Saturday, May 26. 2012
NORMEN ZUR BEURTEILUNG MUTMASSLICHER ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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11:00
Comments (0) Trackbacks (0) ![]() NORMEN ZUR BEURTEILUNG MUTMASSLICHER ERSCHEINUNGEN
Im Hinblick auf das Pfingstfest und die Aussendung des Heiligen Geistes stellt sich für alle Christen immer wieder neu die Frage nach der Unterscheidung der Geister im Alltag und auch bei zunächst nicht erklärbaren Phänomenen. Der Heilige Stuhl hat nunmehr die bereits geltenden kirchenrechtlichen Normen zur Beurteilung von "Erscheinungen und Offenbarungen" vom 25. Februar 1978 offiziell in gängige Sprachen gebracht und aus diesem Anlaß heraus mit einem Vorwort versehen. Ich übernehme diese wichtigen Texte von der Internetseite des Vatikan:
NORMEN FÜR DAS VERFAHREN ZUR BEURTEILUNG MUTMASSLICHER ERSCHEINUNGEN UND OFFENBARUNGEN (Aktuelles) Vorwort von William Kardinal Levada, Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre (vom 14. Dezember 2011) 1. Die Kongregation für die Glaubenslehre beschäftigt sich mit Fragen bezüglich der Förderung und des Schutzes der Glaubenslehre sowie der Moral. Sie ist darüber hinaus für die Untersuchung weiterer Probleme zuständig, die mit der Glaubenspraxis in Beziehung stehen, wie Fälle von Pseudo-Mystizismus, behaupteten Erscheinungen, Visionen und Botschaften, denen ein übernatürlicher Ursprung zugeschrieben wird. In Wahrnehmung dieser zuletzt genannten schwierigen Aufgabe, die dem Dikasterium aufgetragen ist, wurden vor inzwischen schon über 30 Jahren die Normae de modo procedendi in diudicandis praesumptis apparitionibus ac revelationibus veröffentlicht. Dieses Dokument wurde, nachdem es von den Vätern der Kongregation in der Ordentlichen Versammlung beschlossen worden war, vom Diener Gottes Papst Paul VI. am 24. Februar 1978 approbiert und sodann vom Dikasterium am 25. Februar 1978 in Kraft gesetzt. Seinerzeit wurden diese Normae lediglich den Bischöfen zur Kenntnis gebracht, ohne daß eine amtliche Bekanntgabe erfolgte. Dies geschah nicht zuletzt deshalb, weil diese Normen zuallererst die Hirten der Kirche ansprechen. 2. Im Laufe der Zeit wurde das Dokument bekanntlich schon in mehreren Sprachen in einigen Werken zur genannten Materie veröffentlicht, freilich ohne vorherige Genehmigung durch dieses zuständige Dikasterium. Heute muß man anerkennen, daß die wesentlichen Inhalte dieser wichtigen Verordnung allgemein bekannt sind. Deshalb hielt die Kongregation für die Glaubenslehre es für angebracht, die genannten Normen zu veröffentlichen und zugleich eine Übersetzung in den wichtigsten Sprachen zur Verfügung zu stellen. 3. Die Problematik von Ereignissen, die mit übernatürlichen Phänomenen verbunden sind, ist weiterhin für das Leben und die Sendung der Kirche aktuell. Dies zeigte sich auch kürzlich wieder in der pastoralen Sorge der Bischöfe, die im Oktober 2008 zur XII. Ordentlichen Versammlung der Bischofssynode über das Wort Gottes zusammengekommen waren. Diese Sorge wurde von Papst Benedikt XVI. in einer wichtigen Passage des Nachsynodalen Apostolischen Schreibens Verbum Domini aufgegriffen, in der er die Problematik in den umfassenderen Horizont der Heilsökonomie einordnet. Es erscheint angebracht, hier an diese Lehräußerung des Papstes zu erinnern, die als Einladung zu verstehen, diesen übernatürlichen Phänomenen die ihnen zukommende Aufmerksamkeit zu schenken. Diesem Zweck soll auch die vorliegende Veröffentlichung dienen: "Mit all dem bringt die Kirche das Bewußtsein zum Ausdruck, daß sie in Jesus Christus dem endgültigen Wort Gottes gegenübersteht; er ist »der Erste und der Letzte« (Offb 1,17). Er hat der Schöpfung und der Geschichte ihren endgültigen Sinn gegeben; deshalb sind wir berufen, in diesem eschatologischen Rhythmus des Wortes die Zeit zu leben, die Schöpfung Gottes zu bewohnen; »daher ist die christliche Heilsordnung, nämlich der neue und endgültige Bund, unüberholbar, und es ist keine neue öffentliche Offenbarung mehr zu erwarten vor der Erscheinung unseres Herrn Jesus Christus in Herrlichkeit (vgl. 1 Tim 6,14 und Tit 2,13)« (Dei Verbum, 4). Wie die Väter während der Synode in Erinnerung gerufen haben, »zeigt sich das Besondere des Christentums im Ereignis Jesu Christi, Höhepunkt der Offenbarung, Erfüllung der Verheißungen Gottes und Mittler der Begegnung zwischen dem Menschen und Gott. Er, „der von Gott Kunde gebracht hat“ (vgl. Joh 1,18), ist das einzige und endgültige Wort, das der Menschheit gegeben wurde« (Propositio, 4). Der heilige. Johannes vom Kreuz hat diese Wahrheit wunderbar ausgedrückt: »Da Gott uns seinen Sohn geschenkt hat, der sein einziges und endgültiges Wort ist, hat er uns in diesem einzigen Wort alles auf einmal gesagt und nichts mehr hinzuzufügen ... Denn was er ehedem den Propheten nur teilweise kundgetan hat, das hat er in seinem Sohn vollständig mitgeteilt, indem er uns dieses Ganze gab, seinen Sohn. Wer darum den Herrn jetzt noch befragen oder von ihm Visionen oder Offenbarungen haben wollte, der würde nicht bloß unvernünftig handeln, sondern Gott beleidigen, weil er seine Augen nicht einzig auf Christus richtet, sondern Anderes und Neues sucht« (Der Aufstieg zum Berge Karmel, II, 22).“ Im Licht des oben Gesagten hebt Papst Benedikt XVI. hervor: "Folglich hat die Synode empfohlen, »den Gläubigen zu helfen, das Wort Gottes von Privatoffenbarungen zu unterscheiden« (Propositio, 47). Diese »sind nicht dazu da, die endgültige Offenbarung Christi … zu 'vervollständigen', sondern sollen helfen, in einem bestimmten Zeitalter tiefer aus ihr zu leben« (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 67). Der Wert der Privatoffenbarungen ist wesentlich unterschieden von der einer öffentlichen Offenbarung: Diese fordert unseren Glauben an, denn in ihr spricht durch Menschenworte und durch die Vermittlung der lebendigen Gemeinschaft der Kirche hindurch Gott selbst zu uns. Der Maßstab für die Wahrheit einer Privatoffenbarung ist ihre Hinordnung auf Christus selbst. Wenn sie uns von ihm wegführt, dann kommt sie sicher nicht vom Heiligen Geist, der uns in das Evangelium hinein- und nicht aus ihm herausführt. Die Privatoffenbarung ist eine Hilfe zu diesem Glauben, und sie erweist sich gerade dadurch als glaubwürdig, daß sie auf die eine öffentliche Offenbarung verweist. Die kirchliche Approbation einer Privatoffenbarung zeigt daher im wesentlichen an, daß die entsprechende Botschaft nichts enthält, was dem Glauben und den guten Sitten entgegensteht; es ist erlaubt, sie zu veröffentlichen, und den Gläubigen ist es gestattet, ihr in kluger Weise ihre Zustimmung zu schenken. Eine Privatoffenbarung kann neue Akzente setzen, neue Weisen der Frömmigkeit herausstellen oder alte vertiefen. Sie kann einen gewissen prophetischen Charakter besitzen (vgl. 1 Thess 5,19 - 21) und eine wertvolle Hilfe sein, das Evangelium in der jeweils gegenwärtigen Stunde besser zu verstehen und zu leben; deshalb soll man sie nicht achtlos beiseite schieben. Sie ist eine Hilfe, die angeboten wird, aber von der man nicht Gebrauch machen muß. Auf jeden Fall muß es darum gehen, daß sie Glaube, Hoffnung und Liebe nährt, die der bleibende Weg des Heils für alle sind (Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Die Botschaft von Fatima [26. Juni 2000]: Ench. Vat. 19, Nrn. 974 - 1021)“.[Anm. 1 = Nachsynodales Apostolisches Schreiben Verbum Domini über das Wort Gottes im Leben und in der Sendung der Kirche, 30. September 2010, Nr. 14: AAS 102 (2010) 695-996. Vgl. hierzu auch die Abschnitte im Katechismus der Katholischen Kirche, die dieser Thematik gewidmet sind (Nr. 66-67).] 4. Diese Kongregation hofft sehr, daß die offizielle Veröffentlichung der Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmaßlicher Erscheinungen und Offenbarungen eine Hilfe bieten wird für das Engagement der Hirten der Katholischen Kirche bei der herausfordernden Aufgabe der Unterscheidung der vorgeblichen Erscheinungen und Offenbarungen, der Botschaften und Mitteilungen, oder - allgemeiner gesprochen - außergewöhnlicher Phänomene mit mutmaßlich übernatürlichen Ursprung. Zugleich soll der Text, so ist zu wünschen, auch Theologen und anderen Experten von Nutzen sein, die auf diesem Gebiet der lebendigen Erfahrung der Kirche tätig sind, das heutzutage eine gewisse Bedeutung hat und deshalb eine immer tiefere Reflexion erforderlich macht. Vatikanstadt, am 14. Dezember 2011, dem Gedenktag des heiligen Johannes vom Kreuz. William Kardinal Levada Präfekt Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmaßlicher Erscheinungen und Offenbarungen Normae de modo procedendi in diudicandis praesumptis apparitionibus ac revelationibus Vorbemerkung zur Entstehung und zum Charakter der Normen Auf der jährlichen Vollversammlung im November 1974 haben die Väter dieser Heiligen Kongregation die Probleme bezüglich mutmaßlicher Erscheinungen und häufig damit verbundener Offenbarungen untersucht. Sie sind zu folgenden Ergebnissen gekommen: 1. Dank der Kommunikationsmittel (Massenmedien) verbreiten sich heute Nachrichten über solche Erscheinungen schneller unter den Gläubigen als in früheren Zeiten. Darüber hinaus begünstigt und vervielfacht die heutige Mobilität Pilgerfahrten, sodaß die kirchliche Autorität sich zur genannten Sache äußern muß. 2. Andererseits machen es die heutige Mentalität und die Notwendigkeit einer kritischen wissenschaftlichen Untersuchung schwieriger, wenn nicht fast unmöglich, mit der gebotenen Schnelligkeit jenes Urteil zu fällen, das in der Vergangenheit die Untersuchungen zur Sache abgeschlossen hat (constat de supernaturalitate, non constat de supernaturalitate) und den Ordinarien die Möglichkeit bot, den öffentlichen Kult oder andere Formen der Verehrung durch die Gläubigen zu gestatten oder zu verbieten. Aus den genannten Gründen und damit die Verehrung durch die Gläubigen, die durch solche Geschehnisse hervorgerufen wird, sich in voller Übereinstimmung mit der Kirche entfalten und Frucht tragen kann, woran die Kirche selbst in Zukunft den wahren Charakter dieser Phänomene erkennen kann, haben die Väter beschlossen, daß in diesem Bereich das folgende Verfahren Anwendung findet. Sobald die kirchliche Autorität über irgendwelche mutmaßlichen Erscheinungen oder Offenbarungen Kenntnis erhält, ist es ihre Aufgabe: a) an Hand der positiven und negativen Kriterien über die Geschehnisse zu urteilen (vgl. unten Nr. I) b) sofern diese Prüfung zu einem positiven Ergebnis führt, einige Ausdrucksformen des öffentlichen Kultes oder der Verehrung zu erlauben, wobei diese zugleich weiterhin mit großer Klugheit überwacht werden müssen (dies ist gleichbedeutend mit der Formel „pro nunc nihil obstare“); c) im Licht der mit der Zeit gewonnenen Erfahrung und unter besonderer Berücksichtigung der geistlichen Fruchtbarkeit, die aus der neuen Verehrung hervorgeht ein Urteil über die Wahrheit und Übernatürlichkeit zu fällen, wo der Fall es erfordert. I. Kriterien, um wenigstens mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit den Charakter mutmaßlicher Erscheinungen und Offenbarungen beurteilen zu können A) Positive Kriterien: a) Eine durch genaue Untersuchungen gewonnene moralische Gewißheit oder wenigstens große Wahrscheinlichkeit über die Wirklichkeit des Ereignisses. b) Besondere Umstände bezüglich der Wirklichkeit und der Natur des Geschehenen, wie etwa: 1. persönliche Eigenschaften des oder der Betroffenen (insbesondere psychische Ausgeglichenheit; Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit im sittlichen Lebenswandel; Aufrichtigkeit und beständige Folgsamkeit gegenüber der kirchlichen Autorität; die Fähigkeit, zu gewöhnlichen Ausdrucksformen des Glaubenslebens zurückzukehren; usw.); 2. bezüglich der Offenbarungen: Wahrheit und Irrtumslosigkeit der theologischen und geistlichen Lehre; 3. eine gesunde Verehrung sowie reichliche und anhaltende geistliche Früchte (wie etwa Geist des Gebetes, Bekehrungen, Zeugnisse der Nächstenliebe, usw.). B) Negative Kriterien: a) Ein offensichtlicher Tatsachenirrtum. b) Lehrmäßige Irrtümer, die Gott selbst, der allerseligsten Jungfrau Maria oder einem Heiligen in ihren Äußerungen zugeschrieben werden, wobei man allerdings die Möglichkeit berücksichtigen muß, daß die Person – möglicherweise unbewußt – zu einer authentischen übernatürlichen Offenbarung rein menschliche Elemente oder gar irgendwelche Irrtümer der natürlichen Ordnung hinzugefügt haben könnte (vgl. hl. Ignatius, Exerzitienbuch, Nr. 336). c) Ein offensichtliches Gewinnstreben, das unmittelbar mit dem Geschehen verbunden ist. d) Schwer unmoralische Handlungen, die zum Zeitpunkt oder anläßlich des Geschehens entweder von der betreffenden Person oder von ihren Anhängern begannen wurden. e) Psychische Erkrankungen oder psychopathische Tendenzen der Person, die mit Sicherheit einen Einfluß auf das mutmaßlich übernatürliche Geschehen ausübten, sowie Psychosen, Massenhysterien oder ähnliche derartige Phänomene. Es muß darauf aufmerksam gemacht werden, daß diese positiven und negativen Kriterien indikativen und nicht taxativen Charakter haben und in kumulativer Weise bzw. in einer gewissen wechselseitigen Konvergenz angewandt werden müssen. II. Über die Art des Eingriffs der zuständigen kirchlichen Autorität 1. Falls im Zusammenhang mit einem mutmaßlich übernatürlichen Ereignis unter den Gläubigen gleichsam spontan ein Kult oder eine andere Form der Verehrung entsteht, ist es eine dringende Aufgabe der zuständigen kirchlichen Autorität, sich unverzüglich zu informieren und mit Umsicht eine Untersuchung durchzuführen. 2. Auf die legitime Bitte von Gläubigen hin (d. h. von solchen, die in Gemeinschaft mit den Hirten stehen und nicht von sektiererischem Geist getrieben werden) kann die zuständige kirchliche Autorität eingreifen und bestimmte Formen des Kultes oder der Verehrung erlauben und fördern, sofern dem unter Beachtung der oben genannten Kriterien nichts entgegen steht. Es muß dabei aber darauf geachtet werden, daß die Gläubigen diese Handlungsweise nicht als eine Anerkennung des übernatürlichen Charakters des Geschehens durch die Kirche mißverstehen (vgl. Vorbemerkung, c). 3. Aufgrund des ihr eigenen Lehr- und Hirtenamtes kann die zuständige kirchliche Autorität auch aus eigenem Antrieb einschreiten. Unter besonderen Umständen muß sie dies sogar tun, zum Beispiel um Mißbräuche in der Ausübung des Kultes oder der Verehrung zu korrigieren bzw. zu verhindern, um Irrlehren zu verurteilen, um die Gefahren eines falschen oder unangebrachten Mystizismus zurückzuweisen, usw. 4. In Zweifelsfällen, die das Wohl der Kirche in keiner Weise gefährden, soll sich die zuständige kirchliche Autorität jedes Urteils und jedes direkten Eingriffs enthalten (denn es kann auch passieren, daß im Laufe der Zeit ein Geschehen mit mutmaßlich übernatürlichem Charakter wieder in Vergessenheit gerät). Sie darf aber nicht nachlassen, wachsam zu bleiben, damit sie, wenn erforderlich, schnell und klug eingreifen kann. III. Die zum Einschreiten zuständigen Autoritäten 1. Die Aufgabe zu wachen und einzuschreiten kommt in erster Linie dem Ortsordinarius zu. 2. Die regionale oder nationale Bischofskonferenz kann einschreiten: a) wenn der Ortsordinarius das Seine getan hat und sich an die Konferenz wendet, um ein sichereres Urteil über die Sache zu erlangen. b) wenn das Geschehen schon die Nation oder Region betrifft, freilich immer mit der vorgängigen Zustimmung des Ortsordinarius. 3. Der Apostolische Stuhl kann sowohl auf Bitten des Ordinarius selbst oder einer qualifizierten Gruppe von Gläubigen als auch direkt auf Grund der universalen Jurisdiktion des Papstes eingreifen (vgl. unten Nr. IV). IV. Das Einschreiten der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre 1. a) Das Einschreiten der Heiligen Kongregation kann sowohl vom Ordinarius, nachdem er das Seine getan hat, als auch von einer qualifizierten Gruppe von Gläubigen erbeten werden. Im zweiten Fall ist darauf zu achten, daß das Ansuchen bei der Heiligen Kongregation nicht durch zweifelhafte Gründe motiviert ist (wie zum Beispiel der Wunsch, den Ordinarius zur Abänderung seiner rechtmäßig getroffenen Entscheidungen zu zwingen oder einer sektiererischen Gruppe Anerkennung zu verschaffen, usw.). b) Es ist Aufgabe der Heiligen Kongregation, bei schwierigeren Fällen, besonders wenn die Sache einen größeren Teil der Kirche betrifft, aus eigenem Antrieb einzugreifen, stets nachdem der Ordinarius und, wenn es die Situation erfordert, auch die Bischofskonferenz gehört wurde. 2. Es kommt der Heiligen Kongregation zu, die Vorgangsweise des Ordinarius zu prüfen und zu billigen oder, wo dies möglich und angeraten erscheint, eine neue Untersuchung der Sache, die sich von der durch den Ordinarius durchgeführten unterscheidet, einzuleiten, sei es durch die Kongregation selbst oder durch eine Sonderkommission. Die vorliegenden Normen sind in der Vollversammlung dieser Heiligen Kongregation beschlossen und von Papst Paul VI., feliciter regnans, am 24. Februar 1978 approbiert worden. Rom, am Sitz der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre, am 25. Februar 1978. Franjo Kardinal Šeper Präfekt + Jérôme Hamer, O.P. Sekretär [ENDE DER VOM HEILIGEN STUHL ÜBERNOMMENEN ÜBERSETZUNGEN.] Somit können Unsicherheiten bei der Begegnung mit Menschen, die Erscheinungen, Offenbarungen und andere Phänomene berichten oder selbst erlebt haben wollen, besser zugeordnet und gelöst werden. Durch das vollkommene Vertrauen des Christen in die Vorsehung des allmächtigen und barmherzigen Gottes sind Christen vom Zwang oder von einer Sucht nach dauernden neuen Zeichen und Wundern befreit, der gelebte Glaube ist in dieser Hinsicht wesentlich unspektakulärer. So wünsche ich allen ein gesegnetes Pfingstfest und die Feier der Pfingstoktav am Pfingstmontag bzw. bis zum Pfingstsamstag. Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik Monday, April 16. 2012
ZUM 85. GEBURTSTAG SEINER HEILIGKEIT ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Aktuelle Predigt, Katholische Lehre, Sonstiges at
10:28
Comments (0) Trackbacks (2) ![]() ZUM 85. GEBURTSTAG SEINER HEILIGKEIT PAPST BENEDIKT XVI.
Anläßlich des 85. Geburtstages Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI., des sichtbaren Stellvertreters unseres Herrn Jesus Christus auf Erden, erlaube ich mir, zwei wichtige Texte von der Seite des Heiligen Stuhles zu übernehmen, nämlich einerseits die Ansprache im Berliner Reichtstagsgebäude im Rahmen seiner Apostolischen Reise nach Deutschland, gehalten am 22. September 2011, und andererseits die Predigt in der Chrisam-Messe am Gründonnerstag vormittag, gehalten somit am 5. April 2012. Das wissenschaftliche fundierte Ansprechen von Problemen und das Mitdenken auf geistlicher Ebene und somit die Orientierung für suchende Menschen sind zweifellos die großen Stärken des derzeitigen Papstes. Und so lasse ich ihn selbst zu Wort kommen:
I. ANSPRACHE BEIM BESUCH DES DEUTSCHEN BUNDESTAGS (22. SEPTEMBER 2011): Es ist mir Ehre und Freude, vor diesem Hohen Haus zu sprechen – vor dem Parlament meines deutschen Vaterlandes, das als demokratisch gewählte Volksvertretung hier zusammenkommt, um zum Wohl der Bundesrepublik Deutschland zu arbeiten. Dem Herrn Bundestagspräsidenten möchte ich für seine Einladung zu dieser Rede ebenso danken wie für die freundlichen Worte der Begrüßung und Wertschätzung, mit denen er mich empfangen hat. In dieser Stunde wende ich mich an Sie, verehrte Damen und Herren – gewiß auch als Landsmann, der sich lebenslang seiner Herkunft verbunden weiß und die Geschicke der deutschen Heimat mit Anteilnahme verfolgt. Aber die Einladung zu dieser Rede gilt mir als Papst, als Bischof von Rom, der die oberste Verantwortung für die katholische Christenheit trägt. Sie anerkennen damit die Rolle, die dem Heiligen Stuhl als Partner innerhalb der Völker- und Staatengemeinschaft zukommt. Von dieser meiner internationalen Verantwortung her möchte ich Ihnen einige Gedanken über die Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaats vorlegen. Lassen Sie mich meine Überlegungen über die Grundlagen des Rechts mit einer kleinen Geschichte aus der Heiligen Schrift beginnen. Im ersten Buch der Könige wird erzählt, daß Gott dem jungen König Salomon bei seiner Thronbesteigung eine Bitte freistellte. Was wird sich der junge Herrscher in diesem Augenblick erbitten? Erfolg – Reichtum – langes Leben – Vernichtung der Feinde? Nicht um diese Dinge bittet er. Er bittet: „Verleih deinem Knecht ein hörendes Herz, damit er dein Volk zu regieren und das Gute vom Bösen zu unterscheiden versteht“ (1 Kön 3,9). Die Bibel will uns mit dieser Erzählung sagen, worauf es für einen Politiker letztlich ankommen muß. Sein letzter Maßstab und der Grund für seine Arbeit als Politiker darf nicht der Erfolg und schon gar nicht materieller Gewinn sein. Die Politik muß Mühen um Gerechtigkeit sein und so die Grundvoraussetzung für Friede schaffen. Natürlich wird ein Politiker den Erfolg suchen, ohne den er überhaupt nicht die Möglichkeit politischer Gestaltung hätte. Aber der Erfolg ist dem Maßstab der Gerechtigkeit, dem Willen zum Recht und dem Verstehen für das Recht untergeordnet. Erfolg kann auch Verführung sein und kann so den Weg auftun für die Verfälschung des Rechts, für die Zerstörung der Gerechtigkeit. „Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“, hat der heilige Augustinus einmal gesagt[Anm. 1 = De civitate Dei, IV, 4, 1]. Wir Deutsche wissen es aus eigener Erfahrung, daß diese Worte nicht ein leeres Schreckgespenst sind. Wir haben erlebt, daß Macht von Recht getrennt wurde, daß Macht gegen Recht stand, das Recht zertreten hat und daß der Staat zum Instrument der Rechtszerstörung wurde – zu einer sehr gut organisierten Räuberbande, die die ganze Welt bedrohen und an den Rand des Abgrunds treiben konnte. Dem Recht zu dienen und der Herrschaft des Unrechts zu wehren ist und bleibt die grundlegende Aufgabe des Politikers. In einer historischen Stunde, in der dem Menschen Macht zugefallen ist, die bisher nicht vorstellbar war, wird diese Aufgabe besonders dringlich. Der Mensch kann die Welt zerstören. Er kann sich selbst manipulieren. Er kann sozusagen Menschen machen und Menschen vom Menschsein ausschließen. Wie erkennen wir, was recht ist? Wie können wir zwischen Gut und Böse, zwischen wahrem Recht und Scheinrecht unterscheiden? Die salomonische Bitte bleibt die entscheidende Frage, vor der der Politiker und die Politik auch heute stehen. In einem Großteil der rechtlich zu regelnden Materien kann die Mehrheit ein genügendes Kriterium sein. Aber daß in den Grundfragen des Rechts, in denen es um die Würde des Menschen und der Menschheit geht, das Mehrheitsprinzip nicht ausreicht, ist offenkundig: Jeder Verantwortliche muß sich bei der Rechtsbildung die Kriterien seiner Orientierung suchen. Im 3. Jahrhundert hat der große Theologe Origenes den Widerstand der Christen gegen bestimmte geltende Rechtsordnungen so begründet: „Wenn jemand sich bei den Skythen befände, die gottlose Gesetze haben, und gezwungen wäre, bei ihnen zu leben …, dann würde er wohl sehr vernünftig handeln, wenn er im Namen des Gesetzes der Wahrheit, das bei den Skythen ja Gesetzwidrigkeit ist, zusammen mit Gleichgesinnten auch entgegen der bei jenen bestehenden Ordnung Vereinigungen bilden würde …“[Anm. 2 = Contra Celsum GCS Orig. 428 (Koetschau); vgl. A. Fürst, Monotheismus und Monarchie. Zum Zusammenhang von Heil und Herrschaft in der Antike. In: Theol.Phil. 81 (2006) 321 - 338; Zitat S. 336; vgl. auch J. Ratzinger, Die Einheit der Nationen. Eine Vision der Kirchenväter (Salzburg – München 1971) 60.] Von dieser Überzeugung her haben die Widerstandskämpfer gegen das Naziregime und gegen andere totalitäre Regime gehandelt und so dem Recht und der Menschheit als ganzer einen Dienst erwiesen. Für diese Menschen war es unbestreitbar evident, daß geltendes Recht in Wirklichkeit Unrecht war. Aber bei den Entscheidungen eines demokratischen Politikers ist die Frage, was nun dem Gesetz der Wahrheit entspreche, was wahrhaft recht sei und Gesetz werden könne, nicht ebenso evident. Was in bezug auf die grundlegenden anthropologischen Fragen das Rechte ist und geltendes Recht werden kann, liegt heute keineswegs einfach zutage. Die Frage, wie man das wahrhaft Rechte erkennen und so der Gerechtigkeit in der Gesetzgebung dienen kann, war nie einfach zu beantworten, und sie ist heute in der Fülle unseres Wissens und unseres Könnens noch sehr viel schwieriger geworden. Wie erkennt man, was recht ist? In der Geschichte sind Rechtsordnungen fast durchgehend religiös begründet worden: Vom Blick auf die Gottheit her wird entschieden, was unter Menschen rechtens ist. Im Gegensatz zu anderen großen Religionen hat das Christentum dem Staat und der Gesellschaft nie ein Offenbarungsrecht, nie eine Rechtsordnung aus Offenbarung vorgegeben. Es hat stattdessen auf Natur und Vernunft als die wahren Rechtsquellen verwiesen – auf den Zusammenklang von objektiver und subjektiver Vernunft, der freilich das Gegründetsein beider Sphären in der schöpferischen Vernunft Gottes voraussetzt. Die christlichen Theologen haben sich damit einer philosophischen und juristischen Bewegung angeschlossen, die sich seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. gebildet hatte. In der ersten Hälfte des 2. vorchristlichen Jahrhunderts kam es zu einer Begegnung zwischen dem von stoischen Philosophen entwickelten sozialen Naturrecht und verantwortlichen Lehrern des römischen Rechts.[Anm. 3 = Vgl. W. Waldstein, Ins Herz geschrieben. Das Naturrecht als Fundament einer menschlichen Gesellschaft (Augsburg 2010) 11 ff.; 31 - 61.] In dieser Berührung ist die abendländische Rechtskultur geboren worden, die für die Rechtskultur der Menschheit von entscheidender Bedeutung war und ist. Von dieser vorchristlichen Verbindung von Recht und Philosophie geht der Weg über das christliche Mittelalter in die Rechtsentfaltung der Aufklärungszeit bis hin zur Erklärung der Menschenrechte und bis zu unserem deutschen Grundgesetz, mit dem sich unser Volk 1949 zu den „unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ bekannt hat. Für die Entwicklung des Rechts und für die Entwicklung der Humanität war es entscheidend, daß sich die christlichen Theologen gegen das vom Götterglauben geforderte religiöse Recht auf die Seite der Philosophie gestellt, Vernunft und Natur in ihrem Zueinander als die für alle gültige Rechtsquelle anerkannt haben. Diesen Entscheid hatte schon Paulus im Brief an die Römer vollzogen, wenn er sagt: „Wenn Heiden, die das Gesetz (die Tora Israels) nicht haben, von Natur aus das tun, was im Gesetz gefordert ist, so sind sie… sich selbst Gesetz. Sie zeigen damit, daß ihnen die Forderung des Gesetzes ins Herz geschrieben ist; ihr Gewissen legt Zeugnis davon ab …“ (Röm 2,14 f.) Hier erscheinen die beiden Grundbegriffe Natur und Gewissen, wobei Gewissen nichts anderes ist als das hörende Herz Salomons, als die der Sprache des Seins geöffnete Vernunft. Wenn damit bis in die Zeit der Aufklärung, der Menschenrechtserklärung nach dem Zweiten Weltkrieg und in der Gestaltung unseres Grundgesetzes die Frage nach den Grundlagen der Gesetzgebung geklärt schien, so hat sich im letzten halben Jahrhundert eine dramatische Veränderung der Situation zugetragen. Der Gedanke des Naturrechts gilt heute als eine katholische Sonderlehre, über die außerhalb des katholischen Raums zu diskutieren nicht lohnen würde, so daß man sich schon beinahe schämt, das Wort überhaupt zu erwähnen. Ich möchte kurz andeuten, wieso diese Situation entstanden ist. Grundlegend ist zunächst die These, daß zwischen Sein und Sollen ein unüberbrückbarer Graben bestehe. Aus Sein könne kein Sollen folgen, weil es sich da um zwei völlig verschiedene Bereiche handle. Der Grund dafür ist das inzwischen fast allgemein angenommene positivistische Verständnis von Natur. Wenn man die Natur – mit den Worten von H. Kelsen – als „ein Aggregat von als Ursache und Wirkung miteinander verbundenen Seinstatsachen“ ansieht, dann kann aus ihr in der Tat keine irgendwie geartete ethische Weisung hervorgehen.[Anm. 4 = Waldstein, a. a. O., 15 - 21.] Ein positivistischer Naturbegriff, der die Natur rein funktional versteht, so wie die Naturwissenschaft sie erkennt, kann keine Brücke zu Ethos und Recht herstellen, sondern wiederum nur funktionale Antworten hervorrufen. Das gleiche gilt aber auch für die Vernunft in einem positivistischen, weithin als allein wissenschaftlich angesehenen Verständnis. Was nicht verifizierbar oder falsifizierbar ist, gehört danach nicht in den Bereich der Vernunft im strengen Sinn. Deshalb müssen Ethos und Religion dem Raum des Subjektiven zugewiesen werden und fallen aus dem Bereich der Vernunft im strengen Sinn des Wortes heraus. Wo die alleinige Herrschaft der positivistischen Vernunft gilt – und das ist in unserem öffentlichen Bewußtsein weithin der Fall –, da sind die klassischen Erkenntnisquellen für Ethos und Recht außer Kraft gesetzt. Dies ist eine dramatische Situation, die alle angeht und über die eine öffentliche Diskussion notwendig ist, zu der dringend einzuladen eine wesentliche Absicht dieser Rede bildet. Das positivistische Konzept von Natur und Vernunft, die positivistische Weltsicht als Ganze ist ein großartiger Teil menschlichen Erkennens und menschlichen Könnens, auf die wir keinesfalls verzichten dürfen. Aber es ist nicht selbst als Ganzes eine dem Menschsein in seiner Weite entsprechende und genügende Kultur. Wo die positivistische Vernunft sich allein als die genügende Kultur ansieht und alle anderen kulturellen Realitäten in den Status der Subkultur verbannt, da verkleinert sie den Menschen, ja sie bedroht seine Menschlichkeit. Ich sage das gerade im Hinblick auf Europa, in dem weite Kreise versuchen, nur den Positivismus als gemeinsame Kultur und als gemeinsame Grundlage für die Rechtsbildung anzuerkennen, alle übrigen Einsichten und Werte unserer Kultur in den Status einer Subkultur verweisen und damit Europa gegenüber den anderen Kulturen der Welt in einen Status der Kulturlosigkeit gerückt und zugleich extremistische und radikale Strömungen herausgefordert werden. Die sich exklusiv gebende positivistische Vernunft, die über das Funktionieren hinaus nichts wahrnehmen kann, gleicht den Betonbauten ohne Fenster, in denen wir uns Klima und Licht selber geben, beides nicht mehr aus der weiten Welt Gottes beziehen wollen. Und dabei können wir uns doch nicht verbergen, daß wir in dieser selbstgemachten Welt im stillen doch aus den Vorräten Gottes schöpfen, die wir zu unseren Produkten umgestalten. Die Fenster müssen wieder aufgerissen werden, wir müssen wieder die Weite der Welt, den Himmel und die Erde sehen und all dies recht zu gebrauchen lernen. Aber wie geht das? Wie finden wir in die Weite, ins Ganze? Wie kann die Vernunft wieder ihre Größe finden, ohne ins Irrationale abzugleiten? Wie kann die Natur wieder in ihrer wahren Tiefe, in ihrem Anspruch und mit ihrer Weisung erscheinen? Ich erinnere an einen Vorgang in der jüngeren politischen Geschichte, in der Hoffnung, nicht allzusehr mißverstanden zu werden und nicht zu viele einseitige Polemiken hervorzurufen. Ich würde sagen, daß das Auftreten der ökologischen Bewegung in der deutschen Politik seit den 70er Jahren zwar wohl nicht Fenster aufgerissen hat, aber ein Schrei nach frischer Luft gewesen ist und bleibt, den man nicht überhören darf und nicht beiseite schieben kann, weil man zu viel Irrationales darin findet. Jungen Menschen war bewußt geworden, daß irgend etwas in unserem Umgang mit der Natur nicht stimmt. Daß Materie nicht nur Material für unser Machen ist, sondern daß die Erde selbst ihre Würde in sich trägt und wir ihrer Weisung folgen müssen. Es ist wohl klar, daß ich hier nicht Propaganda für eine bestimmte politische Partei mache – nichts liegt mir ferner als dies. Wenn in unserem Umgang mit der Wirklichkeit etwas nicht stimmt, dann müssen wir alle ernstlich über das Ganze nachdenken und sind alle auf die Frage nach den Grundlagen unserer Kultur überhaupt verwiesen. Erlauben Sie mir, bitte, daß ich noch einen Augenblick bei diesem Punkt bleibe. Die Bedeutung der Ökologie ist inzwischen unbestritten. Wir müssen auf die Sprache der Natur hören und entsprechend antworten. Ich möchte aber nachdrücklich einen Punkt ansprechen, der nach wie vor – wie mir scheint –ausgeklammert wird: Es gibt auch eine Ökologie des Menschen. Auch der Mensch hat eine Natur, die er achten muß und die er nicht beliebig manipulieren kann. Der Mensch ist nicht nur sich selbst machende Freiheit. Der Mensch macht sich nicht selbst. Er ist Geist und Wille, aber er ist auch Natur, und sein Wille ist dann recht, wenn er auf die Natur achtet, sie hört und sich annimmt als der, der er ist und der sich nicht selbst gemacht hat. Gerade so und nur so vollzieht sich wahre menschliche Freiheit. Kehren wir zurück zu den Grundbegriffen Natur und Vernunft, von denen wir ausgegangen waren. Der große Theoretiker des Rechtspositivismus, Kelsen, hat im Alter von 84 Jahren – 1965 – den Dualismus von Sein und Sollen aufgegeben. (Es tröstet mich, daß man mit 84 Jahren offenbar noch etwas Vernünftiges denken kann.) Er hatte früher gesagt, daß Normen nur aus dem Willen kommen können. Die Natur könnte folglich Normen nur enthalten – so fügt er hinzu –, wenn ein Wille diese Normen in sie hineingelegt hätte. Dies wiederum – sagt er – würde einen Schöpfergott voraussetzen, dessen Wille in die Natur miteingegangen ist. „Über die Wahrheit dieses Glaubens zu diskutieren, ist völlig aussichtslos“, bemerkt er dazu.[Anm. 5 = Zitiert nach Waldstein, a.a.O., 19.] Wirklich? – möchte ich fragen. Ist es wirklich sinnlos zu bedenken, ob die objektive Vernunft, die sich in der Natur zeigt, nicht eine schöpferische Vernunft, einen Creator Spiritus voraussetzt? An dieser Stelle müßte uns das kulturelle Erbe Europas zu Hilfe kommen. Von der Überzeugung eines Schöpfergottes her ist die Idee der Menschenrechte, die Idee der Gleichheit aller Menschen vor dem Recht, die Erkenntnis der Unantastbarkeit der Menschenwürde in jedem einzelnen Menschen und das Wissen um die Verantwortung der Menschen für ihr Handeln entwickelt worden. Diese Erkenntnisse der Vernunft bilden unser kulturelles Gedächtnis. Es zu ignorieren oder als bloße Vergangenheit zu betrachten, wäre eine Amputation unserer Kultur insgesamt und würde sie ihrer Ganzheit berauben. Die Kultur Europas ist aus der Begegnung von Jerusalem, Athen und Rom – aus der Begegnung zwischen dem Gottesglauben Israels, der philosophischen Vernunft der Griechen und dem Rechtsdenken Roms entstanden. Diese dreifache Begegnung bildet die innere Identität Europas. Sie hat im Bewußtsein der Verantwortung des Menschen vor Gott und in der Anerkenntnis der unantastbaren Würde des Menschen, eines jeden Menschen, Maßstäbe des Rechts gesetzt, die zu verteidigen uns in unserer historischen Stunde aufgegeben ist. Dem jungen König Salomon ist in der Stunde seiner Amtsübernahme eine Bitte freigestellt worden. Wie wäre es, wenn uns, den Gesetzgebern von heute, eine Bitte freigestellt würde? Was würden wir erbitten? Ich denke, auch heute könnten wir letztlich nichts anderes wünschen als ein hörendes Herz – die Fähigkeit, Gut und Böse zu unterscheiden und so wahres Recht zu setzen, der Gerechtigkeit zu dienen und dem Frieden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! [ENDE DER ANSPRACHE DES PAPSTES VOR DEM DEUTSCHEN BUNDESTAG.] . II. PREDIGT IN DER HEILIGEN CHRISAM-MESSE IM PETERSDOM (5. APRIL 2012): In dieser Heiligen Messe gehen unsere Gedanken zurück in die Stunde, in der der Bischof uns mit Handauflegung und Gebet in das Priestertum Jesu Christi hineingenommen hat, so daß wir „in der Wahrheit geheiligt sind“ (Joh 17,19), wie Jesus in seinem hohepriesterlichen Gebet es für uns vom Vater erbetet hat. Er selbst ist die Wahrheit. Er hat uns geheiligt, das heißt für immer an Gott übergeben, damit wir von Gott her und auf ihn hin den Menschen dienen können. Aber sind wir auch in der Wirklichkeit unseres Lebens geheiligt – Menschen, die von Gott her in der Gemeinschaft mit Jesus Christus wirken? Mit dieser Frage steht der Herr vor uns, stehen wir vor ihm. „Wollt ihr dem Herrn Jesus Christus enger verbunden und gleichgestaltet werden, auf euch selbst verzichten und die Versprechen erneuern, eure heiligen Pflichten, die ihr am Weihetag mit Freude übernommen habt?“ So werde ich nach dieser Homilie jeden einzelnen und auch mich selbst fragen. Zweierlei wird da vor allem gesagt: Es geht um eine innere Verbindung, ja, um Gleichgestaltung mit Christus, und dabei geht es notwendig um ein Überschreiten unserer selbst, um den Verzicht auf das bloß Eigene, auf die viel beschworene Selbstverwirklichung. Es geht darum, daß wir, daß ich mein Leben gerade nicht für mich selbst beanspruche, sondern es einem anderen – Christus – zur Verfügung stelle. Daß ich nicht frage: Was habe ich davon, sondern frage: Was kann ich für ihn und so für die anderen geben? Oder noch konkreter: Wie muß diese Gleichgestaltung mit Christus, der nicht herrscht, sondern dient; der nicht nimmt, sondern gibt – wie muß sie in der oft dramatischen Situation der Kirche von heute aussehen? Vor kurzem hat eine Gruppe von Priestern in einem europäischen Land einen Aufruf zum Ungehorsam veröffentlicht und dabei gleichzeitig auch konkrete Beispiele angeführt, wie dieser Ungehorsam aussehen kann, der sich auch über endgültige Entscheidungen des kirchlichen Lehramtes hinwegsetzen soll wie zum Beispiel in der Frage der Frauenordination, zu der der selige Papst Johannes Paul II. in unwiderruflicher Weise erklärt hat, daß die Kirche dazu keine Vollmacht vom Herrn erhalten hat. Ist Ungehorsam ein Weg, um die Kirche zu erneuern? Wir wollen den Autoren dieses Aufrufs glauben, daß sie die Sorge um die Kirche umtreibt; daß sie überzeugt sind, der Trägheit der Institutionen mit drastischen Mitteln begegnen zu müssen, um neue Wege zu öffnen – die Kirche wieder auf die Höhe des Heute zu bringen. Aber ist Ungehorsam wirklich ein Weg? Spüren wir darin etwas von der Gleichgestaltung mit Christus, die die Voraussetzung jeder wirklichen Erneuerung ist oder nicht doch nur den verzweifelten Drang, etwas zu machen, die Kirche nach unseren Wünschen und Vorstellungen umzuwandeln? Aber machen wir es uns nicht zu leicht. Hat nicht Christus die menschlichen Traditionen korrigiert, die das Wort und den Willen Gottes zu überwuchern drohten? Ja, er hat es getan, um den Gehorsam zum wirklichen Willen Gottes, zu seinem immer gültigen Wort neu zu wecken. Es ging ihm gerade um den wahren Gehorsam, gegen die Eigenwilligkeit des Menschen. Und vergessen wir nicht: Er war der Sohn, mit der einzigartigen Vollmacht und Verantwortung, den reinen Gotteswillen freizulegen, um so den Weg von Gottes Wort in die Welt der Völker zu eröffnen. Und endlich: Er hat seinen Auftrag mit seinem eigenen Gehorsam und seiner Demut bis ans Kreuz hin konkretisiert und so seine Sendung beglaubigt. Nicht mein, sondern dein Wille: Dies ist das Wort, das den Sohn, seine Demut und seine Göttlichkeit zugleich zeigt und uns den Weg weist. Lassen wir uns noch einmal fragen: Wird mit solchen Erwägungen nicht doch der Immobilismus, die Erstarrung der Traditionen verteidigt? Nein. Wer auf die Geschichte der Nachkonzilszeit hinschaut, der kann die Dynamik der wahren Erneuerung erkennen, die in lebendigen Bewegungen oft unerwartete Gestalten angenommen hat und die unerschöpfliche Lebendigkeit der heiligen Kirche, die Anwesenheit und die Wirksamkeit des Heiligen Geistes geradezu greifbar werden läßt. Und wenn wir auf die Menschen hinschauen, von denen diese frischen Ströme des Lebens ausgingen und ausgehen, dann sehen wir auch, daß zu neuer Fruchtbarkeit das Erfülltsein von der Freude des Glaubens, die Radikalität des Gehorsams, die Dynamik der Hoffnung und die Kraft der Liebe gehören. Liebe Freunde, es bleibt dabei: Die Gleichgestaltung mit Christus ist Voraussetzung und Grund aller Erneuerung. Aber vielleicht erscheint uns manchmal die Gestalt Jesu Christi zu hoch und zu groß, als daß wir wagen könnten, daran Maß zu nehmen. Der Herr weiß das. Deshalb hat er für Übersetzungen in Größenordnungen gesorgt, die uns zugänglicher und näher sind. Paulus hat aus eben diesem Grund seinen Gemeinden ohne Scheu gesagt: Ahmt mich nach, ich aber gehöre Christus. Er war für seine Gläubigen eine Übersetzung von Christi Lebensstil, die sie sehen und der sie sich anschließen konnten. Seit Paulus hat es die ganze Geschichte hindurch immerfort solche Übersetzungen von Jesu Weg in geschichtliche Lebensgestalten hinein gegeben. Wir Priester können an eine große Schar heiliger Priester denken, die uns als Wegweiser vorangehen: von Polykarp von Smyrna und Ignatius von Antiochien angefangen, über die großen Seelsorger Ambrosius, Augustinus und Gregor dem Großen bis hin zu Ignatius von Loyola, Karl Borromäus und bis zu Johannes Maria Vianney und den Priestermärtyrern des 20. Jahrhunderts und schließlich bis zu Papst Johannes Paul II., der im Tun und Leiden die Gleichgestaltung mit Christus uns als „Gabe und Geheimnis“ vorgelebt hat. Die Heiligen zeigen uns, wie Erneuerung geht und wie wir ihr dienen können. Und sie lassen uns auch wissen, daß Gott nicht auf die große Zahl und auf die äußeren Erfolge schaut, sondern seine Siege im demütigen Zeichen des Senfkorns erringt. Liebe Freunde, ganz kurz möchte ich noch zwei Stichworte aus der Erneuerung des Weiheversprechens berühren, die uns in dieser Stunde der Kirche und unseres eigenen Lebens zu denken geben sollten. Da ist zunächst die Erinnerung daran, daß wir – wie Paulus es ausgedrückt hat – „Ausspender der Geheimnisse Gottes sind“ (1 Kor 4,1) und daß uns der Dienst der Lehre, der (munus docendi) obliegt, der ein Teil dieses Ausspendens von Gottes Geheimnissen ist, in denen er uns sein Gesicht und sein Herz zeigt, um uns sich selber zu schenken. In der Begegnung der Kardinäle anläßlich des jüngsten Konsistoriums haben mehrere der Hirten der Kirche aus ihrer Erfahrung von einem religiösen Analphabetismus gesprochen, der sich mitten in unserer gescheiten Gesellschaft ausbreitet. Die Grundlagen des Glaubens, die früher jedes Kind wußte, werden immer weniger gekannt. Aber damit wir unseren Glauben leben und lieben können, damit wir Gott lieben können und damit recht auf ihn zu hören fähig werden, müssen wir wissen, was Gott uns gesagt hat; muß unser Verstand und unser Herz von seinem Wort berührt werden. Das Jahr des Glaubens, das Gedenken an die Eröffnung des II. Vatikanischen Konzils vor 50 Jahren soll uns ein Anlaß sein, mit neuem Eifer und neuer Freude die Botschaft des Glaubens zu verkündigen. Die finden wir natürlich grundlegend und zuallererst in der Heiligen Schrift, die wir nicht genug lesen und bedenken können. Aber dabei machen wir alle die Erfahrung, daß wir Hilfe brauchen, um sie recht in die Gegenwart zu übertragen; daß sie uns wirklich ins Herz trifft. Diese Hilfe finden wir zuallererst im Wort der lehrenden Kirche: Die Texte des II. Vaticanums und der Katechismus der Katholischen Kirche sind die wesentlichen Instrumente, die uns unverfälscht zeigen, was die Kirche vom Wort Gottes her glaubt. Und natürlich gehört der ganze, noch längst nicht ausgeschöpfte Schatz der Dokumente dazu, die uns Papst Johannes Paul II. geschenkt hat. All unsere Verkündigung muß Maß nehmen an dem Wort Jesu Christi: „Meine Lehre ist nicht meine Lehre“ (Joh 7,16). Wir verkündigen nicht private Theorien und Meinungen, sondern den Glauben der Kirche, deren Diener wir sind. Aber das darf natürlich nicht heißen, daß ich nicht mit meinem ganzen Ich hinter dieser Lehre und in ihr stehen würde. Ich muß dabei immer an das Wort des heiligen Augustinus denken: Was ist so sehr mein wie ich selbst? Und was ist so wenig mein wie ich selbst? Ich gehöre nicht mir selbst, und ich werde ich selber gerade dadurch, daß ich mich überschreite und durch die Überschreitung meiner selbst in Christus und in seinen Leib, die Kirche, hineinfinde. Wenn wir nicht uns selbst verkündigen und wenn wir inwendig ganz eins geworden sind mit dem, der uns gerufen hat als seine Botschafter, so daß wir vom Glauben geformt sind und ihn leben, dann wird unsere Predigt glaubhaft werden. Ich werbe nicht für mich selbst, sondern ich gebe mich selbst. Der Pfarrer von Ars war kein Gelehrter, kein Intellektueller, das wissen wir. Aber er hat die Menschen ins Herz getroffen mit seiner Verkündigung, weil er selbst ins Herz getroffen war. Das letzte Stichwort, das ich noch anrühren möchte, heißt Seeleneifer (animarum zelus). Es ist ein altmodischer Ausdruck, der heute kaum noch gebraucht wird. Das Wort Seele gilt in manchen Kreisen geradezu als ein verbotenes Wort, weil es angeblich einen Dualismus zwischen Leib und Seele ausdrücke, den Menschen zu Unrecht zerteile. Natürlich ist der Mensch nur einer, mit Leib und Seele zur Ewigkeit bestimmt. Aber das kann doch nicht bedeuten, daß wir nun keine Seele mehr hätten, kein konstitutives Prinzip, das die Einheit des Menschen in seinem Leben und über seinen irdischen Tod hinaus gewährleistet. Und natürlich sorgen wir uns als Priester um den ganzen Menschen, gerade auch um dessen leibliche Nöte – um die Hungernden, um die Kranken, um die Obdachlosen. Aber wir sorgen uns nicht nur um den Leib, sondern gerade auch um die seelischen Nöte des Menschen: um die Menschen, die unter der Zerstörung des Rechts oder unter zerstörter Liebe leiden; um die Menschen, die sich im Wahrheitsdunkel befinden; die unter der Abwesenheit von Wahrheit und Liebe leiden. Wir sorgen uns um das Heil der Menschen an Leib und Seele. Und als Priester Jesu Christi tun wir es mit Eifer. Die Menschen dürfen nie das Gefühl haben, daß wir unsere Pflichtstunden gewissenhaft ableisten, aber zuvor und danach nur uns selbst gehören. Ein Priester gehört nie sich selbst. Die Menschen müssen unseren Eifer spüren, durch den wir glaubhaft das Evangelium Jesu Christi bezeugen. Bitten wir den Herrn, daß er uns mit Freude an seiner Botschaft erfülle und daß wir so mit freudigem Eifer seiner Wahrheit und seiner Liebe dienen dürfen. Amen. [ENDE DER PÄPSTLICHEN CHRISAMPREDIGT.] Und soferne die Gerüchte zutreffen, daß es im Rahmen der Katholischen Kirche eine kirchenrechtliche Lösung für die Priesterbruderschaft St. Pius X. geben soll, bin ich natürlich sehr gespannt, wie dann dabei das Problem des Gehorsams gelöst wurde und wird. Ähnlich spannend bleibt es bei der Übersetzung der Wandlungsworte innerhalb der Heiligen Messe im deutschen Sprachraum: vor zwei Tagen hat nämlich Papst Benedikt XVI. selbst für die katholischen Bischöfe ein persönliches Schreiben dazu unterfertigt. Und so schließe ich mich den Geburtstagswünschen zum 85. an und verbleibe mit österlichen Grüßen Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik Sunday, December 25. 2011
WEIHNACHTEN 2011: II. VATIKANISCHES ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Katholische Lehre, News Kommentare at
08:15
Comments (0) Trackbacks (0) ![]() WEIHNACHTEN 2011: II. VATIKANISCHES KONZIL WIRD NICHT ZURÜCKGEDREHT
Bereits am 1. Dezember 2011 erschien in L'Osservatore Romano ein wegweisender Beitrag zum heutigen 50. Jahrestag der Einberufung des XXI. Ökumenischen Konzils, besser bekannt als das II. Vatikanische Konzil der Katholischen Kirche. Weil es nicht angehen kann, daß bestimmte Gruppen dieses Konzil als ganzes oder in Teilen in Frage stellen, es teilweise völlig falsch interpretieren oder gar die Rechtmäßigkeit seiner Einberufung bezweifeln, übernehme ich ganz bewußt - nach der heutigen stillen Hirtenmesse in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus (in der mir anvertrauten Marienwallfahrtskirche) - diesen absolut richtigen und verbindenden Beitrag vom hwst. Herrn Generalvikar der Personalprälatur des Opus Dei, Monsignore Fernando Ocáriz:
ÜBER DIE ZUSTIMMUNG ZUM ZWEITEN VATIKANISCHEN KONZIL AM 50. JAHRESTAG SEINER EINBERUFUNG Der [bevorstehende] 50. Jahrestag der Einberufung des Zweiten Vatikanischen Konzils (25. Dezember 1961) ist Anlaß zum Feiern, aber auch zu einem erneuerten Nachdenken über die Rezeption und Umsetzung der Konzilsdokumente. Dabei gilt es, neben den unmittelbar praktischen Aspekten dieser Rezeption und Umsetzung mit ihren Licht- und Schattenseiten auch das Wesen der verstandesmäßigen Zustimmung, die den Konzilslehren gebührt, in Erinnerung zu rufen. Obwohl die Lehre darüber bekannt ist und dazu eine reichhaltige Bibliographie vorliegt, ist es angebracht, ihre Grundzüge erneut darzulegen, weil – auch in der öffentlichen Meinung – Unsicherheiten über die Kontinuität einiger Konzilslehren gegenüber früheren Aussagen des kirchlichen Lehramts bestehen. Zunächst sollte in Erinnerung gerufen werden, daß die pastorale Ausrichtung des Konzils nicht bedeutet, daß es nicht doktrinell ist. Denn die pastoralen Aspekte gründen auf der Lehre, wie es anders gar nicht sein könnte. Vor allem aber muß betont werden, daß die Lehre auf das Heil ausgerichtet und seine Verkündigung ein wesentlicher Bestandteil der Pastoral ist. Zudem finden sich in den Konzilsdokumenten zweifellos viele Aussagen streng lehrmäßiger Natur: über die göttliche Offenbarung, über die Kirche, usw. Dazu schrieb der selige Johannes Paul II.: "Mit Gottes Hilfe vermochten die Konzilsväter im Verlauf vierjähriger Arbeit eine beachtliche Fülle von Lehraussagen und pastoralen Richtlinien für die ganze Kirche zu erarbeiten" (Apostolische Konstitution Fidei depositum, 11. Oktober 1992, Einleitung). Die dem Lehramt gebührende Zustimmung Das Zweite Vatikanische Konzil definierte kein Dogma in dem Sinn, daß es keine Lehre durch eine endgültige Verlautbarung verkündete. Wenn eine Äußerung des Lehramtes der Kirche nicht kraft des Charismas der Unfehlbarkeit erfolgt, bedeutet dies jedoch nicht, daß sie als "fehlbar" betrachtet werden kann und deshalb bloß eine "vorläufige Lehre" oder "gewichtige Meinungen" weitergebe. Jede Äußerung des authentischen Lehramts muß als das angenommen werden, was sie ist: als Lehre, die von Hirten verkündet wird, die in der apostolische Nachfolge mit dem "Charisma der Wahrheit" (Dei verbum, Nr. 8), "mit der Autorität Christi ausgerüstet" (Lumen gentium, 25), "im Licht des Heiligen Geistes" (ebd.) sprechen. Dieses Charisma, diese Autorität und dieses Licht waren im Zweiten Vatikanischen Konzil gewiß vorhanden. Wenn man dies dem gesamten Episkopat, der cum Petro et sub Petro versammelt war, um die Gesamtkirche zu lehren, absprechen wollte, dann würde man etwas leugnen, das zum Wesen der Kirche gehört (vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung Mysterium Ecclesiae, 24. Juni 1973, Nr. 2 - 5). Natürlich haben nicht alle in den Konzilsdokumenten enthaltenen Aussagen denselben lehrmäßigen Wert und verlangen daher nicht alle denselben Grad an Zustimmung. Die verschiedenen Grade der Zustimmung zu den vom Lehramt verkündeten Lehren wurden vom Zweiten Vatikanum unter der Nr. 25 der Konstitution Lumen gentium dargelegt. Später wurden sie zusammengefaßt in den drei Absätzen, die dem Nizäno-konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnis in der Formel der Professio fidei hinzugefügt wurden, die 1989 mit Approbation von Johannes Paul II. von der Kongregation für die Glaubenslehre veröffentlicht wurde. Jene Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils, die Glaubenswahrheiten in Erinnerung rufen, verlangen natürlich Zustimmung mit theologalem Glauben – nicht weil sie von diesem Konzil gelehrt wurden, sondern weil sie als solche bereits unfehlbar von der Kirche vorgelegt worden sind, sei es durch feierliches Urteil, sei es durch das ordentliche und allgemeine Lehramt. Ebenso verlangen andere Lehren, die vom Zweiten Vatikanum in Erinnerung gerufen und bereits früher durch das Lehramt in einer definitiven Äußerung verkündet wurden, volle und endgültige Zustimmung. Die anderen lehrmäßigen Aussagen des Konzils verlangen von den Gläubigen einen Grad der Zustimmung, der als "religiöser Gehorsam des Willens und des Verstandes" bezeichnet wird: eine "religiöse" Zustimmung also, die nicht auf rein rationalen Motivationen gründet. Diese Zustimmung ist kein Akt des Glaubens, sondern vielmehr des Gehorsams, der aber nicht bloß disziplinärer Natur ist, sondern im Vertrauen auf den göttlichen Beistand für das Lehramt wurzelt, und sich daher "in die Logik des Glaubensgehorsams einfügen und von ihm bestimmen" läßt (Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion Donum veritatis, 24. Mai 1990, Nr. 23). Dieser Gehorsam gegenüber dem Lehramt der Kirche stellt keine Grenze für die Freiheit dar, sondern er ist im Gegenteil Quelle der Freiheit. Die Worte Christi: "Wer euch hört, der hört mich" (Lk 10,16), sind auch an die Nachfolger der Apostel gerichtet; und Christus hören bedeutet, die Wahrheit in sich aufzunehmen, die befreit (vgl. Joh 8,32). In den lehramtlichen Dokumenten kann es auch Elemente geben – und solche finden sich tatsächlich im Zweiten Vatikanischen Konzil –, die von ihrem Wesen her nicht eigentlich lehrmäßig, sondern mehr oder weniger von den Umständen bestimmt sind (Beschreibungen gesellschaftlicher Zustände, Vorschläge, Ermahnungen, usw.). Solche Elemente müssen respektvoll und dankbar angenommen werden, aber sie verlangen keine verstandesmäßige Zustimmung im eigentlichen Sinn (vgl. Instruktion Donum veritatis, Nr. 24 - 31). Die Auslegung der Lehren Die Einheit der Kirche und die Einheit im Glauben sind untrennbar. Daraus folgt auch die Einheit des Lehramts der Kirche, das in allen Zeiten der authentische Ausleger der göttlichen Offenbarung ist, die von der Heiligen Schrift und von der Überlieferung weitergegebenen wird. Das bedeutet unter anderem, daß eine wesentliche Eigenschaft des Lehramts seine Kontinuität und Homogenität durch die Zeiten hindurch ist. Kontinuität bedeutet nicht, daß es keine Entwicklung gäbe. Die Kirche schreitet durch die Jahrhunderte hindurch voran in der Erkenntnis, in der Vertiefung und in der daraus folgenden lehramtlichen Unterweisung im Glauben und in der katholischen Moral. Im Zweiten Vatikanischen Konzil gab es einige Neuheiten lehrmäßiger Natur: über die Sakramentalität des Bischofsamts, über die bischöfliche Kollegialität, über die Religionsfreiheit, usw. Obgleich gegenüber Neuheiten in Fragen, die den Glauben oder die Moral betreffen und die nicht in einer definitiven Äußerung verkündet wurden, der religiöse Gehorsam des Willens und des Verstandes geboten ist, gab und gibt es Auseinandersetzungen über die Kontinuität einiger dieser Fragen mit dem früheren Lehramt, also über ihre Vereinbarkeit mit der Überlieferung. Angesichts von Schwierigkeiten, die auftreten können, wenn es darum geht, die Kontinuität einiger Konzilslehren mit der Überlieferung zu verstehen, besteht die katholische Haltung darin, unter Berücksichtigung der Einheit des Lehramts nach einer einheitlichen Auslegung zu suchen, in der die Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils und frühere lehramtliche Dokumente einander gegenseitig beleuchten. Nicht nur das Zweite Vatikanum muß im Licht der früheren lehramtlichen Dokumente ausgelegt werden, einige dieser Dokumente werden im Licht des Zweiten Vatikanums auch besser verständlich. Das ist in der Kirchengeschichte nichts Neues. Man denke zum Beispiel daran, daß wichtige Begriffe, die in der Formulierung des trinitarischen und christologischen Glaubens im ersten Konzil von Nizäa verwendet wurden (hypóstasis, ousía), durch spätere Konzilien in ihrer Bedeutung viel genauer gefaßt wurden. Die Auslegung der Neuheiten, die das Zweite Vatikanum lehrt, muß daher, wie Benedikt XVI. sagte, die Hermeneutik der Diskontinuität zur Überlieferung zurückweisen und die Hermeneutik der Reform, der Erneuerung in der Kontinuität hervorheben (vgl. Ansprache, 22. Dezember 2005). Es handelt sich um Neuheiten in dem Sinn, daß sie neue Aspekte erläutern, die bis dahin vom Lehramt noch nicht formuliert worden waren, die aber lehrmäßig den früheren lehramtlichen Dokumenten nicht widersprechen, obwohl sie angesichts der veränderten geschichtlichen und gesellschaftlichen Umstände in einigen Fällen – zum Beispiel in der Frage der Religionsfreiheit – auf der Ebene der historischen Entscheidungen über ihre rechtlich-politische Umsetzung auch sehr unterschiedliche Folgen nach sich ziehen können. Eine authentische Auslegung der Konzilstexte kann nur durch das Lehramt der Kirche selbst erfolgen. Beim theologischen Bemühen um die Auslegung jener Abschnitte in den Konzilstexten, die Fragen aufwerfen oder Schwierigkeiten zu enthalten scheinen, ist es daher vor allem geboten, den Sinn zu berücksichtigen, in dem die späteren lehramtlichen Aussagen diese Abschnitte verstanden haben. Es bleiben aber rechtmäßige Räume theologischer Freiheit bestehen, um auf die eine oder andere Weise zu erklären, wie einige in den Konzilstexten vorhandene Formulierungen mit der Überlieferung nicht in Widerspruch stehen, und somit auch die eigentliche Bedeutung einiger in diesen Abschnitten enthaltener Ausdrücke zu klären. Abschließend sollte man sich in diesem Zusammenhang vor Augen halten, daß seit dem Abschluß des Zweiten Vatikanischen Konzils beinahe ein halbes Jahrhundert vergangen ist und in diesen Jahrzehnten vier Päpste einander auf dem Stuhl Petri nachgefolgt sind. Wer das Lehramt dieser Päpste und die entsprechende Zustimmung dazu von seiten des Episkopats untersucht, bei dem sollte sich eine eventuell gegebene Schwierigkeit in ruhige und freudige Zustimmung zum Lehramt, dem authentischen Ausleger der Glaubenslehre, verwandeln. Das erscheint auch dann möglich und wünschenswert, wenn weiterhin Aspekte bestehen bleiben, die rational nicht vollkommen erfaßt werden. In jedem Fall bleiben rechtmäßige Räume theologischer Freiheit für ein stets angemesseneres Bemühen um Vertiefung. So hat Benedikt XVI. kürzlich geschrieben, daß "die wesentlichen Inhalte, die seit Jahrhunderten das Erbe aller Gläubigen bilden, immer neu bekräftigt, verstanden und vertieft werden müssen, um unter geschichtlichen Bedingungen, die sich von denen der Vergangenheit unterscheiden, ein kohärentes Zeugnis zu geben" (Benedikt XVI., Motu proprio Porta fidei, Nr. 4). [ENDE DES BEITRAGES VON MSGR. FERNANDO OCÁRIZ, OPUS DEI.] Damit keine Mißverständnisse aufkommen: natürlich gehöre ich keinem Opus an, aber ich schließe mich der Darlegung des genannten Mitbruders voll und ganz an, um das XXI. Ökumenische Konzil gleichzeitig vor progressistischen und traditionalistischen Übertreibungen zu schützen. Und ich wünsche auf Basis dessen allen Lesern und Leserinnen eine gnadenreiche Weihnachtszeit in der Freude über den gottmenschlichen König in der Krippe und schon jetzt ein glückliches Jahr 2012 im Heiligen Geist. Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik Saturday, October 22. 2011
PAPST BENEDIKT XVI. AUF DEM ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Katholische Lehre, Kirchenrecht, News Kommentare at
13:00
Comments (0) Trackback (1) ![]() PAPST BENEDIKT XVI. AUF DEM GEISTLICHEN WEG NACH ASSISI
Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. setzt auf vielen Ebenen fort, was der selige Papst Johannes Paul II. angestoßen oder bereits voll und ganz begonnen hatte. Dies betrifft sowohl die Sorge um die sichtbare Einheit der Katholischen Kirche mit allen ihren lebendigen Riten als auch die Aufgaben der Mission und des interreligiösen Dialoges, die nicht gegeneinander ausgespielt werden können. In Fortsetzung bisheriger Blogeinträge zur Piusbruderschaft-Thematik (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) biete ich zunächst noch die deutsche Übersetzung der französischsprachigen Mitteilung des Heiligen Stuhles vom 14. September 2011 (Verlinkungen von mir):
MITTEILUNG DES HEILIGEN STUHLES: TREFFEN ZWISCHEN DER KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE UND DER PRIESTERBRUDERSCHAFT SANKT PIUS X. Am 14. September 2011 hat am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre eine Begegnung Seiner Eminenz, des hochwürdigsten William Kardinal Levada, Präfekt dieser Kongregation und Präsident der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, Seiner Exzellenz Bischof Luis Ladaria SJ, Sekretär dieser Kongegration, und des Herrn Prälaten Guido Pozzo, Sekretär der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, mit Seiner Exzellenz Bischof Bernard Fellay, Generaloberer der Priesterbruderschaft Sankt Pius X., und den Priestern Niklaus Pfluger und Alain-Marc Nély, Generalassistenten der Bruderschaft, stattgefunden. Im Gefolge der am 15. Dezember 2008 an Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. gerichteten Bitte des Generaloberen der Priesterbruderschaft Sankt Pius X. hatte der Heilige Vater die Entscheidung getroffen, die Exkommunikation der vier von Bischof Marcel Lefebvre geweihten Bischöfe aufzuheben und gleichzeitig mit der Bruderschaft Gespräche zur Glaubenslehre zu beginnen, um die Schwierigkeiten und Probleme des lehrmäßigen Bereiches zu überwinden und zur Heilung des bestehenden Bruches zu gelangen. Im Gehorsam gegenüber dem Willen des Heiligen Vaters hat sich eine gemischte Studienkommission - zusammengesetzt aus Experten der Priesterbruderschaft Sankt Pius X. und aus Experten der Kongregation für die Glaubenslehre - acht Mal zu Begegnungen getroffen, die in der Zeit vom Oktober 2009 bis April 2011 in Rom stattgefunden haben. Diese Gespräche, deren Ziel es war, die wichtigeren lehrmäßigen Schwierigkeiten bei kontroversen Thematiken auszuarbeiten und zu vertiefen, haben ihren Zweck erfüllt, nämlich die diesbezüglichen Positionen und ihre Begründungen abzuklären. Unter Berücksichtigung der von der Priesterbruderschaft Sankt Pius X. eingebrachten Sorgen und Bitten, die sich auf die Einhaltung der Integrität des katholischen Glaubens gegenüber der Hermeneutik des Bruches des II. Vatikanisches Konzils im Hinblick auf die Tradition beziehen - eine von Papst Benedikt XVI. in seiner Ansprache an die Römische Kurie mit Datum vom 22. Dezember 2005 benannte Hermeneutik -, sieht die Kongregation für die Glaubenslehre als fundamentale Ausgangsbasis der vollständigen Versöhnung mit dem Apostolischen Stuhl die Annahme der doktrinellen Präambel an, die im Verlaufe der Begegnung des 14. September 2011 ausgehändigt worden ist. Diese Präambel legt bestimmte lehrmäßige Prinzipien und Kriterien zur Interpretation der katholischen Glaubenslehre dar, die notwendig sind, um die Treue zum Lehramt der Kirche und zum sentire cum Ecclesia sicherzustellen, wobei in alledem das Studium und die theologische Erklärung von Ausdrücken oder bestimmter Formulierungen, die in den Texten des II. Vatikanischen Konzils und des nachfolgenden Lehramtes enthalten sind, für eine legitime Diskussion offen bleiben. Im Verlaufe desselben Treffens sind bestimmte Elemente im Hinblick auf eine kirchenrechtliche Lösung für die Priesterbruderschaft Sankt Pius X. vorgelegt worden, die der erhofften eventuellen Versöhnung folgen würde. [ENDE MEINER DEUTSCHEN ÜBERSETZUNG.] So wird sich nun auch zeigen, wie sich das (in etwas anderem Kontext vor einigen Monaten noch sehr stark diskutierte) Gehorsamsverständnis der Priesterbruderschaft St. Pius X. auf ihre Antwort gegenüber dem Heiligen Stuhl auswirken wird. Diesbezüglich sind die Bischöfe der Priesterbruderschaft - und nicht nur sie - auch an das geltende Direktorium für den pastoralen Dienst der Bischöfe Apostolorum Successores vom 22. Februar 2004 zu erinnern, das noch vom seligen Papst Johannes Paul II. approbiert und zur Veröffentlichung bestimmt worden ist. Heute konnte ja zum ersten Mal der Gedenktag desselben seliggesprochenen Papstes gefeiert werden. Und um einmal mehr aufzuzeigen, wie sehr sich sein Nachfolger Papst Benedikt XVI. an seinem Vorgänger orientiert und dessen Weg weitergeht, übernehme ich als eine Art Vorbereitung für den kommenden Donnerstag in Assisi zwei Ansprachen von der Apostolischen Reise in Deutschland, nämlich anläßlich der Begegnung mit Vertretern der jüdischen Gemeinde und anläßlich der Begegnung mit Vertretern der muslimischen Gemeinde, wobei ich auch Verlinkungen vornehme: BEGEGNUNG MIT VERTRETERN DER JÜDISCHEN GEMEINDE: ANSPRACHE VON PAPST BENEDIKT XVI. Berliner Reichstagsgebäude, Donnerstag, 22. September 2011 Sehr geehrten Damen und Herren, liebe Freunde! Ich freue mich ehrlich über diese Zusammenkunft mit Ihnen hier in Berlin. Ganz herzlich danke ich Herrn Präsident Dr. Dieter Graumann für die freundlichen und auch für seine nachdenklichen Worte. Sie machen mir deutlich, wie viel Vertrauen gewachsen ist zwischen dem jüdischen Volk und der Katholischen Kirche, die einen nicht unwesentlichen Teil ihrer grundlegenden Traditionen gemeinsam haben, wie Sie betonten. Zugleich ist uns allen klar, daß ein liebendes verstehendes Ineinander von Israel und Kirche im jeweiligen Respekt für das Sein des anderen immer noch weiter wachsen muß und tief in die Verkündigung des Glaubens einzubeziehen ist. Bei meinem Besuch in der Kölner Synagoge vor sechs Jahren sprach Rabbiner Teitelbaum über die Erinnerung als eine der Säulen, die man braucht, um darauf eine friedliche Zukunft zu gründen. Und heute befinde ich mich an einem zentralen Ort der Erinnerung, der schrecklichen Erinnerung, daß von hier aus die Shoah, die Vernichtung der jüdischen Mitbürger in Europa geplant und organisiert wurde. In Deutschland lebten vor dem Naziterror ungefähr eine halbe Million Juden, die einen festen Bestandteil der deutschen Gesellschaft bildeten. Nach dem Zweiten Weltkrieg galt Deutschland als das "Land der Shoah", in dem man eigentlich nicht mehr leben konnte als Jude. Es gab zunächst kaum Anstrengungen, die alten jüdischen Gemeinden neu zu begründen, auch wenn von Osten her stetig jüdische Einzelpersonen und Familien einreisten. Viele von ihnen wollten auswandern und sich vor allem in den Vereinigten Staaten oder in Israel eine neue Existenz aufbauen. An diesem Ort muß auch erinnert werden an die Pogromnacht vom 9. auf den 10. November 1938. Nur wenige sahen die ganze Tragweite dieser menschenverachtenden Tat, wie der Berliner Dompropst Bernhard Lichtenberg, der von der Kanzel der Sankt-Hedwigs-Kathedrale den Gläubigen zurief: "Draußen brennt der Tempel – das ist auch ein Gotteshaus". Die nationalsozialistische Schreckensherrschaft gründete auf einem rassistischen Mythos, zu dem die Ablehnung des Gottes Abrahams, Isaaks und Jakobs, des Gottes Jesu Christi und der an Ihn glaubenden Menschen gehörte. Der "Allmächtige", von dem Adolf Hitler sprach, war ein heidnisches Idol, das Ersatz sein wollte für den biblischen Gott, den Schöpfer und Vater aller Menschen. Mit der Verweigerung der Achtung vor diesem einen Gott geht immer auch die Achtung vor der Würde des Menschen verloren. Wozu der Mensch, der Gott ablehnt, fähig ist, und welches Gesicht ein Volk im Nein zu diesem Gott haben kann, haben die schrecklichen Bilder aus den Konzentrationslagern bei Kriegsende gezeigt. Angesichts dieser Erinnerung ist dankbar festzustellen, daß sich seit einigen Jahrzehnten eine neue Entwicklung zeigt, bei der man geradezu von einem Aufblühen jüdischen Lebens in Deutschland sprechen kann. Es ist hervorzuheben, daß sich die jüdische Gemeinschaft in dieser Zeit besonders um die Integration osteuropäischer Einwanderer verdient gemacht hat. Dankbar möchte ich auch auf den sich vertiefenden Dialog zwischen der Katholischen Kirche und dem Judentum hinweisen. Die Kirche empfindet eine große Nähe zum jüdischen Volk. Mit der Erklärung Nostra aetate des Zweiten Vatikanischen Konzils wurde ein "unwiderruflicher Weg des Dialogs, der Brüderlichkeit und der Freundschaft“ eingeschlagen (vgl. Rede in der Synagoge in Rom, 17. Januar 2010). Dies gilt für die Katholische Kirche als ganze, in der der selige Papst Johannes Paul II. sich besonders intensiv für diesen neuen Weg eingesetzt hat. Es gilt selbstverständlich auch für die Katholische Kirche in Deutschland, die sich ihrer besonderen Verantwortung in dieser Sache bewußt ist. In der Öffentlichkeit wird vor allem die "Woche der Brüderlichkeit“ wahrgenommen, die von den lokalen Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit jedes Jahr in der ersten Märzwoche organisiert wird. Von katholischer Seite gibt es zudem jährliche Treffen zwischen Bischöfen und Rabbinern sowie strukturierte Gespräche mit dem Zentralrat der Juden. Schon in den 70er Jahren trat das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) mit der Errichtung eines Gesprächskreises "Juden und Christen“ hervor, der in fundierter Weise im Laufe der Jahre viele hilfreiche Verlautbarungen hervorgebracht hat. Und nicht unerwähnt lassen möchte ich das historische Treffen im März 2006 für den jüdisch-christlichen Dialog unter Beteiligung von Kardinal Walter Kasper. Diese Zusammenarbeit trägt Früchte. Neben diesen wichtigen Initiativen scheint mir, daß wir Christen uns auch immer mehr unserer inneren Verwandtschaft mit dem Judentum klar werden müssen, von der Sie gesprochen haben. Für Christen kann es keinen Bruch im Heilsgeschehen geben. Das Heil kommt nun einmal von den Juden (vgl. Joh 4,22). Wo der Konflikt Jesu mit dem Judentum seiner Zeit in oberflächlicher Manier als eine Loslösung vom Alten Bund gesehen wird, wird er auf die Idee einer Befreiung hinauslaufen, die die Tora nur als sklavische Befolgung von Riten und äußeren Observanzen mißdeutet. Tatsächlich hebt aber die Bergpredigt das mosaische Gesetz nicht auf, sondern enthüllt seine verborgenen Möglichkeiten und läßt neue Ansprüche hervortreten. Sie verweist uns auf den tiefsten Grund menschlichen Tuns, das Herz, wo der Mensch zwischen dem Reinen und dem Unreinen wählt, wo sich Glaube, Hoffnung und Liebe entfalten. Die Hoffnungsbotschaft, die die Bücher der hebräischen Bibel und des christlichen Alten Testaments überliefern, ist von Juden und Christen in unterschiedlicher Weise angeeignet und weitergeführt worden. "Wir erkennen es nach Jahrhunderten des Gegeneinanders als unsere heutige Aufgabe, daß diese beiden Weisen der Schriftlektüre – die christliche und die jüdische – miteinander in Dialog treten müssen, um Gottes Willen und Wort recht zu verstehen" (Jesus von Nazareth. Zweiter Teil: Vom Einzug in Jerusalem bis zur Auferstehung, S. 49) Dieser Dialog soll die gemeinsame Hoffnung auf Gott in einer zunehmend säkularen Gesellschaft stärken. Ohne diese Hoffnung verliert die Gesellschaft ihre Humanität. Insgesamt dürfen wir feststellen, daß der Austausch der Katholischen Kirche mit dem Judentum in Deutschland schon verheißungsvolle Früchte getragen hat. Beständige vertrauensvolle Beziehungen sind gewachsen. Juden und Christen haben gewiß eine gemeinsame Verantwortung für die Entwicklung der Gesellschaft, die immer auch eine religiöse Dimension hat. Mögen alle Beteiligten diesen Weg gemeinsam weitergehen. Dazu schenke der Einzige und Allmächtige, Ha Kadosch Baruch Hu, seinen Segen. Ich danke Ihnen. BEGEGNUNG MIT VERTRETERN DER MUSLIMISCHEN GEMEINDE: ANSPRACHE VON PAPST BENEDIKT XVI. Apostolische Nuntiatur Berlin, Freitag, 23. September 2011 Liebe muslimische Freunde! Ich freue mich, Sie als Vertreter verschiedener muslimischer Gemeinschaften in Deutschland heute hier willkommen zu heißen. Sehr herzlich danke ich Professor Mouhanad Khorchide für die freundlichen Worte der Begrüßung und die tiefen Reflexionen, die er uns vorgelegt hat. Sie zeigen, wie zwischen der Katholischen Kirche und den muslimischen Gemeinschaften in Deutschland ein Klima des Respekts und des Vertrauens gewachsen ist und das gemeinsam uns Tragende sichtbar wird. Berlin ist ein günstiger Ort für ein solches Treffen, nicht nur weil sich hier die älteste Moschee auf Deutschlands Boden befindet, sondern auch weil in Berlin die meisten Muslime im Vergleich zu allen anderen Städten Deutschlands wohnen. Die Anwesenheit zahlreicher muslimischer Familien ist seit den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts zunehmend ein Merkmal dieses Landes geworden. Allerdings wird es notwendig sein, beständig daran zu arbeiten, sich gegenseitig besser kennenzulernen und zu verstehen. Dies ist nicht nur für ein friedvolles Zusammenleben wichtig, sondern auch für den Beitrag, den jeder für den Aufbau des Gemeinwohls in dieser Gesellschaft zu leisten vermag. Viele Muslime messen der religiösen Dimension des Lebens große Bedeutung bei. Das wird zuweilen als Provokation aufgefaßt in einer Gesellschaft, die dazu neigt, diesen Aspekt an den Rand zu drängen oder ihn höchstens im Bereich der privaten Entscheidungen des einzelnen gelten zu lassen. Die Katholische Kirche setzt sich entschieden dafür ein, daß der öffentlichen Dimension der Religionszughörigkeit eine angemessene Anerkennung zuteil wird. In einer überwiegend pluralistischen Gesellschaft wird dieser Anspruch nicht bedeutungslos. Dabei ist darauf zu achten, daß der Respekt gegenüber dem anderen stets gewahrt bleibt. Dieser gegenseitige Respekt füreinander wächst nur auf der Basis des Einvernehmens über einige unveräußerliche Werte, die der Natur des Menschen eigen sind, insbesondere der unverletzlichen Würde jeder einzelnen Person als Geschöpf Gottes. Dieses Einvernehmen schränkt den Ausdruck der verschiedenen Religionen nicht ein; im Gegenteil erlaubt es jedem Menschen, konstruktiv zu bezeugen, woran er glaubt, ohne sich dem Vergleich mit dem anderen zu entziehen. In Deutschland – wie in vielen anderen, nicht nur westlichen Ländern – ist dieser allgemeine Bezugsrahmen durch die Verfassung vorgegeben, deren rechtlicher Gehalt für jeden Bürger verbindlich ist, sei er nun Mitglied einer Glaubensgemeinschaft oder nicht. Sicher ist die Diskussion über die beste Formulierung von Prinzipien wie der öffentlichen Religionsausübung weitgreifend und immer offen, allerdings ist die Tatsache bedeutsam, daß das deutsche Grundgesetz sie nun schon seit über 60 Jahren in einer bis heute gültigen Weise zum Ausdruck bringt (vgl. Art. 4,2). In ihm finden wir vor allem jenes gemeinsame Ethos, das Grundlage des menschlichen Zusammenlebens ist und das in gewisser Weise auch die scheinbar nur formalen Regeln des Funktionierens der institutionellen Organe und des demokratischen Lebens prägt. Wir könnten uns fragen, wieso ein solcher Text, der in einer radikal verschiedenen geschichtlichen Epoche, also in einer fast einheitlich christlichen kulturellen Situation, erarbeitet wurde, auch für das heutige Deutschland paßt, das in einer Situation einer globalisierten Welt lebt und durch einen bemerkenswerten Pluralismus im Bereich der Glaubensüberzeugungen geprägt ist. Mir scheint, der Grund dafür liegt in der Tatsache, daß den Vätern des Grundgesetzes in jenem wichtigen Augenblick voll bewußt war, einen wirklich soliden Grund suchen zu müssen, auf dem alle Bürger sich wiederfinden konnten und der für alle tragende Grundlage sein kann über Verschiedenheiten hinweg. Indem sie so handelten, auf die Menschenwürde und die Verantwortung vor Gott abzustellen, sahen sie nicht von der eigenen Glaubenszugehörigkeit ab; für nicht wenige von ihnen war ja das christliche Menschenbild die wahre inspirierende Kraft. Sie wußten aber, daß sich alle Menschen mit anderen konfessionellen und auch nichtreligiösen Hintergründen auseinandersetzen müssen: der gemeinsame Grund für alle wurde in der Anerkennung einiger unveräußerlicher Rechte gefunden, die der menschlichen Natur eigen sind und jeder positiven Formulierung vorausgehen. In dieser Weise legte eine damals im wesentlichen homogene Gesellschaft das Fundament, das wir heute als gültig für eine vom Pluralismus geprägte Zeit ansehen dürfen. Ein Fundament, das in Wirklichkeit auch einem solchen Pluralismus seine offensichtlichen Grenzen zeigt: es ist nämlich nicht denkbar, daß eine Gesellschaft sich auf lange Sicht ohne einen Konsens über die grundlegenden ethischen Werte halten kann. Liebe Freunde! Auf der Grundlage dessen, was ich hier angedeutet habe, scheint mir eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Christen und Muslimen möglich zu sein. Und damit tragen wir zum Aufbau einer Gesellschaft bei, die in vieler Hinsicht von dem, was wir aus der Vergangenheit mitbrachten, verschieden ist. Als Menschen des Glaubens können wir, von unseren jeweiligen Überzeugungen ausgehend, ein wichtiges Zeugnis in vielen entscheidenden Bereichen des gesellschaftlichen Lebens geben. Ich denke hier zum Beispiel an den Schutz der Familie auf der Grundlage der Ehegemeinschaft, an die Ehrfurcht vor dem Leben in jeder Phase seines natürlichen Verlaufs oder an die Förderung einer größeren sozialen Gerechtigkeit. Auch deshalb halte ich es für wichtig, einen Tag der Reflexion, des Dialogs und des Gebets für Frieden und Gerechtigkeit in der Welt zu begehen. Dies wollen wir, wie Sie wissen, am kommenden 27. Oktober (2011) in Assisi durchführen, 25 Jahre nach dem historischen Treffen dort unter der Leitung meines Vorgängers, des seligen Papstes Johannes Pauls II. Mit dieser Zusammenkunft wollen wir in schlichter Weise zum Ausdruck bringen, daß wir als Menschen des Glaubens unseren besonderen Beitrag für den Aufbau einer besseren Welt leisten, wobei wir zugleich die Notwendigkeit anerkennen, für die Wirksamkeit unserer Taten im Dialog und in der gegenseitigen Wertschätzung zu wachsen. Mit diesen Gedanken entbiete ich Ihnen nochmals meinen herzlichen Gruß und danke Ihnen für diese Begegnung, die für den Aufenthalt in meinem Vaterland für mich eine große Bereicherung ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [ENDE DER BEIDEN ANSPRACHEN SEINER HEILIGKEIT PAPST BENEDIKT XVI.] Und Papst Benedikt XVI. hat außerdem in einem eigenen, bereits am 11. Oktober 2011 unterzeichneten und als Motu Proprio gegebenen Apostolischen Schreiben Porta fidei ("Tür des Glaubens") angekündigt, daß im kommenden Jahr zur 50. Wiederkehr der Eröffnung des II. Vatikanischen Konzils ein Jahr des Glaubens beginnen werde. Und so kann jeder unvoreingenommene Beobachter erkennen, wie ernst der regierende Nachfolger des heiligen Petrus seinen Dienst auf allen Ebenen der universalen Kirche nimmt. Beten wir für ihn und das Gelingen des Friedenstreffens in Assisi! Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik |
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