archives/summary.html';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">Padre Alex</A> - Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik <a href="http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=1086&amp;entry_id=128" title="http://www.padre.at"  onmouseover="window.status='http://www.padre.at';return true;" onmouseout="window.status='';return true;" TARGET="_blank">www.padre.at</A><br />
 <div class="serendipity_babelfish">Übersetze nach  <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F128-ZYPERNS-STAATSPRAESIDENT-INFORMIERTE-PAPST-BENEDIKT-XVI.-UEBER-KIRCHEN-IM-NORDTEIL.html&amp;lp=de%5Fen">en</a> <a href="http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F128-ZYPERNS-STAATSPRAESIDENT-INFORMIERTE-PAPST-BENEDIKT-XVI.-UEBER-KIRCHEN-IM-NORDTEIL.html&amp;lp=de%5Ffr">fr</a></div> 
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