Friday, May 26. 2006
ST. PÖLTEN: NEUE PROZESSINFORMATIONEN Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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14:07
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Das Oberlandesgericht Wien hat am 24. Mai 2006 die Berufung des hochwürdigen Herrn Prälaten K. in dem von ihm angestrengten Medienverfahren gegen "profil" verworfen, sodaß nun ein rechtskräftiger Abschluß vorliegt. Das Berufungsurteil der zweiten Instanz wurde vom Senatsvorsitzenden Mag. Maurer verkündet. Im Kern sei der Artikel des "profil" vom 12. Juli 2004 wahr gewesen, die Beweiswürdigung des Erstgerichtes im Urteil vom 15. September 2005 sei bemüht und differenziert. Auch wenn der Wahrheitsbeweis für die Spende einer Art Ehesakrament an zwei Alumnen nicht erweisbar gewesen wäre, so sei das im Gesamtzusammenhang unerheblich. Das Erstgericht hatte zu den homosexuellen Beziehungen unter anderem festgehalten: "Die genannten Aussagen und Beweise lassen in ihrer Gesamtheit entgegen den Aussagen der betroffenen Karl K. und des Antragstellers jedenfalls den Schluß zu, daß die beiden eine homosexuelle Beziehung hatten (...) Die Feststellung, daß auch der Priesterschüler H. mit dem Antragsteller zumindest eine gewisse Zeit lang ein homoerotisches Verhältnis unterhielt, beruht auf den Angaben des Zeugen R., der bestätigte, daß der Priesterschüler Josef S. ihm dies erzählt habe und auch dazu sagte, daß laut Aussage des Josef S., Gerhard H. diesem selbst darüber berichtet habe. Es besteht kein Grund, daran zu zweifeln, daß der Zeuge H. gegenüber S. in diesem Punkt die Wahrheit gesagt hat."
Offen ist nun in den von den beiden ehemaligen Seminarvorstehern angestrengten staatlichen Verfahren noch das Berufungsverfahren im Medienprozeß des ehemaligen Subregens sowie das zivilrechtliche Verfahren, daß Prälat K. unter Berufung auf Kreditschädigung und die Verletzung am eigenen Bild zusätzlich angestrengt hat, was jedoch an der Einschätzung der Faktenlage, die im Sommer 2004 eine Päpstliche Visitation der Diözese St. Pölten und ihres Priesterseminars nach sich zog, nichts mehr ändern kann. In diesem zivilrechtlichen Verfahren wegen behaupteter Verletzung am eigenen Bild hatte zuletzt der Journalist des beklagten Artikels vom 12. Juli 2004 zum Beweis der Wahrnehmung der journalistischen Sorgfalt dargelegt, daß er seine Informationen auch aus hohen Kirchenkreisen gehabt hätte, denen an der Aufklärung des Sachverhaltes gelegen gewesen wäre. Die Informanten nannte der Journalist jedoch nicht. Somit ist das Oberlandesgericht Wien der in Europa gängigen Rechtsprechung gefolgt, nach der das öffentliche Interesse beim Aufarbeiten berufsbedingter Lebenswidersprüche in der Kirche eine konkrete Berichterstattung über Personen und Vorfälle in den herkömmlichen Medien gestattet, soferne die journalistische Sorgfaltspflicht beachtet würde. Der damalige hochwürdigste Päpstliche Visitator Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng hatte bereits am 12. August 2004 bei der Verkündung der Schließung des Priesterseminars festgehalten: "Leider hat es auch schwerwiegende Fehlentwicklungen gegeben: dies wurde spätestens durch die pornographischen Bilder deutlich, die von einigen Seminaristen geradezu 'suchtartig' aus dem Internet geladen wurden. Sehr schmerzhaft war es für mich festzustellen, daß sich aktive homophile Beziehungen gebildet haben." Außerdem hatte er sich gegen die Führung der Medienprozesse im Fall der beiden ehemaligen Seminarvorsteher ausgesprochen. In einem ganz anderen Prozeßfall, der mit der Diözese St. Pölten zu tun hat, berichtet heute abend der ORF um 21:20 Uhr im zweiten Programm, mit Wiederholung in der Nacht um 01:30 Uhr. Als Vorankündigung ist zu lesen: "Dem Ruf Gottes gefolgt ... Herr W. war einst ein erfolgreicher Manager in der Papierindustrie. Heute lebt der Vater von acht Kindern auf zehn Quadratmetern in einem heruntergekommenen Kammerl in einem Studentenheim. Dazu ist es gekommen, weil der streng gläubige Katholik 'dem Ruf Gottes' gefolgt ist und 1993 eine Stelle als Sekretär in der Diözese St. Pölten angenommen hat. Dort geriet er im Streit zwischen Bischof Kurt Krenn und liberalen Kirchenkreisen zwischen die Fronten. Weil er dem Bischof vorwarf, mit seinen Gegnern zu tolerant umzugehen, wäre er gemobbt und schließlich gekündigt worden. Herr W. hat die Diözese und den Bischof auf über 200.000 Euro Schadenersatz verklagt." Dem Vernehmen beurteilt der Kläger die kirchenpolitische und die Fakten-Lage ein wenig anders als in dieser Kurzvorstellung. Das Verfahren ist bisher aufgrund der unterschiedlichen Einschätzung der Verjährung nicht erfolgreich gelaufen, weshalb die Sache nun in der zweiten Instanz landen wird. Der Bericht beim ORF steht insgesamt unter dem Motto: "Mit dem Rücken zur Wand. In dieser Ausgabe von 'Schauplatz Gericht' geht es um dramatische Lebenssituationen, um Menschen, bei denen einiges schief gelaufen ist und deren Schicksal in dramatischer Weise von einem einzigen Urteil abhängt." Beten wir betreffend alle diese außerkirchlich laufenden Verfahren um den jeweiligen Durchbruch der Wahrheit, sei es, daß Verantwortungsträger zu ihrer persönlichen Lebensgeschichte stehen, sei es, daß Verantwortungsträger für nachgewiesenes Mobbing entsprechende Entschädigungszahlungen anordnen. Euer Padre Alex - Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik www.padre.at Friday, May 19. 2006
VATIKAN: NICHT PROMINENZ, SONDERN ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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18:31
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Die Katholische Kirche gewinnt in der Aufarbeitung sexuellen Mißbrauchs durch Teile ihres Klerus zunehmend Glaubwürdigkeit. Nach dem verstärkten Bekanntwerden vieler älterer und jüngerer Fälle vor allem in den USA, aber auch in vielen anderen Ländern, wurden bekanntlich die kirchenstrafrechtlichen Bestimmungen sowie die Verjährungsfristen verschärft. Für die klerikalen Ausbildungsstätten auf dem Territorium der USA wurde eine Päpstliche Visitation begonnen, und so kann die nunmehrige Veröffentlichung der Sachlage im Fall des hochwürdigen Gründers der aufstrebenden Ordensgemeinschaft der Legionäre Christi seitens des Heiligen Stuhles selbst nach dem weltweit beachteten Fall der mit höchster Professionalität durchgeführten Päpstlichen Visitation des Priesterseminars und der Diözese St. Pölten (wobei es jedoch dort nicht um den Mißbrauch Minderjähriger, sondern um homosexuelle Beziehungen zwischen Seminarleitern und Seminaristen und zwischen letzteren ging) als weiterer Meilenstein im Verwirklichen des christlichen Verantwortungsprinzips gelten: nicht Prominenz ist es, die vor Maßnahmen der Gerechtigkeit schützt, sondern die Sachlage ist es, die ohne Ansehen der Person zu würdigen ist, allezeit in der christlichen Verbindung von Gerechtigkeit und Barmherzigkeit.
So gab der Vatikan heute folgende Erklärung zu den wiederholten Vorwürfen gegen den bekannten Gründer der Legionäre Christi ab (zunächst eine eigene deutsche Übersetzung, dann der italienische Originaltext): [DEUTSCH:] Der Pressesaal des Heiligen Stuhles gibt im Zusammenhang mit den verbreiteten Berichten über die Person des Gründers der Legionäre Christi, den hochwürdigen Pater Marcial Maciel Degollado, folgendes bekannt: Seit dem Jahre 1998 wurden der Kongregation für die Glaubenslehre teilweise bereits öffentlich gemachte Vorwürfe gegen Hochwürden Marcial Maciel Degollado, Gründer der Kongregation der Legionäre Christi, zugeleitet, die Delikte enthielten, welche der ausschließlichen Kompetenz des Dikasteriums (für die Glaubenslehre) unterliegen. Im Jahre 2002 veröffentlichte Hochwürden Maciel eine Erklärung, um die Anschuldigungen zu negieren und sein Mißfallen über die ihm von Seiten einiger Ex-Legionäre Christi zugefügte Beleidigung zum Ausdruck zu bringen. Im Jahre 2005 trat Hochwürden Maciel dann aufgrund seines fortgeschrittenen Alters vom Amt des Generaloberen der Kongregation der Legionäre Christi zurück. Alle diese Details waren Gegenstand einer ausführlichen Überprüfung von Seiten der Kongregation für die Glaubenslehre, und gemäß den Normen des am 30. April 2001 vom Diener Gottes Johannes Paul II. promulgierten Motu Proprio Sacramentorum sanctitatis tutela autorisierte der damalige Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, Seine Eminenz Joseph Kardinal Ratzinger, eine Untersuchung der Vorwürfe. In der Zwischenzeit ereignete sich der Tod des Papstes Johannes Paul II. und die Erwählung Kardinal Ratzingers zum neuen Pontifex. Nachdem die Ergebnisse der Untersuchung einem sorgfältigen Studium unterworfen worden waren, hat die Kongregation für die Glaubenslehre unter Führung des neuen neuen Präfekten, Seiner Eminenz William Kardinal Levada, entschieden - nämlich im Hinblick sowohl auf das fortgeschrittene Alter des Hochwürden Maciel als auch im Hinblick auf seine angeschlagene Gesundheit - auf einen kanonischen Prozeß zu verzichten und den Pater zu einem zurückgezogenen Leben des Gebetes und der Buße aufzufordern, unter Verzicht auf jedes öffentliche Dienstamt. Der Heilige Vater hat diese Entscheidungen approbiert. Unabhängig von der Person des Gründers wird das verdienstvolle Apostolat der Legionäre Christi und der Vereinigung Regnum Christi mit Dankbarkeit anerkannt. [ITALIENISCH:] In riferimento a notizie diffuse circa la persona del Fondatore dei Legionari di Cristo, il Rev.do P. Marcial Maciel Degollado, la Sala Stampa della Santa Sede comunica quanto segue: A partire dal 1998, la Congregazione per la Dottrina della Fede ricevette accuse, già in parte rese pubbliche, contro il Rev.do Marcial Maciel Degollado, fondatore della Congregazione dei Legionari di Cristo, per delitti riservati all'esclusiva competenza del Dicastero. Nel 2002, il Rev.do Maciel pubblicò una dichiarazione per negare le accuse e per esprimere il suo dispiacere per l'offesa recatagli da alcuni ex Legionari di Cristo. Nel 2005, per motivi di età avanzata, il Rev.do Maciel si ritirò dall'ufficio di Superiore Generale della Congregazione dei Legionari di Cristo. Tutti questi elementi sono stati oggetto di maturo esame da parte della Congregazione per la Dottrina della Fede, e, a norma del Motu Proprio "Sacramentorum sanctitatis tutela" promulgato il 30 aprile 2001 dal Servo di Dio Giovanni Paolo II, l'allora Prefetto della Congregazione per la Dottrina della Fede, Sua Eminenza il Cardinale Joseph Ratzinger, ha autorizzato una investigazione delle accuse. Nel frattempo avvenne la morte di Papa Giovanni Paolo II e l'elezione del Cardinale Ratzinger a nuovo Pontefice. Dopo aver sottomesso le risultanze dell'investigazione ad attento studio, la Congregazione per la Dottrina della Fede, sotto la guida del nuovo Prefetto, Sua Eminenza il Cardinale William Levada, ha deciso - tenendo conto sia dell'età avanzata del Rev.do Maciel che della sua salute cagionevole - di rinunciare ad un processo canonico e di invitare il Padre ad una vita riservata di preghiera e di penitenza, rinunciando ad ogni ministero pubblico. Il Santo Padre ha approvato queste decisioni. Indipendentemente dalla persona del Fondatore si riconosce con gratitudine il benemerito apostolato dei Legionari di Cristo e dell'Associazione Regnum Christi. [ENDE DER VATIKANISCHEN STELLUNGNAHME.] Die Erklärung des Heiligen Stuhles läßt durchaus gute Erinnerungen an die in ähnlichem Stil verfaßten Erklärungen des ehemaligen und noch von Johannes Paul II. ernannten Päpstlichen Visitators sowie heutigen Diözesanbischofs von St. Pölten, Dr. Dr. Klaus Küng, wach werden. In der Geschichte der Kirche war es tatsächlich immer wieder auch von höchster Stelle her nötig, bestehende Werke oder einzelne Amtsträger zur Korrektur ihrer Irrtümer im Bereich der Glaubens- und Sittenlehre bzw. in ihrer je eigenen Lebensführung aufzurufen. Auch darin zeigt sich immer wieder die Unersetzbarkeit des Petrusamtes, das der Heilige Vater Benedikt XVI. nunmehr bereits seit mehr als einem Jahr in großer Verantwortung und mit beispielhafter Umsicht innehat. Beten wir für ihn, für die Legionäre Christi und alle Institute geweihten Lebens, daß sie ihren je eigenen Gründungsaufträgen und Begabungen kraft des Heiligen Geistes zur Rettung vieler Seelen treu bleiben können. Euer Padre Alex - Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik www.padre.at Sunday, March 26. 2006
ST. PÖLTEN: DESTABILISIERUNGSVERSUCH ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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14:44
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Wie sämtliche katholischen Nachrichtendienste vermelden, die über den gescheiterten bzw. vermeintlichen Aufdeckungsversuch durch die wöchentlich erscheinende österreichische Zeitschrift NEWS vom vergangenen Donnerstag, dem 23. März 2006, berichten, wurde ein höchst durchsichtiger Destabilisierungsversuch der Heilungs- und Umstrukturierungsbemühungen des St. Pöltner Diözesanbischofs Dr. Dr. Klaus Küng seitens eines ganz winzigen Grüppchens letzter uneinsichtiger Gegner der Notwendigkeit einer im Jahr 2004 durchgeführten Päpstlichen Visitation des Priesterseminars im damaligen Zustand und der gesamten Diözese in ihrer Leitung auf vorbildhafte und professionelle Weise abgewehrt. Gut informierte Kenner der Materie wissen, daß es sich um die letzten Nachwirkungen der für einen echten Neubeginn kirchenhistorisch wohl nötigen Aufdeckung der homosexuellen Porno-, Kuß- und Ringaffäre des damals deshalb auch geschlossenen Priesterseminars St. Pölten handelt. Besondere Wut scheint dabei bei den damaligen Hausleitern das die Arbeit des Päpstlichen Visitators Dr. Dr. Klaus Küng bestätigende Urteil der 1. Instanz des staatlichen Wiener Landesgerichts für Strafsachen ausgelöst zu haben, da die Richterin dem österreichischen Wochenmagazin PROFIL zugestand, den Wahrheitsbeweis für die auf die Ex-Regenten als bezogenen homosexuellen Vorwürfe einer Doppelmoral erbracht zu haben. Diese beiden Priester wurden eben in ihrem Verhalten als Verantwortliche des damaligen Seminars - und das ist für den konkreten Destabilierungsversuch wichtig zu wissen - damals und heute nicht von Vizeoffizial Dr. Dr. Reinhard Knittel verteidigt.
Bischof Küng hat also sofort die notwendigen Maßnahmen gesetzt, wie aus einem Kommuniqué des Bischöflichen Sekretariats hervorgeht. Die in NEWS herbeigeredeten Turbulenzen wurden durch plötzliche Vorwürfe des durch ein mit Tötungsversuch verbundenes Sexualdelikt belasteten bundesdeutschen Priesters Volker S. (nach 15 Jahren) gegen den Vorarlberger Vizeoffizial des St. Pöltner Kirchengerichts ausgelöst. Der NEWS-Journalist selbst rief weder den beschuldigten Geistlichen selbst vorher an noch informierte er sich offenbar im Archiv der eigenen Zeitschrift, die nämlich über den entsetzlichen Fall des zu einer Haftstrafe verurteilten Priesters bereits 1997 ausführlich berichtet hatte. Der damalige Diözesanbischof Dr. Kurt Krenn antwortete auf die Frage, warum er Hochwürden Volker S. im Gefängnis ein Zelebrationsverbot gegeben hätte: "Ja, weil ich ihm helfen will. Er braucht seine Kraft jetzt dazu, die Sünde zu überwinden. Und das dauert eben. Im weltlichen Leben würde ich sagen, er ist derzeit suspendiert. Selbst wenn er freigesprochen werden sollte, ist die Sache für mich nicht vorbei. Denn ich bin sozusagen sein höchster Richter. Und ich weiß, daß er geheilt werden muß." In der Stellungnahme vom 23. März 2006 aus St. Pölten heißt es nun: "1. Ein Priester, gegen den ein kirchliches Gerichtsverfahren läuft, erhebt die Anschuldigung, von einem an diesem Verfahren beteiligten kirchlichen Diözesanrichter persönlich sexuell belästigt worden zu sein. Auf diese Weise soll offensichtlich der Versuch gemacht werden, durch Befangenheitseinrede das ursprünglich eingestellte und von Bischof Küng neu aufgerollte kirchliche Gerichtsverfahren zu blockieren. 2. Der beschuldigte Diözesanrichter beteuert seine Schuldlosigkeit. Er hat auf Anraten des Bischofs seine richterliche Funktion in dieser Causa zurückgelegt; ein neues Richterkollegium wurde gebildet. 3. Volker S. gibt an, ihm sei bekannt, daß Bischof Küng um die homosexuelle Neigung des Diözesanrichters wisse, er könne außerdem Personen nennen, die dessen homosexuelle Neigung bezeugen. Dazu stellt Bischof Küng fest: vor eineinhalb Jahren gab es gegen den Diözesanrichter eine anonyme Anzeige, die von der Kriminalpolizei überprüft wurde. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. 4. Es gab auch einige Hinweise, denen seitens des Bischofs nachgegangen wurde. Es ergab sich kein Tatbestand, der ein Eingreifen seinerseits nötig gemacht hätte. Selbstverständlich wird neuen Hinweisen, sollte es sie geben, nachgegangen." Der Wiener Rechtsanwalt Dr. Dr. Gebhard Klötzl bezeichnete die Vorwürfe von Volker S. gegen seinen Mandanten Dr. Dr. Reinhard Knittel als "Racheaktion, die sich selbst richtet" (vgl. bei kath.net). Daß der Kirchenrektor der Prandtauerkirche in St. Pölten einen anderen erwachsenen Priester vor 15 Jahren sexuell belästigt haben soll, beruhe "auf absichtsvoll ausgestreuten Falschinformationen eines wegen Mordversuchs bereits jahrelang inhaftierten suspendierten Priesters". Die Vorwürfe seien "eine glatte Lüge", so Klötzl in einem Schreiben an die "Austria Presseagentur" (APA). Sein Mandant habe das bereits am 1. März in einem Brief an Diözesanbischof Klaus Küng zum Ausdruck gebracht. Die Vorwürfe von Volker S. seien "psychotische Projektionen eigenen sittlichen Versagens, aber auch der infame Versuch, die kirchlichen Gerichtspersonen, die über ihn zu richten haben werden, durch 'persönliches Anpatzen' auszuschalten und so den Lauf der innerkirchlichen Verfahren zu blockieren", so Klötzl. Der St. Pöltner Vizeoffizial und Kirchenrektor Dr. Dr. Reinhard Knittel selbst stellte in einer Sachverhaltsdarstellung vom 23. März 2006 fest: "In der heute erschienenen Ausgabe von NEWS Nr. 12/2006 werden auf den Seiten 48 - 49 unter dem Titel 'Krenns Skandalpriester' völlig unwahre Vorwürfe gegen mich kolportiert bzw. publiziert. Der suspendierte St. Pöltener Diözesanpriester Volker S. beschuldigt mich in einem den Medien zugespielten Schreiben, ihn als Kaplan Anfang der 90er-Jahre massiv sexuell belästigt zu haben. NEWS hat diesen Brief ohne Gegenprüfung auf meiner Seite verwendet und versucht, daraus eine Skandalgeschichte zu machen. Inhaltlich stellen diese Beschuldigungen eine haltlose Lüge dar, die folgenden Hintergrund hat: Der Anschuldiger, Mag. Volker S., ist ein Priester, über dessen unseliges Treiben NEWS bereits in Nr. 4/1997 selbst berichtet hatte. Hätte NEWS im Zuge sorgfältiger journalistischer Recherche in sein eigenes Archiv geschaut, hätte es dort also nachlesen können, daß Volker S. wegen Drogenkonsums und wegen ausschweifenden homosexuellen Treibens für den priesterlichen Dienst untragbar geworden war. Er wurde im März 1997 vom Kreisgericht Krems zu einer 12jährigen Haftstrafe wegen schwerer Körperverletzung und versuchten Mordes an einem Strichbuben verurteilt und wurde vor wenigen Wochen auf Bewährung aus der Haft entlassen. Derzeit befindet er sich in psychotherapeutischer Behandlung in Deutschland zur Vorbereitung seiner Wiedereingliederung in ein ziviles Leben. Gegen Volker S. wurde nach seiner Haftentlassung ein innerkirchliches Strafverfahren (Disziplinarverfahren) eingeleitet, da noch die kirchenrechtlichen Konsequenzen seines bisherigen Verhaltens abzuarbeiten sind. Am Prozeßverlauf war ich in meiner Eigenschaft als Vizeoffizial des St. Pöltener Diözesangerichtes erst ab Jänner 2006 beteiligt. In diesem Verfahren hat er gegen mich eine 'Befangenheitseinrede' erhoben und diese mit den eingangs geschilderten unwahren Vorwürfen begründet. Diese Vorwürfe sind meiner Meinung nach psychotische Projektionen eigenen sittlichen Versagens, aber gleichzeitig wohl der infame Versuch, die kirchlichen Gerichtspersonen, die über ihn zu richten haben werden, durch 'persönliches Anpatzen' auszuschalten und so den Lauf der innerkirchlichen Verfahren gegen ihn weiter zu blockieren. Ich habe sofort nach dem Einlangen dieser Beschuldigungen am 1. März 2006 gegenüber dem hochwürdigsten Herrn Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng eine ausführliche Stellungnahme abgegeben und die Haltlosigkeit der frei erfundenen Vorwürfe dargetan. Bischof Küng hat dies zur Kenntnis genommen und mangels namentlich genannter Zeugen keinen Grund zum Einschreiten gegen mich gesehen. Im Einvernehmen mit dem Bischof habe ich allerdings die richterliche Funktion in der Strafsache Volker S. abgegeben, da unter den gegebenen Umständen eine objektive Amtsführung nur noch schwer möglich wäre. In weiterer Folge hat Volker S. dieses als 'Befangenheitseinrede' betitelte Verleumdungsschreiben an verschiedene Medien versandt. Der Hintergrund dieser Medienaktion ist noch nicht klar, vermutlich wurde er dazu von Personen angestiftet, die im Zuge der Diözesanvisitation 2004 wegen ihrer sittlichen Verfehlungen Konsequenzen zu tragen haben werden und sich damit bis heute nicht abfinden können. NEWS hat unter schwerer Verletzung jeder journalistischen Sorgfalt diese Vorwürfe ungeprüft wiedergegeben und zu einem vermeintlichen neuen 'St. Pölten-Skandal' aufgeblasen. Da ich mir derart rufschädigende Anschuldigungen oder Veröffentlichungen um meiner Person, aber mehr noch um des Rufes der Kirche Christi willen, auch nicht im geringsten bieten lasse, habe ich noch am Tag des Erscheinens von NEWS einen Rechtsanwalt damit beauftragt, alle medienrechtlichen Schritte einzuleiten. Mittlerweile liegt bereits eine mündliche Entschuldigung der NEWS-Redaktion vor, die aber zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens noch nicht ausreichen wird. Gerade in der Fastenzeit sollten wir alle, Priester und Laien, besonders um die Gabe der Unterscheidung der Geister beten. Ich strecke meine Hand zur Versöhnung jenen entgegen, die mich durch diese Aktion in meiner priesterlichen Existenz schwerwiegend verletzen wollten und bitte alle in der Diözese St. Pölten, auch weiterhin ihr volles Vertrauen dem gegenwärtigen Hirten Dr. Dr. Klaus Küng entgegenzubringen, der wirklich in allen Vorwürfen und Problemfällen den gebotenen Fragestellungen nach bestem Gewissen nachgeht. Allen Gläubigen, die mich persönlich kennen, versichere ich, daß ich Sie auch weiterhin in meinem kirchlichen Dienst in Einheit mit dem Heiligen Vater und dem Ortsbischof so gut wie möglich nicht enttäuschen werde. Eine gesegnete Fastenzeit und gute Karwoche wünscht Ihnen allen schon heute Ihr Vizeoffizial Dr. Dr. Reinhard Knittel, Kirchenrektor" Auf einem in manchem an die Zeitschrift Kirchliche Umschau erinnernden anonymen und somit in seiner redaktionellen Verantwortung bis heute nicht nachvollziehbaren Portal hat Dr. Dr. Knittel in einem Interview noch festgehalten: "Ferner erreichte mich auch der glaubwürdige Hinweis, wonach ein Priester, der selber in unmittelbarem Zusammenhang mit den ehemaligen Problemen des deswegen geschlossenen St. Pöltner Priesterseminars steht und der Volker S. gut kennt, ihn auch heute kirchenrechtlich berate und mir - falls ich in der Diözese irgend etwas werde - 'Vernichtung' angedroht habe. Mehrfach sind von dieser Seite schon Verdächtigungen homosexueller Art gegen mich ausgestreut worden, sodaß ich mich langsam frage, wie solche Projektionen entstehen können." Ausgerechnet auf demselben anonymen Portal fanden sich auch die staatlichen Urteile 1. Instanz in bezug auf die rechtlichen Begehren des Ex-Regens und des Ex-Subregens gegen "profil", womit die Antragsteller vorläufig in keinem Punkt durchgekommen waren (vgl. auch Augenzeugenberichte von den öffentlichen Verhandlungen). Zu erinnern ist im ganzen Kontext des nunmehr gescheiterten Destabilisierungsversuches der Vorwoche an meinen vielgelesenen Diskussionsbeitrag zur Gefahr homosexueller Unterwanderung des Klerus und für die zukünftige Klerikerauswahl in der Katholischen Kirche nach der Apostolischen Visitation der Diözese St. Pölten. Darin hatte ich am 29. Oktober 2004 auch deutlich festgehalten: "Das, was der Kirche und ihrer Glaubwürdigkeit tatsächlich schwer schadet, ist nämlich klar zu kennzeichnen: es ist der homosexuell motivierte Karrierismus. Wenn dieser Karrierismus dann zudem getragen ist von einem eiskalten Menschenschlag, der gutmütige und naive und fromme Menschen vor seine Interessen spannt und alle gegeneinander ausspielt, um schließlich über potentielle Leichen hinweg brutal die vorgenommenen Karriereziele sowie geplanten Abservierungen unliebsamer Menschenkenner zu erreichen, dann ist akuter Handlungsbedarf für jeden regierenden Bischof gegeben. Dabei geht es nicht mehr um die veralteten Etiketten 'konservativ' oder 'progressiv', sondern es geht um die Sache. Klar ist aber, daß sich die Paarung 'vorgeblich konservativ' / 'homosexuell praktizierend' besonders ärgerniserregend auswirkt, als ja gleichzeitig auf Bedarf formal vorgegeben wird, daß man der unveränderlichen Sittenlehre der Kirche anhänge, welche aber im übrigen - Gott sei Dank! - ihre Position auf Basis des für den Menschen spezifisch geltenden Naturgesetzes gegenüber der zu verurteilenden praktizierten Homosexualität auch niemals ändern wird. Klar ist im übrigen auch, daß sich homosexuell tendierende Kleriker besonders schwer tun werden, diese Lehre der Kirche zu verkünden. Somit haben wir das gefährlichste Phänomen bei der Unterwanderungsstrategie gekennzeichnet: den eiskalt berechnenden homosexuellen Karrierismus. Wie oft haben wir es in den Priesterseminarien außerdem erlebt, daß unschuldige Kandidaten mit dem falschen Vorwurf der Homosexualität angepatzt wurden von Leuten, die damit nur in diabolischer Weise von den eigenen Tendenzen ablenken wollten, um also ehrlich um Reinheit bemühte Seminaristen als zukünftige potentielle Karrierekonkurrenten ein für allemal loszuwerden." Zu erinnern ist außerdem noch besonders an meine Kommentare vom 18. September 2004 ([Was] kann aus dem Fall St. Pölten gelernt werden? Transzendente und nicht-transzendente Gedanken zur aktuellen Diskussion), vom 23. November 2005 (Instruktion zur Nichtzulassung Homosexueller ist absolut gelungener Wurf des Vatikan: pastorale Liebe und disziplinäre Klarheit) und vom 27. Februar 2006 (Ja zur Liebe, nein zur Homophilie - rückblickender Kommentar zum Valentinstag). Wenn wir gemeinsam gegen verdummendes Lagerdenken ankämpfen und bei nachgewiesenen Mißständen darauf keine Rücksicht mehr nehmen, ist bereits der erste Schritt in Richtung Heilung und Reform getan. So wollen wir in der Fastenzeit die Bemühungen des hochwürdigsten Diözesanbischofs von St. Pölten um die letzten noch ausstehenden Maßnahmen der Bereinigung durch Gebet und Fasten intensiv begleiten. Euer Padre Alex - Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik www.padre.at Wednesday, December 7. 2005
HOMOSEXUELL WIRKENDE PRIESTER NICHT ... Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Katholische Lehre, News Kommentare, Skandal St. Pölten at
15:42
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Die Römische Kongregation für die Glaubenslehre bat die Kongregation für das Katholische Bildungswesen bereits im Jahr 1996, eine Instruktion über die Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den Heiligen Weihen vorzubereiten. Die Entwürfe des Dokumentes wurden den Mitgliedern der Bildungskongregation in den Jahren 1998, 2002 und 2005 zur Prüfung vorgelegt. Zusätzlich wurden die Texte zur Bewertung an folgende anderen Päpstlichen Dikasterien gesandt: die Glaubenskongregation, die Kongregation für die Orientalischen Kirchen, die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, die Kongregation für die Evangelisierung der Völker, die Kongregation für den Klerus, die Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens und an den Päpstlichen Rat für die Interpretation von Gesetzestexten. Bei der letzten Vollversammlung der Bildungskongregation approbierten die Mitglieder dann den nunmehr bekannten Text und erkannten ihn als hilfreich und sehr nützlich an. Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. approbierte das Dokument am 31. August 2005 und ordnete seine Veröffentlichung an.
In der Diskussion über die römische Instruktion haben sich weltweit viele interessante Wortmeldungen ergeben. Noch einmal sei auf Basis dessen in weiterführender Weise auf die Thematik der gesamten Instruktion eingegangen, damit sich ein noch besseres Verständnis ergeben kann. Ich verweise nochmals auf meinen Kommentar vom 23. November 2005. Zunächst wollen wir noch beim Aspekt der Menschenrechte verweilen. Schon am 20. September 2005 erklärte Seine Eminenz, der hochwürdigste Kardinal-Staatssekretär Angelo Sodano, Dekan des Kardinalskollegiums, anläßlich des Internationalen Menschenrechtskongresses an der Theologischen Fakultät der Universität Lugano (Schweiz), daß es außerhalb der Ehe kein "Recht" auf eine Form des Zusammenlebens gäbe, auch wenn sich das manche vielleicht wünschten. "Im Zusammenhang mit Formen des Zusammenlebens, die nichts mit der Ehe gemein haben, spricht man heute von 'Rechten', obwohl es sich dabei nicht um Rechte handelt, sondern höchstens um den Wunsch von einigen Menschen", so die italienische Tageszeitung "Avvenire" aus der Ansprache Kardinal Sodanos. Die Familie "findet ihre Begründung - genauso wie das Recht auf Leben, das Recht auf Freiheit und das Recht auf Eigentum - im natürlichen Sittengesetz. Und das natürliche Sittengesetz ist allgemeingültig und unabänderlich. Kein Gesetz kann sich gegen dieses Naturgesetz stellen." Schon seit einiger Zeit sei das Bestreben bemerkbar, neue "Rechte" zu erschaffen. "Das geht soweit, daß man sogar vom Recht auf Abtreibung und vom Recht auf verschiedene Formen der Familie spricht. Aber das sind keine Rechte. Wünsche mag es viele geben, aber das bedeutet noch lange nicht, daß es sich um Rechte handelt". In diesem Kontext sei der Christ dazu berufen, "die Menschen daran zu erinnern, daß der Baum der Menschenrechte mit all seinen Verzweigungen keine Früchte hervorbringen kann, wenn seine Wurzeln abgeschnitten werden. Ohne Wurzeln hört der Baum auf zu blühen und verwelkt." Die tiefe Verbindung zwischen den Menschenrechten und dem natürlichen Sittengesetz geht weit über den Bereich des Glaubens hinaus und hat deshalb auch für diejenigen einen verpflichtenden Charakter, die nicht übernatürlich glauben. Was an dieser Stelle aber auch mit Klarheit herausgestellt werden muß, ist die notwendige Kritik an der Behandlung sich homosexuell gebender Menschen in manchen islamisch dominierten Staaten und Gesellschaften. Hinrichtungen und Folterungen zum Teil sehr junger Männer sind auf Basis des einzigen und möglicherweise nicht ausreichend überprüften Vorwurfes einer Homosexualität absolut zu verurteilen. Um aber zurückzukehren zur spezifischen Frage der kirchlichen Kriterien für den Priesternachwuchs, lassen wir den Präfekten der für die Instruktion hauptverantwortlich zeichnenden Bildungskongregation, Zenon Kardinal Grocholewski, zu Wort kommen, der im Radio-Vatikan-Interview anläßlich der Publikation des neuen Dokumentes sagte: wenn "jemand von Gott berufen wird, wird er mittels der Kirche berufen, durch die Kirche - und deshalb hat die Kirche das Recht, vielmehr noch die Pflicht, notwendige Bedingungen aufzustellen, um die Eignung der konkreten Personen zu prüfen und sie dann zum Priestertum zu berufen, wenn sie diese für eine solche Aufgabe geeignet befindet. Das ist ein hochheiliges Recht der Kirche! Es ist keine Diskriminierung, wenn man zum Beispiel in einer Astronautenschule eine Person nicht zuläßt, die an Schwindelgefühlen leidet. Es gibt also keine Diskriminierung von Menschen, sondern es handelt sich einfach um die Festsetzung der Erfordernisse, die wir als notwendig erachten." Angesichts der klaren Haltung der Kirche, welche die beiden oben genannten Kardinäle hier exemplarisch darlegen, darf es nicht verwundern, daß die Katholische Kirche unter ihren geweihten Dienern dann aber am allerwenigsten künstliche oder falsch verstandene Rechte auf sexuelle Selbstbestimmung bzw. auf willkürliche Wahl einer geschlechtlich nicht mehr der Naturordnung folgenden Gemeinschaft tolerieren kann, sind doch die katholischen Bischöfe, Priester und Diakone eben auch und besonders zur glaubwürdigen Verkündigung und Förderung naturgemäßer Ehen und Familien berufen, wie der Bamberger Erzbischof Prof. Dr. Ludwig Schick bereits am 25. November 2005 richtig herausstellte: "Bei den priesterlichen Aufgaben steht die Ehe- und Familienpastoral ganz oben an. Jeder Priester soll die Kinder und Jugendlichen im Schulunterricht, in der Glaubensunterweisung und in der Jugendarbeit mit der Bedeutung von Ehe und Familie vertraut machen und mithelfen, daß sie zu ehelicher Partnerschaft und zur Familiengründung fähig werden. Er soll sich über jede Trauung und Familiengründung von Herzen freuen. Er soll die Ehen und Familien, besonders wenn sie sich in Schwierigkeiten befinden, stützen und stabilisieren. Auch in der Gesellschaft muß er den einzigartigen Wert von Ehe und Familie verteidigen gegen die Tendenzen, andere Partnerschaftsformen, z. B. gleichgeschlechtliche, der Ehe und Familie gleichzustellen (...) Diese wichtigen Aufgaben in der Pastoral setzen die grundsätzliche Ehe- und Familienfähigkeit des Priesters voraus. Auch der Verzicht des Priesters auf Ehe und Familie muß als Bestätigung der Bedeutung und des Wertes von Ehe und Familie gesehen werden. Er verzichtet um des Priestertums willen auf etwas, was ihm selbst lieb und wert ist. Deshalb gilt und galt der Spruch: wer Priester werden will, muß auch ein guter Ehemann und Familienvater sein können ... Letztlich geht es auch in dieser Instruktion nicht um ein 'Gegen', sondern um ein 'Für', um das Für Ehe und Familie, die jeder Priester in seiner pastoralen Tätigkeit mit ganzem Herzen fördern muß." Es bleibt somit absurd, anzunehmen, daß wenn ein Mann, der aus psychosexuellen Gründen heraus eheunfähig ist (und aus diesen Gründen im übrigen ein Eheschluß von der kirchlichen Gerichtsbarkeit sehr leicht als nichtig herausgestellt werden kann), dann plötzlich deswegen ein anderes heiliges Sakrament, nämlich jenes der Weihe (kraft dessen das In-Persona-Christi-Handeln sakramental möglich wird) empfangen sollte oder dürfte. Offenbar wurde bei vielen Kritikern der Anmerkungsapparat der Instruktion zu wenig beachtet. Es ist nämlich kein Zufall, daß die Zitate besonders den Aspekt der Liebe des Göttlichen Bräutigams zur Kirche betreffen, z. B. in der fünften Anmerkung aus dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben Pastores dabo vobis des verstorbenen Papstes Johannes Paul II. vom 25. März 1992, Nr. 22: "Der Priester ist berufen, lebendiges Abbild Jesu Christi, des Bräutigams der Kirche zu sein ... Er ist also dazu berufen, in seinem geistlichen Leben die Liebe des Bräutigams Christus zu seiner Braut, der Kirche, wiederzubeleben. Sein Leben soll auch von diesem Wesensmerkmal erleuchtet und angeleitet werden, das von ihm verlangt, Zeuge der Liebe Christi als des Bräutigams seiner Kirche ... zu sein" - es wird von daher immer klarer, warum Homosexuelle nicht in persona Christi, des Bräutigams der Braut Kirche, handeln sollen und dies auch glaubwürdig nicht tun können. Deshalb heißt es bereits im Haupttext der Instruktion selbst: "Aufgrund dieser Gleichgestaltung mit Christus muß das ganze Leben des geweihten Dieners von der Hingabe seiner ganzen Person an die Kirche und von einer authentischen Hirtenliebe durchdrungen sein." Nebenbei tangieren wir dabei auch eine der spirituellen Begründungen für den Zölibat. Und genau deshalb ist es nicht egal, ob ein Kandidat geschlechtlich naturgemäß verankert ist oder nicht. Bekanntlich betrifft die geschlechtliche Ebene nicht nur den Leib des Menschen, sondern den Menschen als ganzen. Das Wesentliche ist die jedem Getauften entsprechende standesgemäße Keuschheit. Direkte Zölibatsdiskussionen sind sicherlich wo anders zu führen, hier aber geht es doch um den Konnex der Instruktion zum Zölibat, welcher eben der Verzicht auf eine Frau ist und nicht auf einen Mann. Genau deshalb faßt der habilitierte Moraltheologe Dr. Josef Spindelböck, der schon bisher zur Thematik forschte (vgl. seinen Beitrag Die sittliche Beurteilung der Homosexualität. Moralhistorische Anmerkungen zum christlichen Standpunkt), am 2. Dezember 2005 diesen Aspekt gut in seinem Newsletter unter seinem Kommentar Der Priester als Stellvertreter Christi, des Bräutigams und Hirten der Kirche zusammen: "Im Dokument der vatikanischen Bildungskongregation über die nicht mögliche Zulassung Homosexueller zum Priestertum läßt sich klar eine Option der Kirche für den heterosexuell orientierten Priester erkennen. Dies kann aus zwei Gründen nicht überraschen: - Homosexualität gilt in der Lehrauffassung der Kirche als Abweichung von der Norm, nicht als eine der Heterosexualität gleichzustellende Tendenz. Homosexuelle Neigungen werden als objektiv ungeordnet angesehen, bewußte und freiwillige homosexuelle Akte als schwer sündhaft. - Der katholische Priester hat teil am Priestertum Christi. Jesus Christus ist der Bräutigam und Hirte der Kirche. Wenn der Priester ihn sakramental darstellen soll, dann muß auch dieses besondere Verhältnis von Bräutigam und Braut realsymbolisch zum Ausdruck gebracht werden. In Bezug auf die Gleichgestaltung des Priesters mit Christus, dem Bräutigam der Kirche, hält das Apostolische Schreiben 'Pastores dabo vobis' Johannes Pauls II. fest: 'Der Priester ist berufen, lebendiges Abbild Jesu Christi, des Bräutigams der Kirche zu sein ... Er ist also dazu berufen, in seinem geistlichen Leben die Liebe des Bräutigams Christus zu seiner Braut, der Kirche, wiederzubeleben. Sein Leben soll auch von diesem Wesensmerkmal erleuchtet und angeleitet werden, das von ihm verlangt, Zeuge der Liebe Christi als des Bräutigams seiner Kirche ... zu sein' (Nr. 22). Daraus folgt - die Präferenz der Kirche für den zölibatären Priester (er ist ja mit der Kirche "verlobt", deren Urbild und Vollendung wir in Maria der Jungfrau und Gottesmutter erkennen), - der Ausschluß weiblicher Priester (Christus ist als Mann der Bräutigam der Kirche), - die Option für den heterosexuell orientierten Priester (er muß fähig sein, affektiv wie ein Mann zu lieben, im Hinblick auf ein weibliches Gegenüber). Werden diese grundlegenden anthropologischen und sakramententheologischen Voraussetzungen nicht anerkannt, wird es schwer sein, die Sinnhaftigkeit des Zölibats, den dogmatisch endgültigen Ausschluß des Frauenpriestertums und die kirchliche Ablehnung homosexueller Kandidaten für das Priestertum einsichtig zu machen. Sowohl in der Schöpfungs- wie auch in der Heilsordnung ist die Geschlechterdifferenz von Mann und Frau von Bedeutung. Sie impliziert eine grundlegende Gleichheit der Würde, aber eine Differenziertheit der leib-seelischen Ausprägung als Mann und Frau. Beide stellen für sich und gemeinsam das Bild Gottes im Menschen dar und sind in jedem Lebensstand berufen zur Liebe." Dem wird man nur - um jegliches Mißverständnis einer Gleichsetzung sittlich mehr, weniger oder gar nicht ringender homosexueller Männer mit natürlich tendierenden Frauen zu vermeiden, hinzufügen müssen, daß in der Gesamtkirche "natürlich tendierenden" Frauen eine wichtige begleitende und durchaus kritische Funktion abseits eines Weiheamtes zukommen kann und soll, was man jedoch in dieser Weise "homosexuell tendierenden" Männern nicht zugestehen wird können, die nämlich sicherlich jener Seelsorge bedürfen, von der die Glaubenskongregation schon 1986 (Homosexualitatis problema) sprach und woran Seine Eminenz Kardinal Grocholewski im Radio-Vatikan-Interview erinnerte. Bereits 1983 hatte die Kongregation für das Katholische Bildungswesen, die nun die neue römische Instruktion herausbringen konnte, in ihrem Dokument Orientierung zur Erziehung in der menschlichen Liebe. Hinweise zur geschlechtlichen Erziehung auch zur Thematik der Homosexualität Stellung bezogen: Nr. 101 Die Homosexualität, welche die Person am Erreichen der geschlechtlichen Reife sowohl in sich als auch in ihren zwischenmenschlichen Beziehungen hindert, ist ein Problem, das vom Betreffenden wie vom Erzieher in aller Objektivität aufgegriffen werden muß. «Sicher muß man sich bei der seelsorglichen Betreuung dieser homosexuellen Menschen mit Verständnis annehmen und sie in der Hoffnung bestärken, ihre persönlichen Schwierigkeiten und ihre soziale Absonderung zu überwinden. Ihre Schuldhaftigkeit wird mit Klugheit beurteilt werden. Es kann aber keine pastorale Methode angewandt werden, die diese Personen moralisch rechtfertigen würde, weil ihre Handlungen als mit ihrer persönlichen Verfassung übereinstimmend erachtet würden. Nach der objektiven sittlichen Ordnung sind die homosexuellen Beziehungen Handlungen, die ihrer wesentlichen und unerläßlichen Regelung beraubt sind».(Vgl. Persona humana, AAS 68 [1976] 84 - 85, Nr. 8.) Nr. 102 Es ist Aufhabe der Familie und des Erziehers, zunächst die Gründe zu finden, die zur Homosexualität führen, also festzustellen, ob sie im physiologischen oder psychologischen Bereich ihren Ursprung hat, ob sie Folge einer falschen Erziehung oder des Ausbleibens einer normalen geschlechtlichen Entwicklung ist, ob sie einer erworbenen Gewohnheit, schlechtem Beispiel oder anderen Gegebenheiten entspringt.(Vgl. Persona humana, AAS 68 [1976] 84 - 85, Nr. 8.) Mehr im einzelnen müssen Familie und Erzieher bei der Suche nach den Ursachen dieser Unordnung den Urteilskriterien des kirchlichen Lehramtes Rechnung tragen und die Erkenntnisse nutzen, die verschiedene Wissenschaften anzubieten vermögen. In der Tat haben sie Dinge unterschiedlichster Art zu bewerten: Gefühlsmangel, Unreife, Triebbesessenheit, Verführung, gesellschaftliche Isolierung, Sittenverfall, Freizügigkeit im Schaugeschäft und im Schrifttum. Letztlich steht jedoch hinter allem die dem Menschen als Folge der Erbsünde angeborene Schwäche, die zum Verlust des Gespürs für Gott und den Mitmenschen führen und Auswirkungen im Bereich des Geschlechtlichen haben kann.(Vgl. Röm 1, 26-28; vgl. auch Persona humana, AAS 68 [1976] Nr. 9.) Nr. 103 Sind die Ursachen gefunden und verstanden, werden Familie und Erzieher eine wirksame Hilfe zum ganzheitlichen Wachstumsprozeß anbieten, indem sie Verständnis entgegenbringen, eine Atmosphäre des Vertrauens schaffen, Mut machen zur Befreiung von sich selbst und zum Voranschreiten in der Selbstbeherrschung, ein echtes sittliches Streben nach Umkehr zur Liebe zu Gott und zum Nächsten fördern und, falls nötig, die Mithilfe eines Arztes oder Psychologen anraten, der die Lehre der Kirche kennt und respektiert. Was immer klarer ist: der Fall, daß Seminarausbildner tiefsitzende homosexuelle Tendenzen haben und diese mit teils bedeutend jüngeren und abhängigen (!) Seminaristen ausleben, ist tatsächlich eine mögliche Art "Supergau". Die Kongregation für das Katholische Bildungswesen meinte dann auch im Begleitschreiben an die Bischöfe zur Instruktion (exakt im Rahmen ihrer Kompetenz): "Wegen der besonderen Verantwortung jener, die mit der Heranbildung der zukünftigen Priester betraut sind, dürfen sie nicht zu Rektoren oder Ausbildnern in Priesterseminarien ernannt werden." Dann bestünde nämlich das Risiko des Abgleitens in eine angenommene Homosexualität, und so ist es leider tatsächlich denkbar, daß mancheiner erst im kirchlichen Ausbildungsraum "homosexuell wurde". Und das ist völlig intolerabel: diese Instruktion war tatsächlich absolut notwendig, auch um die in der Praxis innerkirchlich manchmal wohl bestehenden Quasi-Privilegien Homosexueller in der notwendigen Weise zu begrenzen. Da eben in einigen 1950 stehen gebliebenen Hirnen immer noch herumgeistert, daß es ja nur gefährlich sein könne, wenn ein Priester zu viel Frauenbesuch erhalte, kamen und kommen jene homosexuellen Zölibatsbrecher immer wieder ganz ungeschoren davon, indem sie die heile Welt vorgaukeln und ja nebenbei auch nie (naturgemäß gezeugten) Nachwuchs zu "befürchten" brauchen. Wir stehen dann vor einer der meiner Meinung nach abgründigsten Heucheleien überhaupt. Dieser privilegienhafte Aspekt beim Sündigen wird interessanterweise auch von manchen Journalisten erkannt, und eben dieses bewußte oder unbewußte homosexuelle Mißverständnis des Zölibates als einer lediglich heterosexuell verstandenen Ehelosigkeit mußte durch klares Ansprechen beendet werden und ist nunmehr juridisch eindeutig durch die Instruktion beendet. Jan Feddersen und Michael Braun schrieben bereits am 24. November 2005 in der www.taz.de: "Schwule Priester leben immer wieder vom gleichen Muster der Selbstwahrnehmung: meine Sexualität ist keine, es handelt sich nur um ejakulativ unterfütterte Schwärmerei - keine echte Kopulation jedenfalls, bei der es ja nicht um Fortpflanzung gehen kann. Eine heuchlerische Argumentationsweise: Es kann kein Sex sein, den ich anstrebe, denn Sex ist, denkt meine Kirche, ja nur etwas zwischen Mann und Frau, das der Prokreation dient." Andere Artikel in Wochenzeitschriften bieten dann leider noch weitere Hinweise, daß homosexuelle Geistliche die Ehelosigkeit offenbar bewußt als Freibrief zum pervertierten Sex zwischendurch ansahen oder weiter ansehen, und zwar meist mit jüngeren Personen. Als ob bei solchem Verständnis und bei solchem Fehlen einer Umkehrbereitschaft, d. h. ohne Vorsatz zur Meidung der Gelegenheit zur Sünde, je eine Beichte gültig sein könnte. So wird leider aus der Berichterstattung über die sicherlich übertrieben groß dargestellte Gruppe bereits geweihter Homosexueller klar, daß manche einfach nicht von einer psychosexuellen Persönlichkeitsstörung loskommen wollen und zum Teil nicht einmal die echte Bereitschaft haben, enthaltsam zu leben, sondern offenbar ständig in den Reiz der Perversion abzustürzen drohen. Solche Mitbrüder müßten wenigstens den Versuch machen, in eine gute Psychotherapie zu gehen. Mir scheint, daß es ein Verdienst dieser Instruktion bleiben wird, den (rechts)positivistischen Argumentationsstrang, der da sinngemäß lautet "es ist doch egal, ob hetero-, homo- oder sonst was, Hauptsache enthaltsam", ordentlich erschüttert zu haben. Recht allein genügt nicht, sondern es braucht auch den philosophischen Blick auf das Naturgesetz beim Menschen, und es braucht auch den Blick in die Erfahrung im Sinne von Johannes Messner. Dieser Blick in die Wirklichkeit bestätigt immer neu das unveränderliche Naturgesetz beim Menschen, und daher ist es eben kein Zufall, daß Zölibatsmißbräuche von Seiten nicht naturgemäß "gepolter" Menschen im Durchschnitt häufiger und schlimmer ausfallen werden als bei jenen, die sich einer relativen psychosexuellen Gesundheit erfreuen dürfen. Und genau deswegen warnt die Instruktion ausdrücklich, Personen mit tiefsitzenden homosexuellen Tendenzen zu weihen, und diese Gesetzesanwendung verpflichtet alle Verantwortlichen unter schwerer Sünde. Hier ist die private Meinung zu Ende, denn da geht es um den Klerus und seine Würde. Immer mehr erkenne ich auch in vielen (innerkirchlichen) Diskussionen, daß das Wörtchen "enthaltsam" manchmal als das Zauberwort schlechthin angesehen wird, so als ob mit einer (vorgenommenen oder rechtlich vorgeschriebenen) Enthaltsamkeit schon automatisch alle psychosexuellen Defizite einfachhin behoben wären. (Ein solcher Irrglaube verschaffte manchem Diözesanklerus leider sogenannte "Zeitbomben". Im Grunde wurde da fatalerweise ganz pragmatisch das Kapitel der bräutlichen Liebe zur Kirche ausgeklammert, wie oben von mir schon angedeutet.) Wenn ich persönlich mit Sicherheit wüßte, daß der Priester A. und der Diakon B. tiefsitzende homosexuelle Tendenzen aufwiesen - und meiner Meinung nach kann das nicht auf Dauer verheimlicht werden - dann würde ich es unter keinen Umständen verantworten wollen, solchen Geistlichen Jugendliche - welchen Geschlechtes auch immer - anzuvertrauen. Denn es bestünde bei langfristigem Einsatz das ernste Risiko, daß junge Menschen in einer Phase der Suche und Unsicherheit bewußt oder unbewußt von solchen (geweihten) homosexuellen Personen in irgendeiner Weise falsch bestätigt oder gar in Richtung eines sogenannten "Coming-out" gedrängt würden, sodaß in sublimer Weise sogar eine Verführung vorläge. Interessant an der ganzen Diskussion ist auch die Begrifflichkeit. Mir scheint zum Beispiel der philosophisch-anthropologisch problematische Begriff einer (sexuellen) "Orientierung" auf die begrenzte Fachwissenschaft der heutigen Psychologie bzw. Medizin zu verweisen. Das Dokument aus Rom vermeidet diesen Begriff, da es sich nicht nur um eine medizinisch-psychologische oder ideologische Frage handelt und da anthropologisch-naturgesetzlich die Rede von mehreren "Orientierungen" oder (neuen Geschlechtern, wie Kardinal Grocholewski sinngemäß übersetzte) unsinnig wäre. Zenon Kardinal Grocholewski sagte im Radio-Vatikan-Interview zur Frage nach der Notwendigkeit des Dokumentes und im Hinblick auf die schon bisher häufigen Stellungnahmen der Glaubenskongregation zur Homosexualität: "Weil es auf diesem Gebiet in der heutigen Welt eine gewisse Desorientierung gibt. Viele vertreten die Position, daß die homosexuelle Neigung für den Menschen etwas Normales sei, sozusagen wie ein drittes Geschlecht. Dies widerspricht aber vollkommen der menschlichen Anthropologie, das widerspricht nach Auffassung der Kirche dem Naturgesetz. Gott selbst hat dies in die menschliche Natur eingeschrieben: es gibt zwei Geschlechter. Und so ist unsere Kongregation für das Bildungswesen von dem ausgegangen, was das Lehramt der Kirche lehrt!" Wenn daher einzelne Bischöfe den Begriff "Orientierung" trotzdem (weiter)verwenden, kann dies nur von einem abgeschlossenen Medizinstudium oder aber vom Bemühen herrühren, in gängiger Terminologie ad hominem zu sprechen. Es gibt aber keine gleichberechtigten Orientierungen, die sich da nebeneinander "Hetero-", "Homo-", "Bi-" und was alles sonst noch nennen könnten. Naturwidrige "Orientierungen", die niemals von der Kirche als in irgendeiner Weise (gleich)berechtigt (neben der "Heterosexualität") anerkannt werden können, definieren sich ausschließlich vom "Sex" her, und da haben wir schon im Unterscheiden vom "Hetero" eine bestimmte sexuelle Überkonzentration. Die Instruktion erinnert uns, daß die Kirche mit Recht keine sexuelle Orientierungen kennt oder akzeptiert, abgesehen von der pastoralen Liebe zu allen anvertrauten Seelen. Alles, was daher außerhalb des natürlichen von Gott selbst in Mann und Frau eingezeichneten Rahmens ist, birgt besondere Risken, und zwar in jeder Hinsicht. Ich bin davon überzeugt, daß die Bildungskongregation genau das herausgefunden hat: wir haben eine massive Anzahl von Zölibatsbrüchen in naturwidriger (!) und zusätzlich mißbrauchender Form bei jenen Kandidaten und Priestern, die sich eben als homosexuell bekannt oder herausgestellt haben. Ich sehe mit Weihbischof Prof. Dr. Andreas Laun in meinem Kommentar vom Vorjahr sehr wohl eine Differenz bei den Zölibatsbrüchen: abgesehen davon, daß schwere Sünde immer vorliegt, ist es wesentlich gravierender, wenn Zölibatsbrüche in homosexueller oder gar mißbrauchender Form geschehen. Die Perversion dessen, was Gott mit Mann und Frau gemeint hat, kommt hier objektiv erschwerend hinzu. Was den aufsehenerregenden Fachbeitrag des Psychologen Dr. Gerard J. M. van den Aardweg betrifft, so wird man nicht allen seinen Schlüssen zustimmen müssen. Er ist aber zweifellos von der eigenen fachlich-existentiellen Erfahrung getragen und von einer Fülle ihm bekannter konkreter Fälle, auch aus der Literatur. Eines zeigt er jedenfalls auch klar und überzeugend auf: diese Instruktion war längst fällig. Richtig liegt Aardweg damit: "Daher führt eine rein sexuelle Betrachtung der Homosexualität zu Fehleinschätzungen, wenn man sie auf die Priesterschaft und andere kirchliche Funktionen bezieht. Es geht nicht nur darum, ob der Priesteramtsanwärter ein Leben in Enthaltsamkeit führen könnte." Genau hier liegt nämlich die Schwäche so mancher Amtsträger in den USA und in unserem Sprachraum, die trotz Instruktion immer noch meinen - fast unbelehrbar erscheinend - daß man ruhig Homosexuelle (weiterhin) weihen könnte, wenn nur ihre Sexualität integriert wäre (schon wieder: als ob es einfach zwei gleichberechtigte und gleich gesunde "Orientierungen" überhaupt und im Klerus speziell geben dürfte oder sollte). Hilfreich ist auch diese Analyse Aardwegs: "Homosexuelle Sehnsüchte sind keine isolierten Triebe, sondern Symptome eines Gesamtdefizits in der emotionalen Entfaltung einer Person zu voller Männlich- bzw. Weiblichkeit. Das ist kein untergeordneter oder nebensächlicher Aspekt der Psyche. Mann oder Frau zu sein ist Teil der Substanz unserer geistigen Natur, Teil unserer persönlichen Identität. Aus dieser essentiellen Dimension des Daseins entstehen Beziehungen der eigenen Person zu anderen: zu Erwachsenen des eigenen und des anderen Geschlechts und zu Kindern." Sehr interessant ist auch ein von Aardweg genannter Faktor für eine mögliche Entstehung von Homosexualität: "fehlgeschlagene Anpassung an Mitglieder des gleichen Geschlechts". Absolut richtig liegt Aardweg beim scharfen Aufzeigen eines gefährlichen homosexuell eingefärbten Karrierismus, über den ich vor einem Jahr in meinem Kommentar auch schrieb - Aardweg sagt: "Unverbesserliche Homosexuelle haben manchmal ein besonderes Charisma, mit dem sie in der Gesellschaft rasch aufsteigen; ähnliches gilt auch für die Kirche. Sie wissen, wie man andere für sich gewinnt, denn sie sind meistens einfühlsam und unterwürfig. Andererseits agieren sie unehrlich, selten ohne versteckte Intentionen, und ihre innere Unzufriedenheit, ihre emotionale Frustration und fehlende Selbstkontrolle sind offensichtlich." Und auch dieses andere Phänomen hat Aardweg meiner Meinung nach richtig erkannt: "Man hört selten, wenn überhaupt, von einem Homo-Priester oder Seminaristen, der in der Nachfolge des Hl. Augustinus offen und demütig seine früheren homosexuellen Aktivitäten bereut und seine innere Umkehr bezeugt, selbst wenn seine homosexuelle Vorgeschichte ein offenes Geheimnis gewesen ist." Schließlich gebe ich ihm ganz klar darin recht: "Der beste praktische Leitfaden scheint zu sein, homosexuelle Tendenzen als Zeichen für eine unechte Berufung zu betrachten und diese Annahme nur beim Vorliegen überzeugender Beweise des Gegenteils aufzugeben." Sehr wertvoll sind dann die offiziellen Stellungnahmen des ehemaligen Päpstlichen Visitators der Diözese St. Pölten und ihres Priesterseminars, hatte der Visitator und heutige Diözesanbischof von St. Pölten, Dr. med. Dr. theol. Klaus Küng, ja am 12. August 2004 unter anderem leidvoll feststellen müssen: "Leider hat es auch schwerwiegende Fehlentwicklungen gegeben: dies wurde spätestens durch die pornographischen Bilder deutlich, die von einigen Seminaristen geradezu 'suchtartig' aus dem Internet geladen wurden. Sehr schmerzhaft war es für mich festzustellen, daß sich aktive homophile Beziehungen gebildet haben." Und so konnte er nun in einem aktuellen Interview mit den Vorarlberger Nachrichten zur Frage, warum dieses Dokument überhaupt notwendig war, sagen: "Weil sich anscheinend doch an manchen Orten und Klöstern eine homosexuelle Subkultur entwickelt hat. Es war auch das eine oder andere Priesterseminar betroffen. Das kann dazu führen, daß heterosexuell orientierte Männer sich abgestoßen fühlen. So etwas führt zu einer Unterminierung des Zölibats und erweckt den Eindruck einer Doppelmoral. Homosexuelle ziehen einander an. Andere fühlen sich in dieser homophilen Atmosphäre abgestoßen. Ich glaube, daß das Dokument durchaus angebracht war und wirklich begrüßenswert. Ich persönlich achte sehr darauf, gerade dann, wenn jemand älter ist, ob er wirklich eindeutig eine große Stabilitas auch im Sinne von Ausgeglichenheit erreicht." Die erste Stellungnahme Bischof Küngs zur Instruktion über die Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den Heiligen Weihen verwendet zwar auch eine Terminologie mancher Humanwissenschaften bzw. ihrer Fachwissenschafter, zeigt aber schon in ihrem ersten Satz den schweren Fehler vieler Leser und Diskutanten, sich bei der Analyse homosexueller Phänomene im angehenden Klerus nur auf begrenzte Fachwissenschaften wie z. B. auf die heutige Psychologie, die medizinische oder die biologische Anthropologie zu verlassen. Es wird nämlich meiner Meinung nach grundlegend übersehen, daß nur eine philosophische und theologische Anthropologie in der Lage sind, die Ergebnisses der begrenzten Fachwissenschaften bzw. der einzelnen Humanwissenschaften richtig zu bewerten und einzuordnen. (Hier gibt es im übrigen eine Analogie zu den Fehlern einiger Diskutanten betreffend die Evolution.) Und so meinte Bischof Klaus Küng, Mitglied der Römischen Kongregation für den Klerus und Konsultor des Päpstlichen Rates für die Familie: "Wer das Dokument verstehen will, muß sich auf die größeren Zusammenhänge einlassen, die sich aus dem christlichen Menschenbild ergeben. Der Mensch ist von Gott als Mann und Frau erschaffen. Geschlechtsverkehr gehört nach christlichem Verständnis in die Ehe, ist nur dort, in der Ehe, ganzheitlicher Ausdruck der gegenseitigen Hingabe mit Leib und Seele, wobei das Offensein, Vater bzw. Mutter zu werden, Bestandteil dieser Hingabe ist. Außerhalb der Ehe ist auch für heterosexuell geneigte Menschen Geschlechtsverkehr nicht statthaft. Bei homosexuell geneigten Personen ist eine solche eheliche Ganzhingabe nicht möglich und daher nach christlichem Verständnis niemals statthaft. - Abgesehen davon ist zu beachten, daß die geschlechtliche Orientierung ein wichtiger Bestandteil der Persönlichkeit jedes Menschen ist und die gesamte Denk-, Rede- und Verhaltensweise beeinflußt. Gerade deshalb würde es unter anderem für Priesteramtskandidaten mit homosexuellen Tendenzen schwierig sein, das christliche Bild der Ehegemeinschaft zwischen Mann und Frau glaubhaft zu vertreten. Homosexuell geneigte Menschen können aber sehr begabt, sehr fähig und sehr wertvoll sein. - Die Instruktion spricht stellenweise von homosexuell geneigten Menschen mit tief verwurzelter Prägung: gemeint ist eine homosexuelle Orientierung, die bis in die Kindheit zurückreicht und zu einer starken Prägung der Persönlichkeit geführt hat. - Zölibat ist der Verzicht auf Ehe und setzt prinzipiell eine heterosexuell orientierte Persönlichkeit voraus. Es wäre eine Unterminierung des Zölibates, wenn in einem Seminar oder in einem Kloster eine so genannte homosexuelle Subkultur besteht. Homosexuelle Personen ziehen sich an, heterosexuelle Personen fühlen sich jedoch von einer homophilen Atmosphäre eher abgestoßen, was für die Entwicklung solcher Seminare und Klöster entsprechende Folgen haben kann, wie es anscheinend die Erfahrung in den USA in einigen Fällen gezeigt hat. - Die römische Instruktion sagt nichts über den Einsatz von Priestern mit homosexuellen Neigungen. Sie sind jedenfalls - so wie heterosexuell orientierte - zur Enthaltsamkeit angehalten, und sicher ist, daß sie nicht für die Leitung von Seminaren, und im allgemeinen für die Ausbildung von Seminaristen in Frage kommen. Immer wieder wird die Meinung vertreten, die Instruktion habe mit dem gehäuften Vorkommen der Pädophilie zu tun: In Wirklichkeit kommt Pädophilie sowohl bei hetero- als auch bei homosexuell geneigten Personen vor." In zwei Interviews, mit www.kath.net und mit den Vorarlberger Nachrichten, verdeutlichte Seine Exzellenz Dr. Dr. Klaus Küng seine kirchliche Position: "Die Beurteilung, ob tief sitzende homosexuelle Neigungen vorliegen, ist Aufgabe des erfahrenen Begleiters bzw. fachlich kompetenter Berater. Es kann in der Zeit der Pubertät, vielleicht auch noch etwas später oder in besonderen Situationen ohne Vorliegen einer so starken Prägung wie oben beschrieben zu Manifestationen homosexueller Neigungen kommen. Solche Schwankungen können im jugendlichen Alter (Spätpubertät) auftreten. Die Grenzen können dabei wohl manchmal fließend sein." Zum Problem homosexueller Subkulturen fügt Bischof Küng hinzu: "Abgesehen von diesem großen Problem - wohl der eigentliche Hintergrund des Dokumentes - und den damit verbundenen Problemen, die auch in einer Diözese entstehen können, wenn sich 'Seilschaften' bilden, sind wohl doch auch pastorale Aspekte mit diesem Fragenkomplex verknüpft." Und zur Problematik homosexueller Priester sowie zum Vorwurf der Diskriminierung sagt der ehemalige Päpstliche Visitator dann noch: "Über die Ursachen der Homosexualität wird ja immer noch diskutiert. Es gibt unterschiedliche Meinungen. Die meisten Autoren sind sich einig, daß mehrere Faktoren eine Rolle spielen. Es kann oft schon sehr früh diese tiefgreifende Veränderung Platz greifen, in den ersten zwei, drei Lebensjahren schon. - Es handelt sich nicht um Diskriminierung, sondern um die Wahrnehmung echter Probleme, die oft tief sitzende Wurzeln haben, deren Entstehen und Entwicklung nicht dem Willen der Betroffenen entsprungen sind. Auch die Auswirkungen sind komplex und bedürfen einer differenzierten Sicht, um solchen Priestern eine fruchtbare Wirksamkeit zu ermöglichen, ohne unnötige Gefährdungen einzugehen." Der an der Gregoriana in Rom lehrende Psychologieprofessor Pater Dr. Hans Zollner gibt dem ehemaligen Päpstlichen Visitator und promovierten Mediziner Dr. Dr. Klaus Küng recht. In einem Radio-Vatikan-Interview sagte er: "In gleichgeschlechtlichen Gruppen kann man bei homosexuellen Männern sehr oft feststellen, daß es um Phänomene wie Eifersucht und Klüngelei geht. Das ist für kirchliche Kreise eine schwierige Frage, wenn homosexuelle Priester ihre jeweiligen Freunde, Bekannten oder auch homosexuelle Partner nachziehen und so eine Seilschaft entstehen würde, die nicht auf Qualifikation beruht, sondern darauf, daß eine gegenseitige Anziehung vorhanden ist." Auf weiteres Befragen fügte er noch hinzu: "Meines Erachtens sind sehr viele Menschen, die sich als homosexuell erleben, nicht in diesem Sinn ausschließlich tief verwurzelt homosexuell. - Das Problem ist heute, daß durch die gesellschaftliche Anerkennung der Homosexualität, die schon sehr weit gediehen ist, viele glauben, Homosexualität sein eine völlig problemlose Variante der menschlichen Sexualität. Ich glaube das tatsächlich nicht (...) Ich kenne sehr viele homosexuelle Priester, die heute einen guten Dienst tun. Aber ich kenne auch sehr viele homosexuelle Priester, die ganz massive Schwierigkeiten haben in ihrer Identitätssuche für sich selber und in der Weise, in der diese Identitätssuche Energie und Zeit verschlingt, die sie eigentlich dafür nutzen sollten, daß sie Menschen angemessen begleiten können auf ihrem Weg zu Gott." Pater John Harvey, Oblate des heiligen Franz von Sales (dies ist auch die Ordensheimat von Weihbischof Laun) und Leiter der Organisation Courage International, die sich Männer und Frauen annimmt, die gleichgeschlechtliche Neigungen haben, meinte in einem ZENIT-Interview am 5. Dezember 2005, daß die Instruktion genau jene Erklärungen enthalte, die an der Zeit waren: "Ich denke, daß diese Instruktion sehr gelungen ist, weil nicht versucht wird, jede Frage zu beantworten. Gleich zu Beginn wird das erklärt, und das ist etwas sehr Wohltuendes. In dem neuen Dokument werden einfach jene Richtlinien festgelegt, an denen sich Bischöfe, Leiter von Priesterseminaren und jene Personen, die außerdem im Seminar tätig sind, orientieren sollen. Meiner Ansicht nach ist es überaus klug, die letzte Verantwortung bei den Bischöfen und Regenten zu belassen, die schließlich die Entscheidungen treffen müssen. Das ist, glaube ich, besser, als jede einzelne Frage zu beantworten. Nun steht eindeutig fest, welche Priesteramtskandidaten sich die Kirche nicht wünscht: solche, die die Homosexualität praktizieren, und solche, die homosexuelle Einstellungen fördern. Solche Menschen sollten nicht im Priesterseminar sein. Im Dokument wird zwischen Personen mit tief sitzenden homosexuellen Tendenzen und solchen mit vorübergehenden gleichgeschlechtlichen Neigungen unterschieden Es ist sehr richtig, daß manche homosexuellen Tendenzen nur Ausdruck eines vorübergehenden Problems sind, wie es etwa in einer noch nicht abgeschlossenen Adoleszenz auftreten kann." Und zur Bedeutung des Dokumentes formuliert Pater Harvey: "Seine Bedeutung liegt darin, daß es sich um eine Aussage handelt, die für die Weltkirche gilt und nicht nur für die USA. Jahrelang haben wir in der Kirche in den Vereinigten Staaten Menschen gehabt, die sich darum bemüht haben, eine so genannte homosexuelle Kultur voranzutreiben. Konkret spreche ich von Gruppierungen wie 'Dignity', 'New Age Ministry' und verschiedenen pastoralen Hilfsdiensten, die sich homosexueller Menschen annehmen. Es ist an der Zeit, in der Kirche klar zu betonen, daß man es einfach berücksichtigen muß, wenn ein Priesteramtskandidat homosexuelle Tendenzen hat. Solche Menschen sollten ihre Neigung zum gleichen Geschlecht nicht verstecken oder lügen müssen. Man muß auch hervorheben, daß Personen mit Neigungen zum gleichen Geschlecht nicht automatisch vom Seminar ausgeschlossen sind. Viele Jugendliche behaupten, sich beizeiten vom gleichen Geschlecht angezogen zu fühlen. Aber sogar diese könnten durchaus Priester werden, wenn sie lernen, ihre Neigungen zu beherrschen. Es gilt zwischen vorübergehenden gleichgeschlechtlichen Neigungen und tief sitzenden, zerstörerischen homosexuellen Tendenzen zu unterscheiden. Wir sind sehr froh, mit dem neuen Dokument eine Richtlinie in der Hand zu haben, die man in der Seelsorge einsetzen kann. Zumindest beabsichtige ich, das zu tun." Es ist im übrigen richtig, daß die Römische Instruktion indirekt wohl auch so verstanden werden kann, daß Sexualität vor den Heiligen Weihen glasklar thematisiert wird, da die falsche Haltung "Priester sind asexuell" nach hinten los gehen kann ... Zur Frage der Erkennbarkeit sagt Pater Harvey: "Aber in einem längeren Gesprächsprozeß können Psychologen und Theologen doch herausfinden, ob jemand eine tief sitzende Tendenz zum gleichen Geschlecht hat oder nicht. Die Priesterseminare benötigen gute katholische Psychiater, die mit den Verantwortlichen all diese Punkte durcharbeiten, damit man zwischen Männern mit vorübergehenden und dauerhaften Neigungen zum gleichen Geschlecht unterscheiden kann. Wir brauchen auch mehr Informationen darüber, wie man mit Teenagern umgehen soll, die sich homosexuell nennen. Wir müssen sie ernst nehmen und ihnen beibringen, ein reines Leben zu führen. Das ist eine der Aufgaben von 'Courage International'. Es gibt Menschen, die homosexuelle Neigungen haben und keusch leben. Eine große Anzahl von Menschen mit gleichgeschlechtlichen Neigungen ist in der Lage, das zu tun (...) Jeder Priesteramtskandidat, der gleichgeschlechtliche Neigungen hat, sollte einen katholischen Psychologen aufsuchen und ihm oder ihr Erlaubnis geben, das Seminar über die jeweilige Situation in Kenntnis zu setzen. Das wäre höchst sinnvoll. Affektive Reife bedeutet, daß man zum Erwachsenen geworden ist und gelernt hat, mit den eigenen Gefühlen umzugehen: man läßt sich nicht einfach gehen. Es ist ein trauriges Zeichen, wenn ein junger Erwachsener nicht an sich arbeiten kann (...) Psychologische Untersuchungen haben erwiesen, daß homosexuelle Neigungen unter anderem durch ein Trauma ausgelöst werden können, durch eine traumatische Erfahrung mit den eigenen Eltern oder mit Gleichaltrigen. Jedenfalls treten homosexuelle Tendenzen relativ früh im Leben auf, weil sie sich als Grundhaltung bei jenen Kindern ausbilden können, die sich vom Elternteil gleichen Geschlechts lösen und unfähig sind, mit Gleichaltrigen in Beziehung zu treten. Das beeinflußt die Weise, wie sie dann später Frauen und Männern begegnen werden. (...) Ein guter Regens zieht, wenn jemand in dieser Hinsicht auffällig ist, einen Fachmann von außen hinzu, der eine professionelle Beurteilung abgeben kann. Im Falle eines Seminaristen sollte er außerdem einen Psychiater mit einbeziehen, der die betroffene Person untersucht und danach den Regens informiert. Privatangelegenheiten können vertraulich behandelt werden, aber der Psychiater muß auf jeden Fall darüber informieren, ob der Betroffene für den Priesterberuf geeignet ist oder nicht. Seine Fachmeinung bedeutet dann nicht automatisch die endgültige Entscheidung, sondern eben eine Meinung. Ich bin davon überzeugt, daß der Klärungsprozeß bei guten katholischen Psychologen in guten Händen ist." Und der vom Heiligen Stuhl beauftragte Kommentator der Instruktion im Osservatore Romano vom 30. November 2005, Msgr. Dr. Tony Anatrella, französischer Psychoanalytiker und erfahrener Sozialpsychologe sowie Konsultor des Päpstlichen Rates für die Familie, bot eine im deutschen Sprachraum noch zu wenig bekannte Verstehenshilfe für die neue Instruktion aus Rom und für die Richtigkeit der schon bisher geltenden Regelungen. Die Kirche könne eine unvollständige Sicht der Sexualität nicht akzeptieren, denn die Erfahrung habe gezeigt, daß die seelsorglichen Beziehungen von homosexuellen Priestern sehr viel komplizierter seien. Auch wenn Homosexuelle nie eine sexuelle Erfahrung gemacht und sich dem Zölibat voll verschrieben hätten, seien diese keine geeigneten Kandidaten für den katholischen Klerus. Selbst wenn diese sich bemühten, der Lehre der Kirche gemäß zu leben, hätten die psychologischen Folgen Auswirkungen auf der pastoralen Ebene. Es gäbe bei Homosexuellen die Tendenz, nur einige wenige Freunde zu haben, sich mit Hilfe eines Clans ähnlicher Personentypen von anderen zu isolieren, Pfarrkindern ihre Beschwerden zu verübeln, andere Schwule für den Priesterberuf anzuwerben und mit der kirchlichen Autorität nach dem System von Verführung und Zurückweisung zu handeln. Die Begleiterscheinungen einer gleichgeschlechtlichen Anziehung seien der Grund, warum die Kirche beschlossen habe, homosexuelle Männer nicht zu weihen. Schon immer habe die Kirche dies geäußert - Msgr. Anatrella verwies auf Entscheidungen der Pariser Synode und des Dritten und Vierten Lateran-Konzils. "Unglücklicherweise hat seit vielen Jahren eine permissive Haltung in einigen Ländern dazu geführt, daß Leute dachten, Priesteramtskandidaten könnten ruhig geweiht werden, solange sie die perfekte Enthaltsamkeit auf sich nehmen würden." Probleme und Skandale hätten aber gezeigt, daß eine liberale Haltung nicht von Weisheit getragen gewesen wäre. Homosexualität sei eine Tendenz und keine Identität. "Die Kirche hat die Pflicht, neu in Erinnerung zu rufen, daß die homosexuelle Tendenz eine Kontra-Indikation für die Berufung zu den Heiligen Weihen ist." Und Msgr. Anatrella erläutert - wie es weiter oben schon ähnlich nachlesbar war: "Ein Mann, der sich darauf vorbereitet, Priester zu werden im Blick auf die Menschheit Christi, in einem bräutlichen Bund mit der Kirche und im Verständnis geistlicher Vaterschaft, muß frei sein von allem, was die fruchtbare Ausübung seines Amtes behindern würde." Der Pariser Psychologe geht davon aus, daß Homosexuelle dazu nicht in der Lage wären. "Der bräutliche Bund und die geistliche Vaterschaft sind der Homosexualität fremd, welche das eheliche Leben und das priesterliche Leben weder verwirklichen noch symbolisieren kann." Eine Person mit homosexuellen Tendenzen sollte nach Meinung Anatrellas "nicht für die Priesterausbildung akzeptiert werden, oder es muß, wenn sie akzeptiert worden ist, bevor man von dieser Situation etwas bemerkt hätte, ihre Ausbildung abgebrochen werden". "Man muß sich freimachen von der Idee, die zur Auffassung verleitet, daß solange eine homosexuelle Person ihre zölibatäre Verpflichtung in Keuschheit respektierte, es dann keine Probleme geben würde und sie somit zum Priester geweiht werden könnte", so der französische Priester und Psychologe Msgr. Dr. Tony Anatrella. Eine "Lebensübergabe durch die Heiligen Weihen setzt aber voraus, daß der Kandidat eine ausreichende affektive und sexuelle Reife erlangt hat, und zwar in voller Übereinstimmung mit seiner männlichen Geschlechtsidentität". "Er muß im Prinzip für die Ehe taugen und fähig sein, Vaterschaft gegenüber seinen Kindern auszuüben. Und es geschieht unter diesen Umständen erlangter Reife, daß der Kandidat auf die Ausübung dieser Fähigkeiten verzichtet, um sich selbst Gott im Priestertum zu schenken." Besonders wertvoll ist dann noch die von Anatrella angebotene Liste bestimmter Warnsignale, die Seminarregenten und andere Ausbildner alarmieren sollten, daß unter Umständen ein Kandidat homosexuelle Tendenzen aufweise. Unter anderem nennt er den Fall, daß Studenten eine sehr problematische Beziehung zu ihren Vätern hätten, daß sie sich mit ihrer Identität nicht zurechtfänden, daß sie sich zu isolieren suchten, daß sie Probleme bei der Besprechung sexueller Fragen hätten, daß sie Internetpornographie konsumierten, daß sie den Anschein eines tiefen Schuldgefühls zeigten oder daß sie sich oft selbst als Opfer sehen oder darstellen würden. Neben den Auswirkungen in der Seelsorge könnte aber ein Akzeptieren der Homosexualität eine destabilisierende Wirkung auf das Leben des einzelnen und der Gesellschaft als ganzes haben. Daher sei es die Pflicht der Katholischen Kirche, gegen die Tolerierung eines "unvollständigen und unreifen" Verständnisses der menschlichen Sexualität aufzutreten. Sicher impliziere die vatikanische Instruktion Proteste, vor allem von Homosexuellen, die bereits Priester sind. Aber solche Proteste würden zeigen, daß "sie sich bereits in einer unangenehmen Situation befinden". Priester, die eine Anziehung zum gleichen Geschlecht bei sich feststellen, sollten ihre Anstrengungen verdoppeln, um enthaltsam zu leben. "Innerhalb des Klerus sind Homosexuelle nicht repräsentativ vertreten", erklärt Msgr. Dr. Anatrella. "Sie sind in der Minderheit." Auch den Vorwurf, die Kirche sei homophob, weist Anatrella zurück. Das sei "ein Droh-Slogan". Die Instruktion bestehe im übrigen darauf, daß homosexuelle Personen respektvoll zu behandeln wären. Es muß ihnen geholfen werden, daß sie "in Treue zu ihrer Taufe leben und alle sittlichen Konsequenzen des Christlichen Lebens auf sich nehmen, aber sie können nicht zu den Heiligen Weihen berufen werden." Der Vatikan duldet keinen Haß gegenüber jenen, die an gleichgeschlechtlichen Regungen leiden. Dennoch müsse die Kirche garantieren, daß die Priesteramtskandidaten gut auf das Priesteramt vorbereitet würden. "Das Priesteramt ist kein Recht." Der Priester Richard John Neuhaus erklärte auf der Webseite des Institute on Religion and Public Life bereits am 23. November 2005: "The new Vatican instruction is clearly aimed at countering what Archbishop Wilton Gregory, when president of the U.S. bishops conference, called the homosexualization of the priesthood that has turned many young men away from a priestly vocation. - During the years of the sex abuse crisis - a crisis mainly occasioned by homosexual priests having sex with teenage boys - I was famous (or infamous) for saying that it was all about three things: fidelity, fidelity, and fidelity. The story of the new instruction from Rome will likewise be about three things: implementation, implementation, and implementation." (Übersetzung: "Die neue vatikanische Instruktion ist klar dagegen ausgerichtet, was Erzbischof Wilton Gregory, damals Präsident der US-amerikanischen Bischofskonferenz, als Homosexualisierung des Klerus benannte, die nämlich viele junge Männer von einer Priesterberufung abgehalten hatte. - Während der Jahre der durch sexuellen Mißbrauch verursachten Krise - einer Krise, die hauptsächlich durch homosexuelle Priester verursacht war, die mit Teenager-Buben Sex hatten - wurde ich berühmt [oder berüchtigt], als ich sagte, daß es im Grunde um drei Dinge ging: Treue, Treue, Treue. Bei der Geschichte rund um die neue Instruktion aus Rom wird es ebenfalls um drei Dinge gehen: Anwendung, Anwendung, Anwendung.") Und er liegt richtig, denn nach dem Willen des Heiligen Stuhles müssen die Normen der Instruktion in jedem Land bei der Ausarbeitung oder Aktualisierung der fundamentalen Normen für die Priesterausbildung beachtet werden. Außerdem müssen die Vorschriften, die nun durch die Instruktion besser und mit größerer Rechtssicherheit aufscheinen, von allen Oberen gläubig eingehalten werden, um den zukünftigen Priestern eine angemessene Ausbildung zu garantieren im Blick auf das Gut beider: des Kandidaten und der Kirche. Und so wollen wir in der heiligen Adventzeit alle genannten Personen ins Gebet einschließen, auf daß die Kirche in allen Erdteilen von reichem und gesundem Wachstum getragen sei. Eine gute Adventzeit als Vorbereitung auf das Geheimnis der Geburt des Gott-Menschen wünscht Euch allen Euer Padre Alex - Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik www.padre.at |
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