Monday, February 27. 2006
JA ZUR LIEBE, NEIN ZUR HOMOPHILIE - ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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13:10
Comments (8) Trackbacks (2) JA ZUR LIEBE, NEIN ZUR HOMOPHILIE - RÜCKBLICKENDER KOMMENTAR ZUM VALENTINSTAG
Konsequenzen aus Zeugenberichten über die Segensfeier im Wiener Stephansdom am 14. Februar 2006. Ein Kommentar von Dr. Alexander Pytlik, erschienen auch auf dem großen katholisch geführten Nachrichtenportal:
Fast zwei Wochen sind vergangen seit der gut vorbereiteten und gut gemeinten Segensfeier im Wiener Stephansdom. Die berechtigten Sorgen nicht weniger familienorientierter Christen rund um die mißverständlichen Ankündigungen dieser kirchlichen Liturgie, geplant vor den Augen des weltweit völlig zu Recht mit hohem Ansehen beschenkten Wiener Erzbischofs und gefeiert zu Ehren des im älteren lateinischen Kalender an erster Stelle stehenden heiligen Valentin, hatte der habilitierte Moraltheologe Dr. Josef Spindelböck (St. Pölten) noch am Morgen des Festtages zusammengefaßt. Gerne hätten sich nicht wenige gewünscht, daß die von Dompfarrer Mag. Anton Faber offenbar selbst verursachte Diskussion denselben hauptverantwortlichen Wiener Dompfarrer für nächstes Jahr einfach dazu bewegt hätte, Mißverständnisse rund um die ausdrückliche Segnung "homosexuellen Liebens" und der kirchlichen Sittenlehre niemals entsprechende Mißbräuche von vorneherein auszuschließen. Nun aber liegen im Internet nicht nur öffentlich einsehbare Zeugnisse von der Wiener Segensfeier vor, welche positiv beeindrucken und an eine Wiederholung denken lassen, sondern auch solche, welche die geäußerten Bedenken leider doch zu bestätigen scheinen. So lesen wir in der von Pater Udo Fischer OSB verantworteten "neuen Kirchenzeitung JA" (Nr. 9/2006): "Wie ein schwules Paar den Segnungsgottesdienst für Liebende erlebt hat (...) Von Seiten der Dompfarrei St. Stephan wird beteuert, daß gleichgeschlechtlich liebende Paare nur einzeln gesegnet wurden. Andere Medien behaupten Gegenteiliges und bleiben damit bei der Wahrheit (...) Der erste ‘Gottesdienst für Liebende’ am Valentinstag im Wiener Stephansdom wurde ein voller Erfolg. Etwa 1.000 Gläubige nahmen daran teil. Etwa 300 Paare, unter ihnen 30 Homo-Paare, wurden gesegnet. Von den Hetero-Paaren wurde keinerlei Ausweis verlangt, auch geschiedene Wiederverheiratete konnten den Segen erbitten. Die Feier wurde von Dompfarrer Anton Faber gemeinsam mit drei Priestern und zwei Diakonen gehalten …" Das bei Pater Udo zu Wort kommende Paar hält weiter fest: "Wir – mein Partner und ich – sind eines der etwa 30 gesegneten gleichgeschlechtlichen Paare. Unsere Beziehung wurde schon mal vor sieben Jahren von einem kirchlichen Würdenträger gesegnet. Das ‘verflixte 7. Jahr’ war guter Grund, unsere Liebe erneut bewußt unter den Segen Gottes zu stellen. Gewandet in unserem ‘Partneranzug’, den wir nur zu besonderen Anlässen anziehen und der auch schon ein wenig aus der Mode ist, betreten wir kurz vor acht den dämmrig beleuchteten Dom, stimmungsvoll brennen viele Kerzen (...) Die folgende Ansprache des Dompfarrers wirkt im ersten Teil als Verteidigung des kirchlichen Eheverständnisses – wir haben fast den Eindruck, daß wir nun doch ausgegrenzt werden sollen. Doch dann auch ein Wort zu ‘uns’. Er bewertet gleichgeschlechtliche Partnerschaften positiv. Faber äußert seinen Unmut darüber, wie die Kirche mit unsereins umgeht. Er erzählt vom Anruf eines besorgten Großvaters, der ihn ermahnte, diese ‘Perversen und Sünder’ nicht zu segnen. Pervers, Sünder – das sind Worte, die kennen wir – mehr als einmal haben diese wie Pfeilspitzen schon getroffen. Sünder seien wir alle, entgegnet ihm der Dompfarrer. In den Fürbitten wird dann auch für uns homosexuell empfindende Menschen, die sich von der Kirche nicht angenommen fühlen, gebetet. Ja, dieses Gefühl ist oft da, meist eigentlich; doch heute, hier im Stephansdom, da haben wir das Gefühl dazuzugehören. Vor Beginn der Segnung wurde noch auf die Richtlinien der österreichischen Bischofskonferenz hingewiesen, nach deren Theorie für uns nur die Segnung jedes Einzelnen, jedoch nicht als Paar, möglich wäre. Wir vertrauen auf einen der Segenspriester, mit dem wir seit einigen Jahren in Verbindung sind. Wir gehen nach vorne. Nur wenige Leute stehen vor uns. Wir sind das erste schwule Paar, das vor die Stufen des Altars tritt. Der Priester lächelt uns an: ‘Schön, daß ihr da seid.’ Er legt uns beiden gleichzeitig die Hände auf die Schultern, betet um den Segen Gottes für unsere Partnerschaft ‘in guten und in bösen Tagen’. Ich fühle mich dabei sehr an das Ritual der Vermählung erinnert. Als er uns gemeinsam dann die Hände auf die Stirn legt, geht es mir durch und durch. Eigentlich wollte ich meinen Partner dabei ja an der Hand nehmen, doch in der Aufregung hatte ich das ganz vergessen. Als er über uns das Kreuzzeichen macht, fühle ich nur noch Liebe und Dankbarkeit für meinen Partner und für den Segen der Kirche (...) Ich bin noch völlig überwältigt von dieser Feier und unserer Segnung. Ja, wir wurden als Paar gesegnet, öffentlich, mitten im Herzen der Stadt Wien, in der bedeutendsten Kathedrale Österreichs." Wir müssen daher leider davon ausgehen, daß dem gutwilligen Dompfarrer der Spagat nicht gelungen ist und die Richtlinien der Österreichischen Bischofskonferenz in der Praxis zum Teil mißachtet wurden, wie überhaupt eine Konsequenz aus der Diskussion rund um die Valentinssegnung(en) und aus den nun vorliegenden Berichten über Mißbräuche die Bitte an die katholischen Bischöfe Österreichs sein müßte, die geltenden Normen so zu adaptieren, daß derartige die Lehre der Kirche und das von Papst Benedikt XVI. in seiner Antrittsenzyklika "Gott ist die Liebe" dargelegte verdunkelnden Vorkommnisse keine Wiederholung finden können. Auch gute pastorale (und nach Aussagen eines mitsegnenden Priesters "niederschwellig" angesetzte) Ideen können nicht das Privileg beanspruchen, von der vollen Treue zur Lehre der Kirche abzuweichen. Wenn wir zu der in öffentlichen Interviews deutlich für Homosexuellen-Freundlichkeit werbenden Haltung Dompfarrer Fabers nicht kritisch Stellung nehmen dürften, dann wäre unter den Augen des Kardinals eine quasi innerkirchlich verpflichtende Haltung zur faktischen Gleichwertigkeit heterosexuell-naturgemäßen und homosexuell-naturwidrigen Liebens entstanden. Faber hatte ja am Vortag ausdrücklich gesagt: "Wir segnen jeden in seiner Sehnsucht nach Liebe." Um kein Mißverständnis aufkommen zu lassen: jene angeblich 30 homosexuellen Paare im Stephansdom sollen an dieser Stelle in keiner Weise in ihrer unverlierbaren einzelnen Menschenwürde angegriffen werden. Ein mitsegnender Priester schrieb nach der Feier: "Niemand wollte etwas von der Kirche erpressen, sondern die Menschen waren dankbar für ein paar Worte des Zuspruchs und des Gebetes … Niemand wollte den Dom schänden, niemand hat Homosexuelle heiligsprechen wollen, und niemand wollte gegen die Lehre der Kirche verstoßen, sodaß unbedingt der Bischof eingreifen müßte." Dies mag insgesamt zutreffen, aber der angesehene Segenspater vergißt einen wichtigen Punkt: wenn in der Praxis doch die Segensgleichschaltung naturgemäßer Mann-Frau-Verbindungen (daß im übrigen nur jene gesegnet hätten werden sollen, die auch den Weg zur gültigen Hochzeit gegangen waren, noch gehen können oder wollen, soll hier noch gar nicht thematisiert werden) mit in keiner Weise christlich legitimierbaren gleichgeschlechtlichen (Sex-)Verbindungen geschieht, ist dies ein ganz klarer Verstoß gegen die auf Basis des beim Menschen einsehbaren Naturgesetzes und auf Basis der Heiligen Schrift vorliegenden unveränderlichen Heilslehre der Kirche und des wahren Christentums. Die Lehre des wahren Christentums hätte der Dompfarrer noch eindeutiger darstellen und vor allem unter dem Blickwinkel der öffentlichen Beachtung noch klarer einhalten lassen müssen, denn die Norm des Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 2358), daß homosexuell tendierende Menschen nicht in irgendeiner Weise ungerecht zurückgesetzt werden dürfen, entbindet nicht von der Verpflichtung aller katholischen Seelsorger, die volle sittliche Wahrheit zum Heil der anvertrauten Seelen in echter Zuwendung und Liebe zu verkünden. Denn sonst wäre die Kirche auch nicht berechtigt, Menschen mit tiefsitzenden homosexuellen Tendenzen von den heiligen Weihen auszuschließen und dies auch überzeugend psychologisch zu begründen (vgl. die Instruktion über Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den Heiligen Weihen vom 4. November 2005 und meine Kommentare [1] und [2] dazu). Es kann sicher nicht angehen, daß man einerseits die beispielsweise im österreichischen Nachrichtenmagazin PROFIL am 20. September 2004 unter dem Titel "Homo-Hochzeiten im Priesterseminar" (St. Pölten) behauptete und offenbar von einer staatlichen Richterin als wirklich geschehen angesehene Segnung und Übergabe "homosexueller" Partnerschaftsringe mit Kopfschütteln quittierte (auch wenn der Faktor der Heuchelei erschwerend hinzutritt), und jetzt würde man plötzlich in falsch verstandener "Menschlichkeit" nach einer ganzen Päpstlichen Visitation und nach der Publikation der Instruktion zur Vermeidung homosexueller Neupriester Segnungsfeiern für homosexuell tendierende Paare in katholischen Kathedralkirchen durch amtierende katholische Geistliche einfach hinnehmen. Mittlerweile müssen wir feststellen: es war ein Fehler, ausgerechnet eine liturgische Segnungsfeier am Fest des heiligen Valentin – möglicherweise in gewisser Naivität – auf homosexuell tendierende Menschen auszudehnen, um damit eben den von Dr. Spindelböck unter kritisierten Mißverständnissen Vorschub zu leisten. Kein Christ hat etwas dagegen, wenn beispielsweise jeder Einzelmensch unabhängig von seinen sexuellen Tendenzen am Fest des heiligen Blasius den Segen gegen Halsleiden und alles Böse erhält, aber der Kontext des heiligen Valentin und der Verpackung durch den Dompfarrer hätten niemals dazu führen dürfen, daß wir nun mit ehrlichem Bedauern von einem homosexuell empfindenden Paar lesen: "Er (ein anderer Segenspriester, Anm.) legt uns beiden gleichzeitig die Hände auf die Schultern, betet um den Segen Gottes für unsere Partnerschaft ‘in guten und in bösen Tagen’. Ich fühle mich dabei sehr an das Ritual der Vermählung erinnert." Gerade im Angesicht der aufgezwungenen europäischen Tendenz zur Toleranz gegenüber allem, was homosexuell-pervers ist, darf die Kirche den Valentinstag nicht im Ansatz zur praktischen Gleichmacherei verkommen lassen. Die Kirche muß eine ganz klare Orientierung geben und aufzeigen, daß zwar alle Menschen von Gott her geliebt und zur Liebe berufen sind, daß es aber niemals einen (eheähnlichen) Segen für ausdrücklich gleichgeschlechtliche Verbindungen oder für Einzelpersonen im Hinblick auf solche Verbindungen (ausgerechnet am 14. Februar) geben kann. Keine internationale Organisation, kein Staat, keine Gesellschaft, kein Gericht können jemals eine Religion zwingen, möglicherweise zivil verbundene gleichgeschlechtliche Paare in irgendeiner Weise auf ihre sexuelle Liebesart hin zu segnen. Das Grundrecht der Religionsfreiheit schützt auch die Religionen in ihren legitimen innerreligiösen Belangen, soferne dadurch nicht wesentliche Gemeinwohlrechte und fundamentale Menschenrechte wie das Recht auf Leben und die Religionsfreiheit anderer gestört werden. Die Religionsfreiheit führt auch dazu, daß eine Religion ihren freiwillig für diese handelnden Amtsträgern bestimmte irrtümlich als allgemein anerkannte Rechte verweigern kann und darf, um ihre Identität zu schützen. Allerdings dürfen dadurch niemals die Existenz und das Lebensrecht selbst einzelner Menschen und Gruppen betroffen sein. So hat die Katholische Kirche das absolute Eigenrecht, ihren Amtsträgern während ihrer freiwilligen Zugehörigkeit (und der Aufrechterhaltung des ebenso freiwilligen Gelöbnisses zum keuschen Zölibat oder zum standesgemäß-keuschen Familienleben) das Einklagen einer (homo)sexuellen Privatsphäre bei nicht religiösen staatlichen Gerichten zu verbieten, da dadurch die (dem Menschen und seinem Naturgesetz absolut entsprechende) Sittenlehre ebenso torpediert würde wie durch eine explizite kirchliche Segnung homosexueller Paare. Niemals dürfen also Religionen zur Homophilie verpflichtet werden, jedoch muß jede Religion in einem durch sie verantworteten Handeln verurteilt werden, wenn dies zur angeblich religiös motivierten oder begründeten Tötung derart (möglicherweise auch oft zu Unrecht) beschuldigter Männer und Frauen führt. In solchen Fällen ist das Recht auf Leben wichtiger als das volle Ausleben einer dann durchaus fraglichen Religionsfreiheit, die noch dazu ins Mißverständnis hereingenommen würde, als ob der Staat lediglich der verlängerte Arm religiös-idealer Gesetzgebungen zu sein hätte. So kann z. B. die berichtete Hinrichtung Homosexueller in manchen islamischen Staaten oder Gesellschaften nach heutigen rechtsstaatlichen Prinzipien durch keine Macht dieser Welt nur in irgendeiner Weise gerechtfertigt werden, auch wenn das beworbene Zunehmen derartiger sexueller Tendenzen potentiell die zukunftsträchtige und somit familienorientierte Gesellschaft vehement stören kann. Wenn aber nicht einmal mehr die Katholische Kirche ganz klar in der Praxis an allen Orten hervorheben würde – wie es der Heilige Stuhl für die ganze Weltkirche auf internationaler Ebene im gesamten Fragenkomplex überzeugend tut – daß nur naturgemäße Verbindungen und die darin mehr oder weniger verbundenen Personen überhaupt daran denken können, auch als Einzelpersonen an einem zum Patronatstag der Liebe erhobenen Festtag den Segen Gottes für die Stabilität und den Aufbau der von ihnen gewünschten Verbindung zu erbitten, dann wäre jede Orientierungsfunktion der Kirche dahin. Würden sich derartige Segensfeiern wie im Stephansdom daher in der Weltkirche ausbreiten, hätte dies auch negative Implikationen für einen ehrlichen interreligiösen Dialog. Deshalb ist es besser, entweder mit populistisch erscheinenden Pastoralideen aufzuhören oder diese entsprechend abzuändern und beispielsweise homosexuell empfindende Menschen darauf hinzuweisen, daß nach jeder Heiligen Messe der allgemeine Segen gespendet wird. Und dieser ist nicht weniger wertvoll als ein die kirchliche Lehre praktisch verletzender ausdrücklicher Einzelsegen Homosexueller am Valentinstag. Mit der neuen Enzyklika des Papstes sagen wir als Christen ein klares Ja zur Liebe, aber auch ein klares Nein zu jeder falsch verstandenen Homophilie. Wollen wir dies (vgl. auch meine Kommentare [1] und [2] zur römischen Instruktion vom 4. November 2005) alles in der heiligen Fastenzeit mitbedenken, die am Aschermittwoch, dem 1. März 2006 wiederum als große Zeit der Gnade und Bekehrungsmöglichkeit startet. Euer Padre Alex – Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik www.padre.at Saturday, February 25. 2006
RELIGIONSFREIHEIT UND ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Aktuelle Predigt, Katholische Lehre, News Kommentare at
13:52
Comment (1) Trackback (1) RELIGIONSFREIHEIT UND MEINUNGSFREIHEIT: BEITRAG UND SCHLAGLICHTER ZUR AKTUELLEN DISKUSSION
Dieser Beitrag ist nicht erschöpfend, weil der gesamte Fragekomplex letztlich nur von vielen interdisziplinär ausgebildeten Fachleuten und in einem Lexikon abgehandelt werden könnte. Trotzdem soll eine kurze Orientierung versucht werden. Die Pressestelle des Heiligen Stuhls hat aufgrund zahlreicher besorgter Anfragen bereits am 4. Februar 2006 zum sogenannten Karikaturenstreit Stellung bezogen:
1. Das Recht auf Gedankenfreiheit und freie Meinungsäußerung, das in der Erklärung der Menschenrechte enthalten ist, kann nicht das Recht implizieren, die religiösen Gefühle der Gläubigen zu verletzen. Dieses Prinzip gilt selbstverständlich in bezug auf jede Religion. 2. Das menschliche Miteinander erfordert außerdem ein Klima gegenseitigen Respekts, um den Frieden unter den Menschen und Nationen zu fördern. Manche Formen erbitterter Kritik oder des Verspottens anderer deuten auf einen Mangel an menschlicher Feinfühligkeit und können in einigen Fällen eine unzumutbare Provokation bewirken. Die Geschichte lehrt uns, daß es nicht dieser Weg ist, mit dem die Wunden im Leben der Völker geheilt werden. 3. Es muß jedoch sogleich hinzugefügt werden, daß die durch eine Einzelperson oder durch ein Presseorgan verursachten Beleidigungen nicht den öffentlichen Institutionen des betreffenden Landes zugeschrieben werden können, deren Behörden nach den Prinzipen der nationalen Gesetzgebung intervenieren können und unter Umständen auch müssen. Gewaltsame Protestaktionen sind daher ebenfalls zu tadeln. Um auf eine Beleidigung zu reagieren, darf man sicher nicht den wahren Geist welcher Religion auch immer verraten. Die tätige oder verbale Intoleranz, von welcher Seite sie als Handlung oder als Reaktion auch kommen mag, führt dann immer zu einer ernsthaften Bedrohung des Friedens. Darüberhinaus gibt es zahlreiche Hinweise, daß hinter dem sogenannten Karikaturenstreit vor allem die soziale Frage steht, konkret die internationale soziale Frage und das soziale Ungleichgewicht in der Welt, daß aber auch staatspolitische und religionspolitische Zielstellungen unter Mißbrauch des Begriffes der Religion verdeckt thematisiert werden und versucht wird, religiöse Gefühle bewußt zu instrumentalisieren, ohne irgendeine Verantwortung für die dadurch mitprovozierten Gewalttaten tragen zu wollen. Es geht nicht nur um arme Analphabeten, sondern mit Verwunderung kann festgestellt werden, daß beispielsweise die von keiner Religion jemals legitimierbaren Selbstmordattentäter offenbar gebildet erschienen. Klar ist, daß in jedem demokratischen Rechtsstaat die kritische Auseinandersetzung mit jeglicher Religion im Sinne der grundsätzlichen Freiheit der Wissenschaft absolut möglich sein muß, auch gegenüber bestimmten Strömungen des Islam. Es ist keinem Religionsangehörigen außerhalb eines echten Notfalls der Verteidigung jemals erlaubt, direkte oder indirekte Drohungen gegen das Leben und die Existenz anderer Menschen auszusprechen, und wenn dies außereuropäische Muslime bestimmter Regionen verkünden, so erweisen sie ihrer Religion einen Bärendienst und bestätigen unglückseligerweise Vorurteile im sogenannten Westen, obwohl viele korrekt handelnde und gemeinwohlbezogene europäische Muslime längst dabei waren und dabei sind, rein friedliche Wege der Verständigung zu pflegen und glaubhaft falsche Vorurteile abzubauen. Es ist im übrigen daher auch falsch, auf irgendwelche Einschüchterungen zu reagieren oder ihnen gar nachzugeben - die gesicherte rechtsstaatliche Freiheit muß in jedem Land dieser Erde erhalten bleiben oder langsam neu erworben werden. Hw. Pater Justo Lacunza Balda, Rektor des Päpstlichen Instituts für Islamwissenschaften, sieht die Gründe der aktuellen Auseinandersetzungen: "Zuallererst in der sozialen Ungleichheit. In dem Elend, in dem Tausende und Abertausende Menschen in Nigeria und Pakistan hausen. Andererseits sind die Auseinandersetzungen keine Eintagsfliegen. Sie haben sich schon in der Vergangenheit ereignet, und es gibt einen Punkt, speziell in Nigeria, der sehr beunruhigend ist: das Land geht dem Ende der zweiten Amtszeit des Präsidenten entgegen. Es werden Wahlen stattfinden und einige Staaten im Norden Nigerias haben sich schon sehr deutlich für einen islamischen Präsidenten ausgesprochen." Religionsfreiheit, die freie Religionsausübung, wie sie in den Ländern der Europäischen Union festgeschrieben ist, müsse grundlegendes Prinzip des Zusammenlebens werden, betont Lacunza zum Beispiel mit Blick auf die Türkei. "Ich denke, eines der größten Probleme derzeit ist der Status religiöser Minderheiten in einem Land wie etwa der Türkei. Davon sind die Beziehungen unter den Gläubigen, unter den Angehörigen der verschiedenen Religionen, betroffen. Es reicht nicht, daß sich ein Staat für laizistisch erklärt, für säkular. Die Minderheiten und die Christen müssen in der Praxis die Möglichkeit und die Freiheit haben, ihren eigenen Glauben zu leben und ihren Kult zu praktizieren. Nicht mehr und nicht weniger." Die internationale Gemeinschaft tat bisher nicht nur zu wenig, um das internationale soziale Ungleichgewicht in Angriff zu nehmen. Der Rektor der Päpstlichen Lateran-Universität, Seine Exzellenz Bischof Rino Fisichella, hat der internationalen Gemeinschaft vorgeworfen, die gewaltsamen Proteste gegen die Mohammed-Karikaturen schweigend hingenommen zu haben. Sowohl einzelne Regierungen als auch die EU und die UNO gefährdeten durch ihre unzureichenden Reaktionen das Recht auf Freiheit, sagte Fisichella der italienischen Tageszeitung Corriere della Sera in einem Interview. Auf dem Spiel stehe nicht nur das Schicksal der christlichen Minderheit im Nahen Osten, sondern auch die Freiheit jedes Einzelnen. Fisichella forderte, das diplomatische Schweigen zu brechen und Druck auf die Arabische Liga auszuüben. Aufgabe der UNO sei es, die Länder im Nahen Osten zur Verantwortung zu drängen. "Wir schützen die muslimische Minderheit in unseren Ländern. Gleiches müssen auch die muslimischen Staaten der christlichen Minderheit garantieren", so Fisichella weiter. Auch der Islamexperte Pater Balda sieht die zurückhaltenden Äußerungen der internationalen Gemeinschaft kritisch. Die Pflicht, die Menschenrechte zu garantieren, liege ja bei den einzelnen Staaten: "Es beunruhigt mich sehr, daß große Organisationen wie die UNO, die Arabische Liga und andere sich eher unentschieden zeigen, apathisch sind, manchmal sogar Groll gegen die Religionen hegen. In Fällen wie dem Mord an Don Andrea Santoro (in der Türkei) oder an weiteren Christen, der Zerstörungen christlicher Kirchen, sei es im Irak, in Indonesien oder in Pakistan, kommt es mir nicht so vor, als würden die Institutionen ihre Stimme erheben, nicht nur um zu verurteilen, sondern um das Recht einer jeden Minderheit und eines jeden Menschen zu betonen, sich Geltung zu verschaffen und seinen Glauben und seine Religion frei auszuüben." Der neue Apostolische Nuntius in Ägypten, der den Heiligen Stuhl nunmehr zugleich bei der Liga der Arabischen Staaten vertritt, Seine Exzellenz Erzbischof Michael Fitzgerald, mahnt, daß der Streit um die Karikaturen vor allem mehr Respekt vor religiösen Symbolen lehren müsse: "Ich sehe die Priorität bei meiner künftigen Aufgabe in der Förderung von mehr gegenseitigem Verständnis. Viele von uns in der westlichen Welt wissen nicht, was der Islam wirklich ist. Wir haben häufig vage und falsche Vorstellungen. Wir müssen präziser werden und in der islamischen Welt verschiedene Strömungen unterscheiden. Ich glaube, daß großer Respekt vor dieser Religion und vor den Personen, die ihr angehören, nötig ist." Der maronitische Patriarch, Seine Seligkeit Nasrallah B. Sfeir, wiederum forderte in der Patriarchalkathedrale in Bkerke zum Fest des heiligen Maron (345 - 420) die libanesischen Behörden dringend auf, in Zukunft derartige Ausschreitungen zu verhindern. Am 5. Februar 2006 war die alljährliche Aschura-Prozession der Schiiten in eine Demonstration gegen die dänischen Mohammed-Karikaturen umfunktioniert worden. Der Mob stürmte die dänische Vertretung im Bezirk Ashrafie, wobei u. a. auch die Kirche des heiligen Maron und die Kirche des heiligen Nikolaus, ein maronitisches Kloster sowie zwei orthodoxe Pfarrhäuser gestürmt, geplündert und angezündet wurden, wie überhaupt die Leidtragenden der sinnlosen Provokation und Auseinandersetzung auch im Heiligen Land selbst jene christlichen Männer und Frauen zu sein scheinen, die sich immer schon aktiv und glaubwürdig zwischen dem israelischen Staat und der islamischen Bevölkerungsmehrheit für eine Kultur der Verständigung einsetzten. In der schwer beschädigten Kirche des heiligen Maron in Beirut-Ashrafie unterstrich der maronitische Erzbischof von Beirut, Seine Exzellenz Paul Matar, daß der Libanon nur durch "das Band der Liebe zwischen Christen und Muslimen" geschützt werden könne. Zugleich übte er scharfe Kritik an unverantwortlichen Leuten, die einen der Grundwerte des Libanon, das Miteinander von Christen und Muslimen zerbrechen wollten. In Syrien bedauerte der maronitische Erzbischof von Aleppo, Seine Exzellenz Anis-Youssef Abi Aad, beim Maronsfest vor Repräsentanten der Regierung sowie vor islamischen und christlichen geistlichen Führungspersönlichkeiten, daß immer mehr Christen des Nahen Ostens auf Grund der politischen und wirtschaftlichen Probleme ihre Heimat verließen (vgl. auch den gezielten Vertreibungsterror gegen die irakischen Christen). Die historische Berufung der maronitischen Rituskirche (die mit dem Papst verbunden ist und der Katholischen Kirche zugehört) sei es, eine Brücke zwischen Christentum und Islam zu bilden. Die Katholische Kirche tut weltweit richtig daran, naturrechtsgemäß für alle Menschen ohne jede Diskriminierung das recht verstandene und dogmatisch richtig zu interpretierende Grundrecht auf Religionsfreiheit und auf Verkündigung des Glaubens einzufordern und zu verteidigen. Dies muß im katholischen Bereich vor allem jener Minderheit traditionalistischer Fanatiker ins Stammbuch geschrieben werden, die ähnlich den extremen Progressisten weder den bleibenden dogmatischen Kern der diesbezüglich unveränderlichen religiösen Prinzipien noch die seit dem XXI. Ökumenischen Konzil der Katholischen Kirche gegebene bessere (staats)rechtliche Erkenntnis in bezug auf die fortgeschrittene gesellschaftliche Entwicklung wahrhaben wollen. Der Absolutheitsanspruch des katholischen Christentums als einzig und vollständig wahrer Religion kann und soll auch ohne Inanspruchnahme staatlicher Gewalt absolut friedlich vertreten werden. Dieses Grundrecht der Religionsfreiheit schützt auch die Religionen in ihren legitimen innerreligiösen Belangen, soferne dadurch nicht wesentliche Gemeinwohlrechte und fundamentale Menschenrechte wie das Recht auf Leben und die Religionsfreiheit anderer gestört werden. Rein laizistische Einschränkungen ohne jede vernünftige Begründung erreichen das Gegenteil und fördern den offenen kommunikativen Frieden zwischen allen religiösen und areligiösen Strömungen einer Gesellschaft nicht. Die Religionsfreiheit führt auch dazu, daß eine Religion ihren freiwillig für diese handelnden Amtsträgern bestimmte allgemeine Rechte verweigern kann und darf, um ihre Identität zu schützen. Allerdings dürfen dadurch niemals die Existenz und das Lebensrecht selbst einzelner Menschen und Gruppen betroffen sein. Der menschenwürdige und gerechte Umgang muß im jeweils konkreten Fall alle Umstände nach gesicherten naturrechtlichen Prinzipien (z. B. umfassendes Recht auf Verteidigung und absoluter Ausschluß jeder religiös motivierten Todesstrafe, Folter oder jedes psychisch zermürbenden Mobbings) berücksichtigen. So hat die Katholische Kirche das absolute Eigenrecht, ihren Amtsträgern während ihrer freiwilligen Zugehörigkeit (und der Aufrechterhaltung des ebenso freiwilligen Gelöbnisses zum keuschen Zölibat oder zum standesgemäß-keuschen Familienleben) das Einklagen einer (homo)sexuellen Privatsphäre bei nicht religiösen staatlichen Gerichten zu verbieten, da dadurch die eigene dem Menschen und seinem Naturgesetz absolut entsprechende Sittenlehre torpediert würde. Ebenso hat jede Religion das Recht, einen (religiösen / kirchlichen) Segen gegenüber homosexuellen oder anders nicht natürlich verbundenen Paaren oder Gemeinschaften zu verweigern (vgl. z. B. den notwendigen und gelungenen Kommentar des habilitierten Moraltheologen Hw. Dr. Josef Spindelböck vom 14. Februar 2006 zur gut gemeinten, aber leider mißverständlich angekündigten bzw. umrahmten Valentinsfeier im Wiener Stephansdom). Gleiches ist auch für den Islam und das Judentum argumentierbar - niemals dürfen Religionen beispielsweise zur Homophilie verpflichtet werden, jedoch muß jede Religion in einem durch sie verantworteten Handeln verurteilt werden, wenn dies zur angeblich religiös motivierten oder begründeten Tötung derart gebrandmarkter Männer und Frauen führt. In solchen Fällen ist das Recht auf Leben wichtiger als das volle Ausleben einer durchaus fraglichen Religionsfreiheit, die noch dazu ins Mißverständnis hereingenommen würde, als ob der Staat lediglich der verlängerte Arm religiös-idealer Gesetzgebungen zu sein hätte. So kann z. B. die berichtete Hinrichtung homosexueller Jugendlicher im Iran und in anderen islamisch dominierten Staaten durch keine Macht dieser Welt nur in irgendeiner Weise gerechtfertigt werden, auch wenn das sexuell pervertierte Handeln als solches potentiell die zukunftsträchtige und somit familienorientierte Gesellschaft bei massenhaftem Auftreten vehement stören kann. Deshalb müssen Menschenrechtsgruppen in allen Staaten, aber auch alle Behörden auf dem Boden des von jedem Menschen einsehbaren Naturrechtes den Abbau der offiziellen und inoffiziellen Todesstrafen einfordern. Das Recht auf nachvollziehbare und überprüfbare Gerichtsverfahren muß auch gegenüber den USA zur Forderung des Abbaues bestimmter Gefängnislager und Methoden führen. Bestimmte Methoden der Reform und Bereinigung müssen von allen Religionen in Hinkunft überzeugend geächtet werden, erst dann werden auch alle Gesellschaften überzeugend terroristische Methoden verurteilen und abweisen. Doch die entscheidende Frage bleibt die internationale soziale Frage mit dem Schwerpunkt des Nahen Ostens. Zur Lösung helfen kein Antiamerikanismus, Antijudaismus, Antisemitismus, Antiislamismus, sondern zur Lösung hilft nur der partnerschaftliche Dialog unter Niederlegung sämtlicher Waffen und unter Verzicht auf absolut menschenrechtswidrige Methoden. Was (außereuropäische) Muslime aber offenbar noch lernen müssen: Staat, Gesellschaft und Religion sind im sogenannten Westen nicht eins (und sind es in Wirklichkeit auch in religiös verstandenen Staaten nicht). Es ist daher zutiefst ungerecht, wenn alles in einen Topf geworfen wird. So darf der durchschnittliche westliche Rechtsstaat mit seinen leider mit eingebauten Unrechten (z. B. Zulassung des Abtreibungsmordes unter besonderer Diskriminierung der Behinderten, Diskriminierung der gottgewollten Ehe von Mann und Frau und der daraus hervorgehenden Familien durch indirekte Förderungen homosexueller Partnerschaften) nicht mit den religiösen Strömungen oder mit einer dort vorherrschenden Religion oder religiösen Strömung gleichgesetzt werden, die zum Teil diese gesellschaftsschädigenden Entwicklungen mit Klarheit kritisieren, wie es die Katholische Kirche glaubwürdig tut, ohne die Menschenwürde Betroffener dadurch zurücksetzen zu wollen. Ebensowenig kann einfach der Westen mit dem Heiligen Stuhl bzw. mit dem Vatikan gleichgesetzt werden, da doch mehr als bekannt ist, daß auf internationaler Ebene gerade der Heilige Stuhl gegen falsche antifamiliäre und lebensfeindliche Strömungen eintritt und dies auch schon zu Sachkoalitionen mit religiös motivierten Staaten und Regierungen führte. Was daher von allen zu fordern ist: der differenzierte Blick, aber auch der Dialog. Dort, wo es um die schwere Verletzung religiöser Ehrfurcht geht, wäre ein gemeinsames friedliches Auftreten absolut förderlich und würde somit Instrumentalisierungen von Vorkommnissen (wie der sinnlosen Veröffentlichung beleidigender Karikaturen) vorgebaut werden. Bleiben wir im Gespräch - ich habe zahlreiche positive menschliche Erfahrungen mit Muslimen nicht nur in Deutschland und Österreich machen dürfen. Beten und handeln wir für Gerechtigkeit und Friede in unseren und in den ärmeren Ländern, auch zum Schutz der christlichen Minderheiten. Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI wird ja vom 28. bis 30. November 2006 in die Türkei reisen, erbitten wir am Festtag der heiligen Walburga auch dafür ein gutes Gelingen! Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik www.padre.at Tuesday, February 14. 2006
FUNDAMENTALISMUS UND ABTREIBUNGSMORD Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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19:20
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In der Wiener Zeitung ist heute ein bemerkenswerter Gastkommentar von Gudrun Kugler-Lang (parteilose Kandidatin auf der ÖVP-Liste bei der Wiener Wahl 2005) unter dem Titel Das "F-Wort" mit dem langen Bart erschienen, der hier vollständig übernommen wird, weil er wesentliche Fundamente des demokratischen Rechtsstaates aufzeigt, die leider oft gerade von jenen mißachtet werden, die meinen, auf seinem Boden zu stehen:
Niemand mag Fundamentalisten. Johanna Dohnals Text (in der "Wiener Zeitung" vom 7. Februar, Anm.) liest sich, als ob die Diskussion der vergangenen 30 Jahre spurlos an ihr vorbeigegangen wäre: fast alle Klischees der Abtreibungslobby finden sich hier wieder, auch der Kampfbegriff "fundamentalistisch". Um mir und anderen Lebensrechtsbefürwortern jegliche Mitsprache zu verbieten, genügt ihr dieses "F-Wort". Mir nicht. Was bedeutet also "fundamentalistisch"? "Fundamentalistisch" könnte heißen, keine anderen Meinungen gelten zu lassen. Ich für meinen Teil habe meine politischen Gegner nie persönlich angegriffen. Das rot-grüne Lager hat mich allerdings während der vergangenen Wiener Wahlen im Stil der 30er-Jahre des vorigen Jahrhunderts diffamiert. "Fundamentalistisch" könnte heißen, blind Parolen zu schreien. Wir schreien nicht. Von Abtreibungsbefürwortern hört man aber: "Schaut euch die Pro-Lifer an, schlimmer als die Taliban" oder "Hätte Maria Jesus abgetrieben, wär' uns viel erspart geblieben". Das Modell eines Embryos wird geköpft und als Fußball verwendet. "Fundamentalistisch" könnte auch heißen, vor der Wirklichkeit die Augen zu verschließen. Machen wir also die Augen auf: Unbestritten ist, daß es sich beim Ungeborenen um einen einzigartigen kleinen Menschen handelt. Und was ist eigentlich so sozial daran, einer Frau die Tötung des Kindes in ihrem Bauch als angebliche Lösung ihrer Probleme anzubieten? Studien zeigen, daß fast die Hälfte der Betroffenen nach einer Abtreibung an schweren Depressionen leiden. Oft finden hilfesuchende Frauen keine engagierte Anlaufstelle. Werdende Väter können sich zu leicht aus der Affäre ziehen, und jene, die Verantwortung übernehmen wollen, haben keine Chance auf Mitentscheidung. Es wäre absurd zu behaupten, bei den 40000 bis 60000 Kindern, die jährlich in Österreich abgetrieben werden, handle es sich nur um "Notlagen". Diese fünf Schulklassen pro Tag fehlen uns: man denke auch an die Überalterung, die beginnenden Schulschließungen, etc. Und es ist ein Schlag ins Gesicht unserer beeinträchtigten Mitmenschen, daß Ungeborene mit Behinderungen bis zur Geburt abgetrieben werden dürfen. Trotzdem verbietet Dohnal jegliches In-Frage-Stellen der Fristenregelung. Dieses Denk- und Diskussionsverbot nenne ich "fundamentalistisch". Ebenso die verbale Gewalt, mit der sie auf Übertretungen dieses "Verbotes" reagiert: z. B. mit der Forderung eines Kandidatur-Verbots für mich, einer jungen Frau, der der Schutz des Menschen in jeder Entwicklungsphase ein Anliegen ist. Ich frage: wieso sollte ich nicht mitreden dürfen? Habe ich da im Verfassungsrecht zur Meinungsfreiheit etwas mißverstanden? Die Fundamentalistin ist Frau Dohnal. Aber von mir aus: lassen wir das "F-Wort" mit dem langen Bart endlich beiseite und kommen wir zur Sache. Es besteht genug Handlungsbedarf. [ENDE DES KOMMENTARS.] Wir können nicht genug für das menschliche Leben in allen seinen Phasen werben, wir können nicht genug gegen den stillen Massenmord am ungeborenen menschlichen Leben ankämpfen, friedlich, aber entschieden. Dazu segne uns am heutigen Festtag (neuer lateinischer Kalender) der heiligen Schutzpatrone Europas, des heiligen Mönches Cyrill und des heiligen Bischofs Methodius, sowie am heutigen Festtag des heiligen Valentin (alter lateinischer Kalender) der dreifaltige Gott! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik www.padre.at Thursday, February 9. 2006
GEGEN JEDE FORM DER MÄDCHENBESCHNEIDUNG Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Sonstiges at
11:51
Comments (0) Trackbacks (0) GEGEN JEDE FORM DER MÄDCHENBESCHNEIDUNG
Wie Radio Vatikan meldete, war am Montag, dem 6. Februar 2006, wieder der Internationale Tag gegen Mädchenbeschneidung - in Deutschland gleichsam der Auftakt zu einem ganzen Aktionsjahr. Hier leben etwa 59000 Frauen oder Mädchen aus Ländern, in denen die weibliche Genitalbeschneidung leider immer noch praktiziert wird. Schätzungsweise jede Zweite ist davon betroffen oder bedroht. Eine Zahl, die kaum bekannt ist oder beschönigt wird, genauso wie die Bezeichnung selbst, sagt Jeanette Zachäus von der Aktion Weißes Friedensband. "Weibliche Beschneidung, das klingt vielleicht eher harmlos oder erinnert an die männliche Beschneidung. Die Genitalien der Mädchen werden verstümmelt, und das hat lebenslange Folgen für den Körper, für die Gesundheit und für die Sexualität."
Die Aktion Weißes Friedensband will nun Mädchen in Deutschland vor der Genitalverstümmelung schützen und ruft Jugend- und Gesundheitsämter, aber auch Kindergärten zur Mitarbeit auf. Die Öffentlichkeit sei interessiert am Thema, sagt Zachäus, wisse aber oft kaum etwas darüber: "Die Mädchen werden entweder heimlich hier in Deutschland beschnitten oder dazu in den Ferien in ihre Heimatländer gebracht. Wir planen, daß wir in den Kommunen die Verantwortlichen, die auch Kontakt zu den Familien haben, zusammen bringen, Jugend- und Gesundheitsämter, Lehrerinnen und Erzieherinnen, und Ärzte zum Beispiel, und daß wir gemeinsam einen Plan erarbeiten, wie Mädchen geschützt werden können." Die Informationskampagne "Nein zu Beschneidung von Mädchen 2006" verdient unsere volle Unterstützung - helfen und beten wir in diesem Anliegen! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik www.padre.at |
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