Das Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik, dessen Kuratoriumsvorsitz der St. Pöltener Diözesanbischof und Apostolische Administrator von Feldkirch, Dr. Dr. Klaus Küng, innehat (unter anderem ist auch Generaloberin Sr. M. Dominika Keindl aus dem Wiener Konvent der Elisabethinen im Kuratorium) und dessen wissenschaftliche Leitung bei Prim. Univ.- Prof. Dr. Johannes Bonelli liegt, hat in einer Stellungnahme zur Regierungsvorlage des "
Bundesgesetzes, mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz geändert werden soll" - FmedGNov2004 - scharfe Kritik geübt, die auf den
wertvollen Internetseiten des Bioethik-Instituts nachlesbar sind:
1. Ein ausdrückliches Klonverbot ist aus politisch-ethischen Gründen dringend notwendig.
2. Aus politisch-ethischen Überlegungen wäre es ganz wichtig, daß das Verbot von Eingriffen in die Keimbahn in der Regierungsvorlage verbleibt.
3. Die Aufbewahrung von Embryonen ist ethisch sehr bedenklich. Durch die Aufbewahrung von Samen- und Eizellen ist sowieso sichergestellt, daß jederzeit die benötigten Embryonen hergestellt werden können. Das Einfrieren von Embryonen ist auch deshalb ganz und gar unnötig und sollte verboten werden. Hier muß dem Lebensschutz unbedingt Vorrang gegeben werden.
4. Auf jene im Entwurf des Ministeriums enthaltene Strafbestimmung, die den Mißstand verhindern würde, daß § 10 (
überzählige Embryonen darf es nicht geben) totes Recht ist, sollte nicht verzichtet werden.
5. Es wäre auch dringend notwendig, die im Dienste der illegitimen Entscheidung über Leben und Tod stehende Präimplantationsdiagnostik ausdrücklich zu verbieten.
6. IMABE stellt die grundsätzliche Frage, ob eine so schwache Novelle einen Sinn hat.