Dienstag, 31. Januar 2012
RECHTSPOSITIVISMUS WIRD KIRCHENRECHT ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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20:05
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RECHTSPOSITIVISMUS WIRD KIRCHENRECHT NICHT GERECHT
Am 21. Januar 2012 hat Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. um 11.30 Uhr in der Sala Clementina des Apostolischen Palastes die Prälaten-Auditoren, die Beamten und Anwälte der Rota Romana wiederum aus Anlaß der feierlichen Eröffnung des Gerichtsjahres in Audienz empfangen. Ich habe die italienische Originalansprache des Papstes ins Deutsche übertragen:
ANSPRACHE VON PAPST BENEDIKT XVI. ZUR ERÖFFNUNG DES GERICHTSJAHRES DER RÖMISCHEN ROTA Liebe Mitglieder des Gerichtshofes der Römischen Rota! Es ist für mich Grund zur Freude, Sie heute anläßlich der Eröffnung des Gerichtsjahres beim jährlichen Zusammentreffen zu empfangen. Mein Gruß geht an das Kollegium der Prälaten-Auditoren, begonnen beim Dekan, Bischof Antoni Stankiewicz, dem ich für seine Worte danke. Einen herzlichen Gruß auch an die Beamten, die Anwälte, die weiteren Mitarbeiter und an alle Anwesenden! Bei dieser Gelegenheit bekräftige ich erneut meine Hochschätzung für den heiklen und wertvollen Dienst, den Sie in der Kirche leisten und der einen immer wieder neuen Einsatz erfordert, wegen seiner Bedeutung, den dieser Dienst für das salus animarum des Gottesvolkes hat. Beim Zusammentreffen in diesem Jahr möchte ich von einem wichtigen kirchlichen Geschehen ausgehen, in dem wir uns in einigen Monaten befinden werden; ich beziehe mich auf das Jahr des Glaubens, das ich in den Fußstapfen meines verehrten Vorgängers, des Dieners Gottes Paul VI. habe ausrufen wollen, zum 50. Jahrestag der Eröffnung des II. Ökumenischen Vatikanischen Konzils. Dieser große Papst hatte - wie ich in dem Apostolischen Schreiben zur Ausrufung festgehalten habe - zum ersten Mal eine solche Zeit des Nachdenkens verfügt und war sich "der schweren Probleme der Zeit – vor allem in bezug auf das Bekenntnis des wahren Glaubens und seine rechte Auslegung – wohl bewußt." [1 = Motu proprio Porta fidei, 11. Oktober 2011, 5: L’Osservatore Romano, 17. - 18. Oktober 2011, S. 4.] Indem ich bei einem ähnlichen Erfordernis anknüpfe und zu einem Bereich komme, der Ihren Dienst für die Kirche noch direkter betrifft, möchte ich heute meinen Blick auf einen primären Aspekt des gerichtlichen Dienstes lenken, das heißt auf die Interpretation des kirchlichen Gesetzes im Hinblick auf seine Anwendung.[2 = Vgl. can. 16 § 3 CIC; can. 1498 § 3 CCEO.] Der Zusammenhang mit dem soeben angesprochenen Thema - die rechte Auslegung des Glaubens - beschränkt sich natürlich nicht nur auf eine semantische Übereinstimmung, wenn man nämlich bedenkt, daß das kirchliche Recht in den Glaubenswahrheiten sein Fundament und seinen eigenen Sinn findet und daß die lex agendi gar nicht anders kann, als die lex credendi widerzuspiegeln. Die Frage der Interpretation des kirchlichen Gesetzes bildet außerdem einen derart weitläufigen und komplexen Gegenstand, bei dem ich mich also auf ein paar Anmerkungen beschränken werde. Zunächst ist die Hermeneutik des kanonischen Rechtes strikt gebunden an die Konzeption des Gesetzes der Kirche selbst. Wenn man dazu tendieren würde, das kirchliche Recht mit dem System der kirchlichen Gesetze zu identifizieren, würde die Kenntnis dessen, was in der Kirche juridisch ist, im wesentlichen aus dem Verständnis dessen bestehen, was die Gesetzestexte festlegen. Auf den ersten Blick scheint dieser Zugang das menschliche Gesetz vollständig aufzuwerten. Aber die Verarmung ist offensichtlich, die mit dieser Auffassung einherginge: mit dem praktischen Verlust des Naturrechts und des positiven göttlichen Rechtes wie auch des vitalen Bezugs jeden Rechtes zur Gemeinschaft und Sendung der Kirche wird die Arbeit des Auslegers des lebendigen Kontakts mit der kirchlichen Realität beraubt. In letzter Zeit haben einige Denkströmungen vor der übertriebenen Orientierung an den Gesetzen der Kirche gewarnt, begonnen bei den Gesetzesbüchern (Codices), was sie eben genau als Manifestation des Legalismus bewerten. Daraus folgend wurden hermeneutische Wege vorgeschlagen, die einen mit den theologischen Grundlagen und mit den ebenso pastoralen Intentionen der kanonischen Norm besser im Einklang stehenden Zugang erlauben, was zu einer juridischen Kreativität führt, mit der die jeweilige Situation der entscheidende Faktor zur Ermittlung des authentischen Sinns der gesetzlichen Vorschrift im Einzelfall werden würde. Die Barmherzigkeit, die Billigkeit (Aequitas), die oikonomia - für die orientalische Tradition von solchem Wert - sind einige der Begriffe, auf die man sich bei diesem Auslegungsvorgang stützt. Schon jetzt sei gesagt, daß dieser Ansatz den Positivismus, der angeklagt wird, nicht überwindet, indem der Ansatz sich darauf beschränkt, ihn durch einen anderen Positivismus zu ersetzen, bei dem sich das Werk menschlicher Interpretation zum Protagonisten beim Festlegen dessen erhebt, was juridisch sei. Dabei geht der Sinngehalt eines objektiven Rechtes ab, das zu erheben wäre, weil der Ansatz Spielball von Überlegungen bleibt, die beanspruchen, theologisch oder pastoral zu sein, doch am Ende sind sie dem Risiko der Willkür ausgesetzt. Auf solche Weise wird die Gesetzesinterpretation entleert: im Grunde besteht kein Interesse, die Anordnung des Gesetzes zu verstehen, da es ja dann dynamisch für jegliche Lösung angepaßt werden kann, selbst wenn sie seinem Buchstaben widerspricht. Sicherlich gibt es in diesem Fall einen Bezug zu den Phänomenen des Lebens, aus denen man jedoch nicht die in ihnen enthaltene rechtliche Dimension erfaßt. Es gibt einen anderen Weg, auf dem das angemessene Verständnis des kanonischen Gesetzes die Straße für eine Auslegungsarbeit eröffnet, die sich in die Suche nach der Wahrheit des Rechtes und der Gerechtigkeit in der Kirche einfügt. Wie ich den Bundestag meines Landes im Reichstag von Berlin aufmerksam machen wollte [3 = Vgl. Ansprache vor dem Bundestag der Bundesrepublik Deutschland, 22. September 2011: L’Osservatore Romano, 24. September 2011, S. 6 f.], ist das wahre Recht von der Gerechtigkeit nicht zu trennen. Das Prinzip gilt selbstverständlich auch für das kanonische Gesetz, und zwar in dem Sinn, daß es nicht in einem rein menschlichen Normensystem eingeschlossen sein kann, sondern es muß mit einer gerechten Ordnung der Kirche verbunden sein, in der ein höheres Gesetz gilt. In diesem Blickwinkel verliert das von Menschen verabschiedete positive Gesetz seinen Vorrang, den man ihm geben möchte, weil das Recht nicht mehr einfach mit diesem identisch ist; damit wird jedenfalls das menschliche Gesetz aufgewertet, so weit es Ausdruck der Gerechtigkeit ist, vor allem so weit es göttliches Recht bekundet, aber auch durch das, was es als legitime Bestimmung von Menschenrecht einführt. Solchermaßen wird eine Gesetzesauslegung möglich, die authentisch juridisch ist, und zwar in dem Sinn, daß sie sich in Einklang mit der eigentlichen Bedeutung des Gesetzes begibt und so die entscheidende Frage nach dem stellen kann, was in jedem Einzelfall gerecht sei. In diesem Zusammenhang sei beachtet, daß es zur Erkenntnis der eigentlichen Bedeutung des Gesetzes immer nötig ist, auf die Wirklichkeit zu blicken, die geregelt wird, und zwar nicht nur, wenn das Gesetz vorwiegend eine Bekundung des göttlichen Rechtes darstellt, sondern auch, wenn es in fundamentaler Weise menschliche Regeln aufstellt. Diese müssen tatsächlich auch im Lichte der zu regelnden Wirklichkeit interpretiert werden, die immer einen Kern natürlichen und göttlichen Rechtes beinhaltet, mit dem sich nämlich jede Vorschrift in Übereinstimmung befinden muß, um als vernünftig und wahrhaft juridisch zu gelten. Mit einer solchen realistischen Perspektive erhält die bisweilen schwierige Bemühung zur Auslegung einen Sinn und ein Ziel. Die Anwendung der vom Codex des Kanonischen Rechtes im Canon 17 vorgesehenen Interpretationsweisen, begonnen bei «der im Text und im Kontext wohl erwogenen eigenen Wortbedeutung», ist nicht mehr nur eine logische Übung. Es handelt sich um eine Aufgabe, die vom authentischen Bezug zur komplexen Wirklichkeit der Kirche belebt wird und so gestattet, den wahren Sinn des Buchstabens des Gesetzes zu ergründen. Es passiert dann etwas Ähnliches, wie ich es im Zusammenhang des inneren Vorgangs des heiligen Augustinus bei der Bibelauslegung gesagt habe: «die Überschreitung des Buchstabens hat den Buchstaben selbst glaubwürdig gemacht». [4 = Vgl. Nachsynodales Apostolisches Schreiben Verbum Domini, 30. September 2010, 38: AAS 102 (2010), S. 718, Nr. 38.] Es bestätigt sich, daß also auch in der Auslegung des Gesetzes der authentische Horizont in der juridischen Wahrheit besteht, die zu lieben, zu suchen und der zu dienen ist. Daraus folgt, daß die Interpretation des kanonisches Gesetzes in der Kirche erfolgen muß. Es handelt sich dabei nicht um einen rein externen Umstand der Umwelt: es ist vielmehr ein Verweis auf den eigentlichen Humus des kanonisches Gesetzes und der Wirklichkeiten, die von diesem geregelt werden. Das "Sentire cum Ecclesia" hat seinen Sinn auch in der Disziplin aufgrund der lehrmäßigen Grundlagen, die in den gesetzlichen Vorschriften der Kirche immer präsent und wirksam sind. Auf diese Weise muß auch gegenüber dem kanonischen Gesetz die Hermeneutik der Erneuerung in der Kontinuität angewendet werden, von der ich mit Bezug auf das II. Vatikanische Konzil gesprochen habe [5 = Vgl. Ansprache an das Kardinalskollegium und die Mitglieder der Römischen Kurie, 22. Dezember 2005: AAS 98 (2006), S. 40 - 53], welches so eng mit der geltenden kirchenrechtlichen Gesetzgebung verbunden ist. Die christliche Reife führt dazu, das Gesetz immer stärker zu lieben und es verstehen sowie mit Treue anwenden zu wollen. Diese Grundeinstellungen gelten für alle Interpretationskategorien: ausgehend von der wissenschaftlichen Forschung des kirchlichen Rechtes über die Arbeit der im Gerichts- oder Verwaltungdienst tätigen juridischen Mitarbeiter bishin zur täglichen Ermittlung der gerechten Lösungen im Leben der Gläubigen und der Gemeinschaften. Es braucht einen Geist der Fügsamkeit, um die Gesetze anzunehmen, indem versucht wird, mit Ehrlichkeit und Hingabe die juridische Tradition der Kirche zu studieren, damit man sich mit ihr identifizieren kann, aber auch mit den von den Hirten erlassenen gesetzlichen Anordnungen, besonders mit den päpstlichen Gesetzen sowie mit dem Lehramt zu kirchenrechtlichen Fragestellungen, welches schon als solches bei all dem bindet, was es über das Recht lehrt. [6 = Vgl. JOHANNES PAUL II., Ansprache an die Römische Rota, 29. Januar 2005, 6: AAS 97 (2005), S. 165 f.] Nur auf diese Weise können die Fälle erkannt werden, bei denen die konkreten Umstände eine Lösung der Aequitas erforderlich machen, um die Gerechtigkeit zu erreichen, für welche die allgemeine menschliche Norm nicht Vorsorge treffen konnte, und so wird man in der Lage sein, im Geist der Gemeinschaft das darzulegen, was der Verbesserung der Gesetzgebung dienen kann. Diese Überlegungen erhalten ein besonderes Gewicht im Umfeld der Gesetze, welche den konstitutiven Akt der Ehe und ihres Vollzuges sowie den Empfang der heiligen Weihe betreffen, und im Umfeld dessen, was die dementsprechenden Prozesse betrifft. Hier wird der Einklang mit dem wahren Sinn des Gesetzes der Kirche eine Frage weitreichender und tiefgehender praktischer Auswirkung auf das Leben der Personen und der Gemeinschaften und erfordert eine besondere Aufmerksamkeit. Insbesondere müssen auch alle juridisch verbindlichen Mittel angewendet werden, die darauf ausgerichtet sind, jene Einheit der Auslegung und der Anwendung der Gesetze zu garantieren, die von der Gerechtigkeit verlangt wird: das päpstliche Lehramt, besonders was diesen Bereich betrifft und was vor allem in den Ansprachen an die Rota Romana enthalten ist; die Rechtsprechung der Rota Romana, über deren Bedeutung ich bereits zu Ihnen sprechen konnte [7 = Vgl. Ansprache an die Römische Rota, 26. Januar 2008: AAS 100 (2008), S. 84 - 88]; die von den anderen Dikasterien der Römischen Kurie erlassenen Vorschriften und Erklärungen. Diese hermeneutische Einheitlichkeit bei dem, was wesentlich ist, schätzt die Aufgaben der lokalen Gerichte in keiner Weise gering, die ja als erste berufen sind, sich mit den komplexen Situationen der Wirklichkeit auseinanderzusetzen, welche sich in jedem kulturellen Kontext ergeben. Jedes unter ihnen ist tatsächlich daran gebunden, gegenüber der Wahrheit des Rechts mit einem Bewußtsein echter Hochschätzung vorzugehen, indem es versucht, bei der Anwendung der gerichtlichen und verwaltungsmäßigen Mittel die Gemeinschaft in der Disziplin als wesentlichen Aspekt der Einheit der Kirche exemplarisch zu verwirklichen. Indem ich mich dem Ende dieses Treffens und der Reflexion nähere, möchte ich an die jüngste Neuerung erinnern - die Bischof Stankiewicz erwähnt hat - kraft derer die Kompetenzen bei den Vorgehensweisen zur Dispens von der geschlossenen und nicht vollzogenen Ehe und die Fälle der Weihenichtigkeit einem Büro bei diesem Apostolischen Gerichtshof übertragen worden sind.[8 = Vgl. Motu proprio Quaerit semper, 30. August 2011: L’Osservatore Romano, 28. September 2011, S. 7.] Ich bin sicher, daß es im Hinblick auf diese neue kirchliche Aufgabe eine großherzige Antwort geben wird. Indem ich bei Ihrem wertvolles Wirken, das eine getreue, tägliche und anspruchsvolle Arbeit erfordert, Ermutigung schenken möchte, empfehle ich Sie der Fürsprache der allerseligsten Jungfrau Maria, dem Spiegel der Gerechtigkeit, und erteile Ihnen gerne den Apostolischen Segen. [ENDE MEINER ÜBERSETZUNG DER PÄPSTLICHEN ROTAANSPRACHE 2012.] Es freut mich sehr, daß der Heilige Vater diesmal sehr klar einen sturen Rechtspositivismus zurückweist, der dem kirchlichen Recht niemals gerecht wird. Es ist doch ärgerlich, wenn einem gerade im kirchenrechtlichen oder liturgischen Bereich manchmal "reine Rechtspositivisten" begegnen, die den Sinn des Kirchenrechtes und der kirchlichen Gesetzgebung verdunkeln und sogar manchem die weitere Beschäftigung mit dem Kirchenrecht vergällen. In Wirklichkeit ist und bleiben das Studium und die Beschäftigung mit dem Kirchenrecht eine spannende Angelegenheit, aber wer keinen naturrechtlichen Zugang hat, wird der Versuchung zu irgendeiner Form des Rechtspositivismus immer ausgesetzt sein. Ein gutes Jahr 2012 wünscht Euch allen Padre Alex - Dr. iur. can. Alexander Pytlik Sonntag, 25. Dezember 2011
WEIHNACHTEN 2011: II. VATIKANISCHES ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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08:15
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WEIHNACHTEN 2011: II. VATIKANISCHES KONZIL WIRD NICHT ZURÜCKGEDREHT
Bereits am 1. Dezember 2011 erschien in L'Osservatore Romano ein wegweisender Beitrag zum heutigen 50. Jahrestag der Einberufung des XXI. Ökumenischen Konzils, besser bekannt als das II. Vatikanische Konzil der Katholischen Kirche. Weil es nicht angehen kann, daß bestimmte Gruppen dieses Konzil als ganzes oder in Teilen in Frage stellen, es teilweise völlig falsch interpretieren oder gar die Rechtmäßigkeit seiner Einberufung bezweifeln, übernehme ich ganz bewußt - nach der heutigen stillen Hirtenmesse in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus (in der mir anvertrauten Marienwallfahrtskirche) - diesen absolut richtigen und verbindenden Beitrag vom hwst. Herrn Generalvikar der Personalprälatur des Opus Dei, Monsignore Fernando Ocáriz:
ÜBER DIE ZUSTIMMUNG ZUM ZWEITEN VATIKANISCHEN KONZIL AM 50. JAHRESTAG SEINER EINBERUFUNG Der [bevorstehende] 50. Jahrestag der Einberufung des Zweiten Vatikanischen Konzils (25. Dezember 1961) ist Anlaß zum Feiern, aber auch zu einem erneuerten Nachdenken über die Rezeption und Umsetzung der Konzilsdokumente. Dabei gilt es, neben den unmittelbar praktischen Aspekten dieser Rezeption und Umsetzung mit ihren Licht- und Schattenseiten auch das Wesen der verstandesmäßigen Zustimmung, die den Konzilslehren gebührt, in Erinnerung zu rufen. Obwohl die Lehre darüber bekannt ist und dazu eine reichhaltige Bibliographie vorliegt, ist es angebracht, ihre Grundzüge erneut darzulegen, weil – auch in der öffentlichen Meinung – Unsicherheiten über die Kontinuität einiger Konzilslehren gegenüber früheren Aussagen des kirchlichen Lehramts bestehen. Zunächst sollte in Erinnerung gerufen werden, daß die pastorale Ausrichtung des Konzils nicht bedeutet, daß es nicht doktrinell ist. Denn die pastoralen Aspekte gründen auf der Lehre, wie es anders gar nicht sein könnte. Vor allem aber muß betont werden, daß die Lehre auf das Heil ausgerichtet und seine Verkündigung ein wesentlicher Bestandteil der Pastoral ist. Zudem finden sich in den Konzilsdokumenten zweifellos viele Aussagen streng lehrmäßiger Natur: über die göttliche Offenbarung, über die Kirche, usw. Dazu schrieb der selige Johannes Paul II.: "Mit Gottes Hilfe vermochten die Konzilsväter im Verlauf vierjähriger Arbeit eine beachtliche Fülle von Lehraussagen und pastoralen Richtlinien für die ganze Kirche zu erarbeiten" (Apostolische Konstitution Fidei depositum, 11. Oktober 1992, Einleitung). Die dem Lehramt gebührende Zustimmung Das Zweite Vatikanische Konzil definierte kein Dogma in dem Sinn, daß es keine Lehre durch eine endgültige Verlautbarung verkündete. Wenn eine Äußerung des Lehramtes der Kirche nicht kraft des Charismas der Unfehlbarkeit erfolgt, bedeutet dies jedoch nicht, daß sie als "fehlbar" betrachtet werden kann und deshalb bloß eine "vorläufige Lehre" oder "gewichtige Meinungen" weitergebe. Jede Äußerung des authentischen Lehramts muß als das angenommen werden, was sie ist: als Lehre, die von Hirten verkündet wird, die in der apostolische Nachfolge mit dem "Charisma der Wahrheit" (Dei verbum, Nr. 8), "mit der Autorität Christi ausgerüstet" (Lumen gentium, 25), "im Licht des Heiligen Geistes" (ebd.) sprechen. Dieses Charisma, diese Autorität und dieses Licht waren im Zweiten Vatikanischen Konzil gewiß vorhanden. Wenn man dies dem gesamten Episkopat, der cum Petro et sub Petro versammelt war, um die Gesamtkirche zu lehren, absprechen wollte, dann würde man etwas leugnen, das zum Wesen der Kirche gehört (vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung Mysterium Ecclesiae, 24. Juni 1973, Nr. 2 - 5). Natürlich haben nicht alle in den Konzilsdokumenten enthaltenen Aussagen denselben lehrmäßigen Wert und verlangen daher nicht alle denselben Grad an Zustimmung. Die verschiedenen Grade der Zustimmung zu den vom Lehramt verkündeten Lehren wurden vom Zweiten Vatikanum unter der Nr. 25 der Konstitution Lumen gentium dargelegt. Später wurden sie zusammengefaßt in den drei Absätzen, die dem Nizäno-konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnis in der Formel der Professio fidei hinzugefügt wurden, die 1989 mit Approbation von Johannes Paul II. von der Kongregation für die Glaubenslehre veröffentlicht wurde. Jene Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils, die Glaubenswahrheiten in Erinnerung rufen, verlangen natürlich Zustimmung mit theologalem Glauben – nicht weil sie von diesem Konzil gelehrt wurden, sondern weil sie als solche bereits unfehlbar von der Kirche vorgelegt worden sind, sei es durch feierliches Urteil, sei es durch das ordentliche und allgemeine Lehramt. Ebenso verlangen andere Lehren, die vom Zweiten Vatikanum in Erinnerung gerufen und bereits früher durch das Lehramt in einer definitiven Äußerung verkündet wurden, volle und endgültige Zustimmung. Die anderen lehrmäßigen Aussagen des Konzils verlangen von den Gläubigen einen Grad der Zustimmung, der als "religiöser Gehorsam des Willens und des Verstandes" bezeichnet wird: eine "religiöse" Zustimmung also, die nicht auf rein rationalen Motivationen gründet. Diese Zustimmung ist kein Akt des Glaubens, sondern vielmehr des Gehorsams, der aber nicht bloß disziplinärer Natur ist, sondern im Vertrauen auf den göttlichen Beistand für das Lehramt wurzelt, und sich daher "in die Logik des Glaubensgehorsams einfügen und von ihm bestimmen" läßt (Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion Donum veritatis, 24. Mai 1990, Nr. 23). Dieser Gehorsam gegenüber dem Lehramt der Kirche stellt keine Grenze für die Freiheit dar, sondern er ist im Gegenteil Quelle der Freiheit. Die Worte Christi: "Wer euch hört, der hört mich" (Lk 10,16), sind auch an die Nachfolger der Apostel gerichtet; und Christus hören bedeutet, die Wahrheit in sich aufzunehmen, die befreit (vgl. Joh 8,32). In den lehramtlichen Dokumenten kann es auch Elemente geben – und solche finden sich tatsächlich im Zweiten Vatikanischen Konzil –, die von ihrem Wesen her nicht eigentlich lehrmäßig, sondern mehr oder weniger von den Umständen bestimmt sind (Beschreibungen gesellschaftlicher Zustände, Vorschläge, Ermahnungen, usw.). Solche Elemente müssen respektvoll und dankbar angenommen werden, aber sie verlangen keine verstandesmäßige Zustimmung im eigentlichen Sinn (vgl. Instruktion Donum veritatis, Nr. 24 - 31). Die Auslegung der Lehren Die Einheit der Kirche und die Einheit im Glauben sind untrennbar. Daraus folgt auch die Einheit des Lehramts der Kirche, das in allen Zeiten der authentische Ausleger der göttlichen Offenbarung ist, die von der Heiligen Schrift und von der Überlieferung weitergegebenen wird. Das bedeutet unter anderem, daß eine wesentliche Eigenschaft des Lehramts seine Kontinuität und Homogenität durch die Zeiten hindurch ist. Kontinuität bedeutet nicht, daß es keine Entwicklung gäbe. Die Kirche schreitet durch die Jahrhunderte hindurch voran in der Erkenntnis, in der Vertiefung und in der daraus folgenden lehramtlichen Unterweisung im Glauben und in der katholischen Moral. Im Zweiten Vatikanischen Konzil gab es einige Neuheiten lehrmäßiger Natur: über die Sakramentalität des Bischofsamts, über die bischöfliche Kollegialität, über die Religionsfreiheit, usw. Obgleich gegenüber Neuheiten in Fragen, die den Glauben oder die Moral betreffen und die nicht in einer definitiven Äußerung verkündet wurden, der religiöse Gehorsam des Willens und des Verstandes geboten ist, gab und gibt es Auseinandersetzungen über die Kontinuität einiger dieser Fragen mit dem früheren Lehramt, also über ihre Vereinbarkeit mit der Überlieferung. Angesichts von Schwierigkeiten, die auftreten können, wenn es darum geht, die Kontinuität einiger Konzilslehren mit der Überlieferung zu verstehen, besteht die katholische Haltung darin, unter Berücksichtigung der Einheit des Lehramts nach einer einheitlichen Auslegung zu suchen, in der die Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils und frühere lehramtliche Dokumente einander gegenseitig beleuchten. Nicht nur das Zweite Vatikanum muß im Licht der früheren lehramtlichen Dokumente ausgelegt werden, einige dieser Dokumente werden im Licht des Zweiten Vatikanums auch besser verständlich. Das ist in der Kirchengeschichte nichts Neues. Man denke zum Beispiel daran, daß wichtige Begriffe, die in der Formulierung des trinitarischen und christologischen Glaubens im ersten Konzil von Nizäa verwendet wurden (hypóstasis, ousía), durch spätere Konzilien in ihrer Bedeutung viel genauer gefaßt wurden. Die Auslegung der Neuheiten, die das Zweite Vatikanum lehrt, muß daher, wie Benedikt XVI. sagte, die Hermeneutik der Diskontinuität zur Überlieferung zurückweisen und die Hermeneutik der Reform, der Erneuerung in der Kontinuität hervorheben (vgl. Ansprache, 22. Dezember 2005). Es handelt sich um Neuheiten in dem Sinn, daß sie neue Aspekte erläutern, die bis dahin vom Lehramt noch nicht formuliert worden waren, die aber lehrmäßig den früheren lehramtlichen Dokumenten nicht widersprechen, obwohl sie angesichts der veränderten geschichtlichen und gesellschaftlichen Umstände in einigen Fällen – zum Beispiel in der Frage der Religionsfreiheit – auf der Ebene der historischen Entscheidungen über ihre rechtlich-politische Umsetzung auch sehr unterschiedliche Folgen nach sich ziehen können. Eine authentische Auslegung der Konzilstexte kann nur durch das Lehramt der Kirche selbst erfolgen. Beim theologischen Bemühen um die Auslegung jener Abschnitte in den Konzilstexten, die Fragen aufwerfen oder Schwierigkeiten zu enthalten scheinen, ist es daher vor allem geboten, den Sinn zu berücksichtigen, in dem die späteren lehramtlichen Aussagen diese Abschnitte verstanden haben. Es bleiben aber rechtmäßige Räume theologischer Freiheit bestehen, um auf die eine oder andere Weise zu erklären, wie einige in den Konzilstexten vorhandene Formulierungen mit der Überlieferung nicht in Widerspruch stehen, und somit auch die eigentliche Bedeutung einiger in diesen Abschnitten enthaltener Ausdrücke zu klären. Abschließend sollte man sich in diesem Zusammenhang vor Augen halten, daß seit dem Abschluß des Zweiten Vatikanischen Konzils beinahe ein halbes Jahrhundert vergangen ist und in diesen Jahrzehnten vier Päpste einander auf dem Stuhl Petri nachgefolgt sind. Wer das Lehramt dieser Päpste und die entsprechende Zustimmung dazu von seiten des Episkopats untersucht, bei dem sollte sich eine eventuell gegebene Schwierigkeit in ruhige und freudige Zustimmung zum Lehramt, dem authentischen Ausleger der Glaubenslehre, verwandeln. Das erscheint auch dann möglich und wünschenswert, wenn weiterhin Aspekte bestehen bleiben, die rational nicht vollkommen erfaßt werden. In jedem Fall bleiben rechtmäßige Räume theologischer Freiheit für ein stets angemesseneres Bemühen um Vertiefung. So hat Benedikt XVI. kürzlich geschrieben, daß "die wesentlichen Inhalte, die seit Jahrhunderten das Erbe aller Gläubigen bilden, immer neu bekräftigt, verstanden und vertieft werden müssen, um unter geschichtlichen Bedingungen, die sich von denen der Vergangenheit unterscheiden, ein kohärentes Zeugnis zu geben" (Benedikt XVI., Motu proprio Porta fidei, Nr. 4). [ENDE DES BEITRAGES VON MSGR. FERNANDO OCÁRIZ, OPUS DEI.] Damit keine Mißverständnisse aufkommen: natürlich gehöre ich keinem Opus an, aber ich schließe mich der Darlegung des genannten Mitbruders voll und ganz an, um das XXI. Ökumenische Konzil gleichzeitig vor progressistischen und traditionalistischen Übertreibungen zu schützen. Und ich wünsche auf Basis dessen allen Lesern und Leserinnen eine gnadenreiche Weihnachtszeit in der Freude über den gottmenschlichen König in der Krippe und schon jetzt ein glückliches Jahr 2012 im Heiligen Geist. Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik Donnerstag, 8. Dezember 2011
HORST KÖHLER: STERBEN LERNEN HEISST ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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18:30
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HORST KÖHLER: STERBEN LERNEN HEISST LEBEN LERNEN
In Österreich ist heute ein staatlicher Feiertag, wir feiern das Hochfest der Unbefleckten Empfängnis. An dieser Stelle ist es gut, daß wir kurz hineinlesen, was der für den katholischen Religionsunterricht ausdrücklich zugelassene YOUCAT, der von der Österreichischen Bischofskonferenz mit ausdrücklicher Zustimmung der Deutschen und der Schweizer Bischofskonferenz herausgegebene "Jugendkatechismus der Katholischen Kirche" (mit einem Vorwort Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI.) unter dem Stichwort "Maria, ihre unbefleckte Empfängnis" bzw. dann in der Nummer 83 unterhalb der Frage "Was bedeutet 'unbefleckte Empfängnis Marias'?" vermerkt: "Die Kirche glaubt, 'daß die seligste Jungfrau Maria im ersten Augenblick ihrer Empfängnis durch ein einzigartiges Gnadenprivileg des allmächtigen Gottes, im Hinblick auf die Verdienste Jesu Christi, des Erretters des Menschengeschlechtes, von jedem Schaden der Erbsünde unversehrt bewahrt wurde' ... Den Glauben an die 'unbefleckte Empfängnis' gibt es seit dem Beginn der Kirche. Der Begriff ist heute mißverständlich. Er macht eine Aussage darüber, daß Gott Maria vor der Erbsünde bewahrte, und zwar von Anfang an. Er macht keine Aussage über die Empfängnis Jesu im Leib Marias. Schon gar nicht ist er eine Abwertung der Sexualität im Christentum, so als würden Mann und Frau sich 'beflecken', wenn sie ein Kind zeugen." Es geht also um Maria selbst, die zur Gottesmutter berufen wurde und mit freiem Willen ihr Ja zu dieser einzigartigen Berufung sagte und lebte.
Von Anbeginn ihrer Existenz wurde sie also vor-erlöst, und damit erinnert das Hochfest der Unbefleckten Empfängnis auch an das menschliche Leben im Mutterleib (die Eltern Mariens sind ja die Heiligen Joachim und Anna) und an den von der Katholischen Kirche von der geglückten Empfängnis an bis zum natürlichen Versterben kompromißlos verkündeten und eingeforderten Schutz unschuldigen Menschenlebens. Diesbezüglich ist an eine Rede des früheren deutschen Bundespräsidenten Horst Köhler (evangelischen Bekenntnisses) zu erinnern, mit der er es tatsächlich in diesen genannten Jugendkatechismus hineingeschafft hat, nämlich auf die Seite 209 mit einem Schlüsselzitat aus der Rede bei der Fachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz am 8. Oktober 2005 in Würzburg: "Nicht durch die Hand eines anderen sollen die Menschen sterben, sondern an der Hand eines anderen." Es gibt also auch bei Politikern so etwas wie Sternstunden, und ich möchte dies zum Anlaß nehmen, gerade am heutigen Feiertag den Blick auch auf das menschliche Lebensende zu lenken und heute - genau zwei Monate nach dem letzten Welthospiztag - die gesamte damalige Rede Horst Köhlers von der Internetseite des deutschen Bundespräsidenten zu übernehmen, die unter dem Titel "Sterben lernen heißt leben lernen" stand (Verlinkungen sind von mir eingebaut worden): [BEGINN DER REDE DES FRÜHEREN BUNDESPRÄSIDENTEN HORST KÖHLER:] I. Vor acht Wochen haben wir des 50. Todestages von Thomas Mann gedacht. Eines der bewegendsten Kapitel in seinen "Buddenbrooks" beschreibt den Tod der alten Konsulin Buddenbrook. Hochbetagt und schwer erkrankt ringt sie tagelang "mit dem Leben um den Tod", wie es bei Thomas Mann heißt. Am Sterbebett hat sich ihre Familie versammelt und harrt bei ihr aus bis zuletzt. Jahrhundertelang war es die Großfamilie, in der Jung und Alt gemeinsam immer wieder den Kreislauf von Geburt und Tod durchlebten. Der französische Historiker Philippe Ariès spricht vom "gesellschaftlich gezähmten Tod", der als individuelles Ereignis in die Gemeinschaft eingebunden war und vom Beistand der ganzen Familie, der Freunde oder etwa der Mitbrüder im Kloster begleitet wurde. Der Sterbende stand im Mittelpunkt. In manchen Bauernhäusern war noch bis in das vergangene Jahrhundert hinein ein bestimmtes Zimmer als Sterbezimmer vorbereitet: Ein Ort für das Sterben mitten im Leben. In einem alten Kirchenlied heißt es denn auch: "Mitten wir im Leben sind mit dem Tod umfangen". Das war in früheren Zeiten durchaus wörtlich zu verstehen. Hohe Kinder- und Müttersterblichkeit, ständige Bedrohung durch Hunger, Krankheit, Seuchen und die vielen großen und kleinen Kriege. Der Tod war allgegenwärtig. II. Auch heute ist der Tod für uns allgegenwärtig. Wenn wir die Zeitung aufschlagen, den Fernseher anschalten oder uns im Internet bewegen, dann erleben wir Tod und Sterben oft in aller Deutlichkeit, in schrecklichen Bildern. Grausame Verbrechen werden bis in die Einzelheiten dokumentiert, der Tod von Prominenten akribisch berichtet. Der Tod ist allgegenwärtig, doch es ist ein virtueller, ein abbildhafter Tod, der uns da täglich begegnet. Den tatsächlichen Tod hingegen, die wirkliche Agonie, das Leiden zwischen Leben und Tod - das haben wir weit an den Rand des Sichtbaren gedrängt. Unsere Gesellschaft hat, um mit Walter Benjamin zu sprechen, "den Leuten die Möglichkeit verschafft, sich dem Anblick von Sterbenden zu entziehen". In Deutschland sterben in jedem Jahr etwa 900.000 Menschen - mindestens zwei Drittel in Krankenhäusern und Pflegeheimen, nur wenige zu Hause im Kreise ihrer Nächsten. Wir haben die Begleitung Sterbender, den Umgang mit den Toten an professionelle Spezialisten delegiert, an Mediziner, Pfleger, Pfarrer und Beerdigungsunternehmer. Diese Verdrängung des Todes geht einher mit Entwicklungen in der Medizin, die das menschliche Sterben tiefgreifend verändert haben. Über lange Zeit können Menschen im Koma am Leben gehalten werden. Wir alle haben die Diskussionen um die Amerikanerin Terri Schiavo verfolgt, die 15 Jahre im Wachkoma lag und im März dieses Jahres nach Einstellung der künstlichen Ernährung gestorben ist. Die Möglichkeiten der modernen Medizin, das Leben zu verlängern, bringen für viele Hoffnung, sie wecken aber auch Ängste. Ängste vor einer Hochleistungsmedizin, die - einmal in Gang gebracht - ein Sterben in Würde unmöglich macht. Unwürdig sterben zu müssen - so hat im Juni dieses Jahres die Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages "Ethik und Recht der modernen Medizin" festgestellt - ist zu einer der großen Ängste in unserer Gesellschaft geworden. Wie groß diese Ängste sind, mag man daran ermessen, daß nach einer Umfrage des Allensbach-Instituts aus dem Jahre 2001 64 Prozent der Westdeutschen und sogar 80 Prozent der Ostdeutschen dem Standpunkt zustimmten: "Ein schwerkranker Patient im Krankenhaus soll das Recht haben, den Tod zu wählen und zu verlangen, daß der Arzt ihm eine todbringende Spritze setzt." Ich muß gestehen: Mich hat das Ergebnis dieser Umfrage erschreckt. Soll wirklich aktive Sterbehilfe die Antwort sein, wenn Menschen befürchten müssen, am Ende ihres Lebens mit ihren Leiden allein gelassen zu werden oder anderen zur Last zu fallen? Ich bin der festen Überzeugung: das darf die Antwort nicht sein. Ein Sterben in Würde zu sichern, ist eine Aufgabe für unsere ganze Gesellschaft. Wir müssen wieder lernen: Es gibt viele Möglichkeiten, sterbenskranken Menschen beizustehen, ihre Leiden zu lindern und sie zu trösten. Vor allem gilt: Wir dürfen sie nicht allein lassen. Nicht durch die Hand eines anderen sollen die Menschen sterben, sondern an der Hand eines anderen. III. Für diese Einsicht steht die Hospizbewegung. Seit fast 40 Jahren begehrt sie gegen die Verdrängung des Todes aus unserer Wahrnehmung auf. Sie trägt dazu bei, Sterben wieder als eine Phase des Lebens zu verstehen und anzunehmen, statt es als ein peinliches Mißgeschick mit tödlichem Ausgang zu behandeln. Die Hospizbewegung lehrt uns einen anderen Umgang mit dem Sterben und dem Tod. Sie zeigt uns, daß es Wege gibt, um den Menschen ihre verständliche Angst vor dem Sterben zu nehmen. Im vergangenen Juli ist die Gründerin der Hospizbewegung, die englische Ärztin, Krankenschwester und Sozialarbeiterin Cicely Saunders gestorben. 1967 eröffnete sie in einem Londoner Vorort das erste Hospiz, St. Christopher's Hospice. Der Name knüpfte an mittelalterliche Traditionen an. Hospize waren ursprünglich Pilgerherbergen, die Menschen auf dem Weg zu ihrem Pilgerziel Herberge, Rast und Stärkung anboten. Geborgenheit auf dem Pilgerweg zum Tod, Stärkung auf der letzten Wegstrecke des Lebens: Das ist die Idee der Hospizbewegung. Eine Idee, die sich von England aus in viele Länder verbreitete. So viele, daß heute die Mitglieder der Hospizbewegung in aller Welt den Welthospiztag feiern. Auch in unserem Land gehört die Hospizbewegung mittlerweile zu den besonders Mut machenden Bürgerbewegungen. Waren es 1997 erst 11.000 Menschen, die in der Hospizarbeit tätig waren, so sind es heute viermal so viele, nämlich 45.000. Fast alle leisten diese Arbeit ehrenamtlich, die meisten von ihnen sind Frauen. Hier setzen sich Menschen für ihre Mitmenschen ein. Sie kümmern sich um ihre Nächsten - ein vorbildliches Beispiel für bürgerschaftliches Engagement, das den Zusammenhalt und die Menschlichkeit in unserer Gesellschaft stärkt. Dafür möchte ich Ihnen heute - stellvertretend für alle, die sich in der Hospizbewegung engagieren - meinen Dank und meine Anerkennung aussprechen. Wir können froh sein in Deutschland, daß wir Menschen wie Sie haben! IV. Das Sterben der alten Konsulin Buddenbrook war ein langer Kampf, den Thomas Mann bis zum letzten Zucken der Hände und Verröcheln der wassergefüllten Lungen mit unerbittlichem Realismus beschrieben hat. Die alte Dame fleht um ein schmerzstillendes Mittel, aber hartnäckig lehnen die Ärzte ab, weil sie das Leben der Konsulin nicht durch Linderung verkürzen wollen. Es galt unter allen Umständen, so schreibt Mann, dieses Leben den Angehörigen so lange wie nur irgend möglich zu erhalten. Für die Ärzte in den Buddenbrooks galt der Tod als Niederlage, war es doch ihre vornehmste Pflicht, Leben zu erhalten. Dieser Wille zum Kampf um jedes Leben ist die Triebfeder der Medizin. Er entspringt dem Eid des Hippokrates. Dem Tod immer wieder ein wenig Terrain abzutrotzen, ihm den frühen Sieg zu nehmen, darum ging es früher und darum geht es heute. In diesem Kampf ist viel erreicht worden. Seit 1900 ist die Lebenserwartung in Deutschland um dreißig Jahre gestiegen. Zahlreiche Krankheiten, die früher einem Todesurteil gleichkamen, sind besiegt. Wir alle sind dankbar für diesen Fortschritt und haben gern daran teil. Es wächst aber auch die Sorge, daß dem Ziel, dem Tod - koste es, was es wolle - Zeit abzutrotzen, das Wohl des Patienten untergeordnet wird. Lebenserhaltung soll das Leben nicht zur Qual werden lassen. Deshalb ist es gut, daß die Medizin zunehmend das Sterben als Akt des Lebens begreift und sich um eine Verbesserung der Lebensqualität gerade in dieser letzten Phase bemüht. Wie ein "schützender Mantel" - im Lateinischen "Pallium" - legt sich die Palliativmedizin um einen Patienten und lindert seine Beschwerden, wenn Heilung nicht mehr möglich ist. Zu diesem schützenden Mantel gehört vor allem eine gute Schmerztherapie. Sie ist oft die wirksamste medizinische Hilfe für schwerstkranke Menschen, denn sie befreit sie von Schmerzen, die ihnen das Dasein zur Hölle machen. V. Die medizinische und pflegerische Versorgung sterbenskranker Menschen hat in Deutschland in den letzten Jahren deutliche Fortschritte gemacht. Seit 2003 ist Palliativmedizin als Prüfungsthema in der Approbationsordnung aufgeführt, an den Universitäten Bonn und Aachen wurden Lehrstühle für Palliativmedizin eingerichtet, weitere sind geplant. Während es 1993 bundesweit rund 30 Palliativstationen und stationäre Hospize gab, sind es heute schon über 200. Das ist eine ermutigende Entwicklung. Doch sie muß weiter gehen. Denn von einer ausreichenden palliativmedizinischen Versorgung sind wir in Deutschland immer noch weit entfernt. Darauf hat die Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages "Ethik und Recht der modernen Medizin" hingewiesen. Sie hat auch deutlich gemacht, daß angesichts der demographischen Entwicklung der Bedarf an medizinischer und pflegerischer Betreuung schwerstkranker Menschen zunehmen wird. Wir tun gut daran, uns darauf einzustellen. Hospizarbeit und Palliativmedizin müssen in Deutschland in allen Bereichen weiter gestärkt werden - in der Aus- und Weiterbildung, bei der materiellen Ausstattung sowie in Forschung und Entwicklung. Und eines erscheint mir noch besonders wichtig. Anders als in anderen europäischen Staaten haben sich in Deutschland Hospizbewegung und Palliativmedizin weitgehend unabhängig voneinander entwickelt. Die Gründe hierfür kennen Sie besser als ich. Mich hat gefreut zu hören, daß dieses eher distanzierte Verhältnis sich in den letzten Jahren entspannt hat. Denn den Patienten ist am besten durch ein partnerschaftliches Miteinander von Hospizbewegung und Palliativmedizin gedient. Es müssen - wie der Titel Ihrer Fachtagung ganz richtig sagt - Netzwerke gebildet werden. VI. Wenn wir die Hospizarbeit stärken und die palliativmedizinische Versorgung verbessern, dann werden wir - dessen bin ich gewiß - die Ängste vieler Menschen vor dem Sterben abbauen können. Freilich treibt viele auch die Frage um: Was passiert mit mir, wenn ich auf Grund meiner Krankheit nicht mehr in der Lage bin zu sagen, was ich will? Wenn ich bewußtlos bin, künstlich beatmet und ernährt werde? Es bleibt die Angst, am Ende des Lebens gegen den eigenen Willen behandelt und am Leben erhalten zu werden. Jeder Mensch hat das Recht, in jeder Phase seines Lebens selbst zu entscheiden, ob und welchen lebensverlängernden medizinischen Maßnahmen er sich unterzieht. Niemand darf gegen seinen Willen ärztlich behandelt werden. Solange ein Kranker noch selbst entscheiden kann, ob er in eine Behandlung einwilligt oder nicht, ist die Beachtung seines Willens selbstverständlich. Wie kann aber dieser Wille ermittelt werden, wenn sich der Patient nicht mehr äußern kann? Viele Menschen haben für diesen Fall eine Patientenverfügung verfaßt. Darin legen sie fest, ob und welche Maßnahmen sie bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen wünschen oder ablehnen. Sie wollen Gewißheit haben, daß ihr Wille auch beachtet wird. Diese Gewißheit besteht jedoch heute noch nicht im erforderlichen Umfang. Das Gesetz erwähnt Patientenverfügungen bislang nicht ausdrücklich. Auch die Rechtsprechung hat viele Fragen offen gelassen. Ich finde es daher gut und richtig, wenn hier durch eine gesetzliche Regelung Klarheit geschaffen wird. Hierzu liegen verschiedene Vorschläge auf dem Tisch, die sich zum Teil deutlich voneinander unterscheiden. Angesichts des vielschichtigen und sensiblen Themas halte ich eine sorgfältige Abwägung dieser Vorschläge für besonders wichtig. Wir brauchen in diesem Bereich möglichst klare und eindeutige Regelungen, und die sollten auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens beruhen. VII. Eines sollte uns aber auch klar sein: noch so gute Hospizarbeit, qualifizierte Palliativmedizin und rechtssichere Patientenverfügungen allein sind keine Garantie für ein würdevolles Sterben. Hierzu muß jeder von uns selbst seinen Beitrag leisten. "Herr lehre uns bedenken, daß wir sterben müssen, auf daß wir klug werden", heißt es im 90. Psalm. Manchmal glaube ich, wir sind noch nicht klug genug. In einer Karikatur steht der Tod in Gestalt des Sensenmannes wie ein Vertreter vor der Wohnungstür, durch deren Spalt ihn die Hausfrau mit den Worten abwimmelt: "Danke, wir sterben nicht!" Diese Karikatur bringt satirisch auf den Punkt, was schon Sigmund Freud feststellte: "Im Grunde glaubt niemand an den eigenen Tod." Umso wichtiger ist es, den Tod ganz bewußt als natürlichen Teil des Lebens anzuerkennen und anzunehmen. Das bedeutet etwa, daß wir uns in Gedanken für uns selbst und in Gesprächen mit anderen mit dem Tod vertraut machen. Daß wir nicht ausweichen, wenn unsere Kinder über den Tod sprechen wollen. Daß wir für unsere Angehörigen, Freunde oder Nachbarn in ihren letzten Tagen da sind und uns nicht von ihnen zurückziehen. Und daß wir erkennen, daß wir dem Tod auch einen Teil des Sinns unseres Daseins verdanken. Denn wenn es diese Grenze nicht gäbe, könnte uns das Leben in der Tat gleichgültig sein. Es ist gerade der Tod als Grenze des Lebens, der das Leben kostbar macht und uns dazu mahnt, auf erfüllte Weise zu leben. Die Hospizbewegung hat sich diese Erkenntnis zu Eigen gemacht. Sie folgt einem Motto, das mich tief bewegt und das wir alle beherzigen sollten: "Sterben lernen heißt leben lernen." [ENDE DER REDE DES EHEMALIGEN DEUTSCHEN BUNDESPRÄSIDENTEN HORST KÖHLER.] Und in diesem Sinne wünsche ich weiterhin eine besinnliche Adventszeit zur Vorbereitung auf die Weihnacht der Geburt unseres Erlösers Jesus Christus. Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik Sonntag, 13. November 2011
OFFIZIAL SELIGGESPROCHEN: SELIGER ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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19:53
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OFFIZIAL SELIGGESPROCHEN: SELIGER CARL LAMPERT, BITTE FÜR UNS!
Anläßlich der Seligsprechung des Offizials (Gerichtsvikars) und Provikars Carl Lampert übernehme ich am heutigen bundesdeutschen Volkstrauertag die Predigt des Innsbrucker Diözesanbischofs Prof. Dr. Manfred Scheuer, wobei ich die auf der Internetseite des Bistums Feldkirch vorhandene längere Version (mit dem längeren Schluß- und Anmerkungsteil) aufgreife (die kürzere ist beim hochwürdigsten Herrn Bischof selbst) und gleichzeitig darauf hinweise, daß natürlich das in St. Martin (Dornbirn) am heutigen Sonntag gesprochene Wort gilt:
SELIG, DIE UM MEINETWILLEN VERFOLGT WERDEN "Warum müssen gerade Sie mit Ihren Fähigkeiten und Talenten, mit Ihrem angenehmen Äußeren dieser Schwindelreligion anhangen und den Beruf eines Sau-Pfaffen ergreifen!“ [1] So Kommissar Trettin in Stettin zu Carl Lampert. Er hätte frei gehen können, wenn er den Talar ausgezogen und aus der Kirche ausgetreten wäre. - Weder mit der Erinnerung an Provikar Lampert noch mit seiner Seligsprechung tun sich manche leicht. Er war ein Mann der Kirche und der kirchlichen Hierarchie noch dazu. Beide stehen in den Skalen der Beliebtheit nicht ganz oben. Und er war ein Mann des Rechts und des Kirchenrechts, deren humane und seelsorgliche Bedeutung auch nicht so leicht zu vermitteln ist. Beide Bereiche – Recht und Kirche – stehen teilweise im Zwielicht. Carl Lampert hat sich vor 70 Jahren dem widersetzt, was heute unter anderen Vorzeichen schleichend passiert: Auflösung von Klöstern, Aussterben von Ordensgemeinschaften, Marginalisierung der Kirche, Verachtung der Priester und der Religion. Die Seligsprechung mit der Erinnerung an Carl Lampert steht heute im Kontext von Dankbarkeit oder Empörung, Freundschaft oder Gleichgültigkeit, Resignation oder Hoffnung, Haß oder Verzeihen, Freude oder Bitterkeit, Selbstrechtfertigung oder Anklage. In die Erinnerung mischen sich die Frage nach Gerechtigkeit, der Versuch Recht zu haben und Recht zu bekommen, aber auch der Wille zur Macht und die Erfahrung von Ohnmacht. Welche Rolle nehmen wir gegenwärtig in der Gesellschaft und auch in der Kirche ein: Opfer, Richter, Täter, Angeklagte, Verstrickte, Schuldige, Zuschauer, Beschämte oder Anwälte? Wir sind nicht automatisch in einem großen Wir-Gefühl mit dem seligen Provikar eins, er ist nicht einfach der "Unsrige" oder "einer von uns“. Das geht nicht ohne Umkehr und ohne Reinigung des Gedächtnisses. Wir können uns nicht arrogant gegenüber den "Bösen“ der Vergangenheit erheben, denn die Bosheit schleicht sich auch heute in der Gestalt der Wohltat ein, und Menschenverachtung nistet sich in den Feldern der Gewohnheit. Die Seligsprechung von Provikar Carl Lampert ist Krisis, Gericht für gegenwärtige Lebens- und Glaubensstile. Eine allzu schnelle Vertrautheit mit Lampert stünde in Gefahr der Vereinnahmung und Neutralisierung, oder auch der Verkitschung und Verhübschung, wie es bei gar nicht so wenigen beliebten Heiligen der Fall ist. Carl Lampert läßt sich nicht einfach bewundern, ohne zugleich die Frage an das eigene Leben zu richten: Und was ist mit dir? Deine Sache wird hier abgehandelt, um deine Motive geht es hier, dein Gott steht zur Debatte! Wie hältst du es mit den Opfern? Wie ernsthaft stellt sich die Frage, ob es in deinem Leben etwas gibt, das groß genug ist, um dafür zu sterben? Provikar Carl Lampert wird durch die Seligsprechung nicht so hoch erhoben, daß gewöhnliche Menschen in ihrer Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit resignieren müßten. Eine Seligsprechung ist nicht in der Logik von Neid und Konkurrenz, von Sieg und Niederlage, von Aufwertung und Abwertung zu verstehen. Es geht um kein Siegesgeheul der einen, auch nicht um einen Triumph der Kirche, es geht nicht um das endgültige Vergessen der vielen Mitläufer oder Täter von damals, nicht um die Auslöschung der Erinnerung an jene, die einen anderen Weg gegangen sind. Selige und Heilige gehen gerade auf jene zu, die sich in der eigenen Vergangenheit verstricken, die nicht von der eigenen Selbstrechtfertigung oder auch von ihrer Schuld loskommen. Die Seligsprechung von Carl Lampert ist nur unter dem Vorzeichen des Verzeihens, der Versöhnung, der Entgiftung und der Entfeindung recht zu verstehen. Carl Lampert hat seinen Feinden und Mördern verziehen, wie uns sein Bruder Julius berichtet: "Der Herrgott möge meinen Feinden verzeihen!“[2] Und noch in der Todesstunde hat er seinen Henkern verziehen.[3] Carl Lampert hat die Seligpreisungen Jesu in seine Zeit übersetzt. Die Seligsprechung von ihm soll die Seligpreisungen in unsere Zeit übersetzen. Die Seligpreisungen spiegeln das Antlitz Jesu "Die Seligpreisungen spiegeln das Antlitz Jesu und Seine Liebe.“[4] Wir haben von Jesus kein authentisches Bild, kein Photo, keine Filmaufnahmen, keine handschriftlichen Dokumente, keine Unterschrift, keinen genetischen Code, aber: die Seligpreisungen spiegeln das Antlitz, das Gesicht, die Identität Jesu, sie stehen im Herzen der Predigt Jesu. Dieses Antlitz Jesu vermittelt, wer Gott für uns Menschen ist. Jesu Blick auf die Menschen bleibt nicht an der geschminkten, geschönten oder gestylten Oberfläche stehen. Jesu Blick geht in die Tiefe, ins Herz; Er vermittelt Würde, Zuwendung, Leben und Hoffnung. In Jesus, in Seinen Seligpreisungen schreibt Gott das Hoheitszeichen Seiner Liebe und Würde auf die Stirn eines jeden Menschen. Der selige Carl Lampert ist ein von Jesus Angesprochener und Angeschauter. Dieses Ansehen ist der Grund für sein Selbstbewußtsein, ist die Quelle seiner Kraft des Widerstands, ist die Basis für sein Durchhalten in der Folter, für seine Treue in Leiden und Tod. Der Provikar hat die Seligpreisungen in die Zeit der Gott und Menschen verachtenden Barbarei und der abgrundtiefen Dämonie übersetzt: "Der Zeiten Dunkel und Möglichkeiten lassen uns keineswegs beneidenswerte Zeitgenossen mit allem rechnen; gut ist nur, daß im dunklen Zeitenbild ein unzerstörbar helles Licht leuchtet, Gottes Vorsehung und Vaterliebe, in ihr sind wir trotz allem wohl geborgen – ich weiß und erlebe es!“ (Aus einem Brief an Alfons Rigger vom 14. Juli 1942) " Selig, die um der Gerechtigkeit willen, selig, die um meinetwillen verfolgt werden." (Mt 5,10 f.) Carl Lampert ist für die Rechte der Kirche eingetreten in einer Zeit, in der das Recht gebeugt wurde, in Zeiten, in denen Menschenrechte durch das Recht des Stärkeren ersetzt wurden, in denen Mord, Einschüchterung, Deportation, Internierung und Ausmerzung von Behinderten, sozial Minderwertigen, Juden und "minderwertigen" Rassen zum Alltagsgeschäft gehörten. Der nationalsozialistische Staat hatte den Rechtsstaat fundamental pervertiert. Der Staat und das organisierte Verbrechen waren identisch geworden. Und deshalb hatten die Nazis für Lampert jeden Rechtsanspruch verloren.[5] Und er ist selbst Opfer des Unrechts, der Tyrannei und der Willkür geworden. Lampert wurde furchtbar gefoltert, fünfmal mit "Ochsenziemern" unmenschlich geschlagen: Essensentzug, kein Wasser drei Tage lang, Mißhandlungen, Drohungen, Versprechungen für den Fall des Austritts aus der Kirche. Und er beklagt das Unrecht, das ihm widerfährt: "Trotz dieses wirklichen Tatbestands wurde ich am 8. September 1944 zum Tode etc. verurteilt, 'weil Hagen 'glaubwürdig' (!) und ich nicht glaubwürdig sei! – Jeglicher andere Beweis fehlte!! Sic justitia!!!!! [=So ist die Gerechtigkeit]“[6] Lampert ist wegen seines Eintretens für Recht und Gerechtigkeit willen verfolgt und hingerichtet worden. In den Seligpreisungen spricht sich der Weitblick Gottes aus.[7] "Bei der Verhandlung wurde er unter anderem auch gefragt, welches Werk er höher schätze, das Evangelium oder das Buch 'Mein Kampf'? Darauf gab er folgende Antwort: Das Evangelium ist das Wort Gottes und verkündet die Liebe. Das Buch des Herrn Hitler ist das Werk eines Menschen und predigt nur den Haß.“ (Aus einem Brief von Provikar Carl Lampert an Alfons Rigger vom 29. Oktober 1944) Menschenwürde, Humanität war für Hitler nur eine Wunschvorstellung, ein Phantasiegebilde, eine Fiktion, die der Mensch sich selbst wie blauen Dunst vormacht, während es im wirklichen Leben keine Sittlichkeit gibt und geben könne. Das wirkliche Leben ist für Hitler das Leben, wie es "die Natur kennt", und er meint, das wäre das erbarmungslose Fressen und Gefressenwerden, die gegenseitige Vernichtung auf Tod und Leben. Das Christentum sei, so Hitler, der erste geistige Terror und würde konsequent angewandt zur Züchtung des Minderwertigen führen. Es mißachte mit Milde, Versöhnung und Barmherzigkeit das gottgegebene und wissenschaftlich bestätigte Grundgesetz vom Kampf als dem Vater aller Dinge. Hitler sah "soziale Tugend und Nächstenliebe als wandelnde Pestilenz." (Mein Kampf) Carl Lampert hingegen am Allerseelentag 1944, also kurz vor seiner Hinrichtung: "Was sagst Du mir – Allerseelentag 1944!? – Stell auf den Tisch die duftenden Reseden, flicht auch blühende Zyanen hinein und laß' uns von der Liebe reden, wie einst im Mai! Liebe, - wie leidest Du in dem Haß dieser Zeit! Haß der Zeit, wie quälst Du die Liebe der Ewigkeit!!“[8] Mit der Seligsprechung von Carl Lampert drückt die Kirche ihre Glaubensüberzeugung aus, daß die Armen nicht in alle Ewigkeit arm, die Erschlagenen nicht ein für allemal erschlagen, die Vergessenen nicht für immer vergessen, die Opfer nicht für immer besiegt, die Toten nicht in alle Ewigkeit tot sind. Wenn die Hinrichtung von Carl Lampert das letzte Wort hätte, dann würde das Unrecht inthronisiert und der Tod als absoluter Herr eingesetzt. Eine Hoffnung für die Armen der Gegenwart, für die Erschlagenen, für die Opfer und die Toten der Vergangenheit läßt sich nur in der Hoffnung auf Gott durchhalten, der mit diesen etwas anfangen kann. Die Seligpreisungen sind in die offenen oder subtilen Auseinandersetzungen von Gewalt und Gewaltlosigkeit, von Unterdrückung oder Gerechtigkeit, von Lüge oder Wahrheit auf das Ende, auf die Vollendung hin gesprochen. Sie sind alles andere als Ausdruck von Resignation und Lähmung. In den Seligpreisungen fügt Jesus das Zerschlagene und die Zerschlagenen zusammen, holt Er die Verlorenen heim, macht Er die Kaputten lebendig, trocknet Er die Tränen, gibt Er den Toten Hoffnung. In den Seligpreisungen wird den Verfolgten von Jesus eine letzte Hoffnung, Leben, Sinn und Glück zugesagt. Insofern sind die Seligpreisungen eine "magna charta" gegen die Resignation und gegen die Hoffnungslosigkeit. In den Seligpreisungen werden scheinbar unvermeidliche geltende Sachzwänge nach vorne, auf das Glück in Gott hin aufgebrochen werden. Gegen den Tod und gegen tödliche Mächte bezeugen sie Gott als den schöpferischen Ursprung des Lebens. Im Lichte von Tod und Auferstehung wird die Hoffnung frei gesetzt, daß uns am Ende nicht das Nichts erwartet, sondern die schöpferische Liebe dessen, der uns erschaffen hat. Die Evangelien setzen darauf, daß Tod und Auferstehung Jesu mitnehmen in ein neues Leben. Jesus ist Hoffnungsträger schlechthin für dieses Mitgenommen-Werden in das neue Leben, wie es sich in den Seligpreisungen konkretisiert. "Semen est sanguis Christianorum. – Ein Same ist das Blut der Christen" (Tertullian)[9] Im Martyrium des seligen Carl Lampert fokussiert sich die Freiheit des Einzelnen gegenüber dem Staat. Wolfhart Pannenberg sieht in dieser Freiheit der Märtyrer der staatlichen Obrigkeit gegenüber die historische Wurzel der individuellen Freiheitsrechte: "Die Märtyrer der Alten Kirche bewiesen vor der Welt die im Tode Christi [...] begründete Freiheit des einzelnen gegenüber der Gesellschaft und dem Staat. Durch den Märtyrertod ist der einzelne radikal unabhängig geworden von jedem absoluten Anspruch der Gesellschaft oder des Staates auf sein Leben. Was man heute als Prinzip der individuellen Freiheit kennt, hat hier seine historische Wurzel.“[10] Sind wir wirklich frei? Wie gelangen wir zu echter innerer Freiheit? Wie werden wir sensibler für das Wesentliche? So können wir mit großen Gestalten des inneren Aufstiegs fragen. Johannes vom Kreuz ist einer, der mystisch auf den Berg Karmel aufsteigt. Er traut seinem Freiheitsdrang. Zugleich hat er ein feines Gespür gegenüber allem, was innerlich knechtet. Die Freiheit, die von innen kommt, setzt das Erkennen des eigenen Gefangenseins, der Entfremdung, der Abhängigkeiten, der Leidenschaften, der Süchte und Fixierungen voraus. Die Freiheit des Loslassens ist notwendig, um aus dem Teufelskreis von Grandiosität und Depression herauszukommen. "Ziehst du aus, die Freiheit zu suchen, so lerne vor allem Zucht der Sinne und deiner Seele, daß die Begierden und deine Glieder dich nicht bald hierhin, bald dorthin führen ... Niemand erfährt das Geheimnis der Freiheit, es sei denn durch Zucht.“ (Dietrich Bonhoeffer)[11] Wir haben die Kolonisierung unserer Lebenswelten und dabei auch der Bildung wahrzunehmen. Jürgen Habermas spricht hier von der Kolonisierung der Lebenswelt durch systemische Intervention. Besondere Bedeutung kommt hier dem Recht zu, das - als kulturelle Institution - einerseits die Medien Macht und Geld lebensweltlich verankern kann, auf der anderen Seite - als systemisch verfaßter Handlungszusammenhang - auf nicht-kommunikative Art in die Lebenswelt interveniert.[12] " Habe den Mut, dich seines eigenen Verstandes zu bedienen.“ So hieß Kants Antwort auf die Frage "Was heißt Aufklärung?“[13] [1] Aufzeichnungen von Julius Lampert, zitiert nach Richard Gohm, Selig, die um meinetwillen verfolgt werden. Carl Lampert – ein Opfer der Nazi-Willkür 1894 - 1944, Innsbruck - Wien 2008 (=Gohm), 29 - 49, hier 39. [2] Aufzeichnungen von Julius Lampert, zitiert nach: Gohm 29. [3] Brief von Arnost Janisch an Julius Lampert vom 19. November 1945, in: Gohm 68. [4] Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1717. [5] "Das nationalsozialistische Regime, das so viel Elend und Not in die Welt gebracht habe, habe vor Gott kein Recht auf einen Führungsanspruch. Das nationalsozialistische Regime sei auf Unterdrückung eingestellt; es werde sich kaum halten können.“ [6] DAF, Mappe IV/A3, Eigentum der Pfarre Göfis. Gohm 118; vgl. Gaudentius Walser, Carl Lampert – Glaubenszeugnis seiner Briefe, Dornbirn 1969, 39 - 46. [7] "Der Engel der Geschichte muß so aussehen. Er hat das Antlitz der Vergangenheit zugewendet. Wo eine Kette von Begebenheiten vor uns erscheint, da sieht er eine einzige Katastrophe, die unablässig Trümmer auf Trümmer häuft und sie ihm vor die Füße schleudert. Er möchte wohl verweilen, die Toten wecken und das Zerschlagene zusammenfügen.“ (Walter Benjamin, Geschichtsphilosophische These IX) [8] Brief an Bruder Julius, zitiert in: Gohm 58. [9] Tertullian, Apologie 50,13. [10] Zitiert nach Arnold Angenendt, Bilder und Idole. Vom himmlischen Menschen und vom irdischen Übermenschen, in: Vor-Bilder. Realität und Illusion, hrsg. von Heinrich Schmidinger, Graz 1996, 259 - 292, hier 275. [11] Dietrich Bonhoeffer, Stationen auf dem Weg zur Freiheit, in: Widerstand und Ergebung. Briefe und Aufzeichnungen aus der Haft, hrsg. von Eberhard Bethge, Gütersloh 1985, 184. [12] Jürgen Habermas, Theorie des kommunikativen Handeln Bd. 2: Zur Kritik der funktionalistischen Vernunft, Frankfurt a. M. 1981, 522 ff. [13] Immanuel Kant, Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?, in: Ders., Akademie-Ausgabe, Bd. VIII, Berlin 1968, 33 – 42. [ENDE DER PREDIGT DES INNSBRUCKER DIÖZESANBISCHOFS.] Auch die Worte des Präfekten der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, Angelo Kardinal Amato, sind sehr lesenswert. Und hier noch ein kurzer Überblick zum Leben des neuen Seligen: Carl Lampert wurde also am 13. November 1944 mit zehn weiteren Männern wegen angeblicher "Zersetzung der Wehrkraft und Rundfunkverbrechen" von den Nationalsozialisten hingerichtet. Am 9. Januar 1894 hatte der selige Carl in der heute 3.000-Seelen-Ortschaft Göfis das Licht der Welt erblickt, und Fürstbischof Franz Egger erteilte ihm im Dom zu Brixen während des Ersten Weltkrieges am 12. Mai 1918 die Priesterweihe. Der mit vielen Talenten ausgestattete Priester Carl Lampert wurde dann nach seinen Pfarreinsätzen von Bischof Dr. Waitz zum Studium des Kirchenrechts nach Rom gesandt. Später bezeichnete Carl diese Zeit als die glücklichsten Jahre seines Lebens. Neben dem Aufbau der kirchlichen Gerichtsbarkeit in der seit 1921 bestehenden Apostolischen Administratur Innsbruck-Feldkirch wurde ihm 1936 die Leitung der Verlagsanstalt Tyrolia übertragen, und nach der Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich wurde der selige Carl 1939 als Provikar auch Vertreter des Bischofs für den Tiroler Diözesanteil. Der damalige Gauleiter Franz Hofer erkannte rasch, daß er in Lampert nun den gefährlichsten Gegner aus den Reihen der Katholischen Kirche hatte, da dieser kirchenfeindliche Haltungen der Gauleitung mutig kritisierte. Mehrmals wurde der selige Carl Lampert dafür in Gestapo-Haft genommen. Der Fall eines anderen Märtyrerpriesters brachte Provikar Lampert schließlich ins Konzentrationslager: es handelte sich um schon 1996 vom seligen Johannes Paul II. in die Schar der Seligen aufgenommenen Pfarrer von Götzens, Otto Neururer, der bereits 1939 in das Konzentrationslager Dachau eingeliefert und schon am 30. Mai 1940 in Buchenwald ermordet worden war. Die Urne des seligen Otto Neururer war damals nämlich an seine Pfarrgemeinde geschickt worden, wobei es sich der selige Mitbruder Carl Lampert nicht nehmen ließ, eine entsprechende Todesanzeige drucken zu lassen. Sofort wurde der selige Carl wegen "Vorstoßes gegen die nationalsozialistischen Geheimhaltungsvorschriften" (am 5. Juli 1940) ins Innsbrucker Polizeigefängnis verbracht, und sein Leidensweg führte ihn ab dem 25. August 1940 durch die Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen-Oranienburg und wiederum Dachau. Dort wurde er zwar am 1. August 1941 entlassen, erhielt aber in Tirol "Gauverbot“ und mußte sich fortan im damaligen Gau Pommern/Mecklenburg aufhalten. Dahinter steckte jedoch ein ausgeklügelter Plan, Carl Lampert der Spionage zu überführen und sein Todesurteil vorzubereiten. Ein Spitzel schleuste sich als "Ing. Hagen“ ein und sammelte fortan das Material für den Prozeß. Dieses Lügenprotokoll führte dann zu einem dreimaligen Todesurteil des seligen Carl Lampert, das am heutigen Tage des Jahres 1944 in Halle an der Saale durch das Fallbeil vollstreckt wurde. Seine Urne wurde dann nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1948 nach Göfis zurückgeführt. Einen weiteren katholischen Blutzeugen aus jener Zeit hatte Papst Benedikt XVI. bei seinem letzten Besuch in Deutschland beim Zusammentreffen mit Vertretern der Jüdischen Gemeinde hervorgehoben, nämlich den ebenso bereits 1996 seliggesprochenen Berliner Dompropst Bernhard Lichtenberg. Und so könnten an dieser Stelle noch viele Blutzeugen der Christenheit aus dieser Zeit benannt werden. Ich erinnere auch besonders an den heiligen Maximilian Kolbe, und mit der allerseligsten Jungfrau und Gottesmutter Maria wollen wir sie alle am heutigen Volkstrauersonntag besonders anrufen! Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik |
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