Saturday, November 8. 2008
Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare
Comments (0) Trackbacks (2) DIE KOMPETENZEN DER PSYCHOLOGIE BEI DER AUSWAHL DER PRIESTERAMTSKANDIDATEN
Die zum Hochfest der heiligen Apostelfürsten Petrus und Paulus unterzeichneten und von Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. zuvor gutgeheißenen "Leitlinien für die Anwendung der Psychologie bei der Aufnahme und Ausbildung von Priesterkandidaten" der römischen Kongregation für das Katholische Bildungswesen (für die Seminare und Studieneinrichtungen) wurden mittlerweile publiziert (vgl. auf den Internetseiten des Heiligen Stuhles auch die per 30. Oktober 2008 verzeichnete Pressekonferenz zur Vorstellung der dort in deutscher Sprache benannten "Orientierungen für den Gebrauch psychologischer Kompetenzen bei der Auswahl und der Ausbildung der Priesteramtskandidaten"), wobei dem Dokument eine längere und fruchtbare Entstehungsgeschichte voranging. Die nunmehr geltenden Leitlinien haben auch eine hohe Bedeutung für die Umsetzung der "Instruktion über die Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den heiligen Weihen" vom 4. November 2005. Im Hinblick auf nicht wenige Fehlentwicklungen und intolerable Vorkommnisse in der Priesterausbildung und bei (neu) geweihten Priestern sind beide Dokumente von entscheidender Bedeutung. Auf den exemplarischen Skandalfall St. Pölten bezogen können wir sagen: wären die dank anderer Rechtsquellen zu einem guten Teil schon zuvor bindenden Inhalte beider vatikanischen Dokumente so weit wie möglich beachtet worden, hätte es 2004 keiner Apostolischen Visitation des St. Pöltner Priesterseminars bedurft. Deshalb stellte der regierende Diözesanbischof von St. Pölten noch im September 2008 fest, "daß es bezüglich des Priesterseminars St. Pölten schon seit längerem Sorgen gab, und zwar nicht nur seitens Kardinal Schönborn, sondern auch seitens der zuständigen Bildungskongregation: im Herbst 2003 war ein Seminarist verstorben - wer seine Geschichte kennt, ist beeindruckt und fragt sich, was hier wohl passiert ist, daß jemand, der von mehreren Stellen wegen mangelnder Eignung zum geistlichen Beruf abgewiesen worden war, im Seminar St. Pölten mit offenen Armen aufgenommen wurde. Als es Schwierigkeiten gab, sollte der Betroffene ohne Rücksicht auf seine persönliche Situation unverzüglich das Seminar verlassen, was auch mit aller Härte durchgesetzt wurde. Durch den Besuch eines Mitarbeiters der Bildungskongregation wurde dann bekannt, daß die im Seminar angewandten Aufnahmekriterien problematisch waren." Und hier stellt sich in der Tat die konkrete Frage nach den Kompetenzen erbetener Psychologen und nach möglichen psychologischen Methoden, welche immer nur Hilfsmittel sein können und die Kompetenzen der Priesterausbildner selbst bzw. eine ernsthafte geistliche Begleitung nicht ersetzen dürfen.
In diesem Zusammenhang ist auch an die Ansprache Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. vom November 2006 zu erinnern, welche der Nachfolger des heiligen Petrus vor den katholischen Oberhirten Deutschlands bei deren Ad-Limina-Besuch in Rom gehalten hat: "Angesichts der zunehmenden Zahl von Interessenten und Kandidaten, die nicht mehr von einem traditionellen katholischen Hintergrund herkommen, ist ein solches Einführungsjahr dringend notwendig. Darüber hinaus kann der Student in diesem Jahr bereits größere Klarheit über seine Berufung zum Priestertum gewinnen. Andererseits erhalten die für die Priesterausbildung Verantwortlichen die Möglichkeit, sich ein Bild vom Kandidaten, von seiner menschlichen Reife und seinem Glaubensleben, zu machen. Hingegen sind gruppendynamische Rollenspiele, Selbsterfahrungsgruppen und andere psychologische Experimente weniger dazu geeignet und können eher Verwirrung und Unsicherheit schaffen." Ich selbst hatte dazu am 12. November 2006 notiert: "In der Tat maßten sich in nicht wenigen kirchlichen Ausbildungsstätten von der jeweiligen Hausleitung beauftragte Psychologen und Psychologinnen eine Art über-geistliche Führung an. In solchen Fällen ist es notwendig, innerhalb solcher Gruppen klare Opposition zu signalisieren. Widerstand ohne Rücksicht auf existentielle Nachteile im eigenen Bereich ist von den reiferen Priesterseminaristen hier einzufordern. Nicht selten gab es die Absicht, in derartigen menschenrechtswidrig geführten Gruppen wohlmeinende Kandidaten für das Priesteramt von ihren Motivationen, möglichst viele unsterbliche Seelen für das Reich Gottes zu gewinnen und so zu retten, abgebracht werden. Sogar sinnlose Berührungsspiele unter blind verbundenen Teilnehmern wurden von Zeugen vermeldet. Da sich die manipulativ eingesetzte Gruppendynamik wie ein Virus auch innerkirchlich verbreitet hat, liegt nunmehr eine klare Aussage des Papstes vor". Erfreulicherweise werden in den nunmehr vorliegenden "Leitlinien für die Anwendung der Psychologie bei der Aufnahme und Ausbildung von Priesterkandidaten" einige Prinzipien benannt, welche solchen und ähnlichen Mißbrauch in Hinkunft ausschließen müßten. Die Einbeziehung von Psychologen muß daher zukünftig in treuer Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Weisungen dieser Leitlinien in den entsprechenden "Rationes institutionis sacerdotalis" und in den einzelnen Ausbildungseinrichtungen der Orden oder der zuständigen Ordensoberen geregelt werden (vgl. Nr. 7). Besonders deutlich wird nämlich im neuen Dokument das Naturrecht angesprochen und eingefordert. Nicht nur einmal wird auf die frei zu gebende Zustimmung des Kandidaten verwiesen, ohne die kein Priesterausbildner psychologische Hilfsmaßnahmen setzen und kein Psychologe tätig werden darf. So heißt es in der Nr. 5: "Für eine korrekte Beurteilung der Persönlichkeit eines Kandidaten kann der Experte sowohl Interviews als auch Testverfahren nutzen. Voraussetzung dafür ist immer die genaue Information des Kandidaten und seine vorausgehende ausdrückliche und freie Zustimmung. Aufgrund der außerordentlichen Sensibilität dieses Bereichs ist der Gebrauch spezieller psychologischer oder psychotherapeutischer Techniken seitens der Seminarerzieher zu vermeiden." In der Nr. 12 heißt es: "Der Kandidat muß sich frei an einen aus den durch die Seminarerzieher vorgeschlagenen Psychologen wenden können. Eine andere Möglichkeit besteht darin, daß sich der Kandidat an einen Psychologen wendet, der von ihm zuvor vorgeschlagen und von den Seminarerziehern akzeptiert wurde." Und in der Nr. 13 heißt es: "Im Geist des gegenseitigen Vertrauens und der Zusammenarbeit in der eigenen Ausbildung kann der Kandidat eingeladen werden, freiwillig sein schriftliches Einverständnis zu geben, daß der Psychologe unter Einhaltung seines Berufsgeheimnisses die Ergebnisse der Beratung, welche der Kandidat selbst festlegt, den Seminarerziehern mitteilt." Wenn jedoch seitens eines als unreif und problematisch erachteten Kandidaten jegliche Kooperation verweigert wird und Zweifel bleiben, darf der zuständige Obere denselben nicht zur heiligen Weihe zulassen. Wie der Präfekt der Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Zenon Kardinal Grocholewski - welcher auch die Leitlinien für den Heiligen Stuhl unterzeichnet hat - in der angesprochenen Pressekonferenz festgestellt hat, wird vom Dokument mehrfach auf den can. 1052 CIC (= des lateinischen Kirchenrechtes) Bezug genommen. In der Nr. 11 heißt es: "Can. 1052 CIC stellt fest, daß der Bischof vor der Weihespendung die moralische Sicherheit gewonnen haben muß, daß der Kandidat geeignet ist. Dies soll 'aufgrund positiver Argumente' (vgl. § 1) erwiesen sein." Dazu betonte der Kardinal: "Dieser Kanon hat in der Tat erhebliche Konsequenzen, was die Kollaboration des Kandidaten betrifft und wenn es darum geht, die Resultate der Untersuchungen seinen Oberen bekanntzumachen." Doch ist dies nicht das einzige Problem bei der Umsetzung der Leitlinien, denn Kardinal Grocholewski betonte abschließend noch, daß es beim Einsatz der Psychologie vor allem drei zu beachtende Punkte gebe: 1. die Qualität der auszuwählenden Experten (Psychologen), 2. das Recht auf den guten Ruf und auf die eigene Intimsphäre und 3. der Gebrauch psychologischer Methoden einzig und alleine für die Zwecke der Ausbildung (vgl. Nr. 13). Für die Priesterausbildung sei jedenfalls der notwendige menschliche Reifungsprozess von entscheidender Bedeutung, "damit der Priesteramtskandidat sich selbst kennt und um seine Möglichkeiten und seine Schwächen weiß. Daher ist klar, daß der menschliche Reifungsprozess nicht vom spirituellen getrennt werden kann.“ Meiner Meinung nach wird es oft und somit an vielen Orten nicht einfach sein, eine ausreichende Anzahl von Psychologen zu finden, die eine solide menschliche und geistliche Reife besitzen und von einem Menschenbild geleitet sind, das den christlichen Realismus über den Menschen und eine jeweils von Gott selbst geschenkte Berufung zum geistlichen Stand in vollem Umfang teilt. Aus diesem Grunde verweisen die Leitlinien selbst in ihrer Nr. 3 auf einen der wichtigsten Punkte für die Praxis: "Jeder Seminarerzieher sollte eine gute Menschenkenntnis besitzen. Er sollte ein Kenner der menschlichen Person, ihrer Wachstumszyklen, ihrer Stärken und Schwächen und ihrer Art, die Beziehung zu Gott zu leben, sein. Deshalb ist es wünschenswert, dass die Bischöfe eine angemessene und geeignete Vorbereitung der Seminarerzieher in der Berufungsbegleitung vorsehen, indem sie die Erfahrungen, die Programme und die bewährten Einrichtungen nutzen, entsprechend den Vorgaben, die die Kongregation für das Katholische Bildungswesen schon erlassen hat." (Vgl. die "Richtlinien für die Vorbereitung der Seminarerzieher" vom 4. November 1993, Nr. 36 und 57 - 59.) Die durch die Gnade Gottes bestärkte und durch ein ausgeglichenes geistliches und alltägliches Leben immer bessere Menschenkenntnis des Diözesanbischofs oder des zuständigen Oberen bzw. auch und vor allem des Seminarregens (und davon streng unterschieden für das forum internum: des Spirituals) bleibt daher auch in Zukunft der wichtigste Punkt bei der Entscheidung über Aufnahme, Nicht-Aufnahme oder Entlassung von Kandidaten. In den Leitlinien, Nr. 2, heißt es: "Das priesterliche Amt, verstanden und gelebt als beständiges Gleichförmig-werden mit Christus, dem Bräutigam und Guten Hirten, bedarf vor allem moralischer und theologaler Gaben, die durch menschliche, psychische und besonders affektive Ausgeglichenheit gestützt sein müssen. So soll dem einzelnen Subjekt die Möglichkeit zu einer angemessenen Vorbereitung gegeben sein, sich wirklich frei in zölibatärer Lebensform in eine Beziehung mit den Gläubigen hinzugeben (...) Einige dieser Fähigkeiten sind einer besonderen Betrachtung wert: der positive und klare Sinn für die eigene männliche Identität und die Fähigkeit, mit anderen Menschen oder Gruppen in reifer Weise in Beziehung zu treten; ein solides Zugehörigkeitsgefühl als Grundlage einer zukünftigen Gemeinschaft mit dem Presbyterium und einer verantwortlichen Mitarbeit am Dienst des Bischofs; die Freiheit, sich für hohe Ideale zu begeistern und diese auch kohärent im alltäglichen Tun zu realisieren; der Mut, Entscheidungen zu fällen und ihnen treu zu bleiben; die Selbsterkenntnis, also das Wissen um die eigenen Fähigkeiten und Grenzen, um diese schließlich in eine positive Sicht seiner selbst vor Gott zu integrieren; die Fähigkeit, sich selbst zu korrigieren; der Sinn für das Schöne als 'Glanz der Wahrheit' und die Kunst, diese zu erkennen; die Treue, die aus der Wertschätzung dem Anderen gegenüber erwächst und die zu seiner Annahme bereit macht; die Fähigkeit des Kandidaten, entsprechend der christlichen Sicht seine eigene Sexualität zu integrieren". Und somit halten auch die Leitlinien in ihrer Nr. 5 fest: "Da die Berufung zum Priestertum und seine Beurteilung besondere Gaben Gottes darstellen, liegen sie außerhalb der eigentlichen Kompetenzen der Psychologie. Um jedoch zu einer sicheren Einschätzung des psychischen Zustandes des Kandidaten, also seiner menschlichen Begabungen, um auf die Anrufung Gottes zu antworten, zu gelangen und im Hinblick auf die menschliche Entwicklung des Kandidaten kann die Hinzuziehung von Psychologen hilfreich sein." Und in der Nr. 6 heißt es: "Die Unterstützung seitens der psychologischen Wissenschaften muß sich in den Rahmen der gesamten Ausbildung des Kandidaten einfügen, sodaß sie nicht zu einem Hindernis wird, sondern in besonderer Weise die unaufgebbare Bedeutung der geistlichen Begleitung wahrt. Deren Aufgabe ist es wiederum, den Kandidaten an der Wahrheit des priesterlichen Dienstes entsprechend der Vorstellung der Kirche zu orientieren. Das Klima des Glaubens, des Gebetes, der Betrachtung des Wortes Gottes, des Studiums der Theologie und des Gemeinschaftslebens - grundlegend für die Reifung einer großzügigen Antwort auf die Berufung durch Gott - erlaubt dem Kandidaten ein richtiges Verständnis für die Bedeutung und die Integration der psychologischen Beiträge an seinem Berufungsweg." Im Hinblick auf die heutigen gesellschaftlichen Verhältnisse wird es in Hinkunft noch wichtiger sein, was in der Nr. 8 angesprochen ist: "Das frühzeitige Erkennen eventueller Probleme, die den Berufungsweg behindern könnten - exzessive affektive Abhängigkeit, erhöhte Aggressivität, unzureichende Fähigkeit zur Treue in den übernommenen Aufgaben und zu festen Beziehungen in Offenheit, Vertrauen und brüderlicher Zusammenarbeit und mit Autoritäten, eine konfuse und noch nicht eindeutig festgelegte sexuelle Identität - kann nur von großem Vorteil für die Person selber, für die Ausbildungseinrichtungen und für die Kirche sein. In der Phase der Beurteilung am Anfang kann die Hilfe von Psychologen notwendig sein, besonders auf der Ebene der Diagnose, vor allem wenn Unsicherheiten über das Vorliegen psychischer Störungen bestehen. Wird die Notwendigkeit einer Therapie festgestellt, muß diese vor der Aufnahme in das Seminar oder in die Ausbildungseinrichtung durchgeführt werden." Die Menschenkenntnis und der Mut der Priesterausbildner werden in Hinkunft noch mehr gefordert sein. In der Nr. 10 der Leitlinien heißt es: "Sollte sich der Kandidat trotz seiner eigenen Bemühungen und der psychologischen Unterstützung oder einer Psychotherapie weiterhin als unfähig erweisen, sich realistisch mit der Einstufung seines menschlichen Wachstums oder der eigenen schweren Unreifen (starke affektive Abhängigkeiten, deutliches Fehlen von Freiheit in den Beziehungen, überzogene charakterliche Kühle, Fehlen von Aufrichtigkeit, unsichere sexuelle Identität, tief sitzende homosexuelle Tendenzen, etc.) auseinander zu setzen, muß die Ausbildung unterbrochen werden. Dasselbe gilt auch im Falle, daß sich deutliche Schwierigkeiten abzeichnen, die Keuschheit im Zölibat zu leben, indem der Kandidat den Zölibat lediglich auf sich nimmt und als eine so schwere Verpflichtung erlebt, daß das affektive und beziehungsmäßige Gleichgewicht gestört wird." In der Tat obliegt es auch weiterhin der Kirche selbst, "die Personen für den Dienst in der Seelsorge zuzulassen, und es ist ihr Recht und ihre Pflicht, das Vorhandensein der entsprechenden Qualifikationen bei denen festzustellen, die in den heiligen Dienst aufgenommen werden (...) Der Priesterkandidat kann nicht seine persönlichen Bedingungen aufzwingen, sondern muß in Demut und Bereitwilligkeit die Normen und Bedingungen der Kirche selbst annehmen, die diese in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung aufstellt." (Nr. 11) Von entscheidender Bedeutung bleibt auch die Nr. 16: "Es ist gegen die Normen der Kirche, Personen in das Seminar oder die Ausbildungseinrichtung aufzunehmen, die schon aus anderen Seminarien oder Ausbildungshäusern ausgetreten oder - aus gutem Grund - entlassen wurden, ohne zuvor die nötigen Informationen ihres Bischofs oder Ordensoberen eingeholt zu haben. Dies gilt besonders für die Gründe, die zur Entlassung oder zum Austritt geführt haben. (Vgl. can. 241 § 3 CIC; "Instruktion über die Aufnahme ins Seminar von Kandidaten, die aus anderen Seminaren oder von Ordensfamilien kommen, 14. September 1996.) Es ist absolute Pflicht der vormaligen Seminarerzieher, den neuen Ausbildern konkrete Auskünfte zu geben. Man habe besonders acht auf die Tatsache, daß Kandidaten häufig eine Ausbildungseinrichtung aus eigenem Entschluss verlassen, um so einer bevorstehenden Entlassung zuvor zu kommen. Im Falle des Wechsels eines Kandidaten in ein anderes Seminar oder eine andere Ausbildungseinrichtung hat der Kandidat die neuen Seminarerzieher über eine eventuell vorausgegangene psychologische Beratung in Kenntnis zu setzen. jedoch nur mit schriftlicher Zustimmung des Kandidaten können die neuen Seminarerzieher Zugang zu den Aussagen des Psychologen erhalten, der die Beratung durchgeführt hat." So bleibt mir nichts anderes als mit den jahrelang beratenen und nun überzeugend vorgelegten "Leitlinien für die Anwendung der Psychologie bei der Aufnahme und Ausbildung von Priesterkandidaten" und somit unter Berufung auf "Pastores dabo vobis", Nr. 42, abschließend aufzurufen, "nur diejenigen zum Priestertum zu führen, die berufen sind, und sie erst nach angemessener Ausbildung zuzulassen." Und in diesem Gebetsanliegen laßt uns am morgigen Sonntag die Kirchweihe der Lateranbasilika in Rom als Mutter und Haupt aller Kirchen festlich begehen. Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik |
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Am 15. November 2008 wurde durch eine exklusive Vorabmeldung aus dem bundesdeutschen Magazin "DER SPIEGEL", Nr. 47 (17. November 2008), nachlesbar auf "SPIEGEL ONLINE" als Nachricht unter den Rubriken "Panorama" und "Justiz" unter dem Titel "Sex-Vorwürfe.
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Diesmal stand die Frühjahrsvollversammlung der Katholischen Bischofskonferenz Deutschlands unter besonderer Beachtung aufgrund der Problematik innerkirchlichen klerikalen sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger. Aus diesem Grund sei an dieser Stelle betont, d
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