Saturday, March 13. 2010
Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare
Comments (2) Trackbacks (9) SEXUELLER MISSBRAUCH VATIKAN: TOPINTERVIEW MIT KIRCHENANWALT SCICLUNA
Eines der wichtigsten Interviews in der aktuellen Debatte um sexuellen Mißbrauch Unter-18-Jähriger durch katholische Kleriker ist heute ausdrücklich vom Heiligen Stuhl empfohlen und verbreitet worden. Es handelt sich um das Gespräch der katholischen Tageszeitung Avvenire mit dem Kirchenanwalt (Promotor iustitiae) Monsignore Charles J. Scicluna. Um es besser zu verstehen, könnte man sagen, er ist einer der wichtigsten "Staatsanwälte" Roms, allerdings mit der Kompetenz, im Rahmen des Apostolischen Gerichtshofes der römischen Kongregation für die Glaubenslehre tätig zu werden und zu sein. Durch dieses Interview wird all das an bereits geschehenen Richtigstellungen gegen die Vorwürfe verschiedener Hinsicht in bezug auf das katholische Kirchenrecht verstärkt und präzisiert. Wer mich kennt, weiß, daß es mir immer um Sachlichkeit geht. Denn diese Sachlichkeit kann sämtliche Instrumentalisierungen unterbinden und immer nur dem dienen, um was es geht: um die volle Wahrheit und um die Option für die Opfer bzw. die Prävention weiterer Mißbrauchsfälle. Der römische Kirchenanwalt bestätigt für die gesamte Welt einen Schwerpunkt an homosexuellem Hintergrund bei den eingegangenen Fällen, das heißt präzise mit ephebophilen Tendenzen. Diese nüchternen Zahlen zeigen ein weiteres Mal, wie wichtig die treue Befolgung der römischen Instruktion zur Verhinderung der Weihe von Personen ist, die tiefsitzende homosexuelle Tendenzen aufweisen:
[DEUTSCHE ÜBERSETZUNG DES INTERVIEWS VON RADIO VATIKAN mit kleinen Korrekturen] Monsignore Charles J. Scicluna ist der "Anwalt der Gerechtigkeit" der Kongregation für die Glaubenslehre. In der Praxis handelt es sich um den "Staatsanwalt" des Tribunals des früheren "Heiligen Offiziums", der die Aufgabe hat, sogenannte "delicta graviora" (schwerwiegendere Straftaten) zu untersuchen, also Vergehen, die die katholische Kirche als die absolut schwerwiegendsten einstuft: das sind die Vergehen gegen die Heiligkeit der Eucharistie, Vergehen gegen die Heiligkeit des Bußsakraments und der Verstoß gegen das sechste Gebot ("Du sollst nichts Unkeusches tun") durch einen Kleriker mit einem Jugendlichen unter 18 Jahren. Vergehen, für die ein Motu proprio von 2001 mit dem Titel "Sacramentorum sanctitatis tutela" der Kongregation für die Glaubenslehre die Kompetenz zugesprochen hat. Und Monsignore Scicluna, ein Malteser mit liebenswürdig-freundlichen Umgangsformen, steht im Ruf, die ihm übertragene Aufgabe mit der größten Genauigkeit anzugehen – ohne Ansehen der Person. Monsignore, Sie gelten als gnadenlos; dabei wird der Katholischen Kirche systematisch vorgehalten, mit den so genannten "pädophilen Priestern" zu entgegenkommend zu sein. Es mag sein, daß in der Vergangenheit einige Bischöfe – vielleicht auch aus dem irregeleiteten Wunsch heraus, die Institution zu verteidigen – in der Praxis zu nachsichtig mit diesen überaus traurigen Phänomenen umgegangen sind. Ich sage: in der Praxis, denn auf der prinzipiellen Ebene war die Verurteilung dieser Art Vergehen immer schon unerschütterlich und unmißverständlich. Um beim vergangenen Jahrhundert zu bleiben, sei nur einmal an die mittlerweile berühmte Instruktion "Crimen Sollicitationis" von 1922 erinnert ... Aber war die nicht von 1962? Nein, die erste Fassung geht auf das Pontifikat von Pius XI. zurück. Dann hat das "Heilige Offizium" in der Zeit des seligen Johannes XXIII. eine neue Fassung für die Konzilsväter erstellt, aber nur in zweitausend Ausgaben, die für eine Verteilung nicht ausreichten, sodaß diese Verteilung sine die (= unbefristet) aufgeschoben wurde. Da ging es immerhin um prozedurale Normen, die in Fällen einer Verführung eines oder einer Beichtenden durch den Beichtvater zu befolgen waren, und um weitere sehr schwerwiegende Vergehen sexueller Art wie sexueller Mißbrauch von Minderjährigen ... Normen, die allerdings das Geheimhalten empfahlen ... Eine schlechte Übersetzung dieses Textes ins Englische hat den Eindruck erweckt, als ob der Heilige Stuhl die Geheimhaltung durchsetzen wollte, um die Tatsachen zu vertuschen. Aber so war es nicht. Das Ermittlungsgeheimnis diente dazu, den guten Ruf aller beteiligten Personen zu schützen, vor allem den guten Ruf der Opfer selbst, und dann auch den der angeklagten Kleriker, die – wie ein jeder – das Recht auf die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils haben. Die Kirche liebt keine Spektakel-Justiz. Das Regelwerk über sexuellen Mißbrauch ist nie als Verbot verstanden worden, eine Anzeige bei den zivilen Behörden zu erstatten. Ein solches Dokument wird allerdings immer wieder erwähnt, um dem jetzigen Papst vorzuwerfen, er sei – in seiner Amtszeit als Präfekt des früheren "Heiligen Offiziums“ – objektiv der Verantwortliche für eine Politik des Vertuschens der Tatsachen durch den Heiligen Stuhl gewesen ... Das ist ein falscher und verleumderischer Vorwurf. Im Hinblick darauf erlaube ich mir, auf einige Tatsachen hinzuweisen. Zwischen 1975 und 1985 ist meines Wissens kein einziger Hinweis auf Fälle von Pädophilie bei Klerikern zur Kenntnis unserer Kongregation gelangt. Doch gab es nach dem Erlaß des Codex des Kirchenrechts (Codex Iuris Canonici = CIC) von 1983 eine Phase der Unsicherheit über die genaue Liste der "delicta graviora" (schwerwiegenderen Straftaten), die der Kompetenz dieses Dikasteriums vorbehalten sind. Erst mit dem Motu proprio von 2001 ist das Vergehen der Pädophilie wieder in unsere exklusive Kompetenz zurückgekehrt. Und von diesem Moment an hat Kardinal Ratzinger Weisheit und Festigkeit beim Umgang mit diesen Fällen gezeigt. Mehr noch: er hat auch großen Mut gezeigt, als er einige sehr schwierige und heikle Fälle sine acceptione personarum (= ohne Ansehen der Person) angegangen ist. Dem jetzigen Papst also Vertuschung vorzuwerfen, ist, wie gesagt, falsch und verleumderisch. Was passiert, wenn ein Priester eines delictum gravius (schwerwiegenderen Straftat) beschuldigt wird? Wenn die Anklage glaubwürdig ist, hat der Bischof die Pflicht, sowohl die Zuverlässigkeit des Vorwurfs als auch ihren eigentlichen Inhalt zu untersuchen. Und wenn das Ergebnis dieser Voruntersuchung glaubwürdig ist, hat er keine Gewalt mehr, über die Materie zu befinden, und muß den Fall unserer Kongregation mitteilen, wo er vom disziplinarischen Büro behandelt wird. Wer gehört zu diesem Büro? Außer mir selbst, der ich als einer der Vorgesetzten des Dikasteriums auch andere Fragen behandle, gibt es einen Büroleiter, Pater Pedro Miguel Funes Diaz, sieben Geistliche und einen Strafrechtler – einen Laien –, die diese Verfahren bearbeiten. Andere Offiziale der Kongregation leisten jeweils einen wertvollen Beitrag je nach den Notwendigkeiten von Sprache und Kompetenz. Diesem Büro ist vorgeworfen worden, wenig und langsam zu arbeiten ... Das sind ungerechte Einschätzungen. 2003 und 2004 gab es eine Lawine von Fällen, mit der unsere Schreibtische überschüttet wurden. Viele davon kamen aus den USA und betrafen die Vergangenheit. In den letzten Jahren hat sich das Phänomen Gott sei Dank doch weitgehend reduziert. Und daher versuchen wir jetzt, die neuen Fälle in Echtzeit zu behandeln. Wieviele davon haben Sie und Ihre Mitarbeiter bis jetzt behandelt? Insgesamt haben wir in diesen letzten neun Jahren (2001 bis 2010) Anzeigen beurteilt, die etwa 3000 Fälle von Diözesanpriestern und Ordenspriestern betrafen und die sich auf Vergehen bezogen, die in den letzten fünfzig Jahren begangen worden sind. Also 3000 Fälle von pädophilen Priestern? So kann man das korrekterweise nicht sagen. Wir können sagen, daß es sich grosso modo in sechzig Prozent dieser Fälle vor allem um Akte von Ephebophilie handelt, das heißt: Akte, die mit dem sexuellen Hingezogensein zu Heranwachsenden desselben Geschlechts zusammenhängen. Weitere dreißig Prozent beziehen sich auf "heterosexuelle" Beziehungen, und zehn Prozent sind tatsächlich Akte der Pädophilie, also bestimmt durch das sexuelle Hingezogensein zu Kindern im vorpubertären Alter. Die Fälle von Priestern, die der Pädophilie im strengen Sinn des Wortes beschuldigt werden, sind also etwa dreihundert binnen neun Jahren. Das sind – um Gottes willen! – immer noch zu viele Fälle, aber man sollte doch anerkennen, das das Phänomen nicht so verbreitet ist, wie einige glauben machen wollen. Also 3000 Beschuldigte. Wie vielen wurde der Prozeß gemacht, wie viele verurteilt? Man kann in etwa sagen, daß es in zwanzig Prozent der Fälle einen richtigen Prozeß gegeben hat, ob straf- oder verwaltungsrechtlich, und normalerweise ist er im Herkunftsbistum – immer unter unserer Aufsicht – durchgeführt worden und nur in sehr seltenen Fällen hier in Rom. Wir halten das auch deswegen so, damit der iter (Prozeßweg) schneller ablaufen kann. Doch hat es in sechzig Prozent der Fälle vor allem wegen des fortgeschrittenen Alters der Beschuldigten keinen Prozeß gegeben; allerdings wurden gegen sie Verwaltungs- und Disziplinarmaßnahmen ergriffen wie etwa die Auflage, keine Heiligen Messen mit den Gläubigen mehr zu feiern, keine Beichte mehr zu hören, ein zurückgezogenes Leben des Gebets zu führen. Man sollte noch einmal betonen, daß es sich in diesen Fällen, unter denen auch einige besonders eklatante sind, mit denen sich die Medien beschäftigt haben, nicht um Freisprüche handelt. Zwar hat es keine formale Verurteilung gegeben, aber wenn jemand zu Schweigen und Gebet verpflichtet wird, dann gibt es dafür schon einen guten Grund … Da sind aber noch zwanzig Prozent weitere Fälle … Sagen wir: in zehn Prozent der Fälle, nämlich den besonders schwerwiegenden und bei denen erdrückende Beweise vorliegen, hat der Heilige Vater die schmerzliche Verantwortung auf sich genommen, ein Dekret über den Rückzug aus dem Klerikerstand zu autorisieren. Eine äußerst schwerwiegende Maßnahme, die auf dem Verwaltungsweg getroffen wird, aber unvermeidlich. In den übrigen zehn Prozent der Fälle waren es dann die beschuldigten Kleriker selbst, die um Dispens von den Pflichten gebeten haben, die sich aus dem Priesteramt ergeben. Was auch prompt angenommen wurde. Zu diesen letztgenannten Fällen gehören die Priester, die im Besitz von kinderpornographischem Material gefunden wurden und die dafür von der zivilen Autorität verurteilt worden sind. Woher kommen diese dreihundert Fälle? Vor allem aus den USA, die in den Jahren 2003 - 2004 etwa achtzig Prozent aller Fälle stellten. Für 2009 ist der US-Anteil auf ca. 25 Prozent der 223 neuen Fälle, die aus aller Welt gemeldet wurden, gesunken. In den letzten Jahren (2007 - 2009) lag tatsächlich der jährliche Durchschnitt von Fällen, die der Kongregation aus aller Welt gemeldet wurden, bei 250 Fällen. Viele Länder zeigen uns nur einen oder zwei Fälle an. Es wächst also die Vielfalt und die Zahl der Herkunftsländer von Fällen, aber das Phänomen ist ziemlich reduziert. Man muß ja daran erinnern, daß die Gesamtzahl von Diözesanpriestern und Ordenspriestern weltweit bei 400000 liegt. Dieser statistische Wert entspricht nicht dem Eindruck, der entsteht, wenn diese traurigen Fälle die ersten Seiten der Zeitungen füllen. Und aus Italien? Bislang scheint das Phänomen keine dramatischen Ausmaße zu haben, auch wenn mich doch beunruhigt, daß ich auf der Halbinsel noch eine gewisse Kultur des Schweigens zu sehr verbreitet finde. Die Italienische Bischofskonferenz (CEI) bietet einen hervorragenden technisch-juristischen Beratungsdienst für die Bischöfe, die solche Fälle zu behandeln haben. Ich stelle mit großer Befriedigung ein immer stärkeres Engagement von Seiten der italienischen Bischöfe fest, Klarheit in den Fällen, auf die man sie hinweist, zu schaffen. Sie sagten eben, daß es in etwa zwanzig Prozent der ca. 3000 Fälle, die Sie in den letzten neun Jahren untersucht haben, zu richtiggehenden Prozessen kam. Endeten die alle mit der Verurteilung der Beschuldigten? Viele der mittlerweile berühmten Prozesse endeten mit einer Verurteilung des Beschuldigten. Aber es gab auch einige, in denen der Priester für unschuldig erklärt wurde oder in denen die Vorwürfe nicht für hinreichend bewiesen angesehen wurden. In allen Fällen aber wird nicht nur Schuld oder Unschuld des angeklagten Klerikers untersucht, sondern auch eine Einschätzung vorgenommen, inwieweit er für die Ausübung eines Amtes in der Öffentlichkeit geeignet ist oder nicht … Ein häufiger Vorwurf an die kirchlichen Autoritäten ist der, daß sie nicht die Vergehen der Pädophilie, von denen sie Kenntnis bekommen, den zivilen Behörden anzeigen. In einigen Ländern mit angelsächsischer Kultur, aber auch in Frankreich sind die Bischöfe dazu verpflichtet, wenn sie außerhalb des sakramentalen Beichtgeheimnisses Kenntnis von Vergehen ihrer Priester erhalten, diese den Justizbehörden anzuzeigen. Es handelt sich um eine Verpflichtung, die alles andere als leicht fällt, denn diese Bischöfe sind dazu gezwungen, etwas zu tun, was man damit vergleichen könnte, daß Eltern ihren eigenen Sohn anzeigen. Dennoch geben wir in diesen Fällen die Vorgabe, das Gesetz zu respektieren. Und was ist in den Fällen, in denen die Bischöfe nicht diese gesetzliche Verpflichtung haben? In diesen Fällen erlegen wir es den Bischöfen nicht auf, ihre eigenen Priester anzuzeigen, aber wir ermuntern sie, sich an die Opfer zu wenden und sie einzuladen, diese Priester, deren Opfer sie geworden sind, anzuzeigen. Außerdem raten wir ihnen dazu, diesen Opfern jeden nur möglichen geistlichen und sonstigen Beistand zu leisten. In einem Fall vor nicht langer Zeit, der einen von einem italienischen Zivilgericht verurteilten Priester betrifft, war es tatsächlich diese Kongregation, die den Anzeigenden vorschlug, als diese sich wegen eines kanonischen Prozesses an uns wandten, sich doch im Interesse der Opfer und um andere Vergehen zu verhindern auch an die zivilen Autoritäten zu wenden. Eine letzte Frage: Ist für die delicta graviora (schwerwiegenderen Straftaten) eine Verjährung vorgesehen? Da rühren Sie an einen – aus meiner Sicht – schmerzhaften Punkt. In der Vergangenheit, das heißt vor 1889, war die Verjährung der Straftat eine Einrichtung, die es im Kirchenrecht nicht gab. Und für die schwerwiegendsten Vergehen wurde erst mit dem Motu proprio von 2001 eine [höhere] Verjährungsfrist von zehn Jahren eingeführt. Aufgrund dieser Normen beginnt die Zehn-Jahres-Frist in Fällen von sexuellem Mißbrauch erst mit dem Tag, an dem der bis dahin Minderjährige das 18. Lebensjahr vollendet. Reicht das denn aus? Die Praxis zeigt, daß eine Zehn-Jahres-Frist dieser Typologie von Fällen nicht angemessen ist und daß es wünschenswert wäre, zum früheren System zurückzukehren, nach dem es für die delicta graviora (schwerwiegenderen Straftaten) keine Verjährung gibt. Immerhin hat der Diener Gottes Johannes Paul II. am 7. November 2002 diesem Dikasterium die Vollmacht gegeben, im Einzelfall auf begründete Anfrage der einzelnen Bischöfe hin diese Verjährungsfrist nicht zu beachten. Und die entsprechende Ausnahmeregelung wird normalerweise auch gewährt. [ENDE DER VON RADIO VATIKAN ÜBERNOMMENEN ÜBERSETZUNG: rv/avvenire 13.03.2010 sk] Für morgen wünsche ich allen einen gesegneten 4. Fastensonntag LAETARE in der Vorfreude auf das Osterfest der wahren Auferstehung unseres Herrn Jesus Christus. Beten wir für Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. und nützen wir diese Fastenzeit zur Beförderung des eigenen Seelenheiles und des Seelenheiles aller uns Anvertrauten! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik Comments
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Vom 1. bis zum 26. März 2010 findet die 13. Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen statt. Dabei befaßt sich der Rat in Genf unter anderem mit der Verlängerung der Ländermandate zu Nordkorea und Myanmar sowie der Menschrechtslage in der Demokratischen Republik Kongo. Deutschland bringt gemeinsam mit Finnland eine Resolution zum Recht auf angemessenes Wohnen ein.
Schon am 10. März fand eine Aussprache zum Thema "Gewalt gegen Kinder" statt. Anläßlich dieses jährlichen Treffens zu den Kinderrechten leistete der ständige UN-Beobachter des Heiligen Stuhles, Erzbischof Silvano Maria Tomasi C. S., den folgenden Beitrag gegen sexuelle Gewalt an Kindern (Übersetzung von mir auf Basis der heutigen Verlautbarung des Presseamtes des Heiligen Stuhles): Herr Präsident! "Sexueller Mißbrauch von Minderjährigen ist immer ein abscheuliches Verbrechen." Mit dieser unzweideutigen Verurteilung sexueller Gewalt an Kindern und jungen Leuten hat der Heilige Vater Papst Benedikt XVI. auch an die religiöse Dimension erinnert, weil dieses Tun ebenso eine "schwere Sünde" ist, welche Gott und die menschliche Würde beleidigt. Die physische und psychische Integrität des Kindes wird dabei unter Inkaufnahme destruktiver Folgen verletzt. Studien haben gezeigt, daß mißbrauchte Kinder in unterschiedlicher Weise auf sexuelle Gewalt reagieren und eine höhere Wahrscheinlichkeit haben, als Teenager schwanger zu werden, aber auch obdachlos, drogen- und alkoholabhängig zu werden. Mit einem Wort, das an diesen Kleinen verübte Böse zeichnet sie oft für ihr ganzes Leben. Wie Sie wissen, wurden in den letzten Jahren katholische Kleriker, Ordensleute und Laienmitarbeiter des Kindesmißbrauchs beschuldigt, und einige wurden dafür auch verurteilt. Es gibt für dieses ihr Handeln keine Entschuldigung, welches nämlich einen Verrat am entgegengebrachten Vertrauen darstellt. In manchen Fällen mußten hohe Bußgelder gezahlt werden, während in anderen Fällen die Angeklagten Freiheitsstrafen erhielten. Der Schutz vor sexueller Aggression bleibt an oberster Stelle der Tagesordnung aller kirchlichen Institutionen, die sich anstrengen, mit diesem ernsthaften Problem fertig zu werden. Desgleichen sind konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung von Transparenz und von Hilfestellung für die Opfer und ihre Familien der Weg, den Schmerz, die Trauer und die Fassungslosigkeit zu lindern, die vom verübten Mißbrauch herrühren. Die Katholischen Gemeinschaft setzt ihre Anstrengungen fort, um dieses Problem mit Entschiedenheit anzugehen. So werden jene, die dieser Verbrechen schuldig sind, sofort von der Ausübung ihrer Ämter suspendiert und gemäß den Normen des zivilen und des kirchlichen Rechtes gerichtet. Weitere gesetzliche Maßnahmen wurden angeordnet, damit die in den Schulen betreuten Kinder und jungen Leute sicher seien. Viele dieser vorgenommenen Maßnahmen - ob gesetzlich oder von der Verwaltung her - handeln vom Erkennen und von der Bestrafung sexuellen Mißbrauchs. Prävention ist die beste Medizin, und diese beginnt mit der Erziehung und mit der Förderung einer Kultur des Respektes gegenüber den Menschenrechten und der Menschenwürde jedes Kindes, insbesondere durch die Implementierung effektiver Methoden bei der Personalbeschaffung für die Schulen. Könnte diese Versammlung die besten Praktiken mit uns teilen, die Kindern dabei helfen, das unangemessene Benehmen von Erziehern und Betreuern zu erkennen und zu melden? [ENDE MEINER ÜBERSETZUNG]
Wie oben nachlesbar, erklärt der Kirchenanwalt der römischen Kongregation für die Glaubenslehre auch, wann eine sogenannte "Unschuldsvermutung" nicht mehr sinnvoll ist: "Doch hat es in sechzig Prozent der Fälle vor allem wegen des fortgeschrittenen Alters der Beschuldigten keinen Prozeß gegeben; allerdings wurden gegen sie Verwaltungs- und Disziplinarmaßnahmen ergriffen wie etwa die Auflage, keine Heiligen Messen mit den Gläubigen mehr zu feiern, keine Beichte mehr zu hören, ein zurückgezogenes Leben des Gebets zu führen. Man sollte noch einmal betonen, daß es sich in diesen Fällen, unter denen auch einige besonders eklatante sind, mit denen sich die Medien beschäftigt haben, nicht um Freisprüche handelt. Zwar hat es keine formale Verurteilung gegeben, aber wenn jemand zu Schweigen und Gebet verpflichtet wird, dann gibt es dafür schon einen guten Grund …"
Dies ist sehr wichtig, weil der Mensch von heute gerade auch von katholische Seite jene Wirklichkeitsverbundenheit erwartet, die das katholische Christentum im Höchstmaß schenkt. Christentum stärkt die Vernunft. Dies mußte die Ordensgemeinschaft der "Legionäre Christi" schmerzvoll erfahren und durchmachen, und so ist es wichtig, eine dramatische Erklärung der Einsicht von Seiten der "Legionäre Christi" des 25. März 2010 abzudrucken, die von verschiedenen Oberen (darunter auch P. Sylvester Heereman LC, Territorialdirektor für Deutschland und Mitteleuropa) unterzeichnet wurde. Die Stellungnahme ist ganz im Geiste des päpstlichen Hirtenbriefes an die irischen Katholiken verfaßt ist, erinnert aber auch an die pastorale Erklärung der vier katholischen Bischöfe Österreichs unter Führung von Christoph Kardinal Schönborn zu der mit moralischer Gewißheit erkannten Schuld des (damals noch nicht verstorben gewesenen) Kardinals Hans Hermann Groër, wobei natürlich jeder Fall präzise zu unterscheiden ist. Ich zitiere wichtige Passagen aus der Legionäre-Erklärung vom 25. März 2010: "Einleitung Anläßlich der alljährlich stattfindenden Besprechungen der Territorialdirektoren mit dem Generaldirektor und seinem Rat wenden wir uns an unsere Brüder Legionäre Christi, an die Gottgeweihten und alle Mitglieder der Bewegung Regnum Christi, die Familien und Freunde, mit denen wir diese Phase unserer Geschichte durchschreiten, wie auch an alle, die durch die verwerflichen Taten unseres Gründers, P. Marcial Maciel Degollado LC, betroffen, verletzt oder erschüttert worden sind. Wir haben einiger Zeit bedurft, um diese Tatsachen seines Lebens zu assimilieren. Für viele – vor allem die Opfer – war diese Zeit zu lang und schmerzvoll. Manchmal waren wir nicht fähig, allen beizustehen, wie es nötig gewesen wäre und wie wir es auch gerne getan hätten. Deshalb fühlen wir uns zu dieser Erklärung gedrängt. 1. Über einige Tatsachen aus dem Leben unseres Gründers, P. Marcial Maciel LC (1920 - 2008) Wir dachten und hofften anfangs, daß die Anschuldigungen gegen unseren Gründer falsch und unbegründet seien; denn sie entsprachen nicht den Erfahrungen, die wir mit ihm und seinem Werk gemacht hatten. Doch am 19. Mai 2006 veröffentlichte der Pressesaal des Heiligen Stuhls eine Erklärung als Abschluß der durch die Glaubenskongregation im Jahr 2004 begonnenen kanonischen Untersuchung. Damals gelangte die Glaubenskongregation zu einer hinreichenden moralischen Gewißheit, um P. Maciel schwere kanonische Sanktionen aufzuerlegen, entsprechend der Anschuldigungen gegen ihn, u. a. wegen Handlungen sexuellen Mißbrauchs von Knabenseminaristen. Wir bedauern es zutiefst, daß diese Dinge geschehen sind. Daher 'hat die Kongregation für die Glaubenslehre (...) entschieden - nämlich im Hinblick sowohl auf das fortgeschrittene Alter des Hochwürden Maciel als auch im Hinblick auf seine angeschlagene Gesundheit - auf einen kanonischen Prozeß zu verzichten und den Pater zu einem zurückgezogenen Leben des Gebetes und der Buße aufzufordern, unter Verzicht auf jedes öffentliche Dienstamt. Der Heilige Vater hat diese Entscheidungen approbiert.'(Presseerklärung des Heiligen Stuhls, 19. Mai 2006) Danach erfuhren wir, daß P. Maciel eine Tochter hatte, die aus einer längeren und festen Beziehung zu einer Frau hervorging, und von anderen schwerwiegenden Verfehlungen. Später erschienen zwei weitere Personen, die behaupteten, Kinder von ihm zu sein; zwei Brüder aus einer Beziehung zu einer anderen Frau. Wir mißbilligen diese und all jene Taten aus dem Leben von P. Maciel, die den Pflichten eines Christen, Ordensmannes und Priesters widersprechen und betonen nachdrücklich, daß diese nicht dem entsprechen, was wir in der Legion Christi und der Bewegung Regnum Christi zu leben versuchen. 2. Die Haltung der Legion Christi und der Bewegung Regnum Christi zu diesen Tatsachen Wir drücken erneut allen, die durch die Taten unseres Gründers geschädigt worden sind, unseren Schmerz und unser tiefstes Bedauern aus. Wir nehmen an dem Leid Anteil, die dieses Ärgernis der Kirche zugefügt hat, und es betrübt und schmerzt uns zutiefst. Wir bitten all jene um Verzeihung, die ihn in der Vergangenheit beschuldigt hatten und denen man keinen Glauben oder kein Gehör schenkte; wir konnten uns damals dieses Verhalten unseres Gründers einfach nicht vorstellen. Sollte es sich zeigen, daß es schuldhaftes Mitwirken gab, werden wir gemäß der Grundsätze der christlichen Gerechtigkeit und Liebe handeln und diese Personen für ihr Handeln zur Rechenschaft ziehen. Wir bitten auch unsere Familien, Freunde, Wohltäter und Menschen guten Willens um Verzeihung, die das Gefühl hatten, daß ihr Vertrauen verletzt worden ist. Wir fühlen als Glieder des mystischen Leibes Christi die Notwendigkeit, mit christlicher Gesinnung seine Fehler und das Ärgernis wiedergutzumachen, das dadurch entstanden ist. Daher laden wir alle, die Teil unserer geistlichen Familie sind, ein, ihre Gebete und zu Opfern in diesem Anliegen zu intensivieren. Wir haben als Christen und Priester auch die Pflicht, weiterhin auf jene zuzugehen, die auf irgendeine Weise betroffen sind. Ihnen gilt unsere größte Sorge und wir bieten ihnen jene geistlichen und pastoralen Hilfen an, derer sie bedürfen. So wollen wir zur nötigen christlichen Versöhnung beitragen. Wir sind uns allerdings auch bewusst, daß letztlich nur Christus fähig ist, echte Heilung zu bewirken und 'alles neu zu machen' (vgl. Offb 21,5). Gott hat in seinem geheimnisvollen Ratschluß P. Maciel als Werkzeug zur Gründung der Legion Christ und der Bewegung Regnum Christi erwählt, und wir danken Gott für das Gute, das er verwirklicht hat. Gleichzeitig erkennen wir mit Schmerz an, daß wir ihn angesichts der Schwere seiner Vergehen nicht mehr als vorbildlichen Christen und Priester betrachten können. Nach dem Beispiel Christi, der die Sünde verurteilt, aber den Sünder retten will, und überzeugt von der Wichtigkeit und Schönheit der Vergebung vertrauen wir unseren Gründer der barmherzigen Liebe Gottes an. 3. Die Apostolische Visitation Wir möchten dem Heiligen Vater, Papst Benedikt XVI., unsere Dankbarkeit ausdrücken, nicht nur, weil er uns 'seine Solidarität und sein Gebet in dieser delikaten Zeit' erneuert hat (vgl. Brief von Kardinal Tarcisio Bertone SDB an P. Álvaro Corcuera, 10. März 2009), sondern auch, weil er uns die Apostolische Visitation angeboten hat, um uns zu helfen, die 'bestehenden Schwierigkeiten zu meistern' (ebenda). Wir hoffen, so die nötigen Schritte zu tun, um die Grundlagen, die Ausbildung und das tägliche Leben der Legionäre Christi und der Mitglieder der Bewegung Regnum Christi zu festigen. Wir danken den fünf apostolischen Visitatoren, Mons. Ricardo Blázquez, Mons. Charles J. Chaput, OFM Cap., Mons. Ricardo Ezzatti SDB, Mons. Giuseppe Versaldi y Mons. Ricardo Watty MSSp für ihre Arbeit, die sie mit so viel Hingabe und väterlicher Sorge verwirklicht haben. Wir werden die aus der Apostolischen Visitation erwachsenden Anweisungen und Empfehlungen des Heiligen Vaters mit kindlichem Gehorsam aufnehmen und verpflichten uns, sie umzusetzen. 4. Auf die Zukunft gerichtet (...) Die zurückliegende Zeit hat uns geholfen, über unsere Identität und Sendung nachzudenken; gleichzeitig hat sie uns dazu angeregt, in Demut und Einfachheit einige Aspekte unseres Daseins als Institution zu überprüfen. Wir haben den festen Willen, u. a.: - weiterhin nach Versöhnung zu streben und die Begegnung mit jenen zu suchen, die gelitten haben; - die Wahrheit unserer Geschichte zu ergründen und diese aufzuarbeiten; - in unseren Einrichtungen und Aktivitäten weiterhin den Schutz v. a. der Minderjährigen zu gewährleisten, gemäß aller zivilen und kirchlichen Vorgaben; - in einer selbstlosen Dienstbereitschaft gegenüber der Kirche und den Menschen zu wachsen; - mit allen Hirten und anderen kirchlichen Einrichtungen besser zusammenzuarbeiten; - unsere Kommunikation zu verbessern; - weiter darüber zu wachen, daß auf allen Ebenen die administrativen Kontrollen und Verfahren angewendet werden, und darüber entsprechend Rechenschaft abzulegen; - unseren Einsatz zu verstärken, das Evangelium von Jesus Christus so vielen Menschen wie möglich anzubieten; - vor allem mit erneuerter Anstrengung an der Hand der Kirche ein heiligmäßiges Leben zu erstreben (...) Wir unterzeichnen diese Erklärung heute, am 25. März, dem Hochfest der Verkündigung des Herrn. Möge Er uns auf die Fürsprache seiner Mutter, der seligen Jungfrau Maria, die Gnade gewähren, das Geheimnis der menschgewordenen Liebe Gottes zu vertiefen und es mit erneuertem Eifer zu leben und weiterzugeben." [ENDE DER HISTORISCHEN ERKLÄRUNG IHRER EINSICHT VON SEITEN DER "LEGIONÄRE CHRISTI".] |
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Der Pressesprecher des Heiligen Stuhls, Hw. Pater Federico Lombardi SJ, stellte heute den allseits erwarteten Hirtenbrief des Papstes für die Katholiken Irlands vor: "Der Brief des Papstes an die Katholiken Irlands über die Krise, in die die Kirche des La
Tracked: Mar 24, 15:45
Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. hat am 19. März 2010 für die Opfer sexuellen Mißbrauchs (und überhaupt) das Kirchenrecht (das kanonische Recht) gerettet. Dies ist mein erster und aktueller Kommentar, warum der historisch einmalige Hirtenbrief des
Tracked: Mar 24, 23:27
Derzeit kursiert das glaubwürdige Gerücht, daß Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. die Nulltoleranzpolitik der katholischen Diözesen der Vereinigten Staaten von Amerika durch ein universales Kirchengesetz in vielen Punkten für alle Diözesen, für alle ihn
Tracked: Apr 09, 01:58
Heute ist auf der Ressourcenseite des Vatikan und im neuen Blogbuch des Heiligen Stuhles der offizielle kirchenrechtliche Leitfaden zur kirchenrechtlichen Verfolgung sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Kleriker erschienen. Zuerst erschien er heute i
Tracked: Apr 12, 16:02
Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. setzt seinen klaren Kurs der kirchlichen Option für die Opfer fort. Bei seiner Apostolischen Reise nach Malta, anläßlich des 1950. Jahrestages des Schiffbruchs des heiligen Apostels Paulus, traf er gestern wiederum Opf
Tracked: Apr 19, 09:32
Sämtliche der folgenden Texte übernehme ich von den heute publizierten Mitteilungen des Heiligen Stuhles. Soferne keine deutsche Übersetzung vorliegt, nehme ich sie selbst vor, wobei das eigentliche kirchenrechtliche Dokument vom 21. Mai 2010 erfreulicher
Tracked: Jul 16, 07:33
Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Mißbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz EINFÜHRUNG Grundsätzliches 1. In ihrer Verantwortung für den
Tracked: Sep 30, 21:25
Wie auf http://www.internetpfarre.de/missbrauch.htm schon seit sehr langem nachlesbar, können oft noch kirchenrechtlich oder zivilrechtlich Schmerzensgeldklagen erfolgreich eingebracht werden, auch wenn im Falle sexuellen Mißbrauchs strafrechtliche Verjäh
Tracked: Sep 30, 21:55
Aufgrund der ersten Presseerklärung der nunmehr voll besetzten (17 Mitglieder) und aktiven Päpstlichen Kommission für den Schutz der Minderjährigen biete ich heute, am Gedenktag der seligen Augustinerin Anna Katharina Emmerich eine Aktualisierung zur reic
Tracked: Feb 17, 23:27