Monday, August 23. 2004
BISCHOF KÜNG: APOSTOLISCHE ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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09:12
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STELLUNGNAHME SEINER EXZELLENZ, DES APOSTOLISCHEN VISITATORS DER DIÖZESE ST. PÖLTEN, DR. DR. KLAUS KÜNG:
1. Erste deutliche Hinweise auf problematische Zustände im Priesterseminar St. Pölten ergaben sich im November 2003, als bei der Suche nach Viren im Computersystem pornographische Bilder entdeckt wurden. Nach einer ersten Internen Untersuchung erfolgte am 27. November eine Anzeige des Diözesanbischofs Kurt Krenn an die Sicherheitsdirektion. In der gleichen Zeit war aus anderem Grund ein Mitarbeiter der Kongregation für das Bildungswesen auf Besuch und bestand Kenntnis vom Vorfall. Es wurden - soweit die Situation damals beurteilbar war - die nötigen Schritte zur Aufklärung gesetzt. 2. Etwa in der gleichen Zeit tauchten unter den Seminaristen und auch im Klerus der Diözese St. Pölten erste Hinweise auf das Bestehen homophiler Beziehungen im Priesterseminar auf und es kam zu Anfragen in diözesanen Gremien, aber über die internen Bereiche der Diözese hinaus wurde dies meines Wissens nicht bekannt. 3. Erst durch genaue Befragungen von Seminaristen durch die Kriminalpolizei im Juni 2004, durch die geschehenen Hausdurchsuchungen im Mai und Juni sowie durch Äußerungen hilfesuchender Seminaristen wurden die Hinweise auf homophile Beziehungen im Seminar erhärtet. Die genauere Konsistenz der homophilen Vorkommnisse und ihre Zuordnung zu Einzelpersonen ist auch jetzt noch nicht endgültig geklärt. St. Pölten, 21. August 2004 + DDr. Klaus Küng, Bischof von Feldkirch ------------------------------------------------ Im übrigen zeigt der geschickt zusammengestellte Beitrag in ARD, wie recht Seine Exzellenz Weihbischof Univ.-Prof. Dr. Andreas LAUN mit seiner Analyse hat, daß katholisches Weihepriestertum und homosexuelle Ideologie unvereinbar sind. Euer Padre Alex Sunday, August 22. 2004
UNBEFLECKTE EMPFÄNGNIS: 150 JAHRE ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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00:54
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Für die Gnadenzeit des Frauendreißigers und als entscheidenden Hintergrundtext für die Predigtreihe sei hier von Radio Vatikan ( vergleiche auch neuerdings bei http://stjosef.at/dokumente/ineffabilis_deus_1854.htm ) das Dogmatische Apostolisches Lehrschreiben des seligen Papstes Pius IX. (1846 - 1878) abgedruckt:
INEFFABILIS DEUS (8. 12. 1854) Zur Verkündigung des Dogmas der Unbefleckten Empfängnis der Allerseligsten Jungfrau Maria Der über alles unaussprechlich erhabene Gott, dessen Wege Erbarmen und Wahrheit (Tobias 3,2) sind, dessen Wille die Allmacht ist, dessen Weisheit von einem Ende der Erde bis zum anderen machtvoll wirkt (Weisheit 8,1), und in Milde alles lenkt, sah von Ewigkeit her das unheilvolle Verderben des Menschengeschlechtes als Folge der Sünde Adams vorher. In Seinem geheimnisvollen, der Welt und der Zeit verborgenen Ratschluß beschloß Er, das erste Werk Seiner Liebe durch die Menschwerdung des Wortes auf eine noch geheimnisvollere Weise zu vollenden. Der Mensch, der durch die Verschlagenheit teuflischer Bosheit in Schuld geraten war, sollte nicht zugrundegehen. Das, was durch den ersten Adam gefallen war, sollte durch den zweiten weit glücklicher wieder aufgerichtet werden. Deshalb wählte Er von Anfang an und schon vor aller Zeit für Seinen Eingeborenen Sohn eine Mutter aus, und bestimmte, daß Er von ihr in der glückseligen Fülle der Zeiten als Mensch geboren werden sollte. Ihr erzeigte Er mehr als allen anderen Geschöpfen Seine besondere Liebe und fand in dieser Einen Sein höchstes Wohlgefallen. Daher hat er sie, weit mehr vor allen Engeln und Heiligen, mit dem aus der Schatzkammer der Gottheit geschöpften Reichtum der Gnadengaben wunderbar überhäuft, daß sie von jeder Makel der Sünde allzeit frei, ganz schön und vollkommen, eine Fülle der Unschuld und Heiligkeit besaß, wie eine größere unter Gott nicht vorstellbar ist und niemand außer Gott sie jemals erreichen kann. Ganz dem entsprechend errang Sie, jederzeit im Glanze vollkommenster Heiligkeit erstrahlt und gänzlich unversehrt von dem Makel der Erbsünde, den vollen Triumph über die alte Schlange. Sie, die verehrungswürdige Mutter, der Gott Vater Seinen einzigen Sohn, wesensgleich hervorgegangen aus seinem Innersten, den Er liebt wie sich selbst, voll und ganz zu schenken beschlossen hat. Auf Grund der natürlichen Bande sollte ein und dieselbe Person der gemeinsame Sohn Gott Vaters und der Jungfrau werden. Der Sohn selbst hatte sich diese Mutter erwählt, von welcher der Heilige Geist wollte und wirkte, daß Der von ihr empfangen und geboren wird, von dem Er selbst hervorgeht. Die ursprüngliche Reinheit der erhabenen Jungfrau, die mit ihrer wunderbaren Heiligkeit und überragenden Würde der Gottesmutter im Einklang steht, hat die heilige katholische Kirche, die stets belehrt vom Heiligen Geist, die Säule und Grundfeste der Wahrheit ist, die als von Gott empfangene und im anvertrauten Glaubensgut der göttlichen Offenbarung enthaltene Lehre stets besessen. Sie hat diese Lehre fortwährend in vielfachen und glänzenden Feiern tagtäglich mehr entfaltet, bekanntgemacht und zu fördern nicht aufgehört. Diese Lehre blühte von ältester Zeit an, tief eingewurzelt in den Herzen der Gläubigen, und wurde durch die eifrigen Bemühungen der geistlichen Oberhirten in erstaunlicher Weise auf dem ganzen katholischen Erdkreis verbreitet. Die Kirche selbst hat diese Lehre eindeutig zum Ausdruck gebracht, als sie ohne Bedenken die Empfängnis der Allerseligsten Jungfrau den Gläubigen zur öffentlichen Verehrung und Andacht vorlegte. Durch diese auffallende Tatsache hat sie die Empfängnis der Jungfrau selbst als außergewöhnlich und wunderbar bekundet, die von den Anfängen der übrigen Menschen weit verschieden, und daher völlig heilig und verehrungswürdig ist, da die Kirche nur Feste von Heiligen feiert. Deshalb verwendet die Kirche sogar dieselben Worte, mit denen die Heilige Schrift von der ungeschaffenen Göttlichen Weisheit spricht und ihren ewigen Ursprung darstellt, sowohl im kirchlichen Stundengebet, als auch in der Feier der hochheiligen Liturgie, und überträgt sie auf den Ursprung dieser Jungfrau, die durch denselben Beschluß mit der Menschwerdung der Göttlichen Weisheit vorherbestimmt war. Dies alles wurde von den Gläubigen fast überall gerne angenommen und stellt somit einen Beweis dar, mit welchem Eifer die Römische Kirche, die Mutter und Lehrmeisterin aller Kirchen, diese Lehre von der Unbefleckten Empfängnis der Allerseligsten Jungfrau gepflegt hat. Die wichtigen Tatsachen dieser Kirche verdienen einzeln namentlich aufgeführt zu werden. Denn die Würde und das Ansehen dieser Kirche ist so groß, daß es nur ihr alleine voll und ganz zukommt, da sie der Mittelpunkt der katholischen Wahrheit und Einheit ist, in der die Religion unverletzt bewahrt wurde, und von der alle übrigen Kirchen den Glauben übernehmen müssen. Dieselbe Römische Kirche hat daher größten Wert darauf gelegt, die Unbefleckte Empfängnis der Jungfrau sowie Ihre Verehrung und Lehre mit den beredtesten Worten zu erklären, zu schützen, zu fördern und zu verteidigen. Sie beweisen und erläutern ganz eindeutig und offensichtlich die vielen hervorragenden Erlasse Unserer Vorgänger, der Römischen Päpste, denen in der Person des Apostelfürsten Petrus von Christus dem Herrn selbst auf göttliche Weise die oberste Sorge und Gewalt übertragen wurde, die Lämmer und Schafe zu weiden, die Brüder zu stärken und die gesamte Kirche zu leiten und zu regieren. Kraft ihrer Apostolischen Gewalt haben es sich Unsere Vorgänger zum besonderen Ruhme angerechnet, das Fest der Empfängnis in der Römischen Kirche einzuführen. Mit einem eigenen Stundengebet und einer eigenen Messe, die ganz deutlich die Vorrechte der Bewahrung vor der Erbsünde zum Ausdruck bringen, haben es Unsere Vorgänger ausgezeichnet und so das Fest feierlicher gestaltet. Es war ihr Bestreben, die bereits vorhandene Verehrung mit allen Mitteln zu fördern und auszubreiten, indem sie Ablässe gewährten, und Städten, Provinzen und Ländern gestatteten, die Gottesmutter unter dem Titel der Unbefleckten Empfängnis zur Patronin zu erwählen. Vereinigungen, Kongregationen und fromme Bruderschaften wurden von ihnen bestätigt, deren Gründung die Verehrung der Unbefleckten Empfängnis zum Ziel hatte. Sie sparten nicht mit Lob gegenüber denjenigen, die mit frommem Sinn Ordenshäuser, Krankenhäuser, Altäre und Gotteshäuser unter dem Namen der Unbefleckten Empfängnis errichteten, oder sich unter Auferlegung eines Eides dazu verpflichteten, mit allen Kräften für die Unbefleckte Empfängnis der Gottesmutter einzutreten. Mit ganz besonderer Freude verordneten sie, daß das Fest der Unbefleckten Empfängnis mit der gleiche Feierlichkeit und derselben Rangstufe zu erfolgen hat, wie das Fest ihrer Geburt. In der gleichen Weise soll das Fest der Unbefleckten Empfängnis von der gesamten Kirche mit einer Oktav begangen und von allen als ein gebotener Feiertag eingehalten werden. In Anwesenheit des Papstes soll jedes Jahr, an dem der Unbefleckten Empfängnis der Jungfrau geweihten Tag, der Gottesdienst in der Patriarchal-Basilika des Liberius stattfinden. Beseelt von dem Wunsche, diese Lehre von der Unbefleckten Empfängnis der allerseligsten Jungfrau Maria in den Herzen der Gläubigen tagtäglich mehr zu festigen und ihren frommen Sinn zur Verehrung und Hochschätzung der unbefleckt empfangenen Jungfrau immer mehr zu fördern, haben sie mit großer Freude gestattet, die Unbefleckte Empfängnis der Jungfrau in der Lauretanischen Litanei sowie selbst in der Präfation der Messe zu erwähnen, damit dadurch die Regel für den Glauben durch die Regel des Betens festgelegt wird. Wir sind den Fußstapfen Unserer ausgezeichneten Vorgänger gefolgt, indem Wir nicht nur ihre frommen und weisen Verordnungen angenommen und für gut erklärt haben, sondern Wir haben auch die Verfügung durch Sixtus IV., ein eigenes Offizium von der Unbefleckten Empfängnis zu gestatten, autoritativ bestätigt und mit freudigem Herzen dessen Gebrauch der gesamten Kirche gestattet. Die zum Gottesdienst gehörenden Dinge stehen in inniger Verbindung mit seinem Gegenstand und können daher keinen Bestand haben, wenn sich der Gegenstand als ungewiß und zweifelhaft darstellt. Deshalb haben Unsere Vorgänger, die Päpste, mit großem Eifer die Andacht zur Unbefleckten Empfängnis gefördert und sich bemüht, ihren Gegenstand und ihren Inhalt den Gläubigen zu erklären und einzuprägen. Unsere Vorgänger haben eindeutig gelehrt, daß das Fest die Unbefleckte Empfängnis der Jungfrau zum Gegenstand hat. Als falsch und nicht mit dem Sinn der Kirche im Einklang stehend haben Unsere Vorgänger die Ansicht von denjenigen zurückgewiesen, die behaupteten, daß nicht die Unbefleckte Empfängnis, sondern nur die Heiligung der Kirche gefeiert werde. Nicht weniger streng wandten sie sich gegen diejenigen, die, um die Lehre von der Unbefleckten Empfängnis zu mindern, zwischen dem ersten und zweiten Augenblick einen Unterschied machten und behaupteten, daß zwar die Unbefleckte Empfängnis gefeiert werde, jedoch nicht die, welche im ersten Augenblick erfolgt ist. Deshalb haben es Unsere Vorgänger als ihre Aufgabe betrachtet, das Fest der Unbefleckten Empfängnis der Allerseligsten Jungfrau Maria vom ersten Augenblick an als den wahren Gegenstand der Verehrung mit allem Eifer zu schützen und zu verteidigen. Unser Vorgänger, Alexander VII., sprach dazu die entscheidenden Worte und drückte dadurch die unverfälschte Auffassung der Kirche aus. Von altersher ist es die fromme Auffassung der Gläubigen, daß die Seele der Allerseligsten Jungfrau und Gottesmutter Maria vom ersten Augenblick ihrer Erschaffung und ihrer Vereinigung mit dem Leib auf Grund einer besonderen Gnade Gottes und eines besonderen Vorzuges auf die Verdienste ihres Sohnes Jesus Christus, dem Erlöser des Menschengeschlechtes, von aller Makel der Erbsünde frei geblieben ist und bewahrt wurde. In diesem Sinn begeht man in feierlicher Weise das Fest ihrer Unbefleckten Empfängnis (Papst Alexander VII. - Apostolische Konstitutionen Sollicitudo vom 8. Dezember 1661). Unsere Vorgänger betrachteten es vor allem als ihre heilige Pflicht, die Lehre von der Unbefleckten Empfängnis der Gottesmutter mit aller Sorgfalt, Eifer und Entschiedenheit unversehrt zu bewahren. Sie haben in keiner Weise geduldet, daß diese Lehre von irgendjemandem angegriffen oder ins Lächerliche gezogen wird. In ihrer Sorgfalt sind sie noch viel weiter gegangen. Zu wiederholten Malen erklärten und verkündeten sie ganz eindeutig, daß die Lehre der Unbefleckten Empfängnis der Allerseligsten Jungfrau in vollem Einklang mit den Andachtsformen der Kirche steht. Sie sei altehrwürdig und fast auf dem ganzen Erdkreis verbreitet. Die Aufgabe der Römischen Kirche bestehe darin, sie zu schützen und zu fördern. Vielmehr verdiene sie es, in der heiligen Liturgie und bei feierlichen Bittandachten erwähnt zu werden. Damit nicht zufrieden, haben sie, um die Unantastbarkeit der Lehre von der Unbefleckten Empfängnis der Allerseligsten Jungfrau zu bekräftigen, strengstens untersagt, entgegengesetzte Ansichten öffentlich oder geheim zu verteidigen, und erklärten diese aus mehrfachen Gründen als unhaltbar. Damit aber diese wiederholten und offenkundigen Erklärungen nicht als unwirksam angesehen werden, gaben sie ihnen die nötige Sanktion bei. All dies wurde durch Unseren bereits erwähnten Vorgänger, Alexander VII., mit folgenden Worten zusammengefaßt: Wir bekräftigen hiermit die Verordnungen und Beschlüsse, die durch Unsere Vorgänger, die Römischen Päpste, besonders durch Sixtus IV., Paul V. und Gregor XV., ergangen sind. Dabei lassen Wir Uns von der Erwägung leiten, daß die Heilige Römische Kirche die Unbefleckte Empfängnis der stets makellosen Jungfrau feierlich als Fest begeht. Unser Vorgänger, Sixtus IV., hat, aufgrund einer frommen, andächtigen und lobenswerten Verordnung, für dieses Fest eigene Tagzeiten angeordnet. Deshalb ist es auch Unser Wunsch, diesem Sinn der Frömmigkeit und der Andacht das Vorrecht einzuräumen, wie Unsere Vorgänger, die Römischen Päpste, dies gehandhabt hatten, und zwar in der gleichen Weise, wie dieses Fest und die Feier begangen wird und wie sich beides, seitdem die Einsetzung durch die Römische Kirche erfolgte, unverändert erhalten hat. Dieses Vorrecht bedeutet in gleicher Weise den Schutz dieser Andacht, die dazu eingesetzt wurde, die Allerseligste Jungfrau Maria zu verehren und zu verherrlichen, nachdem sie durch die zuvorkommende Gnade des Heiligen Geistes vor der Erbsünde verschont geblieben ist. Von dieser Verehrung versprechen Wir Uns auch die Einheit des Geistes innerhalb der Herde Christi, den Frieden durch die Beseitigung von Streitigkeiten sowie die Tilgung von Ärgernissen. Damit wollen Wir auch den inständigen Bitten der Bischöfe mit den Kapiteln ihrer Kirche sowie des Königs Philipp und seiner Länder entgegenkommen. Daher schließen Wir Uns den Verordnungen Unserer Vorgänger an, die zum Ausdruck bringen, daß die Seele der Allerseligsten Jungfrau Maria bei ihrer Erschaffung und bei ihrer Vereinigung mit dem Körper von der Gnade des Heiligen Geistes erfüllt war und vor der Erbsünde absolut frei geblieben ist. Wir bewilligen deshalb die Feier der Unbefleckten Empfängnis der Gottesmutter in der Weise, wie Wir dies eben dargelegt haben. Gegen Zuwiderhandelnde werden die gleichen Strafen verhängt, die in den genannten Konstitutionen eindeutig ausgesprochen sind. Damit wenden Wir Uns gegen alle, die nach wie vor Leugnungen gegen die genannten Verordnungen und Beschlüsse dieser Gunstbezeigung wagen. Leider sind derer viele, die Unsere Ansicht, das Fest und die Verehrung bezweifeln. Dabei verbirgt man sich hinter dem Vorwand, die Frage nur untersuchen zu wollen, oder die Heilige Schrift, die Väter und die Gelehrten auszulegen und zu erklären. Es ist nicht von Bedeutung, ob dies schriftlich oder mündlich, in Predigten, Abhandlungen, auf Konferenzen oder in Gesprächen, mit oder ohne Beweise erfolgt. Alle Zuwiderhandelnden werden von Uns mit den Strafen belegt, die bereits durch Sixtus IV. ausgesprochen wurden, und entziehen ihnen die Erlaubnis, Predigten zu halten, Unterricht zu erteilen, die Heilige Schrift zu erklären und Vorlesungen abzuhalten, sowie das Recht auf das aktive und passive Wahlrecht in geistlichen Wahlhandlungen. Die Strafe tritt ipso facto in Kraft, die ohne weitere Erklärung die genannten Handlungen unwirksam macht. Das Freimachen von dieser Strafe behalten Wir Uns selbst und Unseren Nachfolgern vor. Wir erklären ferner, daß diese auch jenen Strafen verfallen, die nach Unserem Ermessen und nach dem Ermessen Unserer Nachfolger, der Römischen Päpste, über sie verhängt werden. Damit unterwerfen Wir Uns den Strafbestimmungen der oben angeführten Konstitutionen, die durch Paul V. und Gregor XV. ergangen sind, die Wir aus diesem Grund erneuern. In der gleichen Weise ist diese Verordnung auch für Bücher gültig, die nach dem genannten Dekret durch Paul V. herausgegeben wurden oder zukünftig erscheinen werden, wenn sich deren Inhalt über die Lehre von der Unbefleckten Empfängnis, über das Fest oder die Verehrung in zweifelnder Weise äußert, sich dagegen ausspricht oder Gespräche, Predigten, Abhandlungen und Erörterungen in dieser Art enthalten. Wir verbieten solche Druckerzeugnisse und belegen sie mit jenen Zensuren und Strafen, die in dem Verzeichnis der verbotenen Bücher aufgelistet sind. Deshalb ordnen Wir an, daß solche Bücher ohne weitere Erklärungen bereits als verboten anzusehen sind. Uns allen ist aber bekannt, mit welchem Eifer die Lehre der Unbefleckten Empfängnis der Gottesmutter von angesehenen Ordensfamilien, berühmten theologischen Hochschulen und hervorragenden Lehrern der göttlichen Wissenschaft vertreten, gelehrt und verteidigt wurde. Ebenso ist die große Besorgnis der Bischöfe bekannt, auch bei den Kirchenversammlungen öffentlich und vor dem ganzen Erdkreis zu bekennen, daß die Allerseligste Jungfrau und Gottesgebärerin Maria bereits im voraus und im Hinblick auf die Verdienste unseres Herrn und Erlösers zu keiner Zeit der Erbsünde unterworfen war, sondern in einzigartiger Weise von der Makel der Erbsünde bewahrt blieb und daher auf eine solch erhabene und besondere Weise erlöst wurde. Hinzu kommt noch eine überaus wichtige und bedeutsame Tatsache. Bei der Verkündigung des Glaubenssatzes der Erbsünde hatte das Konzil von Trient auf Grund der Zeugnisse der Heiligen Schrift, der Kirchenväter und der Kirchenversammlungen beschlossen, daß alle Menschen mit der Erbschuld behaftet geboren werden. Außerdem erklärte das gleiche Konzil ebenso feierlich, daß es nicht seine Absicht sei, in diese Allgemeine Entscheidung, die in diesem Dekret niedergeschrieben steht, die heilige und Unbefleckte Jungfrau und Gottesgebärerin Maria mit einzuschließen (Konzil von Trient, 5. Sitzung, 17. Juni 1546). Durch diese Erklärung, daß die Allerseligste Jungfrau Maria von der Erbsünde freigeblieben ist, haben die Väter des Konzils von Trient, entsprechend der damaligen Zeit- und Sachlage, eindeutig darauf hingewiesen und klar ausgedrückt, daß aus der Heiligen Schrift, der Überlieferung und den Zeugnissen der Väter nichts hervorgebracht werden kann, was dem erhabenen Vorzug der Jungfrau in irgendeiner Weise entgegensteht. In der Kirche herrscht deshalb eine völlige Übereinstimmung in ihrer Verkündigung der Lehre sowie ihrer sorgfältigen und weise erarbeiteten wissenschaftlichen Arbeit, was die Lehre der Unbefleckten Empfängnis der Allerseligsten Jungfrau betrifft. Tagtäglich tritt immer deutlicher in Erscheinung, staunenswerter Weise zeigt sich dies bei allen katholischen Völkern auf dem ganzen Erdkreis, daß diese Lehre innerhalb der Kirche stets als eine von den Vätern überlieferte und mit dem Kennzeichen der offenbarten Wahrheit ausgestattete Lehre betrachtet wurde. Die wichtigsten Schriften des Altertums der westlichen und östlichen Kirche bestätigen dies in überzeugender Weise. Die Kirche Christi ist nur die treue Bewahrerin und Verteidigerin der in ihr hinterlegten Glaubenswahrheiten, an denen sie nichts ändert, keine Abstriche macht und auch nichts hinzufügt. Mit großer Sorgfalt, treu und weise, behandelt sie die Überlieferung aller Zeiten. Sie strebt danach, die Glaubenswahrheiten, die seit allen Zeiten gelehrt wurden und im Glauben der Väter in gleicher Weise in ihrem Ursprung niedergelegt waren, herauszuheben und zu beleuchten, so daß die Wahrheiten der himmlischen Lehre Klarheit, Licht und Deutlichkeit erhalten, zugleich auch ihre Fülle, Unversehrtheit und Eigenheit bewahren und nur in ihrem eigenen Wesensbereich, das bedeutet, in ein und derselben Lehre, in ein und demselben Sinn und in ein und demselben Gehalt, ein Wachstum aufzuweisen haben. Den in der Kenntnis der himmlischen Offenbarung gut bewanderten Väter und Verfasser von Schriften in der Kirche war besonders wichtig, in den Werken, die sie zur Erklärung der Heiligen Schrift, zur Verteidigung des Glaubens und zur Belehrung der Gläubigen verfaßten, die höchste Heiligkeit und Würde der Jungfrau, ihr Freisein von jeder Sündenmakel sowie deren herrlichen Sieg über den ärgsten Feind des Menschengeschlechtes, in vielfacher und bewundernswerter Weise, gleich einem edlen Wettstreit, zu verkünden und hervorzuheben. Sie wiederholen immer wieder die Worte, die Gott durch Seine Güte als vorgesehenes Rettungsmittel am Anfang der Welt verkündete, um die Menschheit zu erneuern, und dadurch auf der einen Seite den Übermut der verführerischen Schlange zurückwies und auf der anderen Seite die Hoffnung des Menschengeschlechtes in wunderbarer Weise aufrichtete. Damals sprach Gott: Ich will Feindschaft setzen zwischen dir und dem Weibe, zwischen deinem Sproß und ihrem Sproß (Genesis 3,15). Sooft also die Väter darauf zu sprechen kamen, erklärten sie, daß durch diese Worte Gottes eindeutig und klar auf den barmherzigen Erlöser des Menschengeschlechtes, den eingeborenen Sohn Gottes, Jesus Christus, und gleichzeitig auf Seine heiligste Mutter, die Jungfrau Maria, hingewiesen werde. Zugleich werde die unerbittliche Feindschaft beider mit dem Teufel eindeutig hervorgehoben. In der Weise Jesus Christus, der Mittler zwischen Gott und den Menschen, nach der Annahme der menschlichen Natur, das Schriftstück vernichtete, das gegen uns zeugte, und als Sieger an das Kreuz heftete, hatte auch die Allerseligste Jungfrau Maria, in innigster Weise und ganz unzertrennlich mit ihrem Sohn verbunden, mit Ihm und durch Ihn ewige Feindschaft mit der alten Schlange, über die sie in vollkommenster Weise triumphierte und deren Kopf mit ihrem makellosen Fuß zertrat. Diesen glorreichen und einzigartigen Triumph der allerseligsten Jungfrau, ihre vollkommene Unschuld, Reinheit, Heiligkeit und Unversehrtheit von jeder Sünde, ihre unaussprechliche Fülle und Erhabenheit der himmlischen Gnaden, Tugenden und Vorzüge, sahen bereits die Väter in der Arche Noe vorher, welche auf Anordnung Gottes gebaut wurde und dem allgemeinen Untergang der ganzen Erde heil und unversehrt entging. Ein weiteres Vorbild sahen sie in jener Leiter, welche Jakob von der Erde bis in den Himmel reichen sah. Gottes Engel stiegen auf dieser auf und nieder und der Herr selbst ruhte auf deren obersten Sprosse. Auch der Dornbusch soll an dieser Stelle erwähnt werden, den Moses an heiliger Stätte brennen sah. Die lodernden Flammen des Feuers verzehrten oder verletzten diesen nicht nur nicht im geringsten, sondern dieser blühte gar anmutig in seinem grün auf. Die allerseligste Jungfrau Maria gleicht jenem, von dem Feind unüberwindlichen Turm, von dem tausend Schilde, Schutzwehr und Rüstungen für Helden herabhängen. Sie gleicht dem verschlossenen Garten, den die Tücke des Nachstellers weder zertreten noch beschädigen kann. Maria ist die glänzende Stadt Gottes, deren Grundfeste auf dem heiligen Berge ruht. Sie ist der erhabene Tempel Gottes, der von der Herrlichkeit Gottes im goldenen Strahlenglanz leuchtet. Außer diesen Bildnissen zählen die Väter noch viele weitere auf, welche die erhabene Würde der Gottesmutter, ihre unversehrte Unschuld und ihre nie durch einen Makel getrübte Heiligkeit bedeutend versinnbildlichen. Um diese unangefochtene höchste aller Gottesgaben, diese ursprüngliche Unversehrtheit der Allerseligsten Jungfrau Maria, die Jesus geboren hatte, zu erklären, bedienten sich diese Kirchenväter auch der Worte der Propheten. Diese meinen wiederum Maria, wenn sie von der reinen Taube, dem heiligen Jerusalem, dem erhabenen Thron Gottes, der Bundeslade der Heiligung, dem Haus, das sich die ewige Weisheit geschaffen, der Königin, die überfließend von Wonnen und an ihren Geliebten gebettet, aus dem Mund des Allerhöchsten hervorging, ganz vollkommen, schön, Gott überaus angenehm und nie von einer Makel der Sünde befleckt, sprechen. Schließlich wendeten die Kirchenväter und Verfasser der kirchlichen Schriften ihren Blick auf die Worte des Erzengels Gabriel, der Maria die erhabene Würde der Muttergottes verkündete und sie auf Befehl Gottes als die Gnadenvolle (Lukas 1,28) bezeichnete. So lehrten sie, es werde durch diesen einzigartigen, feierlichen, noch nie vernommenen Gruß bereits angedeutet, daß die Muttergottes der Sitz und die Stätte aller göttlichen Gnaden sei, geziert mit allen Gaben des Heiligen Geistes und in gewissem Sinn sei sie sogar ein unendlicher Schatz und unergründlicher Abgrund dieser Gaben. Da sie nie dem Fluch unterworfen war, wurde sie mit ihrem Sohn ewigen Lobpreises würdig. Deshalb durfte sie aus dem Mund von Elisabeth, die vom Geist Gottes erleuchtet war, die Worte vernehmen: Gebenedeit bist du unter den Weibern, und gebenedeit ist die Frucht deines Leibes (Lukas 1,42). Die Worte, welche die heiligen Väter über Maria sprechen, sind deshalb nicht nur zahlreich, sondern auch in einem Sinn. Die glorwürdigste Jungfrau, an der Gott in seiner Macht Großes getan hat (Lukas 1,49), besitzt die Gnaden und Gaben Gottes sowie die Unschuld in einer solch großen und leuchtenden Fülle, daß sie dadurch in gleicher Weise selbst zu einem unaussprechlichen Wunder Gottes, oder vielmehr zum Gipfel aller Wundertaten Gottes geworden ist, wie es sich für die Muttergottes geziemte. Sie steht Gott am nächsten, so weit dies einem geschaffenen Wesen überhaupt möglich ist. Ihre Würde kann weder ein Lob aus Menschen- oder Engelsmund erreichen. Die Kirchenväter stellen Maria aus diesem Grund auf jede erdenkliche Weise höher als Eva, selbst wenn diese im Zustand ihrer Jungfräulichkeit und Unversehrtheit betrachtet wird, als sie noch nicht von der betrügerischen Schlange und ihren todbringenden Nachstellungen hintergangen war. Dadurch, daß Eva der Schlange Gehör schenkte, verlor sie ihre ursprüngliche Unschuld, und wurde zu deren Sklavin. Dagegen bereicherte die Allerseligste Jungfrau Maria gerade dieses ursprüngliche Geschenk Gottes, indem sie der Schlange kein Gehör schenkte und deren Macht, kraft göttlicher Gewalt, vollkommen zu Fall brachte. Ohne Unterlaß nennen die Kirchenväter die Allerseligste Jungfrau deshalb die Gottesgebärerin, die Lilie unter den Dornen, die vollkommen Unberührte, Jungfräuliche, Unbefleckte, Makellose, zu allen Zeiten Gesegnete. Sie nennen sie das von aller Ansteckung der Sünde frei gebliebene Erdreich, aus dem der neue Adam gebildet wurde, das makellose, hell erleuchtete, liebliche Paradies der Unschuld, der Unsterblichkeit und Wonne, von Gott selbst gepflanzt und von Ihm gegen alle Nachstellungen der alten Schlange verteidigt. Die Kirchenväter nennen sie das unverwesliche Holz, das der Wurm der Sünde nie benagte, den zu allen Zeiten ungetrübten Quell, der durch die Kraft des Heiligen Geistes besiegelt ist, den Tempel Gottes, den Schatz der Unsterblichkeit, die einzige Tochter des Lebens, nicht des Todes oder des göttlichen Zornes, sondern die Knospe der Gnade, die immer grünt und blüht, von der Vorsehung Gottes behütet, die entgegen allen bisher geltenden Gesetzen und Gewohnheiten aus einer verdorbenen und durch die Sünde angesteckten Wurzel aufsproßt. Als wären diese im Überschwang ausgesprochenen Lobeserhebungen nicht ausreichend, erklären die heiligen Kirchenväter mit Bestimmtheit, daß dort, wo von der Sünde die Rede sei, dies nicht auf Maria zutreffen würde, da gerade ihr eine größere Gnade mitgeteilt wurde, um die Sünde umfassend zu besiegen. Sie bekannten, daß Maria die Wiederherstellerin unserer Stammeltern und die Lebensspenderin für deren Nachkommen sei. Von Anfang an hatte der Allerhöchste sie auserwählt, als Er zur Schlange sprach: Ich will Feindschaft setzen zwischen dir und der Frau (Genesis 3,15). Zweifellos hat Maria der Schlange das giftige Haupt zertreten. Wiederum bekennen die heiligen Väter, daß die Allerseligste Jungfrau Maria durch die Gnade Gottes von jeder Makel der Sünde frei geblieben ist, frei von der Ansteckung des Leibes, der Seele und des Verstandes. Immer mit Gott vereint, war sie durch ein ewiges Bündnis mit Ihm verbunden, niemals in der Finsternis, sondern stets im Lichte. Dadurch wurde sie zu einer würdigen Wohnung für Jesus Christus, die vielmehr aus der einzigartigen Gnade ihres Ursprunges herrührte, als von der Beschaffenheit ihres Leibes. Die Kirchenväter sparen nicht an weiteren herrlichen Worten, mit denen sie Zeugnis von der Unbefleckten Empfängnis der Allerseligsten Jungfrau ablegen. So bekennen sie, daß bei Maria die Natur vor der Gnade gewichen sei. Die Natur habe in ihrem unvermögenden Bestreben voranzuschreiten, in gleichsamer Furcht stillgehalten. Es war vorherbestimmt, daß die jungfräuliche Gottesmutter erst von Anna empfangen werden sollte, wenn die Gnade ihre Frucht bringt. Die Erstgeborene sollte empfangen werden, die selbst in gleicher Weise den Erstgeborenen der Schöpfung empfangen sollte. Die Kirchenväter bezeugen weiter, daß Maria zwar dem Leibe nach von Adam abstammte, jedoch die Sünde Adams nicht angenommen hatte. Deshalb ist Maria das von Gott selbst erschaffene Zelt, das vom Heiligen Geist gebildet und aus Purpur gewirkt wurde. Sie sei wirklich die, als welche wir sie feiern - Gottes eigenstes und erstes Werk, das von den brennenden Pfeilen des Bösen nicht erreicht werden konnte. So ist die Allerseligste Jungfrau Maria schön von Natur und frei von jeder Makel der Sünde. Wie die Morgenröte erstrahlt sie in ihrem vollkommenen Glanze, so sei Maria in ihrer Unbefleckten Empfängnis in der Welt erschienen. Es war deshalb nicht angemessen, daß dieses auserwählte Gefäß an dem sonst allgemeinen Übel aller Menschen Anteil hatte. Da sie von den übrigen Menschen weit verschieden ist, nahm sie zwar an deren Natur, jedoch nicht an deren Schuld teil. Es war, im Gegenteil, überaus angemessen, daß der Eingeborene im Himmel einen Vater hat, den die Seraphim dreimal heilig preisen, so auch auf Erden einer Mutter gehört, die nie den Glanz der Herrlichkeit entbehrte. Somit ist es also nicht verwunderlich, daß unsere Vorfahren von dieser Lehre in ihrem Herzen und in ihrem Verstand ergriffen wurden und die Gottesmutter mit einzigartigen Worten gerade als die Unbefleckte feiern. Maria ist die Unschuldige und Unschuldigste, die Makellose und vollkommen Makellose, die Heilige und von jeder Sünde vollkommen frei gebliebene, die ganz Reine und Unversehrte, sie ist das Wesen der Schönheit und Unschuld selbst. Sie nennen Maria schöner als die Heiligkeit, die allein Heilige, die ganz Reine an Seele und Leib, die alle Unschuld und Jungfräulichkeit übertroffen hat, ihr alleine steht es zu, die Wohnung aller Gnaden des Heiligen Geistes zu sein, die Gott alleine aufgenommen hat, die über allem steht, die von Natur aus schöner, vollkommener und heiliger ist, als die Cherubim und Seraphim und das ganze Heer der Engel. Um Maria in genügender Weise zu preisen, sind alle Zungen des Himmels und der Erde in keiner Weise ausreichend. Diese Lobbezeugungen sind, wie hinlänglich bekannt sein dürfte, sogar in die heilige Liturgie und in die kirchlichen Tagzeiten von selbst eingegangen. Viele Stellen bezeugen diese Lobpreisungen und sind sogar vorherrschend. Die Gottesmutter wird darin als die einzige, unversehrte Taube der Schönheit, als die immer blühende, vollkommen reine, stets unbefleckte und immer selige Rose, als die Unschuld selbst, die niemals verletzt wurde, als die zweite Eva, die den Emmanuel gebar gepriesen und verherrlicht. Deshalb ist es nicht verwunderlich, wenn die Lehre von der Unbefleckten Empfängnis der jungfräulichen Gottesmutter von den Hirten der Kirche und dem gläubigen Volk mit immer größerer Frömmigkeit, Verehrung und Liebe ausgezeichnet wird. Nach dem Urteil der Väter ist gerade diese Lehre in den heiligen Schriften niedergelegt und in vielen überaus wichtigen Schriftstücken überliefert. Zum Ausdruck gebracht wird sie in vielen herrlichen Zeugnissen aus der verehrungswürdigen Vergangenheit. Zudem hat sie durch das höchste und wichtigste Urteil der Kirche ihre Verkündung und Bestätigung erfahren. Hirten und Herde bekräftigen, daß ihnen nichts angenehmer und lieber wäre, als die jungfräuliche Gottesmutter, die ohne Erbsünde empfangen wurde, mit tiefster Inbrunst überall zu verehren, zu verherrlichen und zu preisen. Deshalb haben schon zu alten Zeiten Bischöfe, Priester, Ordensgemeinschaften und sogar Kaiser und Könige den Apostolischen Stuhl gebeten, die Unbefleckte Empfängnis der Allerseligsten Jungfrau als Glaubenssatz zu definieren. Sogar in der Gegenwart wurden diese Bitten oftmals wiederholt und besonders Unserem Vorgänger seligen Andenkens, Gregor XVI., sowie auch Uns selbst von den Bischöfen, Priestern, Ordensgemeinschaften, hochrangigen staatlichen Regierungsbeamten und vom gläubigen Volke vorgetragen. Dies alles war Uns bekannt und mit besonderer Freude in Unserem Herzen erwogen Wir dies mit großem Ernst. Nachdem Wir also ohne Unseren Verdienst und nach geheimem Ratschluß der göttlichen Vorsehung, auf diesen erhabenen Stuhl des heiligen Petrus erhoben wurden, und die Leitung der gesamten Kirche erhalten hatten, betrachteten Wir es als Unsere heiligste Pflicht, auch entsprechend Unserer großen, seit früher Kindheit an gehegten Verehrung, Andacht und Liebe zur Allerseligsten Jungfrau und Gottesgebärerin Maria, den Wünschen der Kirche zu entsprechen und alles zu unternehmen, um die Ehre der Allerseligsten Jungfrau Maria zu vermehren und deren Vorzüge in einem noch glänzenderen Licht erstrahlen zu lassen. Zur reiflicheren Prüfung dieser Sache haben Wir eine besondere Kongregation Unserer Ehrwürdigen Brüder, den Kardinälen der Heiligen Römischen Kirche, bestellt. Neben diesen hervorragenden Männern, die sich durch ihren religiösen Sinn, ihre Klugheit und ihr Wissen in den göttlichen Dingen hervorgetan haben, wählten Wir weitere, in der Theologie bewanderte Männer aus dem Welt- und Ordensklerus aus, die alles, was die Unbefleckte Empfängnis der Allerseligsten Jungfrau betrifft, gründlich erwägen und Uns ihre Ansicht darüber kundgeben. Obwohl Uns die Ansicht der meisten kirchlichen Oberhirten über die Lehre der Unbefleckten Empfängnis auf Grund der Gesuche, die Wir erhalten hatten, bereits bekannt war, sandten wir trotzdem, um eine endgültige Entscheidung festzulegen, am 2. Februar 1849 von Gaeta aus ein Rundschreiben an alle Ehrwürdigen Brüder, die kirchlichen Oberhirten des ganzen katholischen Erdkreises. Wir forderten sie darin auf, daß sie, nachdem sie den Beistand Gottes angerufen haben, Uns schriftlich mitteilen, wie sich die Andacht ihrer Gläubigen zur Unbefleckten Empfängnis der Gottesgebärerin äußert und was besonders sie, die Oberhirten selbst, von einer solchen Entscheidung halten würden, auch ob eine solche erwünscht sei, damit für Uns die Möglichkeit bestehe, auf feierliche Weise Unser letztes Urteil darüber zu fällen. Die Antworten Unserer Ehrwürdigen Brüder erfüllte Uns mit großem Trost. Gerade diese Antworten zeugten von ihrer überaus großen Freude und einer für Unser Anliegen vollkommen zustimmenden Gesinnung. Darin bestätigten sie nicht nur ihren eigenen Eifer, die Andacht der Unbefleckten Empfängnis der Allerseligsten Jungfrau Maria zu feiern, sondern auch den Andachtseifer ihres Klerus und des gläubigen Volkes. Einstimmig richteten sie an Uns die Bitte, die Unbefleckte Empfängnis der Allerseligsten Jungfrau soll kraft Unserer höchsten Autorität und Unserem Urteil definiert werden. Mit ebenso großer Freude wurden Wir erfüllt, als Uns die Mitglieder der besonderen Kongregation und die zur Beratung ausgewählten Theologen denselben Eifer mitteilten, und Uns nach den abgeschlossenen, sorgfältigen Untersuchungen um die Definierung der Lehre von der Unbefleckten Empfängnis der Allerseligsten Jungfrau Maria baten. Dem erlauchten Beispiel Unserer Vorgänger folgend und beseelt von dem Wunsch, in dieser Sache mit rechtmäßiger Sicherheit vorzugehen, hielten Wir ein Konsistorium ab. Eine Rede an Unsere Ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle der Heiligen Römischen Kirche, richtend, vernahmen wir, zu Unserer großen Zufriedenheit, aus deren Mund den Wunsch, die Unbefleckte Empfängnis der Allerseligsten Jungfrau Maria von Uns dogmatisch definiert zu sehen. Deshalb sind Wir der festen Überzeugung im Herrn, den richtigen Zeitpunkt gewählt zu haben, um die Unbefleckte Empfängnis der Allerseligsten Jungfrau und Gottesgebärerin Maria als Glaubenssatz zu verkünden. Das Wort Gottes, die ehrwürdige, von alters her überbrachte Überlieferung, die fortwährende Überzeugung der Kirche, die einzigartige Übereinstimmung der katholischen Bischöfe und Gläubigen, die feierlichen Entscheidungen und Verordnungen Unserer ehrwürdigen Vorgänger, beleuchten und erklären die Unbefleckte Empfängnis der Gottesmutter in hervorragender Weise. Nach gewissenhaftester Überlegung und langen, innigen Gebeten zu Gott, kamen Wir zu der Erkenntnis, mit der Verkündigung keinesfalls länger warten zu dürfen. Kraft Unserer höchsten Vollmacht des Apostolischen Stuhles, legen Wir die Unbefleckte Empfängnis der Allerseligsten Jungfrau Maria als Glaubenssatz unabänderlich fest, um dadurch den frommen Wünschen des katholischen Erdkreises sowie Unserer eigenen kindlichen Liebe zur Allerseligsten Jungfrau zu entsprechen, und ihren eingeborenen Sohn, unseren Herrn Jesus Christus, tagtäglich mehr zu ehren. Denn auf den Sohn strömt über, was der Mutter an Ehre und Lob erwiesen wird. Nachdem wir also fortwährend in Demut und Fasten Unsere eigenen, wie auch die gemeinsamen Gebete der Kirche Gott dem Vater durch Seinen göttlichen Sohn dargebracht haben, verbunden mit der Bitte, Unseren Sinn durch den Heiligen Geist leiten und lenken zu lassen, auch den gesamten himmlischen Hof und den Heiligen Geist inständig um deren Hilfe baten, erklären, verkünden und definieren Wir, unter dem Beistand des Heiligen Geistes, zur Ehre der heiligsten Dreifaltigkeit, zur glorreichen Verherrlichung der jungfräulichen Gottesgebärerin, zur Erhöhung des katholischen Glaubens und zur Stärkung der christlichen Religion, kraft der Autorität unseres Herrn Jesus Christus, der heiligen Apostel Petrus und Paulus und Unserer eigenen: Die Allerseligste Jungfrau Maria ist vom ersten Augenblick ihrer Empfängnis an, auf Grund einer besonderen Gnade und Auszeichnung des allmächtigen Gottes, im Hinblick auf die Verdienste Jesu Christi, des Erlösers des ganzen Menschengeschlechtes, von jeder Makel der Erbsünde frei geblieben. Diese Lehre ist von Gott geoffenbart und muß deshalb von allen Gläubigen fest und unabänderlich angenommen und geglaubt werden. Gott möge verhüten, daß jemand einen anderen Gedanken, als von Uns definiert, im Herzen trägt. Der soll allerdings wissen und wohl bedenken, daß er über sich selbst das Urteil gesprochen hat, den Schiffbruch im Glauben erleiden muß und von der Einheit der Kirche abgefallen ist. Alle diejenigen verfallen bereits durch ihre Tat den vom kirchlichen Recht bestimmten Strafen, falls sie die Gedanken ihres Herzens mündlich, schriftlich oder auf eine andere Weise nach außen zu tragen wagen. Unser Herz ist von einzigartiger Freude erfüllt und Unsere Zunge voller Jubel. Jetzt und in alle Zeit sagen Wir unserem Herrn Jesus Christus Unseren demütigsten und höchsten Dank, daß Er, entgegen Unseren Verdiensten, Uns die Gnade verliehen hat, Seiner heiligsten Mutter diese Ehre, diesen Ruhm und diesen Lobpreis darbringen und beschließen zu dürfen. Sie ist Unsere ganze Hoffnung und Unser vollstes Vertrauen. Ganz schön ist sie und ohne Makel. Sie hat das giftige Haupt der grausamen Schlange zertreten und dem Erdkreis das Heil gebracht. Sie ist der Ruhm der Propheten und Apostel, die Ehre der Blutzeugen, die Freude und Krone der Heiligen, die sicherste Zuflucht, die treue Behüterin aller Gefährdeten des ganzen Erdkreises, die mächtige Mittlerin und Versöhnerin bei ihrem eingeborenen Sohne, der herrlichste Schmuck, die Zierde der heiligen Kirche und ihre unüberwindliche Schutzwehr. Stets hat sie alle Irrlehren vernichtet und die gläubigen Völker den größten Drangsalen entrissen. Uns selbst hat sie aus so manch drohenden Gefahren befreit. So erwarten Wir von ihr, sie möge durch ihre mächtige Fürbitte bewirken, daß unsere heilige Mutter, die Kirche, nach Beseitigung aller Hindernisse, nach Überwindung aller Irrtümer unter allen Völkern, an allen Orten tagtäglich mehr an Kraft gewinnen, blühen und herrschen werde, von Meer zu Meer, vom großen Strom bis an die Grenzen des Erdkreises (Psalm 71,8), so daß sie sich des Friedens, der Ruhe und der Einheit erfreuen darf. Wir erwarten, daß sie den Schuldigen Verzeihung, den Kranken Heil, den Kleinmütigen Stärke, den Betrübten Trost, den Gefährdeten Hilfe bringen werde, und allen Irrenden die Finsternis des Geistes erhellen möge und auf den Pfad der Wahrheit und Gerechtigkeit zurückführe, auf daß ein Hirt und eine Herde werde (Johannes 10,16). Unsere Worte sollen die Uns so teuren Söhne der katholischen Kirche vernehmen, und mit immerwährendem, glühendem Eifer der Frömmigkeit, der Liebe und Hingabe damit fortfahren, die Allerseligste Jungfrau Maria und Gottesgebärerin, die ohne Makel der Erbsünde empfangen wurde, zu verehren, anzurufen und anzuflehen. In jeder Gefahr, Angst und Not sollen sie ihre Zuflucht zu ihr nehmen und sich ihr vertrauensvoll nahen, wenn sie von Zweifeln und Furcht bedrängt werden. Keine Furcht und kein Zweifel braucht denjenigen zu schrecken, der von ihr geleitet wird, über dem sie schwebt, dem sie gnädig ist und den sie beschützt. Erfüllt von ihrer Mutterliebe zu uns, sorgt sie für unser Heil und ist um das ganze Menschengeschlecht besorgt. Der Herr hat sie als Königin des Himmels und der Erde über alle Chöre der Engel und über alle Heiligen gesetzt. Sie steht zur Rechten ihres eingeborenen Sohnes, unseres Herrn Jesus Christus. Bestürmt sie Ihn mit ihren mütterlichen Bitten, findet sie bei ihm Erfolg und was sie von Ihm zu erlangen sucht. Ihre Wünsche bleiben nicht unerfüllt. Damit schließlich die ganze Kirche von Unserer Definition über die Unbefleckte Empfängnis der Allerseligsten Jungfrau Maria in Kenntnis gesetzt werde, verordnen wir, daß Unser Apostolisches Rundschreiben zum ewigen Gedächtnis aufbewahrt wird. Ferner verordnen Wir, daß abgeschriebene oder gedruckte Exemplare, die von einem öffentlich, kirchlich bestellten Notar unterzeichnet und mit dem Siegel einer in kirchlichen Würden stehenden Person versehen sind, jene Glaubwürdigkeit erhalten, die dem Original selbst beigemessen wird, falls es zur Einsichtnahme dargeboten oder vorgelesen würde. Niemandem sei es daher gestattet, die Urkunde dieser Erklärung und Unsere Definition zu verletzen, noch sich ihr mit vermessenem Ansinnen zu widersetzen oder entgegenzutreten. Wer sich erdreisten sollte, solches zu versuchen, dem sei gewiß, daß er den Zorn des Allmächtigen und Seiner Apostel Petrus und Paulus auf sich laden wird. Gegeben zu Rom beim Heiligen Petrus Im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1854, am 8. Dezember Im neunten Jahres Unseres Pontifikates Papst Pius IX. ------------------------------------------ Möge dieses Gnadenjahr allen die besondere Fürbitte Unserer Lieben Frau von Lourdes einbringen, mögen alle Orte mit Lourdesgrotten jubilieren, so auch Buchenhüll bei Eichstätt angesichts des 100. Jubiläumsjahres der Errichtung! Euer Padre Alex Thursday, August 12. 2004
BISCHOF KÜNG: APOSTOLISCHE ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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13:38
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PRESSEERKLÄRUNG SEINER EXZELLENZ, DES APOSTOLISCHEN VISITATORS DER DIÖZESE ST. PÖLTEN, DR. DR. KLAUS KÜNG:
Auf Grund der Vorfälle im Verlaufe des vergangenen Studienjahres ist für das Priesterseminar der Diözese St. Pölten ein völliger Neuanfang notwendig. Wir brauchen Priesterpersönlichkeiten, die belastbar und gesund sind. Gerade in der Situation der heutigen Gesellschaft sind die Anforderungen, denen sich der Priester in der Aufgabe der Verkündigung und der Seelsorge stellen muß, sehr hoch. Je bedrängender der Priestermangel wird, desto ausgeglichener, aufrichtiger und tugendhafter müssen jene sein, die Priester werden. Vor allem Vorbilder von Menschen sind nötig, die selbst tatkräftig zupacken, wo es nötig ist. Sie brauchen eine klare Ausrichtung an Christus, aber auch "Erdung". Im Priesterseminar der Diözese St. Pölten wurde in den letzten Jahren zu wenig auf die erforderlichen Auswahlkriterien geachtet. Aber nicht alle Seminaristen und nicht alle an der Priesterausbildung beteiligten Priester dürfen über einen Kamm geschoren werden. Mehrere befinden sich mit redlicher Absicht, mit Engagement und guten Voraussetzungen auf dem Weg zum Priestertum; viele der Professoren und geistlichen Begleiter geben ihr Bestes und verfügen über das nötige menschliche, spirituelle und theologische Niveau. Leider hat es auch schwerwiegende Fehlentwicklungen gegeben: dies wurde spätestens durch die pornographischen Bilder deutlich, die von einigen Seminaristen geradezu "suchtartig" aus dem Internet geladen wurden. Sehr schmerzhaft war es für mich festzustellen, daß sich aktive homophile Beziehungen gebildet haben. Bei allem Verständnis für die Probleme der betroffenen Personen hat Bischof Krenn im Einverständnis mit dem Heiligen Stuhl einen herzhaften Entschluß gefaßt: Das Priesterseminar der Diözese St. Pölten wird mit sofortiger Wirkung für geschlossen erklärt. Es soll ein echter Neuanfang ermöglicht werden. Alle bisherigen und zukünftigen Priesteramtskandidaten werden sich auch zu ihrem eigenen Schutz unter Zuhilfenahme erfahrener Seelsorger und soweit erforderlich renommierter Fachkräfte einem Aufnahmeverfahren unterziehen. Manche, die für das Priesteramt sicher nicht geeignet scheinen, werden Hilfe empfangen, um sich beruflich neu zu orientieren; wenn gewünscht, wird ärztlicher und seelsorglicher Beistand angeboten. Jene, die die nötigen Voraussetzungen mitbringen, werden als Priesteramtskandidaten der Diözese St. Pölten weiterstudieren. Die Katholische Hochschule bleibt auch im kommenden Jahr geöffnet. Ob die Priesteramtskandidaten im nächsten Jahr in einzelnen, dafür geeigneten Pfarren mitleben oder sich vorübergehend in das Priesterseminar einer anderen Diözese eingliedern werden, wird in den nächsten Wochen mit den dafür zuständigen Personen besprochen. Es ist für die Diözese St. Pölten und für die Kirche in ganz Österreich eine schmerzhafte Stunde. Ich bin aber davon überzeugt, daß diese Stunde zum Guten gereichen wird. + DDr. Klaus Küng, Bischof von Feldkirch ------------------------------------------------ Viele Katholiken werden durchatmen. Die Kirche hat für ein glaubwürdiges Priesteramt ohne Befleckungen durch homosexuelle Ideologien zu sorgen. Beten wir für einen weiterhin guten Fortgang dieser so gut begonnenen Visitation! Euer Padre Alex Sunday, August 8. 2004
BISCHOF KÜNG: VOLLES VERTRAUEN IN ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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13:48
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Die Apostolische Visitation durch Seine Exzellenz Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus KÜNG kraft päpstlicher Vollmacht ist für die Diözese St. Pölten und die katholische Kirche in Österreich eine große Chance der Reinigung und Erneuerung. Es wird nichts vertuscht, sondern es werden alle Fragen und Sorgen der Gläubigen ernstgenommen und dem Heiligen Stuhl vorgelegt. Wenn die Herkunft des Bischofs von Feldkirch aus dem OPUS DEI von "rechts" oder "links" kritisiert wird, dann muß ganz im Gegenteil betont werden: das OPUS DEI ist m. E. die Garantie dafür, daß sowohl dem Schutz des rechten Glaubens als auch der dem Glauben entsprechenden sittlichen Lebensweise bei der Aufarbeitung der Situation die richtige Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Daß die Untersuchungen in der richtigen Bahn laufen, erkennt der unvoreingenommene Beobachter z. B. an der letzten Presseaussendung des hochwürdigsten Visitators vom 4. August 2004: "In Hinblick auf verschiedene Meldungen in den österreichischen Medien betreffend eine angebliche Finanzierung zivilrechtlicher Verteidigungsschritte für die auf Grund öffentlich geäußerter Beschuldigungen in Verdacht auf Übertretung kirchenrechtlicher und moralischer Normen geratenen Priester Prälat Ulrich K. und Dr. Wolfgang F. R. seitens der Diözese St. Pölten stelle ich hiermit fest: Auch unter der Voraussetzung, daß jeder Mensch ein Grundrecht auf Verteidigung besitzt, wurde von Diözesanbischof Dr. Kurt Krenn am 3. August 2004 unterschrieben, daß aus den Finanzmitteln der Diözese St. Pölten keinerlei Kostenübernahme bisher angestrengter oder noch beabsichtigter zivilrechtlicher Klagen der genannten Priester erfolgen wird. Ich weise darauf hin, daß Priester nach Möglichkeit zur Verteidigung eines eventuell gefährdeten guten Rufes die der Kirche eigene Gerichtsbarkeit nützen sollten. Darüber hinaus müßte der Bischof im Sinne innerkirchlicher Kontrolle vor einer solchen Erlaubnis die Zustimmung des diözesanen Vermögensverwaltungsrates sowie des Konsultorenkollegiums einholen. Die nunmehr mit meiner ausdrücklichen Zustimmung getroffene Entscheidung des Diözesanbischofs zur Nichtübernahme zivilrechtlicher Prozeßkosten dient vor allem auch der Vermeidung weiteren Ärgernisses in der Öffentlichkeit. Ich möchte die Gelegenheit nützen, den vielen besorgten Priestern und Gläubigen der Diözese St. Pölten für ihre große Kooperationsbereitschaft bei der ehrlichen Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit herzlich zu danken. Ich bitte alle Katholikinnen und Katholiken Österreichs um weitere intensive Gebetsbegleitung der von mir übernommenen Aufgabe." Der weltweit wissenschaftlich anerkannte Univ.-Prof. Msgr. Joaquin LLOBELL, Richter der Apostolischen Signatur, sagt zur Päpstlichen Visitation: * Alle zukünftigen Entscheidungen in der Diözese St. Pölten hängen vom Untersuchungsbericht des Apostolischen Visitators ab. Dabei werden in der Regel die dauerhaften Entscheidungen im Vatikan gefällt, die interimistischen aber an Ort und Stelle vom Visitator selbst. Das betonte der Richter der Apostolischen Signatur (und Kirchenrechtsprofessor an der römischen Santa Croce-Universität) in einem Interview mit italienischen TV-Sendern. LLOBELL nahm Bezug auf die beiden derzeit laufenden Diözesanvisitationen - St. Pölten und das syrisch-katholische Patriarchat Antiochien. "Die Visitation in St. Pölten könnte mit schweren Bestrafungen enden, wenn die Vorwürfe zu Recht erfolgten", sagte der Kirchenrechtler: "Wenn Verschulden des Bischofs vorliegen sollte, könnte er entlassen werden. Alles hängt aber von den Ergebnissen des Berichts ab". Zweck der Einsetzung eines Apostolischen Visitators ist es, daß der Papst und die vatikanischen Stellen einen objektiven Bericht aus erster Hand erhalten. Der Bericht diene als Grundlage weiterer Entscheidungen, so Llobell. Im Regelfall seien die Befugnisse des Visitators Zeugenbefragungen, Akteneinsicht und Beurteilungen. Zumeist komme aber auch die Vollmacht hinzu, "dringende Übergangsregelungen zu beschließen". So könne ein Visitator etwa sofort und ohne Rückfrage einen Seminarrektor entfernen. * Beten wir jeden Tag für einen guten Ausgang dieser Apostolischen Visitation in Sankt Pölten! Euer Padre Alex |
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