Dankenswerterweise hat die
Stuttgarter Zeitung am 26. Oktober 2005 einen Gastkommentar von Robert Spaemann zur derzeit in Deutschland vor allem aufgrund einzelner Politikeräußerungen immer wieder diskutierten Thematik der sogenannten
Sterbehilfe gebracht. Dieser extrem wichtige Kommentar wird von der Zeitung so eingeleitet: "
In Hannover hat der Schweizer Sterbehilfeverein Dignitas jetzt seine erste deutsche Filiale eröffnet [das Wirken dieser Vereinigung ist mit Absolutheit abzulehnen, Anm. des Padre]
und damit die Debatte um den würdigen Tod wieder angestoßen. Der Philosoph Robert Spaemann nimmt dazu Stellung." Somit ist er eine
ideale Ergänzung der knappen
Predigtreihe zu diesen und ähnlichen Fragen:
Sterbehilfe ist nur ein anderes Wort für Töten. Plädoyer für die Achtung des Lebens
Die Forderung, schwer kranke Menschen auf ihren Wunsch hin und Menschen, die einer klaren Willensäußerung nicht mehr fähig sind, auch ohne ihren Wunsch zu töten, wird nach einer Latenzzeit von etwa fünfzig Jahren nun wieder energisch vorgetragen. Der Gedanke hat inzwischen auch einen CDU-Minister befallen, der - was die Tötung ohne Verlangen betrifft - sogar über die holländische Gesetzgebung hinausgehen möchte.
Die Vertreter der Euthanasieforderung legen in der Regel großen Wert darauf, nicht mit der kriminellen
Praxis der Nationalsozialisten in Zusammenhang gebracht zu werden. Dieser Zusammenhang aber ist nicht zu leugnen. Er wurde auch sehr früh bemerkt. Im Gefolge der Prozesse gegen die Euthanasieärzte des Dritten Reiches schrieb 1949 der amerikanische Arzt Leo Alexander, "
daß allen, die mit der Frage nach dem Ursprung dieser Verbrechen zu tun hatten, klar wurde, daß sie aus kleinen Anfängen wuchsen. Am Anfang standen zunächst feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung. Es begann mit der Auffassung, die für die Euthanasiebewegung grundlegend ist, daß es Zustände gibt, die als nicht mehr lebenswert zu betrachten sind. In ihrem Frühstadium betraf diese Haltung nur die schwer und chronisch Kranken. Nach und nach wurde der Bereich jener, die unter diese Kategorie fielen, erweitert und auch die sozial Unproduktiven, die ideologisch Unerwünschten, die rassisch Unerwünschten dazugerechnet. Entscheidend ist jedoch zu erkennen, daß die Haltung gegenüber den unheilbar Kranken der winzige Auslöser war, der diesen totalen Gesinnungswandel zur Folge hatte."
Der wesentliche Unterschied zwischen der damaligen und der heute angestrebten Praxis besteht nur darin, daß die damaligen Tötungen von Geisteskranken (bei denen übrigens erstmals die Methode der Vergasung erprobt wurde) ohne gesetzliche Grundlage erfolgten, weshalb der Münsteraner Bischof Graf Galen denn auch Strafanzeige wegen Mord erstatten konnte, die selbstverständlich niedergeschlagen wurde. Der Arm des Gesetzes konnte jederzeit durch geheimen
Führerbefehl lahm gelegt werden. In Holland wird er allerdings auch ohne
Führerbefehl lahm gelegt. Nach der Legalisierung der Tötung auf Verlangen gehen inzwischen die straffreien Tötungen ohne Verlangen in die tausende,
sodaß holländische Greise es häufig vorziehen, sich in deutsche Altenheime zu flüchten. Ein Drittel der Getöteten wurde bereits 2001 auf das Urteil von Ärzten oder Angehörigen hin umgebracht.
Es wird geltend gemacht, damals sei der einzelne Kranke im Interesse des Volkswohls ermordet worden, um die Pflegekosten zu sparen. Heute solle er nur in seinem eigenen Interesse getötet werden, wenn das Leben für ihn selbst nicht mehr lebenswert sei. Dieser Hinweis übersieht, daß auch die Nationalsozialisten mit dem Interesse des Patienten und mit seiner Würde argumentieren. Der Film "
Ich klage an", den Joseph Göbbels damals mit erstklassigen Schauspielern lancierte, zeigt eine an multipler Sklerose erkrankte junge Frau, der ein befreundeter Arzt die tödliche Spritze aus Gewissensbedenken verweigert, deren Ehemann, ebenfalls Arzt, sie aber aus Mitleid nach einem rührenden Abschied tötet und dann vor Gericht das Gesetz anklagt, das eine solche Hilfe verbietet. Auch der Theologe durfte nicht fehlen, der dem Mann beisteht mit dem Hinweis darauf, daß Gott doch dem Menschen die Vernunft gegeben habe, damit er selbst beurteilen könne, wann es an der Zeit ist zu gehen. Nur wenige Sekunden lang wird ein Blick des Arztes auf schwerstbehinderte Kinder in einer Klinik eingeblendet, um die schiefe Ebene sicherzustellen, auf der die Praxis dann in den Abgrund des Massenmords gleiten sollte.
Aber sogar in den internen Gutachten der Psychiater jener Zeit, die ihre Patienten zur Tötung freigaben, ist nicht vom Geld und nicht vom Volksganzen die Rede, sondern vom Interesse derer, die man von einem lebensunwerten Leben befreien müsse. Natürlich stand dahinter das Interesse der Politik, speziell der Politik in einer Zeit der Knappheit. Daß der erneute Ruf nach Euthanasie heute nur rein zufällig in einem Augenblick Gehör findet, da die demographische Entwicklung das Problem der Altersversorgung immer dramatischer werden läßt - wer wollte das guten Gewissens behaupten? Hier bietet sich ein Ausweg, der den Charme einer sehr
billigen Endlösung hat, heute wie damals. Aber darf eine humane Gesellschaft sich diesen Ausweg leisten?
Die Argumente, die dagegen sprechen, sind meines Erachtens zwingend, soweit jemand sich durch Argumente überhaupt zwingen läßt. Die Grundlage unserer Rechtsordnung ist die Achtung des Menschen vor dem Menschen. Diese Achtung darf nicht an das Vorliegen bestimmter Eigenschaften oder Zustände geknüpft sein. Das einzige Kriterium muß die Abstammung von Menschen bleiben. Andernfalls dürften zum Beispiel Schlafende oder Bewußtlose schmerzlos getötet werden. Und überhaupt würde es Sache eines Mehrheitsbeschlusses sein, welchen Menschen Personenrechte gewährt werden sollen und welchen nicht. Aus der Anerkennung würde eine "Verleihung". Menschen träten nicht auf Grund eigenen Rechts in die Menschheitsfamilie ein, sondern sie würden bedingungsweise kooptiert. Von Menschenrechten kann dann nicht mehr die Rede sein.
Nun wird geltend gemacht, der Mensch werde als Freiheitssubjekt gerade dadurch geachtet, daß man seine Verfügung über das eigene Leben achte. In der Tat, die Rechtsordnung sanktioniert nicht den Versuch des Selbstmords. Philosophen von Platon bis Wittgenstein haben zwar den freien Selbstmord für etwas fundamental Verwerfliches gehalten. Aber die Zuständigkeit der Rechtsgemeinschaft endet dort, wo jemand aus diesem zwischenmenschlichen Gefüge austreten will. Wenn er das tun will, muß er es allerdings allein tun. Denn jeder, der ihm bei dieser Handlung behilflich ist oder sie sogar an seiner statt ausführt, befindet sich innerhalb dieses Gefüges. Er darf nicht, mit der Begründung oder unter dem Vorwand, den anderen als Freiheitssubjekt zu achten, eben dieses Freiheitssubjekt vernichten. Hier gilt Hegels Wort: "
Das Werk der absoluten Freiheit ist der Tod." Und kein Mensch hat das Recht, von einem anderen zu erbitten, daß er zu ihm sagt: "
Du sollst nicht mehr sein."
Es muß ihm klar sein, daß er dieses Recht nicht hat. Denn wenn er es hat, dann ist es unvermeidlich, daß aus diesem Recht eine Pflicht wird. Wenn er dieses Recht hat, dann hat er die volle Verantwortung für alle Mühen, Kosten und Entbehrungen, die seine Mitmenschen aufbringen, um ihn zu pflegen. Er könnte sie ja durch einen Federstrich von dieser Last befreien, statt das Familienvermögen zu verbrauchen. Welcher sensible Mensch wird nicht unter solchen Umständen eine moralische Pflicht empfinden, der stummen Geste zu folgen, die ihm sagt: "
Da ist der Ausgang!" Die rechtliche Möglichkeit der Tötung auf Verlangen produziert eben dieses Verlangen. Es handelt sich hier um eine zwingende Logik.
Immer wieder ist in diesem Fall von Selbstbestimmung die Rede. Man hat Mühe, hier nicht an Zynismus zu glauben. Untersuchungen haben ergeben, daß die meisten Suizidwünsche nicht großer Schmerzen wegen geäußert werden, sondern aus
Situationen der Verlassenheit heraus. Fast immer verschwinden diese Wünsche, falls sie nicht krankhaft sind, wenn ein Mitmensch, der sogar der Arzt sein kann, ein echtes und tätiges Interesse am Dasein eines Kranken bekundet. In diesem Augenblick größter Schwäche und reduzierter Autonomie, wo der Leidende nur eines braucht - nämlich Zuwendung, Solidarität und Linderung der Schmerzen - seine fiktive Selbstbestimmung in den Mittelpunkt zu stellen, ist eine zynische Ausrede, um sich diesen Verpflichtungen zu entziehen.
"Du sollst nicht mehr sein" ist mithin der krasseste Ausdruck der Entsolidarisierung. Der Arzt repräsentiert dem Patienten gegenüber die Bejahung seiner Existenz durch die Solidargemeinschaft der Lebenden, auch wenn er ihn nicht zum Leben zwingt. Gerade in Situationen seelischer Labilität ist das Bewußtsein katastrophal, der Arzt oder auch der Psychiater könnte auf seinen Wunsch spekulieren, sich aus dem Weg räumen zu lassen, und insgeheim darauf warten, diesen Wunsch exekutieren zu können.
Zu den objektiven Gründen für die Wiederbelebung des Euthanasiegedankens gehören die neuen Praktiken medizinischer Lebensverlängerung und die Explosion der Kosten. Der Widerstand gegen die Euthanasiebewegung kann seine Entschiedenheit nur dann rechtfertigen, wenn er diesen objektiven Faktoren Rechnung trägt. Es ist ja wahr, daß in unserem Land seit langem menschenunwürdig gestorben wird. Meistens in Kliniken, also in Häusern, die nicht fürs Sterben, sondern fürs Heilen da sind. In der Klinik wird naturgemäß gegen den Tod gekämpft, obwohl dieser Kampf immer mit Kapitulation endet. Aber die Kapitulation geschieht oft viel zu spät. Nachdem kranke oder alte Menschen auf alle Art zum Leben gezwungen wurden, bleibt ihnen keine Zeit mehr, "
das Zeitliche zu segnen". Das Sterben verkümmert zum Verenden. Die "aktive Sterbehilfe", also das Töten, ist nur die Kehrseite eines Aktivismus, der bis zum letzten Augenblick glaubt, "
etwas machen" zu müssen, wenn nicht das Leben, dann den Tod. Angesichts unserer technischen Möglichkeiten kann die Medizin nicht mehr dem Prinzip folgen, jederzeit jedes menschliche Leben so lange zu erhalten, wie dies technisch möglich ist. Sie kann es nicht aus Gründen der Menschenwürde, zu der auch das menschenwürdige Sterbenlassen gehört. Sie kann es auch nicht aus ökonomischen Gründen.
Die uns zur Verfügung stehenden Mittel sind nun einmal begrenzt. Bei ihrer Verteilung müssen wir das in sich selbst inkommensurable Leben des Menschen durch sekundäre Kriterien vergleichbar machen. Bei der Knappheit von Spenderorganen ist das evident. Aber es muß auch gelten für diagnostischen und therapeutischen, wenn auch keinesfalls für pflegerischen Aufwand. Muß wirklich eine 88jährige, die eine Hirnblutung bekommen hat und ohnmächtig ist, zwei Tage vor ihrem Tod eine aufwendige Hirnoperation über sich ergehen lassen? Und muß die Solidargemeinschaft der Versicherten damit belastet werden?
Das ärztliche Berufsethos muß angesichts der wachsenden Möglichkeiten neue Kriterien des Normalen entwickeln - Kriterien für das, was wir kranken Menschen an medizinischer Grundversorgung und Zuwendung schulden, und für das, was abhängig gemacht werden muß von Alter, Heilungsaussicht und persönlichen Umständen.
Wer jeden Verzicht auf den Einsatz äußerster Mittel als Tötung durch Unterlassen brandmarkt, der bereitet - oft absichtlich! - den Weg für die "
aktive Sterbehilfe", das heißt fürs Töten. Die Hospizbewegung, nicht die Euthanasiebewegung, ist die menschenwürdige Antwort auf unsere Situation. Die Kräfte der Phantasie und Solidarität werden angesichts der Probleme, die auf uns zukommen, nur mobilisiert werden, wenn der billige Ausweg unerbittlich verriegelt bleibt. Wo Sterben nicht als Teil des Lebens verstanden wird, da beginnt die Zivilisation des Todes.
[ENDE DES KOMMENTARS, Hervorhebungen vom Padre
]
In den Tagen rund um Allerseelen ist es gut, daß uns ein Denker wie Spaemann Klarheit gibt in der existentiellen Thematik rund um das Sterben und um den immer wieder klärungsbedürftigen Begriff der sogenannten Sterbehilfe. Euer Padre Alex - Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik /
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