Thursday, September 23. 2004
DER ÖVP-VORSCHLAG ZUR FRAGE DER ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Katholische Lehre, Sonstiges at
04:24
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1. Die inhaltliche Kritik hat Seine Exzellenz der Apostolische Visitator und Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng bereits formuliert. Es kann nicht angehen, daß die von der ÖVP angesprochenen Lebensgemeinschaften in der Praxis fast die gleichen Vorteile wie eheliche Beziehungen hätten. Das Bekenntnis zur besonderen Förderung von Ehe und Familie ist zu wenig, wenn nicht berücksichtigt wird, wie viele und wie große soziale Leistungen von einer stabilen Familie mit Kindern erbracht werden. Die Zukunft der Gesellschaft hängt in großem Maße davon ab, ob die in der Ehe begründete Familie, insbesondere die kinderreiche, wirksam und entschlossen gefördert werde. Immerhin wird im ÖVP-Beschluß formal alles vermieden, was auf eine Gleichstellung homosexueller Beziehungen mit der Ehe hinauslaufen könnte, wie etwa eine Registrierung solcher Beziehungen.
2. Es ist notwendig, öffentlich an wichtige Passagen der Erwägungen der Glaubenskongregation vom 3. Juni 2003 zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen zu erinnern und diese jedem einzelnen Mandatar des Parlaments auch persönlich zu übermitteln: "Es gibt keinerlei Fundament dafür, zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn. Die Ehe ist heilig, während die homosexuellen Beziehungen gegen das natürliche Sittengesetz verstoßen. Denn bei den homosexuellen Handlungen bleibt « die Weitergabe des Lebens [...] beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen » (...) Das Gewissen fordert in jedem Fall, Zeugnis abzulegen für die ganze sittliche Wahrheit, der sowohl die Billigung homosexueller Beziehungen wie auch die ungerechte Diskriminierung homosexueller Menschen widerspricht. Deshalb sind diskrete und kluge Stellungnahmen nützlich, die zum Beispiel folgenden Inhalt haben könnten: den instrumentalen oder ideologischen Gebrauch aufdecken, den man von einer solchen Toleranz machen kann; den unsittlichen Charakter dieser Art von Lebensgemeinschaften klar herausstellen; den Staat auf die Notwendigkeit hinweisen, das Phänomen in Grenzen zu halten, damit das Gewebe der öffentlichen Moral nicht in Gefahr gerät und vor allem die jungen Generationen nicht einer irrigen Auffassung über Sexualität und Ehe ausgesetzt werden, die sie des notwendigen Schutzes berauben und darüber hinaus zur Ausbreitung des Phänomens beitragen würde. Jene, die diese Toleranz gebrauchen, um bestimmte Rechte für zusammenlebende homosexuelle Personen einzufordern, müssen daran erinnert werden, daß die Toleranz des Bösen etwas ganz anderes ist als die Billigung oder Legalisierung des Bösen. Werden homosexuelle Lebensgemeinschaften rechtlich anerkannt oder werden sie der Ehe gleichgestellt, indem man ihnen die Rechte gewährt, die der Ehe eigen sind, ist es geboten, klar und deutlich Einspruch zu erheben. Man muß sich jedweder Art formeller Mitwirkung an der Promulgation und Anwendung von so schwerwiegend ungerechten Gesetzen und, soweit es möglich ist, auch von der materiellen Mitwirkung auf der Ebene der Anwendung enthalten. In dieser Materie kann jeder das Recht auf Einspruch aus Gewissensgründen geltend machen (...) Wenn der Staat die homosexuelle Lebensgemeinschaft auf eine rechtliche Ebene stellt, die jener der Ehe und Familie analog ist, handelt er willkürlich und tritt in Widerspruch zu seinen eigenen Verpflichtungen. Um die Legalisierung der homosexuellen Lebensgemeinschaften zu stützen, kann man sich nicht auf das Prinzip der Achtung und der Nicht-Diskriminierung jeder Person berufen. Eine Unterscheidung unter Personen oder die Ablehnung einer sozialen Anerkennung oder Leistung sind nämlich nur dann unannehmbar, wenn sie der Gerechtigkeit widersprechen. Wenn man den Lebensformen, die weder ehelich sind noch sein können, den sozialen und rechtlichen Status der Ehe nicht zuerkennt, widerspricht dies nicht der Gerechtigkeit, sondern wird im Gegenteil von ihr gefordert. Auch auf das Prinzip der rechten persönlichen Autonomie kann man sich vernünftigerweise nicht berufen. Eine Sache ist es, daß die einzelnen Bürger frei Tätigkeiten ausüben können, für die sie Interesse hegen, und daß diese Tätigkeiten im Großen und Ganzen in den allgemeinen bürgerlichen Freiheitsrechten Platz haben. Eine ganz andere Sache ist es, daß Tätigkeiten, die für die Entwicklung der Person und der Gesellschaft keinen bedeutsamen, positiven Beitrag darstellen, vom Staat eine eigene qualifizierte rechtliche Anerkennung erhalten. Die homosexuellen Lebensgemeinschaften erfüllen auch nicht in einem weiteren analogen Sinn die Aufgaben, deretwegen Ehe und Familie eine eigene qualifizierte Anerkennung verdienen. Es gibt jedoch gute Gründe zur Annahme, daß diese Lebensgemeinschaften für die gesunde Entwicklung der menschlichen Gesellschaft schädlich sind, vor allem wenn ihr tatsächlicher Einfluß auf das soziale Gewebe zunehmen würde (...) Nicht zutreffend ist das Argument, daß die rechtliche Anerkennung der homosexuellen Lebensgemeinschaften notwendig wäre, um zu verhindern, daß die homosexuell Zusammenlebenden auf Grund der bloßen Tatsache ihres Zusammenlebens die wirksame Anerkennung der allgemeinen Rechte verlieren, die sie als Personen und als Bürger haben. In Wirklichkeit können sie jederzeit wie alle Bürger, ausgehend von ihrer persönlichen Autonomie, auf das allgemeine Recht zurückgreifen, um rechtliche Situationen von gegenseitigem Interesse zu schützen. Es ist jedoch eine schwerwiegende Ungerechtigkeit, das Gemeinwohl und die authentischen Rechte der Familie zu opfern, um Güter zu erlangen, die auf Wegen garantiert werden können und müssen, die nicht für die ganze Gesellschaft schädlich sind (...) Wenn alle Gläubigen verpflichtet sind, gegen die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften Einspruch zu erheben, dann sind es die katholischen Politiker in besonderer Weise, und zwar auf der Ebene der Verantwortung, die ihnen eigen ist ... Wird der gesetzgebenden Versammlung zum ersten Mal ein Gesetzesentwurf zu Gunsten der rechtlichen Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften vorgelegt, hat der katholische Parlamentarier die sittliche Pflicht, klar und öffentlich seinen Widerspruch zu äußern und gegen den Gesetzesentwurf zu votieren. Die eigene Stimme einem für das Gemeinwohl der Gesellschaft so schädlichen Gesetzestext zu geben, ist eine schwerwiegend unsittliche Handlung." Es müßte hier jeder einzelne Mandatar an seine Möglichkeit erinnert werden, gegen die Parteilinie zu stimmen und vielmehr Gott als dem Schöpfer von Mann und Frau zu folgen. 3. Insbesonders müssen folgende Punkte des ÖVP-Papiers im Sinne der von der Kongregation für die Glaubenslehre am 3. Juni 2003 getroffenen Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen abgelehnt werden: ÖVP-Punkt 6: "Lebensgemeinschaften - im Sinne von Partnerschaften von zwei Personen unabhängig von deren Geschlecht, die auf längere Dauer ausgerichtet sind und die zumindest mehrere Merkmale einer Solidar-, Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft aufweisen - sollen vom Gesetzgeber und im Vollzug der Gesetze gleich behandelt werden." ÖVP-Punkt 7: "Diskriminierungen von Lebensgemeinschaften werden beseitigt." Es ist falsch, in den 13 benannten Gesetzesbereichen von Diskriminierungen im eigentlichen Sinne zu sprechen. Es kann niemals natürlicherweise ein Recht auf Gleichstellung von Lebensgemeinschaften mit dem Lebensbund der Ehe zwischen Mann und Frau geben. Mag. Mag. theol. Dr. iur. can. Alexander Pytlik Saturday, September 18. 2004
BISCHOF KRENN ST. PÖLTEN SKANDAL: ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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17:16
Comments (0) Trackbacks (0) BISCHOF KRENN ST. PÖLTEN SKANDAL: (WAS) KANN AUS DEM FALL ST. PÖLTEN GELERNT WERDEN? / NEUER KOMMENTAR
Transzendente und nicht-transzendente Gedanken zur aktuellen Diskussion von Alexander Pytlik
Der Grazer Diözesanbischof Dr. Egon Kapellari war immer schon dafür bekannt, über eine "Tagespolitik" hinaus weiterzulesen und weiterzudenken. So geschehen wieder am 23. August 2004 durch seinen Vortrag bei den Alpbacher Reformgesprächen unter dem Titel "La revanche de Dieu? Die Wiederkehr der Religion als Herausforderung an Europa". In dem wohlfundierten Vortrag zitiert Bischof Kapellari auch den prominenten Heidelberger Juristen Univ.-Prof. Dr. Paul Kirchhof: "Wer nach dem Ursprung und Ziel der Welt fragt, wer den Sinn des Lebens zu ergründen sucht, über das Entstehen des menschlichen Lebens und über seinen Tod nachdenkt, entflieht der geistigen Enge des Gegenwärtigen, der Beschränkung der Lebenssicht nur auf ökonomische Ziele, politische Absichten oder den Genuß des Augenblicks ... Die Weite zur Transzendenz schützt vor der intellektuellen Bedrängnis allein durch Gegenwärtiges, Eigennütziges, Plan- und Voraussehbares". Haben sich nicht all zu viele Interessierte, Gläubige und Journalisten in der aktuellen Diskussion um Diözesanbischof Univ.-Prof. Dr. Kurt Krenn und die Diözese St. Pölten zu sehr beengen lassen von der Sucht nach täglich neuer kirchenpolitischer Meldung, von der Sucht nach täglich neuen Berichten über skandalträchtige Aussagen oder Vorkommnisse? Haben nicht schon beinahe zu viele Stellung genommen zu allen möglichen Detailaspekten, ohne aber wirklich das Wissen des Apostolischen Visitators Dr. Dr. Klaus Küng zu haben? Sollten wir uns daher nicht auf das beschränken, was wir - die Öffentlichkeit - im konkreten Fall wirklich wissen? Sind die Worte Bischof Kapellaris vom 23. August 2004 nicht brennend aktuell: "Unzählige zumal publizistische Versuche, die Kirchengeschichte, zumal die katholische, auf Kriminalgeschichte zu reduzieren und das große Leuchtende in ihr zu verdecken, sind indessen erfolgreich geworden und haben das Bild des Christentums bei vielen, zumal bei jungen Menschen entstellt. Hingegen läßt man im Urteil über die Geschichte anderer Religionen, die man auch nur in Auswahl kennt, oft große Milde walten. Es wäre an der Zeit, daß Christen, zumal auch Katholiken, wieder mehr Selbstbewußtsein gewinnen." Ich habe mich nun aber trotz der Inhalte dieser Vorbemerkung wieder daran gewagt, einen aktuellen Kommentar zu formulieren (vgl. meinen ersten Kommentar zur Situation vom 14. Juli 2004), um neuerlich - so hoffe ich - eine konstruktive und die normale Mediendiskussion transzendierende Orientierung zu geben. Erinnern wir uns ein wenig zurück. Vor mehr als zwei Monaten (12./13. Juli 2004) hat derselbe Grazer Diözesanbischof Dr. Egon Kapellari festgestellt: "Im St. Pöltner Priesterseminar hat sich ein Sumpf aufgetan, der schleunigst trockengelegt werden muß", um zu verhindern, daß andere Priester und Priesteramtskandidaten einem "falschen Generalverdacht ausgesetzt" würden. "Ich habe von einem Sumpf gesprochen und halte daran fest; es muß dort nach den Regeln der Weltkirche, die für diese Seminare gelten, Ordnung wiederhergestellt werden. Es sind Standards wieder zu erreichen, die in Österreich und sonst wo üblich sind ..., sonst leidet die Kirche nicht nur in Österreich Schaden, sondern auch die Weltkirche leidet Schaden in ihrem Ansehen." "In keinem katholischen Priesterseminar kann Pornographie und praktizierte Homosexualität geduldet werden, das gilt für alle Kontinente und alle Diözesen und bei Entdeckung muß sogleich Ordnung wiederhergestellt werden." Die Bewertung des St. Pöltner Diözesanbischofs Dr. Kurt Krenn ("Bubendummheiten" usw.) hielt Bischof Kapellari für falsch: "Die Sache ist schwerwiegend und kann nicht auf diese Weise heruntergespielt werden. In keinem Priesterseminar darf ein Klima aufkommen, in dem sich Cliquen bilden und isolieren. Wenn das passiert, muß es im Keim abgearbeitet werden. Das wurde in St. Pölten offenbar verabsäumt." Der Schaden nach solchen Vorfällen könne zudem dann gering gehalten werden, "wenn die Kirche ehrlich damit umgeht". Am 20. Juli 2004 entsandte Seine Heiligkeit Papst Johannes Paul II. den Feldkircher Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng als Apostolischen Visitator der Diözese St. Pölten. Die erste Frage, die sich zwei Monate später stellt, ist wohl: hat der Visitator im St. Pöltner Priesterseminar den von Dr. Kapellari angesprochenen "Sumpf" vorgefunden? Aus den Handlungen und Presseerklärungen des Visitators müssen wir wohl schließen: ja. Nach gründlichen Untersuchungen gab Bischof Küng bereits am 12. August 2004 bekannt: "Auf Grund der Vorfälle im Verlaufe des vergangenen Studienjahres ist für das Priesterseminar der Diözese St. Pölten ein völliger Neuanfang notwendig. Je bedrängender der Priestermangel wird, desto ausgeglichener, aufrichtiger und tugendhafter müssen jene sein, die Priester werden. Im Priesterseminar der Diözese St. Pölten wurde in den letzten Jahren zu wenig auf die erforderlichen Auswahlkriterien geachtet. Leider hat es auch schwerwiegende Fehlentwicklungen gegeben: Dies wurde spätestens durch die pornographischen Bilder deutlich, die von einigen Seminaristen geradezu 'suchtartig' aus dem Internet geladen wurden. Sehr schmerzhaft war es für mich festzustellen, daß sich aktive homophile Beziehungen gebildet haben. Bei allem Verständnis für die Probleme der betroffenen Personen hat Bischof Krenn im Einverständnis mit dem Heiligen Stuhl einen herzhaften Entschluß gefaßt: Das Priesterseminar der Diözese St. Pölten wird mit sofortiger Wirkung für geschlossen erklärt." Die so getroffene Entscheidung zur Einstellung des Seminarbetriebes war um so bemerkenswerter und ausdrucksstärker, als sich zu Beginn der Apostolischen Visitation der Wiener Kirchenrechtsprofessor Dr. Ludger Müller noch überzeugt zeigte, daß die Untersuchungen "nicht dazu führen, daß das Priesterseminar geschlossen wird, denn ein Seminar gehört zu einer Diözese. Möglich wäre eine gemeinsame Leitung mit einem Seminar einer anderen Diözese." Klar ist aber, daß die juridische Person des Priesterseminars nicht verlorenging, sondern nur der Betrieb des Seminars bis auf weiteres eingestellt wäre. Diese dank der Apostolischen Visitation getroffene Entscheidung brachte für den Visitator und sein Wirken verdiente und große Anerkennung bei vielen besorgten Priestern und Gläubigen. Damit war der Weg einer ehrlichen Aufarbeitung der St. Pöltner Vorfälle genau im Sinne der überlegten Worte des Grazer Bischofs Kapellari eingeschlagen. Und so darf sich niemand - auch nicht in der aktuellen Stunde - verunsichern lassen, daß dieser Weg nicht zu Ende gegangen würde. Univ.-Prof. Dr. Müller informierte zu Beginn der Visitation auch, daß der Visitator strukturelle und personelle Probleme herauszufinden habe, die in der Diözesanleitung und in der Seminarleitung bestehen, um so eine Entscheidung des Heiligen Stuhles vorzubereiten. Der Visitator habe überall Zutritt - jede konkurrierende Kommission sei ausgeschlossen. Und Prof. Müller erklärte damals weiter, daß "Generalvikariat und Diözesanbischof gehalten sind, ihre Äußerungen gegenüber der Öffentlichkeit abzusprechen. Hier sind ja grobe Fehler passiert. Es geht hier auch um eine erste Notstandsmaßnahme. Damit kein weiterer Schaden geschieht, muß alles mit dem Visitator abgesprochen werden." Schon damals dachte Müller weiter: "Die Möglichkeit, die der Apostolische Stuhl gelegentlich anwendet, ist die der Versetzung des Diözesanbischofs." Aber ein Bischof, der Probleme in der Leitung der Diözese habe, werde sicher nicht in eine andere Diözese versetzt, sondern in eine andere bischöfliche Funktion. Diese Diskussion wird bekanntlich derzeit langatmig geführt. Es hat nun aber wenig Sinn, sich an den Spekulationen über Zeitpunkt und Art einer vom Heiligen Stuhl vorgesehenen Lösung der Problematiken in der Diözese Sankt Pölten in intensiver Weise zu beteiligen. Viel interessanter und hilfreicher ist jetzt die Frage, was aus dem Fall St. Pölten - bei aktuellem Informationsstand - gelernt werden kann. 1. Es hat sich als grundlegend falsch herausgestellt, in einen einzigen Bischof praktisch eine Art "universale kirchenpolitische Hoffnung" zu setzen. Es ist falsch, schon zu Lebzeiten einen Bischof so zu glorifizieren, daß sachliche Kritik an seiner Amtsführung von fanatischer Seite praktisch als Abfall vom Glauben mißdeutet wird. All diese falsche Glorifizierung zu Lebzeiten und eine dem dienende "Hofberichterstattung" führen im Endeffekt sogar dazu, daß derart geleitete einfache gläubige Männer und Frauen aus der Bahn geworfen werden könnten, wenn es plötzlich den glorifizierten Bischof als einsamen "Superbischof" nicht mehr gibt. Hier gilt es, größere Nüchternheit an den Tag zu legen, hier gilt es - egal wann und wo - eine Art "Bischofsideologie" erst gar nicht aufkommen zu lassen. Der katholische Glaube und seine Inhalte dürfen nicht zu einer Ideologie verkommen und dürfen auch nicht zu einer solchen ver-instrumentalisiert werden. Der Heilige Geist garantiert der römisch-katholischen Kirche das Bleiben in der vollen und unveränderlichen Wahrheit des Glaubens und der Sitten, nicht jedoch die persönliche Heiligkeit eines bestimmten Amtsträgers. Wer in den Inhalten des katholischen Glaubens gnadenhaft gefestigt ist, wird daher krisensicher durch die Zeiten gehen und auch nicht wegen eines einzigen Bischofs einen sogenannten "Kirchenaustritt" erwägen. Gefordert ist von jedem Christen persönliche Umkehrbereitschaft, gefordert ist aber auch je nach eigener Begabung Mitdenken. 2. Politische Kategorien sind streng genommen in der Kirche Christi unangebracht. Natürlich wird es immer "Kirchenpolitik" geben, aber nicht um der "Kirchenpolitik" selbst willen, sondern um - das ist eine Fürbitte - dem Heil aller Seelen möglichst gut zu dienen in der jeweiligen Zeit. Wenn "Kirchenpolitik" als tagespolitischer Schaukampf mißbraucht wird und eine gar nicht notwendige Polarisierung stiftet, dann ist immer Alarm zu schlagen. Polarisierung und Wettbewerb soll es aber im Guten geben können. Und die väterliche Autorität des Diözesanbischofs wird in großer Dialogbereitschaft mit jedem der ihm anvertrauten Seelen auch immer wieder Unkrautentwicklungen einzudämmen haben, aber nicht, um auch das Körnchen berechtigter Anliegen oder Sorgen als nicht existent einzustampfen. Bischof Kapellari erinnert in seinem Vortrag vom 23. August 2004 an den sogenannten "Brief an Diognet", der sich auf die drei Begriffe Solidarität, Kritik und Transzendenz hin verdichten lasse. Die Christen sind durchaus um Synthese bemüht und allianzbereit, aber sie üben auch kritische Distanz dort, wo es unvermeidlich ist, sie "heiraten und zeugen Kinder, wie andere Menschen es auch tun, setzen aber die Ungeborenen nicht aus. Sie haben gemeinsamen Tisch, aber kein gemeinsames Lager. Das ist Christentum als ... Alternative zu manchen Zuständen und Verhaltensweisen in der jeweiligen Epoche." Und zur hier gemeinten Transzendenz heißt es im "Brief an Diognet": "Die Christen gehorchen den bestehenden Gesetzen, überbieten aber durch ihre Lebensweise die Gesetze". Bischof Dr. Kapellari erinnert, daß es dabei nicht nur um ein moralische Überbieten gehe, "sondern auch um eine denkerische Transzendenz, die eine sich in sich verschließende Welt und Gesellschaft immer wieder öffnen und übersteigen will hin zu einem göttlichen absoluten Du." Dazu aber braucht die Kirche in ihrer Verkündigung Glaubwürdigkeit. 3. Nicht jeder Kandidat, der ins Priesterseminar möchte, und erzählt, daß er ein "verfolgter Konservativer" oder ein "verfolgter Progressiver" wäre, ist auch wirklich primär ein Verfolgter. Manch einer will mit einer solchen, alles andere in der eigenen Lebensgeschichte überdeckenden Erklärung vielleicht geschickt von Vorfällen und Tendenzen ablenken, die eigentlich die Laufbahn der Priesterausbildung nicht nur nicht nahelegen, sondern zum Ausschluß aus jedem katholischen Priesterseminar führen müssen. Sind für solche problematische Aufnahmen besonders sogenannte "konservative" Bischöfe anfällig? Möglicherweise ja, möglicherweise aber ist die Aufmerksamkeit bei jenen einfach erhöht. Eines aber hat nun der deutsche Sprachraum besser kennengelernt: das flexible Instrument einer Päpstlichen Visitation. Zweifelsohne kann eine derart gründliche und dem Einzelnen nachgehende Visitation ein großer Segen sein. Warum also nicht bei sich zuspitzenden Situationen vom Heiligen Vater, von seinen Dikasterien bzw. von seinem Nuntius auch im seltenen Fall eine solche erbitten? Doch - daran besteht kein Zweifel - wird die Qualität einer Visitation von der eingesetzten Persönlichkeit abhängen. Visitator Küng sagt uns nun zur hier vorliegenden Frage: "Gerade in der Situation der heutigen Gesellschaft sind die Anforderungen, denen sich der Priester in der Aufgabe der Verkündigung und der Seelsorge stellen muß, sehr hoch. Je bedrängender der Priestermangel wird, desto ausgeglichener, aufrichtiger und tugendhafter müssen jene sein, die Priester werden ... Sie brauchen eine klare Ausrichtung an Christus, aber auch 'Erdung'." Damit aber können die Schlußfolgerungen des Wiener Pastoraltheologen Univ.-Prof. Dr. Dr. Paul Zulehner nicht ganz zutreffen, sondern verheddern sich neuerlich im kirchenpolitischen Hickhack, wenn derselbe zuletzt schreibt: "Wichtig ist ein Mann, der randvoll ist mit dem Evangelium und zugleich auch etwas von der Führung einer gedemütigten und beschädigten Diözese versteht. Das Grundkapital ist Vertrauensvorschuß von möglichst vielen, auch von den polaren Gruppen. Damit scheidet beispielsweise Bischof Küng aus, trotz aller Verdienste als Apostolischer Visitator. Bischof Küng gehört zum gescheiterten Kirchenkurs." Nein, Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng, der in solcher Weise von Prof. Zulehner verschätzt wird, hat sogar ein ganz anderes Verdienst: er hat die Ehre der sogenannten "konservativen" Katholiken gerade noch einmal gerettet, aber einige solcher selbst deklarierten "Konservativen" haben sich sogar durch offene oder stille Kritik am Visitator doppelt ins "Out" gestellt. Damit haben sie die vorläufig letzte Chance zum Wiedergewinn aktueller Glaubwürdigkeit verspielt. Selten kommt es vor, daß ich von Hubert Feichtlbauer Zitate verwende, aber wenn er schreibt, daß "vorsichtig formuliert die gescheiten Konservativen endgültig den Sieg über die primitiven Konservativen davon getragen haben", dann ist zu hoffen, daß dies zum Wohle der Kirche in Österreich auch längerfristig zutreffen wird. Und damit können wir auch noch ein weiteres Märchen als solches kennzeichnen: es wurde nämlich auch behauptet, daß es bei einem sogenannt "progressiven Bischof" keine Visitation gegeben hätte. Wir dürfen aber angesichts der Presseerklärungen des Apostolischen Visitators Dr. Dr. Küng und angesichts aller vorliegenden Indizien sagen: würde sich in einer anderen Diözese eine ähnliche verzwackte und in verschiedenen Lebensbereichen zugespitzte Situation mit dermaßen vielen Bruchlinien ergeben, dann gäbe es sicherlich eine Gleichbehandlung seitens des Heiligen Stuhles. Was können die Weltkirche, jede andere Diözese, was kann die Diözese St. Pölten, was können einzelne Bischöfe, Priesterseminare, Ordensgemeinschaften, Priester und alle Gläubigen, aber auch Journalisten, aus dem Fall St. Pölten noch lernen? Dies weiterzudenken, überlasse ich der kritischen Diskussion. Auch Kritik an diesem Beitrag kann ein sehr fruchtbarer Beitrag zur Diskussion sein, wenn sie nur wegführt von der Verengung auf eine Pseudoproblematik, die da hieße: "Ohne Kurt Krenn geht die Kirche unter." Gegen solchen Unsinn hilft uns unser Hausverstand, erleuchtet vom Lehramt der Kirche. Und so komme ich zum paradoxen Schluß: im Fall St. Pölten sind mehr existentielle Fragen verborgen als jene vermeinen, die empfehlen, sich an der gesamten Diskussion gar nicht zu beteiligen. Nur sollten wir vor lauter "Bischof hin, Bischof her" eben diese wesentlichen Fragen, die uns auch in Zukunft aufgegeben sind, nicht übersehen, egal ob der der Pöltner Bischof nun Kurt, Heinrich oder Gregorius heißt oder heißen wird. Der Schauspieler und Schriftsteller Eberhard Wagner hat es kürzlich so zugespitzt: "Die Geschichte lehrt uns, daß wir nicht einfach einem Bischof, ja nicht einmal einem Papst persönlich beitreten können." Herzlichen Gruß von Dr. Alexander PYTLIK - Padre Alex http://www.internetpfarre.de - http://www.padre.at P. S.: Der Kommentar findet sich auch bei http://www.kath.net/detail.php?id=8503. Sunday, September 5. 2004
PREDIGT: DIE UNBEFLECKT EMPFANGENE ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Aktuelle Predigt at
22:47
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http://www.internetpfarre.de/frauendreissiger2004.jpg
Der regierende Diözesanbischof von Eichstätt kommt am Sonntag, dem 12. September, um 14 Uhr nach Buchenhüll, um das Allerheiligsten Sakrament des Altares zur Lourdesgrotte zu tragen und dort bei einer feierlichen Andacht die Festpredigt zu Ehren der unbefleckt empfangenen Gottesmutter anläßlich des 150jährigen Jubiläums der Verkündigung des Dogmas und des 100jährigen Errichtungsjubiläums der Buchenhüller Lourdesgrotte zu halten. Dies wird bei gutem Wetter eine mächtige Bestärkung des katholischen Glaubens der in großen Scharen kommenden Wallfahrer - dies sei als herzliche Einladung ausgesprochen! Liebe Andächtige! Am vergangenen Sonntag haben wir uns vom seligen Papst Pius IX. selbst sagen lassen, was es Wunderbares mit der unbefleckt empfangenen Gottesmutter auf sich hat. Am 8. Dezember 1854 lehrte der Papst für alle Zeiten, daß Gott Maria, weit mehr als alle Engel und Heiligen mit dem aus der Schatzkammer der Gottheit geschöpften Reichtum der Gnadengaben wunderbar überhäuft hat, sodaß sie von jeder Makel der Sünde allzeit frei, ganz schön und vollkommen, eine Fülle der Unschuld und Heiligkeit besaß, wie eine größere unter Gott nicht vorstellbar ist und niemand außer Gott sie jemals erreichen kann. Ganz dem entsprechend errang sie, jederzeit im Glanze vollkommenster Heiligkeit erstrahlt und gänzlich unversehrt von dem Makel der Erbsünde, den vollen Triumph über die alte Schlange. Der Sohn selbst hatte sich diese Mutter erwählt, von welcher der Heilige Geist wollte und wirkte, daß Der von ihr empfangen und geboren wird, von dem Er selbst hervorgeht. Bereits im ersten Buch der Heiligen Schrift sprach Gott: Ich will Feindschaft setzen zwischen dir und der Frau, zwischen deinem Sproß und ihrem Sproß (Genesis 3,15). Sooft die Kirchenväter darauf zu sprechen kamen, erklärten sie, daß durch diese Worte Gottes nicht nur eindeutig und klar auf den barmherzigen Erlöser des Menschengeschlechtes, den eingeborenen Sohn Gottes, Jesus Christus, sondern gleichzeitig auch auf seine heiligste Mutter, die Jungfrau Maria, hingewiesen werde. Zugleich werde die unerbittliche Feindschaft beider mit dem Teufel eindeutig hervorgehoben. In der Weise Jesus Christus, der Mittler zwischen Gott und den Menschen, nach der Annahme der menschlichen Natur das Schriftstück vernichtete, das gegen uns zeugte, und als Sieger an das Kreuz heftete, hatte auch die allerseligste Jungfrau Maria, in innigster Weise und ganz unzertrennlich mit ihrem Sohn verbunden, mit Ihm und durch Ihn ewige Feindschaft mit der alten Schlange, über die sie in vollkommenster Weise triumphierte und deren Kopf mit ihrem makellosen Fuß zertrat. Diesen glorreichen und einzigartigen Triumph der allerseligsten Jungfrau, ihre vollkommene Unschuld, Reinheit, Heiligkeit und Unversehrtheit von jeder Sünde, ihre unaussprechliche Fülle und Erhabenheit der himmlischen Gnaden, Tugenden und Vorzüge, sahen bereits die Väter in der Arche Noe vorher, welche auf Anordnung Gottes gebaut wurde und dem allgemeinen Untergang der ganzen Erde heil und unversehrt entging. Auch den Dornbusch erwähnten wir bereits mit Pius IX., den Moses an heiliger Stätte brennen sah. Die lodernden Flammen des Feuers verzehrten oder verletzten diesen nicht nur nicht im geringsten, sondern dieser blühte gar anmutig in seinem Grün auf. Maria ist also die glänzende Stadt Gottes, deren Grundfeste auf dem heiligen Berge ruht. Sie ist die reine Taube, das heilige Jerusalem, der erhabene Thron Gottes, die Bundeslade der Heiligung, das Haus, das sich die ewige Weisheit geschaffen. Da sie nie dem Fluch unterworfen war, wurde sie - und darum sind wir hier! - mit ihrem Sohn ewigen Lobpreises würdig. Deshalb durfte sie aus dem Mund von Elisabeth, die vom Geist Gottes erleuchtet war, die Worte vernehmen: Gebenedeit bist du unter den Frauen, und gebenedeit ist die Frucht deines Leibes (Lukas 1,42). Dadurch, daß Eva der Schlange Gehör schenkte, verlor sie ihre ursprüngliche Unschuld, und wurde zu deren Sklavin. Dagegen bereicherte die allerseligste Jungfrau Maria gerade dieses ursprüngliche Geschenk Gottes, indem sie der Schlange kein Gehör schenkte und deren Macht, kraft göttlicher Gewalt, vollkommen zu Fall brachte. Ohne Unterlaß nennen die Kirchenväter die allerseligste Jungfrau deshalb die Gottesgebärerin, die Lilie unter den Dornen, die vollkommen Unberührte, Jungfräuliche, Unbefleckte, Makellose, zu allen Zeiten Gesegnete. Sie nennen sie das von aller Ansteckung der Sünde frei gebliebene Erdreich, aus dem der neue Adam gebildet wurde, das makellose, hell erleuchtete, liebliche Paradies der Unschuld. Von Anfang an hatte also der Allerhöchste Maria auserwählt, als Er zur Schlange sprach: Ich will Feindschaft setzen zwischen dir und der Frau (Genesis 3,15). Und eben deshalb bat im letzten der Preither Pfarrer Arnold am 27. Juli 1904 das Eichstätter Generalvikariat um Genehmigung, daß am Sonntag, dem 31. Juli 1904 - also vor 100 Jahren - die neu erbaute Lourdes-Grotte samt der Lourdes-Madonna, vom Bildhauer Osterrieder in München gefertigt, nachmittags feierlich eingeweiht werde mit Prozession von der Wallfahrtskirche zur Grotte und Predigt daselbst. Zuerst trugen Kapuzinerkleriker ein vierstimmiges Marienlied vor; hierauf wurden zwei Kirchengebete zur Einleitung der Weihe verrichtet: Das erste über den Ort um dessen Sicherung gegen diabolische Einflüsse, das zweite über das Volk um den Schutz der heiligen Jungfrau. Dann wurde das Weihegebet über die Statue mit den hiebei üblichen Zeremonien gebetet. Daran schloß sich die erste liturgische Begrüßung der heiligen Jungfrau mit der Antiphon Sancta Maria, succurre miseris (= Heilige Maria, komm zu Hilfe den Armen, richte auf die Kleinmütigen, tröste die Betrübten, bitte für das Volk, flehe für die Priester, tritt ein für die gottgeweihten Frauen! Laß alle Deine Hilfe erfahren, die Dein heiliges Gedächtnis begehen!) mit dem Gebete des heiligen Vaters Pius X. gebetet. Nach vollzogener Weihe kehrte die Prozession wieder zur Wallfahrtskirche zurück. Dort wurde vor ausgesetztem Allerheiligsten noch ein Marienlied, hierauf "Großer Gott, wir loben Dich" gesungen, worauf die Feier mit dem sakramentalen Segen beschlossen wurde. Gegen diabolische Einflüsse um den Schutz der heiligen Jungfrau - unsere Vorfahren wußten also schon, ja vielleicht noch viel besser als wir, daß Maria die Siegerin über die teuflische Schlange, die Sünde und den Tod ist, daß sie uns von Christus her besonderen Schutz gegen diabolische Einflüsse schenkt. Und so wird uns vom Weihetag vor 100 Jahren noch berichtet: die Statue, der seligsten Jungfrau, überstrahlt von rotem Licht, das durch ein Fenster von oben hereinfällt, machte einen günstigen Eindruck. Vor dem Platze war ein schöner Triumphbogen errichtet, ein zweiter im Dorfe vor der Wallfahrtskirche. Von allen Seiten, aus weiter Entfernung strömte das andächtige Volk herbei, um sich an der Prozession zur Grotte hinaus zu beteiligen. Um halb 3 Uhr setzte sich dieselbe unter Glockengeläute und Böllerschießen in Bewegung. Voran zogen die Knaben, dann die Mädchen und Jungfrauen mit Myrthenkränzen; hierauf folgten Vertreter des Kapuzinerklosters, nach ihnen die Männer und Frauen der Gemeinde. Inzwischen hatten sich an der Grotte der Gesellenverein, der Arbeiterunterstützungsverein und Vertreter des katholischen Kasinos von Eichstätt eingefunden und die Feuerwehr Spalier gebildet. An der Grotte angekommen, hielt der hochwürdige Herr Pater Guardian vom Kapuzinerkloster in Eichstätt die Predigt. Sie enthielt in kurzem den Gedanken, daß die Pfarrgemeinde Preith-Buchenhüll sich mit dieser Grotte ein sehr schönes, würdiges und passendes Denkmal für dieses Jubeljahr der unbefleckten Gottesmutter gesetzt habe, und daß von dieser Grotte reicher Segen ausströmen werde über die Gemeinde. Zum Schlusse forderte der Prediger auf zur eifrigen Verehrung der seligsten Jungfrau unter Hinweis darauf, daß das Bayernland nach dem Beispiele des Wittelsbacher Hauses stets an der Verehrung der Patronin Bayerns festgehalten hat; durch Maria ist Christus zu uns herabgestiegen und durch Maria sollen wir zu Christus emporsteigen. Meine Lieben! Diese abschließende historische Rückerinnerung soll uns Ansporn sein, eifriger denn je zuvor Maria in unserer Heimat so zu verehren, wie es ihr göttlicher Sohn wünscht. Die Unbefleckt Empfangene führt uns zum Sieg, den wir im heiligen Rosenkranz immer wieder betrachten, wenn wir beten: Jesus, der Dich, o Jungfrau, im Himmel gekrönet hat. Mit dem Ursymbol der Krone verbindet sich Auserwählung, Rettung, Erlösung und Vollendung. So spricht der heilige Paulus im 2. Timotheusbrief von der Krone der Gerechtigkeit, die der Herr, der gerechte Richter, am Tag seines Erscheinens verleihen wird (2 Tim 4,8). Nach dem 1. Petrusbrief werden die Christen die nie verwelkende Krone der Herrlichkeit empfangen, wenn der oberste Hirte erscheinen wird (1 Petr 5,4). Und in der Geheimen Offenbarung, dem letzten Buch der Heiligen Schrift, wird dem die Krone des Lebens gegeben, der treu bis in den Tod ist (Offb 2,10). Gott, der die Niedrigkeit seiner Magd am Beginn seiner Menschwerdung aus Maria nicht scheute, vollendet diese unbefleckte Niedrigkeit am Ende in Herrlichkeit. Die Krönung der Unbefleckt Empfangenen bringt diesen Tausch von Ohnmacht und Niedrigkeit in die Macht und Herrlichkeit zum Ausdruck. Maria ist ihrem um seines Todesleidens willen mit Herrlichkeit und Ehre gekrönten Sohn, wie uns der Hebräerbrief sagt, auch in ihrem Entschlafen gleichgestaltet worden. Und somit ist sie in ihrer Vollendung auch für uns zum Ziel unseres Lebens geworden, die noch ausstehende Verheißung am Jüngsten Tage in der Auferstehung des Fleisches. Und so ragt Maria über alle gekrönten Gestalten der Heilsgeschichte hinaus und verweist durch ihren Lebensweg im Glauben und durch ihre göttliche Krönung immer auf Christus, Maria wird so für die gesamte Menschheit zum endzeitlichen Zeichen des Heils und der Rettung, und genau deshalb sagte sie der heiligen Bernadette mit strahlender Klarheit am 25. März 1858: "Ich bin die Unbefleckte Empfängnis." Und so wollen wir überall unseren katholischen Glauben verkünden zu Ehren der Heiligen und Ungeteilten Dreifaltigkeit, zu Schmuck und Zierde der jungfräulichen Gottesmutter, zur Erhöhung des katholischen Glaubens und zur Mehrung der christlichen Religion: die Lehre, daß die seligste Jungfrau Maria im ersten Augenblick ihrer Empfängnis durch die einzigartige Gnade und Bevorzugung des allmächtigen Gottes im Hinblick auf die Verdienste Christi Jesu, des Erlösers des Menschengeschlechtes, von jeglichem Makel der Urschuld unversehrt bewahrt wurde, ist von Gott geoffenbart und darum von allen Gläubigen fest und beständig zu glauben. AMEN. Thursday, September 2. 2004
KEINE PRIESTERWEIHE FÜR HOMOSEXUELLE Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Katholische Lehre, Skandal St. Pölten at
23:05
Comments (0) Trackback (1) KEINE PRIESTERWEIHE FÜR HOMOSEXUELLE
Die römische Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung hat von einer Priesterweihe für Männer mit homosexuellen Tendenzen entschieden abgeraten. Eine solche Weihe wäre "unklug und in pastoraler Hinsicht sehr riskant", heißt es in einer vom früheren Präfekten der Kongregation, Jorge Arturo Augustin Kardinal Medina Estévez, unterzeichneten Äußerung. Der chilenische Kurienkardinal hatte damit auf eine offizielle Anfrage geantwortet, die ein Diözesanbischof an den Vatikan gerichtet hatte. Die Antwort, die das Datum des 16. Mai 2002 trägt, wurde bereits in der Zeitschrift Notitiae derselben Sakramentenkongregation abgedruckt. Der Bischof hatte zunächst bei der Kleruskongregation angefragt, ob es einem Diözesanbischof erlaubt sei, Männern die Priesterweihe zu erteilen, die homosexuelle Tendenzen erkennen ließen. Die von Kardinal Medina Estevez gegebene und wegen ihrer Bedeutung auch veröffentlichte Antwort lautet:
"Von einer Diakonen- oder Priesterweihe für homosexuelle Männer oder für Männer mit homosexuellen Tendenzen ist striktest abzuraten, sie wäre unklug und unter pastoralen Gesichtspunkt sehr riskant. Eine homosexuelle Person oder eine mit homosexuellen Tendenzen ist daher nicht geeignet, das Weihesakrament zu empfangen". Die Sakramentenkongregation sei mit diesem Thema auch im Zusammenhang von etlichen Dispensgesuchen von Geistlichen befaßt worden und habe sich mit der Kongregation für die Glaubenslehre abgestimmt, fügte der Kardinal hinzu. Ein vatikanisches Grundsatzdokument über Fragen und Probleme der Zulassung von Kandidaten in die Priesterseminare und zur Priesterweihe soll demnächst von der Kongregation für das Katholische Bildungswesen (für die Seminare und Studieneinrichtungen) erstellt werden. Ein Termin steht allerdings noch nicht fest. Derzeit ist die römische Bildungskongregation auch mit Fragestellungen der Apostolischen Visitation des Priesterseminares St. Pölten befaßt. Die Katholische Kirche hat also eine ganz klare Linie, die auch nicht von einzelnen Bischofskonferenzen aufgeweicht werden kann. Beten wir für die Einsicht aller Verantwortlichen auch im deutschen Sprachraum! Euer Padre Alex |
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