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    <title>www.internetpfarre.de/blog/ - Padre Alex - Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik</title>
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    <description>Internetpfarrei Kirche katholisch / Kirchenrecht, Naturrecht, Bioethik, Theologie, Predigten, katholische News</description>
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<item rdf:about="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/291-guid.html">
    <title>RECHTSPOSITIVISMUS WIRD KIRCHENRECHT NICHT GERECHT</title>
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    <description>
    &lt;b&gt;Am 21. Januar 2012 hat Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI.&lt;/b&gt; um 11.30 Uhr in der Sala Clementina des Apostolischen Palastes die Prälaten-Auditoren, die Beamten und Anwälte der Rota Romana wiederum aus Anlaß der feierlichen Eröffnung des Gerichtsjahres in Audienz empfangen. Ich habe die &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6341&amp;amp;entry_id=291&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2012/january/documents/hf_ben-xvi_spe_20120121_rota-romana_it.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2012/january/documents/hf_ben-xvi_spe_20120121_rota-romana_it.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;italienische Originalansprache&lt;/a&gt; des Papstes ins Deutsche übertragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;ANSPRACHE VON PAPST BENEDIKT XVI. ZUR ERÖFFNUNG DES GERICHTSJAHRES DER RÖMISCHEN ROTA&lt;/b&gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Liebe Mitglieder des Gerichtshofes der Römischen Rota!  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist für mich Grund zur Freude, Sie heute anläßlich der Eröffnung des Gerichtsjahres beim jährlichen Zusammentreffen zu empfangen. Mein Gruß geht an das Kollegium der Prälaten-Auditoren, begonnen beim Dekan, Bischof Antoni Stankiewicz, dem ich für seine Worte danke. Einen herzlichen Gruß auch an die Beamten, die Anwälte, die weiteren Mitarbeiter und an alle Anwesenden! Bei dieser Gelegenheit bekräftige ich erneut meine Hochschätzung für den heiklen und wertvollen Dienst, den Sie in der Kirche leisten und der einen immer wieder neuen Einsatz erfordert, wegen seiner Bedeutung, den dieser Dienst für das &lt;i&gt;salus animarum&lt;/i&gt; des Gottesvolkes hat.  &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Beim Zusammentreffen in diesem Jahr möchte ich von einem wichtigen kirchlichen Geschehen ausgehen, in dem wir uns in einigen Monaten befinden werden; ich beziehe mich auf das Jahr des Glaubens, das ich in den Fußstapfen meines verehrten Vorgängers, des Dieners Gottes Paul VI. habe ausrufen wollen, zum 50. Jahrestag der &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6342&amp;amp;entry_id=291&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/john_xxiii/speeches/1962/documents/hf_j-xxiii_spe_19621011_opening-council_it.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/john_xxiii/speeches/1962/documents/hf_j-xxiii_spe_19621011_opening-council_it.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Eröffnung des II. Ökumenischen Vatikanischen Konzils&lt;/a&gt;. Dieser große Papst hatte - wie ich in dem Apostolischen Schreiben zur Ausrufung festgehalten habe - zum ersten Mal eine solche Zeit des Nachdenkens verfügt und war sich &quot;&lt;i&gt;der schweren Probleme der Zeit – vor allem in bezug auf das Bekenntnis des wahren Glaubens und seine rechte Auslegung – wohl bewußt.&lt;/i&gt;&quot; [1 = Motu proprio &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6343&amp;amp;entry_id=291&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20111011_porta-fidei_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20111011_porta-fidei_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Porta fidei&lt;/a&gt;, 11. Oktober 2011, 5: L’Osservatore Romano, 17. - 18. Oktober 2011, S. 4.]  &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Indem ich bei einem ähnlichen Erfordernis anknüpfe und zu einem Bereich komme, der Ihren Dienst für die Kirche noch direkter betrifft, möchte ich heute meinen Blick auf einen primären Aspekt des gerichtlichen Dienstes lenken, das heißt auf die Interpretation des kirchlichen Gesetzes im Hinblick auf seine Anwendung.[2 = Vgl. can. 16 § 3 CIC; can. 1498 § 3 CCEO.] Der Zusammenhang mit dem soeben angesprochenen Thema - die rechte Auslegung des Glaubens - beschränkt sich natürlich nicht nur auf eine semantische Übereinstimmung, wenn man nämlich bedenkt, daß das kirchliche Recht in den Glaubenswahrheiten sein Fundament und seinen eigenen Sinn findet und daß die &lt;i&gt;lex agendi&lt;/i&gt; gar nicht anders kann, als die &lt;i&gt;lex credendi&lt;/i&gt; widerzuspiegeln. Die Frage der Interpretation des kirchlichen Gesetzes bildet außerdem einen derart weitläufigen und komplexen Gegenstand, bei dem ich mich also auf ein paar Anmerkungen beschränken werde.  &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Zunächst ist die Hermeneutik des kanonischen Rechtes strikt gebunden an die Konzeption des Gesetzes der Kirche selbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man dazu tendieren würde, das kirchliche Recht mit dem System der kirchlichen Gesetze zu identifizieren, würde die Kenntnis dessen, was in der Kirche juridisch ist, im wesentlichen aus dem Verständnis dessen bestehen, was die Gesetzestexte festlegen. Auf den ersten Blick scheint dieser Zugang das menschliche Gesetz vollständig aufzuwerten. Aber die Verarmung ist offensichtlich, die mit dieser Auffassung einherginge: mit dem praktischen Verlust des Naturrechts und des positiven göttlichen Rechtes wie auch des vitalen Bezugs jeden Rechtes zur Gemeinschaft und Sendung der Kirche wird die Arbeit des Auslegers des lebendigen Kontakts mit der kirchlichen Realität beraubt.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In letzter Zeit haben einige Denkströmungen vor der übertriebenen Orientierung an den Gesetzen der Kirche gewarnt, begonnen bei den Gesetzesbüchern (Codices), was sie eben genau als Manifestation des Legalismus bewerten. Daraus folgend wurden hermeneutische Wege vorgeschlagen, die einen mit den theologischen Grundlagen und mit den ebenso pastoralen Intentionen der kanonischen Norm besser im Einklang stehenden Zugang erlauben, was zu einer juridischen Kreativität führt, mit der die jeweilige Situation der entscheidende Faktor zur Ermittlung des authentischen Sinns der gesetzlichen Vorschrift im Einzelfall werden würde. Die Barmherzigkeit, die Billigkeit (Aequitas), die oikonomia - für die orientalische Tradition von solchem Wert - sind einige der Begriffe, auf die man sich bei diesem Auslegungsvorgang stützt. Schon jetzt sei gesagt, daß dieser Ansatz den Positivismus, der angeklagt wird, nicht überwindet, indem der Ansatz sich darauf beschränkt, ihn durch einen anderen Positivismus zu ersetzen, bei dem sich das Werk menschlicher Interpretation zum Protagonisten beim Festlegen dessen erhebt, was juridisch sei. Dabei geht der Sinngehalt eines objektiven Rechtes ab, das zu erheben wäre, weil der Ansatz Spielball von Überlegungen bleibt, die beanspruchen, theologisch oder pastoral zu sein, doch am Ende sind sie dem Risiko der Willkür ausgesetzt. Auf solche Weise wird die Gesetzesinterpretation entleert: im Grunde besteht kein Interesse, die Anordnung des Gesetzes zu verstehen, da es ja dann dynamisch für jegliche Lösung angepaßt werden kann, selbst wenn sie seinem Buchstaben widerspricht. Sicherlich gibt es in diesem Fall einen Bezug zu den Phänomenen des Lebens, aus denen man jedoch nicht die in ihnen enthaltene rechtliche Dimension erfaßt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gibt einen anderen Weg, auf dem das angemessene Verständnis des kanonischen Gesetzes die Straße für eine Auslegungsarbeit eröffnet, die sich in die Suche nach der Wahrheit des Rechtes und der Gerechtigkeit in der Kirche einfügt. Wie ich den Bundestag meines Landes im Reichstag von Berlin aufmerksam machen wollte [3 = Vgl. &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6344&amp;amp;entry_id=291&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2011/september/documents/hf_ben-xvi_spe_20110922_reichstag-berlin_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2011/september/documents/hf_ben-xvi_spe_20110922_reichstag-berlin_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Ansprache vor dem Bundestag der Bundesrepublik Deutschland, 22. September 2011&lt;/a&gt;: L’Osservatore Romano, 24. September 2011, S. 6 f.], ist das wahre Recht von der Gerechtigkeit nicht zu trennen. Das Prinzip gilt selbstverständlich auch für das kanonische Gesetz, und zwar in dem Sinn, daß es nicht in einem rein menschlichen Normensystem eingeschlossen sein kann, sondern es muß mit einer gerechten Ordnung der Kirche verbunden sein, in der ein höheres Gesetz gilt. In diesem Blickwinkel verliert das von Menschen verabschiedete positive Gesetz seinen Vorrang, den man ihm geben möchte, weil das Recht nicht mehr einfach mit diesem identisch ist; damit wird jedenfalls das menschliche Gesetz aufgewertet, so weit es Ausdruck der Gerechtigkeit ist, vor allem so weit es göttliches Recht bekundet, aber auch durch das, was es als legitime Bestimmung von Menschenrecht einführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Solchermaßen wird eine Gesetzesauslegung möglich, die authentisch juridisch ist, und zwar in dem Sinn, daß sie sich in Einklang mit der eigentlichen Bedeutung des Gesetzes begibt und so die entscheidende Frage nach dem stellen kann, was in jedem Einzelfall gerecht sei. In diesem Zusammenhang sei beachtet, daß es zur Erkenntnis der eigentlichen Bedeutung des Gesetzes immer nötig ist, auf die Wirklichkeit zu blicken, die geregelt wird, und zwar nicht nur, wenn das Gesetz vorwiegend eine Bekundung des göttlichen Rechtes darstellt, sondern auch, wenn es in fundamentaler Weise menschliche Regeln aufstellt. Diese müssen tatsächlich auch im Lichte der zu regelnden Wirklichkeit interpretiert werden, die immer einen Kern natürlichen und göttlichen Rechtes beinhaltet, mit dem sich nämlich jede Vorschrift in Übereinstimmung befinden muß, um als vernünftig und wahrhaft juridisch zu gelten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit einer solchen realistischen Perspektive erhält die bisweilen schwierige Bemühung zur Auslegung einen Sinn und ein Ziel. Die Anwendung der vom Codex des Kanonischen Rechtes im Canon 17 vorgesehenen Interpretationsweisen, begonnen bei «&lt;i&gt;der im Text und im Kontext wohl erwogenen eigenen Wortbedeutung&lt;/i&gt;», ist nicht mehr nur eine logische Übung. Es handelt sich um eine Aufgabe, die vom authentischen Bezug zur komplexen Wirklichkeit der Kirche belebt wird und so gestattet, den wahren Sinn des Buchstabens des Gesetzes zu ergründen. Es passiert dann etwas Ähnliches, wie ich es im Zusammenhang des inneren Vorgangs des heiligen Augustinus bei der Bibelauslegung gesagt habe: «&lt;i&gt;die Überschreitung des Buchstabens hat den Buchstaben selbst glaubwürdig gemacht&lt;/i&gt;». [4 = Vgl. Nachsynodales Apostolisches Schreiben &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6345&amp;amp;entry_id=291&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/apost_exhortations/documents/hf_ben-xvi_exh_20100930_verbum-domini_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/apost_exhortations/documents/hf_ben-xvi_exh_20100930_verbum-domini_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Verbum Domini&lt;/a&gt;, 30. September 2010, 38: AAS 102 (2010), S. 718, Nr. 38.] Es bestätigt sich, daß also auch in der Auslegung des Gesetzes der authentische Horizont in der juridischen Wahrheit besteht, die zu lieben, zu suchen und der zu dienen ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraus folgt, daß die Interpretation des kanonisches Gesetzes in der Kirche erfolgen muß. Es handelt sich dabei nicht um einen rein externen Umstand der Umwelt: es ist vielmehr ein Verweis auf den eigentlichen Humus des kanonisches Gesetzes und der Wirklichkeiten, die von diesem geregelt werden. Das &quot;&lt;i&gt;Sentire cum Ecclesia&lt;/i&gt;&quot; hat seinen Sinn auch in der Disziplin aufgrund der lehrmäßigen Grundlagen, die in den gesetzlichen Vorschriften der Kirche immer präsent und wirksam sind. Auf diese Weise muß auch gegenüber dem kanonischen Gesetz die Hermeneutik der Erneuerung in der Kontinuität angewendet werden, von der ich mit Bezug auf das &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6346&amp;amp;entry_id=291&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;II. Vatikanische Konzil&lt;/a&gt; gesprochen habe [5 = Vgl. &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6347&amp;amp;entry_id=291&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2005/december/documents/hf_ben_xvi_spe_20051222_roman-curia_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2005/december/documents/hf_ben_xvi_spe_20051222_roman-curia_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Ansprache an das Kardinalskollegium und die Mitglieder der Römischen Kurie, 22. Dezember 2005&lt;/a&gt;: AAS 98 (2006), S. 40 - 53], welches so eng mit der geltenden kirchenrechtlichen Gesetzgebung verbunden ist. Die christliche Reife führt dazu, das Gesetz immer stärker zu lieben und es verstehen sowie mit Treue anwenden zu wollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Grundeinstellungen gelten für alle Interpretationskategorien: ausgehend von der wissenschaftlichen Forschung des kirchlichen Rechtes über die Arbeit der im Gerichts- oder Verwaltungdienst tätigen juridischen Mitarbeiter bishin zur täglichen Ermittlung der gerechten Lösungen im Leben der Gläubigen und der Gemeinschaften. Es braucht einen Geist der Fügsamkeit, um die Gesetze anzunehmen, indem versucht wird, mit Ehrlichkeit und Hingabe die juridische Tradition der Kirche zu studieren, damit man sich mit ihr identifizieren kann, aber auch mit den von den Hirten erlassenen gesetzlichen Anordnungen, besonders mit den päpstlichen Gesetzen sowie mit dem Lehramt zu kirchenrechtlichen Fragestellungen, welches schon als solches bei all dem bindet, was es über das Recht lehrt. [6 = Vgl. JOHANNES PAUL II., &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6348&amp;amp;entry_id=291&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/speeches/2005/january/documents/hf_jp-ii_spe_20050129_roman-rota_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/speeches/2005/january/documents/hf_jp-ii_spe_20050129_roman-rota_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Ansprache an die Römische Rota, 29. Januar 2005&lt;/a&gt;, 6: AAS 97 (2005), S. 165 f.] Nur auf diese Weise können die Fälle erkannt werden, bei denen die konkreten Umstände eine Lösung der Aequitas erforderlich machen, um die Gerechtigkeit zu erreichen, für welche die allgemeine menschliche Norm nicht Vorsorge treffen konnte, und so wird man in der Lage sein, im Geist der Gemeinschaft das darzulegen, was der Verbesserung der Gesetzgebung dienen kann. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Überlegungen erhalten ein besonderes Gewicht im Umfeld der Gesetze, welche den konstitutiven Akt der Ehe und ihres Vollzuges sowie den Empfang der heiligen Weihe betreffen, und im Umfeld dessen, was die dementsprechenden Prozesse betrifft. Hier wird der Einklang mit dem wahren Sinn des Gesetzes der Kirche eine Frage weitreichender und tiefgehender praktischer Auswirkung auf das Leben der Personen und der Gemeinschaften und erfordert eine besondere Aufmerksamkeit. Insbesondere müssen auch alle juridisch verbindlichen Mittel angewendet werden, die darauf ausgerichtet sind, jene Einheit der Auslegung und der Anwendung der Gesetze zu garantieren, die von der Gerechtigkeit verlangt wird: das päpstliche Lehramt, besonders was diesen Bereich betrifft und was vor allem in den Ansprachen an die Rota Romana enthalten ist; die Rechtsprechung der Rota Romana, über deren Bedeutung ich bereits zu Ihnen sprechen konnte [7 = Vgl. &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6351&amp;amp;entry_id=291&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/john_paol_ii/speeches/2005/january/documents/hf_jp-ii_spe_20050129_roman-rota_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/john_paol_ii/speeches/2005/january/documents/hf_jp-ii_spe_20050129_roman-rota_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Ansprache an die Römische Rota, 26. Januar 2008&lt;/a&gt;: AAS 100 (2008), S. 84 - 88]; die von den anderen Dikasterien der Römischen Kurie erlassenen Vorschriften und Erklärungen. Diese hermeneutische Einheitlichkeit bei dem, was wesentlich ist, schätzt die Aufgaben der lokalen Gerichte in keiner Weise gering, die ja als erste berufen sind, sich mit den komplexen Situationen der Wirklichkeit auseinanderzusetzen, welche sich in jedem kulturellen Kontext ergeben. Jedes unter ihnen ist tatsächlich daran gebunden, gegenüber der Wahrheit des Rechts mit einem Bewußtsein echter Hochschätzung vorzugehen, indem es versucht, bei der Anwendung der gerichtlichen und verwaltungsmäßigen Mittel die Gemeinschaft in der Disziplin als wesentlichen Aspekt der Einheit der Kirche exemplarisch zu verwirklichen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Indem ich mich dem Ende dieses Treffens und der Reflexion nähere, möchte ich an die jüngste Neuerung erinnern - die Bischof Stankiewicz erwähnt hat - kraft derer die Kompetenzen bei den Vorgehensweisen zur Dispens von der geschlossenen und nicht vollzogenen Ehe und die Fälle der Weihenichtigkeit einem Büro bei diesem Apostolischen Gerichtshof übertragen worden sind.[8 = Vgl. Motu proprio &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6350&amp;amp;entry_id=291&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20110830_quaerit-semper_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20110830_quaerit-semper_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Quaerit semper&lt;/a&gt;, 30. August 2011: L’Osservatore Romano, 28. September 2011, S. 7.] Ich bin sicher, daß es im Hinblick auf diese neue kirchliche Aufgabe eine großherzige Antwort geben wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Indem ich bei Ihrem wertvolles Wirken, das eine getreue, tägliche und anspruchsvolle Arbeit erfordert, Ermutigung schenken möchte, empfehle ich Sie der Fürsprache der allerseligsten Jungfrau Maria, dem Spiegel der Gerechtigkeit, und erteile Ihnen gerne den Apostolischen Segen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[&lt;b&gt;ENDE MEINER ÜBERSETZUNG DER PÄPSTLICHEN ROTAANSPRACHE 2012.&lt;/b&gt;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Es freut mich sehr&lt;/b&gt;, daß der Heilige Vater diesmal sehr klar einen sturen Rechtspositivismus zurückweist, der dem kirchlichen Recht niemals gerecht wird. Es ist doch ärgerlich, wenn einem gerade im kirchenrechtlichen oder liturgischen Bereich manchmal &quot;reine Rechtspositivisten&quot; begegnen, die den Sinn des Kirchenrechtes und der kirchlichen Gesetzgebung verdunkeln und sogar manchem die weitere Beschäftigung mit dem Kirchenrecht vergällen. In Wirklichkeit ist und bleiben das Studium und die Beschäftigung mit dem Kirchenrecht eine spannende Angelegenheit, aber wer keinen naturrechtlichen Zugang hat, wird der Versuchung zu irgendeiner Form des Rechtspositivismus immer ausgesetzt sein. Ein gutes Jahr 2012 wünscht Euch allen Padre Alex - Dr. iur. can. Alexander Pytlik &lt;div class=&quot;serendipity_babelfish&quot;&gt;Übersetze nach  &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F291-RECHTSPOSITIVISMUS-WIRD-KIRCHENRECHT-NICHT-GERECHT.html&amp;amp;lp=de%5Fen&quot;&gt;en&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F291-RECHTSPOSITIVISMUS-WIRD-KIRCHENRECHT-NICHT-GERECHT.html&amp;amp;lp=de%5Ffr&quot;&gt;fr&lt;/a&gt;&lt;/div&gt; 
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    Kirchenrecht, News Kommentare, </dc:subject>
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    <title>WEIHNACHTEN 2011: II. VATIKANISCHES KONZIL WIRD NICHT ZURÜCKGEDREHT</title>
    <link>http://www.internetpfarre.de/blog/archives/290-WEIHNACHTEN-2011-II.-VATIKANISCHES-KONZIL-WIRD-NICHT-ZURUECKGEDREHT.html</link>
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    &lt;b&gt;Bereits am 1. Dezember 2011&lt;/b&gt; erschien in &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy5vc3NlcnZhdG9yZXJvbWFuby52YS8=&amp;amp;entry_id=290&quot; title=&quot;http://www.osservatoreromano.va/&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.osservatoreromano.va/&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;L&#039;Osservatore Romano&lt;/a&gt; ein wegweisender Beitrag zum heutigen 50. Jahrestag der Einberufung des XXI. Ökumenischen Konzils, besser bekannt als das &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy52YXRpY2FuLnZhL2FyY2hpdmUvaGlzdF9jb3VuY2lscy9paV92YXRpY2FuX2NvdW5jaWwvaW5kZXhfZ2UuaHRt&amp;amp;entry_id=290&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;II. Vatikanische Konzil&lt;/a&gt; der Katholischen Kirche. Weil es nicht angehen kann, daß bestimmte Gruppen dieses Konzil als ganzes oder in Teilen in Frage stellen, es teilweise völlig falsch interpretieren oder gar die Rechtmäßigkeit seiner Einberufung bezweifeln, übernehme ich ganz bewußt - nach der heutigen stillen Hirtenmesse in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus (in der mir anvertrauten Marienwallfahrtskirche) - diesen absolut richtigen und verbindenden Beitrag vom hwst. Herrn Generalvikar der Personalprälatur des Opus Dei, Monsignore &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy5vcHVzZGVpLmRlL2FydC5waHA/cD00NjM0Mw==&amp;amp;entry_id=290&quot; title=&quot;http://www.opusdei.de/art.php?p=46343&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.opusdei.de/art.php?p=46343&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Fernando Ocáriz&lt;/a&gt;: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;ÜBER DIE ZUSTIMMUNG ZUM ZWEITEN VATIKANISCHEN KONZIL AM 50. JAHRESTAG SEINER EINBERUFUNG&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der [bevorstehende] 50. Jahrestag der Einberufung des Zweiten Vatikanischen Konzils (25. Dezember 1961) ist Anlaß zum Feiern, aber auch zu einem erneuerten Nachdenken über die Rezeption und Umsetzung der &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy52YXRpY2FuLnZhL2FyY2hpdmUvaGlzdF9jb3VuY2lscy9paV92YXRpY2FuX2NvdW5jaWwvaW5kZXhfZ2UuaHRt&amp;amp;entry_id=290&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Konzilsdokumente&lt;/a&gt;. Dabei gilt es, neben den unmittelbar praktischen Aspekten dieser Rezeption und Umsetzung mit ihren Licht- und Schattenseiten auch das Wesen der verstandesmäßigen Zustimmung, die den Konzilslehren gebührt, in Erinnerung zu rufen. Obwohl die Lehre darüber bekannt ist und dazu eine reichhaltige Bibliographie vorliegt, ist es angebracht, ihre Grundzüge erneut darzulegen, weil – auch in der öffentlichen Meinung – Unsicherheiten über die Kontinuität einiger Konzilslehren gegenüber früheren Aussagen des kirchlichen Lehramts bestehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst sollte in Erinnerung gerufen werden, daß die pastorale Ausrichtung des Konzils nicht bedeutet, daß es nicht doktrinell ist. Denn die pastoralen Aspekte gründen auf der Lehre, wie es anders gar nicht sein könnte. Vor allem aber muß betont werden, daß die Lehre auf das Heil ausgerichtet und seine Verkündigung ein wesentlicher Bestandteil der Pastoral ist. Zudem finden sich in den Konzilsdokumenten zweifellos viele Aussagen streng lehrmäßiger Natur: über die göttliche Offenbarung, über die Kirche, usw. Dazu schrieb der selige Johannes Paul II.: &quot;&lt;i&gt;Mit Gottes Hilfe vermochten die Konzilsväter im Verlauf vierjähriger Arbeit eine beachtliche Fülle von Lehraussagen und pastoralen Richtlinien für die ganze Kirche zu erarbeiten&lt;/i&gt;&quot; (Apostolische Konstitution &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy52YXRpY2FuLnZhL2hvbHlfZmF0aGVyL2pvaG5fcGF1bF9paS9hcG9zdF9jb25zdGl0dXRpb25zL2RvY3VtZW50cy9oZl9qcC1paV9hcGNfMTk5MjEwMTFfZmlkZWktZGVwb3NpdHVtX2dlLmh0bWw=&amp;amp;entry_id=290&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_19921011_fidei-depositum_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_19921011_fidei-depositum_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Fidei depositum&lt;/a&gt;, 11. Oktober 1992, Einleitung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Die dem Lehramt gebührende Zustimmung&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Zweite Vatikanische Konzil definierte kein Dogma in dem Sinn, daß es keine Lehre durch eine endgültige Verlautbarung verkündete. Wenn eine Äußerung des Lehramtes der Kirche nicht kraft des Charismas der Unfehlbarkeit erfolgt, bedeutet dies jedoch nicht, daß sie als &quot;fehlbar&quot; betrachtet werden kann und deshalb bloß eine &quot;vorläufige Lehre&quot; oder &quot;gewichtige Meinungen&quot; weitergebe. Jede Äußerung des authentischen Lehramts muß als das angenommen werden, was sie ist: als Lehre, die von Hirten verkündet wird, die in der apostolische Nachfolge mit dem &quot;&lt;i&gt;Charisma der Wahrheit&lt;/i&gt;&quot; (Dei verbum, Nr. 8), &quot;&lt;i&gt;mit der Autorität Christi ausgerüstet&lt;/i&gt;&quot; (Lumen gentium, 25), &quot;&lt;i&gt;im Licht des Heiligen Geistes&lt;/i&gt;&quot; (ebd.) sprechen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieses Charisma, diese Autorität und dieses Licht waren im Zweiten Vatikanischen Konzil gewiß vorhanden. Wenn man dies dem gesamten Episkopat, der &lt;i&gt;cum Petro et sub Petro&lt;/i&gt; versammelt war, um die Gesamtkirche zu lehren, absprechen wollte, dann würde man etwas leugnen, das zum Wesen der Kirche gehört (vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy52YXRpY2FuLnZhL3JvbWFuX2N1cmlhL2NvbmdyZWdhdGlvbnMvY2ZhaXRoL2RvY3VtZW50cy9yY19jb25fY2ZhaXRoX2RvY18xOTczMDcwNV9teXN0ZXJpdW0tZWNjbGVzaWFlX2dlLmh0bWw=&amp;amp;entry_id=290&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19730705_mysterium-ecclesiae_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19730705_mysterium-ecclesiae_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Mysterium Ecclesiae&lt;/a&gt;, 24. Juni 1973, Nr. 2 - 5).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürlich haben nicht alle in den Konzilsdokumenten enthaltenen Aussagen denselben lehrmäßigen Wert und verlangen daher nicht alle denselben Grad an Zustimmung. Die verschiedenen Grade der Zustimmung zu den vom Lehramt verkündeten Lehren wurden vom Zweiten Vatikanum unter der Nr. 25 der Konstitution Lumen gentium dargelegt. Später wurden sie zusammengefaßt in den drei Absätzen, die dem Nizäno-konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnis in der Formel der &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy52YXRpY2FuLnZhL3JvbWFuX2N1cmlhL2NvbmdyZWdhdGlvbnMvY2ZhaXRoL2RvY3VtZW50cy9yY19jb25fY2ZhaXRoX2RvY18xOTk4X3Byb2Zlc3Npby1maWRlaV9nZS5odG1s&amp;amp;entry_id=290&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_1998_professio-fidei_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_1998_professio-fidei_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Professio fidei&lt;/a&gt; hinzugefügt wurden, die 1989 mit Approbation von Johannes Paul II. von der Kongregation für die Glaubenslehre veröffentlicht wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jene Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils, die Glaubenswahrheiten in Erinnerung rufen, verlangen natürlich Zustimmung mit theologalem Glauben – nicht weil sie von diesem Konzil gelehrt wurden, sondern weil sie als solche bereits unfehlbar von der Kirche vorgelegt worden sind, sei es durch feierliches Urteil, sei es durch das ordentliche und allgemeine Lehramt. Ebenso verlangen andere Lehren, die vom Zweiten Vatikanum in Erinnerung gerufen und bereits früher durch das Lehramt in einer definitiven Äußerung verkündet wurden, volle und endgültige Zustimmung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die anderen lehrmäßigen Aussagen des Konzils verlangen von den Gläubigen einen Grad der Zustimmung, der als &quot;&lt;i&gt;religiöser Gehorsam des Willens und des Verstandes&lt;/i&gt;&quot; bezeichnet wird: eine &quot;religiöse&quot; Zustimmung also, die nicht auf rein rationalen Motivationen gründet. Diese Zustimmung ist kein Akt des Glaubens, sondern vielmehr des Gehorsams, der aber nicht bloß disziplinärer Natur ist, sondern im Vertrauen auf den göttlichen Beistand für das Lehramt wurzelt, und sich daher &quot;&lt;i&gt;in die Logik des Glaubensgehorsams einfügen und von ihm bestimmen&lt;/i&gt;&quot; läßt (Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy52YXRpY2FuLnZhL3JvbWFuX2N1cmlhL2NvbmdyZWdhdGlvbnMvY2ZhaXRoL2RvY3VtZW50cy9yY19jb25fY2ZhaXRoX2RvY18xOTkwMDUyNF90aGVvbG9naWFuLXZvY2F0aW9uX2dlLmh0bWw=&amp;amp;entry_id=290&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19900524_theologian-vocation_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19900524_theologian-vocation_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Donum veritatis&lt;/a&gt;, 24. Mai 1990, Nr. 23). Dieser Gehorsam gegenüber dem Lehramt der Kirche stellt keine Grenze für die Freiheit dar, sondern er ist im Gegenteil Quelle der Freiheit. Die Worte Christi: &quot;&lt;i&gt;Wer euch hört, der hört mich&lt;/i&gt;&quot; (Lk 10,16), sind auch an die Nachfolger der Apostel gerichtet; und Christus hören bedeutet, die Wahrheit in sich aufzunehmen, die befreit (vgl. Joh 8,32).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den lehramtlichen Dokumenten kann es auch Elemente geben – und solche finden sich tatsächlich im Zweiten Vatikanischen Konzil –, die von ihrem Wesen her nicht eigentlich lehrmäßig, sondern mehr oder weniger von den Umständen bestimmt sind (Beschreibungen gesellschaftlicher Zustände, Vorschläge, Ermahnungen, usw.). Solche Elemente müssen respektvoll und dankbar angenommen werden, aber sie verlangen keine verstandesmäßige Zustimmung im eigentlichen Sinn (vgl. Instruktion &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy52YXRpY2FuLnZhL3JvbWFuX2N1cmlhL2NvbmdyZWdhdGlvbnMvY2ZhaXRoL2RvY3VtZW50cy9yY19jb25fY2ZhaXRoX2RvY18xOTkwMDUyNF90aGVvbG9naWFuLXZvY2F0aW9uX2dlLmh0bWw=&amp;amp;entry_id=290&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19900524_theologian-vocation_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19900524_theologian-vocation_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Donum veritatis&lt;/a&gt;, Nr. 24 - 31).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Die Auslegung der Lehren&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einheit der Kirche und die Einheit im Glauben sind untrennbar. Daraus folgt auch die Einheit des Lehramts der Kirche, das in allen Zeiten der authentische Ausleger der göttlichen Offenbarung ist, die von der Heiligen Schrift und von der Überlieferung weitergegebenen wird. Das bedeutet unter anderem, daß eine wesentliche Eigenschaft des Lehramts seine Kontinuität und Homogenität durch die Zeiten hindurch ist. Kontinuität bedeutet nicht, daß es keine Entwicklung gäbe. Die Kirche schreitet durch die Jahrhunderte hindurch voran in der Erkenntnis, in der Vertiefung und in der daraus folgenden lehramtlichen Unterweisung im Glauben und in der katholischen Moral.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Zweiten Vatikanischen Konzil gab es einige Neuheiten lehrmäßiger Natur: über die Sakramentalität des Bischofsamts, über die bischöfliche Kollegialität, über die Religionsfreiheit, usw. Obgleich gegenüber Neuheiten in Fragen, die den Glauben oder die Moral betreffen und die nicht in einer definitiven Äußerung verkündet wurden, der religiöse Gehorsam des Willens und des Verstandes geboten ist, gab und gibt es Auseinandersetzungen über die Kontinuität einiger dieser Fragen mit dem früheren Lehramt, also über ihre Vereinbarkeit mit der Überlieferung. Angesichts von Schwierigkeiten, die auftreten können, wenn es darum geht, die Kontinuität einiger Konzilslehren mit der Überlieferung zu verstehen, besteht die katholische Haltung darin, unter Berücksichtigung der Einheit des Lehramts nach einer einheitlichen Auslegung zu suchen, in der die Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils und frühere lehramtliche Dokumente einander gegenseitig beleuchten. Nicht nur das Zweite Vatikanum muß im Licht der früheren lehramtlichen Dokumente ausgelegt werden, einige dieser Dokumente werden im Licht des Zweiten Vatikanums auch besser verständlich. Das ist in der Kirchengeschichte nichts Neues. Man denke zum Beispiel daran, daß wichtige Begriffe, die in der Formulierung des trinitarischen und christologischen Glaubens im ersten Konzil von Nizäa verwendet wurden (hypóstasis, ousía), durch spätere Konzilien in ihrer Bedeutung viel genauer gefaßt wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Auslegung der Neuheiten, die das Zweite Vatikanum lehrt, muß daher, wie Benedikt XVI. sagte, die Hermeneutik der Diskontinuität zur Überlieferung zurückweisen und die Hermeneutik der Reform, der Erneuerung in der Kontinuität hervorheben (vgl. &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy52YXRpY2FuLnZhL2hvbHlfZmF0aGVyL2JlbmVkaWN0X3h2aS9zcGVlY2hlcy8yMDA1L2RlY2VtYmVyL2RvY3VtZW50cy9oZl9iZW5feHZpX3NwZV8yMDA1MTIyMl9yb21hbi1jdXJpYV9nZS5odG1s&amp;amp;entry_id=290&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2005/december/documents/hf_ben_xvi_spe_20051222_roman-curia_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2005/december/documents/hf_ben_xvi_spe_20051222_roman-curia_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Ansprache&lt;/a&gt;, 22. Dezember 2005). Es handelt sich um Neuheiten in dem Sinn, daß sie neue Aspekte erläutern, die bis dahin vom Lehramt noch nicht formuliert worden waren, die aber lehrmäßig den früheren lehramtlichen Dokumenten nicht widersprechen, obwohl sie angesichts der veränderten geschichtlichen und gesellschaftlichen Umstände in einigen Fällen – zum Beispiel in der Frage der Religionsfreiheit – auf der Ebene der historischen Entscheidungen über ihre rechtlich-politische Umsetzung auch sehr unterschiedliche Folgen nach sich ziehen können. Eine authentische Auslegung der Konzilstexte kann nur durch das Lehramt der Kirche selbst erfolgen. Beim theologischen Bemühen um die Auslegung jener Abschnitte in den Konzilstexten, die Fragen aufwerfen oder Schwierigkeiten zu enthalten scheinen, ist es daher vor allem geboten, den Sinn zu berücksichtigen, in dem die späteren lehramtlichen Aussagen diese Abschnitte verstanden haben. Es bleiben aber rechtmäßige Räume theologischer Freiheit bestehen, um auf die eine oder andere Weise zu erklären, wie einige in den Konzilstexten vorhandene Formulierungen mit der Überlieferung nicht in Widerspruch stehen, und somit auch die eigentliche Bedeutung einiger in diesen Abschnitten enthaltener Ausdrücke zu klären.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abschließend sollte man sich in diesem Zusammenhang vor Augen halten, daß seit dem Abschluß des Zweiten Vatikanischen Konzils beinahe ein halbes Jahrhundert vergangen ist und in diesen Jahrzehnten vier Päpste einander auf dem Stuhl Petri nachgefolgt sind. Wer das Lehramt dieser Päpste und die entsprechende Zustimmung dazu von seiten des Episkopats untersucht, bei dem sollte sich eine eventuell gegebene Schwierigkeit in ruhige und freudige Zustimmung zum Lehramt, dem authentischen Ausleger der Glaubenslehre, verwandeln. Das erscheint auch dann möglich und wünschenswert, wenn weiterhin Aspekte bestehen bleiben, die rational nicht vollkommen erfaßt werden. In jedem Fall bleiben rechtmäßige Räume theologischer Freiheit für ein stets angemesseneres Bemühen um Vertiefung. So hat Benedikt XVI. kürzlich geschrieben, daß &quot;&lt;i&gt;die wesentlichen Inhalte, die seit Jahrhunderten das Erbe aller Gläubigen bilden, immer neu bekräftigt, verstanden und vertieft werden müssen, um unter geschichtlichen Bedingungen, die sich von denen der Vergangenheit unterscheiden, ein kohärentes Zeugnis zu geben&lt;/i&gt;&quot; (Benedikt XVI., Motu proprio &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy52YXRpY2FuLnZhL2hvbHlfZmF0aGVyL2JlbmVkaWN0X3h2aS9tb3R1X3Byb3ByaW8vZG9jdW1lbnRzL2hmX2Jlbi14dmlfbW90dS1wcm9wcmlvXzIwMTExMDExX3BvcnRhLWZpZGVpX2dlLmh0bWw=&amp;amp;entry_id=290&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20111011_porta-fidei_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20111011_porta-fidei_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Porta fidei&lt;/a&gt;, Nr. 4).&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
[&lt;b&gt;ENDE DES BEITRAGES VON MSGR. FERNANDO OCÁRIZ, OPUS DEI.&lt;/b&gt;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Damit keine Mißverständnisse aufkommen:&lt;/b&gt; natürlich gehöre ich keinem Opus an, aber ich schließe mich der Darlegung des genannten Mitbruders voll und ganz an, um das XXI. Ökumenische Konzil gleichzeitig vor progressistischen und traditionalistischen Übertreibungen zu schützen. Und ich wünsche auf Basis dessen allen Lesern und Leserinnen eine gnadenreiche Weihnachtszeit in der Freude über den gottmenschlichen König in der Krippe und schon jetzt ein glückliches Jahr 2012 im Heiligen Geist. Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik &lt;div class=&quot;serendipity_babelfish&quot;&gt;Übersetze nach  &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F290-WEIHNACHTEN-2011-II.-VATIKANISCHES-KONZIL-WIRD-NICHT-ZURUECKGEDREHT.html&amp;amp;lp=de%5Fen&quot;&gt;en&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F290-WEIHNACHTEN-2011-II.-VATIKANISCHES-KONZIL-WIRD-NICHT-ZURUECKGEDREHT.html&amp;amp;lp=de%5Ffr&quot;&gt;fr&lt;/a&gt;&lt;/div&gt; 
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    <dc:publisher>www.internetpfarre.de/blog/ - Padre Alex - Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik</dc:publisher>
    <dc:creator>nospam@example.com (Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik)</dc:creator>
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    Katholische Lehre, News Kommentare, </dc:subject>
    <dc:date>2011-12-25T07:15:00Z</dc:date>
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    <title>HORST KÖHLER: STERBEN LERNEN HEISST LEBEN LERNEN</title>
    <link>http://www.internetpfarre.de/blog/archives/289-HORST-KOEHLER-STERBEN-LERNEN-HEISST-LEBEN-LERNEN.html</link>
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    &lt;b&gt;In Österreich ist heute ein staatlicher Feiertag&lt;/b&gt;, wir feiern das Hochfest der &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6338&amp;amp;entry_id=289&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/18-UNBEFLECKTE-EMPFAENGNIS-150-JAHRE-VERKUENDIGUNG-DES-DOGMAS-DER-UNBEFLECKTEN-EMPFAENGNIS-MARIENS.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/18-UNBEFLECKTE-EMPFAENGNIS-150-JAHRE-VERKUENDIGUNG-DES-DOGMAS-DER-UNBEFLECKTEN-EMPFAENGNIS-MARIENS.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Unbefleckten Empfängnis&lt;/a&gt;. An dieser Stelle ist es gut, daß wir kurz hineinlesen, was der für den katholischen Religionsunterricht ausdrücklich zugelassene &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6339&amp;amp;entry_id=289&quot; title=&quot;http://www.youcat.org/&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.youcat.org/&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;YOUCAT&lt;/a&gt;, der von der Österreichischen Bischofskonferenz mit ausdrücklicher Zustimmung der Deutschen und der Schweizer Bischofskonferenz herausgegebene &quot;&lt;i&gt;Jugendkatechismus der Katholischen Kirche&lt;/i&gt;&quot; (mit einem Vorwort Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI.) unter dem Stichwort &quot;&lt;i&gt;Maria, ihre unbefleckte Empfängnis&lt;/i&gt;&quot; bzw. dann in der Nummer 83 unterhalb der Frage &quot;&lt;i&gt;Was bedeutet &#039;unbefleckte Empfängnis Marias&#039;?&lt;/i&gt;&quot; vermerkt: &quot;&lt;i&gt;Die Kirche glaubt, &#039;daß die seligste Jungfrau Maria im ersten Augenblick ihrer Empfängnis durch ein einzigartiges Gnadenprivileg des allmächtigen Gottes, im Hinblick auf die Verdienste Jesu Christi, des Erretters des Menschengeschlechtes, von jedem Schaden der Erbsünde unversehrt bewahrt wurde&#039; ... Den Glauben an die &#039;unbefleckte Empfängnis&#039; gibt es seit dem Beginn der Kirche. Der Begriff ist heute mißverständlich. Er macht eine Aussage darüber, daß Gott Maria vor der Erbsünde bewahrte, und zwar von Anfang an. Er macht keine Aussage über die Empfängnis Jesu im Leib Marias. Schon gar nicht ist er eine Abwertung der Sexualität im Christentum, so als würden Mann und Frau sich &#039;beflecken&#039;, wenn sie ein Kind zeugen.&lt;/i&gt;&quot; Es geht also um Maria selbst, die zur Gottesmutter berufen wurde und mit freiem Willen ihr Ja zu dieser einzigartigen Berufung sagte und lebte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Von Anbeginn ihrer Existenz&lt;/b&gt; wurde sie also vor-erlöst, und damit erinnert das Hochfest der Unbefleckten Empfängnis auch an das menschliche Leben im Mutterleib (die Eltern Mariens sind ja die Heiligen Joachim und Anna) und an den von der Katholischen Kirche von der geglückten Empfängnis an bis zum natürlichen Versterben kompromißlos verkündeten und eingeforderten &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6340&amp;amp;entry_id=289&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/leben.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/leben.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Schutz unschuldigen Menschenlebens&lt;/a&gt;. Diesbezüglich ist an eine &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6332&amp;amp;entry_id=289&quot; title=&quot;http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Horst-Koehler/Reden/2005/10/20051008_Rede.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Horst-Koehler/Reden/2005/10/20051008_Rede.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_Blank&quot;&gt;Rede des früheren deutschen Bundespräsidenten Horst Köhler&lt;/a&gt; (evangelischen Bekenntnisses) zu erinnern, mit der er es tatsächlich in diesen genannten Jugendkatechismus hineingeschafft hat, nämlich auf die Seite 209 mit einem Schlüsselzitat aus der &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL3d3dy5idW5kZXNwcmFlc2lkZW50LmRlL1NoYXJlZERvY3MvUmVkZW4vREUvSG9yc3QtS29laGxlci9SZWRlbi8yMDA1LzEwLzIwMDUxMDA4X1JlZGVfQW5sYWdlLnBkZjtqc2Vzc2lvbmlkPTBDRDY0QjRGMzcyQjFBMjE5QzA0Q0E1RjkxNTEyODAyLjJfY2lkMjUyP19fYmxvYj1wdWJsaWNhdGlvbkZpbGUmdj0y&amp;amp;entry_id=289&quot; title=&quot;http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Horst-Koehler/Reden/2005/10/20051008_Rede_Anlage.pdf;jsessionid=0CD64B4F372B1A219C04CA5F91512802.2_cid252?__blob=publicationFile&amp;amp;v=2&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Horst-Koehler/Reden/2005/10/20051008_Rede_Anlage.pdf;jsessionid=0CD64B4F372B1A219C04CA5F91512802.2_cid252?__blob=publicationFile&amp;amp;v=2&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Rede bei der Fachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz&lt;/a&gt; am 8. Oktober 2005 in Würzburg: &quot;&lt;i&gt;Nicht&lt;/i&gt; &lt;b&gt;&lt;i&gt;durch&lt;/i&gt;&lt;/b&gt; &lt;i&gt;die Hand eines anderen sollen die Menschen sterben, sondern&lt;/i&gt; &lt;b&gt;&lt;i&gt;an&lt;/i&gt;&lt;/b&gt; &lt;i&gt;der Hand eines anderen.&lt;/i&gt;&quot; Es gibt also auch bei Politikern so etwas wie Sternstunden, und ich möchte dies zum Anlaß nehmen, gerade am heutigen Feiertag den Blick auch auf das menschliche Lebensende zu lenken und heute - genau zwei Monate nach dem letzten Welthospiztag - die gesamte damalige Rede Horst Köhlers von der Internetseite des deutschen Bundespräsidenten zu übernehmen, die unter dem Titel &quot;&lt;i&gt;Sterben lernen heißt leben lernen&lt;/i&gt;&quot; stand (&lt;b&gt;Verlinkungen sind von mir eingebaut worden&lt;/b&gt;):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[&lt;b&gt;BEGINN DER REDE DES FRÜHEREN BUNDESPRÄSIDENTEN HORST KÖHLER:&lt;/b&gt;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;I.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor acht Wochen haben wir des 50. Todestages von Thomas Mann gedacht. Eines der bewegendsten Kapitel in seinen &quot;Buddenbrooks&quot; beschreibt den Tod der alten Konsulin Buddenbrook. Hochbetagt und schwer erkrankt ringt sie tagelang &quot;mit dem Leben um den Tod&quot;, wie es bei Thomas Mann heißt. Am Sterbebett hat sich ihre Familie versammelt und harrt bei ihr aus bis zuletzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jahrhundertelang war es die Großfamilie, in der Jung und Alt gemeinsam immer wieder den Kreislauf von Geburt und Tod durchlebten. Der französische Historiker Philippe Ariès spricht vom &quot;gesellschaftlich gezähmten Tod&quot;, der als individuelles Ereignis in die Gemeinschaft eingebunden war und vom Beistand der ganzen Familie, der Freunde oder etwa der Mitbrüder im Kloster begleitet wurde. Der Sterbende stand im Mittelpunkt. In manchen Bauernhäusern war noch bis in das vergangene Jahrhundert hinein ein bestimmtes Zimmer als Sterbezimmer vorbereitet: Ein Ort für das Sterben mitten im Leben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem alten Kirchenlied heißt es denn auch: &quot;Mitten wir im Leben sind mit dem Tod umfangen&quot;. Das war in früheren Zeiten durchaus wörtlich zu verstehen. Hohe Kinder- und Müttersterblichkeit, ständige Bedrohung durch Hunger, Krankheit, Seuchen und die vielen großen und kleinen Kriege. Der Tod war allgegenwärtig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;II.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch heute ist der Tod für uns allgegenwärtig. Wenn wir die Zeitung aufschlagen, den Fernseher anschalten oder uns im Internet bewegen, dann erleben wir Tod und Sterben oft in aller Deutlichkeit, in schrecklichen Bildern. Grausame Verbrechen werden bis in die Einzelheiten dokumentiert, der Tod von Prominenten akribisch berichtet. Der Tod ist allgegenwärtig, doch es ist ein virtueller, ein abbildhafter Tod, der uns da täglich begegnet. Den tatsächlichen Tod hingegen, die wirkliche Agonie, das Leiden zwischen Leben und Tod - das haben wir weit an den Rand des Sichtbaren gedrängt. Unsere Gesellschaft hat, um mit Walter Benjamin zu sprechen, &quot;den Leuten die Möglichkeit verschafft, sich dem Anblick von Sterbenden zu entziehen&quot;. In Deutschland sterben in jedem Jahr etwa 900.000 Menschen - mindestens zwei Drittel in Krankenhäusern und Pflegeheimen, nur wenige zu Hause im Kreise ihrer Nächsten. Wir haben die Begleitung Sterbender, den Umgang mit den Toten an professionelle Spezialisten delegiert, an Mediziner, Pfleger, Pfarrer und Beerdigungsunternehmer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Verdrängung des Todes geht einher mit Entwicklungen in der Medizin, die das menschliche Sterben tiefgreifend verändert haben. Über lange Zeit können Menschen im Koma am Leben gehalten werden. Wir alle haben die Diskussionen um die Amerikanerin &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6334&amp;amp;entry_id=289&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/73-IM-FALL-VON-TERRY-SCHIAVO-WACHKOMA-PERSISTENT-VEGETATIVE-STATE-GAB-UND-GIBT-ES-NUR-EINE-BIOETHISCHE-PFLICHT-WEITERPFLEGEN-UND-ERNAEHREN.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/73-IM-FALL-VON-TERRY-SCHIAVO-WACHKOMA-PERSISTENT-VEGETATIVE-STATE-GAB-UND-GIBT-ES-NUR-EINE-BIOETHISCHE-PFLICHT-WEITERPFLEGEN-UND-ERNAEHREN.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Terri Schiavo&lt;/a&gt; verfolgt, die 15 Jahre im Wachkoma lag und im März dieses Jahres nach Einstellung der künstlichen Ernährung gestorben ist. Die Möglichkeiten der modernen Medizin, das Leben zu verlängern, bringen für viele Hoffnung, sie wecken aber auch Ängste. Ängste vor einer Hochleistungsmedizin, die - einmal in Gang gebracht - ein Sterben in Würde unmöglich macht. Unwürdig sterben zu müssen - so hat im Juni dieses Jahres die Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages &quot;Ethik und Recht der modernen Medizin&quot; festgestellt - ist zu einer der großen Ängste in unserer Gesellschaft geworden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie groß diese Ängste sind, mag man daran ermessen, daß nach einer Umfrage des Allensbach-Instituts aus dem Jahre 2001 64 Prozent der Westdeutschen und sogar 80 Prozent der Ostdeutschen dem Standpunkt zustimmten: &quot;Ein schwerkranker Patient im Krankenhaus soll das Recht haben, den Tod zu wählen und zu verlangen, daß der Arzt ihm eine todbringende Spritze setzt.&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich muß gestehen: Mich hat das Ergebnis dieser Umfrage erschreckt. Soll wirklich aktive Sterbehilfe die Antwort sein, wenn Menschen befürchten müssen, am Ende ihres Lebens mit ihren Leiden allein gelassen zu werden oder anderen zur Last zu fallen? Ich bin der festen Überzeugung: das darf die Antwort nicht sein. Ein Sterben in Würde zu sichern, ist eine Aufgabe für unsere ganze Gesellschaft. Wir müssen wieder lernen: Es gibt viele Möglichkeiten, sterbenskranken Menschen beizustehen, ihre Leiden zu lindern und sie zu trösten. Vor allem gilt: Wir dürfen sie nicht allein lassen. &lt;b&gt;Nicht durch die Hand eines anderen sollen die Menschen sterben, sondern an der Hand eines anderen.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;III.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für diese Einsicht steht die Hospizbewegung. Seit fast 40 Jahren begehrt sie gegen die Verdrängung des Todes aus unserer Wahrnehmung auf. Sie trägt dazu bei, Sterben wieder als eine Phase des Lebens zu verstehen und anzunehmen, statt es als ein peinliches Mißgeschick mit tödlichem Ausgang zu behandeln. Die Hospiz­bewegung lehrt uns einen anderen Umgang mit dem Sterben und dem Tod. Sie zeigt uns, daß es Wege gibt, um den Menschen ihre verständliche Angst vor dem Sterben zu nehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im vergangenen Juli ist die Gründerin der Hospizbewegung, die englische Ärztin, Krankenschwester und Sozialarbeiterin Cicely Saunders gestorben. 1967 eröffnete sie in einem Londoner Vorort das erste Hospiz, St. Christopher&#039;s Hospice. Der Name knüpfte an mittelalterliche Traditionen an. Hospize waren ursprünglich Pilger­herbergen, die Menschen auf dem Weg zu ihrem Pilgerziel Herberge, Rast und Stärkung anboten. Geborgenheit auf dem Pilgerweg zum Tod, Stärkung auf der letzten Wegstrecke des Lebens: Das ist die Idee der Hospizbewegung. Eine Idee, die sich von England aus in viele Länder verbreitete. So viele, daß heute die Mitglieder der Hospizbewegung in aller Welt den Welthospiztag feiern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch in unserem Land gehört die Hospizbewegung mittlerweile zu den besonders Mut machenden Bürgerbewegungen. Waren es 1997 erst 11.000 Menschen, die in der Hospizarbeit tätig waren, so sind es heute viermal so viele, nämlich 45.000. Fast alle leisten diese Arbeit ehrenamtlich, die meisten von ihnen sind Frauen. Hier setzen sich Menschen für ihre Mitmenschen ein. Sie kümmern sich um ihre Nächsten - ein vorbildliches Beispiel für bürgerschaftliches Engage­ment, das den Zusammenhalt und die Menschlichkeit in unserer Gesellschaft stärkt. Dafür möchte ich Ihnen heute - stellvertretend für alle, die sich in der Hospizbewegung engagieren - meinen Dank und meine Anerkennung aussprechen. Wir können froh sein in Deutschland, daß wir Menschen wie Sie haben!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;IV.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sterben der alten Konsulin Buddenbrook war ein langer Kampf, den Thomas Mann bis zum letzten Zucken der Hände und Verröcheln der wassergefüllten Lungen mit unerbittlichem Realismus beschrieben hat. Die alte Dame fleht um ein schmerzstillendes Mittel, aber hartnäckig lehnen die Ärzte ab, weil sie das Leben der Konsulin nicht durch Linderung verkürzen wollen. Es galt unter allen Umständen, so schreibt Mann, dieses Leben den Angehörigen so lange wie nur irgend möglich zu erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Ärzte in den Buddenbrooks galt der Tod als Niederlage, war es doch ihre vornehmste Pflicht, Leben zu erhalten. Dieser Wille zum Kampf um jedes Leben ist die Triebfeder der Medizin. Er entspringt dem Eid des Hippokrates. Dem Tod immer wieder ein wenig Terrain abzutrotzen, ihm den frühen Sieg zu nehmen, darum ging es früher und darum geht es heute. In diesem Kampf ist viel erreicht worden. Seit 1900 ist die Lebenserwartung in Deutschland um dreißig Jahre gestiegen. Zahlreiche Krankheiten, die früher einem Todesurteil gleichkamen, sind besiegt. Wir alle sind dankbar für diesen Fortschritt und haben gern daran teil.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wächst aber auch die Sorge, daß dem Ziel, dem Tod - koste es, was es wolle - Zeit abzutrotzen, das Wohl des Patienten untergeordnet wird. Lebenserhaltung soll das Leben nicht zur Qual werden lassen. Deshalb ist es gut, daß die Medizin zunehmend das Sterben als Akt des Lebens begreift und sich um eine Verbesserung der Lebensqualität gerade in dieser letzten Phase bemüht. Wie ein &quot;schützender Mantel&quot; - im Lateinischen &quot;Pallium&quot; - legt sich die Palliativmedizin um einen Patienten und lindert seine Beschwerden, wenn Heilung nicht mehr möglich ist. Zu diesem schützenden Mantel gehört vor allem eine gute Schmerztherapie. Sie ist oft die wirksamste medizinische Hilfe für schwerstkranke Menschen, denn sie befreit sie von Schmerzen, die ihnen das Dasein zur Hölle machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;V.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die medizinische und pflegerische Versorgung sterbenskranker Menschen hat in Deutschland in den letzten Jahren deutliche Fortschritte gemacht. Seit 2003 ist Palliativmedizin als Prüfungsthema in der Approbationsordnung aufgeführt, an den Universitäten Bonn und Aachen wurden Lehrstühle für Palliativmedizin eingerichtet, weitere sind geplant. Während es 1993 bundesweit rund 30 Palliativstationen und stationäre Hospize gab, sind es heute schon über 200. Das ist eine ermutigende Entwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Doch sie muß weiter gehen. Denn von einer ausreichenden palliativmedizinischen Versorgung sind wir in Deutschland immer noch weit entfernt. Darauf hat die Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages &quot;Ethik und Recht der modernen Medizin&quot; hingewiesen. Sie hat auch deutlich gemacht, daß angesichts der demographischen Entwicklung der Bedarf an medizinischer und pflegerischer Betreuung schwerstkranker Menschen zunehmen wird. Wir tun gut daran, uns darauf einzustellen. Hospizarbeit und Palliativmedizin müssen in Deutschland in allen Bereichen weiter gestärkt werden - in der Aus- und Weiterbildung, bei der materiellen Ausstattung sowie in Forschung und Entwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und eines erscheint mir noch besonders wichtig. Anders als in anderen europäischen Staaten haben sich in Deutschland Hospizbewegung und Palliativmedizin weitgehend unabhängig voneinander entwickelt. Die Gründe hierfür kennen Sie besser als ich. Mich hat gefreut zu hören, daß dieses eher distanzierte Verhältnis sich in den letzten Jahren entspannt hat. Denn den Patienten ist am besten durch ein partnerschaftliches Miteinander von Hospizbewegung und Palliativmedizin gedient. Es müssen - wie der Titel Ihrer Fachtagung ganz richtig sagt - Netzwerke gebildet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;VI.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn wir die Hospizarbeit stärken und die palliativmedizinische Versorgung verbessern, dann werden wir - dessen bin ich gewiß - die Ängste vieler Menschen vor dem Sterben abbauen können. Freilich treibt viele auch die Frage um: Was passiert mit mir, wenn ich auf Grund meiner Krankheit nicht mehr in der Lage bin zu sagen, was ich will? Wenn ich bewußtlos bin, künstlich beatmet und ernährt werde? Es bleibt die Angst, am Ende des Lebens gegen den eigenen Willen behandelt und am Leben erhalten zu werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jeder Mensch hat das Recht, in jeder Phase seines Lebens selbst zu entscheiden, ob und welchen lebensverlängernden medizinischen Maßnahmen er sich unterzieht. Niemand darf gegen seinen Willen ärztlich behandelt werden. Solange ein Kranker noch selbst entscheiden kann, ob er in eine Behandlung einwilligt oder nicht, ist die Beachtung seines Willens selbstverständlich. Wie kann aber dieser Wille ermittelt werden, wenn sich der Patient nicht mehr äußern kann? Viele Menschen haben für diesen Fall eine &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6337&amp;amp;entry_id=289&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/71-PATIENTENVERFUEGUNG-THEMATISCHE-PREDIGTREIHE-ZU-FRAGEN-DES-STERBENS-UND-DES-TODES-TEIL-2.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/71-PATIENTENVERFUEGUNG-THEMATISCHE-PREDIGTREIHE-ZU-FRAGEN-DES-STERBENS-UND-DES-TODES-TEIL-2.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Patientenverfügung&lt;/a&gt; verfaßt. Darin legen sie fest, ob und welche Maßnahmen sie bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen wünschen oder ablehnen. Sie wollen Gewißheit haben, daß ihr Wille auch beachtet wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Gewißheit besteht jedoch heute noch nicht im erforderlichen Umfang. Das Gesetz erwähnt Patientenverfügungen bislang nicht ausdrücklich. Auch die Rechtsprechung hat viele Fragen offen gelassen. Ich finde es daher gut und richtig, wenn hier durch eine gesetzliche Regelung Klarheit geschaffen wird. Hierzu liegen verschiedene Vorschläge auf dem Tisch, die sich zum Teil deutlich voneinander unterscheiden. Angesichts des vielschichtigen und sensiblen Themas halte ich eine sorgfältige Abwägung dieser Vorschläge für besonders wichtig. Wir brauchen in diesem Bereich möglichst klare und eindeutige Regelungen, und die sollten auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens beruhen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;VII.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eines sollte uns aber auch klar sein: noch so gute Hospizarbeit, qualifizierte Palliativmedizin und rechtssichere Patientenverfügungen allein sind keine Garantie für ein &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6336&amp;amp;entry_id=289&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/76-ZEITPUNKT-DES-TODES-ORGANSPENDE-UND-MARIAE-HIMMELFAHRT-WIE-LANGE-KOENNEN-LOSSPRECHUNG-UND-LETZTE-OELUNG-NOCH-GESPENDET-WERDEN-PREDIGTREIHE-STERBEN-TOD-TEIL-4.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/76-ZEITPUNKT-DES-TODES-ORGANSPENDE-UND-MARIAE-HIMMELFAHRT-WIE-LANGE-KOENNEN-LOSSPRECHUNG-UND-LETZTE-OELUNG-NOCH-GESPENDET-WERDEN-PREDIGTREIHE-STERBEN-TOD-TEIL-4.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;würdevolles Sterben&lt;/a&gt;. Hierzu muß jeder von uns selbst seinen Beitrag leisten. &quot;Herr lehre uns bedenken, daß wir sterben müssen, auf daß wir klug werden&quot;, heißt es im 90. Psalm. Manchmal glaube ich, wir sind noch nicht klug genug. In einer Karikatur steht der Tod in Gestalt des Sensenmannes wie ein Vertreter vor der Wohnungstür, durch deren Spalt ihn die Hausfrau mit den Worten abwimmelt: &quot;Danke, wir sterben nicht!&quot; Diese Karikatur bringt satirisch auf den Punkt, was schon Sigmund Freud feststellte: &quot;Im Grunde glaubt niemand an den eigenen Tod.&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umso wichtiger ist es, den Tod ganz bewußt als natürlichen Teil des Lebens anzuerkennen und anzunehmen. Das bedeutet etwa, daß wir uns in Gedanken für uns selbst und in Gesprächen mit anderen mit dem Tod vertraut machen. Daß wir nicht ausweichen, wenn unsere Kinder über den Tod sprechen wollen. Daß wir für unsere Angehörigen, Freunde oder Nachbarn in ihren letzten Tagen da sind und uns nicht von ihnen zurückziehen. Und daß wir erkennen, daß wir dem Tod auch einen Teil des Sinns unseres Daseins verdanken. Denn wenn es diese Grenze nicht gäbe, könnte uns das Leben in der Tat gleichgültig sein. Es ist gerade der Tod als Grenze des Lebens, der das Leben kostbar macht und uns dazu mahnt, auf erfüllte Weise zu leben. Die Hospizbewegung hat sich diese Erkenntnis zu Eigen gemacht. Sie folgt einem Motto, das mich tief bewegt und das wir alle beherzigen sollten: &quot;Sterben lernen heißt leben lernen.&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[&lt;b&gt;ENDE DER REDE DES EHEMALIGEN DEUTSCHEN BUNDESPRÄSIDENTEN HORST KÖHLER.&lt;/b&gt;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Und in diesem Sinne&lt;/b&gt; wünsche ich weiterhin eine besinnliche Adventszeit zur Vorbereitung auf die Weihnacht der Geburt unseres Erlösers Jesus Christus. Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik &lt;div class=&quot;serendipity_babelfish&quot;&gt;Übersetze nach  &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F289-HORST-KOEHLER-STERBEN-LERNEN-HEISST-LEBEN-LERNEN.html&amp;amp;lp=de%5Fen&quot;&gt;en&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F289-HORST-KOEHLER-STERBEN-LERNEN-HEISST-LEBEN-LERNEN.html&amp;amp;lp=de%5Ffr&quot;&gt;fr&lt;/a&gt;&lt;/div&gt; 
    </description>

    <dc:publisher>www.internetpfarre.de/blog/ - Padre Alex - Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik</dc:publisher>
    <dc:creator>nospam@example.com (Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik)</dc:creator>
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    Aktuelle Predigt, </dc:subject>
    <dc:date>2011-12-08T17:30:00Z</dc:date>
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    <title>OFFIZIAL SELIGGESPROCHEN: SELIGER CARL LAMPERT, BITTE FÜR UNS!</title>
    <link>http://www.internetpfarre.de/blog/archives/288-OFFIZIAL-SELIGGESPROCHEN-SELIGER-CARL-LAMPERT,-BITTE-FUER-UNS!.html</link>
    <description>
    &lt;b&gt;Anläßlich der Seligsprechung des Offizials (Gerichtsvikars) und Provikars Carl Lampert&lt;/b&gt; übernehme ich am heutigen bundesdeutschen Volkstrauertag die Predigt des Innsbrucker Diözesanbischofs Prof. Dr. Manfred Scheuer, wobei ich die auf der &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6324&amp;amp;entry_id=288&quot; title=&quot;http://www.kath-kirche-vorarlberg.at/&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.kath-kirche-vorarlberg.at/&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Internetseite des Bistums Feldkirch&lt;/a&gt; vorhandene längere Version (mit dem längeren Schluß- und Anmerkungsteil) aufgreife (die kürzere ist beim hochwürdigsten Herrn &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6325&amp;amp;entry_id=288&quot; title=&quot;http://dioezesefiles.x4content.com/page-downloads/predigt_seligsprechung_carl_lampert.pdf&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://dioezesefiles.x4content.com/page-downloads/predigt_seligsprechung_carl_lampert.pdf&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Bischof selbst&lt;/a&gt;) und gleichzeitig darauf hinweise, daß natürlich das in St. Martin (Dornbirn) am heutigen Sonntag gesprochene Wort gilt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;SELIG, DIE UM MEINETWILLEN VERFOLGT WERDEN&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&quot;&lt;i&gt;Warum müssen gerade Sie mit Ihren Fähigkeiten und Talenten, mit Ihrem angenehmen Äußeren dieser Schwindelreligion anhangen und den Beruf eines Sau-Pfaffen ergreifen!&lt;/i&gt;“ [1] So Kommissar Trettin in Stettin zu Carl Lampert. Er hätte frei gehen können, wenn er den Talar ausgezogen und aus der Kirche ausgetreten wäre. - Weder mit der Erinnerung an Provikar Lampert noch mit seiner Seligsprechung tun sich manche leicht. Er war ein Mann der Kirche und der kirchlichen Hierarchie noch dazu. Beide stehen in den Skalen der Beliebtheit nicht ganz oben. Und er war ein Mann des Rechts und des Kirchenrechts, deren humane und seelsorgliche Bedeutung auch nicht so leicht zu vermitteln ist. Beide Bereiche – Recht und Kirche – stehen teilweise im Zwielicht. Carl Lampert hat sich vor 70 Jahren dem widersetzt, was heute unter anderen Vorzeichen schleichend passiert: Auflösung von Klöstern, Aussterben von Ordensgemeinschaften, Marginalisierung der Kirche, Verachtung der Priester und der Religion.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Seligsprechung mit der Erinnerung an Carl Lampert steht heute im Kontext von Dankbarkeit oder Empörung, Freundschaft oder Gleichgültigkeit, Resignation oder Hoffnung, Haß oder Verzeihen, Freude oder Bitterkeit, Selbstrechtfertigung oder Anklage. In die Erinnerung mischen sich die Frage nach Gerechtigkeit, der Versuch Recht zu haben und Recht zu bekommen, aber auch der Wille zur Macht und die Erfahrung von Ohnmacht. Welche Rolle nehmen wir gegenwärtig in der Gesellschaft und auch in der Kirche ein: Opfer, Richter, Täter, Angeklagte, Verstrickte, Schuldige, Zuschauer, Beschämte oder Anwälte? Wir sind nicht automatisch in einem großen Wir-Gefühl mit dem seligen Provikar eins, er ist nicht einfach der &quot;Unsrige&quot; oder &quot;einer von uns“. Das geht nicht ohne Umkehr und ohne Reinigung des Gedächtnisses. Wir können uns nicht arrogant gegenüber den &quot;Bösen“ der Vergangenheit erheben, denn die Bosheit schleicht sich auch heute in der Gestalt der Wohltat ein, und Menschenverachtung nistet sich in den Feldern der Gewohnheit. Die Seligsprechung von Provikar Carl Lampert ist Krisis, Gericht für gegenwärtige Lebens- und Glaubensstile. Eine allzu schnelle Vertrautheit mit Lampert stünde in Gefahr der Vereinnahmung und Neutralisierung, oder auch der Verkitschung und Verhübschung, wie es bei gar nicht so wenigen beliebten Heiligen der Fall ist. Carl Lampert läßt sich nicht einfach bewundern, ohne zugleich die Frage an das eigene Leben zu richten: Und was ist mit dir? Deine Sache wird hier abgehandelt, um deine Motive geht es hier, dein Gott steht zur Debatte! Wie hältst du es mit den Opfern? Wie ernsthaft stellt sich die Frage, ob es in deinem Leben etwas gibt, das groß genug ist, um dafür zu sterben? Provikar Carl Lampert wird durch die Seligsprechung nicht so hoch erhoben, daß gewöhnliche Menschen in ihrer Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit resignieren müßten. Eine Seligsprechung ist nicht in der Logik von Neid und Konkurrenz, von Sieg und Niederlage, von Aufwertung und Abwertung zu verstehen. Es geht um kein Siegesgeheul der einen, auch nicht um einen Triumph der Kirche, es geht nicht um das endgültige Vergessen der vielen Mitläufer oder Täter von damals, nicht um die Auslöschung der Erinnerung an jene, die einen anderen Weg gegangen sind. Selige und Heilige gehen gerade auf jene zu, die sich in der eigenen Vergangenheit verstricken, die nicht von der eigenen Selbstrechtfertigung oder auch von ihrer Schuld loskommen. Die Seligsprechung von Carl Lampert ist nur unter dem Vorzeichen des Verzeihens, der Versöhnung, der Entgiftung und der Entfeindung recht zu verstehen. Carl Lampert hat seinen Feinden und Mördern verziehen, wie uns sein Bruder Julius berichtet: &quot;&lt;i&gt;Der Herrgott möge meinen Feinden verzeihen!&lt;/i&gt;“[2] Und noch in der Todesstunde hat er seinen Henkern verziehen.[3] Carl Lampert hat die Seligpreisungen Jesu in seine Zeit übersetzt. Die Seligsprechung von ihm soll die Seligpreisungen in unsere Zeit übersetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Die Seligpreisungen spiegeln das Antlitz Jesu&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&quot;&lt;i&gt;Die Seligpreisungen spiegeln das Antlitz Jesu und Seine Liebe.&lt;/i&gt;“[4] Wir haben von Jesus kein authentisches Bild, kein Photo, keine Filmaufnahmen, keine handschriftlichen Dokumente, keine Unterschrift, keinen genetischen Code, aber: die Seligpreisungen spiegeln das Antlitz, das Gesicht, die Identität Jesu, sie stehen im Herzen der Predigt Jesu. Dieses Antlitz Jesu vermittelt, wer Gott für uns Menschen ist. Jesu Blick auf die Menschen bleibt nicht an der geschminkten, geschönten oder gestylten Oberfläche stehen. Jesu Blick geht in die Tiefe, ins Herz; Er vermittelt Würde, Zuwendung, Leben und Hoffnung. In Jesus, in Seinen Seligpreisungen schreibt Gott das Hoheitszeichen Seiner Liebe und Würde auf die Stirn eines jeden Menschen. Der selige Carl Lampert ist ein von Jesus Angesprochener und Angeschauter. Dieses Ansehen ist der Grund für sein Selbstbewußtsein, ist die Quelle seiner Kraft des Widerstands, ist die Basis für sein Durchhalten in der Folter, für seine Treue in Leiden und Tod. Der Provikar hat die Seligpreisungen in die Zeit der Gott und Menschen verachtenden Barbarei und der abgrundtiefen Dämonie übersetzt: &quot;&lt;i&gt;Der Zeiten Dunkel und Möglichkeiten lassen uns keineswegs beneidenswerte Zeitgenossen mit allem rechnen; gut ist nur, daß im dunklen Zeitenbild ein unzerstörbar helles Licht leuchtet, Gottes Vorsehung und Vaterliebe, in ihr sind wir trotz allem wohl geborgen – ich weiß und erlebe es!&lt;/i&gt;“ (Aus einem Brief an Alfons Rigger vom 14. Juli 1942) &quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;Selig, die um der Gerechtigkeit willen, selig, die um meinetwillen verfolgt werden.&lt;/i&gt;&quot; (Mt 5,10 f.) Carl Lampert ist für die Rechte der Kirche eingetreten in einer Zeit, in der das Recht gebeugt wurde, in Zeiten, in denen Menschenrechte durch das Recht des Stärkeren ersetzt wurden, in denen Mord, Einschüchterung, Deportation, Internierung und Ausmerzung von Behinderten, sozial Minderwertigen, Juden und &quot;minderwertigen&quot; Rassen zum Alltagsgeschäft gehörten. Der nationalsozialistische Staat hatte den Rechtsstaat fundamental pervertiert. Der Staat und das organisierte Verbrechen waren identisch geworden. Und deshalb hatten die Nazis für Lampert jeden Rechtsanspruch verloren.[5] Und er ist selbst Opfer des Unrechts, der Tyrannei und der Willkür geworden. Lampert wurde furchtbar gefoltert, fünfmal mit &quot;Ochsenziemern&quot; unmenschlich geschlagen: Essensentzug, kein Wasser drei Tage lang, Mißhandlungen, Drohungen, Versprechungen für den Fall des Austritts aus der Kirche. Und er beklagt das Unrecht, das ihm widerfährt: &quot;&lt;i&gt;Trotz dieses wirklichen Tatbestands wurde ich am 8. September 1944 zum Tode etc. verurteilt, &#039;weil Hagen &#039;glaubwürdig&#039; (!) und ich nicht glaubwürdig sei! – Jeglicher andere Beweis fehlte!! Sic justitia!!!!! [=So ist die Gerechtigkeit]&lt;/i&gt;“[6] Lampert ist wegen seines Eintretens für Recht und Gerechtigkeit willen verfolgt und hingerichtet worden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den Seligpreisungen spricht sich der Weitblick Gottes aus.[7] &quot;&lt;i&gt;Bei der Verhandlung wurde er unter anderem auch gefragt, welches Werk er höher schätze, das Evangelium oder das Buch &#039;Mein Kampf&#039;? Darauf gab er folgende Antwort: Das Evangelium ist das Wort Gottes und verkündet die Liebe. Das Buch des Herrn Hitler ist das Werk eines Menschen und predigt nur den Haß.&lt;/i&gt;“ (Aus einem Brief von Provikar Carl Lampert an Alfons Rigger vom 29. Oktober 1944) Menschenwürde, Humanität war für Hitler nur eine Wunschvorstellung, ein Phantasiegebilde, eine Fiktion, die der Mensch sich selbst wie blauen Dunst vormacht, während es im wirklichen Leben keine Sittlichkeit gibt und geben könne. Das wirkliche Leben ist für Hitler das Leben, wie es &quot;&lt;i&gt;die Natur kennt&lt;/i&gt;&quot;, und er meint, das wäre das erbarmungslose Fressen und Gefressenwerden, die gegenseitige Vernichtung auf Tod und Leben. Das Christentum sei, so Hitler, der erste geistige Terror und würde konsequent angewandt zur Züchtung des Minderwertigen führen. Es mißachte mit Milde, Versöhnung und Barmherzigkeit das gottgegebene und wissenschaftlich bestätigte Grundgesetz vom Kampf als dem Vater aller Dinge. Hitler sah &quot;&lt;i&gt;soziale Tugend und Nächstenliebe als wandelnde Pestilenz.&lt;/i&gt;&quot; (Mein Kampf) Carl Lampert hingegen am Allerseelentag 1944, also kurz vor seiner Hinrichtung: &quot;&lt;i&gt;Was sagst Du mir – Allerseelentag 1944!? – Stell auf den Tisch die duftenden Reseden, flicht auch blühende Zyanen hinein und laß&#039; uns von der Liebe reden, wie einst im Mai! Liebe, - wie leidest Du in dem Haß dieser Zeit! Haß der Zeit, wie quälst Du die Liebe der Ewigkeit!!&lt;/i&gt;“[8]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Seligsprechung von Carl Lampert drückt die Kirche ihre Glaubensüberzeugung aus, daß die Armen nicht in alle Ewigkeit arm, die Erschlagenen nicht ein für allemal erschlagen, die Vergessenen nicht für immer vergessen, die Opfer nicht für immer besiegt, die Toten nicht in alle Ewigkeit tot sind. Wenn die Hinrichtung von Carl Lampert das letzte Wort hätte, dann würde das Unrecht inthronisiert und der Tod als absoluter Herr eingesetzt. Eine Hoffnung für die Armen der Gegenwart, für die Erschlagenen, für die Opfer und die Toten der Vergangenheit läßt sich nur in der Hoffnung auf Gott durchhalten, der mit diesen etwas anfangen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Seligpreisungen sind in die offenen oder subtilen Auseinandersetzungen von Gewalt und Gewaltlosigkeit, von Unterdrückung oder Gerechtigkeit, von Lüge oder Wahrheit auf das Ende, auf die Vollendung hin gesprochen. Sie sind alles andere als Ausdruck von Resignation und Lähmung. In den Seligpreisungen fügt Jesus das Zerschlagene und die Zerschlagenen zusammen, holt Er die Verlorenen heim, macht Er die Kaputten lebendig, trocknet Er die Tränen, gibt Er den Toten Hoffnung. In den Seligpreisungen wird den Verfolgten von Jesus eine letzte Hoffnung, Leben, Sinn und Glück zugesagt. Insofern sind die Seligpreisungen eine &quot;magna charta&quot; gegen die Resignation und gegen die Hoffnungslosigkeit. In den Seligpreisungen werden scheinbar unvermeidliche geltende Sachzwänge nach vorne, auf das Glück in Gott hin aufgebrochen werden. Gegen den Tod und gegen tödliche Mächte bezeugen sie Gott als den schöpferischen Ursprung des Lebens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Lichte von Tod und Auferstehung wird die Hoffnung frei gesetzt, daß uns am Ende nicht das Nichts erwartet, sondern die schöpferische Liebe dessen, der uns erschaffen hat. Die Evangelien setzen darauf, daß Tod und Auferstehung Jesu mitnehmen in ein neues Leben. Jesus ist Hoffnungsträger schlechthin für dieses Mitgenommen-Werden in das neue Leben, wie es sich in den Seligpreisungen konkretisiert. &quot;&lt;i&gt;Semen est sanguis Christianorum. – Ein Same ist das Blut der Christen&lt;/i&gt;&quot; (Tertullian)[9] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Martyrium des seligen Carl Lampert fokussiert sich die Freiheit des Einzelnen gegenüber dem Staat. Wolfhart Pannenberg sieht in dieser Freiheit der Märtyrer der staatlichen Obrigkeit gegenüber die historische Wurzel der individuellen Freiheitsrechte: &quot;&lt;i&gt;Die Märtyrer der Alten Kirche bewiesen vor der Welt die im Tode Christi [...] begründete Freiheit des einzelnen gegenüber der Gesellschaft und dem Staat. Durch den Märtyrertod ist der einzelne radikal unabhängig geworden von jedem absoluten Anspruch der Gesellschaft oder des Staates auf sein Leben. Was man heute als Prinzip der individuellen Freiheit kennt, hat hier seine historische Wurzel.&lt;/i&gt;“[10]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sind wir wirklich frei? Wie gelangen wir zu echter innerer Freiheit? Wie werden wir sensibler für das Wesentliche? So können wir mit großen Gestalten des inneren Aufstiegs fragen. Johannes vom Kreuz ist einer, der mystisch auf den Berg Karmel aufsteigt. Er traut seinem Freiheitsdrang. Zugleich hat er ein feines Gespür gegenüber allem, was innerlich knechtet. Die Freiheit, die von innen kommt, setzt das Erkennen des eigenen Gefangenseins, der Entfremdung, der Abhängigkeiten, der Leidenschaften, der Süchte und Fixierungen voraus. Die Freiheit des Loslassens ist notwendig, um aus dem Teufelskreis von Grandiosität und Depression herauszukommen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&quot;&lt;i&gt;Ziehst du aus, die Freiheit zu suchen, so lerne vor allem Zucht der Sinne und deiner Seele, daß die Begierden und deine Glieder dich nicht bald hierhin, bald dorthin führen ... Niemand erfährt das Geheimnis der Freiheit, es sei denn durch Zucht.&lt;/i&gt;“ (Dietrich Bonhoeffer)[11]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir haben die Kolonisierung unserer Lebenswelten und dabei auch der Bildung wahrzunehmen. Jürgen Habermas spricht hier von der Kolonisierung der Lebenswelt durch systemische Intervention. Besondere Bedeutung kommt hier dem Recht zu, das - als kulturelle Institution - einerseits die Medien Macht und Geld lebensweltlich verankern kann, auf der anderen Seite - als systemisch verfaßter Handlungszusammenhang - auf nicht-kommunikative Art in die Lebenswelt interveniert.[12] &quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;Habe den Mut, dich seines eigenen Verstandes zu bedienen.&lt;/i&gt;“ So hieß Kants Antwort auf die Frage &quot;&lt;i&gt;Was heißt Aufklärung?&lt;/i&gt;“[13]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[1] Aufzeichnungen von Julius Lampert, zitiert nach Richard Gohm, Selig, die um meinetwillen verfolgt werden. Carl Lampert – ein Opfer der Nazi-Willkür 1894 - 1944, Innsbruck - Wien 2008 (=Gohm), 29 - 49, hier 39.&lt;br /&gt;
[2] Aufzeichnungen von Julius Lampert, zitiert nach: Gohm 29.&lt;br /&gt;
[3] Brief von Arnost Janisch an Julius Lampert vom 19. November 1945, in: Gohm 68.&lt;br /&gt;
[4] Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1717.&lt;br /&gt;
[5] &quot;&lt;i&gt;Das nationalsozialistische Regime, das so viel Elend und Not in die Welt gebracht habe, habe vor Gott kein Recht auf einen Führungsanspruch. Das nationalsozialistische&lt;br /&gt;
Regime sei auf Unterdrückung eingestellt; es werde sich kaum halten können.&lt;/i&gt;“&lt;br /&gt;
[6] DAF, Mappe IV/A3, Eigentum der Pfarre Göfis. Gohm 118; vgl. Gaudentius Walser, Carl Lampert – Glaubenszeugnis seiner Briefe, Dornbirn 1969, 39 - 46.&lt;br /&gt;
[7] &quot;&lt;i&gt;Der Engel der Geschichte muß so aussehen. Er hat das Antlitz der Vergangenheit zugewendet. Wo eine Kette von Begebenheiten vor uns erscheint, da sieht er eine&lt;br /&gt;
einzige Katastrophe, die unablässig Trümmer auf Trümmer häuft und sie ihm vor die Füße schleudert. Er möchte wohl verweilen, die Toten wecken und das Zerschlagene&lt;br /&gt;
zusammenfügen.&lt;/i&gt;“ (Walter Benjamin, Geschichtsphilosophische These IX)&lt;br /&gt;
[8] Brief an Bruder Julius, zitiert in: Gohm 58.&lt;br /&gt;
[9] Tertullian, Apologie 50,13.&lt;br /&gt;
[10] Zitiert nach Arnold Angenendt, Bilder und Idole. Vom himmlischen Menschen und vom irdischen Übermenschen, in: Vor-Bilder. Realität und Illusion, hrsg. von Heinrich Schmidinger, Graz 1996, 259 - 292, hier 275.&lt;br /&gt;
[11] Dietrich Bonhoeffer, Stationen auf dem Weg zur Freiheit, in: Widerstand und Ergebung. Briefe und Aufzeichnungen aus der Haft, hrsg. von Eberhard Bethge, Gütersloh 1985, 184.&lt;br /&gt;
[12] Jürgen Habermas, Theorie des kommunikativen Handeln Bd. 2: Zur Kritik der funktionalistischen Vernunft, Frankfurt a. M. 1981, 522 ff.&lt;br /&gt;
[13] Immanuel Kant, Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?, in: Ders., Akademie-Ausgabe, Bd. VIII, Berlin 1968, 33 – 42.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[&lt;b&gt;ENDE DER PREDIGT DES INNSBRUCKER DIÖZESANBISCHOFS.&lt;/b&gt;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Auch die&lt;/b&gt; &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6326&amp;amp;entry_id=288&quot; title=&quot;http://www.kath-kirche-vorarlberg.at/organisation/pressebuero/links-dateien/PK-20111113%20Ansprache%20Kardinal%20Angelo%20Amato.pdf&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.kath-kirche-vorarlberg.at/organisation/pressebuero/links-dateien/PK-20111113%20Ansprache%20Kardinal%20Angelo%20Amato.pdf&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;b&gt;Worte&lt;/b&gt; des Präfekten&lt;/a&gt; der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, Angelo Kardinal Amato, sind sehr lesenswert. Und hier noch ein kurzer Überblick zum Leben des neuen Seligen: Carl Lampert wurde also am 13. November 1944 mit zehn weiteren Männern wegen angeblicher &quot;&lt;i&gt;Zersetzung der Wehrkraft und Rundfunkverbrechen&lt;/i&gt;&quot; von den Nationalsozialisten hingerichtet. Am 9. Januar 1894 hatte der selige Carl in der heute 3.000-Seelen-Ortschaft Göfis das Licht der Welt erblickt, und Fürstbischof Franz Egger erteilte ihm im Dom zu Brixen während des Ersten Weltkrieges am 12. Mai 1918 die Priesterweihe. Der mit vielen Talenten ausgestattete Priester Carl Lampert wurde dann nach seinen Pfarreinsätzen von Bischof Dr. Waitz zum Studium des Kirchenrechts nach Rom gesandt. Später bezeichnete Carl diese Zeit als die glücklichsten Jahre seines Lebens. Neben dem Aufbau der kirchlichen Gerichtsbarkeit in der seit 1921 bestehenden Apostolischen Administratur Innsbruck-Feldkirch wurde ihm 1936 die Leitung der Verlagsanstalt Tyrolia übertragen, und nach der Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich wurde der selige Carl 1939 als Provikar auch Vertreter des Bischofs für den Tiroler Diözesanteil. Der damalige Gauleiter Franz Hofer erkannte rasch, daß er in Lampert nun den gefährlichsten Gegner aus den Reihen der Katholischen Kirche hatte, da dieser kirchenfeindliche Haltungen der Gauleitung mutig kritisierte. Mehrmals wurde der selige Carl Lampert dafür in Gestapo-Haft genommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Der Fall eines anderen Märtyrerpriesters&lt;/b&gt; brachte Provikar Lampert schließlich ins Konzentrationslager: es handelte sich um schon 1996 vom seligen Johannes Paul II. in die Schar der Seligen aufgenommenen Pfarrer von Götzens, Otto Neururer, der bereits 1939 in das Konzentrationslager Dachau eingeliefert und schon am 30. Mai 1940 in Buchenwald ermordet worden war. Die Urne des seligen Otto Neururer war damals nämlich an seine Pfarrgemeinde geschickt worden, wobei es sich der selige Mitbruder Carl Lampert nicht nehmen ließ, eine entsprechende Todesanzeige drucken zu lassen. Sofort wurde der selige Carl wegen &quot;&lt;i&gt;Vorstoßes gegen die nationalsozialistischen Geheimhaltungsvorschriften&lt;/i&gt;&quot; (am 5. Juli 1940) ins Innsbrucker Polizeigefängnis verbracht, und sein Leidensweg führte ihn ab dem 25. August 1940 durch die Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen-Oranienburg und wiederum Dachau. Dort wurde er zwar am 1. August 1941 entlassen, erhielt aber in Tirol &quot;Gauverbot“ und mußte sich fortan im damaligen Gau Pommern/Mecklenburg aufhalten. Dahinter steckte jedoch ein ausgeklügelter Plan, Carl Lampert der Spionage zu überführen und sein Todesurteil vorzubereiten. Ein Spitzel schleuste sich als &quot;Ing. Hagen“ ein und sammelte fortan das Material für den Prozeß. Dieses Lügenprotokoll führte dann zu einem dreimaligen Todesurteil des seligen Carl Lampert, das am heutigen Tage des Jahres 1944 in Halle an der Saale durch das Fallbeil vollstreckt wurde. Seine Urne wurde dann nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1948 nach Göfis zurückgeführt. Einen weiteren katholischen Blutzeugen aus jener Zeit hatte Papst Benedikt XVI. bei seinem letzten Besuch in Deutschland beim &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6327&amp;amp;entry_id=288&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/287-PAPST-BENEDIKT-XVI.-AUF-DEM-GEISTLICHEN-WEG-NACH-ASSISI.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/287-PAPST-BENEDIKT-XVI.-AUF-DEM-GEISTLICHEN-WEG-NACH-ASSISI.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Zusammentreffen mit Vertretern der Jüdischen Gemeinde&lt;/a&gt; hervorgehoben, nämlich den ebenso bereits 1996 seliggesprochenen Berliner Dompropst Bernhard Lichtenberg. Und so könnten an dieser Stelle noch viele Blutzeugen der Christenheit aus dieser Zeit benannt werden. Ich erinnere auch besonders an den &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6328&amp;amp;entry_id=288&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/284-HEILIGER-MAXIMILIAN-KOLBE-70-JAHRE-MARTYRIUM-IN-AUSCHWITZ.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/284-HEILIGER-MAXIMILIAN-KOLBE-70-JAHRE-MARTYRIUM-IN-AUSCHWITZ.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;heiligen Maximilian Kolbe&lt;/a&gt;, und mit der allerseligsten Jungfrau und Gottesmutter Maria wollen wir sie alle am heutigen Volkstrauersonntag besonders anrufen! Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik &lt;div class=&quot;serendipity_babelfish&quot;&gt;Übersetze nach  &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F288-OFFIZIAL-SELIGGESPROCHEN-SELIGER-CARL-LAMPERT%2C-BITTE-FUER-UNS%21.html&amp;amp;lp=de%5Fen&quot;&gt;en&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F288-OFFIZIAL-SELIGGESPROCHEN-SELIGER-CARL-LAMPERT%2C-BITTE-FUER-UNS%21.html&amp;amp;lp=de%5Ffr&quot;&gt;fr&lt;/a&gt;&lt;/div&gt; 
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    <title>PAPST BENEDIKT XVI. AUF DEM GEISTLICHEN WEG NACH ASSISI</title>
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    <description>
    &lt;b&gt;Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI.&lt;/b&gt; setzt auf vielen Ebenen fort, was der &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6319&amp;amp;entry_id=287&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/277-SELIGER-PAPST-JOHANNES-PAUL-II.,-BITTE-FUER-UNS!.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/277-SELIGER-PAPST-JOHANNES-PAUL-II.,-BITTE-FUER-UNS!.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;selige Papst Johannes Paul II.&lt;/a&gt; angestoßen oder bereits voll und ganz begonnen hatte. Dies betrifft sowohl die Sorge um die sichtbare Einheit der Katholischen Kirche mit allen ihren lebendigen Riten als auch die Aufgaben der Mission und des interreligiösen Dialoges, die nicht gegeneinander ausgespielt werden können. In Fortsetzung bisheriger Blogeinträge zur Piusbruderschaft-Thematik (&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6302&amp;amp;entry_id=287&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/200-SENSATIONELLER-WEITERER-VERSOEHNUNGSSCHRITT-DES-HEILIGEN-VATERS-BENEDIKT-XVI.,-DIESMAL-GEGENUEBER-DEN-BISCHOEFEN-DER-PRIESTERBRUDERSCHAFT-ST.-PIUS-X..html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/200-SENSATIONELLER-WEITERER-VERSOEHNUNGSSCHRITT-DES-HEILIGEN-VATERS-BENEDIKT-XVI.,-DIESMAL-GEGENUEBER-DEN-BISCHOEFEN-DER-PRIESTERBRUDERSCHAFT-ST.-PIUS-X..html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;1&lt;/a&gt;) (&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6303&amp;amp;entry_id=287&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/201-GUTER-GLAUBE-GILT-NUN-AUCH-FUER-PIUSBRUEDER-KOMMENTAR-AM-50.-JAHRESTAG-DER-ANKUENDIGUNG-DES-II.-VATIKANISCHEN-KONZILS-ZUR-AUFHEBUNG-DER-EXKOMMUNIKATIONEN.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/201-GUTER-GLAUBE-GILT-NUN-AUCH-FUER-PIUSBRUEDER-KOMMENTAR-AM-50.-JAHRESTAG-DER-ANKUENDIGUNG-DES-II.-VATIKANISCHEN-KONZILS-ZUR-AUFHEBUNG-DER-EXKOMMUNIKATIONEN.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;2&lt;/a&gt;) (&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6304&amp;amp;entry_id=287&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/203-OFFIZIELLE-ERKLAERUNG-DES-PAEPSTLICHEN-STAATSSEKRETARIATES-ZUM-FALL-WILLIAMSON.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/203-OFFIZIELLE-ERKLAERUNG-DES-PAEPSTLICHEN-STAATSSEKRETARIATES-ZUM-FALL-WILLIAMSON.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;3&lt;/a&gt;) (&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6305&amp;amp;entry_id=287&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/204-RADIO-VATIKAN-INTERVIEW-MIT-PROPST-GERALD-GOESCHE-VERSOEHNUNG-MIT-PIUSBRUEDERN-AUF-BASIS-DES-VATIKANUM-II-MOEGLICH.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/204-RADIO-VATIKAN-INTERVIEW-MIT-PROPST-GERALD-GOESCHE-VERSOEHNUNG-MIT-PIUSBRUEDERN-AUF-BASIS-DES-VATIKANUM-II-MOEGLICH.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;4&lt;/a&gt;) (&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6306&amp;amp;entry_id=287&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/205-ABSAGE-AN-JEDE-FORM-DES-IDEOLOGISCHEN-EXTREMISMUS,-REVISIONISMUS-UND-ANTISEMITISMUS-ZUM-FALL-WILLIAMSON-UND-ZU-EINEM-ANONYMEN-PORTAL.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/205-ABSAGE-AN-JEDE-FORM-DES-IDEOLOGISCHEN-EXTREMISMUS,-REVISIONISMUS-UND-ANTISEMITISMUS-ZUM-FALL-WILLIAMSON-UND-ZU-EINEM-ANONYMEN-PORTAL.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;5&lt;/a&gt;) (&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6307&amp;amp;entry_id=287&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/206-SENSATIONELLER-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-BENEDIKT-XVI.-AN-DIE-BISCHOEFE-ZUM-VATIKANUM-II-UND-ZUR-PRIESTERBRUDERSCHAFT.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/206-SENSATIONELLER-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-BENEDIKT-XVI.-AN-DIE-BISCHOEFE-ZUM-VATIKANUM-II-UND-ZUR-PRIESTERBRUDERSCHAFT.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;6&lt;/a&gt;) (&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6308&amp;amp;entry_id=287&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/213-ECCLESIAE-UNITATEM-MOTU-PROPRIO-ZUM-DIALOG-MIT-DER-PRIESTERBRUDERSCHAFT-ST.-PIUS-X..html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/213-ECCLESIAE-UNITATEM-MOTU-PROPRIO-ZUM-DIALOG-MIT-DER-PRIESTERBRUDERSCHAFT-ST.-PIUS-X..html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;7&lt;/a&gt;) biete ich zunächst noch die deutsche Übersetzung der französischsprachigen Mitteilung des Heiligen Stuhles vom 14. September 2011 (Verlinkungen von mir):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;MITTEILUNG DES HEILIGEN STUHLES: TREFFEN ZWISCHEN DER KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE UND DER PRIESTERBRUDERSCHAFT SANKT PIUS X.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 14. September 2011 hat am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre eine Begegnung Seiner Eminenz, des hochwürdigsten William Kardinal Levada, Präfekt dieser Kongregation und Präsident der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, Seiner Exzellenz Bischof Luis Ladaria SJ, Sekretär dieser Kongegration, und des Herrn Prälaten Guido Pozzo, Sekretär der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, mit Seiner Exzellenz Bischof Bernard Fellay, Generaloberer der Priesterbruderschaft Sankt Pius X., und den Priestern Niklaus Pfluger und Alain-Marc Nély, Generalassistenten der Bruderschaft, stattgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gefolge der am 15. Dezember 2008 an Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. gerichteten Bitte des Generaloberen der Priesterbruderschaft Sankt Pius X. hatte der Heilige Vater die &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6302&amp;amp;entry_id=287&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/200-SENSATIONELLER-WEITERER-VERSOEHNUNGSSCHRITT-DES-HEILIGEN-VATERS-BENEDIKT-XVI.,-DIESMAL-GEGENUEBER-DEN-BISCHOEFEN-DER-PRIESTERBRUDERSCHAFT-ST.-PIUS-X..html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/200-SENSATIONELLER-WEITERER-VERSOEHNUNGSSCHRITT-DES-HEILIGEN-VATERS-BENEDIKT-XVI.,-DIESMAL-GEGENUEBER-DEN-BISCHOEFEN-DER-PRIESTERBRUDERSCHAFT-ST.-PIUS-X..html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Entscheidung&lt;/a&gt; getroffen, die Exkommunikation der vier von Bischof Marcel Lefebvre geweihten Bischöfe aufzuheben und gleichzeitig mit der Bruderschaft Gespräche zur Glaubenslehre zu beginnen, um die Schwierigkeiten und Probleme des lehrmäßigen Bereiches zu überwinden und zur Heilung des bestehenden Bruches zu gelangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gehorsam gegenüber dem Willen des Heiligen Vaters hat sich eine gemischte Studienkommission - zusammengesetzt aus Experten der Priesterbruderschaft Sankt Pius X. und aus Experten der Kongregation für die Glaubenslehre - acht Mal zu Begegnungen getroffen, die in der Zeit vom Oktober 2009 bis April 2011 in Rom stattgefunden haben. Diese Gespräche, deren Ziel es war, die wichtigeren lehrmäßigen Schwierigkeiten bei kontroversen Thematiken auszuarbeiten und zu vertiefen, haben ihren Zweck erfüllt, nämlich die diesbezüglichen Positionen und ihre Begründungen abzuklären.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter Berücksichtigung der von der Priesterbruderschaft Sankt Pius X. eingebrachten Sorgen und Bitten, die sich auf die Einhaltung der Integrität des katholischen Glaubens gegenüber der Hermeneutik des Bruches des &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6310&amp;amp;entry_id=287&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;II. Vatikanisches Konzils&lt;/a&gt; im Hinblick auf die Tradition beziehen - eine von Papst Benedikt XVI. in seiner &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6300&amp;amp;entry_id=287&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2005/december/documents/hf_ben_xvi_spe_20051222_roman-curia_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2005/december/documents/hf_ben_xvi_spe_20051222_roman-curia_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Ansprache an die Römische Kurie&lt;/a&gt; mit Datum vom 22. Dezember 2005 benannte Hermeneutik -, sieht die Kongregation für die Glaubenslehre als fundamentale Ausgangsbasis der vollständigen Versöhnung mit dem Apostolischen Stuhl die Annahme der doktrinellen Präambel an, die im Verlaufe der Begegnung des 14. September 2011 ausgehändigt worden ist. Diese Präambel legt bestimmte lehrmäßige Prinzipien und Kriterien zur Interpretation der katholischen Glaubenslehre dar, die notwendig sind, um die Treue zum Lehramt der Kirche und zum &lt;i&gt;sentire cum Ecclesia&lt;/i&gt; sicherzustellen, wobei in alledem das Studium und die theologische Erklärung von Ausdrücken oder bestimmter Formulierungen, die in den Texten des II. Vatikanischen Konzils und des nachfolgenden Lehramtes enthalten sind, für eine legitime Diskussion offen bleiben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Verlaufe desselben Treffens sind bestimmte Elemente im Hinblick auf eine kirchenrechtliche Lösung für die Priesterbruderschaft Sankt Pius X. vorgelegt worden, die der erhofften eventuellen Versöhnung folgen würde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[&lt;b&gt;ENDE MEINER DEUTSCHEN ÜBERSETZUNG.&lt;/b&gt;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;So wird sich nun auch zeigen&lt;/b&gt;, wie sich das (in etwas anderem Kontext vor einigen Monaten noch sehr stark diskutierte) Gehorsamsverständnis der Priesterbruderschaft St. Pius X. auf ihre Antwort gegenüber dem Heiligen Stuhl auswirken wird. Diesbezüglich sind die Bischöfe der Priesterbruderschaft - und nicht nur sie - auch an das geltende &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6301&amp;amp;entry_id=287&quot; title=&quot;http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/veroeffentlichungen/verlautbarungen/VE_173.pdf&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/veroeffentlichungen/verlautbarungen/VE_173.pdf&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Direktorium für den pastoralen Dienst der Bischöfe&lt;/a&gt; &lt;i&gt;Apostolorum Successores&lt;/i&gt; vom 22. Februar 2004 zu erinnern, das noch vom seligen Papst Johannes Paul II. approbiert und zur Veröffentlichung bestimmt worden ist. Heute konnte ja zum ersten Mal der Gedenktag desselben seliggesprochenen Papstes gefeiert werden. Und um einmal mehr aufzuzeigen, wie sehr sich sein Nachfolger Papst Benedikt XVI. an seinem Vorgänger orientiert und dessen Weg weitergeht, übernehme ich als eine Art Vorbereitung für den kommenden Donnerstag in &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6320&amp;amp;entry_id=287&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/travels/2011/index_assisi_ge.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/travels/2011/index_assisi_ge.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Assisi&lt;/a&gt; zwei Ansprachen von der &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6311&amp;amp;entry_id=287&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/travels/2011/index_germania_ge.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/travels/2011/index_germania_ge.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Apostolischen Reise in Deutschland&lt;/a&gt;, nämlich anläßlich der Begegnung &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6312&amp;amp;entry_id=287&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2011/september/documents/hf_ben-xvi_spe_20110922_jewish-berlin_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2011/september/documents/hf_ben-xvi_spe_20110922_jewish-berlin_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;mit Vertretern der jüdischen Gemeinde&lt;/a&gt; und anläßlich der Begegnung &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6313&amp;amp;entry_id=287&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2011/september/documents/hf_ben-xvi_spe_20110923_muslim-berlin_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2011/september/documents/hf_ben-xvi_spe_20110923_muslim-berlin_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;mit Vertretern der muslimischen Gemeinde&lt;/a&gt;, wobei ich auch Verlinkungen vornehme:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;BEGEGNUNG MIT VERTRETERN DER JÜDISCHEN GEMEINDE: ANSPRACHE VON PAPST BENEDIKT XVI.&lt;/b&gt; &lt;br /&gt;
Berliner Reichstagsgebäude, Donnerstag, 22. September 2011 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrten Damen und Herren, liebe Freunde!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich freue mich ehrlich über diese Zusammenkunft mit Ihnen hier in Berlin. Ganz herzlich danke ich Herrn Präsident Dr. Dieter Graumann für die freundlichen und auch für seine nachdenklichen Worte. Sie machen mir deutlich, wie viel Vertrauen gewachsen ist zwischen dem jüdischen Volk und der Katholischen Kirche, die einen nicht unwesentlichen Teil ihrer grundlegenden Traditionen gemeinsam haben, wie Sie betonten. Zugleich ist uns allen klar, daß ein liebendes verstehendes Ineinander von Israel und Kirche im jeweiligen Respekt für das Sein des anderen immer noch weiter wachsen muß und tief in die Verkündigung des Glaubens einzubeziehen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei meinem Besuch in der Kölner Synagoge &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6314&amp;amp;entry_id=287&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2005/august/documents/hf_ben-xvi_spe_20050819_cologne-synagogue_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2005/august/documents/hf_ben-xvi_spe_20050819_cologne-synagogue_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;vor sechs Jahren&lt;/a&gt; sprach Rabbiner Teitelbaum über die Erinnerung als eine der Säulen, die man braucht, um darauf eine friedliche Zukunft zu gründen. Und heute befinde ich mich an einem zentralen Ort der Erinnerung, der schrecklichen Erinnerung, daß von hier aus die Shoah, die Vernichtung der jüdischen Mitbürger in Europa geplant und organisiert wurde. In Deutschland lebten vor dem Naziterror ungefähr eine halbe Million Juden, die einen festen Bestandteil der deutschen Gesellschaft bildeten. Nach dem Zweiten Weltkrieg galt Deutschland als das &quot;Land der Shoah&quot;, in dem man eigentlich nicht mehr leben konnte als Jude. Es gab zunächst kaum Anstrengungen, die alten jüdischen Gemeinden neu zu begründen, auch wenn von Osten her stetig jüdische Einzelpersonen und Familien einreisten. Viele von ihnen wollten auswandern und sich vor allem in den Vereinigten Staaten oder in Israel eine neue Existenz aufbauen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An diesem Ort muß auch erinnert werden an die Pogromnacht vom 9. auf den 10. November 1938. Nur wenige sahen die ganze Tragweite dieser menschenverachtenden Tat, wie der Berliner Dompropst &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6315&amp;amp;entry_id=287&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/homilies/1996/documents/hf_jp-ii_hom_19960623_berlin-germany_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/homilies/1996/documents/hf_jp-ii_hom_19960623_berlin-germany_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Bernhard Lichtenberg&lt;/a&gt;, der von der Kanzel der Sankt-Hedwigs-Kathedrale den Gläubigen zurief: &quot;Draußen brennt der Tempel – das ist auch ein Gotteshaus&quot;. Die nationalsozialistische Schreckensherrschaft gründete auf einem rassistischen Mythos, zu dem die Ablehnung des Gottes Abrahams, Isaaks und Jakobs, des Gottes Jesu Christi und der an Ihn glaubenden Menschen gehörte. Der &quot;Allmächtige&quot;, von dem Adolf Hitler sprach, war ein heidnisches Idol, das Ersatz sein wollte für den biblischen Gott, den Schöpfer und Vater aller Menschen. Mit der Verweigerung der Achtung vor diesem einen Gott geht immer auch die Achtung vor der Würde des Menschen verloren. Wozu der Mensch, der Gott ablehnt, fähig ist, und welches Gesicht ein Volk im Nein zu diesem Gott haben kann, haben die schrecklichen Bilder aus den Konzentrationslagern bei Kriegsende gezeigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Angesichts dieser Erinnerung ist dankbar festzustellen, daß sich seit einigen Jahrzehnten eine neue Entwicklung zeigt, bei der man geradezu von einem Aufblühen jüdischen Lebens in Deutschland sprechen kann. Es ist hervorzuheben, daß sich die jüdische Gemeinschaft in dieser Zeit besonders um die Integration osteuropäischer Einwanderer verdient gemacht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dankbar möchte ich auch auf den sich vertiefenden Dialog zwischen der Katholischen Kirche und dem Judentum hinweisen. Die Kirche empfindet eine große Nähe zum jüdischen Volk. Mit der Erklärung &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6316&amp;amp;entry_id=287&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decl_19651028_nostra-aetate_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decl_19651028_nostra-aetate_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;i&gt;Nostra aetate&lt;/i&gt;&lt;/a&gt; des  Zweiten Vatikanischen Konzils wurde ein &quot;unwiderruflicher Weg des Dialogs, der Brüderlichkeit und der Freundschaft“ eingeschlagen (vgl. &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6317&amp;amp;entry_id=287&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2010/january/documents/hf_ben-xvi_spe_20100117_sinagoga_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2010/january/documents/hf_ben-xvi_spe_20100117_sinagoga_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Rede in der Synagoge in Rom&lt;/a&gt;, 17. Januar 2010). Dies gilt für die Katholische Kirche als ganze, in der der selige Papst Johannes Paul II. sich besonders intensiv für diesen neuen Weg eingesetzt hat. Es gilt selbstverständlich auch für die Katholische Kirche in Deutschland, die sich ihrer besonderen Verantwortung in dieser Sache bewußt ist. In der Öffentlichkeit wird vor allem die &quot;Woche der Brüderlichkeit“ wahrgenommen, die von den lokalen Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit jedes Jahr in der ersten Märzwoche organisiert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von katholischer Seite gibt es zudem jährliche Treffen zwischen Bischöfen und Rabbinern sowie strukturierte Gespräche mit dem Zentralrat der Juden. Schon in den 70er Jahren trat das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) mit der Errichtung eines Gesprächskreises &quot;Juden und Christen“ hervor, der in fundierter Weise im Laufe der Jahre viele hilfreiche Verlautbarungen hervorgebracht hat. Und nicht unerwähnt lassen möchte ich das historische Treffen im März &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6318&amp;amp;entry_id=287&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/chrstuni/relations-jews-docs/rc_pc_chrstuni_doc_20060228_commissione-bilaterale_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/chrstuni/relations-jews-docs/rc_pc_chrstuni_doc_20060228_commissione-bilaterale_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;2006&lt;/a&gt; für den jüdisch-christlichen Dialog unter Beteiligung von Kardinal Walter Kasper. Diese Zusammenarbeit trägt Früchte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben diesen wichtigen Initiativen scheint mir, daß wir Christen uns auch immer mehr unserer inneren Verwandtschaft mit dem Judentum klar werden müssen, von der Sie gesprochen haben. Für Christen kann es keinen Bruch im Heilsgeschehen geben. Das Heil kommt nun einmal von den Juden (vgl. Joh 4,22). Wo der Konflikt Jesu mit dem Judentum seiner Zeit in oberflächlicher Manier als eine Loslösung vom Alten Bund gesehen wird, wird er auf die Idee einer Befreiung hinauslaufen, die die Tora nur als sklavische Befolgung von Riten und äußeren Observanzen mißdeutet. Tatsächlich hebt aber die Bergpredigt das mosaische Gesetz nicht auf, sondern enthüllt seine verborgenen Möglichkeiten und läßt neue Ansprüche hervortreten. Sie verweist uns auf den tiefsten Grund menschlichen Tuns, das Herz, wo der Mensch zwischen dem Reinen und dem Unreinen wählt, wo sich Glaube, Hoffnung und Liebe entfalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hoffnungsbotschaft, die die Bücher der hebräischen Bibel und des christlichen Alten Testaments überliefern, ist von Juden und Christen in unterschiedlicher Weise angeeignet und weitergeführt worden. &quot;Wir erkennen es nach Jahrhunderten des Gegeneinanders als unsere heutige Aufgabe, daß diese beiden Weisen der Schriftlektüre – die christliche und die jüdische – miteinander in Dialog treten müssen, um Gottes Willen und Wort recht zu verstehen&quot; (Jesus von Nazareth. Zweiter Teil: Vom Einzug in Jerusalem bis zur Auferstehung, S. 49) Dieser Dialog soll die gemeinsame Hoffnung auf Gott in einer zunehmend säkularen Gesellschaft stärken. Ohne diese Hoffnung verliert die Gesellschaft ihre Humanität.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt dürfen wir feststellen, daß der Austausch der Katholischen Kirche mit dem Judentum in Deutschland schon verheißungsvolle Früchte getragen hat. Beständige vertrauensvolle Beziehungen sind gewachsen. Juden und Christen haben gewiß eine gemeinsame Verantwortung für die Entwicklung der Gesellschaft, die immer auch eine religiöse Dimension hat. Mögen alle Beteiligten diesen Weg gemeinsam weitergehen. Dazu schenke der Einzige und Allmächtige, Ha Kadosch Baruch Hu, seinen Segen. Ich danke Ihnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;BEGEGNUNG MIT VERTRETERN DER MUSLIMISCHEN GEMEINDE: ANSPRACHE VON PAPST BENEDIKT XVI.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
Apostolische Nuntiatur Berlin,  Freitag, 23. September 2011&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Liebe muslimische Freunde!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich freue mich, Sie als Vertreter verschiedener muslimischer Gemeinschaften in Deutschland heute hier willkommen zu heißen. Sehr herzlich danke ich Professor Mouhanad Khorchide für die freundlichen Worte der Begrüßung und die tiefen Reflexionen, die er uns vorgelegt hat. Sie zeigen, wie zwischen der Katholischen Kirche und den muslimischen Gemeinschaften in Deutschland ein Klima des Respekts und des Vertrauens gewachsen ist und das gemeinsam uns Tragende sichtbar wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berlin ist ein günstiger Ort für ein solches Treffen, nicht nur weil sich hier die älteste Moschee auf Deutschlands Boden befindet, sondern auch weil in Berlin die meisten Muslime im Vergleich zu allen anderen Städten Deutschlands wohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anwesenheit zahlreicher muslimischer Familien ist seit den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts zunehmend ein Merkmal dieses Landes geworden. Allerdings wird es notwendig sein, beständig daran zu arbeiten, sich gegenseitig besser kennenzulernen und zu verstehen. Dies ist nicht nur für ein friedvolles Zusammenleben wichtig, sondern auch für den Beitrag, den jeder für den Aufbau des Gemeinwohls in dieser Gesellschaft zu leisten vermag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Viele Muslime messen der religiösen Dimension des Lebens große Bedeutung bei. Das wird zuweilen als Provokation aufgefaßt in einer Gesellschaft, die dazu neigt, diesen Aspekt an den Rand zu drängen oder ihn höchstens im Bereich der privaten Entscheidungen des einzelnen gelten zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Katholische Kirche setzt sich entschieden dafür ein, daß der öffentlichen Dimension der Religionszughörigkeit eine angemessene Anerkennung zuteil wird. In einer überwiegend pluralistischen Gesellschaft wird dieser Anspruch nicht bedeutungslos. Dabei ist darauf zu achten, daß der Respekt gegenüber dem anderen stets gewahrt bleibt. Dieser gegenseitige Respekt füreinander wächst nur auf der Basis des Einvernehmens über einige unveräußerliche Werte, die der Natur des Menschen eigen sind, insbesondere der unverletzlichen Würde jeder einzelnen Person als Geschöpf Gottes. Dieses Einvernehmen schränkt den Ausdruck der verschiedenen Religionen nicht ein; im Gegenteil erlaubt es jedem Menschen, konstruktiv zu bezeugen, woran er glaubt, ohne sich dem Vergleich mit dem anderen zu entziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland – wie in vielen anderen, nicht nur westlichen Ländern – ist dieser allgemeine Bezugsrahmen durch die Verfassung vorgegeben, deren rechtlicher Gehalt für jeden Bürger verbindlich ist, sei er nun Mitglied einer Glaubensgemeinschaft oder nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sicher ist die Diskussion über die beste Formulierung von Prinzipien wie der öffentlichen Religionsausübung weitgreifend und immer offen, allerdings ist die Tatsache bedeutsam, daß das deutsche Grundgesetz sie nun schon seit über 60 Jahren in einer bis heute gültigen Weise zum Ausdruck bringt (vgl. Art. 4,2). In ihm finden wir vor allem jenes gemeinsame Ethos, das Grundlage des menschlichen Zusammenlebens ist und das in gewisser Weise auch die scheinbar nur formalen Regeln des Funktionierens der institutionellen Organe und des demokratischen Lebens prägt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir könnten uns fragen, wieso ein solcher Text, der in einer radikal verschiedenen geschichtlichen Epoche, also in einer fast einheitlich christlichen kulturellen Situation, erarbeitet wurde, auch für das heutige Deutschland paßt, das in einer Situation einer globalisierten Welt lebt und durch einen bemerkenswerten Pluralismus im Bereich der Glaubensüberzeugungen geprägt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mir scheint, der Grund dafür liegt in der Tatsache, daß den Vätern des Grundgesetzes in jenem wichtigen Augenblick voll bewußt war, einen wirklich soliden Grund suchen zu müssen, auf dem alle Bürger sich wiederfinden konnten und der für alle tragende Grundlage sein kann über Verschiedenheiten hinweg. Indem sie so handelten, auf die Menschenwürde und die Verantwortung vor Gott abzustellen, sahen sie nicht von der eigenen Glaubenszugehörigkeit ab; für nicht wenige von ihnen war ja das christliche Menschenbild die wahre inspirierende Kraft. Sie wußten aber, daß sich alle Menschen mit anderen konfessionellen und auch nichtreligiösen Hintergründen auseinandersetzen müssen: der gemeinsame Grund für alle wurde in der Anerkennung einiger unveräußerlicher Rechte gefunden, die der menschlichen Natur eigen sind und jeder positiven Formulierung vorausgehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dieser Weise legte eine damals im wesentlichen homogene Gesellschaft das Fundament, das wir heute als gültig für eine vom Pluralismus geprägte Zeit ansehen dürfen. Ein Fundament, das in Wirklichkeit auch einem solchen Pluralismus seine offensichtlichen Grenzen zeigt: es ist nämlich nicht denkbar, daß eine Gesellschaft sich auf lange Sicht ohne einen Konsens über die grundlegenden ethischen Werte halten kann. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Liebe Freunde! Auf der Grundlage dessen, was ich hier angedeutet habe, scheint mir eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Christen und Muslimen möglich zu sein. Und damit tragen wir zum Aufbau einer Gesellschaft bei, die in vieler Hinsicht von dem, was wir aus der Vergangenheit mitbrachten, verschieden ist. Als Menschen des Glaubens können wir, von unseren jeweiligen Überzeugungen ausgehend, ein wichtiges Zeugnis in vielen entscheidenden Bereichen des gesellschaftlichen Lebens geben. Ich denke hier zum Beispiel an den Schutz der Familie auf der Grundlage der Ehegemeinschaft, an die Ehrfurcht vor dem Leben in jeder Phase seines natürlichen Verlaufs oder an die Förderung einer größeren sozialen Gerechtigkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch deshalb halte ich es für wichtig, einen Tag der Reflexion, des Dialogs und des Gebets für Frieden und Gerechtigkeit in der Welt zu begehen. Dies wollen wir, wie Sie wissen, am kommenden 27. Oktober (2011) in &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6320&amp;amp;entry_id=287&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/travels/2011/index_assisi_ge.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/travels/2011/index_assisi_ge.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Assisi&lt;/a&gt; durchführen, 25 Jahre nach dem &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6321&amp;amp;entry_id=287&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/speeches/1986/october/documents/hf_jp-ii_spe_19861027_prayer-peace-assisi-final_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/speeches/1986/october/documents/hf_jp-ii_spe_19861027_prayer-peace-assisi-final_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;historischen Treffen&lt;/a&gt; dort unter der Leitung meines Vorgängers, des seligen Papstes &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6322&amp;amp;entry_id=287&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/272-ERINNERUNG-AN-JOHANNES-PAUL-II.-MIT-JUNGEN-MUSLIMEN-IN-MAROKKO-CASABLANCA-1985.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/272-ERINNERUNG-AN-JOHANNES-PAUL-II.-MIT-JUNGEN-MUSLIMEN-IN-MAROKKO-CASABLANCA-1985.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Johannes Pauls II.&lt;/a&gt; Mit dieser Zusammenkunft wollen wir in schlichter Weise zum Ausdruck bringen, daß wir als Menschen des Glaubens unseren besonderen Beitrag für den Aufbau einer besseren Welt leisten, wobei wir zugleich die Notwendigkeit anerkennen, für die Wirksamkeit unserer Taten im Dialog und in der gegenseitigen Wertschätzung zu wachsen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit diesen Gedanken entbiete ich Ihnen nochmals meinen herzlichen Gruß und danke Ihnen für diese Begegnung, die für den Aufenthalt in meinem Vaterland für mich eine große Bereicherung ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[&lt;b&gt;ENDE DER BEIDEN ANSPRACHEN SEINER HEILIGKEIT PAPST BENEDIKT XVI.&lt;/b&gt;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Und Papst Benedikt XVI. hat außerdem&lt;/b&gt; in einem eigenen, bereits am 11. Oktober 2011 unterzeichneten und als Motu Proprio gegebenen &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6323&amp;amp;entry_id=287&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20111011_porta-fidei_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20111011_porta-fidei_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Apostolischen Schreiben&lt;/a&gt; &lt;i&gt;Porta fidei&lt;/i&gt; (&quot;Tür des Glaubens&quot;) angekündigt, daß im kommenden Jahr zur 50. Wiederkehr der Eröffnung des II. Vatikanischen Konzils ein Jahr des Glaubens beginnen werde. Und so kann jeder unvoreingenommene Beobachter erkennen, wie ernst der regierende Nachfolger des heiligen Petrus seinen Dienst auf allen Ebenen der universalen Kirche nimmt. Beten wir für ihn und das Gelingen des Friedenstreffens in Assisi! Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik &lt;div class=&quot;serendipity_babelfish&quot;&gt;Übersetze nach  &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F287-PAPST-BENEDIKT-XVI.-AUF-DEM-GEISTLICHEN-WEG-NACH-ASSISI.html&amp;amp;lp=de%5Fen&quot;&gt;en&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F287-PAPST-BENEDIKT-XVI.-AUF-DEM-GEISTLICHEN-WEG-NACH-ASSISI.html&amp;amp;lp=de%5Ffr&quot;&gt;fr&lt;/a&gt;&lt;/div&gt; 
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    Katholische Lehre, Kirchenrecht, News Kommentare, </dc:subject>
    <dc:date>2011-10-22T11:00:00Z</dc:date>
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    <title>CLOYNE REPORT: OFFIZIELLE ANTWORT DES HEILIGEN STUHLES FÜR IRLAND</title>
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    &lt;b&gt;Wie bereits&lt;/b&gt; in meinem &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6274&amp;amp;entry_id=286&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/283-IRISCHER-MISSBRAUCH-REPORT-ZEIGT-PAPST-UND-BISCHOEFE-LIEGEN-MIT-PRAEVENTION-RICHTIG.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/283-IRISCHER-MISSBRAUCH-REPORT-ZEIGT-PAPST-UND-BISCHOEFE-LIEGEN-MIT-PRAEVENTION-RICHTIG.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Blogeintrag vom 17. Juli 2011&lt;/a&gt; nachlesbar, wurde aufgrund der Bitte der irischen Regierung eine offizielle Antwort des Heiligen Stuhles zum &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6283&amp;amp;entry_id=286&quot; title=&quot;http://www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Cloyne Report&lt;/a&gt; angekündigt, die heute veröffentlicht wurde und am heutigen Morgen von Untersekretär Msgr. Ettore Balestrero an der Botschaft Irlands beim Heiligen Stuhl der Geschäftsträgerin Helena Keleher für die irische Regierung übergeben worden war. Ich habe die vom &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6275&amp;amp;entry_id=286&quot; title=&quot;http://www.vatican.va&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Heiligen Stuhl&lt;/a&gt; angebotene Zusammenfassung dieser Antwort aus dem Englischen übersetzt und Verlinkungen eingefügt. Diesen Text stelle ich (gemeinsam mit der von der Vatikanseite übernommenen Antwort in ihrer Langfassung, die ich ebenso sukzessive übersetze) zur Verfügung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;I. ZUSAMMENFASSUNG DER ANTWORT DES HEILIGEN STUHLES ZUM CLOYNE REPORT FÜR HERRN EAMON GILMORE, VIZEPREMIER UND AUSSEN- SOWIE HANDELSMINISTER VON IRLAND:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Veröffentlichung des Berichtes der Untersuchungskommission für die Diözese Cloyne (&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6283&amp;amp;entry_id=286&quot; title=&quot;http://www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Cloyne Report&lt;/a&gt;) hat Vizepremier Eamon Gilmore, Außen- und Handelsminister Irlands, am 14. Juli 2011 im Verlauf eines Treffens mit dem Apostolischen Nuntius in Irland, Erzbischof Giuseppe Leanza, das Ersuchen der irischen Regierung um eine Antwort des Heiligen Stuhles in bezug auf den Bericht und die darauf bezogene Sicht der Regierung übermittelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;1. Allgemeine Anmerkungen zum Cloyne Report&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heilige Stuhl hat den Cloyne Report sorgfältig geprüft, der sehr ernstzunehmende und beunruhigende Verfehlungen bei der Behandlung von Vorwürfen sexuellen Mißbrauchs von Kindern und Jugendlichen durch Kleriker in der Diözese Cloyne ans Licht gebracht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heilige Stuhl möchte an erster Stelle seine tiefe Abscheu gegenüber den Verbrechen sexuellen Mißbrauchs bekunden, die in dieser Diözese passiert sind. Er ist betrübt und beschämt wegen der schrecklichen Leiden, welche die Mißbrauchsopfer und ihre Familien innerhalb der Kirche Jesu Christi aushalten mußten, an einem Ort, an dem dies nie passieren sollte. Der Heilige Stuhl ist über die Erkenntnisse der Kommission sehr besorgt, was die gravierenden Verfehlungen bei der kirchlichen Leitung der Diözese und die falsche Handhabung von Mißbrauchsvorwürfen betrifft. Besonders beunruhigend ist es, daß diese Verfehlungen geschahen trotz der von den Bischöfen und Ordensoberen getroffenen Vereinbarung, die von der Kirche in Irland entwickelten Leitlinien anzuwenden, um bei der Gewährleistung des Kinderschutzes zu helfen, und trotz der Normen und Vorgehensweisen des Heiligen Stuhles, was Fälle sexuellen Mißbrauchs betrifft. In jüngster Zeit jedoch profitiert der von der Kirche in Irland gewählte Zugang gegenüber dem Problem des sexuellen Kindesmißbrauchs von der fortlaufenden Erfahrung und erweist sich zunehmend als wirksam bei der Verhinderung neuer solcher Verbrechen  und bei der Behandlung von Fällen, sobald diese bekannt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;2. Die vom Cloyne Report zur Sprache gebrachten Punkte&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Antwort des Heiligen Stuhles geht [in der Langfassung] detailliert auf die verschiedenen Anklagepunkte ein, die gegen ihn vorgebracht wurden und die sich vor allem auf die im Cloyne Report enthaltene Einschätzung und Bewertung des am 31. Januar 1997 an die irischen Bischöfe gerichteten &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6274&amp;amp;entry_id=286&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/283-IRISCHER-MISSBRAUCH-REPORT-ZEIGT-PAPST-UND-BISCHOEFE-LIEGEN-MIT-PRAEVENTION-RICHTIG.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/283-IRISCHER-MISSBRAUCH-REPORT-ZEIGT-PAPST-UND-BISCHOEFE-LIEGEN-MIT-PRAEVENTION-RICHTIG.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Briefes des damaligen Apostolischen Nuntius&lt;/a&gt;, Erzbischof Luciano Storero, zu beziehen scheinen, was die Reaktion der Kongregation für den Klerus auf das Dokument &quot;Child Sexual Abuse: Framework for a Church Response“ (das Rahmendokument: &quot;Kindesmißbrauch: Grundrahmen für eine Antwort der Kirche&quot;) betrifft. Die Untersuchungskommission behauptet, daß diese Reaktion all jenen Rückenwind verlieh, die mit der genannten offiziellen Vorgehensweise der Kirche nicht einverstanden waren, und daß sie insbesondere mit Bezug auf das Anzeigen bei den staatlichen Behörden nicht hilfreich war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heilige Stuhl möchte zur Antwort der Kongregation für den Klerus folgendes festhalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Basis der von den irischen Bischöfen dargebotenen Informationen bezeichnete die Kongregation das Rahmendokument als eine &quot;Studienfassung&quot;. Die Bischöfe bezeichneten den Text nämlich nicht als ein offizielles Dokument der Irischen Bischofskonferenz, sondern vielmehr als eine &quot;&lt;i&gt;Darstellung&lt;/i&gt;&quot; des Beirates der irischen katholischen Bischöfe betreffend sexuellen Kindesmißbrauch durch Priester und Ordensleute, das &quot;&lt;i&gt;einzelnen Diözesen und Ordensgemeinschaften als ein Grundrahmen zur Begegnung des Problems sexuellen Kindesmißbrauchs&lt;/i&gt;&quot; empfohlen worden war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die irischen Bischöfe suchten nie um die recognitio des Heiligen Stuhles für das Rahmendokument an, was in Übereinstimmung mit can. 455 des Codex des Kanonischen Rechtes nur verlangt gewesen wäre, wenn sie es als allgemeines Dekret der Konferenz beabsichtigt hätten, das dann alle ihre Mitglieder verpflichtet hätte. Das Fehlen der recognitio selbst behinderte jedoch nicht die Anwendung der Leitlinien des Dokumentes, weil einzelne Bischöfe dieselben ohne Notwendigkeit einer Meldung an den Heiligen Stuhl anwenden konnten. Und dies ist tatsächlich das, was in Irland im allgemeinen geschah.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die irischen Bischöfe konsultierten die Kongregation, um Schwierigkeiten zu beheben, die sich auf manche Inhalte des Rahmendokumentes bezogen. Die Kongregation bot den Bischöfen Rat an unter dem Blickwinkel der Sicherstellung, daß sich die von ihnen beabsichtigten Maßnahmen aus kirchenrechtlicher Perspektive als wirksam und unproblematisch erwiesen. Aus diesem Grunde richtete die Kongregation die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit, daß diese Maßnahmen in Übereinstimmung mit den kirchenrechtlichen Vorgehensweisen sein sollten, um Konflikte zu vermeiden,  die bei kirchlichen Gerichten zu erfolgreichen Rekursen führen könnten. Die Kongregation lehnte das Rahmendokument nicht ab. Vielmehr wollte sie sicherstellen, daß die im Rahmendokument enthaltenen Maßnahmen nicht die Bemühungen der Bischöfe unterlaufen würden, die des Kindesmißbrauchs in der Kirche Schuldigen zu disziplinieren. Gleichzeitig ist es wichtig, an die Entscheidung des Heiligen Stuhles im Jahr 1994 zu denken, den Bischöfen der Vereinigten Staaten Sonderbestimmungen im Umgang mit sexuellem Kindesmißbrauch in der Kirche zu gestatten. Diese  Bestimmungen wurden im Jahr 1996 auf die Bischöfe von Irland ausgedehnt, um ihnen dabei zu helfen, die zu dieser Zeit erfahrenen Schwierigkeiten zu überwinden (vgl. den Teil 6 der Antwort [in der unten abgedruckten Langfassung]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kirchenrechtliche Erfordernisse einzuhalten, um innerhalb der Kirche die korrekte Justizverwaltung sicherzustellen, behinderte in keiner Weise die Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden. Die Kongregation für den Klerus brachte Vorbehalte zur verpflichtenden Anzeige zur Kenntnis, aber sie verbot den irischen Bischöfen weder, Vorwürfe sexuellen Kindesmißbrauchs anzuzeigen, noch ermutigte sie diese, sich über irisches Recht hinwegzusetzen. Diesbezüglich sagte der damalige Präfekt der Kongregation für den Klerus, &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6290&amp;amp;entry_id=286&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/245-VATIKAN-DISTANZIERT-SICH-KLAR-VON-KARDINAL-HOYOS-UND-ERKLAERT-GRAVIORA-DELICTA.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/245-VATIKAN-DISTANZIERT-SICH-KLAR-VON-KARDINAL-HOYOS-UND-ERKLAERT-GRAVIORA-DELICTA.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Darío Kardinal Castrillón Hoyos&lt;/a&gt;, bei seinem Treffen mit den irischen Bischöfen in Rosses Point, County Sligo (Irland), am 12. November 1998 unmißverständlich: &quot;&lt;i&gt;Ich möchte auch mit großer Klarheit sagen, daß die Kirche – besonders durch ihre Hirten (Bischöfe) – in absolut keiner Weise den legitimen Weg der staatlichen Gerechtigkeit behindern darf, wenn dieser von jenen begonnen wird, die diese Rechte haben, während die Kirche gleichzeitig die eigenen kirchenrechtlichen Verfahren vorantreiben soll, in Wahrheit, Gerechtigkeit und Nachsicht gegenüber allen.&lt;/i&gt;&quot; Es sollte erwähnt werden, daß damals nicht nur die Kirche, sondern auch der irische Staat mit dem Vorhaben beschäftigt war, seine eigene Gesetzgebung zum sexuellen Kindesmißbrauch zu verbessern. Zu diesem Zweck organisierte die irische Regierung im Jahr 1996 eine weitgehende Konsultation zum verpflichtenden Anzeigen, und sie entschied nach Berücksichtigung der von verschiedenen Berufsgruppen und Einzelpersonen der Zivilgesellschaft geäußerten Vorbehalte – Betrachtungsweisen, die weitgehend mit jenen von der Kongregation geäußerten Vorbehalten übereinstimmten –, die Verpflichtung zum Anzeigen nicht in das irische Rechtsordnung einzuführen. Angesichts der Tatsache, daß die damalige irische Regierung also entschied, in dieser Angelegenheit kein Gesetz zu erlassen, ist es schwierig einzusehen, wieso der Brief von Erzbischof Storero an die irischen Bischöfe, der danach abgesendet wurde, so interpretiert werden könnte, als ob er das irische Recht irgendwie untergraben oder den irischen Staat in seinen Bemühungen in der Behandlung des in Frage stehenden Problems unterminiert hätte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;3. Die von führenden irischen Politikern zur Sprache gebrachten Punkte&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heilige Stuhl möchte in bezug auf einige der Reaktionen führender irischer Politiker folgendes festhalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während der Heilige Stuhl das Ausmaß der öffentlichen Wut und Enttäuschung angesichts der Ergebnisse des Cloyne Report, wie sie in der vom Premier Enda Kenny am 20. Juli 2011 im Unterhaus des Parlamentes gehaltenen Ansprache zum Ausdruck kamen, versteht und teilt, hegt er erhebliche Vorbehalte gegenüber einigen Aspekten der Rede. Insbesondere ist die Anschuldigung, daß der Heilige Stuhl versucht hätte, &quot;&lt;i&gt;eine Untersuchung in einer souveränen, demokratischen Republik zu durchkreuzen, erst vor so kurzer Zeit, nämlich vor drei Jahren und nicht vor drei Jahrzehnten&lt;/i&gt;&quot;, unzutreffend. Tatsächlich erklärte der Regierungssprecher auf Rückfrage, daß Herr Kenny sich nicht auf irgendeinen konkreten Vorfall bezog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Tat werden Vorwürfe einer Einmischung des Heiligen Stuhles Lügen gestraft von den vielen Untersuchungsberichten, die als Basis für solche Kritiken angeführt werden. Diese Berichte – die wegen ihrer eingehenden Untersuchung des sexuellen Mißbrauchs und wegen des Weges, wie sie durchgeführt worden war, gelobt wurden – enthalten keinen Hinweis, daß sich der Heilige Stuhl in die internen Angelegenheiten des irischen Staates eingemischt hätte oder in die tagtägliche Handhabung der irischen Diözesen oder Ordensgemeinschaft mit Bezug auf Mißbrauchsfälle involviert gewesen wäre. Tatsächlich sticht aus diesen Berichten und aus der Informationsfülle, auf die sie sich beziehen, hervor, daß es keinen Anhaltspunkt für diese Anschuldigungen gibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diesbezüglich möchte der Heilige Stuhl einigermaßen deutlich machen, daß er in keiner Weise irgendeine Untersuchung von Kindesmißbrauchsfällen in der Diözese Cloyne behinderte oder sich einzumischen suchte. Darüber hinaus versuchte der Heilige Stuhl zu keinem Zeitpunkt, das irische Zivilrecht oder die staatliche Autorität in der Ausübung ihrer Pflichten zu behindern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heilige Stuhl möchte auch darauf aufmerksam machen, daß der Text des damaligen Kardinals Joseph Ratzinger, der von Herrn Kenny in seiner Rede zitiert wurde, der Nummer 39 der &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6277&amp;amp;entry_id=286&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19900524_theologian-vocation_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19900524_theologian-vocation_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Instruktion über die kirchliche Berufung des Theologen&lt;/a&gt; entnommen ist, die am 4. Mai 1990 von der Kongregation für die Glaubenslehre veröffentlicht worden war. Dieser Text ist weder mit der Art und Weise, wie die Kirche sich innerhalb einer demokratischen Gesellschaft verhalten sollte, noch mit Themen des Kinderschutzes befaßt, wie es die Verwendung des Zitates durch Herrn Kenny anzudeuten scheint, sondern mit dem Dienst des Theologen für die Gemeinschaft der Kirche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei seinem Treffen mit dem Apostolischen Nuntius sagte der Vizepremier sowie Außen- und Handelsminister, Herr Eamon Gilmore, daß &quot;&lt;i&gt;zu den beunruhigendsten Ergebnissen des Cloyne Reports gehört, daß die vatikanischen Autoritäten die der irischen Kirche eigenen Bemühungen im Umgang mit klerikalem Kindesmißbrauch unterminierten, indem sie das von der Bischofskonferenz verabschiedete Rahmendokument als reines &#039;Studiendokument&#039; bezeichneten.&lt;/i&gt;&quot; Wie in der Antwort des Heiligen Stuhles klargemacht wird, gründete sich diese Bezeichnung auf die Erklärungen seines Charakters, wie sie von den irischen Bischöfen und im veröffentlichten Text selbst dargeboten worden waren. Auf keinen Fall war sie eine Abweisung der von den irischen Bischöfen unternommenen ernsthaften Bemühungen, um der Geißel des sexuellen Kindesmißbrauchs zu begegnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Bezug auf den im Unterhaus am 20. Juli 2011 und eine Woche später vom Senat beschlossenen Antrag, der &quot;&lt;i&gt;die Intervention des Vatikan, die zur Unterminierung des Grundrahmens für den Kinderschutz und der Leitlinien des irischen Staates sowie der irischen Bischöfe beitrug&lt;/i&gt;&quot;, verurteilt, möchte der Heilige Stuhl klarstellen, daß er zu keinem Zeitpunkt irgendeinen Kommentar zu den Kinderschutzmaßnahmen des irischen Staates abgab oder gar danach getrachtet hätte, sie zu unterminieren. Der Heilige Stuhl stellt fest, daß an keiner Stelle des Cloyne Report irgendein Hinweis genannt ist, der die Behauptung einer „Intervention“ stützen könnte, die zu ihrer „Unterminierung“ beigetragen hätte. Und was die Leitlinien der irischen Bischöfe betrifft, bietet die Antwort [in ihrer unten abgedruckten Langfassung] ausreichende Klarstellungen, die aufzeigen, daß diese in keinerlei Hinsicht von irgendeiner Intervention des Heiligen Stuhles untergraben worden wären.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;4. Abschließende Bemerkungen&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In seiner Antwort präsentiert der Heilige Stuhl die Herangehensweise der Kirche beim Kinderschutz, wobei auch die relevante kirchenrechtliche Gesetzgebung eingeschlossen ist, und bezieht sich auf den am 19. März 2010 veröffentlichten &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6278&amp;amp;entry_id=286&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Hirtenbrief des Heiligen Vaters an die Katholiken Irlands&lt;/a&gt;, in dem Papst Benedikt von seiner Erwartung spricht, daß die irischen Bischöfe mit den staatlichen Behörden zusammenarbeiten werden, die Normen des Kirchenrechts vollständig umsetzen und die vollständige sowie unbefangene Anwendung der Normen der Kirche von Irland für die Sicherheit der Kinder sicherstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Veröffentlichung des Cloyne Report markiert einen weiteren Abschnitt in dem langen und schwierigen Weg der Wahrheitsfindung, der Buße und der Reinigung, der Heilung und Erneuerung der Kirche in Irland. Der Heilige Stuhl  sieht sich in diesem Prozeß nicht als außenstehend, sondern nimmt daran in einem Geist der Solidarität und des Engagements teil.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einer Haltung der Demut heißt der Heilige Stuhl alle objektiven und hilfreichen Beobachtungen und Vorschläge zur entschiedenen Bekämpfung des entsetzlichen Verbrechens des sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger willkommen, wobei er unbegründete Anschuldigungen zurückweist. Einmal mehr möchte der Heilige Stuhl bekunden, daß er die große Sorge und Beunruhigung teilt, die von den irischen Behörden, von den irischen Bürgern im allgemeinen und von den Bischöfen, Priester, Ordensleuten sowie Laienchristen von Irland mit Bezug auf die von Klerikern und Ordensleuten begangenen verbrecherischen und sündhaften Handlungen sexuellen Mißbrauchs ausgedrückt wurden. Er anerkennt auch die verständliche Wut, Enttäuschung und das Gefühl, verraten worden zu sein, bei jenen, die von diesen abscheulichen und beklagenswerten Handlungen betroffen sind, besonders bei den Opfern und ihren Familien, im übrigen auch dadurch, wie mit den Vorkommnissen manchmal von den kirchlichen Autoritäten her umgegangen wurde; und für all das, was passiert ist, möchte der Heilige Stuhl neuerlich sein Bedauern ausdrücken. Er vertraut darauf, daß die Maßnahmen, welche die Kirche in den letzten Jahren auf der ganzen Welt, aber auch in Irland, eingeleitet hat, sich wirksamer erweisen werden in der Verhinderung neuer solcher Handlungen und sowohl zur Heilung bei jenen, die Mißbrauch erlitten haben, als auch zur Wiederherstellung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den kirchlichen und staatlichen Autoritäten beitragen werden, was für die effektive Bekämpfung der Geißel des Mißbrauchs entscheidend ist. Natürlich ist sich der Heilige Stuhl sehr wohl bewußt, daß die schmerzvolle Situation, zu der die Mißbrauchsfälle geführt haben, nicht rasch und einfach behoben werden kann, und daß trotz erheblicher Fortschritte noch vieles zu tun bleibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit der Ursprungszeit des irischen Staates und insbesondere seit der Herstellung diplomatischer Beziehungen im Jahr 1929 hat der Heilige Stuhl immer die Souveränität Irlands respektiert, hat herzliche und freundschaftliche Beziehungen mit dem Land und ihren Behörden gepflegt, hat oft seine Bewunderung ausgedrückt wegen des außergewöhnlichen Beitrages irischer Männer und Frauen zur Mission der Kirche und für den Fortschritt der Völker auf der ganzen Welt und war unermüdlich bei der Unterstützung aller Bemühungen, um während der vergangenen schwierigen Jahrzehnte auf der Insel den Frieden zu fördern. In konsequenter Übereinstimmung mit dieser Haltung möchte der Heilige Stuhl sein Engagement für einen konstruktiven Dialog und eine solche Kooperation mit der irischen Regierung nochmals beteuern, selbstverständlich auf der Basis gegenseitigen Respekts, sodaß alle Institutionen, seien sie öffentlich oder privat, seien sie religiös oder weltlich, zusammenarbeiten können zur Gewährleistung, daß die Kirche und dann auch die Gesellschaft im allgemeinen für Kinder und Jugendliche immer sichere Orte sein werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[&lt;b&gt;ENDE DER OFFIZIELLE ZUSAMMENFASSUNG DER ANTWORT DES VATIKAN, ÜBERSETZT AUS DEM ENGLISCHEN.&lt;/b&gt;]&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&lt;b&gt;II. LANGFASSUNG DER ANTWORT DES HEILIGEN STUHLES ZUM&lt;/b&gt; &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6283&amp;amp;entry_id=286&quot; title=&quot;http://www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;b&gt;CLOYNE REPORT&lt;/b&gt;&lt;/a&gt;&lt;b&gt;:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;HINTERGRUND&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 14. Juli 2011 hat Vizepremier Eamon Gilmore, Außen- und Handelsminister Irlands, den Apostolischen Nuntius in Irland, Erzbischof Giuseppe Leanza getroffen, nachdem am Vortag der &quot;&lt;/i&gt;Report of the Commission of Investigation into the Catholic Diocese of Cloyne&lt;/i&gt;&quot; (&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6283&amp;amp;entry_id=286&quot; title=&quot;http://www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Cloyne Report&lt;/a&gt;) publiziert worden war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Minister sagte bei seinen Besprechungspunkten, die er dem Nuntius in Kopie übergab, es &quot;&lt;i&gt;gehört zu den beunruhigendsten Ergebnissen des Cloyne Reports, daß die vatikanischen Autoritäten die der irischen Kirche eigenen Bemühungen im Umgang mit klerikalem Kindesmißbrauch unterminierten, indem sie das von der Bischofskonferenz verabschiedete Rahmendokument als reines &#039;Studiendokument&#039; bezeichneten. Die Kommission hat diese Einmischung des Vatikan als absolut nicht hilfreich für jeden Bischof bezeichnet, der die von der Bischofskonferenz verabschiedeten Vorgehensweisen umsetzen hätte wollen, und auch als das Gegenteil einer Unterstützung, besonders im Hinblick auf das Anzeigen bei den staatlichen Behörden. Offen gesagt ist es für die irische Regierung nicht hinnehmbar, daß der Vatikan dazuhin intervenierte, daß Priester dann tatsächlich der Auffassung waren, sie könnten sich guten Gewissens ihrer Verantwortung gegenüber dem irischen Gesetz entziehen.&lt;/i&gt;&quot;[&lt;b&gt;ANMERKUNG 1, siehe unten!&lt;/b&gt;] Der Minister bat ihn dann, eine Kopie des Reports zusammen mit den Ansichten der irischen Regierung zu den aufgekommenen Fragen dem Heiligen Stuhl zu übermitteln, und ersuchte mit den folgenden Worten um eine Antwort des Heiligen Stuhles: &quot;&lt;i&gt;Ich würde Sie bitte, Ihren Autoritäten im Vatikan diesen Report und die diesbezügliche Auffassung meiner Regierung zu übermitteln. Ich meine, daß eine Antwort erforderlich ist, und ich hoffe, sie bald zu erhalten.&lt;/i&gt;&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 20. Juli 2011 hielt der irische Premier (Taoiseach) Enda Kenny eine Rede im Unterhaus, in der er geltend machte, daß &quot;&lt;i&gt;in Irland zum ersten Mal ein Bericht zum sexuellen Kindesmißbrauch den Versuch des Heiligen Stuhles aufzeigt, eine Untersuchung in einer souveränen, demokratischen Republik zu durchkreuzen, nämlich erst vor so kurzer Zeit, d. h. vor drei Jahren und nicht vor drei Jahrzehnten. Und indem der Cloyne Report dies aufzeigt, legt er die Fehlfunktion, die Ausgeschlossenheit, das elitäre Denken ... den Narzißmus frei, welche die Kultur des Vatikan bis heute dominieren.&lt;/i&gt;&quot; Herr Kenny kommentierte das Treffen zwischen dem Apostolischen Nuntius und dem Außenminister folgendermaßen: &quot;&lt;i&gt;Der Vizepremier machte dem Erzbischof zwei Punkte klar: die Schwere der Handlungen und die Haltung des Heiligen Stuhles. Und die diesbezügliche vollständige Zurückweisung sowie Abscheu von Seiten Irlands.&lt;/i&gt;&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachfolgend wurde ein Antrag zum Cloyne Report beschlossen, in dem neben anderen Punkten das Unterhaus &quot;&lt;i&gt;die Intervention des Vatikan verurteilt, die zur Unterminierung des Grundrahmens für den Kinderschutz und der Leitlinien des irischen Staates sowie der irischen Bischöfe beitrug&lt;/i&gt;&quot;. Derselbe Antrag wurde am 27. Juli 2011 vom Senat angenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 25. Juli 2011 veröffentlichte das Presseamt des Heiligen Stuhles die vom Staatssekretariat getroffene Entscheidung, den Apostolischen Nuntius zu Beratungen abzuberufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;DIE ANTWORT DES HEILIGEN STUHLES&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heilige Stuhl hat den &quot;&lt;i&gt;Report of the Commission of Inquiry into the manner in which allegations of child sexual abuse committed by clerics in the Diocese of Cloyne were handled by the relevant authorities between 1996 and 2009&lt;/i&gt;&quot; (im folgenden als Cloyne Report bezeichnet) erhalten und sorgfältig geprüft. Dieser Bericht hat sehr ernstzunehmende und beunruhigende Verfehlungen bei der Behandlung von Vorwürfen sexuellen Mißbrauchs von Kindern und Jugendlichen durch Kleriker in der Diözese Cloyne ans Licht gebracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heilige Stuhl möchte an erster Stelle seine tiefe Abscheu gegenüber den Verbrechen sexuellen Mißbrauchs bekunden, die in dieser Diözese passiert sind. Er ist betrübt und beschämt wegen der schrecklichen Leiden, welche die Mißbrauchsopfer und ihre Familien innerhalb der Kirche Jesu Christi aushalten mußten, an einem Ort, an dem dies nie passieren sollte. Er anerkennt, wie schwierig es für sie gewesen sein muß, die Behörden anzugehen und über ihre entsetzlichen und traumatischen Erfahrungen zu sprechen, die ihre Leben weiterhin schwer belasten, und er hofft, daß das Mitteilen dieser Erfahrungen irgendwie in Richtung der Heilung ihrer Wunden führt und es ihnen ermöglicht, inneren Frieden und Ausgeglichenheit kennenzulernen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Außerdem ist der Heilige Stuhl den Menschen der Diözese Cloyne nahe, die sich aufgrund dessen, was passiert ist, in einem verständlichen Gemütszustand von Ärger, Konfusion und Traurigkeit befinden, und er ist ihren Priestern nahe, deren Mehrheit untadelig ist und damit fortfährt, ihren Gemeinschaften viel Gutes zu tun unter diesen schwierigen Bedingungen, da sie im Weingarten des Herrn arbeiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heilige Stuhl ist über die Erkenntnisse der Kommission sehr besorgt, was die gravierenden Verfehlungen bei der kirchlichen Leitung der Diözese und die falsche Handhabung von Mißbrauchsvorwürfen betrifft. Besonders beunruhigend ist es, daß diese Verfehlungen geschahen trotz der von den Bischöfen und Ordensoberen getroffenen Vereinbarung, die von der Kirche in Irland entwickelten Leitlinien anzuwenden, um bei der Gewährleistung des Kinderschutzes zu helfen, und trotz der Normen und Vorgehensweisen des Heiligen Stuhles, was Fälle sexuellen Mißbrauchs betrifft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In jüngster Zeit jedoch hat der von der Kirche in Irland gewählte Zugang gegenüber dem Problem des sexuellen Kindesmißbrauchs von der fortlaufenden Erfahrung profitiert, was durch die seitens der Diözese Cloyne vorgenommene Veröffentlichung des Berichtes des Church’s National Board for Safeguarding Children (bekannt als der Elliott Report) im Dezember 2008 aufgezeigt wurde, in welchem nicht gezögert wurde, die Art und Weise scharf zu kritisieren, wie Fälle sexuellen Mißbrauchs von dieser Diözese abgehandelt worden waren. Die Veröffentlichung dieses Berichtes scheint eine bedeutende Rolle bei der Entscheidung der irischen Regierung gespielt zu haben, die Diözese Cloyne der Dublin Archdiocese Commission of Inquiry zu übertragen: eine Entscheidung, die trotz der Empfehlung der Irish Health Service Executive gefällt wurde, daß &quot;&lt;i&gt;eine Übertragung an diese Kommission nicht angezeit war&lt;/i&gt;&quot; (6.96). Der Elliott Report führte auch zur Implementierung bedeutender Änderungen bei der Behandlung von Kindesmißbrauchsvorwürfen, wie der Cloyne Report anerkennt (6.99).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Indem der Cloyne Report anerkennt, &quot;&lt;i&gt;daß die Standards, die von der Kirche eingeführt wurden, hohe Standards sind, die im Falle ihrer vollständigen Anwendung einen angemessenen Schutz der Kinder erlauben würden&lt;/i&gt;&quot; (1.15), fordert er alle Beteiligten heraus, eine wirksamere Anwendung der entsprechenden Normen und Richtlinien sicherzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da nun der Cloyne Report von den zuständigen irischen Behörden zur Feststellung dessen untersucht wird, ob Grundlagen für eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung gegeben seien, möchte der Heilige Stuhl nicht auf Bereiche Einfluß nehmen, die seitens dieser Instanzen aktueller Gegenstand des Studiums und der Untersuchung sein können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Antwort bezieht sich daher auf die direkt mit dem Heiligen Stuhl in Verbindung stehenden Fragen, die im Cloyne Report bzw. vom Vizepremier in der oben erwähnten Begegnung mit dem Apostolischen Nuntius bzw. vom Premier in seiner Unterhausrede am 20. Juli 2011 und in dem am selben Tag vom Unterhaus und eine Woche später vom Senat angenommenen Beschluß angesprochen worden sind. Sie bietet auch eine ausführlichere Darstellung der kirchlichen Gesetzgebung zum sexuellen Kindesmißbrauch als diese im Cloyne Report beschrieben wird und führt klar die Aufassung des Heiligen Stuhles betreffend die Zusammenarbeit zwischen Kirche und staatlichen Behörden aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;1. Die vom Cloyne Report zur Sprache gebrachten Punkte, die den Heiligen Stuhl betreffen&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach sorgfältiger Prüfung des Inhalts des Cloyne Reports kommt der Heilige Stuhl zum Schluß, daß sich die Kritiken und Anklagepunkte, die gegen ihn vorgebracht wurden, vor allem auf die vom Report vorgenommene Einschätzung des am 31. Januar 1997 an die Mitglieder der Irischen Bischofskonferenz gerichteten &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6274&amp;amp;entry_id=286&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/283-IRISCHER-MISSBRAUCH-REPORT-ZEIGT-PAPST-UND-BISCHOEFE-LIEGEN-MIT-PRAEVENTION-RICHTIG.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/283-IRISCHER-MISSBRAUCH-REPORT-ZEIGT-PAPST-UND-BISCHOEFE-LIEGEN-MIT-PRAEVENTION-RICHTIG.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Briefes des damaligen Apostolischen Nuntius&lt;/a&gt;, Erzbischof Luciano Storero, beziehen, was die Reaktion der Kongregation für den Klerus auf das Dokument &quot;Child Sexual Abuse: Framework for a Church Response“ (&quot;Kindesmißbrauch: Grundrahmen für eine Antwort der Kirche&quot;), allgemein bekannt als das Rahmendokument, betrifft. Dieser Brief wird im füheren Dublin Report ausführlich zitiert (7.13 - 7.14) und war Gegenstand beträchtlicher öffentlicher Aufmerksamkeit im Januar 2011. Der Heilige Stuhl anerkennt überdies, daß der Brief - herausgenommen aus dem Kontext - zu Mißverständnissen führen konnte, sodaß verstehbare Vorwürfe aufkamen. Im folgenden wird eine Erklärung dieses Kontexts angeboten, mit eingeschlossen eine entscheidungsrelevante Erklärung der Kenntnisse, welche der Brief in bezug auf Arbeitsweisen der Kirche und auf die Beziehung zwischen Bischofskonferenzen und dem Heiligen Stuhl voraussetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The Cloyne Report quotes the text of Archbishop Storero’s letter and offers an assessment. In chapter 1 the Report quotes excerpts from the letter to the effect that the Congregation for the Clergy informed the Bishops that the document in question was &quot;&lt;i&gt;not an official document of the Episcopal Conference but merely a study document&lt;/i&gt;&quot; and that it contained &quot;&lt;i&gt;procedures and dispositions which appear contrary to canonical discipline and which, if applied, could invalidate the acts of the same Bishops who are attempting to put a stop to these problems. If such procedures were to be followed by the Bishops and there were cases of eventual hierarchical recourse lodged at the Holy See, the results could be highly embarrassing and detrimental to those same Diocesan authorities. In particular, the situation of ‘mandatory reporting’ gives rise to serious reservations of both a moral and canonical nature&lt;/i&gt;&quot; (1.18).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The Commission states its view that &quot;&lt;i&gt;This effectively gave individual Irish bishops the freedom to ignore the procedures which they had agreed and gave comfort and support to those who, like Monsignor O’Callaghan, dissented from the stated official Church policy&lt;/i&gt;&quot; (1.18). In the conclusion to the same chapter, the Cloyne Report states: &quot;&lt;i&gt;Those who thought like Monsignor O’Callaghan had their positions greatly strengthened by the Vatican’s response to the Framework Document. This response, discussed in chapter 4, can only be described as unsupportive especially in relation to reporting to the civil authorities. The effect was to strengthen the position of those who dissented from the official stated Irish Church policy&lt;/i&gt;&quot; (1.76).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In chapter 4, the Cloyne Report states that &quot;&lt;i&gt;The Irish bishops sought recognition from Rome for the Framework Document but it was not forthcoming&lt;/i&gt;&quot; (4.21). It then quotes in full Archbishop Storero’s letter to the Irish Bishops. The Cloyne Report does not present a detailed discussion of this letter, or of the Holy See’s response, but simply asserts that &quot;&lt;i&gt;There can be no doubt that this letter greatly strengthened the position of those in the Church in Ireland who did not approve of the Framework Document as it effectively cautioned them against its implementation.&lt;/i&gt;&quot; (4.22). The same assessment is repeated towards the end of the chapter: &quot;&lt;i&gt;The fact that the Papal Nuncio wrote to the bishops expressing the Congregation for the Clergy’s reservations about the Framework Document was significant. This gave comfort to those, including Monsignor O’Callaghan, who fundamentally disagreed with the policies in the document&lt;/i&gt;&quot; (4.91).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The Cloyne Report, however, provides no evidence in support of the Commission’s assessment and, in fact, never claims that such was the Holy See’s intention. Its view, however, may be based on the explanation that was published in the Dublin Report. (Vgl. im Dublin Report, 7.14). This Response will offer clarifications to show that the Commission’s assessment is inaccurate.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Before addressing the issues raised in connection with Archbishop Storero’s letter, it should also be noted that there is no suggestion in the Cloyne Report that the Cloyne diocesan authorities invoked the content of that letter to justify ignoring the Framework Document guidelines. In fact, according to Cloyne Report, Bishop John Magee declares that he accepted and sought to implement the guidelines (1.16, 1.19, 4.17 - 4.20), while Monsignor Denis O’Callaghan made no secret of his disapproval of them (1.17, 1.20), preferring instead to implement what he described as a &quot;&lt;i&gt;pastoral approach&lt;/i&gt;&quot; (4.78 - 4.80). However, the Cloyne Report provides no evidence that he invoked the Congregation’s response in support of his views.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
On the basis of the findings of the Cloyne Report, it would appear that Monsignor O’Callaghan, failed to apply not only the Framework Document, but also the existing norms of canon law (besonders cann. 1717 - 1719 CIC),[&lt;b&gt;ANMERKUNG 2, siehe unten!&lt;/b&gt;] despite their universal applicability and despite the Congregation’s observation that the procedures established by the Code of Canon Law were to be observed. The Cloyne Report states that the Diocese did not carry out proper canonical investigations; in the five cases where an investigation was ordered under can. 1717, the investigation was commenced but never completed (1.49 - 1.50).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The Cloyne Report notes that prior to 2005 the Diocese of Cloyne did not refer any case to the Holy See. Subsequently, on 1 December 2005, one case was referred to the Congregation for the Doctrine of the Faith (21.40), which gave its decision on 17 April 2007 (21.62). Following risk assessment of the priests involved, four additional cases were referred to the Congregation for the Doctrine of the Faith in 2009 (4.25).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Das Rahmendokument&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Some clarifications about the Framework Document should help to dispel a number of common misconceptions.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
When a number of high-profile cases of child sexual abuse perpetrated by clerics came to light in Ireland during the 1990s, the Irish Bishops’ Conference established an Advisory Committee in 1994 to discuss how such cases should be handled and to formulate guidelines in that regard. The Chairman of the Advisory Committee, Bishop Laurence Forristal, explained the brief of that Committee in the following way: &quot;&lt;i&gt;Our immediate brief is to provide co-ordinated, orderly advice to bishops and religious superiors on how to deal with allegations of child sexual abuse and also to provide ongoing advice. What many people perhaps don’t realise is that each diocese is an independent unit, and forms its own policies. The idea behind the committee was to avail of the advice of experts and to formulate guidelines that would allow a more uniform approach&lt;/i&gt;&quot; (The Irish Times, 15. Oktober 1994, S. 3).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
While these guidelines were being developed, the Conference engaged in a process of consultation with the Congregation for the Clergy regarding the content of the document so as to ensure its effective application. In the light of these consultations, various amendments were made to the text. It was the Conference’s right to consult and, given the Holy See’s responsibility for the laws of the Church which apply universally, it was certainly appropriate for the Congregation to offer its advice and considered opinion on the content of the document.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The definitive draft of the Framework Document was communicated by fax to the Congregation on 23 December 1995 and this was followed by a faxed letter addressed to the then Prefect of the Congregation, Cardinal José T. Sánchez, which was dated 4 January 1996 and signed by Cardinal Cahal Daly, then President of the Irish Episcopal Conference, and by Archbishop Desmond Connell, then Vice-President of the Conference. According to that letter, &quot;&lt;i&gt;The text is not an official publication either of the Episcopal Conference or of the Conference of Religious. It is a framework, offered to the Bishops and Religious Superiors as a code of recommended practice to facilitate them in dealing with cases which may arise within their respective jurisdictions&lt;/i&gt;&quot; and &quot;&lt;i&gt;The present text is by no means a final word from the Bishops and Religious Superiors on this issue.&lt;/i&gt;&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The letter also stated that since the publication date had been set for 16 January 1996, further amendments could be incorporated only before 7 January; otherwise a complete reprint would be necessary. Given that deadline, the Congregation was unable to examine the document and communicate to the Bishops its considered assessment of the revised text prior to the publication of the Framework Document.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;(a) Der Charakter des Rahmendokumentes&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The text in question was published as the Framework Document, the subtitle of which describes it as a &quot;Darstellung&quot; of the Advisory Committee. In fact, it is, as Cardinal Daly and Archbishop Connell had earlier explained, not an official document of the Irish Bishops’ Conference but a document of the Irish Catholic Bishops’ Advisory Committee on Child Sexual Abuse by Priests and Religious, which holds the copyright. In the Foreword, signed by Cardinal Daly and by the Reverend John Byrne OSA, then President of the Conference of Religious of Ireland, the text is continuously referred to as a &quot;Darstellung&quot; and is recommended &quot;&lt;i&gt;to individual dioceses and congregations as a framework for addressing the issue of child sexual abuse&lt;/i&gt;&quot; (S. [9]). The authors of the Foreword also state: &quot;&lt;i&gt;This document is far from being the final word on how to address the issues which have been raised. In common with others in society the Church must continuously seek ways to improve its response to this grave wrong, the sexual abuse of children&lt;/i&gt;&quot; (S. [10]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Subsequently, in a letter addressed to Archbishop Storero on 10 October 1996, the then Secretary of the Irish Bishops’ Conference, Bishop Michael Smith, in reference to the Framework Document confirmed that &quot;&lt;i&gt;The document was not promulgated by decree of the Episcopal Conference nor was it approved by the Conference. It was accepted by the Conference and offered to each individual Bishop and religious Superior as guidelines that could – and indeed should – be followed in dealing with allegations of child sexual abuse against priests and religious&lt;/i&gt;&quot;. As the Cloyne Report acknowledges, &quot;&lt;i&gt;The understanding was that each diocese or religious institute would enact its own particular protocol for dealing with complaints&lt;/i&gt;&quot; (4.16).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The Congregation for the Clergy wrote to Archbishop Storero on 21 January 1997 and pointed out the existence of various difficulties concerning the Framework Document, which the Nuncio subsequently communicated to the Bishops. These are commented on in the following sections.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The Congregation’s description of the Framework Document as a &quot;Studienfassung&quot;, which was based on the explanations of its nature as provided by the Irish Bishops and in the published text itself, was not a dismissal of the serious efforts undertaken by the Irish Bishops to address the grave problem of child sexual abuse. The Congregation, taking cognizance of the Bishops’ intention not to make the document binding, while at the same time aware that each individual Bishop intended to adopt it for his Diocese to deal with cases as they arose, wished to ensure that nothing contained in it would give rise to difficulties should appeals be lodged to the Holy See.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
From these considerations, the following conclusions may be drawn as to the nature of the Framework Document. On the one hand, it was an advisory document designed to provide a uniform code of practice for individual Bishops to improve child protection measures and procedures in their Dioceses, and was recommended to them as such. On the other hand, from a more strictly canonical viewpoint, it was not an official document of the Episcopal Conference but a report of the above-mentioned Advisory Committee, deserving of serious study and which could serve as a source for the development of a more formal legislative project.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;(b) Klärungen zum Begriff der &quot;recognitio&quot;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The Cloyne Report is incorrect in stating that &quot;&lt;i&gt;The Irish bishops sought recognition from Rome for the Framework Document but it was not forthcoming&lt;/i&gt;&quot; (4.21). As will be clear from what follows, the Irish Bishops never sought recognitio from the Holy See for the Framework Document.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
To dispel misunderstandings, it may be helpful to clarify the canonical notion of recognitio. Conferences of Bishops may propose canonical legislation for their territories that is complementary with the universal law of the Church. For this to be binding, there are procedures which must be followed in order to enact the proposed legislation. In the Church, this procedure is called recognitio.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die relevante Vorschrift ist can. 455 des Codex des Kanonischen Rechtes (CIC), der so lautet: &quot;&lt;i&gt;§ 1. Die Bischofskonferenz kann nur in den Angelegenheiten allgemeine Dekrete erlassen, in denen das allgemeine Recht es vorschreibt oder eine besondere Anordnung dies bestimmt, die der Apostolische Stuhl aus eigenem Antrieb oder auf Bitten der Konferenz selbst erlassen hat. § 2. Die in § 1 genannten Dekrete müssen, um gültig in der Vollversammlung erlassen werden zu können, von wenigstens zwei Dritteln der Stimmen jener Vorsteher, die mit entscheidendem Stimmrecht der Konferenz angehören, getragen werden; sie erhalten erst dann Rechtskraft, wenn sie nach Überprüfung durch den Apostolischen Stuhl rechtmäßig promulgiert worden sind. § 3. Die Promulgationsweise und der Zeitpunkt, von dem an die Dekrete Rechtskraft erlangen, werden von der Bischofskonferenz selbst festgelegt. § 4. In den Fällen, in denen weder das allgemeine Recht noch eine besondere Anordnung des Apostolischen Stuhls der Bischofskonferenz die in § 1 genannte Vollmacht einräumt, bleibt die Zuständigkeit des einzelnen Diözesanbischofs ungeschmälert erhalten, und weder die Konferenz noch ihr Vorsitzender kann im Namen aller Bischöfe handeln, wenn nicht alle Bischöfe einzeln ihre Zustimmung gegeben haben.&lt;/i&gt;&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
As canon 455 makes clear, the recognitio of the Holy See is required for any validly adopted decision of an Episcopal Conference which is to have binding force on all its members but it is not required for guidelines as such, nor is it required for the particular norms of individual Dioceses. Within the framework of ordinary episcopal jurisdiction, a Bishop is always free to enact laws or adopt guidelines for his own Diocese without any need to refer to the Holy See.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
While the Irish Bishops did engage in consultations with the Congregation for the Clergy about the contents of the Framework Document, the Irish Bishops’ Conference did not take the canonical vote required by canon 455 § 2 and never sought the recognitio of the Holy See for it. While the Congregation for the Clergy may contribute to the discussion leading to the formulation of complementary legislation, it is the Congregation for Bishops which is the competent dicastery for granting the recognitio to general decrees of the Episcopal Conferences in its territory. Since the Irish Bishops did not choose to seek recognitio for the Framework Document, the Holy See cannot be criticized for failing to grant what was never requested in the first place.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
However, the lack of recognitio would not of itself prevent the application of the Framework Document in individual Dioceses. Despite the fact that the Framework Document was not an official publication of the Conference as such, each individual Bishop was free to adopt it as particular law in his Diocese and apply its guidelines, provided these were not contrary to canon law. In the above-mentioned letter, Bishop Smith states: &quot;&lt;i&gt;All dioceses have accepted this document and set in place a framework for handling future allegations of child sexual abuse by priests.&lt;/i&gt;&quot; The firm and determined approach adopted by the Irish Bishops was respected by the Holy See and made it unnecessary for it to intervene further.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In the light of the findings of the Cloyne Report, the basic difficulty with regard to child protection in that Diocese seems to have arisen not from the lack of recognitio for the guidelines of the Framework Document but from the fact that, while the Diocese claimed to follow the guidelines, in reality it did not.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
As the Cloyne Report notes, the child protection guidelines of the Church in Ireland were revised and further improved in subsequent years, leading to the publication of Our Children, Our Church in 2005 and Safeguarding Children – Standards and Guidance Document for the Catholic Church in Ireland in 2009 (4.42 - 4.62). Unfortunately, the introduction of new guidelines does not seem to have led to significant improvements in the Diocese of Cloyne until 2009.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;(c) Kirchenrechtliche Schwierigkeiten&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The Framework Document correctly recognizes the need to respect both civil and canon law.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
With regard to canon law, it states: &quot;&lt;i&gt;In responding to complaints of child sexual abuse, Church authorities must also act in accordance with the requirements of the Code of Canon Law and must respect the rights and uphold the safeguards afforded in that Code both to those who complain of abuse and to those who are accused. The Church has its own inherent right to constrain with penal sanctions its members, including priests and religious, who commit offences. These penal sanctions are clearly indicated in the Code of Canon Law (vgl. can. 1311 ff.)&lt;/i&gt;&quot; (S. [14] - [15]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Turning to the question of the canonical difficulties alluded to by the Congregation for the Clergy, it should be pointed out that since both canon and civil law hold to the principles that everyone has a right to his or her good name and that an accused person is presumed innocent until proven guilty, both ecclesiastical and civil authorities rightly insist on the necessity of due process and respect for the basic rights of all the parties involved. In addition, the Congregation itself is bound by canon law and has no power to modify it. Hence, whatever observations the Congregation made in relation to the Framework Document had to take into account the canonical norms then in force. As explained below, in order to respond more effectively to the problem of child sexual abuse, important changes were introduced to the relevant &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6286&amp;amp;entry_id=286&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;canonical legislation from 2001&lt;/a&gt; onwards.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
While the Framework Document does recognize the need for compatibility with canon law, the Congregation for the Clergy – as &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6274&amp;amp;entry_id=286&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/283-IRISCHER-MISSBRAUCH-REPORT-ZEIGT-PAPST-UND-BISCHOEFE-LIEGEN-MIT-PRAEVENTION-RICHTIG.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/283-IRISCHER-MISSBRAUCH-REPORT-ZEIGT-PAPST-UND-BISCHOEFE-LIEGEN-MIT-PRAEVENTION-RICHTIG.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Archbishop Storero’s letter&lt;/a&gt; explains – noted that the definitive text of the Framework Document contained procedures and dispositions which appeared contrary to canonical discipline. In pointing this out, the Congregation did not reject the Framework Document. Rather, it offered advice to the Bishops with a view to ensuring that the measures which they intended to apply would prove effective and unproblematic from a canonical perspective. For this reason, the Congregation drew attention to the requirement that these measures should be in harmony with canonical procedures in order to avoid conflicts that could give rise to successful appeals in Church tribunals. The Holy See, in recognising the great difficulties and complexities faced by the Bishops in confronting the disciplinary aspects of child sexual abuse, wanted to ensure that the application of the measures contained in the Framework Document would not undermine the Bishops’ efforts to discipline those guilty of child sexual abuse in the Church. As has been explained above (part b), the question of recognitio did not arise, nor was it necessary, given that all the Bishops and Religious Superiors in Ireland had agreed to accept and apply the guidelines of the Framework Document. The lack of recognitio did not in any way undermine the application of the Framework Document, especially in the context of the Holy See’s decision in 1996 to extend to Ireland special provisions already granted to the Bishops of the United States in 1994. (This matter will be presented in detail in Part Six of this Response).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
It is worth noting that these provisions, and other specific measures introduced by the Holy See throughout the 1990s and up to the current time led to the development of more comprehensive norms. They also resulted in the simplification of procedures, based on the developing best practices and suggestions of Bishops in various parts of the world.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Thus, the Congregation’s response of January 1997 to the Framework Document was intended as an invitation to the Bishops to re-examine the document carefully, bearing in mind as well that certain difficulties might come to light only in the course of its concrete application.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;(d) Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
With regard to civil law, the Framework Document correctly states that &quot;&lt;i&gt;A Church response to child sexual abuse by priests and religious must accord with the legal framework in society for the investigation and prosecution of criminal offences and for ensuring the protection and welfare of children. It is vital that Church authorities, and in particular those responsible for implementing procedures in dioceses and institutes of consecrated life or societies of apostolic life, act in a spirit of co-operation with the civil authorities in their local area&lt;/i&gt;&quot; (S. [14]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In its response to the Framework Document, the Congregation for the Clergy expressed reservations about mandatory reporting. At the outset, it should be pointed out that this response should not be construed as implying that the Congregation was forbidding reporting or in any way encouraging individuals, including clerics, not to cooperate with the Irish civil authorities, let alone disobey Irish civil law. It should be borne in mind that, without ever having to consult the Holy See, every Bishop, is free to apply the penal measures of canon law to offending priests, and has never been impeded under canon law from reporting cases of abuse to the civil authorities.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The question of cooperation with the civil authorities was clarified by the then Prefect of the Congregation for the Clergy, Cardinal Darío Castrillón Hoyos, in his meeting with the Irish Bishops at Rosses Point, County Sligo (Ireland), on 12 November 1998, when he unequivocally stated: &quot;&lt;i&gt;Ich möchte auch mit großer Klarheit sagen, daß die Kirche – besonders durch ihre Hirten (Bischöfe) – in absolut keiner Weise den legitimen Weg der staatlichen Gerechtigkeit behindern darf, wenn dieser von jenen begonnen wird, die diese Rechte haben, während die Kirche gleichzeitig die eigenen kirchenrechtlichen Verfahren vorantreiben soll, in Wahrheit, Gerechtigkeit und Nachsicht gegenüber allen.&lt;/i&gt;&quot; In this way, the Cardinal drew attention to the fact that canon law and civil law, while being two distinct systems, with distinct areas of application and competence, are not in competition and can operate in parallel. This basic principle has been repeated on several occasions in the Holy See’s subsequent interventions on this matter, including the &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6278&amp;amp;entry_id=286&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Pope’s Letter to the Catholics of Ireland&lt;/a&gt; (No. 11) and the &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6294&amp;amp;entry_id=286&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/280-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-LOMBARDI-SEXUELLER-MISSBRAUCH-RUNDSCHREIBEN-GLAUBENSKONGREGATION-LEITLINIEN.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/280-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-LOMBARDI-SEXUELLER-MISSBRAUCH-RUNDSCHREIBEN-GLAUBENSKONGREGATION-LEITLINIEN.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Circular Letter&lt;/a&gt; issued by the Congregation for the Doctrine of the Faith on 3 May 2011, which, in addition, explicitly addresses the question of reporting requirements (see below).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
It should be noted that, at the time, not only the Church in Ireland but also the State was engaged in efforts to improve its response to the problem of child sexual abuse. In 1996, apart from cases relating to misprision of felony, the reporting of incidents of child sexual abuse to either the relevant health board or the Irish police was not mandatory. Furthermore, misprision of felony was removed from the Irish Statute Book by the Criminal Justice Act of 1997.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The Holy See is aware that public consultations about placing a legal obligation on designated professionals to report known or suspected abuse to the authorities took place in Ireland in 1996 following the publication of the document Putting Children First at the request of the then Minister of State at the Departments of Health, Education and Justice, Mr Austin Currie. At that time, while some Church-related bodies, such as the above-mentioned Advisory Committee, were broadly favourable to the introduction of mandatory reporting, other Church-related bodies and professional groups in civil society, including representatives of the medical, social service, educational and legal areas, expressed reservations or in some cases were opposed to the proposal. The complex issues relating to mandatory reporting were acknowledged by Mr Currie in a detailed presentation in Seanad Éireann on 14 March 1996.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
On 6 November 1996, Mr Currie stated in Dáil Éireann that over two hundred submissions from groups and individuals had been received in response to Putting Children First, that the submissions reflected a wide diversity of views on mandatory reporting and that the majority expressed reservations or opposition to mandatory reporting. Following these consultations, which, among other things, drew attention to various complex issues relating to the advisability and feasibility of mandatory reporting (including use of resources, professional judgment, the types of abuse that should be subject to mandatory reporting and who should become mandated reporters), the Irish Government decided not to introduce it in a formal way but instead to issue guidelines for the reporting of suspected child abuse by professionals and non-professionals, postponing any further consideration of mandatory reporting for three years. Given that the Irish Government of the day decided not to legislate on the matter, it is difficult to see how Archbishop Storero’s letter to the Irish Bishops, which was issued subsequently, could possibly be construed as having somehow subverted Irish law or undermined the Irish State in its efforts to deal with the problem in question.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The Holy See notes that in a statement in Dáil Éireann on 25 March 1997, the then Minister for Health, Mr Michael Noonan, explained why the Government of the day had decided not to introduce mandatory reporting. He recognized that all who participated in the relevant consultative process, including those who expressed reservations or were opposed to mandatory reporting, had the &quot;&lt;i&gt;best interests of children&lt;/i&gt;&quot; as their &quot;&lt;i&gt;paramount concern&lt;/i&gt;&quot;. Explaining the Government’s decision he stated: &quot;&lt;i&gt;However, it was suggested in a number of submissions that sight should not be lost of a person’s right to his or her good name in dealing with the reporting of child abuse and the Minister of State was conscious of the need to maintain an appropriate balance in developing the initiatives outlined.&lt;/i&gt;&quot; Thus, the reservations expressed by the Congregation for the Clergy about mandatory reporting were in line with those expressed at the time by various professional groups and individuals in Ireland, including members of the Irish Government.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
It should also be noted that in reply to a question posed by Deputy Liz O’Donnell, Mr Noonan added: &quot;&lt;i&gt;The Minister of State has proceeded to strengthen the framework and he has also talked about establishing a body, such as an ombudsman for children, to further strengthen the position, but he stopped short of introducing mandatory reporting at this time. That was a consensus view of those involved in the day to day care of children. That decision was not made in the interest of the professions, it was made in the interest of the protection of children. The Deputy is aware there is major potential downside to mandatory reporting, as experienced in the United States. The Minister of State has brought the professionals with him. He has introduced a series of initiatives, said they will be evaluated after an appropriate time and if the mandatory route is deemed to be necessary we can reconsider the position with a view to taking that route.&lt;/i&gt;&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Like the Irish Government of the time, and like those who made submissions to the public consultation on mandatory reporting, the Holy See too was and is deeply committed to ensuring the protection of children and young people, while being well aware of the complexity of the issues surrounding mandatory reporting. It notes that although mandatory reporting was not introduced in Ireland in subsequent years, the Irish State did introduce various sets of guidelines, including Children First: National Guidelines for the Protection and Welfare of Children (1999), Child Protection – Guidelines and Procedures (2001) and Child Protection Guidelines for Post-Primary Schools (2004).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The Holy See has taken note of the present Irish Government’s intention &quot;&lt;i&gt;to introduce legislation to making it a criminal offence to withhold information about serious offence against a child&lt;/i&gt;&quot; (Speaking points presented by Mr Gilmore to the Apostolic Nuncio). While the Holy See obviously cannot comment on the proposed legislation without knowing the details, it does welcome and support whatever will genuinely contribute to the protection of children. With regard to the question of reporting to the civil authorities, the Holy See’s position, while not new, is explicitly stated in the above-mentioned &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6295&amp;amp;entry_id=286&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Circular Letter&lt;/a&gt; of 3 May 2011, namely: &quot;&lt;i&gt;Insbesondere sind die staatlichen Rechtsvorschriften bezüglich einer Anzeigepflicht für solche Verbrechen immer zu beachten, freilich ohne das Forum internum des Bußsakraments zu verletzten.&lt;/i&gt;&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;2. Die Rede des Premier zum Cloyne Report&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The Holy See understands and shares the depth of public anger and frustration at the findings of the Cloyne Report, which found expression in the speech made by the Taoiseach, Mr Enda Kenny, in Dáil Éireann on 20 July 2011. However, it has significant reservations about some elements of the speech.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In particular, the accusation that the Holy See attempted &quot;&lt;i&gt;to frustrate an Inquiry in a sovereign, democratic republic as little as three years ago, not three decades ago&lt;/i&gt;&quot;, which Mr Kenny made no attempt to substantiate, is unfounded. Indeed, when asked, a Government spokesperson clarified that Mr Kenny was not referring to any specific incident. In fact, accusations of interference by the Holy See are belied by the many Reports cited as the basis for such criticisms. Those Reports – lauded for their exhaustive investigation of sexual abuse and the way it was managed – contain no evidence to suggest that the Holy See meddled in the internal affairs of the Irish State or, for that matter, was involved in the day-to-day management of Irish dioceses or religious congregations with respect to sexual abuse issues. Indeed, what is impressive about these Reports, and the vast information that they rely upon, is that there is no support for these accusations.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The Cloyne Report itself contains no statement that would lend support to Mr Kenny’s accusations. In fact, when the Apostolic Nuncio in Ireland was asked by the Commission of Inquiry &quot;&lt;i&gt;to submit to it any information which you have about the matters under investigation&lt;/i&gt;&quot;, the Commission received a reply to the effect that the Apostolic Nunciature &quot;&lt;i&gt;does not determine the handling of cases of sexual abuse in Ireland and therefore is unable to assist you in this matter. In fact, such cases are managed according to the responsibility of local ecclesiastical authorities, in this instance, the Diocese of Cloyne. Like all ecclesiastical entities in Ireland, the Diocese of Cloyne is bound to act in accordance with canon law and with all civil laws and regulations of Ireland as may be applicable&lt;/i&gt;&quot; (2.11).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In this regard, the Holy See wishes to make it quite clear that it in no way hampered or interfered in the Inquiry into child sexual abuse cases in the Diocese of Cloyne. Furthermore, at no stage did it seek to interfere with Irish civil law or impede the civil authority in the exercise of its duties. In point of fact, as the Apostolic Nuncio’s response to the Commission indicates, the Holy See expected the Diocesan authorities to act in conformity with Irish civil law. It should also be noted that the Commission of Inquiry acknowledges &quot;&lt;i&gt;the full co-operation it received from all parties involved in the investigation and their legal advisers&lt;/i&gt;&quot; (1.79).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mr Kenny also cited the then Cardinal Joseph Ratzinger to the effect that &quot;&lt;i&gt;Man darf nicht einfach Verhältnismaßstäbe auf die Kirche anwenden, die ihren Seinsgrund in der Natur der bürgerlichen Gesellschaft oder in den Regeln haben, nach denen eine Demokratie funktioniert.&lt;/i&gt;&quot; and goes on to state: &quot;&lt;i&gt;I am making it absolutely clear that when it comes to the protection of the children of this State, the standards of conduct which the Church deems appropriate to itself, cannot and will not, be applied to the workings of democracy and civil society in this republic. Not purely, or simply or otherwise.&lt;/i&gt;&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The quotation in question is taken from the Instruction on the Ecclesial Vocation of the Theologian, otherwise known as &lt;a href=http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19900524_theologian-vocation_ge.html&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Donum Veritatis&lt;/a&gt; (The Gift of the Truth), published by the Congregation for the Doctrine of the Faith on 24 May 1990, and signed by the then Prefect and Secretary of the Congregation. It is not a private text of the then Cardinal Ratzinger but an official document of the Congregation. This document is concerned with the theologian’s service to the Church community, a service which can also be of help to society at large, and not with the manner in which the Church should behave within a democratic society nor with issues of child protection, as Mr Kenny’s use of the quotation would seem to imply.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
As a basic methodological principle, a quotation extracted from a given text can be correctly understood only when it is interpreted in the light of its context. The quotation used by Mr Kenny is taken from paragraph 39 of the &lt;a href=http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19900524_theologian-vocation_ge.html&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Instruction&lt;/a&gt;, which reads: &quot;&lt;i&gt;Da die Kirche ihren Ursprung in der Einheit des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes hat,[39] ist die Kirche ein Geheimnis der Gemeinschaft. Als solche ist sie nach dem Willen ihres Stifters mit einer Hierarchie ausgestattet, die zum Dienst am Evangelium und an dem daraus lebenden Volk Gottes bestellt ist. Nach dem Vorbild der Mitglieder der ersten Gemeinschaft müssen alle Getauften mit den ihnen eigenen Charismen aus aufrichtigem Herzen nach harmonischer Einheit in Lehre, Leben und Gottesdienst streben (vgl. Apg 2,42). Hier liegt eine Regel vor, die sich aus dem eigentlichen Sein der Kirche ergibt. Deshalb darf man auf sie auch nicht schlicht und einfach Verhältnismaßstäbe anwenden, die ihren Seinsgrund in der Natur der bürgerlichen Gesellschaft oder in den Regeln haben, nach denen eine Demokratie funktioniert. Noch weniger darf man die Beziehungen im Inneren der Kirche nach der Mentalität der Welt, die sie umgibt, beurteilen (vgl. Röm 12,2). Von der mehrheitlichen Meinung das, was man zu denken und zu tun hat, ableiten wollen, gegen das Lehramt den Druck der öffentlichen Meinung einsetzen, den „Konsens“ der Theologen zum Hauptmaßstab machen oder den Anspruch erheben, der Theologe sei der prophetische Wortführer einer &#039;Basis&#039; oder autonomen Gemeinschaft, die damit die einzige Quelle der Wahrheit wäre, all das zeigt einen schwerwiegenden Verlust des Sinns für die Wahrheit und des Sinns für die Kirche.&lt;/i&gt;&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
This text rejects a trend among some contemporary theologians to treat the Church’s teaching as though it were the product of public debate, to dissent from &quot;official teaching&quot; and to impose their opinions on the faithful by means of public statements, protests and other such actions, which are legitimate in modern democracy but unsuited for handing on the truth of divine revelation, which theologians in their research are called to investigate and explain.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;3. Beantwortung der Anschuldigungen des Vizepremier und der Beschlüsse des Unterhauses sowie des Senates&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In his meeting with the Apostolic Nuncio, the Tánaiste and Minister for Foreign Affairs and Trade, Mr Eamon Gilmore, stated that &quot;among the most disturbing of the findings of the Cloyne report is that the Vatican authorities undermined the Irish Church’s own efforts to deal with clerical child sexual abuse by describing the framework document adopted by the Bishops’ Conference as a mere ‘study document’. As has been made clear above, this charge is not supported by an objective reading of the Cloyne Report nor by the fact that the common practice of the Irish Bishops was to apply the Framework Document. Furthermore, given that the Church has always insisted on the duty of all citizens to obey the just laws of the State (cf. Rom 13,1 - 2; Katechismus der Katholischen Kirche, Nummern 1897 - 1904; 2238 - 2243), the Holy See does not accept the charge that &quot;&lt;i&gt;the Vatican intervened to effectively have priests believe they could in conscience evade their responsibilities under Irish law.&lt;/i&gt;&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
On 20 July 2011, the Dáil passed a motion on the Cloyne Report which, among other things, deplored &quot;&lt;i&gt;the Vatican’s intervention which contributed to the undermining of the child protection framework and guidelines of the Irish State and the Irish Bishops&lt;/i&gt;&quot;. The same motion was passed by Seanad Éireann a week later. The Holy See wishes to clarify that at no stage in the past did it make any comment about the Irish State’s child protection framework and guidelines, let alone seek to undermine them. The Holy See further observes that there is no evidence cited anywhere to support the claim that its &quot;&lt;i&gt;intervention&lt;/i&gt;&quot; contributed to their &quot;&lt;i&gt;undermining&lt;/i&gt;&quot;. As for the child protection framework and guidelines of the Irish Bishops, the observations made above should suffice to dispel the notion that these were in any way undermined by any intervention of the Holy See.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;4. Die Natur der Kirche und die Verantwortung einzelner Bischöfe&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
For a more adequate understanding of some of the points made in this Response, it should be borne in mind that the social organization of the Catholic Church, a communion of many particular Churches (i.e. Dioceses and their equivalents, such as Territorial Prelatures, Apostolic Vicariates, Military Ordinariates, etc.) throughout the world, is not like that of a modern State with a central government nor is it comparable to that of a federal State.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In the Church, the Bishops are neither representatives nor delegates of the Roman Pontiff but of Christ (vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche, Lumen Gentium, No. 27), though, as Catholic Bishops, they are to act in communion with the Bishop of Rome and the other Bishops throughout the world; this is the principle of &quot;&lt;i&gt;episcopal collegiality&lt;/i&gt;&quot;, as described by the Second Vatican Council (vgl. ebd., Nummern 21 - 25). Hence, while the diocesan Bishop is to act in conformity with universal canonical legislation, it is he who is primarily responsible for penal discipline in his Diocese, just as he is responsible for the concrete actuation in his Diocese of the liturgical and sacramental life of the Church in conformity with the universal law governing liturgy and the sacraments (vgl. ebd., Nr. 27).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In the Catholic Church, this particular relationship among the various Dioceses within the one Church is expressed by the term &quot;&lt;i&gt;ecclesial communion&lt;/i&gt;&quot; and it has been particularly evident since the Second Vatican Council, which placed special emphasis on the proper responsibility of each Bishop. In order to coordinate better their activities at the national level, Episcopal Conferences were created to promote initiatives consonant with the needs of each national territory, while respecting the autonomy of individual Bishops in their Dioceses. Without having to refer either to the Holy See or to the Episcopal Conference, and provided he respects the requirements of the universal law of the Church and the just laws of the State, each individual Bishop has the right and the obligation to take whatever initiative he deems necessary in order to promote charity and justice in his Diocese.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In this context, with due respect for the prerogatives and responsibilities of individual Bishops, the Holy See has the responsibility of ensuring the unity of faith, sacraments and governance in the Church, and the maintaining and strengthening of ecclesial communion. Where this unity and ecclesial communion are compromised, the Roman Pontiff may act directly or through the offices of the Roman Curia to rectify matters.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;5. Ziviles und kirchliches Recht&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The sexual abuse of children is a crime. It is a crime in civil law; it is a crime in canon law. Sexual abuse perpetrated by clerics has two distinct aspects. The first is concerned with the civil and criminal responsibility of individuals, and this, being a matter for the civil authorities, is regulated by the laws of the State where the crime is committed. As has already been stated, all citizens, including members of the Church, are subject and accountable to these laws. It is the State’s responsibility to legislate in order to protect the common good and adopt measures to deal effectively with those who infringe its laws. The State has the duty to investigate allegations of crime, to ensure due process and the presumption of innocence until guilt is proven and to punish wrongdoers, without favour or distinction, in accordance with the principles of justice and equity.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The second aspect is religious in nature and as such comes under the internal responsibility of the Church, which, in this regard, applies her own legal or canonical system. Positive ecclesiastical laws are binding on all those who &quot;&lt;i&gt;in der katholischen Kirche getauft oder in diese aufgenommen worden sind, hinreichenden Vernunftgebrauch besitzen und, falls nicht ausdrücklich etwas anderes im Recht vorgesehen ist, das siebente Lebensjahr vollendet haben.&lt;/i&gt;&quot; (Codex des Kanonischen Rechtes, can. 11). It is evident that the Church, in accordance with her own nature and internal organization, has the duty to punish wrongdoers for the grave and grievous damage done to the community of the Church. With regard to those areas of responsibility for which the Church has competence, her canonical system stipulates the norms, procedures and penalties which the relevant Church authority is to apply, without interference from any outside body. When cases arise of child sexual abuse committed by clerics or by religious or lay people who function in ecclesiastical structures, Church authorities are to cooperate with those of the State, and are not to impede the legitimate path of civil justice.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;6. Die Gesetzgebung der Kirche zum Kinderschutz&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The Cloyne Report presents some of the more important elements of the canonical legislation of the Church concerning the handling of cases of child sexual abuse and notes how this legislation has evolved in recent years. However, in his Dáil speech Mr Kenny did not acknowledge that, especially from 2001 onwards, the Holy See, in consultation with Episcopal Conferences and individual Bishops, and following careful examination of the various aspects of the problem, has modified the relevant canonical legislation and procedures in order to make them simpler to apply, more effective and more expeditious.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
A brief overview of this legislation may prove helpful. For centuries canonical discipline has provided for dealing with the abuse of minors, even before most modern nation States introduced legislation in this regard. Prior to the Code of Canon Law promulgated by Pope John Paul II in 1983, such cases were handled according to the norms of the previous edition of the Code of Canon Law, promulgated by Pope Benedict XV in 1917. In 1922, the Holy Office issued the Instruction &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6285&amp;amp;entry_id=286&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/resources/resources_crimen-sollicitationis-1962_en.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/resources/resources_crimen-sollicitationis-1962_en.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Crimen Sollicitationis&lt;/a&gt;, which provided a framework of procedures to guide diocesan bishops dealing with the canonical crime or &quot;delict&quot; of solicitation in their application of canon law. The Instruction also included certain provisions on the crime of sexual abuse of prepubescent children. In 1962, Pope John XXIII authorized a reprint of the 1922 Instruction, with a section added regarding the administrative or judicial procedures to be used in those cases in which religious clerics were involved.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The 1983 Code updated the previous discipline in canon 1395 § 2: &quot;&lt;i&gt;Ein Kleriker, der sich auf andere Weise gegen das sechste Gebot des Dekalogs verfehlt hat, soll, wenn nämlich er die Straftat mit Gewalt, durch Drohungen, öffentlich oder an einem Minderjährigen unter sechzehn Jahren begangen hat, mit gerechten Strafen belegt werden, gegebenenfalls die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht ausgenommen.&lt;/i&gt;&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The 1983 Code provides that the diocesan Ordinary (the Bishop or equivalent) is responsible for judging cases in the first instance. Prior to 2001, when the competence for cases of child sexual abuse perpetrated by a cleric was transferred to the Congregation for the Doctrine of the Faith, appeals against judicial sentences could be presented to the Tribunal of the Roman Rota, while administrative recourses (i.e. legal review of administrative decisions) against penal decrees were to be presented to the Congregation for the Clergy. As the Cloyne Report states, during the period 1996 - 2001, not a single case of child sexual abuse perpetrated by a cleric in the Diocese of Cloyne was referred to the competent authorities of the Roman Curia.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
At the request of Bishops in some countries, the Holy See introduced certain changes during the 1990s because of its concern about incidents of child sexual abuse which, though often historical cases, were coming to light more frequently than before in those countries. For this reason, the Holy See granted an indult to the Bishops of the United States in 1994: the age for the canonical crime of sexual abuse of minors was raised from 16 to 18 and prescription (canonical term for statute of limitations) was extended to a period of 10 years from the 18th birthday of the victim (this was done to take account of the fact that many incidents of abuse are reported only after the victim reaches adulthood). Similarly, the Holy See extended that 1994 indult to Ireland in 1996.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In order to provide more comprehensive norms and simplify some of the procedures, on 30 April 2001 Pope John Paul II promulgated the motu proprio &quot;&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6286&amp;amp;entry_id=286&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Sacramentorum Sanctitatis Tutela&lt;/a&gt;&quot;, which included the sexual abuse of a minor under 18 by a cleric among the new list of canonical delicts reserved to the Congregation for the Doctrine of the Faith. As was the case in the earlier indults granted to the Bishops of the United States and Ireland, prescription for these cases was extended to ten years from the 18th birthday of the victim. All Catholic Bishops were informed of the new law and the new procedures. The acts that constitute the most grave delicts reserved to the Congregation were specified in this letter, both those against the moral law and those committed in the celebration of the Sacraments. Also listed were special procedural norms to be followed in cases concerning these grave delicts, including those norms regarding the determination and imposition of canonical sanctions. The procedures applicable to cases of child sexual abuse are noted by the Cloyne Report (4.23).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The new legislation proved notably effective in dealing with cases of child sexual abuse perpetrated by clerics. During the period 2001 - 2010, the Congregation for the Doctrine of the Faith considered accusations against about three thousand diocesan and religious priests, referring to crimes committed over the previous fifty years. The Congregation provided for the respective Dioceses or Religious Orders to conduct penal processes, whether judicial or administrative, in a number of cases. In other cases, the penal process was not used, and instead administrative and disciplinary provisions were issued against the accused priests, including limitations on the celebration of Mass, prohibitions against the hearing of confessions and mandatory withdrawal into a retired life of prayer, with no public contact. In particularly serious cases, a decree of dismissal from the clerical state was issued. In some cases, the accused priests themselves requested dispensation from their clerical obligations.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In April 2010, with a view to providing information to non-specialists on the canon law and procedures applicable to allegations of child sexual abuse perpetrated by clerics, the Congregation for the Doctrine of the Faith issued a &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6297&amp;amp;entry_id=286&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/244-VATIKAN-TOPAKTUELL-LEITFADEN-GEGEN-SEXUELLEN-MISSBRAUCH-ERSCHIENEN.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/244-VATIKAN-TOPAKTUELL-LEITFADEN-GEGEN-SEXUELLEN-MISSBRAUCH-ERSCHIENEN.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Guide to Basic CDF Procedures&lt;/a&gt; concerning Sexual Abuse Allegations. This Guide, which is quoted in the Cloyne Report (4.26), does not introduce new legislation but does describe in a non-technical way how the Congregation deals with cases of child sexual abuse according to the norms of Sacramentorum sanctitatis tutela and how it responds to various other queries which frequently arise in connection with such cases. With regard to cooperation with civil authorities, the Guide explicitly states: &quot;&lt;i&gt;Die staatlichen Gesetze hinsichtlich der Anzeige von Straftaten bei den zuständigen Behörden sind immer zu befolgen.&lt;/i&gt;&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
While &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6286&amp;amp;entry_id=286&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Sacramentorum Sanctitatis Tutela&lt;/a&gt; proved distinctly helpful in dealing with cases of child sexual abuse, the Congregation for the Doctrine of the Faith considered it necessary to introduce certain modifications to improve its application. Following examination of the proposals, on 21 May 2010 Pope Benedict XVI promulgated &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6286&amp;amp;entry_id=286&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Normae de gravioribus delictis&lt;/a&gt; (&quot;Norms concerning more grave delicts&quot;), a text which contains, among other things, the current substantive and procedural norms applicable to cases of sexual abuse of minors committed by members of the clergy.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
With regard to delicts against the moral law, article 6 of these Norms stipulates: &quot;&lt;i&gt;§ 1. Die der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehaltenen schwerwiegenderen Vergehen gegen die Sitten sind: 1° Die von einem Kleriker begangene Straftat gegen das sechste Gebot mit einem Minderjährigen unter achtzehn Jahren; bezüglich dieser Straftat wird dem Minderjährigen eine Person gleichgestellt, deren Vernunftgebrauch habituell eingeschränkt ist. 2° Der Erwerb, die Aufbewahrung und die Verbreitung pornographischer Bilder von Minderjährigen unter vierzehn Jahren in jedweder Form und mit jedwedem Mittel durch einen Kleriker in übler Absicht. § 2. Ein Kleriker, der die Straftaten nach § 1 begangen hat, soll je nach Schwere des Verbrechens bestraft werden, die Entlassung oder Absetzung nicht ausgeschlossen.&lt;/i&gt;&quot; Furthermore, the preliminary investigation may be, but need not be, undertaken directly by the Congregation (art. 17) and, with due regard for the rights of the local Ordinary, the Congregation itself may take the precautionary measures provided for in canon 1722 of the Code of Canon Law during the preliminary investigation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;7. Rundschreiben der Kongregation für die Glaubenslehre (3. Mai 2011)&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
As the Cloyne Report was submitted to the Minister for Justice and Law Reform on 23 December 2010, it was not possible for it to include reference to the Circular Letter issued by the Congregation for the Doctrine of the Faith on 3 May 2011. This document is intended as a practical help to Episcopal Conferences worldwide in developing guidelines for dealing with cases of sexual abuse of minors perpetrated by clerics. Der volle Text des Rundschreibens ist auf der &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6295&amp;amp;entry_id=286&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Webseite des Heiligen Stuhles&lt;/a&gt; abrufbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The Circular Letter was issued following the promulgation of &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6286&amp;amp;entry_id=286&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Normae de delictis gravioribus&lt;/a&gt;. With a view to facilitating the correct application of these norms and other issues relating to the abuse of minors, the Congregation considered it opportune for each Episcopal Conference to prepare guidelines to ensure clear and coordinated procedures in dealing with instances of abuse. The Circular Letter contains specific elements to assist each Episcopal Conference in the preparation of such guidelines or in reviewing those which already exist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6295&amp;amp;entry_id=286&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Circular Letter&lt;/a&gt; covers various issues, including some that lie outside of the remit of canon law. In particular, it refers to cooperation with the civil authorities in three places and explicitly addresses the question of reporting:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In the introductory paragraph the basic principles are stated: &quot;&lt;i&gt;Zu den wichtigen Verantwortlichkeiten des Diözesanbischofs im Hinblick auf die Sicherung des Gemeinwohls der Gläubigen und insbesondere auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen gehört es, auf eventuelle Fälle sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Kleriker in seiner Diözese angemessen zu reagieren. Dies beinhaltet sowohl die Festsetzung von geeigneten Verfahren, um den Opfern derartiger Mißbräuche beizustehen, als auch die Bewußtseinsbildung der kirchlichen Gemeinschaft im Blick auf den Schutz Minderjähriger. Dabei ist für die rechte Anwendung des einschlägigen kanonischen Rechts zu sorgen; zugleich sind die entsprechenden staatlichen Rechtsvorschriften zu beachten.&lt;/i&gt;&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Part I (General Considerations), section (e) is devoted to &quot;&lt;i&gt;Die Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden&lt;/i&gt;&quot;. It states: &quot;&lt;i&gt;Der sexuelle Missbrauch Minderjähriger ist nicht nur eine Straftat nach kanonischem Recht, sondern stellt auch ein Verbrechen dar, das staatlicherseits verfolgt wird. Wenngleich sich die Beziehungen zu staatlichen Behörden in den einzelnen Ländern unterschiedlich gestalten, ist es doch wichtig, mit den zuständigen Stellen unter Beachtung der jeweiligen Kompetenzen zusammenzuarbeiten. Insbesondere sind die staatlichen Rechtsvorschriften bezüglich einer Anzeigepflicht für solche Verbrechen immer zu beachten, freilich ohne das Forum internum des Bußsakraments zu verletzten. Selbstverständlich beschränkt sich diese Zusammenarbeit nicht nur auf die von Klerikern begangenen Missbrauchstaten, sondern erfolgt auch bei Delikten, die Ordensleute oder in kirchlichen Einrichtungen tätige Laien betreffen.&lt;/i&gt;&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Finally, in Part III (Suggestions for Ordinaries on Procedures), it is stated that the guidelines &quot;&lt;i&gt;die staatliche Gesetzgebung im Konferenzgebiet beachten müssen, insbesondere was eine eventuelle Unterrichtungspflicht staatlicher Behörden anbelangt.&lt;/i&gt;&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;8. Besondere Aufmerksamkeit für die Situation in Irland: der Hirtenbrief von Papst Benedikt XVI. an die Katholiken Irlands (2010)&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The Holy See does not accept that it was somehow indifferent to the plight of those who suffered abuse in Ireland, as Mr Kenny implied in his speech in Dáil Éireann. Besides the above-mentioned legislative initiatives, aimed at improving norms and procedures, the Holy See has devoted considerable attention to the Irish situation, through such initiatives as the meetings with the Irish Bishops, and in particular with Cardinal Seán Brady and Archbishop Diarmuid Martin, in the aftermath of the Ryan Report and the Dublin Report, the Letter which His Holiness Pope Benedict XVI addressed to the Catholics of Ireland on 19 March 2010 and the subsequent Apostolic Visitation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The Holy See’s position with regard to many of the issues raised in the Cloyne Report is clearly expressed in the Letter to the Catholics of Ireland, a document which is nowhere mentioned in the Cloyne Report. Pope Benedict XVI wrote this Letter because he was deeply disturbed at what had come to light in earlier Reports and he desired to express his closeness to the Irish people, especially to the victims of the various forms of abuse documented, and to propose a path of healing, renewal and reparation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In his &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6298&amp;amp;entry_id=286&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/letters/2010/documents/hf_ben-xvi_let_20100319_church-ireland_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/letters/2010/documents/hf_ben-xvi_let_20100319_church-ireland_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Letter&lt;/a&gt; the Pope, while acknowledging the grave failures of the past in dealing with child protection issues, expressed appreciation for the efforts being made to remedy past mistakes and to ensure that these do not happen again. Addressing the Bishops directly, he stated: &quot;&lt;i&gt;Es kann nicht geleugnet werden, daß einige von Euch und von Euren Vorgängern bei der Anwendung der seit langem bestehenden Vorschriften des Kirchenrechts zu sexuellem Mißbrauch von Kindern bisweilen furchtbar versagt haben. Schwere Fehler sind bei der Aufarbeitung von Vorwürfen gemacht worden. Ich erkenne an, wie schwierig es war, die Komplexität und das Ausmaß des Problems zu erfassen, gesicherte Informationen zu erlangen und die richtigen Entscheidungen bei widersprüchlichen Expertenmeinungen zu treffen. Dennoch muß zugegeben werden, daß schwerwiegende Fehlurteile getroffen wurden und daß Versagen in der Leitung vorkamen. Dies alles hat Eure Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit untergraben. Ich erkenne Eure Bemühungen an, vergangene Fehler wieder gutzumachen und zu garantieren, daß sie sich nicht wiederholen&lt;/i&gt;&quot; (No. 11).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In the same Letter, His Holiness also called Bishops and religious superiors to implement the Church’s law regarding these crimes, to cooperate with the civil authorities and to update and apply child safety norms fully and in conformity with canon law: &quot;&lt;i&gt;Ich rufe Euch auf, neben der vollständigen Umsetzung der Normen des Kirchenrechts im Umgang mit Fällen von Kindesmißbrauch weiter mit den staatlichen Behörden in ihrem Zuständigkeitsbereich zusammenzuarbeiten. Die Ordensoberen sollen natürlich ebenso handeln. Sie haben auch an den jüngsten Beratungen hier in Rom teilgenommen, die darauf abzielten, diese Angelegenheit klar und konsequent anzugehen. Es ist zwingend erforderlich, daß die Normen der Kirche in Irland zum Schutz von Kindern ständig überprüft und aktualisiert werden und daß sie vollständig und unparteiisch in Übereinstimmung mit dem Kirchenrecht angewandt werden&lt;/i&gt;&quot; (No. 11).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
From the foregoing considerations, it should be clear that the Holy See expects the Irish Bishops to cooperate with the civil authorities, to implement fully the norms of canon law and to ensure the full and impartial application of the child safety norms of the Church in Ireland.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;9. Abschließende Bemerkungen&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
When he met with the Irish Bishops on the occasion of their ad limina visit on &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6299&amp;amp;entry_id=286&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2006/october/documents/hf_ben-xvi_spe_20061028_ad-limina-ireland_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2006/october/documents/hf_ben-xvi_spe_20061028_ad-limina-ireland_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;28 October 2006&lt;/a&gt;, Pope Benedict XVI expressed his concern about child sexual abuse: &quot;&lt;i&gt;Bei der Ausübung eures pastoralen Amtes mußtet ihr euch in den letzten Jahren mit zahlreichen erschütternden Fällen sexuellen Mißbrauchs an Minderjährigen befassen, die um so tragischer sind, wenn der Verantwortliche dem Klerus angehört. Die von solchen Taten verursachten Wunden sind tief, und es ist ein dringendes Anliegen, die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen überall dort wieder herzustellen, wo sie zerstört worden sind. In eurem unermüdlichen Bemühen, dieses Problem in wirksamer Weise anzugehen, ist es vor allem wichtig, die Wahrheit über das ans Licht zu bringen, was in der Vergangenheit geschehen ist, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit sich derartiges nicht mehr wiederholt, zu gewährleisten, daß die Prinzipien der Gerechtigkeit vollkommen geachtet werden und, vor allem, den Opfern und all jenen Heilung zu bringen, die von diesen ungeheuerlichen Verbrechen betroffen sind.&lt;/i&gt;&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
The publication of the Cloyne Report marks a further stage in the long and difficult path of ascertaining the truth, of penance and purification, and of healing and renewal of the Church in Ireland. The Holy See does not consider itself extraneous to this process but shares in it in a spirit of solidarity and commitment.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In a spirit of humility, the Holy See, while rejecting unfounded accusations, welcomes all objective and helpful observations and suggestions to combat with determination the appalling crime of sexual abuse of minors. The Holy See wishes to state once again that it shares the deep concern and anxiety expressed by the Irish authorities, by Irish citizens in general and by the Bishops, priests, religious and lay faithful of Ireland with regard to the criminal and sinful acts of sexual abuse perpetrated by clergy and religious. It also recognizes the understandable anger, disappointment and sense of betrayal of those affected – particularly the victims and their families – by these vile and deplorable acts and by the way in which they were sometimes handled by Church authorities, and for all of this it wishes to reiterate its sorrow for what happened. It is confident that the measures which the Church has introduced in recent years at a universal level, as well as in Ireland, will prove more effective in preventing the recurrence of these acts and will contribute to the healing of those who suffered abuse and to the restoration of mutual confidence and collaboration between Church and State authorities, which is essential for the effective combating of the scourge of abuse. Naturally, the Holy See is well aware that the painful situation to which the episodes of abuse have given rise cannot be resolved swiftly or easily, and that although much progress has been made, much remains to be done.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Since the early days of the Irish State and especially since the establishment of diplomatic relations in 1929, the Holy See has always respected Ireland’s sovereignty, has maintained cordial and friendly relations with the country and its authorities, has frequently expressed its admiration for the exceptional contribution of Irish men and women to the Church’s mission and to the betterment of peoples throughout the world, and has been unfailing in its support of all efforts to promote peace on the island during the recent troubled decades. Consistent with this attitude, the Holy See wishes to reaffirm its commitment to constructive dialogue and cooperation with the Irish Government, naturally on the basis of mutual respect, so that all institutions, whether public or private, religious or secular, may work together to ensure that the Church and, indeed, society in general will always be safe for children and young people.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[&lt;b&gt;ENDE DER OFFIZIELLEN ANTWORT DES HEILIGEN STUHLES IN IHRER LANGFASSUNG, TEILWEISE AUS DEM ENGLISCHEN ÜBERSETZT.&lt;/b&gt;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Die in der Langfassung angebenen Anmerkungen&lt;/b&gt; umfassen folgendes: die &lt;b&gt;ANMERKUNG 1&lt;/b&gt; weist darauf hin, daß alle Texte gemäß der dem Heiligen Stuhl zur Verfügung gestellten Version zitiert werden. Und die &lt;b&gt;ANMERKUNG 2&lt;/b&gt; zitiert einfach aus dem für die lateinische Kirche geltenden CIC die Canones 1717 - 1719 zur kirchenrechtlichen Voruntersuchung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Can. 1717 - § 1. Erhält der Ordinarius eine wenigstens wahrscheinliche Kenntnis davon, daß eine Straftat begangen worden ist, so soll er selbst oder durch eine andere geeignete Person vorsichtig Erkundigungen über den Tatbestand, die näheren Umstände und die strafrechtliche Zurechenbarkeit einziehen, außer dies erscheint als gänzlich überflüssig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 2. Es muß vorgebeugt werden, daß nicht aufgrund dieser Voruntersuchung jemandes guter Ruf in Gefahr gerät.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 3. Der Voruntersuchungsführer hat dieselben Vollmachten und Pflichten wie der Vernehmungsrichter im Prozeß; in einem späteren Strafprozeß kann er nicht als Richter tätig sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Can. 1718 — § 1. Wenn genügend Anhaltspunkte gesammelt sind, hat der Ordinarius zu entscheiden, ob:&lt;br /&gt;
1° ein Verfahren zum Zweck der Verhängung oder der Feststellung einer Strafe eingeleitet werden kann;&lt;br /&gt;
2° dies unter Beachtung von can. 1341 tunlich ist;&lt;br /&gt;
3° ein gerichtliches Verfahren stattfinden muß oder ob, falls gesetzlich nicht verboten, mittels eines außergerichtlichen Dekretes vorzugehen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 2. Der Ordinarius soll das in § 1 erwähnte Dekret aufheben oder ändern, wenn ihm aufgrund neuer Anhaltspunkte richtig erscheint, eine andere Entscheidung zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 3. Bei Erlaß der in §§ 1 und 2 erwähnten Dekrete soll der Ordinarius, falls er dies für klug erachtet, zwei Richter oder andere rechtskundige Personen anhören.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 4. Bevor der Ordinarius ein Dekret nach § 1 erläßt, soll er überlegen, ob es, um nutzlose Verfahren zu vermeiden, zweckmäßig ist, daß er persönlich oder der Voruntersuchungsführer mit Einverständnis der Beteiligten die Schadensersatzfrage nach billigem Ermessen entscheidet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Can. 1719 — Die Voruntersuchungsakten und die Dekrete des Ordinarius, mit denen die Voruntersuchung eingeleitet oder abgeschlossen wird, sowie alle Vorgänge, die der Voruntersuchung vorausgehen, sind, falls sie für einen Strafprozeß nicht notwendig sind, im Geheimarchiv der Kurie abzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[&lt;b&gt;ENDE DER ANMERKUNG 2 AUS DER LANGFASSUNG&lt;/b&gt;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Die umfassende Antwort des Heiligen Stuhles&lt;/b&gt; zeigt, wie sehr dem Papst, der Römischen Kurie und den Bischöfen an der Bekämpfung sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger innerhalb der Kirche gelegen ist. Sie zeigt auch auf, daß vereinzelte Internetmedien mit einem rechtsextremen oder revisionistischem Anhauch schwerwiegend irren, wenn zu jedem Mißbrauchsfall oder zu den im Jahre 2010 aufgeflogenen und diskutierten Mißbrauchsfällen immer pauschal das Wörtchen &quot;angeblich&quot; (&quot;angebliche Mißbrauchsfälle&quot;) hinzugefügt wird. Dies ist eine schwerwiegende und skandalöse Verweigerung der Realität, die mit dem katholischen Glauben und seiner Wirklichkeitsnähe absolut unvereinbar ist. Im Christentum geht es an erster Stelle immer um Wahrheit und Umkehr, auch was das jeweils eigene Leben betrifft. Und in diesem Sinne wollen wir für ein gutes Gelingen des &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6280&amp;amp;entry_id=286&quot; title=&quot;http://www.papst-in-deutschland.de&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.papst-in-deutschland.de&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Papstbesuches in Deutschland&lt;/a&gt; beten. Euer Padre Alex - Dr. iur. can. Alexander Pytlik &lt;div class=&quot;serendipity_babelfish&quot;&gt;Übersetze nach  &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F286-CLOYNE-REPORT-OFFIZIELLE-ANTWORT-DES-HEILIGEN-STUHLES-FUER-IRLAND.html&amp;amp;lp=de%5Fen&quot;&gt;en&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F286-CLOYNE-REPORT-OFFIZIELLE-ANTWORT-DES-HEILIGEN-STUHLES-FUER-IRLAND.html&amp;amp;lp=de%5Ffr&quot;&gt;fr&lt;/a&gt;&lt;/div&gt; 
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    <dc:subject>
    Kirchenrecht, News Kommentare, </dc:subject>
    <dc:date>2011-09-03T10:32:00Z</dc:date>
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<item rdf:about="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/285-guid.html">
    <title>KRÄUTERWEIHE IM FRAUENDREISSIGER: DER ALTE TEXT FREI INS DEUTSCHE ÜBERTRAGEN</title>
    <link>http://www.internetpfarre.de/blog/archives/285-KRAEUTERWEIHE-IM-FRAUENDREISSIGER-DER-ALTE-TEXT-FREI-INS-DEUTSCHE-UEBERTRAGEN.html</link>
    <description>
    &lt;p&gt; &lt;strong&gt;Nicht wenige lateinische Katholiken&lt;/strong&gt; sind darüber informiert, daß der Römische Ritus zwei offizielle Formen besitzt, die ordentliche und die (ältere) außerordentliche. Die römische Instruktion &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/279-KOMMENTAR-ZUR-INSTRUKTION-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Universae Ecclesiae&lt;/a&gt; über die Ausführung des als Motu proprio erlassenen Apostolischen Schreibens &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt; von Papst Benedikt XVI. hat auch in ihrer Nummer 35 festgehalten, daß der Gebrauch des (älteren) Rituale Romanum gestattet ist, und als ein sehr schönes Beispiel möchte ich heute auf die alten Kräuterweihegebete verweisen, die ich im folgenden zum Teil präzise, zum Teil aber auch freier bzw. im Fall des dritten Gebetes mit zusätzlichen Verständnishinweisen ins Deutsche übertragen habe. &lt;br /&gt;
&lt;div class=&quot;serendipity_imageComment_right&quot; style=&quot;width: 85px;&quot;&gt; &lt;br /&gt;
&lt;div class=&quot;serendipity_imageComment_img&quot;&gt;&lt;a class=&quot;serendipity_image_link&quot; href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/uploads/frauendreissiger2011_eichstaett_buchenhuell.jpg&quot;&gt;&lt;!-- s9ymdb:37 --&gt;&lt;img width=&quot;85&quot; height=&quot;110&quot; class=&quot;serendipity_image_right&quot; src=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/uploads/frauendreissiger2011_eichstaett_buchenhuell.serendipityThumb.jpg&quot; alt=&quot;&quot;  /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/div&gt; &lt;br /&gt;
&lt;div class=&quot;serendipity_imageComment_txt&quot;&gt;Frauen-dreißiger in Buchenhüll ab 15. August 2011 zur Vorbereitung des Papst-besuches in Deutschland; mit S. E. Bischof Dr. Walter Mixa am 18. September 2011 (Sonntag zum feierlichen Frauen-dreißiger-schluß).&lt;/div&gt; &lt;br /&gt;
&lt;/div&gt; Ich bin dabei von meinem Rituale Romanum aus dem Jahre 1925 ausgegangen, und zwar von der ab S. 402 abgedruckten &lt;strong&gt;BENEDICTIO HERBARUM IN FESTO ASSUMPTIONIS B. MARIAE V.&lt;/strong&gt;, wobei diese Kräutersegnung zum Fest der Aufnahme der allerseligsten Jungfrau Maria als nicht-reservierte Segnung Nr. 11 verzeichnet ist. Als Antiphon zum Psalm 64 (65) eignet sich im übrigen vorzüglich das Ave Maria (zum Vergleich das bei introibo.net angebotene &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6273&amp;amp;entry_id=285&quot; title=&quot;http://www.introibo.net/download/rituale/kraeuterweihe.pdf&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.introibo.net/download/rituale/kraeuterweihe.pdf&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;lateinisch-deutsche Formular&lt;/a&gt; der Kräutersegnung):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[&lt;strong&gt;BEGINN DER KRÄUTERSEGNUNG AM 15. AUGUST:&lt;/strong&gt;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
V. Unsere Hilfe ist im Namen des Herrn!&lt;br /&gt;
R. Der Himmel und Erde erschaffen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Psalm 64 (65)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2 Dir gebührt Lobgesang, Gott, auf dem Zion, / Dir erfüllt man Gelübde.&lt;br /&gt;
3 Du erhörst die Gebete. / Alle Menschen kommen zu Dir&lt;br /&gt;
4 unter der Last ihrer Sünden. Unsere Schuld ist zu groß für uns, / Du wirst sie vergeben.&lt;br /&gt;
5 Wohl denen, die Du erwählst und in Deine Nähe holst, / die in den Vorhöfen Deines Heiligtums wohnen. Wir wollen uns am Gut Deines Hauses sättigen, / am Gut Deines Tempels.&lt;br /&gt;
6 Du vollbringst erstaunliche Taten, / erhörst uns in Treue, Du Gott unsres Heiles, Du Zuversicht aller Enden der Erde / und der fernsten Gestade.&lt;br /&gt;
7 Du gründest die Berge in Deiner Kraft, / Du gürtest Dich mit Stärke.&lt;br /&gt;
8 Du stillst das Brausen der Meere, / das Brausen ihrer Wogen, das Tosen der Völker.&lt;br /&gt;
9 Alle, die an den Enden der Erde wohnen, / erschauern vor Deinen Zeichen; / Ost und West erfüllst Du mit Jubel.&lt;br /&gt;
10 Du sorgst für das Land und tränkst es; / Du überschüttest es mit Reichtum. Der Bach Gottes ist reichlich gefüllt, / Du schaffst ihnen Korn; so ordnest Du alles.&lt;br /&gt;
11 Du tränkst die Furchen, ebnest die Schollen, / machst sie weich durch Regen, segnest ihre Gewächse.&lt;br /&gt;
12 Du krönst das Jahr mit Deiner Güte, / Deinen Spuren folgt Überfluß.&lt;br /&gt;
13 In der Steppe prangen die Auen, / die Höhen umgürten sich mit Jubel.&lt;br /&gt;
14 Die Weiden schmücken sich mit Herden, / die Täler hüllen sich in Korn. / Sie jauchzen und singen.&lt;br /&gt;
Ehre sei dem Vater und dem Sohn und dem Heiligen Geist, wie im Anfang, so auch jetzt und allezeit und in Ewigkeit. Amen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
V. Der Herr spendet Segen.&lt;br /&gt;
R. Und unser Land gibt seinen Ertrag.&lt;br /&gt;
V. Du tränkst die Berge aus Deinen Kammern.&lt;br /&gt;
R. Aus Deinen Wolken wird die Erde satt.&lt;br /&gt;
V. Du läßt Gras wachsen für das Vieh.&lt;br /&gt;
R. Und auch Pflanzen für den Menschen,&lt;br /&gt;
V. die er anbaut, damit er Brot gewinne von der Erde.&lt;br /&gt;
R. Und Wein, der das Herz des Menschen erfreut,&lt;br /&gt;
V. damit sein Gesicht von Öl erglänze.&lt;br /&gt;
R. Und Brot das Menschenherz stärke.&lt;br /&gt;
V. Er sandte Sein Wort und heilte sie.&lt;br /&gt;
R. Und befreite sie von ihrem Verderben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
V. Herr, erhöre mein Gebet!&lt;br /&gt;
R. Und laß&#039; mein Rufen zu Dir kommen!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
V. Der Herr sei mit euch!&lt;br /&gt;
R. Und mit deinem Geiste!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;I. Lasset uns beten!&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allmächtiger ewiger Gott, der Du Himmel, Erde und Meer, Sichtbares und Unsichtbares durch Dein Wort aus dem Nichts erschaffen hast und zum Gebrauch der Menschen und Tiere die Erde hervorbringen lassest Bäume und Kräuter, welche nach Deiner mildreichen Anordnung in ihrer jeweiligen Eigenart aus sich Frucht bringen, nicht nur als Kräuternahrung für die Beseelten, sondern auch zur Heilung kranker Körper. Inniglich bitten wir Dich mit Herz und Mund, Du wollest diese unterschiedlichen Kräutergattungen und Früchte durch Deine gnadenreiche Milde + segnen, damit sie durch den Einfluß der neuen Gnade Deines Segens und durch den rechten Gebrauch für Mensch und Tier in Deinem heiligen Namen über ihre von Dir gegebene natürliche Kraft hinaus reichen Schutz gewähren gegen alle Krankheit und Vergiftung. Durch unseren Herrn Jesus Christus, der in der Einheit des Heiligen Geistes mit Dir lebt und regiert von Ewigkeit zu Ewigkeit. AMEN.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;II. Lasset uns beten!&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
O Gott, der Du durch Deinen Knecht Moses die Söhne Israels anleitetest, Manipeln der neuen Früchte zu ihrer Segnung zu den Priestern zu bringen, unter Auswahl der feinsten und schönsten Früchte der Gewächse und unter dem Ausdruck großer Freude vor Dir als ihrem wahren Gott: höre unsere Anrufungen, und gieße die Überfülle Deines + Segens auf uns und auf diese Bündel der neuen Gewächse und diese Collectio neuer Kräuter und Früchte, die wir Dir voll Dank an diesem hochfestlichen Tag darstellen und in Deinem Namen + segnen. Gewähre gnädig, daß überall dort wo auch immer von diesen gesegneten Kräutern etwas aufbewahrt, mitgetragen oder anders verwendet wird, Menschen, Schafe, Vieh, Reit- und Lasttiere heilende Hilfe finden gegen Krankheiten, Seuchen, Geschwüre, Bösartigkeiten und Verwünschungen sowie gegen die Gifte und Bisse der Schlangen und anderer Tiere, aber auch Verteidigung finden gegen teuflische Illusionen, Machenschaften und betrügerische Verführungen. Und so mögen wir beladen mit Manipeln guter Werke, durch die Verdienste der allerseligsten Jungfrau und Gottesmutter Maria, deren leibliche Aufnahme in den Himmel wir feierlich begehen, gewürdigt werden, eben dort zugelassen zu werden. Durch unseren Herrn Jesus Christus, der in der Einheit des Heiligen Geistes mit Dir lebt und regiert von Ewigkeit zu Ewigkeit. AMEN.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;III. Lasset uns beten!&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gott, Du ließest durch Jesaja im Alten Bunde ankündigen: &quot;&lt;i&gt;Aus dem Baumstumpf von Jesse, aus dem Baumstumpf Isais, des Vaters Davids, wächst ein Reis hervor, ein junger Trieb aus seinen Wurzeln bringt Frucht.&lt;/i&gt;&quot; (Jes 11,1) Wir singen in der Weihnachtszeit immer wieder neu: &quot;&lt;i&gt;Es ist ein Ros entsprungen aus einer Wurzel zart, von Jesse, von Isai, dem Vater Davids, kam die Art. Das Röslein, davon Jesaja sagt, ist Maria, die Reine.&lt;/i&gt;&quot; Dieses Röslein, diesen Reis aus Isais Stumpf, diesen Zweig Jesses, diese virgam Jesse, nämlich die allerseligste Jungfrau und Gottesgebärerin, die Mutter Deines Sohnes und unseres Herrn Jesus Christus, hast Du am heutigen Tage in den Himmel erhoben, damit Du uns Sterblichen auf ihre Bitten hin und unter ihrem Patronat die Frucht ihres Leibes, Deinen Sohn, vermittelst: wir bitten Dich demütig, daß wir kraft der Vollmacht dieses Deines Sohnes und unter dem glorreichen Patrozinium Seiner Mutter die Schutzwirkungen dieser Früchte der Erde für das irdische und ewige Heil zu nützen vermögen. Durch unseren selben Herrn Jesus Christus, der in der Einheit des Heiligen Geistes mit Dir lebt und regiert von Ewigkeit zu Ewigkeit. AMEN.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und der Segen des allmächtigen Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes komme auf diese Bündel herab und bleibe auf ihnen allezeit. AMEN.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[&lt;strong&gt;ENDE DER KRÄUTERSEGNUNG ZU BEGINN DES FRAUENDREISSIGERS.&lt;/strong&gt;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Und so lade ich noch sehr herzlich ein&lt;/strong&gt;, während der traditionellen Kräuterweihe-Zeit des Frauendreißigers zu Ehren der in den Himmel mit Seele und Leib aufgenommenen Gottesmutter Maria auch die eine oder andere Wallfahrt in den uralten Marienort St. Marien Buchenhüll, Ortsteil von Eichstätt, zu unternehmen. In diesem Jahr dient dieser sommerliche Marienmonat vor allem auch der geistlich-marianischen Vorbereitung auf den Besuch Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI., weshalb vier seiner Vorgänger mit ihren wesentlichen Aussagen über dieselbe Gottesmutter Maria im Mittelpunkt der diesjährigen Frauendreißigerpredigten stehen werden. Alle genauen Termine können dem &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6272&amp;amp;entry_id=285&quot; title=&quot;http://www.padre.at/frauendreissiger2011_eichstaett_buchenhuell.jpg&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.padre.at/frauendreissiger2011_eichstaett_buchenhuell.jpg&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Buchenhüller Werbeplakat&lt;/a&gt; entnommen werden. Euer Padre Alex - Kirchenrektor Dr. Alexander Pytlik &lt;div class=&quot;serendipity_babelfish&quot;&gt;Übersetze nach  &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F285-KRAEUTERWEIHE-IM-FRAUENDREISSIGER-DER-ALTE-TEXT-FREI-INS-DEUTSCHE-UEBERTRAGEN.html&amp;amp;lp=de%5Fen&quot;&gt;en&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F285-KRAEUTERWEIHE-IM-FRAUENDREISSIGER-DER-ALTE-TEXT-FREI-INS-DEUTSCHE-UEBERTRAGEN.html&amp;amp;lp=de%5Ffr&quot;&gt;fr&lt;/a&gt;&lt;/div&gt; 
    </description>

    <dc:publisher>www.internetpfarre.de/blog/ - Padre Alex - Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik</dc:publisher>
    <dc:creator>nospam@example.com (Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik)</dc:creator>
    <dc:subject>
    Aktuelle Fürbitten, Sonstiges, </dc:subject>
    <dc:date>2011-08-14T22:01:00Z</dc:date>
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<item rdf:about="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/284-guid.html">
    <title>HEILIGER MAXIMILIAN KOLBE: 70 JAHRE MARTYRIUM IN AUSCHWITZ</title>
    <link>http://www.internetpfarre.de/blog/archives/284-HEILIGER-MAXIMILIAN-KOLBE-70-JAHRE-MARTYRIUM-IN-AUSCHWITZ.html</link>
    <description>
    &lt;b&gt;Am kommenden Sonntag, dem 14. August 2011&lt;/b&gt;, jährt sich zum 70. Mal das Martyrium des heiligen Maximilian Kolbe. Aus diesem Anlaß heraus übernehme ich die päpstlichen Predigten zu seiner Seligsprechung (vor 40 Jahren) und zu seiner Heiligsprechung von der Internetseite des Heiligen Stuhles und übertrage diese beiden aus dem Italienischen ins Deutsche:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;I. FEIERLICHE SELIGSPRECHUNG VON PATER MAXIMILIAN MARIA KOLBE&lt;/b&gt; - &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6262&amp;amp;entry_id=284&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/homilies/1971/documents/hf_p-vi_hom_19711017_it.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/homilies/1971/documents/hf_p-vi_hom_19711017_it.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;PREDIGT VON PAPST PAUL VI.&lt;/a&gt; (Sonntag, 17. Oktober 1971):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Maximilian Maria Kolbe ein Seliger. Was bedeutet dies? Es will heißen, daß die Kirche in ihm einen ganz besonderen Menschen sieht, einen, in dem die Gnade Gottes und seine Seele in solcher Weise aufeinander getroffen sind, daß daraus ein wundervolles Leben hervorging, in dem der gute Beobachter die Symbiose eines doppelten Wirkungsprinzips entdeckt, des göttlichen und des menschlichen - geheimnisvoll das eine, experimentell das andere, übernatürlich und doch im Inneren das eine, natürlich und doch komplex wie ausgedehnt das andere, bis zum Erreichen jenes einzigartigen Profils moralischer und geistlicher Größe, die wir Heiligkeit nennen, das heißt die nach religiösen Kriterien erreichte Vollkommenheit, die - wie man weiß - zu den unendlichen Höhen des Absoluten strebt. Selig will also heißen, jener Verehrung würdig zu sein, das heißt jenes gestatteten und entsprechenden lokalen Kultes, welcher die Bewunderung dessen einschließt, der wegen mancher außergewöhnlicher und prachtvoller Wirkung des heiligenden Geistes Objekt derselben Verehrung ist. Selig will heißen gerettet und siegreich. Will heißen Bürger des Himmels mit allen Eigenheiten des Erdenbürgers; will heißen Bruder und Freund, um den wir noch als den unsrigen wissen, sogar mehr denn je als den unsrigen, weil er identifiziert ist als fruchtbares Glied der Gemeinschaft der Heiligen, die jener mystische Leib Christi ist, die Kirche, die sowohl in der Zeit als auch in der Ewigkeit lebt; will heißen Fürsprecher und deshalb Protektor im Reich der Liebe, und gemeinsam mit Christus «lebt er allezeit, um für uns einzutreten» (Hebr 7,25; vgl. Röm 8,34); will schließlich heißen exemplarischer Champion, die Sorte Mensch, an dem wir unsere Lebensform ausrichten können, weil beim Seligen das Privileg des Apostels Paulus anerkannt ist, dem christlichen Volk sagen zu können: «Haltet euch an mein Vorbild, wie ich Christus zum Vorbild nehme» (1 Kor 4,16; 11,1; Phil 3, 17; vgl. 1 Thess 3,7).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;LEBEN UND WERKE DES NEUEN SELIGEN&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
So können wir von heute an Maximilian Kolbe als neuen Seligen betrachten. Aber wer ist Maximilian Kolbe?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ihr wißt es, ihr kennt ihn. Steht er doch unserer Generation so nahe, ist er doch so durchtränkt von der gelebten Erfahrung dieser unserer Zeit, alles weiß man von ihm. Wenig andere Prozesse sind wahrscheinlich so gut dokumentiert wie dieser. Nur wegen unserer modernen Leidenschaft für die historische Wahrheit lesen Wir - einer Inschrift ähnlich - das biographische Profil von Pater Kolbe, das wir einem seiner unermüdlichsten Erforscher verdanken:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
«P. Maximilian Kolbe wurde am 8. Januar 1894 in Zdusnka Wola, in der Nähe von Lodz, geboren. Nachdem er im Jahr 1907 ins Seminar der Minoriten-Konventualen eingetreten war, wurde er nach Rom gesendet, um die kirchlichen Studien an der Päpstlichen Universität Gregoriana und am &quot;Seraphicum&quot; seines Ordens fortzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Noch als Student ersann er eine Institution, die Miliz der Unbefleckten. Zum Priester ausgeweiht am 28. April 1918 und nach Polen heimgekehrt, begann er sein marianisches Apostolat, insbesondere mit der Monatspublikation Rycerz Niepokalanej (der Ritter der Unbefleckten), welche im Jahr 1938 eine Million Exemplare erreichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1927 gründete er die Niepokalanów (Stadt der Unbefleckten), Zentrum des religiösen Lebens und diverser Formen des Apostolates. 1930 brach er nach Japan auf, wo er eine weitere ähnliche Institution gründete.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach seiner definitiven Rückkehr nach Polen widmete er sich ganz seinem Werk, mit verschiedenen religiösen Publikationen. Der Zweite Weltkrieg überraschte ihn an der Spitze des eindrucksvollsten polnischen Verlagskomplexes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 19. September 1939 wurde er von der Gestapo festgenommen, die ihn zuerst nach Lamsdorf (Deutschland) deportierte, später ins provisorische Konzentrationslager Amtitz. Nach seiner Freilassung am 8. Dezember 1939 kehrte er nach Niepokalanów zurück und nahm die unterbrochene Tätigkeit wieder auf. Wieder festgenommen im Jahr 1941, wurde er ins Pawiak-Gefängnis in Warschau eingesperrt und dann ins Konzentrationslager von Oswiecim (Auschwitz) deportiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem er das Leben als Ersatz für einen zum Tode verurteilten Unbekannten - es handelte sich um eine Repressalie für die Flucht eines Häftlings - angeboten hatte, wurde er in einen Bunker gesperrt, um darin den Hungertod zu erleiden. Am 14. August, Vigil der in den Himmel Aufgenommenen, durch eine Phenolininjektion verstorben, gab er seine gute Seele Gott zurück, nachdem er zuvor noch seinen Leidensgenossen beigestanden war und sie getröstet hatte. Sein Leib wurde verbrannt» (Pater Ernesto Piacentini, O.F.M. Conv.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;DIE VEREHRUNG DER&lt;/b&gt; &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6268&amp;amp;entry_id=284&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/18-UNBEFLECKTE-EMPFAENGNIS-150-JAHRE-VERKUENDIGUNG-DES-DOGMAS-DER-UNBEFLECKTEN-EMPFAENGNIS-MARIENS.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/18-UNBEFLECKTE-EMPFAENGNIS-150-JAHRE-VERKUENDIGUNG-DES-DOGMAS-DER-UNBEFLECKTEN-EMPFAENGNIS-MARIENS.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;b&gt;UNBEFLECKTEN EMPFÄNGNIS&lt;/b&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aber bei einer Zeremonie wie dieser entschwindet der biographische Anhaltspunkt im Lichte der großen Hauptlinien der zusammengeschauten Gestalt des neuen Seligen; und wir richten unseren Blick für einen Moment auf diese Linien, die ihn charakterisieren und ihn unserem Gedenken anvertrauen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Maximilian Kolbe war ein Apostel der Verehrung der Madonna, und sie wurde von ihm in ihrem ersten, ursprünglichen und vorzüglichen Glanz, jenem ihrer Bezeichnung von Lourdes betrachtet: als die Unbefleckte Empfängnis. Es ist unmöglich, den Namen, die Aktivität, die Mission des seligen Kolbe vom Namen der unbefleckten Maria abzutrennen. Er war es, der die Miliz der Unbefleckten hier in Rom am 16. Oktober 1917 gründete, noch bevor er zum Priester geweiht wurde. Wir können heute diesen Jahrestag begehen. Er ist bekannt als der demütige und milde Franziskaner, und mit unglaublicher Kühnheit sowie außerordentlichem Organisationstalent entfaltete er die Initiative. Und die fromme Verehrung der Mutter Christi, geschaut in ihrem Sonnenkleid (vgl. Offb 12,1), wurde der Brennpunkt seiner Spiritualität, seines Apostolates, seiner Theologie. Kein Zweifel möge unsere Bewunderung und unsere Zustimmung zu diesem Auftrag beeinträchtigen, den uns der neue Selige als Erbe und Vorbild hinterlassen hat, als ob auch Wir Mißtrauen hegten gegenüber einer ähnlichen marianischen Lobpreisung und als ob sich zwei andere theologische und geistliche Strömungen, die heute im religiösen Denken und Leben vorherrschen - jene christologische und jene ekklesiologische - im Wettstreit mit jener mariologischen befänden. Kein Wettstreit. Im Denken Kolbes behält Christus nicht nur den ersten Platz, sondern - absolut gesprochen - den einzig notwendigen und ausreichenden Platz in der Heilsökonomie; und auch die Liebe zur Kirche und zu ihrer Sendung ist in der Konzeption der Lehre oder in der apostolischen Zielsetzung des neuen Seligen nicht vergessen. Im Gegenteil, gerade aus der untergeordneten Komplementarität der Gottesmutter - im Hinblick auf den kosmologischen, anthropologischen und soteriologischen Plan Christi - entspringt jedes ihrer Vorrechte und ihre ganze Größe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das wissen Wir genau. Und Kolbe sieht Maria so wie die ganze katholische Lehre, die ganze katholische Liturgie und die ganze katholische Spiritualität eingefügt in den göttlichen Plan als  «Fixpunkt des ewigen Ratschlusses», als die voll der Gnade, als den Sitz der Weisheit, als die zur Mutterschaft Christi Vorherbestimmte, als die Königin des messianischen Reiches (Lk 1,33), und gleichzeitig als die Magd des Herrn, als die dazu Erwählte, der Inkarnation des Wortes ihre unersetzliche Kooperation darzubieten, als die Mutter des Gottmenschen, unseres Erlösers: «Maria ist diejenige, durch welche die Menschen bei Jesus ankommen, und diejenige, durch welche Jesus bei den Menschen ankommt» (L. BOUYER, Le trône de la Sagesse, S. 69).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unserem Seligen sind daher keine Vorwürfe zu machen - auch nicht der Kirche mit ihm gemeinsam - wegen seines Enthusiasmus, der der Verehrung der Jungfrau gewidmet ist; die Verehrung ist nie dem Zentralen gleichgestellt noch gibt es einen Vorrang einer solchen Verehrung, eben wegen des Geheimnisses der Gemeinschaft, die Maria mit Christus vereint und die im Neuen Testament so überzeugend dokumentiert ist; aus der Verehrung erwächst nie eine «Mariolatrie». So wie die Sonne nie vom Mond verdunkelt wird; ebensowenig wird jemals die dem Dienst der Kirche im eigentlichen Sinne anvertraute Rettungsmission beeinträchtigt, wenn diese versteht, Maria als ihre eine herausragende Tochter und als ihre geistliche Mutter zu verehren. Wenn man so will, ist der charakteristische Aspekt, ja sogar aus sich heraus der Ausgangspunkt der Frömmigkeit, der Mehrverehrung Mariens, von Seiten des seligen Kolbe die Bedeutung, die er ihr zuschreibt im Hinblick auf die gegenwärtigen Bedürfnisse der Kirche, auf die Wirksamkeit ihrer Weissagung über die Herrlichkeit des Herrn und auf die Erhöhung der Niedrigen, auf die Mächtigkeit ihrer Fürsprache, auf den Glanz ihrer Vorbildlichkeit, auf die Präsenz ihrer mütterlichen Liebe. Das &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6266&amp;amp;entry_id=284&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19641121_lumen-gentium_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19641121_lumen-gentium_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Konzil&lt;/a&gt; hat uns in diesen Gewißheiten bestätigt, und nun belehrt und hilft uns vom Himmel her Pater Kolbe, diese zu meditieren und zu leben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieses marianische Profil des neuen Seligen qualifiziert ihn und ordnet ihn den großen Heiligen und den vorausblickenden Denkern zu, die das Geheimnis Mariens verstanden, verehrt und besungen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;TRAGISCHER UND HERAUSRAGENDER EPILOG&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und dann sind wir beim tragischen und herausragenden Epilog des unschuldigen apostolischen Lebens von Maximilian Kolbe. Von diesem Epilog her rührt hauptsächlich die Verherrlichung, welche die Kirche heute in bezug auf den demütigen, milden und fruchtbringenden Ordensmann, auf den mustergültigen Schüler des heiligen Franziskus, auf den in Maria, die Unbefleckte, verliebten Ritter feiert. Die Szene seines zeitlichen Endes ist so schrecklich und erschütternd, daß Wir vorzögen, darüber nicht zu sprechen und sie nie mehr zu betrachten, um nicht zu sehen, bis wohin die unmenschliche Erniedrigung durch die Präpotenz gehen kann, die sich aus ungerührter Grausamkeit gegenüber Menschenwesen, die auf wehrlose Sklaven reduziert und zur Ausrottung bestimmt sind, das Podest der Größe und Herrlichkeit verschafft; und es waren Millionen solcher, die dem Stolz der Gewalt und dem Wahn des Rassismus geopfert wurden. Und doch bedarf es des Nachdenkens über diese finstere Szene, um darin manchen Funken verbliebener Menschlichkeit zu erblicken. O weh, die Geschichte darf diese ihre fürchterliche Seite nicht vergessen. Und so kann sie nicht anders als den bestürzten Blick auf die hellen Punkte richten, die sich aus ihr ergeben, aber gemeinsam besiegen sie so die unbegreifliche Finsternis. Einer dieser Punkte, ja vielleicht der leuchtendste und funkelndste, ist die zermürbte, gelassene Figur des Maximilian Kolbe. Der stille und immer fromme Held, der getragen ist von einem paradoxen und doch vernünftig durchdachten Vertrauen. Sein Name wird unter den Großen verbleiben und wird enthüllen, welche Rücklagen an moralischen Werten bei jenen unglücklichen Massen brachliegen, die vor Angst und Verzweiflung erstarrt sind. Und nun umhüllen Wir diesen immensen Vorhof des Todes mit einem göttlichen und unvergänglichen Wort des Lebens, mit jenem von Jesus, welches das Geheimnis des schuldlosen Leidens offenbart - Sühne zu sein, Opfer zu sein und schließlich Liebe zu sein: «Es gibt keine größere Liebe, als wenn einer sein Leben für seine Freunde hingibt» (Joh 15,13). Jesus sprach von Sich angesichts Seiner bevorstehenden Hinopferung für die Rettung der Menschen. Die Menschen sind alle Freunde Jesu, wenn sie wenigstens Sein Wort hören. Pater Kolbe verwirklichte im verhängnisvollen Lager von Auschwitz den Spruch der befreienden Liebe auf zweifache Weise (unter doppeltem Titel):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;DER PRIESTER, «ALTER CHRISTUS»&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1.) Wer erinnert sich nicht an die unvergleichliche Episode? «Ich bin ein katholischer Priester», sagte er, als er sein Leben dem Tod darbot - und welchem Tod! - um einen unbekannten Schicksalsgefährten das Überleben zu ermöglichen, der nämlich schon für die blinde Blutrache bestimmt war. Und das war ein gewaltiger Moment: das Angebot wurde angenommen. Es ging hervor aus dem Herzen, das eingeübt war, sich selbst zu schenken, als natürliche, spontane und sozusagen logische Konsequenz des eigenen Priestertums. Ist nicht ein Priester ein «zweiter Christus»? War nicht Christus als Priester das Erlösungsopfer des Menschengeschlechtes? Welcher Ruhm, welches Beispiel für uns Priester, in diesem neuen Seligen einen Interpreten dieser unserer Weihe und unserer Sendung zu erkennen! Welche Ermahnung in dieser Stunde der Unsicherheit, in der die menschliche Natur bisweilen gerne ihre Rechte dominieren lassen möchte gegenüber der übernatürlichen Berufung zur totalen Hingabe an Christus in demjenigen, der in Seine Nachfolge berufen ist! Und welcher Trost für die so geliebte und so edle, dichte und treue Schar der guten Priester und Ordensmänner, die ihre Sendung - auch in der legitimen und lobenswerten Intention, ihre Berufung von der persönlichen Mittelmäßigkeit und von der gesellschaftlichen Frustration abzuheben - so verstehen: ich bin ein katholischer Priester, und deshalb opfere ich mein Leben, um jenes der anderen zu retten! Dies scheint der Auftrag zu sein, den der Selige besonders an uns richtet, die Diener der Kirche Gottes, und in analoger Weise an alle, die den Geist dieses Auftrags annehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;SOHN DES EDLEN UND KATHOLISCHEN POLEN&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2.) Und diesem Titel des Priesters fügt sich noch ein anderer hinzu; ein weiterer Nachweis, daß das Opfer des Seligen seine Motivation in einer Freundschaft hatte: er war Pole. Als Pole wurde er zu jenem unglückseligen «Lager» verurteilt, und als Pole tauschte er sein Schicksal mit jenem, für das sein Landsmann Franciszek Gajowniczek vorgesehen war; das heißt, er erlitt die grausame Todesstrafe stellvertretend für ihn. Wie viele Dinge kommen einem in den Sinn in Erinnerung an diesen menschlichen, sozialen und ethnischen Aspekt des freiwilligen Sterbens von Maximilian Kolbe, der auch Sohn des edlen und katholischen Polen ist! Das historische Schicksal des Leidens dieser Nation scheint in diesem charakteristischen und heroischen Fall die säkulare Berufung des polnischen Volkes zu belegen, in der gemeinsamen Leidensgeschichte sein Bewußtsein der Einigkeit zu finden, seine ritterliche Mission hin zu der in der Würde des spontanen Opfers seiner Söhne erreichten Freiheit, und deren Bereitschaft, füreinander einzutreten zur Bewältigung der Lebhaftigkeit hin zu einer unbesiegbaren Eintracht, sein unzerstörbar katholischer Charakter, der das polnische Volk als ein lebendiges und geduldiges Glied der universalen Kirche auszeichnet, seine feste Überzeugung, daß im wunderbar-außergewöhnlichen, aber doch tief empfundenen Schutz der Madonna das Geheimnis seiner wieder aufkommenden Blüte liegt - das alles sind in Regenbogenfarben schillernde Strahlen, die vom frischgebackenen Märtyrer Polens ausgehen und das authentische, schicksalschwere Antlitz dieses Landes erstrahlen lassen, und sie regen uns an, den Seligen, seinen exemplarischen Helden, anzurufen für die Festigkeit im Glauben, für den Eifer in den Werken der Liebe, um Eintracht, Wohlfahrt und Frieden seines ganzen Volkes. Die Kirche und die Welt werden davon gemeinsam profitieren. Und so sei es. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;II. FEIERLICHE HEILIGSPRECHUNG VON PATER MAXIMILIAN MARIA KOLBE&lt;/b&gt; - &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6264&amp;amp;entry_id=284&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/homilies/1982/documents/hf_jp-ii_hom_19821010_canonizzazione-kolbe_it.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/homilies/1982/documents/hf_jp-ii_hom_19821010_canonizzazione-kolbe_it.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;PREDIGT DES SELIGEN JOHANNES PAUL II.&lt;/a&gt; (Sonntag, 10. Oktober 1982):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;1.&lt;/b&gt; “Es gibt keine größere Liebe, als wenn einer sein Leben für seine Freunde hingibt&quot; (Joh 15,13).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von heute an wünscht die Kirche, einen Mann &quot;heilig&quot; zu nennen, dem es gewährt wurde, die genannten Worte des Erlösers in absolut buchstäblicher Weise zu erfüllen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seht, tatsächlich gegen Ende des Monats Juli 1941, als sich auf Befehl des Lagerkommandanten die zum Hungertod bestimmten Gefangenen in der Reihe aufstellten, meldete sich spontan dieser Mensch, Maximilian Maria Kolbe, und erklärte sich bereit, für einen von ihnen ersatzweise in den Tod zu gehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Verfügbarkeit wurde angenommen, und nach mehr als zwei Wochen der durch den Hunger verursachten Qualen wurde Pater Maximilian schließlich am 14. August 1941 das Leben durch eine tödliche Injektion genommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das alles passierte im &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6267&amp;amp;entry_id=284&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/116-SEINE-HEILIGKEIT-PAPST-BENEDIKT-XVI.-IN-AUSCHWITZ.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/116-SEINE-HEILIGKEIT-PAPST-BENEDIKT-XVI.-IN-AUSCHWITZ.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Konzentrationslager von Auschwitz&lt;/a&gt;, wo während des letzten Krieges etwa 4.000.000 Personen zu Tode gebracht wurden, darunter auch die Dienerin Gottes Edith Stein (die [heilige] Karmelitin Schwester Theresa Benedicta vom Kreuz), deren Seligsprechungsverfahren bei der zuständigen Kongregation läuft. Der Ungehorsam gegenüber Gott, dem Schöpfer des Lebens, der gesagt hat &quot;Du sollst nicht töten&quot;, hat in diesem Ort das immense Blutbad vieler Unschuldiger bewirkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichzeitig ist unsere Epoche in so schrecklicher Weise von der Ausrottung des unschuldigen Menschenlebens gekennzeichnet geblieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;2.&lt;/b&gt; Pater Maximilian Kolbe ist eben selbst als ein Gefangener des Konzentrationslagers an diesem Ort des Todes für das Recht auf Leben eines unschuldigen Menschen eingetreten, einer der 4.000.000.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Mann (Franciszek Gajowniczek) lebt noch und befindet sich unter uns. Pater Kolbe hat das Recht auf das Leben verteidigt, indem er seine Bereitschaft erklärte, an dessen Stelle in den Tod zu gehen, weil dieser ein Familienvater und sein Leben für seine Lieben notwendig war. Pater Maximilian Maria Kolbe hat so das ausschließliche Recht des Schöpfers auf das Leben des unschuldigen Menschen bekräftigt und Zeugnis abgelegt für Christus und die Liebe. So schreibt ja der Apostel Johannes: “Daran haben wir die Liebe erkannt, daß Er sein Leben für uns hingegeben hat. So müssen auch wir für die Brüder das Leben hingeben&quot; (1 Joh 3,16).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Indem er sein Leben für einen Bruder hingegeben hat, ist Pater Maximilian, den die Kirche schon seit 1971 als &quot;Seligen&quot; verehrt, in einer besonderen Weise Christus ähnlich geworden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;3.&lt;/b&gt; Wir, die wir also heute, am Sonntag, dem 10. Oktober, vor der Basilika des heiligen Petrus vereint sind, wollen den besonderen Wert hervorheben, den der Märtyrertod des Pater Maximilian Kolbe in den Augen Gottes besitzt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
“Kostbar ist in den Augen des Herrn das Sterben seiner Frommen” (Ps 115 [116],15), so haben wir beim Antwortpsalm wiederholt. Wahrhaftig, es ist kostbar und unschätzbar! Durch den Tod, den Christus auf dem Kreuz erlitten hat, hat sich die Erlösung der Welt vollzogen, weil dieser Tod den Wert der höchsten Liebe besitzt. Durch den von Pater Maximilian Kolbe erlittenen Tod hat sich ein glasklares Zeichen dieser Liebe in unserem Jahrhundert erneuert, das in höchstem Maße und auf unterschiedlichste Weise von der Sünde und vom Tod bedroht ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und so scheint sich in dieser feierlichen Liturgie der Heiligsprechung tatsächlich unter uns jener &quot;Märtyrer der Liebe&quot; aus Auschwitz (wie ihn Paul VI. nannte) zu melden und zu rufen: “Ach Herr, ich bin doch Dein Knecht, Dein Knecht bin ich, der Sohn Deiner Magd. Du hast meine Fesseln gelöst&quot; (Ps 115 [116],16).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und indem er gewissermaßen das Opfer seines ganzen Lebens in einem zusammenschaut - er als Priester und geistlicher Sohn des heiligen Franziskus -, scheint er zu sagen: “Wie kann ich dem Herrn all das vergelten, was er mir Gutes getan hat? Ich will den Kelch des Heils erheben und anrufen den Namen des Herrn.&quot; (Ps 115 [116],12 f.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das sind Worte der Dankbarkeit. Der aus Liebe an Stelle des Bruders erlittene Tod ist ein heroischer Akt des Menschen, mittels dessen wir - gemeinsam mit dem neuen Heiligen - Gott preisen. Von Ihm kommt in der Tat die Gnade zu solchem Heldentum, zu diesem Martyrium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;4.&lt;/b&gt; Wir preisen also heute das große Werk Gottes im Menschen. Vor uns allen hier Versammelten erhebt Pater Maximilian Kolbe seinen &quot;Kelch des Heils&quot;, in dem das Opfer seines ganzen Lebens enthalten ist, das besiegelt wurde mit dem Märtyrertod &quot;für einen Bruder&quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dieses endgültige Opfer bereitete sich Maximilian vor, indem er von den ersten Jahren seines Lebens an in Polen Christus nachfolgte. Aus diesen Jahren stammt der geheimnisvolle Traum zweiter Kronen: einer weißen und einer roten, unter denen unser Heiliger nicht auswählt, sondern beide annimmt. Seit den Jahren der Jugend war er durchdrungen von einer großen Liebe zu Christus und vom Wunsch nach dem Martyrium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Liebe und dieser Wunsch begleiteten ihn auf dem Weg der franziskanischen und priesterlichen Berufung, auf die er sich sowohl in Polen als auch in Rom vorbereitete. Diese Liebe und dieser Wunsch folgten ihm in alle Orte des priesterlichen und franziskanischen Dienstes in Polen und auch beim missionarischen Dienst in Japan.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;5.&lt;/b&gt; Die Inspiration seines ganzen Lebens war die &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6268&amp;amp;entry_id=284&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/18-UNBEFLECKTE-EMPFAENGNIS-150-JAHRE-VERKUENDIGUNG-DES-DOGMAS-DER-UNBEFLECKTEN-EMPFAENGNIS-MARIENS.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/18-UNBEFLECKTE-EMPFAENGNIS-150-JAHRE-VERKUENDIGUNG-DES-DOGMAS-DER-UNBEFLECKTEN-EMPFAENGNIS-MARIENS.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Unbefleckte&lt;/a&gt;, der er seine Liebe zu Christus und seinen Wunsch zum Martyrium anvertraute. Im Geheimnis der Unbefleckten Empfängnis enthüllte sich vor den Augen seiner Seele jene wundervolle und übernatürliche Welt der dem Menschen dargebotenen Gnade Gottes. Der Glaube und die Werke des gesamten Lebens von Pater Maximilian zeigen auf, daß er sein Zusammenwirken mit der göttlichen Gnade als eine Miliz unter dem Zeichen der Unbefleckten Empfängnis verstand. Die marianische Linie ist im Leben und bei der Heiligkeit des Pater Kolbe besonders ausdrucksvoll. Mit dieser Kennung ist auch sein ganzes Apostolat versehen gewesen, sei es im Vaterland, sei es in den Missionen. Sowohl in Polen als auch in Japan bestanden als Zentrum dieses Apostolates die speziellen Städte der Unbefleckten (&quot;Niepokalanów&quot; polnisch, &quot;Mugenzai no Sono&quot; japanisch).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;6.&lt;/b&gt; Was ist im Hungerbunker des Konzentrationslagers Oswiecim (Auschwitz) am 14. August des Jahres 1941 passiert?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darauf gibt die heutige Liturgie Antwort: seht, Gott hat Maximilian Maria geprüft &quot;und fand ihn Seiner würdig&quot; (vgl. Weish 3,5). Er hat ihn erprobt “wie Gold im Schmelzofen und ihn angenommen als ein vollgültiges Opfer&quot; (vgl. Weish 3,6).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn er “in den Augen der Menschen gestraft wurde&quot;, so ist doch &quot;seine Hoffnung voll Unsterblichkeit&quot;, weil “die Seelen der Gerechten in Gottes Hand sind, und keine Qual kann sie berühren&quot;. Und wenn sie - menschlich gesprochen - die Qual und der Tod erreichen, wenn sie &quot;in den Augen der Toren gestorben sind ...&quot;, wenn &quot;ihr Scheiden von uns als Vernichtung galt ...&quot;, &quot;sind sie im Frieden&quot;: sie erfahren das Leben und die Freude &quot;in Gottes Händen&quot; (vgl. Weish 3,1 - 4).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Solches Leben ist Frucht des Todes, der dem Tode Christi ähnlich ist. Der Ruhm ist die Teilhabe an Seiner Auferstehung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was passierte also am 14. August 1941 im Hungerbunker?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es erfüllten sich die von Christus an die Apostel gerichteten Worte, damit “sie sich aufmachen und Frucht bringen und ihre Frucht bleibe” (vgl. Joh 15,16).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf wunderbare Weise setze sich die Frucht des heroischen Todes von Maximilian Kolbe in der Kirche und in der Welt fort!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;7.&lt;/b&gt; Die Menschen betrachteten das, was im Lager von “Auschwitz&quot; passiert war. Und wenn es auch in ihren Augen so erscheinen mußte, daß ein Gefährte ihrer Schmerzen &quot;sterbe”, auch wenn sie rein menschlich &quot;sein Hinscheiden&quot; als &quot;eine Vernichtung&quot; ansehen konnten, war dies jedenfalls in ihrem Bewußtsein nicht alleine &quot;der Tod&quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Maximilian starb nicht, sondern &quot;gab sein Leben ... für den Bruder&quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diesem Tod - schrecklich aus dem menschlichen Blickwinkel - war die ganze definitive Größe des menschlichen Aktes und der menschlichen Wahl enthalten: er bot sich von sich aus dem Tod aus Liebe an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und in diesem seinen menschlichen Tod gab es das transparente Zeugnis, gegeben für Christus: das in Christus gegebene Zeugnis für die Würde des Menschen, für die Heiligkeit seines Lebens und für die erlösende Kraft des Todes, in dem sich die Macht der Liebe manifestiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eben deshalb wurde der Tod von Maximilian Kolbe zu einem Siegeszeichen. Dies war der aufgezeigte Sieg über das ganze System der Verachtung und des Hasses gegenüber dem Menschen und gegenüber dem, was im Menschen göttlich ist, sein Sieg ähnlich jenem, den unser Herr Jesus Christus auf Kalvaria eingefahren hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
“Ihr seid meine Freunde, wenn ihr tut, was ich euch auftrage&quot; (Joh 15,14)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;8.&lt;/b&gt; Die Kirche nimmt dieses Zeichen des Sieges, ermöglicht durch die Kraft der Erlösung Christi, mit Verehrung und Dankbarkeit entgegen. Sie sucht mit ganzer Demut und Liebe herauszulesen, was die Beredsamkeit des Siegeszeichens betrifft. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie immer, wenn sie die Heiligkeit ihrer Söhne und ihrer Töchter proklamiert, so bemüht sie sich auch in diesem Fall, mit der ganzen notwendigen Präzision und Verantwortung vorzugehen, indem alle Aspekte des Lebens und des Sterbens des Dieners Gottes ergründet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch muß die Kirche gleichzeitig bei der Erkenntnis des Zeichens der von Gott her dessem irdischen Diener gewährten Heiligkeit hellhörig bleiben, damit sie nicht deren ganze Beredsamkeit und deren endgültige Bedeutung unbeachtet lasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und aus diesem Grunde mußten bei der Beurteilung der Causa des seligen Maximilian Kolbe - schon nach der Seligsprechung - zahlreiche Stimmen des Volkes Gottes erwogen werden, besonders von Seiten Unserer Brüder im Bischofsamt - sei es aus Polen wie auch aus Deutschland - die darum baten, Maximilian Kolbe &quot;als Märtyrer&quot; heiligzusprechen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Angesichts der Aussagekraft des Lebens und des Todes des seligen Maximilian kann man nicht anders als das anzuerkennen, was den hauptsächlichen und wesentlichen Inhalt des von Gott in dessen Sterben der Kirche und der Welt gegebenen Zeichens auszumachen scheint.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stellt dieser aus Liebe zum Menschen spontan auf sich genommene Tod nicht eine besondere Erfüllung der Worte Christi dar?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Macht er Maximilian nicht Christus, dem Urbild aller Märtyrer, besonders ähnlich, der auf dem Kreuz Sein eigenes Leben für die Brüder hingibt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Besitzt nicht gerade ein solcher Tod eine besondere und durchschlagende Aussagekraft für unsere Epoche?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konstituiert er nicht ein besonders authentisches Zeugnis der Kirche in der Welt von heute?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;9.&lt;/b&gt; Und deshalb habe ich kraft meiner apostolischen Autorität verfügt, daß Maximilian Maria Kolbe, der im Gefolge der Seligsprechung als Bekenner verehrt wurde, von nun an &quot;auch als Märtyrer&quot; verehrt werde!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
“Kostbar ist in den Augen des Herrn das Sterben seiner Frommen&quot;!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;AMEN.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*****&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Nach dem Abschluß der italienisch gehaltenen Predigt faßt der Heilige Vater die soeben ausgedrückten Gedanken in deutscher Sprache zusammen:)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Liebe Brüder und Schwestern deutscher Sprache!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die heutige Heiligsprechung stellt die Kirche das heroische Lebensopfer von Pater Maximilian Kolbe als höchstes Zeugnis christlicher Bruderliebe vor Augen. Es geschah im Konzentrationslager von Auschwitz, wo zusammen mit ihm unter unzähligen gemarterten Menschen auch die Dienerin Gottes Edith Stein [= die heilige Theresia Benedicta vom Kreuz] den Tod gefunden hat. Auch für sie hat der Seligsprechungsprozeß schon begonnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch seine heroische Liebestat hat Pater Maximilian Kolbe das Lebensrecht eines Unschuldigen verteidigt und das ausschließliche Recht des Schöpfers auf das Leben des Menschen bekräftigt. Er ist dadurch in einer besonderen Weise Christus ähnlich geworden, der sein Leben am Kreuz für uns hingegeben hat. Folgen auch wir wie der heilige Maximilian Kolbe diesem Beispiel Christi in opferbereitem, liebendem Einsatz für unsere Mitmenschen!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[&lt;b&gt;ENDE DER BEIDEN PÄPSTLICHEN PREDIGTEN ZU EHREN DES HEILIGEN MAXIMILIAN KOLBE.&lt;/b&gt;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Im Geiste der Marienverehrung&lt;/b&gt; des heiligen Franziskanerminoriten Maximilian Kolbe wünsche ich schon heute - am Gedenktag der heiligen Klara von Assisi, deren Fest wir morgen auch noch nach dem Kalendarium für die außerordentliche Form des Römische Ritus begehen - allen Lesern und Leserinnen von Herzen für den 15. August einen gnadenreichen Feiertag der Aufnahme Mariens in den Himmel - mit Seele und Leib - und einen wunderschönen Beginn der marianischen Wallfahrtszeit des Frauendreißigers wie bei uns in &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6263&amp;amp;entry_id=284&quot; title=&quot;http://www.padre.at/frauendreissiger2011_eichstaett_buchenhuell.jpg&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.padre.at/frauendreissiger2011_eichstaett_buchenhuell.jpg&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Eichstätt - Buchenhüll&lt;/a&gt;! Euer Padre Alex - Kirchenrektor Dr. Alexander Pytlik &lt;div class=&quot;serendipity_babelfish&quot;&gt;Übersetze nach  &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F284-HEILIGER-MAXIMILIAN-KOLBE-70-JAHRE-MARTYRIUM-IN-AUSCHWITZ.html&amp;amp;lp=de%5Fen&quot;&gt;en&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F284-HEILIGER-MAXIMILIAN-KOLBE-70-JAHRE-MARTYRIUM-IN-AUSCHWITZ.html&amp;amp;lp=de%5Ffr&quot;&gt;fr&lt;/a&gt;&lt;/div&gt; 
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    Aktuelle Predigt, Katholische Lehre, </dc:subject>
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    <title>IRISCHER MISSBRAUCH REPORT ZEIGT: PAPST UND BISCHÖFE LIEGEN MIT PRÄVENTION RICHTIG</title>
    <link>http://www.internetpfarre.de/blog/archives/283-IRISCHER-MISSBRAUCH-REPORT-ZEIGT-PAPST-UND-BISCHOEFE-LIEGEN-MIT-PRAEVENTION-RICHTIG.html</link>
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    &lt;b&gt;Schon zu Beginn des Jahres 2011&lt;/b&gt; sorgte ein Schreiben des früheren Apostolischen Nuntius in Irland, Erzbischof Luciano Storero (Nuntius von 1995 - 2000 +), aus dem Jahre 1997 &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6254&amp;amp;entry_id=283&quot; title=&quot;http://www.kath.net/detail.php?id=29787&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.kath.net/detail.php?id=29787&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;für neue Aufregung&lt;/a&gt;. Dieses wiederum hatte sich damals auf einen in direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang stehenden Brief der römischen Kongregation für den Klerus bezogen. Der mittlerweile also publizierte und schon bekannte Brief zeigt ziemlich deutlich jene Haltung, die vom Heiligen Stuhl her schon im letzten Jahr zur &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6241&amp;amp;entry_id=283&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/245-VATIKAN-DISTANZIERT-SICH-KLAR-VON-KARDINAL-HOYOS-UND-ERKLAERT-GRAVIORA-DELICTA.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/245-VATIKAN-DISTANZIERT-SICH-KLAR-VON-KARDINAL-HOYOS-UND-ERKLAERT-GRAVIORA-DELICTA.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Kritik&lt;/a&gt; am damals in Verantwortung stehenden Präfekten der Kleruskongregation, Darío Kardinal Castrillón Hoyos (Präfekt von 1996 - 2006), führte, was ich in einem eigenen &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6241&amp;amp;entry_id=283&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/245-VATIKAN-DISTANZIERT-SICH-KLAR-VON-KARDINAL-HOYOS-UND-ERKLAERT-GRAVIORA-DELICTA.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/245-VATIKAN-DISTANZIERT-SICH-KLAR-VON-KARDINAL-HOYOS-UND-ERKLAERT-GRAVIORA-DELICTA.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Blogeintrag am 19. April 2010&lt;/a&gt; vermerkt habe. Darin hatte ich bereits dessen zwar früher bekanntgewordenen, aber später geschriebenen Brief (nämlich vom 8. September 2001) übersetzt, der die Distanzierung seitens des &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6248&amp;amp;entry_id=283&quot; title=&quot;http://www.vatican.va&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Vatikan&lt;/a&gt; auslöste. Bevor ich nun auf das offenbar erst in diesem Jahr bekanntgewordene Schreiben aus dem Jahr 1997 und vor allem auf den &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6243&amp;amp;entry_id=283&quot; title=&quot;http://www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;vierten irischen Mißbrauchsbericht&lt;/a&gt; (bezogen auf die Diözese Cloyne) und somit darauf eingehe, warum und in welchem Kontext somit beide auf den früheren Präfekten zurückgehenden Schreiben die irische und englischsprachige politische und kirchliche Öffentlichkeit in besonderer Weise beschäftigen, hier meine deutsche Übersetzung des Briefes aus dem Jahr 1997 (aus dem Englischen):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;APOSTOLISCHE NUNTIATUR IN IRLAND&lt;/b&gt;, Nr. 808/97&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dublin, 31 .Januar 1997 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Streng vertraulich &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eure Exzellenz! &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Die Kongregation für den Klerus hat die komplexe Fragestellung des sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Kleriker und das &quot;&lt;i&gt;Child Sexual Abuse: Framework for a Church Response&lt;/i&gt;&quot; (&quot;&lt;i&gt;Kindesmißbrauch: Grundrahmen für eine Antwort der Kirche&lt;/i&gt;&quot;) benannte und vom Beirat der katholischen Bischofskonferenz Irlands herausgegebene Dokument aufmerksam studiert. &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Die Kongregation möchte unterstreichen, daß dieses Dokument der Übereinstimmung mit den derzeit geltenden kirchenrechtlichen Normen bedarf.   &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Der Text enthält jedoch &quot;&lt;i&gt;Vorgehensweisen und Bestimmungen, die im Gegensatz zur kirchenrechtlichen Gesetzgebung zu stehen scheinen und die, falls angewandt, die Maßnahmen derselben Bischöfe, die versuchen, diese Probleme zu stoppen, ungültig machen könnten. Wenn die Bischöfe solchen Vorgehensweisen folgen würden und es dann Fälle eventueller beim Heiligen Stuhl deponierter hierarchischer Rekurse gäbe, könnten deren Ergebnisse für dieselben diözesanen Autoritäten höchst blamabel und nachteilig sein.  &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Insbesondere ergeben sich aus der Situation der &#039;verpflichtenden Anzeige&#039; [beim Staat] ernsthafte Vorbehalte sowohl moralischer als auch kirchenrechtlicher Natur&lt;/i&gt;&quot;.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Seit die Richtlinien bei sexuellem Mißbrauch in der englischsprachigen Welt viele identische Charakteristika und Vorgehensweisen beinhalten, ist die Kongregation mit dem umfassenden Studium derselben beschäftigt. Zur gegebenen Zeit wird die Kongregation in Zusammenarbeit und im Dialog mit den betroffenen Bischofskonferenzen es nicht unterlassen, einige konkrete Weisungen mit Blick auf diese Richtlinien festzulegen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Aus diesen Gründen und weil der oben genannte Text kein offizielles Dokument der Bischofskonferenz ist, sondern einfach eine Studienfassung, bin ich angewiesen, die einzelnen Bischöfe von Irland über die diesbezüglichen Sorgen der Kongregation zu informieren, wobei ich betone, daß im traurigen Fall von Anschuldigungen sexuellen Mißbrauchs durch Kleriker  die vom Codex Iuris Canonici aufgestellten Vorgehensweisen sorgfältig beachtet werden müssen, andernfalls das Risiko der Nichtigkeit der betreffenden Verwaltungsakte gegeben ist, wenn der so bestrafte Priester gegen seinen Bischof hierarchischen Rekurs einlegen sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
So bitte ich Sie höflich, mich vom sicheren Empfang dieses Briefes wissen zu lassen, und mit der Versicherung meines herzlichen Grußes bin ich in Christus Ihr ergebener&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
+ Luciano Storero&lt;br /&gt;
Apostolischer Nuntius&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[&lt;b&gt;ENDE MEINER ÜBERSETZUNG DES BRIEFES DES APOSTOLISCHEN NUNTIUS.&lt;/b&gt;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Um die damalige, heute nicht mehr bestehende Kompetenz&lt;/b&gt; der römischen Kleruskongregation besser zu verstehen und einzuordnen, verweise ich auf die am 15. Juli 2010 erschienene und von mir übersetzte &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6251&amp;amp;entry_id=283&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;rechtsgeschichtliche Hinführung zu den Normen des Motu Proprio &quot;Sacramentorum sanctitatis tutela&quot; (2001)&lt;/a&gt; und zitiere daraus den folgenden Abschnitt: &quot;&lt;i&gt;Im Jahr 1994 gewährte der Heilige Stuhl den Bischöfen der Vereinigten Staaten ein Indult: das Alter zur Definition der kirchenrechtlichen Straftat sexuellen Mißbrauchs eines Minderjährigen wurde auf 18 Jahre erhöht. Außerdem wurde die Zeit der Verjährung auf eine Periode von zehn Jahren erweitert, zu berechnen ab der Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers. Die Bischöfe wurden ausdrücklich angewiesen, die kirchenrechtlichen Prozesse in den Diözesen durchzuführen. Die Berufungen wurden der Rota Romana vorbehalten, und die Verwaltungsrekurse der Kongregation für den Klerus.&lt;/i&gt; &lt;b&gt;&lt;i&gt;Während dieser Zeit (1994 - 2001) erwähnte man die alte Kompetenz des Heiligen Offiziums für diese Fälle überhaupt nicht.&lt;/i&gt;&lt;/b&gt; &lt;i&gt;Das Indult des Jahres 1994 für die Vereinigten Staaten wurde dann im Jahre 1996 auf Irland ausgedehnt. In der Zwischenzeit wurde die Frage der speziellen Vorgehensweisen in Fällen sexuellen Mißbrauchs an der Römischen Kurie diskutiert. Schließlich entschied Papst Johannes Paul II., den von einem Kleriker verübten sexuellen Mißbrauch einer unter 18jährigen minderjährigen Person in die neue Liste der der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehaltenen kirchenrechtlichen Straftaten einzubeziehen. Die Verjährung für diese Fälle wurde auf 10 Jahre festgelegt, von der Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers an. Das neue Gesetz, ein Motu proprio mit dem Titel &#039;Sacramentorum sanctitatis tutela&#039; wurde am 30. April 2001 promulgiert. Ein von Joseph Kardinal Ratzinger und vom Erzbischof Tarcisio Bertone - Präfekt und Sekretär der Kongregation für die Glaubenslehre - unterzeichneter Brief wurde am 18. Mai 2001 an alle katholischen Bischöfe gesendet. Der Brief informierte die Bischöfe über das neue Gesetz und die neuen Vorgehensweisen, welche die Instruktion &#039;Crimen Sollicitationis&#039; ersetzten.&lt;/i&gt;&quot; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Auf das somit in den soeben angegebenen Zeitraum 1994 - 2001&lt;/b&gt; hineinfallende von mir oben übersetzte problematische Schreiben&lt;/b&gt; des damaligen Apostolischen Nuntius von Irland wird naturgemäß in dem neuen, &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6243&amp;amp;entry_id=283&quot; title=&quot;http://www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;421 Seiten umfassenden Bericht&lt;/a&gt; über die Behandlung von Beschwerden wegen von katholischen Priestern begangenen sexuellen Mißbrauchs aus Irland schon zu Beginn Bezug genommen. Möglicherweise werde ich nach dem Ende der Lektüre dieses Berichtes und im Blick auf diesbezüglich bereits zwei bekannte Schreiben der Kleruskongregation aus den Jahren 1997 - 2001 zum ergänzenden Ergebnis kommen, daß der gelungene &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6245&amp;amp;entry_id=283&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Hirtenbrief des Papstes an die Kirche von Irland&lt;/a&gt; diesen Aspekt der Unterstützung bzw. Behinderung durch ein Dikasterium des Heiligen Stuhles noch nicht enthalten konnte, aber von den nunmehr klarer vorliegenden Fakten her enthalten hätte müssen (vgl. meinen Kommentar &quot;&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6249&amp;amp;entry_id=283&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/242-HIRTENBRIEF-PAPST-BENEDIKT-HAT-FUER-DIE-OPFER-DAS-KIRCHENRECHT-GERETTET.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/242-HIRTENBRIEF-PAPST-BENEDIKT-HAT-FUER-DIE-OPFER-DAS-KIRCHENRECHT-GERETTET.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;i&gt;Papst Benedikt hat für die Opfer das Kirchenrecht gerettet&lt;/i&gt;&lt;/a&gt;&quot;.) Man kann dem seligen Papst Johannes Paul II. und dem damaligen Joseph Kardinal Ratzinger, dem heutigen Papst Benedikt XVI., nur danken, daß die Kompetenzen innerhalb der römischen Kurie aufgrund all dieser Erfahrungen neu geordnet wurden. (Und so kam es offenbar auch nicht mehr zu den im obigen Schreiben des irischen Nuntius angekündigten Weisungen der Kleruskongregation, sondern vielmehr zu der vom seligen Johannes Paul II. neu geordneten &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6251&amp;amp;entry_id=283&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Gesetzeslage&lt;/a&gt; mit den Kompetenzen der Glaubenskongregation unter Kardinal Ratzinger.) Es hätte also durchaus ein kritischer Blick auf ein Dikasterium der Römischen Kurie in einem eigenen Abschnitt des epochalen päpstlichen Hirtenbriefes an die Iren behandelt werden können, und so trifft politische Kritik aus Irland mit dem heutigen Papst eindeutig den Falschen, ganz zu schweigen von absurden illegalen Forderungen nach der fallweise Abschaffung des Beichtgeheimnisses, welches aus keinem Grund jemals gebrochen werden darf, selbst wenn es neue staatliche Gesetze befehlen würden. Der neue irische Mißbrauchsreport enthält eine Fülle wertvoller Beobachtungen und kann zur Lektüre nur empfohlen werden, und - das ist wichtig! - er hält schon zu Beginn fest, daß die kirchliche Gesetzgebung im Falle ihrer Beachtung schon im Untersuchungszeitraum die im Bistum Cloyne aufgetretenen Behandlungsmängel bei Beschwerden verhindert hätte. Zunächst also ein paar erste Zitate aus dem Report: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&quot;&lt;i&gt;The Dublin Archdiocese Commission of Investigation was established in March 2006 to report on the handling by Church and State authorities of a representative sample of allegations and suspicions of child sexual abuse against clerics operating under the aegis of the Archdiocese of Dublin over the period 1975 - 2004. The report of the Commission was published (with some redaction as a result of court orders) in November 2009. Towards the end of its remit, on 31 March 2009, the Government asked the Commission to carry out a similar investigation into the Catholic Diocese of Cloyne (...) During the Cloyne investigation the Commission examined all complaints, allegations, concerns and suspicions of child sexual abuse by relevant clerics made to the diocesan and other Catholic Church authorities and public and State authorities in the period 1 January 1996 – 1 February 2009 (...) It is important to emphasise that it was not the function of the Commission to establish whether or not child sexual abuse actually took place but rather to record the manner in which complaints were dealt with by Church and State authorities (...) Despite Bishop Magee’s stated position on the implementation of the Framework Document, the reality is that the guidelines set out in that document were not fully or consistently implemented in the Diocese of Cloyne in the period 1996 to 2009. The primary responsibility for the failure to implement the agreed procedures lies with Bishop Magee (...) Bishop Magee was the head of the diocese and cannot avoid his responsibility by blaming subordinates whom he wholly failed to supervise (...) The greatest failure by the Diocese of Cloyne was its failure to report all complaints to the Gardaí. Between 1996 and 2005, there were 15 complaints which very clearly should have been reported by the diocese to the Gardaí (...) He [= vicar general] failed to understand that the requirement to report was for the protection of other children (...) The Commission considers that reporting in relation to deceased priests is important for a number of reasons but mainly because it may help to validate other complainants.&lt;/i&gt;&quot; (S. E. John Magee SPS war von 1987 - 2010 Diözesanbischof von Cloyne.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Zu dem auf die Diözese Cloyne bezogenen Bericht nimmt auch der Direktor von Radio Vatikan, P. Federico Lombardi, Stellung:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Der&lt;/b&gt; &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6243&amp;amp;entry_id=283&quot; title=&quot;http://www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;b&gt;Bericht der irischen Untersuchungskommission&lt;/b&gt;&lt;/a&gt; über die Fälle des von Mitgliedern des Klerus begangenen Mißbrauchs Minderjähriger in der Diözese Cloyne, der am 13. Juli 2011 veröffentlicht wurde, hat - so wie jener über die  Erzdiözese Dublin, der diesem vorausgegangen war - ein weiteres Mal die Schwere der begangenen Taten ins Blickfeld gerückt, dieses Mal auch für einen relativ aktuellen Zeitraum. Die vom neuen Bericht zur Prüfung gesichtete Zeitspanne reicht in der Tat vom 1. Januar 1996 bis zum 1. Februar 2009. Die irischen Autoritäten haben durch den Nuntius eine Kopie des Berichts nach Rom weitergeleitet, verbunden mit der Bitte um eine Reaktion von Seiten des Heiligen Stuhles; man muß also damit rechnen, daß dieser seine Kommentare und seine Antworten in den angemessenen Formen und Zeiträumen geben wird. Unsererseits halten wir es jedenfalls für opportun, einige Überlegungen zum Bericht und sein Echo zum Ausdruck zu bringen: Überlegungen, die jedoch – wie soeben gesagt - in keiner Weise &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6281&amp;amp;entry_id=283&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/286-CLOYNE-REPORT-OFFIZIELLE-ANTWORT-DES-HEILIGEN-STUHLES-FUER-IRLAND.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/286-CLOYNE-REPORT-OFFIZIELLE-ANTWORT-DES-HEILIGEN-STUHLES-FUER-IRLAND.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;die offizielle Antwort des Heiligen Stuhles&lt;/a&gt; darstellen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Zunächst erscheint es uns nötig&lt;/b&gt;, die intensiven Gefühle des Schmerzes und der Mißbilligung in Erinnerung zu rufen und zu erneuern, die der Papst aus Anlaß seines Treffens mit den Bischöfen Irlands zum Ausdruck brachte, die am 11. Dezember 2009 in den Vatikan gerufen worden waren, um eben im Lichte des damals frisch erschienenen Berichtes über die Erzdiözese Dublin gemeinsam der schwierigen Situation der Kirche in Irland zu begegnen. &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6256&amp;amp;entry_id=283&quot; title=&quot;http://www.kath.net/detail.php?id=24885&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.kath.net/detail.php?id=24885&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Dabei sprach der Papst offen&lt;/a&gt; von &quot;Erschütterung und Scham&quot; wegen &quot;der abscheulichen Verbrechen&quot;. Es ist daran zu erinnern, daß der Papst eben dann in Folge dieses und eines weiteren Treffens (am 15. und 16. Februar 2010) seinen bekannten und umfassenden &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6245&amp;amp;entry_id=283&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Hirtenbrief an die Katholiken Irlands&lt;/a&gt; veröffentlicht hat, nämlich am nachfolgenden 19. März 2010, in dem sich die stärksten und aussagekräftigsten Aussagen der Teilhabe an den Leiden der Opfer und ihrer Familien finden, aber auch Aussagen der Erinnerung an die schreckliche Verantwortung der Schuldigen und der Verfehlungen von Verantwortlichen der Kirche in ihren Aufgaben der Leitung und Beaufsichtigung. Eine der konkreten Handlungen im Gefolge des päpstlichen Hirtenbriefes ist die &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6258&amp;amp;entry_id=283&quot; title=&quot;http://www.kath.net/detail.php?id=26888&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.kath.net/detail.php?id=26888&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Apostolische Visitation&lt;/a&gt; der Kirche in Irland, die sich auf die Visitationen der vier Erzdiözesen, der Seminare und der religiösen Kongregationen bezieht und deren Resultate sich in einem fortgeschrittenen Stadium des Studiums und der Bewertung befinden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Es ist daher richtig&lt;/b&gt;, den vom Heiligen Stuhl bei der wirksamen Ermutigung und Unterstützung aller Bemühungen der Kirche in Irland gezeigten entschiedenen  Einsatz anzuerkennen für die &quot;Heilung und die Erneuerung&quot;, die notwendig sind, um die mit dem dramatischen Übel der gegenüber Minderjährigen verübten sexuellen Mißbräuche verbundenen Krise definitiv zu überwinden. Genauso richtig ist es, auch den vom Heiligen Stuhl gezeigten Einsatz auf der normativen Ebene anzuerkennen, mit der Klärung und Erneuerung der kirchenrechtlichen Normen betreffend den Bereich der gegenüber Minderjährigen verübten sexuellen Mißbräuche. Bekanntlich waren dabei fundamentale Etappen das Motu proprio aus dem Jahre 2001, die Vereinheitlichung der Kompetenzen bei der Kongregation für die Glaubenslehre und die nachfolgenden Aktualisierungen bishin zur &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6251&amp;amp;entry_id=283&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Promulgation der neu formulierten Normen im Juli 2010&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Was die entferntere Vergangenheit betrifft&lt;/b&gt;, so hat in diesen Tagen ein Brief aus dem Jahre 1997 [&lt;b&gt;siehe oben!&lt;/b&gt;], also von vor 14 Jahren, besondere Resonanz gefunden, der nämlich in dem neuen Bericht wiedergegeben ist, aber schon &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6254&amp;amp;entry_id=283&quot; title=&quot;http://www.kath.net/detail.php?id=29787&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.kath.net/detail.php?id=29787&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;im Januar 2010 publiziert&lt;/a&gt; worden war. Dieser vom damaligen Nuntius in Irland an die Bischofskonferenz adressierte Brief, mit dem auf Basis der von der Kongregation für den Klerus erhaltenen Anweisungen hervorgehoben wurde, daß das Dokument &quot;Child Sexual Abuse: Framework for a Church Response&quot; (&quot;Kindesmißbrauch: Grundrahmen für eine Antwort der Kirche“) zu Einwendungen führte, weil es Aspekte enthielt, deren Übereinstimmung mit der universalen kirchenrechtlichen Gesetzgebung in Frage stand. Mit Recht darf erinnert werden, daß dieses Dokument nicht als offizielles Dokument der Bischofskonferenz an die Kongregation übersandt worden war, sondern als &quot;Report of the Irish Catholic Bishops’ Advisory Committee on Child Sexual Abuse by Priests and Religious“ („Bericht des Beirates der irischen katholischen Bischöfe betreffend sexuellen Kindesmißbrauch durch Priester und Ordensleute“) und in seiner Einleitung festhielt: &quot;Dieses Dokument ist weit entfernt davon, das letzte Wort dafür zu sein, wie die Fragen gelöst werden, die gestellt wurden.&quot; Daß die Kongregation dazu Einwände präsentierte, war daher verstehbar und legitim, wenn auch die Kompetenz Roms berücksichtigt wird, was die kirchlichen Gesetze betrifft. Und auch wenn man über die Angemessenheit der damaligen römischen Intervention im Verhältnis zur Schwere der irischen Situation diskutieren kann, gibt es keinen Grund, diesen Brief als Absicht zur Vertuschung der Mißbrauchsfälle zu interpretieren. In Wirklichkeit warnte man vor dem Risiko, daß Maßnahmen getroffen würden, die sich später aus dem Blickwinkel des Kirchenrechtes als anfechtbar oder ungültig erwiesen und so genau das Ziel wirksamer Bestrafungen zunichte machen würden, was sich die irischen Bischöfe aber vorgenommen hatten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Gleichzeitig ist in dem Brief absolut nichts enthalten&lt;/b&gt;, was wie eine Einladung zur Mißachtung der staatlichen Gesetze klingt. Im selben Zeitraum drückte sich der damaligen Präfekt der Kongregation für den Klerus, Darío Kardinal Castrillón Hoyos, beim Treffen mit den irischen Bischöfen so aus: &quot;Die Kirche darf durch ihre Hirten in absolut keiner Weise den legitimen Weg der staatlichen Gerechtigkeit behindern, während sie gleichzeitig die regulären kirchenrechtlichen Verfahren einleitet&quot; (Rosses Point, Sligo, 12. November 1998). Die Einwände, auf die sich der Brief betreffend die verpflichtende Anzeige bei den staatlichen Autoritäten (&quot;mandatory reporting”) bezog, richteten sich gegen kein solches staatliches Gesetz, weil dieses in Irland damals nicht existierte (und die Vorschläge, es einzuführen, waren aus verschiedenen Gründen im selben staatlichen Bereich Diskussionsgegenstand). Deshalb erweist sich die Schwere gewisser an den Vatikan gerichteter Kritiken als merkwürdig, als ob der Heilige Stuhl schuldig wäre, solchen Vorschriften keine kirchenrechtliche Verbindlichkeit gegeben zu haben, für welche ein Staat keine Notwendigkeit sah, die zivilrechtliche Verbindlichkeit zu verleihen! Beim Anrechnen schwerwiegender Verantwortlichkeit dem Heiligen Stuhl gegenüber für das, was in Irland passiert ist, scheinen im übrigen solche und ähnliche Anschuldigungen weit über das hinauszugehen, was im Bericht selbst behauptet wird (der bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten ausgeglichenere Töne verwendet), und zeigen das Unwissen darüber, was der Heilige Stuhl im Laufe der Jahre effektiv getan hat, um zur wirksamen Bewältigung des Problems beizutragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammengefaßt: so wie es verschiedene irische Bischöfe erklärt haben, zeigt die Veröffentlichung des Berichtes über die Diözese Cloyne eine neue Etappe des langen und mühsamen Weges der Suche nach der Wahrheit, der Buße und Reinigung, der Heilung und Erneuerung der Kirche in Irland, der gegenüber sich der Heilige Stuhl überhaupt nicht fremd fühlt, sondern an ihr teilhat mit Solidarität und mit dem Einsatz auf verschiedene Weisen, an die wir soeben erinnert haben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[&lt;b&gt;ENDE DER ÜBERLEGUNGEN VON P. LOMBARDI.&lt;/b&gt;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Sobald auch ich den ganzen Report gelesen habe&lt;/b&gt;, werde ich möglicherweise noch auf einzelne Aspekte verweisen, die bisher noch nicht umfassend diskutiert worden sind. In diesem Zusammenhang erinnere ich auch an das &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6246&amp;amp;entry_id=283&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/280-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-LOMBARDI-SEXUELLER-MISSBRAUCH-RUNDSCHREIBEN-GLAUBENSKONGREGATION-LEITLINIEN.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/280-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-LOMBARDI-SEXUELLER-MISSBRAUCH-RUNDSCHREIBEN-GLAUBENSKONGREGATION-LEITLINIEN.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Schreiben des Präfekten der Glaubenskongregation&lt;/a&gt; vom 3. Mai 2011, u. a. betreffend &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6247&amp;amp;entry_id=283&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/254-KATHOLISCHE-KIRCHE-WEITET-PRAEVENTION-GEGEN-SEXUELLEN-MISSBRAUCH-AUS.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/254-KATHOLISCHE-KIRCHE-WEITET-PRAEVENTION-GEGEN-SEXUELLEN-MISSBRAUCH-AUS.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Präventionsmaßnahmen gegen sexuellen Mißbrauch&lt;/a&gt;. So verbleibe ich mit herzlichen Wünschen für diese neue Woche Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik &lt;div class=&quot;serendipity_babelfish&quot;&gt;Übersetze nach  &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F283-IRISCHER-MISSBRAUCH-REPORT-ZEIGT-PAPST-UND-BISCHOEFE-LIEGEN-MIT-PRAEVENTION-RICHTIG.html&amp;amp;lp=de%5Fen&quot;&gt;en&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F283-IRISCHER-MISSBRAUCH-REPORT-ZEIGT-PAPST-UND-BISCHOEFE-LIEGEN-MIT-PRAEVENTION-RICHTIG.html&amp;amp;lp=de%5Ffr&quot;&gt;fr&lt;/a&gt;&lt;/div&gt; 
    </description>

    <dc:publisher>www.internetpfarre.de/blog/ - Padre Alex - Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik</dc:publisher>
    <dc:creator>nospam@example.com (Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik)</dc:creator>
    <dc:subject>
    Kirchenrecht, News Kommentare, </dc:subject>
    <dc:date>2011-07-17T16:13:25Z</dc:date>
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<item rdf:about="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/282-guid.html">
    <title>HOMOSEILSCHAFT: ABSOLUTE ZURÜCKWEISUNG DER KREUZ.NET BEHAUPTUNGEN</title>
    <link>http://www.internetpfarre.de/blog/archives/282-HOMOSEILSCHAFT-ABSOLUTE-ZURUECKWEISUNG-DER-KREUZ.NET-BEHAUPTUNGEN.html</link>
    <description>
    &lt;a href=&quot;#verfuegung&quot;&gt;&lt;b&gt;UPDATE VOM 24. AUGUST 2011: EINSTWEILIGE VERFÜGUNG GEGEN &quot;DER 13.&quot; / ALBERT-ENGELMANN-GESELLSCHAFT ERGANGEN (VGL. DEN TEXT UNTEN)!&lt;/b&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Am Hochfest der heiligen Apostelfürsten Petrus und Paulus&lt;/b&gt; erfolgte in Linz die letzte Hauptverhandlung des medienstrafrechtlichen Gerichtsverfahrens meiner Person gegen die Albert-Engelmann-Gesellschaft m. b. H., Eigentümer der oberösterreichischen Monatszeitschrift &quot;Der 13.&quot; - der Eichstätter Diözesanbischof Dr. Gregor Maria Hanke OSB, den ich als Vizeoffizial in den mir anvertrauten Verfahren als vorsitzender Richter jeweils vertreten darf, hatte mir den klaren Auftrag gegeben, die rufschädigende Berichterstattung dieser Zeitung mit juristischen Mitteln zurückzuweisen. Obwohl nur sehr wenige Zuhörer als Sympathisanten der Zeitschrift im Linzer Gerichtssaal zugegen waren, wurde gestern abend, also einen Tag darauf, auf einem &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6239&amp;amp;entry_id=282&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/205-ABSAGE-AN-JEDE-FORM-DES-IDEOLOGISCHEN-EXTREMISMUS,-REVISIONISMUS-UND-ANTISEMITISMUS-ZUM-FALL-WILLIAMSON-UND-ZU-EINEM-ANONYMEN-PORTAL.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/205-ABSAGE-AN-JEDE-FORM-DES-IDEOLOGISCHEN-EXTREMISMUS,-REVISIONISMUS-UND-ANTISEMITISMUS-ZUM-FALL-WILLIAMSON-UND-ZU-EINEM-ANONYMEN-PORTAL.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;anonymen Portal&lt;/a&gt; über das ergangene Urteil und die Hintergründe eine irreführende und rufschädigende Information gegeben. (Ich erinnere auch besonders an meine umfassende &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6261&amp;amp;entry_id=282&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/34-GEDANKEN-ZUR-GEFAHR-HOMOSEXUELLER-UNTERWANDERUNG-DES-KLERUS-NEUER-KOMMENTAR.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/34-GEDANKEN-ZUR-GEFAHR-HOMOSEXUELLER-UNTERWANDERUNG-DES-KLERUS-NEUER-KOMMENTAR.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Stellungnahme gegen jegliche homosexuell-karrieristische Unterwanderung des katholischen Klerus&lt;/a&gt;.) Deshalb hat mein österreichischer Rechtsanwalt demselben Portal heute diese Entgegnung gesendet: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;ENTGEGNUNG VON RECHTSANWALT DR. STEPHAN MESSNER:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Damen und Herren!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Namens und auftrags meines Mandanten Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik fordere ich Sie auf, nachstehende Entgegnung auf Ihrem Internetportal zu veröffentlichen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;1)&lt;/b&gt; Das Urteil des Landesgerichtes Linz ist noch nicht rechtskräftig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;2)&lt;/b&gt; Im Verfahren vor dem Landesgericht Linz hat Dr. Pytlik keine bittere Niederlage einstecken müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;3)&lt;/b&gt; Vielmehr hat Dr. Pytlik im wesentlichsten Punkt, nämlich gegen die Behauptung, er soll in Homo-Seilschaften verstrickt oder selbst homosexuell sein, gewonnen. Die Zeitung &quot;Der 13.&quot; hätte meinen Mandanten nicht in Zusammenhang mit Homo-Seilschaften bringen dürfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;4)&lt;/b&gt; Deshalb muss gemäß der ersten Instanz die Zeitung &quot;Der 13.&quot; dieses Urteil teilweise auch in ihrer Zeitung veröffentlichen und meinem Mandanten eine Entschädigung bezahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;5)&lt;/b&gt; Es ist der Zeitung &quot;Der 13.&quot; keinesfalls der Wahrheitsbeweis gelungen und stützt sich das Erstgericht auch nicht auf einen solchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;6)&lt;/b&gt; Es ist auch nicht richtig, dass Dr. Pytlik 70% der Verfahrenskosten übernehmen muss. Das Gericht hat ihm dies auch nie auferlegt. Woher diese Behauptung kommt, ist nicht nachvollziehbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;7)&lt;/b&gt; Herr Dr. Pytlik führte auch nie einen Zickenkrieg mit Dr. Rothe, sodass Hintergrund der Verhandlung vor dem Landesgericht Linz ein solcher auch nicht sein konnte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;8)&lt;/b&gt; Es ist deshalb auch unrichtig, dass Dr. Pytlik in den wesentlichsten Klagepunkten unterlag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;9)&lt;/b&gt; Festgehalten wird, dass Dr. Pytlik nie in irgendwelche Homo-Seilschaften verstrickt war, wie das Verfahren vor dem Landesgericht Linz eindeutig ergab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;10)&lt;/b&gt; Der Vollständigkeit halber sei auch noch erwähnt, dass der Schreiber des Artikels in Ihrem Internetportal offenbar schlecht recherchiert hat, da es sich um einen Artikel in der Zeitung &quot;Der 13.&quot; vom Mai 2010  und nicht September 2010 handelt. Es sind deshalb auch die anderen Ausführungen dieses Schreibers mit Vorsicht zu genießen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dr. Stephan Messner&lt;br /&gt;
Rechtsanwalt &lt;br /&gt;
eingetragener Mediator&lt;br /&gt;
Linzer Straße 2&lt;br /&gt;
4690 Schwanenstadt&lt;br /&gt;
Tel. 07673/6696; Fax DW 4&lt;br /&gt;
ra.dr.messner@aon.at&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6237&amp;amp;entry_id=282&quot; title=&quot;http://www.ra-messner.at/&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.ra-messner.at/&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;http://www.ra-messner.at&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
[&lt;b&gt;ENDE DER ENTGEGNUNG VON RECHTSANWALT DR. STEPHAN MESSNER.&lt;/b&gt;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Somit ergibt sich für mich&lt;/b&gt; auch noch die gute Gelegenheit, aus der hervorragenden &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url=aHR0cDovL2RpcmVrdHp1LmthcmRpbmFsLW1laXNuZXIuZGUvZWJrL21lc3NhZ2VzL2VyemtvbnNlcnZhdGl2ZS13ZWJzZWl0ZW4td2llLWtyZXV6bmV0LWlocmUtbWVpbnVuZy0zMzA3Mz9maWx0ZXIlNUIlNUQ9YW5zd2VyZWQmb3JkZXI9ZGF0ZSZzb3J0aW5nPWRlc2MjaWRfYW5zd2VyXzMzNDE4&amp;amp;entry_id=282&quot; title=&quot;http://direktzu.kardinal-meisner.de/ebk/messages/erzkonservative-webseiten-wie-kreuznet-ihre-meinung-33073?filter%5B%5D=answered&amp;amp;order=date&amp;amp;sorting=desc#id_answer_33418&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://direktzu.kardinal-meisner.de/ebk/messages/erzkonservative-webseiten-wie-kreuznet-ihre-meinung-33073?filter%5B%5D=answered&amp;amp;order=date&amp;amp;sorting=desc#id_answer_33418&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Stellungnahme von Kardinal Meisner&lt;/a&gt; gegen &quot;kreuz.net&quot; (ebenso vom Hochfest der Apostelfürsten Petrus und Paulus, also vom 29. Juni 2011) zu zitieren, was ganz meiner schon vor langer Zeit geäußerten und auch verschriftlichten &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6239&amp;amp;entry_id=282&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/205-ABSAGE-AN-JEDE-FORM-DES-IDEOLOGISCHEN-EXTREMISMUS,-REVISIONISMUS-UND-ANTISEMITISMUS-ZUM-FALL-WILLIAMSON-UND-ZU-EINEM-ANONYMEN-PORTAL.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/205-ABSAGE-AN-JEDE-FORM-DES-IDEOLOGISCHEN-EXTREMISMUS,-REVISIONISMUS-UND-ANTISEMITISMUS-ZUM-FALL-WILLIAMSON-UND-ZU-EINEM-ANONYMEN-PORTAL.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Kritik&lt;/a&gt; entspricht: &quot;&lt;i&gt;Die Betreiber bleiben ungenannt. Sitz der Betreiber – und auch das ist bemerkenswert – ist in den USA und damit außerhalb des deutschen Rechtsraumes. Dieser Umstand nimmt uns die Möglichkeit, den Gebrauch der Selbstbezeichnung &#039;katholisch&#039; zu unterbinden. Damit ist klar, daß hier Privatleute aus der Deckung der Anonymität heraus ihre private Meinung äußern. Der Sprachstil vieler Beiträge zeigt schon für sich genommen die große Distanz zur Katholischen Kirche und ihren Amtsträgern. In Ihrem Beitrag nennen Sie selbst einige Beispiele, die für sich sprechen. Daher kann ich mich von &#039;kreuz.net&#039; nur distanzieren. Ich selbst lehne den gehässigen und beleidigenden Stil vieler Beiträge auf dieser Website strikt ab. Seitens des Erzbistums Köln gibt es aus diesem Grund selbstverständlich keinerlei Zusammenarbeit mit &#039;kreuz.net&#039;. Internetseiten wie diese machen die Chancen, aber auch die Risiken der modernen, grenzenlosen Kommunikation deutlich. Das Internet bietet uns hervorragende Möglichkeiten des Austauschs, gerade auch als Kirche. Es überwindet Grenzen und Kontinente und ist deshalb für die weltumspannende Kirche ein willkommenes Instrument der Verständigung. Das Internet eröffnet einen großen Freiheitsraum, erfordert aber zugleich auch ein hohes Maß an Verantwortungsbewußtsein. Offensichtlich betrachten jedoch manche Nutzer das Internet als gleichsam rechtsfreien Raum. Internetnutzer müssen deshalb ein gutes Gespür für die Vertrauenswürdigkeit dieser Kommunikationsformen entwickeln. Wie im zwischenmenschlichen Austausch, gibt es dafür auch auf Internetseiten einige Indizien: Offenheit und Toleranz für die Meinung des anderen; die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit anderen Ansichten; das Benennen von Informationsquellen; die klare Erkennbarkeit der eigenen Identität; ein einladender Stil in Form und Inhalt, der auf jede Form der Ausgrenzung verzichtet – um nur einige zu nennen. Diese Aspekte erfüllen eigentlich erst den Sinn eines Austauschforums wie dem Internet. Vor allem entsprechen sie dem christlichen Verständnis von wahrhaft menschlicher Kommunikation. Deshalb dürfen wir in dieser Hinsicht besondere Anforderungen an katholische Websites stellen. Letztlich müssen sie den Anspruch erkennen lassen, mit den heutigen technischen Mitteln der Verkündigung der Frohbotschaft zu dienen. Offizielle Websites der Bistümer tun dies und selbstverständlich die &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6329&amp;amp;entry_id=282&quot; title=&quot;http://www.vatican.va&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Seite des Vatikan&lt;/a&gt;, aber auch zahlreiche andere Angebote, die den oben genannten Kriterien entsprechen.&lt;/i&gt;&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Außerdem möchte ich noch abschließend&lt;/b&gt; an den 75. Geburtstag des emeritierten St. Pöltner Oberhirten Bischof Dr. Kurt Krenn erinnern, den er am 28. Juni, dem alljährlichen Vigiltag der heiligen Apostel Petrus und Paulus, begehen konnte. Dazu ließ sein Nachfolger, der ehemalige Päpstliche Visitator und heutige Diözesanbischof von St. Pölten, Dr. Dr. Klaus Küng, verlauten: &quot;&lt;i&gt;Er trägt geduldig seine Krankheit, die nach und nach immer etwas weiter fortschreitet. Er ist jetzt nur mehr wenig mobil, besonders schwierig ist für ihn die Kommunikation. Gäste empfängt er nur mehr sehr wenige, freut sich aber, wenn man ihm etwas Positives erzählt, wie ich von meinen regelmäßigen Besuchen weiß. Möge Gott ihm in dieser lange dauernden Prüfung beistehen!&lt;/i&gt;&quot; Dem Gebetsaufruf von Bischof Küng schließe ich mich gerne an und wünsche allen Lesern und Leserinnen ein gesegnetes Hochfest des Heiligsten Herzens Jesu! Euer Alexander Pytlik - Padre Alex&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a name=&quot;verfuegung&quot;&gt;&lt;b&gt;UPDATE VOM 24. AUGUST 2011: EINSTWEILIGE VERFÜGUNG GEGEN &quot;DER 13.&quot; / ALBERT-ENGELMANN-GESELLSCHAFT ERGANGEN:&lt;/b&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Seite 1 von 12:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;REPUBLIK ÖSTERREICH&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
LANDESGERICHT LINZ&lt;br /&gt;
Fadingerstraße 2&lt;br /&gt;
4021 Linz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;2 Cg 128/11p-5&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;EINSTWEILIGE VERFÜGUNG&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;RECHTSSACHE:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Klagende und gefährdete Partei:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
MMag. Dr. Alexander Pytlik&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;vertreten durch:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
Dr. Stephan MESSNER Rechtsanwalt&lt;br /&gt;
Linzer Straße 2&lt;br /&gt;
4690 Schwanenstadt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
Albert-Engelmann-Gesellschaft m.b.H.&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;vertreten durch:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
Waitz - Obermühlner Rechtsanwälte OG&lt;br /&gt;
Museumstraße 7&lt;br /&gt;
4020 Linz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Wegen:&lt;/b&gt; Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung (Streitwert 20.000,00 EUR samt Anhang)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;1.) Zur Sicherung des mit der Klage vom 11. August 2011 geltend gemachten Unterlassungsanspruchs der klagenden Partei wird der beklagten Partei verboten, den Kläger als homosexuell zu bezeichnen bzw. ihn als solchen darzustellen und/oder zu behaupten, dieser sei in eine Homo-Seilschaft verstrickt und/oder dieser sei in die Homo-Seilschaft um Remigius Rabiega bzw. David Berger verstrickt oder/und unterhalte enge Verbindungen zu einem klerikalen Homo-Milieu.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die einstweilige Verfügung gilt bis zur Rechtskraft des über diesen Unterlassungsanspruch ergehenden Urteils.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.) Die klagende und gefährdete Partei hat die Kosten des Sicherungsverfahrens vorläufig selbst zu tragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Seite 2 von 12:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;BEGRÜNDUNG:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beklagte Partei ist Herausgeberin der monatlichen Zeitung „13.“. Der Kläger ist Vizeoffizial des Diözesangerichtes Eichstätt und beigeordneter Gerichtsvikar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der am 11. August 2011 bei Gericht eingelangten Klage stellt der Kläger ein Unterlassungs- und Widerrufs- sowie Veröffentlichungsbegehren, beantragt zur Sicherung des Unterlassungsanspruchs die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und brachte zur Begründung zusammengefasst vor, die beklagte Partei habe in Artikel vom 13. Mai 2010, 13. Juli 2010 und in der Ausgabe Nr. 8a des 13. (erschienen am 13. August 2011) sowie am 28. Juli 2011 auf der Homepage dem Leser unrichtig den Eindruck vermittelt, der Kläger sei homosexuell, gehöre Homo-Seilschaften an, habe enge Verbindungen zum klerikalen Homomilieu, sei in Homo-Seilschaften verstrickt, und verletze dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich des Klägers und schädige ihn in seinem Fortkommen, weil er als Vizeoffizial einen absolut integren Ruf besitzen müsse. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Obwohl der Kläger in einem medienrechtlichen Verfahrenwegen wegen des Artikels vom 13. Mai 2010 teilweise obsiegt habe, behaupte die beklagte Partei auf der Homepage sowie in der Ausgabe 8a weiterhin die vollständige Wahrheit des ursprünglichen Berichtes und wiederhole damit den Vorwurf, der Kläger sei homosexuell oder/und in Homo-Seilschaften verstrickt, dies auch trotz Aufforderung zur Unterlassung, sodass jedenfalls Wiederholungsgefahr gegeben sei. Die beklagte Partei verletze dadurch die Ehre der klagenden Partei und verbreite unrichtige Tatsachen über den Kläger, obwohl ihr die Unrichtigkeit bekannt gewesen sei oder bekannt sein hätte müssen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beklagte Partei brachte in der fristgerecht erstatteten Äußerung zusammengefasst vor, der Kläger habe einen Gefährdungssachverhalt nicht bescheinigt, weil er keine konkreten Bescheinigungsmittel angeboten habe. Die Veröffentlichungen seien auch nicht geeignet, eine Gefährdung zu begründen, weil nicht ersichtlich sei, weshalb gerade jetzt die Gefahr bestehen solle, dass der Kläger wegen Zeitungsberichten, die über 1 Jahr zurückliegen, die Ämter verlieren sollte. Die monatliche Zeitschrift erscheine in einer Auflage von lediglich 3.500 bis 10.000 Stück, die an Abonnenten versendet werde, und nur in einem geringen Teil werde sie direkt verteilt oder verkauft. In Deutschland verfüge die Zeitschrift „Der 13.“ lediglich über 783 Abonnenten, im Bistum Eichstätt nur über rund 25, sodass eine Gefährdung des Klägers nicht bestehe. Der Kläger habe lediglich eine Ehrverletzung behauptet, sodass allfällige Ansprüche aus den Artikeln vom 13. Mai 2010 und 13. Juli 2010 bereits verjährt seien. In den Veröffentlichungen vom 28. Juli 2011 und vom 13. August 2011 (Ausgabe 8a des 13.) würden die inkriminierten Behauptungen nicht aufgestellt, sondern unter Berufung auf das erstinstanzliche Urteil in medienrechtlichen Verfahren genau erklärt, dass die beklagte Partei wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches verurteilt worden sei und welche &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Seite 3 von 12:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beweise nach dem erstinstanzlichen Urteil im Medienverfahren gelungen seien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tatsächlich habe die beklagte Partei lediglich behauptet, der Kläger sei in die Homo-Seilschaft um Remigius Rabiega verstrickt und der Kläger unterhalte enge Verbindungen zu einem klerikalen Homomilieu, welche Behauptungen wahr seien. Sollten sie nicht wahr sein, habe die beklagte Partei die Unwahrheit nicht gekannt und habe sie auch nicht kennen müssen, weil sie die Informationen aus einer besonders verlässlichen Quelle, nämlich einer gerichtlichen Aussage unter Wahrheitspflicht bezogen habe. Dass der Kläger in die Homo-Seilschaft um Remigius Rabiega verstrickt gewesen sei und somit auch enge Verbindungen zu dem klerikalen Homomilieu gehabt habe, sei richtig, weil verstrickt zu sein lediglich bedeute, zu einer Seilschaft Kontakt zu haben, nicht aber deren Mitglied zu sein, und vom Bestehen der Seilschaft aus verlässlicher Quelle berichtet worden sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Einsichtnahme in die vorgelegten Urkunden gilt neben dem eingangs als unstrittig wieder gegebenen folgender&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Sachverhalt&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
als bescheinigt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Monatszeitung „Der 13.“ erschien in der Ausgabe vom 13. Mai 2010 unter der Überschrift „&lt;i&gt;Das Homo-Outing DDr. David Bergers&lt;/i&gt;“ folgender, mit einem Lichtbild, das den Kläger mit Badeshorts und Kappe in einem Freibad zeigt, versehene Artikel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„&lt;i&gt;Der bisherige Herausgeber der katholischen Monatszeitschrift „Theologisches“, DDr.&lt;/i&gt; &lt;b&gt;&lt;i&gt;David Berger&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt;, hat über viele Jahre hinweg ein homosexuelles Doppelleben geführt. In einem am 23. April in der „Frankfurter Rundschau“ erscheinenden Artikel hat er zugegeben, sowohl die veröffentlichen „Fördergemeinschaft Theologisches“ als auch die Leserschaft der Zeitschrift schamlos belogen zu haben. Auch für Dr. &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Alexander Pytlik&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; hat das einige Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schon seit längeren hatte sich die katholische Journalistin &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Felizitas Küble&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; darüber beschwert, dass auf der Internetseite eines katholischen Mediums wie „Theologisches“ eine empfehlende Verbindung der Internetseite von Pytlik zu finden war. Berger stilisierte &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Pytlik&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; unter der Rubik „Theologen der Gegenwart“ hoch. Als enger Vertrauter von Bischof &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Klaus Küng&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; hat &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Pytlik&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; bekanntlich dazu beigetragen, den früheren St. Pöltener Bischof &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Kurt Krenn&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; zum Rücktritt zu zwingen. Zu diesem Zweck hatte &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Pytlik&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; den bekennenden Homosexuellen &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Remigius Rabiega&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; als Kronzeugen für die angeblichen Mißstände im St. Pöltener Priesterseminar aufgebaut. Bis heute steht &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Pytlik&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; in engem Kontakt sowohl zu Bischof &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Küng&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; als auch zu &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Rabiega&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der nun gleichfalls bekennende Homosexuelle &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Berger&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; hielt &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Pytlik&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; jedoch trotz der Kritik&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Seite 4 von 12:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;von Frau &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Küble&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; grundsätzlich stets die Stange. Berger reagierte nicht auf ihre Beanstandungen. Als sich die Gerüchte um &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Berger&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; aber immer mehr verdichteten und sich sein Outing bereits abzuzeichnen begann, war die Internet-Verbindung zwischen &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Berger&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; und &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Pytlik&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; jedoch verschwunden. Allem Anschein nach hatten beide gerade noch rechtzeitig Vorsorge getroffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Verhängnis wurden &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Berger&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; die im Internet einsehbaren Fotos seiner „Freunde“. Allesamt leicht bekleidete Männer, zumeist mit nacktem Oberkörper, die sich in aufreizender Pose vor der Kamera präsentieren. Ein ähnliches Foto gibt es auch von &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Pytlik&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt;; der „13.“ berichtete über den damit verbundenen Skandal in der Ausgabe von September 2005: &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Pytlik&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; hatte damals freiwillig (!) für eine Zeitung halbnackt vor der Kamera posiert, bekleidet nur mit einer Badehose und einer Mütze, wie sie auch von etlichen der dubiosen &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Berger&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt;-“Freunde“ gern getragen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie eng sich &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Berger&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; und &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Pytlik&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; stehen, hat Letzterer in zahllosen Äußerungen im Internet unter Beweis gestellt. Wann immer sich &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Pytlik&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; dort direkt an &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Berger&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; wendet, bezeichnet er ihn als „Lieber“ und gebraucht das vertrauliche „Du“. Wiederholt wird &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Berger&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; von &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Pytlik&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; „höchste Anerkennung“ für seine Mühen um die Zeitschrift „Theologisches“ gezollt. Dies umso bemerkenswerter, als &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Berger&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; lange als Mann der Diskretion galt, der sein Privatleben – wie jetzt bekannt ist, aus gutem Grund – peinlich schützte und offenbar jeden privaten Kontakt zu Personen aus dem klerikal-konservativen Milieu mied. Allein was &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Pytlik&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; betrifft, scheint &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Berger&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; eine Ausnahme gemacht zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gegenzug hat &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Berger&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; in seinem reuelosen Bekenntnis in der „Frankfurter Rundschau“ nicht darauf verzichtet, Bischof &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Krenn&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; und seinem Priesterseminar einen kräftigen Seitenhieb zu versetzen – ganz im Sinn von &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Pytlik&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt;, der seit Jahren beinahe rund um die Uhr damit beschäftigt ist, seine Verstrickung in die Homo-Seilschaft von &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Remigius Rabiega&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; zu rechtfertigen und Bischof &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Krenn&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; und seine Getreuen in den Schmutz zu ziehen. &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Berger&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; ist ihm darin erst kürzlich in aller Öffentlichkeit zu Hilfe geeilt, wobei Pytliks Rachefeldzug in diesem Zusammenhang unverblümt als „Zickenkrieg“ bezeichnet wurde. Bezeichnenderweise ist &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Pytlik&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; bis heute auch eng mit Dr. &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Reinhard Knittel&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; befreundet, auf dessen Computer im Zuge der Apostolischen Visitation in St. Pölten Homo-Pornos gefunden wurden. Trotz dieser und einer ganzen Reihe von ähnlichen Vorwürfen hat &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Knittel&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; unter Bischof &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Küng&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; Karriere gemacht. Vor nicht allzu langer Zeit wurde &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Knittel&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; zum Leiter des St. Pöltener Diözesangerichts und zum Kirchenrechtsprofessor ernannt. Als er seine Antrittsvorlesung hielt, saß &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Pytlik&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; interessanterweise in der ersten Reihe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bergers Homo-Outing wirft schließlich auch ein ganz neues Licht auf die unsachlich negative Rezension des Buches „Der Wahrheit die Ehre“, die im Juli 2008 in „Theologisches“ erschienen war. Das von Dr. &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Gabriele Waste&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; verfasste Buch deckt bekanntlich die&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Seite 5 von 12:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;Hintergründe der großangelegten Intrige auf, mit der man Bischof &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Krenn&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; zu beseitigen suchte. Ganz im Sinn von &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Pytlik&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; wurde das Buch unter Bergers Regie als „klischeehaft und undifferenziert“ heruntergemacht. Das gläubige Gottesvolk ließ sich davon allerdings nicht beirren; inzwischen konnten an die dreitausend Exemplare verkauft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Rückzug von &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Berger&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; wird nun die Frage immer lauter, wie lange sich &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Pytlik&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; noch wird halten können. Im Bistum Eichstätt, wo er als stellvertretender Leiter des Diözesangerichts tätig ist, schrillen schon längst die Alarmglocken.&lt;/i&gt;“ (Beilage ./B).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Ausgabe des „13.“ vom 13. Juli 2010 wurde folgender Artikel veröffentlicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„&lt;i&gt;Ehemalige Küng-Mitarbeiter im Abseits&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schon als Bischof &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Klaus Küng&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; noch das kleine Bistum Feldkirch in Vorarlberg leitete, war er für seine schlechte Menschenkenntnis und seine häufig katastrophalen Personalentscheidungen bekannt. Immer wieder berichteten besorgte Leser des „13.“ davon, dass die Lage im Bistum Feldkirch keineswegs so war, wie man es von einem Opus-Dei-Bischof erwarten konnte. Als Apostolischer Visitator und nachmaliger Bischof von St. Pölten hat &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Klaus Küng&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; seine bisherige Linie fortgesetzt und vor allem Leute befördert, die dem Ruf der Kirche nicht gerade zuträglich sind. Ein Beispiel dafür ist ein langjähriger Sekretär Dr. &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Bernhard Augustin&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt;, der wie &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Küng&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; selbst dem Opus Dei angehört und schon in Feldkirch als Bischofssekretär tätig war. In St. Pölten machte er sich besonders dadurch einen Namen, dass er mehrere enorm kostspielige Plakat-Kampagnen zu verantworten hatte und dadurch seinen Bischof und die Kirche der Lächerlichkeit preisgab. Nachdem Papst &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Benedikt XVI.&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; im Frühjahr 2008 einen Schlussstrich unter die jahrelangen Agitationen gegen frühere Mitarbeiter von Bischof &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Krenn&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; gezogen hatte, indem er die bischöflichen Maßnahmen ohne jede Schuldzuweisung bestätigte, veröffentlichte Dr. &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Augustin&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; einen Artikel auf der anonymen Internetseite „kreuz.net“, in dem er die früheren Mitarbeiter von Bischof &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Krenn&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; wahrheitswidrig als suspendiert bezeichnete und die päpstlichen Bemühungen um Ruhe und Versöhnung ad absurdum führte. Wenige Wochen darauf folgten die Konsequenzen: Ohne jede Vorwarnung wurde Dr. &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Augustin&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; als Bischofssekretär entlassen, musste die Diözese St. Pölten verlassen und verschwand in der Versenkung. Trotz erheblicher Bemühungen ist es der Redaktion des „13.“ bis heute nicht gelungen herauszufinden, wohin Dr. Augustin abgeschoben wurde. Dem Vernehmen nach ging seine Entlassung nicht von Bischof &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Küng&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; aus, sondern wurde von „höherer Stelle“ angeordnet&lt;br /&gt;
.&lt;br /&gt;
Ähnliches scheint nun auch dem Eichstätter Vizeoffizial Dr. &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Alexander Pytlik&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; widerfahren zu sein, der Bischof Küng bei der Apostolischen Visitation 2004 als Rechtsberater zur Seite gestanden hatte. Nachdem „Der 13.“ in seiner Ausgabe vom vergangenen Mai aufgedeckt hatte, dass Dr. &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Pytlik&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; enge Verbindungen zum klerikalen Homo-Milieu unterhält, wurde es mit&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Seite 6 von 12:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;einem Mal sehr still um ihn. Bis zu jenem Zeitpunkt hatte Dr. &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Pytlik&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; keine Gelegenheit ungenutzt gelassen, um Bischof &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Krenn&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; und seine Anhänger im Internet zu verleumden und bloßzustellen. Dem Vernehmen nach geht sein plötzliches Schweigen wie bei Dr. &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Augustin&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; auf eine Intervention von „höherer Stelle“ zurück.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„&lt;/i&gt;&lt;u&gt;&lt;i&gt;Der 13.“ wird diese Angelegenheit weiter im Auge behalten [...]&lt;/i&gt;&lt;/u&gt;“ (Beilage ./C).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wegen Textpassagen im Artikel vom 13. Mai 2010 begehrte der Kläger zu 24 Hv 66/10a des Landesgerichtes Linz Entschädigung nach §§ 6 und 7 MedienG und Urteilsveröffentlichung nach § 8a Abs 6 MedienG. Über diese Anträge wurde mit – nicht rechtskräftigem – Urteil vom 29. Juni 2011 einerseits festgestellt, dass durch den Artikel mit der Überschrift „Das Homo-Outing DDr. David Bergers“ in der Zeitschrift der „13.“ vom 13. Mai 2010 MMag. Dr. Alexander Pytlik in seinem höchstpersönlichen Lebensbereich im Sinne des § 7 Abs 1 MedienG, nämlich in Bezug auf seine sexuelle Orientierung, verletzt wurde und der Antragsgegnerin Albert-Engelmann-GmbH die Zahlung eines Entschädigungsbetrages von EUR 1.000,-- aufgetragen, andererseits festgestellt, dass durch den beschriebenen Artikel, nämlich die Textstelle „als enger Vertrauter von Bischof Klaus Küng hat Pytlik bekanntlich dazu beigetragen, den früheren St. Pöltener Bischof Kurt Krenn zum Rücktritt zu zwingen. Zu diesem Zweck hat Pytlik den bekennenden Homosexuellen Remigius Rabiega als Kronzeugen für die angeblichen Mißstände im St. Pöltener Priesterseminar aufgebaut. Bis heute steht Pytlik in einem Kontakt sowohl zu Bischof Küng als auch zu Rabiega“ der objektive Tatbestand einer üblen Nachrede nach § 6 MedienG nicht hergestellt wurde (Beilage ./D).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der Homepage der beklagten Partei fand sich als „&lt;i&gt;Aktualisierung vom 28. Juli 2011, 16.00 Uhr&lt;/i&gt;“ folgender Eintrag: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„&lt;i&gt;(Österreich/Prozess PYTLIK vs ENGELMANN/ Bischof DDr. Kurt Krenn/Dr. Wolfgang Rothe (Propst Ulrich Küchl, 28. Juli 2011)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Bereits am 22. Juli 2011 wurde ein NICHT rechtskräftiges Urteil erster Instanz der Redaktion des „13.“ zugestellt. Es wird dazu eine Sonderausgabe noch im August 2011 geben.&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das schriftliche Urteil umfasst zehn Seiten. Richter Dr. &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Klaus-Peter BITTMANN&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; stellt fest, dass der höchstpersönliche Lebensbereich von Dr. &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Alexander PYTLIK&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; im Sinne des Paragraph 7 Absatz 1 Medien-Gesetz, nämlich in Bezug auf seine sexuelle Orientierung verletzt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Albert Engelmann GmbH (Medieninhaberin der Zeitung „Der 13.“) hat (nach Rechtskraft) dem Antragsteller Mag. &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Alexander PYTLIK&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; dafür eine Entschädigung in der&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Seite 7 von 12:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;Höhe von 1000 Euro (eintausend Euro) zu bezahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der objektive Tatbestand einer üblen Nachrede nach Paragraph 7 Medien-Gesetz wurde durch den beklagten Artikel in der Zeitung „Der 13.“ NICHT hergestellt. Was im beklagten Artikel (Ausgabe Mai 2010, Seite) geschrieben wurde, wurde vor Gericht durch Vorlage von Dokumenten und Zeugenaussagen bewiesen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufbau eines zweifelhaften Zeugen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bewiesen ist durch dieses Urteil zunächst, dass sich hohe kirchliche Würdenträger des zweifelhaften „Kronzeugen“ &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Remigius RABIEGA&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; bedient hätten, der eigens dazu aufgebaut worden war, &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Kurt KRENN&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; und seine Mitarbeiter öffentlich zu beschuldigen. Und dies, obwohl &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;RABIEGA&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; schon früher vor Gericht zugegeben hatte, nie Augenzeuge homosexueller Handlungen gewesen zu sein!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die mehrfach geäußerte Behauptung von Bischof Dr. &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Klaus KUENG&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt;, man hätte &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;RABIEGA&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; niemals als Kronzeugen benutzt, hat das Gericht klar widerlegt. Es wurde vom Gericht vielmehr bewiesen, dass man „&lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Remigius RABIEGA&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; als wichtigen Zeugen aufbauen wollte und dies auch geschafft hat.“ [...]&lt;/i&gt;“ (Beilage ./E).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits mit Schreiben vom 1. Juli 2011 hatte der Klagevertreter namens des Klägers die beklagte Partei anlässlich eines Artikels im Internetportal „kreuz.net“ aufgefordert, binnen 7 Tagen eine schriftliche Unterlassungserklärung hinsichtlich der Behauptung zu unterfertigen, der Kläger sei in irgendwelche Homo-Seilschaften verstrickt (Beilage ./G).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Ausgabe vom 13. August 2011 des 13. erschien nun folgender Artikel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„&lt;b&gt;&lt;i&gt;Die Machenschaften der Krenn-Gegner endgültig entlarvt&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Urteil des Linzer Landesgerichtes vom 29. Juni 2011 in der Klagsache von Hochwürdigen Dr. &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Alexander Pytlik&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; gegen den „13.“ hat die Wahrheit der Berichterstattung des „13.“ vom 13. Mai 2010 vollinhaltlich bestätigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Beweiswürdigung standen dem Gericht tausende Aktenseiten zur Verfügung. Bewiesen ist durch dieses Urteil zunächst, dass sich hohe kirchliche Würdenträger des zweifelhaften „Kronzeugen“ &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Remigius Rabiega&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; bedient hatten, der eigens dazu aufgebaut worden war, &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Krenn&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; und seine Mitarbeiter öffentlich zu beschuldigen. Und dies, obwohl &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Rabiega&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; schon früher vor Gericht zugegeben hatte, nie Augenzeuge homosexueller Handlungen gewesen zu sein!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die mehrfach geäußerte Behauptung von Bischof Dr. &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Klaus Küng&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt;, man hätte &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Rabiega&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; niemals als Kronzeugen benutzt, hat das Gericht klar widerlegt. Es wurde vom Gericht vielmehr bewiesen, dass man „Remigius Rabiega als wichtigen Zeugen aufbauen wollte und&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Seite 8 von 12:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;dies auch geschafft hat“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch die mehrfach öffentlich geäußerte Behauptung von Bischof &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Klaus Küng&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt;, es seien im Priesterseminar St. Pölten bei acht Seminaristen pornographische Materialien gefunden worden, wurde vom Gericht korrigiert. Es sei glaubwürdig erwiesen, „dass man bei der Hausdurchsuchung nicht bei allen Seminaristen pornographisches Material gefunden habe, sondern eigentlich nur bei einem, nämlich bei &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Remigius Rabiega&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; ...“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Hauptverhandlung vom 2. Mai 2011 wurde Bischof &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Klaus Küng&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; als Zeuge einvernommen. Zur Glaubwürdigkeit &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Küngs&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; stellte das Gericht fest: „Trotz diesen Aussagen ist der Einzelrichter doch zur Überzeugung gekommen, dass Dr. &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Klaus Küng&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; und sein damaliger Rechtsberater Dr. &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Pytlik&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; den Fall Dr. &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Kurt Krenn&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; in Richtung Rücktritt betrieben haben müssen ...“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gericht sieht es als erwiesen an, „dass offensichtlich auch andere Bischöfe, vielleicht Kardinal &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Christoph Schönborn&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt;, eine Ablöse von Dr. &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Kurt Krenn&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; als Diözesanbischof von St. Pölten nicht ungern sahen ...“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Zeuge &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Rabiega&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; hatte ausgesagt, dass einige Bischöfe, auch Kardinal &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Schönborn&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt;, den Medienskandal gegen Bischof &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Krenn&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; veranlasst hatten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Aussage &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Rabiegas&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; war schon am 28. April 2006 vom Redakteur jener Medienkampagne, &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Emil Bobi&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt;, bestätigt worden. Von „höheren kirchlichen Würdenträgern“ sei ihm entsprechendes Material für eine mediale Vernichtung &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Krenns&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; angeboten worden, sagte &lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Bobi&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;i&gt; damals aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wann werden sich die Bischöfe dafür entschuldigen?&lt;/i&gt;“ (Beilage ./F).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Juli 2011 wurden 783 Exemplare des „13.“ an Abonnenten in Deutschland ausgeliefert (Beilage ./2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der als bescheinigt angenommene Sachverhalt ergab sich widerspruchsfrei aus den vorgelegten Urkunden, die weitgehend in Klammern angeführt wurden. Dass der Kläger im Bistum Eichstätt als stellvertretender Leiter des Diözesangerichtes tätig ist, bestätigt im übrigen auch der Artikel der beklagten Partei vom 13. Mai 2010, Beilage ./B.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Einvernahme des Klägers im Provisorialverfahren war demnach entbehrlich. Feststellungen darüber, dass die beklagte Partei aus „verlässlicher Quelle“ über Verstrickungen des Klägers in „Homo-Seilschaften“ oder Homo-Cliquen informiert worden wäre, oder enge Verbindungen zu einem klerikalen Homo-Milieu unterhalte, konnten an Hand der vorliegenden Bescheinigungsmittel nicht getroffen werden, weil die beklagte Partei zu&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Seite 9 von 12:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
diesem Nachweis lediglich ein „Gedächtnisprotokoll“ bzw. eine „Niederschrift“, die Angaben von ehemaligen Seminaristen des St. Pöltener Priesterseminars wiedergeben sollen, und in das offenbar wegen § 105 StGB im Jahr 2004 geführte Strafverfahren Eingang fanden, vorlegte, in denen zwar die Behauptung des Bestehens einer „Homo-Clique“ und „Seilschaft“ wiedergegeben wird, allerdings geht aus diesen Urkunden weder hervor, inwieweit neben homosexuellen Beziehungen und Kontakten auch Tätigkeiten oder Verhaltensweisen bestanden, die die Bezeichnung der handelnden Personen als „Clique“ oder „Seilschaft“ begründen könnten, also etwa dadurch, dass sich diese Personen gegenseitig begünstigt hätten, noch in keiner Weise ersichtlich ist, inwieweit der Kläger in diese behaupteten „Clique“ bzw. „Seilschaften“ eingebunden sein sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Selbst aus dem erstinstanzlichen Urteil zu 24 Hv 66/10a des Landesgerichtes Linz, das keine Aussage zum Informationsstand der beklagten Partei zum Zeitpunkt des Erscheinens der Artikel im Mai 2010 wiedergibt, ergibt sich keine Verstrickung des Klägers in eine Homo-Seilschaft oder ein klerikales Homo-Milieu, sondern lediglich die Feststellung, dass der Kläger Remigius Rabiega zu einer Anzeige gegen den Regens und den Subregens des Priesterseminars St. Pölten riet und Rabiega zu einer Zeugeneinvernahme vor dem Landesgericht St. Pölten begleitete und gegenüber der Untersuchungsrichterin angab, dass er die Aussagen für glaubwürdig halte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Zur rechtlichen Beurteilung:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 1330 Abs 1 ABGB schützt die Ehre der Person, Abs 2 ihren wirtschaftlichen Ruf. Eine Ehrenbeleidigung nach bürgerlichem Recht ist schon jedes der Ehre eines anderen nahetretende Verhalten, ohne dass es darauf ankommt, ob im konkreten Fall auch eine strafrechtliche Ahndungsmöglichkeit besteht. Sowohl für die Beurteilung der Frage, ob „Tatsachen“ verbreitet werden, als auch für den Sinngehalt (Bedeutungsinhalt) der Äußerungen kommt es nach ständiger Rechtsprechung auf den Gesamtzusammenhang und den damit vermittelten Gesamteindruck der beanstandeten Äußerung an; das Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers, nicht der subjektive Wille des Erklärenden ist maßgebend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Vorwurf der Homosexualität liegt eine Ehrenbeleidigung im Sinn des § 1330 Abs 1 ABGB, insbesondere im Hinblick auf ein hohes kirchliches Amt (RIS-Justiz RS0106444).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei rufschädigenden Behauptungen, die auch in die Ehre des Anderen eingreifen, hat der beklagte Täter die Wahrheit seiner Behauptungen zu beweisen (RIS-Justiz RS0031798), wobei der Nachweis der Richtigkeit des Tatsachenkerns genügt. Ein wegen einer Ehrverletzung oder wegen einer kreditschädigenden Äußerung zustehender Unterlassungsanspruch kann durch einstweilige Verfügung gesichert werden, ohne dass es&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Seite 10 von 12:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
einer gesonderten Gefahrenbescheinigung bedarf (RIS-Justiz RS0011399). Eine unwiderbringliche Schädigung wird bei Persönlichkeitsverletzungen regelmäßig als evident angesehen und bedarf deshalb keines besonderen Prozessvorbringens und Beweisanbotes (4 Ob 176/08y).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund des „absoluten Persönlichkeitsrechts“ der Ehre geben Lehre und Rechtsprechung dem Beleidigten einen verschuldensunabhängigen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Beleidigenden. Die Wiederholungsgefahr, die Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs ist, wird generell vermutet und ist vom Betroffenen nicht unter Beweis zu stellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach § 1330 Abs 2 ABGB wird verantwortlich, wer den wirtschaftlichen Ruf rechtswidrig beeinträchtigt. Die Haftung setzt eine Tatsachenbehauptung voraus. Diese kann freilich zugleich Ehrenbeleidigung sein (vgl. Reischauer in Rummel ABGB II3 § 1330 Rz 6e).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist eine Rufschädigung gleichzeitig Ehrenbeleidigung, so sind auch die für die Ehrenbeleidigung geltenden Grundsätze heranzuziehen, so auch die Regeln der Beweislastverteilung (vgl. Reischauer in Rummel aaO, Rz 17).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Die klagende Partei stützt sich nun nicht nur auf § 1330 Abs 1, sondern auch auf § 1330 Abs 2 ABGB, indem behauptet wurde, dass ein Verlust der Stellung drohe, sodass der Hinweis der beklagten Partei auf die Bindung an den klägerischen Sachantrag und damit daraus abgeleitet der kürzeren Verjährungsfrist des § 1330 Abs 1 ABGB zu Unrecht erfolgt. Tatsächlich behauptet die klagende Partei auch ein wiederholtes Behaupten, was auch tatsächlich zutrifft:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus dem Artikel vom 13. Mai 2010 ist für einen durchschnittlichen Leser durchaus der Schluss zu ziehen, dass auch der Kläger homosexuell sei und dass er in Seilschaften verstrickt sei, was allerdings nicht bloß bedeutet, dass er zu einem Kreis von Homosexuellen Kontakte pflegen würde, sondern vielmehr, dass er in etwas verwickelt sei, was ihm selbst eher zum Nachteil gereicht (so die Bedeutung von „verstrickt sein“) und, dass zwischen den homosexuellen Personen eine Seilschaft im Sinne eines Kreises von Personen, der sich gegenseitig begünstigt, besteht. Den Wahrheitsbeweis darüber hat die beklagte Partei nicht einmal angetreten. Die Behauptungen sind auch ehrenrührig im Sinne des § 1330 Abs 1 ABGB.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gerade im Zusammenhang mit dem unter der Überschrift „Das Homo-Outing DDr. David Bergers“ einzig abgedruckten Bild, das den Kläger mit nacktem Oberkörper in einem Freibad zeigt und der im Text vorhandene Bezug, dass der tatsächlich offenbar als Homosexueller geoutete DDr. David Berger Fotos seiner „Freunde“ in ähnlicher Manier besäße, enthält umso mehr den Vorwurf bzw. den Verdacht der Homosexualität gegenüber dem Kläger.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Seite 11 von 12:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dem Artikel vom 13. Juli 2010 wiederum wird jedenfalls im Zusammenhang mit dem am 13. Mai 2010 erschienenen Artikel der Eindruck erweckt, dass der Kläger selbst homosexuell wäre und deshalb, weil er homosexuelle Freundschaften pflege, sich auch zu bestimmten, nicht mit der sexuellen Orientierung in Zusammenhang stehenden, Tätigkeiten motivieren ließe, die offenkundig von der Zeitung als Intrigen bewertet werden. Dazu ist auch zu berücksichtigen, dass schon aus dem Vorbringen der beklagten Partei die Leser dieser Monatszeitung vorwiegend Abonnenten sind, sodass davon auszugehen ist, dass sie derartige Themen, wie im übrigen auch im Artikel vom 13. Juli 2010 angekündigt, dauerhaft verfolgen und daher eine weitere Berichterstattung zum selben Thema zu einer Verstärkung des Eindrucks führen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit zeigt aber auch die Berichterstattung nach dem Urteil im medienrechtlichen Verfahren, nämlich in Form der „Aktualisierung“ auf der Internet Homepage (vom 28. Juli 2011 und des Artikels vom 13. August 2011 im „13.“ (Ausgabe 8a) eine deutliche Bezugnahme auf diese laufende Berichterstattung, insbesondere den Artikel vom 13. Mai 2010, in dem im Vordergrund die Verstrickung des Klägers in ein derartiges Milieu und wohl auch die eigene sexuelle Orientierung stand. Aus dem Inhalt dieser beiden Berichte ist nun für den durchschnittlichen Leser aber keineswegs abzuleiten, dass sich dieser Vorwurf im medienrechtlichen Entschädigungsverfahren als unrichtig herausgestellt hätte, sondern es wird ausdrücklich festgehalten, dass sich die Wahrheit der Berichterstattung des „13.“ vom 13. Mai 2010 vollinhaltlich bestätigt habe. Insoweit die beklagte Partei zu argumentieren versucht, dass „vollinhaltlich“ im konkreten Fall nur bedeute, dass bestimmte Punkte der Berichterstattung als wahr anzusehen seien, kann dem aufgrund des klaren Wortlautes und dem Bedeutungsgehalt des Wortes keineswegs gefolgt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vielmehr entsteht bei der Berichterstattung in den beiden letzten Erscheinungen der Beklagte zu diesem Thema durch den Hinweis, dass eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches und einer Entschädigung festgestellt wurden, für den unbedarften Leser, dem der Inhalt der Bestimmungen des Mediengesetzes wohl kaum bekannt sein dürfte, und dem die Begründung des Unterliegens der beklagten Partei in den genannten Artikeln vorenthalten wurde, der Eindruck, dass eine Verletzung lediglich deshalb festgestellt werden sein könnte, weil die Bekanntgabe der sexuellen Orientierung in einem derartigen Medium verletzend ist – nicht aber, weil die behauptete Homosexualität tatsächlich nicht bestünde, ebenso nicht die Verstrickung in homosexuelle Cliquen oder Seilschaften, die, nachdem im medienrechtlichen Verfahren nur einzelne Passagen angefochten wurden, auch mit dem medienrechtlichen Ersturteil nicht bestätigt wurden. Insoweit geht auch der Einwand der beklagten Partei, es sei Verjährung eingetreten, schon deshalb ins Leere, weil die beiden Artikel erst am 28. Juli 2011 und am 13. August 2011 (offenbar bekannt bereits am 11. August&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Seite 12 von 12:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2011), daher unmittelbar vor Klageeinbringung, erschienen. Die Wiederholungsgefahr ergibt sich schon aus der Vielzahl der Erscheinungen und dem Umstand, dass tatsächlich lediglich trotz des medienrechtlichen Urteils die Richtigkeit der ursprünglichen Berichterstattung behauptet wurde sowie daraus, dass trotz Unterlassungserklärung – mag diese auch in einem anderen Zusammenhang aber mit entsprechendem Inhalt ergangen sein – keine Reaktion erfolgte, was von der beklagten Partei nicht einmal bestritten wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Behauptungen lassen den Kläger in einem negativen Lichte erscheinen, ein höhergradig zu qualifizierendes Veröffentlichungsinteresse wurde nicht behauptet. Wenn auch der Abonnentenkreis in Deutschland ein kleiner sein mag, ist zur Erfüllung des Tatbestandes des § 1330 ABGB nicht erforderlich, dass ein großer Personenkreis Kenntnis erlangt, so daß der Anspruch hinreichend bescheinigt ist, ebenso die Wiederholungsgefahr und, nachdem ein Nachweis nicht gelungen ist, dass eine Gefährdung nicht drohen würde, auch von einer entsprechenden Gefährdung auszugehen ist und die einstweilige Verfügung im Sinne des § 381 Z 2 EO zu erlassen ist. Die zeitliche Begrenzung ergibt sich aus dem Provisorialcharakter des Sicherungsverfahrens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausspruch über die Kosten gründet auf § 393 Abs 1 EO.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Landesgericht Linz, Abteilung 2&lt;br /&gt;
Linz, 24. August 2011&lt;br /&gt;
Mag. Christine Mayrhofer, Richterin&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[&lt;b&gt;ENDE DER GELTENDEN EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG GEGEN &quot;DER 13.&quot;&lt;/b&gt;] &lt;div class=&quot;serendipity_babelfish&quot;&gt;Übersetze nach  &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F282-HOMOSEILSCHAFT-ABSOLUTE-ZURUECKWEISUNG-DER-KREUZ.NET-BEHAUPTUNGEN.html&amp;amp;lp=de%5Fen&quot;&gt;en&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F282-HOMOSEILSCHAFT-ABSOLUTE-ZURUECKWEISUNG-DER-KREUZ.NET-BEHAUPTUNGEN.html&amp;amp;lp=de%5Ffr&quot;&gt;fr&lt;/a&gt;&lt;/div&gt; 
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    <title>60. PRIESTERWEIHETAG VON PAPST BENEDIKT UND DAS HERZ-JESU-FEST</title>
    <link>http://www.internetpfarre.de/blog/archives/281-60.-PRIESTERWEIHETAG-VON-PAPST-BENEDIKT-UND-DAS-HERZ-JESU-FEST.html</link>
    <description>
    &lt;strong&gt;Mit großer Freude blickt die ganze Katholische Kirche &lt;/strong&gt;am heutigen Hochfest der heiligen Apostelfürsten Petrus und Paulus mit all ihren &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/262-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-PROF.-WINKLER-ZU-DEN-VIELEN-RITEN-IN-DER-KATHOLISCHEN-KIRCHE.html&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Riten(kirchen)&lt;/a&gt; und Teilkirchen auf den Nachfolger Petri, auf den regierenden Papst Benedikt XVI., der seinen 60. Priesterweihetag begeht. Viele Diözesen und Pfarreien haben den Bitten des Heiligen Stuhles und ihrer Bischöfe entsprochen und organisieren besondere Gebetsstunden, insbesondere vor dem Allerheiligsten Sakrament des Altares. Besonders geeignet ist dazu auch noch der 1. Juli 2011, in diesem Jahr nämlich (nach dem späten Osterfest) das Hochfest des Heiligsten Herzens Jesu (der 1. Juli ist ansonsten im Kalendarium für die außerordentliche Form des Römischen Ritus das Hochfest des Kostbaren Blutes Jesu Christi, wobei aber immer der ganze Monat Juni dem Heiligsten Herzen Jesu und der ganze Monat Juli dem Kostbaren Blute Christi geweiht ist). Das Herz-Jesu-Fest ist auch der Weltgebetstag für die Heiligung der Priester. Bevor ich aus diesem Anlaß den aktuellen Text des weltkirchlichen Herz-Jesu-Sühnegebetes abschließend &lt;a target=&quot;_blank&quot; href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/117-HERZ-JESU-FEST-SUEHNEGEBET-DER-KATHOLISCHEN-KIRCHE.html&quot;&gt;in Erinnerung&lt;/a&gt; rufe, blicke ich in großer Dankbarkeit auf das Vorjahr zurück und auf den Abschluß des &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6236&amp;amp;entry_id=281&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/216-PAEPSTLICHES-JAHR-DES-PRIESTERS-VORBILDER-UND-ABLAESSE.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/216-PAEPSTLICHES-JAHR-DES-PRIESTERS-VORBILDER-UND-ABLAESSE.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Priesterjahres&lt;/a&gt; in Rom auf dem Petersplatz, nämlich am Hochfest des Heiligsten Herzen Jesu. Schon am Vorabend konnte ich dabei sein, es beteten tausende Priester mit dem Papst vor dem Allerheiligsten Sakrament, und es gab auch eine beeindruckende Anbetungsstille. Bei der &lt;a target=&quot;_blank&quot; href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6235&amp;amp;entry_id=281&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/homilies/2010/documents/hf_ben-xvi_hom_20100611_concl-anno-sac_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/homilies/2010/documents/hf_ben-xvi_hom_20100611_concl-anno-sac_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot;&gt;Predigt in der Herz-Jesu-Festmesse&lt;/a&gt; sagte der Heilige Vater dann vor mehr als einem Jahr:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[&lt;b&gt;BEGINN DER PÄPSTLICHEN&lt;/b&gt; &lt;a target=&quot;_blank&quot; href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6235&amp;amp;entry_id=281&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/homilies/2010/documents/hf_ben-xvi_hom_20100611_concl-anno-sac_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/homilies/2010/documents/hf_ben-xvi_hom_20100611_concl-anno-sac_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot;&gt;&lt;b&gt;HERZ-JESU-PREDIGT&lt;/b&gt;&lt;/a&gt; &lt;b&gt;AUS DEM VORJAHR:&lt;/b&gt;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Das&lt;/b&gt; &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6227&amp;amp;entry_id=281&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/special/anno_sac/index_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/special/anno_sac/index_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;b&gt;Priesterjahr&lt;/b&gt;&lt;/a&gt;, das wir 150 Jahre nach dem Tod des heiligen Pfarrers von Ars, dem Vorbild priesterlichen Dienens in unserer Welt, begangen haben, geht zu Ende. Vom Pfarrer von Ars haben wir uns führen lassen, um Größe und Schönheit des priesterlichen Dienstes neu zu verstehen. Der Priester ist nicht einfach ein Amtsträger, wie ihn jede Gesellschaft braucht, damit gewisse Funktionen in ihr erfüllt werden können. Er tut vielmehr etwas, das kein Mensch aus sich heraus kann: er spricht in Christi Namen das Wort der Vergebung für unsere Sünden und ändert so von Gott her den Zustand unseres Lebens. Er spricht über die Gaben von Brot und Wein die Dankesworte Christi, die Wandlungsworte sind – Ihn selbst, den Auferstandenen, Sein Fleisch und Sein Blut gegenwärtig werden lassen und so die Elemente der Welt verändern: die Welt auf Gott hin aufreißen und mit Ihm zusammenfügen. So ist Priestertum nicht einfach „Amt“, sondern Sakrament: Gott bedient sich eines armseligen Menschen, um durch ihn für die Menschen da zu sein und zu handeln. Diese Kühnheit Gottes, der sich Menschen anvertraut, Menschen zutraut, für Ihn zu handeln und da zu sein, obwohl Er unsere Schwächen kennt – die ist das wirklich Große, das sich im Wort Priestertum verbirgt. Daß Gott uns dies zutraut, daß Er Menschen so in Seinen Dienst ruft und so sich ihnen von innen her verbindet, das wollten wir in diesem Jahr neu bedenken und verstehen. Wir wollten die Freude neu aufleben lassen, daß Gott uns so nahe ist und die Dankbarkeit dafür, daß Er sich unserer Schwachheit anvertraut. Daß Er uns führt und hält, Tag um Tag. So wollten wir auch jungen Menschen wieder zeigen, daß es diese Berufung, diese Dienstgemeinschaft für Gott und mit Gott gibt – ja, daß Gott auf unser Ja wartet. Mit der Kirche wollten wir wieder darauf hinweisen, daß wir Gott um diese Berufung bitten müssen. Wir bitten um Arbeiter in der Ernte Gottes, und dieser Ruf an Gott ist zugleich ein Anklopfen Gottes ans Herz junger Menschen, die sich zutrauen, was Gott ihnen zutraut. Es war zu erwarten, daß dem bösen Feind dieses neue Leuchten des Priestertums nicht gefallen würde, das er lieber aussterben sehen möchte, damit letztlich Gott aus der Welt hinausgedrängt wird. So ist es geschehen, daß gerade in diesem Jahr der Freude über das Sakrament des Priestertums die Sünden von Priestern bekannt wurden – vor allem der Mißbrauch der Kleinen, in dem das Priestertum als Auftrag der Sorge Gottes um den Menschen in sein Gegenteil verkehrt wird. &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6234&amp;amp;entry_id=281&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Auch wir bitten Gott und die betroffenen Menschen inständig um Vergebung&lt;/a&gt; und versprechen zugleich, daß wir alles tun wollen, um solchen Mißbrauch nicht wieder vorkommen zu lassen; daß wir bei der Zulassung zum priesterlichen Dienst und bei der Formung auf dem Weg dahin alles tun werden, was wir können, um die Rechtheit der Berufung zu prüfen, und daß wir die Priester mehr noch auf ihrem Weg begleiten wollen, damit der Herr sie in Bedrängnissen und Gefahren des Lebens schütze und behüte. Wenn das Priesterjahr eine Rühmung unserer eigenen menschlichen Leistung hätte sein sollen, dann wäre es durch diese Vorgänge zerstört worden. Aber es ging uns gerade um das Gegenteil: Das Dankbar-Werden für die Gabe Gottes, die sich „in irdenen Gefäßen“ birgt und die immer wieder durch alle menschliche Schwachheit hindurch Seine Liebe in dieser Welt praktisch werden läßt. So sehen wir das Geschehene als Auftrag zur Reinigung an, der uns in die Zukunft begleitet und der uns erst recht die große Gabe Gottes erkennen und lieben läßt. So wird sie zum Auftrag, dem Mut und der Demut Gottes mit unserem Mut und unserer Demut zu antworten. Das Wort Christi, das wir in der Liturgie als Eröffnungsvers gesungen haben, kann uns in dieser Stunde sagen, was es heißt, Priester zu werden und zu sein: „&lt;i&gt;Nehmt mein Joch auf euch und lernt von mir; denn Ich bin gütig und von Herzen demütig&lt;/i&gt;“ (Mt 11, 29). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir feiern das Herz-Jesu-Fest und schauen mit der Liturgie der Kirche gleichsam in das Herz Jesu hinein, das im Tod von der Lanze des römischen Soldaten geöffnet wurde. Ja, Sein Herz ist offen für uns und vor uns – und damit das Herz Gottes selbst. Die Liturgie legt uns die Sprache des Herzens Jesu aus, die vor allem von Gott als dem Hirten der Menschen spricht und uns damit das Priestertum Jesu zeigt, das im Innersten seines Herzens verankert ist und den immerwährenden Grund wie den gültigen Maßstab alles priesterlichen Dienstes zeigt, der immer im Herzen Jesu verankert sein und von daher gelebt werden muß. Ich möchte heute vor allem die Texte auslegen, mit denen die betende Kirche auf das in den Lesungen ausgebreitete Wort Gottes antwortet. In diesen Gesängen gehen Wort und Antwort ineinander über. Sie sind einerseits selbst aus Gottes Wort genommen, sind aber zugleich schon Antwort des Menschen darauf, in der das Wort Sich mitteilt und in unser Leben eintritt. Am wichtigsten unter diesen Texten ist in der Liturgie von heute der Psalm 23 (22): „&lt;i&gt;Der Herr ist mein Hirte&lt;/i&gt;“, in dem das betende Israel die Selbstoffenbarung Gottes als Hirten aufgenommen und zur Wegweisung im eigenen Leben gemacht hat. „&lt;i&gt;Der Herr ist mein Hirte, nichts wird mir fehlen&lt;/i&gt;“ – in diesem ersten Vers spricht sich Freude und Dankbarkeit dafür aus, daß Gott da ist und sich um uns sorgt. Die Lesung aus Ezechiel beginnt mit dem gleichen Motiv: „&lt;i&gt;Ich will mich selber um meine Schafe kümmern&lt;/i&gt;“ (Ez 34, 11). Gott kümmert sich persönlich um mich, um uns, um die Menschheit. Ich bin nicht allein gelassen, nicht verloren im Weltall und in einer immer verwirrender werdenden Gesellschaft. ER kümmert sich um mich. Er ist kein ferner Gott, dem mein Leben zu unwichtig wäre. Die Religionen der Welt haben, soweit wir sehen können, immer gewußt, daß es letztlich nur einen Gott gibt. Aber dieser Gott war weit weg. Er überließ allem Anschein nach die Welt anderen Mächten und Gewalten, anderen Gottheiten. Mit ihnen mußte man sich arrangieren. Der eine Gott war gut, aber doch fern. Er war nicht gefährlich, aber auch nicht hilfreich. So brauchte man sich mit Ihm nicht zu beschäftigen. Er herrschte nicht. In der Aufklärung ist merkwürdigerweise dieser Gedanke zurückgekehrt. Man verstand noch, daß die Welt einen Schöpfer voraussetzt. Aber dieser Gott hatte die Welt gebaut und sich offensichtlich von ihr zurückgezogen. Nun hatte sie ihre Gesetzmäßigkeiten, nach denen sie ablief, in die Gott nicht eingriff, nicht eingreifen konnte. Gott war nur ein ferner Anfang. Viele wollten vielleicht auch gar nicht, daß Gott sich um sie kümmere. Sie wollten nicht gestört sein durch Gott. Wo aber Gottes Sorge und Liebe als Störung empfunden wird, da ist der Mensch verkehrt. Es ist schön und tröstlich zu wissen, daß ein Mensch mir gut ist und sich um mich kümmert. Aber noch viel entscheidender ist, daß es den Gott gibt, der mich kennt, mich liebt und sich um mich sorgt. „&lt;i&gt;Ich kenne die Meinen, und die Meinen kennen mich&lt;/i&gt;“ (Joh 10,14), betet die Kirche vor dem Evangelium mit einem Wort des Herrn. Gott kennt mich, sorgt sich um mich. Dieser Gedanke sollte uns richtig froh werden lassen. Lassen wir ihn tief in uns eindringen. Dann begreifen wir auch, was es bedeutet: Gott will, daß wir als Priester Seine Sorgen um die Menschen an einem kleinen Punkt der Geschichte mittragen. Wir wollen als Priester Mitsorgende mit Seiner Sorge um die Menschen sein, sie dieses Sich-Kümmern Gottes praktisch erlebbar werden lassen. Und mit dem Herrn sollte der Priester für seinen ihm anvertrauten Bereich sagen können: „&lt;i&gt;Ich kenne die Meinen, und die Meinen kennen mich.&lt;/i&gt;“ „Kennen“ ist im Sinne der Heiligen Schrift nie bloß ein äußeres Wissen, wie man die Telephonnummer eines Menschen kennt. „Kennen“ heißt: dem anderen innerlich nah sein. Ihm gut sein. Wir sollten versuchen, die Menschen von Gott her und auf Gott hin zu „kennen“, mit ihnen den Weg der Freundschaft Gottes zu gehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kehren wir zu unserem Psalm zurück. Da heißt es: „&lt;i&gt;Er leitet mich auf rechten Pfaden, treu Seinem Namen. Muß ich auch wandern in finsterer Schlucht, ich fürchte kein Unheil – denn Du bist bei mir. Dein Stock und Dein Stab geben mir Zuversicht&lt;/i&gt;“ (23 [22], 3f). Der Hirte zeigt den ihm Anvertrauten den rechten Weg. Er geht voraus und führt sie. Sagen wir es anders: Der Herr zeigt uns, wie man das Menschsein richtig macht. Er zeigt uns die Kunst, ein Mensch zu sein. Was muß ich tun, damit ich nicht abstürze, im Sinnlosen mein Leben vertue? Das ist doch die Frage, die sich jeder Mensch stellen muß und die zu allen Zeiten des Lebens gilt. Und wieviel Dunkel gibt es zu dieser Frage in unserer Zeit! Immer wieder kommt uns das Wort Jesu in den Sinn, der Mitleid mit den Menschen hatte, weil sie wie Schafe ohne Hirten waren. Herr, hab Mitleid auch mit uns! Zeige uns den Weg! Aus dem Evangelium wissen wir es: Er selbst ist der Weg. Mit Christus leben, ihm nachgehen – das heißt: den richtigen Weg finden, damit unser Leben sinnvoll wird und damit wir einmal sagen können: ja, es war gut zu leben. Israel war und ist Gott dankbar, daß Er in den Geboten den Weg des Lebens gezeigt hat. Der große Psalm 119 (118) ist ein einziger Ausdruck der Freude darüber: wir tappen nicht im Dunkeln. Gott hat uns gezeigt, was der Weg ist, wie wir recht gehen können. Was die Gebote sagen, ist im Leben Jesu zusammengefaßt und zu lebendiger Gestalt geworden. So erkennen wir, daß diese Weisungen Gottes nicht Fesseln sind, sondern Weg, den Er uns zeigt. Wir dürfen ihrer froh sein, und wir dürfen uns freuen, daß sie in Christus als gelebte Wirklichkeit vor uns stehen. Er selbst hat uns froh gemacht. Im Mitgehen mit Christus geht uns die Freude der Offenbarung auf, und als Priester sollen wir den Menschen die Freude darüber schenken, daß uns der rechte Lebensweg gezeigt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da ist dann das Wort von der „&lt;i&gt;finsteren Schlucht&lt;/i&gt;“, durch die der Herr den Menschen geleitet. Unser aller Weg führt uns einmal in die finstere Schlucht des Todes, in der uns niemand begleiten kann. Und ER ist da. Christus ist selbst in die finstere Nacht des Todes hinabgestiegen. Auch dort verläßt Er uns nicht. Auch dort führt Er uns. „&lt;i&gt;Bette ich mich in der Unterwelt, Du bist zugegen&lt;/i&gt;“, sagt der Psalm 139 (138). Ja, Du bist zugegen auch in der letzten Not, und so kann unser Antwort-Psalm sagen: auch dort, in finsterer Schlucht, fürchte ich kein Unheil. Bei der Rede von der finsteren Schlucht können wir aber auch an die dunklen Täler der Versuchung, der Mutlosigkeit, der Prüfung denken, die jeder Mensch durchschreiten muß. Auch in diesen finsteren Tälern des Lebens ist ER da. Ja, Herr, zeige mir in den Dunkelheiten der Versuchung, in den Stunden der Verfinsterung, in denen alle Lichter zu erlöschen scheinen, daß Du da bist. Hilf uns Priestern, daß wir den uns anvertrauten Menschen in diesen dunklen Nächten beistehen können. Ihnen Dein Licht zeigen dürfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„&lt;i&gt;Dein Stock und dein Stab geben mir Zuversicht&lt;/i&gt;“: Der Hirte braucht den Stock gegen die wilden Tiere, die in die Herde einbrechen möchten; gegen die Räuber, die sich ihre Beute suchen. Neben dem Stock steht der Stab, der Halt schenkt und schwierige Passagen zu durchschreiten hilft. Beides gehört auch zum Dienst der Kirche, zum Dienst des Priesters. Auch die Kirche muß den Stock des Hirten gebrauchen, mit dem sie den Glauben schützt gegen die Verfälscher, gegen die Führungen, die Verführungen sind. Gerade der Gebrauch des Stockes kann ein Dienst der Liebe sein. Heute sehen wir es, daß es keine Liebe ist, wenn ein für das priesterliche Leben unwürdiges Verhalten geduldet wird. So ist es auch nicht Liebe, wenn man die Irrlehre, die Entstellung und Auflösung des Glaubens wuchern läßt, als ob wir den Glauben selbst erfänden. Als ob er nicht mehr Gottes Geschenk, die kostbare Perle wäre, die wir uns nicht nehmen lassen. Zugleich freilich muß der Stock immer wieder Stab des Hirten werden, der den Menschen hilft, auf schwierigen Wegen gehen zu können und dem Herrn nachzufolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Ende des Psalms ist die Rede vom gedeckten Tisch, vom Öl, mit dem das Haupt gesalbt wird, vom übervollen Becher, vom Wohnen-Dürfen beim Herrn. Im Psalm ist das zunächst Ausblick auf die Festesfreude, mit Gott im Tempel zu sein, von Ihm selbst bewirtet zu werden, bei Ihm wohnen zu dürfen. Für uns, die wir den Psalm mit Christus und mit Seinem Leib, der Kirche, beten, hat dieser Blick der Hoffnung noch eine größere Weite und Tiefe gewonnen. Wir sehen in diesen Worten gleichsam einen prophetischen Vorgriff auf das Geheimnis der Eucharistie, in der Gott selbst uns bewirtet und Sich selbst als Speise für uns gibt – als jenes Brot und als jenen köstlichen Wein, der allein die letzte Antwort auf den innersten Hunger und Durst des Menschen sein kann. Wie sollten wir uns da nicht darüber freuen, daß wir täglich zu Gast an Gottes eigenem Tisch sein, bei Ihm wohnen dürfen. Wie sollten wir uns nicht freuen, daß Er uns aufgetragen hat: Tut dies zu meinem Gedächtnis. Daß er uns schenkt, Gottes Tisch den Menschen zu decken; ihnen Seinen Leib und Sein Blut zu reichen, ihnen das kostbare Geschenk Seiner eigenen Gegenwart zu geben. Ja, wir können mit ganzem Herzen die Worte des Psalms mitbeten: „&lt;i&gt;Lauter Güte und Huld werden mir folgen mein Leben lang&lt;/i&gt;“ (23 [22], 6).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Ende werfen wir noch einen kurzen Blick auf die beiden Kommunionlieder, die uns die Kirche heute in ihrer Liturgie vorschlägt. Da ist zunächst das Wort, mit dem der heilige Johannes den Bericht von der Kreuzigung Jesu abschließt: „&lt;i&gt;Ein Soldat stieß mit der Lanze in Seine Seite, und sogleich flossen Blut und Wasser heraus&lt;/i&gt;“ (Joh 19,34). Das Herz Jesu wird von der Lanze durchbohrt. Es wird geöffnet, und Es wird zur Quelle: Blut und Wasser, die herausströmen, verweisen auf die beiden Grundsakramente, von denen die Kirche lebt: Taufe und Eucharistie. Aus der geöffneten Seite des Herrn, aus Seinem geöffneten Herzen entspringt der lebendige Quell, der die Jahrhunderte hindurch strömt und die Kirche schafft. Das offene Herz ist Quell eines neuen Lebensstroms; Johannes hat dabei gewiß auch an die Prophezeiung des Ezechiel gedacht, der aus dem neuen Tempel einen Strom hervorkommen sieht, der Fruchtbarkeit und Leben schenkt (Ez 47): Jesus selbst ist der neue Tempel, und Sein offenes Herz ist die Quelle, aus der ein Strom neuen Lebens kommt, das sich uns in der Taufe und in der Eucharistie mitteilt.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Die Liturgie des Herz-Jesu-Festes sieht aber auch ein anderes verwandtes Wort aus dem Johannes-Evangelium als Kommunionvers vor: Wer Durst hat, komme zu mir. Es trinke, wer an mich glaubt. Die Schrift sagt: „&lt;i&gt;Aus Seinem Innern werden Ströme lebendigen Wassers fließen&lt;/i&gt;“ (Joh 7,37 f.) Im Glauben trinken wir gleichsam aus dem lebendigen Wasser von Gottes Wort. Der Glaubende wird so selbst zu einer Quelle, schenkt dem dürstenden Land der Geschichte lebendiges Wasser. Wir sehen es an den Heiligen. Wir sehen es an Maria, die als die große Glaubende und Liebende alle Jahrhunderte hindurch zur Quelle von Glaube, Liebe und Leben geworden ist. Jeder Christ und jeder Priester sollten von Christus her Quelle werden, die anderen Leben mitteilt. Wir sollten einer dürstenden Welt Wasser des Lebens schenken. Herr, wir danken Dir, daß Du Dein Herz für uns aufgetan hast. Daß Du in Deinem Tod und in Deiner Auferstehung Quelle des Lebens wurdest. Laß uns lebende Menschen sein, von Deiner Quelle lebend, und schenke uns, daß auch wir Quellen sein dürfen, die dieser unserer Zeit Wasser des Lebens zu schenken vermögen. Wir danken Dir für die Gnade des priesterlichen Dienstes. Herr, segne uns, und segne alle dürstenden und suchenden Menschen dieser Zeit. &lt;b&gt;Amen.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[&lt;b&gt;ENDE DER PÄPSTLICHEN&lt;/b&gt; &lt;a target=&quot;_blank&quot; href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6235&amp;amp;entry_id=281&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/homilies/2010/documents/hf_ben-xvi_hom_20100611_concl-anno-sac_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/homilies/2010/documents/hf_ben-xvi_hom_20100611_concl-anno-sac_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot;&gt;&lt;b&gt;PREDIGT ZUM HERZ-JESU-FEST&lt;/b&gt;&lt;/a&gt; &lt;b&gt;AUS DEM VORJAHR.&lt;/b&gt;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Das bereits oben angesprochene Sühnegebet zum Heiligsten Herzen Jesu&lt;/strong&gt; hat nach den neuesten römischen Ablaßbestimmungen folgenden &lt;a target=&quot;_blank&quot; href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/117-HERZ-JESU-FEST-SUEHNEGEBET-DER-KATHOLISCHEN-KIRCHE.html&quot;&gt;approbierten Text&lt;/a&gt; und wird an jedem Herz-Jesu-Fest idealerweise nach der Heiligen Messe oder nach/bei der Andacht verrichtet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;p&gt; &lt;strong&gt;V:&lt;/strong&gt; &lt;em&gt;Liebreicher Jesus, dessen übergroße Liebe zu uns Menschen mit soviel Gleichgültigkeit, Nachlässigkeit, Verachtung und Undank vergolten wird, siehe, wir werfen uns hier vor Deinem Altare nieder, um die frevelhafte Kälte der Menschen und das Unrecht, das sie Deinem liebevollsten Herzen allenthalben zufügen, durch einen besonderen Ehrenerweis wieder gutzumachen.&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;A:&lt;/strong&gt; &lt;em&gt;Eingedenk jedoch, daß auch wir an diesem Unrecht nicht unbeteiligt waren, und durchdrungen von tiefem Reueschmerz, erflehen wir vor allem Deine Barmherzigkeit für uns selber.&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;V:&lt;/strong&gt; &lt;em&gt;Wir sind bereit, nicht nur unsere eigenen Sünden durch freiwillige Buße zu sühnen, sondern auch die Sünden jener, die weit vom Wege des Heiles abirrten, die, in Unglauben verstockt, Dir als Hirt und Führer nicht folgen wollen, oder ihre Taufgelübde treulos mißachten und das süße Joch Deines Gesetzes zu tragen sich weigern.&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;A:&lt;/strong&gt; &lt;em&gt;Wir nehmen uns fest vor, alle diese beklagenswerten Vergehen zu sühnen.&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;strong&gt;V:&lt;/strong&gt; &lt;em&gt;Insbesondere aber wollen wir gutmachen: alle Unehrbarkeit und Unsittlichkeit im Leben und Treiben, wodurch so viele unschuldige Seelen ins Verderben gezogen werden, die Entheiligung der Sonn- und Feiertage, die schimpflichen Schmähungen gegen Dich und Deine Heiligen, die Beschimpfungen Deines Stellvertreters und des Priesterstandes, ferner die Entweihung des Sakramentes Deiner göttlichen Liebe durch Nachlässigkeit oder schändliche Sakrilegien, endlich die öffentlichen Vergehen der Völker, die sich den Rechten und Lehren der von Dir gestifteten Kirche widersetzen. Könnten wir doch diese Sünden mit unserem Blute tilgen! Um indes für die Verletzung der Ehre Gottes einigermaßen Ersatz zu leisten, bieten wir Dir jene Genugtuung an, die Du selber einst am Kreuze dem Vater dargebracht hast und noch täglich auf den Altären erneuerst, in Vereinigung mit der Genugtuung Deiner jungfräulichen Mutter, aller lieben Heiligen und frommen Christgläubigen.&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;A:&lt;/strong&gt; &lt;em&gt;Ernstlich geloben wir, die Sünden, die wir und andere begangen haben, sowie die Vernachlässigung Deiner großen Liebe wieder gutzumachen durch Festigkeit im Glauben, Reinheit im Lebenswandel und vollkommene Beobachtung des Gesetzes deines Evangeliums, besonders des Gebotes der Liebe, soviel wir mit dem Beistand Deiner Gnade vermögen.&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;V:&lt;/strong&gt; &lt;em&gt;Auch wollen wir uns nach Kräften bemühen, in Zukunft alle Beleidigungen von Dir fernzuhalten und möglichst viele Menschen zu Deiner Nachfolge zu bewegen.&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;A:&lt;/strong&gt; &lt;em&gt;Wir bitten Dich, o gütigster Jesus, Du wollest durch die Fürsprache der allerseligsten Jungfrau Maria diese unsere freiwillige Huldigung und Sühne wohlgefällig aufnehmen. Bewahre uns durch die große Gnade der Beharrlichkeit in der treuen Hingabe an Deinen Dienst, bis wir endlich alle zu jenem Vaterlande gelangen, wo Du mit dem Vater und dem Heiligen Geiste lebst und herrschest, Gott, von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen.&lt;/em&gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[&lt;b&gt;ENDE DES OFFIZIELLEN SÜHNESGEBETES ZUM HERZ-JESU-FEST&lt;/b&gt;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Gestern abend twitterte&lt;/strong&gt; dann Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. zum ersten Mal und tat damit die Freischaltung des neuen übersichtlichen Nachrichtenportals &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6229&amp;amp;entry_id=281&quot; title=&quot;http://www.news.va&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.news.va&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot;&gt;http://www.news.va&lt;/a&gt; kund: ein wunderbares Geschenk zum 60. Weihetag für den Papst und die ganze Kirche! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6233&amp;amp;entry_id=281&quot; title=&quot;http://www.twitter.com/padrealex&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.twitter.com/padrealex&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Alexander Pytlik&lt;/a&gt; &lt;div class=&quot;serendipity_babelfish&quot;&gt;Übersetze nach  &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F281-60.-PRIESTERWEIHETAG-VON-PAPST-BENEDIKT-UND-DAS-HERZ-JESU-FEST.html&amp;amp;lp=de%5Fen&quot;&gt;en&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F281-60.-PRIESTERWEIHETAG-VON-PAPST-BENEDIKT-UND-DAS-HERZ-JESU-FEST.html&amp;amp;lp=de%5Ffr&quot;&gt;fr&lt;/a&gt;&lt;/div&gt; 
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    Aktuelle Fürbitten, Aktuelle Predigt, News Kommentare, </dc:subject>
    <dc:date>2011-06-29T10:30:00Z</dc:date>
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<item rdf:about="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/280-guid.html">
    <title>EXKLUSIV IN DEUTSCH LOMBARDI: SEXUELLER MISSBRAUCH RUNDSCHREIBEN GLAUBENSKONGREGATION LEITLINIEN</title>
    <link>http://www.internetpfarre.de/blog/archives/280-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-LOMBARDI-SEXUELLER-MISSBRAUCH-RUNDSCHREIBEN-GLAUBENSKONGREGATION-LEITLINIEN.html</link>
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    &lt;b&gt;In Kontinuität und Treue zu einem anderen Schwerpunkt&lt;/b&gt; meines Seitenangebots im Internet von Anbeginn (des Jahres 1999: kompromißlose Option und Hilfe für Opfer innerkirchlichen sexuellen Mißbrauchs, vgl. auch die allerletzten diesbezüglichen Blogeinträge [&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6165&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;1&lt;/a&gt;], [&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6166&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/253-NEUE-MISSBRAUCH-LEITLINIEN-GELTEN-NICHT-BEI-FAELLEN-VON-BISCHOEFEN.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/253-NEUE-MISSBRAUCH-LEITLINIEN-GELTEN-NICHT-BEI-FAELLEN-VON-BISCHOEFEN.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;2&lt;/a&gt;] und [&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6167&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/254-KATHOLISCHE-KIRCHE-WEITET-PRAEVENTION-GEGEN-SEXUELLEN-MISSBRAUCH-AUS.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/254-KATHOLISCHE-KIRCHE-WEITET-PRAEVENTION-GEGEN-SEXUELLEN-MISSBRAUCH-AUS.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;3&lt;/a&gt;]) biete ich heute die topaktuelle deutsche Übersetzung der folgenden Zusammenfassung des Vatikan. Hernach folgen noch kurze Anmerkungen zu diesem äußerst erfreulichen und wichtigen &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6157&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Rundschreiben der römischen Glaubenskongregation&lt;/a&gt; als Hilfe für alle Bischofskonferenzen, um verbindliche Leitlinien zur Behandlung von Fällen sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Kleriker erstellen zu können. Die Katholische Kirche hat damit als ganze eindeutig Konsequenzen aus den letzten Jahrzehnten und vor allem auch aus dem letzten Jahr gezogen, und dies ist objektiv anzuerkennen. Hier also die Übersetzung von heute:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6164&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://visnews-ita.blogspot.com/2011/05/nota-su-lettera-circolare-congregazione.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://visnews-ita.blogspot.com/2011/05/nota-su-lettera-circolare-congregazione.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;ZUSAMMENFASSENDE NOTE DES PRESSESAALES&lt;/a&gt;&lt;/b&gt; &lt;b&gt;DES HEILIGEN STUHLES ZUM HEUTE PUBLIZIERTEN&lt;/b&gt; &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6157&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;b&gt;RUNDSCHREIBEN DER KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE&lt;/b&gt;&lt;/a&gt; (von Pater Federico Lombardi SJ; &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6160&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.kath.net/detail.php?id=31454&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.kath.net/detail.php?id=31454&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;meine Übersetzung&lt;/a&gt; ist aus dem &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6164&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://visnews-ita.blogspot.com/2011/05/nota-su-lettera-circolare-congregazione.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://visnews-ita.blogspot.com/2011/05/nota-su-lettera-circolare-congregazione.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Italienischen&lt;/a&gt;, und die Verlinkungen stammen von mir, während die Hervorhebungen in Treue zum italienischen Original erfolgten) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;Die Kongregation für die Glaubenslehre bittet alle Bischofskonferenzen der Welt, bis Mai 2012 &quot;Leitlinien&quot; vorzubereiten, um die Fälle sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger von Klerikerseite zu bearbeiten, und zwar angepaßt an die konkreten Situationen in den diversen Regionen der Welt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit einem &quot;&lt;/i&gt;&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6157&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;i&gt;Rundschreiben&lt;/i&gt;&lt;/a&gt;&lt;i&gt;&quot; bietet die Kongregation eine umfangreiche Aufstellung von Prinzipien und Hinweisen, die nicht nur die Formulierung der Leitlinien und so die Einheitlichkeit der Vorgehensweisen der kirchlichen Autoritäten in den verschiedenen Nationen erleichtern, sondern auch die Kohärenz auf der Ebene der Weltkirche gewährleisten werden, wobei gleichzeitig die Kompetenzen der (Diözesan)bischöfe und der religiösen Oberen beachtet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vorrangige Aufmerksamkeit für die Opfer, die Präventionsprogramme, die Ausbildung der Seminaristen und die ständige Fortbildung des Klerus, die Kooperation mit den staatlichen Autoritäten und die gewissenhafte sowie rigorose Anwendung der neuesten kirchenrechtlichen Gesetzgebung in diesem Bereich sind die wichtigsten Ausrichtungen, von denen die Leitlinien in jedem Teil der Welt getragen sein müssen.&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;* * *&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den vergangenen Tagen hat die Kongregation für die Glaubenslehre allen Bischofskonferenzen ein &quot;&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6157&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;b&gt;Rundschreiben um den Bischofskonferenzen zu helfen, Leitlinien für die Behandlung von Fällen sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Kleriker zu erstellen&lt;/b&gt;&lt;/a&gt;&quot; übersendet. &lt;br /&gt;
Die Vorbereitung des Dokumentes war im vergangenen Juli aus Anlaß der Publikation der neuen Ausführungsbestimmungen des Motu proprio &quot;&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6165&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Sacramentorum sanctitatis tutela&lt;/a&gt;&quot; (= SST, vgl. die &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6150&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/resources/resources_lombardi-nota-norme_en.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/resources/resources_lombardi-nota-norme_en.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Note von P. F. Lombardi&lt;/a&gt;, in OR, 16. Juli 2010, 1) angekündigt worden).&lt;br /&gt;
Seine Eminenz William Kardinal Levada, der Präfekt des Dikasteriums, hatte dann über die Vorbereitung aus Anlaß der Zusammenkunft der Kardinäle während des Konsistoriums im vergangenen November informiert (vgl. die &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6151&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.kath.net/detail.php?id=28987&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.kath.net/detail.php?id=28987&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Mitteilung des Pressesaales&lt;/a&gt; über die Nachmittagssitzung, 19. November 2010).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6157&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Dokument&lt;/a&gt; ist von einem durch Kardinal Levada unterfertigten &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6153&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_levada-abuso-minori_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_levada-abuso-minori_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Präsentationsschreiben&lt;/a&gt; begleitet, welches dessen Natur und Zielsetzung erläutert.&lt;br /&gt;
Im Gefolge der Erneuerung der Vorschriften zur Fragestellung der sexuellen Mißbräuche von Klerikerseite – &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6165&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;approbiert vom Papst im vergangenen Jahr&lt;/a&gt; – hält man es für &quot;angebracht, daß jede &lt;b&gt;Bischofskonferenz Leitlinien&lt;/b&gt; erarbeitet“, um &quot;&lt;b&gt;den Bischöfen zu helfen, bei der Behandlung der genannten Mißbrauchsfälle eine klare und organische Vorgehensweise zu befolgen“, unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten der verschiedenen Regionen, über welche die verschiedenen Episkopate die Jurisdiktionen ausüben.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
Zu diesem Zweck stellt das &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6157&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Rundschreiben&lt;/a&gt; einige &quot;&lt;b&gt;allgemeine Grundsätze&lt;/b&gt;&quot; vor, &lt;b&gt;die notwendigerweise an die verschiedenen Realitäten angepaßt werden müssen&lt;/b&gt;, die jedoch gerade dank der Leitlinien zur Gewährleistung zu einer gemeinsamen Ausrichtung innerhalb einer Bischofskonferenz beitragen werden und in gewissem Maße auch von Seiten der verschiedenen Episkopate.&lt;br /&gt;
Zur Durchführung der Erarbeitung der neuen Leitlinien bzw. der Überarbeitung bereits bestehender &lt;a href=&quot; http://www.internetpfarre.de/blog/archives/253-NEUE-MISSBRAUCH-LEITLINIEN-GELTEN-NICHT-BEI-FAELLEN-VON-BISCHOEFEN.html&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Leitlinien&lt;/a&gt; gibt das &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6153&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_levada-abuso-minori_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_levada-abuso-minori_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Präsentationsschreiben&lt;/a&gt; von Kardinal Levada auch &lt;b&gt;zwei Hinweise zum Vorgehen:&lt;/b&gt; nämlich zunächst &lt;b&gt;die höheren Oberen der klerikalen Ordensinstitute einzubinden&lt;/b&gt; (sodaß nicht nur der Diözesanklerus, sondern auch der Ordensklerus berücksichtigt werde) und dann &lt;b&gt;der Kongregation &quot;bis Ende Mai 2012&quot; eine Kopie der Leitlinien zukommen zu lassen.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Zusammenfassend stehen zwei Schwerpunkte im Vordergrund:&lt;br /&gt;
1. &lt;b&gt;die Ermutigung, dem Problem unverzüglich und wirksam zu begegnen&lt;/b&gt;, und zwar mit klaren, organischen sowie den lokalen Situationen angepaßten Richtlinien, welche auch die Bezüge zu den staatlichen Vorschriften und Autoritäten einschließen. &lt;b&gt;Die Angabe eines präzisen Datums und eines relativ kurzen Zeitraums, währenddessen die Leitlinien aller Bischofskonferenzen zu erarbeiten sind, stellen klarerweise ein sehr starkes und sprechendes Signal dar.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
2. &lt;b&gt;der Respekt gegenüber der fundamentalen Kompetenz der Diözesanbischöfe (und der höheren Ordensoberen) auf diesem Gebiet&lt;/b&gt; (die Formulierung des Rundschreibens ist sehr darauf bedacht, diesen Aspekt zu bekräftigen: die Leitlinien dienen dazu, &quot;den Bischöfen und höheren Oberen zu helfen&quot;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Das&lt;/b&gt; &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6157&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;b&gt;Rundschreiben&lt;/b&gt;&lt;/a&gt; &lt;b&gt;als solches ist kurz, aber sehr dicht, und es gliedert sich in drei Teile.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der erste Teil entwickelt &lt;b&gt;eine Vielzahl allgemeiner Aspekte&lt;/b&gt;, zu denen vor allem gehört:&lt;br /&gt;
Die &lt;b&gt;vorrangige Aufmerksamkeit gegenüber den Opfern&lt;/b&gt; des sexuellen Mißbrauchs: die Anhörung und der seelsorgerliche sowie psychologische Beistand für die Opfer und ihre Angehörigen.&lt;br /&gt;
Die Entwicklung von &lt;b&gt;Präventionsprogrammen&lt;/b&gt; zur Schaffung wahrhaft „geschützter Räume“ für Minderjährige. &lt;br /&gt;
Die &lt;b&gt;Ausbildung zukünftiger Priester und Ordensleute&lt;/b&gt; und der Informationsaustausch über die Priesteramts- oder Ordenskandidaten, die woandershin wechseln.&lt;br /&gt;
Die Begleitung der Priester, ihre ständige Weiterbildung und ihre Konfrontation mit den Verantwortlichkeiten auf dem Gebiet der Mißbräuche; die Art und Weise, wie die Priester im Falle der Anschuldigung begleitet werden und wie eventuelle Mißbrauchsfälle nach dem Recht abzuhandeln sind; die Wiederherstellung des guten Rufes im Falle dessen, der zu Unrecht beschuldigt worden sei.&lt;br /&gt;
Die &lt;b&gt;Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden&lt;/b&gt; im Rahmen der jeweiligen Kompetenzen und die Beachtung „der staatlichen Rechtsvorschriften bezüglich einer Anzeigepflicht für solche Verbrechen, freilich ohne das Forum internum des Bußsakraments zu verletzen“. Diese Zusammenarbeit muß nicht nur bei Mißbräuchen von Klerikerseite, sondern auch bei Mißbräuchen von Seiten des Personals erfolgen, welches in kirchlichen Einrichtungen tätig ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der zweite Teil ruft die &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6165&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;b&gt;heute geltenden Vorschriften&lt;/b&gt;&lt;/a&gt; &lt;b&gt;der kirchenrechtlichen Gesetzgebung&lt;/b&gt; nach der Aktualisierung des Jahres 2010 in Erinnerung.&lt;br /&gt;
Man erinnert an die Kompetenz der Bischöfe und höheren Oberen für die Voruntersuchung und - im Falle einer glaubwürdigen Anschuldigung - an die Pflicht zur Übermittlung des Falles an die Kongregation für die Glaubenslehre, welche die Anweisungen zur Behandlung des Falles gibt.&lt;br /&gt;
Man spricht von den aufzuerlegenden Vorsichtsmaßnahmen und von den Informationen, die dem Beschuldigten im Verlaufe der Voruntersuchungen zu geben seien.&lt;br /&gt;
Man erinnert an die kirchenrechtlichen Maßnahmen und die Kirchenstrafen, welche den Schuldigen auferlegt werden können, eingeschlossen auch die Entlassung aus dem Klerikerstand.&lt;br /&gt;
Man präzisiert schließlich die Beziehung zwischen der für die ganze Kirche gültigen kirchenrechtlichen Gesetzgebung und den eventuellen ergänzenden spezifischen Partikularnormen, welche die Bischofskonferenzen für angemessen oder notwendig erachteten, und welcher Vorgehensweise in solchen Fällen zu folgen sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der dritte und letzte Teil zählt eine Vielzahl nützlicher Hinweise zur Formulierung der &lt;b&gt;konkreten und wirksamen Orientierungshilfen für die Bischöfe und höheren Oberen&lt;/b&gt; auf.&lt;br /&gt;
Unter anderem wird an die Notwendigkeit erinnert, den Opfern Hilfe anzubieten; den Anzeigenden mit Respekt zu begegnen und die Vertraulichkeit sowie den guten Ruf der Personen zu gewährleisten; die staatlichen Gesetze des Landes im gebührenden Maße zu beachten, eingeschlossen die eventuelle Pflicht zur Unterrichtung der staatlichen Behörden; dem Beschuldigten eine Information über die Anschuldigungen sowie diesbezüglich eine Gelegenheit zur Stellungnahme zu gewährleisten und in jedem Falle einen gerechten und ausreichenden Unterhalt sicherzustellen; die Rückkehr des Klerikers in den öffentlichen Seelsorgsdienst im Falle einer Gefahr für Minderjährige oder eines Ärgernisses für die Gemeinde auszuschließen. Einmal mehr wird die primäre Verantwortung der Bischöfe und der höheren Oberen in Erinnerung gerufen, die nicht durch Organe der Überprüfung oder Bewertung ersetzt werden kann, auch wenn diese zur Unterstützung solcher Verantwortung nützlich oder auch notwendig sein können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6157&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Rundschreiben&lt;/a&gt; repräsentiert somit einen neuen, sehr wichtigen Schritt zur Förderung des Bewußtseins in der ganzen Kirche über die Notwendigkeit und Dringlichkeit, auf wirksamste und weitsichtige Weise dem Übel der sexuellen Mißbräuche von Klerikerseite zu begegnen, um so die vollständige Glaubwürdigkeit des Zeugnisses und der erzieherischen Sendung der Kirche zu erneuern und um dazu beizutragen, in der Gesellschaft allgemein jene sicheren Erziehungssektoren zu schaffen, für die es einen dringenden Bedarf gibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[&lt;b&gt;ENDE DER ÜBERSETZUNG DER SYNTHESE DES HEILIGEN STUHLES ZUM RUNDSCHREIBEN FÜR LEITLINIEN DER BISCHOFSKONFERENZEN GEGEN MISSBRAUCH.&lt;/b&gt;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Einen sehr guten und jeweils aktuellen Überblick&lt;/b&gt; zu allen Dokumenten des Heiligen Stuhles gegen sexuellen Mißbrauch gibt die &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6169&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/resources/index_ge.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/resources/index_ge.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Ressourcenseite&lt;/a&gt;, und ich erinnere auch sogleich an meinen vorjährigen Kommentar unter dem Titel &quot;&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6170&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/242-HIRTENBRIEF-PAPST-BENEDIKT-HAT-FUER-DIE-OPFER-DAS-KIRCHENRECHT-GERETTET.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/242-HIRTENBRIEF-PAPST-BENEDIKT-HAT-FUER-DIE-OPFER-DAS-KIRCHENRECHT-GERETTET.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;i&gt;Papst Benedikt hat für die Opfer das Kirchenrecht gerettet&lt;/i&gt;&lt;/a&gt;&quot;. Der Sinn und die möglichen Funktionen des Kirchenrechtes sind erst seit dem letzten Jahr wieder vermehrt ins Bewußtsein getreten. Deshalb hält Kardinal Levada auch im Punkt II. des &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6153&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_levada-abuso-minori_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_levada-abuso-minori_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Mißbrauchsrundschreibens&lt;/a&gt; fest: &quot;&lt;i&gt;Wenn eine Bischofskonferenz beabsichtigt, Spezialnormen zu erlassen, müssen diese Partikularnormen, unbeschadet der notwendigen Approbation durch den Heiligen Stuhl, stets als Ergänzung, nicht jedoch als Ersatz der universalkirchlichen Gesetzgebung verstanden werden. Deshalb müssen Partikularnormen sowohl mit dem &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6180&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/archive/DEU0036/_INDEX.HTM&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/archive/DEU0036/_INDEX.HTM&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;CIC&lt;/a&gt; bzw. &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6181&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_19901018_index-codex-can-eccl-orient_lt.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_19901018_index-codex-can-eccl-orient_lt.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;CCEO&lt;/a&gt; als auch mit dem Motu proprio &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6165&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Sacramentorum sanctitatis tutela&lt;/a&gt; (30. April 2001) in seiner überarbeiteten Fassung vom 21. Mai 2010 übereinstimmen. Im Fall, daß eine Bischofskonferenz sich entscheiden sollte, verbindliche Normen zu erlassen, ist es notwendig, bei den zuständigen Dikasterien der Römischen Kurie um die recognitio anzusuchen.&lt;/i&gt;&quot; In diesem Zusammenhang erinnere ich auch daran, daß &lt;a href=&quot; http://www.internetpfarre.de/blog/archives/253-NEUE-MISSBRAUCH-LEITLINIEN-GELTEN-NICHT-BEI-FAELLEN-VON-BISCHOEFEN.html&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Leitlinien einer Bischofskonferenz&lt;/a&gt; ohne &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6153&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_levada-abuso-minori_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_levada-abuso-minori_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;römische Recognitio als verbindliche Partikularnorm&lt;/a&gt; keinesfalls für betroffene Diözesanbischöfe selbst gelten können, sondern die Kompetenz liegt für beschuldigte Oberhirten einzig beim Heiligen Stuhl selbst. Dieser hat in der Person des Papstes &quot;&lt;i&gt;durch seine Bereitschaft, Opfer sexuellen Mißbrauchs zu treffen und anzuhören, ein besonders wichtiges Beispiel gegeben&lt;/i&gt;&quot;, woran Kardinal Levada im aktuellen &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6157&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Mißbrauchsrundschreiben&lt;/a&gt; vom 3. Mai 2011 erinnert. Auch der universal bedeutsame &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6172&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/241-PAPST-SEXUELLER-MISSBRAUCH-HIRTENBRIEF-VON-BENEDIKT-XVI.-FUER-IRLAND.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Hirtenbrief des Heiligen Vaters&lt;/a&gt; an die Katholische Kirche in Irland wird ins Gedächtnis gerufen, wobei die Kontinuität zum Willen des &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6173&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/277-SELIGER-PAPST-JOHANNES-PAUL-II.,-BITTE-FUER-UNS!.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/277-SELIGER-PAPST-JOHANNES-PAUL-II.,-BITTE-FUER-UNS!.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;seligen Papstes Johannes Paul II.&lt;/a&gt; aufscheint, weshalb Kardinal Levada aus dessen &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6174&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/speeches/2002/april/documents/hf_jp-ii_spe_20020423_usa-cardinals_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/speeches/2002/april/documents/hf_jp-ii_spe_20020423_usa-cardinals_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Ansprache vom 23. April 2002&lt;/a&gt; beim interdikasterialen Treffen mit den Kardinälen und führenden Vertretern der Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten von Amerika zitiert: &quot;&lt;i&gt;Im Priestertum und Ordensleben ist kein Platz für jemanden, der jungen Menschen Böses tun könnte.&lt;/i&gt;&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Zu den im Rundschreiben angegebenen allgemeinen Aspekten&lt;/b&gt; und hier unter Punkt (c) gehört natürlich auch die &quot;&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6175&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/94-APPROBIERTE-DEUTSCHE-UEBERSETZUNG-DER-INSTRUKTION-UEBER-DIE-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-ZUR-WEIHE-POSITION-DER-KIRCHE-ZUR-HOMOSEXUALITAET.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/94-APPROBIERTE-DEUTSCHE-UEBERSETZUNG-DER-INSTRUKTION-UEBER-DIE-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-ZUR-WEIHE-POSITION-DER-KIRCHE-ZUR-HOMOSEXUALITAET.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Instruktion über die Kriterien zur Berufungsklärung&lt;/a&gt; von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den Heiligen Weihen&quot; (vgl. dazu meinen damaligen Kommentar unter dem Titel &quot;&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6182&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/93-INSTRUKTION-ZUR-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-IST-ABSOLUT-GELUNGENER-WURF-DES-VATIKAN-PASTORALE-LIEBE-UND-DISZIPLINAERE-KLARHEIT-EIN-KOMMENTAR.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/93-INSTRUKTION-ZUR-NICHTZULASSUNG-HOMOSEXUELLER-IST-ABSOLUT-GELUNGENER-WURF-DES-VATIKAN-PASTORALE-LIEBE-UND-DISZIPLINAERE-KLARHEIT-EIN-KOMMENTAR.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;i&gt;Pastorale Liebe und disziplinäre Klarheit&lt;/i&gt;&lt;/a&gt;&quot;). Besonders wichtig erscheint mir folgende Passage des Mißbrauchsrundschreibens: &quot;&lt;i&gt;Die Priester sollen über den Schaden, den ein Kleriker bei Opfern sexuellen Mißbrauchs anrichtet, und über die eigene Verantwortung vor dem kirchlichen und staatlichen Recht informiert werden. Auch sollte ihnen geholfen werden, Anzeichen für einen eventuellen Mißbrauch Minderjähriger erkennen zu können, von wem auch immer dieser begangen wurde.&lt;/i&gt;&quot; Inspirierte Menschenkenntnis muß auf allen personalen Ebenen der Kirche ständig und (somit bei jedem Verantwortungsträger) ein Leben lang trainiert und verbessert werden. Im übrigen erwähnt das im Original italienische &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6157&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Dokument der Glaubenskongregation&lt;/a&gt; vom 3. Mai 2011 bei den allgemeinen Aspekten unter (d)/3. ausdrücklich die &quot;&lt;i&gt;presunzione di innocenza&lt;/i&gt;&quot; / &quot;&lt;i&gt;Unschuldsvermutung&lt;/i&gt;&quot; beim angeklagten Kleriker bis zum Erweis des Gegenteils. Und in der hervorragenden Zusammenfassung zur geltenden kirchlichen Gesetzgebung bezüglich der Straftat des sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Kleriker erinnert Kardinal Levada an die &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6165&amp;amp;entry_id=280&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/252-VATIKAN-MISSBRAUCH-UPDATE-NORMAE-DE-GRAVIORIBUS-DELICTIS-UND-SACRAMENTORUM-SANCTITATIS-TUTELA.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Erhöhung der Verjährungsfrist durch Papst Benedikt XVI. am 21. Mai 2010&lt;/a&gt;, aber auch daran: &quot;&lt;i&gt;In besonderen Fällen kann die Glaubenskongregation gegebenenfalls von der Verjährung derogieren. In der revidierten Fassung des Motu proprio wurde auch ausdrücklich Kauf, Besitz und Verbreitung kinderpornografischen Materials als Straftatbestand des kanonischen Rechts spezifiziert.&lt;/i&gt;&quot; Bedeutsam ist auch die Erinnerung daran, daß die römische Glaubenskongregation nicht nur ein Dikasterium des Papstes ist, sondern auch als Gerichtshof fungiert, weshalb die &quot;&lt;i&gt;Auslegungspraxis und der Rechtsprechung der Kongregation für die Glaubenslehre&lt;/i&gt;&quot; unter Punkt III. ausdrücklich angesprochen ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Ombudsstellen, Mißbrauchskommissionen usw. sind im vergangenen Jahr&lt;/b&gt; besonders ins Blickfeld geraten oder wurden überhaupt erst geschaffen bzw. intensiv beansprucht. Ich habe im Verlauf des letzten Jahres immer wieder meine Meinung kundgetan, daß diese Stellen &quot;zu wenig&quot; seien, daß nämlich die kirchenrechtliche Kompetenz der Bistümer und ihrer entsprechenden Abteilungen, besonders auch der kirchlichen Gerichte, bei den Beratungen für Opfer sexuellen Mißbrauchs nicht verschwiegen werden dürfe. Manche Fälle überfordern Kommissionen und sind von vorneherein besser bei kirchlichen Gerichten aufgehoben, um welche Aspekte es jetzt auch immer gehen mag. Ein ähnliches Anliegen erkenne ich jetzt im Rundschreiben von Kardinal Levada, was die Regierungsgewalt der einzelnen Diözesanbischöfe bzw. ihnen gleichgestellter Ordinarien betrifft, und zwar unter III. (f): &quot;&lt;i&gt;Die mancherorts vorgesehenen Beratungsorgane und -kommissionen zur Überprüfung und Bewertung einzelner Fälle dürfen nicht das Urteil und die potestas regiminis der einzelnen Bischöfe ersetzen.&lt;/i&gt;&quot; (Im italienischen Original heißt es: &quot;&lt;i&gt;gli organi consultivi di sorveglianza e di discernimento dei singoli casi, previsti in qualche luogo, non devono sostituire il discernimento e la potestas regiminis dei singoli vescovi&lt;/i&gt;&quot;.) Es ist im Grunde so ähnlich wie bei den Ehenichtigkeitsverfahren auf Basis psychologischer Klagegründe: ein psychologischer Fachgutachter kann niemals das Urteil der eingeteilten Richter ersetzen oder vorwegnehmen. Und so fordert die Kongregation für die Glaubenslehre per 3. Mai 2011 von allen katholischen Bischofskonferenzen: &quot;&lt;i&gt;Die Leitlinien müssen darüber hinaus deutlich machen, daß in erster Linie der zuständige Diözesanbischof bzw. höhere Obere für die Behandlung von Straftaten sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Kleriker zuständig ist.&lt;/i&gt;&quot; So wird auch deutlich, welche enorme Last und Verantwortung auf den regierenden Hirten und auch auf den höheren Oberen klerikaler Institute geweihten Lebens lastet. Beten wir daher für alle diese Hirten und Oberen und für ein Gelingen sämtlicher Bemühungen auf diesem Sektor! Euer Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik / Padre Alex &lt;div class=&quot;serendipity_babelfish&quot;&gt;Übersetze nach  &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F280-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-LOMBARDI-SEXUELLER-MISSBRAUCH-RUNDSCHREIBEN-GLAUBENSKONGREGATION-LEITLINIEN.html&amp;amp;lp=de%5Fen&quot;&gt;en&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F280-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-LOMBARDI-SEXUELLER-MISSBRAUCH-RUNDSCHREIBEN-GLAUBENSKONGREGATION-LEITLINIEN.html&amp;amp;lp=de%5Ffr&quot;&gt;fr&lt;/a&gt;&lt;/div&gt; 
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    <dc:publisher>www.internetpfarre.de/blog/ - Padre Alex - Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik</dc:publisher>
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    Kirchenrecht, News Kommentare, </dc:subject>
    <dc:date>2011-05-16T13:00:00Z</dc:date>
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<item rdf:about="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/279-guid.html">
    <title>KOMMENTAR ZUR INSTRUKTION UNIVERSAE ECCLESIAE</title>
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    <description>
    &lt;b&gt;In Kontinuität zu den bisherigen Kommentareinträgen&lt;/b&gt; im Blogbuch (vgl. meinen Kurzkommentar zum Motu Proprio Summorum Pontificum [&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6088&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;1&lt;/a&gt;] bzw. [&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;2&lt;/a&gt;]) betreffend die überlieferte außerordentliche Form der Römischen Liturgie biete ich auch diesmal einen Kurzkommentar auf Basis der authentischen &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6090&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110430_istr-universae-ecclesiae_lt.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110430_istr-universae-ecclesiae_lt.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;lateinischen&lt;/a&gt; (aus der heutigen Ausgabe des &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6132&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.osservatoreromano.va/&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.osservatoreromano.va/&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;L&#039;Osservatore Romano&lt;/a&gt; entnommenen) und der vom Heiligen Stuhl angebotenen &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6092&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110430_istr-universae-ecclesiae_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110430_istr-universae-ecclesiae_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;deutschen Fassung&lt;/a&gt; der Instruktion Universae Ecclesiae an (die jedoch offenbar nicht aus dem authentischen lateinischen Text, sondern aus dem italienischen Text heraus hergestellt wurde, was jedoch nur in wenigen Nummern zu ungenauen Ergebnissen geführt hat - ich kommentiere dies im Falle des Falles, und ich erlaube mir wiederum, den Anmerkungsapparat sogleich direkt in den Text einzubauen):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;DEUTSCHSPRACHIGER KOMMENTAR ZUR INSTRUKTION UNIVERSAE ECCLESIAE (VGL. DIE&lt;/b&gt; &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6137&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/278-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-NOTE-DES-VATIKAN-ZU-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/278-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-NOTE-DES-VATIKAN-ZU-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;b&gt;ZUSAMMENFASSENDE NOTE&lt;/b&gt;&lt;/a&gt; &lt;b&gt;DES HEILIGEN STUHLES):&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;PONTIFICIA COMMISSIO ECCLESIA DEI: INSTRUCTIO&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
Ad exsequendas Litteras Apostolicas Summorum Pontificum a S. S. BENEDICTO PP. XVI Motu Proprio datas&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;PÄPSTLICHE KOMMISSION ECCLESIA DEI: INSTRUKTION&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
über die Ausführung des als Motu proprio erlassenen Apostolischen Schreibens Summorum Pontificum von Papst Benedikt XVI.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;I. Prooemium&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;I. Einleitung&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 1. Universae Ecclesiae Litterae Apostolicae &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum Benedicti PP. XVI&lt;/a&gt;, die 7 iulii a. D. 2007 motu proprio datae atque inde a die 14 septembris a. D. 2007 vigentes, Romanae Liturgiae divitias reddiderunt propiores.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;1. Das am 7. Juli 2007 als Motu proprio erlassene Apostolische Schreiben &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt; von Papst Benedikt XVI., das am 14. September 2007 in Kraft getreten ist, hat der ganzen Kirche den Reichtum der römischen Liturgie besser zugänglich gemacht.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Das kann ich als Verantwortlicher für die auf Basis dessen errichtete &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6095&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/171-BISCHOFSSTADT-EICHSTAETT-STABILE-REGELUNG-FUER-DIE-AUSSERORDENTLICHE-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/171-BISCHOFSSTADT-EICHSTAETT-STABILE-REGELUNG-FUER-DIE-AUSSERORDENTLICHE-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Liturgische Gemeinde&lt;/a&gt; für die außerordentliche Form des Römischen Ritus in der Bischofsstadt &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6189&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.bistum-eichstaett.de/pfarrei/eichstaett-st-peter/&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.bistum-eichstaett.de/pfarrei/eichstaett-st-peter/&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Eichstätt&lt;/a&gt; nur bestätigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 2. Hisce Litteris Motu Proprio datis Summus Pontifex &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6096&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/latin/popes_latin/b-xvi/latin_hf_bxvi.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/latin/popes_latin/b-xvi/latin_hf_bxvi.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Benedictus PP. XVI&lt;/a&gt; legem universalem Ecclesiae tulit ut regulis nostris temporibus aptioribus quoad usum Romanae Liturgiae anno 1962 vigentem provideret.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;2. Mit diesem Motu proprio hat &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6097&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/index_ge.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/index_ge.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Papst Benedikt XVI.&lt;/a&gt; ein universalkirchliches Gesetz erlassen, um den Gebrauch der römischen Liturgie, wie sie 1962 in Geltung war, neu zu regeln.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; -&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 3. Sedula Summorum Pontificum sollicitudine hac in Sacrae Liturgiae cura necnon et in recognoscendis liturgicis libris memorata, Sanctitas Sua antiquum principium in mentem revocavit, ab immemorabilibus receptum et in futurum servandum: &quot;unaquaeque Ecclesia particularis concordare debet cum universali Ecclesia non solum quoad fidei doctrinam et signa sacramentalia, sed etiam quoad usus universaliter acceptos ab apostolica et continua traditione, qui servandi sunt non solum ut errores vitentur, verum etiam ad fidei integritatem tradendam, quia Ecclesiae lex orandi eius legi credendi respondet&quot; [1 = BENEDICTUS XVI, &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Litterae Apostolicae Summorum Pontificum Motu Proprio datae&lt;/a&gt;, I, AAS 99 (2007) 777; cf. Institutio Generalis Missalis Romani, tertia editio 2002, n. 397.]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;3. Der Heilige Vater ruft darin zuerst die Sorge der Päpste um die Pflege der heiligen Liturgie und um die Anerkennung der liturgischen Bücher in Erinnerung und bekräftigt dann ein Prinzip der Tradition, das seit unvordenklicher Zeit anerkannt und auch in Zukunft zu bewahren ist: &quot;Jede Teilkirche muß mit der Gesamtkirche nicht nur hinsichtlich der Glaubenslehre und der sakramentalen Zeichen übereinstimmen, sondern auch hinsichtlich der universal von der apostolischen und ununterbrochenen Überlieferung empfangenen Gebräuche, die einzuhalten sind, nicht nur um Irrtümer zu vermeiden, sondern auch damit der Glaube unversehrt weitergegeben wird; denn das Gesetz des Betens (lex orandi) der Kirche entspricht ihrem Gesetz des Glaubens (lex credendi)&quot;. [1 = Benedikt XVI., Apostolisches Schreiben Motu proprio &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt;, I: AAS 99 (2007) 777; vgl. Grundordnung des Römischen Meßbuchs, 3. Auflage 2002, Nr. 397.]&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; In diesem Zusammenhang ist besonders auf die &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6099&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2011/may/documents/hf_ben-xvi_spe_20110506_sant-anselmo_it.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2011/may/documents/hf_ben-xvi_spe_20110506_sant-anselmo_it.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Ansprache&lt;/a&gt; Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. zu verweisen, die er anläßlich des 50jährigen Gründungsjubiläums des Päpstlichen Liturgischen Instituts in St. Anselmo am 6. Mai 2011 gehalten hat (vgl. bei &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6100&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.kath.net/detail.php?id=31322&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.kath.net/detail.php?id=31322&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;kath.net&lt;/a&gt;: &quot;Kein Gegensatz von Tradition und Fortschritt in der Liturgie&quot;). Dort zitiert er Papst Paul VI.: &quot;&lt;i&gt;Vom Gesetz des Glaubens (lex credendi) gelangen wir zum Gesetz des Betens (lex orandi), und dieses führt uns zum Licht des Fruchtbringens und Lebens (lux operandi et vivendi).&lt;/i&gt;“ (&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6101&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/speeches/1970/documents/hf_p-vi_spe_19700202_offerta-ceri_it.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/speeches/1970/documents/hf_p-vi_spe_19700202_offerta-ceri_it.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Lichtmeßansprache&lt;/a&gt; des 2. Februar 1970) Vor diesem Satz hatte Paul VI. festgehalten: &quot;&lt;i&gt;Jeder Ritus ist ein Akt des Kultes, der sich einfühlsam ausdrückt, und deshalb ist er auch ein Zeichen, ein Symbol, ein Ausdruck eines religiösen Gedankens, der vom Herzen ausgeht, sich nach außen wendet, um zum göttlichen Bereich aufzusteigen, und von diesem kommt er herab, um ins Herz zurückzukehren und es mit heiligen Gedanken zu erfüllen, mehr noch mit Gnade und göttlichen Ausgießungen. So muß unser Kult zu einem Ritus (ritualisiert) werden. Sorgen wir dafür, daß es ein solcher immer sei; nie leer, nie rhetorisch, nie abergläubisch. Vom Gesetz des Glaubens (lex credendi) gelangen wir zum Gesetz des Betens (lex orandi), und dieses führt uns zum Licht des Fruchtbringens und Lebens (lux operandi et vivendi).&lt;/i&gt;&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 4. Insuper, Apostolicus Dominus et Romanos Pontifices commemorat, qui hac in cura maximopere meriti sunt, praesertim S. Gregorium Magnum et S. Pium V. Summus Pontifex etiam recolit inter liturgicos libros, Missale Romanum semper eminuisse, prolabentibusque saeculis incrementa novisse, usque ad beatum Papam &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6102&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/latin/popes_latin/j-xxiii/latin_hf_jxxiii.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/latin/popes_latin/j-xxiii/latin_hf_jxxiii.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Ioannem XXIII&lt;/a&gt;. Deinde, cum instauratio liturgica post &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6103&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/latin/latin_council.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/latin/latin_council.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Concilium Vaticanum II&lt;/a&gt; ageretur, &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6104&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/latin/popes_latin/p-vi/latin_hf_pvi.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/latin/popes_latin/p-vi/latin_hf_pvi.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Paulus VI&lt;/a&gt; anno 1970 novum Missale usui Ecclesiae Ritus Latini destinatum adprobavit, quod postea in plures linguas translatum fuit cuiusque editio tertia anno 2000 a &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6105&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/latin/popes_latin/latin_hf_jpii.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/latin/popes_latin/latin_hf_jpii.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Ioanne Paulo II&lt;/a&gt; est promulgata.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;4. Der Heilige Vater erinnert zudem an jene Päpste, die sich in herausragender Weise für dieses Anliegen eingesetzt haben, besonders an den heiligen Gregor den Großen und den heiligen Pius V. Der Papst unterstreicht auch, daß in der Geschichte der liturgischen Bücher das &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6106&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/apost_constitutions/documents/hf_p-vi_apc_19690403_missale-romanum_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/apost_constitutions/documents/hf_p-vi_apc_19690403_missale-romanum_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Missale Romanum&lt;/a&gt;, das im Lauf der Zeit bis zum seligen Papst &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6107&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/john_xxiii/index_ge.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/john_xxiii/index_ge.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Johannes XXIII.&lt;/a&gt; verschiedene Erneuerungen erfahren hat, einen besonderen Platz einnimmt. Im Gefolge der liturgischen Reform nach dem &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6108&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;II. Vatikanischen Konzil&lt;/a&gt; hat Papst &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6109&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/index_ge.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/index_ge.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Paul VI.&lt;/a&gt; im Jahr 1970 ein neues Meßbuch für die Kirche des lateinischen Ritus approbiert, das dann in verschiedene Sprachen übersetzt worden ist. Papst &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6110&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/index_ge.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/index_ge.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Johannes Paul II.&lt;/a&gt; hat im Jahr 2000 dessen dritte Ausgabe promulgiert.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Hier wird dem Leser klar, daß diese Instruktion (zwar die mitgliederstärkste und weltweit verbreitetste, aber) nur eine Rituskirche innerhalb der Katholischen Kirche betrifft, nämlich die lateinische Eigenrechtskirche (allerdings auf dem gesamten Erdkreis). Bekanntlich besteht die universale Katholische Kirche derzeit aus insgesamt &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6111&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/262-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-PROF.-WINKLER-ZU-DEN-VIELEN-RITEN-IN-DER-KATHOLISCHEN-KIRCHE.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/262-NAHOST-BISCHOFSSYNODE-PROF.-WINKLER-ZU-DEN-VIELEN-RITEN-IN-DER-KATHOLISCHEN-KIRCHE.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;23 Eigenrechtskirchen bzw. Rituskirchen&lt;/a&gt;. (Seit dem 1. Mai 2011 ist auch Papst &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6112&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/277-SELIGER-PAPST-JOHANNES-PAUL-II.,-BITTE-FUER-UNS!.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/277-SELIGER-PAPST-JOHANNES-PAUL-II.,-BITTE-FUER-UNS!.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Johannes Paul II.&lt;/a&gt; ein Seliger der Katholischen Kirche, dem der Beginn des Weges zu einer gewissen Gleichstellung der beiden Formen des Römischen Ritus maßgeblich zu verdanken ist, was im nächsten Nummer auch angesprochen ist.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 5. Nonnulli vero Christifideles, spiritu rituum liturgicorum &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6103&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/latin/latin_council.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/latin/latin_council.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Concilio Vaticano II&lt;/a&gt; anteriorum imbuti, desiderium praecipuum patefecerant antiquam servandi traditionem. Quam ob rem &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6105&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/latin/popes_latin/latin_hf_jpii.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/latin/popes_latin/latin_hf_jpii.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Ioannes Paulus II&lt;/a&gt;, speciali Indulto &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6136&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/latin/latin_curia.html#Congregatio_de_Cultu_Divino_et_Disciplina_Sacramentorum&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/latin/latin_curia.html#Congregatio_de_Cultu_Divino_et_Disciplina_Sacramentorum&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Sacra Congregatione pro Sacramentis et Cultu Divino&lt;/a&gt; anno 1984 concesso, &quot;Quattuor abhinc annos&quot;, facultatem dedit utendi Missali Romano a beato Papa &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6102&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/latin/popes_latin/j-xxiii/latin_hf_jxxiii.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/latin/popes_latin/j-xxiii/latin_hf_jxxiii.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Ioanne XXIII&lt;/a&gt; promulgato, attentis tamen quibusdam conditionibus. Praeterea ipse Ioannes Paulus II Litteris Apostolicis Ecclesia Dei motu proprio anno 1988 datis, Episcopos ad magnanimem liberalitatem huius facultatis concedendae, ad bonum omnium christifidelium id postulantium, adhortatus est. Similiter et Papa &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6096&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/latin/popes_latin/b-xvi/latin_hf_bxvi.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/latin/popes_latin/b-xvi/latin_hf_bxvi.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Benedicti PP. XVI&lt;/a&gt; promulgando Litteras Apostolicas &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt; nuncupatas egit, de quibus vero quaedam principia essentialia ad Usum spectantia Antiquiorem Ritus Romani quam maxime heic recolere praestat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;5. Verschiedene Gläubige, die im Geist der liturgischen Formen vor dem &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6108&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;II. Vatikanischen Konzil&lt;/a&gt; geprägt worden sind, haben den innigen Wunsch ausgesprochen, die alte Tradition zu bewahren. Daher hat Papst &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6110&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/index_ge.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/index_ge.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Johannes Paul II.&lt;/a&gt; mit dem von der Heiligen Kongregation für den Gottesdienst 1984 erlassenen Spezialindult Quattuor abhinc annos die Erlaubnis erteilt, den Gebrauch des vom seligen Papst &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6107&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/john_xxiii/index_ge.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/john_xxiii/index_ge.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Johannes XXIII.&lt;/a&gt; promulgierten römischen Meßbuchs unter bestimmten Bedingungen wieder aufzunehmen. Darüber hinaus ersuchte Papst Johannes Paul II. mit dem Motu proprio &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6118&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/motu_proprio/documents/hf_jp-ii_motu-proprio_02071988_ecclesia-dei_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/motu_proprio/documents/hf_jp-ii_motu-proprio_02071988_ecclesia-dei_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Ecclesia Dei&lt;/a&gt; von 1988 die Bischöfe, diese Erlaubnis allen Gläubigen, die darum bitten, großzügig zu gewähren. In diese Linie stellt sich Papst &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6097&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/index_ge.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/index_ge.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Benedikt XVI.&lt;/a&gt; mit dem Motu proprio &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt;, das einige wesentliche Kriterien für den Usus antiquior des römischen Ritus angibt, die hier in Erinnerung gerufen werden sollen.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Hier wird an die entscheidende Rolle des seligen Papstes Johannes Paul II. und seiner seelsorglichen Großzügigkeit erinnert. An nicht wenigen Orten des Erdkreises bitten heute auch Gläubige um die Wiederaufnahme der älteren Formen, die nicht mehr von Kindheitsbeinen an durch diese liturgischen Riten geprägt worden sind. Dieser begonnene Weg der (zurückführenden) Integration der älteren lateinischen Liturgie ist jedenfalls rein rechtlich mit Summorum Pontificum mit der hier vorliegenden Instruktion Universae Ecclesiae vorerst abgeschlossen, die Rechtssicherheit ist definitiv hergestellt für die Weltkirche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 6. Textus Missalis Romani a Paulo VI promulgati, et textus ad ultimam usque editionem Ioannis XXIII pertinentes, duae expressiones Liturgiae Romanae exstant, quae respective ordinaria et extraordinaria nuncupantur: agitur nempe de duobus unius Ritus Romani usibus, qui ad invicem iuxta ponuntur. Nam utraque forma est expressio unicae Ecclesiae legis orandi. Propter venerabilem et antiquum usum forma extraordinaria debito honore est servanda.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;6. Die Texte des römischen Meßbuchs von Papst &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6109&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/index_ge.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/index_ge.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Paul VI.&lt;/a&gt; und des Missale, das in letzter Ausgabe unter Papst &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6107&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/john_xxiii/index_ge.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/john_xxiii/index_ge.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Johannes XXIII.&lt;/A&gt; erschienen ist, sind zwei Formen der römischen Liturgie, die &quot;ordentliche&quot; (forma ordinaria) beziehungsweise &quot;außerordentliche&quot; Form (forma extraordinaria) genannt werden. Dabei handelt es sich um zwei Gebrauchsweisen des einen römischen Ritus, die nebeneinander stehen. Beide Formen sind Ausdruck derselben lex orandi der Kirche. Wegen ihres ehrwürdigen und langen Gebrauchs muß die außerordentliche Form mit gebührender Achtung bewahrt werden.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Bei diesen an das Motu Proprio erinnernden Nummern verweise ich generell auf meinen Kommentar zu Summorum Pontificum (&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6088&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;1&lt;/a&gt;) bzw. (&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;2&lt;/a&gt;) selbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 7. Litteras Apostolicas &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt; motu proprio datas comitatur Epistola ab ipso Summo Pontifice eodem die subsignata (7. VII. 2007), in qua fuse de opportunitate necnon et de necessitate ipsarum Litterarum agitur: leges recentiores erant nempe ferendae, deficientibus regulis quae usum Liturgiae Romanae anno 1962 vigentem plane ordinarent. Insuper recentiore legislatione opus erat quia, edito novo Missali, non est visum cur regulae edendae essent quoad usum Liturgiae anni 1962. Increscentibus magis magisque in dies fidelibus expostulantibus celebrationem formae extraordinariae, leges autem erant ferendae. Inter cetera monet Benedictus XVI: &quot;Inter duas Missalis Romani editiones nulla est contradictio. In historia liturgiae incrementum et progressus inveniuntur, nulla tamen ruptura. Id quod maioribus nostris sacrum erat, nobis manet sacrum et grande, et non licet ut repente omnino vetitum sit, neque ut plane noxium judicetur&quot; [2 = BENEDICTUS XVI, Epistola ad Episcopos ad producendas Litteras Apostolicas Motu Proprio datas, de Usu Liturgiae Romanae Instaurationi anni 1970 praecedentis, AAS 99 (2007) 798.]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;7. Das Motu proprio &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt; wird von einem &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6120&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Brief&lt;/a&gt; begleitet, den der Heilige Vater am selben Tag (7. Juli 2007) an die Bischöfe gerichtet hat. Darin gibt er zusätzliche Erklärungen über die Angemessenheit und die Notwendigkeit des Motu proprio; es ging darum, eine Lücke zu schließen und den Gebrauch der römischen Liturgie, die 1962 in Geltung war, neu zu regeln. Dies wurde vor allem deswegen erforderlich, weil es zum Zeitpunkt der Einführung des neuen Meßbuchs nicht als nötig erachtet worden war, den Gebrauch der 1962 geltenden Liturgie durch entsprechende Richtlinien zu regeln. Da die Zahl der Gläubigen zunimmt, die darum bitten, die außerordentliche Form gebrauchen zu können, ist es notwendig geworden, darüber einige Normen zu erlassen. Unter anderem hält Papst Benedikt XVI. fest: &quot;Es gibt keinen Widerspruch zwischen der einen und der anderen Ausgabe des Missale Romanum. In der Liturgiegeschichte gibt es Wachstum und Fortschritt, aber keinen Bruch. Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein.&quot; [2 = Benedikt XVI., &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6120&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Brief an die Bischöfe&lt;/a&gt; anläßlich der Publikation des Motu proprio über die Liturgie in ihrer Gestalt vor der 1970 durchgeführten Reform (7. Juli 2007): AAS 99 (2007) 798.]&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Bei der angesprochenen Zunahme der Bitten müssen alle Erdteile und somit die Weltkirche berücksichtigt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 8. Litterae Apostolicae &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt; eminenter exprimunt Magisterium Romani Pontificis eiusque munus regendi atque Sacram Liturgiam ordinandi [3 = Cf. CIC, can. 838 § 1 et § 2], ipsiusque sollicitudinem utpote Christi Vicarii et Ecclesiae Universae Pastoris [4 = Cf. CIC, can. 331]. Ipsae Litterae intendunt:&lt;br /&gt;
a) Liturgiam Romanam in Antiquiori Usu, prout pretiosum thesaurum servandum, omnibus largire fidelibus;&lt;br /&gt;
b) Usum eiusdem Liturgiae iis re vera certum facere, qui id petunt, considerando ipsum Usum Liturgiae Romanae anno 1962 vigentem esse facultatem ad bonum fidelium datam, ac proinde in favorem fidelium benigne esse interpretandam, quibus praecipue destinatur;&lt;br /&gt;
c) Reconciliationi in sinu Ecclesiae favere.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;8. Das Motu proprio &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt; stellt einen wichtigen Ausdruck des Lehramtes des Papstes und der ihm eigenen Sendung (munus) dar, die heilige Liturgie der Kirche zu regeln und zu ordnen [3 = Vgl. CIC, can. 838 §§ 1 und 2], und zeigt seine pastorale Sorge als Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche. [4 = Vgl. CIC, can. 331]. Sein Schreiben hat folgende Ziele:&lt;br /&gt;
a) allen Gläubigen die römische Liturgie im Usus antiquior anzubieten, da sie ein wertvoller Schatz ist, den es zu bewahren gilt;&lt;br /&gt;
b) den Gebrauch der forma extraordinaria all jenen wirklich zu gewährleisten und zu ermöglichen, die darum bitten. Dabei ist vorausgesetzt, daß der Gebrauch der 1962 geltenden römischen Liturgie eine Befugnis ist, die zum Wohl der Gläubigen gewährt worden ist und daher zugunsten der Gläubigen, an die sie sich primär richtet, ausgelegt werden muß;&lt;br /&gt;
c) die Versöhnung innerhalb der Kirche zu fördern.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Ich habe betreffend die Entscheidung des Papstes zur Ordnung der beiden Formen der Römischen Liturgie immer &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6121&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/200-SENSATIONELLER-WEITERER-VERSOEHNUNGSSCHRITT-DES-HEILIGEN-VATERS-BENEDIKT-XVI.,-DIESMAL-GEGENUEBER-DEN-BISCHOEFEN-DER-PRIESTERBRUDERSCHAFT-ST.-PIUS-X..html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/200-SENSATIONELLER-WEITERER-VERSOEHNUNGSSCHRITT-DES-HEILIGEN-VATERS-BENEDIKT-XVI.,-DIESMAL-GEGENUEBER-DEN-BISCHOEFEN-DER-PRIESTERBRUDERSCHAFT-ST.-PIUS-X..html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;festgehalten&lt;/a&gt;, daß es sich dabei um eine definitive Rechtserkenntnis handelt. Auch künftige Päpste und Konzilien sind an diese Rechtserkenntnis des Lehramtes gebunden, das heißt eine Weiterentwicklung kann sowohl kirchenrechtlich als auch betreffend liturgische Reformen nur hier ansetzen. Zu dem Punkt (c) in der Nummer 8 hatte ich in einem &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6122&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/201-GUTER-GLAUBE-GILT-NUN-AUCH-FUER-PIUSBRUEDER-KOMMENTAR-AM-50.-JAHRESTAG-DER-ANKUENDIGUNG-DES-II.-VATIKANISCHEN-KONZILS-ZUR-AUFHEBUNG-DER-EXKOMMUNIKATIONEN.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/201-GUTER-GLAUBE-GILT-NUN-AUCH-FUER-PIUSBRUEDER-KOMMENTAR-AM-50.-JAHRESTAG-DER-ANKUENDIGUNG-DES-II.-VATIKANISCHEN-KONZILS-ZUR-AUFHEBUNG-DER-EXKOMMUNIKATIONEN.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Kommentar&lt;/a&gt; erinnert: &quot;&lt;i&gt;Abseits der also vom Heiligen Stuhl und von der Piusbruderschaft noch in vertrauensvollen Gesprächen ohne jede Überheblichkeit zu lösenden kirchenrechtlichen und theologischen Fragen mit dem Ziel langfristiger Stabilität ging es dem Heiligen Vater genau um das, was schon seinen Vorgänger beim Zugehen auf die mit der Kirche Christi in ihren Herzen oft inniglich verbundenen Christen traditionalistischer Gemeinschaften leitete: &quot;die Ehre Gottes, das Wohl der heiligen Kirche und das oberste Gesetz, nämlich das &#039;salus animarum&#039; (das Seelenheil – vgl. can. 1752 CIC)&quot; (&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6123&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/letters/2002/documents/hf_jp-ii_let_20020119_mons-rangel_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/letters/2002/documents/hf_jp-ii_let_20020119_mons-rangel_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Schreiben vom 25. Dezember 2001&lt;/a&gt;). In meinem Beitrag zur &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6124&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/188-FESTSCHRIFT-FUER-PAPST-BENEDIKT-XVI.-ALS-GLAUBENSSTAERKUNG-FUER-ALLE-UND-ZUM-DANK-FUER-DEN-PAPSTBESUCH-2007.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/188-FESTSCHRIFT-FUER-PAPST-BENEDIKT-XVI.-ALS-GLAUBENSSTAERKUNG-FUER-ALLE-UND-ZUM-DANK-FUER-DEN-PAPSTBESUCH-2007.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Festschrift nach dem Besuch Benedikts XVI. in Österreich&lt;/A&gt; (&#039;Der liturgietheologische Versöhnungskurs des Heiligen Vaters Benedikt XVI. unter Berücksichtigung der Karfreitagsentscheidung&#039;) formulierte ich unter anderem, daß sich der regierende Papst schon bei seiner hochsensiblen &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6088&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;historischen Entscheidung zur Römischen Liturgie&lt;/A&gt; zahlreicher Faktoren bewußt war, &#039;auch dahingehend, daß die ältere Meßform insbesondere in der Zeit der Rechtsunsicherheit seit 1970 nicht nur in Frankreich immer mehr von vereinzelten politisch und kanonisch unterschiedlich zu bewertenden Gruppen (auch) als Aushängeschild der Ab- und Ausgrenzung benutzt wurde, sodaß manchmal der Eindruck entstehen mußte, als ob die ältere lateinische Liturgie so etwas wie ein instrumentalisiertes Kennzeichen neuer und alter &#039;national-konservativer&#039; bzw. politisch &#039;sehr rechts stehende&#039; Kreise geworden wäre, verstärkt durch die nicht selten gestarteten innerkirchlichen und Solidarität erheischenden Verfolgungsmaßnahmen gegenüber Klerikern und Gläubigen, die sich demgegenüber ehrlichen und theologisch gebildeten Herzens dieser Liturgieform weiterhin zutiefst verbunden fühlten.&#039;&lt;/i&gt; &quot; Andere haben dann diesen meinen gewählten Titel für das päpstliche Anliegen (&quot;&lt;i&gt;Liturgietheologischer Versöhnungskurs&lt;/i&gt;&quot;) noch plakativer als &quot;&lt;i&gt;Liturgische Versöhnung&lt;/i&gt;&quot; formuliert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;II. Munera Pontificiae Commissionis Ecclesia Dei&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;II. Aufgaben der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 9. Summus Pontifex Pontificiae Commissioni Ecclesia Dei potestatem ordinariam vicariam dignatus est impertire in omnibus rebus intra eius competentiae fines, praesertim circa sedulam observantiam et vigilantiam in exsequendas dispositiones in Litteris Apostolicis &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt; contentas (cf. art. 12).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;9. Der Heilige Vater hat der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei für den Bereich ihrer Zuständigkeit ordentliche, stellvertretende Hirtengewalt verliehen, insbesondere für die Aufsicht über die Einhaltung und die Anwendung der Vorschriften des Motu proprio &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt; (vgl. Art. 12).&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Somit ist schon lange universalrechtlich sichergestellt, daß die Päpstliche Kommission wie andere Dikasterien der Römischen Kurie sämtliche (ihre Kompetenz betreffenden) Belange im Namen des Papstes regeln und entscheiden können (vgl. can. 131 CIC).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 10. § 1. Praeter facultates olim a Ioanne Paulo II concessas necnon a Benedicto XVI confirmatas (cf. Litterae Apostolicae &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt;, art. 11 et art. 12), Pontificia Commissio huiusmodi potestatem exercet etiam in decernendo de recursibus ei legitime commissis, prout hierarchicus Superior, adversus actum administrativum singularem a quolibet Ordinario emissum, qui Litteris Apostolicis videatur contrarius.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;10. § 1. Über die besonderen Befugnisse hinaus, die ihr von Papst Johannes Paul II. verliehen und die von Papst Benedikt XVI. bestätigt worden sind (vgl. Motu proprio &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt;, Art. 11 - 12), übt die Päpstliche Kommission diese Hirtengewalt auch dadurch aus, daß sie als hierarchischer Oberer die ihr rechtmäßig vorgelegten Rekurse gegen einzelne Verwaltungsakte von Ordinarien entscheidet, die dem Motu proprio zu widersprechen scheinen.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; An dieser Stelle erkennen wohl auch jene, die vom Sinn eines Rechtssystems oder des Kirchenrechts überhaupt wenig halten, wie bedeutsam beispielsweise eine solche Bestimmung mit dem Hinweis auf die Rekursmöglichkeit für die Praxis sein kann (vgl. can. 1732 ff. CIC). Die lateinische Kirche wünscht jedoch vor einem Rechtsstreit auch, daß alle (naheliegenden) Vermittlungsbemühungen ausgeschöpft werden sollten (vgl. can. 1733 CIC).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; § 2. Decreta quae Pontificia Commissio de recursibus emanat, apud Supremum Tribunal Signaturae Apostolicae oppugnari possunt ad normam iuris.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;§ 2. Die Dekrete, mit denen die Päpstliche Kommission diese Rekurse entscheidet, können ad normam iuris beim Obersten Gerichtshof der Apostolischen Signatur angefochten werden.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Wenn jedoch ein solches Dekret der Päpstlichen Kommission in forma specifica vom Heiligen Vater bestätigt ist, gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Die Apostolische Signatur urteilt aber ansonsten nach can. 1445 § 2 CIC in der Tat über Rechtsstreitigkeiten, die aufgrund einer Maßnahme kirchlicher ausführender Gewalt entstanden und rechtmäßig zu ihr gelangt sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 11. Pontificiae Commissionis Ecclesia Dei, praevia adprobatione Congregationis pro Cultu Divino et Disciplina Sacramentorum, est curare de edendis libris liturgicis ad formam extraordinariam Ritus Romani pertinentibus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;11. Es kommt der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei zu, nach vorheriger Approbation durch die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung für die etwaige Herausgabe der liturgischen Texte für die forma extraordinaria des römischen Ritus zu sorgen.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Das ist eine sehr wichtige Bestimmung, weil sie einmal mehr zeigt, daß der Papst durch die definitive Rechtserkenntnis zu den beiden Formen der römischen Liturgie somit auch die Einheitlichkeit der außerordentlichen Form des Römischen Ritus weltweit sicherstellt. Das Zusammenspiel mit der &quot;regulären&quot; Gottesdienstkongregation (die sich wohl auch weiterhin primär um die ordentliche Form kümmern wird) ist dabei sinnvoll und läßt durchaus noch weitere Kompetenzentwicklungen auf diesem Gebiet zu. Insbesondere wäre es wünschenswert, wenn betreffend die derzeit unterschiedlichen Kalendarien für die ordentliche und außerordentliche Form vermehrt Absprachen getroffen bzw. auch bei Sonderentscheidungen (z. B. die &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6190&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccdds/documents/rc_con_ccdds_doc_20080125_san-paolo_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccdds/documents/rc_con_ccdds_doc_20080125_san-paolo_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Feier des Festes der Bekehrung Pauli an einem Sonntag&lt;/a&gt; im Paulusjahr) ausdrücklich beide Formen der Römischen Liturgie in Dekreten der Gottesdienstkongregation benannt würden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;III. Normae Praecipuae&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;III. Besondere Normen&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 12. Pontifícia haec Commissio, vigore auctoritatis sibi commissae et facultatum quibus gaudet, peracta inquisitione apud Episcopos totius orbis, rectam interpretationem et fidelem exsecutionem Litterarum Apostolicarum &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt; pro certo habere volens, hanc Instructionem edit, ad normam canonis 34 Codicis Iuris Canonici.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;12. Diese Päpstliche Kommission erläßt nach Abschluß der Erkundigungen bei den Bischöfen der Welt kraft der Autorität, die ihr verliehen worden ist, und der Befugnisse, die sie besitzt, gemäß can. 34 des Codex des kanonischen Rechtes die vorliegende Instruktion, um die rechte Interpretation und Anwendung des Motu proprio &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt; zu gewährleisten.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Pater Lombardi hat in der &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6137&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/278-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-NOTE-DES-VATIKAN-ZU-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/278-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-NOTE-DES-VATIKAN-ZU-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;zusammenfassenden Note&lt;/a&gt; zur Instruktion richtig festgestellt: &quot;&lt;i&gt;Wir erinnern uns, daß &#039;die Instruktionen … die Vorschriften von Gesetzen erklären und die Vorgehensweisen entfalten und bestimmen, die bei deren Ausführung zu beachten sind&#039; (can. 34 CIC).&lt;/i&gt;&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;De Episcoporum Dioecesanorum Competentia&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Die Zuständigkeit der Diözesanbischöfe&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 13. Episcoporum Dioecesanorum, iuxta Codicem Iuris Canonici, est vigilare circa rem liturgicam, ut bonum commune servetur et ut omnia digne, pacifice et aequo animo in eorum Dioecesibus fiant [5 = Cf. CIC, cann. 223, § 2; 838 § 1 et § 4], iuxta mentem Romani Pontificis in Litteris Apostolicis &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt; palam expressam [6 = Cf. BENEDICTUS XVI, Epistola ad Episcopos ad producendas Litteras Apostolicas Motu Proprio datas, de Usu Liturgiae Romanae Instaurationi anni 1970 praecedentis, AAS 99 (2007) 799]. Si quae controversia oriatur vel dubium fundatum quoad celebrationem formae extraordinariae, iudicium Pontificiae Commissioni Ecclesia Dei reservatur.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;13. Nach dem Codex des kanonischen Rechtes müssen die Diözesanbischöfe über das gottesdienstliche Leben wachen, damit das Wohl der Gläubigen gesichert ist und in ihrer Diözese alles sich in Ruhe, Würde und Frieden vollzieht. [5 = Vgl. CIC, cann. 223 § 2; 838 § 1 und § 4.] Sie sollen dabei stets der Gesinnung (mens) des Papstes folgen, die im Motu proprio &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt; klar zum Ausdruck kommt. [6 = Vgl. Benedikt XVI., &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6120&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Brief an die Bischöfe&lt;/a&gt; anläßlich der Publikation des Motu proprio über die Liturgie in ihrer Gestalt vor der 1970 durchgeführten Reform: AAS 99 (2007) 799.] Im Fall von Auseinandersetzungen oder begründeten Zweifeln über gottesdienstliche Feiern in der forma extraordinaria wird die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei entscheiden.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Damit tragen die lateinischen Diözesanbischöfe seit der Rechtskraft der definitiven Rechtserkenntnis des Papstes nicht nur mehr Verantwortung, was die beiden Formen der lateinischen Liturgie betrifft, sondern sie werden durch diese Bestimmung auch entlastet: sie können nämlich schon bei begründeten Zweifeln die konkrete Entscheidung Rom selbst überlassen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 14. Episcopo Dioecesano munus incumbit necessaria suppeditandi subsidia ut fidelis erga formam extraordinariam Ritus Romani habeatur observantia, ad normam Litterarum Apostolicarum &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;14. Nach Maßgabe des Motu proprio &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt; ist es Aufgabe des Diözesanbischofs, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Achtung der forma extraordinaria des römischen Ritus zu gewährleisten.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Dies ist keine ein-seitige Aufgabe: es geht dabei sowohl darum, daß die außerordentliche Form mit den sie bevorzugenden Gläubigen der lateinischen Eigenrechtskirche nicht &quot;von links&quot; verunglimpft, daß aber andererseits dieselbe außerordentliche Form nicht durch Sondergruppen (ohne echte jurisdiktionelle Anbindung an den Papst) vor sektoiden Vereinnahmungen und politischen Extremismen &quot;von rechts&quot; beschützt werde. Das Motu proprio hatte eben auch den Zweck, zu einer Gesundung und Normalisierung im Bereich der außerordentlichen Form zu führen. Dies ist aber in der Praxis und langfristig nur möglich, wenn auch wirklich genügend &quot;reguläre&quot; Zelebrationsorte und -möglichkeiten (in Einheit mit Papst und Ortsordinarius) bekanntgemacht und dann auch wirklich angeboten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;De coetu fidelium (cf. Litterae Apostolicae &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt;, art. 5 § 1)&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Der coetus fidelium (vgl. Motu proprio &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt;, Art. 5 § 1)&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 15. Coetus fidelium dicitur &quot;stabiliter exsistens&quot; ad sensum art. 5 § 1 Litterarum Apostolicarum &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt;, quando ab aliquibus personis cuiusdam paroeciae constituitur, etsi post publicationem Litterarum Apostolicarum coniunctis, ratione venerationis Liturgiae in Antiquiore Usu, poscentibus ut in ecclesia paroeciali vel in aliquo oratorio vel sacello Antiquior Usus celebretur: hic coetus constitui potest a personis ex pluribus paroeciis aut dioecesibus convenientibus et qui una concurrunt ad ecclesiam paroecialem aut oratorium ad finem, de quo supra, assequendum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;15. Ein coetus fidelium (&quot;Gruppe von Gläubigen&quot;) kann dann als stabiliter existens (&quot;dauerhaft bestehend&quot;) im Sinn von Art. 5 § 1 des Motu proprio &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt; betrachtet werden, wenn er aus einigen Angehörigen einer bestimmter Pfarrei besteht, die sich aufgrund der Verehrung für die Liturgie im Usus antiquior zusammengefunden haben, auch nach der Veröffentlichung des Motu proprio, und die darum bitten, daß die außerordentliche Form in der Pfarrkirche oder in einem Oratorium oder einer Kapelle gefeiert werde. Ein solcher coetus kann auch aus Personen bestehen, die aus verschiedenen Pfarreien oder Diözesen stammen und die zu diesem Zweck in einer bestimmten Pfarrkirche, einem Oratorium oder einer Kapelle zusammenkommen.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Hier ist deutlich die päpstliche Großzügigkeit herauslesbar: 1. keine Mindestanzahl benannt, 2. keine Bindung an die Zeit vor der definitiven Rechtserkenntnis des Papstes zu den beiden Formen und 3. sogar die Möglichkeit des &quot;Zusammenschlusses&quot; von Gläubigen mehrerer Diözesen. Pater Lombardi hat es gut &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6137&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/278-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-NOTE-DES-VATIKAN-ZU-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/278-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-NOTE-DES-VATIKAN-ZU-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;zusammengefaßt&lt;/a&gt;: &quot;&lt;i&gt;Auch wenn die nötige Personenzahl für deren Existenz der klugen Bewertung durch die Hirten überlassen bleibt, wird präzisiert, daß die Gruppe nicht notwendigerweise von Personen gebildet werden müsse, welche nur einer Pfarrei angehören, sondern sie könne durch Personen entstehen, die aus verschiedenen Pfarreien oder sogar aus verschiedenen Diözesen stammten.&lt;/i&gt;&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 16. Si quidam sacerdos obiter in quandam ecclesiam paroecialem vel oratorium cum aliquibus personis incidens, Sacrum in forma extraordinaria facere velit, ad normam artt. 2 et 4 Litterarum Apostolicarum, parochus aut rector ecclesiae, vel sacerdos qui de ea curam gerit, ad celebrandum admittat, attento tamen ordine celebrationum liturgicarum ipsius ecclesiae.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;16. Für den Fall, daß ein Priester mit einigen Personen gelegentlich in eine Pfarrkirche oder in ein Oratorium kommt, um in der forma extraordinaria nach Art. 2 und 4 des Motu proprio &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt; zu zelebrieren, soll der Pfarrer, der Kirchenrektor oder der für eine Kirche verantwortliche Priester diese Feier zulassen, wobei freilich die Erfordernisse der regulär festgelegten Gottesdienstordnung in der jeweiligen Kirche zu beachten sind.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Zur Erinnerung der Artikel 2 des Motu proprio: &quot;&lt;i&gt;Die Feier nach dem Meßbuch des seligen Johannes XXIII. kann an den Werktagen stattfinden; an Sonntagen und Festen kann indes ebenfalls eine Feier dieser Art stattfinden.&lt;/i&gt;&quot; Und der Artikel 4: &quot;&lt;i&gt;Priester, die das Meßbuch des seligen Johannes XXIII. gebrauchen, müssen geeignet sein und dürfen nicht von Rechts wegen gehindert sein.&lt;/i&gt;&quot; Die Beachtung der angekündigten Gottesdienstordnung versteht sich von selbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 17. § 1. Ut de singulis casibus iudicium feratur, parochus aut rector, aut sacerdos qui ecclesiae curam habet, prudenti mente agat, pastorali zelo, caritate et urbanitate suffultus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;17. § 1. Für Entscheidungen in Einzelfällen soll sich der Pfarrer, der Rektor oder der für eine Kirche verantwortliche Priester von seiner Klugheit sowie von seelsorgerischem Eifer und vom Geist großzügiger Gastfreundschaft leiten lassen.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; - &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; § 2. Si coetus paucis constet fidelibus, ad Ordinarium loci adeundum est ut designet ecclesiam in quam ad huiusmodi celebrationes fideles se conferre possint, ita ut actuosa participatio facilior et Sanctae Missae celebratio dignior reddi valeant.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;§ 2. Wenn es sich um kleinere Gruppen handelt, soll man sich an den Ortsordinarius wenden, um eine Kirche zu finden, in der diese Gläubigen sich versammeln und solche Gottesdienste mitfeiern können. Auf diese Weise soll den Gläubigen die Teilnahme erleichtert und eine würdigere Feier der Heiligen Messe gewährleistet werden.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Dies wird sich oft nahelegen. Wenn solche Heiligen Messen dann ständig sehr gut besucht sind, kann auch sehr bald an die Errichtung liturgischer Gemeinden (als Quasi-Personalpfarreien bzw. auf dem Weg zu solchen) für sämtliche Sonn- und Feiertage und in weiterer Folge an die Errichtung von Personalpfarreien gedacht werden. Artikel 10 des Motu proprio &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt; lautet: &quot;&lt;i&gt;Der Ortsordinarius hat das Recht, wenn er es für ratsam hält, eine Personalpfarrei nach Norm des Canon 518 CIC für die Feiern nach der älteren Form des römischen Ritus zu errichten oder einen Rektor bzw. Kaplan zu ernennen, entsprechend dem Recht.&lt;/i&gt;&quot; Die Errichtung einer Personalpfarrei ist allerdings m. E. erst dann sinnvoll, wenn a) eine sehr große Stabilität nicht nur beim Gottesdienstbesuch erreicht ist, wenn b) alle Generationen ausreichend vertreten sind und wenn c) vor allem einige Familien mit Kindern zum &quot;Aktivbestand&quot; dieser Personalgemeinde geworden sind. Wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, genügt die Errichtung einer Liturgischen Gemeinde unter Benennung eines verantwortlichen Priesters bzw. eines Kirchenrektors. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 18. In sanctuariis et in peregrinationum locis possibilitas celebrandi secundum extraordinariam formam coetibus peregrinorum id petentibus praebeatur (cf. Litterae Apostolicae &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt;, art. 5 § 3), si sacerdos adest idoneus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;18. Auch an Heiligtümern und Wallfahrtsorten soll den Pilgergruppen, die darum bitten, die Feier in der forma extraordinaria ermöglicht werden, wenn ein geeigneter Priester zur Verfügung steht (vgl. Motu proprio &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt;, Art. 5 § 3).&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Zur Erinnerung der Artikel 5 § 3 des Motu proprio: &quot;&lt;i&gt;Gläubigen oder Priestern, die darum bitten, hat der Pfarrer auch zu besonderen Gelegenheiten Feiern in dieser außerordentlichen Form zu gestatten, so z. B. bei der Trauung, bei der Begräbnisfeier oder bei situationsbedingten Feiern, wie etwa im Falle von Wallfahrten.&lt;/i&gt;&quot; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 19. Christifideles celebrationem secundum formam extraordinariam postulantes, auxilium ne ferant neque nomen dent consociationibus, quae validitatem vel legitimitatem Sanctae Missae Sacrificii et Sacramentorum secundum formam ordinariam impugnent, vel Romano Pontifici, Universae Ecclesiae Pastori quoquo modo sint infensae.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;19. Die Gläubigen, die Gottesdienste in der forma extraordinaria erbitten, dürfen nicht Gruppen unterstützen oder angehören, welche die Gültigkeit oder Erlaubtheit der Heiligen Messe oder der Sakramente in der forma ordinaria bestreiten und/oder den Papst als Obersten Hirten der Gesamtkirche ablehnen.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Wie &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6137&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/278-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-NOTE-DES-VATIKAN-ZU-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/278-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-NOTE-DES-VATIKAN-ZU-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Pater Lombardi&lt;/a&gt; richtig festhält, ist diese Bestimmung sehr wichtig. Sie richtet sich sowohl gegen sedisvakantistische Grüppchen als auch gegen fanatische Gruppen und Einzelpersonen, welche den Jurisdiktionsprimat des Heiligen Vaters theoretisch und/oder praktisch mißachten. Derzeit sind von dieser Bestimmung daher auch nicht wenige Sympathisanten der &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6205&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/fsspx.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/fsspx.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Priesterbruderschaft St. Pius X.&lt;/a&gt; betroffen. Aber auch Personen, die sich öffentlich mit der gesamten &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6206&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/205-ABSAGE-AN-JEDE-FORM-DES-IDEOLOGISCHEN-EXTREMISMUS,-REVISIONISMUS-UND-ANTISEMITISMUS-ZUM-FALL-WILLIAMSON-UND-ZU-EINEM-ANONYMEN-PORTAL.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/205-ABSAGE-AN-JEDE-FORM-DES-IDEOLOGISCHEN-EXTREMISMUS,-REVISIONISMUS-UND-ANTISEMITISMUS-ZUM-FALL-WILLIAMSON-UND-ZU-EINEM-ANONYMEN-PORTAL.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Linie eines anonymen Portals und seinen Verhetzungstendenzen&lt;/a&gt; identifizieren, vor allem die Redakteure und Anhänger, sind somit als Bittsteller ausnahmslos ausgeschlossen. Dieses &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6206&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/205-ABSAGE-AN-JEDE-FORM-DES-IDEOLOGISCHEN-EXTREMISMUS,-REVISIONISMUS-UND-ANTISEMITISMUS-ZUM-FALL-WILLIAMSON-UND-ZU-EINEM-ANONYMEN-PORTAL.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/205-ABSAGE-AN-JEDE-FORM-DES-IDEOLOGISCHEN-EXTREMISMUS,-REVISIONISMUS-UND-ANTISEMITISMUS-ZUM-FALL-WILLIAMSON-UND-ZU-EINEM-ANONYMEN-PORTAL.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Portal&lt;/a&gt; hat die &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6112&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/277-SELIGER-PAPST-JOHANNES-PAUL-II.,-BITTE-FUER-UNS!.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/277-SELIGER-PAPST-JOHANNES-PAUL-II.,-BITTE-FUER-UNS!.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Seligsprechung von Papst Johannes Paul II.&lt;/a&gt; - um nur ein Beispiel zu nennen - in derart krasser Weise verunglimpft und als illegitim hingestellt, daß angenommen werden muß, der regierenden Papst werde in maßgeblichen Regierungsbereichen mißachtet. (Damit leistet dieses Portal - auch wenn es dies abstreiten sollte - sedisvakantistischen Tendenzen und Überlegungen, die gerade im &quot;traditionalistischen Sektor&quot; immer wieder als Virus auftreten, Vorschub.) Überhaupt ist aktuell die Stellung eines Gläubigen oder einer Gruppe zur legitimen Seligsprechung von Johannes Paul II. ein sehr &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6112&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/277-SELIGER-PAPST-JOHANNES-PAUL-II.,-BITTE-FUER-UNS!.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/277-SELIGER-PAPST-JOHANNES-PAUL-II.,-BITTE-FUER-UNS!.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;praktisches Prüfkriterium&lt;/a&gt;. Wären solche nicht in voller Einheit mit der Katholischen Kirche stehenden Antragsteller zugelassen, &quot;&lt;i&gt;wäre dies tatsächlich in offenem Widerspruch zum Ziel der &#039;Versöhnung&#039; des&lt;/i&gt; &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;i&gt;Motu proprio&lt;/i&gt;&lt;/a&gt;&lt;i&gt; selbst.&lt;/i&gt;&quot; (Natürlich gilt dies alles auch analog für die möglichen Zelebranten selbst, wie es auch im Zusammenahng mit der nachfolgenden Nummer 20 [a] deutlich wird.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;De Sacerdotibus idoneis (cf. Litterae Apostolicae&lt;/b&gt; &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;b&gt;Summorum Pontificum&lt;/b&gt;&lt;/a&gt;&lt;b&gt;, art. 5 § 4)&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Der sacerdos idoneus (vgl. Motu proprio&lt;/b&gt; &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;b&gt;Summorum Pontificum&lt;/b&gt;&lt;/a&gt;&lt;b&gt;, Art. 5 § 4)&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 20. Quoad ea quae necessaria sunt ut sacerdos quidam idoneus habeatur ad celebrandum secundum formam extraordinariam, statuitur:&lt;br /&gt;
a) Quivis sacerdos, ad normam Iuris Canonici [7 = Cf. CIC, can. 900, § 2], non impeditus, idoneus censetur ad celebrandam Sanctam Missam secundum formam extraordinariam;&lt;br /&gt;
b) ad usum Latini sermonis quod attinet, necesse est ut sacerdos celebraturus scientia polleat ad verba recte proferenda eorumque intelligendam significationem;&lt;br /&gt;
c) quoad peritiam vero ritus exsequendi, idonei habentur sacerdotes qui ad Sacrum faciendum secundum extraordinariam formam sponte adeunt et qui antea hoc fecerant.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;20. Im Bezug auf die Frage nach den notwendigen Voraussetzungen dafür, daß ein Priester für &quot;geeignet&quot; gehalten werden kann, um in der forma extraordinaria zu zelebrieren, ist folgendes zu beachten:&lt;br /&gt;
a) Jeder Priester, der nach Kirchenrecht nicht daran gehindert ist, muß als geeignet betrachtet werden, die Heilige Messe in der forma extraordinaria zu feiern. [7 = Vgl. CIC, can. 900 § 2.]&lt;br /&gt;
b) Bezüglich des Gebrauchs der lateinischen Sprache ist eine grundlegende Kenntnis erforderlich, die es erlaubt, die Worte richtig auszusprechen und deren Bedeutung zu verstehen.&lt;br /&gt;
c) Bezüglich der Vertrautheit mit dem Ablauf des Ritus sind jene Priester als geeignet zu vermuten, die von sich aus in der forma extraordinaria zelebrieren wollen und diese bereits früher verwendet haben.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Anhand von Punkt (c) wird deutlich, daß nur durch die regelmäßige Zelebration die Rubriken und der ganze Ablauf in Fleisch und Blut übergehen. Hier wird jedoch - was ich schon oft betont habe - kein ungesunder Rubrizismus verlangt, sondern die grundlegende Kenntnis ohne jede Form des Skrupulantismus. Bei Priestern, die erst sehr kurz die außerordentliche Form zelebrieren, wird zunächst von Seiten der erfahreneren Mitbrüder und auch Gläubigen eine gewisse Großzügigkeit erwartet werden dürfen. Eigenmächtige rubrikale Vermischungen mit der ordentlichen Form sind jedenfalls unzulässig, während es jedoch andererseits zulässig erscheint, daß rubrikale Lücken der ordentlichen Form durch Rückgriff auf die ältere Tradition geschlossen werden. Über den Punkt (a) hinaus wird analog über das positive Recht hinaus all das auch bei Zelebranten beachtet werden müssen, was ich zur vorhergehenden Nummer 19 kommentiert habe. Außerdem möchte ich an den sehr gelungenen &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6204&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.kath.net/detail.php?id=30350&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.kath.net/detail.php?id=30350&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Artikel von Weihbischof Prof. Dr. Andreas Laun&lt;/a&gt; erinnern, was die Problematik mancher &quot;konservativer&quot; Priester betrifft. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 21. Ordinarii enixe rogantur ut clericis instituendis occasionem praebeant accommodatam artem celebrandi in forma extraordinaria acquirendi, quod potissimum pro Seminariis valet, in quibus providebitur ut sacrorum alumni convenienter instituantur, Latinum discendo sermonem [8 = Cf. CIC, can. 249; cf. Conc. Vat. II, Const. &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6196&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19631204_sacrosanctum-concilium_lt.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19631204_sacrosanctum-concilium_lt.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Sacrosanctum Concilium&lt;/a&gt;, n. 36; Decl. &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6197&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decree_19651028_optatam-totius_lt.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decree_19651028_optatam-totius_lt.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Optatam totius&lt;/a&gt;, n. 13] et, adiunctis id postulantibus, ipsam Ritus Romani formam extraordinariam.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;21. Die Ordinarien werden ersucht, dem Klerus die Möglichkeit zu bieten, eine angemessene Hinführung zu den Feiern der forma extraordinaria zu erhalten. Dies gilt auch für die Seminare, die für eine geeignete Ausbildung der zukünftigen Priester durch das Studium der lateinischen Sprache sorgen müssen [8 = Vgl. CIC, can. 249; II. Vatikanisches Konzil, Konst. &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6198&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19631204_sacrosanctum-concilium_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19631204_sacrosanctum-concilium_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Sacrosanctum Concilium&lt;/a&gt;, 36; Erklärung &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6199&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decree_19651028_optatam-totius_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decree_19651028_optatam-totius_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Optatam totius&lt;/a&gt;, 13] und, wenn die pastoralen Erfordernisse dies nahelegen, die Möglichkeit bieten sollen, die forma extraordinaria des Ritus zu erlernen.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Diese Bestimmung ist notwendig und sehr klug formuliert. Spätestens hier wird aber auch klar, daß offenbar manche vom Heiligen Stuhl angebotenen Übersetzungen nicht vom authentischen lateinischen Text her durchgeführt wurden, sondern offenbar auf Basis des italienischen Textes. Dies ist schon beim Vergleich Italienisch - Deutsch - Englisch leicht erkennbar. Wie daher bereits an &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6195&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://wdtprs.com/blog/2011/05/wdtirs-universae-ecclesiae-21-drilling-into-the-latin-and-english-training-of-priests-and-seminaries/&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://wdtprs.com/blog/2011/05/wdtirs-universae-ecclesiae-21-drilling-into-the-latin-and-english-training-of-priests-and-seminaries/&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;anderer Stelle&lt;/a&gt; richtig ausgeführt, ist bei den Übersetzungen der Nr. 21 nicht nur das lateinische Wörtchen &quot;enixe&quot; unter den Tisch gefallen: die Ordinarien werden nämlich nicht &quot;nur&quot; ersucht, sondern sie werden &quot;&lt;i&gt;mit aller Kraft&lt;/i&gt;&quot; / &quot;&lt;i&gt;mit aller Dringlichkeit&lt;/i&gt;&quot; (= enixe) ersucht, daß sich Kleriker (Bischöfe [z. B. Auxiliarbischöfe, emeritierte Oberhirten oder andere Titularbischöfe], Priester, Diakone) die &quot;ars celebrandi&quot; (Kunst des Zelebrierens) in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus aneignen können. Und diese Möglichkeit zur Aneignung der Zelebrationskunst gilt nicht nur &quot;auch&quot; für die Priesterseminare, sondern &quot;potissimum&quot;, also &quot;vor allem&quot; / &quot;besonders&quot; für die Priesterseminarien. Die Übersetzung von &quot;adiunctis&quot; mit &quot;pastoralen Erfordernisse(n)&quot; ist an sich gelungen, wiewohl der lateinische Begriff noch weiter gefaßt ist: es könnte sich daher auch um andere &quot;Begleitumstände&quot; handeln. Im lateinischen Text ist die ganze Sache daher klarer und einfacher formuliet, sodaß ich so übersetzen würde: &quot;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Dies gilt besonders für die Priesterseminare, in denen dafür gesorgt wird, daß die Alumnen der heiligen Zeremonien in geeigneter Weise ausgebildet werden, indem sie die lateinische Sprache erlernen, und - wenn es die Begleitumstände erfordern - auch den Römischen Ritus selbst in seiner außerordentlichen Form.&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 22. In Dioecesibus ubi desint sacerdotes idonei, fas est Episcopis dioecesanis iuvamen a sacerdotibus Institutorum a Pontificia Commissione Ecclesia Dei erectorum exposcere, sive ut celebrent, sive ut ipsam artem celebrandi doceant.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;22. In Bistümern, wo es keine geeigneten Priester gibt, können die Diözesanbischöfe die Mitarbeit von Priestern der Institute erbitten, die von der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei errichtet worden sind, sei es für die Feier von Gottesdiensten, sei es für das eventuelle Erlernen derselben.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Vom lateinischen Text her ist dies ein Recht der Diözesanbischöfe (und aller ihnen im Recht gleichgestellter Ordinarien), und von einem eventuellen Erlernen steht im lateinischen Text nichts, sondern es heißt korrekt: &quot;&lt;b&gt;&lt;i&gt;sei es, daß sie&lt;/i&gt; [die Priester der in Einheit mit dem Heiligen Stuhl stehenden Institute] &lt;i&gt;zelebrieren, sei es, daß sie die Zelebrationskunst selbst unterrichten.&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 23. Facultas celebrandi Missam sine populo seu uno tantum ministro participante, secundum formam extraordinariam Ritus Romani concessa est cuivis presbytero, tum saeculari, cum religioso (cf. Litterae Apostolicae &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt;, art. 2). Ergo, in huiusmodi celebrationibus, sacerdotes, ad normam Litterarum Apostolicarum, nulla speciali licentia Ordinariorum vel superiorum indigent.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;23. Das Motu proprio gewährt jedem Welt- und Ordenspriester die Erlaubnis, die Messe sine populo (oder mit Beteiligung nur eines Meßdieners) in der forma extraordinaria des römischen Ritus zu feiern (vgl. Motu proprio &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt;, Art. 2). Daher brauchen die Priester für solche Feiern gemäß dem Motu proprio &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt; keinerlei besondere Erlaubnis ihrer Ordinarien oder Oberen.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Dies war bereits klar. Zu beachten sind einerseits die Zelebrationsverpflichtungen eines Priesters in einer bestimmten Pfarrei bzw. für eine bestimmte Kommunität, und andererseits muß in der konkreten Kirche auch auf Basis der Gottesdienstordnung und der angekündigten Gottesdienste die Möglichkeit dazu bestehen. Wenn dies alles zutrifft, so kann und darf jeder lateinische Priester in der Tat die Heilige Messe ohne jede weitere Sondererlaubnis in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus (auch in seiner 1962 gefeierten, ordensintern angepaßten Form gemäß Nummer 34) zelebrieren. Ohne freiwillige Selbstverpflichtung kann es daher normalerweise auch für keinen Priester eine strenge Verpflichtung zur Konzelebration, also zur Konkonsekretion in der ordentlichen Form, geben. Das Motu Proprio und die Ausführungsbestimmungen sind ein wichtiger Beitrag des Papstes auch zur Wiederherstellung eines gesunden Gleichgewichts (Konzelebrationen - Einzelzelebrationen), was die lateinische Kirche betrifft. Dieses Gleichgewicht schließt in meinen Augen aus, daß legitime Konzelebrationen (in der ordentlichen Form) gegen Einzelzelebrationen (in beiden Formen) ausgespielt würden. Es gilt für beide Formen das &quot;neue&quot; lateinische Kirchenrecht von 1983 (vgl. die Nummer 27). Nach can. 902 CIC kann die Heiligste Eucharistie (unabhängig von der Zelebrationsform) einzeln jedenfalls dann nicht gefeiert werden, wenn zu dieser Zeit &quot;&lt;i&gt;in derselben Kirche oder Kapelle eine Konzelebration stattfindet.&lt;/i&gt;&quot; Es wäre sehr zu begrüßen, wenn auch zur Festigung eines wichtigen Wirkungssektors des Priesters und seiner Identität das bewußte persönliche Zelebrieren der Heiligen Messe ohne Konzelebration an vielen Tagen wieder vermehrt wahrgenommen wird: &quot;&lt;i&gt;Dem einzelnen Priester ... bleibt die Freiheit unbenommen, die Eucharistie einzeln zu feiern&lt;/i&gt;&quot; (can. 902 CIC). Und &quot;&lt;i&gt;die tägliche Zelebration wird eindringlich empfohlen, auch wenn eine Teilnahme von Gläubigen nicht möglich ist&lt;/i&gt;&quot; (can. 904 CIC). Nur wenn dies in der ganzen lateinischen Kirche wirklich beachtet wird, kann auch die in der Instruktion mehrfach angesprochene Zelebrationskunst (ars celebrandi) in vernünftigem Maße zurückgewonnen werden.  &lt;br /&gt;
Die Übersetzung ist jedoch auch hier nicht optimal geglückt, denn die einfache Alternative &quot;&lt;i&gt;ohne Volk oder mit Beteiligung nur eines Meßdieners&lt;/i&gt;&quot; gibt es im Grunde von vorneherein nicht. Abgesehen davon, daß das ältere lateinische Recht betreffend die Anwesenheit wenigstens eines Gläubigen ursprünglich strenger war, übersetze ich den lateinischen Text &quot;&lt;i&gt;sine populo seu uno tantum ministro participante&lt;/i&gt;&quot; so: &quot;&lt;i&gt;ohne Volk&lt;/i&gt; &lt;b&gt;&lt;i&gt;bzw.&lt;/i&gt;&lt;/b&gt; &lt;i&gt;mit nur einem Meßdiener&lt;/i&gt;&quot;, weil normalerweise vom Gesetzgeber erwartet wird, daß die Heilige Messe &quot;ohne Volk&quot; sehr wohl mit einem Ministranten oder Gläuigen gefeiert wird, weshalb es im can. 906 CIC heißt: &quot;&lt;i&gt; Ohne gerechten und vernünftigen Grund darf der Priester das Eucharistische Opfer nicht ohne die Teilnahme wenigstens irgendeines Gläubigen feiern.&lt;/i&gt;&quot; (Der aufgehobene und auch für die außerordentlichen Form nicht mehr geltende CIC 1917 lautete in seinem can. 813 § 1 noch klarer: &quot;&lt;i&gt;Sacerdos Missam ne celebret sine ministro qui eidem inserviat et respondeat.&lt;/i&gt;&quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;De disciplina liturgica et ecclesiastica&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Die liturgische und kirchliche Disziplin&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 24. Libri liturgici formae extraordinariae adhibeantur ut prostant. Omnes qui secundum extraordinariam formam Ritus Romani celebrare exoptant, tenentur rubricas relativas scire easque in celebrationibus recte exsequi.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;24. Die liturgischen Bücher der forma extraordinaria sind nach ihren eigenen Vorschriften zu gebrauchen. Alle, die nach der forma extraordinaria des römischen Ritus zelebrieren wollen, müssen die entsprechenden Rubriken kennen und sind dazu verpflichtet, diese bei den gottesdienstlichen Feiern genau zu beachten.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Das ist selbstverständlich, sodaß ich hier nur meine Anmerkung zur Nummer 20 wiederhole: eigenmächtige rubrikale Vermischungen mit der ordentlichen Form sind jedenfalls unzulässig, während es jedoch andererseits zulässig erscheint, daß rubrikale Lücken der ordentlichen Form durch Rückgriff auf die ältere Tradition geschlossen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 25. In antiquo Missali recentiores sancti et aliquae ex novis praefationibus inseri possunt immo debent [9 = Cf. BENEDICTUS XVI, Epistola ad Episcopos ad producendas Litteras Apostolicas Motu Proprio datas, de Usu Liturgiae Romanae Instaurationi anni 1970 praecedentis, AAS 99 (2007) 797], secundum quod quam primum statutum erit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;25. In das Missale von 1962 können und müssen neue Heilige und einige neue Präfationen eingefügt werden. [9 = Vgl. Benedikt XVI.,  &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6120&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Brief an die Bischöfe&lt;/a&gt; anlässlich der Publikation des Motu proprio über die Liturgie in ihrer Gestalt vor der 1970 durchgeführten Reform: AAS 99 (2007) 797.] Dazu werden eigene Regelungen erlassen werden.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Darauf freue ich mich sehr, wobei dies zweifellos und sinnvollerweise in Zusammenarbeit mit der Kongregation für den Gottesdienst von statten gehen wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 26. Ad ea quae constabilita sunt in Litteris Apostolicis &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt;, ad articulum 6, dicendum est quod lectiones Sanctae Missae, quae in Missali anni 1962 continentur, proferri possunt aut solum Latine, aut Latine, vernacula sequente versione, aut in Missis lectis etiam solum vernacule.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;26. Wie in Art. 6 des Motu proprio &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt; vorgesehen, können die Lesungen der Heiligen Messe nach dem Missale von 1962 entweder nur auf Latein oder auf Latein und in einer volkssprachlichen Übersetzung oder, in gelesenen Messen, nur in der Volkssprache vorgetragen werden.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Bei der &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6189&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.bistum-eichstaett.de/pfarrei/eichstaett-st-peter/&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.bistum-eichstaett.de/pfarrei/eichstaett-st-peter/&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Liturgischen Gemeinde von Eichstätt&lt;/a&gt; haben wir von Anbeginn das weitergeführt, was ich immer schon immer für die Sonn- und Feiertage praktiziert hatte: feierlicher lateinischer Gesang der Texte. Da nicht alle einen Schott benützen (wollen), werden die Texte dann auch noch in deutscher Sprache vorgetragen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 27. Quoad regulas disciplinares ad celebrationem formae extraordinariae pertinentes, applicetur disciplina ecclesiastica Codicis Iuris Canonici anno 1983 promulgati.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;27. Im Bezug auf die mit der Feier der Messe verbundenen disziplinarischen Regelungen finden die Vorschriften des geltenden Codex des kanonischen Rechtes Anwendung.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Dies betrifft beispielsweise die Vorschrift zur eucharistischen Nüchternheit: &quot;&lt;i&gt;Wer die Heiligste Eucharistie empfangen will, hat sich innerhalb eines Zeitraumes von wenigstens einer Stunde vor der Heiligen Kommunion aller Speisen und Getränke mit alleiniger Ausnahme von Wasser und Arznei zu enthalten ... Ältere Leute oder wer an irgendeiner Krankheit leidet sowie deren Pflegepersonen dürfen die Heiligste Eucharistie empfangen, auch wenn sie innerhalb der vorangehenden Stunde etwas genossen haben.&lt;/i&gt;&quot; (can. 919 CIC) Außerdem sei an dieser Stelle daran erinnert, daß auch eine Heilige Messe in der außerordentlichen Form am Vorabend des Sonntags (also ab Samstag, 15 Uhr) bereits für den Sonntag zählt, d. h. es können auch völlig legitim &quot;tridentinische&quot; Vorabendmessen unter Verwendung des Sonntagsformulars gehalten werden. &quot;&lt;i&gt;Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird.&lt;/i&gt;&quot; (can. 1248 § 1 CIC) Eben als Kurzkommentar zu dieser Nummer 27 gehört auch die eine oder andere Nebenfrage, die in bestimmten traditionalistischen Kreisen sicherlich noch immer gerne oder gar heftig diskutiert wird (wie die Ministrantenfrage, besser gesagt die Frage der Ministrantinnen, und die Frage nach einer Verweigerungsmöglichkeit einer bestimmten Kommunionform, wenn sie nämlich in einem bestimmten Gebiet einer oder mehrerer Teilkirchen bzw. einer bestimmten Bischofskonferenz zugelassen ist). Ich bleibe bei meiner Position, die ich schon im &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Kommentar zum Motu Proprio&lt;/a&gt; selbst dargestellt hatte, und ich möchte dies noch ausführlicher begründen.&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Zur Frage der Ministrantinnen / Meßdienerinnen:&lt;/b&gt; Die &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6214&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/87-DR.-ALEXANDER-PYTLIK-ZUM-14.-MAL-BEI-BARBARA-KARLICH-EINGELADEN-DIESMAL-ZUM-THEMENKREIS-FRAU-UND-RELIGION.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/87-DR.-ALEXANDER-PYTLIK-ZUM-14.-MAL-BEI-BARBARA-KARLICH-EINGELADEN-DIESMAL-ZUM-THEMENKREIS-FRAU-UND-RELIGION.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;gleiche Würde&lt;/a&gt; bei Beachtung aller Unterschiedlichkeiten sind in der Kirche für Mann und Frau vollständig gegeben. Diese gleiche Würde wird nicht durch das auf Jesus Christus und die Apostel zurückgehende &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6215&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/goettliches-recht.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/goettliches-recht.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;göttliche Recht&lt;/a&gt; behindert, nach dem die &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6216&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_letters/documents/hf_jp-ii_apl_22051994_ordinatio-sacerdotalis_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_letters/documents/hf_jp-ii_apl_22051994_ordinatio-sacerdotalis_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;höhere Weihe&lt;/a&gt; zum klerikalen Dienstamt in der Kirche &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6217&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/frauprie.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/frauprie.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;dem berufenen Mann vorbehalten&lt;/a&gt; bleibt. Klar ist auch, daß es kein eigentliches Ausübungsrecht eines (nicht an die heiligen Weihen gebundenen) Dienstamtes in der Kirche gibt. Den Geist des geordneten Dienstes vermittelt im übrigen sehr gut die &quot;&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6211&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cclergy/documents/rc_con_interdic_doc_15081997_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cclergy/documents/rc_con_interdic_doc_15081997_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester&lt;/a&gt;&quot; vom 15. August 1997. Im Sinne dessen, daß nicht wenige mit der älteren Form verbundene Gläubige ein Problem mit dem einfachen Dienst von Ministrantinnen haben, wird der Personalpfarrer / Kirchenrektor / Zelebrant die durch die Tradition legitimierte Haltung seelsorglich beachten und (in jenen Diözesen, für die der Diözesanbischof es gestattet hat, trotzdem) keine Ministrantinnen einführen. Die Frage ist daher primär pastoraler und erst sekundär kirchenrechtlicher Art. Abgesehen von der pastoralen Klugheit spricht nämlich rein rechtlich und vor allem im Zusammenhang mit einer normalen Pfarrei, welche beide Formen des Römischen Ritus anbietet, nichts gegen den Einsatz der bereits vorhandenen Ministrantinnen. In normalen Pfarreien wäre es in der Tat umgekehrt ein pastorales Problem, den möglicherweise fernstehenden Eltern den plötzlichen Ausschluß der ansonsten willkommenen und sogar begeisterten Ministrantinnen zu erklären. Im Hinblick auf die nachfolgende Nummer 28 halte ich daher fest: nur für jene Altardienste, welche nach der älteren Disziplin die niederen Weihen bzw. den Subdiakonat (alles nicht notwendige Weihen kirchlichen Rechtes) &lt;b&gt;absolut&lt;/b&gt; vorgesehen hatten, sind &quot;Ministrantinnen&quot; bzw. dienende Frauen ausgeschlossen. Es spricht also positivrechtlich nichts dagegen, daß beispielsweise in einem Institut geweihten Lebens (in einer Ordensgemeinschaft) von Ordensfrauen bei der stillen Heiligen Messe bzw. bei der Konventsmesse ministriert würde. Der can. 813 § 2 ist so wie der ganze CIC 1917 aufgehoben und auch für die außerordentliche Form nicht mehr anzuwenden: &quot;&lt;i&gt;Minister Missae inserviens ne sit mulier, nisi, deficiente viro, iusta de causa, eaque lege ut mulier ex longinquo respondeat nec ullo pacto ad altare accedat.&lt;/i&gt;&quot; (Dagegen spricht auch nicht das von Mitbruder John Zuhlsdorf aufgegriffene &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6221&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://wdtprs.com/blog/2011/05/universae-ecclesiae-28-and-altar-girls-for-the-extraordinary-form/&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://wdtprs.com/blog/2011/05/universae-ecclesiae-28-and-altar-girls-for-the-extraordinary-form/&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Argument&lt;/a&gt; der im Missale 1962 angegebenen denkbaren &quot;Defekte&quot; bei der Zelebration der Heiligen Messe. Die im Abschnitt X damals angegebenen Mängel betreffen allesamt nicht die Gültigkeit des Meßopfers und sind in seinem Punkt [1.] durch das neue Kirchenrecht oft hinfällig, so zum Beispiel betreffend die erlaubte Zelebrationszeit. Ebenso kann es nicht mehr als &quot;Defekt&quot; gelten, wenn kein Kleriker zum Ministrieren anwesend ist bzw. nur eine Frau da wäre, die nicht ministrieren dürfe: &quot;&lt;i&gt;... si non adsit clericus, vel alius deserviens in Missa, vel adsit qui deservire non debet, ut mulier ...&lt;/I&gt;&quot;. Hier geht es nicht nur um eigentlich rubrikale Bestimmungen, sondern auch um damals selbstverständliche kirchenrechtliche Bestimmungen, die in dieses Dokument über mögliche Defekte bei der Messe eingebaut wurden. Durch die Klarstellung der Instruktion, daß der CIC 1917 nicht mehr anwendbar sei, kann also das Argument mit der Defekte-Liste nicht gegen Ministrantinnen verwendet werden. Es wäre gewissermaßen ein Kurzschlußargument.) Sicherlich werden wohl erfahrungsgemäß trotzdem viele traditionell eingestellte (gottgeweihte) Frauen diese klassische Zurückhaltung weiter wahren wollen und sich &quot;nur&quot; auf das Respondieren beschränken, aber ich sehe keinen wirklichen Grund, warum ein Ministrieren im vollen Sinne hier nicht mit dem neuen CIC 1983 und der &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6208&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/intrptxt/documents/rc_pc_intrptxt_doc_20020604_interpretationes-authenticae_lt.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/intrptxt/documents/rc_pc_intrptxt_doc_20020604_interpretationes-authenticae_lt.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;authentischen Interpretation&lt;/a&gt; des can. 230 § 2 vom 30. Juni 1992 möglich sein sollte. Andererseits wird sich die Frage der Ministrantinnen in den Ausbildungsstätten der rein klerikalen Institute, welche von der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei abhängen, gar nicht stellen. Und nichtklerikale Kommunionhelfer schließen sich im übrigen bei der Kommunionspendung aufgrund der nachfolgenden Nummer 28 in der außerordentlichen Form aus, womit wir schon bei der nächsten Frage wären. Das übertriebene Herumreiten auf der Ministrantinnenfrage erweckt im übrigen keinen guten Eindruck, denn es kann nicht um eine Art dogmatisierte Frauenfeindlichkeit gehen, und Ministrantinnen als &quot;Defekt&quot; zu bezeichnen, ist nicht nur unvermittelbar, sondern auch intolerabel. Pater Lombardi hatte daher im übrigen auch recht, als er den Journalisten auf Anfrage mitteilte, daß die Ministrantinnenfrage im vorliegenden Dokument nicht direkt angesprochen worden ist. Empfohlen werden muß auch noch das &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6222&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.adoremus.org/CDW-AltarServers.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.adoremus.org/CDW-AltarServers.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Antwortschreiben der römischen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung&lt;/a&gt; vom 27. Juli 2001 (Notitiae 37 [2001] 397 - 399) über die mögliche Zulassung von Mädchen und Frauen zum Altardienst gemeinsam mit männlichen Ministranten.&lt;br /&gt;
&lt;b&gt; Zur Frage der Kommunionform:&lt;/b&gt; Diese ist in der ganzen lateinischen Kirche als &quot;Mundkommunion&quot; vorgesehen, was derzeit auch sehr schön in der päpstlichen Liturgie zum Ausdruck kommt. Es gibt jedoch weiterhin Spezialerlaubnisse für bestimmte Territorien, in denen die Gläubigen selbst entscheiden dürfen, ob sie den hochheiligen Leib des Herrn in den Mund oder auf die Hand gespendet erhalten. Während es kein eigentliches Recht aufs Ministrieren gibt, so muß man in diesen Territorien sehr wohl von einem Grundrecht des Gläubigen auf die Auswahl der derzeit legitimen Kommunionform ausgehen. Diese kann also nicht vom Zelebranten willkürlich bestimmt oder gar in dem einen oder anderen Fall verweigert werden, abgesehen von anderen Verweigerungsbegründungen, die jedoch hier jetzt außer acht bleiben. Wenn auch die Erstkommunikanten einer Liturgischen Gemeinde für die außerordentlichen Form des Römischen Ritus selbstverständlich die Mundkommunion erlernen, darf jedoch beispielsweise in Deutschland und Österreich die Heilige Kommunion Gläubigen, die mit der notwendigen Achtung und Würde deutlich die Handkommunion wünschen, sicherlich nicht verweigert werden, weil es in diesen Territorien tatsächlich um ein (liturgisches) Grundrecht der Gläubigen geht. Vorstellbar sind hier viele Fälle: kurz nach dem Erlaß des Motu Proprio gab es nicht wenige neugierige Gläubige, welche nach langer Zeit oder überhaupt erstmals die ältere Form miterleben wollten. Selbst wenn ab und zu pastoral klug formulierte Aufrufe zum Empfang der traditionellen Mundkommunion erfolgt wären, kann eine Verweigerung der &quot;Handkommunion&quot; kirchenrechtlich nicht begründet werden. Denkbar wäre auch der Fall, daß die Eltern von Kommunionkindern uneins sind, sodaß zwar die Kinder in der Liturgischen Gemeinde die Mundkommunion erlernen, aber beispielsweise der Vater auf dem Empfang der &quot;Handkommunion&quot; besteht. Hier gibt es meines Erachtens auch weiterhin keine andere rechtliche und pastoralliturgische Lösung, als den Frieden absolut zu wahren und die derzeit rechtlich legitime Form zu beachten. Absolut zu verurteilen sind größere Diskussionen bei der Kommunionspendung selbst. Selbst wenn öffentlichen Sündern die Kommunion verweigert wird (was sich ja dann nicht auf die Form bezieht), soll dies rasch und ohne große Diskussion während der Spendung des Sakramentes geschehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 28. Praeterea, cum sane de lege speciali agitur, quoad materiam propriam, Litterae Apostolicae &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt; derogant omnibus legibus liturgicis, sacrorum rituum propriis, exinde ab anno 1962 promulgatis, et cum rubricis librorum liturgicorum anni 1962 non congruentibus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;28. Das Motu proprio &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt; ist darüber hinaus ein Spezialgesetz und derogiert daher für den ihm eigenen Bereich von jenen nach 1962 erlassenen Gesetzen, die sich auf die heiligen Riten beziehen und unvereinbar sind mit den Rubriken der liturgischen Bücher, die 1962 in Kraft waren.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Das war von Anfang an klar und ist völlig logisch. Der Heilige Vater hatte im Motu Proprio abschließend festgehalten: &quot;&lt;i&gt;Alles aber, was von Uns durch dieses als Motu Proprio erlassene Apostolische Schreiben beschlossen wurde, ist – so bestimmen Wir – gültig und rechtskräftig und vom 14. September dieses Jahres, dem Fest der Kreuzerhöhung, an zu befolgen, ungeachtet jeder anderen gegenteiligen Anordnung.&lt;/i&gt;&quot; Hier könnte nun eine Liste jener nach 1962 erlassenen kirchlichen Gesetze folgen, die mit den Rubriken der &quot;außerordentlichen&quot; Ritenbücher unvereinbar sind. Vielleicht finde ich dazu einmal Zeit, wobei ich bei der Kommentierung der Vornummer schon ein Beispiel genannt habe: Laien als Kommunionspender sind im Rahmen der Zelebration nach der außerordentlichen Form nicht möglich. Ein weiteres Beispiel betrifft sicherlich die legitime Kanonstille. &lt;br /&gt;
Einen sehr guten und für 1962 relevanten Überblick zu den somit auch heute noch geltenden Rubriken für Messe und Brevier gibt der Kirchenrechtler P. Josef Pfab, &lt;i&gt;Kurze Rubrizistik&lt;/i&gt;, Paderborn, 2. Auflage, 1961. Damals war bereits eine gewisse Vereinfachung der Rubriken eingetreten, ich zitiere aus dem Vorwort des Verfassers vom 8. Januar 1961: &quot;Für die Erneuerung der Liturgie unserer heiligen Kirche wird der 25. Juli 1960, an dem&lt;/i&gt; [der selige] &lt;i&gt;Papst Johannes XXIII. das &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6209&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/john_xxiii/apost_letters/documents/hf_j-xxiii_apl_19600725_rubricarum_lt.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/john_xxiii/apost_letters/documents/hf_j-xxiii_apl_19600725_rubricarum_lt.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Motuproprio Rubricarum instructum&lt;/a&gt; der Öffentlichkeit übergab, ein geschichtlicher Tag bleiben. Durch dieses päpstliche Dokument und das im Anschluß daran erschienene Generaldekret der Ritenkongregation (26. Juli 1960) geschah nicht bloß ein vereinfachender Eingriff in die geltenden Rubriken, sondern es ist damit die Neukodifzierung eines beträchtlichen Teiles des liturgischen Rechts vollendet. Von den in Gebrauch befindlichen liturgischen Büchern sind ausdrücklich (wenn auch nicht ausschließlich) das Brevier und das Missale betroffen; die Bedeutsamkeit der Reform wird dadurch unterstrichen; denn Brevier und Missale dienen dem Priester täglich zur Ausübung seiner vornehmsten Aufgabe, des kultischen Dienstes im Stundengebet und in er Meßfeier. Der heilige Alfons von Liguori nennt dieses Gebet und die tägliche Opferfeier die beiden Angelpunkte des priesterlichen Lebens (Const. 399 CSSR). - Das denkwürdige Generaldekret über die Vereinfachung der Rubriken vom 23. März 1955 und die dadurch geschaffene Rechtslage ist seit 1. Januar 1961 überholt. Durch den neuen Rubrikenkodex wurde die gesamte Materie der Rubriken von Grund auf systematisch neu geordnet. Durch diese Feststellung wird gesagt, daß es sich um die Reform der Rubriken, nicht um die des Breviers oder Missales als solche handelt.&lt;/i&gt;&quot; Wir sehen schon daran, daß im Jahr 1962 dann tatsächlich die &quot;einfachste&quot; und neuste Ausgabe des &quot;alten&quot; römischen Meßbuches erschien und vorlag. Was über die damalige Rubrikenreform hinaus zur eigentlichen Liturgiereform führen sollte, wollte der selige Johannes XXIII. dem XXI. Ökumenischen Konzil bzw. der nachfolgenden Zeit überlassen. Mit dem Motu Proprio &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt; ist nunmehr der vollständige Weg einer organischen Weiterentwicklung eingeschlagen, wobei die Grundlinien des II. Vatikanischen Konzils und seiner &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6198&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19631204_sacrosanctum-concilium_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19631204_sacrosanctum-concilium_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Liturgiekonstitution&lt;/a&gt; für beide Formen nicht nur ihren Wert haben, sondern auch zu beachten sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;De Confirmatione et de Ordine&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Firmung und heilige Weihen&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 29. Facultas adhibendi formulam antiquam ad Confirmationem impertiendam, confirmata est a Litteris Apostolicis &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt; (cf. art. 9, § 2), proinde non necessario adhibenda est pro forma extraordinaria formula recentior, quae in Ordine Confirmationis Pauli PP. VI invenitur.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;29. Das Motu proprio &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt; (vgl. Art. 9 § 2) hat die Erlaubnis bekräftigt, für den Ritus der Firmung die alte Formel zu verwenden. Daher ist es nicht erforderlich, in der forma extraordinaria die erneuerte Formel aus dem Ordo Confirmationis von Paul VI. zu gebrauchen.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Hier wird im Grunde nicht nur auf eine &quot;technische&quot; Frage geantwortet, sondern auf eine dogmatische. Es kann ja nicht plötzlich eine Spendeformel wegen einer Reform ungültig werden, sodaß also beide Formeln ihre volle Gültigkeit haben, verbunden mit allen sakramentalen Gnaden. Auch hier kann und darf &quot;alt&quot; gegen &quot;neu&quot; nicht ausgespielt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 30. Quoad primam Tonsuram, Ordines Minores et Subdiaconatum, Litterae Apostolicae &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt; nullam obmutationem in disciplina Codicis Iuris Canonici anno 1983 introduxerunt: hac de causa, pro Institutis Vitae Consecratae et Societatibus Vitae Apostolicae Pontificiae Commissioni Ecclesia Dei subditis, sodalis votis perpetuis professus aut societati clericali vitae apostolicae definitive incorporatus, per receptum diaconatum incardinatur tamquam clericus eidem instituto aut societati, ad normam canonis 266 § 2 Codicis Iuris Canonici.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;30. Im Bezug auf Tonsur, niedere Weihen und Subdiakonat hat das Motu proprio &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt; keinerlei Veränderung der Vorschriften des Codex des kanonischen Rechtes von 1983 eingeführt. Folglich gilt in den Instituten des geweihten Lebens und in den Gesellschaften des apostolischen Lebens, die der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei unterstehen: Derjenige, der ewige Gelübde abgelegt hat oder einer klerikalen Gesellschaft des apostolischen Lebens endgültig eingegliedert ist, wird durch den Empfang der Diakonenweihe als Kleriker diesem Institut beziehungsweise dieser Gesellschaft inkardiniert, nach Vorschrift von can. 266 § 2 des Codex des kanonischen Rechtes.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Dies ist konsequent und ohne Alternative. Ich hatte schon seit langem in einem Unterdokument meiner Seiten zum möglichen &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6210&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/ritus.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/ritus.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Erhalt eines päpstlichen Zelebrets&lt;/a&gt; festgehalten: &quot;&lt;i&gt;Das Apostolische Schreiben von Papst Paul VI. &#039;Ministeria quaedam&#039; vom 15. August 1972 ist eindeutig und sinnvoll. Abgesehen davon, daß die gesamte Thematik keine besondere Relevanz besitzt, weil zugegeben werden muß, daß nur die Weihegrade des Diakonates, der Priesterweihe und der Bischofsweihe göttlichen Rechtes, d. h. göttlicher Einsetzung, sind, hat der Heilige Vater den Bischofskonferenzen ja die Möglichkeit eingeräumt, neben den zu wahrenden Dienstämtern des Lektors und Akolythen auch andere für ihre Regionen zu erbitten (z. B. den Exorzisten oder den Ostiarer usw.) - allerdings ist der Begriff &#039;niedere Weihen&#039; in der lateinischen Kirche universalrechtlich nicht mehr zu verwenden. Ja, es ist gestattet, den Akolythen in bestimmten Regionen mit Erlaubnis als &#039;Subdiakon&#039; zu benennen, und privilegienmäßig dürfen die alten Begriffe in den entsprechenden Gemeinschaften verwendet werden, wenn auch rechtlich heute die Konsequenzen andere sind. Wichtig und klar ist: &#039;In officiis peculiaribus servandis et ad hodiernas necessitates accommodandis, continentur ea, quae praesertim cum ministeriis Verbi et Altaris arctius conectuntur et in Ecclesia Latina Lectoratus, Acolythatus et Subdiaconatus vocantur; quos ita servari et accommodari convenit, ut duplex ex hoc tempore habeatur munus: Lectoris nempe et Acolythi, quod et Subdiaconi partes complectatur. - Praeter officia Ecclesiae Latinae communia, nihil obstat, quominus Conferentiae Episcopales alia quoque petant ab Apostolica Sede, quorum institutionem in propria regione necessariam vel utilissimam, ob peculiares rationes, iudicaverint. Ad haec pertinent ex. gr. munera Ostiarii, Exorcistae et Catechistae (Cf Decr. de activ. mission. Ecclesiae Ad gentes divinitus, n. 15: AAS 58 [1966] p. 565; ibid., n. 17; l.c., pp. 967 - 968) necnon alia munera iis mandanda, qui operibus caritatis sunt addicti, ubi hoc ministerium diaconibus nun sit collatum.&#039; &lt;b&gt;Die Neuordnung des Papstes diente nicht zuletzt der von ihm selbst angegebenen besseren Abgrenzung von Klerus und Laien. Durch die Neuordnung kommt klarer zum Ausdruck, daß erst ab dem Diakonat eine höhere Weihe göttlichen Rechtes, d. h. bleibendes Klerikersein, vorliegt, sodaß auch ab diesem Zeitpunkt geistliches Gewand für Weltkleriker seinen vollen Sinn erhält. Bekanntlich ist der Unterschied nach Lehre des letzten XXI. Ökumenischen Konzils zwischen Klerus und Laien nicht nur graduell, sondern wesentlich. Und dies ist eine irrtumsfreie dogmatische Lehre der Kirche.&lt;/b&gt; Daher ist vom dogmatischen Standpunkt aus die Neuordnung zu begrüßen: &#039;Congruit autem cum rei veritate et hodierno mentis habitu, ut ministeria, de quibus supra, non amplius ordines minores vocentur, corum vero collatio non «ordinatio» sed «institutio» appelletur, clerici autem proprie ii tantum sint et habeantur, qui Diaconatum receperunt. Hac ratione melius etiam apparebit discrimen inter clericos et laicos; inter ea, quae clericis sunt propria et reservantur, atque ea, quae christifidelibus laicis demandare possunt; ideo apertius apparebit mutua ratio, quatenus sacerdotium ... commune fidelium et sacerdotium ministeriale seu hierarchicum, licet essentia et non gradu tantum differant, ad invicem tamen ordinantur; unum enim et alterum suo peculiari modo de uno Christi Sacerdotio participant (Const. dogm. de Ecclesia Lumen gentium, n. 10: AAS 57 [1965] p. 14).&#039; Aus diesem Grunde sind Sehnsüchte mancher lateinischer Seminaristen, unbedingt die &#039;niederen Weihen&#039; empfangen zu müssen, zwar wegen bestimmter Uninformiertheiten manchmal menschlich verständlich, haben aber für den Empfang von Diakonat und Priestertum keinerlei Relevanz. Die Priesterweihe ist nicht &#039;mehr&#039;, wenn man zuvor &#039;niedere Weihen&#039; nicht-göttlichen Rechtes erhalten hätte. In der Priesterweihe sind sowohl im alten als auch im neuen Ritus unfehlbar alle Vollmachten der Weihegewalt des Priesters enthalten ... Die privilegienhafte Beibehaltung der alten Ordnung in Gemeinschaften bzw. Regionen der lateinischen Kirche ändert nichts daran, daß die Grundordnung der lateinischen Kirche nur noch den Lektor und Akolyth als Dienstämter ohne absolute Anbindung an den Weg zum Priestertum vorsieht.&lt;/i&gt;&quot; Um es noch an einem Beispiel zu verdeutlichen: auch mit der vorliegenden Instruktion müssen sich Katholiken, die in der vom Heiligen Stuhl errichteten brasilianischen Personaladministratur &quot;Sancti Ioannis Mariae Vianney&quot; niedere Weihen oder den Subdiakonat kirchlichen Rechtes empfangen haben, als Laien in der Mitgliederbuch derselben Administratur eintragen lassen. Erst mit dem Diakonat göttlichen Rechtes sind sie inkardiniert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 31. Dumtaxat Institutis Vitae Consecratae et Societatibus Vitae Apostolicae Pontificiae Commissioni Ecclesia Dei subditis, et his ubi servatur usus librorum liturgicorum formae extraordinariae, licet Pontificali Romano anni 1962 uti ad Ordines maiores et minores conferendos.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;31. Nur in den Instituten des geweihten Lebens und in den Gesellschaften des apostolischen Lebens, die der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei unterstehen, und in jenen, die weiterhin die liturgischen Bücher der forma extraordinaria verwenden, ist der Gebrauch des Pontificale Romanum von 1962 für die Spendung der niederen und höheren Weihen erlaubt.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Dies ist eine notwendige Bestimmung, um außerhalb der genannten Institute in den Teilkirchen und anderen Instituten eine einheitliche Ordnung zu garantieren. Analog zu dem, was Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. in seinem &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6120&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Begleitbrief&lt;/a&gt; am 7. Juli 2007 schrieb (&quot;&lt;i&gt;Dazu ist zunächst zu sagen, daß selbstverständlich das von Papst Paul VI. veröffentlichte und dann in zwei weiteren Auflagen von Johannes Paul II. neu herausgegebene Missale die normale Form - die Forma ordinaria - der Liturgie der heiligen Eucharistie ist und bleibt&lt;/i&gt;&quot;), bleiben die auf Basis des Motu proprio &quot;&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6141&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/motu_proprio/documents/hf_p-vi_motu-proprio_19720815_ministeria-quaedam_lt.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/motu_proprio/documents/hf_p-vi_motu-proprio_19720815_ministeria-quaedam_lt.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Ministeria quaedem&lt;/a&gt;&quot; von Papst Paul VI. am 15. August 1972 neu geordneten Schritte bzw. Dienste für den römischen Ritusbereich auf dem Weg zur ersten höheren Weihe göttlichen Rechtes, nämlich zur Diakonatsweihe, die normale Form in der gesamten lateinischen Kirche (mit Ausnahme eben jener Institute, welche die gesamte Ausbildung vom Schwerpunkt her rechtmäßig im Blick auf die forma extraordinaria vornehmen.) Der von Weihbischof Athanasius Schneider bei einer &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6142&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.giovanietradizione.org/&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.giovanietradizione.org/&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;römischen Tagung&lt;/a&gt; zu &quot;Summorum Pontificum&quot; (zeitgleich zur offiziellen Publikation von &quot;Universae Ecclesiae&quot;) zum Ende seines Vortrages &quot;&lt;i&gt;Die niederen Weihen und der heilige Dienst am Altar&lt;/i&gt;&quot; geäußerte Wunsch nach einem weiteren päpstlichen &quot;Motu proprio&quot; zur universalen Wiederherstellung des Subdiakonates und der niederen Weihen in der lateinischen Kirche geht daher nicht nur zu weit, sondern ist auch unrealistisch und meiner festen Überzeugung sowohl kontraproduktiv als auch letztlich gegen den notwendigen Respekt für beide geltenden Formen des Römischen Ritus gerichtet. In meinen Augen wäre daher ein solches weiteres &quot;Motu proprio&quot; eben nicht die oder eine notwendige vollendende Ergänzung des Motu proprio &quot;Summorum Pontificum&quot;. (Und wenn ich dann noch weiterlese, in welcher Weise vor der Äußerung dieses Wunsches nach einem solchen weiteren &quot;Motu proprio&quot; zur &quot;Wiederherstellung&quot; des vom göttlichen Recht nicht verlangten Subdiakonates inkl. niedere Weihen Anmerkungen zur heutigen Praxis der lateinischen Normalpfarrei gefallen sind - wie man auch immer zur heutigen &quot;lateinischen&quot; Normalpraxis steht -, denke ich auch, daß eine solche totale Rückkehr zu Ende gedacht weltweit sogar einen intolerablen pastoralen Schaden nach sich ziehen kann. Wir werden uns daran gewöhnen müssen, daß es beide Formen wirklich lebendig gibt - mit Unterschieden je nach Ort und Gegebenheit -, daß es Wachstum auf Basis dieser und jener Form geben kann und wird, daß aber derart einseitige Wünsche ein friedliches Zusammensein der beiden Formen in der lateinischen Kirche derzeit eher gefährden denn fördern.) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;De Breviario Romano&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Breviarium Romanum&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 32. Omnibus clericis conceditur facultas recitandi Breviarium Romanum anni 1962, de quo art. 9, § 3 Litterarum Apostolicarum &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6098&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20070707_summorum-pontificum_lt.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt;, et quidem integre et Latino sermone.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;32. Den Klerikern wird gemäß Art. 9 § 3 des Motu proprio &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt; die Möglichkeit gegeben, das Breviarium Romanum zu verwenden, das 1962 in Geltung war. Es muß vollständig und in lateinischer Sprache gebetet werden.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; -&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;De Triduo Sacro&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Die drei österlichen Tage&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 33. Coetus fidelium, anteriori traditioni liturgicae adhaerens, iure gaudet, si sacerdos idoneus adest, celebrandi et ipsum Sacrum Triduum iuxta extraordinariam formam. Deficiente autem ecclesia vel oratorio ad huiusmodi celebrationes exsequendas exclusive deputatis, parochus aut Ordinarius, communi de consilio cum idoneo sacerdote, favorabiliores praebeant occasiones pro bono animarum assequendo, haud exclusa possibilitate reiterandi Sacri Tridui celebrationes in ipsa ecclesia.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;33. Der coetus fidelium, welcher der früheren liturgischen Tradition folgt, kann auch die drei österlichen Tage in der forma extraordinaria feiern, sofern ein geeigneter Priester vorhanden ist. Wenn keine Kirche oder Kapelle ausschließlich für diese Gottesdienste zur Verfügung steht, sollen der Pfarrer oder der Ordinarius in Abstimmung mit dem geeigneten Priester günstige Lösungen suchen, ohne eine eventuelle Wiederholung der Gottesdienste des österlichen Triduum auszuschließen.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Auch in dieser Nummer wurden bestimmte Wote nicht übersetzt, nämlich &quot;&lt;i&gt;pro bono animarum&lt;/i&gt;&quot;, also &quot;&lt;i&gt;zum Wohle der Seelen&lt;/i&gt;&quot;. Denn nur dieses rechtfertigt die Wiederholung der Zelebrationen, dann jedoch in der außerordentlichen Form, und eben dieses verpflichtet dazu, nach günstigeren Lösungen zu suchen. Ich erinnere an meinen Kommentar zum Motu Proprio selbst: es heißt nicht &quot;zum Heil der Seelen&quot;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;De Ritibus Religiosorum Ordinum&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Die Riten der Ordensgemeinschaften&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 34. Sodalibus Ordinum Religiosorum licet uti propriis libris liturgicis anno 1962 vigentibus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;34. Der Gebrauch der eigenen liturgischen Bücher der Ordensgemeinschaften, die 1962 in Geltung waren, ist gestattet.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Das ist die Bestätigung des liturgischen Reichtums, der in verschiedenen Ausfaltungen der außerordentlichen Form damals gegeben war. Die Frage stellt sich, ob dies nur in den Ordensniederlassungen bzw. auch Ordenspfarreien zulässig ist, oder auch im Falle von Aushilfen. Ich denke hier an die Hauptkirche der Eichstätter Liturgischen Gemeinde, es handelt sich um die ehemalige Dominikanerkirche. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;De Pontificali Romano et de Rituali Romano&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Pontificale Romanum und Rituale Romanum&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;GÜLTIGER LATEINISCHER RECHTSTEXT:&lt;/B&gt; 35. Salvo quod sub n. 31 huius Instructionis praescriptum est, ad mentem n. 28 ipsius Instructionis licet Pontificale Romanum, Rituale Romanum et Caeremoniale Episcoporum anno 1962 vigentia adhibere.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:&lt;/B&gt; &lt;I&gt;35. Der Gebrauch des Pontificale Romanum und des Rituale Romanum wie auch des Caeremoniale Episcoporum, die 1962 in Geltung waren, ist nach Nr. 28 dieser Instruktion erlaubt, unbeschadet der Vorschrift in Nr. 31.&lt;/I&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;B&gt;KOMMENTAR VON MEINER SEITE:&lt;/B&gt; Damit ist unter anderem zugunsten der Gläubigen der ganze Reichtum an traditionellen Segnungen sichergestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Summus Pontifex Benedictus PP. XVI, in Audientia die 8 aprilis a. d. MMXI subscripto Cardinali Praesidi Pontificiae Commissionis &quot;Ecclesia Dei&quot; concessa, hanc Instructionem ratam habuit et publici iuris fieri iussit.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Datum Romae, ex Aedibus Pontificiae Commissionis Ecclesia Dei, die 30 aprilis a. D. MMXI, in memoria S. Pii V.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Papst Benedikt XVI. hat in der dem unterzeichneten Präsidenten der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei am 8. April 2011 gewährten Audienz die vorliegende Instruktion gutgeheißen und deren Veröffentlichung angeordnet.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Rom, am Sitz der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, am 30. April 2011, Gedenktag des hl. Pius V.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gulielmus Cardinalis Levada / William Kardinal Levada&lt;br /&gt;
Praeses / Präsident&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vido Pozzo / Prälat Guido Pozzo&lt;br /&gt;
A Secretis / Sekretär&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[&lt;B&gt;ENDE DES TEXTES DER INSTRUKTION UND MEINER KURZKOMMENTIERUNG.&lt;/B&gt;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Durch die (das Motu proprio&lt;/b&gt; &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;b&gt;&quot;Summorum Pontificum&quot;&lt;/b&gt;&lt;/a&gt; natürlich und naturgemäß nicht verändernde) Instruktion &quot;Universae Ecclesiae&quot; wird noch deutlicher, was der Heilige Vater meinte und meint (vgl. nochmals den damaligen &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6120&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Begleitbrief&lt;/a&gt;). Wenn man nun (alleine schon) das Datum der neuen Instruktion ansieht (das ist jetzt natürlich kein rechtliches Argument) und bedenkt, daß der 30. April betreffend den heiligen Papst Pius V. dem Kalendarium für die ordentliche Form entnommen ist, ist schon von daher gut erkennbar, daß die (hoffentlich immer &quot;ordentlich&quot; gefeierte) ordentliche Form (in approbierter Volkssprache oder in Latein) die Normalität besitzt und einen gewissen Vorrang einnimmt, daß aber von den Rechten der Gläubigen her eine gewisse Gleichberechtigung zwischen den beiden Formen besteht und die außerordentliche Form in den meisten Fällen nicht verweigert werden darf. Dies führt sogar dazu, daß Mißbräuchen an manchen Orten, die Heilige Sonntagsmesse durch eine nichteucharistische Feier zu ersetzen, mit Hilfe des Motu Proprio und der oben abgedruckten Instruktion noch leichter zu begegnen ist. Dies betrifft auch das Recht des Priesters auf Einzelzelebration.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Zugespitzt wird die Ausgewogenheit der Instruktion&lt;/b&gt; in der Nummer 31 erkennbar: &quot;&lt;i&gt;Nur in den Instituten des geweihten Lebens und in den Gesellschaften des apostolischen Lebens, die der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei unterstehen, und in jenen, die weiterhin die liturgischen Bücher der forma extraordinaria verwenden, ist der Gebrauch des Pontificale Romanum von 1962 für die Spendung der niederen und höheren Weihen erlaubt.&lt;/i&gt;&quot; Das ist auch deshalb bedeutsam, weil in bestimmten traditionalistischen Kreisen ständig die Gültigkeit der &quot;neuen Weihen&quot; in Frage gestellt wurde oder manche überängstliche Kandidaten unbedingt die niedere Weihe des Exorzisten erhalten wollten, als ob die heilige Priesterweihe diese Vollmacht nicht enthalten würde, weshalb die Nummer 19 so wichtig ist, die ausdrücklich die Anerkennung der Gültigkeit &lt;b&gt;aller&lt;/b&gt; Sakramente verlangt. (Von daher ist auch der in meinem Kurzkommentar bereits unter Nummer 31 behandelte und zeitgleich mit der Publikation der Instruktion geäußerte Maximalwunsch des Weihbischofs Athanasius Schneider aus Kasachstan bei der von der katholischen Bewegung &quot;Jugend und Tradition&quot; (&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6142&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.giovanietradizione.org/&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.giovanietradizione.org/&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Movimento &quot;Giovani e Tradizione&quot;&lt;/a&gt;) sowie vom geistlichen Freundeskreis &quot;Priesterfreundschaft Summorum Pontificum&quot; (Sodalizio spirituale &quot;Amicizia Sacerdotale Summorum Pontificum&quot;) organisierten dritten römischen Tagung zu &quot;Summorum Pontificum&quot; (unter dem Titel &lt;i&gt;&quot;Eine Hoffnung für die ganze Kirche&lt;/i&gt;&quot;) nach einem weiteren päpstlichen &quot;Motu proprio&quot; zur universalen Wiederherstellung des Subdiakonates und der niederen Weihen in der lateinischen Kirche nicht angebracht.) Manche haben aber dabei noch übersehen, daß ansonsten das Pontificale Romanum auch außerhalb dieser Institute verwendet werden darf, wenn dies Gläubige bzw. Kleriker wünschen: &quot;&lt;i&gt;Der Gebrauch des Pontificale Romanum und des Rituale Romanum wie auch des Caeremoniale Episcoporum, die 1962 in Geltung waren, ist nach Nr. 28 dieser Instruktion erlaubt, unbeschadet der Vorschrift in Nr. 31.&lt;/i&gt;&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Dieser Vorrang der ordentlichen Form&lt;/b&gt; sowie die gleichzeitig vorliegende gewisse Gleichberechtigung der Formen kommen auch schön zum Vorschein bei der rechtlichen Frage nach der &quot;außerordentlichen&quot; Einzelzelebration &quot;ohne Volk&quot; bzw. &quot;mit Volk&quot;. Während die Einzelzelebration &quot;ohne Volk&quot; rechtlich und praktisch immer möglich sein wird, so muß betreffend reguläre Heilige Messen in einer Pfarrei oder Pfarreiengemeinschaft auf die geltende Gottesdienstordnung bzw. auch auf die Ankündigung der Form natürlich geachtet werden. Es kann also nicht einfach eine in der ordentlichen Form angekündigte Messe außerordentlich zelebriert werden und umgekehrt. Ich empfehle nochmals die &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6137&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/278-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-NOTE-DES-VATIKAN-ZU-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/278-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-NOTE-DES-VATIKAN-ZU-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;zusammenfassende Note&lt;/a&gt; von Pater Lombardi, welche die &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6129&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110513_nota-universae-ecclesiae_it.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110513_nota-universae-ecclesiae_it.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;redaktionelle Note&lt;/a&gt; der Päpstlichen Kommission &quot;Ecclesia Dei&quot; inhaltlich mitumfaßt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Für die&lt;/b&gt; &lt;b&gt;&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6189&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.bistum-eichstaett.de/pfarrei/eichstaett-st-peter/&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.bistum-eichstaett.de/pfarrei/eichstaett-st-peter/&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Liturgische Gemeinde in Eichstätt&lt;/a&gt;&lt;/b&gt; (als einen Beispielfall) ändert sich durch die Instruktion konkret natürlich nichts. Auf Basis dessen werde ich auch noch meinen Kurzkommentar zum Motu Proprio Summorum Pontificum (&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6088&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/162-LATEINISCHE-MESSE-UND-SAKRAMENTE-IN-DER-AUSSERORDENTLICHEN-FORM-DES-ROEMISCHEN-RITUS-FUER-IMMER-LEGITIM-APOSTOLISCHES-SCHREIBEN-SUMMORUM-PONTIFICUM-MOTU-PROPRIO-VON-BENEDIKT-XVI..html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;1&lt;/a&gt;) bzw. (&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6089&amp;amp;entry_id=279&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;2&lt;/a&gt;) selbst durchsehen und - wenn nötig - die durch den Erlaß der Instruktion möglicherweise neu gewonnenen Erkenntnisse einbauen und somit eine definitive Aktualisierung vornehmen. Mit herzlichen österlichen Grüßen, Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik &lt;div class=&quot;serendipity_babelfish&quot;&gt;Übersetze nach  &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F279-KOMMENTAR-ZUR-INSTRUKTION-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html&amp;amp;lp=de%5Fen&quot;&gt;en&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F279-KOMMENTAR-ZUR-INSTRUKTION-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html&amp;amp;lp=de%5Ffr&quot;&gt;fr&lt;/a&gt;&lt;/div&gt; 
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    Kirchenrecht, News Kommentare, Sonstiges, </dc:subject>
    <dc:date>2011-05-14T10:00:00Z</dc:date>
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<item rdf:about="http://www.internetpfarre.de/blog/archives/278-guid.html">
    <title>EXKLUSIV IN DEUTSCH: NOTE DES VATIKAN ZU UNIVERSAE ECCLESIAE</title>
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    <description>
    &lt;b&gt;Bevor ich im nächsten&lt;/b&gt; &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6188&amp;amp;entry_id=278&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/279-KOMMENTAR-ZUR-INSTRUKTION-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/279-KOMMENTAR-ZUR-INSTRUKTION-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;b&gt;Blogeintrag&lt;/b&gt;&lt;/a&gt; den lateinischen Text der &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6087&amp;amp;entry_id=278&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110430_istr-universae-ecclesiae_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110430_istr-universae-ecclesiae_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;neuen Instruktion&lt;/a&gt; mit ihrer deutschen Übersetzung in Verbindung bringe und dazu noch manchen Kommentar abgebe, sei zunächst aus meiner Feder die &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6079&amp;amp;entry_id=278&quot; title=&quot;http://www.kath.net/detail.php?id=31420&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.kath.net/detail.php?id=31420&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;exklusive deutsche Übersetzung&lt;/a&gt; der gleichzeitig publizierten zusammenfassenden (italienischen) Erklärung des Pressesaales des &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6080&amp;amp;entry_id=278&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Heiligen Stuhles&lt;/a&gt; zur selben Instruktion &quot;&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6087&amp;amp;entry_id=278&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110430_istr-universae-ecclesiae_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110430_istr-universae-ecclesiae_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Universae Ecclesiae&lt;/a&gt;&quot; eingetragen (die folgende &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6186&amp;amp;entry_id=278&quot; title=&quot;http://visnews-ita.blogspot.com/2011/05/nota-sulla-nuova-istruzione-universae.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://visnews-ita.blogspot.com/2011/05/nota-sulla-nuova-istruzione-universae.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;zusammenfassende Erklärung&lt;/a&gt; des Direktors des vatikanischen Pressesaales, P. Federico Lombardi SJ darf auch nicht mit der &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6086&amp;amp;entry_id=278&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110513_nota-universae-ecclesiae_it.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110513_nota-universae-ecclesiae_it.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;redaktionellen Note&lt;/a&gt; der Päpstlichen Kommission selbst verwechselt werden, und alle Verlinkungen sind von mir eingesetzt):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[&lt;b&gt;BEGINN DER ÜBERSETZUNG DER ZUSAMMENFASSENDEN&lt;/b&gt; &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6186&amp;amp;entry_id=278&quot; title=&quot;http://visnews-ita.blogspot.com/2011/05/nota-sulla-nuova-istruzione-universae.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://visnews-ita.blogspot.com/2011/05/nota-sulla-nuova-istruzione-universae.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;b&gt;NOTE DES HEILIGEN STUHLES&lt;/b&gt;&lt;/a&gt; &lt;b&gt;ZUR HEUTE PUBLIZIERTEN INSTRUKTION&lt;/b&gt; &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6188&amp;amp;entry_id=278&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/279-KOMMENTAR-ZUR-INSTRUKTION-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/279-KOMMENTAR-ZUR-INSTRUKTION-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;b&gt;UNIVERSAE ECCLESIAE&lt;/b&gt;&lt;/a&gt;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6087&amp;amp;entry_id=278&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110430_istr-universae-ecclesiae_ge.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110430_istr-universae-ecclesiae_ge.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Instruktion&lt;/a&gt; über die Anwendung des Motu proprio &quot;&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6081&amp;amp;entry_id=278&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/220-KOMMENTAR-ZUM-MOTU-PROPRIO-SUMMORUM-PONTIFICUM.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Summorum Pontificum&lt;/a&gt;&quot; (vom 7. Juli 2007, in Kraft getreten am 14. September 2007) wurde von Papst Benedikt XVI. am 8. April 2011 approbiert und trägt das Datum des 30. April, des liturgischen Gedenktages des heiligen Papstes Pius V. [&lt;i&gt;= Kalendarium der ordentlichen Form, im a. o. Kalendarium am 5. Mai, Anm. v. Übersetzer&lt;/i&gt;].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Instruktion wird auf Basis der ersten Worte des lateinischen Textes &quot;Universae Ecclesiae&quot; benannt und ist von der Päpstlichen Kommission &quot;Ecclesia Dei&quot;, welcher der Papst unter anderem die Aufgabe anvertraut hatte, über die Einhaltung und Anwendung des Motu proprio zu wachen. Deshalb trägt sie die Unterschrift des Präsidenten William Kardinal Levada und des Sekretärs Prälat Guido Pozzo.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Dokument wurde in den vergangenen Wochen an alle Bischofskonferenzen übermittelt. Wir erinnern uns, daß &quot;die Instruktionen … die Vorschriften von Gesetzen erklären und die Vorgehensweisen entfalten und bestimmen, die bei deren Ausführung zu beachten sind&quot; (can. 34 CIC). Wie in der Nummer 12 gesagt wird, wird die Instruktion mit der Absicht herausgegeben, &quot;die rechte Interpretation und Anwendung&quot; des Motu proprio &quot;Summorum Pontificum&quot; zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es verstand sich von selbst, daß dem im Motu proprio enthaltenen Gesetz eine Instruktion über seine Anwendung folgen würde. Daß dies nun mehr als drei Jahre später geschieht, erklärt sich in Rückerinnerung einfach dadurch, daß im &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6082&amp;amp;entry_id=278&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/161-LATEINISCHE-LITURGIE-BRIEF-DES-HEILIGEN-VATERS-AN-DIE-BISCHOEFE.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Brief&lt;/a&gt;, mit dem der Papst das Motu proprio begleitete, derselbe den Bischöfen explizit sagte: &quot;Außerdem lade ich Euch, liebe Mitbrüder, hiermit ein, drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Motu Proprio dem Heiligen Stuhl über Eure Erfahrungen Bericht zu erstatten. Wenn dann wirklich ernsthafte Schwierigkeiten aufgetreten sein sollten, können Wege gesucht werden, um Abhilfe zu schaffen.&quot; Die Instruktion trägt somit auch die Frucht der dreijährigen Erprobung der Anwendung des Gesetzes in sich, was eben von Anbeginn vorgesehen worden war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Dokument hat eine einfache und leicht lesbare Sprache. Seine Einleitung (Nummern 1 -8) erinnert kurz an die Geschichte des Missale Romanum (römischen Meßbuches) bis zu seiner letzten Edition durch [den seligen] Johannes XXIII. im Jahre 1962 und bis zum neuen von Paul VI. im Jahre 1970 - im Gefolge der Liturgiereform des II. Vatikanischen Konzils - approbierten Meßbuch, und bekräftigt das Grundprinzip, daß es sich um &quot;zwei Formen der römischen Liturgie [handelt], die &#039;ordentliche&#039; (forma ordinaria) beziehungsweise &#039;außerordentliche&#039; Form (forma extraordinaria) genannt werden. Dabei handelt es sich um zwei Gebrauchsweisen des einen römischen Ritus, die nebeneinander stehen. Beide Formen sind Ausdruck derselben lex orandi der Kirche. Wegen ihres ehrwürdigen und langen Gebrauchs muß die  außerordentliche Form mit gebührender Achtung bewahrt werden.&quot; (Nr. 6)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wird auch der Zweck des Motu proprio bekräftigt, was in den drei folgenden Punkten zum Ausdruck kommt: a) allen Gläubigen die römische Liturgie im Usus antiquior anzubieten, da sie ein wertvoller Schatz sei, den es zu bewahren gelte; b) den Gebrauch der außerordentlichen Form jenen zu gewährleisten und wirklich zu ermöglichen, die darum bitten; c) die Versöhnung innerhalb der Kirche zu fördern (vgl. Nr. 8).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein kurzer Teil des Dokumentes (die Nummern 9 - 11) erinnert an die Aufgaben und die Vollmachten der Kommission &quot;Ecclesia Dei&quot;, welcher der Papst für den Bereich ihrer Zuständigkeit &quot;ordentliche, stellvertretende Hirtengewalt verliehen&quot; habe. Dies habe unter anderem zwei sehr wichtige Konsequenzen. Zunächst könne sie über die Rekurse entscheiden, die ihr gegen eventuelle Verwaltungsakte von Bischöfen oder von anderen Ordinarien vorgelegt werden, welche den Bestimmungen des Motu proprio zu widersprechen scheinen (wobei die Möglichkeit bleibe, die Entscheidungen der Kommission selbst beim Obersten Gerichtshof der Apostolischen Signatur weiter anzufechten). Außerdem komme es der Kommission zu, mit Approbation durch die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung für die etwaige Herausgabe der liturgischen Texte für die außerordentliche Form des römischen Ritus zu sorgen (im weiteren Text des Dokuments wird beispielsweise die Einfügung neuer Heiliger und neuer Präfationen gewünscht).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der eigentlich normative Teil des Dokumentes (die Nummern 12 – 35) enthält 23 kurze Punkte zu verschiedenen Thematiken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kompetenz der Diözesanbischöfe zur Anwendung des Motu proprio wird bekräftigt, wobei erinnert wird, daß im Fall einer Kontroverse betreffend die Zelebration in der außerordentlichen Form die Kommission &quot;Ecclesia Dei&quot; entscheiden werde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Geklärt wird der Begriff coetus fidelium stabiliter existens (d. h. „stabile Gruppe von Gläubigen“), welche(r) wünscht, an den Zelebrationen in der außerordentlichen Form teilhaben zu können. Auch wenn die nötige Personenzahl für deren Existenz der klugen Bewertung durch die Hirten überlassen bleibt, wird präzisiert, daß die Gruppe nicht notwendigerweise von Personen gebildet werden müsse, welche nur einer Pfarrei angehören, sondern sie könne durch Personen entstehen, die aus verschiedenen Pfarreien oder sogar aus verschiedenen Diözesen stammten. Immer unter Berücksichtigung des Respekts gegenüber den weitergehenden pastoralen Notwendigkeiten schlägt die Instruktion einen Geist der &quot;großzügigen Gastfreundschaft&quot; gegenüber den Gruppen von Gläubigen vor, welche um die außerordentlichen Form bitten, auch gegenüber den Priestern, die darum bitten, mit einigen Gläubigen gelegentlich in dieser Form zu zelebrieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr wichtig ist die Präzisierung (Nr. 19), nach der die Gläubigen, welche die Zelebration in der außerordentlichen Form erbitten, &quot;nicht Gruppen unterstützen oder angehören dürfen, welche die Gültigkeit oder die Erlaubtheit der ordentlichen Form bestreiten&quot; und/oder den Papst als Obersten Hirten der Gesamtkirche ablehnen. Dies wäre tatsächlich in offenem Widerspruch zum Ziel der &quot;Versöhnung&quot; des Motu proprio selbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtige Hinweise werden auch betreffend des zur Zelebration in der außerordentlichen Form &quot;geeigneten Priesters&quot; gegeben. Natürlich darf er vom Blickwinkel des Kirchenrechtes her keine Hindernisse aufweisen, und er muß das Latein ausreichend gut können und den zu zelebrierenden Ritus kennen. Deshalb werden die Bischöfe ermutigt, in den Priesterseminarien zu diesem Zweck eine angemessene Ausbildung zu ermöglichen, und man erwähnt im Falle der Ermangelung anderer geeigneter Priester auch die Möglichkeit, auf die Zusammenarbeit mit Priestern der von der Kommission &quot;Ecclesia Dei&quot; errichteten Institute zurückzugreifen (welche normalerweise die außerordentliche Form benützen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Instruktion bekräftigt, daß jeder Priester, sei er Welt- oder Ordenspriester, die Erlaubnis besitze, die Messe &quot;ohne Volk&quot; in der außerordentlichen Form zu zelebrieren, wenn er es wünsche. Wenn es sich daher nicht um Zelebrationen mit dem Volk handle, bedürfen die einzelnen Kleriker keiner Erlaubnis ihrer Oberen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es folgen dann – immer betreffend die außerordentliche Form – Normen, die sich auf die liturgischen Rubriken und auf den Gebrauch der liturgischen Bücher (wie das Rituale, das Pontifikale, das Zeremoniale der Bischöfe) beziehen, weiters auf die Möglichkeit zum Gebrauch der Volkssprache für die Lesungen (in Ergänzung zur lateinischen Sprache oder auch alternativ in den &quot;gelesenen Messen&quot;), weiters auf die Möglichkeit für die Kleriker zum Gebrauch des vor der Liturgiereform herausgegebenen Breviers, weiters auf die Möglichkeit zur Zelebration des Heiligen Triduums in der Karwoche für die Gruppen von Gläubigen, welche den &quot;alten Ritus&quot; wünschten. Was die heiligen Weihen betrifft, sei der Gebrauch der älteren liturgischen Bücher nur den Instituten gestattet, die von der Kommission &quot;Ecclesia Dei&quot; abhängen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Lektüre verbleibt der Eindruck eines Textes großer Ausgeglichenheit, der nach der Intention des Papstes den friedlichen Gebrauch der der Reform vorausgehenden Liturgie von Seiten der Priester und Gläubigen fördern möchte, die zu ihrem geistlichen Wohl danach den ernsthaften Wunsch verspüren; mehr noch eines Textes, der die Legitimität und die Effektivität dieser Praxis im Rahmen des vernünftigerweise Möglichen garantieren wolle. Gleichzeitig ist der Text vom Vertrauen in die pastorale Weisheit der Bischöfe beseelt und besteht sehr stark auf dem Geist der kirchlichen Gemeinschaft, der bei allen – Gläubigen, Priestern, Bischöfen – zugegen sein müsse, damit das in der Entscheidung des Heiligen Vaters so stark enthaltene Ziel der Versöhnung nicht behindert oder vereitelt, sondern gefördert und erreicht werde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[&lt;b&gt;ENDE DER ÜBERSETZUNG DER ZUSAMMENFASSENDEN NOTE DES HEILIGEN STUHLES ZU UNIVERSAE ECCLESIAE&lt;/b&gt;.]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Im folgenden&lt;/b&gt; &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6188&amp;amp;entry_id=278&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/279-KOMMENTAR-ZUR-INSTRUKTION-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/279-KOMMENTAR-ZUR-INSTRUKTION-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;b&gt;Blogeintrag&lt;/b&gt;&lt;/a&gt; nehme ich eine Kommentierung einzelner Bestimmungen der Instruktion &quot;Universae Ecclesiae&quot; vor! Herzliche Grüße von Eurem Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik &lt;div class=&quot;serendipity_babelfish&quot;&gt;Übersetze nach  &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F278-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-NOTE-DES-VATIKAN-ZU-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html&amp;amp;lp=de%5Fen&quot;&gt;en&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F278-EXKLUSIV-IN-DEUTSCH-NOTE-DES-VATIKAN-ZU-UNIVERSAE-ECCLESIAE.html&amp;amp;lp=de%5Ffr&quot;&gt;fr&lt;/a&gt;&lt;/div&gt; 
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    Kirchenrecht, News Kommentare, Sonstiges, </dc:subject>
    <dc:date>2011-05-13T10:00:00Z</dc:date>
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    <title>SELIGER PAPST JOHANNES PAUL II., BITTE FÜR UNS!</title>
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    &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6042&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.johannespaulii.va/&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.johannespaulii.va/&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;b&gt;HOMMAGE AN DEN SELIGEN PAPST JOHANNES PAUL II.&lt;/b&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;So vieles trifft heute zusammen&lt;/b&gt;, sogar der Monat Mai beginnt bereits und damit eine besondere Zeit der Verehrung der Mutter Jesu Christi. In älterer Zeit haben heute, am Weißen Sonntag, die Täuflinge der Heiligen Osternacht zum letzten Mal ihr weißes Taufkleid getragen. Die Kommunionkinder sind schon getauft, und so dürfen sie heute den nächsten Schritt katholischen Christseins im Empfang des Allerheiligsten Sakramentes des Altares, der Heiligen Kommunion, gehen. Ihnen wird heute auch ein vollkommener Ablaß gewährt, weil sie ihre Erstbeichte absolviert haben und heute &quot;&lt;i&gt;zum ersten Mal zum Tisch des Herrn treten&lt;/i&gt;&quot;, und dieser Ablaß wird auch allen Mitfeiernden gewährt, wenn auch sie ihre jährliche &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6056&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/beichte.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/beichte.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Osterbeichte&lt;/a&gt; vorgenommen haben, würdig kommunizieren und nach Meinung des Heiligen Vaters beten. Seit dem Heiligen Jahr 2000 begeht die Katholische Kirche den Weißen Sonntag weltweit auch immer als Sonntag der Göttlichen Barmherzigkeit. Der &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6043&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/270-VEREHRUNGSWUERDIGER-DIENER-GOTTES-JOHANNES-PAUL-II.-GEWALTIGER-RUF-DER-HEILIGKEIT.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/270-VEREHRUNGSWUERDIGER-DIENER-GOTTES-JOHANNES-PAUL-II.-GEWALTIGER-RUF-DER-HEILIGKEIT.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;selige Papst Johannes Paul II.&lt;/a&gt; kam damit einem Wunsch nach, den unser Herr Jesus Christus selbst der polnischen Ordensschwester Maria Faustyna Kowalska 1931, also vor 80 Jahren, übermittelt hatte. Im Tagebuch der heiligen Faustyna bezeichnete Jesus nämlich die Zuflucht zu Seiner Barmherzigkeit wiederholt als letzten Rettungsanker für die Menschheit. Das von Jesus selbst der heiligen Faustina &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6044&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/231-BARMHERZIGKEIT-GOTTES-NEUES-JESUSBILD-FUER-DEN-BARMHERZIGKEITSSONNTAG.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/231-BARMHERZIGKEIT-GOTTES-NEUES-JESUSBILD-FUER-DEN-BARMHERZIGKEITSSONNTAG.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; Target=&quot;_blank&quot;&gt;beschriebene Bild&lt;/a&gt; ist in seiner bekannteren Version im &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6045&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/news_services/liturgy/libretti/2011/20110501.pdf&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/news_services/liturgy/libretti/2011/20110501.pdf&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Meßbuch der Seligsprechung des Papstes Johannes Paul II.&lt;/a&gt; enthalten, aber auch eine &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6044&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/231-BARMHERZIGKEIT-GOTTES-NEUES-JESUSBILD-FUER-DEN-BARMHERZIGKEITSSONNTAG.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/231-BARMHERZIGKEIT-GOTTES-NEUES-JESUSBILD-FUER-DEN-BARMHERZIGKEITSSONNTAG.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Ikone&lt;/a&gt; wurde bereits nach ihren Angaben gefertigt, und diese Bilder sind immer verbunden mit dem kurzen Gebet: &quot;&lt;i&gt;Herr Jesus Christus, ich vertraue auf Dich.&lt;/i&gt;&quot; Daher kann am heutigen Sonntag jeder Katholik nach seiner persönlichen &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6056&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/beichte.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/beichte.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Beichte&lt;/a&gt; auch einen vollkommenen Ablaß gewinnen, wenn er in einer Kirche vor dem Tabernakel, in dem Jesus Christus sakramental wohnt, das Glaubensbekenntnis und das Vaterunser betet und denselben barmherzigen Heiland anruft. Die Bilder des barmherzigen Jesus erinnern uns daran, daß derselbe Christus Jesus – um es mit dem heiligen Johannes Evangelist zu sagen – durch Wasser und Blut gekommen ist. Der Priester singt in der Osterzeit zur Weihwasserbesprengung des Volkes Gottes mit dem Propheten Ezechiel oft das traditionelle &quot;&lt;i&gt;Vidi aquam&lt;/i&gt;&quot;, zu deutsch: &quot;&lt;i&gt;Ich sah das Wasser – ich sah das Wasser hervorrieseln aus der rechten Seite des Tempels&lt;/i&gt;&quot;, und er erinnert so daran, daß auch das Taufwasser seine Kraft aus dem Kostbaren Blute Jesu empfängt, das Seiner Seitenwunde zugleich mit Wasser entströmte. Und tatsächlich bedeuten die beiden Strahlen des genannten Jesusbildes Blut und Wasser. &lt;i&gt;Vidi aquam egredientem de templo a latere dextro, ich sah Wasser hervorrieseln aus der rechten Seite des Tempels, alleluja, und alle, zu denen dieses Wasser drang, wurden heil.&lt;/i&gt; Das erinnert uns alle an unsere eigene heilige Taufe. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Die Kommunionkinder des Jahres 2011&lt;/b&gt; können sich ihren Weißen Sonntag besonders gut merken, denn die &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6047&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/233-DIENER-GOTTES-JOHANNES-PAUL-II.-AUF-DEM-WEG-ZUR-SELIGSPRECHUNG.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/233-DIENER-GOTTES-JOHANNES-PAUL-II.-AUF-DEM-WEG-ZUR-SELIGSPRECHUNG.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Seligsprechung des verehrungswürdigen Dieners Gottes Papst Johannes Paul II.&lt;/a&gt; ist am 1. Mai 2011 mit langfristigen Auswirkungen für die ganze Kirche in die Geschichte eingegangen. Dieser Papst hat der Kirche in der neuen Welt der Medien ihre ganze Weite aufgezeigt: katholisch im vollen Sinne des Wortes. Dieser selige Papst kann von keiner Gruppe monopolistisch für sich beansprucht werden, sondern er ist ein Seliger der ganzen Katholischen Kirche. Jede Erstkommunionstunde habe ich gemeinsam mit den Kindern begonnen mit dem Gebet des heiligen Rosenkranzes, weil wir so das Leben Jesu Christi und Seiner Mutter in Kurzfassung betrachten, und heute haben zur Vorbereitung auf das Papstamt mit Seiner Heiligkeit &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6048&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/83-PAPST-BENEDIKT-XVI.-UEBER-SEINEN-VORGAENGER-JOHANNES-PAUL-II.-ERSTES-FERNSEHINTERVIEW.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/83-PAPST-BENEDIKT-XVI.-UEBER-SEINEN-VORGAENGER-JOHANNES-PAUL-II.-ERSTES-FERNSEHINTERVIEW.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Benedikt XVI.&lt;/a&gt; zur Seligsprechung seines Vorgängers Hunderttausende den Rosenkranz zum barmherzigen Jesus, zur Göttlichen Barmherzigkeit, gebetet und gesungen. &quot;&lt;i&gt;Jesus, ich vertraue auf Dich!&lt;/i&gt;&quot; &quot;&lt;i&gt;Mein Herr und mein Gott!&lt;/i&gt;&quot; Das sollten wir oft beten, wir haben es gehört im Evangelium, wie es der Apostel Thomas betete. Und dann sagt Jesus etwas Wichtiges: selig sind, die nicht sehen und doch glauben. Wir sehen im Allerheiligsten Sakrament Jesus nicht direkt mit den Augen, aber wir wissen aus dem Glauben, das heißt tod-sicher, daß der ganze Jesus Christus nach der Wandlung unter der Gestalt des Brotes und des Weines gegenwärtig ist, nach der Wandlung ist es kein &quot;heiliges Brot&quot; und kein &quot;heiliger Wein&quot;, sondern es ist Jesus selbst, ganz und gar, und wenn ich noch so wenig in der Kommunion erhalte, ich erhalte immer den ganzen Jesus Christus, sodaß es immer genügt, unter einer Gestalt zu kommunizieren. Und dann ist es für jeden Kommunikanten die heiligste Zeit, auch zum Gebet. Von daher kommt auch unsere Ehrfurcht, unsere Kniebeuge vor dem Herrn, in jeder Kirche, die einen Tabernakel mit den Kommunionen der letzten Heiligen Messen hat: hier lebt Jesus, hier ist Jesus wirklich, angezeigt durch das Ewige Licht. Und in der Messe knien wir dann ab oder nach dem Lied, das Gott als dreimal heilig anerkennt, weil nach dem Heiliglied kommt das Hochgebet, und in diesem ist immer die Heilige Wandlung enthalten, der erste Höhepunkt des Heiligen Meßopfers. Wir stehen unter dem Kreuz mit Maria und Johannes, dem Lieblingsjünger Jesu. Und als Frucht des Meßopfers folgt dann die persönliche Heilige Kommunion, wenn wir vorbereitet sind.&lt;/i&gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Für die Lesehore der Priester&lt;/b&gt; wird das Leben des neuen Seligen nunmehr so zusammengefaßt: &quot;&lt;i&gt;Karl Josef Wotjtyła wurde 1920 in Wadowice in Polen geboren. Nach der Priesterweihe und dem Studium der Theologie in Rom kehrte er in die Heimat zurück und übernahm verschiedene pastorale und akademische Aufgaben. Er wurde zunächst Weihbischof und 1964 Erzbischof von Krakau und nahm am &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6058&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Zweiten Vatikanischen Konzil&lt;/a&gt; teil. Am 16. Oktober 1978 wurde er zum Papst gewählt und nahm den Namen Johannes Paul II. an. Sein außerordentlicher apostolischer Eifer, besonders für Familien, Jugendliche und Kranke, führte ihn auf unzählige Pastoralreisen in der ganzen Welt. Zu den vielen Früchten, die er der Kirche als Erbe hinterlassen hat, gehören vor allem sein reiches Lehramt und die Promulgation des &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6059&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/63-KURZKATECHISMUS-AUCH-FUER-DICH-UND-FUER-JEDEN-MENSCHEN-DAS-KOMPENDIUM-ZUM-KATECHISMUS-DER-KATHOLISCHEN-KIRCHE-UEBER-DEN-SINN-MEINES-LEBENS!.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/63-KURZKATECHISMUS-AUCH-FUER-DICH-UND-FUER-JEDEN-MENSCHEN-DAS-KOMPENDIUM-ZUM-KATECHISMUS-DER-KATHOLISCHEN-KIRCHE-UEBER-DEN-SINN-MEINES-LEBENS!.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Katechismus der Katholischen Kirche&lt;/a&gt; sowie des &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6060&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/archive/cdc/index_ge.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/archive/cdc/index_ge.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Codex des Kanonischen Rechts&lt;/a&gt; für die lateinische Kirche und für die Ostkirchen. Er entschlief im Herrn am 2. April 2005, dem Vorabend des Zweiten Sonntags der Osterzeit (von der göttlichen Barmherzigkeit), in Rom.&lt;/i&gt;&quot; Und im Meßbuch seiner Seligsprechung lautet die längere Fassung so:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&quot;&lt;i&gt;&lt;b&gt;Karol Jozef Wojtyła wurde am 18. Mai 1920&lt;/b&gt;&lt;/i&gt; &lt;i&gt;in Wadowice (Polen) geboren und am 16. Oktober 1978 zum Papst gewählt. Er war der zweite Sohn der Eheleute Karol Wojtyła und Emilia Kaczorowska. Im Jahre 1929 verlor er seine Mutter. Sein älterer Bruder Edmund, der Arzt war, starb 1932, und sein Vater, Unteroffizier in der Armee, verstarb 1941. Mit neun Jahren empfing er die &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6061&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/152-SACRAMENTUM-CARITATIS-SAKRAMENT-DER-LIEBE-ERSTKOMMUNION-BRIEF-AN-DIE-ELTERN.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/152-SACRAMENTUM-CARITATIS-SAKRAMENT-DER-LIEBE-ERSTKOMMUNION-BRIEF-AN-DIE-ELTERN.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;erste Heilige Kommunion&lt;/a&gt; und mit achtzehn das &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6062&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/58-FIRMBEHELF-FIRMVORBEREITUNG-IM-GEISTE-VON-+-JOHANNES-PAUL-II.-KATHOLISCHER-FIRMUNTERRICHT-VOR-DEM-EMPFANG-DER-HEILIGEN-FIRMUNG-GRUNDKURS.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/58-FIRMBEHELF-FIRMVORBEREITUNG-IM-GEISTE-VON-+-JOHANNES-PAUL-II.-KATHOLISCHER-FIRMUNTERRICHT-VOR-DEM-EMPFANG-DER-HEILIGEN-FIRMUNG-GRUNDKURS.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Sakrament der Firmung&lt;/a&gt;. Nach dem Abitur in Wadowice schrieb er sich 1938 an der Jagellonen-Universität in Krakau ein. Als die Nationalsozialisten die Universität 1939 schlossen, arbeitete der junge Karol von 1940 bis 1944 zunächst in einem Steinbruch und dann in der Chemiefabrik Solvay, um einerseits seinen Lebensunterhalt zu verdienen, aber auch um der Deportation nach Deutschland zu entgehen. Da er sich zum Priestertum berufen fühlte, besuchte er ab 1942 die Vorlesungen im Krakauer Untergrundseminar unter der Leitung von Adam Stefan Kardinal Sapieha, dem Erzbischof von Krakau. Zur selben Zeit war er einer der großen Förderer des ebenfalls im Untergrund wirkenden &#039;rhapsodischen Theaters&#039;. Nach dem Krieg führte er seine Studien bis zu seiner Priesterweihe am 1. November 1946 am neu eröffneten Priesterseminar in Krakau sowie an der Theologischen Fakultät der Jagellonen-Universität fort. Danach ging er auf Wunsch Kardinal Sapiehas zum weiteren Studium nach Rom, wo er 1948 mit einer Arbeit zum Thema &#039;Glaubensfragen im Werk des heiligen Johannes vom Kreuz&#039; den Doktor der Theologie erwarb. In den Ferienzeiten sammelte er pastorale Erfahrungen unter den polnischen Emigranten in Frankreich, Belgien und den Niederlanden. Wieder nach Polen zurückgekehrt, wurde er zunächst Kaplan in der Pfarrei Niegowic unweit von Krakau und dann in St. Florian in Krakau selbst. Er nahm seine philosophischen und theologischen Studien wieder auf und war bis 1951 zugleich Studentenseelsorger. 1953 legte er an der Katholischen Universität von Lublin seine Habilitation vor, die der Frage nachging, ob auf dem ethischen System Max Schelers eine christliche Ethik aufgebaut werden könne. Später war er Professor für Ethik und Moraltheologie sowohl am Priesterseminar in Krakau als auch an der Theologischen Fakultät in Lublin. Am 4. Juli 1958 ernannte ihn Papst Pius XII. zum Weihbischof von Krakau und zum Titularbischof von Ombi. Erzbischof Eugeniusz Baziak erteilte ihm am 28. September 1958 in der Kathedrale auf dem Wawel die Bischofsweihe. Papst Paul VI. ernannte Karol Wojtyła am 13. Januar 1964 zum Erzbischof von Krakau. Zum Kardinal wurde er am 26. Juni 1967 erhoben. Von 1962 bis 1965 nahm er am &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6058&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Zweiten Vatikanischen Konzil&lt;/a&gt; teil. Einen wichtigen Beitrag leistete er bei der Erarbeitung der Konstitution &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6058&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Gaudium et spes&lt;/a&gt;. Vor seinem Pontifikat nahm Kardinal Wojtyła auch an den fünf Versammlungen der &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6064&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/roman_curia/synod/index_ge.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/roman_curia/synod/index_ge.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Bischofssynode&lt;/a&gt; teil. Am 16. Oktober 1978 wurde Kardinal Karol Wojtyła zum Papst gewählt; er nahm den Namen Johannes Paul II. an und wurde am 22. Oktober in sein Amt als Hirte der universalen Kirche feierlich eingeführt.&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;&lt;b&gt;&lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6065&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/index_ge.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/index_ge.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Papst Johannes Paul II.&lt;/a&gt;&lt;/b&gt; &lt;b&gt;hat in Italien&lt;/b&gt;&lt;/i&gt; &lt;i&gt;146 Pastoralbesuche durchgeführt und als Bischof von Rom 317 der gegenwärtig 332 römischen Pfarreien besucht. Als Ausdruck der unablässigen Hirtensorge des Nachfolgers Petri für die Kirche in aller Welt unternahm er insgesamt 104 Apostolische Reisen. Seine wichtigsten Werke umfassen 14 Enzykliken, 15 Nachsynodale Apostolische Schreiben, 11 Apostolische Konstitutionen und 45 Apostolische Schreiben. Darüber hinaus verfaßte Papst Johannes Paul II. während seines Pontifikats fünf Bücher: &#039;Die Schwelle der Hoffnung überschreiten&#039; (Oktober 1994); &#039;Geschenk und Geheimnis. Zum 50. Jahr meiner Priesterweihe&#039; (November 1996); &#039;Römisches Triptychon. Meditationen&#039; (März 2003); &#039;Auf, laßt uns gehen!&#039; (Mai 2004) und &#039;Erinnerung und Identität&#039; (Februar 2005). Papst Johannes Paul II. hat 147 Seligsprechungsfeiern abgehalten, bei denen er 1338 Selige proklamierte, und 51 Kanonisierungen mit insgesamt 482 Heiligen. Er hat 9 Konsistorien einberufen, bei denen er 231 Kardinäle und einen Kardinal &#039;in pectore&#039; kreierte. Ferner fanden unter seinem Vorsitz sechs Vollversammlungen des Kardinalskollegiums statt. Nach seiner Wahl 1978 berief er 15 Versammlungen der Bischofssynode ein: sechs ordentliche (1980, 1983, 1987, 1990, 1994 und 2001), eine außerordentliche (1985) und acht Sonderversammlungen (1980, 1991, 1994, 1995, 1997, 1998 [2] und 1999). Am 13. Mai 1981 wurde er auf dem Petersplatz Opfer eines schweren Attentats. Seine Rettung verdankte er dem mütterlichen Schutz Mariens, und &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6047&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/233-DIENER-GOTTES-JOHANNES-PAUL-II.-AUF-DEM-WEG-ZUR-SELIGSPRECHUNG.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/233-DIENER-GOTTES-JOHANNES-PAUL-II.-AUF-DEM-WEG-ZUR-SELIGSPRECHUNG.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;er vergab seinem Attentäter&lt;/a&gt;. Nach einer langen Zeit der Genesung und im Bewußtsein, daß ihm ein neues Leben geschenkt wurde, intensivierte er seine pastoralen Aufgaben mit heroischem Einsatz. Seine Hirtensorge zeigte sich auch in der Errichtung zahlreicher Diözesen und Kirchenbezirke, in der Promulgation des &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6067&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/archive/DEU0036/_INDEX.HTM&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/archive/DEU0036/_INDEX.HTM&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Codex des kanonischen Rechts&lt;/a&gt; und des &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6068&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_19901018_index-codex-can-eccl-orient_lt.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_19901018_index-codex-can-eccl-orient_lt.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Codex der Kanones der Orientalischen Kirchen&lt;/a&gt; sowie in der Promulgation des &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6069&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/archive/ccc/index_ge.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/archive/ccc/index_ge.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Katechismus der Katholischen Kirche&lt;/a&gt;. Als besondere Gnadenzeiten rief er das Jahr der Erlösung, das Marianische Jahr, das &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6070&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/79-PREDIGT-IM-JAHR-DER-EUCHARISTIE-MARIA-UND-DIE-HEILIGSTE-EUCHARISTIE-DER-WUERDIGE-KOMMUNIONEMPFANG.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/79-PREDIGT-IM-JAHR-DER-EUCHARISTIE-MARIA-UND-DIE-HEILIGSTE-EUCHARISTIE-DER-WUERDIGE-KOMMUNIONEMPFANG.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Jahr der Eucharistie&lt;/a&gt; und nicht zuletzt das Große Jubiläum 2000 aus. Mit Blick auf die jungen Generationen führte er die Feier der Weltjugendtage ein. Kein Papst hat so viele Menschen getroffen wie Johannes Paul II. An über 1160 Mittwochsaudienzen haben mehr als 17.600.000 Pilger teilgenommen; nicht mitgerechnet sind die Teilnehmer an all den anderen Sonderaudienzen und religiösen Feiern, mehr als 8 Millionen Pilger allein während des Großen Jubiläums im Jahr 2000. Dazu kommen Millionen Gläubige bei seinen Pastoralbesuchen in Italien und auf der ganzen Welt. Zahlreich waren auch die Vertreter der Regierungen, die er in Audienz empfing. Es sei an die 38 offiziellen Besuche und an die 738 Audienzen und Begegnungen mit Staatsoberhäuptern erinnert wie auch an die 246 Audienzen und Treffen mit Regierungschefs. Papst Johannes Paul II. starb am &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6071&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/57-BETEN-WIR-FUER-DIE-SEELE-VON-JOHANNES-PAUL-II..html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/57-BETEN-WIR-FUER-DIE-SEELE-VON-JOHANNES-PAUL-II..html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Samstag, dem 2. April 2005&lt;/a&gt;, dem Vorabend des Weißen Sonntags und des von ihm eingeführten &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6044&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/231-BARMHERZIGKEIT-GOTTES-NEUES-JESUSBILD-FUER-DEN-BARMHERZIGKEITSSONNTAG.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/231-BARMHERZIGKEIT-GOTTES-NEUES-JESUSBILD-FUER-DEN-BARMHERZIGKEITSSONNTAG.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Sonntags der Göttlichen Barmherzigkeit&lt;/a&gt;, um 21.37 Uhr im Apostolischen Palast im Vatikan. Am 8. April wurde er nach dem feierlichen Begräbnisgottesdienst auf dem Petersplatz in den vatikanischen Grotten bestattet.&lt;/i&gt;&quot; (Verlinkungen von mir.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Im Stundenbuch der lateinischen Priester&lt;/b&gt; ist nun für den künftigen Gedenktag des seligen Johannes Paul II. die zweite Lesung aus seiner &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6044&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/231-BARMHERZIGKEIT-GOTTES-NEUES-JESUSBILD-FUER-DEN-BARMHERZIGKEITSSONNTAG.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/231-BARMHERZIGKEIT-GOTTES-NEUES-JESUSBILD-FUER-DEN-BARMHERZIGKEITSSONNTAG.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Ansprache am Beginn des Pontifikats&lt;/a&gt; (22. Oktober 1978: AAS 70 [1978], 945 - 947) entnommen: &quot;&lt;i&gt;Habt keine Angst! Öffnet die Tore für Christus! Petrus ist nach Rom gekommen! Nur der Gehorsam gegenüber dem Auftrag des Herrn hat seine Schritte geführt und ihn bis zu dieser Stadt gelangen lassen, dem Herzen des Römischen Reiches. Vielleicht wäre er lieber dort geblieben, an den Ufern des Sees von Gennesaret, bei seinem Boot mit den Fischernetzen. Aber unter der Führung des Herrn und Seinem Auftrag getreu ist er hierher gekommen! Nach einer alten Überlieferung wollte Petrus während der Verfolgung des Nero die Stadt Rom verlassen. Da aber griff der Herr ein: Er ging ihm entgegen. Petrus sprach Ihn an und fragte: &#039;Quo vadis, Domine?&#039; — &#039;Wohin gehst Du, Herr?&#039;, und der Herr antwortete sofort: &#039;Ich gehe nach Rom, um dort ein zweites Mal gekreuzigt zu werden.&#039; Da kehrte Petrus nach Rom zurück und ist dort bis zu seiner Kreuzigung geblieben. Unsere Zeit lädt uns dazu ein, drängt und verpflichtet uns, auf den Herrn zu schauen und uns in eine demütige und ehrfürchtige Betrachtung des Geheimnisses der höchsten Gewalt Jesu Christi selbst zu vertiefen. Er, der aus der Jungfrau Maria geboren wurde, der Sohn des Zimmermanns — wie man glaubte —, der Sohn des lebendigen Gottes — wie Petrus bekannte —, ist gekommen, um uns alle zu einem &#039;königlichen Priestertum&#039; zu machen. Das &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6058&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Zweite Vatikanische Konzil&lt;/a&gt; hat uns das Geheimnis dieser Herrschergewalt wiederum in Erinnerung gebracht und auch die Tatsache, daß die Sendung Christi als Priester, prophetischer Lehrer und König in der Kirche fortdauert. Alle, das ganze Volk Gottes, haben Anteil an dieser dreifachen Sendung. In der Vergangenheit hat man vielleicht dem Papst die Tiara, die dreifache Krone, aufs Haupt gesetzt, um durch diese symbolische Geste den Heilsplan Gottes für Seine Kirche zum Ausdruck zu bringen, daß nämlich die ganze hierarchische Ordnung der Kirche Christi, die ganze in ihr ausgeübte &#039;heilige Gewalt&#039; nichts anderes ist als Dienst, ein Dienst, der nur das eine Ziel hat: daß das ganze Volk Gottes an dieser dreifachen Sendung Christi Anteil habe und immer unter der Herrschaft des Herrn bleibe, die ihre Ursprünge nicht in den Mächten dieser Welt, sondern im Geheimnis des Todes und der Auferstehung hat.&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;&lt;b&gt;Die uneingeschränkte und doch milde&lt;/b&gt;&lt;/i&gt; &lt;i&gt;und sanfte Herrschaft des Herrn ist die Antwort auf das Tiefste im Menschen, auf die höchsten Erwartungen seines Verstandes, seines Willens und Herzens. Sie spricht nicht die Sprache der Gewalt, sondern äußert sich in Liebe und Wahrheit. Der neue Nachfolger Petri auf dem Bischofsstuhl in Rom betet heute innig, demütig und vertrauensvoll: &#039;Christus! Laß&#039; mich ganz Diener Deiner alleinigen Herrschaft werden und sein! Diener Deiner sanften Herrschaft! Diener Deiner Herrschaft, die keinen Untergang kennt! Laß&#039; mich Diener sein! Mehr noch ein Diener Deiner Diener!&#039; Brüder und Schwestern! Habt keine Angst, Christus aufzunehmen und Seine Herrschergewalt anzuerkennen! Helft dem Papst und allen, die Christus und mit der Herrschaft Christi dem Menschen und der ganzen Menschheit dienen wollen! Habt keine Angst! Öffnet, ja reißt die Tore weit auf für Christus! Öffnet die Grenzen der Staaten, die wirtschaftlichen und politischen Systeme, die weiten Bereiche der Kultur, der Zivilisation und des Fortschritts Seiner rettenden Macht! Habt keine Angst! Christus weiß, &#039;was im Innern des Menschen ist&#039;. Er allein weiß es! Heute weiß der Mensch oft nicht, was er in seinem Innern, in der Tiefe seiner Seele, seines Herzens trägt. Er ist deshalb oft im Ungewissen über den Sinn seines Lebens auf dieser Erde. Er ist vom Zweifel befallen, der dann in Verzweiflung umschlägt. Erlaubt also — ich bitte euch und flehe euch in Demut und Vertrauen an —, erlaubt Christus, zum Menschen zu sprechen! Nur Er hat Worte des Lebens, ja, des ewigen Lebens!&lt;/i&gt;&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Gebet zu Ehren des seligen Johannes Paul II.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gott, Du bist reich an Erbarmen und hast den seligen Papst Johannes Paul II. zur Leitung Deiner ganzen Kirche bestellt; gib, daß wir, durch seine Lehre geführt, unsere Herzen vertrauensvoll öffnen für die heilbringende Gnade Christi, des einzigen Erlösers der Menschheit, der mit Dir lebt und herrscht in der Einheit des Heiligen Geistes, Gott, von Ewigkeit zu Ewigkeit.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Responsorium&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;R/.&lt;/b&gt;  Habt keine Angst: der Erlöser der Menschheit hat die Macht des Kreuzes offenbart und für uns das Leben gegeben! * Öffnet, reißt die Tore weit auf für Christus!&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;V/.&lt;/b&gt; In der Kirche sind wir dazu berufen, an Seiner Macht Anteil zu haben. * Öffnet, reißt die Tore weit auf für Christus!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Gebete zu dem vom seligen Johannes Paul II. eingeführten heutigen&lt;/b&gt; &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6044&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/231-BARMHERZIGKEIT-GOTTES-NEUES-JESUSBILD-FUER-DEN-BARMHERZIGKEITSSONNTAG.html&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.internetpfarre.de/blog/archives/231-BARMHERZIGKEIT-GOTTES-NEUES-JESUSBILD-FUER-DEN-BARMHERZIGKEITSSONNTAG.html&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;b&gt;Barmherzigkeitssonntag&lt;/b&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Herr, Jesus Christus, ich vertraue auf Dich. Du bist groß und wunderbar sind Deine Werke. Du bist der Gütige, der Vielerbarmende und der Menschenliebende. / Herr, Jesus Christus, mache aus mir ein lebendiges Abbild Deiner Barmherzigkeit. Laß&#039; Deine Barmherzigkeit durch mich hindurch zu meinen Nächsten gelangen. / Herr, Jesus Christus, hilf mir, daß meine Augen barmherzig werden und ich nicht nach äußerem Anschein verdächtige und richte. Laß&#039; mich wahrnehmen, was schön ist in den Herzen meiner Nächsten. / Herr, Jesus Christus, hilf mir, daß mein Gehör barmherzig wird und ich die Nöte meiner Nächsten nicht überhöre. Laß&#039; meine Ohren nicht gleichgültig bleiben für ihre Leiden und Freuden. / Herr, Jesus Christus, hilf mir, daß meine Zunge barmherzig wird und ich nicht über andere abfällig rede. Laß&#039; mich vielmehr die rechten Worte des Trostes, der Hoffnung und der Vergebung finden. / Herr, Jesus Christus, hilf mir, daß meine Hände barmherzig und freigebig werden. Mach&#039; mich bereit, auch schwierige und mühevolle Arbeit für andere auf mich zu nehmen. / Herr, Jesus Christus, hilf mir, daß meine Füße barmherzig werden. Laß sie meinen Nächsten zu Hilfe eilen, wenn sie mich brauchen und die eigene Ermüdung vergessen. / Herr, Jesus Christus, hilf mir, daß mein Herz barmherzig wird und ich die Leiden der Nächsten erkenne. Laß nicht zu, daß ich einem mein Herz verschließe. Gib mir aufrichtigen Umgang auch mit denen, die meine Güte mißbrauchen. / Herr, Jesus Christus, schließe mich ein in Dein barmherziges Herz, verwandle und heile mich. Laß Deine Barmherzigkeit in mir sein. Denn Du allein bist der Barmherzige und vermagst alles. Dir sei Lobpreis, Danksagung und Anbetung, samt Deinem anfangslosen Vater und Deinem allheiligen, gütigen und lebenspendenden Geist, jetzt und in alle Ewigkeit. &lt;b&gt;Amen.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
(&lt;i&gt;Nach der heiligen Schwester Faustyna, überarbeitet vom hochwürdigsten &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6057&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.facebook.com/group.php?gid=276751591016&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.facebook.com/group.php?gid=276751591016&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Archimandriten Dr. A.-A. Thiermeyer&lt;/a&gt;.&lt;/i&gt;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Barmherzigstes Herz Jesu, Deine Güte ist unendlich, und die Schätze Deiner Gnaden sind unerschöpflich. Ich vertraue grenzenlos auf Deine Barmherzigkeit, die alle Deine Werke übertrifft. Ich weihe mich Dir gänzlich, um in den Strahlen Deiner Gnade und Liebe zu leben, die aus Deinem Herzen am Kreuze hervorgegangen sind. Ich will Deine Barmherzigkeit verbreiten durch die geistigen und leiblichen Werke der Barmherzigkeit, besonderes die Sünder bekehren, die Armen, Betrübten und Kranken trösten und ihnen helfen, und für die Sterbenden und die armen Seelen im Fegefeuer beten. Du aber wirst mich beschützen wie Dein Eigentum und Deine Ehre, denn ich befürchte alles von meiner Schwäche und erhoffe alles von Deiner Barmherzigkeit. Die ganze Menschheit möge die unbegreifliche Tiefe Deiner Barmherzigkeit erkennen, auf sie all ihre Hoffnung setzen und sie in Ewigkeit lobpreisen. &lt;b&gt;Amen.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;So bleibt mir nur noch&lt;/b&gt;, Werbung zu machen für eine &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6052&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.theologie-des-leibes.de/&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.theologie-des-leibes.de/&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Internationale Tagung&lt;/a&gt; zu Ehren des seligen Johannes Paul II. in Eichstätt (vom 13. - 15. Mai 2011: &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6052&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://www.theologie-des-leibes.de/&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://www.theologie-des-leibes.de/&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Liebe, Leib und Leidenschaft. Zur Theologie des Leibes&lt;/a&gt;) und auf &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6075&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://eberhardwagner.blogspot.com/search/label/Vatikan&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://eberhardwagner.blogspot.com/search/label/Vatikan&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Analysen&lt;/a&gt; zum ersten Bloggertreffen im Vatikan zu verweisen, welches meines Erachtens nicht nur terminlich (2. Mai 2011) mit der Seligsprechung zu tun hatte, sondern auch von der Idee ganz in den Fußspuren des neuen Seligen der Katholischen Kirche wandelte. Der &lt;a href=&quot;http://www.internetpfarre.de/blog/exit.php?url_id=6075&amp;amp;entry_id=277&quot; title=&quot;http://eberhardwagner.blogspot.com/search/label/Vatikan&quot;  onmouseover=&quot;window.status=&#039;http://eberhardwagner.blogspot.com/search/label/Vatikan&#039;;return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status=&#039;&#039;;return true;&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Blogger Eberhard Wagner&lt;/a&gt; berichtet in mehreren Teilen aus seiner Sicht. Beten wir nunmehr für eine baldige Heiligsprechung des seligen Papstes Johannes Paul II.! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik   &lt;div class=&quot;serendipity_babelfish&quot;&gt;Übersetze nach  &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F277-SELIGER-PAPST-JOHANNES-PAUL-II.%2C-BITTE-FUER-UNS%21.html&amp;amp;lp=de%5Fen&quot;&gt;en&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://babelfish.altavista.com/babelfish/trurl_pagecontent?url=http%3A%2F%2Fwww.internetpfarre.de%2Fblog%2Farchives%2F277-SELIGER-PAPST-JOHANNES-PAUL-II.%2C-BITTE-FUER-UNS%21.html&amp;amp;lp=de%5Ffr&quot;&gt;fr&lt;/a&gt;&lt;/div&gt; 
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