Wednesday, December 30. 2009
BARMHERZIGKEIT GOTTES: NEUES ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Aktuelle Fürbitten, Katholische Lehre, News Kommentare at
12:00
Comments (0) Trackbacks (2) BARMHERZIGKEIT GOTTES: NEUES JESUSBILD FÜR DEN BARMHERZIGKEITSSONNTAGDie Herausgeber der Festgabe "Aus Leidenschaft zu den Ostkirchen": Dr. Oleksandr Petrynko, Vizerektor des Collegium Orientale, Eichstätt; Erzpriester Dr. Andreas- A. Thiermeyer, Rektor der Wallfahrt und des Diözesanbildungs- und Jugendhauses Habsberg; Dr. Vasyl Rudeyko, Prodekan der Theologischen Fakultät und Professor für Liturgiewissenschaft, Lemberg/Ukraine; Dr. Andriy Mykhaleyko, Professor für Kirchengeschichte, Lemberg/Ukraine. Es fehlt nur der Mitherausgeber Rektor und Dekan Msgr. Paul Schmidt. "Das Bild des 'Barmherzigen Jesus' hat die Verehrung der Barmherzigkeit Gottes durch die heilige Schwester Maria Faustyna Kowalska ( * 25. August 1905, + 05. Oktober 1938 ) wieder vermehrt ins Bewußtsein gerückt. Am 22. Februar 1931 sah sie das Christusbild ( Tagebuch [=Tb] Nr. 47 - 48 ), das im Juli 1934 entsprechend der Vision von einem Maler in Vilnius (Litauen) gemalt wurde. Als Schwester Faustyna das gemalte Bild sah, war sie sehr enttäuscht (Tb Nr. 313). Frau Elisabeth Rieder hat nun entsprechend der Angaben von Schwester Faustyna die neue Ikone 'Jesus Christus der Vielerbarmende' geschrieben. Maßgebend dafür waren folgende Kriterien: 1. Die Botschaft von der Barmherzigkeit Gottes, die mit dem 'Bild des Barmherzigen Jesus' vermittelt werden soll, ist in die byzantinische Ikonographie zu übersetzen. 2. Dieses Christusbild versteht sich aus der Liturgie des Zweiten Ostersonntags. Die Kirche liest an diesem Tag das Evangelium von der Erscheinung des auferstandenen Christus im Obergemach und vom Sakrament der Buße (Joh 20,19 - 23). Die byzantinische Kirche nennt den Sonntag aufgrund des Evangeliums 'Thomas-Sonntag'. Durch den Diener Gottes Johannes Paul II. wurde im Jahr 2000 dieser Sonntag zum 'Barmherzigkeitssonntag' erklärt. 3. Es ist der auferstandene Christus, der die verklärten Wundmale als Zeichen seiner Identität Seinen Jüngern zeigt. Er bringt ihnen den Frieden und erläßt ihnen die Sünden. Beim Auferstandenen ist die Bezeichnung 'Jesus Christus' (anstatt nur 'Jesus') angebrachter. 4. Die vielfältigen Aussagen der Schwester Faustyna über die Barmherzigkeit Gottes legen die Bezeichnung dieser Christusikone 'der Vielerbarmende' nahe. 5. Die ‘zwei Strahlenbündel’ von Wasser und Blut, die vom Herzen Jesu Christi ausgehen, sind wesentlich: 'Der blasse Strahl bedeutet Wasser, das die Seelen rechtfertigt, der rote Strahl bedeutet Blut, welches das Leben der Seelen ist (...)' (Tb, Nr. 299). 6. Die verschlossene Tür erinnert an die entgegenkommende und nachgehende Gegenwart des Auferstandenen. Christus geht den Seinen durch alle Türen hindurch nach, bis in ihr innerstes 'Eingeschlossensein' hinein. Diese Türe ist auch die 'Pforte der Barmherzigkeit': Christus selbst öffnet sie uns wie Sein Herz. Er bringt heilsame Vergebung und gebietet, desgleichen an den Brüdern zu tun. Vergebung als Gabe und Aufgabe für uns: 'Er sah sie an und sprach: Der Friede sei mit euch!’ Diese ersten Worte des Auferstandenen an die Seinen sagen: Begegnung mit Ihm ist Barmherzigkeit und Vergebung. '... Ich ergieße ein ganzes Meer von Gnaden über jene Seelen, die sich der Quelle meiner Barmherzigkeit nähern' (Tb Nr. 669)." Meine Pilgerreise in die autonome Mönchsrepublik des heiligen Berges Athos war sehr beeindruckend. Hier eine Aufnahme des ökumenisch sehr aufgeschlossenen Athosklosters Simonos Petras (zum heiligen Petrus), welches auf einem Felsen errichtet worden ist. Möge die neue Barmherzigkeitsikone dem Anliegen des regierenden Papstes Benedikt XVI. im Dialog mit der ganzen Orthodoxie reichen Segen bringen! Somit verdanken wir alle Erzpriester Dr. Thiermeyer und Frau Rieder eine ganz wertvolle Initiative für den Weißen Sonntag bzw. den Sonntag der Göttlichen Barmherzigkeit ab dem Jahr 2010 (vgl. auch das römische Ablaßdekret für Andachtsübungen zu Ehren der Göttlichen Barmherzigkeit). Dem bekannten Eichstätter Ostkirchenökumeniker und derzeitigem Wallfahrtsrektor auf dem Habsberg selbst wurde von ehemaligen Studenten und vom Collegium Orientale kürzlich zu seinem 60. Geburtstag eine unerwartete Überraschung bereitet. Sie verfaßten nämlich eine Festschrift unter dem Titel "Aus Leidenschaft zu den Ostkirchen". In ihrem Vorwort erklären die Herausgeber Prof. Andriy Mykhaleyko, Vizerektor Dr. Oleksandr Petrynko, Prof. Vasyl Rudeyko und Rektor Dekan Msgr. Paul Schmidt, daß in den Dekreten des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Ostkirchen und über die Ökumene sowie in der Enzyklika des Dieners Gottes Johannes Paul II. "über den Einsatz für die Ökumene" das Wort Jesu aus dem Johannes-Evangelium, auf daß alle eins seien, eine zentrale Stellung einnehme. Protopresbyter mitrophoros Dr. Andreas-A. Thiermeyer sei es von seinem Studienjahr in Jerusalem (1973 - 74) an wichtig gewesen, diesen Auftrag in seiner ganzen Breite und Tiefe zu sehen und zu verwirklichen. Ihm sei es immer eine Herzensangelegenheit gewesen, auch die getrennten Schwesterkirchen des Ostens, einschließlich die altorientalischen Riten, in die Ökumene mit einzubeziehen. Elisabeth Rieder hat entsprechend der Angaben der heiligen Schwester Faustyna die neue Ikone "Jesus Christus der Vielerbarmende" nach einer Anregung des hochwürdigsten Erzpriesters Dr. Andreas-A. Thiermeyer geschrieben: "Herr Jesus Christus, ich vertraue auf Dich!" Möge diese Ikone in der ganzen Katholischen Kirche, aber auch in allen orthodoxen und orientalischen Rituskirchen weite Verbreitung und Verehrung erfahren!
Wednesday, December 16. 2009
OFFIZIELLER KOMMENTAR VON ERZBISCHOF ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Katholische Lehre, Kirchenrecht, News Kommentare, Sonstiges at
22:34
Comments (0) Trackbacks (4) OFFIZIELLER KOMMENTAR VON ERZBISCHOF COCCOPALMERIO: MOTU PROPRIO OMNIUM IN MENTEM
Kommentar zum Motu proprio Omnium in mentem von Kurienerzbischof Francesco Coccopalmerio, Präsident des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten (in meiner Übersetzung, die auch von kath.net übernommen wurde). Ich habe diesen Kommentar allerdings wegen der anfänglichen Unklarheit der gemeinten Katechismus-Nummern präzisiert, was am Fettdruck erkennbar ist (vgl. die Nummern 875 und 1581 und damit im Zusammenhang auch die Nummern 1569 und 1588, wobei es sich quellenmäßig und rechtsrelevant vor allem um die Nummer 875 dreht):
Die Gründe zweier Änderungen Das Motu proprio "Omnium in mentem" enthält einige in den Codex des kanonischen Rechtes einzubringende Änderungen, die seit einiger Zeit dem Studium der Dikasterien der römischen Kurie und der Bischofskonferenzen anheimgestellt waren. Die Veränderungen betreffen zwei unterschiedliche Sachbereiche, und zwar: 1. den Text der Canones, welche die Dienstfunktion der Diakone definieren, an den betreffenden Text des Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 875, vgl. auch die Nummern 1569, 1581 und 1588) anzupassen; und 2. in drei sich auf die Eheschließung beziehenden Canones einen Einschub zu streichen, der sich in der Erfahrung als ungeeignet herausgestellt hat. In den fünf Artikeln, die das vorliegende Motu Proprio enthält, wird die neue Formulierung der veränderten Canones angegeben. Die erste Veränderung betrifft den Text der Canones 1008 und 1009 des Codex des kanonischen Rechtes, die sich auf die geweihten Diener beziehen. Die erste Ausgabe des Katechismus der Katholischen Kirche bekundete im allgemeinen, daß die Geweihten von Christus "die Sendung und die Vollmacht [heilige Gewalt], 'in der Person Christi des Hauptes' [in persona Christi Capitis] zu handeln" (Nr. 875), empfingen und (bei den Ausführungen zu den "Wirkungen des Weihesakramentes") die Weihe dazu ermächtige, "als Vertreter Christi, des Hauptes, in dessen dreifacher Funktion als Priester, Prophet und König zu handeln" (zweiter Teil der Nr. 1581). Später jedoch hielt es die Kongregation für die Glaubenslehre für notwendig - um die Ausdehnung der Vollmacht, "in der Person Christi des Hauptes zu handeln", auf den Grad des Diakonates zu vermeiden - die Formulierung dieser Nr. 875 in der Editio typica auf folgende Weise abzuändern: "Von Ihm (= Christus) empfangen die Bischöfe und die Priester die Sendung und die Vollmacht, in der Person Christi des Hauptes zu handeln, die Diakone hingegen die Kraft, dem Volk Gottes in der 'Diakonie' der Liturgie, des Wortes und der Liebe zu dienen". Am 9. Oktober 1998 approbierte der Diener Gottes Johannes Paul II. diese Änderung und ordnete an, daß sich ihr auch die Canones des Codex des kanonischen Rechtes anpaßten. Das Motu proprio “Omnium in mentem” ändert also den Text des can. 1008 CIC, der nicht mehr mit unterschiedslosem Bezug auf die drei Grade der Weihe kundtun wird, daß das Sakrament die Befähigung vermittle, in der Person Christi des Hauptes zu handeln, sondern der sich nun darauf beschränken wird, in allgemeinerer Form festzustellen, daß wer die heilige Weihe empfange, dazu bestimmt sei, dem Volk Gottes durch einen neuen und einzigartigen Titel zu dienen. Die Unterscheidung, die diesbezüglich zwischen den drei Graden des Weihesakramentes besteht, wird nun im can. 1009 CIC mittels Hinzufügung eines dritten Paragraphen aufgenommen, in dem präzisiert wird, daß der in der Weihe des Episkopates oder des Presbyterates bestellte Diener die Sendung und die Vollmacht erhalte, in der Person Christi des Hauptes zu handeln, während die Diakone die Befähigung empfangen, dem Volk Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Liebe zu dienen. Es war hingegen nicht nötig, irgendeine Änderung in den korrespondierenden Canones 323 § 1, 325 und 743 des Codex der katholischen Ostkirchen vorzunehmen, weil in diesen Normen die Formulierung "in der Person Christi des Hauptes handeln" nicht verwendet wird. Die andere Abänderung, welche das Motu proprio “Omnium in mentem” vorstellt, betrifft die Streichung der Klausel "formaler Akt des Abfalles von der Katholischen Kirche" in den Canones 1086 § 1, 1117 und 1124 des Codex des kanonischen Rechtes, die nach einem langem Studium für unnötig und ungeeignet gehalten worden ist. Es handelt sich um einen Einschub, der nicht zur kirchenrechtlichen Überlieferung gehört und der auch nicht im Codex der katholischen Ostkirchen wiedergegeben ist. Mit diesem Einschub beabsichtigte man, eine Ausnahme zur allgemeinen Norm des can. 11 festzulegen, was die Verbindlichkeit der kirchlichen Gesetze betrifft, verbunden mit dem Vorsatz, die Ausübung des Rechtes auf die Hochzeit jenen Gläubigen zu erleichtern, die aufgrund ihrer Abwendung von der Kirche nur schwer das kanonische Gesetz erfüllen hätten können, welches zur Gültigkeit ihrer Ehe eine Form verlangt. Die Interpretations- und Anwendungsschwierigkeiten der genannten Klausel sind jedoch in verschiedenen Bereichen aufgetreten. In diesem Sinne untersuchte schon der frühere Päpstliche Rat für die Interpretation von Gesetzestexten, ob die Streichung des zitierten Einschubes aus den drei Canones zweckmäßig sei. Die Frage wurde zuerst in der Vollversammlung des 3. Juni 1997 behandelt. Die Väter der Vollversammlung approbierten die Formulierung eines Zweifels und die darauf bezogene Antwort, um eventuell eine authentische Interpretation über die präzise rechtliche Bedeutung der genannten Klausel durchzuführen, aber sie hielten es für opportun, zuerst eine Konsultation der Bischofskonferenzen über die aus diesen Bestimmungen herrührenden positiven und negativen Erfahrungen vorzunehmen, damit vor einer Entscheidung alle Umstände bewertet werden könnten. Die Konsultation der Bischofskonferenzen ist in den zwei Folgejahren geschehen, und dem Päpstlichen Rat sind etwa fünfzig begründete Antworten zugegangen, repräsentativ für die fünf Kontinente und eingeschlossen alle Länder mit einem numerisch relevanten Episkopat. An einigen Orten gab es diesbezüglich keine nennenswerten Erfahrungen; aus der Mehrheit jedoch ging der Bedarf einer Klärung über die präzise Bedeutung dieses Einschubs hervor, oder besser gesagt, mehrheitlich wünschte man seine vollständige Streichung. Damit verbunden wurden deckungsgleiche Begründungen, die aus der juridischen Erfahrung stammten: der Vorteil, in diesen Fällen keine andere Behandlung zur Verfügung zu haben als jene für die Fälle ziviler Verbindungen der Getauften, die keinerlei Formalakt des Abfalles vollziehen [Anmerkung vom Herausgeber: es geht also darum, daß zwei "ausgetretene" katholische Ehepartner genauso ungültig verheiratet wären wie rein zivil "verheiratete" Katholiken, die nicht "ausgetreten" sind - eben dies ist kraft des Motu proprio bald wieder so]; die Notwendigkeit, mit Kohärenz die Identität von "Eheschließung-Sakrament" aufzuzeigen; das Risiko, Klandestinehen zu begünstigen; die weiteren Auswirkungen in den Ländern, wo die kanonische Eheschließung zivile Wirksamkeit besitze, und so weiter. Die Resultate der Konsultation wurden dann einer neuen Vollversammlung des Päpstlichen Rates vorgelegt, die am 4. Juni 1999 stattfand und einhellig die Streichung des erwähnten Einschubs approbierte, und der Diener Gottes Johannes Paul II. bestätigte diese Entscheidung in der Audienz des 3. Juli 1999 und gab den Auftrag, den geeigneten normativen Text vorzubereiten. In der Zwischenzeit wurde die Streichung dieses Einschubs betreffend die kirchenrechtliche Disziplin der Eheschließung mit einer völlig anderen Frage in Verbindung gebracht, die aber einer geeigneten Klärung bedurfte und ausschließlich einige mitteleuropäischen Länder betraf: es ging um die innerkirchliche Wirksamkeit der eventuellen Erklärung eines Katholiken vor einem zivilen Steuerbeamten, nicht zur Katholischen Kirche zu gehören und folglich nicht verpflichtet zu sein, die sogenannte Kirchensteuer (Religionssteuer) zu entrichten. In diesem konkreten Zusammenhang und somit auf einer vom strikten Ehebereich (auf die sich der oben erwähnte Einschub in den drei Canones bezog) zu unterscheidenden Ebene wurde von Seiten des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten in Kollaboration mit der Kongregation für die Glaubenslehre ein Studium begonnen, um die wesentlichen Erfordernisse der Willensbekundung des Abfalles von der Katholischen Kirche zu präzisieren. Diese Bedingungen zu seiner Wirksamkeit sind im Rundschreiben an die Präsidenten der Bischofskonferenzen angegeben worden, das der Päpstliche Rat für die Interpretation von Gesetzestexten mit Approbation des Heiligen Vaters Benedikt XVI. am 13. März 2006 übersandte (vgl. Communicationes XXXVIII [2006], 170 - 184). Auch wenn sie andere Zielsetzungen hatte als das vorliegende Motu proprio, trug die Publikation des Rundschreibens dazu bei, die Überzeugung betreffend die Opportunität der Streichung der oben zitierten Klausel in den Canones zur Eheschließung zu stärken. Genau das wird nun mit dem vorliegenden päpstlichen Dokument vollzogen. Der Text dieses Motu proprio ist von der Vollversammlung des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten am 16. Juni 2009 studiert worden, wobei zu diesem Anlaß der Kardinalstaatssekretär den Vorsitz innehatte. Die konkrete Relevanz der Änderung der Canones 1086 § 1, 1117 und 1124 des Codex betrifft daher den Ehebereich. Vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Codex des kanonischen Rechtes im Jahre 1983 bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Motu proprio waren die Katholiken, die einen formalen Akt der Abwendung von der Katholischen Kirche gesetzt hätten, für die Gültigkeit der Eheschließung (can. 1117 CIC) nicht zur kanonischen Zelebrationsform verpflichtet, ebensowenig galt für sie das Hindernis, Nichtgetaufte zu heiraten (Religionsverschiedenheit, can. 1086 § 1 CIC) und ebensowenig betraf sie das Verbot, nicht-katholische Christen zu heiraten (can. 1124 CIC). Der in die drei Canones eingefügte erwähnte Einschub stellte eine Ausnahme kirchlichen Rechtes gegenüber einer anderen allgemeineren Norm des kirchlichen Rechtes dar, nach der alle in der Katholischen Kirche Getauften oder in ihr Aufgenommenen zur Einhaltung der kirchlichen Gesetze verpflichtet seien (can. 11 CIC). Vom Inkrafttreten des neuen Motu proprio an wird daher der can. 11 des Codex des kanonischen Rechtes wieder volle Geltung gewinnen, was den Inhalt der nunmehr veränderten Canones betrifft, also auch in den Fällen, in denen eine formale Abwendung geschehen wäre. In Konsequenz wird man - um nach diesem Datum eventuelle unter Nichteinhaltung dieser Regeln eingegangene Verbindungen zu legalisieren - die für diese Fälle vom kanonischen Recht angebotenen ordentlichen Mittel in Anspruch nehmen, wann immer es möglich sei: Dispens vom Ehehindernis, Heilung und so weiter. In Übereinstimmung mit dem, was vom can. 8 des Codex des kanonischen Rechtes festgelegt ist, wird das Motu proprio “Omnium in mentem” formell mit der Veröffentlichung in den Acta Apostolicae Sedis promulgiert und wird Rechtskraft erlangen "nach Ablauf von drei Monaten, von dem Tag an gerechnet, der auf der betreffenden Nummer der Acta Apostolicae Sedis angegeben ist". [ENDE MEINER ÜBERSETZUNG DES OFFIZIELLEN KOMMENTARS DES PRÄSIDENTEN DES PÄPSTLICHEN RATES FÜR GESETZESTEXTE.] An dieser Stelle verweise ich zunächst noch auf verwandte Blogeinträge zur Thematik des sogenannten Kirchenaustritts (1) (2). Außerdem darf daran erinnert werden, daß die Frage der genaueren Klärung der Identität der drei Weihegrade und darin des Diakons nicht mehr neu ist. Denn die Nummer 875 des Katechismus der Katholischen Kirche war bereits in seiner authentischen lateinischen Fassung vom 15. August 1997 so verändert, wie es Papst Johannes Paul II. kurze Zeit später auf Basis der Hinweise der Glaubenskongregation konsequenterweise auch für das lateinische Kirchenrecht verlangte und wie es jetzt Papst Benedikt XVI. in seinem Motu proprio Omnium in mentem in Fortsetzung derselben Intention definitiv für das lateinische Kirchenrecht festlegt. Das Kompendium des Katechismus mußte ja diesbezüglich nicht mehr adaptiert werden, weil es von Anbeginn in diesem Punkt die authentische Lehrentwicklung rezipierte. So verbleibe ich mit den besten Wünschen für die letzten Adventtage - vielleicht sehen wir uns ja im Marienwallfahrtsort St. Marien Buchenhüll in D-85072 Eichstätt um 24 Uhr zur traditionellen Christmette mit anschließender Agape. Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik Tuesday, December 15. 2009
OMNIUM IN MENTEM: EINFACHER ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Katholische Lehre, Kirchenrecht, News Kommentare, Sonstiges at
22:53
Comments (0) Trackbacks (5) OMNIUM IN MENTEM: EINFACHER KIRCHENAUSTRITT IM KATHOLISCHEN EHERECHT NICHT MEHR RELEVANT
Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. hat am 26. Oktober 2009 ein Motu proprio namens Omnium in mentem unterzeichnet, mit welchem einige Normen des lateinischen Codex des kanonischen Rechtes (1983) verändert werden. Der Heilige Stuhl gab heute die offizielle und verbindliche lateinische Fassung bekannt. Im folgenden stelle ich meine Übersetzung ins Deutsche zur Verfügung, die auch von kath.net übernommen wurde. Außerdem gibt es bereits meine Übersetzung des offiziellen Kommentars des Heiligen Stuhles zur neuen Rechtslage. Hier im Blogbuch habe ich einige Verlinkungshinweise von der Internetseite des Heiligen Stuhles übernommen, die nun meistens auf die entsprechenden deutschsprachigen Dokumente verweisen. Hervorhebungen stammen grundsätzlich von mir:
APOSTOLISCHES SCHREIBEN, GEGEBEN ALS MOTU PROPRIO "OMNIUM IN MENTEM", DES HEILIGEN VATERS BENEDIKT XVI., MIT DEM EINIGE NORMEN DES CODEX DES KANONISCHEN RECHTES VERÄNDERT WERDEN: Die Apostolische Konstitution Sacrae disciplinae leges, die am 25. Januar 1983 promulgiert wurde, hat dem Denken aller [omnium in mentem] in Erinnerung gebracht, daß die Kirche - insoweit sie gleichzeitig geistliche und sichtbare Gemeinschaft sowie hierarchisch geordnet ist - juridischer Normen bedarf, "damit die Ausübung der ihr von Gott übertragenen Ämter und Aufgaben, insbesondere die der kirchlichen Gewalt und der Verwaltung der Sakramente, ordnungsgemäß wahrgenommen wird". Durch diese Normen muß daher einerseits immer die Einheit der theologischen Lehre und der kanonischen Gesetzgebung und andererseits der pastorale Nutzen der Bestimmungen aufleuchten, durch welche die kirchlichen Programme zum Wohl der Seelen hingeordnet werden. Um sowohl diese notwendige Einheit der Lehre als auch die pastorale Ausrichtung wirksamer zu garantieren, entscheidet bisweilen die höchste Autorität der Kirche nach reiflicher Erwägung der Motivlage über die opportunen Änderungen der kirchenrechtlichen Normen oder fügt in dieselben Zusätze ein. Das ist also der Grund, der Uns zur Promulgation des vorliegenden Schreibens bewegt, das zwei Fragen betrifft. Zunächst wird in den Canones 1008 und 1009 des Codex des kanonischen Rechtes über das Sakrament der Weihe die wesentliche Unterscheidung zwischen dem allgemeinen Priestertum der Gläubigen und dem Priestertum des Dienstes bekräftigt, und gleichzeitig wird die Unterschiedlichkeit von Episkopat, Presbyterat und Diakonat aufgezeigt. Nun aber, nachdem Unser verehrter Vorgänger Johannes Paul II. nach Anhörung der Väter der Kongregation für die Glaubenslehre festlegte, daß der Text der Nummer 875 des Katechismus der Katholischen Kirche verändert werde, damit er die Lehre der dogmatischen Konstitution Lumen gentium (Nr. 29) des II. Vatikanischen Konzils über die Diakone angemessener aufnähme, halten Wir es auch für nötig, daß die kanonische Norm verbessert werde, welche dieselbe Sache betrifft. Deshalb legen Wir nach Anhörung der Beurteilung des Päpstliches Rates für die Interpretation von Gesetzestexten fest, daß die Worte derselben Canones wie unterhalb verändert werden. Da außerdem die Sakramente für die ganze Kirche dieselben sind, hat allein die höchste Autorität zu beurteilen und festzulegen, was zu ihrer Gültigkeit erforderlich ist, und auch zu entscheiden, was zu der bei ihrer Feier einzuhaltenden Ordnung gehört (vgl. can. 841). Dies alles gilt natürlich auch für die bei der Feier der Hochzeit einzuhaltende Form, wenn wenigstens eine der beiden Parteien in der Katholischen Kirche getauft wurde (vgl. cann. 11 und 1108). Der Codex des kanonischen Rechtes legt nun aber fest, daß jene Gläubigen, die durch einen "formalen Akt" von der Kirche abgefallen sind, den kirchlichen Gesetzen in bezug auf die kanonische Form der Eheschließung nicht unterstehen (vgl. can. 1117), ebenso nicht in bezug auf die Dispens vom Hindernis der Religionsverschiedenheit (vgl. can. 1086) und ebenso nicht in bezug auf die verlangte Erlaubnis für die konfessionsverschiedenen ["gemischten"] Ehen (vgl. can. 1124). Der Sinn und der Zweck dieser Ausnahme zur allgemeinen Norm des can. 11 waren, die Nichtigkeit der von diesen Gläubigen geschlossenen Ehen (wegen des Defekts der kanonischen Form oder wegen des Hindernisses der Religionsverschiedenheit) zu verhindern. Die Erfahrung dieser Jahre hat aber im Gegenteil gezeigt, daß dieses neue Gesetz nicht wenige pastorale Probleme hervorbrachte. An erster Stelle erschienen die Festlegung und die praktische Bewertung dieses formalen Aktes des Abfalles von der Kirche in den einzelnen Fällen schwierig, sei es betreffend seiner theologischen Substanz, sei es betreffend den kirchenrechtlichen Aspekt desselben. Außerdem sind viele Schwierigkeiten sowohl in der Seelsorgsarbeit als auch in der Praxis der Kirchengerichte entstanden. In Wirklichkeit schien vom neuen Gesetz wenigstens indirekt eine Erleichterung oder fast ein Anreiz zur Apostasie an jenen Orten auszugehen, wo wenige katholische Christgläubige sind oder wo ungerechte Ehegesetze in Geltung sind, die zwischen den Bürgern Diskriminierungen aufgrund der Religionszugehörigkeit vorsehen; außerdem erschwerte das neue Gesetz die Rückkehr jener Getauften, die nach dem Scheitern der Vorehe eine neue kanonische Ehe zu schließen wünschten; und schließlich - weitere Punkte übergehen Wir - wurden ganz viele dieser Ehen für die Kirche faktisch zu sogenannten Klandestinehen. Nachdem dies alles vorgelegt ist und die Beurteilungen sowohl der Väter der Kongregation für die Glaubenslehre und des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten als auch der Bischofskonferenzen - sie wurden betreffend den pastoralen Nutzen konsultiert, was die Beibehaltung oder Außerkraftsetzung dieser Ausnahme zur allgemeinen Norm des can. 11 betrifft - genau geprüft wurden, erschien es notwendig, diese im derzeit geltenden Gesamt der kanonischen Gesetze eingeführte Regel aufzuheben. Wir legen also fest, daß die Worte des can. 1117 im selben Codex entfernt werden: "und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist", ebenso die Worte des can. 1086 § 1: "und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist“ und ebenso die Worte des can. 1124: "und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist". Nachdem in dieser Sache die Kongregation für die Glaubenslehre und der Päpstliche Rat für die Interpretation von Gesetzestexten gehört wurden und in gleicher Weise die Beurteilung Unserer verehrungswürdigen Brüder, der Kardinäle der heiligen römischen Kirche, die Dikasterien der römischen Kurie vorstehen, erbeten wurde, legen Wir daher wie folgt fest: Art. 1. Der Text des can. 1008 des Codex des kanonischen Rechtes wird so verändert, daß er von nun an vollständig so lautet: "Durch das Sakrament der Weihe werden kraft göttlicher Weisung aus dem Kreis der Gläubigen einige mittels eines untilgbaren Prägemals, mit dem sie gezeichnet werden, zu geistlichen Amtsträgern bestellt; sie werden ja dazu geweiht und bestimmt, entsprechend ihrer jeweiligen Weihestufe dem Volk Gottes unter einem neuen und einzigartigen Titel zu Dienste zu sein." Art. 2. Der can. 1009 des Codex des kanonischen Rechtes wird von nun an drei Paragraphen haben, von denen der erste und der zweite den Text des geltenden Canons beibehalten. Der neue Text des dritten jedoch wird so verfaßt, daß derselbe can. 1009 § 3 vollständig so lautet: “Die in der Weihe des Episkopates oder des Presbyterates bestellt sind, empfangen die Sendung und die Vollmacht, in der Person Christi des Hauptes zu handeln; die Diakone hingegen die Kraft, dem Volk Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Liebe zu dienen”. Art. 3. Der Text des can. 1086 § 1 des Codex des kanonischen Rechtes wird so verändert: "Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde, die andere aber ungetauft ist". Art. 4. Der Text des can. 1117 des Codex des kanonischen Rechtes wird so verändert: "Die oben vorgeschriebene Eheschließungsform muß unbeschadet der Vorschriften des can. 1127, § 2 eingehalten werden, wenn wenigstens einer der Eheschließenden in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde". Art. 5. Der Text des can. 1124 des Codex des kanonischen Rechtes wird so verändert: "Die Eheschließung zwischen zwei Getauften, von denen der eine in der katholischen Kirche getauft oder nach der Taufe in sie aufgenommen worden ist, der andere Partner aber einer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft zugezählt wird, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht, ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der zuständigen Autorität verboten". Was auch immer von Uns mit diesem als Motu Proprio gegebenen Apostolischen Schreiben dekretiert worden ist, sei nach Unserer Anordnung sicher und gültig, auch wenn etwas entgegenstehe und selbst wenn dies besonderer Erwähnung würdig sei, und Wir legen fest, daß dies alles im offiziellen Publikationsorgan Acta Apostolicae Sedis promulgiert werde. Gegeben zu Rom, beim heiligen Petrus, am 26. Oktober 2009, im fünften Jahr Unseres Pontifikates. BENEDICTUS PP. XVI [ENDE DER ÜBERSETZUNG DES MOTU PROPRIO OMNIUM IN MENTEM.] OFFIZIELLER KOMMENTAR VON ERZBISCHOF FRANCESCO COCCOPALMERIO, PRÄSIDENT DES PÄPSTLICHEN RATES FÜR GESETZESTEXTE. Saturday, December 12. 2009
SEXUELLER MISSBRAUCH: ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare at
00:01
Comments (0) Trackbacks (4) SEXUELLER MISSBRAUCH: AUFARBEITUNGSPROZESSE IN IRLAND UND BEI LEGIONÄREN CHRISTI
In den letzten Wochen sind zum Thema sexuellen Mißbrauchs innerhalb der Katholischen Kirche vor allem das Territorium von Irland und die Ordensgemeinschaft der "Legionäre Christi" mit ihrem verstorbenen Gründer angesprochen worden. Bevor ich auf Einzelheiten und interessante Aspekte eingehe und somit auch manches neu in Erinnerung rufe, was ich immer schon vertreten habe, verweise ich auf "Gedanken über die Verpflichtung zur Ehelosigkeit" des Chefarztes im Alexianer-Krankenhaus (Köln-Porz), Manfred Lütz (Theologe sowie Facharzt für Nervenheilkunde, außerdem Mitglied des Päpstliches Rates für die Laien und Konsultor der Kongregation für den Klerus), welche im deutschsprachigen L'Osservatore Romano vom 20. November 2009 (Nr. 47) unter dem Haupttitel "Ist der Zölibat unnatürlich?" auf Seite 6 erschienen sind. Der Beitrag beginnt so: "Nicht selten trifft man die polemische Auffassung an, der Zölibat sei doch 'unnatürlich'. Was soll das eigentlich heißen? War Mahatma Gandhi unnatürlich, der immerhin ein dem Zölibat entsprechendes Gelübde abgelegt hat? Ist der Dalai Lama unnatürlich? Sind all die Menschen unnatürlich, die mit Absicht oder weil es sich irgendwie so ergeben hat, ehelos leben? Um mehr Klarheit zu gewinnen, muß man den hier zugrundeliegenden Naturbegriff untersuchen. Als die Philosophie bei den Griechen erstmals von der 'Natur des Menschen' sprach, da war das insofern ein grundlegender Fortschritt, als damit das Wesen eines jeden Menschen gemeint war. Nicht die Stammes- oder Volkszugehörigkeit erschien nun als das entscheidende Kriterium bei der Einschätzung eines Menschen, sondern sein Menschsein an sich, dem bestimmte Eigenschaften zugeschrieben wurden. Damit wurde der Weg bereitet für die Einsicht in die jedem Menschen als Menschen zukommende Würde, die sich erst durch die monotheistischen Religionen allgemein durchsetzte. Das, was jedem Menschen von Natur aus zukommt, ist also vor allem die Menschenwürde. Nie wären die Griechen auf der Höhe ihres Denkens auf den Gedanken verfallen, die Natur sei in diesem Sinne nur der körperliche Aspekt des Menschen. Solche naturalistischen Verengungen drängen sich erst viel später in den Vordergrund, und sie enden, wie wir alle wissen, konsequent in den rassistischen Definitionen des Menschen, die den eigentlichen Menschen nur in einer ganz bestimmten Rasse verwirklicht sahen. Der Rassebegriff das Nationalsozialismus hatte die praktische Folge, daß die Fortpflanzung dieser Rasse hohe Priorität hatte. Mütter wurden öffentlich für viele Kinder prämiert. Da ist es kein Wunder, daß die Nationalsozialisten im Rahmen ihres konsequenten Kampfes gegen die Katholische Kirche den Zölibat als 'unnatürlich' diskriminierten und versuchten, in den sogenannten Sittlichkeitsprozessen 1936/37, Priester und Ordensleute als homosexuell oder anderweitig sexuell fehlgeleitet öffentlich zu diskreditieren." Der Hinweis auf diese Nazikampagnen wurde in den letzten Jahrzehnten beim ersten Aufkommen glaubwürdiger Verdachtsmomente und schwerwiegender tatsächlicher Fälle innerhalb des Klerus immer wieder gerne als ein jeweils erstes Verteidigungsargument gegenüber Beschuldigern bzw. gegen jene Medien verwendet, die solchen Anschuldigungen Platz boten. Ich selbst erinnere mich noch heute an den diesbezüglichen Verteidigungsreflex des damaligen Wiener Weihbischofs Prof. Dr. Christoph Schönborn im Jahr 1995, als die Medienberichterstattung zum Fall des verstorbenen Wiener Erzbischofs Hans Hermann Kardinal Groër begann. Angesichts sehr vieler öffentlich gewordener und erwiesener Skandalfälle innerhalb des katholischen Klerus kann dieses Argument aber nur noch schwer ohne Berücksichtigung des Kontextes verwendet werden. Und Kardinal Schönborn kam später mit den katholischen Diözesanbischöfen Eder, Weber und Kapellari öffentlich zur moralischen Gewißheit, daß die Vorwürfe gegen den Kardinal im wesentlichen zuträfen. Erst so konnten diese Bischöfe für die Katholische Kirche in Österreich ein Stück an Glaubwürdigkeit zurückgewinnen. Und diese Glaubwürdigkeit ist insbesondere in wichtigen gesellschaftspolitischen Fragen, die den Glauben bzw. das naturrechtliche Fundament der Staats- und Gesellschaftsordnung tangieren, von entscheidender Bedeutung.
Nun aber schreibt Manfred Lütz gegen Ende seines Beitrages weiter: "Gewiß, der Zölibat bedeutet einen dauerhaften Verzicht auf gelebte Sexualität. Doch die Psychoanalytikerin Eva Jaeggi hat darauf hingewiesen, daß Singles, die ihr Singledasein nicht bloß einfach erleiden, sondern frei gewählt haben, auch für Menschen, die in vielleicht spannungsreichen und leidvollen Paarbeziehungen leben, ein sichtbares Zeichen dafür sind, daß man als Mensch nicht nur das halbe Fragment einer kaputten Partnerschaft ist, sondern eine eigenständige Person und nicht bloß Funktion einer Beziehung. Zölibatäre haben in all den Jahrhunderten ganz praktische Antworten dafür gefunden, wie man mit dem Alleinsein gut zurechtkommen kann. Davon können heutzutage die vielen Singles profitieren. Aber auch heutige Zölibatäre sollten aus der reichen Geschichte dieser Lebensform lernen. Da ist der Rat des heiligen Augustinus, daß der Zölibatäre kein Einzelgänger sein soll, sondern in einer 'vitae communio' sich in gegenseitiger hilfreicher 'correctio fraterna' weiter vervollkommnen kann." Die verschiedenen Grade an Gemeinschaft müßten in einem eigenen Beitrag abgehandelt werden. Es gibt dazu sowohl praktische als auch theoretische Fragestellungen hoher Bedeutung. Ich meine außerdem, daß wenn es keine (gute) priesterliche Gemeinschaft an einem bestimmten Ort gibt, die lockere Verankerung in mehreren Familien (zum Beispiel im Rahmen der dem Priester [mit]anvertrauten konkreten Portion des Volkes Gottes) nicht selten die bessere Alternative sein wird. Angesichts der nicht wenigen sexuellen Skandalfälle ist nämlich die ernste Frage zu stellen, ob ein Kommunitätsleben, eine "vitae communio", eine "vita communis" - ausschließlich unter Klerikern und Brüdern - immer bedenkenlos (weiter)empfohlen werden kann. Die Gefahr der homosexuellen Unterwanderung ist noch lange nicht gebannt, und davon ausgehend auch die Gefahr, daß irgendwelche widernatürlichen sexuellen Vorlieben für manche Kleriker international unter Umständen ein wichtigeres Band der Gemeinschaft darstellten als die Bänder des Glaubens, der Sakramente und der päpstlichen Leitung. (An dieser Stelle denke ich auch an die Fälle der emeritierten Diözesanbischöfe Juan Carlos Maccarone [Argentinien] und Francisco Domingo Barbosa Da Silveira [Uruguay], auch wenn mir Detailinformationen nicht vorliegen.) Daß eben genau solche Vorfälle und "Lebensgemeinschaften" schließlich der Glaubwürdigkeit des Verkündigungsdienstes der Kirche massiv schaden, ist unbestritten. In Österreich wurde nun beispielsweise vom Nationalrat (der ersten Kammer des Parlamentes) trotz der klaren Stellungnahme der katholischen Bischöfe im Vorfeld mit den Stimmen der in den ausländischen Medien als christdemokratisch bezeichneten ÖVP ein neues Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft zwischen zwei Männern oder zwei Frauen beschlossen. Lütz aber setzt fort mit den Ratschlägen für Zölibatäre: "Da ist die Bedeutung der geistlichen Vaterschaft vor allem durch das Beichtsakrament. Da sind die geistigen Interessen, aber auch gute angemessene Freundschaften. Vor allem ist es aber das beständige Gebet, das den Zölibatären in einer kraftvollen Beziehungsfähigkeit erhält, sodaß er aus einer solchen lebendigen Gottesbeziehung heraus anderen im seelsorglichen Kontakt den Zugang zu Gott eröffnen kann. So ist ja selbst der Kartäusermönch kein beziehungsloser Einzelgänger, sondern er lebt in der vitalen geistlichen Beziehung zu Gott und zu Kirche und Welt. Solange die Ehelosigkeit der Priester und Ordensleute so gelebt wird, ist sie der Natur des Menschen, der ein soziales Wesen ist, gemäß. Unnatürlich wird das Zölibatsleben nur dann, wenn das Alleinsein zum abgeschlossenen Egoismus wird oder zur narzißtischen Selbstinszenierung. Vor solcher der Natur des Menschen widersprechenden 'incurvatio in seipsum' ist aber auch der Verheiratete nicht gefeit." Tatsächlich deutet Lütz sehr Wichtiges an. Zum heiligen Sakrament der Buße ist zu sagen, daß wir einerseits eine massive Krise beim Kirchengebot der jährlichen persönlichen Beichte feststellen und daß andererseits die hier angesprochene geistliche Vaterschaft bei den Betreuten nicht zum Mißbrauch der Abnahme von Entscheidungen und einer Art Persönlichkeitsabbau führen darf. Christentum führt nämlich immer zur vollen realistischen Entfaltung der Persönlichkeit, und das kann durchaus ein Kreuzweg für den einzelnen sein. Die katholischen Bischöfe Irlands haben wegen der zuletzt bekannt gewordenen Mißbrauchsfälle und deren Vertuschung durch die Katholische Kirche in Irland um Vergebung gebeten. Bei einer Konferenz in Maynooth erklärten sie am 9. Dezember 2009, daß der jüngst veröffentlichte Bericht über den Mißbrauch von Kindern durch Priester Schreckliches zutage gefördert habe: "Dies hätte nie geschehen dürfen und darf nie wieder passieren - wir bitten demütig um Vergebung.". Auf dem Nachrichtenportal kath.net wurde nun ein wichtiger Tagespost-Beitrag von Pater Vincent Twomey SVD unter dem Titel "Wo die Guten nichts tun, gedeiht das Böse. Mißbrauch, Inkompetenz und Ignoranz: die Katholische Kirche in Irland steht nach dem Murphy-Report vor einem Scherbenhaufen" übernommen. Konsequenzen fast unvorstellbaren Ausmaßes werden durch diesen Beitrag deutlich: "Sobald fünf Bischöfe zurücktreten und einschlägige Maßnahmen ergreifen, erhebt sich die nächste Frage in bezug auf andere Bischöfe in hohen Ämtern, die ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind: wie wird es nun weitergehen? Wie Kardinal Brady schon sagte: es müssen Maßnahmen ergriffen werden. Die erste - von der Kirche geforderte - Maßnahme wird vermutlich eine vorläufige Einstellung sämtlicher Bischofsernennungen sein. Neben den drei Diözesen, die vakant werden, könnten die Versetzungen der Bischöfe von sieben weiteren Diözesen bald vorgesehen sein. Diese Bischofssitze sollten nicht wiederbesetzt werden. Apostolische Administratoren (wie etwa Bischöfe aus Nachbardiözesen) könnten während einer Übergangsperiode für die Betreuung der Diözesen bestellt werden. Unterdessen wird eine ehrliche Untersuchung der 'Kultur' der Katholischen Kirche Irlands selbst unumgänglich. Die Hinterfragung des 'traditionellen katholischen Katholizismus' erfordert schließlich einen langfristigen Einsatz auf regionaler als auch auf nationaler Ebene. Damit sollte man unverzüglich beginnen. Parallel dazu sollten gründliche Ermittlungen innerhalb der gegenwärtigen Strukturen der irischen Kirche stattfinden. Insbesondere zwei miteinander verwandte Bemerkungen im Murphy-Report fallen ins Auge. Erstens sind die mangelhaften Führungsstrukturen in der Erzdiözese von Dublin (und damit auch mangelhafte Kommunikationskanäle) anscheinend mit ein Faktor bei der Vertuschung und Untätigkeit gewesen. Vermutlich sind die anderen Diözesen nicht viel besser organisiert. Zweitens zitiert der Report unter Berufung auf die irische Bischofskonferenz einen Bischof, der andeutete, seine Vorgehensweise – sein Modus Operandi – habe darin bestanden, einen 'Konsens' zu erreichen. Vielleicht würde der 'kleinste gemeinsame Nenner' ja zutreffender sein." Schon an dieser Stelle wird die Frage gestattet sein: ist dieses Suchen nach dem nicht selten gemeinwohlschädigenden kleinsten gemeinsamen Nenner wirklich nur das Problem der Kirche in Irland gewesen? Aber nicht nur das, der Steyler Missionar P. Twomey spricht auch eine wichtige kirchenrechtliche Fragestellung an: "Sowohl die Größe als auch das Wesen der Bischofskonferenz schwächen die Möglichkeit einer effektiven Leitung auf regionaler oder nationaler Ebene. Jeder Bischof hat Angst, den anderen auf die Füße zu treten, geschweige denn sie zu kritisieren. Noch schlimmer ist, daß es eine ausgeprägte allgemeine Tendenz innerhalb der irischen Bischofskonferenz gibt, sich hinter der Reihe der anderen Bischöfe zu verstecken, worauf schon früher einmal in einer öffentlichen Debatte in Maynooth hingewiesen wurde (veröffentlicht in The Furrow, 1994). Der Papst, damals noch Kardinal Ratzinger, brachte, wie berichtet wurde, seine Besorgnis gegenüber der Art und Weise zum Ausdruck, wie Bischofskonferenzen im allgemeinen die persönliche Verantwortung des einzelnen Bischofs für seine eigene Diözese und für die Kirche insgesamt untergraben. Das Ergebnis ist fehlende Moral oder ein Mangel an geistlicher Leitung auf allen Ebenen der katholischen Kirche Irlands. Ratzinger zufolge sollten Bischofskonferenzen nicht nur darauf abzielen, Resolutionen zu verfassen und Dokumente zu produzieren, sondern vielmehr daran arbeiten, für die 'Bildung der Gewissen' zu sorgen (auch der der Bischöfe!) und ihnen damit auf der Grundlage der Wahrheit mehr Freiräume zu verschaffen." Gegen die bequeme innerkirchliche Tendenz, jegliche Verantwortung im Notfall weit von sich zu schieben, erinnert Pater Vincent Twomey SVD sehr deutlich: "Die Bischöfe tragen eine enorme Verantwortung für das spirituelle, emotionale, soziale und - bis zu einem gewissen Grad - auch physische Wohlergehen aller Gläubigen, Laien wie Geistlichen, Praktizierender wie Nicht-Praktizierender. Deshalb haben sie Anspruch auf Verehrung und sind in symbolische Gewänder gekleidet. Ihre derzeitige Schande hat auch die heiligen Symbole ihres Amtes in Mißkredit gebracht. Priester sind für schuldig befunden worden, an unschuldigen Kindern und ihren Familien unsäglichen Schaden angerichtet zu haben, Verbrechen, die zum Himmel nach Vergeltung schreien. Damit haben sie zudem all das, was das Beste in unserer katholischen Tradition ist, in den Schmutz gezogen. Sie haben damit uns alle beschmutzt. Die Berichterstattung darüber im Fernsehen hat die Phantasie der meisten Iren und Irinnen befleckt. Der daraus entstandene Schaden ist ungeheuer. Es wird Generationen dauern, um das wieder in Ordnung zu bringen. Und dieselben Kriminellen haben größten Schaden den zahlreichen Laien, Männern wie Frauen, zugefügt, die dem Glauben treu geblieben sind, nicht nur trotz dieser Skandale, sondern auch ungeachtet des Versagens der irischen Kirche in den vergangenen Jahrzehnten, sie, ihre Kinder und Enkelkinder von den Reichtümern des Glaubens zu nähren. Doch das ist ein anderes Thema. Die aktuelle Krise bereitet allen Katholiken, vornehmlich denen, die der Kirche am nächsten stehen, unbeschreiblichen Kummer. Die an der Spitze der Hierarchie Stehenden, wie auch viele Kleriker unter ihnen, haben offenbar nicht verantwortungsvoll gehandelt. Sie hörten nicht auf ihr Gewissen, das - simpel ausgedrückt - eine derart zarte und feine, aber letztlich unverwüstliche Empfindlichkeit für das Richtige und Falsche besitzt, die allen Menschen angeboren ist. Doch sie kann - zumindest zeitweise - zum Schweigen gebracht werden. Ein solches Nicht-Hören auf sein Gewissen kann entweder durch Willensschwäche (Ehrgeiz, mangelndem Respekt vor einem anderen Menschen, Feigheit, Selbstgefälligkeit - die Untugend so vieler irischer Geistlicher in der Vergangenheit) bedingt sein, oder aber durch eine Schwäche des Geistes, wie etwa eine falsche, subjektivistische Vorstellung vom Gewissen, die es zu einem Rechtfertigungsmechanismus reduziert." Auch wenn wir festhalten müssen, daß der sexuelle Mißbrauch nicht erst 1975 (oder, wie supertraditionalistische Extremisten behaupten: erst nach dem II. Vatikanischen Konzil) begonnen hat, so spricht Pater Twomey von der Gesellschaft des Göttlichen Wortes auch diese Problematik korrekt an: "Das Problem wurde noch durch eine bestimmte Art von Moraltheologie verschlimmert, die in Abrede stellte, es gebe Handlungen, die in sich (intrinsisch) schlecht seien. Bestenfalls kommt dabei Untätigkeit in moralischer Hinsicht heraus; schlimmstenfalls jedoch ein lasterhaftes Verhalten. Damit das Böse gedeihen kann, reicht es aus, daß die Guten nichts tun. Die unprofessionellen unzulänglichen Leitungsstrukturen der Dubliner Erzdiözese waren offenbar zum Teil verantwortlich für die Vertuschung und Untätigkeit - sowie die Absicht, die Schuld anderen weiter oben anzulasten. Doch die wahre Ursache - und das ist beängstigend - ist die fehlende, doch eigentlich zu erwartende, emotionale Reaktion auf Berichte über den Mißbrauch von Kindern. Nirgends gab es, jedenfalls ist davon nichts zu bemerken, irgendeinen Ausdruck des Entsetzens oder der Empörung bei jenen, denen man davon erzählte. Empörung und Entsetzen sind die natürlichen Gemütsbewegungen eines guten Menschen, die Gott uns gegeben hat, damit wir auch ja vom Stuhl hochkommen und im Angesicht von Ungerechtigkeit etwas unternehmen." Das habe ich mich auch schon öfters gefragt: wie kann es sein, daß in den letzten Jahrzehnten und offenbar auf unterschiedlichen Ebenen nicht an erster Stelle das Interesse der glaubwürdigen Opfer wahrgenommen wurde? Wie kann es sein, daß der äußere Ruf des Klerikerstandes das Leid so vieler Kleiner offenbar in den Hintergrund treten ließ? Und ich füge an: wie kann es sein, daß es heute noch "superkonservative" Nachrichtenmagazine gibt, die zu all diesen untersuchten Geschichten das Wörtchen "angeblich" hinzufügten, um so auch das berechtigte Einklagen von Schmerzensgeld als fast unmoralisch hinzustellen? Zu den künftigen katholischen Diözesanbischöfen in Irland hält P. Twomey SVD fest: "Abgesehen von den üblichen vom Kirchenrecht geforderten Qualifikationen muß auch ihre Eignung für das, was der Murphy-Report die säkulare Funktion eines Bischofs bezeichnet, in Betracht gezogen werden. Schließlich spielt ein Bischof keine unwesentliche Rolle in der Zivilgesellschaft (Schulen, Gesundheitswesen, Immobilien). Das bisherige System ist gescheitert. Man muß ja nicht unbedingt leugnen, daß Rom vielleicht eine gewisse Verantwortung für diese Sachlage trägt. Doch die Hauptverantwortung liegt bei der irischen Kirchenhierarchie, die praktisch eine sich selbst erhaltende Mediokrität hervorgebracht hat. Inkompetenz gebärt wiederum Inkompetenz." Das sind sehr mutige Worte des Paters, und ich frage an dieser Stelle: war und ist dieses Problem wirklich nur auf Irland beschränkt? "Es sind die irischen Bischöfe, die traditionsgemäß Rom ihre Kandidaten vorschlagen. Vielleicht haben ja einige einzelne Bischöfe einen größeren Einfluß in Rom und nutzen ihn, um ihre Wunschkandidaten zu unterstützen, besonders dann, wenn diese Kandidaten Rom als 'tadellose Männer' (mit anderen Worten als 'rechtgläubig') verkauft werden können, oder wenn so manches 'Hindernis' gefunden werden kann, um einen unerwünschten Kandidaten (der für 'Ärger sorgen' könnte) anzuschwärzen. Doch eine solche sterile 'Rechtgläubigkeit' ist genauso weit von der Wahrheit der Heiligen Schrift und der katholischen Überlieferung entfernt wie der Marxismus von der wirklichen Notlage der Arbeiter. (Die jüngsten Bischofsernennungen lassen vermuten, daß Rom endlich entgegen dem bisherigen Trend handelt.)" Diesem gesunden Realismus des Paters muß ich voll und ganz rechtgeben. Ob allerdings die vom Mitbruder im Tagespostartikel vorgeschlagene Vorgangsweise alle Probleme löst, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen: "Es muß eine andere Art der Wahl geeigneter Bischöfe gefunden werden, die eine echte Mitwirkung von Priestern und Laien der neu gebildeten Diözesen vorsieht. Gläubige irische Katholiken und Priester könnten - vermutlich - in einzigartiger Weise mit einer derartigen Aufgabe betraut werden, ohne fürchten zu müssen, daß es dabei zu Spaltungen in der Kirche käme, wie es höchstwahrscheinlich in den meisten anderen europäischen Ländern der Fall wäre. Ein Teil dieser auf eine lange Dauer angelegten Gemeinschaftsaufgabe einer Auseinandersetzung mit unserer unmittelbaren katholischen Vergangenheit muß es sicherlich sein, die Möglichkeiten für einen aktiveren Einsatz im kirchlichen Leben von Laien und Priestern gleichermaßen auszuloten, wozu auch gehört, daß man der Wahl des Bischofs eine größere Bedeutung beimißt, des Bischofs, der als Nachfolger der Apostel zugleich eine wichtige Persönlichkeit des öffentlichen Lebens in der irischen Gesellschaft darstellt. Eine ehrfurchtgebietende Aufgabe für die Gläubigen, die darob nicht zu beneiden sind." Um zum eigentlichen Ausgangsproblem des sexuellen Mißbrauchs von Kindern durch katholische Kleriker zurückzukehren, möchte ich auch noch eine Passage aus dem Interview der Herder-Korrespondenz 63 (8/2009, S. 395) mit Francis Eugene Kardinal George OMI, dem Erzbischof von Chicago und Vorsitzenden der katholischen Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten, hereinnehmen. Stefan Orth fragte ihn: "Umgekehrt hat das öffentliche Bild der Katholischen Kirche zuletzt auch deshalb stark gelitten, weil in den vergangenen Jahren eine Fülle von Fällen sexuellen Mißbrauchs durch Priester und Ordensleute ans Licht kam. Was wurde zwischenzeitlich unternommen, um den Mißständen zu begegnen und weitere Fälle zu verhindern?" Kardinal George antwortete: "Das Problem besteht ja darin, daß man nicht vorhersagen oder gar testen kann, ob jemand ein Kind mißbrauchen wird oder nicht. Allerdings kann man nach narzißtischen Zügen und anderen pathologischen Anzeichen suchen- Da sind wir besser geworden. Es gibt auch viel Fort- und Weiterbildung, um Anzeichen von Kindesmißbrauch besser entdecken zu können. Jeder, der in der Kirche mit Kindern arbeitet, nicht nur die Priester, wird heute entsprechend geschult. Auch ich habe eine entsprechende Fortbildung besucht. Umgekehrt sind auch alle, die unsere Bildungseinrichtungen besuchen, auf angemessene Weise instruiert worden, auf entsprechende Anhaltspunkte zu achten. Wir sind da sehr sensibel geworden." Kardinal George hält zu den Disziplinarmaßnahmen noch fest: "Was die Vergangenheit angeht: manchem erscheint die Entfernung eines Priesters aus der Gemeinde eine drakonische Strafe zu sein, wenn das Vergehen 30 Jahre zurückliegt. Aber dies ist letztlich notwendig. Wenn jemand hier einmal gefehlt hat, kann man nie sicher sein, daß sich das nicht wiederholt. Ganz wichtig ist schließlich, mit den Opfern, die von Priestern mißbraucht worden sind, zu sprechen. Ich habe Dutzende solcher Gespräche geführt. Vor allem wegen der Langzeitschäden aufgrund des mißbrauchten Vertrauens waren das sehr ernüchternde Erfahrungen. Genau aus diesem Grund ist der sexuelle Mißbrauch durch Priester auch besonders schlimm. Wir versuchen, die Opfer durch bestimmte Kontaktpersonen so gut es geht zu unterstützen. Und natürlich haben wir auch Ausgleichszahlungen geleistet, die beträchtlich waren. In jedem Fall hat die Art und Weise, wie die Kirche mit dem Thema umgegangen ist, auch die Gesellschaft verändert." Und hier erinnerte der Kardinal daran, daß 90 % der Fälle sexuellen Mißbrauchs innerhalb der Familien stattfänden. Der derzeitige Generalobere der "Legionäre Christi", P. Alvaro Corcuera Martinez del Rio LC, hat sich nun auch bei den Opfern von Übergriffen des Ordensgründers Marcial Maciel Degollado (1920 - 2008) entschuldigt. Die Gemeinschaft nehme die Verfehlungen mit großem Schmerz zur Kenntnis und bitte alle um Verzeihung, denen Leid zugefügt worden sei, sagte Corcuera am 24. November 2009 in Rom vor Journalisten. Der Orden der "Legionäre Christi" steht derzeit im Fokus vatikanischer Ermittlungen mit Hilfe des Instrumentes der Apostolischen Visitation. Hintergrund sind nicht nur sexuelle Beziehungen seines Gründers, aus denen mindestens eine Tochter hervorging. Bereits 2006 hatte der Vatikan Maciel im Zusammenhang mit Vorwürfen sexuellen Mißbrauchs gemaßregelt. Ordensgründer Maciel war im Februar 2008 im Alter von 87 Jahren in den USA gestorben. Ihm wurde seit 1997 vorgeworfen, junge Seminaristen mißbraucht zu haben. Zudem soll er ihnen die Absolution für gemeinsam begangene sexuelle Handlungen erteilt haben. Das lateinische Kirchenrecht (CIC 1983) sieht dafür die automatische Exkommunikation vor, die nur vom Papst selbst gelöst werden kann. Maciel selbst bestritt die Vorwürfe. Der Vatikan hat fünf Bischöfe mit der Untersuchung der Vorfälle betraut. Für die Einrichtungen der "Legionäre Christi" in Europa mit Ausnahme Italiens soll der spanische Bischof Ricardo Blazquez Perez von Bilbao zuständig sein. Weitere Visitatoren sind der US-amerikanische Erzbischof von Denver, Charles Chaput, der chilenische Erzbischof von Concepcion, Ricardo Ezzati Andrello, sowie der Bischof von Tepic in Mexiko, Ricardo Watty Urquidi, und der italienische Bischof von Alessandria, Giuseppe Versaldi. Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. wird am 15. März 2010 den entsprechenden Untersuchungsbericht erhalten, was vom chilenische Erzbischof Ricardo Ezzati Andrello (Concepcion) der Tageszeitung "Nacional" gegenüber bestätigt wurde. Daß mittlerweile nur noch das offensive Stehen zur Wahrheit weiterhelfen kann, geht aus einem bemerkenswerten Schreiben des Territorialdirektors der "Legionäre Christi" für Mitteleuropa, P. Sylvester Heereman LC, hervor (Hervorhebungen und Verlinkungen im Text von mir): "Die Exerzitien sind ein Moment der Reinigung und der erneuerten Ausrichtung unseres ganzen Lebens auf den Herrn, was immer wieder nottut, ganz besonders in diesem Jahr, das für unsere Ordensgemeinschaft von den Erkenntnissen über unseren verstorbenen Gründer, P. Marcial Maciel LC, gekennzeichnet ist. Anliegen und Ziel dieses Briefes ist es, Ihnen einen Überblick über den Umgang unserer Gemeinschaft mit diesem Themenkomplex zu vermitteln. Die Kirche gedenkt heute des heiligen Papstes Gregor des Großen. Die liturgischen Texte und die Lesung aus dem Brevier betonen dabei die Verantwortung derer, die in der Kirche Leitungsaufgaben wahrnehmen. Als Territorialdirektor weiß ich mich auf besondere Weise in der Pflicht, gemeinsam mit der Generalleitung und den Mitbrüdern unserer Provinz, für eine sachgemäße Aufarbeitung der Vergangenheit und eine zukunftsfähige Ausrichtung der Legionäre Christi und des Regnum Christi zu sorgen. Dabei geht es um institutionelle Maßnahmen, die aber nur dann nachhaltige Früchte zeitigen, wenn wir als Einzelne bemüht sind, dem Herrn redlich und entschlossen zu folgen und wenn wir ihn inständig um seine Gnade und seinen Beistand bitten. Ich weiß, daß sehr viele von Ihnen uns in diesem Vorsatz und diesem Gebet zur Seite stehen. Dafür sind wir ihnen zutiefst dankbar. Ich hoffe, daß diese Zeilen auch einen kleinen Beitrag dazu leisten, daß alle, die irgendwie betroffen sind, den vor uns liegenden Weg gemeinsam gehen können. Sicher wird es ein langer Weg und Heilungsprozeß. Ich denke dabei vor allem an jene, die durch das schwerwiegende Fehlverhalten von P. Maciel verletzt worden sind. Im Namen der Kongregation der Legionäre Christi und unseres Generaldirektors möchte ich auch hier noch einmal von Herzen um Verzeihung bitten. P. Álvaro hat schon vor einiger Zeit damit begonnen, persönlich und privat jene aufzusuchen, die besonderes Leid erfahren haben, um um Verzeihung zu bitten und Trost anzubieten. Als Kongregation bedauern wir zutiefst, daß das Fehlverhalten von P. Maciel nicht eher von der Institution erkannt, daher auch nicht behoben wurde und so noch mehr Leid verursacht worden ist. So wollen wir all jenen beistehen, die gelitten haben: 1. Sachstand und wie wir damit umgegangen sind Wie inzwischen allgemein bekannt ist, hat P. Maciel eine Beziehung zu einer Frau unterhalten, aus der eine Tochter hervorgegangen war. Seit neuestem gibt es auch Aussagen eines mexikanischen Rechtsanwalts über weitere Beziehungen und Kinder. Auf Grund der nur bruchstückhaft vorhandenen Informationen und der Unmöglichkeit, auf die Schnelle alle Implikationen der verworrenen Situation zu überschauen, können die Legionäre Christi noch keine abschließende Stellungnahme zu diesen neuen Medienberichten abgeben. Vor diesem Hintergrund wurde noch einmal deutlich, wie weise und pastoral der Heilige Stuhl mit den Mißbrauchsvorwürfen gegen P. Maciel umgegangen ist. Die Glaubenskongregation hat diese Vorwürfe untersucht und ihn aufgefordert sich zu einem Leben des Gebetes und der Buße zurückzuziehen, wie in dem Communiqué vom 19. Mai 2006 bekannt gemacht wurde. Für uns als Institution, als Ordensfamilie und als Einzelne kam all das vollkommen unerwartet und war dementsprechend hart. Die vielen und starken Emotionen, das Durcheinander von Informationen, Unterstellungen, Spekulationen und Meinungen, die verschiedenen kulturellen Sensibilitäten und die christliche Pflicht, Fehltritte von Mitmenschen nicht in der Öffentlichkeit breitzutreten, haben es sehr erschwert, schnell eine klare und umfassende Stellungnahme zu veröffentlichen, wie viele sie sich vielleicht gewünscht hätten. Dazu kommt, daß wir die volle Wahrheit nicht kannten, auch jetzt noch viele Unklarheiten bestehen und möglicherweise noch neue Fakten bekannt werden. Es ist abzusehen, daß während der kommenden Monate das Thema mit immer neuen Variationen in einschlägigen ausländischen Medien präsent bleiben wird und manches davon auch im deutschen Sprachraum aufgegriffen wird. Ich würde Ihnen empfehlen, sich nicht von jedem neuen Detail erschüttern zu lassen. Zum einen weiß man oft nicht, was stimmt; zum anderen ändern immer neue Einzelheiten auch nichts an dem wesentlichen Inhalt, der bereits bekannt ist. Die ganze Situation ist nicht nur schmerzhaft für uns Legionäre Christi und Mitglieder des Regnum Christi, sie ist vor allem ein Ärgernis für die Kirche und wirft einen dunklen Schatten auf das katholische Priestertum, dem wir Legionäre Christi uns immer ganz besonders verpflichtet gefühlt haben und es auch weiterhin tun. Zusammenfassend gilt, was unser Generaldirektor, P. Álvaro Corcuera, schon in seinem Brief vom 29. März diesen Jahres schrieb: 'Ich habe dem Heiligen Vater herzlich für diese weitere Hilfe (durch die Apostolische Visitation) gedankt, die er uns in den momentanen Herausforderungen anbietet, die im Zusammenhang mit den schwerwiegenden Tatsachen im Leben unseres Gründervaters stehen. Die einen hat die Glaubenskongregation bereits untersucht und im Mai 2006 zu einem Abschluß gebracht; andere sind erst kürzlich bekannt geworden. All das tut uns zutiefst leid, und wir bitten Gott und alle, die dadurch verletzt worden sind, aufrichtig um Verzeihung.' 2. Aufarbeitung Viele fragen zurecht, ob die Legionäre Christi Konsequenzen aus diesen Erfahrungen gezogen haben. Ich kann Ihnen versichern, daß dies der Fall ist und sicher auch noch sein wird. a) Eine Maßnahme ist die begonnene Überarbeitung der Bezugnahme auf Person und Wirken von P. Marcial Maciel. Auf der einen Seite können und wollen wir nicht vergessen, daß P. Marcial der Gründer gewesen ist und viel Gutes bewirkt hat; auf der anderen Seite stehen seine schwerwiegenden Fehler und das, was jüngst ans Licht gekommen ist. Wir stellen diesbezüglich derzeit schrittweise sicher, daß in allen Bereichen in rechter Weise auf P. Marcial Bezug genommen wird. So werden z. B. unsere Internetseiten überarbeitet und der Vertrieb bzw. die Neuauflage von Schriften und Veröffentlichungen geprüft. All dies führt uns zum Wesentlichen: unser Leben einzig und allein auf Jesus Christus zu zentrieren. Dabei handelt es sich, wie Sie sich vorstellen können, um einen laufenden und schwierigen Prozeß. Es gilt, zwischen seiner Person, seinem Wirken als Gründer, der soliden katholischen Lehre, die er uns vermittelt hat, und den rechtlich-institutionellen Aspekten der Legionäre Christi und des Regnum Christi, die von der Kirche approbiert sind, zu unterscheiden. Diese Unterscheidung ist nicht leicht und kann nicht über Nacht erfolgen. Unsere Ordensleitung sucht dabei den Rat und die Führung erfahrener und kluger Kirchenmänner, damit durch diesen Prozeß die von Gott für die Legionäre Christi und das Regnum Christi erhaltenen Gaben nicht gefährdet werden. b) Des weiteren erfahren wir in der Aufarbeitung die Unterstützung der Kirche, insbesondere durch Papst Benedikt XVI., dem wir dafür aufrichtig dankbar sind. Dies erfolgt vor allem durch die Apostolische Visitation der Kongregation, die am 15. Juli begonnen hat. Seine Exzellenz Ricardo Blázquez Pérez, Bischof von Bilbao (Spanien), ist der Visitator für Europa (mit Ausnahme von Italien) und damit auch für uns. Bischof Blázquez wird unsere Niederlassungen besuchen, sich unser Leben aus der Nähe ansehen und mit allen Ordensmitgliedern sprechen, mit denen er möchte oder die ihrerseits um ein Gespräch bitten. Sein Auftrag besteht darin, zu fragen, zu prüfen, eingehend und objektiv zu beurteilen und seine Ergebnisse und Empfehlungen direkt dem Heiligen Stuhl vorzulegen. Verständlicherweise können wir keine näheren Stellungnahmen bezüglich des Inhalts oder des Verlaufs der Visitation abgeben, da dies in die Arbeit des Visitators beeinträchtigen könnte. Ich gehe davon aus, daß nach reiflicher Überlegung und Beratung weitere Maßnahmen folgen werden. Möglicherweise wird der Heilige Vater nach Abschluß der Visitation Anweisungen geben, die wir dann gerne umsetzen werden. 3. Verantwortung Die besondere Situation unserer Kongregation am Beginn dieses zweiten Kapitels unserer Geschichte beinhaltet einen Anruf an uns alle, aber insbesondere an jene, die mit Leitungsaufgaben betraut sind, die eigene Verantwortung für einen guten weiteren Weg voll und ganz wahrzunehmen. Menschliches Versagen und Scheitern ist nie vollkommen auszuschließen. Wir tragen den Schatz in zerbrechlichen Gefäßen (vgl. 2 Kor 4,7). Umso mehr sind die Oberen in der Pflicht, daß in der Ordensgemeinschaft alles Menschenmögliche getan wird, um Fehlverhalten zu vermeiden. Auch dazu möchte ich einige Gedanken mit Ihnen teilen. a) Weg in der Kirche und mit der Kirche Als Kongregation in der katholischen Kirche ist für uns die Übereinstimmung mit den Maßgaben des Heiligen Stuhles schon immer ein Garant dafür gewesen, auf Felsen und nicht auf Sand zu bauen. Der Glaube daran und das Bewußtsein dafür ist durch die jüngsten Ereignisse noch mehr geschärft worden. So lassen wir uns bei der Zulassung von Novizen und ganz besonders bei der Zulassung von Weihekandidaten von den Vorgaben der Kirche lenken. Die Eignungsprüfung findet mit größter Sorgfalt statt, auch unter Zuhilfenahme von guten Psychologen. Die Ausbildung zum Priestertum ist bei den Legionären Christi ein langer Weg (ca. 12 Jahre), sie ist umfassend und gründlich. Wir haben in den vergangenen Jahren auch konkrete Anweisungen vom Heiligen Stuhl hinsichtlich unseres Ordenslebens erhalten, die wir bereits umgesetzt haben. Seit 1957 haben die Legionäre Christi ein 'Sondergelübde der Nächstenliebe' abgelegt, das von der Kirche approbiert war. In Artikeln über die Profeßfeier der Novizen in Deutschland haben Sie davon vielleicht berichten hören. Hintergrund dieses Gelübdes war es zu gewährleisten, daß man etwaige Schwierigkeiten mit dem eigenen Vorgesetzten entweder mit dem Betreffenden selbst oder den höheren Instanzen besprach, wodurch verantwortungsloser Kritizismus oder interne Parteienbildung vermieden werden sollten. Benedikt XVI., der als Papst auf Erden die Vollmacht hat zu binden und zu lösen, hat dieses Gelübde vor zwei Jahren aufgehoben und wir legen es seither nicht mehr ab. Während der letzten beiden Jahre haben wir ebenfalls auf Anweisung des Heiligen Stuhls die allgemeine Praxis geändert, wonach die direkten Oberen gleichzeitig die geistlichen Leiter ihrer Untergebenen sein konnten. Dies basierte auf einer Jahrhunderte alten monastischen Tradition, wonach der Obere sowohl geistlicher Vater als auch Ratgeber seiner Gemeinschaft war. Papst Benedikt XVI. hat davon zuletzt bei der Generalaudienz vom 27. Mai 2009 gesprochen: 'Obwohl er eine sehr umfassende äußere Aktivität ausführte, ließ sich [der heilige] Theodoros [Studites] nicht von dem abbringen, was er für seine Funktion als Oberer als streng angebracht ansah, nämlich ein geistlicher Vater seiner Mönche zu sein (...) Er übte daher gegenüber den Mönchen die geistliche Leitung aus. Jeden Tag, so berichtet der Biograph, saß er nach dem Abendgebet vor der Ikonostase, um die vertraulichen Mitteilungen aller zu hören.' Eine weitere Veränderung nach Vorgabe des Heiligen Stuhles betrifft die Beichtpraxis in der Kongregation. Schon immer konnten die Mitglieder sich frei dafür entscheiden, die Beichte gemäß ihrer Wahl bei einem der ordentlichen oder außerordentlichen Beichtväter, die vom Generaldirektor dazu bestellt wurden, oder auch bei jedem anderen katholischen Priester abzulegen. In der Praxis haben die Mitglieder früher oft die Beichte auch bei ihren Oberen abgelegt. Auf Empfehlung des Heiligen Stuhls sind Obere nun nicht mehr Beichtväter ihrer Untergebenen. b) Formalität und Transparenz Als wachsende Organisation mit vielfältigen und zunehmenden Aufgaben und Einsatzbereichen, stehen wir in den verschiedensten Verantwortungsverhältnissen, die oft weltlicher Art sind. Auch hier lassen wir größte Sorgfalt walten, um unseren institutionellen und persönlichen Verpflichtungen gerecht zu werden. Im finanziellen Bereich ist die Verwendung von Mitteln seit Jahren durch festgeschriebene Vorgaben geregelt, die auf eine klare und eindeutige Abrechnung aller Eingänge und Ausgaben abzielen. In unserem Territorium sind wir in Deutschland als gemeinnütziger Verein 'Legionäre Christi e. V.' konstituiert und geben dementsprechend alljährlich dem Finanzamt mit Jahresabschlüssen Rechenschaft. Die Verwendung der Mittel im Sinne der Satzung und insbesondere der Spenderintention ist gewährleistet. Die Kongregation wird durch ein Team von hauptamtlichen Mitarbeitern unterstützt, die für Professionalität und Transparenz in Finanz- und Verwaltungsfragen Sorge tragen. Seit Jahren ist auch ein externes Steuerbüro mit der Prüfung der Finanzen beauftragt. Ein weiterer Gedanke gilt dem Umgang mit den uns anvertrauten Minderjährigen. Kinder sind das Wertvollste, was Eltern anderen Menschen anvertrauen können. Jede Art von Mißbrauch ist verabscheuungswürdig. Unsere Konstitutionen, Normen und disziplinären Vorgaben legen größten Wert auf respektvollen, achtsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Minderjährigen. Unsere Ordensmitglieder und vielen freiwilligen Mitarbeiter werden angehalten, diese sorgfältig einzuhalten. Wir verfügen auch über einen Einsatzplan, um in einem – bei uns jedoch nie vorgekommenen – begründeten Verdachtsfall sofort und sachgemäß vorgehen zu können. Diese Vorsichtsmaßnahmen werden laufend aktualisiert und mit den Vorgaben der Deutschen Ordensoberenkonferenz (DOK) abgestimmt. Am Ende dieses Briefes möchte ich ein Wort des heiligen Paulus aufgreifen: 'Denen, die Gott lieben, gereicht alles zum Guten' (Röm 8,28). Der himmlische Vater hat die Macht und den Willen, seinen Kindern in jeder Situation beizustehen und sie durch alle Fährnisse hindurch näher an sich zu ziehen. Das ist aber kein Automatismus. Es bedarf unserer Bereitschaft in allem - in guten und in schlechten Zeiten - auf Jesus Christus zu schauen und uns dem jeder Situation innewohnenden Anruf in seinem Geist zu stellen. 'Was würdest Du jetzt denken, sagen oder tun, Herr?' Dieses Gebet hilft mir persönlich immer wieder, wenn ich mit Schwerem oder Dunklem konfrontiert werde. Verständlicherweise geht jeder anders mit dem Thema um. Wir sollten füreinander beten und anerkennen, daß ein jeder auf seine ureigene Weise an diesem Kapitel leidet und es verarbeitet. Wenn wir diese Zeit in Aufrichtigkeit vor dem Herrn leben, mit einem starken Glauben, einer festen Hoffnung und einer großzügigen Liebe; wenn wir häufig die Begegnung mit dem eucharistischen Herrn suchen, dann werden die Legionäre Christi und das Regnum Christi innerlich gereinigt und gestärkt daraus hervorgehen. Ich habe in den vergangenen Monaten sehr oft die Erfahrung machen dürfen, daß das nicht bloß ein frommer Wunsch, sondern tatsächlich der Fall ist. Gott sei Dank! P. Álvaro, für dessen kluge Führung in dieser schweren Zeit ich sehr dankbar bin, hat kürzlich in einer Predigt den heiligen Johannes Chrysostomos zitiert, der fünf Wege der Versöhnung lehrt: um Verzeihung bitten, anderen verzeihen, Gebet, Almosen und Demut (vgl. Johannes Chrysostomos, Predigten, PG 49, 263-264). Der Herr möge uns helfen, auf diesen Wegen zu gehen. So verbleibe ich voll Dankbarkeit für Ihre Freundschaft und mit der Bitte um Ihr Gebet Sylvester Heereman LC, Territorialdirektor" Der Heilige Vater selbst, Papst Benedikt XVI., hat nun gestern - während des laufenden Jahres des Priesters - den klaren Kurs der Erneuerung der Katholischen Kirche betreffend ihren Klerus und intolerable sittliche Vergehen bekräftigt und folgende Stellungnahme zu seinem Treffen mit Repräsentanten der katholischen Bischofskonferenz Irlands und mit Chefs der betrauten Dikasterien der römischen Kurie veröffentlichen lassen: "Today the Holy Father held a meeting with senior Irish Bishops and high-ranking members of the Roman Curia. He listened to their concerns and discussed with them the traumatic events that were presented in the Irish Commission of Investigation’s Report into the Catholic Archdiocese of Dublin. After careful study of the Report, the Holy Father was deeply disturbed and distressed by its contents. He wishes once more to express his profound regret at the actions of some members of the clergy who have betrayed their solemn promises to God, as well as the trust placed in them by the victims and their families, and by society at large. The Holy Father shares the outrage, betrayal and shame felt by so many of the faithful in Ireland, and he is united with them in prayer at this difficult time in the life of the Church. His Holiness asks Catholics in Ireland and throughout the world to join him in praying for the victims, their families and all those affected by these heinous crimes. He assures all concerned that the Church will continue to follow this grave matter with the closest attention in order to understand better how these shameful events came to pass and how best to develop effective and secure strategies to prevent any recurrence. The Holy See takes very seriously the central issues raised by the Report, including questions concerning the governance of local Church leaders with ultimate responsibility for the pastoral care of children. The Holy Father intends to address a Pastoral Letter to the faithful of Ireland in which he will clearly indicate the initiatives that are to be taken in response to the situation. Finally, His Holiness encourages all those who have dedicated their lives in generous service to children to persevere in their good works in imitation of Christ the Good Shepherd." (Deutsche Übersetzung hier. Namentlich waren bei dem wichtigen Treffen im Apostolischen Palast unter anderem der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz Irlands, Seán Baptist Kardinal Brady, Erzbischof von Armagh, und Erzbischof Mons. Diarmuid Martin sowie der Apostolische Nuntius in Irland anwesend.) Dazu ist nicht mehr viel zu sagen. Wenn diese Aufarbeitung auf allen territorialen und personalen Ebenen gelingt, ist der Kirche zu gratulieren. Der Heilige Stuhl greift korrigierend ein, und wir werden sehen, wie sich die Lage in Irland und bei den Legionären Christi noch verändern wird. Die oben nachlesbaren klaren und öffentlichen kirchlichen Stellungnahmen folgen allesamt dem Vorbild der in Österreich erfolgreich durchgeführten Apostolischen Visitation zur Behebung eines Skandales homosexueller Doppelmoral im damaligen Priesterseminar von St. Pölten. Der damalige Visitator hatte in ständiger Absprache mit dem Heiligen Stuhl eine ebenso offensive Politik der Transparenz und der präzisen Stellungnahmen gewählt. Die traditionelle künstliche Angst vor der Mediengesellschaft schadet im letzten immer sehr. Es muß Schluß sein mit Schnellschüssen der für Opfer besonders belastenden unsachlichen "Verteidigung" um der Verteidigung und um des rein äußeren Rufes des Klerus willen. Wir müssen dazu finden, daß in allen Fällen so rasch wie möglich die Schuldigen und Mitverantwortlichen ehrlich zu ihren Sünden stehen und glaubwürdig zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn Nachrichtenportale wie gloria.tv oder ein vieldiskutiertes anonymes Portal in bezug auf Irland bisher einerseits in ihren Meldungen davon sprachen, daß mit der Berichterstattung über den klerikalen Kindesmißbrauch in Irland der Kirche geschadet werden solle und dann sogar (trotz eines wohl kaum durchgeackerten umfassenden Untersuchungsberichtes) noch das Wörtchen "angeblich" für die Mißbrauchsfälle verwendet wird oder andererseits Schmerzensgeldforderungen als leichtes Geldverdienen für die (quasi in Anführungszeichen gesetzten) Opfer abgetan werden, hat dies eben nicht der kirchlichen Glaubwürdigkeit geholfen, sondern zerstört eine solche Grundhaltung vielmehr das vom Papst verstärkt begonnene und fortgesetzte Glaubwürdigkeitsprogramm der Katholischen Kirche. Es muß also auch Schluß sein mit verniedlichender Verharmlosung objektiv gegebener Skandale mit Ärgernissen für Gläubige und Fernstehende und mit der Verniedlichung des zugefügten Leides gegenüber Anvertrauten im Zusammenspiel mit einer teils unerklärlichen Uneinsichtigkeit verschiedener Täter. Nachdem wir am 8. Dezember wiederum das Hochfest der Unbefleckten Empfängnis Mariens und am 9. Dezember das Fest des heiligen Mystikers und Sehers Juan Diego Cuauhtlatoatzin (Guadalupe) feiern durften, begehen wir heute das Fest Unserer Lieben Frau in Guadalupe, ein besonders schöner Titel Mariens in bezug auf den meistbesuchten katholischen Wallfahrtsort der Welt bei Mexiko City. Ihr, der unbefleckten Jungfrau und Gottesmutter Maria, wollen wir das große Glaubwürdigkeitsprogramm des Papstes und aller Stände der Kirche mit ganzem Herzen anvertrauen und an der Hand Mariens die weiteren Adventtage bis zum Hochfest der Geburt unseres Herrn Jesus Christus schreiten. Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik |
CalendarQuicksearchÜbersicht / Kontakt / LinksJüngere Einträge
KategorienBlog abonnieren |