Monday, January 31. 2005
DAS KEUSCHESTE COKE SEIT ERSCHAFFUNG ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Sonstiges at
19:24
Comments (0) Trackback (1) DAS KEUSCHESTE COKE SEIT ERSCHAFFUNG ADAMS, WERBEFILM FÜR PRIESTERTUM UND SPORT UND 1000. SENDUNG MIT BARBARA KARLICH
Im Blogbuch muß es nicht immer "todernste" Einträge geben. Wer wenig Humor hat und auch sonst alles falsch versteht, sollte besser auf den nächsten aktuellen Eintrag warten ;-)
Kürzlich wurde der Padre nämlich auf diesen kurzen Werbefilm (3,9 MB) für eine "große Pause" hingewiesen. Ganz im Sinne des hochwürdigsten Erzbischofs von Bamberg, Dr. Ludwig Schick, wird hier die sportliche Betätigung mit dem Priestertum Christi völlig natürlich verbunden. Erfrischend ist auch, wie geschickt und einfach auch am Meer das Bekenntnis zum eigenen Stand ausfallen kann, ebenso nicht übertrieben, sondern ganz natürlich. So ergibt sich aus dem Filmchen nicht nur ein Ja zum Sport, sondern auch ein Ja zur Erkennbarkeit des Priesters. Das Filmchen ist naturgemäß - es handelt sich ja doch um Werbung - realitätsnah und realitätsfern zugleich. Es regt sicher auch den Humor an. Und damit wir nicht nur die schönen Seiten des Menschseins, des Meeres und des Salzwassers betrachten, sei an dieser Stelle nochmals eindringlich auf die Spendenmöglichkeiten für die vom Meeresbeben und den Flutwellen zerstörten Regionen und die dortigen Überlebenden verwiesen. Sehr oft schon war ich bei Mag. Barbara Karlich, die derzeit ihre wichtige Dissertation zum Thema "Die Alltagswelt der Talkshow-Gäste" verfaßt, im Österreichischen Fernsehen eingeladen. Davon zeugt die Photo- und Videosektion meiner Internetseiten. Es waren sehr unterschiedliche Themen, es gab heiße Diskussionen, viele sachliche Stellungnahmen und auch lustige Momente. Wer sich überraschen lassen will, kann sich am 16. Februar 2005 um 16 Uhr nachmittags in ORF 2 bzw. auch am 17. Februar 2005 um 02:10 Uhr nachts (ebenso in ORF 2) die (einen durchaus guten Überblick und Einblick in das Eigene dieser bekannten österreichischen Talkshow gebende) 1000. Sendung mit Barbara Karlich ansehen: 1000 MAGISCHE MOMENTE - BARBARA FEIERT IHR JUBILÄUM Warum ich diese Sendung im Blogbuch ankündige? Das ist leicht zu erraten ;-) Über Rückmeldungen freue ich mich wie immer nach der Ausstrahlung. Mit zypriotischen und österreichischen Grüßen, Euer Padre Alex padre@padre.at Thursday, January 13. 2005
LITURGIEMISSBRAUCH IN LINZ? ZUM SINN ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare, Skandal St. Pölten at
17:39
Comments (0) Trackbacks (0) LITURGIEMISSBRAUCH IN LINZ? ZUM SINN EINER NEUEN VISITATION UND ZUR RELATIVEN EINZIGARTIGKEIT DES FALLES ST. PÖLTEN
Das Zauberwort "Visitation" und die Mißbräuche in der Liturgie im deutschen Sprachraum angesichts der schockierenden Berichte aus der Diözese Linz auf http://www.kath.net - eine Apostolische Visitation der Diözese Linz ist durchaus sinnvoll und möglich. Ein neuer Kommentar von Dr. Alexander Pytlik.
I. HOFFNUNGSZEICHEN AM PAPIER 1. Nicht wenige Katholiken und nicht nur solche, "die sich mit einigen früheren liturgischen und disziplinären Formen der lateinischen Tradition verbunden wissen" (Seine Heiligkeit Papst Johannes Paul II., Ecclesia Dei adflicta, 2. Juli 1988, Nr. 5 c), blicken seit geraumer Zeit wesentlich hoffnungsvoller nach Rom und danken in ihren Gebeten für die nunmehr bereits zahlreich gewordenen Päpstlichen Schreiben und kurialen Interventionen im Sinne einer geordneten und ein Mindestmaß an Sakralität gewährenden heiligen Liturgie und eines den heutigen Zeitanforderungen entsprechenden und doch radikal an der Heiligkeit Christi orientierten priesterlichen Lebens. Doch derart wertvoll bedrucktes Papier ist bekanntlich geduldig, wenn sich auch zarte Anzeichen auftun, daß im Priesternachwuchs durchaus eine Trendwende hin zu einer bewußteren Zelebration des Heiligen Meßopfers im Gange ist. Im gültigen katholischen Direktorium für Dienst und Leben der Priester heißt es daher ganz richtig: "In einer Zivilisation, die immer mehr sensibel ist für die Kommunikation durch Zeichen und Bilder, wird der Priester all dem sein Augenmerk schenken, was Schmuck und Sakralität der eucharistischen Zelebration erhöhen kann. Es ist wichtig, bei der Eucharistiefeier die Eignung und Sauberkeit des Ortes in rechter Weise zu berücksichtigen, die Architektur des Altares und des Tabernakels, die Erhabenheit der Gefäße, der Paramente, des Gesangs, der Musik, das heilige Schweigen usw. All dies sind Elemente, die zu einer besseren Teilnahme am eucharistischen Opfer beitragen können. Zuwenig Aufmerksamkeit nämlich für die symbolischen Aspekte der Liturgie, weiters Auslassungen und Eile, Oberflächlichkeit und Unordnung, entleeren die Zeichenhaftigkeit und schwächen das Glaubenswachstum. Wer schlecht zelebriert, zeigt damit die Schwachheit seines Glaubens und erzieht andere nicht zum Glauben. Gut zelebrieren dagegen bildet eine erste wichtige Katechese über das heilige Opfer." (Kongregation für den Klerus, 31. Jänner 1994, Nr. 49) II. GEWISSENHAFTE MELDUNG NACH ROM MACHT SINN 2. Hat es Sinn, wenn sich einzelne persönlich von schweren Mißbräuchen liturgischen und priesterlichen Lebens in ihrem Glaubensleben betroffene Katholiken schriftlich nach Rom wenden? Ein ganz klares Ja ist darauf zu antworten. Wenn ein Diözesanbischof auf gar nichts mehr reagiert, so nehmen die zuständigen römischen Dikasterien die Sorgen der Gläubigen um so ernster. Die wertvolle Wiener Initiative http://members.telering.at/altar/ übersetzt auf ihren Seiten ein exemplarisches Antwortschreiben der Römischen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 1. Juli 2002 an einen amerikanischen Beschwerdeführer, dem wie vielen anderen die Heilige Mundkommunion in knieender Haltung einfach verweigert worden war: "Es ist beunruhigend, daß Sie einige Vorbehalte zu äußern scheinen, sowohl über die Angemessenheit als auch über die Sinnhaftigkeit eines Anschreibens des Heiligen Stuhles in dieser Sache. Can. 212 § 2 des Codex des kanonischen Rechtes lautet: 'Den Gläubigen ist es unbenommen, ihre Anliegen, insbesondere die geistlichen, und ihre Wünsche den Hirten der Kirche zu eröffnen.' Der Canon setzt in § 3 fort: 'Entsprechend ihrem Wissen, ihrer Zuständigkeit und ihrer hervorragenden Stellung haben sie das Recht und bisweilen sogar die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, den geistlichen Hirten mitzuteilen ...'. Dementsprechend steht es unter Berücksichtigung der Natur des Problems und der relativen Wahrscheinlichkeit, ob es auf lokaler Ebene gelöst werden könnte oder nicht, jedem Glied der Gläubigen rechtlich zu, einen Rekurs beim Römischen Pontifex entweder persönlich oder mittels der Dikasterien oder Gerichte der Römischen Kurie einzubringen. - Ein weiteres fundamentales Recht der Gläubigen, wie wir in can. 213 lesen, ist 'das Recht, aus den geistlichen Gütern der Kirche, insbesondere dem Wort Gottes und den Sakramenten, Hilfe von den geistlichen Hirten zu empfangen' (...) Bitte seien Sie versichert, daß diese Kongregation die Materie sehr ernst nimmt und die notwendigen Kontakte in dieser Hinsicht herstellt. Gleichzeitig setzt dieses Dikasterium seine Bereitschaft fort, seine Hilfe anzubieten, wenn Sie uns in der Zukunft wieder angehen müssen." 3. Die amerikanischen Katholiken hatten mit ihrer Beschwerde Erfolg, denn der Diözesanbischof wurde sehr deutlich angeschrieben, und zwar auch per 1. Juli 2002: "Eure Exzellenz, die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung hat kürzlich Berichte von Teilen der Gläubigen Ihrer Diözese erhalten, welchen die Heilige Kommunion verweigert worden sein sollen, weil sie diese nicht stehend empfangen wollten, sondern im Gegensatz dazu knieend. Die Berichte zeigen auf, daß den Pfarrkindern eine solche Vorgehensweise verkündet worden sei. Es gab Indizien dafür, daß ein solches Phänomen in Ihrer Diözese möglicherweise weiter verbreitet wäre, aber diese Kongregation ist nicht in der Lage, zu prüfen, ob dies tatsächlich der Fall sei. Dieses Dikasterium hat das Vertrauen, daß Eure Exzellenz in der Lage sein werden, eine zuverlässigere Erforschung der Sachlage vorzunehmen. Diese Beschwerden sind jedenfalls eine Gelegenheit für diese Kongregation, die Art und Weise kundzutun, mit der diese Sache gewöhnlich behandelt wird, verbunden mit der Bitte, daß Sie diese Position jedem Priester bekanntmachen, der diesbezüglich Informationsbedarf hat. - Die Kongregation ist in der Tat besorgt über die Anzahl ähnlicher Beschwerden, welche sie in den letzten Monaten aus verschiedenen Orten erhalten hat, und betrachtet jede Verweigerung der Heiligen Kommunion gegenüber einem Glied der Gläubigen auf Basis seiner oder ihrer knieenden Haltung als schwerwiegende Verletzung eines der fundamentalsten Rechte des Christgläubigen, namentlich jenes auf die Hilfe durch ihre Hirten mittels der Sakramente (Codex Iuris Canonici, can. 213). In Anbetracht des Gesetzes, welches da lautet 'Die geistlichen Amtsträger dürfen die Sakramente denen nicht verweigern, die gelegen darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind' (can. 843 § 1), sollte es keine solche Verweigerung gegenüber irgendeinem Katholiken geben, der sich selbst in der Heiligen Messe zum Empfang der Heiligen Kommunion präsentiert, außer in jenen Fällen, in denen aufgrund von unverbesserlicher öffentlicher Sünde oder hartnäckiger Form der Häresie oder des Schismas, welches öffentlich bekannt oder ausgesprochen wurde, die Gefahr eines groben Ärgernisses bei anderen Gläubigen gegeben ist (...) Tatsächlich hat - wie Seine Eminenz Joseph Kardinal Ratzinger kürzlich betont hat - die Praxis des Knieens bei der Heiligen Kommunion eine Jahrhunderte alte Tradition auf ihrer Seite, und sie ist ein besonders ausdrucksvolles Zeichen der Anbetung und ist im Lichte der wahren, realen und substantiellen Präsenz unseres Herrn Jesus Christus unter den konsekrierten Gestalten vollständig angemessen. - Angesichts der Wichtigkeit dieser Sache, würde dieses Dikasterium Eure Exzellenz bitten, zu untersuchen, ob dieser Priester unter den oben beschriebenen Umständen tatsächlich eine beständige Praxis der Verweigerung der Heiligen Kommunion gegenüber irgendeinem Glied der Gläubigen pflegt - und wenn die Beschwerde verifiziert wäre - daß Sie ihn und ebenso alle anderen Priester, die eine solche Praxis pflegen, auch mit Festigkeit belehren, in Zukunft von diesem Handeln Abstand zu nehmen. Die Priester sollen begreifen, daß diese Kongregation zukünftigen Beschwerden dieser Art mit großem Ernst begegnen werde, und wenn sie verifiziert würden, beabsichtigt sie, entsprechend der Schwere des seelsorglichen Mißbrauches disziplinäre Maßnahmen zu ergreifen. In dem ich Eurer Exzellenz für Ihre Aufmerksamkeit in dieser Sache danke und mich auf ihre zuverlässige Zusammenarbeit in dieser Hinsicht verlasse, verbleibe ich Ihr im Herrn ergebener Jorge A. Kardinal Medina Estevez, Präfekt." (Vgl. für alles Notitiae, n. 436, 2002, 582 - 586) Stimmt es nun wirklich, daß im Linzer Priesterseminar Kandidaten, welche die Heilige Kommunion in den Mund und knieend empfangen wollen, entweder gar nicht aufgenommen oder später nur deshalb wieder ausgesondert wurden und werden? III. IN KRISENZEITEN DAS INSTRUMENT "APOSTOLISCHE VISITATION" ÖFTER NÜTZEN 4. Es müßte also somit exemplarisch jedem klarer denn je sein, wie sinnvoll es ist, bei schweren liturgischen und anderen Mißbräuchen die Dikasterien des Heiligen Stuhles damit intensiv zu befassen. "Jeder Katholik, ob Priester, Diakon oder christgläubiger Laie, hat das Recht, über einen liturgischen Mißbrauch beim Diözesanbischof oder beim zuständigen Ordinarius, der ihm rechtlich gleichgestellt ist, oder beim Apostolischen Stuhl aufgrund des Primats des Papstes Klage einzureichen." (Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Redemptionis sacramentum, 25. März 2004, Nr. 290) Je mehr gewissenhafte Katholiken sich diese Zeit nehmen, desto mehr kann für die raschere Wiederherstellung halbwegs geordneter Verhältnisse im Bereich der Liturgie und des priesterlichen Lebens getan werden. Wir aber wollen ehrlich beten, daß Seine Exzellenz Maximilian Aichern, regierender Diözesanbischof von Linz, in kluger Weise die rechten Maßnahmen setzt: es scheint jedoch fünf nach zwölf. Wir beten für diesen in der Tat persönlich frommen und überaus toleranten katholischen Bischof, daß er spät, aber doch einen Rahmen gegen die ärgsten Mißbräuche einzieht und so zum vorbildhaften Beispiel einer Wende zum guten Regieren wird. Diese Wende hin auch zum wirksamen Durchsetzen älterer und neuerer römischer Ermahnungen ist längst überfällig. Das vor mehr als elf Jahren am Gründonnerstag 1994 präsentierte (a) Direktorium für Dienst und Leben der Priester, das sich viele Diözesanbischöfe bereits 1990 auf der Römischen Bischofssynode über die Priesterausbildung gewünscht hatten, weiters die von derselben Kleruskongregation im Jahr 2002 herausgegebene (b) Instruktion "Der Priester, Hirte und Leiter der Pfarrgemeinde" und die seitens der Gottesdienstkongregation im Jahr 2004 erarbeitete (c) Instruktion "Redemptionis sacramentum" über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind, bieten sich wie von selbst als Arbeitsunterlage einer möglichen Apostolischen Visitation der Diözese Linz an (und nicht nur dieser) an. 5. Doch wir müssen realistisch und realitätsverbunden bleiben: es ist nur schwer möglich, Diözesen miteinander zu vergleichen. Denn die Visitation in St. Pölten handelte als ganz klare Notfallsintervention völlig zu Recht über die Situation des Bistums, der dortigen bischöflichen Amtsführung sowie über die Lage des dortigen Priesterseminars. Und wer meint, daß mit einer kurzen und gründlichen Notfallsintervention auch automatisch alle Probleme, die erfaßt wurden, sogleich gelöst wären, irrt gewaltig. Ohne Klugheit, ohne Geduld, ohne echte spirituelle Verbindung von Wahrheit und Liebe in den handelnden Personen, ohne Bereitschaft auf allen Seiten, Änderungen hin zu Disziplin und Wahrhaftigkeit vornehmen zu wollen, kann die konsequenteste Notfallsintervention sogar ohne Frucht bleiben. Wir dürfen nicht vergessen, wie lange offenbar schon in der Aus- und Fortbildung der Priester völlig falsche Schwerpunkte gesetzt worden sind. Eine Notfallsintervention ist so eine Gratwanderung zwischen sofortiger Zerstörung alles bereits am Rande der Legalität Bestehenden und dem liebevollen Entdecken und Fördern alles Guten bei den jetzt wirkenden Priestern in ihrer Gesamtheit. Ohne guten Zuspruch und nur mit disziplinären Maßnahmen allein ist eine Krise nicht lösbar. Und dies alles muß vom ehrlichen und täglichen Gebet umfangen sein. Kontraproduktives Zuspitzen und Ausblendung von Fakten dienen der Sache nicht, wie es im Fall St. Pölten noch heute ganz kleine fanatische Grüppchen negativ vorzeigen, die immer noch die altgewordene faule Ausrede von den angeblich "linken" Medien und den angeblich dauernd verfolgten "Rechten" erzählen. Nein, unabhängig von jedem sinnlosen Lagerdenken und losgelöst vom kontraproduktiven Verteidigen gefallener Brüder und Schwestern muß der Wahrheit ganz ins Auge gesehen werden. Wo dies nicht mehr angepeilt wird, wo ein Bischof dies nicht mehr professionell übersteuern kann, dort ist tatsächlich nichts anderes angesagt als die Hilfe von oben, eine Apostolische Visitation. Ohne dies hier unter diesem Beitrag ausführen zu wollen (ich verweise auf zukünftige ausführliche wissenschaftliche Abhandlungen), wird man festhalten müssen, daß von der Sachlage und vom Blickwinkel her die Lage in St. Pölten einzigartig gewachsen und komponiert war und dort Glaubwürdigkeit gegen Doppelmoral mühsam anzukämpfen hatte. Aber dies schließt nicht aus, daß in Hinkunft zur rascheren Behebung der Krise im deutschen Sprachraum öfter zu diesem Mittel gegriffen werden sollte und könnte. Es gibt wahrscheinlich einzelne oder einige Katholiken in der Diözese Linz, die im Hinblick auf den angeblich unvergleichlichen "liturgischen Verfall" tatsächlich eine Visitation unter demselben Arbeitstitel wie in St. Pölten wünschen. Doch es muß objektiv schon vieles zusammenkommen, daß der Heilige Stuhl einem Diözesanbischof nicht mehr zutraut, der Lage Herr zu werden. Der ehemalige Apostolische Visitator der Diözese St. Pölten, Dr. Dr. Klaus Küng, deutete dies an, als er am 9. Oktober 2004 berichtete, daß unter anderem auch das Problem entstanden war, daß Bischof Dr. Kurt Krenn "bestimmten Personen, die er schon im Widerstand eingesetzt hat, total vertraute und es einfach auch nicht wahrhaben wollte, was da geschehen ist". Es habe dann auch Stellungnahmen von Bischof Krenn gegeben, "die er abgegeben hat zu Dingen, wo man sagen muß, das ist bedauerlich, da müssen wir uns entschuldigen, daß das passiert ist. Das darf nicht passieren. Wenn so was passiert, muß man sehr rasch korrigieren. Das hat schon den Ausschlag gegeben" für die Bitte des Heiligen Vaters zum Rücktritt. Ja, es braucht auch den richtigen Visitator. Nicht immer wird man sich den Glücksfall eines Bischof Küng erwarten dürfen. Es würde ja schon der Arbeitsauftrag "Apostolischen Visitation der Feier der Liturgie in der Diözese Linz unter Berücksichtigung grober Mißbräuche in der Liturgie einiger Pfarren sowie des priesterlichen Lebens in denselben Pfarren" genügen - doch zunächst war es zweifellos auch den stillen Leidenden und den Lesern von http://www.kath.net ein Anliegen, in größter Treue zur neuen Liturgie-Instruktion "Redemptionis sacramentum" (Nr. 184) die konkreten Beschwerden und Klagen dem Diözesanbischof im ersten Schritt selbst vorzulegen. Maßstab muß immer sein: "Dies soll immer im Geist der Wahrheit und der Liebe geschehen." IV. LITURGIEKRISE TRÄGT SYMPTOMATISCH "MITSCHULD" AN GESAMTKRISE VON MANGELNDER PRIESTERIDENTITÄT UND SAKRALITÄT 6. Völlig zu Recht haben große Denker und weise Theologen darauf verwiesen, daß gerade die Krise in der konkreten gefeierten katholischen Liturgie der letzten Jahrzehnte dazu beigetragen hat, die Beliebigkeits-Krise insgesamt, also auch auf anderen Gebieten des geistlichen Lebens und gesellschaftlichen Lebens, zu verschärfen. Mehr noch, müssen wir sagen: nicht die Beliebigkeit der Welt hätte in die Praxis so mancher mißbrauchsgetränkter Gottesdienste einfließen dürfen, sondern umgekehrt sollte der hochsakrale katholische Opferkult der Welt in ihrer Beliebigkeit einen Maßstab aufleuchten lassen, der unverbrüchlich auf Jesus Christus als den einzigen Erlöser verweist, durch den wir im Heiligen Geist Zugang zum Vater haben. So wird der Beitrag "Sacrifera sacralitas. Zur Erinnerung an das Urphänomen christlicher Liturgie" des Sprachphilosophen und Priesters Prof. Dr. Heinrich Reinhardt (Freising / Chur) aus dem Jahr 1994 neu und adaptiert erscheinen. Bleibend aktuell sind jedoch seine wissenschaftlichen Ausführungen von damals, die in Fortführung wichtiger Erkenntnisse von Dietrich von Hildebrand den schockierend-feierlichen Ausklang dieses Kommentars bilden mögen: "Sakralität ist jener seelisch prägende 'Raum' oder 'Bereich', in welchem sich die Ehrfurcht heimisch fühlt (...) Es gibt zwei hauptsächliche Stufen der Ehrfurchtslosigkeit: ahnungslose Stumpfheit und absichtsvolle Frechheit. Die erstgenannte ist eine über den Einzelnen mehr oder weniger zwangsweise verhängte Verdumpfung und Verdummung, die aber doch stets auch ein Stück Mitschuld enthält. Die zweite, 'höhere' und somit schlimmere Stufe resultiert aus dem Hochmut (...) 'Der Ehrfurchtslose aus Hochmut, der Freche, tritt an alles in dünkelhafter Scheinüberlegenheit heran; er glaubt, alles schon zu kennen, ohne weiteres zu durchschauen. Er interessiert sich nur für die Welt, soweit sie seiner Selbstherrlichkeit dient ... Er nimmt das Seiende nicht in sich ernst, für keine Sache läßt er den geistigen Raum leer, in dem sie ihre Eigenart, ihr Sein entfalten könnte. Er glaubt sich stets größer als das, was nicht er ist. Für ihn birgt die Welt keine Geheimnisse. In taktloser Weise rückt er allem auf den Leib ... Vor seinem willkürlichen Zugriff ist die Welt verschlossen, nichtssagend, aller Geheimnisse bar, aller Tiefe verlustig, platt und eindimensional geworden' (D. von Hildebrand, Liturgie und Persönlichkeit [in: Idolkult und Gotteskult, Regensburg 1974, 225.]) (...) Die ständige Erwägung, wer was tun könne, ob 'wir' (wer ist das eigentlich?) dies oder jenes noch 'brauchen könnten', ob die Jugendlichen, Frauen, Männer (usw.) genügend zu Wort kämen, ob wir nur ja gleich viele weibliche wie männliche Lektoren hätten, möglichst viele - auch weibliche - Kommunionhelfer ..., genug Ministrantinnen usw. - diese ständigen soziopraktischen Überlegungen ziehen das liturgische Gesamtgeschehen schon im Ansatz auf ein beliebig manipulierbares, alltägliches Interaktionsgeschehen ohne innere Tiefe und ohne sachlich gebotene, feste Gestalt und Struktur herab. Kennzeichnend ist für diese Art, die heilige Liturgie zu sehen und zu 'feiern', eine tiefsitzende Unruhe. Und diese drückt sich dann in der Art des 'Feierns' selbst aus: zügig-saloppes Hereinmarschieren mit höchstens noch beiläufig gefalteten Händen, respektloses 'Weiterdichten' der vorgeschriebenen Texte, ständige Zwischenbemerkungen und Kommentare, nie anbetendes Schweigen, niemals lateinische Sakralsprache, alles in légèrem Tonfall, alles in légèrer Haltung, sodaß die heilige Messe oder auch andere liturgische Akte wie Begräbnisse oder öffentliche Weihungen und Segnungen bequem, beiläufig und schnell ablaufen; denn eine gewisse Nervosität, Verkrampftheit und Unruhe hindert die Teilnehmer solcher Veranstaltungen, jemals ruhig zu werden. Sie müssen sich immerfort gegenseitig bestätigen, wie gut es tut, beisammen zu sein, anstatt zu bezeugen, wie selig es macht, daß Gott so nah bei uns wohnt. Die heilige Messe v. a. wird somit zu einer Vorlese-, Sing- und Belehrungsstunde mit sozialtherapeutischem Grundton und mit unübersehbarer Frechheit; Gott, in dessen Haus man sich befindet, wird ständig ignoriert, und Gottes Ehre, die der alleinige Zweck von Gottesdiensten sein kann, wird ständig verletzt. 'Aller Tiefe verlustig, platt und eindimensional' kreisen solche Veranstaltungen nur um menschliche Wohlgefühle, die man anderswo letztlich doch 'kompakter', jedenfalls aber mit weniger Umständlichkeit haben kann - und so vermindert sich die Zahl der Teilnehmer stetig. Dies scheint ein unvermeidlicher, systemimmanenter Effekt der rein auf therapeutische oder genußorientierte Erlebnisse schauenden 'modernen' Liturgie zu sein: man findet schließlich doch eine bessere Möglichkeit, und zwar nicht nur de facto, sondern mit Notwendigkeit, da solche Art von Liturgie eben durch und durch ein Surrogat ist; sie kann, da sie wenigstens den Anschein von Gottesverehrung wahren muß, nie eine klinische Therapie ersetzen oder soviel wohlig empfundenen Lärmschock bieten wie ein Rockfestival; und solch 'zweitklassige Ware' nimmt der Konsument eben nicht sehr lange an. Es sei denn, er könne sich selbst dabei zur Schau stellen - und hier haben wir den Grund, weshalb sich diese Art von Liturgie schon seit 20 Jahren und ohne nennenswerte Alterserscheinungen erhalten konnte. Sie ist ein Forum für 'Talente' aller Altersklassen, sich vor anderen zu produzieren: der Hochmut nicht nur als Wurzel, sondern als Ziel des Gottesdienstes! Hier liegt offen zutage, daß die Begehrlichkeit - genauer gesagt, die Lust am Spielen von Autorität und Herrschaft - ein wichtiges Element der Sakralitätsvergessenheit ist. 'Der begehrliche Mensch interessiert sich nur für die Welt als Mittel, ihm Lust zu bereiten. Er maßt sich seine Herrscherstellung gegenüber dem Seienden an, weil er herrschen will, nicht um der Herrschaft als solcher willen, sondern um sie für seine Lust auszunützen', indem er sich eben permanent wichtig macht. Die heilige Liturgie verkommt so zur bloßen Bühne für menschlich-allzumenschliche Begehrlichkeiten und nicht selten auch Begierden, denn wer unter den Augen des zelebrierenden Priesters oder gar Bischofs sich ungeniert produzieren darf, fühlt sich in allem gerechtfertigt; er wird auch in ernsten Gewissensfragen zur schlechten 'Großzügigkeit' verführt und fragt seltener und seltener, ob man dies und jenes wirklich dürfe. Wer sich öffentlich in der Kirche 'sein Recht nimmt', darf gar vieles ... Desensibilisierung ist die unvermeidliche Folge: ungeniertes Herumlaufen im heiligen Raum sogar während der heiligen Liturgie, Stehenbleiben während der Wandlung, Sitzen und Sichunterhalten beim Segen, sogar beim eucharistischen, lautes Gespräch im heiligen Raum unmittelbar nach dem Segen, u. a. (...) Die Kirche wäre nicht die zutiefst heilige Braut des Heiligen Geistes und der mystische Leib des Erlösers Jesus Christus, wenn sich in ihr überhaupt kein Widerstand gegen die Sakralitätsvergessenheit fände." V. GESUNDER UND SITTSAMER PRIESTERNACHWUCHS LÖST JEDE KRISE LANGFRISTIG 7. Wer den von H. H. Prof. Reinhardt schon 1994 festgestellten zunehmenden Widerstand gegen die Sakralitätsvergessenheit und die Wesensmerkmale einer sakralitätsbezogenen Liturgie in voller Besinnung auf das Urphänomen christlicher Liturgie kennenlernen möchte, findet auch heute noch diesen ursprünglichen religionspsychologischen und liturgiephilosophischen Beitrag auf http://www.internetpfarre.de/sakral.htm, der unter Berücksichtigung weiterer positiver und negativer Entwicklungen also 2005/2006 wieder erscheinen soll. Vergessen wir aber nicht - auch nicht beim Gebet - die Grundvoraussetzung der Überwindung jeder Krise in der Kirche Christi, an die der ehemalige Apostolische Visitator und neue Diözesanbischof von St. Pölten am 12. August 2004 in so verständlichen Worten erinnerte: "Wir brauchen Priesterpersönlichkeiten, die belastbar und gesund sind. Gerade in der Situation der heutigen Gesellschaft sind die Anforderungen, denen sich der Priester in der Aufgabe der Verkündigung und der Seelsorge stellen muß, sehr hoch. Je bedrängender der Priestermangel wird, desto ausgeglichener, aufrichtiger und tugendhafter müssen jene sein, die Priester werden. Vor allem Vorbilder von Menschen sind nötig, die selbst tatkräftig zupacken, wo es nötig ist. Sie brauchen eine klare Ausrichtung an Christus, aber auch 'Erdung'." Wurden in der einen Diözese im Zuge der Aufnahme fragwürdiger Kandidaten zur Überprüfung wohl zu wenig gute und wirklich unabhängige psychologische Gutachter, die dem integralen christlichen Menschenbild verpflichtet sind, eingesetzt, so besteht der Verdacht, daß in anderen Priesterseminarien eine vor dem Erreichen der Weihe sich harmlos gebende, aber doch totalitär aufgedrückte Gruppendynamik zur Depersonalisierung und Vernichtung echter Priesterpersönlichkeiten führt, die aber der Klerus so wie früher auch heute wieder dringend braucht: weg von der Ideologie hin zum Wesen des Priestertums und der Liturgie, hin zur vollen Treue zur Lehre und Disziplin der Kirche! Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik http://www.padre.at und http://www.internetpfarre.de/blog/ Die bisherigen Kommentare vor, während und nach der Apostolischen Visitation der Diözese St. Pölten: 1., 2., 3. P. S. Der aktuelle Kommentar findet sich auch bei http://www.kath.net/detail.php?id=9439 Tuesday, January 4. 2005
FRISTENLÖSUNG IST KEINE LÖSUNG, ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Katholische Lehre, News Kommentare at
14:09
Comments (0) Trackbacks (0) FRISTENLÖSUNG IST KEINE LÖSUNG, SONDERN SCHWERES UNRECHT GEGENÜBER MENSCHLICHEM LEBEN
I. Ein unseliges Jubiläum gibt es in Österreich (exemplarisch auch für andere europäische Länder) zu bedenken: seit 30 Jahren wird das ungeborene menschliche Leben strafrechtlich nicht mehr vollständig geschützt, obschon dieser Schutz jedem unschuldigen, d. h. nicht angreifenden menschlichen Leben, naturrechtlich zusteht. Wer die Internetseiten des Padre kennt, weiß, daß die Problematik des Mordes am unschuldigsten Menschenleben, das keine Stimme erheben kann und kaum eine politische Lobby hinter sich hat, von Anbeginn eines der zentralen Themen war und ist. So verweise ich bereits seit langem auf die Anti-Abtreibungs-Hilfe-Seiten (Hinweise auf neue Hilfsinitiativen für schwangere Frauen bitte per Mailnachricht senden, vergelt's Gott!) auf eine gelungene Flash-Darstellung als Wahrheit jeder Fristenlösung: es kann nämlich keine abgemessene Zeit geben, in der menschliches Leben nicht (strafrechtlich) geschützt werden sollte. Ab der Empfängnis steht dem Menschenleben die volle Personenwürde zu und damit das Recht auf Geburt. Bis heute hat niemand einen Wert genannt, der über dem ungeborenen menschlichen Leben stehen könnte und jemals irgendeiner menschlichen Macht dieser Welt das Recht gäbe, die Abtreibungstötung durchzuführen. Diesbezüglich sei auf die bereits seit langem im Netz befindliche Lebenspredigt verwiesen, die sich maßgeblich auf die vor 10 Jahren seitens Seiner Heiligkeit Papst Johannes Paul II. der Welt geschenkten Enzyklika Evangelium des Lebens / Evangelium vitae stützt. Seine Heiligkeit Johannes Paul II. stellt mit Klarheit fest: "Die Gesetze, die Abtreibung und Euthanasie zulassen und begünstigen, stellen sich ... nicht nur radikal gegen das Gut des einzelnen, sondern auch gegen das Gemeinwohl und sind daher ganz und gar ohne glaubwürdige Rechtsgültigkeit." (Nr. 72) "Gesetze dieser Art rufen nicht nur keine Verpflichtung für das Gewissen hervor, sondern erheben vielmehr die schwere und klare Verpflichtung, sich ihnen mit Hilfe des Einspruchs aus Gewissensgründen zu widersetzen." (Nr. 73) Es war daher längst wieder überfällig, die sogenannte "Fristenlösung", die besser als "Lösung zum fristgerechten Mord ohne Strafverfolgung" bezeichnet werden kann, neuerlich in Frage zu stellen.
II. Von daher hat der regierende Bischof von St. Pölten und Apostolische Administrator von Feldkirch, Dr. Dr. Klaus Küng, völlig recht, wenn er sagt: "Die Kirche wird sich nie mit einer Fristenregelung abfinden. Dem Leben gebührt Schutz von seinem Anfang an bis zum natürlichen Tod. Die Hauptaufgabe der Kirche besteht darin zu helfen: durch die Ermutigung Kinder zu bejahen, durch die Betonung der Verantwortung, die den Männern und den Frauen bezüglich Lebensschutz zukommt. Sexualität darf nicht bloß wie ein Konsumartikel betrachtet werden. Wichtig sind Beratungsangebote, Hilfestellungen in Notsituationen wie z. B. Mutter-Kind-Heime, auch seelischer Beistand, wenn Abtreibung vorgekommen ist. Die Kirche vermittelt, insbesondere durch Spendung der Sakramente, Versöhnung mit Gott und mit sich selbst. Bezüglich Fristenregelung wäre es höchste Zeit, endlich jene flankierende Maßnahmen zu erreichen, die Bruno Kreisky schon vor 30 Jahren versprochen hat. Außerdem wäre es dringend, zumindest einige Verbesserungen durchzusetzen, die mehrheitsfähig sind: z. B. bei Verlangen, eine Abtreibung durchführen zu wollen, die Einführung einer 3-Tages-Frist zur Vermeidung von überstürzten Handlungen, die Förderung von Beratung in Schwangerschaftskonfliktsituationen, insbesondere auch im Zusammenhang mit pränataler Diagnostik, die Beauftragung einer Motivationsforschung bezüglich Abtreibung und Förderung der Hilfestellung für Frauen, die unter dem Postabortion-Syndrom leiden. Es scheint, daß wir derzeit keine Mehrheit finden, um eine grundlegende Veränderung der Gesetzeslage durchzusetzen, eine solche Änderung ist jedoch erstrebenswert ... Bei einer echten Novellierung der Gesetzeslage wird es eher darum gehen, zum Beispiel jede Druckausübung seitens des Kindesvaters oder anderer Personen (Verwandte, Arbeitgeber) sowie die Unterlassung der Beratungspflicht seitens des Arztes zu sanktionieren." III. Und der Salzburger Experte des Allgemeinen und des Römischen Rechts, Univ.-Prof. em. Dr. Wolfgang Waldstein, Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben, gibt in einem Interview bei der Jugend für das Leben bereits am 18. Januar 2004 im Geiste der Menschenrechte und damit der kirchlichen Lehre an: "Die grundlegenden Menschenrechte sind Rechte, die immer, auf der ganzen Welt und unter allen Umständen gelten. Nur deswegen kann man überhaupt Menschenrechte einfordern. Wenn Menschenrechte nur ein Ausdruck von Mentalität oder einer Mehrheit wären, dann gäbe es schlicht überhaupt keine Menschenrechte. Denn Menschenrechte als solche können nur bestehen, wenn es unveränderliche Rechte sind, und diese unveränderlichen Rechte wurden seit der Antike als Naturrecht bezeichnet. Als solches bezeichnet diese Rechte auch der Papst. Das macht klar, daß er hier nicht nur als katholischer Papst spricht, sondern als Verteidiger der eigentlichen Menschenrechte, die immer gegolten haben und immer gelten werden. Ob sie geachtet werden oder nicht, Gesetze, die den Menschenrechten nicht entsprechen, sind deswegen einfach keine wirklichen Gesetze, sondern es sind Gewaltakte einer gesetzgebenden Mehrheit oder auch eines Tyrannen, wenn es ein Einzelner ist. Das hat mit Recht nichts zu tun, das ist durchgesetzter politischer Wille. Seit der Antike gibt es auch ein Bewußtsein einer möglichen 'Tyrannei der Mehrheit'. Eine Mehrheit kann zum Tyrannen werden, wenn sie die grundlegenden Menschenrechte mißachtet. Die Fristenregelung ist eine radikale Mißachtung des Menschenrechtes auf Leben. Daran kommt man nicht vorbei. Das Menschenrecht des Lebens, welches immer gegolten hat, auch wenn es manchmal zu Mißachtungen des Rechtes gekommen ist. Die wurden aber als solche erkannt und bekämpft. Auch heute müssen sie eben als solche erkannt und bekämpft werden, soweit wir dazu in der Lage sind. Weihbischof Prof. Dr. Andreas Laun hat sich, in diesem Zusammenhang, (bereits) in Wien sehr für den Schutz des ungeborenen Kindes eingesetzt. Was mußte er da an Anflegelungen und Anpöbelungen erleben! Das Schönste aber passierte ihm hier in Salzburg, wo er einen Vortrag an der Universität gehalten hat. Eine Gruppe der Anwesenden versuchte, diesen Vortrag zu verhindern, indem sie Kochtopfdeckeln zusammenschlugen. Der Lärm war so laut, daß er nicht sprechen konnte. Als Prof. Dr. Andreas Laun sich auf das verfassungsrechtliche Recht der Meinungsfreiheit berief, wurde ihm laut entgegengeschrieen: 'Das Recht auf Abtreibung geht vor! Das Recht auf Meinungsfreiheit ist dem untergeordnet!' (Frage: Eine Diktatur?) Es ist tatsächlich eine Diktatur dieser Meinung geworden, die so ist, daß Rechte an sich keine Rolle mehr spielen können. Jedes Recht, auch jedes Menschenrecht kann jeden Augenblick beseitigt werden, wenn eine Mehrheit dies für zweckmäßig erachtet, so wie das in den Niederlanden, in Belgien und sogar im Kanton Zürich (Schweiz) de facto bereits geschehen ist. Im Kanton Zürich wurde durch Kantonalgesetz gestattet, in den Krankenhäusern und Altenheimen denjenigen, die aktive Sterbehilfe praktizieren, Zugang zu gestatten. In den Niederlanden sieht man, daß in dem Augenblick, da der erste Schritt getan ist, die Frage der Zustimmung überhaupt keine Rolle mehr spielt. Es geht dann einfach wie eine Lawine weiter. In der Schweiz jedoch ist immerhin eine allgemeine Abstimmung, ob die Euthanasie nun gestattet wird oder nicht, noch nicht erfolgt. Wenn einmal das Rechtsbewußtsein soweit geschwunden ist, daß man nicht mehr erkennt, daß dort das grundlegendste Menschenrecht auf Leben einfach mißachtet wird, dann gibt es nur den einen Weg: zu versuchen - soweit es überhaupt möglich ist - das Rechtsbewußtsein wieder zu wecken. Wie weit das im einzelnen möglich ist, das wissen alle, die sich damit beschäftigen: es ist ein mühsamer und harter Weg. Dem steht eine sozusagen 'herrschende' Meinung gegenüber, die so massiv ist, daß jeder, der anderer Meinung ist, zunächst sozusagen als 'Feind' erscheint. Es geht nicht darum, daß jemand das Bestrafen anderer wünscht. Für Rechtsgüter gibt es keinen anderen Schutz als die Androhung der Strafe für die Verletzung des Rechtsgutes. Wenn es keine Strafe für Diebstahl gäbe, wenn man sagen würde: 'Leute, die stehlen, sind doch alle arme Kerle, wie kann man ihnen das in ihrer Not antun, daß man sie noch straft', wie würde es dann im Staat aussehen? Aber den Schutz des Lebens darf man ohne weiteres aufheben?! Es ist eigentlich von Anfang an gesehen worden, das dies die Zerstörung der Grundlage eines Rechtsstaates bedeutet. Der Verwaltungsgerichtshof hat das in einer berühmten Erkenntnis in einem anderen Fall gesagt: 'Im Rechtsstaat steht kein Mensch über dem Recht und kein Mensch außerhalb des Rechts.' Die ungeborenen Kinder sind aber außerhalb des Rechts. Damit sind wir im Grunde kein Rechtsstaat mehr. Der erste nicht-kommunistische Staat, der die Abtreibung zugelassen hat, war das nationalsozialistische Deutschland. Man hat sich zwar nicht getraut, es als Staat zu tun, aber Hitler hatte dem Reichsärzteführer damals die Erlaubnis gegeben, ein Rundschreiben herauszugeben, damit die Ärzte sicher sein konnten, nicht bestraft zu werden, wenn sie einen 'behinderten Nachwuchs' aus eugenischen Gründen abtreiben würden. Dies mußte jedoch in einem Geheimverfahren durchgeführt werden, weil die öffentliche Meinung damals noch sehr stark war. Es wäre als Verletzung des grundlegendsten Menschenrechtes - des Rechtes auf Leben - einfach nicht akzeptiert worden. Man hat diese Erlaubnis auch als eines der Verbrechen des Hitlerregimes gesehen. Die Menschenrechtserklärung von 1948 sollte die Wiederholung solcher Dinge verhindern. - Die Anfechtung der Salzburger Landesregierung gegen die Fristenregelung war ein Anliegen der ganzen ÖVP [Österreichischen Volkspartei], vor allem aber des damaligen Landeshauptmannes Lechner. Er hatte sich zur Beratung einen sehr verdienten Rechtsanwalt, Dr. Moser, zugezogen, der auch im Europarecht sehr bewandert war. Landeshauptmann Lechner hat weiters versucht, auf einer etwas höheren Ebene Fachleute zusammen zu bringen, um ganz sorgfältig zu prüfen, wie die Rechtslage wirklich ist. Dieses Gespräch fand im Schloß Goldegg statt. Es wurde ganz klar, daß die Fristenregelung wirklich objektiv verfassungswidrig ist. Sie verletzt das grundlegendste Menschenrecht, daß auch im österreichischen Recht, im § 22 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch), sogar ausdrücklich festgeschrieben ist. Dieser Paragraph wird von Fachleuten mit Recht als im Verfassungsrang stehend angesehen. Im Jahre 1811 hat der Gesetzgeber im ABGB als grundlegendes Recht festgeschrieben, daß auch 'die ungeborenen Kinder vom Zeitpunkt der Empfängnis an einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze haben'. In Verbindung mit der Tatsache, daß Österreich die europäische Menschenrechtskonvention zum Bestandteil des innerstaatlichen Verfassungsrechtes gemacht hat, und im Artikel 2 der europäischen Menschenrechtskonvention, der Schutz des menschlichen Lebens ausdrücklich als das grundlegendste Menschenrecht festgeschrieben ist, (mit bestimmten Ausnahmen, die aber auf das ungeborene Kind in keinster Weise zutreffen, beispielsweise: bei Gewalt darf man sich verteidigen usw.) war die Beurteilung der Rechtslage eindeutig: die Fristenregelung ist objektiv verfassungswidrig. Es war jedoch damals schon klar, daß die politische Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofes die Aussicht auf Erfolg einer Anfechtung gering erscheinen läßt. Man hat voraussehen können, daß hier ein Verfahren nicht nach der Rechtslage, sondern nach dem politischen Willen entschieden würde, was dann auch tatsächlich so geschah. Trotzdem hat man die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes so hingestellt, als wäre sie dem Recht entsprechend ergangen. Davon kann aber keine Rede sein, das ist eine reine Fiktion. Die Entscheidung war verfassungswidrig, aber sie ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes und damit der höchsten Instanz. Es gibt darüber keine Instanz mehr. Daher bleibt es bei dieser Entscheidung. Ob sie richtig oder falsch ist, spielt dann keine Rolle mehr. Ich selbst habe dann diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes im Einzelnen analysiert und zeigen können, daß dessen Begründung eine reine Scheinbegründung mit absolut abwegigen Argumenten ist. Es ist eine Entscheidungsbegründung, die dem Verfassungsgerichtshof wahrhaftig keine Ehre macht. Man hat mit geradezu absurden Argumenten wie zum Beispiel diesem, daß § 22 ABGB 'nur Vermögensrechte des Kindes' betreffe, jedoch nicht sein Lebensrecht, argumentiert. Wenn zum Beispiel ein Erblasser ohne Testament, innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft seiner Frau stirbt, dann ist das Kind einwandfrei erbrechtlich geschützt. Die Frau aber kann sich dieses erbrechtlichen Konkurrenten dadurch entledigen, daß sie ihn straflos töten läßt. Was ist das für eine Rechtsordnung, die den Träger des Menschenrechts und des Grundrechts nur hinsichtlich seiner Vermögensrechte schützt, aber nicht verhindert, daß man ihm das Leben nimmt? Jedes Vermögensrecht wird damit buchstäblich gegenstandlos. (Frage: In welcher Art und Weise befaßten Sie sich damals mit den Vorgängen?) Damals war ich Professor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät hier in Salzburg. Ich habe mich im Römischen Recht mit der Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Abtreibung beschäftigt. Die Abtreibung war ja auch in der Antike immer als rechtswidrig und mit Strafe bedroht angesehen. Es ist einfach nicht wahr, wenn behauptet wird, daß das ungeborene Kind in der Antike keinen Schutz genossen habe. Die Quellen sprechen eine völlig andere Sprache. Deswegen hat auch der Landeshauptmann gewußt, daß ich mich mit diesen Fragen beschäftige und hat mich zu dieser Besprechung eingeladen. Wir sollten daher in Politik und Gesellschaft keine Ruhe geben: die Fristenlösung ist ein schweres Unrecht." IV. Jeder Politiker kann an der Einstellung zu dieser Tötungslösung sehr leicht gemessen werden, wie er wirklich zum menschlichen Leben und zu den Menschenrechten steht. Deshalb sind die Aktionen der Jugend für das Leben beispielhaft, und deshalb ist die letzte Aktion gegen die geplante praktische Erleichterung des Abtreibungsmordes durch die Salzburger Landesregierung sehr zu begrüßen. Der passive Widerstand, von dem der Heilige Vater vor zehn Jahren in seiner großen Lebensenzyklika gesprochen hat, darf nicht mehr aufhören. So war es angemessen, am 29. November 2004 folgenden Brief an die Salzburger Landeshauptfrau Gabi Burgstaller zu senden (vgl. dazu auch [1] und [2]): Betreff: Bestürzung Über Ihre Abtreibungsliberalisierungspläne S. g. Frau Landeshauptfrau! Mit großer Besorgnis und tiefer Bestürzung habe ich vor einigen Tagen Ihre Ankündigung betreffend die Ermöglichung von angeblich kostenlosen Abtreibungsmöglichkeiten an Landesspitälern im Bundesland Salzburg ab dem Jahr 2005 vernommen. Dies wäre ein ganz schlechter Neujahrsbeginn und brächte keinen Segen für Ihr schönes Bundesland, aus mehreren Gründen: 1. Bis heute hat es kein Politiker oder Philosoph geschafft, einen echten Grund zu nennen, der die Tötung ungeborenen menschlichen Lebens von wem auch immer wirklich legitimieren könnte. Im Gegenteil: ab der Empfängnis hat dieses menschliche Leben, in dessen Stadium wir alle einmal waren, ein Menschenrecht auf Geburt. 2. Durch Ihre Pläne bringen Sie die dafür befohlenen Ärzte und Ärztinnen in schlimme Gewissensnöte. Sie wissen ganz genau, daß es dem Berufsethos des Arztes widerspricht, menschliches Leben nicht mehr zu schützen, sondern DIREKT zu töten. Keine Macht dieser Welt kann dazu ermächtigen, weshalb ich Sie aufrufe, die Gewissensfreiheit der Abtreibungsverweigerer unter den Ärzten zu 100 % zu respektieren. 3. Sogar in der Bundesrepublik Deutschland sind Politiker und Politikerinnen des sozialdemokratischen Lagers bereits daraufgekommen, daß die Erleichterung des rechtswidrigen Abtreibungsmordes durch Straffreistellung in bestimmten Fristen und durch Mitfinanzierung aus Steuermitteln (!) ein wesentlicher Mitgrund für den katastrophalen Bevölkerungsrückgang in unseren Breiten ist. Ihre politische Ankündigung ist daher leider vollkommen von vorgestern und steuert direkt gegen die Zukunft des Bundeslandes und Österreichs. 4. Der Salzburger Erzbischof Dr. Alois Kothgasser hat klar darauf verwiesen, daß Franz Kardinal König immer wieder darauf gepocht hat, daß die Abtreibung "eine blutende Wunde" in unserer Gesellschaft ist. Eine "ergebnisoffene" Beratung ist daher abzulehnen. Es ist heilige Pflicht der Kirche, Anwalt der Schwachen zu sein; und was gibt es Schwächeres als das ungeborene Kind. Meine Gebete begleiten Sie daher hin zum heiligen Weihnachtsfest, da wir uns auftun, das göttliche Christkind wieder mit neuer Kraft und mit neuem Elan anzubeten, insbesondere im Allerheiligsten Sakrament des Altares. Dieses Christkind, daß auch zu Ihrer Erlösung auf Erden gekommen ist, möge Sie von diesen sittenwidrigen - weil viele Ungeborene mehr gefährdend - Plänen abbringen. Ein gesegnetes neues Jahr 2005 wünscht Euch Padre Alex - Dr. Alexander PYTLIK http://www.padre.at Tuesday, January 4. 2005
JAHR 2004 ENDETE MIT GEWALTIGEM ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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12:52
Comments (0) Trackbacks (0) JAHR 2004 ENDETE MIT GEWALTIGEM MEERESBEBEN: SPENDEN WIR WEITERHIN GROSSZÜGIG!
Viele haben bereits großzügig gespendet, besonders bei der Sonderkollekte für die Überlebenden der Seebebenkatastrophe in den südostasiatischen Ländern. Aber weitere langfristige Hilfe ist dort und in anderen Krisenregionen weiterhin nötig. Die katholischen Bischöfe Deutschlands formulieren dazu: "Millionen Menschen sind obdachlos und leiden an den Folgen der verheerenden Naturkatastrophe. Unsere Anteilnahme können wir durch das Gebet und durch konkrete Hilfe zum Ausdruck bringen. Mit den Überlebenden sind wir in der Trauer um die Toten verbunden. Ihnen gilt unser fürbittendes Gebet und unser Gedenken, zu dem wir besonders in den Gottesdiensten der nächsten Tage einladen (...) Beten und handeln wir nach dem Wort Jesu: 'Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan' (Mt 25,40). Bitte unterstützen Sie die Not- und Katastrophenhilfe von Caritas International mit Ihrer großzügigen Spende (...) Im Namen der Opfer und aller Betroffenen danken wir Ihnen jetzt schon mit einem herzlichen Vergelt's Gott. Auch so können wir das Leitwort des Heiligen Vaters zum Weltfriedenstag am 01. Januar 2005 in die Tat umsetzen: 'Laß Dich nicht vom Bösen besiegen, sondern besiege das Böse durch das Gute!' (Röm 12,21)" "Unsere Mitarbeiter organisieren zur Zeit erste Hilfen wie Nahrungsmittel, Trinkwasser und Notunterkünfte für die Opfer. Zudem ermitteln sie den dringendsten Bedarf an Hilfsgütern für die nächsten Tage", berichtete beispielsweise Joseph Selvaraj, Direktor der Caritas im südindischen Bundesstaat Tamil Nadu, in einem Telefonat mit Caritas International. "Am meisten betroffen ist bei uns die Region um Nagercoil an der Südspitze Indiens. Mehr als 42 Dörfer wurden dort von der Flutwelle weggespült." Aus Sri Lanka gibt es diesen Bericht mit dortigem Spendenkonto.
Spenden in Deutschland: http://www.malteser.de oder http://www.bistum-eichstaett.de Spenden in Österreich: http://www.malteser.at oder http://www.kircheinnot.at Wenn wir auf diesen für so viele Menschen schreckenserregenden Ausklang des alten Jahres 2004 zu sprechen kommen, dann wird uns vielleicht noch deutlicher bewußt, wie gut und richtig es war und ist, daß wir uns mehrfach während des Jahres dem Heiligsten Herzen Jesu und der allerseligsten Jungfrau und Gottesmutter Maria weihen und somit immer wieder unsere Taufgelübde in ganz besonderer Weise erneuern und unser Land sowie unsere Ortschaft auch stellvertretend für so manche Ignoranten unter den Schutz der Allerheiligsten Dreifaltigkeit stellen. Trotz sekundenschneller Kommunikation von einem Erdteil zum anderen haben wir Menschen nicht alles im Griff. Und so haben wir in Buchenhüll nicht nur gemeinsam und öffentlich in der Osternacht unser Taufversprechen erneuert, sondern uns am Herz-Jesu-Fest ganz bewußt in der von der Weltkirche empfohlenen Sühnehaltung dem Herzen Jesu an unserer jubilierenden Herz-Jesu-Grotte unterstellt und gleichzeitig einige Kraftfahrzeuge segnen lassen - für jedes unfallfreie Jahr sei dem Herrgott innig gedankt, überschätzen wir uns beim Autofahren nie - und dann haben wir beim jüngsten feierlichen Frauendreißigerschluß an der vor 100 Jahren errichteten Lourdesgrotte in Buchenhüll unter Führung unseres Oberhirten die deutschlandweite Weihe an das Unbefleckte Herz Mariens erneuert, dann beim feierlichen Abschluß des Buchenhüller Grottenjubeljahres am Christkönigssonntag gemeinsam die Weihe der Menschheit an das göttliche Herz Christus des Königs vorgenommen und schließlich am 8. Dezember auf Wunsch des regierenden Bischofs und aufgrund des durch die Lourdesgrotte besonders vor Augen stehenden 150jährigen Jubiläums der feierlichen Verkündigung des Dogmas von der Unbefleckten Empfängnis Mariens uns ganz bewußt dieser von keinem Makel jeglicher Sünde jemals berührten Königin aller Heiligen geweiht. Und am 31. Dezember weihen wir uns in Buchenhüll mit großer Dankbarkeit so wie schon in den Vorjahren mit den Worten des emeritierten Erzbischofs Dr. Karl Braun dem Heiligsten Herzen Jesu, und viele haben ganz persönlich oft ihre Weihe an das Heiligste Herz Jesu und das Herz Seiner heiligen Mutter auch während des Jahres 2004 erneuert. Die Herzen Jesu und Mariens können also nicht getrennt werden, das Ewige Wort hat bewußt den Weg der Fleischwerdung über Maria, die unbefleckt erwählte Braut des Heiligen Geistes, gewählt, um uns den endgültigen Weg zur Bekehrung unserer Seelen und zur vollen Wahrheit über Gott und Seine Erlösungsordnung zu weisen. Und das ist es auch, was wir für viele Opfer der Flutkatastrophe, anderer Schicksalsschläge und vor allem des Terrorismus erhoffen, daß sie durch regelmäßige Umkehr auch in der plötzlichen Stunde ihres Absterbens bereit gewesen sein mögen, vor den Ewigen Richter hinzutreten. Die Katastrophe in Asien zeigt uns auch, daß Menschen oft Warnungen erfahrener Mitbürger nicht ernstnehmen. Ungläubig hören wir die Geschichte eines holländischen Ehepaares, das sich in Kalifornien angesiedelt hat und mit Erdbeben bestens vertraut war. Am Heilige-Familie-Sonntag (26. Dezember 2004) um acht Uhr früh wußten die beiden sogleich genau, was sie in ihrem Hotel in Patong auf Phuket unsanft geweckt hatte. Als sie kurz darauf am Strand gewahr wurden, daß dieser plötzlich viel breiter geworden war, weil das Meer sich ungewohnt weit zurückgezogen hatte, wußten sie auch gleich, daß dies das untrügliche Anzeichen bevorstehender Tsunami-Wellen war. Doch als sie andere Spaziergänger warnten, ernteten sie mehrheitlich nur ungläubiges Lachen. Jene fuhren mit dem Sammeln von zahlreichen sichtbar gewordenen Muscheln fort. Sich der eigenen Gefahr bewußt, gaben die beiden Wahlkalifornier ihre Überzeugungsversuche auf und brachten sich gerade noch rechtzeitig in die weit hinter dem Strand gelegene höhere Region Patongs in Sicherheit. Nach dem kurz danach ausgebrochenen Inferno half das Ehepaar noch zwei Tage lang, verletzte Überlebende zu bergen und in Lazarett-Stationen zu bringen. Wenn wir die Warnungen Jesu Christi und des heiligen Johannes des Täufers im Evangelium bewußt überhören, fallen wir aber nicht nur dem normalen Tod anheim, sondern auch dem ewigen Tod, d. h. der ewigen Höllenstrafe für unsere unsterblichen Seelen. Diese Flutkatastrophe sei uns daher dringende Warnung, die Umkehr an keinem Tag aufzuschieben und auch unseren Beichtpflichten als gute Katholiken wirklich und vollständig nachzukommen. Denn vor Gott zählt kein Ansehen der Person, zählt kein Ehrentitel, zählt kein Ehrengewand, zählt keine Maske, es zählt nur das Gute, das wir mit der Gnade Gottes als unsterbliche Seelen im Hinblick auch auf die Auferstehung des Fleisches am Jüngsten Tage erwerben durften. Und so können wir nur den Kopf schütteln, wenn uns indirekt oder sogar direkt weisgemacht wird, daß ein toter Tourist schlimmer ist als ein toter Eingeborener. Vor Gott hat jeder Mensch als Mensch dieselbe gottgegebene Würde, die er nur selbst durch die schwere Sünde verletzen kann. Wenn man dann zwischen den Zeilen liest, daß die ganze Katastrophe gar nicht so schlimm sei, weil es sowieso nur ärmere Bevölkerungsschichten in Asien getroffen hätte und somit der weltwirtschaftliche Ausfall geringfügig wäre, oder wenn wir erste Berichte vernehmen, daß überlebende Touristen zum Teil nach wenigen Tagen plötzlich darauf bestehen, daß wieder genügend Strandliegen aufgestellt werden, denn schließlich habe man ja für den Urlaub bezahlt und sei einem das Unglück der anderen Menschen offenbar doch irgendwie egal - das seien eben Pechvögel - dann müssen wir sagen: wie viel Geduld erwarten alle diese menschenverachtenden Einstellungen von Gott noch? Ist es nicht ein Wunder, daß noch nicht die ganze Welt aufgrund der vielen Beleidigungen Gottes durch eine einzige große Flut einfach abstirbt? Abgesehen von christlichen Ausnahmetouristen wird man sich schon fragen dürfen, wer denn in diesen Ländern zu Weihnachten seine Gedanken wenigstens ab und zu beim Christkind hatte. Wir hoffen sehr, daß es viele gewesen sind zu ihrem eigenen Seelenheil. Wir erinnern wir uns am Jahresschluß auch an das Kommen meines Primizpredigers, H. H. Prof. Dr. Heinrich Reinhardt, der sich von der Schweiz aus extra eine ganze Woche nur für unsere kleine Wallfahrtspfarrei freihielt und eine Glaubenswoche zur Vertiefung unseres Glaubens und unserer Glaubenspraxis in bezug auf das Zentralgeheimnis des Allerheiligsten Dreifaltigkeit hielt. Vielen ist dadurch wieder der tiefe Sinn des Lebens und der sinngebenden Nachfolge Christi klar geworden. Im Advent besuchte er Eichstätt noch ein zweites Mal, um in einer langen wissenschaftlichen Vorlesung darzulegen, wie unsinnig es ist, wenn Menschen Dinge als fix ausgeben und gleichzeitig behaupten, es gäbe keine Wahrheit und keine Metaphysik. In der Fronleichnamswoche im Juni war es für uns alle jedenfalls eine intensive Gebetswoche, die uns auch von der Witterung her recht glücklich stimmen konnte, wenn auch beim hochfestlichen Abschluß am 12. Juni ein paar Regentropfen unsere Häupter erreichten. Der neue Diözesanbischof von St. Pölten, Dr. Dr. Klaus Küng, predigte am 31. Dezember 2004 unter anderem: "Für unsere Diözese folgten im Sommer schwierige Monate, die zur Durchführung einer Apostolischen Visitation, zur vorläufigen Schließung des Priesterseminars und zur Ablöse des Diözesanbischofs führten. Es war der Anfang eines Heilungsvorganges, der voraussichtlich noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Im Nachhinein werden wir immer erkennen, dass wir Gott für alles danken sollen, weil Er bei jenen, die Ihn lieben, alles zum Guten führt (vgl. Röm 8,28), auch das, was momentan als schmerzhaft empfunden worden ist. Worauf es einzig und allein ankommt: daß wir mit dem Blick auf Gott und verbunden mit Ihm unterwegs sind. Es gibt aber schon auch einige konkrete und dringende diözesane Anliegen, für deren baldige Verwirklichung wir beten und arbeiten sollen: wir brauchen gut ausgebildete, gesunde, fröhliche, heiligmäßige Priester, auch gute Katechetinnen und Katecheten, Religionslehrerinnen und Religionslehrer, Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten. Daher muß alles unternommen werden, um möglichst bald das Priesterseminar unter guter Leitung in Betrieb zu nehmen. Ebenso sind die theologische Hochschule in St. Pölten und die Pädagogische Akademie in Krems Herzensanliegen der Diözese. Dringend ist auch die Stärkung christlicher Familien, die Kinder bejahen, und echte Keimstätten wahren Christseins sind. Daher wird in der Zukunft der Familienpastoral eine vorrangige Bedeutung zukommen, die vor allem in den Pfarren, aber auch überpfarrlichen Einrichtungen zu verwirklichen sein wird. Wir sollen voll Zuversicht in das Neue Jahr gehen, offen für das, was Gott von uns erwartet; auch vertrauensvoll, denn, was Er begonnen hat, wird Er auch vollenden (vgl. Phil 1,6). Ein alter Spruch lautet: 'Neues Jahr - Neuer Anfang'. An sich ist jeder Tag gut, um im christlichen Leben von neuem zu beginnen, aber auch der Beginn eines Neuen Jahres ist ein guter Anlaß. Erbitten wir die Fürsprache Mariens, die wir am ersten Tag des Jahres als Gottesmutter mit einem Hochfest ehren. Bitten wir sie: sie möge ihren Sohn in unseren Herzen hervorbringen, damit das Neue Jahr ein christliches, gesegnetes Jahr wird." Es stimmt mich doch sehr zufrieden, daß in vielen Jahresrückblicken in Europa meist auch kurz gesagt wird, daß der Papst mit der Apostolischen Visitation der Diözese St. Pölten und der raschen Reaktion auf den Sex- und Intrigenskandal in dem dortigen österreichischen Priesterseminar eine vorbildhaft rasche und optimale Lösung getroffen und so für die Zukunft - als weitere positive Verstärkung aller Maßnahmen nach den in den USA aufgeflogenen Skandalen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte - einen neuen Maßstab setzen konnte, unter bewährter Beratung durch die damit beschäftigten Kurienkardinäle und die Nuntien als Botschafter des Heiligen Vaters in den jeweiligen Ländern. Und so war es unserem Wallfahrtsort Buchenhüll dann gerade in dieser weltkirchlich nicht ganz unbedeutenden Phase eine besondere Ehre, daß der Frauendreißiger des verflossenen Jubiläumsjahres des 100jährigen Bestandes unserer Grotten den Besuch zweier katholischer Bischöfe erbrachte: am Patroziniumstag, dem Hochfest der Aufnahme Mariens mit Seele und Leib in den Himmel besuchte uns mit herzerfrischender Predigt der österreichische Militärordinarius Msgr. Christian Werner. Und zum feierlichen Frauendreißigerschluß schenkte uns Gott dann noch solches Wetter, daß sein hochwürdigster Amtsbruder, der deutsche Militärordinarius und regierende Bischof von Eichstätt, die Marienandacht vor dem ausgesetzten Heiland und den doch noch hingeströmten Pilgern leiten konnte. Eindrücklich faßte der Bischof den Inhalt der vom Kirchenrektor gehaltenen Frauendreißigerpredigten, die unter dem Motto gestanden waren Die unbefleckt Empfangene führt uns zum Sieg, in perfekter Weise zusammen und zeigte auf, wie wichtig für den Gesamtzusammenhang der katholischen Glaubenswahrheiten unserer Erlösung die Befreiung Mariens von jedem Makel der Erbsünde schon im Moment ihrer Empfängnis im Schoß der Mutter Anna ist. Von dort erstrahlt die Hoffnung, von dort wird klar, daß nichts anderes gemeint sein kann mit dem Wort des Evangeliums und unseres täglichen Gebetes: Maria, Du bist voll der Gnade. Seit 150 Jahren verkündet die Kirche diese Glaubenserkenntnis nicht nur implizit, sondern ganz ausdrücklich und mit unfehlbarer Sicherheit. Nur wenn wir diesen Blick auf Maria nicht verlieren, dann wird auch das Jahr 2005 für uns alle eine friedliches und segensreiches werden können. Mögen wir so nie den Versuchungen der falschen Bequemlichkeit und Doppelmoral anheimfallen, sondern mögen wir uns an erster Stelle immer die persönliche Bekehrung unserer Herzen und die echte konkrete Liebe zum Nächsten als einen der vielen möglichen Beweise echter Gottesliebe vornehmen. Das Internetprojekt rund um www.padre.at sah neue Rekordbesuche. So ergab sich ein durchschnittlicher Besuch von 479 Rechnern mit 3000 Einzelabrufen pro Tag. Der Weihnachtsmonat Dezember schloß mit durchschnittlich 644 Besuchern, einem neuen Monatsrekord. So besuchten im Gesamtjahr 2004 insgesamt 175000 Rechner die Unterseiten von www.padre.at , sodaß wir bei einem Gesamtstand von knapp 550.000 Besuchern für fünf Jahre Internetpräsenz angelangt sind. Knapp 4.000.000 Einzelabrufe wurden seit 8. Dezember 1999 getätigt. Und dies alles, obschon die Aktualisierung aufgrund der vielen Aufgaben nicht immer leicht fällt, jedoch nunmehr durch das neue und einfach zu bedienende Blogbuch doch einigermaßen sichergestellt ist. So sage ich selbst dem dreifaltigen Gott, der allerseligsten Jungfrau, dem heiligen Josef, allen Engeln und Heiligen und Euch allen herzlich Dank für alles Gute des verflossenen Jahres 2004 und wünsche allen Besuchern der Seiten ein reichlich gesegnetes Jahr 2005! Euer Padre Alex - Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik |
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