Der regierende Diözesanbischof des Bistums St. Pölten, Seine Exzellenz Dr. Dr. Klaus Küng, hat sämtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit einer Strafanzeige in Österreich zurückgewiesen. Einmal mehr zeigt sich, wie sehr die ehemaligen Seminarvorsteher des St. Pöltener Priesterseminars seit der von Papst Johannes Paul II. rechtmäßig in Auftrag gegebenen
Apostolischen Visitation (2004) versucht hatten, staatliche und überstaatliche Gesetze zu mißbrauchen, um legitime kirchenrechtliche Maßnahmen trotz des freiwillig übernommenen Gehorsams als zölibatäre Priester der Katholischen Kirche abzuwimmeln und damit potentiell das Regieren eines jeden katholischen Diözesanbischofs zu verunmöglichen. Hinzu kam, daß ausgerechnet Priester, die zur Verkündigung der ganzen katholischen Glaubens- und Sittenlehre verpflichtet waren und sind, in manipulativer Weise Menschenrechte anriefen, um eine Art homosexuelle Privatsphäre gegenüber dem eigenen Diözesanbischof und weiters gegenüber dem Heiligen Stuhl zu "schützen". Vom Naturrecht her genießt jedoch nur der naturgemäße eheliche Vollzug zwischen Mann und Frau den höchsten Grad einer echten Intimsphäre. Auf den Seiten des Bistums St. Pölten ist nunmehr nachzulesen, daß auch die neuerlich aufgewärmten Vorwürfe des mit einem
Buchprojekt in Verbindung stehenden Grüppchens gegen Bischof Klaus Küng völlig unzutreffend seien: "
In Medien wird über eine Strafanzeige gegen Bischof Dr. Klaus Küng berichtet, in der dem Bischof in Zusammenhang mit der Klärung um das Priesterseminar aus dem Jahr 2004 ... Verfehlungen vorgeworfen werden. Der Bischof nimmt nun zu den geäußerten Vorwürfen Stellung:"
"
Die Medienberichte betreff einer Anzeige gegen mich betrachte ich mit großer Gelassenheit. Die hier geäußerten Vorwürfe sind unzutreffend. Es handelt sich um den leicht durchschaubaren Versuch seitens einer außenstehenden Person, eine innerkirchlich weitgehend geklärte Angelegenheit in Zweifel zu ziehen. Der Verfasser der Anzeige gegen mich war in keiner Weise am kirchlichen Verfahren beteiligt.
Ich habe im Zusammenhang mit den Vorfällen im Priesterseminar St. Pölten niemandem eine psychiatrische Zwangsbehandlung auferlegt. Ich habe auch keinem meiner Priester die Vernichtung seiner Existenz und gesellschaftlichen Stellung angedroht. Im angesprochenen Fall wurde vielmehr eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Kirche und der beteiligten Personen vorgesehen, darunter auch ein Aufenthalt in einem geistlichen Haus in Deutschland mit dem Zweck der Besinnung. Richtig ist, daß einige der dort tätigen Schwestern auch therapeutische Hilfe anbieten – dies allerdings nur solchen Personen, die es selbst wünschen. Der Aufenthalt in diesem Haus wurde damals von Prälat K. abgelehnt – ein klares Zeichen dafür, daß er sich frei entscheiden konnte und von dieser Freiheit auch Gebrauch gemacht hat.
Auch die anderen Anschuldigungen sind haltlos:
Ein ordnungsgemäß durchgeführtes kirchliches Verfahren führte nach Zurückweisung aller Beeinspruchungen mit spezieller Bestätigung durch den Papst dazu, daß der Beschuldigte von seinem Priesteramt vorübergehend suspendiert wurde. Prälat K. war damit zugleich endgültig seines Amtes als Pfarrer von Eisgarn und Eggern enthoben. Die Möglichkeit einer Rückkehr in den aktiven priesterlichen Dienst nach einer Zeit der Besinnung war gegeben, jedoch nicht in Eisgarn. Da eine Befriedung der Situation in der bisherigen Gemeinde nicht zu erwarten war, solange Prälat K. das Amt des Propstes innehatte, schien die Aufhebung des Kapitels und damit die Rückführung in die bis 2000 geltende rechtliche Situation die einzige Lösung zu sein.
Aufgrund des Insistierens der Kanoniker stimmte ich unter bestimmten Bedingungen der neuerlichen Inkraftsetzung der Statuten des Kollegiatsstifts zur Ermöglichung der Neuwahl eines Propstes zu. Zu diesen Bedingungen gehörten u. a. ein Verzichten von Prälat K. auf das Amt des Propstes und – 'bis zu einer entgegengehenden Vereinbarung' – die Verpflichtung von Prälat K., sich in Eisgarn nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Bischofs aufzuhalten. Er hat diese Verpflichtungen freiwillig angenommen und ebenso freiwillig auf das Amt des Propstes verzichtet. Auch die anderen Kanoniker haben freiwillig dieser Vereinbarung zugestimmt; keiner der drei Kanoniker hat bisher mir gegenüber eine Einschränkung seines freien Willens beim Zustandekommen unserer Vereinbarung geltend gemacht.
Prälat K. ist pensioniert und empfängt das Gehalt eines Priesters; von einer Bedrohung seiner Existenz kann keine Rede sein."
Bei genauer Durchsicht der von Kommerzialrat Ing. Wilfried Scherner (A-3851 Kautzen) per 04. Juni 2009 eingebrachten Strafanzeige zeigt sich die Richtigkeit der Argumentation des St. Pöltener Diözesanbischofs und die Absurdität derselben Anzeige, die somit nicht einmal der Rede Wert wäre. Das mit dem geltenden Kirchenrecht übereinstimmende und darüber hinaus keinem natürlichen Recht widersprechende Handeln desselben und jedes anderen Diözesanbischofs oder einer ihm gleichgestellten kirchlichen Amtsperson kann und darf nicht dadurch behindert werden, daß legitime (und angesichts der konkret zu würdigenden
Verantwortung des besagten Prälaten milde) disziplinäre Maßnahmen plötzlich in Österreich als "
Nötigung im Sinne des § 105 StGB" und als "
gefährliche Drohung im Sinne des § 107 StGB" umgedeutet werden. Wäre die absurde Strafanzeige erfolgreich, könnte tatsächlich kein religiöser Oberer mehr irgendwelche Ordnungsmaßnahmen ergreifen und würde der Staat quasi der Kirche unter schwerwiegender Verletzung sowohl der Religionsfreiheit als auch der Menschenrechte die Anarchie befehlen. Somit steht Ing. Scherner mit seinem Versuch direkt gegen den Papst (insbesondere gegen den päpstlichen Primat) und die ganze Kirche, gegen die sich die Strafanzeige - soferne man sie nicht als Scherz einstuft und sie darum logisch zu Ende denkt - in Wirklichkeit richtet. In der Un-Logik Scherners dürfte der Papst seiner Kleruskongregation nicht einmal
die zusätzlichen Sondervollmachten erteilen, welche er ihr am 30. Januar 2009 im Hinblick auf die bisherigen Erfahrungen mit Fällen schwerwiegender Disziplinlosigkeit innerhalb des Klerus im Hinblick auf ein rascheres Handeln der jeweils zuständigen Oberhirten gegenüber den konkreten Ärgernissen tatsächlich eingeräumt hat. Es wäre dann nur noch interessant, ob der politisch national-freiheitlich beheimatete Anzeiger mit derselben fanatischen Vehemenz beispielsweise auch einen bekanntermaßen "linksprogressistischen" Priester "verteidigen" würde. Wenn dann im Text der Anzeige suggeriert wird, daß Prälat K. durch
die vom Papst bestätigten Maßnahmen des Bischofs "
bereits ein posttraumatisches Syndrom" (es fehlen präzise Angaben) hätte, so hilft dagegen keine sinnlose Strafanzeige, sondern nur ein ausgeglichenes Heilungsangebot, was immer das erklärte Ziel des St. Pöltener Diözesanbischofs Klaus Küng gewesen ist.
Liest man dann noch die in der Anzeige angebotenen "
Beweise", bestätigt sich die Chancenlosigkeit eines solchen Anzeige-Vorgehens - zudem im falschen Rechtsraum - und zeigt sich sogar die eigentliche ideologisch-verbohrte Stoßrichtung. Unter dem Buchstaben (g) wird nämlich ausgerechnet das Buch "
Der Wahrheit die Ehre" als ein "Beweis" für dieselbe Anzeige angeboten ..., und das unter dem Buchstaben (e) angegebene ärztliche Gutachten des FA Dr. Reinhard Tremetsberger (Weyer/Enns) soll offenbar die psychischen Folgen beim ehemaligen St. Pöltener Regens belegen, doch dies hätte nur dann Sinn, wenn
die von Papst Benedikt XVI. bestätigten Maßnahmen des zuständigen Bischofs wirklich unrechtmäßig gewesen wären. Es ist daher als manipulativ zu bezeichnen, wenn diese inhaltliche Prüfung und Bestätigung durch den Papst namentlich nicht voll und ganz benannt wird - unter dem Buchstaben (b) heißt es daher in der Anzeige nur: "
Ein 'Strafdekret' von DDr. Klaus Küng vom 28. Juni 2007, bestätigt am 5. März 2008, worin bei Nichtbefolgung eines Aufenthaltsverbotes die Entlassung aus dem Priesterstand angedroht wird." Daß jedoch das geltende Kirchenrecht gegenüber nicht laisierten Geistlichen und Ordensleuten gemäß can. 1336 § 1 CIC als Sühnestrafe auch ein Aufenthaltsverbot bzw. einen Zwangsaufenthalt an einen bestimmten Ort oder in einem Gebiet kennt, ist Herrn Ing. Scherner und seinen Beratern wohl entgangen. Und daß manche Gläubige bereits nach den
Vorfällen in St. Pölten eine Entlassung aus dem Priesterstand für die beiden ehemaligen Vorsteher desselben als notwendig und fast selbstverständlich angesehen hatten, ist Scherner auch nicht mehr bekannt. Es gibt nämlich kein Menschenrecht auf Ausübung des im freiwilligen Gehorsam empfangenen Priesteramtes an einem bestimmten Ort. Somit sind auch die anderen "Beweise" nichts anderes als eine Thema- bzw. Ebenenverfehlung des Anzeigenden (unter [a] eine Vereinbarung vom 8. März 2009, "
beinhaltend ein erzwungenes Aufenthaltsverbot im Bezirk Gmünd, NÖ., und eine diesbezügliche 'Eidesstättige Erklärung', beides notariell hinterlegt bei RA Dr. Mario Noé-Nordberg", unter [c] "
ein Schreiben von DDr. Klaus Küng vom 31. Januar 2005, in dem eine forensisch-psychiatrische Untersuchung vorgeschrieben wird" und unter [d] ein Dekret desselben Diözesanbischofs "
vom 6. Dezember 2004, in dem eine psychiatrische Behandlung vorgeschrieben wird".)
Somit bleibt der Fall St. Pölten, der seit 2004 von dem durch Papst Johannes Paul II. eingeteilten Apostolischen Visitator und heutigen St. Pöltner Diözesanbischof Klaus Küng vorbildhaft aufgearbeitet und erledigt wurde, exemplarisch, sowohl was die Gefahr einer (teilweise stillen)
homosexuellen Unterwanderung des katholischen Klerus als auch was die
intolerablen Verhaltensweisen aufgeflogener Priester gegenüber der (zuvor von denselben [!] immer großspurig anerkannten) legitimen kirchlichen Autorität betrifft. Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. hat diese vorbildhafte Arbeit des Nachfolgers von Bischof Kurt Krenn anerkannt und die zeitweilige
Suspension der beiden ehemaligen Ausbildner definitiv bestätigt. Daß erst kürzlich - somit kurze Zeit danach - vom Zweitgenannten ausgerechnet unter dem Titel "
liturgische Versöhnung" zur außerordentlichen Form des Römischen Ritus publiziert wurde, betrachte ich als äußerst unklug und dem Anliegen desselben Papstes Benedikt XVI. sowie der liturgischen Sache selbst als abträglich. Die Möchte-Gern-Vereinnahmung der älteren lateinischen Liturgie und der mit ihr verbundenen Gläubigen durch ein kleines fanatisches Uneinsichtigkeitsgrüppchen zum Zwecke der Ablenkung
von dem, was dasselbe Grüppchen unter formal antipäpstlicher Stoßrichtung und unter dem angeblichen Deckmantel des "Katholischen" zu "verteidigen" wagte, ist eines der vielen Ärgernisse im deutschen Sprachraum und kann als Warnsignal zum fünfjährigen Jubiläum der von Papst Johannes Paul II. angeordneten Visitation des Bistums St. Pölten und seines Priesterseminars gewertet werden. Ebenso wichtig ist somit nun die
Päpstliche Visitation der "
Legionäre Christi" ab 15. Juli 2009, denn leider stehen gerade "konservative" und "traditionalistische" Institute und Kleriker in der ständigen Versuchung und Gefahr einer besonders radikalisierten Doppelmoral und Heuchelei. In diesem Sinne wünsche ich uns allen die nötige Demut und den nötigen Geist der Unterscheidung, Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik