Monday, April 12. 2010
Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare
Comments (0) Trackbacks (7) VATIKAN TOPAKTUELL: LEITFADEN GEGEN SEXUELLEN MISSBRAUCH ERSCHIENEN
Heute ist auf der Ressourcenseite des Vatikan und im neuen Blogbuch des Heiligen Stuhles der offizielle kirchenrechtliche Leitfaden zur kirchenrechtlichen Verfolgung sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Kleriker (aus dem Jahre 2003) erschienen. Er faßte schon damals das in der Katholischen Kirche weltweit geltende Kirchenrecht zusammen und bezieht sich somit vornehmlich auch auf die umfassenden Bestimmungen des Jahres 2001. Zuerst wurde der Leitfaden heute in englischer Sprache publiziert, und ich biete offenbar die erste vollständige deutsche Übersetzung im Internet (Verlinkungen von mir):
LEITFADEN zum besseren Verständnis der grundlegenden Maßnahmen der römischen Kongregation für die Glaubenslehre im Fall von Vorwürfen sexuellen Mißbrauchs Das anzuwendende Recht ist das Motu Proprio Sacramentorum sanctitatis tutela vom 30. April 2001 zusammen mit dem Codex des kanonischen Rechtes. Dies soll ein Leitfaden zur Einführung und Hilfe für Laienchristen und Nichtkanonisten sein. A: Die vorbereitenden Maßnahmen Die örtliche Diözese untersucht jede Anschuldigung sexuellen Mißbrauchs einer minderjährigen Person durch einen Kleriker. Wenn die Anschuldigung den Anschein von Wahrheit hat, wird der Fall an die Kongregation für die Glaubenslehre übermittelt. Der Ortsbischof gibt alle notwendigen Informationen an die Kongregation weiter und tut seine Meinung kund, welche Vorgehensweisen gewählt und welche Maßnahmen kurzfristig und langfristig angewendet werden sollen. Das zivile Recht betreffend die Anzeige von Verbrechen gegenüber den zuständigen Behörden soll immer befolgt werden. Während des Stadiums der Vorerhebung und bis der Fall abgeschlossen ist, kann der Bischof vorbeugende Maßnahmen verhängen, um die Gemeinschaft - eingeschlossen die Opfer - zu schützen. Tatsächlich behält immer der Ortsbischof selbst die Vollmacht, Kinder zu schützen, indem er die Aktivitäten eines jeden Priesters seiner Diözese einschränken kann. Das ist Teil seiner ordentlichen Autorität, die er in jeglichem notwendigen Maß mutig einsetzen soll, damit Kinder nicht zu Schaden kommen, und diese Vollmacht kann nach Ermessen des Bischofs vor, während und nach jeglichem kirchenrechtlichen Prozeß ausgeübt werden. B: Die von der Kongregation für die Glaubenslehre autorisierten Vorgehensweisen Die Kongregation studiert den vom Ortsbischof vorgelegten Fall und bittet auch um ergänzende Informationen, wo es notwendig ist. Die Kongregation hat nun mehrere Optionen: B1: Strafprozeß Die Kongregation für die Glaubenslehre kann den Ortsbischof beauftragen, ein Strafgerichtsverfahren an einem Gericht (Offizialat) einer Teilkirche durchzuführen. Jegliche Berufung würde im Fall des Falles einem Gerichtshof der Kongregation für die Glaubenslehre übertragen. Die Kongregation für die Glaubenslehre kann den Ortsbischof beauftragen, ein Strafverwaltungsverfahren unter Leitung eines Delegierten des Ortsbischofs durchzuführen, der von zwei Beisitzern unterstützt wird. Der beschuldigte Priester wird aufgefordert, auf die Anschuldigungen zu antworten und das Beweismaterial einzusehen. Der Angeklagte hat ein Recht, gegen ein kirchenrechtliches Strafdekret Rekurs bei der Kongregation für die Glaubenslehre einzulegen. Die Entscheidung der Mitgliedskardinäle der Kongregation für die Glaubenslehre ist dann endgültig. Wenn der Kleriker schuldig gesprochen wird, können sowohl die Gerichts- als auch die Verwaltungsstrafverfahren den Kleriker zu einer Vielzahl kirchenrechtlicher Strafen verurteilen, wovon die schwerwiegendste die Entlassung aus dem Klerikerstand ist. Die Frage des Schadensersatzes kann bei diesen Verfahren auch direkt mitbehandelt werden. B2: Fälle, die dem Heiligen Vater direkt vorgelegt werden In sehr schweren Fällen, bei denen ein staatliches Strafverfahren einen Kleriker für schuldig befunden hat oder bei denen die Beweislage überwältigend ist, kann die Kongregation für die Glaubenslehre entscheiden, den Fall dem Heiligen Vater direkt vorzulegen, verbunden mit dem Ersuchen, daß der Papst ein Ex-Officio-Dekret zur Entlassung aus dem Klerikerstand verfüge. Gegen ein päpstliches Dekret gibt es keine kirchenrechtliche Berufung. Die Kongregation legt dem Heiligen Vater auch Bitten beschuldigter Priester vor, welche angesichts ihrer Verbrechen bitten, von den Verpflichtungen des priesterlichen Lebens dispensiert und in den Laienstand zurückversetzt zu werden. Der Heilige Vater gewährt diese Bitten im Sinne des Gemeinwohles der Kirche ("pro bono Ecclesiae"). B3: Disziplinäre Maßnahmen In den Fällen, bei denen der beschuldigte Priester seine Verbrechen eingestanden hat und akzeptiert hat, ein Leben des Gebetes und der Buße zu führen, gestattet die Kongregation für die Glaubenslehre dem Ortsbischof, ein Dekret zu erlassen, das den öffentlichen Dienst eines solchen Priesters verbietet oder einschränkt. Solche Dekrete werden durch einen Strafbefehl auferlegt, der für den Fall der Verletzung der durch dasselbe Dekret erlassenen Bedingungen eine Kirchenstrafe vorsieht, nicht ausgeschlossen die Entlassung aus dem Klerikerstand. Gegen solche Dekrete ist ein Verwaltungsrekurs an die Kongregation für die Glaubenslehre möglich. Die Entscheidung der Kongregation ist dann endgültig. C: Überarbeitung des Motu Proprio Sacramentorum sanctitatis tutela Seit einiger Zeit ist die Kongregation für die Glaubenslehre dabei, einige Artikel des Motu Proprio Sacramentorum Sanctitatis tutela zu überarbeiten, um das genannte Motu Proprio aus dem Jahre 2001 im Lichte der von Papst Johannes Paul II. und Papst Benedikt XVI. der Kongregation für die Glaubenslehre gewährten Spezialvollmachten zu aktualisieren. Die in Diskussion befindlichen vorgeschlagenen Änderungen werden die oben genannten Vorgehensweisen (vgl. A und B1 - B3) nicht verändern. [ENDE DER ÜBERSETZUNG DES LEITFADENS DER KIRCHENRECHTLICHEN VERFOLGUNG SEXUELLEN MISSBRAUCHS.] Neuerlich wird also bestätigt, daß das Kirchenrecht kein "Gegen-Recht" zum staatlichen Recht darstellt, sondern der kirchlichen Gemeinschaft optimal hilft, sexuellen Mißbrauch und andere Delikte besser zu verfolgen und zu bestrafen, auch zum präventiven Schutz der Opfer und des Gemeinwohls. Somit hat die Katholische Kirche weltweit Vorbildfunktion, und es bestätigt sich neuerlich, daß der Papst "das Kirchenrecht gerettet hat". Seit 9. April 2010 ist auch das neue viersprachige Blogbuch des Heiligen Stuhles (Vatican Information Service) freigeschaltet, und es umfaßt Einträge seit 1999. Viele Ostergrüße! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik Comments
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In einigen Medien wurden die (von mir oben übersetzten) Leitlinien des Heiligen Stuhles für die ganze Katholische Kirche mit dem Hinweis auf ein angebliches vatikanisches Dokument namens "Gaudem et Spes" aus dem Jahre 1965 verbunden. Gemeint ist "Gaudium et Spes", die Pastoralkonstitution des letzten XXI. Ökumenischen Konzils, des II. Vatikanischen Konzils der Katholischen Kirche. Die Falschschreibung des Dokumentennamens rührt von der mißglückten Associated-Press-Meldung. Die Konzilsväter lehrten in Nr. 65 ("Politische Gemeinschaft und Kirche") der genannten Konstitution tatsächlich folgendes:
http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19651207_gaudium-et-spes_ge.html "Sehr wichtig ist besonders in einer pluralistischen Gesellschaft, daß man das Verhältnis zwischen der politischen Gemeinschaft und der Kirche richtig sieht, so daß zwischen dem, was die Christen als Einzelne oder im Verbund im eigenen Namen als Staatsbürger, die von ihrem christlichen Gewissen geleitet werden, und dem, was sie im Namen der Kirche zusammen mit ihren Hirten tun, klar unterschieden wird. Die Kirche, die in keiner Weise hinsichtlich ihrer Aufgabe und Zuständigkeit mit der politischen Gemeinschaft verwechselt werden darf noch auch an irgendein politisches System gebunden ist, ist zugleich Zeichen und Schutz der Transzendenz der menschlichen Person. Die politische Gemeinschaft und die Kirche sind auf je ihrem Gebiet voneinander unabhängig und autonom. Beide aber dienen, wenn auch in verschiedener Begründung, der persönlichen und gesellschaftlichen Berufung der gleichen Menschen. Diesen Dienst können beide zum Wohl aller um so wirksamer leisten, je mehr und besser sie rechtes Zusammenwirken miteinander pflegen; dabei sind jeweils die Umstände von Ort und Zeit zu berücksichtigen. Der Mensch ist ja nicht auf die zeitliche Ordnung beschränkt, sondern inmitten der menschlichen Geschichte vollzieht er ungeschmälert seine ewige Berufung. Die Kirche aber, in der Liebe des Erlösers begründet, trägt dazu bei, daß sich innerhalb der Grenzen einer Nation und im Verhältnis zwischen den Völkern Gerechtigkeit und Liebe entfalten. Indem sie nämlich die Wahrheit des Evangeliums verkündet und alle Bereiche menschlichen Handelns durch ihre Lehre und das Zeugnis der Christen erhellt, achtet und fördert sie auch die politische Freiheit der Bürger und ihre Verantwortlichkeit. Wenn die Apostel und ihre Nachfolger mit ihren Mitarbeitern gesandt sind, den Menschen Christus als Erlöser der Welt zu verkünden, so stützen sie sich in ihrem Apostolat auf die Macht Gottes, der oft genug die Kraft des Evangeliums offenbar macht in der Schwäche der Zeugen. Wer sich dem Dienst am Wort Gottes weiht, muß sich der dem Evangelium eigenen Wege und Hilfsmittel bedienen, die weitgehend verschieden sind von den Hilfsmitteln der irdischen Gesellschaft. Das Irdische und das, was am konkreten Menschen diese Welt übersteigt, sind miteinander eng verbunden, und die Kirche selbst bedient sich des Zeitlichen, soweit es ihre eigene Sendung erfordert. Doch setzt sie ihre Hoffnung nicht auf Privilegien, die ihr von der staatlichen Autorität angeboten werden. Sie wird sogar auf die Ausübung von legitim erworbenen Rechten verzichten, wenn feststeht, daß durch deren Inanspruchnahme die Lauterkeit ihres Zeugnisses in Frage gestellt ist, oder wenn veränderte Lebensverhältnisse eine andere Regelung fordern. Immer und überall aber nimmt sie das Recht in Anspruch, in wahrer Freiheit den Glauben zu verkünden, ihre Soziallehre kundzumachen, ihren Auftrag unter den Menschen unbehindert zu erfüllen und auch politische Angelegenheiten einer sittlichen Beurteilung zu unterstellen, wenn die Grundrechte der menschlichen Person oder das Heil der Seelen es verlangen. Sie wendet dabei alle, aber auch nur jene Mittel an, welche dem Evangelium und dem Wohl aller je nach den verschiedenen Zeiten und Verhältnissen entsprechen. In der Treue zum Evangelium, gebunden an ihre Sendung in der Welt und entsprechend ihrem Auftrag, alles Wahre, Gute und Schöne in der menschlichen Gemeinschaft zu fördern (vgl. Mt 22,39) und zu überhöhen, festigt die Kirche zur Ehre Gottes den Frieden unter den Menschen (vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen Gentium, Kapitel II, Nr. 9: AAS 57 [1965] 12-14)." [ENDE DER GEMEINTEN NUMMER DER PASTORALKONSTITUTION DES LETZTEN ÖKUMENISCHEN KONZILS.]
Erfreulicherweise ist nun auch auf der Vatikanseite die offizielle deutsche Version des von mir übersetzten Leitfadens erschienen. Hier wurde folgender Titel gewählt:
"Verständnishilfe für die grundlegende Vorgangsweise der Kongregation für die Glaubenslehre bei Vorwürfen sexuellen Mißbrauchs" Abrufbar ist die Verständnishilfe (der Leitfaden) nunmehr unter http://www.vatican.va/resources/resources_guide-CDF-procedures_ge.html Vielleicht nur ein Beispiel. Die Passage betreffend eine Anzeigepflicht wurde vom Heiligen Stuhl so übersetzt: "Die staatlichen Gesetze hinsichtlich der Anzeige von Straftaten bei den zuständigen Behörden sind immer zu befolgen." Mit besten österlichen Grüßen!
Soeben ist eine sehr bedeutsame Erklärung des Heiligen Stuhles erschienen, welche mehr als deutlich die Verdienste des Dieners Gottes Johannes Paul II. und seines damaligen Mitarbeiters Joseph Kardinal Ratzinger gegenüber Teilen der römischen Kurie aufzeigt. Der Heilige Stuhl distanziert sich damit ausdrücklich von einem sehr schwerwiegenden Fehler, nämlich vom Inhalt eines Schreibens des früheren Kardinalpräfekten der Kleruskongregation. Hier ist meine Übersetzung:
ERKLÄRUNG DES DIREKTORS DES PRESSESAALES DES HEILIGEN STUHLES, P. FEDERICO LOMBARDI SJ Was einen Brief des früheren Präfekten der römischen Kongregation für den Klerus, Darío Kardinal Castrillón Hoyos, an den damaligen Diözesanbischof von Bayeux-Lisieux vom 8. September 2001 ( vgl. http://www.golias.fr/spip.php?action=acceder_document&arg=297&cle=6d08efeb1f797816e8dd31024ac6cb70b2bf670e&file=jpg%2Flettre2-4.jpg ) betrifft, hat der Direktor des Pressesaales des Heiligen Stuhles, Pater Federico Lombardi SJ, gestern abend die folgende Erklärung abgegeben: Dieses Dokument ist ein Beweis dafür, wie angebracht die einheitliche zentrale Übertragung der Behandlung der Fälle sexueller Mißbräuche Minderjähriger durch Mitglieder des Klerus in die Kompetenz der römischen Kongregation für die Glaubenslehre war, um dadurch eine rigorose und kohärente Überwachung der Fälle zu garantieren, wie es tatsächlich durch die vom Papst im Jahr 2001 approbierten Dokumente http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html festgelegt wurde. [ENDE MEINER ÜBERSETZUNG, LINKHINWEISE VON MIR.] Weitere Link-Hinweise dazu: a) Römische Dokumente aus dem Jahr 2001, welche die kurz danach zum Ausdruck gebrachte Haltung des Kardinal Hoyos ausdrücklich nicht mehr erlaubte: http://www.internetpfarre.de/blog/archives/239-KIRCHENRECHT-DOKUMENTE-SEXUELLER-MISSBRAUCH-KRITIK-AN-ROEMISCHER-GEHEIMHALTUNG-IST-VERFEHLT.html b) Davon gibt es jetzt eine Zusammenfassung (siehe den obigen Blogeintrag) in nunmehr offizieller deutscher Übersetzung als Verständnishilfe für die grundlegende Vorgangsweise der Kongregation für die Glaubenslehre bei Vorwürfen sexuellen Mißbrauchs: http://www.vatican.va/resources/resources_guide-CDF-procedures_ge.html Papst Johannes Paul II. und Joseph Kardinal Ratzinger reagierten also sehr rasch und verwiesen auf eine grundlegende Anzeigepflicht auch gegenüber den staatlichen Behörden. Das fatale "klerikale Familienargument" ist damit für immer vom Tisch. Einen gesegneten Sonntag allen Lesern und Leserinnen! Euer Padre Alex |
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Vatikan: Leitfaden gegen sexuellen Missbrauch erschienen http://j.mp/bOfZUf
Tracked: Apr 12, 14:52
Derzeit kursiert das glaubwürdige Gerücht, daß Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. die Nulltoleranzpolitik der katholischen Diözesen der Vereinigten Staaten von Amerika durch ein universales Kirchengesetz in vielen Punkten für alle Diözesen, für alle ihn
Tracked: Apr 12, 17:17
WTF? "Neuer Leitfaden 'gegen' sexuellen Missbrauch" http://bit.ly/aUskzE #kirchenrecht vs. #justiz | kath. #kirche #fail
Tracked: Apr 14, 12:12
Tracked: Apr 14, 14:39
RT @KeinGott: WTF? "Neuer Leitfaden 'gegen' sexuellen Missbrauch" http://bit.ly/aUskzE #kirchenrecht vs. #justiz | kath. #kirche #fail
Tracked: Apr 14, 12:15
Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. setzt seinen klaren Kurs der kirchlichen Option für die Opfer fort. Bei seiner Apostolischen Reise nach Malta, anläßlich des 1950. Jahrestages des Schiffbruchs des heiligen Apostels Paulus, traf er gestern wiederum Opf
Tracked: Apr 19, 09:32
Sämtliche der folgenden Texte übernehme ich von den heute publizierten Mitteilungen des Heiligen Stuhles. Soferne keine deutsche Übersetzung vorliegt, nehme ich sie selbst vor, wobei das eigentliche kirchenrechtliche Dokument vom 21. Mai 2010 erfreulicher
Tracked: Jul 16, 07:33
Wie bereits in meinem Blogeintrag vom 17. Juli 2011 nachlesbar, wurde aufgrund der Bitte der irischen Regierung eine offizielle Antwort des Heiligen Stuhles zum Cloyne Report angekündigt, die heute veröffentlicht wurde und am heutigen Morgen von Untersekr
Tracked: Sep 09, 13:57