3. APRIL 2008: AUFGRUND DER PRESSEINFORMATION DES BISTUMS ST. PÖLTEN, DASS SEINE HEILIGKEIT PAPST BENEDIKT XVI. DIE VON DIÖZESANBISCHOF DR. DR. KLAUS KÜNG GETROFFENEN DISZIPLINARMASSNAHMEN BESTÄTIGT UND SOMIT DIE BEIDEN EHEMALIGEN PRIESTERAUSBILDNER ZUNÄCHST VON JEDEM PRIESTERLICHEN DIENST SUSPENDIERT WAREN, ERGIBT SICH AUCH FÜR IMMER DIE ENDGÜLTIGE GLAUBWÜRDIGKEIT DES HIER VORLIEGENDEN VERTEIDIGUNGSDOKUMENTES (UND DIE VERLOGENHEIT DES MANIPULATIVEN BUCHES "DER WAHRHEIT DIE EHRE! DER SKANDAL VON ST. PÖLTEN").
Achtung: auf dieser Seite gibt es Linkverbindungen zu einem anonymen Portal, dessen Redaktion nicht bekannt ist. Die Verlinkungen geschehen ausschließlich im Interesse der Selbstverteidigung und Verpflichtung zur Wahrheit nach dem Vorbild des regierenden katholischen Diözesanbischofs von St. Pölten, der eben zu diesem einzigen Zwecke seinen Bischöflichen Sekretär dorthin einen wichtigen Artikel einsenden ließ.
Zum weiteren Vorverständnis: aufgrund ungerechter Angriffe einer - wenn auch unbedeutenden Gruppe - geht es bei dieser kurzen Überblicksseite nicht nur um die jedem zustehende Verteidigung, sondern vor allem um das Ziel eines vorbildlichen Umganges der Kirche mit der Wahrheit unleugbarer Geschehnisse.
Lassen Sie sich daher nicht von einer kleinen Gruppe rechtslastiger Verdreher der rechtskräftig erwiesenen Fakten verunsichern, sondern lesen Sie die bleibend aktuellen und zukunftsweisenden Kommentare Dr. Pytliks zum Fall St. Pölten und zur Homosexuellen-Frage im katholischen Klerus: (1) - (2) - (3) - (4) - (5) - (6) - (7) - (8)
Zur besseren Verteidigung erfolgt die Kurzdarstellung nicht in der Ich-Form. Es gab keine Interessenkonflikte: Dr. Alexander Pytlik war immer schon gesuchte Vertrauensperson, nicht nur im Fall militärischer Prozesse, sondern auch im Zuge des weltbekannten Falles St. Pölten, wo eine Apostolische Visitation stattfand.
[Besuchen Sie auch die Internationale Seite von Padre Alex und das deutschsprachige Blogbuch von Padre Alex!]
In St. Pölten beschränkte sich die Tätigkeit von Dr. Alexander Pytlik als Vertrauensperson beispielsweise auf das Begleiten eines nach eigenen Angaben unter Druck gesetzten (ehemaligen) Seminaristen, der schließlich diesen Druck bei der Kriminalpolizei meldete, um prüfen zu lassen, ob es sich um eine Nötigung nach österreichischem Strafrecht handelte. Die bekannte Unbestechlichkeit von Dr. Pytlik führte dann auch dazu, daß der vom Diener Gottes Johannes Paul II. eingesetzte Apostolische Visitator Dr. Dr. Klaus Küng nach Rücksprache mit zwei zuständigen Bischöfen um dessen zeitweilige Mitarbeit bat, sodaß ihn einige als einen der Rechtsberater des Visitators bezeichneten.
(Catholic
World Report - Vienna - Wien - St. Pölten - Eichstätt)
Ein österreichisches Wochenmagazin namens "profil"
veröffentlichte bekanntlich als erstes die kompromittierenden
Photographien aus der Diözese St. Pölten, welche im Sommer 2004 um
die Welt gingen. Noch gibt es keine seriöse medienwissenschaftliche Arbeit über dieses Phänomen. Die beiden ehemaligen Vorsteher des
von Bischof Dr. Kurt Krenn unter Zustimmung des Heiligen Stuhles im
August 2004 geschlossenen Priesterseminars St. Pölten strengten
staatliche Prozesse gegen "profil" - maßgeblich wegen Verletzung ihrer Privatsphäre - an. Bereits im Juli und im September 2005 sind zu Lasten der beiden Antragsteller Prälat Ulrich Küchl und Dr.
Wolfgang Rothe erste (per 24. Mai und 28. Juni 2006 rechtskräftig bestätigte [Achtung: die zuvor anklickbare Linkverbindung führt zu einem anonymen Portal, dessen Redaktion nicht bekannt ist. Die Verlinkungen geschehen ausschließlich im Interesse der Selbstverteidigung und Verpflichtung zur Wahrheit nach dem Vorbild des regierenden katholischen Diözesanbischofs von St. Pölten, der eben zu diesem einzigen Zwecke seinen Bischöflichen Sekretär dorthin einen wichtigen Artikel einsenden ließ.]) Urteile ergangen, die an Deutlichkeit wenig zu wünschen übrig lassen. Somit ist die
von einer nicht seriös wirkenden oberösterreichischen
Monatszeitung [Achtung: die zuvor anklickbare Linkverbindung führt zu einem anonymen Portal, dessen Redaktion nicht bekannt ist. Die Verlinkungen geschehen ausschließlich im Interesse der Selbstverteidigung und Verpflichtung zur Wahrheit nach dem Vorbild des regierenden katholischen Diözesanbischofs von St. Pölten, der eben zu diesem einzigen Zwecke seinen Bischöflichen Sekretär dorthin einen wichtigen Artikel einsenden ließ.] gestartete Kampagne gegen die von Johannes Paul II. angeordnete Apostolische Visitation gescheitert. Das nicht mehr ernstnehmbare Blatt [Achtung: die zuvor anklickbare Linkverbindung führt zu einem anonymen Portal, dessen Redaktion nicht bekannt ist. Die Verlinkungen geschehen ausschließlich im Interesse der Selbstverteidigung und Verpflichtung zur Wahrheit nach dem Vorbild des regierenden katholischen Diözesanbischofs von St. Pölten, der eben zu diesem einzigen Zwecke seinen Bischöflichen Sekretär dorthin einen wichtigen Artikel einsenden ließ.] schreckte sogar nicht davor zurück, die Echtheit der Unterschrift des verstorbenen Papstes auf der schriftlichen Rücktrittsbitte an Bischof Krenn und auf der Ernennungsbulle für dessen Nachfolger Dr. Dr. Klaus Küng zu bezweifeln ...
Ein außerkirchlicher ziviler Prozeß konnte und kann zudem nicht all das, was sich bestimmte fanatische Krenn-Anhänger dazu zum
Schaden des kirchlichen Gemeinwohls hineingedacht hatten. Wichtige Zeugen zogen sich auf das Amtsgeheimnis zurück. Damit aber konnte eine außerkirchliche Wahrheitsfindung nicht mehr vollständig
vorgenommen werden (die kirchenrechtliche Wahrheitsfindung geschah eben zunächst durch die Päpstliche Visitation). Wenn somit in der zweiten zivilen Gerichtsinstanz des gegen "profil" agestrengten Verfahrens in Österreich trotzdem ein Schmerzensgeld wegen Verletzung der
bürgerlichen Persönlichkeitsrechte der beiden ehemaligen
Seminarvorsteher zugesprochen worden wäre, so hätte dies
innerkirchlich wenig bedeutet. Deshalb hatte Diözesanbischof Dr. Dr.
Klaus Küng ausgesendet: "Dabei ist zu bedenken, daß
vom kirchlichen Standpunkt aus betrachtet das von Propst Küchl
und Dr. Rothe angestrebte zivilrechtliche Verfahren für eine
Klärung nicht ausreichend ist." Wer hätte je das
jedem Staatsbürger zustehende Persönlichkeitsrecht abgeleugnet? Nur:
für einen katholischen Priester ist es nicht ausreichend, sich
lediglich auf eine vom Staat zu schützende Privatsphäre zu
berufen.
Auch die Zeugenaussage von Mag. Karl
Rottenschlager, dem Leiter der vielseitig anerkannten St. Pöltener
Emmausgemeinschaft, war beim selben staatlichen Verfahren von Bedeutung. Rottenschlager stand
mit verschiedenen Seminaristen im Kontakt und erklärte, von
diesen detaillierte Informationen über die Zustände im
Priesterseminar erhalten zu haben. Es gab also nicht nur einen einzigen "Kronzeugen". Mag. Rottenschlager nannte auch den Namen des in Deutschland tätigen österreichischen
Priesters und Kirchenrechtlers Alexander Pytlik als einen der
Rechtsberater von Bischof Küng. Da es Pytlik sowohl im
Rahmen der zeitweiligen Mitarbeit bei der Apostolischen Visitation
als auch bei seiner schon seit Jahren angebotenen Tätigkeit als
behördliche Begleitperson (oft auch Vertrauensperson benannt)
nur um die Ermöglichung der wahren Faktenlage ging, wurde aus
den Aussagen Rottenschlagers indirekt klar, daß im Falle von
Pytlik nicht nur kein (von bestimmten Grüppchen formulierter und
an ein - von den katholischen Bischofskonferenzen Deutschlands und Österreichs kritisiertes - anonymes Portal versandter) Interessenkonflikt
vorlag, sondern sogar eine ethische Verpflichtung, sich der Bitte,
als Begleitperson bei Behördenwegen zu fungieren, nicht zu
entziehen.
Dr. Pytlik wurde darauf angesprochen und gefragt: "Warum werden Vertrauenspersonen so
gerne angegriffen?" Seine Antwort: "Nun, das ist nichts Neues.
Immer dann, wenn Benachteiligte oder unter Druck gesetzte Personen
das Recht in Anspruch nehmen, nicht alleine zu Behörden zu
gehen, sondern in Begleitung einer sogenannten Vertrauensperson,
erregt dies Ärger sowohl bei militärischen Vorgesetzten als
auch bei Personen, die dadurch fürchten, daß über sie
Wahres ausgesagt werden könnte, das sonst unterdrückt
bliebe. Ich bin also diese Angriffe gewohnt: diese reichen von
'Volksanwalt für Minimalisten, die selbst etwas angestellt
haben' bishin zum Vorwurf der aktiven Parteiergreifung. In
Wirklichkeit garantiert die sogenannte Vertrauensperson als neutrale
behördliche Begleitperson nur eine gewisse
Grundrechtsatmosphäre, sodaß höhere Gewähr
gegeben ist, daß keine Menschenrechte verletzt werden und daß
der normale Ton des Anstands gewahrt bleibt und wirklich alles auf
den Tisch kommt, um zu einer gerechten Lösung zu kommen."
Der oben bereits angesprochene Seminarist war also mit einigen anderen im Wiener Medienprozeß Zeuge gegen seine zwei früheren Vorgesetzten. Ende Juni 2004 war ihm eine vorgefertigte Erklärung präsentiert worden, die seinen (vor
Gericht wiederum bestätigten) ursprünglichen belastenden
Aussagen widersprochen hatte. Derselbe R. fühlte sich genötigt, zu
unterschreiben. Mittlerweile ist das Verfahren wegen Nötigung
gegen die Ex-Vorsteher eingestellt, was aber lediglich bedeutet, daß
der bisher im übrigen nicht entkräftete Druck keine
strafrechtliche Verfolgung nach österreichischem Recht nach sich
gezogen hat und daher so nicht als Nötigung bezeichnet werden
kann. Die Richterin Natalia Frohner hat jedoch am 15. September 2005 in ihrem Urteil [Achtung: die zuvor anklickbare Linkverbindung führt zu einem anonymen Portal, dessen Redaktion nicht bekannt ist. Die Verlinkungen geschehen ausschließlich im Interesse der Selbstverteidigung und Verpflichtung zur Wahrheit nach dem Vorbild des regierenden katholischen Diözesanbischofs von St. Pölten, der eben zu diesem einzigen Zwecke seinen Bischöflichen Sekretär dorthin einen wichtigen Artikel einsenden ließ.], das eine Niederlage in allen Punkten für die beiden Antragsteller Küchl und Rothe bedeutete, mehrfach auf den ausgeübten Druck aufmerksam gemacht. Während desselben Verfahrens wurden dann zudem von einem der Antragsteller gegen den Zeugen R. derart übertriebene und unbewiesene
Beschuldigungen über seine Zeit in einem Vorseminar geäußert,
daß Dr. Pytlik auf Bitten desselben Zeugen R. ein Zeugnis des
dafür kompetenten zweiten Direktors des Horner Propädeutikums einholte und dieses mit einem Begleitschreiben [Achtung: die zuvor anklickbare Linkverbindung führt zu einem anonymen Portal, dessen Redaktion nicht bekannt ist. Die Verlinkungen geschehen ausschließlich im Interesse der Selbstverteidigung und Verpflichtung zur Wahrheit nach dem Vorbild des regierenden katholischen Diözesanbischofs von St. Pölten, der eben zu diesem einzigen Zwecke seinen Bischöflichen Sekretär dorthin einen wichtigen Artikel einsenden ließ.] dem Zeugen gerne zur Verfügung stellte. Somit konnte auch hier dem Menschenrecht auf
Verteidigung gegen falsche Anschuldigungen gedient werden. Nebenbei ist durch dieses Zeugnis [Achtung: die zuvor anklickbare Linkverbindung führt zu einem anonymen Portal, dessen Redaktion nicht bekannt ist. Die Verlinkungen geschehen ausschließlich im Interesse der Selbstverteidigung und Verpflichtung zur Wahrheit nach dem Vorbild des regierenden katholischen Diözesanbischofs von St. Pölten, der eben zu diesem einzigen Zwecke seinen Bischöflichen Sekretär dorthin einen wichtigen Artikel einsenden ließ.] die Theorie ad absurdum geführt, daß angeblich Seminaristen zum "Sturz" Bischof Krenns eingeschleust worden wären.
Der Priester und promovierte Kirchenrechtler Alexander Pytlik wurde
1969 in Wien geboren und 1994 für die österreichische
Militärdiözese zum Priester geweiht. Auf Bitten von
Militärbischof Werner teilten ihm die mittlerweile emeritierten Bischöfe Dr. Krenn und
(Generalvikar) Dr. Fasching zwei Zivilpfarreien in der Diözese St.
Pölten zu - gleichzeitig absolvierte Pytlik erfolgreich den damit
verbundenen pastoralen Hochschullehrgang. Nach dem vorgesehenen Jahr
schickte ihn der österreichische Militärbischof Werner zum
Studium nach Rom, wo er im Kirchenrecht promovierte. Im Jahr
2002 trat er in der Diözese Eichstätt den Posten des
Vizeoffizials
an. Neben seiner Tätigkeit am Eichstätter
Diözesangericht wirkt Pytlik auch als Seelsorger der
Wallfahrtspfarrei Buchenhüll
vor den Toren von Eichstätt und im Zentrum für die liturgische Gemeinde der außerordentlichen Form des Römischen Ritus mit ihrer Hauptkirche St. Peter und Paul. Im Internet betreibt Pytlik eine
häufig besuchte Homepage. Die Medienarbeit von Pytlik erstreckt
sich auch auf das österreichische Fernsehen. Er wurde bereits 15 Mal
zur Barbara-Karlich-Show
geladen und hat dort zu religiösen und sittlichen Themen die kirchliche
Position gemäß Naturrecht und Katechismus eindrücklich
darstellen können.
Bekanntlich ist die Apostolische
Visitation seit 8. Oktober 2004 abgeschlossen. Die Gründe, die
den Heiligen Vater Johannes Paul II. wohl bewogen hatten, Bischof
Krenn um seinen Rücktritt zu ersuchen, sodaß zeitgleich
die Rücktritte von Krenn und Fasching angenommen werden konnten,
nannte der Apostolische Visitator öffentlich. Daher geht das
Verlangen nach einem öffentlichen Abschlußbericht in die
Leere und soll offenbar durch wiederholtes Vorbringen eine absurde Krenn-Dolchstoßlegende erzeugen. Zur Versachlichung seien aber
hier einige Gründe aufgelistet, die Dr. Pytlik in seinem
Blogbuch
aus den öffentlichen Quellen heraus zusammengefaßt hat:
1.
(12. August 2004) "Im Priesterseminar der Diözese St.
Pölten wurde in den letzten Jahren zu wenig auf die
erforderlichen Auswahlkriterien geachtet."
2. (12. August
2004) "Leider hat es auch schwerwiegende Fehlentwicklungen
gegeben: dies wurde spätestens durch die pornographischen Bilder
deutlich, die von einigen Seminaristen geradezu 'suchtartig' aus dem
Internet geladen wurden."
3. (12. August 2004) "Sehr
schmerzhaft war es für mich festzustellen, daß sich aktive
homophile Beziehungen gebildet haben." (9. Oktober 2004)
"Ohne Zweifel. Ich glaube, das (der
Sex-Skandal, Anm.) hat letztlich den Ausschlag gegeben."
4.
(9. Oktober 2004) "Ich glaube, es waren gesundheitliche
Fragen, wobei er (Krenn, Anm.)
betont, er ist ganz gesund. Ganz gesund ist er wirklich nicht."
5.
(9. Oktober 2004) In der Diözese habe es "große
Spannungen und Feindbild-Denken" gegeben.
6. (9. Oktober
2004) Es sei auch das Problem entstanden, daß Bischof Krenn
"bestimmten Personen, die er schon im Widerstand eingesetzt
hat, total vertraute und es einfach auch nicht wahrhaben wollte, was
da geschehen ist".
7. (9. Oktober 2004) Es habe dann auch
Stellungnahmen von Bischof Krenn gegeben, "die er abgegeben
hat zu Dingen, wo man sagen muß, das ist bedauerlich, da müssen
wir uns entschuldigen, daß das passiert ist. Das darf nicht
passieren. Wenn so was passiert, muß man sehr rasch
korrigieren. Das hat schon den Ausschlag gegeben".
Mittlerweile ist sogar durch staatliche Verfahren in letzter
Instanz - wenig überraschend - der Wahrheitsgehalt im Kern der von
"profil" [Achtung: die zuvor anklickbare Linkverbindung führt zu einem anonymen Portal, dessen Redaktion nicht bekannt ist. Die Verlinkungen geschehen ausschließlich im Interesse der Selbstverteidigung und Verpflichtung zur Wahrheit nach dem Vorbild des regierenden katholischen Diözesanbischofs von St. Pölten, der eben zu diesem einzigen Zwecke seinen Bischöflichen Sekretär dorthin einen wichtigen Artikel einsenden ließ.] ursprünglich veröffentlichten "Homogeschichten" bezogen auf die beiden ehemaligen Vorsteher bestätigt. An seinem 65. Geburtstag besuchte Bischof Küng Eichstätt und feierte am nächsten Tag ein Pontifikalamt zum Frauendreißigerschluß 2005 in dem von Kirchenrektor Pytlik seelsorglich betreuten Marienwallfahrtsort Buchenhüll. Besonders häufig wurde in seinem Blogbuch der kritische Kommentar zur Gefahr einer homosexuellen Unterwanderung des
katholischen Klerus gelesen. So kann es nicht weiter verwundern, daß
der (klerikale) Neid so manche unsachgemäße Darstellung
der Tätigkeit Dr. Pytliks in wenig bedeutsamen Organen produzierte, oder bestimmte minoritäre
Kreise eine Kampagne gegen ihn versuchten, z. B. mit dieser
neuerlichen Einsendung an ein anonymes Portal, die sich aber entgegen der Intention und zum Ärger der Einsender fast als Werbung für Dr. Pytlik entpuppte ;-) Als weitere Linkempfehlungen können die richtungsweisenden
Kommentare Pytliks zum Fall St. Pölten, aber auch zum Fall Linz
sowie zur gesamten Frage der Homosexuellen im Klerus gelten: (1) - (2) - (3) - (4) - (5) - (6) - (7) - (8)
Die einwandfreie juridische Tätigkeit von Dr. Pytlik im Rahmen der Apostolischen Visitation hat sogar weltweite Beachtung gefunden. So schreibt THE CATHOLIC WORLD REPORT vom April 2005 unter
dem Untertitel ANOTHER APOSTOLIC VISITATION IN AUSTRIA? - "An
objective observer from outside the diocese, Father Alexander Pytlik,
a canon lawyer who works for the Austrian military vicariate,
describes Bishop Aichern as a 'personally devout and extremely
tolerant' pastor who for too long has failed to put a stop to the
worst liturgical abuses. Father Pytlik collaborated with the 2004
apostolic visitation to the Diocese of Sankt Pölten, also in
Austria, which had been rocked by a seminary sex scandal. When asked
whether Rome might resort to similar disciplinary measures with the
Diocese of Linz, he replied that the two cases were not comparable,
but that an apostolic visitation would be 'possible and reasonable.'
He reasoned: 'When a diocesan bishop no longer reacts to anything,
then the competent Roman dicasteries take the concerns of the
faithful all the more seriously.' Father Pytlik even wrote a lengthy
article (subsequently posted at Kath.net),
complete with computer links to magisterial documents, describing the
procedures by which laymen can file complaints about liturgical
abuses with the authorities at the Vatican."
Praktisch alle publizierten Lügen, Verdrehungen und fahrlässigen Informationsunterlassungen
einer oberösterreichischen Zeitschrift - u. a. bezogen auf die Person
Dr. Pytliks - wurden mittlerweile auch auf dem schon genannten anonymen Portal selbst im Rahmen der dort angebotenen Leserzeitung von wohlmeinenden Benützern
umfassend zurückgewiesen und richtiggestellt. Das unseriös wirkende oberösterreichische Blatt und die mit ihr verbundenen Uneinsichtigen hatten ursprünglich gedacht, sich dieses anonymen Portals zur größeren Verbreitung der dargebotenen
Verdrehungen bemächtigen zu können. Interessierte können
sich einen ersten Überblick beispielsweise mittels eines Beitrages vom 18. November 2006 unter dem Titel "Bald Lügen-Wiederholungsrekord:
alte und neue Richtigstellungen" [Achtung: die zuvor anklickbare Linkverbindung führt zu einem anonymen Portal, dessen Redaktion nicht bekannt ist. Die Verlinkungen geschehen ausschließlich im Interesse der Selbstverteidigung und Verpflichtung zur Wahrheit nach dem Vorbild des regierenden katholischen Diözesanbischofs von St. Pölten, der eben zu diesem einzigen Zwecke seinen Bischöflichen Sekretär dorthin einen wichtigen Artikel einsenden ließ.] verschaffen. Die Ernennung des von derselben Zeitschrift massiv angegriffenen St. Pöltner Regens Dr. Anton Leichtfried zum neuen Weihbischof
für die Diözese St. Pölten ist nunmehr das letzte
Indiz dafür, daß der Heilige Stuhl dem regierenden
Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng vertraut.
Nur noch völlig verblendeten Beobachtern wird dabei nicht auffallen, daß
sich unsachliche Kampagnen wie diejenigen des oberösterreichischen
Monatsblattes kontraproduktiv auswirkten, sei es, daß dadurch
dem vormals regierenden Diözesanbischof Dr. Kurt Krenn massiv
geschadet wurde, sei es, daß gerade dadurch die Ernennung des
neuen Weihbischofs sogar noch provoziert wurde.
Der Heilige Stuhl hat - wie es das Bistum St. Pölten am
3. und 25. April 2008 offiziell mitteilte - die von
Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng nach der Apostolischen
Visitation des St. Pöltener Priesterseminars getroffenen
disziplinären Maßnahmen gegen die beiden Priester Prälat
Ulrich Küchl und Dr. Wolfgang F. Rothe bestätigt. "Der
Bischof von St. Pölten hat nach einem gründlichen, nach den
Normen des kanonischen Rechts durchgeführten
Verwaltungsstrafverfahren beide Priester von der Ausübung aller
aus der Weihe hervorgehenden Vollmachten suspendiert und eine Reihe
weiterer Verfügungen getroffen." Der frühere
Regens und Subregens des Priesterseminars sind daher ihrer
geistlichen Ämter in der Diözese St. Pölten enthoben
und zunächst von jedem priesterlichen Dienst suspendiert. "Gegen
das Strafdekret des Bischofs wie schon zuvor gegen andere
Entscheidungen haben beide Priester hierarchischen Rekurs an den
Apostolischen Stuhl eingelegt. Alle diese Rekurse wurden von
der Kongregation für den Klerus mit Zustimmung zweier weiterer
zuständiger Kongregationen und nach gründlichem Studium des
Beweismaterials nicht angenommen. Das brachte mit sich,
daß die bischöflichen Entscheidungen in Kraft geblieben
sind." Alle Rekurse der beiden ehemaligen
Priesterausbildner, die sie gegen die vom zuständigen Bischof
getroffenen Schritte in Rom eingelegt hatten, wurden also
zurückgewiesen.
Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. hat zudem
die Entscheidung der zuständigen vatikanischen Kongregationen in
forma specifica approbiert. Die vom zuständigen Bischof
getroffenen Verfügungen sind somit " 'endgültig
bestätigt' worden - darunter auch die Suspension, die mit
Bischöflichem Dekret verhängt worden ist. Konsequenterweise
sprechen auch die Begleitschreiben der Kongregation für die
Kleriker an jeden der beiden Priester von der 'legitim auferlegten
Besserungsstrafe'." Die beiden Priester werden vom Heiligen
Stuhl "zur Besinnung aufgerufen" und aufgefordert,
den Anweisungen des Diözesanbischofs Folge zu leisten. Bei
"Erweis der Besinnung" erfährt die verhängte
Suspension eine Milderung. Sobald die Voraussetzungen für einen
neuerlichen priesterlichen Einsatz gegeben sind, kann die
Suspendierung aufgehoben werden. Nach der Apostolischen Visitation im
Jahr 2004 war Küchl und Rothe vom damals neuen Diözesanbischof
Küng unter anderem eine geistliche Zeit der Besinnung verordnet
worden. "Da die Maßnahmen nicht zum Ziel führten",
seien Disziplinarverfahren gegen Küchl und Rothe eingeleitet
worden. Die zuständigen Kongregationen des Heiligen Stuhls haben, wie schon geschrieben, nach nochmaliger Sichtung aller Dokumente die von Bischof Klaus Küng getroffenen Entscheidungen bestätigt: Prälat
Küchl wird definitiv seines Amtes als Pfarrer von Eisgarn und
Eggern enthoben und aufgefordert, von sich aus auf das Amt des
Propstes von Eisgarn zu verzichten. Andernfalls werde es
voraussichtlich zur Aufhebung der Propstei Eisgarn kommen. Küchl
wird in der Diözese St. Pölten in den Ruhestand treten.
Möglich wäre die Übernahme "eines in seiner
Situation infrage kommenden priesterlichen Dienstes in einer anderen
Diözese", sofern er die dafür erforderlichen
Bedingungen erfüllt. Rothe wird aller Ämter, die er bisher
in der Diözese St. Pölten innehatte, definitiv enthoben. Er
bleibt Priester der Diözese St. Pölten und wird - "nach
einer Zeit der Besinnung" - in einer anderen Diözese
eine "für ihn geeignete Tätigkeit"
erhalten.
Zu hoffen ist also, daß die beiden Priester dadurch zur
vollen Einsicht kommen und die in den verschiedenen Phasen der
Prozesse aufgetretenen Belastungszeugen als mutige Zeugen für
die Wahrheit anerkennen. Nur durch diese gerechte Anerkennung kann
dauerhafter Friede einkehren. Diesem Frieden dient nicht die
Publikation eines voll von Irrtümern, Verdrehungen, Unterstellungen
und Lügen getragenen Buches namens "Der Wahrheit die Ehre! Der
Skandal von St. Pölten", erstmals erschienen im Juli 2008 bei
"Books on Demand GmbH" (Norderstedt), im sogenannten
"Verlag Kardinal-von-Galen-Kreis e. V." sowie in
Verantwortung des in den Diskussionen um St. Pölten schon bisher
revisionistisch aufgefallenen Herausgebers Reinhard Dörner, der sich
namens eines "Kardinal-von-Galen-Kreis e. V." für die
Unterstützung des Machwerkes, welches eine völlig verfehlte
Kirchenpolitik auf Kosten der Wahrheit der Fakten vertritt, beim
hwst. Abt em. Dr. Thomas Niggl OSB und bei einem "Verein der
Freunde des Stiftes Eisgarn" bedankt. Angesichts des
vorliegenden Buches wirken sowohl der Name von Kardinal von Galen als auch die von einem Albert Engelmann zur Verfügung gestellte
Titelphotographie des hwst. Diözesanbischofs em. Dr. Kurt Krenn
mißbraucht. Den Hauptteil der bewußten Verwirrung der Leserschaft verantwortet eine Dr. Gabriele Waste, welche ihren eigenen Angaben gemäß im Besitz der bischöflichen Strafdekrete ist, die vom Heiligen Stuhl definitiv bestätigt wurden. Die
Manipulationsabsicht des Buches fällt deshalb auch schon im
sogenannten Dokumentenanhang auf, in welchem sowohl die
rechtskräftigen österreichischen Medienurteile als auch die
rechtskräftigen und vom Papst bestätigten Strafdekrete des
regierenden Diözesanbischofs Dr. Dr. Klaus Küng bewußt
unterschlagen werden, um weiterhin das Märchen einer nicht
existenten Suspension der beiden ehemaligen Priesterausbildner
vertreten zu können.
Der in St. Pölten wirkende Priester Prof. Dr.
Josef Spindelböck hat bereits am 14. Juli 2008 sowohl auf der
Internetseite Bischof Krenns als auch bei kath.net eine sehr kritische und sachlich gehaltene Rezension veröffentlicht. Welchen Geist die für das Buch Verantwortlichen - wohl im direkten
Auftrag eines der beiden ehemaligen Priesterausbildner - vertreten,
wurde im Nachwort zur Rezension sofort klar: "Aufgrund seiner
kritischen Rezension zum von Reinhard Dörner herausgegebenen Buch
'Der Wahrheit die Ehre', das als Hauptbeitrag einen Artikel von Dr.
Gabriele Waste mit dem Titel 'Die Kirche als Gefangene der Medien und
ihrer eigenen Hierarchie' enthält, erhielt der Rezensent bereits
empörte Mails von Reinhard Dörner, Felizitas Küble und Gabriele
Waste. Die letzte droht ganz direkt mit Vergeltungsmaßnahmen, so
wörtlich im Schreiben an Josef Spindelböck: 'Wenn Sie mit Ihrer
Polemik fortfahren, werden wir die Wohltäter von Kleinhain darüber
informieren müssen, daß ein Mitglied dieser Gemeinschaft die
Homepage von Bischof Krenn dazu benützt, gegen ihn Polemik zu
treiben.' Nein, nicht gegen Altbischof Krenn wird vom Rezensenten
Polemik gemacht, der sich unbestreitbare Verdienste für die Kirche
Österreichs und der Diözese St. Pölten erworben hat und der auch
weiterhin Wertschätzung, Gebet und Unterstützung verdient. Nicht
jedoch kann man dem Altbischof von St. Pölten helfen, wenn man
seinen Nachfolger Bischof Küng angreift und auch den Heiligen
Vater!" Nach Abschluß der Apostolischen Visitation hatten in Wirklichkeit weitere ausführliche Voruntersuchungen stattgefunden. Deren Ergebnisse wurden in dem vom Papst bestätigten Dekret der Kleruskongregation ausdrücklich als hinreichende Grundlage für eine Entscheidung bezeichnet. Die Apostolische Visitation selbst hatte jedoch auch schon sehr klare und eindeutig belegte Ergebnisse erbracht, die nicht durch ein paar (echte!) Photographien und durch eine angeblich "inszenierte Medienkampagne" (Anmerkung: alleine diese Medien-Feindlichkeit zeugt von einer heute der Kirche nur noch schadenden Realitätsferne) "vorgetäuscht" waren. Der Bericht der Apostolischen Visitation war daher schon im Sommer 2004 an den Heiligen Vater und die zuständigen Kongregationen ergangen und war - auch schriftlich - gutgeheißen worden. Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng hat Ende September 2008 umfassende Erkärungen zum manipulativen Buch "Der Wahrheit die Ehre" veröffentlichen lassen. Einen chronologischen Überblick kann sich der Leser/die Leserin auch noch im Blogbuch Dr. Pytliks unter der Kategorie "Skandal St. Pölten" verschaffen. Dr. Alexander Pytlik selbst hat das Buch unter dem Blogeintrag DER WAHRHEIT DIE EHRE IN ST. PÖLTEN (II): DER MANIPULATIONSVERSUCH VON REINHARD DÖRNER UND GABRIELE WASTE umfassend kritisiert.
Und damit schließt dieses kirchenhistorisch sicherlich weiterhin interessante Dokument.