Monday, May 16. 2011
Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare
Comments (0) Trackbacks (3) EXKLUSIV IN DEUTSCH LOMBARDI: SEXUELLER MISSBRAUCH RUNDSCHREIBEN GLAUBENSKONGREGATION LEITLINIEN
In Kontinuität und Treue zu einem anderen Schwerpunkt meines Seitenangebots im Internet von Anbeginn (des Jahres 1999: kompromißlose Option und Hilfe für Opfer innerkirchlichen sexuellen Mißbrauchs, vgl. auch die allerletzten diesbezüglichen Blogeinträge [1], [2] und [3]) biete ich heute die topaktuelle deutsche Übersetzung der folgenden Zusammenfassung des Vatikan. Hernach folgen noch kurze Anmerkungen zu diesem äußerst erfreulichen und wichtigen Rundschreiben der römischen Glaubenskongregation als Hilfe für alle Bischofskonferenzen, um verbindliche Leitlinien zur Behandlung von Fällen sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Kleriker erstellen zu können. Die Katholische Kirche hat damit als ganze eindeutig Konsequenzen aus den letzten Jahrzehnten und vor allem auch aus dem letzten Jahr gezogen, und dies ist objektiv anzuerkennen. Hier also die Übersetzung von heute:
ZUSAMMENFASSENDE NOTE DES PRESSESAALES DES HEILIGEN STUHLES ZUM HEUTE PUBLIZIERTEN RUNDSCHREIBEN DER KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE (von Pater Federico Lombardi SJ; meine Übersetzung ist aus dem Italienischen, und die Verlinkungen stammen von mir, während die Hervorhebungen in Treue zum italienischen Original erfolgten) Die Kongregation für die Glaubenslehre bittet alle Bischofskonferenzen der Welt, bis Mai 2012 "Leitlinien" vorzubereiten, um die Fälle sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger von Klerikerseite zu bearbeiten, und zwar angepaßt an die konkreten Situationen in den diversen Regionen der Welt. Mit einem "Rundschreiben" bietet die Kongregation eine umfangreiche Aufstellung von Prinzipien und Hinweisen, die nicht nur die Formulierung der Leitlinien und so die Einheitlichkeit der Vorgehensweisen der kirchlichen Autoritäten in den verschiedenen Nationen erleichtern, sondern auch die Kohärenz auf der Ebene der Weltkirche gewährleisten werden, wobei gleichzeitig die Kompetenzen der (Diözesan)bischöfe und der religiösen Oberen beachtet werden. Die vorrangige Aufmerksamkeit für die Opfer, die Präventionsprogramme, die Ausbildung der Seminaristen und die ständige Fortbildung des Klerus, die Kooperation mit den staatlichen Autoritäten und die gewissenhafte sowie rigorose Anwendung der neuesten kirchenrechtlichen Gesetzgebung in diesem Bereich sind die wichtigsten Ausrichtungen, von denen die Leitlinien in jedem Teil der Welt getragen sein müssen. * * * In den vergangenen Tagen hat die Kongregation für die Glaubenslehre allen Bischofskonferenzen ein "Rundschreiben um den Bischofskonferenzen zu helfen, Leitlinien für die Behandlung von Fällen sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Kleriker zu erstellen" übersendet. Die Vorbereitung des Dokumentes war im vergangenen Juli aus Anlaß der Publikation der neuen Ausführungsbestimmungen des Motu proprio "Sacramentorum sanctitatis tutela" (= SST, vgl. die Note von P. F. Lombardi, in OR, 16. Juli 2010, 1) angekündigt worden). Seine Eminenz William Kardinal Levada, der Präfekt des Dikasteriums, hatte dann über die Vorbereitung aus Anlaß der Zusammenkunft der Kardinäle während des Konsistoriums im vergangenen November informiert (vgl. die Mitteilung des Pressesaales über die Nachmittagssitzung, 19. November 2010). Das Dokument ist von einem durch Kardinal Levada unterfertigten Präsentationsschreiben begleitet, welches dessen Natur und Zielsetzung erläutert. Im Gefolge der Erneuerung der Vorschriften zur Fragestellung der sexuellen Mißbräuche von Klerikerseite – approbiert vom Papst im vergangenen Jahr – hält man es für "angebracht, daß jede Bischofskonferenz Leitlinien erarbeitet“, um "den Bischöfen zu helfen, bei der Behandlung der genannten Mißbrauchsfälle eine klare und organische Vorgehensweise zu befolgen“, unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten der verschiedenen Regionen, über welche die verschiedenen Episkopate die Jurisdiktionen ausüben. Zu diesem Zweck stellt das Rundschreiben einige "allgemeine Grundsätze" vor, die notwendigerweise an die verschiedenen Realitäten angepaßt werden müssen, die jedoch gerade dank der Leitlinien zur Gewährleistung zu einer gemeinsamen Ausrichtung innerhalb einer Bischofskonferenz beitragen werden und in gewissem Maße auch von Seiten der verschiedenen Episkopate. Zur Durchführung der Erarbeitung der neuen Leitlinien bzw. der Überarbeitung bereits bestehender Leitlinien gibt das Präsentationsschreiben von Kardinal Levada auch zwei Hinweise zum Vorgehen: nämlich zunächst die höheren Oberen der klerikalen Ordensinstitute einzubinden (sodaß nicht nur der Diözesanklerus, sondern auch der Ordensklerus berücksichtigt werde) und dann der Kongregation "bis Ende Mai 2012" eine Kopie der Leitlinien zukommen zu lassen. Zusammenfassend stehen zwei Schwerpunkte im Vordergrund: 1. die Ermutigung, dem Problem unverzüglich und wirksam zu begegnen, und zwar mit klaren, organischen sowie den lokalen Situationen angepaßten Richtlinien, welche auch die Bezüge zu den staatlichen Vorschriften und Autoritäten einschließen. Die Angabe eines präzisen Datums und eines relativ kurzen Zeitraums, währenddessen die Leitlinien aller Bischofskonferenzen zu erarbeiten sind, stellen klarerweise ein sehr starkes und sprechendes Signal dar. 2. der Respekt gegenüber der fundamentalen Kompetenz der Diözesanbischöfe (und der höheren Ordensoberen) auf diesem Gebiet (die Formulierung des Rundschreibens ist sehr darauf bedacht, diesen Aspekt zu bekräftigen: die Leitlinien dienen dazu, "den Bischöfen und höheren Oberen zu helfen"). Das Rundschreiben als solches ist kurz, aber sehr dicht, und es gliedert sich in drei Teile. Der erste Teil entwickelt eine Vielzahl allgemeiner Aspekte, zu denen vor allem gehört: Die vorrangige Aufmerksamkeit gegenüber den Opfern des sexuellen Mißbrauchs: die Anhörung und der seelsorgerliche sowie psychologische Beistand für die Opfer und ihre Angehörigen. Die Entwicklung von Präventionsprogrammen zur Schaffung wahrhaft „geschützter Räume“ für Minderjährige. Die Ausbildung zukünftiger Priester und Ordensleute und der Informationsaustausch über die Priesteramts- oder Ordenskandidaten, die woandershin wechseln. Die Begleitung der Priester, ihre ständige Weiterbildung und ihre Konfrontation mit den Verantwortlichkeiten auf dem Gebiet der Mißbräuche; die Art und Weise, wie die Priester im Falle der Anschuldigung begleitet werden und wie eventuelle Mißbrauchsfälle nach dem Recht abzuhandeln sind; die Wiederherstellung des guten Rufes im Falle dessen, der zu Unrecht beschuldigt worden sei. Die Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden im Rahmen der jeweiligen Kompetenzen und die Beachtung „der staatlichen Rechtsvorschriften bezüglich einer Anzeigepflicht für solche Verbrechen, freilich ohne das Forum internum des Bußsakraments zu verletzen“. Diese Zusammenarbeit muß nicht nur bei Mißbräuchen von Klerikerseite, sondern auch bei Mißbräuchen von Seiten des Personals erfolgen, welches in kirchlichen Einrichtungen tätig ist. Der zweite Teil ruft die heute geltenden Vorschriften der kirchenrechtlichen Gesetzgebung nach der Aktualisierung des Jahres 2010 in Erinnerung. Man erinnert an die Kompetenz der Bischöfe und höheren Oberen für die Voruntersuchung und - im Falle einer glaubwürdigen Anschuldigung - an die Pflicht zur Übermittlung des Falles an die Kongregation für die Glaubenslehre, welche die Anweisungen zur Behandlung des Falles gibt. Man spricht von den aufzuerlegenden Vorsichtsmaßnahmen und von den Informationen, die dem Beschuldigten im Verlaufe der Voruntersuchungen zu geben seien. Man erinnert an die kirchenrechtlichen Maßnahmen und die Kirchenstrafen, welche den Schuldigen auferlegt werden können, eingeschlossen auch die Entlassung aus dem Klerikerstand. Man präzisiert schließlich die Beziehung zwischen der für die ganze Kirche gültigen kirchenrechtlichen Gesetzgebung und den eventuellen ergänzenden spezifischen Partikularnormen, welche die Bischofskonferenzen für angemessen oder notwendig erachteten, und welcher Vorgehensweise in solchen Fällen zu folgen sei. Der dritte und letzte Teil zählt eine Vielzahl nützlicher Hinweise zur Formulierung der konkreten und wirksamen Orientierungshilfen für die Bischöfe und höheren Oberen auf. Unter anderem wird an die Notwendigkeit erinnert, den Opfern Hilfe anzubieten; den Anzeigenden mit Respekt zu begegnen und die Vertraulichkeit sowie den guten Ruf der Personen zu gewährleisten; die staatlichen Gesetze des Landes im gebührenden Maße zu beachten, eingeschlossen die eventuelle Pflicht zur Unterrichtung der staatlichen Behörden; dem Beschuldigten eine Information über die Anschuldigungen sowie diesbezüglich eine Gelegenheit zur Stellungnahme zu gewährleisten und in jedem Falle einen gerechten und ausreichenden Unterhalt sicherzustellen; die Rückkehr des Klerikers in den öffentlichen Seelsorgsdienst im Falle einer Gefahr für Minderjährige oder eines Ärgernisses für die Gemeinde auszuschließen. Einmal mehr wird die primäre Verantwortung der Bischöfe und der höheren Oberen in Erinnerung gerufen, die nicht durch Organe der Überprüfung oder Bewertung ersetzt werden kann, auch wenn diese zur Unterstützung solcher Verantwortung nützlich oder auch notwendig sein können. Das Rundschreiben repräsentiert somit einen neuen, sehr wichtigen Schritt zur Förderung des Bewußtseins in der ganzen Kirche über die Notwendigkeit und Dringlichkeit, auf wirksamste und weitsichtige Weise dem Übel der sexuellen Mißbräuche von Klerikerseite zu begegnen, um so die vollständige Glaubwürdigkeit des Zeugnisses und der erzieherischen Sendung der Kirche zu erneuern und um dazu beizutragen, in der Gesellschaft allgemein jene sicheren Erziehungssektoren zu schaffen, für die es einen dringenden Bedarf gibt. [ENDE DER ÜBERSETZUNG DER SYNTHESE DES HEILIGEN STUHLES ZUM RUNDSCHREIBEN FÜR LEITLINIEN DER BISCHOFSKONFERENZEN GEGEN MISSBRAUCH.] Einen sehr guten und jeweils aktuellen Überblick zu allen Dokumenten des Heiligen Stuhles gegen sexuellen Mißbrauch gibt die Ressourcenseite, und ich erinnere auch sogleich an meinen vorjährigen Kommentar unter dem Titel "Papst Benedikt hat für die Opfer das Kirchenrecht gerettet". Der Sinn und die möglichen Funktionen des Kirchenrechtes sind erst seit dem letzten Jahr wieder vermehrt ins Bewußtsein getreten. Deshalb hält Kardinal Levada auch im Punkt II. des Mißbrauchsrundschreibens fest: "Wenn eine Bischofskonferenz beabsichtigt, Spezialnormen zu erlassen, müssen diese Partikularnormen, unbeschadet der notwendigen Approbation durch den Heiligen Stuhl, stets als Ergänzung, nicht jedoch als Ersatz der universalkirchlichen Gesetzgebung verstanden werden. Deshalb müssen Partikularnormen sowohl mit dem CIC bzw. CCEO als auch mit dem Motu proprio Sacramentorum sanctitatis tutela (30. April 2001) in seiner überarbeiteten Fassung vom 21. Mai 2010 übereinstimmen. Im Fall, daß eine Bischofskonferenz sich entscheiden sollte, verbindliche Normen zu erlassen, ist es notwendig, bei den zuständigen Dikasterien der Römischen Kurie um die recognitio anzusuchen." In diesem Zusammenhang erinnere ich auch daran, daß Leitlinien einer Bischofskonferenz ohne römische Recognitio als verbindliche Partikularnorm keinesfalls für betroffene Diözesanbischöfe selbst gelten können, sondern die Kompetenz liegt für beschuldigte Oberhirten einzig beim Heiligen Stuhl selbst. Dieser hat in der Person des Papstes "durch seine Bereitschaft, Opfer sexuellen Mißbrauchs zu treffen und anzuhören, ein besonders wichtiges Beispiel gegeben", woran Kardinal Levada im aktuellen Mißbrauchsrundschreiben vom 3. Mai 2011 erinnert. Auch der universal bedeutsame Hirtenbrief des Heiligen Vaters an die Katholische Kirche in Irland wird ins Gedächtnis gerufen, wobei die Kontinuität zum Willen des seligen Papstes Johannes Paul II. aufscheint, weshalb Kardinal Levada aus dessen Ansprache vom 23. April 2002 beim interdikasterialen Treffen mit den Kardinälen und führenden Vertretern der Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten von Amerika zitiert: "Im Priestertum und Ordensleben ist kein Platz für jemanden, der jungen Menschen Böses tun könnte." Zu den im Rundschreiben angegebenen allgemeinen Aspekten und hier unter Punkt (c) gehört natürlich auch die "Instruktion über die Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den Heiligen Weihen" (vgl. dazu meinen damaligen Kommentar unter dem Titel "Pastorale Liebe und disziplinäre Klarheit"). Besonders wichtig erscheint mir folgende Passage des Mißbrauchsrundschreibens: "Die Priester sollen über den Schaden, den ein Kleriker bei Opfern sexuellen Mißbrauchs anrichtet, und über die eigene Verantwortung vor dem kirchlichen und staatlichen Recht informiert werden. Auch sollte ihnen geholfen werden, Anzeichen für einen eventuellen Mißbrauch Minderjähriger erkennen zu können, von wem auch immer dieser begangen wurde." Inspirierte Menschenkenntnis muß auf allen personalen Ebenen der Kirche ständig und (somit bei jedem Verantwortungsträger) ein Leben lang trainiert und verbessert werden. Im übrigen erwähnt das im Original italienische Dokument der Glaubenskongregation vom 3. Mai 2011 bei den allgemeinen Aspekten unter (d)/3. ausdrücklich die "presunzione di innocenza" / "Unschuldsvermutung" beim angeklagten Kleriker bis zum Erweis des Gegenteils. Und in der hervorragenden Zusammenfassung zur geltenden kirchlichen Gesetzgebung bezüglich der Straftat des sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Kleriker erinnert Kardinal Levada an die Erhöhung der Verjährungsfrist durch Papst Benedikt XVI. am 21. Mai 2010, aber auch daran: "In besonderen Fällen kann die Glaubenskongregation gegebenenfalls von der Verjährung derogieren. In der revidierten Fassung des Motu proprio wurde auch ausdrücklich Kauf, Besitz und Verbreitung kinderpornografischen Materials als Straftatbestand des kanonischen Rechts spezifiziert." Bedeutsam ist auch die Erinnerung daran, daß die römische Glaubenskongregation nicht nur ein Dikasterium des Papstes ist, sondern auch als Gerichtshof fungiert, weshalb die "Auslegungspraxis und der Rechtsprechung der Kongregation für die Glaubenslehre" unter Punkt III. ausdrücklich angesprochen ist. Ombudsstellen, Mißbrauchskommissionen usw. sind im vergangenen Jahr besonders ins Blickfeld geraten oder wurden überhaupt erst geschaffen bzw. intensiv beansprucht. Ich habe im Verlauf des letzten Jahres immer wieder meine Meinung kundgetan, daß diese Stellen "zu wenig" seien, daß nämlich die kirchenrechtliche Kompetenz der Bistümer und ihrer entsprechenden Abteilungen, besonders auch der kirchlichen Gerichte, bei den Beratungen für Opfer sexuellen Mißbrauchs nicht verschwiegen werden dürfe. Manche Fälle überfordern Kommissionen und sind von vorneherein besser bei kirchlichen Gerichten aufgehoben, um welche Aspekte es jetzt auch immer gehen mag. Ein ähnliches Anliegen erkenne ich jetzt im Rundschreiben von Kardinal Levada, was die Regierungsgewalt der einzelnen Diözesanbischöfe bzw. ihnen gleichgestellter Ordinarien betrifft, und zwar unter III. (f): "Die mancherorts vorgesehenen Beratungsorgane und -kommissionen zur Überprüfung und Bewertung einzelner Fälle dürfen nicht das Urteil und die potestas regiminis der einzelnen Bischöfe ersetzen." (Im italienischen Original heißt es: "gli organi consultivi di sorveglianza e di discernimento dei singoli casi, previsti in qualche luogo, non devono sostituire il discernimento e la potestas regiminis dei singoli vescovi".) Es ist im Grunde so ähnlich wie bei den Ehenichtigkeitsverfahren auf Basis psychologischer Klagegründe: ein psychologischer Fachgutachter kann niemals das Urteil der eingeteilten Richter ersetzen oder vorwegnehmen. Und so fordert die Kongregation für die Glaubenslehre per 3. Mai 2011 von allen katholischen Bischofskonferenzen: "Die Leitlinien müssen darüber hinaus deutlich machen, daß in erster Linie der zuständige Diözesanbischof bzw. höhere Obere für die Behandlung von Straftaten sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Kleriker zuständig ist." So wird auch deutlich, welche enorme Last und Verantwortung auf den regierenden Hirten und auch auf den höheren Oberen klerikaler Institute geweihten Lebens lastet. Beten wir daher für alle diese Hirten und Oberen und für ein Gelingen sämtlicher Bemühungen auf diesem Sektor! Euer Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik / Padre Alex |
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Tracked: Jul 18, 00:40
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Tracked: Sep 09, 13:41
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Tracked: Aug 03, 11:37