Friday, April 4. 2008
Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare, Skandal St. Pölten
Comments (0) Trackbacks (8) ST. PÖLTEN: PAPST BENEDIKT XVI. BESTÄTIGT DIE MASSNAHMEN VON BISCHOF KÜNG ENDGÜLTIG UND SOMIT AUCH DIE VON JOHANNES PAUL II. ANGEORDNETE VISITATION
Auf den Internetseiten des österreichischen Bistum St. Pölten ist nunmehr nachzulesen, was gestern als vom hochwürdigsten Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng approbierte Pressemeldung ausgesendet worden ist. Der Titel lautet: "Entscheidungen in den Fällen Prälat K. und Dr. R. gefallen. Von den zuständigen Kongregationen des Heiligen Stuhles in Rom ist nun in den Fällen Prälat K. und Dr. R. die Entscheidung gefallen. Die von Bischof Dr. Dr. Klaus Küng bei seiner Apostolischen Visitation im Jahre 2004 ergriffenen Maßnahmen wurden als angemessen bestätigt und alle Rekurse zurückgewiesen." Die offizielle Mitteilung vom 3. April 2008 beinhaltet folgendes:
Nach der Apostolischen Visitation und aufgrund ihrer Ergebnisse wurden von Bischof Küng zunächst die notwendig gewordenen Maßnahmen ergriffen und danach – da die Maßnahmen nicht zum Ziel führten - je ein Disziplinarverfahren gegen Prälat Ulrich K. und Dr. Wolfgang F. R. eingeleitet. Nach nochmaliger Sichtung aller Dokumente wurden nun von den zuständigen Kongregationen des Heiligen Stuhles die vom Diözesanbischof ergriffenen Maßnahmen als angemessen bestätigt und alle erfolgten Rekurse zurückgewiesen. Der Papst hat diese Entscheidung der Kongregationen "in forma specifica" approbiert, das heißt, sie zu seiner eigenen gemacht. Die beiden Priester werden vom Heiligen Stuhl zur Besinnung aufgerufen und aufgefordert, den Anweisungen des Diözesanbischofs Folge zu leisten. Prälat K. wird seines Amtes als Pfarrer von Eisgarn und Eggern definitiv enthoben und aufgefordert, von sich aus auf das Amt des Propstes zu verzichten. Andernfalls wird es voraussichtlich zur Aufhebung der Propstei Eisgarn führen. Prälat K. wird in der Diözese St. Pölten in den Ruhestand treten. Möglich wäre auch die Übernahme eines in seiner Situation in Frage kommenden priesterlichen Dienstes in einer anderen Diözese, sofern er die dafür erforderlichen Bedingungen erfüllt. Dr. R. wird aller Ämter, die er bisher in der Diözese St. Pölten innehatte, definitiv enthoben. Er bleibt Priester der Diözese St. Pölten und wird - nach einer Zeit der Besinnung – in einer anderen Diözese eine für ihn geeignete Tätigkeit erhalten. Beide Priester sind zunächst von jedem priesterlichen Dienst suspendiert. Bei Erweis der Besinnung erfährt die verhängte Suspension eine Milderung. Sobald die Voraussetzungen für einen neuerlichen priesterlichen Einsatz gegeben sind, soll die Suspension aufgehoben werden. Beide – Prälat K. und Dr. R. – werden nicht mehr im Bereich der Priesterausbildung tätig sein. [ENDE DER PRESSEMITTEILUNG] Ohne Übertreibung kann und muß diese nicht mehr anfechtbare päpstliche Entscheidung als klarer Sieg der Wahrheit und als Ermutigung für all jene Christen bezeichnet werden, die sich - in welchen Fällen auch immer - als Zeugen zur Aufklärung sittenwidriger und skandalöser Zustände zur Verfügung stellen und oft ohne besondere Schutzmaßnahmen ihren Beitrag zur Wiedergewinnung der Glaubwürdigkeit der Kirche im kleinen und im großen leisten (vgl. auch diese bedeutsame Entscheidung des regierenden Papstes). Wer das konkrete Verhalten der beiden suspendierten Priester seit dem Ende der Päpstlichen Visitation des Bistums St. Pölten und ihres Priesterseminars ein wenig verfolgte, mußte sich mehr als einmal über ein Maß an Uneinsichtigkeit und verlogener Frechheit wundern. Die Gebetsbitte kann daher nur dahingehend lauten, daß die Besinnungs- und Bußzeiten zum Heil ihrer Seelen maßgeblich beitragen mögen. In diesem meinen Blogbuch konnten und können seit dem Öffentlichwerden der damaligen homosexuellen Doppelmoral innerhalb eines Teiles des St. Pöltener Priesterseminars jeweils begleitende Kommentare und alle offiziellen Presseaussendungen des Päpstlichen Visitators und des späteren sowie heute regierenden Diözesanbischofs Dr. Dr. Klaus Küng nachgelesen werden (zuletzt am 20. Mai 2007, wobei eine gewisse thematische Verwandtschaft auch zu Teilbereichen der aktuelleren Beiträge vom 28. Februar 2008 und vom 11. November 2007 besteht). Wer dies alles und auch die von den beiden Priestern unter anderen angestrengten staatlichen Medienprozesse beobachtete, wird sich angesichts der mit moralischer Gewißheit offenbar gewordenen Faktenlage nicht mehr besonders wundern, daß nun die ganze Geschichte in dieser Weise auch kirchenrechtlich ihren rechtskräftigen Abschluß gefunden hat. Somit ist das von mir zur notwendigen Selbstverteidigung und zur Abwehr diverser (allerdings jeweils leicht durchschaubarer) Lügenpropaganda gestartete Übersichtsdokument ebenso zu seinem glücklichen Abschluß gelangt. Als Mahnung und als Aufruf, aus dem ganzen Fall St. Pölten lehrreiche Schlüsse zu ziehen, verbleibt es in nächster Zeit im Netz, nicht zuletzt als ganz kleine kirchenhistorische und auch kirchenpolitische Dokumentation. Abschließend: wenn mir in einem anonymen Beitrag eine sogenannte "Intimfeindschaft" zu einem der suspendierten Priester unterstellt wird, so kann ich dies mit gutem Gewissen zurückweisen. Es ging um zwei Punkte, erstens um die Glaubwürdigkeit der Kirche, die sich das Zudecken offenbar gewordener Doppelmoral nicht mehr leisten kann, und zweitens um den wirksamen Schutz aller Zeugen, die nichts als die Wahrheit aussagen wollten. Es ging also von Anbeginn um die Sicherstellung freier und vollständiger Aussagen sämtlicher Zeugen, um zu einer gerechten und sicheren Lagebeurteilung und schließlich zu jenem Urteil zu gelangen, das nunmehr Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. selbst bestätigt hat. Somit hat Papst Benedikt zweifellos auch die gesamte unter dem Diener Gottes Johannes Paul II. begonnene und abgeschlossene Apostolische Visitation in ihrer Richtigkeit anerkannt. Ich erinnere daran, daß eine von den beiden suspendierten Priestern mehr oder weniger gesteuerte Kleingruppe versucht hatte, die Visitation als Institution des Heiligen Stuhles durch verschiedene Scheinargumente in Verruf und vor allem auch mit Hilfe staatlicher Gerichte im nachhinein als unglaubwürdig zu Fall zu bringen. Dies alles ist schon vor längerer Zeit gescheitert, Gott sei Dank. So seien auf diesem Wege am ersten Herz-Jesu-Freitag in der Osterzeit 2008 alle Leser und Leserinnen von Herzen gesegnet! Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik Comments
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Ausnahmsweise füge ich selbst als erster einen Kommentar an, weil es nicht nur inhaltlich dazu paßt und gehört, sondern weil es auch um wertvolle zusätzliche Informationen geht. Auf einem offenbar durch alle "Lager" hinweg gelesenen anonymen Nachrichtenportal ist entgegen der klaren Entscheidung des Heiligen Stuhles noch von letzten einzelnen Geschichtsrevisionisten versucht worden, die verhängten Suspensionen hinwegzulügen. Unter anderem auf Basis dessen hat der Bischöfliche Sekretär des St. Pöltner Diözesanbischofs, nämlich Hw. Dr. Bernhard Augustin, heute folgende Stellungnahme als "article.7079.html" veröffentlichen lassen, die unter dem Titel stand: "Leider doch suspendiert. Die römische Nicht-Annahme der Rekurse der ehemaligen Leiter des St. Pöltner Priesterseminars bedeutet sehr wohl, daß sie abgelehnt wurden. Beiden Priestern wurde die Besserungsstrafe legitimerweise auferlegt." Hier ist sein Text:
"In ‘kreuz.net’ wurde am 23. April 2008 ein Artikel veröffentlicht, in dem die Behauptung aufgestellt wurde, die Pressemitteilung des Bistums St. Pölten vom 3. April 2008 entbehre jeder Grundlage und die Priester Prälat K. und Dr. R. seien nicht suspendiert. Diese Behauptung ist ebenso unwahr wie die anderwärts zu lesende Darstellung, das Strafverfahren gegen die beiden genannten Priester sei 'eingestellt' worden. Der Bischof von St. Pölten hat nach einem gründlichen, nach den Normen des kanonischen Rechts durchgeführten Verwaltungsstrafverfahren beide Priester von der Ausübung aller aus der Weihe hervorgehenden Vollmachten suspendiert und eine Reihe weiterer Verfügungen getroffen. Wenn sie zur Besinnung bereit sind, wird die Suspension abgemildert und zu einem späteren Zeitpunkt kann sie aufgehoben werden. Gegen das Strafdekret des Bischofs wie schon zuvor gegen andere Entscheidungen haben beide Priester hierarchischen Rekurs an den Apostolischen Stuhl eingelegt. Alle diese Rekurse wurden von der Kongregation für den Klerus mit Zustimmung zweier weiterer zuständiger Kongregationen und nach gründlichem Studium des Beweismaterials nicht angenommen. Das brachte mit sich, daß die bischöflichen Entscheidungen in Kraft geblieben sind. Die 'Nicht-Annahme' der Rekurse bedeutet also sehr wohl, daß sie abgelehnt wurden. Das geht zudem klar aus dem Kontext dieser Formulierung hervor, zum Beispiel aus der Aussage, daß die vom Bischof getroffenen Verfügungen 'endgültig bestätigt' worden sind – darunter auch die Suspension, die mit Bischöflichem Dekret verhängt worden ist. Konsequenterweise sprechen auch die Begleitschreiben der Kongregation für die Kleriker an jeden der beiden Priester von der 'legitim auferlegten Besserungsstrafe'. In der jetzigen Situation ist weder den betreffenden Priestern noch der Diözese St. Pölten noch der katholischen Kirche insgesamt mit Fehlinformationen und sophistischer Argumentation gedient. Jeder sollte sich vielmehr darum bemühen, Streitigkeiten zu vermeiden, die der kirchlichen Gemeinschaft und dem geistlichen Wohl der Gläubigen abträglich sind." Dieser Vorfall zeigt auch, daß das genannte anonyme Portal von allen möglichen dubiosen Gruppen mißbraucht wird, um (nicht nur) Christen in Verwirrung zu stürzen, was die Wahrheit von Fakten und Umständen betrifft. Niemals würde ein katholischer Priester auf einem solchen Portal irgendetwas veröffentlichen lassen. Aber im konkreten Fall sah sich sogar ein Diözesanbischof bzw. dessen Sekretär verpflichtet, einer eklatanten Wahrheitsverletzung auf demselben anonymen Portal zu widersprechen ...
Offenbar wurde zur Bestätigung dessen, was der Bischöfliche Sekretär Dr. Bernhard Augustin am 25. April sicherlich im Auftrag seines Diözesanbischofs zur Verteidigung der Untersuchungsergebnisse auf dem entsprechenden anonymen Portal klarstellen mußte, das Dekret der Kongregation für den Klerus (Prot. N. 20080127) vom 5. März 2008 zitiert. Wenn die Zitation richtig ist, wird jegliche Unterstellung uneinsichtiger Tätergruppen gegen den Papst hinfällig, als ob er nämlich die ganze Sache nicht hätte prüfen können.
In Wirklichkeit hieße es im genannten Dekret nämlich abschließend: "Diese Entscheidungen wurden dem Heiligen Vater in der vom Artikel 126 des Regolamento Generale della Curia Romana (1999) vorgesehenen Form unterbreitet und von ihm bei der dem Staatssekretär Seiner Heiligkeit, Tarcisio Kardinal Bertone, am 28. Januar 2008 gewährten Audienz in forma specifica approbiert." Eben dieser Artikel 126 des geltenden Regolamento Generale della Curia Romana vom 1. Juli 1999 zeigt, daß Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. den gesamten Akt wirklich persönlich studieren und seine Entscheidung auf Basis dessen treffen konnte: "Artikel 126: § 1. Das Dikasterium, welches es für opportun hält, den Heiligen Vater um Approbation in forma specifica eines seiner Administrativakte zu bitten, muß dazu einen schriftlichen Antrag stellen, unter Nennung der Motive und Präsentation des definitiven Textentwurfs. Wenn der Akt Derogationen vom geltenden universalen Recht enthält, müssen diese angegeben und beschrieben werden (…) § 3. In jedem der genannten Fälle muß das darauf bezogene Aktenmaterial dem Heiligen Vater überlassen werden, sodaß er es persönlich überprüfen und in Folge seine Entscheidung in der von ihm opportun angesehenen Form mitteilen kann."
Aus Anlaß des fünften Jahrestages der Erwählung von Papst Benedikt XVI. bestätigte der vom Diener Gottes Johannes Paul II. 2004 bestellte Apostolische Visitator des Bistums St. Pölten und seines Priesterseminars, der heutige St. Pöltner Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng, ein weiteres Mal die klare Haltung des regierenden Papstes auch im Skandalfall St. Pölten. Er schrieb in der österreichischen Tageszeitung "Die Presse" unter dem Titel "Ein ganz besonderer Papst. Realismus, Gelassenheit und Tiefgang zeichnen Benedikt XVI. aus":
"Langsam spricht es sich herum, und das freut mich. Mehr und mehr wird auch kritischen Journalisten wie zum Beispiel Ross Douthat von der 'New York Times' klar, welche Rolle Benedikt XVI. im Zusammenhang mit Mißbrauch spielt und gespielt hat, schon in seiner Zeit als Kardinal und Präfekt der Glaubenskongregation und völlig konsequent auch als Papst. Er war es, der Papst Johannes Paul II. davon überzeugt hat, die Agenden bezüglich sexueller Vergehen von Priestern an Jugendlichen unter 18 der Glaubenskongregation zu übertragen und diese mit richterlichen Befugnissen auszustatten, um eine rasche und effiziente Abwicklung zu garantieren; und unter der Führung von Kardinal Ratzinger wurden die seit 2001 gültigen strengen Richtlinien zur Bearbeitung solcher Fälle zur Approbation gebracht. Persönlich habe ich bei ihm in den letzten Jahren, insbesondere im Zusammenhang mit der von mir in St. Pölten durchgeführten Apostolischen Visitation, Halt und Ermutigung gefunden, die notwendigen Maßnahmen konsequent durchzuziehen. Es ging dabei zwar nicht um sexuelle Vergehen von Priestern an Minderjährigen, aber doch auch um sehr delikate Materien." Damit wird klar: wer im legitimen innerkirchlichen Vorgehen des Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng absurderweise den Staat zu Hilfe rufen wollte, richtete sich in Wirklichkeit gegen den Papst selbst. Der ganze Gastkommentar Küngs ist äußerst lesenswert: http://www.kath.net/detail.php?id=26440 oder http://www.dsp.at/newsinfo.php?links=20042010094910 Unterhalb dieses Gastkommentars in der Onlineausgabe der österreichischen Tageszeitung "Die Presse" selbst meinte wiederum eine Frau Felizitas Küble, Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng und meine Person in unsachlicher und verlogener Weise "angreifen" zu sollen. Die Absurdität ihrer im Fall St. Pölten revisionistischen Haltung ist neuerlich zu Tage getreten. Im Unterschied zu Frau Küble und im Gegensatz zu Ihren unwahren Behauptungen habe ich gegenüber allen immer und allezeit, d. h. von Anbeginn der Existenz eines vieldiskutierten anonymen Portals, eben dasselbe öffentlich klar kritisiert und sowohl die dortige politische Stoßrichtung als auch die Anonymität als nicht tolerabel kritisiert ( vgl. das Diskussionforum http://www.kathnews.com von http://www.kath.net ). Küble selbst hat jedoch nachweislich bis heute unter "article.1875.html" einen einseitig-absurden GASTKOMMENTAR (gegen die österreichische Gerichtsbarkeit im Fall St. Pölten) auf diesem Portal stehen und ist nicht bereit, sich davon zu distanzieren oder diesem Portal ein Abdruckverbot ihrer Presseaussendungen zu erteilen. Felizitas Küble distanzierte sich daher in Wirklichkeit erst vom anonymen Portal, als es nicht mehr der Aufrechterhaltung des revisionistischen Lügengebäudes zur nachträglichen (!) Vertuschung des Porno-Sex-Skandals von St. Pölten und zur Ableugnung der vom Papst selbst bestätigten Suspensionen der ehemaligen Priesterausbildner von St. Pölten diente. Die antipäpstliche Stoßrichtung des von ihr unterstützten Lügenbuches "Der Wahrheit die Ehre" will sie darüber hinaus bis heute bewußt nicht zur Kenntnis nehmen. Noch nie habe ich mich selbst mit dem anonymen Portal identifiziert: dafür gibt es keinen einzigen Beleg. Ich wurde auf dieses Portal erst aufmerksam, als die "Freunde" von Frau Küble frühzeitig versuchten, die später im Lügenbuch "Der Wahrheit die Ehre" aufgestellten Thesen mit Hilfe dieses Portals zu transportieren und dabei auch mich direkt anzugreifen. Im Gegensatz zum Gastspiel Kübles auf dem anonymen Portal habe ich lediglich meine Verteidigungsrechte gegen diese minoritäre revisionistische Freundesgruppe wahrgenommen. Gegen derart offensichtliche Lügen und bewußte manipulative Auslassungen wie beim nicht ernstnehmbaren Buch "Der Wahrheit die Ehre" (ohne die rechtskräftigen Medienurteile aus Österreich!) muß man nicht klagen, das würde dem allen zu viel Ehre antun. Diözesanbischof Klaus Küng hat jedenfalls zur vollen Zufriedenheit des verstorbenen Dieners Gottes Johannes Paul II., der Bischof Krenn um seinen Rücktritt bat, und dann zur vollen Zufriedenheit des heute regierenden Papstes Benedikt XVI. die Apostolische Visitation und alle nachfolgenden disziplinären Maßnahmen durchgeführt und wird dies auch weiterhin kraftvoll tun. Er hat daher jene klare Linie der Kirche, die heute alternativlos die Option für die Opfer beinhaltet, immer schon ganz klar vorgelebt. Während Bischof Klaus Küng mit dem Papst ohne Brüche verbunden ist, ist Kübles Verbundenheit durch ihre öffentliche Propaganda für das antipäpstliche Werk "Der Wahrheit die Ehre" schwer verwundet. Daher habe ich sie unterhalb des Online-Artikels bei der österreichischen "Presse" aufgefordert: "Bitte entschuldigen Sie sich dafür und kehren Sie auf den Boden der Papsttreue in allen Punkten zurück." Die Apostolische Visitation ist vorbildhaft gelaufen und führte auch zu klaren Ergebnissen, weshalb der heutige Papst Benedikt XVI. dann auch die von Bischof Klaus Küng gegenüber den früheren beiden St. Pöltner Priesterausbildnern ausgesprochenen Suspensionen und alles andere definitiv bestätigte. Somit zeigt sich deutlich, daß der heutige Papst immer auf der Seite der transparenten Aufklärung zum Schutz der Glaubwürdigkeit der Kirche stand, ob es nun im Fall des verstorbenen Wiener Kardinals war, ob es nun im Fall des mit aktiven homophilen Beziehungen aufgeflogenen Priesterseminars St. Pölten war, ob es nun im Fall des verstorbenen Gründers der Legionäre Christi war. Die St. Pöltner Visitation ist ein Hoffnungszeichen auch für die vom Papst angekündigten Visitationen verschiedener Bistümer in Irland: diese können ähnlich wie in St. Pölten noch massive personelle und andere Konsequenzen nach sich ziehen, Gott sei Dank. Frau Küble sollte daher viele ihrer bisher uneinsichtigen Propagandameldungen gegen Bischof Küng und gegen Papst Benedikt XVI. zurücknehmen. Es ist völlig absurd, wie die nicht im Bistum St. Pölten wohnhafte Frau Küble aus der Ferne Deutschlands in bekanntem Auftrag versucht, vergeblich katholische Bischöfe gegeneinander polemisch auszuspielen. Es ist eine Schande, daß ein katholischer Bischof wie Klaus Küng so angepatzt werden soll. Da dies aber von rechtsaußen und von liniksaußen geschieht, ist erkennbar, wie unbestechlich auch heute noch der Diözesanbischof von St. Pölten wirkt. Der Papst hat das Kirchenrecht für die Opfer gerettet: http://www.kath.net/detail.php?id=26136 Der Papst selbst hat im Hirtenbrief an die Iren das Transparenzprinzip ausdrücklich benannt und zum Maßstab gemacht. Dies hat der damalige Päpstliche Visitator Klaus Küng 2004 perfekt verwirklicht, weshalb er auch keine einzige öffentliche Stellungnahme je widerrufen mußte und seine Sachlichkeit sowie seine radikale Dialogbereitschaft ohne jede kirchenpolitischen Rücksichten Vorbild bleiben für jede weitere Visitation. Visitationen gegeneinander auszuspielen, ist daher typisch für Frau Küble, die auch noch nicht verstanden zu haben scheint, daß es etwas anderes ist, ein Kloster oder ein ganzes Bistum zu visitieren. So, das mußte auch einmal gesagt werden! Euer Padre Alex |
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