Thursday, July 2. 2009
ST. PÖLTEN: BISCHOF KÜNG WEIST ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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20:48
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Der regierende Diözesanbischof des Bistums St. Pölten, Seine Exzellenz Dr. Dr. Klaus Küng, hat sämtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit einer Strafanzeige in Österreich zurückgewiesen. Einmal mehr zeigt sich, wie sehr die ehemaligen Seminarvorsteher des St. Pöltener Priesterseminars seit der von Papst Johannes Paul II. rechtmäßig in Auftrag gegebenen Apostolischen Visitation (2004) versucht hatten, staatliche und überstaatliche Gesetze zu mißbrauchen, um legitime kirchenrechtliche Maßnahmen trotz des freiwillig übernommenen Gehorsams als zölibatäre Priester der Katholischen Kirche abzuwimmeln und damit potentiell das Regieren eines jeden katholischen Diözesanbischofs zu verunmöglichen. Hinzu kam, daß ausgerechnet Priester, die zur Verkündigung der ganzen katholischen Glaubens- und Sittenlehre verpflichtet waren und sind, in manipulativer Weise Menschenrechte anriefen, um eine Art homosexuelle Privatsphäre gegenüber dem eigenen Diözesanbischof und weiters gegenüber dem Heiligen Stuhl zu "schützen". Vom Naturrecht her genießt jedoch nur der naturgemäße eheliche Vollzug zwischen Mann und Frau den höchsten Grad einer echten Intimsphäre. Auf den Seiten des Bistums St. Pölten ist nunmehr nachzulesen, daß auch die neuerlich aufgewärmten Vorwürfe des mit einem Buchprojekt in Verbindung stehenden Grüppchens gegen Bischof Klaus Küng völlig unzutreffend seien: "In Medien wird über eine Strafanzeige gegen Bischof Dr. Klaus Küng berichtet, in der dem Bischof in Zusammenhang mit der Klärung um das Priesterseminar aus dem Jahr 2004 ... Verfehlungen vorgeworfen werden. Der Bischof nimmt nun zu den geäußerten Vorwürfen Stellung:"
"Die Medienberichte betreff einer Anzeige gegen mich betrachte ich mit großer Gelassenheit. Die hier geäußerten Vorwürfe sind unzutreffend. Es handelt sich um den leicht durchschaubaren Versuch seitens einer außenstehenden Person, eine innerkirchlich weitgehend geklärte Angelegenheit in Zweifel zu ziehen. Der Verfasser der Anzeige gegen mich war in keiner Weise am kirchlichen Verfahren beteiligt. Ich habe im Zusammenhang mit den Vorfällen im Priesterseminar St. Pölten niemandem eine psychiatrische Zwangsbehandlung auferlegt. Ich habe auch keinem meiner Priester die Vernichtung seiner Existenz und gesellschaftlichen Stellung angedroht. Im angesprochenen Fall wurde vielmehr eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Kirche und der beteiligten Personen vorgesehen, darunter auch ein Aufenthalt in einem geistlichen Haus in Deutschland mit dem Zweck der Besinnung. Richtig ist, daß einige der dort tätigen Schwestern auch therapeutische Hilfe anbieten – dies allerdings nur solchen Personen, die es selbst wünschen. Der Aufenthalt in diesem Haus wurde damals von Prälat K. abgelehnt – ein klares Zeichen dafür, daß er sich frei entscheiden konnte und von dieser Freiheit auch Gebrauch gemacht hat. Auch die anderen Anschuldigungen sind haltlos: Ein ordnungsgemäß durchgeführtes kirchliches Verfahren führte nach Zurückweisung aller Beeinspruchungen mit spezieller Bestätigung durch den Papst dazu, daß der Beschuldigte von seinem Priesteramt vorübergehend suspendiert wurde. Prälat K. war damit zugleich endgültig seines Amtes als Pfarrer von Eisgarn und Eggern enthoben. Die Möglichkeit einer Rückkehr in den aktiven priesterlichen Dienst nach einer Zeit der Besinnung war gegeben, jedoch nicht in Eisgarn. Da eine Befriedung der Situation in der bisherigen Gemeinde nicht zu erwarten war, solange Prälat K. das Amt des Propstes innehatte, schien die Aufhebung des Kapitels und damit die Rückführung in die bis 2000 geltende rechtliche Situation die einzige Lösung zu sein. Aufgrund des Insistierens der Kanoniker stimmte ich unter bestimmten Bedingungen der neuerlichen Inkraftsetzung der Statuten des Kollegiatsstifts zur Ermöglichung der Neuwahl eines Propstes zu. Zu diesen Bedingungen gehörten u. a. ein Verzichten von Prälat K. auf das Amt des Propstes und – 'bis zu einer entgegengehenden Vereinbarung' – die Verpflichtung von Prälat K., sich in Eisgarn nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Bischofs aufzuhalten. Er hat diese Verpflichtungen freiwillig angenommen und ebenso freiwillig auf das Amt des Propstes verzichtet. Auch die anderen Kanoniker haben freiwillig dieser Vereinbarung zugestimmt; keiner der drei Kanoniker hat bisher mir gegenüber eine Einschränkung seines freien Willens beim Zustandekommen unserer Vereinbarung geltend gemacht. Prälat K. ist pensioniert und empfängt das Gehalt eines Priesters; von einer Bedrohung seiner Existenz kann keine Rede sein." Bei genauer Durchsicht der von Kommerzialrat Ing. Wilfried Scherner (A-3851 Kautzen) per 04. Juni 2009 eingebrachten Strafanzeige zeigt sich die Richtigkeit der Argumentation des St. Pöltener Diözesanbischofs und die Absurdität derselben Anzeige, die somit nicht einmal der Rede Wert wäre. Das mit dem geltenden Kirchenrecht übereinstimmende und darüber hinaus keinem natürlichen Recht widersprechende Handeln desselben und jedes anderen Diözesanbischofs oder einer ihm gleichgestellten kirchlichen Amtsperson kann und darf nicht dadurch behindert werden, daß legitime (und angesichts der konkret zu würdigenden Verantwortung des besagten Prälaten milde) disziplinäre Maßnahmen plötzlich in Österreich als "Nötigung im Sinne des § 105 StGB" und als "gefährliche Drohung im Sinne des § 107 StGB" umgedeutet werden. Wäre die absurde Strafanzeige erfolgreich, könnte tatsächlich kein religiöser Oberer mehr irgendwelche Ordnungsmaßnahmen ergreifen und würde der Staat quasi der Kirche unter schwerwiegender Verletzung sowohl der Religionsfreiheit als auch der Menschenrechte die Anarchie befehlen. Somit steht Ing. Scherner mit seinem Versuch direkt gegen den Papst (insbesondere gegen den päpstlichen Primat) und die ganze Kirche, gegen die sich die Strafanzeige - soferne man sie nicht als Scherz einstuft und sie darum logisch zu Ende denkt - in Wirklichkeit richtet. In der Un-Logik Scherners dürfte der Papst seiner Kleruskongregation nicht einmal die zusätzlichen Sondervollmachten erteilen, welche er ihr am 30. Januar 2009 im Hinblick auf die bisherigen Erfahrungen mit Fällen schwerwiegender Disziplinlosigkeit innerhalb des Klerus im Hinblick auf ein rascheres Handeln der jeweils zuständigen Oberhirten gegenüber den konkreten Ärgernissen tatsächlich eingeräumt hat. Es wäre dann nur noch interessant, ob der politisch national-freiheitlich beheimatete Anzeiger mit derselben fanatischen Vehemenz beispielsweise auch einen bekanntermaßen "linksprogressistischen" Priester "verteidigen" würde. Wenn dann im Text der Anzeige suggeriert wird, daß Prälat K. durch die vom Papst bestätigten Maßnahmen des Bischofs "bereits ein posttraumatisches Syndrom" (es fehlen präzise Angaben) hätte, so hilft dagegen keine sinnlose Strafanzeige, sondern nur ein ausgeglichenes Heilungsangebot, was immer das erklärte Ziel des St. Pöltener Diözesanbischofs Klaus Küng gewesen ist. Liest man dann noch die in der Anzeige angebotenen "Beweise", bestätigt sich die Chancenlosigkeit eines solchen Anzeige-Vorgehens - zudem im falschen Rechtsraum - und zeigt sich sogar die eigentliche ideologisch-verbohrte Stoßrichtung. Unter dem Buchstaben (g) wird nämlich ausgerechnet das Buch "Der Wahrheit die Ehre" als ein "Beweis" für dieselbe Anzeige angeboten ..., und das unter dem Buchstaben (e) angegebene ärztliche Gutachten des FA Dr. Reinhard Tremetsberger (Weyer/Enns) soll offenbar die psychischen Folgen beim ehemaligen St. Pöltener Regens belegen, doch dies hätte nur dann Sinn, wenn die von Papst Benedikt XVI. bestätigten Maßnahmen des zuständigen Bischofs wirklich unrechtmäßig gewesen wären. Es ist daher als manipulativ zu bezeichnen, wenn diese inhaltliche Prüfung und Bestätigung durch den Papst namentlich nicht voll und ganz benannt wird - unter dem Buchstaben (b) heißt es daher in der Anzeige nur: "Ein 'Strafdekret' von DDr. Klaus Küng vom 28. Juni 2007, bestätigt am 5. März 2008, worin bei Nichtbefolgung eines Aufenthaltsverbotes die Entlassung aus dem Priesterstand angedroht wird." Daß jedoch das geltende Kirchenrecht gegenüber nicht laisierten Geistlichen und Ordensleuten gemäß can. 1336 § 1 CIC als Sühnestrafe auch ein Aufenthaltsverbot bzw. einen Zwangsaufenthalt an einen bestimmten Ort oder in einem Gebiet kennt, ist Herrn Ing. Scherner und seinen Beratern wohl entgangen. Und daß manche Gläubige bereits nach den Vorfällen in St. Pölten eine Entlassung aus dem Priesterstand für die beiden ehemaligen Vorsteher desselben als notwendig und fast selbstverständlich angesehen hatten, ist Scherner auch nicht mehr bekannt. Es gibt nämlich kein Menschenrecht auf Ausübung des im freiwilligen Gehorsam empfangenen Priesteramtes an einem bestimmten Ort. Somit sind auch die anderen "Beweise" nichts anderes als eine Thema- bzw. Ebenenverfehlung des Anzeigenden (unter [a] eine Vereinbarung vom 8. März 2009, "beinhaltend ein erzwungenes Aufenthaltsverbot im Bezirk Gmünd, NÖ., und eine diesbezügliche 'Eidesstättige Erklärung', beides notariell hinterlegt bei RA Dr. Mario Noé-Nordberg", unter [c] "ein Schreiben von DDr. Klaus Küng vom 31. Januar 2005, in dem eine forensisch-psychiatrische Untersuchung vorgeschrieben wird" und unter [d] ein Dekret desselben Diözesanbischofs "vom 6. Dezember 2004, in dem eine psychiatrische Behandlung vorgeschrieben wird".) Somit bleibt der Fall St. Pölten, der seit 2004 von dem durch Papst Johannes Paul II. eingeteilten Apostolischen Visitator und heutigen St. Pöltner Diözesanbischof Klaus Küng vorbildhaft aufgearbeitet und erledigt wurde, exemplarisch, sowohl was die Gefahr einer (teilweise stillen) homosexuellen Unterwanderung des katholischen Klerus als auch was die intolerablen Verhaltensweisen aufgeflogener Priester gegenüber der (zuvor von denselben [!] immer großspurig anerkannten) legitimen kirchlichen Autorität betrifft. Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. hat diese vorbildhafte Arbeit des Nachfolgers von Bischof Kurt Krenn anerkannt und die zeitweilige Suspension der beiden ehemaligen Ausbildner definitiv bestätigt. Daß erst kürzlich - somit kurze Zeit danach - vom Zweitgenannten ausgerechnet unter dem Titel "liturgische Versöhnung" zur außerordentlichen Form des Römischen Ritus publiziert wurde, betrachte ich als äußerst unklug und dem Anliegen desselben Papstes Benedikt XVI. sowie der liturgischen Sache selbst als abträglich. Die Möchte-Gern-Vereinnahmung der älteren lateinischen Liturgie und der mit ihr verbundenen Gläubigen durch ein kleines fanatisches Uneinsichtigkeitsgrüppchen zum Zwecke der Ablenkung von dem, was dasselbe Grüppchen unter formal antipäpstlicher Stoßrichtung und unter dem angeblichen Deckmantel des "Katholischen" zu "verteidigen" wagte, ist eines der vielen Ärgernisse im deutschen Sprachraum und kann als Warnsignal zum fünfjährigen Jubiläum der von Papst Johannes Paul II. angeordneten Visitation des Bistums St. Pölten und seines Priesterseminars gewertet werden. Ebenso wichtig ist somit nun die Päpstliche Visitation der "Legionäre Christi" ab 15. Juli 2009, denn leider stehen gerade "konservative" und "traditionalistische" Institute und Kleriker in der ständigen Versuchung und Gefahr einer besonders radikalisierten Doppelmoral und Heuchelei. In diesem Sinne wünsche ich uns allen die nötige Demut und den nötigen Geist der Unterscheidung, Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik Friday, March 27. 2009
STICHWORT UNEINSICHTIGKEIT: ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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21:00
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Auf der Internetseite des katholischen Bistums St. Pölten (Österreich) war heute im Gefolge der Apostolischen Visitation des Jahres 2004 und der vom Papst bestätigten Maßnahmen des regierenden Diözesanbischofs Dr. Dr. Klaus Küng folgende aktuelle Meldung unter dem Titel "Grünes Licht für Neustart Kollegiatkirche Eisgarn" nachzulesen:
"Die Pressestelle der Diözese St. Pölten teilt mit, daß Bischof Küng einen Neustart der Kollegiatkirche Eisgarn beschlossen hat. Voraussetzung dafür war, daß Prälat K. als Propst zurücktritt und bis auf weiteres Eisgarn verläßt. Er bleibt de iure Kanonikus des Stiftes - auch wenn er sich nicht mehr dort aufhalten wird - und hat die Stellung eines emeritierten Propstes. Als Priester der Diözese St. Pölten tritt er in den Ruhestand. Die Dekrete, die Diözesanbischof Klaus Küng nach Abschluß der Voruntersuchungen des kirchenrechtlichen Verfahrens im Zusammenhang mit den Vorkommnissen im Priesterseminar St. Pölten erlassen hat, wurden bekanntlich vom Heiligen Stuhl vollinhaltlich bestätigt. Die Kanoniker des Kollegiatstiftes Eisgarn werden nach dem 1. April dieses Jahres einen neuen Propst wählen, der der Bestätigung des Diözesanbischofs bedarf. Die Statuten der Kollegiatkirche werden entsprechend der bereits unterzeichneten Vereinbarung einige Veränderungen erfahren, vor allem wird die Kollegiatkirche so wie alle Pfarren und diözesanen Einrichtungen Rechnung legen und vor den Kontrollinstanzen der Diözese rechenschaftspflichtig sein. Bischof Küng hat der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß dieser Versuch einer Neubelebung des Stiftes Eisgarn für die seelsorglichen Bedürfnisse der Region wertvoll sein wird. Er hält auch eine Wiederaufnahme der kulturellen Tätigkeiten, die in den letzten Jahren in den Stiftsgebäuden veranstaltet wurden, für durchaus wünschenswert, sofern sie mit den Zielsetzungen der Kollegiatkirche im Einklang stehen. Falls aber die in den Statuten der Kollegiatkirche vorgesehenen Zielsetzungen nicht erreicht werden können, wird es zu einer Umwandlung der Kollegiatkirche in eine Realpropstei (wie vor dem Jahr 2000) kommen." (= Wirtschaftsinstitut des Propstes ohne Kanoniker-Mitglieder). Damit hat Bischof Klaus Küng nach dem Fall R. (vgl. dessen laufenden Bemühungen, beispielsweise über einen "Dominus-Verlag", über ein "Forum Katholische Theologie" oder über "Theologisches" usw. in sogenannt "konservativ-traditionalistische" Kreise einzuwandern, um damit die St. Pöltner Vorfälle und seine frühere karrierebezogene Distanz zur älteren lateinischen Liturgie vergessen zu machen) und auch den Fall K. in jene Bahnen gelenkt, die sich nach den übereinstimmenden Ergebnissen sämtlicher kirchlicher und staatlicher Untersuchungen und nach der Bestätigung der dementsprechenden Disziplinarmaßnahmen desselben Bischofs durch Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. als notwendig und heilbringend herausgestellt hatten. Aufgrund des angenommenen Rücktrittes des genannten Prälaten K. vom Amt eines Propstes und seines offenbar zeitweiligen Wegzuges von Eisgarn wird auch davon auszugehen sein, daß somit die über ihn (wie über den ehemaligen Subregens zeitweilig) verhängte Suspension aufgehoben ist. Es gibt auch eine klare geistliche Zielsetzung für das Weiterbestehen einer Priestergemeinschaft in Eisgarn, und wenn diese nicht erreicht wird, so ist bereits die Konsequenz ausgesprochen, daß dieselbe Priestergemeinschaft aufgelöst würde und lediglich eine "Realpropstei" verbliebe. Als durchaus interessant kann in diesem Zusammenhang auch die Frage gelten, wer nun aktuell überhaupt rechtmäßig Kanonikus der nicht mehr ruhend, sondern wieder aktiv gestellten Propstei im Sinne eines Kollegiatkapitels ist. Im Gmündner Bezirksblatt vom 25. März ist die Rede vom selben Prälat K., von Mag. Andreas Lango und von Mag. StR Hubert Beyer. Nicht genannt wird jedoch R., der auf seinen früheren Internetseiten auf seine Stellung als Kanoniker hingewiesen hatte. Aus demselben Bericht geht auch klar hervor, daß die Ruhendstellung per 1. April 2009 offiziell aufgehoben sei, sodaß logischerweise auch das Amt eines Propstes seit Dezember 2004 durchgängig ruhend gestellt war. Es wäre allerdings zu hoffen gewesen, daß sich aus der heutigen Presseaussendung des Bistums St. Pölten auch herauslesen ließe, Prälat K. habe seine Haltung der Uneinsichtigkeit betreffend die vom Heiligen Stuhl überprüften Untersuchungsergebnisse des damaligen Päpstlichen Visitators und bis heute regierenden St. Pöltner Diözesanbischofs Dr. Dr. Klaus Küng aufgegeben. Es ging ja beim Fall St. Pölten nicht nur um konkrete, keinem katholischen Priester oder gar Priesterausbildner zustehenden homosexuell wirkenden Verhaltensweisen, sondern vor allem auch um die Wahrhaftigkeit und Ehrlichkeit, welche von katholischen Klerikern an erster Stelle zu erwarten wären. Doch schon am 25. März war im Gmündner Bezirksblatt ein Auszug aus einem Schreiben des nunmehr emeritierten Propstes erschienen, der leider auf dessen fortgesetzte Uneinsichtigkeit schließen läßt: "Mit Wirksamkeit vom 1. April 2009 trete ich von meinem Amt als Propst des Stiftes Eisgarn zurück und bleibe in Zukunft einfacher Kanonikus des Stiftes, behalte jedoch den Titel 'Propst' bei. Mein Rücktritt erfolgt, um das Stift Eisgarn zu retten. Es wäre sonst laut einer am 8. März 2009 abgegebenen Erklärung Seiner Exzellenz Klaus Küng nach fast 700 Jahren Bestand in der jetzigen Form aufgehoben worden. Mein Rücktritt erfolgt nicht, weil ich mir etwas zuschuldenkommen ließ. Die diesbezüglichen Behauptungen mancher Medien sind wahrheitswidrig." Hier wird man den kirchenrechtlich vorbestraften Herrn Prälaten daran erinnern müssen, daß es neben rechtskräftigen staatlichen Medienurteilen, welche seine Rolle im St. Pöltener Skandal ausreichend beleuchten und in deren Vorfeld dem österreichischen Magazin "profil" aufgrund der Zeugen und Beweise der Wahrheitsbeweis im Kern gelungen war, es auch die Bestätigung der den Untersuchungsergebnissen angemessenen Maßnahmen des zuständigen Ortsbischofs durch den Heiligen Stuhl gibt. Im übrigen ist die undifferenzierte Argumentation mit "700 Jahren Bestand" nicht akzeptabel. Die Haltung des emeritierten Propstes muß daher kritisiert werden. Als noch schlimmer muß die Uneinsichtigkeit in einem ganz anderen Klerikerfall - im Bistum Würzburg - bewertet werden. Dabei ging es erstens nicht um offenbar freiwillige homosexuelle Kontakte zwischen Priesterausbildner und (einem diesem anvertrauten) Seminaristen, sondern um Kindesmißbrauch. Und zweitens kristallisierte sich eine besonders hartnäckige Uneinsichtigkeit bei dem bereits staatlich verurteilten Priester heraus, welche - und hier haben wir durchaus eine tragische Analogie zum ganzen Fall St. Pölten und zu mit diesem verbundenen absurden literarischen Produkten - von bestimmten Sympathisanten(gruppen) gefördert wurde. In vorbildhafter Weise handelte in Würzburg der zuständige Diözesanbischof, und die Erklärung seines Generalvikars übernehme ich hiermit von der Internetseite des Bistums Würzburg: "Generalvikar Dr. Karl Hillenbrand gab am 24. März 2009 eine Erklärung zur Suspendierung von Wolfdieter Weiß ab. Bischof Dr. Friedhelm Hofmann hat heute (24. März 2009) Herrn Wolfdieter Weiß, bisher Pfarrer im Ruhestand, mit sofortiger Wirkung vom priesterlichen Dienst suspendiert. Damit ist es Weiß untersagt, irgendwelche Amtshandlungen vorzunehmen, die mit der Priesterweihe verbunden sind. Außerdem werden seine Ruhestandsbezüge um 20 Prozent gekürzt. Für diese Maßnahmen gibt es folgende Begründung: Wolfdieter Weiß hat sich während all der Jahre seit seiner rechtskräftigen Verurteilung im Juli 2000 wegen sexuellen Mißbrauchs in sieben Fällen an drei Minderjährigen uneinsichtig gezeigt. Er hat diese Haltung auch nach der Bestätigung des Urteils durch den Bundesgerichtshof im Mai 2001 nicht aufgegeben. Nachdem die Diözese Würzburg in strikter Befolgung der Auflagen aus dem Coburger Urteil zunächst versucht hatte, eine Tätigkeit zu finden, die ihn nicht mehr mit Kindern und Jugendlichen hätte in Kontakt bringen können, sind diese Bemühungen letztendlich am Widerstand von Herrn Weiß gescheitert. Deshalb wurde er im April 2002 in den zwangsweisen Ruhestand versetzt, der mit einem Zelebrationsverbot verbunden war. Im Dezember 2002 wurde auch der innerkirchliche Einspruch, den Herr Weiß gegen die Diözese Würzburg in Rom erhoben hatte, von der Glaubenskongregation verworfen. Nun ist durch den Umstand, daß zwei Männer im Auftrag von Wolfdieter Weiß kürzlich die Familien der damaligen Opfer aufgesucht haben, um sie zur Rücknahme der im Coburger Verfahren gemachten Aussagen zu bewegen, nochmals eine veränderte Situation entstanden. Die betroffenen Familien fühlten sich durch dieses Agieren so massiv unter Druck gesetzt, daß die Verletzungen der Vergangenheit wieder aufgebrochen und neue Traumatisierungen entstanden sind. Dadurch ist ein neuer, schwerwiegender und schuldhafter Tatbestand geschaffen worden, der die jetzt getroffene Maßnahme erforderlich gemacht hat. Die Diözese drückt gleichzeitig den drei betroffenen Familien ihr Bedauern aus und verurteilt nochmals auf das Schärfste das Verhalten von Herrn Weiß. In einem offenen Brief an mich als Generalvikar der Diözese hat der Vater eines der damals betroffenen Kinder, Fragen gestellt bzw. Vorwürfe erhoben. Auch wenn ich noch persönlich antworten werde, möchte ich jetzt schon folgendes bemerken: + Einmal wird gefragt, weshalb Herr Weiß nicht sofort nach dem Coburger Urteil exkommuniziert wurde - so seine Wortwahl. Dazu ist zu bemerken, daß die Bistumsleitung sich einerseits an die vom Gericht gemachten Auflagen bei der Verhängung der zweijährigen Bewährungsstrafe gehalten hat und zum anderen damals bei Wolfdieter Weiß auf Einsicht hoffte. Als dieser sich jedoch dauernd resistent zeigte, wurde die Zwangspensionierung mit Zelebrationsverbot verfügt. Da eine formelle Exkommunikation hauptsächlich Fragen der Glaubenslehre betrifft, waren dafür die kirchenrechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben. Durch die nun erfolgte Suspendierung ist Herr Weiß jedoch de facto in den Laienstand versetzt und kann nicht mehr als Priester tätig sein. + Weiterhin wurde dem Bistum vorgeworfen, es habe Wolfdieter Weiß anläßlich seines 40. Priesterjubiläums im Jahr 2006 gewürdigt und dabei seine Vorstrafe verschwiegen. Dazu ist zu bemerken, daß die angebliche Würdigung in unserem Pressedienst in Wirklichkeit eine bloße Aufzählung von Einsatzorten war, die bewußt ohne jede kommentierende Wertung erfolgte. Daß das Nichterwähnen seiner Vorstrafe korrekt war, hat zudem eine kürzlich erfolgte Stellungnahme des Bayerischen Journalistenverbandes bestätigt, derzufolge Vorstrafen nach Ablauf der Bewährungsfrist ohne erneuten konkreten Anlaß gar nicht erwähnt werden dürfen. Ein solcher Anlaß war 2006 nicht gegeben. + Schließlich wird der Vorwurf erhoben, die Diözese hätte die betroffenen Familien vor den Absichten von Herrn Weiß warnen müssen, erneut an die damaligen Opfer und ihre Familien heranzutreten. Dazu kann ich nur sagen, daß diese Absichten auch der Bistumsleitung nicht bekannt waren. Herr Weiß hat zwar in einem Brief vom 2. Februar 2009 zum wiederholten Mal seine bekannten Standpunkte einschließlich der von ihm entwickelten Verschwörungstheorie dargelegt und dabei auch seine schon früher mehrmals geäußerte Absicht mitgeteilt, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht zu kämpfen. Daß er sich in seinem Bestreben jedoch dazu versteigen würde, in dieser unerträglichen Weise seine Opfer und ihre Familien nach all den Jahren wieder zu belästigen, war für uns genauso wenig vorhersehbar wie für jene Medien, denen Herr Weiß seinen Brief (ohne unser Wissen) ebenfalls zur Verfügung gestellt hatte. Eine vorherige Warnung war deshalb unmöglich, so sehr ich das Leid bedaure, das den betroffenen Familien erneut zugefügt wurde. Heute nun hat Herr Weiß im Gespräch mit Bischof, Generalvikar, Personalreferent und Justitiar eingeräumt, daß zwei Familien auf seine Veranlassung hin von zwei Privatdetektiven aufgesucht wurden. Bei der dritten Familie war er sich nicht sicher, ob dies schon geschehen ist. Ich sehe es als meine Pflicht an und habe es Herrn Weiß gegenüber auch so betont, diese Familie, deren Wohnsitz wir nicht kennen, hier und jetzt vor der möglichen Aktion öffentlich zu warnen. Mit einer persönlichen Bemerkung möchte ich diese Erklärung abschließen. Was mich in dieser schlimmen Angelegenheit zusätzlich belastet, ist der Umstand, daß Wolfdieter Weiß bis heute durch eine Gruppe von Sympathisanten unterstützt wird - bestehend aus einigen Priestern, Ordensleuten und Laien -, die ihn in seiner Uneinsichtigkeit noch bestärken. Diesem Personenkreis gebe ich eine gewisse Mitschuld an der Entwicklung der Dinge. Ich kann mich nur nochmals im Namen des Bischofs und des Bistums bei den Betroffenen entschuldigen und hoffen, daß sich die neuerlich entstandenen Verletzungen überwinden lassen. Die Diözese Würzburg ist dabei, wie es bereits vor acht Jahren geschehen ist, zur Mithilfe bereit." Angesichts der Fälle sexuellen Mißbrauchs und pervers ausgerichteter Sexualität sowie ärgernishaft zelebrierter Uneinsichtigkeit (und zum Teil sogar Rachsucht) bei denselben Klerikern ausgerechnet in solchen und ähnlichen Sachlagen ist das von Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. anläßlich des 150. Todestages des heiligen Pfarrers von Ars vorgesehene Priester-Jahr (vom 19. Juni 2009 bis zum 19. Juni 2010) von erhöhter Wichtigkeit. Der Papst wird dieses Priester-Jahr mit einer feierlichen Vesper am 19. Juni, am Vorabend des Herz-Jesu-Hochfestes, eröffnen, und es soll am 19. Juni 2010 mit einem großen Priestertreffen am Petersplatz in Rom feierlich beendet werden. Es geht dabei auch um die Rückgewinnung an verlorengegangener Glaubwürdigkeit des katholischen Klerus im ganzen und auch des jeweiligen einzelnen Priesters. Priestergemeinschaften - wie immer sie auch rechtlich errichtet sind - dürfen nicht Vorschub sein für das versteckte Ausleben naturwidriger Formen menschlicher Sexualität, sondern müssen aktive geistliche und zutiefst menschlich-tugendhafte Gemeinschaften mit zeugnishafter Ausstrahlung sein. Und dafür wollen wir besonders in der kommenden Passionszeit beten! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik Friday, February 27. 2009
ABSAGE AN JEDE FORM DES ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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14:10
Comments (8) Trackbacks (5) ABSAGE AN JEDE FORM DES IDEOLOGISCHEN EXTREMISMUS, REVISIONISMUS UND ANTISEMITISMUS: ZUM FALL WILLIAMSON UND ZU EINEM ANONYMEN PORTAL
In den letzten Wochen wurde oft der Eindruck erweckt, als ob die im kirchenrechtlichen Raum der Katholischen Kirche nicht (mehr oder noch nicht) existente Priesterbruderschaft St. Pius X. nur aus einem einzigen Mitglied bestünde, und es wurde zu wenig bekannt, wie unglücklich der Generalobere derselben Gesellschaft und viele Glieder dieser Bruderschaft mit den Äußerungen des bischöflichen Mitbruders Richard Williamson waren. Die Stimmen jedoch, welche dem Heiligen Stuhl bei dem in vollem Einklang auch mit dem II. Vatikanischen Konzil gewählten Versöhnungsweg gegenüber derselben Piusbruderschaft schwerwiegende Fehler der Einschätzung, der Terminwahl oder auch der Kommunikation vorwarfen, sind sehr leise geworden. Immer klarer wird nämlich, daß eine mögliche Heilung verschiedener Haltungen und Wunden nur durch eine vom Papst selbst angebotene Integration und somit in der Kirche selbst - wiederum primär durch die universale Hirtensorge des Papstes - gelingen kann. Die dabei schon kurzfristig erzielten Erfolge können sich sehen lassen. Ich selbst hatte in der dem Heiligen Vater gewidmeten Festschrift zum ersten Jahrestag seines Besuches in Österreich bereits geschrieben: "Es ist also zu hoffen, daß die Kritikergruppen in bezug auf die neue Karfreitagsformulierung erkennen, wie der Papst damit ein deutliches Zeichen gegen jeglichen politisch instrumentalisierbaren Antijudaismus und gegen eine den verbindlichen Weisungen des II. Vatikanischen Konzils widersprechende Deutung der älteren Form des Römischen Ritus gesetzt und somit die Kritik gegenüber Papst Benedikt XVI. im vollen Sinne des Wortes ungerecht war, weil sie eben den Tatsachen der bisherigen Formulierungsgeschichte nicht ausreichend Rechnung getragen hatte. Entgegen der Auffassung vereinzelter unerleuchteter Gruppen, welche die bereits für den Karfreitag des Jahres 2008 geltende Anordnung des Papstes nicht beachten wollten, ist daher nicht - in völkergefährdender sowie klassischer 'Verschwörungs'-Terminologie formuliert - von einem durch ein 'Weltjudentum' verursachten weiteren Betriebsunfall der Kirche 'nach dem Konzil', sondern von einer konsequenten Fortführung des Versöhnungskurses der Katholischen Kirche auszugehen.
Die Fahrt im Papamobil zum Wiener Judenplatz und die Besichtigung des Holocaust-Denkmals am Eröffnungstag des Papstbesuches in Österreich waren daher nicht nur übliche diplomatische Pflicht-Gesten, sondern absolute Selbstverständlichkeiten aus dem innersten Herzen der Katholischen Kirche gewesen. Im Interview auf dem Flug nach Wien sagte der Heilige Vater am 7. September 2007: 'Es sind in dieser kurzen Zeit keine unmittelbaren Begegnungen mit anderen Konfessionen oder Religionen vorgesehen; nur ein kurzer Halt vor dem Mahnmal für die Schoah, um – sagen wir – unserer Trauer Ausdruck zu verleihen, unserer Reue und auch unserer Freundschaft mit den jüdischen Brüdern, um in dieser großen Einheit voranzugehen, die Gott mit seinem Volk geschaffen hat.' Dies alles wurde auch noch eindrucksvoll bestätigt, als das Päpstliche Staatssekretariat in einem offiziellen Kommuniqué vom 4. April 2008 zu den kritischen Stimmen im Zuge der Neuformulierung der Karfreitagsfürbitte überzeugend Stellung nahm (...) Durch die von Papst Benedikt XVI. vorgenommene verbindliche Rechtserkenntnis vom 7. Juli 2007 ist seit dem 14. September 2007 insofern eine echte Befreiung der älteren lateinischen Form des Römischen Ritus und damit insgesamt des integral in zwei Formen vorliegenden Ritus erfolgt, als die Situation des offiziellen Abdrängens und des konsequenten Nicht-Ernstnehmens aller mit dieser Form verbundenen Gläubigen beendet ist oder noch beendet werden muß, sodaß eine durch Überkonzentration auf eine bestimmte liturgische Form und das damit in (nicht mehr mit dem Heiligen Stuhl in voller Gemeinschaft agierenden) Gruppen propagierte Steckenbleiben in radikal-traditionalistischen Thesen des Ausspielens verschiedener kirchlicher Verkündigungsebenen in ebenso radikaler Simplifizierung 'Trient gegen Vatikanum II' keinen ernsthaften Zulauf mehr haben kann und darf. Es muß auch in Zukunft noch öfters betont werden, daß die außerordentliche Form des Römischen Ritus von keiner Gemeinschaft und von keinem Priester nach Art eines privilegierten Monopols gepachtet werden kann, sondern daß dieser Schatz für alle Gläubigen der lateinischen Rituskirche offen ist. Durch die endgültige Wieder-Einbindung der nie abgeschafften älteren Form in die höchste, nämlich päpstliche Sorge hat der Heilige Vater universal sichergestellt, daß eine unchristliche oder gegen das lebendige Lehramt der Kirche oder auch gegen andere Religionen gerichtete falsche Instrumentalisierung der (älteren) Liturgie eingedämmt werde. Nur so ist es nach dem erkennbaren Willen des sichtbaren Stellvertreters Christi auf Erden möglich, daß beide Formen des Römischen Ritus auch in Hinkunft gültige Ausdrucksformen der lateinischen Kirche und der Verkündigung der gesamten Katholischen Kirche darstellen. Dies ist auch der Grund, warum sich kein Ritus in seinen nicht-wesentlichen Elementen einer vom kirchlichen Lehramt überwachten inspirierten Weiterentwicklung entziehen kann." Und damit wird auch klar, daß die Priesterbruderschaft St. Pius X. noch eine Wegstrecke zurücklegen muß, sowohl in ihrer Gesamtheit als auch von Seiten ihrer einzelnen klerikalen Mitglieder, um die volle rechtliche Integration im Schoß der heiligen katholischen Kirche zu erreichen. Auch wenn nicht alle Medienberichte über die Piusbruderschaft den Tatsachen entsprachen und oft reine Schwarz-Weiß-Wertungen und ein ungerechtes Ausspielen verschiedener Positionen darstellten, so können einige Positionen in der Tat nicht toleriert werden. Wenn der prominente deutsche Pius-Distriktobere Pater Franz Schmidberger im Oktober 2001 gesagt hat, daß die Schändung eines Kreuzes, bei der dem Heiland ein Arm abgerissen würde, objektiv eine schwerere Sünde als der Terroranschlag von New York und Washington wäre, dann ist dies eine völlig sinnlose Aussage und ein intolerabler Vergleich. Anders liegt die Sache bei der Todesstrafe: die Katholische Kirche hat zwar im Zuge der Lehre des Dieners Gottes Johannes Paul II. tatsächlich zu einer sehr strengen Haltung gefunden, welche ihre Anwendung zur totalen Ausnahme macht. Völlig verbieten kann man dem Staat ihre Anwendung im Falle erwiesener Schwerstverbrechen allerdings von der Tradition her nicht. Es gibt daher bis heute keine Art Dogma, welche die legitime gesellschaftspolitische Meinungsfreiheit bei dieser schwierigen Thematik unter Katholiken beendet hätte. Entscheidend wird aber auch die Frage sein, was die Kleriker der Piusbruderschaft unter geistlicher Führung und Leitung verstehen: ist es in vielen Fällen die Abnahme der personalen Entscheidung des Betreuten, oder führt eine ausdrücklich gewünschte geistliche Begleitung auch wirklich zu einem Mehr an reifer Persönlichkeit? Meine Haltung ist bekannt: geistliche Begleitung darf beim einzelnen Christen nicht zur Abnahme der personalen Verantwortung führen. Kehren wir zurück zur Fragestellung "Extremismus und Revisionismus und Antisemitismus", denn auch auf diesem Sektor bedürfen wohl manche Anhänger der Piusbruderschaft einer Heilung und Umkehr. Nur sollte nicht so getan werden, als ob dies die einzigen Probleme der Katholischen Kirche und ihrer Glieder darstellten. Besonders das Gebiet des von der kirchlichen Lehre geforderten radikalen Lebensschutzes ist es, welches von manchen Katholiken und Katholikinnen mit rechts- und linksliberalen Tendenzen all zu gerne verschwiegen und untergraben wird. Wenn der (nicht-katholische) österreichische Bundespräsident in einem aktuellen Interview äußert: "Ich war im Dissens mit der Katholischen Kirche zum Thema Fristenlösung, und ich war betroffen, als der in Aussicht genommene Weihbischof Wagner die Fristenregelung als 'mörderisches Gesetz' bezeichnet hat, nur weil es keine Strafen für den Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten vorsieht", dann müßte von Seiten der katholischen Bischöfe und Katholiken des Landes im Sinne der (bei seinem Österreichbesuch geäußerten) Kritik des Papstes genau an dieser selben naturrechtswidrigen Fristenlösung ein Aufschrei zu hören sein und den Präsidenten öffentlich korrigieren, der somit leider substantiell keine Probleme mit der fortgesetzten täglichen stillen und straffreien Tötung ungeborenen menschlichen Lebens zu haben scheint. Damit soll auch gesagt sein: durch all zu durchschaubares "Hinhauen" auf die Piusbruderschaft, das in Wirklichkeit den Papst und sein Amt meint, können sogenannte "linkskatholische" und in Wirklichkeit oft nicht auf dem Boden der ganzen katholischen Glaubens- und Sittenlehre stehende Grüppchen von ihren Defiziten bei der vollen Verwirklichung der katholischen Glaubens- und Lebenspraxis nicht ablenken. Gehen wir weiter: in der italienischen Tagesausgabe (26. - 27. Februar 2009) des vatikanischen OSSERVATORE ROMANO hatte die römische Geschichtsprofessorin Dr. Anna Foa einen wichtigen Beitrag verfaßt, der übersetzt so betitelt war: "Wenn sich die Lüge mit dem Schleier der Geschichte verhüllt. Der Antisemitismus ist das einzige Motiv der Negationisten". Sie weist als zuständige Fachwissenschaftlerin darauf hin, daß die Leugung der Shoa als derart krasse Lüge angesehen werden müsse, daß nicht einmal mehr die Titulierung als besonders radikaler Geschichtsrevisionismus für eine solche Haltung ausreichend sei: "Der Negationismus (die Ableugnung) der Shoah ist keine historiographische Interpretation, ist keine keine gängige Erklärung der Ausrottung der vom Nationalsozialismus verübten Ausrottung der Juden und ist auch keine radikale Form des Geschichtsrevisionismus, und mit diesem darf der Negationismus nicht verwechselt werden. Der Negationismus ist Lüge, der sich mit dem Schleier der Geschichte verhüllt, der sich einen wissenschaftlichen und objektiven Anschein gibt, um seinen wahren Ursprung zu verschleiern, sein wahres Motiv: den Antisemitismus. Ein Negationist ist auch Antisemit. Und er ist vielleicht der einzige klare und offenkundige Antisemit in einer Welt wie der westlichen, in der es nicht einfach ist, sich als Antisemit zu deklarieren. Der antijüdische Haß steht am Ursprung dieser Ableugnung der Shoa, die mit den ersten Nachkriegsjahren beginnt, indem man gedanklich beim Projekt der Nationalsozialisten selbst anknüpft, als sie die Spuren der Vernichtungslager verwischten, darin die Gaskammern dem Erdboden gleichmachten und die Deportierten verhöhnten, indem sie ihnen sagten, daß auch wenn sie es geschafft hätten zu überleben, ihnen in der Welt niemand geglaubt hätte. Der Negationismus über die politischen Lager hinweg ist nicht nur mit der extremen nationalsozialistischen Rechten verbunden, sondern versammelt verschiedene Tendenzen: den besonders extremen Pazifismus, den Antiamerikanismus, die Feindschaft gegenüber der Moderne. Er entsteht in Frankreich Ende der 40er-Jahre durch das Wirken zweier Persönlichkeiten: Maurice Bardèche und Paul Rassinier, der eine erklärter Faschist, der andere Kommunist. Hernach entwickelt er sich weitflächig, und seine bekanntesten Anhänger sind der Franzose Robert Faurisson und der Engländer David Irving, keiner der beiden Historiker von Beruf. Die Negationisten entwickeln so Vorgehensweisen, die in ihrer Ableugnung der historischen Realität absolut außerhalb des allgemein Anerkannten liegen. Vor allem erachten sie alle jüdischen Quellen jeglicher Herkunft als unglaubwürdig und erlogen. Nachdem sie auf diese Weise einen Großteil der Zeugen weggestrichen haben - sämtliche von den überlebenden Juden ausgedrückten Erinnerungen und die von jüdischen oder angeblich jüdischen Historikern vorgenommene Geschichtsschreibung - machen sich die Negationisten an die Arbeit, um den Rest der Zeugnisse, der Beweise und der Dokumente zu verreißen. Alles, was nach der Niederlage des Nationalsozialismus kommt, ist für sie unzuverlässig, weil es der 'Wahrheit der Sieger' zugehört. Die Geschichte der Shoah haben demnach die Sieger geschrieben, so wiederholen sie es unermüdlich, um so all das in Zweifel zu ziehen, was gerichtlich festgestellt wurde, begonnen beim Prozeß von Nürnberg und hernach: das alles wäre nur Ergebnis von Nötigungen, Folterungen und Gewaltanwendungen. Es verbleibt aber noch ein Teil der Dokumentation zur Widerlegung, jener von Seiten der Nationalsozialisten vor 1945. Hier hätten die Negationisten entdeckt, daß keine schriftliche Erklärung der Nationalsozialisten nach dem Jahr 1943 als wahrhaftig angesehen werden könne, weil die Nationalsozialisten zu jener Zeit den Krieg zu verlieren begannen und nur noch Behauptungen aufstellen hätten können, die auf die Genugtuung der künftigen Sieger ausgerichtet gewesen wären. Und siehe da, das Spiel ist gemacht: die Shoa existiert nicht! Der Negationismus betätigt sich in besonderer Weise, um die Inexistenz der Gaskammern durch komplexe technische Argumentationen zu beweisen: sie hätten nicht funktionieren können, sie hätten ganz hohe Schornsteine gebraucht und so weiter: das ist die These, welche einen Pseudoingenieur, Fred Leuchter, bekannt gemacht hat und die auf den Internetseiten der Negationisten vorherrscht. Heute wird der Negationismus in vielen europäischen Ländern als Straftat angesehen, auch wenn ein Teil der öffentlichen Meinung widerspenstig bleibt - wie jene, die hier schreibt - Lügner in Märtyrer zu verwandeln, indem man sie ins Gefängnis setzt. Auch fehlt es nicht an Anhängern des Negationismus in anti-israelischer Rolle. Es ist aber notwendig zu wiederholen, daß hinter dem Negationismus ein einziges Motiv und eine einzige Intention stehen: der Antisemitismus. Alles andere ist Lüge." Mit diesem Beitrag im OSSERVATORE ROMANO, ja mit der ganzen zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus erschienenen Ausgabe ist einmal mehr erwiesen, daß sich der Heilige Stuhl gegen jede Form des ideologischen Extremismus, falschen Revisionismus und Antisemitismus ausspricht und schon seit langem ausgesprochen hat. Nach der Rückkehr des nicht mehr exkommunizierten, aber noch suspendierten katholischen Bischofs Richard Williamson in seine irdische Heimat Großbritannien wurde nun gestern und somit mitten in der heiligen Fastenzeit eine Entschuldigung von seiner Seite bekannt. In seiner jüngsten Erklärung heißt es (eigene Übersetzung): "Der Heilige Vater und mein Oberer, Bischof Bernard Fellay, haben ersucht, daß ich meine Bemerkungen, die ich vor vier Monaten gegenüber dem schwedischen Fernsehen gemacht hatte, aufgrund ihrer so schwerwiegenden Konsequenzen wieder überdenke. In Erwägung dieser Konsequenzen kann ich wahrheitsgetreu sagen, daß ich es bedaure, solche Bemerkungen gemacht zu haben, und daß ich sie nicht gemacht hätte, wenn ich von vorneherein um den durch sie ausgelösten ganzen Schaden und Schmerz gewußt hätte, besonders für die Kirche, aber auch für die Überlebenden und Verwandten von Opfern der Ungerechtigkeit im Dritten Reich. Im schwedischen Fernsehen hatte ich nur die Meinung (… 'Ich meine' … 'Ich meine' …) eines Nichthistorikers wiedergegeben, eine Meinung, die sich vor 20 Jahren auf der Grundlage damals verfügbarer Beweise gebildet hatte und seit damals nur selten öffentlich geäußert worden war. Doch die Ereignisse der letzten Wochen und der Rat älterer Mitglieder der Gesellschaft des heiligen Pius X. haben mich von meiner Verantwortung für viele verursachten Bedrängnisse überzeugt. Gegenüber allen Seelen, die an dem, was ich sagte, ernsthaft Ärgernis nahmen, entschuldige ich mich vor Gott. Wie der Heilige Vater gesagt hat, verletze jeder Akt ungerechter Gewalttätigkeit gegen einen einzigen Menschen alle Menschen. + Richard Williamson, London, am 26. Februar 2009." Wie diese Erklärung zu werten ist, kann angesichts dieses Blogeintrages und des oben nachlesbaren logischen Beitrages der Frau Professor Foa leicht ermessen werden. Die Ausrede mit den "20 Jahren" und mit dem "Nichthistoriker" kann nicht wirklich ernstgenommen werden, und so ist von Seiten des Bischofs lediglich ein erster Schritt getan, der jedoch durch den zweiten Schritt einer vollen Absage an jede Form des ideologischen Extremismus, falschen Revisionismus und Antisemitismus und somit eines vollen Widerrufs der bisher von ihm vorgenommenen Holocaustrelativierung ergänzt werden muß, um als echte Umkehr gelten zu können. Angesichts all dessen wollen wir uns abschließend noch der weniger bedeutsamen Frage einer Bewertung eines in den letzten Wochen eben aufgrund des diskutierten Falles Williamson mehrfach in das Blickfeld von Journalisten geratenen anonymen Portals widmen. Warum ein so geführtes Internetportal derart hohes Interesse und offenbar reges Leserklicken für sich verbuchen kann, liegt ganz einfach an der grundsätzlichen Neugier des durchschnittlichen sowie in hohem Maße visuell orientierten Medienkonsumenten, der nicht immer "brav" und "fad" abgespeist werden möchte. Allerdings begehen mehrere Kritiker und auch Journalisten schwere taktische Fehler: 1. erwähnen sie das Portal als quasi-offizielles (offenbar ohne von den Rechtsabteilungen ihrer teils großen Arbeitgeber her sämtliche Rechtsschritte geprüft zu haben) und 2. gestehen sie diesem Portal ungefragt eine Art Monopol als Sammelbecken angeblicher "katholischer Fundamentalisten" zu. Doch katholische Fundamentalisten im Sinne einer solchen Terminologie können nicht einfach als "rechtsextrem" bezeichnet werden, und Rechtsextreme im eigentlichen Sinne können kaum noch als katholisch-praktizierend angesehen werden. Die nötige Differenzierung bei der Kritik ist bisher daher kaum gegeben. Tatsächlich gewährt das Portal eine für Europa und insbesondere für Deutschland und Österreich ungewöhnliche und äußerst weitgespannte Meinungsfreiheit, nimmt jedoch auch viele willkürlich erscheinende Löschungen vor. Soferne nicht Leser selbst massive Beschwerden einreichen, bleiben aber viele der von denselben geposteten Beiträge trotz ihres menschenverachtenden Inhalts einfach stehen. Insofern wird man nicht umhin können, die im OSSERVATORE ROMANO von der römischen Geschichtsprofessorin Dr. Anna Foa herausgearbeitete und absolut angemessene Haltung (vgl. oberhalb meine Übersetzung) analog zur Anwendung zu bringen und "kreuz.net" insgesamt ein vernichtendes Urteil auszustellen, weil 1. unbedarfte suchende Menschen und Christen durch bestimmte Darstellungsweisen und Auseinandersetzungen von einer solchen als "katholisch" verkauften Haltung und dann wohl undifferenziert von der Katholischen Kirche als solcher gerne Abstand nehmen bzw. für dieselben in sich gute Anliegen wie beispielsweise der notwendig radikale Lebensschutz "kaputt diskutiert" erscheinen und weil 2. das Risiko des Irrglaubens aufscheint, als ob es nach den negativen Erfahrungen der Zwischenkriegszeit (1918 - 1939) jemals (noch) eine "erfolgreiche" Koalition zwischen "katholischen Fundamentalisten" und antijudaistischen bzw. antiisraelitischen Rechtsextremisten geben könnte, um z. B. bestimmte gesellschaftliche Anliegen voranzubringen. Hier hätte sich auch ein erfahrener Professor wie der bekannte Priester Prof. Dr. Johannes Messner angewidert abgewendet. Soferne ich selbst überhaupt einmal die Notwendigkeit sähe, dorthin zu verlinken, würde folgende Warnung erfolgen: [Achtung: auf dieser Seite gibt es Linkverbindungen zu einem anonymen Portal, dessen Redaktion nicht bekannt ist. Die Verlinkungen geschehen ausschließlich im Interesse der Selbstverteidigung und Verpflichtung zur Wahrheit nach dem Vorbild des regierenden katholischen Diözesanbischofs von St. Pölten, der eben zu diesem einzigen Zwecke seinen Bischöflichen Sekretär dorthin einen wichtigen Artikel "article.7079.html" einsenden ließ.] Diese einmalige "Not-Verwendung" des anonymen Portals durch den regierenden Diözesanbischof von St. Pölten, Dr. Dr. Klaus Küng, hat im übrigen auch der Pressesprecher der Katholischen Bischofskonferenz Österreichs bei seiner Kritik übersehen bzw. nicht erwähnt. Aufgrund der hohen Leserzahlen - insbesondere in einem bestimmten Segment der von einem ganz-und-gar-nicht-mutig-katholischen "Establishment" offenbar mehr und mehr enttäuschten Katholiken und Katholikinnen - sah auch er es als nötig an, der Instrumentalisierung dieses Portals seitens bestimmter Geschichtsrevisionisten vorzubeugen. Es wird ja einigen noch bekannt sein, wie sehr bestimmte politisch eigentümlich rechts angesiedelte Grüppchen und Einzelpersonen versucht hatten, auch mittels anonymer Einsendungen die vom Päpstlichen Visitator und heutigen Diözesanbischof Klaus Küng einwandfrei untersuchten widersittlichen Zustände rund um das Priesterseminar St. Pölten einfach für nicht existent zu erklären. Als dann eine Frau Dr. Gabriele Waste sogar noch versuchte, eine vom Papst bestätigte Suspension gegenüber den beiden ehemaligen Priesterausbildnern kurz nach Rechtskraft derselben Suspension für ebenso nicht existent zu erklären, sandte der damalige Bischöfliche Sekretär Dr. Bernhard Augustin im Auftrag des Bischofs an den Artikel "article.7079.html" zur Richtigstellung dieses weiteren Teiles des insgesamt längst zusammengebrochenen Lügengebäudes. Und hier muß einfach der Fairneß halber erwähnt werden und erwähnt bleiben, daß die weiterhin anonyme Redaktion bisher solche Richtigstellungen und Verteidigungen gegen Angriffe offenbar zugelassen und umgehend publiziert hat. Vom Standpunkt der Meinungsfreiheit kann daher dem Portal in diesem Zusammenhang kein Vorwurf gemacht werden. So notwendig die Distanzierungen der Pressesprecher der beiden katholischen Bischofskonferenzen in Deutschland und Österreich sowie der deutschsprachigen Sektion von Radio Vatikan sind, so fragwürdig erscheinen die auf einmal getätigten Presseaussendungen der (mit der schon erwähnten Dr. Gabriele Waste in intensiver Zusammenarbeit bekannt gewordenen) Felizitas Küble, die sich ganz plötzlich auch von dem anonymen Portal distanzieren möchte, obschon einige ihrer namentlichen Beiträge bis zur Stunde eben dort als Hauptartikeln aufscheinen. Dies kann wohl nur als ihre Reaktion und Enttäuschung darauf gewertet werden, daß sich die dortige Redaktion - soferne es eine gibt - nicht für eine reine Pölten-Lügen-Propaganda à la "Der Wahrheit die Ehre" vereinnahmen ließ und dann auch die oberösterreichische Zeitschrift "Der 13." eben eine solche mißglückte revisionistische Instrumentalisierung desselben Portals sehr bald aufgab. Noch heute können aber auf demselben anonymen Portal die antijüdischen und antijudaistischen Äußerungen bestimmter St.-Pölten-Geschichtsrevisionisten nachgelesen werden (beispielsweise in wirrem Wahn unter "reader.131.html"): "Genauso wenig, wie Kardinal Groër Jugendliche geschändet hat, genauso wenig hat es homosexuelle Machenschaften im St. Pöltner Priesterseminar gegeben. Statt sich bei Juden und den hinter ihnen stehenden Logenbrüdern mit theologisch zweifelhaften Erklärungen in Israel Liebkind machen zu wollen, sollte Kardinal Schönborn dies endlich einmal zugeben. Denn sowohl sein Bischofsstuhl als auch der von Bischof Küng ist auf Intrigen und Machenschaften gegründet"), und es ist erschreckend, wie sehr die von Frau Prof. Foa mit Klarheit aufgezeigte Vorgehensweise beim Wegerklären der Shoa als formaler Maßstab für das Wegerklären jeglicher historisch und sogar gerichtlich erwiesener Fakten diente, nur um einen zeitweilig suspendierten Priesterausbildner wider jede Vernunft im nachhinein reinwaschen zu sollen. Dieses eigentümliche Gemisch an Revisionismus war und ist eines der großen Ärgernisse beim manipulativen Darstellen des Falles St. Pölten, und leider will dem Schriftleiter der Zeitschrift "Theologisches" dieser bedenkliche personelle und gedankliche Komplex bisher offenbar nicht ganz einleuchten. Wenn er sich nun erfreulicherweise von antisemitischen Strömungen im gegenwärtigen Traditionalismus distanziert, so hätte er auch den bereits angesprochenen ehemaligen Priesterausbildner und Autor der von ihm herausgegebenen Zeitschrift besonders in die Pflicht nehmen müssen, sich von seinen revisionistischen Unterstützern ein für alle Mal zu distanzieren. Es ist nämlich untragbar, daß angesichts der in jeder Hinsicht sachlich abgesicherten und gerechten disziplinären Würdigung der beiden ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildner ein Unterstützer sogar so weit ging, zu schreiben: "Diese Verfahrensweise erinnert makaber an das 'Ermächtigungsgesetz' Hitlers von 1933." Schon eine solche Verharmlosung der Zeiten Hitlers ist absolut untragbar. Nur wenn Dr. David Berger sich also auch von solchen revisionistischen Mitarbeitern am Versuch einer nachträglich-sinnlosen Vertuschung der St. Pöltner Geschehnisse distanziert, sind auch diese seine aktuellen Zeilen glaubwürdig: "Eine sich selbst als katholisch bezeichnende, aber wohl in perfidester Weise von bewußt gegen die Katholische Kirche agierenden Kreisen betriebene Internetseite [= kreuz.net] schreckte am 12. Januar 2009 tatsächlich nicht davor zurück, eine Rede eben jenes Heinrich Himmler [unter dem Titel "Anständige Kriegsverbrecher. Gestern Juden – heute Araber"] zu publizieren, gegen den solch mutige Katholiken wie Groppe unter Einsatz ihres Lebens gekämpft haben. Daß die Internetseiten von Vereinigungen wie dem 'Netzwerk katholischer Priester', der 'Una Voce' oder 'Sinfonia Sacra' diese Seite verlinken und damit Werbung dafür machen bzw. damit den Anschein erwecken, als würden sie sich indirekt auch zu dem dort verbreiteten faschistoiden, antisemitischen Gedankengut bekennen, ergänzt das Zerrbild, das progressistische Katholiken von den Traditionalisten gemeinhin kultivieren, auf passende Weise. Was würde wohl ein Dietrich von Hildebrand, der nicht nur Mitbegründer der 'Una Voce' war, sondern auch vor den Nationalsozialisten ins Exil fliehen mußte, dazu sagen? (...) Daß die sich gerne als besonders katholisch Gebenden, aber sich in Wirklichkeit in einem pathologisch anmutenden Sektenklima Suhlenden damit das Erbe nicht nur eines Theodor Groppe, sondern auch jenes der Enzyklika 'Mit brennender Sorge', einer heiligen Edith Stein und eines heiligmäßigen Papstes wie Pius XII., den Pinchas Lapide den größten jemals lebenden Wohltäter des jüdischen Volkes nannte, beschmutzen und daran arbeiten, die langjährige und mühsame Versöhnung zwischen Juden und Christen zu beeinträchtigen, scheint ihnen nicht deutlich zu werden." So kann ich dem Journalisten Gustav Seibt seine Meinung (für den Bereich der Rückfragen an revisionistische Verücktheiten) in der SZ vom 2. Februar 2009 nicht verdenken, und dieses Zitat ist meiner Meinung nach der ideale Abschluß meines aktuellen Blogeintrags: "Menschen, die - wie nun auch ein lombardisches Mitglied dieser Gemeinschaft - den Holocaust für historisch inexistent halten, werden auch sonst geneigt sein, alles Mögliche, nur nicht das Vernünftige, für wahr zu halten. Der große katholische Schriftsteller Gilbert Keith Chesterton hat genau diese Drift in den Irrsinn des Allesmöglichen als die größte Gefahr benannt, die vom Unglauben ausgeht. Menschen wie Williamson verhalten sich nicht nur zutiefst verletzend gegenüber den Juden, zumal den überlebenden Opfern; sie zeigen ein gestörtes Verhältnis zu den kommunikativen Grundlagen irdischer, nicht geoffenbarter Wahrheit. Für sie besteht - wie einst für die antifreimaurerischen Gegner der Französischen Revolution - die Weltgeschichte aus lauter Machenschaften hinter den Kulissen. Ihr Geist unterscheidet sich nicht von dem der Reißer eines Dan Brown, nicht einmal vom gnostischen Weltaufriß im 'Harry Potter', den Weihbischof Wagner so verdammt. Angesichts eines so glibbrigen geistigen Abgrunds darf man auch die intellektuellen Sympathisanten der Piusbruderschaft im deutschsprachigen Raum nach ihrem Verhältnis zu dieser Gespensterwelt befragen. Jedenfalls könnte sich die Aufhebung der Exkommunikation der vier Lefebvristen als ein Pyrrhus-Sieg der Traditionalisten erweisen: schmieriger, abstoßender hat man diesen Untergrund, der doch nur Reinheit in der Tradition sucht, nie gesehen. Vielleicht hat Benedikt XVI. für die dauerhafte Einheit seiner Kirche am Ende mehr getan als ihm zunächst bewußt war." Und somit darf ich auch noch an meinen Blogeintrag gegen den Wahn, ständig alles mit Verschwörungstheorien erklären zu wollen, erinnern, denn es geht darum, daß wir als Katholiken unseren Glauben ernstnehmen und somit absolut wirklichkeitsverbunden bleiben und so auf Gott hin leben. Und diese Chance, sich wieder in die volle Realität einzuklinken und die Risiken eines quasi-sektoiden Weges (ohne römische Einbindung) zu vermeiden, hätte nun in der Tat auch die Priesterbruderschaft St. Pius X. - so gilt es, im Gebet das Anliegen der Gesundung und Versöhnung auf dem Boden des lebendigen kirchlichen Lehramtes für viele Gruppen zu erbitten. Eine gute heilige Fastenzeit wünscht Euch daher Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik Saturday, October 18. 2008
DER WAHRHEIT DIE EHRE IN ST. PÖLTEN ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare, Skandal St. Pölten at
21:40
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In Ergänzung zur sachlichen Stellungnahme Seiner Exzellenz, des hochwürdigsten Diözesanbischofs von St. Pölten, Dr. Dr. Klaus Küng, zu dem von Irrtümern, Verdrehungen und Unterstellungen getragenen Buch namens "Der Wahrheit die Ehre! Der Skandal von St. Pölten" (erschienen im Juli 2008 bei "Books on Demand GmbH"/Norderstedt im sogenannten "Verlag Kardinal-von-Galen-Kreis e. V.") sollen weitere konkrete Schwachstellen und Beispiele aufgezeigt werden, welche dem Leser und der Leserin helfen, die manipulative Zielsetzung noch besser zu durchschauen. Dies ist zwar angesichts der geringen Wirksamkeit des Buches nicht von großer Bedeutung, aber es soll damit noch dauerhaft jener Wahrheit die Ehre gegeben werden, die vom Herausgeber und von manchen im Buch verzeichneten Autoren eindeutig verschwiegen wird (vgl. auch im Forum von kath.net):
1. Wenn bedacht wird, daß Herausgeber Reinhard Dörner für sich in Anspruch nimmt, namens eines "Kardinal-von-Galen-Kreis e. V. in der Aktionsgemeinschaft katholischer Laien und Priester (bisher: Initiativkreis Münster e. V.)" aufzutreten, und damit auch eine Mitgliedschaft im "Forum Deutscher Katholiken e. V." angibt sowie selbst einen "Zusammenschluß papsttreuer Vereinigungen e. V." vertritt, so hätte man doch annehmen dürfen, daß vor Publikation des hier besprochenen Buches das von Weihbischof Prof. Dr. Andreas Laun herausgegebene Werk Homosexualität aus katholischer Sicht, Franz-Sales-Verlag, 2. Auflage, Eichstätt 2001, studiert worden und von seinen wichtigen Hauptinhalten her bekannt gewesen wäre. Für "Der Wahrheit die Ehre" wurde nämlich nur eine extrem kurze "fachliche Stellungnahme zur Homosexualität" (S. 129 f.) von Prof. Dr. Michael Dieterich eingeholt, welche mit Datum vom 21. März 2007 in der durchaus umstrittenen und kaum kollektiv anwendbaren These (kritisiert wird von mir der erste Teil) gipfelt: "Heute wissen wir von Seiten der Medizin und Psychologie, daß Homosexualität keine Krankheit ist (wie auch immer man den Krankheitsbegriff definieren will), weshalb dann auch das Wort 'Heilung' nicht angebracht sein kann (...) Daß eine homosexuelle Orientierung unter bestimmten soziokulturellen Rahmenbedingungen zu einer seelischen Störung bzw. Krankheit führen kann, bleibt dabei unbestritten." Bedenklich ist die Stellungnahme auch in ihrem Abschluß, wenn - nachdem zuerst Homosexualität als "eine besondere Ausprägungsform der 'sexuellen Orientierung" definiert wurde - relativierend behauptet wird: "Zwischen Homosexualität und Heterosexualität gibt es alle Übergangsmöglichkeiten, d. h., wahrscheinlich haben weitaus mehr Menschen, als angenommen wird, zumindest partiell homoerotische Gedanken bzw. homoerotische Praxis." Hier kann man sich nicht mehr des Eindruckes erwehren, als ob eine widernatürlich angelegte "Homosexualität" mit der menschennatur-übereinstimmenden "Heterosexualität" gleichberechtigt auf einer Ebene stehen möge, so als ob "Heterosexualität" überhaupt ihren Namen als Quasi-Unterkategorie tragen müßte und nicht mehr das Naturgegebene sein dürfte oder könnte. Fragwürdig ist die bestellt wirkende Stellungnahme auch in ihren zunächst logisch erscheinenden Behauptungen, "daß Homosexualität nur am homosexuellen Verhalten der betreffenden Person diagnostiziert werden kann" und daß von Homosexualität nur dann gesprochen werden könne, "wenn diese ausgeübt wird." Hier wird meines Erachtens übersehen, daß tiefsitzende homosexuelle Tendenzen auch dann gegeben sein können, wenn keine Aktuierung erfolgt und wenn die betroffene Person von ihnen selbst spricht bzw. eindeutige Indizien dafür sprechen, insbesondere ein homosexueller Lebensstil in seinem Gesamt. Daß für eine solche gesicherte Vermutung einzelne Äußerlichkeiten nicht ausreichend sind, versteht sich von selbst, aber angesichts der öffentlich gewordenen homosexuellen Anzeichen im Skandalfall St. Pölten muß dann davon ausgegangen werden, daß Prof. Dieterich so vorinformiert wurde, als ob es im genannten Fall weder Zeugen noch andere Beweise gegeben hätte, die homosexuelle Handlungsweisen mit Sicherheit aufweisen. So sind beispielsweise beobachtete Zungenküsse zwischen Männern und die Segnung von Partnerschaftsringen für zwei Männer keine mißverständlichen Äußerlichkeiten, sondern beweisen (unter anderem) mehr als deutlich tiefsitzende homosexuelle Tendenzen. 2. Daß nun Prof. Dieterich nicht ganz korrekt informiert worden sein kann, ist dann analog auch am photogrammetrischen Gutachten des Herrn Univ.-Prof. Dr. Peter Waldhäusl (S. 131 - 135) erkennbar. Denn Waldhäusl betont vor den exakten Detailvergleichen betreffend eine weltweit bekannt gewordene Kußphotographie zwischen einem damaligen Priesterausbildner und einem ihm zugeteilten Seminaristen, daß die Bildinterpretation "Voraussetzung für das Messen" ist. Für Fachinterpretationen wiederum "sind Fachkenntnisse oder entsprechende Allgemeinkenntnisse Voraussetzung". Doch abgesehen davon, daß Waldhäusl daher liturgische und seminarpädagogische Kenntnisse hätte haben müssen, wird ihm noch vor seiner Messung - wie er selbst schreibt - eingeredet: "... handelt es sich um Bilder von einer Weihnachtsandacht 2003 in seiner Wohnung in St. Pölten ..., an deren Ende unter den sechs Teilnehmern nach bekanntem Brauch der Bruderkuß (Umarmung mit gegenseitiger Berührung der Wangen, z. B. links, rechts, links) gewechselt wurde." (S. 132, Punkt 4.) Ein rechtskräftiges österreichisches Urteil des vom angesprochenen Priesterausbildner selbst angerufenen österreichischen Gerichtes geht jedoch aufgrund der Glaubwürdigkeit der Beweise und der in den öffentlichen Hauptverhandlungen mehr als deutlich gewordenen Unglaubwürdigkeit jener Zeugen, die einen homosexuellen Hintergrund des Kusses in teilweise dilettantischer Manier zu leugnen versuchten, nicht von einem Wangenkuß aus. Nicht mehr sonderlich glaubhaft wirkt der noch mitten in die Detailbeschreibungen eingebaute "entlastende" Einschub im Punkt (6.) des photogrammetrischen Gutachtens: "A beschreibt B als extrovertiert und in seinem Verhalten immer etwas stürmisch." (S. 133) Wenig verwunderlich ist es dann schließlich, wenn Prof. Waldhäusl per 11. Februar 2005 in diesem Gutachten und seiner "Zusammenfassung und Schlußfolgerung" eher vorsichtig formuliert: "Eine sorgfältige Interpretation des Bildes 3 durch Vergleiche mit perspektiv ähnlichen Kontrollaufnahmen läßt es durchaus glaubhaft erscheinen, daß im Bild 3 lediglich eine harmlose Szene dargestellt ist, die während des Austausches eines Bruderkusses entstanden ist." (S. 135) Trotzdem werden dem Leser des Machwerkes "Der Wahrheit die Ehre. Der Skandal von St. Pölten" die Bilder zur persönlichen Kontrolle einer angeblichen Harmlosigkeit einfach vorenthalten, so wie bekanntlich vieles andere an Dokumentation auch. 3. Insbesondere muß dem Buch und darin vor allem auch der Autorin Dr. Gabriele Waste in ihrem kontraproduktiven Verteidigungsfanatismus für zwei in rechtskräftigen staatlichen und kirchlichen Entscheidungen als (in welchem Grade auch immer) mitschuldig angesehenen Priesterausbildner vorgeworfen werden, zu übersehen, daß diese beiden weder da noch dort zu "Homosexuellen" gestempelt, sondern lediglich konkrete Verhaltensweisen angesprochen wurden, die mit dem priesterlichen Leben und mit der Verkündigung der Kirche insbesondere im Moralbereich nicht übereinstimm(t)en. Der damalige Apostolische Visitator und der regierende Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng haben dies in sämtlichen Stellungnahmen immer präzise und behutsam beachtet, weshalb es nur noch grotesk erscheinen kann, wenn Frau Waste und andere dann plötzlich (und: nur) einen einzigen der sogenannten Belastungszeugen - gemeint ist: Zeugen, welche wahrheitsgemäß von homophilen Situationen in bezug auf die beiden Priesterausbildner aufgrund eigener Beobachtungen berichten konnten - zu einem "Homosexuellen" stempeln oder gar - in offensichtlicher Verwirrung darüber, wer nun aller homosexuell war oder ist ... - gerade davon eine Glaubwürdigkeit in der jeweiligen Aussage abhängig machen möchten. Weihbischof Laun hält in dem von ihm herausgegebenen Buch mit Berufung auf J. Nicolosi, Identität und Sexualität, in: Brennpunkt Seelsorge (4/1997), S. 76 - 82, fest: "Hatte früher die fehlende Unterscheidung zwischen Orientierung und Akt zu falschen Einschätzungen geführt, so verleitet der Begriff 'Homosexueller' umgekehrt zu dem anderen Fehler, Menschen auf ihre Neigung zu reduzieren. Von der gleichgeschlechtlichen Neigung nochmals zu unterscheiden ist die Selbstbezeichnung 'schwul': 'homosexuell' gibt die Richtung der sexuellen Orientierung an, 'schwul' ist eine 'sozio-politische Identität' und entsteht durch die Entscheidung für ein homosexuelles Leben." (S. 241 im genannten Buch von A. Laun, Homosexualität aus katholischer Sicht). Und so hat der Moraltheologe Dr. Stefan Reuffurth im selben Laun-Buch recht, wenn er schreibt: "Wesentlich angemessener ist es, von 'Personen mit homosexuellen Tendenzen' zu sprechen." (S. 187) Von daher ist es untragbar, wenn Reinhard Dörner einerseits bei den beiden ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildnern radikal von zwei "unbescholtenen Priestern" spricht und andererseits eine Dr. Gabriele Waste zu einem einzigen aus der Mehrzahl (!!!) von Zeugen und Beteiligten ständig schreiben läßt: "homosexuellen Rabiega" (z. B. S. 42 und 43). Und Waste läßt sich dann sogar auf S. 25 zur Frontalhetze hinreißen: "... der bekennende Homosexuelle R. Rabiega", doch dann hätte sie angesichts rechtskräftiger Urteile auch bei anderen, sogar geweihten Herren einiges dazuschreiben "müssen". In Wirklichkeit ist bei solcher Pauschalhetze Vorsicht angebracht: es ging im Fall St. Pölten auch um die Glaubwürdigkeit der auftretenden Personen, es ging um den Umgang der Kirche mit der Wahrheit der Fakten, und dabei ist es dann angesichts überprüfter Fakten in der Tat korrekter, zu schreiben "Personen, welche homosexuelle Tendenzen hatten / haben" als à la Waste nachträglich manipulativ einzuteilen, wer angeblich radikal-homosexuell (gewesen) sei und wer dann paradoxerweise trotz solcher Anzeichen unbedingt verteidigt werden müßte, obschon es völlig sinnlos geworden war und ist. Im übrigen muß Frau Waste auch aufgefordert werden, den von ihr benannten "sich offen als homosexuell deklarierenden Priester aus Wien" zu benennen, um der Kirche zu helfen (vgl. S. 34, Anm. 39). Doch das tut sie nicht, und so verschweigt sie nicht nur an dieser Stelle ganz plötzlich Namen, sondern vergißt auch all zu oft die genauen Angaben ihrer Quellen oder überhaupt jegliche Angaben einer verläßlichen Quelle, die sie eben oft gar nicht hat. Im Gegensatz zu solchem willkürlichen Vorgehen wider besseres Wissen hat der Apostolische Visitator immer die Präzision gewahrt, wie man z. B. bei seiner Pressekonferenz zur Schließung des Priesterseminars St. Pölten erkennen kann. Hier wird niemand als solcher zum "Homosexuellen" erklärt, sondern er sagt der Wahrheit entsprechend: "Sehr schmerzhaft war es für mich festzustellen, daß sich aktive homophile Beziehungen gebildet haben." 4. Somit treffen das ganze Buch und Frau Waste selbst genau jene Zeilen der S. 84, die Waste anders gemeint hatte, doch dies ist das faktische Vorgehen im Gesamt des hier besprochenen Buches: "Wenn Wörter oder Sätze aus dem Kontext gerissen werden, setzt man sie bewußt oder unbewußt Mißverständnissen aus." So muß dem Herausgeber ganz entschieden widersprochen werden, wenn er sein Vorwort auf S. 10 fast drohend beschließt: "Denn mit den Methoden, die in St. Pölten angewandt worden sind, läßt sich jedem Bischof und jedem Priester ein Skandal andichten." Das ist völliger Unsinn, denn dort, wo keine klaren Fakten vorliegen, kann auch die Unschuld fälschlich Beschuldigter früher oder später leicht herausgestellt werden. Alles andere ist irrationales Suchen nach Verschwörungstheorien, die sich zwar in der Phantasie bewähren mögen, nicht jedoch in der Wirklichkeit. Der Satz ist im Grunde eine Frechheit, weil die in St. Pölten kirchenrechtlich herausgefundenen Fakten nicht einfach nachträglich auf solche Weise weg-gedichtet werden können. Und so bleibt es dabei: es ging und geht um die Glaubwürdigkeit der Kirche beim Aufarbeiten solcher und ähnlicher Skandale. Wie es nicht (mehr) gehen kann, zeigt eben leider das hier besprochene Buch. 5. Das von Univ.-Prof. em. Dr. Wolfgang Waldstein abgedruckte Gutachten (S. 117 - 128) soll als nächstes kritisch kommentiert werden. Persönlich schätze ich Waldstein sehr, insbesondere was seine herausragenden Forschungen zum Römischen Recht und zum Lebensschutz betrifft, aber auch seinen sehr kompetenten Einsatz für die außerordentliche Form des Römischen Ritus und gegen Mißbräuche bei der Feier seiner ordentlichen Form, der sich aber leider für die Interessen der Hintermänner des Machwerkes einspannen ließ. Doch auch hier - ähnlich wie bei Prof. Dieterich und Prof. Waldhäusl - muß davon ausgegangen werden, daß dem Universitätsprofessor zuvor eine völlig verkürzte Sicht auf die vorliegenden Fakten des Skandalfalles St. Pölten angeboten wurde. War das Gutachten von Waldhäusl noch während des von den beiden ehemaligen Priesterausbildnern selbst gegen den Rat des Apostolischen Visitators angestrengten und rechtskräftig verlorengegangenen Medienverfahrens angefordert worden, scheint das Gutachten von Waldstein erst später erbeten worden zu sein, um in Rom im Rahmen der eingebrachten Rekurse den Eindruck zu erwecken, die freiwillig angerufene staatliche Gerichtsbarkeit in Österreich würde nicht mehr funktionieren, und wohl auch davon abzulenken, daß die beiden Priester eben selbst gegen guten Rat um diese Gerichtsbarkeit gebeten hatten. Gott sei Dank - und zwar um der Wahrheit und Glaubwürdigkeit der Kirche willen - konnte das Gutachten Waldsteins die endgültige Bestätigung aller Maßnahmen des Diözesanbischofs von St. Pölten durch den Papst nicht behindern. Nun aber zu den einzelnen Kritikpunkten am Gutachten Waldsteins von meiner Seite: 6. Prof. Waldstein beginnt sein Gutachten sofort mit der Unterstellung, daß die angerufenen österreichischen Gerichte, nämlich das Erstgericht und das Berufungsgericht (in insgesamt vier Urteilen), bei den Medienverfahren der Antragsteller (= der beiden ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildner) gegen die News-Verlagsgruppe angeblich nach einer "subjektiven moralisch-politischen Anschauung des Gerichtes" entschieden hätten, doch er kann dann im Verlaufe des Gutachtens diese These nicht schlüssig nachweisen. Mehr noch, Waldstein übertreibt zu Beginn und auch später derart kraß, daß es seiner Glaubwürdigkeit schadet. Denn das von ihm zu Recht kritisierte Erkenntnis des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes pro "Fristenlösung" aus dem Oktober 1974 kann und darf eben nicht in einem völlig anderen Fall und Verfahren (an einem anderen Gericht) zum Vorurteil verleiten, daß auch in dem hier interessierenden anderen Fall der Medienverfahren ein ähnlich schwerer Erkenntnismangel vorliegen müßte. Waldstein begeht daher meines Erachtens eine illegitime Argumentationsvermischung und vergißt vor allem auch den hohen Wert der Freiheit von medialer Berichterstattung auf europäischem Boden. 7. Im Irrtum befindet sich Waldstein auch mit seiner These, daß die Photobeweise quasi die (einzigen) tragenden Säulen des ganzen Beweisverfahrens der angesprochenen Medienverfahren gewesen wären. Abgesehen davon, daß das für die Gerichtsverhandlungen abgewiesene Privatgutachten Prof. Waldhäusls eben - wie schon oben angesprochen - nicht mit 100%iger Sicherheit zu dem vom Antragsteller erwünschten Befund der Harmlosigkeit der bekannten Kußphotographie gelangt ist und überdies im Photogutachten selbst ausdrücklich auf das notwendige Fach- und Allgemeinwissen zur Vorinterpretation des auf der Photographie Dargestellten verwiesen wird - und nichts anderes nahm die Richterin in Anspruch, also nicht eine von Waldstein behauptete "groteske Selbstüberschätzung" - übersieht Waldstein die Zeugenaussagen in beiden Medienverfahren. Hauptproblem seines Gutachtens ist es vor allem, daß er die konkreten Beobachtungen der Richterin bei den Aussagen der verschiedenen Personen sowie die veröffentlichten Beobachtungen von anderen Prozeßbeobachtern nicht berücksichtigt und ihm daher offenbar bis heute nicht bekannt ist, wie klar die Unglaubwürdigkeit jener "bestellten" Zeugen durchschien, die keinerlei sexuellen Hintergrund der Kußphotographie und anderer Vorkommnisse eingestehen wollten. Das Unsichersein und sogar Umfallen von Zeugen ist nämlich der sicherste Erweis, daß nicht die Richterin eine von Waldstein somit frei erfundene "massive Voreingenommenheit" aufwies, sondern leider offenbar er selbst, auch wenn es ihm subjektiv nicht aufgefallen sein mag. Somit ist auch seine Wertung auf S. 119 eine pure Unterstellung: "Für die Entscheidung maßgeblich war letztlich nur die Aussage des Zeugen Rabiega, dessen objektive Glaubwürdigkeit gegenüber allen anderen Zeugen wohl am geringsten eingeschätzt werden mußte." Aber genau dieses, nämlich die objektive Glaubwürdigkeit, konnte und kann auch ein emeritierter Professor wie Waldstein nicht mehr im nachhinein konstruieren oder vollständig bewerten. Ich wiederhole daher: er war nicht bei den Verfahren anwesend, er war nicht der zuständige Richter. Angesichts dieser seiner Behauptung muß leider wirklich davon ausgegangen werden, daß vor Erstellung seines Gutachtens massive und ungerechte Propaganda nach Art des oben Geschilderten ergangen sein muß. Wie ein grüner Faden bewirkt die teilweise Unkenntnis Waldsteins der öffentlichen Hauptverhandlungen - nur dort war die direkte Wertung der Glaubwürdigkeit und Unglaubwürdigkeit der auftretenden Personen (inklusive der Antragsteller) möglich - dann eine Fehlbewertung nach der anderen: a) So versucht er, Aussagen des Zeugen Rabiega - alle von der Hauptverhandlung des 2. Dezember 2004 - gegeneinander auszuspielen, was jedoch gar nicht möglich ist, wenn man die Fragestellungen durchsieht: denn unter "homosexuellen Szenen" verstand der Zeuge so wie andere auch die konkrete und gesichtete Bettgemeinschaft zweier Männer. Daß Rabiega jedoch mit seiner zwei Mal getätigten und unwiderrufenen Angabe vor Gericht, persönlich mehrere Zungenküsse zwischen Männern bei der "Weihnachtsandacht 2003" sowie vor allem auch die Segnung von Partnerschaftsringen für zwei männliche Partner gesehen und gehört zu haben, klare Hinweise auf homosexuelle Beziehungen gegeben hat, übersieht Waldstein in fast schon grotesker Weise. Diesbezüglich entgeht ihm aber noch weiteres, um nur einige Beispiele vorzulegen: b) die völlige Unglaubwürdigkeit des "Andachtsteilnehmers" Christoph Schmölz: als man diesem nämlich bei der Verhandlung am selben 2. Dezember 2004 Bilder präsentiert, wo in offenbar recht freimütiger Stimmung Alumnen in Prälatenkleidern auftauchen - liebevoll die Hand des damaligen Propstes von Eisgarn um die Schultern gelegt - argumentiert der damalige Alumne und heutige Ordensbruder, daß dann ja jeder verkleidete Nikolaus schwul wäre. Auch wenn er zuvor noch behauptet hatte, nur mit seinen Eltern nach Eisgarn gefahren zu sein, zum Kaffee, oder ins Konzert, das Stift sei ja sehr schön gewesen. Und so heißt es im rechtskräftig bestätigten Urteil vom 15. September 2004 zu Recht: "Auch die ausweichenden Antworten des Zeugen Christoph S., der einen überaus unsicheren Eindruck machte und erst nach massivem Vorhalt eingestand, daß die von ihm unterfertigte 'eidesstattliche Erklärung' für Dr. R. von diesem bereits vortextiert war und nicht, wie er anfangs behauptete, von ihm selbst aufgesetzt worden war (AS 85), er habe keine homosexuellen Handlungen anläßlich der Weihnachtsfeier beim Antragsteller beobachten können, da er 'nicht darauf geachtet' habe, vermochten das Gericht nicht zu überzeugen. Immerhin gestand dieser Zeuge nach Vorhalt des Fotos Beilage ./13 ein, daß darauf ein Kuß zu erkennen sei (AS 83)." Damit ist auch schon ein Urteil gesprochen über die von Waldstein angesprochenen, jedoch eindeutig "bestellten" eidesstattlichen Erklärungen, die jemand mit gutem Gewissen in dieser Fülle wohl kaum gebraucht hätte ... c) Die Glaubwürdigkeit des Zeugen Engelbert M., bei dem sich Waldstein auf S. 120 sogar zu der komplett unzutreffenden Bemerkung hinreißen läßt, "der das Foto aus Unkenntnis der Tatsachen für belastend hält", obwohl Engelbert M. in Wirklichkeit vor Gericht seine besondere Kenntnis aufzeigte. Nicht nur wußte er eine Geschichte zum abgelichteten "Umarmungspartner" (Charly) Karl K. zu erzählen, in dessen Bett er nämlich im Canisiusheim von Horn einen Gymnasiasten nackt aufgefunden hatte, welcher heute Geistlicher der Diözese Innsbruck ist - als der Zeuge nämlich Karl K. wegen dessen beginnenden Orgeldienstes gesucht hatte. Hinzu kommt aber vor allem, daß der ehemalige Subregens gemäß Aussage desselben Engelbert M. "im Vorfeld bei der Kriminalpolizei auch nachgefragt hat und von verhängnisvollen Fotos gesprochen hat." M. sprach dabei vor der Richterin wörtlich von der Lüge desselben Subregens: "Die Fotos sind ein schwer belastender Beweis für mich ... Es ist bedauerlich, daß Herr R. hier nicht die Wahrheit sagt." Doch das übersieht oder verschweigt Waldstein komplett. d) Das Umfallen des von Waldstein auf S. 125 lediglich einmal benannten polnischen Zeugen und "Andachtsteilnehmers" Albert A. bei seiner Befragung am 15. September 2005: dazu schildert ein Prozeßbeobachter, zunächst aus dem vorgegebenen Blickwinkel dieses Zeugen: "Das alles (die Bilder) sei doch einfach ein typischer Scherz unter Alumnen gewesen! Wie hätte man doch gelacht! Nachdem ohnehin weltweit Priestern nachgesagt würde, daß sie so häufig schwul seien, sei es in St. Pölten wie in Polen üblich gewesen, intern damit Späße zu treiben. Am meisten lachte A. selber, immer wieder, wollte damit unterstreichen, daß doch alle nur Spaß gemacht hätten, riesigen Spaß! Bei einer Weihnachtsfeier? Na klar, Weihnachten sei doch das Fest der Freude über die Geburt Christi, antwortete A. Er und P. ein Paar? Niemals. Seit 15 Jahren Freunde, höchstens. Weil er nicht gut Deutsch spreche, habe ihm sein Freund eben oft geholfen. Richtig in Fahrt redete er sich. Na klar sei ein Datum in den Ringen eingraviert gewesen, der 24. Dezember 2003 eben, Weihnachten. Und die Ringe seien Rosenkranzringe gewesen, die selbstverständlich gesegnet würden, wie man das bei Rosenkränzen eben tue. Einen solchen zeigte er nun der Richterin. Natürlich war es nicht nämlicher. Und ein Spruch sei eingraviert gewesen, so ungefähr wie 'Gott ist die Treue' oder so, er könne sich nicht mehr erinnern. Die Schlinge zog. - Alles sei doch ein einziger Spaß gewesen! Die Richterin solle doch einmal genau schauen: die beiden küßten sich auf den ominösen Photos von der Weihnachtsfeier doch unter einem Mistelzweig! Da bleibt der Richterin fast die Spucke weg - na klar, jetzt erst bemerke sie es, und nun sei ihr erst recht alles klar! A. merkte nichts. Er redete und redete, so rasch, daß die Richterin immer wieder bat, langsamer zu sprechen, seine Aussagen könnten sonst nicht protokolliert werden. Der Kuß unter dem Mistelzweig, die Richterin wiederholte es staunend, fast hätte sie sich mit der flachen Hand auf die Stirn geschlagen. Die Schlinge zog sich. - Na selbstverständlich träume doch jeder Alumne von rotem Talar, von der Mitra, so seien auch die Bilder bei der Geburtstagsfeier von P. in Eisgarn entstanden, ein einziger Spaß! Schloß man die Augen - A. klang sogar irgendwie plausibel - bis zu dem Moment, da der Anwalt des 'profil' aufstand und Beweisanträge stellte, die Beweise gleich vorlegte, dazu mußte er nämlich nur den Strafprozeßakt aus St. Pölten aufschlagen. Die Schlinge zog sich zusammen. - Es habe keine Umarmungen in der bekannten Art zwischen ihm und K. gegeben? Was denn da auf diesem Photo sei? Das habe er nicht gewollt. 'Aha, dann sei es aber ja gar Nötigung?' ätzt die Richterin Mag. Frohner. Und es kommen ganz ruhig vorgebracht Fakten um Fakten, die A.s Geschichten regelrecht ins Nichts zerfallen lassen. Photos, mit seiner Kamera geschossen. (Das sei zuvor die Kamera von Daniel P. gewesen, die Bilder seien noch drauf gewesen.) Ob er dies, dies, dies sei, ob P. das, das, das sei, der unter der Dusche, der von hinten, das, das ... Ob er in St. Pölten nicht protokolliert gesagt habe, daß er homosexuell sei ebenso wie P., ob er nicht davon gesprochen hätte, daß einige andere Alumnen homosexuell seien. (Er habe dort keinen Dolmetsch gehabt, das Protokoll sei mißverständlich, er habe nur von einem gesprochen - Remigius R.) A. merkte aber gar nicht, wie erledigt er war, welchen Bärendienst er den beiden ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildnern geleistet hatte. Locker verließ er den Saal, so wie er ihn betreten hatte. So locker wie K. vor Prozeßbeginn, als er A. mit beruhigender Geste zugesprochen hatte. Er und K. hätten keinen Kontakt mehr gehabt? Was mit den SMS sei? (K. habe ihm eine schöne Karte geschickt. Außerdem habe er ständig wechselnde Telephonnummern, man habe ihn nicht erreichen können.) Nicht im März? Und die österreichische Nummer habe er beibehalten? Und bei der letzten Verhandlung hätten die beiden ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildner vom Telephonat erzählt? (Ja, R. sogar angeboten, ihn bzw. P. von seinem Handy aus anzurufen.)" Ein weiterer Kommentar erübrigt sich. e) Das rechtskräftig bestätigte österreichische Urteil vom 15. September 2005, in dem es zur Situation des Zeugen Rabiega in der Zeit vor seinem stabilen Auftreten bei den staatlichen Richtern völlig nachvollziehbar heißt: "Wenn es sich bei den Einflußnahmen der Seminarleitung und des Bischof Krenn auf den Zeugen Rabiega mit dem Zweck der Erwirkung eines Widerrufs seiner ursprünglich gegen die Leitung des Priesterseminars erhobenen Anschuldigungen auch nicht um eine Nötigung im strafrechtlichen Sinn gehandelt haben mag, ist aus dem geschilderten Ablauf der Ereignisse und des Zustandekommens der diversen vom Zeugen Rabiega unterfertigten Erklärungen ersichtlich, daß der Zeuge damals aufgrund der Tatsache, daß auch in seinem Zimmer pornographisches Material sichergestellt werden konnte, befürchten mußte, aus dem Priesterseminar ausgeschlossen zu werden. Die vom Zeugen Rabiega geschilderte Drucksituation zum Zeitpunkt der Unterfertigung dieser Erklärungen ist daher lebensnah nachzuvollziehen. Gerade der Umstand, daß er unmittelbar nachdem er gegenüber [den ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildnern] seine Anschuldigungen zurückgenommen hatte, wiederum gegenüber Mag. R. erklärte, daß er unter Druck gestanden sei und daß er am 28. Juni 2004 neuerlich in einer Sachverhaltsdarstellung zu seinen Anschuldigungen zurückkehrte, zeigt, wie schwierig für den Seminaristen die Situation gewesen sein muß." Niemand wird von solchen Zeugen begeistert sein, aber es zählen die Fakten, und während Priester mit solchen und ähnlichen Geschichten noch öfters "davonkommen" und "davongekommen" sind, ist der Weg für solche Seminaristen zu den Weihen - so bleibt zu hoffen - versperrt. f) Das rechtskräftige österreichische Urteil der letzten Instanz vom 28. Juni 2006, in dem es berechtigterweise heißt: "Wäre im übrigen tatsächlich von unverfänglichen, bloß Freundschaft und vorweihnachtliche Feierstimmung vermittelnden Bildern auszugehen, wie dies vom Antragsteller behauptet wird, verwundert der Umstand, daß er sich mit derartiger Vehemenz gegen die Veröffentlichung dieser Fotos zur Wehr setzt, diesfalls könnte doch zwanglos dem Leser die Beurteilung überlassen werden, wie er die Lichtbilder interpretiert, um sich von deren Bewertung durch das Medium selbst kritisch eine Meinung machen können." Und daß das photogrammetrische Privatgutachten weitaus nicht jene Eindeutigkeit hatte - wie sie Waldstein annimmt - habe ich bereits oben aufgezeigt. Die Richterin hat daher nicht, wie Waldstein meinte, "beharrlich, gegen ein kompetentes Gutachten und gegen die Aussagen glaubwürdiger Zeugen ... an ihrem falschen 'Eindruck' festgehalten", sondern ihres Amtes völlig korrekt gewaltet. Und so könnten wir noch viele weitere Punkte anführen, aber es ist schön langsam widerlich, daß dies wegen der Propaganda eines solchen Buches nochmals "ausgebreitet" werden muß. 8. Der nächste Irrtum Waldsteins liegt nun in der Wertung einer sogenannten Unschuldsvermutung, die er den durch die Berichterstattung des "profil" vom 12. Juli 2004 "angegriffenen Personen" zugestehen möchte. Es sei seiner Meinung nach bei den Zeugeneinvernahmen die Annahme der Richterin gewesen, daß die Schuld der beiden Priesterausbildner bereits erwiesen wäre. Worin liegt hier der Irrtum Waldsteins? Ganz einfach: abgesehen von einer illegitimen Unterstellung Waldsteins saßen bitte schön nicht die beiden ehemaligen Seminarvorsteher bei den von ihnen selbst angestrengten Medienverfahren auf der Anklagebank, sondern das Verfahren wurde gegen "profil" geführt. Die beiden Ausbildner wurden nicht von "profil" oder von sonst jemandem bei staatlichen Gerichten betreffend homophile Verhaltensweisen angeklagt, weil dies gemäß heutiger Gesetzeslage auf Erwachsene bezogen gar nicht interessiert hätte. Und daß die Kirche in der Tat in Konsequenz der von ihr verkündeten Schöpfungs- und Morallehre einem falsch verstandenen "Grundrecht" auf sexuelle Selbstbestimmung und einem falsch verstandenen Diskriminierungsverbot widerspricht, ist wirklich nichts Neues. Warum die Feststellung dessen für Waldstein von Seiten eines staatlichen Gerichtes "abenteuerlich" sei, entbehrt jeder Grundlage. Hier bietet neuerlich das von Weihbischof Prof. Dr. Andreas Laun herausgegebene Buch Homosexualität aus katholischer Sicht, 2. Auflage, Eichstätt 2001, wertvolle Argumentationshilfen. In keinem einzigen staatlichen Urteil zum Fall St. Pölten ist nachzulesen, daß aus diesem Widerstand der Kirche eine von Waldstein konstruierte "Duldungspflicht gegenüber Verleumdungen" bei Priestern abzuleiten wäre. Der Vorwurf ist in Wirklichkeit den beiden Antragstellern zu machen, welche aus eigenem Antrieb - und von wem auch immer angespornt - diese Medienprozesse auf staatlichem Boden führten, obschon sie als "nicht ausgeschiedene" Priester unter keinen Umständen einen Schutz der Privatsphäre zur Abdeckung homophiler Verhaltensweisen hätten beanspruchen dürfen, denn logisch zu Ende gedacht könnte dann kein Bischof oder Abt mehr einen Priester in ähnlicher Verwicklung zur Rechenschaft ziehen, würde jeder Kleriker (und somit im Einzelfall auch gegen die eigene Hierarchie) vor staatliche Gerichte ziehen, um innerkirchlich geklärte Sachverhalte dadurch quasi-vertuschen zu wollen. Insofern hat Bischof Krenn mit Recht seine Finanzierungszusage für diese Prozesse noch während der Visitationszeit zurückgenommen, und heute ist klar: im Grunde hätten diese Prozesse mit ihren öffentlichen Hauptverhandlungen den Priestern untersagt werden müssen, da solches Auftreten eben in der Tat der Glaubwürdigkeit der Kirche und ihrer unveränderlich zu verkündenden Sexualmoral nur schaden konnten. Unter diesem Gesichtspunkt sind auch die von den beiden ehemaligen Priesterausbildnern gewählten weiteren Schritte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte äußerst bedenklich, ganz abgesehen davon, daß die Rechtskraft der österreichischen Urteile davon nicht mehr berührt ist. Als einzige Frage bleibt nach der Lektüre des absolut parteiisch gehaltenen Gutachtens Prof. Waldsteins nur noch: warum haben die beiden ehemaligen Priesterausbildner nicht den von ihm auf S. 128 im letzten Satz vorgeschlagenen Weg eingeschlagen: "Daher wäre in diesen Fällen eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gemäß § 292 StPO zweifellos angebracht." Und hier wird man wohl vermuten dürfen, daß Anwälte mehr als deutlich machten, angesichts der oben angerissenen Faktenlage eine solche von Waldstein subjektiv gutgemeint angeratene Nichtigkeitsbeschwerde ohne realistische Chance anzusehen. 9. Nun sollen die Texte des Herausgebers selbst kritisch durchgesehen werden. Abgesehen davon, daß er für die gesamte Propaganda des Buches "Der Wahrheit die Ehre. Der Skandal von St. Pölten" durch seine Herausgeberschaft die Gesamtverantwortung trägt, ist besonders auf die Zusammenfassung der Rückseite des Gesamtbuches, auf verschiedene Sprüche und Anmerkungen, auf sein Vorwort (S. 7 - 10) und nicht zuletzt auch auf die "Bemerkungen des Herausgebers zum römischen Dekret" (S. 190 f.) zu verweisen. Dabei ergeben sich zahlreiche Hauptirrtümer und Fehleinschätzungen auf Seiten Reinhard Dörners. Aufbauend auf den bisher angegebenen Argumenten (in den umfassenden Ausführungen des St. Pöltner Diözesanbischofs Dr. Dr. Klaus Küng und in meiner hier laufenden Fortführung der Kritik) ist erwiesen, daß es in der Tat mehr als ausreichende Mühen der Beweisführung sowohl bei den staatlichen Verfahren als auch und insbesondere bei den kirchenrechtlichen Verfahren gegeben hat. Es ist daher grotesk, wenn Dörner seine Ausführungen auf dem Buchdeckel mit einem herausgerissenen Zitat aus einem Kommentar von Stefan Dietrich ("Mediale Selbstjustiz", 6. Mai 2008 in der FAZ) beginnt, das folglich überhaupt nicht zutrifft: "Gegen eine Vorverurteilung, die sich nicht einmal der Mühe der Beweisführung unterzieht, ist Verteidigung unmöglich." Es wurden eben nicht - wie Dörner behauptet - "zwei unbescholtene Priester auf mafiose Weise aus ihrem Amt gemobbt". Besonders bedenklich ist dabei die durch nichts erwiesene Unterstellung Dörners, daß sich Bischof Küng "der Medien bedient hat, um diese Priester 'kaltzustellen'." In Wirklichkeit ist Bischof Küng seiner Fürsorgeverpflichtung vollständig nachgekommen. Daß jedoch durch die Berichterstattung diverser Medien auch immer wieder eine Sensationsgier gestillt wird, versteht sich von selbst, ist aber nicht die einzige und schon gar nicht ausreichende Erklärung dafür, daß der Fall St. Pölten über mehrere Wochen die Medienberichterstattung mitbestimmte. 10. Ebenso infam ist die durch nichts erwiesene Behauptung Dörners, daß Bischof Klaus Küng "auf recht undurchsichtige Art und Weise als Apostolischer Visitator" berufen worden wäre, und völlig falsch ist weiters seine propagandistische These, daß derselbe Bischof es bis heute nicht vermocht hätte, "den beiden Priestern ein Verschulden nachzuweisen." (Noch mehr übertreibt Dörner im Vorwort auf S. 7: "Bis heute aber wurde ihnen nicht die geringste Kleinigkeit nachgewiesen." Wer so schreibt, kann nicht mehr sachlich schreiben.) Wir wissen nämlich sogar aus öffentlichen Hauptverhandlungen und den daraus resultierenden Urteilen der von den beiden ehemaligen Priesterausbildnern selbst angestrengten staatlichen Medienverfahren, daß das Gegenteil wahr ist. Andernfalls hätte der Heilige Vater keinesfalls sämtliche Maßnahmen des Bischofs in forma specifica bestätigt. Und wenn Dörner den Waldstein'schen Irrtum verkürzt darlegt, daß die österreichische Justiz den beiden Priestern (dabei auch ein weiterer Fehler: das photogrammetrische Gutachten war nur für einen der beiden gedacht, denn nur vom jüngeren Ausbildner wurde die Kußphotographie bekannt) "verweigerte, ein Gutachten, das ihre Unschuld belegt hätte, als Beweismittel vor Gericht zuzulassen", muß deutlich erinnert werden: ein photogrammetrisches Gutachten (siehe meine obige Kritik) alleine kann überhaupt keine Unschuld erweisen, schon gar nicht, wenn es mit dem Vorspann einer notwendigen Vorinterpretation und mit vorsichtig formuliertem Ergebnis betreffend eine angebliche Harmlosigkeit versehen ist. Und im übrigen darf und muß Dörner auch daran erinnert werden, daß von der Richterin nicht nur ein angeblich "entlastendes" Privatgutachten abgewiesen wurde, sondern im Fall K. bereits zu Beginn der Zeuge B., mit dem die beklagte Partei "profil" sofort nachweisen hätte wollen, daß der Herr Prälat eine Falschaussage getätigt hätte, was nämlich seine Aussage betraf, niemals homosexuelle Beziehungen unterhalten zu haben. Dabei betonte die Anwältin der ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildner am 2. Dezember 2004, daß es eben nicht um den Erweis einer (etwaigen) Falschaussage von K. und weiters nicht um Homosexualität ginge, denn das unterliege der Privatsphäre, die zu schützen sei. Womit wir wieder bei der Problematik wären, wie überhaupt amtierende Priester jemals von der Kirche her eine solche Privatsphäre für sich im vollen Sinne beanspruchen könnten oder dürften, um dahinter dann womöglich eine zu unterbindende homosexuelle Beziehung zu "verstecken." Doch nein, Dörner hetzt weiter gegen die österreichische Richterin: er möchte eine Prüfung des Straftatbestandes "der möglichen Rechtsbeugung". Er übersieht mit Waldstein, daß die Kußphotographie nicht der einzige Wahrheitserweis zum Freispruch des "profil" gewesen ist, und er übersieht außerdem, daß eben gerade die Abwägung von Persönlichkeitsrechten und öffentlichem Interesse im konkreten Berichtsfall den österreichischen Gerichten zur Untersuchung aufgetragen war. Völlig unsinnig dann auch - nachdem "profil" der Wahrheitsbeweis im Kern gelungen war - der nächste Vorwur: "nicht die beklagten Skandalmedien müssen den Priestern deren Schuld, sondern die klagenden Priester sollen und müssen ihre Unschuld beweisen!" Nein, in der Tat mußte "profil" mit Hilfe von Zeugen die Zulässigkeit seiner Berichterstattung und damit auch eine wie auch immer geartete Schuld der Antragsteller erweisen. Und dies ist auch gelungen. Eine von Dörner kollektiv herbeigewünschte "Rehabilitierung der drei Opfer der mafiosen Verschwörung" kann es daher so (und derart künstlich zusammengewoben) nicht geben. 11. Wenn daher Dörner schon auf dem Buchdeckel fragen läßt "Was ist schon ein Skandal, wenn es um die Wahrheit geht" (im Vorwort umfassender aus den Homilien Gregors des Großen übersetzt: "Das Eintreten für die Wahrheit ist wichtiger als die Sorge, daß es Skandal gibt"), dann gibt er - ohne es bedacht zu haben - genau all jenen Zeugen beim Fall St. Pölten recht, die aufgrund eben solcher Motivation und einer nicht mehr tolerablen Gesamtlage im Juli 2004 kaum noch bereit waren, zu schweigen. Dörners Schlußabsatz klingt daher unsinnig: "Skandal über Skandal in Kirche und Justiz! Dieses Buch ist ein Plädoyer für die Wahrheit" - nein, es fordert im besten Falle dieses Plädoyer für die volle Wahrheit heraus. Und so klingt auch der Abschluß grotesk, "denn der eigentliche und größte Skandal ist deren Unterdrückung!" Damit hat er neuerlich ungewollt jenen Zeugen rechtgegeben, die nur noch die Möglichkeit erblickten, in den ORF und in die Printmedien zu gehen. Angesichts der gesamten Faktenlage ergibt dann auch das vor dem inneren Titelblatt zwischengeschaltene Zitat keinen Sinn mehr: "Die Rechtmäßigkeit einer Handlung bemißt sich nicht nach der Dringlichkeit der Wünsche des Rechtsbrechers." (Aus dem Cartoon 'Strizz' von Volker Reiche in der FAZ, 27. Mai 2008.) Denn die Frage kann dann gestellt werden: wer ist denn hier gemeint als Rechtsbrecher? Wenn Dörner gegen Ende seines Vorwortes einen dreifachen Skandal anspricht, nämlich "kirchenpolitisch, justizpolitisch und medienpolitisch", so fällt der zweite Teil "justizpolitisch" vollkommen weg. Kirchenpolitik mag immer mitspielen, aber auch hier kann es nicht nach Art Dörners eine Kirchenpolitik um der Kirchenpolitik willen geben, als ob es nur immer das Ziel hätte geben dürfen, daß Bischof Krenn vom Papst wieder eingesetzt worden wäre. Und aus diesem Grunde hätte man dann erweisbare Vergehen z. B. auf Seiten der beiden ehemaligen Priesterausbildner einfach in alter Weise vertuschen sollen. Und was die Medien betrifft, so ist jedenfalls dem "profil" der Wahrheitserweis im Kern gelungen. Dem ganzen Kapitel der Medien widmen wir uns aber noch ausführlicher bei der unterhalb folgenden Kritik am Beitrag Wastes. Entschieden muß jedoch eine weitere Unterstellung zurückgewiesen werden, nämlich eine von ihm angenommene "konzertierte Aktion zwischen kirchlichen Hierarchen, Justiz und Skandalmedien". Dafür liefert das gesamte Buch keinen einzigen Beweis, ja nicht einmal brauchbare Indizien. Die von den beiden Priestern freiwillig angerufenen staatlichen Instanzen haben unabhängig von irgendwelchen "Weisungen" kirchlicher Amtsträger den Sachverhalt so gut wie möglich geklärt. Daß Dörner diesbezüglich einfach nicht verstehen will, zeigt sich dann in seinem gegen Rom gerichteten Vorwurf: "Den Gipfel an Skandal stellt jedoch das Dekret vom 5. März 2008 aus Rom dar, das Bischof Küng Recht zu geben scheint." Und wenn Dörner sich darüber aufregt, daß in demselben Dekret die Apostolische Visitation angesprochen ist, dann darf daran erinnert werden, daß meiner bescheidenen Ansicht nach die beiden Antragsteller mit Hilfe staatlicher Gerichte unter anderem die (vom "Der 13." schon frühzeitig verunglimpfte) Apostolische Visitation als Institution des Heiligen Stuhles gewissermaßen von hinten herum und im nachhinein "aushebeln" wollten. Diese Kalkulation der beiden Priesterausbildner war jedoch bereits nach Rechtskraft der beiden staatlichen Urteile endgültig gescheitert. 12. Nicht die Apostolische Visitation, welche im vorhinein von Prof. Dr. Michael Stickelbroeck und anderen ausdrücklich herbeigewünscht wurde, ging daher von falschen Voraussetzungen - wie Dörner behauptet - aus, sondern das gesamte von ihm herausgegebene Buch. Hätte Dörner bei kath.net nachgelesen, dann hätte er auch nicht behauptet: "Soweit bekannt ist, gibt es aber (noch) keinen Abschlußbericht der Apostolischen Visitation". Wenn sich Dörner auf die "Analyse von Dr. Gabriele Waste" beruft, "daß die gesamte Medienberichterstattung falsch, weil konstruiert" wäre, dann werden wir uns in den nächsten Punkten genau diese "Analyse" Wastes ansehen und hier Schritt für Schritt die Fehlargumentation und Themenverfehlung nachweisen. Daß Dörner dann ausgerechnet den Fall des verstorbenen Wiener Kardinal-Erzbischofs Dr. Hans-Hermann Groër in sein Vorwort aufnimmt und wider besseres Wissen behauptet, daß katholische Bischöfe Österreichs damals " bei fehlenden Beweisen von einer 'moralischen Gewißheit' " betreffend dessen Schuld gesprochen hätten, bestätigt nur noch weiter den mangelnden Willen, sich vollständig informieren zu wollen. Denn ohne jeglichen Beweis hätten die vier Bischöfe damals keinesfalls so gehandelt, und im übrigen können die Fälle und Vorgänge nicht einfach so verglichen werden. Daß die Zweitinstanz in Österreich eben kein "Urteil gegen die Kirche als solche" gefällt hatte - wie es Dörner in Verkürzung Prof. Waldsteins behauptet - habe ich bereits in der obigen Kritik am Gutachten Waldsteins aufgewiesen. Mittlerweile fällt wohl kaum noch jemand auf die gescheiterte Verteidigungs- und Vertuschungsstrategie herein, als ob die sachgemäße Bewertung der ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildner nichts anderes als eine Verurteilung Bischof Krenns und dann sogleich der ganzen Kirche gewesen wäre. Es ist seitens Dörners grotesk, nach den öffentlichen Hauptverhandlungen mit dem dort allgemein offenbar gewordenen Sachverhalt noch von Bischof Küng ein "Menschenrecht auf Unschuldsvermutung" zu verlangen, abgesehen davon, daß sich Bischof Küng immer äußerst behutsam zu Wort meldete und solche Anwürfe absolut ungerecht sind. Und daß Dörner trotz der offensichtlichen Hintermänner seines Buches "Der Wahrheit die Ehre. Der Skandal von St. Pölten" nicht in der Lage gewesen sein soll, fachkundigen Rat zu dem von ihm künstlich unverstandenen "Regolamento Generale della Curia Romana von 1999" zu erhalten, erscheint wenig glaubwürdig. Dieses Regolamento setzt sich nicht über die Bestimmungen des Kirchenrechtes hinweg - wie Dörner zu fragen vorgibt - sondern ist selbst Bestandteil des geltenden Kirchenrechtes. Und der in dem römischen Dekret zum rechtskräftigen Abschluß des Falles St. Pölten (im Sinne der Maßnahmen des regierenden Diözesanbischofs) genannte Artikel 126 des geltenden Regolamento Generale della Curia Romana vom 1. Juli 1999 zeigt gemäß § 3, daß der Heilige Vater den gesamten Akt in der Tat persönlich studieren und seine Entscheidung wirklich auf Basis dessen treffen konnte: + § 1. Das Dikasterium, welches es für opportun hält, den Heiligen Vater um Approbation in forma specifica eines seiner Administrativ-Akte zu bitten, muß dazu einen schriftlichen Antrag stellen, unter Nennung der Motive und Präsentation des definitiven Textentwurfs. Wenn der Akt Derogationen vom geltenden universalen Recht enthält, müssen diese angegeben und beschrieben werden (...) + § 3. In jedem der genannten Fälle muß das darauf bezogene Aktenmaterial dem Heiligen Vater überlassen werden, sodaß er es persönlich überprüfen und in Folge seine Entscheidung in der von ihm opportun angesehenen Form mitteilen kann. 13. Wenn Dörner dann immer noch frägt, was denn dem Heiligen Vater am 28. Januar 2008 durch Seine Eminenz Tarcisio Kardinal Bertone diesbezüglich vorgelegt wurde, bezweifle ich einen guten Willen bei der Behandlung des disziplinären Falles St. Pölten in dem hier besprochenen Buch. Die "Bemerkungen des Herausgebers zum römischen Dekret" am Ende des Buches bestätigen das leider nur noch all zu deutlich. Obschon Herrn Dörner und Frau Waste die bischöflichen Strafdekrete vorliegen und diese in dem vom Herausgeber verantworteten Dokumentenanhang unterschlagen werden (zu dem aufgrund seiner Selektion und Unvollständigkeit noch ein anderes Mal Stellung genommen werden kann), tut der Herausgeber so, als ob er nicht wissen könnte, was denn nun das römische Dekret bestätigt hätte, ja er wirft dem römischen Dekret dann sogar noch einen "verschleiernden" Stil vor. Völlig grotesk ist dann auch noch sein Vorwurf, daß das Dekret des Heiligen Stuhles aufgrund des Hinweises auf die Pflichten und Rechte aller Gläubigen "die beiden betroffenen Priester als einfache 'Gläubige' herabgestuft" hätte, als ob die allgemeinen Pflichte und Rechte mit den Klerikern gar nichts zu tun hätten. Und zu dem von Dörner bezweifelten Ungehorsam der beiden Antragsteller könnte wohl Bischof Küng selbst am besten Stellung nehmen, doch es genügt im Grunde, die vom Bischof herausgegebenen und weiterhin nachlesbaren Presseaussendungen der letzten Jahre durchzusehen. Angesichts der angewandten Bestimmungen des zitierten Kurialrechtes dürfte der Buchherausgeber völlig übersehen haben, daß seine Forderung nicht mehr trifft: "Es wäre also nur recht und billig, wenn der Papst dieses Dekret wirklich persönlich zur Kenntnis nimmt" - dies ist längst geschehen, und zwar definitiv in forma specifica, d. h. der Papst hat gemäß offizieller und unwiderrufener Presseaussendung des Bistums St. Pölten die Entscheidung "der Kongregationen zu seiner eigenen gemacht". 14. Nun wollen wir uns den längeren Ausführungen der Hauptautorin Dr. Gabriele Waste zuwenden. Es sind so viele Fehleinschätzungen und unzutreffende Spekulationen, daß es den Platz eines einzigen Blogeintrages sprengen würde. Deshalb wähle ich einen Überblick und einige Beispiele, wobei bereits in den vorangehenden Punkten einige wichtige Dinge angesprochen sind, die auch Frau Waste völlig übersehen oder bewußt ausgelassen bzw. uminterpretiert hat. Zunächst ist allgemein festzuhalten, daß der wissenschaftlich angehauchte Überbau der Überlegungen Wastes im Grunde nicht nur zu hoch gegriffen ist, um der Sachlage gerecht zu werden, sondern oft auch als pure Themenverfehlung angesehen werden muß. So sehr kommunikationswissenschaftliche und auch philosophische Forschungen im Zusammenhang mit dem Fall St. Pölten angebracht sein mögen, so sehr hat Waste die Chance verspielt, die eigentlichen Lernprozesse herauszufiltern, die für alle innerkirchlich tätigen Menschen von hoher Bedeutung bleiben, um Ähnliches wie in St. Pölten so gut wie möglich zu vermeiden, und damit ist nicht nur homophiles Herumgetue in der Priesterausbildung gemeint, sondern es sind vor allem auch Haltungen einer verfehlten "Kirchen-Politik" anzusprechen, die mehr einer Alltagspolitik mit einem Hin- und Hergeplänkel und vor allem mit dem Ausspielen verschiedener Personen gegeneinander ähnelt als einer auf das Gemeinwohl der Kirche bezogenen gewissenhaften "Kirchenpolitik". Hier müssen auch bedenkliche Symptome wie Karrierismus in Verbindung mit homophilem Netzwerkdenken angesprochen sein. Dies alles wurde jedoch bereits über Jahre von der Zeitschrift "Der 13." - absolut gegen deren Gründungsgeist - bewußt übersehen und insgesamt vertuscht. So hat es auch Waste nicht geschafft, die eigentliche Problematik des Falles St. Pölten zu durchschauen, obschon ihr in der Tat teilweise langatmiger Beitrag dazu hätte verhelfen sollen. Damit hat sie ihre eigene Vorgabe zu Beginn (S. 11) verfehlt, nämlich die Treue zu der von ihr genannten philosophischen Richtung des Realismus. Auch Medien und Medienkonsumenten lassen sich über derart lange Zeit nicht nur mit Konstrukten versorgen. Hier unterschätzt Waste den durchaus gegebenen Realitätssinn vieler Journalisten und Medienkonsumenten. Es hilft bei der Analyse des Falles St. Pölten gar nichts, zu behaupten, sogenannte "ärgste Feinde" wie pauschal "Medien" hätten die Kirche "mit gezielten Falschmeldungen, Wortverdrehungen, Indizien" zerstören wollen. Denn ohne konkrete Fakten hätte es auch keine Berichterstattung gegeben, selbst wenn sich diese nicht immer vor Übertreibungen gehütet haben sollte. Es ist daher grotesk, wenn Waste auf S. 13 nach dem rechtskräftigen Abschluß des disziplinären Falles St. Pölten (sowohl auf der von den beiden Priesterausbildnern selbst gewünschten staatlichen Ebene als auch auf der kirchenrechtlichen Ebene) noch dahinphantasiert: "Wenn sich aber nichts Konkretes ermitteln läßt, muß allein die Unschuldsvermutung als Realitäts- und damit als rechtsverwertbares Prinzip für einen kirchenrechtlichen Spruch gelten." Andererseits begibt sich Waste diesbezüglich in einen komischen Widerspruch: sie nimmt ab S. 48 jedes einzelne Wort der (im Vergleich zur "profil"-Berichterstattung durchaus weniger Klasse aufweisenden) damaligen "News"-Berichterstattung plötzlich so ernst, um sich zur Behauptung zu versteigen, daß "also Kardinal Schönborn die Römische Kurie mit Hilfe der Medien in ihrem eigenen nominalistisch konditionierten Unfehlbarkeitsprinzip zu binden" wußte, und übersieht gerne, daß die von ihr benannte "Boulevardzeitschrift" (so wie andere auch) gerne für sich ein angebliches Voraus- und Mehrwissen in Anspruch nahmen und nehmen, um als erfolgreiches Medium zu erscheinen. Oft geht es dabei aber um spekulative Lagebeurteilungen, die manchmal zutreffen, sich aber manchmal als falsch erweisen. Auf S. 64 versteigt sich Waste gar zur totalen Anerkennung von "News": "Die wirkliche Mission des Visitators wird von 'News' (22. Juli 2004, S. 13) klar umschrieben: Bischof Küng agiert in St. Pölten als 'Exekutor von Johannes Paul', in Wirklichkeit aber als verlängerter Arm bestimmter Hintermänner." Wer aber sind bitte schön die nicht genannten Hintermänner? Grotesk wird das Ganze bei Waste auch dadurch, daß sie einerseits "News" diese Autorität zubilligt, während sie sogar nach Rechtskraft der Urteile, daß dem "profil" der Wahrheitsbeweis betreffend einige unangemessene Verhaltensweisen damaliger Priesterausbildner und Seminaristen im Kern gelungen war, plötzlich dasselbe "profil" wegschaltet. Diese konstruierte Willkür Wastes ist daher nur von ihren Auftraggebern her zu verstehen. Ihre eigene boulevardmäßige Übertreibung, die in einem Buch mit seinem Titel "Der Wahrheit die Ehre" überhaupt nicht angemessen wäre (z. B. die mehrfache Verwendung des Wortes "Hinrichtung" ab S. 49 oder der Titel "Schauprozesse" auf S. 50), bestätigt dies leider deutlich. Es scheint fast so zu sein, daß ihr Vorwurf einer "rein emotionalen und wenig sachlichen Berichterstattung" (S. 54) auf sie selbst zurückfällt. Im Grunde mußte sie wissen, daß sie nach Rechtskraft von Urteilen und auch der kirchlichen Maßnahmen nicht mehr die Wahrheit schrieb: "Die 'Skandalmeldungen' über St. Pölten weisen allerdings eine Schwäche auf: sie halten keiner soliden rechtlichen Überprüfung stand" (S. 101) Und wenn die "staatlichen Prozesse ... reine Schauprozesse" (S. 53) gewesen wären, ist die ernste Frage zu stellen, wieso sich dann die beiden Priesterausbildner von niemandem abraten ließen, solche Prozesse mit derart schlechten Karten überhaupt (weiter) zu führen. Noch am Tage der erstinstanzlichen Urteilsverkündigung hätten beide unter Vermeidung von Urteilssprüchen ganz einfach verlauten lassen können: "Das hier war ein Schauprozeß, den wir zwar selbst begonnen haben, aber hiermit ziehen wir alles zurück, weil wir dieser Gerichtsbarkeit nicht mehr trauen." Genau dies ist jedoch nicht geschehen, man vertraute sich bis zum Schluß derselben Gerichtsbarkeit an, die dann auch für sachliche Urteile sorgte. Dann im nachhinein dieselbe Gerichtsbarkeit auf das wüsteste beschimpfen zu lassen, ist völlig unglaubwürdig. 15. Wenn Waste im rechtskräftigen Abschluß des Falles St. Pölten als "Kausalprinzip dieser Kette" den "Widerstand gegen den Papst" erkennen möchte, muß man ihr die Frage stellen, warum sie dann gegen zwei Päpste (denn der Diener Gottes Johannes Paul II. gab den Auftrag zur Visitation, und Waste selbst behauptet ja, daß Papst Benedikt XVI. noch als Kardinal ebenso deren Notwendigkeit sah, vgl. S. 50) die absolut korrekt verlaufene Päpstliche Visitation in Frage stellen möchte und warum sie selbst dann solchen sinnlosen Widerstand - nämlich gegen die gesamte öffentlich gewordene Sachlage und somit - gegen den regierenden Papst formuliert, indem sie die definitive Bestätigung der Maßnahmen des St. Pöltner Bischofs Küng durch Seine Heiligkeit nicht akzeptieren möchte. Im übrigen begeht sie einen schon altbekannten Fehler damit, als ob das Verlangen nach dem Verbleib eines (einzigen) Bischofs Krenn im Amt gleichzusetzen wäre mit der Treue zur Lehre der Kirche (vgl. S. 14). Ich erinnere an dieser Stelle an die gelungene Rezension des Machwerkes "Der Wahrheit die Ehre. Der Skandal von St. Pölten" in der FAZ unter dem Titel "Papsttreue oder Krenntreue?" Es ist daher hier nicht angebracht, die Geschichte Bischof Krenns mit seinen berechtigten Anliegen der konkreten Treue zum Lehramt so vorzuschieben, um dann schwarz-weiß-mäßig zu behaupten, es sei im Gefolge der Visitation nur deshalb zu einem "Abschuß" Krenns gekommen, weil er so treu gewesen wäre. Richtig wäre es, Krenns Einsatz in vielen Punkten zu loben, aber dann auch berechtigt festzustellen, was konkret in St. Pölten passiert ist, sodaß eine Visitation unvermeidlich wurde und leider jene Fakten aufgefunden wurden, von denen der Visitator in aller Behutsamkeit sprach, was im übrigen bis heute von niemandem widerrufen wurde. Daß dann (einige) unter dem Einfluß der beiden Priesterausbildner aufgesetzte Befindlichkeitsbriefe an den Heiligen Stuhl betreffend die Befragungen während und nach der Visitation - beispielsweise von dem bei Gericht als verlogen aufgeflogenen Zeugen Christoph S. - keine sachdienlichen Hinweise enthalten können (vgl. S. 107 f., Anm. 165), versteht sich von selbst. Waste hütet sich daher auch, den Namen dieses heute in einem österreichischen Stift befindlichen Zeugen zu nennen (vgl. auch die künstliche Empörung Wastes auf S. 113, hier spricht sie von demselben Mann als einem "gelübdegebundenen Ordensbruder" - Waste und der somit von ihr selbst "geoutete" Bruder müßten aber erst den Beweis erbringen, daß die Polizei im Fall St. Pölten auch nur einen einzigen befragten Seminaristen mißverstanden hätte, und auch das bleibt Waste natürlich in vollem Umfang schuldig). Unter diesem Gesichtspunkt brechen aber auch alle Vorwürfe Wastes gegen Bischof Küng zusammen, der niemals einen Druck ausüben würde, um an brauchbare Aussagen zu kommen. Sie hat im übrigen auch für diese Unterstellung keinen Beweis anzubieten. 16. Auffällig ist, wie selektiv die Quellenangaben in Wastes Beitrag erfolgen. Oft werden Personen nur angedeutet und nur dann mit einem Namen genannt, wenn es ins Konzept (der Auftraggeber) paßt. Ebenso fehlen häufig zuverlässige Quellenangaben, und die Behauptungen sind dann überhaupt nicht überprüfbar für den Leser. An wen hätte beispielsweise Bischof Klaus Küng ein auf S. 75 zitiertes Schreiben vom 29. April 2005 gesendet? Und warum verschweigt Waste die vom "Der 13." ausgeplauderten schriftlichen Ermahnungen des Bischofs an die beiden Priesterausbildner aus dem Dezember 2004, und warum werden dann die von Waste auf S. 105 und auf S. 112 angegebenen bischöflichen Strafdekrete (vom Juni und Juli 2007) nirgendwo vollständig zitiert oder wenigstens in den Dokumentenanhang aufgenommen? Besonders schlimm erscheint mir die S. 19 und dort die Anmerkung Nr. 13, weil Waste den tragischen Tod des (meiner Meinung nach zumindest ad experimentum und damit in fragwürdigem juridischen Zustand aufgenommenen) St. Pöltner Seminaristen Ewald S. herunterspielt. Daß sie dann noch extra (und somit wohl im Auftrag) behaupten muß, kurz zuvor sei Ewald S. zum Zwecke der Berufsklärung beurlaubt worden, "ohne daß irgendein Druck auf ihn ausgeübt wurde", ist bezeichnend, denn Bischof Klaus Küng hat das Gegenteil mit Deutlichkeit in seiner sachlichen Stellungnahme vom 29. September 2008 ausgedrückt: "Als es Schwierigkeiten gab, sollte der Betroffene ohne Rücksicht auf seine persönliche Situation unverzüglich das Seminar verlassen, was auch mit aller Härte durchgesetzt wurde." Und hier ist etwas sehr Wichtiges angesprochen: ausgerechnet jene Seminarleitung - in ihrem menschlich untragbaren Vorgehen von damals - verlangt heute die Verleugnung der skandalösen Vorkommnisse in St. Pölten, um anders dazustehen als wie es beim rechtskräftigen Abschluß auf staatlichem und kirchlichem Boden herausgekommen ist. Und einer solchen sinnlosen Umdeutung widmen Dörner und Waste ein ganzes Buch, das für mich persönlich eben deshalb ein "Machwerk" darstellt. Statt der Wahrheit die Ehre zu geben, werden Manipulationen als "neue Wahrheit" angeboten. Zur ungerechten Fehleinschätzung der Tauglichkeit eines vom "Der 13." und von Waste als angeblich "bekennend homosexuell" hingestellten Zeugen, nämlich des Remigius Rabiega, habe ich bereits oben Stellung bezogen. Wenn Waste & Co. einem Herrn Rabiega derart vieles an "Schuld" im Fall St. Pölten andichten und weiters auf S. 58 den Wiener Dompfarrer Mag. Anton Faber wörtlich wegen eines " ungewöhnlichen, mit dem Priestertum schwerlich zu vereinbarenden 'Lifestyle' " kritisieren, dann darf man sich auch angesichts solcher Wertungen und Unmäßigkeiten fragen: wie erst müßten dann die ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildner nach demselben Maß und nach rechtskräftigem Abschluß des Falles (sogar von Seiten des Papstes) beurteilt werden? Der Leser kann sich selbst ein Bild darüber machen, und er merkt: nur zwei Namen sollen in Dörners und Wastes Buch all zu auffällig von allem freigesprochen werden, weshalb Waste auch brav die widerlegte (freche) These wiedergibt, daß "jenes Foto ... lediglich eine unter Klerikern allgemein übliche Umarmung in Form eines liturgischen Friedensgrußes" (S. 89) darstellt. Das Geschreibe Wastes wird dann sogar insofern kontraproduktiv, als sie meint, "daß eine 'homosexuelle Atmosphäre' nicht ohne homosexuellen Akteur existieren kann." (S. 69) Ja und? Meiner Meinung trifft die von Waste auf S. 72 in Anm. 99 angegebene Linkverbindung (www.phil.uni-sb.de/projekte/imprimatur/2002/imp020409.html mit der dortigen 9. Meldung) eben auch auf das damalige Priesterseminar St. Pölten zu und ist daher kein von Waste herbeigeredeter Ausnahmefall in der begrifflichen Wertung einer "homosexuellen Atmosphäre". Im übrigen ist betreffend dieselbe Seite 72 und eines von Frau Waste zweimal hervorgehobenen "Bekenntnisses" Rabiegas "zur eigenen Homosexualität" sowie betreffend die Seite 104 nochmals an das Zustandekommen solcher Erklärungen seitens des genannten Zeugen - nach den Worten des damaligen Leiters der Staatsanwaltschaft St. Pölten, Walter Nemec - zu erinnern, daß nämlich der diesbezüglich auf Rabiega ausgeübte und von ihm auch zur Anzeige gebrachte Druck eben im Laufe der Befragungen dieses eigenständigen Verfahrens nicht entkräftet werden konnte, wenn er auch nach österreichischem Strafrecht nicht relevant war. 17. Nochmals muß auch ausdrücklich an die Forderung des mit der damaligen Seminarleitung sicherlich in guter Verbindung stehenden Prof. Dr. Michael Stickelbroeck nach einer Apostolischen Visitation erinnert werden, denn dies ist ein sehr wichtiger Hinweis dafür, daß die Behauptung Wastes vollkommen irrig ist, wenn sie nämlich für einen frühen Zeitpunkt (auf S. 28) annimmt: "Denn die Bestellung eines Visitators steht bereits fest bzw. soll durch eine inszenierte Medienkampagne von der Römischen Kurie erzwungen werden." Interessant ist neuerlich, wie sehr Waste Personen durcheinanderbringt. Einerseits behauptet sie, daß lediglich die Aussagen Rabiegas "den 'Skandal' suggeriert und die Visitation ausgelöst hatten" (vgl. auch S. 104), andererseits ist jedoch in der Zeittafel (gemäß "Analyse Frau Dr. Wastes", vgl. S. 137) auf S. 149 der 2. Juli 2004 verzeichnet, an welchem der ORF "ein Interview mit einem angeblichen St. Pöltener Priesterseminaristen, dessen Aussehen und Stimme unkenntlich gemacht wurden", ausstrahlte. Dieser Mann war jedoch nachweislich nicht Rabiega, und Waste selbst teilt sogar auf S. 107 eine Vermutung mit, daß es sich nämlich um den weiteren Zeugen - Engelbert M. - gehandelt haben dürfte. (Absurd dann auch die Fehlinformation Wastes, daß beim staatlichen Gericht bestimmte Aussagen desselben Zeugen nicht protokolliert worden wären, vgl. S. 107, Anm. 162: auch das ist nachweislich falsch.) Rabiega war nach allen vorliegenden Informationen dann ebensowenig die Person, die den Anstoß zur "profil"-Berichterstattung gegeben hätte. Es ist folglich ein Armutszeugnis, wenn eine Frau Dr. Waste nicht in der Lage ist, die vom "Der 13." angebotene Quasi-Monokausalität der Rückführung auf einen angeblich einzigen "Kronzeugen" zu durchschauen und die Wahrheit einer größeren Zeugenschar zur Kenntnis zu nehmen. Nur noch grotesk ist es dann, daß nach der Phantasie Wastes "Rabiega als Urheber des Skandals ... bis dato von den kirchlichen Stellen in St. Pölten gedeckt wird" (S. 41). Erstens hätten die beiden ehemaligen Priesterausbildner jederzeit rechtliche Schritte gegen Rabiega einleiten können, und zweitens gibt es keine Deckungsmöglichkeiten, ganz abgesehen davon: für was und vor wem? Die Behauptung einer womöglich beim Staat wirksamen Deckung durch die Kirche geht völlig ins Leere und ist eine der erwiesenen Lügen in dem Buch. Meinerseits betrachte ich es weiterhin als zutiefst unmoralische Handlung, einen der Zeugen, nämlich denselben Rabiega, von Seiten "Interessierter" derart hinterlistig zu verunsichern, damit hernach seine persönlichen Beobachtungen z. B. bei der Weihnachtsfeier 2003 nicht mehr glaubwürdig hätten erscheinen sollen. Dieses Interesse, Zeugen und ihre Aussagen maßgeblich gegen die Wahrheit zu beeinflussen, wirkt sich dann auch in der diesbezüglich verräterischen Berichterstattung des "Der 13." aus, wie Bischof Küng in seiner Stellungnahme zum Buch angibt: "Diese Untersuchungen waren sehr mühsam und langwierig: ein wesentlicher Grund dafür war, daß jeder, der sich an der Untersuchung aktiv beteiligte (durch Mitwirkung oder Aussagen) damit rechnen mußte, durch Publikationen des 'DER 13.' desavouiert und attackiert zu werden." Am 5. Juni 2007 verzichtete dann (nach den bei Wikipedia veröffentlichten Daten) Prälat K. auf die Einsicht in die Akten des Strafverfahrens, weil er nicht zur Ablegung des von Bischof Küng zum Schutz der Zeugen als notwendig angesehenen Verschwiegenheitseides bereit war (vgl. can. 1455 § 3 CIC: "Sooft die Natur einer Sache oder der Beweise so beschaffen ist, daß aus der Bekanntgabe der Prozeßakten oder Beweise der Ruf anderer gefährdet wird oder daß Anlaß zu Streit oder Ärgernis oder ein sonstiger Nachteil dieser Art entstehen würde, kann der Richter Zeugen, Sachverständige, Parteien und deren Anwälte oder Prozeßbevollmächtigte eidlich zur Geheimhaltung verpflichten.") Daß dann die Nichtjuristin Waste dem Diözesanbischof und gleichzeitig dem Heiligen Stuhl "mehr als zehn kirchenrechtliche Verfahrensfehler" (S. 113) vorhält, braucht nicht mehr näher kommentiert zu werden. In der Anm. 177 verschweigt sie neuerlich die vom "Der 13." ausgeplauderten kanonischen Ermahnungen (aus dem Dezember 2004) vor der gültigen Strafverhängung durch den Bischof. Doch sie scheint selbst zu bemerken, daß sie sich nicht auskennt, wenn sie ausgerechnet diesen wichtigen Punkt unvollständig ausführt: "Es würde aber zu weit führen, an dieser Stelle alle Verfahrensfehler und Nichtigkeitsgründe aufzuzählen." (S. 113, Anm. 177) Es ist lieb von "Oberrichterin" Waste, daß sie uns damit verschont, aber es ist interessant, daß in der Langatmigkeit ihres Beitrages ausgerechnet dafür kein Platz sein möchte ... Ihre Behauptung, daß "das Kirchenrecht unter Einschaltung des Papstes" groteskerweise und paradoxerweise "außer Kraft gesetzt" worden wäre, scheitert daher kläglich. 18. Auch das Herumgeschreibe Wastes zum leider bereits verstorbenen Zeugen Josef S. auf S. 42 ist sinnlos, denn das, was bis heute bekannt ist, sind seine unwiderrufenen Aussagen vor dem staatlichen Gericht. Aber sowohl die Hauptverhandlungen mit ihren wichtigsten Zeugenaussagen als auch die rechtskräftigen Urteile werden ja dann im Dokumentenanhang unterschlagen. In einem rechtskräftig bestätigten Urteil vom 15. September 2005 heißt es: "Die Feststellung, daß auch der Priesterschüler H. mit dem Antragsteller Ulrich K. zumindest eine gewisse Zeit lang ein homoerotisches Verhältnis unterhielt, beruht auf den Angaben des Zeugen W. R., der bestätigte, daß der Priesterschüler Josef S. ihm dies erzählt habe und auch dazu sagte, daß laut Aussage des Josef S., Gerhard H. diesem selbst darüber berichtet habe (AS 63)." "Diesen Geschehensablauf hat H. offensichtlich von sich aus auch gegenüber dem Priesterschüler Josef S. erwähnt, der diese Version gegenüber dem Gericht in seiner Aussage bestätigte (AS 29 des HV Protokolls ON 21 im Verfahren 095 Hv 96/04 i) und auch ausführte, daß nach den eigenen Angaben des Gerhard H. bei diesem Anlaß ein 'eheähnliches Sakrament' vom Antragsteller gespendet worden sei (AS 30 des HV Protokolls ON 21 im Verfahren 095 Hv 96/04 i)." Und daß ich selbst niemals Seminaristen in das damalige Priesterseminar einschleuste, habe ich bereits an anderer Stelle zurückgewiesen (vgl. S. 43). Dies waren und sind jedoch meinerseits keine "Rechtfertigungen", sondern sachliche Richtigstellungen. Daß im Buch auch noch mehrfach der Linzer Diözesanbischof Prof. Dr. Ludwig Schwarz negativ benannt und auf S. 47 gar als "mißbrauchter Postbote" Rabiegas verunglimpft wird und in Anm. 61 dann sogar noch frech gefragt wird "Ist es ein Zufall, daß Dr. Ludwig Schwarz 'befördert' wurde und heute Diözesanbischof von Linz ist?", zeigt einmal mehr die Unseriösität der ganzen Untersuchung und der zahllosen unsinnigen Vorwürfe Wastes an verschiedenste Adressen. 19. Wenn Waste im konkreten Fall "Medienwirkungsforschung" betreiben hätte wollen, dann hat sie meines Erachtens vor allem übersehen, wie sehr Menschen visuelle Elemente in der Berichterstattung (im Vergleich zu reinen Texten) wertschätzen. Sie hätte also einen Beitrag leisten können, warum nachvollziehbarerweise (angeblich "harmlose") Bilder ein derartiges Interesse auch an allem damit Zusammenhängenden hervorrufen mußten. Aber es gibt noch weitere innere Widersprüche in den bemühten Darlegungen Wastes: so wirft sie unter Berufung auf Ing. Wilfried Scherner sen. dem emeritierten Abt Dr. Angerer vor, daß er Eltern vom Gang in die Medien abzuhalten versucht hätte (vgl. S. 62). Warum aber sollten dann innerlich von verschiedenen Vorkommnissen belastete Seminaristen nach dieser Wertung plötzlich unter keinen Umständen in die Medien gehen dürfen? Und die durch keinen einzigen Beleg gestützten Behauptungen Wastes, daß "das Ergebnis der Visitation schon feststand, bevor diese überhaupt begonnen hatte" (S. 65 und 92), müssen neuerlich zurückgewiesen werden. Nichtjuristin Waste muß sich im übrigen auch darüber belehren lassen, daß eine Visitation keine Aufträge einer Bischofskonferenz erhält, sondern der Visitator rechtlich in der Tat den Papst selbst vertritt. Es stimmte daher, was der Visitator zur Schließung des Priesterseminars St. Pölten verlauten ließ: "Bei allem Verständnis für die Probleme der betroffenen Personen hat Bischof Krenn im Einverständnis mit dem Heiligen Stuhl einen herzhaften Entschluß gefaßt: das Priesterseminar der Diözese St. Pölten wird mit sofortiger Wirkung für geschlossen erklärt." Und was an dem laut S. 35 von Bischof Klaus Küng vorgeschlagenen Recollectio-Haus der Barmherzigen Schwestern von Alma in Breuberg bei Mainz (mit ihrer prominenten ehrwürdigen Schwester Lydia Marie Allen) so schlecht für die beiden Priesterausbildner gewesen wäre, kann Frau Waste ebensowenig klarmachen. Wenn das wirklich der Vorschlag von Bischof Klaus Küng war, wissen wir heute auch, daß die Aussendung einer Felizitas Küble zur angeblichen Einweisung der beiden Priester inhaltlich ebensowenig berechtigt war wie das ganze hier besprochene Buch. Es wäre natürlich schön gewesen, wenn Bischof Kurt Krenn schon im Jahr 2004 durchgängig so beraten worden wäre, in der Öffentlichkeit absolut nichts zu verharmlosen und so seiner Glaubwürdigkeit keinen Schaden zuzufügen. Nicht die sachliche Kommentierung sündhafter Vorkommnisse in den eigenen Reihen hätte und hat nämlich der Kirche geschadet, sondern schaden würde der Glaubwürdigkeit der Kirche ein manipulatives Weginterpretieren im Stile Wastes und ihrer Auftraggeber. Alles auf die "bösen Medien" zu schieben und sogar zu phantasieren, daß eine kritische Berichterstattung der Medien nur das Ziel einer "Profanierung der Kirche" verfolgt hätte, riecht all zu stark nach künstlichem Verfolgungswahn. Der auf Wastes Analyse basierenden und naturgemäß fehlerhaften und tendenziös formulierten Skandal-Chronologie (S. 137 - 169) werden wir uns - wie schon gesagt - ein anderes Mal widmen. 20. Auf die Frage, warum der regierende Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng auf Basis all dessen keine rechtlichen Schritte gegen das Buch "Der Wahrheit die Ehre" unternommen hat (vgl. auch die gelungene Kritik des österreichischen Nachrichtenmagazins "profil" Nr. 42 vom 13. Oktober 2008 auf S. 56), lautet meine Stelllungnahme: warum hätte Bischof Klaus jetzt noch gegen ein unbedeutendes "Books on Demand"-Buch vorgehen sollen, wenn dieses insgesamt lediglich die vier Jahre andauernde und durch keine vernünftigen Argumente gedeckte Propaganda der oberösterreichischen Zeitung "Der 13." zusammenfaßt und gegen dieses Medium weder von Bischof Klaus noch von Christoph Kardinal Schönborn noch von irgendeinem anderen Angegriffenen je die möglichen Rechtsmittel ergriffen worden waren? Meiner Meinung nach brächte es normalerweise nichts, diesem Blatt dadurch nochmals Gelegenheit zu geben, sich wichtig zu machen und dann auch noch über sich selbst als "angegriffenes Medium" zu berichten (ausgenommen der Heilige Stuhl oder ein vorgesetzter Diözesanbischof würde rechtliche Schritte anordnen). Es genügt also normalerweise, die erwiesenen Fakten in der Öffentlichkeit zu nennen, und das hat Bischof Klaus sowohl als Päpstlicher Visitator als auch als regierender katholischer Oberhirte von St. Pölten immer behutsam und klar getan, soweit es nötig war. Hier setzt sich die Wahrheit von selbst durch, denn welcher normale Mensch kann gegen die allgemein mögliche Erkenntnis und gegen jede Vernunft nach dem rechtskräftigen Abschluß des ganzen Falles St. Pölten sogar von Seiten des höchsten auf Erden befindlichen Richters, des Petrusnachfolgers, noch solche Schlüsse vertreten, wie sie in dem hier besprochenen Buch nachlesbar sind. Wer daher eine im konkreten Fall nie mehr erweisbare "Unschuld" zweier Priesterausbildner zum neuen Dogma für das Prädikat "katholisch-konservativ" erhebt, dem ist in der Tat nicht mehr zu helfen, weil damit nicht nur dem Katholischen nicht mehr gedient ist, sondern eine totale Realitätsverweigerung eingesetzt hat. Deshalb mußte sogar einmal der Bischöfliche Sekretär von St. Pölten unter "article.7079.html" auf einem anonymen Portal, welches viele Thesen des hier besprochenen Buches verbreitete, eingreifen, um einer Frau Dr. Gabriele Waste und damit der Öffentlichkeit in voller Einheit mit Papst und Bischof mitzuteilen, daß die beiden ehemaligen Priesterausbildner sehr wohl - und definitiv vom Papst bestätigt - suspendiert worden waren. Die christliche Haltung war, ist und bleibt jedoch für immer und für alle: Anerkennung der eigenen Schuld, Verantwortung für die eigene Schuld und Buße auf dem bestmöglichen Wege zur Wiedergewinnung von Glaubwürdigkeit. Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng hat diesen Weg auch den beiden ehemaligen Priesterausbildnern ganz klar angeboten, und diese Geduld, die er mit ihnen und ihren zum Teil schwer verblendeten "Verbündeten" über Jahre aufgebracht hat, wird seinesgleichen wohl suchen müssen. Deshalb sind die Angriffe gegen Bischof Klaus von Seiten des "Der 13." und von Seiten des hier besprochenen Buches widerlich und werden ins Nichts zurückfallen. Das totale Zusammenbinden der beiden Priesterausbildner mit dem Weg des erkrankten emeritierten Diözesanbischofs Dr. Kurt Krenn entsprang eben genau der von den beiden ehemaligen Priesterausbildnern gewünschten "Verteidigungstaktik". In Wirklichkeit muß gerade hier daran erinnert werden, daß noch Bischof Kurt Krenn selbst die Finanzierungszusage für die (angesichts der Beweislage sinnlos gestarteten) Medienprozesse gegen "profil" zurückgenommen und dann auch noch persönlich das Priesterseminar St. Pölten geschlossen hat. Dies wird all zu häufig übersehen. Bis heute ist weder inhaltlich noch formal irgendein Fehler bekanntgeworden, der die herausragende Ermittlungs- und Dialogarbeit des Visitators in ein schlechtes Licht rücken könnte. Im Gegenteil hat er große Verdienste in der Bereinigung der gesamten Situation, und angesichts der sinnlos eingeteilten kirchenpolitischen Lager war es gar nicht einfach, einen Neuanfang zu setzen. Die Besetzung des Bischofsstuhles von St. Pölten hat mit der Behandlung eines oder mehrerer disziplinärer Fälle inkardinierter Kleriker aufgrund von Rekursen nichts zu tun. Es ging rein um Sachfragen. Hätten die beiden ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildner glaubwürdig nachweisen können, daß ihnen Unrecht geschehen war, dann wären auch die Maßnahmen Bischof Küngs nicht bestätigt worden. So aber gibt es bis heute keinen inhaltlichen Widerspruch, und angesichts der bisher gezeigten totalen Uneinsichtigkeit auf Seiten der beiden Priester - das Buch Dörners und Wastes ist dafür ja leider ein weiterer Beleg - war es klug und gut, daß der Papst selbst - wie vom geltenden Kirchenrecht vorgesehen - die Maßnahmen (inklusive zeitweilige Suspendierung derselben) auch definitiv bestätigt. Wer nämlich jetzt immer noch nach Art des hier besprochenen Buches zu manipulieren sucht, richtet sich gegen den Heiligen Stuhl und betätigt sich in nachweislich un-katholischer Weise. Und genau dies dürfen wir auch in Zukunft nicht tolerieren, meint Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik |
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