Saturday, July 2. 2005
Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Katholische Lehre, Sonstiges
Comments (0) Trackbacks (2) VERHÜTUNG ALS IN-THEMA FÜR DIE EIGENE GEWISSENSBILDUNG?
Verhütungsmittel: ist meine Entscheidung richtig? Hat mein Gewissen dabei eine Funktion, geht die Kirche dies alles irgendetwas an? Welche Informationen fehlen mir eigentlich bei der Entscheidung? Kompetente Sexualberatung dürfte kein Tabu kennen und müßte daher auch Aufklärung über oft nicht bedachte Folgen der Verhütung bieten. Manche Verhütungsmittel wirken z. B. frühabtreibend.
Im Gegensatz zum reinen Verhütungsmittel (z. B. Kondom) und abgesehen von vielen gerne verschwiegenen Nebenwirkungen sind die Minipille (Hormondosis wird auf ein gerade noch funktionierendes Minimum beschränkt) und (seltener auch) die herkömmliche Pille (Anti-Baby-Pille) leider nicht immer reine Verhütungsmittel, sondern können (früh)abtreibend wirken, wie es z. B. wie es z. B. bei der klassischen Spirale und auch bei der sogenannten "Pille danach" öfter angenommen werden muß. Wieso manchmal auch bei der Pille? Weil die Verhütungszuverlässigkeit der Pille im wesentlichen auf drei unterschiedlichen Faktoren beruht: 1. Indem die Pille in den natürlichen Hormonhaushalt eingreift, wird dem Körper eine Schwangerschaft vorgetäuscht. Dadurch wird der Eisprung in den meisten Fällen verhindert. (Die Minipille unterbindet den Eisprung allerdings nur selten.) 2. Der Zervixschleim, der sich in der fruchtbaren Zeit der Frau verflüssigt und somit den Spermien das Aufsteigen zum Ort der Befruchtung – den Eileitern – ermöglicht, soll mit Hilfe der Pille als Barriere bestehen bleiben. Diese zweite Wirkung ist aber nicht sehr verläßlich. 3. Kommt es also dennoch zu einer Befruchtung der Eizelle und kommt sie (= menschliche Person!) lebend in der Gebärmutter an, findet sie aufgrund der Pilleneinwirkung die Gebärmutterschleimhaut so verändert vor, daß sie sich nicht einnisten kann: es kommt zu einer "Frühabtreibung" (wie bei der Spirale und manchmal bei der "Pille danach")! Die logischen Konsequenzen aus diesen Fakten dürften jedem vernünftigen Menschen klar sein. Vom strikten Standpunkt des Lebensschutzes, wie ihn jeder Mensch als Mensch einnehmen sollte, sind von vornherein frühabtreibend wirkende Mittel wie z. B. die klassische Spirale und in vielen Fällen die sogenannte "Pille danach" absolut abzulehnen. (Auch die Hormonspirale ist leider unter die frühabtreibenden Verhütungsmittel einzuordnen. Sie stellt nämlich einen Störfaktor bei der Einnistung der Eizelle in die Gebärmutter dar, und über eine Art Entzündungsreaktion der Gebärmutterschleimhaut ist die Einnistung zusätzlich erschwert. Die Hormonspirale vereint zwei Methoden der Verhütung, nämlich die klassische frühabtreibende Spirale und die reinen Gestagene, die z. B. als Minipille, Dreimonatsspritze oder Depotstäbchen bekannt sind.) Weiters ist die herkömmliche Pille der Minipille vorzuziehen. Sachliche Information zur ethischen Bewertung der Pille als verschriebenes Medikament z. B. gegen Endometriose, Hypermenorrhoe oder Hautakne im Hinblick auf die dann gegebene sekundäre Verhütungs- oder eben leider Frühabtreibungswirkung bietet der hervorragende Beitrag Zur Frage der Nidationshemmung oraler Kontrazeptiva von W. Rella bei IMAGO HOMINIS, der im Jahr 2004 so schließt: "Moralisch gesehen ergibt sich daher bei therapeutischer (nicht antikonzeptiver) Indikation der Kombinationspillen folgende Konsequenz: ihre Verwendung ist bedenkenlos, solange die Einnahmevorschriften strikt eingehalten werden. Kommt es versehentlich zum Auslassen einer Pille oder der Ablösung des Hormonpflasters, dann kann das Risiko einer Nidationshemmung [= Frühabtreibung] nur dann verhindert werden, wenn die Ehepartner für den Rest des laufenden Zyklus auf geschlechtlichen Verkehr verzichten." Vor allem die schlampige Einnahme der Pille kann also tatsächlich ein schweres moralisches Problem bedeuten, sodaß auch A. Reif im Informationsblatt der Lebensbewegung Nr. 1/März 2005 schreibt: "Wer absolut auf Nummer sicher gehen will, kann etwa nach einer Durchfallerkrankung in der ersten Zyklushälfte zu zusätzlichen Verhütungsmethoden greifen. Dies beugt nicht nur einer … Frühabtreibung vor, es ist auch für eine lückenlose Verhütung nötig." Für den vollinformierten Christen kommt die Pille aber in Wirklichkeit nicht als Verhütungsmittel in Betracht, sondern lediglich in bestimmten Fällen als Medikament, als Therapie. (Abgesehen davon ist die Pille kein Schutz gegen gefährliche Geschlechtskrankheiten, wohingegen beim richtigen Gebrauch des Kondoms eine gewisse Schutzwirkung oft gegeben sein wird – Garantien gibt es nur für partnerschaftlich absolut beachtete vor- und außereheliche Keuschheit.) Klar ist jedenfalls, daß im Gegensatz zum Kondom auch die herkömmliche Pille – wenn auch selten – in der gängigen Einnahmepraxis durchaus frühabtreibend wirken kann, ganz abgesehen von möglichen langfristigen Nebenwirkungen wie z. B. frühzeitigem Brustkrebs. Angesichts der Auswirkungen der Abtreibungs- und Verhütungsmentalität der letzen Jahre und angesichts der objektiven ethischen Kriterien, die soeben angedeutet wurden, lag die Kirche mit ihrer angeblich so veralteten Lehre offenbar doch immer richtig: "Der direkte Abbruch einer begonnenen Zeugung, vor allem die direkte Abtreibung – auch wenn zu Heilzwecken vorgenommen – sind kein rechtmäßiger Weg, die Zahl der Kinder zu beschränken, und daher absolut zu verwerfen. Gleicherweise muß, wie das kirchliche Lehramt des öfteren dargetan hat, die direkte, dauernde oder zeitlich begrenzte Sterilisierung des Mannes oder der Frau verurteilt werden. Ebenso ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluß an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel (...) Die Kirche hält aber jene therapeutischen Maßnahmen, die zur Heilung körperlicher Krankheiten notwendig sind, nicht für unerlaubt, auch wenn daraus aller Voraussicht nach eine Zeugungsverhinderung eintritt. Voraussetzung dabei ist, daß diese Verhinderung nicht aus irgendeinem Grunde direkt angestrebt wird (...) Wenn … gerechte Gründe dafür sprechen, Abstände einzuhalten in der Reihenfolge der Geburten – Gründe, die sich aus der körperlichen oder seelischen Situation der Gatten oder aus äußeren Verhältnissen ergeben – ist es nach kirchlicher Lehre den Gatten erlaubt, dem natürlichen Zyklus der Zeugungsfunktionen zu folgen, dabei den ehelichen Verkehr auf die empfängnisfreien Zeiten zu beschränken und die Kinderzahl so zu planen, daß die oben dargelegten sittlichen Grundsätze nicht verletzt werden". Der vollinformierte Mensch und Christ wird sich daher um vor- sowie außereheliche Keuschheit mühen und ansonsten versuchen, mit der Ehepartnerin gemeinsam die natürliche Empfängnisregelung (siehe weiter unten!) zu erlernen (vgl. auch diese Diskussion über Sexualität!). Im übrigen aber wird jeder gewissenhafte Mensch versuchen wollen, keine frühabtreibenden Verhütungsmittel einzusetzen. Soll heißen, auch im (schweren) Sündigen können und sollten wenigstens noch oben angedeutete Punkte beachtet werden, sodaß dann unschuldiges menschliches Leben, das mit der Verschmelzung von Samen- und Eizelle eben beginnt, geschützt wird. Manche gewissenlosen Verhüter verfallen aber leider in der Praxis einer leichtfertigen Abtreibungsmentalität, sodaß jedes Kind nur noch als Unfall angesehen wird. Die kirchliche Lehre dient dem Menschen und führt zur Sicht, daß jedes Kind – auch das sogenannte ungeplante – ab der ersten Sekunde seiner Existenz ein Geschenk Gottes ist, selbst wenn es eine Behinderung in sich tragen sollte. Abgesehen davon, daß Sex(ualität) schon jede erotische Spannung zwischen Mann und Frau bezeichnen kann und somit nicht nur auf Phasen der Einswerdung im Fleische reduziert werden kann, sondern in Wirklichkeit (auch) den (u. U. solche vor- oder nachbereitenden) längeren Austausch von Zärtlichkeiten usw. beinhalten wird, sagt der österreichische Weihbischof und kirchlich voll anerkannte Moralprofessor Dr. Andreas Laun zum reinen (und damit immerhin durch sich selbst eine Abtreibung nicht bewirkenden) Verhütungsmittel Kondom: "Rein technisch betrachtet stellen Kondome einen gewissen Schutz gegen Aids dar. Dennoch ist der Kondom als Aids-Schutz oder gar die entsprechende Propaganda abzulehnen und zwar aus zwei Gründen: Kondome bieten keineswegs einen absoluten Schutz, sondern weisen eine angesichts der Gefährlichkeit von Aids verhängnisvoll hohe Fehlerquote auf. Den Ehepartner auf diese Weise tödlich zu gefährden, kann unmöglich ein Akt der Liebe sein. Der Verzicht auf Geschlechtsverkehr ist in diesem Fall ‘eine Folge der Achtung vor dem Leben und der Rücksicht auf den Partner’ (Klaus Küng). Erst recht abzulehnen ist die Propaganda für Kondom-Gebrauch (etwa: ‘Schutz aus Liebe’), weil sie die Betroffenen in Sicherheit wiegt und zu einem sorglos-liberalen Sexualverhalten geradezu einlädt. Eine indirekte Steigerung der Ansteckungsquote ist die Folge (...) Für nicht-verheiratete … Partner könnte ein Kondom nur als kleineres Übel gesehen werden. " Wenn sich nun zwei (nicht gültig verheiratete) Partner nicht von der schweren Sünde der Unkeuschheit bzw. Unzucht zurückhalten können oder wollen und wenn dem Partner bekannt ist, daß beide oder die Frau mit Sicherheit abtreiben würden (z. B. im Falle einer Behinderung des Kindes oder überhaupt), oder wenn bekannt ist, daß die Frau ein frühabtreibendes Verhütungsmittel einsetzt oder z. B. der Frühabtreibung durch schlampige Einnahme der klassischen Pille Vorschub leistet, oder wenn die Gefahr der Übertragung einer gefährlichen Geschlechtskrankheit besteht, so wird man im Rahmen einer solchen Entscheidung zur Sünde durchaus die logische Pflicht konstruieren können, wenigstens Kondome richtig einzusetzen, um jegliches Abtreibungsrisiko bzw. Ansteckungsrisiko zu minimieren. (Dies ändert aber nichts an der einfachen Erkenntnis, daß Verhütung als solche ausnahmslos immer der Schöpfung von Mann und Frau und dem, was Gott dabei geschaffen und gemeint hat, widerspricht.) Bei der Propagierung eines angeblich "sicheren Geschlechtsverkehrs" wird zudem übersehen, daß der außereheliche Geschlechtsverkehr und frühe voreheliche Sexualkontakte nicht nur öfter als angenommen körperliche Krankheiten (aufgrund von sogenannten "Unfällen"), sondern auch vielfältige psychische Probleme mit sich bringen. Da es also selbst mit Kondom keine 100%ige Anwendungssicherheit in der Praxis gibt, kann der damit beabsichtigte Schutz gegen eine (Früh)abtreibung scheitern. Nur Ehrlichkeit hilft bei der Beratung: voreheliche Keuschheit und eheliche Treue dienen daher dem menschlichen Leben und der menschlichen Würde von Frau und Mann in jeder Hinsicht. Als Eltern sind alle besonders gerufen, diese Werte nicht zu verschweigen! Eine Möglichkeit der Natürlichen Empfängnisregelung (wie von der kirchlichen Lehre positiv angesprochen, wenn der ehelichen Verkehr begründetermaßen auf die empfängnisfreien Zeiten beschränkt wird) für treue Paare ist diejenige des Österreichers Dr. Josef Rötzer, der sich seit der Mitte des 20. Jahrhunderts damit beschäftigt. Es handelt sich hierbei um die symptothermale Methode. Hier werden die Beobachtung des Zervixschleimes, der die Fruchtbarkeit anzeigt und der zu gewissen Zeiten im Zyklus am Scheidenausgang wahrgenommen werden kann, mit der Messung der Aufwachtemperatur kombiniert. Nach dem Ende der Wahrnehmung dieser Absonderung bzw. dem Tag der besten Qualität (sog. Fruchtbarkeitshöhepunkt) dieses Schleimes werden eine bestimmte Anzahl (3 od. 4) von höheren Temperaturmessungen abgewartet. Wenn diese Temperaturhochlage feststeht, beginnt ein Zeitraum, in dem eine Empfängnis mit 100%iger Verläßlichkeit vermieden werden kann. Hier wird ein Pearl-Index von 0,0 erreicht! Zu Beginn der Zyklusphase, bevor Zeichen der Fruchtbarkeit festgestellt werden, ist ein Pearl-Index von 0,2 – 0,9 festzustellen. Die besten Pillenpräparate kommen auf einen Pearl Index von 0,1 – 1. Diese Methode hat keine Nebenwirkungen (schützt aber nicht vor Geschlechtskrankheiten), ist bei genauer Anwendung von hoher Zuverlässigkeit gekennzeichnet, vermittelt ein bewußteres Erleben des Frauseins sowie der Vorgänge im eigenen Körper und fördert auch die Partnerschaft. Außerdem ist dieser Weg sehr nützlich bei Kinderwunsch, und selbstverständlich ist er auch für die Stillzeit, die Wechseljahre und den Schichtdienst geeignet. Für diese Situationen gibt es eigene Regeln. Wissenschaftliche Absicherung: vgl. W. RELLA, Die Wirkungsweise oraler Kontrazeptiva und die Bedeutung des nidationshemmenden Effekts, Wien 1994, 60 f.: "Jede Frau, die die Kontrazeptionspille in Summe über 18 Jahre hinweg einnimmt, muß damit rechnen, daß sie bei uneingeschränktem Verkehr durchschnittlich einmal eine gezeugte Leibesfrucht vernichtet." Zugrunde liegen eine 10%ige Rate an Durchbruchsovulationen, eine 20%ige Wahrscheinlichkeit, wenn gerade dann auch die Zervixschleimbarriere nicht funktioniert sowie eine generelle Fecunditätsrate von 20 – 25 % pro Zyklus; d. h. eine Schwangerschaft in 250 Zyklen bzw. in 18 Jahren; dies entspricht einem Pearl-Index von 5 – 6. Für die sogenannte "Minipille" müssen noch höhere Nidationshemmungsquoten angenommen werden, da 5 x mehr Durchbruchsovulationen stattfinden. Außerdem ist beim Wiederbeginn nach einer Pillenpause mit einer fast 100%igen Nidationshemmung zu rechnen, da z. B. die Zervixschleimbarriere aufgehoben ist. Vgl. auch R. EHMANN, Die abortive Kontrazeption, in: R. SÜSSMUTH (Hrsg.), Empfängnisverhütung. Fakten, Hintergründe, Zusammenhänge, Holzgerlingen 2000, 63 – 108, der von namhaften Ärzten und Wissenschaftern berichtet, die im Zeitraum 1965 – 1975 von dieser tödlichen "Nebenwirkung" der "Pille" sprechen, vgl. 86: "Auf einer Ärzteversammlung gaben Vertreter einer großen Hormonherstellerfirma 1967 bereits zu, daß bei den Ovulationshemmern in bis zu 7 % der Eisprung stattfinde und die Befruchtung möglich sei und in der Folge die Einbettung des befruchteten Eies in der Gebärmutter in der Regel verhindert werde." Vgl. auch P. PIOCH, Statistische Berechnungen zum nidationshemmenden Effekt bei Ovulationshemmern, in: R. SÜSSMUTH (Hrsg.), Empfängnisverhütung. Fakten, Hintergründe, Zusammenhänge, Holzgerlingen 2000, 339 – 351, wobei Pioch von 60000 solchen zu den Standard-Abtreibungsmorden hinzukommenden Früh-Abtreibungen pro Jahr für Deutschland ausgeht. Nachbemerkung: direkte Verhütung und Anti-Kind-Mentalität können ungültige Ehen bewirken: es geht hier – nach dem Naturrecht und nach dem Kirchenrecht – nicht um ein etwaiges oder angeblich direktes und absolutes Recht auf Nachwuchs, sondern um das gegenseitige Recht auf potentiell zur Nachwuchszeugung geeignete naturgemäße Sexualakte. Wer das eheliche Recht und die eheliche Pflicht auf solche potentiell zeugungsoffene Akte durch positiven Willensakt ausschließt (z. B. durch den Vorsatz, dauernd Verhütungsmittel einzusetzen) und daher dieses Recht bzw. diese Pflicht beim Eheschluß nicht übertragen bzw. übernehmen möchte, kann keine gültige Ehe schließen und hat daher nach dem Naturrecht auch kein Recht auf eine Ehe, da er letztere durch den willentlichen Ausschluß zeugungsoffener Akte so umdefiniert, daß es keine (natürliche) Ehe im Vollsinn mehr wäre. Wer dem Nachwuchs vor dem Eheschluß darüber hinaus sogar das Lebensrecht abspricht (z. B. Vorentscheidung zum Abtreibungsmord im Falle einer wahrscheinlichen Behinderung), kann ebenso keine gültige Ehe schließen. Wer aber die zeugungsoffenen Akte und somit den potentiellen Nachwuchs lediglich zeitlich aufschieben möchte, wird nicht das Recht selbst auf zeugungsoffene Akte ausschließen, sondern nur die Ausübung des Rechtes zeitweilig behindern wollen, sodaß dann auf eine gültige Ehe geschlossen werden kann. Aber auch im Falle der kirchlich anerkannten Natürlichen Empfängnisregelung kann bei willentlich beabsichtigter dauerhafter Verlegung des Geschlechtsverkehrs in die sogenannten unfruchtbaren Tage der Frau keine gültige Ehe zustandekommen. Anders liegt der Fall jedoch bei einer sogenannten Josephsehe: was nämlich die Ehe mit Keuschheitsgelübde beider Partner betrifft, muß gesagt werden, daß die Eheleute hier nicht das gegenseitige Recht auf Zeugung von Nachwuchs ausschließen, insoweit eben ein Übereinkommen besteht, das im Moment der Hochzeit übernommene Recht nicht auszuüben (z. B. wegen schwerer Krankheit). Daher sind diese Ehen gültig. Nichtig sind jedoch auch Ehen, die geschlossen werden mit der festen Absicht, sich notfalls der Methoden künstlicher Befruchtung zu bedienen. Darüber hinaus gilt natürlich immer can. 1084 § 1 des CIC 1983: "Die der Ehe vorausgehende und dauernde Unfähigkeit zum Beischlaf, sei sie auf Seiten des Mannes oder der Frau, sei sie absolut oder relativ, macht die Ehe aus ihrem Wesen heraus ungültig." (Eine Unfruchtbarkeit als solche macht die Eheschließung aber noch nicht ungültig.) Im neuen Kurzkatechismus lautet eine Frage: Was können Eheleute machen, wenn sie keine Kinder haben? Wenn ihnen das Geschenk eines Kindes versagt ist, können die Eheleute, nachdem sie alle zulässigen Mittel der Medizin ausgeschöpft haben, ihre Freigebigkeit zeigen, indem sie Kinder in Pflege nehmen oder adoptieren oder indem sie bedeutsame Dienste am Nächsten übernehmen. So verwirklichen sie eine wertvolle geistliche Fruchtbarkeit. Wie immer stehe ich gerne für sachliche Kritik, Anfragen und Diskussionen über alle Fragen zur Verfügung. Auf die Fürsprache der allerseligsten Jungfrau und Gottesmutter Maria – wir feiern heute Mariae Heimsuchung – wünsche ich uns allen eine gute Gewissensbildung, Euer Padre Alex – Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik Die aktuellere Fassung dieses Eintrags findet sich hier! |
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