Saturday, October 18. 2008
DER WAHRHEIT DIE EHRE IN ST. PÖLTEN ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare, Skandal St. Pölten at
21:40
Comments (0) Trackbacks (8) DER WAHRHEIT DIE EHRE IN ST. PÖLTEN (II): ZU EINEM MANIPULATIONSVERSUCH
In Ergänzung zur sachlichen Stellungnahme Seiner Exzellenz, des hochwürdigsten Diözesanbischofs von St. Pölten, Dr. Dr. Klaus Küng, zu dem von Irrtümern, Verdrehungen und Unterstellungen getragenen Buch namens "Der Wahrheit die Ehre! Der Skandal von St. Pölten" (erschienen im Juli 2008 bei "Books on Demand GmbH"/Norderstedt im sogenannten "Verlag Kardinal-von-Galen-Kreis e. V.") sollen weitere konkrete Schwachstellen und Beispiele aufgezeigt werden, welche dem Leser und der Leserin helfen, die manipulative Zielsetzung noch besser zu durchschauen. Dies ist zwar angesichts der geringen Wirksamkeit des Buches nicht von großer Bedeutung, aber es soll damit noch dauerhaft jener Wahrheit die Ehre gegeben werden, die vom Herausgeber und von manchen im Buch verzeichneten Autoren eindeutig verschwiegen wird (vgl. auch im Forum von kath.net):
1. Wenn bedacht wird, daß Herausgeber Reinhard Dörner für sich in Anspruch nimmt, namens eines "Kardinal-von-Galen-Kreis e. V. in der Aktionsgemeinschaft katholischer Laien und Priester (bisher: Initiativkreis Münster e. V.)" aufzutreten, und damit auch eine Mitgliedschaft im "Forum Deutscher Katholiken e. V." angibt sowie selbst einen "Zusammenschluß papsttreuer Vereinigungen e. V." vertritt, so hätte man doch annehmen dürfen, daß vor Publikation des hier besprochenen Buches das von Weihbischof Prof. Dr. Andreas Laun herausgegebene Werk Homosexualität aus katholischer Sicht, Franz-Sales-Verlag, 2. Auflage, Eichstätt 2001, studiert worden und von seinen wichtigen Hauptinhalten her bekannt gewesen wäre. Für "Der Wahrheit die Ehre" wurde nämlich nur eine extrem kurze "fachliche Stellungnahme zur Homosexualität" (S. 129 f.) von Prof. Dr. Michael Dieterich eingeholt, welche mit Datum vom 21. März 2007 in der durchaus umstrittenen und kaum kollektiv anwendbaren These (kritisiert wird von mir der erste Teil) gipfelt: "Heute wissen wir von Seiten der Medizin und Psychologie, daß Homosexualität keine Krankheit ist (wie auch immer man den Krankheitsbegriff definieren will), weshalb dann auch das Wort 'Heilung' nicht angebracht sein kann (...) Daß eine homosexuelle Orientierung unter bestimmten soziokulturellen Rahmenbedingungen zu einer seelischen Störung bzw. Krankheit führen kann, bleibt dabei unbestritten." Bedenklich ist die Stellungnahme auch in ihrem Abschluß, wenn - nachdem zuerst Homosexualität als "eine besondere Ausprägungsform der 'sexuellen Orientierung" definiert wurde - relativierend behauptet wird: "Zwischen Homosexualität und Heterosexualität gibt es alle Übergangsmöglichkeiten, d. h., wahrscheinlich haben weitaus mehr Menschen, als angenommen wird, zumindest partiell homoerotische Gedanken bzw. homoerotische Praxis." Hier kann man sich nicht mehr des Eindruckes erwehren, als ob eine widernatürlich angelegte "Homosexualität" mit der menschennatur-übereinstimmenden "Heterosexualität" gleichberechtigt auf einer Ebene stehen möge, so als ob "Heterosexualität" überhaupt ihren Namen als Quasi-Unterkategorie tragen müßte und nicht mehr das Naturgegebene sein dürfte oder könnte. Fragwürdig ist die bestellt wirkende Stellungnahme auch in ihren zunächst logisch erscheinenden Behauptungen, "daß Homosexualität nur am homosexuellen Verhalten der betreffenden Person diagnostiziert werden kann" und daß von Homosexualität nur dann gesprochen werden könne, "wenn diese ausgeübt wird." Hier wird meines Erachtens übersehen, daß tiefsitzende homosexuelle Tendenzen auch dann gegeben sein können, wenn keine Aktuierung erfolgt und wenn die betroffene Person von ihnen selbst spricht bzw. eindeutige Indizien dafür sprechen, insbesondere ein homosexueller Lebensstil in seinem Gesamt. Daß für eine solche gesicherte Vermutung einzelne Äußerlichkeiten nicht ausreichend sind, versteht sich von selbst, aber angesichts der öffentlich gewordenen homosexuellen Anzeichen im Skandalfall St. Pölten muß dann davon ausgegangen werden, daß Prof. Dieterich so vorinformiert wurde, als ob es im genannten Fall weder Zeugen noch andere Beweise gegeben hätte, die homosexuelle Handlungsweisen mit Sicherheit aufweisen. So sind beispielsweise beobachtete Zungenküsse zwischen Männern und die Segnung von Partnerschaftsringen für zwei Männer keine mißverständlichen Äußerlichkeiten, sondern beweisen (unter anderem) mehr als deutlich tiefsitzende homosexuelle Tendenzen. 2. Daß nun Prof. Dieterich nicht ganz korrekt informiert worden sein kann, ist dann analog auch am photogrammetrischen Gutachten des Herrn Univ.-Prof. Dr. Peter Waldhäusl (S. 131 - 135) erkennbar. Denn Waldhäusl betont vor den exakten Detailvergleichen betreffend eine weltweit bekannt gewordene Kußphotographie zwischen einem damaligen Priesterausbildner und einem ihm zugeteilten Seminaristen, daß die Bildinterpretation "Voraussetzung für das Messen" ist. Für Fachinterpretationen wiederum "sind Fachkenntnisse oder entsprechende Allgemeinkenntnisse Voraussetzung". Doch abgesehen davon, daß Waldhäusl daher liturgische und seminarpädagogische Kenntnisse hätte haben müssen, wird ihm noch vor seiner Messung - wie er selbst schreibt - eingeredet: "... handelt es sich um Bilder von einer Weihnachtsandacht 2003 in seiner Wohnung in St. Pölten ..., an deren Ende unter den sechs Teilnehmern nach bekanntem Brauch der Bruderkuß (Umarmung mit gegenseitiger Berührung der Wangen, z. B. links, rechts, links) gewechselt wurde." (S. 132, Punkt 4.) Ein rechtskräftiges österreichisches Urteil des vom angesprochenen Priesterausbildner selbst angerufenen österreichischen Gerichtes geht jedoch aufgrund der Glaubwürdigkeit der Beweise und der in den öffentlichen Hauptverhandlungen mehr als deutlich gewordenen Unglaubwürdigkeit jener Zeugen, die einen homosexuellen Hintergrund des Kusses in teilweise dilettantischer Manier zu leugnen versuchten, nicht von einem Wangenkuß aus. Nicht mehr sonderlich glaubhaft wirkt der noch mitten in die Detailbeschreibungen eingebaute "entlastende" Einschub im Punkt (6.) des photogrammetrischen Gutachtens: "A beschreibt B als extrovertiert und in seinem Verhalten immer etwas stürmisch." (S. 133) Wenig verwunderlich ist es dann schließlich, wenn Prof. Waldhäusl per 11. Februar 2005 in diesem Gutachten und seiner "Zusammenfassung und Schlußfolgerung" eher vorsichtig formuliert: "Eine sorgfältige Interpretation des Bildes 3 durch Vergleiche mit perspektiv ähnlichen Kontrollaufnahmen läßt es durchaus glaubhaft erscheinen, daß im Bild 3 lediglich eine harmlose Szene dargestellt ist, die während des Austausches eines Bruderkusses entstanden ist." (S. 135) Trotzdem werden dem Leser des Machwerkes "Der Wahrheit die Ehre. Der Skandal von St. Pölten" die Bilder zur persönlichen Kontrolle einer angeblichen Harmlosigkeit einfach vorenthalten, so wie bekanntlich vieles andere an Dokumentation auch. 3. Insbesondere muß dem Buch und darin vor allem auch der Autorin Dr. Gabriele Waste in ihrem kontraproduktiven Verteidigungsfanatismus für zwei in rechtskräftigen staatlichen und kirchlichen Entscheidungen als (in welchem Grade auch immer) mitschuldig angesehenen Priesterausbildner vorgeworfen werden, zu übersehen, daß diese beiden weder da noch dort zu "Homosexuellen" gestempelt, sondern lediglich konkrete Verhaltensweisen angesprochen wurden, die mit dem priesterlichen Leben und mit der Verkündigung der Kirche insbesondere im Moralbereich nicht übereinstimm(t)en. Der damalige Apostolische Visitator und der regierende Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng haben dies in sämtlichen Stellungnahmen immer präzise und behutsam beachtet, weshalb es nur noch grotesk erscheinen kann, wenn Frau Waste und andere dann plötzlich (und: nur) einen einzigen der sogenannten Belastungszeugen - gemeint ist: Zeugen, welche wahrheitsgemäß von homophilen Situationen in bezug auf die beiden Priesterausbildner aufgrund eigener Beobachtungen berichten konnten - zu einem "Homosexuellen" stempeln oder gar - in offensichtlicher Verwirrung darüber, wer nun aller homosexuell war oder ist ... - gerade davon eine Glaubwürdigkeit in der jeweiligen Aussage abhängig machen möchten. Weihbischof Laun hält in dem von ihm herausgegebenen Buch mit Berufung auf J. Nicolosi, Identität und Sexualität, in: Brennpunkt Seelsorge (4/1997), S. 76 - 82, fest: "Hatte früher die fehlende Unterscheidung zwischen Orientierung und Akt zu falschen Einschätzungen geführt, so verleitet der Begriff 'Homosexueller' umgekehrt zu dem anderen Fehler, Menschen auf ihre Neigung zu reduzieren. Von der gleichgeschlechtlichen Neigung nochmals zu unterscheiden ist die Selbstbezeichnung 'schwul': 'homosexuell' gibt die Richtung der sexuellen Orientierung an, 'schwul' ist eine 'sozio-politische Identität' und entsteht durch die Entscheidung für ein homosexuelles Leben." (S. 241 im genannten Buch von A. Laun, Homosexualität aus katholischer Sicht). Und so hat der Moraltheologe Dr. Stefan Reuffurth im selben Laun-Buch recht, wenn er schreibt: "Wesentlich angemessener ist es, von 'Personen mit homosexuellen Tendenzen' zu sprechen." (S. 187) Von daher ist es untragbar, wenn Reinhard Dörner einerseits bei den beiden ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildnern radikal von zwei "unbescholtenen Priestern" spricht und andererseits eine Dr. Gabriele Waste zu einem einzigen aus der Mehrzahl (!!!) von Zeugen und Beteiligten ständig schreiben läßt: "homosexuellen Rabiega" (z. B. S. 42 und 43). Und Waste läßt sich dann sogar auf S. 25 zur Frontalhetze hinreißen: "... der bekennende Homosexuelle R. Rabiega", doch dann hätte sie angesichts rechtskräftiger Urteile auch bei anderen, sogar geweihten Herren einiges dazuschreiben "müssen". In Wirklichkeit ist bei solcher Pauschalhetze Vorsicht angebracht: es ging im Fall St. Pölten auch um die Glaubwürdigkeit der auftretenden Personen, es ging um den Umgang der Kirche mit der Wahrheit der Fakten, und dabei ist es dann angesichts überprüfter Fakten in der Tat korrekter, zu schreiben "Personen, welche homosexuelle Tendenzen hatten / haben" als à la Waste nachträglich manipulativ einzuteilen, wer angeblich radikal-homosexuell (gewesen) sei und wer dann paradoxerweise trotz solcher Anzeichen unbedingt verteidigt werden müßte, obschon es völlig sinnlos geworden war und ist. Im übrigen muß Frau Waste auch aufgefordert werden, den von ihr benannten "sich offen als homosexuell deklarierenden Priester aus Wien" zu benennen, um der Kirche zu helfen (vgl. S. 34, Anm. 39). Doch das tut sie nicht, und so verschweigt sie nicht nur an dieser Stelle ganz plötzlich Namen, sondern vergißt auch all zu oft die genauen Angaben ihrer Quellen oder überhaupt jegliche Angaben einer verläßlichen Quelle, die sie eben oft gar nicht hat. Im Gegensatz zu solchem willkürlichen Vorgehen wider besseres Wissen hat der Apostolische Visitator immer die Präzision gewahrt, wie man z. B. bei seiner Pressekonferenz zur Schließung des Priesterseminars St. Pölten erkennen kann. Hier wird niemand als solcher zum "Homosexuellen" erklärt, sondern er sagt der Wahrheit entsprechend: "Sehr schmerzhaft war es für mich festzustellen, daß sich aktive homophile Beziehungen gebildet haben." 4. Somit treffen das ganze Buch und Frau Waste selbst genau jene Zeilen der S. 84, die Waste anders gemeint hatte, doch dies ist das faktische Vorgehen im Gesamt des hier besprochenen Buches: "Wenn Wörter oder Sätze aus dem Kontext gerissen werden, setzt man sie bewußt oder unbewußt Mißverständnissen aus." So muß dem Herausgeber ganz entschieden widersprochen werden, wenn er sein Vorwort auf S. 10 fast drohend beschließt: "Denn mit den Methoden, die in St. Pölten angewandt worden sind, läßt sich jedem Bischof und jedem Priester ein Skandal andichten." Das ist völliger Unsinn, denn dort, wo keine klaren Fakten vorliegen, kann auch die Unschuld fälschlich Beschuldigter früher oder später leicht herausgestellt werden. Alles andere ist irrationales Suchen nach Verschwörungstheorien, die sich zwar in der Phantasie bewähren mögen, nicht jedoch in der Wirklichkeit. Der Satz ist im Grunde eine Frechheit, weil die in St. Pölten kirchenrechtlich herausgefundenen Fakten nicht einfach nachträglich auf solche Weise weg-gedichtet werden können. Und so bleibt es dabei: es ging und geht um die Glaubwürdigkeit der Kirche beim Aufarbeiten solcher und ähnlicher Skandale. Wie es nicht (mehr) gehen kann, zeigt eben leider das hier besprochene Buch. 5. Das von Univ.-Prof. em. Dr. Wolfgang Waldstein abgedruckte Gutachten (S. 117 - 128) soll als nächstes kritisch kommentiert werden. Persönlich schätze ich Waldstein sehr, insbesondere was seine herausragenden Forschungen zum Römischen Recht und zum Lebensschutz betrifft, aber auch seinen sehr kompetenten Einsatz für die außerordentliche Form des Römischen Ritus und gegen Mißbräuche bei der Feier seiner ordentlichen Form, der sich aber leider für die Interessen der Hintermänner des Machwerkes einspannen ließ. Doch auch hier - ähnlich wie bei Prof. Dieterich und Prof. Waldhäusl - muß davon ausgegangen werden, daß dem Universitätsprofessor zuvor eine völlig verkürzte Sicht auf die vorliegenden Fakten des Skandalfalles St. Pölten angeboten wurde. War das Gutachten von Waldhäusl noch während des von den beiden ehemaligen Priesterausbildnern selbst gegen den Rat des Apostolischen Visitators angestrengten und rechtskräftig verlorengegangenen Medienverfahrens angefordert worden, scheint das Gutachten von Waldstein erst später erbeten worden zu sein, um in Rom im Rahmen der eingebrachten Rekurse den Eindruck zu erwecken, die freiwillig angerufene staatliche Gerichtsbarkeit in Österreich würde nicht mehr funktionieren, und wohl auch davon abzulenken, daß die beiden Priester eben selbst gegen guten Rat um diese Gerichtsbarkeit gebeten hatten. Gott sei Dank - und zwar um der Wahrheit und Glaubwürdigkeit der Kirche willen - konnte das Gutachten Waldsteins die endgültige Bestätigung aller Maßnahmen des Diözesanbischofs von St. Pölten durch den Papst nicht behindern. Nun aber zu den einzelnen Kritikpunkten am Gutachten Waldsteins von meiner Seite: 6. Prof. Waldstein beginnt sein Gutachten sofort mit der Unterstellung, daß die angerufenen österreichischen Gerichte, nämlich das Erstgericht und das Berufungsgericht (in insgesamt vier Urteilen), bei den Medienverfahren der Antragsteller (= der beiden ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildner) gegen die News-Verlagsgruppe angeblich nach einer "subjektiven moralisch-politischen Anschauung des Gerichtes" entschieden hätten, doch er kann dann im Verlaufe des Gutachtens diese These nicht schlüssig nachweisen. Mehr noch, Waldstein übertreibt zu Beginn und auch später derart kraß, daß es seiner Glaubwürdigkeit schadet. Denn das von ihm zu Recht kritisierte Erkenntnis des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes pro "Fristenlösung" aus dem Oktober 1974 kann und darf eben nicht in einem völlig anderen Fall und Verfahren (an einem anderen Gericht) zum Vorurteil verleiten, daß auch in dem hier interessierenden anderen Fall der Medienverfahren ein ähnlich schwerer Erkenntnismangel vorliegen müßte. Waldstein begeht daher meines Erachtens eine illegitime Argumentationsvermischung und vergißt vor allem auch den hohen Wert der Freiheit von medialer Berichterstattung auf europäischem Boden. 7. Im Irrtum befindet sich Waldstein auch mit seiner These, daß die Photobeweise quasi die (einzigen) tragenden Säulen des ganzen Beweisverfahrens der angesprochenen Medienverfahren gewesen wären. Abgesehen davon, daß das für die Gerichtsverhandlungen abgewiesene Privatgutachten Prof. Waldhäusls eben - wie schon oben angesprochen - nicht mit 100%iger Sicherheit zu dem vom Antragsteller erwünschten Befund der Harmlosigkeit der bekannten Kußphotographie gelangt ist und überdies im Photogutachten selbst ausdrücklich auf das notwendige Fach- und Allgemeinwissen zur Vorinterpretation des auf der Photographie Dargestellten verwiesen wird - und nichts anderes nahm die Richterin in Anspruch, also nicht eine von Waldstein behauptete "groteske Selbstüberschätzung" - übersieht Waldstein die Zeugenaussagen in beiden Medienverfahren. Hauptproblem seines Gutachtens ist es vor allem, daß er die konkreten Beobachtungen der Richterin bei den Aussagen der verschiedenen Personen sowie die veröffentlichten Beobachtungen von anderen Prozeßbeobachtern nicht berücksichtigt und ihm daher offenbar bis heute nicht bekannt ist, wie klar die Unglaubwürdigkeit jener "bestellten" Zeugen durchschien, die keinerlei sexuellen Hintergrund der Kußphotographie und anderer Vorkommnisse eingestehen wollten. Das Unsichersein und sogar Umfallen von Zeugen ist nämlich der sicherste Erweis, daß nicht die Richterin eine von Waldstein somit frei erfundene "massive Voreingenommenheit" aufwies, sondern leider offenbar er selbst, auch wenn es ihm subjektiv nicht aufgefallen sein mag. Somit ist auch seine Wertung auf S. 119 eine pure Unterstellung: "Für die Entscheidung maßgeblich war letztlich nur die Aussage des Zeugen Rabiega, dessen objektive Glaubwürdigkeit gegenüber allen anderen Zeugen wohl am geringsten eingeschätzt werden mußte." Aber genau dieses, nämlich die objektive Glaubwürdigkeit, konnte und kann auch ein emeritierter Professor wie Waldstein nicht mehr im nachhinein konstruieren oder vollständig bewerten. Ich wiederhole daher: er war nicht bei den Verfahren anwesend, er war nicht der zuständige Richter. Angesichts dieser seiner Behauptung muß leider wirklich davon ausgegangen werden, daß vor Erstellung seines Gutachtens massive und ungerechte Propaganda nach Art des oben Geschilderten ergangen sein muß. Wie ein grüner Faden bewirkt die teilweise Unkenntnis Waldsteins der öffentlichen Hauptverhandlungen - nur dort war die direkte Wertung der Glaubwürdigkeit und Unglaubwürdigkeit der auftretenden Personen (inklusive der Antragsteller) möglich - dann eine Fehlbewertung nach der anderen: a) So versucht er, Aussagen des Zeugen Rabiega - alle von der Hauptverhandlung des 2. Dezember 2004 - gegeneinander auszuspielen, was jedoch gar nicht möglich ist, wenn man die Fragestellungen durchsieht: denn unter "homosexuellen Szenen" verstand der Zeuge so wie andere auch die konkrete und gesichtete Bettgemeinschaft zweier Männer. Daß Rabiega jedoch mit seiner zwei Mal getätigten und unwiderrufenen Angabe vor Gericht, persönlich mehrere Zungenküsse zwischen Männern bei der "Weihnachtsandacht 2003" sowie vor allem auch die Segnung von Partnerschaftsringen für zwei männliche Partner gesehen und gehört zu haben, klare Hinweise auf homosexuelle Beziehungen gegeben hat, übersieht Waldstein in fast schon grotesker Weise. Diesbezüglich entgeht ihm aber noch weiteres, um nur einige Beispiele vorzulegen: b) die völlige Unglaubwürdigkeit des "Andachtsteilnehmers" Christoph Schmölz: als man diesem nämlich bei der Verhandlung am selben 2. Dezember 2004 Bilder präsentiert, wo in offenbar recht freimütiger Stimmung Alumnen in Prälatenkleidern auftauchen - liebevoll die Hand des damaligen Propstes von Eisgarn um die Schultern gelegt - argumentiert der damalige Alumne und heutige Ordensbruder, daß dann ja jeder verkleidete Nikolaus schwul wäre. Auch wenn er zuvor noch behauptet hatte, nur mit seinen Eltern nach Eisgarn gefahren zu sein, zum Kaffee, oder ins Konzert, das Stift sei ja sehr schön gewesen. Und so heißt es im rechtskräftig bestätigten Urteil vom 15. September 2004 zu Recht: "Auch die ausweichenden Antworten des Zeugen Christoph S., der einen überaus unsicheren Eindruck machte und erst nach massivem Vorhalt eingestand, daß die von ihm unterfertigte 'eidesstattliche Erklärung' für Dr. R. von diesem bereits vortextiert war und nicht, wie er anfangs behauptete, von ihm selbst aufgesetzt worden war (AS 85), er habe keine homosexuellen Handlungen anläßlich der Weihnachtsfeier beim Antragsteller beobachten können, da er 'nicht darauf geachtet' habe, vermochten das Gericht nicht zu überzeugen. Immerhin gestand dieser Zeuge nach Vorhalt des Fotos Beilage ./13 ein, daß darauf ein Kuß zu erkennen sei (AS 83)." Damit ist auch schon ein Urteil gesprochen über die von Waldstein angesprochenen, jedoch eindeutig "bestellten" eidesstattlichen Erklärungen, die jemand mit gutem Gewissen in dieser Fülle wohl kaum gebraucht hätte ... c) Die Glaubwürdigkeit des Zeugen Engelbert M., bei dem sich Waldstein auf S. 120 sogar zu der komplett unzutreffenden Bemerkung hinreißen läßt, "der das Foto aus Unkenntnis der Tatsachen für belastend hält", obwohl Engelbert M. in Wirklichkeit vor Gericht seine besondere Kenntnis aufzeigte. Nicht nur wußte er eine Geschichte zum abgelichteten "Umarmungspartner" (Charly) Karl K. zu erzählen, in dessen Bett er nämlich im Canisiusheim von Horn einen Gymnasiasten nackt aufgefunden hatte, welcher heute Geistlicher der Diözese Innsbruck ist - als der Zeuge nämlich Karl K. wegen dessen beginnenden Orgeldienstes gesucht hatte. Hinzu kommt aber vor allem, daß der ehemalige Subregens gemäß Aussage desselben Engelbert M. "im Vorfeld bei der Kriminalpolizei auch nachgefragt hat und von verhängnisvollen Fotos gesprochen hat." M. sprach dabei vor der Richterin wörtlich von der Lüge desselben Subregens: "Die Fotos sind ein schwer belastender Beweis für mich ... Es ist bedauerlich, daß Herr R. hier nicht die Wahrheit sagt." Doch das übersieht oder verschweigt Waldstein komplett. d) Das Umfallen des von Waldstein auf S. 125 lediglich einmal benannten polnischen Zeugen und "Andachtsteilnehmers" Albert A. bei seiner Befragung am 15. September 2005: dazu schildert ein Prozeßbeobachter, zunächst aus dem vorgegebenen Blickwinkel dieses Zeugen: "Das alles (die Bilder) sei doch einfach ein typischer Scherz unter Alumnen gewesen! Wie hätte man doch gelacht! Nachdem ohnehin weltweit Priestern nachgesagt würde, daß sie so häufig schwul seien, sei es in St. Pölten wie in Polen üblich gewesen, intern damit Späße zu treiben. Am meisten lachte A. selber, immer wieder, wollte damit unterstreichen, daß doch alle nur Spaß gemacht hätten, riesigen Spaß! Bei einer Weihnachtsfeier? Na klar, Weihnachten sei doch das Fest der Freude über die Geburt Christi, antwortete A. Er und P. ein Paar? Niemals. Seit 15 Jahren Freunde, höchstens. Weil er nicht gut Deutsch spreche, habe ihm sein Freund eben oft geholfen. Richtig in Fahrt redete er sich. Na klar sei ein Datum in den Ringen eingraviert gewesen, der 24. Dezember 2003 eben, Weihnachten. Und die Ringe seien Rosenkranzringe gewesen, die selbstverständlich gesegnet würden, wie man das bei Rosenkränzen eben tue. Einen solchen zeigte er nun der Richterin. Natürlich war es nicht nämlicher. Und ein Spruch sei eingraviert gewesen, so ungefähr wie 'Gott ist die Treue' oder so, er könne sich nicht mehr erinnern. Die Schlinge zog. - Alles sei doch ein einziger Spaß gewesen! Die Richterin solle doch einmal genau schauen: die beiden küßten sich auf den ominösen Photos von der Weihnachtsfeier doch unter einem Mistelzweig! Da bleibt der Richterin fast die Spucke weg - na klar, jetzt erst bemerke sie es, und nun sei ihr erst recht alles klar! A. merkte nichts. Er redete und redete, so rasch, daß die Richterin immer wieder bat, langsamer zu sprechen, seine Aussagen könnten sonst nicht protokolliert werden. Der Kuß unter dem Mistelzweig, die Richterin wiederholte es staunend, fast hätte sie sich mit der flachen Hand auf die Stirn geschlagen. Die Schlinge zog sich. - Na selbstverständlich träume doch jeder Alumne von rotem Talar, von der Mitra, so seien auch die Bilder bei der Geburtstagsfeier von P. in Eisgarn entstanden, ein einziger Spaß! Schloß man die Augen - A. klang sogar irgendwie plausibel - bis zu dem Moment, da der Anwalt des 'profil' aufstand und Beweisanträge stellte, die Beweise gleich vorlegte, dazu mußte er nämlich nur den Strafprozeßakt aus St. Pölten aufschlagen. Die Schlinge zog sich zusammen. - Es habe keine Umarmungen in der bekannten Art zwischen ihm und K. gegeben? Was denn da auf diesem Photo sei? Das habe er nicht gewollt. 'Aha, dann sei es aber ja gar Nötigung?' ätzt die Richterin Mag. Frohner. Und es kommen ganz ruhig vorgebracht Fakten um Fakten, die A.s Geschichten regelrecht ins Nichts zerfallen lassen. Photos, mit seiner Kamera geschossen. (Das sei zuvor die Kamera von Daniel P. gewesen, die Bilder seien noch drauf gewesen.) Ob er dies, dies, dies sei, ob P. das, das, das sei, der unter der Dusche, der von hinten, das, das ... Ob er in St. Pölten nicht protokolliert gesagt habe, daß er homosexuell sei ebenso wie P., ob er nicht davon gesprochen hätte, daß einige andere Alumnen homosexuell seien. (Er habe dort keinen Dolmetsch gehabt, das Protokoll sei mißverständlich, er habe nur von einem gesprochen - Remigius R.) A. merkte aber gar nicht, wie erledigt er war, welchen Bärendienst er den beiden ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildnern geleistet hatte. Locker verließ er den Saal, so wie er ihn betreten hatte. So locker wie K. vor Prozeßbeginn, als er A. mit beruhigender Geste zugesprochen hatte. Er und K. hätten keinen Kontakt mehr gehabt? Was mit den SMS sei? (K. habe ihm eine schöne Karte geschickt. Außerdem habe er ständig wechselnde Telephonnummern, man habe ihn nicht erreichen können.) Nicht im März? Und die österreichische Nummer habe er beibehalten? Und bei der letzten Verhandlung hätten die beiden ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildner vom Telephonat erzählt? (Ja, R. sogar angeboten, ihn bzw. P. von seinem Handy aus anzurufen.)" Ein weiterer Kommentar erübrigt sich. e) Das rechtskräftig bestätigte österreichische Urteil vom 15. September 2005, in dem es zur Situation des Zeugen Rabiega in der Zeit vor seinem stabilen Auftreten bei den staatlichen Richtern völlig nachvollziehbar heißt: "Wenn es sich bei den Einflußnahmen der Seminarleitung und des Bischof Krenn auf den Zeugen Rabiega mit dem Zweck der Erwirkung eines Widerrufs seiner ursprünglich gegen die Leitung des Priesterseminars erhobenen Anschuldigungen auch nicht um eine Nötigung im strafrechtlichen Sinn gehandelt haben mag, ist aus dem geschilderten Ablauf der Ereignisse und des Zustandekommens der diversen vom Zeugen Rabiega unterfertigten Erklärungen ersichtlich, daß der Zeuge damals aufgrund der Tatsache, daß auch in seinem Zimmer pornographisches Material sichergestellt werden konnte, befürchten mußte, aus dem Priesterseminar ausgeschlossen zu werden. Die vom Zeugen Rabiega geschilderte Drucksituation zum Zeitpunkt der Unterfertigung dieser Erklärungen ist daher lebensnah nachzuvollziehen. Gerade der Umstand, daß er unmittelbar nachdem er gegenüber [den ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildnern] seine Anschuldigungen zurückgenommen hatte, wiederum gegenüber Mag. R. erklärte, daß er unter Druck gestanden sei und daß er am 28. Juni 2004 neuerlich in einer Sachverhaltsdarstellung zu seinen Anschuldigungen zurückkehrte, zeigt, wie schwierig für den Seminaristen die Situation gewesen sein muß." Niemand wird von solchen Zeugen begeistert sein, aber es zählen die Fakten, und während Priester mit solchen und ähnlichen Geschichten noch öfters "davonkommen" und "davongekommen" sind, ist der Weg für solche Seminaristen zu den Weihen - so bleibt zu hoffen - versperrt. f) Das rechtskräftige österreichische Urteil der letzten Instanz vom 28. Juni 2006, in dem es berechtigterweise heißt: "Wäre im übrigen tatsächlich von unverfänglichen, bloß Freundschaft und vorweihnachtliche Feierstimmung vermittelnden Bildern auszugehen, wie dies vom Antragsteller behauptet wird, verwundert der Umstand, daß er sich mit derartiger Vehemenz gegen die Veröffentlichung dieser Fotos zur Wehr setzt, diesfalls könnte doch zwanglos dem Leser die Beurteilung überlassen werden, wie er die Lichtbilder interpretiert, um sich von deren Bewertung durch das Medium selbst kritisch eine Meinung machen können." Und daß das photogrammetrische Privatgutachten weitaus nicht jene Eindeutigkeit hatte - wie sie Waldstein annimmt - habe ich bereits oben aufgezeigt. Die Richterin hat daher nicht, wie Waldstein meinte, "beharrlich, gegen ein kompetentes Gutachten und gegen die Aussagen glaubwürdiger Zeugen ... an ihrem falschen 'Eindruck' festgehalten", sondern ihres Amtes völlig korrekt gewaltet. Und so könnten wir noch viele weitere Punkte anführen, aber es ist schön langsam widerlich, daß dies wegen der Propaganda eines solchen Buches nochmals "ausgebreitet" werden muß. 8. Der nächste Irrtum Waldsteins liegt nun in der Wertung einer sogenannten Unschuldsvermutung, die er den durch die Berichterstattung des "profil" vom 12. Juli 2004 "angegriffenen Personen" zugestehen möchte. Es sei seiner Meinung nach bei den Zeugeneinvernahmen die Annahme der Richterin gewesen, daß die Schuld der beiden Priesterausbildner bereits erwiesen wäre. Worin liegt hier der Irrtum Waldsteins? Ganz einfach: abgesehen von einer illegitimen Unterstellung Waldsteins saßen bitte schön nicht die beiden ehemaligen Seminarvorsteher bei den von ihnen selbst angestrengten Medienverfahren auf der Anklagebank, sondern das Verfahren wurde gegen "profil" geführt. Die beiden Ausbildner wurden nicht von "profil" oder von sonst jemandem bei staatlichen Gerichten betreffend homophile Verhaltensweisen angeklagt, weil dies gemäß heutiger Gesetzeslage auf Erwachsene bezogen gar nicht interessiert hätte. Und daß die Kirche in der Tat in Konsequenz der von ihr verkündeten Schöpfungs- und Morallehre einem falsch verstandenen "Grundrecht" auf sexuelle Selbstbestimmung und einem falsch verstandenen Diskriminierungsverbot widerspricht, ist wirklich nichts Neues. Warum die Feststellung dessen für Waldstein von Seiten eines staatlichen Gerichtes "abenteuerlich" sei, entbehrt jeder Grundlage. Hier bietet neuerlich das von Weihbischof Prof. Dr. Andreas Laun herausgegebene Buch Homosexualität aus katholischer Sicht, 2. Auflage, Eichstätt 2001, wertvolle Argumentationshilfen. In keinem einzigen staatlichen Urteil zum Fall St. Pölten ist nachzulesen, daß aus diesem Widerstand der Kirche eine von Waldstein konstruierte "Duldungspflicht gegenüber Verleumdungen" bei Priestern abzuleiten wäre. Der Vorwurf ist in Wirklichkeit den beiden Antragstellern zu machen, welche aus eigenem Antrieb - und von wem auch immer angespornt - diese Medienprozesse auf staatlichem Boden führten, obschon sie als "nicht ausgeschiedene" Priester unter keinen Umständen einen Schutz der Privatsphäre zur Abdeckung homophiler Verhaltensweisen hätten beanspruchen dürfen, denn logisch zu Ende gedacht könnte dann kein Bischof oder Abt mehr einen Priester in ähnlicher Verwicklung zur Rechenschaft ziehen, würde jeder Kleriker (und somit im Einzelfall auch gegen die eigene Hierarchie) vor staatliche Gerichte ziehen, um innerkirchlich geklärte Sachverhalte dadurch quasi-vertuschen zu wollen. Insofern hat Bischof Krenn mit Recht seine Finanzierungszusage für diese Prozesse noch während der Visitationszeit zurückgenommen, und heute ist klar: im Grunde hätten diese Prozesse mit ihren öffentlichen Hauptverhandlungen den Priestern untersagt werden müssen, da solches Auftreten eben in der Tat der Glaubwürdigkeit der Kirche und ihrer unveränderlich zu verkündenden Sexualmoral nur schaden konnten. Unter diesem Gesichtspunkt sind auch die von den beiden ehemaligen Priesterausbildnern gewählten weiteren Schritte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte äußerst bedenklich, ganz abgesehen davon, daß die Rechtskraft der österreichischen Urteile davon nicht mehr berührt ist. Als einzige Frage bleibt nach der Lektüre des absolut parteiisch gehaltenen Gutachtens Prof. Waldsteins nur noch: warum haben die beiden ehemaligen Priesterausbildner nicht den von ihm auf S. 128 im letzten Satz vorgeschlagenen Weg eingeschlagen: "Daher wäre in diesen Fällen eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gemäß § 292 StPO zweifellos angebracht." Und hier wird man wohl vermuten dürfen, daß Anwälte mehr als deutlich machten, angesichts der oben angerissenen Faktenlage eine solche von Waldstein subjektiv gutgemeint angeratene Nichtigkeitsbeschwerde ohne realistische Chance anzusehen. 9. Nun sollen die Texte des Herausgebers selbst kritisch durchgesehen werden. Abgesehen davon, daß er für die gesamte Propaganda des Buches "Der Wahrheit die Ehre. Der Skandal von St. Pölten" durch seine Herausgeberschaft die Gesamtverantwortung trägt, ist besonders auf die Zusammenfassung der Rückseite des Gesamtbuches, auf verschiedene Sprüche und Anmerkungen, auf sein Vorwort (S. 7 - 10) und nicht zuletzt auch auf die "Bemerkungen des Herausgebers zum römischen Dekret" (S. 190 f.) zu verweisen. Dabei ergeben sich zahlreiche Hauptirrtümer und Fehleinschätzungen auf Seiten Reinhard Dörners. Aufbauend auf den bisher angegebenen Argumenten (in den umfassenden Ausführungen des St. Pöltner Diözesanbischofs Dr. Dr. Klaus Küng und in meiner hier laufenden Fortführung der Kritik) ist erwiesen, daß es in der Tat mehr als ausreichende Mühen der Beweisführung sowohl bei den staatlichen Verfahren als auch und insbesondere bei den kirchenrechtlichen Verfahren gegeben hat. Es ist daher grotesk, wenn Dörner seine Ausführungen auf dem Buchdeckel mit einem herausgerissenen Zitat aus einem Kommentar von Stefan Dietrich ("Mediale Selbstjustiz", 6. Mai 2008 in der FAZ) beginnt, das folglich überhaupt nicht zutrifft: "Gegen eine Vorverurteilung, die sich nicht einmal der Mühe der Beweisführung unterzieht, ist Verteidigung unmöglich." Es wurden eben nicht - wie Dörner behauptet - "zwei unbescholtene Priester auf mafiose Weise aus ihrem Amt gemobbt". Besonders bedenklich ist dabei die durch nichts erwiesene Unterstellung Dörners, daß sich Bischof Küng "der Medien bedient hat, um diese Priester 'kaltzustellen'." In Wirklichkeit ist Bischof Küng seiner Fürsorgeverpflichtung vollständig nachgekommen. Daß jedoch durch die Berichterstattung diverser Medien auch immer wieder eine Sensationsgier gestillt wird, versteht sich von selbst, ist aber nicht die einzige und schon gar nicht ausreichende Erklärung dafür, daß der Fall St. Pölten über mehrere Wochen die Medienberichterstattung mitbestimmte. 10. Ebenso infam ist die durch nichts erwiesene Behauptung Dörners, daß Bischof Klaus Küng "auf recht undurchsichtige Art und Weise als Apostolischer Visitator" berufen worden wäre, und völlig falsch ist weiters seine propagandistische These, daß derselbe Bischof es bis heute nicht vermocht hätte, "den beiden Priestern ein Verschulden nachzuweisen." (Noch mehr übertreibt Dörner im Vorwort auf S. 7: "Bis heute aber wurde ihnen nicht die geringste Kleinigkeit nachgewiesen." Wer so schreibt, kann nicht mehr sachlich schreiben.) Wir wissen nämlich sogar aus öffentlichen Hauptverhandlungen und den daraus resultierenden Urteilen der von den beiden ehemaligen Priesterausbildnern selbst angestrengten staatlichen Medienverfahren, daß das Gegenteil wahr ist. Andernfalls hätte der Heilige Vater keinesfalls sämtliche Maßnahmen des Bischofs in forma specifica bestätigt. Und wenn Dörner den Waldstein'schen Irrtum verkürzt darlegt, daß die österreichische Justiz den beiden Priestern (dabei auch ein weiterer Fehler: das photogrammetrische Gutachten war nur für einen der beiden gedacht, denn nur vom jüngeren Ausbildner wurde die Kußphotographie bekannt) "verweigerte, ein Gutachten, das ihre Unschuld belegt hätte, als Beweismittel vor Gericht zuzulassen", muß deutlich erinnert werden: ein photogrammetrisches Gutachten (siehe meine obige Kritik) alleine kann überhaupt keine Unschuld erweisen, schon gar nicht, wenn es mit dem Vorspann einer notwendigen Vorinterpretation und mit vorsichtig formuliertem Ergebnis betreffend eine angebliche Harmlosigkeit versehen ist. Und im übrigen darf und muß Dörner auch daran erinnert werden, daß von der Richterin nicht nur ein angeblich "entlastendes" Privatgutachten abgewiesen wurde, sondern im Fall K. bereits zu Beginn der Zeuge B., mit dem die beklagte Partei "profil" sofort nachweisen hätte wollen, daß der Herr Prälat eine Falschaussage getätigt hätte, was nämlich seine Aussage betraf, niemals homosexuelle Beziehungen unterhalten zu haben. Dabei betonte die Anwältin der ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildner am 2. Dezember 2004, daß es eben nicht um den Erweis einer (etwaigen) Falschaussage von K. und weiters nicht um Homosexualität ginge, denn das unterliege der Privatsphäre, die zu schützen sei. Womit wir wieder bei der Problematik wären, wie überhaupt amtierende Priester jemals von der Kirche her eine solche Privatsphäre für sich im vollen Sinne beanspruchen könnten oder dürften, um dahinter dann womöglich eine zu unterbindende homosexuelle Beziehung zu "verstecken." Doch nein, Dörner hetzt weiter gegen die österreichische Richterin: er möchte eine Prüfung des Straftatbestandes "der möglichen Rechtsbeugung". Er übersieht mit Waldstein, daß die Kußphotographie nicht der einzige Wahrheitserweis zum Freispruch des "profil" gewesen ist, und er übersieht außerdem, daß eben gerade die Abwägung von Persönlichkeitsrechten und öffentlichem Interesse im konkreten Berichtsfall den österreichischen Gerichten zur Untersuchung aufgetragen war. Völlig unsinnig dann auch - nachdem "profil" der Wahrheitsbeweis im Kern gelungen war - der nächste Vorwur: "nicht die beklagten Skandalmedien müssen den Priestern deren Schuld, sondern die klagenden Priester sollen und müssen ihre Unschuld beweisen!" Nein, in der Tat mußte "profil" mit Hilfe von Zeugen die Zulässigkeit seiner Berichterstattung und damit auch eine wie auch immer geartete Schuld der Antragsteller erweisen. Und dies ist auch gelungen. Eine von Dörner kollektiv herbeigewünschte "Rehabilitierung der drei Opfer der mafiosen Verschwörung" kann es daher so (und derart künstlich zusammengewoben) nicht geben. 11. Wenn daher Dörner schon auf dem Buchdeckel fragen läßt "Was ist schon ein Skandal, wenn es um die Wahrheit geht" (im Vorwort umfassender aus den Homilien Gregors des Großen übersetzt: "Das Eintreten für die Wahrheit ist wichtiger als die Sorge, daß es Skandal gibt"), dann gibt er - ohne es bedacht zu haben - genau all jenen Zeugen beim Fall St. Pölten recht, die aufgrund eben solcher Motivation und einer nicht mehr tolerablen Gesamtlage im Juli 2004 kaum noch bereit waren, zu schweigen. Dörners Schlußabsatz klingt daher unsinnig: "Skandal über Skandal in Kirche und Justiz! Dieses Buch ist ein Plädoyer für die Wahrheit" - nein, es fordert im besten Falle dieses Plädoyer für die volle Wahrheit heraus. Und so klingt auch der Abschluß grotesk, "denn der eigentliche und größte Skandal ist deren Unterdrückung!" Damit hat er neuerlich ungewollt jenen Zeugen rechtgegeben, die nur noch die Möglichkeit erblickten, in den ORF und in die Printmedien zu gehen. Angesichts der gesamten Faktenlage ergibt dann auch das vor dem inneren Titelblatt zwischengeschaltene Zitat keinen Sinn mehr: "Die Rechtmäßigkeit einer Handlung bemißt sich nicht nach der Dringlichkeit der Wünsche des Rechtsbrechers." (Aus dem Cartoon 'Strizz' von Volker Reiche in der FAZ, 27. Mai 2008.) Denn die Frage kann dann gestellt werden: wer ist denn hier gemeint als Rechtsbrecher? Wenn Dörner gegen Ende seines Vorwortes einen dreifachen Skandal anspricht, nämlich "kirchenpolitisch, justizpolitisch und medienpolitisch", so fällt der zweite Teil "justizpolitisch" vollkommen weg. Kirchenpolitik mag immer mitspielen, aber auch hier kann es nicht nach Art Dörners eine Kirchenpolitik um der Kirchenpolitik willen geben, als ob es nur immer das Ziel hätte geben dürfen, daß Bischof Krenn vom Papst wieder eingesetzt worden wäre. Und aus diesem Grunde hätte man dann erweisbare Vergehen z. B. auf Seiten der beiden ehemaligen Priesterausbildner einfach in alter Weise vertuschen sollen. Und was die Medien betrifft, so ist jedenfalls dem "profil" der Wahrheitserweis im Kern gelungen. Dem ganzen Kapitel der Medien widmen wir uns aber noch ausführlicher bei der unterhalb folgenden Kritik am Beitrag Wastes. Entschieden muß jedoch eine weitere Unterstellung zurückgewiesen werden, nämlich eine von ihm angenommene "konzertierte Aktion zwischen kirchlichen Hierarchen, Justiz und Skandalmedien". Dafür liefert das gesamte Buch keinen einzigen Beweis, ja nicht einmal brauchbare Indizien. Die von den beiden Priestern freiwillig angerufenen staatlichen Instanzen haben unabhängig von irgendwelchen "Weisungen" kirchlicher Amtsträger den Sachverhalt so gut wie möglich geklärt. Daß Dörner diesbezüglich einfach nicht verstehen will, zeigt sich dann in seinem gegen Rom gerichteten Vorwurf: "Den Gipfel an Skandal stellt jedoch das Dekret vom 5. März 2008 aus Rom dar, das Bischof Küng Recht zu geben scheint." Und wenn Dörner sich darüber aufregt, daß in demselben Dekret die Apostolische Visitation angesprochen ist, dann darf daran erinnert werden, daß meiner bescheidenen Ansicht nach die beiden Antragsteller mit Hilfe staatlicher Gerichte unter anderem die (vom "Der 13." schon frühzeitig verunglimpfte) Apostolische Visitation als Institution des Heiligen Stuhles gewissermaßen von hinten herum und im nachhinein "aushebeln" wollten. Diese Kalkulation der beiden Priesterausbildner war jedoch bereits nach Rechtskraft der beiden staatlichen Urteile endgültig gescheitert. 12. Nicht die Apostolische Visitation, welche im vorhinein von Prof. Dr. Michael Stickelbroeck und anderen ausdrücklich herbeigewünscht wurde, ging daher von falschen Voraussetzungen - wie Dörner behauptet - aus, sondern das gesamte von ihm herausgegebene Buch. Hätte Dörner bei kath.net nachgelesen, dann hätte er auch nicht behauptet: "Soweit bekannt ist, gibt es aber (noch) keinen Abschlußbericht der Apostolischen Visitation". Wenn sich Dörner auf die "Analyse von Dr. Gabriele Waste" beruft, "daß die gesamte Medienberichterstattung falsch, weil konstruiert" wäre, dann werden wir uns in den nächsten Punkten genau diese "Analyse" Wastes ansehen und hier Schritt für Schritt die Fehlargumentation und Themenverfehlung nachweisen. Daß Dörner dann ausgerechnet den Fall des verstorbenen Wiener Kardinal-Erzbischofs Dr. Hans-Hermann Groër in sein Vorwort aufnimmt und wider besseres Wissen behauptet, daß katholische Bischöfe Österreichs damals " bei fehlenden Beweisen von einer 'moralischen Gewißheit' " betreffend dessen Schuld gesprochen hätten, bestätigt nur noch weiter den mangelnden Willen, sich vollständig informieren zu wollen. Denn ohne jeglichen Beweis hätten die vier Bischöfe damals keinesfalls so gehandelt, und im übrigen können die Fälle und Vorgänge nicht einfach so verglichen werden. Daß die Zweitinstanz in Österreich eben kein "Urteil gegen die Kirche als solche" gefällt hatte - wie es Dörner in Verkürzung Prof. Waldsteins behauptet - habe ich bereits in der obigen Kritik am Gutachten Waldsteins aufgewiesen. Mittlerweile fällt wohl kaum noch jemand auf die gescheiterte Verteidigungs- und Vertuschungsstrategie herein, als ob die sachgemäße Bewertung der ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildner nichts anderes als eine Verurteilung Bischof Krenns und dann sogleich der ganzen Kirche gewesen wäre. Es ist seitens Dörners grotesk, nach den öffentlichen Hauptverhandlungen mit dem dort allgemein offenbar gewordenen Sachverhalt noch von Bischof Küng ein "Menschenrecht auf Unschuldsvermutung" zu verlangen, abgesehen davon, daß sich Bischof Küng immer äußerst behutsam zu Wort meldete und solche Anwürfe absolut ungerecht sind. Und daß Dörner trotz der offensichtlichen Hintermänner seines Buches "Der Wahrheit die Ehre. Der Skandal von St. Pölten" nicht in der Lage gewesen sein soll, fachkundigen Rat zu dem von ihm künstlich unverstandenen "Regolamento Generale della Curia Romana von 1999" zu erhalten, erscheint wenig glaubwürdig. Dieses Regolamento setzt sich nicht über die Bestimmungen des Kirchenrechtes hinweg - wie Dörner zu fragen vorgibt - sondern ist selbst Bestandteil des geltenden Kirchenrechtes. Und der in dem römischen Dekret zum rechtskräftigen Abschluß des Falles St. Pölten (im Sinne der Maßnahmen des regierenden Diözesanbischofs) genannte Artikel 126 des geltenden Regolamento Generale della Curia Romana vom 1. Juli 1999 zeigt gemäß § 3, daß der Heilige Vater den gesamten Akt in der Tat persönlich studieren und seine Entscheidung wirklich auf Basis dessen treffen konnte: + § 1. Das Dikasterium, welches es für opportun hält, den Heiligen Vater um Approbation in forma specifica eines seiner Administrativ-Akte zu bitten, muß dazu einen schriftlichen Antrag stellen, unter Nennung der Motive und Präsentation des definitiven Textentwurfs. Wenn der Akt Derogationen vom geltenden universalen Recht enthält, müssen diese angegeben und beschrieben werden (...) + § 3. In jedem der genannten Fälle muß das darauf bezogene Aktenmaterial dem Heiligen Vater überlassen werden, sodaß er es persönlich überprüfen und in Folge seine Entscheidung in der von ihm opportun angesehenen Form mitteilen kann. 13. Wenn Dörner dann immer noch frägt, was denn dem Heiligen Vater am 28. Januar 2008 durch Seine Eminenz Tarcisio Kardinal Bertone diesbezüglich vorgelegt wurde, bezweifle ich einen guten Willen bei der Behandlung des disziplinären Falles St. Pölten in dem hier besprochenen Buch. Die "Bemerkungen des Herausgebers zum römischen Dekret" am Ende des Buches bestätigen das leider nur noch all zu deutlich. Obschon Herrn Dörner und Frau Waste die bischöflichen Strafdekrete vorliegen und diese in dem vom Herausgeber verantworteten Dokumentenanhang unterschlagen werden (zu dem aufgrund seiner Selektion und Unvollständigkeit noch ein anderes Mal Stellung genommen werden kann), tut der Herausgeber so, als ob er nicht wissen könnte, was denn nun das römische Dekret bestätigt hätte, ja er wirft dem römischen Dekret dann sogar noch einen "verschleiernden" Stil vor. Völlig grotesk ist dann auch noch sein Vorwurf, daß das Dekret des Heiligen Stuhles aufgrund des Hinweises auf die Pflichten und Rechte aller Gläubigen "die beiden betroffenen Priester als einfache 'Gläubige' herabgestuft" hätte, als ob die allgemeinen Pflichte und Rechte mit den Klerikern gar nichts zu tun hätten. Und zu dem von Dörner bezweifelten Ungehorsam der beiden Antragsteller könnte wohl Bischof Küng selbst am besten Stellung nehmen, doch es genügt im Grunde, die vom Bischof herausgegebenen und weiterhin nachlesbaren Presseaussendungen der letzten Jahre durchzusehen. Angesichts der angewandten Bestimmungen des zitierten Kurialrechtes dürfte der Buchherausgeber völlig übersehen haben, daß seine Forderung nicht mehr trifft: "Es wäre also nur recht und billig, wenn der Papst dieses Dekret wirklich persönlich zur Kenntnis nimmt" - dies ist längst geschehen, und zwar definitiv in forma specifica, d. h. der Papst hat gemäß offizieller und unwiderrufener Presseaussendung des Bistums St. Pölten die Entscheidung "der Kongregationen zu seiner eigenen gemacht". 14. Nun wollen wir uns den längeren Ausführungen der Hauptautorin Dr. Gabriele Waste zuwenden. Es sind so viele Fehleinschätzungen und unzutreffende Spekulationen, daß es den Platz eines einzigen Blogeintrages sprengen würde. Deshalb wähle ich einen Überblick und einige Beispiele, wobei bereits in den vorangehenden Punkten einige wichtige Dinge angesprochen sind, die auch Frau Waste völlig übersehen oder bewußt ausgelassen bzw. uminterpretiert hat. Zunächst ist allgemein festzuhalten, daß der wissenschaftlich angehauchte Überbau der Überlegungen Wastes im Grunde nicht nur zu hoch gegriffen ist, um der Sachlage gerecht zu werden, sondern oft auch als pure Themenverfehlung angesehen werden muß. So sehr kommunikationswissenschaftliche und auch philosophische Forschungen im Zusammenhang mit dem Fall St. Pölten angebracht sein mögen, so sehr hat Waste die Chance verspielt, die eigentlichen Lernprozesse herauszufiltern, die für alle innerkirchlich tätigen Menschen von hoher Bedeutung bleiben, um Ähnliches wie in St. Pölten so gut wie möglich zu vermeiden, und damit ist nicht nur homophiles Herumgetue in der Priesterausbildung gemeint, sondern es sind vor allem auch Haltungen einer verfehlten "Kirchen-Politik" anzusprechen, die mehr einer Alltagspolitik mit einem Hin- und Hergeplänkel und vor allem mit dem Ausspielen verschiedener Personen gegeneinander ähnelt als einer auf das Gemeinwohl der Kirche bezogenen gewissenhaften "Kirchenpolitik". Hier müssen auch bedenkliche Symptome wie Karrierismus in Verbindung mit homophilem Netzwerkdenken angesprochen sein. Dies alles wurde jedoch bereits über Jahre von der Zeitschrift "Der 13." - absolut gegen deren Gründungsgeist - bewußt übersehen und insgesamt vertuscht. So hat es auch Waste nicht geschafft, die eigentliche Problematik des Falles St. Pölten zu durchschauen, obschon ihr in der Tat teilweise langatmiger Beitrag dazu hätte verhelfen sollen. Damit hat sie ihre eigene Vorgabe zu Beginn (S. 11) verfehlt, nämlich die Treue zu der von ihr genannten philosophischen Richtung des Realismus. Auch Medien und Medienkonsumenten lassen sich über derart lange Zeit nicht nur mit Konstrukten versorgen. Hier unterschätzt Waste den durchaus gegebenen Realitätssinn vieler Journalisten und Medienkonsumenten. Es hilft bei der Analyse des Falles St. Pölten gar nichts, zu behaupten, sogenannte "ärgste Feinde" wie pauschal "Medien" hätten die Kirche "mit gezielten Falschmeldungen, Wortverdrehungen, Indizien" zerstören wollen. Denn ohne konkrete Fakten hätte es auch keine Berichterstattung gegeben, selbst wenn sich diese nicht immer vor Übertreibungen gehütet haben sollte. Es ist daher grotesk, wenn Waste auf S. 13 nach dem rechtskräftigen Abschluß des disziplinären Falles St. Pölten (sowohl auf der von den beiden Priesterausbildnern selbst gewünschten staatlichen Ebene als auch auf der kirchenrechtlichen Ebene) noch dahinphantasiert: "Wenn sich aber nichts Konkretes ermitteln läßt, muß allein die Unschuldsvermutung als Realitäts- und damit als rechtsverwertbares Prinzip für einen kirchenrechtlichen Spruch gelten." Andererseits begibt sich Waste diesbezüglich in einen komischen Widerspruch: sie nimmt ab S. 48 jedes einzelne Wort der (im Vergleich zur "profil"-Berichterstattung durchaus weniger Klasse aufweisenden) damaligen "News"-Berichterstattung plötzlich so ernst, um sich zur Behauptung zu versteigen, daß "also Kardinal Schönborn die Römische Kurie mit Hilfe der Medien in ihrem eigenen nominalistisch konditionierten Unfehlbarkeitsprinzip zu binden" wußte, und übersieht gerne, daß die von ihr benannte "Boulevardzeitschrift" (so wie andere auch) gerne für sich ein angebliches Voraus- und Mehrwissen in Anspruch nahmen und nehmen, um als erfolgreiches Medium zu erscheinen. Oft geht es dabei aber um spekulative Lagebeurteilungen, die manchmal zutreffen, sich aber manchmal als falsch erweisen. Auf S. 64 versteigt sich Waste gar zur totalen Anerkennung von "News": "Die wirkliche Mission des Visitators wird von 'News' (22. Juli 2004, S. 13) klar umschrieben: Bischof Küng agiert in St. Pölten als 'Exekutor von Johannes Paul', in Wirklichkeit aber als verlängerter Arm bestimmter Hintermänner." Wer aber sind bitte schön die nicht genannten Hintermänner? Grotesk wird das Ganze bei Waste auch dadurch, daß sie einerseits "News" diese Autorität zubilligt, während sie sogar nach Rechtskraft der Urteile, daß dem "profil" der Wahrheitsbeweis betreffend einige unangemessene Verhaltensweisen damaliger Priesterausbildner und Seminaristen im Kern gelungen war, plötzlich dasselbe "profil" wegschaltet. Diese konstruierte Willkür Wastes ist daher nur von ihren Auftraggebern her zu verstehen. Ihre eigene boulevardmäßige Übertreibung, die in einem Buch mit seinem Titel "Der Wahrheit die Ehre" überhaupt nicht angemessen wäre (z. B. die mehrfache Verwendung des Wortes "Hinrichtung" ab S. 49 oder der Titel "Schauprozesse" auf S. 50), bestätigt dies leider deutlich. Es scheint fast so zu sein, daß ihr Vorwurf einer "rein emotionalen und wenig sachlichen Berichterstattung" (S. 54) auf sie selbst zurückfällt. Im Grunde mußte sie wissen, daß sie nach Rechtskraft von Urteilen und auch der kirchlichen Maßnahmen nicht mehr die Wahrheit schrieb: "Die 'Skandalmeldungen' über St. Pölten weisen allerdings eine Schwäche auf: sie halten keiner soliden rechtlichen Überprüfung stand" (S. 101) Und wenn die "staatlichen Prozesse ... reine Schauprozesse" (S. 53) gewesen wären, ist die ernste Frage zu stellen, wieso sich dann die beiden Priesterausbildner von niemandem abraten ließen, solche Prozesse mit derart schlechten Karten überhaupt (weiter) zu führen. Noch am Tage der erstinstanzlichen Urteilsverkündigung hätten beide unter Vermeidung von Urteilssprüchen ganz einfach verlauten lassen können: "Das hier war ein Schauprozeß, den wir zwar selbst begonnen haben, aber hiermit ziehen wir alles zurück, weil wir dieser Gerichtsbarkeit nicht mehr trauen." Genau dies ist jedoch nicht geschehen, man vertraute sich bis zum Schluß derselben Gerichtsbarkeit an, die dann auch für sachliche Urteile sorgte. Dann im nachhinein dieselbe Gerichtsbarkeit auf das wüsteste beschimpfen zu lassen, ist völlig unglaubwürdig. 15. Wenn Waste im rechtskräftigen Abschluß des Falles St. Pölten als "Kausalprinzip dieser Kette" den "Widerstand gegen den Papst" erkennen möchte, muß man ihr die Frage stellen, warum sie dann gegen zwei Päpste (denn der Diener Gottes Johannes Paul II. gab den Auftrag zur Visitation, und Waste selbst behauptet ja, daß Papst Benedikt XVI. noch als Kardinal ebenso deren Notwendigkeit sah, vgl. S. 50) die absolut korrekt verlaufene Päpstliche Visitation in Frage stellen möchte und warum sie selbst dann solchen sinnlosen Widerstand - nämlich gegen die gesamte öffentlich gewordene Sachlage und somit - gegen den regierenden Papst formuliert, indem sie die definitive Bestätigung der Maßnahmen des St. Pöltner Bischofs Küng durch Seine Heiligkeit nicht akzeptieren möchte. Im übrigen begeht sie einen schon altbekannten Fehler damit, als ob das Verlangen nach dem Verbleib eines (einzigen) Bischofs Krenn im Amt gleichzusetzen wäre mit der Treue zur Lehre der Kirche (vgl. S. 14). Ich erinnere an dieser Stelle an die gelungene Rezension des Machwerkes "Der Wahrheit die Ehre. Der Skandal von St. Pölten" in der FAZ unter dem Titel "Papsttreue oder Krenntreue?" Es ist daher hier nicht angebracht, die Geschichte Bischof Krenns mit seinen berechtigten Anliegen der konkreten Treue zum Lehramt so vorzuschieben, um dann schwarz-weiß-mäßig zu behaupten, es sei im Gefolge der Visitation nur deshalb zu einem "Abschuß" Krenns gekommen, weil er so treu gewesen wäre. Richtig wäre es, Krenns Einsatz in vielen Punkten zu loben, aber dann auch berechtigt festzustellen, was konkret in St. Pölten passiert ist, sodaß eine Visitation unvermeidlich wurde und leider jene Fakten aufgefunden wurden, von denen der Visitator in aller Behutsamkeit sprach, was im übrigen bis heute von niemandem widerrufen wurde. Daß dann (einige) unter dem Einfluß der beiden Priesterausbildner aufgesetzte Befindlichkeitsbriefe an den Heiligen Stuhl betreffend die Befragungen während und nach der Visitation - beispielsweise von dem bei Gericht als verlogen aufgeflogenen Zeugen Christoph S. - keine sachdienlichen Hinweise enthalten können (vgl. S. 107 f., Anm. 165), versteht sich von selbst. Waste hütet sich daher auch, den Namen dieses heute in einem österreichischen Stift befindlichen Zeugen zu nennen (vgl. auch die künstliche Empörung Wastes auf S. 113, hier spricht sie von demselben Mann als einem "gelübdegebundenen Ordensbruder" - Waste und der somit von ihr selbst "geoutete" Bruder müßten aber erst den Beweis erbringen, daß die Polizei im Fall St. Pölten auch nur einen einzigen befragten Seminaristen mißverstanden hätte, und auch das bleibt Waste natürlich in vollem Umfang schuldig). Unter diesem Gesichtspunkt brechen aber auch alle Vorwürfe Wastes gegen Bischof Küng zusammen, der niemals einen Druck ausüben würde, um an brauchbare Aussagen zu kommen. Sie hat im übrigen auch für diese Unterstellung keinen Beweis anzubieten. 16. Auffällig ist, wie selektiv die Quellenangaben in Wastes Beitrag erfolgen. Oft werden Personen nur angedeutet und nur dann mit einem Namen genannt, wenn es ins Konzept (der Auftraggeber) paßt. Ebenso fehlen häufig zuverlässige Quellenangaben, und die Behauptungen sind dann überhaupt nicht überprüfbar für den Leser. An wen hätte beispielsweise Bischof Klaus Küng ein auf S. 75 zitiertes Schreiben vom 29. April 2005 gesendet? Und warum verschweigt Waste die vom "Der 13." ausgeplauderten schriftlichen Ermahnungen des Bischofs an die beiden Priesterausbildner aus dem Dezember 2004, und warum werden dann die von Waste auf S. 105 und auf S. 112 angegebenen bischöflichen Strafdekrete (vom Juni und Juli 2007) nirgendwo vollständig zitiert oder wenigstens in den Dokumentenanhang aufgenommen? Besonders schlimm erscheint mir die S. 19 und dort die Anmerkung Nr. 13, weil Waste den tragischen Tod des (meiner Meinung nach zumindest ad experimentum und damit in fragwürdigem juridischen Zustand aufgenommenen) St. Pöltner Seminaristen Ewald S. herunterspielt. Daß sie dann noch extra (und somit wohl im Auftrag) behaupten muß, kurz zuvor sei Ewald S. zum Zwecke der Berufsklärung beurlaubt worden, "ohne daß irgendein Druck auf ihn ausgeübt wurde", ist bezeichnend, denn Bischof Klaus Küng hat das Gegenteil mit Deutlichkeit in seiner sachlichen Stellungnahme vom 29. September 2008 ausgedrückt: "Als es Schwierigkeiten gab, sollte der Betroffene ohne Rücksicht auf seine persönliche Situation unverzüglich das Seminar verlassen, was auch mit aller Härte durchgesetzt wurde." Und hier ist etwas sehr Wichtiges angesprochen: ausgerechnet jene Seminarleitung - in ihrem menschlich untragbaren Vorgehen von damals - verlangt heute die Verleugnung der skandalösen Vorkommnisse in St. Pölten, um anders dazustehen als wie es beim rechtskräftigen Abschluß auf staatlichem und kirchlichem Boden herausgekommen ist. Und einer solchen sinnlosen Umdeutung widmen Dörner und Waste ein ganzes Buch, das für mich persönlich eben deshalb ein "Machwerk" darstellt. Statt der Wahrheit die Ehre zu geben, werden Manipulationen als "neue Wahrheit" angeboten. Zur ungerechten Fehleinschätzung der Tauglichkeit eines vom "Der 13." und von Waste als angeblich "bekennend homosexuell" hingestellten Zeugen, nämlich des Remigius Rabiega, habe ich bereits oben Stellung bezogen. Wenn Waste & Co. einem Herrn Rabiega derart vieles an "Schuld" im Fall St. Pölten andichten und weiters auf S. 58 den Wiener Dompfarrer Mag. Anton Faber wörtlich wegen eines " ungewöhnlichen, mit dem Priestertum schwerlich zu vereinbarenden 'Lifestyle' " kritisieren, dann darf man sich auch angesichts solcher Wertungen und Unmäßigkeiten fragen: wie erst müßten dann die ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildner nach demselben Maß und nach rechtskräftigem Abschluß des Falles (sogar von Seiten des Papstes) beurteilt werden? Der Leser kann sich selbst ein Bild darüber machen, und er merkt: nur zwei Namen sollen in Dörners und Wastes Buch all zu auffällig von allem freigesprochen werden, weshalb Waste auch brav die widerlegte (freche) These wiedergibt, daß "jenes Foto ... lediglich eine unter Klerikern allgemein übliche Umarmung in Form eines liturgischen Friedensgrußes" (S. 89) darstellt. Das Geschreibe Wastes wird dann sogar insofern kontraproduktiv, als sie meint, "daß eine 'homosexuelle Atmosphäre' nicht ohne homosexuellen Akteur existieren kann." (S. 69) Ja und? Meiner Meinung trifft die von Waste auf S. 72 in Anm. 99 angegebene Linkverbindung (www.phil.uni-sb.de/projekte/imprimatur/2002/imp020409.html mit der dortigen 9. Meldung) eben auch auf das damalige Priesterseminar St. Pölten zu und ist daher kein von Waste herbeigeredeter Ausnahmefall in der begrifflichen Wertung einer "homosexuellen Atmosphäre". Im übrigen ist betreffend dieselbe Seite 72 und eines von Frau Waste zweimal hervorgehobenen "Bekenntnisses" Rabiegas "zur eigenen Homosexualität" sowie betreffend die Seite 104 nochmals an das Zustandekommen solcher Erklärungen seitens des genannten Zeugen - nach den Worten des damaligen Leiters der Staatsanwaltschaft St. Pölten, Walter Nemec - zu erinnern, daß nämlich der diesbezüglich auf Rabiega ausgeübte und von ihm auch zur Anzeige gebrachte Druck eben im Laufe der Befragungen dieses eigenständigen Verfahrens nicht entkräftet werden konnte, wenn er auch nach österreichischem Strafrecht nicht relevant war. 17. Nochmals muß auch ausdrücklich an die Forderung des mit der damaligen Seminarleitung sicherlich in guter Verbindung stehenden Prof. Dr. Michael Stickelbroeck nach einer Apostolischen Visitation erinnert werden, denn dies ist ein sehr wichtiger Hinweis dafür, daß die Behauptung Wastes vollkommen irrig ist, wenn sie nämlich für einen frühen Zeitpunkt (auf S. 28) annimmt: "Denn die Bestellung eines Visitators steht bereits fest bzw. soll durch eine inszenierte Medienkampagne von der Römischen Kurie erzwungen werden." Interessant ist neuerlich, wie sehr Waste Personen durcheinanderbringt. Einerseits behauptet sie, daß lediglich die Aussagen Rabiegas "den 'Skandal' suggeriert und die Visitation ausgelöst hatten" (vgl. auch S. 104), andererseits ist jedoch in der Zeittafel (gemäß "Analyse Frau Dr. Wastes", vgl. S. 137) auf S. 149 der 2. Juli 2004 verzeichnet, an welchem der ORF "ein Interview mit einem angeblichen St. Pöltener Priesterseminaristen, dessen Aussehen und Stimme unkenntlich gemacht wurden", ausstrahlte. Dieser Mann war jedoch nachweislich nicht Rabiega, und Waste selbst teilt sogar auf S. 107 eine Vermutung mit, daß es sich nämlich um den weiteren Zeugen - Engelbert M. - gehandelt haben dürfte. (Absurd dann auch die Fehlinformation Wastes, daß beim staatlichen Gericht bestimmte Aussagen desselben Zeugen nicht protokolliert worden wären, vgl. S. 107, Anm. 162: auch das ist nachweislich falsch.) Rabiega war nach allen vorliegenden Informationen dann ebensowenig die Person, die den Anstoß zur "profil"-Berichterstattung gegeben hätte. Es ist folglich ein Armutszeugnis, wenn eine Frau Dr. Waste nicht in der Lage ist, die vom "Der 13." angebotene Quasi-Monokausalität der Rückführung auf einen angeblich einzigen "Kronzeugen" zu durchschauen und die Wahrheit einer größeren Zeugenschar zur Kenntnis zu nehmen. Nur noch grotesk ist es dann, daß nach der Phantasie Wastes "Rabiega als Urheber des Skandals ... bis dato von den kirchlichen Stellen in St. Pölten gedeckt wird" (S. 41). Erstens hätten die beiden ehemaligen Priesterausbildner jederzeit rechtliche Schritte gegen Rabiega einleiten können, und zweitens gibt es keine Deckungsmöglichkeiten, ganz abgesehen davon: für was und vor wem? Die Behauptung einer womöglich beim Staat wirksamen Deckung durch die Kirche geht völlig ins Leere und ist eine der erwiesenen Lügen in dem Buch. Meinerseits betrachte ich es weiterhin als zutiefst unmoralische Handlung, einen der Zeugen, nämlich denselben Rabiega, von Seiten "Interessierter" derart hinterlistig zu verunsichern, damit hernach seine persönlichen Beobachtungen z. B. bei der Weihnachtsfeier 2003 nicht mehr glaubwürdig hätten erscheinen sollen. Dieses Interesse, Zeugen und ihre Aussagen maßgeblich gegen die Wahrheit zu beeinflussen, wirkt sich dann auch in der diesbezüglich verräterischen Berichterstattung des "Der 13." aus, wie Bischof Küng in seiner Stellungnahme zum Buch angibt: "Diese Untersuchungen waren sehr mühsam und langwierig: ein wesentlicher Grund dafür war, daß jeder, der sich an der Untersuchung aktiv beteiligte (durch Mitwirkung oder Aussagen) damit rechnen mußte, durch Publikationen des 'DER 13.' desavouiert und attackiert zu werden." Am 5. Juni 2007 verzichtete dann (nach den bei Wikipedia veröffentlichten Daten) Prälat K. auf die Einsicht in die Akten des Strafverfahrens, weil er nicht zur Ablegung des von Bischof Küng zum Schutz der Zeugen als notwendig angesehenen Verschwiegenheitseides bereit war (vgl. can. 1455 § 3 CIC: "Sooft die Natur einer Sache oder der Beweise so beschaffen ist, daß aus der Bekanntgabe der Prozeßakten oder Beweise der Ruf anderer gefährdet wird oder daß Anlaß zu Streit oder Ärgernis oder ein sonstiger Nachteil dieser Art entstehen würde, kann der Richter Zeugen, Sachverständige, Parteien und deren Anwälte oder Prozeßbevollmächtigte eidlich zur Geheimhaltung verpflichten.") Daß dann die Nichtjuristin Waste dem Diözesanbischof und gleichzeitig dem Heiligen Stuhl "mehr als zehn kirchenrechtliche Verfahrensfehler" (S. 113) vorhält, braucht nicht mehr näher kommentiert zu werden. In der Anm. 177 verschweigt sie neuerlich die vom "Der 13." ausgeplauderten kanonischen Ermahnungen (aus dem Dezember 2004) vor der gültigen Strafverhängung durch den Bischof. Doch sie scheint selbst zu bemerken, daß sie sich nicht auskennt, wenn sie ausgerechnet diesen wichtigen Punkt unvollständig ausführt: "Es würde aber zu weit führen, an dieser Stelle alle Verfahrensfehler und Nichtigkeitsgründe aufzuzählen." (S. 113, Anm. 177) Es ist lieb von "Oberrichterin" Waste, daß sie uns damit verschont, aber es ist interessant, daß in der Langatmigkeit ihres Beitrages ausgerechnet dafür kein Platz sein möchte ... Ihre Behauptung, daß "das Kirchenrecht unter Einschaltung des Papstes" groteskerweise und paradoxerweise "außer Kraft gesetzt" worden wäre, scheitert daher kläglich. 18. Auch das Herumgeschreibe Wastes zum leider bereits verstorbenen Zeugen Josef S. auf S. 42 ist sinnlos, denn das, was bis heute bekannt ist, sind seine unwiderrufenen Aussagen vor dem staatlichen Gericht. Aber sowohl die Hauptverhandlungen mit ihren wichtigsten Zeugenaussagen als auch die rechtskräftigen Urteile werden ja dann im Dokumentenanhang unterschlagen. In einem rechtskräftig bestätigten Urteil vom 15. September 2005 heißt es: "Die Feststellung, daß auch der Priesterschüler H. mit dem Antragsteller Ulrich K. zumindest eine gewisse Zeit lang ein homoerotisches Verhältnis unterhielt, beruht auf den Angaben des Zeugen W. R., der bestätigte, daß der Priesterschüler Josef S. ihm dies erzählt habe und auch dazu sagte, daß laut Aussage des Josef S., Gerhard H. diesem selbst darüber berichtet habe (AS 63)." "Diesen Geschehensablauf hat H. offensichtlich von sich aus auch gegenüber dem Priesterschüler Josef S. erwähnt, der diese Version gegenüber dem Gericht in seiner Aussage bestätigte (AS 29 des HV Protokolls ON 21 im Verfahren 095 Hv 96/04 i) und auch ausführte, daß nach den eigenen Angaben des Gerhard H. bei diesem Anlaß ein 'eheähnliches Sakrament' vom Antragsteller gespendet worden sei (AS 30 des HV Protokolls ON 21 im Verfahren 095 Hv 96/04 i)." Und daß ich selbst niemals Seminaristen in das damalige Priesterseminar einschleuste, habe ich bereits an anderer Stelle zurückgewiesen (vgl. S. 43). Dies waren und sind jedoch meinerseits keine "Rechtfertigungen", sondern sachliche Richtigstellungen. Daß im Buch auch noch mehrfach der Linzer Diözesanbischof Prof. Dr. Ludwig Schwarz negativ benannt und auf S. 47 gar als "mißbrauchter Postbote" Rabiegas verunglimpft wird und in Anm. 61 dann sogar noch frech gefragt wird "Ist es ein Zufall, daß Dr. Ludwig Schwarz 'befördert' wurde und heute Diözesanbischof von Linz ist?", zeigt einmal mehr die Unseriösität der ganzen Untersuchung und der zahllosen unsinnigen Vorwürfe Wastes an verschiedenste Adressen. 19. Wenn Waste im konkreten Fall "Medienwirkungsforschung" betreiben hätte wollen, dann hat sie meines Erachtens vor allem übersehen, wie sehr Menschen visuelle Elemente in der Berichterstattung (im Vergleich zu reinen Texten) wertschätzen. Sie hätte also einen Beitrag leisten können, warum nachvollziehbarerweise (angeblich "harmlose") Bilder ein derartiges Interesse auch an allem damit Zusammenhängenden hervorrufen mußten. Aber es gibt noch weitere innere Widersprüche in den bemühten Darlegungen Wastes: so wirft sie unter Berufung auf Ing. Wilfried Scherner sen. dem emeritierten Abt Dr. Angerer vor, daß er Eltern vom Gang in die Medien abzuhalten versucht hätte (vgl. S. 62). Warum aber sollten dann innerlich von verschiedenen Vorkommnissen belastete Seminaristen nach dieser Wertung plötzlich unter keinen Umständen in die Medien gehen dürfen? Und die durch keinen einzigen Beleg gestützten Behauptungen Wastes, daß "das Ergebnis der Visitation schon feststand, bevor diese überhaupt begonnen hatte" (S. 65 und 92), müssen neuerlich zurückgewiesen werden. Nichtjuristin Waste muß sich im übrigen auch darüber belehren lassen, daß eine Visitation keine Aufträge einer Bischofskonferenz erhält, sondern der Visitator rechtlich in der Tat den Papst selbst vertritt. Es stimmte daher, was der Visitator zur Schließung des Priesterseminars St. Pölten verlauten ließ: "Bei allem Verständnis für die Probleme der betroffenen Personen hat Bischof Krenn im Einverständnis mit dem Heiligen Stuhl einen herzhaften Entschluß gefaßt: das Priesterseminar der Diözese St. Pölten wird mit sofortiger Wirkung für geschlossen erklärt." Und was an dem laut S. 35 von Bischof Klaus Küng vorgeschlagenen Recollectio-Haus der Barmherzigen Schwestern von Alma in Breuberg bei Mainz (mit ihrer prominenten ehrwürdigen Schwester Lydia Marie Allen) so schlecht für die beiden Priesterausbildner gewesen wäre, kann Frau Waste ebensowenig klarmachen. Wenn das wirklich der Vorschlag von Bischof Klaus Küng war, wissen wir heute auch, daß die Aussendung einer Felizitas Küble zur angeblichen Einweisung der beiden Priester inhaltlich ebensowenig berechtigt war wie das ganze hier besprochene Buch. Es wäre natürlich schön gewesen, wenn Bischof Kurt Krenn schon im Jahr 2004 durchgängig so beraten worden wäre, in der Öffentlichkeit absolut nichts zu verharmlosen und so seiner Glaubwürdigkeit keinen Schaden zuzufügen. Nicht die sachliche Kommentierung sündhafter Vorkommnisse in den eigenen Reihen hätte und hat nämlich der Kirche geschadet, sondern schaden würde der Glaubwürdigkeit der Kirche ein manipulatives Weginterpretieren im Stile Wastes und ihrer Auftraggeber. Alles auf die "bösen Medien" zu schieben und sogar zu phantasieren, daß eine kritische Berichterstattung der Medien nur das Ziel einer "Profanierung der Kirche" verfolgt hätte, riecht all zu stark nach künstlichem Verfolgungswahn. Der auf Wastes Analyse basierenden und naturgemäß fehlerhaften und tendenziös formulierten Skandal-Chronologie (S. 137 - 169) werden wir uns - wie schon gesagt - ein anderes Mal widmen. 20. Auf die Frage, warum der regierende Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng auf Basis all dessen keine rechtlichen Schritte gegen das Buch "Der Wahrheit die Ehre" unternommen hat (vgl. auch die gelungene Kritik des österreichischen Nachrichtenmagazins "profil" Nr. 42 vom 13. Oktober 2008 auf S. 56), lautet meine Stelllungnahme: warum hätte Bischof Klaus jetzt noch gegen ein unbedeutendes "Books on Demand"-Buch vorgehen sollen, wenn dieses insgesamt lediglich die vier Jahre andauernde und durch keine vernünftigen Argumente gedeckte Propaganda der oberösterreichischen Zeitung "Der 13." zusammenfaßt und gegen dieses Medium weder von Bischof Klaus noch von Christoph Kardinal Schönborn noch von irgendeinem anderen Angegriffenen je die möglichen Rechtsmittel ergriffen worden waren? Meiner Meinung nach brächte es normalerweise nichts, diesem Blatt dadurch nochmals Gelegenheit zu geben, sich wichtig zu machen und dann auch noch über sich selbst als "angegriffenes Medium" zu berichten (ausgenommen der Heilige Stuhl oder ein vorgesetzter Diözesanbischof würde rechtliche Schritte anordnen). Es genügt also normalerweise, die erwiesenen Fakten in der Öffentlichkeit zu nennen, und das hat Bischof Klaus sowohl als Päpstlicher Visitator als auch als regierender katholischer Oberhirte von St. Pölten immer behutsam und klar getan, soweit es nötig war. Hier setzt sich die Wahrheit von selbst durch, denn welcher normale Mensch kann gegen die allgemein mögliche Erkenntnis und gegen jede Vernunft nach dem rechtskräftigen Abschluß des ganzen Falles St. Pölten sogar von Seiten des höchsten auf Erden befindlichen Richters, des Petrusnachfolgers, noch solche Schlüsse vertreten, wie sie in dem hier besprochenen Buch nachlesbar sind. Wer daher eine im konkreten Fall nie mehr erweisbare "Unschuld" zweier Priesterausbildner zum neuen Dogma für das Prädikat "katholisch-konservativ" erhebt, dem ist in der Tat nicht mehr zu helfen, weil damit nicht nur dem Katholischen nicht mehr gedient ist, sondern eine totale Realitätsverweigerung eingesetzt hat. Deshalb mußte sogar einmal der Bischöfliche Sekretär von St. Pölten unter "article.7079.html" auf einem anonymen Portal, welches viele Thesen des hier besprochenen Buches verbreitete, eingreifen, um einer Frau Dr. Gabriele Waste und damit der Öffentlichkeit in voller Einheit mit Papst und Bischof mitzuteilen, daß die beiden ehemaligen Priesterausbildner sehr wohl - und definitiv vom Papst bestätigt - suspendiert worden waren. Die christliche Haltung war, ist und bleibt jedoch für immer und für alle: Anerkennung der eigenen Schuld, Verantwortung für die eigene Schuld und Buße auf dem bestmöglichen Wege zur Wiedergewinnung von Glaubwürdigkeit. Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng hat diesen Weg auch den beiden ehemaligen Priesterausbildnern ganz klar angeboten, und diese Geduld, die er mit ihnen und ihren zum Teil schwer verblendeten "Verbündeten" über Jahre aufgebracht hat, wird seinesgleichen wohl suchen müssen. Deshalb sind die Angriffe gegen Bischof Klaus von Seiten des "Der 13." und von Seiten des hier besprochenen Buches widerlich und werden ins Nichts zurückfallen. Das totale Zusammenbinden der beiden Priesterausbildner mit dem Weg des erkrankten emeritierten Diözesanbischofs Dr. Kurt Krenn entsprang eben genau der von den beiden ehemaligen Priesterausbildnern gewünschten "Verteidigungstaktik". In Wirklichkeit muß gerade hier daran erinnert werden, daß noch Bischof Kurt Krenn selbst die Finanzierungszusage für die (angesichts der Beweislage sinnlos gestarteten) Medienprozesse gegen "profil" zurückgenommen und dann auch noch persönlich das Priesterseminar St. Pölten geschlossen hat. Dies wird all zu häufig übersehen. Bis heute ist weder inhaltlich noch formal irgendein Fehler bekanntgeworden, der die herausragende Ermittlungs- und Dialogarbeit des Visitators in ein schlechtes Licht rücken könnte. Im Gegenteil hat er große Verdienste in der Bereinigung der gesamten Situation, und angesichts der sinnlos eingeteilten kirchenpolitischen Lager war es gar nicht einfach, einen Neuanfang zu setzen. Die Besetzung des Bischofsstuhles von St. Pölten hat mit der Behandlung eines oder mehrerer disziplinärer Fälle inkardinierter Kleriker aufgrund von Rekursen nichts zu tun. Es ging rein um Sachfragen. Hätten die beiden ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildner glaubwürdig nachweisen können, daß ihnen Unrecht geschehen war, dann wären auch die Maßnahmen Bischof Küngs nicht bestätigt worden. So aber gibt es bis heute keinen inhaltlichen Widerspruch, und angesichts der bisher gezeigten totalen Uneinsichtigkeit auf Seiten der beiden Priester - das Buch Dörners und Wastes ist dafür ja leider ein weiterer Beleg - war es klug und gut, daß der Papst selbst - wie vom geltenden Kirchenrecht vorgesehen - die Maßnahmen (inklusive zeitweilige Suspendierung derselben) auch definitiv bestätigt. Wer nämlich jetzt immer noch nach Art des hier besprochenen Buches zu manipulieren sucht, richtet sich gegen den Heiligen Stuhl und betätigt sich in nachweislich un-katholischer Weise. Und genau dies dürfen wir auch in Zukunft nicht tolerieren, meint Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik |
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