Monday, February 9. 2015
Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare
Comments (0) Trackbacks (0) DIE VON PAPST FRANZISKUS GESCHAFFENE PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DEN SCHUTZ DER MINDERJÄHRIGEN ARBEITET
Aufgrund der ersten Presseerklärung der nunmehr voll besetzten (17 Mitglieder) und aktiven Päpstlichen Kommission für den Schutz der Minderjährigen biete ich heute, am Gedenktag der seligen Augustinerin Anna Katharina Emmerich, eine Aktualisierung zur reichhaltigen Arbeit der Katholischen Kirche auf dem Sektor der Prävention und Strafverfolgung innerkirchlicher Täter betreffend sexuellen Missbrauch. Seine Heiligkeit Papst Franziskus hat den Weg seiner Vorgänger konsequent fortgesetzt und sogar noch entschieden verstärkt. Schon vor einem Jahr, nämlich am 16. Januar 2014, konnte der Heilige Stuhl somit glaubwürdig auf seinen Einsatz betreffend die Konvention für die Rechte der Kinder hinweisen (vgl. die Präsentation von Erzbischof Silvano Maria Tomasi in Genf und die Erklärung von Direktor Pater Federico Lombardi SJ aus diesem Anlass). Bei der 65. Sitzung des Komitees für die Rechte des Kindes erklärte Erzbischof Tomasi zunächst unter Bezugnahme auf das John Jay College Research Team, The Causes and Context of Sexual Abuse of Minors by Catholic Priests in the United States, 1950 - 2010, Washington D.C, 2011, dass unter den weltweit angesehensten Berufen Missbrauchstäter zu finden seien, und "am meisten zu bedauern, Mitglieder des Klerus und anderes Kirchenpersonal eingeschlossen." (Alle Übersetzungen in diesem Blogeintrag stammen jeweils von mir selbst, sei es aus dem Englischen, sei es aus dem Italienischen.) Im Blick auf diese Wirklichkeit habe der Heilige Stuhl Programme und Vorgehensweisen entwickelt, um den Missbrauch zu eliminieren und mit den entsprechenden staatlichen Behörden zusammenzuarbeiten. "Der Heilige Stuhl ist auch engagiert, den Missbrauchsopfern aufmerksam zuzuhören und den Auswirkungen zu begegnen, die solche Situationen auf Überlebende des Missbrauchs und auf deren Familien haben. Die große Mehrheit des Kirchenpersonals und der Institutionen auf lokaler Ebene hat ein breitgefächertes Angebot des Dienstes für Kinder angeboten, und sie setzen damit fort, indem sie diese ausbilden, ihre Familien unterstützen und auf ihre physischen, emotionalen und geistlichen Bedürfnisse eingehen. Ungeheuerliche Missbrauchsverbrechen gegen Kinder wurden korrekterweise gerichtlich behandelt und von den zuständigen staatlichen Behörden in den betreffenden Ländern bestraft."
Zur umfassenden Antwort des Heiligen Stuhles gegenüber dem Phänomen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen sagte Erzbischof Tomasi weiter: "Auf der Ebene des Heiligen Stuhles als des Souveräns des Staates der Vatikanstadt fiel die Antwort auf den sexuellen Missbrauch gemäß seiner direkten Verantwortung über das Territorium des Staates der Vatikanstadt aus. Diesbezüglich wurde eine Sondergesetzgebung in Kraft gesetzt, um internationale rechtliche Verpflichtungen zu integrieren, und diese Gesetze betreffen den Staat und seine sehr kleine Bevölkerung." Hier erkennt der Leser auch sehr schön, dass nicht das Territorium des Vatikanstaates Völkerrechtssubjekt oder ein selbständiger Staat ist, sondern einzig der Vatikan selbst, also der Heilige Stuhl und damit der Papst in Person (als einzige natürliche Person der Welt) ist Völkerrechtssubjekt. Erzbischof Tomasi führte somit präzise aus, wo genau welche Verantwortung gegeben ist. Für das Territorium verwies der Erzbischof auf das Gesetz des Staates der Vatikanstadt Nr. VIII vom 11. Juli 2013, das ergänzende Normen zu den Strafgesetzsachen enthalte, und auf das Gesetz Nr. IX vom selben 11. Juli 2013, das wiederum Ergänzungen zum Strafgesetzbuch und zum Strafverfahren mit sich gebracht hatte. Darunter fallen aber nicht nur "Beamte" auf dem Territorium des Staates der Vatikanstadt, sondern z. B. auch diplomatisches Personal in den Botschaften (Nuntiaturen) des Heiligen Stuhles auf der ganzen Welt. Und so führte Erzbischof Tomasi weiter aus, dass der Heilige Stuhl auf internationaler Ebene schon 1990 durch die Ratifizierung des "Übereinkommen über die Rechte des Kindes" (Kinderrechtskonvention) eine konkrete Handlung gesetzt hatte. Wie Pater Lombardi diesbezüglich erinnert, war der Vatikan damit am 20. April 1990 einer der allerersten Völkerrechtssubjekte, und er schloss dabei den von ihm abhängigen Kleinstaat ein. Am 24. Oktober 2001 schloss sich der Heilige Stuhl dann noch dem Zusatzprotokoll über Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie (als 11. unterzeichnetes Völkerrechtssubjekt) und ebenso jenem gegen Kinder in bewaffneten Konflikten an (als 7. unterzeichnetes Völkerrechtssubjekt). Der Vatikan fördere und unterstütze diese internationalen Instrumente. Gleichzeitig habe der Heilige Stuhl als Zentralorgan der Katholischen Kirche Richtlinien ausgegeben, um die Arbeit der lokalen Teilkirchen zu erleichtern, was die Entwicklung wirksamer Maßnahmen innerhalb der jeweiligen Jurisdiktion in Übereinstimmung mit der kirchenrechtlichen Gesetzgebung betrifft. Völkerrechtlich agieren jedoch nicht die Katholische Kirche oder ihre Teilkirchen, sondern einzig und alleine der Heilige Stuhl, und nur von ihm abhängig der Staat der Vatikanstadt. Deshalb muss an dieser Stelle auch mit Pater Lombardi betont werden, dass die regierenden Bischöfe und höheren Oberen nicht einfach als Delegierte des Papstes agieren. Aus diesem Grund können bei Unterscheidung der rechtlichen Ebenen Fragen zu spezifischen Missbrauchsfällen in katholischen Institutionen verschiedener Länder (Pater Lombardi gibt das Beispiel Irland oder die von den "Legionären Christi" geleiteten Werke) nicht auf Basis der Kinderrechtskonvention gestellt werden. Hier sind die betreffenden Staaten mit ihren Gesetzgebungen selbst zu sehen, und analog dazu - so Pater Lombardi - sei der Heilige Stuhl auch nicht durch die Kinderrechtskonvention verpflichtet, auf Informationsbitten betreffend die kirchenrechtlichen Vorgehensweisen einzugehen. Leser meines Blogbuches wissen, dass entsprechende Informationen der Kirche durch das naturrechtlich zu gewichtende Transparenzprinzip motiviert sein müssen. Sieben Schlüsselprinzipien benennt Erzbischof Tomasi, die der Heilige Stuhl auf allen Ebenen in Übereinstimmung mit dem Internationalen Recht und mit dem Naturrecht verfolgt, nämlich: "1) das Kind hat ein angeborenes Recht als menschliches Wesen und als menschliche Person vom Augenblick der Empfängnis bis zum natürlichen Tod; 2) die Rechte und Pflichten der Kinder müssen im Kontext der Familie betrachtet werden; 3) die volle Achtung der Rechte und Pflichten der Kinder erfordert den besonderen Schutz und die spezielle Förderung der Rechte und Pflichten der Familien; 4) das Wohlergehen des Kindes ist die primäre Verantwortung seiner/ihrer Eltern und der Familie; und 5) hat das Kind Rechte und Pflichten im Hinblick auf den Schutz seines/ihres eigenen Lebens, und Eltern haben parallel dazu Pflichten und Rechte, das Leben des Kindes von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod zu schützen; 6) das Kind hat ein Recht und eine Pflicht, erzogen zu werden, und die Eltern haben parallel dazu Pflichten und Rechte zur Erziehung des Kindes; und 7) hat das Kind Rechte und Pflichten betreffend die Religionsfreiheit, unter Berücksichtigung der Pflichten und Rechte der Eltern, ihr Kind gemäß der eigenen moralischen und religiösen Überzeugungen zu erziehen." Bevor wir nun abschließend zum ganz aktuellen Papstbrief kommen, schulde ich aber noch die Übersetzung der letzten Ergänzung der Missbrauchsbestimmungen in der Katholischen Kirche vom 3. November 2014 (Prot.-Nr. 62.411, in Rechtskraft seit 11. November 2014), wobei die Form des Erlasses dieses allgemeinen Ausführungsdekretes (vgl. can. 31 § 1 CIC) zur genaueren Gesetzesanwendung (inbesondere zu Art. 27 SST) nichts Neues ist, sondern vielmehr ein üblicher Vorgang, was auch leicht am Anmerkungsapparat der geltenden Bestimmungen gemäß "Sacramentorum Sanctitatis Tutela" erkennbar ist. Hier also meine deutsche Übersetzung aus dem Italienischen: "RESCRIPTUM EX AUDIENTIA SS.MI" ÜBER DIE EINRICHTUNG EINES KOLLEGIUMS INNERHALB DER KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER [AN DIE ORDENTLICHE VERSAMMLUNG GERICHTETEN] REKURSE VON GEISTLICHEN BETREFFEND DIE DELICTA GRAVIORA [SCHWERWIEGENDEREN STRAFTATEN]: Das Motu Proprio Sacramentorum Sanctitatis Tutela (SST) vom 30. April 2001, das am 21. Mai 2010 auf den neuesten Stand gebracht wurde, definiert, welche Delikte in die unmittelbare Kompetenz der Kongregation für die Glaubenslehre (vgl. Artikel 1 - 6) fallen, gemäß Artikel 52 der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus. Zur Beurteilung der oben genannten Delikte bedient sich die Kongregation für die Glaubenslehre des Strafprozesses, sei es gerichtlich, sei es auf dem Verwaltungsweg (vgl. Art. 21 § 1 und § 2, Nr. 1 SST), wobei für die schwersten Fälle die Möglichkeit besteht, sie unmittelbar der Entscheidung des Papstes anheimzustellen (vgl. Art. 21 § 2, Nr. 2 SST). Was die Delikte gegen den Glauben angeht, ist vereinbart, dass die Kompetenz in erster Instanz beim Ordinarius oder Hierarchen liegt (vgl. Art. 2 § 2 SST). Aufgrund der Anzahl der Rekurse und der Notwendigkeit, eine schnellere Prüfung derselben zu garantieren, hat nach eingehender Überlegung in der dem unterzeichneten Kardinalstaatssekretär am 3. November 2014 gewährten Audienz der Heilige Vater Franziskus angeordnet wie folgt: 1. wird im Innern der Kongregation für die Glaubenslehre ein besonderes Kollegium errichtet, bestehend aus sieben Kardinälen oder Bischöfen, die sowohl Mitglieder des Dikasteriums als auch Nichtangehörige sein können; 2. der Präsident und die Mitglieder des genannten Kollegiums werden vom Papst ernannt; 3. das Kollegium ist eine Instanz, der sich die Ordentliche Versammlung (Feria IV) der Kongregation zur höheren Effizienz bei der Prüfung der in Art. 27 SST erwähnten Rekurse bedient, ohne dass ihre diesbezüglichen Kompetenzen verändert werden, wie sie im selben Art. 27 SST festgeschrieben sind; 4. wenn der Täter bischöflicher Würde ist, wird sein Rekurs von der Ordentlichen Versammlung geprüft, die auch besondere Fälle für den Papst entscheiden kann. Außerdem können ihr weitere Fälle nach dem Urteil des Kollegiums unterbreitet werden. 5. es wird die Sorge des Kollegiums sein, die Ordentliche Versammlung über die eigenen Entscheidungen regelmäßig zu informieren; 6. eine geeignete interne Ordnung wird die Arbeitsweisen des Kollegiums bestimmen. Der Heilige Vater hat angeordnet, dass das vorliegende allgemeine Ausführungsdekret durch die Veröffentlichung in "L'Osservatore Romano" promulgiert werde, am 11. November 2014 in Kraft trete und nachfolgend im offiziellen Publikationsorgan Acta Apostolicae Sedis veröffentlicht werde. Aus dem Vatikan am 3. November 2014 + Pietro Kardinal Parolin Staatssekretär [ENDE MEINER ÜBERSETZUNG DER EINFÜHRUNG EINES PRÜFUNGSKOLLEGIUMS INNERHALB DER GLAUBENSKONGREGATION BEI REKURSEN.] Erst vor knapp drei Wochen wurde das in meiner Übersetzung benannte Kollegium von Seiner Heiligkeit Papst Franziskus besetzt, nämlich am 21. Januar 2015. Mit dem Präsidenten, dem bekannten Auxiliarbischof Charles Jude Scicluna (aus Malta), sind es also nun tatsächlich sieben Mitglieder, und außerdem sind auch zwei Ersatzmitglieder vom Heiligen Vater ernannt worden. Die interne Ordnung für das Kollegium ist mir noch nicht bekannt, soferne sie schon erlassen wäre. In Fortsetzung der soeben angebotenen Übersetzung des neuen allgemeinen Ausführungsdekretes und aller meiner Blogeinträge zu einigen wichtigen Dokumenten und Fortschritten der Katholischen Kirche in ihrem universalen Kampf gegen den sexuellen Missbrauch - auch und besonders in den eigenen Reihen - biete ich also nun noch eine eigene deutsche Übersetzung des sehr wichtigen Briefes Seiner Heiligkeit Papst Franziskus vom Festtag der Darstellung des Herrn 2015 (2. Februar) an die Vorsitzenden der katholischen Bischofskonferenzen und an die Oberen der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften apostolischen Lebens auf der ganzen Welt, was die Päpstliche Kommission für den Schutz der Minderjährigen betrifft. Dieser Brief war ja der Anlass des ganzen hier angebotenen Blogeintrages, um den Lesern und Leserinnen zu zeigen, wie kontinuierlich die Katholische Kirche weltweit die Sorge der Missbrauchsprävention fortentwickelt: BRIEF DES HEILIGEN VATERS AN DIE PRÄSIDENTEN DER BISCHOFSKONFERENZEN UND AN DIE OBEREN DER INSTITUTE DES GEWEIHTEN LEBENS UND DER GESELLSCHAFTEN APOSTOLISCHEN LEBENS ÜBER DIE PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DEN SCHUTZ DER MINDERJÄHRIGEN: Im März des letzten Jahres habe ich die Päpstliche Kommission für den Schutz der Minderjährigen errichtet, die bereits im Dezember 2013 vorangekündigt worden war, und zwar mit der Absicht, Vorschläge und Initiativen anzubieten, die auf die Verbesserung der Normen und Vorgehensweise zum Schutz aller Minderjährigen und der verwundbaren Erwachsenen abzielen. Zur Teilhabe daran habe ich hoch qualifizierte Persönlichkeiten berufen, die für ihren Einsatz auf diesem Gebiet bekannt sind. Im darauf folgenden Juli (2014) gab mir die Begegnung mit einigen Personen, die von Priestern sexuellen Missbrauch erlitten hatten, die Gelegenheit, direkter und erschütterter Zeuge der Intensität ihrer Qualen und der Festigkeit ihres Glaubens zu sein. Dies hat mich in meiner Überzeugung weiter bestärkt, dass wir fortsetzen müssen, alles uns Mögliche zu tun, um das Übel sexuellen Missbrauchs gegen Minderjährige in der Kirche auszurotten und um einen Weg der Versöhnung und Heilung zugunsten jener zu eröffnen, die missbraucht worden sind. Aus diesen Gründen habe ich im vergangenen Dezember einige neue Kommissionmitglieder hinzugefügt, welche die Teilkirchen der ganzen Welt repräsentieren. Und in wenigen Tagen werden sich alle Mitglieder zum ersten Mal in Rom treffen. Auf diesem Hintergrund bin ich überzeugt, dass die Kommission ein neues und durchschlagendes Instrument sein wird können, um mir zu helfen, den Einsatz der ganzen Kirche zu beleben und zu fördern - auf den verschiedenen Ebenen: Bischofskonferenzen, Diözesen, Institute des geweihten Lebens und Gesellschaftlichen apostolischen Lebens usw. -, damit die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung des Schutzes der Minderjährigen und der verwundbaren Erwachsenen umgesetzt sowie gerechte und barmherzige Antworten gegeben werden. Die Familien müssen wissen, dass die Kirche keine Bemühungen scheut, um ihre Kinder zu beschützen, und sie haben das Recht, sich mit vollem Vertrauen an sie als ein sicheres Zuhause zu wenden. Deshalb kann keine wie auch immer geartete andere Form von Rücksichtnahmen einen Vorrang erhalten, wie zum Beispiel der Wunsch, den Skandal zu vermeiden, weil es nämlich absolut keinen Platz für jene im Dienstamt gibt, welche die Minderjährigen missbrauchen. Ebenso muss aufmerksam darauf geachtet werden, dass das von der Kongregation für die Glaubenslehre am 3. Mai 2011 herausgegebene Rundschreiben vollständig umgesetzt werde, welches dazu gedacht war, den Bischofskonferenzen zu helfen, Leitlinien für die Behandlung von Fällen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen durch Kleriker zu erstellen. Es ist wichtig, dass sich die Bischofskonferenzen eines Instrumentes zur regelmäßigen Prüfung der Normen und der Kontrolle ihrer Anwendung bedienen. Dem Diözesanbischof und den höheren Oberen kommt die Kontrollfunktion zu, ob in den Pfarreien und in den anderen Institutionen der Kirche die Sicherheit der Minderjährigen und der verwundbaren Erwachsenen garantiert werde. Als Ausdruck der Verpflichtung der Kirche, das Mitleid Jesu gegenüber jenen zu zeigen, die sexuellen Missbrauch erlitten haben, und auch gegenüber ihren Familien, werden die Diözesen und Institute des geweihten Lebens sowie die Gesellschaftlichen apostolischen Lebens aufgerufen, Programme pastoraler Hilfe zu ermitteln, die sich hinkünftig psychologischer und spiritueller Dienste bedienen können. Die Hirten und Verantwortlichen der religiösen Gemeinschaften sollen sich bereit halten für die Begegnung mit den Opfern und ihren Angehörigen: dabei handelt es sich um wertvolle Chancen, zuzuhören und all jene um Entschuldigung zu bitten, die gelitten haben. Aus allen diesen Gründen erbitte ich Eure volle und aufmerksame Zusammenarbeit mit der Kommission für den Schutz der Minderjährigen. Die Arbeit, die ich ihr anvertraut habe, beinhaltet die Hilfestellung für Euch und Eure Konferenzen betreffend die gegenüber dem sexuellen Missbrauch zu gebende Antwort, nämlich durch den gegenseitigen Austausch der am besten bewährten Vorgehensweisen ("prassi virtuose") und der Programme zur Erziehung, zur Weiterbildung und zum Unterricht. Der Herr Jesus flöße jedem von uns, den Dienern der Kirche, jene Liebe und jenen Vorrang für die Kleinen ein, die Seine Gegenwart unter den Menschen gekennzeichnet hat und die sich in eine besondere Verantwortung für das Wohl der Minderjährigen und der verwundbaren Erwachsenen übertrage. Die heiligste Maria, Mutter der Zärtlichkeit und der Barmherzigkeit, helfe uns, damit wir unserer Schuldigkeit großzügig und entschieden nachkommen, die Ungerechtigkeiten der Vergangenheit demütig anzuerkennen und wiedergutzumachen, und wir der Aufgabe immer treu bleiben, jene zu schützen, die Jesus in bevorzugter Weise liebt. Aus dem Vatikan am 2. Februar 2015, dem Fest der Darstellung des Herrn FRANCISCUS [ENDE MEINER ÜBERSETZUNG DES PAPSTBRIEFES AN DIE BISCHOFSKONFERENZEN UND ORDENSGEMEINSCHAFTEN ZUR MISSBRAUCHSKOMMISSION.] In diesem Papstbrief sind mit dem schönen Begriff "prassi virtuose" die "am besten bewährten Vorgehensweisen" angesprochen. In Italien bietet auf staatsrechtlicher Ebene der Oberste Rat für das Gerichtswesen (C.S.M. = il Consiglio Superiore della Magistratura) als autonome Disziplinierungsbehörde gegenüber den Richtern eine schöne Zusammenfassung vom 27. Juli 2010, was unter "prassi virtuose" verstanden werden kann. Mir gefällt dieser Begriff, weil er im Grunde und im jeweiligen Idealfall das am besten angewandte Naturrecht für den Prozess- und Methodik-Bereich anspricht. Ein Beispiel für Leitlinien habe ich in meinem Blogbuch gebracht. Erfreulicherweise berichtet der Erzbischof von Boston, Sean Patrick Kardinal O'Malley OFMCap, als Präsident der Päpstlichen Kommission für den Schutz der Minderjährigen nunmehr über die voll gegebene Handlungsfähigkeit derselben. Wir dürfen also erwarten, dass die Kommission demnächst auch auf der Internetseite des Heiligen Stuhles ihren prominenten Platz einnehmen wird. Wie Kardinal Seán übernehme auch ich das Vatikan-Video von der Pressekonferenz des 7. Februar 2015, wobei er dabei von Schwester Kayula Lesa aus Sambia und von Peter Saunders aus Südwest-London für die Hilsforganisation NAPAC flankiert wird: Demnach soll also jede Bischofskonferenz eine Kontaktperson benennen, damit eine ständige Kommunikation zwischen den Bischofskonferenzen und Ordensgemeinschaften und der nunmehr etablierten Päpstlichen Kommission gegen Missbrauch stattfinden kann. Durch die insgesamt 17 Mitglieder der Kommission sind alle Erdteile mit ihren Erfahrungen vertreten. Derzeit werden Seminare entwickelt zur Fortbildung des Kurienpersonals und der weltweit verstreuten Bischöfe betreffend den Schutz der anvertrauten Kinder, natürlich in Zusammenarbeit mit der Kongregation für die Bischöfe und mit der Kongregation für die Evangelisierung der Völker. Die Päpstliche Kommission bereitet auch Materialien für einen großen Gebetstag vor, der allen gewidmet ist, die durch sexuellen Missbrauch verletzt worden sind. Weiters sollen alle katholischen Spendenorganisationen angehalten werden, vor der Vergabe von Mitteln besondere Erfordernisse für den Schutz der Kinder zu verlangen. Wörtlich sagte der Kapuziner-Kardinal O'Malley: "Die Kommission etabliert im Moment eine Reihe von Arbeitsgruppen, um die Kompetenz einzelner abzurufen, die nicht Mitglieder sind, die uns aber wertvolle Hilfestellung geben können. Eine Arbeitsgruppe hat die Aufgabe erhalten, Überlebende zu erreichen, die durch ihre Mitwirkung zu unseren Bemühungen beitragen können, insbesondere was die Prävention und einige Richtlinien betrifft." Beten und handeln auch wir in den Anliegen dieser so wichtigen Päpstlichen Kommission, denn damit kann die Kirche nicht nur im deutschen und amerikanischen Sprachraum, sondern auf der ganzen Welt eine maßgebliche Vorreiterrolle zur Prävention sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und abhängiger Erwachsener einnehmen. Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik Trackbacks
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