Wednesday, May 27. 2009
ERZBISCHOF MARX: LEBENSSCHUTZ ALS ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Aktuelle Predigt, Katholische Lehre at
16:00
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In der im 14. Jahr befindlichen Quartalsschrift des Päpstlichen Rates für die Familie "FAMILIA ET VITA" ist der Band Nr. 1/2009 der extrem wichtigen Thematik "40 Jahre nach Humanae vitae" gewidmet. Darin befindet sich auch die bereits in diesem Blogbuch zitierte Ansprache Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. vom 10. Mai 2008 an die Teilnehmer des von der Päpstlichen Lateran-Universität organisierten Internationalen Kongresses aus Anlaß des Jahrestages. Außerdem ist die Botschaft desselben Papstes an den Internationalen Kongreß "Humanae vitae: Aktualität und Prophetie einer Enzyklika" (Rom, 3. - 4. Oktober 2008) abgedruckt, die an den Dekan des Päpstliches Institutes "Johannes Paul II." für Studien über Ehe und Familie, Msgr. Livio Melina, gerichtet war. Neben den Beiträgen der Kardinäle Ennio Antonelli (Humanae vitae: attualità e profezia di un’Enciclica) und Giovanni Battista Re (Paolo VI e l’Humanae vitae) sticht besonders der einzige deutschsprachige Beitrag im genannten Festband des Päpstlichen Rates für die Familie hervor, der vom hochwürdigsten Erzbischof von München, Prof. Dr. Reinhard Marx, stammt und den Titel "Lebensschutz als Einsatz für die Menschenwürde" trägt. Darin setzt sich Erzbischof Marx erfreulich klar von den gerade im deutschen Sprachraum gegenüber den Inhalten der wichtigen Lebensenzyklika Humanae vitae immer wieder vorgebrachten Kritiken und Relativismen ab. Er folgt damit dem Wiener Kardinal Erzbischof Prof. Dr. Christoph Schönborn, der heftige prophetische Kritik an den relativistischen Erklärungen katholischer Bischofskonferenzen übte, die damals unglückseligerweise im Anschluß an die päpstliche Enzyklika ergangen waren.
Es bleibt zu hoffen, daß diese Worte auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens in Überzeugung und Praxis in Hinkunft ernster genommen werden und das Lehramt der Kirche besonders in diesen existentiellen Fragen des menschlichen Lebens wieder vollständig geachtet werde. Noch immer werden von katholischen Christen, die es besser wissen müßten, eigentümliche Anfragen bewußt in den Raum gestellt oder eindeutig sittenwidrige Antworten gegeben. So habe ich im vorhergehenden Blogeintrag bereits den unerfreulichen Beitrag des emeritierten Eichstätter Sozialethikers Prof. Bernhard Sutor ("Defizite in der Ehe- und Familienpastoral. Anfragen zu vorehelicher Partnerschaft, Geburtenregelung und Scheidung") erwähnt, aber mich kürzlich auch über die Kolumne "Fragen Sie Pater Anselm! Der Bestsellerautor beantwortet Ihre Fragen zu Glauben, Kirche und spirituellem Leben" sehr gewundert, da derselbe Hw. Pater Anselm Grün im Liborius-Magazin (April 2009, S. 35) auf die Frage "Warum verbietet uns die Kirche, Kinder zu bekommen?" allen Ernstes antwortet: "Wenn es keinen natürlichen Weg gibt, Kinder zu bekommen, ist es durchaus möglich, auch den Weg der künstlichen Befruchtung zu wählen. Wenn es innerhalb der Ehe geschieht, unterstützt die künstliche Befruchtung den natürlichen Kinderwunsch. Wir unterstützen damit also die Natur. Allerdings gibt es auch da keine Gewißheit, daß es wirklich gelingt. Daher ist es auch bei der künstlichen Befruchtung wichtig, sein Vertrauen auf Gott zu setzen ..." Woher kommen bei derart fundamentalen Fragen solche von der natürlichen Sittenlehre abweichende Antworten eines katholischen Priesters? Um so verdienstlicher und wichtiger ist es, wenn nun der durch seine Publikationen bekannte Sozialethiker Prof. Reinhard Marx als Erzbischof von München in Treue zur Lehre der Kirche wiederum Klarheit schafft. Der Untertitel seines Beitrage in der Quartalsschrift "FAMILIE ET VITA" lautet " Die katholische Kirche und die Moral – Überlegungen zu den Dokumenten 'Humanae vitae', 'Donum vitae' und 'Evangelium vitae' ": [BEGINN DES VON KATH.NET ÜBERNOMMENEN BEITRAGES:] Wenn sich die Kirche zu moralischen Fragen äußert, hören viele zunächst einmal das Nein. Sie hören, was die Kirche als unmoralisch und damit als unerlaubt verwirft. Nie war das im vergangenen Jahrhundert mehr der Fall als bei der Veröffentlichung der Enzyklika "Humanae vitae" durch Papst Paul VI. am 25. Juli 1968. Die Kirche verbietet die hormonale Empfängnisverhütung, so lautete die Botschaft, die vor allem in Europa und in den Vereinigten Staaten verkündet wurde, und die in Deutschland den Essener Katholikentag im September 1968 zu einem Katholikentag des Aufruhrs machte. "Humanae vitae" wurde als Pillenenzyklika abgetan. Moraltheologen und Pfarrer, Schriftsteller und Journalisten, traditionelle katholische Verbände und spontane Arbeitskreise forderten die "Fortsetzung des Dialogs" und meinten die Revision der Enzyklika. Die Schriftstellerin Luise Rinser sprach sogar von einer "despotischen Entscheidung" des Papstes und warf ihm vor, "der Sünde des Mordes Tür und Tor“ zu öffnen, da das Verbot der Empfängnisverhütung die Abtreibung fördere. Wer seine Opposition gegen die Entscheidung Pauls VI. etwas nüchterner zum Ausdruck bringen wollte, sprach von einer nicht unfehlbaren Lehräußerung der Kirche, die zwar positiv zu würdigen sei, von der aber jedes Ehepaar nach ernsthafter Gewissensprüfung abweichen dürfe. Der Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung "Donum vitae" vom 22. Februar 1987 erging es nicht viel anders. Sie rief zwar nicht die heftigen Proteste und die Flut von Resolutionen hervor wie "Humanae vitae", aber auch in ihrer Rezeption dominierte das Nein. Die Kirche verbietet die künstliche Befruchtung nicht nur heterologer, sondern sogar homologer, also auf ein Ehepaar beschränkter Art, so lautete die Botschaft, die diesmal von den Medien transportiert wurde. Wieder wurde der Kirche vorgeworfen, nicht auf der Höhe der Zeit zu sein. Die Instruktion wurde weniger diskutiert als vielmehr ignoriert. Besser erging es dem dritten Dokument einer Kultur des Lebens, der Enzyklika Papst Johannes Pauls II. über den Wert und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens Evangelium vitae" vom 25. März 1995. Zwar wurde auch in ihrer Rezeption dem Nein der Kirche große Aufmerksamkeit zuteil, nämlich dem Nein zu Abtreibung und Euthanasie. Aber das war nicht neu. Diese Nein kannte die Welt seit den Anfängen der Kirche. "Evangelium vitae" reagierte nicht wie "Humanae vitae" und "Donum vitae" auf neue Entwicklungen in der Biomedizin. Die Enzyklika reagierte eher auf neue Entwicklungen in der Politik, nämlich die Legalisierung von Abtreibung und Euthanasie, die aus Tatbeständen, die einst einmütig als Verbrechen gekennzeichnet wurden, medizinische Dienstleistungen machten. Dieser "Kultur des Todes" setzte Johannes Paul II. das Evangelium des Lebens entgegen, dessen Verkündigung und Verwirklichung jeden Christen, insbesondere aber die Bischöfe verpflichtet. Daß "Evangelium vitae“ wegen des politischen Akzentes nicht nur eine moraltheologische, sondern auch eine sozialethische Enzyklika ist, wurde in ihrer Rezeption bis heute kaum beachtet. Nicht nur "Evangelium vitae", sondern auch "Humanae vitae" und "Donum vitae" als Dokumente einer Kultur des Lebens zu betrachten, fordert 40 Jahre nach dem Sturm von 1968 zunächst zu einer Relecture von "Humanae vitae" heraus, einer Relecture, die nicht zuerst nach dem fragt, was die Enzyklika verbietet, sondern nach dem, was sie verteidigt. "Humanae vitae" verteidigt die eheliche Sexualität als Ausdruck personaler Liebe. Die Enzyklika verteidigt mithin ein Menschenbild, in dessen Zentrum die Person steht, die Anspruch auf Anerkennung hat und für die die Selbsthingabe ebenso zu den Bedingungen eines gelingenden Lebens gehört wie die Selbstbestimmung. Sie verteidigt ein Menschenbild, in dem der Mensch ein geschlechtliches Wesen ist, in dem Mann und Frau füreinander geschaffen sind, und in dem die Ehe nicht nur eine Vertragsbeziehung, sondern eine Bedingung der sexuellen Vereinigung, biblisch gesprochen, des gegenseitigen "Erkennens" von Mann und Frau ist. Mann und Frau streben "durch ihre gegenseitige Hingabe, die ihnen in der Ehe eigen und ausschließlich ist, nach jener personalen Gemeinschaft, in der sie sich gegenseitig vollenden, um mit Gott zusammenzuwirken bei der Weckung und Erziehung neuen menschlichen Lebens". Die gegenseitige Vollendung im ehelichen Akt und die Zeugung neuen Lebens sind durch die hormonale Empfängnisverhütung Anfang der 60er Jahre ebenso auseinandergerissen worden wie 15 bis 20 Jahre später durch die künstliche Befruchtung, die 1978 zur Geburt des ersten auf diesem Weg erzeugten Menschen führte. Das Anliegen der Kirche aber war es, nicht nur deutlich zu machen, daß die gegenseitige Vollendung im Geschlechtsakt und die Offenheit für die Empfängnis neuen Lebens zusammengehören, sondern daß das eine durch die Verknüpfung mit dem anderen mitkonstituiert wird. Der Geschlechtsakt ist nicht nur ein körperlicher Akt, sondern "ein untrennbar leiblicher und geistiger Akt zugleich", wie "Donum vitae" knapp 20 Jahre später unterstreicht. Er ist ein Akt gegenseitiger Vollendung durch gegenseitige, vorbehaltlose Hingabe. "Nur du und du für immer", so kennzeichnete Joseph Kardinal Höffner die Identität einer christlichen Ehe. Die vorbehaltlose Hingabe setzt die umfassende gegenseitige Bejahung, die lebenslange Treue und die Bereitschaft zur Transzendierung der Beziehung in der Offenheit für neues Leben voraus – und zwar in jedem ehelichen Akt. Die beiden Sinngehalte des ehelichen Aktes – gegenseitige Vollendung im "Ein-Fleisch-Werden", wie es biblisch heißt, und Fortpflanzung – zwar für die Totalität des Ehelebens, nicht aber für jeden einzelnen ehelichen Akt gelten zu lassen, heißt in jenen Akten, die die Empfängnisfähigkeit durch Hormone manipulieren, einen Vorbehalt machen, heißt die Ganzhingabe zu verweigern. Die Entscheidung für die Natürliche Empfängnisregelung, das heißt für die natürlichen Rhythmen der Frau, beinhaltet dagegen diesen Vorbehalt nicht. Schon "Humanae vitae" hat im ehelichen Akt, der diese natürlichen Rhythmen der Frau berücksichtigt, den Charakter der gegenseitigen Vollendung gewürdigt. Johannes Paul II. hat dies in seinem Apostolischen Schreiben über die Aufgaben der christlichen Familie in der Welt von heute "Familiaris consortio" vom 22. November 1981 bekräftigt und auch eine wesentliche Eigenschaft der Natürlichen Empfängnisregelung erwähnt, die von deren Pionieren und vielen Ehepaaren, die sie praktizieren, bestätigt wird. Daß sie nämlich den Dialog der Ehepaare über ihre Sexualität zugleich erfordert und erleichtert. "Die Entscheidung für die natürlichen Rhythmen beinhaltet ein Annehmen der Zeiten der Person, der Frau, und damit auch ein Annehmen des Dialoges, der gegenseitigen Achtung, der gemeinsamen Verantwortung, der Selbstbeherrschung. Die Zeiten und den Dialog annehmen heißt, den zugleich geistigen und körperlichen Charakter der ehelichen Vereinigung anerkennen und die personale Liebe in ihrem Treueanspruch leben". Hinzuzufügen ist, daß die Methoden dieser Zeitwahl gegenüber "Humanae vitae", als nur die Kalendermethode nach Knaus-Ogino bekannt war, durch Rötzer und Billings wesentlich weiterentwickelt worden sind. Die Argumentation von "Humanae vitae" im Hinblick auf die Methoden der Empfängnisverhütung als biologistisch oder physiozistisch zu bezeichnen, wird der Enzyklika nicht gerecht. Ihre Argumentation ist vielmehr eine moralische. Sie will die eheliche Sexualität als eine anthropologische Grundbefindlichkeit verteidigen. Es geht darum, die Frage der geschlechtlichen Vereinigung und der Weitergabe des Lebens nicht nur unter biologischen, psychologischen, demographischen und soziologischen Aspekten oder im Hinblick auf die Tradition des päpstlichen Lehramtes zu betrachten, sondern sie in das personale Menschenbild zu integrieren und "den ganzen Menschen im Auge" zu behalten. "Humanae vitae" fügt sich ein in die vom II. Vatikanischen Konzil propagierte "Förderung der Würde der Ehe und der Familie". Mit diesem Titel überschrieb das Konzil das erste Kapitel des II. Hauptteils von "Gaudium et spes". Darin ist von der Berufung zu Ehe und Familie und von der sittlichen Würde des ehelichen Geschlechtsaktes die Rede. "Ehe und Familie als Berufung: das war etwas ganz Neues. Vor allem die damit verbundene 'Taufe des Eros' und die Befreiung der ehelichen Sexualität von der 'Kultur des Argwohns', die dem Christentum jahrhundertelang eine prüde Haltung allem Geschlechtlichen gegenüber nachsagte, vermochte junge Brautleute anzuziehen und begeisterte sie, sich dem Ideal der Ehe und Familie als Heils- und Heiligkeitsweg zu verschreiben." Johannes Paul II. hat diese Berufung zu Ehe und Familie, dieses Sakrament, in seiner Theologie des Leibes dann weiter vertieft. Die Verteidigung der ehelichen Sexualität und der Würde der Fortpflanzung ist auch das große Anliegen von "Donum vitae" knapp 20 Jahre später. Die Glaubenskongregation hatte sich mit dem Problem der künstlichen Befruchtung zu befassen, die 1978 in Großbritannien – und 1982 in Deutschland – erstmals zur Geburt eines künstlich im Labor erzeugten Menschen führte und die Kirche wieder vor die Frage der sittlichen Bewertung stellte. Erneut ging und geht es bei der künstlichen Befruchtung – der assistierten Reproduktion, wie die Mediziner sagen – um die Würde der Fortpflanzung. Nach einer sehr belastenden Hormonstimulation der Frau, einer operativen Entnahme von durchschnittlich zehn Eiern, einer Zusammenführung der Eier mit den durch Masturbation gewonnenen Spermien des Mannes in Form der In-vitro-Fertilisation (IVF) oder der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) wird der so im Labor erzeugte Embryo in die Gebärmutter der Frau transferiert. Oft sind es mehrere Embryonen, die auf diese Weise erzeugt und in die Gebärmutter transferiert werden, um die Chancen einer Schwangerschaft zu erhöhen. Für den Reproduktionsmediziner ist die Nidation eines Embryos oder mehrerer Embryonen der erfolgreiche Abschluß seiner teuer bezahlten Arbeit, für die Frau aber ist es erst die Geburt eines Kindes. Zu diesem für die Frau ersehnten Ende der assistierten Reproduktion kommt es in Deutschland nur in ca. 15 Prozent der Fälle, in Ländern, die eine Präimplantationsdiagnostik erlauben, in ca. 30 Prozent der Fälle. Die Krankenkassen bezahlen die künstliche Befruchtung ganz oder teilweise als Sterilitätstherapie, obwohl selbst ein zur Geburt eines Kindes führendes erfolgreiches Verfahren an der Sterilität nichts ändert. Auch weitere Kinder müßten auf diesem Wege erzeugt werden. In Deutschland werden inzwischen bei rund 60000 IVF- und ICSI-Behandlungen rund 6500 Geburten jährlich registriert, wobei hinter den 6500 Geburten wegen der hohen Zwillings- und Drillingsquote rund 9000 Kinder stehen. Die assistierte Reproduktion wirft eine Fülle von medizinischen, psychologischen, juristischen und ethischen Problemen auf, die zum Teil in "Donum vitae" erörtert werden, zum Teil darüber hinausgehen. Das zentrale und in "Donum vitae" auch angesprochene Problem ist die mit ihr einhergehende Zerstörung von Embryonen. "Die Durchsetzung der Praxis der In-vitro-Befruchtung hat unzählige Befruchtungen und Zerstörungen menschlicher Embryonen gefordert", weshalb "Donum vitae" diese Praxis ebenso verurteilt wie die vorsätzliche Abtreibung. Ein weiteres Problem ist das Einfrieren von Embryonen, das "Donum vitae" eine "Beleidigung" des Embryos nennt und das von einem deutschen Verfassungsrechtler als Verletzung des in Art. 2 II des Grundgesetzes garantierten Rechts auf körperliche Unversehrtheit bezeichnet wird. Andere gravierende und erst in den letzten Jahren anerkannte Probleme sind die erhöhte Fehlbildungsrate von Kindern, die nach künstlicher Befruchtung geboren wurden und vor allem der Fetozid, d. h. die von den Reproduktionsmedizinern euphemistisch "Mehrlingsreduktion" genannte Tötung von Embryonen im Mutterleib, wenn sich mehr als ein Embryo eingenistet hat. Bei der heterologen künstlichen Befruchtung, die dazu führen kann, daß das so erzeugte Kind bis zu drei Mütter und zwei Väter hat, kommt das Problem der Verwischung der Herkunft und damit eine Verletzung seines Rechts auf die Kenntnis seiner Abstammung und auf die eigene Identität hinzu. Selbst wenn alle diese Probleme medizinisch und/oder rechtlich gelöst werden könnten, bleiben zwei Fragen, die im Mittelpunkt von "Donum vitae" stehen und deren Beantwortung deutlich macht, daß es der Kirche auch bei der Verwerfung der assistierten Reproduktion vor allem um die Verteidigung der ehelichen Sexualität und die Würde der Fortpflanzung geht. Die erste Frage ist die nach den Akteuren der assistierten Reproduktion bzw. nach den Rechten der Eheleute. Hauptakteur der In-vitro-Fertilisation ist der Reproduktionsmediziner. Die Eltern sind nur noch Gametenspender, also Rohstofflieferanten. In einem reproduktionsmedizinischen Standardwerk rühmt ein Gynäkologe die In-vitro-Fertilisation als "epochalen Fortschritt", weil der Frauenarzt dabei nicht "nur Geburtshelfer" sei, sondern "direkt beim Vorgang der Zeugung mitwirkt" und sie "nach außerhalb des Mutterleibs" verlegt. So sei "nicht einmal mehr ein Geschlechtsakt nötig, um eine Befruchtung zu erzielen". Gegenüber dieser geradezu prometheischen Mißachtung des "Geburtshelfers" und des Geschlechtsaktes, die nicht jeder Reproduktionsmediziner teilen mag, verteidigt die Kirche nicht nur die eheliche Sexualität und die Würde der Fortpflanzung, sondern auch den klassischen Beruf des Geburtshelfers. Sie verteidigt die liebende Vereinigung von Vater und Mutter im Geschlechtsakt, die eine Voraussetzung der Elternschaft ist. Sie verteidigt das Recht der Eheleute, daß "der eine nur durch den anderen Vater oder Mutter wird". Das Leid von Eheleuten, die sich Kinder wünschen und keine empfangen, ist der Kirche nicht unbekannt. Schon das Alte und das Neue Testament sprechen von diesem Leid. Auch "Donum vitae" widmet sich diesem Problem. Die Kirche unterstützt alle Bemühungen, die Unfruchtbarkeit medizinisch oder psychologisch zu behandeln. Aber diese Bemühungen müssen sich in einem Rahmen bewegen, der die eheliche Sexualität schützt, statt sie zu suspendieren. Der Arzt hat "im Dienst an der ehelichen Vereinigung" zu stehen statt sich die Funktion der Fortpflanzung anzueignen und so die Würde und die Rechte der Eheleute und des Kindes zu verletzen. Die Kirche unterstreicht aber auch, daß es kein Recht auf ein Kind gibt. Ein solches Recht widerspräche der Würde und der Natur des Kindes. "Das Kind ist nicht etwas Geschuldetes und kann nicht als Eigentumsobjekt aufgefaßt werden: Es ist vielmehr ein Geschenk, das 'vorzüglichste' und das am freiesten gegebene der Ehe; es ist lebendiges Zeugnis der gegenseitigen Hingabe seiner Eltern“. Die zweite Frage, die "Donum vitae" in seiner Kritik der assistierten Reproduktion erörtert, ist die nach den Rechten des Kindes bei seiner Zeugung. Auch wenn sich die Glaubenskongregation des Problems bewußt war, daß "niemand ... vor seinem Dasein ein subjektives Recht auf Beginn seiner Existenz geltend machen (kann)", so hält sie es dennoch für "legitim, das Recht des Kindes zu bejahen, einen ganz und gar menschlichen Ursprung durch die der personalen Natur des menschlichen Wesens entsprechende Empfängnis zu haben". Die assistierte Reproduktion verletzt das Recht des Kindes, geschenkte Frucht einer liebenden Vereinigung seiner Eltern zu sein, die zwar erhofft, aber nie gemacht werden kann. Sie erniedrigt das Kind zum "Produkt eines Eingriffs medizinischer Techniken, ... zum Objekt einer wissenschaftlichen Technologie". Kant würde wohl sagen, es ist das "Gemächsel" des Reproduktionsmediziners und seiner Assistenten. Das Kind verdankt seine Entstehung nicht dem gegenseitigen personalen Sich-Schenken seiner Eltern, sondern einem technischen Verfügungs- und Herrschaftswissen, einer "instrumentellen Vernunft" (Max Horkheimer), die nicht mehr nach der Bedeutung der Ziele, sondern nur noch nach der Zweckhaftigkeit der Mittel fragt und die schon Aristoteles als Poiesis deutlich von der Praxis als dem richtigen Handeln des Menschen im Hinblick auf sein letztes Ziel unterschieden hat. Als Produkt aber befindet sich das Kind in einer existentiellen Abhängigkeit vom Produzenten – nicht erst dann, wenn es einer Präimplantationsdiagnostik unterzogen wird, sondern bei jeder In-vitro-Fertilisation. Die assistierte Reproduktion widerspricht deshalb, so "Donum vitae", "in sich selbst der Würde und der Gleichheit, die Eltern und Kindern gemeinsam sein muß". Mit diesem Argument begründet im übrigen auch Jürgen Habermas vierzehn Jahre später seine Ablehnung der Präimplantationsdiagnostik. Menschenwürde sei im streng moralischen und rechtlichen Verstande an die "Symmetrie der Beziehungen" gebunden. Sie sei nicht eine Eigenschaft, die man von Natur aus besitzen kann wie Intelligenz oder blaue Augen. Sie markiere vielmehr diejenige Unantastbarkeit, "die allein in den interpersonalen Beziehungen reziproker Anerkennung, im egalitären Umgang von Personen miteinander eine Bedeutung haben kann". Die Präimplantationsdiagnostik unterminiere deshalb, so Habermas noch zurückhaltend und in Form einer Frage, "das normative Selbstverständnis von Personen, die ihr eigenes Leben führen und sich gegenseitig die gleiche Achtung entgegenbringen". Habermas wäre freilich entgegenzuhalten, daß seine Kritik an der Präimplantationsdiagnostik für die ganze Reproduktionsindustrie gilt, da nicht nur mit dem einem Qualitätscheck unterzogenen, sondern mit jedem durch die assistierte Reproduktion erzeugten Embryo die Symmetrie der Beziehungen verletzt wird. Jeder durch die In-vitro-Fertilisation oder eine Intracytoplasmatische Spermieninjektion erzeugte Embryo verdankt nämlich seine Anerkennung nicht seiner bloßen Existenz wie seine Eltern und sein Reproduktionsingenieur, sondern dem Willen und dem Wissen seiner Produzenten, auch wenn er nach seiner Nidation zum geliebten Kind seiner Eltern wird, sich normal entwickelt und als Mitbürger die gleichen Rechte und Pflichten hat wie jeder andere. Das Kind hat einen moralischen Anspruch, ja mehr noch, ein Recht darauf, "die Frucht des spezifischen Aktes der ehelichen Hingabe seiner Eltern zu sein und ... vom ersten Augenblick seiner Empfängnis an als Person geachtet zu werden". Es ist weder das Produkt noch das Eigentum der Eltern. Es hat ein Recht, seine Existenz nicht als Chimäre, Hybride, Klon oder zertifiziertes Laborprodukt zu beginnen, sondern als Frucht einer menschenwürdigen Empfängnis, die die liebende Vereinigung seiner Eltern im Fleisch und im Geist voraussetzt. Die Verteidigung der Würde der Fortpflanzung seitens der Katholischen Kirche ist zugleich eine Verteidigung des Geschlechtsaktes und der Würde des Kindes. Sie findet zunehmend Bestätigung in feministischen Kreisen. So schließt Theresia Maria de Jong ihr Buch "Babys aus dem Labor. Segen oder Fluch?" mit einem Plädoyer für "das Recht des Kindes auf eine natürliche Empfängnis". Das Themenspektrum, das die Enzyklika "Evangelium vitae“ erörtert, ist breit, viel breiter als das von "Humanae vitae" und "Donum vitae", die sich ganz auf die Würde der Fortpflanzung konzentrieren. Johannes Paul II. spricht viele Aspekte einer Kultur des Todes an, die auch schon das II. Vatikanische Konzil beklagt hat, und in deren Mittelpunkt die Probleme der Abtreibung und der Euthanasie stehen. Aber auch "Evangelium vitae" widmet sich an einer zentralen Stelle der Würde der Fortpflanzung. In den Ziffern 42 und 43 spricht Johannes Paul II. über die Kooperation der Eheleute mit dem Schöpfer, die in der Weitergabe des Lebens ihren Höhepunkt erreiche. Die Zeugung eines Kindes durch das vollkommene Sichschenken von Mann und Frau im ehelichen Liebesakt sei "ein zutiefst menschliches und in hohem Maße religiöses Ereignis, insofern sie die Ehegatten, die 'ein Fleisch' werden (Gen 2,24) und zugleich Gott selbst beteiligt, der dabei gegenwärtig ist". Das Kind bringe "ein besonderes Abbild Gottes ... in die Welt: in die Biologie der Zeugung ist die Genealogie der Person eingeschrieben". In der menschlichen Fortpflanzung sei "Gott selber in einer anderen Weise gegenwärtig ... als bei jeder anderen Zeugung 'auf Erden'. Denn nur von Gott kann jenes 'Abbild und jene Ähnlichkeit' stammen, die dem Menschen wesenseigen ist, wie es bei der Schöpfung geschehen ist. Die Zeugung ist die Fortführung der Schöpfung". Durch die Zeugung, in der Gott "sein Bild auf das neue Geschöpf überträgt", werden Mann und Frau "zu Teilhabern am göttlichen Werk". Die Würde der Fortpflanzung hat ihre tiefste Wurzel also in der Mitwirkung an Gottes Schöpfung und diese Mitwirkung setzt nicht ein Machen, ein produzierendes Handeln, sondern eine Hingabe, ein vorbehaltloses, Leib und Seele umfassendes Sichschenken voraus. Über die Fortpflanzung hinaus erschließe diese Mitwirkung mit dem Schöpfer sogar "den eigentlichen und tiefsten Sinn des Lebens, ... nämlich eine Gabe zu sein, die sich in der Hingabe erfüllt“. Eine Relecture von "Humanae vitae", "Donum vitae" und ""Evangelium vitae" im Hinblick auf die Würde der Fortpflanzung erfordert auch, einen Zusammenhang ins Auge zu fassen, der meist vehement bestritten wird, den Zusammenhang nämlich zwischen hormonaler Empfängnisverhütung und Abtreibung. Bestritten wird dieser Zusammenhang oft, weil in der hormonalen Empfängnisverhütung – vordergründig – ein Mittel gesehen wird, um Abtreibungen zu verhindern. Schon der eingangs zitierte Brief der Schriftstellerin Luise Rinser dokumentierte diese vordergründige Sichtweise. Für sie war die Ablehnung der hormonalen Empfängnisverhütung durch Paul VI. gleichbedeutend mit einer Verführung zur Abtreibung. Das Gegenteil ist richtig. Der Zusammenhang zwischen der Verhütungsmentalität und der Abtreibungsbereitschaft ist nicht von der Hand zu weisen. Die Legalisierung der Abtreibung erfolgte in vielen westlichen Staaten in nur geringem zeitlichen Abstand zur Verbreitung der Pille und gleichzeitig führte diese Verbreitung zu einer Explosion der Abtreibungszahlen. Die innere Logik dieser Entwicklung liegt auf der Hand. Die hormonalen Mittel der Empfängnisverhütung suggerieren ihren Benutzern, die Fruchtbarkeit des Geschlechtsaktes vollkommen zu beherrschen. Trat dennoch eine Empfängnis ein, galt dies als Katastrophe oder Unfall, dessen Folgen durch die Abtreibung zu beseitigen waren. Der gesetzgeberische und der statistische Zusammenhang zwischen Pille und Abtreibung zeigt, daß diese Methode der Empfängnisverhütung kein Mittel war, um Abtreibungen zu verhindern. Furchtlos hat sich Johannes Paul II. diesem Zusammenhang gestellt und den bis heute zu hörenden Einwand zurückgewiesen, die Katholische Kirche solle, wenn sie schon so vehement gegen Abtreibung sei, doch wenigstens die hormonale Empfängnisverhütung akzeptieren, die dazu beitrage, ungewollte Schwangerschaften und in der Folge Abtreibungen zu verhindern. Es könne zwar sein, schrieb Johannes Paul II. in "Evangelium vitae", "daß viele auch in der Absicht zu Verhütungsmitteln greifen, um in der Folge die Versuchung der Abtreibung zu vermeiden. Doch die der 'Verhütungsmentalität' ... innewohnenden Pseudowerte verstärken nur noch diese Versuchung angesichts der möglichen Empfängnis eines unerwünschten Lebens". So habe sich "die Abtreibungskultur gerade in jenen Kreisen besonders entwickelt, die die Lehre der Kirche über die Empfängnisverhütung ablehnen". Gynäkologische Vergleiche unter Wöchnerinnen in Berlin und Krakau, die sowohl nach den Methoden der Empfängnisregelung als auch nach vorausgehenden Abtreibungen fragten, legen einen signifikanten Zusammenhang zwischen der Methode der Empfängnisregelung und der Abtreibungshäufigkeit nahe. Sie kamen zu dem Ergebnis, daß in Berlin 64 Prozent der Wöchnerinnen die Methode der hormonalen Empfängnisregelung anwandten und nur zwölf Prozent die Natürliche Empfängnisregelung, während in Krakau nur elf Prozent die Pille benutzten und 56 Prozent sich der Natürlichen Empfängnisregelung bedienten. Jeweils rund 20 Prozent wandten Barrieremethoden (Kondom, Spirale [Achtung: frühabtreibend!, Hinweis von mir]) an. Die Abtreibungsrate je Entbindung war in Berlin mit 0,39 dreizehn mal höher als in Krakau mit 0,03. Eine geradezu drastische Bestätigung dieses Zusammenhangs lieferte der Supreme Court der USA mit seinem Urteil Parenthood v. Casey 1992, in dem er sich nicht scheute, sein Festhalten an der Legalisierung der Abtreibung in den beiden Urteilen Roe v. Wade und Doe v. Bolton im Januar 1973 mit dem Argument zu begründen, daß sich die Menschen in ihren intimen Beziehungen inzwischen an die Verfügbarkeit der Abtreibung im Falle eines Fehlschlagens ihrer Empfängnisverhütung gewöhnt hätten. Daß diese Mitwirkung mit dem Schöpfer dem Menschen nicht immer leicht fällt, war allen Päpsten bewußt. Sie setzt Anstrengungen, Askese und Tugenden voraus. Daß der Mensch diese Gaben in zerbrechlichen Gefäßen trägt, daß er irren, dem Egoismus verfallen, ja sündigen kann, wird auch in "Humanae vitae" und in "Evangelium vitae" offen erörtert. Alle Dokumente der Kirche zur Kultur des Lebens wie zur Kultur des Todes wissen um die Versuchungen und die Schwächen des Menschen. In allen argumentieren die Päpste nicht nur als Lehrer, sondern auch als Seelsorger, die sich gerade an jene wenden, die in Not geraten oder gefallen sind und des Erbarmens Gottes ganz besonders bedürfen. Daß auch im Leben christlicher Eheleute "bisweilen ernste Schwierigkeiten auftreten", schreibt Paul VI. in "Humanae vitae", "leugnen wir keineswegs". Alle Eheleute sind in ihren Beziehungen auf Gottes Hilfe angewiesen, und wenn "Sünden ihren Weg hemmen, dann mögen sie nicht den Mut verlieren, sondern demütig und beharrlich zur Barmherzigkeit Gottes ihre Zuflucht nehmen, die ihnen im Bußsakrament in reichem Maße geschenkt wird". Von besonderer Eindringlichkeit sind jene Worte, die Johannes Paul II. in "Evangelium vitae" an jene Frauen richtet, die ein Kind durch Abtreibung getötet haben: "Einen besonderen Gedanken möchte ich euch, den Frauen, vorbehalten, die sich für eine Abtreibung entschieden haben. Die Kirche weiß, wie viele Bedingtheiten auf eure Entscheidung Einfluß genommen haben können, und sie bezweifelt nicht, daß es sich in vielen Fällen um eine leidvolle, vielleicht dramatische Entscheidung gehandelt hat. Die Wunde in eurem Herzen ist wahrscheinlich noch nicht vernarbt. Was geschehen ist, war und bleibt in der Tat zutiefst unrecht. Laßt euch jedoch nicht von Mutlosigkeit ergreifen, und gebt die Hoffnung nicht auf. Sucht vielmehr das Geschehene zu verstehen und interpretiert es in seiner Wahrheit. Falls ihr es noch nicht getan habt, öffnet euch voll Demut und Vertrauen der Reue: Der Vater allen Erbarmens wartet auf euch, um euch im Sakrament der Versöhnung seine Vergebung und seinen Frieden anzubieten. Ihr werdet merken, daß nichts verloren ist, und werdet auch euer Kind um Vergebung bitten können, das jetzt im Herrn lebt. Mit Hilfe des Rates und der Nähe befreundeter und zuständiger Menschen werdet ihr mit eurem erlittenen Zeugnis unter den beredtesten Verfechterinnen des Rechtes aller auf Leben sein können. Durch euren Einsatz für das Leben, der eventuell von der Geburt neuer Geschöpfe gekrönt und mit der Aufnahme und Aufmerksamkeit gegenüber dem ausgeübt wird, der der Nähe am meisten bedarf, werdet ihr eine neue Betrachtungsweise des menschlichen Lebens schaffen." Diese pastoralen Weisungen sind deshalb so hilfreich, weil sie nicht die falschen Entscheidungen von Eheleuten oder Schwangeren mit utilitaristischen Argumenten entschuldigen, sondern Wege zur Umkehr weisen und das Erbarmen Gottes in Erinnerung rufen, das Trost schenkt und einen Neuanfang ermöglicht. Die Würde der Fortpflanzung, für die sich die Katholische Kirche seit "Humanae vitae" so beharrlich einsetzt, erfordert nicht zuletzt auch einen Neuanfang der Politik. Gewiß ist die Zeugung eines Kindes im ehelichen Liebesakt eine höchst intime Angelegenheit, über die immer und an jedem Ort der Erde allein die Eheleute zu entscheiden befugt sind. Aber es ist die Aufgabe der Politik und der staatlichen Rechtsordnung, dem gerade von internationalen Organisationen vertretenen Anspruch entgegenzutreten, daß zu diesem Menschenrecht auf Reproduktion auch ein Recht auf Abtreibung gehört. Es ist die Aufgabe der Politik und der Rechtsordnung, das aus dem ehelichen Liebesakt möglicherweise hervorgehende Kind als eigenes Subjekt zu schützen und die Eltern in ihrer Verantwortung für dieses Kind zu unterstützen, anstatt es schutz- und rechtlos zu lassen und sein Lebensrecht dem Willen der Schwangeren zu unterwerfen. Mit der Legalisierung der Abtreibung und der Duldung von Mitteln, die nicht die Empfängnis, sondern die Nidation verhindern, verletzt der Gesetzgeber seine Pflicht. Dies ist der Kern der Kultur des Todes, die sich seit "Humanae vitae" ausgebreitet hat und gegen die Johannes Paul II. in den 26 Jahren seines Pontifikats unermüdlich kämpfte – nicht nur mit den großen lehramtlichen Dokumenten, zu denen neben "Donum vitae" und "Evangelium vitae" auch noch das Apostolische Schreiben "Familiaris consortio" (1981), die Enzyklika "Veritatis splendor" (1993) und nicht zuletzt auch der Katechismus (1993) gehören, sondern auch mit der Gründung der Päpstlichen Akademie für das Leben, mit Ansprachen an Politiker in Rom oder bei seinen Reisen und mit Korrespondenzen mit nationalen Bischofskonferenzen. Der Kampf gegen die Kultur des Todes zieht sich wie ein roter Faden durch dieses Pontifikat. Schon in seiner ersten Rede vor der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 2. Oktober 1979, ein Jahr nach seinem Amtsantritt, versuchte er den Blick der Welt auf dieses Problem zu lenken: "An der Sorge für das Kind noch vor seiner Geburt, vom ersten Augenblick seiner Empfängnis anerkennt man zuerst und grundlegend das Verhältnis des Menschen zum Menschen". Im Lebensschutz sah Johannes Paul II. deshalb die zentrale Legitimitätsbedingung der rechtsstaatlichen Demokratie. Mit seinem Kampf für den Lebensschutz versuchte Johannes Paul II. "eine Selbstzerstörung der Demokratien zu verhindern". Mit seinem Kampf für den Schutz des Lebens und die Würde der Fortpflanzung hat Johannes Paul II. aber auch die Agenda der katholischen Soziallehre verändert. Die katholische Soziallehre hat diese Themen bisher gern der Moraltheologie überlassen. Sie hat nur unzureichend wahrgenommen, daß diese Themen mit der Lockerung bzw. Aufhebung des Abtreibungs- und Euthanasieverbotes und der Legalisierung der embryonalen Stammzellforschung auch Themen ihres eigenen Faches geworden sind, da diese Entwicklungen zentrale Legitimitätsbedingungen des demokratischen Rechtsstaates in Frage stellen: das Verbot privater Gewaltanwendung und der Tötung unschuldiger Menschen. Wenn es das zentrale Anliegen der katholischen Soziallehre ist, diejenigen in Schutz zu nehmen, die in ihren fundamentalen Rechten unterdrückt werden, dann ist es ihre Pflicht, zuallererst die ungeborenen Kinder in den Blick zu nehmen. Johannes Paul II. schrieb selbst in "Evangelium vitae" und schon vier Jahre zuvor in einem Brief an alle Bischöfe, daß die Kirche immer für die einzutreten habe, deren Rechte mit Füßen getreten werden. Am Ende des 19. Jahrhunderts war dies die Arbeiterklasse. Ihre Rechte verteidigte Leo XIII. in "Rerum novarum". Am Ende des 20. Jahrhunderts sind dies die ungeborenen Kinder. Die Kirche ist verpflichtet, ihnen eine Stimme zu geben. Sie ist verpflichtet, den Zusammenhang zwischen der Würde der Fortpflanzung und dem Schutz des Lebens in Erinnerung zu rufen. Sie ist verpflichtet, das Evangelium des Lebens zu verkünden – sei es gelegen oder ungelegen. [ENDE DES BEITRAGES VON ERZBISCHOF REINHARD MARX / DERZEIT OHNE ANMERKUNGSAPPARAT / VERLINKUNGEN UND FORMATIERUNGEN VON MIR.] Diesem Beitrag hätte sich meiner Überzeugung nach der verstorbene österreichische Priester und Sozialethiker Prof. Johannes Messner ohne Wenn und Aber angeschlossen, auch wenn Messner selbst den fatalen Relativismus der gegen fundamentale Inhalte der Enzyklika "Humanae vitae" gerichteten und mit problematischer Berufung auf das Gewissen operierenden Erklärungen zur entscheidenden ersten Zeit nach derselben Enzyklika nicht wirklich ablehnte und möglicherweise von manchen oben benannten Zusammenhängen noch nicht vollständig wissen konnte. Johannes Messner hat aber die Enzyklika "Humanae vitae" von Anfang an öffentlich verteidigt, und zwar mit sozialethischen Argumenten. Und genau hier hat Erzbischof Reinhard Marx auch versucht, anzuknüpfen. Der auf die Soziallehre der Kirche bezogenen Konklusion des letzten Absatzes seines wertvollen Beitrages ist daher ebenso voll und ganz zuzustimmen. Es wird Zeit, daß von katholischer Seite die naturrechtlich und vom menschlichen Naturgesetz her leicht erkennbaren Verbote der Empfängnisverhütung, der damit nicht selten einhergehenden Frühabtreibung und der direkten Abtreibung ohne jeden Abstrich auch selbstverständlich vorausgesetzt, erklärt und verkündet werden. Die Katholische Kirche kann nicht anders und muß auf allen Ebenen ihres Wirkens in diesem Bereich mit einer Stimme sprechen, und das war und ist konkret die Stimme des Papstes. Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik Sunday, May 24. 2009
ZÖLIBAT: ZUM FALL DES PRIESTERS ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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20:37
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Immer wieder geben Fälle katholischer Priester des lateinischen Ritus, die ihr Amt aufgrund der Nicht-Mehr-Einhaltung des Zölibates nicht mehr regulär ausüben, Anlaß zum Nachdenken. In den Vereinigten Staaten und insbesondere auch in angrenzenden lateinamerikanischen Staaten hat jüngst der in der Erzdiözese Miami inkardinierte Alberto Cutié mit kubanischen Wurzeln besondere Aufmerksamkeit auf sich gezogen, weil er aufgrund verschiedener Aufnahmen mit einer zivil geschiedenen Frau nicht mehr anders konnte als sich öffentlich zu erklären. Er entschuldigte sich bei seinem Bischof und den Mitbrüdern und übernahm öffentlich die volle Verantwortung. Schon an dieser Stelle sei dem genannten Priester Respekt gezollt, weil er in seiner Dienstzeit als Priester zweimal gerufen wurde, um den Schaden in einer Pfarrei aufgrund sexuellen Mißbrauchs durch Vorgänger zu reparieren, was ihm offenbar gelang, nämlich in San Isidoro in Pompano Beach und zuletzt in St. Francis de Sales Church am South Beach. Vor einigen Wochen sind nun verschiedene Photographien des bekannten Priesters mit Frau Ruhama Canellis in einem spanischsprachigen US-Magazin veröffentlicht worden (später auch noch ein Video auf anderen Kanälen). Die Katholikin Canellis hatte 1994 geheiratet und ließ sich zwei Jahre später zivil scheiden. Wir wissen derzeit nicht, ob sie gültig verheiratet war oder ist - sei es, ob sie überhaupt kirchlich geheiratet hatte, sei es, ob sie dabei gültig geheiratet hatte. Die Frau hat jedenfalls einen 14jährigen Sohn aus der Ehe. Nachdem die zweifellos echten Photographien publiziert worden waren, wurde Hochwürden Cutié von seinen Ämtern entbunden, sowohl als Pfarrer als auch in seiner Verantwortung beim internationalen Radionetz der Erzdiözese Miami (Pax Catholic Communications, welche Radio Paz und Radio Peace beheimaten). Seit 1998 hatte Cutié nämlich verschiedene spanischsprachige Talkshows und andere Programme betreut und wurde dabei in 24 Millionen Haushalten sowie in 22 verschiedenen Ländern gerne gesehen. Von seinen Fans wurde er im Anklang an eine sehr erfolgreiche Talkshow-Moderatorin auch oft "Father Oprah" genannt, und er schrieb auch eine beratende Kolumne unter dem Titel "Advice from a friend". Außerdem wurde im Januar 2006 sein 384 Seiten starkes Buch unter dem Titel "Real Life, Real Love. 7 paths to a strong and lasting relationship" als Berkley Hardcover (ISBN-10: 0425205428, ISBN-13: 978-0425205426) veröffentlicht und sehr gut aufgenommen (vgl. dieses Video). Es erschien im März 2007 noch als Taschenbuch, wurde aber bisher nicht in die deutsche Sprache übertragen: "Echtes Leben, echte Liebe. 7 Wege zu einer starken und dauerhaften Beziehung".
Nach der Veröffentlichung der Bilder gab der Priester zunächst in spanischer Sprache und äußerlich auch noch als katholischer Priester erkennbar ein erstes Interview, und dann folgte für die "CBS Early Show" ein weiteres Interview in englischer Sprache, wobei er nicht mehr als Priester erkennbar war. Beide Interviews wirkten authentisch und ließen wenig Zweifel aufkommen, daß es sich um ehrliche Aussagen des Mitbruders handelte, auch wenn mittlerweile Ungereimtheiten in seinen Aussagen aufgetaucht sein sollen: Erstens behauptete Cutié, daß er bis zum Erscheinen der mexikanischen Zeitschrift von den Photographien keine Kenntnisse gehabt hätte. Doch der zuständige Chefredakteur nannte dies eine Lüge, weil er den Priester zuvor angerufen hatte. Dieser hätte dann nach den Details der Photographien gefragt, inwieweit sie ihn kompromittierend zeigten und ob er erkennbar wäre. Als dies klar war, hätte Cutié seine Handlungen nicht geleugnet, sondern mehrfach gesagt: "Oh, mein Gott". Gleichzeitig hätte der Priester demselben Redakteur Garcia-Alejandro erzählt, daß er schon die Absicht hatte, die Beziehung bekannt zu machen, und überlegt hätte, wie die Pfarrangehörigen darüber informiert hätten werden können. Die jetzt aufgekommene Weise der Bekanntmachung habe er jedoch nicht gewünscht. (Spekulationen, daß derselbe Priester Alberto Cutié und/oder seine Geliebte - welche offenbar früher auch schon als Paparazzi-Photographin gearbeitet hat und Mitarbeiter des mexikanischen Magazins näher kennt - die ganze spektakulär aufgezogene Photogeschichte selbst geplant hätten, wurden von beiden und von den drei verantwortlichen Medienleuten klar zurückgewiesen. Nicht überprüfbar ist derzeit die These einer Kolumne, in der behauptet wird, daß dies alles von Cutié geplant worden wäre, um definitiv von einer Homosexualität abzulenken.) Zweitens behauptete Cutié, daß der Strand in Miami verlassen gewesen wäre, aber die Paparazzi meinten, daß auch dies eine Lüge gewesen sei, wobei sie Photographien gezeigt hätten, die das Gegenteil belegten. In den Interviews bekannte Cutié jedenfalls, daß er die mitphotographierte Frau liebe. Er habe nun vom zuständigen Inkardinationsbischof die Möglichkeit bekommen, über seine nächste Entscheidung zu reflektieren. Gegenüber Maggie Rodriguez, die er bereits von der Medienarbeit her kannte, äußerte er bei CBS, daß er noch nicht wisse, ob er das Priesteramt für besagte Frau "verlassen" werde. In keinem Falle wolle er jedoch als der Anti-Zölibatspriester in die Geschichte eingehen: "Nun, die Wahrheit in der Sache ist die, Maggie, daß ich nicht den Bruch des Zölibatsversprechens unterstütze." Betreffend die Verlogenheit und Ableugnung sei mir erlaubt, darauf hinzuweisen, daß im Vergleich dazu die mit widernatürlichen Tendenzen in Zusammenhang stehenden Fälle der ehemaligen Seminarvorsteher in St. Pölten (vor allem wegen deren lange anhaltenden Uneinsichtigkeit) und auch der Fall des Präsidenten von Paraguay objektiv wesentlich schlimmer erscheinen. Weil aber der im Grunde "klassische" Fall Alberto Cutié als exemplarisch angesehen werden kann, folgen nun einige Interviewpassagen, die ich aus dem CBS-Interview mit Maggie Rodriguez (vom 11. Mai 2009) ins Deutsche übersetzt habe: Maggie: Warum hast Du schließlich nachgegeben? Was ist der Charakter der Beziehung zu dieser Frau? Father Alberto: Ich muß Dir sagen, Maggie, daß ich vor 22 Jahren ins Priesterseminar eingetreten bin, und in diesen 22 Jahren hatte ich mit niemandem eine sexuelle Beziehung. Ich blieb meinem Versprechen vollkommen treu. Ich war gegenüber niemandem sexuell unbeherrscht. Ich hatte nie irgendeine Art von Skandal gehabt. Die Frau ist die einzige Person, mit der ich sexuellen Kontakt gehabt habe. Maggie: Und das, weil Du Dich in sie verliebt hast? Father Alberto: Ich glaube, daß ich mich verliebt habe, und ich glaube, daß ich damit kämpfe im Zusammenhang mit meiner Liebe zu Gott, meiner Liebe zur Kirche und meiner Liebe zum Dienst. Natürlich ist dies nun etwas, mit dem ein Mann vom Sinn seiner eingegangenen Verpflichtungen her niemals zu tun haben sollte. Wenn ich zu meinen Verpflichtungen klar stand, hätte ich zu ihnen 100%ig stehen müssen, und das tat ich nicht. Maggie: Wie lange bist Du mit Ihr zusammen gewesen? Father Alberto: Nun, wir sind schon lange Zeit Freunde, und vom ersten Augenblick, als wir uns sahen, war eine Anziehung gegeben. Lange Zeit war es nur eine Freundschaft. Und ich würde sagen, daß es in den letzten zwei Jahren etwas mehr als Freundschaft wurde. Es verwandelte sich in eine romantische Beziehung. Wir beide kämpften damit. Sie ist auch eine gläubige Frau. Sie ist auch jemand, der sich um den Priesterstand sorgt und auf diese Dinge achtet. Es war also nicht leicht, und jene, die mir in diesem Verlauf halfen, wissen, daß es nicht leicht war. Natürlich sieht es durch die Photos nun aus wie eine leichtfertige Sache am Strand, aber das ist es nicht. Es ist etwas tiefer als das. Maggie: Aber es bleibt das Faktum, daß Du auf einem öffentlichen Strand warst und Dich mit dieser Frau in der bekannten Weise beschäftigt hast. Sogar Leute, die den Bruch Deines Zölibatsversprechens unterstützen, denken, daß das, was Du tatest, völlig unangemessen ist. Was, wenn eine Familie, die in Deine Kirche geht, dort gewesen wäre und Dich gesehen hätte? Father Alberto: Nun, die Wahrheit in der Sache ist die, Maggie, daß ich nicht den Bruch des Zölibatsversprechens unterstütze. Ich verstehe voll und ganz, daß es falsch ist. Der zweite Punkt ist: dort draußen zu sein - und hinterher ist man immer klüger - aber die Wahrheit ist, daß dort niemand am Strand war. Maggie: Du bist eine öffentliche Person. Du hättest leicht erkannt werden können. Father Alberto: Ich weiß nicht, ob dies an diesem Tag so einfach gegangen wäre. Es war dort draußen kalt, es war niemand dort. Wir waren dort nicht sehr lange. Es war nur eine Sache von Minuten, aber die Wahrheit ist, daß ein eingeteilter Rettungsschwimmer sein Mobiltelephon herausnahm, der mit Paparazzis zusammenarbeitet, und anrief, und ich dachte, es wäre weit genug von meinen Einsatzbereich entfernt gewesen, es wäre genügend abgeschieden gewesen, weil niemand dort war. So war es eine Unklugheit. Es war dumm, und ich bin dafür verantwortlich. Wenn ich nochmals zurückginge, hätte ich es anders gemacht? Ja. Hätte ich vor einem Jahr herausrücken und sagen sollen: "Wissen Sie, ich kämpfe mit dieser Sache, und ich muß jetzt weggehen"? Es gibt eben sehr viel Druck, wenn man diese Entscheidungen zu treffen hat. Maggie: Fühlst Du, daß Du Deinen Pfarrkindern eine Entschuldigung schuldest, denen Du Opfer und Disziplin predigst? Father Alberto: Ja, das tue ich, ja, das tue ich. Ich denke, daß meine Pfarrangehörigen die Natur der menschlichen Schwäche verstehen, weil wir zuvor auf jeder Ebene darüber gesprochen haben, und ich denke, daß ich für sie ein Vorbild sein sollte. Ich bin auch in andere Bereiche ihres Lebens eingetreten, und ich glaube, daß ich versucht habe, mein Leben authentisch zu leben. Aber sicherlich habe ich diesen Kampf der letzten zwei Jahren in einem Forum internum, in der Kirche mit sehr guten Männern besprochen, die versucht haben, mich zu ermutigen, den Weg weiterzugehen und die Sachen richtig zu machen. Es ist für mich aber nicht gut gegangen, wie Du ja sehen kannst. Maggie: Du glaubst nicht, daß das Zölibatsversprechen aufgehoben werden sollte? Father Alberto: Ich denke nicht. Ich denke, daß der Zölibat gut ist. Ich glaube auch - was viele sagen - daß er vielleicht optional vorgesehen werden sollte. Und davon bin ich überzeugt. Ich meine wirklich, daß den Leuten die Option gegeben werden sollte, zu heiraten oder nicht zu heiraten, um Gott zu dienen. Aber die Kirche hat Traditionen und Lebensweisen, die Bestandteil dessen sind, das zu tun, was richtig ist, und ich glaube, daß wir alle Ideale haben, und wir haben Lebenswege und wollen die Dinge richtig machen, aber die Wahrheit ist manchmal, daß wir zurückbleiben, und ich bin eben darunter geblieben. Maggie: Wenn sie diese Richtlinie nicht ändern, denkst Du, daß sie weiter Leute verlieren werden oder es ihnen mißlingt, Leute zu rekrutieren, die fühlen, daß die Kirche zu streng ist? Father Alberto: Ich glaube, daß junge Männer, die studieren, um Priester zu werden, ihr Herz am rechten Ort haben und daß sie einen Wunsch haben, das zu tun, was richtig ist. Ich glaube, daß wir eine schwierige Gesellschaft vor uns haben, aber ich bin nicht der Meinung, daß wir immer auf alles sofort eingehen müssen, was in der Gesellschaft läuft. Ich glaube, daß die Kirche weise ist. Ich denke, daß die Kirche eine Mutter ist, und sie ist weise, und sie lehrt uns, was zu tun ist. Gleichzeitig ist da ein Kampf, und das ist nicht etwas, daß mir nur einfach passiert ist. Unglücklicherweise bin ich der erkennbare Typ, und ich bin der Kerl, für den sie die Paparazzi anrufen, was es für mich noch dümmer macht, in dieser Situation zu sein. Ich glaube, daß ich von der Liebe zu jemandem angetrieben war, von einer guten Sache, von einem gesunden und guten Wunsch in meinem Herzen, und zur selben Zeit muß ich einfach Entscheidungen treffen. Ich sollte sie nicht in der Öffentlichkeit treffen, aber genau das ist jetzt passiert. Maggie: Du sagst, daß Du sie liebst. Wirst Du diese Beziehung fortsetzen? Denkst Du an Heiraten und Kinder? Father Alberto: Ich bin jetzt im Prozeß des Nachdenkens über alle diese Dinge. Und mein Bischof hat mir die Zeit zum Nachsinnen darüber gegeben. Es ist also eine schwierige Zeit. Es ist eine Zeit des Überganges, eine Zeit, über die Zukunft nachzudenken. Maggie: Aber Du hast nicht aufgehört mit dieser Frau? Father Alberto: Was meinst Du mit "breaking up", etwa daß ich sage: "Das ist es gewesen, es ist vorbei"? Maggie: Die Beziehung abbrechen. Father Alberto: Ich bin im Prozeß des Nachdenkens über die Zukunft. Ich denke, daß wenn Du jemanden liebst, Du nicht einfach sagst: "Goodbye, die Bilder sind erschienen, und das war es jetzt." Nein, Du mußt die Verantwortlichkeiten auf vielen Ebenen wahrnehmen. Maggie: Hat sie gesagt, was sie sich wünschen würde, das Du tust? Father Alberto: Kennst Du irgendeine Frau, die nicht von der Person geheiratet werden wollte, die sie liebt? Maggie: Aber Du bist noch nicht so weit, ihr das zuzusagen? Father Alberto: Ich denke, daß ich beten muß und daß ich über die Dinge nachdenken muß, und ich muß eine klare Verpflichtung eingehen. Ich bin bereit, meine Verantwortlichkeiten wahrzunehmen, und ich bin bereit, den Weg dorthin zu beginnen, wenn es das ist, was Gott will. Und ich fühle in meinem Herzen, daß es vielleicht das ist, was Gott will. Ich muß durch einen Entscheidungsprozeß gehen, und das ist sowohl ein kirchlicher Vorgang als auch ein persönlicher Vorgang. Maggie: Aber das würde erfordern, daß Du die Katholische Kirche verläßt, und Du hast noch nicht gesagt, ob Du das tun wirst oder nicht. Hast Du diese Entscheidung getroffen? Wirst Du die Katholische Kirche verlassen? Father Alberto: Das ist es, worüber ich gerade jetzt beim Nachdenken bin. Ich bin noch nicht so weit, diese Frage öffentlich zu beantworten. Zuerst muß ich mit meinem Bischof sprechen, weil er die Person ist, der ich an erster Stelle Respekt und Verehrung schulde, weil ich eine Verpflichtung einging. [ENDE DER INTERVIEWPASSAGEN.] Die Erzdiözese Miami war 2005 in wesentlich schlimmere Schlagzeilen geraten, als sie wegen sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch katholische Kleriker Rekordsummen überweisen mußte. Laut Jahresbericht 2005 hatte das Erzbistum seit 1966 mehr als 17 Millionen Dollar an Opfer sexuellen Mißbrauchs gezahlt. Es gibt mittlerweile sogar Spekulationen, ob die massiven Skandalfälle in Irland und in den USA aufgrund verschiedener klerikaler Einwanderer in einem gewissen oder sogar fast logischen Zusammenhang stehen könnten. Das vermag ich nicht zu beurteilen. Zum ganz anders gelagerten, weil "klassischen" und nicht naturwidrigen Fall des mit einer erwachsenen Frau photographierten und gefilmten Priesters Alberto Cutié teilte der zuständige Erzbischof am Sonntag, dem 10. Mai 2009, den Pfarrkindern der aktuell betroffenen und bereits oben erwähnten Pfarrei St. Franz von Sales unter anderem mit: "Eure Äußerungen des Schocks und der Enttäuschung, aber auch Eurer Gebetszusagen und Unterstützung für ihn sind sicherlich natürliche Reaktionen. Hochwürden Cutié hat Euch und dem Erzbistum all die Jahre gut gedient. Am Dienstag, dem 5. Mai 2009, rief mich der Mitbruder an, um mich über seine Situation zu informieren. Er bat mich um eine Audienz. Zu diesem Zeitpunkt suchte er um Urlaub von seinem aktiven Dienst an, was ich ihm gewährte. Er beabsichtigt, zu beten und über sein Leben und seine Zukunft zu reflektieren. Ich weiß, daß Ihr ihn in Euren Gedanken und Gebeten während dieser schwierigen Zeit begleiten werdet." (Schreiben vom 5. Mai 2009) Außerdem hat das Erzbistum Miami am 18. Mai 2009 wichtige Gedanken des emeritierten Weihbischofs Agustín Román aus dem Februar 1992 veröffentlicht, als dieser im Zuge einer Herzoperation im Spital zur Thematik des Zölibats "On celibacy: Priests are not alone" persönlich Stellung nahm und dabei die geistliche Vaterschaft des Priesters und das notwendige Zeichen des Widerspruchs hervorhob. Er bezog sich dabei auch auf die Worte des verstorbenen Papstes Johannes Paul II., die er den Priestern in der Elfenbeinküste am 11. Mai 1980 zugerufen hatte: "Lebt diesen evangelischen Verzicht auf die fleischliche Vaterschaft in der konstanten Perspektive der geistlichen Vaterschaft, die das Herz der Priester erfüllt, welche ganz ihrem Volk gegeben sind. Lebt diese Erfordernisse und diese Freuden im Geist der Apostel aller Zeiten." Im konkreten Fall wird man zunächst von der Gültigkeit der heiligen Weihen ausgehen müssen, wie in den meisten Fällen. Bei einer gnadenweise gewährten Ausgliederung aus dem Klerikerstand (einer sogenannten "Laisierung", die jedoch die unverlierbare sakramentale Weihe nicht berührt) wird eine Dispens vom freiwillig versprochenen Zölibat Priestern unter 40 Jahren normalerweise nicht gewährt (vergleiche jedoch für alle Laisierungen die neuen vom Papst erteilten Sondervollmachten der römischen Kleruskongregation vom 30. Januar 2009). Noch strenger ist es im Fall eines Bischofs, der also die Fülle der Weihegnaden erhalten hat (vgl. den Fall des Präsidenten von Paraguay, wobei in einem kath.net-Artikel von der Laisierung gesprochen wird und nicht explizit von einer Dispens vom Zölibat.) Zuständig ist nach can. 291 CIC der Papst selbst. Der ehrliche Antrag eines Priesters hat nach der Durchführung eines kirchlichen Verwaltungsverfahrens vor allem dann Erfolgsaussichten, wenn der priesterliche Dienst seit langem (= mehr als fünf Jahre) aufgegeben wurde und der Priester seinen Zustand nicht mehr rückgängig machen kann. Dies alles ist jedoch im Fall des 40jährigen Cutié derzeit offenbar nicht gegeben. Alle Interviews des Priesters zusammengenommen, erscheint es leider nicht ganz unwahrscheinlich, daß derselbe Alberto Cutié in eine andere kirchliche Gemeinschaft wechselt, um dort möglicherweise unter persönlicher Ernstnahme der apostolischen Sukzession seinen Priesterdienst fortführen und gleichzeitig eine zivil geschiedene Frau als quasi-legale Ehepartnerin annehmen zu können. Dann würde aber nicht nur eine strafweise Ausgliederung aus dem Klerikerstand der Katholischen Kirche erfolgen, sondern Padre Alberto würde sich auch die von selbst eintretende Exkommunikation zuziehen (vgl. can. 1364 CIC). Nach kirchenrechtlichen und naturrechtlichen Grundsätzen könnte im Falle einer Heirat auch dann immer noch nicht von einer gültigen Ehe gesprochen werden, an erster Stelle wegen des offenbar noch bestehenden Ehebandes auf Seiten seiner 35jährigen Freundin. Bei allem Verständnis für die konkrete Situation des betroffenen Mitbruders hört mein persönliches Verständnis im Falle eines Abfalles vom bisher in vielerlei Weise offensiv und gut vertretenen katholischen Glauben ganz auf. Der Weggang von der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche könnte durch die konkrete Liebesgeschichte des Priesters keinesfalls gerechtfertigt werden. Alle Gebete müssen daher darauf ausgerichtet sein, daß das betroffene Paar gemeinsam zur Einsicht gelange, daß dies keine langfristig zufriedenstellende Alternative sein kann. Natürlich würden sich in den USA kleinere konfessionelle Gruppen (die "Episkopalkirche" ist jedoch von katholisierenden bzw. hochkirchlichen Tendenzen längst abgekommen) über den Zugang eines solchen intelligenten und medienwirksamen Priesters freuen, aber das dadurch fast automatisch beginnende Abwerben vereinzelter katholischer Gläubiger zum neuen nicht-katholischen Gottesdienst- und Wirkungsort wäre die nächste von Cutié selbst mitzuverantwortende Folge. Ein solcher Sündenfall wäre meines Erachtens als objektiv schwerwiegender zu bewerten als die ganze bisherige Geschichte. Im gesamten Zusammenhang kann ein Beitrag des emeritierten Eichstätter Sozialethikers Prof. Bernhard Sutor in den www.stimmen-der-zeit.de (4/2009, S. 219 - 233) von Interesse sein, dessen geschickt und verständnisvoll vorgetragenen Thesen und Ergebnissen ich in weiten Teilen jedoch nicht folgen kann. In dem Beitrag unter dem Titel "Defizite in der Ehe- und Familienpastoral. Anfragen zu vorehelicher Partnerschaft, Geburtenregelung und Scheidung" meint Sutor angesichts zivil wiederverheirateter geschiedener Katholiken unter anderem auch: "Aus neuer Partnerschaft ergeben sich in aller Regel auch neue Verpflichtungen, aus denen sich zu lösen auch die Kirche den Betroffenen nicht zumuten darf. Es bleibt deshalb bei aller Schwierigkeit doch die Frage an die kirchlich Verantwortlichen, die ja auch von nicht wenigen Theologen diskutiert wird, warum nicht eine pastorale Praxis möglich sein soll, wie sie die orthodoxe Kirche kennt. Auch sie lehrt die Unauflöslichkeit der Ehe, gibt aber im Fall des Scheiterns dem heilsökonomisch-pastoralen Aspekt den Vorrang vor dem dogmatisch-rechtlichen. Die Schuld der Betroffenen wird nicht stillschweigend zugedeckt, vielmehr ist der kirchliche Segen für eine zweite Ehe nur unter bestimmten Kautelen möglich, unter Bußauflagen, auch unter zeitweiligem Ausschluß von der Eucharistie. Aber die Lehre, das Dogma wird nicht zu einem Rechtssatz, der dem Erbarmen und Verzeihen keinen Raum mehr läßt (vgl. G. Lachner, Praxis und Theologie der Orthodoxen Kirche, in: Geschieden - Wiederverheriatet - Abgewiesen? Antworten der Theologie, hg. v. Th. Schneider, Freiburg 1995, 127 ff.) Man kann zumindest fragen, ob nicht eine solche Praxis, von der Kirche offensiv und überzeugend verkündet und vertreten, sowohl dem Evangelium als auch der menschlichen Realität besser gerecht würde als die strikte rechtliche Handhabung einer Norm. Es scheint dies übrigens das einzige Feld, in welchem die Kirche die christliche Norm mit absoluter Konsequenz rechtlich durchsetzt. Ein Priester kann laisiert werden, obwohl uns die dogmatische Lehre von der Priesterweihe sagt, sie verleihe dem Geweihten einen 'Character indelebilis' (ein unzerstörbares Merkmal). Ich weiß, daß der Vergleich nicht ganz stimmt. Der Laisierte verliert diesen Charakter nicht, aber immerhin wird er vom strengen Versprechen des Zölibats gelöst, und es gibt viele Beispiele, wie (eine) solche Lösung dann eine glückliche und fruchtbare Ehe und auch erfolgreichen Dienst in der Kirche ermöglicht. Jedenfalls sind hier Recht und Barmherzigkeit besser vereinbart als im Fall der wiederverheirateten Geschiedenen." (S. 228 f.) Sutor gibt immerhin zu, daß der Vergleich nicht ganz stimmt. Das durch den gültigen Konsens entstehende Eheband kann nicht direkt mit dem Zölibatsversprechen alleine verglichen werden, wobei jedoch auch Bischöfe im Fall Cutié analog - wenn auch unter umgekehrten Vorzeichen - argumentiert haben. Erzbischof Thomas Collins (Toronto, Kanada) meinte, daß die Romanze des Priesters mit Untreue gleichbedeutend sei, mit dem einzigen Unterschied, daß seine Frau die römische-katholische Kirche sei: "In einem gewissen Sinne können Sie sagen, daß er ein verheirateter Mann ist. Er ist mit seiner Sendung verheiratet. Ich würde ihn ermutigen, vertieft nachzudenken, innig und von allen Gedanken her zu beten und sich selbst neu jenem Versprechen anheimzugeben, welches er an dem Tag machte, als er zum Diakon geweiht wurde. Es ist ein feierliches Versprechen, und es ist eines, welches dafür vorgesehen ist, dadurch voll und ganz den missionarischen Fußstapfen des heiligen Paulus zu folgen, in der Hinwendung zu Jesus Christus selbst, unserem Herrn, um einfach selbst komplett für das Volk Gottes da zu sein." In einem Kommentar des www.miamiherald.com war auch nachzulesen, daß Father Alberto wie ein verheirateter Mann bei einem Ehebruch ertappt worden sei, "aber mit dem Vorteil einer verstehenden und vergebenden Frau." Trotzdem wird man objektiv festhalten müssen, daß die "Verheiratungsebenen" nicht so einfach im Schnellverfahren verglichen werden können: Gott ist keine Ehefrau, sondern mehr, und auch die Kirche ist dies nur in einem analogen Sinne und geistlich sogar in einem höheren Sinne: "In der Tat verkörpert der Priester sakramental Christus, das Haupt, den Hirten und den Bräutigam der Kirche ... In bezug auf die Gleichgestaltung mit Christus, dem Bräutigam der Kirche, hält Pastores dabo vobis fest: 'Der Priester ist berufen, lebendiges Abbild Jesu Christi, des Bräutigams der Kirche zu sein [...]. Er ist also dazu berufen, in seinem geistlichen Leben die Liebe des Bräutigams Christus zu seiner Braut, der Kirche, wiederzubeleben. Sein Leben soll auch von diesem Wesensmerkmal erleuchtet und angeleitet werden, das von ihm verlangt, Zeuge der Liebe Christi als des Bräutigams seiner Kirche [...] zu sein' (Nr. 22): AAS 84 (1992), 691. Aufgrund dieser Gleichgestaltung mit Christus muß das ganze Leben des geweihten Dieners von der Hingabe seiner ganzen Person an die Kirche und von einer authentischen Hirtenliebe durchdrungen sein." (Instruktion über die Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den heiligen Weihen, Nr. 1) Wir dürfen an dieser Stelle nicht vergessen, daß diese Aufgabe somit auch der legitim verheiratete Priester in allen Riten der Katholischen Kirche hat, sei es, daß er aufgrund seiner Konversion innerhalb des lateinischen Ritenbereiches nach dem Empfang gültiger Weihen - weiterhin gültig verheiratet - wirken darf, sei es, daß er in den orientalischen Riten vor den heiligen Weihen den heiligen Bund der Ehe sakramental eingegangen war. Auch dadurch wird deutlich, daß die angesprochenen "Verheiratungsebenen" bei aller Zusammenschau auch auseinandergehalten werden müssen, wenn auch die fundamentale "Verheiratungsebene" des katholischen Priesters für seine legitime Ehefrau immer eine Herausforderung bleiben und somit oft ein hohes Maß an Selbstrücknahme im Sinne der Sendung des Ehegatten erfordern wird. Und genau das ist beispielsweise auch der Fall bei jenen legitim verheirateten maronitisch-katholischen Pfarrern aus Zypern und aus dem Libanon, die kürzlich gemeinsam mit ihren in Zypern wirkenden zölibatären lateinisch-katholischen (römisch-katholischen) Mitbrüdern und im Beisein des zölibatären maronitisch-katholischen Erzbischofs von Zypern das goldene Profeßjubiläum mehrerer Franziskanerschwestern vom Heiligsten Herzen ebendort begingen, ohne daß große Verständnisprobleme zwischen den Klerikern mit ihren unterschiedlichen priesterlichen Lebensformen auftreten würden. Trotzdem sind Bücher wie jenes jüngst in Amerika erschienene eines anonymen "Father Ameen" unter dem Titel "Confessions of a Passionate Priest", in dem ein Priester sein Verhältnis zu einer verheirateten (!) Frau erzählt und zum Anlaß nimmt, Kritik an der geltenden lateinischen Disziplin zu üben (weil Intimität als Grundbedürfnis verweigert würde, weil die Priester der orientalischen Riten innerhalb der Katholischen Kirche vor den Weihen heiraten dürften, weil herkömmliche Regelbrecher einfach bequem ignoriert würden und weil schließlich nur jene bestraft würden, deren Beziehungen offenkundig geworden seien), abzulehnen. Wir müssen nämlich davon ausgehen, daß solche Tendenzbücher zumeist nicht mehr mit einem klaren katholisch-dogmatischen Background versehen sind. Besonders im deutschen Sprachraum wurde durch selbsternannte Bewegungen wie "Wir sind Kirche" klar, daß Anti-Zölibats-Kampagnen oft verbunden waren und sind mit Forderungen, die Gebote Gottes selbst und die darauf basierende Sittenlehre der Kirche generell zu verändern. Nur eine konstruktive kritische Studie unter dem klaren Vorzeichen eines vollen Bekenntnisses zur katholischen Glaubens- und Sittenlehre (auch und ganz besonders auf dem Gebiet der Empfängnisregelung) könnte überhaupt im vollen Sinne als innerkirchlicher Diskussionsbeitrag ernstgenommen werden. Und genau daran krankt auch der oben bereits genannte Beitrag Bernhard Sutors: "Es sind vor allem die bekannten kirchlichen Positionen zu vorehelicher Partnerschaft und Sexualität, zu den Methoden der Geburtenregelung, zu nachehelichen Partnerschaften und den wiederverheirateten Geschiedenen, die es vielen Betroffenen unmöglich machen, das kirchliche Angebot als Hilfe zu erfahren (...) Ob, wann und wie eine Ehe zustandekam, war vor der Einführung der strengen 'Formpflicht' keineswegs so klar wie danach. Mir scheint deshalb durchaus die Frage erlaubt, ob heutige junge Paare, die mit dem gegenseitig erklärten Willen zusammenleben, sich auf Lebenszeit treu zu bleiben, nicht schon in einer Ehe leben, auch bevor sie zur kirchlichen Trauung kommen (...) Wenn die Kirche ausdrücklich sagt, die Eheleute sollten in eigener Verantwortung über Zahl und Abfolge der Geburten entscheiden, warum sollen sie dann nicht in ihrer personalen Verantwortung auch über die dazu anzuwendenden Mittel entscheiden dürfen? (...) Man wird als Laie den Verdacht nicht los, es lebe in der lehramtlichen Position doch hartnäckig die alte, vielleicht auch zölibatär bedingte Abwertung bis Verachtung des Sexuellen fort." Diesen Verdacht muß ich klar zurückweisen. Wenn Professor Sutor abschließend fordert, daß die Kirche ihre normativen Positionen überzeugender begründen solle, so darf er diese Meinung gerne haben. Wenn er jedoch mit seiner No-Na-Forderung, daß sich die Kirche "in ihrer Verkündigung und Pastoral zu Ehe und Familie noch entschiedener auf die heutigen Realitäten in unserer Gesellschaft einlassen" müsse, eine Überprüfung ihrer normativen Positionen anfrägt, sind wir genau beim genannten Problempunkt angelangt, der mit Absolutheit abgewiesen werden muß: die Änderung der Gebote Gottes, wie sie die Kirche immer verstanden hat, ist nicht andenkbar, nicht möglich und auch nicht katholisch. Erleichtert war Hochwürden Alberto Cutié über die Reaktion seiner geliebten Mutter. Er hat außerdem noch eine ältere und eine jüngere Schwester. Sein Vater war bereits mit 54 an Krebs gestorben, während sich Alberto auf die Priesterlaufbahn vorbereitete. " Als ich ihr [meiner Mutter] erzählte: 'Ich liebe diese Frau', sagte sie mir dasselbe wie damals, als ich in der High School war und entschied, ins Priesterseminar zu gehen. Sie sagte: 'Wenn es das ist, was Dich glücklich macht, sei glücklich.' " Gegenüber dem www.miamiherald.com gab Cutie auch an, daß er in jedem Falle froh wäre, daß nun sein Doppelleben beendet sei. An dieser Stelle wird man auch einige Fragestellungen einbringen müssen, die ohne klare Prinzipien kaum objektiv beurteilbar erscheinen: Ist das Zölibatsversprechen schon geistig und geistlich gebrochen, wenn ein Priester beispielsweise eine Witwe mit Kindern zu sich nimmt und ihr die Aufgabe der Haushälterin zuweist? Kann man erst dann von einem Zölibatsbruch sprechen, wenn er rechtlich erfaßbar wird und mit sexuellen Handlungen einhergeht, oder ist nicht schon der Geist des Zölibates verletzt, wenn im Grunde früher oder später doch eine Quasi-Ersatz(haus)frau auftaucht, welche auch als Gesprächspartnerin dient, so als ob sie schon früher die Ehegattin gewesen wäre? Gehört nicht die Inkaufnahme gewisser Einsamkeiten auch zum Leben des herkömmlichen Weltpriesters? Logisch notwendig erscheint in diesen Fällen zur glaubhaften Wahrung des Zölibates auch weiterhin die Beachtung radikaler Altersunterschiede. Andernfalls wird man - abgesehen von den durch Gelübde besonderer Art herausgehobenen Ordensgemeinschaften und anderer kirchlich anerkannter geistlicher Zusammenlebensformen - zugeben müssen, daß die Bewertung des Einzelfalles selbst für den zuständigen Oberhirten nicht immer ganz einfach ist. Im konkreten und zu diesem Blogeintrag anlaßgebenden Fall bleibt jedenfalls zu beten und zu hoffen, daß die Reflexionen des Priesters und der Frau zu einer Lösung führen, welche die Beheimatung in der Katholischen Kirche wahrt und die Disziplin derselben so weit wie möglich achtet. Wir alle sind angesprochen, wenn der sichtbare Stellvertreter Christi auf Erden als Nachfolger des heiligen Petrus im Rahmen seiner Pilgerreise im Heiligen Land beim Heiligen Grab predigt: "Dieser heilige Ort, an dem sich Gottes Kraft in der Schwachheit offenbart hat und die menschlichen Leiden von der göttlichen Herrlichkeit verklärt wurden, lädt uns ein, noch einmal mit den Augen des Glaubens das Antlitz des gekreuzigten und auferstandenen Herrn anzuschauen. In der Betrachtung seines verherrlichten, vom Geist ganz verklärten Fleisches erkennen wir noch mehr als selbst jetzt: Durch die Taufe 'tragen wir das Todesleiden Jesu an unserem Leib, … damit auch das Leben Jesu an unserem sterblichen Fleisch offenbar wird' (2 Kor 4,10 - 11). Sogar jetzt ist die Gnade der Auferstehung in uns wirksam! Möge die Betrachtung dieses Geheimnisses unsere Bemühungen als einzelne wie auch als Mitglieder der kirchlichen Gemeinschaft anspornen, in dem Leben des Geistes durch Bekehrung, Buße und Gebet zu wachsen. Sie helfe uns, jeden Konflikt und jede Spannung in der Kraft ebendieses Geistes zu überwinden und jedes Hindernis innerhalb wie außerhalb zu bewältigen, das unserem gemeinsamen Zeugnis für Christus und die versöhnende Kraft seiner Liebe im Wege steht." (15. Mai 2009) So laßt uns in diesen Tagen bis Pfingsten besonders um die Gaben des Heiligen Geistes bitten und die glorreiche Himmelfahrt Jesu Christi aus eigener göttlicher Kraft preisen! Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik P. S.: Nach dem Abfall Cutiés vom katholischen Glauben und der bürgerlichen Heirat seiner zivil geschiedenen Freundin sind weitere Aspekte in diesem nachfolgenden Blogeintrag nachzulesen. |
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