Wednesday, March 24. 2010
Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare
Comments (11) Trackbacks (16) HIRTENBRIEF: PAPST BENEDIKT HAT FÜR DIE OPFER DAS KIRCHENRECHT GERETTET
Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. hat am 19. März 2010 für die Opfer sexuellen Mißbrauchs (und überhaupt) das Kirchenrecht (= das kanonische Recht: 1. für die lateinische Kirche, 2. für die katholischen Ostkirchen) gerettet.
Dies ist mein erster und aktueller Kommentar, warum der historisch einmalige Hirtenbrief des Heiligen Vaters Benedikt XVI. an die katholischen Iren ein eminent juridisches Schreiben und für die Zukunft der ganzen Kirche so wichtig ist. Voraussetzen muß ich, daß die Leser meines Kommentars nach dem Willen des Papstes wirklich den ganzen Hirtenbrief zur Förderung des Prozesses der Buße, der Heilung und der Erneuerung der Katholischen Kirche in Irland gelesen haben, weil ich mich im folgenden nur auf ganz wenige Aspekte beschränke. Meine These lautet: der Papst hat mit diesem pastoralen Schreiben vom 19. März 2010 auch das Kirchenrecht gerettet, und zwar in mehrfacher Hinsicht: 1. hat Benedikt XVI. ganz klar aufgezeigt, daß der normale und vollständige Einsatz des Kirchenrechtes in allen Diözesen und Ordensgemeinschaften Irlands auch nach seiner strafrechtlichen Seite die eingetretene abscheuliche Krise zumindest teilweise verhindert hätte. 2. hat Benedikt XVI. ganz klar aufgezeigt, daß dem geltenden Kirchenrecht weder das heute von den meisten Menschen natürlicherweise erwartete Prinzip der Transparenz sämtlicher Verfahrensvorgänge und Ergebnisse noch die volle Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden im Rahmen ihrer Kompetenz widerspricht oder je widersprochen hätte. Diesbezüglich ist neuerlich zu betonen, daß es von Seiten des damaligen Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre nachweislich keinerlei Vertuschungsanordnungen gegeben hat. (Vergleiche dazu auch die offiziellen Stellungnahmen zu diskutierten Fällen im Erzbistum München und im Erzbistum Milwaukee, letztere auch unterhalb dieses Blogeintrages als Kommentar von mir selbst.) 3. hat Benedikt XVI. lange darüber nachgedacht und nun seine Entscheidung bekanntgegeben, in einigen Diözesen und Ordensgemeinschaften das mit dem Amt des Papstes selbst direkt verknüpfte kirchenrechtliche Instrument der Apostolischen Visitation einzusetzen, um über das hinaus, was je ein Staat an strafrechtlicher Aufarbeitung anbieten könnte, sämtlichen Fragen der kirchlichen Disziplin auf dem Boden der unveränderlichen katholischen Sittenlehre vollständig auf den Grund zu gehen, Opfer und Opfergruppen intensiv anzuhören und im Falle des Falles noch schwerwiegende personale Konsequenzen folgen zu lassen. 4. hat Benedikt XVI. auch aufgezeigt, daß eine bestimmte Haltung des Antijuridismus nach dem XXI. Ökumenischen Konzil, also eine durchaus früher noch recht verbreitete Abwertung des Kirchenrechtes und somit – das schließe ich jetzt ebenso daraus – auch eine zu geringe Anzahl an kirchenrechtlich ausgebildeten Klerikern und Laien mit dazu beigetragen haben, fatale Inkonsequenzen im Führungsverhalten verschiedener Bischöfe und Amtsträger zuzulassen. Papst Benedikt XVI. hat somit die Ehre des in den letzten Wochen auch im deutschen Sprachraum mißdeuteten und fehlinterpretierten Rechtes der Kirche gerettet, wobei die vielen Diskussionen in den herkömmlichen Medien paradoxerweise sogar mit dazu beigetragen haben, den Sinn, die Kenntnis und die jeweiligen Kompetenzen (z. B. kirchlicher und staatlicher Gerichte) besser zu unterscheiden. Hätte sich vor ein paar Monaten nur ein Journalist dafür interessiert, daß beim Verbrechen des Kindesmißbrauchs von Seiten eines Klerikers auf Antrag eines zuständigen Bischofs die Verjährung durch die Kongregation für die Glaubenslehre ganz wegfallen kann und somit noch wesentlich länger eine kirchenstrafrechtliche Aufarbeitung möglich ist? War vor einigen Monaten allen klar, daß den Staat Straftaten gegen die Heiligkeit der Sakramente von Amts wegen eben nicht interessieren und somit die Kirche abgesehen von der auch durch ihr eigenes Recht immer wieder neu zu gewährleistenden umfassenden Gerechtigkeit dasselbe Kirchenrecht auch dafür benötigt? Bevor ich noch weitere Argumente zum gewählten Thema bringe, möchte ich bewußt ein paar Zitate aus dem Hirtenbrief bringen, um hervorzuheben, wie juridisch der Hirtenbrief des Papstes ist. Ich folge dabei meiner eigenen Übersetzung: - "Das vom II. Vatikanischen Konzil vorgelegte Erneuerungsprogramm wurde manchmal mißdeutet, und tatsächlich war es im Licht der tiefgehenden sozialen Veränderungen gar nicht leicht, zu wissen, wie man es am besten umsetzen sollte. Insbesondere gab es eine gutgemeinte, aber irrige Tendenz, strafrechtliche Vorgehensweisen bei kirchenrechtlich irregulären Zuständen zu vermeiden." - "Zweifelslos können wir zu den entscheidenden Faktoren hinzuzählen: (...) eine verfehlte Sorge um den Ruf der Kirche und zur Skandalvermeidung, welche die Auferlegung geltender kirchenrechtlicher Strafen und den Schutz der Würde jeder Person vereitelte." - "Während meines Pontifikates bat ich die Bischöfe, 'alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit sich derartiges nicht mehr wiederholt, zu gewährleisten, daß die Prinzipien der Gerechtigkeit vollkommen geachtet werden und, vor allem, den Opfern und all jenen Heilung zu bringen, die von diesen ungeheuerlichen Verbrechen betroffen sind.' (Ansprache von Papst Benedikt XVI. am 28. Oktober 2006)" - "An die Priester und Ordensleute, die Kinder mißbraucht haben (...) Ihr müßt Euch dafür vor dem allmächtigen Gott und vor rechtmäßig konstituierten Gerichten verantworten (...) Gleichzeitig verpflichtet uns Gottes Gerechtigkeit dazu, Rechenschaft für unsere Handlungen abzulegen und nichts zu vertuschen. Anerkennt offen Eure Schuld, unterwerft Euch den Forderungen der Gerechtigkeit, aber verliert nicht die Hoffnung auf die Barmherzigkeit Gottes." - "An die Priester und die Ordensleute (...) Wir alle leiden infolge der Sünden unserer Mitbrüder, die das heilig zu haltende Vertrauen verraten haben oder dabei versagt haben, mit Mißbrauchsvorwürfen gerecht und verantwortungsvoll umzugehen." - "An meine Brüder im Bischofsamt. Es kann nicht geleugnet werden, daß einige von Euch und Eurer Vorgänger bei der Anwendung der seit langem geltenden Normen des Kirchenrechts gegenüber dem Verbrechen des Kindesmißbrauchs zeitweise schwer versagt haben. Schwere Fehler wurden bei der Behandlung von Vorwürfen gemacht (...) Dies alles hat Eure Glaubwürdigkeit und Euer Wirkungsvermögen ernsthaft unterminiert (...) Abgesehen von der vollständigen Umsetzung der Normen des Kirchenrechts im Umgang mit Fällen von Kindesmißbrauch setzt bitte Eure Zusammenarbeit mit den zivilen Behörden in den Bereichen ihrer Kompetenz fort. Natürlich sollen die Ordensoberen es genauso halten (...) Es ist zwingend erforderlich, daß die Kindesschutzbestimmungen der Kirche in Irland kontinuierlich überprüft und aktualisiert werden und daß sie in Übereinstimmung mit dem Kirchenrecht vollständig und unbefangen angewendet werden. Nur entschiedenes Handeln, getragen von kompletter Aufrichtigkeit und Transparenz, wird den Respekt und den guten Willen der Iren gegenüber der Kirche wiederherstellen". - "Ich möchte Euch nun einige konkrete Initiativen empfehlen, um der Situation zu begegnen (...) Nachdem ich mich beraten habe lassen und der Frage im Gebet nachgegangen bin, beabsichtige ich nun außerdem, in einigen Diözesen Irlands sowie auch in Seminarien und Ordensgemeinschaften eine Apostolische Visitation anzuberaumen. Die Päpstliche Visitation versteht sich als Hilfe für die örtliche Teilkirche in ihrem Weg der Erneuerung und wird in Kooperation mit den kompetenten Ämtern der Römischen Kurie und mit der Irischen Bischofskonferenz festgelegt werden. Die Einzelheiten werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben." Es gab ja schon einzelne Stimmen außerhalb der Kirche, daß dieser Hirtenbrief doch sicherlich nur der momentanen Abwehr der Situation diene und keine langfristigen Veränderungen oder Auswirkungen hätte. Doch dem muß ich entschieden widersprechen. Zwar ist der Brief nur an die Katholische Kirche in Irland gerichtet, doch die soeben angedeuteten und dargelegten Prinzipien sind für alle Verantwortlichen weltweit bindend. Und im konkreten Falle Irlands muß noch betont werden: da die Entsendung eines Apostolischen Visitators als eines direkten Stellvertreters des Papstes mit bestimmten Vollmachten für eine ganze Diözese historisch eine Seltenheit ist und wir bereits Beispiele haben, wie umfassend Untersuchungen im Rahmen einer solchen Visitation sein können, wird sich der Hirtenbrief schon alleine dadurch als äußerst wirksam und praktisch sehr relevant erweisen. Durch das kirchenrechtliche Institut der Päpstlichen Visitation besteht die große Chance einer weiteren direkten Aufarbeitung am Ort selbst unter Einbeziehung "von außen" kommender Amtspersonen. Basis des Visitationsvorganges wird so wie 2004 in Österreich (Bistum St. Pölten und sein Priesterseminar) zweifellos ein umfassender Dialogvorgang sein müssen, im Rahmen dessen wirklich alle gehört werden. Wenn daher manche Opfervertretungen das Hirtenschreiben des Papstes als nicht ausreichend kritisiert haben, so dürfen dieselben jedoch nicht übersehen, welche Chancen gerade durch diese wichtige Entscheidung des Papstes zur Anberaumung solcher Apostolischen Visitationen bestehen. Wenn sie dann noch die vom 2004 eingesetzten Päpstlichen Visitator Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng in Übereinstimmung mit dem Heiligen Stuhl exemplarisch vorgegebene sachliche und umfassende Informationspolitik gegenüber der "Außenwelt" im Sinne des Prinzips der Transparenz genau betrachten, müßte die Hoffnung auf weitere echte Konsequenzen stark ansteigen. Darüber hinaus wird auch mit diesem österreichischen Beispiel klar, daß die Kirche sämtlichen sittlichen Fragen nachgeht, um auch die Heiligkeit des Amtes sicherzustellen, wohingegen der Staat grundsätzlich nicht daran interessiert ist, ob der kirchliche Amtsträger auch das lebt, was er verkündet. Somit zeigt die Anberaumung der Visitationen durch den Papst seinen konsequenten Willen, der Kirche in Irland bei ihrer Erneuerung umfassend zu helfen. Und so sei es mir erlaubt, beispielhaft mit einer der vielen öffentlichen Stellungnahmen des damals vom Diener Gottes Johannes Paul II. ernannten Päpstlichen Visitators Klaus Küng, nämlich vom 12. August 2004, zu schließen: "Aufgrund der Vorfälle ist ein völliger Neuanfang notwendig. Wir brauchen Priesterpersönlichkeiten, die belastbar und gesund sind. Gerade in der Situation der heutigen Gesellschaft sind die Anforderungen, denen sich der Priester in der Aufgabe der Verkündigung und der Seelsorge stellen muß, sehr hoch. Je bedrängender der Priestermangel wird, desto ausgeglichener, aufrichtiger und tugendhafter müssen jene sein, die Priester werden. Vor allem Vorbilder von Menschen sind nötig, die selbst tatkräftig zupacken, wo es nötig ist. Sie brauchen eine klare Ausrichtung an Christus, aber auch 'Erdung' (...) Bei allem Verständnis für die Probleme der betroffenen Personen hat Bischof Krenn im Einverständnis mit dem Heiligen Stuhl einen herzhaften Entschluß gefaßt: Das Priesterseminar der Diözese St. Pölten wird mit sofortiger Wirkung für geschlossen erklärt. Es soll ein echter Neuanfang ermöglicht werden. Alle bisherigen und zukünftigen Priesteramtskandidaten werden sich auch zu ihrem eigenen Schutz unter Zuhilfenahme erfahrener Seelsorger und soweit erforderlich renommierter Fachkräfte einem Aufnahmeverfahren unterziehen. Manche, die für das Priesteramt sicher nicht geeignet scheinen, werden Hilfe empfangen, um sich beruflich neu zu orientieren; wenn gewünscht, wird ärztlicher und seelsorglicher Beistand angeboten. Jene, die die nötigen Voraussetzungen mitbringen, werden als Priesteramtskandidaten der Diözese St. Pölten weiterstudieren. Es ist für die Diözese St. Pölten und für die Kirche in ganz Österreich eine schmerzhafte Stunde. Ich bin aber davon überzeugt, daß diese Stunde zum Guten gereichen wird." Und so möge es auch für Irland sein, das wünsche ich ihnen von ganzem Herzen am Vorabend des Hochfestes Mariae Verkündigung! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik Comments
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Derzeit geht es medial Schlag auf Schlag. Um so wichtiger ist die rasche sachliche Information, weshalb ich zum neuesten Vorwurf gegen den regierenden Papst Benedikt XVI. die soeben auf den Internetseiten des Heiligen Stuhles erschienene Pressemeldung übersetzt habe und hiermit passend unter meinen Kommentar stelle:
http://www.vatican.va/resources/resources_statement_lombardi_en.html Vollständige Erklärung des Direktors des Presseamtes des Heiligen Stuhles, Hw. Pater Federico Lombardi SJ, betreffend den "Fall Murphy" gegenüber den New York Times (vom 24. März 2010 und heute vom Vatikan veröffentlicht): Der tragische Fall des Priesters Lawrence Murphy, inkardiniert im Erzbistum Milwaukee, betraf besonders verletzliche Opfer, die schrecklich unter dem litten, was er tat. Indem er hörgeschädigte Kinder sexuell mißbrauchte, verletzte der Priester Murphy das Gesetz und - was noch bedeutsamer ist - das heilig zu haltende Vertrauen, das die Opfer gegenüber ihm hegten. Mitte der 70er-Jahre meldeten einige der Opfer des Priesters Murphy dessen Mißbrauch den zivilen Behörden, die zu damaliger Zeit gegen ihn untersuchten; gemäß den Nachrichtenmeldungen wurde diese Untersuchung jedoch fallengelassen. Die römische Kongregation für die Glaubenslehre wurde damals über die Materie nicht informiert, sondern erst etwa 20 Jahre später. Es wurde jetzt insinuiert, daß es in diesem Fall einen Bezug zwischen der Anwendung von "Crimen sollicitationis" [ englische Übersetzung auf der Seite des Heiligen Stuhles unter http://www.vatican.va/resources/resources_crimen- sollicitationis-1962_en.html ] und dem Nichtmelden des Kindesmißbrauches an die zivilen Behörden gegeben habe. Tatsächlich gibt es hier keinen solchen Zusammenahng. Wahr ist vielmehr, daß entgegen der verschiedenen in den Medien zirkulierenden Erklärungsversuche weder "Crimen sollicitationis" noch das kirchliche Gesetzbuch (Codex Iuris Canonici für die lateinische Kirche) jemals die Meldung von Kindesmißbrauch bei den Strafverfolgungsbehörden untersagt hatten. In den späten 90er-Jahren, also mehr als zwei Jahrzehnte nachdem der Mißbrauch gegenüber diözesanen Beamten und der Polizei gemeldet worden war, wurde der Kongregation für die Glaubenslehre zum ersten Mal die Frage übermittelt, wie der Fall Murphy kirchenrechtlich zu lösen sei. Die Kongregation wurde deshalb über den Fall informiert, weil die Straftat der Sollizitation im Beichtstuhl (Verführung gegen das sechste Gebot) mit eingeschlossen war, was eine Verletzung des Bußsakramentes darstellt. Es ist sehr wichtig, zu wissen, daß die der Kongregation vorgelegte kirchenrechtliche Frage keinerlei Bezug zu möglichen zivilen oder strafrechtlichen Vorgehensweisen gegen den Priester Murphy aufwies. In solchen Fällen sieht der Codex Iuris Canonici keine automatisch eintretenden Strafen vor, sondern weist an, daß ein Urteil gefällt werden solle, das sogar die schwerste Kirchenstrafe des Ausschlusses aus dem klerikalen Stand beinhalten kann (vgl. can. 1395 n. 2). Im Lichte der Faktenlage, daß der Priester Murphy älter und in sehr schlechtem Gesundheitszustand war und daß er darüber hinaus in Abgeschiedenheit lebte sowie über 20 Jahre hinweg keinerlei Mißbrauchsvorwürfe gemeldet worden waren, empfahl die Kongregation für die Glaubenslehre dem Erzbischof von Milwaukee, die Situation beispielsweise durch die Einschränkung seines öffentlichen Wirkens sowie durch die Forderung an Murphy zu behandeln, daß er die volle Verantwortung für die Schwere seiner Handlungen übernehme. Etwa vier Monate später starb der Priester Murphy, ohne weitere Begebenheiten. [ENDE MEINER ÜBERSETZUNG DER TOPAKTUELLEN MELDUNG DES VATIKAN.]
Gestern hat der Heilige Stuhl zum Vorwurf, daß der heutige Papst Benedikt XVI. als Erzbischof von München einen "Priester trotz Mißbrauchsvorwürfen und Verurteilung in der Seelsorge eingesetzt" habe, nochmals auf die folgende Erklärung des Erzbistums München verwiesen:
http://www.vatican.va/resources/resources_comunicato-monaco-2010_ge.html "Erzdiözese räumt schwere Fehler im Umgang mit Personalie in den 80er-Jahren ein. Früherer Generalvikar Gerhard Gruber übernimmt 'volle Verantwortung': München, 12. März 2010. Bei der Überprüfung möglicher Mißbrauchsfälle früherer Jahrzehnte ist das Erzbischöfliche Ordinariat auf schwere Fehler im Umgang mit einer Priesterpersonalie in den 80er-Jahren gestoßen. Auf Hinweise der 'Süddeutschen Zeitung' vom Donnerstag, 11. März, hat die von Generalvikar Prälat Peter Beer eingesetzte Arbeitsgruppe zur Überprüfung von Altfällen festgestellt, daß ein aus der Diözese Essen stammender Priester trotz Vorwürfen sexuellen Mißbrauchs und trotz einer Verurteilung vom damaligen Generalvikar Gerhard Gruber wiederholt in der Pfarrseelsorge eingesetzt wurde. Gruber übernimmt für die falschen Entscheidungen die volle Verantwortung. Nach den Recherchen der Arbeitsgruppe des Ordinariats stellt sich der Fall bislang wie folgt dar: Als Kaplan wurde H. auf Bitten des Bistums Essen im Januar 1980 in der Erzdiözese München und Freising aufgenommen. Er sollte in München eine Therapie machen. Aufgrund der Aktenlage muß die Arbeitsgruppe des Ordinariates davon ausgehen, daß damals bekannt war, daß er diese Therapie vermutlich wegen sexueller Beziehungen zu Jungen machen sollte. 1980 wurde beschlossen, H. Unterkunft in einem Pfarrhaus zu gewähren, damit er die Therapie wahrnehmen könne. Diesen Beschluß hat der damalige Erzbischof mitgefaßt. Abweichend von diesem Beschluß wurde H. dann jedoch vom damaligen Generalvikar uneingeschränkt zur Seelsorgemithilfe in einer Münchner Pfarrei angewiesen. Aus dieser Zeit (1. Februar 1980 bis 31. August 1982) liegen keine Beschwerden oder Vorwürfe über H. vor. Von September 1982 bis Anfang 1985 war H. dann zur Seelsorgemithilfe in Grafing tätig. Nach Bekanntwerden von Vorwürfen sexuellen Mißbrauchs und der Aufnahme polizeilicher Ermittlungen wurde er mit Schreiben vom 29. Januar 1985 vom Dienst entpflichtet. Im Juni 1986 wurde Kaplan H. vom Amtsgericht Ebersberg wegen sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Mark verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf fünf Jahre festgesetzt. Der Verurteilte wurde angewiesen, sich in eine Psychotherapie zu begeben. Ab November 1986 bis Oktober 1987 wurde H. als Kurat in einem Altenheim eingesetzt. Abschließend war er bis September 2008 in Garching/Alz in einer Gemeinde tätig, zunächst als Kurat, später als Pfarradministrator. Für den erneuten Einsatz in der Pfarrseelsorge waren offenbar die relativ milde Strafe des Amtsgerichts Ebersberg und die Ausführungen des behandelnden Psychologen ausschlaggebend. Seit dem Gerichtsurteil im Jahr 1986 wurden dem Ordinariat keine weiteren Vorfälle mehr bekannt. Am 6. Mai 2008 wurde H. von seinen Aufgaben als Pfarradministrator in Garching entpflichtet und ab Oktober 2008 als Kur- und Tourismusseelsorger eingesetzt. Ihm wurde zur Auflage gemacht, daß er keine Kinder-, Jugend- und Ministrantenarbeit mehr machen dürfe. Ein auf Wunsch des neuen Erzbischofs Reinhard Marx erstelltes forensisches Gutachten rechtfertigte aus Sicht des Ordinariats nicht den Verbleib von H. in der Pfarrseelsorge. Der frühere Generalvikar Gerhard Gruber erklärt dazu: 'Der wiederholte Einsatz von H. in der Pfarrseelsorge war ein schwerer Fehler. Ich übernehme dafür die volle Verantwortung. Ich bedauere zutiefst, daß es durch diese Entscheidung zu dem Vergehen mit Jugendlichen kommen konnte und entschuldige mich bei allen, denen Schaden zugefügt wurde.“ [ENDE DER VOM HEILIGEN STUHL ÜBERNOMMENEN ERKLÄRUNG DES ERZBISTUMS MÜNCHEN.]
Herzlichen Dank für Ihre viele Mühe, hier wichtige Dokumente zu übersetzen und hereinzustellen. Vor allem war mir auch wichtig, zu lesen, welche Instruktionen in der vielzitierten Anweisung von 2001 wirklich gestanden sind. Mir ist jetzt klar, daß es um die Aufforderung ging, Mißbrauchsfälle nicht diözesanintern zu regeln, sondern weiterzumelden nach Rom.
Aber was mir trotzdem nicht klar ist: Was heißt "päpstliche Geheimhaltung"? Ich weiß, es gab kein Verbot einer Anzeige. Und ich habe auch das Interview gelesen, in dem steht, daß die Opfer aufgefordert wurden (oder aufgefordert hätten werden sollen), Anzeige zu erstatten. Aber meine Frage, die mich nicht losläßt, ist: wie hätte denn ein "normaler" Bischof oder Ordensoberer wissen sollen, ob die Vorwürfe stimmen? Das kann doch eigentlich nur eine Behörde mit der entsprechenden Schulung etc. rauskriegen. Also hätte der Ordensobere (vielleicht gegen das eigene Gefühl, schließlich gehören ja die Mitbrüder zur eigenen Familie) eine Anzeige bei der Behörde machen müssen, um überhaupt 'mal rauszukriegen, ob ein Vorwurf stimmt. (Außer der Beschuldigte gibt es zu). Dann erst hätte er "Voruntersuchungen" machen können, die den Namen verdienen, weil sonst steht doch nur Aussage gegen Aussage.Und wie sollte ein Bischof nicht "seinen" Priestern mehr glauben als irgendwelchen Kindern? Jetzt gibt es ja, wenn ich Ihre Texte (danke nochmals!) richtig verstehe, Länder, in denen die Kirche es den staatlichen Behörden nicht melden muß, wenn Mißbrauch passiert. Wo das also nicht gesetzlich vorgeschrieben ist: bedeutet der Brief des Papstes nun, daß Missbrauch IMMER den staatlichen Behörden angezeigt wird? Das würde nämlich den Bischöfen und den Ordensoberen das Leben wesentlich erleichtern. Die Oberen und Bischöfe könnten zum "Angeklagten" sagen: "Lieber Sowieso, ich glaube dir, daß du nichts getan hast oder daß es anders war. Aber ich muß es anzeigen. Es gibt einen Befehl vom Papst." Ist das jetzt aufgrund des Papstschreibens so? (Wobei ich lange genug lebe, um zu wissen, daß die staatlichen Behörden natürlich auch nicht allwissend und schon gar nicht vorurteilsfrei sind, also Gerechtigkeit gibt's erst bei Gott, vorher sowieso nicht, aber das ist ein anderes Thema.). Eins noch zur "mangelnden juridischen Bildung der Priester". Also ich hab jetzt stundenlang gebraucht, um die Texte nur halbwegs zu verstehen. Wenn jemand sich auf solche Texte versteht (Sie tun das, aber ich glaub', Sie sind eine Ausnahme), dann ist das auch ein Stückchen Begabung. Aber sollte man das Pferdl nicht andersrum aufzäumen, indem man nämlich die Texte einerseits juridisch wasserdicht schreibt, aber dann einen auch für einen Normal-Sterblichen lesbaren Text dranhängt (so wie Sie das machen)? Was mich noch interessieren würde: Im Falter von voriger Woche stand, daß das einzige Mal, da in Österreich vom Vatikan aus eine Untersuchung gemacht wurde, diese dann eingestellt wurde (vom Vatikan) und zwar wegen Verjährung. Obwohl (so wird behauptet) die Sachlage noch nicht verjährt war, als sie nach Rom gemeldet wurde. Kennen Sie sich da aus? Könnten Sie dazu auch was erklären? Herzlichen Dank für alle Ihre Bemühungen.
S. g. Veronika!
1. Das "päpstliche Geheimnis" hat innerkirchlich die höchste "Verbindlichkeit" für jene, die bei ihren Ermittlungen und Befragungen daran gebunden sind. Ich kann nur wiederholen, was der Kirchenanwalt der Glaubenskongregation kürzlich dazu sagte: "Das Ermittlungsgeheimnis diente dazu, den guten Ruf aller beteiligten Personen zu schützen, vor allem den guten Ruf der Opfer selbst, und dann auch den der angeklagten Kleriker, die – wie ein jeder – das Recht auf die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils haben. Die Kirche liebt keine Spektakel-Justiz. Das Regelwerk über sexuellen Mißbrauch ist nie als Verbot verstanden worden, eine Anzeige bei den zivilen Behörden zu erstatten." 2. Jeder regierende Bischof, Ordinarius oder Obere hat die Möglichkeit, sich kirchenrechtlich helfen und beraten zu lassen. In fast jeder Diözese gibt es normalerweise ein Kirchengericht mit erfahrenen Vernehmungsrichtern. Sie unterschätzen die konkrete Erfahrung des dortigen Personals - die Kirche hat also auf allen Ebenen "Behörden mit der entsprechenden Schulung", um parallel zur sofortigen Anzeige beim Staat kirchenrechtliche Vorerhebungen durchzuführen. Richtschnur ist radikale Objektivität unter Absehen eines besonderen Status des Verdächtigen. Es gilt das, was Christoph Kardinal Schönborn vor 15 Jahren gesagt hatte und in der ORF-Pressestunde am Palmsonntag, 28. März 2010, wiederholt hat: "Die Ehre eines Kardinals kann nicht höher stehen als das Wohl junger Menschen, die mißbraucht worden sind." 3. Es ist sehr wichtig, was die Präsidentin der Kinderschutzorganisation Innocence in Danger, Stephanie zu Guttenberg, am 11. März 2010 bei Maybrit Illner betonte: zuerst müssen wir den Kindern Glauben schenken - genau da ist in der Vergangenheit sehr oft ganz falsch gehandelt worden. Es ist daher absolut nicht meine Meinung, daß zuerst der Priester glaubwürdig ist und dann erst ein Kind - ich sah es immer schon umgekehrt. 4. Der Brief des Heiligen Vaters an die Katholiken Irlands ist keine direkte rechtliche Weisung, aber beinhaltet eine ganz klare Erinnerung, das geltende Kirchenrecht auf allen Ebenen auch voll und ganz einzusetzen zum Schutz der Opfer und zur Herstellung allseitiger Gerechtigkeit. Benedikt XVI. ruft dazu auf, mit den staatlichen Behörden gemäß deren Kompetenz zusammenzuarbeiten. Wie dies die einzelnen Diözesanbischöfe in Übereinstimmung mit ihren Bischofskonferenzen umsetzen, ist nicht festgelegt. Ich sehe es so wie Christoph Kardinal Schönborn: in den meisten Fällen wird es eine Anzeigepflicht geben müssen, ausgenommen Opfer wünschen unbedingt anderes. 5. Zu dem konkreten Fall im "Falter" fehlen mir leider die konkreten Unterlagen und Fakten, um wirklich mitreden zu können. Dies wäre so ähnlich, wie wenn ich zu irgendeinem Ehenichtigkeitsverfahren und seinem Ergebnis Stellung nehmen würde, ohne nur ein einzige Seite der Akten gelesen zu bzw. die beiden Parteien über ein ergangenes Urteil gehört zu haben. Wenn hier Fragen offen sind, sollten die angesprochenen kirchlichen Stellen präzise und transparent klären, was genau passiert und untersucht wurde. Eine gesegnete Karwoche!
Ganz herzlichen Dank! Sie haben völlig recht, ich habe einfach von so vielem keine Ahnung. Es tut gut, fragen zu können und Antworten zu bekommen bzw. es hilft auch wirklich, Ihre Kommentare zu lesen. Ich hab die Erfahrung gemacht, daß die Leute verblüfft sind, wenn man ihnen eine Antwort geben kann.
Nochmals vielen Dank! Veronika
Es ist betreffend meines obigen Kurzkommentars mit dem Schwerpunkt auf die Möglichkeiten einer Apostolischen Visitation von Interesse, wie es mit einer solchen Visitation bei einer Ordensgemeinschaft aussieht, die weltweit tätig war und ist. Bereits am 15. März 2010 gaben die "Legionäre Christi" folgendes bekannt:
" Beginn einer neuen Etappe der Apostolischen Visitation. Der Heilige Stuhl untersucht die Berichte und Anregungen der Visitatoren. Die Endergebnisse werden in den kommenden Monaten bekannt gegeben. Rom, 15. März 2010. Vor wenig mehr als einem Jahr hat der Staatssekretär seiner Heiligkeit, Kardinal Tarcisio Bertone, mittels eines Briefes an den Generaldirektor der Legionäre Christi bekanntgegeben, daß der Heilige Vater entschieden habe, bei der Kongregation der Legionäre Christi eine Apostolische Visitation durchzuführen, um Leben und Wirken der Kongregation besser kennenzulernen. Die fünf Visitatoren, die ihre Arbeit am vergangenen 15. Juli 2009 aufnahmen, waren Seine Exzellenz Charles Joseph Chaput, O.F.M. Cap., Erzbischof von Denver (USA), Seine Exzellenz Ricardo Watty Urquidi, M.Sp.S., Bischof von Tepic (Mexiko), Seine Exzellenz Ricardo Ezzati Andrello, S.D.B., Erzbischof von Concepción (Chile), Seine Exzellenz Giuseppe Versaldi, Bischof von Alessandria (Italien), Seine Exzellenz Ricardo Blázquez Pérez, Bischof von Bilbao (Spanien). Im Laufe der letzten acht Monate haben die Bischöfe die mehr als 120 Niederlassungen der Legionäre Christi in aller Welt besucht, wo die Priester und Ordensleute die Gelegenheit zum Einzelgespräch mit ihnen hatten, um deren Fragen zu beantworten und freimütig ihre Beobachtungen und Vorschläge zum Gemeinschaftsleben und der Arbeit, die sie in den Apostolaten, die die Kongregation leitet und berät, zu machen. Mit Beendigung dieser ersten Phase der Apostolischen Visitation werden die Bischöfe ihre schriftlichen Berichte abschließen und diese dem Heiligen Stuhl zukommen lassen, der diese untersuchen und auswerten wird. In Anbetracht der durchgeführten umfangreichen Arbeit der Visitatoren und daß es sich um fünf individuelle Berichte, verfaßt in verschiedenen Sprachen handelt, wird diese neue Etappe der Apostolischen Visitation mehrere Monate dauern und kann einen weitere Austausch zwischen dem Heiligen Stuhl und den Visitatoren enthalten, bevor Papst Benedikt XVI. jene Anweisungen geben wird, die er für angebracht und notwendig erachtet. In einem Interview mit der Agentur Notimex vom vergangenem 4. März erklärte der Sprecher des Heiligen Stuhls, P. Federico Lombardi, dazu: 'Eine Sache ist es, daß die Arbeit der Visitatoren abgeschlossen ist, und eine andere, daß die Ergebnisse veröffentlicht werden. Das bedarf Zeit, man muß definieren, ob die Information ausreichend ist, ob es notwendig ist, einen Nachtrag zur Untersuchung zu beantragen. Ich gehe nicht von einer kurzen Zeit für die definitive Entscheidung aus.' " Wir werden also sowohl aus Irland als auch betreffend der (noch bestehenden) Ordensgemeinschaft der "Legionäre Christi", aber möglicherweise auch noch betreffend weiterer Institute, Informationen zu abgelaufenen Päpstlichen Visitationen erhalten. Dies wird von großem Interesse und von hoher Wichtigkeit für die Glaubwürdigkeit der Katholischen Kirche sein. In diesem Sinne wünsche ich allen Lesern und Leserinnen eine gesegnete Karwoche! Euer Padre Alex
Eben der Fall des (verstorbenen) Gründers der "Legionäre Christi", Marcial Maciel Degollado, wird von Vittorio Messori im "Corriere della Sera" vom 27. März 2010
http://archiviostorico.corriere.it/2010/marzo/27/Fermezza_perdono_cosi_Chiesa_respinge_co_8_100327029.shtml ausdrücklich genannt, um zu zeigen, wie rasch der neu erwählte Papst Benedikt XVI. den Untersuchungen gemäß und im Sinne einer vom selben Kardinal Ratzinger immer schon vertretenen konsequenten und strengen Linie hier gehandelt hat. Auch das sogenannte vierte Gelübde zur Vermeidung jeder Kritik an den Oberen hob Benedikt XVI. auf, um so umfassende Untersuchungen und die Apostolischen Visitationen sinnvoll zu ermöglichen. Diese klare Anti-Vertuschungslinie des heutigen Papstes zeigte sich schon vor 15 Jahren in einem anderen ganz prominenten Fall, wie seit der gestrigen sensationellen und kirchenhistorisch sehr bedeutsamen ORF-Pressestunde des regierenden Wiener Erzbischofs, Christoph Kardinal Schönborn, erstmals öffentlich bekannt ist: http://tvthek.orf.at/programs/1273-Pressestunde/episodes/1318283-Pressestunde Der damalige Joseph Kardinal Ratzinger wollte eine Untersuchungskommission im Fall des mittlerweile verstorbenen Hans Hermann Kardinal Groër durchsetzen, aber leider sei dies durch die "vatikanische Diplomatie" vereitelt worden. Kardinal Ratzinger sagte damals traurig zu Kardinal Schönborn, daß sich die andere Partei durchgesetzt hätte, die dem Motto der "bösen Medien" folgen habe wollen. In der Mißbrauchsfrage hat Kardinal Ratzinger immer eine ganz konsequente Meinung und Linie vertreten, wie Kardinal Schönborn bezeugte. Es war daher kein Zufall, daß Ratzinger seinen Vorgänger Johannes Paul II. dahingehend beriet, solche Mißbrauchsfälle zur Vermeidung von Vertuschung zentral an die Kongregation für die Glaubenslehre als Gerichtshof melden zu lassen, wie es seit 2001 gilt. Schließlich zeigte sich die konsequente Linie des regierenden Papstes bei allen sexuellen Abweichungen im Klerus nicht zuletzt auch durch seine Bestätigung der Suspensionen der beiden ehemaligen Priesterausbildner von St. Pölten im Jahre 2008. Dies alles deutet darauf hin, daß die oberhalb abgedruckten verteidigenden Stellungnahmen des Heiligen Stuhles zu konkreten anderen Mißbrauchsfällen im Zusammenhang mit einer Entscheidungsverantwortung des früheren Joseph Kardinal Ratzinger voll und ganz zutreffen. Mit herzlichem Gruß! Euer Padre Alex
Nach Christoph Kardinal Schönborn (28. März 2010 im ORF: Joseph Kardinal Ratzinger wollte vor 15 Jahren als erster und sofort eine Mißbrauchs-Untersuchungskommission gegen den damaligen Wiener Erzbischof Hans Hermann Kardinal Groër) und anderen ist nun ein weiterer glaubwürdiger Zeuge aufgetreten, der die klare Linie des heutigen Papstes gegen klerikalen Mißbrauch schon in dessen Vergangenheit als Kurienkardinal in Rom bestätigt. Ich übersetze aus dem Blogbuch des Kapuziners und Erzbischofs von Boston, Seán Patrick Kardinal O'Malley, vom 2. April 2010:
http://www.cardinalseansblog.org/ "Die Medienberichte über die Situation der Kirche in Europa und über den Heiligen Vater waren für alle gläubigen Katholiken sehr beunruhigend. Wir sind durch viele der Nachrichten betrübt, auch durch das Wissen, daß es Opfer sexuellen Mißbrauchs in unserer eigenen Gemeinschaft gibt, die sich jedes Mal neu als Opfer erleben, wenn diese Thematik ins Blickfeld gerät. Seit ich 1992 zum Diözesanbischof von Fall River ernannt wurde und später zum Bischof von Palm Beach sowie zum Erzbischof von Boston, hatte ich die schmerzvolle, aber privilegierte Möglichkeit, mit hunderten Überlebenden klerikalen sexuellen Mißbrauchs und ihren Angehörigen zusammenzutreffen. Während des Verlaufes des Besuches von Papst Benedikt in den Vereinigten Staaten (2008) legte ich dem Heiligen Vater bei einem Treffen mit Überlebenden aus dem Erzbistum Boston ein Buch vor, in dem die Vornamen von 1500 Kindern eingetragen waren, die von Klerikern sexuell mißbraucht worden waren, und erklärte, daß die mit einem goldenen Kreuz versehenen Namen für Kinder standen, die unter tragischen Umständen ums Leben gekommen waren. Der Heilige Vater war sichtbar ergriffen, als er die Namen las. Es gibt viel Verwirrung und Desinformation betreffend die historische Rolle des Heiligen Vaters bei der Bewältigung des Problems sexuellen Mißbrauchs von Kindern durch Kleriker. Was für mich - und ich denke für alle, die unparteiisch sind - sehr klar ist: Kardinal Ratzinger und der spätere Papst Benedikt hat sich der Aufgabe gewidmet, sexuellen Mißbrauch in der Kirche auszumerzen und die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren. Solange die Krise sexuellen Mißbrauchs nicht ins Bewußtsein der Kirche in Europa getreten war, gab es viele, die unsere Anstrengungen in den USA nicht wertschätzten, dieses Problem auf einem transparenten Weg zu lösen und sicherzustellen, daß unsere katholischen Schulen, Pfarreien und Büros für Kinder sicher wären. Während dieser Zeitspanne eines guten Jahrzehnts war unser stärkster Verbündeter bei diesen unseren Anstrengungen Kardinal Ratzinger. Als Chef der Kongregation für die Glaubenslehre erlaubte er uns, die 'essentiellen Normen' zu entwickeln, die lokales Kirchenrecht in den USA wurden und welche die 'Charter zum Schutz der Kinder und Jugendlichen' ermöglichten. Diese Gesetzesnormen gestatteten die Pflichtanzeigen gegenüber den zivilen Behörden und beinhalteten eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Mißbrauchstätern. Außerdem sah die Charter Ausbildungen zur Mißbrauchsprävention vor, welche buchstäblich von Millionen Katholiken besucht wurden. Sie verlangt auch jährliche öffentliche Prüfungen, um sicherzustellen, daß Diözesen diesen Erfordernissen entsprechen. Während der heiligsten Zeit des Jahres rufe ich alle unsere Katholiken auf, für die Überlebenden und alle, die von der Tragödie sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Kleriker betroffen waren, zu beten. Ich schließe in meine Gebete - und ich bitte um das diesbezügliche Gebet von uns allen - auch jene Personen ein, für die diese Krise ein Hindernis gewesen ist, ihr Glaubensleben fortzusetzen. Laßt uns auch für unseren Heiligen Vater beten, daß Gott ihm das Licht und die Weisheit schenke, die er braucht, um die Kirche zu leiten. Und während dieses Priesterjahres laßt uns für unsere Priester beten, die jeden Tag ohne Aufsehen wirken, indem sie die Taten des Herrn vollbringen." [ENDE MEINER AKTUELLEN ÜBERSETZUNG.]
Hier noch meine verspätete Übersetzung der Solidaritätsworte des Dekans des römischen Kardinalskollegiums, Angelo Kardinal Sodano, vom Ostersonntag, um aufzuzeigen, daß seine Worte überhaupt nicht gegen berechtigte Klagen oder Hinweise von Mißbrauchsopfern gerichtet waren, sondern vielmehr gegen illegitime Mißinterpretationen durch manche veröffentlichte Meinungen. Die durch und durch christliche Haltung dieser Solidaritätsworte beweist auch das ausdrückliche Zitat aus dem Petrusbrief:
"Heiliger Vater, zu diesem Hochfest von Ostern lädt die Kirche ein zu einer heiligen Freude, indem sie uns zuruft: 'Dies ist der Tag, den der Herr gemacht hat, wir wollen jubeln und uns an ihm freuen!' In diesem Geist versammeln wir uns um Sie, den Nachfolger des heiligen Petrus, den Bischof von Rom, den unzerstörbaren Felsen der heiligen Kirche des Christus, um mit Ihnen das Alleluja des Glaubens und der christlichen Hoffnung zu singen. Wir sind Ihnen zutiefst dankbar für die Geistesstärke und den apostolischen Mut, mit dem Sie das Evangelium des Christus verkünden. Wir bewundern Ihre große Liebe, die sich mit einem Vaterherz 'Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten aller Art' zu eigen macht, um die Worte des II. Vatikanischen Ökumenischen Konzils aus dem Vorwort der Apostolischen Konstitution 'Gaudium et Spes' zu verwenden. Heute möchte Ihnen die ganze Kirche mittels meiner Person im Chor zurufen: Frohe Ostern, geliebter Heiliger Vater! Frohe Ostern, die Kirche ist mit Ihnen! Mit Ihnen sind die Kardinäle, Ihre Mitarbeiter an der Römischen Kurie. Mit Ihnen sind die Mitbrüder im Bischofsamt, verstreut in der Welt, welche die dreitausend kirchlichen Verwaltungsbezirke des Planeten leiten. Besonders sind mit Ihnen in diesen Tagen jene vierhunderttausend Priester, die dem Volk Gottes großherzig dienen, in den Pfarreien, in den Oratorien, in den Schulen, in den Spitälern und in vielen anderen Bereichen wie auch in den MIssionen der entlegensten Gegenden der Welt. Heiliger Vater, mit Ihnen ist das Volk Gottes, das sich nicht vom Geschwätz des Augenblicks und nicht von den Prüfungen beeindrucken läßt, die zuweilen über die Gemeinschaft der Gläubigen ereinbrechen. Jesus hatte uns ja klar gesagt: 'In der Welt seid ihr in Bedrängnis', doch Er fügte sofort hinzu: 'Aber habt Mut: Ich habe die Welt besiegt.' (Joh 16,33) Am Gründonnerstag http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/homilies/2010/documents/hf_ben- xvi_hom_20100401_messa-crismale_ge.html haben Eure Heiligkeit uns alle in der Heiligen Chrisammesse aufgebaut, indem Sie zu uns über die Güte Gottes sprachen und uns die inspirierten Worte des ersten Bischofs von Rom, des heiligen Apostels Petrus, in Erinnerung riefen, der uns die Haltung des Christus während Seines Leidens so beschrieb: 'Er wurde geschmäht, schmähte aber nicht; er litt, drohte aber nicht, sondern überließ seine Sache dem gerechten Richter.' (1 Petr 2,23) Heiliger Vater, wir werden versuchen, aus Ihren Worten Gewinn zu ziehen. Zu diesem Osterfest werden wir für Sie beten, damit der Herr, der gute Hirte, fortfahre, Sie in Ihrer Sendung zum Dienst an der Kirche und an der Welt zu unterstützen. Frohe Ostern, Heiliger Vater! Frohe Ostern, süßer Christus auf der Erde! [Vgl. heilige Katharina von Siena.] Die Kirche ist mit Dir!" [ENDE DER ÜBERSETZTEN WORTE KARDINAL SODANOS.]
Nun bestätigt auch noch der vom Diener Gottes Johannes Paul II. 2004 bestellte Apostolische Visitator des Bistums St. Pölten und seines Priesterseminars, der heutige St. Pöltner Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng meine im obigen Blogeintrag nachlesbaren Konklusionen. Er schreibt heute in der österreichischen Tageszeitung "Die Presse" unter dem Titel "Ein ganz besonderer Papst. Realismus, Gelassenheit und Tiefgang zeichnen Benedikt XVI. aus":
"Langsam spricht es sich herum, und das freut mich. Mehr und mehr wird auch kritischen Journalisten wie zum Beispiel Ross Douthat von der 'New York Times' klar, welche Rolle Benedikt XVI. im Zusammenhang mit Mißbrauch spielt und gespielt hat, schon in seiner Zeit als Kardinal und Präfekt der Glaubenskongregation und völlig konsequent auch als Papst. Er war es, der Papst Johannes Paul II. davon überzeugt hat, die Agenden bezüglich sexueller Vergehen von Priestern an Jugendlichen unter 18 der Glaubenskongregation zu übertragen und diese mit richterlichen Befugnissen auszustatten, um eine rasche und effiziente Abwicklung zu garantieren; und unter der Führung von Kardinal Ratzinger wurden die seit 2001 gültigen strengen Richtlinien zur Bearbeitung solcher Fälle zur Approbation gebracht. Persönlich habe ich bei ihm in den letzten Jahren, insbesondere im Zusammenhang mit der von mir in St. Pölten durchgeführten Apostolischen Visitation, Halt und Ermutigung gefunden, die notwendigen Maßnahmen konsequent durchzuziehen. Es ging dabei zwar nicht um sexuelle Vergehen von Priestern an Minderjährigen, aber doch auch um sehr delikate Materien." Sein ganzer Gastkommentar ist äußerst lesenswert: http://www.kath.net/detail.php?id=26440 Euer Padre Alex
Einmal mehr wird der schlimme "Fall Murphy" aufgewärmt, sodaß der Heilige Stuhl gestern folgendes offiziell verlauten hat lassen:
http://visnews-en.blogspot.com/2010/04/declaration-of-us-lawyer-concerning-sex.html Meine Übersetzung lautet folgendermaßen: "Bezugnehmend auf die Klage gegen den Heiligen Stuhl, welche von Anwälten in den Vereinigten Staaten von Amerika bei einem Bundesgericht in Milwaukee im Namen eines Opfers sexuellen Mißbrauchs (durch ein Mitglied des Klerus) eingebracht wurde, weist das Presseamt des Heiligen Stuhles neuerlich auf eine Erklärung hin, die von Jeffrey Lena, dem bevollmächtigten Rechtsanwalt des Heiligen Stuhles in den USA veröffentlicht worden war, deren vollständiger Text nachfolgend abgedruckt wird: Zuallererst muß das Mitleid den Opfern der verbrecherischen Handlungen gelten, die vom Priester Lawrence Murphy begangen wurden. Indem er Kinder sexuell mißbrauchte, verletzte Murphy sowohl das Gesetz als auch das Vertrauen, das seine Opfer in ihn gesetzt hatten. Während mittlerweile auch schon legitime Klagen von Mißbrauchsopfern eingebracht wurden, zählt die gegenständliche nicht dazu. Stattdessen repräsentiert diese Klage einen Versuch, tragische Vorkommnisse als eine Plattform für eine breitere Attacke zu verwenden, in diesem Fall unter neuerlicher Charakterisierung der Katholischen Kirche als ein weltweit tätiges Wirtschaftsunternehmen. Der Rechtssache gegen den Heiligen Stuhl und seine Amtsträger fehlt jegliches Fundament. Der Großteil der Anklageschrift wärmt alte Theorien auf, die von US-Gerichten längst urückgewiesen wurden. Betreffend Murphy selbst wußten der Heilige Stuhl und seine Amtsträger über Jahrzehnte nach dem verübten Mißbrauch nichts von seinen Verbrechen und spielten daher keine wie auch immer geartete Rolle bei der Verursachung der Verletzungen des Klägers. Angesichts der Ermangelung eines Fundamentes, stellt die Klage einfach den letzten Versuch von Seiten bestimmter US-Anwälte - zusammen mit der damit verbundenen 'unvermeidlichen' Pressekonferenz und den entsprechenden Nachrichtenübermittlungen - dar, das Gerichtsverfahren als ein Instrument des Medienbezugs zu verwenden. Falls notwendig, werden wir auf diese Klage ausführlicher eingehen, vor Gericht und zum angemessenen Zeitpunkt." [ENDE MEINER AKTUELLEN ÜBERSETZUNG.] Vgl. auch folgende kath.net-Artikeln: 1. Kirche hat nie Meldung von Kindesmißbrauch bei den Behörden untersagt: http://www.kath.net/detail.php?id=26133 2. US-Kirchenrichter: 'Papst ist über alle Zweifel erhaben': http://www.kath.net/detail.php?id=26199 Einen gesegneten Sonntag wünscht Euch allen Padre Alex |
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RT @noXforU: Übersetzte Pressemeldung des Heiligen Stuhles von heute zum Fall Murphy http://bit.ly/bRG2R9 | Hintergrund: http://bit.ly/b ...
Tracked: Mar 25, 18:29
Derzeit kursiert das glaubwürdige Gerücht, daß Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. die Nulltoleranzpolitik der katholischen Diözesen der Vereinigten Staaten von Amerika durch ein universales Kirchengesetz in vielen Punkten für alle Diözesen, für alle ihn
Tracked: Apr 09, 01:55
Heute ist auf der Ressourcenseite des Vatikan und im neuen Blogbuch des Heiligen Stuhles der offizielle kirchenrechtliche Leitfaden zur kirchenrechtlichen Verfolgung sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Kleriker (aus dem Jahre 2003) erschienen. Er fa
Tracked: Apr 13, 16:27
Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. setzt seinen klaren Kurs der kirchlichen Option für die Opfer fort. Bei seiner Apostolischen Reise nach Malta, anläßlich des 1950. Jahrestages des Schiffbruchs des heiligen Apostels Paulus, traf er gestern wiederum Opf
Tracked: Apr 19, 09:32
Die von Papst Benedikt XVI. immer schon gewünschte klare Linie der Transparenz und Aufklärung bei Mißbrauchsvorwürfen, die mittlerweile zum Programm der ganzen Weltkirche geworden ist, wird vom selben Heiligen Vater konsequent weiterverfolgt. Dies zeigt s
Tracked: May 01, 20:44
Totales Mobbing gegen den emeritierten katholischen Bischof Dr. Walter Mixa? Bischof Mixa irgendwo zwischen Rehablitierung und Verurteilung? Anmerkungen und Fragen von Vizeoffizial Dr. iur. can. Alexander Pytlik 1. Am 8. Mai 2010 hat Seine Heiligkeit P
Tracked: Jun 23, 11:53
Zum neunten Mal wurde die "verschlossene Auster" als Negativpreis (im Gegensatz zum Leuchtturm für besondere publizistische Leistungen) von einem "Netzwerk Recherche" verliehen, und zwar 2010 einfachhin der Katholischen Kirche "für ihren Umgang mit dem
Tracked: Jul 12, 00:27
Sämtliche der folgenden Texte übernehme ich von den heute publizierten Mitteilungen des Heiligen Stuhles. Soferne keine deutsche Übersetzung vorliegt, nehme ich sie selbst vor, wobei das eigentliche kirchenrechtliche Dokument vom 21. Mai 2010 erfreulicher
Tracked: Jul 16, 01:16
Auch die Herbstvollversammlung der katholischen Bischofskonferenz Deutschlands hatte als einen ihrer Schwerpunkte die weitere Konkretisierung des eingeschlagenen klaren Kurses gegen jede Form sexuellen Mißbrauchs innerhalb der Katholischen Kirche. Ausgehe
Tracked: Sep 26, 23:11
Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Mißbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz [Anmerkung von mir: sie gelten daher nicht für katholische Rechtstr
Tracked: Sep 28, 01:38
Vieles gäbe es zum Jahr 2010 zu sagen, aber eines steht für mich fest: der regierende Heilige Vater Papst Benedikt XVI. hat ein weiteres Jahr ganz entscheidend geprägt. Und so sei heute der bereits unterhalb oder innerhalb einiger meiner Blogeinträge (vgl
Tracked: Dec 28, 23:31
APOSTOLISCHES SCHREIBEN IN FORM EINES "MOTU PROPRIO" ZUR PRÄVENTION UND ZUR BEKÄMPFUNG DER ILLEGALEN AKTIVITÄTEN AUF DEM FINANZ- UND WÄHRUNGSSEKTOR * EXKLUSIVÜBERSETZUNG VON DR. ALEXANDER PYTLIK * Der Apostolische Stuhl hat immer seine Stimme erhobe
Tracked: Dec 30, 14:57
In Kontinuität und Treue zu einem anderen Schwerpunkt meines Seitenangebots im Internet von Anbeginn (des Jahres 1999: kompromißlose Option und Hilfe für Opfer innerkirchlichen sexuellen Mißbrauchs, vgl. auch die allerletzten diesbezüglichen Blogeinträge
Tracked: May 16, 22:12
Schon zu Beginn des Jahres 2011 sorgte ein Schreiben des früheren Apostolischen Nuntius in Irland (1995 - 2000 +), Erzbischof Luciano Storero, aus dem Jahre 1997 für neue Aufregung. Es bezog sich wiederum auf einen weiteren in zeitlichem Zusammenhang steh
Tracked: Jul 18, 08:38
Seine Heiligkeit Benedikt XVI. hat am 11. Februar 2013 nachweislich aus freien Stücken heraus auf das ihm von Gott selbst anvertraute Petrusamt mit Datum vom heutigen 28. Februar und mit der in Rom geltenden Uhrzeit 20.00 Uhr verzichtet, sodaß ab jetzt de
Tracked: Feb 28, 21:48
Aufgrund der ersten Presseerklärung der nunmehr voll besetzten (17 Mitglieder) und aktiven Päpstlichen Kommission für den Schutz der Minderjährigen biete ich heute, am Gedenktag der seligen Augustinerin Anna Katharina Emmerich, eine Aktualisierung zur rei
Tracked: Feb 18, 22:45