Saturday, September 25. 2010
Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare
Comments (0) Trackbacks (2) KATHOLISCHE KIRCHE WEITET PRÄVENTION GEGEN SEXUELLEN MISSBRAUCH AUS
Auch die Herbstvollversammlung der katholischen Bischofskonferenz Deutschlands hatte als einen ihrer Schwerpunkte die weitere Konkretisierung des eingeschlagenen klaren Kurses gegen jede Form sexuellen Mißbrauchs innerhalb der Katholischen Kirche. Ausgehend vom Pressebericht des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, des 24. September 2010 fallen in diesem Zusammenhang und darüber hinaus einige Punkte auf, die meiner Meinung nach dem ehrlichen Gespräch und der höheren Glaubwürdigkeit der Katholischen Kirche in Deutschland zweifellos helfen werden. So ergab sich im Zusammenhang mit dem von den Bischöfen diesmal in Fulda bewußt gehaltenen Reflexionstag: "Wir stimmten überein in der Einschätzung, daß die Aufdeckung von Fällen sexuellen Mißbrauchs eine Erschütterung bewirkt hat, in deren Folge aber noch tiefere Verwerfungen zutage traten, die schon längere Zeit bestanden. So war die Frage des priesterlichen Lebens und des persönlichen geistlichen und sakramentalen Lebens unserer Geistlichen schon längere Zeit drängend. Ein anderes Thema ist das Spannungsfeld zwischen einerseits Macht und andererseits Bescheidenheit oder auch Demut, das gerade im geistlichen Dienst besondere Aufmerksamkeit verlangt. Persönliche Bescheidenheit und Demut sind geboten, ohne daß auf das erforderliche Selbstbewußtsein hinsichtlich der Position verzichtet werden darf (...) Der Prozeß zur neuen Aneignung der Konzilsdokumente, insbesondere von Gaudium et spes, wird durch einen gemeinschaftlichen Akt der Umkehr und Neuausrichtung in Zusammenhang der kommenden Frühjahrs-Vollversammlung eröffnet. Überhaupt wollen die deutschen Bischöfe künftig stärker als bislang öffentlich wirksame Gesten und Symbole der Ausrichtung auf Gott nutzen, um den Gegebenheiten der Mediengesellschaft besser zu entsprechen." Das Zugehen auf die Realitäten kirchlichen Lebens und die vollständige professionelle und attraktive Nutzung der sogenannten neuen Medien in unserer heutigen offenen Mediengesellschaft sind meines Erachtens sehr wichtige Ausgangspunkte zur Rückgewinnung von Glaubwürdigkeit. Die nunmehr innerkirchlich für alle ganz klar erkannte Option für die Opfer ist wohl auch eindeutig in der pastoralen Konstitution des XXI. Ökumenischen Konzils (= II. Vatikanischen Konzils) Gaudium et spes vom 7. Dezember 1965 enthalten: "Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten aller Art, sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Jünger Christi. Und es gibt nichts wahrhaft Menschliches, das nicht in ihren Herzen seinen Widerhall fände."
Im Pressebericht des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, zum Abschluß der Herbstvollversammlung wird auch eine vom selben Reflexionstag ausgehende "Dialoginitiative" angesprochen, welche zunächst die ganze Bischofskonferenz selbst betrifft und dann von ihr ausgehend auch Bistümer und Pfarrgemeinden: "Die Bischöfe werden – auf der Grundlage der guten Erfahrungen des Reflexionstages – das selbstkritische Gespräch in der Bischofskonferenz vermehrt pflegen." Beim strukturierten Dialog auf der Ebene der katholischen Bistümer Deutschlands geht es dann an erster Stelle um das "Bezeugen, Weitergeben und praktische Bekräftigen des Glaubens", sodaß die inhaltliche Richtschnur dafür nur der Katechismus der Katholischen Kirche sein kann. Leider wird im Abschlußbericht der Bischofskonferenz nicht konkretisiert, um welche Fragen es ganz präzise gehen soll, wenn es da heißt: "Dazu gehören auch Wege, den Dialog über sperrige Themen etwa aus den Bereichen der Sexualität, der Zölibatsverpflichtung oder des Sakramentenempfangs wiederverheirateter Geschiedener zu führen." Welche Themen wurden auf dem Reflexionstag als "sperrig" empfunden? Erst wenn dies geklärt wäre, muß auch gesagt werden, in welchen Bereichen es von der Lehre der Kirche her gar keine Änderung geben kann und nicht zu viele Energien vergeudet werden mögen. Gerade im Bereich der sehr entwickelten und in sich stimmigen Lehre zur Sexualität von Mann und Frau gibt es wesentliche Bereiche des Sittengesetzes, die unveränderlich sind, aber auch die Sakramentendisziplin kennt Prinzipien, die nicht ohne Gefährdung der Verkündigung des ganzen Glaubens und Sittengesetzes umgeworfen werden dürfen, selbst wenn es einzelne Priester so praktizierten. Eben dies habe ich am 29. Juni 2010 in der ORF-Sendung "kreuz und quer" ("Wie geht's, Herr Pfarrer?"), vor allem gegenüber den Mitbrüdern Prof. Paul Michael Zulehner und Pfarrer Helmut Schüller, zu vermitteln versucht. Im Zusammenhang mit der kommenden "Dialoginitiative" der Deutschen Bischofskonferenz sowie im Zusammenhang mit dem hohen Anspruch eines fortgesetzten selbstkritischen Gesprächs äußere ich meine Hoffnung, daß in Hinkunft nicht mehr so sehr geschaut werde, von wo und von wem Argumente und Anliegen eingebracht würden, sondern daß immer zuerst auf die Sache und die Intention geachtet werde, egal welche "kirchenpolitische Ausrichtung" angeblich damit verbunden wäre. Ein glaubwürdiger Dialog müßte daher auch Positionen jüngerer und dem Lehramt der Katholischen Kirche in sehr loyaler Weise verbundener Priester, Diakone und Seminaristen aufnehmen können. Ein nicht-offener Dialog - um es sehr pointiert zu sagen - wäre nämlich leider von gestern. Ich bin aber sehr zuversichtlich, daß diese Offenheit und Ehrlichkeit von der katholischen Bischofskonferenz her ausgehen werden und daß der oben angesprochene Bußakt zu Beginn der nächsten Frühjahrskonferenz ein ganz wertvoller Impuls in diese Richtung sein wird. Um meine Hoffnung zu belegen, möchte ich an dieser Stelle noch aus dem beeindruckenden Impulsreferat "Zukunft der Kirche – Kirche für die Zukunft. Plädoyer für eine pilgernde, hörende und dienende Kirche" von Erzbischof Dr. Robert Zollitsch (20. September 2010) zitieren: "Wir wollen unsere Seelsorge deutlicher missionarisch ausrichten. Wir wollen uns stärker auf die Menschen zubewegen und den Gläubigen noch mehr Weggefährten sein (...) In den vergangenen Monaten sind viele Menschen in ihrem Vertrauen in die Kirche erschüttert worden. Nicht weil sie gleichgültig sind, sondern weil sie enttäuscht waren. Die Menschen wollen uns vertrauen können. Sie suchen Hilfe und Orientierung in den großen Fragen ihres Lebens. Sie wollen, wenn sie uns begegnen und uns Vertrauen schenken, Christus selbst begegnen. Das gilt für unsere Gläubigen genauso wie für zahllose Menschen außerhalb der Kirche. Sie wollen ganz konkret spüren und erfahren, was der neue Selige, John Henry Kardinal Newman, zum Wahlspruch hatte: 'Cor ad cor loquitur' – das Herz spricht zum Herzen. Wir aber haben Zweifel aufkommen lassen an der Ernsthaftigkeit und Lauterkeit unseres Redens und Tuns. Vor allem klagen uns Menschen an, die Opfer von Übergriffen wurden (...) Eines ist klar: es gibt für uns keinen anderen Weg als den der Offenheit, der Ehrlichkeit und den des Zuhörens. Wenn Opfer ihr Schweigen brechen und darüber zu sprechen beginnen, wie sie erniedrigt und gedemütigt wurden, dann ist das für uns die Stunde des Anhörens und Zuhörens. Stets beginnt die Umkehr des Gläubigen im Hören und Sehen des Nächsten, besonders des Armen (...) Der Mensch ist immer auch Gefangener der Sünde. Er kann scheitern. Haben wir nicht die Theologie des Scheiterns zu kurz kommen lassen? Ist sie nicht verkommen zu einer fast leidenschaftslosen Rede über die Sünde? Haben wir nicht das Bild unserer selbst und der Priester so stilisiert, daß der menschliche Abgrund übersehen wurde, vor dem unausweichlich auch der geweihte Mensch steht? Die Folge: unehrliches Reden und Handeln, Mangel an Offenheit und Wahrhaftigkeit, Neigung zum Überdecken von Fehlern und Hinwegsehen über Verbrechen ... Doch müssen wir eingestehen, daß auch das Handeln – oder eben auch das langjährige Nicht-Handeln – der Kirche und Fehler und Fehlhaltungen unserer selbst den Zugang zu Gott erschweren. Ich sage das mit großem Nachdruck, um mich gegen die These abzugrenzen, in erster Linie seien wir Opfer von Kräften, die uns gegenüber gegnerisch eingestellt sind. Es wäre im Gegenteil eine Zuspitzung eines mangelnden Realitätssinnes, von dem ich gerade sprach, wenn man annähme, in erster Linie sei alles vor allem von den Medien inszeniert, die eine Schwächung der Kirche von außen herbeiführen wollen. Ich bestreite nicht, daß uns die zurückliegenden Monate in krasser Weise die Ambivalenzen der Mediengesellschaft gezeigt haben. Es gab auch einen Mangel an journalistischer Professionalität und fragwürdige Polemik. Am Ende aber frage ich mich, ob uns nicht mehr als dies alles ärgern muß, daß es nicht selten die Medien waren, die den Opfern eine Stimme gegeben haben – was eigentlich unsere Aufgabe gewesen wäre. Klar: in der Gesellschaft stoßen wir auf Vorbehalte und Ablehnung. Wir müssen ihnen entgegentreten, um nicht noch mehr das Vertrauen in den Glauben zu schwächen. Zugleich aber gebietet es derselbe Glaube, mögliche Gründe für einen Mangel an Vertrauen in die Kirche aufzudecken, die bei uns selbst gegeben sein könnten (...) Eins ist klar: Aufbruch verlangt eine konsequente Option für die Menschen. Ohne eine positive und liebevolle Einstellung zum Menschen gibt es keine pilgernde und missionarische Kirche. Gerade haben wir den 100. Geburtstag von Mutter Teresa begangen. Sie gehört zu den leuchtenden Vorbildern des Glaubens im 20. Jahrhundert. Wir brauchen solche 'burning people' wie sie, die sich verzehren und eindeutig die Liebe Gottes leben und bezeugen." (Verlinkungen und Hervorhebungen von mir.) Und Erzbischof Zollitsch läßt für den eingeschlagenen Weg auch in bezug auf die Zukunft keinen Zweifel, er verlangte in demselben Eröffnungsreferat am 20. September 2010 das kontinuierliche Fortschreiben einer neuen Praxis: "In den zurückliegenden Monaten waren rasche Reaktionen und neue Wege des Vorgehens der Kirche nötig. Das Aufdecken des Versagens einer Reihe von Priestern und Ordensleuten hat Fehler in der Wahrnehmung, Beurteilung und Reaktion zutage gefördert. Wir haben Opfern zu wenig zugehört, Fehler falsch beurteilt und unser Handeln, wie andere auch, oft zu sehr darauf ausgerichtet, daß das Ansehen der eigenen Institution, der Kirche, bewahrt bleibe. Die Zuwendung zu vielen Menschen war zu oft mißlungen. Wir haben erste Korrekturen vollzogen. Dafür sind die Einrichtung der Hotline oder die Verbesserung der Leitlinien gute Beispiele. Doch sind wir damit nicht am Ende. In diesen Tagen werden wir über Grundsätze zur Prävention sprechen und uns von ersten Überlegungen berichten lassen, welche freiwilligen Leistungen zum Ausdruck bringen können, daß wir das Unglück und Leid wahrnehmen, die Mitarbeiter der Kirche jungen Menschen zugefügt haben. Aber wir müssen auch danach noch weitere Schritte tun. In den Beratungen der Herbst-Vollversammlung geht es vornehmlich darum, daß wir diesbezüglich klare Signale geben. Wir sind aufgeschlossen für Veränderungen, die uns als Kirche stärker machen, weil sie uns enger mit Gott, wie auch enger mit den Menschen und der Welt von heute verbinden." Die Deutsche Bischofskonferenz hat in der Tat eine Rahmenordnung zur Prävention von sexuellem Mißbrauch beschlossen, die den eingeschlagenen Kurs der Option für die Opfer (Option für die Menschen) und den engagierten Kampf gegen sexuellen Mißbrauch auf allen beeinflußbaren Ebenen beweist. Darüber hinaus wird in Hinkunft nicht nur von finanziellen Hilfen für therapeutische Maßnahmen zur möglichst umfassenden Heilung aller Folgen sexuellen Mißbrauchs die Rede sein, sondern als Frucht der weltweiten und in Deutschland in diesem Jahr intensiv geführten Diskussion auch ohne langwierige Rechtswege ein (nicht an Therapien gebundenes) Schmerzensgeld vorgesehen: "Wir haben während der Vollversammlung ein Modell erörtert, das aus mehreren Teilen besteht, und auch finanzielle Anerkennung des zugefügten Leids mit einschließt." Prävention von sexuellem Mißbrauch an Minderjährigen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz RAHMENORDNUNG I. Grundsätzliches Die Prävention von sexuellem Mißbrauch ist integraler Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Als Grundprinzip pädagogischen Handelns trägt Prävention dazu bei, daß Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen, glaubens- und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gestärkt werden. Diese Rahmenordnung verpflichtet alle, die im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz für das Wohl und den Schutz von Kindern und Jugendlichen Verantwortung und Sorge tragen. Bereits psychische und physische Grenzverletzungen sollen vermieden und Voraussetzungen dafür geschaffen werden, daß das Wohl und der Schutz von Kindern und Jugendlichen aktiv gefördert werden. Dazu müssen auch manche bereits vorhandenen Initiativen weiterentwickelt werden. Unterschiede bei den Bedarfs- und Gefährdungslagen von Mädchen und Jungen verlangen bei allen Präventionsmaßnahmen eine angemessene Berücksichtigung. II. Inhaltliche und strukturelle Anforderungen an Diözesen, kirchliche Institutionen und Verbände Die Strukturen und Prozesse zur Prävention sexuellen Mißbrauchs in den Diözesen, kirchlichen Institutionen und Verbänden müssen transparent, nachvollziehbar und kontrollierbar sein. Die Entwicklung und Verwirklichung von Maßnahmen zur Prävention erfolgt nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit allen hierfür relevanten Personen und Gruppen. Dazu gehören auch die Kinder und Jugendlichen selbst. 1. Verhaltenskodex Klare Verhaltensregeln stellen im Hinblick auf den jeweiligen Arbeitsbereich ein fachlich adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis und einen respektvollen Umgang zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den betreuten Kindern und Jugendlichen sicher. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind die Verhaltensregeln sowie die Sanktionen bei Nichteinhaltung bekannt zu machen. 2. Dienstanweisungen und hausinterne Regelungen Um das Wohl und den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu optimieren, können Dienstanweisungen und hausinterne Regelungen erlassen werden, die auch arbeitsrechtliche Verbindlichkeit haben. 3. Beschwerdewege Die Diözesen, kirchlichen Institutionen und Verbände schaffen interne und externe, nieder- und höherschwellige Beratungs- und Beschwerdewege für die Kinder und Jugendlichen, die Eltern und Erziehungsberechtigten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 4. Personalauswahl und -entwicklung Die Prävention von sexuellem Mißbrauch ist Thema im Vorstellungsgespräch, während der Einarbeitungszeit sowie in weiterführenden Mitarbeitergesprächen. In der Aus- und Fortbildung ist sie Pflichtthema. Haupt- und nebenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen entsprechend den gesetzlichen Regelungen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Außerdem ist die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung verbindliche Voraussetzung einer Anstellung wie auch einer Beauftragung zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit im kinder- und jugendnahen Bereich. 5. Qualitätsmanagement Die Leitung von Einrichtungen und die Träger von Kinder- und Jugendprogrammen haben die Verantwortung dafür, daß Maßnahmen zur Prävention nachhaltig Beachtung finden und fester Bestandteil ihres Qualitätsmanagements sind. Für jede Einrichtung und für jeden Verband sowie gegebenenfalls für den Zusammenschluß mehrerer kleiner Einrichtungen sollte eine geschulte Fachkraft zur Verfügung stehen, die hierbei im Interesse der Kinder und Jugendlichen sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Unterstützung gibt. Personen mit Opfer- und Täterkontakt erhalten kontinuierlich Supervision. III. Aus- und Fortbildung Prävention von sexuellem Mißbrauch erfordert Schulungen zu Fragen von • Täterstrategien, • Psychodynamiken der Opfer, • Dynamiken in Institutionen sowie begünstigenden institutionellen Strukturen, • Straftatbeständen und weiteren einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, • eigener emotionaler und sozialer Kompetenz, • konstruktiver Kommunikations- und Konfliktfähigkeit. Alle in der Diözese für den Bereich Kinder- und Jugendarbeit in leitender Verantwortung Tätigen sowie alle weiteren in diesem Bereich leitend Verantwortlichen werden zu Fragen der Prävention von sexuellem Mißbrauch geschult. Dabei bilden die Möglichkeiten zur Verbesserung des Wohls und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen sowie Vorkehrungen zur Erschwerung von Straftaten einen Schwerpunkt. Die Schulungen sollen auch dazu befähigen, Dritte über diese Themen zu informieren. Alle, die im Bereich der Diözesen bei ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, werden zum Thema Prävention von sexuellem Mißbrauch gründlich informiert. Sie sollen insbesondere Hinweise auf sexuellen Mißbrauch erkennen und mit diesen angemessen umgehen können. Im Sinne einer Erziehungspartnerschaft wird das Thema Prävention von sexuellem Mißbrauch auch mit Eltern und Angehörigen von Kindern und Jugendlichen besprochen. IV. Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem Mißbrauch Der Diözesanbischof benennt eine qualifizierte Person (oder mehrere Personen) zur Unterstützung und Vernetzung der diözesanen Aktivitäten zur Prävention von sexuellem Mißbrauch. Die diözesane Koordinationsstelle hat u. a. folgende Aufgaben: • Fachberatung bei der Planung und Durchführung von Präventionsprojekten, • Vermittlung von Fachreferent/innen, • Beratung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, • Weiterentwicklung von verbindlichen Qualitätsstandards, • Information über Präventionsmaterialien und -projekte, • Vernetzung der Präventionsarbeit inner- und außerhalb der Diözese, • Öffentlichkeitsarbeit in Kooperation mit der jeweiligen Pressestelle. Das Thema Prävention hat einen Platz auf der Internetseite der Diözesen sowie der kirchlichen Institutionen und Verbände. Mehrere Diözesanbischöfe können eine überdiözesane Koordinationsstelle einrichten. V. Erwachsene Schutzbefohlene Für kirchliche Institutionen und Verbände, in denen mit erwachsenen Schutzbefohlenen gearbeitet wird, gelten die genannten Regelungen entsprechend. VI. Inkrafttreten Die vorstehende Rahmenordnung tritt ad experimentum für drei Jahre in Kraft und wird vor Verlängerung ihrer Geltungsdauer einer Überprüfung unterzogen. Fulda, den 23. September 2010 [ENDE DER RAHMENORDNUNG ZUR PRÄVENTION VON SEXUELLEM MISSBRAUCH.] Von allen diesen Maßnahmen bin ich beeindruckt, und ich verweise auch noch auf den von der Deutschen Bischofskonferenz verlinkten exemplarischen Elternbrief ("Was tun gegen Mißbrauch?") und auf die diesbezüglichen Stellungnahmen der katholischen Bischöfe Dr. Stephan Ackermann und Dr. Robert Zollitsch, wobei die Themen natürlich auch bei den Fragen und Antworten für Journalisten ausführlich besprochen würden und als Videomitschnitte beispielsweise beim Domradio abrufbar sind (z. B. [1] und [2]). Erwähnt werden muß auch noch die neu eingerichtete Internetadresse www.praevention-kirche.de. Was die Konsequenzen und die Aufarbeitung sexuellen Mißbrauchs betrifft, so ist im Bereich der Österreichischen Bischofskonferenz die sehr wichtige rechtliche Komponente eines finanziellen Schmerzensgeldes (ohne Bindung an therapeutische Maßnahmen) bereits konkretisiert. Der frühere Päpstliche Visitator und heutige Diözesanbischof von St. Pölten, Dr. Dr. Klaus Küng, der kürzlich seinen 70. Geburtstag feiern durfte, hat als Vorsitzender der kirchlichen Opferschutzstiftung Betroffenen empfohlen, die angebotene Hilfe der Opferschutzkommission anzunehmen statt belastende Gerichtsverfahren anzustreben. Es werde von Seiten dieser unabhängigen Kommission unter der Leitung von Opferschutzanwältin Waltraud Klasnic rasch echte Hilfe im Interesse der Opfer geboten, betonte Bischof Küng anläßlich der letzten Kommissionssitzung. Die Kirche wolle Gerechtigkeit für die Opfer. Natürlich stehe es jedem frei, den Rechtsweg zu beschreiten. Allerdings müsse man bedenken, daß gerichtliche Prozesse viel aufwendiger seien: "Sie erfordern langwierige und für die Opfer belastende Einvernahmen. Außerdem kommen dort selbstverständlich die vom Gesetz vorgesehen Richtsätze und Verjährungsfristen zur Anwendung", gab der Vorsitzende der kirchlichen Opferschutzstiftung zu bedenken, der allerdings dabei den Blickwinkel nur auf staatliche Prozesse legte und die erfolgreichen Beispiele kirchenrechtlicher Schadensersatzvermittlung nicht erwähnte. An dieser Stelle wird von meiner Seite somit einmal mehr an die weltweit bestehende Möglichkeit erinnert, über den kirchlichen Rechtsweg und die kirchlichen Gerichte Schmerzensgeld einzuklagen, und ich verweise in diesem Zusammenhang auf das sehr wichtige exemplarische Buch Zerrbilder von Markus Anstead, Heimdall-Verlag in D-48431 Rheine, 176 Seiten, € 11,50 (ISBN 978-3-939935-31-5). Meiner Meinung nach wird sowohl innerkirchlich als auch außerhalb der Kirche der Wert des vom Papst Benedikt XVI. ausdrücklich im Mißbrauchszusammenhang massiv betonten Kirchenrechtes für den Schadensersatz und die damit zusammenhängende Seite der Aufarbeitung von Mißbrauch immer noch zu wenig gesehen. Neben den beauftragten Ansprechpartnern der Diözesen sollten daher auch auf der wertvollen deutschen Hotline-Seite immer die jeweiligen Kirchengerichte (Offizialate) mit ihren Adressen benannt sein, vor allem im Blick auf jene Opfer, die primär an diesem kostengünstigen kirchenrechtlichen Weg einer Schadensersatzklage (gegenüber konkreten Tätern) interessiert sind. Der katholische Diözesanbischof von St. Pölten, Klaus Küng, erklärte noch weiter: "Die Kommission unter der Leitung von Waltraud Klasnic agiert absolut selbstständig, was die Kirche wünscht und bejaht. Ich konnte mich persönlich davon überzeugen, daß die Opferschutzkommission, der namhafte Juristen, Psychologen und Experten angehören, alles sachkundig prüft und den Opfern angemessen hilft und auch juristisch kompetent berät." Er verwies auch auf das von der Klasnic-Kommission entwickelte Entschädigungsmodell: "Die Opferschutzkommission entscheidet bei den Entschädigungen auf Summen, die über den Richtsätzen bei den österreichischen Gerichten liegen." Auch sei es für die Klasnic-Kommission unerheblich, ob eine Tat bereits verjährt sei oder nicht, was in der Tat einen ganz großen Fortschritt darstellt. "Anders ist das bei einem Gerichtsverfahren, bei dem Verjährungsfristen schon beachtet werden", gab Bischof Küng zu bedenken. Bischof Küng wies im Zusammenhang mit den beabsichtigten freiwilligen finanziellen Hilfen der Kirche für Mißbrauchsopfer auch darauf hin, daß diese im Falle eines späteren erfolgreichen Gerichtsverfahrens dennoch Bedeutung hätten: "Es wird darauf geachtet, daß Opfer, die Zahlungen empfangen, ihr Einverständnis erklären, daß diese Zahlungen im Falle, daß es später doch noch zu einem Prozeß kommen sollte, einberechnet werden,". In Deutschland wollen die katholischen Bischöfe ihre noch nicht im Detail bekannten Vorschläge am Runden Tisch für alle gesellschaftlichen Gruppen einbringen. Ein wichtiger Punkt der Prävention bleibt in meinen Augen auch all das, was ich in meinem letzten Präventionsblogeintrag "ZERRBILDER NEU AUFGELEGT: KIRCHE BRAUCHT ZUR GLAUBWÜRDIGKEIT PRÄVENTION GEGEN MISSBRAUCH" am 8. April 2010 in Zusammenfassung eines alten Anliegens sehr deutlich geschrieben hatte. Es geht dabei vor allem um die treue Beachtung der vom Heiligen Stuhl am 4. November 2005 herausgebrachten Instruktion über die Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den heiligen Weihen, denn aus diesem psychosexuellen Problembereich heraus ergeben sich meiner Meinung nach weiterhin die höchsten Risiken eines Mißbrauchs minderjähriger und in welcher Weise auch immer abhängiger Personen. Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. hat im Zuge seiner Apostolischen Reise nach Großbritannien schon im Rahmen des Interviews (16. September 2010) auf dem Hinflug zur Thematik der Wiederherstellung des Vertrauens nach der Enthüllung weiterer Fälle innerkirchlichen sexuellen Mißbrauchs Stellung bezogen: "Es fällt schwer zu verstehen, wie diese Perversion des Priesteramtes möglich war. Der Priester sagt im Augenblick der Weihe, auf den er jahrelang vorbereitet wird, »Ja« zu Christus, um seine Stimme, seinen Mund, seine Hand zu werden und Ihm mit seinem ganzen Leben zu dienen, damit der Gute Hirte, der liebt und hilft und zur Wahrheit führt, in der Welt gegenwärtig sein kann. Wie ein Mann, der dies getan und gesagt hat, anschließend dieser Perversion verfallen kann, ist schwer zu verstehen und sehr traurig. Traurig ist auch, daß die Autorität der Kirche nicht wachsam genug war und nicht schnell und entschieden genug die notwendigen Maßnahmen ergriffen hat. Deswegen befinden wir uns jetzt in einem Moment der Buße, der Demut und der erneuerten Aufrichtigkeit, wie ich an die irischen Bischöfe geschrieben habe. Wir müssen jetzt, so scheint mir, eine Zeit der Buße, eine Zeit der Demut leben und eine absolute Aufrichtigkeit wiederfinden bzw. neu lernen. Was die Opfer betrifft, sind, denke ich, drei Dinge wichtig. Das erste Interesse muß den Opfern gelten: Wie können wir Wiedergutmachung leisten, was können wir tun, um diesen Menschen zu helfen, das Trauma zu überwinden, das Leben wiederzufinden, auch das Vertrauen in die Botschaft Christi wiederzufinden? Sorge und Engagement für die Opfer ist die erste Priorität mit materieller, psychologischer, geistlicher Hilfe und Unterstützung. Das zweite ist das Problem der Schuldigen: die gerechte Strafe finden, sie von jeder Möglichkeit des Kontaktes zu Jugendlichen auszuschließen ... Und der dritte Punkt ist die Prävention in der Ausbildung und der Auswahl der Priesteramtskandidaten. Wir müssen so aufmerksam sein, daß nach Maßgabe der menschlichen Möglichkeiten zukünftige Fälle ausgeschlossen sind." Auch in Großbritannien traf der Papst wiederum Opfer innerkirchlichen sexuellen Mißbrauchs (am 18. September 2010 in der Apostolischen Nuntiatur von London), und in seiner Predigt bei der Heiligen Messe in der Heilig-Blut-Kathedrale von Westminster sagte er am selben 18. September 2010: "In besonderer Weise gehen meine Gedanken zu all jenen, die geistig mit dieser Eucharistiefeier verbunden sind, speziell zu den Kranken, den älteren Menschen, den Behinderten und allen, die geistig und geistlich leiden. Ich denke hier auch an das ungeheure Leiden, das durch den Mißbrauch von Kindern verursacht wurde, besonders wenn es in der Kirche und durch ihre Diener geschah. Vor allem möchte ich gegenüber den unschuldigen Opfern dieser unbeschreiblichen Verbrechen mein tiefes Bedauern zum Ausdruck bringen, gemeinsam mit meiner Hoffnung, daß die Kraft der Gnade Christi, Sein Versöhnungsopfer, ihrem Leben eine tiefgreifende Heilung und Frieden bringen möge. Gemeinsam mit euch gestehe ich auch die Beschämung und die Demütigung ein, unter der wir alle wegen der Sünden einer geringen Anzahl von Priestern gelitten haben; und ich lade euch ein, dies dem Herrn aufzuopfern in dem Vertrauen, daß diese Strafe zur Heilung der Opfer, zur Läuterung der Kirche und zur Erneuerung ihres uralten Engagements in der Erziehung und Pflege junger Menschen beitragen wird. Ich sage Dank für die Anstrengungen, die unternommen worden sind, dieses Problem verantwortungsvoll in Angriff zu nehmen, und ich bitte euch alle, den Opfern eure Anteilnahme zu zeigen und euren Priestern Solidarität entgegenzubringen." Und gegenüber den katholischen Bischöfen von England, Schottland und Wales betonte Papst Benedikt XVI. dann am 19. September 2010in der Kapelle des "Francis Martin House", Oscott College (Birmingham), neuerlich das Prinzip der Transparenz: "Bei vielen Gelegenheiten habe ich über die tiefen Wunden gesprochen, die dieses Verhalten verursacht – vor allem bei den Opfern, aber auch in der Vertrauensbeziehung, die zwischen Priestern und Menschen, zwischen den Priestern und ihren Bischöfen und zwischen den kirchlichen Autoritäten und der Öffentlichkeit herrschen sollte. Ich weiß, Ihr habt ernsthafte Schritte unternommen, um diese Situation zu beheben, um zu gewährleisten, daß Kinder wirkungsvoll vor Schaden geschützt werden, und um richtig und transparent mit Beschuldigungen umzugehen, wenn sie erhoben werden. Ihr habt öffentlich Euer tiefes Bedauern bekannt über das, was vorgefallen ist, und über die oft unzulänglichen Vorgehensweisen, wie dies in der Vergangenheit angegangen wurde. Euer wachsendes Bewußtsein für das Ausmaß von Kindesmißbrauch in der Gesellschaft, seine verheerenden Auswirkungen und die Notwendigkeit, für eine angemessene Unterstützung der Opfer zu sorgen, sollte als Anstoß dazu dienen, das, was Ihr daraus gelernt habt, mit der breiten Öffentlichkeit zu teilen. Ja, welchen besseren Weg könnte es zur Wiedergutmachung dieser Sünden geben als zu versuchen, in demütiger Haltung des Mitgefühls die Kinder zu erreichen, die anderswo weiter Mißbrauch erleiden? Unsere Pflicht zur Sorge gegenüber jungen Menschen verlangt nicht weniger." So hatte der Papst an dieser Stelle das letzte Wort, und ich verbleibe mit den besten Segenswünschen für die mit dem Sonntag beginnende neue Woche! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik P. S.: Wie dem Abschlußreferat des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz vom 24. September 2010 auch noch zu entnehmen ist, wurden explizit zwei Weihbischöfe aus dem aktiven Dienst verabschiedet: "Wir haben auch zwei verdiente Weihbischöfe, Weihbischof Hans-Georg Koitz (Hildesheim) und Weihbischof Dr. Franz Dietl (München-Freising), in den Ruhestand verabschiedet." Die offizielle Verabschiedung des emeritierten Diözesan- und Militärbischofs Dr. Walter Mixa fand hingegen offenbar noch nicht statt. Comments
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Mit dem heutigen Tage haben die katholische Bischofskonferenz und die katholische Ordensobernkonferenz Deutschlands für den Runden Tisch ein (oben bereits angekündigtes) Modell vorgestellt, daß materielle Leistungen in Anerkennung des Leids beinhaltet, das Opfern sexuellen Mißbrauchs zugefügt wurde (vgl. Pressemeldung der Deutschen Bischofskonferenz, Nr. 158):
Die Deutsche Bischofskonferenz und die Deutsche Ordensobernkonferenz haben heute dem Runden Tisch "Sexueller Kindesmißbrauch" der Bundesregierung in Berlin den Entwurf eines Modells vorgestellt, wie Opfer sexuellen Mißbrauchs materielle Hilfen erhalten können. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, hatte während der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in der vergangenen Woche angekündigt, auf diese Weise die gemeinsame Urteilsbildung am Runden Tisch unterstützen zu wollen. Darum war die Katholische Kirche zuvor gebeten worden. Erzbischof Zollitsch hatte dabei an die Selbstverpflichtung der Deutschen Bischofskonferenz erinnert, die über die bislang erbrachten Hilfen noch hinausgeht. Die Bischofskonferenz hatte in den letzten Wochen bereits neue Leitlinien für das Vorgehen im Zusammenhang mit sexuellem Mißbrauch und eine Präventionsrahmenordnung erarbeitet. Das heute in Berlin eingebrachte Modell ist auf die Katholische Kirche zugeschnitten, aber exemplarisch gemeint und von der Hoffnung geleitet, daß sich die Betroffenen am Runden Tisch gemeinsam auf diese oder eine ähnliche Vorgehensweise jeweils in ihrem Bereich verständigen können. Änderungen und eine Weiterentwicklung sind möglich. Grundsätzlich haben alle Hilfen der Katholischen Kirche und der ihr zugeordneten Institutionen und Verbände das Ziel, zur Heilung beizutragen. Materielle und immaterielle Hilfen bringen zum Ausdruck, daß die Kirche das Leid und die Verwundungen anerkennt, die Opfern zugefügt wurden. Ausgangspunkt und Maßstab sind deshalb die konkreten Bedürfnisse der Betroffenen, deren Traumatisierung soweit wie möglich behoben und in bezug auf ihre Folgen gemildert werden soll. Das vorgeschlagene Modell umfaßt folgende Leistungen: 1. Präventionsfonds: Die betroffenen kirchlichen Körperschaften sind für die Prävention gegen sexuellen Mißbrauch innerhalb ihrer Einrichtungen grundsätzlich selbst verantwortlich. Eine optimale Prävention gehört auch zu den Hilfen, die Opfer aufgrund ihrer Leiderfahrung erwarten. Deshalb wird zur Förderung besonders innovativer Präventionsprojekte innerhalb und außerhalb der Katholischen Kirche ein Präventionsfonds eingerichtet. Dies kann auch unabhängig von gemeinsamen Absprachen am Runden Tisch erfolgen. 2. Erstattung von Kosten für Psychotherapie oder Paarberatung: Die freiwillige Übernahme von Kosten für Psychotherapie oder Paarberatung erfolgt bei akutem therapeutischem Bedarf, das heißt für akute und künftige Therapien, soweit die Krankenkassen oder andere Kostenträger die Kosten nicht übernehmen. Eckpunkte des Umfangs der Kostenübernahme sind bereits geklärt. 3. Materielle Leistung in Anerkennung des Leids: In den Fällen, in denen Opfer sexuellen Mißbrauchs eine materielle Leistung in Anerkennung des Leids wünschen und wegen der eingetretenen Verjährung oder aus anderen Gründen ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nicht durchsetzbar ist, soll möglichst schnell eine finanzielle Hilfe geleistet werden. Diese soll der Täter erbringen. Subsidiär wird sie bis zu einem noch nicht festgelegten Betrag von der betroffenen kirchlichen Körperschaft aufgebracht. 4. Regelung für besonders schwere Fälle: In besonders schweren Fällen sind andere oder zusätzliche Leistungen möglich. Das Modell der Katholischen Kirche enthält zudem Hinweise auf ein mögliches Antrags- und Bewilligungsverfahren. Auf jeden Fall werden materielle Leistungen dezentral, das heißt von den Tätern bzw. den betroffenen Bistümern oder Ordensgemeinschaften erbracht. Die Finanzierung von Leistungen wird nicht aus Kirchensteuermitteln erfolgen. Eine Festlegung der Höhe des Betrages, der die Anerkennung des Leids ausdrücken soll, das Opfern zugefügt wurde, wird im Interesse der gemeinsamen Meinungsbildung am Runden Tisch - wenn möglich in Übereinstimmung mit den anderen am Runden Tisch vertretenen Organisationen - erfolgen. Eine Vergleichbarkeit der Leistungen in den verschiedenen Bereichen ist aus Gründen der Gerechtigkeit wichtig. Die Katholische Kirche ist an einem gesamtgesellschaftlichen Vorgehen interessiert. Daß dieses möglich erscheint, unterscheidet die Situation in Deutschland von der in anderen Ländern. Die Übernahme von Kosten für Therapien und Paartherapien durch Bistümer und Orden erfolgt schon jetzt unabhängig von dem vorgelegten Modell und würde durch seine Umsetzung eine klarere Regelung erhalten. Es ist ein wichtiger Schritt, daß die Deutsche Bischofskonferenz und die Deutsche Ordensobernkonferenz heute diesen Vorschlag in Berlin eingebracht haben. Die Bischofskonferenz und die Orden drängen darauf, daß möglichst noch in diesem Jahr die abschließende Entscheidung über ein zufriedenstellendes Vorgehen bei materiellen Hilfen nach der Meinungsbildung im Rahmen des Runden Tischs erfolgt. [ENDE DER PRESSEMELDUNG DER DEUTSCHEN BISCHOFSKONFERENZ.] |
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In Kontinuität und Treue zu einem anderen Schwerpunkt meines Seitenangebots im Internet von Anbeginn (des Jahres 1999: kompromißlose Option und Hilfe für Opfer innerkirchlichen sexuellen Mißbrauchs, vgl. auch die allerletzten diesbezüglichen Blogeinträge
Tracked: May 16, 20:51
Schon zu Beginn des Jahres 2011 sorgte ein Schreiben des Apostolischen Nuntius Erzbischof Luciano Storero (1995 - 2000 +) in Irland aus dem Jahre 1997 für neue Aufregung. Es bezog sich wiederum auf ein weiteres in zeitlichem Zusammenhang stehendes Schreib
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