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Wie Dein Sonntag, so Dein Sterbetag!" Der häufige Besuch der Heiligen Messe ist das wichtigste Liebeswerk, das wir für die Seelen der Verstorbenen tun können. Ebenso ist es ein unersetzlicher Liebesdienst, für die Seelen von Verstorbenen Messen zu bestellen, also Meßintentionen zu stiften. Und in diesen Tagen ist (wie in jedem Jahr) besonders auf die Möglichkeit aller vorbereiteten Katholiken zu verweisen, für die Seelen ihrer lieben Verstorbenen vom 1. bis 8. November inklusive täglich einen vollkommenen Nachlaß der zeitlichen Sündenstrafen gewinnen zu können, also einen vollkommenen Ablaß für die Armen Seelen, sodaß sich deren verdiente Fegefeuerzeit verkürzt oder diese ganz beendet wird durch volle Aufnahme der betreffenden unsterblichen Seele in die glückselige Gemeinschaft mit dem dreifaltigen Gott und Seinen Heiligen. Das Ablaßgewinnen kommt also - so können wir betreffend die Liebeserweise für die Seelen der Verstorbenen vereinfacht sagen - sogleich nach dem Besuch der Heiligen Messe und dem Stiften einer Meßintention.
Wie immer müssen die allgemeinen Ablaßbedingungen beachtet sein. Einen vollkommenen Ablaß können für die Armen Seelen jene Katholiken gewinnen, welche
1. gebeichtet haben (dabei genügt eine Beichte zur Gewinnung mehrerer Ablässe, etwa spätestens 20 Tage vorher
oder auch nachher, wenn keine schweren Sünden zu beichten wären), welche
2. auch in den kleinen Dingen die entschlossene Abkehr von jeder Sünde leben wollen, welche
3. pro vollkommenem Ablaß die Heilige Kommunion würdig empfangen, welche
4. pro vollkommenem Ablaß ein (frei wählbares) Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters verrichten und welche
5. eben das mit dem Ablaß belohnte Werk verrichten, nämlich in der hier uns interessierenden Weise durch den andächtigen Besuch unseres oder eines anderen Friedhofes und damit verbundenem Gebetsgedenken für die Seelen der Verstorbenen, also ganz einfach: von 1. bis 8. November inklusive wird der andächtige Friedhofsbesuch täglich mit einem vollkommenen Ablaß belohnt, der nur den Seelen der Verstorbenen zugewendet werden kann.
Darüber hinaus gibt es auch die alternative Ablaßgewinn-Möglichkeit für 1. oder 2. November, nämlich entweder am 1. November ab 12 Uhr oder am 2. November bis Mitternacht eine öffentliche Kirche fromm zu besuchen und dort ein Vater unser und ein Glaubensbekenntnis zu beten. Dieser Ablaß kann in vielen Diözesen unter Zustimmung des Diözesanbischofs auch am vorhergehenden oder darauffolgenden Sonntag noch gewonnen werden. Idealerweise gewinnt man also von 1. bis 8. November den vollkommenen Ablaß täglich für die Armen Seelen z. B. durch andächtigen Friedhofsbesuch mit Gebet.
Zu erinnern ist auch daran, daß jeder andere täglich einmal gewinnbare vollkommene Ablaß immer an die Verstorbenen geschenkt werden kann, wenn man ihn nicht selbst gewinnen möchte oder z. B. seine Vermittlung der allerseligsten Jungfrau Maria an die bedürftigsten Armen Seelen überläßt. Ein vollkommener Ablaß kann z. B. täglich durch das (gemeinsame) Beten von fünf Rosenkranzgesätzen (der zwanzig kirchlich approbierten) oder durch eine halbstündige Anbetung des Allerheiligsten Sakramentes des Altares (besonders im laufenden Jahr der Heiligsten Eucharistie zu empfehlen!) gewonnen werden. Und außerhalb des Zeitraumes vom 1. bis zum 8. November wird der fromme Friedhofsbesuch mit einem Teilablaß für die Seelen der Verstorbenen belohnt (
Voraussetzung ist aber bei allen Ablässen, welche die Kirche aus dem Schatz der Verdienste Christi, Mariens und der Heiligen schöpft, immer die Absicht, sie auch gewinnen zu wollen), aber auch Laudes und Vesper für die Verstorbenen sowie der Gebetsruf
Requiem aeternam (O Herr gib ihnen die ewige Ruhe) werden mit Teilablässen von der Kirche belohnt, und wird eine der für einen vollkommenen Ablaß von der Kirche vorgesehene Bedingung nicht erfüllt, kann ebenso noch von der Gewinnung eines Teilablasses anstatt eines vollkommenen Ablasses für die Seelen der Verstorbenen ausgegangen werden.
Über den vollkommenen Ablaß am Christkönigssonntag, der nach dem neuen lateinischen Kalender ja der letzte Sonntag im Kirchenjahr ist, gibt die
nächste Eintragung Bescheid! Euer Padre Alex