Sunday, July 17. 2011
Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare
Comments (0) Trackback (1) IRISCHER MISSBRAUCH REPORT ZEIGT: PAPST UND BISCHÖFE LIEGEN MIT PRÄVENTION RICHTIG
Schon zu Beginn des Jahres 2011 sorgte ein Schreiben des früheren Apostolischen Nuntius in Irland, Erzbischof Luciano Storero (Nuntius von 1995 - 2000 +), aus dem Jahre 1997 für neue Aufregung. Dieses wiederum hatte sich damals auf einen in direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang stehenden Brief der römischen Kongregation für den Klerus bezogen. Der mittlerweile also publizierte und schon bekannte Brief zeigt ziemlich deutlich jene Haltung, die vom Heiligen Stuhl her schon im letzten Jahr zur Kritik am damals in Verantwortung stehenden Präfekten der Kleruskongregation, Darío Kardinal Castrillón Hoyos (Präfekt von 1996 - 2006), führte, was ich in einem eigenen Blogeintrag am 19. April 2010 vermerkt habe. Darin hatte ich bereits dessen zwar früher bekanntgewordenen, aber später geschriebenen Brief (nämlich vom 8. September 2001) übersetzt, der die Distanzierung seitens des Vatikan auslöste. Bevor ich nun auf das offenbar erst in diesem Jahr bekanntgewordene Schreiben aus dem Jahr 1997 und vor allem auf den vierten irischen Mißbrauchsbericht (bezogen auf die Diözese Cloyne) und somit darauf eingehe, warum und in welchem Kontext somit beide auf den früheren Präfekten zurückgehenden Schreiben die irische und englischsprachige politische und kirchliche Öffentlichkeit in besonderer Weise beschäftigen, hier meine deutsche Übersetzung des Briefes aus dem Jahr 1997 (aus dem Englischen):
APOSTOLISCHE NUNTIATUR IN IRLAND, Nr. 808/97 Dublin, 31 .Januar 1997 Streng vertraulich Eure Exzellenz! Die Kongregation für den Klerus hat die komplexe Fragestellung des sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Kleriker und das "Child Sexual Abuse: Framework for a Church Response" ("Kindesmißbrauch: Grundrahmen für eine Antwort der Kirche") benannte und vom Beirat der katholischen Bischofskonferenz Irlands herausgegebene Dokument aufmerksam studiert. Die Kongregation möchte unterstreichen, daß dieses Dokument der Übereinstimmung mit den derzeit geltenden kirchenrechtlichen Normen bedarf. Der Text enthält jedoch "Vorgehensweisen und Bestimmungen, die im Gegensatz zur kirchenrechtlichen Gesetzgebung zu stehen scheinen und die, falls angewandt, die Maßnahmen derselben Bischöfe, die versuchen, diese Probleme zu stoppen, ungültig machen könnten. Wenn die Bischöfe solchen Vorgehensweisen folgen würden und es dann Fälle eventueller beim Heiligen Stuhl deponierter hierarchischer Rekurse gäbe, könnten deren Ergebnisse für dieselben diözesanen Autoritäten höchst blamabel und nachteilig sein. Insbesondere ergeben sich aus der Situation der 'verpflichtenden Anzeige' [beim Staat] ernsthafte Vorbehalte sowohl moralischer als auch kirchenrechtlicher Natur". Seit die Richtlinien bei sexuellem Mißbrauch in der englischsprachigen Welt viele identische Charakteristika und Vorgehensweisen beinhalten, ist die Kongregation mit dem umfassenden Studium derselben beschäftigt. Zur gegebenen Zeit wird die Kongregation in Zusammenarbeit und im Dialog mit den betroffenen Bischofskonferenzen es nicht unterlassen, einige konkrete Weisungen mit Blick auf diese Richtlinien festzulegen. Aus diesen Gründen und weil der oben genannte Text kein offizielles Dokument der Bischofskonferenz ist, sondern einfach eine Studienfassung, bin ich angewiesen, die einzelnen Bischöfe von Irland über die diesbezüglichen Sorgen der Kongregation zu informieren, wobei ich betone, daß im traurigen Fall von Anschuldigungen sexuellen Mißbrauchs durch Kleriker die vom Codex Iuris Canonici aufgestellten Vorgehensweisen sorgfältig beachtet werden müssen, andernfalls das Risiko der Nichtigkeit der betreffenden Verwaltungsakte gegeben ist, wenn der so bestrafte Priester gegen seinen Bischof hierarchischen Rekurs einlegen sollte. So bitte ich Sie höflich, mich vom sicheren Empfang dieses Briefes wissen zu lassen, und mit der Versicherung meines herzlichen Grußes bin ich in Christus Ihr ergebener + Luciano Storero Apostolischer Nuntius [ENDE MEINER ÜBERSETZUNG DES BRIEFES DES APOSTOLISCHEN NUNTIUS.] Um die damalige, heute nicht mehr bestehende Kompetenz der römischen Kleruskongregation besser zu verstehen und einzuordnen, verweise ich auf die am 15. Juli 2010 erschienene und von mir übersetzte rechtsgeschichtliche Hinführung zu den Normen des Motu Proprio "Sacramentorum sanctitatis tutela" (2001) und zitiere daraus den folgenden Abschnitt: "Im Jahr 1994 gewährte der Heilige Stuhl den Bischöfen der Vereinigten Staaten ein Indult: das Alter zur Definition der kirchenrechtlichen Straftat sexuellen Mißbrauchs eines Minderjährigen wurde auf 18 Jahre erhöht. Außerdem wurde die Zeit der Verjährung auf eine Periode von zehn Jahren erweitert, zu berechnen ab der Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers. Die Bischöfe wurden ausdrücklich angewiesen, die kirchenrechtlichen Prozesse in den Diözesen durchzuführen. Die Berufungen wurden der Rota Romana vorbehalten, und die Verwaltungsrekurse der Kongregation für den Klerus. Während dieser Zeit (1994 - 2001) erwähnte man die alte Kompetenz des Heiligen Offiziums für diese Fälle überhaupt nicht. Das Indult des Jahres 1994 für die Vereinigten Staaten wurde dann im Jahre 1996 auf Irland ausgedehnt. In der Zwischenzeit wurde die Frage der speziellen Vorgehensweisen in Fällen sexuellen Mißbrauchs an der Römischen Kurie diskutiert. Schließlich entschied Papst Johannes Paul II., den von einem Kleriker verübten sexuellen Mißbrauch einer unter 18jährigen minderjährigen Person in die neue Liste der der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehaltenen kirchenrechtlichen Straftaten einzubeziehen. Die Verjährung für diese Fälle wurde auf 10 Jahre festgelegt, von der Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers an. Das neue Gesetz, ein Motu proprio mit dem Titel 'Sacramentorum sanctitatis tutela' wurde am 30. April 2001 promulgiert. Ein von Joseph Kardinal Ratzinger und vom Erzbischof Tarcisio Bertone - Präfekt und Sekretär der Kongregation für die Glaubenslehre - unterzeichneter Brief wurde am 18. Mai 2001 an alle katholischen Bischöfe gesendet. Der Brief informierte die Bischöfe über das neue Gesetz und die neuen Vorgehensweisen, welche die Instruktion 'Crimen Sollicitationis' ersetzten." Auf das somit in den soeben angegebenen Zeitraum 1994 - 2001 hineinfallende von mir oben übersetzte problematische Schreiben des damaligen Apostolischen Nuntius von Irland wird naturgemäß in dem neuen, 421 Seiten umfassenden Bericht über die Behandlung von Beschwerden wegen von katholischen Priestern begangenen sexuellen Mißbrauchs aus Irland schon zu Beginn Bezug genommen. Möglicherweise werde ich nach dem Ende der Lektüre dieses Berichtes und im Blick auf diesbezüglich bereits zwei bekannte Schreiben der Kleruskongregation aus den Jahren 1997 - 2001 zum ergänzenden Ergebnis kommen, daß der gelungene Hirtenbrief des Papstes an die Kirche von Irland diesen Aspekt der Unterstützung bzw. Behinderung durch ein Dikasterium des Heiligen Stuhles noch nicht enthalten konnte, aber von den nunmehr klarer vorliegenden Fakten her enthalten hätte müssen (vgl. meinen Kommentar "Papst Benedikt hat für die Opfer das Kirchenrecht gerettet".) Man kann dem seligen Papst Johannes Paul II. und dem damaligen Joseph Kardinal Ratzinger, dem heutigen Papst Benedikt XVI., nur danken, daß die Kompetenzen innerhalb der römischen Kurie aufgrund all dieser Erfahrungen neu geordnet wurden. (Und so kam es offenbar auch nicht mehr zu den im obigen Schreiben des irischen Nuntius angekündigten Weisungen der Kleruskongregation, sondern vielmehr zu der vom seligen Johannes Paul II. neu geordneten Gesetzeslage mit den Kompetenzen der Glaubenskongregation unter Kardinal Ratzinger.) Es hätte also durchaus ein kritischer Blick auf ein Dikasterium der Römischen Kurie in einem eigenen Abschnitt des epochalen päpstlichen Hirtenbriefes an die Iren behandelt werden können, und so trifft politische Kritik aus Irland mit dem heutigen Papst eindeutig den Falschen, ganz zu schweigen von absurden illegalen Forderungen nach der fallweise Abschaffung des Beichtgeheimnisses, welches aus keinem Grund jemals gebrochen werden darf, selbst wenn es neue staatliche Gesetze befehlen würden. Der neue irische Mißbrauchsreport enthält eine Fülle wertvoller Beobachtungen und kann zur Lektüre nur empfohlen werden, und - das ist wichtig! - er hält schon zu Beginn fest, daß die kirchliche Gesetzgebung im Falle ihrer Beachtung schon im Untersuchungszeitraum die im Bistum Cloyne aufgetretenen Behandlungsmängel bei Beschwerden verhindert hätte. Zunächst also ein paar erste Zitate aus dem Report: "The Dublin Archdiocese Commission of Investigation was established in March 2006 to report on the handling by Church and State authorities of a representative sample of allegations and suspicions of child sexual abuse against clerics operating under the aegis of the Archdiocese of Dublin over the period 1975 - 2004. The report of the Commission was published (with some redaction as a result of court orders) in November 2009. Towards the end of its remit, on 31 March 2009, the Government asked the Commission to carry out a similar investigation into the Catholic Diocese of Cloyne (...) During the Cloyne investigation the Commission examined all complaints, allegations, concerns and suspicions of child sexual abuse by relevant clerics made to the diocesan and other Catholic Church authorities and public and State authorities in the period 1 January 1996 – 1 February 2009 (...) It is important to emphasise that it was not the function of the Commission to establish whether or not child sexual abuse actually took place but rather to record the manner in which complaints were dealt with by Church and State authorities (...) Despite Bishop Magee’s stated position on the implementation of the Framework Document, the reality is that the guidelines set out in that document were not fully or consistently implemented in the Diocese of Cloyne in the period 1996 to 2009. The primary responsibility for the failure to implement the agreed procedures lies with Bishop Magee (...) Bishop Magee was the head of the diocese and cannot avoid his responsibility by blaming subordinates whom he wholly failed to supervise (...) The greatest failure by the Diocese of Cloyne was its failure to report all complaints to the Gardaí. Between 1996 and 2005, there were 15 complaints which very clearly should have been reported by the diocese to the Gardaí (...) He [= vicar general] failed to understand that the requirement to report was for the protection of other children (...) The Commission considers that reporting in relation to deceased priests is important for a number of reasons but mainly because it may help to validate other complainants." (S. E. John Magee SPS war von 1987 - 2010 Diözesanbischof von Cloyne.) Zu dem auf die Diözese Cloyne bezogenen Bericht nimmt auch der Direktor von Radio Vatikan, P. Federico Lombardi, Stellung: Der Bericht der irischen Untersuchungskommission über die Fälle des von Mitgliedern des Klerus begangenen Mißbrauchs Minderjähriger in der Diözese Cloyne, der am 13. Juli 2011 veröffentlicht wurde, hat - so wie jener über die Erzdiözese Dublin, der diesem vorausgegangen war - ein weiteres Mal die Schwere der begangenen Taten ins Blickfeld gerückt, dieses Mal auch für einen relativ aktuellen Zeitraum. Die vom neuen Bericht zur Prüfung gesichtete Zeitspanne reicht in der Tat vom 1. Januar 1996 bis zum 1. Februar 2009. Die irischen Autoritäten haben durch den Nuntius eine Kopie des Berichts nach Rom weitergeleitet, verbunden mit der Bitte um eine Reaktion von Seiten des Heiligen Stuhles; man muß also damit rechnen, daß dieser seine Kommentare und seine Antworten in den angemessenen Formen und Zeiträumen geben wird. Unsererseits halten wir es jedenfalls für opportun, einige Überlegungen zum Bericht und sein Echo zum Ausdruck zu bringen: Überlegungen, die jedoch – wie soeben gesagt - in keiner Weise die offizielle Antwort des Heiligen Stuhles darstellen. Zunächst erscheint es uns nötig, die intensiven Gefühle des Schmerzes und der Mißbilligung in Erinnerung zu rufen und zu erneuern, die der Papst aus Anlaß seines Treffens mit den Bischöfen Irlands zum Ausdruck brachte, die am 11. Dezember 2009 in den Vatikan gerufen worden waren, um eben im Lichte des damals frisch erschienenen Berichtes über die Erzdiözese Dublin gemeinsam der schwierigen Situation der Kirche in Irland zu begegnen. Dabei sprach der Papst offen von "Erschütterung und Scham" wegen "der abscheulichen Verbrechen". Es ist daran zu erinnern, daß der Papst eben dann in Folge dieses und eines weiteren Treffens (am 15. und 16. Februar 2010) seinen bekannten und umfassenden Hirtenbrief an die Katholiken Irlands veröffentlicht hat, nämlich am nachfolgenden 19. März 2010, in dem sich die stärksten und aussagekräftigsten Aussagen der Teilhabe an den Leiden der Opfer und ihrer Familien finden, aber auch Aussagen der Erinnerung an die schreckliche Verantwortung der Schuldigen und der Verfehlungen von Verantwortlichen der Kirche in ihren Aufgaben der Leitung und Beaufsichtigung. Eine der konkreten Handlungen im Gefolge des päpstlichen Hirtenbriefes ist die Apostolische Visitation der Kirche in Irland, die sich auf die Visitationen der vier Erzdiözesen, der Seminare und der religiösen Kongregationen bezieht und deren Resultate sich in einem fortgeschrittenen Stadium des Studiums und der Bewertung befinden. Es ist daher richtig, den vom Heiligen Stuhl bei der wirksamen Ermutigung und Unterstützung aller Bemühungen der Kirche in Irland gezeigten entschiedenen Einsatz anzuerkennen für die "Heilung und die Erneuerung", die notwendig sind, um die mit dem dramatischen Übel der gegenüber Minderjährigen verübten sexuellen Mißbräuche verbundenen Krise definitiv zu überwinden. Genauso richtig ist es, auch den vom Heiligen Stuhl gezeigten Einsatz auf der normativen Ebene anzuerkennen, mit der Klärung und Erneuerung der kirchenrechtlichen Normen betreffend den Bereich der gegenüber Minderjährigen verübten sexuellen Mißbräuche. Bekanntlich waren dabei fundamentale Etappen das Motu proprio aus dem Jahre 2001, die Vereinheitlichung der Kompetenzen bei der Kongregation für die Glaubenslehre und die nachfolgenden Aktualisierungen bishin zur Promulgation der neu formulierten Normen im Juli 2010. Was die entferntere Vergangenheit betrifft, so hat in diesen Tagen ein Brief aus dem Jahre 1997 [siehe oben!], also von vor 14 Jahren, besondere Resonanz gefunden, der nämlich in dem neuen Bericht wiedergegeben ist, aber schon im Januar 2010 publiziert worden war. Dieser vom damaligen Nuntius in Irland an die Bischofskonferenz adressierte Brief, mit dem auf Basis der von der Kongregation für den Klerus erhaltenen Anweisungen hervorgehoben wurde, daß das Dokument "Child Sexual Abuse: Framework for a Church Response" ("Kindesmißbrauch: Grundrahmen für eine Antwort der Kirche“) zu Einwendungen führte, weil es Aspekte enthielt, deren Übereinstimmung mit der universalen kirchenrechtlichen Gesetzgebung in Frage stand. Mit Recht darf erinnert werden, daß dieses Dokument nicht als offizielles Dokument der Bischofskonferenz an die Kongregation übersandt worden war, sondern als "Report of the Irish Catholic Bishops’ Advisory Committee on Child Sexual Abuse by Priests and Religious“ („Bericht des Beirates der irischen katholischen Bischöfe betreffend sexuellen Kindesmißbrauch durch Priester und Ordensleute“) und in seiner Einleitung festhielt: "Dieses Dokument ist weit entfernt davon, das letzte Wort dafür zu sein, wie die Fragen gelöst werden, die gestellt wurden." Daß die Kongregation dazu Einwände präsentierte, war daher verstehbar und legitim, wenn auch die Kompetenz Roms berücksichtigt wird, was die kirchlichen Gesetze betrifft. Und auch wenn man über die Angemessenheit der damaligen römischen Intervention im Verhältnis zur Schwere der irischen Situation diskutieren kann, gibt es keinen Grund, diesen Brief als Absicht zur Vertuschung der Mißbrauchsfälle zu interpretieren. In Wirklichkeit warnte man vor dem Risiko, daß Maßnahmen getroffen würden, die sich später aus dem Blickwinkel des Kirchenrechtes als anfechtbar oder ungültig erwiesen und so genau das Ziel wirksamer Bestrafungen zunichte machen würden, was sich die irischen Bischöfe aber vorgenommen hatten. Gleichzeitig ist in dem Brief absolut nichts enthalten, was wie eine Einladung zur Mißachtung der staatlichen Gesetze klingt. Im selben Zeitraum drückte sich der damaligen Präfekt der Kongregation für den Klerus, Darío Kardinal Castrillón Hoyos, beim Treffen mit den irischen Bischöfen so aus: "Die Kirche darf durch ihre Hirten in absolut keiner Weise den legitimen Weg der staatlichen Gerechtigkeit behindern, während sie gleichzeitig die regulären kirchenrechtlichen Verfahren einleitet" (Rosses Point, Sligo, 12. November 1998). Die Einwände, auf die sich der Brief betreffend die verpflichtende Anzeige bei den staatlichen Autoritäten ("mandatory reporting”) bezog, richteten sich gegen kein solches staatliches Gesetz, weil dieses in Irland damals nicht existierte (und die Vorschläge, es einzuführen, waren aus verschiedenen Gründen im selben staatlichen Bereich Diskussionsgegenstand). Deshalb erweist sich die Schwere gewisser an den Vatikan gerichteter Kritiken als merkwürdig, als ob der Heilige Stuhl schuldig wäre, solchen Vorschriften keine kirchenrechtliche Verbindlichkeit gegeben zu haben, für welche ein Staat keine Notwendigkeit sah, die zivilrechtliche Verbindlichkeit zu verleihen! Beim Anrechnen schwerwiegender Verantwortlichkeit dem Heiligen Stuhl gegenüber für das, was in Irland passiert ist, scheinen im übrigen solche und ähnliche Anschuldigungen weit über das hinauszugehen, was im Bericht selbst behauptet wird (der bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten ausgeglichenere Töne verwendet), und zeigen das Unwissen darüber, was der Heilige Stuhl im Laufe der Jahre effektiv getan hat, um zur wirksamen Bewältigung des Problems beizutragen. Zusammengefaßt: so wie es verschiedene irische Bischöfe erklärt haben, zeigt die Veröffentlichung des Berichtes über die Diözese Cloyne eine neue Etappe des langen und mühsamen Weges der Suche nach der Wahrheit, der Buße und Reinigung, der Heilung und Erneuerung der Kirche in Irland, der gegenüber sich der Heilige Stuhl überhaupt nicht fremd fühlt, sondern an ihr teilhat mit Solidarität und mit dem Einsatz auf verschiedene Weisen, an die wir soeben erinnert haben. [ENDE DER ÜBERLEGUNGEN VON P. LOMBARDI.] Sobald auch ich den ganzen Report gelesen habe, werde ich möglicherweise noch auf einzelne Aspekte verweisen, die bisher noch nicht umfassend diskutiert worden sind. In diesem Zusammenhang erinnere ich auch an das Schreiben des Präfekten der Glaubenskongregation vom 3. Mai 2011, u. a. betreffend Präventionsmaßnahmen gegen sexuellen Mißbrauch. So verbleibe ich mit herzlichen Wünschen für diese neue Woche Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik Comments
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Aufgrund verschiedener Anfragen hat die Deutsche Bischofskonferenz am vergangenen Herz-Jesu-Freitag, dem 5. August 2011, die Pressemeldung Nr. 111 herausgegeben, die ich übernehme, weil damit grundlegende Sorgen verschiedener katholischer Priester und Diakone zu einem der beiden beschlossenen Forschungsprojekte zur Aufarbeitung sexuellen Mißbrauchs an Minderjährigen im kirchlichen Bereich geklärt sind:
Gemeinsame Erklärung des Sekretärs der Deutschen Bischofskonferenz, P. Dr. Hans Langendörfer SJ, und des Direktors des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) e.V., Prof. Dr. Christian Pfeiffer Am 13. Juli 2011 wurden zwei vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz beschlossene Forschungsprojekte zur wissenschaftlichen Aufarbeitung von Fällen sexuellen Mißbrauchs im kirchlichen Bereich der Öffentlichkeit vorgestellt. Von verschiedenen Seiten gibt es Anfragen, ob bei ihrer Durchführung dem Schutz personenbezogener Daten angemessen Rechnung getragen werde. Die Forschungsprojekte wurden von den deutschen Bischöfen auf den Weg gebracht, um die Aufarbeitung von Fällen sexuellen Mißbrauchs zu vervollständigen und vor allem die Prävention weiter verbessern zu können. Die Forschungsarbeit bringt selbstverständlich keinen Generalverdacht gegen die Priester in unseren Bistümern zum Ausdruck, die in ihrer ganz überwältigenden Mehrheit ihrer Sendung und Arbeit vorbildlich entsprechen. Aufgrund von Irritationen hinsichtlich des Umgangs mit daten- und personenschutzrechtlichen Fragen ist es unser Anliegen, die Eckpunkte des gemeinsam entwickelten Datenschutzkonzepts unter Bezug auf unsere Presseerklärung vom 13. Juli 2011 http://www.dbk.de/presse/details/?presseid=1876&cHash=795764615f442c50943978e6bfa91c1a klar zu stellen: 1. Die Sichtung aller Personalakten erfolgt durch ein örtliches bistumsinternes Archivrechercheteam. Das Team wird vom Generalvikar des jeweiligen (Erz-)Bistums geleitet. Ihm gehört auch ein besonders geschulter externer Jurist an, der in Abstimmung mit dem jeweiligen (Erz-)Bistum vom KFN beauftragt wird. 2. Dem KFN wird bei der Erhebung der Daten aus daten- und personenschutzrechtlichen Gründen keinerlei direkter Einblick in Personalakten gewährt. Ausschließlich in den Fällen, in denen sich Angaben im Sinne des Forschungsziels finden, erfolgt vor Ort eine Auswertung der Akte mittels eines Erhebungsbogens durch die externen Juristen. Es werden keine Akten nach außen weitergegeben. 3. Die Aktenanalysebögen werden anonymisiert und codiert an das KFN weitergeleitet, das heißt, sie enthalten weder Namen noch Wohnorte und nur einen codierten Bistumsbezug. 4. Die externen Juristen müssen eine Datenschutzerklärung unterzeichnen, in der sie u. a. versichern, daß sie keinerlei aus den Akten zur Kenntnis gelangte Informationen an Dritte weiterleiten. Im Falle einer Zuwiderhandlung machen sie sich strafbar. Das Forschungsprojekt entspricht dem allgemeinen daten- und personenschutzrechtlichen Standard bei wissenschaftlichen Forschungsprojekten. Das beschriebene Verfahren trägt unter Beachtung des Datenschutzes sowohl dem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn als auch der Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Priester Rechnung. [ENDE DER PRESSEMELDUNG NR. 111] |
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Wie bereits in meinem Blogeintrag vom 17. Juli 2011 nachlesbar, wurde aufgrund der Bitte der irischen Regierung eine offizielle Antwort des Heiligen Stuhles zum Cloyne Report angekündigt, die heute veröffentlicht wurde und am heutigen Morgen von Untersekr
Tracked: Sep 05, 07:49