Wednesday, July 8. 2009
Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare
Comments (0) Trackbacks (4) ECCLESIAE UNITATEM: MOTU PROPRIO ZUM DIALOG MIT DER PRIESTERBRUDERSCHAFT ST. PIUS X.
Am 02. Juli 2009 hat Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. ein Apostolisches Schreiben (in Form eines Motu Proprio) namens "Ecclesiae unitatem" betreffend die Päpstliche Kommission "Ecclesia Dei" unterzeichnet, welches formal und personell eine neue Phase in den dogmatischen und liturgischen Bemühungen zur Wahrung der Einheit der Kirche des lateinischen Ritus in den beiden grundlegenden Formen einleitet und auch eine personelle Neuverantwortung mit sich bringt. Da sich nun die Gewichte in der bereits vom Diener Gottes Johannes Paul II. geschaffenen Päpstlichen Kommission zu den dogmatischen Fragen hin verschieben, könnte meiner Meinung nach die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung nach und nach die liturgischen Aufgaben der Päpstlichen Kommission übernehmen und vor allem betreffend das Kalendarium, verschiedene besondere Feste und andere Fragen einer eventuellen Weiterentwicklung die Anordnungen so treffen, daß nötigenfalls sowohl die ordentliche als auch die außerordentliche Form des Römischen Ritus explizit angesprochen wären. Es wird daher interessant zu sehen sein, ob der Artikel 12 des Motu Proprio "Summorum Pontificum" vom 7. Juli 2007 auch weiterhin im vollen Umfang Geltung haben wird oder ob die darin benannte Verantwortung nunmehr von mehreren Dikasterien gemeinsam getragen wird: "Dieselbe Kommission [Ecclesia Dei] wird über die Vollmachten hinaus, derer sie sich bereits erfreut, die Autorität des Heiligen Stuhls ausüben, indem sie über die Beachtung und Anwendung dieser Anordnungen wacht." Der Papst hat es natürlich nicht unterlassen, den bisherigen Verantwortungsträgern derselben Päpstlichen Kommission für die geleistete Arbeit herzlich zu danken. Ohne den überzeugten Einsatz des Kardinals Darío Castrillón Hoyos, der schon unter Johannes Paul II. diente, hätte der nun geplante Dialog mit der sogenannten Piusbruderschaft kaum beginnen können und wären wohl wichtige Versöhnungsschritte gar unterlassen worden. Die folgende Übersetzung des aktuellen Apostolischen Schreibens "Ecclesiae unitatem" erfolgt in meiner eigenen Verantwortung (der Anmerkungsapparat des Schreibens ist nur in die deutsche Übersetzung eingefügt und nicht im jeweils vorangestellten geltenden lateinischen Text, außerdem wurden von mir zusätzliche Verlinkungen vorgenommen):
[BEGINN DES APOSTOLISCHEN SCHREIBENS:] 1. ECCLESIAE UNITATEM tueri, ut sollicite omnibus suppeditentur subsidia ad huic vocationi divinaeque gratiae consentaneis rationibus respondendum, peculiarem in modum Petri Apostoli Successoris est munus, qui perpetuum est et visibile principium fundamentumque unitatis tum Episcoporum tum fidelium. Primum praecipuumque Ecclesiae officium omni tempore, id est homines ad Deum conveniendum perducere, iuvandum est per communem omnium christianorum fidei testificationem. 1. Die Einheit der Kirche zu bewahren - verbunden mit der Sorge, allen die Hilfsmittel anzubieten, um dieser Berufung und göttlichen Gnade in den angemessenen Formen zu entsprechen - ist in besonderer Weise das Dienstamt des Nachfolgers des Apostels Petrus, der das immerwährende und sichtbare Prinzip und Fundament der Einheit sowohl der Bischöfe als auch der Gläubigen ist (vgl. Ökumenisches Konzil Vatikanum II, Dogmatische Konstitution über die Kirche, Lumen Gentium, 23; Ökumenisches Konzil Vatikanum I, Dogmatische Konstitution über die Kirche Christi, Pastor aeternus, Kap. 3: DS 3060). Die höchste und grundlegende Verpflichtung der Kirche zu jeder Zeit, nämlich die Menschen zur Begegnung mit Gott zu führen, soll durch das gemeinsame Glaubenszeugnis aller Christen erleichtert werden. 2. Erga hoc mandatum fidem servans, postquam Archiepiscopus Marcellus Lefebvre, die XXX mensis Iunii anno MCMLXXXVIII episcopalem ordinationem illicite quattuor presbyteris impertivit, Veneratus Decessor Noster Ioannes Paulus II, die II mensis Iulii anno MCMLXXXVIII Pontificiam Commissionem Ecclesia Dei instituit, "cuius erit Episcopis cooperari, Dicasteriis Curiae Romanae et circulis quorum interest, ut plenam expediat communionem ecclesialem sacerdotum, seminariorum alumnorum, communitatum aut singulorum religiosorum coniunctorum Fraternitati conditae ab Archiepiscopo Lefebvre, qui cupiant Petri Successori in Ecclesia Catholica cohaerere, suas servantes traditiones spiritales et liturgicas, iuxta Protocollum superiore die 5 mensis Maii obsignatum a Cardinali Ratzinger et ab Archiepiscopo Lefebvre". 2. In der Treue zu diesem Gebot hat Unser verehrter Vorgänger Johannes Paul II. nach den von Erzbischof Marcel Lefebvre am 30. Juni 1988 vier Priestern unerlaubt gespendeten Bischofsweihen die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei am 2. Juli 1988 errichtet, "die die Aufgabe hat, mit den Bischöfen, den Dikasterien der Römischen Kurie und den betreffenden Gruppen zusammenzuarbeiten, um die volle kirchliche Gemeinschaft der Priester, Seminaristen, Ordensgemeinschaften oder einzelnen Ordensleuten zu ermöglichen, die bisher auf verschiedene Weise mit der von Erzbischof Lefebvre gegründeten Bruderschaft verbunden waren und die mit dem Nachfolger Petri in der Katholischen Kirche verbunden bleiben wollen; dies geschehe unter Wahrung ihrer geistlichen und liturgischen Traditionen, gemäß dem Protokoll, das am vergangenen 5. Mai von Kardinal Ratzinger und Erzbischof Lefebvre unterzeichnet wurde" (vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben in Form eines Motu Proprio Ecclesia Dei (2. Juli 1988), Nr. 6: AAS 80 [1988] 1498). 3. Hoc quidem proposito idem officium fideliter sustinentes universali Ecclesiae communioni in visibili eius quoque manifestatione inserviendi, atque totis viribus contendentes ut ii omnes qui unitatem vere exoptant in ea permanere eamve reperire possint, amplificare voluimus et per Motum Proprium Summorum Pontificum aptare, ea quae in universum in Motu Proprio Ecclesia Dei continentur, de ea scilicet facultate Missale Romanum anni MCMLXII per certius distinctiusque dispositas normas adhibendi. 3. In dieser Linie und in fortgesetzter Treue gegenüber derselben Verpflichtung, der universalen Gemeinschaft der Kirche auch in ihrer äußeren Sichtbarkeit zu dienen, und unter Aufbringung aller Kräfte, damit alle jene, die wirklich den Wunsch der Einheit haben, in ihr verbleiben oder sie wieder erlangen können, haben Wir gewollt, das im Motu Proprio Ecclesia Dei allgemein Enthaltene zu erweitern und mit dem Motu Proprio Summorum Pontificum anzupassen, was natürlich die Befugnis zum Gebrauch des Missale Romanum des Jahres 1962 kraft sichererer und deutlicherer Normen betrifft (vgl. Benedikt XVI., Apostolisches Schreiben in Form eines Motu Proprio Summorum Pontificum [7 Juli 2007]: AAS 99 [2007] 777 - 781). 4. Eodem sane animo eodemque studio permoti, ut omnis scissura divisioque in Ecclesia superarentur et vulnus sanaretur quod in ecclesiali corpore magis magisque acerbum animadvertitur, excommunicationem quattuor Episcopis ab Archiepiscopo Lefebvre illicite consecratis remittere voluimus. Hac quidem deliberatione impedimentum amovere cupivimus quod detrimentum inferre posset aperiendae dialogo ianuae atque ita Episcopos «Fraternitatemque S. Pii X» invitare, ut ad plenam cum Ecclesia communionem iter denuo invenirent. Quemadmodum in Litteris die X superioris mensis Martii Episcopis catholicis destinatis planum fecimus, excommunicationis remissio deliberatio fuit ad ecclesiasticam disciplinam pertinens, qua conscientiae pondere levarentur, quod gravissima ecclesiastica censura secum fert. Sed doctrinae quaestiones, ut liquet, manent atque, usque dum non enodentur, Fraternitas canonicum in Ecclesia statutum non habet et eius ministri nullum ministerium legitime agere possunt. 4. Vom selben Geist und Eifer getragen, daß jeder Bruch und jede Spaltung in der Kirche überwunden und eine Verletzung geheilt werde, die im kirchlichen Corpus in immer herberer Weise bemerkt wird, haben Wir gewollt, den vier von Erzbischof Lefebvre unerlaubt geweihten Bischöfen die Exkommunikation zu erlassen. Mit dieser Entscheidung haben Wir beabsichtigt, ein Hindernis wegzunehmen, welches die Öffnung einer Türe zum Dialog beeinträchtigen konnte, und so die Bischöfe und die "Bruderschaft Sankt Pius X." einzuladen, den Weg zur vollen Gemeinschaft mit der Kirche wieder zu finden. Wie Wir im Schreiben an die katholischen Bischöfe vom vergangenen 10. März erklärt haben, war der Erlaß der Exkommunikation eine Entscheidung im Bereich der kirchlichen Disziplin, durch welche sie von der Gewissensbelastung befreit würden, die die strengste kirchliche Beugestrafe mit sich bringt. Aber die lehrmäßigen Fragen verbleiben natürlich, und solange diese nicht geklärt sind, hat die Bruderschaft in der Kirche kein kirchenrechtliches Statut, und ihre Diener können keinen Dienst in legitimer Weise vollziehen. 5. Quandoquidem quaestiones, quae in praesenti cum Fraternitate tractari debent, essentialiter ad doctrinam spectant, decrevimus – XXI a Motu Proprio Ecclesiae Dei transactis annis atque iuxta id quod agere constituimus - ut Commissionis Ecclesiae Dei structura denuo componatur, dum cum Congregatione pro Doctrina Fidei arte nectitur. 5. Eben weil die Fragen, die mit der Bruderschaft nunmehr durchgegangen werden müssen, wesentlich zur Glaubenslehre gehören, haben Wir entschieden - genau 21 Jahre nach dem Motu Proprio Ecclesia Dei und gemäß dem, was Wir zu tun festgelegt hatten (vgl. a. a. O., Art. 11, 781) - die Struktur der Kommission Ecclesia Dei neuerlich zu ordnen, indem sie mit der Kongregation für die Glaubenslehre eng verbunden wird. 6. Itaque Pontificia Commissio Ecclesia Dei ita constituitur: a) Commissionis Praeses Praefectus est Congregationis pro Doctrina Fidei. b) Commissio proprium habet ordinem, Secretarium et Officiales complectentem. c) Praesidis est, Secretario iuvante, praecipuos eventus quaestionesque docrinalis indolis studio discretionique committere postulationum ordinariarum Congregationis pro Doctrina Fidei, itemque superiori Summi Pontificis iudicio conclusiones concredere. 6. Die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei wird daher so zusammengesetzt: a) Der Präsident der Kommission ist der Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre. b) Die Kommission hat eine eigene Ordnung, die aus dem Sekretär und den Beamten besteht. c) Es kommt dem Präsidenten zu - unterstützt durch den Sekretär - die Hauptsachen und die Fragen lehrmäßigen Charakters zum Studium und zur Unterscheidung den ordentlichen Instanzen der Kongregation für die Glaubenslehre zu übergeben sowie ebenso die Ergebnisse dem höchsten Urteil des Heiligen Vaters anheimzustellen. 7. Deliberatione hac paternam sollicitudinem «Fraternitati S. Pii X» peculiarem in modum ostendere voluimus ut denuo ad plenam cum Ecclesia communionem perveniat. Omnes alacriter invitamus ad Dominum incessanter orandum, per Beatae Mariae Virginis intercessionem, «ut unum sint». Datum Romae, apud S. Petrum, die II mensis Iulii, anno MMIX, Pontificatus Nostri quinto. 7. Mit dieser Entscheidung haben Wir gegenüber der "Bruderschaft Sankt Pius X." in besonderer Weise väterliche Sorge zeigen wollen, damit sie zur vollen Gemeinschaft mit der Kirche gelange. Wir laden alle lebhaft ein, den Herrn auf die Fürsprache der seligen Jungfrau Maria ohne Unterlaß zu bitten, "daß sie eins seien". Gegeben zu Rom, bei Sankt Peter, am 2. Juli 2009, im fünften Jahr Unseres Pontifikates. BENEDICTUS PP. XVI Comments
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Heute teilte die Päpstliche Kommission "Ecclesia Dei" folgendes zum Dialog mit der Priesterbruderschaft St. Pius X. mit:
"Am Montag, dem 26. Oktober 2009, hat im Palast des Heiligen Offiziums, dem Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre und der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, das erste Treffen der Studienkommission stattgefunden, welche aus Experten derselben Kommission und der Priesterbruderschaft St. Pius X. zusammengesetzt ist, zum Zwecke der Prüfung der lehrmäßigen Schwierigkeiten, die zwischen der Bruderschaft und dem Heiligen Stuhl immer noch bestehen. In einem herzlichen, respektvollen und konstruktiven Klima wurden die Hauptfragen lehrmäßigen Charakters erarbeitet, die im Verlaufe der Gespräche behandelt und diskutiert werden, welche in den nächsten Monaten wahrscheinlich jeweils nach dem Ablauf eines halben Monats stattfinden. Insbesondere werden die Fragen in bezug auf den Begriff der Tradition, das Meßbuch des Papstes Paul VI., die Interpretation des II. Vatikanischen Konzils in Kontinuität mit der katholischen Lehrtradition, die Themen der Einheit der Kirche und der katholischen Prinzipien des Ökumenismus, die Beziehung zwischen dem Christentum und den nichtchristlichen Religionen und die Religionsfreiheit durchgegangen. Im Laufe des Treffens sind auch die Methode und die Organisation der Arbeit festgelegt worden." Beten wir für einen guten Ausgang dieser wichtigen Gespräche. Euer Padre Alex |
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Wie einige Leser meines Internetangebotes wissen, bin ich seit 27. Januar 1996 zusätzlich mit dem Päpstlichen Zelebret zur Feier der außerordentlichen Form des Römischen Meßritus ausgestattet und habe an verschiedenen von den Diözesanbischöfen genehmigten
Tracked: Jul 19, 21:52
Erfreulicherweise ist mehr als zwei Jahre nach Rechtskraft des Apostolischen Schreibens Summorum Pontificum das Interesse an der lateinischen Liturgie, insbesondere an deren außerordentlichen Form, stärker angestiegen. Es war immer meine Meinung, daß zu r
Tracked: Sep 21, 12:47
Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. geht seinen von manchen Zeitgenossen noch nicht voll und ganz verstandenen Weg der vollen Versöhnung nach allen Seiten konsequent weiter und läßt sich durch unprofessionelle Schikanen oder mediale Stellvertreterattacke
Tracked: Oct 20, 16:35
Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. setzt auf vielen Ebenen fort, was der selige Papst Johannes Paul II. angestoßen oder bereits voll und ganz begonnen hatte. Dies betrifft sowohl die Sorge um die sichtbare Einheit der Katholischen Kirche mit allen ihren
Tracked: Nov 06, 18:58