INFORMATION DER KONGREGATION FÜR DIE SELIG- UND HEILIGSPRECHUNGSPROZESSE ÜBER DEN VERLAUF DES SELIGSPRECHUNGSFALLES DES VEREHRUNGSWÜRDIGEN DIENERS GOTTES JOHANNES PAUL II. (KAROL WOJTYŁA)
Am 14. Januar 2011 hat der
Heilige Vater Benedikt XVI. während der Seiner Eminenz, dem hochwürdigsten Herrn Kardinal Angelo Amato, dem Präfekten der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, gewährten Audienz, dieselbe Kongregation bevollmächtigt, das Dekret über das Wunder zu promulgieren, das der Fürbitte des verehrungswürdigen Dieners Gottes Johannes Paul II. (Karol Wojtyła) zugeschrieben wird. Dieser Akt beschließt den Weg, der dem Ritus der Seligsprechung vorausgeht, dessen Datum vom Heiligen Vater entschieden wird.
Wie bekannt, begann das Verfahren durch päpstliche Dispens vor dem Ablauf der fünf Jahre nach dem Tod des Dieners Gottes, wie es von der geltenden Gesetzgebung verlangt wird. Diese Vorgehensweise wurde vom gewaltigen Ruf der Heiligkeit ausgelöst, dessen sich Papst Johannes Paul II. im Leben, im Sterben und nach dem Tod erfreute. Für alle anderen Bereiche wurden die allgemeinen kirchenrechtlichen Bestimmungen für die Fälle der Seligsprechung und Heiligsprechung vollständig beachtet.
Von Juni 2005 bis April 2007 wurden daher sowohl die diözesane römische Hauptuntersuchung als auch die Untersuchungen in verschiedenen anderen Diözesen (durch Rechtshilfe) vorgenommen, was das Leben, die Tugenden und den Ruf der Heiligkeit sowie die Wunder betrifft. Die rechtliche Gültigkeit der kanonischen Verfahren wurde mit Dekret vom 4. Mai 2007 durch die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse anerkannt. Nach Prüfung der entsprechenden Positio äußerten sich dann neun theologische Konsultoren des Dikasteriums im Juni 2009 positiv in bezug auf den heroischen Grad der Tugenden des Dieners Gottes. Im darauffolgenden November wurde unter Beachtung der üblichen Prozedur dieselbe Positio dem Urteil der Kardinäle und Bischöfe der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse unterworfen, welche sich mit zustimmendem Urteil äußerten.
Am 19. Dezember 2009
autorisierte der Heilige Vater Benedikt XVI. die Promulgation des Dekretes über den heroischen Tugendgrad.
Im Blick auf die Seligsprechung des verehrungswürdigen Dieners Gottes präsentierte die Postulatur des Verfahrens zur Prüfung durch die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse die Heilung der Schwester Marie Simon Pierre Normand, Ordensfrau des Institut des Petites Soeurs des Maternités Catholiques, von der parkinsonschen Krankheit.
Wie üblich wurden die umfassenden Akten der ordnungsgemäß durchgeführten kirchenrechtlichen Untersuchung gemeinsam mit den detaillierten gerichtsärztlichen Gutachten am 21. Oktober 2010 dem wissenschaftlichen Studium des medizinischen Beirates des Dikasteriums für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse übergeben. Seine Gutachter sprachen sich für die wissenschaftliche Unerklärbarkeit der Heilung aus, nachdem sie die prozessualen Zeugnisse und die gesamte Dokumentation mit der gewohnten Gründlichkeit studiert hatten. Die theologischen Konsultoren schritten dann nach Sichtung der medizinischen Schlußfolgerungen am 14. Dezember 2010 zur theologischen Bewertung des Falles und erkannten einstimmig die Einzigartigkeit, das Vorausgehen und die Stimmigkeit der an den Diener Gottes Johannes Paul II. gerichteten Anrufung an, dessen Fürbitte zum Zwecke der wunderbaren Heilung wirksam gewesen war.
Schließlich wurde am 11. Januar 2011 die ordentliche Vollversammlung der Kardinäle und der Bischöfe der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse abgehalten, welche ein einstimmiges positives Urteil erließen, mit dem sie die Heilung der Schwester Marie Pierre Simon als wunderbar erachten, insoweit sie von Gott in wissenschaftlich unerklärlicher Weise vollbracht wurde, im Gefolge der Anrufung des
Papstes Johannes Paul II., der sowohl von derselben Geheilten als auch von vielen anderen Gläubigen vertrauensvoll angerufen worden ist.
[
ENDE MEINER AUCH BEI KATH.NET ABRUFBAREN ÜBERSETZUNG.]
In großer Vorfreude auf den vom Heiligen Vater Benedikt XVI. geplanten Sonntag der Seligsprechung, den Sonntag der Göttlichen Barmherzigkeit, den Weißen Sonntag 2011, d. h. präzise auf den 1. Mai 2011, grüße ich alle Leser und Leserinnen. In der mir anvertrauten Wallfahrtspfarrei St. Marien Buchenhüll ist dies der Tag der Heiligen Erstkommunion und der ersten Maiandacht, sodaß ich persönlich leider nicht in Rom sein kann. Ich lade daher alle Daheimbleibenden schon heute zur großen
Dankandacht am Nachmittag des 1. Mai 2011 (um 14.00 Uhr) bei der Lourdesgrotte im Marienwallfahrtsort Buchenhüll, 85072 Eichstätt, ein, die als erste Maiandacht ganz im Zeichen der Anrufung des neuen seligen Papstes und des ersten Empfanges des Allerheiligsten Altarsakramentes stehen wird. Herzlichst, Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik
Bald, nämlich am 1. Mai 2011, ist es so weit. Der verehrungswürdige Diener Gottes Papst Johannes Paul II. wird in Rom offiziell seliggesprochen. Gerade angesichts der spannenden gesellschaftlichen, politischen und religiösen Entwicklungen im nordafrikanis
Tracked: Feb 13, 21:06
Pünktlich zum morgigen 70. Geburtstag Seiner Exzellenz, des hochwürdigsten Herrn Diözesanbischofs em. und Militärordinarius em. Dr. Walter Mixa, hat Abonnenten des MM-Verlages (Aachen) und auch andere das Heft der Neurscheinungen zum Frühling 2011 erreich
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HOMMAGE AN DEN SELIGEN PAPST JOHANNES PAUL II. So vieles trifft heute zusammen, sogar der Monat Mai beginnt bereits und damit eine besondere Zeit der Verehrung der Mutter Jesu Christi. In älterer Zeit haben heute, am Weißen Sonntag, die Täuflinge der H
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