Wie auf
http://www.internetpfarre.de/missbrauch.htm schon seit sehr langem nachlesbar, können oft noch kirchenrechtlich oder zivilrechtlich Schmerzensgeldklagen erfolgreich eingebracht werden, auch wenn im Falle sexuellen Mißbrauchs strafrechtliche Verjährung eingetreten wäre. Darüber hinaus erinnere ich:
1. Der zuständige regierende katholische Ordinarius (Bischof) kann in Rom beim Heiligen Stuhl um Aufhebung der kirchenstrafrechtlichen Verjährung bitten, was von Seiten der Kongregation für die Glaubenslehre
fast immer gewährt wird, sodaß auch nach der staatlichen Verjährung eine rechtliche Aufarbeitung möglich ist. Außerdem können zusätzlich auch über die kirchliche Gerichtsbarkeit Schmerzensgeldklagen eingebracht werden. Dazu beraten gerne alle
kirchlich zugelassenen Rechtsanwälte und die kirchlichen Gerichte (Offizialate) selbst. Eine entsprechende kirchenrechtliche Klageschrift als Muster wird gerne zugesandt.
2. gelten darüber hinaus auf dem Gebiet der Deutschen Bischofskonferenz die
Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Mißbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit Ausnahme also der Bischöfe selbst, bei denen immer sofort und direkt der Heilige Stuhl zuständig ist.) Außerdem gibt es einen beauftragten Koordinatorbischof, nämlich Diözesanbischof Dr. Stephan Ackermann, und eine
Hotline. Er ist mit seinem Team sicherlich bereit, subsidiär weiterzuhelfen, wenn an einem bestimmten Ort die Aufarbeitung eines Falles nicht funktioniert. Ich bin sicher, daß er auch Fälle außerhalb Deutschlands an die zuständigen Verantwortlichen weiterleitet.
Euer Padre Alex / Dr. iur. can. Alexander Pytlik