Friday, March 27. 2009
Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare, Skandal St. Pölten
Comments (0) Trackbacks (2) STICHWORT UNEINSICHTIGKEIT: SCHLAGLICHTER AUS ST. PÖLTEN UND WÜRZBURG
Auf der Internetseite des katholischen Bistums St. Pölten (Österreich) war heute im Gefolge der Apostolischen Visitation des Jahres 2004 und der vom Papst bestätigten Maßnahmen des regierenden Diözesanbischofs Dr. Dr. Klaus Küng folgende aktuelle Meldung unter dem Titel "Grünes Licht für Neustart Kollegiatkirche Eisgarn" nachzulesen:
"Die Pressestelle der Diözese St. Pölten teilt mit, daß Bischof Küng einen Neustart der Kollegiatkirche Eisgarn beschlossen hat. Voraussetzung dafür war, daß Prälat K. als Propst zurücktritt und bis auf weiteres Eisgarn verläßt. Er bleibt de iure Kanonikus des Stiftes - auch wenn er sich nicht mehr dort aufhalten wird - und hat die Stellung eines emeritierten Propstes. Als Priester der Diözese St. Pölten tritt er in den Ruhestand. Die Dekrete, die Diözesanbischof Klaus Küng nach Abschluß der Voruntersuchungen des kirchenrechtlichen Verfahrens im Zusammenhang mit den Vorkommnissen im Priesterseminar St. Pölten erlassen hat, wurden bekanntlich vom Heiligen Stuhl vollinhaltlich bestätigt. Die Kanoniker des Kollegiatstiftes Eisgarn werden nach dem 1. April dieses Jahres einen neuen Propst wählen, der der Bestätigung des Diözesanbischofs bedarf. Die Statuten der Kollegiatkirche werden entsprechend der bereits unterzeichneten Vereinbarung einige Veränderungen erfahren, vor allem wird die Kollegiatkirche so wie alle Pfarren und diözesanen Einrichtungen Rechnung legen und vor den Kontrollinstanzen der Diözese rechenschaftspflichtig sein. Bischof Küng hat der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß dieser Versuch einer Neubelebung des Stiftes Eisgarn für die seelsorglichen Bedürfnisse der Region wertvoll sein wird. Er hält auch eine Wiederaufnahme der kulturellen Tätigkeiten, die in den letzten Jahren in den Stiftsgebäuden veranstaltet wurden, für durchaus wünschenswert, sofern sie mit den Zielsetzungen der Kollegiatkirche im Einklang stehen. Falls aber die in den Statuten der Kollegiatkirche vorgesehenen Zielsetzungen nicht erreicht werden können, wird es zu einer Umwandlung der Kollegiatkirche in eine Realpropstei (wie vor dem Jahr 2000) kommen." (= Wirtschaftsinstitut des Propstes ohne Kanoniker-Mitglieder). Damit hat Bischof Klaus Küng nach dem Fall R. (vgl. dessen laufenden Bemühungen, beispielsweise über einen "Dominus-Verlag", über ein "Forum Katholische Theologie" oder über "Theologisches" usw. in sogenannt "konservativ-traditionalistische" Kreise einzuwandern, um damit die St. Pöltner Vorfälle und seine frühere karrierebezogene Distanz zur älteren lateinischen Liturgie vergessen zu machen) und auch den Fall K. in jene Bahnen gelenkt, die sich nach den übereinstimmenden Ergebnissen sämtlicher kirchlicher und staatlicher Untersuchungen und nach der Bestätigung der dementsprechenden Disziplinarmaßnahmen desselben Bischofs durch Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. als notwendig und heilbringend herausgestellt hatten. Aufgrund des angenommenen Rücktrittes des genannten Prälaten K. vom Amt eines Propstes und seines offenbar zeitweiligen Wegzuges von Eisgarn wird auch davon auszugehen sein, daß somit die über ihn (wie über den ehemaligen Subregens zeitweilig) verhängte Suspension aufgehoben ist. Es gibt auch eine klare geistliche Zielsetzung für das Weiterbestehen einer Priestergemeinschaft in Eisgarn, und wenn diese nicht erreicht wird, so ist bereits die Konsequenz ausgesprochen, daß dieselbe Priestergemeinschaft aufgelöst würde und lediglich eine "Realpropstei" verbliebe. Als durchaus interessant kann in diesem Zusammenhang auch die Frage gelten, wer nun aktuell überhaupt rechtmäßig Kanonikus der nicht mehr ruhend, sondern wieder aktiv gestellten Propstei im Sinne eines Kollegiatkapitels ist. Im Gmündner Bezirksblatt vom 25. März ist die Rede vom selben Prälat K., von Mag. Andreas Lango und von Mag. StR Hubert Beyer. Nicht genannt wird jedoch R., der auf seinen früheren Internetseiten auf seine Stellung als Kanoniker hingewiesen hatte. Aus demselben Bericht geht auch klar hervor, daß die Ruhendstellung per 1. April 2009 offiziell aufgehoben sei, sodaß logischerweise auch das Amt eines Propstes seit Dezember 2004 durchgängig ruhend gestellt war. Es wäre allerdings zu hoffen gewesen, daß sich aus der heutigen Presseaussendung des Bistums St. Pölten auch herauslesen ließe, Prälat K. habe seine Haltung der Uneinsichtigkeit betreffend die vom Heiligen Stuhl überprüften Untersuchungsergebnisse des damaligen Päpstlichen Visitators und bis heute regierenden St. Pöltner Diözesanbischofs Dr. Dr. Klaus Küng aufgegeben. Es ging ja beim Fall St. Pölten nicht nur um konkrete, keinem katholischen Priester oder gar Priesterausbildner zustehenden homosexuell wirkenden Verhaltensweisen, sondern vor allem auch um die Wahrhaftigkeit und Ehrlichkeit, welche von katholischen Klerikern an erster Stelle zu erwarten wären. Doch schon am 25. März war im Gmündner Bezirksblatt ein Auszug aus einem Schreiben des nunmehr emeritierten Propstes erschienen, der leider auf dessen fortgesetzte Uneinsichtigkeit schließen läßt: "Mit Wirksamkeit vom 1. April 2009 trete ich von meinem Amt als Propst des Stiftes Eisgarn zurück und bleibe in Zukunft einfacher Kanonikus des Stiftes, behalte jedoch den Titel 'Propst' bei. Mein Rücktritt erfolgt, um das Stift Eisgarn zu retten. Es wäre sonst laut einer am 8. März 2009 abgegebenen Erklärung Seiner Exzellenz Klaus Küng nach fast 700 Jahren Bestand in der jetzigen Form aufgehoben worden. Mein Rücktritt erfolgt nicht, weil ich mir etwas zuschuldenkommen ließ. Die diesbezüglichen Behauptungen mancher Medien sind wahrheitswidrig." Hier wird man den kirchenrechtlich vorbestraften Herrn Prälaten daran erinnern müssen, daß es neben rechtskräftigen staatlichen Medienurteilen, welche seine Rolle im St. Pöltener Skandal ausreichend beleuchten und in deren Vorfeld dem österreichischen Magazin "profil" aufgrund der Zeugen und Beweise der Wahrheitsbeweis im Kern gelungen war, es auch die Bestätigung der den Untersuchungsergebnissen angemessenen Maßnahmen des zuständigen Ortsbischofs durch den Heiligen Stuhl gibt. Im übrigen ist die undifferenzierte Argumentation mit "700 Jahren Bestand" nicht akzeptabel. Die Haltung des emeritierten Propstes muß daher kritisiert werden. Als noch schlimmer muß die Uneinsichtigkeit in einem ganz anderen Klerikerfall - im Bistum Würzburg - bewertet werden. Dabei ging es erstens nicht um offenbar freiwillige homosexuelle Kontakte zwischen Priesterausbildner und (einem diesem anvertrauten) Seminaristen, sondern um Kindesmißbrauch. Und zweitens kristallisierte sich eine besonders hartnäckige Uneinsichtigkeit bei dem bereits staatlich verurteilten Priester heraus, welche - und hier haben wir durchaus eine tragische Analogie zum ganzen Fall St. Pölten und zu mit diesem verbundenen absurden literarischen Produkten - von bestimmten Sympathisanten(gruppen) gefördert wurde. In vorbildhafter Weise handelte in Würzburg der zuständige Diözesanbischof, und die Erklärung seines Generalvikars übernehme ich hiermit von der Internetseite des Bistums Würzburg: "Generalvikar Dr. Karl Hillenbrand gab am 24. März 2009 eine Erklärung zur Suspendierung von Wolfdieter Weiß ab. Bischof Dr. Friedhelm Hofmann hat heute (24. März 2009) Herrn Wolfdieter Weiß, bisher Pfarrer im Ruhestand, mit sofortiger Wirkung vom priesterlichen Dienst suspendiert. Damit ist es Weiß untersagt, irgendwelche Amtshandlungen vorzunehmen, die mit der Priesterweihe verbunden sind. Außerdem werden seine Ruhestandsbezüge um 20 Prozent gekürzt. Für diese Maßnahmen gibt es folgende Begründung: Wolfdieter Weiß hat sich während all der Jahre seit seiner rechtskräftigen Verurteilung im Juli 2000 wegen sexuellen Mißbrauchs in sieben Fällen an drei Minderjährigen uneinsichtig gezeigt. Er hat diese Haltung auch nach der Bestätigung des Urteils durch den Bundesgerichtshof im Mai 2001 nicht aufgegeben. Nachdem die Diözese Würzburg in strikter Befolgung der Auflagen aus dem Coburger Urteil zunächst versucht hatte, eine Tätigkeit zu finden, die ihn nicht mehr mit Kindern und Jugendlichen hätte in Kontakt bringen können, sind diese Bemühungen letztendlich am Widerstand von Herrn Weiß gescheitert. Deshalb wurde er im April 2002 in den zwangsweisen Ruhestand versetzt, der mit einem Zelebrationsverbot verbunden war. Im Dezember 2002 wurde auch der innerkirchliche Einspruch, den Herr Weiß gegen die Diözese Würzburg in Rom erhoben hatte, von der Glaubenskongregation verworfen. Nun ist durch den Umstand, daß zwei Männer im Auftrag von Wolfdieter Weiß kürzlich die Familien der damaligen Opfer aufgesucht haben, um sie zur Rücknahme der im Coburger Verfahren gemachten Aussagen zu bewegen, nochmals eine veränderte Situation entstanden. Die betroffenen Familien fühlten sich durch dieses Agieren so massiv unter Druck gesetzt, daß die Verletzungen der Vergangenheit wieder aufgebrochen und neue Traumatisierungen entstanden sind. Dadurch ist ein neuer, schwerwiegender und schuldhafter Tatbestand geschaffen worden, der die jetzt getroffene Maßnahme erforderlich gemacht hat. Die Diözese drückt gleichzeitig den drei betroffenen Familien ihr Bedauern aus und verurteilt nochmals auf das Schärfste das Verhalten von Herrn Weiß. In einem offenen Brief an mich als Generalvikar der Diözese hat der Vater eines der damals betroffenen Kinder, Fragen gestellt bzw. Vorwürfe erhoben. Auch wenn ich noch persönlich antworten werde, möchte ich jetzt schon folgendes bemerken: + Einmal wird gefragt, weshalb Herr Weiß nicht sofort nach dem Coburger Urteil exkommuniziert wurde - so seine Wortwahl. Dazu ist zu bemerken, daß die Bistumsleitung sich einerseits an die vom Gericht gemachten Auflagen bei der Verhängung der zweijährigen Bewährungsstrafe gehalten hat und zum anderen damals bei Wolfdieter Weiß auf Einsicht hoffte. Als dieser sich jedoch dauernd resistent zeigte, wurde die Zwangspensionierung mit Zelebrationsverbot verfügt. Da eine formelle Exkommunikation hauptsächlich Fragen der Glaubenslehre betrifft, waren dafür die kirchenrechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben. Durch die nun erfolgte Suspendierung ist Herr Weiß jedoch de facto in den Laienstand versetzt und kann nicht mehr als Priester tätig sein. + Weiterhin wurde dem Bistum vorgeworfen, es habe Wolfdieter Weiß anläßlich seines 40. Priesterjubiläums im Jahr 2006 gewürdigt und dabei seine Vorstrafe verschwiegen. Dazu ist zu bemerken, daß die angebliche Würdigung in unserem Pressedienst in Wirklichkeit eine bloße Aufzählung von Einsatzorten war, die bewußt ohne jede kommentierende Wertung erfolgte. Daß das Nichterwähnen seiner Vorstrafe korrekt war, hat zudem eine kürzlich erfolgte Stellungnahme des Bayerischen Journalistenverbandes bestätigt, derzufolge Vorstrafen nach Ablauf der Bewährungsfrist ohne erneuten konkreten Anlaß gar nicht erwähnt werden dürfen. Ein solcher Anlaß war 2006 nicht gegeben. + Schließlich wird der Vorwurf erhoben, die Diözese hätte die betroffenen Familien vor den Absichten von Herrn Weiß warnen müssen, erneut an die damaligen Opfer und ihre Familien heranzutreten. Dazu kann ich nur sagen, daß diese Absichten auch der Bistumsleitung nicht bekannt waren. Herr Weiß hat zwar in einem Brief vom 2. Februar 2009 zum wiederholten Mal seine bekannten Standpunkte einschließlich der von ihm entwickelten Verschwörungstheorie dargelegt und dabei auch seine schon früher mehrmals geäußerte Absicht mitgeteilt, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht zu kämpfen. Daß er sich in seinem Bestreben jedoch dazu versteigen würde, in dieser unerträglichen Weise seine Opfer und ihre Familien nach all den Jahren wieder zu belästigen, war für uns genauso wenig vorhersehbar wie für jene Medien, denen Herr Weiß seinen Brief (ohne unser Wissen) ebenfalls zur Verfügung gestellt hatte. Eine vorherige Warnung war deshalb unmöglich, so sehr ich das Leid bedaure, das den betroffenen Familien erneut zugefügt wurde. Heute nun hat Herr Weiß im Gespräch mit Bischof, Generalvikar, Personalreferent und Justitiar eingeräumt, daß zwei Familien auf seine Veranlassung hin von zwei Privatdetektiven aufgesucht wurden. Bei der dritten Familie war er sich nicht sicher, ob dies schon geschehen ist. Ich sehe es als meine Pflicht an und habe es Herrn Weiß gegenüber auch so betont, diese Familie, deren Wohnsitz wir nicht kennen, hier und jetzt vor der möglichen Aktion öffentlich zu warnen. Mit einer persönlichen Bemerkung möchte ich diese Erklärung abschließen. Was mich in dieser schlimmen Angelegenheit zusätzlich belastet, ist der Umstand, daß Wolfdieter Weiß bis heute durch eine Gruppe von Sympathisanten unterstützt wird - bestehend aus einigen Priestern, Ordensleuten und Laien -, die ihn in seiner Uneinsichtigkeit noch bestärken. Diesem Personenkreis gebe ich eine gewisse Mitschuld an der Entwicklung der Dinge. Ich kann mich nur nochmals im Namen des Bischofs und des Bistums bei den Betroffenen entschuldigen und hoffen, daß sich die neuerlich entstandenen Verletzungen überwinden lassen. Die Diözese Würzburg ist dabei, wie es bereits vor acht Jahren geschehen ist, zur Mithilfe bereit." Angesichts der Fälle sexuellen Mißbrauchs und pervers ausgerichteter Sexualität sowie ärgernishaft zelebrierter Uneinsichtigkeit (und zum Teil sogar Rachsucht) bei denselben Klerikern ausgerechnet in solchen und ähnlichen Sachlagen ist das von Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. anläßlich des 150. Todestages des heiligen Pfarrers von Ars vorgesehene Priester-Jahr (vom 19. Juni 2009 bis zum 19. Juni 2010) von erhöhter Wichtigkeit. Der Papst wird dieses Priester-Jahr mit einer feierlichen Vesper am 19. Juni, am Vorabend des Herz-Jesu-Hochfestes, eröffnen, und es soll am 19. Juni 2010 mit einem großen Priestertreffen am Petersplatz in Rom feierlich beendet werden. Es geht dabei auch um die Rückgewinnung an verlorengegangener Glaubwürdigkeit des katholischen Klerus im ganzen und auch des jeweiligen einzelnen Priesters. Priestergemeinschaften - wie immer sie auch rechtlich errichtet sind - dürfen nicht Vorschub sein für das versteckte Ausleben naturwidriger Formen menschlicher Sexualität, sondern müssen aktive geistliche und zutiefst menschlich-tugendhafte Gemeinschaften mit zeugnishafter Ausstrahlung sein. Und dafür wollen wir besonders in der kommenden Passionszeit beten! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik Comments
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Leider setzt sich die Problematik rund um das Stichwort "Uneinsichtigkeit" und die Propstei Eisgarn fort, wie der aktuellen Pressemeldung des Bistums St. Pölten unter dem Titel "Propstei Eisgarn - Zukunft wieder offen?" leicht zu entnehmen ist:
"Nach scheinbaren Unklarheiten über die derzeitige Situation der Propstei Eisgarn stellt Bischof DDr. Klaus Küng klar, daß mit 1. April 2009 die Aufhebung der Ruhendstellung des Stiftes Eisgarn erfolgt sei. Diese Situation ermögliche es nun den drei Kanonikern, einen neuen Propst zu wählen. Die Verantwortung für die wirtschaftlichen Belange der Propstei werde dann dem neuen Propst übergeben. In der jüngsten Ausgabe des Bezirksblattes Gmünd vom 15. April 2009 wird berichtet, daß die mit 1. April 2009 zugesagte Aufhebung der Ruhendstellung nicht erfolgt sei, da dem Stiftskapitel die Selbstverwaltungsrechte nicht übergeben wurden. Aus diesem Grunde habe Propst K. seinen am 28. März 2009 erfolgten Amtsverzicht wieder zurückgezogen und für ungültig erklärt, wie das Bezirksblatt Gmünd berichtet. Bischof DDr. Klaus Küng stellt dazu fest: 'Die Aufhebung der Ruhendstellung der Kollegiatsstiftung am 1. April 2009 ermöglicht den drei Kandidaten die Wahl eines Propstes, die zu ihrer Rechtskraft der Bestätigung durch den Diözesanbischof bedarf. Die Übergabe der derzeit von der Diözese wahrgenommenen Verantwortung für die wirtschaftlichen Belange kann natürlich nicht mehr an den bereits zurückgetretenen Prälat K. erfolgen, sondern erfolgt an den neuen Propst. Sehr bald werde ich den Kanonikern einen Termin setzen, bis zu dem sie spätestens ihre Wahl durchgeführt haben müssen. Wenn sie diesen Termin nicht einhalten, keinen Propst benennen, der für diese Aufgabe geeignet ist, wenn sie sich nicht an die bereits unterzeichnete Vereinbarung vom 8. März 2009 halten, die von mir noch festzulegenden Änderungen der Statuten nicht durchführen oder Verhaltensweisen an den Tag legen, die Ärgernis erregen, werde ich die Umwandlung der Kollegiatsstiftung in eine Realpropstei (Situation vor 2000) vornehmen. Meinerseits gilt derzeit noch die Vereinbarung vom 8. März 2009'." Wenn man dann direkt in das angesprochene Bezirksblatt Gmünd schaut, fällt wiederum der Name der Journalistin Eva Jungmann auf, der offenbar an einer einseitigen Berichterstattung gelegen ist, unter völligem Absehen der vom Papst selbst auf Basis der untersuchten Vorkommnisse bestätigten zeitweiligen Suspension desselben Prälaten. So versteigt sie sich zu folgendem "Kommentar": "Gibt es einen Verhaltenscodex, an dem sich die Kapitelmitglieder Eisgarns zu orientieren haben, oder ist es von seiner Tagesform abhängig, was der St. Pöltener Bischof als Ärgernis empfindet? Dem außenstehenden Betrachter kann dieses Schauspiel eines 'Oberhirten' nur ein verwundertes Kopfschütteln entlocken. Selbige Reaktion ruft übrigens auch ein Passus der nun diskutierten 'Vereinbarung' zwischen Küng und dem Stiftskapitel hervor, worin K. der Aufenthalt im Dekanat Heidenreichstein nur nach erfolgter schriftlicher Genehmigung gestattet ist. So eine Bestimmung eines 'Chefs' im Rechtsstaat Österreich einem Mitarbeiter gegenüber erinnert an glücklicherweise längst vergangene Zeiten und Praktiken." Ist denn der Frau Jungmann klar, was der Priester K. sich bisher gegenüber seinem tatsächlichen Oberhirten geleistet hat? Weiß Frau Jungmann, daß die Kirche eine selbständige und dem Staat völlig ebenbürtige und von diesem unabhängige "Rechtsgesellschaft" ist, wenn sie schon in diesen Terminologien schreibt? Offenbar hat sie bisher nicht in diesem Blogbuch unter dem Stichwort "Skandal St. Pölten" nachgelesen: http://www.internetpfarre.de/blog/categories/8-Skandal-St-Poelten In ihrem ebenso einseitig angehauchten Artikel sind dann noch folgende Passagen interessant: "Offenbar als Aprilscherz zu werten, wenngleich wenig erheiternd ist der Umstand, daß der zwischen Bischof Klaus Küng und Propst K. geschlossene Vertrag (liegt dem Bezirksblatt vor) zur Aufhebung der Ruhendstellung des Stiftes seitens Bischofs Küng nicht eingehalten wurde. Nun reagiert K. seinerseits darauf und zieht seinen angekündigten Rücktritt zurück. Ökonomische Verwaltung durch St. Pölten. Zur Vorgeschichte: Das Kollegiatstift Eisgarn wurde am 6. 12. 2004 per Dekret für ein Jahr ruhend gestellt, diese Ruhendstellung wurde später auf unbestimmte Zeit verlängert. Die Ruhendstellung beinhaltete auch die ökonomische Verwaltung des Stiftes, diese wurde bis zum heutigen Tag durch die Diözesanfinanzkammer bestritten. Nun einigten sich Bischof Küng und Propst K., dem Vernehmen nach auf Empfehlung Roms, auf eine Wiederinkraftsetzung der Stiftsstatuten per 1. April 2009. Diese hätte nach dem Verständnis von K. eine völlige Wiederherstellung des juristischen Zustandes von vor der Ruhendstellung beinhalten sollen, also das Recht des Stiftskapitels, seine inneren Angelegenheiten einschließlich der Vermögensverwaltung selbst zu regeln. Diese Möglichkeit wurde dem Stiftskapitel, das aus drei Personen – nämlich K., Mag. Andreas Lango und Mag Hubert Beyer – besteht, aber per 1. April nicht eingeräumt. Ist alles ganz anders? Klaus Küng erklärt seinen Vertragsbruch so: 'Die Aufhebung der Ruhendstellung der Kollegiatstiftung am 1. April 2009 ermöglicht den drei Kanonikern die Wahl eines Propstes, die zu ihrer Rechtskraft der Bestätigung durch den Diözesanbischof bedarf. Die Übergabe der derzeit von der Diözese wahrgenommenen Verantwortung für die wirtschaftlichen Belange kann natürlich nicht mehr an den bereits als Propst zurückgetretenen Prälat K. erfolgen, sondern erfolgt an den neuen Propst. Sehr bald werde ich den Kanonikern einen Termin setzen, bis zu dem sie spätestens ihre Wahl durchgeführt haben müssen. Wenn sie diesen Termin nicht einhalten, keinen Propst benennen, der für diese Aufgabe geeignet ist, wenn sie sich nicht an die bereits unterzeichnete Vereinbarung vom 8. März 2009 halten, die von mir noch festzulegenden Änderungen der Statuten nicht durchführen oder Verhaltensweisen an den Tag legen, die Ärgernis erregen, werde ich die Umwandlung der Kollegiatstiftung in eine Realpropstei (Situation vor 2000) vornehmen. Meinerseits gilt derzeit noch die Vereinbarung vom 8. März 2009.' Dem entgegnet K.: 'Bischof Küng hat damals, am 6. Dezember 2004, durch den Entzug des Selbstverwaltungsrechtes und anderer Maßnahmen die 'Ruhendstellung' des Kollegiatstiftes Eisgarn verfügt. Wenn er sich jetzt mit Vertrag vom 8. März 2009 verpflichtet hat, diese 'Ruhendstellung' wieder aufzuheben, dann kann er unter 'Ruhendstellung' nicht auf einmal etwas anderes verstehen, als er am 6. Dezember 2004 darunter verstanden hat. Wenn er nur eine teilweise Aufhebung der Ruhendstellung gewollt hätte, so wäre dies im Vertrag zu vereinbaren gewesen. Überdies macht Bischof Küng die Aufhebung der 'Ruhendstellung' von einer bereits erfolgten Neuwahl eines Propstes abhängig. Diese Bedingung ist im Vertrag vom 8. März 2009 nirgends enthalten. Mein schriftlicher Amtsverzicht als Propst vom 28. März 2009 erfolgte nachweislich unter der Bedingung, daß mein Verzicht gleichzeitig mit der vereinbarten Aufhebung der 'Ruhendstellung' am 1. April 2009 wirksam wird. Die Aufhebung der Ruhendstellung ist bis jetzt nicht geschehen, daher ist mein Amtsverzicht vorläufig noch nicht rechtskräftig. Ich halte fest, daß Bischof Küng den Vertrag gebrochen, das Stiftskapitel sich aber an den Vertrag gehalten hat und weiter halten wird.' “ Damit haben wir es neuerlich schwarz auf weiß, daß seit 6. Dezember 2004 die Propstei und ihre Amtsträger nicht agieren oder auftreten konnten. Nichts desto trotz ist Prälat K. in dieser Zeit öfters als Propst in Erscheinung getreten, und sei es nur durch äußere Insignien, die darüber hinaus an anderen Orten schon gar nicht vorgesehen waren. Da Frau Jungmann - leider sehr erinnernd an den Stil der oberösterreichischen Hetzschrift "13." - den ihr vorliegenden "Vertrag" nicht publiziert, können die Behauptungen K.s nicht nachvollzogen werden und werden im Sinne der bisherigen nicht angemessenen Handlungsweisen auch kaum zutreffend sein. Im Zweifel wird man hier einmal mehr dem regierenden Bischof Klaus Küng Glauben schenken dürfen und müssen, dessen Geduld und Barmherzigkeit ihresgleichen durchaus suchen.
Angesichts der leider schon gewohnten Uneinsichtigkeiten bestimmter handelnder Personen ist es wenig überraschend, daß die Pressestelle der Diözese St. Pölten nunmehr mitteilt:
"Bischof DDr. Klaus Küng hat mit Dekret vom 4. Mai 2009 das Kollegiatkapitel des Stiftes Eisgarn aufgehoben und in eine Realpropstei umgewandelt. Der Bischof hatte bekanntlich dem bisherigen Kollegiatkapitel die Möglichkeit eingeräumt, unter bestimmten Bedingungen einen neuen Propst zu wählen. Prälat K. hatte zuvor auf das Amt des Propstes verzichtet, der Verzicht wurde vom Bischof angenommen. Es entstanden aber neue Schwierigkeiten, und die von Bischof Küng festgelegte Frist für die Wahl eines neuen Propstes ist ungenützt verstrichen. Deshalb hat nun Bischof Küng das Kollegiatkapitel Eisgarn aufgehoben und die frühere Situation wieder hergestellt. In der nächsten Zeit wird der Bischof den neuen Propst benennen. Noch im März dieses Jahres war eine Lösung in Sicht; einem Neustart der Propstei Eisgarn stand nichts im Wege." |
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