In der heutigen Kirchenzeitung des katholischen
Bistums Eichstätt (Bayern), KiZ Nr. 8 (2007), findet sich ein gelungener und verständlicher Leserbrief, der im Hinblick auf vorangegangene Berichte zum Thema Krankenhausseelsorge eine Identitätsfrage stellt: wer ist eigentlich ein
Seelsorger? Im Hinblick auf frühere durchaus bedenkliche innerkirchliche Entwicklungen, welche schon der Diener Gottes Johannes Paul II. langsam korrigieren wollte, wurde dieser Frage bereits ein eigener Abschnitt im römischen
Direktorium für Dienst und Leben der Priester vom 31. Januar 1994 gewidmet (siehe unten). Zuzugeben ist jedoch, daß das deutsche Wort "
Seelsorger" oder "
Seelsorge" von seinem Ursprung und von seiner jeweils (kontextuell) verstandenen Bedeutung her nicht immer eindeutig definiert oder reflektiert wurde oder wird. Der katholische Pfarrer Dr. theol. Josef Hernoga (Ingolstadt-Friedrichshofen) hält nun in seinem Artikel auf Seite 19 (Leserforum) fest:
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BEGINN DES ARTIKELS.]
Die beiden gut geschriebenen Artikel (
KiZ Nr. 5 und 6: Thema Krankenhausseelsorge) deuten am Rande eine gewisse Verwirrung bezüglich des Begriffs "Seelsorge" an. Hier wird der Pastoralreferent eindeutig als "Seelsorger" benannt. In den letzten Jahren werden in der Pastoral die Inhaber der pastoralen Laien-Dienste (Frauen und Männer) sehr oft als "Seelsorger" / "Seelsorgerinnen" bezeichnet. Sowohl für die systematische Theologie als auch für die kirchliche Praxis ist diese Bezeichnung nicht unproblematisch. Wenn ein Kranker oder seine Verwandten einen Seelsorger wünschen, wer wird hier gemeint?
Für die theologische Begriffsbestimmung kann die Aussage von
Professor Lenz behilflich sein. Der Mediziner unterscheidet in bezug auf die Betreuung des Kranken zwischen Beistand, Linderung und Heilung. Beistand kann jeder Mensch leisten. Für die Linderung der Schmerzen braucht man schon eine ausgebildete Person, sagen wir, eine Schwester oder einen Krankenpfleger. Für die Heilung ist hingegen der Arzt bzw. der Chirurg zuständig. In der Medizin wird auf die Zuständigkeit bzw. auf die Kompetenz und Verantwortung sehr geachtet. Und in der Theologie? In der Pastoral? Hier wird von der Notfallseelsorge und Telephonseelsorge, von der therapeutischen und von der heilenden Seelsorge, von Laien- und Priesterseelsorge, von den Seelsorge-Einheiten gesprochen, was zu Mißverständnissen führt.
Wie die psychologisch-therapeutische Behandlung mit dem sakramentalen Dienst am Kranken nicht identisch ist, so kann auch der Dienst eines Pastoralassistenten oder der Gemeindereferentin nicht mit dem amtlichen Tun eines Priesters identifiziert werden. Das Handeln eines solchen Amtsträgers geschieht "in der Person Jesu Christi" und vergegenwärtigt sein Heil. Die priesterliche Verkündigung und seine sakramentale Tätigkeit sind genau genommen Heilsdienste, also
cura animarum, eigentliche Sorge für die menschliche Seele. Darum steht im theologischen Sinne nur dem geweihten Amtsträger die Bezeichnung Seelsorger bzw. Hirte (Pastor) zu.
Das Zweite Vatikanische Konzil spricht von der Berufung der Laien "
zu unmittelbarer Mitarbeit mit dem Apostolat der Hierarchie" (
LG 33). Darum steht ihnen eher der Titel "Seelsorgehelfer / Seesorgehelferin" zu. Im erweiterten Sinn kann man jedoch ohne weiteres von der Seelsorge der Laienchristen sprechen. So sind die Eltern die ersten Seelsorger ihrer Kinder, die Religionslehrer der Schüler, die Pfarrgemeinderatsmitglieder als ehrenamtliche Helfer usw. Dies gründet im Tauf- und Firmsakrament und meint vielmehr das Apostolat und die "psychologische" Sorge für die seelischen Bedürfnisse des Menschen (Trost, Ermunterung, Verständnis, Besorgnis, ...) und weniger Heils-Sorge. In diesem Sinne ist der Seelentröster noch kein Seelsorger. Letztlich geht es hier um das Profil der kirchlichen Dienste und Ämter.
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ENDE DES ARTIKELS.]
Pfarrer Dr. Hernoga ist es gelungen, an die terminologische Problematik allgemein verständlich heranzugehen und die dahinterstehende wesentliche Glaubens- und Rechtsfrage herauszukristallisieren. Es kommt auch gut zum Ausdruck, daß es um
ein gutes Miteinander aller Dienste geht. Zur weiteren theologischen Verdeutlichung sei aus dem bereits oben erwähnten
Direktorium für Dienst und Leben der Priester ("
Dives Ecclesiae") der Römischen Kongregation für den Klerus folgender Abschnitt (aus der vatikanischen
Internetübersetzung, Nr. 18 [
Unterschied zwischen gemeinsamem Priestertum und Amtspriestertum]) und Nr. 19 [
Nur Priester sind "pastores"] =
Hirten = Seelsorger) zitiert:
"
Niemandem steht es daher zu, was Christus für seine Kirche gewollt hat, zu verändern. Sie ist unauflöslich an ihren Gründer und ihr Haupt gebunden, der ihr als einziger durch die Macht des Heiligen Geistes Amtsträger zum Dienst an den Gläubigen gibt. An die Stelle Christi, der durch die legitimen Hirten beruft, weiht und sendet, kann sich keine Gemeinde setzen, die sich - womöglich in einer Notlage befindlich - auf andere als von der Kirche vorgesehene Weise ihren eigenen Priester geben möchte. (
Anm. 46: vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Brief
Sacerdotium ministeriale (6. August 1983), II.3, III.2: AAS 75 [1983] 1001 - 1009;
Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 875.) Die Antwort zur Lösung von Notfällen ist das Gebet Jesu: '
Bittet den Herrn der Ernte, Arbeiter zur Ernte zu senden' (Mt 9,38). Wenn sich an dieses vom Glauben getragene Gebet das intensive Leben karitativer Gemeinschaft anschließt, dann seien wir sicher, daß es der Herr nicht versäumen wird, Hirten nach seinem Herzen zu schenken (vgl. Jer 3,15). (
Anm. 47: Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret
Presbyterorum Ordinis, 11.)
Nur Priester sind 'pastores'. Eine Form, um nicht der 'demokratistischen' Versuchung zu verfallen, besteht darin, die sogenannte 'Klerikalisierung' der Laien zu vermeiden (
Anm. 48: Johannes Paul II.,
Ansprache an den Episkopat der Schweiz [15. Juni 1984];
Insegnamenti, VII/1 [1984] 1784), die dazu neigt, das Amtspriestertum des Presbyters zu unterdrücken, dem allein aufgrund der vom Bischof empfangenen Priesterweihe im eigentlichen und eindeutigen Sinn der Begriff 'Pastor' zukommen kann. Tatsächlich bezieht sich die Bezeichnung 'Pastoral' auf die '
potestas docendi et sanctificandi' [Vollmacht des Lehren und Heiligens] sowie auf die '
potestas regendi' [Vollmacht des Leitens oder Regierens] (
Anm. 49: vgl. Johannes Paul II.,
Ansprache an die Teilnehmer des Symposions 'Der Priester heute';
Ansprache an die Teilnehmer Symposium 'Ius in vita et in missione Ecclesiae': L'Osservatore Romano, 1993.) Im übrigen wird daran erinnert, daß solche Tendenzen nicht die wahrhaftige Förderung des Laienstandes begünstigen, da sie oft dazu führen, daß die authentische Berufung und kirchliche Mission der Laien in der Welt vergessen wird."
Bitten wir also immer wieder den Herrn, neue Berufungen für den geweihten Dienst in der Kirche zu wecken und diese auch entdecken zu lassen. Der 1. Fastensonntag erinnert uns deutlich: "
Der Mensch lebt nicht nur von Brot." (Lk 4,4) Die Versuchung, Macht im weltlichen Sinne zu erlangen, stehe dem Klerus - seien es Bischöfe, Priester oder Diakone - immer ferne. Das Königtum Jesu Christi ist nicht von dieser Welt und führt deshalb zum Kreuz der Erlösung. Aufgabe der Kirche ist es, Jesus Christus als Gekreuzigten und wahrhaft Auferstandenen zu verkünden. Nur in Seinem Namen und dank der für immer empfangenen höheren Weihen können Bischöfe, Priester und Diakone katholische Seelsorge im vollen Sinne des Wortes ausüben, wobei die
Lehre und Disziplin der Kirche zu beachten ist, daß nur Bischöfe und Priester auch in der Person Jesu Christi, des Hauptes der Kirche, handeln können. Diakone können auch keine Lossprechung oder Krankenölung spenden. Beten wir für alle Kleriker! Euer
Padre Alex - Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik
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