Dienstag, 26. Januar 2010
DIENER GOTTES JOHANNES PAUL II. AUF ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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19:30
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DIENER GOTTES JOHANNES PAUL II. AUF DEM WEG ZUR SELIGSPRECHUNG
Der verehrungswürdige Diener Gottes Johannes Paul II. ist auf dem Weg zur Seligsprechung und Heiligsprechung und somit zur Ehre der Altäre. Nachdem Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. die römische Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse am 19. Dezember 2009 autorisiert hatte, unter anderen das Dekret über die heroischen Tugenden des verstorbenen Papstes Johannes Paul II. (Karl Wojtyła, geboren am 18. Mai 1920 in Wadowice, Polen, und verstorben am 2. April 2005 in Rom) zu promulgieren, ist heute in Rom ein ganz wichtiges Buch über Johannes Paul II. vor seinem morgigen Erscheinen vorgestellt worden, unter dem Titel "Perché è santo. Il vero Giovanni Paolo II raccontato dal postulatore della causa di beatificazione" (Rizzoli, 196 Seiten: "Warum er heilig ist: der wahre Johannes Paul II., dargestellt vom Postulator des Seligsprechungsverfahrens"). Msgr. Slawomir Oder hat als amtlicher Hauptbefürworter der Seligsprechung gemeinsam mit dem Journalisten Saverio Gaeta das Werk verfaßt und somit schon vor dem Tag der Seligsprechung des verstorbenen Papstes den entscheidenden Beitrag dazu geleistet, Angriffe von "ganz links" und "ganz rechts" - um es vereinfacht zu sagen - gegen die Seligsprechung des Dieners Gottes Johannes Paul II. abzuwehren. Er zeigt damit auch exemplarisch, daß ein Postulator als "Anwalt" des Seligzusprechenden nicht nur alle Argumente und Beweise zu sammeln, sondern auch für die bessere Bekanntmachung des betreffenden Dieners Gottes zu sorgen hat.
Aus den mir vorliegenden italienischsprachigen Quellen stelle ich eine kleine Buchvorstellung zusammen und biete die wörtliche Übersetzung eines Teiles über Ali Agca. "Eines Tages sah eine der im päpstlichen Appartment beschäftigten Ordensschwestern Johannes Paul II. besonders erschöpft und vertraute ihm an, um 'Eure Heiligkeit besorgt zu sein'. 'Auch ich bin um meine Heiligkeit besorgt' war die schlagfertige Antwort des lächelnden Papstes. Jetzt, da sich der Weg des Seligsprechungsverfahrens von Karol Wojtyla seinem natürlichen Abschluß nähert, erweist sich diese Sorge als unbegründet. Seine Tugenden - Glaube, Hoffnung, Liebe; aber auch Klugheit, Gerechtigkeit, Tapferkeit und Maßhalten; und dann noch Keuschheit, Armut, Gehorsam - haben sich in ihrer strahlenden Fülle gezeigt, dank der Zeugnisse derer, die im kanonischen Prozeß ausgesagt haben". So beginnt das Buch, das Slawomir Oder, der polnische Priester und Postulator der Seligsprechungscausa von Johannes Paul II. über den medienpräsentesten Papst der Geschichte geschrieben hat, bei dem die meisten vermeinen, schon alles über ihn zu wissen, weil sie ihn selbst gesehen hatten, persönlich gehört hatten oder viele seiner Ansprachen und Interpretationen gelesen hatten. Und doch sagte Karol Wojtyla über sich selbst: "Sie versuchen mich von außen her zu verstehen. Aber ich kann nur von innen her verstanden werden." Und nichts erkundet das Leben einer Person mehr von innen her als ein kirchenrechtlicher Seligsprechungsprozeß. So hat das Verfahren dank der in den diözesanen Erhebungen 114 zu Wort gekommenen Zeugen und unter Verwendung von im Laufe des Verfahrens aufgetauchten nicht veröffentlichten Dokumenten völlig unbekannte Aspekte ans Licht gebracht, die das ganze menschliche, spirituelle und kirchliche Leben des Papstes ganz neu ausleuchten. Im genannten Buch macht der Postulator des Verfahrens zum ersten Mal die Wahrheit über die Dokumentation der polnischen Geheimdienste bekannt, weiters den unveröffentlichten "offenen Brief" an den Attentäter Alì Agca, die Zeugnisse über die übernatürlichen Visionen des Papstes, einen unveröffentlichten Text zur Thematik eines möglichen Rücktritts aus gesundheitlichen Gründen und viele kleine unbekannte Episoden, die wie Mosaiksteine das spirituelle Profil des Dieners Gottes Karol, des Großen, erstehen lassen. Am 27. Dezember 1983 hatte Johannes Paul II. bekanntlich ein langes und intensives Gespräch mit seinem Attentäter im römischen Gefängnis von Rebibbia. Später erklärte der Papst: "Heute konnte ich meinen Attentäter treffen und ihm nochmals meine Vergebung ausdrücken, wie ich es sofort getan hatte, sobald es mir nach dem Attentat möglich war. Wir haben uns als Menschen und Brüder getroffen, und alle Geschehnisse unseres Lebens führen uns zu dieser Brüderlichkeit". Der Papst vergab Alì Agca von Anbeginn, was er der Welt schon beim Beten des Regina Coeli am 17. Mai 1981 aus dem Poliklinikum Gemelli mitteilte: "Ich bete für den Bruder, der mich getroffen hat, dem ich aufrichtig vergeben habe". Eine Haltung, die sofort symptomatischen Wert annahm und viele Gewissen erschütterte, was aus den verschiedenen Zeugnissen hervorgeht. Nicht zuletzt jenes des polnisches Generals Jaruzelski: nachdem dieser bei einem Attentat 1994 schwer verletzt worden war, entschied er, die Verantwortlichen nicht zu verfolgen, und legte dar, wie ihn das Beispiel des Papstes eingenommen hätte. Unveröffentlicht ist hingegen der "offene Brief", den der Heilige Vater am 11. September 1981 im Hinblick auf die Generalaudienz des nachfolgenden 21. Oktober 1981 begonnen hatte. Doch er hielt dann die vollständige Veröffentlichung nicht für ratsam, möglicherweise aus Klugheitsgründen in Verbindung mit den damals laufenden Ermittlungen. Die aufgefundenen zwei handschriftlichen Seiten, welche oberhalb mit einem großen X gekennzeichnet waren, lauten wörtlich: "1. Auch heute wünsche ich, einige Worte dieses unseres Zusammentreffens während der Audienz dem mit dem Ereignis des 13. Mai in Verbindung stehenden Thema zu widmen. An jenem Tage sind sich zwei Menschen begegnet: einer, der dem anderen das Leben zu nehmen trachtete - und jener andere, dem man das Leben zu nehmen trachtete. Die Göttliche Vorsehung hat jedoch bewirkt, daß dieses Leben nicht genommen wurde. Und deshalb kann sich jener andere Mensch an den ersteren wenden, kann mit ihm sprechen - und das scheint unter Berücksichtigung der Natur des Geschehens besonders bedeutsam und sachdienlich. Es ist wichtig, daß nicht einmal eine Episode wie jene des 13. Mai eine Kluft zwischen dem einen und dem anderen Menschen schaffen kann, um so eine völlige Stille zu bewirken, die den Abbruch jeder Kommunikation bedeutet. Christus - das fleischgewordene Wort - hatte uns über diese Wahrheit mit Worten belehrt, der nie aufhört, den Kontakt zwischen den Menschen herbeizuführen, trotz der Distanz, die von Geschehnissen herrührt, die manchmal den einen gegen den anderen stellen. Und so ist das, was ich euch, meinen lieben Zuhörern der Audienz, sagen möchte, doch auch in gleicher Weise an diesen meinen Bruder gerichtet, der mir am 13. Mai das Leben nehmen wollte, und auch wenn sich dies nicht verwirklicht hat, so ist er die Ursache vieler Verletzungen geworden, die ich für einige Monate behandeln werde müssen. So sind meine heutigen Worte in einem gewissen Sinn ein 'offener Brief' (vielleicht in Teilen ähnlich jenem vor einiger Zeit von Paul VI. geschriebenen Brief, nachdem Aldo Moro entführt worden war, aber gleichzeitig davon sehr zu unterscheiden). 2. Das erste Wort dieses 'Briefes' - besser, dieser offenen Rede - ist bereits am 17. Mai öffentlich gesagt worden, während des Angelus. Erlaubt mir, diesen Text zu zitieren (alles zu zitieren oder wenigstens jenen Teil, der von der Vergebung spricht ... vielleicht wird es besser sein, alles zu bringen, um auch an zwei Personen zu erinnern, die verletzt worden waren!) Am Sonntag, dem 17. Mai, sind diese Worte öffentlich gesagt worden. Aber die Möglichkeit, sie noch früher auszusprechen, in der Ambulanz, die mich vom Vatikan in das Poliklinikum Gemelli brachte, wo der erste und entscheidende chirurgische Eingriff gemacht wurde, betrachte ich als Frucht einer besonderen mir von Jesus gewährten Gnade, von meinem Herrn und Meister. Ja! Ich glaube, daß es eine besondere Gnade des gekreuzigten Jesus war, der unter den verschiedenen auf Golgota ausgesprochenen Worten vor allen anderen jenes 'Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun' ausgesprochen hatte. Der Akt der Vergebung ist die erste und fundamentale Bedingung, damit wir Menschen nicht gegenseitig voneinander getrennt und einer gegen den anderen gestellt sind. Weil wir bei Gott, der unser Vater ist, das Einvernehmen und die Einheit finden. Dies ist wichtig und wesentlich, wenn es um das Verhalten des einen Menschen gegenüber dem anderen geht, aber auch ..." Die Generalaudienz vom 21. Oktober 1981 handelte dann in der Tat von der Vergebungsbereitschaft und nahm auch Bezug auf das Attentat, aber nicht in der zuvor nachlesbaren Ausführlichkeit. In deutscher Sprache faßte der Diener Gottes Johannes Paul II. damals zusammen: "Liebe Brüder und Schwestern! Herzlich heiße ich euch alle zu dieser Audienz willkommen. Unsere Gedanken gehen heute noch einmal zurück zum Geschehen vom 13. Mai. Schon am Tage des Attentats und beim nachfolgenden sonntäglichen Angelusgebet habe ich dem Attentäter in christlicher Liebe verziehen. Christus selbst hat uns dazu nachdrücklich ermahnt und uns in seiner eigenen Todesstunde ein leuchtendes Beispiel gegeben, indem er am Kreuz für seine Henker betete: 'Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun'. Seit Kains Bluttat ist jeder Mord ein Brudermord dessen Blut von der Erde laut zu Gott gen Himmel schreit. Beten wir für alle, die sich auch heute noch dadurch ihre Hände und ihr Gewissen beflecken: 'Vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern'." Das neue Buch enthält dann noch weitere Hinweise auf das heiligmäßige Leben und Sterben des Dieners Gottes Johannes Paul II., unter anderen auch seine freiwilligen Bußübungen und sein persönliches Fasten. So freue ich mich schon sehr auf den Tag der Seligsprechung des verstorbenen Papstes. Für mich persönlich steht über dem Pontifikat des verehrungswürdigen Papstes das, was er in der großen Moralenzyklika "Glanz der Wahrheit" in der Nummer 26 geschrieben hatte: "Kein Riß darf die Harmonie zwischen Glaube und Leben gefährden: die Einheit der Kirche wird nicht nur von den Christen verletzt, die die Glaubenswahrheiten ablehnen oder verzerren, sondern auch von jenen, die die sittlichen Verpflichtungen verkennen, zu denen sie das Evangelium aufruft (vgl. 1 Kor 5, 9-13)." So hat die Kirche viele Heilige hervorgebracht, und so laufen viele andere Seligsprechungsverfahren verschiedenen Orten bzw. Diözesen der Katholischen Kirche. Ich verweise abschließend nur auf zwei wieder aufgenommene Prozesse, die mir ein wenig vertrauter sind: so auf die Wiederaufnahme des Seligsprechungsverfahrens für den verstorbenen Jesuiten Pater Jakob Rem SJ und für den verstorbenen Diözesanpriester und berühmten Professor für Sozialethik, Johannes Messner. Da es sich auch bei diesen beiden um keine Blutmärtyrer handelt, ist so wie im Falle des verstorbenen Papstes Johannes Paul II. ein Wunder auf die Fürsprache des Seligzusprechenden nachzuweisen. So dürfen und sollen wir die im Blogeintrag genannten und alle anderen uns bekannten Diener und Dienerinnen Gottes häufig anrufen und so dem Willen des dreifaltigen Gottes noch besser entsprechen. Im Gebet verbunden, Euer Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik - Padre Alex Freitag, 22. Januar 2010
ZYPERN: WIEDERHERSTELLUNG DER IKONE ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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12:00
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ZYPERN: WIEDERHERSTELLUNG DER IKONE DES MULTIKULTURALISMUS Begegnung mit dem in Zypern residierenden katholischen Erzbischof Joseph Soueif aus Anlaß des goldenen Profeßjubiläums mir bekannter maronitisch-katholischer Franziskaner-missionarinnen. Exzellenz, würden Sie so freundlich sein, unseren Lesern kurz den Hintergrund der maronitischen Gemeinschaft von Zypern zu erläutern? Wie groß ist sie? Welchen geschichtlichen Hintergrund hat sie? Wie sehen ihre Beziehungen zu anderen christlichen Kirchen aus? Die maronitische Gemeinschaft von Zypern gehört zur antiochenisch-syrisch-maronitischen Kirche. Die Erzdiözese gehört zum maronitischen Patriarchat und ist unlängst Mitglied des Rats der Europäischen Bischofskonferenzen geworden. Ihre Gründung in Zypern geht auf das 8. und 9. Jahrhundert zurück; aus geschichtlichen Quellen wissen wir, daß sie damals zahlreiche Mitglieder hatte. Heutzutage gibt es etwa 8000 bis 9000 Maroniten, alle voran Zyprioten, gleichwohl einige auch aus dem Libanon und den umliegenden Ländern stammen. Die Teilung der Inseln im Jahre 1974 und die anschließend Vertreibung der Bevölkerung haben innerhalb der zypriotischen Bevölkerung ein echtes Trauma ausgelöst. Denken Sie, daß die religiösen Akteure einen Beitrag zur Versöhnung der Gemeinschaften und zum Wiederaufbau der zypriotischen Gesellschaft leisten können? Wirken Sie an Initiativen der Versöhnung mit anderen Gemeinschaften, insbesondere mit der muslimischen Gemeinschaft, mit? Die Ereignisse von 1974 in Zypern lassen mich unmittelbar an die im Libanon im Jahre 1975 denken. In beiden Ländern kam es zu Teilung, Krieg und der damit einhergehenden materiellen, psychologischen und sozialen Zerstörung. Als jemand, der aus dem Libanon stammt, kann ich Ihnen versichern, daß Krieg keine Probleme löst, auch wenn einige der großen Akteure dies mitunter anders sehen. Ein Krieg zieht zwangsläufig weitere Kriege nach sich; nur Frieden und Dialog sowie das Akzeptieren von Unterschieden versetzen die Menschen in die Lage, sich untereinander zu versöhnen und Brücken der Verständigung zu bauen. Was von einem Krieg in kürzester Zeit zerstört wird, muß in langwieriger und mühevoller Arbeit wieder aufgebaut werden. Als Kirche werden wir selbstverständlich die anderen Gemeinschaften in Zypern, ob Christen oder Muslime, in ihren Bemühungen unterstützen, das Vertrauen zwischen den Völkern neu aufzubauen, Versöhnung zu stiften und auf diese Weise einen Beitrag zur Wiederherstellung der schönen Ikone des Multikulturalismus auf der Insel zu leisten. Wie schätzen Sie die Chancen für einen Wiedervereinigung Zyperns nach der Ablehnung des Annan-Planes und dem gescheiterten Versuch des Aufbaus eines Bundesstaates im Jahre 2004 ein? Glauben Sie an einen Erfolg der aktuellen Verhandlungen? Ich möchte hier keine politische Detaildiskussion beginnen, zumal ich ein neuer Erzbischof in Zypern bin. Ich wünsche mir für unser Volk, daß die laufenden Verhandlungen zu einer gerechten, dauerhaften und friedlichen Lösung der Probleme unseres Landes führen. Unser größter Wunsch als Maroniten ist es natürlich, eines Tages in eines unserer vier Dörfer zurückzukehren: Kormakitis, Asomatos, Ayia Marina und Karpasha. Zypern hat eine sehr lange Tradition der interreligiösen Koexistenz. Welche Lehre ziehen Sie daraus für die Europäische Union? Eines der besonderen Merkmale Europas ist seine kulturelle Vielfalt. Auf der Grundlage der langjährigen und eingehenden christlichen Erfahrung mit dem Multikulturalismus des Kontinents glaube ich, daß Zypern, wie bereits zuvor gesagt, ein wunderbares Beispiel für Mitmenschlichkeit und interreligiöse Koexistenz sein kann. [ENDE DES INTERVIEWS MIT DEM MARONITISCH-KATHOLISCHEN ERZBISCHOF VON ZYPERN.] Eröffnung des päpstlichen Priesterjahres durch den maronitisch-katholischen Erzbischof von Zypern, Msgr. Joseph Soueif, mit Priestern seines Bistums, aus dem Libanon und aus Europa in Kormakitis, dem wichtigsten Stützpunkt der Maroniten in Nordzypern. Vorausgesetzt wird bei den Lesern das Wissen um die korrekte Verwendung des Begriffes Kirche (Kirche als die eine von Christus gestiftete katholische Kirche, Kirche an einem Ort oder für einen bestimmten Personenkreis als Teilkirche, Kirche mit einem bestimmten [liturgischen und geistlichen] Erbe als Rituskirche, katholische Teilkirche und Rituskirche nur in Gemeinschaft mit dem Papst usw.) - das Interview paßt jedenfalls auch sehr gut zur laufenden Gebetswoche für die Einheit der Christen unter dem Motto "Er ist auferstanden - und ihr seid sein Zeugen." (Lk 24,48) Wer regelmäßig Europe Infos beziehen möchte, kontaktiert am besten das COMECE-Sekretariat unter comece@comece.eu. In der genannten Januarausgabe wird auch der ständige Präsident des Europäischen Rates, Herman Van Rompuy, vorgestellt. Die COMECE ist die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft. Sie setzt sich aus den delegierten Bischöfen der 24 katholischen Bischofskonferenzen aus dem Gebiet der Europäischen Union zusammen. Ihr ständiges Sekretariat hat seinen Sitz in Brüssel. Dem von Erzbischof Soueif genannten und davon zu unterschiedenden Rat der europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) gehören als Mitglieder die derzeit 33 katholischen Bischofskonferenzen Europas an, rechtmäßig vertreten durch ihre Präsidenten, sowie die Erzbischöfe von Luxemburg, des Fürstentums Monaco, der Maroniten auf Zypern und der Bischof von Chişinău (Moldawien). Vorsitzender des CCEE ist Péter Kardinal Erdő, Erzbischof von Esztergom-Budapest, Primas von Ungarn. Stellvertretende Vorsitzende sind Josip Kardinal Bozanić, Erzbischof von Zagreb, und Jean-Pierre Kardinal Ricard, Erzbischof von Bordeaux. Generalsekretär des CCEE ist P. Duarte da Cunha. Der Sitz des Sekretariates befindet sich in St. Gallen (Schweiz). Vom 1. bis zum 4. Oktober 2009 waren die Vorsitzenden der europäischen Bischofskonferenzen in der Maison de la Conférence des Evêques de France in Paris zusammengetreten. Die Plenarversammlung hatte dabei dem berechtigten Antrag von Seiner Exzellenz Msgr. Joseph Soueif, Erzbischof der Maroniten auf Zypern, auf Beitritt zum Rat der Europäischen Bischofskonferenzen einstimmig stattgegeben. Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. wird nach derzeit vorliegenden Informationen die Insel Zypern im Zeitraum vom 4. bis 6. Juni 2010 - noch innerhalb des Priesterjahres - besuchen. Dabei soll den Repräsentanten der katholischen Ostkirchen (davon ist eine eben die maronitisch-katholische Rituskirche) auch schon das Instrumentum laboris (Arbeitsdokument) für die geplante wichtige Bischofssynode (Sonderversammlung für den Nahen Osten) überreicht werden. Am 19. Januar 2010 wurden ja die Lineamenta (Die katholische Kirche im Nahen Osten: Gemeinschaft und Zeugnis. "Die Gemeinde der Gläubigen waren ein Herz und eine Seele" [Apg 4,32]) vom 8. Dezember 2009 für dieselbe Synode vorgestellt, und die Antworten auf die darin gestellten Fragen sind von den angesprochenen Teilkirchen bis Ostern zu beantworten, damit eben das genannte Instrumentum laboris fertiggestellt werden kann. Die Papstreise nach Zypern ist daher unter mehrfachem Blickwinkel von höchster Bedeutung, sowohl was diese Sondersynode und die im Umkreis wirkenden Teil- und Rituskirchen betrifft als auch was die Kontakte zur zyprisch-orthodoxen, griechisch-orthodoxen und vor allem auch zur russisch-orthodoxen Kirche betrifft. Die Sonder-Bischofssynode für den Nahen Osten wird dann in Rom vom 10. bis 24. Oktober 2010 stattfinden. Und die nächste Plenarversammlung des CCEE ist auf Einladung von Josip Kardinal Bozanic, des Erzbischofs von Zagreb und stellvertretenden Vorsitzenden des CCEE, und von Mgr. Marin Srakic, des Bischofs von Dakovo und Srijem und Präsidenten der kroatischen Bischofskonferenz, für 30. September bis 3. Oktober 2010 in Zagreb (Kroatien) angesetzt. So bleibt nur zu hoffen, daß sich all diese Impulse und der im Interview ausgedrückte Wunsch sowie der optimistische Ausblick des einzigen residierenden katholischen Erzbischofs von Zypern auf das Inselleben und den Frieden in der Region positiv auswirken mögen. Euer Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik - Padre Alex Mittwoch, 30. Dezember 2009
BARMHERZIGKEIT GOTTES: NEUES ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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12:00
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BARMHERZIGKEIT GOTTES: NEUES JESUSBILD FÜR DEN BARMHERZIGKEITSSONNTAG![]() Die Herausgeber der Festgabe "Aus Leidenschaft zu den Ostkirchen": Dr. Oleksandr Petrynko, Vizerektor des Collegium Orientale, Eichstätt; Erzpriester Dr. Andreas- A. Thiermeyer, Rektor der Wallfahrt und des Diözesanbildungs- und Jugendhauses Habsberg; Dr. Vasyl Rudeyko, Prodekan der Theologischen Fakultät und Professor für Liturgiewissenschaft, Lemberg/Ukraine; Dr. Andriy Mykhaleyko, Professor für Kirchengeschichte, Lemberg/Ukraine. Es fehlt nur der Mitherausgeber Rektor und Dekan Msgr. Paul Schmidt. "Das Bild des 'Barmherzigen Jesus' hat die Verehrung der Barmherzigkeit Gottes durch die heilige Schwester Maria Faustyna Kowalska ( * 25. August 1905, + 05. Oktober 1938 ) wieder vermehrt ins Bewußtsein gerückt. Am 22. Februar 1931 sah sie das Christusbild ( Tagebuch [=Tb] Nr. 47 - 48 ), das im Juli 1934 entsprechend der Vision von einem Maler in Vilnius (Litauen) gemalt wurde. Als Schwester Faustyna das gemalte Bild sah, war sie sehr enttäuscht (Tb Nr. 313). Frau Elisabeth Rieder hat nun entsprechend der Angaben von Schwester Faustyna die neue Ikone 'Jesus Christus der Vielerbarmende' geschrieben. Maßgebend dafür waren folgende Kriterien: 1. Die Botschaft von der Barmherzigkeit Gottes, die mit dem 'Bild des Barmherzigen Jesus' vermittelt werden soll, ist in die byzantinische Ikonographie zu übersetzen. 2. Dieses Christusbild versteht sich aus der Liturgie des Zweiten Ostersonntags. Die Kirche liest an diesem Tag das Evangelium von der Erscheinung des auferstandenen Christus im Obergemach und vom Sakrament der Buße (Joh 20,19 - 23). Die byzantinische Kirche nennt den Sonntag aufgrund des Evangeliums 'Thomas-Sonntag'. Durch den Diener Gottes Johannes Paul II. wurde im Jahr 2000 dieser Sonntag zum 'Barmherzigkeitssonntag' erklärt. 3. Es ist der auferstandene Christus, der die verklärten Wundmale als Zeichen seiner Identität Seinen Jüngern zeigt. Er bringt ihnen den Frieden und erläßt ihnen die Sünden. Beim Auferstandenen ist die Bezeichnung 'Jesus Christus' (anstatt nur 'Jesus') angebrachter. 4. Die vielfältigen Aussagen der Schwester Faustyna über die Barmherzigkeit Gottes legen die Bezeichnung dieser Christusikone 'der Vielerbarmende' nahe. 5. Die ‘zwei Strahlenbündel’ von Wasser und Blut, die vom Herzen Jesu Christi ausgehen, sind wesentlich: 'Der blasse Strahl bedeutet Wasser, das die Seelen rechtfertigt, der rote Strahl bedeutet Blut, welches das Leben der Seelen ist (...)' (Tb, Nr. 299). 6. Die verschlossene Tür erinnert an die entgegenkommende und nachgehende Gegenwart des Auferstandenen. Christus geht den Seinen durch alle Türen hindurch nach, bis in ihr innerstes 'Eingeschlossensein' hinein. Diese Türe ist auch die 'Pforte der Barmherzigkeit': Christus selbst öffnet sie uns wie Sein Herz. Er bringt heilsame Vergebung und gebietet, desgleichen an den Brüdern zu tun. Vergebung als Gabe und Aufgabe für uns: 'Er sah sie an und sprach: Der Friede sei mit euch!’ Diese ersten Worte des Auferstandenen an die Seinen sagen: Begegnung mit Ihm ist Barmherzigkeit und Vergebung. '... Ich ergieße ein ganzes Meer von Gnaden über jene Seelen, die sich der Quelle meiner Barmherzigkeit nähern' (Tb Nr. 669)." Meine Pilgerreise in die autonome Mönchsrepublik des heiligen Berges Athos war sehr beeindruckend. Hier eine Aufnahme des ökumenisch sehr aufgeschlossenen Athosklosters Simonos Petras (zum heiligen Petrus), welches auf einem Felsen errichtet worden ist. Möge die neue Barmherzigkeitsikone dem Anliegen des regierenden Papstes Benedikt XVI. im Dialog mit der ganzen Orthodoxie reichen Segen bringen! Somit verdanken wir alle Erzpriester Dr. Thiermeyer und Frau Rieder eine ganz wertvolle Initiative für den Weißen Sonntag bzw. den Sonntag der Göttlichen Barmherzigkeit ab dem Jahr 2010 (vgl. auch das römische Ablaßdekret für Andachtsübungen zu Ehren der Göttlichen Barmherzigkeit). Dem bekannten Eichstätter Ostkirchenökumeniker und derzeitigem Wallfahrtsrektor auf dem Habsberg selbst wurde von ehemaligen Studenten und vom Collegium Orientale kürzlich zu seinem 60. Geburtstag eine unerwartete Überraschung bereitet. Sie verfaßten nämlich eine Festschrift unter dem Titel "Aus Leidenschaft zu den Ostkirchen". In ihrem Vorwort erklären die Herausgeber Prof. Andriy Mykhaleyko, Vizerektor Dr. Oleksandr Petrynko, Prof. Vasyl Rudeyko und Rektor Dekan Msgr. Paul Schmidt, daß in den Dekreten des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Ostkirchen und über die Ökumene sowie in der Enzyklika des Dieners Gottes Johannes Paul II. "über den Einsatz für die Ökumene" das Wort Jesu aus dem Johannes-Evangelium, auf daß alle eins seien, eine zentrale Stellung einnehme. Protopresbyter mitrophoros Dr. Andreas-A. Thiermeyer sei es von seinem Studienjahr in Jerusalem (1973 - 74) an wichtig gewesen, diesen Auftrag in seiner ganzen Breite und Tiefe zu sehen und zu verwirklichen. Ihm sei es immer eine Herzensangelegenheit gewesen, auch die getrennten Schwesterkirchen des Ostens, einschließlich die altorientalischen Riten, in die Ökumene mit einzubeziehen. ![]() Elisabeth Rieder hat entsprechend der Angaben der heiligen Schwester Faustyna die neue Ikone "Jesus Christus der Vielerbarmende" nach einer Anregung des hochwürdigsten Erzpriesters Dr. Andreas-A. Thiermeyer geschrieben: "Herr Jesus Christus, ich vertraue auf Dich!" Möge diese Ikone in der ganzen Katholischen Kirche, aber auch in allen orthodoxen und orientalischen Rituskirchen weite Verbreitung und Verehrung erfahren!
Mittwoch, 16. Dezember 2009
OFFIZIELLER KOMMENTAR VON ERZBISCHOF ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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22:34
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OFFIZIELLER KOMMENTAR VON ERZBISCHOF COCCOPALMERIO: MOTU PROPRIO OMNIUM IN MENTEM
Offizieller Kommentar zum Motu proprio Omnium in mentem von Kurienerzbischof Francesco Coccopalmerio, Präsident des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten (in meiner Übersetzung, die auch von kath.net übernommen wurde):
Die Gründe zweier Änderungen Das Motu proprio "Omnium in mentem" enthält einige in den Codex des kanonischen Rechtes einzubringende Änderungen, die seit einiger Zeit dem Studium der Dikasterien der römischen Kurie und der Bischofskonferenzen anheimgestellt waren. Die Veränderungen betreffen zwei unterschiedliche Sachbereiche, und zwar: 1. den Text der Canones, welche die Dienstfunktion der Diakone definieren, an den betreffenden Text des Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 1581) anzupassen; und 2. in drei sich auf die Eheschließung beziehenden Canones einen Einschub zu streichen, der sich in der Erfahrung als ungeeignet herausgestellt hat. In den fünf Artikeln, die das vorliegende Motu Proprio enthält, wird die neue Formulierung der veränderten Canones angegeben. Die erste Veränderung betrifft den Text der Canones 1008 und 1009 des Codex des kanonischen Rechtes, die sich auf die geweihten Diener beziehen. Bei der Ausführung der "Wirkungen des Weihesakramentes" bekundete die erste Ausgabe des Katechismus der Katholischen Kirche, daß "die Weihe dazu ermächtige, als Vertreter Christi, des Hauptes, in dessen dreifacher Funktion als Priester, Prophet und König zu handeln" (zweiter Teil der Nr. 1581). Später jedoch hielt es die Kongregation für die Glaubenslehre für notwendig - um die Ausdehnung der Vollmacht, "in der Person Christi des Hauptes zu handeln", auf den Grad des Diakonates zu vermeiden - die Formulierung dieser Nr. 1581 in der Editio typica auf folgende Weise abzuändern: "Von Ihm (= Christus) empfangen die Bischöfe und die Priester die Sendung und die Vollmacht, in der Person Christi des Hauptes zu handeln, die Diakone hingegen die Kraft, dem Volk Gottes in der 'Diakonie' der Liturgie, des Wortes und der Liebe zu dienen". Am 9. Oktober 1998 approbierte der Diener Gottes Johannes Paul II. diese Änderung und ordnete an, daß sich ihr auch die Canones des Codex des kanonischen Rechtes anpaßten. Das Motu proprio “Omnium in mentem” ändert also den Text des can. 1008 CIC, der nicht mehr mit unterschiedslosem Bezug auf die drei Grade der Weihe kundtun wird, daß das Sakrament die Befähigung vermittle, in der Person Christi des Hauptes zu handeln, sondern der sich nun darauf beschränken wird, in allgemeinerer Form festzustellen, daß wer die heilige Weihe empfange, dazu bestimmt sei, dem Volk Gottes durch einen neuen und einzigartigen Titel zu dienen. Die Unterscheidung, die diesbezüglich zwischen den drei Graden des Weihesakramentes besteht, wird nun im can. 1009 CIC mittels Hinzufügung eines dritten Paragraphen aufgenommen, in dem präzisiert wird, daß der in der Weihe des Episkopates oder des Presbyterates bestellte Diener die Sendung und die Vollmacht erhalte, in der Person Christi des Hauptes zu handeln, während die Diakone die Befähigung empfangen, dem Volk Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Liebe zu dienen. Es war hingegen nicht nötig, irgendeine Änderung in den korrespondierenden Canones 323 § 1, 325 und 743 des Codex der katholischen Ostkirchen vorzunehmen, weil in diesen Normen die Formulierung "in der Person Christi des Hauptes handeln" nicht verwendet wird. Die andere Abänderung, welche das Motu proprio “Omnium in mentem” vorstellt, betrifft die Streichung der Klausel "formaler Akt des Abfalles von der Katholischen Kirche" in den Canones 1086 § 1, 1117 und 1124 des Codex des kanonischen Rechtes, die nach einem langem Studium für unnötig und ungeeignet gehalten worden ist. Es handelt sich um einen Einschub, der nicht zur kirchenrechtlichen Überlieferung gehört und der auch nicht im Codex der katholischen Ostkirchen wiedergegeben ist. Mit diesem Einschub beabsichtigte man, eine Ausnahme zur allgemeinen Norm des can. 11 festzulegen, was die Verbindlichkeit der kirchlichen Gesetze betrifft, verbunden mit dem Vorsatz, die Ausübung des Rechtes auf die Hochzeit jenen Gläubigen zu erleichtern, die aufgrund ihrer Abwendung von der Kirche nur schwer das kanonische Gesetz erfüllen hätten können, welches zur Gültigkeit ihrer Ehe eine Form verlangt. Die Interpretations- und Anwendungsschwierigkeiten der genannten Klausel sind jedoch in verschiedenen Bereichen aufgetreten. In diesem Sinne untersuchte schon der frühere Päpstliche Rat für die Interpretation von Gesetzestexten, ob die Streichung des zitierten Einschubes aus den drei Canones zweckmäßig sei. Die Frage wurde zuerst in der Vollversammlung des 3. Juni 1997 behandelt. Die Väter der Vollversammlung approbierten die Formulierung eines Zweifels und die darauf bezogene Antwort, um eventuell eine authentische Interpretation über die präzise rechtliche Bedeutung der genannten Klausel durchzuführen, aber sie hielten es für opportun, zuerst eine Konsultation der Bischofskonferenzen über die aus diesen Bestimmungen herrührenden positiven und negativen Erfahrungen vorzunehmen, damit vor einer Entscheidung alle Umstände bewertet werden könnten. Die Konsultation der Bischofskonferenzen ist in den zwei Folgejahren geschehen, und dem Päpstlichen Rat sind etwa fünfzig begründete Antworten zugegangen, repräsentativ für die fünf Kontinente und eingeschlossen alle Länder mit einem numerisch relevanten Episkopat. An einigen Orten gab es diesbezüglich keine nennenswerten Erfahrungen; aus der Mehrheit jedoch ging der Bedarf einer Klärung über die präzise Bedeutung dieses Einschubs hervor, oder besser gesagt, mehrheitlich wünschte man seine vollständige Streichung. Damit verbunden wurden deckungsgleiche Begründungen, die aus der juridischen Erfahrung stammten: der Vorteil, in diesen Fällen keine andere Behandlung zur Verfügung zu haben als jene für die Fälle ziviler Verbindungen der Getauften, die keinerlei Formalakt des Abfalles vollziehen [Anmerkung vom Herausgeber: es geht also darum, daß zwei "ausgetretene" katholische Ehepartner genauso ungültig verheiratet wären wie rein zivil "verheiratete" Katholiken, die nicht "ausgetreten" sind - eben dies ist kraft des Motu proprio bald wieder so]; die Notwendigkeit, mit Kohärenz die Identität von "Eheschließung-Sakrament" aufzuzeigen; das Risiko, Klandestinehen zu begünstigen; die weiteren Auswirkungen in den Ländern, wo die kanonische Eheschließung zivile Wirksamkeit besitze, und so weiter. Die Resultate der Konsultation wurden dann einer neuen Vollversammlung des Päpstlichen Rates vorgelegt, die am 4. Juni 1999 stattfand und einhellig die Streichung des erwähnten Einschubs approbierte, und der Diener Gottes Johannes Paul II. bestätigte diese Entscheidung in der Audienz des 3. Juli 1999 und gab den Auftrag, den geeigneten normativen Text vorzubereiten. In der Zwischenzeit wurde die Streichung dieses Einschubs betreffend die kirchenrechtliche Disziplin der Eheschließung mit einer völlig anderen Frage in Verbindung gebracht, die aber einer geeigneten Klärung bedurfte und ausschließlich einige mitteleuropäischen Länder betraf: es ging um die innerkirchliche Wirksamkeit der eventuellen Erklärung eines Katholiken vor einem zivilen Steuerbeamten, nicht zur Katholischen Kirche zu gehören und folglich nicht verpflichtet zu sein, die sogenannte Kirchensteuer (Religionssteuer) zu entrichten. In diesem konkreten Zusammenhang und somit auf einer vom strikten Ehebereich (auf die sich der oben erwähnte Einschub in den drei Canones bezog) zu unterscheidenden Ebene wurde von Seiten des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten in Kollaboration mit der Kongregation für die Glaubenslehre ein Studium begonnen, um die wesentlichen Erfordernisse der Willensbekundung des Abfalles von der Katholischen Kirche zu präzisieren. Diese Bedingungen zu seiner Wirksamkeit sind im Rundschreiben an die Präsidenten der Bischofskonferenzen angegeben worden, das der Päpstliche Rat für die Interpretation von Gesetzestexten mit Approbation des Heiligen Vaters Benedikt XVI. am 13. März 2006 übersandte (vgl. Communicationes XXXVIII [2006], 170 - 184). Auch wenn sie andere Zielsetzungen hatte als das vorliegende Motu proprio, trug die Publikation des Rundschreibens dazu bei, die Überzeugung betreffend die Opportunität der Streichung der oben zitierten Klausel in den Canones zur Eheschließung zu stärken. Genau das wird nun mit dem vorliegenden päpstlichen Dokument vollzogen. Der Text dieses Motu proprio ist von der Vollversammlung des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten am 16. Juni 2009 studiert worden, wobei zu diesem Anlaß der Kardinalstaatssekretär den Vorsitz innehatte. Die konkrete Relevanz der Änderung der Canones 1086 § 1, 1117 und 1124 des Codex betrifft daher den Ehebereich. Vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Codex des kanonischen Rechtes im Jahre 1983 bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Motu proprio waren die Katholiken, die einen formalen Akt der Abwendung von der Katholischen Kirche gesetzt hätten, für die Gültigkeit der Eheschließung (can. 1117 CIC) nicht zur kanonischen Zelebrationsform verpflichtet, ebensowenig galt für sie das Hindernis, Nichtgetaufte zu heiraten (Religionsverschiedenheit, can. 1086 § 1 CIC) und ebensowenig betraf sie das Verbot, nicht-katholische Christen zu heiraten (can. 1124 CIC). Der in die drei Canones eingefügte erwähnte Einschub stellte eine Ausnahme kirchlichen Rechtes gegenüber einer anderen allgemeineren Norm des kirchlichen Rechtes dar, nach der alle in der Katholischen Kirche Getauften oder in ihr Aufgenommenen zur Einhaltung der kirchlichen Gesetze verpflichtet seien (can. 11 CIC). Vom Inkrafttreten des neuen Motu proprio an wird daher der can. 11 des Codex des kanonischen Rechtes wieder volle Geltung gewinnen, was den Inhalt der nunmehr veränderten Canones betrifft, also auch in den Fällen, in denen eine formale Abwendung geschehen wäre. In Konsequenz wird man - um nach diesem Datum eventuelle unter Nichteinhaltung dieser Regeln eingegangene Verbindungen zu legalisieren - die für diese Fälle vom kanonischen Recht angebotenen ordentlichen Mittel in Anspruch nehmen, wann immer es möglich sei: Dispens vom Ehehindernis, Heilung und so weiter. In Übereinstimmung mit dem, was vom can. 8 des Codex des kanonischen Rechtes festgelegt ist, wird das Motu proprio “Omnium in mentem” formell mit der Veröffentlichung in den Acta Apostolicae Sedis promulgiert und wird Rechtskraft erlangen "nach Ablauf von drei Monaten, von dem Tag an gerechnet, der auf der betreffenden Nummer der Acta Apostolicae Sedis angegeben ist". [ENDE MEINER ÜBERSETZUNG DES OFFIZIELLEN KOMMENTARS DES PRÄSIDENTEN DES PÄPSTLICHEN RATES FÜR GESETZESTEXTE.] An dieser Stelle verweise ich zunächst noch auf verwandte Blogeinträge zur Thematik des sogenannten Kirchenaustritts (1) (2). Außerdem darf daran erinnert werden, daß die Frage der genaueren Klärung der Identität der drei Weihegrade und darin des Diakons nicht mehr neu ist. Denn die Nummer 875 des Katechismus der Katholischen Kirche war bereits in seiner ersten authentischen lateinischen Fassung vom 15. August 1997 so verändert, wie es Papst Johannes Paul II. kurze Zeit später auch für die oben genannte Nummer 1581 (sowie bereits für das lateinische Kirchenrecht) auf Basis der Hinweise der Glaubenskongregation konsequenterweise verlangte und dekretierte und wie es jetzt Papst Benedikt XVI. in seinem Motu proprio Omnium in mentem in Fortsetzung derselben Intention definitiv für das lateinische Kirchenrecht festlegt. Das Kompendium des Katechismus mußte ja diesbezüglich nicht mehr adaptiert werden, weil es von Anbeginn in diesem Punkt die authentische Lehrentwicklung rezipierte. So verbleibe ich mit den besten Wünschen für die letzten Adventtage - vielleicht sehen wir uns ja im Marienwallfahrtsort St. Marien Buchenhüll in D-85072 Eichstätt um 24 Uhr zur traditionellen Christmette mit anschließender Agape. Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik |
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