Monday, September 29. 2008
DER WAHRHEIT DIE EHRE IN ST. PÖLTEN: ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare, Skandal St. Pölten at
20:15
Comments (0) Trackbacks (11) DER WAHRHEIT DIE EHRE IN ST. PÖLTEN: OFFIZIELLE ZURÜCKWEISUNGEN DURCH BISCHOF KLAUS KÜNG
[HIER GEHT ES ZUR ITALIENISCHEN ÜBERSETZUNG DER WICHTIGEN ERKLÄRUNG VON BISCHOF KÜNG!]
Einen guten Tag hat der hochwürdigste Diözesanbischof von St. Pölten, Dr. Dr. Klaus Küng, ausgesucht, um seine beiden offiziellen Stellungnahmen gegen das Buch "Der Wahrheit die Ehre" der Öffentlichkeit vorzulegen, nachdem bereits viele interessierte und gutwillige Personen die Erklärungen erhalten hatten. Heute ist nämlich das Fest der heiligen Erzengel Michael, Gabriel und Raphael (Kalendarium für die ordentliche Form des Römischen Ritus) bzw. das Fest der Einweihung der Kirche des heiligen Erzengels Michael (Kalendarium für die außerordentliche Form des Römischen Ritus, und bekanntlich wird nach jeder lateinischen Stillmesse ohne Predigt abschließend jeweils eine traditionelle Anrufung des heiligen Erzengels Michael vorgenommen). Im Blogbuch von Eberhard Wagner waren die Stellungnahmen einerseits schon seit 30. Juli 2008 und andererseits seit 24. September 2008 abrufbar. Nunmehr übernehme ich diese gelungenen Erklärungen und Briefe des regierenden St. Pöltner Bischofs von kath.net (Küng an 13er: "Durch Ihre ständige Polemik schaden Sie der Kirche". Der Diözesanbischof von St. Pölten übt scharfe Kritik an der Zeitung "Der 13." und einem umstrittenen Buch: "Es ist absurd anzunehmen, daß Kardinal Schönborn direkt oder indirekt eine Intrige gegen Bischof Krenn gestartet hätte") und hebe dabei einige Stellen durch Fettdruck hervor. Bischof Klaus Küng, der Diözesanbischof von St. Pölten, hat vor einigen Wochen an die Redaktion der Zeitung "Der 13." geschrieben und mitgeteilt, daß er der Aufforderung dieser Redaktion zu einer Stellungnahme nicht nachkommen werde. Hintergrund des Briefes ist die Veröffentlichung eines umstrittenen Buches, in dem der ehemalige Apostolische Visitator und jetzige Diözesanbischof Klaus Küng völlig zu Unrecht von dem oberösterreichischen Monatsblatt "Der 13." beschuldigt wird, im Jahre 2004 schon von Anfang an auf eine "Absetzung" Kurt Krenns abgezielt zu haben. Wörtlich schreibt Bischof Küng: "Solange 'Der 13.' nicht eine eindeutige Bereitschaft zu einer objektiven Berichterstattung zeigt, halte ich es nicht für angebracht, Ihrer Aufforderung zu einer Stellungnahme nachzukommen. Durch Ihre ständige Polemik, die oft geradezu bösartige Züge annimmt, schaden Sie der Kirche, Sie helfen auf diese Weise auch Bischof Krenn nicht. 'Der 13.' ist entstanden, um die wahre Lehre der Kirche und jene, die sie vertreten, zu verteidigen. Weit sind Sie von Ihrem Vorhaben abgekommen. Sie verunsichern die Gläubigen. Zum Glück hören nicht viele auf Sie, weil nicht weniges von dem, was Sie sagen, absurd ist. Daran ändert sich auch nichts, wenn Sie eine Nummer den Enzykliken und einigen Reden des Heiligen Vaters widmen. Bischof Krenn bereiten Sie mit dem '13.' keine Freude." kath.net dokumentierte auch noch zwei weitere umfassende Stellungnahmen des Bischof von St. Pölten zum umstrittenen Buch "Die Wahrheit die Ehre" vom Juli 2008 und vom September 2008: 1. Das Buch "Der Wahrheit die Ehre" wird als objektiv angepriesen. Es sei "mit wissenschaftlicher Akribie" verfaßt worden, heißt es im Vorwort, aber es enthält unzählige - teils bösartige - Unterstellungen, unbewiesene Behauptungen, nicht wenige die Wirklichkeit teilweise oder zur Gänze entstellende Aussagen. Nach Abschluß der Visitation haben ausführliche Voruntersuchungen stattgefunden. Deren Ergebnisse wurden in dem vom Papst bestätigten Dekret der Kleruskongregation ausdrücklich als hinreichende Grundlage für eine Entscheidung bezeichnet. Das Faktum dieser Voruntersuchung wird in der Darstellung der Autorin [Dr. Gabriele Waste] fast vollständig verschwiegen; die Ergebnisse sind der Autorin nicht bekannt, da diese Akten aufgrund der gebotenen Diskretion verfahrensfremden Personen nicht zugänglich sind. So mußte sie Sachkenntnis durch Vermutungen ersetzen. Beachtenswert sind auch manche Auslassungen von Zusammenhängen und Fakten, von denen anzunehmen ist, daß sie der Autorin bekannt sind: sie verschweigt, was für jene Personen nachteilig wäre, die sie verteidigen will, wobei es im Buch nicht um die Verteidigung von Bischof Krenn geht, wie man aus der Aufmachung und vom Buchtitel her vermuten würde. Es geht um die volle Rehabilitierung des früheren Regens Prälat K. und des Subregens Dr. R. 2. Grundlage des Visitationsverfahrens waren nicht die Medienberichte, auch nicht die später von den zivilen Instanzen gefällten Gerichtsurteile, sondern die von verschiedenen Personen bezeugten Fakten, die Ergebnisse der polizeilichen Einvernahmen, in die mit Bewilligung des Staatsanwaltes Einblick gewährt wurde, und die Untersuchung der Sachverhalte. Daß später bei dem im Gefolge der Visitation eingeleiteten, auf administrativem Weg durchgeführten Strafverfahren gegen Prälat K. und Dr. R. außer eigenen Vernehmungen des Voruntersuchungsführers und des Diözesanbischofs auch die Urteile der Zivilgerichte und die Protokolle der entsprechenden Gerichtssitzungen berücksichtigt wurden, ist selbstverständlich. 3. Die von "profil" und NEWS publizierten und danach in der ganzen Welt bekannt gewordenen Photos waren - jedenfalls bei der Apostolischen Visitation und in den späteren kirchlichen Strafverfahren - nicht die grundlegenden Beweismittel. Im kirchlichen Verfahren wurde das photogrammetrische Gutachten (Waldhäusl) sehr wohl beachtet und das Ergebnis analysiert: die in den Medien publizierten Photos zeigen jedenfalls eine Nähe und Haltungen, die für Amtsträger nicht passend sind. 4. Bei den Darlegungen des sogenannten "Pornographie-Skandals" des St. Pöltener Priesterseminars wird immer wieder verschwiegen, daß es sich bei den in den von der Polizei im Rahmen der Hausdurchsuchung konfiszierten Computern, Fotoapparaten und DVDs gefundenen Abbildungen vorwiegend um homosexuelle Pornographie handelte. Dies ist zwar nach österreichischem Strafrecht irrelevant, aber trotzdem moralisch verwerflich; außerdem war es ein wichtiger Hinweis auf die bei mehreren damaligen Seminaristen tatsächlich vorliegenden homosexuellen Neigungen. Sehr wohl gab es mehr Zeugen als jene von Frau Dr. Waste erwähnten, es gab auch eindeutige Indizien nicht nur für das Vorliegen einer "homophilen Atmosphäre", sondern auch konkrete Vorfälle. Die Methode, einige in einem Gespräch nebenbei gemachte, aus dem Zusammenhang gerissene Kommentare so darzustellen, als hätte darin die "Untersuchung" bestanden und als wäre dies die Vorstellung des Visitators gewesen, mutet primitiv an. 5. Die Apostolische Visitation erbrachte sehr klare und eindeutig belegte Ergebnisse, die nicht nur durch ein paar Fotos und durch Aussagen einer inszenierten Medienkampagne vorgetäuscht waren. Die Apostolische Visitation hatte auch nicht nur die von den Medien berichteten "Skandale" zum Gegenstand. Es wurden schwerwiegende Mängel und fahrlässige Fehler in der Amtsführung festgestellt, von denen mehrere in der Bildungskongregation schon vorher bekannt und Anlaß zu Korrekturen gewesen waren. Der Bericht der Apostolischen Visitation ist im Sommer 2004 an den Heiligen Vater und die zuständigen Kongregationen ergangen und wurde - auch schriftlich - gutgeheißen. Die im Gefolge der Visitation getroffenen Maßnahmen wurden in Absprache mit dem Heiligen Stuhl festgelegt. Sie hatten als Ziel, sowohl den guten Ruf der beiden beschuldigten Priester als auch den guten Ruf der Diözese und der Kirche wiederherzustellen. Leider ist dieses Ziel nicht erreicht worden, unter anderem auch deswegen, weil sehr bald der Versuch unternommen wurde, die Vorfälle im Priesterseminar und in der Diözese St. Pölten so umzudeuten, als wäre es nur eine Intrige gewesen. Insofern wurde dann - obwohl dies zunächst nicht vorgesehen war - doch die Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens notwendig, das sehr gründlich und unter strikter Einhaltung der Vorschriften des kanonischen Rechtes durchgeführt wurde. 6. Wenn seitens des Visitators den beiden Priestern von Anfang an davon abgeraten wurde, zivilrechtliche Prozesse gegen NEWS und "profil" durchzuführen, dann deshalb, weil schon der damalige Informationsstand zur Befürchtung Anlaß gab, daß solche Prozesse sowohl für die beiden Priester als auch für die Kirche schädlich sein würden. Das hat sich dann auch so bestätigt. Daran ändert auch nicht die im vergangenen Jänner erfolgte [nicht rechtskräftige] Entscheidung des Gerichtes, daß "profil" und NEWS in Hinkunft solche [echten] Photos nicht mehr veröffentlichen dürfen, da auch in diesem Verfahren das Gericht sehr wohl vom Wahrheitsgehalt der ursprünglich verbreiteten Nachrichten ausgeht. Wenn ich die Bezahlung der Prozeßkosten durch die Diözese ablehnte, dann deshalb, a) weil dies nicht üblich ist, vielmehr muß auch in der Kirche jeder Gläubige für seine Verhaltensweise selbst gerade stehen; b) weil die Kosten solcher Prozesse nicht absehbar sind; c) weil ich es für die Kirchenbeitragszahler nicht für zumutbar hielt, diese Prozeßkosten zu tragen. 7. Es ist eine falsche Darstellung, den Abschluß des Verfahrens durch die Kleruskongregation mit Approbation des Papstes in forma specifica so zu interpretieren, als wäre man einem gründlichen Studium der Materie aus dem Weg gegangen bzw. es lägen keinerlei Beweise vor. In Wirklichkeit geht aus den römischen Dekreten und den mit ihnen verbundenen Begleitbriefen der Kleruskongregation das Gegenteil hervor; das Ziel dieser Approbationsform und Vorgangsweise war, zu vermeiden, daß durch ständige Verdrehungen der Tatsachen und durch die unaufhörliche Wiederholung haltloser Behauptungen eine längst überfällige endgültige Entscheidung in den beiden Causen immer weiter hinausgezögert wird. Auch sollte die Gefahr der weiteren Ausbreitung des bereits großen Schadens für die Kirche insgesamt und für die beiden Priester gebannt werden. St. Pölten, im Juli 2008 / + Klaus Küng In meiner Stellungnahme vom Juli 2008 ist an sich bereits alles enthalten, um sich ein objektives Urteil bilden zu können. Da aber "Der 13." und manche Personen in seinem Umfeld insistieren, möchte ich exemplarisch einige Punkte aufzeigen, die meine Stellungnahme verdeutlichen. 8. Es ist absurd anzunehmen, daß Kardinal Schönborn direkt oder indirekt eine Intrige gegen Bischof Krenn gestartet und Kardinal Re die Zustimmung gegeben oder vielleicht selbst die Idee entwickelt habe, den "Skandal von St. Pölten" ins Rollen zu bringen, und daß Nuntius Zur die Drehscheibe gewesen sei. Wahr ist vielmehr, daß es bezüglich des Priesterseminars St. Pölten schon seit längerem Sorgen gab, und zwar nicht nur seitens Kardinal Schönborn, sondern auch seitens der zuständigen Bildungskongregation: im Herbst 2003 war ein Seminarist verstorben - wer seine Geschichte kennt, ist beeindruckt und fragt sich, was hier wohl passiert ist, daß jemand, der von mehreren Stellen wegen mangelnder Eignung zum geistlichen Beruf abgewiesen worden war, im Seminar St. Pölten mit offenen Armen aufgenommen wurde. Als es Schwierigkeiten gab, sollte der Betroffene ohne Rücksicht auf seine persönliche Situation unverzüglich das Seminar verlassen, was auch mit aller Härte durchgesetzt wurde. Durch den Besuch eines Mitarbeiters der Bildungskongregation wurde dann bekannt, daß die im Seminar angewandten Aufnahmekriterien problematisch waren. Das führte dazu, daß die Kongregation umgehend eine Änderung dieser Praxis forderte. Dieses Ziel hatte auch jenes Gespräch in der Kongregation mit Bischof Krenn im Frühjahr 2004, von dem "Der 13." im Jahr 2006 so berichtete, als wäre damals Bischof Krenn mit einer Fülle ungerechter Beschuldigungen überschüttet worden. Wegen der Internetaffäre mit Kinderpornographie (November 2003) - vom Bischof selbst der Sicherheitsdirektion gemeldet - waren einige Monate später ausführliche Befragungen der Seminaristen durch die Kriminalpolizei und schließlich eine Hausdurchsuchung mit Konfiszierung von acht Computern und anderen Materialien (DVDs, Photoapparate, Videos) durchgeführt worden. Daß dann das Auftauchen der später in der Presse verbreiteten Photographien höchsten Alarm auslöste und dazu führte, daß über die Nuntiatur die zuständigen Stellen des Heiligen Stuhles benachrichtigt wurden, ist selbstverständlich. Das ist keine Intrige, sondern Wahrnehmung der Verantwortung. 9. Mit aller Deutlichkeit muß ich den Vorwurf zurückweisen, daß von mir in der Apostolischen Visitation praktisch keine Untersuchungen durchgeführt worden seien. Insgesamt führte ich mehr als 120 Gespräche und sorgte dafür, daß umfangreiches Beweismaterial gesichert wurde. Eine Apostolische Visitation hat rechtlich in der Tat den Charakter einer Voruntersuchung. Auch mir wäre es lieber gewesen, ich hätte im Seminar keine realen Probleme vorgefunden. Leider war dem nicht so. Die Probleme waren derart, daß der Beschluß, das Seminar vorläufig zu schließen, um einen echten Neuanfang zu ermöglichen, auch aus heutiger Sicht notwendig und völlig richtig war. 10. Nach Abschluß der Apostolischen Visitation wurden etwas mehr als ein Jahr später - es gibt präzise Gründe, warum dies so geschah - von einem durch mich beauftragten, nicht befangenen Kanonisten weitere ausführliche Voruntersuchungen unabhängig von mir durchgeführt. Sie hatten das Ziel, die Ergebnisse der Befragungen während der Visitation nochmals objektiv zu prüfen und zu ergänzen. Diese Untersuchungen waren sehr mühsam und langwierig: ein wesentlicher Grund dafür war, daß jeder, der sich an der Untersuchung aktiv beteiligte (durch Mitwirkung oder Aussagen) damit rechnen mußte, durch Publikationen des "Der 13." desavouiert und attackiert zu werden. In bezug auf meine Person wurde ab dem Zeitpunkt der Apostolischen Visitation alles versucht, um mich anzuschwärzen und für inkompetent zu erklären. Die Absicht dieser Vorgangsweise ist leicht erkennbar, die Methode hinterhältig. 11. Wenn jetzt von Dr. Engelmann angedeutet wird, Bischof Krenn werde auf Veranlassung von mir mit Psychopharmaka "ruhiggestellt" und befinde sich praktisch unter Hausarrest, dann erreichen die Verfolgungsphantasien einen weiteren Höhepunkt. Sie sind wirklich abwegig. Es zeigt sich, wie weit eine Verblendung führen kann. Bischof Krenn wird seit mehreren Jahren von einem angesehenen Arzt - einem Universitätsprofessor - betreut und empfängt in seiner Wohnung wie jeder andere die Leute, die er möchte. Allerdings ist es jetzt wegen seiner Krankheit nur mehr ein kleiner, mit ihm eng vertrauter Personenkreis. Wenn Bischof Krenn nicht wünscht, daß Dr. Engelmann zu ihm kommt, so hat das auch etwas zu bedeuten. Jedem, der mithilft, der in gewissen Kreisen sich ausbreitenden Unvernunft in bezug auf die dargestellten Fragen Einhalt zu gebieten, bin ich dankbar. Es ist mir ein Anliegen, daß die Darstellung und Beurteilung der Vorfälle in der Vergangenheit auf dem Boden jener Wirklichkeit bleiben, wie sie von mir als Päpstlicher Visitator festgestellt und dokumentiert werden mußte. St. Pölten, im September 2008 / + Klaus Küng Ausführliche Fortführungen zur tiefergehenden Begründung der hiermit abgedruckten bischöflichen Kritik am Buch "Der Wahrheit die Ehre" und an sämtlichen darin enthaltenen Autoren finden sich im nächsten Blogeintrag, im Forum von kath.net - gerne stehe ich auch selbst für Rückfragen im Rahmen der Möglichkeiten zur Verfügung. Mit herzlichem Gruß! Euer Padre Alex - Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik [TRADUZIONE ITALIANA DELLE DICHIARAZIONI DEL VESCOVO DI ST. PÖLTEN, MONS. KLAUS KÜNG!] Friday, July 25. 2008
NUR EINE GLAUBWÜRDIGE KIRCHE KANN ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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15:07
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Zum Höhepunkt seiner Apostolischen Reise nach Österreich anläßlich der 850-Jahr-Feier des Wallfahrtsortes Mariazell hatte Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. zum Geburtsfest Mariens (8. September 2007) am Platz vor ihrem Heiligtum gepredigt: " 'Auf Christus schauen!' Wenn wir das tun, dann sehen wir, daß das Christentum mehr und etwas anderes ist als ein Moralsystem, als eine Serie von Forderungen und von Gesetzen. Es ist das Geschenk einer Freundschaft, die im Leben und im Sterben trägt: 'Nicht mehr Knechte nenne ich euch, sondern Freunde' (vgl. Joh 15,15), sagt der Herr zu den Seinen. Dieser Freundschaft vertrauen wir uns an. Aber gerade weil das Christentum mehr ist als Moral, eben das Geschenk einer Freundschaft, darum trägt es in sich auch eine große moralische Kraft, deren wir angesichts der Herausforderungen unserer Zeit so sehr bedürfen. Wenn wir mit Jesus Christus und mit seiner Kirche den Dekalog vom Sinai [= die zehn Gebote] immer neu lesen und in seine Tiefe eindringen, dann zeigt sich eine große, gültige, bleibende Weisung. Der Dekalog ist zunächst ein Ja zu Gott, zu einem Gott, der uns liebt und uns führt, der uns trägt und uns doch unsere Freiheit läßt, ja, sie erst zur Freiheit macht (die ersten drei Gebote). Er ist ein Ja zur Familie (4. Gebot), ein Ja zum Leben (5. Gebot), ein Ja zu verantwortungsbewußter Liebe (6. Gebot), ein Ja zur Solidarität, sozialen Verantwortung und Gerechtigkeit (7. Gebot), ein Ja zur Wahrheit (8. Gebot) und ein Ja zur Achtung anderer Menschen und dessen, was ihnen gehört (9. und 10. Gebot). Aus der Kraft unserer Freundschaft mit dem lebendigen Gott heraus leben wir dieses vielfältige Ja und tragen es zugleich als Wegweisung in diese unsere Weltstunde hinein."
Wenn die Kirche daher in Treue zur Schöpfungs- und Erlösungsordnung auch moralische Inhalte mit Klarheit vermitteln darf und muß, dann weiß der Christ immer, daß dies nicht ihre erste oder einzige Aufgabe ist. Und alle Menschen erahnen, daß die Verkündigung einer dem Menschen aufgrund seiner Erschaffung und Erlösung durch Gott absolut angemessenen, aber aufgrund der Folgen des Ur-Sündenfalles nicht immer leicht zu erfüllenden Morallehre vor allem von der Kirche und ihren Verkündern ein sehr hohes Maß an Glaubwürdigkeit erfordert. Dies hat der regierende Nachfolger des heiligen Petrus bereits in den USA klargemacht, und es war besonders wichtig, daß Papst Benedikt XVI. auch im Rahmen seiner Apostolischen Reise anläßlich des XXIII. Weltjugendtages bei der Heiligen Messe in der Saint Mary's Cathedral, Sydney (Australien), am 19. Juli 2008 zum innerkirchlichen sexuellen Mißbrauch deutlich Stellung nahm und folgendes verlangte: "Liebe Freunde, möge diese Feier in Anwesenheit des Nachfolgers Petri ein Moment der Erneuerung unserer Hingabe und der Erneuerung für die ganze Kirche in Australien sein! An diesem Punkt möchte ich innehalten, um die Scham einzugestehen, die wir alle empfunden haben aufgrund des sexuellen Mißbrauchs von Minderjährigen durch einige Kleriker und Ordensleute in diesem Land. Ich bedauere wirklich zutiefst den Schmerz und das Leid, die die Opfer ertragen mußten, und ich versichere Ihnen, daß ich als Ihr Hirte Ihr Leid mitfühle. Diese Vergehen, die einen so schweren Vertrauensbruch darstellen, verdienen eine eindeutige Verurteilung. Sie haben großen Schmerz verursacht und dem Zeugnis der Kirche geschadet. Ich bitte Euch alle, Eure Bischöfe zu unterstützen, ihnen zu helfen und im Kampf gegen dieses Übel mit ihnen zusammenzuarbeiten. Die Opfer sollten Mitgefühl und Fürsorge erfahren, und die Verantwortlichen für diese Übel müssen vor Gericht gestellt werden. Es ist eine dringende Priorität, eine sicherere und gesundere Umgebung zu fördern, besonders für die jungen Menschen. In diesen Tagen, die unter dem Zeichen des Weltjugendtages stehen, werden wir daran erinnert, wie kostbar der Schatz ist, der uns in unseren Jugendlichen anvertraut ist, und ein wie großer Teil der Mission der Kirche in diesem Land ihrer Erziehung und Fürsorge gewidmet wurde. Während die Kirche in Australien fortfährt, sich im Geist des Evangeliums dieser schweren pastoralen Herausforderung wirkungsvoll zu stellen, schließe ich mich Euch im Gebet an, damit diese Zeit der Läuterung zu Heilung, Versöhnung und immer größerer Treue gegenüber den moralischen Forderungen des Evangeliums führt." Und am 21. Juli 2008 traf der Papst dann noch (und somit neuerlich) mit Mißbrauchsopfern zusammen. Kurz vor seiner Abreise aus Australien feierte er mit ihnen am Morgen die Heilige Messe. Anschließend hörte er sich ihre Erfahrungen an und sprach ihnen sein tiefes Mitgefühl für das erfahrene Leid aus. Mit seiner väterlichen Geste zeigte der Papst erneut seine tiefe Anteilnahme gegenüber allen Opfern sexuellen Mißbrauchs. Er vernahm schlimme Leidensgeschichten zweier Frauen und zweier Männer und sprach ihnen Trost zu. Das einstündige Treffen fand in einer Atmosphäre tiefen Respektes statt. In Australien sind mehr als 100 Priester wegen sexuellen Mißbrauchs verurteilt worden. Und angesichts der zunehmenden Sensibilisierung in allen Kontinenten und Regionen der Welt wird man diese Fälle nicht nur auf große Nationen wie die USA und Australien schieben oder beschränken können, sondern aufgrund immer neu auffliegender Fälle auch für den deutschen Sprachraum eine ehrliche Aufarbeitung erwarten dürfen. Es war daher sehr lobenswert, daß auf dem 97. Deutschen Katholikentag (Osnabrück) im Mai 2008 das Thema sexuellen Mißbrauchs offiziell auf der Tagesordnung stand und dort der Hamburger Weihbischof Dr. Hans-Jochen Jaschke ehrlich und öffentlich mit einem Opfer sexuellen Mißbrauchs sprach. Um so schlimmer ist es, wenn ganz gegen den von Papst Benedikt XVI. in allen Bereichen eingeschlagenen Weg der ehrlichen Aufarbeitung und Anteilnahme sexuelle Vergehen gegen Jugendliche und Vorfälle der für Christen unter keinen Umständen lebbaren Homosexualität von revisionistischen Einzelpersonen und Gruppen immer noch vertuscht oder im nachhinein weg-erklärt werden sollen. Im großen und im kleinen kann der christliche Weg nicht mehr jener einer diffusen und irrationalen Medien-Feindlichkeit sein, sondern kann nur noch in einer möglichst hohen Transparenz aus dem ehrlichen Schuldeingeständnis und aus sämtlichen möglichen Wiedergutmachungsbemühungen bestehen. Aus diesem Grunde lag Hw. Prof. Dr. Josef Spindelböck mit seiner kritischen Rezension eines den St. Pöltener Sexskandal wegerklärenden Buches richtig und wurde dann sogar noch von einer revisionistischen Autorin direkt mit Vergeltungsmaßnahmen bedroht. Ein solcher unchristlicher Umgang mit moralisch nicht verantwortbarer Handlungen bestimmter Priester muß aufgezeigt und verurteilt werden, denn eine solche Haltung in allen Bereichen würde durch ihre Verlogenheit und Rechthaberei jegliche Rechte zu Schaden gekommener Opfer sexuellen Mißbrauches und unchristlicher Rachsucht wegwischen. Hier hat der Heilige Stuhl nunmehr einen so klaren Weg eingeschlagen, daß es kein Zurück mehr geben kann in noch so ausgefeilt gestaltete Vertuschungsstrategien, selbst wenn diese von noch so kleinen Grüppchen ausgingen. Die Wahrheit der Fakten muß daher immer Priorität haben vor jeglicher interessengesteuerter "Kirchenpolitik", sei diese nun als "rechts" oder als "links" punziert: die Katholische Kirche kann und muß sich diesbezüglich nur einem verpflichtet wissen: dem Heiland Jesus Christus und seinen Weisungen aus dem Evangelium. In einem Schreiben an Bischöfe und Ordensobere in aller Welt bekräftigte daher der vatikanische Staatssekretär Tarcisio Kardinal Bertone die Notwendigkeit, daß auf Basis der "Instruktion über die Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesteramt und zu den heiligen Weihen" Personen mit tiefsitzenden homosexuellen Tendenzen weder in ein Priesterseminar aufgenommen noch zu Priestern geweiht werden dürften. Seit der Veröffentlichung des Dokuments hatten manche Bischöfe und Ordensobere nämlich hinterfragt, ob das Papier vom 4. November 2005 tatsächlich für die gesamte Weltkirche gelte. Der Brief von Kardinal Bertone, der sich ausdrücklich darauf bezieht, entsprechende Anfragen zu klären, gibt darauf die Antwort. Etwa zeitgleich erschien bei kath.net ein wertvoller Gastkommentar von Hw. Prof. P. Peter Mettler MSF, der als Professor am Seminário Maria Mater Ecclesiae do Brasil in Itapecerica da Serra im brasilianischen Bundesstaat São Paulo und in der Pfarrseelsorge tätig ist. Auf Basis des nunmehr erhältlichen wissenschaftlichen Werkes "Die Berufung zum Amt im Konfliktfeld von Eignung und Neigung. Eine Studie aus pastoraltheologischer und kirchenrechtlicher Perspektive, ob Homosexualität ein objektives Weihehindernis ist" schreibt er: "Die Opfer sexuellen Mißbrauchs von Klerikern und Ordensleuten, die, um dies noch einmal zu unterstreichen, in ihrer übergroßen Mehrheit postpubertäre männliche Heranwachsende waren, haben Homosexualität als nicht zu leugnenden und nicht zu unterschätzenden Risikofaktor erwiesen (...) Homosexualität ist daher als Weihehindernis ausdrücklich zu benennen und als solches in die entsprechenden kanonischen Bestimmungen einzufügen." Das ist eine korrekte Forderung. Ich hatte ja am 24. November 2005 geschrieben: "Ob nun die praktizierte bzw. tief verwurzelte Homosexualität im von der Instruktion verstandenen Sinn - die also von den Weihen ausschließen muß - unter can. 1041 n. 1 CIC und damit rein rechtlich in irgendeiner Weise unter die Irregularitäten für den Empfang der Weihen fällt, werden kirchenrechtliche Studien klären müssen. Es scheint aber doch so zu sein, daß man Homosexualität unter die 'anderen psychischen Erkrankungen' juridisch wird einordnen dürfen, was im Gegensatz zu der im Kurzartikel 'Homosexualität' vertretenen Position des 2004 erschienenen Lexikons des Kirchenrechts (= Lexikon für Theologie und Kirche kompakt) steht, wie überhaupt die dort vertretene Meinung, daß bei Homosexualität kein Anlaß zu 'Zweifeln an der Untadeligkeit und Charakterstärke des Bewerbers' (vgl. can. 1029 CIC) bestünde, selbst unter dem ebendort geäußerten Vorbehalt ('die allen Weihekandidaten gebotene sexuelle Enthaltsamkeit vorausgesetzt') spätestens mit dieser Instruktion hinfällig ist." Aus all dem folgt mit Klarheit, daß die Kirche für ihren Klerus widernatürliche sexuelle Handlungen und Lebensweisen so präventiv wie möglich ausschließen muß. Von der Schöpfungsordnung her leuchtet es jedem vernünftig denkenden Menschen rasch ein, daß weder homosexuelle und Abhängige mißbrauchende Handlungen noch den heilig zu haltenden natürlichen und der menschlichen Natur gemäßen sexuellen Akt zwischen Mann und Frau manipulierende Empfängnisverhütungsmethoden jemals als sittlich zulässig bezeichnet werden können, auch nicht im Einzelfall. Dabei leuchtet dem denkenden Mensch sogar das Verbot der Empfängnisverhütung in der gültigen Ehe noch rascher ein als die durch die christliche Lehre definitiv bestätigte naturrechtliche Lehre der einen unauflöslichen Ehe zwischen nur einem Mann und nur einer Frau. Heute sind es 40 Jahre, daß der Diener Gottes Paul VI. die in ihren Inhalten weitgehend immergültige Enzyklika über die rechte Ordnung der Weitergabe menschlichens Lebens "Humanae vitae" unterzeichnet hat. Er konnte niemals zeitgeistigen Forderungen einer "freien Liebe" und einer "sexuellen Revolution" nachgeben, die im übrigen der Erde so wie alle realitätsfernen Ideologien keine paradiesischen Zustände beschert haben. Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. hat bereits am 10. Mai 2008 auf dieses wichtige 40jährige Jubiläum Bezug genommen und den Teilnehmern des eigens deshalb von der Päpstlichen Lateran-Universität organisierten Internationalen Kongresses richtungsweisende Worte geschenkt, von denen ich Auszüge in der von www.zenit.org angebotenen deutschen Übersetzung übernehme: [BEGINN DES AUSZUGS DER PÄPSTLICHEN ANSPRACHE:] Schon das Zweite Vatikanische Konzil hat sich mit der Konstitution Gaudium et spes an die Wissenschaftler gewandt und sie dazu ermahnt, sich gemeinsam darum zu bemühen, zu einem einheitlichen Wissen und zu einer festen Gewißheit hinsichtlich der Bedingungen, die "eine sittlich einwandfreie Geburtenregelung" (GS 52) unterstützen können, zu gelangen. Mein Vorgänger ehrwürdigen Andenkens, der Diener Gottes Paul VI., hat am 25. Juli 1968 die Enzyklika Humanae vitae veröffentlicht. Dieses Dokument wurde bald zu einem Zeichen des Widerspruchs. In Folge einer schwierigen Entscheidung erarbeitet, stellt es eine wichtige Geste der Ermutigung dar, die Kontinuität in der Lehre und in der Tradition der Kirche zu bestätigen. Dieser Text, der häufig ungenau oder falsch verstanden wurde, hat auch deshalb für Diskussionen gesorgt, weil er am Beginn eines starken Protests stand, der das Leben ganzer Generationen gezeichnet hat. Vierzig Jahre nach seiner Veröffentlichung zeigt diese Lehre nicht nur ihre unveränderte Wahrheit, sondern auch die Weitsicht, mit der das Problem angegangen wurde. So wurde die eheliche Liebe innerhalb eines umfassenden Prozesses beschrieben; sie beschränkt sich weder auf eine Trennung von Leib und Seele, noch unterliegt sie reinen Gefühlen, die häufig kurzlebig und unsicher sind, sondern sie übernimmt die Verantwortung für die ganze Person und dafür, daß die Eheleute – welche sich in der gegenseitigen Annahme selbst in dem Versprechen treuer und ausschließlicher Liebe anbieten, die aus einer echten freien Entscheidung hervorgeht – alles miteinander teilen. Wie könnte sich eine solche Liebe gegenüber dem Geschenk des Lebens verschließen? Das Leben ist immer ein unschätzbarer Wert. Bei jedem Teilhaben an seinem Entstehen nehmen wir die Macht des schöpferischen Wirkens Gottes wahr, der dem Menschen vertraut und ihn auf diese Weise dazu beruft, mit der Kraft der Hoffnung die Zukunft zu schaffen. Das Lehramt der Kirche kann nicht darauf verzichten, auf immer neue und tiefere Weise über die fundamentalen Prinzipien der Ehe und der Zeugung nachzudenken. Was gestern wahr gewesen ist, bleibt auch heute wahr. Die Wahrheit, die in Humanae vitae ausgedrückt wird, verändert sich nicht; ihre Lehre wird vielmehr gerade im Licht der neuen wissenschaftlichen Entdeckungen besonders aktuell und regt zum Nachdenken über den ihr innewohnenden Wert an. Der Schlüsselbegriff, um ihren Inhalt richtig zu erfassen, bleibt die Liebe. Wie ich in meiner ersten Enzyklika Deus caritas est geschrieben habe: "Der Mensch wird dann ganz er selbst, wenn Leib und Seele zu innerer Einheit finden ... Es lieben nicht Geist oder Leib - der Mensch, die Person, liebt als ein einziges und einiges Geschöpf, zu dem beides gehört" (Nr. 5). Ohne diese Einheit geht der Wert der Person verloren, und man gerät in die ernste Gefahr, den Leib als einen Gegenstand zu betrachten, den man kaufen oder verkaufen kann. In einer Kultur, in der das Haben die Vorherrschaft über das Sein hat, ist das menschliche Leben davon bedroht, seinen Wert zu verlieren. Wenn die Ausübung der Sexualität sich in eine Droge verwandelt, die den Partner den eigenen Wünschen und Interessen unterwerfen will, ohne die Zeiten der geliebten Person zu berücksichtigen, dann muß nicht mehr nur die wahre Vorstellung von der Liebe geschützt werden, sondern vor allem die Würde der Person. Als Gläubige dürfen wir niemals zulassen, daß die Vorherrschaft der Technik die Qualität der Liebe und die Heiligkeit des Lebens entwertet. Nicht zufällig beruft sich Jesus, wenn er über die menschliche Liebe spricht, auf das, was Gott am Anfang der Schöpfung geschaffen hat (vgl. Mt 19,4 – 6). Seine Lehre verweist auf einen ungeschuldeten Akt, durch den der Schöpfer nicht nur den Reichtum seiner Liebe ausdrücken wollte, die sich im Geschenk an alle öffnet, sondern er wollte auch ein Beispiel statuieren, an dem sich das Handeln der Menschheit ausrichten soll. In der Fruchtbarkeit der ehelichen Liebe haben der Mann und die Frau am Schöpferakt des Vaters teil und machen sichtbar, daß am Ursprung ihres ehelichen Lebens ein aufrichtiges "Ja" steht, das öffentlich ausgesprochen und in der Gegenseitigkeit gelebt wird und dem Leben gegenüber immer offen bleibt. Dieses Wort des Herrn bleibt in seiner tiefen Wahrheit stets unverändert und kann aus den verschiedenen Theorien, die einander im Laufe der Jahre gefolgt sind und gelegentlich sogar im Widerspruch zueinander standen, nicht wegradiert werden. Das natürliche Sittengesetz, das die Grundlage der Anerkennung von der wahren Gleichheit der Personen und der Völker bildet, verdient es, als die Quelle anerkannt zu werden, von der sich auch die Beziehung der Eheleute in ihrer Verantwortung, neue Kinder zu zeugen, anregen lassen sollte. Die Weitergabe des Lebens ist in die Natur eingeschrieben, deren Gesetze als ungeschriebene Norm bestehen bleiben, auf die sich alle beziehen müssen. Jeder Versuch, den Blick von diesem Prinzip abzuwenden, bleibt fruchtlos und schafft keine Zukunft. Es ist dringend notwendig, daß wir ein Bündnis wieder entdecken, das – solange es respektiert wurde – immer fruchtbar gewesen ist; in ihm stehen die Vernunft und die Liebe im Vordergrund. Ein scharfsinniger Lehrmeister wie Wilhelm von Saint Thierry hat Worte schreiben können, die wir auch für unsere Zeit als zutiefst wahr empfinden: "Wenn die Vernunft die Liebe unterweist, und die Liebe die Vernunft erleuchtet, wenn die Vernunft sich in Liebe verwandelt und die Liebe darin einwilligt, innerhalb der Grenzen der Vernunft zu bleiben, dann können sie etwas Großes hervorbringen" (De natura et dignitate amoris, 21,8). Was ist dieses "Große", dem wir beiwohnen können? Es ist das Entstehen der Verantwortung für das Leben, welche die Gabe, mit der sich jeder dem anderen schenkt, fruchtbar macht. Es ist die Frucht einer Liebe, die zu denken und sich in voller Freiheit zu entscheiden weiß, ohne sich übermäßig von dem möglicherweise erforderlichen Opfer beeinflussen zu lassen. Hieraus geht das Wunder des Lebens hervor, das die Eltern an sich selbst erfahren, indem sie das, was sich in ihnen und durch sie erfüllt, als etwas Außerordentliches erfahren. Keine mechanische Technik kann den Akt der Liebe ersetzen, den zwei Eheleute als Zeichen eines größeren Geheimnisses austauschen, das sie als Hauptfiguren und Beteiligte der Schöpfung sieht. Die in Humanae vitae zum Ausdruck gebrachte Lehre ist nicht einfach. Sie entspricht jedoch der fundamentalen Struktur, durch die das Leben von der Erschaffung der Welt an immer weitergegeben worden ist, in der Achtung der Natur und in Übereinstimmung mit ihren Erfordernissen. Der Respekt vor dem menschlichen Leben und der Schutz der Würde der Person zwingen uns, nichts unversucht zu lassen, damit allen die echte Wahrheit der verantwortlichen ehelichen Liebe mitgeteilt werden kann, in der vollen Zustimmung zu dem Gesetz, das in das Herz jeder Person eingeschrieben ist. [ENDE DES AUSZUGS DER PÄPSTLICHEN ANSPRACHE:] Abschließend sei daher noch auf den gelungenen Kurzkommentar von dem schon einmal genannten Hw. Prof. Dr. Josef Spindelböck auf kath.net verwiesen. Bemühen wir uns im eigenen und im Leben aller Gemeinschaften, in die wir integriert sind, um die unerläßliche Glaubwürdigkeit, und bemühen wir uns mit der Gnade Gottes um ein Leben aus dem Glauben, das alleine die Kraft mitbringt, den Geboten Gottes auch auf dem Sektor der dem Menschen wesentlichen Sexualität zu folgen. Es geht nicht um einen Teil unseres Menschseins, sondern es geht der kirchlichen Lehre um den ganzen Menschen aus Leib und Seele. Deshalb gilt gerade auf dem Gebiet der von der Kirche auch zu verkündenden Sexualethik der Aufruf des Staatssekretärs Amleto Giovanni Kardinal Cicognani vom 19. Juli 1968 weiter: "Jede notwendige pastorale Anstrengung soll unternommen werden, damit es keine Unklarheit unter den Gläubigen oder in der öffentlichen Meinung gibt bezüglich der Position der Kirche in dieser ernsten Sache." Euer Padre Alex - Kirchenrektor Dr. Alexander Pytlik Friday, April 4. 2008
ST. PÖLTEN: PAPST BENEDIKT XVI. ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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14:05
Comments (0) Trackbacks (8) ST. PÖLTEN: PAPST BENEDIKT XVI. BESTÄTIGT DIE MASSNAHMEN VON BISCHOF KÜNG ENDGÜLTIG UND SOMIT AUCH DIE VON JOHANNES PAUL II. ANGEORDNETE VISITATION
Auf den Internetseiten des österreichischen Bistum St. Pölten ist nunmehr nachzulesen, was gestern als vom hochwürdigsten Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng approbierte Pressemeldung ausgesendet worden ist. Der Titel lautet: "Entscheidungen in den Fällen Prälat K. und Dr. R. gefallen. Von den zuständigen Kongregationen des Heiligen Stuhles in Rom ist nun in den Fällen Prälat K. und Dr. R. die Entscheidung gefallen. Die von Bischof Dr. Dr. Klaus Küng bei seiner Apostolischen Visitation im Jahre 2004 ergriffenen Maßnahmen wurden als angemessen bestätigt und alle Rekurse zurückgewiesen." Die offizielle Mitteilung vom 3. April 2008 beinhaltet folgendes:
Nach der Apostolischen Visitation und aufgrund ihrer Ergebnisse wurden von Bischof Küng zunächst die notwendig gewordenen Maßnahmen ergriffen und danach – da die Maßnahmen nicht zum Ziel führten - je ein Disziplinarverfahren gegen Prälat Ulrich K. und Dr. Wolfgang F. R. eingeleitet. Nach nochmaliger Sichtung aller Dokumente wurden nun von den zuständigen Kongregationen des Heiligen Stuhles die vom Diözesanbischof ergriffenen Maßnahmen als angemessen bestätigt und alle erfolgten Rekurse zurückgewiesen. Der Papst hat diese Entscheidung der Kongregationen "in forma specifica" approbiert, das heißt, sie zu seiner eigenen gemacht. Die beiden Priester werden vom Heiligen Stuhl zur Besinnung aufgerufen und aufgefordert, den Anweisungen des Diözesanbischofs Folge zu leisten. Prälat K. wird seines Amtes als Pfarrer von Eisgarn und Eggern definitiv enthoben und aufgefordert, von sich aus auf das Amt des Propstes zu verzichten. Andernfalls wird es voraussichtlich zur Aufhebung der Propstei Eisgarn führen. Prälat K. wird in der Diözese St. Pölten in den Ruhestand treten. Möglich wäre auch die Übernahme eines in seiner Situation in Frage kommenden priesterlichen Dienstes in einer anderen Diözese, sofern er die dafür erforderlichen Bedingungen erfüllt. Dr. R. wird aller Ämter, die er bisher in der Diözese St. Pölten innehatte, definitiv enthoben. Er bleibt Priester der Diözese St. Pölten und wird - nach einer Zeit der Besinnung – in einer anderen Diözese eine für ihn geeignete Tätigkeit erhalten. Beide Priester sind zunächst von jedem priesterlichen Dienst suspendiert. Bei Erweis der Besinnung erfährt die verhängte Suspension eine Milderung. Sobald die Voraussetzungen für einen neuerlichen priesterlichen Einsatz gegeben sind, soll die Suspension aufgehoben werden. Beide – Prälat K. und Dr. R. – werden nicht mehr im Bereich der Priesterausbildung tätig sein. [ENDE DER PRESSEMITTEILUNG] Ohne Übertreibung kann und muß diese nicht mehr anfechtbare päpstliche Entscheidung als klarer Sieg der Wahrheit und als Ermutigung für all jene Christen bezeichnet werden, die sich - in welchen Fällen auch immer - als Zeugen zur Aufklärung sittenwidriger und skandalöser Zustände zur Verfügung stellen und oft ohne besondere Schutzmaßnahmen ihren Beitrag zur Wiedergewinnung der Glaubwürdigkeit der Kirche im kleinen und im großen leisten (vgl. auch diese bedeutsame Entscheidung des regierenden Papstes). Wer das konkrete Verhalten der beiden suspendierten Priester seit dem Ende der Päpstlichen Visitation des Bistums St. Pölten und ihres Priesterseminars ein wenig verfolgte, mußte sich mehr als einmal über ein Maß an Uneinsichtigkeit und verlogener Frechheit wundern. Die Gebetsbitte kann daher nur dahingehend lauten, daß die Besinnungs- und Bußzeiten zum Heil ihrer Seelen maßgeblich beitragen mögen. In diesem meinen Blogbuch konnten und können seit dem Öffentlichwerden der damaligen homosexuellen Doppelmoral innerhalb eines Teiles des St. Pöltener Priesterseminars jeweils begleitende Kommentare und alle offiziellen Presseaussendungen des Päpstlichen Visitators und des späteren sowie heute regierenden Diözesanbischofs Dr. Dr. Klaus Küng nachgelesen werden (zuletzt am 20. Mai 2007, wobei eine gewisse thematische Verwandtschaft auch zu Teilbereichen der aktuelleren Beiträge vom 28. Februar 2008 und vom 11. November 2007 besteht). Wer dies alles und auch die von den beiden Priestern unter anderen angestrengten staatlichen Medienprozesse beobachtete, wird sich angesichts der mit moralischer Gewißheit offenbar gewordenen Faktenlage nicht mehr besonders wundern, daß nun die ganze Geschichte in dieser Weise auch kirchenrechtlich ihren rechtskräftigen Abschluß gefunden hat. Somit ist das von mir zur notwendigen Selbstverteidigung und zur Abwehr diverser (allerdings jeweils leicht durchschaubarer) Lügenpropaganda gestartete Übersichtsdokument ebenso zu seinem glücklichen Abschluß gelangt. Als Mahnung und als Aufruf, aus dem ganzen Fall St. Pölten lehrreiche Schlüsse zu ziehen, verbleibt es in nächster Zeit im Netz, nicht zuletzt als ganz kleine kirchenhistorische und auch kirchenpolitische Dokumentation. Abschließend: wenn mir in einem anonymen Beitrag eine sogenannte "Intimfeindschaft" zu einem der suspendierten Priester unterstellt wird, so kann ich dies mit gutem Gewissen zurückweisen. Es ging um zwei Punkte, erstens um die Glaubwürdigkeit der Kirche, die sich das Zudecken offenbar gewordener Doppelmoral nicht mehr leisten kann, und zweitens um den wirksamen Schutz aller Zeugen, die nichts als die Wahrheit aussagen wollten. Es ging also von Anbeginn um die Sicherstellung freier und vollständiger Aussagen sämtlicher Zeugen, um zu einer gerechten und sicheren Lagebeurteilung und schließlich zu jenem Urteil zu gelangen, das nunmehr Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. selbst bestätigt hat. Somit hat Papst Benedikt zweifellos auch die gesamte unter dem Diener Gottes Johannes Paul II. begonnene und abgeschlossene Apostolische Visitation in ihrer Richtigkeit anerkannt. Ich erinnere daran, daß eine von den beiden suspendierten Priestern mehr oder weniger gesteuerte Kleingruppe versucht hatte, die Visitation als Institution des Heiligen Stuhles durch verschiedene Scheinargumente in Verruf und vor allem auch mit Hilfe staatlicher Gerichte im nachhinein als unglaubwürdig zu Fall zu bringen. Dies alles ist schon vor längerer Zeit gescheitert, Gott sei Dank. So seien auf diesem Wege am ersten Herz-Jesu-Freitag in der Osterzeit 2008 alle Leser und Leserinnen von Herzen gesegnet! Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik Friday, February 29. 2008
MEDIEN, MISSBRAUCH UND KIRCHE: NEIN ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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12:00
Comments (0) Trackbacks (3) MEDIEN, MISSBRAUCH UND KIRCHE: NEIN ZUM RÜCKFALL IN EINE MEDIEN-FEINDLICHKEIT
In den letzten Wochen sind in unterschiedlich beruflich gebundenen Gruppen Diskussionen über den Umgang der kirchenamtlich ungebundenen Medien mit der Darstellung bzw. Aufdeckung sexuellen Mißbrauches gegenüber Minderjährigen geführt worden, die von kirchlicher Seite teilweise den Eindruck erweckten, als ob frühere Zeiten zurückgewünscht oder es möglich sein könnte, die Entwicklung zur durch und durch medial durchformten Gesellschaft noch irgendwie "zurückzudrehen". Erfreulicherweise ist im Mediencommuniqué vom 27. Februar 2008 über die 279. Ordentliche Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) nunmehr folgendes unter dem Titel "Sexuelle Übergriffe in der Seelsorge" nachlesbar: "Die geltenden Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz zur Frage der sexuellen Übergriffe in der Seelsorge gehen auf das Jahr 2002 zurück. Aus aktuellem Anlaß tauschten sich die Bischöfe und Territorialäbte eingehend über die Praxis der Umsetzung dieser Richtlinien in den Bistümern aus. Sie nahmen mit Befriedigung zur Kenntnis, daß die Richtlinien sich grundsätzlich bewährt haben. Das gilt namentlich auch für die präventiven Maßnahmen, die mit den Richtlinien eingeführt wurden. Die Pädophilie-Fälle, die in den vergangenen Wochen die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit gewonnen haben, betreffen gravierende Verfehlungen, die mehrere Jahrzehnte zurückliegen. Der damals bei diesen Fällen beschrittene Weg, die pädophilen Täter ohne Aufsehen von ihren Posten zu entfernen und nach Vorkehrung einiger Maßnahmen wieder in der Seelsorge einzusetzen, war falsch gewählt. Die SBK bedauert dies. Anders als früher weiß man heute, daß im Gegensatz zu anderen Sexualstraftätern die Rückfallgefahr bei pädophilen Tätern selbst nach erfolgter professioneller Therapie erheblich bleibt. Im Bemühen um eine stetige Verbesserung der eigenen Handlungsgrundlagen hat die SBK ihr Expertengremium damit beauftragt, die Umsetzung der Richtlinien von 2002 in den Diözesen und Orden zu prüfen. Das Expertengremium wird auch untersuchen, ob einzelne Abschnitte der Richtlinien einer Ergänzung oder Überarbeitung bedürfen. Eine besondere Verantwortung haben im Zusammenhang mit Pädophilie-Vorwürfen nicht nur die Kirchenverantwortlichen, sondern auch die Medien. Ihre Berichterstattung sollte die Privatsphäre der Opfer respektieren und nicht einem Trauma ein anderes hinzufügen."
Wer sind die Medien? Angesprochen sind alle Menschen, die als Redakteure und Journalisten die Medien gestalten, ob im Fernsehen, ob im Radio, ob in den Zeitschriften und Zeitungen, ob im Internet auf welcher Ebene auch immer. Wenn sich Opfer bewußt und als letzten Schritt gegen ein unsolidarisches und mit keinerlei finanzieller Entschädigung verbundenes "Unter-den-Tisch-Kehren" an Medien wenden, so kann dann nicht mehr in allen Fällen von einer (medialen) Hinzufügung eines anderen Traumas die Rede sein. Vielmehr liegt die Sache oft anders: die öffentliche Behandlung eines bestimmten sexuellen Mißbrauchs kann bei anderen Opfern den seelischen Schmerz wieder akut machen und damit gewissermaßen zu einer Kettenreaktion an medialer Aufdeckung sexuellen Mißbrauches führen. Auch wenn derartige Verfehlungen schon mehrere Jahrzehnte zurückliegen, darf Opfern kein schlechtes Gewissen dafür eingeredet werden, daß sie ihren Schmerz auch noch so spät öffentlich hinausschreien. In der Tat stehen wir vor dem Dilemma des Opferschutzes und der immer neu einzulernenden Medienethik. Wieviel Privatsphäre Opfer wünschen, sollte ohne jede Bevormundung noch immer in der Entscheidungsfreiheit derselben Betroffenen verbleiben. Insbesondere bin ich der festen Überzeugung, daß in unseren Breiten Schmerzensgeld überhaupt nicht oder in viel zu geringer Höhe angestrebt und gewährt wird, obschon kausal verursachte seelische Schmerzen genauso ernstzunehmen wären wie physische Schmerzen. Realistisch müssen wir sagen, daß ohne Mithilfe der Medien nicht wenige Fälle innerkirchlichen sexuellen Mißbrauchs und homosexueller Unterwanderung weltweit einfach weiter unter den Tisch gekehrt worden wären. Es darf keinen Rückfall mehr in alte Medienfeindlichkeiten zum Vertuschen erwiesener Fälle und zum Hinwegschwindeln über das fällig gewordene Schmerzensgeld geben. Diesbezüglich ist noch auf einen sehr ausgewogenen Kommentar von Christophe Büchi in der Neuen Zürcher Zeitung vom 18. Februar 2008 unter dem Titel "Lehrstück über Medien, Kirche und Pädophilie. Ein Westschweizer Trauerspiel mit tödlichem Ausgang" zu verweisen: "In den Westschweizer Medien häufen sich die Berichte über sexuelle Übergriffe durch katholische Priester. Seit sich ein ins Rampenlicht geratener Geistlicher das Leben genommen hat, stehen aber auch die Journalisten unter Beschuß. Betreiben sie eine mediale Menschenjagd – oder 'tun sie bloß ihre Arbeit'? Versuch einer Antwort. - Seit Wochen figuriert das Thema Pädophilie ganz oben auf der Agenda der welschen Medien. An diesem Wochenende veröffentlichten die 'Tribune de Genève', die Waadtländer '24 heures' und die Neuenburger Zeitungen 'Express' und 'L'Impartial' wieder ganze Seiten über sexuelle Übergriffe katholischer Priester. Was ist in der Westschweiz los? Es lohnt sich, den Ablauf der Ereignisse anzusehen, denn anhand dieses Beispiels läßt sich einiges lernen über das Funktionieren der Medien und die Eigendynamik, die gewisse Themen entwickeln können. Angriffe gegen Freiburger Bischof Begonnen hat der 'Pädophilie-Hype' Mitte Dezember mit einer Frontalattacke der französischen Zeitschrift 'Golias' gegen die Leitung des Bistums Freiburg-Lausanne-Genf. Die auf kirchliche Themen spezialisierte Publikation warf dem Freiburger Bischof Bernard Genoud unter anderem vor, sexuelle Übergriffe einzelner Priester in den letzten Jahren verharmlost oder vertuscht zu haben. Kurz darauf veröffentlichte ein französischer Journalist einen Bericht, wonach ein Kapuziner, der mehrere Jahre im Bistum Freiburg tätig war und sich pädophiler Übergriffe schuldig gemacht haben soll, ungestört in einem jurassischen Kloster lebt. Comingout-Lawine Diese Meldung löste eine eigentliche Comingout-Welle aus. In der Folge berichteten die Medien noch und noch über Menschen, die sich als Opfer dieses Priesters oder anderer Geistlicher zu erkennen gaben; dabei kam erneut, wenn auch nicht ausschließlich, das Bistum Freiburg unter Beschuß. Die Bistumsleitung, die während Jahren geglaubt hatte, Fälle von sexuellem Übergriff diskret und unter Ausschluß der Öffentlichkeit regeln zu können, änderte jetzt den Kurs: sie stellte sich den Medien und versicherte, sämtliche Fälle, in denen ein seriöser Verdacht auf pädophile Handlungen bestünde, bei den staatlichen Untersuchungsbehörden anzuzeigen (NZZ vom 26./27. 1. 08). In Abwesenheit des krebskranken Bischofs Genoud gab sein Pressesprecher und Offizial (Vorsteher der bischöflichen Justiz), Nicolas Betticher, Dutzende von Interviews, in denen er Selbstkritik an der kirchlichen 'omertà' übte. Schließlich meldete sich auch der Bischof an einer Medienkonferenz zu Wort und bat die Opfer um Verzeihung. Gleichzeitig versicherte er, die große Mehrheit der Priester sei 'gesund'. In der Tat betrafen die Berichte über sexuelle Übergriffe nur eine kleine Minderheit der rund 400 Priester des Bistums. Aber das Unheil war bereits angerichtet: der Leser der Westschweizer Zeitungen konnte in den letzten Wochen zeitweise das Gefühl bekommen, es komme hierzulande fast permanent zu sexuellen Übergriffen katholischer Priester. Halali mit tragischen Folgen Noch schlimmer war jedoch, daß durch die Affäre um den Kapuziner, bei dem es sich um einen gravierenden Fall zu handeln scheint (er hat pädophile Übergriffe inzwischen zugegeben, sie dürften allerdings mehrheitlich verjährt sein), andere und anders geartete Fälle ins Rampenlicht gerückt wurden. So war in mehreren Medienberichten von einem Freiburger Priester die Rede, der in seiner Ausbildungszeit eine homosexuelle Liaison mit einem halbwüchsigen Mann hatte, in der Folge vom Bischof nach Neuenburg transferiert wurde und offenbar nicht mehr 'rückfällig' geworden ist. Die Neuenburger Tageszeitung 'Express' veröffentlichte ein Interview mit dem Bischofsvikar und stellte in einem Editorial in Frage, ob ein solcher Priester in einer Pfarrei eingesetzt werden dürfe. Der Betreiber einer Neuenburger Website ging noch einen Schritt weiter und rief auf dem Internet dazu auf, den fraglichen Priester aufzuspüren – was aufgrund der kleinen Zahl der in diesem Kanton tätigen katholischen Geistlichen nicht sehr schwierig war. Und eine Gratiszeitung hievte das zweifelhafte Halali auf ihre Frontseite, was dem Aufruf erst so richtig zur Sichtbarkeit verhalf. Kurz darauf erschoß sich der Priester. Nach diesem tragischen Vorfall wurde es etwas ruhiger um das Thema 'Pädophilie'. Erst in den letzten Tagen scheint das Thema an der Medienbörse wieder eine kleine Hausse zu erleben. Weiße Weste? Schwarze Flecken? Dafür stehen jetzt die Journalisten mehr und mehr unter Beschuß. In der katholischen Hierarchie heißt es, die Medien führten eine eigentliche Kampagne mit dem Ziel, die Kirche, den Klerus und vor allem auch den Pflichtzölibat der Priester schlechtzumachen. Aber auch kirchenkritische Katholiken kritisieren, ein sicherlich ernsthaftes Problem, das von der Kirche zu lang verharmlost worden sei, werde jetzt maßlos aufgebauscht. Da und dort – nicht nur in katholischen Kreisen – ist gar der Vorwurf zu hören, die Medien betrieben eine regelrechte Menschenjagd. Die welschen Journalisten wehren sich gegen diese Vorwürfe. 'Wir machen nur unsere Arbeit', wird argumentiert. Die Medien bekämen zurzeit zahllose anonyme Meldungen über Übergriffe sowie Anrufe von Menschen, die sich als Opfer von Priestern deklarierten, und bei weitem nicht alles würde publik gemacht. Auch werfen die Journalisten den Stein zurück: wenn die Katholische Kirche die Fälle von sexuellem Mißbrauch nicht verharmlost und verheimlicht hätte, so müßten jetzt nicht die Medien für Aufklärung sorgen. Problem Nachahmungseffekt Wer hat recht – die Medien, die sich eine weiße Weste attestieren, oder die Kritiker, die sie rabenschwarzer Intentionen verdächtigen? Die Antwort fällt nicht leicht. Und in Wirklichkeit ist niemand weder ganz weiß noch ganz schwarz. Wer mit den beteiligten Journalisten spricht, bekommt zwar nicht den Eindruck, es werde eine systematische Kampagne betrieben mit dem Ziel, die Katholische Kirche schlechtzumachen und die Priester einem Generalverdacht auszusetzen. Zu Recht verweisen Medienvertreter darauf, daß Fälle von sexuellem Mißbrauch seit einigen Jahren generell ein großes Echo finden. Doch räumen selbstkritische Journalisten durchaus ein, daß man bisweilen allzu sehr auf die Konkurrenz schiele. In der Tat kam es in letzter Zeit vor, daß es an Redaktionssitzungen hieß: 'Weshalb haben wir nichts über pädophile Priester?' Etwas mehr Vorsicht gegenüber diesem Imitationseffekt, der zum Meutensyndrom ausarten kann, hätte gutgetan. Opferperspektive rechtfertigt nicht alles Im übrigen plädieren Medienvertreter zu Recht, die Opferperspektive sei wichtig. Diese kann aber dazu führen, daß andere Prinzipien wie die Unschuldsvermutung oder die Verhältnismäßigkeit in der Berichterstattung zu wenig beachtet werden. Selbst Aussagen von Menschen, die sich als Opfer sexueller Übergriffe sehen, sollten sorgfältig geprüft und mit einer gewissen Zurückhaltung behandelt werden. Der Fall des französischen Dorfs Outreau, in dem Dutzende von Personen der Pädophilie verdächtigt wurden, zwischen ein und drei Jahren im Gefängnis saßen und schließlich freigesprochen wurden, müßte als Mahnmal wirken. Jedenfalls sollten die Journalisten die Gefahr, daß Menschen zu Unrecht verdächtigt und der öffentlichen Ächtung preisgegeben werden, immer im Auge behalten. Im Fall, der uns hier beschäftigt, kann man den welschen Journalisten kaum krasse berufliche Fehler vorwerfen. Indessen hat man den Eindruck, daß unter dem Titel 'Pädophilie' zeitweise sehr unterschiedlich gelagerte Fälle in einen Topf geworfen wurden. Vielleicht hat der Suizid des Neuenburger Priesters inzwischen die welschen Journalisten etwas vorsichtiger und nachdenklicher gemacht. Auch ist zu hoffen, daß das Bistum Freiburg hinzugelernt hat und künftig aus freien Stücken informieren und agieren wird, statt nur zu reagieren und den Medien hinterherzuhecheln." Ein Leser hat unterhalb des NZZ-Artikels im Internet am 18. Februar geschrieben: "Auf mich wirkt die Haltung der Kirche beschämend, glaubt sie doch, Rabatt in der Berichterstattung zu haben.“ Nein, diesen Eindruck sollten Amtsträger der Kirche in der Tat nicht vermitteln, aber dies wird auch zunehmend nicht mehr vermittelt, wie an der oben abgedruckten und sehr gelungenen Passage aus der Erklärung der katholischen Ordinarien der Schweiz herauslesbar ist. Angesichts des Todesfalles des um Jahrzehnte zu spät aufgedeckten Priesters - soferne die Vorwürfe zutreffend sind - erschien in der Berner Tageszeitung "Der Bund" am 11. Februar ein Artikel von Tobias Gafafer mit dem Titel "Blog als medialer Wilder Westen. Die Treibjagd auf einen der Pädophilie verdächtigten Priester im Internet wirft Fragen auf". Er schreibt: "In einem Blog rief ein Westschweizer zur Hetzjad auf einen pädophilen Priester auf. Im Gegensatz zu herkömmlichen Medien gibt es für Blogs fast keine Regeln. Doch auch im Netz gelten die Gesetze. - Was darf ein Privater via Blog an die Öffentlichkeit tragen? Nachdem sich vergangene Woche ein der Pädophilie verdächtigter Freiburger Priester umgebracht hatte, geriet neben der Rolle einiger Medien auch ein Blog ins Zwielicht. Darin hatte ein Westschweizer eine Art Treibjagd zur Aufdeckung der Identität des verdächtigten Priester veranstaltet. Inzwischen ist der Blog nicht mehr zugänglich. In einem Eintrag hatte der Westschweizer die Medienberichterstattung zum Fall aufgenommen und den Faden weitergesponnen: im Detail schilderte er Strategien, um an den Namen des mutmaßlichen Täters unter den 19 im Kanton Neuenburg beschäftigten Priestern zu kommen. Der Katholischen Kirche nahestehende Kreise sprachen von einem 'Haß-Blog', und Angehörige des toten Kirchenmannes machten ein Recht auf Vergessen geltend - die pädophile Tat liege bereits mehr als 20 Jahre zurück. Hemmungsloses Schreiben Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf. Im Unterschied zu Print- und elektronischen Medien gibt es für die Betreiber von Blogs praktisch keine Regeln. Einen Blog kann jeder betreiben, ob anonym oder mit Impressum - die Informationen sind öffentlich, und Kontrollen gibt es kaum ... 'Oft verhalten sich Blogger so, als wären ihre Einträge privat', sagt der Medienrechtler und Anwalt Urs Saxer. Das sei problematisch. Denn oft schreiben Blogger hemmungslos oder manchmal sogar diffamierend. Doch auch im virtuellen Netz gelten die Grundsätze des Persönlichkeitsschutzes. 'Wenn öffentlich kommuniziert wird, gilt das Zivil- und Strafgesetz', sagt Saxer. In der Rechtsprechung sind Blogs - ein relativ junges Phänomen - nach wie vor Neuland: laut Saxer gibt es noch kaum Urteile. Während eine Tageszeitung zum Beispiel für die Publikation von ehrverletzenden Leserbriefen haftet, bleibt bei Blogs diese Frage offen. Jenseits nationaler Grenzen Das Internet macht nicht vor nationalen Grenzen und Gesetzen halt. Dies führt zu Problemen: das Blogger-Portal des Westschweizers gehört zum Beispiel der amerikanischen Firma Google. Dennoch gelte Schweizer Recht, sagt Urs Saxer - eine Privatperson könnte Google somit hierzulande einklagen; faktisch kann ein Kläger vom Betreiber in erster Linie verlangen, bestimmte Inhalte aus dem Internet zu entfernen. Denn die Weiterverbreitung von persönlichkeitsschädigenden Inhalten mache den Betreiber oft mitverantwortlich, sagt Saxer - egal ob anonym oder mit Namen. Hohe rechtliche Hürden Damit der Eigentümer eines Blogs die Daten eines anonymen Schreibers herausrückt, braucht es eine Gerichtsklage. Ende November 2007 gab zum Beispiel die Firma Google Daten eines anonymen Bloggers an ein israelisches Gericht weiter, nachdem drei israelische Bürger dort eine Klage gegen die Verletzung ihrer Persönlichkeit eingereicht hatten. Die Hürden dafür sind jedoch hoch. Beim Bundesamt für Justiz in Bern ist die Problematik erkannt. 'Im Internet ist es schwierig, die Urheber von rechtswidrigen Inhalten zu lokalisieren', sagt Ernst Gnägi, der Leiter des Fachbereichs Internationales Strafrecht. Im vorliegenden Fall hatte nun der Westschweizer Blogger aber seinen Namen ins Internet gestellt. Ein nicht anonymer Blog sei eine Publikation wie jede andere, sagt Gnägi. Wer sich dabei strafbar mache, für den gelte primär der Tatort als Gerichtsstand - in diesem Fall Neuenburg. Eigene Spielregeln Beim Bloggen gibt es nur wenige Spielregeln - und diese setzen sich die Schreibenden meist gleich selber. Längst nicht alle verwenden dabei ein Impressum. Während rund zwei Jahren beobachtete zum Beispiel der 'Pendlerblog' unter den Pseudonymen 'der unmündige Leser' und 'Hund Basil' bis 2006 die inhaltlichen und gestalterischen Leistungen der Gratiszeitung '20 Minuten' aus kritischer Warte. Dabei legten die anonymen Betreiber ihre eigene Standards, indem sie die Verantwortung selber wahrnahmen: 'Wir kritisierten nur allgemein die Inhalte des Gratisblattes und nannten die Betroffenen nie mit Namen.' Medien als Verstärker Doch nicht alle Blogger setzen die gleichen Maßstäbe. Wenn nun herkömmliche Medien Themen aus Blogs aufgreifen, kann deren Wirkung zusätzlich verstärkt werden. Der Westschweizer Blogger lancierte seinen Aufruf zur Identifizierung des Priesters, nachdem er in der Tagespresse Eckdaten zu dessen Person erfahren hatte. 'Blogger sind keine Journalisten', warnt Dominique von Burg, der Präsident des Presserats, dem Selbstregulierungsorgan der Schweizer Medien. Denn es gebe keine Kontrollen, was problematisch sei - ein Blogeintrag muß nicht durch den Filter einer Redaktion. Einige Tage nachdem der Blogger seinen Aufruf im Internet lanciert hatte, berichtete die Gratiszeitung 'Le Matin Bleu' darüber und verschaffte ihm damit zusätzliche Aufmerksamkeit. 'Unzumutbar und skandalös' Von Burg, der selber als Journalist bei der 'Tribune de Genève' arbeitet, erachtet die Übernahme von nicht überprüften Informationen aus Blogs durch Medien als problematisch. Der Presserat klärt nun ab, ob Grundsätze der Medienarbeit verletzt worden seien. Dabei geht es nicht zuletzt um das Recht auf Vergessen. Von Burg erachtet die Publikation im vorliegenden Fall indes als legitim, denn 'Le Matin Bleu' habe nur einen Artikel über den Aufruf in besagtem Blog gebracht. Die Art des Anprangerns im Blog an sich sei aber 'unzumutbar und skandalös'." Selbstverständlich dient die in jedem Rechtssystem für viele Straftaten und später auch für Schadensersatzleistungen vorgesehene Verjährung der Rechtssicherheit, und von daher kann auch ein sogenanntes "Recht auf Vergessen" konstruiert werden. Aber gravierende Straftaten können einem solchen "Recht auf Vergessen" sicher nicht unterworfen werden, selbst wenn Verjährungsfristen in einigen Gesetzgebungen schon gelaufen wären. (Man denke nur an den abseits jeglicher katholisch-kirchlichen Verwurzelung auf der britischen Kanalinsel Jersey viel zu spät aufgeflogenen schrecklichen Fall des ehemaligen Kinderheimes "Haut de la Garenne". In der großangelegten Ermittlung zum dortigen Kindesmißbrauch sagten bisher mehr als 160 Opfer aus, die Fälle reichen teils bis zu 40 Jahre zurück. Allein seit dem Leichenfund gingen mehr als 70 Anrufe bei der Polizei ein, sogar aus Australien und Thailand. Die Polizei untersucht zudem eine Liste von Kindern, die auf unerklärliche Weise verschwanden. Jerseys Vizepolizeichef Lenny Harper sagte, einige der Funde in den geheimen Kellerräumen bestätigten die Aussagen. Ehemalige Bewohner des Heims sagten aus, sie seien in einem dunklen Ort eingesperrt, unter Drogen gesetzt und systematisch mißbraucht worden.) Das Leben der Opfer sexuellen Mißbrauchs kann derart stark gestört werden, daß sie ihre (sexuelle) Identität überhaupt nicht oder zu spät erkennen. Die Nachwirkungen können das ganze Leben beeinflussen. Es kann daher keinerlei Zwangsknebelung für die Medien und auch nicht für Blogbücher geben, wiewohl alle an das allgemeine Naturrecht gebunden sind, und hier gilt es, erstens moralische Gewißheit über geschehene Widersittlichkeiten zu haben und zweitens das Interesse der Opfer eines Mißbrauchs auch wirklich zu vertreten bzw. dem Gemeinwohl der durch den Mißbrauch in ihrer Glaubwürdigkeit geschädigten Institution maßgeblich zu dienen. Ich erinnere neuerlich daran, daß der päpstliche Hausprediger P. Raniero Cantalamessa einen Bußtag zur Solidarität mit den Opfern pädophiler Priester vorgeschlagen hat. Daß ein wegen Kindesmißbrauchs vorbestrafter Regensburger Diözesanpriester ohne Wissen der Behörden und Eltern jahrelang an einer Grundschule unterrichtete, nannte ein bayerischer Kultusbeamte einen "Einzelfall", der allerdings "inakzeptabel" sei. Staatlicherseits würden Lehrkräfte bei Bekanntwerden von Übergriffen umgehend aus dem Schuldienst entfernt. Das bayerische Kultusministerium war davon ausgegangen, daß die Kirche für ihr Personal dieselben Grundsätze anwenden würde, und in der Tat kann man davon in Zukunft ausgehen. Der einschlägig vorbestrafte Priester des Bistums Regensburg muß sich in Kürze wegen eines wiederholten Kindesmißbrauchs vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft erhob in dem bundesweit bekannt gewordenen "Fall RIekofen" Anklage. Der 40jährige Geistliche wird beschuldigt, sich zwischen 2004 und 2006 insgesamt 22 Mal an einem Minderjährigen vergriffen zu haben. Als Wiederholungstäter drohen ihm bis zu 15 Jahren Haft. Offenbar wird man dem Opfer selbst eine weitere Aussage ersparen. Der beschuldigte Priester habe sich inzwischen bei Diözesanbischof Prof. Dr. Gerhard Ludwig Müller entschuldigt, und sein Rechtsanwalt kündigte ein umfassendes Geständnis an. Sein Mandant wolle den entstandenen Schaden so weit wie möglich wiedergutmachen. Dies deutet auf einen kürzeren Prozeß hin, an dessen Ende der Angeklagte möglicherweise in eine geschlossene psychiatrische Anstalt eingewiesen werden könnte. Ohne therapeutische Maßnahmen gehe von ihm eine erhebliche Wiederholungsgefahr aus, so jedenfalls die Staatsanwälte. Offenbar geht ein psychiatrisches Gutachten zudem von einer stark verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus. Diesbezüglich ist J. Hoyer/H. Kunst/Ph. Hammelstein, Sexualstraftäter: krank oder kriminell. In: Report Psychologie (32) 11-12/2007, auf den Seiten 497 - 508 von Interesse, wenn ich auch manchen der dort vertretenen Thesen nicht folgen kann. Die genannte Arbeit will einseitigen Positionen bei der Bewertung von Sexualstraftaten entgegenwirken. Auf der Grundlage der wissenschaftlichen Literatur wird gezeigt, daß in aller Regel psychopathologische und kriminogene Faktoren für die Erklärung von Sexualstrafstaten bedeutsam seien. Die Behandlung solle daher - so die Autoren - interdisziplinär sein und eine umfassende Psychodiagnostik einschließen. Die von den Autoren unkritisch übernommene "in den letzten Jahrzehnten veränderte Haltung zur Homosexualität" kann jedoch für den vom gesunden und am Naturrecht so wie am menschlichen Naturgesetz ausgerichteten Hausverstand keinesfalls akzeptiert werden. So wird im Beitrag die Homosexualität als solche offenbar weder als Paraphilie noch als Präferenzstörung angesehen, obschon wir dabei in der kirchlichen Gerichtsbarkeit von einem psychischen Ehenichtigkeitsgrund ausgehen müssen. Richtig geht der Beitrag davon aus, daß die meisten Männer abweichende sexuelle Impulse hemmen bzw. kontrollieren können. "Die meisten Sexualstraftäter begehen ihre Taten aus einem Gemisch von Motiven und Faktoren heraus. Es muß in jedem einzelnen Fall analysiert werden, welche Motivation hinter einer Tat stand." Viele Sexualstraftäter zeigen nicht nur kriminelles Verhalten, sondern erfüllen auch die Kriterien einer psychischen Störung, wobei dies in der Minderzahl der Fälle sexuelle Präferenzstörungen sein sollen. Die Frage ist jedoch, ob die Autoren mit ihren weiteren Ergebnissen richtig liegen: "Sie weisen meistens Ansatzpunkte für eine Behandlung auf, die sich auf die kriminogenen und/oder die psychopathologischen Risikofaktoren beziehen kann - sind also behandelbar. - Bei einer sehr kleinen Gruppe ist das Rückfallrisiko zu groß und keine ausreichende Selbststeuerung zu erwarten, sodaß eine Entlassungschance nicht realistisch und eine (psychotherapeutische) Behandlung damit nicht ausreichend begründbar ist (Jöckel, 2004.)" Die Kirche jedoch muß hier noch strengere Maßstäbe anlegen, was sich in den rechtlichen Leitlinien der verschiedenen katholischen Bischofskonferenzen und Diözesen nunmehr klar zeigt. Die dauernde Behandlung des nunmehr allgemein thematisierten sexuellen Mißbrauches Minderjähriger darf jedoch keinesfalls vom fortlaufenden skandalös-schrecklichen Alltag der Abtreibungen unzähliger unschuldiger Menschenwesen und des Verbrauches unschuldiger Embryonen für Forschungszwecke und angeblich therapeutische Maßnahmen ablenken. Sämtliche nach dem allgemeinen Naturrecht vorliegenden Verbrechen an ungeborenen und geborenen Kindern sind in radikaler Offenheit aufzuzeigen, und der strafrechtliche Schutz für das Leben der ungeborenen und geborenen Kinder (von der Empfängnis an, nicht erst von der Einnistung in der Gebärmutter an) muß sich in Europa noch sehr verbessern. Wir alle aber wollen inmitten der Fastenzeit Schritte der konkreten Umkehr setzen, mit den drei Klassikern dieser geprägten Zeit des Kirchenjahres: mehr oder besser beten, mehr oder besser fasten, mehr Almosen geben. In den gestrigen "Salzburger Nachrichten" hat Anja Kröll in ihrem Beitrag "Die Vergebung kommt per Mausklick" auch an das heilige Sakrament der Buße erinnert, das mit dem ganz persönlichen Sündenbekenntnis verbunden ist (per Internet gibt es nur Vorbereitung auf die Beichte). Einmal im Jahr wird dieses ehrliche Bekenntnis von der Kirche für alle Katholiken vorgesehen. Auch auf mein Internetangebot ist die Journalistin gestoßen: "Auf www.padre.at klärt Pytlik Interessierte über die Beichte auf. 'Ich will Gläubigen eine seriöse Auskunft über die Buße erteilen, sie darauf vorbereiten und junge Gläubige zurückgewinnen', sagt der in Bayern tätige Priester. Die Idee dafür entstand während eines Aufenthalts in Zypern: 'Da haben so viele Leute im Internetcafe gesurft, daß ich mir gedacht habe, davon könnte doch auch die Kirche profitieren.'" Der Diözesanbischof von Eichstätt, Dr. Gregor Maria Hanke OSB, hat es in seinem Hirtenwort zur Österlichen Bußzeit so formuliert: "Leben benötigt mehr als materielle Absicherung und gut bewältigte psychologische Erfahrungen. Wer Heilung und Heil für sein Leben sucht, sollte tiefer gehen ... Wenn sich unsere Pfarreien, unsere kirchlichen Verbände und Gruppen als geistliche Gemeinschaften verstehen wollen, kommen wir ohne die regelmäßige Einzelbeichte nicht aus. Geistliches Leben ist ein von Gott immer wieder geheiltes Leben. Denken wir an die Müllberge in Neapel. Kleine Ursachen - große Wirkungen. Sollten wir nicht auch regelmäßig unseren inneren Unrat abtragen und bei Gott Heilung suchen? Entdecken wir das Wesen der Beichte neu: Es ist der auferstandene Herr, der uns in der Beichte gegenübersteht." Dem schließe ich mich an als Euer Padre Alex - Kirchenrektor Dr. Alexander Pytlik |
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