Der Fastenhirtenbrief Seiner Exzellenz, des hochwürdigsten Herrn Erzbischofs (Salzburg), Prof. Dr. Alois Kothgasser über den Lebensschutz und der
Fastenhirtenbrief Seiner Exzellenz, des hochwürdigsten Herrn Diözesanbischofs (St. Pölten) und Apostolischen Administrators (Feldkirch), Dr. Dr. Klaus Küng erinnern uns daran, daß am heutigen Aschermittwoch für alle katholischen Christen auf dem Erdkreis die Heilige Fastenzeit startet. Der Aschermittwoch ist ein strenger Abstinenz- und Fasttag, an dem für alle vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum Beginn des 60. Lebensjahres nur eine einmalige Vollsättigung erlaubt ist, und zwar ohne Fleischgenuß. Dieser strenge Verzicht auf Fleischspeisen selbst gilt jedoch schon vom vollendeten 14. Lebensjahr bis zum Lebensende. Ab demselben Lebensalter sind wir an allen Freitagen des Jahres (Ausnahme: Hochfeste) zu einem Freitagsopfer verpflichtet, in Ernstnahme des Bedenkens des heiligen Kreuzes- und Erlösungsopfers Jesu Christi, das in jeder Heiligen Messe unblutig erneuert wird. Und wenn jemand an einem Freitag diese zu Ehren des Todes unseres Herrn Jesus Christus erbrachte Fleischenthaltung - aus welchen Gründen auch immer - nicht erbringen kann, darf und muß er sich in unseren Breiten dann ein anderes Freitagsopfer erwählen, sei dies nun ein besonderes Werk der Gottesliebe (vgl. dazu die mit
Ablässen belohnten Frömmigkeitsübungen im Jahr der Eucharistie) oder der Nächstenliebe.
An jedem Freitag erinnert uns daher um 15 Uhr das Glockengeläute nicht nur an die heilige Todesstunde unseres Erlösers, sondern auch an unsere Verpflichtung, ein Freitagsopfer durch Fleischentsagung oder ein anderes Werk zu erbringen. So bleibt der neben dem Aschermittwoch noch verbliebene andere strenge Fast- und Abstinenztag, der Karfreitag, durch das ganze Jahr präsent, wohingegen die Sonntage nie Fastentage sind, weil - auch in der Fastenzeit - die fleischliche Auferstehung unseres Herrn Jesus Christus an jedem Sonntag absolut im Mittelpunkt steht. Und wer mehr fasten möchte: reine Fastentage waren vor den letzten Reformen im deutsch(sprachig)en Bereich dann noch alle übrigen Tage der Fastenzeit, weiters die Mittwoche und Samstage der Quatemberwochen und die vorbereitenden Vigiltage von Weihnachten, Pfingsten, Mariae Himmelfahrt und Allerheiligen. Gegenstand des Fastengebotes ist auch heute noch, wie schon gesagt: täglich nur eine einmalige Sättigung, wobei es sich nicht verbietet, unter Beachtung ortsüblicher Gewohnheiten morgens und abends eine kleine Stärkung zu nehmen. Bei der Bestimmung der Mengen, die jemand morgens und abends zu sich nehmen darf, muß man Rücksicht nehmen auf die körperliche Konstitution, Art der Arbeit, Dauer des Fastens und kalte Gegenden. Im allgemeinen wird man sagen können, jeder dürfe soviel nehmen, daß es ihm möglich ist, das Fasten ohne beträchtlichen Schaden zu halten. Die Kirche verlangt nicht, sich krank zu fasten. In der Zeit zwischen den drei genannten Mahlzeiten darf man keine Nahrung zu sich nehmen, wohl aber einen Trunk, der nicht nährt. Damit der Trunk aber nicht schade, darf man auch ein wenig dazu essen. Gegenstand des reinen Abstinenzgebotes ist auch heute noch: kein Fleisch und keine Fleischbrühe, aber erlaubt sind trotzdem Eier, Milch und Würze, selbst wenn sie aus Tierfett bestehen. Erlaubt sind auch Fische, Frösche, Schildkröten, Schnecken, Muscheln, Austern und Krebse. Arme, Kranke und Genesende dürfen jedoch an allen Tagen, selbst am Karfreitag, Fleisch essen und sind zum Abbruchfasten nicht verpflichtet.
Empfangen wir heute also andächtig das Aschenkreuz und machen wir uns auf, die heilige
Osterbeichte gewissenhaft vorzubereiten, um dann auch jener täglich gewinnbaren
vollkommenen Ablässe teilhaftig zu werden, die es speziell im laufenden Jahr der Eucharistie gibt. Hier noch extra die ausgeschriebene Internetadresse eines Beichtspiegels:
www.padre.at/beichte.htm
Eine gute Fastenzeit wünscht Euch allen Euer Padre Alex