Wednesday, July 15. 2009
ROM: RASCHERE LAISIERUNG ZUR ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare, Skandal St. Pölten at
19:45
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Aufgrund verschiedener leidvoll bekanntgewordener und auch untersuchter Skandalfälle im katholischen Klerus im Durchgang der letzten Jahrzehnte ging und geht es dem Heiligen Stuhl und den verantwortlichen Diözesanbischöfen und anderen gleichgestellten katholischen Ordinarien vor allem um die Vermeidung und zeitliche Abkürzung von Ärgernissen und folglich um das Heil aller betroffenen Seelen. Aus diesem Grund hat der Heilige Vater Papst Benedikt XVI. am 30. Januar 2009 dem für die lateinischen Weltpriester zuständigen Dikasterium, der Kongregation für den Klerus, spezielle Vollmachten erteilt, weil die Uneinsichtigkeit der unterschiedlichen Täter und die besondere Schwere einiger Fälle für die erstzuständigen Bischöfe im Sinne der heutigen Mediengesellschaft ein rascher und besser wirksames Instrumentarium erforderlich machten. Dadurch sind nun (Zwangs)laisierungen rascher möglich. Bevor ich darauf noch konkreter eingehe, möchte ich noch exemplarisch und vorausschickend nachtragen, was sich im Skandalfall Alberto Cutié seit meinem letzten diesbezüglichen Eintrag getan hat. Öffentlich hatte der genannte Mitbruder leider bereits angedeutet gehabt, tatsächlich an ein Verlassen der um den Nachfolger des heiligen Petrus versammelten Katholischen Kirche nachzudenken, aber dem eigenen Inkardinationsbischof hatte er diesen Schritt offenbar nicht mehr mitgeteilt. Zu dieser tragischen Wende nahm dann der katholische Erzbischof von Miami am 28. Mai 2009 - zur Orientierung vieler Katholiken und anderer Christen - Stellung. Dabei war er möglicherweise noch nicht über die neuen von Rom her gewährten Möglichkeiten der rascheren Ärgernisbehebung im Klerus informiert, weil Claudio Kardinal Hummes für die Kleruskongregation das entsprechende Informationsschreiben zwar schon am 18. April 2009 unterzeichnet hatte, aber die Ordinarien selbst erst Anfang Juni 2009 über die jeweiligen Apostolischen Nuntiaturen weltweit informiert wurden. Hier also meine Übersetzung:
Erklärung des Erzbischofs von Miami zu Hochwürden Alberto Cutié und seine Trennung von der römischen katholischen Kirche: Ich bin völlig enttäuscht von der Verlautbarung, die Hochwürden Alberto Cutié am frühen Nachmittag getätigt hat, der Episkopalkirche beizutreten. Gemäß unserem Kirchenrecht schließt sich Hochwürden Cutié mit ebendiesem Tun selbst aus der Gemeinschaft der römischen katholischen Kirche aus (can. 1364 § 1 CIC), in dem er eine irrige Glaubens- und Sittenlehre bekennt und dem Heiligen Vater die Unterordnung verweigert (can. 751 CIC). Er ist nun auch irregulär bei der Ausübung der heiligen Weihen als Priester (cann. 1041 und 1044 §1 CIC), und er besitzt von Seiten der Erzdiözese Miami nicht mehr die Genehmigung, Sakramente zu feiern, und ebensowenig darf er die katholische Glaubens- und Sittenlehre predigen oder lehren (can. 1336 §1 CIC). Seine Handlungen können zu seinem Ausschluß aus dem Klerikerstand führen. Das bedeutet, daß sich Hochwürden Cutié selbst von der vollen Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche hinwegbegibt und so seine Rechte als Kleriker verwirkt. Römische Katholiken sollten von Hochwürden Cutié nicht die Sakramente erbitten. Jegliche sakramentale Handlung, die er durchzuführen versucht, würde unerlaubt sein. Jegliche Heilige Messe, die er zelebriert, wäre zwar gültig, aber ebenso unerlaubt, sodaß sie nicht der Verpflichtung des Katholiken entsprechen kann. Hochwürden Cutié kann auch nicht den Eheschließungen römischer Katholiken gültig assistieren, weder im Erzbistum Miami noch sonst wo. Hochwürden Cutié ist weiterhin gebunden an sein Versprechen, ein zölibatäres Leben zu leben, was er bei der Weihe mit freiem Willen erwählt hat. Nur der Heilige Vater kann ihn von dieser Verpflichtung befreien. Den katholischen Gläubigen der Pfarrei St. Franz von Sales, bei Radio Paz und in der gesamten Erzdiözese Miami sage ich nochmals, daß die Handlungen von Hochwürden Cutié trotz seiner guten Arbeit als Priester nicht gerechtfertigt werden können (vgl. die Erklärung vom 5. Mai 2009 [siehe den Auszug im älteren Blogeintrag]). Dies ist umso mehr richtig im Lichte der heutigen Verlautbarung von seiner Seite. Hochwürden Cutié mag die Katholische Kirche verlassen haben, und er mag Euch verlassen haben. Aber ich sage Euch, daß die Katholische Kirche Euch niemals verlassen wird: die Erzdiözese Miami ist für Euch da. Die Handlungen des Hochwürden Cutié haben innerhalb der Katholischen Kirche einen schwerwiegenden Skandal verursacht und schadeten der Erzdiözese Miami − besonders unseren Priestern – und führten zu Spaltungen innerhalb der ökumenischen Gemeinschaft und in der gesamten Gemeinschaft. Die heutige Verlautbarung von seiner Seite vertieft diese Wunden nur noch. Als mich Hochwürden Cutié am 5. Mai 2009 traf, bat er um Freistellung von der Ausübung des priesterlichen Amtes, was ich ihm gewährte. Deshalb konnte er nicht mehr länger der Pfarradministrator der Pfarrei St. Franz von Sales oder der Generaldirektor von Radio Paz bleiben. Zum Wohle der Kirche und zur Vermeidung einer medialen Exstase hatte ich entschieden, öffentlich keine Kirchenstrafe zu verhängen, obwohl es die von ihm eingestandenen Handlungen klarerweise erfordert hätten. Seit dieser Audienz habe ich weder etwas von Hochwürden Cutié vernommen noch hat er mich um ein Treffen gebeten. Er hat mir nie erzählt, daß er darüber nachdachte, der Episkopalkirche beizutreten. Ich muß an dieser Stelle auch mein ehrliches Bedauern darüber äußern, wie Bischof Leo Frade von der Episkopaldiözese Southeast Florida mit der Situation umgegangen ist. Bischof Frade hat nie mit mir über seine Haltung in dieser delikaten Materie gesprochen oder darüber, welche Schritte er erwog. Ich hörte von ihm nur über die lokalen Medien. Das ist wirklich ein ernsthafter Rückschlag in den ökumenischen Beziehungen und in der Kooperation zwischen uns. Die Erzdiözese Miami hat nie die öffentliche Auslage benutzt, wenn Episkopalpriester aus Glaubensgründen der Katholischen Kirche beitraten und um die heilige Weihe ansuchten. Ein solches Handeln hätte nämlich die Prinzipien der Katholischen Kirche für das Bewahren ökumenischer Beziehungen verletzt. Ich bedaure, daß Bischof Frade mir beziehungsweise der katholischen Gemeinschaft nicht dieselbe Höflichkeit und denselben Respekt gewährt hat. In meinen fast 50 Jahren als Priester habe ich oft über das Gleichnis Jesu vom verlorenen Sohn gepredigt, das in Wirklichkeit Gleichnis vom vergebenden Vater (Lk 15,11 - 32) genannt werden sollte. Vielleicht ist diese vom Herrn vor so langer Zeit erzählte Geschichte auf unsere Diskussionen an diesem Nachmittag anwendbar. Ein Vater hatte zwei Söhne. Einer von ihnen nahm früh sein Erbteil und verschleuderte sein Geld. Der Vater wartete geduldig auf die Rückkehr seines verschwenderischen Sohnes, der - nachdem er den Fehler seiner Wege eingesehen hatte - bereute und nach Hause zurückkehrte. Bei seiner Rückkehr umarmte ihn der Vater liebevoll und nannte ihn seinen Sohn. Ich bete, daß Hochwürden Cutié "zu sich kommt" (vgl. Lk 15,17) und nach Hause zurückkehrt. Die Katholische Kirche strebt nach der Bekehrung und Rettung der Sünder und nicht nach deren Verurteilung. Dieselbe Haltung habe ich gegenüber Hochwürden Cutié. Wir dürfen aber nicht vergessen, daß in der Geschichte des Herrn zwei Söhne vorkamen. Der andere Sohn, der nie das Zuhause verließ, ärgerte sich darüber, daß sein herumirrender Bruder vom Vater zu Hause willkommen geheißen wurde. Allen gläubigen Katholiken sage ich, was der Vater seinem zweiten Sohn sagte: "Du bist immer bei mir, und alles, was mein ist, ist auch Dein. Aber jetzt müssen wir uns doch freuen und ein Fest feiern; denn Dein Bruder war tot und lebt wieder; er war verloren und ist wiedergefunden worden." (Lk 15,31 - 32) In diesem schönen Gleichnis lehrt uns Jesus, daß Gott ein liebender und vergebender Vater ist. Jeder von uns hat diese Liebe erfahren, und jeder von uns braucht diese Vergebung, denn wir sind alle Sünder. Wenn unser Bruder nach Hause kommt, laßt uns mit dem Vater feiern. Abschließend lobe und grüße ich alle Priester der Erzdiözese Miami und alle Priester, die in Treue leben und ihr Zölibatsversprechen erfüllen. Durch ihre Treue zu ihrem Versprechen spiegeln sie gegenüber der Welt Christus klarer wider, dessen vollkommenes Geschenk seiner selbst an den Vater reine und keusche Liebe für seine Brüder und Schwestern war. In unserer mit Sex so überbeschäftigten Zeit ist das Geschenk des Zölibates mehr denn je ein Zeichen des himmlischen Königreiches, wo - wie die Schrift sagt - "nicht mehr geheiratet wird" (Mt 22,30). Ich ermutige alle Katholiken, für unsere geweihten Priester zu beten und sie zu unterstützen. [ENDE DER ERKLÄRUNG.] Zu dem Fall hat auch der melkitisch-katholische und kirchenrechtlich legal verheiratete Pfarradministrator der Kirche St. Ignatius von Antiochien in Augusta (Georgia), Hw. Miguel Grave de Peralta, am 1. Juni 2009 in einem Kommentar Stellung genommen: "As Eye See It: THE TRAGEDY OF MR. ALBERTO CUTIE". Diese interessante und sehr pointierte Stellungnahme des katholischen Mitbruders habe ich ebenso übersetzt: "Viele sagten voraus, daß der frühere katholische Priester Alberto Cutié, sobald er beim Herumspielen mit einer jungen zivil geschiedenen Mutter ertappt worden war (ob nun geplant oder nicht geplant, tut nichts zur Sache), den Priesterstand verlassen und einer anderen christlichen Gemeinschaft beitreten würde. Tatsächlich beansprucht er, dies getan zu haben, sodaß er gemäß den Presseinformationen seine Freundin "heiraten" dürfte. Aber ich frage mich, ob Herr Cutié sich klar ist, wo er nun hineingerät, indem er ansucht, als ordinierter Amtsträger in der Protestantischen Episkopalkirche zu wirken. Ich war acht Jahre lang Amtsträger in der Episkopalkirche. Aufgewachsen als 'Southern Baptist', wurde ich zu allen historischen und religiösen Dingen hingezogen, nachdem ich die normalerweise gefährliche Frage gestellt hatte: 'Was passierte nach der Bibel?' So trat ich der damals benannten 'Protestantischen Episkopalkirche' (jetzt nur noch 'Episkopalkirche') bei und beendete meine theologischen Studien im Episkopalseminar von New York City und begann, als ordinierter Amtsträger gemeinsam mit meiner Frau und mit einem Baby. Meine Zeit im Seminar (von Mitte bis Ende der 80er-Jahre) war, um es milde auszudrücken, unbeständig. Die meisten Seminaristen waren aktive Homosexuelle, unsere Nachbarn im Studentenwohnheim waren ein lesbisches Pärchen mit einem jungen Sohn. Die Mehrzahl der angebotenen religiösen Studienkurse gingen davon aus, daß das, was die Bibel berichtete und was die Christen im Großteil der 2000jährigen Geschichte glaubten, entweder falsch oder im besten Falle verzerrt wäre. Die wenigen unter uns, die daran glaubten, was die Bibel lehrte, und die ihr Leben leben wollten so wie Christen es über 20 Jahrhunderte zu leben versucht hatten, blieben dabei, uns gegenseitig zu versichern, daß wir ja in 'New York' waren oder daß es sich eben um eine 'künstliche' akademische Umwelt handelte, ohne daß wir über die 'pastoralen Schützengräben' nachgedacht hätten, die wir in der diözesanen Pfarrei vorfinden würden. Und wir lagen somit falsch. Ich bin dort gewesen, ich habe dort gearbeitet, und ich habe auch die Narben, um es zu beweisen. In was sich Herr Cutié nun eingetragen hat, ist eine religiöse Organisation, die von ihren Mitgliedern oder ihren Klerikern keinen Glauben an irgendetwas verlangt, ausgenommen: 'Du sollst von niemandem verlangen, an irgendetwas zu glauben.' Ein Beispiel: als Herr Cutié noch Father Alberto war, glaubte er wohl (und er lehrte es sicherlich), daß in der katholischen Messe normales Brot und normaler Wein der Leib und das Blut des Christus würden. Er kann dies als Episkopal-Protestant immer noch glauben, aber dieser Glaube ist dort optional. Er kann weiterhin glauben, daß sein neuer Bischof Nachfolger der originalen Aposteln ist, aber dies ist optional. Er kann weiterhin glauben, daß Jesus Christus von den Toten auferstand, nachdem er für drei Tage tot war, und daß Er durch Seinen Tod den Tod besiegt hat, aber dies ist optional. Um es im wesentlich zu sagen: was er getan hat, ist, eine Kirche mit einer Lehrautorität zu verlassen und einer Organisation beizutreten, die so viele Autoritäten wie Mitglieder besitzt. Er hat nun die Dreifaltigkeit von 'Ich-Mich-Mein' umarmt. Vielleicht hat Herr Cutié den Irrtum angenommen, den sein Bischof im spanischen Fernsehen (Univision) äußerte, als dieser sagte, daß die Episkopalkirche eine katholische Kirche wäre. Der Bischof darf sagen, was immer er gerne möchte, so wie ich sagen kann, daß ich der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika bin. Wenn aber die Katholische Kirche mit über einer Milliarde Mitgliedern und die orthodoxen Kirchen mit fast einer halben Milliarde Mitgliedern - als die ältesten christlichen Familien auf der Welt - weder den Bischof als Bischof anerkennen noch irgendwelche Sakramente der Konfession des Bischofs als gültig oder erlaubt anerkennen, dann gäbe es wohl andere Dinge zu sagen als (wie es eine TV-Gastgeberin meinte) daß der Bischof 'sympathisch' sei. Wenn überhaupt, ist dies ein weiteres Beispiel einer Ausnahme, die die Regel bestätigt, und diese Regel findet man in den orthodoxen und katholischen Kirchen. Die Tragödie von all dem ist, daß Herr Cutie, der sich wünscht, seine Freundin zu heiraten, nun auch das alles geheiratet hat: 1) einen Klerus, inklusive 'Bischöfe', die praktizierende Homosexuelle sind; 2) die Zurückweisung des Vorbildes Christi, der eine nur von Männern getragene Priesterschaft auswählte; 3) die Dogmen der Christen von Anbeginn, auch eingeschlossen, aber nicht nur, was die Eucharistie betrifft; 4) das gesamte sakramentale System, auf dem das christliche Leben basiert; 5) und nicht als allerletztes hat er auch noch die 'philosophy of the age' geheiratet. Es ist eine alte Philosophie, die bereits von der Schlange zu Eva geflüstert worden war: 'Du wirst sein wie Gott.' Vieles von all dem - wenn überhaupt - wird von den Mainstreammedien diskutiert werden. Diese sind die Propheten derselben alten Philosophie. Aber für uns Priester alle, ob nun zölibatär oder verheiratet, die sich jeden Tag abmühen und kämpfen, um unseren Versprechen treu zu sein und zur Kirche, die von Christus gegründet wurde, bleibt die Wahrheit bestehen, und Er hat uns frei gemacht." Auch wenn nicht alles in der Meinung des katholischen Mitbruders überprüft werden kann, aber die neuesten Meldungen ("Spaltung der Anglikaner scheint unausweichlich") aus den USA, daß die dortige "Episkopalkirche" nunmehr (katholischerseits grundsätzlich als ungültig angesehene) Priesterordinationen bekennenden Homosexuellen anbietet, können wohl als ein Indiz für die Richtigkeit der Analyse Peraltas dienen. Deshalb wurde im Juni 2009 auch die "Anglikanische Kirche in Nordamerika" als konservatives Gegenstück zur US-Episkopalkirche gegründet, und sie soll rund 700 Gemeinden mit etwa 100000 Mitgliedern vertreten. Zurückkehrend zur "reinen" Thematik des Zölibates, ist in den letzten Jahren Dr. Manfred Lütz mit wichtigen Wortmeldungen hervorgetreten, so zuletzt auch im römischen Osservatore Romano (Doppelausgabe 15 - 16/2009) unter dem Titel "Gedanken zum Zölibat - eine Chance für ein geistlich aufregendes Leben voll geistiger Fruchtbarkeit. Kein Lippenbekenntnis, sondern ein Lebensbekenntnis". Der volle Text war nur in der Printausgabe der vatikanischen Zeitung abgedruckt, und um einen Eindruck zu gewinnen, übernehme ich jenen Teil, der auch auf der Internetseite des Osservatore nachzulesen war: "Der Zölibat ist eine Provokation. In einer Welt, die nicht mehr recht an ein Leben nach dem Tod glaubt, ist diese Lebensform der ständige Protest gegen die allgemeine Oberflächlichkeit. Der Zölibat ist die gelebte Botschaft, daß das Diesseits mit seinen Freuden und Leiden nicht alles ist. Es gibt Menschen, die so etwas wütend macht. Denn da wird das eigene Lebenskonzept massiv in Frage gestellt. Nicht bloß durch einen Text oder ein dahingeworfenes Gespräch, sondern durch eine unübersehbare Lebensentscheidung. Der Zölibat ist kein Lippenbekenntnis, sondern ein Lebensbekenntnis. Zweifellos, wenn mit dem Tod alles aus wäre, dann wäre der Zölibat eine Idiotie. Warum auf die intime Liebe einer Frau verzichten, warum auf die anrührende Begegnung mit den eigenen Kindern, warum auf beglückend gelebte Sexualität? Warum soll man sich selbst der körperlichen Fruchtbarkeit in diesem Leben berauben? Nur wenn das irdische Leben ein Fragment ist, das in der Ewigkeit seine Vollendung finden soll, dann kann diese Lebensform ein helles Licht auf dieses noch ausstehende Leben werfen, dann kündet sie laut von einem Leben in Fülle, das die Sehnsucht der Menschen aller Zeiten erahnt hat, dessen Wirklichkeit aber erst durch die Menschwerdung Gottes in Jesus Christus und besonders seinen Tod und seine wunderbare Auferstehung allen Menschen offenbar geworden ist. Für unsere Gesellschaft wirkt der Zölibat geradezu wie ein 'Stachel im Fleisch', der immer wieder gelegen oder ungelegen daran erinnert, daß die aufdringlichen Sorgen und Probleme des irdischen Lebens nicht alles sind. Der Zölibat ist eine unbürgerliche Lebensform, die die scheinbar in sich ruhende bürgerliche Ordnung humorvoll relativiert. Gegner des Zölibats regen nicht selten an, die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen sei ja in einem Kloster weit ab von der Welt nicht zu beanstanden. Aber in den Pfarrgemeinden, in der 'Welt', da solle man viri probati (bewährte verheiratete Männer) als Priester fungieren lassen. Es sind oft die gleichen Menschen, die alle Unterschiede zwischen Profanem und Sakralem fallen lassen möchten, auch den Unterschied zwischen Klerus und Laien, zwischen weltlichen und kirchlichen Themen. Natürlich ist der Glaube daran, daß Gott Mensch geworden ist, ein massiver Einbruch der Sakralität in die Profanität. Die frühen Christen merkten sehr deutlich, daß die alten heidnischen Begriffe von sakral und profan nicht einfach auf das Christentum übertragen werden konnten. Es gab keine schroffe Trennung mehr. Der dreieinige Gott hatte in Jesus Christus auch die ganze Welt an sich gezogen. Doch damit war die Welt nicht vernichtet, der Mensch vor dem ewigen Gott nicht verbrannt, die Zeit nicht in Ewigkeit aufgelöst. Neu spürten die Christen, daß Christentum ein 'Unterschied war, der einen Unterschied machte', wie man in der systemischen Therapie heute sagen würde. Christen machten sich nicht gemein mit der Welt, sie fühlten sich als ekklesia, das heißt ja: herausgerufen aus dem alltäglichen Einerlei." Vieles wäre hier noch zu ergänzen, und ich habe zur Thematik des Zölibates sowohl im Rahmen der Homepage als auch im Rahmen dieses Blogbuches schon öfters und umfassend Stellung genommen. Nun geht es aber für den im jeweiligen Bistum erstverantwortlichen Diözesanbischof darum, Fälle von Ärgernis rasch und wirksam zu beheben. Denn was ist zu tun, wenn Zölibatsbrecher so uneinsichtig sind, daß sie sogar Zeugen bedrohen? Was tun, wenn uneinsichtige Kleriker mit homosexuellen Tendenzen derart langwierige Kampagnen gegen den eigenen Bischof, gegen eine Apostolische Visitation und gegen den Heiligen Stuhl starten, daß herkömmliche kirchenrechtliche Maßnahmen als zu langsam und als zu milde erscheinen, sodaß eine rasche Zwangslaisierung die einzige noch verbleibende Antwort zur Wahrung der Glaubwürdigkeit der Kirche im ganzen und am jeweiligen Ort ist? Diese Fragen im Hinblick auf die Hirtenaufgabe des Bischofs, die Disziplin in seinem Klerus zu fördern und mit Hilfe eines nunmehr auch möglichen erleichterten Verfahrens einen Diakon oder Priester aus seinem Amt zu entlassen, sind angesichts des "Jahres des Priesters" (für die Heiligung der Priester / annus sacerdotalis) von aktueller Bedeutung. Die nunmehrigen Sondervollmachten der Kleruskongregation sind ein weiterer Schritt zur Abwehr aller Tendenzen, den Diözesanbischöfen im Zuge einer völlig mißbräuchlichen Anrufung von "Menschenrechten" von Seiten eines Täters / der Täter das Regieren zu erschweren oder zu verunmöglichen. Ob die neuen Vollmachten der Kleruskongregation auch schon im Gefolge der Aufarbeitung des Falles St. Pölten (der Apostolische Visitator hatte ja schon im Rahmen der Visitation die Sachlage öffentlich dargelegt, die fast genau vor fünf Jahren begonnen hatte) eingesetzt hätten werden sollen oder können und so auch zu einer Beschleunigung bzw. Abkürzung der von den beiden ehemaligen Priesterausbildnern unterstützten und versuchten langwierigen Kampagne (gegen den eigenen Bischof, gegen das Institut der Apostolischen Visitation und somit gegen den Heiligen Stuhl) geführt hätten, wäre eine eigene Untersuchung wert, aber persönlich bin ich jedenfalls überzeugt, daß auch dieser Homophilie-Skandalfall und das Agitieren der Aufgeflogenen und ihrer "Verbündeten" mit ein Baustein auf dem Weg zu den neuen flexibleren Sondervollmachten vom 30. Januar 2009 war (ähnlich wie dieser Fall auch ein Baustein vor dem Erlaß der Instruktion zur Verhinderung homosexuell ausgerichteter Kandidaten gewesen sein wird). Der unter Wahrung des Verteidigungsrechtes kirchenrechtlich ordnungsgemäß abgehandelte Fall St. Pölten wurde ja vom Papst selbst definitiv abgeschlossen. Oft wird auch übersehen, daß das katholische Kirchenrecht im Falle glaubhafter Reue und dauerhafter Besserung grundsätzlich immer auf Rücknahme, Versöhnung und Wiederzulassung ausgerichtet ist. Der Mitunterzeichner des Schreibens der Kleruskongregation an alle katholischen Ordinarien an ihrem jeweiligen Sitz vom 18. April 2009, Erzbischof Mauro Piacenza, Sekretär der Kleruskongregation, erklärte Anfang Juni auf Radio Vatikan den Sinn und die Weite der neuen Vollmachten, die demselben Dikasterium am 30. Januar 2009 von Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. gewährt worden waren. Es handle sich dabei nicht um eine disziplinäre Revolution für den katholischen Klerus, sondern um eine Direktive, die einfach einigen seelsorglichen Anforderungen entgegenkommt, die sich heute den Bischöfen in ihrer Leitung der Diözesen gegenüber dem Klerus stellen. Und mit diesem neuen juridischen Instrument - in Kontinuität und Kohärenz zum geltenden Kirchenrecht - schreitet der Heilige Stuhl in einigen präzise umschriebenen Fällen subsidiär ein, um den Skandal zu beheben, die Gerechtigkeit wiederherzustellen und den Täter zu bessern. Unverändert bleibt die Verpflichtung der Bischöfe, ihr Richteramt auszuüben und zu wachen, daß der Klerus in seinen Dienstpflichten treu sei, und gegebenenfalls auch dessen Rechte zu verteidigen. Schon an dieser Stelle sei erwähnt, daß die neuen Vollmachten der Kleruskongregation die Spezialnormen für Fälle sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger nicht ersetzen, die bekanntlich vorsehen, daß in jedem Verdachtsfall die Kongregation für die Glaubenslehre selbst einzuschalten ist, welche dann auch als eigener Gerichtshof wirkt und die dann das konkrete Prozedere in jedem Mißbrauchsfall einem Diözesanbischof vorschreibt. Zweifellos kann die Glaubenskongregation aber nach dem Vorbild der neuen Vollmachten beispielsweise auch raschere Laisierungen und ähnliches anstreben oder mit ihrem Konsens dieselben Vollmachten nützen lassen. Wie Erzbischof Piacenza selbst weiter sagte, gibt es leider auch andere Situationen schwerer Disziplinlosigkeit von Seiten des Klerus, in denen die Versuche der Überwindung nicht wirksam seien und sich die jeweilige Situation zu lange dahinzieht, mit grobem Ärgernis für die Gläubigen und Schaden gegenüber dem Gemeinwohl. Dem dienten die neuen Sondervollmachten, wobei daran zu erinnern ist, daß in der Vergangenheit eben auch andere Dikasterien vom Papst Sondervollmachten erhalten hätten. Bei jenen am 30. Januar 2009 gewährten gehe es zunächst um strafweise Entlassungen aus dem Klerikerstand, mit der damit verbundenen Dispens von allen priesterlichen Pflichten, weiters um Kleriker, die eine Heirat angestrebt haben, auch wenn diese zivil von statten ging, und die trotz Ermahnung irregulär weiterlebten, und außerdem um Kleriker, die sich schwerer äußerer Verfehlungen gegenüber dem sechsten Gebot Gottes schuldig gemacht haben. Weiters beinhalten die Sondervollmachten, eine gerechte Strafe oder Buße aufzuerlegen aufgrund der äußeren Verletzung des göttlichen oder kirchlichen Rechtes, und in wirklich dringenden Fällen und bei völliger Uneinsichtigkeit des betroffenen Klerikers können damit In Hinkunft auch sogenannte immerwährende Strafen verhängt werden, nicht ausgeschlossen die Entlassung aus dem Klerikerstand, wenn es eben die speziellen Umstände erforderten. Radio Vatikan hat diesbezüglich auch die Meinung des in den Niederlanden wirkenden Offizials Dr. Gero P. Weishaupt referiert, der in der "Laisierung" keine Art Degradierung sehen möchte: "Wenn das Wort 'Laisierung' in Zusammenhang mit der 'Rückversetzung eines Priesters in den Laienstand' gebraucht wird, dann hat es immer einen negativen Klang in bezug auf den Laienstand." Doch "das Zweite Vatikanum (= XXI. Ökumenische Konzil der Katholischen Kirche) hat bekanntlich den 'Laienstand' - oder theologisch besser: das allgemeine Priestertum - hervorgehoben und gerade dessen Würde und Wichtigkeit für die Kirche unterstrichen." Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, als ob ein Laie "weniger wert sei als der Priester": "Nein, beide sind vollwertige Berufungen und Stände, wenngleich verschieden und mit unterschiedlichen Aufgaben". Im übrigen, so Weishaupt weiter, bleibe auch ein sogenannter Laisierter "auf ewig geweiht" und könne nicht mehr Laie werden. "Laisierung meint kirchenrechtlich korrekt, daß der Betroffene die Rechte und Pflichten eines Klerikers nicht mehr innehat und darum nicht mehr ausüben darf bzw. auszuüben braucht", so Weishaupt. Erzbischof Piacenza betonte dann, daß jeder eventuelle Fall durch ein legitimes Verwaltungsverfahren untersucht werde, wobei das Verteidigungsrecht immer garantiert sein müsse. Das von ihm mitunterzeichnete Schreiben vom 18. April 2009 verlangt für den Ablauf des Verwaltungsverfahrens: "Dem Betroffenen werden die Anklagepunkte, die gegen ihn vorgebracht werden, zusammen mit den entsprechenden Beweisen zur Kenntnis gegeben; es wird ihm die Möglichkeit geboten, sich zu verteidigen, es sei denn, er sei trotz ordnungsgemäßer Vorladung nicht erschienen." Und schließlich ist in den neuen Sondervollmachten der Kleruskongregation zum Nutzen der einzelnen Diözesanbischöfe enthalten, daß der Verlust des Klerikerstandes auch dann erklärt werden kann, wenn Kleriker ihren Dienst für einen Zeitraum von mehr als fünf aufeinanderfolgenden Jahren verlassen hätten und in dieser ihrer freiwilligen und unerlaubten Abwesenheit vom Dienst verharrten. Allerdings gebe es auch weiterhin keinen Automatismus, sondern jeder Fall muß eigens und unter Berücksichtigung schwerwiegender Umstände behandelt werden. Auch Kardinal Hummes selbst hat zu diesem Aspekt gegenüber CNS Stellung genommen: "Einige gehen einfach, heiraten standesamtlich, kriegen Kinder - und die Bischöfe hatten keine Handhabe, weil die Person, die gegangen war, nichts in die Wege leitete. Wenn diese Person nicht daran interessiert ist, ihre Lage zu klären, dann liegt es im Interesse der Kirche und des bisherigen Priesters selbst, daß er dispensiert werde, damit er in einer korrekten Lage ist, vor allem, wenn er Kinder hat." Solche Kinder eines ehemals amtierenden Priesters hätten "das Recht auf einen Vater, der in den Augen Gottes und vor seinem eigenen Gewissen in einer korrekten Lage ist". Einer der Gründe für die neuen Richtlinien sei es, "diesen Menschen zu helfen." Immer wieder hätten Bischöfe seine Kongregation auf das Problem von Priestern angesprochen, die alles hinwürfen, ohne aber einen Antrag auf Laisierung zu stellen. Künftig dürfe da der Bischof von alleine aktiv werden. Dies halte ich für eine sehr wichtige Weiterentwicklung, weil es die Glaubwürdigkeit der Kirche in bezug auf das Priestertum selbst und auch in bezug auf die Grundberufung zur Vaterschaft stärkt, sodaß Doppelbödigkeiten nach und nach besser beendet werden können. Bei sämtlichen päpstlich gewährten Sondervollmachten vom 30. Januar 2009 - so wiederum Erzbischof Piacenza - ging es aber nicht um eine oberflächliche Vereinfachung in derart delikater Materie, sondern um das Erfordernis einer rigorosen Prüfung des Einzelfalles. Man ist zur Gewährung dieser zusätzlichen Sondervollmachten geschritten im lebendigen Wunsch, der Sendung und der Identität der Priester zu dienen, die in dieser weitgehend säkularisierten Zeit von den Mühen eines dazu entgegengesetzten Denkens und Handelns getragen sind, um ihrer eigenen Identität und Sendung treu zu bleiben. Der Priester handelt in der Person Christi, des Hauptes und Hirten. Inmitten der ihnen anvertrauten Herde sind die Priester berufen, die Gegenwart Christi zu verlängern und ihn so quasi sichtbar zu machen. Aus diesem Grunde ist die Tendenz zur moralischen Vervollkommnung nicht nur notwendig, sondern unaufgebbar. Jedes authentisch priesterliche Herz müsse sie in sich tragen, ohne jedoch in Engelsvergleiche zu verfallen, sondern im Bewußtsein der menschlichen Struktur, die aufgrund der Verwundung durch die Ursünde die ständige Askese des Priesters verlangt, in der Treue gegenüber den Versprechen, die am Tage der heiligen Weihe gegeben wurden, und im Respekt gegenüber den unantastbaren Rechten Gottes. Dies alles ist auch besonders wichtig, um die theologische Motivation des priesterlichen Zölibates zu verstehen, denn der diesbezügliche Wille der Kirche findet seine letzte Motivation in der besonders angemessenen Verbindung des Zölibates mit der Weihe, die den Priester gleichgestaltet mit Jesus Christus, dem Haupt und Bräutigam der Kirche. Deshalb hat die Katholische Kirche auf dem II. Vatikanischen Konzil und wiederholt im nachfolgenden päpstlichen Lehramt sowie in den Synoden "den 'festen Willen bekräftigt, das Gesetz beizubehalten, das von den Priesterkandidaten im lateinischen Ritus den frei gewählten und dauernden Zölibat verlangt'" (vgl. im Direktorium für Dienst und Leben der Priester, Nr. 57; Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobis, Nr. 29; II. Vatikanisches Konzil, Dekret Presbyterorum Ordinis, Nr. 16; Paul VI., Enzyklika Sacerdotalis coelibatus [24. Juni 1967], 14: AAS 59 [1967], 662; can. 277 § 1 CIC). Der priesterliche Zölibat sei ein Geschenk, das die Kirche erhalten habe und bewahren wolle, mehr denn je davon überzeugt, daß dieser ein Gut für sie selbst und die Welt sei. Der Wunsch der römischen Kleruskongregation sei es, daß sich jeder Bischof immer mehr in authentischer Vaterschaft und mit pastoraler Liebe bemühe, damit die eigenen wertvollsten Mitarbeiter, die Priester, verstehen lernten, die kirchliche Disziplin zu leben, die aus der Lehre folge, nämlich als Jüngerschaft mit tiefen inneren Motivationen, zumal die Sorge um das alltägliche "Tun" nichts nütze, wenn das "Sein in Christus" fehle. So bleibt mir nur noch, festzustellen, daß das Schreiben des Präfekten der Kleruskongregation vom 18. April 2009 theologisch und juridisch gut nachvollziehbar erläutert, um was es in Hinkunft bei den Sondervollmachten geht, welche das bisher und weiterhin geltende "normale" Instrumentarium eines möglichen (langwierigen) ordentlichen Strafverfahrens oder eines außergerichtlichen Strafdekrets in Übereinstimmung mit der vom kanonischen Recht festgelegten Vorgehensweise zur Beseitigung von Ärgernissen und zur Besserung der betroffenen Person ideal ergänzt. Zusammenfassend geht es also um diese neuen Sondervollmachten der Kleruskongregation: I Die Sondervollmacht, Fälle zu behandeln und dem Heiligen Vater zur Entscheidung und Approbation in besonderer Form (in forma specifica) vorzulegen, weiche die strafweise (in poenam) Entlassung aus dem Kierikerstand und die hiermit verbundene Dispens von den aus der Weihe erwachsenden Verpflichtungen, einschließlich des Zölibats, von Klerikern betreffen, die eine Eheschließung, sei es auch nur eine bürgerliche, versucht haben, trotz Verwarnung nicht zur Einsicht gekommen sind, ihr widerrechtliches Verhalten nicht ablegen und hierdurch Ärgernis erregen (vgl. can. 1394 § 1 CIC); gleiches gilt für Fälle von Klerikern, die sich auf schwerwiegende Weise gegen das sechste Gebot des Dekalogs verfehlt haben (vgl. can. 1395 §§ 1 - 2 CIC). II Die Sondervollmacht, bei besonders schwerwiegenden Gesetzesübertretungen und aufgrund der Notwendigkeit und Dringlichkeit, ein objektives Ärgernis zu vermeiden, im Sinne von can. 1399 CIC vorzugehen, indem sie in den betreffenden Fällen entweder unmittelbar selbst handelt oder aber die Entscheidung der jeweils zuständigen Ordinarien bestätigt, sofern diese darum bitten sollten. Dies wird unter Abweichung von den Vorschriften der Canones 1317, 1319, 1342 § 2 und 1349 CIC gewährt, weiche sich auf Strafen beziehen, die im Falle von Diakonen aus schwerwiegenden, im Falle von Priestern aus sehr schwerwiegenden Gründen für immer verhängt werden, wobei die entsprechenden Fälle stets direkt dem Heiligen Vater zur Entscheidung und Approbation in besonderer Form (in forma specifica) vorzulegen sind. III Die Sondervollmacht, Fälle zu behandeln, die Kleriker betreffen, die den priesterlichen Dienst über einen Zeitraum von mehr als fünf aufeinanderfolgenden Jahren aufgegeben haben und im Hinblick auf die nach sorgfältiger Untersuchung - soweit diese möglich ist - feststeht, daß sie freiwillig und auf unerlaubte Weise weiterhin dem priesterlichen Dienst fernbleiben, indem sie sich hierüber Sachkenntnis verschafft und in diesen Fällen den Verlust des Klerikerstandes sowie die hiermit verbundene Dispens von den priesterlichen Verpflichtungen, einschließlich des Zölibats, erklärend feststellt. Um auf die in diesem Eintrag benannten konkreteren Fälle nochmals kurz zurückzukommen: einem vom katholischen Glauben abgefallenen Priester Alberto Cutié, der mittlerweile seine offenbar geschiedene Freundin zivil geheiratet hat, helfen die neuen Normen zum persönlichen Seelenheil wenig: einerseits hat er den Glauben und die Kirche derzeit verraten, andererseits lebt er in einer quasi-unheilbar irregulären Verbindung, solange kein Ehenichtigkeitsverfahren oder ein anderes legitimes kanonisches Eheauflösungsverfahren seine zivile Ehefrau als von einem Eheband befreit ansieht. Und was den exemplarischen österreichischen Fall St. Pölten betrifft, der vor fünf Jahren um die Welt ging, so sind diesbezüglich alle regierenden Hirten zu ermutigen, sich nicht durch Androhung und Durchführung staatlicher Anzeigen und durchschaubarer medialer Kampagnen vom notwendigen Handeln zur Behebung einer Situation radikaler Unglaubwürdigkeit abhalten zu lassen. Der Gefahr einer homosexuellen Unterwanderung des katholischen Klerus muß auch in Hinkunft so gut wie möglich begegnet werden. In der Hoffnung auf ein somit erfolgreiches "Jahr des Priesters" (19. Juni 2009 bis 11. Juni 2010) für die Kirche in allen Erdteilen und insbesonders auch im deutschen Sprachraum verbleibt mit herzlichem Gruß Euer Kirchenrektor Dr. Alexander Pytlik - Padre Alex Thursday, July 2. 2009
ST. PÖLTEN: BISCHOF KÜNG WEIST ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare, Skandal St. Pölten at
20:48
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Der regierende Diözesanbischof des Bistums St. Pölten, Seine Exzellenz Dr. Dr. Klaus Küng, hat sämtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit einer Strafanzeige in Österreich zurückgewiesen. Einmal mehr zeigt sich, wie sehr die ehemaligen Seminarvorsteher des St. Pöltener Priesterseminars seit der von Papst Johannes Paul II. rechtmäßig in Auftrag gegebenen Apostolischen Visitation (2004) versucht hatten, staatliche und überstaatliche Gesetze zu mißbrauchen, um legitime kirchenrechtliche Maßnahmen trotz des freiwillig übernommenen Gehorsams als zölibatäre Priester der Katholischen Kirche abzuwimmeln und damit potentiell das Regieren eines jeden katholischen Diözesanbischofs zu verunmöglichen. Hinzu kam, daß ausgerechnet Priester, die zur Verkündigung der ganzen katholischen Glaubens- und Sittenlehre verpflichtet waren und sind, in manipulativer Weise Menschenrechte anriefen, um eine Art homosexuelle Privatsphäre gegenüber dem eigenen Diözesanbischof und weiters gegenüber dem Heiligen Stuhl zu "schützen". Vom Naturrecht her genießt jedoch nur der naturgemäße eheliche Vollzug zwischen Mann und Frau den höchsten Grad einer echten Intimsphäre. Auf den Seiten des Bistums St. Pölten ist nunmehr nachzulesen, daß auch die neuerlich aufgewärmten Vorwürfe des mit einem Buchprojekt in Verbindung stehenden Grüppchens gegen Bischof Klaus Küng völlig unzutreffend seien: "In Medien wird über eine Strafanzeige gegen Bischof Dr. Klaus Küng berichtet, in der dem Bischof in Zusammenhang mit der Klärung um das Priesterseminar aus dem Jahr 2004 ... Verfehlungen vorgeworfen werden. Der Bischof nimmt nun zu den geäußerten Vorwürfen Stellung:"
"Die Medienberichte betreff einer Anzeige gegen mich betrachte ich mit großer Gelassenheit. Die hier geäußerten Vorwürfe sind unzutreffend. Es handelt sich um den leicht durchschaubaren Versuch seitens einer außenstehenden Person, eine innerkirchlich weitgehend geklärte Angelegenheit in Zweifel zu ziehen. Der Verfasser der Anzeige gegen mich war in keiner Weise am kirchlichen Verfahren beteiligt. Ich habe im Zusammenhang mit den Vorfällen im Priesterseminar St. Pölten niemandem eine psychiatrische Zwangsbehandlung auferlegt. Ich habe auch keinem meiner Priester die Vernichtung seiner Existenz und gesellschaftlichen Stellung angedroht. Im angesprochenen Fall wurde vielmehr eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Kirche und der beteiligten Personen vorgesehen, darunter auch ein Aufenthalt in einem geistlichen Haus in Deutschland mit dem Zweck der Besinnung. Richtig ist, daß einige der dort tätigen Schwestern auch therapeutische Hilfe anbieten – dies allerdings nur solchen Personen, die es selbst wünschen. Der Aufenthalt in diesem Haus wurde damals von Prälat K. abgelehnt – ein klares Zeichen dafür, daß er sich frei entscheiden konnte und von dieser Freiheit auch Gebrauch gemacht hat. Auch die anderen Anschuldigungen sind haltlos: Ein ordnungsgemäß durchgeführtes kirchliches Verfahren führte nach Zurückweisung aller Beeinspruchungen mit spezieller Bestätigung durch den Papst dazu, daß der Beschuldigte von seinem Priesteramt vorübergehend suspendiert wurde. Prälat K. war damit zugleich endgültig seines Amtes als Pfarrer von Eisgarn und Eggern enthoben. Die Möglichkeit einer Rückkehr in den aktiven priesterlichen Dienst nach einer Zeit der Besinnung war gegeben, jedoch nicht in Eisgarn. Da eine Befriedung der Situation in der bisherigen Gemeinde nicht zu erwarten war, solange Prälat K. das Amt des Propstes innehatte, schien die Aufhebung des Kapitels und damit die Rückführung in die bis 2000 geltende rechtliche Situation die einzige Lösung zu sein. Aufgrund des Insistierens der Kanoniker stimmte ich unter bestimmten Bedingungen der neuerlichen Inkraftsetzung der Statuten des Kollegiatsstifts zur Ermöglichung der Neuwahl eines Propstes zu. Zu diesen Bedingungen gehörten u. a. ein Verzichten von Prälat K. auf das Amt des Propstes und – 'bis zu einer entgegengehenden Vereinbarung' – die Verpflichtung von Prälat K., sich in Eisgarn nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Bischofs aufzuhalten. Er hat diese Verpflichtungen freiwillig angenommen und ebenso freiwillig auf das Amt des Propstes verzichtet. Auch die anderen Kanoniker haben freiwillig dieser Vereinbarung zugestimmt; keiner der drei Kanoniker hat bisher mir gegenüber eine Einschränkung seines freien Willens beim Zustandekommen unserer Vereinbarung geltend gemacht. Prälat K. ist pensioniert und empfängt das Gehalt eines Priesters; von einer Bedrohung seiner Existenz kann keine Rede sein." Bei genauer Durchsicht der von Kommerzialrat Ing. Wilfried Scherner (A-3851 Kautzen) per 04. Juni 2009 eingebrachten Strafanzeige zeigt sich die Richtigkeit der Argumentation des St. Pöltener Diözesanbischofs und die Absurdität derselben Anzeige, die somit nicht einmal der Rede Wert wäre. Das mit dem geltenden Kirchenrecht übereinstimmende und darüber hinaus keinem natürlichen Recht widersprechende Handeln desselben und jedes anderen Diözesanbischofs oder einer ihm gleichgestellten kirchlichen Amtsperson kann und darf nicht dadurch behindert werden, daß legitime (und angesichts der konkret zu würdigenden Verantwortung des besagten Prälaten milde) disziplinäre Maßnahmen plötzlich in Österreich als "Nötigung im Sinne des § 105 StGB" und als "gefährliche Drohung im Sinne des § 107 StGB" umgedeutet werden. Wäre die absurde Strafanzeige erfolgreich, könnte tatsächlich kein religiöser Oberer mehr irgendwelche Ordnungsmaßnahmen ergreifen und würde der Staat quasi der Kirche unter schwerwiegender Verletzung sowohl der Religionsfreiheit als auch der Menschenrechte die Anarchie befehlen. Somit steht Ing. Scherner mit seinem Versuch direkt gegen den Papst (insbesondere gegen den päpstlichen Primat) und die ganze Kirche, gegen die sich die Strafanzeige - soferne man sie nicht als Scherz einstuft und sie darum logisch zu Ende denkt - in Wirklichkeit richtet. In der Un-Logik Scherners dürfte der Papst seiner Kleruskongregation nicht einmal die zusätzlichen Sondervollmachten erteilen, welche er ihr am 30. Januar 2009 im Hinblick auf die bisherigen Erfahrungen mit Fällen schwerwiegender Disziplinlosigkeit innerhalb des Klerus im Hinblick auf ein rascheres Handeln der jeweils zuständigen Oberhirten gegenüber den konkreten Ärgernissen tatsächlich eingeräumt hat. Es wäre dann nur noch interessant, ob der politisch national-freiheitlich beheimatete Anzeiger mit derselben fanatischen Vehemenz beispielsweise auch einen bekanntermaßen "linksprogressistischen" Priester "verteidigen" würde. Wenn dann im Text der Anzeige suggeriert wird, daß Prälat K. durch die vom Papst bestätigten Maßnahmen des Bischofs "bereits ein posttraumatisches Syndrom" (es fehlen präzise Angaben) hätte, so hilft dagegen keine sinnlose Strafanzeige, sondern nur ein ausgeglichenes Heilungsangebot, was immer das erklärte Ziel des St. Pöltener Diözesanbischofs Klaus Küng gewesen ist. Liest man dann noch die in der Anzeige angebotenen "Beweise", bestätigt sich die Chancenlosigkeit eines solchen Anzeige-Vorgehens - zudem im falschen Rechtsraum - und zeigt sich sogar die eigentliche ideologisch-verbohrte Stoßrichtung. Unter dem Buchstaben (g) wird nämlich ausgerechnet das Buch "Der Wahrheit die Ehre" als ein "Beweis" für dieselbe Anzeige angeboten ..., und das unter dem Buchstaben (e) angegebene ärztliche Gutachten des FA Dr. Reinhard Tremetsberger (Weyer/Enns) soll offenbar die psychischen Folgen beim ehemaligen St. Pöltener Regens belegen, doch dies hätte nur dann Sinn, wenn die von Papst Benedikt XVI. bestätigten Maßnahmen des zuständigen Bischofs wirklich unrechtmäßig gewesen wären. Es ist daher als manipulativ zu bezeichnen, wenn diese inhaltliche Prüfung und Bestätigung durch den Papst namentlich nicht voll und ganz benannt wird - unter dem Buchstaben (b) heißt es daher in der Anzeige nur: "Ein 'Strafdekret' von DDr. Klaus Küng vom 28. Juni 2007, bestätigt am 5. März 2008, worin bei Nichtbefolgung eines Aufenthaltsverbotes die Entlassung aus dem Priesterstand angedroht wird." Daß jedoch das geltende Kirchenrecht gegenüber nicht laisierten Geistlichen und Ordensleuten gemäß can. 1336 § 1 CIC als Sühnestrafe auch ein Aufenthaltsverbot bzw. einen Zwangsaufenthalt an einen bestimmten Ort oder in einem Gebiet kennt, ist Herrn Ing. Scherner und seinen Beratern wohl entgangen. Und daß manche Gläubige bereits nach den Vorfällen in St. Pölten eine Entlassung aus dem Priesterstand für die beiden ehemaligen Vorsteher desselben als notwendig und fast selbstverständlich angesehen hatten, ist Scherner auch nicht mehr bekannt. Es gibt nämlich kein Menschenrecht auf Ausübung des im freiwilligen Gehorsam empfangenen Priesteramtes an einem bestimmten Ort. Somit sind auch die anderen "Beweise" nichts anderes als eine Thema- bzw. Ebenenverfehlung des Anzeigenden (unter [a] eine Vereinbarung vom 8. März 2009, "beinhaltend ein erzwungenes Aufenthaltsverbot im Bezirk Gmünd, NÖ., und eine diesbezügliche 'Eidesstättige Erklärung', beides notariell hinterlegt bei RA Dr. Mario Noé-Nordberg", unter [c] "ein Schreiben von DDr. Klaus Küng vom 31. Januar 2005, in dem eine forensisch-psychiatrische Untersuchung vorgeschrieben wird" und unter [d] ein Dekret desselben Diözesanbischofs "vom 6. Dezember 2004, in dem eine psychiatrische Behandlung vorgeschrieben wird".) Somit bleibt der Fall St. Pölten, der seit 2004 von dem durch Papst Johannes Paul II. eingeteilten Apostolischen Visitator und heutigen St. Pöltner Diözesanbischof Klaus Küng vorbildhaft aufgearbeitet und erledigt wurde, exemplarisch, sowohl was die Gefahr einer (teilweise stillen) homosexuellen Unterwanderung des katholischen Klerus als auch was die intolerablen Verhaltensweisen aufgeflogener Priester gegenüber der (zuvor von denselben [!] immer großspurig anerkannten) legitimen kirchlichen Autorität betrifft. Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. hat diese vorbildhafte Arbeit des Nachfolgers von Bischof Kurt Krenn anerkannt und die zeitweilige Suspension der beiden ehemaligen Ausbildner definitiv bestätigt. Daß erst kürzlich - somit kurze Zeit danach - vom Zweitgenannten ausgerechnet unter dem Titel "liturgische Versöhnung" zur außerordentlichen Form des Römischen Ritus publiziert wurde, betrachte ich als äußerst unklug und dem Anliegen desselben Papstes Benedikt XVI. sowie der liturgischen Sache selbst als abträglich. Die Möchte-Gern-Vereinnahmung der älteren lateinischen Liturgie und der mit ihr verbundenen Gläubigen durch ein kleines fanatisches Uneinsichtigkeitsgrüppchen zum Zwecke der Ablenkung von dem, was dasselbe Grüppchen unter formal antipäpstlicher Stoßrichtung und unter dem angeblichen Deckmantel des "Katholischen" zu "verteidigen" wagte, ist eines der vielen Ärgernisse im deutschen Sprachraum und kann als Warnsignal zum fünfjährigen Jubiläum der von Papst Johannes Paul II. angeordneten Visitation des Bistums St. Pölten und seines Priesterseminars gewertet werden. Ebenso wichtig ist somit nun die Päpstliche Visitation der "Legionäre Christi" ab 15. Juli 2009, denn leider stehen gerade "konservative" und "traditionalistische" Institute und Kleriker in der ständigen Versuchung und Gefahr einer besonders radikalisierten Doppelmoral und Heuchelei. In diesem Sinne wünsche ich uns allen die nötige Demut und den nötigen Geist der Unterscheidung, Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik |
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