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Sonntag, 17. Juli 2011
IRISCHER MISSBRAUCH REPORT ZEIGT: ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare um
18:13
Kommentare (0) Trackback (1) IRISCHER MISSBRAUCH REPORT ZEIGT: PAPST UND BISCHÖFE LIEGEN MIT PRÄVENTION RICHTIG
Schon zu Beginn des Jahres 2011 sorgte ein Schreiben des früheren Apostolischen Nuntius in Irland, Erzbischof Luciano Storero (Nuntius von 1995 - 2000 +), aus dem Jahre 1997 für neue Aufregung. Dieses wiederum hatte sich damals auf einen in direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang stehenden Brief der römischen Kongregation für den Klerus bezogen. Der mittlerweile also publizierte und schon bekannte Brief zeigt ziemlich deutlich jene Haltung, die vom Heiligen Stuhl her schon im letzten Jahr zur Kritik am damals in Verantwortung stehenden Präfekten der Kleruskongregation, Darío Kardinal Castrillón Hoyos (Präfekt von 1996 - 2006), führte, was ich in einem eigenen Blogeintrag am 19. April 2010 vermerkt habe. Darin hatte ich bereits dessen zwar früher bekanntgewordenen, aber später geschriebenen Brief (nämlich vom 8. September 2001) übersetzt, der die Distanzierung seitens des Vatikan auslöste. Bevor ich nun auf das offenbar erst in diesem Jahr bekanntgewordene Schreiben aus dem Jahr 1997 und vor allem auf den vierten irischen Mißbrauchsbericht (bezogen auf die Diözese Cloyne) und somit darauf eingehe, warum und in welchem Kontext somit beide auf den früheren Präfekten zurückgehenden Schreiben die irische und englischsprachige politische und kirchliche Öffentlichkeit in besonderer Weise beschäftigen, hier meine deutsche Übersetzung des Briefes aus dem Jahr 1997 (aus dem Englischen):
APOSTOLISCHE NUNTIATUR IN IRLAND, Nr. 808/97 Dublin, 31 .Januar 1997 Streng vertraulich Eure Exzellenz! Die Kongregation für den Klerus hat die komplexe Fragestellung des sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Kleriker und das "Child Sexual Abuse: Framework for a Church Response" ("Kindesmißbrauch: Grundrahmen für eine Antwort der Kirche") benannte und vom Beirat der katholischen Bischofskonferenz Irlands herausgegebene Dokument aufmerksam studiert. Die Kongregation möchte unterstreichen, daß dieses Dokument der Übereinstimmung mit den derzeit geltenden kirchenrechtlichen Normen bedarf. Der Text enthält jedoch "Vorgehensweisen und Bestimmungen, die im Gegensatz zur kirchenrechtlichen Gesetzgebung zu stehen scheinen und die, falls angewandt, die Maßnahmen derselben Bischöfe, die versuchen, diese Probleme zu stoppen, ungültig machen könnten. Wenn die Bischöfe solchen Vorgehensweisen folgen würden und es dann Fälle eventueller beim Heiligen Stuhl deponierter hierarchischer Rekurse gäbe, könnten deren Ergebnisse für dieselben diözesanen Autoritäten höchst blamabel und nachteilig sein. Insbesondere ergeben sich aus der Situation der 'verpflichtenden Anzeige' [beim Staat] ernsthafte Vorbehalte sowohl moralischer als auch kirchenrechtlicher Natur". Seit die Richtlinien bei sexuellem Mißbrauch in der englischsprachigen Welt viele identische Charakteristika und Vorgehensweisen beinhalten, ist die Kongregation mit dem umfassenden Studium derselben beschäftigt. Zur gegebenen Zeit wird die Kongregation in Zusammenarbeit und im Dialog mit den betroffenen Bischofskonferenzen es nicht unterlassen, einige konkrete Weisungen mit Blick auf diese Richtlinien festzulegen. Aus diesen Gründen und weil der oben genannte Text kein offizielles Dokument der Bischofskonferenz ist, sondern einfach eine Studienfassung, bin ich angewiesen, die einzelnen Bischöfe von Irland über die diesbezüglichen Sorgen der Kongregation zu informieren, wobei ich betone, daß im traurigen Fall von Anschuldigungen sexuellen Mißbrauchs durch Kleriker die vom Codex Iuris Canonici aufgestellten Vorgehensweisen sorgfältig beachtet werden müssen, andernfalls das Risiko der Nichtigkeit der betreffenden Verwaltungsakte gegeben ist, wenn der so bestrafte Priester gegen seinen Bischof hierarchischen Rekurs einlegen sollte. So bitte ich Sie höflich, mich vom sicheren Empfang dieses Briefes wissen zu lassen, und mit der Versicherung meines herzlichen Grußes bin ich in Christus Ihr ergebener + Luciano Storero Apostolischer Nuntius [ENDE MEINER ÜBERSETZUNG DES BRIEFES DES APOSTOLISCHEN NUNTIUS.] Um die damalige, heute nicht mehr bestehende Kompetenz der römischen Kleruskongregation besser zu verstehen und einzuordnen, verweise ich auf die am 15. Juli 2010 erschienene und von mir übersetzte rechtsgeschichtliche Hinführung zu den Normen des Motu Proprio "Sacramentorum sanctitatis tutela" (2001) und zitiere daraus den folgenden Abschnitt: "Im Jahr 1994 gewährte der Heilige Stuhl den Bischöfen der Vereinigten Staaten ein Indult: das Alter zur Definition der kirchenrechtlichen Straftat sexuellen Mißbrauchs eines Minderjährigen wurde auf 18 Jahre erhöht. Außerdem wurde die Zeit der Verjährung auf eine Periode von zehn Jahren erweitert, zu berechnen ab der Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers. Die Bischöfe wurden ausdrücklich angewiesen, die kirchenrechtlichen Prozesse in den Diözesen durchzuführen. Die Berufungen wurden der Rota Romana vorbehalten, und die Verwaltungsrekurse der Kongregation für den Klerus. Während dieser Zeit (1994 - 2001) erwähnte man die alte Kompetenz des Heiligen Offiziums für diese Fälle überhaupt nicht. Das Indult des Jahres 1994 für die Vereinigten Staaten wurde dann im Jahre 1996 auf Irland ausgedehnt. In der Zwischenzeit wurde die Frage der speziellen Vorgehensweisen in Fällen sexuellen Mißbrauchs an der Römischen Kurie diskutiert. Schließlich entschied Papst Johannes Paul II., den von einem Kleriker verübten sexuellen Mißbrauch einer unter 18jährigen minderjährigen Person in die neue Liste der der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehaltenen kirchenrechtlichen Straftaten einzubeziehen. Die Verjährung für diese Fälle wurde auf 10 Jahre festgelegt, von der Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers an. Das neue Gesetz, ein Motu proprio mit dem Titel 'Sacramentorum sanctitatis tutela' wurde am 30. April 2001 promulgiert. Ein von Joseph Kardinal Ratzinger und vom Erzbischof Tarcisio Bertone - Präfekt und Sekretär der Kongregation für die Glaubenslehre - unterzeichneter Brief wurde am 18. Mai 2001 an alle katholischen Bischöfe gesendet. Der Brief informierte die Bischöfe über das neue Gesetz und die neuen Vorgehensweisen, welche die Instruktion 'Crimen Sollicitationis' ersetzten." Auf das somit in den soeben angegebenen Zeitraum 1994 - 2001 hineinfallende von mir oben übersetzte problematische Schreiben des damaligen Apostolischen Nuntius von Irland wird naturgemäß in dem neuen, 421 Seiten umfassenden Bericht über die Behandlung von Beschwerden wegen von katholischen Priestern begangenen sexuellen Mißbrauchs aus Irland schon zu Beginn Bezug genommen. Möglicherweise werde ich nach dem Ende der Lektüre dieses Berichtes und im Blick auf diesbezüglich bereits zwei bekannte Schreiben der Kleruskongregation aus den Jahren 1997 - 2001 zum ergänzenden Ergebnis kommen, daß der gelungene Hirtenbrief des Papstes an die Kirche von Irland diesen Aspekt der Unterstützung bzw. Behinderung durch ein Dikasterium des Heiligen Stuhles noch nicht enthalten konnte, aber von den nunmehr klarer vorliegenden Fakten her enthalten hätte müssen (vgl. meinen Kommentar "Papst Benedikt hat für die Opfer das Kirchenrecht gerettet".) Man kann dem seligen Papst Johannes Paul II. und dem damaligen Joseph Kardinal Ratzinger, dem heutigen Papst Benedikt XVI., nur danken, daß die Kompetenzen innerhalb der römischen Kurie aufgrund all dieser Erfahrungen neu geordnet wurden. (Und so kam es offenbar auch nicht mehr zu den im obigen Schreiben des irischen Nuntius angekündigten Weisungen der Kleruskongregation, sondern vielmehr zu der vom seligen Johannes Paul II. neu geordneten Gesetzeslage mit den Kompetenzen der Glaubenskongregation unter Kardinal Ratzinger.) Es hätte also durchaus ein kritischer Blick auf ein Dikasterium der Römischen Kurie in einem eigenen Abschnitt des epochalen päpstlichen Hirtenbriefes an die Iren behandelt werden können, und so trifft politische Kritik aus Irland mit dem heutigen Papst eindeutig den Falschen, ganz zu schweigen von absurden illegalen Forderungen nach der fallweise Abschaffung des Beichtgeheimnisses, welches aus keinem Grund jemals gebrochen werden darf, selbst wenn es neue staatliche Gesetze befehlen würden. Der neue irische Mißbrauchsreport enthält eine Fülle wertvoller Beobachtungen und kann zur Lektüre nur empfohlen werden, und - das ist wichtig! - er hält schon zu Beginn fest, daß die kirchliche Gesetzgebung im Falle ihrer Beachtung schon im Untersuchungszeitraum die im Bistum Cloyne aufgetretenen Behandlungsmängel bei Beschwerden verhindert hätte. Zunächst also ein paar erste Zitate aus dem Report: "The Dublin Archdiocese Commission of Investigation was established in March 2006 to report on the handling by Church and State authorities of a representative sample of allegations and suspicions of child sexual abuse against clerics operating under the aegis of the Archdiocese of Dublin over the period 1975 - 2004. The report of the Commission was published (with some redaction as a result of court orders) in November 2009. Towards the end of its remit, on 31 March 2009, the Government asked the Commission to carry out a similar investigation into the Catholic Diocese of Cloyne (...) During the Cloyne investigation the Commission examined all complaints, allegations, concerns and suspicions of child sexual abuse by relevant clerics made to the diocesan and other Catholic Church authorities and public and State authorities in the period 1 January 1996 – 1 February 2009 (...) It is important to emphasise that it was not the function of the Commission to establish whether or not child sexual abuse actually took place but rather to record the manner in which complaints were dealt with by Church and State authorities (...) Despite Bishop Magee’s stated position on the implementation of the Framework Document, the reality is that the guidelines set out in that document were not fully or consistently implemented in the Diocese of Cloyne in the period 1996 to 2009. The primary responsibility for the failure to implement the agreed procedures lies with Bishop Magee (...) Bishop Magee was the head of the diocese and cannot avoid his responsibility by blaming subordinates whom he wholly failed to supervise (...) The greatest failure by the Diocese of Cloyne was its failure to report all complaints to the Gardaí. Between 1996 and 2005, there were 15 complaints which very clearly should have been reported by the diocese to the Gardaí (...) He [= vicar general] failed to understand that the requirement to report was for the protection of other children (...) The Commission considers that reporting in relation to deceased priests is important for a number of reasons but mainly because it may help to validate other complainants." (S. E. John Magee SPS war von 1987 - 2010 Diözesanbischof von Cloyne.) Zu dem auf die Diözese Cloyne bezogenen Bericht nimmt auch der Direktor von Radio Vatikan, P. Federico Lombardi, Stellung: Der Bericht der irischen Untersuchungskommission über die Fälle des von Mitgliedern des Klerus begangenen Mißbrauchs Minderjähriger in der Diözese Cloyne, der am 13. Juli 2011 veröffentlicht wurde, hat - so wie jener über die Erzdiözese Dublin, der diesem vorausgegangen war - ein weiteres Mal die Schwere der begangenen Taten ins Blickfeld gerückt, dieses Mal auch für einen relativ aktuellen Zeitraum. Die vom neuen Bericht zur Prüfung gesichtete Zeitspanne reicht in der Tat vom 1. Januar 1996 bis zum 1. Februar 2009. Die irischen Autoritäten haben durch den Nuntius eine Kopie des Berichts nach Rom weitergeleitet, verbunden mit der Bitte um eine Reaktion von Seiten des Heiligen Stuhles; man muß also damit rechnen, daß dieser seine Kommentare und seine Antworten in den angemessenen Formen und Zeiträumen geben wird. Unsererseits halten wir es jedenfalls für opportun, einige Überlegungen zum Bericht und sein Echo zum Ausdruck zu bringen: Überlegungen, die jedoch – wie soeben gesagt - in keiner Weise die offizielle Antwort des Heiligen Stuhles darstellen. Zunächst erscheint es uns nötig, die intensiven Gefühle des Schmerzes und der Mißbilligung in Erinnerung zu rufen und zu erneuern, die der Papst aus Anlaß seines Treffens mit den Bischöfen Irlands zum Ausdruck brachte, die am 11. Dezember 2009 in den Vatikan gerufen worden waren, um eben im Lichte des damals frisch erschienenen Berichtes über die Erzdiözese Dublin gemeinsam der schwierigen Situation der Kirche in Irland zu begegnen. Dabei sprach der Papst offen von "Erschütterung und Scham" wegen "der abscheulichen Verbrechen". Es ist daran zu erinnern, daß der Papst eben dann in Folge dieses und eines weiteren Treffens (am 15. und 16. Februar 2010) seinen bekannten und umfassenden Hirtenbrief an die Katholiken Irlands veröffentlicht hat, nämlich am nachfolgenden 19. März 2010, in dem sich die stärksten und aussagekräftigsten Aussagen der Teilhabe an den Leiden der Opfer und ihrer Familien finden, aber auch Aussagen der Erinnerung an die schreckliche Verantwortung der Schuldigen und der Verfehlungen von Verantwortlichen der Kirche in ihren Aufgaben der Leitung und Beaufsichtigung. Eine der konkreten Handlungen im Gefolge des päpstlichen Hirtenbriefes ist die Apostolische Visitation der Kirche in Irland, die sich auf die Visitationen der vier Erzdiözesen, der Seminare und der religiösen Kongregationen bezieht und deren Resultate sich in einem fortgeschrittenen Stadium des Studiums und der Bewertung befinden. Es ist daher richtig, den vom Heiligen Stuhl bei der wirksamen Ermutigung und Unterstützung aller Bemühungen der Kirche in Irland gezeigten entschiedenen Einsatz anzuerkennen für die "Heilung und die Erneuerung", die notwendig sind, um die mit dem dramatischen Übel der gegenüber Minderjährigen verübten sexuellen Mißbräuche verbundenen Krise definitiv zu überwinden. Genauso richtig ist es, auch den vom Heiligen Stuhl gezeigten Einsatz auf der normativen Ebene anzuerkennen, mit der Klärung und Erneuerung der kirchenrechtlichen Normen betreffend den Bereich der gegenüber Minderjährigen verübten sexuellen Mißbräuche. Bekanntlich waren dabei fundamentale Etappen das Motu proprio aus dem Jahre 2001, die Vereinheitlichung der Kompetenzen bei der Kongregation für die Glaubenslehre und die nachfolgenden Aktualisierungen bishin zur Promulgation der neu formulierten Normen im Juli 2010. Was die entferntere Vergangenheit betrifft, so hat in diesen Tagen ein Brief aus dem Jahre 1997 [siehe oben!], also von vor 14 Jahren, besondere Resonanz gefunden, der nämlich in dem neuen Bericht wiedergegeben ist, aber schon im Januar 2010 publiziert worden war. Dieser vom damaligen Nuntius in Irland an die Bischofskonferenz adressierte Brief, mit dem auf Basis der von der Kongregation für den Klerus erhaltenen Anweisungen hervorgehoben wurde, daß das Dokument "Child Sexual Abuse: Framework for a Church Response" ("Kindesmißbrauch: Grundrahmen für eine Antwort der Kirche“) zu Einwendungen führte, weil es Aspekte enthielt, deren Übereinstimmung mit der universalen kirchenrechtlichen Gesetzgebung in Frage stand. Mit Recht darf erinnert werden, daß dieses Dokument nicht als offizielles Dokument der Bischofskonferenz an die Kongregation übersandt worden war, sondern als "Report of the Irish Catholic Bishops’ Advisory Committee on Child Sexual Abuse by Priests and Religious“ („Bericht des Beirates der irischen katholischen Bischöfe betreffend sexuellen Kindesmißbrauch durch Priester und Ordensleute“) und in seiner Einleitung festhielt: "Dieses Dokument ist weit entfernt davon, das letzte Wort dafür zu sein, wie die Fragen gelöst werden, die gestellt wurden." Daß die Kongregation dazu Einwände präsentierte, war daher verstehbar und legitim, wenn auch die Kompetenz Roms berücksichtigt wird, was die kirchlichen Gesetze betrifft. Und auch wenn man über die Angemessenheit der damaligen römischen Intervention im Verhältnis zur Schwere der irischen Situation diskutieren kann, gibt es keinen Grund, diesen Brief als Absicht zur Vertuschung der Mißbrauchsfälle zu interpretieren. In Wirklichkeit warnte man vor dem Risiko, daß Maßnahmen getroffen würden, die sich später aus dem Blickwinkel des Kirchenrechtes als anfechtbar oder ungültig erwiesen und so genau das Ziel wirksamer Bestrafungen zunichte machen würden, was sich die irischen Bischöfe aber vorgenommen hatten. Gleichzeitig ist in dem Brief absolut nichts enthalten, was wie eine Einladung zur Mißachtung der staatlichen Gesetze klingt. Im selben Zeitraum drückte sich der damaligen Präfekt der Kongregation für den Klerus, Darío Kardinal Castrillón Hoyos, beim Treffen mit den irischen Bischöfen so aus: "Die Kirche darf durch ihre Hirten in absolut keiner Weise den legitimen Weg der staatlichen Gerechtigkeit behindern, während sie gleichzeitig die regulären kirchenrechtlichen Verfahren einleitet" (Rosses Point, Sligo, 12. November 1998). Die Einwände, auf die sich der Brief betreffend die verpflichtende Anzeige bei den staatlichen Autoritäten ("mandatory reporting”) bezog, richteten sich gegen kein solches staatliches Gesetz, weil dieses in Irland damals nicht existierte (und die Vorschläge, es einzuführen, waren aus verschiedenen Gründen im selben staatlichen Bereich Diskussionsgegenstand). Deshalb erweist sich die Schwere gewisser an den Vatikan gerichteter Kritiken als merkwürdig, als ob der Heilige Stuhl schuldig wäre, solchen Vorschriften keine kirchenrechtliche Verbindlichkeit gegeben zu haben, für welche ein Staat keine Notwendigkeit sah, die zivilrechtliche Verbindlichkeit zu verleihen! Beim Anrechnen schwerwiegender Verantwortlichkeit dem Heiligen Stuhl gegenüber für das, was in Irland passiert ist, scheinen im übrigen solche und ähnliche Anschuldigungen weit über das hinauszugehen, was im Bericht selbst behauptet wird (der bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten ausgeglichenere Töne verwendet), und zeigen das Unwissen darüber, was der Heilige Stuhl im Laufe der Jahre effektiv getan hat, um zur wirksamen Bewältigung des Problems beizutragen. Zusammengefaßt: so wie es verschiedene irische Bischöfe erklärt haben, zeigt die Veröffentlichung des Berichtes über die Diözese Cloyne eine neue Etappe des langen und mühsamen Weges der Suche nach der Wahrheit, der Buße und Reinigung, der Heilung und Erneuerung der Kirche in Irland, der gegenüber sich der Heilige Stuhl überhaupt nicht fremd fühlt, sondern an ihr teilhat mit Solidarität und mit dem Einsatz auf verschiedene Weisen, an die wir soeben erinnert haben. [ENDE DER ÜBERLEGUNGEN VON P. LOMBARDI.] Sobald auch ich den ganzen Report gelesen habe, werde ich möglicherweise noch auf einzelne Aspekte verweisen, die bisher noch nicht umfassend diskutiert worden sind. In diesem Zusammenhang erinnere ich auch an das Schreiben des Präfekten der Glaubenskongregation vom 3. Mai 2011, u. a. betreffend Präventionsmaßnahmen gegen sexuellen Mißbrauch. So verbleibe ich mit herzlichen Wünschen für diese neue Woche Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik Sonntag, 1. Mai 2011
SELIGER PAPST JOHANNES PAUL II., ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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08:20
Kommentare (0) Trackbacks (4) SELIGER PAPST JOHANNES PAUL II., BITTE FÜR UNS!
HOMMAGE AN DEN SELIGEN PAPST JOHANNES PAUL II.
So vieles trifft heute zusammen, sogar der Monat Mai beginnt bereits und damit eine besondere Zeit der Verehrung der Mutter Jesu Christi. In älterer Zeit haben heute, am Weißen Sonntag, die Täuflinge der Heiligen Osternacht zum letzten Mal ihr weißes Taufkleid getragen. Die Kommunionkinder sind schon getauft, und so dürfen sie heute den nächsten Schritt katholischen Christseins im Empfang des Allerheiligsten Sakramentes des Altares, der Heiligen Kommunion, gehen. Ihnen wird heute auch ein vollkommener Ablaß gewährt, weil sie ihre Erstbeichte absolviert haben und heute "zum ersten Mal zum Tisch des Herrn treten", und dieser Ablaß wird auch allen Mitfeiernden gewährt, wenn auch sie ihre jährliche Osterbeichte vorgenommen haben, würdig kommunizieren und nach Meinung des Heiligen Vaters beten. Seit dem Heiligen Jahr 2000 begeht die Katholische Kirche den Weißen Sonntag weltweit auch immer als Sonntag der Göttlichen Barmherzigkeit. Der selige Papst Johannes Paul II. kam damit einem Wunsch nach, den unser Herr Jesus Christus selbst der polnischen Ordensschwester Maria Faustyna Kowalska 1931, also vor 80 Jahren, übermittelt hatte. Im Tagebuch der heiligen Faustyna bezeichnete Jesus nämlich die Zuflucht zu Seiner Barmherzigkeit wiederholt als letzten Rettungsanker für die Menschheit. Das von Jesus selbst der heiligen Faustina beschriebene Bild ist in seiner bekannteren Version im Meßbuch der Seligsprechung des Papstes Johannes Paul II. enthalten, aber auch eine Ikone wurde bereits nach ihren Angaben gefertigt, und diese Bilder sind immer verbunden mit dem kurzen Gebet: "Herr Jesus Christus, ich vertraue auf Dich." Daher kann am heutigen Sonntag jeder Katholik nach seiner persönlichen Beichte auch einen vollkommenen Ablaß gewinnen, wenn er in einer Kirche vor dem Tabernakel, in dem Jesus Christus sakramental wohnt, das Glaubensbekenntnis und das Vaterunser betet und denselben barmherzigen Heiland anruft. Die Bilder des barmherzigen Jesus erinnern uns daran, daß derselbe Christus Jesus – um es mit dem heiligen Johannes Evangelist zu sagen – durch Wasser und Blut gekommen ist. Der Priester singt in der Osterzeit zur Weihwasserbesprengung des Volkes Gottes mit dem Propheten Ezechiel oft das traditionelle "Vidi aquam", zu deutsch: "Ich sah das Wasser – ich sah das Wasser hervorrieseln aus der rechten Seite des Tempels", und er erinnert so daran, daß auch das Taufwasser seine Kraft aus dem Kostbaren Blute Jesu empfängt, das Seiner Seitenwunde zugleich mit Wasser entströmte. Und tatsächlich bedeuten die beiden Strahlen des genannten Jesusbildes Blut und Wasser. Vidi aquam egredientem de templo a latere dextro, ich sah Wasser hervorrieseln aus der rechten Seite des Tempels, alleluja, und alle, zu denen dieses Wasser drang, wurden heil. Das erinnert uns alle an unsere eigene heilige Taufe. Die Kommunionkinder des Jahres 2011 können sich ihren Weißen Sonntag besonders gut merken, denn die Seligsprechung des verehrungswürdigen Dieners Gottes Papst Johannes Paul II. ist am 1. Mai 2011 mit langfristigen Auswirkungen für die ganze Kirche in die Geschichte eingegangen. Dieser Papst hat der Kirche in der neuen Welt der Medien ihre ganze Weite aufgezeigt: katholisch im vollen Sinne des Wortes. Dieser selige Papst kann von keiner Gruppe monopolistisch für sich beansprucht werden, sondern er ist ein Seliger der ganzen Katholischen Kirche. Jede Erstkommunionstunde habe ich gemeinsam mit den Kindern begonnen mit dem Gebet des heiligen Rosenkranzes, weil wir so das Leben Jesu Christi und Seiner Mutter in Kurzfassung betrachten, und heute haben zur Vorbereitung auf das Papstamt mit Seiner Heiligkeit Benedikt XVI. zur Seligsprechung seines Vorgängers Hunderttausende den Rosenkranz zum barmherzigen Jesus, zur Göttlichen Barmherzigkeit, gebetet und gesungen. "Jesus, ich vertraue auf Dich!" "Mein Herr und mein Gott!" Das sollten wir oft beten, wir haben es gehört im Evangelium, wie es der Apostel Thomas betete. Und dann sagt Jesus etwas Wichtiges: selig sind, die nicht sehen und doch glauben. Wir sehen im Allerheiligsten Sakrament Jesus nicht direkt mit den Augen, aber wir wissen aus dem Glauben, das heißt tod-sicher, daß der ganze Jesus Christus nach der Wandlung unter der Gestalt des Brotes und des Weines gegenwärtig ist, nach der Wandlung ist es kein "heiliges Brot" und kein "heiliger Wein", sondern es ist Jesus selbst, ganz und gar, und wenn ich noch so wenig in der Kommunion erhalte, ich erhalte immer den ganzen Jesus Christus, sodaß es immer genügt, unter einer Gestalt zu kommunizieren. Und dann ist es für jeden Kommunikanten die heiligste Zeit, auch zum Gebet. Von daher kommt auch unsere Ehrfurcht, unsere Kniebeuge vor dem Herrn, in jeder Kirche, die einen Tabernakel mit den Kommunionen der letzten Heiligen Messen hat: hier lebt Jesus, hier ist Jesus wirklich, angezeigt durch das Ewige Licht. Und in der Messe knien wir dann ab oder nach dem Lied, das Gott als dreimal heilig anerkennt, weil nach dem Heiliglied kommt das Hochgebet, und in diesem ist immer die Heilige Wandlung enthalten, der erste Höhepunkt des Heiligen Meßopfers. Wir stehen unter dem Kreuz mit Maria und Johannes, dem Lieblingsjünger Jesu. Und als Frucht des Meßopfers folgt dann die persönliche Heilige Kommunion, wenn wir vorbereitet sind. Für die Lesehore der Priester wird das Leben des neuen Seligen nunmehr so zusammengefaßt: "Karl Josef Wotjtyła wurde 1920 in Wadowice in Polen geboren. Nach der Priesterweihe und dem Studium der Theologie in Rom kehrte er in die Heimat zurück und übernahm verschiedene pastorale und akademische Aufgaben. Er wurde zunächst Weihbischof und 1964 Erzbischof von Krakau und nahm am Zweiten Vatikanischen Konzil teil. Am 16. Oktober 1978 wurde er zum Papst gewählt und nahm den Namen Johannes Paul II. an. Sein außerordentlicher apostolischer Eifer, besonders für Familien, Jugendliche und Kranke, führte ihn auf unzählige Pastoralreisen in der ganzen Welt. Zu den vielen Früchten, die er der Kirche als Erbe hinterlassen hat, gehören vor allem sein reiches Lehramt und die Promulgation des Katechismus der Katholischen Kirche sowie des Codex des Kanonischen Rechts für die lateinische Kirche und für die Ostkirchen. Er entschlief im Herrn am 2. April 2005, dem Vorabend des Zweiten Sonntags der Osterzeit (von der göttlichen Barmherzigkeit), in Rom." Und im Meßbuch seiner Seligsprechung lautet die längere Fassung so: "Karol Jozef Wojtyła wurde am 18. Mai 1920 in Wadowice (Polen) geboren und am 16. Oktober 1978 zum Papst gewählt. Er war der zweite Sohn der Eheleute Karol Wojtyła und Emilia Kaczorowska. Im Jahre 1929 verlor er seine Mutter. Sein älterer Bruder Edmund, der Arzt war, starb 1932, und sein Vater, Unteroffizier in der Armee, verstarb 1941. Mit neun Jahren empfing er die erste Heilige Kommunion und mit achtzehn das Sakrament der Firmung. Nach dem Abitur in Wadowice schrieb er sich 1938 an der Jagellonen-Universität in Krakau ein. Als die Nationalsozialisten die Universität 1939 schlossen, arbeitete der junge Karol von 1940 bis 1944 zunächst in einem Steinbruch und dann in der Chemiefabrik Solvay, um einerseits seinen Lebensunterhalt zu verdienen, aber auch um der Deportation nach Deutschland zu entgehen. Da er sich zum Priestertum berufen fühlte, besuchte er ab 1942 die Vorlesungen im Krakauer Untergrundseminar unter der Leitung von Adam Stefan Kardinal Sapieha, dem Erzbischof von Krakau. Zur selben Zeit war er einer der großen Förderer des ebenfalls im Untergrund wirkenden 'rhapsodischen Theaters'. Nach dem Krieg führte er seine Studien bis zu seiner Priesterweihe am 1. November 1946 am neu eröffneten Priesterseminar in Krakau sowie an der Theologischen Fakultät der Jagellonen-Universität fort. Danach ging er auf Wunsch Kardinal Sapiehas zum weiteren Studium nach Rom, wo er 1948 mit einer Arbeit zum Thema 'Glaubensfragen im Werk des heiligen Johannes vom Kreuz' den Doktor der Theologie erwarb. In den Ferienzeiten sammelte er pastorale Erfahrungen unter den polnischen Emigranten in Frankreich, Belgien und den Niederlanden. Wieder nach Polen zurückgekehrt, wurde er zunächst Kaplan in der Pfarrei Niegowic unweit von Krakau und dann in St. Florian in Krakau selbst. Er nahm seine philosophischen und theologischen Studien wieder auf und war bis 1951 zugleich Studentenseelsorger. 1953 legte er an der Katholischen Universität von Lublin seine Habilitation vor, die der Frage nachging, ob auf dem ethischen System Max Schelers eine christliche Ethik aufgebaut werden könne. Später war er Professor für Ethik und Moraltheologie sowohl am Priesterseminar in Krakau als auch an der Theologischen Fakultät in Lublin. Am 4. Juli 1958 ernannte ihn Papst Pius XII. zum Weihbischof von Krakau und zum Titularbischof von Ombi. Erzbischof Eugeniusz Baziak erteilte ihm am 28. September 1958 in der Kathedrale auf dem Wawel die Bischofsweihe. Papst Paul VI. ernannte Karol Wojtyła am 13. Januar 1964 zum Erzbischof von Krakau. Zum Kardinal wurde er am 26. Juni 1967 erhoben. Von 1962 bis 1965 nahm er am Zweiten Vatikanischen Konzil teil. Einen wichtigen Beitrag leistete er bei der Erarbeitung der Konstitution Gaudium et spes. Vor seinem Pontifikat nahm Kardinal Wojtyła auch an den fünf Versammlungen der Bischofssynode teil. Am 16. Oktober 1978 wurde Kardinal Karol Wojtyła zum Papst gewählt; er nahm den Namen Johannes Paul II. an und wurde am 22. Oktober in sein Amt als Hirte der universalen Kirche feierlich eingeführt. Papst Johannes Paul II. hat in Italien 146 Pastoralbesuche durchgeführt und als Bischof von Rom 317 der gegenwärtig 332 römischen Pfarreien besucht. Als Ausdruck der unablässigen Hirtensorge des Nachfolgers Petri für die Kirche in aller Welt unternahm er insgesamt 104 Apostolische Reisen. Seine wichtigsten Werke umfassen 14 Enzykliken, 15 Nachsynodale Apostolische Schreiben, 11 Apostolische Konstitutionen und 45 Apostolische Schreiben. Darüber hinaus verfaßte Papst Johannes Paul II. während seines Pontifikats fünf Bücher: 'Die Schwelle der Hoffnung überschreiten' (Oktober 1994); 'Geschenk und Geheimnis. Zum 50. Jahr meiner Priesterweihe' (November 1996); 'Römisches Triptychon. Meditationen' (März 2003); 'Auf, laßt uns gehen!' (Mai 2004) und 'Erinnerung und Identität' (Februar 2005). Papst Johannes Paul II. hat 147 Seligsprechungsfeiern abgehalten, bei denen er 1338 Selige proklamierte, und 51 Kanonisierungen mit insgesamt 482 Heiligen. Er hat 9 Konsistorien einberufen, bei denen er 231 Kardinäle und einen Kardinal 'in pectore' kreierte. Ferner fanden unter seinem Vorsitz sechs Vollversammlungen des Kardinalskollegiums statt. Nach seiner Wahl 1978 berief er 15 Versammlungen der Bischofssynode ein: sechs ordentliche (1980, 1983, 1987, 1990, 1994 und 2001), eine außerordentliche (1985) und acht Sonderversammlungen (1980, 1991, 1994, 1995, 1997, 1998 [2] und 1999). Am 13. Mai 1981 wurde er auf dem Petersplatz Opfer eines schweren Attentats. Seine Rettung verdankte er dem mütterlichen Schutz Mariens, und er vergab seinem Attentäter. Nach einer langen Zeit der Genesung und im Bewußtsein, daß ihm ein neues Leben geschenkt wurde, intensivierte er seine pastoralen Aufgaben mit heroischem Einsatz. Seine Hirtensorge zeigte sich auch in der Errichtung zahlreicher Diözesen und Kirchenbezirke, in der Promulgation des Codex des kanonischen Rechts und des Codex der Kanones der Orientalischen Kirchen sowie in der Promulgation des Katechismus der Katholischen Kirche. Als besondere Gnadenzeiten rief er das Jahr der Erlösung, das Marianische Jahr, das Jahr der Eucharistie und nicht zuletzt das Große Jubiläum 2000 aus. Mit Blick auf die jungen Generationen führte er die Feier der Weltjugendtage ein. Kein Papst hat so viele Menschen getroffen wie Johannes Paul II. An über 1160 Mittwochsaudienzen haben mehr als 17.600.000 Pilger teilgenommen; nicht mitgerechnet sind die Teilnehmer an all den anderen Sonderaudienzen und religiösen Feiern, mehr als 8 Millionen Pilger allein während des Großen Jubiläums im Jahr 2000. Dazu kommen Millionen Gläubige bei seinen Pastoralbesuchen in Italien und auf der ganzen Welt. Zahlreich waren auch die Vertreter der Regierungen, die er in Audienz empfing. Es sei an die 38 offiziellen Besuche und an die 738 Audienzen und Begegnungen mit Staatsoberhäuptern erinnert wie auch an die 246 Audienzen und Treffen mit Regierungschefs. Papst Johannes Paul II. starb am Samstag, dem 2. April 2005, dem Vorabend des Weißen Sonntags und des von ihm eingeführten Sonntags der Göttlichen Barmherzigkeit, um 21.37 Uhr im Apostolischen Palast im Vatikan. Am 8. April wurde er nach dem feierlichen Begräbnisgottesdienst auf dem Petersplatz in den vatikanischen Grotten bestattet." (Verlinkungen von mir.) Im Stundenbuch der lateinischen Priester ist nun für den künftigen Gedenktag des seligen Johannes Paul II. die zweite Lesung aus seiner Ansprache am Beginn des Pontifikats (22. Oktober 1978: AAS 70 [1978], 945 - 947) entnommen: "Habt keine Angst! Öffnet die Tore für Christus! Petrus ist nach Rom gekommen! Nur der Gehorsam gegenüber dem Auftrag des Herrn hat seine Schritte geführt und ihn bis zu dieser Stadt gelangen lassen, dem Herzen des Römischen Reiches. Vielleicht wäre er lieber dort geblieben, an den Ufern des Sees von Gennesaret, bei seinem Boot mit den Fischernetzen. Aber unter der Führung des Herrn und Seinem Auftrag getreu ist er hierher gekommen! Nach einer alten Überlieferung wollte Petrus während der Verfolgung des Nero die Stadt Rom verlassen. Da aber griff der Herr ein: Er ging ihm entgegen. Petrus sprach Ihn an und fragte: 'Quo vadis, Domine?' — 'Wohin gehst Du, Herr?', und der Herr antwortete sofort: 'Ich gehe nach Rom, um dort ein zweites Mal gekreuzigt zu werden.' Da kehrte Petrus nach Rom zurück und ist dort bis zu seiner Kreuzigung geblieben. Unsere Zeit lädt uns dazu ein, drängt und verpflichtet uns, auf den Herrn zu schauen und uns in eine demütige und ehrfürchtige Betrachtung des Geheimnisses der höchsten Gewalt Jesu Christi selbst zu vertiefen. Er, der aus der Jungfrau Maria geboren wurde, der Sohn des Zimmermanns — wie man glaubte —, der Sohn des lebendigen Gottes — wie Petrus bekannte —, ist gekommen, um uns alle zu einem 'königlichen Priestertum' zu machen. Das Zweite Vatikanische Konzil hat uns das Geheimnis dieser Herrschergewalt wiederum in Erinnerung gebracht und auch die Tatsache, daß die Sendung Christi als Priester, prophetischer Lehrer und König in der Kirche fortdauert. Alle, das ganze Volk Gottes, haben Anteil an dieser dreifachen Sendung. In der Vergangenheit hat man vielleicht dem Papst die Tiara, die dreifache Krone, aufs Haupt gesetzt, um durch diese symbolische Geste den Heilsplan Gottes für Seine Kirche zum Ausdruck zu bringen, daß nämlich die ganze hierarchische Ordnung der Kirche Christi, die ganze in ihr ausgeübte 'heilige Gewalt' nichts anderes ist als Dienst, ein Dienst, der nur das eine Ziel hat: daß das ganze Volk Gottes an dieser dreifachen Sendung Christi Anteil habe und immer unter der Herrschaft des Herrn bleibe, die ihre Ursprünge nicht in den Mächten dieser Welt, sondern im Geheimnis des Todes und der Auferstehung hat. Die uneingeschränkte und doch milde und sanfte Herrschaft des Herrn ist die Antwort auf das Tiefste im Menschen, auf die höchsten Erwartungen seines Verstandes, seines Willens und Herzens. Sie spricht nicht die Sprache der Gewalt, sondern äußert sich in Liebe und Wahrheit. Der neue Nachfolger Petri auf dem Bischofsstuhl in Rom betet heute innig, demütig und vertrauensvoll: 'Christus! Laß' mich ganz Diener Deiner alleinigen Herrschaft werden und sein! Diener Deiner sanften Herrschaft! Diener Deiner Herrschaft, die keinen Untergang kennt! Laß' mich Diener sein! Mehr noch ein Diener Deiner Diener!' Brüder und Schwestern! Habt keine Angst, Christus aufzunehmen und Seine Herrschergewalt anzuerkennen! Helft dem Papst und allen, die Christus und mit der Herrschaft Christi dem Menschen und der ganzen Menschheit dienen wollen! Habt keine Angst! Öffnet, ja reißt die Tore weit auf für Christus! Öffnet die Grenzen der Staaten, die wirtschaftlichen und politischen Systeme, die weiten Bereiche der Kultur, der Zivilisation und des Fortschritts Seiner rettenden Macht! Habt keine Angst! Christus weiß, 'was im Innern des Menschen ist'. Er allein weiß es! Heute weiß der Mensch oft nicht, was er in seinem Innern, in der Tiefe seiner Seele, seines Herzens trägt. Er ist deshalb oft im Ungewissen über den Sinn seines Lebens auf dieser Erde. Er ist vom Zweifel befallen, der dann in Verzweiflung umschlägt. Erlaubt also — ich bitte euch und flehe euch in Demut und Vertrauen an —, erlaubt Christus, zum Menschen zu sprechen! Nur Er hat Worte des Lebens, ja, des ewigen Lebens!" Gebet zu Ehren des seligen Johannes Paul II. Gott, Du bist reich an Erbarmen und hast den seligen Papst Johannes Paul II. zur Leitung Deiner ganzen Kirche bestellt; gib, daß wir, durch seine Lehre geführt, unsere Herzen vertrauensvoll öffnen für die heilbringende Gnade Christi, des einzigen Erlösers der Menschheit, der mit Dir lebt und herrscht in der Einheit des Heiligen Geistes, Gott, von Ewigkeit zu Ewigkeit. Responsorium R/. Habt keine Angst: der Erlöser der Menschheit hat die Macht des Kreuzes offenbart und für uns das Leben gegeben! * Öffnet, reißt die Tore weit auf für Christus! V/. In der Kirche sind wir dazu berufen, an Seiner Macht Anteil zu haben. * Öffnet, reißt die Tore weit auf für Christus! Gebete zu dem vom seligen Johannes Paul II. eingeführten heutigen Barmherzigkeitssonntag Herr, Jesus Christus, ich vertraue auf Dich. Du bist groß und wunderbar sind Deine Werke. Du bist der Gütige, der Vielerbarmende und der Menschenliebende. / Herr, Jesus Christus, mache aus mir ein lebendiges Abbild Deiner Barmherzigkeit. Laß' Deine Barmherzigkeit durch mich hindurch zu meinen Nächsten gelangen. / Herr, Jesus Christus, hilf mir, daß meine Augen barmherzig werden und ich nicht nach äußerem Anschein verdächtige und richte. Laß' mich wahrnehmen, was schön ist in den Herzen meiner Nächsten. / Herr, Jesus Christus, hilf mir, daß mein Gehör barmherzig wird und ich die Nöte meiner Nächsten nicht überhöre. Laß' meine Ohren nicht gleichgültig bleiben für ihre Leiden und Freuden. / Herr, Jesus Christus, hilf mir, daß meine Zunge barmherzig wird und ich nicht über andere abfällig rede. Laß' mich vielmehr die rechten Worte des Trostes, der Hoffnung und der Vergebung finden. / Herr, Jesus Christus, hilf mir, daß meine Hände barmherzig und freigebig werden. Mach' mich bereit, auch schwierige und mühevolle Arbeit für andere auf mich zu nehmen. / Herr, Jesus Christus, hilf mir, daß meine Füße barmherzig werden. Laß sie meinen Nächsten zu Hilfe eilen, wenn sie mich brauchen und die eigene Ermüdung vergessen. / Herr, Jesus Christus, hilf mir, daß mein Herz barmherzig wird und ich die Leiden der Nächsten erkenne. Laß nicht zu, daß ich einem mein Herz verschließe. Gib mir aufrichtigen Umgang auch mit denen, die meine Güte mißbrauchen. / Herr, Jesus Christus, schließe mich ein in Dein barmherziges Herz, verwandle und heile mich. Laß Deine Barmherzigkeit in mir sein. Denn Du allein bist der Barmherzige und vermagst alles. Dir sei Lobpreis, Danksagung und Anbetung, samt Deinem anfangslosen Vater und Deinem allheiligen, gütigen und lebenspendenden Geist, jetzt und in alle Ewigkeit. Amen. (Nach der heiligen Schwester Faustyna, überarbeitet vom hochwürdigsten Herrn Archimandrit Dr. A.-A. Thiermeyer.) Barmherzigstes Herz Jesu, Deine Güte ist unendlich, und die Schätze Deiner Gnaden sind unerschöpflich. Ich vertraue grenzenlos auf Deine Barmherzigkeit, die alle Deine Werke übertrifft. Ich weihe mich Dir gänzlich, um in den Strahlen Deiner Gnade und Liebe zu leben, die aus Deinem Herzen am Kreuze hervorgegangen sind. Ich will Deine Barmherzigkeit verbreiten durch die geistigen und leiblichen Werke der Barmherzigkeit, besonderes die Sünder bekehren, die Armen, Betrübten und Kranken trösten und ihnen helfen, und für die Sterbenden und die armen Seelen im Fegefeuer beten. Du aber wirst mich beschützen wie Dein Eigentum und Deine Ehre, denn ich befürchte alles von meiner Schwäche und erhoffe alles von Deiner Barmherzigkeit. Die ganze Menschheit möge die unbegreifliche Tiefe Deiner Barmherzigkeit erkennen, auf sie all ihre Hoffnung setzen und sie in Ewigkeit lobpreisen. Amen. So bleibt mir nur noch, Werbung zu machen für eine Internationale Tagung zu Ehren des seligen Johannes Paul II. in Eichstätt (vom 13. - 15. Mai 2011: Liebe, Leib und Leidenschaft. Zur Theologie des Leibes) und auf Analysen zum ersten Bloggertreffen im Vatikan zu verweisen, welches meines Erachtens nicht nur terminlich (2. Mai 2011) mit der Seligsprechung zu tun hatte, sondern auch von der Idee ganz in den Fußspuren des neuen Seligen der Katholischen Kirche wandelte. Der Blogger Eberhard Wagner berichtet in mehreren Teilen aus seiner Sicht. Beten wir nunmehr für eine baldige Heiligsprechung des seligen Papstes Johannes Paul II.! Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik Freitag, 14. Januar 2011
VEREHRUNGSWÜRDIGER DIENER GOTTES ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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14:00
Kommentare (0) Trackbacks (3) VEREHRUNGSWÜRDIGER DIENER GOTTES JOHANNES PAUL II.: GEWALTIGER RUF DER HEILIGKEIT
INFORMATION DER KONGREGATION FÜR DIE SELIG- UND HEILIGSPRECHUNGSPROZESSE ÜBER DEN VERLAUF DES SELIGSPRECHUNGSFALLES DES VEREHRUNGSWÜRDIGEN DIENERS GOTTES JOHANNES PAUL II. (KAROL WOJTYŁA)
Am 14. Januar 2011 hat der Heilige Vater Benedikt XVI. während der Seiner Eminenz, dem hochwürdigsten Herrn Kardinal Angelo Amato, dem Präfekten der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, gewährten Audienz, dieselbe Kongregation bevollmächtigt, das Dekret über das Wunder zu promulgieren, das der Fürbitte des verehrungswürdigen Dieners Gottes Johannes Paul II. (Karol Wojtyła) zugeschrieben wird. Dieser Akt beschließt den Weg, der dem Ritus der Seligsprechung vorausgeht, dessen Datum vom Heiligen Vater entschieden wird. Wie bekannt, begann das Verfahren durch päpstliche Dispens vor dem Ablauf der fünf Jahre nach dem Tod des Dieners Gottes, wie es von der geltenden Gesetzgebung verlangt wird. Diese Vorgehensweise wurde vom gewaltigen Ruf der Heiligkeit ausgelöst, dessen sich Papst Johannes Paul II. im Leben, im Sterben und nach dem Tod erfreute. Für alle anderen Bereiche wurden die allgemeinen kirchenrechtlichen Bestimmungen für die Fälle der Seligsprechung und Heiligsprechung vollständig beachtet. Von Juni 2005 bis April 2007 wurden daher sowohl die diözesane römische Hauptuntersuchung als auch die Untersuchungen in verschiedenen anderen Diözesen (durch Rechtshilfe) vorgenommen, was das Leben, die Tugenden und den Ruf der Heiligkeit sowie die Wunder betrifft. Die rechtliche Gültigkeit der kanonischen Verfahren wurde mit Dekret vom 4. Mai 2007 durch die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse anerkannt. Nach Prüfung der entsprechenden Positio äußerten sich dann neun theologische Konsultoren des Dikasteriums im Juni 2009 positiv in bezug auf den heroischen Grad der Tugenden des Dieners Gottes. Im darauffolgenden November wurde unter Beachtung der üblichen Prozedur dieselbe Positio dem Urteil der Kardinäle und Bischöfe der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse unterworfen, welche sich mit zustimmendem Urteil äußerten. Am 19. Dezember 2009 autorisierte der Heilige Vater Benedikt XVI. die Promulgation des Dekretes über den heroischen Tugendgrad. Im Blick auf die Seligsprechung des verehrungswürdigen Dieners Gottes präsentierte die Postulatur des Verfahrens zur Prüfung durch die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse die Heilung der Schwester Marie Simon Pierre Normand, Ordensfrau des Institut des Petites Soeurs des Maternités Catholiques, von der parkinsonschen Krankheit. Wie üblich wurden die umfassenden Akten der ordnungsgemäß durchgeführten kirchenrechtlichen Untersuchung gemeinsam mit den detaillierten gerichtsärztlichen Gutachten am 21. Oktober 2010 dem wissenschaftlichen Studium des medizinischen Beirates des Dikasteriums für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse übergeben. Seine Gutachter sprachen sich für die wissenschaftliche Unerklärbarkeit der Heilung aus, nachdem sie die prozessualen Zeugnisse und die gesamte Dokumentation mit der gewohnten Gründlichkeit studiert hatten. Die theologischen Konsultoren schritten dann nach Sichtung der medizinischen Schlußfolgerungen am 14. Dezember 2010 zur theologischen Bewertung des Falles und erkannten einstimmig die Einzigartigkeit, das Vorausgehen und die Stimmigkeit der an den Diener Gottes Johannes Paul II. gerichteten Anrufung an, dessen Fürbitte zum Zwecke der wunderbaren Heilung wirksam gewesen war. Schließlich wurde am 11. Januar 2011 die ordentliche Vollversammlung der Kardinäle und der Bischöfe der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse abgehalten, welche ein einstimmiges positives Urteil erließen, mit dem sie die Heilung der Schwester Marie Pierre Simon als wunderbar erachten, insoweit sie von Gott in wissenschaftlich unerklärlicher Weise vollbracht wurde, im Gefolge der Anrufung des Papstes Johannes Paul II., der sowohl von derselben Geheilten als auch von vielen anderen Gläubigen vertrauensvoll angerufen worden ist. [ENDE MEINER AUCH BEI KATH.NET ABRUFBAREN ÜBERSETZUNG.] In großer Vorfreude auf den vom Heiligen Vater Benedikt XVI. geplanten Sonntag der Seligsprechung, den Sonntag der Göttlichen Barmherzigkeit, den Weißen Sonntag 2011, d. h. präzise auf den 1. Mai 2011, grüße ich alle Leser und Leserinnen. In der mir anvertrauten Wallfahrtspfarrei St. Marien Buchenhüll ist dies der Tag der Heiligen Erstkommunion und der ersten Maiandacht, sodaß ich persönlich leider nicht in Rom sein kann. Ich lade daher alle Daheimbleibenden schon heute zur großen Dankandacht am Nachmittag des 1. Mai 2011 (um 14.00 Uhr) bei der Lourdesgrotte im Marienwallfahrtsort Buchenhüll, 85072 Eichstätt, ein, die als erste Maiandacht ganz im Zeichen der Anrufung des neuen seligen Papstes und des ersten Empfanges des Allerheiligsten Altarsakramentes stehen wird. Herzlichst, Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik Samstag, 16. Oktober 2010
NAHOST-BISCHOFSSYNODE: PROF. WINKLER ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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12:32
Kommentare (0) Trackbacks (14) NAHOST-BISCHOFSSYNODE: PROF. WINKLER ZU DEN VIELEN RITEN IN DER KATHOLISCHEN KIRCHE
ACHTUNG, mit Datum vom 19. Januar 2015 wurde dieser Blogeintrag bei den unter 3. und 4. benannten Eigenrechtskirchen auf den neuesten Stand gebracht, weil der Heilige Vater Papst Franziskus für Eritrea eine neue katholische Eigenrechtskirche des alexandrinischen Ritus errichtet hat (vgl. Punkt 4):
*** Gerne übernehme ich ein Exklusiv-Interview als Beitrag Nr. 6 zur Sonderversammlung der Bischofssynode für den Mittleren Osten (10. - 24. Oktober 2010) von Mag. Mag. Gabriela Maria Mihlig, akkreditierte Romkorrespondentin für den Lateinischen Patriarchen, Seine Seligkeit Fouad Twal (Jerusalem). Rückfragen bitte immer an die Korrespondentin selbst unter gmtm@gmx.at - ein herzliches Vergelt's Gott an die genannte katholische Theologin und Journalistin! (Hier sind noch die vorhergehenden Berichte Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5. Das folgende Interview wurde inhaltlich von Univ.-Prof. Dr. Dietmar Winkler autorisiert.) Interview mit Univ.-Prof. Dr. Dietmar Winkler (Patristik und Kirchengeschichte in Salzburg, Österreich) unter dem Thema "Die Synode für den Mittleren Osten – im Kontext zu den laufenden Gesprächen": Mihlig: Die Zusammenarbeit zwischen Ost und West – was ist dabei wesentlich? Univ.-Prof. Dr. Winkler: Hinsichtlich der Zusammenarbeit der Kirchen des Ostens und des Westens ist zu unterscheiden zwischen der grundsätzlichen Zusammenarbeit der verschiedenen katholischen Kirchen im Orient und der ökumenischen Kooperation mit den anderen Kirchen der Region, insbesondere den orthodoxen Schwesterkirchen. Auf der Synode ist hierzu unter anderem festgestellt worden, daß die Versammlung der katholischen Patriarchen im Nahen Osten (Council of Catholic Patriarchs in the Middle East) ihre Zusammenarbeit wieder aufnehmen und intensivieren soll. In der Folge sollen dann - zu bestimmten Anliegen und zur Verbesserung der Beziehungen - die orthodoxen Patriarchen mit einbezogen werden. Ein interessanter Vorschlag, der in die Synode eingebracht wurde, war auch jener, daß ein Patriarch einer katholischen Ostkirche ipso facto zur Papstwahl zugelassen werden sollte, ohne zuvor zum Kardinal kreiert werden zu müssen, was aus der lateinischen römischen Tradition kommt. Auch die Frage nach den sich überlappenden Jurisdiktionen (lateinischer Codex Iuris Canonici / CIC und orientalischer Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium / CCEO) stellt ein Anliegen der Synodenväter dar. Die gegenwärtige kirchenrechtliche Bestimmung sieht vor, daß ein Patriarch territoriale Jurisdiktion ausüben darf. Diese Bestimmung erschwert jedoch die pastorale Aufgabe des Oberhauptes einer katholischen Ostkirche, da durch die anhaltende Emigration viele Gemeinden in der sogenannten "Diaspora" zu betreuen sind. Demzufolge wäre es für einen Patriarchen hilfreich, wenn seine Jurisdiktion sozusagen auf diesen Ort der Pfarrei erweitert werden würde. Das wäre kirchenrechtlich zu überdenken und zu überprüfen, muß jedoch noch Gegenstand weiterer präziser Gespräche sein, ansonsten kommt es unweigerlich zu Konflikten vor Ort. Mihlig: Nach Ihrer bisherigen Erfahrung: was kann der Westen vom Osten lernen? Univ.-Prof. Dr. Winkler: Die Gläubigen im Westen sollen erkennen, daß die Katholische Kirche eine große Vielfalt in der Einheit darstellt. So gibt es im Orient sieben katholische Kirchen, die ihre Liturgie in verschiedenen Riten feiern: armenisch, koptisch, syrisch, griechisch-melkitisch sowie im römischen Ritus. Es gilt, diese Vielfalt als eine spirituelle Bereicherung zu verstehen und konkret zu erfahren, daß die Katholische Kirche keineswegs monolithisch sein kann. Unsere westliche Form der Liturgie und des Gebetes ist eine von vielen Formen in der Katholischen Kirche. Eine weitere wichtige Erkenntnis, die der Orient dem Westen geben kann, ist jene des Zusammenlebens mit dem Islam. Die Kirchen im Orient haben diesbezüglich eine jahrhundertelange Erfahrung. Die diesbezüglichen Einschätzungen sind durchaus mannigfaltig und zeigen unterschiedliche Ansätze. Dies kommt auch auf der Synode deutlich zum Ausdruck. Die Kirchen des Westens, insbesondere in Europa, sollten auf das hören, was uns die orientalischen Kirchen in Bezug auf die Koexistenz mit den Muslimen zu sagen haben. Man wird diese Erfahrungen nicht 1 : 1 auf den Westen übertragen können. Sie können aber als Anregungen gelten, die es dann im westlichen Kontext umzusetzen gilt. Mihlig: Welche großen Anliegen in der Seelsorge wurden auf der Synode in der ersten Woche besprochen? Univ.-Prof. Dr. Winkler: Die pastoralen Anliegen, die in den Interventionen der Synode zur Sprache gebracht werden, sind von äußerst vielfältiger Art. Die pastorale Praxis ist in den jeweiligen Regionen im Mittleren Osten unterschiedlich zu sehen. Um nur ein Beispiel zu nennen: in der Golfregion leben etwa 50 % aller Katholiken des Mittleren Ostens. Sie kommen als Fremdarbeiter von den Philippinen, aus Indien, Äthiopien und aus anderen Ländern. Es ist aber in diesen Staaten mit eher restriktivem Islam nur möglich, wenige Seelsorger einzusetzen. Es ist keineswegs möglich, die Gläubigen mit der notwendigen Anzahl von Priestern versorgen. Das ist ein schwieriges pastorales Problem. Ein weiteres Beispiel mag das der palästinensischen arabischen Christen sein, denen es an Reisefreiheit fehlt und die im Staat Israel de facto Bürger zweiter Klasse sind. In Mosul/Irak wiederum leben die Christen in einem ihr Leben bedrohenden Umfeld. Insgesamt wäre es also dringend notwendig, daß die einzelnen katholischen Ostkirchen in der pastoralen Sorge in Zukunft zusammenarbeiten sollen und auch für diese Situation geeignete Konzepte entwerfen. Doch diese Thematik ist keineswegs ausformuliert bzw. zu Ende gedacht. Nach dem Darlegen der Probleme in den Vollversammlungen dieser Woche erhoffe ich mir persönlich für die Sitzungen der kommenden Woche, in denen vor allem in Arbeitsgruppen gearbeitet werden wird, konkretere Ergebnisse. Die Synodenväter müssen eine deutliche Botschaft an die Christen im Orient senden, damit diese den großen Wert erkennen können, warum sie im Orient bleiben sollen und Hoffnung für die Zukunft haben! Mihlig: Vielen Dank für das Gespräch! [BEITRAG NR. 6 DER ROMKORRESPONDENTIN MAG. MAG. GABRIELA MARIA MIHLIG IM AUFTRAG DES LATEINISCHEN PATRIARCHEN VON JERUSALEM.] Als Verdeutlichung des wertvollen Interviews biete ich im Anschluß die am 7. Oktober 2010 aufgrund des 20jährigen Promulgationsjubiläums des oben bereits erwähnten zweiten weltweit geltenden katholischen Gesetzbuches (Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium = CCEO) vom Heiligen Stuhl her erfolgte aktuelle Veröffentlichung der in der universalen Katholischen Kirche (also nicht nur im Nahen Osten) anerkannt lebenden Eigenrechtskirchen (ecclesiae sui iuris) oder Rituskirchen mit ihren liturgischen, spirituellen und kulturellen Reichtümern. Die Kirche besteht also nicht nur aus den vielen Teilkirchen (zumeist territorialer Art wie z. B. Diözesen oder Territorialabteien, aber auch personaler Herkunft wie z. B. Militärordinariate usw.), sondern gleichzeitig aus (den mit Rom in voller Einheit stehenden) 24 unterschiedlichen Rituskirchen sui iuris: Lateinische Rituskirche: Die erste ist uns allen wohlbekannt, es ist (1.) die lateinische Kirche innerhalb der Katholischen Kirche, der viele von uns in diesen Breiten durch Taufe und Firmung ganz angehören und für die der CIC 1983 gilt. Sie ist zwar die mitgliederstärkste und hat auch noch universale und teilkirchliche Vielfalt innerhalb ihres lateinischen Ritenbereiches (ordentliche und außerordentliche Form des römischen Ritus, aber beispielsweise auch die anglokatholische Ausprägung usw.), aber die weiteren 23 (dem CCEO 1990 unterstellten orientalischen) Kirchen sui iuris, die den fünf großen orientalischen Traditionssträngen angehören, sind ihr gegenüber heute innerhalb der Katholischen Kirche von den Grundprinzipien her juridisch gleichberechtigt: Katholische Eigenrechtskirchen der alexandrinischen Tradition: (2.) Koptische Patriarchalkirche: im Jahr 1824 schuf der Heilige Stuhl für die katholischen Kopten ein Patriarchat, was aber nur auf dem Papier existierte. Papst Leo XIII. stellte das katholisch-koptische Patriarchat von Alexandrien mit dem Apostolischen Schreiben "Christi Domine" vom 26. November 1895 wieder her. Der gegenwärtige Patriarch ist Seine Seligkeit Antonios Naguib (Synodenvater und Generalberichterstatter), der seinen Dienst am 30. März 2006 begonnen hat. Der Sitz des Patriarchates befindet sich in Kairo. Die katholischen Kopten findet man ausschließlich in Ägypten und im Sudan, in einer Zahl von 210.000. (3.) Äthiopische Metropolitankirche sui iuris: im Jahr 1930 wurde ein Ordinariat für die Gläubigen des äthiopischen Ritus in Eritrea errichtet und einem eritreischen Bischof anvertraut. Später, im Jahr 1951, wurde ein Apostolisches Exarchat des äthiopischen Ritus in Addis Abeba errichtet, und das Ordinariat für Eritrea wurde in den Rang eines Exarchates erhoben. Zehn Jahre später, am 9. April 1961, wurde eine äthiopische Metropolie geschaffen, mit Addis Abeba als Metropolitansitz und Asmara (in Eritrea) und Adigrat (in Äthiopien) als Suffraganeparchien (vgl. die Konstitution "Apostolica Quod Venerabiles" von Papst Johannes XXIII. vom 20. Februar 1961). 1995 wurden in Eritrea zwei neue Eparchien, jene in Barentu und Keren, errichtet (vgl. die Konstitution "Apostolica Quia opportunum" von Papst Johannes Paul II. vom 21. Dezember 1995). Der gegenwärtige Metropolit ist Seine Exzellenz Erzbischof Berhaneyesus Demerew Souraphiel C.M. (Synodenvater und Vorsitzender der katholischen Bischofskonferenz von Äthiopien und Eritrea), die Anzahl der Gläubigen beträgt 208.000, und die Liturgiesprache dieser Eigenrechts-Metropolitankirche ist Ge'ez, eine semitische Sprache, die mittlerweile seit Jahrhunderten nicht mehr im Gebrauch ist. Am 19. Januar 2015 wurde bekannt, dass die Rituskirche durch Schaffung der im folgenden Punkt benannten eritreischen Eigenrechtskirche verkleinert worden ist. Gleichzeitig ist für die äthiopisch-katholische Kirche die neue Suffragan-Eparchie von Bahir Dar - Dessie (aus der Metropolitan-Erzeparchie von Addis Abeba) errichtet worden, und bereits am 4. Januar 2015 hatte der Heilige Vater bekanntgegeben, dass Metropolitanerzbischof Souraphiel am 14. Februar 2015 zum Kardinal kreiert werde. (4.) Eritreische Metropolitankirche sui iuris: am 19. Januar 2015 gab der Heilige Stuhl bekannt, dass von Seiner Heiligkeit Papst Franziskus aus einem Teil der im Vorpunkt genannten äthiopisch-katholischen Metropolitankirche (aus der Erzeparchie von Addis Abeba) eine neue eritreisch-katholische Eigenrechtskirche mit Sitz in Asmara errichtet worden ist, sodass Asmara jetzt die Erzeparchie des ersten Metropoliten, Seiner Exzellenz Erzbischof Menghesteab Tesfamariam M.C.C.J., ist, der zuletzt Bischof der bisherigen Suffragan-Eparchie Asmara war. Die neue Rituskirche erstreckt sich über das ganze Territorium von Eritrea und umfasst die folgenden Eparchien: die Erzeparchie von Asmara mit den Regionen von Asmara, Massawa und Mendefera und einem Territorium von 23.886 km² mit 30.886 Katholiken unter 1.308.015 Einwohnern; dann die Eparchie von Barentu, welche fast die ganze Region von Gash-Barka beinhaltet, mit einem Territorium von 44.986 km² und 40.543 Katholiken unter 765.000 Einwohnern; weiters die Eparchie von Keren mit den Provinzen Senhit und Sahil, was dem Territorium von 25.949 km² mit 48.494 Katholiken unter 445.860 Einwohnern entspricht, und schließlich die Eparchie von Segheneity in der Region des südlichen Roten Meeres und eines Teiles von Debub. Diese Eparchie war noch am 24. Februar 2012 von Benedikt XVI. mit der Konstitution "Apostolica Cum visum sit" für die äthiopisch-katholische Metropolitankirche aus der Eparchie von Asmara heraus errichtet worden, und sie hat ein Territorium von 29.499 km² mit 35.557 Katholiken unter 306.636 Einwohnern. Katholische Eigenrechtskirchen der antiochenischen Tradition: (5.) Syrische Patriarchalkirche: diese ist die Kirche der Syrisch-Orthodoxen, die sich ab 1783 mit Rom vereinigt haben. Die Patriarchalkirche hat eine eigene Hierarchie unter der Autorität eines Patriarchen, der den Titel "Patriarch von Antiochia der Syrer" trägt. Seit 20. Januar 2009 heißt der neue Patriarch Seine Seligkeit Ignace Youssif III. Younan (Synodenvater und delegierter Synodenpräsident). Der Sitz ist in Beirut (Libanon), aber der größere Teil der Gläubigen lebt im Irak (42.000) und in Syrien (26.000), während 55.000 in der Diaspora (USA und Venezuela) leben. Ein größerer Teil der noch nicht mit Rom verbundenen syrisch-orthodoxen Christen, die so wie die (unter 8. aufgeführten) chaldäischen Christen oft Assyrer oder Aramäer genannt werden, lebt historisch gesehen in der türkischen Region von Tur Abdin, rund um das berühmte Kloster Mor Gabriel. (6.) Maronitische Patriarchalkirche: diese Eigenrechtskirche hat ihren Namen von ihrem Gründer, dem heiligen Maron († 410), der sie im vierten Jahrhundert schuf. Der Patriarch von Antiochia der Maroniten ist Seine Seligkeit Nasrallah Pierre Kardinal Sfeir (Synodenvater und delegierter Synodenpräsident ad honorem), mit dem Sitz in Bkerké, Libanon, und die Anzahl der Gläubigen beträgt drei Millionen. Die Kirche findet sich im Libanon, in Zypern, Jordanien, Israel, Palästina, Ägypten, Syrien, Argentinien, Brasilien, Mexiko, in den USA, in Kanada und Australien. (7.) Syro-Malankarische Großerzbischöfliche Kirche: im Jahr 1930 erbat ein kleine Gruppe von Ordensleuten und Gläubigen der malankarisch-orthodoxen Kirche unter Führung von Bischof Geevarghese Mar Ivanios die Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche und erhielt diese von Papst Pius XI., welcher 1932 mit der Errichtung zweier Diözesen und mit der Auflegung des Palliums der neuen katholischen syro-malankarischen Kirche ihre Existenz schenkte. Am 10. Februar 2005 erhob der verehrungswürdige Diener Gottes Papst Johannes Paul II. die Eigenrechtskirche zur Würde einer großerzbischöflichen. Der Großerzbischof ist Seine Seligkeit Baselios Cleemis Thottunkal (Synodenvater), mit dem Sitz in Trivandrum und mit einer Zahl von über 410.000 Gläubigen. Katholische Eigenrechtskirchen der armenischen Tradition: (8.) Armenische Patriarchalkirche: die armenisch-katholische Kirche entsprang 1742 der armenischen Nationalkirche. Sie wurde von Papst Benedikt XIV. (1740 - 1758) anerkannt. Sie ist mit Gemeinschaften präsent im Libanon, Iran, Irak, in Ägypten, Syrien, in der Türkei, in Israel, Palästina und in anderen Bereichen der armenischen Diaspora auf der Welt. Die Zahl der Gläubigen wird auf 540.000 (2008) geschätzt, und der Sitz der Eigenrechtskirche ist in Bzoummar im Libanon. Haupt der Kirche ist der Patriarch von Zilizien der Armenier, der seinen Sitz in Beirut hat; der gegenwärtige Patriarch ist Seine Seligkeit Nerses Bedros XIX. Tarmouni (Synodenvater). Am 11. Juni gedenkt die Kirche des 1915 ermordeten Märtyrer-Erzbischofs Ignatius Maloyan (Shoukrallah) von Mardin. Katholische Eigenrechtskirchen der chaldäischen Tradition: (9.) Chaldäische Patriarchalkirche: im Jahr 1551 versammelten sich einige Bischöfe und Gläubige beim antiken Kloster von Rabban Hormisda und wählten Yochanan (Giovanni) Sulaqa, Abt des Klosters, zum Patriarchen. Hernach entsandten sie Sulaqa nach Rom, wo der Abt von Papst Julius III. angehört wurde. Sulaqa bekehrte sich zum Katholizismus, und im Jahr 1553 schuf der Papst das Patriarchat der Katholischen Kirche des chaldäischen Ritus. Im Jahr 1830 wurde die definitive Gemeinschaft mit Rom festgeschrieben, als Papst Pius VIII. dem Patriarchen den Titel des Patriarchen von Babylon der Chaldäer zuerkannte. Der Sitz blieb bis ins 20. Jahrhundert hinein die assyrische Stadt von Mosul. Der Patriarch von Babylon der Chaldäer hat heute seinen Sitz in Bagdad, und der gegenwärtige Patriarch ist Seine Seligkeit Emmanuel III. Kardinal Delly (Synodenvater). Die Gläubigen sind etwa eine Million, von denen 250.000 im Irak leben, wo sie auch die Mehrheit der Christgläubigen stellen. Die Eigenrechtskirche findet sich auch im Iran, Jerusalem, im Libanon, in Syrien, Ägypten, in der Türkei, in Australien und in den USA. (10.) Syro-Malabarische Großerzbischöfliche Kirche: 1662 oder 1663 ist das Datum der Gründung der syro-malabarischen Kirche. Im Jahr 1896 wurden drei Apostolische Vikariate gegründet, deren Führung syro-malabarische Bischöfe übernahmen. Papst Pius XI. schenkte 1923 der syro-malabarischen Kirche eine eigene Hierarchie, und 1934 gab er den Weg frei für einen Prozess der Entlatinisierung der Riten, was 1957 zur Approbation der erneuerten Liturgie von Seiten des Dieners Gottes Papst Pius XII. führte. 1992 erhob der Diener Gottes Papst Johannes Paul II. die Eigenrechtskirche zu einer großerzbischöflichen und ernannte Antony Kardinal Padiyara zum ersten Großerzbischof (der dann bis zu seinem Entschlafen im Jahr 2000 im Amt blieb). Der gegenwärtige Großerzbischof ist Seine Seligkeit Varkey Kardinal Vithayathil, mit dem Sitz in Ernakulam-Angamaly; sein Territorium ist Indien und speziell der Staat Kerala. Die Zahl der Gläubigen beläuft sich auf 3.600.000. Katholische Eigenrechtskirchen der byzantinischen Tradition: (11.) Melkitische Patriarchalkirche: im Jahr 1724 teilte sich die melkitische Kirche in zwei Bereiche, einen unter dem Einfluß von Konstantinopel, d. h. die "antiochenischen Orthodoxen", und der andere Zweig waren die "melkitischen Katholiken", die im selben Jahr 1724 die Gemeinschaft mit Rom formell erklärten. Heute sind die katholischen Melkiten nicht nur im Nahen Osten präsent, sondern auch in Nationen wie Kanada, USA, Brasilien und Australien. Der Patriarch von Antiochia der Griechisch-Melkiten ist Seine Seligkeit Gregorius III. Laham (Synodenvater), mit dem Sitz in Damaskus. Die Zahl der Gläubigen beläuft sich auf 1.200.000. (12.) Ukrainische Großerzbischöfliche Kirche: im Jahr 1595 wurde in Rom die sogenannte Union von Brest vereinbart und im Jahr 1596 in Brest Litovsk ratifiziert: zu diesem Anlaß vereinigten sich abgesehen von der Metropolitan-Erzeparchie von Kiew und von anderen Eparchien in Weißruthenien auch Territorien, die in der Ukraine verblieben waren, also die Eparchien von Volinia. Die Union wurde jedenfalls im Jahr 1620 wiederhergestellt, und der Metropolit ließ sich in der Stadt Kiew nieder. Die am 23. Dezember 1963 mit dem großerzbischöflichen Statut versehene Eigenrechtskirche hat als Haupt den Großerzbischof von Kyïv-Halyč (Kiew-Halytsch), und am 6. Dezember 2004 wurde der Sitz der Kirche offiziell vom historischen Sitz Lemberg in die Hauptstadt Kiew verlegt. Der gegenwärtige Amtsinhaber ist Seine Seligkeit Ljubomyr Kardinal Huzar. Die Zahl der Gläubigen, die auf der ganzen Welt verstreut sind, beläuft sich auf 4.284.082. (13.) Rumänische Großerzbischöfliche Kirche: sie wurde in Alba Julia auf der Synode von 1697 vorbereitet und offiziell auf der Synode des 7. Oktober 1698 entschieden. Die Union mit Rom wurde auf der Synode des 7. Mai 1700 in Alba Julia feierlich ratifiziert. Am 9. Mai 1721 bestätigte Papst Innozenz XIII. mit der Bulle "Rationi congruit" die Begründung einer Bischofshierarchie für die "Unierten von Transsilvanien", mit dem Sitz zuerst in Făgăraş und dann ab 1737 in Blaj. Im Jahr 1853 errichtete der selige Papst Pius IX. mit der Bulle "Ecclesiam Christi ex omni lingua" die rumänische griechisch-katholische Metropolie in der Eparchie von Fagaras-Alba Julia mit drei Suffraganbistümern. Die Eigenrechtskirche wurde am 16. Dezember 2005 mit dem Statut einer Großerzbischöflichen Kirche versehen, ihr Haut ist der Großerzbischof von Făgăraş und Alba Iulia, der seinen Sitz in Blaj hat. Der gegenwärtige Großerzbischof ist Seine Seligkeit Lucian Mureşan. Die Eigenrechtskirche ist in sechs Eparchien unterteilt, von denen sich fünf in Rumänien befinden - zu einer Kirchenprovinz vereint - und eine in den Vereinigten Staaten von Amerika, unmittelbar dem Heiligen Stuhl unterstellt. Die Zahl der Gläubigen beträgt 737.900. (14.) Ruthenische Metropolitankirche sui iuris: mit der Union von Užhorod des Jahres 1646 vereinigte sich die ruthenische Kirche mit dem Rest der Katholischen Kirche. Im 19. und 20. Jahrhundert emigrierten viele Katholiken des byzantinischen Ritus in die Vereinigten Staaten von Amerika, vor allem in die Minenstädte. Heute besteht die ruthenische Kirche aus der Eparchie von Mukačeve in der Ukraine, welche unmittelbar dem Heiligen Stuhl unterstellt ist, aus der Erzeparchie von Pittsburgh mit ihren drei Suffraganeparchien und aus dem Apostolischen Exarchat der Republik Tschechien. Der Sitz dieser Kirche befindet sich außerhalb des Territoriums der Ukraine, in Pittsburgh (USA), und derzeit ist der Metropolitenstuhl vakant, nach dem Ableben Seiner Exzellenz Erzbischof Basil Myron Schott OFM am 10. Juni 2010. Die Zahl der Gläubigen beläuft sich auf 594.000. (15.) Slowakische Metropolitankirche sui iuris: die Union von Užhorod des Jahres 1646 wurde einhellig auf dem Territorium akzeptiert, welches die heutige Ostslowakei umfaßt. Die am 22. September 1818 errichtete Eparchie von Prešov wurde 1937 der Jurisdiktion des Primaten von Ungarn entzogen und unmittelbar dem Heiligen Stuhl unterstellt. 1997 errichtete der Diener Gottes Papst Johannes Paul II. das Apostolische Exarchat von Košice. Am 30. Januar 2008 hat Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. die Eigenrechtskirche neu organisiert und sie zur Metropolie sui iuris erhoben, mit der gleichzeitigen Erhebung der Eparchie von Prešov zur Metropolie, der gleichzeitigen Erhebung des Apostolischen Exarchates von Košice (Kaschau) zur Eparchie und mit der gleichzeitigen Errichtung der Eparchie von Bratislava (Preßburg). Der Sitz der Eigenrechtskirche ist in Prešov, und der gegenwärtige Metropolit ist Seine Exzellenz Erzbischof Ján Babjak SJ. Die Zahl der Gläubigen beläuft sich auf 350.000. (16.) Ungarische Metopolitankirche sui iuris: im 18. Jahrhundert wurden viele ungarische Protestanten zum Katholizismus bekehrt, wobei sie den byzantinischen Ritus annahmen. Am 8. Juni 1912 schuf der heilige Papst Pius X. die Eparchie von Hajdúdorog für die 162 griechisch-katholischen Pfarreien ungarischer Sprache. Am 4. Juni 1924 wurde das Apostolische Exarchat von Miskolc errichtet. Der Primus der Kirche ist Seine Exzellenz Bischof Péter Fülöp Kocsis, Bischof der Eparchie von Hajdudorog mit Sitz in Nyiregyhaza und ca. 300.000 Gläubigen. Metropolitankirche seit 20. März 2015! (17.) Albanische Kirche sui iuris: die erste Union wurde 1660 versucht, als sich ein orthodoxer Erzbischof der Katholischen Kirche anschloss, aber 1765 wurde sie wegen der von den regierenden Osmanen herbeigeführten Hindernissen aufgegeben. 1895 entschied eine Gruppe von Dörfern im Südosten von Elbasan in Zentralalbanien, zum Katholizismus überzutreten. Südalbanien wurde 1939 eine eigene kirchliche Jurisdiktion unter der Leitung eines Apostolischen Administrators. Die Kirche besteht aus der Apostolischen Administratur von Südalbanien, mit mehr als 3.600 Gläubigen. Der gegenwärtige Apostolische Administrator ist der Bischof und Franziskaner des byzantinischen Ritus sowie kroatischer Herkunft, Seine Exzellenz Bischof Hil Kabashi, der am 3. Dezember 1996 ernannt und am 6. Januar 1997 zum Bischof geweiht wurde. (18.) Weißrussische Kirche sui iuris: mit der Union von Brest (1595 – 1596) waren sehr viele weißrussische Christen in volle Gemeinschaft mit dem Heiligen Stuhl getreten. Im Jahr 1931 entsandte der Heilige Stuhl einen Bischof in der Rolle eines Apostolischen Visitators. 1939 wurde ein Exarch für die weißrussischen Gläubigen des byzantinischen Ritus ernannt. Im Jahr 1960 ernannte der Heiligen Stuhl einen Apostolischen Visitator für die weißrussischen Gläubigen im Ausland. Zu Beginn des Jahres 2005 hatte die weißrussische griechisch-katholische Kirche 20 Pfarreien. Davon hatten 13 die staatliche Anerkennung erhalten. Im Jahr 2003 hatten die Städte Minsk, Polatsk und Vitebsk jeweils zwei griechisch-katholische Pfarreien, während in Brest, Grodno, Mogilev, Molodechno und Lida jeweils eine bestand. Die mit diesen Pfarreien permanent verbundenen Gläubigen waren ungefähr 3.000, während etwa 4.000 andere außerhalb der pastoralen Reichweite der Pfarreien lebten. Es gab zehn Priester und 15 Seminaristen. In Polatsk gab es ein kleines Kloster Studita. (19.) Bulgarische Kirche sui iuris: in den Jahren 1859 - 1861 erbaten die Bulgaren die Union mit Rom. Der selige Papst Pius IX. nahm ihre Bitte an und weihte selbst am 8. April 1861 den Archimandriten Joseph Sokolsky zum Erzbischof. Im Jahr 1926 wurde ein Apostolisches Exarchat für die katholischen Christgläubigen des byzantinischen Ritus errichtet. Ende 2004 zählte das Apostolische Exarchat von Sofia etwa 10.000 Getaufte in 21 Pfarreien, unterstützt von fünf Eparchialpriestern und von 16 Ordensleuten, und es gibt noch weitere 17 Ordensmänner und 41 Ordensfrauen. Die Eigenrechtskirche wird derzeit von Seiner Exzellenz Bischof Christo Proykov regiert. (20.) Kroatische Kirche sui iuris: im Jahr 1611 wurde ein Bischof für die Orthodoxen ernannt, die in Kroatien sukzessive zum Katholizismus übergetreten waren. 1853 wurde die Eparchie Suffraganterritorium des Erzbischofs von Zagreb. 1966 wurde der Eparchialsitz nach Zagreb verlegt. Im Jahr 2001 wurde von der Eparchie das Apostolische Exarchat für die Mazedonier (ca. 6.000 Gläubige) abgetrennt, und im Jahr 2003 das Apostolische Exarchat von Serbien und Montenegro (ca. 25.000 Gläubige). Die Eparchie von Križevci wird derzeit vom Primaten der Kirche, Seiner Exzellenz Bischof Nikola Kekić, geleitet und umfaßt alle Gläubigen des byzantinischen Ritus von Kroatien. Der Bischofssitz ist die Stadt von Križevci. Das Territorium ist in 34 Pfarreien mit einer Gesamtzahl von 15.311 Gläubigen unterteilt. (21.) Griechische Kirche sui iuris: die ersten griechischen Konversionen zum Katholizismus bestätigten sich am Ende des 19. Jahrhunderts mit der Schaffung einer katholischen Eigenrechtskirche (Rituskirche sui iuris). Das Apostolische Exarchat von Griechenland für die Gläubigen des byzantinischen Ritus wurde am 11. Juni 1932 errichtet, und im Jahr 2004 zählte es 2.300 Getaufte. Es wird derzeit vom Primaten der Kirche, Seiner Exzellenz Bischof Dimitrios Salachas (Synodenvater), geleitet. Das Apostolische Exarchat von Konstantinopel für alle katholischen Christgläubigen des byzantinischen Ritus in der Türkei wurde am 11. Juni 1911 errichtet, der Stuhl des Exarchen ist vakant, und der Apostolische Administrator ist Seine Exzellenz Bischof Louis Pelâtre AA (Synodenvater). (22.) Italo-Albanische Kirche sui iuris: sie besteht aus zwei Eparchien und aus der (einer Eparchie/Diözese gleichgestellten) Territorialabtei von Grottaferrata. Die Eparchie von Lungro wurde am 13. Februar 1919 errichtet, mit der Bulle "Cattolici fideles" von Papst Benedikt XV., und im Jahr 2004 zählte sie 32.800 Getaufte unter 33.182 Einwohnern. Derzeit ist der Stuhl des Eparchen vakant, nach Annahme des Rücktritts aus Altersgründen Seiner Exzellenz Bischof Ercole Lupinacci am 10. August 2010. Das Territorium ist in 29 Pfarreien eingeteilt. Am 26. Oktober 1937 unterzeichnete Papst Pius XI. die Bulle "Apostolica Sedes" und errichtete damit die Eparchie von Piana dei Greci, mit Jurisdiktion über die katholischen Christgläubigen des byzantinischen Ritus in Sizilien. Die Eparchie zählte 2004 bei 30.000 Einwohnern 28.500 Getaufte. Sie wird derzeit geleitet vom Eparchen, Seiner Exzellenz Bischof Sotìr Ferrara. Die Territorialabtei von Santa Maria di Grottaferrata umfasst nur die Abtei von Grottaferrata. 2004 zählte sie 98 getaufte Einwohner. Sie wird derzeit vom Archimandriten Emiliano Fabbricatore O.S.B.I. geleitet. Die Abtei wurde im Jahre 1004 vom heiligen Nilus aus Rossano begründet, auf dem Grund einer antiken römischen Villa, was den Mönchen vom Feudalherrn des Ortes, Gregorius I. der Grafen von Tuscolo gestattet wurde. (23.) Mazedonische Kirche sui iuris: sie besteht aus dem Apostolischen Exarchat von Mazedonien, was 1918 errichtet worden war, aber 1924 aufgelassen wurde. Im Jahr 2001, nach der Auflösung Jugoslawiens, stellte der Heilige Stuhl das Apostolische Exarchat von Mazedonien wieder her. Der Heilige Stuhl ernannte die lateinischen Bischöfe von Skopje seit 2001 auch für die Leitung des Apostolischen Exarchates von Mazedonien. Derzeit belaufen sich die Glieder der mazedonischen griechisch-katholischen Kirche auf etwas 11.400. Der gegenwärtige Exarch ist Seine Exzellenz Bischof Kiro Stojanov, Diözesanbischof von Skopje. (24.) Russische Kirche sui iuris: sie vereinigte sich 1905 formell mit Rom. 1917 wurde das erste Apostolische Exarchat für diese russischen Katholiken begründet, und 1928 wurde ein zweites Apostolisches Exarchat in Harbin für die betreffenden katholischen Christgläubigen in China errichtet. Beide Exarchate existieren noch juridisch, aber es wurden zuletzt keine neuen Bischöfe ernannt. [ENDE DER ÜBERSICHT DER 24 EIGENRECHTSKIRCHEN BZW. RITUSKIRCHEN SUI IURIS INNERHALB DER KATHOLISCHEN KIRCHE.] Weiters informierte der Heilige Stuhl anläßlich der Studientagung zum Gedenken an den 20. Jahrestag der Promulgation des CCEO auch noch über die Entstehung des partikularen Eigenrechts in den orientalischen Eigenrechtskirchen. Der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen), der 1990 promulgiert wurde, enthält die allgemeine Disziplin für diese orientalischen Rituskirchen (ecclesiae sui iuris) der Katholischen Kirche, die den fünf großen orientalischen Traditionen angehören. Wegen dieser Vielfalt sieht der Codex vor, daß einige seiner Normen von jeder orientalischen Eigenrechtskirche für ihren Innenbereich verpflichtend erlassen werden, um so eine der jeweiligen Tradition angemessenere Disziplin zu gestalten. In anderen Fällen gibt der Codex hingegen einige Materien an, die in diesem Partikularrecht (der Eigenrechtskirche) entwickelt werden können, wenn es die verantwortlichen Bischöfe als opportun ansehen. Arten der Entstehung des Partikularrechtes für die genannten 23 katholischen CCEO-Kirchen sui iuris: Normalerweise wird in den sechs Patriarchalkirchen (der Kopten, Syrer, Maroniten, Armenier, Chaldäer und Melkiten) und in den vier Großerzbischöflichen Kirchen (der Syro-Malankaren, der Syro-Malabaren, der Ukrainer und der Rumänen) das für dieselbe Eigenrechtskirche gültige Partikularrecht von der zuständigen Bischofssynode beschlossen und vom Patriarchen (cann. 110 § 1, 111 § 3, 112 § 2 CCEO) oder vom Großerzbischof (can. 152 CCEO) promulgiert, nachdem der Heilige Vater über die Gesetze informiert worden ist, die vorbereitet worden waren. In den vier Metropolitankirchen (der Äthiopier, der Eritreer, der Ruthenen und der Slowaken) hingegen wird das Partikularrecht vom Rat des Hierarchen vorbereitet und vom Metropoliten promulgiert, jedoch erst nach der Information über die Annahme dieser Normen ("actorum receptione") von Seiten des Heiligen Stuhles. Dasselbe passiert in den neun Eigenrechtskirchen byzantinischer Tradition (der Albaner, der Weißrussen, der Bulgaren, der Kroaten, der Griechen, der Italo-Albaner, der Mazedonier, der Russen und der Ungarn), bei denen der jeweilige Hierarch das Partikulargesetz herstellt und promulgiert, sobald er die Information über seine Annahme erhalten hat (can. 167 CCEO). Rolle der Römischen Kurie im Zusammenhang mit diesem Partikularrecht: Die derzeitige Organisation und Kompetenzenverteilung der Dikasterien der Römischen Kurie erfolgte durch die 1988 promulgierte Apostolische Konstitution Pastor bonus, als der Codex Iuris Ecclesiarium Orientalium noch nicht promulgiert war. In diesem Kontext wird das von jeder Eigenrechtskirche autonom hergestellte Partikularrecht an den Heiligen Stuhl gesandt, konkret an die Kongregation für die Orientalischen Kirchen, welche für alle orientalischen Rituskirchen die in den Artikeln 56 - 61 der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus geregelten Kompetenzen ausübt. Konkret sagt der Artikel 56: "Die Kongregation behandelt alle personellen und sachlichen Fragen, welche die katholischen Orientalischen Kirchen betreffen." Der Artikel 58 § 1 fügt hinzu: "Die Zuständigkeit dieser Kongregation erstreckt sich auf alle Angelegenheiten, die den Orientalischen Kirchen eigen sind und die dem Apostolischen Stuhl vorgelegt werden müssen, sei es, was die Struktur und die Ordnung dieser Kirchen betrifft, sei es, was die Ausübung des Dienstes der Verkündigung, der Heiligung und der Leitung betrifft, sei es, was die Personen, ihren Status, ihre Rechte und ihre Pflichten anbelangt. Sie erledigt auch alles, was im Hinblick auf die Quinquennalberichte und die Ad-limina-Besuche gemäß den Normen der Art. 31 und 32 zu tun ist." Der Päpstliche Rat für die Interpretation von Gesetzestexten wird über die Fortentwicklung dieses Partikularrechtes am laufenden gehalten, damit er seine institutionellen Funktionen wahrnehmen kann, die besonders die allgemeinen Normen aller Eigenrechtskirchen und auch das Urteil über die Kongruenz mit den universalen Normen der Kirche der soeben erwähnten untergeordneten Normen betreffen, welche von den orientalischen Bischöfen oder von deren Synoden bzw. deren Räten (des Hierarchen) kommen, gemäß Artikel 158 der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus. In der Tat hält eine Note des Päpstlichen Staatssekretariates kurz nach der Promulgation des Codex 1990 im Hinblick auf die zwei Jahre zuvor in der Apostolischen Konstitution Pastor bonus geregelten Funktionen fest, daß "die Absicht Seiner Heiligkeit bei der Redaktion der zitierten Apostolischen Konstitution über die Römische Kurie darin bestand, die Kompetenz des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten auf die ganze Kirche zu erstrecken und nicht nur auf die lateinische (Rituskirche). Deshalb übernehme ich die ehrenwerte Aufgabe, Ihnen zu versichern, daß der Text der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus im Sinne der Kompetenz des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten auch die authentische Interpretation des Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium und der allgemeinen Gesetze für alle orientalischen Rituskirchen umfaßt." (Päpstliches Staatssekretariat, Brief an den Präsidenten des Päpstlichen Rates vom 27. Februar 1991, N. 278.287/G.N., in Communicationes 23, 1991, S. 14 f.) Viele der genannten Riten bzw. Rituskirchen kann man im Eichstätter Collegium Orientale lebendig erleben. Beten wir für ein gutes langfristiges Gelingen der laufenden Vollversammlung der Synodenväter in Rom. Mit herzlichem Gruß, Euer Padre Alex - Dr. iur. can. Alexander Pytlik
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