UPDATE VOM 24. AUGUST 2011: EINSTWEILIGE VERFÜGUNG GEGEN "DER 13." / ALBERT-ENGELMANN-GESELLSCHAFT M. B. H. ERGANGEN.


3. APRIL 2008: AUFGRUND DER PRESSEINFORMATION DES BISTUMS ST. PÖLTEN, DASS SEINE HEILIGKEIT PAPST BENEDIKT XVI. DIE VON DIÖZESANBISCHOF DR. DR. KLAUS KÜNG GETROFFENEN DISZIPLINARMASSNAHMEN BESTÄTIGT UND SOMIT DIE BEIDEN EHEMALIGEN PRIESTERAUSBILDNER ZUNÄCHST VON JEDEM PRIESTERLICHEN DIENST SUSPENDIERT WAREN, ERGIBT SICH AUCH FÜR IMMER DIE ENDGÜLTIGE GLAUBWÜRDIGKEIT DES HIER VORLIEGENDEN VERTEIDIGUNGSDOKUMENTES.

Zum weiteren Vorverständnis: aufgrund ungerechter Angriffe einer - wenn auch unbedeutenden Gruppe - geht es bei dieser kurzen Überblicksseite nicht nur um die jedem zustehende Verteidigung, sondern vor allem um das Ziel eines vorbildlichen Umganges der Kirche mit der Wahrheit unleugbarer Geschehnisse.

Lassen Sie sich daher nicht von einer kleinen Gruppe rechtslastiger Verdreher der rechtskräftig erwiesenen Fakten verunsichern, sondern lesen Sie die bleibend aktuellen und zukunftsweisenden Kommentare Dr. Pytliks zum Fall St. Pölten und zur Homosexuellen-Frage im katholischen Klerus: (1) - (2) - (3) - (4) - (5) - (6) - (7) - (8)

Zur besseren Verteidigung erfolgt die Kurzdarstellung nicht in der Ich-Form. Es gab keine Interessenkonflikte: Dr. Alexander Pytlik war immer schon gesuchte Vertrauensperson, nicht nur im Fall militärischer Prozesse, sondern auch im Zuge des weltbekannten Falles St. Pölten, wo eine Apostolische Visitation stattfand.

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In St. Pölten beschränkte sich die Tätigkeit von Dr. Alexander Pytlik als Vertrauensperson beispielsweise auf das Begleiten eines nach eigenen Angaben unter Druck gesetzten (ehemaligen) Seminaristen, der schließlich diesen Druck bei der Kriminalpolizei meldete, um prüfen zu lassen, ob es sich um eine Nötigung nach österreichischem Strafrecht handelte. Die bekannte Unbestechlichkeit von Dr. Pytlik führte dann auch dazu, daß der vom Diener Gottes Johannes Paul II. eingesetzte Apostolische Visitator Dr. Dr. Klaus Küng nach Rücksprache mit zwei zuständigen Bischöfen um dessen zeitweilige Mitarbeit bat, sodaß ihn einige als einen der Rechtsberater des Visitators bezeichneten.

Seine Exzellenz Dr. Dr. Klaus Küng und Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik beim Frauendreißigerschluß im September 2005 gemeinsam mit führenden Politikern von Eichstätt und Buchenhüll.

(Catholic World Report - Vienna - Wien - St. Pölten - Eichstätt) Ein österreichisches Wochenmagazin namens "profil" veröffentlichte bekanntlich als erstes die kompromittierenden Photographien aus der Diözese St. Pölten, welche im Sommer 2004 um die Welt gingen. Noch gibt es keine seriöse medienwissenschaftliche Arbeit über dieses Phänomen. Die beiden ehemaligen Vorsteher des von Bischof Dr. Kurt Krenn unter Zustimmung des Heiligen Stuhles im August 2004 geschlossenen Priesterseminars St. Pölten strengten staatliche Prozesse gegen "profil" - maßgeblich wegen Verletzung ihrer Privatsphäre - an. Bereits im Juli und im September 2005 sind zu Lasten der beiden Antragsteller (= der ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildner) erste (per 24. Mai und 28. Juni 2006 rechtskräftig bestätigte) Urteile ergangen, die an Deutlichkeit wenig zu wünschen übrig lassen. Somit ist die von einer nicht seriös wirkenden oberösterreichischen Monatszeitung gestartete Kampagne gegen die vom Diener Gottes Papst Johannes Paul II. angeordnete Apostolische Visitation gescheitert. Das von mir in bischöflichem Auftrag verklagte Blatt schreckte sogar nicht davor zurück, die Echtheit der Unterschrift des verstorbenen Papstes auf der schriftlichen Rücktrittsbitte an Bischof Dr. Kurt Krenn und auf der Ernennungsbulle für dessen Nachfolger Dr. Dr. Klaus Küng zu bezweifeln.

Die von den ehemaligen Seminarleitern angestrengten außerkirchlichen zivilen Prozesse konnten jedoch nie all das erbringen, was sich bestimmte fanatische Krenn-Anhänger dazu zum Schaden des kirchlichen Gemeinwohls hineingedacht hatten. Wichtige Zeugen zogen sich auf das Amtsgeheimnis zurück. Damit aber konnte eine außerkirchliche Wahrheitsfindung nicht mehr vollständig vorgenommen werden (die kirchenrechtliche Wahrheitsfindung geschah eben zunächst durch die Päpstliche Visitation). Es war daher im Interesse des Heiligen Stuhles und des Bistums St. Pölten, daß diese Prozesse verlorengingen, weil ansonsten die mit den Antragstellern Verbündeten noch mehr die päpstliche Institution der Apostolischen Visitation angegriffen und für null und nichtig erklärt hätten. Deshalb mußten alle der vollen Wahrheit verpflichteten und in Loyalität zu Papst und Visitator stehenden Zeugen ermutigt werden, auch auszusagen. Damit wurde der Fall St. Pölten zu einem exemplarischen Lehrbeispiel der Wahrheitsfindung und der Abwehr karrieristischer Lügengebäude. Und so konnte der Kern der Wahrheit öffentlich und zur Bestätigung der offiziellen Erklärungen des Visitators erreicht werden und die Päpstliche Visitation auch noch im nachhinein geschützt werden. Auch wenn in der zweiten zivilen Gerichtsinstanz der gegen "profil" angestrengten Verfahren in Österreich noch eine Entschädigung wegen Verletzung der bürgerlichen Persönlichkeitsrechte der beiden ehemaligen Seminarvorsteher zugesprochen worden wäre, so hätte dies daher innerkirchlich nichts mehr bedeutet, weil es um die Fakten ging. Deshalb hatte Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng öffentlich ausgesendet: "Dabei ist zu bedenken, daß vom kirchlichen Standpunkt aus betrachtet das von Propst K. und Dr. R. angestrebte zivilrechtliche Verfahren für eine Klärung nicht ausreichend ist." Wer hätte je das jedem Staatsbürger zustehende Persönlichkeitsrecht abgeleugnet? Nur: für einen katholischen Priester ist es nicht ausreichend, sich lediglich auf eine vom Staat zu schützende Privatsphäre zu berufen. Im September 2008 rief Bischof Küng dann noch auf: "Jedem, der mithilft, der in gewissen Kreisen sich ausbreitenden Unvernunft in bezug auf die dargestellten Fragen Einhalt zu gebieten, bin ich dankbar. Es ist mir ein Anliegen, daß die Darstellung und Beurteilung der Vorfälle in der Vergangenheit auf dem Boden jener Wirklichkeit bleiben, wie sie von mir als Päpstlicher Visitator festgestellt und dokumentiert werden mußte."

Auch die Zeugenaussage von Mag. Karl Rottenschlager, dem Leiter der vielseitig anerkannten sozialen St. Pöltener Emmausgemeinschaft, war beim selben staatlichen Verfahren von Bedeutung. Rottenschlager war für verschiedene Seminaristen Ansprechperson und erklärte, von denselben detaillierte Informationen über die Zustände im Priesterseminar erhalten zu haben. Es gab also nicht nur einen einzigen "Kronzeugen". Mag. Rottenschlager nannte auch den Namen des in Deutschland tätigen österreichischen Priesters und Kirchenrechtlers Alexander Pytlik als einen der Rechtsberater von Bischof Küng. Da es Pytlik sowohl im Rahmen der zeitweiligen Mitarbeit bei der Apostolischen Visitation als auch bei seiner schon seit Jahren angebotenen Tätigkeit als behördliche Begleitperson (oft auch Vertrauensperson benannt) nur um die Ermöglichung der wahren Faktenlage ging, wurde aus den Aussagen Rottenschlagers indirekt klar, daß im Falle von Pytlik nicht nur kein (von bestimmten Grüppchen formulierter und an ein - von den katholischen Bischofskonferenzen Deutschlands und Österreichs kritisiertes - anonymes Portal versandter) Interessenkonflikt vorlag, sondern sogar eine ethische und dienstliche Verpflichtung, sich der Bitte, als Begleitperson bei Behördenwegen zu fungieren, nicht zu entziehen. Das gesamte Internetberatungsangebot Pytliks war immer mit der Sendung seines Bischofs versehen.

Dr. Pytlik wurde darauf angesprochen und gefragt: "Warum werden Vertrauenspersonen so gerne angegriffen?" Seine Antwort: "Das ist nichts Neues. Immer dann, wenn Benachteiligte oder unter Druck gesetzte Personen das Recht in Anspruch nehmen, nicht alleine zu Behörden zu gehen, sondern in Begleitung einer sogenannten Vertrauensperson, erregt dies Ärger sowohl bei militärischen Vorgesetzten als auch bei Personen, die dadurch fürchten, daß über sie Wahres ausgesagt werden könnte, das sonst unterdrückt bliebe. Ich bin also diese Angriffe gewohnt: diese reichen von 'Volksanwalt für Minimalisten, die selbst etwas angestellt haben' bishin zum Vorwurf der aktiven Parteiergreifung. In Wirklichkeit garantiert die sogenannte Vertrauensperson als neutrale behördliche Begleitperson nur eine gewisse Grundrechtsatmosphäre, sodaß höhere Gewähr gegeben ist, daß keine Menschenrechte verletzt werden und daß der normale Ton des Anstands gewahrt bleibt und wirklich alles auf den Tisch kommt, um zu einer gerechten Lösung zu kommen."

Der oben bereits angesprochene Seminarist war also mit einigen anderen im Wiener Medienprozeß Zeuge gegen seine zwei früheren kirchlichen Vorgesetzten. Ende Juni 2004 war ihm eine vorgefertigte Erklärung präsentiert worden, die seinen (vor Gericht wiederum bestätigten) ursprünglichen belastenden Aussagen widersprochen hatte. Derselbe Seminarist R. fühlte sich genötigt, zu unterschreiben. Mittlerweile ist das Verfahren wegen Nötigung gegen die Ex-Vorsteher eingestellt, was aber lediglich bedeutet, daß der bisher im übrigen nicht entkräftete Druck keine strafrechtliche Verfolgung nach österreichischem Recht nach sich gezogen hat und daher so nicht als Nötigung bezeichnet werden kann. Die Richterin Natalia Frohner hat jedoch am 15. September 2005 in ihrem Urteil, das eine Niederlage in allen Punkten für die beiden Antragsteller (= die ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildner) bedeutete, mehrfach auf eben diesen ausgeübten Druck aufmerksam gemacht. Während desselben Verfahrens wurden dann zudem von einem der Antragsteller gegen den Zeugen R. derart übertriebene und unbewiesene Beschuldigungen über seine Zeit in einem Vorseminar geäußert, daß Dr. Pytlik auf Bitten desselben Zeugen R. ein Zeugnis des dafür kompetenten zweiten Direktors des Horner Propädeutikums einholte und dieses mit einem Begleitschreiben dem angegriffenen Zeugen zur Verfügung stellte. Somit konnte auch hier dem Menschenrecht auf Verteidigung gegen falsche Anschuldigungen gedient werden. Nebenbei ist durch dieses Zeugnis die Theorie ad absurdum geführt, daß angeblich Seminaristen zum "Sturz" Bischof Krenns eingeschleust worden wären.

Der Priester und promovierte Kirchenrechtler Alexander Pytlik wurde 1969 in Wien geboren und 1994 für die österreichische Militärdiözese zum Priester geweiht. Auf Bitten von Militärbischof Werner teilten ihm die mittlerweile emeritierten Bischöfe Dr. Krenn und (Generalvikar) Dr. Fasching zwei Zivilpfarreien in der Diözese St. Pölten zu - gleichzeitig absolvierte Pytlik erfolgreich den damit verbundenen pastoralen Hochschullehrgang. Nach dem vorgesehenen Jahr schickte ihn der österreichische Militärbischof Werner zum Studium nach Rom, wo er im Kirchenrecht promovierte. Im Jahr 2002 trat er in der Diözese Eichstätt den Posten des Vizeoffizials an. Neben seiner Tätigkeit am Eichstätter Diözesangericht wirkt Pytlik auch als Seelsorger der Wallfahrtspfarrei Buchenhüll vor den Toren von Eichstätt und im Zentrum für die Liturgische Gemeinde der außerordentlichen Form des Römischen Ritus mit ihrer Kirche St. Peter und Paul. Im Internet betreibt Pytlik eine häufig besuchte Homepage. Die Medienarbeit von Pytlik erstreckt sich auch manchmal auf das österreichische Fernsehen. Er wurde bereits 15 Mal zur Barbara-Karlich-Show geladen und hat dort zu religiösen und sittlichen Themen die kirchliche Position gemäß Naturrecht und Katechismus eindrücklich darstellen können.

Bekanntlich ist die Apostolische Visitation seit 8. Oktober 2004 abgeschlossen. Die Gründe, die den Heiligen Vater Johannes Paul II. wohl bewogen hatten, Bischof Krenn um seinen Rücktritt zu ersuchen, sodaß zeitgleich die Rücktritte von Krenn und Fasching angenommen werden konnten, nannte der Apostolische Visitator öffentlich. Daher geht das Verlangen nach einem öffentlichen Abschlußbericht in die Leere und soll offenbar durch wiederholtes Vorbringen eine absurde Krenn-Dolchstoßlegende erzeugen. Zur Versachlichung seien aber hier einige Gründe aufgelistet, die Dr. Pytlik in seinem Blogbuch aus den öffentlichen Quellen heraus zusammengefaßt hat:

1. (12. August 2004) "Im Priesterseminar der Diözese St. Pölten wurde in den letzten Jahren zu wenig auf die erforderlichen Auswahlkriterien geachtet."
2. (12. August 2004) "Leider hat es auch schwerwiegende Fehlentwicklungen gegeben: dies wurde spätestens durch die pornographischen Bilder deutlich, die von einigen Seminaristen geradezu 'suchtartig' aus dem Internet geladen wurden."
3. (12. August 2004) "Sehr schmerzhaft war es für mich festzustellen, daß sich aktive homophile Beziehungen gebildet haben." (9. Oktober 2004) "Ohne Zweifel. Ich glaube, das (der Sex-Skandal, Anm.) hat letztlich den Ausschlag gegeben."
4. (9. Oktober 2004) "Ich glaube, es waren gesundheitliche Fragen, wobei er (Krenn, Anm.) betont, er ist ganz gesund. Ganz gesund ist er wirklich nicht."
5. (9. Oktober 2004) In der Diözese habe es "große Spannungen und Feindbild-Denken" gegeben.
6. (9. Oktober 2004) Es sei auch das Problem entstanden, daß Bischof Krenn "bestimmten Personen, die er schon im Widerstand eingesetzt hat, total vertraute und es einfach auch nicht wahrhaben wollte, was da geschehen ist".
7. (9. Oktober 2004) Es habe dann auch Stellungnahmen von Bischof Krenn gegeben, "die er abgegeben hat zu Dingen, wo man sagen muß, das ist bedauerlich, da müssen wir uns entschuldigen, daß das passiert ist. Das darf nicht passieren. Wenn so was passiert, muß man sehr rasch korrigieren. Das hat schon den Ausschlag gegeben".

Mittlerweile ist sogar durch staatliche Verfahren in letzter Instanz - wenig überraschend - der Wahrheitsgehalt im Kern der von "profil" ursprünglich veröffentlichten Berichte bezogen auf die beiden ehemaligen Vorsteher bestätigt. An seinem 65. Geburtstag besuchte Bischof Küng Eichstätt und feierte am nächsten Tag ein Pontifikalamt zum Frauendreißigerschluß 2005 in dem von Kirchenrektor Pytlik seelsorglich betreuten Marienwallfahrtsort Buchenhüll. Besonders häufig wurde in seinem Blogbuch der kritische Kommentar zur Gefahr einer homosexuellen Unterwanderung des katholischen Klerus gelesen. So kann es nicht weiter verwundern, daß der (klerikale) Neid so manche unsachgemäße Darstellung der Tätigkeit Dr. Pytliks in wenig bedeutsamen Organen produzierte, oder bestimmte minoritäre Kreise eine Kampagne gegen ihn versuchten, z. B. mit dieser neuerlichen Einsendung an ein anonymes Portal. Als weitere Linkempfehlungen können die richtungsweisenden Kommentare Pytliks zum Fall St. Pölten, aber auch zum Fall Linz sowie zur gesamten Frage der Homosexuellen im Klerus gelten: (1) - (2) - (3) - (4) - (5) - (6) - (7) - (8)

Die einwandfreie juridische Tätigkeit von Dr. Pytlik im Rahmen der Apostolischen Visitation wurde auch in THE CATHOLIC WORLD REPORT vom April 2005 unter dem Untertitel ANOTHER APOSTOLIC VISITATION IN AUSTRIA? erwähnt: "An objective observer from outside the diocese, Father Alexander Pytlik, a canon lawyer who works for the Austrian military vicariate, describes Bishop Aichern as a 'personally devout and extremely tolerant' pastor who for too long has failed to put a stop to the worst liturgical abuses. Father Pytlik collaborated with the 2004 apostolic visitation to the Diocese of Sankt Pölten, also in Austria, which had been rocked by a seminary sex scandal. When asked whether Rome might resort to similar disciplinary measures with the Diocese of Linz, he replied that the two cases were not comparable, but that an apostolic visitation would be 'possible and reasonable.' He reasoned: 'When a diocesan bishop no longer reacts to anything, then the competent Roman dicasteries take the concerns of the faithful all the more seriously.' Father Pytlik even wrote a lengthy article (subsequently posted at Kath.net), complete with computer links to magisterial documents, describing the procedures by which laymen can file complaints about liturgical abuses with the authorities at the Vatican."

Praktisch alle publizierten Lügen, Verdrehungen und fahrlässigen Informationsunterlassungen einer oberösterreichischen Zeitschrift - u. a. bezogen auf die Person Dr. Pytliks - wurden zwischenzeitlich auf der jeweils notwendigen Ebene umfassend zurückgewiesen und richtiggestellt. Das unseriös wirkende oberösterreichische Blatt und die mit ihr verbundenen Uneinsichtigen hatten ursprünglich gedacht, sich ein anonymes Portal zur größeren Verbreitung der dargebotenen Verdrehungen bemächtigen zu können. Als Pytlik dann auch sein Verteidigungsrecht wahrnahm, wollten sie die Welt ein weiteres Mal nicht verstehen. Die Ernennung des von derselben Zeitschrift massiv angegriffenen St. Pöltner Regens Dr. Anton Leichtfried zum neuen Weihbischof für die Diözese St. Pölten ist nunmehr das letzte Indiz dafür, daß der Heilige Stuhl dem regierenden Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng vertraut. Nur noch völlig verblendeten Beobachtern wird dabei nicht auffallen, daß sich unsachliche Kampagnen wie diejenigen des oberösterreichischen Monatsblattes kontraproduktiv auswirkten, sei es, daß dadurch dem vormals regierenden Diözesanbischof Dr. Kurt Krenn geschadet wurde, sei es, daß gerade dadurch die Ernennung des neuen Weihbischofs sogar noch provoziert wurde.

Der Heilige Stuhl hat - wie es das Bistum St. Pölten am 3. und 25. April 2008 offiziell mitteilte - die von Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng nach der Apostolischen Visitation des St. Pöltener Priesterseminars getroffenen disziplinären Maßnahmen gegen die beiden ehemaligen Priesterausbildner bestätigt. "Der Bischof von St. Pölten hat nach einem gründlichen, nach den Normen des kanonischen Rechts durchgeführten Verwaltungsstrafverfahren beide Priester von der Ausübung aller aus der Weihe hervorgehenden Vollmachten suspendiert und eine Reihe weiterer Verfügungen getroffen." Der frühere Regens und Subregens des Priesterseminars waren daher ihrer geistlichen Ämter in der Diözese St. Pölten enthoben und zunächst von jedem priesterlichen Dienst suspendiert. "Gegen das Strafdekret des Bischofs wie schon zuvor gegen andere Entscheidungen haben beide Priester hierarchischen Rekurs an den Apostolischen Stuhl eingelegt. Alle diese Rekurse wurden von der Kongregation für den Klerus mit Zustimmung zweier weiterer zuständiger Kongregationen und nach gründlichem Studium des Beweismaterials nicht angenommen. Das brachte mit sich, daß die bischöflichen Entscheidungen in Kraft geblieben sind." Alle Rekurse der beiden ehemaligen Priesterausbildner, die sie gegen die vom zuständigen Bischof getroffenen Schritte in Rom eingelegt hatten, waren also zurückgewiesen worden.

Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. hatte zudem die Entscheidung der zuständigen vatikanischen Kongregationen in forma specifica approbiert. Die vom zuständigen Bischof getroffenen Verfügungen sind somit " 'endgültig bestätigt' worden - darunter auch die Suspension, die mit Bischöflichem Dekret verhängt worden ist. Konsequenterweise sprechen auch die Begleitschreiben der Kongregation für die Kleriker an jeden der beiden Priester von der 'legitim auferlegten Besserungsstrafe'." Die beiden Priester wurden vom Heiligen Stuhl "zur Besinnung aufgerufen" und aufgefordert, den Anweisungen des Diözesanbischofs Folge zu leisten. Bei "Erweis der Besinnung" erfährt die verhängte Suspension eine Milderung. Sobald die Voraussetzungen für einen neuerlichen priesterlichen Einsatz gegeben seien, könne die Suspendierung aufgehoben werden. Nach der Apostolischen Visitation im Jahr 2004 war den beiden ehemaligen Priesterausbildnern vom damals neuen Diözesanbischof Küng unter anderem eine geistliche Zeit der Besinnung verordnet worden. "Da die Maßnahmen nicht zum Ziel führten", seien Disziplinarverfahren gegen die ehemaligen Priesterausbildner eingeleitet worden. Die zuständigen Kongregationen des Heiligen Stuhls haben, wie schon geschrieben, nach nochmaliger Sichtung aller Dokumente die von Bischof Klaus Küng getroffenen Entscheidungen bestätigt: Prälat K. werde definitiv seines Amtes als Pfarrer von Eisgarn und Eggern enthoben und aufgefordert, von sich aus auf das Amt des Propstes von Eisgarn zu verzichten. Andernfalls werde es voraussichtlich zur Aufhebung der Propstei Eisgarn kommen. K. werde in der Diözese St. Pölten in den Ruhestand treten. Möglich wäre die Übernahme "eines in seiner Situation infrage kommenden priesterlichen Dienstes in einer anderen Diözese", sofern er die dafür erforderlichen Bedingungen erfüllt. R. werde aller Ämter, die er bisher in der Diözese St. Pölten innehatte, definitiv enthoben. Er bleibe Priester der Diözese St. Pölten und werde - "nach einer Zeit der Besinnung" - in einer anderen Diözese eine "für ihn geeignete Tätigkeit" erhalten.

Zu hoffen ist also, daß die beiden Priester dadurch zur vollen Einsicht kommen und die in den verschiedenen Phasen der Prozesse aufgetretenen Belastungszeugen als mutige Zeugen für die Wahrheit anerkennen. Nur durch diese gerechte Anerkennung kann dauerhafter Friede einkehren. Diesem Frieden dient nicht die Publikation eines von Irrtümern, Verdrehungen und Unterstellungen getragenen Buches namens "Der Wahrheit die Ehre! Der Skandal von St. Pölten", erstmals erschienen im Juli 2008 bei "Books on Demand GmbH" (Norderstedt), im sogenannten "Verlag Kardinal-von-Galen-Kreis e.V.", wobei sich der Herausgeber namens eines "Kardinal-von-Galen-Kreis e. V." für die Unterstützung des Buches, welches eine völlig verfehlte Kirchenpolitik auf Kosten der Wahrheit der Fakten vertritt, bei Abt em. Dr. Thomas Niggl OSB und bei einem "Verein der Freunde des Stiftes Eisgarn" bedankt. Angesichts des vorliegenden Buches wirken sowohl der Name von Kardinal von Galen als auch die von einem Albert Engelmann zur Verfügung gestellte Titelphotographie des emeritierten Diözesanbischofs Dr. Kurt Krenn mißbraucht. Den Hauptteil der bewußten Verwirrung der Leserschaft verantwortet eine Dr. Gabriele Waste, welche ihren eigenen Angaben gemäß im Besitz der bischöflichen Strafdekrete ist, die vom Heiligen Stuhl definitiv bestätigt wurden. Die Manipulationsabsicht des Buches fällt deshalb auch schon im sogenannten Dokumentenanhang auf, in welchem sowohl die rechtskräftigen österreichischen Medienurteile als auch die rechtskräftigen und vom Papst bestätigten Strafdekrete des regierenden Diözesanbischofs Dr. Dr. Klaus Küng bewußt unterschlagen werden, um weiterhin das Märchen einer nicht existent gewesenen Suspension der beiden ehemaligen Priesterausbildner vertreten zu können.

Der in St. Pölten wirkende Priester Prof. Dr. Josef Spindelböck hat bereits am 14. Juli 2008 sowohl auf der Internetseite Bischof Krenns als auch bei kath.net eine sehr kritische und sachlich gehaltene Rezension veröffentlicht. Welchen Geist die für das Buch Verantwortlichen - wohl im direkten Auftrag eines der beiden ehemaligen Priesterausbildner - vertreten, wurde im Nachwort zur Rezension sofort klar: "Aufgrund seiner kritischen Rezension zum von Reinhard Dörner herausgegebenen Buch 'Der Wahrheit die Ehre', das als Hauptbeitrag einen Artikel von Dr. Gabriele Waste mit dem Titel 'Die Kirche als Gefangene der Medien und ihrer eigenen Hierarchie' enthält, erhielt der Rezensent bereits empörte Mails von Reinhard Dörner, Felizitas Küble und Gabriele Waste. Die letzte droht ganz direkt mit Vergeltungsmaßnahmen, so wörtlich im Schreiben an Josef Spindelböck: 'Wenn Sie mit Ihrer Polemik fortfahren, werden wir die Wohltäter von Kleinhain darüber informieren müssen, daß ein Mitglied dieser Gemeinschaft die Homepage von Bischof Krenn dazu benützt, gegen ihn Polemik zu treiben.' Nein, nicht gegen Alt-Diözesanbischof Krenn wird vom Rezensenten Polemik gemacht, der sich unbestreitbare Verdienste für die Kirche Österreichs und der Diözese St. Pölten erworben hat und der auch weiterhin Wertschätzung, Gebet und Unterstützung verdient. Nicht jedoch kann man dem Alt-Diözesanbischof von St. Pölten helfen, wenn man seinen Nachfolger Bischof Küng angreift und auch den Heiligen Vater!"

Groteskerweise wurde dann noch eine italienische Fassung desselben Buches dem Papst (!) gewidmet, der jedoch gleichzeitig seit 9. Dezember 2008 vom Buchherausgeber (Vorsitzender eines daher nicht empfehlenswerten und kirchenrechtlich offenbar nicht errichteten "Zusammenschluß papsttreuer Vereinigungen e.V.") aufgrund der Bestätigung der Suspensionen indirekt mit dem Ermächtigungsgesetz Hitlers in Zusammenhang gebracht wird. Nach Abschluß der Apostolischen Visitation hatten jedoch in Wirklichkeit weitere ausführliche Voruntersuchungen stattgefunden. Deren Ergebnisse wurden in dem vom Papst bestätigten Dekret der Kleruskongregation ausdrücklich als hinreichende Grundlage für eine Entscheidung bezeichnet. Die Apostolische Visitation selbst hatte jedoch auch schon sehr klare und eindeutig belegte Ergebnisse erbracht, die nicht durch ein paar (echte!) Photographien und durch eine angeblich "inszenierte Medienkampagne" (Anmerkung: alleine diese Medien-Feindlichkeit zeugt von einer heute der Kirche nur noch schadenden Realitätsferne) "vorgetäuscht" waren. Der Bericht der Apostolischen Visitation war daher schon im Sommer 2004 an den Heiligen Vater und die zuständigen Kongregationen ergangen und war - auch schriftlich - gutgeheißen worden. Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng hat Ende September 2008 umfassende Erklärungen zum manipulativen Buch "Der Wahrheit die Ehre" veröffentlichen lassen. Einen chronologischen Überblick kann sich der Leser/die Leserin auch noch im Blogbuch Dr. Pytliks unter der Kategorie "Skandal St. Pölten" verschaffen. Dr. Alexander Pytlik selbst hat das Werk in seinem Blogbuch umfassend kritisiert.

Und damit schließt dieses kirchenhistorisch sicherlich weiterhin interessante Dokument.

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