Saturday, December 16. 2006
Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare
Comments (0) Trackbacks (0) LATEINISCHE LITURGIE: HEILIGER STUHL PLANT WEITERE NORMALISIERUNG - ALTER RÖMISCHER RITUS WIRD REGULÄRE AUSSERORDENTLICHE PRAXIS
Angesichts der sich seriös verdichtenden Meldungen über eine weitere Erleichterung für den Gebrauch des vom seligen Papst Johannes XXIII. promulgierten Römischen Meßbuches (1962) und somit für die Verwendung der über viele Jahrhunderte kaum veränderten älteren Meßliturgie in jenen Territorien der lateinischen Kirche (= die derzeit mitgliederstärkste Rituskirche innerhalb der Katholischen Kirche weltweit), welche sich frühzeitig oder später auf den Römischen Meßritus festgelegt hatten, kommt einer offiziellen Erklärung auf dem Portal der Erzdiözese Genua, welche seit 24. September 2006 von Seiner Exzellenz Msgr. Angelo Bagnasco (bisher Erzbischof von Pesaro und Militärordinarius für Italien) gelenkt wird, eine hohe Bedeutung zu, da anzunehmen ist, daß auch das erwartete Dokument in ähnlichem Kontext zu verstehen sein wird. Der hochwürdigste Metropolit von Genua und Päpstliche Legat auf den Meeren war unter anderem in den Jahren 1993 bis 1996 der Direktor des Diözesanwerkes für das liturgische Apostolat.
Der Text bereitet alle mit der Kirche äußerlich und innerlich verbundenen lateinischen Katholiken auf die kommende weitere Normalisierung der liturgischen Situation innerhalb der lateinischen Rituskirche vor und spricht sich sehr klar für ein friedliches Miteinander aus. Insofern wird die Entscheidung des regierenden Heiligen Vaters Benedikt XVI. vor allem langfristigen Auswirkungen nach sich ziehen: es geht um die weitere Zukunft der Heiligen Meßliturgie, die wieder mehr und leichter aus sich selbst heraus als Verherrlichung Gottes und Heiligung der Seelen und somit automatisch als heilig und sakral erkannt werden soll. Es geht um die langsame Bewältigung und Eindämmung der noch immer zu tage tretenden liturgischen Krise insbesondere im Raum der lateinischen Rituskirche, über deren Liturgiereform der verstorbene Franz Kardinal König einmal äußerte, daß diese all zu rasch durchgezogen worden sei und somit einigen Christgläubigen kurzfristig die Grundorientierung verloren gegangen sein könnte. Hier also die deutsche Übersetzung des zukunftsträchtigen italienischen Textes der Erzdiözese Genua, wobei unter dem Begriff Indult eine (Sonder)genehmigung verstanden werden kann: NÄHERE ERLÄUTERUNGEN IM HINBLICK AUF EINE EVENTUELLE PROMULGATION EINES "MOTU PROPRIO", WELCHES DIE ANWENDUNG DES INDULTS FÜR DEN GEBRAUCH DES SOGENANNTEN MESSBUCHES DES HEILIGEN PIUS V. ERLEICHTERT (29. NOVEMBER 2006) Da in der Erzdiözese Genua neuerdings auch abwegige Kommentare in Umlauf gekommen sind, was eine eventuelle Promulgation eines Motu proprio zur einfacheren Anwendung des Indults für den Gebrauch des sogenannten Meßbuches des heiligen Pius V. betrifft, ist es von pastoralem Nutzen, wie folgt klarzustellen: 1. der Papst hat kraft seiner höchsten Autorität die Befugnis, Rechtsakte und seelsorgliche Maßnahmen in Kraft zu setzen, die universal gelten und verpflichten; 2. die legitime und fruchtbare Zelebration der Heiligsten Eucharistie setzt die volle kirchliche Gemeinschaft voraus, welche in letzter Instanz vom obersten Hirten selbst sichergestellt wird, der persönlich von unserem Herrn Jesus Christus die Sendung erhalten hat, die Brüder im Glauben zu stärken (vgl. Lk 22,32; Mt 16,17 - 19; Joh 21,15 - 18); es ist also präzise der Bischof von Rom, welcher mit großer Barmherzigkeit und Freude die Leitung der universalen Liebe innehat, ohne jemals aufzuhören, die Einheit all jener zu suchen, die an Christus glauben; 3. das II. Vatikanische Konzil (= das XXI. Ökumenische Konzil der Katholischen Kirche) hat die Messe des heiligen Pius V. nicht abgeschafft oder um deren Abschaffung gebeten; vielmehr hat es diesbezüglich die Reform der liturgischen Ordnung erbeten, wie es unmißverständlich aus der Lektüre der Konstitution über die Heilige Liturgie im III. Kapitel, Nr. 50 bis Nr. 58, hervorgeht; 4. aus der Ausdehnung des Indults betreffend die sogenannte Liturgie des heiligen Pius V. ergibt sich in keinerlei Weise eine Ablehnung des II. Ökumenischen Vatikanischen Konzils, noch eine Zurückweisung des Lehramtes der Päpste Johannes XXIII. und Paul VI.; 5. derselbe Papst Paul VI., der im Jahre 1970 das Römische Meßbuch nach den Vorgaben des II. Vatikanischen Konzils promulgierte, gewährte persönlich dem heiligen Pater Pio von Pietrelcina das Indult zur Fortsetzung der (auch öffentlichen) Zelebration der Heiligen Messe nach dem Ritus des heiligen Pius V., obgleich die liturgische Reform mit der Fastenzeit des Jahres 1965 in die Umsetzungsphase trat; 6. bereits Papst Johannes Paul II. hatte am 3. Oktober 1984 mit dem Schreiben "Quattuor abhinc annos" - seitens der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung (vgl. AAS 76 [1984] 1088-1089) - den Diözesanbischöfen die Möglichkeit angeboten, von einem Indult Gebrauch zu machen, damit die Heilige Messe unter Verwendung des Römischen Meßbuches in der von Papst Johannes XXIII. promulgierten Edition des Jahres 1962 zelebriert werden könne. Außerdem ordnete derselbe Pontifex mit dem Motu Proprio: Ecclesia Dei adflicta (vom 2. Juli 1988) kraft seiner Apostolischen Autorität unter anderem an: "... daß die Intention all derer, die sich mit der lateinischen Liturgietradition verbunden wissen, überall respektiert zu werden hat, und zwar durch eine weite und großzügige Anwendung jener Direktiven, die bereits vor einiger Zeit vom Apostolischen Stuhl für den Gebrauch des Römischen Meßbuches in seiner editio typica des Jahres 1962 erlassen wurden"; 7. in der Kirche sind seit dem Beginn des vierten Jahrhunderts verschiedene Liturgien und Riten in Geltung, die denselben katholischen Glauben zum Ausdruck bringen, obschon sie unterschiedlichen Überlieferungen und Verbundenheiten entsprechen; diese Verschiedenartigkeit ist ein fühlbares Zeichen für die Vitalität der Katholischen Kirche; 8. das Konzil von Trient wollte die in der lateinischen Kirche damals existenten Riten nicht mit einem oberherrschaftlichen Akt vereinheitlichen; tatsächlich konnten die Teilkirchen und religiösen Orden auf der Grundlage des vom selben heiligen Pius V. festgelegten Prinzips - der auf Bitte des Konzils die Reform umsetzte - ihren je eigenen Ritus verehrungswürdiger Tradition behalten, wenn er dort mindestens zwei Jahrhunderte lang praktiziert worden war. Mit dem Fortschreiten der Jahre behauptete sich dann in der Praxis der Römische Ritus, aber nie in exklusiver Weise. Beispielhaft steht dafür der Fall des Ambrosianischen Ritus, verbreitet in einigen Tälern des Tessin (genannt "Valli Ambrosiane" [Ambrosianische Täler]), in der ganzen Erzdiözese Mailand, aber auch hier in der Erzdiözese Genua mit Ausnahme von Monza, Trezzo und Treviglio; 9. zwei gültige Ausdrucksformen desselben katholischen Glaubens - jene des heiligen Pius V. und jene von Paul VI. - dürfen nicht als "sich ausdrückende gegensätzliche Auffassungen" präsentiert werden, als ob sie logisch nicht miteinander vereinbar wären; 10. im liturgischen Bereich dürfen die Entscheidungen und Handlungen der Päpste - im besonderen von Johannes XXIII., Paul VI., Johannes Paul II. und von Benedikt XVI. - sowie der Konzilien - sei es das Tridentinische, sei es das II. Vatikanische - nicht in Kontrastform dargestellt werden und noch viel weniger als sich gegenseitig ausschließende Alternativen. [ENDE DER ERKLÄRUNG DES ERZBISTUMS GENUA.] Mancher Leser, der sich an gesunde und vielleicht auch weniger gesunde Reformelemente in der eigenen Pfarrei unter einem Diözesanbischof des lateinischen Ritus gewöhnt hat, wird vielleicht sorgenvoll fragen: ändert sich damit im Jahr 2007 mit einem Schlag die Lebenswirklichkeit in den Pfarr- und Filialkirchen? Diese Sorge ist nicht begründet. Die Hauptsorge des Heiligen Stuhles war und ist die sorgsame Umsetzung der liturgischen Bestimmungen zum Schutze der heiligen Sakramente auf dem ganzen Erdkreis. Hier sind Bischöfe und vor allem die jeweils eingesetzten Seelsorgspriester aufgerufen, im Falle des Falles behutsam die gängige lateinische Liturgie in der Volkssprache von entsakralisierenden Elementen zu befreien und den Boden für eine vom letzten II. Vatikanischen Konzil in Wirklichkeit gewünschte geistliche und liturgische Erneuerung zu bereiten. Dazu kann es in Zukunft helfen, regelmäßig auch wieder die ältere lateinische Meßliturgie anzubieten, damit der sakrale Maßstab erfahrbar wird, an dem sich jede Liturgie in unseren lateinischen Territorien zu messen hat, wobei hier keinem Perfektionismus das Wort geredet wird. Damit tritt die Frage der konkreten Liturgieform ein wenig in den Hintergrund. Es geht in der Tat lediglich um eine von jeder ideologischen Vereinnahmung befreite Normalisierung des Zustandes innerhalb der lateinischen Rituskirche. Es kann ja nicht sein, daß lateinische Katholiken - auch von einer zu weit gehenden modernistischen Umformung angehauchte - durchaus mit Hochachtung von den orientalischen Liturgien (in und außerhalb der Katholischen Kirche) sprechen und diese sogar fallweise besuchen, dann jedoch den eigenen Schatz der liturgischen und geistlichen Überlieferungen als etwas angeblich Gefährliches und Ewiggestriges wegschieben. An dieser Stelle ist auch zu betonen, daß der Begriff Ritus im Kirchenrecht mehr bedeutet als nur die Liturgie oder nur die Meßliturgie. Ritus bedeutet in der Tat den gesamten geistlichen Reichtum, der vor allem auch von Vätern und Heiligen transportiert wurde und das jeweilige Proprium der in der Katholischen Kirche existenten legitimen Rituskirche ausmacht. Der sogenannte tridentinische Meßritus und die Feier der Sakramente nach der noch während des II. Vatikanischen Konzils praktizierten liturgischen Ordnung gehören für immer zum lateinischen Ritus, auch wenn dies so manchem unserer Mitchristen nicht immer bewußt ist. Zweifellos kann die zunehmende Bereicherung und das regelmäßige Ausschöpfen der vollen lateinischen Tradition auch Auswirkungen auf den Priesternachwuchs haben. Wenn mehr verlangt wird, wenn es noch klarer als bisher um das Heilige schlechthin geht, wird die Attraktivität des Priesterberufes zunehmen können. Es gibt nicht wenige Priester des lateinischen Ritus, die bezeugen, daß die regelmäßige Heilige Messe nach der Ordnung des Römischen Meßbuches aus dem Jahre 1962 eine größere geistliche Bestärkung bedeutet, auch wenn mit Klarheit bekannt werden muß, daß es vom Meßopfer her keinen objektiven Gnadenunterschied geben kann, da die Heilige Messe sich so oder so der vollen Gültigkeit erfreut. Die für 2007 zu erwartende weitere Normalisierung im angstlosen Umgang mit der eigenen lateinischen Tradition durch eine geordnete Freigabe für alle Priester des lateinischen Ritus wird dazu beitragen, den ideologischen Kampf zu entkrampfen und von einer behaupteten Besonderheit einer angeblich immer besser oder sicherer gültigen Meßform ein wenig wegzukommen. In Wirklichkeit ist jede nach den einmal vom Apostolischen Stuhl approbierten Büchern zelebrierte lateinische oder orientalische Liturgie gültig, soferne nur die Grundintention vorliegt, das zu tun, was Jesus und die Kirche damit wollen. Im Sinne der für immer als Reichtum anerkannten Ritenvielfalt der Katholischen Kirche in allen ihren Teil- und Rituskirchen ist es unsinnig, sich auf eine einzigen Ritus zu kaprizieren - und sei es der ältere lateinische Meßritus - und genauso unsinnig ist es, in den Fragen des Zelebrationsaltares oder der Zelebrationsrichtung absolute Dogmen zu verkünden. Es bringt beispielsweise nichts, aus ideologischen Vorbehalten heraus von vornherein nur dann Vorwürfe zu äußern, wenn beispielsweise eine Pfarrei unter strenger Beachtung der manchmal sehr heilsamen Denkmalschutzbestimmungen zu einem einzigen Zelebrationsaltar zurückkehrt, auch wenn damit im Opferteil der Heiligen Messe der Zelebrant und das ganze Volk Gottes grundsätzlich in dieselbe Richtung beten und schauen. Neuerlich: es geht bei jeder Zelebration um die Wahrung des Geheimnischarakters der Liturgie, es geht um die bestmögliche Verherrlichung Gottes, und dies ist fundamental kein uns zuschreibbares Werk, sondern der Priester und das ganze Volk Gottes fügen sich in den liturgischen Dienst als personale Instrumente ein, der Priester in besonderer Weise als in der gottmenschlichen Person Jesu Christi, des Hauptes der Kirche, Handelnder. Von daher war und ist es traurig, daß ausgerechnet auf dem Gebiet der zur vollen Einheit mit der Allerheiligsten Dreifaltigkeit führenden Liturgie harte Diskussionen und Streitfälle durchgefochten wurden und werden. Einkehr und Gewissenserforschung wird aber - dies sei in aller Offenheit gesagt - auch bei einigen Ordinariaten und Seminarien nötig sein. Nicht wenige Einzelfälle konkreter Verfolgung aufgrund zu starker Verbundenheit mit der eigenen lateinischen Liturgietradition haben sich zu einer zum Teil kollektiven Verdrängung von Priestern und Priesteramtskandidaten verdichtet, die gerne ihrer Berufung gefolgt wären oder diese nur unter größten Schwierigkeiten verwirklichen konnten. Nicht wenige berichten von existentiellem Niederschlag aufgrund der liturgischen Frage. Opportunisten und Karrieristen haben sich seit dem Beginn der lateinischen Liturgiereform all zu willfährig außerkirchlichen Begründungen angeschlossen und beigetragen, das heute als Mobbing einzuordnende Verhalten zu verstärken und sich in künstlicher Abscheu von allem zu distanzieren, was nach altem Ritus gerochen hätte. Dadurch ging der lateinischen Rituskirche für einige Jahrzehnte ein wertvolles Korrektiv verloren, dadurch wurde die liturgische Krise in vielen Diözesen und Pfarreien verschlimmert, auch wenn wir dankbar eine zarte Tendenzwende feststellen dürfen. Andererseits hat die so häufig zustandegekommene Isolation der mit dem alten lateinischen Ritus verbundenen Gläubigen und Gemeinschaften leider dazu beigetragen, daß sich gerade an diesen (zum Teil genehmigten) Orten exklusivistische Tendenzen breitmachen konnten. Und manche sehr zweifelhafte Priesteramtskandidaten mißbrauchten das Argument liturgischer Verfolgung bei vereinzelten gutgläubigen Hirten zum eigenen Vorteil. Die gesunde Vielfalt des Katholischen, welche sich in Glaubens- und Moralfragen am Katechismus der Katholischen Kirche messen lassen muß - wer außerhalb dessen steht, ist aus der Vielfalt des Katholischen herausgefallen - wird sich in Hinkunft auch darin ausdrücken, wie groß die Toleranz gegenüber den vom heiligmäßig verstorbenen Diener Gottes Johannes Paul II. im Juli 1988 besonders angesprochenen Mitchristen ist, "die sich mit der lateinischen Liturgietradition verbunden wissen". Persönlich bin ich auch gespannt, wie viele Wendehälse und Karrieristen sich nach einer wie auch immer gearteten Freigabe ein- und umstellen werden und mit welcher Schnelligkeit. Ich freue mich sehr, an dieser Stelle auf einen bereits fast fünfzehn Jahre alten wissenschaftlichen Beitrag meines hochwürdigen Primizpredigers, Prof. Dr. Heinrich Reinhardt, unter dem Titel "Sacrifera sacralitas. Zur Erinnerung an das Urphänomen christlicher Liturgie" verweisen zu können. So manches dort Erhoffte und auch Geforderte scheint sich - wenn auch in ersten Anfängen - langsam verwirklichen zu können. An dieser Stelle ist auch noch daran zu erinnern, daß das bisher im Konsens mit den jeweils zuständigen Ordinarien einzelnen Priestern weltweit gewährte Päpstliche Zelebret zum Gebrauch des Römischen Meßbuches in seiner Edition aus dem Jahre 1962 positivrechtlich verstanden nur die sogenannte private Zelebration der Heiligen Messe betraf bzw. im Falle der öffentlichen Zelebration für eine bestimmte Gruppe lateinischer Katholiken vom zuständigen Diözesanbischof genehmigt bzw. geordnet sein mußte. Allerdings wurden in der Vergangenheit nicht unbeachtliche Argumente dafür dargeboten, warum die sogenannte Alte Messe nie verboten worden wäre und deshalb auch positivrechtliche Einschränkungen keinen im lateinischen Ritus geweihten Priester an der friedlich abzuwickelnden Zelebration hindern hätten können. Das bisherige Zelebret sei daher im Grunde nichts anderes gewesen als eine kluge Hilfe des Heiligen Stuhles, die man strengen Rechtspositivisten vorzeigen konnte, um deren Gewissen oder deren falschen Skrupulantismus zu beruhigen. Doch auch diese Streitfrage - so dürfen wir hoffen - wird mit der weisen Entscheidung des Heiligen Vaters dann nur noch akademisch zu führen sein. Logisch darf angenommen werden, daß auch in Zukunft der Diözesanbischof und der Ortspfarrer beim Angebot und bei der Ordnung der jeweils zu wählenden Meßliturgie das maßgebliche Wort zu führen haben werden, da in der Tat vom seelsorglichen Standpunkt aus gewachsene Gewohnheiten nicht einfach mit einem Schlag umgeformt werden können. So wird die Grundregel, daß die Meßform zu gewährleisten ist, die angekündigt wurde, auch weiterhin Geltung haben. Es wird allerdings erwartet werden dürfen, daß die Liturgiesprache der lateinischen Rituskirche auch häufiger im Rahmen des neuen Meßritus Verwendung finden werde, da ansonsten die Erwartung des II. Vatikanischen Konzils nicht mehr erfüllt werden kann: "Es soll jedoch Vorsorge getroffen werden, daß die Christgläubigen die ihnen zukommenden Teile des Meß-Ordinariums auch lateinisch miteinander sprechen oder singen können." (Konstitution über die Heilige Liturgie, Nr. 54) Die Normalisierung im Umgang mit dem jeweiligen lateinischen Meßritus bringt daher allen etwas, die wirklich das Beste für die Kirche und ihr liturgisches Apostolat wollen. Es ist daher zu hoffen, daß sich die Informationen Seiner Eminenz Jorge Arturo Kardinal Medina Estévez (1) (2) (3) als richtig herausstellen und die sogenannte Freigabe der Heiligen Messe im überlieferten lateinischen Meßritus bald erfolgen kann. Daß dadurch kein Erdbeben ausgelöst wird, sondern langfristig nur Vorteile zu erwarten sind, habe ich in diesem Kommentar anzudeuten versucht. Daß zu dieser Normalisierung auch die Überprüfung und Richtigstellung der Übersetzung der Wandlungsworte in verschiedenen Volkssprachen zu zählen ist, wird den geübten Beobachter kaum überraschen. Aber auch hier ist zu betonen: es ging nie um die Gefahr einer Ungültigkeit der Heiligen Messe, da erstens die approbierten Meßbücher immer den lateinischen Grundtext meinten und zweitens dieser Teil der Konsekrationsworte dogmatisch nicht zu den essentiellen Worten zu zählen ist. Mit aller Vorsicht wird man feststellen dürfen, daß wir langsam aus einer nachkonziliaren Umbruchsphase in die Phase des richtigen Verständnisses der Texte des II. Vatikanischen Konzils treten und noch lange nicht klar ist, was an bleibenden Impulsen geistliche Fruchtbarkeit zeitigen wird. Wenn sich in den nicht korrekten Übersetzungen der Wandlungsworte ein angeblicher Geist des Konzils ausgedrückt hätte, dann hat sich dieser Geist als irrelevant und von den Texten des Konzils her als nicht legitimierbar erwiesen. Die Normalisierung der lateinischen Liturgiesituation wird dazu beitragen, ungesunde Überspitzungen und eingetretene Mißverständnisse sowie künstliche Gegensätze abzubauen. Letztlich wird sich eine solche Normalisierung auch darin erweisen, ob eine Kinderchristmette oder eine Erstkommunionfeier trotz sparsam eingesetzter zusätzlicher "Gestaltungselemente" in Hinkunft wieder in allen Pfarreien automatisch als Heilige Meßliturgie, als Heiliges Meßopfer erkennbar sein wird. Mit Prof. Heinrich Reinhardt wird man abschließend feststellen dürfen: "Das Sakrale macht die Religion für den Erfahrenden zur Religion. Deshalb ist in unserer Zeit, die aufgrund anonymisierender, rein technischer Lebenspraxis einen immer größeren seelischen 'Erfahrungshunger' hat, gerade dieser Bereich wieder zu betonen. Dies ist, recht verstanden, ein Akt der Seelsorge." In diesem Sinne wünsche ich allen Lesern, seien sie Kritiker oder Freunde, von Herzen eine gute letzte Adventwoche und frohe Weihnachten in ihrer ganzen Fülle! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik www.padre.at P. S. Der Kommentar ist auch auf dem großen katholisch geführten Nachrichtenportal nachlesbar und wurde ins Französische übertragen. Trackbacks
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